Mit der mehr-finanz24 GmbH aus Westendorf hat die Policen Direkt Maklergruppe rückwirkend zum 01. Januar 2023 einen weiteren Makler für den Aufbau ihrer mittelständischen Maklergruppe gewonnen.

Der Geschäftsführer Markus Eckstein und sein Team von ausgewiesenen Experten werden die Maklergruppe am Standort in Augsburg (Secura Gumpp AG) verstärken. Das gesamte Team wird übernommen und künftig mit dem hiesigen Team zusammenarbeiten. Weiterhin wird der 37-jährige Markus Eckstein zum anstehenden Jahreswechsel in den Vorstand der Secura Gumpp AG berufen und künftig mit dem aktuellen Vorstand den Standort leiten. Für die Kunden der mehr-finanz24 GmbH ändert sich dabei fast nichts. Alle Ansprechpartner bleiben in selber Funktion erhalten und die teilweise über ein Jahrzehnt gewachsenen Verbindung – nur unter neuem Namen – weiterhin bestehen.

“Wir freuen uns, dass wir mit Markus und seinem Team ein junges und dynamisches Unternehmen für uns und die gesamte Maklergruppenfamilie gewinnen konnten. Der Branchenentwicklung zum Trotz haben wir damit einen wichtigen Schritt in die weitere Verjüngung unserer Mitarbeiter:innen gemacht. Zudem richten wir uns mit der künftigen Doppelspitze in Augsburg zukunftsorientiert aus und durch die Zusammenführung der beiden Teams an unserem Standort in Augsburg stärken wir unsere Präsenz in der Region zunehmend.“ erklärt Dr. Ernesto Knein, Geschäftsführer der Policen Direkt Maklergruppe.

„Auf Grundlage einer Vielzahl von vertrauensvollen und wertschätzenden Gesprächen habe ich mich dazu entschieden, mich mit der mehr-finanz24 der Policen Direkt Maklergruppe anzuschließen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass wir auf ein zukunftsgerichtetes Modell setzen wollen, bei dem unsere Mitarbeiter:innen und Kund:innen gleichermaßen eine langfristige Perspektive haben. Ebenso ist die Perspektive, einer der führenden Maklerstandorte in der Region zu werden, eine reizbare Herausforderung für mich und das gesamte Team.“ erläutert Markus Eckstein, Geschäftsführer der mehr-finanz24.

Über die Policen Direkt Maklergruppe:

Die Policen Direkt Maklergruppe übernimmt etablierte Versicherungsmaklerunternehmen, die am bestehenden Standort erfolgreich und nachhaltig weitergeführt werden. Als unabhängiger Versicherungsmakler werden an deutschlandweit 12 Standorten über 19.000 Kunden des deutschen Mittelstands beraten. Die Maklergruppe hat Standorte in u.a. Frankfurt (Zentrale), Stuttgart, Augsburg, Aschaffenburg, Limburg, Düsseldorf, Bad Oeynhausen, Kaufbeuren sowie Pirna und gehört schon heute zu den größten deutschen Versicherungsmaklergruppen, die sich zu 100% in privater Hand befinden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Können Betriebsrente und Gehalt für einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) gleichzeitig ausbezahlt werden, ohne dass es in steuerlicher Hinsicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) kommt?

In seiner jüngsten Entscheidung vom 15.03.2023 (I R 41/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) in dieser Frage nun seine Rechtsprechung fortentwickelt und klargestellt, dass dies in bestimmten Fällen – auch ohne Anrechnung – steuerlich nicht zu beanstanden ist.

Der Fall

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH hatte ihrem alleinigen GGF eine Versorgungszusage erteilt. Diese sah als Leistungsvoraussetzung unter anderem das Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft vor. Mit seinem Dienstaustritt nach Erreichen der Altersgrenze erhielt der GGF dementsprechend von der GmbH eine laufende Altersrente. Die GmbH trennte sich jedoch von der Nachfolgerin des GGF bereits nach kurzer Zeit wieder. Daraufhin erhielt der GGF bei der GmbH erneut ein Anstellungsverhältnis als Geschäftsführer. Sein Aufgabengebiet blieb gegenüber seiner ersten Anstellung unverändert. Die Zahlung seiner Altersrente wurde ohne Unterbrechung fortgesetzt. Parallel erhielt er eine Geschäftsführer-Vergütung. In Summe machten die Pensionszahlungen und das Gehalt jedoch lediglich 26 Prozent derjenigen Vergütung aus, welcher der GGF bei seiner ersten Anstellung erhalten hatte.

BFH ermöglicht größeren Gestaltungsspielraum

Die Finanzverwaltung lehnte zunächst die steuerliche Anerkennung der parallelen Zahlung von Betriebsrente und Gehalt unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des BFH ab. Doch an dieser restriktiven Rechtsprechung hielt das oberste deutsche Finanzgericht mit seinem Urteil vom 15.03.2023 nun nicht länger uneingeschränkt fest. „Seine grundsätzliche Haltung, wonach sich Zahlungen von Versorgung und Gehalt in aller Regel ausschließen, gab er zwar nicht auf“, erläutert Ulrike Taube, Geschäftsführerin der Longial GmbH. „Doch die in diesem Zusammenhang entwickelten Grundsätze will der BFH nur noch auf uneingeschränkte Zahlungen angewendet wissen.“ Eine GmbH würde demnach einem GGF zwar nicht gleichzeitig sowohl die volle Versorgung, als auch ein volles Gehalt zahlen. Es sei aber auch nicht zu erwarten, dass ein „pensionierter“ Geschäftsführer umsonst weiterarbeitet. Insoweit ist nach Einschätzung des BFH nachvollziehbar, wenn neben der Betriebsrente auch für die Tätigkeit als Geschäftsführer ein Gehalt bis zur Höhe der Differenz zwischen der Versorgung und den letzten Aktivbezügen aufgewendet wird. Dann sind die Zahlungen auch nicht aufeinander anzurechnen.

In der Urteilsbegründung stellt der BFH des Weiteren klar, dass sich der Ansatz einer vGA hier auch nicht aus der Tatsache herleiten lässt, dass ein unüblich niedriges Gehalt vereinbart wurde. Bereits in früheren Entscheidungen hatte er ausgeführt, dass es Gesellschaftern vielmehr unbenommen sei, für die GmbH Dienstleistungen auch unter Marktwert zu erbringen.

Urteil mit Praxisrelevanz

„Das Urteil ist für die Praxis von nicht zu unterschätzender Bedeutung“, betont Ulrike Taube. „Dass Gesellschafter-Geschäftsführer länger als ursprünglich geplant für ihre GmbH tätig bleiben, kommt bei unseren Kunden nämlich nicht selten vor.“

Auch zu der Frage, wie eine diesbezügliche Regelung in einer Versorgungszusage aussehen kann, ist der Urteilsbegründung ein Hinweis zu entnehmen: Nach Ansicht des BFH ist es unschädlich, wenn Versorgungszusagen für den Fall einer über das Pensionsalter andauernden Beschäftigung vorsehen, dass der Beginn der Zahlung der bAV unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs aufgeschoben wird. Ulrike Taube erläutert: „Es ist also zulässig, in Versorgungszusagen zu regeln, dass als Ausgleich für den späteren Bezug eine erhöhte Betriebsrente gezahlt wird.“

In Versorgungszusagen frühzeitig verankern!

Werden Versorgungszusagen neu erteilt, sollten die Beteiligten von Vorneherein daran denken, dort entsprechende Regelungen gleich mit aufzunehmen – auch, um Herausforderungen bei der Anerkennung nachträglicher Änderungen zu vermeiden. „Wer eine Versorgungszusage neu erteilt, kann beispielsweise erwägen, diese kongruent rückgedeckt mit einer Verfügungsphase zu gestalten“, empfiehlt Ulrike Taube. „Die zugesagten Leistungen richten sich dabei nach den Leistungen der Rückdeckungsversicherung. Sieht die Zusage also vor, dass die Betriebsrente erst nach dem Ausscheiden gezahlt wird und bleibt der GGF über die Altersgrenze hinaus tätig, erhöht sich während der Verfügungsphase die Anwartschaft auf die Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der Rückdeckungsversicherung.“

Mit der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG steht der Longial GmbH bei der bAV-Beratung für Geschäftsführer zudem eine Schwestergesellschaft zur Seite, die über die passenden Produkte verfügt und diese laufend weiterentwickelt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die BaFin hat am 17. August 2023 eine aktualisierte Liste mit häufigen Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht für Angestellte aus der Versicherungsbrache veröffentlicht.

Die FAQs richten sich an Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Versicherungsberaterinnen und -berater sowie vertrieblich tätige Angestellte.

Aktualisierte Liste: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/FAQ/faq_weiterbildungsfragen_va.html?nn=9021442

Die Liste hat die Aufsicht gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und den Industrie- und Handelskammern (IHKs) erstellt. Die FAQs werden regelmäßig von ihnen aktualisiert. Hintergrund für die jetzige Aktualisierung war, dass es verschiedene Fragen aus der Branche gegeben hatte, die in den bisherigen FAQs nicht oder nicht ausführlich genug thematisiert worden waren.

Die Frage nach einer Übergangsfrist für die Anwendung der aktualisierten FAQs stellt sich insofern nicht, da es nur um eine Klarstellung geht, die Unsicherheiten in der Versicherungswirtschaft beseitigen soll.

