Keine Lust auf Steuern? Wir zeigen Ihnen die ultimativen Strategien, um sofort und einfach Steuern zu sparen!

Stellen Sie sich vor, Sie hätten trotz gleichem Einkommen MEHR Geld zur Verfügung. Das wäre doch hochinteressant oder?

ASSET PROTECTION KONGRESS: Sonderthema “Steuern sparen” – online und kostenfrei

Samstag 16.03.2024 von 14 Uhr bis ca. 19 Uhr

Hier zum Kongress anmelden – Ihre Freikarte wartet!

Nach dem Kongress…

  • kennen Sie die aktuellen Strategien und Möglichkeiten, sofort und einfach Steuern zu sparen
  • haben Sie MEHR Geld zur Verfügung, ohne großen Aufwand
  • werden Sie das Thema Steuern anders betrachten, und ihm mehr Aufmerksamkeit schenken

Steuerexperten stellen am Kongress die praktische Umsetzung verschiedener geprüfter Steuerspar- und Steuervermeidungsmöglichkeiten vor.

Um was geht es?

  • Schnelle, knallharte Fakten

Warum einen tagelangen Kongress, wenn das Wichtigste in 5 Stunden erzählt werden kann? Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass am Samstag ab Mittag die meisten Verbraucher und Unternehmer Zeit haben.

  • Anerkannte Fachexperten

Unsere Referenten arbeiten seit Jahren im entsprechenden Fachbereich und wissen, wovon sie reden. Keine Coaches, keine Mentoren, keine Speaker, sondern Fachleute.

  • Fokus auf Steuern sparen

Nur die Wenigsten zahlen gerne zu viel Steuern. Warum mehr zahlen, wenn man es gar nicht muss? Ein Steuerberater hat ein Ziel: Korrekte Veranlagung und möglichst keine Rückfragen vom Finanzamt. Optimale Steuergestaltung ist nicht seine Aufgabe.

Hier zum Kongress anmelden – kostenlos! https://www.asset-protection-kongress.de/

Keine Zeit am Kongressdatum? Bitte melden Sie sich trotzdem an, damit Sie danach alle Vorträge, Interviews und Hintergrund-Informationen als Video-Abruf erhalten.

  • Die Kongress-Teilnahme ist in jeden Fall kostenfrei.
  • Der Kongress findet am Samstag 16.03.2024 von 14 Uhr bis ca. 19 Uhr statt.
  • Umfassende Informationen über die Speaker, deren Vortragsthemen sowie einen Zeitplan finden Sie auf der Kongress-Webseite unter www.asset-protection-kongress.de.

Den Link zum Einwählen in den Kongress-Raum erhalten Sie von uns kurz vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt!

Wichtiger Profi-Tipp:

Nach dem Kongress werden erfahrungsgemäß wieder sehr viele Beratungsanfragen eingehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bereits heute für eine Beratung einzutragen. Klicken Sie dazu auf diesen Link:

www.asset-protection.club/beratung

Verantwortlich für den Inhalt:

Asset Protection Club, Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Str. 27, 84503 Altötting, Tel: 08671 9641-0, info@dgfrp.dewww.dgfrp.dewww.asset-protection.club

Die Weiterbildungsveranstaltung der VHV Allgemeine tourt im März durch Düsseldorf, München und Berlin.

Für alle Vermittlerinnen und Vermittler, die fernab der genannten Städte arbeiten, gibt es eine digitale Veranstaltung. Im Gepäck sind aktuelle Branchen- und Zukunftsthemen sowie Produkthighlights der VHV Allgemeine.

„Als Maklerversicherer arbeiten wir vertrauensvoll mit über 14.000 unabhängigen Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern zusammen. Ich freue mich, die Tradition unserer Roadshow VHV LIVE auch in diesem Jahr weiterzuführen und lade alle Interessierten herzlich dazu ein. Neben spannenden Themen und dem Wissensaustauschs, freuen wir uns auf den ausgiebigen Dialog mit unseren Vertriebspartnerinnen und -partnern“, sagt Dr. Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der VHV Allgemeine Versicherung AG.

Wann und wo findet die VHV LIVE 2024 statt?

  • 12. März 2024 in Düsseldorf
  • 14. März 2024 in München
  • 19. März 2024 in Berlin
  • 10. April 2024 digital

Welche Themen werden diskutiert?

In diesem Jahr gibt es Vorträge rund um das Thema Mobilität: Zum einen gewähren die VHV-Experten Einblick in die KFZ-Produkte der VHV Allgemeine, zum anderen erfahren die Teilnehmenden alles über die beiden neuen Kooperationen der VHV Allgemeine: OCC Assekuradeur GmbH (OCC) und Auto Club Europa (ACE). Im Rahmen der OCC-Kooperation können Vermittlerinnen und Vermittler mit VHV-Anbindung ab sofort die Lieblingsfahrzeuge ihrer KFZ- Kundinnen und Kunden über den Oldtimer-Experten OCC versichern. Darüber hinaus gibt es Einblicke in die Partnerschaft der VHV Allgemeine mit dem Auto Club Europa (ACE).

Als weitere Highlights werden die Produkt- und Leistungsupdates der VHV Allgemeine in der privaten Haftpflicht- und Hausratversicherung vorgestellt. Abschließend wird über den Megatrend Künstliche Intelligenz in der Versicherungswelt diskutiert.

Gut zu wissen: Die Teilnahme an VHV LIVE 2024 zahlt auf die IDD-Anforderungen ein. Insgesamt kann man sich als Vermittlerin oder Vermittler 150 Minuten gutschreiben lassen.

Zur Anmeldung geht es hier: https://www.vhv-partner.de/magazin/2024/02/01/roadshow

Über die VHV Allgemeine Versicherung AG

Die VHV Allgemeine Versicherung AG ist führender Bauspezialversicherer und einer der größten deutschen Auto- und Haftpflichtversicherer. Sie wurde 1919 von der Hannoverschen Baugewerks- und Berufsgenossenschaft gegründet. Das Produktangebot richtet sich an die gesamte Bauwirtschaft, bietet aber auch branchenspezifische Lösungen für die Absicherung von Sach- und Haftpflichtrisiken des produzierenden Gewerbes oder auch für Handel und Handwerk. Als Kfz-Versicherer gehört sie zu den Marktführern in Deutschland. Auch im Bereich der Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen ist die VHV ein wichtiger Partner für Vermittlerinnen und Vermittler und ihre Kunden. Die VHV Allgemeine Versicherung AG gehört zur VHV Gruppe.

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Das Frankfurter Unternehmen Covomo Versicherungsvergleich GmbH und der Spezialmakler NAMMERT aus Königs Wusterhausen kooperieren im Vertrieb von Versicherungsprodukten rund ums Boot.

Somit erhalten alle an Covomo angeschlossenen Vertriebspartner, wie Versicherungsmakler und Maklerpools, Zugriff auf die Tarifrechner.

Die Covomo Versicherungsvergleich GmbH aus Frankfurt am Main kooperiert mit dem Assekuradeur NAMMERT und nimmt die Produkte der Bootshaftplicht, -kasko, -rechtsschutz und -unfallversicherung in Ihr Vergleichsportal auf.

NAMMERT ist damit exklusiver Produktgeber im Bereich der Bootsversicherung.

„Die Bootsversicherung ist in der Vergangenheit von vielen unserer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern angefragt worden – wir freuen uns, diesem Wunsch nachgekommen zu sein und nun ein noch umfänglicheres Portfolio bieten zu können. Wir haben lange nach einem passenden Partner gesucht und mit NAMMERT die Nummer Eins am deutschen Markt gewinnen können. Wir freuen uns besonders, dass wir unser Angebot für unsere Partnerinnen und Partner“, sagt Geschäftsführer von Covomo, Kai Uhlemeyer.

Mit diesem Schritt ergänzt Covomo die bereits bestehende Datenbank von Spezialversicherungen um einen weiteren Bereich. Begründet wird der Zeitpunkt der Integration des neuen Vergleichsrechners auch mit der Saisonalität der Bootsversicherung und der typischerweise im Frühling beginnenden Saison.

Auch der Geschäftsführer von NAMMERT, Norman Nammert, freut sich über die Kooperation: „Die Partnerschaft mit Covomo eröffnet uns direkt den Zugang zu 80 % des Maklermarktes, welcher nun Zugriff zu unseren Produkten hat. Unsere Bootsversicherungen sind aus meiner Sicht am Markt einzigartig und bieten Maklern die Möglichkeit, ihren Kunden weltweiten Schutz für jedes Boot und andere Wasserfahrzeuge zu bieten“.

Verantwortlich für den Inhalt:

Covomo Versicherungsvergleich GmbH, Rotfeder­Ring 5, ­60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 152, www.covomo.de

Der BiPRO e.V. ist für den Financial Data Access (FIDA) gut aufgestellt. Mit seinen Normen könnten Versicherer und weitere Beteiligte die von der EU geplante Verordnung bereits heute weitestgehend umsetzen.

Außerdem plant der Verein, einen FIDA-Scheme im deutschen Markt zu initiieren und im weiteren Verlauf auch infrastrukturelle Angebote zu unterbreiten. Dies gab der BiPRO e.V. im Rahmen seines Online-Events Streaming90‘ bekannt.

