Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nahm am 21. Februar an der öffentlichen Anhörung des Bundestags „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ als einer von zehn Sachverständigen auf Einladung der FDP teil.

Die Befragung fand im Rahmen des Antrags der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 20/9496) im Finanzausschuss des Bundestages statt.

Der BVK-Sachverständige Dr. Wolfgang Eichele, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied und Hauptgeschäftsführer des BVK, befürwortete grundsätzlich das Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie Retail Investment Strategy (RIS), den EU-Bürgern zu ermöglichen, die Chancen der Kapitalmärkte besser zu nutzen. Dieser Absicht stünden jedoch wichtige Aspekte der RIS entgegen.

So sprach sich der BVK für mehr Rechtssicherheit im Artikel 30 Absatz 5 der RIS aus. „Hier ist eine dringende Klarstellung vonnöten, um unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken“, so Dr. Eichele.

Des Weiteren führte Dr. Eichele aus, warum der BVK empfiehlt, die IDD weiterhin nach dem Prinzip der Mindestharmonisierung innerhalb der EU-Staaten auszugestalten. Damit würden den Mitgliedstaaten Freiräume eröffnet, die den jeweiligen nationalen Finanz- und Versicherungsmärkten besser entsprechen. Hier sollte also dem Subsidiaritätsprinzip der EU mehr entsprochen werden.

„Außerdem erachten wir den Zeitplan als unrealistisch und nicht umsetzbar“, so der BVK-Sachverständige. „Gleiches gilt für die geplante Evaluierung nach drei Jahren.”

Generell kritisiert der BVK, dass entscheidende Regelungen der RIS durch Konkretisierungen im Rahmen von Verwaltungsakten (Level 2 und 3) vorgesehen sind und nicht im Prozess eines öffentlichen gesetzgebenden Verfahrens (Level 1). Damit hätten die betroffenen Verbände und Interessenvertreter viel weniger Möglichkeiten, korrektiv und gestaltend einzugreifen. Außerdem widerspricht dieses Verfahren dem deutschen Wesentlichkeitsgrundsatz.

„Die Versicherungsvermittler sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS“, ergänzt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die DEGAV GmbH (Deutsche Gesellschaft für alternative Vergütungskonzepte mbH) teilt stolz offiziell ihre Gründung mit und bestätigt ihr Engagement für eine umfassende Veränderung in der Finanz- und Versicherungsbranche.

Die in Berlin ansässige DEGAV ist darauf spezialisiert, Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern den Weg zu alternativen Vergütungskonzepten zu ebnen.

Ein Team von Experten

An der Spitze der DEGAV stehen Geschäftsführerin Handan Isik und Geschäftsführer Dirk Erfurth, bekannt als Inhaber der IQ²strategies GmbH – Veranstalter der ViFit-Messe (2024 am 28.Mai in Leipzig) und Inhaber des Zahlungsabwicklers DiPAY. DIPAY ist eine wegweisende, unabhängige Softwarelösung für die Abwicklung alternativer Vergütungskonzepte im Versicherungs- und Finanzvermittlungsbereich. Mitgründer und aktive Unterstützer der DEGAV GmbH sind Rechtsanwalt Norman Wirth und der langjährige Vertriebscoach und Brancheninsider Jörg Laubrinus, die ebenfalls bereits langjährige Erfahrung beim Thema Servicevereinbarungen haben.

Innovative Kurse und persönliche Unterstützung

Kerntätigkeit der DEGAV sind ihre innovativen Online-Intensivkurse, die in mehrere Module unterteilt sind und in kurzer Zeit abgeschlossen werden können. Diese Kurse, gegen einmalige Gebühr, sind darauf ausgerichtet, Vermittlern nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Anleitungen für die Umsetzung von Servicevereinbarungen zu bieten.

Vorteile für Kunden und Vermittler

Handan Isik, Geschäftsführerin: „Ziel der DEGAV ist es, über Schulungen die Vermittlerinnen und Vermittler zu befähigen, im Interesse ihrer Kunden klar definierte Servicelevel anzubieten, die Vertragsdichte signifikant zu steigern und letztlich auch ihre Einnahmen nachhaltig und angemessen zu steigern.“

Norman Wirth: „Mich treiben Servicevereinbarungen seit vielen Jahren um. Das ist ein Thema, was ich schon immer mit Herzblut begleite. Und im Gegensatz zu all den anderen rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen, ist dieses Thema für Vermittler klar positiv belegt und spannend. Warum? Weil Servicevereinbarungen für Versicherungsvermittler und ihre Kunden ein rundum positives Thema sind. Sie bieten im Ergebnis nicht nur deutlich mehr Wertschätzung durch den Kunden und eine signifikant tiefere Vertragsdichte, sondern auch eine faire Vergütung für erbrachte Leistungen!“

Jörg Laubrinus ergänzt: „Es besteht eine große Herausforderung für Vermittler darin, ihr eigenes Selbstbild und betriebswirtschaftliches Denken zu stärken. Und genau dafür tritt die DEGAV an! Aber noch wichtiger: Die Kunden brauchen und wollen eine lebenslange gute Betreuung. Die kann ein Vermittler mit der Bestandsprovision in der Regel vom zeitlichen Aufwand her gar nicht gewährleisten. Mit einer Jahresgebühr jedoch, sichert sich der Kunde einen qualifizierten Service seines Versicherungsexperten, der über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus geht.“

Geschäftsführer Dirk Erfurth: „Wir erleben eine Durchdringungsquote im Kundenbestand von 70 bis 80 Prozent. Es entscheiden sich deutlich mehr Kunden für eine Vereinbarung und damit bessere Betreuung als dagegen!“

Der Mehrwert für Kunden

Servicevereinbarungen bieten Transparenz und vermeiden Missverständnisse sowie unerfüllte Erwartungen. Kunden können bei der DEGAV aus verschiedenen Servicepaketen wählen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Langfristige Unterstützung und Netzwerkbildung

Auch nach Abschluss der Kurse bietet DEGAV kontinuierliche Unterstützung und Zugang zu einem wachsenden Netzwerk von Experten und Spezialisten. Dies gewährleistet, dass Vermittler die erworbenen Kenntnisse erfolgreich in die Praxis umsetzen können.

Verantwortlich für den Inhalt:

DEGAV – Deutsche Gesellschaft für alternative Vergütungskonzepte mbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin, Tel: +49 (0) 30 992 113 – 331, www.degav.de

Marc Pirmin Gorr ist mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH bestellt worden.

Der 27-Jährige wird damit gemeinsam mit seinem Vater Claus-Dieter Gorr, Geschäftsführender Gesellschafter, den Generationenwechsel sowie den Ausbau des Dienstleistungsspektrum der PremiumCircle Deutschland GmbH verantworten.

Marc Pirmin Gorr hat seit seinem Einstieg bei der PCD zum 01.04.2022 als Leiter des Vertriebsmarketings erfolgreich die Digitalisierung und den Generationenwechsel im Unternehmen vorangetrieben, die Personalführung übernommen, sowie den externen Markenauftritt verantwortet.

Hendrik Scherer wurde zeitgleich als Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH abberufen und steht dem Unternehmen weiterhin operativ in anderer Funktion zur Verfügung. Scherer wird sich im Schwerpunkt künftig auf die Geschäftsführung und den damit verbunden Auf- und Ausbau der GVM Versicherungsmakler GmbH konzentrieren.

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg, Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

Das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist vielen Menschen in Deutschland entweder noch unbekannt oder vermeintlich zu umständlich.

Dabei können mit VL-Beträgen im besten Falle sogar „zum Nulltarif“ über die Jahre mehrere tausend Euro angespart werden. Denn viele Arbeitgeber zahlen als eine Art „Incentive“ bis zu 40 Euro pro Monat in den VL-Vertrag jedes Mitarbeiters. Seit 1. Januar nun kommen doppelt so viele Menschen in Deutschland in den Genuss der staatlichen Förderung, die auf den VL-Sparbetrag hinzuaddiert werden kann. Nach Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen wären künftig 35,2 Millionen Deutsche berechtigt, eine staatliche Förderzulage zu erhalten. Bislang waren es nur rund 17 Millionen. Hintergrund ist, dass die Einkommensgrenzen für die Zulage deutlich nach oben angepasst wurden: Wer vermögenswirksame Leistungen in Aktienfonds oder einen Bausparvertrag anlegt, bekommt künftig bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro als Alleinstehender oder bis 80.000 Euro bei Verheirateten oder Lebenspartnern die staatliche Zulage. Die Gesamtzulage pro Jahr liegt bei 123 Euro – 80 Euro bei Nutzung eines VL-Aktienfonds sowie 43 Euro bei einem Bausparvertrag oder bei Tilgung eines Immobiliendarlehens.