Anpassungen hat es insbesondere zu folgenden Punkten gegeben:

Es wurde der Hinweis aufgenommen, dass dual Studierende bei Tätigkeiten während ihres Studiums nicht der Weiterbildungspflicht unterliegen. Sind dual Studierende außerhalb ihres Studiums zusätzlich vertrieblich tätig, unterliegen sie der Weiterbildungspflicht (s. Seite 3)

Personen, die rein fachbezogene Leistungen erbringen und bei denen es fast ausschließlich auf nicht-versicherungsspezifische Fachkenntnisse einer Person ankommt, üben keine (Rück-)Versicherungsvertriebstätigkeit aus (s. Seite 3 mit zwei Beispielsfällen).

Bei Frage/Antwort zu Nr. 5 wurde die Aussage ergänzt, dass Inhalte anzuerkennen sind, die unter Anlage 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gefasst werden können. Diese Inhalte müssen den nötigen versicherungsfachlichen Bezug aufweisen. Da sie in der Praxis bedeutend sind, wird näher auf die Themenkomplexe „Kundenberatung“ und „Rechtliche Grundlagen“ eingegangen: So ist die Weiterbildung im Bereich der „Kundenberatung“ (Ziffer 1 der Anlage 1 VersVermV) in der Regel nur dann anerkennungsfähig, wenn es sich konkret um Weiterbildungen zur Beratungstätigkeit bei der Versicherungsvermittlung/-beratung handelt und nicht um allgemeine Beratungs-/Gesprächstechniken. Gleiches gilt für den Themenkomplex „Rechtliche Grundlagen“ (Ziff. 2 der Anlage 1 VersVermV). Auch hier ist zwingend ein Versicherungsbezug erforderlich, der sich auch aus der Bezeichnung bzw. dem Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme ergeben muss (s. Seite 5).

Bei Frage/Antwort zu Nr. 5 wurden Ergänzungen vorgenommen, die Marketingveranstaltungen und volkswirtschaftliche Weiterbildungen betreffen (s. Seite 5 und 6).

Die Frage/Antwort zu Nr. 5.6 nimmt auf die Anrechenbarkeit von Tätigkeiten als Dozent bzw. Dozentin, Vortragender bzw. Vortragende oder Trainer bzw. Trainerin Bezug. Sie wurde um den Hinweis ergänzt, dass die Wiederholung eines identischen Vortrages innerhalb eines Kalenderjahres nicht angerechnet werden kann. Dagegen sind inhaltlich unterschiedliche Vorträge jeweils einmal pro Kalenderjahr anrechenbar (s. Seite 7).

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Unter dem neutralen Dach des BiPRO e.V. sollen Services zum Nutzen der Mitglieder bereitgestellt werden.

Dies erfolgt über eine zentrale non-proftorientierte Datendrehscheibe – dem sog. BiPRO-Hub. Gemeinsames Ziel ist es, die Digitalisierung der Branche voranzutreiben und zukünftig alle technischen und fachlichen Normen des BiPRO e.V. bereitzustellen. Für alle Beteiligten bedeutet dies eine hohe Qualität der Daten- und Dokumentenlieferung bei gleichzeitiger Reduktion der Anbindungsvielfalt und -kosten sowie ein schnelleres Time-to-Market.

Der BiPRO-Hub wird durch die BiPRO Service GmbH als 100%ige Tochter des BiPRO e.V. durchge-führt und besteht mit der Verstärkung durch die Ergo mittlerweile aus einer Gruppe von 15 namenhaften Unternehmen. Dies sind Allianz, Alte Leipziger, Axa, Barmenia, Ergo, Gothaer, HDI, Signal Iduna und Volkswohl Bund sowie von der Partnerseite Aon, Assfinet, blau direkt, Ecclesia, Smart InsurTech und Taures.

Peter Koßmann (Bereichsleiter Makler und Kooperationen Schaden/ Unfall bei der Ergo Versicherung AG) sieht es so: „Unser Ziel muss es sein, Aufwände als auch Komplexität für die BiPRO-Nutzer zu minimieren und stringenter in der effizienten Nutzung der BiPRO-Normen zu werden. Ein gutes Beispiel ist die von uns kürzlich bereitgestellte RNext-Schadenschnittstelle, die wir möglichst vielen Geschäftspartnern zur Verfügung stellen möchten. Wir freuen uns auf die Realisierung des BiPRO-Hubs. Er passt perfekt zu unserer Strategie: unseren Maklern weitere exzellente Services zu bieten – schnell, digital und intuitiv!“

Im Fokus des Hubs steht aktuell die Übermittlung von Daten und Dokumenten im Bereich Bestand. Die ersten produktiven Services zwischen Versicherungen und deren Partnern werden noch in diesem Jahr erfolgen. Weitere Themen über Bestand hinaus werden 2024 folgen.

Frank Schrills (Geschäftsfühender Präsident des BiPRO e.V.) meint dazu: „Der Hub ermöglicht für beteiligte Unternehmen Prozesse mit hoher Qualität sowie neue, schnell zu distribuierende Business Cases. Damit wird die digitale Zukunftssicherheit im Kommunikations- und Vertriebskanal zwischen Versicherungen und Vermittler – letztlich auch im Hinblick auf den Service für den Endkunden – unter-stützt. Daher freuen wir uns sehr, dass auch die Ergo bei dieser so wichtigen Initiative für den Markt dabei ist.“

Verantwortlich für den Inhalt:

BiPRO, Münsterstrasse 304, 40470 Düsseldorf, Tel: 0211 690 150 95, www.bipro.net

Der Jungmakler Award 2023 geht in die entscheidende Phase.

13 junge Talente haben es in das Finale des Branchenwettbewerbs geschafft. In spannenden DigitalCastings konnten sie sich gegen eine starke Konkurrenz durchsetzen.

Der erste Schritt in Richtung Finale ist gemacht. 13 junge Unternehmer haben die Endrunde des Jungmakler Awards 2023 erreicht. Beim BundesCasting vom 19. bis 20. September in Kornwestheim entscheidet sich dann, wer den renommierten Branchenwettbewerb gewinnt. Die Preisverleihung findet am 25. Oktober im Rahmen der DKM in Dortmund statt.

Castings waren digital und persönlich

Dr. Christian Durchholz, Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH und Veranstalter des Jungmakler Awards „Wir sind begeistert von den Bewerbern des diesjährigen Awards. Und das lässt mich wirklich optimistisch in die Zukunft blicken. Die jungen Vermittler leisten eine qualitativ hochwertige Arbeit. Sie haben die Kundenbedürfnisse fest im Blick und bringen den notwendigen Unternehmergeist mit, den man in volatilen Zeiten in unserer Branche braucht.“

Das sind die Finalisten 2023

  • Martin Berg
  • Philipp Berner | finanzstarter.de
  • Tobias Breu | tb-versicherungsmakler.de
  • Axel Brückner | perfinex.de
  • Florian Dismann | finanzmakler-bodensee.de
  • Benedikt Deutsch | clever-sichert.de
  • Kevin Handrick | investmentbuilder.de
  • Justine Ivakovic | di-frau.de
  • Lucas Maurer | finestfinance.de
  • Christoph Schaffelhuber | mocedi.de
  • Adrian Schmidt | kaepsele.eu
  • Merle Sofie Stöcken | anthrovita.de
  • Daniel Weiss | versicherungsbuero-weiss.com

Darauf können sich die Finalisten freuen

Wer es durch die Bewerbungsrunden und Bewertungen der Fachjury schafft kann sich auf wertvolle Preise freuen. Dank der Förderer warten auf die Finalistinnen und Finalisten

  • insgesamt 18.000 Euro Preisgeld für die Bestplatzierten
  • Eine Titelstory des Fachmagazins AssCompact
  • Eine Teilnahme an den Entwicklungstagen vom Institut Ritter
  • Einen Bildungsgutschein für einen Fachwirt-, Bachelor- oder Master-Studiengang iHv 1.000 Euro von GOING PUBLIC
  • Einen Bildungsgutschein iHv 1.000 Euro von der Deutsche Makler Akademie
  • Ein Jahresabo der IVFP-Softwarelösungen jeweils im Wert von 590 Euro – für die Beratungssoftware fairadvisor.net und für die Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net
  • Eine individualisierte Print-Kundenzeitung von V-Aktuell
  • Einen Finalisten-Workshop auf Einladung von ACE, DEFINO, GOING PUBLIC und OCC

Hintergrund

Der Jungmakler Award will junge Vermittler der Finanz-, Immobilien- und Versicherungswirtschaft fördern und damit eine qualitativ hochwertige Beratungskultur in Deutschland zu erhalten. Der Wettbewerb wird von 49 Förderern aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft unterstützt. Informationen und Teilnahmebedingungen unter www.jungmakler.de.

Die Jury www.jungmakler.de/jury-jungmakleraward

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr hart verdientes Vermögen nicht durch Inflation gemindert wird?

Sind Sie jedoch von den zahlreichen Verträgen, Verpflichtungen und komplexen Bedingungen frustriert?

Dann präsentieren wir Ihnen eine äußerst unkomplizierte und dennoch robuste Lösung.

In Bezug auf Geldanlagen denken viele Menschen an Immobilien, Aktien oder sogar Kryptowährungen.

Doch haben Sie schon darüber nachgedacht, welche Anlage in Zeiten zunehmender weltweiter Herausforderungen an Wert gewinnen könnte?

Die Antwort lautet: Edelmetalle!

Diese waren nicht nur in der Vergangenheit als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt, sondern haben über Jahrtausende hinweg ihren intrinsischen Wert bewahrt.

