Das OLG Karlsruhe hat in einem Urteil vom 05.10.2023 zum Geschäftszeichen 12 U 66/23 eine Gebäudeversicherung zum Schadenersatz verurteilt.

Diese muss nun 118.000 € und gegebenenfalls weitere Schäden zahlen, obwohl im Zeitpunkt des Leitungswasserschadens kein Versicherungsschutz mehr bestand.

Ausgangspunkt des Rechtsstreites war die Scheidung zweier Eheleute. Diese hatten vereinbart, dass im Zuge der Scheidung das Eigentum an dem Wohnhaus von der Ehefrau auf den Ehemann übergehen soll. Die Ehefrau war auch Versicherungsnehmerin der Gebäudeversicherung. Lange vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch wandte sich der Ehemann daher an die Gebäudeversicherung und bat um Übertragung des Versicherungsvertrages auf ihn. Gegenüber dem Versicherungsvertreter äußerte er zudem die Befürchtung, dass seine Exfrau bis zur Eintragung im Grundbuch fällig werdende Versicherungsbeiträge nicht zahlen und dadurch der Versicherungsschutz gefährdet sein könnte. Trotz der so geäußerten Befürchtungen kümmerte sich der Vertreter nur um die Vertragsübernahme und die dafür erforderliche Zustimmung der Exfrau. Diese erfolgt ebenso wenig, wie die Zahlung der Versicherungsbeiträge. Die Gebäudeversicherung war im Zeitpunkt des Leitungswasserschadens aufgrund des Prämienverzuges daher leistungsfrei.

Allerdings haftet sie dem Kläger gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 VVG auf Schadenersatz. Das OLG führte hierzu aus, dass sich aus den geäußerten Bedenken ein hinreichender Anlass im Sinne von § 6 Abs. 1 VVG ergab, den Kläger auf die Möglichkeit zum Abschluss einer eigenen Gebäudeversicherung hinzuweisen. Laut dem OLG hatte der Kläger nämlich zum Ausdruck gebracht, dass er den Versicherungsschutz aufrecht und dem Einfluss seiner Exfrau entziehen wollte. Gerade weil eine Vertragsübernahme von der Zustimmung der Exfrau abhing, hätte der Abschluss einer eigenen Gebäudeversicherung empfohlen werden müssen. Da Letzteres auch möglich war und beratungsgerechtes Verhalten vermutet wird, muss die Gebäudeversicherung nun doch für den Schaden aufkommen.

„Dieses Urteil zeigt, dass auch Versicherungsgesellschaften hohe Beratungspflichten haben können.“ so Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, „In Ausnahmefällen können solche Beratungspflichten sogar dann bestehen, wenn die Versicherung durch einen Makler vermittelt wurde. Daher sollten mit der Betreuung solcher Fälle immer Spezialisten beauftragt werden.“

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Zusammenspiel von Mensch und Digital als Erfolgsschlüssel – Bestandsbetreuung gewinnt an Bedeutung

Der Münchener Broker von Gewerbeversicherungen für SMEs, Finanzchef24, hat erstmals die Gewinnzone erreicht. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres schrieb das Unternehmen operativ schwarze Zahlen und bestätigt damit den eingeschlagenen Fokussierungskurs: Finanzchef24 hat sich als Absicherungsspezialist für Freiberufler wie auch KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) etabliert und punktet mit der Kombination aus einem leistungsfähigen Digitalangebot und der Expertise von versierten Gewerbeversicherungsspezialisten. Mit diesem Modell konnte Finanzchef24 die Zahl der betreuten Kunden mit aktiven Verträgen trotz des schwierigen Marktumfelds auf derzeit gut 55.000 steigern. Einhergehend mit der klaren Ausrichtung hat dies zum Erreichen des Break-Even geführt. Bereits seit Anfang des Jahres arbeitet das Insurtech operativ profitabel. Nach einem Überschuss im sechsstelligen Bereich für die ersten zehn Monate 2023 schaut Finanzchef24 auch optimistisch auf das Gesamtjahr.

„In den letzten 12 Monaten haben wir den Fokus auf unser Kerngeschäft weiter gestärkt. Finanzchef24 ist der moderne, digitale Broker, der den Mehrwert von breiter Auswahl, individueller kompetenter Beratung und besten Konditionen mit einfachen digitalen Prozessen vereint. Dank unserer konsequenten Ausrichtung zahlt sich dieser Kurs auch ökonomisch aus,“ beschreibt Payam Rezvanian, Mitglied in der Geschäftsleitung von Finanzchef24, die strategische Ausrichtung, und ergänzt: „Zudem ist das Potenzial für unser Modell mit über 3,2 Millionen Freiberuflern, sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland enorm.“

Entsprechend gut sieht sich das Unternehmen auch für weiteres Wachstum in den kommenden Jahren gerüstet. Neben der kontinuierlichen Ansprache neuer Interessenten widmet sich das Münchener Insurtech verstärkt der Bestandsbetreuung. Gerade Gründer erreichen – je nach Branche und Geschäftsmodell – teils sehr schnell sehr hohes Wachstum, mit dem auch ein sich verändernder Absicherungsbedarf einhergeht. „Mit digitaler Ansprache und individueller persönlicher Beratung soll diesen Bedürfnissen mit maßgeschneiderten Konzepten Rechnung getragen werden“, ergänzt Vlad Barboni, Mitglied der Geschäftsleitung von Finanzchef24.

Über Finanzchef24

Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und der Unabhängigkeit eines Maklers. Unternehmer erhalten so die für sie optimale Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40 Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 55.000 aktive Kunden überzeugt.

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Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Tel: 089 716 772 700, Fax: 089 716 772 900, www.finanzchef24.de

Von wegen nicht an morgen denkend: Die Jugend ist aufgeschlossen für Finanzthemen und ihrer Eigenverantwortung durchaus bewusst, zeigt eine Studie im Auftrag des GDV.

Wissenslücken aber bestehen. Die geht der GDV mit einer neuen Initiative an.

Die Generation Z ist finanzaffiner und nimmt ihre Altersvorsorge in Teilen ernster als Ältere. Aber auch unter den 20- bis 29-Jährigen ist die Sorge weit verbreitet, im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert zu sein. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Sinus, die sich mit den Einstellungen zur Altersvorsorge der Generation Z sowie der höheren Altersgruppen bis 45 Jahre befasst – entstanden im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Studien-Ergebnisse widerlegen das Klischee von hedonistischen und in finanziellen Dingen unbedarften jungen Menschen. So beschäftigt sich die Hälfte der berufstätigen 20- bis 29-Jährigen regelmäßig mit ihrer Altersvorsorge – unter den 40- bis 45-Jährigen sind es fünf Prozentpunkte weniger. Ebenso überprüft die Hälfte der Generation Z regelmäßig, wie sie ihr Geld am besten anlegen kann. In der Altersgruppe der 40- bis 45-Jährigen sind es nur 38 Prozent. „Die Generation Z scheint smart und hat weniger Berührungsängste beim Thema Finanzen. Das ist eine gute Nachricht“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Jüngere eher zu Verzicht bereit als Ältere

Um ihre Sparziele zu erreichen, ist auch ein größerer Teil der Generation Z eher bereit zu Einschränkungen als höhere Altersgruppen. In der Studie gaben 39 Prozent der jungen Berufstätigen an, zugunsten ihrer Altersabsicherung auf übermäßigen Konsum zu verzichten. Im Durchschnitt aller Befragten liegt der Wert bei 34 Prozent, unter den 40- bis 45-Jährigen sind es gar nur 32 Prozent.

Paradox: Obgleich die Mehrheit der Gen Z weiß, dass die gesetzliche Rente immer stärker unter Druck gerät, ist diese Altersgruppe dennoch zuversichtlicher, im Alter finanziell gut dazustehen: Vier von zehn Befragten sagen, ihre gesetzliche Rente werde nicht ausreichen – unter den 30- bis 39-Jährigen sind hingegen 46 Prozent dieser Ansicht, bei den 40- bis 45-Jährigen sogar 49 Prozent. Sinus-Studienleiterin Dr. Rusanna Gaber wertet dies als Beleg für die alterstypische Zuversicht: „Die heute 20-29-Jährigen zeigen sich im Hinblick auf die eigene Altersvorsorge durchaus realistisch. Jedoch ist bei jüngeren Menschen der Zukunftsoptimismus generell stärker ausgeprägt.“

Neue GDV-Initiative „Lebenslang gut leben“

Gleichzeitig zeigt die Studie aber auch, dass die Unwissenheit in Finanzfragen insgesamt immer noch groß ist: Rund die Hälfte (48 Prozent) der Generation Z sagt von sich, wenig über das Thema Altersvorsorge zu wissen – ein Wert, der in den übrigen untersuchten Altersgruppen ähnlich hoch ist. „Die Finanzbildung ist essenziell bei der Aufklärung zur Altersvorsorge. Junge Menschen sollten gut informiert eigene Entscheidungen für ihre Zukunft treffen können”, sagt Asmussen.

Um insbesondere die Jüngeren für die Bedeutung und Möglichkeiten der ergänzenden Vorsorge zu sensibilisieren, hat der GDV ein Informationsangebot aus eigenständiger Website und Kampagnen-Elementen bereitgestellt. „Eine lebenslange Altersabsicherung beinhaltet auch die private und betriebliche Altersvorsorge. Das wollen wir mit der Initiative vermitteln“, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen. Gerade Jüngere kämen nicht um eine ergänzende Vorsorge herum. „Ein früher Start macht die Absicherung viel leichter“, so Asmussen.

Größere Unterschiede zwischen den Generationen deckt die Sinus-Studie auch in Bezug auf die bevorzugten Vertriebs- und Kommunikationswege auf: Von den 20- bis 29-Jährigen nutzen 28 Prozent Vergleichsportale für die Informationsbeschaffung zur Altersvorsorge (Durchschnitt: 24 Prozent). Gleichzeitig verwendet ein Fünftel (21 Prozent) auch soziale Kanäle wie TikTok, Instagram oder YouTube, bei den 40- bis 45-Jährigen sind es nur sieben Prozent.

