Zahl der weltweit zertifizierten Finanzplaner auf neuem Rekordstand – CFP® als globales Gütezeichen für Exzellenz in der privaten Finanzplanung – Zuwachs in einigen Schwellenländer-Regionen besonders stark

Der internationale Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB) wächst weiter rasant: Die Zahl der zertifizierten Finanzplaner, der so genannten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®), ist im vergangenen Jahr auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Wie das FPSB Ltd., der weltweite Zusammenschluss von 28 nationalen CFP®-Organisationen jetzt mitteilte, waren Ende 2024 weltweit 230.648 Professionals registriert.

Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 3,1 Prozent oder in Personen ausgedrückt: 6.878 CFP®-Professionals zusätzlich, die sich um die finanziellen Belange der Verbraucher kümmern. „Auch wir freuen uns über das anhaltend starke Interesse der Finanzberater und Finanzplaner an den Zertifizierungen. Sie sind ein globales Symbol für hervorragende Finanzplanung“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland.

Die neue Rekordzahl verdeutlicht eindrucksvoll, dass weltweit das Interesse an qualitativ hochwertiger Anlageberatung von Seiten der Finanzexperten weiter ungebrochen ist. „Schließlich steht die Zertifizierung des internationalen Finanzplanerverbandes Financial Planning Standards Board Ltd. für die beste Ausbildung im Bereich der Anlageberatung und für höchste Qualitätsstandards“, betont Prof. Tilmes.

Kunden können auf hohe Standards vertrauen

Der FPSB Deutschland ist seit 1997 Mitglied in dem Verband. „Da die globale Gemeinschaft der CFP®-Professionals wächst, können immer mehr Menschen auf der ganzen Welt auf Finanzplaner zugreifen, die sich hohen Standards in Bezug auf Kompetenz, Ethik und Praxis verpflichtet haben, um ganzheitliche Finanzpläne zu erstellen“, sagt Prof. Tilmes. Eine FPSB-Studie zeigt, dass Kunden, die mit CFP®-Experten zusammenarbeiten, eine bessere Lebensqualität, ein größeres finanzielles Vertrauen und eine größere Widerstandsfähigkeit sowie eine höhere Zufriedenheit mit ihrer finanziellen Situation haben.

Laut dem FPSB Ltd. hat sich seit 2004 die Zahl der CFP®-Professionals weltweit verdoppelt. Auffällig ist, dass das Interesse an einer professionellen und langfristigen Finanzplanung inzwischen auch in vielen heranwachsenden Volkswirtschaften deutlich zunimmt. Tatsächlich war der prozentuale Zuwachs an neuen Zertifikatsträgern gerade in einigen Schwellenländerregionen im vergangenen Jahr besonders ausgeprägt. So wuchs die Zahl der Neumitglieder in Thailand, Indien und Brasilien mit zweistelligen Raten. Die höchsten absoluten Zuwächse verzeichneten die Vereinigten Staaten mit einem Plus von 4.218 neuen CFP®-Professionals sowie Brasilien mit 1.255 Zugängen.

USA vor China und Japan

Die meisten Mitglieder haben laut den aktuellen Daten des FPSB Ltd. die USA mit mehr als 100.000 CFP®-Zertifikatsträgern, dahinter folgen China mit rund 34.500 und Japan mit knapp 27.000 Professionals. In Europa gibt es die meisten CFP®-Professionals in den Niederlanden mit 2.891 Mitgliedern vor Deutschland mit 1.549 zertifizierten Finanzplanern.

Als Zertifizierungsorganisation vergibt der FPSB Deutschland die international etablierten Zertifikate an Finanzberater mit langjähriger Erfahrung, exzellenter Ausbildung und einwandfreiem Leumund. „Seit unserer Gründung im Jahr 1997 wachsen wir kontinuierlich. Die Finanzberater erkennen, dass Qualifikation das zentrale Element für Erfolg in der Beratung ist“, erklärt Prof. Tilmes.

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Das Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 21.02.2025 (Az. 4 HK 0 5879/24) zum Unilmmo: Wohnen ZBI stellt für den Vertrieb von offenen Immobilienfonds eine Zeitenwende dar.

‘k-mi’ hat bereits seit 1 ½ Jahren bzw. seit Oktober 2023 Vertriebe und Banken davor gewarnt, dass die übliche Risikoklassifizierung von offenen Immobilienfonds mit PRIIPs-Risikoindikatoren von ‘1’ bis ‘3’ aufsichtsrechtlich fragwürdig ist. Gleichzeitig birgt diese, so unsere frühzeitigen Warnungen, ernsthafte Haftungsgefahren, die sich nun realisieren: (‘k-mi’ 42/23: “PRIIPs: Sind offene Immobilienfonds risiko-unehrlich?”, ‘k-mi’ 49/23: “Werden offene Immobilienfonds zunehmend zum heißen Eisen?”). Allerspätestens mit der Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth müssen nun alle Alarmsirenen klingeln. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es aus unserer Sicht das Mindeste beim Vertrieb von offenen Immobilienfonds, Kunden auf das Urteil der Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth hinzuweisen. Juristisch komplexer dürfte für Banken darüber hinaus noch die Frage werden, wie bestehende Kundenbeziehungen in dem betroffenen Produktbereich im Nachhinein haftungsrechtlich ‘geheilt’ werden können.

Worum geht es? Die klagende und obsiegende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fasst die Entscheidung gegen die zum Union Investment-Konzern gehörende ZBI Fondsmanagement GmbH im Rechtsstreit um den offenen Immobilienfonds Unilmmo: Wohnen ZBI wie folgt zusammen: “Die Bewertung eines Immobilienfonds mit der Risikoklasse ‘2’ oder ‘3’ ist unzulässig, wenn die Preise nicht mindestens monatlich bewertet werden. In einem solchen Fall ist die Risikoklasse ‘6’ anzugeben.” Den zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ‘k-mi’ als erster Branchenteilnehmer thematisiert: Neben unseren Warnungen ab Herbst 2023 hatten wir immer wieder auf die fehlende Plausibilität und aufsichtsrechtliche Fragwürdigkeit hingewiesen, dass geschlossene Fonds in Risikoklasse 6 verbannt werden, weil sie keine mindestens monatlich ermittelten Asset-Preise haben, während offene Immobilienfonds oder ELTIF, die so etwas ebenso wenig haben, sich in den PRIIPs-Risikoklassen 1 oder 2 tummeln: (‘k-mi’ 51/23: “klimaVest: Verdient Öko-ELTIF die bestmögliche Risikoklasse 1?”, ‘k-mi’ 27/24: “Risiken von OIF und AIF: Verkehrte aufsichtsrechtliche Welt!”, ‘k-mi’ 27/24: “Offene Immobilienfonds: No-Risk-Vertrieb im Kreuzfeuer”).

Bereits im Oktober 2023(!) warnte ‘k-mi’: “Da die Immobilien oft nur vierteljährlich bewertet werden, basiert die ‘monatliche’ NAV-Berechnung zum Zweck der Anteilpreisermittlung bei ‘Offenen’ wohl nur auf Schätzungen. Aber ist dies laut dem EU-Regulator überhaupt zulässig? Daran bestehen u. E. begründete Zweifel. Wenn nicht, dann müssten offene Immobilienfonds – ebenso wie generell geschlossene AIF – pauschal in Risikoklasse 6 landen!” (vgl. ‘k-mi’ 42/23). Im Juli 2024 bekräftigten wir unsere Warnungen noch einmal und wiesen darauf hin, dass es “erhebliches Haftungspotential für Banken birgt, da die Einstufung in die PRIIPs-Risikoklasse ‘1’ für offene Immobilienfonds (…) ernsthafte methodische und aufsichtsrechtliche Zweifelsfragen aufwirft” (vgl. ‘k-mi’ 27/24).

Genau an diesem Punkt, den ‘k-mi’ früh angemahnt hat, setzt nun die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth an: Laut Urteil verstößt die ZBI beim Unilmmo: Wohnen ZBI gegen Wettbewerbsrecht in Verbindung mit der einschlägigen delegierten EU-Verordnung, “indem sie für den hier gegenständlichen Immobilienfonds auf dem Basisinformationsblatt die Risikoklasse ‘2’ bzw. inzwischen die Risikoklasse ‘3’ bewirbt (…) Diese Risikobewertung durch die Beklagte entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.” Zur Begründung führt das Gericht weiter aus: “Die Beklagte kann, weil sie vornehmlich Immobilien hält, ihren Nettoinventarwert vollständig nur durch die Bewertung der gehaltenen Immobilien bestimmen lassen, was indes nur quartalsweise geschieht. Die börsentäglich errechneten Rücknahmepreise sind daher nicht mit einer Berechnung des Nettoinventarwerts gleichzusetzen. Es handelt sich vielmehr um nur extrapolierte Bestimmungen des Nettoinventarwerts je Anteil.” Indem man beim Unilmmo: Wohnen ZBI die börsentägliche Berechnung von Rücknahmepreisen mit der Berechnung des Nettoinventarwerts gleichsetzt, verkehrt man das Verhältnis von Rücknahmepreis und Nettoinventarvermögen: “Wie sich aus den Q&A ergibt, ist aber nicht der Rücknahmepreis für die in der DeIVO genannten ‘Preise’ maßgeblich, sondern der Nettoinventarwert (sprich: der Wert des Publikumsinvestmentvermögens). Diesen bewertet der UIW nicht monatlich (…) Tatsächlich liegt also gar keine börsentägliche Neubewertung vor, wie es die Beklagte meint. Es handelt sich vielmehr nur um eine börsentägliche Neujustierung der letzten Quartalsbewertung. Mit anderen Worten: Die Beklagte schätzt von Börsentag zu Börsentag ihren Nettoinventarwert neu, setzt ihn aber nur quartalsweise tatsächlich fest. Das erfüllt die Anforderungen von Anhang II Teil 1 Nr. 4 lit. c) DeIVO nicht.”

