Rekord-Q4 mit erstmals über 60 Millionen EUR Umsatz sorgt für Umsatzwachstum von knapp 29 Prozent im Gesamtjahr

Das EBITDA des Rekord-Vorjahresquartals konnte mit 5,9 Millionen EUR erneut deutlich übertroffen werden, das EBITDA 2024 steigt damit ebenfalls um knapp 29 Prozent auf 15,1 Mio. EUR

Das vorläufige EBIT steigt um fast 50 Prozent auf 8,7 Mio. EUR

Aufsichtsrat verlängert Vorstandsbestellungen von Dr. Sebastian Grabmaier und Ralph Konrad

Umsatz soll bis 2030 auf bis zu 500 Mio. EUR wachsen

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat das vergangene Jahr erneut mit einem sehr starken vierten Quartal abgeschlossen und damit ein Rekord-Umsatzwachstum und ein überzeugendes

Jahresergebnis erzielt. Auf Basis der heute veröffentlichten, vorläufigen und noch untestierten Geschäftszahlen stieg der Umsatz der Gruppe im Jahr 2024 um fast 29 Prozent auf 220,9 Mio. EUR (2023: 171,7 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich auf 15,1 Mio. EUR und stieg damit ebenfalls um knapp 29 Prozent (2023: 11,7 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 8,7 Mio. EUR fast 50 Prozent über dem Vorjahreswert von 5,8 Mio. EUR.

Der Quartalsumsatz der JDC Group AG stieg im vierten Quartal 2024 um mehr als 28 Prozent auf 62,7 Mio. EUR (Q4 2023: 48,8 Mio. EUR) und erreichte damit erstmals in der Unternehmensgeschichte einen Wert von über 60 Millionen EUR in einem Quartal; das Quartalsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich um über 18 Prozent von 5,0 Mio. EUR auf 5,9 Mio. EUR. Ebenfalls ein neuer Höchstwert für ein Quartal.

Beide operativen Segmente Advisortech und Advisory haben sich im vergangenen Jahr hervorragend entwickelt: Der Umsatz des Geschäftsbereichs Advisortech stieg sowohl im vierten Quartal als auch in der Gesamtjahresbetrachtung um rund 31 Prozent; der Quartalsumsatz erhöhte sich auf 55,7 Mio. EUR (Q4 2023: 42,4 Mio. EUR), der Umsatz des gesamten vergangenen Jahres stieg auf rund 197 Mio. EUR (2023: 150,9 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im vierten Quartal um rund 19 Prozent auf 5,3 Mio. EUR (Q4 2023: 4,5 Mio. EUR) und im Jahresvergleich um etwa 27 Prozent auf 15,1 Mio. EUR (2023: 11,9 Mio. EUR).

Der Geschäftsbereich Advisory konnte im vierten Quartal den Umsatz um fast 16 Prozent auf 11,1 Mio. EUR (Q4 2023: 9,6 Mio. EUR) und im Gesamtjahresvergleich um circa 17 Prozent auf 38,8 Mio. EUR (2023: 33,2 Mio. EUR) steigern. Das EBITDA des Segments stieg im Quartalsvergleich um rund 41 Prozent auf 2,0 Mio. EUR (Q4 2023: 1,4 Mio. EUR) und im Gesamtjahresvergleich um mehr als 36 Prozent auf 4,2 Mio. EUR (2023: 3,1 Mio. EUR).

Die Ergebnisverbesserung im Konzern resultierte insbesondere aus der positiven Entwicklung des Makler- und Beratergeschäftes, der Akquise neuer Großkunden und der erfolgreichen Integration der Top Ten-Gruppe. Eliminiert man die Aufwendungen aus der Top Ten Integration sowie weitere Einmalaufwendungen, würde das EBITDA 15,9 statt 15,1 Mio. EUR betragen.

„2024 war sicher das bisher erfolgreichste Geschäftsjahr in unserer Unternehmensgeschichte. Erstmals haben alle Segmente, Vertriebskanäle und Produktbereiche mit einem Rekord-Wachstum zum erzielten Rekord-Umsatz und dem eingefahrenen Rekord-Ergebnis beigetragen. Dabei hat nach einem bereits herausragenden dritten Quartal insbesondere das vierte Quartal erneut positiv überrascht, in dem wir erstmals einen Umsatz von über 60 Millionen EUR und ein EBITDA von 5,9 Mio. EUR in nur drei Monaten erzielen konnten,“ freut sich Ralph Konrad, CFO der JDC Group AG über die hervorragende Geschäftsentwicklung.

“Die jüngsten Ergebnisse bilden eine exzellente Ausgangsbasis für das Geschäftsjahr 2025, in dem wir erneut in Umsatz und Ertrag deutlich wachsen wollen: Damit ist unser bereits 2020 kommuniziertes Ziel für 2025 mit einem Umsatz von rund 250 Mio. EUR und einer Vervielfachung des 2020er EBITDAs nun gut zu erreichen.“ erläutert Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG. „Aber auch für die weitere Zukunft haben wir uns bei JDC viel vorgenommen: Aufgrund unserer starken Marktposition und der stabilen Gesellschafterbasis sehen wir uns ideal positioniert, weiter einer der Haupttreiber der einsetzenden Marktkonsolidierung zu sein. Nach der nun erfolgten Verlängerung der Vorstandsbestellungen von Ralph Konrad und mir um weitere fünf Jahre wollen wir das Unternehmen bis Ende 2030 auf einen Umsatz von 450 bis 500 Millionen EUR mit einem Ziel-EBITDA von 40 bis 50 Mio. EUR entwickeln. Für JDC könnte bei weiterem Wachstum dann eine Milliardenbewertung greifbar sein. Für dieses Ziel treten wir die kommenden fünf Jahre an!”

2025 erwartet die JDC Group AG einen Umsatzzuwachs auf 245 bis 265 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 18,5 bis 20,5 Mio. EUR. Die finalen, geprüften Zahlen zum Geschäftsjahr 2024 plant das Unternehmen am 31. März 2025 zu veröffentlichen.

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Mit dem Konzept des Nießbrauchs kann Vermögen bereits zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder Dritte übertragen werden, ohne die Kontrolle abzugeben – Das kann die Steuerlast der Erben entscheidend mildern – Doch es gilt, einige Fallstricke zu beachten

Vererbt wird hierzulande bekanntlich viel. Laut einer Studie der Deutschen Bank, die sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes beruft, wurden bei den Finanzämtern im Jahr 2023 in Deutschland Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Das waren fast 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Und der Wert aller Vermögensübertragungen war nach Einschätzung der Deutschen Bank sogar noch deutlich höher, da die Steuerstatistik Erbschaften und Schenkungen, die innerhalb der Freibeträge liegen, nicht abbildet.

Doch nicht nur die Höhe, sondern auch die Struktur der Erbschaften ändert sich der Studie zufolge. So gewinnen neben Immobilien auch Gold und Wertpapiere zunehmend an Bedeutung. Angesichts der enormen Summen, die künftig vererbt werden, rät der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), sich um das Thema Estate Planning zu kümmern und dabei professionelle Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt.

Frühzeitiger Transfer kann Steuern reduzieren

„Gerade bei größeren Vermögen macht ein frühzeitiger Transfer Sinn, weil die damit verbundenen Freibeträge in der Erbschaft und bei der Schenkung nach Ablauf der Frist von zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden können“, empfiehlt FPSB-Vorstand Maximilian Kleyboldt, CFP®, der jedoch hinzufügt: „Allerdings sollte der Vermögensinhaber bei der Nachlassplanung nie aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Entscheidungen treffen.“

Eine Möglichkeit, Vermögen frühzeitig, also noch vor dem Tod, an die nächste Generation zu übertragen, ist das Konzept des Nießbrauchs. Der große Vorteil: Hier behält der Vermögensinhaber – zumindest teilweise – die Kontrolle über das vererbte Vermögen. Etwa bei der Immobilie, die zwar an den oder die Erben übertragen wird, wobei der Vererbende oder die Vererbenden jedoch ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht an dem Haus oder der Wohnung behält. Das heißt, der Nießbrauchnehmer hat dort das Wohnrecht oder den Anspruch auf die Miete.

Nießbrauch auch bei Wertpapieren

Was viele nicht wissen: Nießbrauch kann auch bei Wertpapieren eingesetzt werden. Die Übertragung von Wertpapieren gegen die Einräumung eines Nießbrauchs ist eine interessante Option für Anleger, die Vermögen an die nächste Generation übergeben möchten, ohne auf laufende Erträge zu verzichten. „Dieses Instrument bietet steuerliche Vorteile und kann helfen, die Vermögensnachfolge zu gestalten“, erläutert Kleyboldt, zugleich Direktor Wealth Planning bei der Bethmann Bank.

Durch den Vorbehalt des Nießbrauchs sollen drei Ziele erreicht werden, führt der Experte aus. Erstens sollen die laufenden Erträge i.d.R. weiterhin zur Versorgung des Schenkers zur Verfügung stehen. Zweitens möchte der Schenker sich einen gewissen Einfluss auf die Vermögensanlage wahren.

Der Beschenkte kann das Geld nicht einfach ausgeben, sondern wird sukzessive an die mit dem Kapital einhergehende Verantwortung herangeführt. Und drittens soll durch den Barwert des Nießbrauchs die schenkungssteuerliche Bemessungsgrundlage gemindert werden.

Umgangssprachlich spricht man von „Depotnießbrauch“, was jedoch unpräzise ist. „Der Nießbrauch ist nur an einzelnen Wertpapieren möglich, aber nicht pauschal am Depot“, erläutert Maximilian Kleyboldt. Der Abzug des Nießbrauchwertes bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer errechnet sich aus dem Jahreswert und einem Kapitalisierungsfaktor, §§ 14-16 BewG. Hier wird steuerlich ein möglichst hoher Jahreswert erstrebenswert sein, um möglichst viel Nießbrauchwert abziehen zu können. Gedeckelt ist dieser gem. § 16 BewG auf 1/18,6 des Kurswertes des Wertpapieres (somit auf eine Rendite von 5,376 %).

Wertpapiere sorgfältig auswählen

Idealerweise sollten daher sorgfältig Papiere ausgewählt und in dem Depot zusammengestellt werden, welche möglichst nah an diesen Wert heranreichen und langfristig im Depot verbleiben. „Es bieten sich Anleihen mit hohem Kupon, Aktien mit hoher Dividendenrendite oder Fonds mit hohen Ausschüttungen an“, rät der FPSB-Vorstand. Der Jahreswert ist bei schwankenden oder ungewissen Erträgen der Betrag, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Für die Steuerberechnung werden dabei meist die Jahreserträge der letzten drei Jahre akzeptiert.

