RA Wirth: Höhere Haftungssummen für Versicherungsmakler und -berater sowie Finanzanlagevermittler und Honorarfinanzanlagenberater
Gemäß § 9 Absatz 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und § 9 Absatz 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung beträgt die Mindestversicherungssumme ab dem
15. Januar 2018 für jeden Versicherungsfall 1 276 000 Euro und 1 919 000 Euro für alle
Versicherungsfälle eines Jahres. Das wurde am 2.1.2018 im Bundesanzeiger durch das
Wirtschaftsministerium mitgeteilt. Bisher lagen die Summen bei 1 230 000 Euro für
jeden Versicherungsfall und 1 850 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Hierbei handelt es sich um einen turnusmäßig alle 5 Jahre vorzunehmende Anpassung unter Berücksichtigung des europäischen Verbraucherpreisindex.
Rechtsanwalt Norman Wirth dazu: „Zwar wartet die Branche mit Spannung auf die Neufassung der beiden hier betroffenen Verordnungen. Bei der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt bereits – wenn auch mit erheblicher Verspätung ein erster Entwurf vor. Bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die wegen der bereits erfolgten MiFID 2Umsetzung angepasst werden muss, noch nicht einmal das. Zumindest funktionieren trotz der derzeitigen politischen Hängepartie die eingebauten, bürokratischen Automatismen noch. Jedoch: eine Änderung um 46 Euro hilft weder den Kunden noch der Finanzbranche über die derzeit bestehenden massiven rechtlichen Unsicherheiten.“
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