Die degenia Versicherungsdienst AG feiert ihr 25-jähriges Bestehen und nimmt dies zum Anlass, ihr Privathaftpflichtprodukt einer umfassenden Überarbeitung zu unterziehen.

Das neue Produkt zeichnet sich durch sinnvolle Deckungserweiterungen, eine risikoadäquate Prämienkalkulation und veränderte Annahmerichtlinien aus.

Familien profitieren künftig in der Variante “optimum”, die bereits ab 58,26 Euro eine Versicherungssumme von 15 Millionen Euro ohne Selbstbeteiligung bietet. Paare können den besten Privathaftpflichtschutz der degenia ab 46,73 Euro erhalten, während Singles ab 41,39 Euro ohne Selbstbeteiligung abgesichert sind. Der neue Hochleistungstarif bietet somit ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis. Die degenia legt zudem Wert auf Nachhaltigkeit und gewährt einen zusätzlichen Rabatt von 10% auf den Nettobeitrag für Kunden, die sich für die Online-Tarif-Variante entscheiden.

Aufgrund der Nachfrage von Maklern hat die degenia zahlreiche Leistungserweiterungen in das neue T23-Produkt integriert. Abhängig von der gewählten Tarifvariante sind nun u. a.  unmittelbare Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander bis zur jeweiligen Versicherungssumme oder maximal 15 Millionen Euro pro Person versichert. Im Tarif “optimum” sind auch Sachschäden der mitversicherten Personen untereinander bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgedeckt.

Zusätzlich werden nebenberufliche Tätigkeiten bis zu 25.000 Euro abgesichert, um dem Trend des nebenberuflichen Arbeitens gerecht zu werden. Die bisherige Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wurde um den Leistungsfall Kurzarbeit erweitert. Im Homeoffice sind Verletzungen von Datenschutzbestimmungen bis zu 5.000 Euro geschützt, während Be- und Entladeschäden bis zu 10.000 Euro abgedeckt sind. Neu ist auch die Übernahme der Selbstbeteiligung bei Car-Sharing Kraftfahrzeugen oder gemieteten E-Scootern bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Der Tarif bietet eine Neuwertentschädigung bis zu 10.000 Euro sowie den Schutz vor Verlust privater und beruflicher Schlüssel bis zur vereinbarten Versicherungssumme in der Ausprägung “optimum”. Kunden und Vermittler haben weiterhin die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungssummen von 15 Millionen Euro, 25 Millionen Euro oder 50 Millionen Euro, was maximale Flexibilität gewährleistet.

Um den Spielraum der Vermittler im Kundengespräch zu erhöhen, akzeptiert die degenia nun Vorverträge mit bis zu 2 Schäden in den letzten 5 Jahren und einer kumulierten Schadenhöhe von 10.000 Euro bei der Antragsannahme. Vorschadenbelastete Verträge werden im Onlinerechner von degenia mit einer abweichenden Prämie tarifiert und vor Zeichnung individuell geprüft.

Der neue T23-Tarif bietet bei einem Wechsel von anderen Haftpflichtversicherern zur degenia die Vorversicherergarantie und die Best-Leistungs-Garantie an. Kunden und Makler erhalten somit maximalen Schutz beim Versichererwechsel. Zusätzlich erhalten Kunden im Tarifwerk “optimum” eine Konditionsdifferenzdeckung, die sie mit den zukünftigen Mehrleistungen des degenia-Tarifs im Vergleich zum Vorvertrag ausstattet.

“Wir von degenia sind absolut davon überzeugt, unseren Kunden und Maklern mit der neuen degenia Privathaftpflicht T23 einen absoluten Hochleistungstarif zu fairen Prämien anbieten zu dürfen und freuen uns auf die Resonanz von Kunden und unseren Vertriebspartnern”, sagt Halime Koppius, Gründerin und Alleinaktionärin der degenia Versicherungsdienst AG. Weitere Infos unter https://degenia.de/produkte/recht-haftung/privathaftpflicht-t23/

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degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

De-Risking und Entlastung der Bilanz als wichtige Motive für Ausfinanzierung von Pensionszusagen

Das international führende Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon plc (NYSE: AON) hat erneut die aktuelle Stimmungslage von Unternehmen zur externen Kapitaldeckung von Betriebsrenten (Funding) beleuchtet. Das Interesse an der Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen ist gegenüber dem Jahr 2019 unverändert hoch. Rund vier von fünf befragten Unternehmen (78 Prozent) haben bereits eine Funding-Strategie umgesetzt oder planen, eine solche einzuführen.

Die wichtigsten Gründe für Funding-Lösungen sind die Entlastung der Bilanz (75 Prozent) und die Auslagerung von Finanzierungsrisiken, das so genannte De-Risking (58 Prozent). Am meisten genutzt wird das CTA (Contractual Trust Arrangement): Es kommt bei fast zwei Dritteln (63 Prozent) der Unternehmen zum Einsatz, die bereits eine Finanzierungslösung umgesetzt haben. Auf Platz zwei liegen Rückdeckungsversicherungen (42 Prozent).

Aktuell spielen Übertragungen auf Pensionsfonds (13 Prozent) und Rentnergesellschaften (4 Prozent) noch eine untergeordnetere Rolle bei der Kapitaldeckung von Betriebsrenten. Die Aon Studie lässt hier jedoch Wachstum erwarten, denn ein signifikanter Anteil der Befragten hält Pensionsfonds (21 Prozent) und Rentnergesellschaften (13 Prozent) für zielführende Wege zur Absicherung der Betriebsrenten. „Sowohl Pensionsfonds, deren Volumina stetig steigen, als auch das zuletzt durch die Möglichkeit von Buy-outs in den Fokus gerückte Instrument der Rentnergesellschaft bieten großes Potenzial für das De-Risking von vorhandenen Pensionsverpflichtungen – daher überrascht das verhältnismäßig große Interesse nicht“, kommentiert Angelika Brandl, Partner bei Aon.

Den langfristig angestrebten Ausfinanzierungsgrad, d.h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen nach IFRS/US-GAAP, geben drei Viertel der Unternehmen mit einem Wert von mehr als 60 Prozent an.  „Rund zwei Drittel der befragten Unternehmen haben ihren angestrebten Ausfinanzierungsgrad bereits erreicht. Dies ist ein solider Stand. Allerdings haben die restlichen Unternehmen teilweise noch ein gutes Stück der Wegstrecke vor sich, um die gewünschte Zielgröße bei der Ausfinanzierung zu erreichen. ” sagt Stephanie Zelosko, Senior Consultant bei Aon.

Die Studie spiegelt eine aktuelle Momentaufnahme wider. Befragt wurden im April und Mai 2023 insgesamt 31 Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen. Sie stammen aus einem breiten Branchenspektrum (Chemie / Pharma, Metall- / Elektroindustrie, Finanzen, IT & Telekommunikation, Handel & Logistik, etc.).

Den Report gibt es hier zum Download.

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Auf dem Deutschen Mittelstands-Summit am 23.06.23 erhielt der Infrastrukturdienstleister blau direkt das TOP 100-Siegel bereits zum vierten Mal in Folge.

Heiko Kobold, Chief Financial Officer, hat blau direkt bei der Preisverleihung der TOP 100-Innovatoren vertreten und konnte somit die Auszeichnung persönlich von Ranga Yogeshwar, Wissenschaftsjournalist und Mentor des Innovationswettbewerbs, entgegennehmen. Die TOP 100 Auszeichnung vergibt compamedia bereits seit 1993 für besondere Innovationskraft und überdurchschnittliche Innovationserfolge an mittelständische Unternehmen. blau direkt zählt zudem bereits zum vierten Mal in Folge zu den TOP-Innovatoren.

“Ich freue mich sehr darüber, dass ich persönlich die TOP 100 Auszeichnung von Ranga Yogeshwar stellvertretend für blau direkt entgegennehmen konnte. Das wir bereits zum vierten Mal in Folge ausgezeichnet wurden, macht uns umso stolzer und zeigt, dass unsere kreativen Visionen und Ideen eine immense Wirkung haben. Wir sehen die TOP 100 Auszeichnung als weiteren Anreiz an, eine Zukunft zu gestalten, die von Fortschritt, Erneuerung und unbegrenztem Potenzial geprägt ist.”, so Heiko Kobold, CFO bei blau direkt.

In dem wissenschaftlichen Auswahlverfahren des Top 100 Wettbewerbs beeindruckte blau direkt besonders in der Kategorie “Innovationserfolg”. In Zeiten von Digitalisierung und Schnelllebigkeit sind Innovationen auf der technischen Ebene wie digitale Abwicklung, regelmäßige Bestandsaktualisierung und automatische Provisionsabrechnungen relevanter denn je.