Kleyboldt erläutert es an einem konkreten Beispiel: Bei Zuwendung unter Nießbrauchvorbehalt ist ein bereicherungsmindernder Abzug des Kapitalwerts der wiederkehrenden Leistung/Nutzung möglich. Ein Vater (59 Jahre) schenkt seiner Tochter bzw. seinem Sohn Vermögenswerte unter Nießbrauchvorbehalt mit einem Gesamtwert von 1.000.000 Euro und einem Jahresertrag von 40.000 Euro (= 4,0 %). Ohne Nießbrauchvorbehalt würde bei Berücksichtigung des noch vollen Freibetrags 90.000 Euro Schenkungsteuer fällig. Mit Nießbrauchvorbehalt wäre nur eine Schenkungsteuer von 8.921 Euro fällig, das bedeutet einen Vorteil von 81.079 Euro.

Realisierung der Kapitalertragsteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Bekanntlich unterliegt die Realisierung von Kursgewinnen der Abgeltungsteuer, die derzeit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer) beträgt. „Vor einer Übertragung der Wertpapiere kann sich somit bei Wertpapieren mit Gewinnen anbieten, diese zu verkaufen, um dadurch die Kapitalertragsteuer auszulösen und die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der (späteren) Schenkungsteuer zusätzlich zu reduzieren“, sagt Kleyboldt. Grund dafür ist, dass die Schenkungsteuer auf Grundlage des entsprechenden Wertes der Wertpapiere berechnet wird.

Kriterien für die Übertragung von Wertpapieren gegen Nießbrauch

Die Form der Nießbrauchbestellung gleicht der Form für die Übertragung des Wertpapiers, es bedarf daher (außer für GmbH-Anteile) keiner notariellen Form, vielmehr können die Übertragung und Nießbrauchbestellung bei Inhaberpapieren formfrei erfolgen. Kleyboldt empfiehlt, hierfür einen Schenkungsvertrag aufzusetzen.

Die Wertpapiere müssen formal vom Eigentümer auf den neuen Inhaber durch die depotführende Bank übertragen werden, wobei der ursprüngliche Eigentümer ein Nießbrauchrecht behält. Dies erfordert eine Änderung im Depot, die von der Bank durchgeführt wird. „Die Errichtung eines separaten Depots für den Beschenkten und insbesondere die Einrichtung von zwei separaten Verrechnungskonten ist empfehlenswert“, sagt der Experte und fügt hinzu: „Aus der Praxis ist zu berichten, dass

nicht alle Finanzdienstleister ein Wertpapiernießbrauch technisch anbieten und umsetzen.“ Falls eine Bank keine zwei Verrechnungskonten technisch einrichten kann (dass also die Erträge automatisch weiterhin dem Beschenkten zufließen), muss eine eindeutige und rechtlich bindende Nießbrauchvereinbarung existieren, die festlegt, dass der ursprüngliche Eigentümer weiterhin die Erträge aus den Wertpapieren bezieht. Diese Vereinbarung muss schriftlich fixiert und von allen Parteien unterschrieben werden.

Steuerliche Behandlung

Und es gibt laut Kleyboldt weitere wichtige Aspekte zu beachten: So muss die Bank die Erträge aus den Wertpapieren dem Nießbraucher zuordnen (Hinweis auf Erträgnisaufstellung) und entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben melden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Kapitalerträge korrekt beim Nießbraucher erfasst werden. Die Erträge des Schenkers (= Nießbraucher) werden von diesem im Rahmen seiner Steuererklärung deklariert. Die Bank erstellt i.d.R. eine Steuerbescheinigung auf den Namen des Depotinhabers (= Eigentümer und Depotinhaber) mit einem entsprechenden Hinweis auf den bestehenden Nießbrauch. Eine Steuerbescheinigung auf den Namen des Nießbrauchers (= Schenker) wird nicht erstellt. Die zu viel gezahlten Steuern werden im Rahmen der Veranlagung des Erwerbers (= Eigentümer und Depotinhaber) angerechnet bzw. werden erstattet. Die Erträge des Schenkers (= Nießbraucher) werden von diesem im Rahmen seiner Steuererklärung

deklariert. Der Finanzdienstleister überwacht die Einhaltung der Nießbrauchvereinbarung im Hinblick auf die Zuweisung der Erträge und stellt sicher, dass alle vertraglichen Bedingungen eingehalten werden.

Zur Optimierung der Kapitalanlage können Umschichtungen erforderlich werden. Die steuerlichen Folgen einer Surrogation bei Nießbrauch an Kapitalvermögen sind in der Gesetzgebung nicht abschließend rechtssicher beschrieben und festgelegt. Es gibt die Rechtsauffassung und Erfahrungen mit Finanzämtern aus der Praxis, wenn eine entsprechende Surrogationsklausel im Schenkungsvertrag vorgesehen ist, sich der Nießbrauch auch an Surrogaten (Ersatzgegenständen) fortsetzt, um

Verkäufe und Wiederanlagen mit Fortsetzung des ursprünglichen Nießbrauches zu ermöglichen. Anderseits zeigt die Rechtsauslegung, dass hingegen bei Umschichtungen jedes Mal wieder eine Neubestellung des (dinglichen) Nießbrauchs am neuen Wertpapier erforderlich ist.

Kleyboldt weist darauf hin, dass im Schenkungsvertrag nur die schuldrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eben dieses Nießbrauchs am Surrogat enthalten sein kann. Hier gilt es, entsprechend steuerlichen Rat und entsprechende Einschätzungen einzuholen. „Aus den Erfahrungen der Praxis, gibt es wenig Anhaltspunkte, wie insbesondere nach erfolgter Schenkung die Finanzämter mit der Wiederanlagethematik aufgrund der zivil-, schenkung- und ertragsteuerlichen Herausforderungen

umgehen bzw. hier etwas beanstanden“, berichtet der FPSB-Vorstand und empfiehlt: „Wenn man somit u.a. eine Finanzportfolioverwaltung mit Nießbrauch ausstatten möchte, bietet sich unproblematisch der Nießbrauchvorbehalt alternativ an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft an.“

Alternative: Nießbrauchvorbehalt an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft

Alternativ ist die Errichtung z.B. einer vermögensverwaltende Personengesellschaft, die Einlage eines Wertpapierdepots und die Schenkung des Gesellschaftsanteils verbunden mit einer Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt vorstellbar. Sie stellt die Möglichkeit dar, trotz Übertragung auch in der Zukunft flexibel mit den vorhandenen Wertpapieren umzugehen. Der Nießbrauchvorbehalt wird nicht am Wertpapier selbst bestellt, sondern am Gesellschaftsteil. Im Rahmen einer KG kann sich der

Schenker die alleinige Verfügungsmacht über das Vermögen der KG vorbehalten. Der Anspruch des Nießbrauchers bezieht sich dann auf alle entnahmefähigen Erträge einer vermögensverwaltenden Gesellschaft, unabhängig davon, ob diese aus Dividenden, realisierten Kursgewinnen oder sonstigen Einnahmen stammen. „Insbesondere hat dies den zusätzlichen Vorteil, dass in Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verträge auch realisierte Wertsteigerungen dem Nießbrauch unterliegen können und der Kapitalwert des Nießbrauchs einheitlich am gesamten Wertpapierdepot bestimmt werden kann“, erläutert Kleyboldt.

Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten

Um bei der Vermögensübertragung keine Fehler zu machen und alle Chancen optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser Unterstützung suchen. Schließlich sind die Gestaltungsmöglichkeiten und Instrumente vielfältig. „Es gibt keine Lösung von der Stange, die für alle gleichermaßen gilt. So individuell die genauen Ziele, die Lebensumstände und die Vermögenswerte des einzelnen sind, so unterschiedlich sind auch die dafür in Frage kommenden Lösungen“, sagt Kleyboldt.

Professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB zertifizierten Estate Planner, die CFEP®-Professionals, sind dabei behilflich, den eigenen persönlichen Weg in der Vermögensnachfolgeplanung zu finden. Die Professionals verstehen sich als Koordinatoren des Beratungsprozesses, haben insbesondere alle finanziellen Aspekte im Blick und garantieren im Netzwerk mit anderen Fachberatern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) optimale und individuell zugeschnittene Lösungen. Anwaltliche wie steuerliche Beratung sollte in Verbindung mit der Nießbraucheinräumung und der Aufsetzung eines geeigneten Schenkungsvertrages eingeholt werden. Estate Planning bedeutet abschließend, Diskussion und Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext.

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Die Produkte der Uelzener Versicherungen sind ab sofort über die Fonds Finanz vermittelbar.

Damit wächst das Portfolio des Münchner Maklerpools weiter und die angebundenen Vermittler der Fonds Finanz erhalten Zugang zu einem umfangreichen Angebot an Tierversicherungen sowie weiteren Lösungen aus dem Sachversicherungsbereich.

Die Uelzener Versicherungen zählen zu den führenden Tierversicherungsspezialisten im deutschsprachigen Raum. Als erstes Unternehmen der Branche haben sie die Tierkrankenversicherung vor rund 40 Jahren hierzulande etabliert. Vor dem Hintergrund der zuletzt stark gestiegenen Tierarztkosten hat auch die Nachfrage nach Absicherungsmöglichkeiten im Bereich der Tiergesundheit deutlich zugelegt. Eine Tierkrankenversicherung oder Tier-OP-Versicherung ermöglichen Schutz vor hohen finanziellen Belastungen. Die Uelzener unterstützt dabei, Haustiere bestmöglich abzusichern und bietet maßgeschneiderte Produkte für Katzen, Hunde und Pferde an.

„Tierversicherungen gewinnen derzeit stark an Bedeutung. Jeder Halter wünscht sich, dass sein Haustier im Krankheitsfall gut versorgt ist, doch die Kosten für medizinische Leistungen sind deutlich gestiegen – diese Risiken möchten Tierhalter absichern. Durch die Kooperation mit den Uelzener Versicherungen stellen wir unseren Maklern neue leistungsstarke Tierversicherungstarife zur Verfügung und konnten außerdem einen der erfahrensten Versicherer in dem Bereich als Partner gewinnen,“ sagt Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz.

„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit Fonds Finanz. Sie ermöglicht es uns, unsere Produkte einem großen Netzwerk an Maklern zur Verfügung zu stellen und somit noch mehr Menschen zu erreichen, die sich individuelle Versicherungslösungen für ihre Tiere wünschen”, ergänzt Dr. Sebastian Tiedemann, Bereichsleiter Markt & Kunde bei der Uelzener.

Die Tarife für Hund und Katze können zeitnah in den Vergleichsrechnern von softfair tarifiert und abgeschlossen werden. Die Tarife für Pferde-, Katzen- und Hundeversicherungen sind ab sofort auch über den Gesellschaftsrechner der Uelzener Versicherung in der Fonds Finanz Beraterwelt verfügbar.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Drei zertifizierte Software-Tools verfügbar – Mehr Haftungssicherheit für Makler im Geschäft mit Gewerbekunden

Vor drei Jahren veröffentlichte das Deutsche Institut für Normung (DIN) die DIN-Norm 77235 „Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen “. Nach Brokerport und Finoso hat mit Thinksurance nun ein weiterer Software-Anbieter sein von DEFINO auf diese Norm zertifiziertes Tool auf den Markt gebracht. Damit verfügt die Beraterschaft in Deutschland jetzt über eine ausgezeichnete Software-Auswahl, mit der sie im Geschäft mit Gewerbetreibenden verlässlich und weitgehend haftungssicher zu punkten.

