Duplizierung von BiPRO-Lieferungen löst Herausforderung der Datensilos und schafft mehr Effizienz

Aus einer BiPRO-Lieferung n-BiPRO-Lieferungen machen – das ist die Lösung für die Herausforderung der Datensilos. Aktuell versenden Versicherer nur eine BiPRO-Lieferung. Diese kann jedoch für unterschiedliche Instanzen – wie für das Maklerverwaltungsprogramm und für das System für betriebliche Altersvorsorge – relevant sein. Bislang wurde die BiPRO-Lieferung nur an ein System geliefert. Im anderen System – z. B. der bAV-Verwaltung – mussten die Daten aufwendig manuell nachgetragen werden. Dies betrifft sowohl die Anpassung von Daten als auch die Zuordnung von Dokumenten und das Auslösen von Folgeprozessen. Die Hypoport-Tochterunternehmen epension und Smart InsurTech setzen nun eine integrierte Lösung um. Sie macht die doppelte Dateneingabe überflüssig. So sparen Vermittler Zeit und gewinnen neben einem effizienteren Prozess auch eine höhere Datenqualität.

„Für Nutzerinnen und Nutzer unseres Maklerverwaltungsprogramms Smart Admin (FinanzOffice), die im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge das spezialisierte MVP unseres Schwesterunternehmens epension verwenden, schaffen wir nun eine Lösung, die das Problem der isolierten Datenübertragungen in unterschiedlichen Systemen aufhebt“, erklärt Sebastian Langrehr, Chief Sales Officer (CSO) der Smart InsurTech AG. „Dazu dupliziert unser Dokumentenservice Smart Gevo, den auch epension einsetzt, die jeweilige BiPRO-Lieferung des Versicherungsunternehmens und stellt sie für beide Systeme bereit.“ Auf diese Weise kann die vom Versicherer nur einmal ausgegebene BiPRO-Lieferung zeitgleich und in gleicher Qualität von beiden MVPs verarbeitet werden.

Hypoport InsurTech: Synergien des Versicherungs-Ökosystems werden gehoben

„Wir freuen uns sehr, dass wir durch die Zusammenarbeit mit Smart InsurTech zu einem einheitlichen, sauberen Datenbestand unserer Partner beitragen können“, ergänzt Fabian Nadler, Co-Geschäftsführer der epension GmbH: „Denn die vom Versicherer versandten Daten und Dokumente werden nun sowohl im Maklerverwaltungsprogramm als auch im bAV-System automatisch aktualisiert.“

epension und Smart InsurTech gehören zur Hypoport InsurTech AG, die als Teil des Technologienetzwerks Hypoport neun Unternehmen vereint, welche in verschiedenen Bereichen der Versicherungsbranche tätig sind.

„Die Unternehmen unseres Versicherungs-Ökosystems arbeiten immer stärker miteinander“, berichtet Fabian Nadler. „So können wir ein ganzheitliches Angebot für den Privat- und Gewerbeversicherungsmarkt sowie für betriebliche Vorsorge- und auch Industrieversicherungen anbieten.“

Integrierte Lösung bei isolierten Datenübertragungen auch für Externe möglich

„Mittlerweile nutzen bereits erste Kunden unseren Service für einen einheitlichen Datenbestand“, sagt Sebastian Langrehr. „Die Lösung funktioniert auch, ohne Anwenderin bzw. Anwender von Smart Admin oder epension zu sein. Denn mit dem Dokumentenservice Smart Gevo können auch individuelle integrierte Lösungen schnell entwickelt werden.“ Indem theoretisch weitere Duplizierungen möglich sind, können auch mehr als zwei Systeme versorgt werden – Datenfragmentierung wird so abgebaut.

Über die epension GmbH

Die epension GmbH ermöglicht als einer der führenden und innovativsten Plattformanbieter in der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Kundschaft skalierbares Wachstum. Ihr Ziel ist es, die betriebliche Vorsorge mittels digitaler Lösungen als unverzichtbaren Baustein zu etablieren. Versicherungsunternehmen können sich so als digitale Versicherer positionieren, die die Bedürfnisse ihrer Vermittler und Arbeitgeber-Kunden kennen und betriebliche Vorsorge einfach machen. Vermittler erhalten mit dem digitalen Maklerverwaltungsprogramm für die betriebliche Vorsorge eine effiziente, skalierbare Portallösung und werden digitaler Begleiter ihrer Arbeitgeber-Kunden. In den Anfangsjahren war epension die technologische Lösung des Maklers E&P Pensionsmanagement, einer heutigen Schwesterfirma. epension erwies sich schnell als Erfolgsmodell und gewann in kürzester Zeit externe Großkunden. Seit 2023 ist das Unternehmen eine 100%ige Tochter der MDAX-notierten Hypoport SE.

Über die Smart InsurTech AG

Die Smart InsurTech AG betreibt mit SMART INSUR eine webbasierte Versicherungsplattform für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten bzw. -verträgen. Das voll integrierte System verbindet Prozesse und Datenflüsse von Versicherungsunternehmen und -vertrieben und ermöglicht mit seiner modernen Technologie den schnellen und direkten Vertragsabschluss, anlassbezogene Produktvergleiche, Konzeptberatung und effiziente Bestandsverwaltung. Die hoch automatisierten Prozesse der Plattform führen zu deutlichen Kostenvorteilen und nachhaltigem Geschäftserfolg unserer Kunden. Das Unternehmen wurde mit dem TOP 100-Siegel 2024 für besonders innovative mittelständische Unternehmen ausgezeichnet. Die Smart InsurTech AG ist eine 100%ige Tochter der in Lübeck ansässigen Hypoport SE. Die Aktien der MDAX-notierten Hypoport SE sind an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Die Hypoport-Gruppe beschäftigt in ihrem Netzwerk von Technologieunternehmen über 2.200 Mitarbeitende und hat im Jahr 2023 einen Umsatz von 360 Mio. Euro erwirtschaftet.

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Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Zum dritten Mal hat das Finanzmagazin Focus Money mit dem Female Finance Award herausragende und durchsetzungsstarke Frauen der Finanzwelt gewürdigt

Mirjam Mohr wurde in der Kategorie “Corporate” ausgezeichnet

Aus mehr als 500 Nominierten von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Fintechs, aus der Politik, aber auch Influencerinnen und Finanzvorständen in Industriekonzernen hat die Focus Money Redaktion gemeinsam mit einer hochkarätigen Fachjury die Siegerinnen in den drei Kategorien “Corporate”, “Start-Up” und “Influencer” erkoren. In der Kategorie “Corporate” gewann Interhyp-Vertriebsvorständin Mirjam Mohr, für ihren modernen Führungsstil, ihr Engagement für Chancengleichheit und ihren ermutigenden Umgang mit ihrer Krebserkrankung.

Das sagt die Jury: “Mirjam Mohr steht für eine neue Generation erfolgreicher Frauen aus der Finanzwirtschaft. Mit ihrem ungezwungenen Selbstverständnis und modernen Führungsstil ist sie ein Vorbild vor allem für junge Frauen. Ihr Engagement für die Chancengleichheit der Geschlechter – in der “Initiative Women into Leadership”, bei “Mission Female” und den “HAUSFrauen'”- ist ohnegleichen. Dass sie ihre Krebserkrankung öffentlich gemacht hat, um anderen Frauen in solchen Situationen Mut zuzusprechen, verdient größten Respekt”.

Das sagt Mirjam Mohr: “Ich freue mich wahnsinnig, dass durch diesen Preis das doch etwas sperrige, vermeintlich staubige Thema Immobilienfinanzierung eine große Bühne bekommt. Wir bei Interhyp Gruppe bringen Menschen ins eigene Zuhause, das ist unsere Leidenschaft, dafür stehen wir jeden Tag auf. Und auch hier gibt es einen Gender Gap – deutlich weniger Frauen als Männer gehen den Weg zur eigenen Immobilie. Daher setzen wir uns für Finanzbildung generell ein und arbeiten insbesondere für mehr HAUSFrauen- Frauen, die sich mit ihrer finanziellen Unabhängigkeit aktiv auseinandersetzen und im besten Fall eine Immobilie als Teil ihrer Altersvorsorge erwerben. Den Award widme ich allen Kollegen und Kolleginnen bei Interhyp Gruppe, die jeden Tag hart dafür arbeiten, Menschen ins eigene Zuhause zu bringen und mehr HAUSFrauen in Deutschland zu gewinnen.”

Moderiert wurde die feierliche Preisverleihung am Abend des 9. Oktober von Unternehmerin und Autorin Tijen Onaran. Gefeiert wurde mit den Preisträgerinnen und zahlreichen Gästen aus der Finanz- und Wirtschaftsbranche im Restaurant Oosten in Frankfurt am Main.

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Interhyp AG, Immobilienfinanzierer, Marcel­-Breuer­-Str. 18, D-­80807 München, Tel: 0049 89 20 30 70, Fax: 0049 89 20 30 75 1000, www.interhyp.de

Die Leitmesse der Finanz- und Versicherungswirtschaft lockte in diesem Jahr 256 Aussteller und 14.127 Messebesucher nach Dortmund – zum Vernetzen, zum Wissensaustausch und zur gezielten Weiterbildung.

Die DKM, die Leitmesse für die Finanz- und Versicherungsbranche, hat einmal mehr für zufriedene Aussteller und Besucher gesorgt. Vom 29. bis 30. Oktober haben 14.127 Finanz- und Versicherungsprofis – und damit 277 mehr als im Vorjahr – die DKM in Dortmund besucht.

Das kompakte, bereits 2023 eingeführte, Messekonzept mit der auf Networking fokussierten Abendveranstaltung, die Weiterentwicklungen des Vortragsprogramms von KI über GenZ sowie die FemSurance überzeugten die Fachbesucher. Der Spirit des neuen Messeteams trägt erste Früchte – so das Fazit der DKM 2024.

Die Messechefs Dr. Lisa Knörrer und Tobias Knörrer zeigten sich angesichts der globalen und branchenspezifischen Herausforderung in den Vorbereitungen einer Messe in dieser Größenordnung mehr als zufrieden: „Die Rahmenbedingungen haben es uns in der Organisation nicht immer einfach gemacht. Trotz stetig steigender Preise, knapper Budgets und Fachkräftemangel in allen Bereichen ist es uns gelungen sowohl für Aussteller als auch Besucher den beliebten und bekannten DKM-Spirit erneut in die Dortmunder Messehallen zu bringen“, resümiert Dr. Lisa Knörrer. Besonders erfreulich sei auch, dass das neue Messekonzept mit Blick auf volle Terminkalender und gekürzte Reisebudgets bereits im zweiten Jahr auf allen Seiten so gut angenommen wurde. „Die Resonanz ist so gut, dass wir bereits verbindliche Anmeldungen für 2025 verzeichnen können“, ergänzt die Messechefin.

Die zu den vorherrschenden Marktbedingungen passenden Initiativen wie Young DKM sowie Jungmakler, einer KI-Erlebnisfläche oder der FemSurance haben für Optimismus gesorgt. „Gerade in diesen Zeiten, in denen wir Unsicherheiten bei der Altersvorsorge und hohe Versicherungsschäden durch Naturkatastrophen besonders stark verzeichnen, sind Vermittler als Kümmerer des Kunden gefragter denn je“, ergänzt Tobias Knörrer. Zudem halte die Branche zusammen. Das habe man auf der DKM überall gespürt. Gemeinsam mit den Produktgebern gehe man die Herausforderungen an.

DKM 2024 in Zahlen

256 Aussteller haben in zwei Messehallen in diesem Jahr 14.127 Messeteilnehmer begrüßt. Vier Themenparks und zahlreiche Bühnen wurden in den Messe-Marktplatz integriert. Die Nettoausstellungsfläche betrug 6.857 qm. 221 Vorträge, davon 203 live vor Ort in 16 Kongressen und der Speaker’s Corner haben die DKM begleitet. Die weiteren Vorträge fanden im Vorfeld auf der Plattform DKM365 als digitale Workshops der DKM-Streaming-Days statt.

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Führender Vermittlerverband hält jedoch einige Punkte für korrekturbedürftig

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Der Verband unterstützt insbesondere das Ziel, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu gestalten. Zentrales Element des Gesetzeswerkes ist das sogenannte Altersvorsorgedepot.

Nach Ansicht des BVK wird das Gesetz die staatliche Zulagenförderung deutlich vereinfachen, in dem beitragsproportional (20 Cent Zulage pro privat eingezahltem Euro) gefördert wird. So können bis zu einem Höchstbetrag von 3.600 Euro jährlich in ein Vorsorgeprodukt fließen und Altersvorsorgekapital aufbauen. Diese Beträge können zudem steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich können Familien, Geringverdiener und Auszubildende weitere Förderungen erhalten.

Der Referentenentwurf ermöglicht zudem eine Wahlfreiheit von Anlageklassen ohne eine hundertprozentige Beitragsgarantie: So können Riester-Renten, Fondsversicherungen und ETF-Sparpläne sowie – allerdings problematisch – auch Einzelaktien zum Aufbau eines Altersvorsorgekapital genutzt werden.

„Uns ist es auch sehr wichtig, dass die bestehenden fast 16 Millionen Riester-Sparer im neuen pAV-Reformgesetz einen Bestandsschutz haben und weiterhin in den Genuss der dann neuen und viel höheren Fördermöglichkeiten kommen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das ist ein gesetzgeberisches Signal für Vertrauensschutz, das wir ebenfalls begrüßen.“

Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge

Dennoch gibt es bei einigen Punkten Nachjustierungsbedarf: Der BVK hält im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung eine lebenslange Rentengarantie für eminent wichtig, und nicht nur bis zu einem Alter von 85, wie im Referentenentwurf vorgesehen. Das Langlebigkeitsrisiko sollte im pAV-Reformgesetz stärker berücksichtigt werden.

