Persönlicher Service und direkter Experten-Kontakt statt Call-Center: Das macht den BDAE aus, wie auch das F.A.Z.-Institut erneut bestätigt.

Erneut hat das renommierte F.A.Z.-Institut den BDAE mit seinem Siegel für besondere Kundentreue im Bereich der Spezialversicherungen ausgezeichnet. Datengrundlage für diese Auszeichnung waren die zahllosen Aussagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Netz. Diese sammelte und analysierte das Institut mittels eines sogenannten Social-Listening-Verfahrens.

Für die Analyse hat das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung verschiedene Crawling- und Processing-Methoden angewandt: Das Internet wurde nach bestimmten Begriffen durchforstet, die gesammelten Daten wurden dann nach bestimmten Vorgaben analysiert.

Persönliche Betreuung an erster Stelle

In einem Video-Interview mit Mein Geld Medien unterstreicht Geschäftsführer Philipp Belau die große Stärke des BDAE: “Der BDAE ist kein Großkonzern”, so Belau. “Und gerade das ist unsere Stärke: Flache Hierarchien und kurze Dienstwege sind bei uns selbstverständlich.” So schafft es das eingespielte Team, das ganz Persönliche und Nahbare im Kundenservice besonders hervorzuheben – gerade im Vergleich zu großen Unternehmen.

Einer der Hauptgründe für diese Kundennähe ist der Umstand, dass der Versicherer BDAE seinen Ursprung im gleichnamigen Verein hat: Nach dem Motto “von Reisenden für Reisende” setzen sich Verein und Versicherer seit über 25 Jahren dafür ein, Menschen langfristig und umfassend im Ausland zu begleiten. Das komplette Interview gibt es hier.

Gleichzeitig ist das Hamburger BDAE-Team Teil des Spezialisten für Absicherungen im Ausland MSH International – und kann sich damit auf die Unterstützung einer weltweit renommierten Branchengröße verlassen.

Zuletzt war der BDAE Ende 2022 mit dem Assekuranz-Award ausgezeichnet worden. Die Jury aus Branchen-Expertinnen und -Experten prämierte damit das große Fach-Know-how im Bereich der Auslandsversicherungen und des internationalen Mitarbeitereinsatzes.

Verantwortlich für den Inhalt:

BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com

Neue Fristen ab September und Januar können Kleinstunternehmer schnell in den finanziellen Ruin bringen / 5 Tipps, für wen sich eine D&O- Versicherung lohnt

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hat sie. Viele Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in größeren Firmen haben sie auch. Die Rede ist von der D&O (Directors and Officers) Versicherung. Was viele nicht wissen: Die auch als Geschäftsführer-, Manager- oder Organhaftpflicht bekannte Versicherung macht nicht nur für Aktien- oder Großunternehmen Sinn – sondern auch für Kleinst- und Kleinunternehmer. Denn: Gerade die Verantwortlichen von kleineren Unternehmen sind einem im Vergleich zu ihrem Eigenkapital besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sie haften mit ihrem Privatvermögen bei Versäumnissen wie einer Insolvenzverschleppung oder beruflichen Fehlern. Beim Missachten kommen Schadenssummen von drei bis fünf Millionen Euro schnell zusammen. Eine D&O- Versicherung kann helfen, das private Vermögen und das Unternehmen zu schützen. Was derzeit erschwerend hinzukommt: Die Corona-Schonzeit endet bald.

Finanzieller Druck auf kleinere Betriebe nimmt zu

„Einige aktuell einzuhaltende gesetzliche Fristen und die anhaltende Situation der Multikrisen könnte viele kleinere Betriebe tiefer in die finanzielle Bredouille bringen als sie denken“, sagt Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung von Finanzchef24. Den 30. Juni 2023 sollten sich Geschäftsführer und Verantwortliche von Kleinst- und Kleinunternehmen im Kalender anstreichen. Bis zu diesem Datum müssen alle Betriebe, die Corona Überbrückungshilfen erhalten haben, eine sogenannte Schlussabrechnung abgeben. „Die Multikrisen sind noch nicht vorbei und bereits in Schieflage geratene Unternehmen könnte eine mögliche Rückzahlung der Corona- Hilfen zusätzlich unter Druck bringen“, weiß Marktbeobachter Rezvanian.

Auslaufende Schutzmaßnahmen im Insolvenzrecht

Zudem laufen mehrere Maßnahmen aus, die die Bundesregierung zum Schutz von Unternehmen im Rahmen des Insolvenzrechts beschlossen hatte. Vor Corona bestand die Pflicht, wegen einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmen nicht über einen Zeitraum von 12 Monaten hinreichend wahrscheinlich war. Um gesunden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht sicher planen können, unter die Arme zu greifen, wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Prognosezeitraum auf vier Monate verkürzt. Diese Regelung läuft zum 31. Dezember 2023 aus. „Viele Kleinst- und Kleinunternehmer wissen Stand heute gar nicht, dass für sie je nach Gesellschaftsform bereits ab dem 1. September 2023 der ursprüngliche Prognosezeitraum von 12 Monaten wieder relevant werden kann. Das gilt für GmbHs etwa dann, wenn sie absehen können, dass sie ab dem 1. Januar 2024 auf einen 12-monatigen Zeitraum überschuldet sein werden“, heißt es beim Bundesjustizministerium.

Insolvenzantragspflicht im Blick behalten: bei Fehlern haften Geschäftsführer schnell mit Privatvermögen

„Manager, die eine GmbH führen, müssen die Finanzplanung im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht extrem sorgfältig angehen, um potenzielle Insolvenzrisiken zu minimieren. Die Finanzplanung sollte so gestaltet sein, dass sich finanzielle Engpässe nicht nur frühzeitig erkennen lassen, sondern auch rechtzeitig reagiert werden kann. Dazu müssen die Führungskräfte regelmäßig Liquidität und Rentabilität überwachen und mögliche zukünftige Entwicklungen einbeziehen. Gerade bei kleinen Unternehmen kommt diese Prognose oft viel zu kurz. Sie sind zu sehr mit dem Unternehmensalltag beschäftigt“, erläutert Rezvanian.

Die Insolvenzantragspflicht muss im Blick behalten werden: GmbH-Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Die derzeitige Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzvertrages wegen Überschuldung von acht Wochen verkürzt sich ab dem 1. Januar 2024 auf sechs Wochen. „Insbesondere junge Führungskräfte machen sich wenig Gedanken um das eigene Risiko und unterschätzen die Gefahren“, berichtet Rezvanian aus dem Tagesgeschäft.

5 Gründe für eine D&O-Versicherung in kleinen Betrieben

Die D&O-Absicherung deckt durch höhere Deckungssummen Risiken ab, die mit der Managerhaftung verbunden sind. Die wichtigsten 5 Gründe, warum eine D&O- Versicherung speziell für kleinere Betriebe Sinn macht:

  1. Persönliche Haftung: Manager in kleinen Unternehmen können genau wie ihre Kollegen in großen Unternehmen persönlich für ihre Entscheidungen und Handlungen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle einer Klage gegen eine Führungskraft.
  2. Gerichtskosten: Rechtsstreitigkeiten können – unabhängig von der Größe des Betriebs – teuer werden. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für Verteidigung und Schadensersatz, was den finanziellen Druck auf das Unternehmen und die betroffene Führungskraft reduziert.
  3. Vertrauensvorschuss: Der Abschluss eines D&O-Schutzes kann das Vertrauen von Investoren und Kreditgebern gerade in kleinere Unternehmen stärken und so deren Attraktivität generell erhöhen.
  4. Schutz der Firma: Eine D&O-Absicherung schützt nicht nur die Führungskräfte, sondern auch den Betrieb. Mittels D&O-Versicherung lassen sich die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs erhalten und sein Ruf schützen.
  5. Wandel der Unternehmensgröße: Häufig verändern sich kleine Unternehmen. Sie wachsen oder passen ihre Strukturen an. Eine D&O-Versicherung sorgt dafür, dass der Schutz für Führungskräfte während des Wachstums und bei den sich ändernden Unternehmensstrukturen erhalten bleibt.

Über Finanzchef24

Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und der Unabhängigkeit eines Maklers. Unternehmer erhalten so die für sie optimale Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40 Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 50.000 aktive Kunden überzeugt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Tel: 089 716 772 700, Fax: 089 716 772 900, www.finanzchef24.de

Hagener Maklerverbund lädt Partnermakler zum Austausch ein 

Am 14. und 15. Juni 2023 finden die „gBnet-Kompetenztage“ statt. Die germanBroker.net AG (gBnet) lädt zum Austausch zu aktuellen Marktthemen ein und präsentiert den Partnermaklern Neuigkeiten auf Produkt- und Prozessebene. Die Veranstaltung findet im Präsenzformat in Hagen statt, dem Geschäftssitz des Dienstleisters.

Das etablierte Tagungsformat, traditionell immer in der ersten Hälfte des gBnet-Veranstaltungsjahres, setzt seinen Fokus im Bereich Personenversicherungen. Neuigkeiten und Highlights auch aus den Sparten Komposit Privat sowie Gewerbe ergänzen das Themenspektrum für die gBnet-Partner.

