Über die Hälfte der Beschäftigten in der Versicherungsbranche sind weibliche Personen. Führungspositionen innerhalb der Branche sind hingegen nur zu 28 Prozent in Frauenhand. Woran liegt das? Und vor allem: Wie können Frauen für Führungsaufgaben ermutigt und begeistert werden?

Mut können Vorbilder liefern. Frauen, die zeigen, dass es kein Hexenwerk ist, Verantwortung zu tragen und Durchsetzungsvermögen zu beweisen. Jungen Frauen fehlt es oft an diesen – vor allem weiblichen – Vorbildern, woraus die Idee entstand, erfolgreiche Frauen in der Versicherungsbranche ihre Geschichte erzählen zu lassen: Wie haben sie es nach oben geschafft? Welche Hürden gab es dabei zu bewältigen? Wie bringen sie Beruf und Privatleben unter einen Hut? Welche Tipps haben sie für junge Frauen, die in die Branche einsteigen und etwas bewegen wollen? Diese und weitere Fragen werden von den Heldinnen beantwortet.

Um vor allem die junge Zielgruppe zu erreichen, charakterisiert sich die Aktion durch einen dezenten „Superheldenanstrich“ – daher auch der Name „Sheroes of Insurance“. Das englische Kofferwort „Sheroes“ bildet sich aus dem Personalpronomen „she“ („sie“) und „heroes“ („Helden“). Der weibliche Superheld – eine Superheldin also – soll hiermit symbolisiert werden.

Außerdem fungiert die Initiative als Sprachrohr für unsere Sheroes. Sie ermöglicht den Damen über gewisse Probleme bei ihrem Aufstieg zu berichten und sich Luft zu machen. Jede Shero erhält ihren eigenen Blogbeitrag, welcher seine Veröffentlichung auf der eigens hierfür ins Leben gerufenen Homepage (www.sheroesofinsurance.de) findet. Abgerundet wird der Beitrag von einer individuellen Superheldenkarte. Angelehnt an ein Quartett-Kartenspiel, verknüpft mit dem Superheldencharme, erhält jede Dame eine charakteristische Karte, die ihre besonderen Eigenschaften kurz und knapp darstellt.

Junge Frauen haben nun auch Dank des neuen Webauftritts die Möglichkeit, sich in das Leben der Heldinnen der Versicherungsbranche einzulesen und wertvolle Tipps mitzunehmen. Die Initiative zeigt, dass Nachwuchstalenten alle Türen offenstehen und mit Ehrgeiz viel erreicht werden kann. Das Geschlecht spielt dabei nicht wirklich eine Rolle.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Mit der Netto-Fondspolice „Deutsche Finance Performance Plus“ erhalten Finanzdienstleister einen neuen Zugang zu den Investmentstrategien der DEUTSCHE FINANCE GROUP.

In Kooperation mit der Nettowelt GmbH stehen Vertriebspartnern für die Abwicklung der Netto-Fondspolice „Deutsche Finance Performance Plus“ neben einem Vergleichsrechner, eine voll digitale Berechnungs- und Beratungssoftware sowie die digitale Abwicklung der Antragsstrecke zur Verfügung. Vertriebspartner erhalten über den Geschäftsbereich „Consulting“ jegliche Unterstützung bei allen relevanten Vertriebsthemen. Dabei stehen Rekrutierungsprozesse, Verkaufsstrategien sowie Marketing- und Positionierungsstrategien im Fokus.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass wir im Rahmen unserer Expansionsstrategie Benjamin Livshits, als Vertriebsdirektor mit seiner langjährigen beruflichen Erfahrung im Bereich Fondspolicen und Kapitalanlagen gewinnen konnten“, so Thorben Höfer, Geschäftsführer Deutsche Finance Networks GmbH.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Finance Group, Leopoldstraße 156, 80804 München, Tel: +49 89 649 563 00, Fax: +49 89 649 563 10, www.deutsche-finance.de

Wettbewerbsvorteil ist die eigens entwickelte Wealthtech- und Investment-Plattform von Deutschlands erstem BaFin-reguliertem Fintech mit Haftungsdach. Starke Kooperationen mit Interactive Brokers und FNZ ebase ermöglichen Investment-as-a-Service Angebote für Unternehmen und Endkunden.

Kostenlose Beratungs- und Protokollierungs-Software

Neuentwickeltes Order- und Advisory-Tool

Moderne API-Schnittstellen, computergestütztes Handelssystem und Robo-Advisory

Brokerage-as-a-Service für Orderrouting zu 130 Börsen für alle gängigen Investmentprodukte

Haftungsdach-Partnerschaft mit Top10 Finanzvertrieb VALUNIQ, Fintechs und einem Mix aus klassischen Beratern und Vermittlern treibt operatives Wachstum an

Im Wettbewerb einzigartig – als modernes Wertpapierinstitut höchst innovativ. Dieses Motto gilt nicht nur für den hauseigenen Robo-Advisor, sondern auch für den Geschäftsbereich Haftungsdach. Dafür positioniert sich die INNO INVEST nahezu konkurrenzlos als Innovationsführer im Haftungsdach-Markt. Grundlage für das innovative Angebot von hoch-modernem Investment-as-a-Service ist die eigens entwickelte Wealthtech-Plattform, die als Plug-and-Play-Lösung die gesamte Wertpapier-Wertschöpfungskette digital abbildet.

Sämtliche Prozesse sind vollautomatisiert und werden stetig weiterentwickelt. Denn über die Wealthtech-Plattform steuert die INNO INVEST das eigene Private Banking und den Robo-Advisor – papierlos, effizient skalierbar und frei von Prozessbrüchen. “Was wir haben, geben wir weiter. Die am Haftungsdach angeschlossenen vertraglich gebundenen Vermittler erhalten den uneingeschränkten Zugang zur Plattform, zu allen Prozessen und auf Wunsch auch zu unserer Investment-API”, erklärt Stefan Schmitt, Geschäftsführer der INNO INVEST.

Für Haftungsdach-Partner bietet die INNO INVEST neben klassischen Kooperationsmodellen auch unterschiedliche Onboarding-Formate als Whitelabel oder moderne API-Schnittstellen, bspw. für Investment-Apps, an. So wird ein sicherer und verlässlicher Zugang zur Wealthtech-Plattform ermöglicht. Vermögensverwalter, Anlageberater und Fintechs können dabei die gesamte Bandbreite der Investmentmöglichkeiten, von Aktien, ETFs, Fonds, Investmentsparplänen und sogar Optionen, abrufen. “Bis auf Krypto. Wir haben uns dazu entschieden, den stark risikobehafteten Vertrieb von krypto-basierten Anlageformen an Privatkunden nicht über das Haftungsdach zu forcieren. Krypto-Fintechs erteilen wir leider eine klare Absage” sagt Stefan Schmitt.

Die Wealthtech-Plattform der INNO INVEST kann allerdings noch mehr. Durch speziell entwickelte Prozesse rund um die Investment-API können Advisor von Whitelabel-Fonds oder KI- bzw. Quant-Spezialisten Handelssignale zur Umsetzung einer Asset Allokation an das INNO INVEST-Portfoliomanagement senden, wo die Platzierungen der Orders an den Börsen vollautomatisiert und compliance-überprüft umgesetzt werden.

“Dieses Angebot ist in dieser Form und Geschwindigkeit in Deutschland, wahrscheinlich in ganz Europa, bis heute einzigartig”, sagt Serkan Dizbay als Chief Technology Officer der INNO INVEST.

Kostenlose, vollautomatisierte Beratungs- und Protokollierungssoftware

Die INNO INVEST bietet als Haftungsdach mehr als Compliance. Allen Beratern und Vermögensverwalter wird eine kostenlose, volldigitale Beratungs-Software für die Anlageberatung und -vermittlung zur Verfügung gestellt. Die cloudbasierte “Online-Beratungswelt” und das “Order-Tool” verschaffen als integrierte Lösungen Rechtssicherheit bei der Beratung und gleichzeitig vertriebsoptimierte Vorteile im administrativen Beratungsalltag. Sämtliche Vertriebsprozesse, die Protokollierung, die Geeignetheitserklärung und der Orderprozess werden bei er INNO INVEST nahtlos und digital abgewickelt. Die papierhafte Beratung gehört damit endgültig der Vergangenheit an.

Kooperationen mit Fokus auf Innovation, neuste Technologie und zukunftsgerichtete Finanzvertriebe

“Moderne Berater, Vermögensverwalter und insbesondere Fintechs haben gegenüber einem Haftungsdach den Anspruch an skalierbare state-of-the-art Prozesse entlang der gesamten Investment-Wertschöpfungskette. FNZ ebase bietet uns nahezu als einziger Finanztechnologieanbieter in den Bereichen Investmentdepotführung eine ausgereifte B2B-Plattform an und ist damit für uns die führende B2B-Direktbank in Deutschland”, erklärt Stefan Schmitt. Um vertraglich gebundenen Vermittlern und deren Endkunden ein vollumfänglich digitales und innovatives Geschäftsmodell anbieten zu können, hat die INNO INVEST daher die vollautomatisierte Beratungs- und Protokollierungssoftware an die Depoteröffnung bei FNZ ebase gekoppelt.