Unabhängig von wirtschaftlichen Abschwüngen, schwerwiegenden wirtschaftlichen Krisen oder gar bewaffneten Konflikten, konnten Menschen stets auf zwei Dinge zählen:

Gold und Silber.

Mythos #1: Gold ist ein Relikt vergangener Tage.

Mythos #2: Der Silberpreis hat sich seinem Höchstniveau angenähert.

Mythos #3: Gold ist eine bessere Investitionsoption im Vergleich zu Silber.

Also, was ist eigentlich die WAHRHEIT?

WAHRHEIT #1: Die Gold-Nachfrage ist immens. Gegenwärtig verzeichnen Zentralbanken einen Ankauf von Gold in einem Umfang, der zuletzt im Jahr 1967 zu beobachten war.

WAHRHEIT #2: Die Nachfrage nach Silber aus dem Investitions- und Industriesektor verzeichnet eine kontinuierliche Steigerung und wird voraussichtlich weiterhin zunehmen. Trotz dieser Entwicklung hat sich der Silberpreis bisher noch nicht entsprechend angepasst.

WAHRHEIT #3: Derzeit wird Silber im Verhältnis zu Gold mit einer historisch niedrigen Gold-Silber-Ratio von 1 zu 85 bewertet.

Für eine umfassende Erkundung der Möglichkeiten mit Elementum, besuchen Sie unsere Website.

Alternativ freuen wir uns darauf, Sie auf unserem nächsten Seminar zu begrüßen, wo Sie erfahren können, wie Sie sich zum Vermittler entwickeln und Elementum in Ihr persönliches Portfolio integrieren können.

Verantwortlich für den Inhalt:

Elementum Deutschland GmbH, Poststraße 7, 71063 Sindelfingen, Telefon +49-(0)7031-70213-0, info@Elementum.dewww.Elementum.de

Wie sich die Nachhaltigkeit auf Vermittlerbetriebe auswirkt und die Arbeitsweisen der Betriebe verändert, ist ein Schwerpunktthema der Studie „Betriebswirtschaftliche Strukturen des Versicherungsvertriebs – BVK-Strukturanalyse 2022/2023“.

Die Untersuchung stützt sich auf die im Zwei-Jahres-Rhythmus durchgeführte Strukturdatenerhebung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). Die aktuelle Umfrage wurde zwischen Dezember 2022 und April 2023 realisiert.

An der diesjährigen Befragung haben über 1.800 Vermittler teilgenommen. Davon gehören 90 Prozent der Ausschließlichkeit an. Makler machen sechs Prozent Anteil und Mehrfachvertreter vier Prozent aus.

Ausgewertet wurden die Aussagen der Teilnehmer zu den wirtschaftlichen Kenngrößen und unternehmerischen Strukturen ihrer Betriebe von den Professoren Dr. Matthias Beenken und Dr. Lukas Linnenbrink von der Fachhochschule Dortmund.

Die Analyse auf Basis der BVK-Daten liefert einen aktuellen Überblick über die Einkommens- und Arbeitssituation sowie die konjunkturelle Entwicklung in den Vermittlerbetrieben. Sie zeigt transparent, wie sich Umsatz- und Kostenstrukturen im Lauf der Zeit verändert haben und wie sich Prozesse im Vermittlerbetrieb gestalten.

Benannt werden wichtige Erfolgsfaktoren und der Leser erfährt, an welchen Stellschrauben gedreht werden muss, um die Effizienz der Vermittlerbetriebe zu steigern. So gehen die Autoren unter auf Arbeitsteilung und Personal oder die optimale Betreuungsintensität und Bestandsausschöpfung durch Cross-Selling ein. Weiterhin behandelt die Untersuchung Fragen der Zufriedenheit und Wechselbereitschaft bei den Vermittlern.

Bezugsmöglichkeiten

Die Studie „Betriebswirtschaftliche Strukturen des Versicherungsvertriebs – BVK-Strukturanalyse 2022/2023“ umfasst 168 Seiten im Format DIN A4 und wird angeboten als E-Book im PDF-Format, 978-3-938226-68-1, für 494 Euro inklusive Mehrwertsteuer im E-Mail-Versand.

Weitere Informationen und Bezugsmöglichkeiten sind auf dieser Internetseite zu finden. https://www.versicherungsjournal.de/buch/studie-betriebswirtschaftliche-strukturen-des-versicherungsvertriebs-bvk-strukturanalyse-2022-2023-416.php

Verantwortlich für den Inhalt:

VersicherungsJournal Verlag GmbH, Rathausstr. 15, 22926 Ahrensburg, Telefon +49 (0)4102 7777883, www.versicherungsjournal.de

Das Jahrbuch der deutschen Anlageberatung ist erschienen!

Schwerpunkt-Thema 2023 sind zehn Jahre Kapitalanlagegesetzbuch: Neben einem Geleitwort von Dr. Florian Toncar, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, bietet das Jahrbuch Statements und Einschätzungen von 30 Profis aus den Bereichen Recht, Verbände, KVGen und Vertriebe.

Erstmals in diesem Jahr enthält das Jahrbuch ein Kapitel zur Honorar-Anlageberatung.

Außerdem: Die Darstellung von elf Assetklassen mit einem Überblick der in Platzierung befindlichen Angebote, sowie Kennzahlen von 235 alternativen Investmentfonds (AIF) und Zusammenfassungen der Lageberichte von 38 Vermögensanlagen.

Im Jahrbuch der Deutschen Anlageberatung 2023 finden Sie Unternehmensportraits der wichtigsten Marktpartner der privaten Kapitalanlagebranche:

39 Kapitalverwaltungsgesellschaften

6 Investment-Manager

12 Anbieter offener Immobilienfonds

7 Crowdfunding-Unternehmen

16 Anbieter von Vermögensanlagen

18 Honorar-Anlageberater

25 Allfinanz Vertriebe

16 Pools Haftungsdächer

3 Serviceunternehmen

9 Verwahrstellen

16 Kanzleien und Wirtschaftsprüfer

Wir wünschen eine angenehme Lektüre!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter E. Jansen

Link zum Jahrbuch der deutschen Anlageberatung  https://www.dfpa.info/files/inhalte/epaper/epaper-jahrbuchderdeutschenanlageberatung2023/index.html#0

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EXXECNEWS Verlags GmbH, Alsterdorfer Straße 245, 22297 Hamburg, Tel: +49 (40) 5079 6760, www.exxecnews.de

Im Internet und in den Sozialen Medien tummelt sich mittlerweile eine schier unendliche Fülle an sog. Finanz-Coachings, Finanz-Mentorings oder Finanz-Workshops.

Dies ruft nun auch die BaFin auf den Plan. Aus unserer Sicht wurde dies auch höchste Zeit, denn die diversen Coaching-Angebote sind eine unregulierte Konkurrenz zu Ihren Beratungsangeboten als regulierte Finanzdienstleister! Worum geht es laut BaFin genau: “Die Bezeichnungen der Online-Kurse sind so verschieden wie diejenigen, die dort Content zu Finanzen oder Investments anbieten. Schlüsselwörter sind oft Coaching, Mentoring oder Workshop. Inhaltlich geht es in der Regel um das Mindset, also insbesondere um die persönliche Motivation und Einstellung in Bezug auf Finanzthemen und Geldanlage und um die Vermittlung bestimmten Wissens zu Geldanlagethemen. Die Programme sollen Interessierten helfen, Investmentprodukte auszuwählen und Geldanlagen zu tätigen – und zwar ohne Beratung (…)” Die Sache hat allerdings einen Haken, so die Aufseher: “Für die Coaching-Qualität, Inhalte, Form und das Fachwissen der handelnden Personen gibt es keine verbindlichen Vorgaben.”

Konkret heißt dies, dass sog. Coachings enorme Verdienstmöglichkeiten bei überschaubarem Aufwand bieten – aber vor allem für die Anbieter, warnt die BaFin: “Finanz-Coachings sind für diejenigen, die sie anbieten, ein lukratives, meist risikoloses Geschäftsmodell. Für die Coaching-Dienstleistung, beispielsweise die Richtigkeit der Tipps, haften sie in der Regel nämlich nicht. Ein Haftungsrisiko besteht lediglich für die wenigen Branchenangehörigen, die unter Labels wie ‘Coaching’, ‘Mentoring’, ‘Workshop’ oder Vergleichbarem ein erlaubnispflichtiges Geschäft erbringen, wie beispielsweise die Anlageberatung im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) oder die Honorar-Finanzanlagenberatung oder Finanzanlagenvermittlung im Sinne der Gewerbeordnung.”

Die große Masse der Coaching-Anbieter dürfte also nicht unter eine Regulierung fallen. Die BaFin gibt Verbrauchern daher sechs Tipps: “++ Prüfen Sie die Beschreibungen von Coaching- und Mentoring-Angeboten im Hinblick auf Ihren konkreten Bedarf ++ Informieren Sie sich über das Fachwissen und die Coaching-Kompetenz derjenigen, mit denen Sie es in den Coachings zu tun haben ++ Nutzen Sie Vorgespräche und Testmöglichkeiten – auch für kritische Nachfragen ++ Lassen Sie sich nicht durch psychologische Kniffe aufs Glatteis führen ++ Vergleichen Sie die Kosten (Honorare) ++ Denken Sie an mögliche finanzielle Eigeninteressen der Anbietenden.”

