Die Makler­-Champions wurden bereits zum achten Mal in Folge von der Branchenzeitschrift Versicherungsmagazin und der Service Value GmbH verliehen

Zum wiederholten Male gehört die Versicherungsgruppe die Bayerische im Rahmen der „Makler Champions 2018“ mit insgesamt drei neuen Auszeichnungen zu den besten Anbietern aus Sicht der unabhängigen Versicherungsmakler.

Im Vergleich zum vergangenen Jahr konnte sich die Bayerische in den Bereichen Schaden­ und Lebensversicherung jeweils vom dritten Platz auf den zweiten Rang steigern. Zusätzlich belegte die Versicherungsgruppe im Bereich „Allsparten“ ebenfalls den 2. Platz.

„Das tolle Abschneiden bei den diesjährigen Makler Champions zeigt, dass sich das Unternehmen in den vergangenen Jahren stets verbessern konnte. Das erfüllt uns mit Stolz und wäre ohne die großartige Arbeit unseres gesamten Teams nicht möglich gewesen“, sagt Maximilian Buddecke, Leiter des Maklervertriebs. „Wir danken unseren Partnern für das entgegengebrachte Vertrauen. Dies spornt uns zu weiteren Verbesserungen an.“

Die Makler­Champions wurden bereits zum achten Mal in Folge von der Branchenzeitschrift Versicherungsmagazin und der Service Value GmbH verliehen. Im Vorfeld gab es wieder einen neuen Rekord bei der Beteiligung an der Befragung: 2.257 Vermittler haben abgestimmt und konnten in bis zu vier Versicherungssparten ihre jeweilige Top 10 küren. Das hervorragende Abschneiden bei den „Makler Champions 2018“ untermauert den positiven Start für die Bayerische in das Jahr 2018: So konnte das eingereichte Neugeschäft in Leben um 116 Prozent und in den Kompositsparten um 39 Prozent in den ersten Monaten gesteigert werden.

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die Bayerische, Thomas­Dehler­Str. 25, D­81737 München Tel.: 089/6787­0, Fax: 089/6787­9150 www.diebayerische.de

Bange machen gilt nicht!

Laut der kürzlich veröffentlichen Studie „Trust in Professions 2018“ des GfK­Vereins stehen Versicherungsvertreter in der Beliebtheitsskala vor der Berufsgruppe der Politiker an zweitletzter Stelle.

Trotz dieses Umfragetiefs sieht sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit seinen Initiativen zum Ehrbaren Kaufmann und dem BVK­Berufsbild auf dem richtigen Weg: „Der Imagewandel von Berufsbildern vollzieht sich nicht mit einem Schlag, sondern ist ein kontinuierlicher und langsamer Prozess, der Ausdauer, Stehvermögen und Geduld erfordert“, kommentiert BVK­Präsident Michael H. Heinz die Studienergebnisse.

„Mit unseren Initiativen zu den Kaufmannstugenden, der Gründung des Vereins Ehrbare
Versicherungskaufleute sowie unserem BVK­Berufsbild sind wir auf einem guten Weg. Denn entgegen der Studie erfahren wir bei unseren zahllosen Kundengesprächen im weit überwiegenden Maße viel Zuspruch, Vertrauen und Wertschätzung. Das ermuntert uns, weiter daran zu arbeiten, das Image unseres Berufsbildes trotz aller Unkenrufe zu verbessern.“

Zum Hintergrund:
Das BVK­Berufsbild für Versicherungsvermittler ist geprägt von einem Anspruch auf Qualifikation, Weiterbildung sowie einer Orientierung am freien Unternehmertum und der Ethik des ehrbaren Kaufmanns. Der Verein Ehrbare Versicherungskaufleute e. V. (VEVK) wurde vom BVK 2012 in Bonn gegründet und hat seinen Sitz in Hamburg. Er setzt aktiv die BVK­Berufsbild­Initiative „Ehrbarer Kaufmann“ um, die eine identitätsstiftende Klammer für alle Versicherungsvermittler in Deutschland bildet und deren Kern die zehn Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute sind. Dazu gehören u.a. die aktive und engagierte Übernahme von sozialer und politischer Verantwortung, das Bekenntnis zu zukunftsfesten Geschäftsabschlüssen im Interesse der Kunden, die kontinuierliche Weiterqualifizierung und ein fairer Umgang mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern.

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Triple für Andreas Pohl und DVAG: Top­Bestmarken in Serie

Die Unternehmensgruppe Deutsche Vermögensberatung bleibt auf der Erfolgsspur:
Bereits zum dritten Mal in Folge berichtet Andreas Pohl, Vorstandsvorsitzender der
Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), über das stärkste Umsatzwachstum, einen
Rekordgewinn, Spitzenwerte in den Einzelsegmenten sowie den erfolgreichen Ausbau
des Vertriebsteams beim großen Familienunternehmen. “Mein ganzer Dank gilt unseren
Vermögensberaterinnen und Vermögensberatern! Die zahlreichen Maßnahmen und
strategischen Entscheidungen der letzten Jahre zahlen sich weiter aus. Dieses sensationelle Ergebnis spiegelt unsere vereinten Aktivitäten wider, noch wachstumsstärker, diversifizierter und einfach besser zu werden. Auch unsere hohen Qualitäts­ und Erfolgsansprüche sprechen mehr als dafür, dass wir das ‘Next Level’ für die DVAG erreichen!”, so Andreas Pohl.

Erfolgskennzahlen bestätigen erneut das DVAG­Geschäftsmodell

Der Umsatz übertraf abermals die Vorjahresbestmarke und stieg um 3,0 Prozent auf 1,35 Milliarden Euro. Ein absolutes Rekordergebnis erzielte das Unternehmen auch beim Konzernjahresüberschuss. Mit einem Plus von 3,8 Prozent stieg dieser auf 196,0 Millionen Euro. Aufgrund von Spitzenwerten in den Einzelsegmenten legte der Gesamtbestand der betreuten Verträge um 2,0 Prozent auf 193,7 Milliarden Euro Gesamtvolumen zu.

Vertriebsorganisation entgegen Markttrend weiter ausgebaut

Äußerst erfolgreich geht zudem der personelle Ausbau der Vertriebsorganisation voran. Dieser ist ein wichtiger Grundstein für ein stabiles Wachstum und den langfristigen Erfolg der Deutschen Vermögensberatung. Entgegen dem Markttrend rückläufiger Vermittlerzahlen in der Finanzbranche verstärkten im Vorjahr 1.560 neue hauptberufliche Vermögensberater das schlagkräftige Team von Deutschlands größtem eigenständigem Finanzvertrieb. Über 14.500 selbstständige hauptberufliche Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung betreuen in bundesweit 3.452 Direktionen und Geschäftsstellen rund 6 Millionen Kunden zu den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung.

Rekordergebnisse im Investmentgeschäft

Das Segment Investment lieferte 2017 absolute Spitzenergebnisse. Mit einem Plus in Höhe von 36,0 Prozent wuchs das Neugeschäft mit 2,4 Milliarden Euro überaus stark. Der Bestand erhöhte sich auf 23,4 Milliarden Euro mit einem Zuwachs von 9,6 Prozent. Als wichtiger Bestandteil der Allfinanzberatung tragen insbesondere Sparpläne wesentlich zu diesem Erfolg bei. Über 183.000 neue Fondssparpläne wurden beispielsweise dem Premium­Partner Deutsche Bank Gruppe zugeführt. Für das im April 2017 eingeführte Produktpaket StepInvest Concept Kaldemorgen konnten 15.900 Verträge mit einem kumulierten Mittelzufluss von insgesamt 200 Millionen Euro vermittelt werden. Für die Deutsche Bank mit ihrem Tochterunternehmen Deutsche Asset Management Investment GmbH ist die DVAG in Deutschland der bedeutendste Vertriebsweg außerhalb des eigenen Filialnetzes.