Die Verfehlung dieser letztgenannten Anforderungen der DelVO 2017/653 in Verbindung mit Anhang II Teil 1 Nr. 8 bedeutet: Auch offene Immobilienfonds müssen in die PRIIPs-Risikolasse 6! Einen weiteren Tiefschlag versetzen die Nürnberger Richter der ZBI bzw. Union Investment zudem mit dem Vorwurf eines Zirkelschlusses: “Im Übrigen argumentiert die Beklagte zirkulär. Sie meint zunächst, für die Festsetzung der ‘Preise’ i. S. d. DeIVO seien nicht die Rücknahmepreise, sondern der Nettoinventarwert maßgeblich (…) Ihre Argumentation stützt sie aber gerade auf die börsentägliche Festsetzung der Rücknahmepreise, deren Bestimmung gleichzeitig eine Festsetzung des Nettoinventarwerts sein soll.” Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang noch einmal an die besonderen Aufklärungspflichten einer Bank zu Risiken, wie sie z. B. der BGH schon in seiner vielbeachteten DG-Anlage-Entscheidung (Az. XI ZR 89/07) festgeschrieben hat: “Bei einem Beratungsvertrag ist die Bank zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsen- oder Fondsmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjektes (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko etc.) ergeben. Für den Umfang der Beratung ist hier insbesondere von Bedeutung, ob die beratende Bank das Anlageobjekt in ein von ihr zusammengestelltes Anlageprogramm aufgenommen und sie dieses zur Grundlage ihrer Beratung gemacht hat.” Hier drängt sich die Frage geradezu auf, wie eine solche unabdingbare Risikoaufklärung rechtssicher ablaufen kann, wenn Produkte durch zweifelhafte Kennziffern als faktisch risikolos verkauft werden!

‘k-mi’-Fazit: Die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth zum ‘Unilmmo: Wohnen ZBI’ stellt bereits jetzt eine Zeitenwende beim Vertrieb von offenen Immobilienfonds über den Einzelfall hinaus dar: Der fahrlässige No-Risk-Vertrieb neigt sich seinem Ende zu, allerspätestens, wenn noch die BaFin notgedrungen oder ggf. überraschend ihre Verwaltungspraxis an das Urteil ‘anpasst’. Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, aber das Gericht hat sich mit dem Sachverhalt alles andere als oberflächlich befasst. Es würde uns schon wundern, wenn eine nächste Instanz den eigentlich klaren Wortlaut der DelVO und der Q&A diametral anders auslegen würde. Sofern offene Immobilienfonds derzeit ohnehin nicht unverkäuflich sind, sind (Neu-)Kunden aus diesem Grund auf die aktuelle Entscheidung hinzuweisen. Die bisherige öffentliche Passivität der BaFin bei diesem Thema, der ‘k-mi’ den Sachverhalt bereits im Oktober 2023 in unserer Eigenschaft als Koordinatorin der BMI/Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner vorgelegt hat, wird wohl keinen Haftungsausschluss für Banken darstellen!

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Die Diskussionen zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) treten in eine entscheidende Phase ein:

Laut aktuellen Informationen aus Brüssel ist die erste Trilog-Sitzung zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und EU-Ministerrat für den 18. März angesetzt. Die Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und betont die Bedeutung einer praxisnahen und wettbewerbsfördernden Regulierung.

„Bereits in früheren Stellungnahmen hat sich der BVK, in Übereinstimmung mit seinem europäischen Dachverband für Vermittler BIPAR, für eine Vereinfachung der Kleinanlegerstrategie und gegen Provisionsverbote ausgesprochen. Diese Forderung deckt sich mit den neuen Prioritäten der EU-Kommission, die neben Verbraucherschutz und finanzieller Stabilität nun auch die Wettbewerbsfähigkeit als zentrales Ziel verfolgt, was wir sehr begrüßen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Für Anfang nächster Woche ist voraussichtlich auf Parlamentsebene ein Vorbereitungstreffen zur RIS mit der Hauptberichterstatterin Stéphanie Yon Courtin und den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen vorgesehen.

„Der BVK wird die weiteren Entwicklungen über unser bewährtes Brüsseler Büro in enger Zusammenarbeit mit BIPAR aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine praxisgerechte, wettbewerbsfördernde und verbraucherschutzorientierte Umsetzung der RIS einsetzen“, ergänzt BVK-Hautgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Eichele.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Fonds Finanz unterstützt Vermittler dabei, künstliche Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe zu integrieren, um Prozesse im Maklerbüro effizienter und zeitsparender zu organisieren und zu automatisieren.

Vertriebspartner des Maklerpools, die sich auf der Automatisierungsplattform Make.com registrieren, können in Zukunft Module der Fonds Finanz und Professional works nutzen sowie auf den Fonds Finanz AI-Hub zugreifen. Damit lassen sich je nach Bedarf einfache, aber auch komplexere Unternehmensprozesse abbilden und verfügbare Templates einsetzen.

Makler, die ihre organisatorischen und administrativen Prozesse systematisieren und automatisieren, gewinnen wertvolle Zeit für ihre Kernaufgabe: die umfassende und persönliche Beratung ihrer Kunden. Die Fonds Finanz will Vermittlern dabei helfen, dieses Potenzial voll auszuschöpfen. Über die Plattform des Tech-Unternehmens Make.com stehen ihnen künftig speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Module sowie das neue KI-Angebot der Fonds Finanz zu Verfügung.

„Intelligente Tools können Maklern erheblich dabei helfen, Prozesse zu optimieren und zu automatisieren. Wir möchten unsere Vermittler dazu befähigen, solche Werkzeuge schnell und unkompliziert in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Mit der richtigen Unterstützung kann jeder interessierte Makler von den Vorteilen der künstlichen Intelligenz profitieren – unabhängig vom persönlichen Kenntnisstand“, erklärt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz.

Make.com verknüpft verschiedene Systeme und Tools miteinander, sodass Nutzer ihre Arbeitsabläufe effizient abbilden, individuell anpassen und automatisch ablaufen lassen können. Um Maklern den Einstieg in die Arbeit mit der Plattform zu erleichtern und sie gezielt bei den typischen Aufgaben im Vermittleralltag zu unterstützen, wurden die Fonds Finanz und Professional works Module sowie der Fonds Finanz AI-Hub entwickelt. Die Module funktionieren nach einem Baukastenprinzip, wodurch sich Prozessketten zur Verwaltung von Kunden- und Vertragsdaten flexibel automatisieren lassen. Der Fonds Finanz AI-Hub steht je nach Bedarf in einer Light-Version für einfachere oder in der Pro-Variante für komplexere Prozesse zur Verfügung. Mit Hilfe der künstlichen Intelligenz lassen sich etwa eingehende E-Mails klassifizieren, Daten aus Dokumenten extrahieren und personalisierte Nachrichten automatisch an Kunden senden.

Interessierte Makler können sich bei Make.com registrieren – ein Testzugang ist kostenfrei – und mit den verschiedenen Modulen sowie dem Fonds Finanz AI-Hub arbeiten. Für die Nutzung der Fonds Finanz und Professional works Module und auch die Verwendung des AI-Hub entstehen keine zusätzlichen Kosten. Um dem Vermittler das Tool näherzubringen und in die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten eizuführen, bietet die Fonds Finanz Schritt-für-Schritt-Video-Kurse an, die die Funktionsweise der Tools praxisnah erklären. Außerdem gibt es vorgefertigte Templates, die auf die individuellen Bedürfnisse der Makler angepasst werden können. Alternativ kann Make.com auch unabhängig von den Angeboten der Fonds Finanz genutzt werden. Geplant ist außerdem ein monatlicher Automatisierungs-Call für Fragen und Austausch unter den Maklern.

Eine ausführliche Präsentation und Einführung in das KI-Angebot der Fonds Finanz erhalten teilnehmende Vermittler auf der diesjährigen MMM-Messe am 18. März 2025 in München, wenn der Fonds Finanz AI-Hub offiziell an den Start geht. Jonathan Posselt, Teamleiter KI der Fonds Finanz, stellt in einem Vortrag zu KI und Automatisierung die Plattform und Tools live vor und beantwortet Fragen der Zuhörer.

Weitere Informationen zum Fonds Finanz AI-Hub finden sich unter www.fondsfinanz.de/fonds-finanz-ai-hub.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Weiterbildungsveranstaltung der VHV Allgemeine tourt im März und April durch Düsseldorf, München und Berlin.

Für alle Vermittlerinnen und Vermittler fernab der genannten Städte gibt es eine digitale Veranstaltung. Im Gepäck sind aktuelle Branchen- und Zukunftsthemen sowie Produkthighlights der VHV Allgemeine. Als Maklerversicherer arbeitet die VHV Allgemeine mit über 14.000 unabhängigen Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern zusammen.

„Für uns als Maklerversicherer stehen die Vermittler- und Kundenbedürfnisse im Mittelpunkt. Wir unterstützen Vermittlerinnen und Vermittler dabei Kundenkompetent zu beraten und zu betreuen. Gleichermaßen interessiert uns, was die Vermittlerinnen und Vermittler bewegt. Daher freue ich mich auf den Austauschund lade alle Interessierten herzlich zu unserer Roadshow ein“, sagt Dr. Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der VHV Allgemeine Versicherung AG.

