Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes

bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe

Der Bundesrat hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe vorgelegt, dem
noch der Bundestag zustimmen muss. ( HIER Gesetzesentwurf und Stellungnahme der Bundesregierung)

Gemeint sind in erster Linie unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind.

Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die umgangssprachlich Kaffeefahrten genannt werden und gewerberechtlich als sogenannte “Wanderlager” eingestuft werden. Die Verletzlichkeit der Teilnehmer wird häufig mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Zunehmend werden in dem Sektor auch Finanzdienstleistungen mit erheblichen Schäden für die Verbraucher vertrieben – so die Gesetzesbegründung des Bundesrates.

Neben einem Vertriebsverbot u.a. von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten ist nun auch ein Verbot des Vertriebs von Finanzdienstleistungsprodukten vorgesehen. Finanzdienstleistungen sollen wegen der großen Anlockwirkung und der erheblichen finanziellen Gefahren nicht mehr auf Kaffeefahrten vertrieben werden dürfen.

AfW­Vorstand Norman Wirth kommentiert: „Als Verband der professionell und im Kundeninteresse agierenden Versicherungsmakler und unabhängigen Finanzdienstleister, welche einer intensiven Regulierung unterliegen, begrüßen wir ausdrücklich diesen gesetzgeberischen Vorstoß. Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei derartigen Verkaufsveranstaltungen regelmäßig nicht gegeben ist. Auch das bereits vorhandene Widerrufsrechts erscheint bei diesen Konstellationen als stumpfes Schwert. Wir hoffen, dass sich die kommende Bundesregierung und der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates anschließen werden.“

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und ­vertreter, Kapitalanlage­ und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.

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ebase: Neue Pflicht zur Zielmarktprüfung

Fondsplattformen (Depotbanken) unterliegen seit dem 03. Januar 2018 vollumfänglich den neuen Vorgaben der EU­Finanzmarktrichtlinie (MiFID II). ebase empfindet die von Vermittlerverbänden geübte und inzwischen von den Medien breit publizierte Kritik an den diesbezüglichen Zusatzvereinbarungen in weiten Teilen als unberechtigt.

Auch wenn die angepasste Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), die regeln wird, welche Pflichten auf freie Vermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) im Rahmen der MiFID­II­Umsetzung zukommen, bisher noch nicht einmal im Entwurf vorliegt, haben bereits die seit Beginn diesen Jahres für die Depotbanken geltenden neuen Vorschriften Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Banken und Vermittlern und zwingen die Partner, bei manchen Themen noch enger zusammenzuarbeiten. Insbesondere Vermittlerpools sind auch aufgrund der Vielschichtigkeit ihres Geschäftsmodells aufgefordert, hier konstruktiv mitzuwirken.

Pflichten von Depotbanken und Vermittlern vertraglich abstimmen
Obwohl die Depotbanken keine Anlageberatung oder ­vermittlung betreiben, sondern ihr Dienstleistungsangebot sich auf die Depotführung und die Abwicklung von Geschäften im reinen Ausführungsgeschäft (execution only) oder bei komplexen Fonds im beratungsfreien Geschäft beschränkt, müssen die Depotbanken beispielsweise auch die neuen Anforderungen der MiFID II zur Kostentransparenz und zur Product Governance vollumfänglich beachten. Um sicherzustellen, dass durch die MiFID II von den Depotbanken neu geforderte Kundeninformationen auch beim Endkunden ankommen, müssen die Banken insoweit die Vermittler, die im direkten Kontakt mit den Endkunden stehen, vertraglich in die Pflicht nehmen.

