Nach dem Rentenpaket II und dem BRSG 2 wurde jetzt auch ein Referentenentwurf des BMF zur „Revitalisierung“ der privaten Altersvorsorge veröffentlicht.

Nach dem Rentenpaket II und dem BRSG 2 wurde jetzt auch ein Referentenentwurf des BMF zur „Revitalisierung“ der privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Neben einer Neuausgestaltung des Zulagenverfahrens, einer Erweiterung der Palette an förderfähigen Altersvorsorgeprodukten sowie Regelungen für Riester-Bestandsverträge enthält der Referentenentwurf auch Schnittstellen zur bAV. Künftig soll nur ein Teil der in der privaten Altersvorsorge zulässigen Produktwelt auch in der bAV möglich sein und gefördert werden können. Der Referentenentwurf erzeugt damit deutliche Unterschiede zwischen der 2. und der 3. Säule des deutschen Alterssicherungssystems. Der Verzicht auf das Erfordernis lebenslanger Leistungen in der 3. Säule verlässt den bisherigen Grundkonsens, dass staatlich zulagengeförderte Altersvorsorge­angebote eine Absicherung des Langlebig­keitsrisikos beinhalten müssen.

01 Überblick zum Referentenentwurf

Der Referentenentwurf des BMF soll nichts weniger als die „Revitalisierung“ der geförderten privaten Altersvorsorge bewirken, deren Verbreitung – ähnlich wie bei der bAV – seit Jahren stagniert. Die Maßnahmen dazu beinhalten folgende Kernpunkte:

Startzeitpunkt: die neue private Altersvorsorge soll am 1. Januar 2026 starten. Der Kreis der Förderberechtigten soll im Grundsatz gleich bleiben.

Neue Produktwelt: es soll ein neues sog. Altersvorsorgedepot eingeführt werden, mit dem die Sparer ihre Mittel langfristig und breit gestreut am Kapitalmarkt investieren können. Das Altersvorsorgedepot beinhaltet keine Beitragsgarantie, wonach die Chance auf höhere Renditen im Vergleich zu den  bisherigen geförderten Riester-Produkten gesteigert werden soll. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie möglich.

Höherer starrer Mindesteigenbeitrag: der Mindesteigenbeitrag wird auf 120 EUR erhöht (bislang: 60 EUR). Die vormalige Kopplung des Mindest­eigenbeitrags an die Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen (bisher: 4 %) zum Erhalt der vollen Zulage entfällt. Damit wird das Zulagen­verfahren an einer wesentlichen Stelle deutlich vereinfacht sowie der Zugang zur Förderung erleichtert.

Förderung mit erhöhtem Förderhöchstbetrag: wie bisher werden die privaten Altersvorsorgeverträge mit Zulagen und steuerlichem Sonder­ausgabenabzug bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR jährlich (ab 2030: 3.500 EUR jährlich) gefördert. Damit wird der bisherige Höchstbetrag von 2.100 EUR jährlich deutlich angehoben. Es soll eine nachgelagerte Besteuerung erfolgen, d. h. bis zum Erreichen der Altersgrenze bzw. bis zur Auszahlung werden die Kapitalerträge im Altersvorsorgedepot nicht besteuert.

Neue Zulagensystematik: die Förderung der privaten Altersvorsorgeverträge erfolgt künftig mit beitragsproportionalen Zulagen (20 ct pro eingezahltem Euro Eigensparleistung) und steuerlichem Sonderausgabenabzug; die bisherige Günstigerprüfung bleibt bestehen. Zudem gibt es weiterhin eine zusätzliche beitragsproportionale Förderung für Kinder (25 ct pro eingezahltem Euro Eigensparleistung, max. 300 EUR jährlich pro Kind bei Kindergeld­berechtigung) sowie für junge Menschen, die mit dem Vorsorgesparen vor dem 25. Lebensjahr beginnen (200 EUR jährlich für max. 3 Jahre). Neu ist eine Geringverdienerförderung (Bonus von 175 EUR bis zu einer Verdienstgrenze von 26.250 EUR jährlich). Diese neue Zulagensystematik erlaubt jedenfalls zum Teil deutlich höhere Förderquoten als bisher.

Konzentration auf die Altersleistung: die neue Produktwelt ist grundsätzlich auf die Absicherung des Vorsorgebedarfs ab Alter 65 gerichtet. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen zur Vereinfachung durch die Produkte nicht mehr abgesichert werden. Eine gesonderte Regelung, wem das gebildete Kapital bei Tod des Vertragspartners vor Beginn der Auszahlungsphase zusteht, ist im Referentenentwurf nicht enthalten.

Befristete Auszahlungspläne ohne lebenslange Absicherung: förderfähig sind künftig auch Auszahlungspläne, die monatliche Leistungen bis mindestens zur Vollendung des 85. Lebensjahres ohne Restverrentungspflicht vorsehen. Die Bezugsberechtigung im Todesfall ist im Referentenentwurf ebenfalls nicht detailliert ausgeführt.

Wahlrecht für lebenslange Auszahlungsvariante: lebenslange Auszahlungs­varianten bleiben weiterhin möglich.

Umstellungsoption für Alt-Verträge: sog. Bestandsverträge sollen partiell auf die neue Produktwelt umgestellt werden können. Die Entscheidung dazu müssen die Sparer selbst treffen.

Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge können allerdings auch beibehalten werden. Hierzu werden u.a. die derzeitigen Regelungen zu den Mindesteigen­beiträgen, der Zulagenförderung, zum Sonderausgabenabzug sowie zur schädlichen Verwendung von Bestandsverträgen festgeschrieben und gelten für diese fort.

Neue digitale Vergleichsplattform für Altersvorsorgedepotangebote: mit einer digitalen Plattform soll der Vergleich der Produkte für die private Altersvorsorge für den Sparer einfach möglich sein.

Evaluierung der Verbreitungswirkung nach 5 Jahren: nach 5 Jahren soll geprüft werden, ob die angestrebte Verbreitungswirkung eingetreten ist. Auf Grundlage der Evaluierung soll dann erforderlichenfalls über weitere Maßnahmen entschieden werden.

02 Die neue Produktwelt der pAV

Produktmerkmale für die Anwartschaftsphase:

Garantieprodukte (mit 100 % oder 80 % Beitragsgarantie).

Altersvorsorgeverträge zur Erlangung wohnwirtschaftlicher Darlehen.

Altersvorsorgedepot-Verträge ohne Garantie, aber mit abschließendem Positivkatalog von Anlagemöglichkeiten, innerhalb derer der Sparer vergleichsweise viele Entscheidungen zur Kapitalanlage selbst treffen kann.

Referenzdepot-Verträge: damit können Sparer ein Altersvorsorgedepot abschließen, bei dem sie vergleichsweise wenig Entscheidungen zur Kapitalanlage treffen müssen.

bAV-Verträge: Vereinbarungen zur Entrichtung förderfähiger Beiträge an Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.

Produktmerkmale für die Renten- bzw. Auszahlungsphase:

100 %-Rente: Lebenslange Rente aus dem erreichten Kapital mit gleichbleibenden oder steigenden Leistungen.

80 %-Rente: Lebenslange Rente aus 80 % des erreichten Kapitals als Sockelrente, variable lebenslange Zahlung aus dem Restbetrag, der hierfür am Kapitalmarkt angelegt wird.

Auszahlungsplan: Zeitlich befristeter Entnahmeplan, der Leistungen mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres vorsieht, mit variabler Leistungshöhe. Keine Restverrentungspflicht. Die Frage, wer Bezugs­berechtigter bei Tod in der Auszahlungsphase der Raten sein kann, wird im Referentenentwurf nicht beantwortet.

03 Die Schnittstellen zur bAV

Der Gesetzentwurf regelt im Kern die Neuordnung der geförderten privaten Altersvorsorge. Es gibt allerdings an wesentlichen Punkten Schnittstellen zur betrieblichen Altersversorgung:

Förderfähige bAV: Der Zugang zur Zulage-Förderung nach dem EStG bleibt für die betriebliche Altersversorgung weiterhin geöffnet. Insoweit finden sich keine Änderungen in § 1a Abs. 3 BetrAVG sowie § 3 Nr. 63 EStG.

Neue Auszahlungsprodukte für die bAV: Durch die Änderungen in § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG mit dem Verweis auf die neugeregelten Möglichkeiten für sog. Garantieprodukte in § 1 Abs. 1 Nr. 2 – 4 AltZertG werden die neuen Auszahlungsmöglichkeiten, die für Garantieprodukte geregelt sind, ausweislich der Gesetzesbegründung auch für die bAV anwendbar.

Umstellung für die neue Zulagensystematik: auch in der bAV gilt die neue Zulagensystematik, so dass dies für künftige förderfähige bAV-Vereinbarungen umzusetzen ist. Zudem entsteht insoweit voraussichtlich Umstellungsaufwand für bAV-Bestandsverträge mit vergleichsweiser kurzer Vorlauffrist.

Keine Änderungen im BetrAVG und VAG: Es sind keine Regelungen zur Änderung des BetrAVG und des VAG vorgesehen, d. h. der Entwurf geht davon aus, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies greift nach erster Einschätzung allerdings zu kurz.

04 Inkrafttreten

Das Gesetz soll bis Sommer 2025, also kurz vor dem regulären Ende der aktuellen Legislaturperiode, in Kraft treten. Das neue Förderregime soll dann zum ab 1.1.2026 gelten, einige Artikel des Gesetzes treten zum 1.1.2027 in Kraft (u. a. die Vorschriften zur digitalen Vergleichsplattform für zertifizierte Altersvorsorgeverträge).

05 Erste Bewertung des pAV-Gesetzentwurfs aus Sicht der bAV

Die neue private Altersvorsorge stellt ein gänzlich neues Element in der Altersvorsorgepolitik zur Verfügung: ein garantieloses, staatlich zulagengefördertes Alterssparprodukt, mit dem alle Förderberechtigten ohne weitere Voraussetzungen auch jenseits von Versicherungslösungen sparen können (Alters­vorsorge­depot). Als deutliche Einschränkung muss allerdings konstatiert werden, dass die private Altersvorsorge künftig nur noch auf die Vorsorge für das Alter abzielt, weil eine Absicherung des biometrischen Risikos Langlebigkeit nicht mehr obligatorisch ist sowie künftig generell – außer der Möglichkeit einer 10-jährigen Rentengarantiezeit ab Beginn der Auszahlungsphase – keine Hinterbliebenenabsicherung mehr zulässig sein soll (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG-E).

Für die bAV ergeben sich daraus folgende erste Einschätzungen:

Möglicher „Push“ für das Sozialpartnermodell? Das Pendant zum garantielosen Altersvorsorgedepot (bzw. Referenzdepot) in der bAV ist das Sozialpartnermodell. Garantielose zulagengeförderte Altersvorsorge wird damit in der bAV ausschließlich über das SPM ermöglicht, das allerdings derzeit (und auch nach der geplanten Änderung des BetrAVG durch das BRSG 2) nur bei Bestehen einschlägiger Tarifverträge, also nur einem eingeschränkten Personenkreis, zur Verfügung steht. Insofern entsteht im Bereich des Zugangs zu einer solchen garantielosen Lösung eine massive Ungleichbehandlung der 2. Säule (bAV) im Vergleich zur 3. Säule der Altersversorgung, die so nicht akzeptabel erscheint, weil damit de facto die weitere Verbreitung der bAV gehindert und nicht gefördert wird.

Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung bei bAV: in der bAV können nicht nur Leistungsausgestaltungen im Sinne des AltZertG gefördert werden, sondern zumindest auch Sozialpartnermodelle, die in der Anwartschafts- und Auszahlungsphase eine Hinterbliebenenabsicherung vorsehen dürfen. Insofern kann die bAV hier für die Begünstigten bessere Todesfallabsicherungen vorsehen als die pAV.

Vererbung bei schädlicher Verwendung in der pAV (im Gegensatz zur bAV): wie bislang dürften nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen die neuen Altersvorsorgedepots bei Tod in der Anwartschafts- und Auszahlungsphase voll vererblich sein, auch wenn sich der Gesetzentwurf nahezu komplett dazu „ausschweigt“. Dies entspricht der Logik der bisherigen Förderung (vgl. BMF, Schreiben betr. Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge vom 05.10.2023, Rdn. 217). Von der Vererbung ausgenommen bleiben weiterhin Zulagen und die Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug, da es sich bei der Auszahlung an die Erben um eine schädliche Verwendung wegen zweckwidriger Verwendung von geförderten Altersvorsorgevermögen handelt.