Starkes Lebensversicherungsgeschäft bleibt auf hohem Niveau

Trotz anspruchsvoller Marktbedingungen für die Lebensversicherung bleibt das Geschäftsergebnis in diesem Bereich weiter erfolgreich auf sehr hohem Niveau. Das Neugeschäft lag im Bereich Lebensversicherung mit 13,1 Milliarden Euro Versicherungssumme, bedingt durch ein rückläufiges Geschäft gegen Einmalbeitrag, unter dem Vorjahreswert von rund 14,0 Milliarden Euro (­ 6,1 %). Aufgrund des starken Neugeschäftes gegen laufenden Beitrag erreichte der Bestand einen weiteren Höchstwert und stieg um 1,8 Prozent auf nunmehr 145,5 Milliarden Euro (Versicherungssumme).

Der Erfolg in der Lebensversicherung wird besonders von staatlich geförderten Produkten getragen. Überdurchschnittlich konnte die DVAG im Riester­Segment ihre Marktanteile steigern. Während die Versicherungsbranche nach vorläufigen Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im eingelösten Neugeschäft (Anzahl Verträge) einen Rückgang von 16,8 Prozent verzeichnete, konnte die DVAG um 7,6 Prozent wachsen. Insgesamt beläuft sich der Riester­Vertrags­Bestand auf rund 1,4 Millionen Verträge. In der Riester­Rente weist die DVAG im Neugeschäft so einen Marktanteil von 24,0 Prozent (Vorjahr: 19,0 %) aus. Auch das Rürup­Neugeschäft verlief erfolgreich: Mit 10.034 vermittelten Verträgen wurde der Marktanteil auf 12,0 Prozent (Vorjahr: 11,0 %) weiter ausgebaut.

Bedeutung der Schaden­ und Unfallversicherung weiter ausgebaut

Auch im Bereich Schaden­ und Unfallversicherung erreichte das Privat­ und Firmenkundengeschäft eine neue Erfolgsstufe. Mit einem Rekordwert der gebuchten Beiträge in Höhe von 1,6 Milliarden Euro wurde dieses Geschäftsfeld deutlich ausgebaut. Dies entspricht einem Zuwachs von 4,8 Prozent. Treiber für die positive Entwicklung in der Sachversicherung war insbesondere die erfolgreiche Vermittlung der 2016 modifizierten Vermögenssicherungspolice (VSP). Diese wurde im April 2017 von der DVAG in enger Zusammenarbeit mit dem Partner AachenMünchener durch die optionale Einbindung des neuen Sicherheitspaketes “SmartHome” noch attraktiver gestaltet. Mit dieser VSP­Generation erreichte die DVAG insgesamt über 300.000 Vermittlungserfolge. Das Firmenkundengeschäft (ohne Kfz­Flottengeschäft) erzielte abermals ein starkes Wachstum im Neuzugang (Prämie) mit einer Steigerung um 36,0 Prozent gegenüber 2016. Die Jahresversicherungsprämie des Bestandes in diesem Segment stieg um 5,0 Prozent. Dazu hat erneut wesentlich die Unternehmenssicherungspolice (USP), ein Bündelprodukt vor allem für mittelständische Unternehmen, beigetragen. Der mit diesem Produkt vermittelte Bestand (Prämie) wuchs im Berichtsjahr um 64,0 Prozent.

Baufinanzierung und Bausparen wachsen zufriedenstellend

Im Jahr nach Einführung der Wohnimmobilienrichtlinie erreichte die DVAG einen beachtlichen Zuwachs im Bereich der Baufinanzierung. Mit rund 2,9 Milliarden Euro vermitteltem Baufinanzierungsvolumen erreichte das Unternehmen mit einem Plus in Höhe von 6,5 Prozent eine neue Rekordmarke. In einem Marktumfeld mit anhaltend niedrigem Zinsniveau entwickelte sich das Segment Bausparen sehr positiv. Die eingelöste Bausparsumme steigerte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent auf 1,9 Milliarden Euro. Hervorragende Vermittlungserfolge kann zudem das Finanzierungsanspargeschäft vorweisen. Mit einem Zuwachs von 28,6 Prozent sind über 26,0 Prozent der eingelösten Bausparsumme auf diese Produkte zurückzuführen.

DVAG ist und bleibt Familiensache: beste Aussichten für 2018

Die Rekordergebnisse der letzten drei Jahre bestätigen den überaus gelungenen Generationenwechsel. Seit 2014 führt Andreas Pohl als Vorstandsvorsitzender die Deutsche Vermögensberatung AG. In enger Abstimmung mit seinem Bruder Reinfried Pohl als Geschäftsführer und Gesellschafter der Deutschen Vermögensberatung Holding GmbH stellt er die entscheidenden Weichen für die Zukunft des Familienunternehmens. Zahlreiche unternehmerische Impulse zum Ausbau der Vertriebsorganisation sowie zur Förderung der Geschäftstätigkeit wurden mit vollem Erfolg gesetzt. Im Firmenkundenbereich hat sich beispielsweise die Partnerschaft mit der DV Deutschen Verrechnungsstelle GmbH etabliert. Mit dem Vorantreiben von Produktentwicklungen wie Privatkredit Smart und Goldsparplan oder durch die Zusammenarbeit mit TeleSon konnte das Produktangebot für die Allfinanzberatung deutlich erweitert werden. Durch den Einzug in die neue Unternehmenszentrale in Frankfurt und die Bündelung aller Serviceleistungen unter einem Dach erhalten die Vermögensberater die optimale Vertriebsunterstützung.

Die DVAG baut zudem ihre Bedeutung für ihre langjährigen Produktpartner fortlaufend weiter aus: Maßgeblich trägt sie bereits seit Jahren zum wirtschaftlichen Erfolg für die Generali Deutschland Gruppe (AachenMünchener, Badenia, Advocard, Central) bei. 2017 betrug der Anteil am Neugeschäft der Versicherungspartner 96,4 Prozent. Der Vertragsbestandanteil lag bei 86,7 Prozent. Diese langjährige Zusammenarbeit und enge Partnerschaft wird 2018 auf eine neue Ebene gebracht. Mit der wegweisenden Entscheidung, den Exklusiv­Vertrieb der Generali ab Mitte des Jahres 2018 in das Familienunternehmen zu integrieren, wird der Ausbau der Vertriebsorganisation konsequent weiterverfolgt und ein weiterer Meilenstein in der Unternehmensgeschichte gesetzt. Zudem ist die Deutsche Vermögensberatung damit der einzige und exklusive mobile Vertrieb der gesamten Generali Deutschland Gruppe. “Mit den Entscheidungen im letzten Jahr ergreifen wir aktiv die Chance, unser ausgezeichnetes Geschäftsmodell für die Zukunft noch besser aufzustellen. Das eindeutige strategische Ziel für 2018 heißt ‘Next Level’: Wir werden noch besser im Vertrieb, wir werden eine stärkere Allfinanzberatung durch innovative Produkte anbieten und das Wichtigste: Wir werden das Beste für unsere Kunden erreichen!”, fasst Andreas Pohl zusammen.

