Auf der 20. Jahres-Auftakt-Tagung in Münster präsentierte sich der älteste unabhängige Maklerpool Deutschlands als „gallisches Dorf“ der Branche

Am 3. Februar 2023 kamen rund 400 Partner, Mitarbeiter, Vertreter von Finanzdienstleistern und Besucher in die Halle Münsterland, um das 40-jährige Bestehen der [pma:] auf der 20. Jahres-Auftakt-Tagung (JAT) des unabhängigen Maklerpools zu feiern, der 1983 in der westfälischen Domstadt gegründet wurde. Neben einem Messemarkt mit über 40 Ständen renommierter Unternehmen – von Allianz bis SwissLife – stand eine kurzweilig-animierte Unternehmensgeschichte im Asterix-Stil im Mittelpunkt der Jubiläums-Präsentation. Kein Wunder: die konzernunabhängige [pma:] versteht sich als „gallisches Dorf“ in einem Markt, wo die Mehrheit der relevanten Wettbewerber institutionellen Investoren gehört.

Dr. Bernward Maasjost, [pma:]-Geschäftsführer und seit kurzem auch Präsident des Regionalliga West-Tabellenführers SC Preußen 06 Münster e.V., gab Einblicke in die Zutaten des Zaubertranks, der sein Unternehmen mit dem Motto „Das Beste verdienen“ vom Markt differenziert: „Wir sind unabhängig, wirtschaftlich stabil, profitabel, innovativ, persönlich und zertifiziert. Die [pma:] schreibt seit Jahrzehnten schwarze Zahlen und ist wachstumsorientiert. Wir haben über 700.000 Kunden und verwalten 1,6 Millionen Verträge. Unser Neugeschäft liegt bei rund 100 Mio. Euro, und wir haben rechtzeitig das Sachgeschäft aufgebaut, welches heute der wesentliche Umsatzträger ist. Wir investieren stark in IT-Entwicklungen und sind als Unterstützer des Bereichs Wirtschaftsinformatik Fördermitglied des ERCIS* der WWU** Münster. Wir kennen und wertschätzen unsere Partner und Maklerbetreuer. Und last not least sind wir der erste Pool mit IDD- und diversen DIN-Zertifizierungen.“ Neben den transparenten und systematischen Norm-Beratungsansätzen strebt Maasjost für die Zukunft noch stärkere Investitionen in den Vertrieb, auch bei technischen Unterstützungen und kreativen Produkten für die Partner an. „Wir sind lösungs- und nicht geldorientiert“, so sein Credo.

Rückblick auf vier Jahrzehnte des gallischen Dorfs [pma:]

Kurzweiliger Höhepunkt der JAT 2023 war der Rückblick auf vier Jahrzehnte Unternehmensgeschichte über das Narrativ der [pma:] als gallisches Dorf der unabhängigen Vermittler-Branche. Ein Geschichtenerzähler führte – unterstützt von animierten Illustrationen im Asterix-Stil – durch vier Jahrzehnte des Maklerpools der widerständigen Westfallier am Standort Münster (Monasterium). Unternehmensgründer Werner Raves, der die diesjährige JAT besuchte, wurde dabei ebenso als Ravesix in die Geschichte eingebaut wie die Spekulation über die Bedeutung der Zauberformel [pma:]. Eine Deutungs-Variante: „pfiffig, mächtig und aufrichtig“. Auch der seit 40 Jahren treueste und bei der JAT 2023 anwesende [pma:]-Partner Werner Beforth fand einen Ehrenplatz in der Historie des westfallisch-gallischen Dorfs wie der jetzige Geschäftsführer Dr. Bernward Maasjost (Bernwardix Maasterix), der 1999 von MLP zur [pma:] stieß. Es folgte 2002 der Verkauf des Unternehmens an einen amerikanischen Investmentfonds-Spezialisten, den die Münsteraner Gallier nur Prudentia Financiarum nannten. Als Maasterix dann mit seinem Geschäftsführerkollegen Markus Trogemann (Trogemannix) 2007 die [pma:] verließ und die Dr. Maasjost & Collegen AG gründete, brachen unruhige Zeiten bei den Finanz-Galliern an. Doch schon 2011 kehrte das Geschäftsführer-Duo nach dem Rückzug der Prudential heim nach Monasterium, und auf den Hinkelsteinen stand zu lesen: “Maasterix holt die [pma:] zurück“. In der westfallischen Festung werden fortan DIN-Normen für den Finanzvertrieb entwickelt, dem Corona-Schrecken mit virtuellen Begegnungen unter dem Motto „Weil wir Fernbeziehungen lieben“ getrotzt und am märchenhaften Erfolg des widerständigen Maklerpools geschraubt, der anlässlich seines 40-jährigen Bestehens den langjährigverdienten Partnern sogar eine Monopoly-Sonderedition vermachte, in der die Hauptstraße des Dorfes der Unbeugsamen verzeichnet ist. Lang lebe das gallische Dorf der [pma:] !

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Repräsentative Befragung zum Thema Provisionen, Honorare und Bankberatung ergibt ambivalentes und paradoxes Bild

Die Deutschen fühlen sich gut beraten – sind es aber nicht

Sie wollen unabhängige Beratung – bekommen aber keine

Sie wissen, dass Banken von Provisionen leben – 90 % meinen trotzdem, sie hätten noch nie für Beratung bezahlt

Die deutliche Mehrheit ist für ein Provisionsverbot – fast die Hälfte würde dann aber keine Beratung mehr nutzen

Fragt man die Deutschen, ob und wie sie Bankberatung bezahlen (wollen), was sie sich bei der Bezahlung von Anlageberatung wünschen und wie die Realität aussieht, erhält man ein stark ambivalentes Bild. “Es zeigt sich ein mehrfaches Beratungs-Bezahl-Paradoxon”, erklärt Karl Matthäus Schmidt, CEO der Quirin Privatbank. “So wollen die Deutschen unabhängige Beratung, wissen aber, dass und warum sie keine bekommen. Sie sind für ein Provisionsverbot, möchten dann aber keine Beratung mehr in Anspruch nehmen. Sie wissen, dass Banken von Provisionen leben, sind aber davon überzeugt, selbst noch nie für Beratung bezahlt zu haben.”

Das sind einige der wichtigsten Erkenntnisse einer repräsentativen Befragung von 1.096 Frauen und Männern, die die puls Marktforschung im Auftrag der Quirin Privatbank im Februar 2023 durchgeführt hat mit dem Ziel, die Einstellungen der Deutschen zur aktuellen Provisionsverbotsdebatte zu untersuchen.

90 % meinen, sie hätten noch nie für Beratung bezahlt

Demnach ist sich nur gut die Hälfte (56 %) der Befragten im Klaren darüber, dass in Anlageprodukten Provisionen enthalten sind, die zu ihren eigenen Lasten gehen. Nur 15 % gaben an, das nicht zu wissen. 90 % sind dennoch der Überzeugung, noch nie für Beratung bezahlt zu haben. 70 % sagen das selbst bei zweitem Nachfragen – verbunden mit dem Hinweis, auch Provisionen als mögliche Bezahlform in Betracht zu ziehen – noch.

“Die Deutschen reden sich die eigene Bank demnach also schön und glauben immer noch an das Märchen der kostenlosen Beratung bei provisionsfinanzierten Banken”, führt Schmidt aus. “Das liegt vor allem an der Übermacht der klassischen Banken und Sparkassen, die diesen Eindruck jahrzehntelang befeuert haben, indem sie die Provisionen möglichst gut versteckt haben. Dabei ist Beratung bei herkömmlichen Banken nicht kostenlos, im Gegenteil: Provisionen, Kick-backs und Co. kosten deutsche Anlegerinnen und Anleger jedes Jahr mehrere Milliarden Euro. Das Handelsblatt hat erst kürzlich die Summe von 14 Milliarden Euro genannt – jährlich, wohlgemerkt. Doch kaum jemand nimmt Notiz davon.”

Massive Unkenntnis über Kosten

Das belegt die Studie ebenfalls: 86 % der Befragten geben an, nicht zu wissen, wie sich die Kosten für die Beratung bei der eigenen Bank zusammensetzen, 62 % von ihnen wüssten es aber gerne. Die Hälfte der Bankkunden (51 %) weiß nicht, wie hoch einmalige Abschlussprovisionen im Schnitt ausfallen, ein ähnliches Bild zeigt sich bei den laufenden Provisionen (53 %).

Beratungsdokumentation schafft kaum Transparenz

Die im Zuge der Umsetzung der MiFID-II-Richtlinien eingeführten Beratungsdokumentationen sollten einerseits die Qualität in der Beratung verbessern und andererseits Anlegende besser aufklären und für mehr Transparenz bei den Kosten sorgen. 66 % der Befragten geben an, die Unterlagen nicht zu lesen. 60 % derer, die sie gelesen haben, sagen, dass sie die Unterlagen nicht verstehen.

“Von der beabsichtigten Transparenz also keine Spur, stattdessen wurde ein Bürokratiemonster geschaffen, das einzig die Banken besser absichert. Sie haben die Kosten ausgewiesen – wenn der Kunde die umfangreichen und oft unverständlichen Unterlagen nicht liest, ist er selbst schuld”, so Schmidt weiter. “Die Verantwortung wird mal wieder auf den Kunden abgewälzt, die Banken sind fein raus. Hier hat das Gesetz seinen Zweck verfehlt – in der Schule würde man sagen: Thema verfehlt, sechs, setzen.”

Bankkunden fühlen sich gut beraten – sind es aber nicht

Knapp 70 % der befragten Deutschen fühlen sich bei ihrer jetzigen Bank gut beraten, de facto sind sie es aber nicht, wie sie selbst erkennen. “Insgesamt haben wir selten einen so großen Gap bei der Erfüllung von Kundenbedürfnissen festgestellt wie bei der Bankberatung”, erklärt auch Dr. Konrad Weßner von der puls Marktforschung GmbH. “Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Mehrheit der Deutschen (61%) will unabhängige Bankberatung, aber nur 26 % sagen, dass sie diese auch tatsächlich erhalten”, so Weßner weiter. Als Ursachen hierfür geben die Befragten an, dass die Berater nur hauseigene oder Produkte mit hohen Provisionen verkaufen, wodurch keine Unabhängigkeit entstehen kann. Die Befragten, die sich schlecht beraten fühlen, ändern oft trotzdem nichts, weil es bei anderen provisionsfinanzierten Banken nicht besser ist (25 %).

63 % wollen ein Provisionsverbot

54 % derer, die schon mal Provisionen gezahlt haben, sagen, dass die Provisionen zu hoch sind. 63 % wünschen sich ein Provisionsverbot. Wenn Provisionen in Deutschland verboten würden, würden 33 % ein Honorar zahlen wollen, 40 % würden keine Beratung mehr in Anspruch nehmen.

“Bei einem Provisionsverbot würden 40 % keine Beratung mehr in Anspruch nehmen – das ist erschreckend, überrascht mich aber überhaupt nicht. Im Gegenteil: Das ist das Ergebnis der jahrelangen Lobbyarbeit der Provisionsindustrie. Sie hat immer und immer wieder behauptet, dass kein Mensch sich die Alternative zum provisionsfinanzierten Produktverkauf, die unabhängige Beratung gegen Honorar, leisten könne. Stundenhonorare von 150 Euro und mehr könnten vor allem Kleinanleger nicht bezahlen. Dabei werden Honorare längst überwiegend prozentual abgerechnet – wer wenig anlegt oder wenig spart, der zahlt auch nur wenig. Hier mit den mutmaßlich absichtlich verbreiteten falschen Argumenten aufzuräumen, wird noch einiges an Aufklärungsarbeit erfordern.”

Gleicher Inhalt, andere Wahrnehmung: Der Name machts

Die unabhängige Beratung gegen Honorar ist nur in Deutschland als “Honorarberatung” bekannt, überall sonst in der Welt als “unabhängige Beratung”. Wie entscheidend diese Begrifflichkeiten für die öffentliche Wahrnehmung sind, zeigen weitere Studienergebnisse: So wird der Begriff “Honorarberatung” im Gegensatz zu “unabhängige Beratung” ungleich viel negativer bewertet. Hier steht der Bezahlaspekt (74 %) im Vordergrund, bei der “unabhängigen Beratung” hingegen der Vorteil des “Frei-Seins” von bestimmten Vertriebsinteressen (59 %). “Diese unterschiedliche Wahrnehmung hat sich seit unserer letzten Befragung 2016 sogar noch drastisch verschärft – damals gingen die unterschiedlichen Zuschreibungen noch nicht so weit auseinander”, weiß Quirin-CEO Schmidt.

“Um im Interesse der deutschen Bankkunden eine Alternative zur jetzt dominierenden und als kostenfrei wahrgenommenen Provisionswelt etablieren zu können, ist der Name dieser von Provisionen unabhängigen Alternative entscheidend”, betont Schmidt. “Hier ist der Gesetzgeber ebenfalls dringend gefordert, das Honoraranlageberatungsgesetz zu verändern und umzubenennen in Gesetz der unabhängigen Beratung.”

Die gesamte Studie steht hier zum Download bereit. https://www.quirinprivatbank.de/system/images/6179/original/2023_03_16_Quirin_Privatbank_Studie_Provisionsberatung_2023.pdf

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Die EU erhöht über ihre EU-Kommissarin Maired McGuinness den Druck und forciert das Ende der Provisionen, wovon auch Versicherungsanlageprodukte betroffen wären.

Da die EU vorgibt, ihr Handeln im Sinne des Verbraucherschutzes auszurichten, ist die spannende Frage: Welche Konsequenzen hätte eine reine Honorarberatung für den Kleinanleger und damit auch für die private Alterssicherung tatsächlich? Dr. Helge Lach, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Vermögens­berater (BDV), blickt in die Zukunft und reflektiert, was dem Kleinanleger dann alles droht: “Damit Banken und Versicherer bei beschleunigendem Filialabbau weiterhin ihre Produkte verkaufen können, müssten diese massiv in den Online-Vertrieb mit breit angelegten (Online-)Medienkampagnen investieren. Zur Abwicklung des gesamten Vertragsservice, den bislang die Vermittler noch leisten, werden Callcenter und Chat-Möglichkeiten aufgebaut, was die Konto- und Depotgebühren sowie Finanzierungskosten in die Höhe treibt.”

Auf der anderen Seite müsste der Honorarberater entsprechende Vereinbarungen und damit höhere Preise beim Kunden als Kompensation für den Wegfall seiner Provisionen durchsetzen. Dr. Lach erklärt hierzu: “Preisdruck entsteht durch ein somit anfallendes Mahnwesen, um Forderungsausfälle wegen nicht gezahlter Honorare zu begrenzen. Preistreibend wirken auch Umsatzsteuern, die auf die Honorare zu veranschlagen sind. Wegen überhöhter Honorare wird es auf Sicht eine gesetzliche Honorarordnung geben, die klare Vorgaben zum Zeitaufwand für bestimmte Dienstleistungen der Honorarberater sowie für das dafür zulässige Honorar enthalten wird. Auch digitale­ Vergleichsportale werden mit Blick auf fehlende Provisionseinnahmen Paywalls für die Nutzer aufbauen und per Telefon und Chat verkaufen.”

Sobald Beratungszeit vergütet werden muss, wird die Honorarberatung für die meisten zu teuer sein: “In einer Flut von Online-Angeboten werden am Ende unbedarfte Verbraucherinnen und Verbraucher überfordert sein und Entscheidungen zur Geldanlage und Vorsorge zurückstellen. Online-Abschlüsse werden falsch priorisiert und Verträge nicht richtig dimensioniert. Ohne Anstoß durch einen Berater werden sie ihr Geld auf dem Girokonto belassen und nicht für das Alter vorsorgen. Bei Vertragsänderungen müssen die Kunden auf den Internetseiten der Anbieter allein zurechtkommen, ohne An­sprechpartner”, prophezeit der BDV-Vorsitzende. Ganz zu schweigen von allen weiteren wichtigen Beratertätigkeiten, von denen der Anleger heute noch profitiert, wie  ++ Anlagemöglichkeiten aufzuzeigen  ++ beim Ausfüllen von Formularen zu unterstützen  ++ Fördermöglichkeiten aufzeigen  ++ Schriftwechsel und Meldungen an Behörden wie Zulagenstellen, Kindergeldstellen und Finanzämter zu übernehmen  ++ Verträge an veränderte Verhältnisse und Kundensituationen anzupassen und  ++ während der Laufzeit für den Kunden Vertragsangelegenheiten zu regeln.

