Aon Analyse der DAX 40 Geschäftsberichte zeigt stabilen Ausfinanzierungsgrad der Pensionsverpflichtungen

Die Betriebsrenten der größten deutschen Unternehmen bleiben auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten solide finanziert. Das zeigt die DAX 40-Studie von Aon plc (NYSE: AON), einem führenden internationalen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen. In der Studie werden die Pensionspläne der im DAX gelisteten Unternehmen analysiert, bAV-relevante Bilanzkennzahlen ausgewertet sowie die aktuellen Anlage- und Risikostrategien betrachtet.

Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen stabil

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind die Pensionsverpflichtungen der Konzerne um 5,6 Prozent auf 332 Mrd. Euro gestiegen. Ursächlich ist zu einem Teil die neue Zusammensetzung im DAX, da die neu vertretene Rheinmetall und die wieder in den DAX zurückgekehrte Commerzbank zusammen mehr Pensionsverpflichtungen mitbringen als Linde und Fresenius Medical Care, die beide nicht mehr im bedeutendsten deutschen Aktienindex vertreten sind. In erster Linie führte aber die Entwicklung des Rechnungszinses zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen, denn der durchschnittliche Rechnungszins für die deutschen Pensionsverpflichtungen sank von 3,82 Prozent im Vorjahr auf 3,46 Prozent. „Die in der Vergangenheit zur Eindämmung der Inflation angehobenen Zinsen sorgten dafür, dass Unternehmen insgesamt geringere Rückstellungen für ihre Pensionsverpflichtungen bilden mussten, denn mit der Aussicht auf höhere Zinserträge resultierte ein geringerer Wert an Mitteln, die benötigt werden, um die zukünftigen Versorgungsversprechen zu finanzieren. Zum Ende des vergangenen Jahres ist der Rechnungszins dann aber wieder abgefallen, was die Pensionsverpflichtungen entsprechend ansteigen ließ“, erläutert Christoph Tellmann, Senior Consultant Aon Wealth Solutions. „Der Rechnungszins hat von allen Bewertungsannahmen, die man zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen heranzieht, den größten Hebel. Sinken die Zinsen beispielsweise um 0,5 Prozentpunkte, so erhöhen sich die Pensionsverpflichtungen um ca. 6 Prozent. Bei anderen Bewertungsannahmen, zum Beispiel bei einer Erhöhung des Rententrends um 0,5 Prozentpunkte oder bei einer Erhöhung der mittleren Lebenserwartung um ein Jahr, sind die Effekte mit ca. 3 bzw. 2 Prozent deutlich geringer.“

Trotz gestiegener Pensionsverpflichtungen blieb der Ausfinanzierungsgrad mit 78 Prozent (Vorjahr 79 Prozent) stabil. Zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bilden Unternehmen häufig ein speziell für diesen Zweck reserviertes Deckungsvermögen. Dieses stieg von 248 Mrd. Euro in 2022 auf 260 Mrd. Euro (= 4,8 Prozent). Damit blieb der Ausfinanzierungsgrad der Pensionsverpflichtungen auf einem anhaltend hohen Niveau. Die gegenüber dem Vorjahr stabileren Kapitalmärkte ermöglichten es den DAX-Konzernen, wieder höhere Anlagegewinne zu erzielen. Weitere Dotierungen zum Deckungsvermögen stützten zusätzlich den hohen Ausfinanzierungsgrad.

Der Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen von durchschnittlich 78 Prozent variiert stark zwischen den einzelnen Unternehmen. Er bewegt sich in einer Bandbreite von 0 bis über 100; an der Spitze liegt die Commerzbank mit 109 Prozent. Für Pensionsverpflichtungen, die nicht durch Deckungsvermögen gesichert sind, bilden Unternehmen in ihren Bilanzen zusätzliche Rückstellungen, die dann allerdings die Eigenkapitalquote belasten.

bAV-Trends und Risikomanagement

Unternehmen sind bestrebt, bilanzielle Risiken bei ihren Pensionsplänen zu reduzieren. Dazu dient auf Seiten der Plangestaltung zum Beispiel neben der Auszahlung einer lebenslangen Rente die Gewährung von Kapital- oder Ratenleistungen, um Langlebigkeitsrisiken zu minimieren. Der überwiegende Teil (57 Prozent) der DAX 40-Unternehmen bietet den Mitarbeitenden bei ihren aktuellen Versorgungsplänen die Wahl zwischen Renten-, Kapital- und Ratenzahlung an, 17 Prozent zahlen grundsätzlich einen einmaligen Kapitalbetrag oder eine festgelegte Anzahl an Raten und nur noch 26 Prozent setzen weiterhin ausschließlich auf klassische, lebenslange Rentenzahlungen. Außerdem basieren die meisten Pensionspläne (87 Prozent) inzwischen auf beitragsorientierten Zusagen, mit denen man gegenüber den klassischen Leistungszusagen Risiken aus Inflations- und Gehaltssteigerungen günstig beeinflussen und den Versorgungsaufwand aus Unternehmenssicht klarer umreißen kann.

Beim Deckungskapital setzen Unternehmen unter anderem auf eine breite Streuung der Anlageformen. „Hier kommen alle gängigen Assetklassen wie beispielsweise Staats- oder Unternehmensanleihen, Aktien, Versicherungen oder Immobilen vor. Laufende Kontrollen der Investmententscheidungen durch Asset Liability Management Studien helfen den Unternehmen, ihre Anlagestrategie genau auf die zukünftigen Renten-Cashflows abzustimmen“, berichtet Angelika Brandl, Partner Aon Wealth Solutions. „Dabei wird versucht, Marktrisiken, wie zum Beispiel Zinsschwankungen, zu antizipieren und auch in ungünstigen Szenarien ein möglichst hohen Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen zu halten oder diesen perspektivisch sogar auszubauen. Generell bewegen sich unsere Gespräche mit den Unternehmen immer im Spannungsfeld zwischen Risikominimierung und der Gestaltung von attraktiven Pensionsplänen. Denn eines zeigen unsere Studien und Umfragen immer wieder: betriebliche Altersversorgung ist ein überaus wichtiges Benefit und wird gerade von Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr geschätzt“.

Die Studie beruht auf den nach IFRS Standards veröffentlichten Geschäftsberichten; die Werte beziehen sich überwiegend auf den Bilanzstichtag 31.12.2023. Lediglich vier DAX 40-Konzerne weisen einen abweichenden Bilanzstichtag auf.

Die vollständige DAX 40-Studie erhalten sie hier kostenlos zum Download.

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Das Europäische Parlament wird vom 6. bis 9. Juni neugewählt. Dazu befragte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die zur Wahl stehenden deutschen Parteien zu ihren Positionen zur Vermittlerbranche. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke antworteten.

Die Fragen des BVK behandelten die Standpunkte zur EU-Kleinanlegerstrategie, zur Umsetzung von Nachhaltigkeitspflichten, zur „Open Insurance“ und zum EU-Vorhaben Financial Data Access and Payments Package (FIDA) sowie zum Bürokratieabbau.

Die Antworten der Parteien veröffentlicht der BVK in der Mai-Ausgabe seiner Verbandszeitschrift „VersicherungsVermittlung“ (VersVerm). Sie dienen interessierten Vermittlern als Wahlprüfsteine und zeugen davon, von welcher Partei der Berufsstand im Europäischen Parlament eher eine Unterstützung oder eher eine Belastung in den kommenden Jahren erfahren wird. Damit erhalten die Vermittler eine Orientierung zur Stimmenabgabe.

BVK-Mitglieder erreicht die VersVerm in den nächsten Tagen. Pressevertreter können das Mai-Exemplar kostenlos beziehen. Die VersVerm kann auch von Nicht-Mitgliedern im Jahresabonnement für 70 Euro bzw. das Einzelheft für 7 Euro erworben werden.

Im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung des BVK am 23./24. Mai in Berlin wird sich die Fachtagung dem Thema „EU-Kleinanlegerstrategie – Ideologie auf Kosten des Kunden?“ ebenfalls den Positionen der Parteien diskursiv widmen. https://www.bvk.de/downloads/media/623/ae6d278af665f3595a8878d2ee919ed4/Programmheft_JHV_2024.pdf

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Vermögensschaden- bzw. Berufshaftpflichtversicherung erhöhen sich für Versicherungsvermittler zum 9. Oktober 2024.

Für jeden einzelnen Schadensfall wird die Summe um 264.230 Euro auf 1.564.610 Euro angehoben. Für alle Schadensfälle eines Jahres wird sie künftig bei 2.315.610 Euro und damit 391.050 Euro über dem bisherigen Wert liegen. Der SdV hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass diese erhöhte Anforderung ohne zusätzliche finanzielle Belastung für seine Mitglieder erfüllt werden kann.

Durch intensive Verhandlungen mit den Vertragspartnern wurde erreicht, dass die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für alle Mitglieder des SdV prämienneutral bleibt. Dies bedeutet, dass unsere Mitglieder keinen zusätzlichen Beitrag für die Anpassung der Versicherungssummen zahlen müssen. Darüber hinaus konnten wir erreichen, dass einige unserer Vertragspartner zusätzliche Verbesserungen im Deckungsumfang vorgenommen haben, um unseren Mitgliedern noch mehr Sicherheit und Schutz zu bieten. “Wir sind äußerst erfreut über das Ergebnis der Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern”, sagt der geschäftsführende Vorstand Dirk Czaya von SdV e.V. “Die prämienneutrale Anpassung und die verbesserten Bedingungen sind ein Beweis für die Stärken unseres Verbandes, die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und ihnen den bestmöglichen Nutzen zu bieten.”

“Diese positive Entwicklung unterstreicht die Vorteile einer SdV-Mitgliedschaft, die noch weit mehr bietet als nur eine günstige und leistungsstarke VSH.”, so Czaya abschließend.

Über die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.

Der SdV ist ein Berufsverband, dessen Aufgabe die berufsständische Interessenvertretung seiner mehr als 4.300 Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Mehrfachversicherungsvertreter) ist. Durch stetige Öffentlichkeitsarbeit informiert der SdV außerdem in verständlicher Art und Weise über Änderungen und relevante Neuerungen, die für den Alltag und das Wesen des Versicherungsvermittlers von Bedeutung sind. Eine der viel genutzten Leistungen des SdV sind die leistungsstarken und beitragsgünstigen Gruppenverträge in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und im Straf-Rechtsschutz.