Fehlende arbeitsrechtliche Flankierung für die 80 %-Produkte: für die 80 %-Beitragsgarantieprodukte sowie für die Verrentung von 80 % des erreichten Kapitals mit variabler Zusatzrente aus dem verbleibenden Betrag, die als Auszahlungsprodukt künftig auch für die bAV in den externen Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds generell Anwendung finden soll (vgl. § 3 Nr. 63 EStG, § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E iVm § 1 Abs. 1 Nr. 4 a) AltZertG-E), fehlt eine arbeitsrechtliche Flankierung: hier muss in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG – entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 4b) AltZertG-E – in der Definition der Beitragszusage mit Mindestleistung eine 80 %-Beitragsgarantievariante zugelassen werden. Nur damit steht diese Produktvariante arbeitsrechtlich generell zur Verfügung und als Verrentungsform nicht mit den Anpassungsvorgaben des § 16 BetrAVG in Konflikt. Vielmehr kann dann in der Gestaltung einer Beitragszusage mit Mindestleistung die Ausnahmevorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG konform zu den arbeitsrechtlichen Anpassungsvorschriften des § 16 BetrAVG genutzt werden.

Fehlende VAG-Abstimmung der Auszahlungsplanregelung in § 1 Abs. 1 Nr. 4b) AltZertG: Damit bAV-Versorgungsträger auch diesen Auszahlungsplan ohne Restverrentung mit der Höhe nach schwankenden Auszahlungsraten künftig gemäß den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen durchführen dürfen, bedarf es einer entsprechenden Flankierung der Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG, § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E in den Bestimmungen des VAG.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die bAV mit ihren kollektiven Absicherungsmöglichkeiten weiterhin umfassend auch für die Zulagenförderung nach §§ 79 ff. EStG genutzt werden können soll. Dazu enthält der Referentenentwurf bereits einige grundlegend notwendige Elemente. Im weiteren Verfahren sollte durch eine Änderung in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG sowie durch flankierende Regelungen im VAG sichergestellt werden, dass die entsprechenden Versorgungsträger dies auch rechtssicher umsetzen können.

Sehr kritisch zu beurteilen ist die Ungleichbehandlung der 2. Säule (betriebliche Altersversorgung) im Vergleich zur 3. Säule (private Altersvorsorge) im Bereich der Zulagenförderung garantieloser Produkte – hier sollte der Gesetzgeber für ein insgesamt schlüssigeres Gesamtkonzept Sorge tragen.

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Nicht nur auf Versicherung schauen – Unternehmen wollen Risikoberatung

WTW-Studie „Broker of the Future“ zeigt: Risikoberatung wird für Unternehmen immer wichtiger, während die Bedeutung der Versicherung abnimmt.

Vielen Unternehmen ist eine ganzheitliche Risikobetrachtung künftig wichtiger als die reine Frage nach der Versicherbarkeit. Auch wenn der Versicherungsschutz weiterhin ein probater Ansatz für das Risikomanagement bleibt, sinkt dessen Bedeutung zugunsten alternativer Risikotransferlösungen im Laufe der kommenden zehn Jahre. Das zeigt die Studie „Broker of the Future“ des Beratungsunternehmens WTW, für die 43 versicherungsnehmende Firmen deutschlandweit befragt wurden. „Unternehmen haben erkannt, dass die Versicherung allein gegen die heutigen komplexen Risiken nicht immer ausreichend Schutz bietet“, sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei WTW.

Für die Studie „Broker of the Future” hat WTW Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen dazu befragt, wie sie hinsichtlich Risiko- und Versicherungsmanagement organisiert sind, welche Leistungen sie von dem Makler der Zukunft erwarten und welche Kriterien heute und in zehn Jahren ausschlaggebend für die Wahl des eigenen Brokers sind bzw. sein werden.

Eigentragung wird relevanter

Der verlagerte Fokus auf die Risikoberatung spiegelt sich in den präferierten Absicherungswegen wider: So bezeichnen heute ca. 30 Prozent der Teilnehmer einen Mix aus Versicherung und Eigentragung als sehr wichtig. Mit Blick auf die nächsten fünf bis zehn Jahre erwarten dies sogar 41 Prozent. Ebenso rücken alternative Transferlösungen mehr ins Blickfeld (von 17 auf 37 Prozent). Gleichzeitig sinkt die Bedeutung des Versicherungsschutzes: Erachten ihn heute noch 60 Prozent für sehr wichtig, werden es in den nächsten zehn Jahren nur 51 Prozent sein.

Makler-Portfolio muss sich dem Wandel anpassen

Die sich wandelnden Kundenpräferenzen führen dazu, dass die Anforderungen an den Industriemakler und seine Dienstleistungen sich verändern: Die Vertragsbearbeitung (Beratung, Vermittlung, Administration) wird als bisher wichtigste Tätigkeit von der quantitativen Risikoberatung und -analyse eingeholt.

Letzteres gehört bereits heute für 60 Prozent zum erwarteten Leistungsangebot und knapp 90 Prozent gehen davon aus, dass Risikoberatung für sie in den nächsten fünf bis zehn Jahren Bestandteil des Portfolios sein muss. „Unternehmen wünschen sich einen Partner, der ihre individuelle Risikolage sowie branchenspezifische Anforderungen berücksichtigt“, sagt Safak Okur, Head of Broking Deutschland und Österreich bei WTW.

Auch die Kompetenzerwartungen untermauern den Wunsch, Gefahren ganzheitlicher zu betrachten. Risiko-Beratungs- und Platzierungskompetenzen bleiben zwar die mit Abstand wichtigsten Auswahlkriterien für die Maklerwahl, tauschen jedoch die Plätze. Den dritten Platz belegt sowohl heute als auch in Zukunft die branchenspezifische Expertise.

Daten-Qualität auf höheres Niveau heben

Quantitative Risikoanalysen bewirken zwangsläufig eine digitale Arbeitsweise. Entsprechend erwarten Unternehmen, dass Versicherer und Makler im kommenden Jahrzehnt zunehmend technologiegestützt mit ihnen zusammenarbeiten (von 30 auf 46 Prozent). Insbesondere wünschen sie eine stärkere Nutzung digitaler Lösungen für die Informations- und Datensammlung sowie deren Analyse. „Der Erfolg eines datengetriebenen Risikomanagements hängt von der Qualität der Daten ab, aber auch von der Fähigkeit, diese korrekt zu interpretieren“, so Nazaruk. „Dabei stoßen viele Unternehmen aufgrund eines Mangels an Fachkräften oder Expertise an ihre Grenzen. Es liegt am Makler, diese Kompetenzlücke zu schließen und dabei zu helfen, die Erkenntnisse für eine maßgeschneiderte Strategie zur Risikoabsicherung zu nutzen.“

Über WTW

WTW (NASDAQ: WTW) bietet datengesteuerte, evidenzbasierte Lösungen in den Bereichen Mitarbeitende, Risiko und Kapital. Wir nutzen die globale Sichtweise und das lokale Fachwissen unserer Mitarbeitenden in 140 Ländern und Märkten, um Unternehmen dabei zu helfen, ihre Strategie zu schärfen, die Widerstandsfähigkeit ihrer Organisation zu verbessern, ihre Mitarbeitenden zu motivieren und ihre Leistung zu maximieren. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden decken wir Chancen für nachhaltigen Erfolg auf und bieten Perspektiven, die Sie weiterbringen.

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Am 24.09.2024 fand die jährliche Mitgliederversammlung des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in Berlin, dieses Mal in den Räumen des DIN e. V., statt.

Der AfW ist seit 2024 Mitglied im DIN e. V. und ist mit seinem geschäftsführenden Vorstand Norman Wirth auch im Beirat des DIN-Normenausschuss Finanzen. Frau Amelie Leipprand, Projektkoordinatorin beim DIN, gab nur folgerichtig zu Beginn den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen kurzen Einblick in die Arbeit des DIN e.V.

Der Vorstand des AfW berichtete sodann ausführlich über die Arbeit der letzten 12 Monate und über die aktuellen und zukünftigen Themen der Verbandsarbeit. Das betraf zahlreiche Regulierungsthemen auf deutscher und europäischer Ebene, Branchenveranstaltungen, Gremien und Initiativen, bei denen der AfW für seine Mitglieder aktiv ist bzw. war.

Die Gesamtmitgliederzahl konnte weiter gesteigert werden. Der AfW hat aktuell 2182 Mitglieder bzw. Mitgliedsunternehmen. Davon und damit als mitgliederstärkster, politisch aktiver Versicherungsmaklerverband insgesamt 1821 registrierte juristisch und natürliche Personen mit Versicherungsmaklerzulassung nach § 34 d Gewerbeordnung. Zudem haben fast 1.300 der Mitglieder eine Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung als Finanzanlagenvermittler und sogar knapp 1.000 eine Zulassung nach § 34i Gewerbeordnung, also als Immobiliardarlehensvermittler.

Auch die Anzahl der namhaften Fördermitgliedsunternehmen überschritt erstmals die Zahl 100 (exakt 101).

Intensive inhaltliche Diskussionen gab es u.a. bei den Themen Nachhaltigkeit im Rahmen der Kundenberatung, Mitgliedergewinnung und der Begrifflichkeit „unabhängig“.

Neben weiteren Beschlüssen wurde zur Mitgliedergewinnung und mit dem Ziel, auch dem Branchennachwuchs die Wichtigkeit der politischen Interessensvertretung nahezubringen, eine neue Beitragsklasse geschaffen. Es wurde die Einführung einer Berufsstarter-Mitgliedschaft ab dem 1. Januar 2025 im AfW beschlossen. Diese sieht vor, dass über die Dauer von 24 Monaten der Beitrag bei Neumitgliedern mit bis zu maximal 9 angeschlossenen Vertriebspartnern oder festangestellten Mitarbeitern bei 0 Euro – in Worten: Null – liegt (als Nachweis dient der Eintrag im Vermittlerregister des DIHK e. V. über eine Zulassung nach § 34d, § 34f, § 34h, § 34i Gewerbeordnung, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf).

Ebenfalls wurden staatliche und auch brancheninterne Bestrebungen für Eingriffe in die Vergütungsstrukturen diskutiert. Der klare Kurs des Vorstandes gegen ein Provisionsverbot und einen Provisionsdeckel wurde mit überwältigender Mehrheit der Mitgliedersammlung bestätigt.

„Das letzte Jahr war wieder ein prima Teamwork von Vorstand, Mitarbeiterinnen, Geschäftsführerin Ilonka Büttner und all unseren Mitgliedern und Fördermitgliedsunternehmen. Das hat sich hier bei der diesjährigen Rückschau und auch dem Blick in die Zukunft ganz deutlich gezeigt. Unabhängigkeit und der Allfinanzgedanke finden sich beim AfW hervorragend aufgehoben!“ resümiert der Geschäftsführende Vorstand Norman Wirth.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die Fonds Finanz hat einen neuen Produktpartner im Bereich der Kfz-Versicherung gewonnen.

Damit stehen den Vermittlern des Maklerpools drei leistungsstarke Kfz-Tarife der Sparkassen DirektVersicherung zur Verfügung. Pünktlich zum Jahresendgeschäft ist das neue Tarifangebot bereits über die Vergleichsrechner und das Maklerverwaltungsprogramm Professional works nutzbar.

Die Sparkassen DirektVersicherung ist ein Teil des Provinzial-Konzerns und seit vielen Jahren erfolgreich im Vermittlermarkt tätig. Inzwischen erweitert der Versicherer auch das Portfolio der Fonds Finanz und angebundene Makler können aus drei unterschiedlichen Tarifvarianten in der Kfz-Versicherung auswählen. Vermittler haben damit die Möglichkeit, ihren Kunden je nach individuellem Bedarf die am besten geeignete Absicherung anzubieten. Ein Alleinstellungsmerkmal am Markt: In den Tarifen AutoPlusProtect und AutoPremium besteht nach einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug ein Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie Behandlung durch medizinisches Chefpersonal für verletzte Insassen. Profitieren können außerdem Bestandskunden der Sparkassen DirektVersicherung, denn Bestandsverträge werden im Rahmen der “Best-Price-Garantie” vollautomatisch und komfortabel auf den Neutarif umgestellt, wenn diese dadurch günstiger werden.

„Wir freuen uns, mit der Sparkassen DirektVersicherung zusammenzuarbeiten. Unseren Partnern stehen für das wichtige anstehende Jahresendgeschäft neue Kfz-Lösungen über den hinzugewonnenen Produktpartner zur Verfügung und die attraktiven Tarifoptionen der Sparkassen DirektVersicherung sind eine wertvolle Ergänzung unseres Angebots,“ sagt Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Mit neuen Kooperationen bauen wir unser Portfolio kontinuierlich aus und verfolgen das Ziel, unsere Vertriebspartner für jede Beratungssituation bestmöglich und mit dem passenden Produktangebot auszurüsten.“

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 31.000 Vertriebspartnern, 490 Mitarbeitenden und 380 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung von 292,4 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 11,1 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern). Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig. Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Christine Schönteich.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Lebensformen werden immer bunter und vielfältiger – Ob mit oder ohne Trauschein, ob kinderlos, alleinerziehend oder Patchwork: sie alle sollten die Altersabsicherung sowie die Vermögensnachfolge unbedingt selbst in die Hand nehmen und eine solide Finanzplanung als Lebensgrundlage erstellen

In Deutschland gibt es viel Freiraum für individuelle Lebensstile und -formen. Die traditionelle Form des Zusammenlebens war bisher die Familie, sie bekommt jedoch zunehmend neue Facetten. Laut Statistischem Bundesamt wächst in Deutschland derzeit fast jedes dritte Kind in sogenannten alternativen Lebensformen auf. Hierzu gehören Alleinerziehende ebenso wie beispielsweise Patchworkfamilien. Und immer häufiger kommt es vor, dass Mutter und Vater nicht miteinander verheiratet sind.

