blau direkt launcht Qonekto, die neue Softwarelösung für nahezu grenzenlose Datenkonnektivität zwischen dem Maklerverwaltungsprogramm AMEISE und externen Produktivitäts- und Automatisierung-Tools.

Mit seinem Kernprodukt, dem Maklerverwaltungsprogramm AMEISE, bietet blau direkt seinen Partnern seit jeher eine der führenden Lösungen für eine hochautomatisierte und effiziente Verarbeitung von versicherungsspezifischen Daten und Dokumenten.

Mittlerweile nutzen jedoch gerade die digital gut aufgestellten Makler-Unternehmer zusätzlich zu ihrem MVP vermehrt externe Produktivitäts- und Automatisierung-Tools, um auch im Bereich von Vertrieb, Marketing und Service effiziente und kundenfreundliche Prozesse zu errichten. Die Anwendungsfälle reichen von der Online-Terminbuchung (z.B. Calendly), über die Integration neuer Kommunikationskanäle (z.B. WhatsApp) bis hin zur Nutzung großer CRM-Systeme (z.B. Zoho CRM). Die Entscheidung, in diesem Bereich eher auf externe Tools zu setzen, begründen viele fortschrittliche Makler vor allem mit der enormen Entwicklungsgeschwindigkeit, die für MVP-Anbieter, die versuchen jede dieser Funktionen selbst abzubilden, kaum noch zu bewältigen ist. Die Anforderung an die MVP-Anbieter besteht also vielmehr darin, Schnittstellen zu entwickeln, über die der Makler externe Tools sauber mit seinem Kernsystem, dem MVP, verbinden und Daten austauschen kann.

blau direkt hat es seinen Partnern auch bisher schon ermöglicht, über technische Schnittstellen APIs externe Anwendungen mit dem MVP zu verbinden. Diesen Ansatz nutzen in der Praxis jedoch eher größere Partner wie etwa Vertriebe und Pools, da diese über entsprechende Programmierkenntnisse im Haus verfügen oder die finanziellen Ressourcen haben, um Prozessverbesserungen dieser Art für sich entwickeln zu lassen.

Mit dem Launch seiner neuen Konnektivitäts-Software Qonekto verändert der Lübecker Technologiepool diesen Status Quo fundamental. Qonekto versetzt ab sofort alle blau direkt Partner in die Lage, nahezu jeden digitalen Prozess und fast jede Automation, die sie in ihrem Unternehmen benötigen, selbst zu bauen-schnell, robust und ohne Programmierkenntnisse. Qonekto stellt die bislang umfassendste Erweiterung des Maklerverwaltungsprogramms von blau direkt dar, indem es das MVP sowohl mit den großen CRM-Systemen ZohoCRM und HubSpot*,als auch mit den mächtigen Automatisierungsplattformen Make.com und Zapier* verbindet und den Datenaustausch zwischen beiden Welten organisiert.

“Über das Basisprodukt Qonekto ONE erhalten Makler einen einfachen Zugang zu den Diensten Make.com und Zapier*. Mit den unzähligen Tools, die man über diese Plattformen verbinden kann, ist nun jeder Makler in der Lage, seine Prozesse so effizient, digital und kundenfreundlich zu gestalten, wie er sie haben möchte. Das kann z.B. der Einsatz von Kalendertools sein, die Nutzung von Aufgabenboards, oder die Bereitstellung von Formularen für bestimmte Kundenprozesse. Mit Qonekto können über 1.600 Anwendungen mit dem MVP verbunden und die relevanten Kunden- und Vertragsdaten ausgetauscht werden. Ineffiziente Insellösungen und kostspielige Programmierung gehören damit der Vergangenheit an.ˮ erklärt Ulf Papke, der die Entwicklung der Konnektivitäts-Software als Berater und Pilotpartner maßgeblich mitgestaltet hat.

„Makler verlangen mehr denn je nach Lösungen, um ihren Bestandskunden eine perfekte Kundenerfahrung zu ermöglichen. Das erfordert den Einsatz moderner, digitaler Tools und Standards. Mit Qonekto bietet blau direkt nun eine simple Lösung, die die Marketing- und Produktivitätspower von Zoho und Hubspot* für unsere Kunden eröffnet. Gemeinsam mit unseren besten Partnern aus der blau Community entwickelt, bewährt im Einsatzˮ erklärt Kai-Uwe Laag, CEO der blau direkt Gruppe.

Wie auch zahlreiche andere Anwendungen von blau direkt, wurde Qonekto im engen Austausch mit ausgesuchten Maklerpartnern entwickelt. Diese Pilotgruppe begleitete das Projekt von Anfang an, lieferte wertvollen Input entlang der Praxisanforderungen und testete die Software ausführlich auf Herz und Nieren. Im Betrieb sowie der Weiterentwicklung setzt blau direkt ebenfalls auf seine starke Community. Dafür sorgt der Wissenstransfer über den eigens aufgebauten Qonekto CAMPUS mit einer integrierten Anwender-Community. Im Campus stehen eine Vielzahl hilfreicher Anleitungen und Video-Tutorials zur Verfügung. Qonekto-Nutzer haben zudem die Möglichkeit an Q&As und Video-Calls teilzunehmen und sich innerhalb der Community mit Tipps, Tricks und Praxisbeispielen auszutauschen.

“Qonekto besteht aus den beiden Leistungspaketen Qonekto ONE und Qonekto CRM. Ambitioniertere Maklerbetriebe, die in Puncto Lead- und Kontaktmanagement oder auch Vertriebsautomatisierung skalierbare Lösungen auf hohem Niveau benötigen, setzen schon lange auf moderne CRM-Plattformen. Da kommt man an Anbietern wie Zoho CRM oder HubSpot auch im Maklermarkt nicht mehr vorbei. Und genau deshalb haben wir mit Qonekto eine robuste Lösung entwickelt, mit der ein Datenaustausch zwischen dem Maklerverwaltungsprogramm AMEISE und diesen CRM-Plattformen* organisiert wird- und dies in beide Richtungen. Mit Qonekto öffnen wir jedem Makler ein Tor zu einer ganz neuen Welt von nahezu unbegrenzten Möglichkeiten, die vorher nur sehr wenigen vorbehalten war. Darauf sind wir schon stolz.ˮ erklärt Björn Petersen, Geschäftsführer der Supersonic Group, deren Husumer Digitalagentur die Konnektivitäts-Software im Auftrag von blau direkt entwickelt hat.

*Zapier und HubSpot demnächst verfügbar

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Hanno Wienhausen wird zum 01.10.2024 Mitglied des Vorstands der Allianz Beratungs-und Vertriebs-AG (ABV).

Hanno Wienhausen hat langjährige Erfahrung im Allianz Vertrieb: Er begann seine Karriere bei der Allianz 2014 als Assistent des Vorstandsvorsitzenden der ABV und verantwortete anschließend einen Vertreterbereich, bevor er 2017 die Geschäftsstelle Wuppertal übernahm. Ab Januar 2020 leitete er die Vertriebsdirektion Berlin. Anfang 2022 wechselte der promovierte Jurist als Chief Underwriting Officer und Mitglied der Geschäftsleitung zur Allianz Suisse. Dort war er für das Schaden- und Unfallgeschäft verantwortlich und seit 2023 auch für die Ressorts Schaden und Automotive. Begonnen hat er seine berufliche Laufbahn im Jahr 2013 nach dem Studium bei der globalen Rechtsanwaltskanzlei Linklaters LLP in Düsseldorf und Tokio.

Hanno Wienhausen wird das ABV Vorstandsteam verstärken und sich in den kommenden Monaten auf künftige Aufgaben im ABV Vorstand vorbereiten.

Der Aufsichtsrat der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG hat am 5. September 2024 die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

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Anpassungen bei Allianz Agenturen und Geschäftsstellen als Grundlage für Zukunftsfähigkeit und weiteres Wachstum

Flächendeckende Präsenz mit mehr als 2.000 Agenturen steht weiter für Kundennähe und ist bundesweit überdurchschnittlich / Investitionen in urbane Wachstumsregionen und Digitalisierung

Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG (ABV) verantwortet die Ausschließlichkeitsorganisation, die digitale Beratungs- und Vertriebseinheit sowie den Vertrieb über Bankpartner der Allianz in Deutschland. Dazu gehören rund 8.000 selbstständige Vertreterinnen und Vertreter bundesweit. Das Vertriebsgebiet Nordost umfasst die Bundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin. Es sind aktuell rund 2.500 Allianz Agenturen, die in 18 Geschäftsstellen organisiert sind.

Das „ABV Zukunftsprogramm“ zur strategischen Weiterentwicklung sieht nun Veränderungen im Nordosten vor. „Wir blicken im Vertriebsgebiet Nordost auf eine jahrzehntelange Erfolgsgeschichte zurück“, sagt Andreas Schmid, Mitglied des Vorstands der ABV, verantwortlich für Vertrieb Nord. „Die Allianz hatte 1990 die Staatliche Versicherung der DDR übernommen. Diese Stärke und Alleinstellung im deutschen Markt ist und bleibt uns eine Verpflichtung – nah am Kunden, flächendeckend persönlich vor Ort. Dieses Versprechen haben wir beispielsweise in den Oder- und Elbefluten nachweislich und erlebbar – auch über den Kreis unserer Kundinnen und Kunden hinaus – unter Beweis gestellt.“

Fast 35 Jahre nach der Wiedervereinigung haben sich die Rahmenbedingungen in den neuen Bundesländern allerdings deutlich verändert: Eine rückläufige und im Quervergleich stark alternde Bevölkerung, eine schleichende Entvölkerung der ländlichen Regionen und die zunehmende Urbanisierung sind externe Treiber des tiefgreifenden Wandels im Nordosten.