Das im Referentenentwurf vorgesehene Referenz- bzw. Musterdepot darf nicht dazu führen, dass die wichtige und unumgängliche persönliche Beratung durch Vermittler obsolet wird. Hier stellt der Verband klar, dass kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf und dringt darauf, dass auch dieser Grundsatz Eingang ins Gesetz findet.

Auch sollte die private Altersvorsorge von Selbständigen förderfähig sein. Diese sollten daher in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen werden. Das wäre leicht umsetzbar und würde die Motivation, zur Vorsorge gerade für Solo-Selbständige, erhöhen.

Problematisch sieht der BVK auch, dass Altersvorsorgedepots mit Einzelaktien förderfähig sein sollen. Denn damit könnte bei einem möglichen Zusammenbruch eines Unternehmens (siehe Wirecard) das gesamte Altersvorsorgekapital inklusive der staatlichen Förderzulagen vernichtet werden. Hier sollte das Gesetz viel mehr Wert auf Risikostreuung und Asset-Diversifikation legen.

„Es muss also noch bei einigen Punkten zum Schutz der Vorsorgenden nachgesteuert werden“, stellt BVK-Präsident Heinz heraus. „Als führender Vermittlerverband werden wir uns in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen und darauf drängen, dass das pAV-Reformgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird und spätestens ab dem 1.1.2026 in Kraft tritt, damit die private Altersvorsorge wieder den dringend nötigen Schub erhält.“

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stellt ab sofort ein innovatives Beratungstool für Vermittler bereit: Den “Altersvorsorgecheck inkl. Analyse der DRÜ-Daten”.

Dieses kostenfreie Tool ergänzt die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) der Deutschen Rentenversicherung und unterstützt Vermittler bei der umfassenden Beratung ihrer Kunden.

Mit dem Start der DRÜ am 1. Januar 2025 werden alle Versorgungsträger verpflichtet sein, ihre Daten bereitzustellen. Das neue in Zusammenarbeit mit der teckpro AG entwickelte Tool „BVK-Altersvorsorgecheck DRÜ“ nutzt diese Informationen und bietet Vermittlern zusätzlich eine effiziente Möglichkeit, den Vorsorgebedarf ihrer Kunden neutral und anschaulich darzustellen. Es befindet sich, wie die DRÜ auch, noch in der Pilotphase.

Dabei gibt es zwei verschiedene Versionen, abhängig davon, ob die Nutzenden BVK-Mitglied sind oder nicht: Die Basisversion ist kostenlos für alle Vermittler auf der Website des BVK (www.bvk.de) verfügbar, die erweiterte Version können Mitglieder exklusiv im Mitgliederbereich aufrufen. Diese ermöglicht zusätzlich eine Detailberechnung und berücksichtigt weitere Parameter.

„Mit dem Beratungstool „BVK-Altersvorsorgecheck DRÜ“ können Vermittler frühzeitig die Daten der Digitalen Rentenübersicht für Beratungszwecke nutzen und optimal Versorgungslücken ihrer Kunden anschaulich darstellen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit wird eine bisher im Vermittlermarkt einmalige und fundierte Basis für eine unabhängige und qualifizierte Vorsorgeberatung geboten. Zudem erfüllen wir als führender Vermittlerverband einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag zur Förderung der privaten Altersvorsorge.“

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Andreas Krüger und Ingo Ternes übernehmen Regionalleitungen

Anfang Oktober haben Ingo Ternes und Andreas Krüger die Regionalleitungen Nord (Ternes) bzw. Süd (Krüger) des Maklervertriebs bei der INTER übernommen. Sie leiten und koordinieren die Teams vor Ort. Zum jeweiligen Team gehören Key-Account-Manager, die für Pools, Vertriebsgesellschaften und Verbünde zuständig sind. Die Betreuung in der Fläche erfolgt regional über Maklerbetreuer.

Andreas Krüger ist seit 24 Jahren bei der INTER tätig, zuletzt in der Funktion als Key-Account-Manager. Davor war er elf Jahre Vertriebsverantwortlicher im Maklervertrieb und drei Jahre Trainer in der Aus- und Weiterbildung der Akademie, hier unter anderem speziell für das Thema Zielgruppe Ärzte und Freie Berufe. Außerdem hat er angehende Versicherungsfachleute auf die verkaufspraktische Prüfung vorbereitet. Zehn Jahre war Andreas Krüger zu Beginn seiner Zeit bei der INTER im Ärzte Service tätig.

Ingo Ternes verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung und kennt alle Vertriebswege. Vor seinem Wechsel zur INTER war er als Vertriebsdirektor Versicherung/Investment beim Maklerpool BCA tätig. Zu seinen weiteren Karrierestationen gehören die R+V im Geschäfts-bereich Condor, bei der er als Führungskraft arbeitete. Ternes war zudem Maklerbetreuer bei der LV 1871 und selbstständiger Versicherungsmakler.

„Ich freue mich, dass wir zwei so erfahrene Vertriebsprofis für die Leitung unserer Geschäftsgebiete Nord und Süd haben. Sie werden mit ihren Teams vor Ort den Ausbau der Maklerorganisation vorantreiben und die bestehenden Maklerverbindungen stärken“, sagt Andreas Bahr, Bereichsleiter Maklerorganisation bei der INTER.

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Inter Versicherungen, Erzbergerstr. 9­15, D­-68165 Mannheim, Tel: 0621/427­427, Fax: 0621/427­944, www.inter.de

Es war ein packendes Finale. Die 14 Finalistinnen und Finalisten des Jungmakler Awards 2024 haben sich ein enges Rennen geliefert.

Besonders überzeugen konnten schließlich Kim Vivian Sombrutzki, Said Shurafa und Philipp Berner. Der Sonderpreis Baufinanzierung ging an Christoph Steinberger.

Es war mit einer der Höhepunkte am ersten Messetag der DKM 2024: Die Verleihung der Jungmakler Awards. Von den vielen Anwärterinnen und Anwärtern haben es 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Finale des Branchenwettbewerbs geschafft.

Den ersten Platz des Jungmakler Awards 2024 erreichte Kim Vivian Sombrutzki von taxi-versicherung-online.de, die sich auf die Versicherung von Taxi-Unternehmen spezialisiert hat. Überzeugt hat die Jury die Geschäftsführerin und Versicherungsmaklerin mit ihrem ganzheitlichen Konzept, der Spezialisierung auf eine Nische und vor allem mit einem besonders exzellenten Kundenservice. Diesen Mehrwert formuliert sie auch von sich selbst: „Eine spezifische Beratung und persönliche Betreuung und dadurch eine langjährige Kundenbindung.“ So profitiert sie von einer langjährigen Zusammenarbeit mit ihren Kunden auf Augenhöhe. Insbesondere durch einen vollumfänglichen Service, der sich auf ihre Spezialisierung bezieht, schafft sie es einen einzigartigen USP am Markt darzustellen. Durch ein bedarfsgerechtes Netzwerk erhält der Versicherungsnehmer aus einer Hand nicht nur die Versicherung, sondern auch Ansprechpartner für Inkasso, GPS-Signale oder spezielle Folierungen. Im Bereich Flotte stellt die intensive Schadenbetreuung inklusive Schulung der Fahrer einen Mehrwert für alle Seiten dar: Versicherer, Kunde und Unternehmen.

Die Zweitplatzierte des diesjährigen Jungmakler Awards ist Said Shurafa von vairsicherung.com, der spezialisierte Versicherungsdienstleistungen für Gastgeber und Betreiber von Ferienwohnungen und Service-Apartments anbietet. Er konnte die Jury mit maßgeschneiderten Versicherungskonzepten überzeugen, die speziell für diese Nische entwickelt wurden und bisher auf dem Markt nicht verfügbar sind. Dass hier ein Bedarf an maßgeschneiderten Versicherungslösungen besteht, die auf andere spezifische Bedürfnisse und Risiken abgestimmt sind, hat er durch seine tiefe Verwurzelung in der Gastgeberbranche erkannt. So generiert er demzufolge die meisten Kunden – durch sein persönliches Netzwerk und durch Kooperationen mit Beratungsunternehmen, die Gastgeber beraten. Diese Netzwerke und Partner empfehlen ihn aktiv weiter, was zu einer hohen Nachfrage nach seinen Dienstleistungen führt. Seine Prozesse automatisiert der Versicherungsmakler soweit es möglich ist – wofür er unter anderem viele Punkte von der Jury erhielt.

Den dritten Platz vergab die Jury: Philipp Berner von finanzstarter.de, der es sich mit seinem Geschäftsführer-Team zur Aufgabe gemacht hat, jungen Menschen das Thema Finanzen & Versicherungen näher zu bringen. Ihre Vision ist es, dass Menschen das Wissen erhalten, welches sie in der Schule nicht erhalten haben und so selbstständig Entscheidungen treffen und sich unabhängig vom Staat und der gesetzlichen Rente machen zu können. Das Team um Philipp Berner hat sich auf junge Akademiker spezialisiert, da gerade diese Zielgruppe enorme Summen an Steuern und Sozialabgaben zahlen und im Falle der Berufsunfähigkeit oder der Rente trotzdem leer ausgehen. Genau diesen Menschen wollen sie etwas zurückgeben, was die Jury neben seinen herausragenden betriebswirtschaftlichen Kennzahlen überzeugt hat.

Den Sonderpreis Baufinanzierung, der von der ING gestiftet wird, ging an Christoph Steinberger von finanz-steinberger.de, der eine umfassende Finanz- und Versicherungsberatung rund um die Baufinanzierung anbietet. Überzeugt hat die Jury sein Konzept, das weit über den Standard hinausgeht. Sein USP liegt in der ganzheitlichen und präventiven Beratung sowie den maßgeschneiderten Lösungen, die sicherstellen, dass seine Kunden finanziell abgesichert sind und sich in Krisenzeiten auf das Wesentliche konzentrieren können. In seinem Baufinanzierungsgeschäft nutzt er spezielle Softwarelösungen, die den gesamten Prozess von der Anfrage bis zum Abschluss digital abbilden. Dies umfasst die schnelle und präzise Berechnung von Finanzierungsmodellen, den digitalen Dokumentenversand und die Möglichkeit, Verträge elektronisch zu unterzeichnen. Besonders gut kommen seine interaktiven Finanzierungsrechner und die virtuelle Beratung via Videokonferenz bei den Kunden an, da sie Flexibilität und Transparenz bieten.

Tobias Knörrer, CFO & COO der bbg Betriebsberatungs GmbH und Veranstalter des Jungmakler Awards ist von den jungen Maklerinnen und Maklern sowie deren Geschäftskonzepten begeistert: „So viel Drive, so viele vielversprechende Talente – das macht Mut und lässt mich zuversichtlich auf unsere Branche und den Nachwuchs blicken. So gestalten wir gemeinsam die Zukunft der Finanz- und Versicherungsbranche und machen Platz für Innovationen und neue Geschäftsmodelle. So können wir auch dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel aktiv begegnen.“

Die überzeugenden Finalisten 2024

Alle 14 Finalisten konnten sowohl mit guten Unternehmenskennzahlen als auch mit schlüssigen Geschäftskonzepten aufwarten. Beim BundesCasting am 9. und 10. September beim Volkswohlbund in Dortmund waren mit dabei:

  • Philipp Berner, FinanzStarter GmbH
  • Benedikt Deutsch, cleversichert
  • Saskia Drewicke, Sparheldin Finanzplanung & Mentoring
  • Tarik El Bouazzaoui, TALISMAN CONSULTING
  • Kristina Glaser, Krima Finance
  • Samira Harkat, FemininFinance
  • Enrico Kunz, Ck Vorsorge komplett
  • Sarah Ledermann, extraordinaryhealth by Sarah Ledermann
  • Mauritz Mannsperger, Makler Mauritz GmbH & Co. KG i.G.
  • Lukas Raschke, Ankerfinanz
  • Adrian Schmidt, KÄPSELE
  • Said Shurafa, Vairsicherung – Said Shurafa
  • Kim Vivian Sombrutzki, 4 U Assekuranzmakler
  • Dennis Tilin, Dennis Tilin Versicherungsmakler

Hintergrund

Der Jungmakler Award will junge Vermittler der Finanz-, Immobilien- und Versicherungswirtschaft fördern und damit eine qualitativ hochwertige Beratungskultur in Deutschland zu erhalten. Der Wettbewerb wird von zahlreichen namhaften Förderern und Partnern aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft unterstützt.

Mehr und Teilnahmebedingungen: www.jungmakler.de.

Jury: www.jungmakler.de/jury-jungmakleraward

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

PKV Qualitätsrating 2024: Welche Krankenversicherer sind Top?  Video-Interview mit Dr. Marco Metzler, Metzler Ratings 

 

Metzler Ratings hat die Bilanzen der 25 größten Privaten Krankenversicherer in Deutschland für das Geschäftsjahr 2023 untersucht. Dabei standen zwei Fragen im Fokus: Wie gut haben sich die Unternehmen dem abrupt geänderten Zinsumfeld angepasst? Und wie stabil ist ihre Ertragslage? Die Ergebnisse dieses Qualitätsratings zu Sicherheit und Ertragsstärke: Nur zwei Krankenversicherer sind sehr gut aufgestellt – Allianz und Inter. Beide erreichten jeweils ein Rating von AA+. Fünf Unternehmen – Axa, Debeka, HUK, Süddeutsche und Generali – mussten hingegen mit BB oder niedriger bewertet werden.