„Faktisch dürfte fast in jedem Haushalt in Deutschland ab diesem Jahr eine Person VL-zulagenberechtigt sein. Damit wird das Sparen noch einmal deutlich breitenwirksamer als bislang“, sagt Detlev Dehmelt, Leiter Vertriebsservice bei der Hamburger Sutor Bank. Anleger sollten sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen und das Thema VL aktiv bei ihrem Arbeitgeber ansprechen.

Insgesamt könnten den 35,2 Millionen Zulagenberechtigten somit 4,3 Milliarden Euro (123 Euro pro Person) pro Jahr vom Staat ausgeschüttet werden.

Knapp 4.000 Euro pro 7-Jahres-Intervall „zum Nulltarif“ möglich

Für einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits können 9 Prozent Förderzulage auf einen Maximalbetrag von 470 Euro eingestrichen werden – das sind 43 Euro pro Jahr. Bei Aktienfonds sind es sogar 20 Prozent Zulage auf einen Maximalbetrag von 400 Euro – das sind 80 Euro pro Jahr. Die Sparzulage muss mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Ein VL-Vertrag läuft insgesamt sieben Jahre, davon werden sechs Jahre eingezahlt, das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst nach Ablauf der sieben Jahre kann über das Geld verfügt werden.

Die Förderzulage ist faktisch ein Bonus ohne eigenen finanziellen Einsatz der Arbeitnehmer. Arbeitgeber können zudem freiwillig bis zu 40 Euro pro Mitarbeiter monatlich als VL zahlen. Bei einem VL-Aktienfonds beliefe sich die gesamte Sparsumme für den Arbeitnehmer auf 560 Euro pro Jahr, zusammengesetzt aus 480 Euro durch den Arbeitgeber zuzüglich 80 Euro staatliche Förderung. „Hinzu kommt die Rendite bei einem Aktienfonds, so dass der Betrag über die Zeit zu einer ordentlichen Summe anwachsen kann“, sagt VL-Experte Dehmelt.

Wie hoch die Rendite sein kann, belegen Zahlen des Fondsverbands BVI. Im langjährigen Durchschnitt – als rollierende 7-Jahres-Intervalle ab 1962 bis Ende 2022 – erzielten VL-Aktienfonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien eine Rendite von 7,29 Prozent pro Jahr – ohne Sparzulage. Mit Sparzulage lag die Rendite pro Jahr sogar bei 10,26 Prozent. Pro 7-Jahres-Intervall würde so aus eingezahlten 2.880 Euro ein Betrag von 3.857 Euro.

Für Zulagenberechtigte lohnt sich aus Sicht von Detlev Dehmelt das VL-Sparen in jedem Falle: „Selbst wenn ein Arbeitgeber kein Geld zu einem VL-Vertrag dazugeben sollte, bleibt immer noch die staatliche Förderung als Extra-Bonus. Wer 400 Euro aus eigenen Mitteln für einen VL-Aktienfonds einsetzt und dafür 80 Euro beziehungsweise 20 Prozent ‚on top‘ erhält, hat sich allein dadurch einen guten Renditehebel für den langfristigen Vermögensaufbau gesichert“, fasst Dehmelt zusammen.

Über die Sutor Bank

Die Hamburger Sutor Bank, gegründet 1921, bietet klassisches Private Banking, betreibt eine Banking-Plattform für digitale Partner und kooperiert mit unabhängigen Finanzdienstleistern.

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Sutor Bank GmbH, Hermannstr. 46, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 / 8090 6855 17, www.sutorbank.de 

Die ESG-Kriterien werden nicht nur aufgrund der Regulierungsvorgaben in der Beratung immer wichtiger.

Der AfW hat im Rahmen eines umfassenden Stimmungsbildes der Branche eruiert, wie es mit der Qualifikation der Vermittlerinnen und Vermittler in Sachen Nachhaltigkeit aussieht.

ESG, Taxonomie und Greenwashing sind nur einige der wesentlichen Begriffe, die Vermittlerinnen und Vermittler in der Kundenberatung zu nachhaltigen Versicherungsprodukten und Kapitalanlagen kennen sollten. Jeder zweite Vermittelnde (52 Prozent) hat kein Problem, diese Begriffe den Kunden zu erklären. Jeder Dritte (32 Prozent) hat jedoch bei mindestens einem Begriff Probleme mit einer verständlichen Erläuterung. Dies ist ein Ergebnis des aktuellen 16. AfW-Vermittlerbarometers, einer jährlichen umfassenden Online-Umfrage, die mehr als mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler beantwortet haben. Besorgniserregend: Jeder zwölfte Vermittler (8 Prozent) kann keiner der drei Begriffe erklären.

„Das Thema ESG ist aufgrund anderer Ereignisse etwas in den Hintergrund gerückt. Dennoch sollte hierzu jeder professionelle  Finanzdienstleister grundsätzliches Know-how aufweisen, allein schon deshalb, weil eine Pflicht zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden besteht und man auf Nachfragen der Kunden qualifizierte Antworten parat haben sollte“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Jeder Dritte wünscht sich mehr Informationen zu ESG

Das Qualifikationsniveau der Vermittlerschaft hat sich zwar sehr verbessert, ist aber immer noch ausbaufähig. So fühlt sich jeder dritte Befragte (34 Prozent) nicht ausreichend zum Thema Nachhaltigkeit informiert. Die Mehrheit (54 Prozent) hält sich für ausreichend auf dem Laufenden in Sachen ESG. Immerhin zwei Drittel der Vermittler (66 Prozent) haben bereits ein mindestens mehr als ein einstündiges Grundlagenwebinar zur Nachhaltigkeit in der Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittlung absolviert.

Webinare sind auch mit großem Abstand das bevorzugte Medium zur Weiterbildung. 72 Prozent der Vermittler haben bereits hauptsächlich Webinare genutzt, um Ihr ESG-Know-how zu stärken. Als bevorzugte Qualifikationsquelle folgen abgeschlagen Präsenzveranstaltungen (13 Prozent) und E-Learning-Angebote aus der Konserve (11 Prozent), bei denen es keine Interaktion gibt.

Maklerpools und Verbünde als Weiterbildungsanbieter besonders beliebt

Die größte Rolle als Bildungsanbieter für Vermittler in nachhaltigen Fragen spielen die Maklerpools und Verbünde. 60 Prozent der befragten Vermittler nutzen deren Qualifikationsangebote. Beinahe ebenso relevant sind die Produktanbieter (53 Prozent). Etwas weniger gefragt sind private Weiterbildungsanbieter, die immerhin jeder sechste Vermittler (16 Prozent) nutzt (siehe Grafik).

„Wir begrüßen die zunehmende Vielzahl der qualifizierten ESG-Weiterbildungen in der Branche. Der AfW engagiert sich selbst aktiv an der Vermittlung von Fachwissen. Wir haben etwa bei den Leitlinien zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG) und des Arbeitskreis Beratungsprozesse e. V. mitgewirkt und gemeinsam mit Votum eine einfach verständliche Hilfestellung zur Offenlegungsverordnung verfasst“, so Wirth. Weitere Informationen dazu finden Vermittlerinnen und Vermittler auf der Webseite des AfW.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

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Interview mit Freddy Kremer, Inhaber Kremer College im Rahmen des SachwerteGipfel am 20.Februar 2024 in München.

Welches Standing hat die KI aktuell im Vertrieb von Finanzdienstleistungen? Wo steht die Branche im Vergleich? Wo und wie wird die KI aktuell erfolgreich eingesetzt? Wie geht es mit der Entwicklung weiter? Warum gehört die KI ganz oben auf die Agenda von Geschäftsführern und Unternehmen?

Interview SachwerteGipfel 2024 zum Thema KI im Vertrieb

Sehen Sie die Antworten zu diesen und weiteren Fragen im Interview von Andy Wanschka und Freddy Kremer anlässlich des SachwerteGipfels in München.

Weitere Informationen: www.SachwerteGipfel.de

Weitere Informationen: www.kremer-college.de

 

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Immer mehr Vermittlerbüros erzielen Gewinne über 300.000 EUR pro Jahr und erhöhen somit den durchschnittlichen Gewinn auf 79.000 EUR.

