Angebote viel zu unübersichtlich

 

Laut aktuellem Axa-­Deutschland-­Report empfinden Berufstätige mit großer Mehrheit Sorgen und Furcht beim Gedanken an ihren Ruhestand. Als größte Sorge sehen 39 Prozent die Gefahr zu verarmen. „Angst lähmt. Und das ist genau der Zustand, in dem sich die Deutschen und ihre Altersvorsorge derzeit befinden: Schockstarre“, sagt Rogier Minderhout, Gründer und Geschäftsführer des Frankfurter Insur-Tech myPension Altersvorsorge GmbH.

Diese Schockstarre gilt es aufzubrechen. „Oft ist es die Angst vor der Entscheidung, vor dem Festlegen auf eine Altersvorsorge-­Lösung, die sich dann nach 30 Jahren womöglich als falsch herausstellt, die die Menschen zögern lässt“, sagt Minderhout. Das ist auch kein Wunder, sind die Angebote genau wie die staatliche Förderung doch extrem unübersichtlich. Ob Riester, Rürup, Versicherung oder Aktiensparplan: „Leider ist es manchmal besser, überhaupt nichts zu machen“, so Minderhout.

Dabei ist das Ziel eigentlich ganz einfach: eine möglichst hohe Rendite bei möglichst hoher Sicherheit zu erreichen. „Manche Produkte werfen jedoch nach Abzug der Inflation gar keine Rendite ab und die staatliche Förderung versickert in Gebühren“, sagt Minderhout. Eine aktienbasierte Vorsorge ist langfristig die bessere Alternative. Und auch wenn es zunächst paradox klingt: Wer die hohe Rendite der Aktien mitnimmt, kann trotzdem Produkte in der zweitniedrigsten Risikoklasse finden. Minderhout: „Die Sicherheit entsteht hier aus der Laufzeit und speziell für den Ruhestand aus der Umschichtung in Anleihen kurz vor Renteneintritt. Optimal ist es, wenn dann noch Steuervorteile dazukommen.“

Für Minderhout ist eine fondsgebundene Rentenversicherung das beste Vehikel: „Wer hier anlegt, ist wegen der Steuervorteile optimal aufgestellt.“ Wichtig ist, dass das Geld in ein Portfolio aus kostengünstigen und breit streuenden ETFs investiert wird. Zudem muss das gesamte Portfolio vollständig transparent sein und Kunden sollten online immer Zugriff auf ihre Daten haben. „Entscheidend aber ist, dass die Anlage flexibel ist“, sagt Minderhout. „Oft machen es Versicherungen ihren Kunden schwer, Beiträge einfach aufzustocken oder zu reduzieren, Zuzahlungen zu leisten oder Auszahlungen vorzunehmen.“ Dabei entstehen dann Kosten und Gebühren, was die Produkte extrem unflexibel macht. „Wenn das Altersvorsorgeprodukt aber so flexibel ist wie ein Tagesgeldkonto, auf das nach Belieben zugegriffen werden kann, das aber trotzdem Rendite trägt und Steuervorteile bietet, dann entfällt die deutsche Bindungsangst.“

Und dann brauchen die Deutschen auch keine Angst mehr vor Altersarmut zu haben. Denn dann nutzen sie die Rendite des Aktienmarktes, die das Spargeld wachsen lässt: Bei einer gleichbleibenden monatlichen Anlage über die vergangenen zehn Jahre lag die durchschnittliche jährliche Rendite etwa des von myPension aufgelegten ETF­Portfolios immer bei acht Prozent oder höher. „Die Beispielrechnung mit konservativeren sechs Prozent Rendite ergibt bei 30 Jahren Laufzeit und einem Monatsbeitrag von 250 Euro eine Renditeminderung durch Kosten von lediglich 0,81 Prozent“, sagt Minderhout. Das ist weit günstiger als vergleichbare Angebote.

Am Ende der Laufzeit können die vorhandenen ETFs in ein Depot übertragen, das Guthaben ausbezahlt oder in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt werden. So ergeben niedrige Kosten und die Steuervorteile am Ende der Laufzeit ein höheres Guthaben als bei anderen Versicherern und auch im Vergleich zu einem Fondssparplan oder Roboadvisor. Rogier Minderhout: „Damit ist myPension für die langfristige Vermögensanlage optimal.“

Für den Axa­-Deutschland­-Report 2018 wurden Erwerbstätige und Personen im Ruhestand in mehr als 3.000 Interviews repräsentativ befragt. Die Umfrage wurde im April 2018 in Zusammenarbeit mit dem Institut YouGov Deutschland durchgeführt und Ende Juni 2018 veröffentlicht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myPension Altersvorsorge GmbH, Tech Quartier, Platz der Einheit 2, D­-60327 Frankfurt/Main, Tel.: 069 348 755 198, www.mypension.de

Beitragsanpassungen, Zu- und Auszahlungen kostenfrei

 

myPension bietet ab sofort einen eigenen Tarif exklusiv für Honorarberater an. Darin sind zwanzig Prozent Rabatt auf die ohnehin niedrigen Kosten der fondsgebundenen Rentenversicherung enthalten. Auf diese Weise können Honorarberater ihren Kunden einen echten Mehrwert in einer qualitativ hochwertigen Beratung anbieten.

„Die fondsgebundene Rentenversicherung ist wegen ihrer Steuervorteile optimal für die Altersvorsorge geeignet“, sagt Rogier Minderhout, Gründer und Geschäftsführer des Frankfurter Insur-Tech­-Unternehmens myPension Altersvorsorge GmbH. Aber bislang wurden die kostengünstigen Tarife von Honorarberatern kaum berücksichtigt. „Für Honorarberater ist jetzt ein sehr starker Baustein in der Beratung dazugekommen.“ Durch den Rabatt von zwanzig Prozent auf die ohnehin niedrigen Kosten können Honorarberater ihre Leistung anbieten und abrechnen und trotzdem noch einen Vorteil an ihre Kunden weitergeben.

myPension bietet eine vollständig digitalisierte Rentenversicherung zu sehr niedrigen Kosten und gehört zu den günstigsten und renditestärksten Anbietern am Markt. Bei einer gleichbleibenden monatlichen Anlage über die vergangenen zehn Jahre lag die durchschnittliche jährliche Rendite des myPension­-ETF­-Portfolios immer bei acht Prozent oder höher. „Die Beispielrechnung mit konservativeren sechs Prozent Rendite ergibt bei 30 Jahren Laufzeit und einem Monatsbeitrag von 250 Euro eine Renditeminderung durch Kosten von lediglich 0,67 Prozent“, sagt Minderhout. Das ist einer der niedrigsten Werte in Deutschland.

Niedrige Kosten und die Steuervorteile ergeben am Ende der Laufzeit ein höheres Guthaben als bei anderen Versicherern und auch im Vergleich zu einem Fondssparplan oder Roboadvisor. Rogier Minderhout: „Damit ist myPension für die langfristige Vermögensanlage optimal.“ Außerdem ermöglicht myPension seinen Kunden größtmögliche Flexibilität und einen der höchsten garantierten Rentenfaktoren.