„Die lange Entwicklungszeit der Norm und der dazugehörigen Software ist Beleg für die Größe der Herausforderung, die Komplexität einer ganzheitlichen Finanz- und Risikoanalyse für Gewerbekunden in einen effizient umsetzbaren Prozess zu gießen“, sagt Dr. Klaus Möller, Vorstand des Zertifizierers Defino Institut für Finanznorm AG. Dies sei auch der Grund, weshalb die allermeisten Versicherungsmakler und nahezu jedes Finanzberatungsunternehmen mit Blick auf diese Zielgruppe bislang ganz ohne oder mit unzulänglichen Analyse-Techniken agierten und im Gewerbegeschäft viel Potenzial brachliegen ließen.

Standardisierte Bedarfsermittlung statt Flickenteppich mit unzureichenden Analyseverfahren

Der Blick auf die Branche zeigt einen Flickenteppich aus unterschiedlichsten Vorgehen im Umgang mit Gewerbekunden, mit denen jeder Makler, jede Beraterin zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen muss: Mal tritt nur eine Übersicht zu den scheinbar wichtigsten Risikofeldern zutage, mal nur zu den Spezialfeldern des jeweiligen Maklers, mal gänzlich unsortiert und mal auf einzelne Themen begrenzt.

Mit dieser Situation fühlten sich die meisten Akteure selbst unwohl und auf unsicherem Terrain; und dies hinwiederum sei ein wesentlicher Grund, weshalb viele Makler bislang einen großen Bogen um das Gewerbegeschäft machten, so Möller. Diese Gemengelage veranlasste eine Gruppe von Branchenexperten, Juristen und Finanzwissenschaftlern einen standardisierten Analyseprozess in eine DIN-Norm zu gießen,  mit deren Unterstützung Makler, Versicherer und auch Banken mit nie dagewesener Genauigkeit und Sicherheit den Finanz- und Absicherungsbedarf von Gewerbetreibenden ermitteln können. Möller: „Die Anzahl der Finanz-Berater im Gewerbesektor dürfte damit steigen.“

Viele positive Impulse auf das Neu- und Folgegeschäft

Wie die Finanzanalysenorm DIN 77230 für Privathaushalte verfolgt auch die „Gewerbe-Norm“ einen ganzheitlichen Ansatz zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs. Auch sie ist in Themenfelder gegliedert: Haftung, Menschen im Unternehmen, Liquidität/Währung, Verlust/Beschädigung von Sachwerten, Recht. Darunter werden insgesamt 52 potentiell relevante Risiko- und Vorsorgethemen erfasst und in einer Bedarfsabstufung priorisiert: von beispielsweise der Betriebshaftung über das Ausfallrisiko des mitarbeitenden Firmeninhabers und Bilanzrisiken aus der betrieblichen Altersvorsorge bis hin zur Rechtsdurchsetzung bei gemieteten Immobilien. Wer die DIN-Norm 77235 anwendet, kann im Umgang mit seinem gewerblichen Kunden kein Risiko- oder Finanzthema mehr vergessen.

In Deutschland haben sich bereits über 100 Berater und Gewerbe-Makler auf die DIN 77235 zertifizieren lassen. Sie berichten alle von nahezu den gleichen Effekten wie denen aus der Analysenorm für Privathaushalte: hohes Vertrauen im Neugeschäft,  ein klarer Bick und besseres Verständnis bei den Unternehmern für die Risiken und finanziellen Notwendigkeiten ihres Gewerbes und damit einhergehend eine höhere Vertragsdichte pro Kunde, verbessertes Empfehlungsgeschäft, Steigerung des Bestandswertes – und vor allem Haftungssicherheit.

Gewerbetreibende kennen den Nutzen von Normen

Schließlich berichten die 77235-Piloten von der erfreulichen Erfahrung, dass viele Gewerbetreibende große Sympathie für  ein auf einer DIN-Norm basierendes, neutrales Analyseverfahren aufbringen – arbeiten sie doch größtenteils selbst tagtäglich mit und nach DIN-Normen. Sie kennen die Funktion und den Nutzen von Normen aus ihrem täglichen Geschäft in der Fertigung, im Handwerk oder in der Planung und Beratung. In dieser Zielgruppe können sich Makler nun mit Anwendung der eigens für die DIN-Norm 77235 entwickelten Software-Tools in ganz besonderer Weise profilieren.

Mehr Informationen zur DIN-Norm 77235 bietet Defino-Vorstand Dr. Klaus Möller in seinem Vortrag auf der Münchner Makler- und Mehrfachagentenmesse MMM der Fonds Finanz im MOC Veranstaltungscenter, Lilienthalstraße 40 in München am 18. März 2025 um 15.15 Uhr.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Vorrangiger Geschäftszweck der in Heidelberg ansässigen DEFINO Institut für Finanznorm AG ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie von Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen.

Zum Nutzen der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN-Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

Vorstände des DEFINO Instituts sind Dr. Klaus Möller und Mathias Grellert. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de

Die von der WWK angebotene fondsgebundene Riester-Rente WWK Premium FörderRente protect (Tarif RR25) wurde vom Fachmagazin €uro mit dem Goldenen Bullen für das Vorsorgeprodukt des Jahres ausgezeichnet.

Die Jury hob insbesondere den innovativen und äußerst performanten Garantiemechanismus WWK IntelliProtect® 2.0 hervor. Er ermöglicht Kunden neben der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie zusätzlich eine hohe Renditechance auf die eingezahlten Beiträge und die erhaltene Förderung.

Besonders erwähnenswert war für die Jury auch die rasche Markteinführung des Produkts. Schon seit Juli 2024 konnte die WWK ihre Berater in die Lage versetzen, die Riester-Rente der WWK mit dem erhöhten Rechnungszins anzubieten. Diesen hatte das Bundesfinanzministerium eigentlich erst zum Jahresanfang 2025 von 0,25 auf 1,0 Prozent erhöht.

Rainer Gebhart, Vertriebsvorstand der WWK erklärt: „Als einer der Marktführer fondsgebundener Riester-Produkte haben wir unsere Vermittler in diesem Geschäftsfeld auch in der schwierigen Marktphase der vergangenen Jahre begleitet, in der sich viele Wettbewerber vom Markt zurückgezogen haben. Mit Anhebung des Rechnungszinses auf 1,0 Prozent ist die Riester-Rente durch deutlich verbesserte Garantiewerte nun wieder hochattraktiv.

Darüber hinaus ermöglicht unser Produkt seit jeher durch die individuelle iCPPI-Wertsicherungsstrategie nachhaltig hohe Investitionsquoten von bis zu 100 Prozent in chancenreichen Aktienfonds und damit höchste Performancechancen.“

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor Partnervertrieb ergänzt: „In Kombination mit der Vervierfachung des Rechnungszinses, den garantierten staatlichen Zulagen, den Steuervorteilen und einem der höchsten garantierten Rentenfaktoren im Markt zählt die WWK Riester-Rente damit zu den attraktivsten Altersvorsorgeprodukten in ganz Deutschland.“

Die WWK bietet den Riester-Tarif WWK Premium FörderRente protect (RR25) im Rahmen der Produktfamilie WWK IntelliProtect® 2.0 an. Dieses Angebot richtet sich gleichermaßen an Neukunden, wie auch an Kunden, die für ihren bestehenden Riester-Vertrag einen attraktiveren Versicherungspartner suchen. Dieser Zielgruppe bietet die WWK mit ihrem vielfach bewährten Prozess einen reibungslosen Anbieterwechsel.

Auf der Anlageseite stehen Kunden über 70 Investmentfonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten zur Verfügung. Die Fondsauswahl umfasst ausschließlich kostenreduzierte Fonds-Tranchen, die ansonsten vielfach nur institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Neu im Fondsuniversum finden sich nun 17 börsengehandelte Exchange Traded Funds (ETFs). Darüber hinaus bietet das Tochterunternehmen WWK Investment S. A. den innovativen Fonds WWK KI – Aktien Welt, der auf das fortschrittliche Potenzial der KI bei der Portfoliozusammenstellung setzt.

Die Riester-Rente der WWK hat viele unabhängige Fachleute überzeugt: Alle angebotenen Tarife werden von der Ratingagentur Franke & Bornberg mit der Bestnote „FFF+“ ausgezeichnet. ASCORE vergibt mit der Bewertung „Sechs Kompasse“ ebenfalls die Bestnote. Alle Informationen zum Produkt finden Vermittler auf der Landingpage www.wwk-riester.de. Die Infoseite für Kunden lautet: www.wwk-riestercheck.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Die brandneue Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025” bringt eine bedeutende Veränderung im Ranking der führenden Maklerpools und Dienstleister mit sich.

Erstmals seit Jahren verliert die Fonds Finanz die Spitzenposition in gleich drei von vier Kategorien an die VEMA. Die unabhängigen Maklerinnen und Makler haben damit einen neuen Favoriten gekürt.

Die genossenschaftlich organisierte VEMA setzt sich an die Spitze und wird zum neuen Favoriten der unabhängigen Maklerinnen und Makler. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025” der bbg Betriebsberatungs GmbH.

In den Sparten Vorsorge/Leben, Kranken sowie Sach/HUK konnte sich die der Verbund mit Sitz im oberfränkischen Heinersreuth gegen die langjährige Nummer eins Fonds Finanz durchsetzen und sich an die Spitze setzen. Besonders beeindruckend ist die Entwicklung in der Sparte Sach/HUK, wo VEMA laut der Studie nahezu das doppelte Geschäftsvolumen von Fonds Finanz erzielt. Die drittplatzierte Position belegt in diesen Bereichen erneut blau direkt.

Anders sieht es in der Sparte Finanzanlage/Finanzierung aus: Hier bleibt Fonds Finanz weiterhin unangefochtener Spitzenreiter, gefolgt von der BCA/BFV Bank für Vermögen, die knapp 75% des Geschäftsvolumens der Fonds Finanz erreicht. Apella sichert sich mit deutlichem Abstand Platz drei.

Makler erwarten verstärkt prozessorientierte Unterstützung

Neben den Marktverschiebungen zeigt die Studie, dass sich die Prioritäten der Maklerinnen und Makler weiter in Richtung prozessorientierter Leistungen verschieben. Während Unabhängigkeit weiterhin das wichtigste Kriterium bleibt, haben zentrale Vertriebsunterstützung sowie Beratungs- und Angebotssoftware stark an Bedeutung gewonnen. Produktqualität, die im Vorjahr noch auf Platz zwei rangierte, fällt hingegen auf Rang sieben zurück.

