Geschäftsführung wird erweitert, die Produktentwicklung intensiviert

Die Ecclesia Gruppe Assekuranz-Service GmbH (EGAS) wird um den Bereich Markt & Produkte erweitert mit dem Ziel, die Entwicklung neuer und alternativer Versicherungslösungen und -dienstleistungen weiter voranzutreiben. Damit verbunden ist auch die noch stärkere Einbindung der EGAS in die komplette Wertschöpfungskette der Ecclesia Gruppe, sodass Neu- und Bestandskunden zukünftig ein noch werthaltigeres Leistungsportfolio zur Verfügung stehen wird. Für die konsequente Umsetzung der Strategie wird Tim Brozio neben Miriam Stüldt-Borsetzky in die Geschäftsführung der EGAS berufen.

Seit 2013 stellt EGAS als Asskuradeur erfolgreich das Bindeglied zwischen den Versicherern und den Maklern der Ecclesia Gruppe dar. Nun soll das Unternehmen stärker die eigene Produktentwicklung vorantreiben.

„Bei allem, was wir tun, haben wir immer unsere Kunden und ihren Nutzen vor Augen“, so Jochen Körner, CEO der Ecclesia Gruppe. „Die Neuausrichtung der EGAS und die Erweiterung des Leistungsspektrums ist ein wichtiger Baustein in unserer Strategie, unsere Wertschöpfungskette zu verlängern und unseren Kunden noch bessere Versicherungslösungen mit den dazugehörigen Dienstleistungen anzubieten.“

Als Assekuradeur interagiert EGAS eng mit Versicherern, Maklern und Kunden. Bereits heute profitieren alle Beteiligten von dem Know-how der EGAS. Auf diesem Wissen und den Kompetenzen setzt die Neuausrichtung auf. „Die Asse-kuradeur-Vollmachten erlauben uns zusammen mit der Schadenabteilung des Maklers eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung nach eigenem Stil“, erläutert EGAS-Geschäftsführerin Miriam Stüldt-Borsetzky. „Insbesondere unser auf hohe Fachlichkeit und Kommunikationsstärke ausgerichtetes Vorgehen kommt allen Beteiligten zugute, egal ob Kunde, Makler oder Versicherer. Weil wir tief in die Materie eintauchen, erkennen wir auch Zusammenhänge und identifizieren Verbesserungspotenziale für Prozesse und Produkte, die wir zukünftig noch systematischer nutzen wollen.“

Tim Brozio, der zum 1. September 2023 seine Arbeit als zweiter Geschäftsführer der EGAS aufnimmt, ergänzt: „Die gewonnenen Erkenntnisse werden wir durch regelmäßige Marktbeobachtungen und Datenanalysen ergänzen, um die Produktentwicklung im Sinne der Kunden nachhaltig zu stärken“.

Während Tim Brozio sich auf den Bereich Markt & Produkte fokussieren wird, kümmert sich Miriam Stüldt-Borsetzky schwerpunktmäßig um die Schadenbereiche der EGAS. Miriam Stüldt-Borsetzky ist Volljuristin, spezialisiert auf Medizinrecht, und seit 2009 in verschiedenen Fach- und Führungspositionen bei der Ecclesia tätig. Tim Brozio ist Wirtschaftsjurist (LL.M.) und arbeitet seit 2013 bei der Ecclesia in verschiedenen leitenden Positionen mit dem Schwerpunkt Produktmanagement.

Über Ecclesia

Die Ecclesia Gruppe bildet mit mehr als 2.500 Beschäftigten und einem platzierten Prämienvolumen von 2,6 Milliarden Euro p. a. den größten deutschen Versicherungs-makler für Unternehmen und Institutionen. Zur Gruppe gehören unter anderem führende Makler für Industrie und Gewerbe, Logistik, Kreditversicherung/Finanzierung, Gesundheitswesen, Sozialwirtschaft, Kirche sowie Assekuradeure und ein Rückversicherungs-makler. Die Bandbreite der Kundenbeziehungen reicht vom börsennotierten Großkonzern über den Mittelstand bis zu Großkliniken und kirchlichen Institutionen. Das Unter-nehmen hat seinen Hauptsitz in Detmold und ist in Deutschland flächendeckend präsent. Darüber hinaus verfügt die Ecclesia Gruppe über eigene Unternehmen in sechs weiteren europäischen Staaten und agiert über das ECCLESIA GLOBAL NETWORK in mehr als 170 Ländern weltweit.

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittlerinnen und Vermittler aktualisiert

Zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle, benötigen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach §34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach §34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung ( oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – VSH genannt).

Um kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittlerinnen und Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Schon 2021 hat der AfW eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Die Liste wurde nun erneut mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, aktualisiert. Unter anderem gibt es Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt.

„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“ so Wirth ergänzend.

Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/ abrufbar.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Beratungsplattform durchgeführt.

Die brandneue IVFP Plattform (plattform.ivfp.de) vereint erstmalig die bei Makler:innen beliebte IVFP Beratungssoftware fairadvisor.net und die IVFP Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net an einem Ort und schafft so eine unabhängige, umfassende und rechtssichere Beratungsumgebung. „Wir sind aber noch lange nicht am Ende, denn in den nächsten Monaten und Jahren werden die Anwendungen noch mächtig ausgebaut“ so IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer.

Die IVFP Plattform bietet eine Fülle von Funktionen, die die Beratung über sämtliche Schichten der Altersvorsorge hinweg erleichtern. Angefangen bei der präzisen Identifikation der individuellen Rentenlücke mithilfe des Schichtenfinders bis hin zur detaillierten Beratung in den verschiedenen Schichten, unterstützt die Plattform Berater:innen bei der maßgeschneiderten Lösungsfindung. Zusätzlich ermöglicht die Tarifvergleichssoftware eine mühelose Auswahl eines passenden Tarifs aus dem oft undurchsichtigen Tarifdschungel. Dabei ist die Nutzung der Software in weiten Teilen kostenfrei.

Michael Hauer betont die Bedeutung dieser Neuerung: “Die IVFP Plattform setzt neue Maßstäbe für die Altersvorsorgeberatung. Sie stärkt die Position der Berater:innen und ermöglicht eine transparente, individuelle und bedarfsgerechte Beratung für  Kund:innen.”

Gerade bei der Frage nach der Ermittlung der individuellen Bedürfnissen der Kund:innen bieten die IVFP Softwarelösungen eine solide Grundlage für eine effiziente und professionelle Altersvorsorgeberatung.

Die Einführung der IVFP Plattform markiert einen Meilenstein in der Branche und verspricht eine Zukunft, in der Altersvorsorgeberatung auf höchstem Niveau erfolgt. Das IVFP bleibt seiner Mission treu, innovative Lösungen für eine zukunftsorientierte Finanz- und Vorsorgeplanung zu liefern.

Weitere Informationen zur IVFP Plattform und den dazugehörigen Softwarelösungen finden Sie unter plattform.ivfp.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Aufgrund eines Distributed Denial of Service (DDoS)-Angriffs ist die Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Freitag, den 1. September 2023, nur eingeschränkt erreichbar.

Die BaFin hat entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen und unmittelbar nach Einsetzen des Angriffs Abwehrmaßnahmen in Gang gesetzt, die auch greifen. Diese Maßnahmen führen jedoch aktuell dazu, dass die Website zeitweise nicht erreichbar ist. Alle anderen Systeme der BaFin funktionieren uneingeschränkt.

Der Zugriff über die Eingabe www.bafin.de ist momentan nicht möglich. Zeitweise können Nutzerinnen und Nutzer die Website über eine Suchmaschine aufrufen oder – wenn vorhanden – über einen Direkt-Link ansteuern. Wir bitten um Entschuldigung für mögliche Unannehmlichkeiten. Die BaFin arbeitet intensiv daran, auch während des noch laufenden DDoS-Angriffs, eine vollständige Erreichbarkeit ihrer Website wiederherzustellen.

Hintergrund

Bei DDoS-Attacken wird eine Website gezielt mit so vielen Anfragen bombardiert, dass das System die Aufgaben nicht mehr bewältigen kann und im schlimmsten Fall zusammenbricht. Bei einer sogenannten „verteilten DoS-Attacke“ kommen anstelle von einzelnen Systemen eine Vielzahl von unterschiedlichen Systemen in einem großflächig koordinierten Angriff zum Einsatz (vergl. Quelle BSI Bund).

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Wissenschaftliches Gutachten zur EU-Kleinanlegerstrategie

Als führender Vermittlerverband gab der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in seiner Zusammenarbeit mit der European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) bereits in der Sommerpause eine Stellungnahme zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) ab. Nun veröffentlicht der Verband in nächster Zeit dazu ein Gutachten von Professor Dr. Christoph Brömmelmeyer, von der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder).

