Die BaFin hat vor kurzem ihr Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ um Äußerungen zu sogenannten Finfluencern ergänzt.

Diese haben insbesondere in Social-Media-Foren von Vermittlern vereinzelt für Kritik gesorgt, da die BaFin sie nicht unter den Erlaubnisvorbehalt einer Anlageberatung stellt. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung weist darauf hin, dass die BaFin als Exekutivorgan bestehende Gesetze umsetzt. Entscheidend sind daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst.

„Die vereinzelt geäußerte Kritik an der Einschätzung der BaFin ist emotional gesehen nachvollziehbar. Sie verkennt jedoch eines: Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform.“

Der AfW setzt sich bereits seit längerem intensiv in Berlin und Brüssel dafür ein, dass unqualifizierte Ratschläge und Empfehlungen durch nicht fachkundige Personen im Interesse der Verbraucher und der qualifizierten Fachleute eingedämmt werden. Denn mehr als die Hälfte der Anlegerinnen und Anleger aus den Generationen Y und Z bewerten soziale Medien als verlässliche Informationsquelle für Finanzthemen. 60 Prozent betrachten sie laut einer BaFin-Studie aus dem letzten Jahr sogar als gute Alternative zur professionellen Beratung. „Wir haben also ganz dringenden Handlungsbedarf. Aber: Das Thema ist platziert, und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber.“, so Wirth weiter. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liegt es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. Der AfW wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem jüngsten Merkblatt erläutert, dass sogenannte Finfluencer nicht als Anlageberater einzustufen sind.

Diese Einschätzung sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisch. Die Einschätzung basiert laut BaFin darauf, dass Finfluencer keine individuellen Empfehlungen aussprechen und keinen direkten Kontakt zu ihren Followern pflegen. Demnach unterliegen sie nicht den strengen Regularien, die für Anlageberater gelten.

„Diese Interpretation der BaFin greift jedoch zu kurz und verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger“, erwidert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2024 zeigt, dass viele Menschen im Alter von 18 bis 45 Jahren soziale Medien als primäre Informationsquelle für Finanzentscheidungen nutzen. Finfluencer spielen dabei eine zentrale Rolle und beeinflussen maßgeblich die Investitionsentscheidungen dieser Altersgruppe.

„Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle. Die BaFin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen”, sagt Heinz.

Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entsteht eine regulatorische Lücke, die potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger haben kann. Ohne angemessene Aufsicht besteht das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können. Der BVK setzt sich satzungsgemäß dafür ein, den Berufsstand von ungeeigneten Personen freizuhalten.

Auch das EU-Parlament plant im Rahmen der Retail Investement Strategy (RIS) eine Definition und stärkere Regulierung von Finfluencern. Sie sollten im Sinne des Verbraucherschutzes einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Anleger in sozialen Medien verlässliche und fundierte Informationen erhalten und vor potenziellen Fehlentscheidungen geschützt werden.

Der BVK wird sich im Sinne des Verbraucherschutzes dafür einsetzen, dass Verbraucher auch im virtuellen Bereich geschützt werden und das von der EU geforderte „equal level playing field“ auch für Finfluencer gilt.

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Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. gratuliert der CDU/CSU zum Wahlsieg und begrüßt, dass die neue Bundesregierung von einer CDU/CSU-geführten Koalition angeführt wird, die sich laut Wahlprogramm und den Aussagen ihrer Finanzexperten für eine Reform der privaten Altersvorsorge einsetzt.

In diesem Zusammenhang regt der AfW an, dass sich die künftige Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Reform an den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge aus dem Jahr 2023 zu orientieren. Diese wurde zwar von der Vorgängerregierung ins Leben gerufen, ihre Ergebnisse sind jedoch weiterhin relevant: eine Reform der Riester-Rente, eine förderfähige, kapitalmarktorientierte private Altersvorsorge ohne Garantievorgaben und die Ablehnung eines Staatfonds.

Der Verband spricht sich zudem für eine Reform der gesetzlichen Rente aus, die durch eine beginnende Beteiligung am Kapitalmarkt zukunftsfähiger gestaltet werden könnte.

„Ich hoffe, dass die CDU das Finanzministerium nicht erneut an einen Koalitionspartner abtritt. Die Erfahrungen der letzten beiden Kanzlerparteien haben gezeigt, dass eine Abgabe dieses zentralen Ministeriums an den Koalitionspartner mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden war“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Gerade wenn die CDU nun zügig notwendige Veränderungen umsetzen möchte, ist es entscheidend, das Finanzministerium in eigener Hand zu behalten.“

Das Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag bedauert der AfW ausdrücklich. Die Freien Demokraten waren stets ein kompetenter Gesprächspartner in allen Fragen, die uns als AfW in den letzten Jahren intensiv beschäftigt haben. “Diese Kompetenz werden wir vermissen”, so Rottenbacher.

Der AfW begrüßt zudem die hohe Wahlbeteiligung, kritisiert jedoch, dass zahlreiche im Ausland lebende und arbeitende deutsche Staatsbürger aufgrund organisatorischer Engpässe nicht an der Bundestagswahl teilnehmen konnten. Der Verband fordert eine längere Frist und verbesserte Verfahren, um auch diesen Wählerinnen und Wählern ihr Wahlrecht uneingeschränkt zu ermöglichen.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

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Servicebarometer Assekuranz 2025: Nachkontaktbefragung zur Servicequalität

Mehr als die Hälfte (54%) der Privatkunden sind nach einem Servicekontakt mit ihrem Versicherungsvertreter besonders weiterempfehlungsbereit (Promotoren). Damit erreichen die Versicherungsvertreter den höchsten NPS von 37 für ihren Kundenservice. Auch die Mitarbeiter von Versicherungsbüros werden mit einem NPS von 34 für ihre Kundenorientierung gelobt. Ein Servicekontakt zur Zentrale eines Versicherers erreicht nur einen NPS von 16 und selbst Bankberater (19) und Versicherungsmakler (14) können nicht das Niveau von Vertretern halten. Lediglich Vergleichsportale werden mit einem NPS von 36 ähnlich gut im Servicekontakt erlebt wie Agenturen. Auch ein digitaler Servicekontakt zu einer Gesellschaft erhält mit einem NPS von 25 gehobene Kundenbeurteilung.

Bei der konkreten Beurteilung der Service- und Beratungsqualität werden ebenso Vertreter und ihre Versicherungsbüromitarbeiter sowie Versicherungsmakler besser als andere Kontaktwege beurteilt. Hierbei erreichen Vergleichsportale nur eine durchschnittliche und der Kontakt zur Zentrale oder über einen digitalen Servicebereich eine unterdurchschnittliche Beurteilung. Besonders häufig werden diese Gesellschaften hinsichtlich der Service- und Beratungsqualität von ihren Kunden erwähnt (alphabetische Reihenfolg): AXA, DEVK, Die Bayerische, Itzehoer, LVM, SDK, SIGNAL IDUNA, R+V Versicherung, SV SparkassenVersicherung und Württembergische.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Servicebarometer Assekuranz 2025“ mit 7.051 untersuchten Servicekontakten. In der repräsentativen Online-Befragung unter privaten Versicherungskunden wurden acht unterschiedliche Servicekontakte der letzten sechs Monaten im Erhebungszeitraum von Oktober bis November 2024 betrachtet.

Beratungskompetenz bei Vertragsanpassungen und -abschlüssen wird sichtbar

Beim Beratungsprozess erzielen Versicherungsanbieter den höchsten NPS von 37 für eine Vertragsanpassung und einen von 36 für einen Abschuss. Auch die Servicekontakte zu Schadenregulierungen erreichen einen NPS von 31 und Leistungsregulierungen einen von 26. Nur die eher kritischen Servicekontakte Kündigungen (6) sowie Reklamationen und Beschwerden (-3) führen häufiger zu Kundenenttäuschungen. „Der Versicherungsbranche kann damit insgesamt eine hohe Kompetenz bei der Versicherungsberatung attestiert werden. Und im Moment der Wahrheit – bei Regulierungen – hält sie ihre Versprechen“, interpretiert Dr. Oliver Gaedeke, Gründer und Geschäftsführer von Sirius Campus, die Ergebnisse.

Die meisten Servicekontakte von Versicherungskunden finden zu Kfz-Versicherungen (23%), privaten Krankenzusatzversicherungen (11%) und Wohngebäudeversicherungen (10%) statt. Auch bedingt durch geringere Marktdurchdringungen sind Servicekontakte zu privaten Pflegeversicherungen (4%), Krankenvollversicherungen (5%), Rechtsschutzversicherungen (6%) und Berufsunfähigkeitsversicherungen (6%) seltener.