Am 19. Februar 2024 präsentierte der BiPRO e.V. mit der Veranstaltung “BiPRO ist FIDA-ready!” den Auftakt einer neuen Eventreihe für die Community. Das Online-Format Streaming90′ wurde mit großem Interesse verfolgt und gewährte den vielen Teilnehmern einen spannenden Einblick in die zukünftige Ausrichtung von BiPRO und FIDA.

Das Event widmete sich insbesondere dem sogenannten Scheme, der nach dem Willen der EU-Daten, Prozesse oder Use Cases definieren sowie monetäre Aspekte im Rahmen von FIDA regeln soll: Was bedeutet das für die Branche? Wie soll der Scheme organisiert werden? Warum ist BiPRO die richtige Instanz für einen Scheme? Wie stehen Entscheider dazu?

BiPRO beschäftigt sich in einer Arbeitsgruppe bereits seit einigen Jahren mit dem Thema Open Insurance und FIDA und rief nochmals zur Mitarbeit auf, um sich auf die Verordnung vorzubereiten. Weiterhin gab BiPRO bekannt, dass man einen FIDA-Scheme im deutschen Markt initiieren wird. Dabei soll die 100%ige Vereinstochter BiPRO Service GmbH als Koordinator und Organisator des FIDA-Schemes fungieren, wobei Teilnehmer nicht zwingend BiPRO-Mitglieder sein müssen. Als optionales Angebot der BiPRO Service GmbH wurde darüber hinaus beispielhaft für eine gemeinsame Umsetzung ein Dashboard über den BiPRO-Hub vorgestellt.

Die Veranstaltung beleuchtete auch die entscheidenden Faktoren für den Erfolg von FIDA-Scheme-Teilnehmern bei BiPRO, darunter die neutrale Stellung des Vereins, die langjährige Erfahrung in Normierungsprozessen, ein großer Marktanteil in der Versicherungsbranche mit Mitgliedern aus allen Marktgruppen sowie bewährte Konzepte und Fachwissen. BiPRO stellte heraus, dass auch die Teilnahme von Nichtmitgliedern des Vereins ermöglicht wird, was die Vielfalt und Innovation innerhalb des Schemes fördert. Während der Veranstaltung machte BiPRO überdies deutlich, dass sich der Verein aktuell weder als politischer Treiber oder noch als Kritiker von FIDA sieht, sondern sein Augenmerk auf eine bestmögliche Umsetzung richtet.

“BiPRO ist FIDA-ready!” markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digital vernetzten und zukunftsorientierten Versicherungsbranche. Die positive Resonanz und die rege Teilnahme an diesem Event unterstreichen den klaren Wunsch der Branche nach Fortschritt und intensivem Austausch.

Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e.V. zeigte sich hochzufrieden mit den ersten Streaming90‘: „Die Meinung der zugeschalteten Entscheider war ja eindeutig: BiPRO mit seinen Normen eignet sich hervorragend für die Umsetzung von FIDA, da im Verein wesentliche Marktakteure bereits heute erfolgreich zusammenarbeiten und die Verwendung des etablierten Standards nachhaltige Kosten- und Zeitvorteile bringt. Jedoch ist es meines Erachtens sehr wichtig, sich als Unternehmen bereits heute proaktiv mit dem Thema auseinander zu setzen BiPRO wird hierbei unterstützen!“ Der Blick richtet sich nun auf die kommenden Entwicklungen und Online-Events, die weitere spannende Einblicke und Innovationen versprechen. Die Streaming90’s zum Thema FIDA werden ab 1. März 2024 im BiPRO-Videoportal als Stream on Demand zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind Information unter fida.bipro.net erhältlich.

Verantwortlich für den Inhalt:

BiPRO, Münsterstrasse 304, 40470 Düsseldorf, Tel: 0211 690 150 95, www.bipro.net

Oliver Contala (34) hat zum 01.01.2024 die Leitung des Gesamtvertriebes der Landeskrankenhilfe (LKH) übernommen.

Der studierte Betriebswirt und ausgewiesene Vertriebsmanager bringt fundierte Berufserfahrungen mit. Startend als Assistent des Vertriebsvorstands der Swiss Life Deutschland Holding, verantwortete Contala später unter anderem als Programm-Manager die strategische Neuaufstellung des Vertriebes der R+V Allgemeinen Versicherung AG. Zuletzt trug er als Direktor der R+V deutschlandweite Führungs- und Vertriebsverantwortung.

„Mit Oliver Contala konnten wir einen erfahrenen Manager gewinnen, der neben strategischer Kompetenz auch fundierte Expertise im Aufbau von Vertriebseinheiten mitbringt. Dies ist ein weiterer Schritt in der Neuausrichtung des LKH Vertriebes“, so Jan-Peter Diercks, Vorstand für Vertrieb, Marketing, Service Center und Zentrale Dienste der LKH.

Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) in Kürze

Die LKH ist eine private Krankenversicherung, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nicht konzerngebunden ist. Das Unternehmen hat in 2022 insgesamt 895,9 Mio. Euro Bruttobeiträge verbucht und 321.860 Personen versichert, darunter 166.520 Versicherte mit einer Krankenvollversicherung. Die LKH bekam im „M&M Rating KV-Unternehmen” im Gesamtrating der Bilanzjahrgänge 2018 bis 2022 vom unabhängigen Analysehaus „Morgen & Morgen“ mit vier von fünf Sternen ein „sehr gut“. Die Zahnzusatzversicherung ZahnUpgrade 90+ ist bei Stiftung Warentest in der Kategorie Kundentyp „Gut und günstig“ als Testsieger hervorgegangen und mit der Bestnote „Sehr gut“ (0,8) ausgezeichnet worden (Finanztest, Heft 06/2023).

Verantwortlich für den Inhalt:

Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH), Uelzener Straße 120,  21335 Lüneburg, Tel: (0 41 31) 72 50, Fax: (0 41 31) 40 34 02, www.LKH.de

Die Vorteile und der Nutzen einer professionellen Unternehmensberatung für Makler und Maklerunternehmen im Makler Nachfolger Club e.V.

Was kann ein erfahrener Unternehmensberater den Mitgliedern bieten? Diese Frage wollen wir aus zwei (etwas) verschiedenen Sichtweisen beantworten: aus der Sicht des Käufers und aus der Sicht des Verkäufers. Beide Sichtweisen sind nicht immer identisch, aber das Ziel ist schon sehr ähnlich: aus dem Kauf bzw. Verkauf eines Maklerbestandes einen möglichst großen Nutzen (Gewinn) ziehen zu können.

Der Käufer sollte am Anfang (gerne mit unserer Unterstützung) eine Reihe von Analysen durch- führen. Sind die Kundenbestände in der Struktur und Zusammensetzung deckungsgleich oder doch sehr verschieden? Dahinter steht die Frage, passen die vorhandenen Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen auch auf den neuen Kundenbestand oder müssen hier weitere Ergänzungen vorgenommen werden? Sind eventuell neue Zielgruppen vorhanden, zu denen es noch wenig Erfahrungswerte in der Betreuung und richtigen Kundenansprache gibt?

Darauf wird dann die Ansprache der neuen Kunden abgestimmt. Die Vorgehensweise unter dem Einsatz erfolgreicher Checklisten wird für alle gemeinsam erarbeitet, beschrieben und geübt. Damit werden verbindliche Standards geschaffen, in der Kundenansprache, in der Systematik und im Ziel der Kontaktaufnahme. Es geht in erster Linie darum, zum neuen Kunden eine feste Beziehung aufzubauen, sein Vertrauen zu gewinnen, das Mandat zu erhalten und diese

Kundenverbindung dann Schritt für Schritt weiter auszubauen, denn Potenziale sind rein statistisch betrachtet noch in den meisten Kundenbeziehungen vorhanden.

Der Nutzen für den Käufer steckt nicht nur in den künftigen Courtageeinnahmen durch den übernommenen Bestand, sondern auch in dem gezielten Ausbau dieser Kundenverbindungen in den nächsten Jahren.

Der Verkäufer will aus seinem „Lebenswerk“ natürlich einen recht hohen Erlös erzielen. Damit sollte er aber spätestens drei bis fünf Jahre vor dem Verkauf beginnen, um noch in aller Ruhe und mit der notwendigen Zeit an diesem Vorhaben arbeiten zu können. Auch hier sollte am Anfang eine eingehende Analyse des Bestandes und der Ausgangssituation erfolgen. Wie das konkret geht, wissen wir aus hunderten solcher Vorgehensweisen sehr genau. Viele Maklerunternehmen haben eine Cross-Selling-Quote von unter 2,5 Verträgen pro Kunde. Da die Kunden im Bundesdurchschnitt bereits neun Verträge abgeschlossen haben, ist eine gezielte Ansprache zur

Bestands-Umdeckung notwendig. Da es aber in der Vergangenheit nicht gelungen war, diese Potenziale zu heben, braucht es Expertise und Unterstützung von dritter Seite. Wir helfen hier mit unserer Erfahrung konkret.