In den vergangenen Wochen schlug der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) Alarm: Zwei Drittel der knapp neun Millionen Privatversicherten müssen ab 2025 mit höheren Beiträgen rechnen. Und die steigen nicht zu knapp: Der PKV-Verband erwartet Erhöhungen von durchschnittlich 18 Prozent. In der Spitze könnten die Prämien sogar um 30 Prozent steigen.

Eine Hiobsbotschaft für die Versicherten. Dieser liegen gleich mehrere Ursachen zu Grunde. „Zum einen sind die Ausgaben der Versicherer im vergangenen Jahr stark gestiegen,“ sagt Dr. Marco Metzler, Gründer und Chef der auf Versicherer spezialisierten Ratingagentur Metzler Ratings GmbH. „Nach den mir bekannten Zahlen kletterten sie im Schnitt um mehr als 13 Prozent.“

Zudem wurden die Privaten Krankenversicherer von der abrupten Zinswende der EZB kalt erwischt. „Was kaum jemand weiß: Auch PKV-Unternehmen legen Geld am Kapitalmarkt an“, erläutert Versicherungsanalyst Metzler. Denn die Versicherer müssen einen Teil der Prämien ihrer Versicherten als sogenannte Alterungsrückstellung zur Seite legen, um den Beitragsanstieg im Alter zu bremsen. Deshalb sind die Beiträge für junge PKV-Versicherte, etwa zehn Prozent höher als nötig, dafür zahlen sie als Senioren in der PKV dann geringere Beiträge als eigentlich nötig. „Die Alterungsrückstellungen legen die PKV-Anbieter am Kapitalmarkt an. Und damit sind sie genauso von dessen Entwicklungen betroffen wie Lebensversicherer – wenn auch in geringerem Ausmaß“, weiß Metzler. „Deshalb wurde und wird die PKV-Branche ebenfalls von der abrupten Zinswende kräftig durchgeschüttelt.“

Laut der Zahlen von Metzler Ratings hatte die PKV-Branche Ende des Jahres 2021 noch Stille Reserven in Höhe von 13,3 Prozent ihrer Kapitalanlagen in ihren Bilanzen schlummern. „Diese entstanden, weil in der Niedrigzinsphase der Wert von Altanleihen mit hohen Zinskupons deutlich über den Kaufwert stiegen, mit dem sie bilanziert wurden“, erklärt Experte Metzler. „Doch bis Ende 2022 – also in nur einem Jahr – waren daraus Stille Lasten von 10,6 Prozent geworden.“

Der Grund dafür: Die EZB hatte die Leitzinsen von minus 0,5 Prozent auf vier Prozent in die Höhe geschraubt – so hoch wie nie zuvor in der EZB-Geschichte. Dadurch sank spiegelbildlich der Wert der Anleihen im Bestand massiv. Inzwischen sind die Leitzinsen wieder auf 3,5 Prozent gesunken und mit ihnen auch die Stillen Lasten in der PKV. Ende 2023 betrugen sie noch etwa drei Prozent. In Euro ausgedrückt sind das rund zehn Milliarden Euro.

Dabei ist die Lage der einzelnen Versicherer völlig unterschiedlich: So haben drei Unternehmen – Allianz, Inter und Universa – inzwischen sogar wieder Stille Reserven in den Bilanzen. Andere Versicherer – Hallesche, Württembergische, Axa, Süddeutsche, R&V und Gothaer – weisen hingegen in ihren Jahresabschlüssen für 2023 Stille Lasten von 6,5 Prozent und mehr aus. (Eine Übersicht zu Stillen Lasten finden Sie unter www.metzler-ratings.com/kennzahlen.)

Hinzu kommt: In der Niedrigzinsphase haben die Versicherer die Immobilienquoten in ihren Portfolios deutlich erhöht, weil diese damals ansehnliche Renditen abwarfen. Doch mit der Zinswende stiegen für Projektentwickler und Bauträger die Finanzierungskosten. Folge: Vergangenes Jahr gingen fast 600 dieser Firmen pleite. Das Problem für die Krankenversicherer: „Anders als bei Anleihen können diese Verluste nicht als Stille Lasten verbucht werden, sondern müssen sofort abgeschrieben werden“, weiß Bilanzexperte Metzler. „Diese Verluste sind zusätzlich zu den rund 10 Milliarden Euro an Stillen Lasten zu schultern.“

Dies alles führt dazu, dass die am Kapitalmarkt angelegten Alterungsrückstellungen 2023 im branchenweiten Durchschnitt eine Nettorendite von 2,7 Prozent abwarfen. Auch hier ist die Spanne wieder beachtlich: Die Allianz glänzte mit einer Quote von 3,5 Prozent, gefolgt von der Inter mit 3,4 und der Barmenia mit 3,3 Prozent. Am anderen Ende der Skala rangieren Generali mit 1,8 Prozent, Hanse Merkur mit 1,6 und LKH mit 1,4 Prozent. „Solch geringe Anlagerenditen reichen selbst bei der inzwischen wieder unter zwei Prozent gesunkenen Inflation nicht mal für den Kapitalerhalt“, kommentiert Versicherungsexperte Metzler.

Zumal die Renditen in naher Zukunft eher fallen als steigen dürften: „Wir erwarten, dass die EZB in den kommenden Monaten die Zinsen weiter senkt, was die Anleihenmärkte verstärkt unter Druck setzen dürfte“, prognostiziert Dr. Metzler. Zudem sieht er weiteren Abschreibungsbedarf bei Immobilienentwicklern und Private Debt. „Insgesamt ist die Situation der Krankenversicherer also noch immer eher schlecht“, urteilt Metzler. „Jedoch ist sie noch nicht als ernst oder gar existenzbedrohend einzustufen. Das belegen auch die stabilen Solvenzquoten der PKV-Anbieter.“

Metzler gibt aber zu bedenken, dass sich die Lage bei jedem Krankenversicherer anders darstelle. „Daher sollten alle, die sich privat krankenversichern wollen, einen genauen Blick in die Bilanzen der PKV-Anbieter werfen“, rät der Experte. Dabei sei anzuraten, den Fokus auf vorhandene Sicherungsmittel und (zukünftige) Ertragskraft zu legen.

Um dies für potenzielle Neukunden so einfach wie möglich zu gestalten, hat Metzler Ratings für die 25 größten deutschen Krankenversicherer auf Basis der Abschlüsse für 2023 wichtige Kennzahlen zur Ermittlung der Sicherheitsmittel und der Ertragskraft analysiert.

Für die Ermittlung der vorhandenen Sicherheitsmittel flossen dabei das vorhandene Eigenkapital, die freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) sowie die Stillen Lasten bzw. Stillen Reserven ein. Aus diesen drei Kennzahlen wurde in Relation zum Kapitalanlagebestand eine Sicherheitsmittelquote errechnet.

Und die Spanne dieser Quote hat es in sich: Sie reicht bei den untersuchten Krankenversicherern von mehr als zehn Prozent – Inter (12,1 Prozent), ARAG (11,8) und Hanse Merkur (10,4 Prozent) – bis unter null Prozent. Dies war bei fünf Gesellschaften der Fall: Generali (-0,3 Prozent), Axa (-0,9), HUK (-1,4), Süddeutsche (-1,5) und Gothaer (-2,8 Prozent).

Eine negative Sicherheitsmittelquote bedeutet, dass die Stillen Lasten so hoch sind, dass sie nicht mehr durch Eigenkapital und RfB kompensiert werden können. Übrigens: Im Mittel lag die Sicherheitsmittelquote bei 3,7 Prozent.

Im Anschluss wurden die Sicherheitsmittelquoten der Gesellschaften in Noten von 1,0 bis 7,0 umgerechnet und diese Note dann in Ratings von AAA (1,0 bis 1,4) bis C (7,0) umgewandelt. (Hinweis: Diese sind nicht mit üblichen Bonitätsratings für Investoren und/oder Anleger identisch.)

Am besten schnitten hier Allianz und Inter mit Ratings von jeweils AA+ ab. Diese beiden Versicherer sind also am sichersten aufgestellt. Für die Ermittlung der Ertragskraft wurde die Nettorendite der Kapitalanlagen herangezogen. Auch diese Ertragskraftquoten wurden analog zu den Sicherheitsmittelquoten in Noten umgewandelt, bevor wiederum jeweils fünf benachbarte Zehntelnotenstufen in Ratings von AAA (beste Wertung) bis hin zu C (schlechteste Wertung) zusammengefasst wurden. In einem letzten Schritt wurde dann beide Teilratings gleichgewichtet in ein Gesamtrating überführt. Hier kamen Allianz und Inter als Testsieger jeweils auf Ratings von AA+, gefolgt von sechs Gesellschaften mit A+: ARAG, Continentale, ERGO, Münchener Verein, Signal Iduna und Universa.

Insgesamt äußerst schwach schnitten hingegen Axa, Debeka (beide mit einem Gesamtrating von BB) HUK, Süddeutsche (beide B+) sowie Generali (B) ab.

Die Ergebnisse zeigen deutlich: Es gibt Versicherer, die dank hoher Sicherheitsmittel und guter Ertragskraft bestens aufgestellt sind, während andere durchaus in Schwierigkeiten kommen könnten. Wer überlege, eine Private Krankenversicherung abzuschließen, solle sich deshalb in einem ersten Schritt nach finanzstarken Versicherern umschauen, rät Metzler. Also nach Krankenversicherern, die in der vorliegenden Studie mindestens ein Gesamtrating von A erzielen konnten.

„Keiner will einen Versicherer mit hohen Stillen Lasten. Denn diese schränken wie eine Hypothek die Möglichkeiten künftigen Kapitalerträge ein,“ erläutert der Ratingexperte. „Zumal es auch Versicherer gibt, die über ausreichend hohe Stille Reserven auf ihre Kapitalanlagen verfügen und eine hohe Ertragskraft haben.“

Im nächsten Schritt sollten sich potenzielle Neukunden dann mit der Service- und Produktqualität der finanzstarken Gesellschaften befassen. „Um es Kunden hier möglichst einfach zu machen, wird Metzler Ratings in Kürze entsprechende Studien mehrerer Ratingagenturen zu einem Meta-Rating bündeln,“ kündigt Geschäftsführer Metzler an. „Damit können potentielle Neukunden mit nur einer Bewertung herausfinden, welche Versicherer auch bei Service und Produktqualität wirklich top sind.“

Mehr Informationen zu den Ergebnissen des Ratings finden Sie unter https://www.metzler-ratings.de

Über Metzler Ratings GmbH

Metzler Ratings GmbH (vormals DMSA) befindet sich im Eigentum der Investoren-Familie Metzler und ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen zu Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen sammelt und bewertet. Wir verstehen uns als Anwalt der Verbraucher, Privatkunden und mündigen Investoren. Unser Anspruch: Unternehmen und Anbieter, Produkte und Dienstleistungen immer mit den Augen der Kunden zu betrachten. Die Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Für sie bündeln wir wichtige, entscheidungsrelevante Informationen und stellen diese als Marktscreenings dar. Unser Ziel: Für Verbraucher mehr Transparenz bei der Auswahl von Produkten, Investments und Dienstleistungen zu schaffen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Metzler Ratings GmbH, Wichertstraße 13, 10439 Berlin, Dr. Marco Metzler Geschäftsführer, info@dmsa-agentur.de, www.metzler-ratings.com

 

Einführung des PORTFOLIO BUILDER

Die BCA AG, einer der führenden Maklerpools in Deutschland, und Allianz Global Investors (AllianzGI), einer der weltweit führenden aktiven Vermögensverwalter, bauen ihre langjährige Partnerschaft weiter aus. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich AllianzGIs PORTFOLIO BUILDER powered by risklab – angepasst an die Bedürfnisse von BCA AG – als DIVA PORTFOLIO BUILDER in die digitale Serviceplattform DIVA der BCA AG integriert. Das umfassende Anlageberatungs-Knowhow von AllianzGI und seiner globalen Spezialeinheit risklab ist dadurch Bestandteil innerhalb des umfassenden DIVA-Beratungsprozesses der BCA AG und steht allen Vermittlern der BCA-Gruppe kostenfrei zur Verfügung.

Der neue DIVA PORTFOLIO BUILDER ermöglicht die effiziente Erstellung individueller Anlagestrategien bzw. die Ermittlung und Zusammenstellung des für die individuellen Kundenbedürfnisse passenden Anlageportfolios. Je nach individuellen Risikopräferenzen und finanziellen Zielen können neue Portfolios erstellt, bestehende Portfolios und Fremdportfolios optimiert und generell Portfoliokonstruktionen individuell angepasst werden. Hierbei profitieren die Berater von einer qualitativen Fondsauswahl, die von den Experten der BCA geprüft wird. Darüber hinaus können Vermittler in einer freien Suche aus einem Fondsuniversum von rund 60.000 Fonds die gewünschten Fonds auswählen.

Grundlage für das neue Angebot ist das risklab-eigene Kapitalmarktmodell, das nun in der Endkundenberatung eingesetzt wird. Auf Basis von institutioneller Kapitalmarktexpertise und modernster akademischer Forschung ermittelt der DIVA PORTFOLIO BUILDER die für die jeweils individuellen Kundenbedürfnisse passenden Investmentportfolios. Im Ergebnis wird hierdurch eine Beratung auf institutionellem Niveau ermöglicht.