Kontrolle über Zuwendungen

Gemäß den neuen Vorgaben der MiFID II müssen die Depotbanken nachweisen können, dass jegliche von ihnen an Dritte (Vermittler etc.) gewährten Zuwendungen dazu bestimmt sind, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden zu verbessern. Die Gewährung fortlaufender Vertriebsprovisionen durch die Depotbanken an die Vermittler ist nur dann gerechtfertigt, wenn den Provisionszahlungen auch eine fortlaufende Qualitätsverbesserung für den Kunden gegenübersteht. Nach dem aktuellen Stand der neuen Anforderungen an das Zuwendungs­ und Verwendungsverzeichnis, welches von jeder Depotbank zu führen ist, müssen die Banken für sämtliche gewährten Zuwendungen angeben, wie diese die Qualität, bezogen auf die für den betreffenden Kunden jeweils erbrachte Wertpapierdienstleistung, verbessern. Da ausschließlich die Vermittler wissen, wie die erhaltenen Zuwendungen tatsächlich verwendet werden, müssen die Depotbanken diesen gewisse Nachweispflichten vertraglich auferlegen.

Neue Pflicht zur Zielmarktprüfung

Der Vertrieb von Finanzinstrumenten außerhalb des vom Hersteller festgelegten Zielmarktes ist nach den neuen Regelungen der MiFID II in Einzelfällen grundsätzlich möglich. Allerdings erfordert der Vertrieb außerhalb des Zielmarkts einen hohen Abstimmungsbedarf zwischen Depotbanken und Vermittlern, die als Vertreiber beide zur Zielmarktprüfung verpflichtet sind. Voneinander abweichende Ergebnisse der Zielmarktprüfung sollten hier im Interesse der Endkunden unbedingt vermieden werden. Verkäufe außerhalb des Zielmarkts sind zudem an den Hersteller zurück zu melden (Ausnahme Verkäufe außerhalb des Zielmarkts im Rahmen Anlageberatung auf Portfoliobasis), was einen zusätzlichen Dokumentationsaufwand erfordert. Schließlich birgt ein Vertrieb außerhalb des vom Hersteller festgelegten Zielmarktes auch noch nicht abschätzbare zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Konstruktive Haltung als Ausgangspunkt der weiteren Entwicklung

ebase bedauert die aufgrund der öffentlich wirksam verbreiteten Kritik an den Zusatzvereinbarungen zu beobachtende Haltung einiger weniger Partner, die Vertragsergänzungen pauschal abzulehnen. Auch die Idee einer kollektiv zu erarbeitenden Lösung über die Ebene der Verbände als Interessensvertreter der Vermittler auf der einen Seite und der einzelnen Depotbanken auf der anderen Seite hält ebase für nicht zielführend. Auch wenn der Gesetzgeber noch offene Punkte schließen muss, müssen die laufenden Geschäfte in dem arbeitsteiligen Prozess zwischen Vermittler und Depotbank den jeweiligen aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Pflichten entsprechend abgewickelt werden. Beide Seiten sollten somit konstruktiv und vorausschauend mit der durch den Gesetzgeber verursachten unklaren Situation umgehen und zukunftsorientierte Lösungen anstreben.

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Rechtliche Sicherheit für Berater durch Telefonaufzeichnung­ App

Die FondsKonzept AG hat die Umstellung ihres IT­Systems nach den Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II in der ersten Januarwoche 2018 trotz knapper Zeitvorgaben und rechtlicher Unsicherheiten erfolgreich abgeschlossen. So konnten auf der Online­Plattform Maklerservicecenter (MSC) alle Funktionalitäten zur Geeignetheitsprüfung sowie zur Geeignetheitserklärung für die Makler freigeschaltet werden.

Gemäß der gesetzlichen Bestimmung des Zielmarktes für ein Finanzprodukt sind alle
gelieferten Zielmarktdaten der Kapitalverwaltungsgesellschaften sukzessive in das System eingelesen worden. Wählt der FondsKonzept­Partner nun einen Investmentfonds für seinen Kunden aus, vergleicht das System die Daten des Fonds automatisch mit den individuell erfassten Parametern aus dem Anlegerprofil und zeigt das Ergebnis dem Makler unmittelbar an. Dieses Vorgehen bedeutet für den Makler eine hohe juristische Sicherheit bei der Produktauswahl und die vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen im Hinblick auf den Geeignetheitstest.