Begeisterungsfähigkeit ist auch eine Mentalitätssache

Versicherungskunden unterscheiden sich erheblich, wenn sie auf die berühmte NPS-Frage zur Weiterempfehlungsbereitschaft auf einer Skala von sehr unwahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich antworten sollen. Jüngere Kunden vergeben mit einem NPS von 21 deutlich kritischere Beurteilungen als Ältere mit 33. Noch größer sind die Unterschiede, wenn die Heuristiken und der Stil beachtete wird, wie sich Kunden bei ihren Versicherungsangelegenheiten verhalten. Über die Marktsegmentierung der Select Typen vergeben Partner, sehr absicherungs- und serviceorientierte Kunden, den höchsten NPS von 58. Die verhandlungsstarken und innovationsorientierten Optimierer liegen mit einem NPS von 34 noch über dem Durchschnitt aller Servicekontakte (26). Die unsicheren und schnell überforderten Vorsichtigen (11) sowie die sparwütigen und onlineaffinen Eigenständigen (16) sind weitaus reservierter bei ihrer Antwort auf die NPS-Frage. „Nachkontaktbefragungen sind eine Voraussetzung, um ein professionelles Servicemanagement zu realisieren. Die Nutzung passender externer Benchmarks ist dabei sehr wichtig, um Investition in Serviceverbesserungen richtig und wirksam zu platzieren. Deswegen ist nur eine faktenbasierte Messung auf der Ebene konkreter Serviceerlebnisse sinnvoll,“ gibt Dr. Oliver Gaedeke zu bedenken.

Am 5. März 2025 veranstaltet Sirius Campus eine Online-Konferenz zum Servicebarometer, in dem die über 70 konkreten Serviceerlebnisse über die fünf Erlebnisfelder Kommunikation, Prozess, Beziehung, Unterstützung und Führung. Dabei werden die Wirkung der konkreten Serviceerlebnisse auf den NPS und die Kundenbindung als Service-Level-Analysen vorgestellt. Interessierte Servicemanager von Versicherungsanbietern können sich kostenfrei hier anmelden. Weitere Fragen beantwortet Dr. Oliver Gaedeke (oliver.gaedeke@siriuscampus.de, 0152 38 24 66 40).

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

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Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Angesichts eines wirtschaftsfreundlichen Wahlergebnisses fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zügige Sondierungsverhandlungen des Wahlgewinners CDU/CSU und hat dafür eigene Forderungen formuliert. https://www.bvk.de/themen/publikation/position/forderungen-des-bvk-fur-koalitionsverhandlungen.851/

„Wir gratulieren zunächst Friedrich Merz und freuen uns auf eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schnelle Koalitionsverhandlungen insbesondere mit der SPD sind jetzt dringend geboten. Schließlich haben wir in Deutschland einen Reformstau auf vielen politischen Gebieten und die Wirtschaft muss schnell neu belebt werden. Absolut notwendig ist eine zeitnahe Reform der privaten Altersvorsorge. Für die Agenda der neuen Bundesregierung haben wir aus Sicht der Vermittler einen Forderungskatalog mit zehn Punkten entwickelt.“

So fordert der BVK eine stärkere Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und insbesondere der Riester-Rente, indem diese erweitert, entbürokratisiert und renditeorientierter gestaltet wird. Der Verband verlangt zudem von der neuen Bundesregierung ein definitives Bekenntnis zum Vergütungssystem auf Provisionsbasis sowie eine Anerkennung der sozialpolitischen Bedeutung des Berufsstands der Versicherungsvermittler. Außerdem sollen Bürokratie und Berichtspflichten abgebaut werden, wozu auch eine Absage der Übertragung der Vermittleraufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehört.

„Die neue Bundesregierung soll auch den Erhalt des bewährten Dualen Gesundheitssystems garantieren“, sagt BVK-Präsident Heinz, „und außerdem die Expertise unseres Berufsstands dafür nutzen, wenn sie ein System der Altersvorsorgepflicht für Selbständige beschließt. In diesem Kontext sollte die neue Bundesregierung für eine Klarstellung über die Tätigkeit von Finfluencern sorgen, um vor allem junge Vorsorgesparer wirksamer zu schützen.“

Der BVK besteht außerdem darauf, dass auch in der neuen Legislaturperiode kein Vertrieb ohne Beratung etabliert werden darf. Ferner ermuntert der Verband die Bundesregierung dazu, das Megathema Nachhaltigkeit unbürokratisch weiterzuentwickeln und den Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz mit Augenmaß zu begegnen.

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Der AfW hat an seine Mitglieder eine detaillierte Analyse der Wahlprogramme der Parteien verschickt, die die Chance haben, in den Bundestag gewählt zu werden.

H I E R  finden Sie diese Analyse der jeweiligen Aussagen der Parteien zu den Themen Rente und Altersvorsorge in den Wahlprogrammen von CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne, LINKE, FDP und BSW.

Dies folgt auf eine Reihe von Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien, die die nächste Bundesregierung bilden könnten. Nach derzeitigem Stand könnten dies CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen, SPD und FDP sein, da die Union als wahrscheinlicher Wahlsieger eine Koalition mit der AfD, den Linken und dem BSW ausschließt. Informationen zu den Interviews finden Sie hier:

Union CDU/CSU

SPD

Bündnis 90 / Die Grünen

FDP

“Wir fordern die kommende Bundesregierung auf, die dringend notwendigen Reformen aller drei Säulen der Altersvorsorge deutlich realistischer und reformfreudiger anzugehen, als es die Wahlprogramme erkennen lassen. Nur mit starren Haltelinien und Rentenerhöhungen wird sich die erste Säule zu einem Desaster für die kommenden Generationen entwickeln. Follow the science! Wir setzen auf Bürokratieabbau, die Reform bestehender Strukturen und eine Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe Altersvorsorge – also unter anderem die Hinwendung der Altersvorsorge auch zu den Kapitalmärkten.“, äußert der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

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Entgegen allen Unkenrufen genießt ein gesetzlich krankenversicherter Patient im globalen Vergleich bereits eine hochwertige Absicherung, bei der es nicht nur um das reine Überleben geht.

Natürlich bietet die moderne Medizin einen bunten Strauß an Leistungen, deren Kosten selbst übernommen werden müssen, wer diese in Anspruch nehmen möchte. Krankenzusatzversicherungen können dabei helfen, diese Kosten aufzufangen. So ist bestmögliche Versorgung auch für den Normalbürger finanzierbar. Für den Fall längerer Krankschreibung leistet die GKV bekanntlich Krankengeld. Zum gewohnten Nettoeinkommen tut sich hier jedoch eine Lücke auf, die mehrere hundert Euro betragen kann und damit wohl für die meisten Bürger allmonatlich schmerzlich zu spüren sein wird – wenn man kein Krankentagegeld abgeschlossen hat.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbietern in den Bereichen der Krankenzusatzversicherung. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Zahnzusatz

Barmenia (18,42 % der Nennungen)

Allianz (15,45 %)

Concordia (10,53 %)

Stationäre Zusatz

Barmenia (20,29 %)

ARAG (14,65 %)

Allianz (12,40 %)

Ambulante Zusatz

Barmenia (19,85 %)

Allianz (11,34 %)

ARAG (9,54 %)

Krankentagegeld

Barmenia (18,71 %)

Hallesche (11,85 %)

AXA (8,11 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen knapp 4.800 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 32.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Genossenschaft macht stark!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

Die Auswertungen der Umfragen können per E-Mail unter eva.malcher[at]vema-eg.de angefordert werden.

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Mit Open Banking und Open Finance entwickelt sich die bislang geschlossene Finanzwelt zu einem offenen Ökosystem – Das wiederum soll Innovationen im Finanzmarkt fördern und den Kunden stärker in den Mittelpunkt stellen – Wie Anleger diese Entwicklung für sich nutzen können 

Die fortschreitende Digitalisierung hat in den vergangenen Jahren so gut wie alle Sektoren verändert – auch die Finanzbranche. Der erste Schritt erfolgte unter dem Begriff des Open Banking. Dabei ging es vor allem darum, den Zahlungsverkehr zu flexibilisieren.

Und das wiederum war die Grundlage, auf der sich Online- und mobile Banking, Direktbanken und neue Zahlungsanbieter wie Paypal oder Google Pay entwickeln konnten. Für Bankkunden eine unter dem Strich sehr positive und erfreuliche Entwicklung. „Sie profieren davon beispielsweise in Form von deutlich gesunkenen Gebühren im gesamten Bereich des Zahlungsverkehrs und durch eine deutlich beschleunigte Ausführung von Zahlungsaufträgen“, erläutert Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Doch die Entwicklung, in der sich die bislang eher geschlossene Finanzwelt unaufhaltsam zu einem offenen, kundenzentrierten Ökosystem entwickelt, ist damit noch nicht vorbei. Denn mit Open Finance geht es nun noch einen Schritt weiter: Durch entsprechende Schnittstellen wird es künftig auch möglich sein, sämtliche Daten der Finanzindustrie über den reinen Zahlungsverkehr hinaus wie Depotdaten oder Daten zu Versicherungen auszutauschen, wie es die Wertpapieraufsicht BaFin beschreibt. Zwar wurde die entsprechende EU-Richtlinie, die Financial Data Access Regulation (FIDA), zuletzt gestoppt, da es laut Medienberichten Widerstand aus der Banken- und Versicherungsbranche gegeben haben soll. Dennoch bleibt Open Finance weiter auf der Agenda der EU-Kommission.

Open Finance: Erstmals Überblick über die gesamten Finanzen

„Das ist begrüßenswert“, urteilt Tilmes. „Denn durch die Öffnung des Finanzsystems entsteht mehr Wettbewerb in der Finanzindustrie, was wiederum die Innovationstätigkeit fördern dürfte.“ Und damit könnten, wie es beispielsweise die BaFin erwartet, neue und möglicherweise bessere Produkte, die stärker auf den persönlichen Bedarf der Kundinnen und Kunden zugeschnitten sind, auf den Markt kommen. Gleichzeitig soll sich damit der Zugang zu Finanzprodukten für alle Kundengruppen verbessern, und es sind sogar Kostensenkungen auf Seiten der Finanzindustrie denkbar, die an die Kunden weitergegeben werden könnten.