„Diese neuen, bunten Facetten des Zusammenlebens sind in der Gesellschaft zum Glück weitgehend akzeptiert. Sie bringen jedoch bei finanziellen Fragen einige Herausforderungen und Fallstricke mit sich“, sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Denn jede der genannten Lebensformen ist anders. Anders in der Zusammensetzung, anders in ihrer Entstehungsgeschichte und anders in ihrem Familienleben. „Was für alle jedoch gleichermaßen gelten sollte, ist das Bewusstsein, sich und die Kinder frühzeitig abzusichern und für das Alter vorzusorgen“, empfiehlt Prof. Tilmes.

Denn hierzulande sind immer noch die meisten gesetzlichen Regelungen auf die klassische Familie, bei der die Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen, ausgerichtet. In der Konsequenz besteht das Risiko, dass die gewünschte finanzielle Absicherung, die Versorgung des Partners im Alter und der Vermögenserhalt nicht oder nur teilweise erreicht werden.

Versicherungsschutz auf dem Prüfstand

Deshalb sollte die finanzielle Absicherung beziehungsweise der Versicherungsschutz bei gemischten Lebensgemeinschaften regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Das gilt umso mehr, wenn jemand mit Kindern und dem neuen Partner frisch in ein neues Zuhause zieht. Oft bestehen beispielsweise mehrere Versicherungs-Verträge, obwohl eigentlich einer ausreicht. In manchen Bereichen allerdings braucht man doch besser zwei Policen. Zwar sind sogenannte Singlepolicen oftmals günstiger, bieten aber im Gegensatz zur Familienpolice in der Regel keinen Schutz für Partner und Kinder.

„Ein Vergleich kann sich auszahlen“, erläutert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist. Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen sind einzelne Verträge und werden pro Person abgeschlossen. Die private Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung kann hingegen für alle Familienmitglieder gelten. Neben einer Risikolebensversicherung sind insbesondere Berufsunfähigkeitspolicen sowie Pflegeversicherungen weitere sinnvolle Absicherungen für Patchworkfamilien, aber auch für Alleinerziehende.

Beim gesetzlichen Erbrecht mögliche Fallstricke beachten

Doch auch bei der Nachlassplanung gibt es einiges zu bedenken: „Moderne Beziehungen stellen das deutsche Erbrecht vor ganz neue Herausforderungen. Chaos beim Erben scheint da programmiert“, berichtet Tilmes. Hinzu kommt: Viele Bürger verlassen sich darauf, dass im Todesfall die finanziell und vermögensmäßig sinnvollen und erhofften Regelungen greifen und folglich das gesetzliche Erbrecht den Nachlass zu ihrer Zufriedenheit regeln. Doch es gibt verschiedene Konstellationen, in denen das Gesetz keine oder nur unbefriedigende Lösungen vorsieht.

Bei den mitunter komplizierten Familienkonstellationen ist eine rechtzeitige Erbregelung per Testament oder Erbvertrag also unabdingbar. Denn beispielsweise der plötzliche Todesfall des Hauptverdieners kann eine ganze Familie in den finanziellen Ruin stürzen. In einer Patchworkfamilie haben die Kinder des neuen Ehepartners als Stiefkinder beim Tod des Stiefelternteils kein Erbrecht. Das führt dazu, dass es bei Stieffamilien, die kein Testament besitzen, vom reinen Zufall abhängt, wie sich das Vermögen im Todesfall verteilt. Auch wenn zivilrechtlich gesehen Stiefkinder und Stiefeltern nicht miteinander verbunden sind, ist dies im Erbschaftsteuerrecht gerade nicht der Fall. Dieses sieht nämlich vor, dass Stiefkinder leiblichen Kindern gleichgestellt sind. Das hat zur Folge, dass auch Stiefkindern, wenn sie im Testament von dem Stiefelternteil bedacht werden, die hohen Freibeträge zustehen. Wird jedoch keine Regelung durch ein vernünftig gestaltetes Testament getroffen, gehen Stiefkinder leer aus.

Deshalb rät der FPSB dazu, sich mit Themen wie Absicherung und der Vermögensnachfolge frühzeitig zu beschäftigen und dabei möglichst die Unterstützung eines professionellen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional oder CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional in Anspruch zu nehmen. Die Professionals sind aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildungen in der Lage, die gesamte finanzielle Situation des Anlegers, egal in welcher Lebensform, zu überblicken und entsprechend rational darauf zu reagieren.

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Insolvente Anbieter von Lebensversicherung dürfen ihren Versicherten die Leistungen kürzen. Gleichzeitig müssen Beitragszahler weiter einzahlen. Das regelt Paragraph 314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Darüber klärt das Informationsportal Vertragshilfe24.de auf seiner Website auf.

Viele Kunden von Lebensversicherungen wissen es nicht: Wenn es mit den Geldanlagen einer deutschen Lebensversicherungsgesellschaft schlecht läuft, dann kann ihre Auszahlung bei Fälligkeit radikal gekürzt werden, im schlimmsten Fall wird gar nichts ausgezahlt.. Alle anderen müssen aber ihre Beiträge weiterzahlen. So steht es seit 2016 im Paragraph 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Darauf weist das Informationsportal Vertragshilfe24.de hin.

Vertragshilfe24 klärt auf: Auch in Luxemburg kann die Aufsicht Auszahlungen stoppen.

Aktuell sind von einer ähnlichen Vorschrift in Luxemburg mehrere tausende deutsche Versicherte der Ende Juli 2024 pleite gegangenen FWU Lebensversicherung betroffen. Die Versicherungsaufsicht in Luxemburg hat alle Auszahlungen verboten. Der Insolvenzverwalter muss in wenigen Monaten ein Finanzierungskonzept zur Weiterführung des Unternehmens entwickeln. Gelingt das nicht, dann müssen die Versicherten mit hohen Einbußen bei der Auszahlung ihrer Verträge rechnen, ja sogar mit Totalverlust.

Auch in Deutschland selbst ist schon eine Lebensversicherungsgesellschaft pleite gegangen. 2003 war das die Mannheimer Lebensversicherung AG. Wie die Presse damals berichtete, fehlten der Versicherung 370 Millionen Euro. Sie hatte sich bei der Geldanlage in Aktien verspekuliert. Nach der Pleite der Mannheimer Lebensversicherung AG hat der Staat mehrfach die Gesetze geändert und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, viele Vollmachten eingeräumt. Im Fall der nächsten Pleite kann die BaFin die Kontrolle übernehmen und anordnen, dass nichts mehr an die Versicherten ausgezahlt wird. Das kann für die Versicherten große Probleme bedeuten, wenn gerade dann eine Versicherung fällig ist und man dringend sein Geld braucht zum Beispiel um eine Hypothek zu tilgen.

Vertragshilfe24.de klärt auf: In Deutschland müssen Kunden bei einer Pleite weiter einzahlen

Genau heißt es in § 314 VAG Absatz 1, Satz 2: “Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.” Und weiter geht es in § 314 VAG Absatz 2, Satz 1: “Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen.” Aber die Versicherten müssen weiter zahlen heißt es in §314 VAG Absatz 2, Satz 4: “Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.” (Zitiert nach https://dejure.org/gesetze/VAG/314.html”

Vertragshilfe24.de ist ein reines Informationsportal

Als einzigartige Informationsplattform im deutschsprachigen Raum bietet Vertragshilfe24.de Expertinnen und Experten die Gelegenheit, ihr Wissen mit den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu teilen. Axel Kleinlein, der ehemalige Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, informiert mit seiner Expertise. Auch Sven Enger, früher Vorstand einer namhaften Versicherungsgesellschaft teilt sein Wissen als Brancheninsider. Und die Finanzjournalistin Carola Ferstl engagiert sich auf Youtube für die Aufklärung der Versicherten.

Das Besondere dabei: Vertragshilfe24.de gewinnt durch diese Aufklärungsarbeit keine Kunden. Die Website bietet keinerlei Anlagenberatung und gibt auch keine Empfehlungen zu möglichen Geldanlagen ab. Die einzige Aufgabe der Plattform ist die Bereitstellung des kostenlosen Informationsangebots. Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher weitergehende Fragen haben, leitet die Vertragshilfe24 diese direkt an geeignete Spezialisten zur Beantwortung weiter.

Vertragshilfe24 warnt allgemein vor dem Festhalten an Kapitallebensversicherungen und Fondsgebundenen Lebensversicherungen. Allerdings sollten Versicherte nicht selbst kündigen oder die Verträge beitragsfrei stellen, sondern von Experten prüfen lassen, ob der Vertrag lukrativ und professionell rückabgewickelt werden kann.

Verantwortlich für den Inhalt:

Konzeptional GmbH, Ruessenstrasse 12, CH-6340 Baar; Tel.: 0049-180-5512031; www.vertragshilfe24.de

Erfolgstreiber für den Versicherungsvertrieb von Ausschließlichkeitsagenturen

Jährlich werden bereits 3,1 Millionen Neukunden von Versicherungsvertretern durch Online-Marketing gewonnen. Im Jahr 2020 lag diese Zahl noch bei 1,9 Millionen Neukunden, also ein Wachstum um 62%. Dies ist hochgerechnet von 150.000 Versicherungsagenturen, die im Durchschnitt 21 Neukunden im Jahr über Online-Marketingmaßnahmen gewinnen. Weiterhin sind jedoch die persönliche Ansprache durch Vertreter in der Ausschließlichkeit mit 44 Neukunden im Jahr (2020: 37) und die Weiterempfehlung durch Kunden mit 38 Neukunden (2020: 35) am häufigsten für Agenturen. Vor allem die Versicherungsvertreter der Hanse-Merkur mit 55 Neukunden im Jahr durch Online-Marketing, HUK-COBURG (50), Barmenia (47) und ARAG (39) fallen als besonders erfolgreich auf. Manche anderen Vertriebe zeichnen sich dagegen durch eine sehr wirksame Weiterempfehlung durch Kunden aus. So gewinnen Vertreter der HUK-COBURG mit 67 die meisten Neukunden durch die Promotion ihrer Kunden, gefolgt von DEVK (52), Debeka (50), Barmenia (49) und ARAG (48) Vertretern. Die Neukundengewinnung über klassische Werbung wie Printanzeigen oder Plakate ist nach Einschätzung der Vertreter mit durchschnittlich 9 Kontakten im Jahr (2020: 8) am geringsten.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Benchmark-Untersuchung „Erfolgsfaktoren im Ausschließlichkeitsvertrieb“ mit 1.576 Telefoninterviews bei Ausschließlichkeitsvertretern vom April bis Juli 2024. Zu den 23 Ausschließlichkeitsvertrieben (Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, Concordia, Die Continentale, Debeka, DEVK, ERGO, Gothaer, HanseMerkur, HDI, HUK-COBURG, LVM, Mecklenburgische, Nürnberger, Provinzial, R+V, SDK, Signal Iduna, VGH, Württembergische und Zurich) wurden neben der jährlichen Messung zur Vermittlermotivation und -loyalität dieses Jahr auch die Aktivitäten beim Online-Marketing und die Beurteilung der Unternehmensstrategie ermittelt.

Beiträge in sozialen Medien und Online-Anzeigen sind am wirksamsten

Beiträge und Meldungen in den sozialen Netzwerken werden von rund der Hälfte (49%) aller Vertreter als Marketing-Maßnahme im Vergleich zu 2020 (45%) etwas häufiger eingesetzt. Dabei wird Facebook insgesamt von den meisten (67%) netzwerkaktiven Vertretern genutzt. Auf dem am zweithäufigsten genutzten Instagram-Kanal (56%) werden mit 7,8 Meldungen im Monat häufiger Botschaften versendet als über Facebook. LinkedIn und Xing werden seltener und TikTok, YouTube oder Snapchat bisher fast gar nicht von Vertretern genutzt. Tatsächlich steigern regelmäßige Beiträge in den sozialen Medien den Erfolg in der Rekrutierung neuer Kunden. So berichten Vertreter mit mindestens wöchentlichen Meldungen in sozialen Medien von jährlich 30 Neukunden durch ihr Online-Marketing. Bei einer halbjährlichen oder selteneren Nutzung der sozialen Medien gewinnen Vertreter nur 18 Neukunden.

Noch etwas wirksamer ist das Schalten von Online-Anzeigen in den sozialen Medien oder bei Suchmaschinen. Etwas mehr als ein Drittel (39%) der Agenturen schalten etwas weniger Anzeigen in den Sozialen Medien als in 2020 (42%). Nur rund ein Viertel (24%) der Agenturen schalten Anzeigen bei Suchmaschinen, im Wesentlichen bei Google (2020: 22%). Agenturen mit wöchentlicher Schaltung von Anzeigen gewinnen hierdurch 27 Neukunden im Jahr im Gegensatz zu halbjährlichen oder selteneren Online-Anzeigen mit nur 14 Neukunden im Jahr. „Online-Marketing wird auch für Vermittler weiter an Bedeutung zunehmen. Versicherer sollten ihre Agenturen gezielt Unterstützung, um die ersten Kontakte gerade zur Gen Z zu ermöglichen“, gibt Dr. Oliver Gaedeke, Geschäftsführer von Sirius Campus, zu bedenken.

