Der deutsche Fondsverband BVI wertet den Gesetzentwurf der EU­Kommission zum Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb als enttäuschend
Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets der Kommission zur Vertiefung der Kapitalmarktunion.

Statt Barrieren abzubauen, schaffe die Kommission mit dem Gesetzesvorschlag neue.
Bestes Beispiel dafür seien die geplanten Voraussetzungen für die De­Registrierung
eines Fonds in einem EU­Land. Demnach soll ein Asset Manager einen Fonds erst
wieder vom Markt nehmen können, wenn dieser in dem betreffenden Land maximal zehn Anleger hat, die insgesamt weniger als 1 Prozent des verwalteten Vermögens halten. Wenn es wirklich darum geht, Hürden für den grenzüberschreitenden Vertrieb abzubauen, sollte dem Asset Manager die Entscheidung, sich aus einem Land zurückzuziehen, nicht erschwert werden.

Der BVI hat der EU­Kommission zahlreiche konkrete Probleme beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb aufgezeigt und Lösungsvorschläge unterbreitet. „Was die EU­Kommission nun als Entwurf vorgelegt hat, ist enttäuschend“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Statt die Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb zu beseitigen, will die EU­Kommission im Rahmen der ESA­Reform lieber die ESMA mit mehr Kompetenzen ausstatten und die nationalen Aufsichtsbehörden entmachten.“

Die EU­Kommission plant, die Fondsaufsicht schrittweise auf die ESMA zu verlagern; zunächst nur für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs), Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Risikokapitalfonds (EuVECAs). Damit droht eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert. In einem zweiten Schritt könnten gar OGAWs und AIFs unter die Aufsicht der ESMA fallen.

Der BVI wird seine Vorschläge für den Abbau von Hürden im Fondsvertrieb innerhalb der EU im weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut einbringen.

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BVK­Präsident Michael H. Heinz erklärt zu den Vorhaltungen des Maklerpools „blaudirekt“ und seines Geschäftsführers:

„Es ist schon bedauerlich, dass nach Check24 nun offenbar auch der Maklerpool „blaudirekt“ bei der Unternehmenskommunikation nahezu alle Grenzen zwischen Nachricht und Kommentar fließen und jedes Maß für Anstand und Fairness im Umgang miteinander vermissen lässt. Noch bedauerlicher ist es aber, dass blaudirekt­ Geschäftsführer Oliver Pradetto ganz offenbar intellektuell nicht in der Lage ist, den Rechtstreit zwischen dem BVK und Check24 grundsätzlich zu verstehen, gedanklich nachzuvollziehen und einzuordnen.

Deshalb für ihn noch einmal zur Klarstellung: Nein, Herr Pradetto, der BVK wendet sich
eben gerade nicht „ganz allgemein” gegen die Nutzung moderner Medien als Verkaufsplattform für Makler. Der BVK als Interessensvertreter der von ihm vertretenen Makler tritt „nur“ dafür ein – und das sollte eine Selbstverständlichkeit sein – dass auf dem Online­Spielfeld dieselben Spielregeln gelten wie auf dem Offline­Platz. Und dazu gehört eben nicht nur, dass man sich gegenüber allen Kunden als Makler zu erkennen gibt, der für die Vermittlung von Versicherungen Provisionen kassiert, wenn dies – wie bei Check24 – so ist. Dazu gehört dann eben auch, dass man gegenüber Versicherten eine umfassende Betreuungs­ und Beratungspflicht – auch und gerade im Schadensfall – hat, die weit über den bloßen Abschluss einer Versicherung hinausgeht.

Wer Kunden eine Versicherung verkauft, sich dann aber als Makler einen schlanken Fuß macht und diese auch im Schadensfall weder umfassend berät noch betreut, der verstößt nicht nur gegen elementare Rechte des Verbraucherschutzes, sondern auch gegen alle Regeln des Anstands, die einen ehrbaren Kaufmann im Geschäftsverkehr ausmachen sollten, wenn Sie verstehen, was ich meine.

Wir als BVK, werter Herr Pradetto, haben nichts gegen Konkurrenz und schon gar nichts gegen Wettbewerb – ganz im Gegenteil. Aber wir haben etwas dagegen, dass dieser Wettbewerb mit unfairen Regeln stattfindet, die im Übrigen – und auch das haben Sie leider nicht verstanden – nicht dem BVK und seinen Mitgliedern schaden, sondern in erster Linie den Verbrauchern.

Wenn Herr Pradetto nach reiflichem Überlegen zu der bahnbrechenden Erkenntnis gelangt, der BVK sähe und bewerte das Online­Geschäft als „Verstoß gegen das Berufsethos des Maklers“, dann beweist dies nur eines: Dass der Vorgang des Überlegens leider nichts gebracht hat. Auf dem Niveau, auf das sich blaudirekt und sein Geschäftsführer herabbegeben haben, ist eine inhaltlich fundierte Auseinandersetzung ohnehin nur noch sehr schwer zu führen.

Allein die Tatsache, dass auch das Bundeskartellamt aktuell eine Sektorenanalyse durchführt, in deren Annahmen und Ansätzen sich der BVK im Übrigen gut wiederfindet, zeigt doch, dass der BVK mit seiner Kritik bei weitem nicht allein steht – wie dies die unselige Allianz aus blaudirekt und Check24 glauben machen will. Dies gilt im Übrigen auch für maßgebliche politische Player, die eben unsere Sicht und unsere Bewertungen teilen.

Ganz zu schweigen von einer „Kleinigkeit“, die wir an dieser Stelle nicht vergessen wollen: Auch deutsche Gerichte sind eben nicht den Argumenten von Check24 gefolgt, sondern im Wesentlichen denen des BVK. So schlecht können diese Argumente also nicht sein.

By the way: Die Behauptung von blaudirekt, der BVK helfe seinen von Check24 abgemahnten Mitgliedern nicht ausreichend oder gar nicht, ist falsch. Alles andere hätte ich mich aber auch verwundert.”

Michael H. Heinz
Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

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Bessere Beratung durch feste Normen

Die digitale Versicherungs­Plattform Friendsurance und das Institut für Finanznorm DEFINO arbeiten ab sofort zusammen. Der Geschäftsführer des digitalen Maklers, Dr. Sebastian Herfurth, ist dem Kuratorium des Instituts zur fachlichen Beratung beigetreten. Damit ist Friendsurance maßgeblich an der Entwicklung von DIN­Normen für Beratungsleistungen im Versicherungs­ und Finanzsektor beteiligt.

Gemeinsam Vertrauen schaffen

„Wir fühlen uns geehrt, Teil eines so wichtigen Kuratoriums zu sein. Angemessene
Qualitätsstandards zu setzen ist besonders in der Versicherungs­ und Finanzbranche von Bedeutung, um Vertrauen zu schaffen”, sagt Dr.Sebastian Herfurth, Geschäftsführer und Mitgründer von www.friendsurance.de. Als frisch gekürter Innovator des Jahres 2018 und Gewinner des Servicepreises 2018, geht Friendsurance mit gutem Beispiel voran. „Mein Ziel ist es, unsere Erfahrungen und hohen Beratungsstandards in die Entwicklung von DIN­Normen für die ganze Branche einfließen zu lassen und somit die Finanz­ und Versicherungsindustrie kundenfreundlicher zu machen.“

Bessere Beratung durch feste Normen

„Wir sind froh Herrn Dr. Herfurth an Board zu haben“, so Dr. Klaus Möller, geschäftsführender Gesellschafter der DEFINO Institut für Finanznorm GmbH.
„Friendsurance beweist, dass Qualitätsberatung auch mit modernen Kommunikationsmitteln möglich ist. Dieser Input zu digitalen Services ergänzt unser Kuratorium äußerst sinnvoll.“ Abgesehen von der fachlichen Beratung der Geschäftsführung, soll das Kuratorium auch die Branche angemessen widerspiegeln. „Online agierende Unternehmen sind mittlerweile fester Bestandteil der heutigen Finanz­ und Versicherungslandschaft. Deshalb war es uns sehr wichtig auch hierfür einen angemessenen, etablierten Vertreter aufzunehmen und Dr. Herfurth ist dafür bestens qualifiziert“, so Möller. Der Friendsurance­Mitgründer ist damit das achtzehnte Mitglied des Kuratoriums. Mittelfristig soll der unabhängige Makler auch eine DEFINO­Zertifizierung für seine Beratung, Prozesse und Mitarbeiter erhalten.

Digitalisierung durch Standardisierung

Durch die Entwicklung von DIN­Normen werden Kunden von mehr Transparenz und einer höheren Qualität bei Beratungstätigkeiten profitieren.
“Kundenerwartungen verändern sich stetig. Die Standardisierung von Prozessen ist der erste Schritt in Richtung Optimierung und Digitalisierung der noch oft überholten Beratungstätigkeiten. Unsere DIN­Normen sollen daher nicht nur Verbraucher schützen, sondern auch der Branche helfen, diesen Erwartungen gerecht zu werden“, sind sich Herfurth und Möller einig.

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Die Auseinandersetzung zwischen Check24 und dem BVK kennt vor allem ein Opfer: den einfachen Makler.
Wie unterschiedlich die Opponenten diese Sache handhaben, zeigt ein Praxisfall.