„Wir haben aus einer Position der Stärke entsprechende Veränderungen beschlossen – mit dem Ziel, die unangefochten starke Marktposition der Allianz im Nordosten weiter auszubauen“, so Schmid. „Mit den beschlossenen Maßnahmen schaffen wir für mehr als 2.000 Agenturen in den neuen Bundesländern eine verbesserte Arbeitsgrundlage. Wir sind vor Ort: Die Dichte unseres Agenturnetzwerks bleibt für unsere Kundinnen und Kunden auch nach den Anpassungen über dem bundesweiten Durchschnitt.“

Die Veränderungen im Nordosten sind Teil des strategischen ABV Zukunftsprogramms, mit dem das Unternehmen bereits seit Anfang 2023 wichtige unternehmerische und strategische Weichenstellungen vorgenommen hat. Es bildet für die ABV die Grundlage, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein und weiter stärker als der Markt zu wachsen.

Mit der Fortsetzung des ABV Zukunftsprogramms soll der Agenturvertrieb urbaner, unternehmerischer, digitaler und jünger werden. Dazu ist Folgendes vorgesehen:

Insbesondere in ländlichen Regionen erfolgt eine Straffung des Agenturnetzwerks. Im Sinne unserer sozialen Vertragspartnerschaft bieten wir rund 15 Prozent der selbstständigen Vertreterinnen und Vertreter des Vertriebsgebiets Nordost neue Perspektiven für eine veränderte Tätigkeit – beispielsweise als Agenturpartner oder Kundenberater im Vertrieb.

Mit mehr als 2.000 Allianz Agenturen bleibt das Vertriebsgebiet Nordost ab 2025 weiterhin die stärkste und größte Vertriebsorganisation im deutschen Markt und innerhalb der vier Vertriebsgebiete der ABV.

Die ABV investiert in die Gründung neuer, größerer Agenturen in urbanen Zentren in Nordost sowie in die Digitalisierung und damit in die digitalen Fähigkeiten ihrer Vertreterinnen und Vertreter.

Die ABV schließt drei der 18 Geschäftsstellen im Vertriebsgebiet Nordost, um die Strukturen in der Ausschließlichkeitsorganisation in Nordost zu straffen. Die verbleibenden 15 Geschäftsstellen übernehmen die betroffenen Angestellten und Aufgaben. Alle weiteren Funktionen bleiben in der aktuellen Stärke unverändert bestehen. Betriebsbedingte Kündigungen wird es nicht geben.

Für Produktgenerationen, die noch aus der Staatlichen Versicherung herrühren, vereinheitlichen wir den Service für Kundinnen und Kunden durch eine neue, zentrale Betreuungseinheit, die auf die Besonderheiten der regionalen Produkte, wie beispielsweise der „Erweiterten Haushaltsversicherung“ (EHV), spezialisiert ist.

Gleichzeitig wird das Engagement in der Erstausbildung für Kaufleute für Finanzen und Versicherungen sowie Bürokaufleute auf 100 Einstellungen pro Jahr erhöht.

„Wie in vergleichbaren Fällen der Vergangenheit auch, ist sich die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG ihrer Verantwortung als Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden und als Geschäftspartner für ihre Vertreterinnen und Vertreter sehr bewusst”, so Andreas Kanning, Vorstandsvorsitzender der ABV. „Wir reagieren frühzeitig auf die grundlegenden Veränderungen aus Demografie und Kundenverhalten. Unser strategisches Zielbild für die ABV bleibt: Wir wollen erfolgreiches und profitables Wachstum in unserem Agenturvertrieb und damit die langfristige Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Geschäftsmodells – und damit auch der hervorgehobenen Marktstellung im Nordosten.“

Sämtliche Maßnahmen wurden mit den zuständigen Arbeitnehmergremien bereits abschließend verhandelt. Die regionale Interessenvertretung der Vertreterinnen und Vertreter wurde zu den Maßnahmen und den dahinterstehenden Entscheidungen frühzeitig informiert. Die Angestellten und die Vertreterinnen und Vertreter im Vertriebsgebiet Nordost wurden am 4. September 2024 umfassend über die Veränderungen informiert.

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Die über das Allgäu hinaus bekannte covero GmbHaus Bayern schließt sich der blau direkt-Gruppe an und wird somit direkter Ansprechpartner für die regionale Ruhestandsplanung in Bayern.

Gegründet im Jahr 2008 mit mittlerweile 21 Mitarbeitenden und zwei Standorten in Bad Wörishofen und Oberstaufen, bietet die covero GmbH ihren Privat- und Gewerbekunden maßgeschneiderte Produkte in den Bereichen Versicherungen, Finanzanlagen und Baufinanzierung. Die beiden Standorte der covero GmbH decken flächendeckend sowohl das Unterallgäu und Ostallgäu als auch das komplette Oberallgäu und den Landkreis Lindau ab. Nun hat sich die covero GmbH der blau direkt-Gruppe angeschlossen und fungiert vor Ort ab sofort als direkter Ansprechpartner für Makler, die Lösungen für ihre Nachfolge oder ihren Ruhestand suchen.

Die Mitarbeiter sowie die 2 Standorte bleiben unverändert und erhalten. Die Geschäftsführung wird weiterhin von Jochen Ried und Dominic Lauterer vertreten. Die covero GmbH war bereits vor dem Beitritt zur blau direkt-Gruppe langjähriger angeschlossener Partner bei blau direkt und profitiert somit weiterhin von der umfangreichen und leistungsstarken Systemwelt des Lübecker Technologiepools.

Jochen Ried, Geschäftsführer covero GmbH, über den Beitritt zur blau direkt-Gruppe: “Wir haben uns der blau direkt-Gruppe angeschlossen, da es unser Ziel ist, künftige technische und regulatorische Herausforderungen zu meistern, um weiterhin unternehmerisch erfolgreich zu sein und uns und unseren Mitarbeitern einen sicheren und zukunftsträchtigen Arbeitsplatz zu sichern. Als Partner der regionalen Ruhestandsplanung mit blau direkt bieten wir Maklerunternehmen im Allgäu einen direkten, persönlichen Ansprechpartner vor Ort für Nachfolge- und Ruhestandslösungen. ˮ

Dirk Henkies, Ruhestands- und Strategieexperte bei blau direkt: “Mit dem Anschluss der covero GmbH unter der Führung von Jochen Ried und Dominic Lauterer haben wir einen weiteren starken Partner für unsere regionale Ruhestandsplanung gewinnen können. Somit bieten wir Maklerunternehmen im gesamten Allgäu persönliche Unterstützung und Beratung, wenn es um Themen der Nachfolge und der Ruhestandsplanung geht.ˮ

blau direkt verfolgt mit der Beteiligung an der covero GmbH neben der weiteren Präsenzstärkung in Bayern das Ziel, die regionale Ruhestandsplanung von blau direkt weiter auszubauen. Durch den Anschluss der covero GmbH zur blau direkt-Gruppe, deckt die regionale Ruhestandsplanung nun weitere Standorten in Bayern ab und stellt Maklern in diesen Regionen weitere persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.

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Marcus Aßmuth zum anhaltenden Boom dualer Studiengänge

Für Marcus Aßmuth, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und unter anderem für das Studienangebot verantwortlich, sind duale Studiengänge längst ein fester Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Sie bieten einen Berufseinstieg ohne Umwege und die optimale Verzahnung von Theorie und Praxis. Darüber hinaus knüpfen die Studierenden durch die Praxisphasen im Unternehmen häufig schon während des Studiums wertvolle Kontakte, die wichtig für die spätere Laufbahn sind. Warum das auch für Unternehmen enormes Potenzial bietet, erläutert Marcus Aßmuth im aktuellen DVAG-Marktblick.

Seit Jahren erfreuen sich duale Studiengänge bei jungen Menschen einer enormen Beliebtheit. Einschlägige Informationsportale listen allein in Deutschland inzwischen 1.641 duale Studiengänge in ihrer Datenbank auf.* Dennoch steht das duale Modell auch immer mal wieder in der Kritik. Das Angebot sei zu spezialisiert und gehe häufig inhaltlich nicht ausreichend in die Tiefe.

Qualität macht den Unterschied

In dem breiten Angebot an dualen Studiengängen ist es für Unternehmen zunehmend schwer, überhaupt wahrgenommen zu werden, geschweige denn hervorzustechen. Doch die Vorteile für Unternehmen, ein duales Studium anzubieten, liegen auf der Hand: Nachwuchskräfte werden von Beginn an in den Arbeitsalltag integriert, können mit ihren erlernten Fähigkeiten neue Perspektiven einbringen und langfristig an das Unternehmen gebunden werden.