Das mehrfach ausgezeichnete Maklerverwaltungsprogramm Ameise von blau direkt unterstützt beispielsweise Maklerpartner:innen in ihrem Arbeitsalltag, indem die Bestandsverwaltung komplett digitalisiert abläuft und bietet somit Zeit für die eigentlich wichtigste Aufgabe eines Maklers oder einer Maklerin: die Kundenberatung.

In Kombination mit der blau direkt Endkunden-App simplr können Makler:innen und ihre Kunden zeit- und ortsunabhängig Versicherungen und Investitionen auf einen Blick einsehen und sind somit immer auf dem aktuellsten Stand. Durch die intuitive Benutzeroberfläche erleichtert simplr das Verwalten der Daten und Dokumente. Dank innovativer RoboSave Technologie werden die bestehenden Verträge stetig überprüft und passende Vertragsoptimierungen vorgeschlagen.

Eine weitere blau direkt Innovation stellt das Softwarepaket Mailien dar. Das KI-basierte E-Mail-Marketing-System in Kombination mit individuellen Landingpages und den im MVP Ameise eingepflegten Daten sorgt für ein voll automatisiertes Bestandswachstum. Und nicht nur auf Produkt- und Dienstleistungsebene konnte blau direkt bei den Kriterien der TOP 100 Innovatoren überzeugen, so zeigt sich die Zufriedenheit der blau direkt Mitarbeiter:innen auch im Recruiting: Die meisten Neueinstellungen erfolgen aufgrund persönlicher Weiterempfehlungen.

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Verbraucherschutzverein kritisiert Abschlussbericht

Die Fokusgruppe private Altersvorsorge des Bundesministeriums der Finanzen hat am 18. Juli ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Der Bericht enthält nach erster Einschätzung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) durchaus gute Ansätze, ist aber insgesamt zu zögerlich. Die Fokusgruppe hat die Chance versäumt, die Weichen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu stellen. „Der große Wurf bleibt leider aus. Stattdessen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eigenständig informieren, wie sie an eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge kommen. Das ist für viele keine einfache Aufgabe“, sagt Stephen Rehmke, Vorstandssprecher beim BdV.

Die Versicherungswirtschaft dürfte vor allem angesichts der Beibehaltung des Drei-Schichten-Modells erleichtert sein. So kann sie den Menschen weiterhin ihre überteuerten, unrentablen und unflexiblen Lebensversicherungsprodukte aufschwatzen. „Das ist ärgerlich, weil das Riester-System gerade daran von Beginn an gekrankt hat“, sagt Rehmke. „Wenigstens ist der Versuch der Versicherungslobby gescheitert, der alten ‚Riester-Rente‘ nur das neue Label ‚Bürgerrente‘ aufzupappen.“

Immerhin sollen Sparer*innen nach dem Willen der Fokusgruppe künftig auf deutlich bessere Alternativen zurückgreifen können. So wird empfohlen, auch Depots zu fördern, über die etwa die börsengehandelten Indexfonds (ETFs) bespart werden können, die nicht nur eine bessere Rendite erzielen, sondern auch günstiger und flexibler sind. Und: Von einer Verrentungspflicht des darüber angesparten Kapitals will man Abstand nehmen. Diese Pläne ähneln dem Vorschlag, den der BdV vor drei Jahren mit dem „Basisdepot-Vorsorge“ gemacht hat.

„Es braucht zudem eine klare und einheitliche Kostendarstellung, damit möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine gut informierte Auswahl treffen und gegen die gnadenlose Vertriebsmaschine von Banken, Versicherungen und Vermittlergesellschaften bestehen können“, sagt Rehmke. Hinzukommen sollten demnach transparente Informationen, ob und wie in der Kapitalanlage ESG-Kriterien erfüllt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die steuerrechtlichen Vorschriften künftig keine Unterschiede mehr zwischen den einzelnen Arten der Altersvorsorge machen, sondern sie im Wesentlichen gleichstellen.

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

“Die aba begrüßt es sehr, dass sich eine deutliche Mehrheit der Fokusgruppe private Altersvorsorge gegen einen öffentlich verantworteten Altersvorsorgefonds entschieden hat”,

erklärte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. in Berlin. “Eine solide gesetzliche Rente, eine entsprechend unseren Vorschlägen gestärkte betriebliche Altersversorgung und die vorgeschlagene Weiterentwicklung der privaten Vorsorge reichen aus, um die Altersversorgung in Deutschland zukunftsfest zu machen”, unterstrich Thurnes. Daneben bestünde kein Bedarf für einen öffentlich verantworteten Altersvorsorgefonds.

“Es ist gut, dass der Bericht sich nicht allein auf die private Vorsorge konzentriert. Die Empfehlung, die Geringverdienerförderung in der betrieblichen Altersversorgung auszubauen, deckt sich mit Ergebnissen des Fachdialogs zur Stärkung der Betriebsrenten, den das BMAS gemeinsam mit dem BMF durchgeführt hat. Damit kann die betriebliche Altersversorgung gerade bei den Niedrigverdienern einen weiteren großen Schub erhalten”, betonte Thurnes. Auch die Empfehlung bestimmte Formen der Förderung für die private Vorsorge auch für die betriebliche Altersversorgung nutzen zu können sei richtig. Die Erfahrungen habe man bereits im Bereich der sogenannten Riesterrente gemacht, denn rund 10 Prozent aller Riesterrenten würden als Betriebsrente organisiert.

“Die diskutierte Verwendung eines Altersvorsorgevermögens zum Erwerb von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung halten wir hingegen für äußerst bedenklich. Potenziell würde damit eine zusätzliche Belastung der Versichertengemeinschaft resultieren. Hier sollte nochmals kritisch geprüft werden”, forderte Thurnes.

“Bedauerlich ist aber, dass sich die Fokusgruppe nicht deutlicher für eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch Altersvorsorgeprodukte ausgesprochen hat. Menschen leben durchschnittlich deutlich länger als sie vermuten und sie verfügen über zu wenig Finanzwissen, um angesammeltes Kapital in eine lebenslange Leistung umzuwandeln. Deshalb brauchen wir nicht mehr Vermögensbildung, sondern mehr lebenslange Leistungen”, forderte Thurnes. “Das gilt im Übrigen auch für den derzeit geplanten Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Versorgungstechnisch ist das keine gute Idee, denn dies führt zu einer Risikokonzentration von Arbeitsplatz- und Altersvorsorgerisiko”, erläuterte Thurnes.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit nunmehr 85 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Verantwortlich für den Inhalt:

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

Interhyp setzt sich unter 13 Baugeldvermittlern durch und gewinnt in neuer Kategorie “Modernisierungskredite”

Abermals Bestnoten für Beratung und Service im Ranking des Wirtschaftsmagazins Euro

Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen, ist zum 18. Mal in Folge “Bester Baufinanzierer” im Test des Wirtschaftsmagazins Euro (Ausgabe 08/2023) und Gewinner der neuen Kategorie “Modernisierungskredite”. Insgesamt hat das Wirtschaftsmagazin EURuro gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut S.W.I. Finance in diesem Jahr 26 Baufinanzierungsanbieter unter die Lupe genommen.

“Egal, ob Neubau, Kauf oder Anschlussfinanzierung – Interhyp bleibt für alle Finanzierungen rund um die Immobilie die erste Adresse. Das gilt ganz besonders seit dem Zinsanstieg. Im aktuellen Zinsumfeld sind der Konditionsvergleich und persönlich auf das Finanzierungsvorhaben zugeschnittene Darlehen noch wichtiger. Für Interessenten geht es um die Frage, ob sie ihren Immobilientraum auch bei Zinsen um 4 Prozent solide finanzieren können”, sagt Jörg Utecht, CEO der Interhyp Gruppe.

Entsprechend kundenorientiert haben die Tester in den drei Kategorien Vermittler, Onlinebanken und Filialbanken geprüft. In Telefonaten, Online-Chats und bei Vor-Ort-Besuchen untersuchten sie, wie individuell und verständlich die Anbieter auf die komplexen Bedürfnisse der Kunden eingehen – und zu welchen Konditionen Darlehen angeboten werden. Interhyp setzt sich als Sieger unter den Vermittlern durch. Besonders viele Pluspunkte sammelte Interhyp laut Studienleiter Johannes Higle durch die “fast durchgängig hohe Kontaktqualität in Service und Beratung”.

Auch beim Thema Modernisierung im Bestand überzeugte Interhyp in puncto Beratung, Finanzierungsunterlagen und Beantragung. Jörg Utecht: “Spätestens seit der Energiekrise und dem Vorstoß ums Heizungsgesetz spielt die Finanzierung der energetischen Sanierung eine so wichtige Rolle wie nie zuvor. Das gilt für Erstkäufer ebenso wie für Eigentümer mit Bestandsimmobilie. Unser Ziel ist, durch passgenaue Finanzierungen einen Beitrag für den Klimaschutz, die Zukunftsfähigkeit von Objekten und den persönlichen Wohlstand zu leisten.”