Es bleibt aber dabei, dass 50% der Vermittlerinnen und Vermittler nur einen Gewinn von 50.000 EUR und darunter haben.

Im Durchschnitt gaben freie Vermittlerinnen und Vermittler im November 2023 an, einen Umsatz in Höhe von 243.000 Euro und einen Gewinn von rund 79.000 Euro zu erzielen. Im Vergleich zur Vorjahrsbefragung stieg der durchschnittliche Umsatz damit um 40.000 Euro (+ 20 Prozent) und der durchschnittliche Gewinn um 4.000 Euro (+ 5,3 Prozent). Dies ist ein Ergebnis des AfW-Vermittlerbarometers, der jährlichen Online-Branchenumfrage des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Rund 80 Prozent der befragten Vermittler wiesen sich dabei als unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler aus. Da sich die Erhebungsmethode in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren etwas verändert hat, sind die Veränderungen nicht so aussagekräftig wie in den Vorjahren.*

Trotz der Steigerung des durchschnittlichen Gewinns befindet sich die Hälfte der befragten 1.100 Vermittlerinnen und Vermittler in den unteren Gewinn-Segmenten bis 50.000 Euro. Nur jeder fünfte Vermittler (19 Prozent) erreicht einen Gewinn von über 100.000 Euro. Nach Gewinn-Segmenten betrachtet gewannen vor allem diejenigen Vermittler hinzu, die Gewinne ab 300.000 EUR erzielt haben (plus 3,5%). Die Anzahl der Vermittler, die lediglich bis 50.000 Euro Gewinn aufwiesen, erhöhte sich hingegen leicht um 1,5% im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt zeigte sich somit bei den befragten Vermittlern eine Polarisierung ihrer Gewinnentwicklung.

„Unabhängige Finanzberaterinnen und Berater haben insgesamt ihren Profit erhöht. Dennoch”, erläutert Frank Rottenbacher, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, „ist ein durchschnittlicher, noch zu versteuernder Gewinn von 80.000 Euro, der auch zur Risikovorsorge und zur Deckung der persönlichen Altersvorsorge verwendet werden muss, kein Grund für die Neiddiskussionen, die seitens der Politik oder Verbraucherschützern häufig angestoßen werden.”

Die weiteren Aussichten sind leicht positiv: Insgesamt rechnen die befragten Vermittlerinnen und Vermittler mit einem durchschnittlichen Umsatzplus von 2 Prozent für die Zukunft. Die unter 40-Jährigen erwarten sogar eine Umsatzsteigerung von 16 Prozent. Am skeptischsten sind hingegen Vermittler, die 60 Jahre oder älter sind. Hier wird lediglich mit einem leichten Minus von 2 Prozent gerechnet. Zudem blicken reine Versicherungsvermittler mit einer Umsatzprognose von plus 4 Prozent optimistischer in die Zukunft als Vermittler, die ausschließlich eine Erlaubnis nach § 34f GewO besitzen ( – 2 Prozent).

„In unserem politischen Engagement setzen wir weiterhin einen klaren Fokus darauf, ein Provisionsverbot für Makler, das sich aus der Retail Investment Strategy ergeben könnte, abzuwenden. Zugleich werden wir den politischen Prozess zur Implementierung der Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge aktiv und im besten Interesse unserer Mitglieder begleiten”, beschreibt Rottenbacher die zentralen Aufgaben des Verbands für das Jahr 2024.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

*In den Vorjahren wurde der Gewinn so abgefragt, dass er in vorgegebenen Spannen (z.B. 0 – 24.999€) anzugeben war. Seit 2023 können die Befragten einen exakten Wert eingeben.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat sich erneut mit einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme für seine Mitglieder und damit die unabhängigen Finanz- und Versichungsvermittlerinnen und -vermittler gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages zu Wort gemeldet.

Anlass war die Anhörung des Finanzausschusses am 21.2.2024 zu den Plänen der EU-Kommission zu einer Kleinanlegerstrategie.

In der 71-seitigen Stellungnahme, welche auch das vielbeachtete Gutachten von Prof. Dr. Schwintowski, von der Humboldt Universität zu Berlin, zur Europarechtswidrigkeit des in der EU-Kleinanlegerstrategie bisher angelegten Provisionsverbotes für Versicherungsmakler beinhaltet und darauf Bezug nimmt, kritisiert der AfW nochmals aufs Schärfste das komplette Vorhaben.

Bezug genommen wird insbesondere auch auf ein ebenfalls beigefügtes und bisher öffentlich nicht bekanntes ergänzendes Gutachten von Prof. Dr. Schwintowski mit mehrstufigen, eindeutigen Lösungsansätzen, um das potenzielle Provisionsverbot für die Maklerinnen und Makler zu verhindern.

In der Stellungnahme wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen:

  • die Überbetonung von Honorarberatung und ein Provisionsverbot, das EU-rechtswidrig ist und sich für Versicherungsmakler als partielles Berufsverbot darstellt,
  • die fehlerhafte Ausgestaltung eines Best-Interest-Tests,
  • die einseitige Fokussierung auf einen Kostenvergleich, ohne hinreichenden Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kleinanleger,
  • unscharfe Anforderungen an eine Portfolioberücksichtigung,
  • überflüssige Offenlegungsanforderungen für Zahlungen Dritter,
  • eine zu weitreichende Verlagerung von wesentlichen Konkretisierungen in Delegierte Rechtsakte und
  • unrealistische Zeitpläne.

„Wir erwarten uns ein klares Signal des Bundestages in Richtung Bundesregierung zur Unterstützung bei diesem Thema für die Branche und besonders auch für die Kunden. Zustimmung zu einem erwiesen rechtswidrigen Vorschlag der EU-Kommission, basierend auf ideologischen Fantasien und nicht auf überzeugender Empirik, darf es durch Deutschland nicht geben. Vor allem aber bleibt festzuhalten, dass bei Umsetzung des Kommissionsvorschlages die Kleinanleger geschädigt würden und mit ihnen ein ganzer kundenorientierter und qualifizierter Berufsstand – die Versicherungsmaklerinnen und -makler. Das muss verhindert werden!“ so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Die Stellungnahme https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-AfW-Verband-RIS-Finanzausschuss.pdf inklusive der beiden oben erwähnten Gutachten ist auf der Webseite des AfW abrufbar.

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Am 19. und 20.Februar 2024 trafen sich trotz Lufthansastreiks rund 70 namhafte Branchenentscheider zum diesjährigen SachwerteGipfel im Konferenzzentrum Municon am Flughafen München.

Der Tag war gespickt mit interessanten Vorträgen zu den unterschiedlichsten Themenstellungen und informativen Diskussionsrunden. Besonders interessant für alle Teilnehmer war die Präsentation der neuesten Branchenzahlen und die Entwicklung der Branchensegmente über die letzten Jahre, die Uwe Kremer, Chefredakteur kapital-markt intern, ganz aktuell präsentierte. Daran anknüpfend gab eine spannende Diskussionsrunde mit den Branchengrößen einen Blick auf neue und bewährte Assetklassen: Wie lief 2023? Was boomt 2024? Weiter zeigten Christian Prüßing, Redaktionsleiter k-mi und Uwe Kremer in der Diskussionsrunde, zum Thema: „Wachstum oder Stagnation? Die Sachwertbranche zwischen Regulatorik und gesellschaftlicher Relevanz. Wohin führt der Weg der nächsten Jahre?“ den Teilnehmern interessante Perspektiven auf.

Markus Gotzi, Chefredakteur Der Fondsbrief, beschäftigte sich in seinem Themenblock mit den Produktsegmenten Immobilien und Erneuerbare Energien. Große Themen waren hier neue Energiefonds, Nachhaltigkeit und die Diskussion um den Eltif als möglichen Game-Changer für die Branche.

Im Part von Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur wmd-brokerchannel.de und FinanzBusinessMagazin.de, ging es zunächst in sehr informativen Kurzvorträgen um Digitale Assets, Tokenisierung von Edelmetallen wie Sachwerten und digitale Handelsplattformen. Also wichtige Bausteine für die Zukunft der Branche.

Frank Rottenbacher, Vorstand vom Bundesverband Finanzdienstleistung präsentierte im Anschluss die größte Vermittlerumfrage zum Thema Sachwerte in Deutschland, die viele interessante Aspekte für die Teilnehmer aufzeigte. Wie wichtig ist es für den künftigen Vertrieb bereits jetzt auf KI-Unterstützung zu setzen und warum gehört das Thema KI ganz oben auf die Agenda für jede Geschäftsleitung? Auf diese Fragen hatte Freddy Kremer, Inhaber Kremer College, interessante Antworten parat.