Aber die Vorteile für die Kunden gehen noch darüber hinaus. „Schließlich bietet Open Finance jedem künftig die Möglichkeit, sich auf einfache Art und Weise einen umfassenden kompletten Überblick über die eigene finanzielle Situation zu verschaffen“, so Tilmes. Das kann beispielsweise so aussehen: Man kann künftig über eine einzige Plattform oder eine einzelne mobile App Überblick über alle seine Konten, die man bei verschiedenen Banken oder sonstigen Finanzinstituten hat, bekommen und verwalten. „Insgesamt haben Kunden so mehr Auswahl, mehr Transparenz und eine bessere Kontrolle über ihre eigenen Finanzdaten und Finanzdienstleistungen, die sie in Anspruch genommen haben“, folgert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist.

Damit wird der Austausch von Finanzdaten einfacher und kundengerechter, womit der Wettbewerbsvorteil von Anbietern entfällt, die Kundendaten horten. Vor allem Banken und Sparkassen müssen sich auf diese schöne neue Finanzwelt einstellen. „Dabei könnten aber gerade qualitativ hochwertige und ganzheitliche Berater davon profitieren, da diese sich die notwendigen Daten für eine zielgerichtete Beratung mit dem Einverständnis des Kunden nun einfacher beschaffen, um ihre Mandanten vollumfänglich beraten zu können“, folgert Tilmes weiter.

Open Finance bietet gute Grundlage für eine professionelle Finanzplanung

Das gilt beispielsweise für CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, also die vom FPSB zertifizierten Finanzplaner, die über die anerkannt beste Ausbildung im Finanzbereich verfügen. „Sie haben – im Gegensatz zu sonstigen Anlage- und Finanzberatern – nicht den verkürzten Blick auf die reine Geldanlage, sondern vielmehr auf die gesamte finanzielle Situation des Kunden“, erklärt Tilmes. Eine solche ganzheitliche Beratung, die zudem auf die individuelle Situation des Kunden zugeschnitten ist, hat erhebliche Vorteile, da es keine Beratung von der Stange ist, sondern der Kunde im Mittelpunkt steht und objektiv beraten wird. „Dazu kommt, dass die CFP®-Professionals zu einer laufenden Weiterbildung und vor allem auch den Standesregeln des Verbandes verpflichtet sind“, erklärt Tilmes weiter. „Damit ist aus Kundensicht sichergestellt, dass sie auch tatsächlich objektiv beraten werden und ihre Bedürfnisse klar im Mittelpunkt stehen.“

Zusammen mit Open Finance bietet das Kunden die Chance, sich um eine Finanzplanung zu kümmern. Denn ein offenes Finanzsystem, in dem der Austausch sämtlicher Daten möglich ist, sofern der Kunde das wünscht, bietet eine klar verbesserte Grundlage, um die für seine spezifischen Anforderungen besten Lösungsvorschläge für seine eigene finanzielle Vorsorge zu bekommen. „Und das wiederum verbessert die Fähigkeit des Finanzplaners, dem Kunden eine durchdachte und maßgeschneiderte Finanzplanung zu bieten“, so Tilmes. „Zum Wohle des Kunden, weil Finanzplanung schließlich Lebensplanung ist.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Es ist wieder soweit: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) startet seine alle zwei Jahre wiederkehrende Umfrage zur Erfassung von Strukturdaten der selbständigen Versicherungsvermittler.

Mit den Ergebnissen der BVK-Strukturanalyse wird Transparenz über die Umsatz- und Kostenaspekte und deren Verlauf geschaffen. Mit tausenden Teilnehmern bildete sie in der Vergangenheit die größte Untersuchung dieser Art in der Vermittlerbranche.

Voraussetzung für eine weitreichende Aussagekraft der BVK-Strukturanalyse ist eine hohe Teilnehmerzahl. Deshalb ruft der führende Vermittlerverband Deutschlands alle Vermittler auf, an der BVK-Strukturanalyse unter dem unten angegeben Link online teilzunehmen. Alle Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung anonym erhoben und verhindern Rückschlüsse auf einzelne Vermittlerbetriebe oder Personen. Eine Teilnahme ist bis zum 31. März 2025 möglich.

„Mit den gewonnenen Daten und ihrer Auswertung erhalten wir gute Argumente für unsere Interessenvertretung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn die Daten unserer Strukturanalyse spiegeln ein umfassendes betriebswirtschaftliches Stimmungsbild der Vermittlerbetriebe und damit der Branche wider. Daher ermuntere ich alle meine Kolleginnen und Kollegen den Online-Fragebogen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn die Studie erneut eine große Beachtung findet.“

Die Auswertung der gesammelten Daten erfolgt in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund. Die BVK-Strukturanalyse wird im Anschluss vom  VersicherungsJournal verlegt.

Zur BVK-Strukturanalyse

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Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser: “Deutschland benötigt einen Konsens aller beteiligten Parteien bei generationen-übergreifenden Themen wie Rente, Kranken- und Pflegeversicherung. Langfristig verlässliche Rahmenbedingungen sind die beste Basis, damit Bürgerinnen und Bürger privat vorsorgen können.”

“Deutschland benötigt einen Konsens aller beteiligten Parteien, sich bei generationenübergreifenden Themen wie Rente, Kranken- und Pflegeversicherung über die jeweilige Legislaturperiode hinaus auf eine langfristig verlässliche Gesetzgebung zu verständigen”, mahnt Heiko Hauser, Geschäftsführer der konzernunabhängigen Finanzberatungsgruppe Plansecur. Er erklärt: “Die Politik fällt heute Entscheidungen etwa zur Rente, von denen viele Menschen erst in einigen Jahrzehnten betroffen sein werden, wenn die heutigen Politiker längst nicht mehr in der Verantwortung stehen. Diese Entscheidungen gilt es so verantwortungsvoll zu treffen, dass sie auch Jahrzehnte später noch Bestand haben.”

Der Plansecur-Geschäftsführer zieht einen Vergleich: “Unsere Kundinnen und Kunden erwarten zu Recht von unseren Beraterinnen und Beratern eine finanzielle Langfristplanung, die ihnen bis ans Lebensende ein gutes Auskommen und eine gute Versorgung im Krankheits- und Pflegefall bietet. Solide gesetzliche Rahmenbedingungen, auf die langfristig Verlass ist, stellen eine wesentliche Grundlage hierfür dar.”

In Ergänzung zur umlagefinanzierten Basisvorsorge ist noch stärker auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung zu setzen.

Mit Blick auf die Rentenversicherung hält Heiko Hauser perspektivisch eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung aufgrund des demografischen Faktors für unumgänglich. Er erklärt: “Mit dem in der Rentenreform II vorgeschlagenen Generationenkapital ist die Scholz-Regierung zwar nur einen kleinen und eher symbolischen Schritt in die richtige Richtung gegangen, aber das Konzept der Altersvorsorgedepots stellt zumindest einen etwas größeren Schritt dar. Die nachfolgende Regierung wird hoffentlich die Gesetzentwürfe optimieren, die Balance der Lastverteilung zwischen den Generationen gerechter justieren und sie von unnötigem bürokratischem Ballast befreien, aber sie sollte diesen richtigen Weg nicht verlassen.”

Entlastung bei der privaten Altersvorsorge

Angesichts der Haushaltslage und der Situation bei der gesetzlichen Rentenversicherung sollte die neue Regierung vor allem Bürgerinnen und Bürger entlasten, die zusätzliche private Vorsorge für ihr Alter treffen wollen. “Ohne eigene ergänzende Altersvorsorge ist es kaum möglich, den gewohnten Lebensstandard nach der Berufszeit aufrecht zu erhalten”, sagt Heiko Hauser, “daher ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Form der Selbstabsicherung etwa mit Steuererleichterungen fördert.”

Langfristige Grundlage für Kranken- und Pflegeversicherung

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung müsse die Politik ebenfalls über Legislaturperioden hinausgehende Rahmenbedingungen schaffen, fordert Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser. Er erklärt: “Die Grenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sind heute schon sichtbar. Angesichts des demografischen Faktors werden die finanziellen Spielräume auf diesem Gebiet noch enger werden. Daher sollte der Gesetzgeber eine langfristig verlässliche Grundlage schaffen, auf der sich Bürgerinnen und Bürger zusätzlich selbst mit ihrem privaten Geld für den Krankheits- und Pflegefall absichern können.”

Er verstehe zwar, dass jede neue Regierung ihre eigenen politischen Akzente setzen wolle, sagt Heiko Hauser, “das entspricht dem Wesen der Demokratie.” Gleichzeitig müsse es aber gelingen, auf Politikfeldern mit langfristig unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger ein gesetzliches Fundament zu schaffen, das über Jahrzehnte hinweg Verlässlichkeit biete. Der Plansecur-Geschäftsführer erklärt: “Wer heute ins Berufsleben einsteigt, ist gut beraten, so früh wie möglich mit einer zusätzlichen privaten Alters- und Pflegevorsorge zu beginnen. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Kontinuität, die gewährleistet, dass sich die privaten Anstrengungen nach 40 oder 50 Jahren im wortwörtlichen Sinne auch tatsächlich auszahlen.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung, die großen Wert auf ethische Grundsätze und jahrzehntelange Kundenbindung legt. Rund 180 selbstständige Finanzprofis beraten die Kundschaft ganzheitlich in allen Finanzbelangen (Absicherung, Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Immobilien). Sie sind mehrheitlich am Unternehmen beteiligt und unterliegen keinen Absatz- oder Produktvorgaben. Plansecur hat ein ausgeprägtes soziales Engagement und neben mehreren Stiftungen auch das “Vordenker Forum” gegründet, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken.