Auch für große Finanzvertriebe wurde die Wealthtech-Plattform bereits 2022 um eine vollautomatisierte Provisions-Abrechnungs-Software weiterentwickelt. Im Rahmen der Partnerschaft mit der VALUNIQ Investment Solutions GmbH, der Investment-Tochterfirma des Top10 Finanzvertriebs VALUNIQ AG, hat sich die INNO INVEST für das Onboarding weiterer großer Vertriebsgesellschaft gerüstet. Mit dem Fintech Aledius, zuständig für die Generierung von KI-basierten Handelssignalen und -empfehlungen, konnte die INNO INVEST europaweit als erster Vermögensverwalter die neuste Generation Robo-Advisor auf Basis Künstlicher Intelligenz im Rahmen des digitalen Portfoliomanagements launchen. Die Signale liefern die Quantspezialisten Aledius, die das Produkt zusätzlich exklusiv als vertraglich gebundener Vermittler über das Haftungsdach vertreiben. Die Umsetzung der Signale zur Asset Allokation und die Platzierung der Orders an den Börsen erfolgt dann vollautomatisiert über die Wealthtech-Plattform der INNO INVEST.

Über die INNO INVEST

Gegründet wurde die INNO INVEST 2014 als BaFin-reguliertes Vermögensverwaltungsinstitut für Privatkunden und Unternehmer. Heute setzt die INNO INVEST als Wertpapierinstitut und Fintech neue Maßstäbe als digitaler Private Banking-Anbieterund Robo-Advisor. Zudem bietet die INNO INVEST ein Haftungsdach für vertraglich gebundene Vermittler und als Fintech für Investment-Fintechs die Wealthtech-Plattform und Investment-as-a-Service an. Die Wealthtech-Plattform der INNO INVEST ist ausgerichtet auf Geschäftsmodelle entlang der Wertpapier-Wertschöpfungskette und im Bereich der Vermögensanlage. Darüber hinaus bietet die INNO INVEST innovative Lösungen auf den Gebieten Investment-APIs, Robo-Advisory und digitaler, MiFID II-konformer Beratungssoftware. Die INNO INVEST versteht sich als geräuschloser Haftungsdach-Partner und innovativer Abwickler sowie Compliance-Schnittstelle für vertraglich gebundene Vermittler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Innovative Investment Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 13, 64283 Darmstadt, Tel: +49 (0) 6151 493 716 0, https://inno-invest.de, https://inno-haftungsdach.de

Die VHV lädt Vermittlerinnen und Vermittler zur diesjährigen Roadshow VHV LIVE ein:

Vom 13.03. bis zum 21.03. tourt die Weiterbildungsveranstaltung durch Berlin, München und Düsseldorf. Der letzte Termin der Veranstaltungsreihe ist als Online-Veranstaltung geplant und wird live aus der VHV-Zentrale in Hannover übertragen.

„Wir haben mit der Roadshow VHV LIVE eine Weiterbildungs- und Netzwerkveranstaltung etabliert, die in diesem Jahr bereits zum 12. Mal stattfindet“, sagt Dr. Angelo O. Rohlfs, Mitglied des Vorstands der VHV Allgemeine Versicherung AG. „Der Austausch mit den Vertriebspartner ist enorm wichtig für uns. Umso mehr freue ich mich, dass wir sowohl in Präsenz als auch digital miteinander in Kontakt kommen“, so Rohlfs weiter.

Überblick über die Daten

  • 13.03.2023 in Berlin – Gastgeber Torben Sperling
  • 14.03.2023 in München – Gastgeberin Sandra Bolte
  • 16.03.2023 in Düsseldorf – Gastgeber Elmar Rietdorf
  • 21.03.2023 in Hannover (digital) – Gastgeber Sandra Bolte und Frank Dowe

Im Fokus stehen in diesem Jahr aktuelle Themen, Schadenfälle und Vertriebsansätze rund um das Produktsortiment der VHV. Darüber hinaus konnte mit dem Rechtsanwalt Jens Reichow ein praxisnaher Referent zu aktuellen Haftungsfällen und Urteilen gewonnen werden:

  • Vortrag 1: Aktuelles aus Kfz.
  • Vortrag 2: SHU: Aktuelle Schadenfälle und Vertriebsansätze für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
  • Vortrag 3: VHV-Highlights und Vertriebsansätze für die Zielgruppe Bau: BAUPROTECT und ARCHIPROTECT®.
  • Vortrag 4: Aktuelle Rechtsthemen mit RA Jens Reichow zu aktuellen Haftungs- und Vermittlerfällen/ Urteilen.

Gut zu wissen: Die Teilnahme an der VHV Roadshow zahlt auf die IDD-Anforderungen ein. Teilnehmende erhalten je Vortrag 45 Minuten gutgeschrieben.

Plätze begrenzt – Jetzt noch schnell anmelden

Anmelden kann man sich über das Weiterbildungsportal www.vhv-weiterbildung.de. Mehr Informationen zur VHV Roadshow VHV LIVE 2023 gibt es unter: https://www.vhv-partner.de/magazin/2023/02/roadshow

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Bekannt, bewährt – und jetzt aktualisiert.

Es gibt zahlreiche Gründe für den Einsatz von Beratungssoftware. Doch welche Software passt zu welchem Anwender bzw. welchem Kunden und Geschäft? Darauf liefert diese Marktstudie zahlreiche Antworten.

Die VSP-Marktstudie unterstützt bei der Klärung dieser Fragen und schützt vor Fehlinvestitionen. Sie spart Zeit und bares Geld, sichert Investitionen in Personal, Technik und Zeit langfristig ab. Darum wurden in der Marktstudie echte Beratungssoftwareprodukte erfasst, die sich zum direkten Einsatz im Kundengespräch eignen. Die Auswertung beruht auf Insgesamt 59 Fragen, davon 14 Fragen (u.a. zur Zielgruppe für die Software, Preismodelle und Markteinführung) ohne Bewertung und 45 Fragen mit 105 Bewertungskriterien.

Die Studie Beratungssoftware 2023 zeigt wieder einmal, dass es trotz des gleichen Segments sehr unterschiedliche Ausrichtungen bei den einzelnen Anbietern gibt. Einige ausgewählte Beispiele verdeutlichen dies:

Die grundsätzlichen Umfängen der Analysen variieren erheblich. Neben Tools für eine ganzheitliche Analyse finden sich Anbieter von Bedarfsfeldanalysen.

Bei der Berücksichtigung der DIN 77230 („BasisFinanzanalyse für Privathaushalte“) zeigt sich eine positive Entwicklung. VSP ist Dienstleister im IT-Bereich, der sich auf Software für den Versicherungs- und Finanzvertrieb spezialisiert hat. Die VSP-Experten beraten unabhängig und neutral bei der Auswahl der geeigneten Softwaresysteme, begleiten den Softwareauswahlprozess und sichern diesen fachlich ab.

Auch bezüglich eines endkundengeeigneten Einstiegsmoduls, also der Möglichkeit, dass der Kunde selbst die Analyse von Zuhause unterstützt, zeigt sich eine erfreuliche Entwicklung. Immer mehr Anbieter haben ein solches Tool, wobei bei der Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Analyse des Beraters noch Luft nach oben ist.

Zum Thema Effizienz bieten nur wenige Tools eine Standard-Integration in MVPs und/oder eine Anbindung an Tarifrechner, Vergleichsrechner, Angebotsplattformen.

Die Unterschiede der Tools sind und bleiben groß. Darum empfiehlt es sich, einen eigenen Softwareresearch durchzuführen und sich nicht auf den Kollegen zu verlassen. Die aktuelle Studie gibt sehr gute Hinweise, worauf bei der Softwareauswahl zu achten ist.

Darüber hinaus bietet der Herausgeber VSP Software Portal auch individuelle Beratungen bis hin zur Komplettbetreuung inklusive der Implementierung an.

Link zum Bestellschein für das Produktportfolio zur Marktstudie: https://versicherungssoftwareportal.de/wp-content/uploads/2023/01/

Verantwortlich für den Inhalt:

VSP Software Portal, Martin Kinadeter, Berner Weg 25, 22393 Hamburg, Tel: 04060097007, www.versicherungssoftwareportal.de

BAG, Urteile vom 17.01.2023 – 3 AZR 220/22 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2022, AZ: 12 Sa 746/21) sowie 3 AZR 501/21 (Vorinstanz LAG Hamm, Urteil vom 11.08.2021 – 4 Sa 221/21)

In beiden zu entscheidenden Fällen hatte der Arbeitgeber jeweils Versorgungszusagen erteilt, die einseitig auf Arbeitgeberseite die Möglichkeit vorsahen, anstelle einer lebenslangen Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten. Von dieser Option machte der Arbeitgeber zum Rentenbeginn in beiden Fällen Gebrauch, womit die jeweiligen Arbeitnehmer nicht einverstanden waren. Das BAG entschied in beiden Fällen zugunsten der Arbeitnehmer. Derzeit liegen noch keine Entscheidungsgründe vor.