„Mit dieser wissenschaftlichen Expertise können wir sagen, dass die RIS Maklern nicht verbieten wird, gegen Courtage Versicherungsanlageprodukte zu vermitteln“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Damit sind wir erneut in unserer Auffassung bestätigt.“

„Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Kleinanlegerschutz-Richtlinie enthält kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler/innen“, konstatiert Prof. Dr. Brömmelmeyer. „Die Kommission hat sich vielmehr bewusst entschieden, den provisions- und courtage-basierten Vertrieb von Versicherungen auch weiterhin zuzulassen. Richtig ist, dass die Provision für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ausnahmsweise entfallen soll, wenn der Versicherungsvermittler eine Beratung auf unabhängiger Basis ankündigt. Der Versicherungsmakler müsste künftig also im provisionsbasierten Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten klarstellen, dass er zwar nicht persönlich von einem bestimmten Versicherer abhängig ist, dass die von ihm angebotene Dienstleistung aber „nicht unabhängig“ erfolgt, weil er wirtschaftlich gesehen auf Provisionszahlungen angewiesen ist.“

Unabhängig davon setzt sich der BVK über sein Brüsseler Büro und BIPAR vehement dafür ein, dass nicht weitere Regulierungen die Vermittlertätigkeit erschweren. „Es gilt erst einmal die bestehenden Regelwerke auf ihre Praxistauglichkeit und Effektivität zu überprüfen, bevor der Berufsstand mit neuen Verordnungen konfrontiert wird. Im Übrigen fordern wir ein Regulierungsmoratorium, um die Wirtschaft zu entlasten“, so BVK-Präsident Heinz.

Über den BVK:

Der BVK zählt rund 14.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitgliedsbetriebe. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband. Im Jahr 2021 jährte sich das hundertzwanzigjährige Bestehen des BVK.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

SMART ADMIN: Effizientere Rechnungsverwaltung mit Möglichkeit zur vollständigen Dunkelverarbeitung

Smart InsurTech, Betreiber der Versicherungsplattform Smart Insur, ermöglicht Vermittlern durch die Kombination des Maklerverwaltungsprogramms Smart Admin (FinanzOffice) mit dem Dokumentenservice Smart Gevo eine vollständige Dunkelverarbeitung. Dazu wurde die Prozesssteuerung insofern erweitert, als dass bei Neuanlage eines Vertrags – egal ob manuell angelegt oder importiert – automatisch die entsprechende Rechnung erstellt und das Rechnungsdokument erzeugt wird. Dabei kann die Rechnungsvorlage individuell festgelegt werden, was eine vollständige Dunkelverarbeitung ermöglicht. So gewinnen Vermittler signifikant mehr Zeit im administrativen Bereich.

Auch Fehler wie beispielsweise eine falsche Vertragsanlage werden nun vom System erkannt – in der Folge wird die Rechnungserzeugung inklusive Ursachenmeldung verhindert. „Darüber hinaus haben wir in unserem Maklerverwaltungsprogramm Erweiterungen bei der BiPRO-Weiterverarbeitung umgesetzt, die den Arbeitsalltag von Vermittlerorganisationen erleichtern“, berichtet André Männicke, Vorstand der Smart InsurTech AG. So lässt sich nun u.a. steuern, ob die erzeugte Rechnung direkt gedruckt werden soll oder nicht. Wenn Rechnungen via BiPRO-Norm 430.4 über den Dokumentenservice Smart Gevo eingehen, ermöglicht die Prozesssteuerung des Maklerverwaltungsprogramms nun die Erzeugung von Dokumenten aus Vorlagen. Beispielsweise kann mit der Rechnung ein Fragebogen erstellt und versendet werden. So können Makler ihr Rechnungswesen verbessern und beschleunigen.

Effizienzgewinn für Inkassomakler dank automatisierter Prozesse

Weitere neue Funktionalitäten in der Prozesssteuerung von Smart Admin (FinanzOffice) richten sich an Inkassomakler und reduzieren deren Arbeitsaufwand deutlich. Durch die Erweiterung der Prozesssteuerung um den Bereich „Rechnungen“ wird u.a. bei einem automatisierten Import von Daten in Smart Admin (FinanzOffice) eine Datenänderung an bestehenden Rechnungen ermöglicht. Ändert sich beispielsweise die Mahnstufe, können automatisch E-Mails an Kunden versendet oder Dokumente wie zum Beispiel eine letzte Mahnung erstellt werden. Auch die Prüfung, ob eine Rechnungs-E-Mailadresse beim Kunden hinterlegt ist, kann automatisch erfolgen. Je nach Ergebnis wird eine E-Mail versendet oder eine Wiedervorlage angelegt.

Darüber hinaus können nun Prozesse mit der Einschränkung auf bestimmte Tarife angelegt werden. Inkassomakler können für verschiedene Tarife unterschiedliche E-Mail-Vorlagen anlegen und ihre Verwaltungsaktivitäten somit weiter standardisieren.

Über die Smart InsurTech AG

Die Smart InsurTech AG betreibt mit SMART INSUR eine webbasierte Versicherungsplattform für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten bzw. -verträgen. Das voll integrierte System verbindet Prozesse und Datenflüsse von Versicherungsunternehmen und -vertrieben und ermöglicht mit seiner modernen Technologie den schnellen und direkten Vertragsabschluss, anlassbezogene Produktvergleiche, Konzeptberatung und effiziente Bestandsverwaltung. Die hoch automatisierten Prozesse der Plattform führen zu deutlichen Kostenvorteilen und nachhaltigem Geschäftserfolg unserer Kunden. Die Smart InsurTech AG ist eine 100%ige Tochter der in Lübeck ansässigen Hypoport SE. Die Aktien der SDAX-notierten Hypoport SE sind an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Die Hypoport-Gruppe beschäftigt in ihrem Netzwerk von Technologieunternehmen über 2.000 Mitarbeitende und hat im Jahr 2022 einen Umsatz von 455 Mio. Euro erwirtschaftet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Ziel ist die Betreuung aller Versicherungsangelegenheiten der Kunden der Sparkassen-Gruppe über den Sparkassen-Versicherungsmanager (S-VM) bzw. die JDC-Plattform.

Sparkassen können ihren Kunden künftig neben der Betreuung und Vermittlung von SV-Versicherungsverträgen auch Unterstützung zu Versicherungsverträgen anderer Versicherungsunternehmen anbieten.

JDC und SGB (ein Joint Venture zwischen der SV und MRH Trowe) haben einen langfristigen und exklusiven Kooperationsvertrag im Bereich der Versicherungsvermittlung für Privatkunden der Sparkassen unterzeichnet. Bisher vermitteln die Sparkassen im Geschäftsgebiet der SV ihren Kunden in der Regel ausschließlich SV-Versicherungsverträge. Um ihre Endkunden künftig auch bei der Betreuung von Verträgen anderer Versicherungsgesellschaften zu unterstützen, sollen über eine Schnittstelle zum bei den Sparkassen bereits etablierten S-Versicherungsmanager (S-VM) Versicherungsverträge der Sparkassen-Kunden außerhalb der Betreuung und Vermittlung von Produkten der SV auf der JDC-Plattform gebündelt und von der SGB betreut werden.

Dazu wird die SGB künftig exklusiv die Services und Tools der JDC-Plattform nutzen. Nach erfolgreicher Pilotierung werden nach und nach die rund 100 Sparkassen im Geschäftsgebiet der SV an die Leistungen der SGB angebunden.

„Neben der VKB und der Provinzial setzt nun auch die SV mit ihrem Joint Venture SGB auf eine Kooperation mit der JDC. Damit sind wir für die nächsten Jahre der Drittversicherungspartner für die drei größten öffentlichen Versicherer, die zusammen knapp 20 Milliarden Beitragseinnahmen auf sich vereinen“, freut sich Ralph Konrad, Vorstand der JDC Group AG. „Von den rund 350 Sparkassen in Deutschland können damit zukünftig fast 300 Sparkassen grundsätzlich auf den S-VM und damit auch die Services der JDC zugreifen. Das ist ein enormes Potenzial für JDC.“

Über die JDC Group AG

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Rund 250 gut ausgebildete

Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 1,6 Millionen Kunden, einem jährlichen Absatz mit rund zwei Milliarden Euro Bewertungssumme, einem Fondsbestand von über fünf Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von nun über 1 Milliarde Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG-Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.

Über SGB

Die bereits im letzten Jahr gegründete Gesellschaft „Sicher gut betreut Versicherungsvermittlung GmbH“ (SGB) ist ein Joint Venture der SV SparkassenVersicherung Holding AG und dem Industrieversicherungsmakler MRH Trowe zur Betreuung von Versicherungsprodukten für Privatkunden, die über den Bestand und Vermittlung von Produkten der SV SparkassenVersicherung (SV) hinausgehen.

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, Tel: +49 0611 – 33 53 22 00, www.jdcgroup.de

Mit Sebastian Frieden (31) gewinnt die Fonds Finanz Maklerservice GmbH einen engagierten Experten in Sachen Digitalisierung und Vertriebsausbau.