Wann und wo findet die VHV LIVE 2025 statt?

„VHV-Live“ Düsseldorf: 25. März 2025; Van der Falk Airport Hotel am Flughafen

„VHV-Live“ München: 27. März 2025; Dorint Hotel Garching

„VHV-Live“ Berlin: 1. April 2025; Seminaris Campus Hotel

„VHV-Live“ digital: 3. April 2025; Live-Stream

Welche Themen werden diskutiert?

‍Im Fokus der Roadshow VHV LIVE 2025 stehen dieses Jahr effiziente Prozesse, innovative Technologien und neue Perspektiven.

Thematisiert werden die Herausforderungen in der Kfz-Versicherung und wie steigenden Kfz-Prämien begegnet werden kann. Dabei liefern die Experten der VHV hilfreiche Hintergründe sowie Argumente für die Beratungspraxis und gehen dabei auch die entsprechenden VHV-Lösungen ein.

Die VHV-Experten geben außerdem einen Überblick über die Funktionalitäten und Mehrwerte der VHV-Vertriebstechnik. Möglichkeiten zur Optimierung von Verwaltungs- und Vertriebsprozessen mit Hilfe der VHV-Infrastruktur zur Erleichterung des Vertriebsalltags werden aufgezeigt.

Ein weiterer Programmpunkt widmet sich dem Schadenmanagement und zeigt, wie innovative Technologien den Kunden- und Vermittlerservice verbessern und die Zufriedenheit von Kunden und Vermittlern steigern können.

Die Erschließung neuer und bekannter Kundengruppen ist ein vertriebliches Kernthema um zusätzliche Absatzpotenziale zu identifizieren und wird am Beispiel der Warenkreditversicherung präsentiert.

Abgerundet wird die Roadshow mit einem Impulsvortrag zu neuen Perspektiven in der Zusammenarbeit zwischen Vermittlern und Versicherern.

Gut zu wissen: Die Teilnahme an VHV LIVE 2025 zahlt auf die IDD-Anforderungen ein. Insgesamt kann man sich als Vermittlerin oder Vermittler 205 Minuten gutschreiben lassen.

Zur Anmeldung geht es hier.

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Warum viele D&O-Versicherungen im Ernstfall versagen – und was Lawtechgroup Special Risk GmbH besser macht.

Die D&O-Versicherung soll Manager und Führungskräfte schützen. Doch im Schadenfall sieht die Realität oft anders aus: Versicherer verzögern Kostenübernahmen, Rückfragen blockieren Prozesse und die Betroffenen stehen unter finanziellem Druck. Gerade in der Innenhaftung, wenn das eigene Unternehmen gegen seine Führung vorgeht, wird die D&O-Police zum Spielball.

Ein Paradebeispiel: Wirecard. Trotz bestehender D&O-Policen blieben Manager auf ihren Verteidigungskosten sitzen. Ein Szenario, das es zu vermeiden gilt.

Warum D&O-Versicherungen oft scheitern

-Dreiecksverhältnis: Das Unternehmen schließt die Versicherung ab, die Manager sind aber die eigentlichen Versicherten. Bei Streitigkeiten steht der Versicherer zwischen den Fronten.

-Langwierige Deckungsprüfungen: Statt sofort zu handeln, klären viele Versicherer zuerst die Deckungsfrage – eine zeitliche Falle für Betroffene.

-Unklare Zusatzbausteine: PR-Schutz, Krisenberatung & Co. sind oft schwer abrufbar, wenn sie gebraucht werden.

Lawtechgroup Special Risk: Effizient, schnell, professionell

Wir bieten D&O-Lösungen, die funktionieren – ohne Verzögerung.

Unsere Stärken:

✅ KI-gestützte Risikoanalyse: Identifikation und Minimierung von Haftungsrisiken im Vorfeld.

✅ Sofortige Kostenübernahme: Klare Prozesse, schnelle Handlungsfähigkeit.

✅ Individuelle Policen: Passgenauer Schutz für Unternehmen und Manager.

✅ Langfristige Sicherheit: Absicherung auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.

✅ Alternative Streitbeilegung: Mediation statt teurer Gerichtsprozesse.

Fazit: D&O-Schutz, der wirklich funktioniert

Managerhaftung ist komplex – die Lösung muss einfach sein. Mit Lawtechgroup Special Risk vermeiden Sie Unsicherheiten und profitieren von einem Versicherungsschutz, der wirklich greift. www.lawtechgroup-Risk.de

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Lawtechgroup GmbH, Maximilianstrasse 45, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , www.lawtechgroup.de

Die ease GmbH wurde vom Nachrichtenmagazin FOCUS-Business als Innovationschampion 2025 ausgezeichnet.

Das Unternehmen erhielt die begehrte Auszeichnung mit der Maximalpunktzahl in allen bewerteten Bereichen und gehört somit zu den Top 45 innovativsten Unternehmen in Deutschland.

Die Auszeichnung basiert auf einer umfassenden Studie des unabhängigen Marktforschungsinstituts FactField im Auftrag von FOCUS-Business. Im Rahmen der Studie wurden rund 22.000 Unternehmen anhand verschiedener Kriterien analysiert, darunter Innovationskultur, Produkte und Dienstleistungen, Prozesse, Geschäftsmodell und Organisation. Nur 315 Unternehmen, die strenge Kriterien erfüllten, wurden schließlich als Innovationschampions 2025 ausgezeichnet.

„Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung, die unseren Innovationsgeist und unsere Neuausrichtung mit strategischer Fokussierung auf die Immobilienwirtschaft in den letzten beiden Jahren unterstreicht. Diese Anerkennung bestätigt, dass wir mit unseren innovativen Ideen und Lösungen auf dem richtigen Weg sind, um unseren Kunden einen echten Mehrwert bieten zu können”, erläutert Marcel Hanselmann, Geschäftsführer von ease.

Die ease GmbH hat sich erfolgreich von einem klassischen Versicherungsmakler zu einem innovativen Lösungsanbieter für Immobilienverwalter entwickelt. Das Unternehmen bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen, das über die reine Versicherungsvermittlung hinausgeht. Dazu gehören unter anderem das Schaden- und Störfallmanagement, die Risikoprävention sowie die Entwicklung innovativer IoT-Dienstleistungen für die Schadensfrüherkennung.

„Unsere Vision ist eine Welt ohne Gebäudeschäden“, erklärt Marcel Hanselmann. “Wir geben unseren Kunden nicht nur ein gutes Gefühl, sondern schützen Immobilien proaktiv. Mit unseren smarten IoT-Technologien und umfassenden Schadensanalysen minimieren wir Risiken, optimieren Prozesse und erkennen so Schäden, im besten Fall bevor sie entstehen. Für bereits eingetretene Schäden übernehmen wir die gesamte Koordination für die Wiederherstellung.”

Über ease Lösungsmakler GmbH

Die ease Lösungsmakler GmbH mit Sitz in Pforzheim ist ein führender Anbieter innovativer Lösungen für die Immobilienwirtschaft. Mit seinen 45 Mitarbeitern unterstützt das Unternehmen seine Kunden mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen, das von der Schadenabwicklung über das Versicherungs-Portfoliomanagement bis hin zur Schadenprävention reicht. ease Lösungsmakler GmbH setzt dabei auf modernste Technologien und ein starkes Netzwerk von Experten, um seinen Kunden einen echten Mehrwert zu bieten.

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ease GmbH, Wilhelm-Becker-Str. 11a, 75179 Pforzheim, Tel: 0172 – 99 260 95, www.ease.immo

Denkanstöße von Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes

Aus der Wahl ergeben sich eindeutige Richtungsweisungen. Die verantwortlichen Politiker haben erkannt, dass ein Weiter so keine Alternative ist.

Die Tatsache, dass es mit einer Koalition aus zwei Parteien unter Führung der CDU zu einer schnellen Regierungsbildung kommen kann, sollte entschlossen genutzt werden. Durch kluges Handeln müssen Unternehmen gestärkt, die Investitionstätigkeit belebt und der Bevölkerung durch eine klare Perspektive, Optimismus zurückgebracht werden.

Hierbei muss ein Kleines-Karo in den Koalitionsverhandlungen vermieden werden, sondern ein entschiedenes Aufbruchsignal erfolgen. Kein Bürger wird die neue Regierung daran messen, dass im Koalitionsvertrag ein weiteres Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder vergleichbare Stilblüten angekündigt werden, vielmehr gilt es in den zentralen Politikfeldern klare Richtungsentscheidungen zu treffen.

Die für unsere Branche maßgeblichen Themen der Altersvorsorgepolitik sind im Wahlkampf zu kurz gekommen. Ihre Bedeutung für den sozialen Frieden werden jedoch bei jeder Bürgerbefragung deutlich. Der Rentenzuschuss ist zudem im Bundeshaushalt die größte Position.

Es gilt daher auch hier, entschlossen die richtigen Weichen zu stellen. Bürokratieabbau und besonders die Verhinderung/Vermeidung zusätzlicher Bürokratie fördern die Wirtschaft ohne, dass es ein weiteres Sondervermögen bedarf.

Um einen echten Neustart zu ermöglichen, sollten die Parteien auch bei Personalentscheidungen neue Impulse setzen. Minister, die aus ihrer vorherigen Amtszeit noch ungelöste Altlasten mitbringen, eignen sich nicht für einen dynamischen Aufbruch.