„Wir sind Spitzenreiter bei fondsgebundenen Rentenversicherungen“, sagt Rogier Minderhout. So wird das gesamte Portfolio vollständig transparent gemacht, Kunden haben jederzeit Online-­Zugriff auf ihre Daten. Investiert wird in ein Portfolio aus kostengünstigen und breit streuenden ETFs von Vanguard. Am Anfang wird zu hundert Prozent in Aktien investiert. Ab zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand wird das Portfolio Schritt für Schritt umgeschichtet, bis der Kunde zum Ruhestand ein Verhältnis von Aktien zu Anleihen von 30:70 erreicht hat. Beitragsanpassungen sowie Zu- und Auszahlungen können jederzeit kostenfrei durchgeführt werden. Am Ende der Laufzeit können die vorhandenen ETFs in ein Depot übertragen, das Guthaben ausbezahlt oder in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt werden.

 

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Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig

 

Die BaFin hat Herrn Matt. O. Heinz, Köthen, mit Bescheid vom 22. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.

Herr Matt. O. Heinz nahm auf der Grundlage von „Anlageverträgen über die Economy Site ® Unternehmensanleihe“ unbedingt rückzahlbare Gelder an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-­Aufsicht, Graurheindorfer Str. 108, D­-53117 Bonn, Tel.: 0228/4108­0, Fax: 0228/207­1550, www.bafin.de

2018 ist das bisher erfolgreichste Jahr in der Vereinsgeschichte

 

Der erste deutsche Makler Nachfolger Club e.V. hat im Jahr 2018 seine Expertenpositionierung bei Maklern für eine erfolgreiche Übergabe von Maklerbeständen und Maklerunternehmen weiter ausgebaut. Die Vorstände Thomas Suchoweew und Oliver Petersen freuen sich, bereits das 300ste Mitglied im Verein begrüßen zu können.

Der im Jahr 2014 gegründete Makler­-Nachfolger-Club e.V. unterstützt Versicherungsmakler bei der Nachfolgeplanung und bietet über ein großes Netzwerk Nachfolgern bestehende Maklerunternehmen und Bestände zur Übernahme an. Das Ziel des Vereines ist es, für einen nachhaltigen Generationswechsel zu sorgen.

Das ganz aktuell vom Verein initiierte Versorgungswerk erfreut sich bereits größter Beliebtheit bei interessierten Maklern, da es eine echte Alternative zu Verkauf mit einem hochflexiblen Leistungskatalog bietet, bei dem der Seniormakler die Früchte seiner Arbeit genießen kann, Bestandsinhaber bleibt und alle Gestaltungsrechte behält. Sein Kundenbestand wird in seinem Sinne von Fachleuten betreut und eine jederzeitige Verkaufsoption im Notfall mit einem kostenfreien Treuhandvertrag runden das Angebot ab.

Aber das ist noch lange nicht alles: der ebenfalls von Verein ausgegebene und für alle Makler kostenfreie Notfall­Ordner zur Unterstützung bei der Aufstellung eines Nachfolgeplanes wurde bereits mehrere hundert Mal angefordert und verschickt. Es sind verschiedene E-Books zu Fachthemen online und kostenfrei downloadbar und der Verein bietet Unterstützung bei Fragen zur DSGVO im Maklerbetrieb an.

2018 ist das bisher erfolgreichste Jahr in der Vereinsgeschichte und es wurden in diesem Jahr bereits Bestände und Unternehmen für über 10 Millionen Euro Kaufpreis an Nachfolger bzw. Käufer vermittelt. Weitere Transaktionen in allen Größenbereichen sind in Vorbereitung.

Makler die Ihren Maklerbestand verkaufen möchten oder rechtzeitig ihre Nachfolgeregelung planen wollen können sich auf der Seite www.makler­nachfolger­club.de informieren oder zumindest ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Spezialisten aus dem Vereinsnetzwerk führen.

 

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Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­nachfolger­club.de

Etwa 60 Fördermitglieder unterstützen den Bundesverband

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. hat als führender Berufsverband unabhängiger Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler auch im Jahr 2018, trotz sinkender Vermittlerzahlen, kräftig zugelegt und damit an Bedeutung gewonnen. Im Juni wurde das zweitausendste Mitglied begrüßt. Hinter diesen 2.000 Mitgliedern stehen insgesamt rund 40.000 Vermittler in Deutschland, für deren Interessen sich der AfW einsetzt.

Die politische Arbeit des AfW wird zusätzlich durch etwa 60 Fördermitglieder unterstützt, die den freien Vertrieb von Finanzdienstleistungen entweder als Dienstleister oder als Produktgeber zu schätzen wissen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­-10115 Berlin, Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759, www.afw­verband.de

Versicherungsvermittler: Anforderungen an die regelmäßige Weiterbildung werden klarer

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt, dass das Kabinett nun endlich die „Kenntnisnahme des Verordnungsentwurfs“ der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) beschlossen hat. Somit ist der Weg nun frei, dass sich der Bundestag und abschließend der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf beschäftigt, der eigentlich bereits seit dem 23.02.2018 hätte in Kraft sein müssen.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der VersVermV ist die Ausgestaltung der 15 stündigen Weiterbildungsverpflichtung gem. IDD. „Wir nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die Lernerfolgskontrolle nur noch beim Selbststudium gefordert wird. Somit müssen keine Tests mehr bei Präsenzseminaren geschrieben werden“ so AfW­-Vorstand Frank Rottenbacher. Auch das Verfahren rund um den Nachweis der Weiterbildungsverpflichtung wurde verändert. Nach dem aktuellen Entwurf müssen Vermittler die Nachweise zwar archivieren, müssen sie aber nur auf aktive Nachfrage der Aufsichtsbehörde vorlegen. Das gilt sowohl für Weiterbildungsnachweise, die der Erlaubnisinhaber selbst erworben hat, als auch für Weiterbildungsbescheinigungen, die die zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten des Vermittlers erlangt haben. Diese Erklärung kann dann sogar elektronisch erfolgen.

Entfallen ist die verkürzte Stundenanforderung für das Jahr 2018, da eine solche Ausnahme in der EU-­Richtlinie gar nicht vorgesehen ist. „Von den 12,5 Stunden für 2018 ist im Entwurf nichts mehr zu lesen. Somit gelten auch für dieses Jahr die vollen 15 Stunden Weiterbildungspflicht“ fasst Rottenbacher die aktuelle Situation zusammen. Da die Verordnungsinhalte in diesem Jahr so lange unklar waren, wird sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW jedoch dafür einsetzen, dass diese detaillierten Anforderungen an die Weiterbildungsinhalte und an die Form des Nachweises Anforderungen erst ab 2019 von den Aufsichtsbehörden verlangt werden.

An den inhaltlichen Anforderungen wurde u.a. verändert, dass nun auch die „Aufrechterhaltung der personalen Kompetenz“ als mögliches Ziel einer Weiterbildung akzeptiert werden wird. Gemeint ist damit die Sozialkompetenz des Vermittlers und die Fähigkeit zum „selbständigen Handeln gegenüber dem Kunden“. Somit werden nun also auch bestimmte Trainings als VersVermV-­konforme Weiterbildung anerkannt. Außerdem wurden „Versicherungsanlageprodukte“ in den Katalog Anlage 1 der anrechnungsfähigen Inhalte aufgenommen.