Verantwortlich für den Inhalt:

Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV), Erfenschlager Str. 19, 09125 Chemnitz, Tel: 0800-7388748, www.sdv-online.de

Die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ trotzt dem schwierigen Umfeld und steigert im Geschäftsjahr 2023 erneut das betreute Kundenanlagevolumen

Die LAUREUS AG PRIVAT AG blickt trotz der herausfordernden Gemengelage erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. „Vor dem Hintergrund des angespannten Umfelds sind wir mit unserem Ergebnis für das Jahr 2023 mehr als zufrieden. Dabei hat sich vor allem unser konsequent praktizierter Beratungsansatz mit einem breiten und offenen Produkt- und Dienstleistungsspektrum sowie der Streuung der Anlageempfehlungen auf verschiedene Anlageklassen weiterhin bewährt.“, erklärt Anja Metzger, Vorstandsmitglied der LAUREUS AG.

Trotz der hohen Inflation, einer schwächelnden Wirtschaft und weiteren Unsicherheitsfaktoren verzeichnete das betreute Gesamtvolumen im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr ein Plus von knapp 1 Prozent auf 1,5 Milliarden Euro. Besonders erfreulich entwickelte sich das Wertpapier- und das Versicherungsgeschäft. Das betreute Wertpapiervolumen der Kunden stieg um 9,1 Prozent auf rund 800 Millionen Euro an. Zudem konnte die Private-Banking-Tochter der Sparda-Bank West ihren Maklerbestand auf gut 2.000 Kundinnen und Kunden mit aktiven Versicherungsverträgen ausbauen; gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von 12 Prozent. Bergauf ging es auch mit dem Kundenbestand – und zwar um 2 Prozent auf nun rund 6.300 Kundinnen und Kunden.

LAUREUS AG profitiert von hohem Beratungsbedarf

„Es hat sich einmal mehr bestätigt, dass Kundinnen und Kunden vor allem in bewegten Zeiten wie derzeit einen hohen Beratungsbedarf haben“, weiß Anja Metzger. Aus guten Gründen setzt die LAUREUS AG somit auch weiterhin auf Präsenztermine mit ihren Kundinnen und Kunden – entweder in den Geschäftsräumen der LAUREUS AG, in den Filialen der Sparda-Bank West oder auf Wunsch des Kunden bei diesem zuhause.

Dem anhaltend hohen Beratungsbedarf trägt die LAUREUS AG auch mit zahlreichen Neueinstellungen Rechnung. „In den Zeiten, in denen der „Kampf um die Talente“ eher zu- statt abnimmt, sind wir besonders stolz, dass wir seit Beginn des Jahres 2023 neun weitere Berater für uns gewinnen konnten“, so Vorstandsmitglied Martin Dietz. Aktuell umfasst das gesamte Team der LAUREUS AG 50 Mitarbeitende – und somit 12 mehr als Anfang 2023. Alle Beraterinnen und Berater sind zertifizierte Finanzplaner – EFPA European Financial Advisor EFA® oder CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®). Und neue Mitarbeitende in der Beratung, die über diese Qualifikation noch nicht verfügen, werden zeitnah als solche ausgebildet.

Dass die Kundinnen und Kunden der LAUREUS AG das umfangreiche Wissen und Engagement der beratenden Expertinnen und Experten in hohem Maße schätzen, zeigt auch das Ergebnis des Bewertungsportals WhoFinance. Demnach wird die LAUREUS AG hinsichtlich Beratungs- und Servicequalität, Angebot, Preis/Konditionen, Kommunikation und Weiterempfehlungsbereitschaft auf der Grundlage von 266 geprüften Kundenbewertungen mit 4,7 von 5 Sternen (Stand 30.04.2024) bewertet. Darüber hinaus wurde die LAUREUS AG im Februar 2023 und Februar 2024 vom FAZ-Institut wiederholt mit dem Titel „Deutschlands bester Finanzdienstleister“ ausgezeichnet (Basis Reputation im Markt).

Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden ausgebaut

Der Faktor Mensch ist und bleibt ein entscheidender Faktor der LAUREUS-DNA. Auf der anderen Seite werden aber auch nicht die Chancen und Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung ignoriert. So hat die LAUREUS AG beispielsweise im April 2024 die Videoberatung eingeführt. „Mit dieser und weiteren Investitionen in die Digitalisierung und Optimierung von Prozessen werden wir den steigenden Ansprüchen der Kunden in dieser Hinsicht gerecht und bauen die Erreichbarkeit und Nähe zu den Kunden weiter aus“, erklärt Martin Dietz.

Ausgebaut wird auch der eigene Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeitsziele. „Nachhaltigkeit prägt das Handeln der LAUREUS AG – und dies sowohl in ökonomischer und ökologischer als auch in sozialer Hinsicht. Und auf dieser Basis wird die LAUREUS AG ihre Kundenbeziehungen intensivieren und das vorhandene Angebot nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen weiter stärken“, so Anja Metzger.

Zuversichtlicher Blick auf 2024

Die LAUREUS AG ist aufgrund der stetig wachsenden Kundenbasis, ihrer Beratungsphilosophie der „Finanzen im Ganzen“ sowie der Fortführung einer auf enge Begleitung ausgerichteten Kundenbetreuung zuversichtlich, die Marktposition weiter zu stabilisieren und auszubauen. „Für 2024 geht die LAUREUS AG von steigenden Provisionserlösen im klassischen Kundengeschäft und damit von einer weiterhin stabilen Finanz- und Ertragslage aus“, prognostiziert Vorstandsmitglied Anja Metzger.

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Laureus AG Privat Finanz, Ludwig-Erhard-Allee 15, D-40227 Düsseldorf, Tel: 0211 / 16098­0, www.laureus­ag.de

Wirtschaftliche Lage der Selbstständigen bleibt angespannt – Aussichten aber positiv / Cyberrisiken werden zunehmend als existenzielle Bedrohung wahrgenommen / Bürokratie stellt Selbstständige vor große Herausforderungen / Versicherungsquote stagniert auf niedrigem Niveau

Selbstständige in Deutschland blicken laut einer repräsentativen Umfrage nach einem wirtschaftlich schwierigem Jahr 2023 mit Optimismus in die Zukunft. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) bewerteten ihre Geschäftsaussichten als stabil, über ein Drittel (34 Prozent) gehen sogar von einem Wachstum in den kommenden Jahren aus (plus acht Prozentpunkte gegenüber 2023). Lediglich 15 Prozent schätzen die Gefahr eines existenziellen Risikos als hoch bis sehr hoch ein (minus fünf Prozentpunkte). Die überwiegende Mehrheit (85 Prozent) würde sich auch wieder für die Selbstständigkeit entscheiden. Diese Zahlen stehen in starkem Kontrast zur Bewertung des Jahres 2023: Nur 15 Prozent haben ihre eigene wirtschaftliche Situation als „sehr gut“, weitere 37 Prozent als „gut“ eingeschätzt. Diese Werte lagen sechs Prozentpunkte unter der Bewertung des Jahres 2022.

Das sind die zentralen Erkenntnisse des zweiten VM-Hiscox-Risikobarometer Selbstständige. Dafür hat das Meinungsforschungsinstitut infas quo im Auftrag der Fachzeitung Versicherungsmonitor mit Unterstützung des Spezialversicherers Hiscox erneut eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Befragt wurden etwas mehr als 600 Selbstständige aus drei Gruppen: solche mit einem Jahresumsatz unter 70.000 Euro, einem Umsatz bis 150.000 Euro und Selbstständige mit höherem Umsatz. „Diese detaillierte Befragung der Selbstständigen liefert uns als Versicherer wertvolle Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage und die Risiken, mit denen sich eine oft zu wenig beachtete Gruppe konfrontiert sieht“, sagt Tobias Wenhart, Director Marketing, Product & Digital Channels beim Spezialversicherer Hiscox. „Für Selbstständige sind Versicherungen besonders wichtig, da viele Risiken bei ihnen gleich existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.“

Krankheit, IT-Probleme und Cyberangriffe – Risiken für die eigene Existenz

Ein Fokus der Befragung lag auf der Bewertung von existenziellen Risiken, von denen sich Selbstständige bedroht sehen. Unverändert auf dem ersten Platz liegt die eigene Krankheit oder ein Unfall mit Ausfallzeit. Jeweils 41 Prozent sehen darin „in jedem Fall“ bzw. „eventuell“ eine Bedrohung ihrer Existenz. Ebenfalls wie im Vorjahr folgt an zweiter Stelle der Ausfall von IT-Systemen; 32 Prozent bewerten das in jedem Fall, 38 Prozent eventuell als existenzbedrohend. In Summe liegt dieser Wert 4 Prozentpunkte höher als im vergangenen Jahr. Am stärksten gestiegen ist das Bewusstsein für Cyber- und Datenrisiken. Ein Viertel (23 Prozent) gab an, dass diese auf jeden Fall, weitere 46 Prozent eventuell existenzbedrohend seien – insgesamt 5 Prozentpunkte mehr als noch 2023. Auch die Angst vor einem Zahlungsausfall bei einem Auftraggeber hat zugenommen (plus drei Prozentpunkte). Knapp ein Drittel (30 Prozent) bewertet dieses Szenario als auf jeden Fall existenzbedrohend. Die größte Problematik sehen Selbstständige also in der Gefahr, nicht mehr arbeitsfähig zu sein – entweder durch den Ausfall der eigenen Person, ihrer Arbeitsmittel oder durch Cyberangriffe.

In puncto Bürokratie stehen Selbstständige vor einer ähnlichen Herausforderung, denn im Durchschnitt verbringen sie bis zu acht Stunden pro Woche mit Erledigung bürokratischer Aufgaben – Zeit, in denen sie sich nicht um ihr Geschäft kümmern können. 59 Prozent der Befragten geben entsprechend an, dass zu viele neue Regulierungen und Vorgaben eingeführt werden und 56 Prozent fühlen sich durch diese eingeschränkt. Ein Fünftel (21 Prozent) sieht in den bürokratischen Vorgaben und Regulierungen sogar eine Bedrohung für ihre Existenz. Knapp 40 Prozent befürchten außerdem, dass sie die Auflagen der DSGVO ohnehin nicht einhalten können.