Weitere Herausforderungen in Maklerunternehmen

Hier wäre z.B. die Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu nennen, das Unternehmen attraktiver für junge Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu machen, das Unternehmenswachstum auf ein höheres Niveau zu bringen, die Arbeit am und mit dem Kunden zu verschlanken und vieles mehr. Alles Themen, bei denen wir eine hohe Erfahrung und Handlungsroutine aufweisen.

Die Win-Win-Situation gezielt nutzen

Unabhängig vor welcher Herausforderung Sie gerade stehen, als Mitglied im Makler Nachfolger Club e.V. erhalten Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch zu Ihren speziellen Themen mit möglichen Lösungsansätzen. Bei konkretem Interesse besorgen wir Ihnen Förderzuschüsse des Bundes von 50 bis 80 Prozent der dann sehr geringen Beratungskosten. Rufen Sie einfach an. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Interessierte Makler und Maklerinnen können einen kostenlosen Coaching Termin unter https://www.makler-nachfolger-club.de/kostenloses-coaching/ beim Makler Nachfolger Club vereinbaren.

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­-nachfolger-­club.de

Die Ergebnisse der aktuellen Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2024” enthüllen, dass Pools für mehr als 90% der Vermittler einen unverzichtbaren Geschäftspartner in allen Bereichen darstellen.

Diese langjährigen Partnerschaften zeichnen sich durch eine durchschnittliche Dauer von 15 Jahren aus, wie die umfassende Untersuchung der bbg Betriebsberatungs GmbH zeigt.

Die enge Zusammenarbeit mit Pools und Dienstleistern prägt maßgeblich den Makleralltag und ist in sämtlichen Geschäftsbereichen fest verankert. Die Ergebnisse der Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2024” zeigen, dass über 90% der befragten Maklerinnen und Makler auf eine Kooperation mit einem Pool setzen. Innerhalb dieses Prozentsatzes geben beeindruckende 93% an, im Bereich Sach / HUK auf Dienstleistungen von Pools und Dienstleistern zurückzugreifen. Auch in den Segmenten Vorsorge / Leben (79%) und Kranken (76%) verlassen sich die meisten unabhängigen Vermittler auf entsprechende Angebote. Obwohl der Anteil der über Pools generierten Geschäfte im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, bleibt er auf einem stabilen und beachtlichen Niveau.

Fonds Finanz behauptet Spitzenposition in allen Geschäftsfeldern

Die Ergebnisse der aktuellen Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2024” bestätigen erneut die herausragende Position von Fonds Finanz im Bereich der Pools und Dienstleister für Maklerbüros. Der Münchener Maklerpool behauptet souverän seine Spitzenposition in allen Geschäftsfeldern und setzt sich gegenüber seinen Mitbewerbern durch.

In der Kategorie Vorsorge / Leben, Kranken, Sach / HUK liegt Fonds Finanz zum wiederholten Mal an der Spitze. Die VEMA folgt auf dem zweiten Platz, kann im Bereich Sach / HUK sogar nahezu aufschließen. Zudem überzeugt die VEMA mit außerordentlich hohen Zufriedenheitswerten. Blau direkt belegt in allen drei Kategorien den dritten Platz. Es ergibt sich also eine Rangfolge, die sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat.

Auch im Bereich Finanzanlage/Finanzierung behält die Fonds Finanz den Platz an der Sonne. Die BCA / BFV Bank für Vermögen verteidigt ihren Silberrang vor Apella auf Platz drei.

Langfristige Partnerschaften in der Pool-Branche

Die Studie zeigt deutlich, dass die Beziehungen mit Pools, Dienstleistern, Haftungsdächern oder Verbünden langfristig sind. Durchschnittlich besteht die Zusammenarbeit bereits seit 15 Jahren. Dabei haben die befragten Makler im Mittel 2,3 Anbindungen. Die wichtigsten Gründe für eine Zusammenarbeit: Ansprechpartner bei Fachfragen, die Bewahrung der Unabhängigkeit sowie die Entlastung im Back-Office / administrative Prozesse.

Gleichzeitig ist aber auch der Verlust der eigenen Unabhängigkeit bzw. die Abhängigkeit vom Pool das größte Risiko, das Vermittler in einer Zusammenarbeit sehen. Die Übernahme des Pools / Verbunds / Dienstleisters durch Investoren sowie die Gefahr einer Insolvenz bzw. Schließung eines Pools folgen auf den weiteren Plätzen.

Zur Studie

Die Studie basiert auf einer Online-Umfrage (24.01.2024 bis 02.02.2024). Die Netto-Stichprobe nach Bereinigung umfasst 592 unabhängige Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.500 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartner ist Dr. Mario Kaiser (Tel. 0921/75758-33, E-Mail: kaiser@bbg-gruppe.de).

Kurzprofil bbg Betriebsberatungs GmbH

Die bbg Betriebsberatungs GmbH mit Sitz in Bayreuth ist als Kommunikations- und Informationsdienstleister Bindeglied zwischen Unternehmen und unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Als Herausgeber des Fachmagazins AssCompact, Veranstalter der Fachmesse DKM sowie von Fachforen und Events bietet die bbg verschiedene Plattformen für Wissen, Information, Kommunikation und Kontakte.

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Die DIPAY Plattform, eine wegweisende Softwarelösung für die Abwicklung alternativer Vergütungskonzepte im Versicherungs- und Finanzvermittlungsbereich, setzt mit neuen Entwicklungen Maßstäbe.

Die IQ²strategies GmbH, Betreiber der DIPAY Plattform, verfolgt konsequent ihre Strategie, eine flexible, unabhängige Branchenlösung anzubieten, die für Vermittler, Vertriebe, Maklerpools und Versicherungen gleichermaßen geeignet ist und maßgeschneiderte Lösungen für jede Zielgruppe bietet.

Die neueste Innovation ist die Einführung einer White-Label Individual-Plattform, die speziell auf die Bedürfnisse jedes Unternehmenspartners zugeschnitten werden kann.

„Diese Plattform ermöglicht es Unternehmen, über eigene Administrationsrechte und erweiterte Funktionen die Abwicklung ihrer Geschäfte optimal über DIPAY zu gestalten“, so Geschäftsführerin und Gründerin Handan Isik.

Die erfolgreiche Umsetzung erster Projekte unterstreicht die Relevanz und den Nutzen dieser Lösung für Vertriebe und Maklerpools.

Ein bedeutender Schritt ist zudem das kürzlich verkündete Joint Venture “bluePAY” zwischen den Gründern der Plattform und blau direkt, einem führenden Anbieter von Technologien für die unabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen. Dieses Joint Venture verdeutlicht das enorme Potenzial dieses expandierenden Marktsegments, insbesondere im Bereich der Servicevereinbarungen. “Unsere Berechnungen zeigen, dass die Einnahmen eines typischen Maklerpartners im Durchschnitt um weitere 50 % gesteigert werden können, während gleichzeitig die Kundenzufriedenheit steigt. Mit “bluePAY” bieten wir unseren Partnern eine wegweisende Lösung”, erklärt der Projektverantwortliche bei blau direkt, Geschäftsführer Oliver Lang.

Das Joint Venture “bluePAY” wird von blau direkt und den beiden Gründern der DIPAY Plattform zu jeweils 50 % gehalten. Das eigenständige Unternehmen wird auf die Ressourcen der etablierten DIPAY Plattform zugreifen können und mit dem führenden blau direkt Maklerverwaltungsprogramm “AMEISE” verbunden sein, was den Nutzern zahlreiche Vorteile bietet, erläutert IQ²strategies- Geschäftsführer und Mitbegründer Dirk Erfurth.

Zusätzlich wird das Dienstleistungsangebot durch das im Jahr 2023 gegründete Schwesterunternehmen DEGAV- Deutsche Gesellschaft für alternative Vergütungskonzepte mbH erweitert. Ziel der DEGAV ist es, über Schulungen die Teilnehmer zu befähigen, ihre Einnahmen nachhaltig zu steigern und stornofrei zu gestalten. Der STARTER-Intensivkurs, der auch als easySTARTER – 12 Monats Flatrate (Kurs + Plattform) auf der Webseite www.degav.de verfügbar ist, bietet eine umfassende Expertise durch ein Netzwerk von Spezialisten und berücksichtigt individuelle Anforderungen und Bedürfnisse der Vermittler.

Über IQ²strategies GmbH / DIPAY Plattform:

Die IQ²strategies GmbH ist Entwickler und Betreiber der DIPAY Plattform und hat sich auf alternative Vergütungsmodelle spezialisiert. Die Plattform automatisiert die gesamte Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsabwicklung.

Verantwortlich für den Inhalt:

IQ²strategies GmbH, Kreuzeiche 11, 09212 Limbach – Oberfrohna, Tel: +49 (0) 37 22 – 9 00 04, E-Mail: office@iqstrategies.dehttps://dipay.de/

Mit unserem Partner, der FNZ Bank AG, begeben wir uns im März auf eine spannende Reise quer durch Deutschland.

In sieben Städten haben Sie die Gelegenheit sich in lockerer Atmosphäre in Round-Table-Gesprächen mit den Fachexperten der teilnehmenden Gesellschaften und anderen Interessenten auszutauschen. Hören Sie dabei sechs spannende Vorträge und informieren Sie sich über innovative Lösungsansätze für die Geldanlage Ihrer Kunden.

Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenfreien Platz für Ihren Wunschstandort. Schnell sein lohnt sich, denn die Plätze sind limitiert.

Link zur Anmeldung – NORAMCO mit FNZ Bank on Tour  https://fnz.de/services-fuer-vermittler/fnz-bank-on-tour-2024/

Verantwortlich für den Inhalt:

NORAMCO Deutschland GmbH, Nagelstr. 14, 54290 Trier, Tel: +49 (0) 651 – 97095 – 20, www.noramco.de

Ohne die Unterstützung bei Produktauswahl, Beratungstools und Dokumentation kommen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler heutzutage auf keinen grünen Zweig mehr.

Der AfW hat im Rahmen eines umfassenden Stimmungsbildes der Branche eruiert, wie und wofür Vermittlerinnen und Vermittler Maklerpools und Verbünde nutzen.

Ein Maklerpool allein scheint vielen noch immer nicht auszureichen. Obwohl es nicht wenige Pool-Vollsortimenter gibt, die sich exklusive Anbindungen ihrer Makler wünschen, setzt die Mehrzahl der Vermittelnden auf mehr als einen Partner. So sind 35,5 Prozent an zwei Pools oder Verbünde angeschlossen, 17,5 Prozent verfügen über drei und 10,2 Prozent sogar über vier oder mehr Anbindungen. Im Durchschnitt werden derzeit 2,0 Pools oder Verbünde genutzt. Dies ist ein Resultat des AfW-Vermittlerbarometers, für das jährlich mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler umfassend online befragt werden.

Trotzdem bemerkenswert ist, dass jeder Dritte (31,8 Prozent) bereits über nur eine einzige Anbindung verfügt.

Diese Zahlen sind in den letzten Jahren recht stabil. Die allermeisten Vermittelnden (79 Prozent) wollen weder mehr, noch weniger Pool- oder Verbundpartner. Jeder achte Vermittler (12 Prozent) will künftig mit weniger Anbindungen auskommen, jeder Dreizehnte (7 Prozent) hingegen möchte noch mindestens einen weiteren Partner. Im Durchschnitt werden knapp zwei Drittel (64 Prozent) des Geschäftes über Pools und Verbünde abgewickelt, das bedeutet viele Vermittler bewahren sich auch noch andere Produkt- und Abwicklungsquellen wie etwa Direktanbindungen an Produktgeber.

Konsolidierung bei Pools und Verbünden im Gang

„Die Poollandschaft konsolidiert sich zunehmend, woran der Einstieg von Investoren sicherlich seinen Anteil hat. Der Anteil der Vollsortimenter, die Maklern ein breites Angebot an Produkten, IT und Service bieten wächst und Anbieter, die sich auf bestimmte Produkte spezialisiert haben, werden weniger“, erläutert Norman Wirth, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Es steht außer Frage, dass Vermittelnde angesichts der zunehmenden Regulierung und eines immer größeren Produktangebots auf sachkundige und unabhängige Unterstützung angewiesen sind.

Bei der Auswahl ihrer Partner achten Vermittlerinnen und Vermittler auf eine Reihe von Kriterien, die für Ihren Beratungsalltag relevant sind. Laut AfW-Vermittlerbarometer stehen Werkzeuge und Tools gefolgt vom Produktportfolio ganz oben auf der Liste der Entscheidungsfaktoren. 86,9 respektive 86,1 Prozent der befragten Vermittelnden erachtet diese beiden Angebote als „sehr wichtig“ oder „wichtig“ (siehe Grafik). Fast ebenso bedeutsam ist der Grad der Digitalisierung (82,4 Prozent) und das Service- und Beratungslevel (81,0). Erst an fünfter Stelle folgen die Provisionen (70,4), vor dem Weiterbildungsangebot (69,8). Dazu im Vergleich deutlich weniger bedeutsam sind die Eigentümerstruktur (54,9) und die Größe des Pools oder Verbunds (46,6).

Auf die Frage, welche Angebote von Pools und Verbünden Vermittlerinnen und Vermittler dann konkret nutzen, stehen wie schon vor zwei Jahren Weiterbildungsangebote ganz oben, die von 83,3 Prozent der Pool-und Verbundpartner genutzt werden. Knapp dahinter folgen Softwaretools (82,2 Prozent), ohne die eine effektive, rechtssichere Beratung heutzutage kaum noch möglich erscheint. Die Mehrzahl der Vermittler nutzt zudem Produktschulungen (64,5) und Produktinformationen (63,7). Circa die Hälfte der Befragten nutzen rechtliche Unterstützung (47,7) sowie das Angebot einer Produktvorauswahl durch den Pool oder Verbund (42,2).

Der AfW schätzt Maklerpools und Verbünde als verlässliche Partner. „Sie sind ein Garant für die Unabhängigkeit! Damit haben wir das gleiche Ziel und daher unterstützen die maßgeblichen Pools und Verbünde auch den AfW als Fördermitglieder. In der vom AfW initiierten „Pools für Makler“-Initiative tauschen wir uns zudem regelmäßig über alle berufsstandrelevanten Themen aus.“, betont AfW-Vorstand Wirth.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.077 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat knapp 100 Vermittler:innen zum Thema Trends in der Lebensversicherung befragt.

Wie häufig berieten Vermittler:innen im Jahr 2023 zu verschiedenen Arten von Versicherungsprodukten? Wie relevant ist mittlerweile eine fondsgebundene Rentenphase? Und wie sehen die Erwartungen in Bezug auf ein künftiges Provisionsverbot aus? All das und noch mehr wollte das Institut für Vorsorge und Finanzplanung anhand seiner jährlich unter unabhängigen Vermittler:innen von Versicherungsprodukten durchgeführten Umfrage herausfinden.

Wie bereits in den Vorjahren ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das Produkt, zu dem am häufigsten mindestens einmal pro Monat beraten wird. Bei fondsgebundenen Produkten mit Garantien setzt sich der bereits in den letzten Jahren zu beobachtende Abwärtstrend fort. Während 2020 noch rund 58 % der Befragten angaben, mindestens einmal pro Monat zu Garantieprodukten zu beraten, lag der Wert in der aktuellen Umfrage nur noch bei 43 %. Einen Rückgang gab es jedoch erstmals auch bei fondsgebundenen Produkten ohne Garantien zu verzeichnen. Deren Anteil am Geschäft der Vermittler:innen hatte in den letzten Jahren stets zugenommen. Im Gegenzug dazu stieg dieser Wert bei klassischen Produkten erstmals wieder leicht an.

Bei den von der Kundschaft gewählten Garantieniveaus setzt sich der Trend der letzten Jahre fort: Seit der Senkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 % spielt eine hundertprozentige Beitragsgarantie kaum noch eine Rolle. Im Gegenteil, die Höhe der Garantien nimmt seitdem stetig ab. So gab mehr als die Hälfte der befragten Vermittler:innen an, dass ihre Kund:innen überwiegend ein Garantieniveau von unter 80 % wählen.

Die Vermittler:innen wurden außerdem dazu befragt, ob eine fondsgebundene Rentenphase eine Rolle spielt. „Für rund 65 % der Befragten ist eine Kapitalmarktorientierung in der Auszahlphase fester Bestandteil in ihrer Beratung“, so Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Damit liegt eine deutliche Steigerung zum Vorjahr vor. „Kund:innen wollen mehr und mehr auch in der Auszahlungsphase von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren“, folgert Hauer.

Beim Thema Nachhaltigkeit hingegen ist eine Stagnation festzustellen: Auch in diesem Jahr gaben lediglich ca. 38 % der Umfrageteilnehmer:innen an, dass Nachhaltigkeit einen hohen bzw. sehr hohen Stellenwert in ihrer Beratung hat. Dies deckt sich in etwa mit dem Vorjahreswert (ca. 34 %). Rund 20 % gaben an, dass das Thema in ihrer Beratung kaum eine bzw. überhaupt keine Rolle spiele. Auch schätzen die Makler:innen den Anteil der Kund:innen, die sich grundsätzlich für nachhaltige Geldanlage interessierten, nur auf rund ein Drittel (33,3 %). Der Anteil derer, die darüber hinaus noch konkrete Nachhaltigkeitspräferenzen äußerten, wurde sogar nur auf 14 % geschätzt. Damit zeigt sich erneut wie auch schon im Vorjahr, dass weiterhin Nachholbedarf besteht, um Versicherungsnehmer:innen für nachhaltige Themen zu sensibilisieren. Mit den regulatorischen Anforderungen diesbezüglich kommen die Vermittler:innen jedoch laut der Umfrage größtenteils gut zurecht: Fast 80 % der Befragten kamen zu dieser Einschätzung.

Die Makler:innen wurden auch gefragt, ob sie denn in naher Zukunft mit einem Provisionsverbot rechnen würden. Hier fielen die Antworten eindeutig aus: Nur 6,2 % der Befragten rechnen bald mit einem solchen Verbot, bei ganzen 83,1 % ist dies nicht der Fall.