Langfristige Partnerschaften und veränderte Anforderungen

Die Ergebnisse der Studie unterstreichen zudem, dass die Zusammenarbeit mit Pools und Dienstleistern langfristig ausgerichtet ist. Die durchschnittliche Dauer einer solchen Partnerschaft beträgt 15 Jahre. Gleichzeitig wächst die Erwartungshaltung gegenüber Pools: Neben einer breiten Produktauswahl und fachlicher Unterstützung wünschen sich Makler verstärkt digitale Lösungen, die administrative Prozesse erleichtern und optimieren.

Zur Studie

Die Online-Befragung zur Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025” wurde vom 22.01.2025 bis 31.01.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Antworten von 577 unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Analyse ein. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.500 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartner ist Dr. Mario Kaiser (Tel. 0921/75758-33, E-Mail: kaiser@bbg-gruppe.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Mit dem Release profitieren Vermittlern künftig von der intuitiven Benutzeroberfläche des neuen comparit LV-Vergleichsrechners für Produkte der privaten Altersvorsorge.

Mit den innovativen Features der comparit Vergleichstechnologie bietet der neue Rechner mehr Effizienz und Präzision für eine schnelle, optimale Tarifauswahl und eine bedarfsgerechte Kundenberatung.

Analog zu den bisherigen Produkten der cpit Plattform ist auch der neue LV-Vergleichsrechner nahtlos mit dem Maklerverwaltungsprogramm AMEISE von blau direkt verbunden.

Am 27. Februar 2025 erscheint der neue LV-Vergleichsrechner. Die cpit comparit GmbH erweitert hierdurch nach Risikoleben und Berufsunfähigkeit die Sparte Lebensversicherung mit dem neuen Vergleichsrechner für private Altersvorsorge.

Damit können ab sofort im neuen cpit Vergleichsrechner auch Produkte zur Altersvorsorge der 1. und 3. Schicht von namhaften Versicherungsgesellschaften wie z. B. LV 1871, Nürnberger, Baloise, Volkswohl Bund, HDI, Alte Leipziger uvm. verglichen werden.

Die von comparit entwickelte intuitive Bausteinlogik findet auch in diesem Vergleichsrechner Anwendung und ermöglicht eine übersichtliche und klar strukturierte Darstellung der Ergebnisse, bei der zusätzliche Tarifoptionen mit nur einem Klick hinzugefügt werden können.

Eine weitere Besonderheit des neuen Rechners ist die Filterung nach spezifischen Tarifmerkmalen z. B. dem Ausschluss einzelner Anlageformen, wodurch Vermittler die Beratung noch genauer auf die Bedürfnisse ihrer Kunden zuschneiden können.

So können durch die gezielte Filterung die Ergebnisse eingegrenzt werden, was Zeit und manuelle Bearbeitung spart. Die Tarife werden übersichtlich dargestellt und lassen sich schnell und zielführend miteinander vergleichen. Innerhalb der Tarifauswahl können Vermittler zudem durch die Fondsauswahl einzelne Fonds auswählen, um ihren Kunden individuell zugeschnittene Produkte anzubieten. Für eine einfache und schnelle Beratung können Nutzer zwischen Baskets oder Portfolios wählen oder aber die Fondsauswahl Prozent genau festlegen.

Die Ergebnisse innerhalb des neuen comparit LV-Vergleichsrechners sind nicht nur in Rekordzeit für Vermittler verfügbar, sondern durch die optimierte Filterung lassen sich die Tarife außerdem besser vergleichen und können somit übergangslos in die Beratung einfließen. Die Antragsstrecken entsprechen der VVG und sichern somit eine bedarfsgerechte Beratung. Zudem sind die Tarif- und Leistungsanalysen kompakt und übersichtlich aufbereitet. Wie auch innerhalb der anderen comparit Vergleichsrechner sorgt die automatische Speicherfunktion dafür, das alle zuvor berechneten Ergebnisse gespeichert werden und somit von Vermittlern nahtlos wieder aufgerufen werden können. Dank cpit.sign können Anträge direkt digital unterschrieben werden, anschließend werden die Daten und Dokumente mit einem Klick in das Maklerverwaltungsprogramm AMEISE übertragen.

Bereits zur Veröffentlichung des neuen LV-Vergleichrechners ist die Geeignetheitsprüfung nach IDD vollständig integriert, sodass Vermittler noch einfacher und bedarfsgerechter beraten können, ohne auf die Verwendung zusätzlicher Software angewiesen zu sein. Diese Integration ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Beratung zu verbessern und den Anforderungen der IDD gerecht zu werden.

Ellen Ludwig, CPO comparit GmbH über den neuen LV-Rechner: “Wir sind stolz, unseren Nutzerinnen und Nutzern nun auch einen umfassenden Altersvorsorge-Vergleich anbieten zu können. Mein Dank gilt dem gesamten Team von comparit und allen Mitarbeitenden der Versicherungsunternehmen, die uns in den vergangenen Monaten so tatkräftig unterstützt haben.ˮ

„Mit dieser Vergleichbarkeit von Altersvorsorgeprodukten setzt comparit neue Maßstäbe am Markt. Die Erweiterung der cpit Vergleichsplattform ist ein großer und wichtiger Schritt, unsere Maklerpartner in ihrer Beratungstätigkeit weiter zu unterstützen. Die vollumfänglich technische Einbindung im Rahmen unseres MVP zeigt die Vorteile unserer Plattformstrategie.ˮ, so Bastian Paulsen, Geschäftsführer LV Werk.

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So gut wie alle politischen Parteien plädieren hierzulande für Änderungen am Erbschaftssteuerrecht – Mit der wahrscheinlichen großen Koalition dürfte es nun wohl nur eine kleine Reform geben – Frühzeitiges Estate Planning ist ungeachtet der kommenden politischen Entscheidungen empfehlenswert

Deutschland hat gewählt. Nach einem hitzigen Wahlkampf haben sich die Bundesbürger entschieden. Und es zeichnet sich ein Regierungsbündnis aus dem Wahlsieger CDU/CSU und der SPD ab. Es wäre in der Geschichte der Bundesrepublik die fünfte Koalition von Schwarz-Rot nach 1966 bis 1969, 2005 bis 2009, 2013 bis 2018 und 2018 bis 2021.

Die Unsicherheit, in welche Richtung sich Deutschland politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich in Zukunft bewegen wird, ist vorerst vorbei. „Auch wenn viele inhaltliche Fragen noch offen sind, es sind einige Schnittmengen in den Wahlprogrammen von CDU/CSU sowie der SPD zu erkennen, aber auch deutliche Unterschiede“, sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, und Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Die Unterschiede bei den steuerlichen Konzepten und bei der Schuldenbremse liegen auseinander. Insbesondere erwartet der FPSB-Vorstand beim Thema Erbschaftssteuer eine spannende Phase, die einerseits dadurch geprägt ist, dass das bestehende Erbschaftsteuerrecht erneut beim Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Verfassungswidrigkeit liegt und dass die Aussagen in den Wahlprogrammen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Gegebenenfalls könnte das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu einem Abwarten der Parteien führen. Erbschaftssteuer müssen in Deutschland diejenigen Bürgerinnen und Bürger bezahlen, bei denen das ererbte Vermögen den entsprechenden Freibetrag übersteigt. Laut den Wahlprogrammen aber wollen beide zukünftigen Koalitionspartner die Freibeträge beim Erben und Schenken erhöhen.

Freibeträge seit 2009 unverändert

Das ist nach Ansicht von Kleyboldt, der auch Direktor Wealth Planning bei der Bethmann Bank ist, dringend notwendig. Seit dem Jahr 2009 ist es zu keiner Anpassung der Freibeträge gekommen. Sie liegen weiterhin bei 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, bei 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder, bei 200.000 Euro für Enkel und Kinder von Stiefkindern, bei 100.000 Euro für Eltern und Großeltern sowie bei 20.000 Euro für alle anderen Erben. Von einer drastischen Erhöhung der Freibeträge ist jedoch wohl nicht auszugehen. Schließlich nimmt die Bundesregierung durch die Erbschaftssteuer jährlich mehr als 9 Milliarden Euro ein.

Anders als in anderen Ländern, etwa den USA, ist die deutsche Erbschaftssteuer übrigens keine Nachlasssteuer, die aus Mitteln der Verstorbenen gezahlt wird, sondern eine sogenannte Erbanfallsteuer, die von den begünstigten Erben zu entrichten ist. Diese unterschiedliche Regelung führt dazu, dass die Steuerbemessungsgrundlage hierzulande häufig geringer ausfällt als der tatsächliche Wert der Erbschaft, da sie oft auf mehrere Erben verteilt wird.

Steuerpolitische Vorhaben in Bezug auf die Erbschaftsteuer und die Vermögensteuer

Inwieweit es nun zusätzliche gesetzliche Änderungen bei der Erbschaftssteuer geben wird, bleibt indes abzuwarten, auch im Kontext des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts und dessen Auswirkungen. So möchte die SPD laut Wahlprogramm Schlupflöcher in der Erbschafts- und Schenkungssteuer schließen. Die Sozialdemokraten bemängeln insbesondere Ungerechtigkeiten bei der geringen Besteuerung von großen Betriebsvermögen und vermögenshaltenden Familienstiftungen. Die Union dürfte hier aber wohl wenig kompromissbereit sein, vermutet Kleyboldt.

Die Position der CDU lässt sich durch geplante Entlastungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie auch die Ablehnung einer Vermögensteuer beschreiben. Die CDU möchte deutlich höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer umsetzen. Bei den Familienunternehmen soll bei der Erbfolge keine Belastung der Substanz erfolgen.

Die SPD zielt auf eine Revitalisierung der Vermögensteuer und will ebenfalls eine steuerliche Entlastung von Unternehmen, sieht aber keine pauschalen Steuersenkungen vor. Es soll eine Stärkung der vermögensbezogenen Besteuerung erfolgen und höchste Vermögen sollen in die Verantwortung genommen werden. Den Sozialdemokraten schwebt eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor, verbunden mit einer effektiven Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen. Kritisiert

wird eine übermäßige Privilegierung großer Unternehmensvermögen. Gleichzeitig wird eine Einführung einer Milliardärssteuer/Mindeststeuer für Superreiche erwogen.

„Erbschaftsteuer ist das eine, aber man muss in der Planung auch auf ertragsteuerliche Aspekte achten und die geplanten Änderungen im Blick haben“, so der FPSB Deutschland Vorstand. Nachteilig würden sich für Kunden die Vorgaben der SPD darstellen, wenn man eine Abschaffung der Abgeltungsteuer umsetzt und die Besteuerung von Kapitaleinkünften über den Einkommensteuertarif realisiert. Was bereits in der Vergangenheit seitens der Politik diskutiert wurde, und was sich in dem Wahlprogramm der SPD findet, ist die Änderung bei der Steuerfreiheit von privaten Veräußerungsgewinnen aus Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren.