Große Risiken stehen niedriger Versicherungsquote gegenüber

Besorgniserregend ist die nach wie vor mangelhafte Absicherung von Selbstständigen gegen existenzielle Gefahren. Am deutlichsten zeigt sich dies im Fall von Krankheit und Unfall: wie oben angegeben, sehen 82 Prozent der Befragten darin eine Bedrohung ihrer Existenz. Dagegen abgesichert sind aber nur 39 Prozent. Ganze 38 Prozent planen keine Versicherung abzuschließen, 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Auch bei den Arten der abgeschlossenen Versicherungen zeichnet sich ein bedenkliches Bild: Am häufigsten werden Unfallversicherungen genutzt (29 Prozent), gefolgt vom Krankengeld (26 Prozent). Nur ein Fünftel (21 Prozent) hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

„Die Ergebnisse zeigen mangelndes Bewusstsein für die größten Risiken“, kommentiert Herbert Fromme, Herausgeber des Versicherungsmonitors und Versicherungskorrespondent der Süddeutschen Zeitung. „Gerade für Selbständige stellen viele Risiken eine Bedrohung ihrer Existenz dar. Dass sich insgesamt nur so wenige dagegen absichern, hat eine Reihe von guten Gründen, die aber nichts an der Fahrlässigkeit der Betroffenen ändern.“

Auch bei Cyber- und Datenrisiken, die in der Wahrnehmung im Vergleich zum Vorjahr am stärksten gestiegen sind, bleibt die Absicherung zu gering. Fast die Hälfte (46 Prozent) hat nicht vor, sich dagegen abzusichern und nur 26 Prozent der Befragten haben hier Maßnahmen ergriffen, 28 Prozent planen dies immerhin. Zu den wichtigsten ergriffenen Maßnahmen gehört die 2-Faktor-Authentifizierung, 46 Prozent nutzen diese (plus 8 Prozentpunkte), und 43 Prozent schützen sich durch Passwortmanagement (plus drei Prozentpunkte). Eine Versicherung gegen Cyberangriffe haben weiter nur die wenigsten abgeschlossen, nämlich 12 Prozent (plus 2 Prozentpunkte).

Auf die Frage nach den Gründen für die fehlende Versicherung gegen betriebliche Risiken gaben 35 Prozent zu hohe Kosten und 27 Prozent fehlenden Bedarf an. Hohe Kosten nannten vor allem Selbstständige mit einem Umsatz bis zu 70.000 Euro (46 Prozent), während der fehlende Bedarf bei den Selbstständigen mit einem Umsatz über 150.000 Euro der wichtigste Grund war. Größere Unternehmen sind zudem deutlich häufiger versichert, bei den Befragten mit Jahresumsatz über 150.000 Euro liegt die Quote bei 70 Prozent, bei denjenigen unter 70.000 Euro Umsatz sind weniger als ein Drittel (30 Prozent) abgesichert.

„Viele betriebliche Risiken können für Selbstständige zu einer existenzbedrohenden Krise führen, das trifft auch und vor allem auf solche mit niedrigen Jahresumsätzen zu. Eine gute Versicherung schützt im Schadensfall buchstäblich vor dem Verlust der Existenz und sollte daher fester Bestandteil der Selbstständigkeit sein“, sagt Tobias Wenhart, Director Marketing, Product & Digital Channels beim Spezialversicherer Hiscox. „Dass sich ‚kleinere‘ Selbstständige wegen vermeintlich zu hoher Kosten gegen eine Versicherung entscheiden, kann zu einem Problem werden. Die meisten Versicherer bieten gerade für sie spezielle Policen an, die günstig sind und im Schadensfall die Existenz von Selbstständigen schützen können.“

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

In Deutschland gibt es laut Gesamtverband der Versicherer quer durch alle Sparten rund 473 Millionen Versicherungsverträge. Das ist sehr viel.

Zum 1. April 2024 gab es 184.233 Versicherungsvermittler in Deutschland. Das sind auch nicht wenige. Der Versicherungsombudsmann, die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherern oder Vermittlern, zählte im Vergangenen Jahr lediglich 318 Beschwerden über Vermittler. Das ist extrem wenig und entspricht einer Beschwerdequote von 0,17 %.

Zum 1. April übernahm Frau Sibylle Kessal-Wulf als erste Versicherungsombudsfrau das Ruder. Die VEMA gratuliert herzlich dazu und wünscht viel Erfolg bei der neuen Aufgabe.

Die VEMA möchte aber auch den Versicherungsvermittlern im Land daher herzlich zu dem guten Job gratulieren, den nahezu jeder davon Tag für Tag für seine Kunden leistet. Welcher Couleur dieser sind – also im Wesentlichen, ob gebundener Versicherungsvertreter oder freier Versicherungsmakler – spielt dabei erst einmal keine Rolle. Von den Vorurteilen, die in der breiten Bevölkerung bestehen, sind sie alle betroffen. Da hört man ja nicht viel Gutes – außer es geht um den konkreten Vermittler eines Kunden, dann ist das anders, den findet man in aller Regel toll. Paradox, oder? Und das schon seit Jahrzehnten.

Gesetzgeber und Branche haben ihre Hausaufgaben gemacht. Mindestqualifikationen und -anforderungen, um überhaupt zu Versicherungen beraten zu dürfen wurden bereits 2008 eingeführt, damit die „schwarzen Schafe“ ausgesiebt werden. Das hat gut funktioniert. Seit 2018 muss zudem jeder, der beratend in Kundenkontakt steht, alljährlich 15 Weiterbildungsstunden nachweisen können, damit sichergestellt ist, dass die Vermittler im Land auch fachlich up to date bleiben. An sich alles wunderbar. Hat sich dadurch etwas am Ansehen des Vermittlerstandes geändert? Nein, kein Stück. Natürlich ist das etwas bedauerlich, aber wirklich schlimm ist es nicht. Mit dem eigenen Vermittler ist man in aller Regel meist sehr zufrieden, wie wir bereits feststellten. An manchen Klischees hält man einfach gerne fest – denken Sie nur mal an die armen Beamten und die vielen Witze über sie. Die haben mit der Realität auch nicht viel gemein.

Versicherungsvermittler erfüllen eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Sie verhindern mit ihrem Sachverstand und ihrer Beratungsleistung wirtschaftliche Katastrophen bei Privathaushalten und Firmen. Sie entlasten damit indirekt den Staat und jeden Steuerzahler. Und ja, vielleicht muss erst jedem ein Schicksalsschlag ereilen der durch die Versicherungsleistung gemildert/ gelöst wird, bevor das auf breiter Front honoriert wird. Aber davon sollte sich unser Berufsstand nicht entmutigen lassen. Intrinsische Motivation ist die stärkste.

Als größte Genossenschaft für Versicherungsmakler im Land unterstützen wir unsere Kollegen bei ihrer Aufgabe. Mit technischen Lösungen helfen wir, Prozesse zu verschlanken und wirtschaftlich zu halten. Mit einzigartigen, wohl durchdachten Produktkreationen schaffen wir bestmöglichen Versicherungsschutz, der dem Schadenfall für Kunde und Vermittler viel Schrecken nimmt und böse Überraschungen verhindert. Unser Weiterbildungsangebot sucht seinesgleichen in der Branche. Online oder in Präsenz? Wir bieten für jeden Geschmack in nahezu jeder Sparte etwas passendes. Wir stärken unseren Maklerkollegen den Rücken und kümmern uns um die Peripherie des Jobs, damit sie den Kopf für das wichtigste frei haben: die Kunden. Wer uns noch nicht kennt und das ändern möchte, den laden wir herzlich dazu ein, Kontakt mit uns aufzunehmen. komm-zur.vema-eg.de

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das „Gutachten Kapitalbedarf Altersvorsorge und Rentenpolitik“ der teckpro AG.

„Die Studie zeigt eindrucksvoll, dass die Einrichtung eines Staatsfonds keine nachhaltige Lösung ist, um die gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Denn sie führt zu Billionenlasten für den Staat und kommende Generationen.“

Zu dieser Einschätzung kommen Szenario-Berechnungen der teckpro AG in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik. Die Berechnungen der beiden Institutionen zeigen, dass in einem Zeitraum von 10 bis 25 Jahren mehrere Billionen Euro aufgebracht werden müssten, um den aktuellen Status Quo – Rentenniveau und Beitragsniveau bei gleichbleibendem Renteneintrittsalter und gedeckelten Staatszuschüssen – zu sichern. Durchschnittsverdiener müssten daher in den kommenden Jahrzehnten zusätzlich geschätzt 10 Prozent des verfügbaren Einkommens zur Alterssicherung einplanen.

„Das ist ein enormer Finanzbedarf und signalisiert, dass schuldenfinanzierte Fondslösungen über die Kapitalmärkte, auch vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit, sowohl mathematisch als auch ordnungspolitisch fragwürdig sind“, betont BVK-Präsident Heinz. „Hinzu kommt noch, dass die Lebenslagen der Menschen zu individuell sind, um allen Vorsorgewünschen mit einem Staatsfonds gerecht werden zu können. Hier erfüllen die Vermittler nach ihrer Maxime „Kein Vertrieb ohne qualifizierte Beratung“ einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag.“

Der BVK plädiert vielmehr für eine zügige Reform der Altersabsicherung in Deutschland, und zwar sowohl der gesetzlichen durch eine Anpassung beim Renteneintrittsalter, der Beitragssätze und dem Rentenniveau, als auch der privaten Altersvorsorge.

„Vor Jahren machten wir schon Vorschläge für eine Reform der Riester-Rente, die es ermöglicht hätte, dass mehr Vorsorgesparer gefördert daran partizipieren, mit mehr Rendite und weniger Bürokratie“, so BVK-Präsident Heinz. „Das hätte dem Staat nicht Billionenlasten in Zukunft aufgebürdet, sondern die Eigenverantwortung gestärkt und hätte vor allem schneller und nicht schuldenfinanziert vollzogen werden können.“

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Mit der staatlich geförderten Rürup-Rente können die Beiträge in der Sparphase steuerlich abgesetzt werden. Die spätere Rente ist steuerpflichtig. Durch das Wachstumschancengesetz gibt es jetzt eine Erleichterung.