BAG-Urteil vom 17.01.2023 – 3 AZR 220/22

In diesem Fall (Vorinstanz LAG Düsseldorf) war in der vom Arbeitgeber über eine Unterstützungskasse erteilten Versorgungszusage vorgesehen, anstelle der laufenden Rente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe der zehnfachen Jahresrente zu zahlen. Hiervon wurde zum Rentenbeginn Gebrauch gemacht, womit sich die Arbeitnehmerin nicht einverstanden erklärte und den Betrag zurücküberwies. Das BAG gab der Arbeitnehmerin Recht und wies die Revision des Arbeitgebers zurück. Die Vorinstanz (LAG Düsseldorf) hatte die in der Versorgungszusage enthaltene Klausel für unwirksam erklärt.

Umstellung auf Kapital bedarf einer wechselseitigen Interessenabwägung

Die Umstellung einer eigentlich vorgesehenen Betriebsrente in eine Kapitalzahlung bedarf einer Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Bei der Abwägung muss zugunsten des Arbeitnehmers beispielsweise verhindert werden, dass das Langlebigkeitsrisiko vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen wird. Des Weiteren darf weder eine Rentenanpassungsprüfungspflicht, mangelnder Pfändungsschutz oder eine höhere Steuerlast entstehen. Zugunsten des Arbeitgebers kann die günstigere Bilanzierung oder die Leistungsverbesserung durch Anhebung des Dotierungsrahmens berücksichtigt werden.

Änderung in Kapitalzahlung hier nicht zumutbar – Verstoß gegen die AGB

Im Grundsatz sind laufende Rentenzahlungen und einmalige Kapitalleistungen nach dem Betriebsrentengesetz gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Interessenabwägung kann jedoch insbesondere eine Änderung des Äquivalenzverhältnisses, also des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung, ein Indiz für die Unzumutbarkeit des Änderungsvorbehalts sein. Das war vorliegend der Fall. Der Arbeitgeber hatte hier durch eine formularmäßig einseitig vorbehaltene Gestaltungsmöglichkeit aus der laufenden Betriebsrente eine nicht wertgleiche Kapitalabfindung gemacht. Dadurch wird ihm zum einen die Möglichkeit eröffnet, einseitig zum Beispiel das Langlebigkeitsrisiko zu verlagern. Des Weiteren kann der Arbeitgeber die Anpassungsprüfungspflicht damit umgehen. Hinzu kommen steuerrechtliche Nachteile für die Arbeitnehmerin.

Das LAG Düsseldorf orientierte sich hinsichtlich der Wertgleichheit einer Kapitalabfindung, die nirgends definiert wird, am Betriebsrentengesetz. Maßgeblich ist hier für die Abfindungsberechnung der Barwert der künftigen Versorgungsleistung, wobei bei der Berechnung des Barwerts die Rechnungsgrundlagen sowie die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik maßgebend sind. Im vorliegenden Fall wird durch die Klausel gestattet, die laufende Betriebsrentenleistung ohne weitere Voraussetzungen in eine geringwertigere Kapitalleistung zu ändern, nämlich nur die zehnfache Jahresrente zu bezahlen. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Nachteile ist diese daher unwirksam.

BAG-Urteil vom 17.01.2023 – 3 AZR 501/21

In diesem zu entscheidenden Fall lautete die zuletzt in einem Nachtrag befindliche Klausel zur Kapitalabfindung anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung in der Versorgungszusage wie folgt: „Die Firma behält sich vor, anstelle der Renten eine wertgleiche, einmalige Kapitalabfindung zu zahlen; hierdurch erlöschen sämtliche Ansprüche aus dieser Versorgungszusage. Die Höhe der einmaligen Kapitalzahlung entspricht dem Barwert der künftigen Versorgungsansprüche und Versorgungsanwartschaften, ermittelt nach den Rechnungsgrundlagen des versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der ertragssteuerlich zulässigen Pensionsrückstellung gemäß § 6a EStG zum letzten Bilanztermin vor der Abfindung”. Von dieser Abfindungsklausel machte die Firma Gebrauch, womit der Arbeitnehmer nicht einverstanden war. Dieser wollte auf jeden Fall bei Rentenbeginn eine lebenslange Altersrente erhalten. In einem undatierten Anhang zu seinem Dienstvertrag, der nicht unterschrieben wurde, war nur noch von der „Rente“ die Rede. Hier hat das BAG das Urteil der Vorinstanz (LAG Hamm) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Vereinbarung eines wirksamen Wahlrechts?

Die Vorinstanz war der Auffassung, dass eine wirksame Abfindungsklausel vereinbart wurde und sich durch die Klausel in der Versorgungszusage das Recht der Firma ergeben habe, nach ihrer Wahl anstelle der monatlichen Rentenzahlung eine wertgleiche einmalige Kapitalabfindung zu zahlen. Billiges Ermessen sei hier nicht zu berücksichtigen, so dass nicht näher auf die Interessen des Arbeitnehmers eingegangen wurde. Die Vereinbarung des Wahlrechts, anstelle der Altersrente eine Kapitalzahlung zu leisten, lässt den Schluss zu, dass die Arbeitgeberin einseitig und ohne Rücksicht auf die Interessenlage des Klägers entscheiden kann, ob sie von dem Vorbehalt Gebrauch macht oder nicht. Insofern hielt das LAG Hamm die Kapitalabfindung für rechtmäßig.

Bewertung

Das sah das BAG anders, hob das Urteil des LAG Hamm auf und wies es zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass wohl auch in diesem Fall die wesentlichen Umstände abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden müssen. Eine solche Abwägung hatte vorliegend nicht stattgefunden. Zudem könnte eine Rolle gespielt haben, dass im Anhang zum Arbeitsvertrag nur noch von Rentenzahlung die Rede war. Hier bleibt die weitere Begründung abzuwarten.

Insgesamt dürfte es durch die Rechtsprechung seitens des BAG schwieriger für Arbeitgeber werden, sich einseitig eine Kapitalzahlung vorzubehalten und diese dann im Versorgungsfall wirksam auszuüben, ohne dabei auch die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers im Blick zu halten. Vielmehr dürften zukünftig immer die jeweiligen Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. In diesem Zusammenhang müsste auch die Frage der Wertgleichheit der Kapitalleistung eine entscheidende Rolle spielen. Das BAG hat bereits in einer früheren Entscheidung dargelegt, dass dann, wenn die Kapitalleistung den nach den Rechnungsgrundlagen und anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelten Barwert denjenigen der nach der Altregelung geschuldeten Rentenleistung übersteigt, unter Umständen die Nachteile des Arbeitnehmers infolge der Umstellung überwiegen kann. Das bedeutet im Klartext, dass der Arbeitgeber sich bereits im Vorfeld überlegen sollte, solche Fälle hinsichtlich der Höhe der Leistung großzügiger zu behandeln, um so die Nachteile des Arbeitnehmers abzumildern. Die mögliche Höhe dieser Summe hängt von vielen Faktoren ab und ist sicherlich nicht leicht zu entscheiden.

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Auf der bedeutsamen Auslandsmesse des Infrastrukturdienstleisters blau direkt, trafen die Maklerpartner:innen in der estnischen Hauptstadt Tallinn in einem ganz neuen Format aufeinander.

Die Network Convention, kurz NWC, ist der Drehpunkt für wirtschaftliche Kooperationen innerhalb der Finanz- und Versicherungsbranche. In diesem Jahr lud der Gastgeber blau direkt bereits zum 14. Mal in das europäische Ausland ein. Seit 2008 ereignet sich dieses besondere Event jedes Jahr traditionell in einer anderen Stadt, wobei es 2021 aufgrund der Corona Pandemie ausgesetzt wurde. In diesem Jahr wurde als Austragungsort Estlands Hauptstadt Tallinn gewählt, wo der Infrastrukturdienstleister 2021 eine Tochterfirma mit 13 Mitarbeiter:innen gegründet hat. Im Rahmen dieser Veranstaltung kamen 300 Makler:innen zusammen mit 65 Vertreterinnen und Vertretern von Gesellschaften, um zu netzwerken und sich auszutauschen. Vollständig wurde die Teilnehmerliste durch die 80 Mitarbeiter:innen von blau direkt und deren Tochterunternehmen.