Er ist zum 01. August 2023 in die neue Position bei der Fonds Finanz gestartet. Als Senior Referent der Geschäftsführung unterstützt er künftig im Bereich der Bindung und Neugewinnung von Geschäftspartnern.

Frieden war in den vergangenen Jahren maßgeblich am erfolgreichen Aufbau und der Entwicklung des InsurTechs wefox in Deutschland beteiligt und bringt dadurch wertvolle Erfahrungen für seine neue Position bei dem Münchner Maklerpool mit. In seiner Rolle ist er im Ressort Geschäftsführung angesiedelt. Zu seinen Hauptaufgaben zählt der Ausbau von Maklerverbindungen und Geschäft in Ostdeutschland.

„Sebastian Frieden ist bereits seit mehreren Jahren erfolgreich in der Branche unterwegs und verfügt über exzellente Kenntnisse in Sachen Geschäftspartnerbindung und -akquise sowie in der Arbeit mit Tech-Unternehmen. Es ist für uns ein großer Gewinn, dass er uns künftig mit seiner Expertise unterstützt,“ sagt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

„Ich habe die Fonds Finanz bereits in meiner Zeit bei wefox kennengelernt und die Zusammenarbeit immer als sehr positiv und wertschätzend erlebt. Nun habe ich die Möglichkeit, mich mit meinen Ideen direkt im Unternehmen einzubringen – das finde ich spannend und freue mich auf die kommenden Aufgaben,“ so Frieden. „Die Fonds Finanz ist ein stark wachsendes Unternehmen, in dem sich allgemein viel bewegt und damit für mich das ideale Umfeld, um Impulse zu setzen und gemeinsam etwas voranzubringen.“

Frieden war vor seinem Wechsel zur Fonds Finanz über sieben Jahre lang für wefox tätig. Zuletzt leitete er dort als Head of Broker Sales den Maklervertrieb für Deutschland. Frieden ist gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und verfügt insgesamt über rund 13 Jahre Erfahrung in der Branche.

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 29.000 Vertriebspartnern, 470 Mitarbeitenden und 320 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtleistung von 254,3 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 7,4 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern).

Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig.

Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Christine Schönteich.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Reinhard Loose (Finanzvorstand der MLP SE) wird zusätzlich Vorstandssprecher in der MLP Banking AG

Benno Günther übernimmt als Vorstand das Ressort Finanzen in der MLP Finanzberatung SE

Carsten Soßna wird Vorstand IT in der MLP Banking AG und der MLP Finanzberatung SE

Die MLP Gruppe nimmt Veränderungen in den Vorständen wichtiger Konzerngesellschaften vor: Mit Wirkung zum 1. September 2023 wird Reinhard Loose (58) zusätzlich zu seinen Aufgaben als Finanzvorstand für die MLP Gruppe nun die Funktion des Vorstandssprechers der MLP Banking AG übernehmen. Loose ist auch in der MLP Banking AG bereits seit mehreren Jahren als Mitglied des Vorstands tätig und verantwortet dort bisher das Ressort Finanzen. Er übernimmt die Aufgaben in der MLP Banking AG von Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, der die Funktion als Vorstandssprecher der MLP Banking AG bisher zusätzlich zu seinen Aufgaben als Vorstandsvorsitzender der MLP SE ausübt. In der veränderten Managementstruktur kann sich Dr. Uwe Schroeder-Wildberg nun wieder verstärkt auf seine im Zuge der positiven Entwicklung der Gruppe in den letzten Jahren erweiterten CEO-Aufgaben konzentrieren.

Reinhard Loose wird mit Übernahme seiner neuen Aufgabe seine ebenfalls zusätzliche Funktion im Vorstand der MLP Finanzberatung SE beenden. Im Zuge dessen wird dort das bisher von ihm verantwortete Ressort Finanzen neu geordnet: Benno Günther (46), bisher Bereichsleiter Controlling, übernimmt als Vorstand das veränderte Ressort Finanzen in der MLP Finanzberatung SE. Neben seiner Verantwortung für das Controlling, in dem verstärkt das Datenmanagement erfolgt, ist Benno Günther zukünftig auch verantwortlich für Systeme und Abläufe zur Beraterunterstützung sowie die Antrags- und Bestandsverwaltung.

Vor dem Hintergrund der nochmals gestiegenen Bedeutung digitaler Prozesse werden die Bereiche IT in der MLP Banking AG und in der MLP Finanzberatung SE zu Vorstandsressorts. Carsten Soßna (54), derzeit Bereichsleiter IT in der MLP Banking AG und der MLP Finanzberatung SE, übernimmt zukünftig in beiden Gesellschaften als Vorstand die Verantwortung für die neu geschaffenen Ressorts.

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die VEMA eG, größter genossenschaftlich organisierter Verbund für Versicherungsmakler in Deutschland, und die BCA AG, einer der marktführenden Maklerpools in Deutschland, haben kürzlich eine strategische Zusammenarbeit vereinbart.

Die beiden Maklerdienstleister aus Heinersreuth und Oberursel erweitern damit ihr bestehendes Qualitätsangebot. Davon werden die jeweiligen Maklerpartnerunternehmen von VEMA und BCA gleichermaßen profitieren. Die operative Umsetzung der Kooperation wird im vierten Quartal 2023 erfolgen.

Grundlegende Basis für die Zusammenarbeit bilden die jeweilige maklerorientierte Eigentümerstruktur und das gemeinsame Verständnis beider Unternehmen, sich langfristig für die Servicequalität sowie das Wohl und den Erfolg der Geschäftspartner einzusetzen. Durch die Kooperation können ausgewählte Leistungsbausteine des jeweils anderen zur Markterweiterung genutzt werden. Die VEMA wurde 1997 als Genossenschaft von Versicherungsmaklern für Versicherungsmakler gegründet. Ziel und Zweck der VEMA ist, Mehrwerte und Hilfestellungen für die tägliche Arbeit der Partner zu schaffen. Bereits 1985 wurde der Maklerpool BCA ebenfalls von Maklern gegründet. Dank einer verlässlichen Unternehmensstruktur mit starken, maklerorientierten Ankeraktionären bietet der Dienstleister seinen Maklerpartnern umfassende Unterstützung.

Konkrete Zusammenarbeit

Die BCA mit der BfV Bank für Vermögen öffnet künftig ihre Investmentwelt für die VEMA. Partnerunternehmen der Genossenschaft können vom umfassenden Investmentuniversum inklusive der Anlagesoftwarelösung DIVA mitsamt ESG-Strecke und dem Depot-Reporting profitieren. Auch die fondsgebundenen Angebote des Vermögensverwaltungskonzeptes PRIVATE INVESTING stehen der VEMA zur Verfügung. Damit verbunden ist auch die digitale Investmentstrecke für Neu- und Bestandskunden: der „Investment-Shop“. Demgegenüber erhalten im ersten Schritt Maklerpartner der BCA AG, die bereits eine VEMA-Partnerschaft pflegen, sowie BCA-Maklerunternehmen, die die von der Genossenschaft definierten unternehmerischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, künftig Zugang zu exklusiven VEMA-Angeboten – angefangen von Deckungskonzepten über Tools und selbst programmierte Rechner für alle gängigen Gewerbesparten bis zur eigenen Ausschreibungsplattform.

Stärkung des Maklermodells

Für das kommende Jahr sind idealerweise weitere gemeinsame Projekte geplant. „Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit“, so Rolf Schünemann. Der Vorstandsvorsitzende der BCA AG weiter: „VEMA und BCA stehen für eine ganzheitliche Maklerbetreuung zur Stärkung des Maklermodells. Somit profitieren alle Geschäftspartner von den Ergebnissen dieser Kooperation.“ Auch Hermann Hübner, Vorstandsvorsitzender der VEMA eG, ist mit der Vereinbarung sehr zufrieden: „Unser oberstes satzungsgemäßes Ziel ist, Mehrwerte für unsere Partnerunternehmen zu schaffen. Die Zusammenarbeit und der produktive Austausch mit der BCA ermöglichen sowohl unseren VEMA-Partnern als auch den BCA Partnern einen sehr hohen Zusatznutzen. Und genau das ist unser gemeinsames Ziel.“

Über die BCA AG:

Eckdaten: Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt seit Gründung 1985 zu den marktführenden Maklerpoolgrößen Deutschlands. Neben der Muttergesellschaft gehören zur Unternehmensgruppe die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit flexiblem Haftungsdachkonzept und hauseigener Fondsvermögensverwaltung PRIVATE INVESTING, die CARAT Fonds Service AG, die BCA Versicherungs-vermittlungsservice GmbH (VVS GmbH) sowie die IT-Schmiede asuro GmbH. Die BCA-Gruppe unterhält derzeit mit rund 8.500 unabhängigen Finanzdienstleistern eine Vertriebspartnerschaft. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2022 rund 68,42 Millionen Euro, das Eigenkapital lag bei 4,43 Millionen Euro.