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

bAV- und bKV-Panel mit [pma:]-Innendienst und Maklerpartnern; (c) [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH

Künstliche Intelligenz (KI) und ihr breiter Einsatz im Finanz- und Versicherungsvertrieb, betriebliche Altersvorsorge (bAV) und -Krankenversicherung (bKV) sowie „Boomer & Zoomer“ waren die thematischen Schwerpunkte der Plenumsveranstaltung der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH zur Jahresauftaktveranstaltung (JAT) ab 6. Februar 2025 in Münster. Die bereits 22. Vertriebstagung des Maklerpools erstreckte sich erstmals über zwei Tage, um den rund 500 Teilnehmern mehr Zeit für den fachlichen Austausch zu bieten. Maklerpartner nutzten dieses Angebot an Tag 1 an 46 Ständen des Messemarktes von Versicherern, Bank- und Fondsgesellschaften intensiv und trafen sich tags drauf zu 18 Fachvorträgen, wo es über die Leitthemen hinaus u.a. auch um Haftungsrisiken für Gewerbe und Vereine oder um Absicherungen im Heilwesen-Segment ging.

Die neue [pma:] IT Roadmap, die IT-Vorstand Marc Engel vorstellte, steht für eine strukturierte Strategie, um gezielte digitale Lösungen einzuführen, die den Vertrieb nachhaltig unterstützen, ihn effizienter und produktiver machen sowie die Kundenzufriedenheit steigern. „In den vergangenen fünf Jahren haben wir verstärkt in Digitalisierung investiert, um unseren Partnern mit modernster Technologie und effizienten Arbeits-Tools optimale Unterstützung geben zu können: Entlastung von zeitaufwendigen Recherchen und Routinen, also mehr Effizienz, gezieltere und bestmögliche DIN-konforme Beratungsvorbereitung und fundierte Akquisitions-Ansätze“, so Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH.

Die wichtigsten drei Bausteine der IT-Roadmap: Kundengewinnung mit einem KI-basierten Assistenten zur Analyse von Kundenbedürfnissen und zur Generierung maßgeschneiderter Angebote. Dazu zählen auch automatisierte Abschlussstrecken und ein kundenfreundliches Online-Portal für Vertrags- und Schadenmanagement. Kundenberatung über standardisierte Finanzanalysen nach DIN 77235 und DIN 77230 zur Identifikation von Absicherungs- und Vorsorgelücken. Flankiert wird dieser Baustein durch die Bereitstellung von Tutorials und Webinaren für Berater und Kunden sowie durch einen Kundenkanal (Web/mobil) mit flexiblen Beratungsmöglichkeiten, online wie offline. Und last not least steht die Kundenbindung im Fokus. Dazu zählen sowohl eine automatisierte Kunden- und Vertragsanlage mittels KI-basierter Systeme zur Verarbeitung relevanter Daten aus Dokumenten sowie die Angebotsverfolgung, die sicherstellt, dass keine Kundenanfrage verloren geht.

Ein weiterer Schwerpunkt der [pma:] JAT 2025 war unter dem Motto „Klassiker neu gedacht und neu gemacht“ die Beschäftigung mit den Potentialen, die nach wie vor in der Gehaltsumwandlung per Direktversicherung zur Schließung von Lücken bei Rente und Gesundheitsversorgung qua bAV- und bKV-Abschluss stecken. Ein Panel-Talk zwischen zwei [pma:]-Innendienstlern und zwei Maklerpartnern verdeutlichte die Chancen, zumal jeder, der eine Betriebshaftpflicht, eine Flotte oder ein Geschäftsgebäude versichert hat, in der Regel zu diesen vom Arbeitgeber bezuschussten Vorsorgemodellen Zugang hat.

Über die [pma:]-eigene digitale Beratungsstrecke für bAV und bKV werden alle Beteiligten – vom Arbeitgeber über den Arbeitnehmer bis zur Gesellschaft und dem jeweiligen Makler – koordiniert. Eine flankierende E-Vorsorge des Maklerpools unterstützt als weiterer Baustein, der derzeit in Arbeit ist, administrativ die Personalabteilungen und vereinheitlicht und automatisiert die Abschlussstrecke. Am Ende der Podiumsdiskussion waren sich alle einig: der Markt für bAV und bKV wird in Zeiten von Fachkräftemangel auch aus Gründen der Mitarbeiterbindung wachsen und helfen, wesentliche Renten-, aber auch Versorgungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen.

Unter dem Titel „Brückenbauen: Boomer & Zoomer“ referierte Paul von Preußen aus dem Hause Hohenzollern eloquent und kurzweilig über die Notwendigkeit eines Mehrwerte stiftenden Dialogs zwischen den Generationen. Über sein Netzwerk Digital8 bringt er Digital Natives und Führungskräfte unterschiedlichster Organisationen zusammen, um neue Perspektiven für die größten digitalen Herausforderungen von heute aufzuzeigen. Mit einem Digitalquiz hielt er den JAT-Teilnehmern den Spiegel vor, indem er ihnen ihre gravierenden Wissenslücken zu Jugendkultur, -Sprache, Gaming- und Modevorlieben offenbarte. Sein Credo: „Kenne Deine Zielgruppe!“ Und so ermunterte er die [pma:]-Maklerpartner dazu, auch die unter Dreißigjährigen einmal zu einem geschäftlichen Feedback einzuladen. Als Frischzellenkur schlug er zudem ein Reverse Mentoring vor, wo sich Manager in ihren Entscheidungen im ehrlichen Austausch von Vertretern der GenZ beraten oder ihre Stellenausschreibungen challengen lassen. Paul von Preußens Fazit: „Miteinander statt übereinander reden trägt dazu bei, das volle Team-Potential auszuschöpfen und dem Fachkräftemangel durch altersinklusivere Unternehmen zu begegnen.“

[pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH

Als finanziell solider und wachstumsstarker Partner unterstützt [pma:] Makler, Mehrfachagenten und Vertriebsorganisationen. Bestandsbetreuung und -entwicklung, Unterstützung im Zielgruppengeschäft und die Abwicklung auch komplexer Themen im Gewerbe- und Firmenkundenbereich sind die Schwerpunkte des Leistungsangebots der [pma:]-Gruppe. Das Unternehmen bietet fundierten und fachlich hoch qualifizierten vertrieblichen Support sowie innovative Technologien, die helfen, den Berateralltag optimal zu gestalten. Die [pma:] ist Ankerunternehmen und zentraler Backoffice Hub der Ascendia Gruppe und bundesweit tätig. Die [pma:] wurde 1983 in Münster gegründet und entwickelte sich schnell zu einer anerkannten Adresse. Immer am Bedarf der Kooperationspartner orientiert, wird die Angebotspalette regelmäßig erweitert und angepasst. Die führende Stellung der [pma:] erklärt sich durch die Beschäftigung hochqualifizierter und engagierter Experten mit breitem Know-how in der Versicherungs- und Finanzbranche, einer umfassenden Produktpalette über alle Sparten in den Bereichen Versicherungen, Kapitalanlagen und Finanzierungen, optimalen Technologielösungen sowie dem Zusammenspiel der hohen Qualität aus Technologie, Expertise und dem Engagement der Mitarbeiter.

Verantwortlich für den Inhalt:

pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Naturgefahren, Standortverlagerung, neue Haftungspflichten

Das international führende Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon plc (NYSE: AON) hat soeben seine Marktprognose 2025 für den deutschen Versicherungsmarkt veröffentlicht. Ob es um die globalen Auswirkungen des Klimawandels geht oder um Verwerfungen im weltpolitischen Koordinatensystem: Der Bericht macht deutlich, dass die Vielschichtigkeit der Risiken weiter zunimmt, mit denen Unternehmen künftig umgehen müssen.

Wirtschaftsakteure werden mehr denn je gefordert sein, mit neuen, überkomplexen Risiken umzugehen, deren Entstehungsfaktoren weitab eigener Einflussmöglichkeiten liegen. Das Ringen um mehr Sicherheit kann unter diesen Bedingungen sogar zum wirtschaftlichen Nachteil werden: „In der EU steht die Entwicklung disruptiver Technologien oftmals weniger im Fokus als deren Regulierung. Damit bremst die Bürokratie den Fortschritt aus“, konstatiert Hartmuth Kremer-Jensen, Deputy CEO Germany und Chief Broking Officer DACH bei Aon.

Vielschichtigkeit der Risiken nimmt zu

„In Deutschland kommen zu dieser lähmenden Regelungsdichte noch hohe Lohn- und Energiekosten sowie die politische Verunsicherung hinzu – der Wirtschaftsstandort wird zunehmend unattraktiver“, so Kremer-Jensen von Aon. Mehrere große Industriekonzerne kündigten 2024 bereits einen umfangreichen Personalabbau an. Es droht der Verlust Tausender Arbeitsplätze.

