Stärkung der Aktivitäten in Baden­-Württemberg und Bayern

Chubb in Deutschland verstärkt mit Sven Schauenburg (56) in Stuttgart und Peter Schmid (47) in München ab sofort ihr Team der Business Development Manager (BDM), wie der Versicherer mitteilte. Damit bekräftigt Chubb ihr Engagement hinsichtlich einer flächendeckenden bundesweiten Maklerbetreuung sowie des Ausbaus der lokalen Büros in Deutschland.

Als spartenübergreifende Ansprechpartner in ihren jeweiligen Regionen werden die beiden BDM sich auf die vertrieblichen Aktivitäten des sogenannten Mid Market­ Geschäfts sowie auf den weiteren Aufbau und der Pflege der entsprechenden Geschäftsbeziehungen zu Maklerpartnern konzentrieren. Beide berichten an Christian Kruppa, Director Broker & Middle Market bei Chubb in Deutschland.

Sven Schauenburg verfügt über 32 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche, die er bei Erstversicherern, firmenverbundenen Vermittlern sowie Maklerhäusern sammelte. Der zertifizierte Risikomanager kommt von Aon Risk Solutions zu Chubb, wo er als Key Accounter für internationale Großkunden tätig war. Seine berufliche Laufbahn begann Schauenburg mit der Ausbildung zum Versicherungskaufmann beim Gerling­Konzern.

Peter Schmid ist seit 20 Jahren im Versicherungsbereich tätig, und hatte sowohl bei Erstversicherern als auch bei Maklern verschiedene Positionen inne. Seiner Berufskarriere startete der Betriebswirt (VWA) seinerzeit
als Auszubildender bei der DEVK­Versicherung und arbeitete zuletzt als Account Manager Vertrieb bei HDI Global SE.

„Die Fach­ und Vertriebsexpertise von Sven Schauenburg und Peter Schmid werden entscheidend zur weiteren Stärkung unserer Aktivitäten in Baden­Württemberg und Bayern beitragen. Als lokale Ansprechpartner werden sie unseren dortigen Vertriebs­ und Maklerpartnern unsere Möglichkeiten unmittelbar und kompetent vor Ort aufzeigen“, erläutert Andreas Wania, Country President und Hauptbevollmächtigter der Chubb in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

Chubb Insurance Company of Europe S.A., Fleethof; Stadthausbrücke 1­3, ­20355 Hamburg Tel.: 040/369805100, Fax: 040/369805192
www.chubb.com

Die DSGVO tritt in Kraft. Vermittler müssen viel beachten. Wirth ­ Rechtsanwälte hat hierfür mit einem spezialisiertem Netzwerk ein effizientes und preiswertes Do­It­Yourself­Datenschutztool für Vermittler entwickelt

Die bereits 2016 vom EU­Parlament beschlossene Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft. Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Mit dieser Verordnung wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Sie gilt also auch für die gesamte Versicherungs­ und Finanzbranche.

Rechtsanwalt Norman Wirth, TÜV­zertifizierter Datenschutzbeauftragter schätzt ein: „Viele Unternehmen haben bisher versäumt, die geforderten Änderungen in ihren Abläufen vorzunehmen und die notwendigen Dokumentationen zu erstellen. Aber nichts tun ist keine Option, schon wegen der drohenden Abmahngefahren und behördlichen Sanktionen. Eine sachgerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung ist mit überschaubarem administrativem und zeitlichem Aufwand möglich, um sich DSGVO­konform aufzustellen.“

Als Minimalanforderungen zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO werden auch folgende Dokumente benötigt:
1. Datenschutzinformation (Damit werden Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit und den Kunden erfüllt. Auf einer vorhandenen Website wird in einer klar verständlichen Sprache erläutert, wie datenschutzkonform mit allen personenbezogenen Daten umgegangen wird.)
2. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Für bestimmte Verarbeitungsvorgänge, bzw. bestimmter besondere Kategorien von Daten, wie Gesundheitsdaten, wird eine solche ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten benötigt.)
3. Datenschutzkonzept (Mit einem solchen, dokumentierten Konzept kommt man der Auskunfts­ und Rechenschaftspflicht gegenüber Behörden oder Betroffenen nach und zeigt auf, wie das eigene Unternehmen die geltenden Datenschutzbestimmungen umsetzen.)
4. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, inkl. Auftragsverarbeitungsverzeichnis und Risikobewertung (Das ist letztlich ein Bestandteil des Datenschutzkonzeptes, in denen jeder datenschutzrelevanter Geschäftsprozess auf Konformität mit den DSGVO­Vorgaben geprüft wird.)
5. Übersicht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sogenannten TOMs (Diese Übersicht beschreibt die tatsächliche Umsetzung des Datenschutzes in ihrem Unternehmen.)
6. Datensicherheitskonzept (Das Datensicherheitskonzept bezieht sich auf die technische und organisatorische Sicherheit der personenbezogenen Daten und beinhaltet die IT­Richtlinie und diverse Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter.)
7. Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit (Alle Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit in Sinne der DSGVO verpflichten.)

Zudem müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten und zum Datenschutz schulen. Nicht zuletzt muss natürlich nicht nur auf dem Papier alles stimmen, sondern es müssen die erforderlichen technisch– organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden. Welche das sind, ist individuell zu klären. Das beginnt bei sicheren Passwörtern auf allen Computern und Diensthandys und geht eventuell bis hin zum Wechsel des Cloud­Anbieters.

Wirth­Rechtsanwälte hat gemeinsam mit einem hochspezialisierten Team von Netzwerkpartnern ein EdV­gestütztes, onlinebasiertes Tool für Vermittler entwickelt, mit dem eine Abarbeitung der DSGVO­Vorgaben erfolgen kann. Diese Lösung basiert auf insgesamt 3 Stufen und ist auf www.vermittler­datenschutz.de zu finden.

1. Stufe – Checkliste mit Erläuterungen
Diese 1. Stufe bietet Unternehmen, die bereits einen hohen Datenschutz­Standard haben, eine Checkliste, aus der sich der Anpassungsbedarf dem Grunde nach ergibt. Diese Checkliste nebst individuellen Umsetzungserläuterungen wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

2. Stufe – Fragenkatalog inklusive anschließendem Maßnahmenplan
Dies ist die effiziente und preiswerte Do­It­Yourself­Variante für Einzelkämpfer und kleinere Unternehmen, aber auch als perfektes Tool für den eventuell notwendigen Datenschutzbeauftragten geeignet. Auf dieser Stufe wird den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich DSGVO­konform aufzustellen, unabhängig vom Ist­Zustand. Das Ergebnis ist eine Vielzahl von individuellen Unterlagen und Hinweisen, die die Anwender DSGVO­ready machen.
Auf Grundlage einer vorgeschalteten Abfrage erhält man ein personalisiertes Datenschutzkonzept mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Unternehmens, sowie einen personalisierten Maßnahmenplan mit allen noch wichtigen To­do`s, sowie eine Beschreibung der TOMs ( technisch­organisatorischen Maßnahmen). Des Weiteren enthalten sind diverse praxisrelevante Muster und Bespiele.
Ziel dieser Stufe 2 ist es, dass die Unternehmen ohne weitere externe Hilfe die erforderlichen administrativen Tätigkeiten selbst erledigen können und anhand der ausgewiesenen Hinweise auch die sonstige praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen selbst erledigen.

3. Stufe – externer Datenschutzbeauftragter
Ergibt sich für das betreffende Unternehmen die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, kann eine solche Stelle entweder intern besetzt (es sei denn, es handelt sich um einen Einzelunternehmer ohne weitere Mitarbeiter), oder ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dieser erfüllt dann die gesetzlich vorgegebenen Prüf­ und Kontrollpflichten und steht beratend zur Seite. Die Vermittlung eines externen Datenschutzbeauftragten zu einem äußerst attraktiven Preis – aufgrund der Vorarbeit durch Stufe 2. – kann dann angefordert werden.

Rechtsanwalt Wirth: „Entstanden ist die Idee zu diesem Tool auf Grund der unglaublich vielen Fragen aus der Vermittlerschaft in den letzten Monaten zum Thema Datenschutz. Hier war ein dringender Bedarf erkennbar, eine einfache, preiswerte und schnelle Lösung zu bieten, wie wir sie nun mit dem Tool geschaffen haben.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Rechtsanwalt Norman Wirth, kanzlei@wirth­rae.de

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Wirth­Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­10623 Berlin Tel.: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1 www.wirth­rechtsanwaelte.com

Weitere Beiträge zu diesem Unternehmen:

DSGVO für Vermittler

AssCompact AWARD ­ BU/Arbeitskraftabsicherung 2018

AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018: Biometrie bei Maklern weiter hoch im Kurs

Der Geschäftsbereich „BU/Arbeitskraftabsicherung“ gewinnt für die unabhängigen Vermittler weiter an Wert. Allerdings ist der Blick in die Zukunft etwas getrübt: Anders als im Vorjahr sind die Vermittler mit der Geschäftsprognose in diesem Beratungsgebiet zurückhaltender. Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt die Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018“ gekommen.