Nach einer Serie gerichtlicher Auseinandersetzungen erwirkte der BVK zuletzt einen
Ordnungsgeldbeschluss gegen Check24.Check24 schlug symbolisch zurück und
mahnte seinerseits drei Mitgliedsmakler des BVK ab. Der Schlag sollte untermauern:
Makler sind die Leidtragenden aus den Attacken des BVK; was der BVK an rechtlichen Auslegungen durchsetzt, gilt am Ende für alle Makler.

Dazu musste Check24 zunächst einmal überhaupt drei zum BVK zugehörige Makler finden und das ist gar nicht so einfach: Der Verband veröffentlicht keine Mitgliedslisten. „Am Ende hat Check24 vermutlich einfach nach den Stichworten ‚BVK‘ und ‚Makler‘ gegoogelt, um seine drei Beispielfälle zu finden“, spekuliert blau direkt Geschäftsführer Oliver Pradetto. So lässt sich jedenfalls erklären, warum ausgerechnet ein Maklerpartner von blau direkt unter den Opfern war. Denn diese erhalten die Unterstützung ihres Pools bei der Optimierung für Suchmaschinen und Onlinegeschäft; sind deshalb besonders gut bei Google zu finden.

„Unser Makler wandte sich zunächst an den BVK selbst“, erläutert Pradetto. „Das lag ja auch auf der Hand, immerhin war allein seine BVK­Mitgliedschaft ausschlaggebend dafür, dass ausgerechnet er in die Schusslinie geriet.“ Doch von Herrn Heinz bekam er nur die lapidare Antwort, dass sich darum ein Mitarbeiter kümmere. Dieser wiederum verwies den Makler auf einen Anwalt. Die empfohlene Anwaltskanzlei empfahl, die Unterlassung zu unterschreiben und lediglich in Bezug auf die Höhe des Geschäftswerts hin zu feilschen. Dies würden die Anwälte gerne für ihn erledigen. Die Kosten hätte allerdings er selbst zu tragen, vom BVK gäbe es keinerlei Unterstützung.

Anders als beim BVK war man bei blau direkt hilfsbereit. „Wir garantieren Maklern, dass wir sie von wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen freihalten, die in Zusammenhängen mit unseren Softwareangeboten stehen, weswegen der Makler bei uns nachfragte“, so Poolchef Pradetto. „Zwar hat die Übergabe der Erstinformation nicht direkt etwas mit unseren Vergleichsrechner­Angeboten zu tun, aber wir waren einigermaßen verwundert, dass Check24 ausgerechnet einen unserer Makler angriff.“

blau direkt schmiedete kurzerhand eine Allianz zur Verteidigung des Maklers. blau direkt und die für das Homepagedesign des Maklers zuständige Firma „maklerhomepage.net“ erklärten sich zur Kostenübernahme bereit. Die anwaltliche Vertretung übernahm die Kanzlei Jöhnke & Reichow, die auf die Vertretung von Maklern spezialisiert ist.

Doch am Ende wurde das Verfahren beendet, bevor es begann. „Vor Gericht soll man nur ziehen, wenn das Gegenüber nicht kompromissbereit ist. Das konnte ich mir von den Kollegen von Check24 aber beim besten Willen nicht vorstellen“, erzählt der Lübecker Poolchef. „Ich habe kurzerhand den Chef von Check24 kontaktiert und meine Vermutung geäußert, dass wir und unser Makler gar nicht als Gegner gemeint wären.“ Anders als der BVK sähe man das Onlinegeschäft nicht grundsätzlich als Verstoß gegen den Berufsethos des Maklers, sondern als moderne Ausprägung zeitgemäßer Kundenservices.

Dies verbinde Check24 und blau direkt. „Tatsächlich erhielten wir postwendend Mitteilung, dass man nicht beabsichtigt habe, einen unserer Maklerpartner zu erwischen“, freut sich Pradetto. „Es zeigt sich vollkommen klar, dass es den Kollegen aus München nicht um eine Bestrafung von Maklern geht.“ Vielmehr habe der BVK, der als Interessenvertretung von Versicherungsvermittlern auftritt, selbst einen Makler angegriffen. Der Verband wende sich ganz allgemein gegen die Nutzung moderner Medien als Verkaufsplattform für Makler. Dies erkläre auch, warum der Verband betroffenen Maklern Hilfe verweigere. Mit der Aktion mache Check24 Mitgliedern des BVK klar, was ihnen eigentlich selbst klar sein sollte. „Wer einen Verband für sich sprechen lässt, sollte konsequent sein und den Forderungen für die er seinen Verband legitimiert selber folgen“, meint Pradetto. „Wenn ich einen Verband dafür bezahle, damit er sich gegen Maklerkollegen wendet, die Onlinegeschäft betreiben, sollte ich als Makler besser nicht versuchen, selber online Kunden zu gewinnen. Eine Mitgliedschaft im BVK bedeutet letztlich ein Verzicht auf die eigene Zukunftsfähigkeit.“ Check24 legt jedenfalls keinen Wert darauf, Kollegen vom Onlinegeschäft abzuhalten; verzichtet auf die Durchsetzung seiner Abmahnung. Für den Makler ist die unliebsame Episode damit vorbei – ohne Kosten.

Der durch den BVK im Stich gelassene Makler hat indes seine Konsequenz gezogen und dem BVK seine Kündigung ausgesprochen.

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­23560 Lübeck Tel.: 0451­87201­172, Fax: 0451­87201­299
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AssCompact TRENDS I/2018

Die Vertriebsstimmung unter den Maklern und unabhängigen Vermittlern klettert laut der
aktuellen Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ auf ein Vierjahreshoch. Die Mehrheit
der Befragten ist motiviert und mit den Ergebnissen im 4. Quartal 2017 zufrieden. Unter
den Maklerfavoriten in insgesamt 39 betrachteten Produktlinien gibt es einzelne, denen
große Sprünge nach vorne gelingen. Wie sich die derzeitige Vertriebsstimmung unter
den Versicherungsmaklern und ungebundenen Vermittlern gestaltet und wie motiviert diese sind, hat die aktuelle Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ erfragt. Das Ergebnis: Die Vertriebsstimmung ist so gut wie schon lange nicht mehr, sie hat ein Vierjahreshoch erreicht. Die Zufriedenheit der unabhängigen Vermittler ist im 1. Quartal um 3,4 Prozentpunkte gestiegen und steht nun bei 53,7%. Die Motivation hat ebenfalls leicht zugenommen (+1,2 Prozentpunkte) und kommt auf 66,0%. Dennoch wird auch eine sehr positive Gesamtstimmung eingetrübt, den Befragungsergebnissen zufolge vor allem von Regulierung und Bürokratie.

Vielfältige Gründe für positive Stimmungslage

Die Gründe für die positive Gesamtstimmung sind vielfältig. Viele der befragten Makler berichten über eine momentane gute Auftragslage und gute Geschäfte im vergangenen Jahr. Insgesamt 82,4% der Befragten sind mit den Ergebnissen im 4. Quartal 2017 zufrieden, sehr zufrieden oder außerordentlich zufrieden. Des Weiteren werden das BRSG und der damit verbundene Beratungsbedarf bei den Firmen von den Befragten als Chance wahrgenommen, die es zu nutzen gilt. Zudem seien die Kunden interessiert, würden auf Lösungen warten und dabei auf den Makler zählen.

39 Produktlinien in der Auswahl

In den „AssCompact TRENDS I/2018“ konnten Makler in insgesamt 39 Produktlinien der Bereiche Altersvorsorge, Risikovorsorge, privates und gewerbliches Schaden­/Unfallgeschäft sowie Kapitalanlage/Finanzierung auch wieder ihre Favoriten angeben. Ergeben hat sich: In etlichen der betrachteten Produktlinien sind die Top­3­Favoriten dieselben wie in der Befragung zum vorherigen Quartal oder diese tauschen innerhalb des „Treppchens“ ihre Platzierungen bzw. vormals Viertplatzierte können einen Top­3­Platz ergattern. Allerdings gibt es auch Anbieter, die sich im Vergleich zum Vorquartal in einzelnen Produktlinien durch einen sehr großen Sprung eine Top­3­Platzierung sichern konnten.

Zielgruppenanalyse von ausschlaggebender Bedeutung

Eine Zielgruppenanalyse im Maklerbüro ist die Voraussetzung für effiziente Marketing­ und Vertriebsaktivitäten. Nur so kann die gewünschte Marktpositionierung erreicht werden. Die Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ stellt im Rahmen eines Sonderteils dar, wie die Makler diese Theorie in der Praxis umsetzen. Sie schlüsselt auf, ob und inwiefern Makler ihre Kunden überhaupt anhand einer Klassifikation analysieren. Durch die Studie ergibt sich zudem ein Überblick, welche Produkte aus Maklersicht zu welchen Zielgruppen passen.

Über die Studie
Die Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ kann zum Einzelpreis von 1.300 Euro zzgl. 19% gesetzlicher MwSt. erworben werden. Zur Studienbestellung geht es unter folgendem Link:

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D­95448 Bayreuth Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852
www.bbg­online.de

BaFin möge das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine Stellungnahme zum Vermittler­Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben. Darin begrüßt der BVK ausdrücklich, dass kein Vergütungsmodell im Bereich der Lebensversicherung formuliert wird.