Zur Studie:

Für die Studie hat Sinus bevölkerungsrepräsentativ 2.024 Menschen zwischen 20 und 45 Jahren befragt. Um die Einstellungen zwischen den Generationen vergleichbar zu machen, wurden nur die Aussagen von 1.582 Personen berücksichtigt, die bereits berufstätig sind und die damit den finanziellen Spielraum zum Sparen haben.

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Halime Koppius, Geschäftsführerin, DMU Deutsche Makler Union GmbH

Im Rahmen des 25-jährigen Firmenjubiläums lud die degenia AG am 30.11.2023 zu einem hochkarätigen Diskussionsforum ein, das die Zukunft der Elementarschadenversicherung im Fokus hatte.

Unter dem Titel “Quo vadis Elementarschadenversicherung?” fand das erste Kreuznacher Kamingespräch im degenia-Firmensitz statt, bei dem renommierte Experten aus verschiedenen Bereichen ihre Ansichten austauschten.

Die Teilnehmer der Diskussionsrunde, darunter Frau Brigitte Horn (Chefredakteurin AssCompact), Frau Halime Koppius (degenia AG), sowie die Herren Timo Weinländer (Versicherungsmakler), Ortwin Spies (degenia AG), Dr. Michael Pickel (E+S Rückversicherung), Andreas Haber (Volksbank Kaiserslautern), Kai Waldmann (Alte Leipziger Versicherung AG), Horst-Ulrich Stolzenberg (Domcura AG) und Jakob Thevis (Zentrum für europ. Verbraucherschutz e.V.), diskutierten intensiv über die zukünftige Entwicklung der Elementarschadenversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung.

Die Debatte, moderiert von Frau Brigitte Horn, ergab einen einheitlichen Tenor unter den Diskussionsteilnehmern. Bis auf den Vertreter der Verbraucherschutzorganisation lehnten alle eine generelle Elementarschadenpflichtversicherung ab. Die Befürchtung eines bürokratischen Monsters, das in der Praxis nicht mehr kontrollierbar wäre, vereinte die Branchenvertreter in ihrer Ablehnung.

Ein gemeinsamer Konsens wurde hingegen in der verbindlichen Einführung eines Opt-Out-Modells gefunden. Hierbei muss der Versicherungsnehmer explizit den Einschluss der Elementardeckung ablehnen, sofern er diese nicht wünscht. Die Branchenvertreter betonten die entscheidende Rolle einer umfassenden Beratung durch den Vertriebspartner, unabhängig davon, ob es sich um einen Makler oder eine Ausschließlichkeitsvertretung handelt.

Ein weiterer Punkt, der von allen Teilnehmern betont wurde, betrifft die Rolle des Staates im Falle eines Elementarschadens bei Versicherten ohne Deckung. Einigkeit herrschte darüber, dass der Staat nicht länger als Retter in der Not auftreten sollte, um den Schaden zu begleichen. Dies würde als unfair gegenüber den Versicherten gelten, die regelmäßig die erhöhten Prämien für die Elementardeckung entrichten.

Insgesamt plädierten alle Teilnehmer des Kreuznacher Kamingesprächs für eine verstärkte “Finanzbildung” an Schulen, um ein besseres Verständnis für finanzielle Risiken und Absicherungsmöglichkeiten zu schaffen.

Halime Koppius, Vorstandsvorsitzende der degenia AG, zog folgendes Fazit: “Die Premiere unserer Kreuznacher Kamingespräche war äußerst erfolgreich und markiert den Beginn einer regelmäßigen Veranstaltungsreihe zu aufregenden Themen, die den Markt und unsere Branche beeinflussen. Gleichzeitig bildete sie den Auftakt zu unseren Jubiläumsfeierlichkeiten. Am 15. Dezember 2023 werden wir stolz unser 25-jähriges Bestehen feiern und dabei unseren Partnern für die kontinuierliche und faire Zusammenarbeit über all die Jahre danken.”

degenia. Das Unternehmen.

Im Jahr 1998 ursprünglich als VKS Assekuranz GbR gegründet, gehört die degenia AG mittlerweile zu den großen, konzernunabhängigen Anbietern von Versicherungslösungen in Sach-, Haftpflicht- Unfall-, Risikoleben – und Kraftfahrtversicherungen. Die Konzern-verwaltung des Unternehmens befindet sich seit 1999 in Bad Kreuznach. Aktuell beschäftigt die degenia AG 41 Mitarbeiter*innen, die hochwertigen Service für die über 4300 Vertriebspartner*innen dauerhaft gewährleisten. Das wohl bekannteste Produkt der degenia ist “fair mobil“. Dieses Kraftfahrt-Konzept wurde im Jahr 1998 ursprünglich für getrennt lebende und geschiedene Frauen entwickelt und mit dem Risikoträger Itzehoer Versicherungen exklusiv umgesetzt. Über die Jahre hinweg wurden die Angebote deutlich erweitert und ausgebaut.

DMU Deutsche Makler Union

Der degenia-Maklerpool – DMU Deutsche Makler Union GmbH – weitet das Serviceangebot für die Makler*innen deutlich aus: Es umfasst sowohl die verfügbare Produktwelt mit Anbindungen an über 180 Erstversicherer als auch oft nachgefragte Leistungen wie z. B. Bestandsübertragungen, NaFi, Mr-Money, Gewerbevergleichsrechner etc.

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degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Olga Losing-Malota wird Mitglied der Geschäftsführung – Stefan Sowietzki wird Head of Client Management DACH und Mitglied der Geschäftsführung

Für den Geschäftszweig Corporate Risk & Broking ernennt WTW Olga Losing-Malota, seit 2022 Head of Broking DACH, zum Mitglied der Geschäftsführung und Stefan Sowietzki spätestens zum 1. Juli 2024 zum Head of Client Management DACH und zudem zum Mitglied der Geschäftsführung. Der Makler und Risikoberater investiert damit konsequent weiter in den Bereich Broking als Kern des Versicherungsmaklergeschäfts sowie in die Kundenbetreuung von mittelständischen und Großunternehmen. „Mittelstand und Konzerne sind gleichermaßen von den zuletzt stark gestiegenen Cyber-, Klima- und politischen Risiken betroffen“, sagt Thomas Olaynig, Leiter Corporate Risk & Broking DACH und Polen. „Unternehmen müssen sich daher auf einen Broker und Berater verlassen können, der sich in einer zunehmenden Anzahl von Disziplinen auskennt. Ich freue mich sehr, dass wir mit Stefan Sowietzki einen ausgewiesenen Fachexperten mit langjähriger Erfahrung in der Versicherungsindustrie für uns gewinnen konnten.“

Losing-Malota treibt Entwicklung zum Analytical Broker voran

In ihrer Rolle als Geschäftsführerin wird Losing-Malota die Verzahnung des Brokings mit dem Bereich Risk & Analytics – datengetriebene Risikobewertung und Analyse – weiter ausbauen sowie die Implementierung der neuen Broking-Plattform im DACH-Raum verantworten. Losing-Malota verfügt über 20 Jahre Erfahrung auf der Makler- wie auf der Versichererseite. Seit 2022 ist sie Head of Broking DACH bei WTW und verantwortet in ihrer Rolle die Bereiche Broking, Claims und Risk Engineering. Zuvor war sie als Head of Property für die Sparten Property und Engineering Lines inklusive Großschaden zuständig.

Sowietzki verantwortet Betreuung von Mittelstands- und Großkunden

Sowietzki verantwortet künftig die Kundenbetreuung für Mittelstands- und Großkunden im DACH-Raum. Zudem übernimmt er die Rolle des Regional Head of Client Management and Sales am Standort Köln. Seine langjährige Erfahrung in der Industrieversicherung sowie im Maklergeschäft prädestinieren ihn für die neue Führungsaufgabe: Zuletzt war er als Head of Client Distribution bei der AXA XL beschäftigt, für die er insgesamt dreizehn Jahre, unter anderem in China, tätig war. Davor verantwortete er fast zehn Jahre das Client Management bei Marsh und war in mehreren Stationen im deutschen und internationalen Versicherungsgeschäft tätig.

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt außerordentlich den Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Drucksache 20/9496) „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ und unterstützt ihn uneingeschränkt.

„Der Antrag greift verschiedene unserer Kernforderungen im Zusammenhang mit der EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) auf“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Insbesondere setzt sich die CDU/CSU-Fraktion dafür ein, Artikel 30 Absatz 5 Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Hinblick auf die Definition des Begriffes der Unabhängigkeit des Maklers klarzustellen. Dieser Passus hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt, da er zu Irritationen in der Vertriebspraxis führen kann. Als führender Maklerverband möchte der BVK hier auf nationaler und EU-Ebene Klarheit schaffen.“

Der BVK befürwortet auch die weiteren Punkte des Antrags, wie z. B., dass die Bundesregierung darauf drängen möge, eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU anzustreben. Des Weiteren sieht sich der Verband auf einer Linie mit der CDU/CSU-Fraktion, Verbraucher nicht mit noch zusätzlichen Anlegerinformationen zu überfrachten, bzw. diese zu reduzieren. Auch die Kritik am zu engen Zeitplan für die Umsetzung und Evaluierung der EU-Kleinanlegerstrategie teilt der BVK vollständig. In diesem Sinne reichte der BVK auch zahlreiche Änderungsanträge zur EU-Ratsgruppensitzung am 1. Dezember 2023 ein und hofft, dass diese auf EU-Ebene zugunsten der deutschen Versicherungsvermittler berücksichtigt werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Ein weiterer Maklerbetrieb wird Teil der blau direkt Gruppe.