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Dann sollten Sie dieses eMagazin unbedingt lesen! Die neue Ausgabe Vertriebserfolg 2018 eben erschienen.

Vertriebserfolg hat heute eine ganz andere Bedeutung als in früheren Zeiten. Die Kunden und Interessenten sind vielfach nicht zuletzt wegen schneller Internetrecherchen oder Vergleichsportale, wesentlich besser aufgeklärt. Die Produkte müssen zu den Kunden passen, nicht umgekehrt.

Jeder sucht doch nach dem etwas besonderem für sich und so ist die Erwartung an den Berater, Vermittler oder Makler entsprechend gestiegen. Insofern hat der Berater heute neue Konkurrenz bekommen und wenn er oder sie auch künftig erfolgreich tätig sein möchte, dann sollte das Beratungsangebot besser sein als schnelle Vergleiche im Internet. Dazu braucht es passende Produkte und Dienstleistungen damit man als Berater auch den „Vertriebserfolg“ nachhaltig schaffen kann!

Hier die PDF­Ausgabe der Publikation Vertriebserfolg 2018 zum Download

In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen Anbieter und Produkte vor, die auch dieses Ziel haben. Darüber hinaus geben wir aber auch einen umfassenden Einblick in Vertriebs­ und Marktstudien. Auch an der Digitalisierung kommt niemand mehr vorbei, so stellt sich die Frage, wie „Vermittler und Digitalisierung“ am besten umgesetzt werden kann? Welche Auswirkungen die Regulierungen auf den Einzelnen haben? Zu all diesen Themen lesen Sie mehr in dieser Ausgabe von Vertriebserfolg 2018.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und viel Erfolg in Ihren Beratungsgesprächen!

Sie möchten die Zukunft des Vertriebes als Verantwortliche(r) im passenden Umfeld und Rahmen mitdiskutieren? Dann merken Sie sich schon mal den nächsten Termin des Vertriebsgipfels Tegernsee am 4. und 5. Februar 2019 am Tegernsee vor! Mehr Infos dazu unter www.Vertriebsgipfel­Tegernsee.de

Ihr
Friedrich Andreas Wanschka
Chefredakteur und Herausgeber FinanzBusinessMagazin.de

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Andreas Knauer verantwortet den Maklervertrieb Komposit

Der Konzern Versicherungskammer, größter öffentlicher Versicherer in Deutschland, positioniert sein Maklergeschäft Komposit neu. Unter neuem Namen „Maklermanagement Komposit“ trägt der Serviceversicherer im Rahmen des konzernweiten Multikanalvertriebs der erfolgreichen Entwicklung im deutschlandweiten Maklergeschäft Rechnung.

Ein neuer digitaler Service mit strukturierter Angebotsabfrage richtet sich ganz an den Bedürfnissen der Makler aus und vereinfacht zudem die Geschäftsprozesse. Im Internet unter http://makler­versicherungskammer.de können Makler neben einer umfassenden Angebotserstellung u.a. einfach Verkaufsunterlagen herunterladen oder Highlights für bestimmte Zielgruppen, etwa für das Handwerk und die Landwirtschaft, finden. Außerdem sind im Internet die Kontaktdaten aller Ansprechpartner rund um Schaden, Vertragsauskunft und Service abrufbar. Alleinstellungsmerkmal ist die Beratersuche nach Postleitzahl, die Makler schnell zu ihrem persönlichen Betreuer führt. Denn die persönliche Beratung ist und bleibt signifikanter Bestandteil des Konzerns Versicherungskammer, der unter den größten Erstversicherern auf Platz acht rangiert.

„Neben zeitgemäßen Versicherungslösungen aus dem Bereich der Sach­ und Haftpflichtversicherung bieten wir ein vielseitiges Angebot rund um das Risk­Management sowie bei der Beratung zum Brand­, Umwelt­ oder Einbruchschutz“, so Andreas Knauer, neuer Leiter Versicherungskammer Maklermanagement Komposit. Mit Andreas Knauer verantwortet ab sofort ein erfahrener Experte das Maklermanagement Komposit. Nach Führungspositionen im Produktmanagement, Betrieb und IT war der 48­Jährige Projektleiter für den Aufbau der Kunden­ und Vertriebsservice­Einheiten bei der Versicherungskammer Bayern verantwortlich. Zuletzt war Knauer Leiter der Hauptabteilung Underwriting Sach für gewerbliche und private Risiken.

Das Versicherungskammer Maklermanagement Komposit konzentriert sich auf das Firmen­ und Landwirtschaftsgeschäft und steht hier mit seiner fachlichen Kompetenz, seiner über 200­jährigen Erfahrung und einem dichten Betreuernetz Maklern in ganz Deutschland zur Seite.

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­80530 München Tel.: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009
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Beitrag von Dr. Walter Hubel, con.fee AG

Aufgrund der europäischen PRIIP­Verordnung muss Kunden seit Jahresanfang vor dem
Abschluss von Versicherungsanlageprodukten ein sogenanntes Basisinformationsblatt (BIB) vorgelegt werden. Sinn und Zweck der BIBs ist es, wesentliche Produktinformationen zur Verfügung zu stellen und “dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produktes zu verstehen und dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen”. Diesem Anspruch genügen viele BIBs für Fondspolicen leider noch nicht.

Bei Fondspolicen werden bisher mögliche Ablaufleistungen auf Basis von drei bis vier angenommenen Wertentwicklungen berechnet. Diese Hochrechnungen bilden üblicherweise die Grundlage von Vergleichsrechnern, die wiederum von Versicherungsmaklern in der Beratung für den geforderten Marktvergleich eingesetzt werden. Problematisch ist dabei, dass die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich rechnen und damit die Vergleichbarkeit einschränkt ist.

Im Gegensatz dazu sind In den BIBs standardisierte Ablaufszenarien vorgesehen. Dem üblichen positiven, mittleren und negativen Szenario wird dabei noch ein extrem negatives Szenario („Sressszenario“) hinzugefügt. Aufgrund der unterschiedlichen Kostenbelastungen der wählbaren Fonds geben die meisten Gesellschaften statt einer Ablaufleistung pro Szenario eine ganze Bandbreite von Ablaufleistungen an. Kunden erhalten beispielsweise in einem Fall die Information, dass sie bei einer Beitragssumme von 40.000 Euro nach 40 Jahren mit einer Auszahlung zwischen 6.449 Euro und 348.835 Euro rechnen können. In einem anderen Fall wird bei demselben Beispiel sogar eine Ablaufleistung bis zu einem Höchstwert von 654.822 Euro in Aussicht gestellt.

Analog zu den Ablaufszenarien wird auch über die entstehenden Kosten informiert. Positiv zu vermerken ist, dass erstmals auch Transaktionskosten von Fonds ausgewiesen werden. Allerdings weisen diese Werte naturgemäß ebenfalls sehr große Bandbreiten auf. In einem Fall werden sogar mögliche Gesamtkosten nach 40 Jahren ausgewiesen, die rund 16.000 Euro über den Einzahlungen liegen.

Kurios wird es, wenn die Hochrechnungen negative Kosten ergeben. Ursache dafür ist die von der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA vorgegebene Methode zur Berechnung der Transaktionskosten und das Fehlen von dafür benötigten konkreten An­ und Verkaufspreisen bei manchen Fondsgesellschaften.