„Denn Vorgaben der BaFin oder des Gesetzgebers, in welcher Höhe Versicherungsvermittler vergütet werden, würden nach unserer Auffassung einen unverhältnismäßigen ordnungspolitischen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Versicherungsvermittler bedeuten“, so BVK­Präsident Michael H. Heinz. „Im Hinblick auf die Stabilisierung der Lebensversicherungen regen wir stattdessen an, bei den Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen anzusetzen. Wir fordern auch bei allen Überlegungen der BaFin einen gerechten Interessenausgleich zwischen uns und den Unternehmen zu gewährleisten.“

Nach Ansicht des BVK darf es keine weitere Risiko­ und Kostenverlagerung von Versicherungsunternehmen hin zu Versicherungsvermittlern geben. Die Verhältnismäßigkeit muss auf allen Ebenen gewahrt bleiben.

Der BVK favorisiert die seit 2007 bestehende und bewährte Aufsichtslösung durch die Industrie­ und Handelskammern. „In diesem Zusammenhang lehnen wir die im Koalitionsvertrag formulierte Forderung, die BaFin soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler übertragen bekommen ab“, sagt der BVK­Präsident. „Stattdessen fordern wir eine ausdrückliche bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK­Organisation.“

Hintergrund:
Aufgrund der Umsetzung der neuen EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht wird das BaFin­ Rundschreiben 10/2014 zum Versicherungsvertrieb überarbeitet. Es behandelt umfangreiche aufsichtsrechtliche Regeln und ordnet die Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen mit den Versicherungsvermittlern. Dazu führte die BaFin bis zum 21.2.2018 ein Konsultationsverfahren durch. Der BVK war als größter Vermittlerverband Deutschlands daran beteiligt.

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VorsorgeFachForum -­ Ein Pflichttermin für verantwortungsbewusste Vermittler

 

wmd­-brokerchannel: Herr Gorr, Sie sind mit PremiumCircle Deutschland, Veranstalter des VorsorgeFachForums 2018 (VFF), am 16. April 2018 in Hannover und am 20. Juni in Mannheim, was unterscheidet dieses VFF von den letztjährigen Veranstaltungen?

Claus­-Dieter Gorr: Ganz klar: die Premiere unserer neuen PremiumSoftware sowie der Themenschwerpunkt Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, mit aktuellen Ergebnissen zum unternehmensindividuellen Leistungsverhalten.

wmd­-brokerchannel: Was werden die Hauptthemen in diesem Jahr?

Claus­-Dieter Gorr: Die Teilnehmer erhalten selbstverständlich traditionell eine Orientierung zur qualitätsgesicherten Produktauswahl für biometrische Versicherungsprodukte auf Basis der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Wir werfen im Rahmen einer Standortbestimmung einen detaillierten Blick auf den Markt der PKV-­TOP­Tarife und zeigen auf, wie sich diese Tarifwelt inhaltlich unterscheidet und wo sich signifikante Änderungen im Markt ergeben haben. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird es diesmal neben einer solchen Standortbestimmung für die BU­-Produkte und deren Abgrenzung zu anderweitigen Arbeitskraftabsicherungsprodukten, auch um die einzelnen Leistungsregulierungsprozesse der Versicherer gehen. Zudem werden wir aber auch kritisch darüber diskutieren, weshalb Kunden um BU-­Leistung zu erhalten, oftmals etliche Monatsrenten für die Inanspruchnahme der teuren Dienste von sogenannten Regulierungsdienstleistern aufwenden müssen. Diese systemischen Verwerfungen werden transparent gemacht und im Sinne der Kunden Lösungsmöglichkeiten diskutiert.

wmd­-brokerchannel: Warum haben Sie genau diese Themen ausgewählt?

Claus­-Dieter Gorr: Insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung, das derzeitige Brot und Butter-­Produkt der Lebensversicherer, muss vertieft einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Einerseits haben wir nur eine schwache Versicherungsabdeckung in der Bevölkerung, anderseits tun sich die Versicherer extrem schwer damit, das Produkt für Ihre Kunden attraktiver zu gestalten. Das hat zur Folge, dass nicht wenige Kunden für Ihren Leistungsantrag hohe 4­-stellige Beträge für sogenannte Regulierungsdienstleister aufwenden müssen, um Ihren Leistungsanspruch aus Ihrer Police, für die Sie jahrelang Prämie bezahlt haben, qualifiziert formuliert einreichen zu können. Das ist schon eine absurde Situation. Wenn man bedenkt, dass die Ursachen hierfür in der Fülle unbestimmter Begriffe und unverbindlicher Formulierungen in den Vertragsbedingungen liegen, die die Versicherer im Leistungsfall fast nach Belieben agieren lassen können, dann muss man sich schon fragen, ob die Branche überhaupt noch Ihrem originären Geschäftskern gerecht wird. Über diese Themenfelder werden wir diskutieren.

wmd­-brokerchannel: Welchen Nutzwert haben Versicherungsmakler wenn Sie am VFF teilnehmen?

Claus­-Dieter Gorr: Sie erleben einerseits eine brandneue PremiumSoftware – also kein Release, sondern eine wirklich neue Software. Aus meiner Sicht das beste Produkt, dass ein Vermittler zur Identifikation der Kundenwünsche und zur Protokollierung der ausgewählten Produkte nutzen kann. Und für alle die, die unsere Software nicht nutzen gilt: mehr geballtes Fachwissen, mehr Transparenz über den Produktmarkt biometrischer Risiken und mehr strategische Anregungen zur Ausrichtung des Vermittlerbetriebs wird man in dieser komprimierten Form derzeit wohl nicht finden. Wie sagte ein Teilnehmer letztes Jahr in Frankfurt: bei dieser Veranstaltung traut man sich nicht mal auszutreten, weil er Angst hat etwas zu verpassen.

wmd­-brokerchannel: Sie sprechen Klartext in der Branche und bemängeln seit vielen Jahren die Formulierungen von Versicherungs­Bedingungen und die Qualität von Versicherungsprodukten, aus Sicht des Kunden. Hat sich Ihre Arbeit für Sie gelohnt, ist etwas bei den Gesellschaften „passiert“?

Claus­-Dieter Gorr: Zumindest auf Seiten der Vermittler ist genau das eingetreten, dass wir bereits vor vielen Jahren aufgezeigt haben: die Bereinigung des Marktes. Es gibt quasi keine Feierabendvermittler mehr. Aber: es gibt immer noch Mengen von Vermittlern, die nach ihrem Bauchgefühl „verkaufen“ anstatt bedarfsorientiert zu analysieren und entsprechend zu platzieren. Das nutzen die Versicherer nach wie vor aus. Wie kann es denn beispielsweise sein, dass sich Pools erst aus Provisionsgründen eines durchschnittlichen BU­-Anbieters bedienen, Netto­-Anlock­-Beiträge ihren Kunden schmackhaft machen aber sich anschließend darüber beschweren, dass ihre Kunden wiederholt kräftige Beitragsanpassungen in Richtung Bruttobeitrag erhalten. Wie naiv sind da bloß die Vermittler. Kein Wunder, dass solche Versicherer keine Transparenz zum eigenen Leistungsverhalten zeigen wollen. Warum auch, es läuft zwar nicht über die Qualität, aber eben über Geld. So oder so. Insofern gibt es noch genug zu tun für PremiumCircle und die Makler in unserem Maklernetzwerk. Aber, es gibt eben auch die Versicherer, die sich bewegen und ihre Produkte qualitativ weiterentwickeln. Und die dürfen dann auch mit auf die VorsorgeFachForen.

 

Claus­-Dieter Gorr: In der PKV haben wir mittlerweile in der Spitze bei 3­4 Gesellschaften ein wirklich leistungsstarkes Produktportfolio. Im Bereich der Produkte zur Absicherung der Arbeitskraft gibt es aus dem Blickwinkel vertraglich klar beschriebener Leistungsmerkmale heraus leider kein wirklich gutes Produkt. Hier wird auf allen Ebenen kreativ interpretiert und im Leistungsfall die finale Entscheidung oftmals den Gerichten überlassen. Diese Verwerfung muss zum Nutzen der Kunden, Vermittler, und der gesamten Branche geglättet werden.

Weitere Informationen und Anmeldung: HIER

 

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PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

Makler profitieren von mobiler Nutzung ihrer Kundendaten

Die Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP, und der FondsKonzept AG schreitet voran. Mit der Quixx App wird das gemeinsame Backoffice­Programm Quixx nun für die Kundenkommunikation geöffnet.

Die Quixx App ist der mobile Zugang zum Backoffice­Programm Quixx Office, das in
Zeiten steigender bürokratischer Herausforderungen die bestmögliche Infrastruktur für
Makler bietet. Berater bekommen mit der App einen schnellen Überblick über relevante
Kundendaten und die dazugehörenden Depots inklusive aller Fondsanteile,
Versicherungen, Beteiligungen und Bankkonten. Neue Versicherungen können angelegt
und bestehende Verträge hochgeladen werden. Mit der Quixx App präsentiert sich der Makler gegenüber seinem Kunden einmal mehr als eigenständige Fintech­Einheit mit breitem Anwendungsspektrum. „Wir ermöglichen unseren Beratern damit den Schritt in das Zeitalter digitaler Kommunikation im Omni­Channel­Vertrieb“, sagt Philipp von Wartburg, Geschäftsleiter Technologie & IT bei der DGfRP.