Über Interhyp

Die Interhyp Gruppe ist eine der führenden Adressen für private Baufinanzierungen in Deutschland. Mit den Marken Interhyp, die sich direkt an die Endkundinnen und -kunden richtet, und Prohyp, die sich an Einzelvermittlerinnen und -vermittler und institutionelle Partner wendet, hat das Unternehmen 2022 ein Finanzierungsvolumen von 29,0 Milliarden Euro erfolgreich bei seinen über 500 Finanzierungspartnern platziert. Dabei verbindet die Interhyp Gruppe die vielfach ausgezeichnete Kompetenz ihrer Finanzierungsspezialistinnen und -spezialisten mit der Leistungsfähigkeit der eigenentwickelten Baufinanzierungsplattform HOME sowie kundenorientierten Digitalangeboten. Die Interhyp Gruppe beschäftigt rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist an über 100 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kundinnen und Kunden und Partner präsent.

Verantwortlich für den Inhalt:

Interhyp AG, Immobilienfinanzierer, Marcel­-Breuer­-Str. 18, D-­80807 München, Tel: 0049 89 20 30 70, Fax: 0049 89 20 30 75 1000, www.interhyp.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht Licht und Schatten bei den gerade veröffentlichten Reformvorschlägen der Fokusgruppe private Altersvorsorge des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

„Die Vorschläge sind für die Versicherungswirtschaft eher enttäuschend. Die Besetzung der Fokusgruppe ohne die Expertise der Vermittlerverbände hat die Zielsetzung von Anfang an bestimmt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Unsere außerhalb der Arbeitsgruppe eingebrachten konstruktiven Vorschläge wurden dennoch teilweise berücksichtigt. Begrüßenswert ist die Beibehaltung des 3-Schichten-Modells und der Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge sowie eine stärkere Flexibilisierung in der Auszahlungsphase. Skeptisch beurteilen wir die Pläne, die Altersvorsorge über sogenannte Altersvorsorgedepots den volatilen Kapitalmärkten zu überlassen.“

Laut BVK sind Renten und Mindestgarantien für die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bei der Altersvorsorge für die Planbarkeit der Bürger enorm wichtig. Offenbar ist es der Versicherungswirtschaft innerhalb der Fokusgruppe nicht gelungen, dies zu verdeutlichen.

Der BVK wird die Reformvorschläge nun intensiv prüfen und den weiteren Prozess konstruktiv begleiten. Statt eines fragwürdigen Neustarts der privaten Altersvorsorge plädiert der BVK weiter für eine vernünftige Reform der seit über 20 Jahren bestehenden Riester-Rente.

Die Vermittler erfüllen einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag und stehen weiterhin mit ihrer Expertise als ehrbare Versicherungskaufleute für qualifizierte Altersvorsorgeberatung zur Verfügung.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der Abschlussbericht der Fokusgruppe ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zur notwendigen Reform der Förderung privater Altersvorsorge, der Hoffnung macht.

„Diese Hoffnung beruht maßgeblich darauf, dass sich für die zentralen Empfehlungen klare Mehrheiten gefunden haben. Dies berechtigt zu der Annahme, dass man im sich anschließenden Gesetzgebungsverfahren zu Ergebnissen kommt und der seit Jahren andauernde Stillstand aufgelöst wird“, meint Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands.

“Es ist eine bittere Erkenntnis, dass die Politik die gesamte Dauer der Niedrigzinsphase benötigt hat, um zu diesen Erkenntnissen zu kommen”, führt Klein weiter aus.

Die in den vergangenen Jahren beklagte mangelnde Rendite der Riester-Produkte ist daher auch politisch zu verantworten, kommentiert Klein.

Zu begrüßen ist, dass der Forderung nach der Einrichtung eines Staatsfonds mit einer klaren Mehrheit eine Absage erteilt wurde. Hier haben sich insbesondere auch die Vertreter der Wissenschaft für die Beibehaltung eines auf Wettbewerb beruhenden privaten Angebots eingesetzt. Ein klares Signal dafür, dass der Ruf nach dem Staat die Ultima Ratio bleiben muss.

Der Abschlussbericht sendet ein klares Signal an die heute bereits aktiven Riester-Sparer. Sie sollen in den Reformprozess mit einbezogen werden und ebenfalls die Möglichkeit erhalten, zugunsten von höheren Renditeerwartungen auf Garantien zu verzichten. „Dies ist insbesondere bei noch länger andauernden Sparphasen sinnvoll. Ebenfalls soll ihnen die erweiterte Flexibilisierung in der Auszahlungsphase zugutekommen. Mit dieser Einbeziehung der heutigen Riester-Sparer stärkt man das notwendige Vertrauen in die private Altersvorsorge. Ein daher unerlässlicher Schritt“, stellt Klein fest.

Klein lenkt den Blick auch auf die Selbständigen: „Die nun auf den Weg gebrachte Riester-Reform ist auch der längst fällige Startschuss für die Altersvorsorge-Absicherung der Selbständigen. Die Fokusgruppe hat deutlich hervorgehoben, dass die neue Produktwelt als Opt-out-Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige offen sein muss. Dies war immer auch eine Forderung des VOTUM Verbands“, so Klein.

“Packen Sie es nun endlich an!”, möchte man der Bundesregierung zurufen.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Der Abschlussbericht der Fokusgruppe der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge ist veröffentlicht.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-fokusgruppe-private-altersvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=6 .

„Was hier vorliegt, ist mehr als zu erwarten war!“ kommentiert der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, Norman Wirth. „Riester soll endlich reformiert werden und man verabschiedet sich von der problematischen Idee eines Staatsfonds bzw. eines öffentlich verantworteten Vorsorgefonds in der privaten Altersvorsorge.“

Nach erster Durchsicht des Berichtes sind folgende weitere Punkte zu begrüßen:

  • Bei Riester sind die Vorschläge überzeugend: die Garantien sollen fallen, es soll keine Verrentungspflicht mehr bestehen und eine Auszahlung soll zum Beispiel auch für die selbstgenutzte Immobilie verwendet werden können, sei es zur Sanierung, zum altersgerechten Umbau oder zur Tilgung einer Immobilienfinanzierung.
  • Es scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass risikoorientierter, offensiver vorgegangen werden muss, da ansonsten keine Chance besteht, die Altersvorsorgelücke zu schließen. Der klare Blick auf Großbritannien und die Vereinigten Staaten deuten eine Zeitenwende an.
  • Man will sich von der Pflicht zur Leibrente verabschieden, was sicherlich ein noch zu diskutierender Punkt sein wird, wie auch das Minderheitsvotum des GdV hierzu zeigt.
  • Der Vorschlag eines Altersvorsorgedepots, in dessen Rahmen Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden könnten, wäre eine zukunftsfähige Neuerung aus Sicht des AfW.
  • Das beim Thema der geringen Kosten einmal nicht die Vermittlervergütung prominent platziert wird, sondern vielmehr zur Senkung der Kosten Produkt- und Bürokratieanforderungen vereinfacht werden sollen, wird ausdrücklich begrüßt.

Es bleibt abzuwarten, was von den Vorschlägen der Fokusgruppe letztlich den Weg in ein Gesetzgebungsverfahren finden wird. „Die Uhr tickt. Reformen sind überfällig. Der AfW wird den Prozess weiter konstruktiv begleiten.“ so Wirth abschließend.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Heiko Hauser: “Die Weltwirtschaft wächst beinahe doppelt so stark wie Europa.”

Der nach der Corona-Zwangspause erwartete wirtschaftliche Aufschwung bleibt in der Europäischen Union aus. Dies geht aus dem aktuellen Kapitalmarktbericht der konzernunabhängigen Finanzberatungsgesellschaft Plansecur hervor. Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser erklärt unter Hinweis auf jüngste Wachstumsprognosen der EU-Kommission: “Die Weltwirtschaft wächst beinahe doppelt so stark wie Europa.” Für die globale Wirtschaft wird für das laufende Jahr ein Wachstum von 2,1 und für die Euro-Zone von 1,1 Prozent erwartet.

Zudem erweist sich die Inflationsrate im Euro-Raum mit aktuell 6,1 Prozent als hartnäckig, steht im jüngsten Kapitalmarktbericht von Plansecur. Zwar hat die Europäische Zentralbank im Kampf gegen die Inflation die Zinsen höher gesetzt, aber die Zinserhöhungen stellen zugleich eine Belastung für die Wirtschaft dar, so dass das Risiko einer Rezession in der zweiten Jahreshälfte bestehen bleibt, heißt es weiter.