Für die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche sind fünf zentrale Handlungsfelder entscheidend – die neue Regierung muss hier entschlossen vorangehen. Diese sind: (1) Bürokratieabbau; (2) Reform der geförderten privaten Altersvorsorge; (3) Altersvorsorge für Selbstständige; (4) Nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung; (5) Finanzielle Bildung. Eine vollständige und zitierfähige Ausformulierung zu jedem dieser fünf Punkte finden sie in unserem aktuellen Positionspapier auf der VOTUM-Website.

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Die Kombination aus betrieblicher und privater Altersvorsorge bietet eine effektive Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen und finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.

Für Berufseinsteiger ist Altersvorsorge oft ein fernes Thema, doch frühzeitiges Handeln ist entscheidend. Die Kombination aus betrieblicher und privater Altersvorsorge bietet eine effektive Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen und finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten. Da die gesetzliche Rentenversicherung häufig nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern, wird die Kombination umso wichtiger. Die Experten der Zurich Versicherung erklären, worauf es dabei ankommt.

Zusatzrente vom Arbeitgeber: Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt für Arbeitnehmer häufig den einfachsten Weg dar, um neben der gesetzlichen Rente fürs Alter vorzusorgen. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile des Bruttogehalts in eine bAV einzuzahlen. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber direkt oder steuerlich gefördert aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt. So bleibt trotz hoher Sparbeiträge genug Netto für den aktuellen Lebensunterhalt. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts als Arbeitgeberzuschuss zur bAV zu leisten. „Die bAV ermöglicht es Arbeitnehmern, mit geringem Verzicht viel für die Rente anzusparen. Viele Arbeitgeber leisten bereits mehr als den Pflichtanteil oder bieten exklusive Lösungen, wie beispielsweise Invaliditätsabsicherungen, die weitgehend ohne Gesundheitsfragen auskommen. Diese Vorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die bAV ist der ideale Einstieg für junge Beschäftigte, um frühzeitig Vermögen aufzubauen“, betont Dr. Alexander Katzur, Leiter betriebliche Altersversorgung bei Zurich. Wichtig zu wissen: „Ein Arbeitgeberwechsel stellt in der Regel kein Problem für die bAV dar. Der bestehende Vertrag kann meistens vom neuen Arbeitgeber übernommen oder alternativ privat weitergeführt werden“, so Alexander Katzur.

Private Vorsorge: Fondspolicen als smarter Einstieg

Fondspolicen bieten Berufseinsteigern eine flexible Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge am Kapitalmarkt angelegt. „Fondgebundene Rentenversicherungen zeichnen sich durch breite Streuung und lange Laufzeiten aus. Zurich Kunden können wählen, ob ihre Beiträge in Einzelfonds oder gemanagte Depotmodelle angelegt werden. Bei den gemanagten Depotmodellen sorgen professionelle Kapitalanlageexperten für eine diversifizierte und risikooptimierte Anlagestrategie“, erklärt Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktmanagement Leben bei Zurich. Bei einem frühzeitigen Einstieg können Berufseinsteiger bereits mit vergleichsweise niedrigen monatlichen Beiträgen ein solides Vorsorgepolster für den Ruhestand aufbauen. Flexible Zuzahlungen bieten zusätzlichen Spielraum.

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2025 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt.

Damit soll auf die besonderen Leistungen dieser Gemeinschaften aufmerksam gemacht werden. Nicht umsonst gehört die in Deutschland entstandene Genossenschaftsidee schon lange zum immateriellen Weltkulturerbe der UNESCO. Das Prinzip ist so einfach wie genial: Hilfe durch Selbsthilfe. Jeder packt mit an, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen und bessere Bedingungen für alle zu schaffen. Von Deutschland aus hat die Genossenschaftsidee ihren Siegeszug um die Welt angetreten. Mehr als 3 Millionen Gründungen sind weltweit bekannt. Landwirtschaft, Energie, Wohnungsbau, Kredite … – überall dort, wo es gemeinsam einfacher geht, findet sich eine Genossenschaft.

Genossenschaften geben Sicherheit

Die Seele jeder Genossenschaft ist ihre Satzung. Sie legt fest, was der Zweck des Unternehmens ist, was es zu tun hat und gegebenenfalls auch wie. Auch das ist eigentlich ganz einfach, hat aber eine enorme Wirkung. Der Satzungszweck schafft eine unglaubliche Sicherheit für alle Beteiligten. Eine Genossenschaft kann nicht einfach in ein neues Tätigkeitsfeld wechseln. Eine landwirtschaftliche Genossenschaft kann zum Beispiel nicht einfach zu einer reinen Wohnungsbaugenossenschaft werden. Wer einer Genossenschaft beitritt, kann mit ihr planen, denn sie bleibt ihrem Satzungszweck treu.

Die Genossenschaft gehört immer nur ihren Mitgliedern. Das sind diejenigen, die gemeinsame Ziele verwirklicht sehen wollen. Nur sie stimmen in der Generalversammlung über alle grundlegenden Entscheidungen ab. Es ist also nicht möglich, dass beispielsweise ein außenstehender Investor sich in die Genossenschaft einkauft und im Interesse seiner eigenen Rendite Einfluss auf die Entscheidungen der Genossenschaft nimmt oder sie gar zerschlägt. Genossenschaften sind in unruhigen Zeiten wie diesen wahre Trutzburgen: Der Wind kann noch so rau blasen, die Genossenschaft hält einem immer den Rücken frei.

Und der wirtschaftliche Erfolg einer Genossenschaft kommt nicht nur dem Eigentümer zugute. Nein, alle Genossen profitieren davon – sei es durch den Mehrwert, den die Genossenschaft ihnen im Alltag bietet, sei es durch konkrete Geldflüsse wie Dividenden oder Umsatzbeteiligungen. Genossenschaftlicher Erfolg ist der Erfolg aller Beteiligten.

Das macht eine Genossenschaft immer zu etwas Besonderem.

1997 waren viele Mitglieder des Verbandes Mittelständischer Versicherungsmakler e. V. ziemlich ernüchtert, was die Versicherer aus den Möglichkeiten der drei Jahre zuvor erfolgten Deregulierung des Versicherungsmarktes machten. „Das können wir selbst besser!“ war die Devise und der Antrieb zur Gründung der VEMA. Über die Maklergenossenschaft sollten eigene Deckungskonzepte mit den Versicherern ausgehandelt werden. Aber auch gemeinsame technische Lösungen zur Vereinfachung der täglichen Arbeit standen früh auf der Agenda. Dabei setzte man von Anfang an auf das Internet, ein gemeinsames Portal und dergleichen, was die Politik noch vor wenigen Jahren als „Neuland“ bezeichnete. Mit einem Augenzwinkern bezeichnet Vorstandsvorsitzender Hermann Hübner die VEMA daher in Gesprächen gerne als „erstes InsureTech“ der Branche.

Schritt für Schritt wurde das Feld, auf dem die Genossenschaft Mehrwerte schuf, stetig erweitert: Weiterbildung, Marketingangebote, Hilfe bei der Unternehmensführung, Unterstützung bei der Nachfolge. So konnte der angestrebte ganzheitliche Betreuungsansatz verwirklicht werden. Heute bietet die VEMA eine Lösung für sicherlich 90 Prozent aller Situationen, die an einem normalen Arbeitstag in einem Maklerbüro entstehen.

Mittlerweile haben sich rund 4.800 mittelständische Versicherungsmaklerunternehmen mit ca. 33.000 Mitarbeitern der VEMA angeschlossen. Sie alle profitieren kostenlos vom Dienstleistungs- und Produktangebot der Genossenschaft. Außerdem steht ihnen das kollegiale Netzwerk zum Austausch und zur gemeinsamen Problemlösung offen. 2.200 Maklerbetriebe haben zudem einen Genossenschaftsanteil gezeichnet – dies ist keine Pflicht, sondern jedem freigestellt – und kommen so in den Genuss einer Dividende auf die Einlage (derzeit 7,5 Prozent), einer Umsatzbeteiligung (abhängig vom eigenen Geschäftsvolumen) und weiterer Goodies wie beispielsweise einer gemeinsamen Exzedentendeckung zur eigenen Vermögensschadenhaftpflicht.

In den vergangenen 28 Jahren konnte sich die VEMA über viele Auszeichnungen freuen. Die wichtigste Rückmeldung ist und bleibt aber das direkte Urteil der angeschlossenen Maklerkollegen, für die ja der ganze Aufwand betrieben wird. Im Rahmen der jährlichen Zufriedenheitsbefragung wurde die Gesamtleistung der Genossenschaft mit der Schulnote 1,61 bewertet. Die Genossenschaft ist also weiterhin auf dem richtigen Weg. Sie verfügt über ein hervorragendes Team, ist finanziell sehr gut aufgestellt und hat noch viele Ideen im Kopf. Damit ist man für die Herausforderungen der Zukunft bestens gerüstet.

Gemeinsam stark! Deshalb lädt die VEMA alle Maklerkollegen außerhalb der Gemeinschaft zum Kennenlernen ein. Unter komm-zur-vema.de können sich Interessierte einen ersten Eindruck verschaffen und Kontakt aufnehmen. Gemeinsam geht vieles leichter.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Jeder zweite Versicherungsentscheider in Deutschland (48 %) hat das Preisvergleichsportal des Marktführers Check24 schon einmal zur Information oder zum Abschluss von Versicherungen genutzt (18- bis 39-Jährige: 56 %).

Versicherungstarife zählen damit – neben Strom-/Gastarifen (58 %) und Reisedienstleistungen (49 %) – zu den am häufigsten genutzten Produktkategorien auf Check24, weit vor Internet-/Handytarifen (38 %) oder Bankprodukten (22 %).