Der Gesetzgeber betont, dass Weiterbildungen gewissen „Mindestanforderungen an die Qualität“ gemäß Anlage 3 VersVermV­E genügen müssen. Das bedeutet insbesondere, dass den Weiterbildungsmaßnahmen „eine Planung zugrunde liegt, sie systematisch organisiert ist und die Qualifikation derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, gewährleistet wird“. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Anbieter der Weiterbildung. „Spontane Treffen oder Besprechungen können somit nicht als Weiterbildungszeit erfasst werden“ analysiert Frank Rottenbacher die Anforderungen an die Weiterbildung.

Der Bundestag hat nun drei Sitzungswochen Zeit, sich mit dem Verordnungsentwurf zu befassen. Tut er das nicht, wird der Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet. Damit ist eine Verabschiedung vor der Sommerpause unmöglich. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird den Entwurf genau analysieren und die Interessen seiner Mitglieder im weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv vertreten.

Frank Rottenbacher
Mitglied des Vorstandes
Bundesverband Finanzdienstleistung AfW

 

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AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D-­10115 Berlin, Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759, www.afw­verband.de

Vorstand Halime Koppius für fünf weitere Jahre vom Aufsichtsrat bestätigt

 

Die degenia Versicherungsdienst AG mit Sitz in Bad Kreuznach, bestehend aus dem unabhängigen Maklerkonzeptanbieter degenia AG und dem klassischen Maklerpool DMU GmbH, blickt bilanziell auch im Geschäftsjahr 2017 auf ein erfreuliches Gesamtergebnis zurück: „Die Umsatzerlöse stiegen auf TEUR 12.453.777 nach TEUR 12.292.649 in 2016, der Konzernjahresüberschuss beträgt TEUR 537.011 nach TEUR 634.644 in 2016“, teilte Gründungsvorstand und alleinige Aktionärin, Halime Koppius, bei der Präsentation der Bilanz auf der Hauptversammlung der degenia AG am 14.06.2018 in Bad Kreuznach mit. Diese Ergebnisse wurden mit 4.216 Vertriebspartnern (unabhängige Versicherungsmakler und freie Vertriebe mit Maklerstatus) erzielt (nach 4.093 Maklern in 2016). Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern ist im Jahresdurchschnitt mit 44 Angestellten nahezu unverändert geblieben.

Auf seiner Sitzung am 14.06.2018 anlässlich der Verabschiedung des 17er Konzernabschlusses der degenia AG bestätigte der Aufsichtsrat Frau Halime Koppius einstimmig als Vorstand für weitere fünf Jahre. Die am gleichen Tag stattfindende Hauptversammlung der degenia AG wählte die drei bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats für weitere drei Jahre. Der neue alte Aufsichtsrat bedankte sich bei Frau Koppius und den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der degenia AG und der DMU GmbH für ein erfolgreiches Geschäftsjahr und wünschte vorab dem anstehenden Firmenjubiläum (20 Jahre degenia AG) am 14.12.2018 viel Erfolg.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63 ­ 63 a, D-­55545 Bad Kreuznach, Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Vollständige Depot­- und Transaktionsdaten jetzt über Fundsaccess verfügbar

 

Die Hamburger Sutor Bank hat die erfolgreiche Kooperation mit dem Münchner Softwarehaus Fundsaccess ausgebaut und bietet jetzt einen erweiterten Service für Vertriebspartner an. Ab sofort stehen Maklerpools, Vermögensverwaltern und Vertrieben die vollständigen Depotdaten ihrer Kunden auch über Fundsaccess zur Verfügung – einschließlich der Transaktionsdaten.

„Eine logische Weiterentwicklung, um den Service für unsere Vermittler auszubauen“ meint Michael Gott, Vertriebsleiter der Sutor Bank. „Nachdem wir bereits seit 2016 unseren Vermittlern die Stammdaten der Kunden über Fundaccess zugänglich machen, ist das neue Angebot die konsequente Abrundung eines umfassenden Services.“

Bislang waren Depot­- und Transaktionsdaten der Kunden ausschließlich über eine SOBACO Betax Schnittstelle und das Vermittlerportal der Sutor Bank verfügbar. Gott: „Wir erreichen jetzt auch bei Fundsaccess das Informationsniveau, das sich viele Vertriebspartner wünschen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sutor Bank, Max Heinr. Sutor oHG, Hermannstr. 46, D-­20095 Hamburg, Tel.: 040 82223163, Fax: 040 80801319, www.sutorbank.de

Tarife von ottonova können ab sofort über die Online­ Vermittlung von Friendsurance abgeschlossen werden

 

Der digitale Versicherungsmakler Friendsurance und die digitale Krankenversicherung ottonova arbeiten zukünftig Hand in Hand. Beide Insur-Tech­-Unternehmen haben es sich zum Ziel gesetzt, Versicherungen und deren Verwaltung einfacher zu machen und Kunden durch neue digitale Services zu begeistern. Ab sofort können die innovativen Tarife von ottonova über die Online­-Vermittlung von Friendsurance abgeschlossen werden.

Die digitale Versicherungsplattform von Friendsurance hat Deutschlands erste komplett digitale Krankenversicherung ottonova in sein Portfolio aufgenommen. Ab sofort können Kunden von Friendsurance von den innovativen Leistungen von ottonova profitieren: Vom rund um die Uhr erreichbaren Concierge­-Service über den digitalen Arztbesuch bis hin zur digitalen Patientenchronik im Timeline­Format haben Kunden von ottonova ihre gesundheitsrelevanten Vorgänge in einer speziellen Smartphone­-App stets griffbereit.

Friendsurance bietet seinen Kunden das weltweit erste Peer­to-­Peer Versicherungsmodell, bei dem sich Versicherte in Gruppen zusammenschließen, gegenseitig die Kosten im Schadensfall tragen und am Ende des entsprechenden Versicherungsjahres Beitragsrückerstattungen erhalten, wenn sie schadensfrei geblieben sind. Beide Insur-Tech­ Unternehmen gelten als Vorreiter in der Versicherungsbranche und gestalten diese dank digitaler Services und innovativer Leistungen einfacher und kundenfreundlicher.

Die Details der beiden über Friendsurance angebotenen Krankenversicherungstarife Business Class und First Class sind auf ottonova.de/friendsurance übersichtlich dargestellt und können ohne Papierformulare und Kleingedrucktes und ohne Umwege online abgeschlossen werden.

„Friendsurance ist für uns ein idealer Kooperationspartner, um unser Versicherungsmodell digital­affinen Kundengruppen zugänglich zu machen. Wir freuen uns, dass auch unsere Versicherten in Zukunft vom innovativen Versicherungsmanagement von Friendsurance profitieren können“, kommentiert Roman Rittweger, Gründer und CEO von ottonova, den Start der Zusammenarbeit.