Die traditionsreiche bayerische Rosskopf GmbH & Co. KG profitiert ab sofort von der blau direkt Technologie. Die Rosskopf GmbH & Co. KG im bayerischen Donauwörth ist bereits seit über 30 Jahren erfolgreich am Markt und betreut überregional Kundinnen und Kunden in nahezu allen Versicherungs- und Finanz-Belangen. Mit dem Beitritt zur blau direkt Gruppe hat die Rosskopf GmbH & Co. KG nun uneingeschränkten Zugang zur blau direkt Technologie-Plattform. So können die über 2.000 Kundinnen und Kunden nahtlos und umfassend weiter betreut und Prozesse optimiert werden. Der Standort im bayerischen Donauwörth bleibt erhalten. Auch wurden alle Mitarbeiter:innen übernommen.

blau direkt erweitert damit seinen strategischen Ausbau und bietet so Makler:innen in der Region die Möglichkeit, eine gut funktionierende Nachfolge vorzubereiten und umzusetzen. Der Beitritt der Rosskopf GmbH & Co. KG zur blau direkt Gruppe ist ein weiteres Beispiel für eine erfolgreich umgesetzte Ruhestandsplanung mit blau direkt. In Zusammenarbeit mit Dirk Henkies verlief der Integrationsprozess der Rosskopf GmbH & Co.KG zu blau direkt reibungslos und zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten.

Dirk Henkies, Strategie- und Ruhestandsexperte bei blau direkt: “Wir sind in dieser Region stark am wachsen. Zum Jahreswechsel wird sich ein weiteres Unternehmen der Gruppe anschließen. Mit Standort und Team. Gemeinsam mit den Kollegen:innen z. B aus Ingolstadt, können wir so strategische Synergien schaffen”.

Zu blau direkt:

blau direkt ist ein Infrastrukturdienstleister für Vermittler:innen von Versicherungen und Finanzen. Mit rund 250 Mitarbeiter:innen erleichtert blau direkt Versicherungs- und Investmentmakler:innen und Vertrieben die Arbeit. Als Spezialist für die Datenverarbeitung und Pflege von Antragsdaten, Bestandsdaten und Dokumenten erleichtert der Transaktionsdienst von blau direkt die Prozessoptimierung im gesamten Vermittlungsverfahren. Diese Dienste können wahlweise im Rahmen von Funktionsausgliederungen, Back-Office-Dienstleistungen oder im Rahmen ergänzender Infrastrukturdienstleistungen genutzt werden. blau direkt verdoppelt nachweislich im Durchschnitt alle fünf Jahre den Umsatz seiner Partner:innen.

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Mit der Überarbeitung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (kurz ELTIFs) wurden die Rahmenbedingungen für das Anlagevehikel verbessert.

Welche Chancen, aber auch welche Anforderungen sich für Produktinitiatoren, Abwicklungsplattformen und Berater ergeben, diskutierten die Teilnehmer auf dem ELTIF-Gipfel 2023. Dazu hatte die BfV Bank für Vermögen AG, ein Unternehmen der BCA AG, gemeinsam mit Amundi, Neuberger Berman, Pangaea Life, Fondsdepot Bank und Scope nach Frankfurt, Düsseldorf und München eingeladen. Ein Fazit der Veranstaltung war, dass in den kommenden Jahren mit einem weiteren Wachstum des ELTIF-Marktes zu rechnen ist, sofern entsprechende Marktzugänge geschaffen werden.

Mehr als 150 Finanzdienstleister konnte die BfV Bank für Vermögen AG kürzlich auf dem von dem Oberurseler Finanzdienstleister ins Leben gerufenen ELTIF-Gipfel begrüßen. Ziel der Veranstaltungsreihe in Frankfurt, Düsseldorf und München war es, die Teilnehmer über die anstehenden Veränderungen, Chancen und Herausforderungen rund um das Anlagevehikel ELTIF zu informieren. „Das ist uns sehr gut gelungen und dafür möchte ich mich noch einmal ganz besonders bei den teilnehmenden Unternehmen und insbesondere bei Andrea Vathje von Scope bedanken, die als Moderatorin hervorragend durch die Veranstaltung geführt hat“, so Dr. Frank Ulbricht. Der Vorstandsvorsitzende der BfV Bank für Vermögen AG und Vorstand der BCA AG fügte hinzu: „Nicht nur die Vorträge, sondern auch die intensiven Gespräche in den Pausen und im Anschluss an die Veranstaltung haben deutlich gemacht, dass das komplexe Thema ELTIF noch viel Aufklärungsbedarf hat, gleichzeitig aber auch auf großes Interesse stößt“.

Die Überarbeitung der ELTIF-Verordnung kann dabei als zweite Chance gesehen werden. So entfällt etwa die Mindestanlagesumme von bisher 10.000 Euro. Eine weitere Änderung: Die neue ELTIF-Verordnung ermöglicht es Fondsgesellschaften, ELTIFs mit einer breiteren Palette von Anlagestrategien aufzulegen. Investitionen sind z. B. in Private Equity, Private Debt, Immobilien und Infrastruktur möglich. Referenten aus den Häusern Amundi, Neuberger Berman und Pangaea Life informierten über die Möglichkeiten der verschiedenen Investmentansätze. Damit eröffnen sich für Privatanleger neue Anlagemöglichkeiten, die bisher nur institutionellen Investoren vorbehalten waren. Des Weiteren wurde deutlich, dass im Laufe des kommenden Jahres mit einigen neuen Produktangeboten zu rechnen ist.

Die Fondsdepot Bank informierte derweil über die technischen Abwicklungsprozesse bzw. was zu beachten ist. So sieht sich der Plattformanbieter für die kommenden neu konzipierten ELTIF-Produktvarianten gut gerüstet, um ab 2024 ein vollständig digitales Onboarding und Underwriting für Vertriebspartner anbieten zu können. In der abschließenden Podiumsdiskussion unter Leitung von Scope-Analystin Andrea Vathje, wurde unter anderem deutlich, welches Potenzial im ELTIF-Markt steckt. Scope rechnet je nach Szenario mit einem Volumen von 35 Milliarden Euro (moderat) bis 50 Milliarden Euro (dynamisch) bis etwa 2028. Dazu passt, dass die teilnehmenden Vermittler vielfach bestätigten, dass sie das Anlagevehikel ELTIF zukünftig verstärkt in das angebotene Portfolio aufnehmen wollen.

Gleichzeitig bleibt der ELTIF ein komplexes Produkt, das umfangreiche Schulungen sowie fachliche und technische Unterstützung erfordert. „Wir sind bereit. Wir wollen künftig die gesamte Infrastruktur für die neuen ELTIF-Varianten zur Verfügung stellen, angefangen von Schulungen, Informationen aus unserem Investment Research Team über Produkte und Beratungstools bis hin zu Abwicklungsprozessen über unsere Serviceplattform DIVA“, erklärt Dr. Ulbricht.

Über die BfV Bank für Vermögen AG

Die BfV Bank für Vermögen AG ist eine 100-prozentige Tochter der BCA AG. Sie untersteht als Wertpapierhandelsbank der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Leistungen der BfV erstrecken sich auf die Geschäftsfelder Haftungsdach und Vermögensverwaltung. Haftungsdachpartner haben – je nach gewählter Haftungsdachstufe – über die Bank Zugriff auf alle in Deutschland zugelassenen Investmentinstrumente. Die Vermögensverwaltung umfasst hauseigene Strategien und Strategien anderer renommierter Vermögensverwalter. Zudem haben die Partner der Bank die Möglichkeit, eigene Strategien aufzulegen. Ergänzt wird das Produktangebot um die Geschäftsfelder Bausparen und Finanzierung sowie Investment Research.

Über die BCA AG

Eckdaten: Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt seit Gründung 1985 zu den marktführenden Maklerpoolgrößen Deutschlands. Neben der Muttergesellschaft gehören zur Unternehmensgruppe die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit flexiblem Haftungsdachkonzept und hauseigener Fondsvermögensverwaltung PRIVATE INVESTING, die CARAT Fonds Service AG, die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH (VVS GmbH) sowie die IT-Schmiede asuro GmbH. Die BCA-Gruppe unterhält derzeit mit rund 8.500 unabhängigen Finanzdienstleistern eine Vertriebspartnerschaft. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2022 rund 68,42 Millionen Euro, das Eigenkapital lag bei 4,43 Millionen Euro.

Dienstleistungsspektrum: Angebundenen Maklern bietet die Poolgruppe einen zeitgemäßen All-inclusive-Service für die Finanz- und Versicherungsberatung. Dazu zählen auf Basis einer umfassenden Vertriebs- und Organisationsunterstützung u. a. die prämierte elektronische Beratungs- und Abwicklungsplattform DIVA sowie ein zielgruppengerechter Marketingsupport. Mit Fokus auf die Investmentsparte stehen angeschlossenen Finanzvermittlern aktuell mehr als 8.000 ausgewählte Investmentfonds zur Verfügung. Dieser breit gefächerte Asset-Fundus wird begleitet von fundierten Kapitalmarktanalysen und Einzelfonds-Reportings sowie detaillierten TopFonds-Listen. Darüber hinaus profitieren Finanzdienstleister von innovativen digitalen Tools, etwa dem Investment-Shop mit durchgängiger Online-Direktabschlussstrecke, und einem modernen Depot-Reporting. Das Angebotsuniversum im Versicherungsbereich deckt die gesamte Bandbreite aller gängigen Produktsparten renommierter Gesellschaften ab und Maklerpartner können im Rahmen ihrer Produktselektion auf modernste Vergleichstools, übersichtliche Kriterienkataloge sowie hauseigene Deckungskonzepte zurückgreifen. Eine Endkunden-App für Versicherung und Investment – inklusive integrierter Chat-Funktion und digitaler Bestandsübertragungsoption – rundet das insgesamt starke Leistungsspektrum ab.