Bayreuth, 03.05.2018. Eine aktuelle Studie von AssCompact hat den Geschäftsbereich „BU/Arbeitskraftabsicherung“ von Maklern und Mehrfachagenten unter die Lupe genommen und dabei auch die Top­Anbieter aus Vermittlersicht identifiziert.

Deutlicher Courtagezuwachs

Im Jahr 2017 konnten viele Vermittler ein Umsatzplus im Geschäftsfeld Biometrie verbuchen: 42% berichten von einem Courtagezuwachs von etwa 30%. Für weitere 46% der Vermittler verlief das Geschäft mit der Arbeitskraftabsicherung zumindest nicht schlechter. Lediglich 12% gaben eine Verschlechterung an. Bei den Erwartungen an die zukünftige Entwicklung der privaten Vorsorge/Biometrie im Allgemeinen zeigten sich die Makler im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückhaltender und gehen von einem stagnierenden Geschäft auf hohem Niveau aus.

ALTE LEIPZIGER und Canada Life führen das Feld weiterhin an

Die Makler und Mehrfachagenten wurden im Rahmen der Studie auch zu deren Geschäftsanteilen in den Bereichen BU und Dread Disease/MultiRisk (Leben) befragt. Sowohl ALTE LEIPZIGER (BU) als auch Canada Life (Dread Disease/MultiRisk (Leben)) konnten ihren Siegerrang des Vorjahres erfolgreich verteidigen. Auch die weiteren Plätze im Bereich BU blieben unverändert: Swiss Life auf Platz 2 und VOLKSWOHL BUND auf Platz 3. Im gemischten Bereich Dread Disease /MultiRisk (Leben) konnten sich VOLKSWOHL BUND (Platz 2) und Allianz (Platz 3) um jeweils einen Platz im Vergleich zum Vorjahr verbessern.

Hohe Servicequalität zahlt sich aus

Das im Vorjahr stark angestiegene durchschnittliche Serviceniveau der Anbieter (+10%) konnte gehalten werden. Die Top­3­Unternehmen im Bereich BU kommen auf 89 (VOLKSWOHL BUND) bzw. 88 (ALTE LEIPZIGER und Canada Life) von 100 möglichen Punkten. Im Bereich Dread Disease/ MultiRisk (Leben) führt der VOLKSWOHL BUND (86 Punkte) vor Canada Life und NÜRNBERGER (Ernstfallschutz) mit jeweils 84 Punkten.

Das hohe Serviceniveau zahlt sich für die Unternehmen aus. So möchte ein Großteil der Vermittler die Zusammenarbeit mit den servicestarken Unternehmen zukünftig intensivieren. Insbesondere Swiss Life, Stuttgarter, Canada Life und VOLKSWOHL BUND können sich über ein entsprechend positives Feedback im Bereich BU freuen. Im Bereich Dread Disease/MultiRisk (Leben) werden hingegen Swiss Life, NÜRNBERGER (Ernstfallschutz) und Allianz mit einem hohen Zuspruch belohnt.

Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung“

An der Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018″ beteiligten sich 435 Makler und Mehrfachagenten. Die Stichprobe stellt ein sehr gutes Abbild der Assekuranz­ und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters­ und Geschlechtsstruktur dar. Die Studie kann hier bezogen werden. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel. 0921 75758­38, E­Mail: stasch@bbg­gruppe.de).

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D­95448 Bayreuth Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852
www.bbg­online.de

Smart InsurTech automatisiert IDD­Prüfung

Die Maklersoftware.com GmbH, ein Tochterunternehmen der Smart InsurTech GmbH, hat ihre Beratungssoftware hinsichtlich der neuen IDD­Richtlinien erweitert. Durch die Integration der IDD­geforderten Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung in den Beratungsprozess können Vermittler die Beratung ohne Systembruch durchführen. Das System speichert die Daten direkt in den Kundenstammdaten. So hat der Vermittler unabhängig von der Versicherungssparte jederzeit Zugriff auf alle Informationen. Die Auswertung der Angemessen­ und Geeignetheitsprüfung mit Tarifempfehlung erfolgt vollautomatisch.

Die Software erstellt einen übersichtlichen Vergleich aller Tarife mit den jeweiligen Risikoklassifizierungen sowie einer Beurteilung der Eignung anhand der angegebenen Risikopräferenzen des Kunden. Die Produktempfehlung wird direkt in die Beratungsdokumentation übernommen.

Für den Vermittler wird so erheblicher Mehrwert generiert. Durch die durchgehende und medienbruchfreie Beratung bzw. Angebotserstellung gewinnt er Zeit. Die übersichtliche Gegenüberstellung der Tarife, inklusive Empfehlung zur Eignung nach IDD, schafft Sicherheit.

Mit Inkrafttreten der Insurance Distribution Directive (IDD) am 23. Februar 2018 haben Versicherungsvermittler neue Verpflichtungen im Beratungsprozess. Vermittler müssen u.a. Wohlverhaltensregeln einhalten, Kunden vor Abschluss von Versicherungsverträgen das Vergütungsmodell offenlegen und eine Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung durchführen. Ziel der IDD ist, einheitliche Beratungsrichtlinien sicherzustellen, Verbraucherschutz zu stärken und Kunden eine höhere Transparenz zu ermöglichen. IDD­konforme und medienbruchfreie Maklerverwaltungsprogramme unterstützen Versicherungsvermittler dabei immens.

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech GmbH, Klosterstraße 71, D­10179 Berlin Tel.: +49 30 420 86 1935, Fax:
www.smartinsurtech.de

Speziell für die Honorarberatung aufgelegte Produkte gewinnen an Marktanteil

Nachdem der Luxemburger Vermögensverwalter Moventum seine Gebührenstruktur angepasst hat und nun eine Honorarberater­Tranche seiner Vermögensverwaltungsportfolios anbietet, ist die Nachfrage nach den neuen Clean­ Share­Classes stark gestiegen.

„Wir freuen uns über das große Interesse, das sicher darauf zurückzuführen ist, dass
die neue Honorar­Variante für unsere Portfolios, die Clean­Share­Classes allokiert, allen Honorarberatern von Nutzen ist“, sagt Swen Köster, Senior Vice President und Head of Sales bei Moventum. „Seit der Umstellung auf MiFID II arbeiten wir mit drei getrennten Gebühren: einer Plattform­Gebühr für Kontoführung und Transaktionskosten, einer Managementgebühr für das Asset Management sowie einer Servicegebühr für die vom Berater erbrachten Dienstleistungen“, erklärt Köster.

Moventum ist dabei in der Lage, die zwischen Kunden und Berater individuell vereinbarte Servicegebühr abzuwickeln. „Dabei ist es für uns gleich, ob ein Festhonorar vereinbart wird, eine volumenabhängige Gebühr oder ein Stundensatz“, sagt Köster. Der Berater sei hier frei in seiner Gestaltung. „Das scheint auch der Grund zu sein, weshalb das Angebot gut ankommt.“

Die Honorarberater­Varianten kommen dem Wunsch vieler Kunden nach einer hohen Kostentransparenz entgegen. „Schon bislang gab es ja viele unterschiedliche Varianten für Honorarberater, bei denen aber oft die Erstattung der Provisionen im Nachgang erfolgte“, sagt Köster. Durch die Nutzung der Clean­Share­Classes entstehen sofortige Performancevorteile beim Kunden.

Verantwortlich für den Inhalt:

MOVENTUM S.C.A., Speicherstrasse 57­59 , D­60327 Frankfurt Tel.: 069 7561 771, Fax: 069 7430 8074
www.moventum.de

Starker Jahresstart: Antragseingang Neugeschäft über 50% im Plus gegenüber Vorjahr

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat mit dem heute veröffentlichten testierten Konzernabschluss ihre am 13. März bekannt gegebenen vorläufigen Ergebnisse zum Geschäftsjahr 2017 bestätigt. Der Umsatz erhöhte sich im Jahresvergleich um 8,2 % auf 84,5 Mio. EUR (2016: 78,1 Mio. EUR).