Mit der Kooperation kommen beide Unternehmen dem gemeinsamen Ziel näher, die verkrustete Versicherungsbranche mit ihren modernen, komplett digitalen und konsequent aus Kundensicht gestalteten Angeboten zu revolutionieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D-­10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

BiPRO­-Normen werden digital ausgeliefert

 

Das Brancheninstitut für Prozessoptimierung (BiPRO) fördert unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche, indem es seine Normen ab jetzt digital anbietet.

Hintergrund ist, dass die Digitalisierung nur gelingen kann, wenn die Schnittstellen­ Kommunikation zwischen Unternehmen und den Vermittlerbetrieben reibungslos funktionieren und Daten einheitlich verarbeitet werden.

„Daran hat es aber in der Vergangenheit immer wieder gehapert“, sagt BVK­ Vizepräsident Andreas Vollmer, der stellvertretender Vorsitzender des BiPRO-­Beirats ist. „Beispielsweise hatten wir zwar die BiPRO­-Norm 430 zur Versendung von Dokumenten entwickelt, diese jedoch nur in analoger Form auf Papier vorgehalten. Die Folge war, dass die Programmierer zwar diese Norm umsetzten, sie aber unterschiedlich in den jeweiligen Programmen interpretierten, was zu Inkompatibilitäten zwischen den Marktteilnehmern führte. Das ist so, als würden zwar alle dieselbe Sprache sprechen, aber in unterschiedlichen Dialekten. Damit waren Missverständnisse und Bruchstellen zwischen den Marktteilnehmern regelrecht vorprogrammiert.“

Das will jetzt das BiPRO abstellen und stellt die Normen als Software-­Bausteine digital zur Verfügung. „Die Norm wird als Code ausgeliefert und nicht mehr nur als Dokument“, so Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO. „Dabei gehe es nicht darum, etablierten Softwareanbietern das Wasser abzugraben und eigene Software zu entwickeln. Vielmehr gehe es darum, die Entwicklung und Anpassung von API­-Schnittstellen für alle Marktbeteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen.“

Denn erst wenn alle in derselben Datensprache kommunizieren, kann die Grundvoraussetzung der Digitalisierung, der Datenaustausch, gelingen.

„Um dies weiter voranzutreiben und möglichst viele Marktteilnehmer zusammenzubringen, werden wir ca. in einem halben Jahr am 16./17. Januar 2019 eine Maklerinfoveranstaltung in Düsseldorf durchführen“, informiert BVK­-Präsident Michael H. Heinz. „Dort sollen dann das BiPRO, die Versicherungswirtschaft und Entwickler von Maklerverwaltungsprogrammen weitere Schritte in Richtung reibungsloser Digitalisierung gehen.“

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D-53115 Bonn, Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Gute Berater können Marktanteile gewinnen

 

Mit ihrer Beratungsleistung Geld zu verdienen, wird für viele Finanzberater zunehmend schwieriger. Das liegt zum einen an den stark gestiegenen Kosten durch die Regulierung. Zum anderen müssen Berater aber nach MiFID II zum ersten Mal wirklich auch einen Preis unter ihre eigene Leistung setzen. „Und das fällt einigen noch erkennbar schwer“, sagt Swen Köster, Senior Vice President und Head of Sales beim Luxemburger Vermögensverwalter Moventum.

„Bislang war es für Finanzberater einfach, sich mit den Kosten der eigenen Leistung hinter den Gebühren der Produktanbieter zu verstecken. Der Ausgabeaufschlag bei Fonds wurde ja von der Fondsgesellschaft erhoben“, sagt Köster. „Einen eigenen Kostenblock ‚Beratung‘ gab es nicht.“ Mit den Transparenzpflichten von MiFID II hat sich das geändert. Jetzt wird Kunden klar gezeigt, was der Finanzberater für seine Leistung erhält. „Berater müssen den Mehrwert ihrer Dienstleistung nunmehr wirklich vor ihren Kunden argumentieren“, sagt Köster.

„Bereits die Einführung des § 34f GewO für Finanzanlagenvermittler vor fünf Jahren hat zu einem drastischen Einschnitt bei der Zahl der Berater geführt“, sagt Swen Köster. „Ich vermute, dass knapp die Hälfte damals ausgestiegen ist.“ Heute, nach Einführung von MiFID II, hat sich das Thema weiter verschärft: „Besonders bei kleinen Depots kostet die Einzelfondsberatung aufgrund der immensen Dokumentationspflichten zu viel Zeit, die Beratung wird schnell zum Verlustgeschäft“, so Köster.

Auch in der Vermögensverwaltung spüren unabhängige Finanzberater Gegenwind: Banken bitten ihre weniger vermögenden Kunden in die hauseigene Vermögensverwaltung. Auf der anderen Seite drängen Robo Advisor in den Markt und kostengünstige ETF-­Angebote geben dem Kunden das Gefühl, eine Vermögensverwaltung sei günstig zu haben. So sinkt die Zahlungsbereitschaft einiger Kunden für die dringend erforderliche Beratungsleistung noch weiter.

„Das wird die Spreu noch weiter vom Weizen trennen“, ist sich Köster sicher. „Der Beratermarkt, der aufgrund der schwierigen Situation zusätzlich noch mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen hat, wird sich daher gesundschrumpfen. Am Ende wird sich Qualität in der Beratung durchsetzen: ein klarer Mehrwert für alle Kunden, die bereit sind, dafür zu zahlen. Und so wird dann auch für die Berater, die übrigbleiben, das Stück vom Kuchen letztendlich größer.“

 

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MOVENTUM S.C.A., Speicherstrasse 57­59 , D-­60327 Frankfurt, Tel.: 069 7561 771, Fax: 069 7430 8074, www.moventum.de

Knapp 75% des Vermögens und 50% der Kaufkraft befinden sich bei den 35 Millionen häufig konzeptionell unberatenen Bürgern über 50

Aber welche Bedürfnisse und welche Opportunitäten diese Zielgruppe in der zweiten Lebenshälfte bietet, scheint vielen in der Finanzvorsorgebranche noch immer unbekannt zu sein.

Viele Finanzvorsorgeberater sind auf der Suche nach neuen Kunden und Geschäftsmodellen.

Zum Glück stehen wir erst am Beginn des Megatrends „Demografischer Wandel. Fokussieren sie sich auf die Zielgruppe Erfahrung, die Kunden 50plus“, ist die Empfehlung, von Olaf Neuenfeldt, Vorstand der Initiative Ruhestandsplanung. Die schon beginnenden Trends werden sich in den nächsten Jahren noch verstärken, da die geburtenstärksten Jahrgänge der sogenannten „Baby-­Boomer“ jetzt erst in die Zielgruppe 50plus reinwachsen.

Aber das scheint nicht so einfach zu sein. Vorstand Olaf Neuenfeldt meint dazu: „Es gibt Themen, die offensichtlich mehr Sexappeal haben. Zum Beispiel die Digitalisierung, die natürlich auch zu Recht viel Fokus bekommt. Wir würden uns wünschen, dass auch die Veränderungen durch die demografische Entwicklung, also die dramatische Verschiebung der Bevölkerungsstruktur, hin zu mehr erfahrenen und unberatenen Kunden, eine ähnliche Aufmerksamkeit bekommen würde.“ Im Jargon der Digitalisierung wäre wohl die größte „Disruption“ in der Finanzvorsorge der Fokus auf den Kunden 50plus. Das passiert noch nicht genug.