Zu den neuen Funktionen gehört auch ein Update der Berater­App mit der Erweiterung um eine Telefonfunktion, mit der relevante Kundengespräche, die zu Anlageentscheidungen führen, gemäß der geforderten Geeignetheitserklärung nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgezeichnet werden. Zusammen mit der Chat­Funktion im Rahmen einer Multi­ Channel­Kommunikation verfügt der Makler somit über eine leistungsstarke Infrastruktur, um mit seinen Kunden serviceorientiert und sicher in Kontakt zu treten.

„Wir haben das Inkrafttreten von MiFID II in Deutschland genutzt, um die Dienstleistungen für den Makler und seine Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus auszuweiten,“ so Hans­Jürgen Bretzke, Vorstand der FondsKonzept AG. Die Prüfung der Übereinstimmung der vom Kunden gehaltenen Investmentfonds mit seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit wird im Makerservicecenter börsentäglich vorgenommen. Diese Funktion ist vor allem deshalb von Bedeutung, da sich etwa der Aktienanteil eines im Portfolio gehaltenen Mischfonds durch marktbedingte Schwankungen verändern und damit die Anlagegrenzen des Kunden verletzten kann. Solche erweiterten Leistungen eröffnen den Maklern die Möglichkeit, ihre Beratungsdienstleistungen auszubauen und aufgrund der erbrachten Mehrwerte entsprechende Servicegebühren mit den Kunden zu vereinbaren.

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FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­89257 Illertissen Tel.: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816 www.fondskonzept.ag

Mit Wirkung zum 01. Januar 2018 wird Jochen Leiber, seit 2010
dem Unternehmen angehörig, zum neuen Vertriebsleiter der bbg
Betriebsberatungs GmbH ernannt
Mit dem 01.01.2018 hat Jochen Leiber die Position des Vertriebsleiters der bbg
Betriebsberatungs GmbH übernommen. Für den 34­jährigen Diplom­Kaufmann ist die
Ernennung zum Vertriebsleiter ein wichtiger Meilenstein in seiner beruflichen und
persönlichen Entwicklung. „Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe und die anstehenden Herausforderungen und bin überzeugt, dass wir die besondere Erfolgsgeschichte der bbg Betriebsberatungs GmbH nachhaltig weiterschreiben werden“, so Jochen Leiber über seine Position.

Jochen Leiber übernahm bereits Projektverantwortung bei der Fachmesse DKM und der Online­Kommunikationswelt des Fachmagazins AssCompact. Auf Grundlage der langjährigen Erfahrung im Vertrieb sowie seinem überdurchschnittlichen Engagement profitierte das Bayreuther Unternehmen, u. a. bei der Vorbereitung und Durchführung der Fachmesse DKM, jederzeit von seiner verantwortungsvollen Arbeit. Geschäftsführer Konrad Schmidt zur Bestellung des neuen Vertriebsleiters: „Jochen Leiber hat über Jahre hinweg sehr gute Projektarbeit geleistet sowie unsere Online­ Kommunikationswelt wesentlich weiterentwickelt. Die bemerkenswert positive Ausstrahlung von Herrn Leiber und seine professionellen kommunikativen Fähigkeiten sind die Basis für seinen beruflichen Erfolg. Ich freue mich sehr auf die weiterhin produktive Zusammenarbeit.“

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D­95448 Bayreuth Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852
www.bbg­online.de

RA Wirth: Höhere Haftungssummen für Versicherungsmakler und -­berater sowie Finanzanlagevermittler und Honorar­finanzanlagenberater
Gemäß § 9 Absatz 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und § 9 Absatz 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung beträgt die Mindestversicherungssumme ab dem
15. Januar 2018 für jeden Versicherungsfall 1 276 000 Euro und 1 919 000 Euro für alle
Versicherungsfälle eines Jahres. Das wurde am 2.1.2018 im Bundesanzeiger durch das
Wirtschaftsministerium mitgeteilt. Bisher lagen die Summen bei 1 230 000 Euro für
jeden Versicherungsfall und 1 850 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Hierbei handelt es sich um einen turnusmäßig alle 5 Jahre vorzunehmende Anpassung unter Berücksichtigung des europäischen Verbraucherpreisindex.