Das EBITDA stieg dagegen deutlich stärker. Bereinigt um einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit den erfolgten Großkundenprojekten sowie der Umsetzung der rechtlichen Änderungen im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinien MiFID II und IDD in Höhe von rund 0,7 Mio. EUR in 2017 stieg das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um rund 63 Prozent auf 3,9 Mio. EUR (2016 ebenfalls bereinigt um Einmaleffekte in Höhe von 0,3 Mio. EUR: 2,4 Mio. EUR). Unbereinigt stieg das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um rund 19 Prozent auf 3,2 Mio. EUR (2016: 2,7 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) blieb aufgrund gestiegener Abschreibungen für Amortisationen mit 0,2 Mio. EUR konstant (2016: 0,2 Mio. EUR). Der Grund für die gestiegenen Abschreibungen waren Investitionen in die erworbenen Versicherungsbestände.

Die positive operative Entwicklung des Unternehmens wird auch von der Entwicklung der weiteren Kennzahlen zum Geschäftsjahr 2017 untermauert. So erhöhte sich der operative Cashflow auf 3,2 Mio. EUR (2016: 1,2 Mio. EUR) deutlich. Beide Geschäftsbereiche, Advisortech und Advisory, legen im Gesamtjahr 2017 bei den Kennzahlen Umsatz und EBITDA deutlich zu. Im Geschäftsbereich Advisortech stieg der Umsatz um 7,4 Prozent auf 66,6 Mio.

EUR und das EBITDA stieg um 15,7 Prozent auf 3,3 Mio. EUR

Auch der Geschäftsbereich Advisory, der den klassischen Vertriebszweig der JDC Group abbildet, entwickelte sich im Jahresverlauf gegen den Markttrend sehr gut und steigerte den Umsatz um 11,8 Prozent auf 26,6 Mio. EUR. Das EBITDA stieg hier um 22,7 Prozent auf 1,2 Mio. EUR.

Auch der Start ins Jahr 2018 ist positiv verlaufen. In der ersten 3 Monaten des Jahres verzeichnete JDC ein deutliches Neugeschäftsplus. Die Gesellschaft erwartet einen Umsatz von mehr als 100 Mio. EUR bei einem EBITDA von mindestens 6 Mio. EUR. Die Veröffentlichung des Q1 Berichts erfolgt am 24. Mai 2018.

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group Aktiengesellschaft, Kormoranweg 1, D­65201 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611 89 05 75­0, Fax: +49 (0)611 89 05 75­19 www.jdcgroup.de

Umfängliche Altersvorsorge­- und Anlageberatung rein auf Honorarbasis aus einer Hand

Neben der bereits seit 2016 bestehenden Zulassung als Honorar­Anlageberater nach §
32 KWG ist die Karlsruher Honorarfinanz AG jetzt auch als “Versicherungsberater“ nach
§34 d Absatz 2 zugelassen. Somit bietet das Unternehmen als eines der wenigen
Finanzdienstleister in Deutschland seine Dienstleistungen sowohl in der Anlage­ als
auch in der Versicherungsberatung rein auf Honorarbasis an. Geplant ist in Kürze die
Mitgliedschaft im BVVB, dem Bundesverband der Versicherungsberater e.V. „Mit der
Zulassung als Versicherungsberater spezialisieren wir uns ausschließlich auf die
Altersvorsorge­ und Absicherungsberatung. In Kombination mit der Honorar­
Anlageberatung bieten wir Verbrauchern jetzt ein umfängliches und produkt­unabhängiges Dienstleistungspaket“, so Honorarfinanz­Vorstand Davor Horvat. „Wir sind überzeugt, dass die Verbraucher den Wert einer solchen Beratung im Vergleich zum Produktverkauf gegen Provision honorieren werden.“

Versicherungsberatung ist logische Konsequenz für die Unternehmensentwicklung

Durch die Erweiterung auf die Versicherungsberatung ist es der Honorarfinanz möglich, die Verbraucher über die Vor­ und Nachteile aus den verschiedenen Vorsorgeschichten umfassend zu beraten. Diese bestehen aus der Finanzanalyse und Risikoprofilierung, der Strategieberatung zur Altersvorsorge nach zuvor ermittelter Zieldefinition und schließlich der darauf aufbauenden Anlageberatung. Horvat: „Nach der KWG­Lizenz vor zwei Jahren war für unsere Unternehmensentwicklung die Zulassung zur Versicherungsberatung der nächste logische Schritt. Damit unterscheiden wir uns von mehr als 99 Prozent der Marktteilnehmer.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D­76227 Karlsruhe Tel.: 0721­915691­40, Fax: 0721­915691­49 www.honorarfinanz.ag

DSGVO betrifft auch und insbesondere die Finanz­ und

Versicherungsvermittlungsbranche

Die EU­Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt europaweit am 25.05.2018 in Kraft.
Diese betrifft auch und insbesondere die Finanz­ und
Versicherungsvermittlungsbranche. Daher haben sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung für eine gute Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben die Datenschutzfachleute der maßgeblichen Maklerpools am 02.05.2018 in München zu einem Fortsetzungstreffen zusammengefunden. Bereits das 1. Treffen am 11.04.2018 fand auf Initiative und organisiert vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW statt. Ziel dieser Treffen ist die Schaffung eines brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Standards.

Die Teilnehmer bekräftigten die Position des AfW ­ resultierend aus einer Umfrage bei den Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer ­, dass Versicherungsmakler mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, solange sie nicht in einem überdurchschnittlichen Maße personenbezogene Daten umfangreich verarbeiten (Pressemitteilung des Verbandes vom 23.04.2018).

Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools waren sich die Anwesenden darüber einig, dass sich diese über mehrere Varianten rechtlich korrekt darstellen lässt. Welches der in Frage kommenden Modelle das jeweils richtige ist, hängt von der spezifischen und objektiv gegebenen Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pool ab und wird von den Pools jeweils mit größtem Verantwortungsgefühl für die jeweils betroffenen Kunden sowie für die kooperierenden Makler geklärt und dargestellt. Eine einheitliche, standardisierte Aussage hierzu verbietet sich aufgrund der unterschiedlichen Aufstellung und Geschäftsmodelle der teilnehmenden Pools.

Die Anwesenden waren sich ausdrücklich darüber einig, dass vorbehaltlich der Möglichkeit der Datenverarbeitung wegen vorliegendem berechtigtem Interesse nach Art. 6 DSGVO grundsätzlich die Einholung einer Einwilligung des Kunden durch die Makler, in der auch auf die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Pools Bezug genommen wird, erforderlich sein wird, um dem Transparenzgedanken der DSGVO Rechnung zu tragen. Lediglich vorsorglich werden die Pools mit geeigneten und angemessenen Vorkehrungen dafür Sorge tragen, dass eine Einwilligung des Kunden vorliegt und dies anhand geeigneter Maßnahmen überprüfen.

Die Anwesenden vereinbarten, dass eine einheitliche Einwilligungserklärung über den Verband erarbeitet werden soll, mit dem Ziel, diese als Branchenstandard zu etablieren. Hierbei soll auch die Kooperation mit weiteren Brancheninitiativen gesucht werden.

Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass ein rückwirkendes Anschreiben der betroffenen privaten Endkunden in Bezug auf die konkrete Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools – in Ermangelung eines expliziten gesetzlichen Erfordernisses ­ nicht für erforderlich gehalten wird.

Auch für eine analoge Anwendung sahen die Anwesenden keinen Raum. Zwar werde derzeit in der Literatur eine solche Verpflichtung mit Blick auf den Erwägungsgrund 171 S. 3 zur DSGVO, welcher aussagt, dass eine neue Einwilligung nach DSGVO dann eingeholt werden muss, wenn eine vorherige Einwilligung nach Bundesdatenschutzgesetz nicht korrekt eingeholt worden ist, diskutiert, eine analoge Anwendung auf die Informationsverpflichtung nach Art. 13 ff. DSGVO, welche auf den Zeitpunkt der Erhebung abstellen würde, ergebe sich aus dem klaren Wortlaut der Norm jedoch nicht.

Die Anwesenden vereinbarten eine weitere intensive Zusammenarbeit und Begleitung bei der praktischen Umsetzung der DSGVO über den 25.05.2018 hinaus.

Geschäftsführender Vorstand des AfW Norman Wirth zieht folgendes Fazit: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die teilnehmenden Pools, die auch in der Initiative „Pools für Makler“, welche vor einigen Jahren durch den AfW initiiert wurde, ihre Verantwortung im Rahmen dieser Treffen wahrnehmen. Sie zeigen bei der Befassung mit dem komplexen Thema Datenschutz eine hohe Bereitschaft, zu praxisnahen aber auch dem Anliegen der DSGVO gerecht werdenden Lösungen zu kommen. Zu 100 % perfekte Lösungen wird es bei der Umsetzung dieses komplexen Gesetzes sicherlich in keinem Unternehmen ­ auch in anderen Branchen – geben können. Viele Punkte sind auch noch unklar und es wird in Einzelfragen in Zukunft vielleicht auch zu Änderungen in der rechtlichen Bewertung kommen. Aber eines ist allen Beteiligten klar: Nichts tun ist keine Option.“

Anwesend waren bei dem Treffen

ARUNA GmbH, blau direkt GmbH und Co. KG, degenia Versicherungsdienst AG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, Netfonds AG, VFV GmbH – Der Sachpool, WIFO GmbH.