Für das technische Zusammenspiel wurde das Tool mittels Schnittstellentechnologie im Rahmen eines End-2-End-Prozesses in die BCA Serviceplattform DIVA integriert.

Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG, freut sich über die erweiterte Zusammenarbeit mit AllianzGI und das neue Tool: „Mit dem DIVA PORTFOLIO BUILDER stellen wir unseren Geschäftspartnern ein leistungsstarkes Tool zur Verfügung. Es ermöglicht die effiziente Entwicklung maßgeschneiderter Anlagelösungen mit vollständig aufeinander abgestimmten Anlageklassen – unter Berücksichtigung aller relevanten Kundenrestriktionen und -präferenzen. Damit wird die Beratungsarbeit wesentlich unterstützt.“

Roman Schwarze, Vorstand der BCA AG, fügt hinzu: „Hervorzuheben ist zudem die technische Schnittstellen-Architektur. Der DIVA PORTFOLIO BUILDER wird im Rahmen eines End-2-End-Prozesses in den Beratungsprozess vollintegriert: So werden nicht nur bestehende Portfolios und Risikoprofile des Kunden übernommen, sondern auch Anlagevorschläge direkt ins Ordering übertragen. Über die Schnittstelle gehen die Anwendungen quasi Hand in Hand. Der Berater erhält dateneffizient einen abgestimmten Kundenbetreuungs- und Beratungsprozess – ohne Umwege und prozessoptimiert.”

Johannes Neulinger, Head of Digital Distribution Europe bei AllianzGI, kommentiert: „Mit dem PORTFOLIO BUILDER können wir BCA AG ein hervorragendes digitales Anlagetool zur Verfügung stellen, das Erkenntnisse der Kapitalmarktforschung umfassend berücksichtigt und seine Leistungsfähigkeit im institutionellen Geschäft von AllianzGI unter Beweis gestellt hat. Wir freuen uns, den Vermittlerinnen und Vermittlern von BCA AG Zugang zur State-of-the-Art-Expertise von AllianzGI zu ermöglichen. Dies wird sie zentral unterstützen bei der Erstellung individueller Anlagevorschläge für die Kunden.“

Eduard Losing, Head of Research and Digital Solutions bei risklab / AllianzGI, fügt hinzu: „risklab verfügt über eine 20-jährige Expertise bei der Kapitalanlage- und Risikomanagement-Beratung von Unternehmen. Deren Anforderungen sind zumeist hochkomplex und hochgradig individuell. Wir haben die dort eingesetzten Tools mittlerweile derart weiterentwickelt, dass sie von Vertriebspartnern auch in der Beratung von Privatanlegern eingesetzt werden können und dabei doch im Gebrauch intuitiv bleiben. Wir freuen uns, mit BCA AG zusammen nun diesen Weg zu beschreiten.“

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Paradigmenwechsel: Zwang zu Garantien und Verrentung entfällt

Weg frei für flexible Spar- und Auszahlmodelle

Altersvorsorgedepot ermöglicht hohe Renditen 

Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge. „Das ist ein großer Wurf und bedeutet einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge eine 100 Prozent Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr. Das ist revolutionär und macht die Altersvorsorge für die Sparer attraktiv, weil sie renditestärker anlegen können.“

Der Gesetzentwurf folgt den Empfehlungen der Fokusgruppe. Er umfasst ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot, das unter anderem mit Fonds bespart werden kann. Der gesetzliche Zwang zu Garantien und Verrentung entfällt. Denn Beitragsgarantien und lebenslange Verrentung sind teuer und schmälern die Rendite der Sparer. Ein wichtiger Schritt ist die Wahlfreiheit in der Auszahlphase. Künftig können die Menschen die Rentenphase entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse planen und zwischen einem Fondsauszahlplan, einer sogenannten Fondsrente, und einer Rentenversicherung wählen. Thomas Richter: „Mit diesem Gesetzentwurf wird der Weg frei für flexiblere Spar- und Auszahlmodelle. Die Bürger haben endlich Wahlfreiheit statt gesetzlichen Zwang. Das macht für sie die Altersvorsorge attraktiv. Deutschland braucht eine große Verbreitung der geförderten Altersvorsorgeprodukte. Deshalb müssen die Angebote attraktiv sein.“ Der BVI befürwortet die im Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit, den Verzicht auf Verrentung auch auf den Bestand der Riester-Verträge anzuwenden.

Richter: „Die Bundesregierung sollte den Gesetzentwurf nun zeitnah beschließen, damit vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr eine zukunftsfähige Altersvorsorge auf den Weg gebracht wird. Eine weitere Legislaturperiode ohne Reform der privaten Altersvorsorge kann sich Deutschland nicht leisten.“

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BVI ­ Bundesverband Investment und Asset­Management e.V., Eschenheimer Anlage 28, D-­60318 Frankfurt/Main, Tel.: 069/154090­0, Fax: 069/5971406, www.bvi.de

Verbesserungen nötig und möglich.

Wir sehen dieses Gesetzesvorhaben als eines der wesentlichen Projekte der zu Ende gehenden Legislatur. Die Reform hätte schon im Rahmen der zurückliegenden großen Koalition umgesetzt werden müssen, um die erforderlichen neuen Anreize zu einem breiten Aufbau privater kapitalgedeckter Altersvorsorge in der Bevölkerung zu setzen. Die lange Niedrigzinsphase hat die Schwächen der Riester-Regulierung offengelegt.

Die Problematik unzureichender Renten und drohender Altersarmut ist in den vergangenen Jahren nicht kleiner, sondern größer geworden.

Wir erachten den Reformvorschlag im Wesentlichen als gelungen, sehen jedoch auch noch erforderliche Änderungen und Verbesserungen.

  1. Wir setzen uns dafür ein, dass der Kreis der Förderberechtigten um die Selbständigen erweitert wird. Seit Jahren machen sich wechselnde Regierungen Gedanken darüber, dass Teilen der Selbständigen, insbesondere solche mit nur geringen Einkünften, Altersarmut droht. Immer wieder wurden daher Anläufe für eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige unternommen. Auch in dieser Legislatur ist es jedoch nicht zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs gekommen. Wenn es nicht schon zu einer gesetzlichen Verpflichtung zur Altersvorsorge der Selbständigen kommt, so müssten wenigstens bessere Anreize für eine freiwillige Altersvorsorge für diese Berufsgruppe geschaffen werden. Dies kann bei gut verdienden Selbständigen sicher eine Basisrente sein. Mit dieser werden jedoch die Geringverdiener nicht adressiert. Für diese sollte sich die Zulagenberechtigung durch das pAV-Reformgesetz eröffnen.
  2. Für Geringverdiener mit Kindern führt der Gesetzesentwurf tatsächlich zu einer Schlechterstellung gegenüber den bisherigen Riester Förderrahmen. Hier sollte nachgebessert werden.
  3. Ein Altersvorsorgesparen ohne Risikostreuung erachten wir als Irrweg. Die Einzelaktie hat daher im Altersvorsorgedepot nichts zu suchen.
  4. Altersvorsorge beschränkt sich nicht auf eine Kapitalanlageentscheidung. Gerade die neue Produktwelt mit einer klaren Trennung von Anspar- und Auszahlungsphase, der Möglichkeit die Auszahlungsphase auf ein Endalter 85 statt einer Leibrente zu begrenzen sowie unterschiedliche Garantieniveaus bis hin zum Wegfall sämtlicher Garantien zu wählen, ist von Altersvorsorgesparern nur mit Beratung auf einer vollständig aufgeklärten Basis zu treffen. Hinzukommen Abwägungen und Vergleiche etwa mit Sparprozessen in der betrieblichen Altersvorsorge oder der 3. Säule sowie die zutreffende Ermittlung der in der Zukunft entstehenden Rentenlücke. All dies benötigt qualifizierte Beratung. Das pAV-Reformgesetz sollte daher jegliche Anreize vermeiden, diese wichtige, lebenslang wirkende Entscheidung leichtfertig ohne Beratung zu treffen.

Wir sprechen uns daher dafür aus, dass jedem Vertragsabschluss zwingend ein Beratungsangebot vorausgehen muss. Die Abwahl eines solchen Beratungsangebots kann nur nach entsprechender deutlicher Risikobelehrung erfolgen.Wir wünschen der Ampel Koalition, dass sie den ambitionierten Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzes noch vor dem Eintritt in die heiße Wahlkampfphase umsetzen kann.

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Bereits zum vierten Mal in Folge beleuchtet der Financial Freedom Report der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) in Zusammenarbeit mit dem Meinungs- und Marktforschungsinstitut Civey die Haltung zu finanzieller Unabhängigkeit in Deutschland.

Besonders deutlich werden in diesem Jahr gesellschaftspolitische Einflüsse auf Finanzthemen, was sich auch auf die Stimmung hierzulande auswirkt und den Financial Freedom Index erstmals wieder sinken lässt. Die GenZ steht dabei vor besonderen Herausforderungen.

Im Jahr 2024 sind es vor allem grundlegende Werte der Demokratie wie freie Meinungsäußerung (83 Prozent), selbstbestimmtes Handeln (79,5 Prozent), Bewegungsfreiheit (68,5 Prozent) und freie Wahlen (66,1 Prozent), die das allgemeine Verständnis von Freiheit prägen und im Vergleich zum Vorjahr nochmals zunehmen. Finanzielle Unabhängigkeit folgt dieses Jahr auf die genannten Werte mit 59,6 Prozent; 2023 waren es noch 62,8 Prozent: „Die Ergebnisse überraschen bei der aktuellen politischen Debatte über die Bedrohung der Demokratie kaum“, kommentiert Prof. Dr. Julia Pitters, Professorin für Wirtschaftspsychologie mit Schwerpunkt Finanzpsychologie an der Internationalen Hochschule, die den Financial Freedom Report 2024 wissenschaftlich begleitet hat. „Finanzielle Freiheit ist ein zentraler Baustein für ein selbstbestimmtes Leben. Sie umfasst nicht nur das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel, sondern auch die Fähigkeit, fundierte Entscheidungen zu treffen, die langfristig Sicherheit und Wohlstand ermöglichen.“

Negative Gefühle führen in die Negativspirale

Was fühlen die Menschen beim Gedanken an die privaten Finanzen? Jeder zweite Bundesbürger (50,3 Prozent) empfindet negative Gefühle. Dahingegen blicken nur ein Drittel (29,5 Prozent) positiv und weitere 20,2 Prozent neutral aufs Konto. „Die negativen Emotionen, insbesondere Sorgen und Zukunftsängste, können sich kontraproduktiv auf die Finanzplanung auswirken. Aus einer lähmenden Haltung kann leicht eine selbsterfüllende Prophezeiung entstehen. Es wird beispielsweise nicht weitsichtig investiert, was zu finanziellen Verlusten führt und die Ängste weiter schürt“, erklärt Prof. Dr. Julia Pitters das Phänomen der Negativspirale.

Zustand der finanziellen Normalität reicht nicht

Erstmals sinkt der Index im Vergleich zum Vorjahr von 44,8 Prozent (2023) auf 41,6 Prozent. Der seit 2022 erhobene Index bewegt sich bisher immer im Bereich „Normalität“. Finanzielle Normalität beschreibt den Zustand, der immer noch mit existenziellen Gefahren verbunden ist, sobald die Einkommensquelle versiegt. „Man kann davon ausgehen, dass die Menschen aufgrund der aktuellen äußeren Umstände weniger bzw. noch nicht genügend für ihre finanzielle Stabilität tun oder sich mit dem Thema noch nicht ausreichend beschäftigen, um die nächste Stufe erreichen, nämlich die Kontrolle über die eigenen Finanzen“, sagt LV 1871 Vorstand Hermann Schrögenauer.

Der Financial Freedom Index zeichnet anhand der Bedeutung der Finanzen im Freiheitskontext zusammen mit der Zufriedenheit und dem Entspannungsgrad der Befragten ein Stimmungsbild der aktuellen Lage in Deutschland. Dabei wird auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent zwischen den Stufen „Chaos‘ (0 bis 20 Prozent)“, „Normalität“ (20 bis 50 Prozent), „Kontrolle“ (50 bis 80 Prozent) und „Freiheit“ (80 bis 100 Prozent) unterschieden.

Gen Z: Mit finanzieller Freiheit Träume erfüllen

Grundsätzlich setzen die Menschen hierzulande wie auch in den Vorjahren finanzielle Freiheit gleich mit finanzieller Unabhängigkeit in allen Lebenslagen (59,2 Prozent). Darauf folgen die Aspekte nicht mehr arbeiten zu müssen (12,7 Prozent), die Erfüllung finanzieller Träume (10,7 Prozent) und der Wunsch eines frühen Renteneintritts (5,3 Prozent). Im Generationenvergleich wird das Ergebnis differenzierter. Die 18- bis 29-Jährigen, die sogenannte Gen Z, liegen mit 20,7 Prozent deutlich über dem Durchschnitt, unter finanzieller Freiheit die Erfüllung finanzieller Träume zu verstehen. Mit 40,7 Prozent wiederum stellen sie den niedrigsten Wert, finanziell unabhängig in allen Lebenslagen sein zu wollen. Konträr dazu ist die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Situation und das Handeln der Gen Z: Sie sind die Altersgruppe, die am unzufriedensten ist mit den eigenen Finanzen (44,8 Prozent).