Opportunitäten in der Zielgruppe gibt es genug. Der Bedarf ist ungewöhnlich hoch. Ein wichtiger Beratungsansatz ist z.B. die Einkommensstrategie in der Ruhestandsphase, also wie sichert der Kunde seinen Lebensstandard und Konsum. Offene Punkte sind zusätzlich Themen wie Patientenverfügungen, Vollmachten und Nachlassplanung, z.B. Testament. Maximal 20% der Bürger haben hier richtig vorgesorgt.

Finanzvorsorgeprotagonisten tun sich häufig schwer in der Zielgruppe. Alle notwendigen Beratungskomponenten sind vorhanden, aber es ist kein einfaches Geschäftsfeld. „Die Beratungssituation ist häufig komplex, die Kunden sind erfahren und die Themen sind emotional belegt. Da braucht man eine gute Ausbildung, Verständnis für die Zielgruppe, vorsichtiges Vorgehen und neues Handwerkszeug“ analysiert Ronald Perschke, ebenfalls Vorstand der Initiative Ruhestandsplanung die Anforderungen an die Berater.

Ruhestandsplanung ist konzeptionelle Beratung: Erfahrene Kunden erwarten Mehrwerte und konzeptionelle Beratung. Der nahende Ruhestandsbeginn ist ein guter Anlass, die Finanzen gründlich zu überprüfen. Auch wenn man sich schon im Ruhestand befindet, lohnt es sich, die aktuelle Versorgung noch einmal unter die Lupe zu nehmen und bei Bedarf zu optimieren. Ruhestandsplanung ist nicht einfach nur verlängerte Altersvorsorge. Es gibt fundamentale strategische, strukturelle und thematische Unterschiede zur Altersvorsorge.

Vorstand Ronald Perschke empfiehlt: „Von schon gemachten Erfahrungen kann man hier profitieren, daher ist unsere Empfehlung, dass man sich hier helfen lässt, z.B. durch die Initiative Ruhestandsplanung e.V., deren Experten sich hier seit 6 Jahren um das Thema Ruhestandsplanung kümmern. Das Produkt der Ruhestandsplanung ist vor allem die Beratungsleistung des Ruhestandsplaners! Ziel ist ein aufgeklärter Kunde, der weiß wo er steht, was er tun muss und der ruhig schlafen kann!“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Initiative Ruhestandsplanung e.V., Dudenstraße 10, D-­10965 Berlin, Tel.: +49 (0) 30­68 29 858­0, www.initiativeruhestandsplanung.de

Silbervorkommen reichen bis 2028

 

Euro­kritisches Kabinett in Italien, Regierungskrise in Spanien, unsichere Brexit­ Verhandlungen und fortwährende Niedrigzinsen: Die Liste der Negativmeldungen für Anleger ist lang. „Viele Menschen verlieren das Vertrauen in den Euro und suchen sichere Lösungen für ihr Geld“, sagt Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestands-Planung, DGfRP, und rät daher zur Silber­-Ratio­-Strategie.

Silber wird schon seit Jahrtausenden als Werkstoff geschätzt: Es ist relativ weich, gut zu verarbeiten und leitet Wärme und Strom. Während Gold traditionell gehortet wird, kommt Silber großteils in der Industrie zum Einsatz. So wird Silber in der Elektro­- und Solarbranche genutzt, in der Pharmaindustrie und Medizintechnik verbraucht sowie als Lötlegierung und chemischer Katalysator verwendet. „In jedem Neufahrzeug, in allen Handys und Computerchips ist Silber verbaut“, weiß Peter Härtling.

Da Silber in der Natur etwa zehn­ bis fünfzehnmal häufiger vorkommt als Gold, müssten allein aufgrund der Rohstoffvorkommen für eine Einheit Gold 15 Einheiten Silber bezahlt werden. „Mittlerweile ist Gold aber deutlich teurer geworden und Silber stark unterbewertet“, sagt Peter Härtling. Die Gold­-Silber­-Ratio beträgt zurzeit daher etwa 80, 2011 war das Verhältnis Gold­ zu Silberpreis bei circa 1:35.

Die Commerzbank rechnet für 2018 damit, dass mehr Silber nachgefragt werden wird als Gold und prognostiziert, dass eine Unze Silber in diesem Jahr durchschnittlich 17,25 US-­Dollar kosten wird. Aktuell liegt der Preis für eine Unze Silber bei 16,40 US­-Dollar (Stand 5. Juni 2018). „Für die kommenden Jahre erwarten Experten eine Vervielfachung des Silberpreises“, so Härtling. Die Gründe dafür: Aktuell liegt der stark schwankende Silberpreis aufgrund weltweiter Spekulationen mit Zertifikaten, die ein Vielfaches der tatsächlichen Silberproduktion ausmachen, sehr weit unter dem Preisniveau von 50 Dollar pro Unze von vor rund 35 Jahren und das trotz des massiv gestiegenen Verbrauchs. Ein Recycling im großen Stil lohnt bei diesen Preisen kaum. Dabei muss man wissen, dass die weltweit bekannten Silbervorkommen nur noch etwa bis 2028 reichen werden. Danach wird es durch die Verknappung für die Industrie wohl sehr teuer, Silber zu verwenden, doch Alternativen sind bei der Vielfalt von Nutzungen und Weltpatenten nicht in Sicht.

„Dies macht physisches Silber zu einer der derzeit wahrscheinlich lukrativsten Investitionsformen und zu einer interessanten Beimischung für die persönliche Ruhestandsplanung“, sagt Peter Härtling: „Steigt der Silber­-Preis wie erwartet wieder an und verringert sich damit das Verhältnis von Gold zu Silber, kann dann für das so günstig erworbene Silber mehr Gold gekauft werden.“

Hintergrund Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH:
Die Deutsche Gesellschaft für Ruhestands-Planung mbH mit Sitz in Altötting ist ein bundesweit tätiger Dienstleister für unabhängige Finanzberater. Als Gründungsmitglied des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD ist die Deutsche Gesellschaft für Ruhestands-Planung in besonderem Maße der Qualität und hohen ethischen Standards in der Beratung verpflichtet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für Ruhestands-Planung mbH , Martin­-Moser-­Str. 27, D­-84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15, www.dgfrp.de

Gute Nachfrage nach Sachversicherungen und BU

 

Die aktuellen regulatorischen Anforderungen scheinen den Vermittlern aufs Gemüt zu drücken. Laut der aktuellen Studie AssCompact TRENDS II/2018 sinkt die Vertriebsstimmung – und das deutlich. Nachdem die Motivation im vergangenen Quartal auf einem Vierjahreshoch war, hat sie nun nachgelassen und fällt um 5,9 Prozentpunkte auf 60,1%. Die Zufriedenheit gibt ebenfalls um 2 Prozentpunkte nach und liegt nun bei 51,7%.