Spartenbezogen nutzen die Verbraucher Check24 am häufigsten für Kfz-Versicherungsvergleiche (Gesamtpotenzial Information & Abschluss: 55 %), gefolgt von Privathaftpflicht (35 %) und Hausrat (34 %). Weniger verbreitet und meist auf die reine Information beschränkt, bleibt die Nutzung von Check24 bei komplexeren Versicherungsarten, wie etwa Berufsunfähigkeitsversicherungen (9 %), private Krankenvollversicherungen (4 %) oder Rentenversicherungen (4 %).

Dies zeigt die aktuelle Trendstudie «Check24 richtig verstehen – Analysen und Handlungsempfehlungen für die Assekuranz» des Marktforschungs- und Beratungsinstituts HEUTE UND MORGEN aus Köln. 1.000 repräsentativ quotierte Versicherungsentscheider/-innen im Alter zwischen 18 und 70 Jahren wurden ausführlich zur Nutzung von Check24 für Versicherungen befragt. Um die Usability des Portals und die Relevanz einzelner Produktmerkmale vertiefend zu analysieren, wurden zudem umfangreiche qualitative Nutzertests für die Kfz-Versicherung und die BU-Versicherung sowie Conjoint-Analysen durchgeführt. Probanden waren hier 1.500 Autobesitzer (18 bis 65 Jahre), die offen für einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung sind, sowie 1.520 Berufstätige (18 bis 45 Jahre), die sich für eine BU interessieren.

„Versicherungsunternehmen sollten Preisvergleichsportale wie Check24 in ihren Marketing- und Vertriebsstrategien differenziert berücksichtigen und sicherstellen, mit attraktiven portaloptimierten Angeboten von der hohen Reichweite zu profitieren“, sagt Dr. Michaela Brocke, Geschäftsführerin bei HEUTE UND MORGEN. „Check24 & Co. stellen jedoch keine Universallösungen dar, und können in vielen Fällen eigenständige und persönliche Ansprache- und Beratungskonzepte nicht ersetzen.“

Unterschiedliche Zielgruppen beachten

Grundsätzlich lassen sich die Versicherungskunden mit Blick auf Check24 in drei Segmente einteilen: 1. Kunden, die Check24 zur Information und zum Abschluss von Versicherungen nutzen (25 %), 2. Verbraucher, die das Vergleichsportal ausschließlich zur Information für Versicherungen nutzen (21 %) und 3. Nichtnutzer von Check24 für Versicherungen (54 %). Abschlussaffine Nutzer sind in der Regel etwas jünger, vermehrt männlich, versicherungskompetenter, online- und wechselaffiner und legen insgesamt deutlich weniger Wert auf persönliche Beratung als Versicherungskunden, die sich auf Check24 lediglich informieren oder das Preisvergleichsportal bisher gar nicht für Versicherungen nutzen. Check24 grundsätzlich einem Beratungsgespräch vorziehen, würden 38 Prozent der abschlussaffinen, aber nur 21 Prozent der rein informationsorientierten Versicherungsnutzer.

Wahrgenommene Vorteile und Nachteile von Check24

Die Vergleichsplattform Check24 genießt insbesondere unter denjenigen Versicherungskunden, die sich dort auch einen Abschluss vorstellen können, einen guten Ruf (86 %) und wird in hohem Maße als vertrauenswürdig (80 %) eingeschätzt. Etwas verhaltener, aber mehrheitlich ebenfalls positiv, urteilen die Versicherungskunden, die sich auf ihrer Customer Journey dort lediglich informieren (67 % bzw. 61 %).

Drei Viertel (76 %) der abschlussaffinen Kunden, und mehr als die Hälfte (54 %) der primär informationsorientierten Versicherungsnutzer, sehen Check24 als unverzichtbare Ressource für Preisvergleiche an. Punkten kann das Portal zudem mit Transparenz, Einfachheit, intuitiver Bedienung, Möglichkeit zum Direktabschluss, schneller Abwicklung und uneingeschränkter 24/7-Verfügbarkeit. 57 Prozent aller Versicherungsentscheider ohne bisherigen Check24-Versicherungsabschluss, schließen einen Abschluss von Versicherungen auf Check24 für sich nicht grundsätzlich aus, und bis zu 73 Prozent der Versicherungsnutzer würden sich vor einem Versicherungsabschluss immer bei Check24 informieren.

Negativ betrachten die Versicherungsnutzer an Check24 vor allem die begrenzte Anbieterauswahl (rund 50 %), mangelnde Neutralität (rund 45 %) und die befürchtete Weitergabe persönlicher Daten an Dritte (rund 30 %). Trotz dieser Kritikpunkte zeigen sich hohe Zufriedenheits- und Loyalitätswerte: 85 Prozent der Nutzer sind mit ihren Erfahrungen auf Check24 insgesamt zufrieden, und 92 Prozent planen, das Portal auch künftig zu nutzen.

Wichtige Entscheidungskriterien und der Einfluss von Check24

Geht es um Abschluss- und Wechselentscheidungen bei Versicherungen, spielt der Preis – auch unabhängig von der Nutzung oder Nicht-Nutzung von Check24 – für die meisten Verbraucher die wichtigste Rolle (über 90 %). Gefolgt von Leistungen (rund 80 %), Vertragsbedingungen (rund 75 %) und positiven Kundenbewertungen (über 50 %).

Die Personen, die Check24 nicht für Versicherungen nutzen, achten vergleichsweise stärker auf Vertragsbedingungen wie Laufzeiten oder Kündigungsfristen als die Versicherungsnutzer. Die Check24-Nutzer verlassen sich bei ihren Entscheidungen hingegen vergleichsweise stärker auf die Tarifnoten von Check24 (rund 30 %). Drei Viertel (75 %) der Nutzer von Check24 geben an, dass die dortigen Informationen einen starken bis sehr starken Einfluss auf ihre Abschluss- und Wechselentscheidungen bei Versicherungen haben. Weitere häufig genutzte Informationsquellen – insbesondere unter den Nutzern, die sich über Check24 nur informieren – sind die Versicherungsunternehmen selbst, Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis sowie Versicherungsberater (Vertreter, Makler).

Die meisten Versicherungsnutzer (49 %) besuchen Check24 zu Beginn ihres Entscheidungsprozesses, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Über ein Viertel (28 %) nutzen Check24 im gesamten Entscheidungsprozess. Nur wenige verwenden das Vergleichsportal ausschließlich, um einzelne Angebote bzw. Anbieter zu überprüfen (5 %).

Ergebnisse der Check24 Nutzertests

Nutzertest I: Check24 für die Kfz-Versicherung

Die im Rahmen der Studie durchgeführten qualitativen Nutzertests zeigen, dass Check24 für die Kfz-Tarifauswahl aus Anwendersicht ein sehr nützliches und zufriedenstellendes Tool bietet. Die Konzeption aus Preisangaben, Tarifempfehlungen, hervorgehobenen Leistungsmerkmalen, Tarifnotenvergabe, Vergleichsansicht, Kundenstimmen etc. überzeugt, und passt zum Bedarf der Versicherungsnutzer. Insgesamt hinterlässt die Nutzung ein „gutes Gefühl“, und viele können sich auch einen Abschluss über das Vergleichsportal vorstellen.

Für eine erste Übersicht bieten die von Check24 empfohlenen Produkte (Preis-Leistungs- Empfehlung, Leistungs-Empfehlung und günstigster Tarif) eine gute und wichtige Orientierung. In der näheren Auseinandersetzung mit den gelisteten Tarifen beachten die Nutzer – neben Preis und Leistungen (v. a. Rückstufung im Schadenfall und Deckungssummen) – insbesondere die Check24-Tarifnote sowie die Auslobungen (wie flexibel kündbar, Zusatzleistungen, Rabatte).

Bei den Leistungen selbst spielt die Farbsymbolik (grüne Häkchen, graue oder rote Ausrufezeichen) eine wichtige Rolle im Entscheidungsprozess. Insgesamt erweisen sich Kfz-Versicherungen als ein „echtes Check24-Produkt“.

Nutzertest II: Check24 für die BU-Versicherung

Anders fallen die Nutzungstests zur BU-Versicherung aus. Auch hier wird Check24 als unverzichtbare Informationsquelle über Preise und zentrale Produktmerkmale erlebt (wie Versicherung psychischer Erkrankungen und Nachversicherungs-Optionen). Die drei Check24 Tarifempfehlungen bieten eine gute erste Orientierung. Die vergebene Tarifnote ist hier für die Nutzer von höherer Relevanz als in der Kfz-Versicherung, Auslobungen sind hingegen weniger bedeutsam. Die eingestufte Kundenorientierung der Anbieter ist zugleich fast doppelt so wichtig wie die Tarifnote.

Zentraler Knackpunkt ist jedoch, dass sich bei durchschnittlichen Versicherungsnutzern hier bereits nach 10 bis 15 Minuten Recherchezeit ein deutlicher Informations-Overload einstellt und große Unsicherheit bzw. Überforderung entsteht. Infolgedessen wird ein zeitnaher Abschluss über Check24 ausgeschlossen und eine persönliche Beratung gewünscht.

Im Falle komplexerer Versicherungen kann die Nutzung von Check24 in der Regel nur zu anfänglicher Orientierung und oberflächlicher Meinungsbildung beitragen, weitergehende persönliche Beratung oder zusätzliche Recherchen im Internet aber nicht ersetzen. Dies drückt sich auch in den bisher sehr geringen Abschlussquoten von BU-Versicherungen über Check24 aus (2 %).