Am ersten Tag präsentiert das Unternehmen zentral in einem großen Plenum hochaktuelle Themen, unter anderem die derzeitige Zinsentwicklung und seine Auswirkungen auf den Bereich der Lebensversicherungen, den Umbruch in der Krankenversicherung oder den heutigen Stand der Marktkonsolidierung und die daraus resultierenden Effekte. Im Zentrum der Podiumsdiskussionen stehen zudem das Provisionsverbot für Finanzmakler und die Entwicklungen im Bereich betriebliche Krankenvorsorge. Top-Referenten wie Dr. Thomas Wiesemann (Allianz), Martin Gräfer (die Bayerische), Lars Heermann (ASSEKURATA), Alexandra Markovic-Sobau (Hallesche) und Marco Scherbaum (HEALTH FOR ALL) sind an diesem Tag im Plenum zu Gast.

Für den zweiten Tag stellen sich die Partnermakler ihre Agenda individuell aus einem vielfältigen Programm zusammen, das in mehreren Workshop-Strängen angeboten wird. Neben Updates zu Services und Dienstleistungen von gBnet stehen neue Produkte und Konzepte für die Makler auf dem Tagungsprogramm.

„Wir freuen uns wieder sehr auf die Kompetenztage – eine ideale Gelegenheit für unsere Partner, den fachlichen und persönlichen Austausch mit dem Punkt Weiterbildung zu verbinden. Wir bieten erneut einen sehr attraktiven Mix aus hochkarätig besetzten Fachvorträgen, spannenden Workshoprunden und hochaktuellen Diskussionsrunden. Gerade der intensive Dialog, den unsere Veranstaltung ermöglicht, ist eines der wichtigsten Fundamente unseres Netzwerks,“ so Hartmut Goebel, Vorstand. „Nach der traditionellen deutschlandweiten Roadshow am Anfang des Jahres sind die Kompetenztage das nächste Highlight in unserem Veranstaltungskalender.“

Zum Ausklang des ersten Veranstaltungstages findet ein gemeinsames Abendessen statt. Das „Meet & Eat“ bietet allen Teilnehmern Gelegenheit für weitere Gespräche in entspannter Atmosphäre.

Vor Ort präsentieren auch zahlreiche Versicherer und Kooperationspartner ihre Produktneuigkeiten und laden zum Dialog ein. Zu den ausstellenden Gesellschaften zählen unter anderem Allianz, ALTE OLDENBURGER, Baloise, Continentale, die Bayerische, Hallesche, Hannoversche, Haus Finanz Kontor, HDI, Helvetia, Nürnberger, R+V/Condor, SDK, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter und uniVersa.

Die „gBnet-Kompetenztage“ finden am Mittwoch, den 14. Juni und Donnerstag, den 15. Juni 2023 im Hagener Tagungshotel ARCADEON statt.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Der Betrug mit gefälschten Finanzportalen im Internet verursacht in Deutschland einen Milliardenschaden.

Nach Recherchen des Saarländischen Rundfunks (SR) haben Anleger in den vergangenen beiden Jahren durch sogenannten Cybertrading-Betrug mehr als eine Milliarde Euro verloren. Hinter den Portalen stecken hochorganisierte Banden – in einer ARD-Dokumentation gibt ein ehemaliges Mitglied exklusive Einblicke.

Es geht um Plattformen mit Namen wie Tradeinvest90, Zoomtrader oder Option888. Sie werden vornehmlich im Internet beworben. Anleger können sich bei den Plattformen anmelden, im Glauben, über die Portale Finanzwetten zu platzieren. Tatsächlich agieren die Plattformen aber rein betrügerisch, das Geld wird nicht investiert.

Dabei spielen Callcenter in Osteuropa eine wesentliche Rolle, Ermittler sprechen vom “Maschinenraum des Betrugs”. Von dort aus geben sich die Telefon-Agenten als Finanzmarktexperten aus. Sie versprechen den Anlegern gute Gewinne, indem sie auf fallende oder steigende Börsenkurse wetten – so genanntes “Cybertrading”. Außerdem erschleichen sich die Callcenter-Agenten das Vertrauen der Opfer, so dass diese möglichst viel Geld einzahlen.

Für die ARD-Fernsehdokumentation “I want more – Milliardenraub im Netz” ist es dem SR-Rechercheteam gelungen, exklusiv mit einem ehemaligen Mitarbeiter eines kriminellen Callcenters im Kosovo zu sprechen. Er bestätigt, dass das Geld der arglosen Anleger direkt in die Taschen der Betrüger floss und diese sich so ein Luxusleben leisten konnten.

Fotos und Videos der Täter, die dem SR zugespielt wurden, zeigen unter anderem Sportwagen, teure Uhren und Designerkleidung.

Auf der anderen Seite verlieren manche Opfer ihre komplette Existenz. Einige Betrogene haben Lebensversicherungen aufgelöst oder Kredite aufgenommen. Ein Betroffener, der auf diese Weise 300.000 Euro verlor, hat Suizid begangen.

Das saarländische Landeskriminalamt hat im Rahmen von internationalen Ermittlungen zwar einer Betrügerbande das Handwerk gelegt und fünf Plattformen abgeschaltet. Die Betrugsmasche läuft jedoch auf anderen Plattformen unvermindert weiter.

Verantwortlich für den Inhalt:

Saarländischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken, Tel: 0681 / 6 02 – 0, www.sr.de

Von Aktien bis Multi-Asset – wo genau liegen eigentlich die Unterschiede?

Smarte Entscheidung – weshalb ist es so sinnvoll, auf Sparpläne zu setzen?

Hilfe suchen – warum ist es so wichtig, sich genau beraten zu lassen?

Es ist zum Verzweifeln – könnte man meinen. Einerseits wird alles teurer, egal ob das Brötchen beim Bäcker, das neue Auto oder der nächste Urlaub. Gleichzeitig haben viele Deutsche das Bedürfnis, fürs Alter vorzusorgen oder einfach etwas zurückzulegen. Und dann das: Aktuellen Zahlen von Statista zufolge war im vergangenen Jahr ausgerechnet das Girokonto die beliebteste Geldanlage der Deutschen; dicht gefolgt vom Sparbuch. Für Anlageformen wie Investmentfonds oder Aktien entschieden sich nur knapp 25 Prozent. Dabei lassen sich bei diesen Formen der Geldanlage in der Regel höhere Renditen erzielen als beim Sparbuch oder Tagesgeldkonto. Die Experten und Expertinnen der Deutschen Vermögensberatung erklären, weshalb das so ist und warum man auch schon mit kleinen Beträgen Großes erreichen kann.

Von Aktien und Fonds: Wertpapiere gelten als Anlageform mit guten Renditechancen. Wer sich schon etwas mit Wertpapiergeschäften auskennt, für den sind Aktien, also Anteile an einzelnen Unternehmen, interessant. Wem es vor allem darum geht, sein Geld breit anzulegen und das Risiko möglichst gering zu halten, für den eignen sich Aktienfonds. Dabei erwirbt man durch den Fonds Anteile an einer Vielzahl von verschiedenen Unternehmen, die in diesem Fonds gehalten werden. Fonds können verschiedene thematische Schwerpunkte abbilden, wie zum Beispiel Nachhaltigkeit oder Technologie oder Regionen. Bei vielen Sparerinnen und Sparern ist die Anlage in Fonds vor allem deshalb beliebt, weil sie von Experten verwaltet werden, die bei Kursschwankungen schneller reagieren können. Eine weitere beliebte Option sind die sogenannten Multi-Asset-Fonds, auch bekannt als Mischfonds. In diesen Fonds befinden sich neben klassischen Aktien auch Anlageformen wie Rohstoffe, Immobilien oder Rentenpapiere. Mit nur einem Produkt wird also gleichzeitig in mehrere Anlageklassen investiert und ganz nebenbei auch noch das Risiko gestreut.

Auf Sparpläne setzen: Mit Fondssparplänen kann man ebenfalls Besitzer von Wertpapieren werden – und das bereits ab einer monatlichen Sparrate von 25 Euro. Sparerinnen und Sparer bleiben bei dieser Anlagemöglichkeit besonders flexibel. In den meisten Fällen können die Raten nämlich erhöht, gesenkt oder ausgesetzt, der Einzahlungsrhythmus verändert oder der Fonds, in den eingezahlt wird, gewechselt werden. Diese Art des Investierens wird vor allem durch den Cost-Average-Effekt, also den Durchschnittskosten-Effekt, interessant. Gemeint ist damit, dass Anlegerinnen und Anleger durch ihre feste Sparrate bei sinkenden Kursen mehr Fondsanteile erwerben als bei steigenden Kursen. Langfristig erhält man dadurch einen günstigeren Durchschnittskurs. Im Falle steigender Kurse kann man im Vergleich zu einer Einmalanlage eine höhere Rendite erzielen.

Beraten lassen: Das alles zeigt: in Aktien oder Investmentfonds zu investieren, ist durchaus sinnvoll. Gleichzeitig ist es dringend empfehlenswert, sich von einem Experten oder Expertin, beispielsweise einem Vermögensberater oder Vermögensberaterin, die unterschiedlichen Anlageoptionen aufzeigen zu lassen und die aktuellen Lebensumstände und Pläne zu berücksichtigen. Ein Experte kann dabei helfen, die beste Entscheidung zu treffen und gleichzeitig auch andere Aspekte und Möglichkeiten in Betracht ziehen, beispielsweise das Thema Nachhaltigkeit oder die Verwendung eines Investment-Sparplans zur privaten Altersvorsorge.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Lars Schmidt leitet das Spezialisten-Geschäft zu Logistik bei MRH Trowe und ist Geschäftsführer von ELVIS Versicherungsmakler

Der Industriemakler MRH Trowe erweitert mit Lars Schmidt als Head of Specialty Logistics seine Expertise für Transport und Logistik. Der Diplom-Betriebswirt tritt die Nachfolge von Karsten Füssel an, der zum Jahreswechsel in den Ruhestand gegangen ist.