Sonderthema: Fehlanreize und Interessenskonflikte

Die Studienmacher haben sich in der aktuellen Studie auch an ein heikles Thema herangewagt: Fehlanreize und Interessenskonflikte. Seitens des Gesetzgebers, der Verbraucherschützer und auch der Branche selbst sind diese „Vertriebsinstrumente“ der Anbieter verpönt und werden kritisch beäugt. Vielfach wird – wohl nicht zu Unrecht – vermutet, dass dadurch nicht immer im Sinne der Kunden gehandelt werde.

Trotzdem scheint es laut der Studie AssCompact TRENDS II/2018 Fehlanreize im Markt zu geben: 22% der befragten Vermittler stimmen dem uneingeschränkt zu, 41% zumindest teilweise. Und 31% der Vermittler geben an, dass ihnen Fälle von Anreizen Seiten der Produktgeber bekannt sind, die im Widerspruch zu den gesetzlich fixierten und auch freiwillig eingegangenen Handlungsmaximen stehen. Persönlich sieht sich laut Studie immerhin jeder Vierte gelegentlich einem solchen Anreiz ausgesetzt.

Aus Vermittlersicht müsse sich, um Fehlanreize zu reduzieren, etwas am Vergütungssystem ändern. 53% der befragten Vermittler gehen davon aus, dass ein Courtagemodell mit erhöhter Bestandscourtage Abhilfe in Sachen Fehlanreize schaffen könnte.

Gute Nachfrage nach Sachversicherungen und BU

Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche Produkte derzeit gut vermittelt werden. So können Makler insbesondere mit dem Sachgeschäft und der Berufsunfähigkeitsversicherung bei ihren Kunden punkten. Wenig vermittelt werden hingegen vor allem die private und betriebliche Krankenversicherung sowie die klassische Lebensversicherung und die Gruppenunfallversicherung.

Top­-Anbieter aus Vermittlersicht

Bei den Top­-Anbietern der Vermittler in den untersuchten 39 Produktlinien kam es zu keinen großen Veränderungen. Einen großen Sprung nach oben machte lediglich im Bereich der Technischen Versicherung (z. B. Maschine, Elektronik etc.) die Mannheimer von Platz 11 auf Platz 2.

AssCompact TRENDS Studie

Die Studienreihe „AssCompact TRENDS“ untersucht in regelmäßigen Abständen die Meinung der Vermittler zu Produkten, Anbietern und dem Marktgeschehen und deutet diese als wichtigen Indikator für die Stimmungslage im Vertrieb von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus geben die TRENDS-­Studien Auskunft über die von unabhängigen Vermittlern favorisierten Produktanbieter je Sparte und untersuchen die Erwartungen für die Zukunft und der Produkttrends. Das Sonderthema der Studie im 2. Quartal 2018 lautet „Fehlanreize und Konflikte“.

An der aktuellen Studie „AssCompact TRENDS II/2018“ haben 381 Makler und Mehrfachvertreter teilgenommen. Das Durchschnittsalter der teilnehmenden Vermittler lag bei 53 Jahren, die durchschnittliche Branchenerfahrung bei 25 Jahren. Die Studie kann zum Einzelpreis von 1.300 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. oder als Abonnement zum Vorzugspreis erworben werden. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel.: +49 921­75758­38, E-­Mail: stasch@bbg­ gruppe.de).

 

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D-­95448 Bayreuth, Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852, www.bbg­online.de

In 2017 nur 297 Beschwerden

 

Laut Jahresbericht 2017 des Ombudsmanns für Versicherungen, Professor Dr. Günter Hirsch, sanken die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler zum Vorjahr um 13,7 Prozent. Die anerkannte Schlichtungsstelle verzeichnete im Berichtsjahr nur 297 Beschwerden (2016: 344) über Versicherungsvermittler.

„Dieses Ergebnis ermutigt uns, weiterhin engagiert und unbeirrt auf dem Weg zur Neupositionierung der Versicherungsvermittler zu einem ehrbaren, qualifizierten und kundenorientierten Berufsstand zu gehen“, kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, den Jahresbericht. „Dieses Ergebnis ist umso bemerkenswerter, weil das Beschwerdeaufkommen insgesamt um 1,7 Prozent auf 14.910 in 2017, dem höchsten Stand in einem Jahr gestiegen ist.“

Setzt man diese äußerst geringe Beschwerdequote über Versicherungsvermittler in Verhältnis zu rund 400 Millionen vermittelter Versicherungsverträge ist statistisch gesehen das Beschwerdeaufkommen über Versicherungsvermittler selbst im Promillebereich kaum darstellbar.“

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D-­53115 Bonn, Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Partner­- und Kooperationsvertrieb entsteht

Die Bayerische baut ihren Maklervertrieb unter Leitung von Maximilian Buddecke um:
Der „Partner­ und Kooperationsvertrieb“ entsteht. Neben einer neuen
Aufbauorganisation werden Profile und Verantwortlichkeiten in den Regionen neu ausgerichtet. Die rund 25 bundesweit aktiven Regionalleiter und Vertriebsdirektoren unterstützen Makler, Mehrfachagenten und Kooperationen und werben für eine aktive Zusammenarbeit mit der Bayerischen. Dabei werden diese mit umfassenden Vollmachten ausgestattet, um einen spürbaren Mehrwert bieten zu können.

Organisiert werden die Regionalleiter in drei Vertriebsdirektionen. Die Leitung der Vertriebsdirektion Nord verantwortet Mathias Clemens, die Vertriebsdirektion Mitte Björn Fischer und die Vertriebsdirektion Süd Daniel Regensburger. Der Support für überregionale Vertriebe wird in der neu eingerichteten Vertriebsdirektion Key Account unter Leitung von Thorsten Affeld organisiert. Außerdem wird für die Betreuung und Gewinnung von Banken eine eigene Vertriebsdirektion unter Leitung von Volker Eisele installiert.

Eine Besonderheit der neuen Aufstellung besteht darin, dass die Regionalleiter als Repräsentanten der Bayerischen in ihrer Region Ansprechpartner und Problemlöser für alle in der Region aktiven Vertriebspartner der Bayerischen werden ­ unabhängig davon, ob diese mit einem Maklerpool, einem Verbund oder der Bayerischen direkt zusammenarbeiten.

Damit kann der Versicherer schneller auf die Anforderungen der Vermittler eingehen und einen nochmals verbesserten Service bieten. Die Regionalleiter sind angestellte Mitarbeiter der Bayerischen und als Ansprechpartner für das gesamte Sortiment der Bayerischen verantwortlich. Unterstützt werden diese durch ihre Teampartner im Makler­Dienstleistungs­ Center unter der Leitung von Dominik Brandt, einer zentralen Serviceeinheit und dem Underwriting.