Dienstleistungsspektrum: Angebundenen Maklern bietet die Poolgruppe einen zeitgemäßen All-inclusive-Service für die Finanz- und Versicherungsberatung. Dazu zählen auf Basis einer umfassenden Vertriebs- und Organisationsunterstützung u. a. die prämierte elektronische Beratungs- und Abwicklungsplattform DIVA sowie ein zielgruppengerechter Marketingsupport. Mit Fokus auf die Investmentsparte stehen angeschlossenen Finanzvermittlern aktuell mehr als 8.000 ausgewählte Investmentfonds zur Verfügung. Dieser breit gefächerte Asset-Fundus wird begleitet von fundierten Kapitalmarktanalysen und Einzelfonds-Reportings sowie detaillierten TopFonds-Listen. Darüber hinaus profitieren Finanzdienstleister von innovativen digitalen Tools, etwa dem Investment-Shop mit durchgängiger Online-Direktabschlussstrecke, und einem modernen Depot-Reporting. Das Angebotsuniversum im Versicherungsbereich deckt die gesamte Bandbreite aller gängigen Produktsparten renommierter Gesellschaften ab und Maklerpartner können im Rahmen ihrer Produktselektion auf modernste Vergleichstools, übersichtliche Kriterienkataloge sowie hauseigene Deckungskonzepte zurückgreifen. Eine Endkunden-App für Versicherung und Investment – inklusive integrierter Chat-Funktion und digitaler Bestandsübertragungsoption – rundet das insgesamt starke Leistungsspektrum ab.

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Am 24. Mai hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Vorschriften für den Schutz von Kleinanlegern (Kleinanlegerstrategie / Retail Investment Strategy) vorgestellt. Darin enthalten ist u. a. ein Provisionsverbot für Versicherungsmaklerinnen und -makler für die Beratung und Vermittlung zu Versicherungsanlageprodukten.

Vor dem Hintergrund der weitreichenden Bedeutung hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei dem renommierten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin zur Frage der Vereinbarkeit dieser beabsichtigten Regelung in Artikel 30 Absatz 5b) lit. b) IDD-E mit höherrangigem europäischen Recht erstellen lassen.

Prof. Dr. Schwintowski ist u.a. Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Verbraucherorganisation „Bund der Versicherten“, war lange Jahre Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und Mitglied der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-Reformkommission). Seine Arbeitsschwerpunkte liegen neben dem Versicherungsrecht auf dem europäischen Recht, mit Schwerpunkt auch auf dem Wettbewerbsrecht. Seine Expertise ist unzweifelhaft.

In seinem Gutachten stellt Prof. Dr. Schwintowski fest, dass die vorgesehene Reglung in Art. 30 Absatz 5b RL-E nicht mit europäischem Recht vereinbar und folglich nichtig wäre. Zusammengefasst ergibt sich mit Blick auf die Europarechtswidrigkeit folgendes:

  • Es fehlt an einer Kompetenzgrundlage, die diese Regelung legitimiert, da Art. 62, 53 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht eingreifen. Die geplante Regelung erleichtert nicht die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit für Versicherungsmakler, sondern erschwert sie ganz erheblich.
  • Verletzt ist ebenso das Kohärenzprinzip (Art. 7 AEUV) sowie das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union – EUV).
  • Ferner ist der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 Abs. 3 EUV) verletzt, ebenso wie der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Artt. 119, 120 AEUV).
  • Schließlich sind die wirtschaftliche Freiheit (Art. 15/16 der Charta der Grundrechte der europäischen Union – EU-GRCh) und der Gleichheitssatz (Art. 20 EU-GRCh) verletzt.
  • Versicherungsmakler werden im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt und diskriminiert. Damit sind Makler gegenüber gebundenen Vertretern praktisch nicht mehr wettbewerbsfähig.

Die Folge hiervon, so das Gutachten, wäre nicht nur eine erhebliche Erschwerung der Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit als Makler im Europäischen Binnenmarkt, sondern auch eine deutliche Erschwerung des Vertriebs von Versicherungsanlageprodukten im Binnenmarkt, da die Wettbewerbsbedingungen für den Vertrieb dieser Produkte sehr unterschiedlich werden würden.

Auch für die Kunden würde die Umsetzung des Kommissionsvorschlages zu einem erheblichen Nachteil führen. Sie könnten auf den Sachverstand unabhängiger Sachwalter, die in ihrem Kundeninteresse tätig sind, nicht mehr zählen, da sich diese im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern nicht mehr behaupten könnten. Verbraucher würden folglich ausgerechnet diejenigen Vermittler verlieren, die im Interesse der Kunden für einen umfassenden Marktüberblick und einen Vergleich der Produkte so sorgen, dass die jeweils qualitativ besten Produkte den Kunden empfohlen werden.

Das Gutachten hebt einen weiteren, wesentlichen Aspekt hervor: Da bei einer Umsetzung des Entwurfes die Makler im Wettbewerb um den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten ausscheiden würden, würden sie als wesentlicher Treiber eines Wettbewerbs um die besten Produkte wegfallen. Es gäbe nur noch die gebundenen Vertreter, die ihrerseits diesen Wettbewerb gegenseitig nicht realisieren können, da sie an einen bestimmten Anbieter gebunden sind.

Für die Offenheit und Funktionsfähigkeit der Märkte wäre das Zurückziehen der Makler von großem Nachteil, weil die Anpassung der Produktmerkmale an die jeweils besten Produkte letztlich über die Makler getrieben wird, denn sie sind der verlängerte Arm und das Sprachrohr der Kunden. Eine vergleichbare Funktion erfüllen gebundene Vertreter nicht, da sie aufgrund ihrer Bindung an einen oder mehrere Produktgeber einen Wettbewerb um Produkte im Gesamtmarkt nicht entfalten – andernfalls würden sie sich selbst schaden.

Dies zeigt, dass die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs um Versicherungsanlageprodukte im Interesse der Kunden nur gewährleistet ist, wenn Makler bei ihrer Honorierung gegenüber gebundenen Vertretern nicht benachteiligt und diskriminiert werden.

Aus diesen Gründen ist Art. 30 Abs. 5b RL-E mit dem europäischen Recht nicht zu vereinbaren und folglich ungültig. Es wird empfohlen, die Regelung ersatzlos zu streichen.

Diese Empfehlung hat der AfW auch gegenüber der Kommission in einer ausführlichen Stellungnahme zu dem Vorschlag eingebracht, welche daneben eine Vielzahl weiterer Kritikpunkte enthält. In der Stellungnahme wird auf folgende Punkte eingegangen:

  • die Überbetonung von Honorarberatung und ein Provisionsverbot, das EU-rechtswidrig ist und sich für Versicherungsmakler als Berufsverbot darstellt,
  • fehlerhafte Ausgestaltung eines Best-Interest-Tests,
  • die einseitige Fokussierung auf einen Kostenvergleich, ohne hinreichenden Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kleinanleger,
  • unscharfe Anforderungen an eine Portfolioberücksichtigung,
  • überflüssige Offenlegungsanforderungen für Zahlungen Dritter,
  • eine zu weitreichende Verlagerung von wesentlichen Konkretisierungen in Delegierte Rechtsakte und
  • unrealistische Zeitpläne.

„Wir erwarten uns eindeutige Unterstützung auch der deutschen Bundesregierung bei diesem Thema. Zustimmung zu einem erwiesen rechtswidrigen Vorschlag der EU-Kommission kann es durch Deutschland nicht geben“ so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth. „Entscheidend ist aber, dass mit dem Vorschlag die Kleinanleger geschädigt werden und mit ihnen ein ganzer kundenorientierter und qualifizierter Berufsstand – die Versicherungsmaklerinnen und -makler. Das kann nicht gewollt sein und muss verhindert werden!“

Dank für engagierte Unterstützung gilt einer Vielzahl von Mitgliedern des AfW, den Maklerpools und -verbünden, die in der Initiative „Pools für Makler“ beim AfW engagiert sind und Rechtsanwalt Oliver Korn von GPC Law, Berlin.

Stellungnahme: 23-08-28_Stellungnahme-AfW-RIS.pdf (bundesverband-finanzdienstleistung.de)

Gutachten: HU-Briefbogen 1.0 (bundesverband-finanzdienstleistung.de)

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Das Line-up der DKM, die Ende Oktober in der Messe Dortmund die Finanz- und Versicherungswelt vereint, verspricht wieder viele Höhepunkte.

Vor allem die Top-Gäste in der Speaker’s Corner sorgen zusätzlich zum vielfältigen Fachprogramms von 16 Kongressen für ganz besondere Akzente auf der DKM.