‘k-mi’-Fazit: Wir ergänzen noch einen 7. Tipp: ++ Prüfen Sie möglichst genau, ob der Coaching-Anbieter ‘Altlasten’ von Fehlinvestments im Gepäck hat, so wie es ‘k-mi’ neulich mit dem schillernden Finanzcoach Alexander ‘Düsseldorf’ Fischer und seiner Verwicklung in das SIP AG-Debakel aufgedeckt hat (vgl. ‘k-mi’ 21/23). Wichtig ist aber zunächst, dass die BaFin endlich auch die Wettbewerbsverzerrung zu Ihren Lasten durch die meisten Coachings auf dem Schirm hat und hoffentlich auch durchgreift!

Verantwortlich für den Inhalt:

kapital-markt intern Verlag GmbH, Grafenberger Allee 337a, 40235 Düsseldorf, Tel: +49(0)211 6698-199, www.kapital-markt-intern.de

Eine Risikolebensversicherung ist beispielsweise bei plötzlichem Tod eine Absicherungsmöglichkeit für Hinterbliebene.

Doch: Viele Menschen wissen nicht, dass das Potenzial der Risikolebensversicherung weit über die Absicherung der Angehörigen hinausgeht. Diese Wissenslücke deckt die LV 1871 in einer aktuellen Umfrage auf und zeigt mit einem neuen Absicherungskonzept, dass eine Risikolebensversicherung auch bei der Neugründung von Unternehmen oder der Renovierung einer Immobilie interessant sein kann.

Mit 51 Prozent verbinden mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die Risikolebensversicherung mit der Absicherung von Partner oder Partnerin im Todesfall; 44 Prozent halten die Absicherung auch für Kinder für sinnvoll. Das zeigt die im August 2023 im Auftrag der LV 1871 von Civey durchgeführte repräsentative Online-Befragung von 2.514 Menschen. Das Potenzial für andere relevante Versicherungsszenarien wie den Kauf, die Modernisierung oder Renovierung einer Immobilie, den Todesfall eines Geschäftspartners oder die Neugründung eines Unternehmens bleibt weitestgehend unerkannt.

Risikolebensversicherung kann mehr

Nur 10 Prozent erachten eine Absicherung bei der Neugründung eines Unternehmens und 23 Prozent für den Todesfall des Geschäftspartners als sinnvoll. Dabei betrifft der plötzliche Verlust eines Unternehmers nicht nur dessen Geschäftspartner, sondern kann auch die wirtschaftliche Stabilität des ganzen Gewerbes gefährden. Darüber hinaus kennen mit 25 Prozent nur etwa ein Viertel der Befragten die Möglichkeit, Darlehen für den Neuerwerb einer Immobilie abzusichern. Interessant auch: Nur 11 Prozent denken bei der Renovierung oder Modernisierung einer Immobilie an eine Risikolebensversicherung – trotz des aktuell durch die Heizungspläne der Bundesregierung brisanten Themas.

Potenzial der Risikolebensversicherung für Makler

„Aufgrund des bisher noch nicht vollständig ausgeschöpften Potenzials stehen Maklerinnen und Makler vor der Aufgabe, ihren Kunden aufzuzeigen, was eine Risikolebensversicherung alles kann. Dabei ist es notwendig, das klassische Verständnis dieser Art von Absicherung zu erweitern – vor allem dort, wo hohe, häufig über Darlehen finanzierte Summen im Spiel sind“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. Vor diesem Hintergrund bietet der Versicherer mit dem LV 1871 Darlehensschutz Plus, einer Kombination aus Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, eine umfangreiche Absicherung für risikobehaftete Lebenslagen wie Immobilienneuerwerb oder Existenzgründung an.

Neues Absicherungskonzept: LV 1871 Darlehensschutz Plus

Über die Risikolebensversicherung wird die Darlehenssumme abgesichert, sodass infolge eines Todesfalls die finanzielle Vorsorge für die Hinterbliebenen greift. Zudem sind die Darlehensraten bei Krankheit oder Unfall gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Neu sind eine vereinfachte Risikoprüfung sowie ein Schnellrechner für Makler. Dadurch verbessert die LV 1871 ihren Maklerservice, baut die Digitalisierung ihres Angebots aus und optimiert die Kundenfreundlichkeit durch ein unkomplizierteres Verfahren der Risikoprüfung.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die bbg Betriebsberatungs GmbH, das Unternehmen hinter den erfolgreichen Marken DKM und AssCompact, hat die Aufgaben und Kompetenzen in der Geschäftsführung mit der Ernennung von Lisa Knörrer als Geschäftsführerin neu verteilt.

Ab sofort zeichnet die international erfahrene WHU-Absolventin für die Bereiche Projektmanagement, Marketing und Redaktion verantwortlich, während der Vertrieb, die IT und das Controlling bei Geschäftsführer Dr. Christian Durchholz verbleiben.

Lisa Knörrer, Gesellschafterin und seit Mai 2023 für das Business Development bei der bbg Betriebsberatungs GmbH verantwortlich, übernimmt ab sofort gemeinsam mit Dr. Christian Durchholz die Geschäftsführung der bbg.

Als Unternehmerin in zweiter Generation ist sie buchstäblich in der Versicherungsbranche aufgewachsen und von nun an für die DKM, die größte unabhängige Plattform der Versicherungsbranche, als auch das Fachmagazin AssCompact, verantwortlich. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe, verbunden mit den neuen Herausforderungen und die Zusammenarbeit mit meinem Geschäftsführungskollegen Dr. Christian Durchholz“, so Lisa Knörrer. „Bedanken möchte ich mich ebenfalls bei meiner Familie als Gesellschafter der bbg und bei unserem Team für das in mich gesetzte Vertrauen.“

Dieter Knörrer, Gründer und Gesellschafter der bbg, der sich 2020 aus dem operativen Geschäft zurückgezogen hat, freut sich, den familiären Staffelstab für das von ihm aufgebaute Unternehmen an seine Tochter überreichen zu können.

Dr. Christian Durchholz ergänzt: „Mit Lisa Knörrer in der Geschäftsführung sind wir bestens für die Herausforderungen der kommenden Monate und Jahre aufgestellt. Ihre Expertise im internationalen Projektmanagement sowie Ihr Know-how im Bereich Daten-Management sind wertvolle Ressourcen für die strategische Ausrichtung der bbg.“         ¬

Kurzprofil bbg Betriebsberatungs GmbH

Die bbg Betriebsberatungs GmbH mit Sitz in Bayreuth ist als Kommunikations- und Informationsdienstleister Bindeglied zwischen Unternehmen und unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Als Herausgeber des Fachmagazins AssCompact, Veranstalter der Fachmesse DKM sowie von Fachforen und Events bietet die bbg verschiedene Plattformen für Wissen, Information, Kommunikation und Kontakte.

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Ziel ist die Betreuung aller Versicherungsangelegenheiten der Kunden der Sparkassen-Gruppe über den Sparkassen-Versicherungsmanager (S-VM) bzw. die JDC-Plattform.

Sparkassen können so ihren Kunden künftig neben der Betreuung und Vermittlung von VKB-Versicherungsverträgen auch Unterstützung zu Versicherungsverträgen anderer Versicherungsunternehmen anbieten.

Die JDC Group AG und FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst GmbH, ein Tochterunternehmen der Versicherungskammer Bayern (VKB), haben einen Kooperationsvertrag im Bereich der Versicherungsvermittlung für Privatkunden der Sparkassen unterzeichnet.

Bisher vermitteln die Sparkassen im Geschäftsgebiet der VKB ihren Kunden ausschließlich VKB-Versicherungsverträge. Um ihre Endkunden künftig auch bei der Betreuung von Verträgen anderer Versicherungsgesellschaften zu unterstützen, sollen über eine Schnittstelle zum bei den Sparkassen bereits etablierten S-Versicherungsmanager (S-VM) Versicherungsverträge der Sparkassen-Kunden außerhalb des VKB-Produktangebots auf der JDC-Plattform gebündelt und von der FidesSecur betreut werden.

Dazu wird die FidesSecur künftig die Services und Tools der JDC-Plattform nutzen, sodass die Fremdverträge innerhalb des JDC-eigenen Maklerverwaltungsprogramm iCRM gebündelt und verwaltet werden. Nach einer Pilotphase soll der Roll Out auf alle Sparkassen im Geschäftsgebiet der VKB im 1. Quartal 2024 starten.

„Wir wollen uns zukünftig als der Versicherungspartner für die Sparkassen in Deutschland etablieren“ kommentiert Ralph Konrad, Vorstand der JDC Group AG „Es freut uns daher sehr, dass wir nach intensiver Projektarbeit die Zusammenarbeit mit den Sparkassen über den S-Versicherungsmanager nun neben der Provinzial auch in das Geschäftsgebiet der VKB ausdehnen können.“

Über die JDC Group AG

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Rund 250 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 1,6 Millionen Kunden, einem jährlichen Absatz mit rund zwei Milliarden Euro Bewertungssumme, einem Fondsbestand von über fünf Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von nun über 1 Milliarde Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG-Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.

Über FidesSecur

Als mittelständischer Versicherungsmakler mit über 50 Jahren Erfahrung entwickelt die FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst GmbH mit ihren spezialisierten Tochterunternehmen und gut 100 Mitarbeitern für Firmen- und Industriekunden unternehmensspezifische Versicherungskonzepte und maßgeschneiderte Vorsorgelösungen. FidesSecur ist eine Tochtergesellschaft der Versicherungskammer Bayern (VKB).