„Im Gegensatz zu früher spielt die Wunscherfüllung heute eine viel wichtigere Rolle bei den jungen Menschen, noch bevor sie sich Gedanken über die Finanzierung machen. Bei den älteren Generationen ist dagegen der Gedanke viel stärker verankert, sich nur leisten zu können, was man auch bezahlen kann“, erklärt Prof. Dr. Julia Pitters. „Angesichts der größer werdenden Finanzierungslücke bei der staatlichen Rente und Themen wie Rezession und Inflation muss die Reaktion eine entsprechende weitsichtige sowie langfristige Finanzplanung sein. Je früher, desto besser. Und: Je professioneller, desto sinnvoller“, resümiert Hermann Schrögenauer.

LV 1871 Financial Freedom Report 2024

Für den Financial Freedom Report 2024 wurden im August dieses Jahres 2.500 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die LV 1871 untersucht mit der Studie zum vierten Mal in Folge das Verhältnis der Menschen von Freiheit und Finanzen allgemein und insbesondere auf die Auswirkungen auf finanzielle Vorsorge und Absicherung. Teilnehmende beantworteten Fragen unter anderem nach ihrem individuellen Verständnis von (finanzieller) Freiheit, gewünschtem Renteneintritt und Unterstützung bei der Finanzplanung.

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

DIVA-Blitzumfrage zum Referentenentwurf des BMF

Positiv: Vielfältige Präferenzen sprechen für geplante Flexibilisierung

Kritisch: Keine Absicherung von Erwerbsunfähigkeit und Lebenspartnern

Anfang Oktober legte das BMF den lang erwarteten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor. Nach zwischenzeitlichem Abschluss der Verbändeanhörung soll der Entwurf nach der Ressortabstimmung noch im November der Regierung vorgelegt werden, um danach ins parlamentarische Verfahren zu gehen. Noch reichlich Gelegenheit also, den Entwurf bei Bedarf zu optimieren.

Was sagen neben der Politik, den Verbänden und den Experten die Bürgerinnen und Bürger zu den vorgelegten Plänen? Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) und der Deutsche Unternehmensverband Vermögensberatung (DUV) wollten es wissen und befragten 1.000 Personen zwischen 18 und 65 Jahren; durchgeführt wurde die Blitzumfrage Mitte Oktober vom unabhängigen Marktforschungsinstitut INSA-CONSULERE.

Ansparphase: Große Unterschiede bei Sicherheits- und Risikoprofilen

Geht um die Ansparphase bis zum Rentenbeginn, sieht der Referentenentwurf im Vergleich zum bisherigen Riester-Sparen deutlich mehr Freiheiten vor, indem die verpflichtende Bruttobeitragsgarantie um chancen- und damit auch risikoreichere Ansparformen ergänzt wurde. So soll es zukünftig staatliche Förderung auch für Sparformen mit einer 80%-Beitragsgarantie sowie für solche ganz ohne Garantien, also zum Beispiel für reine Aktienfonds, geben.

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung zeigen, dass die Regierung mit dieser Flexibilisierung auf dem richtigen Weg ist: 42,6% wollen wie bisher voll auf Sicherheit setzen, würden sich also zulasten von Rendite für die 100-Prozent-Garantie entscheiden. 36,3% präferieren die 80-Prozent-Garantie und 21,1% wären bereit, auf jegliche Garantie zu verzichten. Geht es um das Geschlecht und um das Alter, zeigen sich deutliche Unterschiede: So haben Frauen im Vergleich zu Männern und Befragte ab 50 Jahren im Vergleich zu den Jüngeren eine deutlich stärker ausgeprägte Sicherheitspräferenz, würden also die 100-Prozent-Garantie wählen.

“Es ist rundum zu begrüßen, dass die Politik mit der Aufweichung der Bruttobeitragsgarantie endlich die staatliche geförderte private Altersvorsorge aus dem viel zu engen Korsett der Zinsabhängigkeit in die Kapitalmärkte entlassen will. Über 10 Jahre Niedrigzins sind der Hauptgrund dafür, dass das Riester-Sparen nicht mehr funktionieren konnte. Jetzt sollen die Bürger selbst wählen können, und das ist gut so. Denn wie die Ergebnisse zeigen, sind die Präferenzen für Sicherheit, Risiko und Rendite bei den Menschen höchst unterschiedlich. Warum also sollte der Staat alle in eine festgelegte Sparform hineinzwingen, die sich darüber hinaus auch noch als viel zu zinsabhängig herauskristallisiert hat?”, meint Prof. Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA.

Verrentungsphase: Lebenslage Rente wird klar favorisiert

Geht es darum, wie das angesparte Kapital ab Renteneintritt ausgezahlt wird, sieht der Referentenentwurf auch dazu deutlich mehr Flexibilität vor: So sollen die Menschen wie bisher eine zu 100 Prozent lebenslang garantierte Rente, darüber hinaus aber auch eine solche mit 80-Prozent-Garantie und 20 Prozent variabler Rente wählen können. Ganz neu ist der Ansatz, anstelle der lebenslangen Rente auch einen zeitlich begrenzten Auszahlplan wählen zu können, bei dem die monatlichen Zahlungen – garantiert oder variabel – mindestens bis zum 85. Lebensjahr kalkuliert sein müssen.

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung zeichnen hierzu ein klares Bild: 84,6% aller Befragten favorisieren die lebenslange Rente, 60,1% sogar mit einer 100-Prozent-Garantie. Wie in der Ansparphase ist auch hier der Anteil der Frauen und der Älteren höher. Dazu Heuser: “Die Unterschiede in der Sicherheitsorientierung, jeweils in der Anspar- und Verrentungsphase, sind signifikant unterschiedlich. Das zeugt durchaus von Sachverstand. Denn in jüngeren Jahren, also in der Ansparphase, kann mehr ins Risiko gegangen werden. Im Rentenalter hingegen sollte Kapital, das für den Lebensunterhalt benötigt wird, nicht mehr allzu riskant angelegt sein. Dass es mit rund 15 Prozent aber durchaus einen nennenswerten Bevölkerungsanteil gibt, der auch in der Rente noch von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren und deshalb den Auszahlplan favorisieren würde, zeigt, dass das BMF auch hier auf dem richtigen Weg ist.”

Revisionsbedarf zur Erwerbsminderung und Hinterbliebenenabsicherung

Eines der mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele ist die Schaffung von besserer Vergleichbarkeit der staatlich geförderten Produkte. Deshalb soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, für die Ansparphase das Risiko der Erwerbsminderung abzusichern (Beitragsbefreiung). Und für die Verrentungsphase soll es nur noch die Option einer 10-jährigen Rentengarantiezeit geben, also eines zeitlich befristeten Übergangs der Rentenansprüche auf den Partner für den Fall, dass man selbst vorher verstirbt.

In beiden Regelungen verfehlt das BMF die Sichtweise der Bürger: Denn eine deutliche Mehrheit (58,7%) – bei den Frauen und bei den Jüngeren sogar noch etwas mehr – würde gerne einen kleineren Teil der monatlichen Sparbeträge zur Absicherung von Erwerbsunfähigkeit verwenden. Und auch bei der Rentengarantiezeit gibt es eine Mehrheit (knapp 44 Prozent) für Produkte, die zugunsten einer höheren monatlichen Rente ganz auf eine garantierte Absicherung des Lebenspartners verzichten. Interessant: Über 13 Prozent derjenigen, die sich in einer Partnerschaft befinden, haben Interesse an einer Hinterbliebenenabsicherung mit lebenslanger Auszahlung.

“Der Entwurf des BMF ist gut und absolut zeitgemäß, denn mit ihm wird die staatliche geförderte private Altersvorsorge endlich kapitalmarktfähig, und jeder kann nach eigener Façon vorsorgen. Als Verband kritisieren wir am Entwurf vor allem die Regelung zur Kinderzulage, die für Geringverdiener deutlich schlechter als bisher wäre. Gerade diese Gruppe muss aber im Fokus stehen. Und schaut man auf die Meinungen der Bürger, ist es ein Fehler, die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zuzulassen. Die neue Vielfalt der Produkte macht Vergleiche sowieso schwierig. Das Transparenzargument geht deshalb ins Leere. Und die 10-jährige Rentengarantiezeit scheint ein in der Höhe willkürlich festgelegtes “Feigenblatt” zu sein. Folgt man dem Wunsch der Bürger, wird sie mehrheitlich nicht gebraucht. Stattdessen sollte man für Paare die Chance einer Rente auf verbundene Leben als Option vorsehen”, so Dr. Helge Lach, Vorsitzender des DUV.

Die DIVA-Blitzumfrage “private Altersvorsorge” wurde im Auftrag von DIVA und DUV von INSA-CONSULERE durchgeführt. Befragt wurden im Oktober 2024 ca. 1.000 Personen in Deutschland. Alle Ergebnisse sind auf der Website des DIVA zu finden.

DIVA Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in Frankfurt am Main ist ein An-Institut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) und versteht sich als Meinungsforschungsinstitut für finanzielle Verbraucherfragen. Es wird von vier namhaften Vermittlerverbänden getragen: dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, VOTUM, dem Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) und dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte VGA. Die Wissenschaftliche Leitung liegt bei FHDW-Professor Dr. Michael Heuser.

DUV Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung

Der Deutsche Unternehmensverband Vermögensberatung e.V. (DUV) ist eine Interessenvertretung für Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche in Deutschland. Dem Verband gehören sowohl Produktgebergesellschaften (Versicherungen, Fonds, Immobiliengesellschaften, Bausparkasse) als auch bedeutende Vertriebsgesellschaften an. Der DUV versteht sich zugleich als Gesprächspartner des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und weiterer staatlicher Institutionen in den relevanten Fragen des Vermögensaufbaus, der Vermögenserhaltung und der privaten Altersvorsorge. Dies gilt auch für den Dialog mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament in Brüssel sowie den entsprechenden Organen, wenn es um übergreifende Belange geht. Vorsitzender des Unternehmensverbands ist Dr. Helge Lach.

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Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Die Deutschen erben und vererben immer mehr

 

Fast jeder 3. Deutsche hat schon eine Erbschaft über 100.000 Euro erhalten 

Gleichzeitig geben 45 % an, noch nie etwas geerbt zu haben

Am häufigsten werden Geld und Immobilien vererbt

Drei von vier Deutschen haben kein Testament

Eine aktuelle Studie der Quirin Privatbank zeigt, dass die Deutschen immer mehr erben, aber auch immer mehr vererben. Im August befragte die von der Bank beauftragte puls Marktforschung GmbH bundesweit insgesamt 3.532 Menschen, repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland. Die Studie ist die zweite dieser Art, die Quirin Privatbank hatte 2017 eine erste repräsentative Erhebung zum Thema Erben und Vererben durchgeführt. 

Fast jeder Dritte hat schon mal 100.000 Euro oder mehr geerbt

Ein zentrales Ergebnis der aktuellen Studie ist, dass die Deutschen immer mehr erben und vererben. So ist die Zahl der Befragten, die schon einmal mehr als 100.000 Euro geerbt haben, in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Waren es in der ersten Befragung 2017 noch 16 %, sind es in der aktuellen Untersuchung 29 %, also fast jeder dritte Deutsche.

Dabei erben die Befragten mit einem hohen Haushaltsnettoeinkommen (> 4.000 Euro) mehr als Befragte mit einem niedrigeren Einkommen. „Wer schon viel hat, bekommt noch mehr – und andersherum“, erklärt Ralf Wunderlich, Niederlassungsleiter und Erbschaftsexperte der Quirin Privatbank.

Dabei lässt sich ein klares Gefälle zwischen Ost- und Westdeutschland erkennen. Spitzenreiter bei den Erbschaften über 50.000 Euro sind Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland, Schlusslichter mit überproportional vielen Erbschaften unter 50.000 Euro sind Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

Jeder Dritte plant, mehr als eine viertel Million Euro zu vererben

Auf die Frage „Wie viel wollen Sie selbst einmal vererben?“ geben 49 % der Befragten an, mehr als 100.000 Euro vererben zu wollen, 2017 waren es noch 40 %. Eine viertel Million oder mehr wollen aktuell 34 % der Deutschen vererben, also jeder Dritte. 2017 waren es 20 %. „Es werden also beachtliche Vermögenswerte weitergegeben, die in den kommenden Jahren vermutlich noch weiter steigen werden“, kommentiert Wunderlich die Zahlen. 

Gleichzeitig stimmen heute deutlich weniger Menschen der Aussage zu: „Ich habe vor, später eine Erbschaft zu vergeben.“ – 2017 sagte das noch knapp jeder Zweite (49 %), heute nur noch jeder Dritte (35 %). „Eine mögliche Erklärung könnte hier sein, dass die Menschen stärker dazu neigen, ihr Geld für sich selbst ausgeben zu wollen – oder zu müssen. Damit bleibt zwangsläufig weniger für Erbschaften übrig“, so Wunderlich weiter. 

Das unterstreichen auch die folgenden Zahlen: So geben 28 % der Befragten an, dass sie ihr Leben genießen wollen, auch wenn dann weniger oder nichts zum Vererben übrigbliebe. Immerhin mehr als jeder Vierte denkt also zuerst an sich und dann an seine Nächsten. „Möglicherweise ist aber einfach auch nicht genug Geld vorhanden, um neben den Lebenshaltungskosten noch große Vermögen anzuhäufen“, interpretiert Wunderlich die Ergebnisse. 62 % sagen, sie leben ganz normal, und was übrigbleibt, vererben sie.

28 % haben heute nichts mehr von der Erbschaft, die sie schon mal erhalten haben, 70 % geben an, das bereits erhaltene Erbe noch teilweise (38 %) oder sogar komplett (32 %) zu besitzen. Gleichzeitig gibt es viele Menschen, die noch nie geerbt haben – eine entsprechende Antwort gaben 45 % der Befragten, also fast jeder zweite Deutsche.