Frühzeitige Nachlassplanung sinnvoll

Der Experte rät unabhängig von möglichen Reformen dazu, sich frühzeitig um die eigene Vermögens- und Nachlassplanung zu kümmern. „Immer größere private Vermögen wie auch Betriebsvermögen gehen an die nächste Generation über, wobei die Vermögensstruktur auch immer komplexer wird“, berichtet Kleyboldt und ergänzt: „Wichtig ist es, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.“ So eine Planung schafft Klarheit und bereitet die Angehörigen auf das vor, was im Erbschaftsfall auf sie zukommt.

Gerade bei größeren Vermögen kann ein frühzeitiger Transfer Sinn machen, da die damit verbundenen Freibeträge in der Erbschaft und Schenkungsteuer nach Ablauf der Frist von zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden können. Die Gestaltungsmöglichkeiten und Instrumente dafür seien jedoch vielfältig. „Es gibt keine Lösung von der Stange, die für alle gleichermaßen gilt“, macht der FPSB Vorstand klar. So individuell die genauen Ziele, die Lebensumstände und die Vermögenswerte sind, so unterschiedlich sind auch die dafür in Frage kommenden Lösungen. So können beispielsweise Stiftungen, Schenkungen und Testamente, richtig und vorausschauend gestaltet und eingesetzt, Teile einer cleveren Gesamtstrategie sein. Der Senior Wealth Planner der Bethmann Bank sagt: „Estate Planning geht über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus und will auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs seitens des Erblassers, seiner Erben und auch der nachfolgenden zweiten Generation planen und transparent machen“. Estate Planning bedeutet, Diskussion und Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext. Kurzum: Estate Planning ist „Financial Planning zu Ende gedacht“.

Es ist angesichts der Komplexität ratsam, rechtzeitig die Beratungsleistung eines Estate Planners in Anspruch zu nehmen. Die vom FPSB Deutschland zertifizierten Nachfolgeplaner, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®-Zertifikatsträger), garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Beratungsqualität. Im Zusammenspiel u.a. mit dem persönlichen Steuerberater und Rechtsanwalt ergibt sich dann ein schlüssiges Gesamtbild, dass neben steuerlichen und rechtlichen Aspekten auch die Liquidität oder aber eine sinnvolle, langfristige Vermögensstruktur abbildet.

Auch aufgrund zweier beim Bundesverfassungsgericht anhängiger Verfahren könnte es im Jahr 2025 zu grundlegenden Änderungen im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts kommen.

Zum einen geht es im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde um die Frage, ob die Regelungen über die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen der §§ 13a bis 13c und 28a ErbStG Erwerber von Betriebsvermögen im Vergleich zu Erwerbern von Privatvermögen verfassungswidrig ungleich behandeln.

Zudem ist ein Normenkontrollantrag des Freistaats Bayern beim Bundesverfassungsgericht anhängig, der insbesondere auf die Frage abzielt, ob die derzeit geltenden Erbschaftsteuerfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig sind.

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Die Initiative „Zukunft für Finanzberatung“ (ZFF e.V.) begrüßt mit der aruna GmbH einen weiteren deutschlandweit tätigen Dienstleister als neues Fördermitglied im Interessensverein der Branche.

Damit unterstützt der Makler-Dienstleister aus Berlin die Ziele der Brancheninitiative und deren Vereinsaktivitäten. Mit dem inhabergeführten Familienunternehmen engagiert sich ein weiterer großer Maklerpool beim ZFF e.V..

Der im Jahr 2018 gegründete Verein setzt sich aktiv für die Zukunft der Finanzberatung ein. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen dabei eine bessere Vernetzung der Branche und das Verbreiten positiver Nachrichten zur Finanzberatung. Der Verein will einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung des Ansehens der Branche in der öffentlichen Wahrnehmung leisten und damit die Nachwuchsgewinnung fördern.

Christopher Kluwe, Geschäftsführer aruna GmbH: „Auf dem Future Slam in Kassel – mein erster Kontakt mit dem ZFF – gelang es dem Verein, eine frische und inspirierende Veranstaltung aus der Taufe zu heben. Der Grundtenor “miteinander Lernen statt gegeneinander arbeiten” stimmt mit den Werten der aruna überein. Daher freue ich mich, den eingeschlagenen Weg des ZFF zu einer neugierigen, offenen und kooperativen Plattform zu unterstützen.“

Christian Schwalb, 1.Vorsitzender des Vereins ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG: „Es ist eine tolle Auszeichnung für uns, mit der aruna GmbH, einen weiteren großen Pooldienstleister als Fördermitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen. Die aruna GmbH steht als Inhabergeführtes Unternehmen seit 1995 wie kaum ein anderes für verlässliche und persönliche Vermittlerunterstützung. Gemeinsam wollen wir künftig einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Zukunft unserer Branche leisten.“

Über ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V.

Der Verein ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e. V. wurde am 25. Oktober 2018 im Rahmen der DKM in Dortmund von Branchenverbänden, Marktteilnehmern und Dienstleistern der Branche gegründet. Ziel des gemeinsamen Vereins ist die Förderung und Verbesserung des Ansehens der Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgeberatung in Deutschland. Inzwischen sind viele Unternehmen als Förderer und Unterstützer beigetreten, welche die Ziele des Vereins unterstützen.

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ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V., Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 0800 – 38 66 546, www.zukunftfuerfinanzberatung.de

Nach Monaten der Unsicherheit steht nun fest: Die Verhandlungen zur Financial Data Access (FiDA)-Verordnung beginnen voraussichtlich am 1. April 2025.

Damit kommt endlich Bewegung in die Regulierung des Zugangs zu Finanzdaten in der EU – ein zentraler Schritt für die Weiterentwicklung von Open Finance. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt diesen Fortschritt und setzt sich für eine praxisgerechte Umsetzung ein, die Innovation und Wettbewerb fördert.

Mit der am 4. März 2025 erstmals öffentlich vorgestellten German Open Finance Charta 2025 (GOFC 2025) haben sich führende Akteure vor allem aus der Finanz- und Versicherungsbranche klar für Open Finance ausgesprochen. Der AfW unterstützt diese Charta, die von Verbänden, Brancheninitiativen und engagierten Personen initiitiert wurde, u.a. FRIDA e.V., VOTUM und dem AfW. Unternehmen, Personen und Verbände sind eingeladen, sich der Charta unter www.openfinance-charta.de anzuschließen, um ein starkes Signal für Innovation, Standardisierung und klare regulatorische Rahmenbedingungen zu setzen.

„Wir begrüßen es, dass die Verhandlungen nun beginnen. Open Finance bietet große Chancen für einen fairen, sicheren und effizienten Datenaustausch – sowohl für Finanzdienstleister als auch für Verbraucher. Damit dies gelingt, braucht es eine klare Regulierung mit Augenmaß“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

FiDA wird es ermöglichen, effizienter zu beraten, individuellere Finanzlösungen zu entwickeln und den Zugang zu relevanten Kundendaten zu erleichtern – selbstverständlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Standardisierte Schnittstellen sollen den Austausch mit Versicherern, Banken und anderen Finanzdienstleistern vereinfachen. Doch viele Vermittler sind mit dem Thema noch kaum vertraut. Laut aktuellem AfW-Vermittlerbarometer haben 38 Prozent der unabhängigen Vermittler noch nie von Open Finance oder FiDA gehört, weitere 34 Prozent fühlen sich schlecht informiert. Nur eine kleine Minderheit von 13 Prozent fühlt sich ausreichend vorbereitet.

“Wir sehen hier einen enormen Aufklärungsbedarf. Die Finanzdienstleistungsbranche sollte sich frühzeitig mit Open Finance auseinandersetzen, um sich optimal auf die Veränderungen einzustellen. Wer die erweiterten Datenzugänge sinnvoll nutzt, kann seinen Kunden einen echten Mehrwert bieten und sich im Wettbewerb behaupten“, so Wirth weiter.

Der AfW engagiert sich auch aktiv in der Brancheninitiative FRIDA e.V. (Free Insurance Data Initiative), um sicherzustellen, dass Open Finance keine übermäßige Bürokratie mit sich bringt und der Zugang zu Daten fair geregelt wird. “FiDA muss so umgesetzt werden, dass alle Marktteilnehmer von den Vorteilen profitieren, ohne dass neue Hürden durch zu komplexe oder kostenintensive Anforderungen entstehen”, betont Wirth.

Die German Open Finance Charta 2025 richtet sich mit einem klaren Appell an die Politik: Open Finance muss fester Bestandteil der europäischen Datenstrategie 2030 werden und auch in Deutschland stärker vorangetrieben werden. Der AfW wird die Entwicklungen weiter begleiten und sich dafür einsetzen, dass Open Finance ein echter Vorteil für die gesamte Branche wird.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Nach einer erfolgreichen ersten Runde im Vorjahr veranstaltet die Fonds Finanz auf der MMM-Messe am 18. März 2025 erneut das Newcomer Forum.

Das speziell zugeschnittene Programm richtet sich an junge Menschen, die im Vermittlerberuf durchstarten, und Neueinsteiger, die von den Tipps und Tricks erfahrener Experten profitieren möchten. Mehr Informationen und Anmeldung unter www.mmm-messe.de/newcomer-forum/.

Das Newcomer Forum ist eine Vortragsreihe für Einsteiger und Interessierte und soll junge Talente beim Start in die freie Maklerschaft unterstützen. In kleinerem, exklusivem Rahmen haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich umfassend zum Berufsbild des Vermittlers zu informieren und vom Erfahrungsschatz und der Expertise der Redner zu lernen. Auf der Tagesordnung stehen Themen, die für einen gelungenen Start als Makler wichtig sind. Dazu zählen etwa rechtliche Grundlagen, Tools und Strategien zur Kundengewinnung oder wie Künstliche Intelligenz und Automatisierung eingesetzt werden können, um den Alltag als Versicherungsmakler zu erleichtern. Darüber hinaus können die Newcomer von Best Practices sowie Tipps und Tricks erfolgreicher Makler profitieren und in lockerer Atmosphäre netzwerken und sich austauschen.

„Im vergangenen Jahr durften wir uns über viele junge Maklertalente, gut besuchte Vorträge und ein durchweg positives Feedback der teilnehmenden Einsteiger freuen. Daher möchten wir auch auf der kommenden MMM-Messe wieder eine Plattform für alle interessierten Newcomer anbieten, um zu lernen, sich inspirieren zu lassen und sich untereinander auszutauschen“, sagt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz. „Wir laden alle Neueinsteiger und Interessierten herzlich ein, auf dem Newcomer Forum dabei zu sein und hoffen, dass wir auf diese Weise unseren Beitrag dazu leisten, noch mehr junge Menschen für den Berufseinstieg in der Branche zu begeistern.“

Informationen zum Newcomer Forum, zur Agenda, den Referenten sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme finden sich unter www.mmm-messe.de/newcomer-forum/.