Der Einsatz von Online-Marketing schwankt über die 23 untersuchten Versicherungsvertrieb tatsächlich erheblich. Während in manchen Vertrieben fast drei Viertel aller Vertreter in den sozialen Medien aktiv sind, sind es bei anderen noch nicht einmal ein Drittel. Gerade Vertriebe mit älteren Vertretern hinken der Marktentwicklung hinterher.

Unterstützung aus der Zentrale wichtiger Erfolgstreiber

Um das Online-Marketing der Agenturen zu fördern, können Versicherer ganz konkrete Unterstützung bereitstellen. Vor allem zentral gesteuerte Aktionen von den Gesellschaften, eine kontinuierliche Bereitstellung von möglichen Beiträgen für die sozialen Medien oder Werbetexte für Online-Anzeigen sind die wichtigsten Stellschrauben. Jedoch sind noch nicht einmal die Hälfte der Vertreter von diesen Angeboten ihrer Gesellschaft begeistert (ausgezeichnet / sehr gut). Fast ein Fünftel äußert sogar klare Kritik an diesen Formen der Marketing-Unterstützung. Für die Bestandskundenbearbeitung ist die Bereitstellung von Newsletter-Texten besonders wichtig. Hierzu werden die Barmenia, Debeka, ERGO, HUK-COBURG und LVM besonders gut von ihren Vertretern beurteilt (alphabetische Reihenfolge).

Kundenbewertungsportale wichtiger Hebel

Immer mehr Kunden prüfen die Qualität einer Agentur oder eines Versicherungsanbieters in Kundenbeurteilungsportalen. Deswegen überprüft bereits jeder zweite (51%) Vertreter seine Einträge vor allem bei Google und Facebook. Vor vier Jahren waren dies noch ein Zehntel weniger (2020: 41%). Im Schnitt erreichen die Agenturen 30 Beurteilungen bei Google und 23 bei Facebook. Das aktive Einfordern von Online-Bewertungen kann die Anzahl an Feedbacks auf bis zu 65 für eine Agentur steigern. „In Zeiten zunehmender Online-Kommunikation sind Kunden als glaubwürdige Testimonials besonders relevant. Vermittler sollten ihre Kunden vor allem um ausführliche Online-Beurteilungen bitten. Denn Kunden lesen Beurteilungen sehr differenziert und lassen sich je nach Kontext auch nicht von negativen Beurteilungen verunsichern“, erklärt Dr. Oliver Gaedeke.

Weitere Informationen zu dieser umfangreichen Benchmark-Untersuchung mit Umsetzungsempfehlungen für Vertriebsleitungen erhalten Sie bei Dr. Oliver Gaedeke oliver.gaedeke@siriuscampus.de 0152 38 24 66 40.

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Die experten-netzwerk GmbH verlegt ihren Sitz nach Leipzig und verändert ihre Eigentümerstruktur. Neue Leitung und redaktionelle Verantwortung – was der Wandel für die Zukunft der Plattform und ihre Nutzer bedeutet.

Die experten-netzwerk GmbH verlegt ihren Unternehmenssitz nach Leipzig. Diese Entscheidung wurde mit Blick auf die strategischen Vorteile der Stadt getroffen. Leipzig hat sich in den letzten Jahren als Wirtschaftsstandort etabliert, der durch seine Nähe zu renommierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen, darunter das Institut für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, von Professor Fred Wagner, besonders für technologie- und finanznahe Unternehmen attraktiv ist. Darüber hinaus bietet die Stadt durch die Versicherungsforen Leipzig und die V.E.R.S. Leipzig GmbH wertvolle Netzwerkmöglichkeiten für Unternehmen in der Versicherungsbranche.

Eigentümerwechsel: Ein Schritt in die Zukunft

Neben dem Umzug nach Leipzig wird die Eigentümerstruktur der experten-netzwerk GmbH neu aufgestellt. Ute Pappelbaum übernimmt die Anteile der bisherigen Gesellschafter und wird künftig das Unternehmen leiten. Pappelbaum, die seit Jahren die Webdesign-Agentur Deutrik führt, will die Synergien zwischen beiden Unternehmen bündeln und die digitale Weiterentwicklung des experten-netzwerks vorantreiben. Brigitte Hicker bleibt dem Unternehmen in beratender Funktion weiter erhalten.

„Unser Ziel ist es, die experten-netzwerk GmbH zu einer führenden Plattform für Wissensaustausch im Bereich Versicherungen und Finanzen zu machen“, betont Pappelbaum.

Redaktionelle Verantwortung in neuen Händen

Auch redaktionell steht die experten-netzwerk GmbH vor einem Wechsel: Michael Fiedler, Gründer von Versicherungsbote, wird die Chefredaktion übernehmen. „Wir wollen weiterhin erstklassige Inhalte bieten und gleichzeitig moderne Themen wie Künstliche Intelligenz und Cyber-Versicherungen verstärkt in den Fokus rücken“, kündigt Fiedler an.

Dieser Wandel in der redaktionellen Ausrichtung soll sicherstellen, dass das experten-netzwerk auch zukünftig eine verlässliche Informationsquelle für die Branche bleibt, gleichzeitig aber moderne Formate und Themenfelder bedient.

Konsequenzen für Partner und Kunden

Der Umzug und die Neuausrichtung bieten für die Kunden und Partner der experten-netzwerk GmbH neue Chancen. Vor allem Versicherungsmakler und Finanzdienstleister können künftig von einem erweiterten Angebot an digitalen Lösungen profitieren. Neue Dienstleistungen sollen schrittweise eingeführt werden, um den sich verändernden Anforderungen der Branche gerecht zu werden.

Mit der Verlagerung nach Leipzig und den neuen strategischen Schwerpunkten setzt die experten-netzwerk GmbH auf Wachstum und Innovation.

Verantwortlich für den Inhalt:

experten-netzwerk GmbH, Reclamstraße 42, 04315 Leipzig, Tel: +49-341-98995950, www.experten.de

Zwei aktuelle Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd widersprechen irritierendem Fehlurteil des LSG Bayern aus 2016

Wirth Rechtsanwälte haben in zwei Fällen erfolgreich durchsetzen können, dass Versicherungsmakler, die hauptsächlich mit einem Maklerpool (hier konkret mit der Fonds Finanz Maklerservice GmbH) zusammenarbeiten, von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayer Süd als „nicht rentenversicherungspflichtig“ eingestuft wurden. Diese Entscheidungen stellen insbesondere angesichts der Tatsache, dass genau diese DRV Bayern Süd und das zuständige Landessozialgericht Bayern 2016 eine gegenteilige Position vertraten, eine bedeutende Wende dar.

Hintergrund: Die Diskussion um die Rentenversicherungspflicht für Poolmakler

Die Rentenversicherungspflicht für selbstständige Versicherungsmakler, die den Großteil ihrer Umsätze über einen einzigen Auftraggeber erzielen und keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, wird durch § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI geregelt. Besonders für Makler, die mit sogenannten Maklerpools kooperieren, sorgte ein Fehlurteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 03. Juni 2016 (Az.: L 1 R 679/14) für erhebliche Unsicherheit. Das Urteil wurde durch eine Pressemeldung des Gerichts mit der Überschrift „Rentenversicherungspflicht für einen selbständigen Versicherungsmakler, der an einen Maklerpool angebunden ist“ weit verbreitet. Damals entschied das Gericht, dass Versicherungsmakler, die mehr als fünf Sechstel ihrer Umsätze über einen Pool erzielen, wirtschaftlich und faktisch abhängig von diesem seien und der Pool somit als “Auftraggeber” gilt. Dies führte zu der irrigen Annahme, dass Makler, die eng mit Maklerpools zusammenarbeiten, rentenversicherungspflichtig sein könnten.

Diese Entscheidung löste erhebliche Verunsicherung bei Versicherungsmaklern und Maklerpools aus, da sie die Unabhängigkeit der Makler infrage stellte und eine potenzielle Pflicht zur Sozialversicherung verursachte, obwohl sie als selbstständige Unternehmer agierten.

Erfolgreiche juristische Gegenwehr: Wirth Rechtsanwälte prägen die Rechtsprechung

In den letzten Jahren hat sich jedoch auch dank der erfolgreichen juristischen Arbeit von Wirth Rechtsanwälte eine klare Tendenz gegen die pauschale Annahme einer Rentenversicherungspflicht für Makler mit Poolanbindung entwickelt. Besonders hervorzuheben ist das richtungsweisende Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 2. November 2022 (Az.: S 4 BA 32/19), in dem entschieden wurde, dass ein Versicherungsmakler, der mit einem Maklerpool zusammenarbeitet, „nicht rentenversicherungspflichtig“ ist. Dieses Urteil bestätigte die Unabhängigkeit der Makler trotz der engen Zusammenarbeit mit einem Pool.

Neue Bescheide der DRV Bayern Süd – eine Wende in der Diskussion

In den beiden aktuellen Fällen, die von Wirth Rechtsanwälte betreut wurden, hat die DRV Bayern Süd in zwei Bescheiden jeweils festgestellt, dass die betroffenen Makler „nicht rentenversicherungspflichtig“ sind.

Besonders bemerkenswert ist, dass diese Bescheide auf deren Antrag und mit Unterstützung von Wirth Rechtsanwälte zugunsten der Makler ergingen, ohne dass ein Widerspruchsverfahren notwendig war. Dies zeigt, dass die DRV mittlerweile die besonderen Strukturen der Makler-Pool-Beziehungen klarer erkennt und bewertet. Denn Kernaussage in einem Bescheid vom 28. August 2024 war: „Sie sind auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig.“ Damit wird klargestellt, dass nicht der jeweilige Maklerpool Auftraggeber ist, sondern die über einen Maklervertrag mit dem Makler verbundene Kunden.

Die Bedeutung der Bescheide im Kontext der früheren Rechtsprechung

Die DRV Bayern Süd war 2016 maßgeblich an dem Urteil beteiligt, das die Grundlage für die damalige Unsicherheit bildete. Das damalige Urteil argumentierte, dass die Abhängigkeit der Makler vom Pool so groß sei, dass sie als arbeitnehmerähnliche Selbstständige und somit rentenversicherungspflichtig anzusehen seien. Dieses Urteil wurde von Wirth Rechtsanwälte, stark kritisiert, da es wesentliche Unterschiede zwischen Maklerpools und tatsächlichen Auftraggeber-Beziehungen vernachlässigte.

Heute zeigt sich jedoch eine deutliche Wende. Mit den aktuellen Bescheiden erkannte die DRV an, dass die betroffenen Makler ihre unternehmerische Freiheit und Unabhängigkeit trotz der Zusammenarbeit mit dem Maklerpool bewahren. Wichtige Faktoren wie das Recht, über die eigenen Kundenbeziehungen zu verfügen und die Bestände jederzeit übertragen zu können, spielten dabei eine entscheidende Rolle.

Rechtsanwalt Norman Wirth betont: „Diese Bescheide sind ein bedeutender Sieg für die Maklerbranche. Maklerpools fungieren als Dienstleister, die Maklern erhebliche administrative und wirtschaftliche Vorteile bieten – ohne sie dabei in eine Abhängigkeitsposition zu zwingen. Die aktuellen Entscheidungen der DRV Bayern Süd bekräftigen, dass Maklerpools keine Auftraggeber im sozialrechtlichen Sinne sind.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth, kanzlei@wirth-rae.de

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

Verantwortlich für den Inhalt

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Walnut Live, die führende Vertriebsplattform für Privatmarktfonds, gibt die Partnerschaft mit der inVenture Capital iVC GmbH bekannt.

Das Unternehmen aus Berlin ermöglicht Privatanlegern den Zugang zu Venture-Capital-Fonds. Finanzberaterinnen und -beratern steht ab sofort das Anlageprodukt „iVC Venture Innovation Fund“ für die digitale Zeichnung auf Walnut Live zur Verfügung.

inVenture Capital bietet die Möglichkeit in vielversprechende Start-ups und innovative Unternehmen zu investieren. Bereits 2020 hatte das Gründerteam die Vision, Privatanlegern den Zugang zu der Welt des Venture Capitals zu ermöglichen. Mit dem iVC Venture Innovation Fund bringt das Team nun seinen ersten Dachfonds auf den Markt. Der Alternative Investment Fond (AIF) soll in mindestens 10 europäische Venture Capital Fonds investieren, die sich an über 200 Start-ups beteiligen.

„Die Geschwindigkeit mit der wir in den letzten Monaten neue Partner an unsere Plattform anbinden zeigt, dass die Nachfrage nach intuitiven, digitalen Vertriebslösungen steigt. Wir freuen uns, mit inVenture Capital und ihrem aktuellen Produkt die Bandbreite und den Nutzen von Walnut Live weiter zu steigern“, sagt Lars Gentz, Geschäftsführer der Walnut.