Der Makler kann seine Kunden je nach Wunsch für die Quixx App freischalten, denn auch sie profitieren: Wer sich anmeldet, hat sein Vermögen jederzeit im Blick. Es gibt Factsheets zu den einzelnen Fonds inklusive Wertentwicklung, Gewinn und Verlust, Rendite­Risiko, Kennzahlen und Vermögensaufteilung. Darüber hinaus werden Zusammensetzung und Wertentwicklung des Depots angezeigt. Orderaufträge können direkt über die App erteilt werden, die Bestätigung erfolgt per Kennwort oder digitaler Unterschrift. Selbst Schadensmeldungen für Versicherungen werden mobil eingereicht. Wer Fragen hat, chattet schnell und direkt mit dem eigenen Makler.

„Mit der Quixx App wird die Vermögensverwaltung einfacher und schneller – für den Makler, der alle Daten immer dabei hat. Und für den Kunden, der jederzeit einen Überblick über seine Vermögenswerte hat“, sagt Philipp von Wartburg. Die Quixx App kann kostenlos für Android und iOS heruntergeladen werden. Weitere Infos auf www.quixx­finance.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH , Martin­Moser­Str. 27, D­84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15
www.dgfrp.de

Beratungstool bietet insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten

Die IDD kommt: Seit dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Die verschärften Transparenz­ und Wohlverhaltenspflichten einzuhalten wird für viele eine Herausforderung. Die HonorarKonzept GmbH hat hierfür den IDD­Advisor entwickelt. Das Beratungstool bietet insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten.

Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab 23. Februar 2018 höhere Anforderungen im Versicherungsvertrieb, denen Berater durch mehr Transparenz und Dokumentation begegnen sollten.

„Hier kommt der IDD­Advisor ins Spiel“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH. „Das eigens für die Partner der HonorarKonzept entwickelte Tool analysiert nicht nur, wie geeignet ein bestimmtes Produkt für einen bestimmten Kunden ist, es liefert auch ein detailliertes und vollständiges Beratungsprotokoll inklusive Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung.“

Alle anlageentscheidenden und kundenspezifischen Faktoren wie Anlageziele, Anlagehorizont, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, Risikotoleranz, finanzielle Verhältnisse und Fähigkeit Verluste zu tragen werden berücksichtigt und dokumentiert. Auf Basis dieser Daten kann der Berater mit dem IDD­Advisor die Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung vornehmen. Ebenso sind auch die Beratung zu sonstigen Versicherungsprodukten sowie die Dokumentation eines Beratungsverzichtes möglich. Die relevanten Kundendaten können in Kürze direkt aus dem CRM­ System importiert werden.

Auch bietet eine Bestandsverwaltung im IDD­Advisor Zugriff auf bereits vorgenommene Beratungen. Hier können Berater mit wenigen Klicks u.a. auch die laufende Geeignetheitsprüfung für ihre Kunden vornehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen Tel.: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77 www.honorarkonzept.de

LV 1871 unterstützt Vermittler mit neuem Beratungstool

Das IDD­Umsetzungsgesetz ist in Kraft getreten – mit erweiterten Beratungspflichten für Vermittler. Die LV 1871 lässt ihre Geschäftspartner hier nicht im Regen stehen und hat ein eigenes Tool für die Geeignetheits­ und Angemessenheitsprüfung entwickelt.

„Wir sehen in der IDD­Richtlinie eine Chance zur Steigerung der Beratungsqualität und unterstützen unsere Geschäftspartner nach Kräften, diese Anforderungen zu meistern“, sagt LV 1871 Vertriebsvorstand Hermann Schrögenauer. Die LV 1871 setzt dabei auf digitale Prozesse, damit ihre Geschäftspartner die komplexen Regulierungsvorschriften einfach und elegant lösen können. Mit dem neuen Tool kann der freie Vermittler innerhalb weniger Minuten herausfinden, welches Versicherungsanlageprodukt für den Kunden geeignet ist.

Sicherheit oder Rendite?

Gefragt wird nach Kenntnissen und Erfahrungen des Kunden, seinen finanziellen Verhältnissen und seinen Anlagezielen sowie seiner Risikotoleranz. Mit dem Einsatz des neuen Tools kann der Geschäftspartner schnell und unkompliziert einschätzen, ob sein Kunde eher sicherheits­ oder eher risikoorientiert ist. Die LV 1871 hat hier fünf Abstufungen hinterlegt. Am Ende der Geeignetheitsprüfung stehen konkrete Produktempfehlungen, die dem Geschäftspartner die Beratung erleichtern. Das erzeugte Pdf­Dokument dient dem Geschäftspartner auch für seine Beratungsdokumentation.

Beratung erleichtern

Das Tool ist in der Tarifsoftware der LV 1871 integriert. Der Geschäftspartner kann es als Einstieg in die Beratung nutzen oder direkt zur Auswahl eines Produkts. In Kürze wird das Tool auch im Partnerportal der LV 1871 hinterlegt sein.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D­80333 München Tel.: 089/55167­0, Fax: 089/55167­550
www.lv1871.de

Kryptowährungen erleben einen Boom, der immer mehr Geschäftemacher anlockt. Beim Maklerpool blau direkt hält man dies für ein unkalkulierbares Risiko.

 

Kryptowährungen erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit bei risikofreudigen Spekulanten. Das lockt Geschäftemacher. Auch viele Makler sind auf den Zug aufgesprungen, versuchen leichtes Geld zu verdienen, indem sie Kunden zu einem Kauf raten. Der Maklerpool blau direkt weist seine Partner nun darauf hin, dass dies ein gefährliches Spiel mit dem Feuer ist. Die BaFin vertritt die Auffassung, dass es sich beim kommerziellen Handel mit Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Geschäft nach §54 KWG handelt. Demnach ist die gewerblich motivierte Vermittlung von Kryptowährungen an Verbraucher ohne ausdrückliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Daran änderten laut blau direkt auch Umgehungsversuche nichts. Die BaFin gehe in ihren Ausführungen auf eine Reihe von Konstellationen ein, die darauf abzielen, gewerbliche Einnahmen mit Kryptowährungen zu erzielen, ohne als erlaubnispflichtiger Vermittler aufzutreten. Doch die BaFin erteile solchen Umgehungsversuchen eine Absage. „Selbst das Schürfen von Kryptowährungen könne als erlaubnispflichtiger Handel ausgelegt werden, wenn gleichzeitig mit regelmäßigem Weiterverkauf des Kryptogeldes geworben wird“, so Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt. Privat könne man spekulieren so viel man wolle, doch sobald man andere mit eigener Gewinnerzielungsabsicht zum Kauf verführe, laufe man Gefahr sich strafbar zu machen. Ferner weist der Lübecker Maklerpool darauf hin, dass die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers für die Vermittlung von Kryptowährungen nicht greife. Der Vermittler hafte daher immer persönlich. „Vielen ist nicht klar, dass sie aufgrund der rechtlichen Konstellation für jeden Kursverlust ihrer Kunden haften“, erläutert Oliver Pradetto. Da das Vermittlungsgeschäft unerlaubt und damit illegal sei, könne sich der Vermittler selbst mit einer gewissenhaften Risikoaufklärung nicht vor Ansprüchen schützen. „Weil das Geschäft illegal betrieben wird, steht dem Kunden ein jederzeitiger Rückabwicklungsanspruch zu. Das heißt, immer wenn der Kunde Kursverluste erleidet, kann er gegenüber dem Vermittler auf Rückabwicklung pochen.“ Der Vermittler hafte daher unbegrenzt und in voller Höhe inklusive Durchgriff auf sein Privatvermögen.

„Auch Kryptowährungen werden nicht unbegrenzt in den Himmel steigen. Früher oder später kommt es zu Kursverlusten. Der Vermittler hat einen Teil des Kundengeldes als Provision bekommen, wird aber den vollen Verlust erstatten müssen“, so der blau direkt Geschäftsführer. „Wir halten die Privatinsolvenz entsprechender Vermittler nahezu für unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob es dazu kommt, sondern nur wann.“ Folglich könnten diese Vermittler früher oder später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wie beispielsweise Stornoprovisionen rückerstatten. Bei blau direkt zieht man daher jetzt klare Konsequenzen, denn man müsse die Versicherungsbeiträge der Kunden schützen. Vermittler, die Kryptowährungen vermittelten, erhielten ab sofort sämtliche Courtagezahlungen nur noch ratierlich über den Haftungszeitraum ausgezahlt.