Die aufwärts gerichtete Entwicklung an den Aktienmärkten ist laut Bericht vorrangig dem Hype um Künstliche Intelligenz (KI) zu verdanken. Als Kurstreiber werden die Technologiekonzerne Apple, Amazon, Microsoft, Tesla, Alphabet, Meta und Nvidia genannt. Zusammen machen die sieben Tech-Titel ein Viertel des gesamten nach Marktkapitalisierung gewichteten Indexwertes S&P 500 aus, heißt es im Finanzreport von Plansecur. Doch die KI-Blase könnte schon bald einer Ernüchterung weichen, schreiben die Verfasser.

“Chancen und Risiken liegen wie so oft nahe beieinander”, sagt Heiko Hauser. Er erläutert: “Während der Corona-Zeit sind viele vor allem auch junge Menschen in Deutschland in den Aktienmarkt eingestiegen. Im ersten Pandemiejahr 2020 haben rund fünf Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland erstmals in Aktien oder Aktienfonds investiert. In das Jahr 2023 ist Deutschland nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts mit rund 12,9 Millionen Aktionären gegangen, wenn man Investitionen in Aktienfonds und ETFs dazuzählt.” Der Plansecur-Geschäftsführer begrüßt die Aktienkultur und warnt zugleich: “Vor allem junge Menschen sollten nicht zu selbstsicher sein, dass man an der Börse stets den richtigen Riecher hat. Eine Finanzplanung, die wesentliche Risiken abdeckt und zugleich für einen finanziell abgesicherten Lebensabend reicht, muss weit mehr Komponenten als ein Aktiendepot umfassen.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten. Plansecur hat das “Vordenker Forum” ins Leben gerufen, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Preisträger sind Norbert Walter (2008), Bischof Wolfgang Huber (2009), Paul Kirchhof (2011), Jean-Claude Juncker (2014), Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Frank-Jürgen Weise (2016), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation (“Wirtschaftsweisen”, 2018) und Bassam Tibi (2019). Preisträger des Jahres 2022 war der Tech-Pionier Sebastian Thrun, den die Welt als “deutschen Star im Silicon Valley” bezeichnet.

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) führte von Dezember 2022 bis März 2023 eine umfassende Abfrage unter Versicherungsvermittlern durch.

Sie bildet die Grundlage für die BVK-Strukturanalyse, die eine Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Lage der Vermittlerbetriebe ermöglicht und als größte Studie ihrer Art in der Vermittlerbranche gilt.

„Erfreulicherweise konnten wir dabei feststellen, dass mehr als 50 Prozent der Teilnehmer ihre Einnahmen im Vergleich zu 2021 steigern konnten“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das ist sehr erfreulich und die Stimmung unter den Vermittlern scheint gut zu sein. Allerdings stellten wir auch fest, dass die durchschnittliche Altersstruktur der Vermittler mit 51 Jahren wieder ein Stück weit gestiegen ist, während der Anteil der unter 35-Jährigen nur bei 6,6 Prozent lag. Dies ist auch eine Folge der zunehmenden Regulierung unseres Berufsstands und der damit wachsenden Anforderungen, die junge Menschen den Beruf des Versicherungsvermittlers nicht attraktiv erscheinen lässt.“

Korrespondierend zu den Gewinnzuwächsen sind bei fast 75 Prozent der Teilnehmer die Bestände gewachsen. Mehr als ein Viertel konnte sogar ihre Bestände um mehr als fünf Prozent erhöhen, während sie bei nur 8,9 Prozent gefallen sind. „Diese positive Entwicklung liegt an einer allgemeinen Beitragssteigerung in der Versicherungsbranche insgesamt, insbesondere in den SHUK-Sparten“, kommentiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer die Ergebnisse, der beim BVK die Befragung und Auswertung begleitet. „Die Wechselbereitschaft liegt unter zehn Prozent. Der Anteil der Teilnehmer, die variable und damit unsichere Bonifikationen erhalten, liegt bei 85 Prozent, was wir kritisch sehen. Denn erwartungsgemäß sollten vertriebsabhängige Vergütungen im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD eher abnehmen.“

Aus den Zahlen der BVK-Strukturanalyse wurde erneut die umfangreiche und detaillierte Studie „Betriebswirtschaftliche Strukturen des Versicherungsvertriebs“ in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund erstellt. Insgesamt lieferten die 1.900 Antwortbögen die Basis für tiefe Einblicke in strukturelle Marktdaten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Vermittlerbetriebe. Fast 90 Prozent der Teilnehmer waren Einfirmenvertreter, 6,4 Prozent Makler und 3,7 Prozent Mehrfachvertreter. Erste Ergebnisse wurden in der Juli / August-Ausgabe der BVK-Verbandszeitschrift „VersicherungsVermittlung“ veröffentlicht. Die Studie wird im August in Zusammenarbeit mit dem VersicherungsJournal erscheinen.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Seit Tagen laufen die Diskussionen in den deutschen Medien auf Hochtouren: Die Koalition plant Änderungen an der Einkommensgrenze des Elterngeldes.

Paare, die gemeinsam mehr als 150.000 Euro verdienen, sollen in Zukunft kein Elterngeld mehr beziehen. Diese Änderung träfe vermutlich etwa 60.000 Familien in Deutschland. Doch wie sieht es für Familien abseits dieser Verdienstgrenze aus? Wie ist der aktuelle Stand beim Elterngeld? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) informieren und geben hilfreiche Finanztipps für den Start ins Familienleben.

Der Klassiker “Elterngeld”: Frisch gebackene Mütter und Väter haben alle Hände voll zu tun. Aus diesem Grund können sie bis zu drei Jahre zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber muss dies ermöglichen, allerdings kein Gehalt in dieser Zeit zahlen. Der Staat fängt den Verdienstausfall mit dem klassischen Elterngeld, auch Basiselterngeld genannt, auf: Wer nach der Geburt seines Kindes weniger oder gar nicht mehr arbeitet, bekommt in Deutschland bis zu 14 Monate lang Elterngeld. Damit sollen Familien und Alleinerziehende finanziell unterstützt werden und Eltern die Möglichkeit bekommen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Die Höhe des Elterngeldes ist davon abhängig, wie viel der jeweilige Elternteil vor der Geburt des Kindes verdient hat und ob Einkommen nach der Geburt wegfällt. Das Basiselterngeld liegt zwischen 65 und 100 Prozent des Nettoeinkommens des jeweiligen Elternteils – mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro pro Monat.

Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Eltern, die sich gemeinsam um Einkommen und Kinder kümmern möchten, werden besonders durch das Elterngeld Plus unterstützt. Es verbindet Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug und kann über die doppelte Dauer in Anspruch genommen werden. Damit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden. Denn mit dem Elterngeld Plus werden insbesondere die Pläne derjenigen anerkannt, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Ein Monat klassisches Elterngeld (Basiselterngeld) entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus also nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt hingegen in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen.

Langfristige Unterstützung: Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr – beziehungsweise bis zum 25. für Kinder in der Ausbildung. Anfang des Jahres 2023 erhöhte der Staat das Kindergeld und vereinheitlichte den Zuschuss: Pro Kind erhalten Familien nun 250 Euro Kindergeld, die bisherige Staffelung wurde abgeschafft. Eltern können Kindergeld für ihre leiblichen Kinder, für die Kinder des Ehepartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin sowie für adoptierte Kinder bekommen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern zusammenleben, sowie Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen.

Die Zukunft im Blick behalten: Trotz der staatlichen Förderungen spüren viele Eltern die finanziellen Belastungen. Wer deshalb über Sparmaßnahmen nachdenkt, sollte nicht kurzsichtig handeln. Am besten setzt man sich schon vor der Geburt des Nachwuchses mit einem Vermögensberater zusammen und lässt sich beraten. Denn auch wenn bestehende Verträge für die Altersabsicherung in der neuen Lebenssituation erst mal als zusätzlicher Ballast erscheinen – kurzerhand auszusteigen ist die schlechteste Lösung. Stattdessen kann man die Beitragszahlungen für Lebensversicherungsverträge bei vielen Gesellschaften zeitweise unterbrechen oder bei einer dynamischen Versicherung kurzfristig den dynamischen Erhöhungen widersprechen. Dadurch bleiben Beiträge und Leistungen in diesem Zeitraum auf dem bisherigen Niveau. Ebenso denkbar: private Lebens- und Rentenversicherungen eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen. Das Sparguthaben bleibt dabei erhalten und wird weiter verzinst.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 47 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung.