In welche Region diese auch immer verlagert werden: Naturkatastrophen und Extrem-Wetterereignisse drohen inzwischen überall – mit verursachen mit zunehmender Häufigkeit und Intensität wachsende Schäden. „Das vielschichtige Klimarisiko ist keine Wahrscheinlichkeit mehr, sondern eine Gewissheit. Unternehmen sind deshalb dazu anzuhalten, es vollumfänglich in die eigene Risikobewältigungsstrategie einzubetten“, fordert Hartmuth Kremer-Jensen von Aon.

Sind Naturgefahren noch versicherbar?

Vorbei die Zeit, als eine Police das komplette Risiko abfedern konnte: Heute müssen Versicherer wie Unternehmen bei der standortgebundenen Ausgestaltung von Resilienzsstrategien zusammenwirken. Dabei spielt die Umsetzung vielfältiger Präventions- und Schutzmaßnahmen ebenso eine Rolle wie der Einsatz neuer Möglichkeiten der Modellierung und Quantifizierung von Risiken, meint Kremer-Jensen. Die größte Aufgabe komme gleichwohl auf den Rückversicherungsmarkt zu, der mögliche Auswirkungen von Naturgefahren kontinuierlich neu einschätzen, die akute Kapazitätsbedarfe vorausplanen und die Ausgestaltung künftiger Deckungskonzepte entwickeln muss.

Wo Resilienzkonzepte immer individueller und regionaler werden, wächst der Aufwand für Unternehmen, die sich gerade jetzt in internationale Märkte ausdehnen wollen oder weltweit bereits aktiv sind: „Sie sehen sich mit der zunehmend anspruchsvollen Aufgabe konfrontiert, den jeweils am Standort geeigneten Versicherungsschutz zu arrangieren“, betont Kremer-Jensen. Dazu seien sie mehr denn je auf eine qualifizierte Beratung und das Vorhandensein internationaler Netzwerke angewiesen: Beides wird zunehmend wichtig, um Risiken im jeweiligen Markt optimal zu managen und rechtssichere, maßgeschneiderte und kostenoptimierte Versicherungsprogramme zu implementieren.

Ausblick 2025: Entwicklung in den klassischen Industriesparten

Der Markt für Sachversicherungen verzeichnete 2024 ein Beitragswachstum von neun Prozent und eine stabile Schadenkostenquote von 98 Prozent. In gefragten Branchen und bei guter Risikoqualität wird daher mit einem verstärkten Wettbewerb und einer Tendenz zu mehr Preisstabilität und längeren Laufzeiten gerechnet.

Der Risikoappetit der Haftpflichtversicherer ist zuletzt deutlich gewachsen; das hat die Prämien vor allem bei risikoarmen Industrieunternehmen etwas abschmelzen lassen und könnte bei für Versicherer attraktiven Risiken weitere Reduzierungen bedeuten. Frühzeitig auf verschärfte Bedingungen einstellen sollten sich vor allem Unternehmen mit relevantem US-Risiko sowie mit Produkten oder Dienstleistungen, die von neuen Haftungsregelungen betroffen sein könnten, etwa im Bereich PFAs oder KI.

Deutlich mehr Chancen als Risiken sieht derzeit hingegen die Mehrheit der Anbieter von Warentransportversicherungen. Kunden, die Risikoinformationen strukturiert zur Verfügung stellen können, sind hier im Vorteil. Politische Risiken bleiben weiterhin von Kündigung bedroht oder werden ausgeschlossen. Das gilt etwa für Russland, die Ukraine und das Rote Meer – und zuletzt auch für Israel.

Im Bereich der D&O Versicherungen sieht Aon 2025 noch keine Trendwende: An einem käuferfreundlichen Markt haben Kunden gute Chancen, den Managerschutz nach Preis und Laufzeit zu optimieren. Das muss aber nicht mehr lange so bleiben: Die Risiken für Unternehmenslenker werden, etwa durch KI, ESG-Pflichten, Cyber-Sicherheit und zunehmende Insolvenzen, künftig nicht geringer.

Mit stabilen Preisen und attraktiven Prämienrabatten für gut laufende Verträge revanchieren sich die Anbieter im Bereich Technische Versicherung und Construction für eine erfolgreiche Entwicklung bei reduzierter Schadenkostenquote. Ein dynamischer Markt mit neuen, ambitionierten Akteuren stellt laut Aon derzeit reichlich Kapazitäten zur Verfügung. Für Bau- und Montageprojekte sei unverändert hochwertiger Versicherungsschutz in Form von kombinierten Projektversicherungen realisierbar.

„Wieviel Makler braucht der Markt?“

Wo Kunden ihre Wertschöpfungskette ins Ausland verlagern und schwer prognostizierbare globale Risiken in regionale Resilienzstrategien übersetzt werden müssen, sind erfahrene Versicherungsmakler unverzichtbare Begleiter. „Wir haben die Chance, für unsere Kunden geschäftsentscheidende Veränderungen voranzutreiben“, resümiert Kremer-Jensen von Aon: „Jetzt müssen wir auch liefern. Wir müssen dort liefern, wo aus Kundensicht das Geld verdient wird.“

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Der Maklerpool FONDSNET, einer der führenden Partner für unabhängige Finanzberater in Deutschland, und die Privatmarktfonds-Plattform Privatize, haben eine strategische Partnerschaft geschlossen,

um den bei FONDSNET angebundenen Vertriebspartnern und ihren Kunden ein breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten in den Anlageklassen Private Equity, Private Debt und Infrastruktur zu bieten. Der Schwerpunkt der Partnerschaft liegt zunächst auf European Long-Term Investment Funds (ELTIFs).

Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) ermöglichen erstmals allen Anlegergruppen, in private Unternehmen und Projekte zu investieren. Dazu gehören beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen wie Solar- und Windanlagen und digitale Transformationen bei Unternehmen des Mittelstandes. Mit ELTIFs können somit Anleger den Unternehmen der Realwirtschaft der EU direkt Kapital zur Verfügung stellen.

Im Zuge der Partnerschaft erhalten die rund 1.800 Vertriebspartner von FONDSNET Zugang zur Plattform von Privatize, die eine rechtskonforme Zeichnung von Fonds in bestehende Depots ermöglicht. Zusätzlich können sie sich auf der Plattform im Detail über aktuelle Strategien informieren sowie ihre Fachkompetenz über das integrierte, marktführende Wissensportal stärken. Für getätigte Investments bietet Privatize darüber hinaus eine Reporting-Funktion.

ELTIFs in der Praxis

Der Absprung zur Privatize-Plattform erfolgt direkt aus evolution.cloud, dem Partnerportal von FONDSNET und seinen Schwestergesellschaften. Die Mindestanlage für ELTIFs liegt aktuell bei 1.000 Euro. Die Abwicklung und Verwahrung der Privatmarktfonds übernimmt die Fondsdepot Bank.

„Bislang waren Privatmarktfonds hauptsächlich institutionellen Investoren und vermögenden Privatanlegern vorbehalten. Durch die neue Kooperation mit Privatize werden alle geeigneten Anleger Zugang zu diesen Investitionsmöglichkeiten erhalten“, sagt Georg Kornmayer, Geschäftsführer von FONDSNET.

„ELTIFs neben liquiden Investments in bestehenden Wertpapierdepots zu halten, markiert eine neue Ära des Zugangs zu Private Equity, Infrastruktur und Private Debt“, ergänzt Dr. Andrea Vathje, Leiterin des Private Markets Instituts von Privatize. „Sie eröffnen privaten Anlegern die Möglichkeit, die gesamte Vielfalt des Marktes einzusetzen und somit die Portfolio-Diversifikation signifikant zu erhöhen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

FONDSNET Gruppe, Steinstraße 33, D-50374 Erftstadt, Tel: +49 (22 35) 95 66 10, Fax: +49 (22 35) 95 66 11, www.fondsnet.de

In unserem neuesten Blogbeitrag analysiert unser Head of Legal & Claims, Dr. Marcel Straub, den Beschluss des BGH und die Auswirkungen auf die Versicherbarkeit von Bußgeldern in der D&O-Versicherung.

Die D&O-Welt hat am 11. Februar 2025 gebannt nach Karlsruhe geschaut und mit Spannung die Entscheidung des BGH zu der Frage erwartet, ob ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann. Ob Bußgelder regressiert werden dürfen, ist bereits lange ein vieldiskutiertes Thema mit unterschiedlichen Ansichten in der rechtwissenschaftlichen Literatur und der unterinstanzlichen Rechtsprechung. Anders als erhofft, hat der BGH noch keine Stellung bezogen, sondern die Frage dem EuGH vorgelegt.

Es bleibt daher weiterhin bei einer uneinheitlichen Rechtspraxis und die Auswirkungen auf die D&O-Versicherung müssen weiterhin abgewartet werden.

Entscheidungen der Vorinstanzen LG und OLG Düsseldorf

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt waren die Klägerinnen, eine GmbH und eine Aktiengesellschaft, Teil einer Unternehmensgruppe in der Edelstahlproduktion. Der Beklagte war Geschäftsführer der GmbH und Vorstandsmitglied der AG. Er beteiligte sich von 2002 bis 2015 an einem Preiskartell in der Stahlindustrie, was zu Bußgeldern des Bundeskartellamts in Höhe von 4,1 Millionen Euro gegen die GmbH und 126.000 Euro gegen den Beklagten führte. Die Klägerinnen verlangten vom Beklagten die Erstattung des Bußgelds sowie Ersatz für entstandene IT- und Anwaltskosten.