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, Tel: +49 0611 – 33 53 22 00, www.jdcgroup.de

16 Prozent der unter 50-Jährigen ziehen die KI dem Menschen vor

Nicht manipulativ und kostenfrei sollten die KI-Angebote in erster Linie sein

Das individuelle Ausgabe- und Sparverhalten in kürzester Zeit analysieren, Entscheidungen ohne Emotionen treffen, Anlagestrategien individuell anpassen – die Anwendungsmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) kennen rund ums Geld keine Grenzen. Allerdings lehnt mehr als die Hälfte der Bevölkerung die neue Technologie als Beratungstool (noch) ab. Insbesondere Ältere ab 50 Jahren bevorzugen das Gespräch mit einem Menschen. 19 Prozent sehen KI als Ergänzung zum Menschen. Elf Prozent favorisieren die Technik sogar und vier Prozent setzen bereits KI zu diesem Zweck ein. Dies sind die Ergebnisse der repräsentativen Studie “TeamBank-Liquiditätsbarometer”, für die das Marktforschungsunternehmen YouGov mehr als 3.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Alter von 18- bis 79-Jahren im Juni 2023 digital befragt hat.

Die Studie zeigt auch: Je jünger die Zielgruppe, desto höher ist die Akzeptanz von KI im Finanzwesen. Ein Drittel der unter 30-Jährigen empfindet eine KI-Beratung als besser oder gleich gut wie eine menschliche. Aber nur 14 Prozent der über 50-Jährigen. Vier Prozent aller Befragten nutzen bereits KI zu Beratungszwecken – am häufigsten wird sie von den 30- bis 49-Jährigen verwendet (sieben Prozent).

Nutzung von KI-gestützter Finanzberatung an Bedingungen geknüpft

Damit sich die Deutschen künftig für eine KI-Beratung entscheiden, müssen die Anbieter laut 34 Prozent der Befragten vor allem den Schutz vor Manipulation sicherstellen. Außerdem darf das Angebot nichts kosten (33 Prozent), sollte transparent sein (30 Prozent) und Datenschutz sicherstellen (29 Prozent). Auch würden 32 Prozent nur einer KI-gestützten Beratung zustimmen, wenn jederzeit eine Fachkraft für Rückfragen hinzugezogen werden kann. Zudem wollen 30 Prozent, dass die Ergebnisse der KI noch einmal durch einen Menschen überprüft werden.

“Diese Ergebnisse zeigen, dass das Vertrauen der deutschen Bevölkerung in KI-gestützte Beratung davon abhängt, ob die Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Datenschutz gewährleistet sind. Es zeigt aber auch die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes, bei dem KI als Ergänzung für menschliche Expertise dient, anstatt sie vollständig zu ersetzen”, sagt Frank Mühlbauer, Vorstandsvorsitzender der TeamBank AG.

Hintergrundinformationen:

Die Studie “TeamBank-Liquiditätsbarometer” untersucht seit dem Jahr 2013 Liquidität und Konsumverhalten der deutschen Bevölkerung. Im Juni 2023 befragte das Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag der TeamBank AG 3.159 Personen im Alter zwischen 18 bis 79 Jahren online.

TeamBank AG – Ein Unternehmen der DZ BANK Gruppe

Die TeamBank AG ist mit easyCredit in Deutschland bzw. der faire Credit in Österreich das Kompetenzzentrum für Liquiditätsmanagement der Genossenschaftsbanken. Insgesamt kooperieren über 90 Prozent aller deutschen Genossenschaftsbanken mit der TeamBank. In Österreich arbeitet das Nürnberger Finanzinstitut mit allen Volksbanken und rund der Hälfte der Raiffeisenbanken zusammen. Die Vernetzung innovativer Produkte und Services bietet Kundinnen und Kunden vollständig digitale Lösungen und damit überall und zu jeder Zeit Zugang zu Liquidität.

Außerdem bietet die TeamBank mit dem medienbruchfreien Bezahlverfahren easyCredit-Ratenkauf maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Embedded Finance für den Handel.

Verantwortlich für den Inhalt:

TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Str. 25, 90471 Nürnberg, Tel: +49 (0) 911/53 90-2000, www.teambank.de

Bewertungskriterien: u.a. Service, Schadenbearbeitung, maximale Versicherungssumme ohne Anfragepflicht und versicherbarer Höchstjahresumsatz.

Servicebewertung: Die meisten Anbieter erzielen im Bereich Service ein “gut”, mit einer Ausnahme, die nur ein “ausreichend” erhält.

Kein Testsieger gekürt: Grund dafür ist die Spezifität der D&O-Versicherung. Das Hauptaugenmerk liegt auf den individuellen Versicherungsbedürfnissen jedes Kunden.

Das unabhängige Versicherungsportal transparent-beraten.de hat einen umfassenden Test von D&O-Versicherungen durchgeführt. Nach dem Wirecard-Skandal ist die Absicherung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer, leitende Angestellte und Manager wichtiger denn je geworden. Die Untersuchungen der Experten von transparent-beraten.de sind besonders wertvoll, da bis dato keine Testberichte von unabhängigen Testinstituten zur D&O-Versicherung vorlagen.

Service, Schadenbearbeitung und Versicherungssummen

Bei den Hauptkriterien wie Service und Schadenbearbeitung schneiden die meisten Anbieter mit “gut” ab. Die VOV sticht besonders hervor, da sie die höchsten Deckungssummen anbietet. Viele Versicherer bieten Deckungen bis zu fünf Millionen Euro an, während die Allianz ihre Deckung auf zwei Millionen Euro begrenzt.

Versicherungsschutz für Start-ups

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Tests ist die Versicherbarkeit von Start-ups. Hier zeigen sich große Unterschiede: Einige Anbieter setzen spezielle Deckungssummen oder fordern individuelle Anfragen, während andere Anbieter, wie Gothaer und AIG, gar keinen Schutz für Start-ups anbieten. Daher ist eine sorgfältige Auswahl und individuelle Beratung gerade für junge Unternehmen wichtig.

Risikofragen im Fokus

Die Analyse legt besonderen Wert auf die Risikofragen, die von Versicherern gestellt werden. Diese sind entscheidend, um das individuelle Risikoprofil eines Unternehmens zu bestimmen und beeinflussen maßgeblich die Versicherungsprämien. Themen wie vorherige Strafverfahren oder Unternehmensfusionen werden vorab erfragt. Anzahl und Art der Risikofragen variieren je nach Anbieter, wobei Aspekte wie Börsennotierung, und Branchenzugehörigkeit fast immer vorkommen. Unternehmen sollten sich für optimale Versicherungskonditionen gut darauf vorbereiten.

Den kompletten Testbericht finden Sie unter: https://www.transparent-beraten.de/d-o-versicherung/test/

Verantwortlich für den Inhalt:

transparent-beraten.de GmbH, Zietenstraße 25A, 10783 Berlin, Tel: 030 12082828www.transparent-beraten.de

Der Bonner IT-Dienstleister Brokerport GmbH, ein IT-Unternehmen im Bereich von Vertriebs- und Vermittlerservices für Finanzdienstleister, stellt ab sofort sämtlichen Einzelvermittlern von Versicherungen, Finanzprodukten und Finanzierungen seine Software „DINalyst“ dauerhaft kostenfrei zur Verfügung.

Dabei ist die gültige IHK-Registrierung des Vermittlers die einzige Anforderung.

„DINalyst“ von Brokerport ist eine unkomplizierte Plattform zur neutralen und transparenten Feststellung der finanziellen Ist-Situation und etwaiger Bedarfslücken gerade bei Menschen mit besonders hohem Beratungsbedarf. Die vom Defino Institut für Finanznorm auf die DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ zertifizierte Analyse-Software steht dem Markt bereits seit 2021 zur Verfügung. Als bislang einziger Software-Anbieter in Deutschland hat Brokerport den Umfang seiner Tools im vergangenen Jahr um die Finanz- und Risikoanalyse für gewerbliche Kunden (DIN 77235) erweitert und Defino-zertifizieren lassen.

Der neue kostenlose Zugang auf die „DINalyst“-Plattform beruht auf einer Erweiterung des Brokerport-Preismodells, das bislang nur kostenpflichtige Individual-Lösungen und Enterprise-Lizenzen vorsah. „Dem freien Vermittlermarkt jetzt zusätzlich das kostenfreie Modul zur Verfügung zu stellen, war für uns keine leichte Entscheidung. Wir haben uns zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschlossen, da die Rufe nach Qualitätsstandards ungebrochen laut sind aber die Vermittler in diesen turbulenten Zeiten sich bei dauerhaften Ausgaben oftmals zurückhalten“, erläutert Jan van Doorn, Vorsitzender des Brokerport-Gesellschafterbeirates. So versucht Brokerport gezielt diejenigen Partner zu gewinnen, die mit dem Thema Finanzanalyse direkt Verbraucherschutz und qualitativ hochwertige Finanzberatung verbinden.

Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, Vorstandsvorsitzender des Defino-Kuratoriums, sagt: „Die DIN-Analysen sind wichtige Bausteine in der Qualitätssicherung der Bedarfsermittlungen für die Endkunden. Damit ist jeder Einsatz, die Verbreitung dieser Analysen zu fördern, sehr wichtig. So auch dieses Angebot durch die Brokerport GmbH“.

Brokerport erhofft sich durch die kostenfreie Implementierung außerdem eine Sogwirkung bei Versicherern, Banken, Vertrieben und Pools, um den DIN-Normen zu einer tieferen Durchdringung im Vermittlermarkt zu verhelfen.