Darüber hinaus übernimmt Lars Schmidt seit Ende März die Position des Geschäftsführers der ELVIS Versicherungsmakler GmbH in Alzenau. Die Unternehmung ist ein Joint Venture von MRH Trowe und der ELVIS AG (Europäischer Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure). Die Versicherungsmaklerdienstleistung ist einer der zentralen Mehrwerte, die den Mitgliedsunternehmen im Verbund zur Verfügung stehen.

Lars Mesterheide, Vorstand von MRH Trowe, betont die Bedeutung der neuen Personalie: „Mit Lars Schmidt haben wir einen ausgewiesenen Experten im Bereich der Logistik an unserer Seite. Unsere Kunden aus der Speciality Logistics haben einen steigenden Beratungsbedarf auch über die Kraftfahrt- und Verkehrshaftungsversicherungen hinaus. Das fundierte Wissen von Lars Schmidt hilft uns, ihnen hier die passenden Lösungen anzubieten.“

Über seinen Wechsel zu MRH Trowe und ELVIS sagt Schmidt: „Die Möglichkeit, bundesweit sowohl für MRH Trowe als auch für ELVIS-Partner tätig zu sein, ist äußerst spannend. Hier kann ich mein Fachwissen und meine Erfahrung einsetzen, um erstklassige Versicherungslösungen für Logistikunternehmen, Frachtführer, Lagerhalter und Spediteure bereitzustellen.”

Schmidt ist seit 2015 im Segment der Industrieversicherungsmakler für Transport und Logistik tätig, zuletzt als Leiter des Fachbereiches Transport- und Verkehrshaftungsversicherungen bei der SÜDVERS Assekuranzmakler GmbH. Zuvor hatte er führende Positionen bei namhaften Unternehmen inne, wie der KRAVAG-Logistic Versicherung AG, R+V Versicherung und der Allianz Versicherungs-AG.

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Die EU-Kommission hat am 24. Mai die lang erwartete Kleinanlegerstrategie veröffentlicht.

EU-Finanzkommissarin McGuiness gibt sich dem Lobbydruck geschlagen und verzichtet vorerst auf ein vollständiges Provisionsverbot für Finanzberater. Das Provisionsverbot für beratungsfreie Geschäfte sowie die Revisionsklausel, welche ein vollständiges Provisionsverbot drei Jahre nach Einführung der neuen Regulierung ermöglicht, haben jedoch drastische Folgen für Finanzdienstleister und Verbraucher, wie Partner Max Biesenbach und Senior Director Sonia King von der globalen Strategieberatung Simon-Kucher darlegen:

Die EU-Kommission hat gestern die lang erwartete Kleinanlegerstrategie veröffentlicht. Ein vollständiges Verbot von Abschluss- und Bestandsprovisionen im Wertpapier- und Versicherungsgeschäft ist vorerst vom Tisch. Zu groß war der Druck der Lobbyisten aus der Finanzdienstleistungsbranche und verschiedener Regierungen, darunter die Finanzminister Deutschlands, Frankreichs oder Österreichs, die den Abbau von Arbeitsplätzen und die Einstellung von Beratungsleistungen für Kleinanleger vorausgesagt hatten.

Dennoch wird die neue Regulierung drastische Auswirkungen auf Finanzdienstleister und Anleger haben: So sieht die Kleinanlegerstrategie u.a. ein Provisionsverbot für den Verkauf von Anlageprodukten vor, wenn keine Beratung erfolgt. „Beratung“ ist hier definiert als die Abgabe einer persönlichen Empfehlung durch den Finanzdienstleister an den Kleinanleger, bei der der Finanzdienstleister eine persönliche Bewertung der Bedürfnisse des Kleinanlegers sowie eine persönliche Bewertung der Anlageprodukte, die diesen Bedürfnissen entsprechen, vorgenommen hat. Der beratungsfreie Verkauf (sogenannte beratungsfreie oder auch „execution-only“ Geschäfte – in den FAQs der Kommission wird dieser  Begriff synonym verwendet) hingegen ist als die reine Vermittlung von Anlageprodukten ohne eine solche persönliche Empfehlung definiert. Konkret bedeutet dies: Nimmt ein Kleinanleger Kontakt mit der Bank auf und tätigt eine Anlage, nachdem er eine persönliche Empfehlung erhalten hat, ist der Bank die Vereinnahmung von Provisionen erlaubt. Tätigt der Kleinanleger hingegen eine Anlage über die Website oder die App der Bank, ohne zuvor eine  persönliche Empfehlung erhalten zu haben, ist die Vereinnahmung von Provisionen künftig nicht mehr zulässig.

Diese rechtliche Verschärfung hat drastische Auswirkungen auf die breite Masse der Wertpapierdienstleister in Europa. Betroffen sind sowohl die bspw. im deutschen Onlinebroker-Markt führenden Direktbanken als auch die extrem erfolgreich gewachsenen Neobroker. Eine Einführung von monatlichen Abogebühren (sogenannte Subscription Fees, zuletzt geschehen beim Low Cost Broker BUX) oder auch die Erhöhung von Transaktionsgebühren könnten denkbare Folgen sein. Doch auch die klassischen Filialbanken sind massiv betroffen, denn es ist heute weit verbreitete Praxis, dass Anleger beratene und beratungsfreieTransaktionen in einem einzigen Wertpapierdepot vermischen. Eine deutlich stärkere Trennung und auch eine unterschiedliche Bepreisung dieser Geschäfte wird die Folge sein, wenn die Filialbanken einen drastischen Ertragseinbruch vermeiden wollen.

Zusätzlich behält sich die EU-Kommission vor, die neu eingeführten Regeln drei Jahre nach Verabschiedung des Pakets zu bewerten. Sollte diese zu dem Schluss kommen, dass Verbraucher anhaltend benachteiligt werden, kann eine weitere Verschärfung (sprich ein vollständiges Provisionsverbot) in Betracht gezogen werden. Diese Revisionsklausel hat für den Finanzsektor diverse strategische Nacharbeiten zur Folge: Jedes Institut in Europa, das Kleinanleger im Wertpapiergeschäft betreut, wird nun einen Plan B erarbeiten müssen, um ein angepasstes Geschäftsmodell ausrollen zu können, sobald die Revisionsklausel greift. Die Branche steht somit vor großen Herausforderungen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Simon Kucher & Partner GmbH,Strategy und Marketing, Haydnstrasse 36 , ­53115 Bonn Tel.: +49 (0)228 / 9843-­0,  www.simon­kucher.com

Die EU-Kommission hat ihre Pläne für ein Provisionsverbot für Finanzberater fallen gelassen – Für den FPSB Deutschland ist die Frage der Vergütung bei einer Anlageberatung aber ohnehin zweitrangig – Entscheidend sind ganz andere Kriterien

Die Debatte wurde zum Teil heftig geführt, nun sind die Pläne der EU-Kommission, ein allgemeines Provisionsverbot im Finanzvertrieb einzuführen, vom Tisch. Zumindest vorerst. Den entsprechenden Beschluss haben die Brüsseler Verantwortlichen bis auf Weiteres verschoben. Ungeachtet dessen wurde über das Pro und Contra eines Verbots der provisionsorientierten Anlageberatung in den vergangenen Wochen und Monaten viel gestritten. Während Befürworter darauf hinwiesen, dass Provisionen Fehlanreize setzen würden, weil sie den Berater für den Verkauf möglichst teurer Finanzprodukte belohnen, erklärten die Gegner, dass sich gerade Kleinanleger eine unabhängige Honorarberatung gar nicht leisten könnten.

Für den Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) lenkt diese Diskussion vom eigentlichen Thema ab. Denn es komme nicht auf die Form der Vergütung an, sondern vielmehr auf die Qualität der Beratung. „Ob Honorar- oder provisionsorientierte Beratung – die Vergütungsform sagt nichts über die Beratungsqualität aus“, sagt FBSB-Vorstandsvorsitzender Professor Dr. Rolf Tilmes.

Für den FPSB-Vorstand steht fest: „Egal, für welche Form der Anlageberatung der Kunde sich entscheidet: Gratis bekommt er sie nicht – auch wenn der Berater über Provisionen vergütet wird und die Beratung nicht separat in Rechnung gestellt wird.“ Dagegen sei auch nichts einzuwenden. „Hauptsache, es gibt keine versteckten Provisionen, über die der Kunde nichts erfährt“, so Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

„Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass der Ansatz, den der FPSB Deutschland immer verfolgt hat, nämlich die Koexistenz von Provisions- und Honorarberatung, für den Schutz des Kundeninteresses der einzig richtige ist“, betont Prof. Tilmes. Der Kunde sollte selbst entscheiden können, welche Beratung er wahrnehmen möchte. „Gut und entscheidend ist, wenn Kunden Finanzplanung erleben. Deshalb sollte die Finanzplanung als Selbstverständnis im Beratungsalltag aktiv vom Berater eingesetzt werden“, fordert der Finanzexperte.