Das Landgericht (LG Düsseldorf – Urteil vom 10. Dezember 2021 – 37 O 66/20) wies die Klagen auf Erstattung des Bußgelds und der Rechtsverteidigungskosten ab. Das Oberlandesgericht (OLG Düsseldorf – Urteil vom 27. Juli 2023 – VI-6 U 1/22) folgte dieser Auffassung und argumentierte, dass die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, nach denen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen haben, nicht auf Schäden angewendet werden können, die der Gesellschaft wegen gegen sie verhängter Kartellbußgelder entstehen. Eine Regressmöglichkeit würde dem Zweck des Kartellrechts zuwiderlaufen, da die abschreckende Wirkung von Bußgeldern nicht durch nationale Regelungen gemildert werden dürfe.

Exkurs: Entscheidung des LG Dortmund

Anders sieht dies grundsätzlich das LG Dortmund. In seinem Beschluss vom 21.06.2023 (https://openjur.de/u/2471461.html) zu einem anderen Fall hat das Gericht entschieden, dass ein Regressanspruch einer Gesellschaft gegenüber ihrem Geschäftsführer auf Ersatz von Schadenspositionen anzuerkennen ist, die der Gesellschaft dadurch entstanden sind, dass der Geschäftsführer an einem der Gesellschaft zurechenbaren Kartellrechtsverstoß mitgewirkt hat und die Gesellschaft daraufhin mit Bußgeldern belegt und mit Schadenersatzforderungen konfrontiert wurde.

So wie Dritte etwa im Rahmen der Verletzung vertraglicher Beratungspflichten gegenüber der Gesellschaft haften müssten, müsse dies auch der Geschäftsführer, wenn er seine organschaftliche Pflicht zur Unterlassung bzw. Verhinderung von Rechtsverstößen verletzt. Und da die Sanktionierung der Pflichtverletzung durch die Gesellschaft erst nach Verhängung der Geldbuße gegenüber dem Unternehmen möglich wäre, sei der Bußgeldregress auch die einzig mögliche Sanktionsmaßnahme gegen das Unternehmensorgan.

Die bislang gegen den Bußgeldregress vorgebrachten Argumente lehnte das LG Dortmund durchweg ab: Weder erachtete es die primäre Zahlungspflicht des bebußten Unternehmens als in Frage gestellt noch, dass es regelmäßig zu einer vollständigen Entlastung des Unternehmens aufgrund des Regresses kommen könnte. Das Unternehmen habe nämlich in Vorleistung zu gehen und sei dadurch dem Insolvenzrisiko seines Organs ausgesetzt. Damit bleibe die Abschreckungs- bzw. Präventionsfunktion des Bußgeldes weiterhin gewahrt.

Auch die Gefahr einer Abwälzung der Bußgelder auf den D&O-Versicherer schätzt das LG Dortmund als nicht schädlich ein. Denn bereits aufgrund ihrer Höhe würden Bußen nicht in vollem Umfang vom Geschäftsführer zurückerlangt werden können, da die Deckungssummen von D&O-Versicherungen regelmäßig überschritten sein dürften, sofern diese überhaupt in solchen Fällen zum Tragen kämen – man denke hier an den Vorsatzausschluss.

Beschluss des BGH

Welcher Ansicht der BGH folgt, bleibt aber auch nach dem Beschluss vom 11.2.2025 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025031.html) weiterhin offen. Die Frage, ob eine nationale Regelung, die es einem Unternehmen ermöglicht, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder für ein gegen das Unternehmen verhängtes Kartellbußgeld in Regress zu nehmen, mit dem Unionsrecht vereinbar ist, hat der BGH nämlich nun dem EuGH in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt.

Die Vorlage begründet der BGH damit, dass nach § 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft grundsätzlich für den entstandenen Schaden haften. Ob dies auch bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung im Rahmen eines Preiskartells und eines verhängten Bußgeldes gelte, ist jedoch im Lichte der europarechtlichen Norm Art. 101 AEUV auszulegen. Der BGH möchte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) daher wissen, ob Art. 101 AEUV der nationalen Regelung zur Geschäftsführerhaftung bei Kartellrechtsverstößen entgegensteht. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbußen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen Art. 101 AEUV verstoßen. Mit den Geldbußen sollen rechtswidrige Handlungen der betreffenden Unternehmen geahndet und sowohl diese Unternehmen als auch andere Wirtschaftsteilnehmer von künftigen Verletzungen der Wettbewerbsregeln des Unionsrechts abgeschreckt werden. Die danach gebotene Wirksamkeit von Geldbußen gegenüber Unternehmen könnte jedoch beeinträchtigt sein, wenn sich die Gesellschaft von der Bußgeldlast durch Rückgriff auf das Leitungsorgan vollständig oder teilweise entlasten könnte. Daher stellt sich die Frage, ob die Abwälzung der Geldbuße des Unternehmens auf den Geschäftsführer nach Maßgabe gesellschaftsrechtlicher Vorschriften den Zweck der kartellrechtlichen Geldbuße beeinträchtigt.

Die Frage, ob Bußgelder regressiert werden dürfen, bleibt daher weiterhin offen und die Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten. Mit einer schnellen Antwort ist hierbei allerdings nicht zu rechnen. Die Antwort des EuGH in Vorabentscheidungsverfahren dauert im Schnitt ca. 1,5 Jahre.

Bußgelder und D&O

Ebenso umstritten wie die Frage, ob ein Bußgeldinnenregress haftungsrechtlich überhaupt möglich ist, ist die Frage, ob die gegen Unternehmen verhängten Bußgelder, die im Innenverhältnis gegen Organe regressiert werden, in der D&O versicherbar sind. Dies ist nicht pauschal zu beantworten und es sind verschiedene Aspekte des Anwendungsbereichs der D&O zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu differenzieren, ob Versicherungsschutz für die Anspruchsabwehr des regressierten Bußgelds gewährt werden soll oder ob der Versicherer das Organ in Höhe des geltend gemachten Bußgeldes gegenüber dem Unternehmen freistellt.

Abwehrdeckung

An der Zulässigkeit der Abwehrdeckung, die auf die Verteidigung des gegen eine versicherte Person geltend gemachten Bußgeldes abzielt, bestehen keine rechtlichen Bedenken. In der D&O gewährt der Versicherer Abwehrdeckung, indem der (unberechtigte) Schadenersatzanspruch gegenüber dem Anspruchsteller zurückgewiesen wird. Der Versicherer trägt hierbei die Kosten eines auf die Abwehr von Haftungsansprüchen spezialisierten Rechtsanwalts sowie die sonstigen Kosten des Gerichtsverfahrens für die versicherte Person. Die Abwehrkostendeckung gehört zum Kern einer jeden D&O-Police und schütz die Organe vor unberechtigten Inanspruchnahmen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass weiterhin keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, die den Regress von Bußgeldern im Innenverhältnis zweifelsohne bejaht, wird die Abwehr des gegen die versicherte Person geltend gemachten Anspruchs auch zukünftig im Vordergrund stehen.

Kosten für PR-Beratung und Psychologische Betreuung

Darüber hinaus werden in einigen Spezialkonzepten (z.B. den Finlex Spezialkonzepten) bedingungsgemäß weitere Kosten getragen, die versicherten Personen im Zuge einer Inanspruchnahme entstehen können.

Versicherungsschutz besteht z.B. für die Kosten der Abwehr oder Minderung eines (drohenden) Reputationsschadens einer versicherten Person wegen einer in Medienberichten (behaupteten) Pflichtverletzung. Wird das in Anspruch genommene Leistungsorgan im Zuge des Bußgeldregresses beispielsweise Ziel einer Medienkampagne, so trägt der Versicherer die Kosten einer für die versicherte Person tätig werdenden PR-Agentur.

Gleiches gilt für eine etwaig notwendige psychologische Beratung des in Anspruch genommenen Organs. Auch hier übernimmt der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Betreuung der versicherten Person mit dem Ziel der Stressbewältigung durch einen anerkannten Psychologen oder Psychiater.

Versicherbarkeit von Bußgeldern (Freistellung)

Differenzierter zu beurteilen ist die Frage, ob das Bußgeld an sich ebenfalls versicherbar ist. Hier sehen die Finlex Bedingungen vor, dass Versicherungsschutz besteht bei Innenverhältnisansprüchen der versicherten Unternehmen gegen versicherte Personen, die aufgrund eines gegen ein versichertes Unternehmen verhängten Bußgeldes geltend gemacht werden. Kartellbußen, DSGVO-Bußgelder, Bußgelder i.S.d. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie sonstige Bußgelder, die gegen versicherte Personen im Innenverhältnis regressiert werden, sind somit grundsätzlich versichert.