Die MMM-Messe findet am 18. März 2025 von 09.00 bis 18.00 Uhr im MOC München statt. Neben der Vortragsreihe für Newcomer bietet die Messe wie immer ein umfangreiches Programm mit 120 Vorträgen, mehr als 50 davon IDD-zertifiziert. Darüber hinaus sind 150 verschiedene Aussteller vor Ort, die über neue Produkte, Tools und Lösungen informieren. Besondere Highlights sind außerdem die drei diesjährigen Star-Redner: Dr. Herbert Diess, einer der namhaftesten deutschen Top-Manager, der renommierte Wirtschaftsjournalist Markus Koch und Deniz Aytekin, einer der national und international besten Schiedsrichter des DFB. Informationen zur MMM-Messe und zur kostenfreien Anmeldung gibt es unter www.mmm-messe.de.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Zahl der weltweit zertifizierten Finanzplaner auf neuem Rekordstand – CFP® als globales Gütezeichen für Exzellenz in der privaten Finanzplanung – Zuwachs in einigen Schwellenländer-Regionen besonders stark

Der internationale Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB) wächst weiter rasant: Die Zahl der zertifizierten Finanzplaner, der so genannten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®), ist im vergangenen Jahr auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Wie das FPSB Ltd., der weltweite Zusammenschluss von 28 nationalen CFP®-Organisationen jetzt mitteilte, waren Ende 2024 weltweit 230.648 Professionals registriert.

Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 3,1 Prozent oder in Personen ausgedrückt: 6.878 CFP®-Professionals zusätzlich, die sich um die finanziellen Belange der Verbraucher kümmern. „Auch wir freuen uns über das anhaltend starke Interesse der Finanzberater und Finanzplaner an den Zertifizierungen. Sie sind ein globales Symbol für hervorragende Finanzplanung“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland.

Die neue Rekordzahl verdeutlicht eindrucksvoll, dass weltweit das Interesse an qualitativ hochwertiger Anlageberatung von Seiten der Finanzexperten weiter ungebrochen ist. „Schließlich steht die Zertifizierung des internationalen Finanzplanerverbandes Financial Planning Standards Board Ltd. für die beste Ausbildung im Bereich der Anlageberatung und für höchste Qualitätsstandards“, betont Prof. Tilmes.

Kunden können auf hohe Standards vertrauen

Der FPSB Deutschland ist seit 1997 Mitglied in dem Verband. „Da die globale Gemeinschaft der CFP®-Professionals wächst, können immer mehr Menschen auf der ganzen Welt auf Finanzplaner zugreifen, die sich hohen Standards in Bezug auf Kompetenz, Ethik und Praxis verpflichtet haben, um ganzheitliche Finanzpläne zu erstellen“, sagt Prof. Tilmes. Eine FPSB-Studie zeigt, dass Kunden, die mit CFP®-Experten zusammenarbeiten, eine bessere Lebensqualität, ein größeres finanzielles Vertrauen und eine größere Widerstandsfähigkeit sowie eine höhere Zufriedenheit mit ihrer finanziellen Situation haben.

Laut dem FPSB Ltd. hat sich seit 2004 die Zahl der CFP®-Professionals weltweit verdoppelt. Auffällig ist, dass das Interesse an einer professionellen und langfristigen Finanzplanung inzwischen auch in vielen heranwachsenden Volkswirtschaften deutlich zunimmt. Tatsächlich war der prozentuale Zuwachs an neuen Zertifikatsträgern gerade in einigen Schwellenländerregionen im vergangenen Jahr besonders ausgeprägt. So wuchs die Zahl der Neumitglieder in Thailand, Indien und Brasilien mit zweistelligen Raten. Die höchsten absoluten Zuwächse verzeichneten die Vereinigten Staaten mit einem Plus von 4.218 neuen CFP®-Professionals sowie Brasilien mit 1.255 Zugängen.

USA vor China und Japan

Die meisten Mitglieder haben laut den aktuellen Daten des FPSB Ltd. die USA mit mehr als 100.000 CFP®-Zertifikatsträgern, dahinter folgen China mit rund 34.500 und Japan mit knapp 27.000 Professionals. In Europa gibt es die meisten CFP®-Professionals in den Niederlanden mit 2.891 Mitgliedern vor Deutschland mit 1.549 zertifizierten Finanzplanern.

Als Zertifizierungsorganisation vergibt der FPSB Deutschland die international etablierten Zertifikate an Finanzberater mit langjähriger Erfahrung, exzellenter Ausbildung und einwandfreiem Leumund. „Seit unserer Gründung im Jahr 1997 wachsen wir kontinuierlich. Die Finanzberater erkennen, dass Qualifikation das zentrale Element für Erfolg in der Beratung ist“, erklärt Prof. Tilmes.

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Das Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 21.02.2025 (Az. 4 HK 0 5879/24) zum Unilmmo: Wohnen ZBI stellt für den Vertrieb von offenen Immobilienfonds eine Zeitenwende dar.

‘k-mi’ hat bereits seit 1 ½ Jahren bzw. seit Oktober 2023 Vertriebe und Banken davor gewarnt, dass die übliche Risikoklassifizierung von offenen Immobilienfonds mit PRIIPs-Risikoindikatoren von ‘1’ bis ‘3’ aufsichtsrechtlich fragwürdig ist. Gleichzeitig birgt diese, so unsere frühzeitigen Warnungen, ernsthafte Haftungsgefahren, die sich nun realisieren: (‘k-mi’ 42/23: “PRIIPs: Sind offene Immobilienfonds risiko-unehrlich?”, ‘k-mi’ 49/23: “Werden offene Immobilienfonds zunehmend zum heißen Eisen?”). Allerspätestens mit der Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth müssen nun alle Alarmsirenen klingeln. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es aus unserer Sicht das Mindeste beim Vertrieb von offenen Immobilienfonds, Kunden auf das Urteil der Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth hinzuweisen. Juristisch komplexer dürfte für Banken darüber hinaus noch die Frage werden, wie bestehende Kundenbeziehungen in dem betroffenen Produktbereich im Nachhinein haftungsrechtlich ‘geheilt’ werden können.

Worum geht es? Die klagende und obsiegende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fasst die Entscheidung gegen die zum Union Investment-Konzern gehörende ZBI Fondsmanagement GmbH im Rechtsstreit um den offenen Immobilienfonds Unilmmo: Wohnen ZBI wie folgt zusammen: “Die Bewertung eines Immobilienfonds mit der Risikoklasse ‘2’ oder ‘3’ ist unzulässig, wenn die Preise nicht mindestens monatlich bewertet werden. In einem solchen Fall ist die Risikoklasse ‘6’ anzugeben.” Den zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ‘k-mi’ als erster Branchenteilnehmer thematisiert: Neben unseren Warnungen ab Herbst 2023 hatten wir immer wieder auf die fehlende Plausibilität und aufsichtsrechtliche Fragwürdigkeit hingewiesen, dass geschlossene Fonds in Risikoklasse 6 verbannt werden, weil sie keine mindestens monatlich ermittelten Asset-Preise haben, während offene Immobilienfonds oder ELTIF, die so etwas ebenso wenig haben, sich in den PRIIPs-Risikoklassen 1 oder 2 tummeln: (‘k-mi’ 51/23: “klimaVest: Verdient Öko-ELTIF die bestmögliche Risikoklasse 1?”, ‘k-mi’ 27/24: “Risiken von OIF und AIF: Verkehrte aufsichtsrechtliche Welt!”, ‘k-mi’ 27/24: “Offene Immobilienfonds: No-Risk-Vertrieb im Kreuzfeuer”).

Bereits im Oktober 2023(!) warnte ‘k-mi’: “Da die Immobilien oft nur vierteljährlich bewertet werden, basiert die ‘monatliche’ NAV-Berechnung zum Zweck der Anteilpreisermittlung bei ‘Offenen’ wohl nur auf Schätzungen. Aber ist dies laut dem EU-Regulator überhaupt zulässig? Daran bestehen u. E. begründete Zweifel. Wenn nicht, dann müssten offene Immobilienfonds – ebenso wie generell geschlossene AIF – pauschal in Risikoklasse 6 landen!” (vgl. ‘k-mi’ 42/23). Im Juli 2024 bekräftigten wir unsere Warnungen noch einmal und wiesen darauf hin, dass es “erhebliches Haftungspotential für Banken birgt, da die Einstufung in die PRIIPs-Risikoklasse ‘1’ für offene Immobilienfonds (…) ernsthafte methodische und aufsichtsrechtliche Zweifelsfragen aufwirft” (vgl. ‘k-mi’ 27/24).

Genau an diesem Punkt, den ‘k-mi’ früh angemahnt hat, setzt nun die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth an: Laut Urteil verstößt die ZBI beim Unilmmo: Wohnen ZBI gegen Wettbewerbsrecht in Verbindung mit der einschlägigen delegierten EU-Verordnung, “indem sie für den hier gegenständlichen Immobilienfonds auf dem Basisinformationsblatt die Risikoklasse ‘2’ bzw. inzwischen die Risikoklasse ‘3’ bewirbt (…) Diese Risikobewertung durch die Beklagte entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.” Zur Begründung führt das Gericht weiter aus: “Die Beklagte kann, weil sie vornehmlich Immobilien hält, ihren Nettoinventarwert vollständig nur durch die Bewertung der gehaltenen Immobilien bestimmen lassen, was indes nur quartalsweise geschieht. Die börsentäglich errechneten Rücknahmepreise sind daher nicht mit einer Berechnung des Nettoinventarwerts gleichzusetzen. Es handelt sich vielmehr um nur extrapolierte Bestimmungen des Nettoinventarwerts je Anteil.” Indem man beim Unilmmo: Wohnen ZBI die börsentägliche Berechnung von Rücknahmepreisen mit der Berechnung des Nettoinventarwerts gleichsetzt, verkehrt man das Verhältnis von Rücknahmepreis und Nettoinventarvermögen: “Wie sich aus den Q&A ergibt, ist aber nicht der Rücknahmepreis für die in der DeIVO genannten ‘Preise’ maßgeblich, sondern der Nettoinventarwert (sprich: der Wert des Publikumsinvestmentvermögens). Diesen bewertet der UIW nicht monatlich (…) Tatsächlich liegt also gar keine börsentägliche Neubewertung vor, wie es die Beklagte meint. Es handelt sich vielmehr nur um eine börsentägliche Neujustierung der letzten Quartalsbewertung. Mit anderen Worten: Die Beklagte schätzt von Börsentag zu Börsentag ihren Nettoinventarwert neu, setzt ihn aber nur quartalsweise tatsächlich fest. Das erfüllt die Anforderungen von Anhang II Teil 1 Nr. 4 lit. c) DeIVO nicht.”