Denn bei der Beratung sollte nicht der Produktverkauf, sondern das individuelle Bedürfnis des Kunden im Vordergrund stehen. „Objektivität und Transparenz müssen bei der Empfehlung von Produkten ebenso selbstverständlich sein, wie die Offenlegung aller Kosten, die mit einem Produkt verbunden sind, inklusive aller Vergütungen, die der Berater selbst erhält.“

Unabhängig von der Vergütungsform besteht der Idealfall somit in einer neutralen, produktunabhängigen Beratung und davon getrennt die Umsetzung der Empfehlungen, um eine Kollision zwischen Berater- und Kundeninteressen zu vermeiden. Denn nur wenn die Beratung unabhängig von Produkt- und damit einhergehend unabhängig von Provisionsinteressen erfolge, könne sie sich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren.

Seit ungefähr zehn Jahren begleitet der FPSB Deutschland sehr aktiv alle Normverfahren im Bereich der Finanzdienstleistungen, die auf der Ebene des DIN angesiedelt sind, und gestaltet diese mit. „Alle DIN-Normen, die im Verlauf dieser Jahre entstanden sind, haben vor allem den Schutz des Verbrauchers im Fokus“, berichtet der FPSB-Vorstand. Diese Initiativen erfüllen einen der ersten Schritte, die zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führen können, nämlich die Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer. Durch eine Stärkung der Anlageberatung seien Verbraucher in der Lage, die für sie ideale Beratungsform frei wählen zu können.

Professionelle Finanzplaner mit hoher Beratungsqualität

Der FPSB Deutschland als Berufsverband aller CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®) setzt sich seit seiner Gründung 1997 im Interesse der Verbraucher für Beratungsqualität auf höchstem Niveau ein und hat das Konzept der Zertifizierung von Finanzplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, Prüfungen, Erfahrungsnachweisen und Ethik auch in Deutschland eingeführt. Das System aus den Grundsätzen ganzheitlicher Beratung, ordnungsmäßiger Finanzplanung, den Ethikregeln und der Fortbildungspflicht, um das Zertifikat alle zwei Jahre zu erneuern, garantiert den Kunden ein Höchstmaß an Beratungsqualität. Der Anspruch des FPSB ist, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Im Zusammenhang mit dem Thema „Qualität in der Beratung“ verweist der FPSB außerdem auf die Regelwerke und insbesondere auf die Standesregeln und den damit verbundenen Grundsätzen ganzheitlicher Beratung und den Praxisstandards für ganzheitliche Finanzberatung. Wichtige Aspekte sind im Positionspapier „Beratungsqualität als Mehrwertdienstleistung durch Orientierung an den Standesregeln des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V” zusammengefasst. Das Positionspapier des FPSB Deutschland ist auf der Homepage des Verbandes unter https://fpsb.de/fuer-berater/dokumentencenter.html hinterlegt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Über 90 Teilnehmer mit Vorständen von mehr als 50 Versicherungsgesellschaften sowie Vertreter aller JDC Großkunden nahmen am zweiten JDC Plattform-Summit „MORGEN 2023“ im Kurhaus Wiesbaden teil.

Deutschlands bekanntester Ökonom Professor Hans-Werner Sinn sieht in moralgesteuerter grüner Wirtschaftspolitik verheerende Auswirkungen für den Standort Deutschland und die Innovationsbestrebungen vieler Unternehmen.

Thomas Langkabel, National Technology Officer von Microsoft-Deutschland, gab Einblicke, wie sich der Technologiekonzern mit Künstlicher Intelligenz auf die Zukunft vorbereitet und welche Lösungen der Branche schon heute dienen.

Unter dem Titel „Morgen 2023 – der Plattform-Summit der Versicherungsbranche“ veranstalteten die Jung, DMS & Cie. AG sowie die MORGEN & MORGEN GmbH am 25. Mai 2023 im Kurhaus in Wiesbaden ihr zweites C-Level-Event auf Vorstandsebene. Wie bereits bei der erfolgreichen Veranstaltung im vergangenen Jahr fanden sich auch diesmal wieder die Vorstände von mehr als 50 Versicherungsgesellschaften sowie die Geschäftsführungen der JDC Plattform-Großkunden aus dem Belegschaftsmakler- und Bancassurance-Segment ein.

Beherrschendes Thema des Plattform-Summits waren die großen Transformationen in Deutschland und der Welt, was diese für die Versicherungs- und Vertriebsbranche bedeuten und wie der technologische Fortschritt im Plattformgeschäft als Lösung dienen kann und wird. Antworten auf diese Fragen aus Theorie und Praxis gaben die beiden Keynote-Speaker Professor Hans-Werner Sinn sowie Thomas Langkabel, National Technology Officer von Microsoft Deutschland.

Professor Hans-Werner Sinn analysierte mit seinen gewohnt klaren Aussagen, was die Wirtschaft und die Branche neben Innovationsbereitschaft und Technik jetzt braucht: „In einem Multi-Krisen-Umfeld, wie wir es derzeit erleben, sind umfassende Lösungsansätze wichtiger als moralgesteuertes Krisenmanagement. Der Staat ist nie der bessere Unternehmer, denn Innovationen und technische Fortschritte kommen in einer funktionierenden Plattform-Ökonomie direkt aus dem Markt. Genau deshalb ist eine Politik der Verbote und übermäßiger Regulierung einer Marktwirtschaft nicht angemessen“, verdeutlichte Professor Sinn.

Diese von Professor Sinn angesprochene, funktionierende Plattform-Ökonomie lebt JDC mit ihrer Plattform-Technologie für den Versicherungsvertrieb seit Jahren vor.

Thomas Langkabel gab in seiner Rede interessante Einblicke, wie sich sein Unternehmen auf die Zukunft vorbereitet und welche Lösungen der Technologiekonzern der Branche bietet. Weitere Fachthemen auf dem Plattform-Summit der Versicherungsbranche drehten sich darum, ob ChatGPT und Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz tatsächlich Wettbewerbsvorteile bieten, sowie fünf Best-Practice-Beispiele von JDC Plattform-Kunden und deren Geschäftsmodelle.

Dr. Sebastian Grabmaier, Gastgeber und Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie., zeigte sich mit dem zweiten großen Branchenevent dieser Art sehr zufrieden und betonte abschließend: „Die Themen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Plattform-Ökonomie werden die Zukunft unserer Branche dominieren, das haben die Vorträge des heutigen Abends erneut deutlich gemacht. Umso wichtiger ist es, dass unser regelmäßiger Summit eine wichtige und nötige Diskussionsplattform für alle Marktteilnehmer bietet.“

Über Jung, DMS & Cie.

Jung, DMS & Cie. ist eine Service- und Technologieplattform für derzeit rund 16.000 Finanzdienstleister in Deutschland und Österreich. Unsere Vertriebspartner profitieren von modernster Prozess- und Beratungstechnologie, spezialisierten KompetenzCentern und einem erfahrenen Produktmanagement in allen Sparten. Jung, DMS & Cie. stellt ihren Vertriebspartnern über 12.000 Produkte von mehr als 1000 Gesellschaften aus den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Beteiligungen sowie Finanzierungen und im Haftungsdach der österreichischen Tochter Jung, DMS & Cie. GmbH auch strukturierte Bankprodukte wie beispielsweise Zertifikate oder ETFs zur Verfügung.

Im Rahmen unserer Advisortech-Strategie bieten wir innovative Beratungs-, Prozess- und Verwaltungstechnologien für unsere Vertriebspartner. Während viele den technologischen Wandel als Problem und die jungen Fintech-Firmen als neue Wettbewerber sehen, betrachten wir den Faktor „Technologie“ als große Chance. Unsere Advisortech-Lösungen helfen unseren Vertriebspartnern, ihre Kunden noch besser zu betreuen und im Ergebnis mehr Umsatz zu generieren. Mit einem notariell beglaubigten Eigenkapital von über 16 Mio. Euro gehört Jung, DMS & Cie. zu den finanzstärksten Service- und Technologie-Diensteistern für den Finanz- und Versicherungsvertrieb.

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, Tel: +49 0611 – 33 53 22 00, www.jdcgroup.de

Die EU-Kommission hat die Richtlinienvorschläge zur Retail Investment Strategy (Kleinanlegerstrategie) veröffentlicht.

Das vorgeschlagene Paket zielt darauf ab, die Beteiligung von Kleinanlegern an den EU-Kapitalmärkten zu fördern und so die Kapitalmarktunion zu stärken und private Mittel in die EU-Wirtschaft zu leiten.

Das Paket umfasst weitreichende Änderungen u. a. zur: 

– Art und Weise, wie Kleinanleger über Anlageprodukte und -dienstleistungen informiert werden

– Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Kosten

– Beseitigung potenzieller Interessenkonflikte beim Vertrieb von Anlageprodukten durch das Verbot von Anreizen für Verkäufe, die nur der Ausführung dienen (d. h. bei denen keine Beratung erfolgt, execution only), und Gewährleistung, dass die Finanzberatung mit den Interessen der Kleinanleger in Einklang gebracht wird

– Verhinderung von irreführendem Marketing

– beruflichen Qualifikation von Finanzberatern

– finanziellen Bildung.

Die EU-Kommission hat von ihrer ursprünglichen Idee eines vollständigen Provisionsverbots bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten vorerst Abstand genommen.