Dies gelingt jedoch nur, wenn das Studium auch qualitativ überzeugt. Aus diesem Grund setzen wir bei der Deutschen Vermögensberatung neben einem modernen Campus, einer umfassenden individuellen Unterstützung und einer familiären Atmosphäre auch auf Dozenten, die selbst aus der Wirtschaft kommen und die Bedürfnisse der Studierenden nachvollziehen können. Die spezifischen Anforderungen der Allfinanzberatung werden zudem besonders berücksichtigt und die Absolventen optimal für die komplexen Aufgaben in der Finanzberatung qualifiziert. Ein Konzept, das sich seit inzwischen mehr als 15 Jahren bewährt.

Gemeinsam mit der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) bietet die Deutsche Vermögensberatung seit 2008 den dualen Bachelorstudiengang „Betriebswirtschaft, Spezialisierung Finanzvertrieb“ an und die stets hohen Absolventenzahlen bestätigen unseren Erfolg. Seit 2014 haben wir für unser duales Studium einen unternehmenseigenen Campus in Marburg – modern, familiär und in unmittelbarer Nachbarschaft der Unternehmensholding und des Zentrums für Vermögensberatung. So werden die Studierenden von Beginn des Studiums an in unsere Unternehmenskultur eingebunden und erleben, was es bedeutet, in einem Familienunternehmen tätig zu sein.

Perspektiven aufzeigen: vor, während und nach dem Studium

Ob die Studierenden das duale Studium lediglich als Sprungbrett in die Branche oder zum Start einer Karriere im Ausbildungsunternehmen nutzen, lässt sich natürlich nicht vorhersagen. Doch um als Unternehmen engagierte Absolventinnen und Absolventen nicht an den Markt zu verlieren, bieten wir ihnen bereits während des Studiums attraktive Perspektiven.

Ein zentraler Faktor für die hohe Absolventenquote unseres dualen Studiums ist unser transparentes Karrieresystem. Es hilft Berufseinsteigern, ihre eigenen Karriereziele klar zu formulieren und darauf hinzuarbeiten. Darüber hinaus bieten wir seit 2019 auch einen berufsbegleitenden Master an, um auch diejenigen abzuholen, die sich nach dem Bachelor noch weiter qualifizieren wollen. Der Masterstudiengang ist auch für Absolventen anderer Hochschulen sehr attraktiv, die einen akademischen Zugang zum Vermögensberaterberuf suchen. Wie bei unserem Bachelorstudiengang bieten wir den Studierenden eine umfassende Förderung und eine individuelle Betreuung. Denn auch das ist für viele junge Menschen heute entscheidend beim Berufseinstieg: nicht nur wahrgenommen, sondern vor allem auch individuell gefördert zu werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Spezialisierung für Vermittler:innen im wachsenden Markt der Cyberversicherungen

Die DVA erweitert ihre erfolgreiche Expertenseminar-Reihe und bietet ab November die Qualifizierung zum/zur ‘Experten/-in Cyberversicherung (DVA)’ an. Vermittler:innen können sich spezialisieren, um ihre Kunden kompetent im Cyberversicherungsmarkt zu beraten.

Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) startet im November eine neue Weiterbildung zum/-r ‘Experte/-in Cyberversicherung (DVA)’. Diese Qualifizierung richtet sich speziell an Vermittler:innen, die sich im dynamischen Bereich der Cyberversicherung weiterentwickeln und ihre Beratungs- und Vertriebskompetenzen stärken möchten.

Die DVA baut damit auf ihre langjährige Expertise in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in der Versicherungsbranche auf. Mit der neuen Weiterbildung bietet sie eine praxisnahe und zielgerichtete Schulung, die den steigenden Anforderungen des Marktes gerecht wird und den Teilnehmenden ermöglicht, sich als kompetente Ansprechpartner für Cyberversicherungen zu positionieren.

In einer zunehmend digitalisierten Welt nehmen Cyberrisiken stetig zu. Unternehmen aller Größenordnungen sind potenziellen Gefahren wie Cyberangriffen, Datenlecks und Ransomware ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird die Nachfrage nach kompetenter Beratung und passgenauen Cyberversicherungsprodukten immer größer. Die neue Weiterbildung der DVA ‘Experte/-in Cyberversicherung (DVA)’ adressiert genau diesen Bedarf und qualifiziert Vermittler:innen, ihren Kunden umfassenden Schutz anzubieten.

Die Weiterbildung richtet sich an erfahrene Vermittler:innen, die Gewerbekunden im Bereich der Cyberversicherung betreuen. Sie ist besonders für diejenigen geeignet, die bereits über die Sachkunde gemäß § 34d GewO verfügen und ihr Fachwissen erweitern möchten, um sich in einem dynamischen und wachsenden Marktsegment zu positionieren.

„Mit dem neuen Expertenseminar zur Cyberversicherung bieten wir Vermittlern eine einmalige Möglichkeit, sich in einem der aktuell wichtigsten und zugleich herausforderndsten Themenbereiche der Versicherungsbranche zu spezialisieren”, so Magdalena Kammhuber, verantwortliche Produktreferentin bei der DVA. „Wir sind überzeugt, dass diese Weiterbildung nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch die Vertriebschancen unserer Teilnehmer erheblich steigert.“

Die Teilnehmenden lernen, die Hauptrisiken der digitalen Welt zu identifizieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen wie DSGVO, NIS2 und IT-Sicherheitsrecht zu verstehen. Zudem werden praxisnahe Kenntnisse zu Schadenszenarien, Risikominimierung und den verschiedenen Deckungsbausteinen einer Cyberversicherung vermittelt. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten die Absolventen ein anerkanntes Zertifikat, das ihnen nicht nur tiefgehendes Fachwissen, sondern auch einen signifikanten Wettbewerbsvorteil verschafft.

Die Weiterbildung ‘Experte/-in Cyberversicherung (DVA)’ startet im November 2024. Interessierte Vermittler:innen können sich ab sofort über die Website der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) anmelden.

Mehr Infos unter https://www.versicherungsakademie.de/seminar/experte-in-cyberversicherung-dva-v7616 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Versicherungsakademie (DVA) GmbH, Arabellastr. 29, 81925 München, Tel: 089 45 55 47-0, Fax: 089 45 55 47-710, www.versicherungsakademie.de

AVxpert und DIPAY freuen sich, ihre neue Partnerschaft bekannt zu geben.

Gemeinsam haben sie ein innovatives Leistungspaket entwickelt, das Vermittlern nicht nur die Beratung zur Altersvorsorge erleichtert, sondern auch die Abwicklung moderner Vergütungsmodelle vereinfacht. Mit diesem neuen Angebot erhalten Vermittler Tools an die Hand, die sowohl Flexibilität als auch Transparenz fördern.

Eine starke Kombination für Vermittler

Die Kooperation zwischen AVxpert und DIPAY bringt viele Vorteile zusammen. AVxpert bietet Vermittlern einen innovativen Rechner, mit dem sie individuelle finanzmathematische Gutachten erstellen können. Diese können flexibel angepasst werden, damit die Kunden genau die Informationen erhalten, die sie brauchen – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.

DIPAY bringt die Expertise im Bereich alternativer Vergütungen ein. Vermittler können dank DIPAY unkompliziert und rechtssicher Vergütungen für Nettotarife, Servicegebühren oder andere Modelle abwickeln. Das ermöglicht ihnen, noch besser auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen und dabei gleichzeitig ihre eigenen Geschäftsprozesse zu optimieren.

Gemeinsame Ziele, gemeinsamer Erfolg

Die Kooperation soll Vermittlern vor allem eins bieten: Vereinfachung. Dank der engen Zusammenarbeit der beiden Unternehmen lassen sich Beratung und Vergütung optimaler kombinieren, sodass Vermittler effizienter arbeiten können.

„Wir wollen Vermittlern die besten Werkzeuge bieten, damit sie ihre Kunden optimal beraten und dabei flexibel auf deren Bedürfnisse eingehen können. Unsere Kooperation mit DIPAY ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung,“ erklärt Till Freudenreich- Geschäftsführer von AVxpert.

Auch DIPAY sieht großes Potenzial in der Zusammenarbeit. „Durch die Partnerschaft mit AVxpert können wir Vermittlern eine rundum durchdachte Lösung bieten. Sie können sich voll und ganz auf ihre Beratung konzentrieren, während wir mit unserer Plattform im Hintergrund für eine einfache, rechtssichere Abwicklung der Vergütungen, z.B. bei Nettotarifen, sorgen,“ sagt Dirk Erfurth, Geschäftsführer von DIPAY.

Über AVxpert:

AVxpert bietet Vermittlern eine innovative Plattform für Altersvorsorgeberatung. Mit einem flexiblen Baukastensystem lassen sich finanzmathematische Gutachten erstellen, die Kunden eine transparente und nachvollziehbare Übersicht bieten.

Über DIPAY:

DIPAY unterstützt Vermittler bei der Abwicklung alternativer Vergütungsmodelle. Mit Lösungen für Nettotarife, Servicegebühren und moderne Vergütungsstrukturen schafft DIPAY rechtssichere und effiziente Prozesse, die auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt sind.