Auf der großen Bühne der DKM in Dortmund – der Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft – treffen sich am 24. und 25. Oktober 2023 einmal mehr die Top-Gäste aus Politik, Wirtschaft und Unterhaltung. Auf die Besucher der Speaker’s Corner warten kontroverse Diskussionen, Ein- und Ausblicke in die Finanz- und Versicherungswelt, Praxistipps für das eigene Geschäftsmodell. Zugesagt haben unter anderem der Wirtschaftsexperte Prof. Dr. Dr. h. c. Lars P. Feld, der Marketing-Experte Roger Rankel, Schiedsrichter und Unternehmer Deniz Aytekin sowie Karl-Theodor zu Guttenberg.

Eröffnet wird die Speaker’s Corner mit der Frage, ob die Zukunft des Finanz- und Versicherungsbetriebs in Maklerhand liegt und wie Maklerunternehmen den Herausforderungen der heutigen Zeit erfolgreich begegnen können. Die traditionelle Runde der Vorstandsvorsitzenden mit Katja de la Viña, Allianz Lebensversicherungs-AG, Oliver Schoeller, Gothaer Konzern, Dr. Thilo Schumacher, AXA Konzern AG unter Moderation von Brigitte Horn, Chefredakteurin AssCompact steht erneut auf der Agenda.

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der „AssCompact“ lädt zudem das Fachmagazin zu einem kurzen Abriss von Deregulierung bis Digitalisierung mit einem Blick nach vorne sowie unterhaltsamen Glückwunsche von führenden Branchenvertretern ein.

NEU: FemSurance – die neue Bühne für Frauen in der Versicherungsbranche

Erstmalig gibt es darüber hinaus die „FemSurance“ auf der DKM. Sie stellt die Rolle von Frauen in der Versicherungsbranche in den Mittelpunkt und beleuchtet mit hochkarätigen Speakerinnen wegweisende Themen: von der Vielfalt als Erfolgsfaktor bis hin zu authentischem Selfbranding. Denn noch immer entgeht der Branche viel Potenzial, weil die Beratung, die Ansprache und Karriereprogramme zu sehr auf männliche Kunden und Mitarbeiter ausgerichtet sind. Mit der FemSurance will der Veranstalter der DKM, die in Bayreuth ansässige bbg, Frauen in der Versicherungsbranche stärken und ihnen eine Plattform zur Vernetzung bieten. Dazu tragen Vorträge, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer inspirieren sollen sowie zahlreiche Speed-Networking-Slots bei.

NEU: Young DKM – die Plattform für die jungen Talente 

Mit der Young DKM startet ein neues Event auf der Leitmesse der Finanz- und Versicherungswirtschaft. Eine neue Kooperation macht es möglich, dass Universitäten ihre Studierenden am 25.10.2023 nach Dortmund bringen – und zwar zur „Young DKM“. Die Young DKM ist eine innovative Plattform, auf der Studierende erfahren, wie die Versicherungswirtschaft tickt. Wer will, trifft Entscheider der Branche, kann seine Ideen einbringen und von den Branchenplayern lernen. Vor allem ist es aber auch umgekehrt: Die oftmals noch im Konservativen verhaftete Branche soll von den Studierenden lernen und erfahren, welche Arbeitswelt sie sich vorstellen, welche Erwartungen sie haben und mit welchem Mindset und mit welchen Technologien sie Veränderungen vorantreiben wollen. „Wir bringen die Versicherungswirtschaft, die in Gesellschaft und Wirtschaft eine wichtige Rolle spielt, mit jungen und innovativen Köpfen zusammen“, sagt Lisa Knörrer, Geschäftsführerin der bbg, dem Veranstalter der DKM. Zusammen mit Prof. Dr. Jürgen Hilp von der DHBW Heidenheim, Unternehmensberater Max Schroll und Generation-Z-Influencer Andreas Wollermann, hat sie die Young DKM ins Rollen gebracht.

Am 24.10.2023 wartet die Young DKM mit einem ebenfalls umfangreichen Programm auf, richtet sich dann aber an die Professionals. Hier geht es um die Branchensicht, um die Positionierung als interessante Arbeitgeber und um neue HR-Anforderungen.         ¬

DKM 2023

Die DKM als Treffpunkt und Impulsgeber der Finanz- und Versicherungswirtschaft findet vom 24. bis 25. Oktober 2023 in der Messe Dortmund statt. Die DKM startet am Dienstag, 24. Oktober mit den Entscheider-Lounges ab 9:00 Uhr und dem Messe-Marktplatz ab 12:00 Uhr. Die begleitenden Fachkongresse erwarten die Besucher am ersten Tag ab 13:00 Uhr und von 9:00 bis 17:30 Uhr am zweiten Messetag. Die Leitmesse der Branche besticht durch einen umfassenden Messemarktplatz mit verschiedenen Themenparks sowie ein vielfältiges Rahmenprogramm aus 16 Fachkongressen und prominenten Gästen in der Speaker’s Corner. Mit der Plattform DKM365 wird die DKM digital ergänzt. Hier finden vom 14. September bis 19. Oktober immer donnerstags digitale Workshops – die DKM Streaming-Days – der Aussteller statt. Zudem gibt es auf der Plattform, die auch als mobile App verfügbar ist, Informationen zu den Ausstellern und zum Rahmenprogramm. Kontakte lassen sich ebenfalls über die Plattform knüpfen – hier treffen sich Aussteller, DKM-Besucherinnen und -Besucher bereits im Vorfeld der DKM.

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Marktkommentar von Miriam Marx, Rechtsanwältin und Head of Financial Lines bei MRH Trowe

Die überarbeitete EU-Richtlinie NIS 2 nimmt jetzt auch kleine und mittlere Unternehmen in die Pflicht ihre Cybersicherheit zu verbessern

Verbindliche Standards für Informationssicherheit und Präventionsmaßnahmen

Die persönliche Haftung von Geschäftsleitern nach Cyberangriffen gewinnt noch mehr an Bedeutung

Die überarbeitete EU-Richtlinie für Network and Information Security (NIS 2) läutet eine Zeitenwende in der Bekämpfung von Cyber-Angriffen ein. Die aktualisierte Richtlinie nimmt nun auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in die Pflicht. Damit soll die Cybersicherheit in Unternehmen europaweit gestärkt und die allgemeine Bedrohungslage reduziert werden. Der Blick auf die Zahlen der von Cyber-Angriffen bedrohten Unternehmen erklärt, warum: 2022 waren bereits 84 Prozent aller Firmen in Deutschland Opfer eines Angriffs auf ihre IT-Systeme. Die Zahlen steigen stetig. Zu beachten ist zudem die neu eingeführte Haftung und persönliche Verantwortung von Leitungsorganen.

Cyber-Angriffe bedrohen Unternehmen aller Größen und Branchen. Deshalb wurde in der NIS2-Richtilinie der Kreis der Unternehmen, die von der Umsetzung betroffen sind, ausgeweitet. Letztlich gibt es kaum eine Branche, die nicht betroffen ist. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie, deren Umsetzung in deutsches Recht im Herbst 2023 erfolgen muss, sind dann alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro betroffen.

NIS 2 fordert die Unternehmensleitung

NIS 2 ist deshalb mehr als nur ein Regelwerk. Die Richtlinie markiert einen Meilenstein auf dem Weg zu einer sichereren digitalen Welt. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bringt NIS 2 neue Anforderungen und Herausforderungen mit sich: Von der Einführung von Richtlinien und Standards für Informationssicherheit bis hin zur Entwicklung von Präventionsmaßnahmen, der Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen sowie dem Aufbau eines robusten Incident Managements reichen die Maßnahmen, die die Unternehmensleitung zu beachten hat.

Sie müssen ferner die Geschäftskontinuität sicherstellen und Lieferketten schützen. Schon der funktionale Anforderungskatalog ist umfangreich. Gleichzeitig werden die neu geforderten technologischen und prozessualen Standards von strengen Vorgaben für das Meldewesen begleitet.

Mit NIS 2 rückt auch die persönliche Haftung von Geschäftsleitern in den Fokus. In einer Zeit, in der Unternehmen vermehrt von Cyberangriffen betroffen sind, erhöht sich somit der Druck auf Entscheider, sich aktiv mit Cybersicherheit auseinanderzusetzen. Die Organhaftung gilt übrigens auch bei Delegation! Hier müssen dann Kontrollpflichten eingehalten werden. Die Delegation schützt also nicht vor einer möglichen persönlichen Inanspruchnahme.

Cyberrisiken haben eine hohe Relevanz im Risk-Management. Zusammen mit Inflation („Chart-Stürmer“), Klimarisiken („Dauerbrenner“) und der Furcht vor einer neuen Finanzkrise ist Cyber als tägliches Risiko präsent. Deshalb muss auch die Herangehensweise in der Unternehmensführung und im Risikomanagement überdacht werden.

Drohen Regressforderungen gegen die Unternehmensleitung?