Die Lizenz ist dauerhaft kostenfrei für alle Vermittler, die sich bis zum 31.12.23 registriert haben werden.

Über die Brokerport GmbH:

Die Brokerport GmbH ist ein im Jahr 2017 in Bonn gegründetes IT-Unternehmen. Es bietet Unterstützung bei der Entwicklung von Software und Tools rund um den Versicherungsvertrieb. Wichtigste Produktentwicklungen sind die DIN-zertifizierten Analyse-Tools für Privathaushalte und für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, Freiberufler und Selbständige sowie das Softwareprogramm DÜVA zur digitalen Unterzeichnung von Makleraufträgen, Maklervollmachten und Bestandsübertragungen sowie zur digitalen Dokumentenverwaltung.

Geschäftsführer ist Patrick Saar, Vorsitzender des Gesellschafterbeirates ist Jan van Doorn.

Verantwortlich für den Inhalt:

Brokerport GmbH, Brungsgasse 6, 53117 Bonn, Tel: 0228 / 387595-50, www.brokerport.de

Neue flexgold-App

Mit der neuen flexgold-App des mehrfach ausgezeichneten Edelmetallunternehmens SOLIT können Anleger selbst rund um die Uhr Edelmetalle kaufen, einlagern, nach Hause liefern lassen oder verkaufen – wann immer der Goldkurs gerade günstig ist.

Gold ist eine attraktive, langfristig stabile Anlageklasse, die Sicherheit und finanzielle Freiheit gibt. Mit der neuen App flexgold der schweizerischen SOLIT Gruppe können Anlegerinnen und Anleger ab einem Euro einfach und sicher digital Gold kaufen – und kommen zudem physisch in den Besitz des Edelmetalls. Entweder wird das Gold in der Schweiz im Zollfreilager in Embrach gelagert oder man kann es sich nach Hause schicken lassen. flexgold verbindet die einfache und günstige Investition in physische Edelmetalle sowie deren hochsichere Lagerung mit der bequemen und maximal flexiblen Abwicklung per App. “Gold ist seit Jahrtausenden ein Wertspeicher und Inflationsschutz und eine gute Ergänzung des Portfolios”, so Robert Vitye, CEO und Gründer von SOLIT. “Als alternative Währung bringt es dem Anleger auch ein Stück zusätzliche finanzielle Freiheit. Da passt es, dass wir als Schweizer Unternehmen eine App launchen, die dem User noch mehr persönliche Unabhängigkeit schenkt.”

Bei flexgold stehen die vier Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium zur Verfügung, welche in den vier Währungen Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR), britisches Pfund (GBP) und US-Dollar (USD) gehandelt werden können. Die Preise werden im Minutentakt aktualisiert.

Gold ist eine weltweit geschätzte und verbreitete Anlageform – und angesichts der unsicheren Zeiten gewinnt das Edelmetall umso mehr an Relevanz. Mit flexgold können nun alle Anlegerinnen und Anleger von dieser bewährten Geldanlage profitieren. Die flexgold-App ist sowohl für Apple iOS als auch Google Android in den Stores und auf flexgold.com verfügbar. Die App ist kostenlos und kann direkt auf dem Handy, Tablet oder anderen smarten Endgeräte verwendet werden.

Hinter flexgold.com steht die SOLIT Gruppe, die seit 2008 im Edelmetallhandel aktiv ist und inzwischen zu den führenden Edelmetallhandelsunternehmen in Europa gehört. Der Hauptsitz der SOLIT Gruppe befindet sich seit 2021 in Tägerwilen im Kanton Thurgau. Mehr: https://flexgold.com/

Über die SOLIT Gruppe

Im Bereich Edelmetall hat die SOLIT Gruppe seit Unternehmensgründung im Jahr 2008 die Angebotspalette zur realen Vermögenssicherung aufgebaut sowie ein breites Portfolio im Bereich der physischen Anlagen von Gold und Silber, dem zentralen Kerngeschäft. Die Mitarbeiterzahl erhöhte sich seit 2008 von 5 Mitarbeitern auf 150 Mitarbeiter 2023. Seit dem Jahr 2013 wurde das Angebotsspektrum um den Bereich von Edelmetalldirektinvestments erweitert und mit der Gründung der SOLIT Fonds GmbH im Jahr 2016 um offene alternative Investmentfonds erneut ausgebaut. Die SOLIT Gruppe bietet somit ihren Kunden ein vollständiges Anlageportfolio, bestehend aus Edelmetallsparplänen, diversen Lagerkonzepten sowie sachwertbasierten Investmentfonds an. Neben der Fachvereinigung Edelmetalle evtl. (FVEM) ist die SOLIT auch Mitglied im Berufsverband des deutschen Münzenfachhandels e.V. und in der London Bullion Market Association (LBMA).

Verantwortlich für den Inhalt:

SOLIT Management GmbH, Otto-von-Guericke-Ring 10, 65205 Wiesbaden, Tel: +49 (0) 6122 58 70 58, www.solit-kapital.dewww.goldsilbershop.de

Sind grüne Altersvorsorgeprodukte eine Chance mehr Menschen – und vor allem Frauen – zu erreichen?

Dieser Frage wurde im Rahmen einer Studie nachgegangen, bei der im Mai 2023 mehr als 2.032 Personen bevölkerungsrepräsentativ von YouGov Deutschland befragt wurden.

Ergebnisse im Überblick

Eine exklusive Swiss Life-Studie zeigt, dass mehr als jeder zweiten Frau (54 %) das Thema Nachhaltigkeit wichtig ist, mehr als Männern mit 46 %. Bei Vorsorge- und Finanzprodukten gilt dies bei Frauen und Männern für jeweils 34 %.

Aber: Nur 6 % der Frauen besitzen tatsächlich ESG-konforme Investments, bei den Männern sind es immerhin 10 %.

33 % der Befragten, die keine ESG-konformen Finanz- und Vorsorgelösungen besitzen, sind dennoch offen dafür. Entscheidungskriterium für die grüne Variante ist bei den Männern der kontinuierliche Vermögensaufbau (34 %). Für Frauen steht die Altersvorsorge (37 %) im Fokus, dicht gefolgt von der Unterstützung nachhaltig handelnder Unternehmen (33 % auf Position zwei, Männer: 28 % auf Position vier).

Ein umfangreicheres Produktangebot und mehr Aufklärung durch weibliche Beraterinnen führen dazu, dass sich mehr Frauen für nachhaltige Finanzprodukte entscheiden (knapp ein Fünftel).

„ESG-konforme Investments haben das Potenzial, Renditen zu ermöglichen und gleichzeitig die Menschen effektiv an der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft zu beteiligen. Das Interesse ist zwar grundsätzlich da, nur leider gibt es zu wenig Produkte, bei denen ein signifikanter Nachhaltigkeitsbeitrag ausgewiesen wird“, erklärt Jörg Arnold, Geschäftsleiter bei Swiss Life Deutschland anlässlich der Vorstellung der repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Finanz- und Vorsorgeunternehmens durchgeführt hat. Bisher interessiert sich nur rund jede dritte Frau in Deutschland generell für Finanzthemen (31 %), während sich von den befragten Männern fast jeder Zweite für das Thema grundsätzlich begeistern kann (45 %). Auf Nachhaltigkeit im Allgemeinen hingegen legt mehr als jede zweite Frau (54 %) wert (Männer: 46 %). Nachhaltigkeit kann damit ein Weg sein, mit mehr Frauen über Finanzthemen ins Gespräch zu kommen.

Fast die Hälfte der Befragten wünscht sich ein größeres ESG-Produktangebot

Seit August 2022 müssen im Rahmen der Offenlegungspflichten der Europäischen Union (EU) in Finanzberatungsgesprächen die Nachhaltigkeitspräferenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher abgefragt werden. Doch besitzen laut Umfrage nur wenige Befragte – bei den Männern sind es 10 %, bei den Frauen sogar nur 6 % – tatsächlich ESG-konforme Geldanlagen. Und das, obwohl mehr als jede dritte Frau (34 %) angibt, dass ihr Nachhaltigkeit, auch bei ihren Finanzen, wichtig ist. „Grundsätzlich haben die Menschen, und vor allem Frauen, Interesse an nachhaltigen Finanzprodukten, schließen diese aber noch nicht ab. Mit einem größeren Produktangebot und einheitlichen, wie nachvollziehbaren Nachhaltigkeitskriterien könnten wir die Zurückhaltung bei Sparerinnen und Sparern auflösen“, kommentiert Jörg Arnold.

Das untermauern die Studienergebnisse: Im Schnitt wünschen sich 47 % der Befragten eine breitere Auswahl an nachhaltigen Finanzprodukten (Männer: 48 %, Frauen: 46 %). Bei den Personen, bei denen ein grundsätzliches Nachhaltigkeitsinteresse besteht, sind es sogar 65 % (Männer: 71 %, Frauen: 61 %). 59 % sind sich darin einig, dass einheitliche Standards und Kriterien bei Nachhaltigkeitsaspekten vorliegen sollten. Mit nachhaltigen Finanzanlagen ließen sich schließlich gesellschaftlich wünschenswerte Entwicklungen steuern: Jeder dritten an nachhaltigen Geldanlagen interessierten Frau (33 %) ist beispielsweise wichtig, mit grünen Finanzprodukten Unternehmen zu unterstützen, die ökologisch und ethisch verantwortungsvoll handeln (Männer in derselben Gruppe: 28 %). Hauptentscheidungskriterium bleibt bei den männlichen Befragten mit 34 % der kontinuierliche Vermögensaufbau (Frauen: 30 %).