Verantwortlich für den Inhalt:

Dipay GmbH, Kreuzeiche 11, 09212 Limbach – Oberfrohna, Tel: +49 (0) 37 22 – 9 00 04, https://dipay.de/

UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds ist im Juni um fast 17 Prozent abgestürzt

Anlegerkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte reicht erste Klage wegen Falschberatung ein

Rechtsanwalt Claus Goldenstein erwartet Einbrüche bei weiteren Immobilienfonds und rechnet mit einer Klagewelle

Die Abwertung des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union Investment hat erste juristische Konsequenzen: Die Anleger- und Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte hat in dieser Woche eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht. “Obwohl der Immobilienmarkt durchaus volatil sein kann, wurde der UniImmo Wohnen-Fonds selbst nach der Zinswende und dem Beginn des Ukraine-Krieges an risikoaverse Anleger vertrieben. Allein bei unserer Kanzlei haben sich deshalb bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert haben und sich betrogen fühlen. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten tausende Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Auf Union Investment und dessen Vertriebspartner, die Volks- und Raiffeisenbanken, rollt nun eine Klagewelle zu”, prognostiziert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Gründer und Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte. Seine Kanzlei hat sich auf Massenverfahren spezialisiert und unter anderem im Dieselskandal mehr als 65.000 Mandanten vertreten sowie das erste Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren geht es um die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg, die im Februar 2023 5000 Euro über die Volksbank Böblingen in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert hat. Während des Beratungsgesprächs hat die Anlegerin klar kommuniziert, dass sie mit ihrem Investment kein Risiko eingehen möchte, woraufhin ihr der offene Immobilienfonds von Union Investment empfohlen wurde. Ein Beratungsprotokoll wurde ihr nicht ausgehändigt.

Mit ihrer Klage, die am Landgericht Tübingen eingereicht wurde, zielt die Frau nun auf eine Rückabwicklung ihres Vertrages ab. “Unsere Mandantin hätte niemals in den Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das tatsächliche Risiko informiert worden wäre. Daher möchte sie ihr Investment rückgängig machen und verlangt auch die Rückzahlung von bereits bezahlten Verwaltungsgebühren sowie die Auszahlung einer Entschädigung in Höhe der Zinsen, die sie mit einem tatsächlich für sie geeigneten Finanzprodukt verdient hätte”, erläutert Rechtsanwalt Claus Goldenstein das Klageziel.

Anlegeranwalt erwartet weitere Einbrüche von Immobilienfonds

“Es ist unvorstellbar, dass ein offener Immobilienfonds überhaupt mit einem ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe vermarktet wird. Schließlich kennt der Immobilienmarkt sowohl Höhen als auch Tiefen. Dies hat sich ab dem Jahresende 2021 gezeigt, als die Transaktionen für Immobilien in Deutschland weitgehend zum Stillstand kamen und die Kaufpreise einbrachen”, ergänzt Goldenstein und führt fort:

“Trotz dieser Marktentwicklung wurde der Wert der im UniImmo: Wohnen-Fonds gehaltenen Immobilien noch über Monate sogar aufgewertet. Dies geschah zwar durch unabhängige Gutachter. Doch diese Gutachter wurden von Union Investment bestellt und bezahlt. Wie realitätsfremd deren Einschätzungen waren, zeigt die extreme Abwertung nach der Sonderbewertung im Juni dieses Jahres. Diese musste vorgenommen werden, weil Union Investment aufgrund zahlreicher Kündigungen von betroffenen Anlegern Liquidität schaffen musste, die eigenen Immobilien aber nur maximal 5 Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkaufen darf. Der Verkauf zu einem solchen Preis wäre jedoch vollkommen unrealistisch gewesen. So kam es dazu, dass der Fonds einbrach und Anleger über Nacht fast eine Milliarde Euro verloren.

Sicherheitsorientierten Anlegern hätte der Fonds unserer Meinung nach nie verkauft werden dürfen. Deshalb werden wir von Goldenstein Rechtsanwälte uns dafür einsetzen, dass betroffene Investoren ihr Geld zurückbekommen. Insbesondere für Anleger, die ab 2022 investiert haben, sehen wir gute Erfolgsaussichten. Aber auch frühere Investoren hätten wahrheitsgetreu über das tatsächliche Risikoprofil des Fonds aufgeklärt werden müssen und können deshalb klagen. Zudem erwarten wir, dass in den kommenden Wochen weitere Immobilienfonds Liquiditätsprobleme aufgrund von Kündigungen erleiden und ihre Immobilien verkaufen müssen. Dann wird sich bei weiteren Fonds eine Kluft zwischen der offiziellen Bewertung ihrer Immobilien und dem tatsächlichen Wert auftun. Die Leidtragenden werden die Anleger sein, die bestehende Schadensersatzansprüche unbedingt prüfen sollten.”

Weitere Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/uniimmo-wohnen-zbi-klagen/

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Goldenstein & Partner Rechtsanwälte, Hauptsitz Villa Quistorp, Hegelallee 1, 14467 Potsdam, Tel: +49 331 – 2 98 20 0, www.goldenstein-partner.de

Trotz Haushaltswoche und Koalitions-Krisen-Klima nahm sich Bundesfinanzminister Christian Lindner knapp ein Stunde Zeit, um im Paul-Löbe-Haus des Bundestages vor einer handverlesenen Zahl von ca. 100 Gästen das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der privaten Altersvorsorge vorzustellen.

Auch ‘k-mi’ war hier vor Ort. “Vom Sparen zum Investieren fürs Alter: Private Vorsorge mit dem Altersvorsorgedepot”, so der Titel der Veranstaltung, die von Anja Schulz, MdB und Berichterstatterin für Altersvorsorge und Kapitalmärkte der FDP-Bundestagsfraktion, moderiert und geleitet wurde. Zunächst zu Verfahren und Timing des Gesetzentwurfes selbst. Der Entwurf ist ein noch gut gehütetes Geheimnis! Er befindet sich, so Lindner, derzeit im “Vorhabenclearing”, u. a. mit dem Kanzleramt – noch vor der offiziellen Ressortabstimmung – also in einer sog. regierungsinternen Frühkoordination. Laut dem Finanzminister sind es noch “Stunden, Tage oder wenige Wochen”, bis sich der Bundestag mit dem Entwurf befasst. Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2026 geplant.

Lesen Sie bei uns exklusiv, welche Eckdaten und Details Christian Lindner in dieser Woche dazu schon preisgab: Zunächst verwies der FDP-Vorsitzende auf bisherige Reformschritte der Ampel in den beiden Säulen der Altersvorsorge bAV und GRV: In der bAV sollen Pensionskassen mehr Spielraum in der Kapitalanlage erhalten und u. a. die Risikokapitalquote angehoben werden. Zur Stützung der gesetzlichen Rentenversicherung wurde das ‘Generationenkapital’ entwickelt. Bei letzterem gelte die Devise “don’t try this at home”, so Lindner, da hier mit dem KENFO ein professioneller Vermögensverwalter am Werk ist, der zuletzt 11 % p. a. Rendite erzielt hat und u. a. Mittel einsetzt, die der Bund zu günstigen Konditionen aufnehmen kann. Die Förderung der privaten Altersvorsorge pAV sei bisher zu stark versicherungsorientiert gewesen durch ‘Riester’: Geringe Renditen, kaum noch Neuabschlüsse bzw. mangelnde Attraktivität. Riester verkörpere die deutsche Mentalität von ‘Gürtel und Hosenträger gleichzeitig’, so der Finanzminister.

Künftig soll es nun, basierend auf den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge, zwei Kategorien der Förderung geben: 1.) Für Produkte mit Versicherungscharakter in Form von Zulagen und steuerlicher Förderung sowie optional mit einer nur 80%igen Beitragsgarantie. 2.) Für ein Altersvorsorge-Depot ohne Garantie mit Wahlfreiheit für eigene Anlagen und gleicher steuerlicher Förderung und Zulagen. Die Bausteine und Module der Förderung vor allem für das Altersvorsorge-Depot sehen wie folgt aus:  ++ Nachgelagerte Besteuerung: Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, so dass Erträge in der Ansparphase den Zinseszinseffekt besser nutzen können  ++ Beitragsproportionale Förderlogik: Diese beträgt in der Grundzulage 20 Cent pro investierten Euro und “spare”, so Lindner, “Bürokratie und Nerven” u. a. durch den Wegfall einkommensabhängiger Beitragsberechnungen. Allerdings soll es für Geringverdiener und Berufseinsteiger zusätzliche Bonuszulagen geben  ++ Positivliste, Zertifizierung von Produkten: Das Gesetz wird eine Positivliste enthalten. Wenn es nach Lindner gehe, sind dort auch z. B. Einzelaktien möglich. Nicht möglich werden wohl komplizierte Options-, Hebel- oder Kryptoprodukte sein. Grundsätzlich liegt es an den Anbietern, förderfähige Produkte zu zertifizieren, was weitere Vereinfachung mit sich bringen soll.

Anja Schulz formuliert den Ansatz und die Idee der FDP hinter dem Altersvorsorge-Depot gegenüber ‘k-mi’ wie folgt: “Wir Freie Demokraten im Deutschen Bundestag finden: Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der klugen Nutzung des Kapitalmarkts. Statt allein aufs Sparen zu setzen, müssen wir die Chancen des Investierens nutzen. Der staatlich geförderten Altersvorsorge fällt hier eine Schlüsselrolle zu. Nach der Bauchlandung mit Riester muss sie aus ihrem engen Korsett an Kriterien befreit werden. Anstelle starrer Vorgaben braucht es Flexibilität und Verständlichkeit – es braucht echte Anreize für den langfristigen Vermögensaufbau.”