Die Rechtsprechung zu Haftungsfragen des Managements, gerade im Rahmen der Bußgeldregresse, ist noch uneinheitlich. So lehnt zum Beispiel eine jüngste Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 27.7.2023 – VI-6 U 1/22 (Kart)) zum Thema Kartellrechtsbußen und Kartellrechtsschadenersatz die Regressfähigkeit von Kartellunternehmensgeldbußen ab. Im Gegensatz dazu bestätigt das Gericht eine persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern dem Grunde nach für Schäden, die ihrem Unternehmen durch Schadensersatzzahlungen an Kartellgeschädigte entstanden sind.

Die höchstrichterliche Entscheidung durch den BGH bleibt noch abzuwarten. Es ist fraglich, ob der BGH zwischen Kartellunternehmensgeldbußen und Kartellschadenersatz unterscheiden wird. Die Frage nach der Regressfähigkeit von Unternehmensgeldbußen stellt sich auch im Datenschutzrecht, Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz und Kapitalmarktrecht.

Es zeigt sich, dass im Rahmen des Compliance Managements gerade auch das Thema Cyber auf der Agenda der Geschäftsleitung stehen muss. Je mehr unsere Abhängigkeit von digitalen Systemen zunimmt, ist es unsere Pflicht, die Cybersicherheit auf allen Ebenen zu stärken.

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen von Mandanten, Makler und Versicherer. Rund 1.100 Mitarbeitende verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 650 Mio. Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Bestandsvolumen steigt Ende Juli auf 15,4 Mrd. Euro

Die FondsKonzept AG bleibt vor dem Hintergrund herausfordernder Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten und bei den zentralen volkswirtschaftlichen Parametern auf einem stabilen Kurs und agiert in Deutschland und Österreich weiterhin in der Spitzengruppe der Maklerdienstleister bzw. Pools. Dies ist das Fazit der Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2022, die am heutigen Donnerstag in Dietenheim abgehalten und auf der der handelsrechtliche Konzernabschluss der FondsKonzept AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt wird.

So erreichten die testierten Umsatzerlöse in der Konzernbilanz zum Stichtag 31. Dezember 2022 111.744 TEUR und liegen damit gegenüber dem Jahresultimo 2021 (112.156 TEUR) um 0,4 Prozent niedriger. Das administrierte Bestandsvolumen kam zum Jahresende auf 14,5 Mrd. Euro und sank im Vergleich zum herausragenden Vorjahresniveau um 8,2 Prozent, das den Rekordwert von 15,8 Mrd. Euro markiert hatte. In der Einordnung der Zahlen in ein Umfeld von Börsenturbulenzen als Folge einer angespannten geopolitischen Lage, stark gestiegenen Zinsen und hoher Inflation zeigt sich ein gutes Ergebnis. So ist es den Maklerinnen und Maklern gelungen, die Bestände ihrer Kunden stabil zu halten und Marktpotenziale etwa über Sparpläne und fondsgebundene Vermögensverwaltungen auszuschöpfen.

Für die Weiterentwicklung der Informationstechnologie und die Umsetzung von Projekten zur Programmierung und Prozessoptimierung rund um das Maklerservicecenter (smartMSC) wurden bilanziell 2.056 TEUR (2021: 2.056 TEUR) aufgewendet und damit ein identischer Betrag wie im Vorjahr. Die tatsächlichen Investitionen des Konzerns in die IT betrugen 2022 2.929 TEUR, eine minimale Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozent (2.918 TEUR). Dieser wurde durch Innenfinanzierung aus dem Cashflow ohne jegliche Fremdkapitalaufnahme geleistet. Mittlerweile beschäftigt die FK 35 Programmierinnen und Programmierer an den IT-Systemen. Im Jahr 2022 wurden dabei mehr als 45.000 Stunden oder über 5.600 Personentage für die Programmierung der digitalen Infrastruktur aufgewendet.

Die Entwicklung des Jahres 2023 knüpft an die Zahlen von 2022 an. So erhöhte sich das administrierte Bestandsvolumen zum Monatsultimo 31. Juli auf 15,4 Mrd. Euro. Das Nettomittelaufkommen als Saldo der Zu- und Abflüsse in die von den Maklerinnen und Maklern vermittelten Investmentfonds und fondsgebundenen Vermögensverwaltungen erreichte per Ende Juli 2023 403 Mio. Euro und damit 67 Prozent des Vorjahreswertes (601 Mio. Euro) in den ersten sieben Monaten. Die Lücke sollte durch ein traditionell starkes viertes Quartal geschlossen werden können.

Hierzu Hans-Jürgen Bretzke, Vorsitzender des Vorstands der FondsKonzept AG: „Im Namen des Gesamtvorstandes bedanke ich mich bei den Maklerinnen und Maklern für das gute Ergebnis des Geschäftsjahres 2022, in dem sie die Wettbewerbsvorteile der volldigitalen Infrastruktur rund um das smartMSC erneut ausspielen konnten. Die Entwicklung des laufenden Jahres 2023 zeigt, dass wir weiterhin optimistisch in die Zukunft blicken können.“

So stehen die Vorzeichen günstig, in Deutschland und Österreich weitere Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner zu gewinnen und Bestands- und Umsatzzahlen über Mittelzuflüsse zu steigern. Der Vorstand hat sich das Ziel gesetzt, die Marktposition in der Spitzengruppe der Maklerdienstleister gemessen an Umsatzerlösen und administriertem Bestandsvolumen auszubauen.

Über die FondsKonzept AG:

Die heutige FondsKonzept AG wurde im Jahr 2000 als FondsKonzept Service GmbH ins Handelsregister eingetragen und versteht sich als offener Maklerverbund und integrierter Dienstleister für freie Makler, Vertriebe, Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen und Haftungsdächer. Schwerpunkt ist die Administration aller Geschäftsvorfälle in den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Bausparen und Finanzierungen über die Online-Plattform smartMSC und deren volldigitale Architektur rund um FinanceCloud, FinanceApp und FinanceScreen zur Umsetzung eines hybriden Beratungsansatzes.

Unter der FondsKonzept AG mit Sitz in Dietenheim (Baden-Württemberg) sind neben der FondsKonzept Investmentmakler GmbH die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH, die FondsKonzept Mehrfachagenten GmbH, die Sosnowski Computersysteme GmbH, die WealthKonzept Vermögensverwaltung AG (50-Prozent-Beteiligung) sowie die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH mit Sitz in Wien als Tochtergesellschaften angesiedelt. Zu den Kooperationspartnern zählt eine breite Palette von Gesellschaften und Fondsplattformen. Zum 31. Juli 2023 lag das administrierte Bestandsvolumen bei 15,4 Mrd. Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Königstraße 51, 89165 Dietenheim, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Sonderbefragung des DIVA zur Riester-Rente

Die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge für eine Riester-Reform decken sich weitgehend mit den Bewertungen der Bevölkerung. Dies zeigt eine Umfrage des DIVA Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung. Befragt wurden 1.000 Bürgerinnen und Bürger mit fünf gleich großen Teilstichproben, nämlich Personen, die 1. aktiv einen Vertrag besparen, 2. bereits eine Riester-Rente beziehen, 3. den Vertrag nicht mehr besparen, 4. ihren Vertrag beendet oder 5. nie einen abgeschlossen haben.

Erhebliche Wissensdefizite zu Renditechancen

Geht es um die Frage, warum nicht mehr Menschen „riestern“, sind fehlende Kenntnisse ein wichtiger Grund. So haben 27,7 Prozent aller Befragten keine Vorstellung dazu, wie viel Rendite möglich ist. Ein Drittel (33,8 Prozent) geht davon aus, dass es weniger als fünf Prozent sind. Dazu Prof. Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA: „Die Vorstellung ist weit verbreitet, mit Riester sei keine Rendite möglich. Dabei wird oft der wesentliche Renditehebel, nämlich die Zulagenrendite, vergessen. Mit dieser können Riester-Sparer bis zu zweistelligen Renditen erreichen. Das wissen gerade einmal 14,1 Prozent der von uns Befragten.“

„Es besteht also wenig Bewusstsein für den Renditeturbo der Zulagen. Hier bedarf es mehr Aufklärung. Auch für 41,8 Prozent der Befragten ohne beziehungsweise 39,1 Prozent mit gekündigtem Vertrag ist die Rendite ausschlaggebend. Der Vorschlag der Fokusgruppe, Riester zu vereinfachen, um so die Kosten zu senken und die Rendite zu steigern, ergäbe einen Renditeschub. Gleiches gilt für die vorgeschlagene Dynamisierung der bisher fixen Zulagen“, so Heuser. 74,1 Prozent der Befragten würden Letzteres begrüßen.