Wer fürs Alter privat vorsorgen möchte, kann seine Sparbeiträge für die Rürup-Rente seit 2023 komplett von der Steuer absetzen. Für dieses Jahr ist dies zusammen mit den Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischer Versorgungswerke bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro pro Person möglich, erklärt die uniVersa Versicherung. Die jeweiligen Rentenleistungen sind nachgelagert zu versteuern. Nach der bisherigen Regelung sollte der Besteuerungsanteil jährlich um ein Prozent auf 100 Prozent bis 2040 gesteigert werden. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wurde dies entzerrt. Für 2024 beträgt der Besteuerungsanteil für Neurentner nur 83 Prozent der Rente. Dieser wächst für jeden neuen Rentenjahrgang jährlich um 0,5 Prozent und erreicht erst im Jahr 2058 die Höchststufe. Damit setzt die volle nachgelagerte Besteuerung erst deutlich später ein. Rürup-Sparer profitieren aber meist auch noch von einem „Steuerstundungseffekt“. Demnach ist die Steuerersparnis in der Sparphase in der Regel höher als die Belastung bei der nachgelagerten Besteuerung der Renten. Dies hängt damit zusammen, dass das Einkommen im Erwerbsleben meist deutlich höher ist als im Ruhestand und das Berufsleben meist auch länger dauert als der Rentenbezug, so die uniVersa.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Das Generationenkapital der Regierung ist der Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Idee ist gut, aber die Umsetzung hat gravierende Schwächen.

Wer mit Börseninvestments für seinen Ruhestand vorsorgen möchte, sollte das besser selbst in die Hand nehmen. Der Leitfaden der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ zeigt, worauf Anlegerinnen und Anleger dabei achten sollten.

Schon die Bezeichnung klingt staatstragend: „Generationenkapital“ hat die Bundesregierung das genannt, was über Jahre immer wieder als „Aktienrente“ diskutiert und schließlich vom Bundestag im März beschlossen wurde. Die Idee: Statt ausschließlich die Beiträge der Berufstätigen für die Auszahlung der Renten zu nutzen, soll in ein Kapitalstock an der Börse investiert werden. Die Rendite an der Börse soll dann Jahr für Jahr den gesetzlichen Rentenzahlungen zugutekommen – ohne dass der Kapitalstock schmilzt. Neben den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsteht so dauerhaft eine zweite Einnahmequelle für die gesetzliche Rentenversicherung.

Über den Einstieg in die kapitalgedeckte Rente wird seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert. Dass die Zahl der Rentenempfänger im Laufe der Jahre immer weiter steigt, ohne dass die Zahl der Beitragszahler in gleichem Maße zunimmt, war aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge schon lange absehbar. „Der Aufbau eines Kapitalstocks, der an der Börse investiert wird und dessen Renditen die Rente mitfinanzieren, war und ist deshalb richtig“, sagt Steven Schmitz, Berater bei der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ.

Generationenkapital mit Schwächen

Allerdings hat der Einstieg in die Kapitaldeckung mit Hilfe des jüngst beschlossenen Generationenkapitals etliche Schönheitsfehler und handwerkliche Schwächen.

  1. Der avisierte Kapitalstock ist mit geplanten 200 Milliarden Euro bis 2035 viel zu klein, um effektiv zu wirken. Unterstellt man eine durchschnittliche jährliche Rendite von fünf Prozent nach Abzug aller Kosten, bleiben ab 2036 nur zehn Milliarden Euro Gewinn pro Jahr, die in die gesetzliche Rentenkasse fließen. Die Rentenversicherung zahlt jedoch pro Jahr rund 360 Milliarden Euro an Ruheständler aus. Das Generationenkapital deckt also nicht einmal drei Prozent davon. „Für eine dauerhafte Stabilisierung des staatlichen Rentensystems müsste der Kapitalstock um ein Vielfaches größer sein“, meint Berater Schmitz.
  2. Der Kapitalstock wird in Teilen über neue Staatsschulden gebildet, das heißt, der Staat gibt Bundesanleihen aus. Dadurch entstehen Finanzierungskosten von 2,5 bis 3,5 Prozent jährlich, die zusätzlich über die Kapitalmarktrendite verdient werden müssen. Eine schuldenfinanzierte Geldanlage schmälert also die Rendite und erhöht das Verlustrisiko.
  3. Für eine so hohe Rendite muss der Kapitalstock zum weitaus größten Teil in Aktien oder noch riskantere Wertpapiere investiert werden. Damit nehmen aber auch die Verlustrisiken weiter zu, so dass eine regelmäßige Entlastung der Rentenkasse nicht immer garantiert ist oder weitere Kosten durch notwendige Absicherungsgeschäfte oder Ausgleichszahlungen des Bundes entstehen.
  4. Ein staatlicher Stiftungsfonds soll das 200-Milliarden-Euro-Portfolio managen. „Leider sind keine privatwirtschaftlichen Alternativen vorgesehen – und dies, obwohl in der Fondsbranche viel Expertise und Erfahrung für langfristige und erfolgreiche Wertpapierinvestments vorhanden sind“, erklärt Steven Schmitz.

Beim Generationenkapital handelt es sich außerdem nicht um eine klassische Aktienrente, wie sie etwa in anderen Ländern gehandhabt wird. Es geht nicht um die Erhöhung der individuellen Rente oder die Schließung der individuellen Rentenlücke, sondern nur um die Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragshöhe. Im Zweifel entlastet das Generationenkapital bestenfalls den Staat, der bislang die Rentenversicherung mit rund 100 Milliarden Euro pro Jahr bezuschusst.

„Berufstätige, die einen finanziell sorgenfreien Ruhestand genießen möchten, kommen nicht umhin, privat vorzusorgen“, so Steven Schmitz. Dabei sind klassische Lebens- und Rentenversicherungen allein nicht unbedingt empfehlenswert, auch wenn kürzlich entschieden wurde, den Garantiezins ab 2025 auf ein Prozent zu erhöhen. Auch ein Sparbuch und Fest- oder Tagesgeldkonten sind sicherlich nicht die Anlageformen, die für den Vermögensaufbau genutzt werden sollten, weisen die Renditen auf lange Sicht doch schlichtweg ein zu geringes Niveau auf.

Aktienrente im Eigenbau

Weitaus sinnvoller ist es indes, ergänzend die langfristigen Renditechancen des Kapitalmarktes zu nutzen. So lag in der Vergangenheit etwa die Aktienrendite im langjährigen Durchschnitt bei rund acht Prozent.  Nur dass diese bei der Aktienrente in Eigenregie auf dem eigenen Konto landeten – und nicht in der staatlichen Rentenkasse. Zwar ist dies keine Garantie, und die Rendite kann auch niedriger ausfallen und auch Verlustjahre sind möglich; wer aber über zehn Jahre oder länger Geld für seinen Ruhestand anlegt, sollte mit höheren Renditen als bei Tagesgeldkonten & Co. rechnen können. Anlegerinnen und Anleger sollten ihren Fokus allerdings nicht nur auf Aktien legen, sondern möglichst breit diversifizieren und Anleihen, Rohstoffe wie Gold und alternative Investments beimischen. „Sind die Anlagen zudem über mehrere Branchen, Länder, Regionen und Währungen verteilt, sind die Voraussetzungen für ein stabiles Depot weitestgehend erfüllt“, weiß LAUREUS-Berater Steven Schmitz.

Wer den Aufwand für solch ein Depot scheut, kann auch auf Mischfonds zurückgreifen, die das Geld der Anlegerinnen und Anleger gleich auf verschiedene Vermögensklassen wie Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Devisen verteilen. Vielfach können Anlegerinnen und Anleger sowohl mit einem Einmalbetrag als auch in monatlichen Sparplanraten ein rentables Börseninvestment aufbauen. Entscheidend ist dabei ein erfahrenes und aktives Fondsmanagement und nicht zu hohe Kosten, damit auch möglichst viel von der Rendite dem Rentendepot zugutekommt. Anlegerinnen und Anleger haben zudem den Vorteil, dass sie in risikoärmere Anlagen umschichten können, wenn sie sich dem Rentenalter nähern. Wenn es soweit ist und der Ruhestand genossen werden kann, kann das Depot Stück für Stück aufgelöst werden. Dann ist es an der Zeit, die selbstgemachte Aktienrente zu genießen.

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Laureus AG Privat Finanz, Ludwig-Erhard-Allee 15, D-40227 Düsseldorf, Tel: 0211 / 16098­0, www.laureus­ag.de

Am 17. und 18. September treffen renommierte Sachwert- und Branchenexpert:innen auf Vertriebsspezialist:innen – auf dem etablierten VKS Sachwert Kongress in Frankfurt/Main. Fachbesucher:innen profitieren von einer spannenden Agenda mit aktuellen Top-Themen der Branche.

Bereits zum dritten Mal hat der Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter (VKS) eine hochwertige und in der Vermittlerpraxis fest verankerte Agenda erstellt. Zu den Top-Speakern gehört Unternehmer-Koryphäe Wolfgang Grupp, der langjährige Geschäftsführer der TRIGEMA. Er spricht auf dem VKS Sachwert Kongress 2024 über seine unternehmerischen Überzeugungen, die von Solidität, Verantwortung für die Mitmenschen, Gerechtigkeit und Beständigkeit geprägt sind.

Jil Langwost ist ein weiteres Highlight auf der Agenda. Sie hat bereits über 700 Experten und Beratern aus der Finanz-, Versicherungs- und Immobilienbranche bei der erfolgreichen Online-Positionierung unterstützt und innerhalb der letzten vier Jahre mehr als 85.000 Leads generiert. Auf dem VKS Sachwert Kongress 2024 erläutert Deutschlands bekannteste Online-Marketing-Expertin, wie sich online Neukund:innen und neue Mitarbeitende am besten gewinnen lassen.

Zwei Tage hochwertiges Programm zu Sachwerten in Frankfurt/Main

Der VKS Sachwert Kongress 2024 ist speziell für selbstständige Finanz- und Vermögensberater:innen mit einer Gewerbeerlaubnis nach §34 GewO Teil 2 und/oder Teil 3 konzipiert. Die zweitägige Spitzenveranstaltung im Markt für regulierte Sachwerte findet wie im Vorjahr in Frankfurt am Main im Hotel Crown Plaza statt.