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BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Urteil vom 21. November 2023 – XI ZR 290/22

Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung “S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögens-gesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)” einer Sparkasse enthaltene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten unwirksam ist.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Sparkasse verwendet in ihren Sonderbedingungen für die genannten Altersvorsorgeverträge u.a. die folgende Bestimmung:

“Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.”

Der Kläger hält die vorbezeichnete Klausel für unwirksam, da sie nicht klar und verständlich sei und die Sparer damit entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Er nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen, sich auf diese oder eine inhaltsgleiche Klausel gegenüber Verbrauchern in Altersvorsorgeverträgen nach dem Altersvermögensgesetz zu berufen.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der XI. Zvilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei der angefochtenen Klausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt, die nicht klar und verständlich ist und dadurch die Vertragspartner der Beklagten unangemessen benachteiligt. Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt:

Die Klausel stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB dar und nicht lediglich einen unverbindlichen Hinweis. Denn der durchschnittliche Sparer versteht die Klausel dahin, dass sie der Beklagten das Recht einräumen soll, von ihm im Fall der Vereinbarung einer Leibrente Abschluss- und/oder Vermittlungskosten zu verlangen. Die fehlende Benennung von Voraussetzungen, von denen die Erhebung von Abschluss- und/oder Vermittlungskosten durch die Beklagte abhängen soll, sowie die fehlende Bestimmung der Höhe der Kosten stellen den Regelungsgehalt der Klausel nicht in Frage. Die Bezeichnung des Klauselwerks, in dem die Klausel enthalten ist, als Sonderbedingungen spricht ebenfalls dafür, dass die Klausel den Vertragsinhalt regelt.

Die Klausel ist nicht klar und verständlich im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt dadurch die Vertragspartner der Beklagten unangemessen. Diese können die mit der Klausel für sie verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehen. Die Klausel lässt nicht erkennen, ob die Beklagte im Fall der Vereinbarung einer Leibrente tatsächlich Abschluss- und/oder Vermittlungskosten vom Verbraucher beansprucht. Voraussetzungen, die maßgebend dafür sein sollen, dass Abschluss- und/oder Vermittlungskosten dem Grunde nach anfallen, werden dem Verbraucher weder in der Klausel noch an anderer Stelle mitgeteilt. Außerdem erfährt der Verbraucher nicht, in welcher Höhe er gegebenenfalls mit Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet wird. Die Klausel benennt für die Abschluss- und Vermittlungskosten weder einen absoluten Betrag noch einen Prozentsatz, der sich auf ein bestimmtes Kapital bezieht. Sie lässt den Verbraucher auch im Unklaren darüber, ob die Kosten einmalig, monatlich oder jährlich anfallen sollen. Danach kann der Verbraucher die Größenordnung der Abschluss- und Vermittlungskosten nicht absehen, mit denen er bei Vereinbarung einer Leibrente von der Beklagten belastet werden soll. Der Beklagten wäre die gebotene Eingrenzung der Kosten der Höhe nach möglich gewesen.

Vorinstanzen:

Landgericht München I – Urteil vom 15. März 2021 – 27 O 230/20

Oberlandesgericht München – Urteil vom 20. Oktober 2022 – 29 U 2022/21

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

  • 305 BGB

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. …

  • 307 BGB

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) …

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, ­76133 Karlsruhe, Tel: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

Untersuchung zur Digitalisierung in Agenturen und im Versicherungsmarkt insgesamt

Die Agentur des Vermittlers ist nach wie vor der beliebteste Beratungsort der Versicherungskunden in Deutschland. Doch die Akzeptanz schwindet (-4 Prozentpunkte seit 2017) und digitale Beratungswege (E-Mail, Kundenportal, Chat, Video-Call) werden immer mehr akzeptiert. So ist die Akzeptanz von Online-Beratung über ein Videotelefonat im Vergleich zu 2017 um 17 Prozentpunkte gestiegen, zugleich stiegen E-Mail und Kundenportal um jeweils 13 Prozentpunkte, Beratung über Chat immerhin um 11 Prozentpunkte. Auch telefonische Beratung über das Mobiltelefon gehört mit +19 Prozentpunkten klar zu den Gewinnern der Entwicklung. Weiterhin bedeutungslos bleibt die Beratung über soziale Netzwerke, die mit insgesamt 14 Prozent Akzeptanz (+2 Prozentpunkte seit 2017) mit großem Abstand am Ende des Feldes liegt. Dabei sind es vor allem die jüngeren Kunden, aber auch eher Männer, für die digitale Beratungsoptionen deutlich selbstverständlicher sind als für Ältere und Frauen: Die digitalen Beratungswege E-Mail, Kundenportal, Chat erreichen in der jungen Zielgruppe (bis 30 Jahre) Akzeptanzwerte von teilweise deutlich über 50 Prozent.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Digitalisierung in der Agentur“ als Schwerpunktthema im Kundenmonitor Assekuranz mit 2.000 repräsentativen Online-Interviews unter 18- bis 69-Jährigen im Zeitraum August bis September 2023.

Präferenz für Papierunterlagen fällt im Schnitt um 14 Prozentpunkte seit 2017

Parallel wird Papier für Versicherungskunden immer unwichtiger. Zwar gibt es noch immer rund zwei Drittel, die einen Versicherungsschein oder eine Kündigungsbestätigung am liebsten in Papierform besitzen möchten, doch Beitragsrechnungen, Informationen über den Stand einer Lebens-/Rentenversicherung und Vertragsbedingungen wünscht mittlerweile nur noch rund die Hälfte der Kunden in Papierform. Die Entwicklung lässt sich für Assekuranz-Verhältnisse durchaus als „rasant“ bezeichnen: Seit 2017 ist der Wunsch nach Papierunterlagen im Schnitt um 14 Prozentpunkte zurückgegangen, bei Beitragsrechnungen um 16 Prozentpunkte, bei Beratungsunterlagen sogar um 18 Prozentpunkte. Anstelle von Briefpost wünschen sich die meisten Kunden eine E-Mail mit angehängter pdf-Datei, an zweiter Stelle folgt die Downloadmöglichkeit im Internet. Auch hier zeigen sich strukturelle Unterschiede nach Alter und Geschlecht der Kunden: Ältere und Frauen haben eine deutlich höhere Präferenz für Papierunterlagen. Für Jüngere gibt es nur noch ein einziges Dokument, das die Mehrheit (51%) am liebsten in Papierform hätte: die Mahnung.

Gute E-Mail-Erreichbarkeit und umfassende Informiertheit über die Vertragssituation sind die wichtigsten Anforderungen an die Digitalisierung von Agenturen

Darüber hinaus haben die Kunden verschiedene Anforderungen an die digitale Kompetenz einer Agentur. Mit deutlichem Abstand werden zwei Forderungen vor allen anderen genannt: An erster Stelle steht gute Erreichbarkeit per E-Mail (72 Prozent zählen dies zu den 3 wichtigsten digitalen Kompetenzen – für jeden Dritten ist es sogar die wichtigste Kompetenz). Etwas dahinter folgt an zweiter Stelle die Forderung, dass der Vermittler zu jederzeit und an jedem Ort über den aktuellen Vertragsstand informiert sein sollte. Immerhin jeder Fünfte (19%) zählt das Angebot einer Online-Terminvergabe zu den drei wichtigsten digitalen Kompetenzen einer Agentur. Interessanterweise werden alle drei Forderungen vorwiegend von der älteren Kundschaft vertreten – Jüngere sehen hingegen eher das Angebot von Chat-Beratung, Videoberatung/Co-Browsing sowie Social-Media-Auftritte als Ausdruck digitaler Agenturkompetenzen.

Verschiedene Kontaktmöglichkeiten führen zu höherer Zufriedenheit mit der Agentur

Darüber hinaus werden in der vorliegenden Untersuchung auch die konkreten Erfahrungen mit der Agentur analysiert – unterschieden nach Vertreteragenturen, Makleragenturen, Bank- und Sparkassenagenturen sowie Geschäftsstellen von Versicherern. Es zeigt sich, dass Agenturen besser beurteilt werden, wenn sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten anbieten. Insbesondere führt die grundsätzliche Erreichbarkeit per Kurznachricht sowie per Videotelefonat zu überdurchschnittlichen Bewertungen. Geht es um konkrete Anliegen des Kunden, führt der persönliche Besuch in der Agentur jedoch aktuell noch zu besseren Ergebnissen. 75 Prozent der Kunden, die zuletzt persönlich in der Agentur waren, sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Wird das Anliegen auf sonstigem Weg geklärt, sind weniger als zwei Drittel (63%) sehr zufrieden. Jeder zehnte bereut im Nachhinein sogar den unpersönlichen Kontakt mit der Agentur und gibt an: „Es hätte sicher bessere Wege gegeben.“

„Der persönliche Kontakt – vor allem mit dem Vertreter, aber auch mit Makler, Bankberater und Geschäftsstelle, führt nachgewiesenermaßen zu besseren Ergebnissen aus Kundensicht.“ Fasst Christoph Müller, Geschäftsführer und Gründer der Sirius Campus GmbH, zusammen. „Dennoch sollten Versicherungsvermittler sich zügig auf die nachwachsende Kundschaft einstellen, die mit Social Media, Online-Chats und Video-Calls aufgewachsen ist – und die deren Fehlen ausdrücklich als Nachteil empfinden.“

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Große Resonanz auf den digitalen Presse-Workshop der FPSB-Deutschland-Initiative Frauen*Finanzplanung – Expertinnen räumen mit Vorurteilen und gängigen Narrativen auf und betonen herausragende Bedeutung von Finanzplanung für Frauen

Es gibt den Gender Pay Gap, den Gender Pension Gap und den Gender Wealth Gap. Sie beschreiben die geschlechtsspezifischen Nachteile der Frauen bei Gehalt, Rente und Vermögen. Weniger bekannt, aber nicht minder wichtig ist nach Ansicht von Lisa Hassenzahl, CFP®, und Geschäftsführerin von Her Family Office aus Darmstadt, das Phänomen des Gender Action Gap. „Frauen kommen beim Thema Finanzen deutlich langsamer ins Handeln als Männer, vor allem, weil sie sich nicht trauen und insgesamt über weniger Selbstvertrauen verfügen“, sagt Hassenzahl, die auch Mitglied im Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) ist.