„Blockchain ist unbestritten eine spannende Technologie mit vielen Anwendungsmöglichkeiten. Auch richten wir uns nicht gegen Kryptowährungen im Allgemeinen“, beschwichtigt Pradetto. „Aktuell sind nur die Voraussetzungen für einen gewerblichen Handel nicht gegeben. Vernünftige Vermittler bremsen ihre Euphorie und warten erst einmal auf den erforderlichen Rechtsraum, bevor sie ihre ganze Zukunft verwetten.“ Selbst etablierte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum seien noch nicht langfristig erprobt. Trotzdem sprängen aus jedem Eck Geschäftemacher hervor, die sogar noch eigene Kryptowährungskonstrukte an den Mann bringen wollten. „Übersetzt heißt das, man nimmt seinen Kunden echtes Geld ab und jubelt ihnen dafür eine eigengestrickte Fantasiewährung unter. Man kann und muss das klar aussprechen: Erweist sich der Initiator als Dieb, hat sich der Vermittler zum Hehler gemacht. Ich glaube nicht, dass sich Vermittler aktuell einen Gefallen damit tun, ihre geschäftliche Zukunft in einem solchen Umfeld zu suchen.“

 

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Kommentar zum Koalitionsvertrag

Trotz des verständlichen Wunsches nach einer stabilen Regierung in weltpolitisch unruhigen Zeiten kann man dem Gedanken einer Fortsetzung der Großen Koalition tatsächlich nur wenig Zustimmung entgegenbringen. Dies liegt nicht allein an der Postenposse in der SPD, sondern insbesondere an der Tatsache, dass die CDU sich hier offenbar bereitwillig und ohne Gegenwehr zur Einnahme von Positionen erpressen lassen hat, die man von einer Partei, die einmal verstanden hatte, dass gerade die mittelständische Wirtschaft, die Kleinbetriebe und die Selbstständigen das Rückgrat der wirtschaftlichen Leistungs­ und Innovationsfähigkeit des Landes bilden, nicht erwarten konnte.

Der Koalitionsvertrag ist eine in weiten Teilen inhaltsleere, vor Allgemeinplätzen und Selbstverständlichkeiten strotzende Selbstdarstellung, bei der offensichtlich der aufgeblähte Umfang von 179 Seiten als Begründung für die so langwierige Erstellung dienen soll. Erschreckend hierbei ist, was trotz der Länge des Vertrages nicht den Weg in das Arbeitsprogramm der zukünftigen Regierung gefunden hat und was tatsächlich von ihr als vermeintlich prioritär erachtet wird.

Die Ausführungen zum Finanzmarkt vermitteln streckenweise den Eindruck, als seien sie unmittelbar von der Bankenlobby diktiert worden. Im Bereich der Bankenregulierung wird durch die Koalitionäre eine Überregulierung erkannt und den kleineren Instituten eine Entlastung in Aussicht gestellt. So soll sich der Bankenstandort Deutschland in freudiger Erwartung des Brexits attraktiv herausputzen, um Ansiedlungen zu erleichtern.

Gleichzeitig meint man jedoch, zum Zwecke einer vermeintlich qualitativen Verbesserung der Finanzaufsicht die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise der Aufsicht der BaFin unterstellen zu müssen. Die Politiker der Großen Koalition zeigen sich hierbei erschreckend vergesslich und erkennen offenbar nicht, dass eine Übertragung von immer mehr Aufgaben auf die BaFin nicht zu deren Stärkung beiträgt, sondern diese bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben empfindlich schwächt, und sie so weiterhin nicht in die Lage versetzt, ihre volkswirtschaftlich tatsächlich existenzielle Kontrollaufgabe zu erfüllen.

Die BaFin muss in ihren Kernaufgaben gestärkt werden

Die BaFin hat, selbst wenn man nur die Skandale der letzten Jahre betrachtet, erschreckend lange eine bloß passive Beobachterstellung eingenommen und war ­ auch durch Versäumnisse der Großen Koalition ­ offensichtlich nicht in der Lage, ihrer Aufsichtsfunktion im gehörigen Maße nachzukommen. Dies hat sowohl die Reputation deutscher Banken als auch das Vertrauen der Bundesbürger in das Bankensystem und seine Aufsicht untergraben.

Bankenrettungsfonds und Bad Banks verstärken den Eindruck, dass stets der Steuerzahler das Fehlverhalten der Banken und das Versagen ihrer Aufsicht auszugleichen hat. Nur mit extremer Vergesslichkeit ist daher die jetzige Prioritätensetzung im Koalitionsvertrag zu erklären. Der Erinnerung ist daher bereits allein durch die Benennung von drei Vorgängen aus den letzten Jahren nachzuhelfen.

Libor/Euribor Skandal

Bereits im Jahr 2011 wurde aufgedeckt, dass sich auch deutsche Banken an der betrügerischen Manipulation der internationalen Referenzzinssätze Libor und Euribor beteiligt haben. Der weltweite Schaden beläuft sich vorsichtig geschätzt auf bis zu 20 Milliarden Euro. Auffällig ist hierbei, dass es erneut im Wesentlichen die britischen und die amerikanischen Aufsichtsbehörden waren, die von den manipulativ tätig gewordenen Großbanken Strafen in Milliardenhöhe einzogen. Die Deutsche Bank verständigte sich im April 2015 auf eine Strafzahlung an die Aufsichtsbehörden der USA und Großbritanniens in Höhe von tatsächlich 2,5 Milliarden Dollar. Geschädigt wurden jedoch auch in erheblichem Umfang deutsche Verbraucher, Maßnahmen der deutschen Finanzaufsicht sind hier nicht bekannt.

Panama Papers

Durch die Offenlegung der Aktivitäten der panamesischen Kanzlei Mossack Fonseca, welche in weltweiter Zusammenarbeit mit Banken die Gründung von Offshore­Firmen zur Steuerhinterziehung unterstützte, wurde offenbar, dass mehr als 1.200 dieser Briefkastenfirmen mit Hilfe deutscher Banken geschaffen worden waren; dabei taten sich erneut die Deutsche Bank aber auch die Privatbank Berenberg hervor, die tatsächlich trotz dieses Skandals seit April 2016 den Präsidenten des Bundesverbands deutscher Banken stellt. Zu den Kunden derartiger Offshore­Gründungen gehörte auch der ehemalige Finanzminister eines deutschen Bundeslandes. Der Schaden, der insgesamt durch das Betreiben illegaler Offshore­Briefkastenfirmen pro Jahr ausgelöst wird, wird auf annährend 200 Milliarden Dollar geschätzt. Die BaFin ist derzeit noch mit der Aufarbeitung und Kontrolle der diesbezüglichen Aktivitäten von mehr als 10 großen deutschen Banken beschäftigt und die Schlussergebnisse liegen noch nicht vor.

Cum­Ex­Skandal

Eigentlich noch nicht in Vergessenheit geraten sein sollte der Umstand, dass durch illegales sogenanntes Dividendenstripping der deutsche Staat um Milliardenbeträge geprellt wurde. Insgesamt geht man von einem Schaden von über 30 Milliarden Euro dadurch aus, dass sich von Banken unterstützte Betrüger die einmal von ihnen gezahlte Kapitalertragsteuer bis zu zehnmal erstatten ließen. Mutmaßliche Mitwirkende waren hierbei auch 40 deutsche Banken, zu denen u. a. auch die HypoVereinsbank, die Landesbank Baden­Württemberg und die HSH Nordbank gehören, die zumindest bereits knapp 500 Millionen Euro Erstattungen geleistet haben. Die BaFin sorgt sich offenbar um die Finanzstabilität der von ihr beaufsichtigten Institute, da sie im Juli 2017 Fragebögen an die beaufsichtigten 1.800 Banken versandte, um in Erfahrung zu bringen, mit welchen Rückzahlungsverpflichtungen diese auf Grund des aufgedeckten Skandals rechnen. Auch hier wurde der Skandal weder durch die BaFin verhindert, noch durch sie aufgedeckt, im Gegenteil: die Aufsicht spielt erneut lediglich eine passive Rolle.

Koalition bleibt Antworten schuldig

Es gibt also für eine neue Große Koalition genug zu tun, um die Bankenaufsicht effektiv zu stärken, das Vertrauen der Bürger in die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten großer deutscher Bankinstitute wieder zu entfachen, und das Entstehen weiterer Milliardenschäden zumindest unwahrscheinlicher zu machen. Eine Antwort auf die vorstehenden Skandale, und Gedanken zu ihrer Verhinderung in der Zukunft durch eine schlagkräftige Finanzaufsicht, war der verständliche Anspruch an den Koalitionsvertrag. Diese sucht man hier vergebens. Stattdessen meint die Große Koalition eine Aufgabe bei den freiberuflich tätigen Anlagevermittlern und Beratern gefunden zu haben, ohne dies auch nur im Ansatz zu begründen, da Fehlentwicklungen, wie die vorstehend dargestellten, in dieser Berufsgruppe tatsächlich nicht zu finden sind, insbesondere nicht im Hinblick auf die gewaltigen Schadensummen. Bezeichnend für die Arbeit der Großen Koalition in der zurückliegenden Legislaturperiode ist, dass es nicht gelungen ist, innerhalb der auf drei Jahre verlängerten Umsetzungsfrist der MiFID II die Finanzanlagenvermittlerverordnung anzupassen.