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Mitgliederversammlung des FPSB Deutschland wählt mit Henning Krischke neuen Schatzmeister 

FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Rolf Tilmes dankt Vorgänger Arndt Stiegeler für langjähriges Engagement – Erfolgreiche Wiederwahl bei zwei weiteren Vorstandsposten

Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. setzt auf Kontinuität und geht mit nur einer Veränderung im Vorstand die bevorstehenden Herausforderungen im Bereich des Financial Planning an. Die Mitgliederversammlung des FPSB Deutschland wählte Henning Krischke neu zum Schatzmeister. Der CFP®- und CFEP®-Professional ist Senior Berater Wealth Management Lösungen bei der DZ PRIVATBANK S.A. Außerdem ist der 43-Jährige als Dozent an der Akademie Deutscher Genossenschaften tätig.

Vorgänger Arndt Stiegeler, CFP®, CFEP®, hatte sich nach langjähriger Vorstandsarbeit nicht mehr zur Wiederwahl gestellt. FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Rolf Tilmes sprach Stiegeler im Namen des Verbandes Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus. Stiegeler, der als Selbständiger auf Honorarbasis als Financial Planner und Erbschafts- und Nachfolgeplaner tätig ist, habe die Entwicklung des Verbandes und das Financial Planning in Deutschland über viele Jahre maßgeblich mitgeprägt.

Wiedergewählt zum stellvertretenden FPSB-Vorsitzenden wurde Marcel Reyers, CFP® , EFA, und geschäftsführender Gesellschafter FINAKONS – Finanz Konsilium GmbH, Limburg a. d. Lahn. Als Beisitzer im Amt bestätigt wurde außerdem Manuel Wicke. Der CFP® -Professional arbeitet seit 2010 als Finanzplaner bei MLP in Erlangen.

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Eines der wichtigsten Branchentreffen im Versicherungs- und Finanzwesen geht in die nächste Runde: Am 08. September 2023 lädt die Fonds Finanz wieder zur Hauptstadtmesse ins Estrel Hotel Berlin ein.

Die diesjährigen Star-Redner, Linken-Politiker Dr. Gregor Gysi und der renommierte Journalist, Autor und Medienunternehmer Gabor Steingart, geben spannende Einblicke in aktuelle Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Darüber hinaus erwarten die Messebesucher rund 130 Aussteller und ca. 80 Fachvorträge, um sich zu informieren, auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Weitere Informationen und kostenfreie Messetickets gibt es unter www.hauptstadtmesse.de.

Die Hauptstadtmesse richtet sich an Versicherungs- und Finanzdienstleister sowie an alle Brancheninteressierten. Sie gilt als eine der wichtigsten Veranstaltungen zum Start des Jahresendgeschäfts. Die Messe bietet für die Teilnehmenden den idealen Rahmen, das eigene Netzwerk zu erweitern und in den aktiven Austausch mit den dort vertretenen Gesellschaften sowie den übrigen Messebesuchern zu gehen. An den Ständen der zahlreichen Aussteller können sich die Besucher über aktuelle Trends, Entwicklungen und Produkte informieren. In den rund 80 Fachvorträgen vermitteln Experten praxisnah ihr Wissen und teilen hilfreiche Tipps und neue Ideen für den Makleralltag. In vielen davon können darüber hinaus kostenfrei IDD-Stunden gesammelt werden.

In diesem Jahr haben die Messebesucher außerdem die Gelegenheit, den ehemaligen Vorsitzenden der Linksfraktion, Dr. Gregor Gysi, sowie den mehrfach ausgezeichneten Journalisten, Sachbuchautor, Medienunternehmer und Gründer der journalistischen Dachmarke “The Pioneer”, Gabor Steingart, live zu erleben – die Vorträge der Star-Redner sind immer ein Highlight des Messetags. Zu den weiteren Top-Referenten zählen bekannte Gesichter der Branche sowie etablierte Redner – darunter etwa Céline Flores Willers, Roger Rankel, Philip Wenzel, Jörg Laubrinus und Hans D. Schittly. Alle Besucher sind dazu eingeladen, den Tag bei der gemeinsamen Messeparty im angesagten Club Spindler & Klatt ausklingen lassen.

„Die Besucher der Hauptstadtmesse dürfen sich auch in diesem Jahr wieder auf eine ganze Reihe hochkarätiger Redner, Vorträge mit wertvollen Impulsen, Diskussionsrunden und Workshops freuen. Dazu haben sie die Möglichkeit, sich mit allen relevanten Vertretern der Branche persönlich auszutauschen und zu vernetzen. Wir laden alle Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler nach Berlin ein – und heißen auch Interessierte willkommen, die sich künftig erfolgreich in dem Berufsfeld etablieren möchten“, sagt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Wir rechnen in diesem Jahr mit einem neuen Besucherrekord auf der Hauptstadtmesse und haben zu diesem Zeitpunkt bereits mehr Anmeldungen als zur selben Zeit in den Vorjahren. Wir freuen uns über jeden weiteren Vermittler, der sich anmeldet. Es lohnt sich!“

Die Hauptstadtmesse findet am Freitag, den 08. September 2023, von 09.00 bis 18.00 Uhr im Estrel Hotel Berlin statt. Kostenfreie Messetickets gibt es unter www.hauptstadtmesse.de/anmeldung/.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Timo Dreger, in der internationalen Versicherungsbranche bekannt und geschätzt, wechselt zum 15. Juli ins Bergische Land.

Als Geschäftsführer verantwortet er die Bereiche Vertrag und Leistung. Mit seinem fundierten InsurTech-Wissen wird er mit digitalen Lösungen die Prozesse der Operative weiter optimieren und so effizient für das Wachstum der kommenden Jahre aufstellen.

DR-WALTER freut sich, die Ernennung von Timo Dreger (39) zum neuen Geschäftsführer und Chief Operating Officer (COO) bekannt zu geben. Mit seinen weitreichenden Kenntnissen im Bereich der Digitalversicherung wird Dreger eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung der Vertrags- und Schadenabteilung übernehmen.

Als weiterer Geschäftsführer wird Dreger eng mit CEO Reinhard Bellinghausen zusammenarbeiten und die digitale Transformation von DR-WALTER voranbringen. Sein Hauptaugenmerk wird darauf liegen, innovative digitale Lösungen und passende Strategien zu entwickeln, um interne Prozesse zu optimieren und den Kunden besten Service zu bieten.

“Wir sind sehr froh, mit Timo Dreger einen Digitalisierungsexperten mit Branchenwissen und internationalem Weitblick zu bekommen. Genau der richtige, um DR-WALTER für den Wachstumskurs in den nächsten Jahren bestens aufzustellen.”, kommentiert Bellinghausen.

“Es ist mir eine große Ehre, Teil des DR-WALTER-Teams zu werden und die digitale Transformation des Familienunternehmens mitzugestalten”, sagt Dreger. “Ich freue mich darauf, mit den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von DR-WALTER zusammenzuarbeiten, um innovative Lösungen zu entwickeln und unseren Kunden eine erstklassige Erfahrung zu bieten.”

Timo Dreger kann auf eine bemerkenswerte Karriere in der internationalen Versicherungsbranche zurückblicken. Er hat bei renommierten Unternehmen wie der Qatar Insurance Group, Assona (ein Tochterunternehmen der wefox Gruppe), Helvetia Versicherung und JDC Group AG gearbeitet. Während seiner Tätigkeit hat er erfolgreiche, digitale Geschäftsprozesse entwickelt und die Gesamtstrategie in diesen Bereichen verantwortet.

Er verfügt über einen Bachelor- und Masterabschluss in Wirtschaft und Management der Zeppelin Universität mit dem Schwerpunkt Innovation & Familienunternehmen.

DR-WALTER: weltweit gut versichert

Seit über 60 Jahren ist DR-WALTER Experte für Auslandsversicherungen. Das Unternehmen versichert jährlich 100.000 Reisende, darunter Urlauber, Studenten, Au-pairs, Freiwillige, Mitarbeiter im Ausland sowie ausländische Gäste in Deutschland und Europa. Das Spezialgebiet von DR-WALTER liegt in der Beratung und Entwicklung von Versicherungen für langfristige Auslandsaufenthalte.

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DR-WALTER GmbH, Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Tel: +49 (0) 2247 9194 -0, Fax +49 (0) 2247 9194 -40,

www.dr-walter.com

Der GREENtable ist eine branchenumspannende Initiative, die sich dem Thema Nachhaltigkeit aus sehr unterschiedlichen Blickrichtungen nähert. Zuletzt standen aktuelle Aspekte der EU-Taxonomie im Mittelpunkt der Arbeit.

Das mittlerweile 7. Treffen der Brancheninitiative GREENtable fand am 29. Juni statt. Die germanBroker.net AG (gBnet), Maklerverbund mit Sitz in Hagen, hat den GREENtable Ende 2021 ins Leben gerufen.