‘k-mi’-Fazit: Der Grundstein ist gelegt, nun kommt es auf die Details des Entwurfs an, insbesondere wie strikt die Positivliste dort ausgestaltet wird und dass die Zertifizierungshürden mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Aus unserer Sicht haben auch vollregulierte Sachwertprodukte wie AIF und ELTIF dort ihren Platz und ihre Berechtigung. In diesem Sinn und unter Einbindung des unabhängigen Vertriebs werden wir das kommende Gesetzgebungsverfahren auch konstruktiv begleiten. Das Altersvorsorge-Depot hat u. E. das Zeug, einen echten Impuls für die kapitalmarktorientierte Altersvorsorge zu geben und zusätzliche Chancen für unabhängige Vermittler zu eröffnen. Die Riester-Fesseln werden weitgehend abgelegt, die teilweise sehr lebensfremd sind, insbesondere, wenn man etwas Flexibilität in der Vorsorge und Anlage wünscht. Auch wenn es die FDP momentan in der Ampel schwer hat, ist hier anzuerkennen, dass unter einem FDP-Finanzminister wieder Schwung in die bislang verkrustete Politik zugunsten von Rente und Kapitalmarkt gekommen ist.

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Mehr Flexibilität bei Garantien wichtig

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass das Bundeskabinett am 18.9.2024 den Gesetzentwurf zur Novellierung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verabschiedete.

„Eine Überarbeitung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) war dringend nötig, um die zweite Säule der Altersversorgung zu stärken“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich sorgt nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer über eine bAV fürs Alter vor. Insbesondere sehen wir die Erhöhung und Koppelung der Geringverdiener-Förderung an die Lohnentwicklung positiv. So wird die Einkommensobergrenze für den Förderbetrag auf 2.718 Euro monatlich angehoben und sie soll unabhängig davon gelten, ob Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit arbeiteten. Das könnte dazu führen, dass die bAV zukünftig stärker für die Altersvorsorge genutzt wird und verhindert, dass Arbeitnehmer durch reguläre Gehaltserhöhungen aus der Förderung herausfallen. Außerordentlich wichtig ist uns dabei, dass kein Vertrieb ohne Beratung stattfindet.“

Der BVK regt an, dass eine größere Flexibilität bei Garantien – auch außerhalb von den nun erweiterten Sozialpartnermodellen – den Unternehmen ermöglichen würde, bessere Renditen für Versicherte zu erzielen. Auch sollten Betriebsrenten im Alter komplett zum Schonvermögen zählen und nicht anteilig auf etwaige Sozialleistungen angerechnet werden. Dies würde die Motivation bei Geringverdienern für die bAV erhöhen.

„Wir drängen zudem auf eine zügige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge durch die Riester-Rente“, so BVK-Präsident Heinz. „Denn angesichts des demografischen Wandels gewinnt eine umfassende Absicherung über alle drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich und privat – zunehmend an Bedeutung.“

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Am 17. September 2024 fand die Hauptstadtmesse der Fonds Finanz im Estrel Hotel in Berlin statt.

Die Veranstaltung, die sich in diesem Jahr mit einem überarbeiteten Besucherkonzept als Fachmesse für aktive Makler und Branchenexperten präsentierte, konnte knapp 2.000 Teilnehmende mit einem breit gefächerten Vortragsprogramm und vielfältigen Möglichkeiten zum Austauschen und Netzwerken überzeugen. Einen Rückblick gibt es unter www.hauptstadtmesse.de/rueckblick/.

Die diesjährige Hauptstadtmesse der Fonds Finanz richtete sich gezielt an Vertriebspartner und engagierte Branchenvertreter. Mit dem überarbeiteten Besucherkonzept ist es gelungen, den idealen Rahmen für intensiven fachlichen Austausch und Networking zu schaffen. Dank des Publikums aus Maklern der Fonds Finanz und des Deutschen Maklerverbunds, dazu etablierten Experten sowie motivierten Neumaklern und Einsteigern war die Messe erneut ein großer Erfolg.

Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz zeigte sich vollauf zufrieden: „Wir blicken auf einen rundum gelungenen Messetag zurück und sind glücklich darüber, dass unser Konzept so gut aufging und wir ein Fachpublikum mit so vielen engagierten Maklern gewinnen konnten. Ich habe durchweg positives Feedback von unseren Besuchern und den Ausstellern erhalten, die sich besonders über die hochwertigen Networking-Möglichkeiten und die gute Stimmung gefreut haben.“

In über 80 Fachvorträgen, davon 40 IDD-zertifiziert, sprachen erfahrene Redner aus der Branche über aktuelle Marktthemen, gaben Einblicke in ihren Arbeitsalltag, teilten Tipps und Tricks und beantworteten die Fragen der Zuhörer. Dazu waren 120 Aussteller vertreten, die Neuigkeiten zu Produkten und Leistungen präsentierten. Besonders beliebt und gut besucht waren die Auftritte der beiden Star-Redner, des erfolgreichen Unternehmers Wolfgang Grupp sowie der Bestsellerautorin und Kommunikationsexpertin Franca Lehfeldt. Am Abend konnten alle Teilnehmenden den Tag entspannt auf der Messeparty im Berliner Szeneclub Spindler & Klatt ausklingen lassen.

Interessiertes Branchenpublikum, das an der diesjährigen Hauptstadtmesse nicht teilnehmen konnte, darf sich den nächsten Messetermin der Fonds Finanz im kommenden Frühjahr bereits vormerken: Die MMM-Messe findet am Dienstag, den 18. März 2025 in München statt. Es sind wie gewohnt alle Besucher willkommen, die sich über die Versicherungsbranche und freie Maklerschaft informieren möchten. Weitere Informationen gibt es unter www.mmm-messe.de/.

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 31.000 Vertriebspartnern, 490 Mitarbeitenden und 380 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung von 292,4 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 11,1 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern). Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig. Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Christine Schönteich.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Private Krankenversicherung ist nach wie vor ein wichtiger Stützpfeiler zur Finanzierung unseres Gesundheitssystems.

Sie bietet Ihren Kunden durch eine Vielfalt an Tarifen die Möglichkeit, die Gesundheitsvorsorge zu finden, die zu den eigenen Vorstellungen passt – dauerhaft gesichert und geschützt vor jeder politischen Einflussnahme. Sie ist die perfekte Ergänzung für Beihilfeberechtigte und auch mit deutlich besserem Schutz für Selbständige und Angestellte die preiswerte Alternative zur GKV – auch wenn der Preis immer eine nachrangige Rolle spielen sollte.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbietern im Bereich der Privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte, Selbständige und Angestellte. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Beihilfeberechtigte

AXA/DBV (27,84 % der Nennungen)

Barmenia (15,72 %)

Signal Iduna (9,73 %)

Selbständige

Hallesche (17,21 %)

HanseMerkur (11,47 %)

Universa (9,65 %)

Angestellte

Hallesche (18,18 %)

HanseMerkur (10,82 %)

Universa (10,10 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen knapp 4.700 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 32.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Genossenschaft macht stark!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

WIFO GmbH hat seit dem 01. August 2024 Martin Krausz Gesamtprokura verliehen.

Der Ressortleiter für die Abteilungen Underwriting Leben, Underwriting Sach-Gewerbe, Antragsmanagement, Vertriebsinnendienst und Vertriebsaußendienst steigt damit in die Geschäftsleitung auf.

WIFO GmbH freut sich, bekannt zu geben, dass Martin Krausz ab sofort in die Geschäftsleitung aufsteigt und die Gesamtprokura erhält.

Martin Krausz ist seit über 17 Jahren bei WIFO tätig und verantwortet seit 2013 mehrere Bereiche als Ressortleiter. In seiner bisherigen Rolle leitet Martin Krausz die Abteilungen Underwriting Leben, Underwriting Sach-Gewerbe, Antragsmanagement, Vertriebsinnendienst und Vertriebsaußendienst. Diese Bereiche wird er auch weiterhin betreuen.

Christian Wetzel, Geschäftsführer der WIFO GmbH, erklärt: „Martin Krausz hat den Prozess hin zur neuen WIFO aktiv mitgestaltet und geformt. In den letzten Jahren ist er zu einer tragenden Säule der WIFO geworden. Die Geschäftsleitung hat sein Potenzial erkannt und ihm daher den nächsten logischen Schritt angeboten. Martin ist eine außergewöhnliche

Führungskraft, dessen Engagement und Vision maßgeblich zur positiven Entwicklung unseres Unternehmens beigetragen haben. Seine Fähigkeit, Teams zu motivieren und innovative Lösungen zu finden, macht ihn zu einem unverzichtbaren Teil unseres Führungsteams.“

Sven Burkart, Geschäftsführer der WIFO GmbH, ergänzt: „Martin Krausz hat in den letzten Jahren durch seine herausragende Arbeit und sein unermüdliches Engagement maßgeblich zum Erfolg der WIFO beigetragen. Seine Fähigkeit, komplexe Herausforderungen zu meistern und gleichzeitig ein starkes Team zu führen, ist beeindruckend. Zudem ist er mit seiner nahbaren Art ein geschätzter Ansprechpartner unserer Maklerpartner. Ich freue mich sehr, ihn nun in der Geschäftsleitung willkommen zu heißen und bin überzeugt, dass er in seiner neuen Rolle weiterhin großartiges leisten wird.“

Martin Krausz kommentiert seine neue Position: „Mir liegt die Bindung zu den Maklern der WIFO sehr am Herzen. Ich werde gemeinsam mit meinen Teams weiterhin für den Aufbau und die Pflege der Kundenbeziehungen stehen. Die bereits jetzt schon seitens der Makler sehr geschätzten Servicelevels möchte ich nicht nur halten, sondern ausbauen. Zudem ist es mein Ziel, Potenziale in Mitarbeitern zu erkennen und zu fördern, die WIFO nach innen und außen zu repräsentieren und unsere Prozesse noch effizienter zu gestalten.“

Mit dieser Beförderung setzt WIFO GmbH ein klares Zeichen für Kontinuität und Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens. Martin Krausz wird in seiner neuen Rolle maßgeblich dazu beitragen, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Maklern fortzuführen und die Servicequalität weiter zu steigern.