Auch wenn negative Kostenangaben in Zukunft aufgrund besserer Daten hoffentlich verschwinden, bleibt die verwirrende Anzahl von zum Teil widersprüchlichen Ablauf­ und Kostenangaben zu bemängeln. Wie damit bessere Vergleiche und Entscheidungen von Konsumenten möglich werden sollen, bleibt das Geheimnis der Erfinder der BIB­Vorgaben. Die große Bandbreite von Werten könnte zumindest reduziert werden, wenn die Berechnungen auf Basis der konkret gewählten Fonds erfolgen.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass es auch in Zeiten von europäischen Verbraucherschutzvorgaben auf den persönlichen Berater ankommt. Seine Aufgabe ist es umso mehr, Kunden durch den erneut erweiterten Datendschungel zu navigieren und klar und verständlich über zu erwartende Kosten und Renditen von Vorsorgeprodukten aufzuklären. Die con.fee AG liefert hierfür das dafür nötige Knowhow.

Verantwortlich für den Inhalt:

con.fee AG, Dr. Walter Hubel, Hegelstraße 14, D­53177 Bonn Tel.: 0228/ 97 147 0, Fax: 0228/ 97 147 501
www.confee.de

Vom Makler zum regulierungskonformen FinTech

Die Deutsche Gesellschaft für Ruhestandsplanung, DGfRP, bietet zusammen mit Finalife eine Verwaltungs­ und Beratungsplattform, mit der die Ruhestandsplanung ein technisch ausgefeiltes Geschäftsmodell für Makler wird: „Das System bietet große Vorteile in der Beratung, ist für den Kunden extrem transparent und erfüllt alle Regulierungsvorgaben“, sagt Philipp von Wartburg, Geschäftsleiter Technologie & IT bei der DGfRP. Gleichzeitig bleibe jeder Makler mit dem offenen und neutralen CRM­ System immer Herr seiner Daten und werde damit sein eigenes FinTech.

Bislang wurde oft ein ideologischer Graben aufgerissen zwischen persönlich beratenden Maklern und FinTechs. „Dabei zeigen Kunden ein großes Interesse daran, beide Beratungswege in Anspruch nehmen zu können, ohne einen Bruch bei Ansprechpartner oder Übersichtlichkeit oder auch Abstriche bei der Bequemlichkeit hinnehmen zu müssen“, weiß von Wartburg.

Daher stellt die DGfRP für Makler genau diesen hybriden Ansatz als Lösung vor: „Mit Finalife können Makler persönlich beraten und trotzdem die Infrastruktur und alle Leistungen eines FinTechs bieten“, so von Wartburg. Das bedeute für den Kunden deutlich mehr Bequemlichkeit und Erreichbarkeit. Für den Makler selbst werden zudem viele Arbeitsschritte digital erledigt und dokumentiert, sodass dafür wesentlich weniger Zeit benötigt wird.

Gerade auch angesichts der Herausforderungen durch die zunehmende Regulierung bietet das System große Vorteile: „Der Kunde kann jederzeit erkennen, welchen Nutzen der Makler für ihn bringt, sieht die Auswahlprozesse und erhält eine Transparenz und Qualität in der Beratung, die ohne einen Ruhestandsplaner, aber auch ohne ein solches System kaum darstellbar wären“, erklärt von Wartburg.

So wird bei der Ruhestandsplanung mit Finalife der Abgleich zwischen dem finanziellen Ist­Zustand des Kunden und dem gewünschtem Soll­Zustand nach dem Erwerbsleben anschaulich in Diagrammform dargestellt. Das Programm zeigt mithilfe intelligenter Algorithmen konkrete Lösungsmöglichkeiten auf und bietet einen kompletten „Geeignetheitsrechner“, der die Wunschrente berechnet, die Versorgungslücke anschaulich dargestellt und finanzielle Lebens­ und Ruhestandspläne schnell und übersichtlich erstellt. Am Ende der Beratung wird automatisch ein Protokoll verfasst. „Mit Finalife kann jeder Kunde sofort erkennen, wie sein finanzieller Lebensplan aussieht und wie sich der wirtschaftliche Spielraum ändert, wenn Maßnahme 1 oder Lösung 2 ergriffen werden“, sagt von Wartburg.

Die dazugehörige Web­App ermöglicht das Fotografieren und Hochladen von Dokumenten oder den Versand von Sprachnotizen, die via Smartphone aufgenommen wurden. „Das vereinfacht die Kommunikation zwischen Vermittler und Kunden“, so von Wartburg. Der Kunde kann mit seinem Zugang die Aktivitäten seines Maklers nachvollziehen und in Kürze auch eigene Daten wie Einnahmen und Ausgaben eingeben und Finanzanalysen abrufen. „Das ist es, was sich der Kunde von heute wünscht: einfache Zugriffsmöglichkeiten, wann immer er will“, sagt von Wartburg.

Komplexe Beratungsprozesse werden übersichtlich dargestellt und aufgrund der hohen Arbeitsgeschwindigkeit schnell zusammengefasst. Dank zahlreicher grafischer Darstellungen wie beispielsweise Hochrechnungen auf einem Zeitstrahl, ist die Ruhestandsplanung kein trockenes Zahlenspiel mehr, sondern ein Aha­Erlebnis für Kunden. Über zahlreiche Schnittstellen können darüber hinaus marktführende Speziallösungen problemlos integriert werden. Dadurch entfällt die wiederholte Eingabe der Kundendaten. „Das spart den Maklern viel Zeit und damit Verwaltungskosten“, sagt Philipp von Wartburg, „und gleichzeitig geben sie den Kunden das gute Gefühl von Sicherheit bei der Planung ihres Ruhestands zurück.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH , Martin­Moser­Str. 27, D­84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15
www.dgfrp.de

Der deutsche Fondsverband BVI wertet den Gesetzentwurf der EU­Kommission zum Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb als enttäuschend
Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets der Kommission zur Vertiefung der Kapitalmarktunion.

Statt Barrieren abzubauen, schaffe die Kommission mit dem Gesetzesvorschlag neue.
Bestes Beispiel dafür seien die geplanten Voraussetzungen für die De­Registrierung
eines Fonds in einem EU­Land. Demnach soll ein Asset Manager einen Fonds erst
wieder vom Markt nehmen können, wenn dieser in dem betreffenden Land maximal zehn Anleger hat, die insgesamt weniger als 1 Prozent des verwalteten Vermögens halten. Wenn es wirklich darum geht, Hürden für den grenzüberschreitenden Vertrieb abzubauen, sollte dem Asset Manager die Entscheidung, sich aus einem Land zurückzuziehen, nicht erschwert werden.

Der BVI hat der EU­Kommission zahlreiche konkrete Probleme beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb aufgezeigt und Lösungsvorschläge unterbreitet. „Was die EU­Kommission nun als Entwurf vorgelegt hat, ist enttäuschend“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Statt die Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb zu beseitigen, will die EU­Kommission im Rahmen der ESA­Reform lieber die ESMA mit mehr Kompetenzen ausstatten und die nationalen Aufsichtsbehörden entmachten.“

Die EU­Kommission plant, die Fondsaufsicht schrittweise auf die ESMA zu verlagern; zunächst nur für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs), Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Risikokapitalfonds (EuVECAs). Damit droht eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert. In einem zweiten Schritt könnten gar OGAWs und AIFs unter die Aufsicht der ESMA fallen.