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

Kooperation mit xbAV

In Kooperation mit xbAV, dem führenden Technologieanbieter für die Digitalisierung der
betrieblichen Altersversorgung (bAV), können Vermittler für die SIGNAL IDUNA auch ihre Arbeitgeberkunden digital und in einer Lösung beraten.

Die Vertriebslösung „bAV­Berater“ von xbAV deckt jetzt ­ neben der vollständigen Arbeitnehmerberatung ­ alle Themen der Arbeitgeberberatung ab. Komplexe bAV­Zusammenhänge werden Schritt für Schritt nachvollziehbar. Die Nutzung bleibt intuitiv und einfach.

Elektronisch unterschreiben

Nach erfolgreicher Beratung erhält der Vermittler automatisch alle vorausgefüllten Dokumente und kann sie optional unmittelbar elektronisch unterschreiben lassen. Der Antrag wird digital übermittelt.

Sichere Daten

Um seine Daten zu schützen, ist ab sofort die Zwei­Faktor­Authentifizierung (2FA) möglich. Neben Benutzernamen und Passwort ist für die Anmeldung eine PIN erforderlich, die über eine App auf dem Smartphone generiert wird. Benutzername und Passwort allein werden dadurch nutzlos.
„Beratungssoftware, die dem Arbeitgeber die bAV in allen Punkten verständlich macht, webbasiert und systemgeführt ist, bringt den Vertrieb deutlich nach vorne“, sagt Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung. „Im Gespräch klickt sich der Vermittler zusammen mit seinem Kunden durch die gesamte Beratung und macht ihm die bAV ­ in all seiner Komplexität ­ leichter verständlich.“

„Unternehmen brauchen für Aufbau oder Überarbeitung ihres Versorgungswerks professionelle Beratung. Es geht um fundierte Informationen über Durchführungswege, Portabilität, Zuschüsse, gesetzliche Änderungen, BRSG und Tarifvertragsregelungen“, erklärt Boris Haggenmüller, Geschäftsführer bei xbAV Beratungssoftware. „Gerade die digitale Abbildung von komplexen Zusammenhängen bringt allen Beteiligten eine völlig neue Transparenz und die Beratung gewinnt an Qualität.“

Der „bAV­Berater“ führt den Vermittler entlang eines roten Fadens durch den gesamten Beratungsprozess ­ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ­ inklusive aller vertriebsrelevanten Schritte.

Verantwortlich für den Inhalt:

Signal Iduna (Zentrale), Neue Rabenstraße 15­19, D­20351 Hamburg Tel.: 040 4124 3834, Fax: 040/41242846
www.signal­iduna.de

Für das aktuelle Jahr peilt die Netfonds Gruppe neue Rekordmarken an

Die Hamburger Finanzplattform Netfonds AG hat das Jahr 2017 in der Gruppe trotz eines wettbewerbsintensiveren Umfelds und stärkeren Regulierungsdrucks so erfolgreich wie nie zuvor abgeschlossen. Mit 97,3 Millionen Euro erzielte das Unternehmen einen neuen Rekordumsatz. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um über 20 Prozent. Die Provisionserlöse kletterten auf das Rekordniveau von 93 Millionen Euro.

Netfonds generierte ca. 70% der Umsätze aus dem Investmentgeschäft, doch auch im Versicherungsbereich konnte das Unternehmen neue Meilensteine setzen. So stieg die Anzahl verwalteter Versicherungsverträge von 400.000 in 2016 auf 450.000 im Jahr 2017. Der Provisionsumsatz in dieser Sparte wuchs auf über 21 Millionen Euro. Während der Marktanteil bei den klassischen Maklerunternehmen ausgebaut wurde, nutzten auch immer mehr große Unternehmen, wie Banken und Vertriebe, den Service der Finanzplattform.

Für das aktuelle Jahr peilt die Netfonds Gruppe neue Rekordmarken an. Der Umsatz soll auf über 110 Millionen Euro wachsen und die „Assets under Aministration“ auf über 12 Milliarden Euro gesteigert werden. Die Anzahl der Mitarbeiter an den Standorten Hamburg und Frankfurt soll auf 180 ausgebaut werden. „Das Wichtigste für uns bleibt, auch in 2018 in neue Technologien sowie neue, gut ausgebildete Mitarbeiter zu investieren“, so der Vorstandsvorsitzende Karsten Dümmler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100 www.netfonds.de

Kostenloses E­Book für Makler

Die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung kurz DSGVO ist momentan in aller Munde und Unternehmen haben nur noch bis zum 25.05.2018 Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Es erreichen uns viele Fragen von Maklerkollegen, die Schwierigkeiten mit der Umsetzung haben. Wie ist das Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, was sind den technische & organisatorische Maßnahmen in meinem Betrieb, was sind Auftragsverarbeiter, was bedeutet DSMS? Diese und viele weitere Fragen wurden immer wieder gestellt.

In Internet und bei Google, bei Versicherungsgesellschaften und Pools erhält man zum Teil widersprüchliche Aussagen und am Schluss weiss der betroffene gar nicht mehr, was er tun soll.

Grund genug für unser Vorstandsmitglied Oliver Petersen einen DSGVO­Praxisleitfaden für Versicherungsmakler zu schreiben. Er ist u.a. geprüfter betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter und hat viel Praxiserfahrung in das neue E­Book einfliessen lassen.

Wir freuen uns, dieses neue E­Book als echten Praxishelfer unseren Mitgliedern und allen interessierten Maklern kostenfrei zur Verfügung zu stellen können.

Das neue E­Book vom Makler Nachfolger Club e.V.:
„DSGVO ­ ein Praxisleitfaden für Versicherungsmakler”
Dieses prall gefüllte E­Book mit vielen Praxis­Tipps ist für alle Makler völlig gratis! Aus dem Inhalt:

DSGVO ­ was ist das denn? Verarbeitungsverzeichnis Auftragsverarbeiter
Technische u. organisatorische Maßnahmen Datenschutzfolgenabschätzung Datenschutzmanagementsystem Datenschutzbeauftragter

Checkliste

Jeder Makler kann diese E­Book jetzt gratis hier anfordern.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine erfolgreiche Umsetzung bis zum 25.05.2018.

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­96163 Gundelsheim Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667
www.makler­nachfolger­club.de

Zulassung schließt bisherige Lücke für alle Vermittler nach §§ 34 c bis i GewO

Unter der Trägerschaft des VOTUM­Verbandes hat die neue „Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung“ ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach § 34 f und der Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i GewO die erste branchenspezifische und nicht­staatliche Schlichtungsstelle. „Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister und möchten so dazu beitragen, dass die außergerichtliche Streitbeilegung eine größere Akzeptanz findet“, erklärt Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM­ Verbandes.

Für Gewerbetreibende, die den gesamten Bereich der Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung gegenüber ihren Kunden anbieten, bedeutet die neue Schlichtungsstelle eine erhebliche organisatorische Verbesserung. Zur Erfüllung ihrer Hinweispflicht mussten sie ihre Kunden bislang auf vier unterschiedliche Schlichtungseinrichtungen verweisen. Die ohnehin komplexen Erstinformationspflichten wurden dadurch unnötig aufgebläht. Nun können Allfinanzdienstleister für alle Schlichtungsfragen an die neue Schlichtungsstelle verweisen.

Die Schlichtungsstelle steht allen Gewerbetreibenden der §§ 34 c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im VOTUM­Verband gebunden. „Wir möchten, dass jeder registrierte Vermittler die Schlichtungsstelle nutzen kann. Sie war von Beginn an als Lösung für die gesamte Branche gedacht, deshalb haben wir uns ausdrücklich gegen einen ‚Closed Shop‘ für VOTUM­Mitglieder entschieden“, so Dr. Sebastian Grabmaier, Mitglied im Vorstand des VOTUM­Verbandes und Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.

Die Neutralität der Schlichtungsstelle wird durch die Unabhängigkeit der beiden Ombudsmänner sichergestellt. Die zwei erfahrenen Streitmittler Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen, sind in ihrer Position an Weisungen nicht gebunden. Mit der Einbindung Arenhövels und Schlüters wird die neu ins Leben gerufene Institution von deren jeweils mehrjähriger Expertise im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung profitieren. So sind beide bereits seit 2014 gemeinsam für die Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. tätig. Die Zulassung der Schlichtungsstelle erfolgte durch das Bundesamt für Justiz.