Verantwortlich für den Inhalt:

WIFO GmbH, Gewerbering 15, 76287 Rheinstetten, Tel: 07242 930-0, Fax: 07242 930-100, www.wifo.com

Nach der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin steht nun auch die Ernennung der EU-Kommissarinnen und -Kommissare bevor.

Als Nachfolgerin von Mairead McGuinness, die sich während ihrer Amtszeit als EU-Kommissarin für Financial Services unter anderem für ein flächendeckendes Provisionsverbot stark gemacht hat, wird die Portugiesin Maria Luís Albuquerque vorgeschlagen. Albuquerque war von 2011 bis 2013 Staatssekretärin für Finanzen und von 2013 bis 2015 Finanzministerin Portugals.

In ihrem Mission Statement schreibt Maria Luís Albuquerque: „Gewährleistung des Schutzes von Verbrauchern und Kleinanlegern, Befähigung dieser Personen, fundierte Finanzentscheidungen zu treffen, und Erhöhung ihrer Beteiligung an den Kapitalmärkten, wobei auch an einer Strategie für finanzielle Allgemeinbildung gearbeitet wird.“ (Eigene Übersetzung; im Original: „Ensure the protection of consumers and retail investors, empower them to take informed financial decisions, and increase their participation in capital markets, also working on a strategy on financial literacy.“)

„Es bleibt abzuwarten, wie sie diese Ziele in konkrete Politik umsetzen wird“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der auch im Vorstand des europäischen Vermittlerdachverbands FECIF ist. „Die Kleinanlegerstrategie befindet sich im zweiten Halbjahr 2024 im Trilog-Verfahren und soll gegen Jahresende verabschiedet werden. Wir werden selbstverständlich auch mit der neuen Kommission in Kontakt treten, um die Interessen unserer Mitglieder und ihrer Kunden weiterhin erfolgreich zu vertreten.“

Die designierten Kommissionsmitglieder müssen nun Anhörungen vor den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments durchlaufen. Sobald alle 26 designierten Kommissionsmitglieder bestätigt worden sind, wird das Europäische Parlament in einem Zustimmungsvotum über die gesamte Kommission abstimmen. Anschließend ernennt der Europäische Rat alle Kommissionsmitglieder formell mit qualifizierter Mehrheit. Ein genauer Zeitplan liegt dafür derzeit nicht vor. Wir gehen jedoch davon aus, dass die neue Kommission im Herbst 2024 ihre Arbeit aufnehmen wird.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Lebensversicherer müssen den Kundennutzen ihrer Produkte stärker in den Fokus nehmen. Das fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

„Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht“, moniert BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Mehrere Versicherer müssten dringend nachbessern.

Die BaFin hatte im Mai vergangenen Jahres ihr Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht und darin dargelegt, was sie von den Unternehmen erwartet. Parallel dazu hatte sie verschiedene Aspekte der Produkte analysiert, darunter die Effektivkosten, die Abschlussprovisionen und die Stornoquote, und dabei Ausreißer identifiziert.

13 Lebensversicherer, die besonders auffällig geworden waren, hat die BaFin mittlerweile einer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügten manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des BaFin-Merkblatts. „Was wir bislang herausgefunden haben, entspricht nicht unseren Erwartungen“, sagte Wiens beim diesjährigen Strategiemeeting Lebensversicherung des Handelsblatts.

Dabei geht es der BaFin insbesondere um die Höhe der Effektivkosten und den Vertrieb von Produkten außerhalb des Zielmarkts. Die Effektivkosten geben an, wie stark die jährliche Rendite durch die Kosten gemindert wird. Bei den Produkten mehrerer Unternehmen betrugen sie zum Zeitpunkt, zu dem die Hälfte der Versicherten ihre Verträge vorzeitig gekündigt hatte, vier Prozent oder mehr. Die Unternehmen müssten also mit den dazugehörigen Kapitalanlagen eine Rendite mindestens in derselben Höhe erwirtschaften, damit die Kundinnen und Kunden davon profitierten. „Wenn die Effektivkosten so hoch sind, müssen die Versicherer prüfen, ob zumindest für diejenigen Kundinnen und Kunden das Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird, die ihren Vertrag ab dem genannten Zeitpunkt kündigen“, sagte Wiens. Nur dann könne von einem angemessenen Kundennutzen des Produkts die Rede sein.

Einige Lebensversicherungsprodukte sind zudem mit sehr hohen Stornoquoten aufgefallen – speziell in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein großer Teil der Kosten anfällt. Für solche Produkte dürfte ein angemessener Kundennutzen laut Wiens nicht gegeben sein. Ein hohes Frühstorno könne ein Hinweis dafür sein, dass die betreffenden Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarktes vertrieben wurden. „Wenn ein angemessener Kundennutzen fehlt, wenn ein Produkt also nicht den Bedürfnissen des Zielmarkts entspricht, dann ist das ein Missstand“, stellte Wiens klar. Und wenn die BaFin Missstände feststelle, dann werde sie auch einschreiten.

Wir können beispielsweise den Vertrieb von Produkten untersagen oder Maßnahmen gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern verhängen, wenn deren fachliche Eignung angesichts von Missständen in Frage steht“, erläuterte Wiens. Am liebsten wäre es der obersten Versicherungsaufseherin jedoch, wenn die BaFin solche Maßnahmen gar nicht erst ergreifen müsse, weil alle Lebensversicherungsprodukte nicht nur dem Anbieter nutzen, sondern nachweislich auch den Versicherten. Das seien die Versicherer ihren Kundinnen und Kunden schuldig – und das dürfe man auch von ihnen erwarten.

Über die Ergebnisse ihrer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfungen berichtet die BaFin auch in einem aktuellen Beitrag im BaFinJournal.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Schnell und unkompliziert: Mit dem Online-Rechner der VHV Allgemeine die Kosten für eine Photovoltaik-Versicherung ermitteln und in nur drei Minuten online abschließen

Umfasst auch Balkonkraftwerke und andere Steckersolaranlagen

Sofortiger Versicherungsschutz für Privat- und Gewerbekunden: Der Schutz greift bereits am Tag nach Abschluss der Versicherung

Vermittler können den Online-Rechner über vhv-partner.de personalisieren

Balkonkraftwerke boomen. Laut Bundesnetzagentur wurden im vergangenen Jahr mehr als 267.000 dieser Stecker-Solaranlagen in Deutschland in Betrieb genommen. Gegenüber 2022 ist das ein Plus von rund 175.000 Anlagen, das einspricht einem Zuwachs von 195 Prozent. Im laufenden Jahr sind bis Anfang August bereits rund 225.000 Anlagen neu hinzugekommen. Aber sind sie auch gegen Risiken wie Hagel, Sturm oder Diebstahl geschützt? Die VHV Allgemeine bietet eine Photovoltaikversicherung an, die in nur drei Minuten online abgeschlossen werden kann.

Kundinnen und Kunden in spe beantworten acht Fragen und haben dann die Gewissheit, dass ihre Photovoltaikanlage oder Steckersolaranlage, auch Balkonkraftwerk genannt, ab dem nächsten Tag versichert ist. Mit der Allgefahrendeckung „SOLARPROTECT“ der VHV Allgemeine ist die Anlage, solange sie auf dem Grundstück des Kunden oder der Kundin steht, gegen viele mögliche Beschädigungen abgesichert: Sturm, Hagel, Brand, Überspannung, Diebstahl oder Vandalismus. Zudem sind Solarstromspeicher mit bis zu 20 kWh Kapazität und Ladestationen (auch Wallboxen genannt) für E-Fahrzeuge ohne Aufpreis mitversichert.

Unabhängig und flexibel

Ein großer Vorteil des neuen Angebots ist, dass der Versicherungsschutz unabhängig von der bestehenden Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Somit müssen Kundinnen und Kunden ihre Gebäudeversicherung nicht anpassen oder umstellen. Der Tarif ist außerdem wohnort- und ZÜRS-Zonen-unabhängig, was zusätzliche Flexibilität bietet.

Sofortige Hilfe im Schadensfall

Nach einem Schaden können Kundinnen und Kunden Reparaturen bis 5.000 Euro sofort und eigenständig beauftragen. Es reicht, wenn die VHV Allgemeine im Nachgang informiert wird.