Dabei ist gerade für Frauen die Notwendigkeit, sich mit den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu beschäftigen, riesengroß. Hassenzahl präsentierte entsprechende Zahlen:

So beträgt der Gender Pay Gap, also der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen knapp 20 Prozent. Zudem erhalten Frauen in Deutschland im Durchschnitt 42 Prozent weniger Rente als Männer (Gender Pension Gap), und das von Frauen aufgebaute Vermögen muss aufgrund der längeren Lebenserwartung auf fünf Jahre mehr verteilt werden als bei Männern, die im Durchschnitt kürzer leben.

Frauen können Finanzen

Doch die gute Nachricht lautet: Das oft gehörte Vorurteil, dass Frauen sich nicht für Finanzen interessieren, ist falsch. Das wurde im Rahmen einer digital durchgeführten Podiumsdiskussion deutlich, zu der die Initiative Frauen*Finanzplanung des FPSB Deutschland eingeladen hat und die unter dem Motto „Frauen und das liebe Geld – Wie Frauen die finanzielle Selbstbestimmung gelingt”, stand.

Deutlich wurde in der von Anne Connelly, Gründerin des Karrierenetzwerkes „Fondsfrauen“ sowie dem Finanzportal „herMoney“, souverän moderierten Runde, dass die Nachfrage nach qualifizierter Finanzberatung für Frauen zunimmt. Immer mehr Frauen wollen sich aktiv mit den eigenen Finanzen beschäftigen. Aus verschiedenen Gründen. So sind die Lebensläufe von Frauen oft durch Brüche und Wendepunkte gekennzeichnet, wie Babypausen, Pflege von Angehörigen oder vorübergehende Teilzeittätigkeit. Außerdem fehlt Frauen häufig eine vernünftige Absicherung.

Das Dilemma dabei: „Die Nachfrage nach Informationen und Beratung steigt spürbar, doch es gibt leider immer noch zu wenig qualifizierte Angebote für Frauen“, berichtete Annika Peters, CFP®, Vorstand bei der FrauenFinanzBeratung Barbara Rojahn & Kolleginnen aus Stuttgart.

Etwas uneins war sich die Runde, ob es dabei einer speziellen Ansprache für Frauen bedarf. So warnte Marcel Reyers, CFP®, und geschäftsführender Gesellschafter der Finanz Konsilium GmbH aus Limburg an der Lahn, vor Stereotypen. „Entscheidend ist aus meiner Sicht die Fähigkeit zur Empathie und die ist nicht geschlechterspezifisch“, sagte FPSB-Vorstand Reyers. Nur wenn sich der Berater oder die Beraterin wirklich in die Bedürfnisse der Kundin hineinversetzt, sich entsprechend Zeit nimmt und Vertrauen aufbaut, sei die Beratung gewinnbringend.

Kompetenz und Einfühlungsvermögen gefragt

„Es geht natürlich in erster Linie um Kompetenz“, bestätigte auch Alexandra Huhle, CFP®, Geschäftsführerin der Müller & Veith Investment GmbH aus Wiehl. Aus ihrer Beratungspraxis könne sie aber berichten, dass Frauen häufig zunächst Einfühlungsvermögen bei der Beratung einfordern. „Frauen nähern sich dem Thema Finanzen anders als Männer“, so die Expertin. „Es reicht nicht aus, eine Frau zu sein, um eine Frau gut zu beraten“, pflichtete Annika Peters bei, gab aber zu bedenken, dass Beraterinnen, die ähnliche Lebenssituationen wie ihre Kundinnen durchlaufen, sich leichter in die Bedürfnisse und Ziele hineinversetzen und persönliche Erfahrungswerte einbringen könnten. Auch nach Ansicht von Constanze Hintze, CFP®, Geschäftsführerin von Svea Kuschel + Kolleginnen aus München, gelingt es Beraterinnen in einer immer noch männlich geprägten Finanzwelt in der Regel besser, Vertrauen aufzubauen. „Es geht um den weiblichen Blick.“ Ähnliche Lebenserfahrungen und einhergehendes Verständnis für die relevanten Themen schaffen erfahrungsgemäß die besten Verbindungen.

Die Expertinnen berichteten zudem aus ihrem Beratungsalltag. Demnach möchten Frauen häufig zunächst das große Ganze verstehen und Anlageentscheidungen lieber auf einer vollständigen und nachvollziehbaren Basis treffen. Auch aus diesem Grund seien sie, wie Studien belegen, langfristig die erfolgreicheren Anlegerinnen.

Finanzberatung für Frauen ist definitiv kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, lautete am Ende die wichtige Erkenntnis des Round-Table, für den sich mehr als 30 Journalistinnen und Journalisten aus ganz Deutschland registriert haben. Dabei seien jedoch die Beratungsqualität und der Beratungsansatz entscheidend. „Es braucht eine Finanzplanung, nicht nur eine Finanzberatung“, fasste Moderatorin Connelly zusammen. Aspekte wie Vermögensaufbau, Absicherung, Ruhestandsplanung oder Vermögensübertragung sollten nie isoliert betrachtet werden, sondern immer individuell und vor allem ganzheitlich. „Angebote unter dem rosa Deckmantel der Finanzberatung helfen dabei nicht weiter“, kommentierte Lisa Hassenzahl.

Glücklicherweise würden immer mehr Frauen erkennen, dass Finanzplanung, die sich an den Lebenswirklichkeiten und -phasen der Frauen orientiert, der Schlüssel zum Erfolg beziehungsweise der finanziellen Unabhängigkeit ist. Denn Finanzplanung macht die eigene finanzielle Situation erlebbar, verhilft Frauen zu finanzieller Stärke und Unabhängigkeit und schafft so Selbstvertrauen in die eigenen Entscheidungen. Damit der Gender Action Gap künftig ein wenig kleiner wird.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Nach DIN gelten Rentner als abgesichert, wenn sie rund 80 Prozent ihres letzten Nettoerwerbseinkommens als Alterseinkünfte erhalten.

„Doch diese Rechnung greift bei Paaren zu kurz“, sagt Horst Schneider, CEO der AIR GmbH. „Hier muss vor allem dafür gesorgt werden, dass oft bestehende Unterschiede beim Gehalt und damit bei den Rentenansprüchen rechtzeitig ausgeglichen werden.“

Bei vielen Finanzberatungen werden die gesetzlichen Rentenansprüche von Ehepaaren einfach addiert und gedanklich gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt. „Dann wird nur geschaut, wie groß die bestehende Lücke ist und diese mit privater Altersvorsorge geschlossen“, so Schneider. Doch dabei wird regelmäßig vergessen, dass die gesetzlichen Ansprüche vermutlich deutlich unterschiedlich sind. Daher berücksichtigt AIR mit ihrem quantitativen Modell automatisch die individuellen Gegebenheiten beider Ehepartner und integriert Faktoren, die häufig übersehen werden, aber für eine gesicherte Altersversorgung entscheidend sind.

Je nachdem, ob eine Person selbständig gearbeitet hat, sich um die Kinder gekümmert oder ein paar Jahre Teilzeit gearbeitet hat: Schon klaffen die Ansprüche der gesetzlichen Rente auseinander. „Und es besteht die Gefahr, dass diese Lücke unverhältnismäßig groß wird, wenn die Person wegfällt, die einen höheren gesetzlichen Rentenanteil hatte“, sagt Schneider.

Besser ist es, durch eine passgenaue Berechnung zunächst für jede Person ein angemessenes Ruhestandseinkommen zu sichern. „Wenn ein Partner stirbt, fallen ja nicht fünfzig Prozent der Kosten weg“, sagt Schneider. „Miete oder Unterhaltskosten für eine Immobilie oder auch ein Auto bleiben zu 100 Prozent erhalten.“ Es muss deshalb im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung gewährleistet werden, dass die nachbleibende Person über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um diese Rentenlücke zu schließen.

Gerade für Ehepaare ist es entscheidend, zusätzlich zu den jeweils ermittelten Rentenanwartschaften auch einen Teil der Altersvorsorge in liquiden Assets aufzubauen. „So lassen sich dann Kosten ausgleichen, die über die 50 Prozent der Rentenversorgung hinausgehen. Damit ist die Lebensqualität des länger lebenden Partners im Alter abgesichert“, so Schneider. „Letztendlich ist es gerade bei Ehepartnern, die vom Ehegattensplitting profitieren, eine Art Ausgleich für die Gehaltsunterschiede.“ Die finanzielle Versorgung beider Parteien muss gewährleistet sein, unabhängig davon, welcher Partner zuerst verstirbt.

Über die AIR GmbH

Die AIR GmbH ist ein Fintech mit Sitz in Mannheim und wurde 2019 von Horst Schneider gegründet. AIR entwickelt Softwarelösungen für die Finanzdienstleistung mit passgenauen, ganzheitlichen und gleichzeitig standardisierten Anwendungen für das Privatkundengeschäft und für Verbraucher. Das „AIRboard“ generiert ein quantitatives Modell zur Erstellung eines „abstrakten individuellen Referenzportfolios“ mit dem Ziel der optimalen Organisation, Steuerung und Qualitätssicherung der holistischen Finanz- und Vermögensberatung.