Der BVI wird seine Vorschläge für den Abbau von Hürden im Fondsvertrieb innerhalb der EU im weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut einbringen.

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BVI ­ Bundesverband Investment und Asset­Management e.V., Eschenheimer Anlage 28, D­60318 Frankfurt/Main Tel.: 069/154090­0, Fax: 069/5971406
www.bvi.de

BVK­Präsident Michael H. Heinz erklärt zu den Vorhaltungen des Maklerpools „blaudirekt“ und seines Geschäftsführers:

„Es ist schon bedauerlich, dass nach Check24 nun offenbar auch der Maklerpool „blaudirekt“ bei der Unternehmenskommunikation nahezu alle Grenzen zwischen Nachricht und Kommentar fließen und jedes Maß für Anstand und Fairness im Umgang miteinander vermissen lässt. Noch bedauerlicher ist es aber, dass blaudirekt­ Geschäftsführer Oliver Pradetto ganz offenbar intellektuell nicht in der Lage ist, den Rechtstreit zwischen dem BVK und Check24 grundsätzlich zu verstehen, gedanklich nachzuvollziehen und einzuordnen.

Deshalb für ihn noch einmal zur Klarstellung: Nein, Herr Pradetto, der BVK wendet sich
eben gerade nicht „ganz allgemein” gegen die Nutzung moderner Medien als Verkaufsplattform für Makler. Der BVK als Interessensvertreter der von ihm vertretenen Makler tritt „nur“ dafür ein – und das sollte eine Selbstverständlichkeit sein – dass auf dem Online­Spielfeld dieselben Spielregeln gelten wie auf dem Offline­Platz. Und dazu gehört eben nicht nur, dass man sich gegenüber allen Kunden als Makler zu erkennen gibt, der für die Vermittlung von Versicherungen Provisionen kassiert, wenn dies – wie bei Check24 – so ist. Dazu gehört dann eben auch, dass man gegenüber Versicherten eine umfassende Betreuungs­ und Beratungspflicht – auch und gerade im Schadensfall – hat, die weit über den bloßen Abschluss einer Versicherung hinausgeht.

Wer Kunden eine Versicherung verkauft, sich dann aber als Makler einen schlanken Fuß macht und diese auch im Schadensfall weder umfassend berät noch betreut, der verstößt nicht nur gegen elementare Rechte des Verbraucherschutzes, sondern auch gegen alle Regeln des Anstands, die einen ehrbaren Kaufmann im Geschäftsverkehr ausmachen sollten, wenn Sie verstehen, was ich meine.

Wir als BVK, werter Herr Pradetto, haben nichts gegen Konkurrenz und schon gar nichts gegen Wettbewerb – ganz im Gegenteil. Aber wir haben etwas dagegen, dass dieser Wettbewerb mit unfairen Regeln stattfindet, die im Übrigen – und auch das haben Sie leider nicht verstanden – nicht dem BVK und seinen Mitgliedern schaden, sondern in erster Linie den Verbrauchern.

Wenn Herr Pradetto nach reiflichem Überlegen zu der bahnbrechenden Erkenntnis gelangt, der BVK sähe und bewerte das Online­Geschäft als „Verstoß gegen das Berufsethos des Maklers“, dann beweist dies nur eines: Dass der Vorgang des Überlegens leider nichts gebracht hat. Auf dem Niveau, auf das sich blaudirekt und sein Geschäftsführer herabbegeben haben, ist eine inhaltlich fundierte Auseinandersetzung ohnehin nur noch sehr schwer zu führen.

Allein die Tatsache, dass auch das Bundeskartellamt aktuell eine Sektorenanalyse durchführt, in deren Annahmen und Ansätzen sich der BVK im Übrigen gut wiederfindet, zeigt doch, dass der BVK mit seiner Kritik bei weitem nicht allein steht – wie dies die unselige Allianz aus blaudirekt und Check24 glauben machen will. Dies gilt im Übrigen auch für maßgebliche politische Player, die eben unsere Sicht und unsere Bewertungen teilen.

Ganz zu schweigen von einer „Kleinigkeit“, die wir an dieser Stelle nicht vergessen wollen: Auch deutsche Gerichte sind eben nicht den Argumenten von Check24 gefolgt, sondern im Wesentlichen denen des BVK. So schlecht können diese Argumente also nicht sein.

By the way: Die Behauptung von blaudirekt, der BVK helfe seinen von Check24 abgemahnten Mitgliedern nicht ausreichend oder gar nicht, ist falsch. Alles andere hätte ich mich aber auch verwundert.”

Michael H. Heinz
Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50
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Bessere Beratung durch feste Normen

Die digitale Versicherungs­Plattform Friendsurance und das Institut für Finanznorm DEFINO arbeiten ab sofort zusammen. Der Geschäftsführer des digitalen Maklers, Dr. Sebastian Herfurth, ist dem Kuratorium des Instituts zur fachlichen Beratung beigetreten. Damit ist Friendsurance maßgeblich an der Entwicklung von DIN­Normen für Beratungsleistungen im Versicherungs­ und Finanzsektor beteiligt.

Gemeinsam Vertrauen schaffen

„Wir fühlen uns geehrt, Teil eines so wichtigen Kuratoriums zu sein. Angemessene
Qualitätsstandards zu setzen ist besonders in der Versicherungs­ und Finanzbranche von Bedeutung, um Vertrauen zu schaffen”, sagt Dr.Sebastian Herfurth, Geschäftsführer und Mitgründer von www.friendsurance.de. Als frisch gekürter Innovator des Jahres 2018 und Gewinner des Servicepreises 2018, geht Friendsurance mit gutem Beispiel voran. „Mein Ziel ist es, unsere Erfahrungen und hohen Beratungsstandards in die Entwicklung von DIN­Normen für die ganze Branche einfließen zu lassen und somit die Finanz­ und Versicherungsindustrie kundenfreundlicher zu machen.“

Bessere Beratung durch feste Normen

„Wir sind froh Herrn Dr. Herfurth an Board zu haben“, so Dr. Klaus Möller, geschäftsführender Gesellschafter der DEFINO Institut für Finanznorm GmbH.
„Friendsurance beweist, dass Qualitätsberatung auch mit modernen Kommunikationsmitteln möglich ist. Dieser Input zu digitalen Services ergänzt unser Kuratorium äußerst sinnvoll.“ Abgesehen von der fachlichen Beratung der Geschäftsführung, soll das Kuratorium auch die Branche angemessen widerspiegeln. „Online agierende Unternehmen sind mittlerweile fester Bestandteil der heutigen Finanz­ und Versicherungslandschaft. Deshalb war es uns sehr wichtig auch hierfür einen angemessenen, etablierten Vertreter aufzunehmen und Dr. Herfurth ist dafür bestens qualifiziert“, so Möller. Der Friendsurance­Mitgründer ist damit das achtzehnte Mitglied des Kuratoriums. Mittelfristig soll der unabhängige Makler auch eine DEFINO­Zertifizierung für seine Beratung, Prozesse und Mitarbeiter erhalten.

Digitalisierung durch Standardisierung

Durch die Entwicklung von DIN­Normen werden Kunden von mehr Transparenz und einer höheren Qualität bei Beratungstätigkeiten profitieren.
“Kundenerwartungen verändern sich stetig. Die Standardisierung von Prozessen ist der erste Schritt in Richtung Optimierung und Digitalisierung der noch oft überholten Beratungstätigkeiten. Unsere DIN­Normen sollen daher nicht nur Verbraucher schützen, sondern auch der Branche helfen, diesen Erwartungen gerecht zu werden“, sind sich Herfurth und Möller einig.