Rechtsanwalt Norman Wirth dazu: „Zwar wartet die Branche mit Spannung auf die Neufassung der beiden hier betroffenen Verordnungen. Bei der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt bereits – wenn auch mit erheblicher Verspätung ­ ein erster Entwurf vor. Bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die wegen der bereits erfolgten MiFID 2­Umsetzung angepasst werden muss, noch nicht einmal das. Zumindest funktionieren trotz der derzeitigen politischen Hängepartie die eingebauten, bürokratischen Automatismen noch. Jedoch: eine Änderung um 46 Euro hilft weder den Kunden noch der Finanzbranche über die derzeit bestehenden massiven rechtlichen Unsicherheiten.“

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Wirth­Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­10623 Berlin Tel.: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1 www.wirth­rechtsanwaelte.com

Honorarfinanz AG schlägt mit prognosefreier, passiver Anlagestrategie namhafte Fondsmanager als auch den MSCI World deutlich

Das auf passive Anlagestrategien spezialisierte Honoraranlageberatungs­Institut
Honorarfinanz AG aus Karlsruhe hat seinen Kunden ein überaus erfolgreiches
Anlagejahr 2017 beschert. Im Gegensatz zu vielen bekannten aktiv gemanagten Fonds
mit weltweit gestreuten Werten haben die reinen Aktienportfolios der Honorarfinanz mit
einer Durchschnittsrendite von 10,79 Prozent dabei sogar den Weltindex MSCI World
EUR (8,1 Prozent) klar geschlagen – ohne teures Fondsmanagement. Abzüglich der laufenden Service­Fee kommt die Honorarfinanz immer noch auf 9,84 Prozent. Bereits im vorvergangenen Jahr hatte das Institut die 15 beliebtesten, aktiv gemanagten Investmentfonds mit vergleichbarem Risikoprofil um im Schnitt fünf Prozent hinter sich gelassen.

Honorarfinanz führt fast 10.000 Titel in ihren Portfolios

Den Erfolgsgrund sieht Honorarfinanz­Vorstand Davor Horvat in der sehr breiten Portfolioaufstellung mit kostengünstigen Exchange Traded Funds (ETF). Während der MSCI World die rund 1.600 größten Unternehmen weltweit repräsentiert und stur nach deren Marktkapitalisierung gewichtet, stellen die Karlsruher Portfoliodesigner ihre Anlagestrategie deutlich breiter auf. Sie umfasst knapp 10.000 Werte und nimmt unter anderem auch globale Small Caps und Value Werte auf. Zudem gewichten die Honorarfinanz­Strategen das Gesamtportfolio mit 25 Prozent Schwellenländeranteil. Horvat: „Wir verfolgen dabei ganz konsequent einem Buy and Hold­Ansatz und unsere Berater führen die Kunden mit ruhiger Hand auch durch emotionsgeladene Zeiten.“ Allein die Kostenersparnis in den eingesetzten ETFs gleicht das Honorar für Risikoprofilierung und Portfoliostrukturierung in kurzer Zeit wieder aus.