„Vor allem jüngere Zielgruppen sind digital affin und fast nur noch mit modernen und digitalen Zeichnungsstrecken zu erreichen. Walnut Live bietet genau das und ermöglicht darüber hinaus Zeichnungsscheine fehlerfrei einzureichen. Das spart uns im Backoffice viel Zeit. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit“, sagt Alexander Lübcke, Mitgründer und COO von inVenture Capital.

Walnut Live beinhaltet neben der digitalen Zeichnungsstrecke unter anderem Funktionen wie Live-Videoberatung, Co-Browsing, automatische Dokumentation und Vollständigkeitsprüfungen sowie CRM-Dienste zur Kundendatenerfassung und -verwaltung. Die E-Zeichnungsstrecke ist neben dem volldigitalen Fernabsatz auch für den Einsatz in der Face-to-Face-Beratung optimiert. Finanzberater und ihre Kunden können den Antrags- und Zeichnungsprozess über die Funktion „Direktzeichnung vor Ort“ gemeinsam vor Ort an einem Bildschirm durchgehen. Aktuell sind insgesamt 18 Emissionshäuser an die Plattform angebunden.

Über die Walnut GmbH & Co. KG:

Das FinTech-Unternehmen Walnut entwickelt innovative Software für die digitale Abwicklung von Verwaltungs- und Kommunikationsprozessen. Die Vertriebsplattform für Privatmarktfonds Walnut Live ermöglicht Finanzberatern und ihren Kunden eine ortsunabhängige Beratung sowie den volldigitalen Abschluss von Zeichnungsprozessen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Munich Private Equity AG, Keltenring 5, 82041 Oberhaching, Tel: 089/6666 94-446, www.mpe.ag

Langjährige Vertriebs- und Marketingerfahrung im Finanzdienstleistungsmarkt

Dipl.-Bankbetriebswirt Florian Barber (43) startet heute in der neu geschaffenen Position als Bereichsvorstand Sales & Marketing bei der LAIQON AG. In dieser Funktion wird er künftig den Vertrieb insbesondere im Geschäftssegment LAIQON Asset Management mit seinem Team ausbauen. Barber berichtet direkt an Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der LAIQON AG.

Michael van Riesen verantwortet ab dem 1. Oktober 2024 als neuer Group Head den Bereich zum weiteren Auf- und Ausbau der White Label-Partnerschaften und Geschäftskooperationen bei LAIC. Er ist Geschäftsführer der LAIC Vermögensverwaltung GmbH.

Konzeptioneller Ausbau Vertrieb und Intensivierung Kundenservice

Florian Barber wird zusammen mit dem Sales- und Marketingteam die Verantwortung für den Ausbau der Vertriebspartnerschaften insbesondere im Vertrieb der aktiven Publikumsfonds und institutionellen Lösungen des LAIQON-Konzerns übernehmen.

Um den Leistungsversprechen und Ansprüchen der Investoren sowie den aktuellen und zukünftigen Partnerschaften gerecht zu werden, wird der Vertrieb mit einer stärkeren Präsenz in den Vertriebsregionen gestärkt.

Konkret soll hierfür der Vertriebsbereich strukturell ausgebaut werden. Dazu gehört auch der Aufbau der Client Service & Internal Sales-, Produktmanagement- sowie Investment Operations-Bereiche und eine Erweiterung des Marketing-Teams, Retail/Wholesale, sowie dem Institutionellem Vertrieb.

Digitalisierung von Vertriebs- und Vermarktungsleistungen

Als weitere wichtige Säule wird der digitale Service mit hoher Kundenzentrierung ein Dreh- und Angelpunkt der Vertriebs- und Vermarktungsstrategie sein.

„Dies alles ist entscheidend für das Ziel, den Vertriebspartnern und Kunden als strategischer Partner mit einem hochwertigen Service gegenüberzutreten. Hierfür bietet LAIQON bereits jetzt ein breites Lösungsspektrum sowie Individualität für jedwede Anforderung“, sagt Florian Barber.

Langjährige Vertriebs- und Marketingerfahrung im Finanzdienstleistungsmarkt

Florian Barber ist seit über 25 Jahren im Bereich Private Banking, Asset Management und Finanzdienstleistungen für Retail/Wholesale und institutionelle Kunden erfolgreich tätig. In seiner letzten Station hat er fast sechs Jahre für die DJE Kapital AG gearbeitet, zuletzt als Head of Sales. In dieser Position war er für die strategische und operative Leitung und den Ausbau des Retail/Wholesale und institutionellen Geschäfts zuständig.

Dazu Dipl.-Ing. Achim Plate, CEO der LAIQON AG: „Wir haben uns für die kommenden Jahre sehr ehrgeizige Wachstumsziele gesetzt. Deshalb ist es notwendig, den Bereich Sales und Marketing strategisch deutlich auszubauen. Wir sind sehr froh, dass wir für diese Aufgabe Florian Barber gewinnen konnten. Er ist ein ausgezeichneter Fachmann mit langjähriger vertrieblicher und strategischer Positionierungserfahrung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihm.“

„LAIQON hat sich im Markt mit seiner innovativen Positionierung im Asset- und Wealth-Management sowie im Bereich Digital Wealth mit der KI-Expertise seiner Tochter LAIC einen sehr guten Ruf erworben. Das aufgebaute Portfolio aus aktiv- und KI-gemanagten Fonds, Spezialfonds sowie individueller Vermögensverwaltung ist extrem spannend und bietet ein hohes Potenzial. Durch meinen breiten Erfahrungsschatz kann ich sicher im Vertrieb viele neue Impulse setzen und so den Wachstumskurs von LAIQON mit meinem Team weiter beschleunigen“, sagt Florian Barber.

Über die LAIQON AG:

Die LAIQON AG (LQAG, ISIN: DEOOOA12UP29) ist ein stark wachsender Premium Wealth Spezialist mit Fokus auf nachhaltige Kapitalanlagen mit einem verwalteten Vermögen von rund 6,5 Mrd. EUR (Stand: 30.06.2024). Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg und Büros in Frankfurt, München und Berlin bietet institutionellen und privaten Anlegern ein Portfolio aus aktiv- und KI-gemanagten Fonds sowie individuelle Vermögensverwaltung an. Mit seiner KI-Tochter LAIC und dem selbst entwickelten LAIC ADVISOR® gehört LAIQON zu den Vorreitern für Künstliche Intelligenz im Asset Management. LAIQON setzt auch bei seinen Prozessen und im Datenmanagement auf modernste Plattform-Technologie. Dank seiner voll integrierten Digitalen Asset Plattform (DAP 4.0) kann LAIQON seinen Service vom Onboarding bis zum Reporting voll digital abbilden, skalieren und seine Produkte und Services Dritten als White-Label-Partner zur Verfügung stellen.

Verantwortlich für den Inhalt:

LAIQON Solutions GmbH, An der Alster 42, 20099 Hamburg, Tel: +49 (0)40 32 56 78-0, www.laiqon.com

Die AIR GmbH launchte am 30. September 2024 das AIRboard, eine Plattform für technologiegestützte Finanzplanung.

Dieser digitale Finanzcoach ermöglicht es Nutzern, ihre Finanzen anhand individueller Ziele und Bedürfnisse zu organisieren – unabhängig von produktorientierten Ansätzen der Finanzbranche. „Unsere Beta-Phase hat gezeigt, dass die Anwendung Menschen hilft, finanzielle Kontrolle und Selbstbestimmung zu erlangen“, sagt Horst Schneider, Gründer und CEO der AIR GmbH.

Aktuell plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Finanzbildung, darunter die Erweiterung von Bildungsangeboten. Dies entspricht den Ergebnissen der OECD-Studie zur Finanzbildung (Mai 2024), die zeigt, dass viele Menschen Schwierigkeiten haben, langfristig zu sparen und ihre Ziele zu erreichen. Hier setzt das AIRboard als digitaler Finanzcoach an: Es bringt Nutzer dazu, sich intensiv mit sich und ihren finanziellen Bedürfnissen auseinanderzusetzen, und gibt präzise Auskunft darüber, wie viel Geld sie heute und im Alter benötigen.

Das AIRboard analysiert automatisch Risikopotenziale und berechnet Kosten, Sparverträge, Altersvorsorgeraten und Anlagestrategien. So wird eine passgenaue und bedarfsgerechte Geldverwendung gewährleistet. Wichtige Faktoren wie jährliche Einkommenssteigerungen und Inflation werden automatisch berücksichtigt und ein optimales Portfolio für die Anspar- und Anlagephase einschließlich steuerlicher Vorteile erstellt. „Auf diese Weise werden alle persönlichen Finanzthemen vollumfänglich und individuell adressiert“, so Schneider.

Das Alleinstellungsmerkmal der Anwendung ist jedoch ihre Fähigkeit, unterschiedliche Lebensentwürfe passgenau abzubilden und diese in eine übergreifende Anlage-, Vorsorge- und Absicherungsstrategie zu überführen. Diese Tiefe der Selbstwirksamkeit in der persönlichen Finanzplanung wird durch moderne Digitalisierungstechnologien und einen Algorithmus ermöglicht, der auf einer akademischen Masterthesis basiert. Die mathematische Strategie optimiert die Nutzung finanzieller Ressourcen, um langfristige Stabilität zu sichern.

„Ein vollständig digitaler Prozess übersetzt Kundenindividualität in passgenaue Lösungen, Fehlberatungen sind dadurch faktisch ausgeschlossen“, sagt Schneider. Mit Unterstützung starker Partner wie der f-fex AG im Bereich des Wealth Managements setzt die AIR GmbH neue Standards im privaten Finanzmanagement und übertrifft klassische, hybride oder digitale Finanzberatungsmodelle.

Über die AIR GmbH

Die AIR GmbH ist ein Fintech mit Sitz in Mannheim und wurde 2019 von Horst Schneider gegründet. AIR entwickelt Softwarelösungen für die Finanzdienstleistung mit passgenauen, ganzheitlichen und gleichzeitig standardisierten Anwendungen für das Privatkundengeschäft und für Verbraucher. Das „AIRboard“ generiert ein quantitatives Modell zur Erstellung eines „abstrakten individuellen Referenzportfolios“ mit dem Ziel der optimalen Organisation, Steuerung und Qualitätssicherung der holistischen Finanz- und Vermögensberatung.

Verantwortlich für den Inhalt:

AIR GmbH, Julius-Hatry-Str. 1, 68163 Mannheim, Tel: 0621 4908570, www.air-gmbh.com

Die Austrian Anadi Bank AG unterstützt mit ihrer Fördermitgliedschaft seit dem 1. September 2024 die Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V..

Die Anadi Bank bietet ab diesem Jahr ihren bereits in Österreich erfolgreichen Ratenkredit für Privatkunden auch in Deutschland an. Sie bietet hiermit Vermittlern und Tippgebern exklusiven Zugang zu neuesten Prozessstrecken mit besten Konditionen über die Anadi Infrastruktur, mit eigenen Anadi Tablets und leistungsstarkem Anadi Vermittler-Service. Weitere Produkte sollen auf Basis der Anadi Infrastruktur in Abhängigkeit des Kunden- und Vermittlerbedarfs folgen.

“Wir unterstützen bereits heute in unserem Heimatmarkt Österreich unsere Kunden mit unkomplizierter Liquidität und unsere Vertriebspartner mit effizienten Produkten. Der Erfolg hat uns dazu bewogen, unseren Ratenkredit auch in Deutschland anzubieten. Wir sind überzeugt, dass die unproblematische Verfügbarkeit von Liquidität ein wichtiges Thema unserer Zeit ist. Unser Fokus liegt hierbei darauf, mit Hilfe neuester Technologie und neuesten Prozessen den Arbeitsaufwand für Kunden und Vertriebspartner auf ein neues Level zu reduzieren.” sagt Markus Herzl, Prokurist und Head of Digital Sales der Austrian Anadi Bank AG. “Wir freuen und deshalb sehr, den Interessen von Kunden und Vermittlern, insbesondere beim Thema neuer, effizienter Prozesse und deren rechtlichem Rahmen im Allfinanz-Bereich gemeinsam mit dem AfW mehr Gewicht zu verleihen”, ergänzt Dr. Christian Kubitschek, CEO der Austrian Anadi Bank AG.

„Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. freut sich sehr über den Entschluss der Austrian Anadi Bank AG zu einer Fördermitgliedschaft im AfW. Damit unterstützt eine Bank die Arbeit des Verbandes für den freien Vertrieb von Finanzdienstleistungen, die sich mit neuester Technologie auf die Vergabe von Ratenkrediten an Privatkunden konzentriert. Damit wird unabhängigen Vermittlern seitens der Austrian Anadi Bank ein moderner Ratenkredit für Privatkunden an die Hand gegeben, der sich durch neue, attraktive Features auszeichnet“, ergänzt Matthias Wiegel, Generalbevollmächtigter für Fördermitgliedsgewinnung und -betreuung des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: https://anaditabletbanking.de/

Besuchen Sie die Anadi Bank auf der DKM Leitmesse vom 29. – 30.10.2024 in Dortmund – Stand Nr. G10 in Halle 3: https://www.die-leitmesse.de/anadi/2024

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Video-Interview mit Dr. Marco Metzler vom Oktober 2024

Neue Studie: LV-Qualitätsratings: Wie sicher und ertragreich sind die deutschen Lebensversicherer aktuell?