Verantwortlich für den Inhalt:

Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D­10117 Berlin Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , Fax:
www.friendsurance.de

Die Auseinandersetzung zwischen Check24 und dem BVK kennt vor allem ein Opfer: den einfachen Makler.
Wie unterschiedlich die Opponenten diese Sache handhaben, zeigt ein Praxisfall.

Nach einer Serie gerichtlicher Auseinandersetzungen erwirkte der BVK zuletzt einen
Ordnungsgeldbeschluss gegen Check24.Check24 schlug symbolisch zurück und
mahnte seinerseits drei Mitgliedsmakler des BVK ab. Der Schlag sollte untermauern:
Makler sind die Leidtragenden aus den Attacken des BVK; was der BVK an rechtlichen Auslegungen durchsetzt, gilt am Ende für alle Makler.

Dazu musste Check24 zunächst einmal überhaupt drei zum BVK zugehörige Makler finden und das ist gar nicht so einfach: Der Verband veröffentlicht keine Mitgliedslisten. „Am Ende hat Check24 vermutlich einfach nach den Stichworten ‚BVK‘ und ‚Makler‘ gegoogelt, um seine drei Beispielfälle zu finden“, spekuliert blau direkt Geschäftsführer Oliver Pradetto. So lässt sich jedenfalls erklären, warum ausgerechnet ein Maklerpartner von blau direkt unter den Opfern war. Denn diese erhalten die Unterstützung ihres Pools bei der Optimierung für Suchmaschinen und Onlinegeschäft; sind deshalb besonders gut bei Google zu finden.

„Unser Makler wandte sich zunächst an den BVK selbst“, erläutert Pradetto. „Das lag ja auch auf der Hand, immerhin war allein seine BVK­Mitgliedschaft ausschlaggebend dafür, dass ausgerechnet er in die Schusslinie geriet.“ Doch von Herrn Heinz bekam er nur die lapidare Antwort, dass sich darum ein Mitarbeiter kümmere. Dieser wiederum verwies den Makler auf einen Anwalt. Die empfohlene Anwaltskanzlei empfahl, die Unterlassung zu unterschreiben und lediglich in Bezug auf die Höhe des Geschäftswerts hin zu feilschen. Dies würden die Anwälte gerne für ihn erledigen. Die Kosten hätte allerdings er selbst zu tragen, vom BVK gäbe es keinerlei Unterstützung.

Anders als beim BVK war man bei blau direkt hilfsbereit. „Wir garantieren Maklern, dass wir sie von wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen freihalten, die in Zusammenhängen mit unseren Softwareangeboten stehen, weswegen der Makler bei uns nachfragte“, so Poolchef Pradetto. „Zwar hat die Übergabe der Erstinformation nicht direkt etwas mit unseren Vergleichsrechner­Angeboten zu tun, aber wir waren einigermaßen verwundert, dass Check24 ausgerechnet einen unserer Makler angriff.“

blau direkt schmiedete kurzerhand eine Allianz zur Verteidigung des Maklers. blau direkt und die für das Homepagedesign des Maklers zuständige Firma „maklerhomepage.net“ erklärten sich zur Kostenübernahme bereit. Die anwaltliche Vertretung übernahm die Kanzlei Jöhnke & Reichow, die auf die Vertretung von Maklern spezialisiert ist.

Doch am Ende wurde das Verfahren beendet, bevor es begann. „Vor Gericht soll man nur ziehen, wenn das Gegenüber nicht kompromissbereit ist. Das konnte ich mir von den Kollegen von Check24 aber beim besten Willen nicht vorstellen“, erzählt der Lübecker Poolchef. „Ich habe kurzerhand den Chef von Check24 kontaktiert und meine Vermutung geäußert, dass wir und unser Makler gar nicht als Gegner gemeint wären.“ Anders als der BVK sähe man das Onlinegeschäft nicht grundsätzlich als Verstoß gegen den Berufsethos des Maklers, sondern als moderne Ausprägung zeitgemäßer Kundenservices.

Dies verbinde Check24 und blau direkt. „Tatsächlich erhielten wir postwendend Mitteilung, dass man nicht beabsichtigt habe, einen unserer Maklerpartner zu erwischen“, freut sich Pradetto. „Es zeigt sich vollkommen klar, dass es den Kollegen aus München nicht um eine Bestrafung von Maklern geht.“ Vielmehr habe der BVK, der als Interessenvertretung von Versicherungsvermittlern auftritt, selbst einen Makler angegriffen. Der Verband wende sich ganz allgemein gegen die Nutzung moderner Medien als Verkaufsplattform für Makler. Dies erkläre auch, warum der Verband betroffenen Maklern Hilfe verweigere. Mit der Aktion mache Check24 Mitgliedern des BVK klar, was ihnen eigentlich selbst klar sein sollte. „Wer einen Verband für sich sprechen lässt, sollte konsequent sein und den Forderungen für die er seinen Verband legitimiert selber folgen“, meint Pradetto. „Wenn ich einen Verband dafür bezahle, damit er sich gegen Maklerkollegen wendet, die Onlinegeschäft betreiben, sollte ich als Makler besser nicht versuchen, selber online Kunden zu gewinnen. Eine Mitgliedschaft im BVK bedeutet letztlich ein Verzicht auf die eigene Zukunftsfähigkeit.“ Check24 legt jedenfalls keinen Wert darauf, Kollegen vom Onlinegeschäft abzuhalten; verzichtet auf die Durchsetzung seiner Abmahnung. Für den Makler ist die unliebsame Episode damit vorbei – ohne Kosten.

Der durch den BVK im Stich gelassene Makler hat indes seine Konsequenz gezogen und dem BVK seine Kündigung ausgesprochen.

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AssCompact TRENDS I/2018

Die Vertriebsstimmung unter den Maklern und unabhängigen Vermittlern klettert laut der
aktuellen Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ auf ein Vierjahreshoch. Die Mehrheit
der Befragten ist motiviert und mit den Ergebnissen im 4. Quartal 2017 zufrieden. Unter
den Maklerfavoriten in insgesamt 39 betrachteten Produktlinien gibt es einzelne, denen
große Sprünge nach vorne gelingen. Wie sich die derzeitige Vertriebsstimmung unter
den Versicherungsmaklern und ungebundenen Vermittlern gestaltet und wie motiviert diese sind, hat die aktuelle Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ erfragt. Das Ergebnis: Die Vertriebsstimmung ist so gut wie schon lange nicht mehr, sie hat ein Vierjahreshoch erreicht. Die Zufriedenheit der unabhängigen Vermittler ist im 1. Quartal um 3,4 Prozentpunkte gestiegen und steht nun bei 53,7%. Die Motivation hat ebenfalls leicht zugenommen (+1,2 Prozentpunkte) und kommt auf 66,0%. Dennoch wird auch eine sehr positive Gesamtstimmung eingetrübt, den Befragungsergebnissen zufolge vor allem von Regulierung und Bürokratie.

Vielfältige Gründe für positive Stimmungslage

Die Gründe für die positive Gesamtstimmung sind vielfältig. Viele der befragten Makler berichten über eine momentane gute Auftragslage und gute Geschäfte im vergangenen Jahr. Insgesamt 82,4% der Befragten sind mit den Ergebnissen im 4. Quartal 2017 zufrieden, sehr zufrieden oder außerordentlich zufrieden. Des Weiteren werden das BRSG und der damit verbundene Beratungsbedarf bei den Firmen von den Befragten als Chance wahrgenommen, die es zu nutzen gilt. Zudem seien die Kunden interessiert, würden auf Lösungen warten und dabei auf den Makler zählen.