Darüber hinaus zeigen die Nutzertests und Conjoint-Analysen: Die BU ist kein Produkt, bei dem die Tarife, wie in der Kfz-Versicherung, in einem scharfen Kriterien-Wettbewerb stehen. Vielmehr müssten hier zentrale BU-Herausforderungen – wie individuelle Versorgungslücken und Gesundheitsfragen sowie auch das persönliche Vertrauen in die Zahlungsbereitschaft im Leistungsfall – stärkere Berücksichtigung finden.

Fazit

„Konsistente Omni-Channel-Strategien und die Sicherstellung einer nahtlosen Customer Journey bleiben für die Versicherer auch zukünftig wichtig“, resümiert Karina Grünhage, Senior Projektleiterin bei HEUTE UND MORGEN. „Hierzu zählt – als ein Baustein – auch die Präsenz auf namhaften, hochfrequentierten Preisvergleichsportalen wie Check24.

Insbesondere bei komplizierteren Versicherungsprodukten, und bei persönlich als besonders wichtig erlebten Versicherungsentscheidungen, kombinieren die Versicherungskunden Check24 jedoch häufig mit anderen Informationsquellen und persönlicher Beratung. Preisvergleichsportale allein können die individuellen Informations- und Beratungsbedarfe im Versicherungsbereich nicht ersetzen.“

Weitere Studieninformationen

Die komplette 130-seitige Studie «Check24 richtig verstehen – Analysen und Handlungsempfehlungen für die Assekuranz» kann direkt über HEUTE UND MORGEN bezogen werden (kostenpflichtig). Die Studie enthält umfangreiche weitere Ergebnisse und Detailanalysen, ausführliche Differenzierungen nach unterschiedlichen Nutzergruppen und Versicherungsarten sowie zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Marketing- und Vertriebsstrategien der Versicherer.

Weitere Studieninformationen und Studienbestellung:

https://heuteundmorgen.de/studien/finanzmarkttrends/check24-verstehen-analyse-derentscheidungspfade-wirkung-einzelner-angebotsmerkmale/

Verantwortlich für den Inhalt:

HEUTE UND MORGEN GmbH, Breite Str. 173-139, 50667 Köln, Tel: +49 221 99 500 511, www.heuteundmorgen.de

Maßgeschneiderte Angebote für finanzielle Absicherung und Vorsorge sowie umfassende Karrierecoachings der Athletinnen und Athleten

Die Generali Deutschland und die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) gehen gemeinsam in ihr viertes Jahr als Nationaler Förderer der Stiftung Deutsche Sporthilfe. Zu Beginn dieses Jahres haben beide Unternehmen ihre Partnerschaft mit der Sporthilfe vertraglich verlängert und die Zusammenarbeit mit den Sportlerinnen und Sportlern für drei weitere Jahre bestätigt. Damit bieten die Generali Deutschland und die DVAG deutschen Spitzenathleten auch in Zukunft maßgeschneiderte Angebote für ihre finanzielle Absicherung und Vorsorge sowie umfassende Karrierecoachings. Mit den richtigen Coaches an ihrer Seite können die Sportler das Beste aus sich herausholen und ihre Lebensträume verwirklichen.

Die Generali Deutschland ist seit vielen Jahren Förderer des Sports. Mit ihrer Initiative „Generali bewegt Deutschland“ engagiert sich das Unternehmen auch im Breitensport: Die Generali ist Titelsponsor der Marathons in München und Köln sowie des Berliner Halbmarathons und setzt so jedes Jahr aufs Neue tausende Menschen in Bewegung. Als PremiumPartner des Deutschen Tennis Bundes fördert die Generali zudem den weltweit größten Tennisverband.

Die Deutsche Vermögensberatung und die engagierten Vermögensberaterinnen und Vermögensberater unterstützen gemeinsam Sportler, Coaches und Ehrenamtliche in ganz Deutschland. Sie begleiten ambitionierte Talente und etablierte Athletinnen und Athleten in allen Sportarten. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf den Spitzenleistungen, sondern vor allem auf der Förderung an der Basis – für nachhaltigen Fortschritt und starke Gemeinschaften im Sport.

Stefan Lehmann, CEO der Generali Deutschland AG: „Ich freue mich sehr, dass wir unser Engagement als Nationaler Förderer der Sporthilfe gemeinsam mit der Deutschen Vermögensberatung fortsetzen. Diese Zusammenarbeit ist ein zentraler Teil unserer ganzheitlichen Initiative „Ökosystem-Sport“, mit der wir sowohl den Spitzen- als auch den Breitensport aktiv unterstützen. Indem wir Menschen zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil motivieren und zugleich Raum für ein faires und leistungsorientiertes Miteinander schaffen, tragen wir gemeinsam mit unseren Partnern zu einem integrativen gesellschaftlichen Miteinander bei.“

Andreas Pohl, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung: „Als Familienunternehmen legen wir großen Wert auf Kontinuität. Daher ist es für uns eine Herzensangelegenheit, die Zusammenarbeit mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe für weitere drei Jahre fortzusetzen. Mit unserer Sporthilfe-Partnerschaft möchten wir Athletinnen und Athleten auch weiterhin dabei unterstützen, sich voll und ganz auf ihren Sport zu konzentrieren und Spitzenleistungen zu erreichen. Sportförderung ist für uns die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Das gilt nicht nur für den Spitzensport, sondern auch für die tausenden Breitensport-Engagements unserer Vermögensberater in ganz Deutschland.”

Karsten Petry, im Vorstand der Sporthilfe verantwortlich für die Bereiche Marketing, Vertrieb und Events: „Wir freuen uns und sind stolz, die starke und verlässliche Partnerschaft mit Generali Deutschland und Deutsche Vermögensberatung für mindestens drei weitere Jahre als Nationaler Förderer fortzuführen. Das Versicherungspaket, die finanzielle Absicherung, Vorsorge und die Vorbereitung auf die Karriere nach dem Sport sind elementare Bestandteile der Sporthilfe-Förderung. Dank dieses wertvollen Engagements ist es den Sporthilfe-geförderten Athletinnen und Athleten möglich, sich verstärkt auf ihren Sport zu fokussieren und Höchstleistungen zu erbringen.“

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali in Deutschland ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von rund 14,8 Mrd. € und mehr als 9 Mio. Kundinnen und Kunden. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kundinnen und Kunden eine lebenslange Partnerin zu sein, die dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Exklusiv- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

ÜBER DIE DEUTSCHE VERMÖGENSBERATUNG GRUPPE

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Die Finanzcoaches helfen ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz „Früher an Später denken“ bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen eine branchenübergreifende und individuelle Beratung. Als Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung feiert das Familienunternehmen 2025 ihr 50-jähriges Jubiläum und richtet dabei den Blick weiterhin in die Zukunft, um innovative und maßgeschneiderte Lösungen für Kundinnen und Kunden anzubieten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Die Bayerische setzt ihren Wachstumskurs fort und erweitert den Vorstand der Bayerische ProKunde AG ab dem 01.04.2025.

Mit Patrick Vehoff (52) gewinnt das Unternehmen eine erfahrene Führungspersönlichkeit, die den Exklusivvertrieb der Bayerischen weiter stärken wird. Gleichzeitig eröffnet die Gruppe im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands, Nordrhein-Westfalen, ein eigenes Vertriebscenter. Dieser Schritt erhöht die Flexibilität der Bayerischen und sorgt dafür, dass das Unternehmen noch näher an seine Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner des Exklusivvertriebes heranrückt.

Patrick Vehoff wird das Vorstandsteam der Bayerische ProKunde AG um Maximilian Buddecke und Armin Greisinger (54) ergänzen. Maximilian Buddecke (41) wird sich im erweiterten Gremium auf die schon bisher sehr erfolgreiche Zusammenarbeit mit Maklern und Kooperationspartnern sowie die übergreifende Unternehmensstrategie fokussieren, während Armin Greisinger für das Beteiligungsmanagement des Unternehmens verantwortlich zeichnet. Patrick Vehoff wird sich auf den persönlichen Vertrieb konzentrieren und auf die Partnerinnen und Partner, die exklusiv mit der Bayerischen zusammenarbeiten.

“Die Bayerische hat sich in einem anspruchsvollen Markt in den vergangenen Jahren erfolgreich entwickelt und sieht auch in Zukunft ihren Erfolg in der Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten, die sich auf die ganzheitliche Beratung der gemeinsamen Kundinnen und Kunden fokussieren. Wir unterstützen unsere Partnerinnen und Partner mit herausragenden Produkten, einem persönlichen Service und überdies mit KI-Werkzeugen, die für einen nachhaltigen Beratungserfolg zielführend sind”, sagt Martin Gräfer, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bayerische ProKunde AG und Vertriebsvorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. “Mit Patrick Vehoff haben wir nicht nur eine besondere Persönlichkeit gewonnen, sondern es werden auch die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, um das vertriebliche Wachstum des Unternehmens weiter voranzutreiben. In der Zusammenarbeit mit Maximilian Buddecke und der gemeinsamen Marktbearbeitung sehe ich eine sehr gute Basis für unsere nachhaltige Entwicklung. Das wird eine tolle Zusammenarbeit!”

Vehoff wird mit seiner profunden Vertriebserfahrung die wichtige Säule des Exklusivvertriebes bei der Bayerischen stärken. Der studierte Jurist und Betriebswirt war seit mehr als einem Jahrzehnt ein zentraler Akteur in der BarmeniaGothaer Gruppe, wo er sich in verschiedenen leitenden Vertriebs- und Führungspositionen kontinuierlich weiterentwickelt hat. Zuletzt war er als Prokurist und Bereichsleiter für den Stammvertrieb der BarmeniaGothaer tätig. Außerdem war er Geschäftsführer der ForumFinanz und der Deutschen Assekuranz Service GmbH, jeweils Tochtergesellschaften der BarmeniaGothaer Gruppe.