Vom 29.01. bis 01.02. verschaffte ein straffes Programm von morgens bis abends den Teilnehmer:innen der NWC einen Überblick über die aktuellen Themen der Finanz- und Versicherungsbranche. Der Abend des Anreisetages wurde für ein neues Format genutzt, das sogenannte “X-Change”. Begleitet wurde dieses Programm, an dem 120 Personen teilgenommen haben, vom Support-Department des Infrastrukturdienstleisters. “Mit diesem Programmpunkt wurden alle unsere Erwartungen übertroffen!”, berichtet Marvin Kowalski, Head of Support, begeistert. “In diesem Format ging es darum, Maklerpartner:innen ganz neu zusammenzubringen, sie konnten ihre Herausforderungen schildern und voneinander lernen. Hier hat sich gezeigt: Wer Partner:in bei blau direkt ist, ist Teil einer großen Community, die sich gegenseitig unterstützt.”

An den beiden Haupt-Tagen luden die Messestände der Gesellschaften zu einem intensiven Austausch ein. Abgeschlossen wurden die Messetage jeweils mit den sogenannten Early- und Late-Night Seminaren, die von den Gesellschaften, Kooperationspartner:innen, als auch blau direkt selbst gegeben wurden. Dass das Konzept der Early- und Late-Night Seminare aufging, zeigte sich an den restlos besetzten Seminarräumen.

Den Abschluss und gleichzeitig das glamouröse Highlight der diesjährigen Network Convention bildete der Galaabend, welcher im Museum “Lennusadam Seaplane Harbour” seine Location fand. Die 550 geladenen Gäste genossen so neben einem 3-Gänge-Menü den Abend begleitet durch den Showmaster. Gestartet wurde am Abend mit einer Tanz-Aufführung einiger blau direkt Mitarbeiter:innen sowie einem Auftritt von Slack-liner Jaak Roose. Nachdem Komiker Jochen Prang die Museumshalle zum Lachen gebracht hat, tanzten die Geladenen ausgiebig zur Coverband Estonian Voices.

Unter den Maklerpartner:innen, Gesellschaften und Medienpartner:innen ist das spektakuläre Event nicht mehr wegzudenken. Besonders der Veranstaltungsort im Ausland, fernab vom beruflichen Alltag macht die Network Convention besonders intensiv. Es ist das Jahreshighlight direkt zu Jahresbeginn. Die Vorfreude auf die nächste Network Convention, die in Venedig stattfinden wird, ist bereits jetzt unter allen Beteiligten groß.

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Insgesamt zählt FPSB Ltd. inzwischen mehr als 213.000 CFP®-Professionals – Damit hat sich die Zahl der zertifizierten Finanzplaner seit dem Jahr 2004 weltweit mehr als verdoppelt – Wachstum in Asien und Brasilien besonders dynamisch

Das internationale Financial Planning Standards Board (FPSB) wächst weiter: Nachdem 2021 die Schallmauer von 200.000 CFP®-Professionals durchbrochen wurde, kamen im vergangenen Jahr weltweit nochmals 9.690 Zertifikatsträger hinzu. Das entspricht in einem von vielen Widrigkeiten geprägten wirtschaftlichen Umfeld einem Wachstum von 4,8 Prozent. Insgesamt hat sich die Zahl der CFP®-Zertifikatsträger seit 1990, als die CFP®-Zertifizierung erstmals international vergeben wurde, damit in etwa verzehnfacht.

„Diese Zahlen verdeutlichen sehr eindrucksvoll, dass weltweit das Interesse an qualitativ hochwertiger Anlageberatung und Finanzplanung weiter ungebrochen ist“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. „Schließlich steht die Zertifizierung des internationalen Dachverbandes Financial Planning Standards Board Ltd. für die beste Ausbildung im Bereich der Finanzplanung und für höchste Qualitätsstandards.“ FPSB Ltd. ist ein globales Netzwerk, dem derzeit 27 Mitgliedsländer angehören. Es hat sich zum Ziel gesetzt, das Berufsbild des Finanzplaners weltweit zu fördern und das öffentliche Vertrauen in dieses Berufsbild zu stärken. Der FPSB Deutschland ist seit 1997 Mitglied in diesem Netzwerk. Hierzulande kamen im vergangenen Jahr 38 neue CFP®-Zertifikatsträger hinzu.

Besonders starkes Wachstum in Asien und Brasilien

„Dabei ist es auch besonders erfreulich, dass das Interesse an einer professionellen und langfristigen Finanzplanung inzwischen auch in vielen heranwachsenden Volkswirtschaften zunimmt“, kommentiert Prof. Tilmes die aktuellen Daten. Tatsächlich war der prozentuale Zuwachs an neuen Zertifikatsträgern gerade in einigen Schwellenländern im vergangenen Jahr besonders ausgeprägt. So wuchs die Zahl der Neuzertifizierten unter anderem im chinesischen Raum, in Singapur, in Thailand und in Brasilien mit zweistelligen Raten. Die höchsten absoluten Zuwächse verzeichneten China mit einem Plus von fast 3.400 neuen CFP®-Professionals, die USA mit über 3.000 Neuzertifizierungen sowie Brasilien mit 1.245 Zugängen.

Die meisten CFP®-Professionals haben laut den aktuellen Daten des FPSB Ltd. die USA mit mehr als 95.000 Zertifikatsträgern, dahinter folgen China mit rund 30.000 und Japan mit etwa 25.000 Zertifikatsträgern. In Europa gibt es die meisten CFP®-Professionals in den Niederlanden mit rund 2.700 vor Deutschland mit 1.515 zertifizierten Finanzplanern.

„Unter dem Strich sind es die Kundinnen und Kunden der CFP®-Professionals, die von diesem Wachstum profitieren“, sagt Tilmes weiter. „Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen, die von hoher Inflation, steigenden Zinsen, wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheit und nicht zuletzt von starken Schwankungen an den Kapitalmärkten geprägt sind, ist eine professionelle und auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Finanzplanung von besonders hohem Wert. Schließlich geht es dabei um nicht weniger als die finanzielle Sicherheit und Zukunft der Menschen, deren künftige Altersvorsorge oftmals nicht ausreichend ist, während es zugleich häufig an finanzieller Allgemeinbildung mangelt.“

Mehrwert durch CFP®-Professionals

Für den FPSB Deutschland geht seine Aufgabe deshalb auch über die Zertifizierung von Finanzplanern und weiteren Berufsbildern wie beispielsweise dem auf die Vermögensnachfolge spezialisierten CFEP®-Professional hinaus. „Wir sehen es auch als unsere Aufgabe, den Menschen hierzulande die Vorteile einer ganzheitlichen und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Finanzplanung nahezubringen und die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern“, erklärt Tilmes weiter. „Insofern ist es auch sehr erfreulich, dass der Zuspruch zum Berufsbild des Finanzplaners, wie die Zahlen verdeutlichen, weiter zunimmt.“

Ein wichtiges Merkmal der Finanzplaner ist, dass sie sich zur Einhaltung der Standesregeln des FPSB Deutschland verpflichten. Diese stellen sicher, dass eine Beratung durch einen Zertifikatsträger stets im Sinne des Kunden sowie neutral und objektiv erfolgt. Bei Nichteinhaltung droht in letzter Konsequenz der Ausschluss aus dem FPSB Deutschland. „Deshalb, und weil CFP®-Professionals über die anerkannt beste Ausbildung in dem Bereich verfügen, können Anleger sicher sein, eine qualitativ heraus[1]ragende Beratung zu bekommen, die wirklich auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist“, so Tilmes‘ Fazit. „Dass die Zahl der Zertifikatsträger hierzulande und weltweit kontinuierlich wächst, verdeutlicht, dass eine vertrauenswürdige Dienstleistung im Finanzbereich gerade im aktuell unsicheren Umfeld dringend benötigt wird.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Der Geschäftsführer der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Norbert Porazik, spendet 100.000 Euro an die Hilfsorganisation medico international für Menschen in der Türkei und in Syrien, die von der Erdbebenkatastrophe betroffen sind.

Inspiriert wurde die Spende von Fonds Finanz Vertriebspartner Osman Önel (32), der Familie im türkischen Erdbebengebiet hat und daraufhin eine Spendenaktion ins Leben gerufen hatte.

Die Spendensumme von 100.000 Euro wurde an die „Nothilfe Erdbeben“ der Hilfsorganisation medico international e.V. überwiesen. Die Organisation sorgt dafür, dass die Hilfe direkt in allen vom Erdbeben betroffenen Regionen zur Verfügung steht.

„Viele Vertriebspartner und Mitarbeitende haben mich nach dem Erdbeben angesprochen und mir vom Schicksal ihrer Familien und Freunde erzählt. Osman Önel hat mit seiner Spendenaktion den letzten Anstoß dazu gegeben, selbst tätig zu werden und Geld für die Nothilfe zur Verfügung zu stellen“, sagt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz.