„Mit dem neuen Partner­ und Kooperationsvertrieb wollen wir unseren Ambitionen, weitere Marktanteile zu gewinnen, Ausdruck verleihen. Wir bauen auf die Regionen und auch auf den mittelständischen Makler und Mehrfachagenten. Unsere Regionalleiter werden in der Lage sein, vertriebliche Impulse zu geben und dazu beitragen, konkrete Anforderungen unserer Partner zu lösen. Gleichzeitig heben wir den internen Wettbewerb zwischen Direktanbindungen und Partnern von Maklerpools oder Verbünden auf. Wir wollen jeden Partner, der sich für eine aktive Zusammenarbeit mit uns entscheidet, nach besten Kräften unterstützen“, führt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe, aus.

„Die Regionalleiter sind mehr als nur Betreuer. Sie haben die Aufgabe, etwas voranzubringen, unsere Partner zu unterstützen, wertvollen Input zu liefern und als Spezialist in der jeweiligen Region aktiv zu sein. Daher sieht unsere neue Strategie nicht nur eine Änderung der Struktur vor, sondern auch eine durchgehende Qualifikation unserer Ansprechpartner. Im Rahmen einer aktiven Partnerschaft wollen wir den bestmöglichen Service bieten“, ergänzt Maximilian Buddecke, Leiter des neuen Vertriebswegs der Bayerischen.

Neben den Vertriebsdirektionen gehören die Pangaea Life GmbH unter Leitung von Uwe Mahrt und Daniel Regensburger sowie der digitale Assekuradeur asspario Versicherungsdienste AG unter Leitung der Vorstände Holger Koppius, Frank Löffler und Maximilian Buddecke zum Partner­ und Kooperationsvertrieb.

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas­Dehler­Str. 25, D­81737 München Tel.: 089/6787­0, Fax: 089/6787­9150 www.diebayerische.de

DGfRP: Jede neue Regulierung verunsichert Berater und Makler

Die Datenschutz­Grundverordnung (DSGVO) geht in die Schlussgerade: Am 25. Mai muss das Regelwerk von allen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, umgesetzt sein. Doch rechtfertigt der Aufwand, der landauf, landab für die DSGVO gemacht wird, überhaupt den Nutzen? „Gerade in unserer Branche, in der Vertrauen das A und O ist und daher für Finanzberater immer schon strenge Regeln kannte, dürfte die DSGVO kein Problem sein“, sagt Philipp von Wartburg, Geschäftsleiter Technologie & IT bei der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP. „Und doch verunsichert jede Regulierung Berater und Makler erneut und führt zu einer weiteren Konsolidierungswelle.“

Die Zahl der registrierten Versicherungsvermittler war 2017 schon deutlich um fast 8.000 gesunken und ist im ersten Quartal 2018 erneut zurückgegangen: So waren in den ersten drei Monaten des Jahres mehr als 9.300 Personen weniger im Vermittlerregister des Deutschen Industrie­ und Handelskammertags erfasst. „Der Rückgang der Vermittler hilft weder den Kunden noch der Branche weiter“, sagt von Wartburg. „Viele Kunden können und wollen sich nicht über Robo­Advisor beraten lassen, sodass gute Beratung von immer weniger qualifizierten Vermittlern geleistet werden muss. Das kann nur dazu führen, dass die Beratungsqualität sinkt“, so von Wartburg.

Doch niemand müsse Angst haben vor der DSGVO, erklärt von Wartburg: „Vieles war schon immer so, nur wurde es bisher nicht kontrolliert.“ Ausführliche Informationen sind auf der Homepage der DGfRP unter „Aktuell/DSGVO“ zu finden. Hier nur die wichtigsten Punkte, die Makler beachten sollten:

• Datenschutz betrifft Hardware und Software und in der Regel auch Papier.
• Schaffen Sie sich einen Mehrwert für das eigene Unternehmen und installieren Sie einen Stellvertreter, machen Sie Notfallpläne, verbessern Sie Ihre Prozesse etc.
• Eine Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein. Definieren Sie daher den legitimen Zweck. Die Abfrage des Geburtsdatums für den Newsletter­Versand ist beispielsweise nicht erlaubt.
• Sichern und verschlüsseln Sie Ihre Festplatte.
• Transparenz wird erfordert. Verarbeitungstätigkeiten müssen in einem Verzeichnis dokumentiert werden.
• E­Mails wird es auch weiterhin geben, aber: Verschlüsseln Sie Ihre Mitteilungen.
• Erweitern Sie die E­Mail­Signatur um den Datenschutz­Ansprechpartner und ­Beauftragten.
• Dokumentieren Sie alle Maßnahmen.
• Passen Sie Ihre Datenschutzerklärungen um Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsgrundlagen etc. an.
• Setzen Sie das „Recht auf Vergessen“ konsequent um. Wenn die Daten zum Beispiel noch aus Dokumentationsgründen benötigt werden, müssen sie zumindest gesperrt werden. Eine Löschung aus dem Archiv bzw. Backup ist nicht notwendig.
• Sollte doch mal etwas passiert sein, muss das der zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.

Diese Bestimmungen dürften in einer Branche, in der Vertrauen das A und O ist und daher für Finanzberater immer schon strenge Regeln kannte, kein Problem sein. Die meisten Makler sind denn auch an Systeme wie Verwaltungs­ und Beratungsplattformen angeschlossen, die jede neue Regelung direkt umsetzen. „Bei der DGfRP sind alle Systeme wie Quixx, Extranet und Finalife sicher und verschlüsselt – und das schon seit geraumer Zeit“, sagt Philipp von Wartburg. „So können sich unsere Makler darauf verlassen, dass die DSGVO bei ihnen problemlos über die Bühne geht.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH , Martin­Moser­Str. 27, D­84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15
www.dgfrp.de

Vermittler sind betroffen

Seit 25.5.2018 gilt die EU­Datenschutz­Grundverordnung (DS­GVO). Damit werden personenbezogene Daten stärker geschützt. Die DS­GVO wird das Bundesdatenschutzgesetz ablösen.

In 99 Artikeln sowie 172 Erwägungsgründen entwickelt die DS­GVO ihre Prinzipien wie Rechtmäßigkeit von Daten, Transparenz, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht. Nach der DS­GVO gilt zudem der Zweckbindungsgrundsatz der Datenerhebung, wonach personenbezogene Daten grundsätzlich nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen.

Vermittler sind betroffen

Da Versicherungsvermittler in ihrer Praxis mit vielen personenbezogenen Daten operieren, sind sie unmittelbar von der DS­GVO betroffen. Dadurch bedeutet die neue Verordnung für Vermittler wachsende Anforderungen an den Datenschutz mit vielen administrativen und präventiven Zusatzarbeiten.

„Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DS­GVO einen Riesenaufwand, z. B. bei der Dokumentation und durch die Einführung eines umfassenden Datenschutzmanagements “, erklärt BVK­Präsident Michael H. Heinz.

Unterstützung bei der Umsetzung der DS­GVO

Deshalb ruft der BVK seine Mitglieder auf, die DS­GVO nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schließlich sieht die Verordnung drastisch erhöhte Sanktionen und Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes vor, um dem Datenschutz mehr Nachdruck zu verleihen.