“Die neue Aufgabe bietet mir die Möglichkeit, meine Erfahrung gezielt in den Ausbau des Exklusivvertriebes einzubringen. Ich schätze gerade die mittelständisch geprägte Struktur und die Verantwortlichen der Bayerischen und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit meinem Vorstandskollegen Maximilian Buddecke sowie unserem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Martin Gräfer”, so Patrick Vehoff zu seiner neuen Position.

“Mit Patrick an meiner Seite habe ich einen verlässlichen und überaus sympathischen Kollegen. Ich bin sicher, wir werden gemeinsam im Team mit allen Vertriebskräften der Bayerischen und Pangaea Life weiter Akzente im Markt setzen. Meine Aufgabe wird im Wesentlichen darin bestehen, die gemeinsamen Synergien zu heben. Der Blick auf die Menschen im Vertrieb ist mir sehr wichtig und mit kurzen und schnellen Entscheidungswegen wollen wir die Vorteile unserer Organisation weiter ausspielen” betont Maximilian Buddecke.

Zusätzlich zur Erweiterung des Vertriebsteams baut die Bayerische ihre Präsenz weiter aus: Im Ballungszentrum Köln-Düsseldorf wird eine neue Vertriebszentrale eröffnet. Diese Erweiterung ermöglicht es dem Unternehmen flexibler auf Marktanforderungen zu reagieren und die Beziehungen zu den Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern über den Standort in Süddeutschland hinaus weiter zu stärken. Für die operative Leitung des Exklusivvertriebs der Bayerischen bleibt, wie bisher schon, Stefan Finsterwalder verantwortlich, der in dieser Rolle in Zukunft an Herrn Vehoff berichten wird.

Die etablierten Strukturen sowohl im Maklervertrieb als auch im Exklusivvertrieb bleiben dabei erhalten und sollen durch die personelle Verstärkung ergänzt werden. Um Patrick Vehoff bündelt die Versicherungsgruppe ein Team von Vertriebs- und Fachexperten für die weitere Entwicklung des Exklusivvertriebs der Bayerischen am Markt.

Über die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG sowie der BBV Holding AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 914 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich. Es werden zudem Kapitalanlagen von über 4,3 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen, den rund 1,1 Millionen Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat im aktuellen Bonitätsrating der Konzernmuttergesellschaft die Qualitätsnote A (“sehr gut”) bestätigt und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über dem Branchendurchschnitt liegende Finanzstärke. Die Töchter BA Bayerische Allgemeine AG und BL Bayerische Lebensversicherung AG werden im Bonitätsrating ebenfalls mit A bewertet. Im Nachhaltigkeitsrating der Agentur wurde die Versicherungsgruppe mit AA ausgezeichnet.

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die BaFin hat vor kurzem ihr Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ um Äußerungen zu sogenannten Finfluencern ergänzt.

Diese haben insbesondere in Social-Media-Foren von Vermittlern vereinzelt für Kritik gesorgt, da die BaFin sie nicht unter den Erlaubnisvorbehalt einer Anlageberatung stellt. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung weist darauf hin, dass die BaFin als Exekutivorgan bestehende Gesetze umsetzt. Entscheidend sind daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst.

„Die vereinzelt geäußerte Kritik an der Einschätzung der BaFin ist emotional gesehen nachvollziehbar. Sie verkennt jedoch eines: Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform.“

Der AfW setzt sich bereits seit längerem intensiv in Berlin und Brüssel dafür ein, dass unqualifizierte Ratschläge und Empfehlungen durch nicht fachkundige Personen im Interesse der Verbraucher und der qualifizierten Fachleute eingedämmt werden. Denn mehr als die Hälfte der Anlegerinnen und Anleger aus den Generationen Y und Z bewerten soziale Medien als verlässliche Informationsquelle für Finanzthemen. 60 Prozent betrachten sie laut einer BaFin-Studie aus dem letzten Jahr sogar als gute Alternative zur professionellen Beratung. „Wir haben also ganz dringenden Handlungsbedarf. Aber: Das Thema ist platziert, und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber.“, so Wirth weiter. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liegt es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. Der AfW wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem jüngsten Merkblatt erläutert, dass sogenannte Finfluencer nicht als Anlageberater einzustufen sind.

Diese Einschätzung sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisch. Die Einschätzung basiert laut BaFin darauf, dass Finfluencer keine individuellen Empfehlungen aussprechen und keinen direkten Kontakt zu ihren Followern pflegen. Demnach unterliegen sie nicht den strengen Regularien, die für Anlageberater gelten.

„Diese Interpretation der BaFin greift jedoch zu kurz und verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger“, erwidert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2024 zeigt, dass viele Menschen im Alter von 18 bis 45 Jahren soziale Medien als primäre Informationsquelle für Finanzentscheidungen nutzen. Finfluencer spielen dabei eine zentrale Rolle und beeinflussen maßgeblich die Investitionsentscheidungen dieser Altersgruppe.

„Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle. Die BaFin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen”, sagt Heinz.

Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entsteht eine regulatorische Lücke, die potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger haben kann. Ohne angemessene Aufsicht besteht das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können. Der BVK setzt sich satzungsgemäß dafür ein, den Berufsstand von ungeeigneten Personen freizuhalten.

Auch das EU-Parlament plant im Rahmen der Retail Investement Strategy (RIS) eine Definition und stärkere Regulierung von Finfluencern. Sie sollten im Sinne des Verbraucherschutzes einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Anleger in sozialen Medien verlässliche und fundierte Informationen erhalten und vor potenziellen Fehlentscheidungen geschützt werden.

Der BVK wird sich im Sinne des Verbraucherschutzes dafür einsetzen, dass Verbraucher auch im virtuellen Bereich geschützt werden und das von der EU geforderte „equal level playing field“ auch für Finfluencer gilt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. gratuliert der CDU/CSU zum Wahlsieg und begrüßt, dass die neue Bundesregierung von einer CDU/CSU-geführten Koalition angeführt wird, die sich laut Wahlprogramm und den Aussagen ihrer Finanzexperten für eine Reform der privaten Altersvorsorge einsetzt.

In diesem Zusammenhang regt der AfW an, dass sich die künftige Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Reform an den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge aus dem Jahr 2023 zu orientieren. Diese wurde zwar von der Vorgängerregierung ins Leben gerufen, ihre Ergebnisse sind jedoch weiterhin relevant: eine Reform der Riester-Rente, eine förderfähige, kapitalmarktorientierte private Altersvorsorge ohne Garantievorgaben und die Ablehnung eines Staatfonds.

Der Verband spricht sich zudem für eine Reform der gesetzlichen Rente aus, die durch eine beginnende Beteiligung am Kapitalmarkt zukunftsfähiger gestaltet werden könnte.

„Ich hoffe, dass die CDU das Finanzministerium nicht erneut an einen Koalitionspartner abtritt. Die Erfahrungen der letzten beiden Kanzlerparteien haben gezeigt, dass eine Abgabe dieses zentralen Ministeriums an den Koalitionspartner mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden war“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Gerade wenn die CDU nun zügig notwendige Veränderungen umsetzen möchte, ist es entscheidend, das Finanzministerium in eigener Hand zu behalten.“

Das Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag bedauert der AfW ausdrücklich. Die Freien Demokraten waren stets ein kompetenter Gesprächspartner in allen Fragen, die uns als AfW in den letzten Jahren intensiv beschäftigt haben. “Diese Kompetenz werden wir vermissen”, so Rottenbacher.

Der AfW begrüßt zudem die hohe Wahlbeteiligung, kritisiert jedoch, dass zahlreiche im Ausland lebende und arbeitende deutsche Staatsbürger aufgrund organisatorischer Engpässe nicht an der Bundestagswahl teilnehmen konnten. Der Verband fordert eine längere Frist und verbesserte Verfahren, um auch diesen Wählerinnen und Wählern ihr Wahlrecht uneingeschränkt zu ermöglichen.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Servicebarometer Assekuranz 2025: Nachkontaktbefragung zur Servicequalität

Mehr als die Hälfte (54%) der Privatkunden sind nach einem Servicekontakt mit ihrem Versicherungsvertreter besonders weiterempfehlungsbereit (Promotoren). Damit erreichen die Versicherungsvertreter den höchsten NPS von 37 für ihren Kundenservice. Auch die Mitarbeiter von Versicherungsbüros werden mit einem NPS von 34 für ihre Kundenorientierung gelobt. Ein Servicekontakt zur Zentrale eines Versicherers erreicht nur einen NPS von 16 und selbst Bankberater (19) und Versicherungsmakler (14) können nicht das Niveau von Vertretern halten. Lediglich Vergleichsportale werden mit einem NPS von 36 ähnlich gut im Servicekontakt erlebt wie Agenturen. Auch ein digitaler Servicekontakt zu einer Gesellschaft erhält mit einem NPS von 25 gehobene Kundenbeurteilung.