„Das ist grundsätzlich gut.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Aber: Der Vorschlag sieht weiterhin das vor, was bereits in einem zuvor geleakten und durch den AfW auch entsprechend schon deutlich kommentierten Entwurf enthalten war. Es findet sich neben dem geplanten Verbot für „execution only“-Geschäfte weiter das Vorhaben, die IDD in einem wesentlichen Punkt zu ändern und jetzt in Artikel 30 IDD einen neuen Punkt 5b. einzufügen. Geplant ist nach dem Entwurf, dass unabhängig agierende Vermittler – in Deutschland qua Gesetz also Versicherungsmaklerinnen und -makler – keine Provisionen mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (insurance-based investment products) erhalten sollen.

„Das mögen einige vielleicht nach dem Motto akzeptieren: Es hätte ja noch viel schlimmer kommen können oder vielleicht ist es ja gar nicht so gemeint. Wir nicht! Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein soll.“, so Wirth weiter. „Makler würden im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt und diskriminiert. Wir werden auf eine ersatzlose Streichung dieser europarechtswidrigen Regelung hinwirken.“

Eine vertiefte Analyse zu weiteren Einzelaspekten des Vorschlages der Kommission wird durch den AfW noch erfolgen. In vielen Punkten ist überbordende Bürokratie angelegt, die es selbstverständlich zu vermeiden gilt.

Der AfW wird sich auf deutscher und europäischer Ebene weiterhin hörbar und aktiv dafür einsetzen, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler auch in Zukunft unabhängig, unter fairen Wettbewerbsbedingungen und mit angemessener Vergütung Verbraucherinnen und Verbraucher beraten können.

Der AfW geht davon aus, dass der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vorgelegt wird. Die beiden Organe müssten die Richtlinie und die Verordnung verabschieden. Dann würde die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die Umsetzung in nationales Recht (soweit erforderlich) und das Inkrafttreten – insgesamt über einen Zeitraum von voraussichtlich ca. 18 Monaten erfolgen.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

So schnell kann es gehen: Saßen die deutschen Lebensversicherer 2021 noch auf Stillen Reserven von 155 Milliarden Euro, schlummerten Ende 2022 – also nur ein Jahr später – schon Stille Lasten von etwa 110 Milliarden Euro in ihren Bilanzen.

Gerade wurde dazu eine vielbeachtete Kurzstudie zum Aufbau von stillen Lasten in der Versicherungsbranche veröffentlicht. Diese zeigt wie aus stillen Reserven, in sehr kurzer Zeit stille Lasten wurden.

Der Verantwortliche für diese Studie Dr. Marco Metzler von Metzler Ratings, beantwortet im Video-Interview u.a. folgende Fragen:

Wie schätzen Sie die Auswirkungen von hohen stillen Lasten bei Versicherern für die Lebensversicherungsbranche ein?

Wie wichtig ist eine gute Kapitalausstattung für Lebensversicherungsunternehmen?

Wie können Versicherer auch künftig das Risiko stiller Lasten gering halten?

Warum sollten Vermittler und Berater die Studienergebnisse in ihren Beratungsgesprächen berücksichtigen?

Die Kurz-Studie ist verfügbar unter www.metzler-ratings.com

Über Metzler Ratings GmbH

Metzler Ratings GmbH (vormals DMSA) befindet sich im Eigentum der Familie Metzler und ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen zu Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen sammelt und bewertet. Wir verstehen uns als Anwalt der Verbraucher, Privatkunden und mündigen Investoren. Unser Anspruch: Unternehmen und Anbieter, Produkte und Dienstleistungen immer mit den Augen der Kunden zu betrachten. Die Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Für sie bündeln wir wichtige, entscheidungsrelevante Informationen und stellen diese als Marktscreenings dar. Unser Ziel: Für Verbraucher mehr Transparenz bei der Auswahl von Produkten, Investments und Dienstleistungen schaffen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Metzler Ratings GmbH, Wichertstraße 13, 10439 Berlin, Dr. Marco Metzler Geschäftsführer, info@dmsa-agentur.de, www.metzler-ratings.com

Heiko Hauser: “Neutralität bei der Kundenberatung hat für uns oberste Priorität.”

“Wir planen weder in diesem Jahr noch künftig eigene Finanzprodukte wie beispielsweise Aktienfonds aufzulegen”, erklärt Heiko Hauser, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. Er begründet dies “mit der Pflicht, in der Beratungssituation auf der Seite des Kunden zu stehen”. Die damit verbundene Neutralität bei der Beratung wäre unvereinbar mit dem Angebot eines eigenen Finanzproduktes. “Wenn wir einen Plansecur Fonds anböten, bestünde immer die Gefahr, dass diesem in der Beratung der Vorzug gegeben würde”, sagt Heiko Hauser, und bekräftigt: “Genau das wollen wir nicht.”

Plansecur verwaltet ein Vermögen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. “Es gibt genügend Finanzprodukte auf dem Markt, um das Geld unserer Kundschaft nachhaltig, sicher und renditestark anzulegen”, so Heiko Hauser. Er verweist auf zwei weitere Grundsätze der “Finanzberatung à la Plansecur”: die 100-prozentige Eigenkapitalfinanzierung der Gruppe und die Kundenberatung im Team.

Objektivität, die in der Branche ihresgleichen sucht

So sind an der Finanzberatungsgruppe keine externen Investoren beteiligt, sondern sie gehört mehrheitlich den Beratern, die das Unternehmen als Gesellschafter besitzen. Daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben, sondern verstehen sich als neutrale Beratungsinstanz. “Es stellt in der Finanzberatungsbranche eine absolute Ausnahme dar, dass unsere Beraterschaft keinerlei Vorgaben in Bezug auf bestimmte Finanzprodukte oder Provisionen auferlegt bekommt”, hebt Heiko Hauser eines der wichtigsten Alleinstellungsmerkmale seines Unternehmens hervor, und stellt klar: “Dadurch können wir in der Beratung eine Objektivität an den Tag legen, die in der Branche ihresgleichen sucht.”

Beratung im Team ein Leben lang

Ein weiterer Eckpfeiler einer objektiven und ausgewogenen Beratung besteht darin, dass jeder Berater in ein Team eingebettet ist. In diesem werden Kundenanforderungen besprochen, damit in Beratungen mehr als eine Meinung einfließt. Erörterungen von Kundensituationen erfolgen anonym, um die Vertraulichkeit zwischen Kunde und Berater zu gewährleisten, während gleichzeitig durch das Teamkonzept eine Analyse der Kundensituation durch mehr als einen einzelnen Berater gewährleistet wird.

Hinzu kommt, dass Plansecur bei der Beratung Wert legt auf eine ganzheitliche Analyse der Lebenssituation und die Entwicklung eines individuellen Finanzkonzepts. “Uns geht es darum, die finanzielle Situation unserer Kunden nach Möglichkeit ein Leben lang im Auge zu behalten, statt etwa nur auf kurzfristige Rendite zu setzen”, verdeutlicht Plansecur-Chef Heiko Hauser das Beratungskonzept. Er erläutert: “Unsere Kunden erhalten nicht nur eine umfassende Beratung, die alle finanziellen Aspekte ihres Lebensweges umfasst, sondern auch eine ausführliche Dokumentation, in der alle Annahmen und Entscheidungen schriftlich festgehalten sind. Bei Veränderungen wird diese flexibel angepasst, um neuen Entwicklungen entsprechend Rechnung zu tragen. Das ist im Grunde ein Finanzfundament, das das ganze Leben über hält.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

BVK sieht sich in seiner Lobbyarbeit bestätigt

Die EU-Kommission legte am 24. Mai ihren offiziellen Entwurf zur sogenannten Kleinanlegerstrategie vor (Retail Investment Strategy – RIS). „Wir begrüßen es sehr, dass darin kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist“, sagt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz. „Das ist nicht zuletzt auf unsere intensive Interessenvertretung bei der EU und auf nationaler Ebene zurückzuführen – zuletzt nach Bekanntwerden des Vorentwurfs mit unseren Forderungen an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und an Bundesfinanzminister Christian Lindner. Auch unsere diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband der Vermittler, BIPAR, und unsere vielen Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern haben damit Früchte getragen.“

Der Kommissionsentwurf sieht lediglich ein Vergütungsverbot für beratungsfreie Tätigkeiten vor, also wenn nur Kundenaufträge ausgeführt werden („execution only“). Im Bereich der Maklervergütung fordert der BVK, dass Makler gegen Courtage Versicherungsanlage-produkte weiterhin vermitteln dürfen.

Strengere Regelungen für den Bereich „Interessenkonflikte“ sowie eine stärkere Aufsicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind ebenfalls festgeschrieben. Darüber hinaus nimmt der Kommissionsentwurf neue Regelungen zu vorvertraglichen Informationen sowie zu Aus- und Weiterbildungsfragen auf (für alle sogenannten Versicherungsanlageprodukte). Auch findet sich der Gedanke „value for money“ in einigen Regelungen wieder. Ebenso sollen die europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA stärkere Aufsichtsbefugnisse erhalten. Dies alles gilt es noch genau zu prüfen.