Dafür bietet der BVK Mitgliedern umfangreiche Unterstützung an und hat bereits vor Wochen in einer Checkliste über die von Vermittlern abzuarbeitenden Punkte informiert:

Checkliste zur Umsetzung der DS­GVO

• Feststellung des Handlungsbedarfs und Ermittlung des rechtlichen „Soll­Zustands“ nach der DS­GVO • Abklärung der Rechtsgrundlage, auf der Daten erhoben werden, und ggf. Erneuerung / Einholung der Kundeneinwilligungen für die Datenverarbeitung
• Erstellung eines Datenschutzmanagements und einer Dokumentation darüber

• Gewährleistung von Betroffenenrechten auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Einschränkung der Datenverarbeitung und deren Übertragbarkeit
• Ggf. Einschaltung von Dienstleistern und die vertragliche Absicherung, dass die Dienstleistung DS­GVO­konform erbracht wird bzw. Überarbeitung bestehender Datenschutz­verträge
• Überprüfung von bestehenden Betriebsvereinbarungen und DS­GVO­konforme Abänderung
• Abklärung von Speicherfristen von Daten und Einführung von Löschkonzepten und ­fristen
• Einsetzung von effektiven Maßnahmen zur IT­Sicherheit nebst Verfahren zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

Darüber hinaus haben BVK­Mitglieder viele Möglichkeiten, über das auf den Datenschutz spezialisierte Unternehmen Gindat GmbH vergünstigt Dienstleistungen im Bereich des Datenschutzes abzurufen. So können sich BVK­Mitglieder über den internen Mitgliederbereich unter www.bvk.de wichtige Handreichungen und Checklisten zur DS­GVO runterladen, durcharbeiten und auch gegen ein gesondertes Honorar einen persönlichen Gindat­ Datenschutzbeauftragten kontaktieren.

Zudem informiert die Verbandszeitschrift VersVerm laufend und ausführlich über die Auswirkungen der DS­GVO auf die Vermittlerpraxis.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50
www.bvk.de

VorsorgeFachForum am 20.Juni 2018 in Mannheim mit politischer Beteiligung -­ PremiumCircle-­Chef Claus-­Dieter Gorr im Interview

 

Das Thema private Berufsunfähigkeitsversicherung wird aktuell so dargestellt, dass die meisten Anträge auf Berufsunfähigkeit ­ über 75 Prozent der Fälle ­ von den Versicherern bezahlt werden. Sie kritisieren dagegen die Praxis der Versicherer und haben dazu auch eine Befragung bei den Gesellschaften durchgeführt. Zu welchem Ergebnis kommen Sie?

Claus­-Dieter Gorr: Das Problem sind nicht die Durchschnittswerte der Branche, sondern die erheblichen unternehmensindividuellen Spreizungen beispielsweise bei der Anzahl der abgelehnten Fälle, der Bearbeitungsdauer, Leistungsdauer, den gewonnen und verlorenen Gerichtsprozessen. Der GDV veröffentlicht die Durchschnittswerte und niemand weiß, welcher Versicherer im Rahmen aktueller Momentaufnahmen gut oder schwache Leistungskennzahlen hat. Unsere Erhebung hat gezeigt, dass die unternehmensindividuellen Kennzahlen teilweise weit über 100 % von den Durchschnittswerten abweichen. Das gilt in beide Richtungen.

Beim nächsten VorsorgeFachForum in Mannheim gehen Sie wieder sehr tief in die Thematik Berufsunfähigkeitsversicherungen und Arbeitskraftabsicherungen sowie private Krankenversicherung. Wie viel Wissen sollte hier ein Versicherungsmakler oder Vermittler bereits haben um von der Veranstaltung profitieren zu können?

Claus-­Dieter Gorr: Jeder Makler wird von der Teilnahme am VorsorgeFachForum profitieren. Diejenigen, die fachlich noch nicht tief versiert sind, erhalten jede Menge Anreize ihr Fachwissen aufzubauen, diejenigen, die bereits tief in der Thematik drin sind, vertiefen es erheblich. Dies gilt insbesondere für den medizinischen Teil von Professor Dr. Konrad, die Regulierungsprozesse in der BU-­Leistungsprüfung und die aktuelle Marktanalyse zur privaten Krankenversicherung.

Was können die Teilnehmer von der großen Vorstands-­Diskussionsrunde erwarten?

Claus­-Dieter Gorr: Im Unterschied zu Hannover haben wir diesmal mit Herrn Dr. Schick, dem finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, einen fachkompetenten Politiker eingebunden. Es wird sicher wieder eine spannende kontroverse Diskussion.

Sind für das VFF in Mannheim noch Teilnehmer­-Plätze frei?

Claus­-Dieter Gorr: Aufgrund der ausnehmend guten Feedbacks des ersten VFF in Hannover, haben wir die Teilnehmerzahl nochmals erhöht. Wer sich noch anmelden möchte, erhält von den teilnehmenden Versicherern oder von PremiumCircle direkt einen Voucher zur kostenfreien Teilnahme.

MEHR INFOS

 

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PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

KAB Maklerservice GmbH besteht seit 1999 und ist als

Konzeptschmiede schwerpunktmäßig im Bereich Komposit tätig

Die KAB unterstützt mit Ihrer Fördermitgliedschaft seit dem 1.4.2018 die Arbeit des Bundesverbandes Finanzdienstleistung AfW e.V.

Die KAB Maklerservice GmbH besteht seit 1999 und ist als Konzeptschmiede schwerpunktmäßig im Bereich Komposit erfolgreich tätig. Diverse Produktauszeichnungen bestätigen dies. Die KAB versteht sich als serviceorientierter Dienstleister, der seinen Service und die Kommunikation auf Augenhöhe mit seinen Maklerkollegen sicherstellt. Durch regionale Partnermeetings, die Maklerbetreuer und Firmenberater entwickelt KAB eine intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

“Dies bildet, neben stabilen und modernen Rahmenkonzepten der KAB, die Plattform des Erfolges. Hohe Investitionen in die Digitalisierung zur Arbeitserleichterung für die angeschlossenen Maklerkollegen im Tagesgeschäft sehen wir als Pflichtprogramm.” sagt Volker Kropp, Geschäftsführer der KAB. Den Service der KAB stellen neben den 31 Innendienstmitarbeitern auch regional tätige Maklerbetreuer und Firmenberater für die angeschlossenen über 2200 Maklerpartner sicher.

“Durch unsere Mitgliedschaft im AfW wollen wir als Maklerpool die Aktivitäten des Verbandes unterstützen und stärken. Gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit der Veränderungen, sei es beim Gesetzgeber, den Marktgegebenheiten und der Digitalisierung ist die Arbeit und Wirkung eines Verbandes wie die des AfW notwendig.” erklärt Volker Kropp, Geschäftsführer KAB.

Weitere Informationen unter: www.kab­maklerservice.de

“Der Entschluss der KAB Maklerservice GmbH zu einer Fördermitgliedschaft im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat uns sehr gefreut. Die Unterstützung unserer Arbeit durch die sehr serviceorientierte KAB,”
kommentierte Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes beim AfW, “hilft dem AfW dabei, den großen Herausforderungen des freien Vertriebs von Finanzdienstleistungen weiterhin erfolgreich zu begegnen.”

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
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