Metzler Ratings hat die Bilanzen der 30 größten deutschen Lebensversicherer für das Geschäftsjahr 2023 untersucht. Ziel der Studie war es herauszufinden, ob sie den Herausforderungen eines sich ständig wandelnden Zins-Universums gewachsen sind. Die Ergebnisse dieses Qualitätsratings zur Sicherheit und Ertragsstärke: Bei sechs Versicherern bestehen derzeit bedenkliche Sicherungslücken. Nur drei Unternehmen sind sehr gut aufgestellt: Mit einem Rating von AAA schnitt die WWK – wie im Vorjahr – am besten ab. Gefolgt von Victoria und Hannoversche, die ebenfalls ein Triple-A-Rating erreichten.

Die Leitzinsen schlagen nach jahrelangen Niedrig- und sogar Minuszinsen in den letzten Monaten eine Kapriole nach der anderen. Lag der EZB-Einlagenzins bis Ende Juli 2022 bei minus 0,5 Prozent, so schoss er bis Ende September 2023 auf vier Prozent in die Höhe – so hoch wie nie zuvor in der EZB-Geschichte. Und das nur, um anschließend wieder auf aktuell 3,5 Prozent zu sinken. Die Wende nach der Wende sozusagen. „Doch das dürfte längst nicht das Ende des Sinkflugs bei den Zinsen gewesen sein“, sagt Dr. Marco Metzler, Gründer und Chef des auf Versicherer spezialisierten Rating-Instituts Metzler Ratings GmbH. So preise der Markt für Ende des kommenden Jahres teilweise bereits einen EZB-Einlagenzins von gerade mal noch 1,75 Prozent ein. Der Grund für dieses Hin und Her bei den Zinsen: Nachdem die überschießende Inflation die EZB dazu gezwungen hatte, die Zinsen massiv zu erhöhen, sorgt nun die Angst vor einer Rezession in der EU-weit äußerst wachstumsschwachen Wirtschaft dafür, dass die Zinssätze wieder deutlich zurückgefahren werden. „Was zur Abwendung einer harten Landung der Wirtschaft – sprich einer ausgewachsenen Rezession – gut sein dürfte, stellt die Lebensversicherer erneut vor Probleme“, weiß Ratingspezialist Metzler.

Im Zuge der jahrelangen Niedrigzinsphase sanken die Zinsen klassischer Lebensversicherungen immer weiter. Waren diese Policen früher der Deutschen liebste Anlagenprodukte, wurden sie immer mehr zum Ladenhüter. „Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass neu abgeschlossene Verträge oft weniger als zwei Prozent abwarfen“, erläutert Metzler. Und dann kam die abrupte Zinswende – von minus 0,5 auf vier Prozent in etwas mehr als einem Jahr. Anstatt die Probleme zu lösen, verschärfte sie diese erst mal. Hatten sich doch im Zuge der Niedrigzinsphase bis Ende 2021 bei deutschen Lebensversicherern branchenweit stille Reserven von 155 Milliarden Euro angehäuft. Doch bedingt durch die Zinswende der Zentralbanken weltweit sank der Kurswert kaum verzinster Anleihen, die während der vergangenen zehn Jahre erworben wurden, massiv. Aus stillen Reserven waren so nur ein Jahr später stille Lasten von rund 105 Milliarden Euro geworden. Der Branche gelang es, auch dank des insgesamt positiveren Zinsumfeldes, die stillen Lasten bis Ende 2023 auf netto rund 75 Milliarden Euro zu drücken.

Dabei ist die Lage von Versicherer zu Versicherer wie im Vorjahr völlig unterschiedlich: So haben einige Unternehmen wie etwa die WWK und die Hannoversche nunmehr sogar stille Reserven in den Bilanzen stehen. Andere Versicherer hingegen wie beispielsweise LPV, LVM, und Cosmos weisen in ihren Jahresabschlüssen für 2023 Stille Lasten von 15 Prozent bis hin zu fast 25 Prozent aus. Eine Übersicht zu Stillen Lasten und weiteren Kennzahlen deutscher Lebensversicherer finden Sie unter www.metzler-ratings.com/kennzahlen.

„Das ist zwar insgesamt eine positive Entwicklung, jedoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden, da von institutionellen Anlegern wie Unternehmen, Pensionskassen und Stiftungen immer häufiger Einmalanlagen bei den Lebensversicherern gekündigt und kaum neue abgeschlossen werden“, weiß Ratingspezialist Metzler. Der Grund: Die Banken können aktuell deutlich bessere Zinskonditionen bieten – und das obwohl die Lebensversicherer ihre Überschuss-Deklaration 2024 deutlich angehoben haben. Das führte unterm Strich dazu, dass die Lebensversicherer im Jahr 2023 mit 89 Milliarden Euro insgesamt vier Prozent weniger Prämien kassierten als im Jahr zuvor.

Hinzu kommt: Wegen der niedrigen Zinsen haben Versicherer in den vergangenen Jahren die Immobilienquote in ihren Portfolios kräftig erhöht. Dann stiegen die Zinsen massiv und damit für Projektentwickler und Bauträger die Finanzierungskosten. Folge: Vergangenes Jahr gingen fast 600 dieser Firmen pleite. Bekanntestes Beispiel: Die Signa-Gruppe von René Benko. Allein bei Signa hatten laut Aufsichtsbehörde Bafin 46 Versicherer Kapital angelegt. Bei neun Versicherern betrug das Signa-Engagement mehr als ein Prozent des gesamten Portfolios. Der Spitzenwert liegt laut Bafin bei 2,2 Prozent.

Zwar sieht die Bafin darin für keinen Versicherer eine wesentliche Bedrohung, da die Branche insgesamt nur rund fünf Milliarden Euro in inzwischen insolvente Bauträger und Projektentwickler investiert hat. „Doch anders als bei Anleihen können diese Verluste nicht als stille Lasten verbucht werden, sondern müssen sofort abgeschrieben werden“, weiß Ratingexperte Metzler. „Diese Verluste sind zusätzlich zu den rund 75 Milliarden Euro an stillen Lasten zu schultern. Was dazu geführt hat, dass einige Lebensversicherer selbst mit Auflösungen der Zinszusatzreserve (ZZR) im vergangenen Jahr unterm Strich lediglich auf eine Netto-Rendite von weniger als zwei Prozent kamen.“ Übrigens: Die ZZR war in der Niedrigzinsphase aufgebaut worden, damit die Versicherer jederzeit ihre Verpflichtungen den Kunden gegenüber erfüllen konnten.

Und als ob das alles nicht genug wäre, hat die EZB inzwischen damit begonnen, die Leitzinsen wieder zu senken. Siehe oben. Zwar sind – verglichen mit den Minuszinsen der vergangenen Jahre – aktuell 3,5 Prozent durchaus ansehnlich. „Wir erwarten jedoch, dass die EZB in den kommenden Monaten die Zinsen weiter senkt, was die Anleihenmärkte verstärkt unter Druck setzen dürfte“, prognostiziert Dr. Metzler. Jedoch erwartet er nicht, dass dies branchenweit zu einem erneuten Aufbau der ZZR führt. „Allerdings ist die Situation bei jedem Versicherer anders. Sie hängt unter anderem davon ab, wie viele Altverträge mit hohen Zinsgarantien in nächster Zeit auslaufen. Dies kann die Effekte aus sinkenden Zinsen mehr als ausgleichen“, sagt Instituts-Chef Metzler.

Da sich die Lage jedoch bei jedem Versicherer anders darstellt, ist ein genauer Blick in deren Bilanzen unerlässlich. Wobei der Fokus auf den vorhandenen Sicherungsmitteln und der (zukünftigen) Ertragskraft liegen sollte. Auf Basis der Jahresabschlüsse 2023 der 30 größten deutschen Lebensversicherer hat Metzler Ratings daher Kennzahlen wie Substanzkraft, Bewertungs- und Zinszusatzreserve sowie Netto-Rendite für ein Qualitätsrating zur Sicherheit und Ertragsstärke der jeweiligen Versicherer analysiert. Im nächsten Schritt wurden – in unterschiedlicher Gewichtung – Sicherungsmittel und (künftige) Ertragskraft bewertet. Diese beiden Bewertungen bündelte Metzler Ratings anschließend zu einer Gesamtnote von 1,0 bis 7,0. Zu guter Letzt wurden jeweils fünf benachbarte Zehntelnotenstufen in speziellen Sicherheitsratings von AAA (beste Wertung) bis hin zu C (schlechteste Wertung) zusammengefasst. (Hinweis: Diese sind nicht mit üblichen Bonitätsratings für Investoren und/oder Anleger identisch.)

Mit einem Triple A-Rating (AAA) und der Note 1,0 konnte sich die WWK an die Spitze des Teilnehmerfeldes setzen. „Die WWK ist aus unserer Sicht damit am besten für die Schwierigkeiten des derzeitigen Zinsumfeldes gerüstet“, erläutert Studienleiter Dr. Metzler. Ebenfalls mit Triple-A-Rating folgen dicht dahinter auf den Plätzen zwei und drei die Lebensversicherer Victoria (Note 1,1) und Hannoversche (1,3). Am unteren Ende der Rangliste landeten Gothaer, Generali, LPV (vormals PB Leben), Zurich, Cosmos und LVM. Diese sechs Lebensversicherer können selbst unter Hinzurechnung der Zinszusatzreserve ihre jeweiligen stillen Lasten nicht kompensieren. Ihre Sicherheitsquote liegt damit unter null.

Die Spanne bei den Versicherern ist also deutlich: Es gibt Versicherer, die bestens für schwierige Zeiten gewappnet sind, während andere durchaus Schwierigkeiten bekommen könnten. „Wer eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte mit Hilfe unserer Studienergebnisse leicht herausfinden, ob sein Versicherer gut für die bevorstehenden schwierigen Zeiten gewappnet ist“, sagt Dr. Metzler. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Realverzinsung – also unter Berücksichtigung der Inflation, die 2023 bei 5.9 Prozent lag – negativ ist. Auch Besitzer von Fondspolicen sollten laut Dr. Metzler „überlegen, in Sachwertefonds mit positiver Realverzinsung umzuschichten.“ Wer dagegen mit dem Gedanken spiele, eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen, „ist gut beraten, sich für einen Versicherer zu entscheiden, der in unserer Studie mindestens ein gutes Qualitätsrating aufweist“, sagt Institutsleiter Metzler.

Ergebnisübersicht Qualitätsrating

Mehr Informationen zu den Ergebnissen des Ratings finden Sie unter https://www.metzler-ratings.com

Über Metzler Ratings GmbH

Metzler Ratings GmbH (vormals DMSA) befindet sich im Eigentum der Investoren-Familie Metzler und ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen zu Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen sammelt und bewertet. Wir verstehen uns als Anwalt der Verbraucher, Privatkunden und mündigen Investoren. Unser Anspruch: Unternehmen und Anbieter, Produkte und Dienstleistungen immer mit den Augen der Kunden zu betrachten. Die Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Für sie bündeln wir wichtige, entscheidungsrelevante Informationen und stellen diese als Marktscreenings dar. Unser Ziel: Für Verbraucher mehr Transparenz bei der Auswahl von Produkten, Investments und Dienstleistungen zu schaffen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Metzler Ratings GmbH, Wichertstraße 13, 10439 Berlin, Dr. Marco Metzler Geschäftsführer, info@dmsa-agentur.de, www.metzler-ratings.com

Die germanBroker.net AG (gBnet) hat sich vor Kurzem in ihrer Funktion als Assekuradeur im Assekurata-Nachhaltigkeitsrating für Schaden-/Unfallversicherer erfolgreich rezertifizieren lassen.

Der Maklerverbund wurde mit dem Gesamturteil „A“ (gut) bewertet und verbesserte sich damit um eine volle Stufe gegenüber dem Vorjahr („befriedigend [BBB+]“).

„Auf unserem erfolgreichen Weg der Transformation zu einem nachhaltigen Unternehmen stand eine Rezertifizierung durch die Assekurata außer Frage. Dass wir unser Ergebnis in diesem anspruchsvollen Rating so deutlich steigern konnten, freut uns besonders,“ kommentiert Hartmut Goebel, Vorstand. „Als ambitionierter Treiber und First Mover für Nachhaltigkeit möchten wir der Branche erneut einen klaren Impuls geben, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.“

Das Rating-Verfahren der Assekurata bewertet die Nachhaltigkeit von Versicherern anhand von vier Teilqualitäten: „Rahmenwerk“ (20 Prozent Gewichtung), „Geschäftsbetrieb“ (20 Prozent), „Produktmanagement/ Risikotransfer“ (30 Prozent) und „Kapitalanlage“ (30 Prozent). gBnet konnte in den Kategorien „Rahmenwerk“ sowie „Produktmanagement/Risikotransfer“ jeweils von „gut“ auf „sehr gut“ aufsteigen.