Weitere Top-Speaker sind Carsten Mumm, Chefvolkswirt bei DONNER & REUSCHEL und Alexander Pfisterer-Junkert, Rechtsanwalt bei BKL Fischer Kühne + Partner. Darüber hinaus stehen viele spannende Vorträge zu Immobilien, Logistik, Erneuerbaren Energien und Private Equity aus dem Kreis der VKS-Mitglieder auf dem Programm. Moderiert wird der VKS Sachwert Kongress 2024 von Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen.

Detailierte Informationen und die komplette Agenda des VKS Sachwert Kongress 2024 finden Sie unter www.sc123.de/vks2024.

Diese Unternehmen sind vor Ort

Auf dem VKS Sachwert Kongress 2024 vertreten sind die Verbandsmitglieder BVT Unternehmensgruppe, die DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG, die Dr. Peters Group, EURAMCO, die hep-Gruppe, IMMAC, die ÖKORENTA Gruppe, die Primus Valor AG, die RWB Private Capital Emissionshaus AG, die Solvium-Gruppe, die US Treuhand und die Verifort Capital Gruppe. Zudem gehören der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und die Going Public! Akademie für Finanzberatung AG zum Initiatorenkreis.

Treffen Sie diese und andere einflussreiche Expert:innen auf dem VKS Sachwert Kongress 2024 persönlich, pflegen Sie Ihre aktuellen Vertriebskontakte und lernen Sie neue Vertriebspartner kennen. Informative Fachvorträge und interessante Diskussionen bringen Sie auf den neuesten Stand der Branche. Das 2-Tages-Ticket für f2/f3-Vermittelnde, vertraglich gebundene Vermittelnde (Haftungsdach) und KWG-Profis kostet lediglich 99 Euro. Darin enthalten sind Tagespauschalen, die Übernachtung im Veranstaltungshotel Crown Plaza in Frankfurt/Main und die Abendveranstaltung. Die 2-Tages-Pauschale ohne Übernachtung ist für diesen Teilnehmerkreis für 49 Euro erhältlich.

Lassen Sie sich die Spitzenveranstaltung im Markt für regulierte Sachwerte nicht entgehen. Karten für den VKS Sachwert Kongress 2024 erhalten Sie unter sc123.de/vks-kongress.

Weitere Informationen zum Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter (VKS) finden Sie unter www.verband-vks.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter e.V.c/o Klaus Wolfermann, Kirchröttenbach D 18, 91220 Schnaittach, Tel: 0172/8955511, www.vks-verband.de

Die auf internationale Versicherungslösungen spezialisierte BDAE Gruppe ernennt zum 1. Mai 2024 Ingo Trosiner zum neuen Vertriebsdirektor.

Der Branchenexperte verfügt über eine jahrzehntelange profunde Marktkenntnis und war zuletzt Head of International People Mobility beim Großmakler AON. In dieser Funktion beriet er sowohl multinationale Großkonzerne als auch den Mittelstand und Nichtregierungsorganisationen (NGO) bei der Wahl von Versicherungslösungen, Risk-Travel-Bausteinen und Employee Assistance Programmen.

Davor war er unter anderem in leitenden Funktionen im Bereich Vertrieb bei der comdirect Versicherungsmakler AG und derDeutsche Telekom Assekuranz Vermittlungsgesellschaft tätig.

Bei der BDAE Gruppe soll der 50-Jährige vor allem die Präsenz des Unternehmens auf dem nationalen wie internationalen Maklermarkt weiter ausbauen und im Firmenkundengeschäft wichtige Marktanteile gewinnen. Als Teil der global agierenden französischen Diot-Siaci-Group greift die BDAE Gruppe auf ein weltweites professionelles Netzwerk zu, das sowohl ihren Privat- als auch Geschäftskunden im Ausland zugute kommt.

Neue Doppelspitze im Versicherungsvertrieb

Der Wirtschaftsrechtler Trosiner wird künftig die gesamten Versicherungsvertriebsaktivitäten steuern und somit auch die fachliche Verantwortung für Privat- und Firmenkundenprodukte übernehmen. Unterstützt wird er von Thorsten Joachim Otte, der seit Januar 2023 Referent der Geschäftsführung ist und ebenfalls ab 1. Mai 2024 als Vertriebsdirektor Kundenservice neben Trosiner dem Team vorstehen wird.

Trosiner und Otte folgen als neue Doppelspitze im Vertrieb auf Torben Roß, der seit Anfang 2018 als Vertriebsdirektor für Makler & Multiplikatoren das Versicherungsgeschäft der BDAE Gruppe auf dem nationalen Markt erfolgreich vorangetrieben hat. Torben Roß übernimmt zukünftig die Verantwortung für die Produktentwicklung sowie -weiterentwicklung für die BDAE Gruppe.

“Insbesondere der IPMI-Markt, in dem wir mit unseren internationalen privaten Krankenversicherungen aktiv sind, ist äußerst kompetitiv und blickt immer wieder starken Veränderungsprozessen entgegen. Wir freuen uns daher sehr, mit Ingo Trosiner einen sehr erfahrenen Akteur in unserer Branche gewonnen zu haben. Gemeinsam mit Thorsten Joachim Otte wird er einen entscheidenden Beitrag dabei leisten, unsere internationale Wachstumsstrategie weiterzuentwickeln”, sagt Philipp Belau, Geschäftsführer beim Auslandsexperten BDAE.

Versicherungslösungen für alle Zielgruppen

Die BDAE Gruppe entwickelt und vermarktet kontinuierlich internationale Versicherungen – schwerpunktmäßig Krankenversicherungen- die auf die jeweiligen Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnitten sind und den gesetzlichen Anforderungen des internationalen Marktes Rechnung tragen. Risikoträger für die Auslandskrankenversicherungen ist Allianz Partners. Weitere Versicherungspartner sind die ARAG SE und die Würzburger Versicherung. Neu ist zudem eine Kooperation mit Workplace Options, einem der weltweit führenden Anbieter für Employee Assistance Programme.

Über die BDAE Gruppe

Die BDAE Gruppe konzentriert sich seit 1995 ausschließlich darauf, Expats, digitale Nomadinnen und Nomaden sowie Vielreisende mit Sicherheit ins Ausland zu bringen. Und das spiegelt sich in der breiten Produktpalette wider. Bei den angebotenen Versicherungen handelt es sich um maßgeschneiderte Pakete, die das Ergebnis von fast 30 Jahren Spezial-Know-how in Sachen Langzeit-Auslandskrankenversicherung darstellen. Eine eigene Unternehmensberatung – die BDAE Consult – unterstützt die Personalverantwortlichen von Unternehmen bei Rechtsfragen zum Thema internationale Mitarbeitereinsätze.

2022 erhielt das Unternehmen den Assekuranz Award für sein besonderes Konzept. 2024 wurde die Gruppe erneut vom F.A.Z.-Institut ausgezeichnet und erhielt das Siegel für besten Service. In den Jahren 2019 und 2020 wurde der BDAE überdies vom Institut zum besten Anbieter von Spezialversicherungen in Deutschland gekürt.

Verantwortlich für den Inhalt:

BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com

In einer Zeit, in der Fachkräftemangel zur Herausforderung wird, ist es für Arbeitgeber entscheidend, über den reinen Lohn hinaus echte Mehrwerte für ihre Belegschaft zu schaffen.

Neben der Vorsorge für das Alter ermöglicht die bAV auch die Absicherung der Arbeitskraft der Mitarbeitenden.

Für Menschen mit Vorerkrankungen ist eine Arbeitskraftabsicherung über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel teurer oder nur eingeschränkt möglich. An diesem Punkt setzt eine Lösung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von Zurich Eurolife S.A. Luxemburg an und feiert in diesen Tagen das zehnjährige Jubiläum. Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die diese Lösung seit 2014 in Deutschland vertreibt, nutzt diesen Anlass, um auf die Möglichkeiten und die Bedeutung dieser betrieblichen Absicherungsform hinzuweisen.

Fachkräfte mit überzeugenden Vorteilen an das Unternehmen binden

In einer Zeit, in der Fachkräftemangel zur Herausforderung wird, ist es für Arbeitgeber entscheidend, über den reinen Lohn hinaus echte Mehrwerte für ihre Belegschaft zu schaffen. Neben der Vorsorge für das Alter ermöglicht die bAV auch die Absicherung der Arbeitskraft der Mitarbeitenden. Nur Arbeitgeber haben Zugang zu kollektiven Produkten, die eine umfassende Arbeitskraftabsicherung der Belegschaft – trotz gegeben falls bereits bestehender Vorerkrankungen – zu günstigen Konditionen und oftmals ohne detaillierte Gesundheitsprüfung bieten. TEAM® (Team Existenz Absicherungsmodell) von Zurich Eurolife S.A. kombiniert Todesfall- und Berufsunfähigkeitsleistungen ohne Gesundheitserklärung für Mitarbeitende, die aktiv im Erwerbsleben stehen, und ist seit nunmehr zehn Jahren auf dem deutschen Markt verfügbar.

Funktionsweise der kollektiven Arbeitskraftabsicherung TEAM®

TEAM® ist als Rückdeckungsversicherung für eine Direkt- bzw. Pensionszusage exklusiv auf Arbeitgeber zugeschnitten. Nur sie können diesen Schutz für alle Beschäftigten oder Teilgruppen eines Unternehmens erwerben. Zurich hat diesen im Ausland sehr weit verbreiteten Produktansatz bereits Anfang des Jahres 2014 über die luxemburgische Tochter Zurich Eurolife S.A. [1] auf den deutschen Markt gebracht und konnte seitdem Arbeitgeber mit insgesamt über 200.000 versicherten Mitarbeitenden von den Leistungen überzeugen.

„Vor über zehn Jahren haben wir TEAM® entwickelt und sind sehr stolz, dass wir uns im Gruppenrisikomarkt als Marktführer im Bereich der kollektiv rückgedeckten Arbeitskraftabsicherung etablieren konnten“, sagt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland.

„Mit einer stark vereinfachten Administration für Unternehmen und ihre Makler, einer Leistungsfallentscheidung innerhalb von wenigen Arbeits­tagen und hoher Flexibilität bei der individuellen Vertrags­gestaltung haben wir den Vorsorgemarkt in eine neue Dimension gebracht. Wir erhalten dafür von allen Marktteilnehmern eine überaus positive Rückmeldung“, betont Xavier Nevez, CEO der Zurich Eurolife S.A.