„Bei allem positiv zu Bewertenden des Entwurfs sollte man bedenken, dass die EU nicht übers Ziel hinausschießen soll“, so BVK-Präsident Heinz. „Denn wir halten es für unangemessen, strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht sind. Vielmehr wäre es im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer besser gewesen, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen. Wie auch immer: Der BVK wird sich in die weitere Diskussion einbringen und das anschließende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten. Denn wir werden in unserem Bemühen, ein Provisionsverbot zu verhindern, nicht nachlassen, zum Schutz unseres Berufsstands und im Interesse der Kunden, die unsere jahrzehntelange erfolgreiche und qualifizierte Beratungs- und Vermittlungsarbeit sehr zu schätzen wissen.“

Der Kommissionsentwurf wird in der Folgezeit zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat abgestimmt (sog. Trilog). Nach Einschätzung des BVK wird dies einige Monate in Anspruch nehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Das Maklerverwaltungsprogramm Ameise des Infrastrukturdienstleisters blau direkt ist Spartensieger.

Zum 13. Mal in Folge hat ServiceValue in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmagazin eine der größten Befragungen unter Makler:innen durchgeführt. Die über 1.600 befragten Maklerinnen und Makler bilden mit ihren Abstimmungen zu 25 Einzelaspekten die Grundlage für die Makler-Champion-Auszeichnung. Ausschlaggebend für die Rankings ist der Servicewert der einzelnen Pools, Versicherer und Verbünde aus Sicht der Maklerinnen und Makler. Laut Versicherungsmagazin steht der Makler-Champion Award übergeordnet und zentral dafür, welche Aspekte ein Versicherer gegenüber Makler:innen bestens erfüllen sollte, um die Partnerschaft und somit die Zusammenarbeit erfolgreich und nachhaltig zu gestalten.

blau direkt als Anbieter der Ameise konnte sich gegenüber vielen anderen Maklerdienstleistern durchsetzen und wurde in der Kategorie Maklerverwaltungsprogramme mit Gold ausgezeichnet. Die Ameise als MVP unterstützt dabei die Makler:innen mit der übersichtlichen und intuitiven Benutzeroberfläche in ihrem Arbeitsalltag, indem die Bestandsverwaltung komplett digitalisiert abläuft.

Policen, Beitragsrechnungen und Verträge von Versicherungsgesellschaften werden laufend automatisch aktualisiert und stehen innerhalb der Maklersoftware zeitunabhängig- und durch die cloudbasierte Technik auch ortsunabhängig zur Verfügung. Mit über 40 Integrationen im modularen Baukastenprinzip können Makler:innen sich ihren Workspace individuell an ihre Bedürfnisse anpassen. So können Integrationen wie die neue Sales-Automation Mailien einfach und schnell integriert und für E-Mail-Marketingzwecke genutzt werden.

Auch die Bestandsübertragung innerhalb der Ameise erfolgt vollautomatisch und ist mit wenigen Klicks abgeschlossen. Zur effektiven Unterstützung bei der Kundenberatung und für das optimale Kundenerlebnis stehen die Vertragsdaten und Dokumente der Kunden und Kundinnen zeit- und ortsunabhängig in der Endkunden-App Simplr zur Verfügung.

Das Maklerverwaltungsprogramm Ameise von blau direkt

“Uns macht es außerordentlich stolz, dass unsere Maklerinnen und Makler mit unseren Dienstleistungen und Produkten so zufrieden sind. Daher geht ein besonderer Dank an unsere Partner:innen!”, freut sich Niklas Koch Product Owner Ameise bei blau direkt und ergänzt: “Die Ameise als zentrales digitales Ökosystem hilft unseren Partner:innen ihren Alltag so effizient und individuell wie möglich zu gestalten, die Auszeichnung Makler-Champion ist somit ein weiterer Beweis für die Qualität unserer Produkte.”

Weitere Informationen zum Maklerverwaltungsprogramm Ameise von blau direkt finden Sie hier: https://www.blaudirekt.de/produkte/verwaltung/

Zu blau direkt:

blau direkt ist ein Infrastrukturdienstleister für Vermittler:innen von Versicherungen und Finanzen. Mit rund 250 Mitarbeiter:innen erleichtert blau direkt Versicherungs- und Investmentmakler:innen und Vertrieben die Arbeit. Als Spezialist für die Datenverarbeitung und Pflege von Antragsdaten, Bestandsdaten und Dokumenten erleichtert der Transaktionsdienst von blau direkt die Prozessoptimierung im gesamten Vermittlungsverfahren. Diese Dienste können wahlweise im Rahmen von Funktionsausgliederungen, Back-Office-Dienstleistungen oder im Rahmen ergänzender Infrastrukturdienstleistungen genutzt werden. blau direkt verdoppelt nachweislich im Durchschnitt alle fünf Jahre den Umsatz seiner Partner:innen.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Vom 9. bis 10. Mai trafen sich rund 2.500 Personen – aus Maklerbetrieben, von 145 Ausstellern und viele VEMA-Mitarbeiter – im Esperanto Kongresszentrum in Fulda.

Besucher nutzten den Messetag für den regen Austausch untereinander, mit Versicherungsunternehmen, Dienstleistern und Softwarehäusern. Der zweite Tag, der Seminartag, bot – ganz im Zeichen der Weiterbildung – ein Füllhorn an verschiedenen Seminaren. Egal ob Versicherungsfachliches oder Soft Skills: hier war für jeden etwas dabei.

Im Zuge des Pressegesprächs präsentierten die VEMA-Vorstandsmitglieder Hermann Hübner, Dr. Johannes Neder sowie Andreas Brunner aus ihren Unternehmensbereichen aktuelle Entwicklungen, Neuigkeiten und Trends. Von großem Interesse bei den Teilnehmern waren Fragen zu den Planungen von VEMAoffice. VEMAoffice beschreibt ein hybrides Maklerverwaltungsprogramm (MVP) und ist die genossenschaftliche Antwort auf die Digitalisierungsfrage. VEMA stellt damit seit einigen Monaten ein Informationsportal zur Verfügung, welches automatisiert Kunden- u. Vertragsinformationen bereithält. Dabei werde VEMAoffice kontinuierlich mit Kundenanwendungen und Diensten des zentralen VEMA-Portals – dem VEMAextranet – vernetzt. Die Basis bilde dabei die Dokumentenverwaltung (VR-Abruf und Kundenzuordnung) über die barrierefreie Vernetzung. Hübner betonte, dass der Fokus auf dem aufwändigen Ausbau der Schnittstellen liege – übrigens einzigartig am Markt – und beschrieb die Symbiose aus gängigen MVP und den Features von VEMAoffice als „das Beste aus zwei Welten“. Als großen Trumpf nannte der Vorstandsvorsitzende neben den individuellen Einsatzmöglichkeiten die Unabhängigkeit und Sicherheit des Dienstes. VEMA als Genossenschaft sei alleiniger Betreiber des Dienstes und könne nicht von Investoren aufgekauft werden. Konkurrenz zu den einzelnen MVP-Herstellern bestehe durch VEMAoffice laut der Vorstandsmitglieder ausdrücklich nicht. Der Dienst stelle gegenwärtig eine Ergänzung zu vorhandenen MVP dar, wobei letztlich der Makler entscheide, welchen Weg er gehen möchte.

Um den Bereich Digitalisierung und Technik abzuschließen, wies Hübner u. a. auf die neue Vorlagen-Funktion der VEMA-eigenen Tarifrechner hin. Mit Vorlagen seien spartenspezifische Tarifmuster gemeint, die lediglich um gewisse Parameter ergänzt werden müssen. Diese Vorlagen seien für die Makler selbstverständlich nicht bindend, sondern können vom Nutzer durch ein eigenes Angebot ersetzt werden.

Außerdem im Pressegespräch vorgestellt wurde das neue Konferenzzentrum am Standort in Karlsruhe. Brunner hob insbesondere die energetische Bauweise des 700 Quadratmeter großen Gebäudes hervor. Neben modernsten Konferenzräumen, einem lichtdurchfluteten Restaurant und geräumigen Hotelzimmern besteche der Neubau vor allem durch alternative Energiegewinnung über die eigene Photovoltaik-Anlage, die ausreichend Strom für die Wärmetauschpumpen sowie Klimageräte stelle. Im Außenbereich wurden die Parkplätze um 18 E-Ladesäulen ergänzt. Durch die bewusst nachhaltige Bauweise des Konferenzzentrums verbrauche man durchschnittlich halb so viel Energie wie ein vergleichbarer Neubau, so Brunner.

Die VEMAtage 2023 waren eine rundum gelungene Veranstaltung, wie vielfach von Besuchern gespiegelt wurde. Das gesamte Team der VEMA freut sich bereits auf ein Wiedersehen in Fulda. Die VEMAtage werden vom 17. bis 18. April 2024 wieder im Esperanto Kongresszentrum stattfinden.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Damit aus dem Traum vom Haus ein Traumhaus wird, müssen Makler und künftige Immobilienbesitzer zunächst die Finanzierung dieses Vorhabens auf solide Füße stellen.

Das Team der MAXPOOL-Baufinanzierung unterstützt sie dabei seit nunmehr zehn Jahren erfolgreich mit viel Fachkenntnis und innovativen Lösungen.