‘k-mi’-Fazit: Es lebe die Service-Wüste EU, rufen wir warnend den Entscheidern in Brüssel, aber genauso auch in Berlin, zu. Anzunehmen, dass die Anleger in einer Welt ohne Provisionen im Internet ihren Bedarf überhaupt erkennen und dann auch noch zielgerichtet suchen und passend decken, ist geradezu kindisch zu glauben. Das Zepter übernehmen anonyme Callcenter, und dass diese keinen eigenen Profit suchen, stellt die nächste Verbraucherschutz-Träumerei dar. Bis zum Albtraum für den Anleger ist es dann ein kurzer Weg, bei dem der Verbraucherschutzgedanke endgültig zu Grabe getragen wird.

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Der Finanzen Verlag hat die Versicherungslösung CyberClear des Spezialversicherers Hiscox als „Cyber-Versicherungsinnovation des Jahres 2023“ ausgezeichnet.

Im Rahmen der Verleihung der „Goldenen Bullen“ evaluierte eine unabhängige Fachjury die innovativsten Produktentwicklungen im Bereich der Nicht-Lebensversicherungen.

Frank Pöpsel, geschäftsführender Chefredakteur des Finanzen Verlags, beschreibt die innovative Tagespauschale innerhalb der Cyber-Betriebsunterbrechung als „zeitgemäße und kundenorientierte Lösung, die kleinere Unternehmen, welche immer stärker ins Fadenkreuz von Cyber-Kriminalität geraten, wesentlich entlastet. Wenn durch eine Cyber-Attacke eine Betriebsunterbrechung ausgelöst wird, greift sehr kurzfristig die zuvor vereinbarte Betriebsunterbrechungs-Pauschale – und dies zusätzlich zu den ohnehin von der Versicherung abgedeckten Kosten.“

„So muss nicht mehr aufwändig nachgewiesen werden, welcher Ertragsausfall konkret aufgrund einer Betriebsunterbrechung nach einem Cyber-Angriff entstanden ist, der häufig durch Wiederaufholeffekte nur schwer zu beziffern ist. Umfassender Schutz, vorbildliche Assistance-Leistungen und eine sehr innovative Betriebsunterbrechungs-Lösung – damit kann die Cyber-Versicherung von Hiscox überzeugen.“

Pauschale Betriebsunterbrechungslösung fängt Unternehmen bei Cyber-Angriffen auf

Mit der im Oktober 2022 neu vorgestellten Lösung CyberClear mit pauschaler Cyber-Betriebsunterbrechung bietet Hiscox eine innovative Cyber-Versicherung insbesondere für Freiberufler, Dienstleister und kleinere Unternehmen an. Somit bietet sie einen Schutz vor, während und nach einer Krise. Neben einer Eigenschadendeckung umfasst die Police auch die Absicherung von Ansprüchen Dritter (Haftpflicht), womit sie zuverlässig bei digitalen Risiken schützt. Zu diesen zählen Szenarien wie z.B. Datenrechtsverletzung, unzulässige Zugriffe auf das IT-System durch Hacker oder auch Bedienfehler. Der Versicherungsschutz kann durch ein Modul um die Cyber-Betriebsunterbrechung (Cyber-BU) mit pauschalierter Tagessatzentschädigung ergänzt werden, die für kleinere Unternehmen mit bis zu 2,5 Millionen Euro Umsatz und bis zu 30 Tage gilt. Die Höhe der Tagesentschädigung orientiert sich am Umsatz des Kunden und hinzu kommt die „Hiscox-Garantie“: Sollte die Haftzeit oder die Höhe der Tagespauschale im Einzelfall nicht ausreichen, den tatsächlich entstandenen Ertragsausfallschaden abzudecken, so erstattet Hiscox den Differenzbetrag zur Regulierung gemäß Standard Cyber-BU.

Gängige Cyber-BUs regulieren Ertragsausfallschäden in Verbindung mit einer umfassenden Nachweispflicht des Kunden. Dabei wird allein der tatsächliche Schaden ersetzt, der im Vergleich zur Vorperiode und unter Abzug von Wiederaufholeffekten infolge einer Cyber-Attacke entstanden ist. Für viele kleinere Unternehmen ist dieser Versicherungsstandard nachteilig. Hier greift die Produktinnovation: Durch eine pauschale Tagessatzentschädigung finden Wiederaufholeffekte keine Anwendung. Das ermöglicht Unternehmen schnelle finanzielle Hilfe, wenn mindestens 25 Prozent der digitalen Geräte durch den Cyber-Angriff ausgefallen sind. Hiervon profitieren vor allem kleinere Unternehmen, denn für ihr Fortbestehen sind planbare Liquidität und eine einfache Abwicklung von Schadenfällen essenziell.

CyberClear unterstützt den Versicherungsnehmer dabei, existenzgefährdende Situationen durch einen Cyber-Angriff zu verhindern. In Berücksichtigung des rasant wachsenden Risikos von Cyber-Kumulschäden ist es notwendig, komplexe Versicherungslösungen handlungsfähig zu gestalten. Gerade die dynamische Entwicklung der Risikosituation für Kunden erfordert eine Komplexitätsreduktion durch Versicherungslösungen und passgenaue Angebote, die für Transparenz hinsichtlich des Deckungsumfangs sorgen.

Auch für Makler ist Hiscox CyberClear nach wie vor Top-Favorit

Fast zeitgleich durfte sich das Hiscox Team über noch eine weitere renommierte Auszeichnung freuen: Zum wiederholten Mal wurde die Cyber-Lösung von Hiscox von den durch das Branchenmedium AssCompact befragten Maklerinnen und Maklern aus ganz Deutschland zum „Top-Favoriten der Vermittler“ gewählt.

Markus Niederreiner, CEO von Hiscox Deutschland, betont: „Wir sind unglaublich stolz darauf, sowohl die Auszeichnung zur Cyber-Versicherungsinnovation des Jahres als auch den ersten Platz als Cyberversicherer im deutschen Maklermarkt zu erhalten. Als Spezialversicherer ist es unser Anspruch, Märkte, die wir bedienen, mit zukunftsfähigen Lösungen aktiv mitzugestalten. Innovationen zu entwickeln und dem Markt vorauszugehen, stellt eine große Herausforderung dar. Wir sind jedoch fest davon überzeugt, dass dies – gerade in Zeiten in denen diskutiert wird, ob Cyber überhaupt noch versicherbar ist – unerlässlich ist, um unsere Kunden bestmöglich zu schützen und unsere Position als führende Versicherungspartner immer wieder aufs Neue zu bestätigen.“

„Unser preisgekröntes Produkt wurde entwickelt, um insbesondere kleinen Unternehmen einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Cyberversicherungsschutz zu bieten und selbst im Falle von Kumulschäden eine schnelle und pragmatische Leistungsregulierung sicherzustellen. Im Namen von Hiscox danke ich der Fachjury des ‚Goldenen Bullen‘ sowie den Vermittlerinnen und Vermittlern, die uns bereits mehrmals in Folge zum Top-Favoriten gekürt haben, sehr herzlich!“

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Kostenloser Online-Kongress für Verbraucher und Unternehmer

Hier kostenlosen Zugang zum Kongress sichern  https://www.asset-protection-kongress.de/

Internationale Koryphäen, Finanzprofis, Steuerexperten und Juristen stellen am ASSET PROTECTION KONGRESS die praktische Umsetzung professionellen Vermögensschutzes und Vermögensvermehrung vor.

Keine Zeit? Kein Problem: Trotzdem anmelden und nach dem Kongress alle Aufzeichnungen erhalten!

Warum Ihr Vermögen jetzt geschützt werden muss

Wirtschaftliche Rezession, möglicher Lastenausgleich auf Vermögen, drohende Steuererhöhungen zur Refinanzierung der pandemiebedingten Staatsverschuldungen, Diskussionen über Vermögensabgaben und Zwangshypotheken, Enteignungsgesetze für Immobilien, massiv steigende Inflation, mögliche Währungskrisen, politische Unsicherheit, Verschwörungstheorien, Versicherer-Pleiten und so weiter.

Die Liste der schlechten Nachrichten wird immer länger!

Viele Bürger befürchten weitere Krisen, massive Steuererhöhungen, Zwangsabgaben und Vermögensverluste!

Was wird aus unserem Geld?

Der ASSET PROTECTION KONGRESS bietet an zwei Tagen Zugang zu einem einzigartigen Expertennetzwerk! Internationale Koryphäen, Finanzprofis, Steuerexperten und Juristen teilen mit den Teilnehmern ihr Insider-Wissen über individuelle Asset Protection Konzeption und die praktische Umsetzung innerhalb und außerhalb Europas.

Wie können Mittelstand und vermögende Bürger ihr Vermögen schützen? Wie können wir unsere Steuerlast reduzieren, Vermögen in Liechtenstein oder in der Schweiz abgeltungssteuerfrei in Sicherheit bringen? Wie verhindern wir die enormen Erbschaftssteuern?

Der Kongress liefert mit seinen bekannten Experten nicht nur Antworten auf all diese Fragen, sondern ermöglicht den Teilnehmern auch die praktische Umsetzung all dieser Lösungen. Ein Gramm Praxis ist besser, als eine Tonne Theorie!

Teilnehmen und profitieren!

Hinweis: Alternativ zur Teilnahme können Sie sich auch nur anmelden und dann zum Zeitpunkt Ihrer Wahl die Aufzeichnungen ansehen. Mit der Anmeldung erhalten Sie freien Zugriff auf alle Vorträge.

Am Kongress erfahren Sie unter anderem…

Wie Sie Ihr Vermögen vor allgemeinen Risiken und Gefahren schützen

Welche Experten sich im DACH-Raum mit dem Thema Asset Protection besonders gut auskennen

Wie Sie zu einer kostenlosen Erstberatung kommen

Welche Konzepte und Lösungen Bedrohungen wie Enteignung, Zwangsabgaben und Belastungen entschärfen

Wie Sie Herausforderungen wie Inflation, Staatsverschuldung und Währungskrisen begegnen

Welche Länder sich für Vermögenstransfers eignen

Was maßgeschneiderte Anlage- und Investmentstrategien bewirken können

und vieles mehr!

Für wen ist der Kongress geeignet?

Der ASSET PROTECTION KONGRESS richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher und Unternehmer.

Warum sollte ich teilnehmen?

Das Thema Asset Protection, sprich Vermögensschutz, läutet eine neue Ära der Finanzdienstleistung ein. Das Vertrauen der Anleger in Staat und Institutionen schwindet. Verschuldung, Inflation, Krisen, Zwangsabgaben, Unsicherheiten etc. stellen vor allem vermögende Menschen vor große Herausforderungen. Der Kongress geht gezielt auf Sicherheitsthemen ein, mit denen auch Sie sich beschäftigen sollten.

Wann findet der Kongress statt?

Der vierte Deutsche ASSET PROTECTION KONGRESS findet am Samstag, 22. April 2023 und Sonntag, 23. April 2023 online statt. Zwei Tage von ca. 08:45 Uhr bis ca. 17:00 Uhr.

Wo findet der Kongress statt?

Die Veranstaltung ist komplett online, also keine Präsenzveranstaltung. Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Internetzugang.

Zu was berechtigt mich die Freikarte?

Wir schenken jedem interessierten Kongress-Teilnehmer eine Freikarte! Das bedeutet: Sie können sich kostenlos zum Kongress anmelden. In der Freikarte ist der kostenfreie Zugang zum Online-Kongress während zwei Tagen sowie nach dem Kongress der uneingeschränkte Zugriff auf die kompletten Aufzeichnungen als Videoabruf enthalten.

Die Vorträge werden aufgezeichnet und automatisch allen angemeldeten Teilnehmern als Videoabruf zur Verfügung gestellt. Wenn Sie  an den beiden Kongresstagen nicht teilnehmen können, melden Sie sich unbedingt trotzdem an, damit Sie die Aufzeichnungen erhalten.

Ich möchte alle Vorträge haben, mich aber nicht anmelden. Geht das?

Die Vorträge stehen nach dem Kongress als Videoabruf bereit. Für Kongress-Teilnehmer bzw. für alle zum Kongress angemeldeten Personen ist der Videoabruf kostenlos. Alle anderen Personen (also nicht-angemeldete) bezahlen für den Abruf einmalig 79 Euro (inkl. MwSt).

Wer ist der Veranstalter des Kongresses?

Organisiert und durchgeführt wird der Asset Protection Kongress von der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Str. 27, 84503 Altötting. Die technische Realisierung übernimmt Allround-TV, Josef-Neumeier-Str. 26, 84503 Altötting.

Wie kann ich den Veranstalter am einfachsten erreichen?

Kongress-Organisator ist Herr Philipp von Wartburg, erreichbar per E-Mail unter p.vonwartburg@dgfrp.de. Telefonisch über das Seminar-Management unter Telefon 08671 9641-40.

Verantwortlich für den Inhalt:

Asset Protection Club, Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Str. 27, 84503 Altötting, Tel: 08671 9641-0, info@dgfrp.dewww.dgfrp.dewww.asset-protection.club

Der Infrastrukturdienstleister blau direkt zählt auch im neuen Jahr zu den Förderern des Jungmakler Awards und stellt Oliver Lang und Ulf Papke als erfahrene Mentoren zur Verfügung.

Seit 2011 findet jedes Jahr der Nachwuchswettbewerb Jungmakler Award der Finanz-, Immobilien- und Versicherungsbranche statt, veranstaltet von der bbg Betriebsberatungs GmbH. Der Award zeichnet die besten jungen Vermittler:innen der Finanz- und Versicherungsbranche für ihr Geschäftsmodell und ihre Leistung aus. Die junge Maklergeneration hat hier neben der Teilnahme am Wettbewerb und der Würdigung ihrer Arbeit auch die Möglichkeit, in den Austausch mit anderen Kollegen und Kolleginnen zu treten und das eigene Geschäft weiterzuentwickeln. Die Jury, die sich aus Mitgliedern verschiedener Unternehmen der Finanz-, Immobilien- und Versicherungsbranche zusammensetzt, beurteilt für die Award-Vergabe das spezielle Fachwissen der jeweiligen Jung Makler:innen, ihre herausragenden Leistungen und ihre kreativen Ideen. Des Weiteren ergeben sich tolle Möglichkeiten, seine Geschäftskonzepte mit den Top-Manager:innen der Branche zu diskutieren. So profitieren die Teilnehmer:innen am Erfahrungsschatz verschiedener Mentor:innen.

Auch dieses Jahr sind unter den Mentor:innen gleich zwei Mitglieder der blau direkt Familie vertreten – Oliver Lang, Geschäftsführer, Chief Investment Officer und Ulf Papke, Chief Digital Officer Sales bei blau direkt. Die Jungmakler Teilnehmer:innen können insgesamt aus einer Vielzahl von Mentor:innen je nach Interesse und Fachgebiet wählen. Oliver Lang bietet seine langjährige Expertise zum Beispiel in Bezug auf die Entwicklung von Geschäftsmodellen und sein Know-how im Investment- und Versicherungsbereich an. Ulf Papke, CDOS bei blau direkt, unterstützt unter anderem mit seinen praxisbezogenen Branchenkenntnissen als Versicherungsmakler und seiner Fachkompetenz zur Digitalisierung von Vertriebs- und dem Aufbau von Geschäftsmodellen.

“Wir freuen uns, dass blau direkt auch dieses Jahr wieder als Förderer der Jungmakler Awards junge Talente unterstützen kann”, freut sich Oliver Lang: “Als Mentor im Programm der Jungmakler Awards sehe ich den großartigen Mehrwert. Zum einen kann ich mein Wissen an die junge Generation weitergeben und trage somit auch zur Stärkung unserer Community bei. Zum anderen bringen die Teilnehmer:innen neuen Wind in unsere Branche, von dem wir alle profitieren können.”