Für freie Finanzanlagenvermittler besteht eine funktionierende Aufsicht

Es gibt seit 2013 ein funktionierendes Aufsichts­ und Kontrollsystem für die freien Finanzanlagenvermittler! Dies gilt gerade in den Bundesländern, in denen es von den Handelskammern organisiert wird. Die persönliche Kontrolle eines jeden freien Finanzanlagenvermittlers im Wege der Abgabe jährlicher Prüfberichte eines Wirtschaftsprüfers und deren Nachkontrolle durch die jeweilige IHK greifen hier sehr gut ineinander. Dieses System ist viel näher an dem zu Beaufsichtigenden als es eine zentrale Behörde wie die BaFin sein kann. Berichterstattungen zu flächendeckenden Fehlberatungen, wie sie etwa bei der Vermittlung von Lehmann­Papieren durch die Sparkassen erfolgten, existieren seit der Einführung dieses Kontrollsystems tatsächlich nicht. Zudem hat der Gesetzgeber durch das Kapitalanlagegesetzbuch auch im Bereich der Alternativen Investmentfonds eine Produktregulierung geschaffen, die Probleme aus dem zurückliegenden grauen Kapitalmarkt ad acta gelegt haben. Man darf nie vergessen, dass die freien Finanzanlagenvermittler nur vermittelnd und beratend tätig werden können und zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Geld­ oder Anlagevermögen ihrer Kunden haben. Eine Solvenzaufsicht, wie sie die BaFin im Wesentlichen weiterhin darstellt und auch darstellen sollte, ist daher bei dieser Berufsgruppe nicht erforderlich.

Die BaFin selbst hat in mehreren Anhörungen darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Wahrnehmung der Aufsicht über die § 34 f­Berater durch ihre Behörde nicht als sinnvoll erachtet. Auch der ausgeschiedene Finanzminister, Wolfgang Schäuble, hat dies immer als unsachgemäß zurückgewiesen und wusste durchaus um die Defizite der Bankenaufsicht, die es zu verbessern galt. Sein kritischer Sachverstand fehlt dieser Großen Koalition offenbar bereits jetzt. Ihr Agieren ist das des Gärtners, der mit der Lupe nach Schmetterlingsraupen sucht, weil er sich um das Blattwerk seiner Rosen sorgt, während hinter ihm die Wildschweine die Bete umgraben.

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Votum e.V., Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs­Unternehmen in Europa e.V., Glockengießerwall 2 , D­20095 Hamburg
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Mit der neuen Position reagiert der maxpool auf das anhaltende Unternehmenswachstum

Zum 1. Februar 2018 hat Frau Cigdem Gin ihre Tätigkeit als Abteilungsleiterin
Vertriebsunterstützung und Prokuristin bei der HAMBURGER PHÖNIX maxpool Gruppe
aufgenommen. In der neu geschaffenen Position zeichnet Gin für die Steuerung der
Vertriebsaktivitäten sowie für die Betreuung der Produktpartner verantwortlich. Daneben fällt die Begleitung von internen Projekten und Prozessen sowie die Erarbeitung und Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen in den Verantwortungsbereich der Wahl­Hamburgerin.

„Wir freuen uns sehr, dass Cigdem Gin uns dabei unterstützt, die Vertriebsaktivitäten von maxpool weiter voranzutreiben und zu optimieren“, sagt Oliver Drewes. Mit der neuen Position reagiert der maxpool­Chef auf das anhaltende Unternehmenswachstum. „Bislang waren zu viele Arbeitsbereiche direkt an meine Person geknüpft, sodass ich mich über eine gewisse Entlastung sehr freue und mich wieder verstärkt um den Vertrieb und um die Unternehmenspräsenz im Außenverhältnis kümmern kann. Auch 2018 wollen wir gravierend weiter wachsen, was den Ausbau der Führungsorganisation erforderlich macht. Als Abteilungsleiterin Vertriebsunterstützung über nahezu alle Spartenbereiche nimmt sich Cigdem Gin in Zukunft eines Kernbereiches an, der für den weiteren Erfolg von maxpool von großer Bedeutung ist“, so Drewes weiter.

Cigdem Gin ist im Poolgeschäft sehr erfahren. Sie kann auf insgesamt achtzehn Jahre Branchen­ und Vertriebserfahrung zurückgreifen und war zuletzt bei dem unabhängigen Finanzberater finmap AG in Hamburg als Produkt­ und Vertriebsmanagerin tätig.

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maxPool, Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, Hamburger Str. 205, D­22083 Hamburg Tel.: 040/299940­0, Fax: 040/299940­40
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Bei Kernthemen gemeinsam agieren

Am Vortag des FondsKongress in Mannheim fand das 14. Treffen der beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW angesiedelten Initiative „Pools für Makler“ statt. Eine Vielzahl von Themen wurde intensiv diskutiert.

Ursprünglicher Anlass der Gründung der Poolinitiative war die 2013 öffentlich gewordene Diskussion innerhalb des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GdV) über den dort teilweise geäußerten Wunsch nach einem Provisionsdeckel. Dies mündete damals in der sogenannten „Berliner Erklärung“ aller maßgeblichen Pools, durch die die Unabhängigkeit und verbraucherschützende Stellung der Versicherungsmakler hervorgehoben wurde.

Einhellig wurde bei dem aktuellen Treffen in Mannheim von den Teilnehmern bedauert, dass staatliche Eingriffe in das Vergütungssystem erneut auf der Tagesordnung stehen. Ein klares Bekenntnis hiergegen und für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung erscheint dringender denn je.

Die Teilnehmer unterstrichen die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler von den Versicherungsgesellschaften und verwahrten sich gegen Bestrebungen, diese Unabhängigkeit anzutasten. Weiter betonten sie ausdrücklich die Relevanz der Maklerschaft für den deutschen Versicherungsmarkt und die unabhängige Verbraucherberatung. Daher wurde von den Teilnehmern die ursprüngliche Berliner Erklärung aktualisiert. Das Treffen mündete in der Verabschiedung der „Berliner Erklärung 2.0“, welcher sich zwischenzeitlich eine Vielzahl weiterer Mitglieder der Initiative Pools für Makler angeschlossen haben.

„Ein Großteil der Branche zeigt, dass sie – bei aller ansonsten bestehenden Konkurrenz – auch in der Lage sein kann, bei Kernthemen gemeinsam zu agieren. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um erkennbare Bestrebungen geht, die Unabhängigkeit und Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler anzutasten. Die Relevanz der Maklerschaft für den deutschen Versicherungsmarkt und eine unabhängige Kundenberatung kann nicht genug betont werden.“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Berliner Erklärung 2.0
Die unterzeichnenden Pools erklären:

1. Wir sprechen uns für frei verhandelbare Vergütungen in der Versicherungsvermittlung aus. Die Branche steht dem Verbraucher gegenüber in der Verantwortung. Sie ist im Bewusstsein hierüber in der Lage, ihre Vergütungsmodelle selbst zu regeln. Eingriffe durch die Legislative und die Exekutive widersprechen unserem Verständnis einer freiheitlich sozial­ marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Diese Erkenntnis hat der deutsche Gesetzgeber zuletzt bei der Umsetzung des EU­Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD deutlich betont.

2. Wir sprechen uns für eine qualitativ hochwertige Verbraucherberatung durch Versicherungsmakler als Sachwalter ihrer Kunden aus. Sie ist Voraussetzung für eine unabhängige Altersvorsorgeberatung aller Bevölkerungsschichten.

3. Wir sprechen uns für den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers aus, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss.

4. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers zu garantieren und ihn mit unserer Tätigkeit wettbewerbsfähig zu halten. Nahezu alle Versicherungsmakler nutzen den Mehrwert einer Zusammenarbeit mit Maklerpools. Daher setzen wir uns für die Interessen des unabhängigen Vertriebs ein.

• Harry Kreis – Geschäftsführer, Apella AG
• Matthias Kschinschig – Geschäftsführer, aruna GmbH
• Rolf Schünemann – Vorstand (Vors.), BCA AG
• Halime Koppius – Vorstand, Degenia Versicherungsdienst AG
• Norbert Porazik – Geschäftsführer, Fonds Finanz GmbH
• Hans­Jürgen Bretzke – Vorstand, Fondskonzept AG
• Stephan Fischer – Geschäftsführer, FONDSNET Assekuranz / FONDSNET­Gruppe • Dr. Sebastian Grabmaier – Vorstand (Vors.), Jung, DMS & Cie. AG
• Oliver Drewes – Geschäftsführer, maxpool GmbH
• Karsten Dümmler – Vorstand (Vors.), Netfonds AG
• Michael Bade – Geschäftsführer, STATUS GmbH
• Andrè Klotz – Geschäftsführer, VFV GmbH ­ DER SACHPOOL
• Sven Burkart – Geschäftsführer, WIFO GmbH

• RA Norman Wirth – geschäftsführender Vorstand, AfW e.V. • Frank Rottenbacher – Vorstand, AfW e.V.
• Matthias Wiegel – Vorstand, AfW e.V.

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

vzbv: Verbraucher profitieren von höherer Beratungsqualität

Positive Bilanz nach fünf Jahren Provisionsverbot: In einem aktuellen Bericht stellt das niederländische Finanzministerium Studienergebnisse zur Wirkung des Provisionsverbots vor. Demnach habe sich die Beratungs­ und Produktqualität verbessert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Provisionen auch in Deutschland zu verbieten.

„Schlechte und bisweilen fehlerhafte Finanzberatung ist hierzulande leider nicht die
Ausnahme. Verbraucherinnen und Verbraucher leiden seit Jahren darunter – mit ernstzunehmenden Folgen für die Altersvorsorge”, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt im vzbv.

Guten Beispielen folgen

Laut niederländischen Behörden profitieren Verbraucher seit dem Provisionsverbot von höherer Beratungsqualität und besseren Produkten. Produkte, die auf Provisionsmaximierung ausgelegt waren, seien vom Markt verschwunden. Finanzberatern würde seither auch wieder ein größeres Vertrauen entgegengebracht werden.