Der Versicherungsschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Freistellung bzgl. des Bußgeldes nur umfasst ist, sofern der Versicherbarkeit kein gesetzliches Versicherungsverbot entgegensteht. Ob ein solches Verbot existiert, ist rechtlich höchst umstritten. Nach wohl noch herrschender juristischer Meinung ist ein verhängtes Bußgeld in Deutschland nicht versicherbar, weil der Versicherungsschutz den gesetzlichen Präventionszweck vereiteln würde. Es wird in der versicherungsrechtlichen Literatur jedoch auch vertreten, dass hier differenzierter vorzugehen sei. Danach müsse u. a. nach der Art des Bußgeldes unterschieden werden und es käme insbesondere darauf an, welcher Verschuldensgrad (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leichte Fahrlässigkeit) für die Verletzung einschlägig ist.

Ob das Bußgeld an sich versichert ist, lässt sich daher pauschal weder bejahen noch verneinen. Solange der Gesetzgeber hierzu keine Klarheit schafft oder höchstrichterlich über die Frage der Versicherbarkeit von Bußgeldern entschieden wird, bleibt die Ungewissheit, ob Versicherungsschutz für Bußgelder besteht.

Auswirkung des Beschlusses des BGH

Abzuwarten bleibt, wie der EuGH die Frage des BGH beantwortet. Sollten EuGH und BGH einen Bußgeldregresse gegen Manager zulassen, hätte dies zweifelsohne zur Folge, dass auch D&O-Policen vermehrt mit der Abwehr oder Freistellung von Bußgeldregressen belastet würden. Der noch immer schwelende Streit, ob die gegen Unternehmen verhängten Bußgelder, die im Innenverhältnis gegen Organe regressiert werden, in der D&O versicherbar sind, könnte dadurch neue Fahrt aufnehmen.

Finlex D&O Spezialkonzepte

Mit den Finlex D&O-Policen sind Sie bis dahin jedoch gut gewappnet, da in diesen Versicherungsschutz für das Bußgeld an sich vorgesehen ist, sofern dem kein gesetzliches Versicherungsverbot entgegensteht. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz stets im Rahmen der Abwehrkostendeckung sowie für etwaige PR-Beratungskosten und Kosten für die psychologische Betreuung der in Anspruch genommenen Manager.

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Finlex GmbH, Ludwigstraße 33-37, 60327 Frankfurt am Main, Tel: 069 87001420, www.finlex.io

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung führt im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 Gespräche mit den Finanzexpertinnen und Finanzexperten potenzieller Regierungsparteien, um deren Positionen zu zentralen Themen der Finanz- und Versicherungsvermittlung zu erfragen.

In einem Austausch mit Anja Schulz, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und FDP-Bundestagsabgeordnete, diskutierten die AfW-Vorstände Frank Rottenbacher und Norman Wirth zentrale Fragen zur privaten Altersvorsorge, zur Rentenpolitik und zur Finanzbildung. Ein Video des Gesprächs kann hier abgerufen werden.

Die FDP plant, das Konzept des Altersvorsorge-Depots erneut aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Dieses Modell soll eine flexible und transparente Alternative zur bisherigen Riester-Rente bieten und staatlich gefördert werden. Wesentliche Punkte sind eine Entbürokratisierung, eine vereinfachte Förderung sowie die Integration unterschiedlicher Anlagestrategien. „Wir möchten in der Zukunft, dass alle private Altersvorsorge nutzen können. Dazu gehören auch Selbstständige. Ich denke, das ist ganz, ganz wichtig, denn heutzutage sind Lebenswege einfach sehr dynamisch. Also es kann durchaus sein, dass jemand mal abhängig beschäftigt, sich dann selbstständig macht und wieder zurückgeht in die abhängige Beschäftigung. Und da hatten wir einfach ein viel zu kompliziertes Fördersystem. Das wollen wir ändern.“, so Anja Schulz.

In der Rentenpolitik setzt die FDP auf eine kapitalgedeckte Ergänzung zur gesetzlichen Rente nach schwedischem Vorbild. Ein Teil der Rentenbeiträge soll dabei in individuelle Depots fließen, um die Abhängigkeit vom Umlagesystem zu reduzieren und langfristig höhere Renten zu ermöglichen.

Deutliche Kritik äußerte Schulz an der von anderen Parteien geforderten Bürgerversicherung. Schulz stellte klar: “Davon halte ich persönlich und auch meine Partei gar nichts. Aber egal welche Reformen wir dort vornehmen werden, ist die gesetzliche Rente immer nur eine Basis, ein Sockel. Aber sie wird nie dazu reichen, den Lebensstandard, den man aus dem Privatleben kannte, auch im Alter dann zu halten. Und insofern ist es wichtig, dass die Menschen die Möglichkeiten nutzen. Und das wollen wir über Anreize machen, selber zu sparen und fürs Alter vorzusorgen.“

Ein weiteres wichtiges Thema war die Finanzbildung. Schulz machte sich für ein verpflichtendes Schulfach stark, das jungen Menschen wirtschaftliche Zusammenhänge und den Umgang mit Geld vermittelt. Die FDP betont die Bedeutung der Finanzbildung als essenziellen Bestandteil finanzieller Unabhängigkeit und Vermögensaufbau. Untersuchungen zeigten, dass Menschen mit mehr Wissen im Bereich Finanzen eine bessere Altersvorsorge aufbauen und finanziell unabhängiger sind. Daher setzt sich die Partei für eine stärkere Förderung der Finanzbildung ein, unter anderem durch die Einführung eines verpflichtenden Schulfachs, das wirtschaftliche Zusammenhänge und den Umgang mit Geld vermittelt. Die FDP wolle daher die bisherigen Initiativen fortsetzen und ausbauen.

„Wir begrüßen, dass die FDP eine flexiblere und praxisnahe Reform der Altersvorsorge anstrebt und den Kapitalmarkt stärker in die Rentenpolitik einbinden will“, kommentierte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Lars Hertwig wird die Leitung des Vertriebs der Hallesche Krankenversicherung kommissarisch übernehmen.

In seiner neuen Position berichtet er direkt an den Vertriebsvorstand der ALH Gruppe, Frank Kettnaker. Lars Hertwig folgt auf Alexandra Markovic-Sobau, die das Unternehmen verlassen wird, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen.

„Ich danke Alexandra für ihren erfolgreichen Einsatz für die Hallesche“, so Frank Kettnaker. „Sie hat den Vertriebserfolg der Hallesche in den letzten Jahren maßgeblich gestaltet und zur erfolgreichen Positionierung im Maklermarkt entscheidend beigetragen. Wir gehen im besten Einvernehmen auseinander. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Lars, der den Staffelstab kurzfristig aufgreift.“

Seit zehn Jahren ist Lars Hertwig im Vertrieb der Hallesche und seit drei Jahren Bereichsleiter des Kompetenzcenters Partner & Kooperationen.

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Alte Leipziger, Alte Leipziger ­ Platz 1, D­-61440 Oberursel, Tel.: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434, www.hallesche.de , www.alte­-leipziger.de

WIFO GmbH hat beim Innovationswettbewerb TOP 100 die Jury überzeugt und wurde mit dem TOP 100-Siegel 2025 ausgezeichnet. Damit ist WIFO eines der innovativsten Unternehmen in Deutschland.

WIFO GmbH hat den TOP 100-Award 2025 in der Unternehmenskategorie bis 50 Mitarbeiter gewonnen. Um dies zu erreichen, wurde WIFO in fünf Kategorien untersucht: Innovationsförderndes Top-Management, Innovationsklima, Innovative Prozesse und Organisation, Außenorientierung/Open Innovation sowie Innovationserfolg. Das Unternehmen konnte die Fachjury überzeugen und darf deshalb seit dem 1. Februar das Siegel TOP 100 tragen. Damit gehört WIFO zu den Top-Innovatoren in Deutschland.

„Statt den neusten Trends hinterherzulaufen, habe wir eine Firmenkultur aufgebaut, in welcher wir selbst zum Trendsetter werden, indem wir innovative Services und Produkte auf den Markt bringen. Zusammen mit unseren beiden Geschäftsführern Sven Burkart und Christian Wetzel, haben wir in den letzten Monaten und Jahren WIFO strategisch neu ausgerichtet und das Management erweitert. Dazu zählt auch eine eigenständige Rolle des Innovationskoordinators. Mit ihm stellen wir sicher, dass unsere Ideen noch besser auf dem Markt angepasst sind, was sich auch beim Umsatz und Ertragszahlen widerspiegelt. Aktuelles Beispiel ist, wie wir mit KI den Makleralltag einfacher und effizienter gestalten können. Über den TOP 100-Award freuen wir uns besonders, da es für ein kleineres Unternehmen eine große Investition darstellt, innovatives Arbeiten zu fördern. Doch die Ergebnisse geben uns recht und mit der Auszeichnung fühlen wir uns weiter bestärkt innovatives Handeln voranzutreiben“, sagt Patrick Edelmann, Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung WIFO GmbH.

Grundlage von TOP 100 ist ein wissenschaftliches Auswahlverfahren, das der Innovationsforscher Prof. Dr. Nikolaus Franke leitet. Im Auftrag von compamedia, dem Veranstalter des Wettbewerbs, analysierten er und sein Team die Innovationsstärke der Teilnehmer anhand von mehr als 100 Prüfkriterien. Im Kern geht es bei der TOP 100-Analyse darum, ob Innovationen das Ergebnis eines strukturierten Innovationsmanagements in den Unternehmen sind – oder ob sie eher zufällig entstehen (die Prüfkriterien sind unter www.top100.de/pruefkriterien einsehbar).