Eine Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens ist für Verbraucher kostenfrei. Die von den Gewerbetreibenden im konkreten Schlichtungsfall zu entrichtenden Vergütungen liegen deutlich unterhalb der anfallenden Kosten bei den staatlichen Sammelschlichtungsstellen. In welchem Umfang Gewerbetriebende die Schlichtungsstelle nutzen, wird von ihnen selbst bestimmt. So können sie bspw. im Bereich der Versicherungsvermittlung weiterhin mit dem Versicherungsombudsmann zusammenarbeiten und die neue Schlichtungsstelle lediglich im Bereich der Anlage­ und Kreditvermittlung nutzen.

Die bestehenden staatlichen Sammelschlichtungsstellen waren von Beginn an nur als Übergangslösung konzipiert. Spezielles Branchen Know­how kann dort nur begrenzt erwartet werden. „Unabhängig von den bestehenden Angeboten für die verschiedenen Bereiche der Vermittlerbranche verstand es sich für uns von selbst, dass für die Berufsgruppe der über 37.000 registrierten Finanzanlagenvermittler und über 50.000 registrierten Immobiliardarlehensvermittler eine einheitliche Lösung geschaffen werden musste“, sagt Franz­Josef Rosemeyer, Mitglied des VOTUM­Vorstands und Vorsitzender der A. S. I. Wirtschaftsberatung.

„Die Öffnung der neuen Schlichtungsstelle auch für den Bereich der Versicherungsvermittlung verstehen wir als Zeichen dafür, dass die Versicherungsvermittlung von den Produkten bzw. der Leistung der Versicherungsunternehmen getrennt betrachtet werden kann, ohne dass damit eine Konkurrenz zum Versicherungsombudsmann entstehen soll. Ohnehin liegt die Anzahl der Schlichtungsfälle, die zulässig gegen Vermittler gerichtet sind, unter 1 % der Gesamtbeschwerdefälle“, erklärt Martin Klein.

„Die Einrichtung der Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung belegt, dass die Branche ihrer volkswirtschaftlich wichtigen Tätigkeit mit Verantwortung nachgeht und hierbei auch selbstregulierende Elemente schafft“, sagt Dr. Matthias Wald, Mitglied im VOTUM­Vorstand und Leiter Vertrieb bei Swiss Life Deutschland.

Unter www.schlichtung­finanzberatung.de können sich Verbraucher und interessierte Vermittler über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. Neben detaillierten Erläuterungen zum konkreten Ablauf des Schlichtungsverfahrens können sie sich dort auch in elektronischer, telefonischer oder schriftlicher Form an die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle wenden. In einem aktuellen Informationsblatt fasst die Schlichtungsstelle zudem die Hinweispflichten für Vermittler bezüglich der außergerichtlichen Streitbeilegung und möglichen Schlichtungsstellen zusammen.

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Votum e.V., Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs­Unternehmen in Europa e.V., Glockengießerwall 2 , D­20095 Hamburg
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Der Maklerverbund CHARTA trennt sich von Lars Widany und ernennt Dietmar Diegel zum neuen Vorstandsvorsitzenden

Beim Maklerverbund CHARTA Börse für Versicherungen AG gibt es personelle Veränderungen. Der Aufsichtsrat hat den bisherigen Vorstandsvorsitzenden Lars Widany seiner Aufgaben mit sofortiger Wirkung enthoben. Die Nachfolge wurde bereits geregelt.

Neuer Vorstandsvorsitzender ist ab sofort Dietmar Diegel. Nach Stationen in der Verlagsbranche und der Telekommunikation blickt der Diplom­Kaufmann auf mehr als 17 Jahre erfolgreiche Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft zurück. Langjährige Führungserfahrung hat Diegel als Marketing­ und Vertriebs­Direktor bei der Aegon Lebensversicherungs­AG sowie den Monuta Versicherungen, an deren Aufbau im deutschen Markt er auch maßgeblich beteiligt war, gesammelt. Er verfügt zudem über ausgewiesene Expertise auf den Gebieten Business Development, Kooperationen und Digitalisierung. Zuletzt hat er in beratender Tätigkeit den Aufbau von Marketing und Vertrieb beim Markteintritt der DELA Lebensversicherung mitgestaltet.

Diegel ist 52 Jahre alt, ist verheiratet, Vater von 2 Kindern und lebt in Düsseldorf. Im CHARTA­Vorstand verantwortet er die Ressorts Personenversicherung, Komposit und Marketing/Vertrieb. Sein Vorstandskollege Michael Franke ist, wie schon in der Vergangenheit, für die Ressorts IT, Maklerrecht und berufsständische Fragen verantwortlich.

Über CHARTA
CHARTA Börse für Versicherungen AG ist der Verbund von und für qualifizierte Versicherungsmaklerinnen und ­makler. Er wurde 1994 gegründet und steht seitdem ausschließlich im Eigentum der angeschlossenen Makler.

CHARTA hat den Markt und das Bild des Versicherungsmaklers seit mehr als 20 Jahren entscheidend geprägt. Über 400 Mitgliedsbetriebe haben sich für ihre CHARTA entschieden.

CHARTA stärkt Makler in ihrer Unabhängigkeit, fördert kollegialen Austausch und Zusammenarbeit und konzipiert leistungsfähige Deckungskonzepte mit Alleinstellungsmerkmalen. Der Verbund vertritt Maklerinteressen gegenüber Versicherern und nimmt Einfluss auf Maklerverträge, Konditionen, Produkte und Services.

CHARTA entwickelt exklusive Softwarelösungen und intelligenten Workflow, unterstützt IDD­konforme Arbeitsprozesse, steigert die Effizienz und macht das Geschäftsmodell von Maklern zukunftssicher.

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Charta, Börse für Versicherungen AG, Steinstr. 31, D­40210 Düsseldorf Tel.: 0211/86439­0, Fax: 0211/86439­98
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Volumen des Bereiches Fondsadvisory auf deutlich mehr als 3 Milliarden Euro angestiegen

Der Finanzdienstleister NFS Netfonds Financial Service GmbH hat die Erlöse von 2016 auf 2017 um über 30% Prozent auf die neue Bestmarke von 31,1 Millionen Euro gesteigert. Gemeinsam mit den beiden Schwestergesellschaften NFS Capital AG und NFS Hamburger Vermögen erwirtschafteten die regulierten Institute der Netfonds Gruppe einen Umsatz von EURO 38,7 Millionen.

Parallel dazu wuchs das bei den Beratern angelegte Kundenvermögen im Jahresvergleich deutlich von 5,15 auf über 7 Milliarden Euro. Eine Vielzahl neuer Fondsmandate ließ das Volumen des Bereiches Fondsadvisory auf deutlich mehr als 3 Milliarden Euro ansteigen. Zwischenzeitlich nutzen 25 Fondsinitiatoren das Haftungsdach der NFS Netfonds bzw. die Dienstleistungen der Auslagerung des Portfoliomanagements an die Schwestergesellschaft NFS Capital AG.

„Die NFS Netfonds stärkt damit ihre Stellung als Deutschlands erfolgreichstes Haftungsdach“, freuen sich die geschäftsführenden Gesellschafter Peer Reichelt und Christian Hammer. „Die Zahlen belegen zudem, dass sich die NFS Netfonds extrem positiv entwickelt“, ergänzt Hammer, der in dem Zuge auf die Umstrukturierungen und Unsicherheiten im Bankensektor hinweist. Die NFS Netfonds konnte im besonderen Maße gerade auch von der Schwäche der Banken profitieren und im vergangenen Jahr die Zahl der angebundenen Beratungsunternehmen von 290 auf 315 steigern. Die Gesamtzahl der Berater stieg somit sogar von 385 in 2016 auf 419 zu Ende des Jahres 2017. Dieser Trend hält auch im neuen Geschäftsjahr unvermindert an. In den ersten drei Monaten dieses Jahres konnte die NFS Netfonds bereits 18 neue Partner hinzugewinnen.

Die NFS Netfonds Financial Service GmbH versteht sich als technologiegetriebene Plattform und als Haftungsdachdienstleister und KWG Lizenzgeber für Privatkundenbetreuer, Wealth Manager und Fondsberater bzw. Fondsinitiatoren. Mit unserer „Mifid­konformen“ Online­Beraterplattform, dem digitalen „Kunden­Onboarding“ für Konto­/Depoteröffnungen und Vermögensverwaltung sind wir die technologische und regulatorische Schnittstelle zwischen Kunde, Berater und Bank. NFS Netfonds ist Taktgeber bei der Digitalisierung. „Das zeigt sich etwa beim Beratungsprozess nach MiFID II. NFS setzt darauf die Vorteile und Möglichkeiten innovativer IT­Prozesse mit dem Know­ how und den Kompetenzen der Berater zu verknüpfen. Die Berater können sich somit voll auf Ihre Kunden und die Portfolioberatung konzentrieren, so die Geschäftsführer der NFS Netfonds.