„Die Niederlande und Großbritannien haben das Problem schon vor Jahren erkannt und deshalb Provisionen bei der Anlageberatung verboten. Die Politik in Deutschland muss diesen guten Beispielen endlich folgen und Provisionen ebenfalls verbieten“, so Mohn.

Kostenlos kann teuer werden

In Deutschland finanzieren sich die meisten Berater über Provisionen. Für Kunden sind diese Beratungen nur vordergründig kostenlos. Tatsächlich zahlen sie die Beratung dabei indirekt über höhere Produktkosten. Bei unabhängiger Beratung zahlen Kunden hingegen ein Honorar an ihre Berater. Dafür fallen üblicherweise die Produktkosten im Falle eines Abschlusses geringer aus. „Wenn Provisionen wegfallen, sind die Fehlanreize deutlich geringer. Das stellt die Unabhängigkeit der Berater sicher und steigert automatisch die Beratungsqualität“, so Mohn.

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vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Markgrafenstraße 66, D­10969 Berlin Tel.: 030/258000, Fax: 030/2580018
www.vzbv.de

FONDS professionell befindet Service­Qualität erneut als herausragend

And the winner is … die Netfonds­Gruppe! Zum siebten Mal in Folge ist die Gruppe für ihre herausragende Service­Qualität ausgezeichnet worden. Der Award „Deutscher Poolpreis 2018“ wurde im Rahmen des FONDS professionell Kongress in Mannheim verliehen. Netfonds setzte sich gegen über 60 Maklerpools durch. Grundlage der Auswertung ist eine Online­Leserumfrage von FONDS professionell, an der sich mehr als 3380 Berater und Finanzprofis aus relevanten Vertriebsstrukturen beteiligten.

Abstimmen konnten die Leser von FONDS professionell in den sechs Kategorien Vertrauen, Produkte, Provisionen, Technik, Vertrieb und Verträge. Hier konnten jeweils Noten zwischen „1“ (sehr gut) und „5“ (mangelhaft) vergeben werden.

„Die erneute Auszeichnung unseres Service spiegelt die hervorragende Arbeit unserer Makler im vergangenen Jahr eins zu eins wider“, sagt Martin Steinmeyer, Vorstand der Netfonds AG, der den Preis persönlich auf dem FONDS professionell Kongress entgegengenommen hatte. „Die fachkundige Einschätzung der marktnahen Vermittler bestätigt uns, dass wir mit unserer umfassenden Digitalisierungsstrategie und weiterhin zugleich persönlichen Betreuung den richtigen Kurs fahren“, so Steinmeyer weiter.

Die Bedeutung dieses spezifischen Preises ist für die Branche nicht zu unterschätzen. „Service ist ein entscheidendes Qualitätskriterium gerade in Zeiten von MIFID II und hohen Anforderungen der Finanzmarktregulierung, dass die Spreu vom Weizen trennt“, erläutert auch Karsten Dümmler, Vorstandsvorsitzender der Netfonds AG.

Netfonds war in diesem Jahr mit gleich zwei Ständen auf dem Kongress in Mannheim vertreten. Die Experten der Hamburger Gruppe stellten ihre Vermögensverwaltung vor, die dem Berater minimale Haftungsrisiken, eine attraktive Vergütung und einen geringen Dokumentationsaufwand bietet. Zudem unterrichteten die Fachleute zum Beratungsprozess im Rahmen von MIFID II und präsentierten Immobilien­Investments. Die NFS Capital präsentierte sich zudem ihren Service für Fondsauflage und Fondsmanagement.

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100 www.netfonds.de

Transformation des Versicherungsgeschäfts durch Nutzung der Blockchain-Technologie

 

Initial Coin Offering im zweiten Quartal 2018. Ausgabe des Utility Token „Blocx“ (BCX) kommt Kunden, Partnern, Beratern/Vermittlern und Community­-Mitgliedern zugute.

Die große Kundenbasis der JDC Group könnte zum bisher größten ICO und zur größten Krypto-­Community in Deutschland und der DACH­Region führen. Whitepaper und ICO­Fakten unter www.jdctoken.io

Am 31. Januar 2018 veröffentlichte die in Frankfurt börsennotierte JDC Group (ISIN:DE000A0B9N37; Bloomberg: A8A.GR) ein Whitepaper, das die Pläne ihres kürzlich in Liechtenstein gegründeten Blockchain­-Labors B­LAB beschreibt, wie Blockchain Technologie zur Entwicklung kundenorientierter Finanz-­ und Versicherungsprodukte genutzt werden kann, um Privatkunden und Unternehmen die Auswahl individualisierter Dienstleistungen zu erleichtern.

Das Whitepaper, das auch unter der Homepage www.jdctoken.io veröffentlicht wurde, beinhaltet Pläne für die Ausgabe eines Utility Tokens (sogenanntes „Token Generating Event“ – TGE) im zweiten Quartal 2018, was einem Initial Coin Offering (ICO) entspricht. ICOs sind in letzter Zeit zu einer neuen Finanzierungsquelle für Unternehmen – hauptsächlich Startups – geworden, die Token auf Grundlage der Blockchain-Technologie ausgeben.

„Es ist an der Zeit, dass endlich ein etabliertes Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit der Blockchain Technologie entdeckt, um die Vorteile an seine Kunden weiterzugeben. Durch die Ausgabe unseres Krypto­Tokens Blocx (BCX) und dem mit ihm verbundenen Mehrwert können wir umgehend die größte Krypto­-Community in Deutschland aufbauen. Davon profitieren bestehende und neue Kunden, unsere Partner, unsere Berater und Vermittler sowie alle Investoren“, sagt Stefan Bachmann, Chief Digital Officer der JDC Group und Co­-Initiator des JDC B­LAB.

„Im Gegensatz zu den jüngsten ICO-­Emittenten verfügt die JDC Group bereits über 1,2 Millionen Kunden, Schlagkraft über 16.000 Berater und Vermittler und Schnittstellen zu mehr als 700 relevanten Versicherungs­- und Investmentgesellschaften sowie Banken. Wir verwalten ein Vermögen von über 4,5 Milliarden Euro und erzielen 1,4 Milliarden Euro Neugeschäft pro Jahr“, ergänzt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der JDC Group. „Wir sind daher einzigartig positioniert, um eine dezentralisierte Plattform zu betreiben, die die Daten und das Vertrauen unserer Kunden und Partner honoriert. Unsere jüngsten Schritte in der Digitalisierung stellen die perfekte Basis dar, um unseren Kunden maßgeschneiderte Produkte, ein benutzerfreundliches Krypto­-Wallet sowie Kundenbindungsprogramme über unser Blocx Blockchain­Network (B2N) zu bieten“, so Dr. Sebastian Grabmaier weiter.

So ist vorgesehen, dass Kunden, Berater und Vermittler der JDC Group für jedes über die Konzerntöchter vermittelte Geschäft mit Blocx honoriert werden. Auch der Vorteil für Endkunden wird deutlich: Aus einzelnen Kundendaten werden „smarte Daten“. Mit Hilfe dieser – natürlich anonymisierten – Daten können Produktpartner der JDC Group z. B. ganz neuartige Versicherungsprodukte entwickeln. Endkunden werden für die Bereitstellung ihrer Daten ebenfalls wieder mit Blocx honoriert. Damit macht JDC in Bezug auf Daten das Gegenteil von Google, Amazon & Co.: Aus Kundendaten wird nicht Geld gemacht, sondern Kunden erhalten einen echten Gegenwert für ihre Daten.

„Als etabliertes, marktführendes Unternehmen mit bekannten Partnern werden wir bei der Einwerbung von Mitteln für das ICO und der Ausgabe von Token an Kunden, Berater und Vermittler sowie Investoren sorgfältig einem rechtskonformen Verfahren folgen – einschließlich der erforderlichen Know­-Your-­Customer-­Prozedur“, sagt Stefan Bachmann, der vergangenes Jahr von Google in den Vorstand der JDC Group wechselte. „In den letzten Monaten hat es ICOs von Start­ Ups mit einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro auf Basis einiger Prototypen, ein paar Ideen und einer nicht existierenden Nutzerbasis gegeben. Bei etablierten Unternehmen ist es durchaus vorstellbar, dass wir ICOs mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro sehen werden“, so Bachmann weiter.

JDC Group wird bei der Transformation des Versicherungsgeschäfts durch Nutzung der Blockchain­-Technologie, beim Whitepaper und der Struktur des JDC Tokens von der Cryptology Asset Group beraten.

 

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JDC Group Aktiengesellschaft, Kormoranweg 1, D­-65201 Wiesbaden Tel: +49 (0)611 89 05 75­0, Fax: +49 (0)611 89 05 75­19, www.jdcgroup.de

Ab dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln

Die IDD kommt: Ab dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Höchste Zeit für Makler und Berater, die verschärften Transparenz­ und Wohlverhaltenspflichten zu verinnerlichen. Die HonorarKonzept GmbH unterstützt mit praxisnahen Lösungskonzepten, Seminaren und Coaching direkt vor Ort.

Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab 23. Februar 2018 neue Regeln im Versicherungsvertrieb. HonorarKonzept bietet Orientierung für Finanzberater und beantwortet die drängendsten Fragen rund um die neue Rechtslage.