Bis zum 30.06.23 können sich Makler:innen für den Jungmakler Award 2023 bewerben, alle Infos hierzu auf jungmakler.de/award.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Unter dem Titel „Baby Boomer – boomt es auch bei Ihnen?“

hat die IDEAL eine Beratungsinitiative gestartet, die Vertriebspartner unterstützen soll, das Thema Pflege kontinuierlich in ihre Vorsorgeberatung einzubauen. Mit dem neuen Veranstaltungsformat IDEAL ExpertenForum werden an 22 Standorten in ganz Deutschland neue Denkanstöße, Verkaufsansätze und Beispiele für eine erfolgreiche Pflegevorsorgeberatung vermittelt.

„Zum Thema Pflege wird seit Jahren viel diskutiert, aber leider immer noch viel zu wenig gehandelt. Das Ziel, Pflege in Deutschland würdig und finanzierbar zu gestalten, scheint weit entfernt. Gerade in den vergangenen Jahren sind die Kosten in der Pflege förmlich explodiert. Diese angespannte Situation verstehen wir als klaren volkswirtschaftlichen Auftrag an die Vermittler, das Thema Pflegevorsorge auf die tägliche Agenda zu setzen. Speziell die große Zielgruppe der Generation `Babyboomer` sollte so zum Zuhören und Handeln für die eigene Pflege motiviert werden.“, erklärt Christoph Glinka, Bereichsleiter Vertrieb, das definierte Ziel der Beratungsinitiative.

IDEAL ExpertenForum mit 22 Terminen an 22 Orten

Den gesamten März über finden von Offenburg bis Rostock die IDEAL Expertenforen jeweils unter dem Titel „Baby Boomer – boomt es auch bei Ihnen?“ statt. Eine Übersicht über die jeweiligen Termine finden interessierte Makler und Vermittler unter dem folgenden Link IDEAL Pflegeaktivist – digidor. Die Veranstaltungen, die teilweise noch um direkt anschließende Workshops ergänzt werden, vermitteln Praxiswissen, Beispiele aus der Beratung und sind als Weiterbildungsmaßnahme nach IDD anerkannt. Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungsorten erhalten Sie auch unter der Vertriebspartnerhotline, Telefon 030-2587-261.

Mehrere Optionen für die Pflegeabsicherung vom Marktführer

Die IDEAL, als Marktführer in der Pflegerente, bietet für die Absicherung des Pflegerisikos zwei Lösungsansätze in unterschiedlichen Sparten an, die auch einfach miteinander kombiniert werden können. Zum einen das Premiumprodukt IDEAL PflegeRente und zum anderen das IDEAL PflegeTagegeld für Kunden mit geringerem finanziellen Spielraum. Glinka verweist auf enorme Chancen für die Vertriebspartner: „Vertrieblich gesehen, gibt es großes Potential, denn die Marktdurchdringung mit Pflegezusatzversicherungen ist nach wie vor sehr gering. Man muss das Thema tatkräftig angehen und seinen Kundenstamm im wahrsten Sinne des Wortes pflegen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26, 10969 Berlin, Tel: 030/ 25 87 -259, Fax: 030/ 25 87 -355, www.ideal-versicherung.de

Die DJE Kapital AG und die auf automatisiertes Vertriebsmarketing für die Finanz- und Versicherungsbranche spezialisierte digidor GmbH sind eine Kooperation eingegangen, um professionellen Finanzvermittlern noch bessere Online-Marketing-Lösungen anzubieten.

Ab sofort können Vermittler der DJE Kapital AG die Dienstleistungen von digidor kostenfrei nutzen. Die Personalisierung von vorgefertigten und ganzheitlich wirkenden DJE-Online-Kampagnen ermöglicht es künftig Finanzberatern, ihre Markenbekanntheit zu erhöhen, sowie individuelle Angebote und Inhalte an ihre Kunden, den Endanleger, zu kommunizieren.

Mit dem Marketing-Tool von digidor können Vermittler ihre Kundenbeziehungen weiter stärken, indem es personalisierte und relevante Inhalte direkt in deren Email-Postfächer liefert. Des Weiteren können durch die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook, Instagram, LinkedIn und Co. Vermittler mit vorgefertigten Postings von DJE ihre Zielgruppe dort erreichen, wo sie täglich aktiv sind. Dies ermöglicht eine direkte und effektive Kommunikation mit potenziellen und bestehenden Kunden.

„Wir freuen uns sehr über diese strategische Kooperation mit digidor, welche unseren digitalen Service perfekt abrundet”, sagt Florian Barber, Vertriebsleiter der DJE Kapital AG. „Mit diesem Baustein können wir unseren Vermittlern eine perfekte Online-Marketing-Lösung anbieten und ihnen gleichzeitig dabei helfen, ihre Kunden noch zielgerichteter zu erreichen.“

“Wir sind begeistert, dass wir jetzt mit DJE auch im Investmentbereich unsere Nutzer unterstützen können und damit unsere Marketing-Plattform weiter ausbauen”, ergänzt Jürgen Zäch, Geschäftsführer von digidor. “Zusammen können wir hier einen echten Mehrwert für die Vermittler und ihre Kunden schaffen.”

Verantwortlich für den Inhalt:

DJE Kapital AG, Pullacher Straße 24, 82049 Pullach, Tel: +49 89 790453-0, Fax: +49 89 790453-185, www.dje.de

96% aller Vermögen in Deutschland sind nicht optimal aufgestellt*

Eine optimale Aufteilung der Vermögenswerte lässt sich nur in einem hochkomplexen Verfahren aufstellen: der Strategischen Aufteilung der Anlageklassen (SAA)

Das Family Office FINVIA bietet dazu erstmalig ein digitales Tool an, das den Grundstein einer SAA intuitiv und kostenfrei erstellt

Ab sofort können vermögende Anleger über das neue Online-Tool von FINVIA mit wenigen Klicks Einblicke in ihre passende Vermögensaufteilung erhalten. Mit dem intuitiven SAA-Rechner bietet das bundesweit tätigte Family Office als erstes Family Office überhaupt ein digitales Tool an, welches die Grundversion einer individualisierten Strategischen Aufteilung der Anlageklassen ermittelt. Der SAA-Rechner ist frei zugänglich über die https://www.finvia.fo/strategische-aufteilung-anlageklassenund berechnet, wie Vermögende ihr Gesamtvermögen grundsätzlich strukturieren sollten, um effizient das gesetzte Anlageziel zu erreichen. Der User hat die Möglichkeit, Daten wie Vermögenshöhe, Risikotoleranz sowie Anlagehorizont zu konfigurieren. Auf dieser Basis erstellt der Rechner eine erste Einschätzung darüber, welche Anlageklassen mit welcher Gewichtung aufgenommen werden sollen. Dieser Schritt bietet Vermögenden eine fundierte Basis, auf der sich anschließend in Zusammenarbeit mit einem FINVIA Family Officer eine individuelle SAA erstellen lässt.

Bei der Strategischen Asset Allokation handelt es sich um einen Prozess, bei dem jeder Kunde und dessen Gesamtvermögen zunächst im Einzelnen betrachtet wird. Dabei richtet sich die SAA komplett nach den Vorlieben, Umständen und Ansprüchen der Kunden. Das hat zur Folge, dass eine detaillierte SAA meist nur in einem Family Office angeboten wird, da dort der Fokus auf dem ganzheitlichen Vermögen liegt und nicht auf einzelnen Anlageklassen oder Investmentlösungen wie das bei Banken und Vermögensverwaltern der Fall ist. Bei einer individuellen SAA werden alle relevanten Anlageklassen wie Aktien, ETFs sowie alternative Anlageklassen wie Private Equity berücksichtigt und die am besten passenden Investment-Opportunitäten mit der richtigen Gewichtung ausgewählt.

“Was für Häuser gilt, gilt auch für Vermögen: Wer sich lange wohlfühlen will, braucht einen guten Plan und ein stabiles Fundament”, so Reinhard Panse, Chefanlagestratege bei FINVIA. “Die Strategische Aufteilung der Anlageklassen ist für Vermögende ein effizienter, nachhaltiger und adaptiver Ansatz, der ihr Vermögen bestmöglich für die Zukunft ausrichtet.”

Die Strategische Aufteilung der Anlageklassen ist ein elementarer Bestandteil des FINVIA Ansatzes. In diesem ganzheitlichen Verfahren wird eine optimale Anlagestrategie für den Kunden entwickelt. Die Umsetzung der Strategie erfolgt im Rahmen der SAA, bei der eine optimale Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen erarbeitet wird. Ergänzt wird das Verfahren durch ein hochmodernes, digitales Reporting, das dem Kunden 24/7 Zugriff auf seine Vermögenswerte ermöglicht – online oder per App.

* Quelle: Private Wealth Management-Studie Deutschland 2020 I Stephan Unternehmens- und Personalberatung GmbH

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Über FINVIA

FINVIA ist ein in Frankfurt am Main ansässiges Multi Family Office. Das Unternehmen vereint exzellente Beratung und bewährte Family Office Leistungen mit den Möglichkeiten digitaler Technologien, um eine moderne Vermögensorchestrierung auf Family Office-Niveau für eine deutlich breitere Zielgruppe zugänglich zu machen. Gleichzeitig verfolgt FINVIA einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Anliegen der Kunden hinsichtlich ihres Vermögens berücksichtigt – und ihnen Zugang zu allen Anlageklassen, auch im Bereich alternativer Assets, ermöglicht. FINVIA wurde 2019 von Torsten Murke (CEO), Reinhard Panse (CIO), Hanna Cimen (COO), Christian Neuhaus (CCO), Marc Sonnleitner (CLO) und Valentin Bohländer (CPO) gegründet. Das 100-köpfige Unternehmen betreut Vermögen in Höhe von 4.5 Mrd. EUR (Stand Januar 2023).

Ein Trilemma, geeignet, neue Impulse im Ordnungsrecht des Versicherungsvertriebs zu setzen

Beitrag von Oliver Timmermann, Rechtsanwalt – Versicherungsrecht  

Gewerberecht als öffentliches Wirtschaftsverwaltungsrecht enthält auch Ordnungsrecht. Allein sind die Zuständigkeiten dieses Sonderpolizeirechts nicht immer eindeutig. Neben der sachnahen IHK kamen bislang für Aufgaben des Polizeirechtes die  Gewerbeordnungsbehörden und – da der Schutz der „gesamten Rechtsordnung“ ein Rechtsgut ist, das der Generalklausel des Polizeirechts unterliegt –subsidiär auch die allgemeinen Ordnungsbehörden in Betracht. Neue Impulse dürfte diese verwaltungsrechtliche Spezialmaterie durch das VerbandssanktionenG erfahren. Die Staatsanwaltschaft wird im Rahmen ihrer Entscheidung, Ermittlungen aufzunehmen, Einblick fordern, ob ein Unternehmen Compliance-Maßnahmen ergriff. Für den Versicherungsvertrieb bedeutet die Umsetzung des VerbandssanktionenG eine Zäsur. Die Zurückhaltung des Ordnungswidrigkeitenrechts würde durch „forschere“ staatsanwaltschaftliche Ermittlungen abgelöst. Der Beitrag will einen Überblick über die opaken Zuständigkeitsregeln des aktuellen Gewerbeordnungsrechts geben, des Weiteren aufzeigen, dass die Umsetzung des Unternehmensstrafrechts nicht vom Tisch ist, sondern mit einer Umsetzung alsbald gerechnet werden muss. Deshalb ist auf Konsequenzen hinzuweisen, die für den Vertrieb nötig erscheinen. Der Aufsatz endet mit einem bilanzierenden Ausblick.

I.) Ordnungsrecht im Versicherungsvertrieb bisher

Es mag wie eine rhetorische Übertreibung klingen, den Maklern auf irgendeinem Rechtsgebiet „rosige Zeiten“ nachsagen zu wollen. Sorgen nicht EU-Richtlinien1 und neue Auslegungsergebnisse aus der Rechtsprechung2 allen Orten dafür, dass die Regulierung immer stärker zupackt und stellt das Richterrecht zu neuralgischen Punkten im Vertrieb – wie z.B. die „ewigen“ Themen zum Buchauszug3 oder Ausgleichsanspruch4 – nicht immer engmaschigere Anforderungen? Von der weiten Haftung, die den Makler anlässlich einer Beratung trifft, besser ganz zu schweigen.5 Doch ein „gallisches Dorf“ bot den Vermittlern bislang relativen Schutz vor staatlicher Drangsal: das Ordnungsrecht. Gewiss, bekannt sind der Erlaubnis-Widerruf gem. § 34d Abs. 5 GewO i. V. m. § 49 VwVfG bei erwiesener „Unzuverlässigkeit“ oder Verhängung eines Bußgeldes gem. § 144 Abs. 2 Nr. 7c GewO wegen nicht geleisteter Weiterbildung durch die IHK. Doch ein großer Vorteil des Maklers – auch wenn er diesen zumeist gar nicht wahrnahm – bestand darin, dass der IHK im Gewerbe-Organisationsrecht eine Sonderrolle zukam und wegen des Grauschleiers, der die Zuständigkeitsverteilung bzgl. des Ordnungswidrigkeitenrechts umgab, die Gewerbeordnungsbehörden selten in Erscheinung traten.6 Ein Großteil der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten blieb schlicht auf der Strecke, da die IHK sich auf die Kontrolle der Erlaubnisvergabe- und Kontrolle konzentrierte und die Gewerbeordnungsbehörde – grundsätzlich zuständig für die Wirtschaftsüberwachung i.w. S. – im Zweifel wiederum auf die „größere Sachnähe“ der IHK verwies. Dieser „blinde Fleck“ kann bei einer neuen Gesetzesinitiative zum VerbandssanktionenG ein jähes Ende finden. Den Vermittlern wird dann nämlich plötzlich seitens staatlicher Ermittlungsbehörden Ungemach völlig anderer Qualität ins Haus stehen.