Um allen Teilnehmern die gleichen Chancen zu ermöglichen, wird das TOP 100-Siegel stets in drei Größenklassen vergeben: bis 50, 51 bis 200 und mehr als 200 Mitarbeiter. In der aktuellen Runde – TOP 100 findet bereits seit 32 Jahren statt – bewarben sich 364 Mittelständler. Davon waren 262 erfolgreich und führen seit 1. Februar das TOP 100-Siegel 2025. Maximal können 100 Unternehmen pro Größenklasse ausgezeichnet werden.

Am 27. Juni kommen alle Top-Innovatoren des Jahres 2025 in der Rheingoldhalle in Mainz zur Preisverleihung im Rahmen des Deutschen Mittelstands-Summit zusammen. Dort wird der Wissenschaftsjournalist und Mentor von TOP 100 Ranga Yogeshwar WIFO zum Erfolg bei TOP 100 persönlich gratulieren.

Verantwortlich für den Inhalt:

WIFO GmbH, Gewerbering 15, 76287 Rheinstetten, Tel: 07242 930-0, Fax: 07242 930-100, www.wifo.com

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74), ein etablierter Servicedienstleister mit innovativen Plattformlösungen für die Finanz-, Fonds- und Versicherungswirtschaft,

hat im wichtigen Investment-Geschäftsbereich das Jahr 2024 mit einem neuen Höchstwert abgeschlossen. Die Summe der über die Netfonds Gruppe administrierten Assets wurde im Jahresvergleich von 23,8 Mrd. Euro auf 28,3 Mrd. Euro gesteigert. Dies entspricht einem deutlichen Wachstum von 18,9 %.

Noch dynamischer entwickelten sich die “Assets under Management” im Bereich Vermögensverwaltung, Fondsmanagement und als Fondsinitiator. Hier überschritt Netfonds zum Jahresultimo mit 4,05 Mrd. Euro erstmals die Marke von 4 Mrd. Euro.

Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von 26,5 %. Davon entfallen knapp 3 Mrd. Euro auf die Vermögensverwaltung für Privatkunden.

Zu Beginn des neuen Jahres erfolgt darüber hinaus die bereits im Rahmen der Anleiheemission angekündigte Übernahme eines weiteren Fondsinitiators durch die Netfonds Tochter GSR GmbH. Im Jahr 2025 erwartet Netfonds hierdurch eine Steigerung des EBITDA um mehr als 1 Mio. Euro.

Für das laufende Jahr 2025 wird ein weiterhin dynamisches Wachstum im zweistelligen Prozentbereich prognostiziert.

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Sascha Schürings wird zum 1.4.2025 neuer Bereichsvorstand Firmenkunden in der MLP Finanzberatung SE

Dr. Ralf Raube, Bereichsvorstand Geschäftsbereich TPC und Geschäftsführer RVM, beendet zum 31.12.2025 seine berufliche Laufbahn im MLP Konzern

Der Generationenwechsel im Firmenkundengeschäft des größten Konzernunternehmens, der MLP Finanzberatung SE, ist eingeläutet. Einen nahtlosen Übergang gibt es nun im Geschäftsbereich TPC, in dem betriebliche Benefit-Lösungen angeboten werden. Dr. Ralf Raube (61) reicht den Staffelstab weiter an Sascha Schürings (50), langjähriger Regionalmanager Vertrieb im Geschäftsbereich TPC. Dieser wird zum 1. April 2025 als Bereichsvorstand Firmenkunden in der MLP Finanzberatung SE fungieren und nach dem Ausscheiden Ralf Raubes zum 1. Januar 2026 auch den Geschäftsbereich TPC verantworten.

„Ich danke Ralf Raube für seinen großen Einsatz und seine sehr erfolgreiche Arbeit bei MLP“, sagt MLP SE-Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Schroeder-Wildberg: „Er hat in den vergangenen 20 Jahren unser Angebot in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht nur aufgebaut, sondern MLP zum größten deutschen Makler in diesem Feld entwickelt.“ Die bAV ist für viele MLP Privatkundinnen und -kunden im Rahmen ihrer breit angelegten Altersvorsorge von großer Bedeutung – und genauso für zahlreiche Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden ein überzeugendes bAV-Angebot unterbreiten wollen. Ergänzend kommt hier auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) immer mehr zum Tragen, außerdem weitere „Corporate Benefit“-Lösungen, die in der MLP Finanzberatung SE über die :pxtra GmbH umgesetzt werden.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Sascha Schürings eine Nachbesetzung aus den eigenen Reihen gefunden haben, der entscheidend an der Weiterentwicklung unserer Aufstellung im Firmenkundenbereich mitgewirkt hat“, sagt Jan Berg, Vorstandsprecher der MLP Finanzberatung SE. „In der künftigen Aufstellung verantwortet Sascha Schürings ganzheitlich die Firmenkundenaktivitäten in der MLP Finanzberatung SE. Dies passt zu unserer Firmenkundenstrategie, mit der wir Unternehmen in der Breite beraten – von der bAV und bKV über Corporate Benefits bis hin in den Sachversicherungsbereich.“

Sascha Schürings ist seit mehr als 20 Jahren in Leitungsfunktionen im Firmenkundenbereich, Schwerpunkt betriebliche Vorsorge, tätig. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in Organisationsaufbau und -entwicklung. Bevor Schürings 2006 zu MLP kam, hatte er u. a. bei Allianz und Commerzbank/Commerzpartner gearbeitet.

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Fonds Finanz, Deutschlands größter Allfinanz-Maklerpool, und Privatize, eine führende Plattform für Private-Market-Investments, sind eine strategische Kooperation eingegangen.

Ab sofort können Investmentvermittler der Fonds Finanz ELTIFs über die Privatize-Plattform beraten. Die Software folgt auf die bisherige Lösung der Fonds Finanz im Segment der AIFs und Sachwert-Vermögensanlagen. Durch die Partnerschaft erhalten die an den Maklerpool angeschlossenen Vermittler nach § 34f GewO über die neue Privatize-Plattform einfachen digitalen Zugang zu einem breiten Spektrum an ELTIFs- und Sachwerte-Investments.

Das ELTIF- und Sachwertetool umfasst eine weitreichende Auswahl an Privatmarktfonds, unter anderem in den Anlageklassen Private Equity, Infrastruktur und Private Debt. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf European Long-Term Investment Funds (ELTIF), die über einen vollständig digitalisierten Prozess und eine Schnittstelle zur Fondsdepot Bank rechtskonform beraten werden können.

Mit ELTIFs lassen sich illiquide Privatmarktanlagen in bestehende Wertpapierdepots der Fondsdepot Bank integrieren. Diese Fonds ermöglichen Investitionen in die Realwirtschaft der Europäischen Union und unterstützen die digitale sowie nachhaltige Transformation. Sie bieten privaten Anlegern Zugang zu einem Marktsegment, das traditionell institutionellen Investoren vorbehalten war. ELTIFs können zur Portfolio-Diversifikation eingesetzt werden und bieten die Chance auf attraktive Renditen.

ELTIFs als Türöffner zu neuen Investmentmöglichkeiten

Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz, kommentiert: „Die Fonds Finanz erweitert mit dieser Partnerschaft das Universum der verfügbaren Investmentfonds um spannende Privatmarktanlagen mit depotfähigen ELTIFs. Durch die Zusammenarbeit mit Privatize können unsere Partner eine Plattform nutzen, die den einfachen, digitalen und rechtskonformen Zugang zu interessanten neuen Produkten ermöglicht. Um die Vermittler im Beratungsprozess zu unterstützen, ist außerdem ein umfangreiches Edutainment-Angebot von Privatize mit professionellen Informationen zu den Anlageklassen und Produkten verfügbar und über die Plattform abrufbar.“

Dr. Andrea Vathje, Leiterin des Privatize Private Markets Institutes, fügt hinzu: “Deutschlands größter Maklerpool, Fonds Finanz, macht mit Privatize ELTIFs für alle angeschlossenen Finanzberater mit Erlaubnis gemäß §34f GewO verfügbar. Privatize ermöglicht den Partnern der Fonds Finanz, ELTIFs der Anlageklassen Private-Equity-, Infrastruktur- und Private-Debt zu erklären, die passenden Fonds zu selektieren und digital ins bestehende Kundendepot zu zeichnen.“

Das ELTIF- und Sachwertetool von Privatize steht Fonds Finanz Partnern ab sofort kostenfrei zur Verfügung. Es enthält neben dem Vermittlungs- und Beratungsprozess eine stetig aktualisierte Wissensdatenbank sowie die digitale Abwicklung bei der Fondsdepot Bank (eine Marke der FNZ Bank SE).

Privatize

Privatize ist eine umfassende Investment-Infrastruktur für Privatmarktfonds. Berater, Vermögensverwalter und Asset Owner wie Family Offices und Stiftungen erhalten über Privatize einen digitalen und rechtskonformen Zugang zu einem Universum von Fonds der Anlageklassen Private Equity, Private Debt und Infrastruktur und können sich über Privatmärkte und konkrete Strategien informieren. Asset Manager nutzen Privatize, um Privatmarktfonds unerschlossenen Anlegersegmenten verfügbar zu machen.

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 31.000 Vertriebspartnern, 490 Mitarbeitenden und 380 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung von 292,4 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 11,1 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern).

Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig.

Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Christine Schönteich.

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