Optimale Lösungen für die betriebliche Arbeitskraft­absicherung

Um das Produktportfolio der Zurich Gruppe Deutschland in der betrieblichen Arbeitskraft­bsicherung auch für kleinere Arbeitgeber und insbesondere für Mischfinanzierungen und Entgeltumwandlungen abzurunden, hat die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 2023 die Berufs­unfähigkeits­absicherung in der Direktversicherung im Kollektivgeschäft überarbeitet. Arbeitnehmer müssen – je nach Absicherungshöhe – nur Fragen zur Dienstobliegenheit [2] oder wenige Gesundheitsfragen beantworten und erhalten trotzdem einen mit der Privatvorsorge vergleichbaren Schutz. Somit hat Zurich für jedes Unternehmen immer die individuell optimale Lösung im Angebot.

[1] Hintergrund: Eine kollektive Risikoversicherung ist nach dem Modell von TEAM® nach deutschem Versicherungs-Aufsichtsrecht nicht möglich. Die Todesfall- und Invaliditätsversicherung muss hierzulande wegen § 138 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nach dem Prinzip der Lebensversicherung kalkuliert werden. Die bei TEAM® zum Einsatz gelangende Kalkulation nach dem Prinzip der Schadenversicherung kann daher derzeit nicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland angeboten werden.

[2] Mit einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung bestätigen der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer dem Versicherer, dass die zu versichernde Person arbeitsfähig und nicht behindert ist – und auch in den letzten Jahren nicht längere Zeit krank war.

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Platzierung fällt in 2023 um rd. 86 % im Vergleich zum Rekordjahr 2022 / Weiterentwicklung des Produktangebots voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen

Bei der asuco gibt es wichtige personelle Veränderungen in den Zuständigkeiten für den Vertrieb und das Marketing. Martin Ebben, 56, übernimmt zum 1. Mai die Verantwortung für die Akquisition und die Betreuung der Vertriebspartner der asuco, die Pressearbeit und das Marketing.

„Ich musste für die Entscheidung, in der asuco Vertriebsverantwortung zu übernehmen, nicht lange überlegen. Das Geschäftsmodell – mit Preisabschlag breit gestreut in den deutschen Immobilienmarkt zu investieren und das mit dem qualitativen Marktführer – hat mich sofort begeistert“, so Martin Ebben. „Nach beruflich herausfordernden Jahren freue ich mich auf den Neustart bei der asuco und die Chance, noch einmal den Aufbau von etwas Besonderem mitgestalten zu können“, so Ebben weiter.

Auch bei der asuco zeigt man sich erfreut. Dietmar Schloz, der u. a. für strategische Fragen zuständige geschäftsführende Gesellschafter, schwärmt: „Wir sind stolz, dass wir Martin Ebben für die asuco gewinnen konnten. Ich kenne Martin Ebben – auch als Mitarbeiter – seit rd. 25 Jahren und habe ihn als vertriebs- und serviceorientierten sympathischen Kollegen schätzen gelernt. Martin Ebben wird unsere Präsenz und Breite im Vertrieb deutlich erhöhen.“

Robert List wird die asuco zum 30.06.2024 in gegenseitigem Einvernehmen verlassen und sich ab 2025 neuen beruflichen Herausforderungen stellen. Er hatte als Geschäftsführer die Markteinführung und Etablierung der Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins seit 2015 am Markt erfolgreich begleitet.

Nach dem Rekordjahr 2022 ist die Platzierung bei der asuco im Jahr 2023 deutlich zurückgegangen. Insgesamt wurden rd. EUR 13,2 Mio. von Anlegern gezeichnet. Der Rückgang um rd. 86 % ist überwiegend dadurch zu erklären, dass in 2023 mangels BaFin-Billigung keine Publikumsplatzierung erfolgen konnte.

Den Beginn eines neuen Produktangebotes, das zukünftig auch wieder Publikumsplatzierungen umfassen soll, stellte die erstmalige Emission einer Inhaberschuldverschreibung im September 2023 dar. Mit der Inhaberschuldverschreibung ZweitmarktZins 40-2023 konnten die etablierten Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins um eine attraktive Alternative insbesondere für Vermögensverwalter mit KWG- oder WpIG-Zulassung erweitert werden. „Unsere erste Wertpapieremission ist auf ein reges Interesse unserer Vertriebspartner gestoßen. Mit der aktuell in der Platzierung befindlichen Inhaberschuldverschreibung ZweitmarktZins 44-2023 haben wir daher gleich ein Nachfolgeprodukt emittiert“, erläutert Paul Schloz, der für die Produktkonzeption verantwortliche Geschäftsführer der asuco. „Zudem

arbeiten wir mit Hochdruck an weiteren Produktlösungen und gehen davon aus, dass das Warten auf eine neue Publikumsplatzierung auch für die uns verbundenen Finanzanlagenvermittler im Laufe des Jahres 2024 ein Ende hat“, blickt Paul Schloz voraus.

Über asuco

asuco ist ein im Jahr 2009 gegründetes inhabergeführtes Emissionshaus, das sich auf Kapitalanlagen am Zweitmarkt mit Bezug zu Immobilien spezialisiert hat. Die Mitarbeiter gehören zu den Pionieren in diesem Bereich und beschäftigen sich zum Teil bereits seit Anfang der 1990er Jahre intensiv und erfolgreich mit dem Zweitmarktsegment.

Verantwortlich für den Inhalt:

asuco Fonds GmbH, Thomas-Dehler-Str. 18 , D-81737 München, Tel: (089) 490 26 87­14, Fax: (089) 490 26 87­29, www.asuco.de

Fanquote erneut gesteigert

Beratungsqualität, die nachhaltig überzeugt. Wer in seiner Branche langfristig erfolgreich sein will, für den sind neben einer überzeugenden Leistung treue Kunden und Fans besonders wichtig – so auch bei der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Die bewährte und am Markt einzigartige Allfinanzberatung umfasst Topprodukte mit maßgeschneiderten Lösungen und einem gelungenen Gesamtkonzept. Dabei stehen die Kundinnen und Kunden und deren finanzielle Ziele und Wünsche im Mittelpunkt. Dank diesem Fokus und Spitzenwerten in den Bereichen Fachkompetenz, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit, Beratung und Service wurde das Frankfurter Familienunternehmen in diesem Jahr zum fünften Mal als “Kundenchampion” ausgezeichnet. Mit einer herausragenden Fanquote von 32 Prozent konnte dabei der bereits sehr gute Wert aus dem letzten Jahr um sechs Prozent gesteigert werden. Das beweist einmal mehr: In puncto Finanzberatung führt nach wie vor kein Weg an der Deutschen Vermögensberatung vorbei.

Vom Kunden zum Fan: die Methodik

Der Auszeichnung als Kundenchampion liegt eine repräsentative Onlinebefragung des F.A.Z.-Instituts, der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ) und des 2Hmforum.s zugrunde. Hier steht gezielt das Kundenbeziehungsmanagement von Unternehmen im Fokus, auf dessen Grundlage die Fanquote berechnet wird. Dabei ist ein Fan nicht nur ein zufriedener Kunde, sondern jemand, der sich mit dem Unternehmen auch emotional verbunden fühlt, beispielsweise aufgrund gemeinsamer Werte und Grundsätze. Diese Verbundenheit zeigt sich durch Vertrauen, Loyalität und ehrlich gemeinte Weiterempfehlungen der Produkte. Für Marcus Aßmuth, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Vermögensberatung, ist das wiederholte positive Abschneiden eine Bestätigung für das Geschäftsmodell der Deutschen Vermögensberatung. “Für unsere Vermögensberaterinnen und Vermögensberater stehen die individuellen Kundenwünsche im Vordergrund. Dabei ist die Beratung geprägt von gegenseitigem Vertrauen und exzellenter Qualität, um den Anforderungen des Marktes, aber vor allem den Kundenerwartungen zu entsprechen.”

Mit langfristigen Kundenbeziehungen zum Erfolg

Was die Deutsche Vermögensberatung zu einem echten Champion in Sachen Kundenbegeisterung macht? Seit der Firmengründung vor nahezu 50 Jahren steht für Vermögensberaterinnen und Vermögensberater die persönliche Beratung im Fokus – sei es im persönlichen Gespräch vor Ort oder auf digitalem Wege. Im Gespräch werden die Wünsche und Ziele des Kunden analysiert und auf dieser Basis die individuell passende Finanzstrategie entwickelt. Oft begleiten Vermögensberater ihre Kunden ein Leben lang und stehen bei allen Meilensteinen mit Rat und Tat zur Seite. “Von der Haftpflicht über den Hausbau bis zum Eintritt in den Ruhestand: Unsere Vermögensberaterinnen und Vermögensberater stehen ihren Kundinnen und Kunden in zahlreichen finanziellen Fragestellungen zur Seite – häufig sogar ein Leben lang. Dieser ganzheitliche Allfinanzansatz ist einer unserer zentralen Erfolgsfaktoren”, so Marcus Aßmuth abschließend.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Studie der teckpro mit Prof. Korn und Fraunhofer ITWM

Eine Studie von Experten der Sozialversicherungstechnik und Wirtschaftsmathematik zeigt, dass für den Erhalt des derzeitigen gesamten Leistungsniveaus der gesetzlichen Alterssicherung ein Gesamtkapital von mehreren Billionen Euro notwendig ist.

Die Bundesregierung und weitere Parteien sehen als eine Lösungsoption der bekannten Rentenproblematik staatlich organisierte und auf Aktien basierende kapitalgedeckte Konzepte. Getrieben werden die Ansätze auch durch die Annahme, dass Anlagen in Aktien hoch performant sind. Bei genauerer Betrachtung der verschiedenen Konzepte (z.B. Generationenkapital, Deutschlandrente, Startkapital) fällt jedoch auf, dass oft nur Teilziele fokussiert werden, beispielsweise nur das Rentenniveau, die konkreten quantitativen Ziele nicht bekannt sind, so dass unklar bleibt wie viel Kapital insgesamt erforderlich ist, der Sparaufwand nicht bekannt ist und offen bleibt, welcher Gesamtaufwand jährlich erbracht werden muss, um definierte Ziele zu erreichen Anlagerisiken in den relevanten Zeiträumen nicht hinreichend eingepreist sind.