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Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D­76227 Karlsruhe Tel.: 0721­915691­40, Fax: 0721­915691­49 www.honorarfinanz.ag

Ab sofort ist die Netfonds Gruppe auch Partner im Bereich professioneller Immobilien­Investments – ­ sowohl für Einzelinvestoren als auch für Private­Placements und festverzinsliche Anleihen

Für den Ausbau des neuen Geschäftsbereiches greift Netfonds auf die bereits langjährig bestehende, 100%­ige Tochter der Netfonds AG, die NSI Netfonds Structured Investments GmbH zurück. Das Unternehmen wurde neu ausgerichtet und wird sich ab sofort ausschließlich auf Immobilien zur Kapitalanlage konzentrieren.

Zur Produktpalette der NSI Netfonds Structured Investments GmbH gehören unter anderem Mehrfamilienhäuser, die Konzeptionierung von Private­Placements, Immobilien besicherte festverzinsliche Anleihen sowie die klassisch vermietete Eigentumswohnung. Das Angebot von Bestands­ und Neubauimmobilien wird bundesweit, inklusive einer professionellen Hausverwaltung, zur Verfügung stehen. Netfonds­Partner können sich zudem an die NSI GmbH wenden, um exklusive, maßgeschneiderte Immobilienangebote zu konzeptionieren.

Geschäftsführer der NSI GmbH sind der Vorstandsvorsitzende der Netfonds AG, Herr Karsten Dümmler sowie der Bereichsleiter für Beteiligungen & AIF | Direktimmobilien und Prokurist der Netfonds AG, Herr Mirko Schmidtner.

Heiko Fassel verstärkt Immobilien­Kompetenz­Team
Die Expertise im Haus erweitert Netfonds mit Heiko Fassel, der seit 1995 in der Immobilienbranche tätig ist. In den letzten 14 Jahren war er Vertriebsleiter der RGA ­ Rheinische Gesellschaft für Anlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf und Viersen. Der Rheinländer hat in diesem Zeitraum mehr als 3.200 erfolgreiche Immobilientransaktionen ­ vielfach auch mit Partnern der Netfonds AG ­ verantwortet.

„Herr Fassel ist pünktlich zum Jahreswechsel mit seiner Familie aus dem Rheinland in den hohen Norden gezogen und wird den Einkauf und die Strukturierung von Immobilien als Investment bei der NSI GmbH im Heidenkampsweg 73 in Hamburg federführend leiten“, kommentiert Karsten Dümmler die neue Personalie.

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Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100 www.netfonds.de

blau direkt ist geschäftlich weiterhin auf einem Höhenflug und

beteiligt die Mitarbeiter am Erfolg

Der Lübecker Maklerpool blau direkt hat 2017 die 40 Millionen Umsatzgrenze
durchbrochen gegenüber 31 Millionen Euro im Vorjahr. An diesem Rekordergebnis will
das Unternehmen die Mitarbeiter beteiligen. Mit Beginn des Jahres sinkt die
wöchentliche Regelarbeitszeit von bisher 41 auf 40 Stunden. Zeitgleich wurden die
Löhne im Schnitt um 3 Prozent angehoben. Damit aber noch nicht genug, führt das
Unternehmen die 26­Stunden­Woche ein und übersteigt dadurch sogar die Forderung der Gewerkschaften, die lediglich eine 28­Stunden­Woche fordern.

„Bei der 26­Stunden­Woche handelt es sich um das Recht, die Arbeitszeit bei persönlichem Bedarf auf bis zu 26 Stunden zu reduzieren“, erklärt Lars Drückhammer, Geschäftsführer von blau direkt. „Von modernen Arbeitnehmern wird heute viel Flexibilität erwartet. Sie sollen erreichbar sein, bei Engpässen am Wochenende arbeiten oder abends länger bleiben, um die letzten Antragsbearbeitungen durchzuführen. Dieser Flexibilisierungsdruck darf aber nicht einseitig sein. Es kann nicht angehen, dass sich der Mitarbeiter jederzeit auf die Firmenbedürfnisse einstellen können soll, die Firma sich aber umgekehrt nicht darum schert, wenn das Privatleben des Mitarbeiters einmal Flexibilität erfordert.“