Erarbeitet statt geerbt

Doch auch wenn viele Menschen heute immer mehr erben und zum Teil große Erbschaften erhalten, stammt der Großteil des heutigen Vermögens der Befragten nicht aus Erbschaften (8 %), sondern ist bei 65 % erarbeitet.

Häufigstes Erbe: Geld, Immobilien und Schmuck

Am häufigsten haben die Befragten Geld (75 %), Immobilien (48 %) und Schmuck (28 %) geerbt. In allen drei Kategorien sind die Anteile im Vergleich zur ersten Untersuchung 2017 gestiegen, am kräftigsten bei Immobilien von damals 34 % auf jetzt 48 %.

Bei den geplanten Erbschaften sieht die Rangliste ähnlich aus. Auch hier landen Bargeld (75 %) und Immobilien (65 %) auf den ersten beiden Plätzen, Platz 3 haben in diesem Jahr allerdings die Wertpapiere eingenommen – sie sollen zukünftig fast doppelt so oft (37 %) vererbt werden wie bisher (19 %).

Am häufigsten waren Kinder die Begünstigten von Erbschaften, in 62 % der Fälle gingen Erbschaften an sie. Ähnlich das Bild bei den geplanten Erbschaften, auch hier sind zum Großteil (51 %) Kinder die geplanten Begünstigten der noch zu vergebenden Erbschaften.

Zwei von drei Deutschen finden Erbschaftssteuer ungerecht

18 % derjenigen, die bereits geerbt haben, mussten laut aktueller Befragung Erbschaftssteuer zahlen, 2017 waren es 14 %. Ein Drittel aller Befragten (29 %) findet Erbschaftssteuern gerecht, unabhängig davon, ob sie diese selbst schon einmal zahlen mussten, zwei Drittel (63 %) finden sie ungerecht. Fast jeder Dritte (30 %) sagt zudem, dass es ihm wichtig sei, bei Erbschaften Steuern zu vermeiden. 52 % der Befragten wissen, dass es unterschiedliche Freibeträge bei Erbschaften gibt. Der Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro (für unverheiratete Lebenspartner bzw. Geschwister, Neffen, Stiefeltern) wird von 57 % bzw. 49 % der Befragten als zu niedrig empfunden.

Drei von vier Deutschen haben kein Testament 

43 % derjenigen, die bereits geerbt haben, haben sich nicht dazu beraten lassen. Die, die sich beraten lassen, tun das am häufigsten beim Notar (20 %), im Internet oder bei einem Rechtsanwalt. Dabei sagen 55 %, dass sie sich nicht gut auskennen beim Thema Erben und Vererben. „Erschreckend ist, wie viele Menschen kein Testament haben – immerhin 71 % der Befragten gaben das an“, führt Wunderlich aus.2 Die drei häufigsten Gründe dafür sind: „Ich habe nichts zu vererben“ (28 %), „Ich bin noch zu jung“ (27 %) und „Ich habe noch nicht darüber nachgedacht“ (24 %). Das ist vor allem auch vor dem Hintergrund interessant, dass jeder Zweite (51 %) einen Fall kennt, bei dem es wegen eines Erbes zu Zerwürfnissen zwischen den Erben kam.

Häufigster Auslöser, sich mit dem Thema Erben auseinanderzusetzen, ist das Erreichen eines bestimmten Alters, eine eigene schwere Krankheit oder schwere Erkrankungen im engsten Umfeld. Im Schnitt beginnen die Befragten mit 56 Jahren, sich mit dem Thema Erben auseinanderzusetzen. Jeder 6. hat schon mal ein Erbe ausgeschlagen.

Große regionale Unterschiede

Zwischen den 16 Bundesländern gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Generell zeigt sich, dass im Osten weniger ver- und geerbt wird. Noch nie geerbt haben am häufigsten Menschen in Thüringen (55 %), Sachsen (52 %), Mecklenburg-Vorpommern (49 %), aber auch in Nordrhein-Westfalen (49 %) und Baden-Württemberg (47 %). In Sachsen-Anhalt wird zudem am häufigsten ein Erbe ausgeschlagen (27 %). In Baden-Württemberg werden am häufigsten Wertpapiere vererbt. (22 %) Die Bremer und die Thüringer haben am seltensten ein Testament. (15 % und 21 %) Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern finden Erbschaftssteuern am ungerechtesten (81%), die in Berlin und Rheinland-Pfalz finden sie am gerechtesten (33 %). Die Bremer (39 %) und die Sachsen (35 %) wollen am ehesten das Leben genießen, auch wenn dann weniger zum Vererben bleibt.

Bei der Betrachtung der fünf größten Städte bundesweit (Berlin, München, Köln, Hamburg und Frankfurt) zeigen sich ebenfalls einige Unterschiede. So hat knapp jeder 2. Münchner vor, später eine Erbschaft zu vergeben (46 %), in Berlin ist es nur jeder Dritte (33 %). 69 % der Frankfurter geben an, mehr als 100.000 Euro selbst vererben zu wollen, in Hamburg sind es 42 %. 44 % der Frankfurter haben ein Testament, aber nur 25 % der Münchner. In Frankfurt stammt das eigene Vermögen bei 84 % der Befragten aus eigener Arbeit, in Hamburg nur bei 58 % und am häufigsten aus Erbschaften (13 %). Die Münchner und Frankfurter kennen sich in Sachen Erben und Vererben am besten aus (57 %), die Berliner am wenigsten (41 %). Die Frankfurter finden die Erbschaftssteuer am gerechtesten (40 %), die Münchner am ungerechtesten (65 %). Zudem gaben die Kölner am häufigsten an, noch nie gerbt zu haben. (44 %)

 

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quirin bank AG , Kurfürstendamm 119, D­10711 Berlin, Tel.: +49 (0)30 89021­402,  www.quirinprivatbank.de

Wenn eine Privatrente fällig wird, dann werden die monatlichen Auszahlungen mit dem sogenannten Rentenfaktor berechnet. Der steht bei Vertragsabschluss im Vertrag. Bei Auszahlung viele Jahre später kann er aber viel niedriger sein. Möglich ist das durch den wenig bekannten § 163 des VVG.

Wer eine private fondsgebundene Rentenversicherung abschließt, erhält jährlich Informationen darüber, wie hoch das angesparte Guthaben bei Ablauf der Versicherung sein wird. Und gleichzeitig Prognosen über die Höhe der monatlichen Rente. In vielen Verträge steht aber nicht, dass das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 163 den Versicherungen erlaubt, später die Höhe der Auszahlungen zu senken.

Was ist der Rentenfaktor?

Wenn eine fondsgebundene Rentenversicherung anfängt, die monatlichen Privatrenten auszuzahlen, dann steht das angesparte Guthaben fest. Aber die monatlichen Auszahlungen aus dem gleichen Guthaben sind bei jeder Versicherung anders. Das liegt am Rentenfaktor, den jede Versicherung anders festlegt. Ein Beispiel: Der Rentenfaktor 30 ergibt aus 100.000 Euro Guthaben eine monatliche Rente von 300 Euro, ein Rentenfaktor von 25 führt zu einer monatlichen Rente von 250 Euro.

Der Rentenfaktor sinkt!

Eine Untersuchung des Marktforschungsinstituts Franke & Bornberg aus dem Jahr 2023 ergab ein trauriges Bild: “Im Vergleich von 2022 zu 2021 ist der aktuelle Rentenfaktor bei fast allen Gesellschaften gesunken. Lag er 2021 im Durchschnitt noch bei 29,09 Euro, beträgt er 2022 nur noch 25,97 Euro – ein Rückgang von 3,12 Euro oder 10,73 Prozent!” ( www.franke-bornberg.de/blog/was-bedeutet-rentenfaktor-wie-hoch-2021-2022)

Gegen dieses Senkungen der Berechnungsbasis kann man als Versicherter nichts machen. Denn der § 163 VVG erlaubt den Versicherungsgesellschaften, die Höhe der Auszahlungen neu zu kalkulieren, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich geändert haben. Höhere Lebenserwartung und geänderte Zinsen können dabei eine Rolle spielen.

Nur Verzicht auf § 163 VVG führt zu einer “harten Garantie”

Relative hohe Sicherheit bietet nur die sogenannte “harte Garantie”. Die hat man nur dann, wenn die Versicherung in den Vertragsbedingungen ausdrücklich auf den § 163 VVG verzichtet. Das Informationsportal Vertragshilfe24 rät – wie auch die Verbraucherzentralen – wegen der hohen Kosten und geringen Renditen allgemein von Lebens – und Rentenversicherungen ab. Allerdings sollten Versicherte nicht selbst kündigen oder die Verträge beitragsfrei stellen, sondern von Experten prüfen lassen, ob der Vertrag lukrativ und professionell rückabgewickelt werden kann. Das geht schnell und einfach auf der Website www.vertragshilfe24.de.

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Liechtenstein Life Maklerbefragung

Versicherungsmakler steigen verstärkt in das Segment Erbschaften und Schenkungen ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung, die der Versicherer Liechtenstein Life unter 422 Maklern durchgeführt hat. Im Rahmen der Online-Umfrage “Erben und Schenken in Deutschland” wurden Versicherungsmakler im zweiten Jahr in Folge zu Kenntnisstand, Chancen und Perspektiven in Bezug auf langlaufende, fondsgebundene Lebensversicherungen zur intelligenten Vermögensübertragung (Wholelife-Tarife) befragt. Die Ergebnisse zeigen: Die Bekanntheit und Beliebtheit von Wholelife-Tarifen sind im Laufe der vergangenen 12 Monate deutlich gestiegen. Viele Makler beschäftigen sich auch für die eigene Nachlassplanung mit den Policen.

37 % der Makler sind inzwischen im Bereich aktiv. Insgesamt 35,8 % haben sich auch für die eigene Nachlassplanung mit den Policen beschäftigt.

72,3 % halten das Potenzial des Segments “Erben und Schenken” für Makler und Berater allgemein für sehr hoch oder hoch.

85 % sehen in diesem Geschäftssegment enorme Profilierungsmöglichkeiten für Makler und Berater beim Kunden.

Die Umfrage wurde in Zusammenarbeit mit der Fachzeitschrift AssCompact durchgeführt.

Die Marktbekanntheit von Generationenversicherungen bzw. Wholelife-Tarifen zum Erben und Schenken ist in den vergangenen 12 Monaten gestiegen. 62,3 % der Makler ist bekannt, dass diese Tarife eine erbschaftssteuerfreie Vermögensübertragung ermöglichen. Zum Vergleich: 2023 wussten dies nur 56,2 %.

Mehr Makler sind in dem Segment aktiv. Bereits 37 % der befragten Makler sind in der Beratung und Vermittlung der fondsgebundenen Lebensversicherungen zur Vermögensübertragung und Nachlassplanung tätig. Im Jahr 2023 waren es 33,6 %.

Profilierungsmöglichkeiten beim Kunden gewinnen an Bedeutung. Rund 85 % aller Befragten erwarten, dass Makler und Berater beim Kunden mit einer kompetenten Beratung bei der intelligenten Vermögensübertragung / Nachlassplanung an Profil gewinnen können (Antwortoptionen “Ja, auf jeden Fall” und “Eher ja”). Im Jahr 2023 waren es 81,5 %, die dies erwartet haben.

Mehr Makler bewerten die Geschäftsaussichten als vielversprechend. Heute halten 51,9 % das Potenzial des Segments “Erben und Schenken” für ihr persönliches Geschäft für sehr hoch oder eher hoch. In 2023 waren es 48,5 %. Auch wenn es um das Potenzial für Versicherungsmakler und Berater allgemein geht, sind die Befragten optimistischer als noch vor einem Jahr. Derzeit bewerten 72,3 % die Aussichten als sehr oder eher hoch. Vor einem Jahr waren es 65,8 %.

Wholelife-Tarife gewinnen auch für die eigene Nachlassplanung der Makler an Bedeutung: Insgesamt 35,8 % der Makler haben sich selber schon einmal für die eigene Planung ihres Nachlasses mit dem Thema fondsgebundene Lebensversicherung zur steueroptimierten Vermögensübertragung beschäftigt. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 waren es 30,3 %.

Welche Kunden stehen im Fokus? Diese Frage wurde 2024 erstmalig erhoben. 89,3 % der Befragten meinen, dass vermögende Kunden am meisten von Generationenversicherungen profitieren. Aber auch Unternehmer (83,4 %), Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen und eine Abfindung erhalten (68,5 %) sowie Ärzte (65,9 %) gelten als interessante Zielgruppen.

Aber: Makler haben Weiterbildungsbedarf. 70,1 % der Makler geben an, Schulungen oder Seminare zu dem Thema Vermögensübertragung mit fondsgebundenen Lebensversicherungen zu benötigen. Ein Fünftel (20,9 %) braucht nach eigenen Angaben keine weiterbildenden Maßnahmen. 9 % machten keine Angabe.

“Wir spüren ein verstärktes Interesse an Wholelife-Policen. Makler können damit einem hochinteressanten Kundensegment neue Wege aufzeigen, wie sie flexibel planen und steueroptimiert Vermögen übertragen können”, so Dr. Daniel Welker, Senior Wealth Specialist für Liechtenstein Life. “Mit Liechtenstein Life Wealth bieten wir einen der flexibelsten Tarife im Bereich Erben und Schenken an, der die vielfältigen Anforderungen an eine intelligente Nachlassplanung und Vermögensübertragung erfüllt. Interessierten Maklern zeigen wir in unseren Webinaren regelmäßig die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten auf.”