Renditechance oder unbedingte Kapitalgarantie? Differenziertes Stimmungsbild

Geht es darum, die Renditechancen durch einen Verzicht auf die Bruttobeitragsgarantie zu erhöhen, ist das Stimmungsbild differenziert. 37,5 Prozent derjenigen, die einen Vertrag haben oder hatten und 53,4 Prozent der Befragten ohne Vertrag befürworten die 100-Prozent-Garantie. Umgekehrt wären 56,9 (34,9) Prozent mit einer Teil-Absicherung von 90 Prozent oder noch weniger einverstanden. „Die entscheidende Botschaft ist: Man sollte die Bürger selbst entscheiden lassen. Selbst bei den Jüngeren (18 bis 29 Jahre), die sonst eher höhere Risikobereitschaft zeigen, würden sich lediglich 16,7 Prozent für ein Produkt mit vollständigem Garantieverzicht entscheiden. Fast genauso viele in dieser Altersgruppe (13 Prozent) würden für das Gegenteil, den vollständigen Beitragserhalt, und zwei Drittel für eine Teil-Absicherung votieren“, sagt Heuser.

Wenig Präferenzen für lebenslang garantierte Renten

Einer der wohl am weitesten gehenden und von der Versicherungswirtschaft kritisierten Vorschläge der Fokusgruppe ist die Option, lebenslange Renten abwählen zu können. Bisher müssen mindestens 70 Prozent des angesparten Kapitals verrentet werden. Dazu Heuser: „Die bisherige Regelung war dafür gedacht, entstandene Lücken in der gesetzlichen Rente aufzufüllen. Und die wird lebenslang bezahlt. Dies hat Riester aber viel Flexibilität genommen und es für die uninteressant gemacht, die ausreichende Rente haben oder mehr auf Rendite setzen.“ Die Umfrageergebnisse zeigen tendenziell, dass die Fokusgruppe mit der Abwahlmöglichkeit richtig liegt: 34,7 Prozent aller Befragten würden befristete, dafür aber höhere monatliche Zahlungen, andererseits 20,4 Prozent eine lebenslange, aber niedrigere Rente bevorzugen.

Positionen der politischen Parteien

Interessant ist auch die Differenzierung der Umfrageergebnisse nach den Präferenzen für politische Parteien. Denn Bündnis90 / Die Grünen und Teile der SPD wollen Riester abschaffen, die FDP will reformieren, und auch die Union hatte in der zurückliegenden Legislatur für eine Reform geworben. Dazu Oliver Mathais, Geschäftsführer des Bundesverbands der Assekuranzführungskräfte VGA, eines der Trägerverbände des DIVA: „Wir begrüßen es sehr, dass die Politik einen erneuten Anlauf nimmt, Riester zu verbessern. Wir fordern das als Verband seit Jahren. Nach der Umfrage des DIVA deckt sich das mit zwei Dritteln (64,3 Prozent) der Bevölkerung. Dass selbst bei den Sympathisanten von Bündnis90 / Die Grünen, die Riester abschaffen wollen, 60,4 Prozent eher für eine Reform sind, sollte der Partei zu denken geben, ob sie hier im Sinne ihrer Wähler unterwegs ist.“

Persönliche Beratung unerlässlich

Fragt man diejenigen, die bislang von einem Abschluss abgesehen haben, ließen sich 65,7 Prozent davon noch nie dazu beraten. Bei denjenigen, die ihren Vertrag aktiv besparen, lassen sich hingegen 42 Prozent von einem selbständigen Berater und 40 Prozent in ihrer Bank oder Sparkasse beraten. Dazu Mathais: „Diese hohen Werte unterstreichen, wie wichtig gerade bei Riester Beratung ist. Und zwar auch während der Vertragslaufzeit, denn es gibt immer wieder Probleme mit den Zulagen, und ohne Berater sind die meisten dann überfordert. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Fokusgruppe davon abgesehen hat, eine Deckelung der Abschlusskosten zu empfehlen. Mit Deckel gäbe es keine Verbreitung.“

Die Sonderbefragung zur Riester-Rente wurden im Auftrag des DIVA von INSA-CONSULERE durchgeführt. Dazu wurden im Juni 2023 1.000 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahre in Deutschland befragt. Die Ergebnisse sind auf der Webseite des DIVA abrufbar: www.diva.de. Halten Sie sich gerne auch über unseren Twitter-Kanal @DivaFinanzen auf dem Laufenden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

BVK sieht zunehmenden Vermittlerschwund mit Sorge

Um 6.816 ging die Registrierung der gebundenen Versicherungsvertreter seit Jahresbeginn 2023 zurück, informiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf der Grundlage der neuesten Statistik der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Zum 1.7.2023 sind demnach 103.156 gebundene Versicherungsvertreter im Vermittlerregister des DIHK erfasst.

„Das sind aufs Jahr gerechnet über 6 Prozent weniger“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Das ist ein deutlicherer Rückgang der Zahlen im Vergleich zur Vorperiode, steht aber in der jahrelangen Kontinuität des Vermittlerschwunds seit 2011, als insgesamt noch über 263.000 Versicherungsvermittler registriert waren. Heute sind es ohne die produktakzessorischen Vertreter, Makler und Honorarberater gerade einmal 183.055. Das sind rund 30 Prozent weniger. Dieser Schwund ist eine Folge der immer weiter getriebenen Regulierung und überbordenden Bürokratie, die unseren Berufsstand einschnüren. Deshalb plädiert der BVK für ein Moratorium und für eine Überprüfung der Wirksamkeit der bestehenden Gesetze und Verordnungen, bevor wieder neue erlassen werden.“

Zudem zeigt auch die kürzlich veröffentlichte BVK-Strukturanalyse, dass die durchschnittliche Altersstruktur der Vermittler mit 51 Jahren wieder ein Stück weit gestiegen ist, während der Anteil der unter 35-Jährigen nur bei 6,6 Prozent lag. „Trotz zuletzt leicht steigender Gewinne ist offenbar zu wenig Nachwuchs bereit, sich den immer komplexeren Bedingungen durch die zunehmende Regulierung auszusetzen. Wir versuchen mit den BVK-Junioren dieser Entwicklung entgegenzuwirken“, erklärt Heinz.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Erweiterung des Betreuungsangebotes über die digitale Versicherungsplattform „S-Versicherungsmanager“ hinaus

Die SV SparkassenVersicherung Holding AG und der Industrieversicherungsmakler MRH Trowe haben ein Joint Venture geschlossen. Über die bereits im letzten Jahr gegründete Gesellschaft „Sicher gut betreut Versicherungsvermittlung GmbH“ (SGB) sollen künftig Versicherungsprodukte für Privatkunden betreut werden, die bislang außerhalb der Betreuung und Vermittlung von Versicherungsverträgen bei der SV SparkassenVersicherung (SV) liegen. MRH Trowe wird die operative und prozessuale Umsetzung der Privatkundenbetreuung unterstützen. Grundlage dafür ist der „S-Versicherungsmanager“ (S-VM), die digitale Versicherungsplattform der Sparkassen für Privatkunden.

„Wir freuen uns, die seit Jahren bestehende strategische Partnerschaft für Unternehmenskunden mit der SV SparkassenVersicherung nun auch im Segment des Privatkundengeschäfts mit den Sparkassen zum Erfolg zu führen“, sagt MRH Trowe Vorstandssprecher Ralph Rockel. Die neue Gesellschaft steht aktuell in der Startphase. Nach einer Pilotierung werden schrittweise die rund 100 Sparkassen im Geschäftsgebiet der SV an die Leistungen der SGB angebunden. Die Kundenberater der Sparkassen empfehlen den Sparkassenkunden die SGB als Betreuer für bestehende Versicherungen auch außerhalb der Betreuung und Vermittlung von SV-Versicherungsverträgen. Damit können die Gesellschafter den Sparkassenkunden auf Wunsch eine ganzheitliche Lösung anbieten.

Die neue Gesellschaft führt Jonas Riethmüller, Hauptabteilungsleiter der SV SparkassenVersicherung, gemeinsam mit Lars Mesterheide, Vorstandsmitglied von MRH Trowe. Die SGB hat ihren Standort in Kassel. Hier wird ein Team aus erfahrenen MitarbeiterInnen aufgebaut, die die Kunden zielgerichtet beraten. „Im S-Versicherungsmanager laufen für den Kunden alle Fäden zusammen. Neben seinen SV-Verträgen in der Betreuung der Sparkasse kann er zukünftig die Betreuung für weitere Verträge an die SGB übertragen. Die digitale Plattform ermöglicht einen hohen Grad an Automatisierung und zukünftig Selfservices für die Kunden. Datensicherheit und eine hohe Transparenz der Prozessabläufe sind uns dabei besonders wichtig“, betont die Geschäftsführung der SGB.

MRH Trowe und die SV arbeiten über die die MRH Trowe Global Versicherungsmakler GmbH bereits seit 2017 bei der Betreuung von Industriekunden über alle Kompositsparten zusammen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Mit dem Sonderkonzept SolitärExklusiv® bieten Partner des Maklerverbunds germanBroker.net AG (gBnet) ihren Kunden seit Jahren ein Sonderkonzept mit weitreichenden Mehrleistungen im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an.