39 Produktlinien in der Auswahl

In den „AssCompact TRENDS I/2018“ konnten Makler in insgesamt 39 Produktlinien der Bereiche Altersvorsorge, Risikovorsorge, privates und gewerbliches Schaden­/Unfallgeschäft sowie Kapitalanlage/Finanzierung auch wieder ihre Favoriten angeben. Ergeben hat sich: In etlichen der betrachteten Produktlinien sind die Top­3­Favoriten dieselben wie in der Befragung zum vorherigen Quartal oder diese tauschen innerhalb des „Treppchens“ ihre Platzierungen bzw. vormals Viertplatzierte können einen Top­3­Platz ergattern. Allerdings gibt es auch Anbieter, die sich im Vergleich zum Vorquartal in einzelnen Produktlinien durch einen sehr großen Sprung eine Top­3­Platzierung sichern konnten.

Zielgruppenanalyse von ausschlaggebender Bedeutung

Eine Zielgruppenanalyse im Maklerbüro ist die Voraussetzung für effiziente Marketing­ und Vertriebsaktivitäten. Nur so kann die gewünschte Marktpositionierung erreicht werden. Die Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ stellt im Rahmen eines Sonderteils dar, wie die Makler diese Theorie in der Praxis umsetzen. Sie schlüsselt auf, ob und inwiefern Makler ihre Kunden überhaupt anhand einer Klassifikation analysieren. Durch die Studie ergibt sich zudem ein Überblick, welche Produkte aus Maklersicht zu welchen Zielgruppen passen.

Über die Studie
Die Studie „AssCompact TRENDS I/2018“ kann zum Einzelpreis von 1.300 Euro zzgl. 19% gesetzlicher MwSt. erworben werden. Zur Studienbestellung geht es unter folgendem Link:

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D­95448 Bayreuth Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852
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BaFin möge das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine Stellungnahme zum Vermittler­Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben. Darin begrüßt der BVK ausdrücklich, dass kein Vergütungsmodell im Bereich der Lebensversicherung formuliert wird.

„Denn Vorgaben der BaFin oder des Gesetzgebers, in welcher Höhe Versicherungsvermittler vergütet werden, würden nach unserer Auffassung einen unverhältnismäßigen ordnungspolitischen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Versicherungsvermittler bedeuten“, so BVK­Präsident Michael H. Heinz. „Im Hinblick auf die Stabilisierung der Lebensversicherungen regen wir stattdessen an, bei den Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen anzusetzen. Wir fordern auch bei allen Überlegungen der BaFin einen gerechten Interessenausgleich zwischen uns und den Unternehmen zu gewährleisten.“

Nach Ansicht des BVK darf es keine weitere Risiko­ und Kostenverlagerung von Versicherungsunternehmen hin zu Versicherungsvermittlern geben. Die Verhältnismäßigkeit muss auf allen Ebenen gewahrt bleiben.

Der BVK favorisiert die seit 2007 bestehende und bewährte Aufsichtslösung durch die Industrie­ und Handelskammern. „In diesem Zusammenhang lehnen wir die im Koalitionsvertrag formulierte Forderung, die BaFin soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler übertragen bekommen ab“, sagt der BVK­Präsident. „Stattdessen fordern wir eine ausdrückliche bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK­Organisation.“

Hintergrund:
Aufgrund der Umsetzung der neuen EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht wird das BaFin­ Rundschreiben 10/2014 zum Versicherungsvertrieb überarbeitet. Es behandelt umfangreiche aufsichtsrechtliche Regeln und ordnet die Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen mit den Versicherungsvermittlern. Dazu führte die BaFin bis zum 21.2.2018 ein Konsultationsverfahren durch. Der BVK war als größter Vermittlerverband Deutschlands daran beteiligt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50
www.bvk.de

VorsorgeFachForum -­ Ein Pflichttermin für verantwortungsbewusste Vermittler

 

wmd­-brokerchannel: Herr Gorr, Sie sind mit PremiumCircle Deutschland, Veranstalter des VorsorgeFachForums 2018 (VFF), am 16. April 2018 in Hannover und am 20. Juni in Mannheim, was unterscheidet dieses VFF von den letztjährigen Veranstaltungen?

Claus­-Dieter Gorr: Ganz klar: die Premiere unserer neuen PremiumSoftware sowie der Themenschwerpunkt Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, mit aktuellen Ergebnissen zum unternehmensindividuellen Leistungsverhalten.

wmd­-brokerchannel: Was werden die Hauptthemen in diesem Jahr?

Claus­-Dieter Gorr: Die Teilnehmer erhalten selbstverständlich traditionell eine Orientierung zur qualitätsgesicherten Produktauswahl für biometrische Versicherungsprodukte auf Basis der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Wir werfen im Rahmen einer Standortbestimmung einen detaillierten Blick auf den Markt der PKV-­TOP­Tarife und zeigen auf, wie sich diese Tarifwelt inhaltlich unterscheidet und wo sich signifikante Änderungen im Markt ergeben haben. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird es diesmal neben einer solchen Standortbestimmung für die BU­-Produkte und deren Abgrenzung zu anderweitigen Arbeitskraftabsicherungsprodukten, auch um die einzelnen Leistungsregulierungsprozesse der Versicherer gehen. Zudem werden wir aber auch kritisch darüber diskutieren, weshalb Kunden um BU-­Leistung zu erhalten, oftmals etliche Monatsrenten für die Inanspruchnahme der teuren Dienste von sogenannten Regulierungsdienstleistern aufwenden müssen. Diese systemischen Verwerfungen werden transparent gemacht und im Sinne der Kunden Lösungsmöglichkeiten diskutiert.

wmd­-brokerchannel: Warum haben Sie genau diese Themen ausgewählt?

Claus­-Dieter Gorr: Insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung, das derzeitige Brot und Butter-­Produkt der Lebensversicherer, muss vertieft einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Einerseits haben wir nur eine schwache Versicherungsabdeckung in der Bevölkerung, anderseits tun sich die Versicherer extrem schwer damit, das Produkt für Ihre Kunden attraktiver zu gestalten. Das hat zur Folge, dass nicht wenige Kunden für Ihren Leistungsantrag hohe 4­-stellige Beträge für sogenannte Regulierungsdienstleister aufwenden müssen, um Ihren Leistungsanspruch aus Ihrer Police, für die Sie jahrelang Prämie bezahlt haben, qualifiziert formuliert einreichen zu können. Das ist schon eine absurde Situation. Wenn man bedenkt, dass die Ursachen hierfür in der Fülle unbestimmter Begriffe und unverbindlicher Formulierungen in den Vertragsbedingungen liegen, die die Versicherer im Leistungsfall fast nach Belieben agieren lassen können, dann muss man sich schon fragen, ob die Branche überhaupt noch Ihrem originären Geschäftskern gerecht wird. Über diese Themenfelder werden wir diskutieren.

wmd­-brokerchannel: Welchen Nutzwert haben Versicherungsmakler wenn Sie am VFF teilnehmen?