Liechtenstein Life bietet seit 2023 eine Wholelife-Versicherung an, die es ermöglicht, Vermögen renditeorientiert anzusparen und steueroptimiert auf Erben zu übertragen. Der Tarif Liechtenstein Life Wealth ist eine langlaufende fondsgebundene Lebensversicherung, bei der sich Versicherungsleistungen individuell konfigurieren und für Erbschaften oder Schenkungen flexibel gestalten lassen.

Über Liechtenstein Life

Mit zukunftsweisenden Lösungen zur renditeorientierten privaten Vorsorge- und Vermögensplanung engagiert sich Liechtenstein Life Assurance AG für die finanzielle Unabhängigkeit ihrer Kunden – ein Leben lang und über Generationen hinweg. Das Unternehmen wurde 2008 in Liechtenstein gegründet und ist in Schaan (Liechtenstein) ansässig. Das umfangreiche Anlageuniversum von Liechtenstein Life ist eng verbunden mit ihren Produkten und ermöglicht den Zugang zu weltweit renommierten Investmentmanagern. Liechtenstein Life setzt bewusst den Schwerpunkt auf ESG-Fonds und trägt damit gezielt zu umwelt- und sozialbewussten Finanzlösungen bei. Das Unternehmen gehört zur digitalen Finanzgruppe the prosperity company AG, die derzeit über 120 Mitarbeitende beschäftigt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

airEin schneller Anstieg der Aktienkurse in China, eine weitere Zinssenkung der EZB, staatlich gefördertes ETF-Sparen ab 2026:

drei relevante Finanzthemen der vergangenen Wochen, die viele Verbraucher verunsichern. Soll ich in China investieren? Muss ich mir ein neues Tagesgeldkonto suchen? Welche Fonds eignen sich für das künftige Altersvorsorgedepot? „Gute Finanzentscheidungen zu treffen, bleibt anspruchsvoll und überfordert noch immer viele“, sagt Horst Schneider, CEO der AIR GmbH.

Das geplante Altersvorsorgedepot könnte laut Schneider dazu beitragen, mehr Menschen an die Börse zu bringen und ihnen eine solide Basis für die Altersvorsorge zu bieten. Seit dem Corona-Boom stagniert die Zahl der Deutschen, die in Aktien oder Fonds investieren, bei gut zwölf Millionen. Kommt das Altersvorsorgedepot, dürften es deutlich mehr werden. Doch besonders Börsenneulinge stehen dann vor der Herausforderung, die passenden Finanzprodukte für ihr Depot auszuwählen.

Schulen vermitteln kaum Finanzbildung, der provisionsbasierte Finanzvertrieb fokussiert sich auf den Verkauf von Produkten und die gerade mal 300 registrierten Honorar-Finanzanlagenberater in Deutschland können die große Nachfrage nicht abdecken. In die verbleibende Lücke beim Verbreiten von Finanzwissen treten immer häufiger sogenannte Finfluencer. Sie erklären auf Plattformen wie YouTube oder Instagram, wie man Geld anlegt und Vermögen aufbaut, und stellen Sinn und Unsinn, Chancen und Risiken einzelner Finanzprodukte weitgehend neutral dar. „Allerdings kostet es auch mit diesen oft guten Inhalten viel Zeit, sich umfassend einzuarbeiten. Zudem muss man erst einmal erkennen, welcher Finfluencer seriös ist, welcher nicht. Und am Ende bleibt man oft allein mit der Umsetzung“, sagt Schneider.

Die Folge: Viele Menschen vermeiden es, sich tiefer mit Finanzthemen auseinanderzusetzen, und verpassen wichtige Schritte, um ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Dabei ist eine gut durchdachte finanzielle Strategie und Altersvorsorge angesichts des überlasteten Renten-Umlagesystems und der weiteren demografischen Entwicklung unerlässlich. „Für alle, die sich nicht zutrauen, die richtigen Entscheidungen allein zu treffen oder denen das Vertrauen in Berater fehlt, kann eine technische Lösung den Weg zu einer Finanzplanung ebnen, die zu ihren Bedürfnissen passt“, so Schneider.

Eine solche Lösung ist das von der AIR GmbH entwickelte AIRboard. Als digitaler Finanzcoach unterstützt es Nutzer, ihre finanzielle Situation besser zu verstehen, und gibt Auskunft, wie viel Geld sie heute und im Alter benötigen. Das AIRboard kann unterschiedliche Lebensentwürfe abbilden und dazu passende Strategien zu Geldanlage, Vorsorge und Absicherung entwerfen. Anders als in der Finanzbranche üblich agiert es dabei produktunabhängig: www.digitaler-finanzcoach.de

Über die AIR GmbH

Die AIR GmbH ist ein Fintech mit Sitz in Mannheim und wurde 2019 von Horst Schneider gegründet. AIR entwickelt Softwarelösungen für die Finanzdienstleistung mit passgenauen, ganzheitlichen und gleichzeitig standardisierten Anwendungen für das Privatkundengeschäft und für Verbraucher. Das „AIRboard“ generiert ein quantitatives Modell zur Erstellung eines „abstrakten individuellen Referenzportfolios“ mit dem Ziel der optimalen Organisation, Steuerung und Qualitätssicherung der holistischen Finanz- und Vermögensberatung.

Verantwortlich für den Inhalt:

AIR GmbH, Julius-Hatry-Str. 1, 68163 Mannheim, Tel: 0621 4908570, www.air-gmbh.com

von Oliver Timmermann , RA, Kanzlei Michaelis

Zugleich Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 – L 8 R 1779/22

Die Bestimmung des Personenkreises, der aus der Vertriebsbranche als typisierend schutzbedürftig i. S. des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI angesehen werden muss, birgt für das Sozialrecht nach wie vor Unsicherheiten. Mit Urt. v. 17.11.2023 stellte nun das LSG Baden-Württemberg fest (vgl. LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 – L 8 R 1779/22, BeckRS 2023, 41290; anders die Vorinstanz SG Mannheim, 24.5.2022 – S 13 R 759/20), dass ein Versicherungsvermittler, der für eine Servicegesellschaft (die E1 AG) als Handelsvertreter tätig ist, wegen seines gleichzeitigen Status als “selbständiger Makler” für diese nicht als seine alleinige Auftraggeberin tätig sei. Auftraggeber seien vielmehr die Vielzahl der von ihm beratenen Kunden. Die Servicegesellschaft träte lediglich als Abrechnungsstelle in Erscheinung. Das Urteil muss streng verwundern. Es setzt sich in direkten Widerspruch zu Vorentscheidungen, ohne dass Abweichungen überhaupt thematisiert werden. Als Problem ist die typologische Betrachtung der Merkmale “selbständig” und “einen Auftraggeber” auszumachen, verbunden mit der Frage, ob bzw. inwieweit zivilrechtliche Abgrenzungen übertragen werden können (vgl. unter I.). Eine Bemerkung zur richterrechtlichen Fallgruppenentscheidung steht am Schluss des Artikels (vgl. unter III.).

  1. Sozialversicherungsrechtliche Typologie
  1. Grundlagen

Die Beurteilung sozialversicherungsrechtlicher Sachverhalte erfolgt einerseits aufgrund einer sog. typisierenden Betrachtung.1 Die nähere Prüfung, ob der konkrete Kläger “schutzbedürftig” ist, bedarf es gerade nicht. Wenn der Selbständige sich keinen eigenen Angestellten leisten kann und nur von einem Auftraggeber abhängig ist, sind dies Anhaltspunkte genug, von einem Regelsachverhalt auszugehen, der eine Schutzbedürftigkeit indiziert. Diese am Sachverhalt ansetzende Betrachtung ist jedoch wiederum von der normativen Typologie zu unterscheiden, die anstelle des klassifikatorischen Begriffs eine wertende Zuordnung im Obersatz der Rechtsprüfung erlauben soll.2 Die unbestimmten Rechtsbegriffe “selbständig” und “Auftraggeber” bedürfen, um als Sachverhaltsmerkmale fungieren zu können, zuvor einer Bestimmung. Für das Merkmal “selbständig” führte das LSG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung aus 2011 noch aus:

“Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, darf im Sozialversicherungsrecht an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB jedenfalls dann angeknüpft werden, wenn er wie beim Handelsvertreter den gleichen Inhalt hat.”3

Der Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB ist selbständig. Ein Befund, der aber nichts daran ändert, dass dieser zugleich in schutzbedürftiger Weise auch in das Unternehmen des Prinzipalen integriert sein kann.4 Das Merkmal “Auftraggeber” dagegen konnte, nach einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg aus dem Jahre 2011, weder beim Versicherungsvertreter noch beim Versicherungsmakler der Kunde oder der Versicherer erfüllen. Da der Vermittler selbst nicht Partei des zustande kommenden Versicherungsvertrages wird, besteht zu diesen Dritten insoweit kein vertragliches Band.5 Nach der jetzt vorliegenden Entscheidung soll jedoch allein die gewerbeordnungs- bzw. versicherungsvertragsrechtliche6 Wertung des Klägers als selbständiger Makler maßgeblich sein. Die handelsrechtliche Beziehung zum Prinzipalen wird dagegen ausgeblendet. Es besteht mithin Konfusion. Die Schutzbedürftigkeit des Handelsvertreters ist nicht nur vorrangiges Ziel der Handelsvertreter-Richtlinie7, dieser ist als “selbstständige Hilfsperson des Kaufmanns” kaum mehr als dessen qualifizierte Zweigniederlassung.8 Sozialversicherungsrechtliche Normen sind autonom auszulegen, folgen also nicht zwingend dem Zivilrecht. Ob der Handelsvertreter von einem Auftraggeber abhängig ist, kann mithin nicht allein von einer zivilrechtlichen Rekonstruktion abhängen. Doch woran wollen sich die sozialversicherungsrechtlichen Kriterien sonst orientieren, wenn die zentrale Wertung des handelsrechtlichen Status unerwogen bleibt? Im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung, ob eine Auftraggeberstellung vorliegt, bilden die handelsrechtlichen Grundsätze einen schwerwiegenden Anhaltspunkt.

  1. “Typologische Betrachtung” muss Vertragsverhältnis beachten

An dieser Stelle kommt man zur typologischen Betrachtung. Nach der Entscheidung des BSG vom 4.11.2009 (Backshop-Urteil)9 ist Auftraggeber i. S. des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI, wer “im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie dieser vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt und dadurch eine wirtschaftliche Abhängigkeit des selbständig Tätigen ihr gegenüber begründet”.

Eine solche Einbindung erfordert nach Auffassung des BSG zunächst eine vertragliche Bindung,10 die es dem Selbständigen nicht nur ermöglicht, sich des Organisations- und Marketingkonzepts zu bedienen, sondern die ihm zugleich “nicht nur unwesentliche Verpflichtungen” auferlegt, für einen anderen, den Auftraggeber, auch tätig zu werden. Diese “Wesentlichkeit” ist dann Gegenstand empirischer Zuordnung auf wertender Grundlage. Tatsächlich geschieht es im Versicherungsvertrieb nicht selten, dass ein Vermittler, der gewerbeordnungsrechtlich den Status eines “Versicherungsmaklers” nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO inne hat, handelsrechtlich zugleich auch als Handelsvertreter für einen Unternehmer tätig ist. Hingegen hilft der Hinweis im LSG-Urteil von 2011, wonach ein Versicherungsvermittler, der als Handelsvertreter eines Versicherungsmaklers tätig wird, nach § 59 Abs. 3 VVG auch “selbst als Versicherungsmakler i. S. des § 59 Abs. 3 VVG” angesehen werden kann, so nicht weiter.

Der dortige Verweis auf BT-Drs. 16/1935 11 führt lediglich den bekannten Grundsatz aus, dass sich der Status des Versicherungsmaklers nach § 59 Abs. 3 VVG anhand der objektiven Kundenwahrnehmung beurteilt, wie dies nun auch in § 34d Abs. 1 S. 2 GewO festgeschrieben ist und für diesen Pseudomakler eine Haftung als Makler zur Folge hat.12 Auswirkung auf die interne Beziehung des Handelsvertreters zum Prinzipalen hat diese gesetzliche Fiktion aber gerade nicht.13 Viel bedeutsamer, aber bereits damals ausgeblendet, ist der Umstand, dass der Handelsvertreter im Staus des Versicherungsvertreters nach § 92 HGB den Antrag für seinen Unternehmer “vermittelt”, d. h. er schließt keinen Vertrag im fremden Namen, sondern bringt den Kunden unternehmensbezogen mit dem Prinzipalen zusammen. 14 Die LSG-Entscheidung aus 2011 stellte aber richtigerweise den Handelsvertretervertrag in den Fokus ihrer weiteren Überlegungen. Auch der Kläger im Sachverhalt des LSG-Urteils aus dem Jahre 2023 war lediglich “Vermittler” i. S. des § 84 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. HGB und kein Abschlussvertreter.