Der Austausch zu aktuellen marktrelevanten Themen speziell im Bereich nachhaltige Kapitalanlagen und Versicherungen steht bei jeder Sitzung fest auf der Agenda. Daneben gibt es jeweils ein Schwerpunktthema. Im Fokus des letzten Treffens stand die EU-Taxonomie. Der GREENtable begrüßte hierzu Dr. Markus Pieper als Gast und Dialogpartner auf EU-Ebene. Er ist parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und unter anderem Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE).

Im Dialog mit Dr. Pieper formulierten die Teilnehmer des GREENtable insbesondere zwei Anregungen mit Blick auf die EU-Taxonomie. Die Regulatorik müsse einerseits verständlicher werden, um überhaupt funktionieren zu können. Wenn sie greifen soll, ist es zudem erforderlich, die Menschen zu informieren, zu motivieren und bei diesem Thema mitzunehmen. „Pragmatischer gestalten statt überregulieren – das ist unsere Botschaft in Richtung Brüssel. Nur so kann die Taxonomie Maklern als auch Kunden nähergebracht werden“, erläutert Julia-Maria Lohmeyer, Nachhaltigkeitsbeauftragte bei gBnet und GREENtable-Mitglied. Die Brancheninitiative spricht sich unter anderem dafür aus, stärker mit Anreizen als mit Restriktionen zu arbeiten oder zusätzliche finanzielle Mittel in die Weiterbildung der Makler sowie Aufklärung der Kunden zu investieren. Entsprechende Rahmenbedingungen würden Unternehmen dabei unterstützen, die Ziele der EU-Taxonomie besser und schneller umsetzen zu können.

Als EU-Vertreter nahm Dr. Pieper diesen Impuls der Brancheninitiative mit. Die Taxonomie als Eckpfeiler für nachhaltiges Finanzwesen und Instrument für Markttransparenz liegt zwar in der Verantwortung der EU-Kommission, wird aber mitgetragen vom EU-Parlament. Pieper pflichtete den Teilnehmern des GREENtable bei, dass Chancen, die die Regulatorik bietet, genutzt werden sollten, um Europas Marktwirtschaft innovativer zu gestalten. „Besonders betroffen sind in erster Linie die Unternehmen, denn diese müssen zuerst darüber berichten, welche ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind. Die Berichtspflichten sollten weniger bürokratisch und schablonenhaft, sondern anreizorientierter abgefragt werden“, so Pieper zur aktuellen Situation. Die Brancheninitiative setzt sich weiter dafür ein, dass die Umsetzung der EU-Taxonomie erleichtert wird.

Der GREENtable ist eine Initiative aus Versicherungsmaklern, Berufsverbänden, Nachhaltigkeitsexperten, Versicherungsgesellschaften, Vermittlerorganisationen sowie Ratingagenturen. Die Brancheninitiative tauscht sich regelmäßig zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen speziell in der Versicherungsbranche aus, gibt Impulse und entwickelt Lösungsansätze für eine nachhaltigere Versicherungs-branche.

Alle Informationen zum GREENtable sowie eine Übersicht der Teilnehmer finden Sie unter https://www.green-table.net.

Über germanBroker.net

Die germanBroker.net AG (gBnet) ist eine Servicegesellschaft für Versicherungs- und Finanzmakler. Der Maklerpool konzipiert in Zusammenarbeit mit namhaften Versicherungsunternehmen exklusive Produkte für besonders anspruchsvolle Kunden. Der Maklerverbund wurde 2001 von Maklern für Makler mit dem Ziel gegründet, die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit kleiner und mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler zu fördern. Der Gründungsgedanke „Gemeinsam mehr bewegen“ trägt noch heute.

Die „Genossenschaft“ in Rechtsform der Aktiengesellschaft steht im Eigentum der beteiligten Makler und ihrer Verbände. Aktuell sind 111 Aktionäre an der germanBroker.net AG beteiligt. gBnet unterstützt seine Partner durch exklusive Versicherungsprodukte, innovative Softwarelösungen und qualifiziertes Versicherungs-Know-how.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Estate Planning, die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen, gewinnt zunehmend an Bedeutung –

Doch es stellt sich im Bereich der Nachfolgeplanung, auch wenn es bei der Beratung um keine konkreten Produkte geht, die Frage nach den Haftungsrisiken – Der FPSB Deutschland erläutert, wie sich Financial Planner und Estate Planner davor schützen.

Mit rund 400 Milliarden Euro pro Jahr geht es nicht nur um gewaltige Summen, die jedes Jahr vererbt werden. Vor allem werden die Vermögen auch zunehmend komplexer. Darauf hat der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) schon vor vielen Jahren mit der Einführung des CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®) und dann 2020 mit dem CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR, dem Gütesiegel für das Generationenmanagement und der Vorstufe zum CFEP®, reagiert. „Für den FPSB Deutschland ist das Estate Planning das Financial Planning zu Ende gedacht, weshalb es nur konsequent ist, dass wir mit diesen beiden Zertifikaten dem steigenden Bedarf nachkommen“, erläutert Maximilian Kleyboldt, Vorstandsmitglied des FPSB Deutschland. Estate Planning kann im Rahmen des Financial Financial Plannings oder isoliert als Themenberatung und eigenständiges Estate Planning erbracht werden.

Doch es stellt sich insbesondere beim Estate Planning die Frage nach möglichen Haftungsrisiken, die sich für die Zertifikatsträger ergeben können. Die Professionals sind grundsätzlich den Standesregeln des FPSB Deutschland verpflichtet, bei denen es sich um reines Innenrecht des Verbandes handelt. Das heißt, Verstöße gegen die Standesregeln können verbandsrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Zwar spiegeln die Standesregeln die in weiten Teilen ohnehin bestehenden zivilrechtlichen Verhaltens- und Haftungsstandards wider. „Dennoch muss ein gesonderter Blick auf die haftungsrechtlichen Aspekte der Finanzplanung und des Estate Planning erfolgen“, sagt Kleyboldt.

Rahmen im Estate Planning in der Beratungspraxis konkretisiert: Berührungspunkte mit der Steuer- und Rechtsberatung

Aus diesem Grund haben die Experten des FPSB Deutschland das 2017 veröffentlichte Haftungspapier jetzt aktualisiert und neben dem Financial Planning insbesondere um den Bereich des Estate Planning ergänzt. „Und hier ist aus Sicht des Estate Planners vor allem das Spannungsfeld zwischen dem Nachfolge- und Generationenmanagement einerseits und der Rechts- und Steuerberatung andererseits von Bedeutung“, erläutert der Experte. „Schließlich gibt es beim Management der Vermögensübertragung zwischen den Generationen deutliche Berührungspunkte mit diesen Bereichen.“

Soweit es um außergerichtliche Rechtsdienstleistungen geht, regelt das 2008 eingeführte Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), welches das zuvor geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst hat, wer diese überhaupt erbringen darf. „Tatsächlich dürfen laut der Verordnung Rechtsdienstleistungen nämlich nur im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören“, erklärt Kleyboldt. Da die Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte beim Estate Planning, um eine vollumfassende Beratung anbieten zu können, unumgänglich ist, spielt dies für die Vermögensübertragung also eine besondere Rolle. Estate Planning kann als ganzheitliche Beratung für den Vermögensübergang interpretiert werden. „Und hier macht das RDG sehr klar, dass rechtliche Aspekte im Estate Planning nicht mehr als eine Nebenleistung sein dürfen“, erklärt Kleyboldt.

Estate Planning: Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext

Um zu klären, ob dies beim Estate Planning der Fall ist, hilft ein Blick auf die Definition durch den FPSB Deutschland. Estate Planning geht über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus. „Wir verstehen Estate Planning so, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs seitens des Erblassers, seiner Erben und auch der nachfolgenden zweiten Generation geplant und transparent gemacht werden und Aspekte wie Liquidität- und Vermögensentwicklung in Bezug auf die individuelle Situation des Vermögensinhabers im Fokus stehen“, sagt der Experte, der als CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® und Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank tätig ist. „Für den Kunden eines Estate Planners muss also erkennbar sein, worin die Hauptleistung liegt, und dass eine Einordnung in allgemeine rechtliche Aspekte allenfalls eine Nebendienstleistung darstellt.“

Oder anders ausgedrückt: Die Betrachtung des Rechtsrahmens ist im Estate Planning als Nebenpflicht ausgestaltet, wenn die Verwaltung und Optimierung des Kundenvermögens sowie die finanzielle Absicherung des Vermögensinhabers im Vordergrund stehen und nicht der Entwurf und die Umsetzung von Nachfolgelösungen. Estate Planning bedeutet eine Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext.