Verantwortlich für den Inhalt:

AIR GmbH, Julius-Hatry-Str. 1, 68163 Mannheim, Tel: 0621 4908570, www.air-gmbh.com

Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass unser langjähriger Mitarbeiter PHILIP WENZEL zum 1.1.2024 eine neue Tätigkeit beginnt.

Nach fast fünf Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Philip Wenzel als Angestelltem Mitarbeiter innerhalb der SCALA Finanzgruppe, als Versicherungsmakler für die Unternehmen BSC & WORKSURANCE und auch als GESCHÄFTSFÜHRER in unserer BIOMEX GmbH, endet unsere aktive Zusammenarbeit zum Jahresende.

Philip Wenzel kann einen nächsten Karriereschritt machen und wird sich ab JANUAR voll auf eine verantwortliche Position als Angestellter für einen großen deutschen Pool-Dienstleister konzentrieren.

„Wir haben in der mehrjährigen Zusammenarbeit viele Erfolge innerhalb der SCALA feiern dürfen und blicken auf eine insgesamt sehr erfolgreiche Zeit sowie eine tolle gemeinsame Wegstrecke zurück. Und das mit einem weinenden Auge, ob des Weggangs und unserer künftig getrennten Wege, aber auch ganz klar mit einem lachenden Auge, wegen dem tollen Karrieresprung für Philip und unserer erfolgreichen Zeit,“ so Christian Schwalb, SCALA Finanzgruppe.

Verantwortlich für den Inhalt:  

SCALA & Cie. Holding GmbH, Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 09261-962860, Fax: 09261-9628611, www.scala-holding.com

Die Policen Direkt Maklergruppe verstärkt sich mit Robert Haydecker und intensiviert damit den eingeschlagenen Wachstumspfad bei der Akquisition von Maklerunternehmen und -beständen und macht somit einen weiteren Schritt beim Aufbau einer deutschlandweit aufgestellten, mittelständischen Maklergruppe.

Robert Haydecker weist eine vielseitige Erfahrung auf Versicherer- und Maklerseite auf. Nach seiner Ausbildung und anschließenden langjährigen Zeit im Außendienst bei der Allianz war er 20 Jahre bei der Aktiv Assekuranz als Firmenkundenberater und Geschäftsführer beschäftigt. Zuletzt war er als Trainer & Coach für die VEMA Akademie tätig und zugleich Hauptansprechpartner für VEMA Makler im Bereich der Unternehmensnachfolge.

„Wir sind sehr froh, dass wir mit Robert eine herausragende Persönlichkeit gewonnen haben, um mit unserer Maklergruppe weiter zu wachsen und neue Makler in die Gruppe aufzunehmen. Auch sein umfangreicher Erfahrungsschatz über den Maklermarkt und die Unternehmensnachfolge werden uns weitere Blickwinkel auf zukunftsweisende Entscheidungen geben und uns künftig noch dynamischer im Markt auftreten lassen“ erläutert Dr. Ernesto Knein, Geschäftsführer der Policen Direkt Maklergruppe.

„Die Strategie der Policen Direkt Maklergruppe finde ich beeindruckend: Der Kauf und die Integration von etablierten Versicherungsmaklern in die Maklergruppe, um gemeinsam mit Ihnen etwas Größeres aufzubauen und dabei keinen Einzelnen zu bevormunden. Jeder Makler der zur Gruppe kommt, kann sich mit seinen besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen einbringen und seinen Beitrag zum Ganzen leisten. Mit besonderen Karrieremodellen fördern wir die Mitarbeiter, um die einzelnen Unternehmen langfristig zu erhalten. Der wertschätzende Umgang miteinander legt die Basis für eine erfolgreiche Zukunft.“ führt Robert Haydecker aus.

Über die Policen Direkt Maklergruppe:

Die Policen Direkt Maklergruppe übernimmt etablierte Versicherungsmaklerunternehmen, die am bestehenden Standort erfolgreich und nachhaltig weitergeführt werden. Als unabhängiger Versicherungsmakler werden an deutschlandweit 12 Standorten über 20.000 Kunden des deutschen Mittelstands beraten. Die Maklergruppe hat Standorte in u.a. Frankfurt (Zentrale), Stuttgart, Augsburg, Aschaffenburg, Limburg, Düsseldorf, Bad Oeynhausen, Kaufbeuren, Pirna und Mühlheim am Main gehört schon heute zu den größten deutschen Versicherungsmaklergruppen, die sich zu 100% in privater Hand befinden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein.

Meldepflichtige sind u.a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler (wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln) und Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gem. § 34f bzw. § 34h GewO).

Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz. Die Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgeben werden. Hier geht es zur Registrierung: https://goaml.fiu.bund.de/WebRegistration/NewEntityCR

„Den AfW erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen von Vermittlerinnen und Vermittlern dazu. Dies hat uns bewogen, die wichtigsten Fragen in einem Fragen-Antwort-Katalog aufzugreifen und für die Betroffenen somit eine erste Handreichung für die Erfüllung ihrer Registrierungspflicht zu geben.“, erläutert Rechtsanwalt und Geschäftsführender Vorstand des AfW, Norman Wirth, das neue Serviceangebot des Verbandes, welches hier zu finden ist: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/infofaq-fuer-vermittler-zur-registrierungspflicht-nach-dem-geldwaeschegesetz-gwg-ueber-das-webportal-goaml/

Erstmals bietet der AfW Vermittlerinnen und Vermittlern auch Unterstützung durch einen KI-Chatbot. „Wir haben diesen Bot speziell auf die wichtigsten Fragen rund um die goAML-Registrierung trainiert. In das Training sind auch die vielen bereits an den AfW herangetragenen Fragen und Probleme eingeflossen. Vermittlerinnen und Vermittler können somit schnell Antworten auf ihre Fragen rund um die goAML-Registrierung erhalten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der KI-Chatbot ist ebenfalls auf der Services-Webseite des AfW erreichbar.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Transparenz der Ergebnisdarstellung bleibt häufig hinter Standards zurück / “Elite Report 2024”: 54 empfehlenswerte Institute in Deutschland (43), Österreich (7) sowie vier aus Schweiz und Liechtenstein bilden im deutschsprachigen Raum die Qualitätsgemeinschaft der Vermögensverwalter

Vielen Vermögensverwaltern mangelt es aus Sicht ihrer Kunden an ausreichender Wertschätzung für die zu betreuende Person und das Mandat. Diese schwerwiegende Kritik äußerten bei den jährlichen Recherchen des “Elite Reports” zahlreiche, vor allem ältere vermögende Privatanleger. Hinzu kommt als immerwährendes Ärgernis die häufig mangelnde Transparenz der meist wenig empathisch vorgetragenen Reportings. “Die Beurteilung der Betreuungsqualität hängt neben dem absoluten Ergebnis maßgeblich von den immer wieder als lästige Pflicht gehandhabten Reportings und der dem Kunden und seinen Betreuungsmandat entgegengebrachten Wertschätzung ab. Dafür bietet die seit zwei Jahrzehnten bewährte Qualitätsgemeinschaft der Elite im deutschsprachigen Raum eine wichtige Orientierungshilfe bei der Suche nach mehr Betreuungsqualität”, erklärt “Elite Report”-Chefredakteur Hans-Kaspar von Schönfels.

Rund 150 Reportings hat der “Elite Report”-Gutachter, der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wertpapieranlagen, Reinhard Vennekold, akribisch geprüft. Er empfiehlt Vermögenden, die gesetzlich vorgeschriebenen Reportings genau zu prüfen. So könnten Probleme in der Performance, im Risiko, in der Asset Allokation oder in der Kostenstruktur rechtzeitig erkannt und zeitnah entsprechend gegengesteuert werden.

Der “Elite Report” für 2024 erscheint im 21. Jahrgang

Insgesamt wurden dieses Mal 54 Vermögensverwalter als “empfehlenswert” eingestuft. Von anfänglich 367 Anbietern blieben nach einer ersten und zweiten Analyse noch 151 übrig. Nach Durchführung weiterer Prüfschritte wie der Beantwortung eines umfangreichen Fragebogens und diversen Leumundsbefragungen sowie dem Bilanz-Check reduzierte sich die Zahl auf 81. Die anschließende Auswertung von Beratungsberichten privater Anleger und Nachrecherchen reduzierte die Anzahl der Auszuzeichnenden noch einmal auf insgesamt 54 Anbieter.

Top Ten mit vielen großen Namen

Von den 54 empfehlenswerten Häusern sind 43 deutsche Adressen, sieben haben ihren Sitz in Österreich, vier in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Zum Segment “summa cum Laude” gehören 37 Vermögensverwalter mit 750 bis 800 Punkten. Die Auszeichnung “magna cum laude” erhalten acht Häuser mit 700 bis 749 Punkten, neun Anbieter zählen mit 650 bis 699 Punkten zu den “cum laude”-Anbietern. Die zehn besten Vermögensverwalter sind in diesem Jahr die DZ Privatbank S.A. (D/L), die Frankfurter Bankgesellschaft (D/CH), die Fürst Fugger Privatbank AG (D), die Hamburger Sparkasse (D), HRK Lunis AG (D), die LGT Bank (FL/CH), die Nord LB (D), Pictet & Cie Europe S.A. (D/CH), die Schelhammer Capital Bank Vermögensmanagement (A) sowie Werther und Ernst (D).

Verantwortlich für den Inhalt:

Elite Report Redaktion, Nigerstr. 4/II, 81675 München, Tel:+49 (0)89-470 36 48, www.elitereport.de

Focus Money setzt Plansecur beim Vertrauen auf den ersten Platz in seiner Branche

F.A.Z.-Institut zählt Plansecur zu Deutschlands besten Vermögensberatern

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur kann sich gleich über zwei aktuelle Auszeichnungen freuen. So setzte das Magazin Focus Money die Finanzberater in seiner aktuellen Studie “Höchstes Vertrauen 2023” auf den ersten Platz in ihrer Branche. Das F.A.Z.-Institut zählte Plansecur in einer anderen Studie beinahe zeitgleich zu “Deutschlands meist empfohlenen Vermögensberatern 2023”.