Jörg Arnold CEO Swiss Life Deutschland: “Wir brauchen gemeinsame Standards bei der Definition und Auslegung von Nachhaltigkeit, um ein einheitliches Verständnis sicherzustellen. Gemeinsam mit der Politik und dem Kapitalanlagesektor muss definiert werden, was nachhaltig ist und was nicht. Wichtig dabei ist, zu berücksichtigen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher über das Thema Nachhaltigkeit denken.”

Die Wirkung nachhaltiger Geldanlagen ist noch unbekannt: Beratung in der Pflicht

Die Umfrage deutet darauf hin, dass ESG-Geldanlagen trotz der starken Nachhaltigkeits-Präferenz bei Frauen bisher eher die männlichen Befragten überzeugen. Die Studienergebnisse zeigen auch, dass noch Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, um die Chancen zu nutzen. Dabei liegt gerade in der Ansprache von Frauen viel Potenzial: Die Hälfte (48 %) der Studienteilnehmerinnen ist sich über die Wirkung nachhaltiger Geldanlagen noch nicht im Klaren, ein Viertel der Frauen macht dazu keine Angabe. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Frage, ob nachhaltige Geldanlagen einen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten können. Daran glauben eher die männlichen Befragten (32 %) – bei den Frauen sind es 26 %. Gut ein Viertel der Frauen (26 %) gibt auch hier keine Antwort. Das lässt vermuten: Frauen kennen die Vorteile ESG-konformer Anlagen noch nicht. Umso bedeutender wird eine Finanzberatung zum Thema, die im Schnitt 46 % der Befragten wichtig finden (Männer: 48 % und Frauen: 45 %). Von den Personen, die eine Finanzberatung in Anspruch genommen haben, besitzen 12 % (Männer 14 % und Frauen 10 %) ein nachhaltiges Produkt. Stark beeinflusst wird der Abschluss ESG-konformer Investments vor allem davon, wer die Kundschaft beraten hat.

Mit einer weiblichen Finanzberatung ESG-konforme Anlagen verbreiten

Lediglich 28 % der Frauen, die eine Finanzberatung in Anspruch genommen haben, werden von Personen beraten, die ihnen in Alter, Geschlecht und Herkunft ähnlich sind – bei den Männern sind es mit 41 % deutlich mehr. 63 % der weiblichen Befragten gaben an, keine ähnliche Lebenssituation mit ihrem Berater zu teilen. Demgegenüber fühlen sich 71 % der Frauen, die von einer ihnen ähnlichen Person beraten wurden, besser verstanden und in Finanzthemen aufgeklärt. Das wirkt sich positiv auf die Vorsorgesituation aus: 65 % von ihnen haben sich dann auch für eine Geldanlage entschieden. Damit überholen sie sogar die männlichen Befragten (60 %). Knapp ein Fünftel der Frauen, die durch eine ihr ähnliche Person beraten wurden, besitzen mindestens ein ESG-konformes Finanzprodukt.

Jörg Arnold CEO Swiss Life Deutschland: “Werden Frauen auf ihren Vorsorgebedarf durch Personen aufmerksam gemacht, die sich authentisch in ihre Lage hineinversetzen können, steigt die Chance, dass sie sich mit ihrer finanziellen Zukunft beschäftigen. Das ist Chance und Herausforderung zu gleich. Die Finanzberatungsbranche muss jünger und diverser werden. Auch wenn wir mehr und mehr Frauen für eine Tätigkeit in der Finanzbranche gewinnen können, müssen wir unsere Anstrengungen intensivieren. Menschen vertrauen schließlich Expertinnen und Experten ihre Finanzen dann an, wenn sie sich in ihrer individuellen Lebenswirklichkeit verstanden fühlen. Durch eine Vielfalt in der Beratung können Menschen erreicht werden, die sich heute noch nicht ausreichend unterstützt fühlen.”

Über die Studie

Die verwendeten Daten beruhen auf einer durch Swiss Life Deutschland beauftragten Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.032 Personen im Mai 2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Erfahrener Top-Manager und Branchenkenner übernimmt Verantwortung für nationales und internationales Versicherungsgeschäft.

Der Aufsichtsrat der COGITANDA Dataprotect AG hat Jens Lison mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Mitglied des Vorstands und Group Chief Insurance Officer bestellt. Das bisherige Vorstandsteam von Deutschlands führendem Unternehmen im Management und der Versicherung von Cyberrisiken – bestehend aus Jörg Wälder (Chief Executive Officer, CEO), Christian Sagawe (Chief Operating Officer, COO) und Christian Rink (Chief Financial Officer, CFO) – vergrößert sich dadurch auf vier Mitglieder.

Der 58-jährige Versicherungsmanager mit langjähriger Erfahrung auf Vorstandsebene wird ab dem 1. September 2023 von Köln aus die gruppenweite fachliche Führung und Weiterentwicklung des Versicherungsbereichs der COGITANDA im In- und Ausland übernehmen.

Karriere bei namhaften Versicherungskonzernen

Jens Lison ist seit 40 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er begann seine berufliche Laufbahn bei der Allianz und konnte seine Expertise in anspruchsvollen Stationen innerhalb der Versicherungsbranche bei namhaften Konzernen wie der AXA, Zurich, Allianz und Württembergischen Versicherung stetig erweitern. Seit 15 Jahren geschieht dies als Vorstand, sodass er die Entwicklung bedeutender Versicherungsunternehmen in Deutschland grundlegend mitgestalten konnte. In seiner letzten Funktion vor COGITANDA war er als Mitglied des Vorstands und Chief Underwriting Officer bei der Württembergischen Versicherung AG tätig. Dort hat Jens Lison unter anderem ein Strategieprogramm zur Neuausrichtung des gesamten Komposit-Bereichs erfolgreich aufgesetzt. Darüber hinaus führte die von ihm verantwortete weitere Professionalisierung und Ausweitung des Firmenkundengeschäfts zu einem starken und profitablen Wachstum.

“Mit Jens Lison haben wir eine weitere unternehmerische Persönlichkeit und einen ausgesprochen erfahrenen Vorstand für die COGITANDA gewonnen. Er ist tief in der Versicherungswirtschaft verwurzelt und bringt nun seine Erfahrungen, sein Wissen und sein Engagement bei der COGITANDA ein – darüber freuen wir uns sehr”, sagt Albrecht Freiherr von Boeselager, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Jörg Wälder, Gründer und CEO der COGITANDA Group, bestätigt: “Mit Jens Lison kommt ein weiterer Top-Manager an Bord der COGITANDA. Der Gesamtvorstand erfährt durch ihn eine weitere wichtige Ergänzung. Wir messen uns mit den Besten des Versicherungsmarktes: Während wir die bereits erarbeitete Spitzenposition im Bereich klassischer technischer Risiken sowie der sogenannten Cyber-Risiken weiter festigen, werden wir unsere Produktpalette jetzt zügig weiter ausbauen, uns weitere Kundensegmente erschließen und nach Deutschland, Österreich und Frankreich in weitere europäische Märkte expandieren.

Jens Lison ergänzt: “Die Versicherungsindustrie ist meine berufliche Heimat, in den letzten Jahren habe ich mich als Vorstand insbesondere im gewerblichen und industriellen Firmenkundengeschäft engagiert und diese Geschäftsfelder erfolgreich ausgebaut. In diesem Zusammenhang habe ich mich auch intensiv mit den Sparten Cyber und Technische Versicherungen beschäftigt. Die Herausforderung, technische Risiken beherrschbar zu machen, übt eine große Faszination auf mich aus. Mit Jörg Wälder habe ich bereits bei der Zurich einige Jahre vertrauensvoll und erfolgreich zusammengearbeitet – ich freue mich auf die Fortsetzung.”

COGITANDA auf Wachstumskurs

COGITANDA ist ein zentraler Player im deutschen Cyberrisikogeschäft mit einem Hauptsitz in Köln sowie weiteren Standorten in München, Hamburg, Wien und Paris. Das innovative, auf drei Säulen beruhende Geschäftsmodell ist einzigartig in Europa: COGITANDA bietet Kunden neben der Versicherung von Cyber- und anderen technischen Risiken auch jede Form von Präventionsdienstleistungen an. Außerdem kümmert sich die Gruppe in Schadensfällen ganzheitlich um das Management und die Behebung derselben. Alle technischen Dienstleistungen in den Bereichen Prävention und Schadenmanagement können dabei auch von Nicht-Versicherungskunden in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot steht bereits jetzt für etwa die Hälfte des Gesamtumsatzes der Gruppe.

“Die Kombination aus Risikoprävention, Versicherungsschutz und professionellem Schaden-Handling hat sich bewährt”, erläutert Jörg Wälder. “Wir treten nun in die nächste Entwicklungsphase ein, die von einer zunehmenden Professionalisierung und Internationalisierung unseres Geschäftsmodells geprägt ist. Hierfür bringen wir die besten Experten und Expertinnen des Marktes unter dem Dach der COGITANDA zusammen. Genau unter diesen Vorzeichen stößt Jens Lison zu uns.”