„Unsere Partner bekommen praxisnahe Unterstützung und konkrete Lösungen zu allen Themen, die die IDD betrifft“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept. „Das sind die gesetzlichen Anforderungen zu Wohlverhaltenspflichten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Weiterbildungspflichten, allgemeinen Informationspflichten und zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten“, so Reddmann. Ein besonderer Fokus dabei: HonorarKonzept erläutert passgenau, wie Makler z.B. mit dem Thema Interessenkonflikte umgehen müssen und was bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten zu beachten ist.

Als der Kompetenzträger und führende Servicedienstleister für Honorarberatung unterstützt HonorarKonzept umfassend, in die Honorarberatung einzusteigen und langfristig erfolgreich zu bleiben.Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen Tel.: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77 www.honorarkonzept.de

Robert Retz kommt von Aberdeen Asset Management

First State Investments (First State) gibt die Ernennung von Robert Retz zum Sales Manager bekannt und baut damit seine Präsenz für den deutschen Markt weiter aus. Seit 1. Februar 2018 ergänzt Robert Retz das Team um David Gaschik, Niederlassungsleiter Deutschland bei First State, am Standort Frankfurt. Retz kommt von Aberdeen Asset Management, wo er als Business Development Executive in den letzten Jahren den Ausbau des Kundennetzwerks betreute. Zuvor hat er sein Studium am Karlsruher Institut für Technologie mit einem Diplom als Wirtschaftsingenieur abgeschlossen.

„Wir freuen uns sehr, dass Robert unser Team in Frankfurt verstärkt“, sagt David
Gaschik. „Seine Erfahrung und Persönlichkeit passen sehr gut zu First State sowie zu unserer Investmentphilosophie. Wir wollen in 2018 noch stärker in Deutschland und Österreich präsent zu sein und damit sowohl im Wholesale als auch im institutionellen Geschäft weiter wachsen.“

First State eröffnete seinen Standort in Frankfurt im Jahr 2012. Seitdem wurden das Investmentangebot sowie die Kundenbasis kontinuierlich verbreitert. Die Erweiterung des nun dreiköpfigen Teams spiegelt die zunehmende Bedeutung des deutschsprachigen Marktes für First State wider. In den letzten vier Jahren stieg insbesondere die Nachfrage von institutioneller sowie Wholesale­Seite nach Infrastrukturinvestments. Für 2018 stehen die Emerging­Market­ und Asien­ Strategien der Tochtergesellschaft First State Stewart Asia im Fokus. Letztere können im asiatischen Markt bereits eine lange Erfolgsbilanz vorweisen und sind nun auch in Deutschland für den Vertrieb zugelassen. Gleiches gilt für die Multi­ Asset­Strategie „Diversified Growth“, die außerhalb Europas bereits seit über 20 Jahren sehr erfolgreich vertrieben wird und nun auch für Europa zum Vertrieb zugelassen wurde.

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FTI Consulting, Park Tower , Bockenheimer Anlage 44 , D­60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 92037 125 , Fax:
www.fticonsulting.com

Makler und Mehrfachagenten stimmten ab: DAK vor HEK und

Techniker Krankenkasse

Um Profis zu überzeugen, braucht es mehr als ein paar nette Flyer oder
Hochglanzbroschüren. Anders als viele Mitglieder Gesetzlicher Krankenkassen klopfen Versicherungsmakler und Mehrfachagenten die Angebote und den Service der Kassen auf Schwachstellen ab, bevor sie mit diesen kooperieren. Doch welche Leistungen der Krankenkassen sind für die Vertriebsprofis besonders wichtig? Dieser Frage geht seit Jahren die GKV­Maklerumfrage nach, die von wmd­Brokerchannel, dem Vermittlerportal www.makleraktiv.de sowie dem Deutschen Finanz­Service Institut (DFSI) gemeinsam durchgeführt wird. An der aktuellen GKV­Maklerumfrage im Januar 2018 beteiligten sich exakt 391 Makler und Mehrfachagenten. Mit Hilfe einer Online­Befragung wurde ermittelt, was den Vertriebsprofis in Kooperationen mit Gesetzlichen Krankenkassen besonders wichtig ist und welche Kassen diese Anforderungen am besten erfüllen.

Die Ergebnisse der Befragung im Überblick:

Top­Leistungen, die über den GKV­Standard hinausgehen, sind für 74,94 Prozent der Befragten zur Kundengewinnung sehr wichtig. 73,15 Prozent der befragten Versicherungsexperten sehen eine starke Finanzkraft und stabile Beiträge der Krankenkasse als äußerst wichtig an. Ein bundesweit einheitlicher, qualitätsgesicherter Service ist immerhin noch für 61,64 Prozent der Profis mehr als wichtig. Dagegen ist für viele die Geschäftsstellendichte nicht von essentieller Bedeutung. Nur 57,80 Prozent werten dieses Kriterium als sehr wichtig. Gewonnene Tests und Auszeichnungen sowie Marke und Image der Kasse sind den Vertriebsprofis wichtiger als Bonusprogramme und ein günstiger Beitragssatz. So bewerten 54,22 Prozent Auszeichnungen und Testsiege mit „sehr wichtig“. Marke und Image sind immerhin noch für 44,25 Prozent der Befragten essentiell. Doch lediglich für 43,48 Prozent sind das auch Bonusprogramme mit Ausschüttungen zur Finanzierung weiterer Versicherungsprodukte.

Und für gerade einmal 31,36 Prozent der Vermittler ist es sehr wichtig, dass die Krankenkasse nicht von sich aus Kunden auf Zusatzversicherungen anspricht. Besonders interessant: Ein günstiger Beitragssatz bekommt lediglich von 29,92 Prozent der Profis das Attribut „sehr wichtig“. Die Befragten wünschen sich zur eigenen Betreuung Krankenkassenmitarbeiter, die sich ausschließlich um die Vertriebspartner kümmern. Am liebsten sind Maklern und Mehrfachagenten dabei persönliche Ansprechpartner. Diese sind für zwei Drittel der Befragten (67,77 Prozent) sogar sehr wichtig. Von exzellenten Krankenkassen erwarten sich die Befragten zudem auch kostenlose Fach­ oder Vertriebsschulungen (63,94 Prozent sehr wichtig). Zur Vertriebsunterstützung wünschen sich die Vermittler zudem, dass die Kassen von sich aus auf fehlende Antragsunterlagen hinweisen – für 72,12 Prozent der Vertriebsprofis ist das äußerst wichtig. Dicht gefolgt von einer persönlichen Stornoprävention der Kassen durch telefonisches Nachfassen (sehr wichtig: 69,05 Prozent).

Auch einen gesicherter Online­Bereich mit speziellen Vermittler­Services halten 52,55 Prozent für eminent wichtig, eine kostenlose Fach­Hotline sogar 64,71 Prozent. Speziell entwickelte Verkaufsmaterialien sind für 62,40 Prozent sehr wichtig. Wenn dann auch noch die Abrechnung professionell und zeitnah erfolgt und die Provision schnell gezahlt wird, ist für die Vertriebsprofis fast alles perfekt (sehr wichtig: 70,08 Prozent). Online­Tools zum Vergleich mehrerer Krankenkassen, zum Hochladen fehlender Dokumente, zum Abschluss von Mitgliedschaften und zur Verfolgung des eingereichten Geschäfts sowie Unterstützung durch die Kassen auf Messen, Veranstaltungen und Roadshows werden dagegen mit Werten zwischen 34 und knapp 50 Prozent seltener als äußerst wichtig angesehen.

Doch welche Kassen erfüllen diese Anforderungen am besten? Die Antworten sind eindeutig: 82,24 Prozent der Befragten bescheinigen der DAK­Gesundheit (DAK) besten Maklerservice, 73,66 Prozent der HEK – Hanseatische Krankenkasse und 66,75 Prozent der Techniker Krankenkasse (TK).

Hier finden Sie die Charts zur Maklerumfrage

Nähere Informationen zu den Unternehmen, die gemeinsam die GKV­Maklerumfrage durchführen:
www.makleraktiv.de ist das Vermittlerportal des führenden Krankenkassenportals www.gesetzlicheKrankenkassen.de und stellt zugelassenen Versicherungsvermittlern eine interaktive Kassensuche zur Unterstützung ihrer Kunden sowie provisionierte Abwicklungsmöglichkeiten für über 50 Gesetzliche Krankenkassen kostenfrei zur Verfügung.

Die DFSI Deutsches Finanz­Service Institut GmbH ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen zu Versicherern, Banken, sonstigen Finanzdienstleistern und Gesetzlichen Krankenkassen sammelt und bewertet. Dabei werden zu Finanzprodukten die Informationen, die für Privatkunden entscheidungsrelevant sind, gebündelt und als Produktratings dargestellt. Hier fließen insbesondere Daten aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Leistungs­ und Servicedaten des Versicherers sowie Preis­ und Prämiendaten ein. Das DFSI erstellt seit 2008 branchenweite Leistungstests zu Finanzprodukten. Bei der Entwicklung der Test­ und Ratingmethodik wird das DFSI durch Experten des institutseigenen Fachbeirats unterstützt. Diese verfügen über jahrelange Erfahrungen im deutschen Ratingmarkt und der Finanzdienstleistungsbranche.
Mehr Informationen zu den Ergebnissen der Studie finden Sie unter www.dfsi­institut.de

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