Im Bereich „Geschäftsbetrieb“ hält der Maklerverbund seit dem Vorjahr die Note „sehr gut“ und ist somit bei den Umweltthemen im eigenen Geschäftsbetrieb weiterhin stark aufgestellt.

In der Kategorie Kapitalanlage verbesserte sich gBnet um eine volle Stufe auf „befriedigend“. „Unser außergewöhnlich hohes Engagement und der intensive Austausch mit den Risikoträgern hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien spiegelt sich in diesem Notensprung wider,“ erläutert Julia-Maria Voeste, Nachhaltigkeitsbeauftragte bei gBnet.

Auch in Zukunft plant gBnet, seine Expertise im Bereich Nachhaltigkeit weiter auszubauen und in den Bereichen, in denen Assekurata noch Verbesserungspotenzial sieht, gezielt Maßnahmen zu ergreifen.

Weitere Informationen zum Rating und den Nachhaltigkeitsinitiativen der germanBroker.net AG finden Sie unter www.germanbroker.net/nachhaltigkeit.

Über die germanBroker.net AG

Die germanBroker.net AG (gBnet) sichert als professioneller Servicedienstleister im Hintergrund die unabhängige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft von Maklerbetrieben der Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Entsprechend dem Gründungsgedanken „Gemeinsam mehr bewegen“ setzt gBnet dabei insbesondere auf den persönlichen Austausch in einem leistungsstarken und kooperativen Netzwerk.

Auf der Basis langjährig gewachsener Partnerschaften bringt der Maklerverbund Versicherer, Ratingagenturen, Softwarehäuser und andere Netzwerkpartner an einen Tisch. Sie investieren in gemeinsame Projekte und schaffen Lösungen, die neu und exklusiv sind. Mit eigenen Deckungskonzepten im Sach- und Lebenbereich bietet gBnet seinen Partnermaklern zudem besondere Wettbewerbsvorteile. Der Servicedienstleister mit ausgeprägtem Qualitäts-anspruch unterstützt aktuell über 620 Maklerhäuser in den Sparten Komposit Privat & Gewerbe, Leben & Kranken, Investment und Baufinanzierung.

Der Maklerverbund wurde 2001 gegründet. Vorstand ist Hartmut Goebel.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Der AfW begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge.

Mit dem darin enthaltenen Altersvorsorgedepot würde eine renditestarke und flexible Alternative zu bisherigen Fördervarianten geschaffen werden, die insbesondere jüngere Sparer anspricht. Berufseinsteiger und Menschen mit niedrigem Einkommen würden besonders von den Reformen profitieren, die auf eine gezielte Förderung dieser Gruppen abzielen. Gleichzeitig werden weiterhin auch bewährte Produkte wie Leibrenten mit 100 oder 80 % Kapitalgarantie gefördert (Rieser-Rente), was eine breite Produktvielfalt sicherstellt.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die flexiblere Gestaltung der Auszahlungsphase – mit Optionen für Leibrenten oder Auszahlungsplänen bis zum 85. Lebensjahr. Das ist eine wichtige Neuerung, die den Bedürfnissen nach mehr Flexibilität in der Altersvorsorge Rechnung trägt.

Soweit vorgesehen ist, dass Verbraucher Anlageentscheidungen beim vorgesehenen Referenzdepot ohne qualifizierte Beratung treffen könnten, halten wir das für problematisch. Der AfW wird sich daher weiter für verbindliche Beratungsstandards einsetzen, um sicherzustellen, dass Verbraucher über eventuelle Risiken und die Chancen ihrer Anlagewahl umfassend aufgeklärt werden, so wie dies der Gesetzgeber es erst vor einigen Jahren und aus gutem Grund eingeführt hat.

Insgesamt sieht der AfW die Reform als wichtigen Schritt zu einer modernen und flexiblen Altersvorsorge, die den unterschiedlichen Lebensentwürfen von heute gerecht wird. Einhergehen sollte die zu begrüßende auch stärkere Eigenverantwortung der Menschen mit – gesondert zu regelnder – mehr finanzieller Bildung und weniger unqualifizierte Finanzberatung in sozialen Medien.

„Wie bereits in unserem Positionspapier zur geplanten Reform der geförderten Altersvorsorge in Deutschland vom 10. September betont, begrüßen wir grundsätzlich eine Flexibilisierung in der Spar- und Auszahlungsphase und die Entbürokratisierung der geförderten Altersvorsorge. Wir werden die dringend notwendigen Reformen konstruktiv und aktiv begleiten. Wir appellieren an die Ampelparteien bei diesem wichtigen Thema nicht weitere Jahre zu verschenken. Das Land braucht die Reform.“, so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Der AfW wird fristgemäß eine Stellungnahme für seine Mitglieder abgeben. Die Kabinettsbefassung ist für 13. November 2024 vorgesehen.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist der mitgliederstärkste, politisch aktive Versicherungsmaklerverband und vertritt zudem gleichzeitig die Interessen einer großen Anzahl von unabhängigen Finanzanlagenvermittlern. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Nachdem der Zusammenschluss mit der Barmenia nun vollzogen worden ist und das künftige Vorstandsteam steht, hat Oliver Brüß (58) zum Ende September sein Vorstandsmandat niedergelegt.

Brüß war seit 2016 Vertriebsvorstand der Gothaer und hatte schon 2023 angekündigt, dass er seinen Ende 2024 auslaufenden Vertrag nicht verlängern werde. Nach 25 Jahren in leitenden Funktionen – davon 17 Jahren in Vorstandsverantwortung – will sich der Diplom-Betriebswirt ab 2025 neuen Aufgaben widmen.

„Selbstverständlich werde ich meinen Vertrag noch erfüllen,“ erklärt Oliver Brüß. „Bis zum Jahresende werde ich der BarmeniaGothaer im Zusammenschluss weiter beratend zur Verfügung stehen, da mir ein möglichst reibungsloser Übergang der Verantwortung auf Frank Lamsfuß sehr am Herzen liegt.“ Frank Lamsfuß zeichnet im Vorstandsteam der BarmeniaGothaer für die Ressorts Vertrieb und IT verantwortlich.

Brüß hat im Gothaer Konzern das Ressort Vertrieb, Marketing und Unternehmenskommunikation verantwortet. In dieser Zeit wurde unter seiner Ägide die Marke Gothaer neu ausgerichtet und der Omnikanalvertrieb der Gothaer mit der eigenen Ausschließlichkeitsorganisation, dem Online- und Direktvertrieb sowie der Partnerorganisation im Makler- und Kooperationsvertrieb reorganisiert und erfolgreich weiterentwickelt. Ein besonderer Fokus galt neben der Wachstumsorientierung der Digitalisierung im Vertrieb und der Steigerung der Effizienz und Zufriedenheit in der Zusammenarbeit zwischen Kunden, Vermittlern und Versicherer. Als Aufsichtsratsvorsitzender der A.S.I. AG und der Gothaer Vertriebs Service AG sowie als Aufsichtsrat der Janitos und der Gothaer Pensionskasse AG hat Brüß zudem zur erfolgreichen Entwicklung der Konzerngesellschaften beigetragen.

Seine Karriere in der Versicherungsbranche startete Brüß nach einer Ausbildung zum Versicherungskaufmann und dem Studium der Betriebswirtschaftslehre in Bielefeld bei der Colonia Nordstern Versicherung in Köln im Vertrieb und im Marketing. 1998 wechselte er als Leiter Unternehmensplanung und Marketing zu BHW und war dort unter anderem für den Auf- und Ausbau des Geschäftsfelds Vorsorge zuständig. 2005 übernahm der gebürtige Düsseldorfer die Leitung des Maklervertriebs Leben & Komposit bei der Volksfürsorge. 2008 wurde er zum Vorstandssprecher der Advocard Rechtsschutzversicherung bestellt, 2010 zum Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der Central Krankenversicherung und Envivas Krankenversicherung. Nach kurzen externen Tätigkeiten kehrte Brüß 2013 zur Generali Deutschland Gruppe zurück und wurde zum Vorstandssprecher der Volksfürsorge Vertriebs-AG berufen, deren strategische Neuausrichtung er begleitete. 2014 trat Brüß als Vorstand und Vorstandssprecher bei der Dialog Lebensversicherung ein. 2016 erfolgte dann die Berufung in den Vorstand des Gothaer Konzerns.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Die Ergebnisse der diesjährigen Studie „AssCompact AWARD – Private Vorsorge 2024“ zeigen erneut die Spitzenposition der Allianz und der Alten Leipziger im Markt der privaten Vorsorgeprodukte.

Mit interessanten Entwicklungen in den Kategorien fondsgebundener Produkte sowie in der Nachhaltigkeit bieten die Ergebnisse spannende Einblicke in aktuelle Trends und Maklerpräferenzen.

Die Ergebnisse der „AssCompact AWARD – Private Vorsorge 2024“ Studie belegen auch in diesem Jahr die führende Rolle der Allianz in der privaten Vorsorge. In den Kategorien „Klassisch/Klassik Plus“ sowie „Fondsgebunden mit Garantien“ konnte sich der Versicherer erneut an die Spitze setzen. Während die Alte Leipziger ihre Vormachtstellung bei den fondsgebundenen Produkten ohne Garantien erfolgreich verteidigte, sicherte sich die Nürnberger den dritten Rang – ein deutlicher Sprung nach oben.

In der Kategorie „Klassisch / Klassik Plus“, die 2024 nach längerer Abstinenz in die Studie zurückkehrt, geht die Allianz als klarer Sieger hervor. Die Alte Leipziger und der VOLKSWOHL BUND komplettieren die Top 3 in dieser traditionellen Produktsparte.

Im Bereich „Fondsgebunden mit Garantien“ hat die Allianz ihren Vorjahreszweiten Platz hinter sich gelassen und den ersten Rang erobert. Canada Life, die im vergangenen Jahr überraschend den Spitzenplatz belegte, fiel auf den zweiten Rang zurück. Die Alte Leipziger kletterte um zwei Plätze auf Rang drei, was ihre verstärkte Marktpräsenz unterstreicht.

Bei den fondsgebundenen Produkten ohne Garantien behauptet sich die Alte Leipziger auch 2024 als Marktführer. Sie sicherte sich erneut den ersten Platz, gefolgt von der Allianz, die ebenfalls ihre Vorjahresplatzierung verteidigte. Die Nürnberger zeigte in dieser Kategorie eine bemerkenswerte Entwicklung und kletterte von Platz sieben im Vorjahr auf Platz drei.

Markttrends in der privaten Vorsorge

Die Studie zeigt auch interessante Entwicklungen auf: Fondsgebundene Produkte ohne Garantien bleiben in der Gunst der Makler ganz oben und werden weiterhin von über 70 % der Befragten regelmäßig vermittelt. Fast zwei Drittel der Vermittler erwarten zudem einen wachsenden Umsatz in diesem Segment. Hingegen geht die Vermittlungstendenz fondsgebundener Produkte mit Garantien zurück. Nur noch 57 % der Makler vermitteln diese regelmäßig (im Vorjahr 62 %). Ein weiteres bemerkenswertes Ergebnis: Nur gut jeder zweite Vermittler fragt seine Kunden aktiv nach deren Interesse an nachhaltigen Vorsorgeprodukten.

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Mit mehr als 200 spezialisierten Vertriebsexperten unterstrich der VKS SACHWERT Kongress in Frankfurt/Main seine Top-Position als Kommunikationsplattform für Investoren und Vermittler.

Hochwertige Vorträge und Panels zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen für Sachwertinvestments brachten die Fachbesucher auf den neuesten Stand der Branche.

„Unser Ziel ist es die Qualität und Transparenz in der Sachwertbranche zu fördern. Wir bieten Ihnen eine ideale Plattform für den Austausch unter Initiatoren, die ebenso als Brücke zu den Vermittlern funktioniert“, begrüßte Klaus Wolfermann, Präsident des Verbands für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter (VKS) die Besucher des VKS SACHWERT Kongress. Der Verband organisierte bereits zum dritten Mal den jährlichen Branchentreffpunkt, in diesem Jahr fand er am 17. und 18. September 2024 in Frankfurt/Main statt. Mehr als 200 spezialisierte Vertriebsexperten aus Emissionshäusern, Finanzvertrieben, Maklerpools sowie spezialisierte Vermittler von AIF und anderen Sachwertanlagen diskutierten vor Ort die Herausforderungen der Zeit.

Wolfgang Grupp über Unternehmererfolg

Als Keynote Speaker sprach Wolfgang Grupp, langjähriger persönlich haftender Geschäftsführer des Mittelständlers Trigema über die Verantwortung und Leistung der Unternehmer als Voraussetzung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der 82-jährige hatte kürzlich die Inhaberschaft des Textilunternehmens an seine beiden Kinder abgegeben, ist aber nach wie vor in die Entscheidungen eingebunden. „Die Familie ist die tragende Einheit, wir brauchen gelebte Verantwortung, sie muss zurück zur Familie“, sagte Grupp, der den Kindern seiner Mitarbeiter garantierte Arbeitsplätze anbietet.