Bei der konkreten Beurteilung der Service- und Beratungsqualität werden ebenso Vertreter und ihre Versicherungsbüromitarbeiter sowie Versicherungsmakler besser als andere Kontaktwege beurteilt. Hierbei erreichen Vergleichsportale nur eine durchschnittliche und der Kontakt zur Zentrale oder über einen digitalen Servicebereich eine unterdurchschnittliche Beurteilung. Besonders häufig werden diese Gesellschaften hinsichtlich der Service- und Beratungsqualität von ihren Kunden erwähnt (alphabetische Reihenfolg): AXA, DEVK, Die Bayerische, Itzehoer, LVM, SDK, SIGNAL IDUNA, R+V Versicherung, SV SparkassenVersicherung und Württembergische.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Servicebarometer Assekuranz 2025“ mit 7.051 untersuchten Servicekontakten. In der repräsentativen Online-Befragung unter privaten Versicherungskunden wurden acht unterschiedliche Servicekontakte der letzten sechs Monaten im Erhebungszeitraum von Oktober bis November 2024 betrachtet.

Beratungskompetenz bei Vertragsanpassungen und -abschlüssen wird sichtbar

Beim Beratungsprozess erzielen Versicherungsanbieter den höchsten NPS von 37 für eine Vertragsanpassung und einen von 36 für einen Abschuss. Auch die Servicekontakte zu Schadenregulierungen erreichen einen NPS von 31 und Leistungsregulierungen einen von 26. Nur die eher kritischen Servicekontakte Kündigungen (6) sowie Reklamationen und Beschwerden (-3) führen häufiger zu Kundenenttäuschungen. „Der Versicherungsbranche kann damit insgesamt eine hohe Kompetenz bei der Versicherungsberatung attestiert werden. Und im Moment der Wahrheit – bei Regulierungen – hält sie ihre Versprechen“, interpretiert Dr. Oliver Gaedeke, Gründer und Geschäftsführer von Sirius Campus, die Ergebnisse.

Die meisten Servicekontakte von Versicherungskunden finden zu Kfz-Versicherungen (23%), privaten Krankenzusatzversicherungen (11%) und Wohngebäudeversicherungen (10%) statt. Auch bedingt durch geringere Marktdurchdringungen sind Servicekontakte zu privaten Pflegeversicherungen (4%), Krankenvollversicherungen (5%), Rechtsschutzversicherungen (6%) und Berufsunfähigkeitsversicherungen (6%) seltener.

Begeisterungsfähigkeit ist auch eine Mentalitätssache

Versicherungskunden unterscheiden sich erheblich, wenn sie auf die berühmte NPS-Frage zur Weiterempfehlungsbereitschaft auf einer Skala von sehr unwahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich antworten sollen. Jüngere Kunden vergeben mit einem NPS von 21 deutlich kritischere Beurteilungen als Ältere mit 33. Noch größer sind die Unterschiede, wenn die Heuristiken und der Stil beachtete wird, wie sich Kunden bei ihren Versicherungsangelegenheiten verhalten. Über die Marktsegmentierung der Select Typen vergeben Partner, sehr absicherungs- und serviceorientierte Kunden, den höchsten NPS von 58. Die verhandlungsstarken und innovationsorientierten Optimierer liegen mit einem NPS von 34 noch über dem Durchschnitt aller Servicekontakte (26). Die unsicheren und schnell überforderten Vorsichtigen (11) sowie die sparwütigen und onlineaffinen Eigenständigen (16) sind weitaus reservierter bei ihrer Antwort auf die NPS-Frage. „Nachkontaktbefragungen sind eine Voraussetzung, um ein professionelles Servicemanagement zu realisieren. Die Nutzung passender externer Benchmarks ist dabei sehr wichtig, um Investition in Serviceverbesserungen richtig und wirksam zu platzieren. Deswegen ist nur eine faktenbasierte Messung auf der Ebene konkreter Serviceerlebnisse sinnvoll,“ gibt Dr. Oliver Gaedeke zu bedenken.

Am 5. März 2025 veranstaltet Sirius Campus eine Online-Konferenz zum Servicebarometer, in dem die über 70 konkreten Serviceerlebnisse über die fünf Erlebnisfelder Kommunikation, Prozess, Beziehung, Unterstützung und Führung. Dabei werden die Wirkung der konkreten Serviceerlebnisse auf den NPS und die Kundenbindung als Service-Level-Analysen vorgestellt. Interessierte Servicemanager von Versicherungsanbietern können sich kostenfrei hier anmelden. Weitere Fragen beantwortet Dr. Oliver Gaedeke (oliver.gaedeke@siriuscampus.de, 0152 38 24 66 40).

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Angesichts eines wirtschaftsfreundlichen Wahlergebnisses fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zügige Sondierungsverhandlungen des Wahlgewinners CDU/CSU und hat dafür eigene Forderungen formuliert. https://www.bvk.de/themen/publikation/position/forderungen-des-bvk-fur-koalitionsverhandlungen.851/

„Wir gratulieren zunächst Friedrich Merz und freuen uns auf eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schnelle Koalitionsverhandlungen insbesondere mit der SPD sind jetzt dringend geboten. Schließlich haben wir in Deutschland einen Reformstau auf vielen politischen Gebieten und die Wirtschaft muss schnell neu belebt werden. Absolut notwendig ist eine zeitnahe Reform der privaten Altersvorsorge. Für die Agenda der neuen Bundesregierung haben wir aus Sicht der Vermittler einen Forderungskatalog mit zehn Punkten entwickelt.“

So fordert der BVK eine stärkere Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und insbesondere der Riester-Rente, indem diese erweitert, entbürokratisiert und renditeorientierter gestaltet wird. Der Verband verlangt zudem von der neuen Bundesregierung ein definitives Bekenntnis zum Vergütungssystem auf Provisionsbasis sowie eine Anerkennung der sozialpolitischen Bedeutung des Berufsstands der Versicherungsvermittler. Außerdem sollen Bürokratie und Berichtspflichten abgebaut werden, wozu auch eine Absage der Übertragung der Vermittleraufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehört.

„Die neue Bundesregierung soll auch den Erhalt des bewährten Dualen Gesundheitssystems garantieren“, sagt BVK-Präsident Heinz, „und außerdem die Expertise unseres Berufsstands dafür nutzen, wenn sie ein System der Altersvorsorgepflicht für Selbständige beschließt. In diesem Kontext sollte die neue Bundesregierung für eine Klarstellung über die Tätigkeit von Finfluencern sorgen, um vor allem junge Vorsorgesparer wirksamer zu schützen.“

Der BVK besteht außerdem darauf, dass auch in der neuen Legislaturperiode kein Vertrieb ohne Beratung etabliert werden darf. Ferner ermuntert der Verband die Bundesregierung dazu, das Megathema Nachhaltigkeit unbürokratisch weiterzuentwickeln und den Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz mit Augenmaß zu begegnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der AfW hat an seine Mitglieder eine detaillierte Analyse der Wahlprogramme der Parteien verschickt, die die Chance haben, in den Bundestag gewählt zu werden.

H I E R  finden Sie diese Analyse der jeweiligen Aussagen der Parteien zu den Themen Rente und Altersvorsorge in den Wahlprogrammen von CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne, LINKE, FDP und BSW.

Dies folgt auf eine Reihe von Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien, die die nächste Bundesregierung bilden könnten. Nach derzeitigem Stand könnten dies CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen, SPD und FDP sein, da die Union als wahrscheinlicher Wahlsieger eine Koalition mit der AfD, den Linken und dem BSW ausschließt. Informationen zu den Interviews finden Sie hier:

Union CDU/CSU

SPD

Bündnis 90 / Die Grünen

FDP

“Wir fordern die kommende Bundesregierung auf, die dringend notwendigen Reformen aller drei Säulen der Altersvorsorge deutlich realistischer und reformfreudiger anzugehen, als es die Wahlprogramme erkennen lassen. Nur mit starren Haltelinien und Rentenerhöhungen wird sich die erste Säule zu einem Desaster für die kommenden Generationen entwickeln. Follow the science! Wir setzen auf Bürokratieabbau, die Reform bestehender Strukturen und eine Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe Altersvorsorge – also unter anderem die Hinwendung der Altersvorsorge auch zu den Kapitalmärkten.“, äußert der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Entgegen allen Unkenrufen genießt ein gesetzlich krankenversicherter Patient im globalen Vergleich bereits eine hochwertige Absicherung, bei der es nicht nur um das reine Überleben geht.

Natürlich bietet die moderne Medizin einen bunten Strauß an Leistungen, deren Kosten selbst übernommen werden müssen, wer diese in Anspruch nehmen möchte. Krankenzusatzversicherungen können dabei helfen, diese Kosten aufzufangen. So ist bestmögliche Versorgung auch für den Normalbürger finanzierbar. Für den Fall längerer Krankschreibung leistet die GKV bekanntlich Krankengeld. Zum gewohnten Nettoeinkommen tut sich hier jedoch eine Lücke auf, die mehrere hundert Euro betragen kann und damit wohl für die meisten Bürger allmonatlich schmerzlich zu spüren sein wird – wenn man kein Krankentagegeld abgeschlossen hat.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbietern in den Bereichen der Krankenzusatzversicherung. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Zahnzusatz

Barmenia (18,42 % der Nennungen)

Allianz (15,45 %)

Concordia (10,53 %)

Stationäre Zusatz

Barmenia (20,29 %)

ARAG (14,65 %)

Allianz (12,40 %)

Ambulante Zusatz

Barmenia (19,85 %)

Allianz (11,34 %)

ARAG (9,54 %)

Krankentagegeld

Barmenia (18,71 %)

Hallesche (11,85 %)

AXA (8,11 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen knapp 4.800 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 32.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Genossenschaft macht stark!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

Die Auswertungen der Umfragen können per E-Mail unter eva.malcher[at]vema-eg.de angefordert werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de