„Meine Familie ist in der Türkei unmittelbar von den Zerstörungen nach dem Erdbeben betroffen. Ich habe selbst an medico international gespendet, damit die Soforthilfe  schnell anlaufen kann und in meinem Netzwerk zu weiteren Spenden aufgerufen. Norbert hat die Aktion gesehen und mir sofort seine Unterstützung angeboten“, sagt Osman Önel, CEO von Önel & Partner aus Buchholz in der Nordheide.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die vierten Düsseldorfer Maklergespräche fanden dieses Jahr wieder in Präsenz und erstmals in der Meerbuscher Geschäftsstelle des BiPRO e.V. statt.

Nachdem im letzten Jahr die Düsseldorfer Maklergespräche (DMG) noch als Online-Veranstaltung stattfanden, war – in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. und dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. – die Freude umso größer, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Frühjahr in der Geschäftsstelle des BiPRO e.V. persönlich willkommen zu heißen. Organisatorisches Novum war im Vorfeld, dass die Versicherer unter den Vereinsmitgliedern die Maklerschaft gezielt zu den vierten DMG einladen konnten.

Los ging es am Donnerstagmorgen, als Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des Vereins, das Publikum zum Auftakt mit seinem Vortrag „Werden Sie digital zum Gewinner der Zukunft“ begrüßte. Es folgte eine Keynote von Stefanie Weidner (GründerFinanz) über das digitale Maklerbüro mit seinen großartigen Möglichkeiten in einer sehr vielfältigen digitalen Welt. Mit spannenden Vor-trägen zu den verschiedensten Digitalisierungsansätzen ging es weiter: Den Anfang machte Dr. Manuel Reimer mit der Frage „Versichererpost – Wie kommen die Dokumente vom Vermittler zum Versicherer“? Ihm folgte Thomas Beckmann mit dem Versprechen “Jeder bekommt was er verdient und auch gerne mehr!“ Im Angebot hatte er aus der Norm 430.7 Übermittlungsservices, Optimierung Abrechnungsverkehr sowie Vermittlerinkasso – kurz: Herzstücke der DIOPLUS OptAbV. Zum Abschluss gab es von Maximilian Würz einen Passierschein, der Türen mit der Norm 490 (Einreichung eines Auskunfts- oder Voll-Mandates vom Consumer an den Provider) öffnet.

Während der großzügig bemessenen Zeiten zum Netzwerken hatten die Besucherinnen und Besucher auch die Möglichkeit, sich mit Ihren Verbandsvertretungen auszutauschen.

Als nächste Großveranstaltung des Vereins steht bereits der diesjährige BiPRO-Tag am 24. und 25. Mai fest im Kalender.

Verantwortlich für den Inhalt:

BiPRO, Münsterstrasse 304, 40470 Düsseldorf, Tel: 0211 690 150 95, www.bipro.net

Der Infrastrukturdienstleister blau direkt schafft es bei TOP 100 zum vierten Mal in Folge in die Riege der innovativsten Unternehmen Deutschlands.

Der Infrastrukturdienstleister blau direkt überzeugt weiterhin als Innovations-Champion mit ausgezeichneter Innovationsarbeit und schafft es in diesem Jahr zum vierten Mal in Folge in die Riege der innovativsten Unternehmen Deutschlands.

Die Auszeichnung zum TOP 100 Innovator bekommen nur besonders innovative mittelständische Unternehmen. Kernstück des Innovationswettbewerbs TOP 100 ist ein wissenschaftliches Auswahlverfahren. Im Auftrag von compamedia, dem Ausrichter des Vergleichs, untersuchten der Innovationsforscher Prof. Dr. Nikolaus Franke von der Wirtschaftsuniversität Wien und sein Team blau direkt anhand von mehr als 100 Kriterien aus fünf Kategorien: Innovationsförderndes Top-Management, Innovationsklima, Innovative Prozesse und Organisation, Außenorientierung/ Open Innovation sowie Innovationserfolg. Besonders wichtig ist dabei, ob die Innovationen eines Unternehmens nur Zufallsprodukt sind oder aber systematisch geplant werden und damit in der Zukunft wiederholbar sind (weitere Informationen zu den Prüfkriterien unter www.top100.de/pruefkriterien).

blau direkt zählt zum vierten Mal zu den Top-Innovatoren. Damit alle sich bewerbenden Unternehmen die gleichen Chancen haben, wird das Siegel in drei Größenklassen vergeben: bis 50, 51 bis 200 und mehr als 200 Mitarbeiter:innen. Im Jubiläumsjahr von TOP 100 – die aktuelle Runde ist bereits die 30. Auflage des Innovationswettbewerbs – war das Interesse besonders groß: 550 Mittelständler hatten sich beworben, 300 von ihnen waren erfolgreich und können nun das TOP 100-Siegel tragen. Maximal können 100 Unternehmen pro Größenklasse ausgezeichnet werden. “Bei TOP 100 geht es um die Frage, welchen Stellenwert das Innovationsziel im Unternehmen einnimmt”, sagt Prof. Dr. Nikolaus Franke, wissenschaftlicher Leiter des Wettbewerbs. “Dominieren Routinen und Gewohnheiten oder aber ist das Unternehmen in der Lage, Bestehendes zu hinterfragen, kreativ neu zu denken und erfolgreich am Markt durchzusetzen? Wir analysieren diese Fähigkeit anhand von mehr als 100 Prüfkriterien”, erläutert er.

Am 23. Juni kommen in Augsburg alle Top-Innovatoren des Jahrgangs 2023 zur Preisverleihung auf dem Deutschen Mittelstands-Summit zusammen. Dort wird Ranga Yogeshwar den ausgezeichneten Unternehmen zum Erfolg bei TOP 100 persönlich gratulieren.

Der Chief Product Officer bei blau direkt, Marcel Canales, freut sich über die Auszeichnung und betont die außerordentliche Bedeutung von Innovation für den unternehmerischen Erfolg: “Bei uns hat Innovation einen besonders hohen Stellenwert. So beziehen wir, um zukunfts- und kundenorientierte Lösungen zu schaffen, unsere Maklerpartner:innen aktiv in den Innovationsprozess und unsere Projektarbeit mit ein. Unsere Unternehmensstrategie zielt auf Innovationsführerschaft ab und kann uns damit schon vom Branchendurchschnitt abheben. Zusätzlich hinterfragen wir stetig unsere bestehenden Prozesse und unser wirtschaftliches Handeln.”

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Beim Thema Altersvorsorge gibt es kein „zu früh“ – wohl aber ein „zu spät“.

Selbst Makler, die sich um die Altersvorsorge anderer kümmern, schenken der eigenen Ruhestandsplanung häufig dennoch zu wenig Beachtung. Ein Grund mehr für das Maklerrenten-Team von MAXPOOL, sich in der neuesten Ausgabe des Fachmagazins POOLWORLD diesem brandaktuellen Thema zu widmen.

„No Time To Wait“ – so lautet das Titelthema der neuesten Ausgabe des Makler-Fachmagazins POOLWORLD. „Wir wollen die Makler zum einen für dieses wichtige Thema sensibilisieren und Ihnen zum anderen die vielen Möglichkeiten aufzeigen, die sich heute in Sachen Maklerrente bieten“, so Kay Weddecke, Geschäftsführer der PHÖNIX Versicherungsmakler GmbH. Tatsächlich hat sich in dieser Hinsicht zuletzt einiges getan: Vorbei sind die Zeiten, in denen Maklern nur der Bestandsverkauf blieb – stattdessen finden sich heute auf dem Markt vielfältige Maklerrentenmodelle, die sich deutlich voneinander unterscheiden können. MAXPOOL selbst legt gleich vier verschiedene Modelle vor, die in der Titelstory genau beleuchtet werden. Besonders beliebt ist die Chancenorientierte Rente: Wer sich für diese Variante entscheidet, sichert sich eine laufende professionelle Pflege des eigenen Bestandes. Statt Werteverluste befürchten zu müssen, profitieren die Makler so von einem Modell, dank dem die Rente von Jahr zu Jahr steigt.

Neben einem Überblick der unterschiedlichen Möglichkeiten liefert die neue Ausgabe der POOLWORLD aber auch handfeste Tipps für den perfekten Übergang in den Ruhestand. Als Teamleiterin für Bestandsübertragung berichtet Hanna Borchers dabei aus langjähriger Erfahrung: „Wir wissen, wie wichtig die Übergangsphase für die Kunden ist, denn es geht auch um persönliche Bindungen. Wir empfehlen unseren Vertragsmaklern daher einen fließenden Ansprechpartnerwechsel mit ausreichend Vorlaufzeit.“

Auf den gut 100 Seiten der neuen POOLWORLD gibt es aber auch abseits der Ruhestandsplanung viele spannende Themen zu entdecken. Ein Dauerbrenner ist die auch bei MAXPOOL rasant voranschreitende Digitalisierung, wie IT-Vorstand Andreas Zak erklärt: „Unser großes Thema für das erste Quartal ist das Relaunch des Endkundentools SEKRETÄR. Unseren Maklern wollen wir durch eine größere Datentiefe wiederum mehr Möglichkeiten bei der Bestandsoptimierung eröffnen.“ Neues tat sich auch bei den hauseigenen Deckungskonzepten – allen voran der komplett überarbeiteten max-THV, die bereits mit großem Erfolg ihren Markteintritt feierte. Stefan Klahn, Geschäftsführer der PHÖNIX Schutzgemeinschaft, erklärt den Lesern die wichtigsten Verbesserungen und zeigt zugleich auf, warum die Deckungskonzepte sowohl den Versicherten als auch den Versicherungsmaklern eine einmalige Absicherung bieten.