Für einen Jahresbeitrag ab 69 Euro kann die Versicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen und den Online-Abschluss finden Sie hier.

Online-Tarifrechner auch für Wärmepumpen

Auch wenn der nächste Winter noch weit weg ist: Es ist nie zu früh, sich um die Heizung zu kümmern. Ist die Installation einer Wärmepumpe geplant oder hat schon stattgefunden, ist es sinnvoll, diese Investition gegen Risiken abzusichern. Die VHV Allgemeine bietet ab sofort eine Wärmepumpenversicherung an, die in nur drei Minuten online abgeschlossen werden kann. Der Tarif „WÄRMEPUMPENPROTECT“ richtet sich an Gewerbe- und Privatkunden und bietet sofortigen Versicherungsschutz für verschiedene Arten von Wärmepumpen, inklusive Geothermie-Anlagen.

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Von 17 ausgewählten Branchen wird Unternehmen aus dem Finanzsektor weltweit am zweitwenigsten vertraut – nur Unternehmen aus dem Social-Media-Sektor werden kritischer betrachtet

Misstrauensvotum: Nur 40 % der hierzulande Befragte geben an, Unternehmen aus dem Financial-Services-Sektor zu vertrauen

Das 2023 Edelman Trust Barometer – Insights for Financial Services zeigt, welchen Teilbereichen besonders misstraut wird – und welche überraschend aufgeholt haben

Es steht nicht gut um das Vertrauen in die deutsche Finanzbranche, zeigt das aktuelle 2023 Edelman Trust Barometer – Insights for Financial Services. Von 17 ausgewählten Branchen schenken die Menschen weltweit Unternehmen aus dem Finanzsektor am zweitwenigsten Vertrauen – nur Unternehmen aus dem Social-Media-Sektor wird noch weniger vertraut. Nur 40 % der Befragten hierzulande geben an, Unternehmen aus dem Financial-Service-Sektor zu vertrauen – ein Misstrauensvotum, welches noch unter dem globalen Durchschnitt liegt (59 %).

Ein Blick auf einzelne Subsektoren der Branche zeigt: Krypto-Währungen und digitalen Assets wird in Deutschland tiefes Misstrauen entgegengebracht – nur 18 % der befragten Deutschen vertrauen diesem Subsektor (der Misstrauensbereich liegt zwischen 1 und 49 Prozentpunkten). Ebenso im Misstrauensbereich liegen die Bereiche Investment Management (34 %), Finanzberatung (33 %) und Fintech-Unternehmen (31 %).

Vision wird vermisst

In den neutralen Bereich zwischen 50 und 59 Prozentpunkten schaffen es Unternehmen der Sektoren Sachversicherer (53 %), Personenversicherer (51 %) und Banken (54 %). Letztere haben in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr eine erstaunliche Entwicklung hingelegt: Ihr Trust Score nahm um 16 Prozentpunkte zu – der Bankensektor hat also von 2022 auf 2023 in Deutschland deutlich an Vertrauen gewonnen. Diese Entwicklung koppelt sich vom Rest der global befragten Länder ab, wo Banken durchschnittlich nur zwei Prozentpunkte gewinnen konnten. Mit 63 % sprechen die global Befragten dem Bankensektor jedoch immer noch ein höheres Vertrauen aus als die Befragten hierzulande. Auf die Frage „Dienen die Finanzdienstleistungsunternehmen den Interessen aller gleichermaßen und gerecht?“ haben nur 27 % der Deutschen mit Ja geantwortet. Lediglich 32 % stimmten der Frage zu: „Haben sie eine Vision für die Zukunft, an die ich glaube?“

Allgemeine Ängste treiben die Skepsis

„Insgesamt legen die Ergebnisse ein fundamentales Vertrauensdefizit in einen wichtigen Bereich unserer Volkswirtschaft offen“, ordnet Holger Nacken ein, Managing Director Financial Services bei Edelman Smithfield. Hinzu kommt: Ein weiterer Rückgang des Vertrauens sei auch auf globaler Ebene zu erwarten. „Wir haben Ende vergangenen Jahres die Implosion des Krypto-Riesen FTX gesehen. In den USA haben Pleiten von Regionalbanken die meisten unvorbereitet getroffen. In der Schweiz gab es die von der Regierung geleitete Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, die das Vermögensverwaltungsgeschäft weltweit und auch das Schweizer Bankwesen umgestalten wird“, so Nacken. Kurz: Der gesamte Sektor stehe wieder in der öffentlichen Diskussion.

Eingebettet ist diese Sektor-Skepsis in gesellschaftliche und existenzielle Ängste: Aktuell fürchten sich die global Befragten sowohl im persönlichen Bereich (89 % vor einem Jobverlust) als auch im gesellschaftlichen Bereich (76 % vor dem Klimawandel, 72 % vor einem Atomkrieg). Ebenfalls verbreitet ist die Angst vor Inflation, die global bei 74 % liegt. Hier sind die Deutschen etwas optimistischer mit 69 %. Anders sieht es bei der allgemeinen ökonomischen Zuversicht aus: Der Aussage „In fünf Jahren geht es meiner Familie und mir besser“ stimmen global noch 40 % zu (50 % waren es im Vorjahr) – aber in Deutschland nur 15 %. Pessimistischer sind nur Japaner und Franzosen.

Der Weg zu mehr Vertrauen

Doch wie können Unternehmen der Finanzbranche in diesem Misstrauens-Klima Vertrauen schaffen? „Im Zentrum stehen hier Transparenz und Aufklärung, wobei der eigenen Belegschaft eine wichtige Rolle zukommt, denn hier gibt es auch positive Signale“, erläutert Nacken. Denn bei den Mitarbeiter:innen fällt die Vertrauensfrage ganz anders aus: Von allen untersuchten 17 Branchen ist das Vertrauen der Mitarbeiter:innen in den eigenen Arbeitgeber innerhalb des Finanzsektors mit 83 % am höchsten. „Hier bietet es sich an, die eigenen Angestellten glaubhaft in die Kommunikation einzubinden“, rät Nacken. Aufbau und Stärkung von Vertrauen seien heute vor allem eine Frage der Transparenz, der Ehrlichkeit und der Vorbereitung. Es sei nicht möglich, in einer sozial und global vernetzten Welt mit der notwendigen Schnelligkeit zu reagieren, ohne im Vorfeld eine gut durchdachte Strategie und Positionierung zu haben.

In der aktuellen Situation bestehe ein hohes Branchenrisiko: Die Probleme einzelner Finanzunternehmen strahlten negativ auf den gesamten Sektor ab. Nacken: „Je klarer ein Finanzinstitut seine eigenen Unternehmenswerte kommuniziert und öffentlich verstanden wird, desto besser sind seine Chancen, solche Krisen zu überstehen und sogar gestärkt daraus hervorzugehen.“

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Edelman GmbH, St. Martin Tower, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0)69 509546 320, www.edelman.de

Zum Abschluss einer Risikolebensversicherung muss laut dem OLG Dresden nur bei besonderen Umständen geraten werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem Urteil vom 26. April 2024 (Az. 3 U 79/23) die Rechte von Versicherungsmakler(innen) gestärkt und entschieden, dass diese ohne besondere Umstände nicht verpflichtet sind, ihren Kunden zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu raten. Der Fall betraf eine Klägerin, die ihren Versicherungsmakler verklagt hatte, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte von diesem nun Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro.

Ausgangspunkt des Rechtsstreites war ein gemeinsames Beratungsgespräch zwischen dem Beklagten, der Klägerin und deren verstorbenen Ehemann. Gegenstand dieses Beratungsgespräches waren neben einer Unfall- und Rentenabsicherung auch eine Risikolebensversicherung für den verstorbenen Ehemann. Was zu der Risikolebensversicherung besprochen wurde, blieben zwischen den Streitenden streitig. Während der Beklagte meinte, diese empfohlen zu haben, was aber sofort „abgeblockt“ worden sein soll, meinte die Klägerin, dass es ein hohes Interesse an dem Abschluss einer solchen Versicherung gegeben habe. In jedem Fall wurde das Beratungsgespräch durch den verklagten Versicherungsmakler nicht dokumentiert.

Während das Landgericht der Klage noch überwiegend stattgab, stellte das OLG Dresden klar, dass die Absicherung von Todesfallrisiken im Privatkundengeschäft in erster Linie auf subjektiven Vorstellungen des Versicherungsnehmers beruht und keine Pflicht des Maklers besteht, standardmäßig auf eine Risikolebensversicherung hinzuweisen. Eine Pflicht zum Anraten einer solchen Versicherung kann nur in Ausnahmefällen bestehen, etwa wenn eine besondere Gefährdung vorliegt, was im vorliegenden Fall nicht gegeben war. Zwar war der verstorbene Ehemann der Hauptverdiener, allerdings bestand kein mit einem Darlehen belastetes Eigenheim, er war auch nicht besonders gefährdet und die Klägerin war selbst Akademikerin. Sie hätte im ohnehin auch unwahrscheinlichen Todesfall ihres Mannes zumindest mittelfristig wieder arbeiten und für den Lebensunterhalt sorgen können. Das darüber hinaus der verstorbene Ehemann oder die Klägerin einen klaren Absicherungswunsch geäußert hätten, konnte das OLG Dresden auch nicht feststellen. Da es nach der Auffassung des OLG Dresden bei einer Risikolebensversicherung um keine besonders schwierige Versicherung handelt, wäre dann auch ein Abschluss zu erwarten gewesen.