Das Beratungsunternehmen teckpro AG hat diese Lösungsszenarien in Zusammenarbeit mit dem Finanzmathematiker Prof. Dr. Ralf Korn und Mitarbeitern des Fraunhofer-Instituts für Techno- und Wirtschaftsmathematik (Fraunhofer ITWM) auf Basis bekannter wissenschaftlicher Studien und Gutachten untersucht. Die Berechnungen zu den genannten Aspekten zeigen beispielhaft, dass in einem Zeitraum von 10 bis 25 Jahren mehrere Billionen Euro, szenarienabhängig auch über neun Billionen Euro aufgebracht werden müssten, um den aktuellen Status Quo – Rentenniveau und Beitragsniveau bei gleichbleibendem Renteneintrittsalter und gedeckelten Staatszuschüssen – bis 2050 zu sichern.

Im übertragenen Sinn wird jeder Bürger mit mindestens fünf bis über zehn Prozent des verfügbaren Einkommens belastet. Die politischen Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte kumulieren sich nun mit dem Eintritt der Babyboomer in die Rentenphase und die ermittelten Lasten erschweren generationengerechte Lösungen.

Die Studie hat daher neben der mathematischen Betrachtung der von der Politik vorgestellten Konzepte auch die erforderlichen Lasten abgeleitet, also die tatsächlichen Dimensionen zur Sicherung der aktuellen Standards insgesamt und auch im übertragenen Sinn bezogen auf den einzelnen Beitragszahler.

Grundlage für die betrachteten Szenarien sind überwiegend bekannte Publikationen, beispielsweise das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Ergebnis untermauern die berechneten gewaltigen Dimensionen des kalkulatorischen Gesamtaufwandes eine dringende und konsequente Handlungsnotwendigkeit. Jede weitere Verzögerung erhöht die Lasten enorm. Auch wird deutlich, dass notwendige Aufwände zu Belastungen bei allen Bürgern, Unternehmen und dem Staat führen. Hierfür gilt es mit der transparenten Aufbereitung eine Basis für die Akzeptanz absehbar notwendiger und einschneidender Eingriffe zu schaffen.

Abgesehen von kleinteiligeren Maßnahmen wird eine lastengerechte und generationenübergreifend wirkende Äquivalenzformel entwickelt werden müssen, welche das Rentenniveau, die Beitragslasten, das Renteneintrittsalter und auch die Staatszuschüsse in einem soliden Gleichgewicht hält.

Die Berechnungen zeigen, dass alle Ansätze, die schuldenfinanziert sind und zu optimistisch auf hohen angenommenen Renditen aufbauen, kritisch zu werten sind. Tatsächlich besteht gerade in den ersten Jahrzehnten ein erhebliches Verlustrisiko und die gewünschten positiven Effekte werden typischerweise erst in sehr langfristigen Szenarien wahrscheinlicher. Auch werden oft einzurechnende Zins- und Tilgungsleistungen zu wenig beachtet.

Die Dimensionen möglicher Fonds würden ausreichen, um beispielsweise den gesamten DAX mehrfach zu kaufen. Dies wirft zahlreiche weitere ordnungspolitische Fragen auf, auf welche in dem Gutachten jedoch nur nebenläufig hingewiesen wird. Ähnlich sind obligatorische Lösungsansätze zu werten, die Bürger verpflichten einen definierten Teil ihres Einkommens zur Alterssicherung in vorgegebenen Lösungen einzubringen. Die Aspekte Eigenverantwortung, Machbarkeit und auch Wahlfreiheit sind dabei zu werten.

Das gesamte “Gutachten Kapitalbedarf Altersvorsorge und Rentenpolitik. Billionenlasten für kommende Generationen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer” kann bei der teckpro ( office@teckpro.de) angefordert werden. Dort werden die wesentlichen und insbesondere mathematischen Erkenntnisse vorgestellt. Weitere Details können bei den Autoren der Studie angefragt werden.

Auftraggeber und Beteiligte der Studie

Auftraggeber der Untersuchung ist die teckpro AG.

Die teckpro AG begleitet mit Mathematikern und auf die Altersvorsorge und soziale Sicherungssysteme spezialisierten Experten zahlreiche Kommissionen und Initiativen. teckpro ist Mitinitiator des EI-QFM – Europäisches Institut für Qualitätsmanagement finanzmathematischer Produkte und Verfahren – und auch Mitglied im Gremium bei der DIN 77230 zur Finanz- und Risikoanalyse privater Haushalte in Zusammenarbeit mit Verbraucherschützern. Im Bereich der steuer- und sozialversicherungstechnischen IT-Lösungen, insbesondere im Bereich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerberatung in der Bewertung ihrer Altersvorsorgesituation vom Bilanzgutachten bis zur individuellen Einordnung steuertechnischer und sozialversicherungstechnischer Aspekte sowie versicherungsmathematischen und auch tarifvertraglichen Rahmenbedingungen, zählt teckpro zu den Marktführern in Deutschland.

teckpro kooperiert mit zahlreichen Forschungseinrichtungen, beispielsweise mit dem Fraunhofer ITWM und dem Deutsches Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI).

Über Prof. Dr. Ralf Korn

Prof. Dr. Ralf Korn ist Vorstandsvorsitzender der Deutsche Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik (DGVFM). Zudem ist er Professor für Finanzmathematik und stochastische Steuerung am Fachbereich Mathematik der RPTU Kaiserslautern-Landau und leitet als Geschäftsführer das EI-QFM (Europäisches Institut für Qualitätsmanagement finanzmathematischer Produkte und Verfahren). Als Gründer und langjähriger Abteilungsleiter der Abteilung Finanzmathematik des Fraunhofer ITWM hat er wesentliche Teile des Konzepts hinter der Chancen- und Risikoklassifizierung staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte entwickelt, die die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH (“PIA”) in Kaiserslautern im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durchgeführt.

Zum Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik – ITWM

Das Fraunhofer ITWM gilt als das weltgrößte Forschungsinstitut für Mathematik-Projekte in der Industrie. Seine Abteilung Finanzmathematik hat den Geschäftsbereich Altersvorsorge als einen Schwerpunkt und entwickelt das PIA-Basismodell kontinuierlich weiter und unterstützt die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH bei der Klassifizierung staatlicher Altersvorsorgeprodukte. Die Abteilung hat so einen ganzheitlichen Blick auf die Altersvorsorgeprodukte in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

teckpro AG, Luisenstraße 7, 67655 Kaiserslautern, Tel: 0631 4141 7 10, www.teckpro.de

Die neue Studie “AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024” liefert spannende Erkenntnisse über die aktuellen Trends und die damit verbundenen Herausforderungen in der Versicherungsbranche.

Während die Absicherung biometrischer Risiken bei unabhängigen Vermittlern zunehmend an Wert gewinnt, zeichnet sich nach einer kleinen Delle im Vorjahr wieder eine vorsichtig optimistische Geschäftsprognose ab.

Die neueste Ausgabe der Studie “AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024” offenbart, dass unabhängige Vermittler wieder mit leicht positiven Gefühlen in die Zukunft der Biometrie blicken. Aktuell vermitteln knapp 97% der befragten Vermittler die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, gefolgt von der Grundfähigkeitsversicherung (42%) und der Dienstunfähigkeitsversicherung (41%). Für die kommenden ein bis drei Jahre erwarten die meisten Befragten in der Grundfähigkeitsversicherung weiterhin einen positiven Umsatztrend mit einem Plus von 5% gegenüber dem Vorjahr. Ebenso etwas über den Umsatzerwartungen des Vorjahres werden die Bereiche Dread Disease, Dienstunfähigkeit und MultiRisk (Leben) eingeschätzt. Unter den in der Studie berücksichtigten Bereichen rechnen damit lediglich bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung weniger Studienteilnehmer mit einem verbesserten Umsatztrend.

„Alte Bekannte“ unter den TOP-3

Die Alte Leipziger (Selbstständige BU) und die Canada Life (Dread Disease/MultiRisk und Grundfähigkeiten) konnten ihre Spitzenplatzierungen aus dem Vorjahr verteidigen und vereinen somit die meisten Geschäftsanteile in den jeweiligen Bereichen auf sich. Die Nürnberger sicherte sich in allen abgefragten Bereichen den hart umkämpften Silberrang (Selbstständige BU, Dread Disease/MultiRisk und Grundfähigkeiten), während die Swiss Life ihren hervorragenden dritten Platz in der Selbstständigen BU verteidigen konnte und im Bereich Dread Disease/MultiRisk sogar von Platz 5 im Vorjahr auf den Bronzerang klettern konnte. Im Bereich Grundfähigkeiten verteidigt die Allianz Platz 3.

Gesamtzufriedenheit im Blick

Um ihren Geschäftsanteil auch in Zukunft zu sichern, ist ein genauer Blick auf die Gesamtzufriedenheit erforderlich. Die höchste gewichtete Gesamtzufriedenheit erlangten in der Berufsunfähigkeit sowohl die Alte Leipziger als auch Swiss Life. Bei Dread Disease/MultiRisk wie auch Grundfähigkeit ist die Canada Life an der Spitzenposition.

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. bietet ihre Riester-Rente bereits ab dem 1. Juli 2024 mit dem erhöhten Rechnungszins von 1,00 Prozent an.

Der neue Tarif (RR25) des führenden fondsgebundenen Riester-Anbieters ermöglicht Kunden bei versicherungstechnischem Beginn ab 1. Januar 2025 eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit erhöhtem Rechnungszins. Die WWK reagiert damit auf die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsprodukte seit 30 Jahren. Dieser steigt gemäß Ankündigung des Bundesministeriums für Finanzen zum 1. Januar 2025 von derzeit 0,25 auf 1,00 Prozent.

Rainer Gebhart, Vertriebsvorstand der WWK erklärt: „Als einer der Marktführer fondgebundener Riester-Produkte haben wir unsere Vermittler in diesem Geschäftsfeld auch in der schwierigen Marktphase der vergangenen Jahre begleitet, in der sich viele Wettbewerber vom Markt zurückgezogen haben. Mit Anhebung des Rechnungszinses auf 1,00 Prozent wird Riester für Kunden und Vermittler hochattraktiv, wie vor der Absenkung des Rechnungszinses auf 0,25 Prozent im Riester-Boom-Jahr 2021.“

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor Partnervertrieb ergänzt: „Unser Produkt ermöglicht seit jeher durch die individuelle iCPPI-Wertsicherungsstrategie nachhaltig hohe Investitionsquoten von bis zu 100 Prozent in chancenreiche Aktienfonds und damit höchste Performancechancen.