Alle Themen finden die Maklerinnen und Makler in der neuen Ausgabe der POOLWORLD, dem Fachmagazin für Finanzdienstleister.

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Der Expansionskurs des Frankfurter Versicherungsmaklers Policen Direkt führt zu einem personellen Ausbau des Key Accounting im Bereich Maklernachfolge.

Policen Direkt stockt das Maklernachfolge-Team um Efstratios Bezas auf. Seit Anfang des Jahres verstärken Leon Glaser und Sascha Peter als Key Accounting Manager für den Bereich Maklernachfolge den Frankfurter Versicherungsmakler.

Leon Glaser kommt vom Frankfurter Großmakler “Hoesch & Partner”, wo er für die Betreuung gehobener Privatkunden verantwortlich war. Vorher war er von 2015 bis 2018 als Berater für Privat- und Gewerbekunden bei der SV SparkassenVersicherung tätig.

Sascha Peter war vor seiner Tätigkeit bei Policen Direkt als selbständiger Versicherungsmakler tätig. Zudem verbrachte er insgesamt 12 Jahre bei der Bundeswehr und wurde unter anderem als Hauptfeldwebel in Afghanistan eingesetzt.

„Wir freuen uns, mit Sascha Peter und Leon Glaser zwei erfahrene und engagierte neue Kollegen bei uns begrüßen zu dürfen“, betont Efstratios Bezas, Leiter Maklernachfolge bei der Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH. „Mit Hilfe der beiden wird es uns noch besser gelingen, für all die Makler ohne geregelte Nachfolge eine optimale Lösung zu finden.“

2022 entschieden sich mehr Makler denn je für eine Abgabe ihres Bestands an Policen Direkt. Insgesamt 72 Bestandskäufe kamen zustande, davon die meisten per Rentenmodell. In Erwartung weiteren Wachstums baut Policen Direkt den Bereich Maklernachfolge weiter aus.

Über die Policen Direkt-Gruppe:

Die Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH ist Versicherungsmakler mit Sitz in Frankfurt am Main und bietet Privat- und Gewerbekunden einen umfassenden Service und Beratung in allen Versicherungssparten.

Policen Direkt bietet als Nachfolgelösung für Versicherungsmakler unter anderem verschiedene Rentenmodelle an. Die übernommenen Kunden werden vom Policen Direkt-Serviceteam persönlich betreut. Zudem steht ihnen ein digitaler Versicherungsmanager zur Verfügung. Makler können in einer Übergangsphase vor der Nachfolge ihre Bestände über Policen Direkt verwalten.

Die Policen Direkt-Gruppe hat neben Frankfurt noch weitere Makler-Standorte in Stuttgart, Limburg, Düsseldorf, Augsburg, Aschaffenburg, Pirna, Kaufbeuren und Bad Oeynhausen, sowie einen Standort in London. Sie beschäftigt über alle Gesellschaften 130 Mitarbeiter.

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Ein grober Berechnungsfehler in der groß angelegten „Kantar-Kleinanlegerstudie“ der Europäischen Kommission, die den politischen Entscheidungsträgern bisher als Datengrundlage für die Provisionsdebatte diente, entzieht der Diskussion um die Vertriebsvergütung in Europa die Argumentationsgrundlage.

„Das von der Europäischen Kommission beauftragte Kantar-Institut musste in ihrer 2022 veröffentlichten Kleinanlegerstudie nun einen groben Fehler bei der Berechnung von Kostenquoten einräumen. Ursprünglich kam das Institut zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass die Kosten für durch Provisionsberatung vertriebene Finanzprodukte 35 Prozent höher sind als für Produkte ohne Provisionsvergütung. Dieses Ergebnis stellt sich nun als schlichtweg falsch heraus. Seit kurzem gibt die Kommission an, dass diese Zahl auf 24 bis 26 Prozent nach unten korrigiert werden musste – und auch dieser Wert erscheint mehr als zweifelhaft“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein in einer ersten Einschätzung.

„Damit steht die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness vor einem Scherbenhaufen. Schließlich hat sie diese fehlerhaften Werte bei all ihren Argumentationen – auch gegenüber dem EVP-Abgeordneten Markus Ferber und in ihrer Anhörung vor dem ECON-Ausschuss des EU-Parlaments am 24. Januar – immer wieder als Hauptargument in Bezug auf angebliche Fehlanreize in der Anlagevermittlung angeführt“, so Klein weiter.

Die Forderung des Vermittlerverbands VOTUM in Richtung Brüssel sind eindeutig: „Die fehlerhafte Kantar-Studie kann keine Grundlage für so eine richtungsweisende politische Diskussion sein. Die Kommissarin muss den Fehler eingestehen und öffentlich zurückrudern. Es kann nicht sein, dass wir auf Basis falscher Berechnungen über die Zukunft von hunderttausenden Finanzberatern diskutieren“, so Klein.

Außerdem bemängelt Klein die weiterhin bestehende Intransparenz der Studienergebnisse: „Es ist nicht tragbar, dass die Verbände der betroffenen Berufsträger wie VOTUM bis heute keinen Einblick in die Datengrundlage der Studie erhalten haben. Wohin diese Intransparenz führt, sehen wir nun auf öffentlicher Bühne. Das ist peinlich. Die Kommissarin sollte zu diesem Fehler stehen und die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.“

„Es verstärkt sich mehr und mehr der Eindruck, dass in der Studie Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Bei dem Erwerb eines Finanzprodukts, für das ein Berater eine Provisionsvergütung erhält, liegt immer eine zuvor gegenüber dem Kunden erfolgte Anlageberatung zugrunde. Wird keine Provisionsvergütung gezahlt, handelt es sich entweder um ein beratungsfreies Direktgeschäft des Anlegers oder diesem wird die Beratung mit einer gesondertem Honorarvereinbarung in Rechnung gestellt. Beides müsste in die Bewertung einfließen. Für die bloße Feststellung, dass beratungsfreies Anlegen kostengünstiger ist, braucht es keine breit angelegte Studie“, so Kleins Fazit.

Die korrigierte Kantar-Studie kann hier heruntergeladen werden. https://finance.ec.europa.eu/news/commission-publishes-external-study-eus-retail-investor-protection-framework-covering-disclosure-2022-08-02_de

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) unterstützt das offensivere Auftreten der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat sich vorgenommen, die Exzesse im provisionsgesteuerten Vertrieb von kapitalbildenden Lebensversicherungen zu unterbinden und will diese Absicht in einem Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ dokumentieren. Erst kürzlich hatte der oberste Aufseher für Versicherungen, Dr. Frank Grund, beim Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung auf Schloss Bensberg einigen Branchenfürsten klargemacht, dass die Provisionsschindereien ein Ende finden müssen. Der Verbraucherschutzverein BdV sieht in dem Dokument viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Wir bekommen den Eindruck, dass die BaFin endlich das tun will, was eine gute und effektive Aufsichtsbehörde ausmacht: den Markt aktiv vor verbraucherschädigendem Verhalten zu schützen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.

Der Verein hat sich in die Konsultation der BaFin zu ihrem Entwurf des Merkblatts eingebracht und eine Stellungnahme zu den positiven und den ergänzungsbedürftigen Aspekten verfasst. Der BaFin-Entwurf enthält präzisierte Regelungen zur Verhaltensaufsicht beruhend auf der EU-Vertriebsrichtlinie IDD. Der BdV sieht insbesondere folgende neue vielversprechende Regelungen für die Bewertung des „Kundennutzens” einer Lebensversicherung:

notwendige Bestimmung des Zielmarktes in „ausreichender Detailtiefe” für den Vertrieb;

Entwicklung der Stornoquote;

Überprüfung der Frontlastigkeit der Abschlussprovisionen und ihre Auswirkung auf die Renditeentwicklung insbesondere bei vorzeitiger Vertragsbeendigung;

Einschluss der Entwicklung der Inflation bei Bewertung des „realen Anlageerfolges”;

Nachweis von erhöhtem Kundennutzen bei unterschiedlichen Vergütungen desselben LV-Produktes einschließlich möglicher verstärkter Interessenkonflikte im Vertrieb;

Offenlegung von Rückvergütungen an Vertriebe bei Fondspolicen.