“Ich freue mich riesig, dass die Vertrauenskultur, die wir bei Plansecur seit jeher leben und die unsere Kunden so schätzen, in einer unabhängigen Untersuchung mit dem ersten Platz bestätigt wird”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser in Richtung Focus Money. An das Institut der renommierten Frankfurter Tageszeitung gerichtet ergänzt er: “Es ist zudem erfreulich, nicht nur über alle unsere Beratungsleistungen hinweg eine sehr gute Bewertung zu erhalten, sondern auch in Einzeldisziplinen wie der Kapitalanlage zu den Besten zu gehören.”

Sowohl Focus Money als auch F.A.Z.-Institut haben ihre Auswahl durch ein sog. Social-Listening-Verfahren getroffen. Hierzu wurden mehrere hundert Millionen Online-Quellen automatisch gesichtet und mittels Künstlicher Intelligenz (KI) analysiert. Bei der KI-Auswertung kamen Kriterien wie Kundenzufriedenheit, Qualität, Seriosität, Beratungsservice, Preis-Leistungs-Verhältnis und die Bereitschaft zur Weiterempfehlung zum Tragen. Dabei erreichte Plansecur beim F.A.Z.-Institut eine Zustimmung von über 90 Prozent und bei Focus sogar 100 Prozent. “Das ist zwar nur eine statistische Analyse von Online-Quellen, aber sie bestätigt doch einmal mehr unseren Vertrauens- und Qualitätsansatz”, freut sich Heiko Hauser.

Die beiden jüngsten Auszeichnungen stehen in einer ganzen Reihe von Topbewertungen, die Plansecur seit Jahren immer wieder erhält. Dazu gehören beispielsweise “Hohes Kundenwohl 2023”, ebenfalls vom F.A.Z.-Institut, vier Sterne beim Ranking der “besten Finanzvertriebe 2023” des Wirtschaftsmagazins Capital oder “Top 3” von Focus Money Ende letzten Jahres.

“Es ist die Beratung vor Ort mit der Unterstützung durch die Zentrale und die daraus resultierende Kundenzufriedenheit, auf die es letztendlich ankommt”, erklärt Wolfgang Stolz, Leiter Vertrieb bei Plansecur. Er ergänzt: “Langfristige Kundenbeziehungen statt kurzfristiger Gewinnmaximierung – Dieses Prinzip führt uns immer wieder zu hervorragenden Bewertungen.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

v.l.n.r. Jens Langguth – André Wreth – Christopher Leifeld – Dr. Frederick Steinke – Dr. Frank Ulbricht – Tim Groothedde – Michael Wedel – Marc Hinrichsen – Dirk Fischer – Jörg Schieferdecker – Thorsten Dorn – Christian Kiefer LL.M. – Frank Leitgeb – Thomas Brosche – Dietmar Diegel – Matthias Wiegel – Handan Isik – Christian Nuschele – Dirk Erfurth – Jörg Schmidt – Siegfried Isenberg – Thomas Lüer – Stefanie Baum – Jürgen Braatz – Martin Stenger – Wolfgang Hanssmann – Jörg Laubrinus – Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler – Susanne Scarpinati – Markus Krawczak – Oliver Lang – Christine Schönteich – Dr. Christian Bohner – Norman Wirth – Markus Kiener – Olaf Czinna – Tobias Eckl – Stefan Hammersen – Franziska Geusen – Martin Steinmeyer – Andreas Wanschka – Oliver Höflich – Dr. Carsten Brodesser – Malte Thies – Sascha Risse – Frank Rottenbacher – Klaus Liebig – Carsten Baukus – Eric Sauerborn – Rolf Schünemann – Ilonka Büttner – Alexander Leutfeld – Leon Mehic – Mark Mauermann – Andreas Grimm – Carsten Heinemann – Lars Kruse – Ena Berisha – Rocco Strauß – Stephanie Richter – Alexander Lehmann – Jürgen Kestler – Uwe Kremer – Dr. Philipp Kanschik – Kay Berg

Jubiläum in Berlin: Bereits zum 20. Mal brachte der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW Entscheider aus der Politik mit Entscheidern aus der Finanzdienstleistungsbranche zusammen. Auf der Agenda standen aktuelle und umstrittene Regulierungsvorhaben.

Rund 70 Fördermitglieder und Kooperationspartner des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung waren der Einladung nach Berlin gefolgt. Sie alle sind von den Regulierungsvorhaben aus Brüssel und Berlin betroffen. Die Branche beschäftigt sich aktuell vor allem wegen der EU-Kleinanlegerstrategie mit einem drohenden Provisionsverbot für Makler, mit den Vorschlägen der Fokusgruppe private Altersvorsorge für eine Reform der Riester-Rente und mit einer wichtigen Nachjustierung bei der betrieblichen Altersvorsorge.

„Unsere Fördermitglieder nutzen den Hauptstadtgipfel, um die Finanzexperten aus Regierung und Opposition mit der Realität aus ihrer Berufspraxis vertraut zu machen und mit konstruktiven Nachfragen für ihre Belange zu sensibilisieren“, sagt Frank Rottenbacher, AfW-Vorstand zum Konzept. In diesem Jahr stellten sich Mitglieder des Bundesfinanzausschuss von CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Fragen der Branche – die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD musste leider aufgrund einer kurzfristig angesetzten Sondersitzung des Finanzausschusses passen.

Neue Stellschrauben für die Private Altersvorsorge

Dr. Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, ordnete die konkreten Reform-Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge ein. “Die Reduzierung der Beitragsgarantie ist der Dreh- und Angelpunkt, ich habe große Hoffnung, dass das auch im Gesetz umgesetzt wird”, erklärte Brodesser. Ebenfalls für ziemlich gesichert hält er die vereinheitlichte Kinderzulage, eine vereinfachte technische Abwicklung der Zulagenbeantragung und den Verzicht auf einen staatlich kontrollierten Fonds für die Altersvorsorge.

Der CDU-Finanzpolitiker begrüßte, dass die Förderhöchstgrenzen von derzeit 2.100 Euro künftig an 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgerichtet werden sollen und damit automatisch mitwachsen würden. Die Union möchte darüber hinaus noch mehr: “Wir treten für eine lineare Förderung ein. Also für jeden Euro 50 Cent Zulage. Damit fände auch keine Fehlallokation im Altersvorsorgevermögen mehr statt”, erläuterte Brodesser. Denn Riester-Sparer, die sich einen Großteil der Förderung über die Steuergutschrift erstatten lassen, erhalten ihren Sonderausgabenabzug “gedankenfremd” aufs Konto überwiesen und nicht in ihr Sparprodukt.

Die von den Ampelparteien kolportierte Aussage, der zugehörige Referentenentwurf werde Anfang 2024 erstellt, datierte Brodesser auf das erste Halbjahr nächsten Jahres. “Das kann nach Aussage von Staatssekretär Toncar aber auch erst der 30. Juni sein. Das Gesetz muss bis Ende 2024 verabschiedet sein, denn es soll ab 1. Januar 2025 gelten”, so der Finanzexperte. Und Produktgeber und Vermittler bräuchten schließlich auch noch eine gewisse Zeit, um sich darauf vorzubereiten.

CDU-Kritik am Projekt Generationenkapital und der EU-Kleinanlegerstrategie

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kritisierte Brodesser unter anderem das von der FDP angeregte Projekt Generationenkapital, das als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet werden soll. “Über zehn Jahre werden so voraussichtlich 3 Milliarden Euro angespart. Angesichts von 360 Milliarden Euro Gesamtausgaben der Deutschen Rentenversicherung ist das nur ein Tröpfchen auf einen riesigen heißen Stein”, so Brodesser. Das Generationenkapital werde die Rente ab 2035 weder retten, noch wesentlich stabilisieren. Als weitere zu lösende Probleme nannte er das in der Praxis kaum genutzte Sozialpartnermodell und die Frage der Sozial- und Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Die CDU/CSU tritt zudem für ein Obligatorium in der bAV für Geringverdiener ein, der Beitrag soll dabei komplett vom Arbeitgeber übernommen werden.

Zur EU-Kleinanlegerstrategie vertrat Brodesser eine klare Position, die voll und ganz auf Linie des AfW liegt: “Ein Provisionsverbot für Makler machen wir nicht mit”. Die Kritik nach Vorstellung des Entwurfs im Mai sei so laut gewesen, dass die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness ihre Vorschläge abgemildert habe. “Das nun vorgesehene Provisionsverbot für Execution-Only sehen wir aber auch kritisch”, betonte Brodesser, denn beratungsfreie Plattformen werden in diesem Fall dann künftig nicht mehr existieren. Grüne: Staatsfonds wäre die bessere Lösung

Grüne: Staatsfonds wäre die bessere Lösung

Sascha Müller (Bündnis 90/Grüne) ebenfalls Mitglied im Finanzausschuss, unterstrich, dass die Grünen nach wie vor für die Stärkung der Honorarberatung eintreten und einen öffentlich verwalteten Staatsfonds mit Opt-Out-Möglichkeit für die private Altersvorsorge befürworten. Letzterer hatte indes bei den Experten der Fokusgruppe keine Mehrheit gefunden – zum Bedauern der grünen Partei. „Wir brauchen eine einfache, staatlich geförderte Vorsorge“, sagte Müller und plädierte dafür die Bürokratie der Regelungen abzubauen und die Altersvorsorge grundlegend neu aufzustellen.

Der grüne Finanzexperte befürwortete die Vorschläge für mehr Flexibilität in der Auszahlphase und eine Abkehr von der Pflicht zur Verrentung in bestimmten Fällen. Etwa, wenn ein Verbraucher das angesparte Kapital zur Tilgung eines Immobiliendarlehens oder für den altersgerechten Umbau seiner Immobilie nutzen möchte.

Mangelnde finanzielle Bildung sei ein wesentlicher Grund, warum nur 18 Prozent der deutsche Verbraucher am Kapitalmarkt investiert sind – im EU-Durchschnitt sind es immerhin 30 Prozent. „Finanzielle Verbraucherbildung sollte in allen Bundesländern, in allen Lehrplänen verankert werden. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir das mit der nationalen Finanzbildungsstrategie der Ampel ändern können“, so Müller.

Kleinanlegerstrategie noch in dieser Legislatur?

Zu den in der Branche umstrittenen Punkten aus der EU-Kleinanleger-Verordnung nahm der grüne Finanzexperte ebenfalls Stellung. Er begrüßte sowohl das Provisionsverbot für Execution-only-Abwicklungen als auch die höhere Transparenz für Versicherungsanlageprodukte. Allerdings sehe er auch die Notwendigkeit einer Nachschärfung bei der Regulierung von Social Media. „In einer Welt von Finfluencern muss klar erkennbar sein, welcher Anbieter für die inhaltliche Qualität verantwortlich ist“, so Müller.

Insgesamt gebe es derzeit auf EU-Ebene noch Widerstände, erläuterte Müller. So sei noch nicht klar, welche Mehrheiten sich im Parlament fänden und wie sich der Ministerrat positionieren werde. „Ich würde mir sehr wünschen, wenn wir es schaffen, das Kleinanlegerpaket im Rahmen dieser EU-Legislatur abzuschließen. Voraussetzung ist, dass wir Transparenz herstellen, qualitativ hochwertige Produkte anbieten und die finanzielle Bildung stärken. Nur so können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Kapitalmarkt gewinnen“, lautete sein Statement.

AfW sieht Handlungsbedarf in Brüssel

Beim Zeitplan ist der AfW anderer Meinung: „Angesichts der vielen berechtigten Einsprüche, nicht nur aus dem deutschen Markt, glauben wir nicht an eine Umsetzung der Kleinanlegerverordnung noch vor der Europawahl im Juni 2024“, betonte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Da es aber anders als in der deutschen Politik auf EU-Ebene keine Diskontinuität gibt, wird das Vorhaben in jedem Fall auf dem Tisch bleiben und wird notfalls nach der Wahl mit neuer EU-Kommission weiterverfolgt werden.

Wichtigster Einwand aus Sicht der deutschen Vermittelnden: „Wir befürchten aufgrund einer schwammigen Formulierung im Entwurf zur Unabhängigkeit ein faktisches Provisionsverbot für Makler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Passus gestrichen oder klarer gefasst wird“, präzisierte Rottenbacher. Ansonsten drohe eine jahrelange unklare Rechtslage, die erst im Nachgang durch Gerichtsurteile geklärt werden kann. Kein Zustand für eine Branche, die auf Transparenz und Vertrauen setzt.

Der 20. AfW-Hauptstadtgipfel fand als Präsenzveranstaltung im Berliner Hotel Palace statt. Rund 70 AfW-Fördermitglieder und Kooperationspartner waren vertreten und bereicherten die Diskussion mit direkten Erkenntnissen aus Ihrer Berufspraxis. Insgesamt gehören 95 Fördermitglieder und Kooperationspartner dem AfW an.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

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In einem Bereich, der lange Zeit von Männern dominiert wurde, setzen immer mehr Frauen ihre eigenen Maßstäbe und beweisen, dass sie nicht nur mithalten können, sondern oft sogar die Nase vorne haben. Doch wie kommt es, dass die so oft unterschätzten Frauen an der Börse häufig stärker sind?

 

“Bei Investitionen kann die weibliche Perspektive eine echte Bereicherung sein. Frauen diversifizieren ihr Portfolio stärker. Männer hingegen handeln häufiger und riskanter – und gestehen sich seltener Fehler ein”, sagt Dr. Carmen Mayer. Sie selbst ist durch den Börsenhandel zur Millionärin geworden und verrät in diesem Beitrag, welche 5 Dinge man sich bei Frauen an der Börse abschauen kann.

Frauen sind disziplinierter

Frauen sind es gewohnt, alle wichtigen Entscheidungen ihres Lebens sorgfältig und von langer Hand zu planen. Da wird nichts dem Zufall überlassen, stattdessen haben sie ein konkretes Ziel vor Augen, es werden Etappenziele definiert und der Weg dorthin zumindest grob skizziert. Genauso diszipliniert gehen Frauen bei der Planung ihrer finanziellen Zukunft vor. Statt in zufällig oder spontan gewählte Aktien zu investieren, verfolgen sie methodisch ihren sorgfältig gefassten Plan. Dadurch gelingt es ihnen häufig beeindruckend gut, ihre finanziellen Ressourcen effizient und gewinnbringend zu verwalten.

Frauen sind geduldiger

Frauen werden im Alltag häufig mit Situationen konfrontiert, bei denen sich Geduld auszahlt. Viele von ihnen haben diese Tugend dadurch in ihr typisches Verhaltensmuster integriert. An der Börse kann sich das buchstäblich bezahlt machen. Vor allem die langfristigen Wachstumspotenziale des Marktes werden durch eine abwartende Anlagestrategie voll ausgenutzt, und Zinseszins-Effekte können ergiebig zum Tragen kommen. Eine eher sprunghafte Strategie hingegen geht meist auch mit einem größeren Risiko einher. Geduld ist an der Börse also häufig vorteilhaft.

Frauen sind bescheidener

Männer zeigen in Gesellschaft gerne, was sie haben. Das trifft auch auf Aktien zu. Je spektakulärer die neueste Errungenschaft, desto mehr Gesprächsstoff wird sie liefern. Deshalb lassen sich Männer häufig zu riskanten Käufen hinreißen, die nicht selten mit empfindlichen Verlusten einhergehen. Frauen hingegen haben in der Regel ein weniger ausgeprägtes Ego. Es liegt ihnen nicht, mit riskanten Anlagestrategien zu prahlen, was sie so manches Mal vor unüberlegten Käufen abhält. Ihr Fokus liegt viel stärker auf einer langfristigen Performance und der Qualität ihrer Investition.

Frauen analysieren mehr

Für die Auswahl der Unternehmen, in die Frauen investieren, nehmen sie sich häufig deutlich länger Zeit als Männer. Diese verbringen sie mit einer genauen Analyse, wie sich die Aktien ihres Favoriten langfristig entwickelt haben. In Kombination mit dem Hang, in bewährte Großunternehmen zu investieren, entstehen oft bemerkenswert solide und rentable Anlagen. Männer hingegen konzentrieren sich eher auf die jüngste Vergangenheit, wenn es um die Beurteilung von Aktien geht. Dadurch entsteht mitunter ein verzerrter Blick auf die Gesamtsituation, der zum Verhängnis werden kann.

Frauen sind flexibler

So sorgfältig, wie Frauen ihre Aktien auswählen, so entschieden stoßen sie sie auch wieder ab, wenn die Zeit gekommen ist. Im Gegensatz zu Männern, die häufig zu lange hoffen, dass ihre Anlagestrategie doch noch aufgeht, schrecken Frauen in der Regel nicht davor zurück, sich von ihren Aktien zu trennen. Dabei gehen sie höchst rational vor: Sobald eine Investition nicht mehr die gewünschten Ergebnisse liefert, wird sie aussortiert. Trügerische Gefühle wie Hoffnung lassen Frauen dabei außen vor.

Über Carmen Mayer:

Nach ihrer Karriere als promovierte Biochemikerin entschied sich Dr. Carmen Mayer für die Aktien- und Börsenbranche. In kürzester Zeit entstand ein hochprofitables Geschäft, ohne zuvor am Aktienmarkt aktiv gewesen zu sein. Heute hat es sich Dr. Carmen Mayer zur Aufgabe gemacht, ihre Erfahrungen und ihre Strategien mit einer Vielzahl an Menschen zu teilen.

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Dr. Mayer Consulting GmbH, Weihenstephaner Str. 12, 81673 München, Tel: +49 1522 1755466, www.dr-carmen-mayer.de

Bei Versicherungs-Apps ist gute Beratung Fehlanzeige: Auf dieses Fazit lässt sich der Test der Stiftung Warentest bringen, betont der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Die Tester beurteilten die als Online-Versicherungsmakler registrierten Angebote nur als „mittelmäßig“ und monierten Beratungsmängel beim Versicherungsabschluss. Fünf Apps von führenden Online-Vermittlern, darunter auch der Marktführer Check24, wurden untersucht.

„Wir vom BVK sagten schon immer, dass guter Versicherungsvertrieb die persönliche Beratung braucht“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler bringen in dieser Hinsicht alles mit, was sich Versicherungskunden wünschen: Das persönliche Gespräch, das durch Qualifikation, Kompetenz und Fairness glänzt und vom Dialog lebt. Hier kann kein noch so ausgeklügelter Algorithmus und Chatbot mithalten. Die im Nanobereich rangierenden Beschwerdequoten beim Versicherungsombudsmann zeigen das Jahr für Jahr eindrücklich.“

Im Hinblick auf die erfolgreiche Klage des BVK gegen das Internetvergleichsportal Check 24 wegen Verletzung von elementaren Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsmaklers vor ein paar Jahren sieht sich der Verband durch das Testergebnis bestätigt.

„Schon damals monierten wir, dass das Unternehmen gegen elementare gesetzliche Pflichten nach § 61 VVG verstößt und ließen das erfolgreich gerichtlich überprüfen“, so BVK-Präsident Heinz. „Die Folge war, dass Check24 seine Geschäftspraktiken ändern und seine Website-Besucher umfassender und transparenter beraten musste. Das Testurteil besagt nun, dass hier noch sehr viel Luft nach oben ist.“

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de