Die Verfehlung dieser letztgenannten Anforderungen der DelVO 2017/653 in Verbindung mit Anhang II Teil 1 Nr. 8 bedeutet: Auch offene Immobilienfonds müssen in die PRIIPs-Risikolasse 6! Einen weiteren Tiefschlag versetzen die Nürnberger Richter der ZBI bzw. Union Investment zudem mit dem Vorwurf eines Zirkelschlusses: “Im Übrigen argumentiert die Beklagte zirkulär. Sie meint zunächst, für die Festsetzung der ‘Preise’ i. S. d. DeIVO seien nicht die Rücknahmepreise, sondern der Nettoinventarwert maßgeblich (…) Ihre Argumentation stützt sie aber gerade auf die börsentägliche Festsetzung der Rücknahmepreise, deren Bestimmung gleichzeitig eine Festsetzung des Nettoinventarwerts sein soll.” Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang noch einmal an die besonderen Aufklärungspflichten einer Bank zu Risiken, wie sie z. B. der BGH schon in seiner vielbeachteten DG-Anlage-Entscheidung (Az. XI ZR 89/07) festgeschrieben hat: “Bei einem Beratungsvertrag ist die Bank zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsen- oder Fondsmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjektes (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko etc.) ergeben. Für den Umfang der Beratung ist hier insbesondere von Bedeutung, ob die beratende Bank das Anlageobjekt in ein von ihr zusammengestelltes Anlageprogramm aufgenommen und sie dieses zur Grundlage ihrer Beratung gemacht hat.” Hier drängt sich die Frage geradezu auf, wie eine solche unabdingbare Risikoaufklärung rechtssicher ablaufen kann, wenn Produkte durch zweifelhafte Kennziffern als faktisch risikolos verkauft werden!

‘k-mi’-Fazit: Die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth zum ‘Unilmmo: Wohnen ZBI’ stellt bereits jetzt eine Zeitenwende beim Vertrieb von offenen Immobilienfonds über den Einzelfall hinaus dar: Der fahrlässige No-Risk-Vertrieb neigt sich seinem Ende zu, allerspätestens, wenn noch die BaFin notgedrungen oder ggf. überraschend ihre Verwaltungspraxis an das Urteil ‘anpasst’. Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, aber das Gericht hat sich mit dem Sachverhalt alles andere als oberflächlich befasst. Es würde uns schon wundern, wenn eine nächste Instanz den eigentlich klaren Wortlaut der DelVO und der Q&A diametral anders auslegen würde. Sofern offene Immobilienfonds derzeit ohnehin nicht unverkäuflich sind, sind (Neu-)Kunden aus diesem Grund auf die aktuelle Entscheidung hinzuweisen. Die bisherige öffentliche Passivität der BaFin bei diesem Thema, der ‘k-mi’ den Sachverhalt bereits im Oktober 2023 in unserer Eigenschaft als Koordinatorin der BMI/Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner vorgelegt hat, wird wohl keinen Haftungsausschluss für Banken darstellen!

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Die Diskussionen zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) treten in eine entscheidende Phase ein:

Laut aktuellen Informationen aus Brüssel ist die erste Trilog-Sitzung zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und EU-Ministerrat für den 18. März angesetzt. Die Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und betont die Bedeutung einer praxisnahen und wettbewerbsfördernden Regulierung.

„Bereits in früheren Stellungnahmen hat sich der BVK, in Übereinstimmung mit seinem europäischen Dachverband für Vermittler BIPAR, für eine Vereinfachung der Kleinanlegerstrategie und gegen Provisionsverbote ausgesprochen. Diese Forderung deckt sich mit den neuen Prioritäten der EU-Kommission, die neben Verbraucherschutz und finanzieller Stabilität nun auch die Wettbewerbsfähigkeit als zentrales Ziel verfolgt, was wir sehr begrüßen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Für Anfang nächster Woche ist voraussichtlich auf Parlamentsebene ein Vorbereitungstreffen zur RIS mit der Hauptberichterstatterin Stéphanie Yon Courtin und den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen vorgesehen.

„Der BVK wird die weiteren Entwicklungen über unser bewährtes Brüsseler Büro in enger Zusammenarbeit mit BIPAR aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine praxisgerechte, wettbewerbsfördernde und verbraucherschutzorientierte Umsetzung der RIS einsetzen“, ergänzt BVK-Hautgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Eichele.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Fonds Finanz unterstützt Vermittler dabei, künstliche Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe zu integrieren, um Prozesse im Maklerbüro effizienter und zeitsparender zu organisieren und zu automatisieren.

Vertriebspartner des Maklerpools, die sich auf der Automatisierungsplattform Make.com registrieren, können in Zukunft Module der Fonds Finanz und Professional works nutzen sowie auf den Fonds Finanz AI-Hub zugreifen. Damit lassen sich je nach Bedarf einfache, aber auch komplexere Unternehmensprozesse abbilden und verfügbare Templates einsetzen.

Makler, die ihre organisatorischen und administrativen Prozesse systematisieren und automatisieren, gewinnen wertvolle Zeit für ihre Kernaufgabe: die umfassende und persönliche Beratung ihrer Kunden. Die Fonds Finanz will Vermittlern dabei helfen, dieses Potenzial voll auszuschöpfen. Über die Plattform des Tech-Unternehmens Make.com stehen ihnen künftig speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Module sowie das neue KI-Angebot der Fonds Finanz zu Verfügung.

„Intelligente Tools können Maklern erheblich dabei helfen, Prozesse zu optimieren und zu automatisieren. Wir möchten unsere Vermittler dazu befähigen, solche Werkzeuge schnell und unkompliziert in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Mit der richtigen Unterstützung kann jeder interessierte Makler von den Vorteilen der künstlichen Intelligenz profitieren – unabhängig vom persönlichen Kenntnisstand“, erklärt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz.

Make.com verknüpft verschiedene Systeme und Tools miteinander, sodass Nutzer ihre Arbeitsabläufe effizient abbilden, individuell anpassen und automatisch ablaufen lassen können. Um Maklern den Einstieg in die Arbeit mit der Plattform zu erleichtern und sie gezielt bei den typischen Aufgaben im Vermittleralltag zu unterstützen, wurden die Fonds Finanz und Professional works Module sowie der Fonds Finanz AI-Hub entwickelt. Die Module funktionieren nach einem Baukastenprinzip, wodurch sich Prozessketten zur Verwaltung von Kunden- und Vertragsdaten flexibel automatisieren lassen. Der Fonds Finanz AI-Hub steht je nach Bedarf in einer Light-Version für einfachere oder in der Pro-Variante für komplexere Prozesse zur Verfügung. Mit Hilfe der künstlichen Intelligenz lassen sich etwa eingehende E-Mails klassifizieren, Daten aus Dokumenten extrahieren und personalisierte Nachrichten automatisch an Kunden senden.

Interessierte Makler können sich bei Make.com registrieren – ein Testzugang ist kostenfrei – und mit den verschiedenen Modulen sowie dem Fonds Finanz AI-Hub arbeiten. Für die Nutzung der Fonds Finanz und Professional works Module und auch die Verwendung des AI-Hub entstehen keine zusätzlichen Kosten. Um dem Vermittler das Tool näherzubringen und in die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten eizuführen, bietet die Fonds Finanz Schritt-für-Schritt-Video-Kurse an, die die Funktionsweise der Tools praxisnah erklären. Außerdem gibt es vorgefertigte Templates, die auf die individuellen Bedürfnisse der Makler angepasst werden können. Alternativ kann Make.com auch unabhängig von den Angeboten der Fonds Finanz genutzt werden. Geplant ist außerdem ein monatlicher Automatisierungs-Call für Fragen und Austausch unter den Maklern.

Eine ausführliche Präsentation und Einführung in das KI-Angebot der Fonds Finanz erhalten teilnehmende Vermittler auf der diesjährigen MMM-Messe am 18. März 2025 in München, wenn der Fonds Finanz AI-Hub offiziell an den Start geht. Jonathan Posselt, Teamleiter KI der Fonds Finanz, stellt in einem Vortrag zu KI und Automatisierung die Plattform und Tools live vor und beantwortet Fragen der Zuhörer.

Weitere Informationen zum Fonds Finanz AI-Hub finden sich unter www.fondsfinanz.de/fonds-finanz-ai-hub.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Weiterbildungsveranstaltung der VHV Allgemeine tourt im März und April durch Düsseldorf, München und Berlin.

Für alle Vermittlerinnen und Vermittler fernab der genannten Städte gibt es eine digitale Veranstaltung. Im Gepäck sind aktuelle Branchen- und Zukunftsthemen sowie Produkthighlights der VHV Allgemeine. Als Maklerversicherer arbeitet die VHV Allgemeine mit über 14.000 unabhängigen Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern zusammen.

„Für uns als Maklerversicherer stehen die Vermittler- und Kundenbedürfnisse im Mittelpunkt. Wir unterstützen Vermittlerinnen und Vermittler dabei Kundenkompetent zu beraten und zu betreuen. Gleichermaßen interessiert uns, was die Vermittlerinnen und Vermittler bewegt. Daher freue ich mich auf den Austauschund lade alle Interessierten herzlich zu unserer Roadshow ein“, sagt Dr. Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der VHV Allgemeine Versicherung AG.

Wann und wo findet die VHV LIVE 2025 statt?

„VHV-Live“ Düsseldorf: 25. März 2025; Van der Falk Airport Hotel am Flughafen

„VHV-Live“ München: 27. März 2025; Dorint Hotel Garching

„VHV-Live“ Berlin: 1. April 2025; Seminaris Campus Hotel

„VHV-Live“ digital: 3. April 2025; Live-Stream

Welche Themen werden diskutiert?

‍Im Fokus der Roadshow VHV LIVE 2025 stehen dieses Jahr effiziente Prozesse, innovative Technologien und neue Perspektiven.

Thematisiert werden die Herausforderungen in der Kfz-Versicherung und wie steigenden Kfz-Prämien begegnet werden kann. Dabei liefern die Experten der VHV hilfreiche Hintergründe sowie Argumente für die Beratungspraxis und gehen dabei auch die entsprechenden VHV-Lösungen ein.

Die VHV-Experten geben außerdem einen Überblick über die Funktionalitäten und Mehrwerte der VHV-Vertriebstechnik. Möglichkeiten zur Optimierung von Verwaltungs- und Vertriebsprozessen mit Hilfe der VHV-Infrastruktur zur Erleichterung des Vertriebsalltags werden aufgezeigt.

Ein weiterer Programmpunkt widmet sich dem Schadenmanagement und zeigt, wie innovative Technologien den Kunden- und Vermittlerservice verbessern und die Zufriedenheit von Kunden und Vermittlern steigern können.

Die Erschließung neuer und bekannter Kundengruppen ist ein vertriebliches Kernthema um zusätzliche Absatzpotenziale zu identifizieren und wird am Beispiel der Warenkreditversicherung präsentiert.