Berechnung der Erbschaftsteuer keine eigenständige Rechtsdienstleistung

Ähnlich verhält es sich mit der Berechnung der Erbschaftssteuer, die beim Estate Planning im Rahmen einer umfassenden Nachfolgeplanung ebenfalls ein unverzichtbarer Baustein ist. „Schließlich hat die steuerliche Belastung eines Erben unmittelbare Auswirkungen auf die Strukturierung des Vermögens, da dafür eine ausreichende Liquidität eingeplant werden muss“, erklärt Kleyboldt. „Und damit entspricht auch die Berechnung der Erbschaftsteuer im Rahmen des Nachfolgemanagements keiner eigenständigen Rechtsdienstleistung, sondern gilt rechtlich eindeutig als Nebenleistung und kann im Rahmen eines Finanzplans oder Nachfolgeplans integriert werden.“ Die Berechnung der Erbschaftsteuer erweist sich damit als Vorlage, um eine Kenngröße für eine wirtschaftliche Leitentscheidung in die Vermögensplanung einzubeziehen. „Das Probesterben kann nach der Datenaufnahme der finanziellen Verhältnisse und der Berücksichtigung der individuellen nachfolgeorientierten Vorgaben einen Teil der Beratung umfassen“ so Kleyboldt.

„Vom Beratungsprozess her ist jedoch klar, dass bei der eigentlichen rechtlichen und steuerlichen Umsetzung von testamentarischen Regelungen ein Rechtsbeistand oder Steuerberater eingeschaltet werden muss, da dies wiederum eine Rechtsberatung bedeutet“, so Kleyboldt. „Das Vermögen des Kunden und dessen Übergang auf die nachfolgenden Generationen steht bei einem Estate Planner klar im Mittelpunkt der Betrachtung.“

Haftungspapier in der ganzheitlichen Beratung vom FPSB Deutschland

Im neu erschienen Positionspapier „Haftung in der ganzheitlichen Beratung – Financial Planning und Estate Planning in der Beratungspraxis“ werden Fragestellungen aufgegriffen, die in Bezug auf die Erstellung einer Finanzplanung und aktuell erweitert um das Estate Planning aus haftungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sind. Hierbei sollen zum einen vorhandene Haftungsrisiken identifiziert und zum anderen Möglichkeiten zur Eingrenzung dieser Risiken aufgezeigt werden.

Alle Angaben in dem Haftungspapier erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Ausarbeitung stellt keine Rechtsberatung dar, die individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erfolgen muss.

Link zum Haftungspapier: https://www.fpsb.de/fuer-verbraucher/financial-planning/beratungsgrundsaetze.html

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Bund der Versicherten e. V. (BdV) zeichnet zum neunten Mal das schlechteste Versicherungsprodukt aus

Seit 2015 verleiht der Verbraucherschutzverein BdV die Auszeichnung “Versicherungskäse des Jahres” an das schlechteste Versicherungsprodukt. „Ein Versicherungsprodukt ist besonders prädestiniert, wenn es für die meisten Menschen unnötig ist, dazu noch teuer und mehr Versicherungsschutz suggeriert, als es bietet“, sagt Laudator Alexander Beurmann. All das trifft aus Sicht der Fach-Jury auf die Easy All@Home Geräteversicherung der Helvetia Deutschland zu.

Die Helvetia Deutschland verspricht Verbraucher*innen, dass sie mit der Geräteversicherung ganz „easy“ gleich mehrere Geräte schützen können. Ganz so unkompliziert ist es dann aber doch nicht: Die Geräte müssen erfasst, Fristen eingehalten und Ortungsfunktionen aktiviert werden. Besteht ein anderweitiger Versicherungsschutz, gibt es keine Leistung. Diverse Geräte sind zudem gar nicht versicherbar. „Wir als Jury denken: Wer „easy“ vorbereitet sein will, wenn eins der „All@Home“-Geräte beschädigt wird, der bildet besser eine Rücklage und verzichtet auf die Geräteversicherung“, sagt Beurmann.

Die Geräteversicherung setzte sich gegen zwei andere nominierte Versicherungsprodukte durch: den „Advigon.Krebs-SCHUTZ“ von der Advigon Versicherung und die „Niederschlagsversicherung“ vom Online-Vermittler Wetterheld und dem französischen Versicherungskonzern Wakam.

Neu: der Publikumspreis

Erstmals konnten Verbraucher*innen einen Publikumsliebling wählen und für einen der drei nominierten Kandidaten abstimmen. Die Online-Abstimmung war zwischen dem 05. und 25. Juni möglich. Publikumsfavorit ist mit deutlichem Abstand der Advigon.Krebs-SCHUTZ. Auf ihn entfielen rund 51% der abgegebenen Stimmen. Für die Niederschlagsversicherung vom Online-Vermittler „Wetterheld“ stimmten immerhin rund 35 % und für die Geräteversicherung Easy All@home von der Helvetia Deutschland knapp 14 %.

Der Preis wurde am 28. Juni 2023 – dem Tag der Versicherungen – im Rahmen einer digitalen Preisverleihung vergeben. Die ausführlichen Laudationes der Jury sowie weitere Informationen zum Versicherungskäse des Jahres finden Sie hier.

Sie möchten einen Kandidaten für den Versicherungskäse 2024 vorschlagen? Schicken Sie uns Ihren Vorschlag an: kaese@bundderversicherten.de.

Aus der Zahl der übers Jahr hindurch von Verbraucher*innen, Journalist*innen und Versicherungs- und Finanzexpert*innen eingereichten Vorschläge nominiert eine renommierte und unabhängige Fach-Jury drei Produkte für die Endauswahl und wählt aus diesen den Versicherungskäse des Jahres.

Zur Fach-Jury gehören Alexander Beurmann (Versicherungsberater und Geschäftsführer bei Falken, Sammer Deppner), Sandra Klug (Juristin und Verbraucherschützerin der Verbraucherzentrale Hamburg), Britta Langenberg (Expertin Vorsorge und Versicherungen der Bürgerbewegung Finanzwende), Dr. Achim Tiffe (Vereinsmitglied beim Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei Juest & Oprecht).

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Matchday für Versicherungs- und Finanzprofis hieß es am 28. Juni 2023 im Dorint Hotel in Oberursel im Taunus.

Der Versicherungs- und Investmentpool BCA AG und die BfV Bank für Vermögen AG hatten zum HEIMSPIEL 2023 eingeladen. Die rund 300 Teilnehmenden zeigten sich ebenso wie der Veranstalter, der für seinen Service kürzlich mit dem finanzwelt-Award ausgezeichnet wurde, sehr zufrieden: Messebetrieb, zahlreiche Workshops, Fachvorträge und eine lockere Abendveranstaltung nutzten die Teilnehmer zum Networking und positiven Austausch. Besonders gefragt waren die zahlreichen IDD-konformen Fachvorträge sowie der Vortrag von Prof. Marcel Fratzscher, der unter anderem über die aktuelle wirtschaftliche Lage in Deutschland sprach.

Viel Inhalt, intensive Diskussionen, beste Stimmung, ein starkes Informations- und Weiterbildungsangebot – die 6. Auflage des BCA HEIMSPIELS für Versicherungs- und Finanzprofis in Oberursel bot den Teilnehmern reichlich Gelegenheit. Ansprechpartner von gesamt 21 Unternehmen aus der Versicherungs- und Investmentbranche standen den teilnehmenden Maklerinnen und Maklern für umfassende Hintergrundgespräche und Denkanstöße an den Messeständen und in den angebotenen Workshops zur Verfügung. Intensiv wurde sich über die neuesten Produkte, Dienstleistungen und das aktuelle Marktgeschehen ausgetauscht. Darüber hinaus sammelten die Maklerinnen und Makler wichtige IDD-Weiterbildungsstunden.

HEIMSPIEL ist eine Dialogveranstaltung

Auch die BCA-Gruppe war mit zahlreichen Teammitgliedern aus allen Unternehmensbereichen angereist und stand persönlich für Fragen und Informationen zur Verfügung. Angefangen bei der Maklerrente, digitalen Tools zur Bestandskonsolidierung, Bestandsauswertung oder dem volldigitalen TAA-Prozess bis hin zur professionellen Marketingunterstützung für Versicherungsmakler und Finanzberater inklusive kostenloser Marketingberatung – für jeden Bedarf war etwas dabei. Darüber hinaus erhielten die BCA-Partner im eigens eingerichteten DIVA-Infocenter alle relevanten Informationen und Neuerungen rund um die Maklersoftware DIVA. Last but not least wurde die kostenlose App „FinanzCockpit“ im neuen Design und als Web-App ausführlich vorgestellt.