Der Weg zur perfekten Immobilie ist voller Stolperfallen, von denen insbesondere die Finanzierung Bauherren teuer zu stehen kommen kann. Die Lage auf dem Immobilienmarkt, schwankende Preise und steigende Zinsen sind nur einige der Gründe, weshalb dieser Bereich selbst unter 34i-Maklern als besonders betreuungsintensiv gilt. Um sowohl diese Gruppe als auch die Endkunden dabei zu unterstützen, rief MAXPOOL vor 10 Jahren die Abteilung Immobilienfinanzierung ins Leben. Dass das ambitionierte Projekt schnell Gestalt annahm, war vor allem der Verdienst zweier Neuzugänge, wie sich Vorstand Oliver Drewes erinnert: „Unsere Kolleginnen Frau Straatmann und Frau Schlender hoben die Finanzierungsabteilung damals gemeinsam aus der Taufe und kämpften gleich vom ersten Tag an um jede erfolgreiche Finanzierung. Eine solche Serviceorientierung war damals alles andere als üblich und setzte branchenweit ganz neue Standards.“

Heute erhalten die Bereichsgründerinnen bei ihrer Arbeit Unterstützung von einem eingespielten Team, das bereits unzählige Bauvorhaben von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten konnte. Das Beratungsangebot ist im Laufe der 10 Jahre ebenso gewachsen und umfasst heute neben der klassischen Immobilienfinanzierung auch Ratenkredite, Bausparverträge oder Modernisierungsdarlehen. Mit dem Tippgebermodell, welches Maklern sämtliche Beratungsleistungen inklusive der Beratungshaftung abnimmt, unterstützt das Team zudem auch Makler ohne 34i.

Dieses breitgefächerte Beratungsspektrum und die jahrelange Erfahrung eines eingespielten Teams helfen der MAXPOOL-Baufinanzierung heute dabei, selbst angesichts der herausfordernden Situation auf dem Immobilienmarkt tragfähige Finanzierungslösungen zu entwickeln. Beim Blick auf die nächsten 10 Jahre bleibt Bereichsgründerin Maren Straatmann deshalb ungebrochen optimistisch: „Wer den Markt aufmerksam beobachtet und auf Veränderungen reagiert, statt sich gegen sie zu stemmen, wird seine Traumimmobilie auch morgen noch finanzieren können. Wir als MAXPOOL-Baufi-Team bieten dabei entlang der gesamten Konzept- und Finanzierungsphase kompetente Unterstützung.“

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Kommentar von Sandra Mekler, Managing Partner bei MRH Trowe

– Frauen in der Rentenfalle: Die unbequeme Wahrheit

– Frauen, es ist Zeit für finanzielle Selbstbestimmung auch im Alter!

– Beratende und Unternehmen sind gefordert, die weibliche Finanzplanung zu stärken

Der Diversity Day steht bevor und verdeutlicht eine Arbeitswelt im Wandel. Vor allem bei Frauen haben sich in den letzten Jahren die Lebensmodelle geändert. Sie sind individueller und vielfältiger denn je. Aber bei einem Thema haben Frauen noch Nachholbedarf: Frauen müssen sich für ihre eigene Altersvorsorge stark machen. Warum? Weil ein Mann eben keine sichere Rente ist.

Wir kennen die geflügelten Worte von Helma Sick, der Grande Dame der Finanzberatung: „Ein Mann ist keine Altersvorsorge“. Und doch müssen wir immer wieder betonen, dass das böse Erwachen mit dem Renteneintritt kommt, denn Frauen erhalten im Durchschnitt nur 832 Euro Rente, während Männer hingegen 1.304 Euro beziehen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2022).

Die Gründe für die geschlechtsspezifische Altersvorsorgelücke, das Gender Pension Gap, sind vielfältig:

– Care-Arbeit wie unbezahlte Kinderbetreuung, Pflege und Haushalt erfolgt häufig durch Frauen.

– Teilzeitarbeit und Unterbrechungen im Erwerbsleben prägen eher weibliche Biografien.

– Ebenso tragen weniger Führungspositionen und geringere Gehälter zum Problem bei.

– Hinzu kommen strukturelle Schwächen im deutschen Steuer- und Sozialsystem.

Fakten, die Wachrütteln sollten: Deutschland ist beim Gender Pension Gap trauriges Schlusslicht im Ländervergleich der OECD-Industrienationen. Der prozentuale Unterschied zwischen der durchschnittlichen Rente der Männer und der Frauen beträgt hierzulande mehr als 40 Prozent. Und wie stehen betroffene Frauen dazu? 37 Prozent der Frauen interessieren sich nicht für Finanzen und 60 Prozent geben die Verantwortung komplett an den Partner ab. Oha, dringender Handlungsbedarf!

Partner und Staat schützen nicht vor der Rentenlücke Denn die Zeiten von „Schatz, du hast mich, das brauchst du nicht“ sind längst vorbei. Denn Mann und Staat sind beides keine sichere Altersvorsorge. Es ist vielmehr an der Zeit, dass Frauen aktiv werden und sich nicht auf den Vermögensaufbau des Mannes verlassen. Die Versicherungsbranche und Arbeitgebende müssen Frauen dabei bestärken, sich um ihre eigene finanzielle Zukunft zu kümmern, frühzeitig und unabhängig vom Partner – sei es mit der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge.

Auch Unternehmen können dazu beitragen, die weibliche Belegschaft zu motivieren, für die eigene Zukunft vorzusorgen. Beispielsweise durch zielgruppengerechte Ansprache und Aufklärung, Weiterzahlung der Arbeitgeber-Beiträge während der Elternzeit oder attraktiven Zuschussregelung, die nicht an die Arbeitszeit gekoppelt sind. Man muss nur kreativ sein.

Es ist zwar wahr, dass das Thema „Altersvorsorge“ nicht gerade sexy klingt – stecken hier doch die Worte „Alter“ und „Sorge“ drin. Doch es ist so wichtig, dass Frauen selbst aktiv werden und ihre eigene finanzielle Zukunft planen, um später finanziell frei und unabhängig zu sein. Und es ist ermutigend zu sehen, dass sich dies langsam ändert. Immer mehr Frauen erkennen die Bedeutung einer guten Finanzbildung und einer umfassenden Finanzplanung für ihre eigene Zukunft. Sie wollen ihre finanzielle Unabhängigkeit erlangen und für ihre Zukunft vorsorgen. Das macht Mut – und muss weiter gestärkt werden.

Wir als Berater*innen haben eine Verantwortung, Frauen bei diesem wichtigen Thema zu unterstützen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Frauen ihre finanzielle Zukunft aktiv gestalten und sich nicht auf andere verlassen müssen.

Veranstaltungshinweis:

Sandra Mekler referiert am 30.06.2023 beim German Equal Pension Symposium (GEPS) in Stuttgart zum Thema „Gender Pay Gap und Altersvorsorge von Frauen“.

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen von Mandanten, Makler und Versicherer. Rund 1.100 Mitarbeitende verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 650 Mio. Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Investmentmagazin “performer”: Das Thema „Finanzwissen/Finanzbildung“ und die Deutschen war schon immer eine schlecht harmonierende Kombination.

Wie schlimm es aber wirklich darum bestellt ist, wurde mir zuletzt schmerzhaft bei einem gemütlichen Fernsehabend vor Augen geführt. In der beliebten Quizsendung „Wer wird Millionär“ bekommt der Kandidat die 16.000€ Frage gestellt, die da lautet: „Eine Aktie steigt um 300%. Um wieviel Prozent muss diese von ihrem Höchststand nun wieder fallen, um ihren einstigen Ausgangswert wieder zu erreichen?“.

Wie gewohnt stehen vier vorgegebene Antwortmöglichkeiten zur Auswahl. Dass der Kandidat selbst sich bereits so völlig außerstande sah, die Frage zu beantworten, dass er noch nicht einmal über eine potentielle Antwort spekulieren wollte, irritierte mich schon ziemlich. Als er sich dann aber ans Publikum wandte und jeden, der diese Frage beantworten könnte, bat aufzustehen, bin ich bei der folgenden Reaktion endgültig sprachlos gewesen. Exakt VIER von HUNDERT Personen trauten sich zu, diese simpelste Prozentrechenaufgabe zu lösen! Und die Rettung brachte in persona dann ein Banker im Publikum. Unglaublich, aber wahr.

Halten Sie mich bitte nicht für überheblich. Ich bin Realist und mir ist vollkommen bewusst, dass ich selbst in reichlich anderen Wissensgebieten ebenso heillos überfragt wäre wie der Kandidat mit dieser Finanz- bzw. Mathematikthematik. Um den Kandidaten geht es auch gar nicht, sondern um das Wissen in der Breite der Bevölkerung über unser aller Lieblingsfachgebiet. Denn wie „Schwarmintelligenz“ wirkt das hier zumindest wirklich nicht. Im Gegenteil. Mancher meinte dazu später sogar, das wäre ja auch eine so spezielle Frage gewesen, dass dafür eine gewisse „Inselintelligenz“ zur Beantwortung vonnöten gewesen wäre. Ernsthaft?