II.) Änderungstendenzen

1.) Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeits-Wirrwarr

Durch die ausdrückliche Bestimmung in § 1 Abs. 1 S. 1 IHKG sind die Industrie- und Handels-Kammern für die Erlaubniserteilung zuständig. Dies war im Jahr 2007 eine grundlegende Neuerung in der GewO, da grundsätzlich alle anderen dort aufgestellten Erlaubnispflichten in der unmittelbaren Staatsverwaltung von den Gewerbeämtern vollzogen werden.7 Die IHKs sind zuständig für die Erteilung und in der Folge (als actus contrarius) auch für Rücknahme und Widerruf einer Erlaubnis; dies gilt entsprechend auch für Erlaubnisbefreiungen.8 Bereits hinsichtlich ihrer Zuständigkeit für die Verhängung von Bußgeldern gegenüber Versicherungsvermittlern und Maßnahmen nach § 15 Abs. 2 sowie § 35 GewO herrscht dagegen föderale Vielfalt.9 In der Regel sind für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten – außer in Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, wo dies tatsächlich auch in die sachliche Zuständigkeit der IHK fällt – abwechselnd mal die Gewerbeämter, Ordnungsämter, das Bezirksamt oder die untere Verwaltungsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zuständig. Auch nachdem aufgrund der Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG die Frage diskutiert wurde, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und Effizienz einen „einheitlichen Ansprechpartner“ zu installieren und wegen der Wirtschaftsnähe hierfür die IHK zu betrauen, brachte dies hinsichtlich des föderalen Flickenteppichs keine wirkliche Änderung.10

2.) Unternehmensverfolgung nach § 30, 130 OwiG

Einzig im Wege des Ordnungswidrigkeitenrechts besteht derzeit in Deutschland die Möglichkeit, auch gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen (also Unternehmen) vorzugehen und ein Bußgeld nach § 30 Abs. 1 OWiG zu verhängen, sofern deren Repräsentanten (Organe, Vorstände, Geschäftsführer, Vertreter oder sonstige Leitungspersonen) eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen haben. Neben diese originäre Organ- oder Vertreterhaftung tritt bekanntlich die Haftung für Aufsichtspflichtverletzungen aus § 130 Abs. 1 OWiG, welche die wichtigste Bezugstat für eine Geldbuße nach § 30 Abs. 1 OWiG darstellt.11 Dem Grunde nach erkennt das deutsche Recht damit eine Sanktionsfähigkeit von Verbänden bereits an, die auf einem Modell von Repräsentation und Zurechnung beruht, das demjenigen einer Vielzahl kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen entspricht. Es fußt auf dem Grundsatz, dass juristische Personen nur für eigenes Verhalten straf- bzw. bußgeldrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Dieses dem Haftungsregime von § 30 OWiG zugrundeliegende Zurechnungsmodell, das sich bereits seit Jahrzehnten nicht unerheblicher Kritik, insbesondere mit Blick auf den strafrechtlichen Schuldgrundsatz, 12 ausgesetzt sieht, ist letztlich Konsequenz der organschaftlichen Struktur juristischer Personen13, die zwar Träger von Rechten und Pflichten sein können, dafür aber auf Organe und Vertreter angewiesen sind. Da eine juristische Person oder ein Verband nur durch Organe und Vertreter Handlungsfähigkeit erlangt, kann für ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Verbandes auch nur auf diese abgestellt werden. Dies führt dazu, dass delinquentes Verhalten eines berufenen Organs oder Vertreters in einem delinquenten Verhalten des Verbandes insgesamt mündet, für das dieser als eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten haften kann. Der juristischen Person wird also das Handeln seiner Organe und Vertreter als eigenes „zugerechnet“. Eines Rückgriffs auf die Grundsätze der klassischen Drittzurechnung, wie z.B. im Rahmen der zivilrechtlichen Stellvertretung,14 bedarf es für die Legitimation der Haftung bei § 30 OWiG damit nicht.15 Geht man von der rechtlichen Zulässigkeit der Begründung einer solchen Verbandshaftung über das Zurechnungsmodell16 aus, so ist die organschaftliche Verbandstäterschaft im deutschen Recht bereits kodifiziert, wenn bislang freilich nur für den Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Nahegelegt wurde ein VerbandsstrafR bereits in einem Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 1966 im sog. Bertelsmann-Lesering-Verfahren.17 Dort heißt es wörtlich: „Die Bestrafung juristischer Personen ist dem geltenden deutschen Rechtssystem nicht fremd. […] Die Anwendung strafrechtlicher Grundsätze ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn das Rechtssubjekt eine juristische Person ist […]. Die juristische Person ist als solche nicht handlungsfähig. Wird sie für schuldhaftes Handeln im strafrechtlichen Sinne in Anspruch genommen, so kann nur die Schuld der für sie verantwortlich handelnden Personen maßgebend sein.“ Nach langer Diskussion18 soll das VerbandssanktionenG hier Abhilfe schaffen und das deutsche Recht endlich internationalen Standards anpassen.19

III.) VerbandssanktionenG nicht vom Tisch

Der Entwurf des Verbandssanktionsgesetz ist mittlerweile Geschichte. Er war Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ und sollte Straftaten, die aus Verbänden heraus begangen werden, angemessen sanktionieren.20 Bereits im Koalitionsvertrag der letzten Bundesregierung war ein Gesetz zur Verbandssanktion vorgesehen. Es folgten zwei Referentenentwürfe sowie ein Regierungsentwurf und viel Kritik21 in der Anhörungsphase und im Bundesrat. 22 Zum Einbringen in den Bundestag gem. Art. 77 GG kam es nicht mehr. Die Koalition konnte sich über einige Punkte des Gesetzesvorhabens bis zum Schluss nicht einigen. In der Folge verfiel der Gesetzesentwurf gem. des aus Art. 29 Abs. 1 S. 2 GG abgeleiteten Grundsatzes der Diskontinuität des letzten Bundestags.23 Jedoch spricht vieles dafür, dass es einen neuen Anlauf geben wird.24 Angeführt werden hierfür unter anderem der internationale Druck, die weitere Zunahme von Unternehmensskandalen wie Wirecard oder der Dieselabgas-Skandal.25 Auch aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrags der neuen Ampel-Koalition kann allerdings ein Arbeitsauftrag herausgelesen werden.26

1.) Kontinuität mühselig diskutierter Standards

Wird es aber eine Neuauflage dieses Gesetzesvorhabens geben, ist die Prognose nicht abwegig, dass diese an geleistete Vorarbeit des nun (vorläufig) in Diskontinuität geratenen Entwurfs der Vorgänger-Regierung anknüpfen wird, auch wenn das Justiz-Ressort mittlerweile eine andere politische Farbe trägt. Die dogmatischen Grabenkämpfe (unter anderem Schuldprinzip, Bestimmtheitsgrundsatz, warum keine Ausweitung des Ordnungswidrigkeitenrechts? etc.)27 sind in Diskurs- Kreiseln genug erörtert worden, so dass der Primat der Politik im Falle eines neuen Anlaufs gewillt sein wird, bei dem Unternehmensstrafrecht endlich Realitäten zu schaffen.

2.) Ordnungs- und Polizeirecht versus Strafrecht

Polizeirechtliche Gefahrenabwehr, die einen Schaden präventiv erst gar nicht eintreten lässt, ist dem repressiven Straf- und Strafverfahrensrecht, das einen realisierten Schaden voraussetzt, heutzutage überlegen, weil die Verhinderung einer Rechtsgutsverletzung einfach die plausiblere Form der Sicherheitsgewährleistung ist.28 Gleichwohl ist in der polizeilichen Praxis der Kriminalitätsbekämpfung die Sichtweise der Kriminalisten dominant, die in ihrer Fixierung auf das Strafund Strafverfahrensrecht die Möglichkeiten des Polizeirechts mit seinen neuen Befugnissen zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung nur dann nutzen, wenn die Strafprozessordnung defizitär ist, wenn etwa polizeiliche Aufklärungsverfahren als Notnagel für fehlende strafprozessuale Vorfeldermittlungen in Anspruch genommen werden. 29 Ein Interventionsstrafrecht als neuer Typus des Strafrechts will aber selbst – wie das Polizeirecht – Straftaten verhindern.

Das erfolgt immaterialen Strafrecht bereits seit langemdurch Schaffung abstrakter Gefährdungsdelikte, wie die §§ 129 ff. und §§ 89a ff. StGB, die als Vorfelddelikte keine Rechtsgutsverletzung mehr voraussetzen und schon vollendet sein können, bevor der Täter die Phase des Versuchs eines Verletzungsdelikts erreicht hat.30 Das traditionelle Verständnis, nachdem sich Polizei- und Strafrecht einerseits anhand ihrer Funktion (präventiv/repressiv) und andererseits anhand des Vorliegens eines Tatverdachts unterscheiden, ist damit ins Wanken geraten.

Die aktuelle Entwicklung hin zu einem gesteigerten Präventionsbedürfnis, die sich auf einer rechtstheoretischen, materiell-rechtlichen, prozessrechtlichen und polizeirechtlichen Ebene des Strafjustizsystems offenbart, schafft eine Veränderung beider Rechtsgebiete. Der modernen strafrechtlichen Konzipierung liegen aufgrund des verstärkten gesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnisses gehäuft gefahrenabwehrende Zwecke zugrunde, wobei der sich ins Strafrecht drängende Präventions-Gedanke die Grenze zwischen Polizei- und Strafrecht verwischt.31 Gleichsam gewinnt das Polizeirecht im Rahmen der Verbrechensprophylaxe an Bedeutung. Für die juristische Einordnung des „Predictive Policing“ bedeutet dies, dass entsprechende Prognosetools als Mittel der Gefahrenabwehr grundsätzlich sowohl im Polizeirecht als auch in einer Strafverfolgung mit Präventionsfunktion zu verorten sind.

3.) Allgemeiner Trend zur Prozeduralisierung

Das Ordnungsrecht folgt damit einem allgemeinen Trend. Wo die liberale formal-rationale Rechtskonzeption das Recht als Instrument der Absicherung einzelner gesellschaftlicher Lebens- und Handlungsbereiche verstanden und Interventionen in diese Bereiche dementsprechend abgelehnt hat, wurde für das material-rationale Recht des Wohlfahrtsstaates der 70-er und 80-er die Idee der Intervention prägend, indem einzelne gesellschaftliche Lebens- und Handlungsbereiche durch das Recht material gestaltet werden sollten.32 Im Risiko-Staat dieser Tage ist man jedoch auch darüber hinaus. Dem Staat wurde − verfassungsrechtlich gestützt auf grundrechtliche Schutzpflichten und ein damit korrespondierendes Grundrecht auf Sicherheit − die Aufgabe der Abschirmung von Risiken zugewiesen und er greift zur Erfüllung dieser Aufgabe vermehrt auf ein Sicherungsrecht zurück, das im Wesentlichen auf dem Gedanken der Prävention beruht. Das Präventionsstrafrecht der Risikogesellschaft33 manifestiert sich nicht allein auf der Rechtsfolgenseite von Strafnormen, sondern in Gestalt überindividueller Rechtsgüter und abstrakter Gefährdungsdelikte auch auf Tatbestandsseite, wobei das Umwelt-, Wirtschafts- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie die Gesetze zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität als Beispiel benannt werden. 34 Die allgemeine Regulierung von Gewerberisiken würde also selbst in dieser abstrakten Form kein Novum mehr darstellen.

Das alles spricht dafür, dass auch in dem neuen VerbandssanktionenG die Verfolgung letztlich der Staatsanwaltschaft zufallen wird. Bei OWiG-Verfahren stehen in der Regel Personen und nicht das Unternehmen im Mittelpunkt. Folglich hat dieses auch keine Beschuldigten- oder Beteiligungs-Rechte. Ebenso wenig kann es durch Kooperation mit der Ermittlungsbehörde den Strafrahmen beeinflussen. Bereits gem. §§ 23, 24 VerSanG-E sollte die Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen zuständig sein und eine Ermittlungspflicht35 bestehen. Laut Gesetzesbegründung sollte sichergestellt werden, dass geltendes Recht gleichermaßen und regelmäßig angewendet wird.36 Für den Ausspruch von Ordnungswidrigkeiten waren zuvor Fachbehörden zuständig, sofern keine Straftat vorliegt, vgl. § 131 OWiG. Die Spezialisten der Ordnungsbehörden kennen sich in den Spezialgebieten (z.B. Hygiene, Emissionsschutz, Strahlenschutz, Gerwerbe etc.) i. d. R. besser aus als der Staatsanwalt, vgl. Argument der „größeren Sachnähe“. Missstände können zudem mittels modernen, informellen Verwaltungshandelns im Rahmen von Begehungen aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten auf Fachebene für komplexe Anforderungen im Einvernehmen gefunden werden. Doch ein förmliches Verfahren im Wege des Legalitätsprinzips schafft mehr Transparenz. Hinzutritt die Vorfeldinvestigations-Bereitschaft des modernen Strafrechts. Deshalb wird auch der kommende Gesetzgeber wieder auf diese Verfahrensart setzen und in Kauf nehmen, dass damit eine gewisse Entmachtung der Fachbehörden verbunden ist.

IV.) Konsequenzen für den Vermittler – Ergebnis

Laut Gesetzgeber war die Stärkung von Compliance-Maßnahmen bereits ein Ziel des VerSanG-E.37 Compliance-Maßnahmen sollen eine Verbandsverantwortlichkeit verhindern können. Diese wären die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerSanG-E erwähnten „angemessenen Vorkehrungen“.

Zudem hätten diese als Auflage nach der Tat „zur Genugtuung“ vom Gericht gem. § 12 VerSanG-E, erteilt werden können und können somit zur Reduzierung der Sanktionen im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 5, 7 VerSanG-E führen.

Compliance-Maßnahmen entstammen der „behavioural economics“, mithin der Verhaltensökonomik,38 wie diese vorrangig der Tradition des amerikanischen Rechtskreises entspricht.39 Die Grundlage des USamerikanischen Compliance-Modells beruht auf dem Dreiklang Verbandsstrafe, Plea-Agreement40 und Compliance-Paper. Abgesehen von den Bedenken gegen eine Geldsanktion gegen juristische Personen, die nicht die tadelnswerten Führungskräfte, sondern unschuldige Mitarbeiter und Aktionäre trifft, ist aus der prozessualen Perspektive auch der Voluntarismus zur Kooperation mit den US-amerikanischen Verfolgungsbehörden in der Praxis der Compliance zu bedenken. Diese Kooperation, die einem Verzicht auf die eigene Verteidigung ähnelt, wird von dem US-Strafrechtssystem im Rahmen einer Unternehmenshaftung und Strafbemessungsrichtlinien durch Plea-Agreement und Deferred-Prosecution-Agreement (DPA)/Non-prosecution Agreement (NPA) stark gefördert.41 Dabei wird vereinbart, dass die Strafverfolgungsbehörde die Strafverfolgung einstellt oder aussetzt, wenn das betroffene Unternehmen der Zahlung einer Geldstrafe zustimmt und künftigen Missständen durch (neue) organisatorische Compliance- Maßnahmen vorbeugt. Dies führt nun zum Hauptproblemeines solchen Compliance-Modells: Es weicht in vielerlei Hinsicht von den Grundprinzipien traditioneller Strafrechtsdogmatik ab. Es wird nicht in der strafrechtlichen individuellen Verantwortlichkeit verankert, sondert gründet auf einen strafrechtlichen Pragmatismus der US-amerikanischen Kriminalpolitik. Dahinter steht die Tradition des Utilitarismus, während kontinental-europäisches Recht eher auf die Deontologie und Pflichten-Lehre Kants gesetzt hat.42

Man wird fragen können, ob diese Traditions-Zäsur wirklich „durchdacht“ ist, man wird ein Nachlaufen verhaltensökonomischer Grundsätze beklagen können, doch wird man kaum verhindern können, dass diese Maßstäbe bald auch für Vermittler gelten. Aus Sicht des Rational- Choice-Modells werden mittels Compliance Abwägungstatbestände geschaffen, die der Täter bei seiner Entscheidung berücksichtigen muss. Compliance-Maßnahmen sind konditionelle Programmierung, die Transaktionskosten bei der Tatbegehung erhöhen. Für den Staatsanwalt, der in der Regel keine fachliche Vorbefassung mit dem Vertriebsrecht hatte, werden die Compliance-Maßnahmen vermutlich aber das Kennzeichen sein, ob er bei diesem Vorgang „schärfer“ zupacken soll. Darauf hinzuweisen, wollte ich mit diesen Zeilen anfangen. Ein Denken allein in zivilrechtlichen Kategorien greift im Vertriebsrecht, auch im Versicherungs-Vertrieb43, mittlerweile zu kurz.

V.) Fazit

Der kurze Parforceritt durch das Gelände des Gewerbeordnungsrechtes hat gezeigt, dass eine Vielzahl von Faktoren anzeigen, dass es mit der relativen Ruhe in der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten für den Versicherungsvertrieb bald vorbei sein wird. Es mag noch dauern, ehe eine gewisse Klarheit über den theoretischen Überbau der Compliance hergestellt sein wird. Bislang speist diese aus erkenntnistheoretischer Sicht sich aus Quellen, die nur bedingten Einfluss auf das autarke44 System des Rechts beanspruchten. Doch wird im Zuge der neuen Einflussnahme der Staatsanwaltschaft das Erfordernis von angemessenen Compliance-Maßnahmen ganz handfeste Bedeutung erlangen: Die Güte der Umsetzung dieser Maßgaben, wird darüber entscheiden, ob die Strafverfolgungsbehörde zu Ermittlungen ausholen wird. Ist diese Entscheidung getroffen, können dabei – quasi als Beifang – auch nichtstrafrechts- aber doch ordnungswidrigkeitsrelevante Umstände zutage gefördert werden. Im Zuge dessen könnte sich dann das Räderwerk der sonst eher zurückhaltenden Gewerbeordnungsverwaltung durchaus herausgefordert sehen, verstärkte Aktivität zu entfalten.

1 Vgl. etwa die Transparenz-VO (EU) 2019/2088 oder die EU-Beratungs-VO (EU) 2021/1257.

2 Vgl. etwa zu den Anforderungen der Beratungsgrundlage OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.9.2021 – 6 U 82/20 – dazu Timmermann, ZVertriebsR 2022, 177 ff. oder zu den angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem GeschGehG, vgl. dazu etwa: LG Verden, Urt. v. 1.3.2021 – 9 O 34/20.