Mehr Details der Umfrage und ein Auszug können unter hier eingesehen werden. https://ivfp.de/wp-content/uploads/2024/02/Maklerumfrage2024_240214_STK-Homepage.pdf

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat am 21.2.2024 seine abschließende Empfehlung einer ESG-Skala für Finanzprodukte vorgelegt.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die enthaltenen Vorschläge ausdrücklich.  Die vorgeschlagene ESG-Skala für Finanzprodukte würde eine leicht verständliche Information von Privatanlegerinnen und Privatanlegern zu Nachhaltigkeitseigenschaften von Finanzprodukten sein und so die Welt der nachhaltigen Geldanlage leichter zugänglich machen.

Der Beirat empfiehlt, eine „ESG-Skala“ für Finanzprodukte einzuführen, um Kleinanlegerinnen und Kleinanleger einen einfachen verständlichen Überblick der Nachhaltigkeitsmerkmale eines Finanzprodukts zu geben. Zudem schafft eine ESG-Skala die Möglichkeit Finanzprodukte bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsmerkmale zu vergleichen. Der Beirat schlägt vor, die rechtlichen Grundlagen für die „ESG-Skala“ in der PRIIPs-Verordnung zu schaffen.

Konkret wird die Einführung von ESG-Klassen A bis F vorgeschlagen.

A = hohe Quote an ökologisch nachhaltigen Investitionen (gem. EU-Taxonomie) und/oder nachhaltigen Investitionen (gemäß SFDR) sowie Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) nachhaltiger Investitionen

F = Non-ESG

Bereits 2021 äußerte die Bundesregierung Ideen für eine „Nachhaltigkeitsampel“ für Finanzprodukte für Kleinanleger, die jedoch bisher regulatorisch nicht aufgegriffen wurden. Mit Anpassungen an die großen europäischen Regulierungsprojekte für die Finanz- und Versicherungsbranche MiFID II und IDD wurde dagegen im August 2022 die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger eingeführt. „Aus Sicht des AfW erleben wir hierbei eher einen Rohrkrepierer, da schon die Vorgaben für die Präferenzabfrage extrem kompliziert, umständlich und unverständlich ausgestaltet ist und daher weder Akzeptanz bei der Beraterschaft noch bei den Kunden findet.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der AfW hat sich hierzu bereits mehrfach, auch in Konsultationen auf EU-Ebene, ausführlich kritisch geäußert.

PM 18.09.23 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/

PM 14.11.23 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/afw-begruesst-bafin-kritik-an-eu-taxonomie/

PM 16.01.24 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/afw-beteiligt-sich-an-konsultation-der-eu-kommission-zur-sfdr/

Ein Praxis-Check des Sustainable Finance-Beirat mit Beraterinnen und Beratern hat gezeigt, dass die ESG-Skala auch in der Praxis grundsätzlich positiv aufgenommen würde. Im Ergebnis sei sie übersichtlich, schnell verständlich und fördere die Vergleichbarkeit. „Das sind alles Punkte, die nach dem derzeitigen System nicht vorhanden sind und daher für den Beratungsprozess einen erheblichen Fortschritt bringen würden.“, ergänzt Wirth.

Die Skala könnte im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung als Bestandteil des Basisinformationsblattes oder aber im Rahmen der Überarbeitung der SFDR (Offenlegungsverordnung) eingeführt werden.

Link zum Abschlussbericht des Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2024/02/PM_ESG-Skala_Abschlussbericht-1.pdf

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der GREENtable ist eine Initiative der Versicherungs- und Finanzbranche, die sich dem Thema Nachhaltigkeit aus sehr unterschiedlichen Blickrichtungen nähert. Zuletzt stand speziell das Thema Nachhaltigkeit im Vertrieb im Mittelpunkt der Arbeit.

Am 15. Februar 2024 fand das 9. Treffen der Brancheninitiative GREENtable statt.  Fester Agenda-Punkt jeder Sitzung ist der Austausch zu aktuellen marktrelevanten Themen speziell im Bereich Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche, zusätzlich gibt es jeweils ein Schwerpunktthema.

Beim letzten Treffen sprachen die Teilnehmer intensiv über die Einigung von Rat und Parlament der EU hinsichtlich der Regeln für ESG-Ratings. Die Europäische Kommission plant, den Markt für ESG-Ratings zu regulieren, um damit das sogenannte Greenwashing zu verhindern. Mit einer entsprechenden Verordnung sollen die Anbieter von ESG-Ratings direkt von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) überwacht werden. „Eine Regulierung der ESG-Ratings ist längst überfällig und der GREENtable unterstützt diesen Schritt ausdrücklich“, so Julia-Maria Voeste, Nachhaltigkeitsbeauftragte der germanBroker.net AG. „Nur so können Vermittler in der Beratung belastbare Empfehlungen aussprechen und wieder mehr Vertrauen der Kunden in nachhaltige Produkte gewinnen.“

Der GREENtable thematisierte auch den Punkt, dass die EU die ausstehenden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von ursprünglich 2024 nun auf das Jahr 2026 verschoben hat. Die Kommission plant, die Berichtspflichten um 25 Prozent zu reduzieren, um Unternehmen zu entlasten. Ein erstes Maßnahmenpaket zur Rationalisierung der Berichtsanforderungen sowie das KMU-Entlastungspaket wurden auf den Weg gebracht.

Zentrales Thema im Austausch war zudem „Nachhaltigkeit als Problem im Vertrieb“. Der GREENtable begrüßte hierzu Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., der das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer 2023 näher vorstellte.

Seit dem 20. April 2023 sind – zusätzlich zu den Versicherungsvermittlern – auch Finanzanlagenvermittler dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Beim 16. AfW-Vermittlerbarometer wurden mehr als 1.000 Vermittler per umfassender Online-Umfrage zu dieser Thematik befragt. Lediglich 22 Prozent der Kunden sind laut der befragten Vermittler daran interessiert, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen. Der Mehrheit (62 Prozent) ist das Thema „egal“ und 16 Prozent der Kunden lehnen das Thema ganz ab.

Dieselben Fragen wurden auch im Jahr 2022 über das Vermittlerbarometer gestellt. Dort waren die Ergebnisse anders ausgefallen. In 2022 war die Mehrheit der Kunden (52 Prozent) bereit, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen, 22 Prozent lehnten das Thema komplett ab und 25 Prozent der Kunden war das Thema egal. „Seit der letzten Umfrage ist viel passiert. Möglicherweise ist vielen Kunden das Thema Nachhaltigkeit nicht mehr so präsent. Andere Themen wie zum Beispiel die Preissteigerungen oder die aktuelle politische Weltlage sind gefühlt in der öffentlichen Diskussion in den Vordergrund getreten“, so Norman Wirth. „Nichtsdestotrotz setzt sich der AfW weiterhin in Brüssel für ein einfacheres Prozedere bei der Nachhaltigkeitsabfrage ein.“

Die germanBroker.net AG, Maklerverbund mit Sitz in Hagen, hat den GREENtable Ende 2021 ins Leben gerufen.

Der GREENtable ist eine Initiative aus Versicherungsmaklern, Berufsverbänden, Nachhaltigkeitsexperten, Versicherungsgesellschaften, Vermittlerorganisationen sowie Ratingagenturen. Die Brancheninitiative tauscht sich regelmäßig zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen speziell in der Versicherungsbranche aus, gibt Impulse und entwickelt Lösungsansätze für eine nachhaltigere Versicherungs-branche.

Alle Informationen zum GREENtable sowie eine Übersicht der Teilnehmer finden Sie unter https://www.green-table.net.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Die seit 1955 bestehende N. R. Löffler GmbH aus Frankfurt schließt sich blau direkt an.

Das mittlerweile in der 3. Generation geführte Familienunternehmen ist unter anderem auf das Taxi- und Mietwagengeschäft spezialisiert.

Seit Jahrzehnten ist die N. R. Löffler GmbH bekannt für ihre langjährige Expertise im Taxi- und Mietwagengewerbe und arbeitet eng mit der Taxi-Vereinigung in Frankfurt zusammen. So ist die N. R. Löffler GmbHauchaufdeninFrankfurt regelmäßig stattfindenden Sprechtagen der Taxi-Vereinigung vertreten. Auch im Privatkundenbereich ist das Frankfurter Traditionshaus erfolgreich positioniert. Der Anschluss der N. R. Löffler GmbH an die blau direkt Gruppe erfolgte zum 01.01.2024. Der Standort in Frankfurt, die Kundenbetreuung vor Ort und auch die Ansprechpersonen bleiben unverändert erhalten.

Ausschlaggebend für die Entscheidung zum Beitritt zur blau direkt Gruppe sei die führende Technologie sowie die Zusammenarbeit mit Dirk Henkies und seinem Team, der mit seiner jahrzehntelangen Expertise von Anfang an in den Prozess involviert war und beratend zur Seite stand, erläutert Thomas Löffler. Die umfassende Technologie der blau direkt Systemwelt entlastet vor allem von administrativen Aufgaben und baue automatisiert Kundenbestände aus, führt Löffler weiter aus. So profitiere die N. R. Löffler GmbH künftig von Softwarelösungen wie dem Maklerverwaltungsprogramm AMEISE und man könne sich so wieder mehr der Kundenbetreuung widmen, erklärt Thomas Löffler.