Grupp unterstrich die Bedeutung der persönlichen Haftung als eingetragener Kaufmann. Sein Vorschlag an die Politik: ein 50-prozentiger Eigenkapital-Steuerrabatt für diese Rechtsform. „Wer persönlich haftet, trifft überlegtere, verantwortungsvollere Entscheidungen und ist nicht der Gier ausgesetzt“, begründet Grupp. Dass Trigema nicht wie zwei Dutzend andere mittelständische Textilfirmen im Lauf der Zeit verschwunden ist, schreibt Grupp seinem Beharren auf Qualität und seiner Weigerung, im Ausland günstig produzieren zu lassen zu.

Grupps Credo: Unternehmer müssen eine direkte Identität aufweisen, mit Werten wie Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Verantwortung, den Prinzipien des ehrbaren Kaufmanns.

Die Vielfalt der Sachwertbranche komprimiert auf einem Kongress

Von diesen Prinzipien war auch das restliche Kongressprogramm gekennzeichnet. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher moderierte kurzweilig Fachdiskussionen mit jeweils mehreren VKS-Mitgliedern zu Themen wie „Ertragsmaschine Erneuerbare Energien?!“, „Deutsche Gewerbeimmobilien in der Krise? Es lohnt ein genauer Blick!“ oder „Bieten Wohnimmobilien derzeit das beste Ertrags-Risiko-Verhältnis?“. Die Kongressteilnehmer nutzen das Format zu vielen Nachfragen und schilderten Beispiele aus ihrer Beratungspraxis. Auch kritische Anmerkungen kamen vor  – etwa zur Insolvenz des Projektentwicklers One Group.

Gleichzeitig gaben die im VKS zusammengeschlossenen Initiatoren Einblicke in ihre Produktschmieden und erhielten direktes Feedback der Vertriebsexperten. So informierte beispielsweise André Wreth, Solvium Capital, die Fachbesucher, wie Logistikinvestments zu Sicherheit und Stabilität eines Kundenportfolios beitragen können. Nico Auel, RWB Private Capital Emissionshaus AG, schilderte einen verantwortungsvollen Umgang mit Risiken und Komplexität bei Private Equity Investments. Und Jens Freudenberg, BVT-Unternehmensgruppe, gewährte einen spannenden Blick hinter die Kulissen, wie Wohnimmobilien-Investments in den USA ausgewählt werden.

Auch die Rahmenbedingungen der Märkte kamen nicht zu kurz. Carsten Mumm, Chefvolkswirt der Privatbank Donner & Reuschel, gab einen fachkundigen Überblick, wohin Zinsen und Inflation steuern werden. So liegt die Inflation in der Eurozone derzeit bei 2,2 Prozent, in Deutschland bei 1,9 Prozent. Die Kernrate der Inflation – ohne Dienstleistungen und Nahrungsmittel – beträgt etwa 3 Prozent. Mumm erwartet für die kommenden Monate weiter sinkende Inflationsraten, rechnet jedoch in den nächsten Jahren mit einer höheren Teuerung als vor der Corona-Krise üblich. Der Volkswirt hält es zudem für wahrscheinlich, dass die Leitzinsen in Deutschland und der Eurozone weiter gesenkt werden, auf 2,0 bis 2,5 Prozent. „Die gute Nachricht: Null und Negativzinsen werden wir in den nächsten Jahren nicht wieder sehen“, so Mumm. Das komme auch dem deutschen Immobilienmarkt gelegen, wo sinkende Zinsen und ein strukturelles Unterangebot an Wohnraum eine Stabilisierung der Preise erwarten lassen.

Hilfreiche Tools für Dokumentation und Neukundenakquise

Alexander Pfisterer-Junkert, Partner bei BKL Fischer Kühne + Partner, eröffnete den zweiten Kongresstag mit einem Vortrag über die Bedeutung der Dokumentation in Beratung und Vermittlung und schilderte anhand plakativer Beispiel, was dabei alles schiefgehen kann. Der Jurist betonte, dass Berater in Haftungsfragen nicht auf die Unterstützung der Produktgeber hoffen können. Sie müssen stets im besten Interesse der Anleger handeln und sollten Risiken sowie Kosten transparent kommunizieren. Mit der Durchführung einer Plausibilitätsprüfung auf die innere Schlüssigkeit des Angebots sei bereits ein wichtiger Teil der Pflichten abgedeckt. Pfisterer-Junkert appellierte, die Dokumentationshilfen der Vermittler-Verbände zu nutzen und sicherheitshalber immer davon auszugehen, dass eine Anlageberatung stattfand, auch wenn es sich lediglich um eine Vermittlung gehandelt habe.

Zum Abschluss des anderthalbtägigen VKS SACHWERT Kongress 2024 begeisterte Social-Media-Expertin Jil Langwost mit vielen praktischen Tipps rund um die Gewinnung neuer Kunden, Mitarbeiter und Vertriebspartner online über maßgeschneiderte Marketingtechniken oder bezahlte Werbung. „Es ist ein Irrglaube, online gebe es keine kaufkräftigen Kunden“, so die Expertin, die verständliche Sprache und facebook und instagram als stabile Plattformen empfiehlt. Wichtig bei Social Media Posts sei es, inhaltlich stets auf den Mehrwert und den Bedarf der Kunden einzugehen. Das eigene Gesicht als Berater müsse man dabei gar nicht zeigen. Hilfreich seien gut strukturierte Vertriebsprozesse, die die zügige Beantwortung von Anfragen und klare Follow-up-Prozesse umfassen.

Der VKS SACHWERT Kongress findet auch 2025 statt

Der VKS SACHWERT Kongress erfreut sich wachsender Bedeutung nicht nur bei Vermittlern und Initiatoren. Auch die Fachpresse engagiert sich von Jahr zu Jahr mehr. In diesem Jahr waren die Medien Cash., EXXEC News, finanzwelt, kapital-markt intern, Mein Geld und WMD Brokerchannel offizielle Partner der Veranstaltung. Der VKS SACHWERT Kongress wird auch 2025 stattfinden, Ort und Datum werden noch mitgeteilt.

Auf dem VKS Sachwert Kongress 2024 vertreten waren die Verbandsmitglieder BVT Unternehmensgruppe, DFI, EURAMCO, Habona Invest, hep, IMMAC, die Dr. Peters Group, die ÖKORENTA Gruppe, die RWB Private Capital Emissionshaus AG, die Primus Valor AG, die Solvium-Gruppe, die US Treuhand und die Verifort Capital Gruppe. Zudem gehören der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und die Going Public! Akademie für Finanzberatung AG zum Unterstützerkreis.

Weitere Informationen zum VKS Sachwert Kongress 2024 unter sc123.de/vks-kongress

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter e.V.c/o Klaus Wolfermann, Kirchröttenbach D 18, 91220 Schnaittach, Tel: 0172/8955511, www.vks-verband.de

Heiko Hauser: “Künftig wird fast die Hälfte des Bruttolohns auf Sozialabgaben entfallen.”

“Das sogenannte Generationenkapital ist Symbolpolitik mit marginalen Auswirkungen.”

“Ohne eigene Altersvorsorge ist Altersarmut kaum vermeidbar. Je früher man anfängt, desto besser.”

“Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rentenpaket II stellt eine gute Nachricht für die heutigen und baldigen Rentner dar, ist aber eine schlechte Neuigkeit für die heute noch jungen und berufstätigen Menschen”, erklärt Heiko Hauser, Geschäftsführer der konzernunabhängigen Finanzberatungsgruppe Plansecur. Das mit dem Rentenpaket II eingeführte “Generationenkapital” stuft der Finanzprofi zwar als “Schritt in die richtige Richtung” ein, “aber es ist nur ein Trippelschritt und damit bloße Symbolpolitik”, weil die Auswirkungen in einem primär umlagefinanzierten Rentensystem marginal ausfielen.

Babyboomer profitieren, Gen X, Y und Z haben das Nachsehen

Plansecur rechnet vor: 2020 hat die gesetzliche Rentenversicherung 354 Milliarden Euro ausbezahlt. Bei einer Steigerung um 2 Prozent pro Jahr ergeben sich 467 Milliarden Euro im Jahr 2036. Der durch das “Generationenkapital” zugeführte Beitrag soll bis dahin 10 Milliarden Euro betragen, also nur 2,1 Prozent. “Das ist zwar der richtige Weg, aber auf absehbare Zeit in der Summe lächerlich”, sagt Heiko Hauser. Er spitzt zu: “Die Babyboomer profitieren, aber für die Generationen X, Y und Z sieht es bei der staatlichen Rente weiterhin eher düster aus. Sie sind gut beraten, sich in so jungen Jahren wie möglich um eine selbst finanzierte Altersvorsorge abseits der staatlichen Rentenpolitik zu kümmern, um ihren Lebensstandard im Alter halten zu können.”

Erschwerend für die arbeitende Bevölkerung kommt hinzu, dass aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren angesichts eines weiter steigenden Durchschnittsalters auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zunehmen werden, heißt es bei Plansecur. “Die Beitragssätze als Anteil des Bruttoarbeitsentgelts werden sich der 50 Prozent-Marke nähern”, blickt Heiko Hauser sorgenvoll in die Zukunft.

Sehr hohe Belastung für 2035 absehbar

Zu der von der Bundesregierung geplanten Beitragssatzanhebung bei der Rentenversicherung von 18,6 auf 20 Prozent ab 2028 und auf 22,3 Prozent ab 2035 sagt Volker Britt: “1997 und 1998 betrugen die Beiträge bereits 20,3 Prozent. Die Höhe der Beiträge ist immer abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Situation. Die Beiträge zu den Sozialkassen lagen 1997 und 1998 aber lediglich bei 13,6 Prozent für die Kranken- und 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung. Die nun neuerlich steigenden Werte bei der Rentenversicherung werden im Zusammenspiel mit den anderen Sozialabgaben im Jahr 2035 eine sehr hohe Belastung für die Arbeitnehmerschaft darstellen.”

Das Bundesarbeitsministerium hatte kürzlich eine deutliche Anhebung der Bemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für 2025 angekündigt. Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro (bislang 7.550 Euro in den westdeutschen Bundesländern und 7.450 Euro im Osten der Republik). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro steigen (bislang 5.175 Euro).

Die Rente mit 67 Jahren bewertet Plansecur als “leider notwendig”. “Hierüber besteht in Deutschland ein gesellschaftlicher Konsens”, sagt Heiko Hauser. Sein Kollege Volker Britt erläutert: “Das Renteneintrittsalter von 67 Jahren wurde 2012 mit langen Übergangsfristen eingeführt. Es gibt ebenso wenig eine Diskussion über eine Rente mit 65, wie etwa in Frankreich, oder über längere Arbeitszeiten, wie sie zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung finanztechnisch notwendig, aber politisch kaum durchsetzbar wären.” Zur Abhilfe wäre eine Ausweitung der Beitragszahlerbasis möglich, etwa durch eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote, die im internationalen Vergleich zu wünschen übriglasse. Darüber hinaus sollten Anreize für eine freiwillige Weiterarbeit im Alter geschaffen werden, regt Plansecur an.

Heiko Hauser erklärt: “Das Rentenpaket II ist ein politischer Kompromiss, von dem die arbeitende Bevölkerung und erst recht die jungen Menschen, die ins Arbeitsleben eintreten, keinerlei Vorteile haben. Gleichzeitig wird im Bundesfinanzministerium das Konzept der Altersvorsorgedepots auf den Weg gebracht, von dem vor allem jüngere Generationen profitieren können. Damit wird es endlich auch steuerlich attraktiv, mittels ETFs, Fonds und Anleihen für die eigene Rente vorzusorgen. Beschlossen werden soll das Gesetz nach Plänen des Bundesfinanzministers Christian Lindner im Laufe des Jahres 2025. Sobald das Konzept der Altersvorsorgedepots dann gemäß derzeitiger Planung 2026 in Kraft tritt, ist jeder, der noch nicht in Rente ist, gut beraten, die dann verfügbaren steuerlichen Vorteile zu nutzen, um seine selbst finanzierte Altersvorsorge mit passenden Finanzprodukten sicherzustellen. Denn wer sich auf den Staat verlässt, ist in seiner letzten Lebensphase von Altersarmut bedroht. Je früher man mit eigenen Mitteln vorsorgt, desto besser!”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten. Plansecur hat das “Vordenker Forum” ins Leben gerufen, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Preisträger sind Norbert Walter (2008), Bischof Wolfgang Huber (2009), Paul Kirchhof (2011), Jean-Claude Juncker (2014), Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Frank-Jürgen Weise (2016), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation (“Wirtschaftsweisen”, 2018) und Bassam Tibi (2019). Preisträger des Jahres 2022 war der Tech-Pionier Sebastian Thrun, den die Welt als “deutschen Star im Silicon Valley” bezeichnet. Die Vordenkerin des Jahres 2024 ist Lamia Messari-Becker

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de