Zu den Besonderheiten des BU-Sonderkonzeptes zählt unter anderem ein wachsendes Bedingungswerk, das heißt Neuerungen des Konzepts gelten automatisch auch für den Altbestand eines Maklers. Eine Sonderbedingung, die der Markt sonst nur im Bereich Komposit kennt. Somit sind alle Kundenverträge immer auf dem neuesten Stand und die Maklerhaftung wird deutlich reduziert. „Mit unserem sehr erfolgreichen Solitär-Cover haben die gBnet-Partnermakler im BU-Bereich ein echtes Ass im Ärmel“, erläutert Frank Brodbeck, Leiter Team Personenversicherungen bei gBnet. „Neben der Update-Garantie sind besondere Highlights der neutrale Ärzteausschuss sowie die Tarifwechseloption ohne erneute Risikoprüfung – und das alles ohne Mehrbeitrag. Unsere Partnermakler haben definitiv mit dem BU-Sonderkonzept ein Alleinstellungsmerkmal am intensiven Entwicklungsmarkt der Biometrie!“

Das BU-Cover wird bedingungsmäßig kontinuierlich ausgebaut und nun um die Bayerische als weiteren Risikoträger ergänzt. Im Bereich BU hat sich die Bayerische Anfang dieses Jahres durch ihren Ansatz einer deutlich individuelleren Prüfung von Anfragen bei psychischen Vorerkrankungen neu im Markt positioniert. Mit dem neuen Risikoträger ergibt sich für gBnet-Partnermakler erstmals auch eine Lösung innerhalb des Maklerrahmenvertrags, die der Kundengruppe Öffentlicher Dienst gerecht wird.

Martin Gräfer, Mitglied der Vorstände der Versicherungsgruppe die Bayerische sagt: „Wir freuen uns, dass wir die langjährige vertrauensvolle Kooperation mit gBnet nun auch im Biometriebereich ausbauen können. Das BU-Sonderkonzept SolitärExklusiv® ist meiner Meinung nach für gBnet ein überzeugendes Argument und ein echter USP.“

Mit der Bayerischen aus München als einem der Risikoträger im Bereich Sachversicherungen arbeitet gBnet bereits seit Jahren erfolgreich und intensiv zusammen. Darüber hinaus kooperiert der Servicedienstleister aus Hagen auch mit Pangaea Life, der nachhaltigen Marke der Bayerischen, und hält für Partnermakler und deren Kunden eine eigene gBnet-Nachhaltigkeitspolice für die Altersvorsorge bereit.

Das BU-Cover SolitärExklusiv® ist für alle gBnet-Partner zugänglich. Interessierte Makler können sich gerne jederzeit an das Consulting-Team von gBnet wenden.

Weitere Informationen zu SolitärExklusiv® finden sich auf der Landingpage unter www.germanbroker.net/solitaerexklusiv.

Über germanBroker.net

Die germanBroker.net AG (gBnet) ist eine Servicegesellschaft für Versicherungs- und Finanzmakler. Der Maklerpool konzipiert in Zusammenarbeit mit namhaften Versicherungsunternehmen exklusive Produkte für besonders anspruchsvolle Kunden. Der Maklerverbund wurde 2001 von Maklern für Makler mit dem Ziel gegründet, die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit kleiner und mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler zu fördern. Der Gründungsgedanke „Gemeinsam mehr bewegen“ trägt noch heute.

Die „Genossenschaft“ in Rechtsform der Aktiengesellschaft steht im Eigentum der beteiligten Makler und ihrer Verbände. Aktuell sind 111 Aktionäre an der germanBroker.net AG beteiligt. gBnet unterstützt seine Partner durch exklusive Versicherungsprodukte, innovative Softwarelösungen und qualifiziertes Versicherungs-Know-how.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Sommerloch? Nicht bei MAXPOOL: Der Hamburger Maklerpool begrüßte im Juli so viele neue Partner wie noch nie.

Für die Verantwortlichen ein klares Zeichen, dass die jüngsten Unternehmensentscheidungen von den Maklerinnen und Maklern positiv aufgenommen werden.

So etwas hat es in der Geschichte des Hamburger Traditionsunternehmens noch nie gegeben: Im Juli dieses Jahres verzeichnete MAXPOOL genau 102 Neuanbindungen. Eine Rekordzahl, die nicht nur angesichts der derzeit unsicheren Wirtschaftslage beeindruckt. Erst Anfang Juli gab MAXPOOL bekannt, künftig mit blau direkt zu kooperieren. Mit dieser Verbindung möchte der Maklerpool nicht zuletzt den angebundenen Maklern künftig neue und noch bessere Services anbieten sondern auch die Digitalisierung und Datenqualität steigern.

Der neue Unternehmensrekord bei den Neuanbindungen zeigt nun: Für Makler ist diese Kooperation ein weiterer Grund für eine Partnerschaft, weshalb sie ganz bewusst den Schritt in die Anbindung wagen. Für Vertriebsvorstand Kevin Jürgens ein klares Zeichen, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Es seien aber nicht nur die neuen Stärken, sondern auch die klassischen Tugenden von MAXPOOL, die dem Erfolg zu Grunde liegen: „Wir sind begeistert, dass sich so viele Makler für uns und den Wechsel entschieden haben. Es zeigt, dass wir mit unseren Service- und Beratungsleistungen klar punkten können.“

Geschäftsführer Oliver Drewes sieht den Unternehmenskurs durch die jüngsten Zahlen ebenfalls bestätigt: „Die hohe Zahl an Neuanbindungen bestärkt uns darin, unseren Weg mutig weiterzugehen. Wir wollen Maklern auch in Zukunft ein Angebot anbieten, das die professionelle Beratung mit marktführenden Deckungskonzepten und einmaligen Servicedienstleistungen wie unserem Leistungsservice und der Servicevereinbarung verknüpft. Erfolg ist ein Gericht mit vielen Zutaten – die richtige Mischung macht’s.“

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Mit der mehr-finanz24 GmbH aus Westendorf hat die Policen Direkt Maklergruppe rückwirkend zum 01. Januar 2023 einen weiteren Makler für den Aufbau ihrer mittelständischen Maklergruppe gewonnen.

Der Geschäftsführer Markus Eckstein und sein Team von ausgewiesenen Experten werden die Maklergruppe am Standort in Augsburg (Secura Gumpp AG) verstärken. Das gesamte Team wird übernommen und künftig mit dem hiesigen Team zusammenarbeiten. Weiterhin wird der 37-jährige Markus Eckstein zum anstehenden Jahreswechsel in den Vorstand der Secura Gumpp AG berufen und künftig mit dem aktuellen Vorstand den Standort leiten. Für die Kunden der mehr-finanz24 GmbH ändert sich dabei fast nichts. Alle Ansprechpartner bleiben in selber Funktion erhalten und die teilweise über ein Jahrzehnt gewachsenen Verbindung – nur unter neuem Namen – weiterhin bestehen.

“Wir freuen uns, dass wir mit Markus und seinem Team ein junges und dynamisches Unternehmen für uns und die gesamte Maklergruppenfamilie gewinnen konnten. Der Branchenentwicklung zum Trotz haben wir damit einen wichtigen Schritt in die weitere Verjüngung unserer Mitarbeiter:innen gemacht. Zudem richten wir uns mit der künftigen Doppelspitze in Augsburg zukunftsorientiert aus und durch die Zusammenführung der beiden Teams an unserem Standort in Augsburg stärken wir unsere Präsenz in der Region zunehmend.“ erklärt Dr. Ernesto Knein, Geschäftsführer der Policen Direkt Maklergruppe.

„Auf Grundlage einer Vielzahl von vertrauensvollen und wertschätzenden Gesprächen habe ich mich dazu entschieden, mich mit der mehr-finanz24 der Policen Direkt Maklergruppe anzuschließen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass wir auf ein zukunftsgerichtetes Modell setzen wollen, bei dem unsere Mitarbeiter:innen und Kund:innen gleichermaßen eine langfristige Perspektive haben. Ebenso ist die Perspektive, einer der führenden Maklerstandorte in der Region zu werden, eine reizbare Herausforderung für mich und das gesamte Team.“ erläutert Markus Eckstein, Geschäftsführer der mehr-finanz24.

Über die Policen Direkt Maklergruppe:

Die Policen Direkt Maklergruppe übernimmt etablierte Versicherungsmaklerunternehmen, die am bestehenden Standort erfolgreich und nachhaltig weitergeführt werden. Als unabhängiger Versicherungsmakler werden an deutschlandweit 12 Standorten über 19.000 Kunden des deutschen Mittelstands beraten. Die Maklergruppe hat Standorte in u.a. Frankfurt (Zentrale), Stuttgart, Augsburg, Aschaffenburg, Limburg, Düsseldorf, Bad Oeynhausen, Kaufbeuren sowie Pirna und gehört schon heute zu den größten deutschen Versicherungsmaklergruppen, die sich zu 100% in privater Hand befinden.

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de