Sämtliche Finanzinstrumente wie etwa Aktien, Zertifikate und Anleihen können durch die Berater der NFS Netfonds dank der Haftungsübernahme durch die KWG Lizenz der NFS Netfonds vermittelt werden. Einen besonderen Erfolg konnte im vergangenen Jahr die Vermögensverwaltungsplattform der NFS Netfonds, die „NFS Hamburger Vermögen“ vermelden. So stieg das verwaltete Vermögen um ca. 70% auf erstmals über 500 Millionen Euro zum Jahresende 2017.

Ausblick 2018

Auch für das laufende Jahr erwartet die Geschäftsführung der NFS Netfonds eine Fortsetzung des positiven Trends der letzten Jahre. Sowohl eine Vielzahl neuer Berater aus dem gehobenen Privatkundensegment der Banken als auch Fondsinitiatoren werden voraussichtlich auch im Jahr 2018 Partner der NFS Netfonds werden. Insbesondere für den Bereich Vermögensverwaltung der NFS Hamburger Vermögen wird auch in diesem Jahr ein hohes zweistelliges Wachstum erwartet. Die alles beeinflussenden Faktoren wie die Digitalisierung der Finanzdienstleistungsbranche, die Schwäche und Umstrukturierungen der Banken und die regulatorischen Herausforderungen sind die natürlichen Wachstumstreiber für ein disruptives, technologiebasiertes Unternehmen wie die NFS Netfonds Financial Service GmbH.

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Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100 www.netfonds.de

Datenschutzbeauftragter, Hilfe zur Selbsthilfe, Pooltreffen

Das Inkrafttreten der bereits 2016 vom EU­Parlament beschlossenen
Datenschutzgrundverordnung rückt näher. Diese Verordnung gilt für alle
Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Mit dieser Verordnung
wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Sie gilt also auch für unsere gesamte Branche. Eine Vielzahl von Fragen zur Umsetzung der DSGVO sind bereits bei uns eingegangen und wurden weitestgehend auch beantwortet.

Eine der häufigsten und drängendsten Fragen, die beim Verband ankam, ist die Frage nach der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 9 Mitarbeiter (dazu zählen auch freie Mitarbeiter und Praktikanten) mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht aber auch ­ unabhängig von der Mitarbeiterzahl ­ wenn das betreffende Unternehmen regelmäßig besonders geschützte Daten (also etwa Gesundheitsdaten) verarbeitet.

„Hierzu haben wir sämtliche Landesdatenschutzbeauftragen der einzelnen Bundesländer in Deutschland angeschrieben. Wir baten um Mitteilung darüber, wie die behördliche Sicht auf ein Versicherungsmaklerunternehmen diesbezüglich ist.“ erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, das Vorgehen des Verbandes. Das Ergebnis ist insgesamt nicht ganz eindeutig, aber doch mit einer sehr klaren Tendenz. So haben sich Berlin, Brandenburg und Bayern klar gegen die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten ausgesprochen. Andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg­Vorpommern äußerten sich dahingehend, dass sie es zumindest für zweifelhaft halten, dass ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist. Eine generelle Beurteilung würde man jedoch nicht vornehmen und es käme auf den konkreten Einzelfall an. Damit bleibt die Möglichkeit etwas offen, ob ein Datenschutzbeauftragter für erforderlich gehalten wird. Dies wäre ganz besonders der Fall, wenn von einer „umfangreichen Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten)“ ausgegangen wird. Dass Gesundheitsdaten regelmäßig in einem Maklerunternehmen erhoben, verarbeitet und auch weitergegeben werden, ist klar. Dass dies umfangreich ist, ist regelmäßig in einem durchschnittlichen Maklerunternehmen im Sinne der DSGVO nicht der Fall. Insbesondere sieht die DSGVO eine Pflicht zu einem Datenschutzbeauftragten in den Fällen von Anwälten oder Ärzten, welche allein praktizieren, nicht vor. So heißt es in Erwägungsgrund 91 der DSGVO: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nicht als umfangreich gelten, wenn die Verarbeitung personenbezogene Daten von Patienten oder von Mandanten betrifft und durch einen einzelnen Arzt, sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufes oder Rechtsanwalt erfolgt.“ Eine Parallele ist entsprechend zu ziehen. Eine umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten wäre der Fall, wenn ein überproportional großer Kundenstamm im Vergleich zu anderen Maklerunternehmen selber Ausrichtung und Größe vorhanden wäre oder die Nutzung von Big Data­Anwendungen vorgenommen werden würde. Gleiches gilt bei einem Geschäftsmodell, was mehr auf Masse als vielleicht auch auf persönlichen Kundenkontakt ausgerichtet ist, wie dies im großen Stil zum Beispiel bei Check24 der Fall ist.

Wirth: „Wir halten es daher grundsätzlich für nicht erforderlich, dass ein durchschnittlich aufgestelltes Versicherungsmaklerunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten bestellt.“

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darüber informieren, dass es am 11.04.2018 und in Fortsetzung am 02.05.2018 Treffen der Datenschutzfachleute der maßgeblichen Maklerpools und von Softwareunternehmen auf Initiative und organisiert vom AfW gab und gibt. Ziel dieser Treffen ist die Schaffung einer weitestgehend brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Zusammenarbeit zwischen Maklern und Maklerpools.

Teilnehmer bisher:
ARUNA GmbH, BCA AG, blau direkt GmbH und Co. KG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, NAFI GmbH, Netfonds AG, Softfair GmbH, VFV GmbH – Der Sachpool,

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AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
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Hybrid-­Ansatz ermöglicht plattform­unabhängigen Einsatz der App

Die Gothaer stellt für ihren selbständigen Außendienst eine moderne BeratungsApp zur
Verfügung. Auf diese Weise eröffnet sie den Vertriebsmitarbeitern vielfältige neue Möglichkeiten für eine interaktive Beratung auf Augenhöhe mit ihren Kunden. Gleichzeitig unterstützt der Kölner Versicherer mit der Bereitstellung einer Hybrid­App die Gerätevielfalt der Vertriebsmitarbeiter und ermöglicht so einer Großzahl potenzieller Nutzer die App auf ihrem Gerät einzusetzen.

„Mit dem Launch unserer BeratungsApp begegnen wir dem veränderten Kundenverhalten im digitalen Zeitalter direkt an der Schnittstelle zu Vertrieb und Kunde“, betont Thomas Berg, Leiter Vertriebsmanagement bei der Gothaer. „Vertriebsmitarbeiter können mit Unterstützung der BeratungsApp ihre Kunden jetzt viel stärker in die Beratung einbinden, gemeinsam mit ihnen interagieren und ihren Kunden ein digitales Beratungserlebnis bieten. Damit punkten sie vor allem auch bei den jüngeren Zielgruppen.“

Der Launch der App für die Windows­Plattform ist für Ende Mai 2018 geplant. Er soll erfolgen, nachdem die Gothaer ihrem Exklusiv­Vertrieb die Möglichkeit bietet, sukzessive auf sogenannte „Convertibles“ ­ Laptop­Computer, die sich mechanisch in ein Tablet verwandeln lassen ­ umzusteigen. Nach diesem Rollout wird die Gothaer BeratungsApp perspektivisch 1.600 potenziellen Nutzern zur Verfügung stehen. Der Roll­out der Hybrid­App für die iOS­Plattform erfolgte bereits Ende Januar 2018.

Mit der Realisierung der App hat die Gothaer die compeople AG beauftragt. Der IT­Dienstleister ist Experte für mobile Vertriebslösungen für die Finanz­ und Versicherungsbranche. Für die Gothaer hat die compeople AG eine vielfach erprobte Standard­Beratungs­App mit einem hohen Reifegrad zur Verfügung gestellt und entsprechend der spezifischen Anforderungen des Exklusivvertriebs der Gothaer weiterentwickelt.

Die Gothaer BeratungsApp zeichnet sich durch eine umfangreiche Funktionalität und eine hohe Benutzungsfreundlichkeit aus. Sie deckt alle Gothaer Vorsorgefelder ­ von der Gesundheit und Vorsorge über die Sicherheit bis zum Vermögen ­ ab. Darüber hinaus bietet die Beratungs­App eine übersichtliche Struktur, eine ansprechende grafische Gestaltung und als Besonderheit eine Zeichen­ und Highlight­Funktion. Mit dieser kann der Vertriebsmitarbeiter an jeder Stelle des Beratungsprozesses eine Notiz anlegen.