3 Vgl. etwa: OLG München, Urt. v. 31.7.2019 – 7 U 4012/17, ZVertriebsR 2019, 372 ff.

4 Vgl. etwa: OLG Hamburg, Urt. v. 19.5.2022 – 6 U 83/21 – sehr lehrreich auch zu den Merkmalen einer Statusabgrenzung zum „Kooperationsvertrag“.

5 Vgl. etwa: OLG Frankfurt, Urt. v. 13.5.2022 – 7 U 168/16; Timmermann, ZfV 2019, 701 ff.

6 Vgl. Stober/Eisenmenger, Öffentliches WirtschaftsR Besonderer Teil, 17. Aufl. 2019, § 45, S. 11 ff.

7 Vgl. Schönleitner, GewA 2007, 265 f.

8 Vgl. BT-Drs. 16/1935, S. 18.

9 Vgl. Übersicht: Schönleiter, in: Landmann/Rohmer/Schönleiter, GewO, Stand Sep. 2021, zu § 34d Rn. 279.

10 Vgl. Windorffer, DVBl 2006, 1210 ff.; Stober, WiVerw 2008, 139 ff.

11 Vgl. Rogall, in: Karlsruher Kommentar OWiG, 5. Aufl. 2018, § 30 Rn. 20. § 30 OWiG geht zurück auf die zur Schaffung einer einheitlichen Verbandsgeldbuße 1968 ins OWiG aufgenommene Regelung des § 26 a. F., vgl. zur historischen Entwicklung auch Rogall, in: Karlsruher Kommentar OWiG, 5. Aufl. 2018, Rn. 22 ff.

12 Vgl. Rostalski, NJW 2020, 2087 ff.

13 Vgl. Dannecker, NZWiSt 2012, 441 ff.; zum Streit der Vertreter- und Organtheorie: Klingbeil, ZfPW 2020, 150, 176 ff.

14 Vgl. wie vor: Klingbeil, ZfPW 2020, 150, 176 ff.

15 Vgl. Dannecker/Dannecker, NZWiSt 2016, 162 ff.

16 Vgl. Wohlers, NZWiSt 2018, 412 ff.

17 Vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1966 – 2 BuV 506/63, BVerfGE 20, 323, 335 f.

18 Vgl. Gehring, NZWiSt 2022, 437 ff.

19 Vgl. Rotsch/Mutschler/Grobe, CCZ 2020, 169 ff.

20 Vgl. unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE /Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html#:~:text=Juni%202020%20Gesetz%2 0zur%20St%C3%A4rkung,Ordnungswidrigkeiten%20(OWiG)%20geahndet%20w erden.

21 Vgl. Busekist/Izrailevych, CCZ 2021, 40 ff.

22 Vgl. Peukert/Sinn, Newsdienst Compliance, 2021, 230005.

23 Vgl. Trüg, NZWiSt 2022, 106 ff.

24 Vgl. Gehring, NZWiSt 2022, 437 ff.; Schweiger, LRZ 2022, Rn. 439, www.lrz.leg al/2022Rn439.

25 Vgl. Gehring, NZWiSt 2022, 437.

26 So jedenfalls Gehring, NZWiSt 2022, 437.

27 Vgl. etwa: IHK Braunschweig unter: https://www.ihk.de/braunschweig/berat ung-und-service/rechtsthemen/wirtschaftsrecht-von-a-bis-z/gesellschaftsre cht/kritik-an-geplantem-unternehmensstrafrecht-4934838; Wostry, Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfa hren/Stellungnahmen/2020/Downloads/06122020_Stellungnahme_HHU_ RegE_Integritaet-Wirtschaft.pdf;jsessionid=EC12BE04F9B411783C88D6F6A 5B401CD.2_cid289?__blob=publicationFile&v=2.

28 Vgl. Kniesel, Kriminalitätsbekämpfung durch PolizeiR, 2022, S. 35 ff.; Gropp, in: Sinn/Gropp/Nagy (Hrsg.), Grenzen der Vorverlagerung in einem TatstrafR, 2011, S. 99 ff.; kritisch zur „Präventions-Euphorie“: Pollähne, Kriminalprognostik, 2011, S. 261 ff.

29 Vgl. Park, Wandel des klassischen PolizeiR zum neuen SicherheitsR, 2013, passim; hierzu: Ambs, in: Geppert/ Dehnke (Hrsg.), GS für Karlheinz Meyer, 2019, S. 7, 10 ff.

30 Vgl. etwa: Timmermann, StraFo 2007, 358 ff.

31 Zum sog. „predictive policing“ vgl. etwa: Pullen, in: Simmler, Smart criminal justice, 2021, S. 123 ff.

32 Zur Materialisierung vgl. Canaris, AcP 200 (2000), 273 ff.; Auer, Materialisierung, Flexibilisierung und Richterfreiheit, 2005, S. 25 ff.

33 Vgl. Beck, Risikogesellschaft, 1986, passim; Neureiter, Die Risikogesellschaft von Ulrich Beck: Konzept und Kontext, 2015, passim.

34 Vgl. Eicker, Die Prozeduralisierung des StrafR, 2010, S. 12 ff.; S. 49 ff.

35 Vgl. § 24 VerSanG-E i. V. m. § 152 StPO das sog. „Legalitätsprinzip“.

36 Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokum ente/RegE_Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.pdf;jsessionid=3820958A8CA C4BF0CC4621C0042FE591.2_cid334?__blob=publicationFile&v=2, S. 59. Timmermann, Versicherungsvertrieb: Ordnungswidrigkeit, Compliance und Verbandssanktion

37 Vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“, wie Fn. 37, dort S. 55.

38 Vgl. Klöhn, in: Fleischer/Zimmer (Hrsg) in: Beitrag der Verhaltensökonomie (behavioural economics) zum Handels- und Wirtschaftsrecht, ZHR-Beiheft 75 (2011), S. 3 ff.; Möslein, Austrian Law Journal 2014, 135 ff.

39 Vgl. Navarro, StrafR und Criminal Compliance in philosophischer Perspektive, 2022, S. 28 ff., die Darstellungen zum Thema der Rechtsnatur und dem Überbau der CC fallen in der Unternehmensstrafrechtsliteratur schmal aus; es ist ein „unbestelltes Feld“, vgl. Rotsch, in: Achenbach/Ransiek/Rönnau, HdB WirtschaftsstrafR, 5. Aufl. 2019, S. 54, Rn. 41, der von „Bemühungen der theoretischen Fundierung“ spricht.

40 Vgl. Ransiek, ZIS 2008, 116 ff. m. w. N.

41 Vgl. Schlutz, Compliance Monitorships – Wie kann ein US-Instrumentarium den Alltag dt. Unternehmen bestimmen?, 2021, S. 75 ff.

42 Vgl. von der Pfordten, in: Hilgendorf/Joerden (Hrsg), HdB Rechtsphilosophie, 2017, I. E., S. 98 f. m. w. N.

43 Dem aber immerhin die Querelen des Kartellrechts erspart bleiben, vgl. Timmermann, Sonderausgabe proontra 2019, 28 ff.

44 Der Begriff der berühmt-berüchtigten Autopoiesis soll hier absichtlich einmal vermieden werden.

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Frank Sicker leitet das Branchenteam in der D-A-CH-Region

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für Risiko-, Vorsorge- und Gesundheitslösungen, erweitert sein Leistungsangebot in der D-A-CH-Region für den Öffentlichen Sektor. Frank Sicker wird das neue Branchenteam aufbauen und leiten.

Frank Sicker (63) ist Versicherungsbetriebswirt (DVA) und kommt vom internationalen Industriemakler Marsh. Dort war er zuletzt als Head of Power und als Geschäftsführer eines Inhouse Brokers – einem Joint Venture zwischen Marsh und einem namhaften Energieversorger – tätig. Sicker ist ausgewiesener Experte in der Konzeption und Platzierung von Versicherungslösungen für Staatsunternehmen. Darüber hinaus begleitet er seit über 20 Jahren erfolgreich europaweite Ausschreibungen für die Vergabe von Versicherungsleistungen öffentlicher Auftraggeber, deren Eigenbetriebe und Dienstleister.

Die Umsetzungsanforderungen und Erfolgsbedingungen von Unternehmen der öffentlichen Hand unterscheiden sich von solchen der Privatwirtschaft. „Knappe öffentliche Finanzmittel, steigende regulatorische Anforderungen und zunehmender gesellschaftlicher Druck engen die Handlungsspielräume von Staatsunternehmen stark ein.“, erklärt Mark-Dominik Thofern, Geschäftsführer bei Aon. Gleichzeitig nehmen öffentliche Infrastrukturprojekte vor dem Hintergrund der Klimakrise und des gesellschaftlichen Wandels rasant zu. Projekte im Bereich Public Entities sind deshalb immer hochkomplex und langfristig.

„Mit Frank Sicker haben wir uns einen Kollegen an Bord geholt, der das Know-how mitbringt, anspruchsvolle Risikolösungen für öffentliche Unternehmen zu managen. Seine Erfahrung wird dazu beitragen, dass wir für unsere Kunden strategische, praxistaugliche Lösungen entwickeln. Außerdem verfügt er über exzellente Erfahrung in der Steuerung europaweiter Vergabeverfahren. Wir werden so zwangsläufig zur ersten Anlaufstelle für Unternehmen im Bereich Public Entities“, resümiert Thofern.

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Unter dem Motto „Quo vadis, Maklerpools“ diskutierten am 2. März 2023 im Rahmen des diesjährigen BCA PRESSE-DIALOGS geladene Medienvertreter gemeinsam mit dem BCA-Vorstand über die Veränderungstreiber des Marktes und die daraus resultierenden Konsequenzen für Berater und Maklerpools.

Dabei wurde deutlich, dass sich die Konsolidierung im Markt fortsetzen wird. Makler werden sich verstärkt nach einem leistungsstarken Full-Service-Dienstleister umsehen, anstatt auf mehrere Partnerschaften zu setzen. Die BCA AG sieht sich aufgrund ihrer starken Gesamtaufstellung und gestärkt durch sehr gute Ankeraktionäre als Konsolidierungsgewinner im Makler- und Poolmarkt.

Im Poolmarkt ist derzeit viel Bewegung. Das machte BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann in seinem Vortrag auf dem diesjährigen BCA PRESSE-DIALOG 2023 in Frankfurt am Main deutlich. „Unsere Branche steht unter dem Einfluss der zentralen Veränderungstreiber Digitalisierung, Demografie, Regulatorik und Kosten-/Margendruck. Diese Punkte wirken sich maßgeblich auf den Wandel und die Veränderungen im Markt der Finanz- und Versicherungsvermittler aus“, so Schünemann. Die Folge: Eine derzeit hohe Konsolidierungsdynamik in der Branche. Die Veränderungen sind sowohl bei den Maklerunternehmen als auch bei den Pools erkennbar. Dieser Trend wird anhalten.

Hybride Aufstellung von zentraler Bedeutung

So wird das Angebot von digitalen, fachlichen und produktbezogenen Lösungen immer wichtiger, da immer mehr moderne Maklerunternehmen auf ein hybrides Angebot in der Kundenberatung und grundsätzlich im Geschäftsmodell setzen. Zudem kooperieren Makler aus Effizienzgründen zunehmend mit einem leistungsstarken Full-Service-Pool wie der BCA statt mit mehreren Poolanbindungen. Der Pool der Zukunft wird die Komplettplattform für den Makler sein.

Themenfelder wie die Entwicklung und Bereitstellung technologischer Maklerlösungen bedeuten den Einsatz immenser finanzieller und zeitlicher Kapazitäten. Immer mehr Maklerpools werden somit auf Fusionen, strategische Kooperationen oder Investorengelder, z. B. von Private-Equity-Gesellschaften, angewiesen sein. Im Ergebnis werden laut Schünemann in einigen Jahren „nur noch wenige ganzheitliche Anbieter überwiegen“. Die BCA AG setzt auf starke und maklerstützende Ankeraktionäre, bestehend aus wichtigen Gesellschaften der Versicherungs- und Finanzwelt. Eine erfolgreiche strategische Ausrichtung, die für Stabilität und Sicherheit sorgt.

Eigene Softwarelösung DIVA als zentrale Basis für eine langfristig gute Zusammenarbeit

Wichtiger Baustein für die sehr gute BCA-Maklerpartnerschaft ist die angebotene Softwarelösung DIVA. Die Software bietet nicht nur eine Verwaltungslösung, sondern ermöglicht im Zusammenspiel mit dem Investment-Shop, der digitalen Strecke zur einfachen Bestandsübertragung und spezialisierten Beratungs- und Vergleichsprogrammen eine aufeinander abgestimmte Komplettlösung für die hybride Kundenbetreuung. Laut Roman Schwarze, IT-Vorstand der BCA AG, besticht DIVA durch ein stabiles Daten- und Prozessmanagement, das Angebot einer zentralen Kundenverwaltung, eine effektive Vertriebsunterstützung und den direkten Draht zum Endkunden durch bedieneroptimierte Anwendungen. „Insbesondere dort, wo es sinnvoll und möglich ist, werden digitale Werkzeuge eingesetzt, um Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten. Darüber hinaus unterstützen technische Lösungen den Beratungserfolg. Mit anderen Worten: Digitalisierung hilft, den wirtschaftlichen Erfolg des Maklerunternehmens zu steigern“, so Schwarze.

Innerhalb des agilen Prozesses stehen die kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Daten- und Prozessplattform sowie die Bereitstellung neuer vertriebsunterstützender Funktionen im Fokus der BCA AG. Als technische Funktionserweiterung stellte Roman Schwarze das neue DIVA Outlook Add-in vor, mit dem relevante E-Mails mit einem Klick direkt in DIVA archiviert und bearbeitet werden können. Auch die App „Ihr FinanzCockpit“ wurde ausgebaut. Hierdurch sind Makler fester Bestandteil im digitalen Netzwerk des Kunden. Alle Versicherungen, Investmentdepots und die Vermögensverwaltung sind für den Kunden auf einen Blick sichtbar. „Darüber hinaus dient die App als Plattform für die Kommunikation mit Ihren Kunden – datenschutzkonform und revisionssicher. Und das alles im individuellen Corporate Design“, fasst Schwarze zusammen.

Nachhaltige Langzeitinvestments: ELTIFs

Beim wichtigen Thema Nachhaltigkeit unterstützt die BCA AG gemeinsam mit der BfV Bank für Vermögen AG in Bezug auf die gewünschte bzw. allgemein geforderte Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung. Mit der eigenen Software DIVA steht eine komplette Beratungsstrecke zur Verfügung, die alle relevanten ESG-Kriterien berücksichtigt. „Hierdurch können Finanzberater die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden intuitiv, leicht handhabbar und regulatorisch einwandfrei durchführen“, informiert Schwarze.

Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG und Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen AG, stellte den Teilnehmern des PRESSE-DIALOGS dar, wie wichtig das gesamte Thema Nachhaltigkeit bereits ist – und in Zukunft noch werden wird. „Der europäische Gesetzgeber hat dem Kapitalmarkt und den Finanzdienstleistern einen klaren Auftrag erteilt: die zukünftigen Geldströme in verantwortungsvolle und nachhaltige Investments zu lenken. Wir haben bereits frühzeitig wichtige Maßnahmen in den Kernbereichen Produktangebot, Wissenstransfer, Finanzen/Reporting und Unternehmensgruppe unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien umgesetzt. Wir sind ESG-ready“, so Ulbricht.

Im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit sind auch die European Long-Term Investment Funds, kurz ELTIFs, ins Rampenlicht gerückt. So wurden die Produkte vom europäischen Gesetzgeber angepasst und sind laut Ulbricht nun auch für Kleinanleger interessant, die Renditechancen außerhalb der Börse nutzen wollen – zumal ELTIFs als Artikel-9-Impact-Produkte nach der EU-Offenlegungsverordnung ausgestaltet werden können. „Das ist vor allem für Kunden interessant, die bei ihren Investments hohe Anforderungen an Zielgenauigkeit, Transparenz und ESG-Kriterien stellen“, informiert Ulbricht. Die ersten ESG-ELTIFs stehen bereits in den Startlöchern und die Chancen stehen gut, dass noch in diesem Jahr weitere folgen werden.