Thomas Löffler, Geschäftsführer bei N. R. Löffler GmbH, äußert sich zum Beitritt wie folgt: “Wir freuen uns, dass wir mit blau direkt einen Technologiepartner gefunden haben, der uns in unserer täglichen Arbeit unterstützt. Durch die Softwarelösungen und Dienstleistungen können wir uns mehr Zeit für unsere Kunden nehmen, da wir in administrativen Aufgaben entlastet werden. Tradition schließt neue Technik nicht aus.”

“Mit der N. R. Löffler GmbH konnten wir echte Profis im Bereich Taxen und Mietwagen für uns gewinnen und können dies nun auch unseren Partners zur Verfügung stellen. Der Standort in Frankfurt unterstützt bei den anstehenden Expansionen.” , so Dirk Henkies, Ruhestands- und Strategieexperte bei blau direkt.

Der Beitritt der N. R. Löffler GmbH ist ein weiterer strategischer Schritt, um die Präsenz in Hessen von blau direkt weiter auszubauen. Des Weiteren steht der Anschluss an die blau direkt Gruppe in einer langen Reihe vorheriger und auch künftiger Beitritte von Maklerunternehmen, die eine der verschiedenen Lösungen der Ruhestandsplanung von blau direkt nutzen. Sei es in Form von Asset oder Share-Deals oder eines der verschiedenen Modelle der Maklerrente.

Zu blau direkt:

blau direkt zählt zu den führenden Technologieanbietern für die unabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen. Seit mehr als 20 Jahren ist das Lübecker Unternehmen auf Digitalisierung und Prozessoptimierung spezialisiert und setzt bei der Vereinfachung komplexer Abläufe und der Steigerung der Ertragskraft stetig neue Standards in der Branche. Die cloudbasierte Systemwelt von blau direkt gilt als eine der leistungsstärksten und effizientesten Technologie-Plattformen für die Vermittlung und die Verwaltung von Versicherungen und Finanzanlagen. Moderne Vermittlerunternehmen, die auf blau direkt als Technologiepool setzen, reduzieren ihre Verwaltungsaufwände und verdoppeln im Durchschnitt nachweislich alle fünf Jahre ihre Umsätze.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

In einem Kommentar zeichnet der Vorstand des Votum Verbands, Martin Klein, den politischen Diskussionsstand bezüglich der EU-Kleinanlegerstrategie nach und entlarvt die dünne Datenlage der Befürworter eines Provisionsverbots.

Vorab: Derartige Anhörungen wie am Mittwoch im Bundestag bieten selten Überraschungen. Die Sachverständigen werden von den Fraktionen benannt und die an sie gerichteten Fragen vorher von den Parteivertretern mit ihnen abgestimmt. Da gibt es selten Raum für neue Argumente oder Einsichten.

Wie zu erwarten war, gaben die Grünen einem Wissenschaftler die Bühne, der sich ganz offensichtlich dem Ziel eines generellen Provisionsverbots verschrieben hat. Prof. Dr. Steffen Sebastian von dem Lehrstuhl für Immobilienfinanzierung der Universität Regensburg erhielt so erneut eine Gelegenheit, um die höchst umstrittenen Ergebnisse seiner Studie zu verbreiten. Diesmal verstieg er sich zu der Behauptung, dass Länder mit Provisionsverbot angeblich eine Renditeverbesserung für die dortigen Anleger in Höhe von 2,0 Prozent erzielt hätten. Allein in Deutschland würde durch Provisionen ein Anlegerschaden von 100 Milliarden Euro im Jahr entstehen, was einem Betrag von 6000 Euro je Haushalte entspräche.

Falsche Zahlen

Diese Zahlen von Prof. Sebastian entpuppen sich bei einem Faktencheck schnell als falsch. Bei knapp 41 Mio. Haushalten in Deutschland entlarven sich 6000 pro Haushalt bereits eindeutig als Rechenfehler. Bei einer jährlichen Sparsumme von 248 Milliarden Euro ist ein Provisionsanteil von 40 Prozent (100 Mill.) ebenfalls gänzlich unplausibel, zumal leider nicht überwiegend in Anlageprodukten, sondern in Sichteinlagen wie etwa dem berühmten Sparbuch gespart wird. Trotzdem behauptete Herr Prof. Sebastian dennoch, dass bei einem marktwirtschaftlichen Ansatz immer ein Provisionsverbot befürwortet werden müsse.

Zutreffend wies der Vertreter des BVI daraufhin, dass eine Untersuchung der Ergebnisse der Universität Regensburg anhand realer und auch öffentlich zugänglicher Daten der europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde nicht plausibilisiert werden konnten. Es war tatsächlich keine statistisch signifikante Mehrrendite in Ländern mit Provisionsverbot (England, Niederlande) zu ermitteln, dafür aber eine sinkende Beteiligung von Anlegern am Kapitalmarkt nach Einführung des Provisionsverbots. Es zeugt von Chuzpe oder Tragikomik, dass Prof. Sebastian diese Untersuchung als in wissenschaftlicher Hinsicht nicht haltbar abqualifizierte.

Hierbei offenbarte er jedoch ungewollt ein Hauptproblem der Grundannahmen der EU-kommission. O-Ton:

„Also die Datengrundlage ist eben einfach nicht besonders gut und wenn man wirklich verstehen will, was auf den einzelnen Märkten passiert ist, wer davon genau profitiert und wer vielleicht auch nicht, der braucht einfach bessere Daten. Die Entscheidung, die die Kommission trifft, sollte eben nicht auf Behauptungen, die von beiden Seiten – muss man fairerweise sagen – in den Raum gestellt werden, beruhen, sondern auf tatsächlichen Fakten.“

Jeder Politiker, der zu einer Entscheidung über die RIS aufgefordert wird, sollte sich diese Erkenntnis vor Augen führen. Wenn Gesetzgebung nicht auf Fakten beruht, ist es eindeutig, dass sie nicht zu erfolgen hat! Das war dann doch ein klarer Erkenntnisgewinn.

Beratungslücke wird übersehen

Diese Haltung machte sich der Vertreter des Europäischen Verbraucherverbands zu eigen. Obwohl schon die britische Finanzmarktaufsicht FCA die unstreitig bestehende Beratungslücke für Kleinanlegern in Großbritannien thematisiert hatte, behauptete er, dass es diese nicht gäbe, vielmehr eine Beratungslücke in Deutschland festzustellen sei. Weil sich die Zahl der Berater in Großbritannien nach dem Provisionsverbot nicht verändert hätten, wäre eine Beratungslücke dort auszuschließen, während man in Deutschland ja nur 300 Honorarberater hätte und jeder provisionsbasiert Tätige ja nur verkaufe, aber nicht berate. Zu Recht nutzte Herr Dr. Carsten Brodesser MdB von der CDU im Anschluss die Möglichkeit, diesen Unsinn zu entlarven. Er wies daraufhin, dass er als Mitglied einer Delegation des Finanzausschusses selbst durch die FCA über die Beratungslücke bei Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen in Großbritannien informiert wurde und Beratung in Deutschland natürlich auch durch diejenigen angeboten wird, die hierfür transparent Provisionen erhalten.

Ähnlich realitätsverweigernd zeigte sich die Vertreterin der EU-Kommission Frau Dr. Liesenfeld. Die wiederholten Hinweise des Vertreters der ING-Diba auf die große Vielfalt von günstigen Anlagemöglichkeiten in Deutschland und die Tatsache, dass der Anteil von ETF-Anlegern in Deutschland mit 40% im europäischen Vergleich den Spitzenwert darstellen würde, verfolgte sie mit Kopfschütteln. Frei nach dem Motto, in einem Land mit Provisionen kann sowas gar nicht sein.

Fragliches Demokratieverständnis der EU-Kommission

Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. sprach ein grundsätzliches Problem der RIS an, nämlich die Tatsache, dass insbesondere bei den geplanten Produkt-Benchmarks die Darstellung in der Richtlinie auf Level 1 sehr abstrakt sei und man die Wirkung der RIS daher derzeit nicht beurteilen könne.

Auch Anja Käfer-Rohrbach vom GDV thematisierte die Problematik, dass sich die EU-Kommission eine carte blanche für weitere nachfolgende Verordnungen und technische Regulierungsstandards auf Level 2 und 3 mit heute unbekanntem Inhalt und Auswirkungen einholen wolle.

Diese berechtigten Bedenken, die auf dem auch im Grundgesetz verankerten Gebot fußen, dass wesentliche Maßnahmen in ein parlamentarisch verabschiedetes Gesetz gehören, stieß bei Frau Dr. Liesenfeld nicht auf Resonanz. Obwohl sie einräumte, dass die Kommission die beabsichtigten Methoden noch mit ESMA und EIOPA „ausfeilen“ würde, solle man doch darauf vertrauen, dass eine bloße Kostenfixierung nicht der Ansatz sei.

Bereits dieses fehlende Demokratieverständnis bei einer Vertreterin der EU-Kommission lässt einen mehr als nachdenklich zurück.

Die Detailfrage der Unabhängigkeit

Herr Dr. Eichele vom BVK sprach die Problematik an, dass der RIS-Entwurf einem Makler zukünftig die Entgegennahme von Courtagen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen untersage, wenn er seine Tätigkeit als unabhängig bewirbt. Diese gelte es zu verändern, da Makler auch bei Erhalt von Courtagen unabhängige Sachwalter der Versicherungsnehmer blieben. Dem trat Lars Gatschke vom VZBV entgegen und verwies auf eine notwendige Einheitlichkeit der Verwendung von Begriffen. In der MiFID sei der Begriff unabhängig nur den Honorarberatern gestattet und dies gelte es auch für die IDD umzusetzen. Dieser Konflikt wird weiter schwelen.

Besser Abschaffung oder Absenkung der Kapitalertragssteuer

Prof. Philipp Bagus, ein deutscher Professor von der Universität Rey Juan Carlos (Madrid), der als Sachverständiger von der AfD benannt wurde und nach unseren Recherchen und frei vom Verdacht des Nationalismus, geschweige denn Faschismus ist, wies zutreffend daraufhin, dass man das gewünschte Ziel der Erhöhung der Kapitalmarktbeteiligung von Kleinanlegern am ehesten durch eine Abschaffung oder Absenkung der Kapitalertragssteuer erreichen würde. Der Votum Verband hat früh darauf hingewiesen, dass die USA mit ihrem 401k-Sparplan für Beschäftigte genau diesen Weg beschritten haben und dies ein maßgeblicher Grund für die höhere Kapitalmarktbeteiligung der US-Bürger ist. Die EU-Kommission hat dies nicht einmal in ihren Untersuchungen erwähnt.

Fazit

Die Diskussion zeigte keine Notwendigkeit für die Umsetzung der RIS. Sie belegte im Gegenteil, dass der Kommissionsentwurf auf einer gänzlich unzureichenden Datenbasis beruht. Die Vertreter von SPD und Grünen zeigten erwartbar klare Sympathien für ein Provisionsverbot. Hier ist weiterhin die Ansicht erkennbar, mit einem paternalistischen Ansatz die Anleger vor sich selbst beschützen zu müssen. Die Vertreterin der FDP Anja Schulz MdB unterschied sich hier deutlich von ihren Ampel-Kollegen und zeigte klare Zustimmung zu der Kritik der CDU/CSU am Entwurf der EU-Kommission. Alle Politiker sollten sich tatsächlich überlegen, ob das weitere intensive Drehen an der Bürokratieschraube wirklich dem Verbraucher dient und nicht vielmehr dafür verantwortlich ist, dass neue positive Geschäftsmodelle verhindert und wünschenswerte Angebotsvielfalt erstickt wird. Der Votum Verband wird sich in Europa weiterhin klar gegen die verfehlten Ansätze der RIS einbringen.

Martin Klein ist Geschäftsführer des Verbandes Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa Votum.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Dass es mit der gesetzlichen Rente im Allgemeinen und speziell in Ballungszentren finanziell sehr eng bis unmöglich werden kann, ist nichts Neues.

Selbst zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen, tut Not. Nur wer seine Schäfchen ins Trockene bringt, wird seinen „ewigen Urlaub“ in vollen Zügen genießen können und ist nicht auf einen Rentnerjob oder Unterstützung durch die öffentliche Hand angewiesen. Rentenversicherungen in ihren verschiedenen Ausprägungen sind dabei nach wie vor ein wichtiger Baustein im Alterssparen eines Kunden.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter im Bereich der Rentenversicherungen. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Klassische/klassiknahe Renten:

Allianz (28,74 % der Nennungen)

Alte Leipziger (17,17 %)

Volkswohl Bund (11,98 %)

Indexpolicen:

Allianz (31,32 %)

Volkswohl Bund (18,61 %)

Stuttgarter (12,46 %)

Fondsgebundene Renten mit Garantie:

Allianz (18,82 %)

Alte Leipziger (16,90 %)

Volkswohl Bund (10,45 %)

Fondsgebundene Renten ohne Garantie:

Alte Leipziger (16,07 %)

Allianz (13,26 %)

LV 1871 (10,45 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen mehr als 4.500 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 30.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der Abwicklung bis zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Der Staat allein kann es nicht richten: Jetzt private Altersvorsorge angehen

Es wird immer deutlicher: Die Bundesbürger können sich bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen – Die private Vorsorge ist deshalb wichtiger denn je – Welchen Mehrwert eine professionelle Finanzplanung dabei bietet

Ein „Weiter so“ bei der gesetzlichen Rente darf es nicht geben. In ihrem jüngsten Gutachten hat sich der Sachverständigenrat für Wirtschaft – die sogenannten Wirtschaftsweisen – für eine grundsätzliche Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen. Denn die Herausforderungen sind enorm, die Lebenserwartung steigt und immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen. Ohne ein deutliches Umsteuern drohe der gesetzlichen Rentenkasse spätestens ab 2030 eine Finanzierungsnot. Nach den Vorstellungen der fünf Wirtschaftsweisen könnte die Einrichtung eines staatlichen Aktienfonds nach internationalem Vorbild, also ähnlich wie in skandinavischen Ländern, ein wichtiger Lösungsbaustein sein.

Darüber hinaus mahnten die Experten an, dass das Rentenalter künftig an das Lebensalter gekoppelt werden müsse. Das bedeutet: Wenn die Lebenserwartung der Bundesbürger weiter steigt, sollte das Rentenalter proportional angehoben werden. Außerdem müsste auch der Kreis der Rentenzahler vergrößert werden, so die Sachverständigen weiter.

Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen

Zwar haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag bereits festgelegt, dass das staatliche Rentensystem reformiert werden muss. Doch passiert ist bislang wenig und die Zeit drängt. „Die Konsequenz kann nur sein, dass jeder Bürger noch stärker den Fokus auf seine eigene private Altersvorsorge legt“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).  Denn eine lebenslange finanzielle Absicherung ist für einen unbeschwerten Lebensabend von enormer Bedeutung. Und je früher man damit anfängt, desto besser. „Wer seinen Ruhestand angemessen bestreiten will, muss selbst vorsorgen und Geld gezielt und intelligent zurücklegen“, rät Tilmes.

Denn auch die Inflation mit Werten von wieder deutlich über zwei Prozent sorgt dafür, dass schlecht verzinste Spareinlagen langfristig real deutlich an Wert verlieren. Was aber tun? „Eine Patentlösung bei der Altersvorsorge gibt es nicht, die Planung hängt von verschiedenen Faktoren ab“, so Prof. Tilmes weiter. Dazu zählen das Lebensalter und somit die Zeit bis zum Ruhestand, die persönlichen Lebensumstände wie Familien- und Vermögenssituation sowie die eigenen Ziele und Wünsche. „Ein professionell erstellter und auf die individuelle Situation angepasster Finanzplan kann dem verunsicherten Anleger aber helfen, entsprechende Defizite im Portfolio aufzudecken“, empfiehlt der Experte, der neben seiner Vorstandstätigkeit Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School, Oestrich Winkel, ist.

Wichtiger „Aha“-Effekt

Der große Vorteil: Die Verbraucher bekommen durch die professionelle Aufbereitung ihrer Vermögensverhältnisse im Finanzplan häufig erstmals einen kompletten und genauen Überblick über die Werthaltigkeit ihrer einzelnen Vermögensanlagen. Sozusagen ein „Aha“-Effekt, der zu einer optimierten Altersvorsorge-Planung führt.

„Nur solch ein genauer Fahrplan mit einer umfassenden Vermögens- und Rentenübersicht schafft die Voraussetzung, den lang ersehnten Ruhestand zufrieden und in finanzieller Freiheit genießen zu können“, erläutert der FPSB-Vorstand. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Simulation von Risikoszenarien, wie ein starker Anstieg der Inflationsrate oder die finanziellen Aufwendungen bei einer eventuell auftretenden Pflegebedürftigkeit. Das kann helfen, um möglicherweise auftretende Finanzlücken im Alter auszuschließen.

Ein wichtiges Augenmerk sollte dabei auch auf der Liquiditätsplanung liegen, das heißt, welche Einnahmen kann man ab dem Ruhestandsbeginn pro Jahr erwarten und wie hoch werden in etwa die Ausgaben sein. „Der Fokus einer üblichen Finanzberatung liegt meist auf der Ansparphase, doch die Auszahlungsphase ist mindestens ebenso wichtig – gerade vor dem Hintergrund der immer längeren Lebenserwartung und der damit verbundenen längeren Rentenbezugsdauer“, sagt Tilmes. Entscheidend sei es, das angesparte Kapital zu optimieren und in leistungsfähige sowie sichere Zahlungsströme zu verwandeln.

Wie groß auch immer die Versorgungslücke sein mag, alle wichtigen Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Ruhestandsplanung können mit Hilfe professioneller Finanzplaner, wie die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, frühzeitig erkannt und gelöst werden. In die Berechnungen fließen sowohl die persönlichen Risikopräferenzen, der familiäre Lebensplan sowie weitere wichtige Parameter, wie etwa bestehendes Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten, mit ein.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Ab sofort bereichern die Produkte des US-Versicherers AIG das Portfolio der Münchner Fonds Finanz in der gewerblichen Sachversicherung.

Den Vertriebspartnern von Deutschlands größtem Maklerpool stehen damit neue hochwertige Lösungen in der Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung sowie ein Multiline-Produkt zur Verfügung.

Durch die Zusammenarbeit mit AIG gewinnt die Fonds Finanz einen der etabliertesten US-amerikanischen Versicherer als Partner. Angebundene Vermittler des Maklerpools profitieren künftig von einem neuen Angebot an zukunftssicheren, attraktiven Tarifen. Zum Start wird eine Reihe von Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen angeboten, in diesem Fall Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und ein Multiline-Produkt. Der Multiline-Tarif vereint die Inhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung mit weiteren Absicherungen, die typischerweise für einen Gewerbebetrieb notwendig sind. Was die AIG-Produkte auszeichnet: die weitgehende Deckung in wichtigen Punkten wie Besitzstandsgarantie, Differenzdeckung und marktführender Bestleistungsklausel.

„Die Produkte von AIG bieten eine sehr gute Qualität im Bereich Gewerbe Sach. Die Tarife sind schlank, bieten umfassenden Schutz und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis“, sagt Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Bei unseren Entscheidungen stehen stets die Bedürfnisse und der beste Service für unsere Makler im Mittelpunkt. Indem wir das neue Angebot von AIG in die Thinksurance-Plattform integrieren, kommen wir den Wünschen unserer Vermittler nach.“

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 29.000 Vertriebspartnern, 470 Mitarbeitenden und 320 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2022 eine Gesamtleistung von 254,3 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 7,4 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern).

Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig.

Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Christine Schönteich.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die bbg führt strukturelle Änderungen und neue Abläufe ein, die darauf zielen, den Wettbewerb effektiver, inklusiver und zukunftsorientierter gestalten werden. Darüber hinaus ist der Ausbau des Mentoring-Angebots geplant.

Die bbg Betriebsberatungs GmbH, Veranstalter des Jungmakler Awards, und Moritz Heilfort, Stratege und Repräsentant für die Brancheninitiative, geben weitere Informationen zur strategischen Neuausrichtung des Awards bekannt. Mit der Einführung eines differenzierten Bewertungsverfahrens, sowie der Erweiterung der Veranstaltungsformate und des Mentorenprogramms, zielen sie darauf ab, die Bewerberinnen und Bewerber gezielter an die Kernthemen und Fähigkeiten heranzuführen, die in der heutigen Finanzbranche von entscheidender Bedeutung sind.

Veränderte Bewerbungsbedingungen

Die wichtigste Voraussetzung bleibt bestehen: Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht länger als fünf Jahre ein eigenes Maklerbusiness führen. Das umfasst Neugründungen als auch Unternehmensnachfolge mit eigenen Anteilen. Allerdings wird es mit diesem Jahr kein Höchstalter mehr als Teilnahmebedingung geben. Damit definieren die Organisatoren eine Jungmaklerin oder einen Jungmakler nicht nach dem Alter, sondern nach der Innovationskraft und dem unternehmerischen Handeln. Vielen Quereinsteigerinnen und -einsteigern würden sie mit einer entsprechenden Begrenzung den Weg zum Award verbauen und haben sich daher für den Wegfall der Altersgrenze entschieden.

Neuerungen rund um das Digital- und Bundescasting

Um bei Weiterentwicklung des Jungmakler Awards deutlich mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu erzeugen, haben sich die Verantwortlichen entschieden, eine Scorecard einzuführen. Diese wird zehn Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen im Digital- und Bundescasting aufweisen.

Dabei konzentriert sich die Auswahl im Digitalcasting künftig auf vorrangig auf Innovation, Technologieeinsatz, Persönlichkeit und Kreativität, während beim Bundescasting die unternehmerischen Aspekte des bewerbenden Maklerunternehmens im Vordergrund stehen. Diese Herangehensweise soll vor allem dazu führen, dass Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichen Stärken objektiv vergleichbar werden.

Lisa Knörrer, Geschäftsführerin der bbg, Veranstalterin des Jungmakler Awards: „Die differenzierte Bewertung ermöglicht es uns, den Teilnehmenden ein spezifisches und detailliertes Feedback zu ihren Stärken und Verbesserungsbereichen zu geben. Dies gilt besonders für diejenigen, die es vielleicht nicht bis ins Finale schaffen. Statt eine Erfahrung des Scheiterns zu vermitteln, wollen wir eine Atmosphäre schaffen, in der jedes Feedback als Chance für Wachstum und Entwicklung gesehen wird.“

Moritz Heilfort, selbst Gewinner des Awards 2020: „Ich bin überzeugt, dass durch diese Herangehensweise eine stärkere Feedback-Kultur im Rahmen des Jungmakler Awards entstehen kann.“

Jungmakler MasterClass wird ausgebaut

Die Jungmakler MasterClass markiert einen wichtigen Meilenstein in dem Bestreben, Networking und Austausch innerhalb der Versicherungsbranche zu fördern. „Die positive Resonanz und das Engagement der Teilnehmenden haben deutlich gemacht, wie wichtig solche Formate für die Entwicklung junger Talente und den Aufbau starker beruflicher Netzwerke sind. Angesichts des Erfolgs und der Bedeutung der MasterClass ist es unser klares Ziel, diesen Ansatz weiter zu fördern und zu vertiefen.“ informiert Lisa Knörrer.

Künftig ist geplant, das Angebot der MasterClass auszubauen, indem die Themenpalette erweitert und noch mehr Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen der Versicherungsbranche und angrenzenden Disziplinen einbezogen werden. „Wir möchten den Teilnehmenden ein noch breiteres Spektrum an Wissen und Perspektiven bieten und gleichzeitig die Möglichkeiten für interaktiven Austausch und praktische Workshops verstärken. Darüber hinaus erkunden wir Wege, um die Vernetzungsmöglichkeiten zu intensivieren.“ fügt Moritz Heilfort hinzu.

Über den Jungmakler Award

Beim Jungmakler Award geht es um die Zukunft der Branche. Bereits 2011 haben sich unter der Federführung der bbg Betriebsberatungs GmbH verschiedene Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft zusammengeschlossen, um ein Zeichen für den Branchennachwuchs zu setzen und um die Unterstützung, Anerkennung und Wertschätzung zu fördern, die die jungen Unternehmerinnen und Unternehmer verdienen. Die Brancheninitiative wird von 49 Unternehmen   unterstützt. Der Jungmakler Award bietet – neben den Sach- und Geldpreisen – die einmalige Chance, das eigene Geschäftskonzept mit den Top-Managerinnen und -Managern der Branche zu diskutieren. Hierzu wurde in diesem Jahr erstmalig ein Mentorenprogramm ins Leben gerufen.

Abgerundet wird der Jungmakler Award mit einem Finalisten-Workshop auf Einladung von ACE, DEFINO, GOING PUBLIC und OCC im Frühjahr 2024.

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Die ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, Assekuradeur der ConceptIF Group AG für das private und gewerbliche Komposit-Versicherungsgeschäft, erweitert zum 1. Januar 2024 mit Wolfgang Pranghe ihre Geschäftsführung.

Wolfgang Pranghe ist seit März 2022 für das Unternehmen tätig, zuletzt in der Funktion des Marketing-Leiters. Zu den Aufgaben des 55-Jährigen gehörten neben der Entwicklung und operativen Umsetzung des Marketings insbesondere die Vertriebsunterstützung für Makler und Mehrfachagenten. In seiner neuen Funktion wird sich Wolfgang Pranghe verstärkt um den Ausbau digitaler Vertriebsprozesse kümmern. Über das sogenannte „CIF-Portal“ können angebundene Vertriebspartner ihr Sachgeschäft neben den hauseigenen Assekuradeurlösungen mit mehr als 85 Versicherern vollständig online abwickeln. Wolfgang Pranghe, der seit mehr als 30 Jahren in der Branche für verschiedene Versicherer tätig ist und eine enge Verbindung zum Vertrieb pflegt, arbeitet an der Entwicklung digitaler Tools, etwa für den Transfer von Vertragsportfolios.

Die ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH hat ab sofort drei Geschäftsführer: Andreas Hackbarth (Betrieb, Risikomanagement, Schaden und zentrale Bereiche), Wolfgang Pranghe (Marketing, Vertriebsunterstützung, IT und Projektmanagement) und Andreas Szwalkiewicz (Finanzen, Vertrieb, Orga und Personal).

Über ConceptIF

Die ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, die zur ConceptIF Group AG gehört, entwickelt als Assekuradeur marktführende Versicherungslösungen für Privatkunden, für kleine und mittelständische Unternehmen im gewerblichen Bereich sowie für Organe von Kapitalgesellschaften und Vereinen.

Beispiele für den ConceptIF-Service sind minutenschnelle Antragsprozesse, durchgeleitete Policierung, Optimierung von Vermittlerbeständen durch Einzelvertrags- sowie Portfolio-Transfers, transparente Informationen über den Abwicklungsstand des Geschäftes und eine professionelle Schadenbearbeitung.

Zur ConceptIF Group AG gehören:

  • die fbs financial service GmbH, die den persönlichen Vertriebspartner-Service deutschlandweit organisiert,
  • die CEVO Systemhaus GmbH, die die komplette Web-Technologie für die ConceptIF Gruppe entwickelt und
  • die Contor Service GmbH, die den Direktkunden-Service übernimmt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de