Wer also jemals eine Bestätigung dafür brauchte, warum unser Beruf so wichtig für den Durchschnittsdeutschen ist, der hat hiermit den allerletzten Beweis erhalten. Und dies parallel zu aktuellen Herausforderungen wie einem Niedrigzinsniveau, massiver Inflation, drohender Altersarmut, Wegfall von Garantiekonzepten für die Altersvorsorge, einem Ende der Riesterförderung und einem Aktienmarkt in schwerem Seegang. Wie soll das ohne die Hilfe von kompetenter Beratung bei einem so niedrigen, durchschnittlichen Anlegereigenwissen funktionieren? Übrigens, wie bei so einem Umfeld und nach den katastrophalen Erfahrungen in England erneut das Thema „Provisionsverbot“ auf die EU-Agenda kommen kann, ist mir auch absolut schleierhaft. Aber das ist ein anderes Thema…

Wie viele von Ihnen ebenso, haben auch wir bei der Patriarch uns dem Thema allgemeine Finanzbildung unter der Flagge „Rocket-Fonds“ (www.patriarch.rocket-fonds.de) bereits seit Jahren verschworen. Ob in Wissens-Blogs, Podcasts, Börsen-Crashkursen, Fondsratgebern u.v.m. stellen wir dort alles zur Verfügung, was Einsteiger als Basiswissen im Finanzbereich haben sollten. Doch danach steht und fällt alles mit Ihnen, liebe Finanzberater:innen. Denn gute Beratung macht den Unterschied auf dem Weg zum persönlichen Finanzziel. Und damit Sie hierfür immer bestens gerüstet sind, unterstützen wir Sie neben vielen Vor-Ort-Gesprächen, Webinaren, Social-MediaPosts, Newsmails und Events seit nunmehr 16 Jahren halbjährlich verlässlich mit geballtem, aktuellem Wissen aus der Fonds- und Versicherungswelt über unseren „performer“.

Schön, dass Sie sich mit dieser neuesten Ausgabe einmal mehr über die aktuellen Trends in der Finanzbranche zum Wohl Ihrer Kunden updaten. Lassen Sie uns weiter gemeinsam dem „Finanzanalphabetismus“ den Kampf ansagen und die Welt dank unserer gemeinsamen Hilfe für viele, viele Menschen zumindest finanziell Tag für Tag ein kleines bisschen besser machen.

Ihr

Dirk Fischer

Geschäftsführer Patriarch Multi-Manager GmbH

Hier die komplette PDF-Ausgabe von „performer“:  https://www.patriarch-fonds.de/files/050423_pat_performer33_rz_low_einzelseiten.pdf

Verantwortlich für den Inhalt:

Patriarch Multi-Manager GmbH, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 715 89 90 0, www.patriarch-fonds.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zu den drei Säulen der Altersvorsorge und die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors.

Der Verband fordert jedoch eine zeitnahe Reform der privaten Altersvorsorge und begleitet die Beratungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge mit konstruktiven Vorschlägen. Unter anderem soll das System der Riester-Rente entbürokratisiert, vereinfacht und erweitert werden. Die Einführung eines völlig neuen und unerprobten Systems, sei es als „Bürgerrente“ oder als ein Standardprodukt mit ‚Opt out-Option‘ lehnt der Verband grundsätzlich ab. Denn ein Standardprodukt kann in keiner Weise den individuellen Lebenslagen aller Vorsorgesparer entsprechen.

„Eine weiterentwickelte Riester-Rente, die über Versicherungsvermittler vertrieben werden könnte, hätte noch viel Potenzial“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Auf jeden Fall sollte eine Reform der privaten Altersvorsorge die persönliche Beratung durch qualifizierte Versicherungsvermittler beinhalten.“

Der BVK regt an, die 100-prozentige Beitragsgarantie der Riester-Produkte zugunsten höherer Renditechancen zu lockern, das bürokratische Zulagenverfahren zu vereinfachen und die Riester-Rente für weitere Berufsgruppen, wie z. B. Selbstständige, zu öffnen. Auch sollte die steuerlichen Anerkennung der Höchstfördergrenze angehoben werden.

Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Der BVK sieht, ebenso wie in der privaten Altersvorsorge, auch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Entwicklungspotenzial. Da die gesetzliche Rente eine auskömmliche Alterssicherung nicht sicherstellt, sei eine zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge ein unerlässlicher Baustein. Zudem sollten, wie auch in der Riester-Förderung, insbesondere bei geringeren Einkommen, steuerliche Anreize und Freibeträge ohne Anrechnung staatlicher Leistungen eingeführt bzw. erweitert werden. Die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte zudem in der Rentenbezugsphase abgeschafft werden.

Altersvorsorge für Selbstständige

Der BVK befürwortet zudem eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige. Diese sollten jedoch selbst entscheiden können, welchen Vorsorgeweg sie wählen und in welcher Höhe.

„Wir halten hierbei die Mitgliedschaft in bestehenden berufsständischen Versorgungswerken oder anderweitigen Absicherungen im Rahmen von privaten Lebens-, Renten- und Rürup-Rentenversicherungen für geeignete Wege“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wichtig ist uns, dass auch bei dieser für die Lebensplanung wichtigen Entscheidung kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Andreas Grünewald und H. Christian Störkel verabschieden sich aus den Vorstandsreihen – Grünewald beendet 18-jährige Amtszeit – „Eine Ära geht zu Ende“

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) wählte auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung einen neuen fünfköpfigen Vorstand. Turnusmäßig wird dieser alle drei Jahre gewählt. Wie er schon bei der letzten Wahl ankündigte, trat Andreas Grünewald (FIVV AG) nach 18-jähriger Amtszeit nicht mehr zur Wiederwahl an. Ebenso schied H. Christian Störkel auf eigenen Wunsch aus dem Gremium aus.

Die bisherigen Vorstandsmitglieder Petra Ahrens (MAIESTAS Vermögensmanagement AG), Thomas Buckard (Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG) und Andreas Kitta (Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH) und wurden für die kommende Amtsperiode wiedergewählt. Neu in den Vorstand gekommen sind René Spanier (AGEVIS GmbH) und Dr. Andreas Schyra (PVV AG).

Andreas Grünewald gehörte dem VuV-Vorstand fast zwei Jahrzehnte an und trug als dessen Vorsitzender zur positiven Entwicklung des Verbandes bis hin zum heutigen Branchenverband maßgeblich bei. Seine wesentlichen Projekte und Themen waren die Einführung des VuV-Organisationshandbuches sowie die Gründung der eigenen Verbandsakademie. Grünewald stand dem VuV von sechs Amtszeiten drei als Vorstandsvorsitzender vor.

Sowohl die ehemaligen Vorstandskollegen als auch die beiden Geschäftsführer des Verbandes, Dr. Nero Knapp und Frank Engel, würdigten seine außergewöhnlich hohen Fachkompetenzen. „Mit Andreas Grünewald scheidet ein sehr geschätzter Vorstandskollege aus, der durch seine umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen den Vorstandsvorsitz einfach nur vorbildlich ausführte. Es wird weitergehen. Ich kann mir den Vorstand ohne ihn aber noch gar nicht vorstellen. Eine Ära geht zu Ende“, äußerte sich sein bisheriger Vorstandskollege Thomas Buckard. Die Mitgliederversammlung bedankte sich bei Grünewald mit sehr großem Applaus und wählte ihn zum Ehrenmitglied.

Neben Grünewald verlässt auch H. Christian Störkel den VuV-Vorstand. Er gehörte dem Team sechs Jahre an, was zwei Wahlperioden entspricht. Im Schwerpunkt begleitete er das Aufnahmeverfahren neuer Mitgliedsunternehmen. Vorbildlich prüfte er, ob und wer sich künftig VuV-Mitglied nennen darf. Auch mit ihm scheidet ein geschätzter Kollege aus den Vorstandsreihen aus. Die Mitgliederversammlung würdigte sein großes Engagement in Sachen der stets aufwendigen Prüfverfahren und wählte ihn ebenso einstimmig zum Ehrenmitglied.

Auf Andreas Grünewald und H. Christian Störkel folgen nun Dr. Andreas Schyra und René Spanier in den VuV-Vorstand. Sie wurden von der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit gewählt. Als quasi letzte Amtshandlung begrüßte Andreas Grünewald die beiden Neugewählten, dankte ihnen schon jetzt für ihr Engagement und wünschte ihnen eine ebenso bereichernde Zeit, wie er sie selbst erlebte. „Beide Kollegen sind anerkannte Branchenkenner. Mit langjähriger Markterfahrung komplettieren sie in idealer Weise unser bisheriges Vorstandsteam. Besonders freut mich, dass sich der Vorstand damit verjüngt und mit voller Power in die Zukunft gehen und sich den kommenden Herausforderungen der Branche widmen kann,“ so Grünewald.

Seit 20 Jahren ist die AGEVIS GmbH bereits VuV-Mitglied. René Spanier leitet sie neben zwei weiteren Kolleg:innen als Geschäftsführer. Dr. Andreas Schyra ist seit 2013 Vorstandsmitglied der PVV AG. Bereits zwei Jahre zuvor trat das Unternehmen dem VuV bei. Beide Herren bringen sich bereits bisher in Fachausschüssen und in der VuV-Akademie ein. Ihre Expertise wird in Verbandskreisen sehr geschätzt.

Die weiteren Vorstandsmitglieder Petra Ahrens, Thomas Buckard und Andreas Kitta freuen sich ebenfalls sehr auf die neue Zusammenarbeit und den Einzug junger und dennoch erfahrener Kollegen.

Nach Andreas Grünewald wird das Amt des Vorstandsvorsitzenden nicht neu besetzt. Die Mitgliederversammlung votierte dafür, die zeitintensiven Aufgaben auf mehrere Schultern und somit gerechter im Gesamtvorstand zu verteilen. So werden künftig die einzelnen Vorstandsmitglieder themenbezogen nach außen hin auftreten. Wer für welches Gebiet zuständig sein wird, entscheidet eine gemeinsame Strategietagung im Mai.

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