Abgerundet wird die Roadshow mit einem Impulsvortrag zu neuen Perspektiven in der Zusammenarbeit zwischen Vermittlern und Versicherern.

Gut zu wissen: Die Teilnahme an VHV LIVE 2025 zahlt auf die IDD-Anforderungen ein. Insgesamt kann man sich als Vermittlerin oder Vermittler 205 Minuten gutschreiben lassen.

Zur Anmeldung geht es hier.

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Warum viele D&O-Versicherungen im Ernstfall versagen – und was Lawtechgroup Special Risk GmbH besser macht.

Die D&O-Versicherung soll Manager und Führungskräfte schützen. Doch im Schadenfall sieht die Realität oft anders aus: Versicherer verzögern Kostenübernahmen, Rückfragen blockieren Prozesse und die Betroffenen stehen unter finanziellem Druck. Gerade in der Innenhaftung, wenn das eigene Unternehmen gegen seine Führung vorgeht, wird die D&O-Police zum Spielball.

Ein Paradebeispiel: Wirecard. Trotz bestehender D&O-Policen blieben Manager auf ihren Verteidigungskosten sitzen. Ein Szenario, das es zu vermeiden gilt.

Warum D&O-Versicherungen oft scheitern

-Dreiecksverhältnis: Das Unternehmen schließt die Versicherung ab, die Manager sind aber die eigentlichen Versicherten. Bei Streitigkeiten steht der Versicherer zwischen den Fronten.

-Langwierige Deckungsprüfungen: Statt sofort zu handeln, klären viele Versicherer zuerst die Deckungsfrage – eine zeitliche Falle für Betroffene.

-Unklare Zusatzbausteine: PR-Schutz, Krisenberatung & Co. sind oft schwer abrufbar, wenn sie gebraucht werden.

Lawtechgroup Special Risk: Effizient, schnell, professionell

Wir bieten D&O-Lösungen, die funktionieren – ohne Verzögerung.

Unsere Stärken:

✅ KI-gestützte Risikoanalyse: Identifikation und Minimierung von Haftungsrisiken im Vorfeld.

✅ Sofortige Kostenübernahme: Klare Prozesse, schnelle Handlungsfähigkeit.

✅ Individuelle Policen: Passgenauer Schutz für Unternehmen und Manager.

✅ Langfristige Sicherheit: Absicherung auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.

✅ Alternative Streitbeilegung: Mediation statt teurer Gerichtsprozesse.

Fazit: D&O-Schutz, der wirklich funktioniert

Managerhaftung ist komplex – die Lösung muss einfach sein. Mit Lawtechgroup Special Risk vermeiden Sie Unsicherheiten und profitieren von einem Versicherungsschutz, der wirklich greift. www.lawtechgroup-Risk.de

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Lawtechgroup GmbH, Maximilianstrasse 45, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , www.lawtechgroup.de

Die ease GmbH wurde vom Nachrichtenmagazin FOCUS-Business als Innovationschampion 2025 ausgezeichnet.

Das Unternehmen erhielt die begehrte Auszeichnung mit der Maximalpunktzahl in allen bewerteten Bereichen und gehört somit zu den Top 45 innovativsten Unternehmen in Deutschland.

Die Auszeichnung basiert auf einer umfassenden Studie des unabhängigen Marktforschungsinstituts FactField im Auftrag von FOCUS-Business. Im Rahmen der Studie wurden rund 22.000 Unternehmen anhand verschiedener Kriterien analysiert, darunter Innovationskultur, Produkte und Dienstleistungen, Prozesse, Geschäftsmodell und Organisation. Nur 315 Unternehmen, die strenge Kriterien erfüllten, wurden schließlich als Innovationschampions 2025 ausgezeichnet.

„Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung, die unseren Innovationsgeist und unsere Neuausrichtung mit strategischer Fokussierung auf die Immobilienwirtschaft in den letzten beiden Jahren unterstreicht. Diese Anerkennung bestätigt, dass wir mit unseren innovativen Ideen und Lösungen auf dem richtigen Weg sind, um unseren Kunden einen echten Mehrwert bieten zu können”, erläutert Marcel Hanselmann, Geschäftsführer von ease.

Die ease GmbH hat sich erfolgreich von einem klassischen Versicherungsmakler zu einem innovativen Lösungsanbieter für Immobilienverwalter entwickelt. Das Unternehmen bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen, das über die reine Versicherungsvermittlung hinausgeht. Dazu gehören unter anderem das Schaden- und Störfallmanagement, die Risikoprävention sowie die Entwicklung innovativer IoT-Dienstleistungen für die Schadensfrüherkennung.

„Unsere Vision ist eine Welt ohne Gebäudeschäden“, erklärt Marcel Hanselmann. “Wir geben unseren Kunden nicht nur ein gutes Gefühl, sondern schützen Immobilien proaktiv. Mit unseren smarten IoT-Technologien und umfassenden Schadensanalysen minimieren wir Risiken, optimieren Prozesse und erkennen so Schäden, im besten Fall bevor sie entstehen. Für bereits eingetretene Schäden übernehmen wir die gesamte Koordination für die Wiederherstellung.”

Über ease Lösungsmakler GmbH

Die ease Lösungsmakler GmbH mit Sitz in Pforzheim ist ein führender Anbieter innovativer Lösungen für die Immobilienwirtschaft. Mit seinen 45 Mitarbeitern unterstützt das Unternehmen seine Kunden mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen, das von der Schadenabwicklung über das Versicherungs-Portfoliomanagement bis hin zur Schadenprävention reicht. ease Lösungsmakler GmbH setzt dabei auf modernste Technologien und ein starkes Netzwerk von Experten, um seinen Kunden einen echten Mehrwert zu bieten.

Verantwortlich für den Inhalt:

ease GmbH, Wilhelm-Becker-Str. 11a, 75179 Pforzheim, Tel: 0172 – 99 260 95, www.ease.immo

Denkanstöße von Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes

Aus der Wahl ergeben sich eindeutige Richtungsweisungen. Die verantwortlichen Politiker haben erkannt, dass ein Weiter so keine Alternative ist.

Die Tatsache, dass es mit einer Koalition aus zwei Parteien unter Führung der CDU zu einer schnellen Regierungsbildung kommen kann, sollte entschlossen genutzt werden. Durch kluges Handeln müssen Unternehmen gestärkt, die Investitionstätigkeit belebt und der Bevölkerung durch eine klare Perspektive, Optimismus zurückgebracht werden.

Hierbei muss ein Kleines-Karo in den Koalitionsverhandlungen vermieden werden, sondern ein entschiedenes Aufbruchsignal erfolgen. Kein Bürger wird die neue Regierung daran messen, dass im Koalitionsvertrag ein weiteres Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder vergleichbare Stilblüten angekündigt werden, vielmehr gilt es in den zentralen Politikfeldern klare Richtungsentscheidungen zu treffen.

Die für unsere Branche maßgeblichen Themen der Altersvorsorgepolitik sind im Wahlkampf zu kurz gekommen. Ihre Bedeutung für den sozialen Frieden werden jedoch bei jeder Bürgerbefragung deutlich. Der Rentenzuschuss ist zudem im Bundeshaushalt die größte Position.

Es gilt daher auch hier, entschlossen die richtigen Weichen zu stellen. Bürokratieabbau und besonders die Verhinderung/Vermeidung zusätzlicher Bürokratie fördern die Wirtschaft ohne, dass es ein weiteres Sondervermögen bedarf.

Um einen echten Neustart zu ermöglichen, sollten die Parteien auch bei Personalentscheidungen neue Impulse setzen. Minister, die aus ihrer vorherigen Amtszeit noch ungelöste Altlasten mitbringen, eignen sich nicht für einen dynamischen Aufbruch.

Für die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche sind fünf zentrale Handlungsfelder entscheidend – die neue Regierung muss hier entschlossen vorangehen. Diese sind: (1) Bürokratieabbau; (2) Reform der geförderten privaten Altersvorsorge; (3) Altersvorsorge für Selbstständige; (4) Nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung; (5) Finanzielle Bildung. Eine vollständige und zitierfähige Ausformulierung zu jedem dieser fünf Punkte finden sie in unserem aktuellen Positionspapier auf der VOTUM-Website.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Die Kombination aus betrieblicher und privater Altersvorsorge bietet eine effektive Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen und finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.

Für Berufseinsteiger ist Altersvorsorge oft ein fernes Thema, doch frühzeitiges Handeln ist entscheidend. Die Kombination aus betrieblicher und privater Altersvorsorge bietet eine effektive Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen und finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten. Da die gesetzliche Rentenversicherung häufig nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern, wird die Kombination umso wichtiger. Die Experten der Zurich Versicherung erklären, worauf es dabei ankommt.

Zusatzrente vom Arbeitgeber: Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt für Arbeitnehmer häufig den einfachsten Weg dar, um neben der gesetzlichen Rente fürs Alter vorzusorgen. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile des Bruttogehalts in eine bAV einzuzahlen. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber direkt oder steuerlich gefördert aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt. So bleibt trotz hoher Sparbeiträge genug Netto für den aktuellen Lebensunterhalt. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts als Arbeitgeberzuschuss zur bAV zu leisten. „Die bAV ermöglicht es Arbeitnehmern, mit geringem Verzicht viel für die Rente anzusparen. Viele Arbeitgeber leisten bereits mehr als den Pflichtanteil oder bieten exklusive Lösungen, wie beispielsweise Invaliditätsabsicherungen, die weitgehend ohne Gesundheitsfragen auskommen. Diese Vorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die bAV ist der ideale Einstieg für junge Beschäftigte, um frühzeitig Vermögen aufzubauen“, betont Dr. Alexander Katzur, Leiter betriebliche Altersversorgung bei Zurich. Wichtig zu wissen: „Ein Arbeitgeberwechsel stellt in der Regel kein Problem für die bAV dar. Der bestehende Vertrag kann meistens vom neuen Arbeitgeber übernommen oder alternativ privat weitergeführt werden“, so Alexander Katzur.

Private Vorsorge: Fondspolicen als smarter Einstieg

Fondspolicen bieten Berufseinsteigern eine flexible Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge am Kapitalmarkt angelegt. „Fondgebundene Rentenversicherungen zeichnen sich durch breite Streuung und lange Laufzeiten aus. Zurich Kunden können wählen, ob ihre Beiträge in Einzelfonds oder gemanagte Depotmodelle angelegt werden. Bei den gemanagten Depotmodellen sorgen professionelle Kapitalanlageexperten für eine diversifizierte und risikooptimierte Anlagestrategie“, erklärt Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktmanagement Leben bei Zurich. Bei einem frühzeitigen Einstieg können Berufseinsteiger bereits mit vergleichsweise niedrigen monatlichen Beiträgen ein solides Vorsorgepolster für den Ruhestand aufbauen. Flexible Zuzahlungen bieten zusätzlichen Spielraum.

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