Die Anfang 2016 gegründete COGITANDA ist mit ihrem im März 2018 gelaunchten Geschäftsmodell seit nunmehr gut fünf Jahren erfolgreich am Markt aktiv. Die Unternehmensgruppe verzeichnete Anfang 2023 mehr als 4.500 angebundene Maklerunternehmen, mehr als 10.000 versicherte Unternehmen, 30 Millionen Euro Prämienvolumen und inzwischen mehr als 1.200 fallabschließend regulierte Schäden. “Die nationale und europaweite Expansion schreitet voran. Mit dem Markteintritt in Spanien, Portugal und Italien, danach dann in den skandinavischen Ländern sowie Benelux, werden wir unsere Dienstleistungen jetzt Schritt für Schritt europaweit ausrollen”, kündigt Jörg Wälder an.

Über COGITANDA

COGITANDA ist eine Unternehmensgruppe, die sich auf den Umgang, die Bewältigung sowie die Versicherung von Risiken der heute stark vernetzten, digitalen Welt konzentriert. Dies umfasst technische Risiken im klassischen Sinne, aber insbesondere auch die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei verfolgt das Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz. Dieser besteht aus Risikoprävention, Versicherungslösungen sowie Schadenmanagement. Ein maßgeschneiderter und fairer Versicherungsschutz ist für die Mitarbeiter der COGITANDA ein zentrales Ziel. Das COGITANDA Team besteht aus Experten aller relevanten Fachrichtungen: von Versicherungsmanagern bis hin zu mit dem neuesten Stand der technischen Entwicklung vertrauten IT-Spezialisten sowie erfahrenen Schadenmanagern.

Verantwortlich für den Inhalt:

COGITANDA Insurance Services GmbH, Dürener Str. 401 B, 50858 Köln, Tel: 0221 99575200, www.cogitanda.com

Sebastian Langrehr verstärkt zum 01.10.2023 die Geschäftsführung der Smart InsurTech AG, Betreiber der Versicherungsplattform SMART INSUR.

Hier wird er als Chief Sales Officer (CSO) die Vermarktungs- und Vertriebsaktivitäten des Unternehmens verantworten. Als ausgewiesener Digitalexperte wird er zudem die Weiterentwicklung des Unternehmens vorantreiben. Der 44-jährige Diplom-Kaufmann und Versicherungsfachmann ist aktuell noch als CSO bei Friendsurance tätig.

„Wir waren intensiv auf der Suche nach einem Marktexperten mit hervorragender Vernetzung und Begeisterung für die Digitalisierung der Versicherungsbranche“, berichtet Stephan Gawarecki, Aufsichtsratsvorsitzender der Smart InsurTech AG und Vorstandsmitglied der Konzernmutter Hypoport SE. „Mit Sebastian konnten wir jemanden gewinnen, der genau zu uns passt. Er ist ein absoluter Sales-Profi, der den Versicherungsmarkt aus verschiedenen Perspektiven kennengelernt hat und die Branche im Sinne aller Marktteilnehmer:innen vorwärts entwickeln möchte. Das deckt sich mit unserem Anspruch.“

Sebastian Langrehr blickt auf 20 Jahre Vertriebsexpertise in der Versicherungswirtschaft zurück. Dabei hat er vielfältige Erfahrungen auf unterschiedlichen Seiten der Branche gesammelt: Er kennt sowohl das B2B- als auch das B2C-Umfeld und hat u.a. dank seiner mehrjährigen Tätigkeit als Versicherungsmakler bei MLP einen Blick für die Bedürfnisse der Verbraucher. Durch seine berufliche Station bei der neue leben Lebensversicherung AG innerhalb der Talanx Gruppe besitzt er tiefes Know-how zu den Strukturen und Herausforderungen von Produktgebern. Darüber hinaus ist er ein aktiver Gestalter und Vordenker der Insur-Tech-Szene mit vielfältigen Engagements beispielsweise als Co-Initiator und Vorstand einer Open-Insurance Initiative (FRIDA), als Mitbetreiber des Versicherungs-Podcasts Insurance Monday und als Vorstand im Arbeitskreis Digital Insurance & Insur-Tech bei Bitkom.

Begeisterung für die Versicherungswirtschaft wecken: Datenqualität als Grundlage für verbraucherzentrierte Anwendungen

„An der neuen Aufgabe reizt mich besonders, dass ich bei Smart InsurTech – eingebettet im Hypoport-Ökosystem – meine bisherige Expertise aus der Makler- und Ausschließlichkeitswelt ebenso wie die Erfahrungen mit unterschiedlichen Vertriebskanälen einfließen lassen kann“, erklärt Sebastian Langrehr, der seit 2004 im Finanzdienstleistungsbereich tätig ist. „Für Smart InsurTech liegt die Zukunft der Versicherungswirtschaft in datengetriebenen Geschäftsmodellen. Ich freue mich darauf, mit einem begeisterten Team diese Enabler-Rolle mitzugestalten. Aktuelle und valide Daten sind die Grundlage für Vermittlerinnen und Vermittler, um ihre Kundschaft passgenau zu beraten und von nutzerzentrierten Angeboten zu profitieren. Die Digitalisierung der Versicherungswirtschaft vereinfacht viele teils komplexe und gesellschaftlich relevante Fragestellungen. Dieser Entwicklung stehen wir positiv gegenüber, wollen die Branche begeistern und Potenziale heben – diese Mission möchte ich mit Smart InsurTech vorantreiben.“

Über die Smart InsurTech AG

Die Smart InsurTech AG betreibt mit SMART INSUR eine webbasierte Versicherungsplattform für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten bzw. -verträgen. Das voll integrierte System verbindet Prozesse und Datenflüsse von Versicherungsunternehmen und -vertrieben und ermöglicht mit seiner modernen Technologie den schnellen und direkten Vertragsabschluss, anlassbezogene Produktvergleiche, Konzeptberatung und effiziente Bestandsverwaltung. Die hoch automatisierten Prozesse der Plattform führen zu deutlichen Kostenvorteilen und nachhaltigem Geschäftserfolg unserer Kunden. Die Smart InsurTech AG ist eine 100%ige Tochter der in Lübeck ansässigen Hypoport SE. Die Aktien der SDAX-notierten Hypoport SE sind an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Die Hypoport-Gruppe beschäftigt in ihrem Netzwerk von Technologieunternehmen über 2.000 Mitarbeitende und hat im Jahr 2022 einen Umsatz von 455 Mio. Euro erwirtschaftet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Keine höheren Renditen für Privatanleger – Geringere Beteiligung an Kapitalmärkten

Ein Provisionsverbot führt nicht zu höheren Renditen für Privatanleger und verhindert sogar, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen. Das zeigen Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde, die der deutsche Fondsverband BVI ausgewertet hat. „Die EU-Kommission untergräbt mit dem Vorschlag eines Provisionsverbots ihre eigenen Ziele“, sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer. Zwar hat Kommissarin Mairead McGuinness vorerst auf ein umfassendes Provisionsverbot verzichtet. Doch die Idee ist noch nicht vom Tisch. Als erster Schritt sollen Provisionen im beratungsfreien Vertrieb verboten werden.

Die Kommission will mit dem Verbot die Produktkosten senken. Sie geht davon aus, dass dadurch die Rendite des Geldvermögens (Portfoliorendite) der Anleger steigt. Die BVI-Studie zeigt allerdings, dass diese Annahme nicht zutrifft. In England und in den Niederlanden hat sich die Portfoliorendite in Folge des dort vor rund zehn Jahren eingeführten Verbots nicht verändert. Offenbar haben andere Effekte die geringeren Kosten der provisionsfreien Produkte ausgeglichen. Für die unveränderte Portfoliorendite der Anleger gibt es mehrere mögliche Erklärungen. Zum Beispiel werden Vertriebskosten durch ein Provisionsverbot typischerweise nicht reduziert, sondern nur gesondert gezahlt. Außerdem könnten sich durch eine Beratungslücke private Haushalte weniger an den Kapitalmärkten, zum Beispiel über Fonds, beteiligen. Damit würden ihnen Renditechancen entgehen.

Die BVI-Auswertung belegt, dass Privatanleger in England und den Niederlanden aufgrund des Provisionsverbots tatsächlich weniger in Fonds investieren. Der BVI beziffert diesen Rückgang auf im Schnitt knapp 340 Euro pro Jahr und Kopf. Auf Sicht von 30 Jahren und bei einer unterstellten Wertsteigerung von 6 Prozent pro Jahr summiert sich der Verbots-Effekt auf eine Renditeeinbuße von rund 20.000 Euro, wenn das Geld stattdessen unverzinst auf dem Konto liegt. „Bei Fonds verhindern also Verbote – nicht die Provisionsberatung – eine stärkere Beteiligung privater Anleger an den Kapitalmärkten. Das widerspricht allem, was die EU erreichen will“, sagt Richter.

Der BVI hat für seine Studie öffentlich verfügbare Daten zu Bankeinlagen, Versicherungen, Pensionsfonds, Anleihen, Aktien und Investmentfonds für den Zeitraum von Anfang 1999 bis Ende März 2023 ausgewertet. Zur Ermittlung der Portfoliorendite hat er die quartalsweise Veränderung des Geldvermögens um die jeweiligen Zu- und Abflüsse bereinigt. Der Fondsverband hat durch den Aufbau seiner Studie ausgeschlossen, dass länderspezifische Effekte – wie zum Beispiel verschiedene Altersvorsorgesysteme – oder unterschiedliche Kapitalmarktrenditen vor und nach Einführung der Provisionsverbote fälschlicherweise als Folge der Verbote gewertet werden.

BVI-Studie und weitere Informationen:  https://www.bvi.de/service/statistik-und-research/studie-provisionsverbot/

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