In seiner Stellungnahme moniert der BdV aber, dass der Entwurf noch viele Fragen aus Verbrauchersicht offenlässt. So wird beispielsweise die zu berücksichtigende Inflationsrate mit lediglich 2 % jährlich angesetzt, was auch längerfristig als viel zu niedrig erscheint. Auch Koppelpunkte (Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit) werden gar nicht erwähnt, obwohl ihr Nutzen grundsätzlich infrage gestellt werden muss. Zudem soll weiterhin die Kennziffer der Effektivkosten für Renditeprognosen verwendet werden, die aber irreführend ist, solange die zugrunde liegenden Renditeannahmen nicht offengelegt werden.

Vor allem gibt der Entwurf aber keine Antworten darauf, wie diese „intensivierte Aufsicht” konkret von der BaFin umgesetzt werden soll und was bei Verstößen gegen die „wohlverhaltensaufsichtlichen” Anforderungen gegenüber den Lebensversicherern und den Vertrieben tatsächlich passieren soll. Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu Produktinterventionen, d. h. Vertriebsverboten, sind gesetzlich vorhergesehen. „Ohne konkrete und für alle nachvollziehbare Schwellenwerte kann sich das Merkblatt auch schnell als Papiertiger entpuppen“, sagt Rehmke.

Der Verbraucherschutzverein erhofft sich im Ergebnis, dass die Regelungen zu einer deutlich „intensivierten” Verhaltensaufsicht über Produktentwicklung, Markteinführung und laufenden Vertrieb von Lebensversicherungen führen werden. Das ist gesetzlich in dem sogenannten „Produktfreigabeverfahren” (gemäß IDD) sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene angelegt.

Vermittlerverbände wie Votum und AfW laufen indes Sturm gegen die Pläne der Aufsicht und sehen in der beabsichtigten Begrenzung der Fehlanreize im Vertrieb ihre Vertragsfreiheiten verletzt. Der 15-Millionen schwere Lobbyverband der Versicherungsindustrie, GDV, lehnt in seiner Stellungnahme genau die neuen Regelungen ab, die zur Verbesserung des Kundennutzens aus Sicht der BaFin beitragen sollen, wie etwa die Berücksichtigung der Inflationshöhe oder genauere Zielmarktbestimmungen für neue Produkte. „Die Kommentare der Vertrieblerverbände und der Versichererlobby sind an Halsstarrigkeit kaum zu überbieten. Wenn sie das Handeln der Finanzaufsicht und geltendes Unionsrecht in die Nähe eines Verfassungsbruchs verorten, schlagen sie eine bedenkliche Tonalität an“, sagt Rehmke.

Die Anbieterseite bezweifelt außerdem, dass die Pläne der BaFin von der Bundesregierung unterstützt werden und fordert eine Intervention des Finanzministeriums. Immerhin scheiterten in der Vergangenheit Versuche, das Treiben durch eine gesetzliche Deckelung der Provisionskosten oder eine Einführung von Provisionsrichtwerten einzugrenzen, an den Regierungsverantwortlichen. Die Zeiten dürften sich geändert haben. Auf EU-Ebene wird mittlerweile intensiv ein generelles Provisionsverbot diskutiert, weshalb Exekutivdirektor Grund das Merkblatt als letzte Chance begreift. Und es war der damalige Finanzminister und jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz, der nach dem Aufsichtsversagen beim Wirecard-Skandal den Umbau der BaFin zu mehr Schlagkraft forcierte. „Wir erwarten, dass die BaFin von Regierungsseite volle Rückendeckung hat und noch mehr Biss entwickeln kann. Unsere Hinweise sollen unterstützen“, sagt Rehmke.

Die Stellungnahme des BdV steht hier zum Download zur Verfügung.  https://www.bundderversicherten.de/files/stellungnahme/pdf/de/2023-01-13_stellungnahme-bdv_merkblatt_wohlverhaltensaufsicht_kapitalbild_lvprodukte_entwurf.pdf

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

ERGO rollt prämiertes „VR Sales Training“ deutschlandweit aus. Rund 500 Vermittler können damit künftig pro Jahr geschult werden. An weiteren Use Cases für das Metaverse wird bereits gearbeitet.

Bei ERGO können selbstständige Vertriebspartnerinnen und -partner künftig auch in Virtual Reality trainieren. Die Versicherungsgruppe rollt dafür ab der zweiten Jahreshälfte ihr mehrfach prämiertes „VR Sales Training“ der ERGO Akademie deutschlandweit aus. Damit können künftig bis zu 500 selbstständige Vermittler pro Jahr geschult werden. ERGO sieht in dem Angebot einen ersten, wichtigen Schritt in Richtung Metaverse und will dieses sukzessive ausbauen.

ERGO VR Sales Training Metaverse

Mark Klein, Chief Digital Officer der ERGO Group AG und Vorsitzender des Vorstands der ERGO Digital Ventures AG, zum Rollout: „Das Metaverse ist die derzeit wohl größte Wette auf die Zukunft, die wir sehen. Kein Bereich unseres beruflichen oder privaten Lebens wird davon unberührt bleiben und auch der Versicherungsbranche bieten sich hier enorme Chancen. Unsere Teams für Innnovationen arbeiten deshalb heute schon daran, Lösungen für die Anwendungsfälle von morgen zu entwickeln, etwa in der Aus- und Weiterbildung oder für die Beratung am ,Point of Sale‘. Unser Ziel ist kein geringeres, als dass unter den ersten Versicherungsagenturen im Metaverse auch eine von ERGO sein wird.“

Beim aktuellen „VR Sales Training“ lernen die Nutzerinnen und Nutzer, wie sie erfolgreich Verkaufsgespräche führen können. Ihnen stehen hierzu vier unterschiedliche Persönlichkeitstypen als Avatare zur Verfügung sowie ein virtueller Coach, der sie mit Tipps und Hilfestellungen begleitet. Insgesamt hat das deutschsprachige Training derzeit eine Dauer von einer Stunde und soll schrittweise auf bis zu zehn Stunden erweitert werden. Für die selbstständigen Vertriebspartner ist die Schulung als Ergänzung zum klassischen Präsenz- und Onlinetraining der ERGO Akademie gedacht und wird als Teil der jährlichen IDD-Weiterbildungspflicht angerechnet. Der Pilot zum Projekt war im März 2022 gestartet; bis Dezember 2022 hatten bereits 75 Vermittler daran teilgenommen und das Training als sehr gut bewertet.

Neben dem „VR Sales Training“ hat ERGO Virtual Reality auch in weiteren Bereichen schon fest etabliert, etwa bei Business Meetings. So finden seit zwei Jahren die Treffen der Bereichsleiterinnen und -leiter von ERGO Digital Ventures rein in 3D statt.

Darüber hinaus nimmt ERGO bei digitalen Beratungsgesprächen in VR eine Vorreiterrolle in der Versicherungsbranche ein. So können sich Vermittlerinnen und Vermittler schon seit 2020 mit interessierten Kunden in einem virtuellen, dreidimensionalen Raum treffen. Dieser wird Vertriebspartnern über ERGO zur Verfügung gestellt und bietet ihnen nicht nur einen neuen, digitalen Kanal, um ihre Kunden zu erreichen. Die immersiven und visuellen Möglichkeiten von Virtual Reality bieten den Teilnehmenden auch völlig neue Optionen der Beratung.

ERGO hat das Ziel, bis 2025 digital führend in der Versicherungsbranche zu sein – sowohl in Deutschland als auch in den internationalen Kernmärkten. Dafür arbeitet die Versicherungsgruppe bereits heute mit Hochdruck an der Entwicklung und Implementierung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Robotics oder Process Mining. Auch im Bereich Metaverse will ERGO eine Vorreiterrolle einnehmen. Aus diesem Grund wird unternehmensweit bereits an den ersten, vielversprechenden Use Cases gearbeitet.

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ERGO Versicherungen AG, Victoriaplatz 2, D-­40198 Düsseldorf, Tel: 0211/49370, Fax: 0211/49371500, www.ergo.de

Maklerbestände zu verkaufen war noch nie so einfach!

Kunden- oder Vertragsbestände ganz einfach kaufen oder verkaufen? Die neue digitale MAXPOOL-Bestandsbörse macht ab sofort genau das möglich. Dank einer Vielzahl an Auswahlkriterien finden Käufer und Verkäufer so ganz einfach den genau passenden Interessenten.

Ob Ruhestand, eine strategische Neuorientierung oder gar ein Berufswechsel: Die Gründe für einen Bestandsverkauf sind vielfältig. Der Weg zur erfolgreichen Transaktion war bislang allerdings sowohl für Käufer als auch für Verkäufer langwierig und mühsam. Dass es auch anders geht, beweist die digitale Bestandsbörse von MAXPOOL, mit der der Hamburger Maklerpool erst vor kurzem online ging. Die Idee dahinter ist leicht erklärt: „Unser Ziel war ein digitales Tool für den Kauf und Verkauf von Maklerbeständen, der genauso einfach funktioniert wie der klassische Onlinehandel“, so Vertriebsvorstand Kevin Jürgens.