In dem Modell könne der Mitarbeiter seine Arbeitszeit in Absprache mit der Personalabteilung kurzfristig auf bis zu 26 Stunden die Woche absenken. Der Mitarbeiter behält zwei Jahre lang das Recht, wieder in Vollzeit zurückzukehren. Mitarbeiter die fünf Jahre oder länger im Betrieb beschäftigt sind, erhalten vollen Lohnausgleich für die Verkürzung, wenn diese durch einen innerfamiliären Pflegefall oder krankheitsbedingt ausgelöst sind.

„Unsere Mitarbeiter begleiten unsere Entwicklung seit Jahren mit enormem Engagement“, das wolle man honorieren, meint Drückhammer. „Die Arbeitszeit soll zum Leben unserer Mitarbeiter passen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­23560 Lübeck Tel.: 0451­87201­172, Fax: 0451­87201­299
www.blaudirekt.de

Was Makler und Vermittler von Gesetzlichen Krankenkassen in der Zusammenarbeit erwarten?

Die meisten Bundesbürger sind in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert. In den
letzten Jahren und den aktuellen politischen Überlegungen zum Gesundheitssystem ( Thema Bürgerversicherung ) kommt es verstärkt zu Kooperationen von Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen. So werden auch Makler und Vermittler immer häufiger mit diesem Thema in ihrer Beratung konfrontiert.

Aber was muss eine GKV einem Vermittler oder Makler bieten, damit man professionell zusammen arbeiten kann? Was sind die Wünsche des Beraters an die jeweiligen Unternehmen?

Das wollen wir in der neuen Umfrage herausfinden und bitten Sie kurz um Ihre Mithilfe und Teilnahme an unserer anonymen Umfrage: Ihre Meinung ist gefragt!

Machen Sie mit! Hier geht es zur Umfrage

Besten Dank!

Mit Ihrer Meinung helfen Sie letztlich noch bessere Bedingungen für die künftige Zusammenarbeit von Maklern und Vermittlern mit Gesetzlichen Krankenkassen zu schaffen.

Die wmd­brokerchannel.de Umfrage erfolgt in Zusammenarbeit mit www.makleraktiv.de, dem Vermittlerportal rund um die Gesetzlichen Krankenkassen. Hier stehen zugelassenen Versicherungsvermittlern eine interaktive Kassensuche zur Unterstützung ihrer Kunden sowie provisionierte Abwicklungsmöglichkeiten für über 50 Gesetzliche Krankenkassen kostenfrei zur Verfügung und dem DFSI Finanz­Service Institut.

Das DFSI Deutsches Finanz­Service Institut GmbH www.dfsi­institut.de ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen im Bereich des Finanzdienstleistungsektor zu Versicherern, Banken, Bausparkassen und Gesetzlichen Krankenkassen sammelt. Es werden entscheidungsrelevante Informationen wie z.B. Ratingurteile, Risikokennzahlen und Leistungsdaten gebündelt und aggregiert dargestellt. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen hat sich das DFSI auf die Fahnen geschrieben, der Verunsicherung der Versicherten durch die Einführung des Gesundheitsfonds und dessen Auswirkungen entgegen zu wirken und Orientierung zu geben. Thomas Lemke: “Die Kassen haben ihre Anstrengungen verstärkt, sich voneinander zu differenzieren. Umso stärker stellen sich Fragen wie: Welche Kasse hat die Leistungen, auf die ich besonderen Wert lege? Wie finde ich diese Kasse? Und was muss ich dafür an Beitrag aufbringen?” Die Ergebnisse werden demnächst hier veröffentlicht.

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DFSI ­ Deutsches Finanz­Service Institut GmbH , Heinrich­Brüning­Str. 2a, D­50969 Köln Tel.: +49 221 6777 4569 1, Fax: +49 221 423 468 38
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