  1. Die Entscheidung des LSG

Das LSG Baden-Württemberg folgt in seiner jetzigen Entscheidung dagegen vollkommen den Angaben des Klägers, wonach dieser angeblich keinen Weisungen unterstünde, keine Quoten zu erfüllen noch sonst Leistungsvorgaben zu beachten hätte und keiner “Gebietsbeschränkung” unterläge; er sei vorgeblich auch nicht in irgendeine “Arbeitsorganisation eingegliedert” und die Provision würde von den Kunden gezahlt, die Servicegesellschaft übernähme lediglich Abrechnungsdienste. Das Gericht hat jedoch im Tatbestand Auszüge des “Handelsvertretervertrages” zwischen dem Kläger und der E1 AG wiedergegeben. Danach (vgl. Ziff. 2.1 HV-Vertrag) war dieser verpflichtet, “neue Kunden zu werben, bestandsfähige Verträge für die E1 AG zu vermitteln”15 und in Ziff. 2.3 HV-Vertrag wird festgestellt, dass der Kläger “nur zur Vermittlung, nicht zum Abschluss von Geschäften berechtigt” sei; in Ziff. 4.1. HV-Vertrag wird des Weiteren bestimmt, dass dieser “für seine Vermittlungstätigkeiten eine Provision (erhält), die durch das jeweils gültige E1 Vergütungssystem bestimmt und festgelegt wird” und schließlich hält Ziff. 6.1 HV-Vertrag fest, dass der Kläger für die E1 AG “ausschließlich tätig” wird.

Warum die baren Behauptungen des Klägers16, dessen Dafürhaltungen aus einer jur. Laiensphäre, die eindeutigen vertraglichen Regelungen aushebeln konnten, letztere sogar gänzlich unberücksichtigt blieben, ist unverständlich. Eine methodische Auseinandersetzung findet nicht statt. Das LSG Baden-Württemberg selbst hatte noch in seiner Entscheidung (hier war es allerdings der 7. Senat) aus dem Jahr 2020 entschieden, dass jedenfalls bei einem Ausschließlichkeitsvertreter regelmäßig Grund zu der Annahme eines “Auftraggebers” besteht.17 Auch die Ausführung des Ausgangsgerichts zu der fünf-sechstel-Regel ließ der Senat aktuell unbeachtet.18

Wenn der 8. Senat dagegen darauf abstellen möchte, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Maklers nicht dadurch entstünde, dass die Servicegesellschaft für ihn die Abrechnung bzw. Abwicklung der Verträge übernimmt, er von dieser “nur” eine entsprechende Provision erhält und dabei auf das Urteil des SG Lüneburg vom 2.11.2022 rekurriert, ist dies kein solides Argument.19 In der zitierten Entscheidung ging es um die Frage, ob ein Makler-Pool einem assoziierten Handelsmakler “Auftraggeber” i. S. des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sein könne. Dabei handelt es sich um eine vollkommen andere Kooperationsform unter Handelsmaklern.20 Hier lag jedoch ein Handelsvertretervertrag vor. Doch selbst bei einem Pool-Makler kann aber – werden die dort anzutreffenden faktischen Abhängigkeiten innerhalb dieser ambidextren Hybridorganisationen berücksichtigt – sozialversicherungsrechtlich durchaus eine Abhängigkeit vorliegen; die Äußerungen des SG Lüneburg sind denn auch nicht unwidersprochen geblieben.21

III. Methodische Vorgaben

Will das Sozialversicherungsrecht seine Normen autonom bestimmen, ohne bloß auf das Zivilrecht zu verweisen, sind auch dabei gewisse methodische Vorgaben unerlässlich. Selbst wenn der “Auftraggebers” i. S. des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI als unbestimmten Begriff für flexible typologische Zuordnungen geöffnet wird22, muss in der Obersatzbildung eine argumentative Auseinandersetzung mit Vorgänger-Entscheidungen stattfinden, die einen vergleichbaren Fall komplett anders entschieden haben.23 Mag das Richterrecht unser Schicksal bleiben,24 so darf die Rechtsgemeinde immerhin doch nach wie vor eine gewisse Erwartungssicherheit verlangen. Das setzt voraus, dass bei der Entscheidung über eine Fallgruppenzugehörigkeit ein Minimum an Nachvollziehbarkeit erkennbar wird. Soll mithin von einer zuvor festgelegten Ähnlichkeits-Regel abgewichen werden, verlangt dies zumindest nach einer Begründung.

Eine Methodologie des Richterrechts ist bislang nicht gefunden. Sind die Thesen seiner Bändigung vielfältig bis ungeordnet, so ist der faktische Einfluss jedoch immer stärker geworden. Das dahinterstehende methodische Problem ist die fehlende Formalisierbarkeit von Ähnlichkeitsurteilen. Man bleibt angewiesen auf eine umsichtige Auswertung der zuvor gewonnenen empirischen Ergebnisse, d. h. kann der Merkmalsbestimmung (eigener) Vorgängerergebnisse nicht ausweichen.25

Zum Autor:

Oliver Timmermann ist seit 1999 Rechtsanwalt, zunächst in München für die Kanzlei Prof. Nauschütt im Bereich Versicherungsrecht und Franchiserecht, ab 2018 in der Kanzlei Michaelis in Hamburg, dort für das Dezernat Versicherungs-Vertriebsrecht.

Fußnoten

1) Vgl. BSG, 24.11.2005 – B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, unter II. 1.) lit. e).

2) Vgl. Roloff, in: Brose u. a. (Hrsg.), FS Preis, 2021, S. 1087, 1091 f.; Krause, Mitarbeit im Unternehmen, 2002, S. 141 ff. m. w. N.

3) Mit Hinweis auf BSG, 10.5.2006 – B 12 RA 2/05 R, NZS 2007, 97 f.

4) Vgl. i. E. Busche, in: Omlor (Hrsg.), FS Martinek, 2020, S. 107 ff.

5) Vgl. LSG Baden-Württemberg, 1.2.2011 – L 11 R 2461/10, NZS 2011, 946 f.; hier nahm das LSG seinerzeit Bezug auf BSG, 4.11.2009 – B 12 R 7/08 R. Vgl. unter BeckRS 2010, 66916.

6) Das LSG Baden-Württemberg verwies 2011 für den Makler, der für einen anderen Makler zugleich auch als Handelsvertreter tätig wird, auf BT-Drs. 16/1935, 22, wonach auch dieser als

Makler anzusehen sei und umging das Problem; so auch Dörner, in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl. 2024, § 59, Rn. 65.

7) Vgl. Emde/Valdini, ZVertriebsR 2016, 353, 355.

8) Vgl. Schmidt, JuS 2008, 665, 669.

9) Vgl. BSG, 4.11.2009 – B 12 R 3/08 R, NZS 2010, 145 ff.; auch BSG, 23.4.2015 – B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 286.

10) Ist dem Betreffenden die Tätigkeit für andere Auftraggeber erlaubt, ist er jedoch faktisch an den Auftraggeber gebunden, so reicht diese faktische Bindung aus, vgl. BT-Drs. 14/1855, 7.

11) Vgl. BT-Drs. 16/1935, 23 und Dörner, in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl. 2024, § 59, Rn. 65.

12) Vgl. Schulze-Werner, GewArch 2017, 418 ff.; OLG Dresden, 16.5.2019 – 4 U 441/19, VersR 2020, 98 f.

13) Vgl. Romahn, Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und effektiver Schutz des VN, 2020, S. 295 ff.

14) Vgl. Bergmann, in: Oetker, HGB, 8. Aufl. 2024, § 383, Rn. 15 m. w. N.

15) Hervorhebung durch den Verfasser.

16) Dessen Behauptung, dass im Finanzdienstleistungsvertrieb “Gebietsvorgaben” angeblich häufig anzutreffen wären, wird bereits durch § 92 Abs. 3 S. 2 HGB widerlegt.

17) Vgl. LSG Baden-Württemberg, 30.7.2020 – L 7 R 2030/19, BeckRS 2020, 21873, Rn. 26 ff.

18) Vgl. dagegen LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 – L 11 R 3681/20, NWB 2022, 80.

19) Vgl. SG Lüneburg, 1.11.2022 – S 4 BA 32/19, ZVertriebsR 2023, 236 ff. m. Anm. Timmermann.

20) Vgl. OLG Nürnberg, 10.8.2022 – 8 U 840/22, r+s 2023, 431 ff. und mit Anmerk. Grams unter: FD-VersR 2022, 451635, verweist darauf, dass ein solcher Pool nicht “vermittelt”, dennoch verfügen diese zum einen i. d. R. selbst über eine Maklererlaubnis nach dem Gewerbeordnungsrecht und sind diese zum anderen aber als Treuhänder des Vermittlungsmaklers auch selbst Handelsmakler.

21) Vgl. LSG Bayern, 3.6.2016 – L 1 R 679/14, ZVertriebsR 2016, 369 ff. m. Anm. Flohr.

22) Im Gegensatz zur strengeren begrifflichen Subsumtion, vgl. Leenen, Typus und Rechtsfindung, 1971, S. 22, 143 ff., wonach das flexiblere typologische Denken von den Unzulänglichkeiten starrer Begriffszuordnungen befreien sollte.

23) Vgl. zur Nähe der Typusbildung zur Analogie Wernsmann, DStR-Beih. zu Heft 31/2011, 72 ff.

24) Vgl. Gamillscheg, AcP 164 (1964), 385, 445.

25) Vgl. dazu auch Röhl, Analogie, Logik und Argumentationstheorie, unter www.rsozblog.de/analogie-logik-und-argumentationstheorie/ (Abruf: 11.10.2024).

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Mit der privaten Pflegeergänzung ist es ein Kreuz.

Gebetsmühlenartig wird landauf landab inzwischen seit Jahrzehnten gepredigt, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen werden, um die anfallenden Kosten einer stationären Unterbringung zu tragen. Auch bei häuslicher Pflege reichen sie nicht, aber da fällt es nicht so sehr auf, da sich oft genug Familienmitglieder kümmern und bei ambulanter Pflege niedrigere Kosten anfallen. Aber wissen müsste eigentlich jeder, dass man etwas machen muss. Machen aber nur wenige. Dass Kinder jetzt erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen unterhaltspflichtig werden, gaukelt vielen erfolgreich vor, dass diese jetzt nicht mehr betroffen sind und man ja nur “dem Staat” auf der Tasche läge, was man recht entspannt hinnehmen wird. Spätestens wenn nach dem Tod eines Elternteils dann aber Schenkungen rückgängig gemacht werden oder das Erbe angegangen wird, stellt man doch wieder fest, dass Pflege immer ein Familienthema ist. Vermittler dürfen daher nicht müde werden, dieses Thema immer und immer wieder anzusprechen.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter in den Bereichen des Pflegetagegelds und der Pflegerente. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Pflegetagegeld

Allianz (27,82 % der Nennungen)

Hallesche (11,65 %)

HanseMerkur (7,14 %)

Pflegerente

Ideal (32 %)

Swiss Life (16,67 %)

Allianz (16 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen mehr als 4.700 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 32.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung. Die Auswertungen der Umfragen können per E-Mail unter eva.malcher[at]vema-eg.de angefordert werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Der Aufsichtsrat der BCA AG hat Bastian K. Roeder (40) mit Wirkung zum 1. November 2024 in den Vorstand des unabhängigen Maklerpools aus Oberursel berufen.

Roeder verantwortet künftig im Vorstandsteam die Ressorts Versicherung und Vorsorge, Vertrieb und Marketing sowie das Partnermanagement.

Der erfahrene Versicherungsmanager kommt von der SIGNAL IDUNA Gruppe, einem der Gesellschafter der BCA, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die lange Tradition des Unternehmens am Markt begleitet. Dort war er seit 2021 als Leiter Konzernentwicklung neben der Steuerung einiger strategisch wichtiger Vorhaben wie der strategischen Partnerschaft mit Google maßgeblich für die Unternehmensstrategie des Konzerns verantwortlich.

Seine berufliche Laufbahn startete der Versicherungs- und Vertriebsexperte 2007 bei der Allianz mit einem Studium der Wirtschafts- und Versicherungswissenschaften sowie als Vorstandsassistent im Vertrieb. Er sammelte anschließend Branchenerfahrung und Fachwissen durch Stationen im Markt- und Vertriebsmanagement des Maklervertriebs. In dieser Zeit absolvierte er zudem ein rechtswissenschaftliches Masterstudium des Versicherungsrechts an der Universität Hamburg. Ab 2016 war er als Unternehmensberater bei msg und Capgemini Invent tätig, wo er den Geschäftsbereich Strategie- und Transformationsberatung für Kunden der Versicherungswirtschaft verantwortete.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Bastian Roeder einen versierten Branchenexperten mit vielfältiger Erfahrung bei und für führende Marktteilnehmer für das Vorstandsteam der BCA gewonnen haben. Mit seiner hohen Innovationskraft wird er dazu beitragen, dass die BCA als freier Maklerpool weiterhin Maßstäbe in der Branche setzen wird“, sagt Martin Gräfer, Aufsichtsratsvorsitzender der BCA AG.

Das Vorstandsteam das Allfinanz-Maklerpools zählt damit nun insgesamt drei Mitglieder: Neben Bastian Roeder verantwortet Dr. Frank Ulbricht weiterhin den Bereich Investment und Investmentvertrieb sowie die Ressorts Personal, Controlling, Rechnungswesen, Recht und Compliance. Roman Schwarze ist im Vorstandsteam weiterhin für das Ressort IT und damit für die digitale Plattform der BCA und digitale Lösungen für Dritte sowie darüber hinaus für die BCA Maklerrente verantwortlich.

Für seine neue Aufgabe hat Bastian Roeder bereits ein klares Ziel: „Wir werden das differenzierende Wertversprechen der BCA als leistungsstarker und zuverlässiger Partner für Vermittlerinnen und Vermittler sowie offene Plattform ohne Bedingungen für Produktgeber durch ein innovatives, vertriebsorientiertes Leistungsangebot weiter stärken und damit den Geschäftserfolg unserer Vertriebspartner systematisch noch intensiver unterstützen.“

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