Weiterhin betonte das Gericht, dass das Fehlen einer Beratungsdokumentation zwar Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer nach sich ziehen kann, dies jedoch nicht automatisch zu einer Beweislastumkehr führt. Laut dem OLG Dresden kann sich die Beweislastumkehr nur auf solche Umstände beziehen, die streitig sind und die hätten dokumentiert werden müssen. Diese Voraussetzungen lagen nicht vor. Das OLG Dresden äußerte ebenfalls Bedenken, dass eine „generelle“ Beweislastumkehr zu einer „uferlosen“ Haftung des Versicherungsmaklers führen würde, der dann praktisch schutzlos dastünde.

Damit musste die Klägerin nachweisen, dass der Makler eine falsche oder unzureichende Beratung durchgeführt hatte, was ihr jedoch nicht gelang. Aus diesem Grund hat das OLG Dresden sodann die Klage abgewiesen.

„Mit diesem Urteil stellt das OLG Dresden zwar Grenzen der Beratungspflicht von Versicherungsmaklern klar und betont die Verantwortung der Kunden, auch selbst über ihre Absicherungsbedürfnisse zu entscheiden. Es zeigt aber auch, wie schnell Haftung entstehen kann und, welche Bedeutung die gesetzlich verpflichtende Beratungsdokumentation hat. Versicherungsmaklern und Versicherungsmaklerinnen können wir trotz des positiven Urteils weiterhin nur raten, auch die Motive zu dokumentieren, weswegen ein bestimmter vom Vermittler empfohlener Versicherungsschutz abgelehnt wurde.“ so Rechtsanwalt Tobias Strübing der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing tobias.struebing@wirth-rae.de

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Mit Urteil vom 13.10.2023 zum Aktenzeichen 26 0 247/23 entschied das Landgericht Hannover, dass

  1. Anrufe und Mails an ehemalige Kunden, mit dem Ziel, diese zurückzugewinnen, wettbewerbswidrig sind, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
  2. Wettbewerbswidriges Verhalten des den Kunden neu betreuenden Maklers hieran nichts ändert.

Ein Versicherungsmakler, stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Strukturvertrieb, für den er zuvor selbst als Handelsvertreter tätig war, die Deutsche ProVentus AG (Antragsgegnerin). Diese hatte trotz ausdrücklichen Widerrufs der Kontakterlaubnis durch einen Kunden weiterhin unerlaubt Kontakt aufgenommen. Der Kunde wurde früher von dem Makler im Rahmen seiner Tätigkeit als Handelsvertreter für die Antragsgegnerin betreut. Nachdem sich der Antragssteller entschlossen hatte, selbständiger Versicherungsmakler zu werden und die Zusammenarbeit mit der Antragsstellerin zu beenden, wollte der Kunde weiterhin von ihm betreut werden und übertrug ihm ein Maklermandat. Gleichzeitig entzog er der Antragsgegnerin die bis dato bestehende Kontakterlaubnis.

Der Widerruf war wie folgt schriftlich formuliert:

“Hiermit kündige ich meinen Vertrag zu Ihnen und entziehe Ihnen gleichzeitig die Kontakterlaubnis [. .. ]. ”

Einige Woche darauf erfolgte ein versuchter Anruf und eine nachfolgende E-Mail durch eine Mitarbeiterin der Beklagten, die den Kunden wiederholt kontaktieren wollte.

Darin hieß es:

Betreff: telefonische Kontaktaufnahme

Sehr geehrter Herr (Name),

wie Ihnen in der letzten Mail von ProVentus mitgeteilt wurde, hat sich Ihr zuständiger Betreuer geändert. Ich habe Sie versucht telefonisch zu erreichen, leider hat dies nicht geklappt.

Ich würde mich gerne einmal bei Ihnen persönlich vorstellen, denn ich bin Ihre neue Ansprechpartnerin. Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich freuen, anbei meine Kontaktdaten.

Herzliche Grüße,

Gefordert wurde von dem durch Wirth-Rechtsanwälte vertretenen Makler hiergegen eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung dieser wettbewerbswidrigen Handlungen sowie die Androhung von Ordnungsgeld oder -haft bei Zuwiderhandlung.

Der Vertrieb argumentierte, dass der Makler selbst auch gegen Wettbewerbsregeln verstoßen habe, so durch Hinweise bzw. Aufforderungen an Vertriebspartner der Antragsgegnerin per WhatsApp und YouTube, deren Kunden umzudecken. Insoweit sei das Verhalten der Antragsgegnerin eine berechtigte Verteidigung gegen die Verstöße des Antragstellers gewesen und zudem sei die Kontaktaufnahmen gerechtfertigt gewesen, um den Kunden über die Folgen seiner Kündigungen zu informieren.

Das Gericht entschied zugunsten unseres Mandanten und untersagte der Antragsgegnerin die unerlaubten Kontaktaufnahmen. Das Urteil stellte klar, dass Verstöße unabhängig von etwaigem Fehlverhalten unseres Mandanten zu bewerten seien und der Schutz der Verbraucher Vorrang habe. Das Gericht betonte, dass selbst eventuelle unlautere Methoden unseres Mandanten die wettbewerbswidrigen Handlungen der Beklagten nicht rechtfertigen. Derartiges lasse die Schutzbedürftigkeit der Kunden gegenüber unzumutbarer Belästigung nicht entfallen und macht ihren Kontaktverbotswunsch nicht unwirksam.  Die Interessen seien getrennt zu beurteilen.  Der Schutz der Kunden vor unzumutbaren Belästigungen stehe im Vordergrund.

Das Gericht stellte klar, dass die Beklagte keine Berechtigung hatte, den Kunden erneut zu kontaktieren, nachdem dieser die Kontakterlaubnis widerrufen hatte. Der Versuch, durch unaufgeforderte E-Mails und Anrufe Kunden zurückzugewinnen, wurde als unzumutbare Belästigung und als wettbewerbswidrig eingestuft.

Ein Verstoß gegen diese einstweilige Verfügung führt zu Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Vorstand der Antragsgegnerin.

Der prozessführende Anwalt des Maklers, Rechtsanwalt Daniel Berger, Partner bei Wirth Rechtsanwälte, wertet die Entscheidung wie folgt: „Leider sind solche Verfahren immer wieder erforderlich, obwohl die Spielregeln eigentlich allen klar sein müssten. Bemerkenswert hier ist besonders, dass das Gericht sich auch mit der angebliche Wettbewerbsverstößen des Antragsstellers, des Maklers, beschäftigen musste. Aber die Ansage des Gerichts ist klar: Hier gibt es keine Aufrechnung der – angeblichen – jeweiligen Verstöße. Das Kundeninteresse und der Kundenwille sind entscheidend.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht Daniel Berger   info@wirth-rae.de

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

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Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) beim aktuellen und branchenweit anerkannten Rating „bAV-Kompetenz 2024“ mit der Bestnote „Exzellent“ ausgezeichnet.

Aufgrund ihrer langjährigen hohen Expertise wurde der WWK darüber hinaus das Sondersiegel „10 Jahre Top ausgezeichnet“ verliehen.

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor Partnervertrieb und Ruven Simon, Leiter bAV-Vertrieb bei der WWK erklären: „Die Auszeichnung mit der Bestnote ist eine starke Bestätigung für unsere stetig wachsende Serviceorientierung und unser Bestreben, die Verwaltung von bAV-Verträgen für Arbeitgeber durch Digitalisierung deutlich zu vereinfachen.

Darüber hinaus ist es uns gelungen, alle für die erfolgreiche Einrichtung der bAV notwendigen Arbeitsschritte für den Vermittler deutlich einfacher zu gestalten. Das Ergebnis spiegelt aber auch die hohe Leistungsfähigkeit unserer Produktgeneration WWK IntelliProtect® 2.0 und unsere strategische Ausrichtung auf das wachsende Geschäftsfeld der betrieblichen Altersvorsorge wider“.

Die bAV ist einer der wichtigsten Eckpfeiler im Bereich der Altersvorsorge. Das IVFP führt aus diesem Grund bereits seit dem Jahr 2010 Produktratings für die Direktversicherung durch. Darüber hinaus erachten es die Experten des IVFP für wichtig, die „bAV Kompetenz“ der Anbieter zu beleuchten.

Ziel des Kompetenzratings ist es, Finanzdienstleistern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern aussagekräftige Ergebnisse über die bAV-Expertise einzelner Versicherer zur Verfügung zu stellen. Dabei werden Anbieter anhand von knapp 90 Einzelkriterien in den vier Teilbereichen Beratung, Haftung, Service und Verwaltung geprüft und bewertet. Die finale Gesamtnote ergibt sich aus den gewichteten Teilbereichsnoten. Die WWK konnte beim aktuellen Rating des IVFP in allen vier Teilbereichen überzeugen. Die Auszeichnung bescheinigt dem Versicherer damit höchste bAV-Expertise.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Von der Beitragssumme der abgerechneten Produktion in Höhe von gut 2,1 Mrd. Euro entfallen inzwischen über 600 Mio. Euro auf das bAV-Geschäft (2023). Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

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