BCA AG – neuer Standort!

Zudem wurden die Medienvertreter über den Umzug der BCA AG informiert. Ende 2023 wird das TOWNUS in der Frankfurter Landstraße in Oberursel der neue Standort sein. Das Bürogebäude wird derzeit fertiggestellt und zeichnet sich durch moderne Räumlichkeiten, zukunftsweisende Arbeitswelten und ein Höchstmaß an digitaler Konnektivität aus. „Damit bietet der neue Standort beste Voraussetzungen für eine weiter erfolgreiche Unternehmensentwicklung“, ist sich Schünemann sicher. So sieht sich die BCA insgesamt bestens für die Zukunft gerüstet.

Über die BCA AG:

Eckdaten: Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt seit Gründung 1985 zu den marktführenden Maklerpoolgrößen Deutschlands. Neben der Muttergesellschaft gehören zur Unternehmensgruppe die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit flexiblem Haftungsdachkonzept und hauseigener Fondsvermögensverwaltung PRIVATE INVESTING, die CARAT Fonds Service AG, die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH (VVS GmbH) sowie die IT-Schmiede asuro GmbH. Die BCA-Gruppe unterhält derzeit mit rund 8.500 unabhängigen Finanzdienstleistern eine Vertriebspartnerschaft. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2021 rund 72,5 Millionen Euro, das Eigenkapital lag bei 7,24 Millionen Euro.

Dienstleistungsspektrum: Angebundenen Maklern bietet die Poolgruppe einen zeitgemäßen All-inclusive Service für die Finanz- und Versicherungsberatung. Dazu zählen auf Basis einer umfassenden Vertriebs- und Organisationsunterstützung u.a. die prämierte elektronische Beratungs- und Abwicklungsplattform DIVA sowie ein zielgruppengerechter Marketingsupport. Mit Fokus auf die Investmentsparte stehen angeschlossenen Finanzvermittlern aktuell mehr als 8.000 ausgewählte Investmentfonds zur Verfügung. Dieser breit gefächerte Asset-Fundus wird begleitet durch fundierte Kapitalmarktanalysen und Einzelfonds-Reportings sowie detaillierte TopFonds-Listen. Darüber hinaus profitieren Finanzdienstleister von innovativen digitalen Tools, wie etwa dem Investment-Shop mit durchgängiger Online-Direktabschlussstrecke, oder einem modernen Depotreporting. Das Angebotsuniversum im Versicherungsbereich deckt die gesamte Bandbreite aller gängigen Produktsparten renommierter Gesellschaften ab und Maklerpartner können im Rahmen ihrer Produktselektion auf modernste Vergleichstools, übersichtliche Kriterienkataloge sowie hauseigene Deckungskonzepte zurückgreifen. Eine Endkunden-App für Versicherung und Investment – inklusive integrierter Chat-Funktion und digitaler Bestandsübertragungsoption – rundet das insgesamt starke Leistungsspektrum ab.

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Der Vermittler von Baufinanzierungen Dr. Klein hat das durchschnittliche Alter beim Immobilienerwerb in 2022 ausgewertet: Im Schnitt sind Käufer und Bauherren 38 Jahre alt, wenn sie sich für die eigene Immobilie entscheiden.

Während sie in vier Bundesländern schneller dran sind, warten sie in drei Ländern länger ab, bis sie sich den Wunsch nach dem Eigenheim erfüllen. Hamburger führen mit 41 Jahren den Ländervergleich an.

38 Jahre – das scheint für die meisten das beste Alter zu sein, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. „In vielen Fällen sind dann die beruflichen, familiären und auch finanziellen Verhältnisse so stabil, dass langfristige Entscheidungen getroffen werden können“, so Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierungen bei Dr. Klein. Ihm zufolge sind viele Interessenten auch jünger. „Aber wer ein Eigenheim finanzieren will, braucht neben einer guten Bonität vor allem auch einiges an Eigenkapital. Und bis hierfür genügend angespart ist, braucht es in der Regel mehrere Jahre.“ Vor drei Jahren noch betrug das Durchschnittsalter beim Immobilienkauf oder -bau 39 Jahre.

Hamburger am ältesten

In vier Bundesländern – Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz – sind Käufer mit 37 Jahren ein Jahr jünger als der bundesweite Durchschnitt. Älter sind Erstfinanzierer in Brandenburg und Schleswig-Holstein (39 Jahre) sowie in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (40 Jahre). Und in Hamburg: Hier finanzieren Käufer und Bauherren ihre Immobilie im Alter von durchschnittlich 41 Jahren. Der Höchstwert ist laut Frank Lösche von Dr. Klein in Hamburg den hohen Immobilienpreisen in der Hansestadt geschuldet: „Um in Hamburg Wohneigentum zu kaufen, braucht es sehr viel Geld. Dafür muss man schon lange gut verdient haben oder über eine Erbschaft verfügen – und beides trifft für junge Leute meistens nicht zu.“

Tipps für Junge und Ältere

Auch wenn 38 das ideale Alter zu sein scheint, um ein Eigenheim zu kaufen – darüber und darunter ist Henning Ludwig zufolge fast alles möglich. Jüngeren Leuten empfiehlt er bei der Finanzierung eine andere Strategie als älteren. „Bei jungen Menschen oder Familien ist meistens das Eigenkapital der Knackpunkt. Hier kann ein Bausparvertrag sinnvoll sein oder ein Eigenkapital-Ersatz, wie es zum Beispiel Förderbanken in Schleswig-Holstein oder Hamburg anbieten.“ Auch die Hilfe der Eltern ist eine Option – besonders, wenn sie bereits über Wohneigentum verfügen: „Viele Finanzierungen werden möglich, wenn die vorhandene Immobilie der Bank als Sicherheit angegeben oder beliehen werden kann“, so sein Tipp.

Älteren Darlehensnehmern rät der Spezialist von Dr. Klein dazu, sich auf jeden Fall einen Marktüberblick zu verschaffen: „Gerade, wenn es in Richtung Rentenalter geht, winken einige Banken ab“, erläutert er. „Aber es gibt durchaus Bankpartner, die Finanzierungen bis ins hohe Alter begleiten.“ Hierfür müssten natürlich die Rahmenbedingungen stimmen. „Solange die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, ist es auch für Rentner gut möglich, einen Kredit für die eigenen vier Wände zu erhalten“, ergänzt Henning Ludwig.

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Dr. Klein Privatkunden Aktiengesellschaft, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: 0451/14 08-0, Fax: 0451/14 08-33 99, www.drklein.de

Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus wurde kürzlich von der Fachzeitschrift FONDS professionell mit dem ersten Platz in der Kategorie „Servicequalität Maklerpool“ ausgezeichnet.

Grundlage für die Bewertung war eine Leserbefragung, an der mehr als 6.000 Versicherungs- und Finanzprofis teilnahmen.

Jedes Jahr werden die Umfrageergebnisse zum DEUTSCHEN FONDSPREIS mit Spannung erwartet. Nachdem sich die BCA AG in den letzten Jahren kontinuierlich im Ranking der Servicequalität der Pools verbessern konnte, erreichte der Maklerdienstleister aus Oberursel in diesem Jahr den ersten Platz für herausragenden Kundenservice. „Wir sind natürlich sehr stolz auf diese Platzierung und bedanken uns herzlich bei allen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, die für uns gestimmt haben“, so Rolf Schünemann. Der Vorstandsvorsitzende der BCA AG weiter: „Das sehr gute Feedback bestätigt unsere Servicestärke und Zuverlässigkeit – und damit unseren täglichen Einsatz im Sinne der BCA-Partner. Und natürlich ist die Auszeichnung ein großer Ansporn für die Zukunft.“

Als gut aufgestellter Maklerpool und Full-Service-Dienstleister ist die BCA AG seit 1985 auf die Bedürfnisse und das Geschäft von Vermittlern ausgerichtet. „Die Unterstützung durch persönliche und fachliche Betreuung ist dabei ebenso selbstverständlich wie die Bereitstellung umfassender Produktwelten und vertriebsunterstützender digitaler Lösungen, so Dr. Frank Ulbricht. Der erste Platz ist nach Ansicht des Vorstands der BCA AG und Vorstandsvorsitzenden der BfV Bank für Vermögen AG, ein wichtiges Indiz dafür, „dass wir gerade im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Beratersoftware DIVA mit Meilensteinen der intuitiven ESG-Profilierung oder den volldigitalen Abschlusstrecken auf dem richtigen Weg sind. Deshalb auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön an alle, die uns seit vielen Jahren begleiten und uns jeden Tag besser machen“.

Wie Roman Schwarze, Vorstand der BCA AG, bereits auf dem diesjährigen BCA PRESSE-DIALOG informierte, unterstützt der technische Service der BCA AG den Beratungs- und Geschäftserfolg eines Maklerunternehmens. Demzufolge steht innerhalb des agilen Prozesses die kontinuierliche Weiterentwicklung der Softwarelösung DIVA mit der Bereitstellung neuer vertriebsunterstützender Funktionen im Fokus der BCA-Gruppe. „Der Pool der Zukunft wird die ganzheitliche Plattform für den Makler sein. Unser Anspruch ist es, unseren Geschäftspartnern diese ganzheitliche Plattformlösung zur Verfügung zu stellen und die bestmögliche Servicequalität zu bieten – Auszeichnungen wie diese bestätigen unser Handeln!“.

Fachbesucher des FONDS professionell KONGRESSES können sich am Stand (Ebene 0, Nr. 66) in Mannheim vom aktuellen Angebot der BCA-Gruppe überzeugen. Anmeldungen sind möglich unter: www.fondsprofessionell.de/kongress/anmeldungde/

Über die BCA AG:

Eckdaten: Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt seit Gründung 1985 zu den marktführenden Maklerpoolgrößen Deutschlands. Neben der Muttergesellschaft gehören zur Unternehmensgruppe die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit flexiblem Haftungsdachkonzept und hauseigener Fondsvermögensverwaltung PRIVATE INVESTING, die CARAT Fonds Service AG, die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH (VVS GmbH) sowie die IT-Schmiede asuro GmbH. Die BCA-Gruppe unterhält derzeit mit rund 8.500 unabhängigen Finanzdienstleistern eine Vertriebspartnerschaft. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2021 rund 72,5 Millionen Euro, das Eigenkapital lag bei 7,24 Millionen Euro.

Dienstleistungsspektrum: Angebundenen Maklern bietet die Poolgruppe einen zeitgemäßen All-inclusive Service für die Finanz- und Versicherungsberatung. Dazu zählen auf Basis einer umfassenden Vertriebs- und Organisationsunterstützung u.a. die prämierte elektronische Beratungs- und Abwicklungsplattform DIVA sowie ein zielgruppengerechter Marketingsupport. Mit Fokus auf die Investmentsparte stehen angeschlossenen Finanzvermittlern aktuell mehr als 8.000 ausgewählte Investmentfonds zur Verfügung. Dieser breit gefächerte Asset-Fundus wird begleitet durch fundierte Kapitalmarktanalysen und Einzelfonds-Reportings sowie detaillierte TopFonds-Listen. Darüber hinaus profitieren Finanzdienstleister von innovativen digitalen Tools, wie etwa dem Investment-Shop mit durchgängiger Online-Direktabschlussstrecke, oder einem modernen Depotreporting. Das Angebotsuniversum im Versicherungsbereich deckt die gesamte Bandbreite aller gängigen Produktsparten renommierter Gesellschaften ab und Maklerpartner können im Rahmen ihrer Produktselektion auf modernste Vergleichstools, übersichtliche Kriterienkataloge sowie hauseigene Deckungskonzepte zurückgreifen. Eine Endkunden-App für Versicherung und Investment – inklusive integrierter Chat-Funktion und digitaler Bestandsübertragungsoption – rundet das insgesamt starke Leistungsspektrum ab.

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

FY 2022: Gesamterlöse steigen auf 949,1 Mio. Euro (2021: 934,5 Mio. Euro) – stabile Erlösstruktur, starkes Zinsgeschäft

Marktbedingter Rückgang bei erfolgsabhängigen Vergütungen im Vermögensmanagement abgefedert: erwartungsgemäße Auswirkung der negativen Kapitalmarktentwicklung, aber anhaltende Nettomittelzuflüsse und nahezu unverändertes betreutes Vermögen

Trotz besonders schwieriger Rahmenbedingungen u. a. durch Ukraine-Krieg und Inflation: Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) mit 75,6 Mio. Euro (2021: 96,8 Mio. Euro; 2020: 59,4 Mio. Euro) im prognostizierten Korridor

Vorstand schlägt Dividende von 30 Cent pro Aktie vor (2021: 30 Cent; 2020: 23 Cent)

Prognose 2023: In weiterhin schwierigem Umfeld rechnet MLP mit EBIT von 75 bis 85 Mio. Euro – fortlaufend steigende Bestände im Sachgeschäft und Wachstum im Segment Industriemakler erwartet sowie weiter anziehendes Zinsgeschäft

Planung 2025 bekräftigt: 100 bis 110 Mio. Euro EBIT bei mehr als 1,1 Mrd. Euro Umsatz bis Ende 2025 durch weiteren Anstieg des betreuten Vermögens sowie der Bestände in der Sachversicherung, nachhaltiges Wachstum über alle Beratungsfelder sowie Konzernsynergien

Die MLP Gruppe hat ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr absolviert und dabei dem schwierigen Umfeld erfolgreich getrotzt. Ihre Gesamterlöse konnte die Gruppe 2022 selbst unter den besonders schwierigen Rahmenbedingungen u. a. infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie der Rückkehr einer massiven Inflation auf 949,1 Mio. Euro (2021: 934,5 Mio. Euro) steigern. Positiv wirkte sich die sehr stabile Erlösstruktur, darunter ein starkes Zinsgeschäft der MLP Banking AG, aus. Den erwarteten Rückgang bei den erfolgsabhängigen Vergütungen im Vermögensmanagement infolge der negativen Kapitalmarktentwicklung hat die Gruppe erfolgreich abgefedert. Dabei ist es MLP gelungen, das verwaltete Vermögen im Vermögensmanagement auch durch weitere Nettomittelzuflüsse nahezu stabil zu halten. Gleichzeitig ist FERI den insgesamt stark rückläufigen Kapitalmärkten bei der Anlage der Kundenvermögen erfolgreich begegnet.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern – EBIT – liegt mit 75,6 Mio. Euro trotz stark veränderter und besonders belastender Rahmenbedingungen im prognostizierten Korridor. Anders als in den beiden Vorjahren (2021: 96,8 Mio. Euro; 2020: 59,4 Mio. Euro), in denen erfolgsabhängige Vergütungen im Vermögensmanagement stark ergebniswirksam waren, sind diese im abgelaufenen Geschäftsjahr marktbedingt weitgehend entfallen. Ergebnismindernd haben sich negative Markt- und Bewertungseffekte im Immobiliengeschäft ausgewirkt. Auf Basis der insgesamt zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung schlägt der Vorstand eine Dividende von 30 Cent pro Aktie vor (2021: 30 Cent; 2020: 23 Cent).

„In einem derartigen Jahr der Krisen und Herausforderungen haben wir als MLP Gruppe mehr denn je unter Beweis gestellt, dass wir auch in sehr unruhigem Fahrwasser unseren Kurs halten können und zugleich unseren Zielen weiter näherkommen. Die Grundlagen dafür haben wir vor vielen Jahren geschaffen: 2005 hatten wir bei MLP die erfolgreiche Transformation des Unternehmens eingeleitet und seither konsequent fortgeführt. Inzwischen ist MLP eine auf mehreren starken Säulen ruhende Gruppe, die Privat- wie institutionelle und Firmenkunden in sämtlichen Finanzfragen begleitet und berät. MLP vereint ausgeprägte Stabilität mit weiterem Wachstumspotenzial aus dem eigenen Geschäftsmodell heraus. Dabei wirken auch die einzelnen Teile immer stärker zusammen und generieren so für die Gruppe zunehmend Umsatzsynergien“, sagt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE.

FY 2022: Gesamterlöse steigen auf 949,1 Mio. Euro

Die Gesamterlöse wuchsen von Januar bis Dezember 2022 auf 949,1 Mio. Euro (2021: 934,5 Mio. Euro), ein Plus von 2 Prozent. Dabei beliefen sich die Erlöse aus Provisionen und Honoraren auf 842,4 Mio. Euro (2021: 876,7 Mio. Euro), während die Erlöse aus dem Projektgeschäft genau wie die Erlöse aus dem Zinsgeschäft auf 50,2 Mio. Euro (2021: 17,9 Mio. Euro) bzw. auf 21,3 Mio. Euro (2021: 12,7 Mio. Euro) deutlich stiegen.

Innerhalb des Immobilienbereichs konnte das Projektgeschäft den marktbedingten Rückgang in der Immobilienvermittlung deutlich überkompensieren, sodass hier insgesamt Erlöse von 88,0 Mio. Euro (2021: 62,8 Mio. Euro) zu verzeichnen waren – bei allerdings rückläufigen Ergebnissen. In der Finanzierung wirkte sich der unterjährige drastische Anstieg der Zinsen stark aus: Die Erlöse sanken auf 22,3 Mio. Euro (2021: 25,0 Mio. Euro). Erwartungsgemäß war 2022 auch ein Rückgang der Erlöse im Vermögensmanagement zu verzeichnen: Infolge der negativen Kapitalmarktentwicklung erreichten die erfolgsabhängigen Vergütungen 2022 rund 6 Mio. Euro nach rund 67 Mio. Euro im Vorjahr. Eine erfolgreiche Entwicklung war im Bereich Investment Consulting bei FERI zu verzeichnen. Mit 54,3 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2022 blieb das betreute Vermögen trotz deutlich rückläufiger Kapitalmärkte gegenüber dem Wert des Vorjahres (31. Dezember 2021: 56,6 Mrd. Euro) und des Vorquartals (30. September 2022: 54,4 Mrd. Euro) nahezu konstant. Im Gesamtjahr 2022 beliefen sich die Erlöse im Vermögensmanagement in der MLP Gruppe auf 316,5 Mio. Euro (2021: 356,1 Mio. Euro).

Im Beratungsfeld Altersvorsorge wirkten die gestörten Lieferketten, die Energiekrise sowie die Inflationsentwicklung belastend: Unternehmen zögerten mit dem Ausbau ihrer betrieblichen Vorsorge, Privatkunden mit der Entscheidung über langlaufende Vorsorgeverträge. Gleichwohl konnte MLP einen weiterhin hohen Kundenbedarf bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen, oftmals kombiniert mit ersten Altersvorsorge-Bausteinen, verzeichnen. Im Gesamtjahr erreichte MLP in der Altersvorsorge trotz aller externer Belastungen Erlöse von 228,8 Mio. Euro (2021: 241,7 Mio. Euro). Leicht gestiegen auf 55,8 Mio. Euro sind die Erlöse in der Krankenversicherung (2021: 54,4 Mio. Euro). In der Sachversicherung erreichte MLP ein deutliches Plus von 17 Prozent, die Erlöse stiegen auf 174,3 Mio. Euro (2021: 149,5 Mio. Euro). Dabei wirkte sich auch die erstmalige Konsolidierung der Gesellschaften des Segments Industriemakler aus. Auch DOMCURA sowie das MLP Privatkundengeschäft verzeichneten im Gesamtjahr 2022 positive Entwicklungen. Die von der MLP Gruppe betreuten Bestände in der Sachversicherung stiegen von 623,2 Mio. Euro zum 30. September 2022 auf 632,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2022. Gegenüber dem Vorjahreswert von 554,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2021 sind sie somit deutlich gewachsen.

EBIT liegt bei 75,6 Mio. Euro

Trotz der besonders schwierigen Rahmenbedingungen u. a. infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine, stark gestiegener Energiepreise und der signifikanten Inflation erzielte die MLP Gruppe mit 75,6 Mio. Euro (2021: 96,8 Mio. Euro; 2020: 59,4 Mio. Euro) ein EBIT im für 2022 prognostizierten Korridor von 75 bis 85 Mio. Euro. Neben dem genannten Rückgang der erfolgsabhängigen Vergütungen im Vermögensmanagement aufgrund der schlechten Kapitalmarktentwicklung haben sich auch negative Markt- und Bewertungseffekte im Immobiliengeschäft ergebnismindernd ausgewirkt. Das Konzernergebnis lag bei 48,6 Mio. Euro (2021: 62,8 Mio. Euro).

Das Eigenkapital stieg zum 31. Dezember 2022 auf 525,5 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 496,2 Mio. Euro). Die Eigenmittelquote betrug 20,1 Prozent. Die Nettoliquidität des MLP Konzerns lag bei 142 Mio. Euro zum Ende des Jahres und bildet damit eine erneut sehr solide Basis.

Dividende: 30 Cent pro Aktie vorgeschlagen

Der Vorstand schlägt eine Dividende pro Aktie von 30 Cent vor (2021: 30 Cent, 2020: 23 Cent). Die Ausschüttungsquote liegt mit 67 Prozent des Konzernergebnisses im oberen Bereich des angekündigten Rahmens von 50 bis 70 Prozent.

Q4: Gesamterlöse erreichen 274,5 Mio. Euro

Im Schlussquartal des abgelaufenen Geschäftsjahres wirkten sich die bereits genannten belastenden Effekte besonders aus. Die Gesamterlöse waren mit 274,5 Mio. Euro (Q4 2021: 302,3 Mio. Euro; Q4 2020: 242,0 Mio. Euro) und das EBIT mit 23,4 Mio. Euro (Q4 2021: 49,5 Mio. Euro; Q4 2020: 32,6 Mio. Euro) jeweils rückläufig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das starke Vorjahresquartal in der Altersvorsorge von einer Rechnungszinsänderung positiv beeinflusst war. Gleichzeitig konnten im Schlussquartal 2021 sehr hohe erfolgsabhängige Vergütungen im Vermögensmanagement erzielt werden. Das Konzernergebnis im vierten Quartal 2022 betrug 13,8 Mio. Euro.

Entwicklung der Kunden- und Beraterzahlen

Die MLP Gruppe betreute zum 31. Dezember 2022 569.200 Familienkunden (30. September 2022: 568.400). Die Zahl der 2022 brutto neu gewonnenen Familienkunden lag bei 19.200. Bei den Firmen- und institutionellen Kunden stieg deren Anzahl auf 28.400 zum 31. Dezember 2022 (30. September 2022: 25.100). Die Beraterzahl im MLP Konzern belief sich zum 31. Dezember 2022 auf 2.100 (30. September 2022: 2.040; 31. Dezember 2021: 2.083). Seit Gründung des jungen Bereichs 2017 ist die Gesamtzahl der für MLP tätigen Beraterinnen und Berater von 1.909 auf 2.100 angestiegen.

Prognose 2023

Unter weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen rechnet MLP für das laufende Geschäftsjahr mit einem EBIT von 75 bis 85 Mio. Euro. Dabei erwartet MLP fortlaufend steigende Bestände im Sachgeschäft, weiteres Wachstum im Segment Industriemakler, außerdem ein weiter anziehendes Zinsgeschäft. Zudem ist ein weiter ansteigender Ergebnisbeitrag aus dem erst in den zurückliegenden Jahren aufgebauten Bereich für junge Beraterinnen und Berater eingeplant. Gleichzeitig werden sich die massiven Investitionen der vergangenen Jahre insbesondere auch in die IT-Infrastruktur sowie ein effektives Kostenmanagement deutlich positiv auswirken.

Planung 2025

Von der Prognose für 2023 ausgehend plant MLP weiterhin mit einem EBIT-Anstieg auf 100 bis 110 Mio. Euro bis Ende 2025, bei einem Umsatz von mehr als 1,1 Milliarden Euro im selben Jahr. Im Wesentlichen liegen dieser Planung drei zentrale strategische Erfolgsfaktoren zugrunde: der weitere Anstieg des im Konzern betreuten Vermögens, der fortgesetzte Aufbau der Bestände in der Sachversicherung und das nachhaltige Wachstum in allen Teilen der MLP Gruppe.

Beim betreuten Vermögen im Konzern plant MLP weiterhin mit dem Erreichen eines Niveaus von 62 bis 68 Mrd. Euro für das Jahr 2025. Dabei geht MLP davon aus, dass sowohl FERI als auch die MLP Banking AG im Vermögensmanagement ihre erfolgreiche Entwicklung der vergangenen Jahre fortschreiben.

In der Sachversicherung plant MLP mit Beständen in einer Größenordnung zwischen 730 und 810 Mio. Euro für Ende 2025. Grundlage dieser Planung ist weiteres organisches Wachstum im MLP Privatkundengeschäft, bei DOMCURA sowie im Segment Industriemakler.

Insgesamt plant MLP mit nachhaltigem Wachstum in allen Teilen der Gruppe. Dazu soll auch die Altersvorsorge-Vermittlung in steigendem Umfang beitragen. Hintergrund sind fortlaufende Investitionen in die Gewinnung und Qualifizierung der Nachwuchsberaterinnen und -berater, allen voran ein neues Traineeprogramm. Gleichzeitig besteht weiteres Potenzial bei gestandenen Beraterinnen und Beratern, die gemeinsam mit ihren zum Teil langjährigen Kundinnen und Kunden deren Altersvorsorge-Portfolien breiter aufstellen und damit weiter diversifizieren. Außerdem geht MLP davon aus, dass in der betrieblichen Vorsorge der Bedarf an Beratung und entsprechenden Lösungen hoch bleibt. Zudem ist auch die Immobilienvermittlung gerade in der Kundenklientel von MLP weiterhin von Interesse.

Hinzu sollen Akquisitionen – in der Planung 2025 noch nicht berücksichtigt – vor allem im Segment Industriemakler kommen. Das effiziente und bereits Wirkung zeigende Kostenmanagement wird darüber hinaus zum Ausbau des EBITs beitragen.

„Unsere Prognose für 2023 unterstreicht, dass wir auch unter schwierigen Rahmenbedingungen nicht nur eine große Stabilität zeigen, sondern zuversichtlich sind, unseren ambitionierten mittelfristigen Wachstumspfad fortsetzen zu können. Insofern haben wir auch unsere Planung für 2025 erneut bekräftigt. Der Eintritt in diese weitere Wachstumsphase ist bereits erfolgt. Den Weg zu unserem Ziel, die MLP Gruppe auf die nächste Ebene bei Umsatz und Gewinn zu heben, gehen wir konsequent weiter“, sagt Reinhard Loose, Finanzvorstand der MLP SE.

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die Münchner Makler- und Mehrfachagentenmesse, kurz MMM-Messe, des größten deutschen Maklerpools Fonds Finanz, war auch 2023 mit einem neuen Besucherrekord ein voller Erfolg.

5.500 Fachbesucher nutzten am 09. März im MOC München einen der wichtigsten Treffpunkte der Finanz- und Versicherungsbranche zum persönlichen Austausch sowie die zahlreichen Möglichkeiten zur Information und Weiterbildung. Dabei konnten rund 100 Fachvorträge besucht werden – 40 davon waren IDD-konform. Neben zahlreichen Programmpunkten zu verschiedenen Themenfeldern rundeten die Vorträge der Star-Redner Dr. Gregor Gysi, Uli Hoeneß und Julian Reichelt das Messeprogramm ab. Einen Rückblick in Bildern gibt es unter www.mmm-messe.de/rueckblick.

Die Fonds Finanz zeigt sich mit dem Messetag mehr als zufrieden. „Es freut mich sehr, dass die MMM-Messe wieder so kraftvoll wie in der Vor-Corona-Zeit stattgefunden und die Besucher und Aussteller mit ihrer hohen Qualität überzeugt hat – das Feedback zur Messe ist von allen Seiten durchweg positiv und damit hat der Messetag unsere Erwartungen absolut übertroffen“, resümiert Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Die enorm hohe Besucherzahl und Ausstellerzufriedenheit zeigen mir, dass unsere Branche regelmäßige Treffpunkte braucht und vom Miteinander sowie einem regen Austausch lebt. Ich bin sehr stolz, dass wir es geschafft haben, diesem Anspruch an nur einem Tag gerecht zu werden“, führt Porazik weiter aus.

Den Auftakt machte in diesem Jahr Star-Redner Dr. Gregor Gysi mit seinem Vortrag „Wie weiter? Nachdenken über Deutschland“. Darauf folgten rund 100 Vorträge renommierter Top-Referenten, wie beispielsweise von Vertriebsprofi Roger Rankel, Rechtsanwalt Norman Wirth, BU-Experte Philip Wenzel und „Investment Punk“ Gerald Hörhan. Dabei standen u. a. hochaktuelle Themen zur Neukundengewinnung, Regulierung und Rechtsprechung, Grundfähigkeitsversicherung sowie mögliche Chancen in der neuen Phase am Immobilienmarkt auf der Agenda. Aufmerksamkeit erhielt auch der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt während seines Vortrags „Wie tickt Berliner Politik? Eine Analyse aus Reporter-Sicht“. Den Abschluss bildete der ehemalige FC Bayern Manager Uli Hoeneß, der im Interview mit Moderatorin Maxi Sarwas über den Fußball als schwankende Naturkonstante sprach.

Rund 150 Aussteller nutzten den Branchentreffpunkt, um aktuelle Trends, Produkte und Leistungen zu präsentieren. Zahlreiche Sonderaktionen sorgten zudem für einen regen Austausch an den Ständen. Im Anschluss fand der Tag auf der Messeparty im Münchner P1 Club den perfekten Ausklang.

Interessierten Fachleuten, die die MMM-Messe nicht besuchen konnten, bietet sich am 08. September auf der Hauptstadtmesse in Berlin erneut die Gelegenheit zu Information und Weiterbildung. Alle Informationen und die kostenfreie Anmeldung gibt es unter www.hauptstadtmesse.de.

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 28.000 Vertriebspartnern, 470 Mitarbeitern und 320 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtleistung von 224,5 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 7,2 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern).

Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig. Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Markus Kiener.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Vorläufige Zahlen für das Gesamtjahr 2022 zeigen ein Umsatzplus von rund 6 Prozent auf rund 156 Mio. EUR

Vorläufiges EBITDA im Gesamtjahr 2022 steigt trotz der schwierigen Marktbedingungen um rund 7 Prozent auf 8,9 Mio. EUR

Für 2023 wird auf Basis bestehender Verträge eine deutliche Umsatz- und Gewinnsteigerung erwartet

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) erreicht trotz der Auswirkungen des Ukraine-Krieges und des schwierigen Marktumfeldes seine aktualisierten Prognosen. Auf Basis der veröffentlichten, vorläufigen und noch untestierten Geschäftszahlen stieg der Umsatz im Gesamtjahr 2022 um 6,3 Prozent auf 156,1 Mio. EUR (2021: 146,8 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg um 7,4 Prozent auf 8,9 Mio. EUR (2021: 8,3 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) liegt stabil bei 2,9 Mio. EUR (2021: 2,9 Mio. EUR).

Im vierten Quartal waren die Verbraucher wegen der hohen Zinsen, der hohen Inflation und insbesondere der sprunghaft gestiegenen Energiekosten sehr zurückhaltend. Damit einher ging ein marktweiter Einbruch im Neuabsatz von Lebensversicherungen, Sparverträgen, Immobilien und Baufinanzierungen. Der Umsatz der JDC Group fiel deshalb im vierten Quartal um rund 8 Prozent auf 40,4 Mio. EUR (Q4 2021: 43,8 Mio. EUR) – und damit deutlich geringer als der Markt.

Das Quartalsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) fiel dabei im vierten Quartal nur leicht auf 2,7 Mio. EUR (Q4 2021: 3,0 Mio. EUR).

Die beiden operativen Segmente Advisortech und Advisory haben sich im wirtschaftlich schwierigen Jahr 2022 unterschiedlich entwickelt: Der Geschäftsbereich Advisortech erwies sich in der wirtschaftlichen Krisenzeit als sehr resilient. Hier stieg der Umsatz um rund 10 Prozent auf rund 133 Mio. EUR. Das EBITDA erhöhte sich um rund 25 Prozent auf 9,4 Mio. EUR. Das EBIT stieg um rund 43 Prozent auf 4,9 Mio. EUR. Das Segment konnte sogar im schwierigen vierten Quartal 2022 sein Ergebnis steigern.

Der Geschäftsbereich Advisory war von der Kaufzurückhaltung der Verbraucher im vierten Quartal besonders betroffen. Der Umsatz im Gesamtjahr fiel um 2,7 Prozent auf 34,7 Mio. EUR. Der Umsatzrückgang im vierten Quartal betrug sogar 13,3%. Das EBITDA im Gesamtjahr fiel auf 2,6 Mio. EUR nach 3,4 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBIT fiel ebenfalls auf 1,3 Mio. EUR.

Die Ergebnisverbesserung im Konzern resultierte neben dem gesteigerten Rohertrag auch aus einer stabilen Sachkostenstruktur.

„Das Jahr 2022 kann man als JDC in zwei Hälften teilen. Im ersten Halbjahr konnten wir trotz des Ukraine Kriegs ein deutliches Wachstum von Umsatz und Ergebnis zeigen. Im zweiten Halbjahr und insbesondere im vierten Quartal war dann die Verunsicherung der Verbraucher in unserem Advisory Bereich deutlich spürbar. Aber wir konnten diese Verunsicherung in unserem Advisortech Bereich durch ein weiteres deutliches Wachstum der angebundenen Partner gut auffangen und auch im zweiten Halbjahr gegen den Markttrend wachsen“ erläutert Ralph Konrad (CFO) die Zahlen „Ins neue Jahr sind wir sehr kraftvoll gestartet. Mit Ausnahme des Immobilien- und Finanzierungsbereichs konnten wir im Januar und Februar im Vergleich zu dem Vor-Ukrainie-Niveau schon wieder deutliche Neugeschäfts-Zuwächse auf breiter Front beobachten und sind daher optimistisch für 2023.”

“2022 war eines der Jahre, in dem sich die Spreu vom Weizen trennt“ sagt Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG „Unser Advisortech Bereich wächst seit vielen Jahren marktunabhängig und konnte im vierten Quartal in einem denkbar schlechten Umfeld sein Ergebnis sogar deutlich verbessern. Mit dem Erwerb der Top Ten Gruppe konnten wir unseren Investment- und Vermögensverwaltungsbereich deutlich stärken und auch bei strategischen Projekten wie z.B. der Kooperation mit den Sparkassen entscheidende Fortschritte erzielen. Das schwierige Jahr 2022 hat unsere Position im Wettbewerbsvergleich also weiter gestärkt und wir sind bereit für unsere nächsten Wachstumsziele!“

2023 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen einen Umsatzzuwachs auf 175 bis 190 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 11,5 bis 13,0 Mio. EUR. Die finalen, geprüften Zahlen zum Geschäftsjahr 2022 plant das Unternehmen am 31. März 2022 zu veröffentlichen.

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, Tel: +49 0611 – 33 53 22 00, www.jdcgroup.de

„Die private Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform.“ So lautet der erste Satz auf der Webseite der Bundesregierung zur Einsetzung der sogenannten „Fokusgruppe private Altersvorsorge“.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) teilt diese Meinung. Gerade im Bereich der Geringverdiener ist der Handlungsdruck hoch. Das liegt daran, dass die Riester-Rente, die durch die einzigartige Fördersystematik genau diese Personengruppe – sowie kinderreiche Eltern – besonders gefördert hat, de facto nicht mehr vermittelt wird. Notwendige Reformen wurden in der Vergangenheit unterlassen und der Name „Riester-Rente“ gilt als verbrannt. Nun geht es darum zu prüfen, welche Reformen allen Personengruppen in Deutschland eine effiziente private Altersversorgung ermöglicht.

Dazu hat das IVFP mehrere Vorschläge ausgearbeitet und in einem Konzeptpapier veröffentlicht: Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das IVFP nach wie vor hinter der Basisrente steht und diese im Wesentlichen unverändert weiterführen würde. An Stelle der Riester-Rente schlägt das IVFP die Einführung einer „Zulagenrente“ vor, die für jeden möglich sein soll – damit fällt die aufwändige Überprüfung von unmittelbarer und mittelbarer Förderung weg. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze sollen Grund- und Kinderzulagen (analog der aktuellen Riester-Systematik) erhalten bleiben, auf einen Mindesteigenbeitrag soll hingegen gänzlich verzichtet werden. Das führt insbesondere zu einer Vereinfachung der Verfahren, da die Prüfung der Mindesteigenbeiträge entfällt. Die aus der Zulagenrente resultierende Leistung ist nach dem IVFP-Vorschlag steuerfrei – dieser Ansatz stellt ein Novum dar. Eine hohe Verbreitung dieser Vorsorgelösung ist damit erwartbar und bietet eine hervorragende Lösung für Geringverdiener und kinderreiche Familien. Um einen Anreiz zu schaffen, zusätzliches Geld in die eigene Vorsorge zu investieren, erhält man zu jedem eingezahlten Euro eine zusätzliche Förderung von 50 Cent. Das IVFP regt darüber hinaus an, diese neue Systematik sowie die 30 %-ige Kapitalisierbarkeit in die Basisrente zu überführen. Somit wäre dieses Produkt für alle Vorsorgesparer geeignet.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die ungeförderten Altersvorsorgeprodukte der dritten Schicht. Die Idee ist, dass das angesparte Kapital zum Rentenbeginn zunächst als Entnahme- bzw. Auszahlplan schrittweise entnommen wird. Dadurch kann der Übergang in die Rentenphase deutlich flexibler gestaltet werden. Beim Renteneintritt können Kund:innen die Restlebenserwartung oft nicht richtig einschätzen und wählen vorsichtshalber das Kapital. Die endgültige Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente wird auf ein höheres Alter verlagert. Um Anreize für diesen Auszahlplan zu schaffen, soll die Auszahlung bis zu einer bestimmten Grenze von beispielsweise jährlich maximal 3 % des bei Auszahlungsbeginns vorhandenen Kapitalvermögens eine Steuerfreiheit erhalten z. B. über einen Zeitraum von 20 Jahren. Dies hätte auch für den Gesetzgeber den Vorteil, dass die Bürger:innen das für die Altersvorsorge angesparte Kapital für einen längeren Zeitraum zur Verfügung haben und nicht evtl. innerhalb kurzer Zeit nach Ruhestandsbeginn vollständig aufbrauchen. Diese neue Regelung soll sowohl für privaten Rentenversicherungen als auch bei für die Altersvorsorge klassifizierte Fondsspardepots gelten. Unabhängig davon stehen weiterhin die Möglichkeiten der einmaligen Kapitalauszahlung sowie der lebenslangen Verrentung zur Verfügung.

Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht einzuordnen und kann als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System angesehen werden.

Das Konzeptpapier (und die Zusammenfassung) des IVFP zur Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland steht auf der Webseite des IVFP (https://ivfp.de/research/studien/) kostenfrei zum Download bereit.

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Die Berliner Plattform für Digital Bancassurance Friendsurance und das auf Spezial- und Nischenversicherungen spezialisierte Frankfurter Insurtech Covomo, geben Ihre Kooperation bekannt.

Ziel des gemeinsamen Geschäftsmodells ist es, die Vergleichsrechner der Friendsurance-Plattform-Kunden für Spezial- und Nischenversicherungen weiter auszubauen und so das Angebot für Bankpartner und deren Endkundinnen und -kunden zu erweitern.

Erster Partner mit dem erweiterten Portfolio ist die Deutsche Bank mit ihrem Bancassurance-Angebot um den Deutsche Bank VersicherungsManager.

Starten werden die Parteien mit dem Vergleichsrechner für Reiseversicherungen, die Lösung ist bereits seit Ende 2022 live.

Eine Erweiterung der Lösung um weitere für die B2B2C-Kunden relevanten Versicherungssparten ist ebenfalls geplant.

„Wir sind extrem stolz auf die Partnerschaft mit Friendsurance und vor allem darüber, Kundinnen und Kunden der Deutschen Bank schon heute einen umfänglichen Vergleich für Reiseversicherungen anbieten zu können. Gemeinsam mit Friendsurance haben wir auch zukünftig noch viel vor, um Bankpartnern das volle Spektrum an Produkten aus dem Bereich der Nischen- und Spezialversicherungen anbieten zu können“, sagt Tim Klippstein, Geschäftsführer von Covomo.

Die Partnerschaft basiert auf der Zurverfügungstellung der Covomo-Vergleichsrechner innerhalb der Friendsurance White-Label-Plattform für digitale Bancassurance. Hierdurch wird es den Endkundinnen und -kunden der Bank ermöglicht, Versicherungen gemäß dem individuellen Bedarf zu vergleichen, abzuschließen und zu verwalten, wodurch für den Kunden eine nahtlose Erfahrung im Look & Feel der Bank ermöglicht wird.

Janis Meyer-Plath, CMO bei Friendsurance: „Für unsere am Markt bereits etablierte Software stellt dieser Schritt eine Win-Win-Situation dar. Covomo hat bereits eine funktionierende Infrastruktur, die den einfachen Abschluss und die Verwaltung von Nischenversicherungen ermöglicht – so können wir den Kunden unserer Partner ein breites Produktportfolio in relevanten Sparten anbieten und somit unser Angebot an innovativen Versicherungslösungen sinnvoll ergänzen.“

Oliver Weigelt, Director Deutsche Bank VersicherungsManager, äußert sich ebenfalls optimistisch: „Seit wir mit dem Deutsche Bank VersicherungsManager in 2020 „live“ gegangen sind konnten wir das Angebot für unsere Kundinnen und Kunden fortwährend ausbauen. Abgesehen von den essenziellen Sparten, die wir vermitteln und verwalten, stellen wir seit dem Wegfall der Reisebeschränkungen während Corona eine wachsende Zahl an Anfragen zu Reiseversicherungen und anderen Trends im Bereich der Nischenversicherung fest. Wir haben den Anspruch, unsere Kundinnen und Kunden im Deutsche Bank OnlineBanking ganzheitlich zu beraten – durch die Erweiterung um, zunächst, den Reiseversicherungsbereich, können wir diesem Anspruch gerecht werden.“

Über Covomo

Covomo ist Marktführer für den Vertrieb von Spezial- und Nischenversicherungen mit Fokus auf den Maklermarkt. Mit über 1.200 Tarifen von mehr als 100 Versicherern betreibt das 2015 gegründete Unternehmen die umfangreichste Tarifdatenbank für die Versicherungssparten Reise-, Tier-, Elektronik-, Mobilitätsversicherung und viele mehr. Neben der umfänglichen Marktabdeckung unterstützt Covomo seine Kooperationspartner auch aktiv im Vertrieb und es bestehen Anbindungen an fast alle relevanten Makler-Pools. Über die White Label-fähige B2B2C-Vertriebsplattform hinaus bietet Covomo weitere Software-as-a-Service-Lösungen. Der Fokus hierbei liegt auf der Einbindung von Versicherungsprodukten in den digitalen und -Entwurfanalogen Check-out-Prozess von Waren und Dienstleistungen außerhalb der klassischen Versicherungswelt (Stichwort „Embedded Insurance“).

Über Friendsurance

Das Berliner Insurtech-Unternehmen entwickelt innovative, digitale Versicherungslösungen mit dem Ziel Versicherungen kundenfreundlicher zu machen. Gegründet 2010, ist Friendsurance als Online-Makler mit dem weltweit ersten Peer-to-Peer-Versicherungsmodell gestartet und betreut heute rund 150.000 Kunden. Zusätzlich zu seinem B2C-Geschäft betreibt das Unternehmen seit 2017 die Digitalisierung von Versicherungsgeschäften für Banken und Versicherer sowie deren Kunden als B2B2C-Business. Friendsurance bietet nationalen und internationalen Kooperationspartnern eine skalierbare und modular einsetzbare Digital Bancassurance-Plattform und hat auf dieser Basis bereits digitale Versicherungsmanager für Unternehmen wie Deutsche Bank und R+V Versicherung entwickelt. Friendsurance beschäftigt insgesamt rund 100 Mitarbeiter aus 20 Nationen. Weitere Informationen unter: https://www.friendsurance.com/news-und-presse

Über die Deutsche Bank

Die Deutsche Bank bietet vielfältige Finanzdienstleistungen an – vom Zahlungsverkehr und dem Kreditgeschäft über die Anlageberatung und Vermögensverwaltung bis hin zu einem fokussierten Kapitalmarktgeschäft. Sie bedient Privatkunden, mittelständische Unternehmen, Konzerne, die Öffentliche Hand und institutionelle Anleger. Die Deutsche Bank ist die führende Bank in Deutschland mit starken europäischen Wurzeln und einem globalen Netzwerk.

Verantwortlich für den Inhalt:

Covomo Versicherungsvergleich GmbH, Rotfeder­Ring 5, ­60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 152, www.covomo.de

Vorstand angesichts der multiplen Krisensituation zufrieden – Beratungsqualität als Basis für nachhaltigen Geschäftserfolg

Die Finanzberatungsgesellschaft Formaxx AG hat das vergangene Geschäftsjahr erneut mit einem Umsatzwachstum bei den Provisionserlösen abgeschlossen. Das Plus gegenüber dem Vorjahr liegt bei 3,5 Prozent. Die Provisionserlöse beträgt damit 23,1 Millionen Euro. „Mit diesem Ergebnis sind wir angesichts der multiplen Krisensituation durchaus zufrieden“, sagt Formaxx-Vorstand Lars Breustedt. Insgesamt hätte man auf Seiten der Verbraucher im niedrigeren Einkommenssegment eine leichte Zurückhaltung verspürt. Umso positiver sei das Neugeschäft bei Haushalten mit höheren Einkommen verlaufen, insbesondere mit Kapitalanlagen in Sachwerte. Unter dem Strich bedeutet das Ergebnis eine Umsatzsteigerung zum sechsten Mal in Folge.

Verbraucherbewertungen und Testkäufer bestätigen hohe Beratungsqualität

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Unternehmens lag im vergangenen Jahr auf weiteren Qualifizierungsmaßnahmen für die Berater und Führungskräfte. Eine qualitativ hochwertige Finanzberatung sei die entscheidende Basis für einen nachhaltigen Geschäftserfolg, so Breustedt. Insbesondere die konsequente Umsetzung der Finanzanalyse nach DIN-Norm 77230 war erneut ein Schlüsselfaktor. Bei der Formaxx waren als erstem Finanzberatungsunternehmen in Deutschland bereits 2019 alle Berater und Beraterinnen auf die DIN-Norm durch das Defino Institut für Finanznorm AG zertifiziert. Das schlägt sich auch in der neuesten Analyse der auf der Bewertungsplattform WhoFinance abgegebenen Verbraucherstimmen nieder: Jeder dritte Formaxx-Berater schaffte es unter die Top 1.000.

Bestätigt sieht sich der Formaxx-Vorstand ebenfalls mit dem 1. Platz als Gesamtsieger im großen Beratertest des Münchener Instituts für Vermögensaufbau (IVA) in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift Capital. Breustedt: „Klasse ist uns wichtiger als Masse. Dann bleiben wir auch im neuen Jahr in der Erfolgsspur.“

Über die FORMAXX AG

Die FORMAXX AG ist ein mittelständisches Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Eschborn. Das Unternehmen gehört zur BTS Finance Group AG, Schwestergesellschaften sind die Mayflower Capital AG und die DEFINET AG. FORMAXX bietet alle Produkte und Dienstleistungen zur Absicherung, Vorsorge, Kapitalanlage oder Finanzierung an. FORMAXX-Finanzberater sind nach DIN Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ zertifiziert und über den Dienstleister DEFINET AG erhalten alle Finanzberater den kompletten Service wie Aus- und Fortbildung über die eigene Akademie, Marketing- und Vertriebsunterstützung oder Backoffice-Leistungen. Vorstände sind Lars Breustedt und Jens Kolmsee. Aufsichtsratsvorsitzender ist Thomas Scholl.

Verantwortlich für den Inhalt:

FORMAXX Aktiengesellschaft,  Mergenthalerallee 15-21, 65760 Eschborn, Tel: 06196 5868470, Fax: 06196 5868471, www.formaxx.de