Claus­-Dieter Gorr: Sie erleben einerseits eine brandneue PremiumSoftware – also kein Release, sondern eine wirklich neue Software. Aus meiner Sicht das beste Produkt, dass ein Vermittler zur Identifikation der Kundenwünsche und zur Protokollierung der ausgewählten Produkte nutzen kann. Und für alle die, die unsere Software nicht nutzen gilt: mehr geballtes Fachwissen, mehr Transparenz über den Produktmarkt biometrischer Risiken und mehr strategische Anregungen zur Ausrichtung des Vermittlerbetriebs wird man in dieser komprimierten Form derzeit wohl nicht finden. Wie sagte ein Teilnehmer letztes Jahr in Frankfurt: bei dieser Veranstaltung traut man sich nicht mal auszutreten, weil er Angst hat etwas zu verpassen.

wmd­-brokerchannel: Sie sprechen Klartext in der Branche und bemängeln seit vielen Jahren die Formulierungen von Versicherungs­Bedingungen und die Qualität von Versicherungsprodukten, aus Sicht des Kunden. Hat sich Ihre Arbeit für Sie gelohnt, ist etwas bei den Gesellschaften „passiert“?

Claus­-Dieter Gorr: Zumindest auf Seiten der Vermittler ist genau das eingetreten, dass wir bereits vor vielen Jahren aufgezeigt haben: die Bereinigung des Marktes. Es gibt quasi keine Feierabendvermittler mehr. Aber: es gibt immer noch Mengen von Vermittlern, die nach ihrem Bauchgefühl „verkaufen“ anstatt bedarfsorientiert zu analysieren und entsprechend zu platzieren. Das nutzen die Versicherer nach wie vor aus. Wie kann es denn beispielsweise sein, dass sich Pools erst aus Provisionsgründen eines durchschnittlichen BU­-Anbieters bedienen, Netto­-Anlock­-Beiträge ihren Kunden schmackhaft machen aber sich anschließend darüber beschweren, dass ihre Kunden wiederholt kräftige Beitragsanpassungen in Richtung Bruttobeitrag erhalten. Wie naiv sind da bloß die Vermittler. Kein Wunder, dass solche Versicherer keine Transparenz zum eigenen Leistungsverhalten zeigen wollen. Warum auch, es läuft zwar nicht über die Qualität, aber eben über Geld. So oder so. Insofern gibt es noch genug zu tun für PremiumCircle und die Makler in unserem Maklernetzwerk. Aber, es gibt eben auch die Versicherer, die sich bewegen und ihre Produkte qualitativ weiterentwickeln. Und die dürfen dann auch mit auf die VorsorgeFachForen.

 

Claus­-Dieter Gorr: In der PKV haben wir mittlerweile in der Spitze bei 3­4 Gesellschaften ein wirklich leistungsstarkes Produktportfolio. Im Bereich der Produkte zur Absicherung der Arbeitskraft gibt es aus dem Blickwinkel vertraglich klar beschriebener Leistungsmerkmale heraus leider kein wirklich gutes Produkt. Hier wird auf allen Ebenen kreativ interpretiert und im Leistungsfall die finale Entscheidung oftmals den Gerichten überlassen. Diese Verwerfung muss zum Nutzen der Kunden, Vermittler, und der gesamten Branche geglättet werden.

Weitere Informationen und Anmeldung: HIER

 

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PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

Makler profitieren von mobiler Nutzung ihrer Kundendaten

Die Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP, und der FondsKonzept AG schreitet voran. Mit der Quixx App wird das gemeinsame Backoffice­Programm Quixx nun für die Kundenkommunikation geöffnet.

Die Quixx App ist der mobile Zugang zum Backoffice­Programm Quixx Office, das in
Zeiten steigender bürokratischer Herausforderungen die bestmögliche Infrastruktur für
Makler bietet. Berater bekommen mit der App einen schnellen Überblick über relevante
Kundendaten und die dazugehörenden Depots inklusive aller Fondsanteile,
Versicherungen, Beteiligungen und Bankkonten. Neue Versicherungen können angelegt
und bestehende Verträge hochgeladen werden. Mit der Quixx App präsentiert sich der Makler gegenüber seinem Kunden einmal mehr als eigenständige Fintech­Einheit mit breitem Anwendungsspektrum. „Wir ermöglichen unseren Beratern damit den Schritt in das Zeitalter digitaler Kommunikation im Omni­Channel­Vertrieb“, sagt Philipp von Wartburg, Geschäftsleiter Technologie & IT bei der DGfRP.

Der Makler kann seine Kunden je nach Wunsch für die Quixx App freischalten, denn auch sie profitieren: Wer sich anmeldet, hat sein Vermögen jederzeit im Blick. Es gibt Factsheets zu den einzelnen Fonds inklusive Wertentwicklung, Gewinn und Verlust, Rendite­Risiko, Kennzahlen und Vermögensaufteilung. Darüber hinaus werden Zusammensetzung und Wertentwicklung des Depots angezeigt. Orderaufträge können direkt über die App erteilt werden, die Bestätigung erfolgt per Kennwort oder digitaler Unterschrift. Selbst Schadensmeldungen für Versicherungen werden mobil eingereicht. Wer Fragen hat, chattet schnell und direkt mit dem eigenen Makler.

„Mit der Quixx App wird die Vermögensverwaltung einfacher und schneller – für den Makler, der alle Daten immer dabei hat. Und für den Kunden, der jederzeit einen Überblick über seine Vermögenswerte hat“, sagt Philipp von Wartburg. Die Quixx App kann kostenlos für Android und iOS heruntergeladen werden. Weitere Infos auf www.quixx­finance.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH , Martin­Moser­Str. 27, D­84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15
www.dgfrp.de

Beratungstool bietet insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten

Die IDD kommt: Seit dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Die verschärften Transparenz­ und Wohlverhaltenspflichten einzuhalten wird für viele eine Herausforderung. Die HonorarKonzept GmbH hat hierfür den IDD­Advisor entwickelt. Das Beratungstool bietet insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten.

Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab 23. Februar 2018 höhere Anforderungen im Versicherungsvertrieb, denen Berater durch mehr Transparenz und Dokumentation begegnen sollten.

„Hier kommt der IDD­Advisor ins Spiel“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH. „Das eigens für die Partner der HonorarKonzept entwickelte Tool analysiert nicht nur, wie geeignet ein bestimmtes Produkt für einen bestimmten Kunden ist, es liefert auch ein detailliertes und vollständiges Beratungsprotokoll inklusive Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung.“

Alle anlageentscheidenden und kundenspezifischen Faktoren wie Anlageziele, Anlagehorizont, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, Risikotoleranz, finanzielle Verhältnisse und Fähigkeit Verluste zu tragen werden berücksichtigt und dokumentiert. Auf Basis dieser Daten kann der Berater mit dem IDD­Advisor die Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung vornehmen. Ebenso sind auch die Beratung zu sonstigen Versicherungsprodukten sowie die Dokumentation eines Beratungsverzichtes möglich. Die relevanten Kundendaten können in Kürze direkt aus dem CRM­ System importiert werden.

Auch bietet eine Bestandsverwaltung im IDD­Advisor Zugriff auf bereits vorgenommene Beratungen. Hier können Berater mit wenigen Klicks u.a. auch die laufende Geeignetheitsprüfung für ihre Kunden vornehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen Tel.: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77 www.honorarkonzept.de

LV 1871 unterstützt Vermittler mit neuem Beratungstool

Das IDD­Umsetzungsgesetz ist in Kraft getreten – mit erweiterten Beratungspflichten für Vermittler. