Übernahme des Maklerhauses asmarit in Mönchengladbach – Erweiterung der Präsenz in der Region Nord und Ausbau der Spezialisierung auf die Versicherung von Autohäusern

Der Frankfurter Industrieversicherungsmakler MRH Trowe übernimmt das Maklerhaus asmarit GmbH. Die Mittelständler aus Mönchengladbach sind spezialisiert auf Gewerbekunden in den Bereichen Automobil-und Landmaschinenhandel. MRH Trowe erweitert mit dem Zukauf nicht nur seine eigenen Spezialkonzepte in diese Branchen, sondern erweitert entsprechend seiner Buy & Build Strategie auch seine Präsenz im Nordwesten Deutschlands.

„Wir kennen die Eigentümer von asmarit bereits seit vielen Jahren. Deshalb sind wir sicher, dass beide Unternehmen gut zusammenpassen“, sagt Maximilian Trowe, Vorstand von MRH Trowe und verantwortlich für die Region Nord. „Mit der Übernahme des Maklerhauses bauen wir unser Geschäft in Nordrhein-Westfalen aus. asmarit verfügt über eine gewachsene Mandantschaft im Mittelstand, die wir mit dem Angebot von MRH Trowe weiter unterstützen und umfassend beraten können.“

Mit der Übernahme stärkt MRH Trowe seine Praxisgruppe Automobilhandel und steigt neu in das Versicherungsgeschäft für den Landmaschinenhandel ein. „Der Norden Nordrhein-Westfalens zählt zu den führenden Regionen Deutschlands im Landmaschinenmarkt. Wir sehen daher gute Chancen uns hier zu etablieren und die neue Specialty „Agrar“ aufzubauen“, erläutert Marc Nofri, Managing Partner bei MRH Trowe.

Innerhalb der asmarit-Maklergruppe mit 15 Beschäftigten ist die asmarit GmbH auf das Versicherungsgeschäft mit Partnern im Landmaschinenhandel spezialisiert. Die Tochtergesellschaft ASV Assekuranz-Service hat ihr Kerngeschäft in der Vermittlung von Versicherungen für Autohäuser.

Geschäftsführer der Gruppe sind Hubertus von Kessel, Rolf Jansen, Michael Mertens und Olav Schirm. Alle Partner bleiben auch nach der Übernahme durch MRH Trowe im operativen Geschäft aktiv.

„Mit den umfassenden Kompetenzen von MRH Trowe können wir unseren Kunden ein noch besseres Service- und Dienstleitungsangebot bieten und freuen uns, dass wir gleichzeitig auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung stehen“, sagt Rolf Jansen.

MRH Trowe übernimmt rückwirkend zum 1. Januar 2023 sämtliche Geschäftsanteile an der asmarit GmbH und ihren Tochtergesellschaften. Über Details der Transaktion wie auch über die Kaufsumme wurde Stillschweigen vereinbart.

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen von Mandanten, Makler und Versicherer. Rund 1.100 Mitarbeitende verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 650 Mio. Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Karoline Viktoria Mielken ist seit 15. April 2023 Vorstandsbevollmächtigte für den Bereich Lebensversicherung im Maklervertrieb der Münchener Verein Versicherungsgruppe.

Die 37-jährige gebürtige Hannoveranerin kommt von der nettowelt GmbH, bei der sie Geschäftsführerin mit den Schwerpunkten Marketing, Unternehmenskommunikation und Personal war.

Karoline Viktoria Mielken hat nach ihrer Ausbildung bei großen Versicherern gearbeitet, so als Direktionsbeauftragte Spezialvertrieb Leben und Key Account Managerin Maklervertrieb in der VHV sowie in der Maklerbetreuung und als Spezialistin Biometrie in der Versicherungsgruppe die Bayerische.

In ihrer neuen Position wird sie im Maklervertrieb des Münchener Vorsorgespezialisten die Themen rund um die Lebensversicherung sowohl in der Außenwirkung repräsentieren als auch vertrieblich voranbringen und konzeptionelle Fragestellungen bearbeiten. Sie berichtet an Joachim Rahn, Leiter der Maklerorganisation des Münchener Verein.

„Wir sind glücklich, mit Frau Mielken eine erfahrene Expertin für die Lebensversicherung gewonnen zu haben. Mit ihren hervorragenden Qualifikationen, ihrem Know-how sowie ihrer jahrelangen Erfahrung in der Maklerwelt wird sie unser Team bestens verstärken und unseren Wachstumskurs forcieren“, betont Joachim Rahn.

„Ich freue mich sehr, den Münchener Verein verstärken und den Maklermarkt im Lebensversicherungsbereich mitgestalten zu können. Mein Ziel ist es, mein Know-how der letzten Jahre aus Biometrie, Altersvorsorge und auch alternativen Vergütungsthemen zu nutzen, um den Münchener Verein neben der Krankenversicherung auch in Sachen Lebensversicherung zu einem noch wichtigeren Anbieter zu machen, insbesondere wenn es um das Handwerk geht. Makler stehen hier oft vor größeren Herausforderungen und genau an dieser Stelle wollen wir uns noch stärker positionieren“, betont Karoline Viktoria Mielken. „Sehr wichtig ist mir dabei, unsere Makler vom ersten Tag an mit ins Boot zu nehmen und gemeinsam Lösungen für Vermittler und unsere Kunden zu entwickeln.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Das Hamburger Maklerhaus Hachfeld & Co. hat seinen Versicherungsbestand bei Policen Direkt verrentet.

Nach der Übernahme von 72 Beständen im Jahr 2022 geht die Expansion von Policen Direkt weiter. Das Maklerhaus Hachfeld & Co. oHG (Hamburg) entschied sich Anfang März für ein Verrentungsmodell des Frankfurter Versicherungsmakler. Das Hamburger Maklerhaus wurde vor 55 Jahren gegründet und war nach Ursprüngen in Hamburg Harburg zuletzt im Stadtteil Hamburg Barmbek-Süd (Mundsburg) ansässig.

Ausschlaggebend für die Entscheidung für Policen Direkt war unter anderem die gemeinsame Bindung zur VEMA, so Hachfeld & Co. Gesellschafter Mirko Krämer: „Neben Service und Beratungsqualität ist mir vor allem wichtig, dass ein VEMA-Makler meinen Bestand übernimmt. Nur so ist gewährleistet, dass die hervorragenden Deckungskonzepte der Genossenschaft übernommen werden können.“

„In den Gesprächen hat von Anfang an die Chemie zwischen uns gestimmt“, so Policen Direkt-Geschäftsführer Dr. Philipp Kanschik. „Wir freuen uns sehr auf den Bestand der Hachfeld & Co. oHG und sind überzeugt die vorhandenen Kundenbeziehungen erhalten und ausbauen zu können.“

Der Gesprächsprozess wurde aktiv von der VEMA eG begleitet. VEMA-Geschäftsführer Andreas Brunner zur Verrentung des Bestands: „Grundsätzlich unterstützen wir unsere Partner und Mitglieder sehr gern beim Finden eines geeigneten Nachfolgers, wenn nötig. Wir sind froh, dass es in der VEMA so viele engagierte Bestandskäufer gibt, von den Policen Direkt einer ist und sind uns sicher, dass für die Hachfeld & Co. oHG eine gute Lösung gefunden wurde.“

Über die Policen Direkt:

Die Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH ist Versicherungsmakler mit Sitz in Frankfurt am Main und bietet Privat- und Gewerbekunden einen umfassenden Service und Beratung in allen Versicherungssparten.

Policen Direkt bietet als Nachfolgelösung für Versicherungsmakler unter anderem verschiedene Rentenmodelle an. Die übernommenen Kunden werden vom Policen Direkt-Serviceteam persönlich betreut. Zudem steht ihnen ein digitaler Versicherungsmanager zur Verfügung. Makler können in einer Übergangsphase vor der Nachfolge ihre Bestände über Policen Direkt verwalten.

Die Policen Direkt-Gruppe hat neben Frankfurt noch weitere Makler-Standorte in Stuttgart, Limburg, Düsseldorf, Augsburg, Aschaffenburg, Pirna, Kaufbeuren und Bad Oeynhausen, sowie einen Standort in London. Sie beschäftigt über alle Gesellschaften 150 Mitarbeiter.

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Finanzexperte Volker Britt: “Laut einer aktuellen Statista-Prognose erhöht sich die Lebenserwartung bis 2070 auf 88,2 Jahre bei Frauen und 84,6 Jahre bei Männern. Das ist erfreulich, stellt aber die Altersvorsorge vor Herausforderungen.”

Im Jahr 1960 gab es in Deutschland nur knapp über 100 Personen, die 100 Jahre und älter waren. Inzwischen sind es rund 20.000, die dieses Alter erreicht haben. Laut einer aktuellen Statista-Prognose aus 2023 erhöht sich die Lebenserwartung in den nächsten 50 Jahren um weitere fünf Jahre. Demnach soll sie im Jahr 2070 durchschnittlich bei 88,7 Jahren (Frauen) bzw. 84,6 Jahren (Männer) liegen. Mit diesen Zahlen will die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur verdeutlichen, wie ratsam es ist, für seine Altersvorsorge eine lange Lebenszeit einzuplanen. “Diese positive Entwicklung stellt uns in der Altersvorsorge vor ungeklärte Fragen”, sagt Volker Britt, Leiter Finanzplanung & Produktmanagement bei Plansecur. Er stellt klar: “Das ist natürlich erfreulich, stellt aber zugleich die Planung der Altersvorsorge vor erhebliche Herausforderungen”.

Der Fachmann nennt eine Reihe von “Leitplanken für Finanzanlagen, die ein ganzes Leben lang halten”. Es gibt dazu drei klare Empfehlungen:

Das Alter zusätzlich mit privater Vorsorge abdecken und nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen.

So frühzeitig wie möglich mit dem Sparen für die Altersvorsorge beginnen.

Das Geld nicht auf ein Sparkonto legen oder gar Bargeld horten, weil es sonst von der Inflation aufgezehrt wird.

Als probate Mittel gegen Altersarmut ordnet Plansecur private Rentenversicherungen und Aktienfondssparpläne ein. In beiden Fällen legt man jeden Monat einen festen Betrag an, der in die Versicherung bzw. den Fonds einfließt. “So früh wie möglich damit anfangen, am besten, sobald man in den Beruf eintritt”, empfiehlt Finanzprofi Volker Britt.

Er gibt ein anschauliches Beispiel: Wenn man 35 Jahre lang monatlich 100 Euro einzahlt, macht eine Verzögerung am Anfang um ein halbes Jahr am Ende über 1.600 Euro Unterschied aus (bei einer effektiven Verzinsung von 3 Prozent). Der Vergleich: In den sechs Monaten, die man noch abwartet, weil man unschlüssig ist, werden nur 600 Euro (sechs Monate mal 100 Euro) weniger eingezahlt, aber nach Ablauf erhält man 1.600 Euro weniger (72.063 Euro statt 73.734 Euro). Volker Britt erklärt augenzwinkernd: “Der Unterschied zwischen 600 und 1.600 Euro bei nur sechs Monaten Zögern am Anfang ist eine Auswirkung des Zinseszinseffekts, den bekanntlich schon Albert Einstein als achtes Weltwunder bezeichnet hat.”

Rentenversicherung bis ans Lebensende

Der häufig geäußerten Meinung, Lebensversicherungen lohnten sich nicht mehr, hält Plansecur-Manager Volker Britt entgegen: Die private Rentenversicherung hat als dritte Säule der Alterssicherung nach der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung nach wie vor ihre Berechtigung. Zwar war der Garantiezins, den die Lebensversicherer Kunden beim Abschluss von Neuverträgen auf den Sparanteil gewähren, in der langjährigen Niedrigzinsphase rückläufig, räumt Britt ein. Aber mit Verweis auf die allmählich wieder steigenden Zinsen sagt er: “Wer nicht gerade über ein riesiges Vermögen verfügt, sollte seine Altersversorgung auf jeden Fall zusätzlich mit einer privaten Rentenversicherung absichern, die garantiert bis ans Lebensende zahlt.”

Individueller Aktienfondsmix für 100+

Daneben rät der Finanzfachmann zum Vermögensaufbau mittels “Aktien, aber keineswegs Einzelwerten”, soweit es in die jeweilige finanzielle Situation passt.

Volker Britt erklärt: “Nach allen Erfahrungen weisen Aktien auf lange Sicht die beste und stabilste Wertentwicklung auf. Wer nicht zusehen will, wie sein Vermögen in der Inflation dahinschmilzt, kommt an Aktien nicht vorbei. Aber das bedeutet nicht, dass eine Investition in eine einzelne Aktie eine gute Anlage darstellt. Wirecard und Credit Suisse stehen exemplarisch für Aktien, in die man besser nicht isoliert investiert hätte. Für die meisten privaten Anleger stellt daher ein auf die jeweilige Situation maßgeschneiderter Mix aus Aktienfonds die beste Lösung für einen Anlagehorizont 100+ dar. So profitiert man einerseits von der höheren Aktienrendite gegenüber anderen Anlageformen und ist andererseits vor unliebsamen Überraschungen durch einzelne Ausfälle geschützt. Wichtig dabei ist die Anpassung des Fondsmix an die jeweilige Lebenssituation, um etwaige Immobilien, private Verpflichtungen und ähnliches im Rendite- und Risikoprofil zu berücksichtigen.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten. Plansecur hat das “Vordenker Forum” ins Leben gerufen, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Preisträger sind Norbert Walter (2008), Bischof Wolfgang Huber (2009), Paul Kirchhof (2011), Jean-Claude Juncker (2014), Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Frank-Jürgen Weise (2016), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation (“Wirtschaftsweisen”, 2018) und Bassam Tibi (2019). Preisträger des Jahres 2022 war der Tech-Pionier Sebastian Thrun, den die Welt als “deutschen Star im Silicon Valley” bezeichnet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Aktuelle Studie der Funk Vorsorgeberatung GmbH (Funk) analysiert die Anforderungen an das Corporate Wellbeing aus Sicht der Mitarbeitenden

Leitfrage: Wie nehmen Individuen den Gesundheitsmarkt subjektiv wahr?

Ziel: die Förderung des Wohlbefindens der Arbeitnehmenden

Ein Lösungsansatz: arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Teil des Corporate Wellbeings

Die Mitarbeitenden sind zum wertvollsten Gut von Unternehmen geworden. Dabei reagieren Arbeitnehmende stark auf die Entwicklung der sozio-emotionalen Belastungen, wie die Pandemie, den Ukraine-Krieg und die steigende Inflation. Ein ausgelastetes Gesundheitssystem mit Defiziten belastet die Belegschaft zusätzlich finanziell und psychisch.

Der deutsche Gesundheitsmarkt aus Sicht der Arbeitnehmenden

Funk untersucht in der aktuellen Studie „Wellbeing im Unternehmen fördern – Betriebliche Krankenversicherung Survey 2023 aus Sicht der Mitarbeitenden“ den Querschnitt der deutschen Arbeitnehmenden in Bezug auf die Anforderungen an den Gesundheitsmarkt und Wellbeing im Unternehmen. Dabei werden verschiedene Basisdaten wie Alter, Geschlecht, Branche und Lohnniveau berücksichtigt. Die Studie wurde im Januar 2023 mithilfe einer repräsentativen Stichprobe von 1.226 Arbeitnehmenden aus Deutschland durchgeführt und basiert auf umfangreichen Befragungen und Analysen. Benjamin Neumann, Consultant Sales bei Funk, sagt dazu: „18 Seiten umfassend skizziert der Survey anhand von vier auf die Gesundheit einwirkenden Faktoren das Spannungsfeld Wellbeing (Wohlbefinden).

Dieses wird durch physische, mentale, finanzielle und soziale Einflüsse auf den Menschen bedingt. Der Leser bzw. die Leserin erhält einen dezidierten Einblick, wie vielseitig und eklatant die Problemstellungen sind, die Arbeitnehmende in Deutschland wahrnehmen.“

Die Notwendigkeit, das Corporate Wellbeing in Form einer bKV zu intensivieren

Die Ergebnisse der Studie verifizieren die im Forschungsdesign getroffene These:

„Das Gesundheitssystem deckt die Bedürfnisse ans Wohlbefinden aktuell und zukünftig nicht ab“. Unabhängig der sozio-demografischen Merkmale der Teilnehmenden wird dies in allen Bereichen des Wellbeings ersichtlich. Insbesondere die gesamte administrative Infrastruktur des Gesundheitssystems weist laut den Befragten massive Schwachstellen auf. Die Verfügbarkeit von Facharztterminen wird von 70,80 % und die derzeitige Pflegesituation von 63,05 % bemängelt. Je tiefer die Studie ins Detail geht und die explizite individuelle Situation untersucht, desto notwendiger erscheint eine Veränderung der Lage. Darüber hinaus tragen 65,58 % der Stichprobe die Kosten für Gesundheitsleistungen aus eigenen privaten Mitteln. Die größten Kostentreiber sind: Sehhilfen, Zahnarzt-Rechnungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse auf, dass die Bedürfnisse vielfältig sind. Aus diesem Grund tendieren auch 78,47 % der Befragten zu einem flexiblen Gesundheitskonzept (Gesundheitsbudget) gegenüber einem vordefinierten Gesundheitskonzept (Leistungsbausteine) über ihren Arbeitgeber. Zudem präferieren drei Viertel der Befragten ein flexibles Gesundheitsbudget gegenüber einer äquivalenten Gehaltserhöhung.

Christian Till, Bereichsleiter Sales bei Funk, ergänzt: „Die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten einer betrieblichen Krankenversicherung in Form von Versicherungs- als auch Assistance-Leistungen könnten hier sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber eine passende Maßnahme sein. Daraus resultiert eine ausbalancierte Corporate-Wellbeing-Strategie, um die finanzielle Situation zu entspannen und gleichzeitig die physischen, mentalen und sozialen Anforderungen der Mitarbeitenden zu befriedigen.“

Wellbeing fördern: Synergien aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Surveys sowie langjähriger Expertise nutzen

Die beiden Experten fassen zusammen: „Funk greift für eine mehrdimensionale Betrachtung des Wellbeings auch auf Erkenntnisse vorangegangener Surveys zurück, die die Gesundheit der Mitarbeitenden bereits aus Unternehmenssicht analysiert haben. Dieser Dreiklang von Analysen aus Arbeitgeber- und Mitarbeitendensicht sowie langjähriger, praktischer Vorsorge-Expertise schafft neue Synergien: Neben den erhobenen qualitativen und quantitativen Daten hat Funk in der Praxis eruiert, wie wesentlich die Kommunikation an die Belegschaft ist. Im Ergebnis kann die beste Empfehlung zur Steigerung des Wellbeings in Unternehmen ausgesprochen werden.“

Über Funk Vorsorge

Funk Vorsorge wird durch die Unternehmensberatung Funk Vorsorgeberatung GmbH und den Spezialmakler Funk Pensionsmanagement GmbH – Versicherungsmakler für Altersversorgung – repräsentiert. Bei Funk Vorsorge beschäftigen sich ca. 130 Expert*innen aus den unterschiedlichsten Fachdisziplinen mit betrieblichen Vorsorgethemen nationaler sowie internationaler Ausrichtung. Schwerpunkte sind hier die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die betriebliche Krankenversicherung (bKV), Zeitwertkonten und internationale Employee Benefits. Dabei werden Unternehmen vollumfänglich hinsichtlich ihrer finanz- und personalpolitischen Unternehmensstrategie zu den betrieblichen Benefits beraten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Kostenfreie Veranstaltung mit Experten aus Finanzen, Recht und Wirtschaft – Einblicke in robuste Portfoliostrategien und neue Asset-Klassen

Bankenpleiten, hohe Inflationsraten und eine drohende Rezession: an Krisen mangelt es der Wirtschaftswelt auf absehbare Zeit nicht. Doch damit nicht genug, zeichnet sich immer mehr ab, dass der Staat gegenwärtigen und zukünftigen Krisen kaum noch gewachsen ist. Diese Entwicklung beunruhigt nicht nur Unternehmer, sondern insbesondere auch Anleger. Professionelles Cash-Management und Risikostreuung sind aufgrund der Unsicherheiten aktueller denn je. Finanzexperten zeigen Investoren auf dem Asset Protection Kongress daher, wie sie ihre Investments krisensicher aufstellen. An zwei Tagen teilen internationale Koryphäen, Steuerexperten und Juristen ihr Insider-Wissen über individuellen Vermögensschutz und die praktische Umsetzung innerhalb und außerhalb Europas.

„Anleger brauchen angesichts der herausfordernden Marktsituation eine klare Strategie in Bezug auf Diversifikation, Qualität und Unabhängigkeit ihrer Assets. Am Ende der Veranstaltung wissen Investoren genau, wie sie ihr Kapital schützen können und ihr Portfolio zukunftstauglich aufstellen“, so Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung und Veranstalter des Kongresses.

Digitale Assets bieten mehr Unabhängigkeit

Zwar stehen klassische Assets im Fokus, der Kongress bietet aber auch Einblicke in spannende Investmentprodukte aus dem Blockchain- und Krypto-Bereich. Mit der Blockchain lassen sich gänzlich neue Finanzprodukte entwickeln, die deutlich resilienter als klassische Anlageklassen sind, weiß Paul Pöltner, Head of Tokenization bei Gubbi und Speaker auf dem Asset Protection Kongress. „Digitale Assets auf Basis traditioneller Anlageklassen vereinen das Beste aus zwei Welten. Sie sind weniger volatil als Kryptowährungen wie Bitcoin. Darüber hinaus bieten sie deutlich mehr Unabhängigkeit gegenüber dem traditionellen Finanzsystem. Digitale Assets lassen sich prinzipiell überall mit hinnehmen, Investoren haben ihre Anlage jederzeit im Blick. Zuletzt bieten die neuen Assets häufig steuerliche Vorteile in einem regulierten Rahmen“, so Pöltner. Gemeinsam mit dem Vermögensverwalter WINBRIDGE Asset Management GmbH hat Gubbi den weltweit ersten tokenisierten Managed Account auf den Markt gebracht.

Der vierte Asset Protection Kongress findet am Samstag, 22. April und Sonntag, 23. April 2023 statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und komplett online, also keine Präsenzveranstaltung. Anmeldung sowie weitere Informationen zu Veranstaltung und Speakern unter: https://www.asset-protection-kongress.de/

Über den Asset Protection Club

Der Asset Protection Club ist eine Gemeinschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus zahlreichen Ländern, darunter viele Unternehmer und Führungskräfte. Ziel des Asset Protection Club ist der Schutz von Vermögen. Dafür stellt der Club unter anderem ein großes internationales Expertennetzwerk zur Verfügung, das seine Expertise in Form von persönlicher Beratung, Vorträgen und anderen Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Eine dieser Veranstaltungen ist der Asset Protection Kongress. Mit aktuell 6.845 Mitgliedern ist der Asset Protection Club die größte Community seiner Art im DACH-Raum.

Verantwortlich für den Inhalt:

Asset Protection Club, Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Str. 27, 84503 Altötting, Tel: 08671 9641-0, info@dgfrp.dewww.dgfrp.dewww.asset-protection.club

Der Infrastrukturdienstleister blau direkt wurde von der Financial Times mit dem Award 1000 Europe’s Fastest Growing Companies 2023 ausgezeichnet.

Das Ranking der am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas wird bereits das siebte Mal von der Financial Times in Kooperation mit dem Marktforschungsinstitut Statista durchgeführt. Dabei handelt es sich bei dem Ranking um eine Liste der Unternehmen in Europa, die basierend auf den veröffentlichten Zahlen zwischen 2018 und 2021 das höchste prozentuale Umsatzwachstum erzielten.

Um in das Ranking aufgenommen zu werden, müssen Unternehmen verschiedene Kriterien erfüllen.

Das Umsatzwachstum muss beispielsweise zwischen 2018 und 2021 in erster Linie organisch entstanden sein sowie für das Jahr 2018 mindestens 100.000 € und für 2021 mindestens 1.5 Mio € betragen. Außerdem muss das Unternehmen eine durchschnittliche Mindestwachstumsrate von 36,2 Prozent aufweisen.

Gerade durch die weltweiten Unterbrechungen der Lieferkette und der Corona Beschränkungen in 2021 litten Unternehmen in ganz Europa unter Umsatzeinbußen und steigenden Kosten. So kann die Auszeichnung laut der Financial Times als Indikator für ein erfolgreiches Unternehmen trotz der Corona-Pandemie angesehen werden.

“Wir freuen uns sehr, dass wir zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen in Europa zählen. Wir erleichtern unseren Partner:innen den Arbeitsalltag, was vor allem dadurch möglich ist, dass wir ständig weiter in unsere innovative Technologie investieren. Unser Erfolg zeigt

sich zudem auch an der Tatsache, dass wir unser Wachstum in den vergangenen Jahren organisch und aus eigenen Mitteln generieren konnten und somit auch besonders für die Zukunft gerüstet sind – beste Voraussetzungen also, um auch international weiter zu wachsen”, so Lars Drückhammer CEO bei blau direkt.

Zu blau direkt:

blau direkt ist ein Infrastrukturdienstleister für Vermittler:innen von Versicherungen und Finanzen. Mit rund 250 Mitarbeiter:innen erleichtert blau direkt Versicherungs- und Investmentmakler:innen und Vertrieben die Arbeit. Als Spezialist für die Datenverarbeitung und Pflege von Antragsdaten, Bestandsdaten und Dokumenten erleichtert der Transaktionsdienst von blau direkt die Prozessoptimierung im gesamten Vermittlungsverfahren. Diese Dienste können wahlweise im Rahmen von Funktionsausgliederungen, Back-Office-Dienstleistungen oder im Rahmen ergänzender Infrastrukturdienstleistungen genutzt werden. blau direkt verdoppelt nachweislich im Durchschnitt alle fünf Jahre den Umsatz seiner Partner:innen.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Neues Rating identifiziert lebenslange Wegbegleiter

Beim neuen Rating BU-Nachversicherung des Analysehauses Morgen & Morgen erhalten alle Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. die Fünf-Sterne-Bestnote.

Damit reiht sich der VOLKSWOHL BUND einmal mehr in die Spitzengruppe der BU-Versicherer ein. Nur rund die Hälfte der insgesamt 614 getesteten BU-Tarife hat die Bestnote geschafft.

Mit einer Nachversicherungsgarantie hat der Kunde das Recht, während der Laufzeit seines Vertrags die versicherte BU-Rente zu erhöhen. Anlässe dafür sind zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, eine Heirat oder der Wechsel in die Selbständigkeit. Diese Ausgestaltung ist bei der Auswahl des passenden Anbieters ein wichtiges Kriterium, auch weil BU-Versicherungen mittlerweile in immer jüngeren Jahren abgeschlossen werden.

Mit dem Rating zeigt Morgen & Morgen, welche Tarife am Markt sich tatsächlich als lebenslange Wegbegleiter für die Kunden eignen. 17 Leistungskriterien haben die Analysten angewendet. Für eine erstklassige Bewertung müssen die Anbieter bei der Nachversicherung unter anderem auf eine neue Risikoprüfung verzichten. Auch die Höhe der möglichen Vertragsaufstockung muss ausreichend bemessen sein.

Der VOLKSWOHL BUND bietet seinen BU-Versicherten umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten. So ist nach Beginn und nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums jeweils eine Verdopplung der versicherten BU-Rente möglich. Bei Gehaltssprüngen kann der Kunde seinen Schutz sogar mehrfach erhöhen – auf bis zu 4000 Euro monatlich. Dabei ist die Anzahl der Erhöhungen während der Laufzeit beim VOLKSWOHL BUND nicht begrenzt.

Wer sich für eine VOLKSWOHL BUND-BU entscheidet, kann sich auch von Anfang an mit einer Dynamikvereinbarung gegen mögliche Kaufkraftverluste absichern. Hierfür bietet das Unternehmen zahlreiche Varianten an, die der Kunde auch nach mehrfachem Widerspruch nachträglich wieder einschließen kann.

Genauso flexibel zeigt sich die VOLKSWOHL BUND-BU bei temporären Beitragssenkungen. Ob ein Wechsel von einer Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – eine Anpassung der monatlichen Zahlungen an die jeweilige Lebens- und Einkommenssituation ist jederzeit problemlos möglich und kann später auch wieder zurückgenommen werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOLKSWOHL BUND Versicherungen, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel:  0231/5433-451, Fax: 0231/5433-450, www.volkswohl-bund.de

Marktkommentar von Oliver Rehbeil, Managing Director und Geschäftsführer der Motor Claim Control GmbH

– Kostenspirale in Wechselwirkung: Höhere Schadensummen treiben Versicherungsprämien in die Höhe

– Steigende Kosten führen zu Budgetunsicherheiten bei Flottenmanagern

– Ganzheitliches Schadenmanagement unterstützt Versicherer wie Fuhrparkbetreiber – nicht nur bei der Digitalisierung

Die Inflation treibt derzeit die Kostenspirale im Schadenmanagement. Das trifft nicht nur den privaten Kfz-Halter, sondern vor allem Fuhrparkbetreiber in doppelter Hinsicht. Denn die Preisexplosionen bei den Lohn- und Teilepreise treiben die Kosten im Schadenfall, was Versicherer wiederum dazu bewegt, die Versicherungsprämien anzupassen. Um ein Prozent sind laut GDV die Prämien im vergangenen Jahr gestiegen, obwohl die Schadenkosten um acht Prozent gestiegen sind. Für 2023 wird mit einem Anstieg der Prämien um zehn Prozent gerechnet. Eine Spirale, die sich nur dann aufhalten lässt, wenn Versicherungs- und Schadenmanagement effizient zusammen agieren.

Für Fuhrparkmanager erzeugen die aktuellen Entwicklungen in der Schadenwelt vor allem eins: Budgetunsicherheiten. Und das in einem ohnehin immer komplexer werdenden Umfeld zwischen Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsbestrebungen. Die Reparaturen werden je nach Modell und Antriebssystem individueller, ein zeitnaher Termin in der Werkstatt ist aufgrund des Fachkräftemangels schwer zu bekommen und die Koordination zwischen Versicherung, Werkstatt, Leasinggeber und Fahrer ist ohnehin eine zeitintensive Angelegen. Das Outsourcing des Schadenmanagements klingt da nach einer guten Lösung. Denn es kann nicht nur Zeit, sondern auch Kosten sparen.

Mit Blick auf die Wechselwirkungen von Schadenkosten und Versicherungstarifen ist es hilfreich, wenn im Schadenmanagement drei Voraussetzungen gegeben sind:

– Know-how bei der Schadensteuerung

– Fachkenntnis über die Versicherungs- und Leasingbedingungen

– Transparenz in den Prozessen

Transparenz schafft zum einen digitale Prozesse, in denen die wichtigen Systemanbieter im Schadenfall miteinander vernetzt sind. Ein ganzheitlicher Blick auf die Versicherungs- und Leasingbedingungen kann darüber hinaus kostenprägende Prozesse identifizieren.

Vor allem aber kann die rasante Kostenentwicklung am Markt durch Skalierungseffekte beim Preis der Versicherungstarife und durch ein integriertes Versicherungs- und Schadenmanagement effektiv gesteuert werden. Das funktioniert über ein ganzheitliches Management mit menschlich-digitalen Schnittstellen zu allen Beteiligten.

Alles aus einer Hand

Externe Schadenmanager können Flotten und Fuhrparks dann am besten betreuen, wenn sie auch die Schnittstelle zu den Versicherern aufnehmen. Nicht nur in der Schadensteuerung, sondern durch eine ganzheitliche Betreuung im Carrier-Management. Ein integrierter, ganzheitlicher Service zwischen Versicherungsmakler und Schadenmanager stärkt diesen Ansatz enorm, spricht man doch gegenüber dem Versicherer mit einer Stimme. Bietet der Schadenmanager etwa durch niedrigere Lohnkosten oder Festkonditionen mit Werkstattpartnern attraktive Anreize und geringere Kosten für die Versicherer, so kommt dies auch dem Flottenbetreiber zugute. Denn es erzeugt eine Preiselastizität für Versicherer und Kunden etwa durch einen Nachlass bei der Kaskoversicherungsprämie. Dies führt zu einer Win-Win Situation für alle Beteiligten.

Fachkenntnis im Vertragswesen ist für den Schadenmanager ebenfalls von Vorteil. So hilft oft schon ein gemeinsamer Blick in die Versicherungs- und Leasingbedingungen, um Kosten zu sparen. Denn eine fachgerechte Reparatur muss nicht zwingend von der Markenwerkstatt durchgeführt werden. Kostenersparnisse können durch freie Fachwerkstätten für Unfallinstandsetzung erzielt werden, sofern im Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung inkludiert ist. Nicht nur der Kostenfaktor spielt hierbei eine Rolle, auch der Zeitverzug im Reparaturprozess durch Teile- und Personalknappheit sowie der oftmals bei Markenwerkstätten nicht gegebene, kostenfreie Hol- und Bringservice führt zu Problemen im Fuhrparkalltag.

Die Praxis zeigt, dass Transparenz und eine offene Kommunikation rund um die Kostengestaltung des Versicherungsschutzes und der Reparaturprozesse zu Kostenreduzierungen für Unternehmen führen. Denn durch Vertrauen zwischen Schadenmanager, Flottenbetreiber und Versicherer kann ein bestmöglicher Service gewährleistet werden. Ein beispielhafter Vergleich der Stundenverrechnungssätze verschiedener Schadenmanagement-Dienstleister im Vergleich zum DEKRA-Reparatur-Stundensatz kann dabei helfen, den nachhaltigsten und kostengünstigsten Dienstleister zu identifizieren.

Über Motor Claim Control

Die Motor Claim Control GmbH (MCC) ist der Schadenmanager der MRH Trowe-Gruppe. Die MCC bietet digitale Prozessmanagementlösungen und steuert alle Beteiligten im Schadensfall.

Über MRH Trowe

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen von Mandanten, Makler und Versicherer. Rund 1.100 Mitarbeitende verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 550 Mio. Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Der bayerische Versicherer wurde zum wiederholten Male von den Maklerinnen und Maklern zum beliebtesten Anbieter unter anderem in den Bereichen Schaden-, Lebens- und Krankenversicherung gewählt.

Insgesamt vergeben Versicherungsmagazin und Service Value die Auszeichnung an die Bayerische viermal in Gold und einmal in Platin. Zudem hat die Ratingagentur Franke und Bornberg GmbH der BL die Bayerische Lebensversicherung AG die Höchstnote „mmm+“ im aktuellen map-Report zur BU-Beitragsstabilität gegeben.

Die Fachzeitschrift “Versicherungsmagazin” hat in Zusammenarbeit mit Service Value wieder die “Makler-Champions” gekürt. Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde bei der Preisverleihung am 23. März in Köln mit fünf Auszeichnungen geehrt. Es gab Gold in den Kategorien Kranken-, Schaden- und Lebensversicherung sowie in der Allsparten-Wertung. Zudem wurde die Bayerische in der Fünfjahres-Wertung der Sparte Leben mit Platin ausgezeichnet. Für die Makler-Champions 2023 hat Service Value insgesamt 1.634 Maklerurteile als Grundlage für die Bewertung zusammengetragen. Mit Matthias Wulfers nahm diese Auszeichnungen der Leiter der Vertriebsdirektion Mitte der Bayerischen persönlich entgegen.

Auf die gute Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern legt die 1858 gegründete Versicherungsgruppe ganz besonderen Wert. Daher wurde Anfang des Jahres eigens die Organisationseinheit „Persönlicher Vertrieb“ neu gegründet, in der die Partnerbetreuung bestmöglich gebündelt wird.

„Die diesjährigen Auszeichnungen bei den Makler-Champions bedeuten uns sehr viel“, sagt Martin Gräfer, Mitglied der Vorstände der Bayerischen, und ergänzt: „Sie sind für uns ein Beleg, dass unsere Bemühungen, Produkte und Partner-Service zu verbessern, in der Maklerschaft gesehen und geschätzt werden. Ich möchte im Namen des gesamten Unternehmens ausdrücklich allen danken, die diesen erneuten Erfolg ermöglicht haben.“ Der Leiter persönlicher Vertrieb Maximilian Buddecke ergänzt: “Wir bauen ganz auf die Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern in den Regionen und ich bin sehr glücklich darüber, dass dieses Miteinander auch auf diese Weise honoriert wird. Für uns ist das nicht selbstverständlich.“

Zusätzlich hat die Ratingagentur Franke und Bornberg GmbH die BU-Beitragsstabilität deutscher Lebensversicherer untersucht. Die BL die Bayerische Lebensversicherung AG hat dabei die Höchstnote „mmm+“ für ihre hervorragende Leistungen erhalten. Unter 60 untersuchten Gesellschaften haben nur sieben diese höchste Bewertung erhalten.

„In der Beitragsstabilität der BU zeigt sich unsere Finanzstärke deutlich. Zudem sind wir davon überzeugt, dass unsere innovativen Produkt-Impulse, wie beispielsweise der neue Tarif der BU Protect Bundeswehr und der auf psychotherapeutische Vorgeschichten angepasste Risikovoranfrage-Prozess, auf der Basis solch hervorragender Bewertungen zum Erfolg am Markt beitragen werden“, freut sich Martin Gräfer.

Im Vergleich zur Vorjahresausgabe des “Stabilitätsratings der Berufsunfähigkeits-Versicherer“ hat Franke und Bornberg die Bewertungssystematik deutlich geändert. Dabei wurde die Untersuchung der Prämienkalkulation breiter aufstellt und beinhaltet jetzt zehn statt bisher drei Berufsbilder – von Studierenden über Erzieher und Krankenpfleger bis zu Geschäftsführern. Neben anderen Faktoren fließen in die Gesamtbetrachtung wichtige Kennzahlen der Finanzstärke des Unternehmens, wie beispielsweise Solvabilität, Gesamtreserve und Nettoverzinsung, mit ein. Bereits Ende 2022 haben beide Lebensversicherer der Bayerischen in der Bewertung ihrer Finanzstärke Top-Ratings von der RealRate GmbH erhalten. Im selben Zuge wurde die BL die Bayerische Lebensversicherung AG im BU-Rating von RealRate auf den hervorragenden zweiten Platz gestuft.

Dr. Holger Bartel, CEO RealRate: „Hohe Zins- und Risikogewinne im Versicherungsbestand sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine hohe Überschussbeteiligung im BU-Bereich. Die Bayerische erfüllt diese Anforderung aufgrund ihres sehr hohen Risikoergebnisses in besonderem Maße. Sie belegt den zweiten Platz im RealRate Ranking. Wir gehen daher von einer hohen und stabilen Überschussbeteiligung für die BU-Kunden der Bayerischen aus.“

die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 783 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 5 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen den rund 1,1 Millionen Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat der Konzernmutter in einem aktuellen Bonitätsrating die Qualitätsnote A- („sehr gut“) verliehen und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über der Branche liegende Finanzkraft. Der BA die Bayerische Allgemeine AG wurde ebenfalls im Rahmen eines Bonitätsratings ein A- verliehen. Die BL die Bayerische Lebensversicherung AG hat im Rahmen eines umfassenden Unternehmensratings ein A+ erhalten.

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

FuBIS steht für Funk Benefit Information System.

Es bietet Unternehmen eine digitale Lösung zur Verwaltung und Information ihrer Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und weiterer Benefits.

Das System bietet zwei Portale: FuBIS for companies für die Administration auf Arbeitgeberseite (HR, Personalmanagement) und FuBIS for you für die Nutzung durch die Mitarbeitenden. Mehr Informationen unter www.funk-fubis.de

Vollständige Transparenz, papierlose Kommunikation und unkomplizierte Vertragsabschlüsse: das Online-System FuBIS verschlankt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prozesse der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Zwei Portale – zahlreiche Möglichkeiten

FuBIS unterteilt sich in FuBIS for companies für die Administration auf Arbeitgeberseite (HR, Personalmanagement) und FuBIS for you für die Nutzung durch die Mitarbeitenden, FuBIS for companies wird dabei durch den Kooperationspartner ePENSION technisch bereitgestellt. Aufwändige Akten-Verwaltung wird deutlich verschlankt, da das FuBIS-System alle relevanten Daten übersichtlich bündelt und zielgruppengerecht zur Verfügung stellt.

Arbeitgeber verwalten die bAV mit wenigen Klicks, Mitarbeitende können sich online informieren und selbstständig die für sie passenden Verträge abschließen. Das gilt nicht nur für die bAV, sondern auch für weitere Benefits wie beispielsweise eine betriebliche Krankenversicherung, Zeitwertkonten, Firmenwagen und weitere Nebenleistungen.

Digitales Versorgungsmanagement auf einen Blick. Das kann FuBIS:

Intuitive Prozesse

Dashboard ist für User*innen niedrigschwellig bedienbar.

24/7 Transparenz

Zugriff auf alle Daten und Verträge ist jederzeit möglich.

Entlastung der Administration

Verschlankte Abläufe und praktische Übersichten reduzieren den Verwaltungsaufwand.

Reduzierte Komplexität

Erleichterte Verwaltung bezüglich Meldungen, Beantragung, zur Verfügung stellen von Dokumenten und Informationen.

Sicherheitsstandards nach DSGVO & Co

Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden erfüllt.

Expertise-Team der Funk Vorsorge berät

Unternehmen, die sich für FuBIS entscheiden, können sich neben den übersichtlichen Online-Portalen auch auf die langjährige Expertise der Funk Vorsorgeberatung verlassen. Auf beiden Portalen können User*innen auf Wunsch persönlichen Kontakt zur Funk Vorsorgeberatung aufnehmen. So ist neben dem umfangreichen Angebot zur Selbstinformation immer die Option auf persönliche Beratung verfügbar.

Landingpage mit allen Informationen und Video-Einblicken

Unter der Webadresse www.funk-fubis.de können sich interessierte Unternehmen umfangreich informieren. In kurzen Video-Clips werden die Features von FuBIS for companies und FuBIS for you vorgestellt. Auf Wunsch steht eine Demonstration durch die Funk Vorsorgeberatung zur Verfügung.

Über Funk Vorsorgeberatung

Die Funk Vorsorgeberatung GmbH ist Versicherungs- und Rentenberater mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Sie ist ein Tochterunternehmen der Funk Gruppe GmbH und auf eine ganzheitliche Beratung für alle Bereiche der betrieblichen und privaten Vorsorge spezialisiert. Funk ist der größte inhabergeführte und unabhängige Versicherungsmakler und Risk Consultant in Deutschland und gehört zu den führenden Maklerhäusern in Europa. 1879 in Berlin gegründet, beschäftigt das Unternehmen heute rund 1.560 Mitarbeitende an 36 Standorten und ist über das eigene internationale Netzwerk „The Funk Alliance“ weltweit präsent. Funk betreut Unternehmen aller Branchen in Fragen des Versicherungs- und Risikomanagements sowie der Vorsorge und berät diese ganzheitlich auf dem Weg in eine sicherere Zukunft.

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Beitrag von Stephan Michaelis LL.M. ,Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler, wenn Sie einen Bestand kaufen, kaufen Sie dann eventuell auch die Haftung aus dem Bestand gleich mit? Was ist ein Betriebsübergang und wann liegt der vor? Und hätten Sie in diesem Fall über Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz? Diese Rechtsfragen erläutert Ihnen unser Kollege Rechtsanwalt Dr. Robert Boels in seiner nachfolgenden Ausarbeitung.

  1. Grundsatz der Einzelrechtsnachfolge des Asset Deals

Überträgt ein Versicherungsmakler seinen gesamten Kunden-Bestand oder einen Teil seines Bestandes durch einen Asset Deal, kann eine vollständige Haftungsübernahme des Käufers für Fehler des Vormaklers grundsätzlich vermieden werden, da der Käufer die Verträge mit den einzelnen Kunden lediglich fortsetzt. Für die Durchführung eines Asset Deals ist eine gute Vertragsdokumentation des veräußernden Versicherungsmaklers auch hinsichtlich bereits älterer Kunden-Verträge erforderlich. Denn es müssen für eine künftige Bearbeitung des Bestandes durch den Käufer die Rechte des Versicherungsmaklers aus den Verträgen, die den zu veräußernden Bestand betreffen, einschließlich der den Bestand selbst bildenden Einzelverträge mit den Kunden und dessen Vollmachten, nach §§ 398, 413 BGB auf den Käufer übertragen werden.

Die Veräußerung des Kunden-Bestandes durch einen Asset Deal bedarf zudem einer sehr engen rechtlichen Begleitung, damit weder bei Kunden noch bei dessen Vertragspartnern der Eindruck entsteht, der Käufer übernehme im Rahmen eines sog. „Betriebsübergangs“ die gesamten Rechtspositionen des Vormaklers (Gesamtrechtsnachfolge) oder er erkläre ungewollt „konkludent“ einen Schuldbeitritt und übernehme damit eine gesamtschuldnerische Haftung im Sinne des § 421 BGB für den Veräußerer!

  1. Was ist ein Betriebsübergang?

Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb als wirtschaftliche Einheit unter Wahrung seiner Identität auf einen neuen Inhaber übergeht und von diesem tatsächlich fortführt wird. Es bedarf also eines Wechsels der natürlichen oder juristischen Person, die den Betrieb unter Wahrung der Betriebsidentität in eigenem Namen führt und nach außen als Betriebsinhaber auftritt. Tritt z.B. eine natürliche oder juristische Person in das Geschäft eines Einzelkaufmanns ein oder einer Personengesellschaft (z.B. GbR, oHG oder KG) als vertretungsberechtigter Gesellschafter bei, so haftet diese Person nach den Vorschriften der §§ 28 Absatz 1, 130 Abs. 1, § 173 HGB gleich den anderen Gesellschaftern für alle im Geschäftsbetrieb vor ihrem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten.

  1. Erfolgt ein Betriebsübergang auch durch Rechtsgeschäft, also Verkauf?

Ein Betrieb kann nicht nur durch einen Inhaberwechsel übergehen, sondern bereits dadurch, dass dies vertraglich– etwa in einem Bestandskaufvertrag per Asset Deal – oder in einem sonstigen rechtsgeschäftlichen Rahmen vereinbart wird. Aber auch andere Rechtsgeschäfte wie Schenkung, Pacht, Miete oder Nießbrauch können einen Betriebsübergang zur Folge haben.

Werden in einem Rechtsgeschäft etwa sämtliche Aktiva und Passiva eines Unternehmens übertragen, liegt ein Betriebsübergang vor. Mit der Übertragung sämtlicher materiellen und immateriellen Betriebsmittel auf den Käufer wird dieser zum neuen Betriebsinhaber.

Bei einem produzierenden Betrieb liegt ein Betriebsübergang bereits vor, wenn die Produktionsstätten veräußert werden. Bei Dienstleistungsbetrieben, wie einem Versicherungsmaklerunternehmen, ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Das Unternehmen hat keinen Maschinenpark oder Produktionshallen. Der Maklerbetrieb stützt sich auf Fachwissen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter, auf Kundenbeziehungen und auf feststehende Arbeitsabläufe.

In ständiger Rechtsprechung nehmen die Gerichte einen Betriebsübergang an, wenn eine wirtschaftliche Einheit übertragen wird (so EuGH, Urt. v. 11.3.1997, Az.13/95; BAG, Urt. v. 27.02.2020, Az. 8 AZR 215/19). Ein Betriebsübergang wird demnach bereits dann angenommen, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Betriebsteil einem neuen Inhaber übertragen wird, der eine wirtschaftliche Einheit bildet. Daher sollte zur Vermeidung des Anscheins eines Betriebsübergangs bei der Gestaltung des Bestandskaufvertrages darauf geachtet werden, dass neben den zu übertragenden Kunden-Beständen möglichst keine weiteren Assets übertragen werden, die mit diesen eine „wirtschaftliche Einheit“ bilden.

Das Risiko der Annahme eines Betriebsübergangs und der damit einhergehenden Haftungsfolgen steigt, wenn Betriebsmittel wie Räumlichkeiten, Mobiliar, Arbeitsmittel, EDV etc. übernommen werden, wenn Urheber- oder Markenrechte mit übertragen werden, wenn die Tätigkeiten nach der Übertragung ähnlich verrichtet werden, wie etwa durch Weiternutzung des Maklerverwaltungsprogramms oder wenn Personal zur Betreuung der Kundenbestände übernommen wird.

Gegen die Annahme eines Betriebsübergangs sprechende Umstände sollten im Bestandskaufvertrag ausdrücklich hervorgehoben werden. So könnte ein Betriebsübergang abzulehnen sein, wenn der Verkäufer seine wirtschaftliche Betätigung nicht einstellt oder keine Arbeitnehmer übernommen werden, die die Bestandsbetreuung fortsetzen.

Auch wenn der Käufer den Kunden-Bestand fortan unter ähnlicher Firmierung betreut (ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit), kann ein Betriebsübergang angenommen werden. Schließlich wissen weder der Kunde noch sonstige Vertragspartner, dass lediglich die Kunden-Bestände übertragen wurden. Entscheidend ist, ob nach der Verkehrsanschauung trotz der leichten Namensänderung noch von derselben Firma ausgegangen wird und nach Treu und Glauben eine Kontinuität, auch der Haftung, erwartet werden darf. Zusätzlich können Werbeangaben (Anzeigen, Werbeschriften oder Schilder in der Außenwerbung als Indizien für eine Betriebsfortführung herangezogen werden.

Der Käufer sollte zudem vermeiden, einen sog. Rechtsschein zu setzten, das heißt, nach dem Bestandskauf durch sein Verhalten den Anschein zu erwecken, die Betriebsfortführung übernommen zu haben. Behauptet beispielsweise der wenig bekannte und erfolglose Käufer wahrheitswidrig, das florierende Maklerunternehmen des Verkäufers übernommen zu haben, um mit dessen Namen zu werben und damit Makleraufträge für sich zu gewinnen, dann läuft er große Gefahr, auch für Altverbindlichkeiten des Verkäufers aus einem „Betriebsübergang“ zu haften.

  1. Kann ein Betriebsübergang rückgängig gemacht werden?

Weder eine Unwirksamkeit des Bestandskaufes noch ein vereinbartes Rücktrittsrecht, lassen einen Betriebsübergang entfallen (BAG, Urt. v. 31.01.2008, Az. 8 AZR 2/07). Tatsächliche Umstände, wie eine Übertragung des Kunden-Bestandes, können nicht durch eine Rückübertragung aus der Welt geschafft werden. Rechtliche Mängel einer Schuldübernahme sind nach § 417 Abs. 2 BGB unerheblich. Daher bleibt es ggf. beim haftungsbegründenden Betriebsübergang, auch wenn Kundenbestände nach Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechtes rückübertragen werden oder der Bestandskaufvertrag mangels Bestimmbarkeit des Kaufpreises, wegen Scheingeschäfts, Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen ein Verbotsgesetz oder aus anderen Gründen nach §§ 117, 138, 134 BGB wirksam angefochten wird.

  1. Haftungsfolgen des Käufers bei Annahme eines Betriebsübergang

Bei jedem Betriebsübergang gehen z.B. gem. § 613a BGB alle Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen des übergegangenen Betriebes automatisch auf den Erwerber über. Übernimmt der Käufer beispielsweise den Kunden-Bestand eines Maklerunternehmens mit drei Angestellten und noch ausstehenden Lohnforderungen, so haftet der Käufer für diese Lohnforderungen nach § 613a BGB i.V.m. dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Im Bestandskaufvertrag sollte daher ausdrücklich erklärt werden, dass keine Arbeitsverhältnisse bestehen, die übergehen könnten und vorsorglich vereinbart werden, dass etwaige Verpflichtungen aus laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und aus unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter auf Leistung der betrieblichen Altersversorgung bei dem Verkäufer verbleiben. Andernfalls sollte der Verkäufer dem Käufer die Freihaltung auf erstes schriftliches Anfordern erklären und sich zum Ersatz aller eventueller Schäden verpflichten.

Der Käufer haftet bei einem Betriebsübergang gem. § 75 AO immer auch für Steuerschulden des Betriebs, die im letzten Jahr vor der Veräußerung entstanden sind (insbesondere Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuer), allerdings anders als bei § 25 HGB nur mit dem Betriebs- und nicht mit dem Privatvermögen. Daher sollte der Verkäufer den Käufer im Bestandskaufvertrag vorsorglich von jeglicher Haftung, insbesondere der gemäß § 75 AO ausdrücklich freistellen.

Haften der Verkäufer und der Käufer aufgrund eines anzunehmenden Betriebsübergangs gesamtschuldnerisch, so können die Kunden und Vertragspartner ihre Ansprüche wahlweise entweder gegen Verkäufer oder den Käufer in vollem Umfang geltend machen. Wen von beiden sie dabei auswählen, liegt in ihrem freien Ermessen. Während die Haftung des Verkäufers nach § 160 Abs. 1 HGB auf fünf Jahre begrenzt ist (Nachhaftung), haftet der Käufer dann weiterhin nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften für Schäden aus Vertragspflichtverletzungen drei Jahre ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, jedoch maximal zehn Jahre.

Für den Käufer besteht also nach Ablauf der Nachhaftung des Vormaklers das Risiko, als allein verbliebener Schuldner in Anspruch genommen zu werden. Diesen Schaden kann der Käufer dann auch nicht von seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ersetzt bekommen, da die Versicherung frühere Pflichtverletzungen des Vormaklers vermutlich nicht umfasst. Daher bleiben dem Käufer in diesen Fällen nur die Streitverkündung im Prozess, sowie der anschließende Regress bei dem hoffentlich solventen Vormakler und seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Vorsorglich sollte sich der Verkäufer im Bestandskaufvertrag dazu verpflichten, persönlich für die Befriedigung von Haftungsansprüchen einzustehen, die aus einer falschen oder unterlassenen Beratung gegenüber seinen Kunden resultieren und Ansprüche wegen Pflichtverletzung, die den Zeitpunkt ihrer Entstehung vor der Übertragung des Kunden-Bestandes hatten, zu tragen. Eine eventuelle Mithaftung des Käufers sollte im Bestandkaufvertrag ausdrücklich abbedungen werden.

Zur Abwendung der wirtschaftlichen Folgen könnte es für den Käufer auch bei einem Bestandskaufvertrag sinnvoll sein, seinen Vertrag mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um eine Subsidiär-Deckung oder eine Rückwärtsversicherung hinsichtlich des erworbenen Kunden-Bestandes zu erweitern. Der Vorteil einer solchen Versicherungslösung wären die feststehenden Kosten, die dann bereits bei Vertragsschluss bei der Ermittlung des Kaufpreises berücksichtigt werden können.

  1. Fazit

Bei einem Bestandskaufvertrag geht also nicht automatisch die Haftung auf den Erwerber über. Es empfehlen sich aber klare Regelungen innerhalb des Bestandskaufvertrages, dass die Haftung beim Veräußerer verbleibt, sodass gegebenenfalls seine Berufshaftpflichtversicherung eintrittspflichtig bleibt.

Erwerben Sie aber eine „wirtschaftliche Einheit“, mit weiteren Betriebsmitteln oder Arbeitskräften, so kann dies als Betriebsübergang bewertet werden. Dies hätte dann zur Folge, dass Sie auch für die Beratungshaftung und sonstige Altverbindlichkeiten hinsichtlich der übernommenen (Alt-) Verträge einzustehen hätten.

Der Bestandskaufvertrag sollte also so konzipiert sein, dass aus der vertraglichen Regelung heraus kein Betriebsübergang anzunehmen ist. Korrespondierend dazu muss natürlich auch das tatsächliche Verhalten des Erwerbers sein. Fehlt es an einem Betriebsübergang, fehlt es auch an der Haftung für Altverbindlichkeiten!

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Für Unternehmen wird es immer wichtiger, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Funk unterstützt Kunden hier rund um die betriebliche Vorsorge. Zum 1. April 2023 hat das Familienunternehmen das Management der zwei Vorsorgefirmen um eine vierköpfige Geschäftsleitung verstärkt.

Der Bereich Funk Vorsorge setzt sich aus der Beratungsgesellschaft Funk Vorsorgeberatung GmbH und dem Versicherungsmakler Funk Pensionsmanagement GmbH zusammen. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Betreuung sämtlicher Themen der betrieblichen Vorsorge, mit einem Fokus auf der betrieblichen Altersversorgung, Zeitwertkonten und der betrieblichen Krankenversicherung. Beide Firmen konnten in den letzten Jahren ein sehr starkes Wachstum verzeichnen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde das Management von Funk Vorsorge mit Wirkung zum 1. April 2023 um eine zusätzliche Ebene erweitert. Neben der zweiköpfigen Geschäftsführung, bestehend aus Christoph Bülk und Lars Thieme, bringen künftig auch die vier Mitglieder der neuen Geschäftsleitung ihre Führungsexpertise ein.

Fachkundige Verstärkung für Vertrieb und Betrieb

Die Zuständigkeiten des Leitungsteams sind dabei auf die zwei Ressorts Vertrieb und Betrieb verteilt: Für den Vertrieb tragen seit Anfang April Christoph Gehling (46) und Carsten Weidemann (56) die Verantwortung. Christoph Gehling ist studierter Diplom-Betriebswirt und seit Oktober 2016 bei Funk Vorsorge als Leiter des Bereichs Consulting Key Accounts für Süddeutschland tätig. Carsten Weidemann unterstützt Funk Vorsorge seit 1989. Der Versicherungsbetriebswirt hat bereits diverse Führungspositionen eingenommen, zuletzt als Leiter des Bereichs Consulting Niederlassungen.

Nicole Koller (51) und Markus Schirrmeister (40) zeichnen ab sofort für den Betrieb der zwei Vorsorgefirmen verantwortlich. Die Volljuristin und Rechtsanwältin Nicole Koller begann ihren Weg bei Funk Vorsorge in 2004; 2008 übernahm sie die Leitung des Bereichs Legal Affairs. Markus Schirrmeister bringt sein Fachwissen seit 2006 in diversen verwaltenden und leitenden Funktionen ein. Seit 2018 ist er Bereichsleiter für die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung.

Christoph Bülk, geschäftsführender Gesellschafter bei Funk, kommentiert: „Mit unseren Vorsorgelösungen konnten wir in der Vergangenheit zahlreiche Unternehmen dabei unterstützen, Mitarbeitende zu gewinnen, zu binden und zu halten. Die Mitglieder der neuen Geschäftsleitung sind bereits seit vielen Jahren erfolgreich für Funk tätig und kennen den Markt und seine Anforderungen genau. Ich freue mich sehr, dass wir hier in Zukunft nun noch besser aufgestellt sind.“

Über Funk

Funk ist der größte inhabergeführte Versicherungsmakler und Risk Consultant in Deutschland und gehört zu den führenden Maklerhäusern in Europa. 1879 in Berlin gegründet, beschäftigt das Unternehmen heute 1.560 Mitarbeitende an 36 internationalen Standorten. Über das Netzwerk „The Funk Alliance“ ist Funk weltweit präsent. Als Systemhaus für Risikolösungen betreut Funk Unternehmen aller Branchen in Fragen des Versicherungs- und Risikomanagements sowie der Vorsorge. Für sie entwickelt Funk individuelle Konzepte und optimiert die Absicherung aller betrieblichen Risiken – konsequent am Bedarf orientiert. Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) erfüllt Funk strengste Qualitätskriterien. Mit seiner Beratung bietet Funk Unternehmen die Basis für ihre Sicherheit im Umgang mit dem Risiko. Das Ziel: ganzheitliches Chancen- und Risikomanagement für den Erfolg der Kunden.

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Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, gibt die Ernennung von Tobias Sticht zum Chief Commercial Officer (CCO) bekannt.

Ab 1. April 2023 wird Sticht die Vertriebsaktivitäten des Erstversicherungsmaklers in Deutschland und Österreich leiten.

Tobias Sticht (37) ist Diplom Betriebswirt (FH) und bereits seit 2012 bei Aon. Gestartet als Account Manager bei Aon in Wien führte ihn sein Weg über eine mehrstufige Karriereleiter bis hin zum Regionalleiter Mitte bei Aon in Frankfurt. Sticht hat den Bereich Sales in den letzten Jahren konsequent professionalisiert. Unter seiner Federführung hat sich die Region Mitte äußerst dynamisch und erfolgreich entwickelt.

„Tobias hat sich durch seine herausragenden Leistungen für diese neue Aufgabe qualifiziert“, sagt Mark-Dominik Thofern, Geschäftsführer beim Erstversicherungsmakler von Aon in Deutschland. „Er bringt nicht nur handfeste vertriebliche Erfahrung und Fingerspitzengefühl im Kundenkontakt mit, sondern auch den Mut, im Vertrieb neue Wege zu gehen“.

Als Chief Commercial Officer wird Sticht die Entwicklung standortübergreifender Vertriebsprozesse und die Etablierung innovativer Vertriebsideen in Deutschland und Österreich konsequent vorantreiben und so wichtigste Voraussetzungen für weiteres profitables und nachhaltiges Wachstum in allen Sparten, Produktsegmenten und Märkten schaffen.

Die Position des Chief Commercial Officer für Commercial Risk Solutions war vakant. „Jetzt freuen wir uns besonders darüber, dass es uns gelungen ist, ein Talent aus unseren eigenen Reihen für diese anspruchsvolle Aufgabe gewinnen zu können. Zeigt es doch, dass es uns bei Aon immer wieder gelingt, leistungsstarke Fachkräfte weiterzuentwickeln, an uns zu binden und ihnen interessante Perspektiven zu bieten“, erklärt Mark-Dominik Thofern.

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt, dass die Debatte Fahrt aufnimmt

Der Bundesrat hat auf Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Noch Ende vergangenen Jahres hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann einer solchen Pflichtversicherung eine klare Absage erteilt. Der BdV begrüßt, dass das Thema mit der Entschließung des Bundesrats aktuell bleibt. „Anders als in den zwanzig Jahren zuvor verliert sich die Debatte nicht mehr im Nirwana rechtlicher Bedenken — das ist gut. Ernüchternd ist, wie Bund und Länder die Verantwortung hin und her schieben, ohne voranzukommen. Die Bundesländer, die von der Notwendigkeit einer verbindlichen Lösung überzeugt sind, sollten jetzt konkret werden und eigenständig loslegen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.

Möglich wäre das mit dem Lösungsvorschlag, den der BdV bereits im März 2022 gemacht hat. Dieser sieht ein kollektives Pflichtsystem vor, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die eine private Elementarschadenversicherung besitzen, würden von dem Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit. In einem ausführlichen Bericht der Bundesregierung an die Bundesländer im Dezember 2022 wurde die Meinung vertreten, dass die Finanzverantwortung eindeutig den Wohngebäudeeigentümer*innen zuzuweisen sei und man deshalb auf eine besondere staatliche Kontrolle der Versicherungspflicht verzichten könne. „Anders als bei einer Pflichtversicherung, die mit keinerlei Kontrolle oder gar Sanktionen verbunden wäre, würde sich einer Steuerzahlung wie in unserem Vorschlag kaum eine Eigentümerin oder ein Eigentümer entziehen können“, sagt Rehmke.

Die Versicherungslobby lehnt eine Versicherungspflicht ab und macht sich für eine künftig vollintegrierte Wohngebäudeversicherung stark. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) will diesen Einschluss von Elementarschäden mittels einer fiktiven Zustimmung auch bei Bestandskund*innen umsetzen. Ein Widerspruch der Versicherten, würde nach den Vorstellungen des GDV eine Haftungsfreistellung für Versicherer, Vermittler und Staat auslösen. Diesen Vorschlag sieht der Verbraucherschutzverein kritisch. „Im Verbraucherrecht gibt es aus guten Gründen keine stillschweigenden Zustimmungen. Derartig schwere Eingriffe in die Vertragsfreiheit sollten nur im engen Rahmen eines staatlich kontrollierten Pflichtsystems vorgenommen werden“, sagt Rehmke.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Die demografische Entwicklung befeuert die Diskussion über eine Anhebung des Rentenalters – Weil die gesetzliche Rente nicht ausreicht, sollte die private Altersvorsorge stärker als bislang im Fokus stehen – Warum eine professionelle und ganzheitliche Finanzplanung dabei eine entscheidende Rolle spielt

Das Rentenalter muss hierzulande flexibler gestaltet werden – das fordern aktuell viele Politiker. Nach geltender Rechtslage wird die Altersgrenze in Deutschland ohne Renten-Abschläge bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Eine weitere Anhebung des Rentenalters hat die Bundesregierung aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag zugleich ausgeschlossen.

Dennoch ist auch in anderen europäischen Ländern, wie aktuell in Frankreich, das Renteneintrittsalter immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Das gilt sowohl nach oben als auch nach unten. Speziell Arbeitnehmer in körperlich belastenden Berufen plädieren für ein niedrigeres Eintrittsalter in den Ruhestand. Dagegen werden zunehmend Stimmen laut, die mit Blick auf die demografischen Daten fordern, dass Menschen länger arbeiten müssen. Schließlich müssten immer weniger Arbeitende immer mehr Rentenzahlungen finanzieren.

Gesetzliche Rente ist zu wenig

„Wir haben es leider versäumt, unser Rentensystem demografiefest aufzustellen“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), und ergänzt: „Es ist ein Fehler, sich nur auf die gesetzliche Rente zu verlassen.Die Konsequenz kann nur sein, dass jeder Bürger noch stärker den Fokus auf seine private Altersvorsorge legt.“

Der FPSB-Vorstand kann sich zugleich durchaus vorstellen, hierzulande vom starren Rentenalter abzuweichen und den Beginn der gesetzlichen Rente flexibler als bisher zu gestalten. „Die Lebensläufe werden immer unterschiedlicher, da sollten die Menschen schon selbst entscheiden dürfen, wann sie in Rente gehen wollen – vorausgesetzt, sie haben entsprechend vorgesorgt“, sagt Tilmes.

Denn aus seiner Beratungspraxis weiß der Experte, dass immer noch viele Frauen und Männer die durchschnittliche Lebenserwartung unterschätzen, entsprechend nicht ausreichend vorsorgen und deshalb am Ende ihres Arbeitslebens nicht genügend Geld zur Verfügung haben. Tatsächlich leben deutsche Rentner nach ihrem Renteneintritt durchschnittlich noch 21,4 Jahre – Tendenz steigend.

„Wer seinen Ruhestand angemessen bestreiten will, muss deshalb selbst vorsorgen und Geld gezielt und intelligent zurücklegen“, empfiehlt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Eine lebenslange finanzielle Absicherung ist für einen unbeschwerten Lebensabend von enormer Bedeutung. Und je früher man damit anfängt, desto besser.

Ein professionell erstellter Finanzplan kann dem verunsicherten Verbraucher helfen, mögliche Defizite in der Ruhestandsplanung aufzudecken. Nur solch ein genauer Fahrplan mit einer umfassenden Vermögens- und Rentenübersicht schafft die Voraussetzung, den lang ersehnten Ruhestand in finanzieller Sicherheit und Freiheit genießen zu können. Ein wichtiges Augenmerk sollte dabei auch auf der Liquiditätsentwicklung liegen, das heißt welche Einnahmen kann man ab dem Ruhestandsbeginn pro Jahr erwarten und wie hoch werden in etwa die Ausgaben sein.

Fokus auf die Auszahlungsphase legen

„Der Fokus einer üblichen Finanzberatung liegt meist auf der Ansparphase, doch die Auszahlungsphase ist mindestens ebenso wichtig – gerade vor dem Hintergrund der immer längeren Lebenserwartung und der damit verbundenen längeren Rentenbezugsdauer“, sagt Tilmes. Entscheidend sei es, das angesparte Kapital zu optimieren und in leistungsfähige sowie sichere Zahlungsströme zu verwandeln. Ein weiterer, oft vernachlässigter Aspekt betrifft die Simulation von Risikoszenarien, wie einem starken Anstieg der Inflationsrate oder einer eventuell auftretenden Pflegebedürftigkeit, um möglicherweise auftretende Finanzlücken im Alter auszuschließen. „Viele Menschen wissen jedoch nicht, welche Ausgaben sie als Rentner tatsächlich haben werden – und sorgen deshalb schlecht vor“, erläutert der FPSB-Vorstand

Wichtige Unterstützung bei der individuellen Ruhestandsplanung leisten die vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals. Sinnvoll ist es, sich früh an sie zu wenden, um noch im aktiven Berufsleben notwendige Optimierungen vornehmen zu können. Mit den unabhängigen Zertifikatsträgern sind Mandanten stets gut beraten. Mit Hilfe einer umfassenden Analyse der derzeitigen Vermögenssituation, der Risikoeinstellung und einer konservativen Liquiditätsrechnung erarbeiten die CFP®-Professionals Lösungsansätze, mit denen sich ein Anleger besser auf seinen Ruhestand vorbereiten kann – wann auch immer er eintritt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Auch Finanzanlagenvermittler müssen demnächst Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden abfragen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, wonach künftig auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen. Grundlage dafür ist die Annahme der „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ vom 31. März.

„Eine rechtliche Gleichstellung bei der Abfragepflicht zwischen den Versicherungsvermittlern und den Finanzanlagenvermittlern hatten wir schon seit Längerem gefordert und sehen uns jetzt klar bestätigt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn hier bestand seit dem 2. August letzten Jahres eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung zwischen diesen beiden Berufsgruppen. Diese widersprach auch der Intention des Gesetzgebers, umfassend Nachhaltigkeitsaspekte von allen im Finanzmarkt Tätigen zu berücksichtigen. Jetzt wurde diese Regelungslücke geschlossen.“

Die Abfragepflicht von ESG-Aspekten von Finanzanlagen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt für die genannten Berufsgruppen in Kraft treten. Damit wird schon ab Mitte April ohne eine Übergangsfrist gerechnet.

„Dass im Rahmen der Umsetzung der „Deutsche Sustainable Finance-Strategie“ der Bundesregierung das Thema „nachhaltige Finanzanlageprodukte“ zum Gegenstand der Sachkundeprüfung gemacht werden soll, freut uns ebenfalls“, so BVK-Präsident Heinz. „Das hatten wir auch ebenfalls gefordert und sehen uns doppelt durch den Gesetzgeber bestätigt.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Neuer Plansecur-Chef setzt auf Vertrauen und Verantwortung als Firmenstrategie

Heiko Hauser: “Mit der Übernahme eines Beratungsmandats übernehmen wir die Verantwortung für die finanzielle Absicherung des Kunden ein ganzes Leben lang.”

“In einer Zeit der digitalen Plattformen, der Robo-Advisor, der FinTechs und der Speed Education per Videoclips stellt Vertrauen die wichtigste Währung in der Finanzberatung dar”, ist Heiko Hauser, neuer Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur, fest überzeugt. Als bedeutendste Grundlage für das Vertrauen von Kundenseite stuft er auf der Beraterseite die Verantwortung ein. “Der Kunde muss sicher sein können, dass er die gemessen an seinen Anforderungen und Möglichkeiten beste Finanzberatung erhält, und wir müssen dieser Verantwortung dauerhaft gerecht werden”, stellt Heiko Hauser klar. Daher erklärt der neue Plansecur-Chef Vertrauen und Verantwortung zu den beiden tragenden Säulen seiner Unternehmensstrategie. “Da Plansecur seit jeher auf langfristige Kundenbeziehungen setzt, sind wir auf diese strategische Ausrichtung bereits bestens vorbereitet”, sagt Heiko Hauser.

Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz sind am wichtigsten für Berater

Die Fokussierung auf Vertrauen und Verantwortung hat eine ganze Reihe konkreter Auswirkungen auf den Beratungsalltag, macht der Plansecur-Geschäftsführer deutlich. So sei hierfür auf der Beraterseite vor allem Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz gefragt. “Durch die bewährte Zusammenarbeit der Berater und Beraterinnen mit dem Team, in das sie eingebunden sind, und den Spezialisten in der Servicezentrale kann den Kunden unter Einbeziehung ihrer Lebenssituation und langfristigen Planung der bestmögliche Weg aufgezeigt werden”, sagt Heiko Hauser.

Macht der sozialen Medien viel stärker nutzen

Künftig soll Plansecur nach dem Willen des neuen Geschäftsführers “die Macht der sozialen Medien deutlich stärker nutzen als bisher”. Heiko Hauser erläutert: “Über Social Media lässt sich eine Reichweite weit über alle anderen Kommunikationskanäle hinaus erzielen. Dieses Potenzial wollen wir künftig gezielter angehen.” Er ergänzt: “Junge Menschen mit einem nachweisbar hohen Skillset in Sachen Social Media sind hochwillkommen bei Plansecur. Das gilt vor allem, wenn soziale Kompetenz und Social Media Hand in Hand gehen.”

Der Plansecur-Chef stellt klar: “Die digitalen Plattformen und sozialen Medien sollen die persönliche Beratung keineswegs ersetzen, sondern unsere Reichweite erhöhen, um neue Berater und neue Kunden auf uns aufmerksam zu machen. Der Kern für unsere Tätigkeit, die langfristig angelegte Finanzberatung, ist und bleibt das Vertrauensverhältnis von Mensch zu Mensch, und dazu bedarf es eines persönlichen Austauschs, der gern auch über einen Videocall erfolgen kann, wenn das in der Situation gerade einfacher ist.”

Resiliente Finanzplanung gewinnt an Bedeutung

Für die Zukunft ist Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser ausgesprochen optimistisch. “In Zeiten zusehends überlappender Krisen gewinnt die auf Vertrauen und Langfristigkeit aufgebaute Plansecur-Strategie verstärkt an Bedeutung. Je mehr Unsicherheit um sie herum entsteht, desto wichtiger ist für die Menschen ein verlässlicher Ansprechpartner, wenn es um ihre persönlichen Finanzen geht”, hat er festgestellt.

Nach seiner Einschätzung gewinnt dabei die resiliente Finanzplanung rapide an Bedeutung. Er versteht darunter eine Finanzstrategie, die auch über unvorhergesehene Krisen hinweg ein Maximum an Sicherheit gewährleistet. “Ausgewogenheit war natürlich schon immer ein Gebot in der Finanzplanung, aber sie wird angesichts der fortlaufenden und überraschenden Krisenherde von vielen Kunden höher gewichtet als früher”, erläutert Heiko Hauser.

Der Plansecur-Geschäftsführer erklärt: “Zur Verantwortung gehört auch, heute Antworten auf Finanzfragen zu finden, die teilweise noch gar nicht gestellt worden sind. Denn wenn eine Finanzplanung auf Jahrzehnte ausgelegt ist, werden fast immer unvorhersehbare Ereignisse auftreten. Mit der Übernahme eines Beratungsmandats tragen wir daher implizit stets die Verantwortung dafür, die jeweilige Lebensleistung bestmöglich abzusichern, und für ein ganzes Leben lang eine angemessene finanzielle Freiheit und Sicherheit verfügbar zu machen.”

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Whitepaper von PwC und Morningstar: Uneinheitliche Datenlage erschwert Vergleichbarkeit nachhaltiger Fonds und Anlageentscheidungen 

Anleger bevorzugen “dunkelgrüne” Fonds 

Der Wunsch von Anleger:innen, in nachhaltige Produkte im europäischen Fondsmarkt zu investieren, ist ungebrochen. Allerdings mangelt es trotz des steigenden Angebots weiter an Transparenz für die Auswahlentscheidung, wie eine aktuelle Analyse von PwC Deutschland und dem Analysehaus Morningstar zum Stand der ESG-Offenlegung im Asset & Wealth Management 2022 ergab.

“Die fehlende Transparenz hängt im Wesentlichen mit der Geschwindigkeit der Umsetzung multipler Regularien zusammen”, erläutert Martin Weirich, Leader AWM Sustainable Finance bei PwC Deutschland. Erst mit Inkrafttreten der Level-II-Anforderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) würden seit Januar dieses Jahres erweiterte Transparenzpflichten eingefordert.

Etikettierung läuft uneinheitlich

Seit März 2021 gilt Stufe 1 der EU-Offenlegungsverordnung, nach der Produkte in drei Kategorien untergeteilt werden: Finanzprodukte ohne expliziten Fokus auf Nachhaltigkeit in ihrer Anlagestrategie fallen unter Artikel 6, unter Artikel 8 fallende Fonds bewerben unter anderem ökologische oder soziale Merkmale; Anlageprodukte, die als Artikel 9 eingestuft werden, müssen explizit ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

Dem Whitepaper zufolge gingen Asset Manager bei der Einstufung ihrer Fonds nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung 2022 sehr unterschiedlich vor. “Es bleibt abzuwarten, ob sich 2023 die Transparenz bei den Produkten deutlich erhöhen wird”, sagt Martin Weirich, Leader AWM Sustainable Finance bei PwC Deutschland. “Einige Asset Manager legen die Vorschriften konservativer aus als andere. Eine Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 ist noch kein formales ESG-Label. Anleger sollten sicherstellen, dass sie die individuellen ESG-Ziele eines Fonds und den Investitionsprozess genau verstehen.”

Der Studie zufolge erreichten per Ende Dezember 2022 Artikel-8- und-9-Fonds einen Marktanteil von rund 55 Prozent beim verwalteten Vermögen im europäischen Fondsmarkt, was auch auf eine verstärkte Reklassifizierung bisheriger Artikel-6-Fonds im Vorfeld der Level-II-Anforderungen der SFDR zurückzuführen ist. Im zweiten und dritten Quartal wurde die Mehrzahl der Artikel-6-Produkte auf Artikel 8 hochgestuft.

Anleger bevorzugen Artikel-9-Fonds

Das Interesse der Investoren an Artikel-6- und Artikel-8-Fonds ließ seit Beginn 2022 stark nach. Beide Kategorien zusammen verzeichneten im dritten Quartal Nettomittelabflüsse von rund 80 Milliarden Euro. Fonds, die ein explizites Nachhaltigkeitsziel gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung verfolgen, verdoppelten trotz Inflationsdrucks, geopolitischer Risiken und Marktvolatilität im dritten Vierteljahr ihre Zuflüsse auf 12,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorquartal.

Im vierten Quartal 2022 wiesen Artikel-8-Fonds, die ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der im Portfolio enthaltenen Emittenten berücksichtigen, wieder Nettoneumittelzuflüsse auf, während Artikel-9-Fonds den geringsten Zuwachs seit Einführung der Offenlegungsverordnung im März 2021 zeigten. Ein Grund: Von den insgesamt 420 Umklassifizierungen Im vierten Quartal handelte es sich in 307 Fällen um Abstufungen von Artikel 9 auf Artikel 8, betroffen war ein verwaltetes Vermögen von insgesamt 175 Milliarden Euro.

Stabiler Trend bei Fondsneuauflagen

Bei den Produktneuentwicklungen zeigte sich bei Fonds, die nach Artikel 8 und 9 klassifiziert sind, im Jahresverlauf 2022 hingegen ein stabiler Trend. Zudem bauten die Vermögensverwalter ihre Fondspalette hinsichtlich Anlageklasse, Marktengagement, Anlagestil und Thema weiter aus, wobei Aktienfonds überwiegen.

Außerdem lässt sich bei Fonds nach Artikel 8 und 9 eine Zunahme an ESG- und Umweltfonds erkennen. Unter Artikel 9 erweiterten verschiedene Themenfonds ihr Angebot zum Erhalt von Ökosystemen, zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder zum Aufbau energieeffizienter Infrastrukturen.

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In den letzten Tagen haben uns vermehrt Kund*innen auf die Übernahme der Crédit Suisse durch die UBS in der Schweiz angesprochen.

Könnte sich daraus eine neue Bankenkrise oder vielleicht sogar eine wiederkehrende Finanzkrise entwickeln? Natürlich wurden wir im Zuge dessen auch nach sogenannten sicheren Häfen für Bankvermögen gefragt. Muss man als Anleger nun wieder Angst haben?

Wir finden: Panik ist nie ein guter Ratgeber. Nervosität und Vorsicht sind allerdings angebracht, denn sie ermöglichen in solchen Zeiten einen kühlen Kopf zu behalten. In welche Anlageklasse sollte man in dieser Situation investieren? Wie kann man sich gegen eine mögliche Finanzkrise wappnen?

Wir können Ihnen sagen, wohin sich die großen Vermögen dieser Welt, das sogenannte Smart Money, zurzeit zurückzieht. Nämlich vorwiegend in die sicheren Häfen der Sachwerte.

Einer dieser sicheren Häfen, der auch generell als eine sehr gute Investmentidee gilt, ist der Markt der produktionskritischen Rohstoffe. Neben den klassischen Vorteilen eines physischen Investments. bieten die Investments in Technologiemetalle und Seltene Erden noch eine Reihe weiterer, aus unserer Sicht unschlagbarer Vorteile:

  • idealer Inflationsschutz,
  • hohe Rendite,
  • Steuerfreiheit,
  • maximale Sicherheit,
  • Höchstmaß an Flexibilität,
  • Verbraucherschutz durch digitale Mittelverwendungskontrolle

Die Zeit drängt, denn wir wissen nicht, wie sich diese aktuelle Bankenkrise weiter entwickeln wird.

Wir möchten Sie deshalb am Mittwoch, 19. April 2023 um 19 Uhr zu einer Online-Infoveranstaltung einladen.

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Zudem haben wir noch freie Plätze am Freitag, 21. April 2023 um 14 Uhr für eine Lagerbesichtigung unseres Zollfrei- und Steuerfrei-Lagers in Berlin Tegel.

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