In Kombination mit der Vervierfachung des Rechnungszinses, den garantierten staatlichen Zulagen, den Steuervorteilen und einem der höchsten garantierten Rentenfaktoren im Markt zählt unsere Riester-Rente damit zu den attraktivsten Altersvorsorgeprodukten in ganz Deutschland.“

Die WWK bietet den Riester-Tarif WWK Premium FörderRente protect (RR25) im Rahmen der Produktfamilie WWK IntelliProtect® 2.0 an. Dieses Angebot richtet sich gleichermaßen an Neukunden, wie auch an Kunden, die für ihren bestehenden Riester-Vertrag einen attraktiveren Versicherungspartner suchen. Dieser Zielgruppe bietet die WWK mit ihrem tausendfach bewährten Prozess einen reibungslosen Anbieterwechsel. Auch für den WWK Riester-Bestand mit 0,25 Prozent Rechnungszins wird es eine entsprechende Möglichkeit zum Tarif-Upgrade geben.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Mit dem KI Gesetz gestaltet die Europäischen Kommission die digitale Zukunft Europas: Welche Konsequenzen hat dies für die Versicherungswirtschaft und welche technischen Möglichkeiten gibt es überhaupt?

Ein eintägiges Seminar gibt einen technischen und rechtlichen Überblick – mit praxisnahen Beispielen und Live-Simulationen.

Kaum eine andere Branche ist so prädestiniert für den Einsatz von KI Anwendungen wie die Versicherungswirtschaft: In den Systemen der Unternehmen schlummern zig Millionen Vertrags- und Schadendaten – große Datenmengen analysieren, Muster darin erkennen und Schlüsse daraus ziehen, möglicherweise sogar Vorhersagen treffen, sind Kernkompetenzen von KI Anwendungen.

In Europa gelten mit dem EU AI Act (Verordnung über Künstliche Intelligenz) und der AI Liability Directive restmals regulative Bestimmungen, die die äußerst dynamische Entwicklung in geordnete Bahnen lenken sollen: Während der EU AI Act KI Anwendungen definierten Risikoklassen zuordnet, regelt die AI Liability Directive Haftungsfragen: Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die durch KI Systeme geschädigt werden, das gleiche Schutzniveau genießen wie Personen, die durch andere Technologien in der EU geschädigt werden. Soweit die Theorie. Aber was bedeutet das in der Praxis?

In dem eintägigen Seminar Innovationen in der Versicherungswirtschaft – Künstliche Intelligenz richtig nutzen der Deutschen Versicherungsakademie fokussieren Dr. Holger Bartel und Prof. Domenik Wendt technische und rechtliche Rahmenbedingen von KI Anwendungen – praxisnah und mit einer Simulation möglicher KI-basierter Anwendungen.

Im ersten Teil lernen die Teilnehmenden verschiedene KI Modelle und deren jeweilige Spezifikationen kennen – über Deep Learning, Large Language Models bis hin zu generativen Modellen. In Praxisbeispielen werden potenzielle Einsatzgebiete demonstriert – zum Beispiel in der Betrugsbekämpfung und Schadenverhütung, in der Risikobewertung oder auch in der Kund:innenbetreuung.

Auf dieser Grundlage aktueller Trends und technischer Durchbrüche behandelt der zweite Teil die rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei einem praktischen Einsatz zu beachten sind: Welche Kriterien gelten für die jeweilige Risikobewertung? Welche Anforderungen und Pflichten sind zu beachten? Wie und von wem wird die Einhaltung der Vorschriften überwacht? Und nicht zuletzt: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Das eintägige Kompaktseminar „Künstliche Intelligenz richtig nutzen“ empfiehlt sich für alle Mitarbeitenden in der Versicherungswirtschaft, die sich mit dem potenziellen Einsatz KI-basierter Anwendungen beschäftigen – im Vorstand, in der IT, in der Rechtsabteilung, in der Kund:innenbetreung oder auch in der Schadenbearbeitung u.a.m.

Termin: 11.07.2024 in Frankfurt/Main. Infos und Anmeldung: https://www.versicherungsakademie.de/seminar/innovation-in-der-versicherungswirtschaft-durch-kuenstliche-intelligenz-v7600

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Versicherungsakademie (DVA) GmbH, Arabellastr. 29, 81925 München, Tel: 089 45 55 47-0, Fax: 089 45 55 47-710, www.versicherungsakademie.de

Auch bei einer Parkinsonerkrankung besteht keine spontane Anzeigepflicht.

Wird im Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nach neurologischen Erkrankungen gefragt, ist der Versicherungsnehmer auch nicht verpflichtet, eine ihm bekannte Erkrankung an M. Parkinson “spontan” anzugeben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Beschluss vom 21. März 2024 zum Geschäftszeichen: 4 U 1975/23 entschieden und damit nochmal klargestellt, dass Versicherungsnehmer grundsätzlich nur verpflichtet sind, die im Versicherungsantrag enthaltenen Fragen zu beantworten.

Im entschiedenen Fall beantragte der Kläger 2022 Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei kam heraus, dass er bereits 2015 an Parkinson erkrankt war und diese Krankheit nicht im Versicherungsantrag angegeben hatte. Die Versicherung nahm das zum Anlass, die Anfechtung der Versicherung zu erklären und die Versicherungsleistung zu verweigern.

Im Versicherungsantrag hatte sie aber lediglich folgende abgekürzte Gesundheitsfragen gestellt:

„(…) Hiermit erkläre ich,

– dass ich zur Zeit voll arbeitsfähig bin und dass ich in den letzten 2 Jahren nicht länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war und

– dass in diesem Zeitraum auch keine der folgenden Erkrankungen bei mir festgestellt oder behandelt wurde: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Zucker und Lebererkrankungen, psychische Erkrankungen, HIV-Infektion/Aids, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z.B. Rücken, Knie, Hüfte). (…)“

Aus diesem Grund führte das OLG aus, dass ein Versicherungsnehmer die in einem Versicherungsformular gestellten Gesundheitsfragen zwar grundsätzlich erschöpfend beantworten müsse. Er darf seine Antworten weder auf bestimmte Krankheiten oder Schäden beschränken noch sonst eine wertende Aussage treffen. Allerdings betrifft das nur solche Gesundheitsfragen, nach denen die Berufsunfähigkeitsversicherung in Textform gefragt hat. Ist, wie im vorliegenden Fall, nicht nach neurologischen Krankheiten gefragt, dann kann sich der Versicherungsnehmer darauf verlassen, dass er auch nach Treu und Glauben nicht ungefragt (spontan) auf solche Krankheiten hinweisen muss. Eine solche spontane Anzeigepflicht bestehen nur bei ungewöhnlichen Krankheiten, wozu aber eine Parkinsonerkrankung nicht gehöre.

Damit konnte die Berufsunfähigkeitsversicherung jedenfalls wegen der verschwiegenen Parkinsonerkrankung nicht den Vertrag anfechten.

„Die richtige Beantwortung von Gesundheitsfragen ist immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung. Daher ist es gut, dass das OLG Dresden einerseits zwar die Bedeutung einer richtigen Beantwortung betont, andererseits aber auch klare Grenzen aufzeigt.“ so Rechtsanwalt Tobias Strübing von Wirth Rechtsanwälte aus Berlin.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing tobias.struebing@wirth-rae.de

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

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Im Rahmen der Untersuchung Marktstandards in der GF hat infinma 132 Tarife der Grundfähigkeitsversicherung analysiert. 49 Produkte von 11 Anbietern erfüllen alle Anforderungen an die Marktstandards und können ein Siegel erhalten.

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Aktuell haben die Analysten von infinma nach einigen Jahren der Beobachtung einer sehr dynamischen Marktentwicklung wieder Marktstandards für die Grundfähigkeitsversicherung ermittelt. Untersucht wurden in diesem Jahr 132 Tarife von 31 Anbietern, im Jahre 2016 boten gerade einmal 6 Gesellschaften eine GF an. Bei der letzten Auflage der Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung im Jahre 2021 wurden 67 Tarife von 26 Unternehmen getestet. Stephan Franz, im Hause infinma für die Grundfähigkeitsabsicherungen zuständig, begründete dies: „Die letzten Jahre waren in der Grundfähigkeitsversicherung von hoher Dynamik geprägt. Zahlreiche neue Produkte wurden eingeführt, bestehende Produkte weiterentwickelt. Daher hatten wir uns dazu entschieden, die Ermittlung der Markstandards für eine Zeit lang auszusetzen.“ Insgesamt ist das Niveau der Produkte weiter angestiegen, die relative Anzahl der auszuzeichnenden Produkte hingegen ist zurückgegangen. Gewachsen ist hingegen auch die Zahl der Anbieter, welche die GF zunehmend als Ergänzung ihres Arbeitskraftabsicherungsportfolios betrachten.

Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenpflichtige Siegel für die Produkte, die in allen 17 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.

„Die Produkte in der GF haben recht schnell ein hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die GF ausgewirkt. Viele Produkteigenschaften, die schon länger aus der BU bekannt sind, wurden inzwischen auch für die GF übernommen“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Die von uns vorhergesehen dynamische Entwicklung ist tatsächlich eingetreten. Starke Veränderungen gab es bspw. in den Kriterien Befristetes Anerkenntnis, Verlängerungsoption oder Infektionsklausel.“ Dennoch bleibt Luft nach oben, auch und gerade im Vergleich zur BU. „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsfall unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft. Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer oder auch gar nicht zu erfüllen und für den Versicherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig.“, erläuterte Schulz. „Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten ist für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.“

Zum Verfahren und zur Funktionsweise der Marktstandards führte Franz aus: „Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, dass eine bestimmte Produkteigenschaft umso und so viel Rating-Punkte wertvoller ist als ein anderes Kriterium.“

Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://infinma.com/2024/04/29/marktstandards-in-der-grundfaehigkeit/

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de