„Das war für mich persönlich mein schönstes HEIMSPIEL“, betont Rolf Schünemann. Der Vorstandsvorsitzende der BCA AG weiter: „Einmal mehr wurde deutlich: Unsere aktiven Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, der Ablauf, das vielseitige Informationsangebot, das Ambiente und vor allem die sehr gute Stimmung zeichnen unser HEIMSPIEL als Dialogveranstaltung aus. So wurden zahlreiche fachlich intensive aber ebenso freundschaftlich persönliche Gespräche geführt. Nicht nur die Rekordteilnehmerzahl, sondern vor allem die positive Resonanz der Teilnehmenden bestätigt mir, dass unser HEIMSPIEL eine rundum gelungene und gefragte Veranstaltung ist. Ein herzliches Dankeschön an alle, die mit viel Herzblut und Fleiß dieses Konzept mit Leben gefüllt haben. Es hat sich gelohnt!“

Key-Note-Speaker Prof. Marcel Fratzscher analysiert die aktuelle Situation

Ein besonderes Highlight war sicherlich der Vortrag des Key-Note-Speakers Prof. Marcel Fratzscher. Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und Professor für Makroökonomie und Finanzwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, ordnete in seinem Vortrag „Wirtschaftlicher Neustart und Auswirkungen für die Geldpolitik“ die globalen Risiken, die konjunkturellen Auswirkungen sowie die wirtschaftliche Lage in Deutschland ein. Er informierte auch über aktuelle Probleme und machte deutlich, dass der Klimawandel zunehmend als Inflationstreiber gesehen wird und die unsoziale Inflation viele Menschen in Deutschland hart trifft.

Hinzu kommt, dass laut Informationen von Prof. Fratzscher 40 Prozent der Deutschen keine privaten Ersparnisse haben und weder für das Alter noch für die Familie vorsorgen. Umso wichtiger ist die Arbeit der Versicherungs- und Finanzprofis, wie der BCA-Vorstandsvorsitzende Schünemann im Anschluss an den Vortrag im offenen Dialog mit Prof. Marcel Fratzscher erläuterte. Darüber hinaus fordert der Wirtschaftsökonom, der in den nächsten fünf Jahren mit einer durchschnittlichen Inflationshöhe von etwa 3 Prozent rechnet, mehr Mut zur Veränderung: Ökologie, Soziales, Digitalisierung, Globalisierung u.v.m.: In wesentlichen Bereichen bedarf es zwingend einer Transformation.

finanzwelt Award: BCA wird sechsmal mit dem Prädikat „HERAUSRAGEND“ ausgezeichnet

Im Rahmen der Veranstaltung, die mit einer exklusiven Abendveranstaltung ihren krönenden Abschluss fand, wurde zudem bekannt gegeben, dass die BCA AG bei der aktuellen finanzwelt-Maklerpoolstudie in gleich sechs Kategorien mit dem Prädikat „HERAUSRAGEND“ ausgezeichnet wurde. Das Branchenmagazin bewertet jährlich Pools, Verbünde und Dienstleister für Vermittler anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs. Im Ergebnis wurden die BCA AG für herausragende Serviceleistungen in den Bereichen „Softwareunterstützung/Digitalisierung“, „Produktspektrum“, „Prozesse/Services/Verwaltung“, „Marketingunterstützung“, „Weiterbildung“ und „Vertriebsunterstützung“ ausgezeichnet.

„Diese Auszeichnungen bzw. das Gesamtergebnis ist eine schöne Bestätigung für die geleistete Arbeit der gesamten BCA-Gruppe. Darüber hinaus ist es sicherlich auch ein Ansporn, unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern in Zukunft weiter die beste Serviceunterstützung zu bieten“, stellt Schünemann abschließend fest.

Über die BCA AG:

Eckdaten: Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt seit Gründung 1985 zu den marktführenden Maklerpoolgrößen Deutschlands. Neben der Muttergesellschaft gehören zur Unternehmensgruppe die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit flexiblem Haftungsdachkonzept und hauseigener Fondsvermögensverwaltung PRIVATE INVESTING, die CARAT Fonds Service AG, die BCA Versicherungs-vermittlungsservice GmbH (VVS GmbH) sowie die IT-Schmiede asuro GmbH. Die BCA-Gruppe unterhält derzeit mit rund 8.500 unabhängigen Finanzdienstleistern eine Vertriebspartnerschaft. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2022 rund 68,42 Millionen Euro, das Eigenkapital lag bei 4,43 Millionen Euro.

Dienstleistungsspektrum: Angebundenen Maklern bietet die Poolgruppe einen zeitgemäßen All-inclusive-Service für die Finanz- und Versicherungsberatung. Dazu zählen auf Basis einer umfassenden Vertriebs- und Organisationsunterstützung u. a. die prämierte elektronische Beratungs- und Abwicklungsplattform DIVA sowie ein zielgruppengerechter Marketingsupport. Mit Fokus auf die Investmentsparte stehen angeschlossenen Finanzvermittlern aktuell mehr als 8.000 ausgewählte Investmentfonds zur Verfügung. Dieser breit gefächerte Asset-Fundus wird begleitet von fundierten Kapitalmarktanalysen und Einzelfonds-Reportings sowie detaillierten TopFonds-Listen. Darüber hinaus profitieren Finanzdienstleister von innovativen digitalen Tools, etwa dem Investment-Shop mit durchgängiger Online-Direktabschlussstrecke, und einem modernen Depot-Reporting. Das Angebotsuniversum im Versicherungsbereich deckt die gesamte Bandbreite aller gängigen Produktsparten renommierter Gesellschaften ab und Maklerpartner können im Rahmen ihrer Produktselektion auf modernste Vergleichstools, übersichtliche Kriterienkataloge sowie hauseigene Deckungskonzepte zurückgreifen. Eine Endkunden-App für Versicherung und Investment – inklusive integrierter Chat-Funktion und digitaler Bestandsübertragungsoption – rundet das insgesamt starke Leistungsspektrum ab.

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Beim ersten Biometriekongress der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft am 4. Juli in Fulda teilten renommierte Redner und Unternehmensvertreter der Branche ihre Erkenntnisse und Erfahrungen und zeigten den interessierten Teilnehmern Möglichkeiten, das Biometrie-Geschäft zu optimieren.

Im ersten Vortrag des Tages referierte VEMA-Partner Andreas Trautner, Versicherungsmakler des FinanzSerivce Trautner aus Esslingen, über den Wandel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als Experte auf diesem Gebiet stellte er aktuelle Entwicklungen und Reformen im GKV-Leistungsspektrum dar und hob dabei besonders die Einschränkungen in der Gesundheitsvorsorge und der akuten Behandlung beim Hausarzt, Facharzt oder im Krankenhaus hervor.

Als weiteres Thema behandelte Alexander Schrehardt, Geschäftsführer bei Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, die Berufsunfähigkeitsrente. Der Übergang von einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers mit einem Anspruch auf eine Zahlung von Krankentagegeld in eine Berufsunfähigkeit berge einige haftungsrechtliche Stolperfallen. So müsse im ersten Schritt die Frage nach dem Charakter der Krankentagegeldversicherung gestellt werden. Sofern die Zahlung von Krankentagegeld aus einem substitutiven Versicherungsvertrag gespeist wird, drohe Arbeitnehmern im Fall eines längeren Leistungsbezugs unter Umständen der Verlust eines Anspruchs auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Auch die Voraussetzungen für eine Beendigung der Krankentagegeldversicherung im Fall der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers müsse laut Schrehardt auf Grundlage der allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers genau geprüft werden. Dies gelte auch mit Blick auf eine mögliche „Gelbe-Schein-Regelung“, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet ist.

Besonderes Interesse richtete sich auch auf das Thema „Versicherbarkeit und Leistungsprüfung von psychischen Erkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung“, von Panos Kalantzis, Biometrie-Spezialist des VEMA-Kooperationsversicherers Die Bayerische. Die Teilnehmer erfuhren die Hintergründe der Risiko- und Leistungsprüfung in puncto Psyche: warum psychische Vorerkrankungen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, wie eine Voranfrage gestellt werden sollte und welche Gewichtung psychische Erkrankungen bei der Leistungsabwicklung spielen.

Der letzte spannende Vortrag des Kongresses erwartete die Teilnehmer zum Thema „Arbeitskraftabsicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung“. Sebastian Koch, Leiter des Maklervertriebs Leben der HDI Group, stellte den Anwesenden BU-Lösungen seines Hauses mit stark vereinfachten Gesundheitsprüfungen vor, um den Zugang zu dieser existentiellen Absicherung so einfach wie möglich zu gestalten.

Der VEMA Biometriekongress stellte sich für die Besucher als eine einzigartige Plattform zum Austausch von Wissen und Erfahrungen dar, der neben den Vorträgen ausreichend Raum für Diskussionen und Netzwerken bot.

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