Für den Kunden ermöglicht die App mit ihren zahlreichen interaktiven Anwendungen vor allem einen einfachen Einstieg in komplexe Themen. So können beispielsweise interaktiv verschiedene Vorsorge­ und Absicherungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, Wünsche und Ziele durchgespielt werden. Dies erzeugt eine neue Form von Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Kunden und weckt sein Interesse am nächsten Schritt, einer umfassenderen Beratung im Rahmen der Gothaer Konzeptberatung.

Perspektivisch ist auch eine technische Anbindung an das CRM­System angedacht. Damit realisiert die Gothaer konsequent die entscheidenden Schritte für eine vernetzte Kommunikation aller Kundenkontaktpunkte.

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, D­50969 Köln Tel.: 0221/ 308­34531, Fax: 0221/ 308­34530 www.gothaer.de

Lufthansa­-Tochter sieht in Defino­-Zertifikat Wettbewerbsvorteile

Die in Köln ansässigen Lufthansa­Tochtergesellschaften Albatros Versicherungsdienste
GmbH und Albatros Service Center GmbH, lassen ihre sämtlichen angestellten
Versicherungsberater vom Heidelberger Defino Institut für Finanznorm GmbH für den
Einsatz DIN SPEC­konformer Finanzanalyse zertifizieren. Albatros als einer der größten
deutschen Belegschaftsmakler betreut unter anderem Mitarbeiter der Lufthansa Group,
der Deutschen Post DHL Group und der Coca Cola European Partners. Zum Auftakt der
Maßnahme haben in den vergangenen Wochen die ersten Albatros Kundenberater in Hamburg, Köln, Frankfurt und München ihre Defino­Zertifizierungsprüfung erfolgreich abgelegt. Aufgrund des aktuellen expansiven Stellenaufbaus sollen bis zum Ende des Jahres auch alle Neueinstellungen abschließend zertifiziert sein.

Albatros Service Center­Geschäftsführer Christian Bleses sagt: „Durch die konsequente Umsetzung der DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für Privathaushalte“ unterstreichen wir und jeder einzelne unserer Kundenberater unseren Anspruch auf Qualität. Das betrifft vor allem die Verlässlichkeit und die Nachvollziehbarkeit unserer Dienstleistung. Wir unterstützen damit zugleich bewusst die von Defino und der Finanzbranche angestrebten Verbesserungen zu mehr Verbraucherschutz durch DIN­Standards.“

Die Defino­Zertifizierung der Albatros­Berater ist ein weiterer Bestandteil der Neuausrichtung des Albatros Belegschaftsgeschäfts, wozu auch die unlängst bekannt gegebene Kooperationsvereinbarung zwischen Albatros und der JDC­Gruppe, die Albatros seit 2018 bei allen Backoffice­Tätigkeiten unterstützt, zählt. „Die JDC Group gehörte bereits 2013 zu den ersten Marktteilnehmern, die die Bedeutung der vom Defino Institut initiierten Standards für Themen wie Verbrauchervertrauen, Digitalisierung und Effizienz erkannt haben“, so der JDC Vorstandsvorsitzende Dr. Sebastian Grabmaier. „Wir empfehlen daher allen unseren Anbindungen und Partnern die Zertifizierung für die regelmäßige Umsetzung DIN SPEC­konformer Prozesse durch Defino.“ Die JDC Group ist einer der größten Maklerpools in Deutschland.

Veröffentlichung des Normentwurfs demnächst erwartet

Die nun auch von Albatros umgesetzte standardisierte Finanzanalyse war der erste vom Defino Institut initiierte DIN­ Standard. Dieser wird aktuell von einem 39­köpfigen und prominent besetzten Gremium beim Deutschen Institut für Normung zu der ersten DIN­Finanznorm in Deutschland weiterentwickelt. Der Normentwurf soll Ende Mai veröffentlicht werden, die letztendliche Veröffentlichung der Norm wird für das vierte Quartal 2018 erwartet.

Schon die regelmäßige Arbeit nach der DIN SPEC ist IDD­relevant, weil sie Interessenkonflikte zwischen Beratern und Verbrauchern weitgehend ausschließt. Wenn die standardisierte Finanzanalyse zur DIN­Norm wird, bekommt ihre nachgewiesene Umsetzung darüber hinaus Haftungsrelevanz. „Dann interessieren sich auch die VSH­Versicherer für die Defino­Zertifizierung als einzige Gewähr für die Sachkunde der Berater über den Inhalt des DIN Standards, die Selbstverpflichtung zum regelmäßigen Einsatz und die Verfügbarkeit DIN­konformer Hilfsmittel“, prognostiziert Defino­ Geschäftsführer Dr. Klaus Möller. Defino erwartet deshalb einen großen Ansturm auf die Defino­Zertifikate. Albatros Service Center ­Geschäftsführer Christian Bleses: „Wir haben dann mindestens ein Jahr Vorsprung vor dem überwiegenden Teil des Marktes und können unseren Kunden frühzeitig eine nachweislich zertifizierte Beratungsleistung anbieten.“

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DEFINO Gesellschaft für Finanznorm mbH, Bergheimer Str. 147, D­69115 Heidelberg Tel.: 06221­6733410, Fax: 06221­6734028
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Initiative ZUKUNFT FÜR FINANZBERATER und führende Vermittlerverbände wollen das Image der Finanzberatung verbessern

„Gutes tun und noch mehr darüber reden“: So könnte die Agenda lauten, mit der die Initiative ZUKUNFT FÜR FINANZBERATER den Berufsstand der Finanzberater aller Zulassungen künftig noch stärker positionieren will. Führende Vermittlerverbände unterstützen das Vorhaben bereits aktiv. „Das Image der Versicherungs­ und Finanzbranche ist nach wie vor nicht so, wie es gesellschaftspolitisch eigentlich sein sollte“, betont Christian Schwalb, Gründer der Initiative. Er verweist dabei auf eine aktuelle Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung aus dem Jahr 2017.

Die Studie zum Image verschiedener Berufsgruppen hatte unter anderem ergeben, dass nur 23 Prozent der befragten Verbraucher in Deutschland ihrem Versicherungsvertreter vertrauen. „Hier müssen wir ansetzen. Nur wenn wir das Image unserer Zunft nachhaltig verbessern, werden wir auch wieder mehr Menschen für uns begeistern können ­ und unter anderem die drängenden Nachwuchsprobleme der Branche lösen“, sagte Schwalb auf dem jüngsten Treffen der Initiative Ende März in Berlin.

Zur Vorbereitung und Abstimmung über konkrete Maßnahmen hatte die Initiative in die Hauptstadt eingeladen. Neben ihren Vertretern waren auch führende Repräsentanten von Vermittlerverbänden gekommen, um praktische Ideen einzubringen und Unterstützung zu bieten: Frank Rottenbacher vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V., Christian Sünderwald von der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen e.V. (SdV), Hans Peter Wolter von der Vereinigung zum Schutz für Anlage­ und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) und Harald Banditt von der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM). Auch der VOTUM e.V. mit Martin Klein unterstützt die Zusammenarbeit.

„Uns alle verbinden gemeinsame Interessen.“

„Uns geht es um praktische Fortschritte und nicht um Absichtserklärungen“, fasste Christian Schwalb die Motivation des Treffens zusammen und kündigte weitere Gespräche an: „In Berlin wurden schon erste sehr konkrete Maßnahmen besprochen, die wir in weiteren Treffen schärfen und dann mit unseren Partnern umsetzen wollen. Es bleibt spannend, und wir freuen uns auf die nächsten Schritte.“

„Nur gemeinsam können wir etwas bewegen. Daher würden wir uns sehr wünschen, dass auch weitere bedeutende Verbände wie der BDVM (Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V.) und der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.) als wichtige berufsständische Vereinigungen die Initiative mit unterstützen. Bei aller unterschiedlicher Ausrichtung, verbinden uns doch auch viele gemeinsame Herausforderungen und Interessen,“ resümierte Christian Sünderwald (SdV) zum Treffen in Berlin.

Frank Rottenbacher (AfW) merkte an, dass die Initiative „eine sehr gute Möglichkeit für eine gemeinsame verbandsübergreifende Maßnahme“ darstelle und somit unterstützungswürdig sei. Die Initiative verstehe sich keinesfalls als Dachverband oder übergeordnete Struktur, sondern ausschließlich als Gemeinschaftsprojekt, in dem die Interessen gebündelt und so mit vereinter Kraft gefördert werden können, ergänzte Schwalb.