Das Besondere an der Plattform: Trotz der intuitiven Bedienung haben Interessenten auf beiden Seiten die Möglichkeit, ihre Wünsche ganz genau zu präzisieren. Wer ein Angebot abgibt, kann bei der Registrierung unter anderem die Region, die Sparte, die Anzahl der Bestände und der Kunden im Bestand festlegen. Aber auch ganz individuelle Wünsche werden bei der Suche nach dem passenden Gegenpart berücksichtigt.

Sobald die Daten im System sind, gleicht die Bestandsbörse KI basiert Angebot und Nachfrage ab und findet auf Basis der Übereinstimmungen passende Interessenten. Rein Digital ist die Suche dennoch nicht, wie Vertriebsvorstand Kevin Jürgens verrät: „Die persönliche Betreuung steht bei uns an erster Stelle. Unsere Maklerbetreuer begleiten den Prozess ab dem Zeitpunkt der Angebotsübermittlung mit, bringen beide Seiten an einen Tisch und klären sämtliche Details. Die Rechtsabteilung stellt schließlich sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind – und das vollkommen kostenfrei.“ Um den Prozess nicht nur sicher, sondern auch schnell zum Abschluss zu bringen, plant das Team Bestandsübertragung noch während der Vertragsgestaltung in Rücksprache mit den Käufern und Verkäufern den Übertragungsprozess und übernimmt die Umsetzung, bis schließlich der letzte Vertrag beim neuen Bestandsinhaber angekommen ist.

Die MAXPOOL Bestandsbörse steht allen Bestandsverkäufern offen; mit der Kaufoption möchte der Maklerpool wiederum die eigenen loyalen Bestandsmakler für die erfolgreiche Zusammenarbeit belohnen. Sofern zum jeweiligen Zeitpunkt kein passender Käufer zu finden ist, kauft MAXPOOL aber auch selbst Bestände ein – oder bespricht gemeinsam mit den Verkäufern, inwiefern ihnen für sie der Abschluss einer Maklerrente die bessere Option darstellt.

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MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Vertriebsvorstand Malte Dittmann verlässt HDI – Maklervertrieb einheitlich unter Leitung von Thomas Lüer

Der Geschäftsbereich Privat- und Firmenversicherung Deutschland verschlankt den Vertriebsvorstand. Thomas Lüer, Vertriebsvorstand von HDI Deutschland, übernimmt künftig neben dem Maklervertrieb Leben auch den Maklervertrieb für das Nicht-Leben-Geschäft. Malte Dittmann, derzeit für den Maklervertrieb Sach und Kooperationen verantwortlicher Vorstand in der HDI Versicherung AG, verlässt das Unternehmen zum 31.03.2023 in bestem gegenseitigem Einvernehmen, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.

Mit Thomas Lüer hat HDI Deutschland somit künftig einen zentralen Ansprechpartner für das gesamte Maklergeschäft. Damit soll das Maklergeschäft gesamthaft entwickelt werden. Ziel von HDI Deutschland ist es, bis 2025 bester Maklerversicherer mit guten Produkten, marktadäquaten Services und hervorragenden Prozessen zu werden.

„Ich danke Malte Dittmann für seine erfolgreiche Arbeit. Er hat mit seiner Expertise das Geschäft in der Sachversicherung mit Privat- und Firmenkunden maßgeblich weiterentwickelt. Für seine Zukunft wünschen wir ihm alles Gute“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der HDI Versicherung AG, Dr. Martin Weldi. Thomas Lüer ergänzt: „Malte Dittmann hat uns mit seinen wertvollen Impulsen bereichert. Dafür danke ich und wünsche ihm nur das Beste – beruflich wie privat.“

Die vertrieblichen Aktivitäten von HDI Deutschland werden damit von Thomas Lüer, Nobert Eickermann und Stefan Eversberg geführt. Thomas Lüer ist Vertriebschef des Geschäftsbereichs mit der Verantwortung für den Maklervertrieb, Norbert Eickermann ist verantwortlich für den Exklusiv- und Direktvertrieb und Stefan Eversberg für das Vertriebsmanagement.

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Von Götz Schünemann

Ich lese hier immer mal wieder, das von Verkaufstrainern die Kaltakquise als die Königsdisziplin im Verkauf angesehen wird. Ich will dem auch gar nicht widersprechen. Ich habe in 33 Jahren Assekuranzvertrieb auch kalt akquiriert – im B2B – auch überwiegend erfolgreich, aber ich habe es immer gehasst. Und wenn ich nicht drumherum kam, hab ich es schnell erledigt und nicht vor mir hergeschoben. Im Laufe der Jahre hatte ich dann mein System, wie ich über Empfehlungen weiterkam.

Mit der Kaltakquise ist immer auch eine gewisse Rhetorik verbunden. Systemische und suggestive Fragetechniken, ggf. auch das Anwenden von NLP – auf jeden Fall geht es immer in Richtung Manipulation.

Ich glaube, so wie mir geht es vielen. Ich mag es nicht und ich halte es auch nicht für sehr erfolgversprechend.

Denn wenn du mit Widerwillen an eine Sache herangehst, kann sie meistens nicht funktionieren. Und dieser Widerwille wird auch nicht verschwinden.

Wenn man sich die Ergebnisse vieler Persönlichkeitstests ansieht, dann sind statistisch nur etwa 5% der Menschen dafür prädestiniert. Diejenigen, die sich auch vom zehnten “Nein” nicht abschrecken lassen, sondern dadurch sogar motiviert werden, bis sie endlich das erste “Ja” bekommen.

Hinzu kommt, dass das kalte Anrufen normaler Privatpersonen in Deutschland gar nicht mehr zulässig und auch im B2B nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt ist.

Es ist klasse, wenn das jemand kann und mag. Ich gehöre nicht dazu! Und ich mag es auch, wenn ich als Kunde kalt akquriert werden soll. Ich beende jeden Versuch innerhalb von 10 Sekunden – maximal freundlich, aber konsequent. Deswegen vermutlich auch meine Abneigung, es selbst zu tun.

Aber verkaufen und akquirieren sind ja zwei unterschiedliche Dinge.

Es gibt unzählige kompetente Verkäufer und Berater (das eine schließt das andere nicht aus), die im Gespräch mega erfolgreich sind, aber nicht akquirieren können/wollen.

Was will ich damit sagen? Wenn die “kalte” Neukund*Innen -Gewinnung nicht Ihr Ding ist, werden Sie damit auch nur in Ausnahmen erfolgreich sein, wenn Sie es trotzdem versuchen.

Aber – machen Sie sich nichts daraus! Wenn Sie einen guten Job machen, spricht sich das rum. Optimieren Sie Ihre Strategie, dass Sie weiterempfohlen werden. Machen Sie es zum Teil Ihres Beratungsprozesses. Und – Empfehlungsgeschäft ist sehr viel stabiler als kalt Gewonnenes. Wenn Sie dann noch Zeit und Muse haben, können Sie Ihre Akquisitionen durch Social Media Aktivitäten oder Kooperationen boosten.

Die Zeiten des “Klinkenputzens” sind weitgehend vorbei. Eine andere Form der Kommunikation ist heute gefragt.

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Götz Schünemann, Cpa – COMMUNICATION PROCESS ARCHITECTS™, Adolf- Silverberg-Straße 37a, 50181 Bedburg, Tel: +49 177 698 0343, info@cpa-pcm.de, www.cpa-pcm.de

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für Risiko-, Vorsorge- und Gesundheitslösungen, ist nun auch in Bremen mit einem Standort vertreten. Bereits Anfang des Jahres startete ein zunächst elfköpfiges Team im Herzen der Hansestadt, am Bahnhofsplatz 42.

Der Fokus des Bremer Standorts wird auf dem regionalen Industriegeschäft liegen, die Kunden kommen aus den Segmenten Global und Schifffahrt. Außerdem wird sich ein kleines Team, das zum German Service Center gehört, um operative Tätigkeiten wie die Rechnungs- und Dokumentenerstellung kümmern.

„Für Aon ist der Schifffahrts- und Handelsplatz Bremen ein wichtiger Standort mit viel Potenzial“, sagt Stephan Winneg, der den Aufbau des Büros maßgeblich vorangetrieben hat. Winneg ist seit Juli 2022 Managing Director Global Clients bei Aon und verfügt über viel Erfahrung und hervorragende Kontakte in der Transportindustrie.

Der Standort Bremen wird eng mit der Niederlassung in Hamburg zusammenarbeiten. „Ich weiß, dass beide Hansestädte im Wettbewerb zueinander stehen“, so Winneg, „aber durch das Zusammenwirken der Standorte können Synergien genutzt und Kompetenzen im Sinne unserer Kunden gebündelt werden. Der spöttische Bremer Spruch: „Hamburg hat das Tor zur Welt, aber Bremen hat den Schlüssel dazu“, hat für mich daher eher einen verbindenden statt trennenden Charakter“.

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com