Die Teilnehmer nutzten den Vorabend und besonders die Pausen zum regen Austausch untereinander und das in einer erfrischend, positiven Stimmung.

Das war auch das Ziel der Veranstalter: Ein exklusives Diskussions-Forum zu schaffen mit positiven Impulsen und echten Mehrwert für Top-Entscheider der Sachwertbranche. Danke für das große positive Feedback!

Der nächste SachwerteGipfel findet am 20.Februar 2025 an gleicher Stelle!  www.SachwerteGipfel.de

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Die Branche der Finanzberater sucht händeringend Nachwuchs. Doch der Job scheint für viele junge Menschen wenig attraktiv, zudem hat er ein Imageproblem.

„Gleichzeitig ist aber eine qualitativ hochwertige Beratung in Finanz- und Versicherungsfragen entscheidend“, sagt Horst Schneider, CEO der AIR GmbH. Die gängigen Lösungsvorschläge für dieses Problem – strenge Informationspflichten, Finanzbildung der Bevölkerung, Digitalisierung – tragen nicht weit genug. „Es braucht eine systemische Innovation, damit die Beratung zur finanziellen Lebensbegleitung wird.“

Laut aktuellen Daten des AfW-Barometers wird die deutsche Vermittlerschaft immer älter, Nachwuchs macht sich rar. „Für viele junge Menschen ist der Verdienst, lange Zeit Hauptmotivator für die Finanzdienstleistung, heute weniger reizvoll. Sie suchen vermehrt sinnstiftende Arbeit und persönliche Erfüllung“, erklärt Schneider. Ein weiteres Problem sei das Image der Branche. Finanzberater würden häufig als provisionsgierige Geldhaie gesehen, was das Vertrauen der Kunden beeinträchtigt. Doch in Zeiten, in denen finanzielle Sicherheit, Kapitalanlagen und Versicherungen von entscheidender Bedeutung sind, suchen Menschen nach einem vertrauenswürdigen finanziellen Beistand, der sie langfristig unterstützt, ihre Ziele zu erreichen und ihre Sicherheitsbedürfnisse zu erfüllen.

„Es gibt Lösungsansätze, die aber nur begrenzt hilfreich sind“, sagt Schneider. Umfangreiche Informations- und Aufklärungspflichten für Berater werden zwar auferlegt. Doch ihr Umfang kann in Widerspruch zu ihrem Zweck geraten. „Kaum ein Privatkunde liest sich die gesamten begleitenden Dokumente vor Vertragsabschluss genau durch“, so Schneider. „Und wenn, wird das Geschriebene selten verstanden.“ Das Misstrauen vertiefe sich dadurch eher.

Ein weiterer Ansatz lautet: Finanzbildung der Kunden. Dies stellt für Berater eine besondere Herausforderung dar. Zusätzliche Zeit und Ressourcen sind gefragt, auch können komplexe Finanzthemen nicht immer leicht verständlich vermittelt werden, insbesondere wenn es um individuelle Situationen und Bedürfnisse geht. „Dennoch lohnt sich der Einsatz für eine verbesserte Finanzbildung: Sie stärkt nicht nur das Vertrauen, sondern fördert auch eine langfristige, partnerschaftliche Beziehung zwischen Berater und Kunden und trägt letztendlich zu einem nachhaltigen finanziellen Erfolg bei“, sagt Schneider. Es liege im Interesse der Berater, ihre Kunden zu bilden und zu befähigen. „Dadurch können sie eigenständigere Entscheidungen treffen und ihre finanzielle Zukunft aktiv mitgestalten. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern ermöglicht auch eine partnerschaftliche Beratung auf Augenhöhe, bei der Berater und Kunden gemeinsam sinnstiftende Ziele verfolgen und langfristigen finanziellen Erfolg erreichen“, erklärt Schneider.

Was wäre also eine gute Lösung? „Um Entscheidungssouveränität und Entscheidungssicherheit zu gewährleisten, ist eine systemische Veränderung notwendig“, so Schneider. Es geht also um einen grundsätzlich neuen Ansatz. Statt zusätzlicher Quantität eine neue Qualität. „Der Weg führt über eine sich selbst erschließende, digital gestützte Didaktik, die einen Menschen in die Lage versetzt, seine optimale Geldverwendung und deren jeweilige Auswirkungen vollständig zu erkennen“, sagt Schneider. Als Ergebnis einer Beratung sollten Verbraucher klarsehen, welche Mittel sie haben, was sie brauchen und in welchem Verhältnis sie ihr Einkommen und Vermögen am besten einsetzen. „Damit wird eine Art Persönlichkeitsbenchmark für die eigenen Finanzen geschaffen“, erklärt Schneider. Im Hintergrund arbeitet ein Algorithmus, der keine eigenen Interessen verfolgt, sondern basierend auf den individuellen Kundenbedürfnissen die passende und umfassende Produktallokation generiert – und zwar über alle Wechselfälle des Lebens hinweg. „Diese Persönlichkeitsbenchmark wird kontinuierlich aktualisiert, um das Produktportfolio dynamisch an sich ändernde Lebensumstände anzupassen“, so Schneider. Denn Geldanlagen und Absicherungen müssen sich an die Menschen anpassen, nicht umgekehrt. „Auf diese Weise werden die Verbraucher von passiven Kunden zu aktiven Subjekten des Prozesses.“

Über die AIR GmbH

Die AIR GmbH ist ein Fintech mit Sitz in Mannheim und wurde 2019 von Horst Schneider gegründet. AIR entwickelt Softwarelösungen für die Finanzdienstleistung mit passgenauen, ganzheitlichen und gleichzeitig standardisierten Anwendungen für das Privatkundengeschäft und für Verbraucher. Das „AIRboard“ generiert ein quantitatives Modell zur Erstellung eines „abstrakten individuellen Referenzportfolios“ mit dem Ziel der optimalen Organisation, Steuerung und Qualitätssicherung der holistischen Finanz- und Vermögensberatung.

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AIR GmbH, Julius Hatry Str. 1, 68163 Mannheim, Tel: 0621 4908570, www.air-gmbh.com

Von Dr. Johannes Neder Vorstand VEMA eG

In einer Zeit, in der bereits umfangreiche gesetzliche Vorgaben die Finanzberatung regeln, stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Mehrwert einer DIN-Norm für die Branche. Die Qualität der Beratung wird maßgeblich durch die Qualifikation und Integrität der Beraterinnen und Berater gesichert und gesteigert. Freie Märkte sollten Raum für individuelle Entscheidungen und eigenverantwortliche Risikowahrnehmung bieten – ein Prinzip, das durch gemeinsam definierte Soll-Anforderungen nur unnötig durch bürokratische Hürden erschwert wird. Die Einführung einer DIN-Norm wird häufig mit Falsch- oder Fehlberatung begründet. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Berufsgruppen wie Wirtschaftsprüfer, Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte trotz höherer Schadenzahlungen in ihren Haftpflichtversicherungen im Vergleich zu Finanzdienstleistern keiner vergleichbaren Norm unterliegen. Diese Diskrepanz wirft Fragen auf und unterstreicht die Notwendigkeit, die Motivation hinter einer Normung kritisch zu hinterfragen. Kann die Vereinheitlichung durch eine Norm dem individuellen Absicherungsbedürfnis eines Menschen grundsätzlich gerecht werden? Wird der Kunde dadurch wirklich besser beraten oder ist es nicht eher eine seltsam verquere Marketingmaßnahme, wenn man sich damit brüstet, nach DIN zu beraten statt nach individuellem Bedarf? Tut man das alles wirklich für den Verbraucher? Zumindest scheint dieser von der bisherigen Regulierung und Normung wenig zu profitieren. Denken wir zum Beispiel an die VVG-Reform, nach der die Versicherungsbedingungen dem Kunden zwingend vorab ausgehändigt werden müssen. Doch auch nach all den Jahren macht es keinen Unterschied, ob der Kunde die Bedingungen vor oder nach Vertragsabschluss nicht liest …

Kunden brauchen keine DIN-Norm für die Beratung, sondern kompetente Berater, die den vorhandenen Bedarf erkennen und sich die Zeit nehmen, einem Versicherungslaien die Lösungen zu erklären. Eine 08/15-Beratung nach Schema F mit Galopp durch ein Meer von Sparten, die noch gar nicht zur Diskussion stehen, kann nicht der richtige Weg sein. Vielmehr bereitet die Norm den Boden für die Annahme, dass der fachlich geschulte Berater in seiner heutigen Form nicht mehr benötigt wird, weil der Eindruck erweckt wird, dass man dank der Norm nichts mehr falsch machen kann. Das öffnet Tür und Tor für noch mehr fragwürdige Beratung durch „Verbraucherschützer“, die schon heute ihren Image-Vorsprung zu nutzen wissen. Wer die Beratungs-DIN unterstützt, erweist unserer Branche einen Bärendienst.

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Zu den Folgen einer leicht fahrlässigen Falschangabe im Versicherungsantrag.  Beitrag von Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing

Fragt eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsantrag nach Kopfschmerzen mit einer „Häufigkeit von mehr als 2 x pro Monat“, handelt ein Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig, wenn er folgenlos ausgeheilte Kopfschmerzen über einen Zeitraum von etwa 2 Monaten nicht angibt.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem aktuellen Urteil vom 08.01.2024 zum Geschäftszeichen 16 U 107/22 entschieden und den Rücktritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung für unwirksam erklärt.

In dem entschiedenen Sachverhalt hatte die Klägerin in einem Versicherungsantrag folgende Frage mit „Nein“ beantwortet:

“Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Erkrankungen, Gesundheits- oder Funktionsstörungen, aufgrund derer Sie in Behandlung waren (z.B. bei Ärzten, Heilpraktikern, Psychologen/Psychotherapeuten) bzw. Medikamente (mehr als 1x wöchentlich) einnehmen mussten, wegen:

[…]

6.9. Kopfschmerzen (Schmerzdauer > 5 Stunden täglich, Häufigkeit > 2 x pro Monat) oder Migräne“

Tatsächlich hatte sie in dem von der Berufsunfähigkeitsversicherung erfragten Zeitraum einen Unfall, aufgrund dessen sie über einen Zeitraum von etwa 2 Monaten Kopfschmerzen hatte. Einige Jahre später wurde die Klägerin berufsunfähig und stellte einen Leistungsantrag bei der Versicherung. Diese erkannte die Leistung zwar an, erklärte aber unter anderem wegen der Kopfschmerzen nach dem Unfall den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Mit ihrer Klage wandte sich die Kläger dann noch gegen den Rücktritt und bekam vor dem OLG recht.

Dieses führte zunächst aus, dass es sich bei den vermeintlich verschwiegenen Rückenbeschwerden tatsächlich um die unfallbedingten Nackenschmerzen handelte. Allerdings bedurften diese keiner weiteren Behandlung, heilten folgenlos aus und waren laut dem OLG als „Bagatelle“ nicht anzeigepflichtig.

Die Kopfschmerzen waren hingegen zwar gefahrerheblich und hätten grundsätzlich angezeigt werden müssen. Allerdings vermochte das OLG bei der Klägerin keine „grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung“ erkennen. Es führt aus, dass aufgrund der oben wiedergegebenen Frage nach Kopfschmerzen über mehr als 5 Stunden / täglich und einer Häufigkeit von mehr als 2 x im Monat durchaus der Eindruck entstehen konnte, dass nur chronisch wiederkehrende Kopfschmerzen gemeint sind. Soweit die Klägerin aufgrund dieses Verständnisses der Frage die Kopfschmerzen nicht angegeben hat, war das aus Sicht des OLG jedenfalls nicht grob fahrlässig.

Die Folge dieser Rechtsauffassung war, dass der Rücktritt wegen § 19 Abs. 3 VVG scheiterte. Nach dieser Klausel ist ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn die Anzeigepflicht nur leicht fahrlässig verletzt wurde.

Aber auch bei einem grob fahrlässigen Verschweigen der Kopfschmerzen wäre der Rücktritt in diesem Fall nach § 19 Abs. 4 VVG unwirksam gewesen, so das OLG. Nach dieser Klausel ist ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn die Anzeigepflicht zwar grob fahrlässig verletzt wurde aber die Versicherung den Versicherungsvertrag auch in Kenntnis der verschwiegenen Kopfschmerzen abgeschlossen hätte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hätte den Versicherungsvertrag auch in Kenntnis der Kopfschmerzen mit einem Risikozuschlag abgeschlossen. Damit hätte sie auch bei einem grob fahrlässigen Verhalten der Kläger nur eine Vertragsanpassungs- aber kein Rücktrittsrecht gehabt.

„Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass auch bei einem Rücktritt die Interessen von Versicherungsnehmern erfolgreich durchgesetzt werden können“, so Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, „Allerdings müssen dafür immer auch die Fragen im Versicherungsantrag genau geprüft werden.“

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

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Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH und Bridge ITS GmbH verlängern ihre Kooperation um weitere vier Jahre.

Damit können die Vertriebspartner des Maklerpools die interaktive Online-Beratungssoftware „bridge“ bis zum Jahr 2028 weiterhin zu attraktiven Konditionen nutzen. Für Makler des Fonds Finanz Loyalty-Programms 4circles ist „bridge“ ab dem Bronze-Status kostenfrei.

Bridge zählt zu den führenden Anbietern im Bereich der Online-Beratungssoftware und unterstützt Vermittler dabei, ihre Kunden flexibel, digital und zugleich persönlich zu beraten. Die Software zeichnet sich im Besonderen durch die Möglichkeit aus, den Kunden aktiv in die Beratung miteinzubeziehen. Gemeinsam können Vermittler und Kunden per Interaktion Daten erfassen, in Folien und Dokumenten arbeiten, Notizen hinterlegen und Verträge digital unterzeichnen. Das macht vor allem die Online-Beratung lebendiger und stärkt die Zufriedenheit und das Vertrauen des Kunden während des Beratungsprozesses.

„Durch die Partnerschaft mit Bridge konnten wir unseren Vermittlern schnell und flexibel ein Tool zur Verfügung stellen, welches sie seitdem erfolgreich in der ortsunabhängigen Kundenberatung einsetzen. Daher freuen wir uns, „bridge“ für vier weitere Jahre anbieten zu können“, sagt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz, und fügt an: „Im Rahmen der Kooperation können unsere Makler zu sehr guten Konditionen oder sogar komplett kostenfrei von der hochwertigen Software profitieren. Die Nutzung von „bridge“ ist eine unserer wertvollsten Prämien für teilnehmende 4circles-Makler.“

Für Bridge-COO Dr. Christian Bohner steht der Anwendernutzen im Vordergrund. Er sagt: „Die Vertragsverlängerung mit der Fonds Finanz zeigt uns, wie stark Beraterinnen und Vermittler unsere Servicetools einsetzen. Die Branche zeigt sich immer offener für moderne Technologien.“ Deshalb sehe sich Bridge darin bestärkt, bei allen Weiterentwicklungen echte Vorteile für die Praxis in den Mittelpunkt zu stellen, so Bohner.

Alle Infos zur Teilnahme am Loyalty-Programm 4circles sowie zu den verfügbaren Prämien sind unter https://4circles.de/ abrufbar. Zum Angebot von Bridge können sich interessierte Makler darüber hinaus unter https://www.bridge-systems.com/fondsfinanz/ informieren.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Aons Bericht zur Cyber-Resilienz 2023 zeigt positive Veränderungen in der Cyber-Reife von Unternehmen

Aon plc (NYSE: AON), ein international führendes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, hat seinen Bericht zur Cyber-Resilienz 2023 veröffentlicht und unterstreicht damit die Erkenntnis, dass Unternehmen aller Branchen und Umsatzklassen ihren Cyber-Reifegrad im Durchschnitt von „basic“ auf „managed“ verbessert haben. Der Bericht ist ein Leitfaden für Verantwortliche im Cybermanagement, mit denen Risiken vergleichend bewertet werden können, um bessere Entscheidungen zu treffen. Im Fokus stehen dabei unter anderem Lieferketten-, operative, systemische und Reputationsrisiken.

Der internationale Bericht basiert auf Daten von Aon Kunden aus dem Jahr 2022, die unter anderem über die globale Plattform Aon Cyber Quotient Evaluation (CyQu), die Ransomware Supplemental Application von Aon und Aon’s Operational Technology Application erfasst wurden.

Der Report zeigt, dass Cyber-Risiken in jedem Fall ein Thema für die Vorstands- und Geschäftsführungsetage sind. Größere Cyber-Vorfälle können unter anderem den Aktienwert börsennotierter Unternehmen deutlich beeinträchtigen. „Cyber-Sicherheit muss als integraler Bestandteil des Risikomanagements betrachtet werden, denn Häufigkeit und Schwere von Cyber-Bedrohungen und Ransomware-Gefahren nehmen leider zu“, so Thomas Pache, Head of Cyber Solutions DACH bei Aon. „Entsprechend verändert sich auch der Versicherungsmarkt in diesem Bereich rasant. Er ist gekennzeichnet von steigenden Prämien, Selbstbehalten und einer umfangreichen Underwriting-Prüfung seitens der Versicherer.“

Weitere Themen des globalen Aon-Berichts im Überblick

Cyber-Risiken: In den Bereichen Zugangs- und Systemsicherheit, Homeoffice, Anwendungs- und Datensicherheit sowie Zugangskontrolle hat sich die Situation verbessert.

Operative Risiken: Ransomware-Ereignisse gingen in den letzten beiden Quartalen 2022 zwar um 16 Prozent zurück, die Daten aus dem Markt für Cyber- sowie Tech E&O-Versicherungen zeigen jedoch einen Anstieg im ersten Quartal 2023.

Insider-Risiken: Zwei von fünf Unternehmen nennen fehlende Kontrollen im Security Operations Center. Dies unterstreicht den Bedarf an verbesserten Cybersicherheitsmaßnahmen, z.B. den Schutz vor Phishing, das eine der größten Gefahren darstellt.

Systemisches Risiko: Hohe Priorität hat die Bewältigung systemischer Risiken, da sie sich aus dem Einsatz von Technologien in einer vernetzten Welt ergeben. Da sich Cyber-Bedrohungen kontinuierlich verändern, werden die Modelle zur Quantifizierung und Szenarienplanung von Risiken stetig verfeinert.  Dies ist notwendig, um das Risikoprofil eines Unternehmens genau zu bestimmen und den erforderlichen Versicherungsschutz ermitteln zu können.

Die wichtigsten Erkenntnisse nach Branchen

Finanzen und Versicherungen: Schadensmeldungen nehmen zu. Ransomware-Schäden sind vom vierten Quartal 2022 bis zum ersten Quartal 2023 um 38 Prozent gestiegen.

Gesundheitswesen: Die Gesamtbewertung des Cyberrisikos für Kunden verbesserte sich auf einer Skala von 1 bis 4 auf 2,8 (vorher: 2,6). 2022 verbesserte sich das Risikoprofil von Kunden im Gesundheitswesen von „basic” auf „managed”. Mehr als 80 Prozent der Unternehmen erreichen einen Score von 2,5 oder höher.

Fertigung: Das Risikoprofil für mittelständische Kunden wird im Jahr 2022 auf der Skala mit 2,5 (vorher: 2,2) besser bewertet. Unternehmen dieser Kategorie erreichten mit 0,3 zwar den größten Verbesserungssprung, 56 Prozent von ihnen jedoch nur Bewertungen von weniger als 2,5. International tätige Kunden sowie Unternehmen im Enterprise Commerce schneiden mit 2,8 (vorher 2,7) bzw. 2,7 (vorher 2,6) besser ab. Kleine und mittlere Unternehme (KMU) liegen dagegen mit 2,3 (vorher 2,1) am unteren Ende der Skala. Weltweit ist das Budget, welches für Sicherheit ausgegeben wird, auf 8,5 Prozent des verfügbaren IT-Budgets gestiegen.

„Cyber-Resilienz zu erreichen, ist für jedes Unternehmen – egal aus welcher Branche oder Industrie – eine Herausforderung“, fasst Pache zusammen. „Risiken sollten unbedingt aus einer ganzheitlichen Perspektive heraus betrachtet und angegangen werden. Dies ist ein wesentlicher Faktor bei der Bewältigung globaler Herausforderungen. Die Beratung durch externe Fachleute kann Unternehmen dabei unterstützen, sowohl finanzielle, betriebliche als auch Reputationsrisiken nachhaltig zu minimieren.“

Zur Studie

Der Bericht beruht auf den Angaben von 2.946 Aon-Kunden weltweit. Die Aon-CyQu-Bewertung (Cyber Quotient Evaluation) ist eine zum Patent angemeldete Analysemethode. Sie basiert auf ISO-Normen und dem Rahmenwerk des National Institute of Standards and Technology, um einheitliche Verfahren zur Risikobewertung zu bieten. Hier finden Sie den kompletten Cyber Resilienz Report 2023

https://www.aon.com/2023-cyber-resilience-report/de

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Wachstum erfordert weitere Differenzierung

Aon plc (NYSE: AON), ein international führendes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, erweitert in Deutschland die Geschäftsführung des Bereichs Commercial Risk Solutions (CRS) um drei Personen. Mit der Ernennung von Monika Behrens, Marcel Armon und Stephan Winneg spiegelt sich der aktuelle Wachstumskurs auch auf der obersten Führungsebene wider.

„Wir wachsen, und das nicht nur mit Blick auf unseren Umsatz, sondern auch in der Breite unseres Dienstleistungsportfolios. Durch die Erweiterung unserer Geschäftsführung um hochqualifizierte Köpfe ist es unser Ziel, das Erreichte weiter auszubauen und voranzutreiben“, so Kai Büchter, CEO DACH bei Aon. „Unser Fokus liegt dabei auf den Kundensegmenten Konzern, Industrie und Mittelstand sowie auf Spezialitäten. Unser Wachstum geht daher auch einher mit weiterer Differenzierung – sowohl in der strategischen Herangehensweise als auch mit Blick auf die Expertise der leitenden Personen.“

Monika Behrens, zuvor tätig bei Willis Towers Watson, wird ab April 2024 in ihre Rolle bei Aon starten und künftig in den Regionen Nord und West gemeinsam mit Michael Hendriks als Doppelspitze agieren. Den gleichen Ansatz verfolgt Aon Deutschland mit Erfolg bereits seit 2020 in der Leitung der Regionen Mitte, Süd-West, Süd und Ost mit Harald Resche und Mark-Dominik Thofern, die den Umsatz in ihrem Verantwortungsbereich innerhalb der letzten vier Jahre verdoppeln konnten.

Marcel Armon übernimmt zusätzlich zu seiner Position als CEO in Österreich ab sofort die übergreifende Verantwortung in der deutschen Geschäftsführung für die Spezialversicherungs-sparten, unter anderem Credit, Construction, Cyber, Financial Lines und Real Estate in Deutschland. Armon gehört seit 2020 zum Führungsteam von Aon in der DACH-Region. Hintergrund der neuen Rolle ist insbesondere die rasante Veränderung des Risikoumfelds für Unternehmen in speziell diesen Themenbereichen, welche zugeschnittene Lösungen sowie Beratungs- und Transferservices notwendig macht.

Stephan Winneg ist seit 2022 als Managing Director Global Clients für Aon tätig. Mit seiner Berufung in die Geschäftsführung des Direktmaklers in Deutschland wird die Relevanz des Konzern bzw. Inhouse Broker-Geschäfts als global strategisch wichtiges Kundensegment von Aon einmal mehr unterstrichen.

„Durch die unterschiedliche fachliche Ausrichtung und Expertise aller acht Mitglieder der Geschäftsführung sind wir nun einmal mehr in der Lage, die differenzierten Bedürfnisse unserer Kunden noch fokussierter zu begleiten“, unterstreicht Harald Resche. „Dabei beschränkt sich unsere Aufgabe nicht allein auf die Umsetzung unserer strategischen Ziele; vielmehr sind wir alle auch operativ im Tagesgeschäft aktiv und im engen Austausch – sowohl mit unseren Kunden als auch untereinander auf Geschäftsführungsebene und mit unseren Teams.“ Mark-Dominik Thofern ergänzt: „Auf allen Ebenen nah am Kunden zu sein, ist für uns in einer immer komplexeren Risikolandschaft einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren. Dadurch stellen wir unsere Qualitätsführerschaft für Kunden und Attraktivität für Mitarbeitende auch in Zukunft sicher.“

Hartmuth Kremer-Jensen, Deputy CEO und Chief Broking Officer DACH hebt zudem hervor: „Durch das starke Wachstum von Aon in Deutschland waren und sind wir gleichsam in der Lage, uns bei vielen relevanten Themen breiter aufzustellen. Wir können nur erfolgreich sein und bleiben, wenn dieses Wachstum und unsere Strategie von starken Persönlichkeiten mit hervorragenden Fähigkeiten und Fachwissen getragen wird. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir unsere Geschäftsführung mit Monika, Marcel und Stephan verstärken können.”

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Es war ein sportlicher Tag bei der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH und ihrer Partner im Münsteraner Fußballtrainingscamp mit Anstoß, Pressekonferenz von Trainer und Physio, Taktikbesprechung, Torwandschießen, Champions-League und einem fulminanten Abpfiff am 2. Februar 2024.

Mit einem Augenzwinkern startete die Jahresauftakttagung 2024 filmisch: Cheftrainer und [pma:]-Geschäftsführer Dr. Bernward Maasjost schwor seine Mannschaft physisch, psychisch und taktisch auf die Saison 2024 ein; zahlreiche Pointen eingeschlossen. Das Motto der Vertriebstagung: Fußball meets Finance.

Rund 500 Partner und Gäste der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH fanden sich in der Halle Münsterland des Messe und Congress Centrums ein, um sich über aktuelle Branchenentwicklungen und Innovationen der [pma:] zu informieren. Der Auftakt („Anpfiff: Den Ball ins Spiel bringen…“) gewährte einen Blick hinter die Kulissen in die Mannschaftsräume, und Cheftrainer Maasjost sprach offen und ehrlich über die Leistung des vergangenen Geschäftsjahres (Saison). Neue Spieler wurden vorgestellt, Taktiken und Aufstellungen präsentiert, bevor es in die einzelnen Arbeitsgruppen ging. Die Themen hier: Renten- und betriebliche Vorsorge, Arbeitskraftabsicherung, KI, 360°-Lösungen für Firmenkunden, Kapitalanlage und Vieles mehr. Auch Partner der [pma:] wie „Schadendienst 24“ überzeugten mit ihren Dienstleistungen.

In der Taktikbesprechung ging es um das (mangelnde) Finanzwissen und verschiedene Ansätze, diese Lücken zu schließen. Prof. Dr. Katrin Löhr, Professorin für Finanzwirtschaft, verdeutlichte die fehlende Finanzbildung sowohl bei Kunden als auch bei Beratern. Sie setzt auf Tutorials und Selbststudium über Videos auf verschiedenen Social Media Plattformen. Ihr Appell: Als Finanzberater sollte man seine Kunden aufklären und anhand DIN-konformer Beratungstools die Klienten überzeugen, frühzeitig für das Alter vorzusorgen. Mit einem gänzlich anderen Ansatz ging Alexander Oberenzer, CEO at My First Million Game®, an das Thema finanzielle (Aus-)Bildung der Gesellschaft heran. Sein Onlinespiel setzte auf spielerisches Selbstlernen.

Den Abpfiff in der Champions-League oblag an diesem Tag Philipp Köster, Chefredakteur des Fußballmagazins 11FREUNDE. Kurzweilig, spitzzüngig und mit sehr viel Insiderwissen referierte er über elf Analogien zwischen der Fußball- und Finanzbranche. „Als Präsident des FC Preußen Münster musste ich bei der Auswahl des Tagungsmottos ‘Fußball meets Finance’ nicht lange nachdenken. Ballsport und Vertrieb sind sich in Vielem ähnlich. Als eigentümergeführtes Unternehmen können wir uns zudem erlauben, Veranstaltungen wie diese mit Witz und Augenzwinkern anzugehen. Unsere Fans danken es uns“, resümierte Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer und Cheftrainer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, den informativen Tag in Münster.

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pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Die BCA Service GmbH, eine hundertprozentige Tochter des Maklerdienstleisters BCA AG, hat zum Jahreswechsel einen neuen Geschäftsführer bestellt.

Sebastian Müller, Leiter Partner- und Vertragsmanagement und Prokurist bei der BCA AG, hat planmäßig zum 1. Januar 2024 die Nachfolge von Rolf Schünemann als Geschäftsführer der BCA Service GmbH übernommen.

Sebastian Müller ist neuer Geschäftsführer der BCA Service GmbH. Der 31-jährige Müller verfügt über mehr als zehn Jahre Berufserfahrung in der Branche. Er ist zudem wesentlicher Impuls- und Ideengeber für die im Sommer 2022 initiierte BCA Maklerrente. „Wir freuen uns sehr, dass wir Sebastian Müller als neuen Geschäftsführer und Nachfolger von Rolf Schünemann gewinnen konnten“, sagt Roman Schwarze. Der Vorstand der BCA AG und gleichzeitig Geschäftsführer der BCA Service GmbH weiter: „Er bringt die Erfahrung, die Innovationskraft und den Weitblick mit, um die BCA Maklerrente und die BCA Service GmbH noch erfolgreicher zu machen.“

Gemeinsam mit Peter Gögler war und ist Müller der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die angebotene Vorsorgelösung für Maklerunternehmen mit dem Namen „BCA Maklerrente“ geht. Diese wird in zwei Varianten angeboten und wurde im ersten Schritt ausschließlich ausgewählten BCA Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt. Hierbei erfolgt vor dem eigentlichen Bezug der „Maklerrente“ in einer Übergangsphase die Bestandsübertragung durch den Makler auf die eigens gegründete BCA Service GmbH. Die Service GmbH besteht aus einem ausgewiesenen Expertenteam, das sich zum einen um die Organisation, die Kundenansprache und die prozessoptimierte Bestandsübertragung der Investmentdepots und Versicherungsverträge vom Maklerbetrieb auf die Servicegesellschaft kümmert.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Servicegesellschaft ist die Sicherstellung der Kundenbetreuung. Hier wird der Bestand durch geschulte Versicherungs- und Investmentprofis ganzheitlich, professionell und mit technischem Know-how betreut. „Das Konzept wird sehr gut angenommen. Innerhalb kürzester Zeit hatten wir eine Vielzahl von Maklerpartnern an Bord, die das Angebot nutzen. Nachdem wir im zweiten Schritt die Prozesskette im Zusammenspiel zwischen Maklerunternehmen und der BCA Service GmbH agil im Sinne des Maklers angepasst und schließlich finalisiert haben, haben wir unsere Maklerrente inzwischen auch für Geschäftspartner geöffnet, die bisher noch nicht an die BCA AG angebunden waren“, so Müller.

Für die Zukunft hat sich das Unternehmen dementsprechend viel vorgenommen. „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und bin absolut davon überzeugt, dass wir gemeinsam unser Angebot der Maklerrente zu einer der führenden Produktlösungen für die Altersversorgung von Maklerunternehmen weiterentwickeln und ausbauen können. Damit bieten wir allen interessierten Versicherungs- und Investmentvermittlern in der Branche ab dem 60. Lebensjahr mit unserem Maklerrentenangebot eine erstklassige Lösung, die in dieser Form zu den besten am Markt gehört“, erklärt der neue Geschäftsführer der BCA Service GmbH Müller.

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BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Mit dem neuesten Update verfügt die beliebte Endkunden-App simplr nun über eine englische Sprachversion sowie einen Dark Mode.

Die mit dem internationalen Red Dot Award ausgezeichnete Endkunden-App simplr hat ein aufregendes neues Update erhalten, das neben vielen kleinen Verbesserungen zwei besondere Features enthält. 24,3 % der Deutschen, also fast 20 Millionen Menschen, haben einen Migrationshintergrund, nicht alle sprechen fließend deutsch. Dazu kommen aktuell noch einmal rund 12 Millionen Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit haben und die langfristig in Deutschland leben und arbeiten. Um auch diese Zielgruppe für Makler:innen zu erschließen und den Kundenservice ganz allgemein auch für das nicht deutsch sprechende Klientel zu verbessern, bietet simplr nun als Endkunden-App für Makler:innen und ihren Kundenkreis eine englischsprachige Version.

Für Belegschaftsmakler:innen und bAV- Makler:innen ist die englische Sprachversion besonders interessant. In vielen Firmen arbeiten mittlerweile internationale Mitarbeiter:innen. Das gilt ganz besonders für das aus Maklersicht finanziell hochattraktive Management. Diesen Kundinnen und Kunden sprachlich entgegenzukommen, fördert nicht nur die effiziente Kommunikation, sondern stärkt auch das Vertrauen zwischen Makler:innen und ihrem Kundenkreis. Für die Abwicklung von bav-Geschäft in international tätigen Konzernen ergeben sich so insbesondere für bav-Makler:innen erhebliche Wettbewerbsvorteile, denn die Benutzerfreundlichkeit erhöht sich für diesen Kundenkreis enorm. Unternehmen, die internationale Mitarbeiter:innen beschäftigen, können somit effektiver unterstützt werden, da Makler:innen mit dem Update nun detaillierte Informationen auf Englisch bereitstellen können.

simplr Update bietet Vorteile für jeden Versicherungs- und Finanzbereich

Makler:innen, die Grenzgänger:innen oder ausländische Staatsangehörige (z. B. Expatriate, kurz: Expats) beraten, profitieren ebenfalls vom neuen simplr Update. Die klare Kommunikation in der englischen Sprache schafft Vertrauen, minimiert Verständnisprobleme und verbessert die  Benutzererfahrung.

Gerade in der Versicherungs- und Finanzbranche, in der präzise Informationen und Verständnis entscheidend für die Kundenzufriedenheit sind, ist die neue englische Spracherweiterung von simplr besonders relevant. Als eine der wenigen erfolgreichen deutschen Versicherungs-Apps am Markt können mit dem Update Nutzende weltweit auf die App zugreifen und von den innovativen Funktionen profitieren, die simplr zu bieten hat. Die neue englische Sprachversion ist der erste Schritt in Richtung Vereinfachung von Versicherungsmanagement weltweit.

“Unsere Mission ist es, Versicherungen und Investment für jeden zugänglich und benutzerfreundlich zu gestalten. Mit diesem Update ermöglichen wir es unseren Nutzer:innen, ihre Erfahrungen weiter zu personalisieren und öffnen gleichzeitig die Türen für ein internationales Publikum.” Marcel Canales, Chief Product Officer bei blau direkt.

Gerade in Grenzgebieten sei die englische Sprachversion von simplr von Vorteil sowohl für die Vermittler:innen als auch für ihren Kundenkreis, erläutert Marcel Canales. Neben der englischen Sprachversion ist der Dark Mode ab sofort in simplr verfügbar. Der Dark Mode erfreut sich bei mobilen Endgeräten zunehmend großer Beliebtheit in allen Altersgruppen. Laut aktuellen Studien nutzen zwischen 65 und 90 % der Smartphone-Nutzer:innen den Dark Mode regelmäßig. Hier handelt es sich um mehr als nur ein ästhetisches Upgrade. Die Funktion wurde sorgfältig entwickelt, um die Augen der Nutzer:innen zu schonen und die Lesbarkeit in verschiedenen Umgebungen zu verbessern. Somit fördert das neue simplr Feature eine angenehme Nutzung, ohne Kompromisse bei der Funktionalität einzugehen.

Der neue simplr Dark Mode ergänzt somit nicht nur das Design, sondern reduziert die Augenbelastung und Ermüdung, was besonders bei längerer Nutzung der App von Vorteil ist. Zudem reduziert der Dark Mode den Energieverbrauch, was wiederum zu einer längeren Akkulaufzeit führt. Das simplr Update ist ab sofort im App Store und im Google Play Store verfügbar.

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Vorläufiges Konzern-EBIT für 2023 ohne diesen Effekt im prognostizierten Zielkorridor

Kontinuität bei Dividendenausschüttung: Vorstand plant 30 Cent pro Aktie für das Geschäftsjahr 2023

MLP plant weiterhin mittelfristig mit einem Konzern-EBIT von 100 bis 110 Mio. Euro bis Ende 2025

Angesichts der ausgeprägten Belastungen im Immobilienmarkt, die sich sowohl auf das Projekt- als auch das Vermittlungsgeschäft auswirken, bewertet die MLP SE dieses Geschäft im Rahmen des Jahresabschlusses neu und vollzieht infolgedessen eine Firmenwertabschreibung innerhalb des Segments Deutschland.Immobilien in Höhe von rund 4 Mio. Euro. In der Ergebnisrechnung wird sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Geschäftsjahres 2023 im MLP Konzern in gleicher Höhe mindern.

Demnach beläuft sich das EBIT des MLP Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 nach vorläufigen, ungeprüften Hochrechnungen auf rund 71 Mio. Euro. Ohne die Firmenwertabschreibung bei Deutschland.Immobilien würde das EBIT dank eines soliden Geschäftsverlaufs in allen anderen operativen Segmenten des MLP Konzerns voraussichtlich innerhalb des prognostizierten Korridors von 75 bis 85 Mio. Euro liegen.

Dementsprechend soll auch die langjährige Kontinuität bei der Dividendenzahlung fortgesetzt werden: Der Vorstand der MLP SE plant für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividendenausschüttung in der Höhe des Vorjahrs, 30 Cent pro Aktie.

„Erneut zeigt sich MLP als sehr verlässlicher Dividendenwert. Auch angesichts unserer soliden operativen Geschäftsentwicklung in einem herausfordernden Umfeld im Geschäftsjahr 2023 untermauert dies, wie stabil die MLP Gruppe inzwischen aufgestellt ist“, sagt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE.

MLP plant weiterhin mittelfristig mit einem Konzern-EBIT in Höhe von 100 bis 110 Mio. Euro bis Ende 2025.

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) und das Berliner Insurtech Friendsurance haben im vergangenen Jahr gemeinsam die Bancassurance 360 GmbH gegründet.

Nun hat Christian Mangold, zuvor beim Konzern Versicherungskammer im Maklermanagement aktiv, seine Tätigkeit als Geschäftsführer des Joint Ventures angetreten.

Christian Mangold ist seit 01.01.2024 neuer Geschäftsführer der Bancassurance 360 GmbH. Der 41-jährige Diplom-Kaufmann und studierte Master of Arts in Sales & Marketing war zuvor im Konzern Versicherungskammer verantwortlicher Leiter für den Maklervertrieb Leben / Betriebliche Vorsorge. Nun will er das noch junge Unternehmen Bancassurance 360 GmbH operativ weiter auf- und ausbauen und vertrieblich am Markt etablieren.

„Die Beratung in der Bank verändert sich! Als Bancassurance 360 GmbH wollen wir den Bancassurance-Markt maßgeblich gestalten und bringen Makler, Mehrfachagenten, Banken und ihre Kundinnen und Kunden zusammen. Einfachheit, Innovation, Effizienz und Kundenzufriedenheit stehen für uns dabei an erster Stelle“, so Christian Mangold.

Seit Mitte letzten Jahres ist das gemeinsame Joint Venture von SDK und Friendsurance, die Bancassurance 360 GmbH, am Markt. Sie eröffnet Banken neue Möglichkeiten im Themenfeld der Versicherungsberatung als ein wichtiger Bestandteil ihrer Finanzberatung. Die Bancassurance 360 GmbH stellt neben der technischen Lösung für das sogenannte Kunden-Frontend, also die Schnittstelle zur Website oder ins Online-Banking zu den Versicherungslösungen, auch Kunden- und Beratungsservices zur Verfügung. Diese Unterstützung für die Banken wird durch einen im Geschäftsmodell integrierten, eigenen Versicherungsmakler oder Mehrfachvermittler erweitert. Dabei kann die Plattform nach Belieben der Bank gestaltet werden, sodass sie sich auch in der Darstellung optimal in das jeweilige Look & Feel der Bank einfügt. Es handelt sich also um eine sogenannte White-Label Plattform.

„Durch seine vorangegangenen Tätigkeiten in der Unternehmensberatung sowie Versicherungsindustrie bringt Christian Mangold die passende Erfahrung und das Knowhow mit, um die Bancassurance 360 GmbH in die Zukunft zu führen. Wir freuen uns sehr, Christian Mangold für die Geschäftsführung gewonnen zu haben und auf eine wertschöpfende Zusammenarbeit, denn das Potenzial und der Bedarf der Banken für passgenaue Lösungen, wie sie die Bancassurance 360 GmbH bieten kann, ist groß“, so Olaf Engemann, Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der SDK.

Auch Friendsurance-Geschäftsführer Janis Meyer-Plath sieht in der Besetzung der Geschäftsführung einen Meilenstein erreicht, um das Joint Venture weiter voranzubringen: „Im vergangenen Jahr haben wir die Bancassurance 360 aus der Taufe gehoben und in Produktentwicklung und Vertrieb große Fortschritte gemacht. Wir freuen uns sehr, dass wir nun in Christian Mangold den richtigen Geschäftsführer gefunden haben, um im kommenden Jahr gemeinsam mit unseren Bankpartnern das Versicherungsplattform-Geschäft weiter zu skalieren.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel: +49 711 7372-4913, Fax: +49 711 7372-4919, www.sdk.de