Die Initiative ZUKUNFT FÜR FINANZBERATER wurde Ende 2016 von Christian Schwalb (BSC|Die Finanzberater) und einzelnen Marktteilnehmern wie der Profinanz AG, der Lieblingsmakler Jena GmbH & Co. KG und der BU­ Expertenservice GmbH ins Leben gerufen. Als Unterstützer engagieren sich schon einige der genannten Branchenverbände, der Online­Stellenmarkt versicherungskarrieren.de. sowie die Medienagentur NewFinance und der FW­Verlag. Gefördert wird die Initiative bis dato von den Produktherstellern Volkswohl Bund und der Versicherungsgruppe die Bayerische. Weitere Informationen stehen unter www.zukunftfuerfinanzberater.de zur Verfügung.

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SCALA & Cie. Holding GmbH, Kronachallee 8, D­96317 Kronach Tel.: 09261/962860, Fax:
www.scala­holding.com

IDD­Handbuch von HonorarKonzept klärt auf

Vor knapp zwei Monaten ist die IDD in Kraft getreten. Grund genug für einen Check­Up: Waren die Vermittler ausreichend vorbereitet? Welche Auswirkungen zeigen sich bisher in der Praxis? Wo befinden sich Stolpersteine für Vermittler? Wie geht es in den nächsten Wochen und Monaten weiter?

Die IDD kam nicht überraschend und dennoch besteht bei vielen Maklern
Handlungsbedarf. Einige Fragen sind ungeklärt. In Schwierigkeiten sind vor allem diejenigen geraten, die die Herausforderung unterschätzt oder auf eine Verschiebung spekuliert haben. So ist es nicht verwunderlich, dass noch nicht alle Marktteilnehmer IDD­ready sind. „In Gesprächen mit Maklern spüren wir immer noch Unsicherheit zu den seit dem 23. Februar geltenden Anforderungen. Auch die anhaltend hohe Teilnehmerzahl unserer IDD­Seminare ist ein Zeichen dafür“, so Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept.

Stolperstein Weiterbildungspflicht

Gerade in Sachen Weiterbildungspflicht besteht Optimierungsbedarf. Die Vermittler werden zu 15 Stunden jährlich verpflichtet und können diese auch bei HonorarKonzept mit einem erfolgreichen Abschluss der erforderlichen und so genannten Lernerfolgskontrolle erwerben. In der Breite, besonders bei Quereinsteigern oder weniger spezialisierten Mitarbeitern, wird das sicher zu einer Qualitätsverbesserung führen. Volker Britt, der selbst an der Deutschen Makler Akademie lehrt, gibt aber zu bedenken: „Makler mit bereits überdurchschnittlichem Versicherungsknowhow werden davon kaum profitieren. Für sie wird die derzeit vorliegende Orientierung innerhalb eines Verordnungsentwurfs am engen Lernkorsett der Sachkundeprüfung zu höheren Weiterbildungskosten ohne nennenswerte Vorteile führen. Hier sollten die Weiterbildungsthemen innerhalb der dann finalen Verordnung erweitert werden.“

Stolperstein Geeignetheitsprüfung

Größere IDD­Fragezeichen kommen aber aus der täglichen Praxis. Ein perfektes Beispiel hierfür ist die Frage nach der regelmäßigen Eignungsbeurteilung bei Versicherungsanlageprodukten. Die sehnsüchtig erwartete Versicherungsvermittlungsverordnung fehlt und so sind die notwendigen Details noch nicht geregelt. Muss ich mich bei einem Produkt, das eine Laufzeit von 30 Jahren hat, mindestens 30 Mal mit meinem Kunden zusammensetzen? Welchen Umfang muss die laufende Prüfung besitzen? Oder ist die laufende Geeignetheitsprüfung keine Pflicht und ich kann sie nur anbieten? Genügt es, die Prüfung intern durchzuführen und dem Kunden das Ergebnis mitzuteilen? Britt weiß: „Die Antworten am Markt hierauf sind vielfältig und reichen von ‚Die Ausnahme ist die Regel‘ bis zu ‚Es gibt keine Ausnahme von der Regel‘. Das sollte der Gesetzgeber dringend konkretisieren.“

Stolperstein Interessenskonfliktvermeidung

Auch beim Thema Interessenskonfliktvermeidung herrscht mancher Orts Ratlosigkeit. Warum zeigt allein die vorgeschriebene Offenlegungspflicht. Hierbei müssen Vermittler eine genaue Beschreibung etwaig bestehender Interessenkonflikte vornehmen. Der Kunde muss dabei über die Art und Ursache des Interessenkonflikts, seine damit einhergehenden Risiken und die seitens des Beraters getroffenen Maßnahmen aufgeklärt werden. Mehr noch: Der Berater muss am Ende einen deutlichen Hinweis abgeben, dass die festgelegten Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung bzw. zum Umgang mit dem Interessenkonflikt nicht ausreichen, das Risiko einer Schädigung der Kundeninteressen abzuwenden. „Auch deshalb empfehlen wir Maklern den Einstieg in die Honorarberatung, denn hier sind Anreize per se ausgeschlossen“, sagt Britt.

Stolperstein Randthemen

Neben den oft in der Presse behandelten IDD­Anforderungen gehören aber auch Randthemen zum must have. Die Einrichtung eines Beschwerdemanagements ist beispielsweise für Vermittler ebenfalls seit Ende Februar Pflicht – auch für diejenigen, die das bisher nicht mitbekommen haben.

Einen umfassenden und lückenlosen Anforderungskatalog zu allen IDD­Themen bietet in diesem Zusammenhang das IDD­Handbuch, das HonorarKonzept seit Kurzem seinen Partnern kostenfrei zur Verfügung stellt. Es ist praxisbezogen und wird laufend aktualisiert. „Die vollständige Umsetzung der IDD wird sich noch über das gesamte Jahr 2018 hinziehen. Finanzberater sind gezwungen, die Entwicklung weiter eng zu verfolgen. Wer erst jetzt anfängt und nicht alles beachtet, ist deutlich im Nachteil und geht echte Risiken ein“, resümiert Britt.

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HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen Tel.: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77 www.honorarkonzept.de

Von Lars Widany, Vorstandsvorsitzender der CHARTA Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf

Ein von der Aufsicht verordneter Provisionsdeckel geistert durch die Medien. Warum auch als Behörde die gesetzgeberische und demokratisch legitimierte Gestaltung abwarten? Selbst ist der Mann. Und der handelt natürlich, wenn andere zögern.

Von 2,5 % ist zu lesen und weiteren 1,5 % im Ausnahmefall als Gesamtvergütung, also der Summe aller Vergütungen während der Vertragslaufzeit. Die zusätzlichen 1,5 % werden an Qualitätskriterien geknüpft, die der Vermittler zu erfüllen hat. Die BaFin meint sie zu kennen, und identifiziert hierfür die Storno­ und Beschwerdequote als Messlatte.

Die Stornoquote kann natürlich ein sinnvolles Indiz sein, solange abschlussnahe Zeiträume betrachtet werden. Beschwerdestatistiken sind vielfältig interpretierbar, ein Blick hinein lohnt allemal. Der Bericht des Ombudsmanns weist für 2016 insgesamt 14659 zulässige Beschwerden über Versicherer aus. Davon entfielen auf die Lebensversicherung 3707. Über Vermittler gab es im gleichen Zeitraum 344 Beschwerden, wobei nur 137 zulässig waren. Bei über 200000 registrierten Vermittlern mit Millionen von Beratungen ein Wert, der Respekt abnötigt. Das Gesamtbild lässt irgendwie an Böcke und Gärtner denken.

Während man über Kriterien und deren Bewertung geteilter Meinung sein kann, findet ein entscheidender Aspekt bei der BaFin­Initiative scheinbar keine Berücksichtigung: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit für den Vermittler.

Eine zu geringe Vergütung macht die Vermittlung zu einem Zuschussgeschäft und nimmt dem Berater jede Chance auf einen angemessenen Ertrag.

Die Konsequenz ist absehbar und bereits auf heutigem Vergütungsniveau in zahlreichen Maklerhäusern gelebte Praxis. Man zieht sich aus diesem Segment insgesamt oder, was jenseits der Interessen der Versicherungswirtschaft noch weitgehend harmlos wäre, auf andere Produktangebote zurück. Die Folgen sind weitreichend für unsere Branche und für die Vorsorge unserer Bevölkerung.

Absicherung ist eine Investition, die es typischerweise ohne Beratung nicht oder nur selten gibt. Das Vorsorgeniveau sinkt also und wer an digitale Kompensation denkt, ist seiner Zeit und dem Verbraucher zu weit voraus.

Ein Spiel mit dem Feuer, das die BaFin hier treibt. Die Zeche bezahlt der Vermittler, die Konsequenzen indes gehen viel weiter. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Politik oder auch die Versicherungswirtschaft selbst hier mit Weitblick und Besonnenheit handelt.

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Charta, Börse für Versicherungen AG, Steinstr. 31, D­40210 Düsseldorf Tel.: 0211/86439­0, Fax: 0211/86439­98
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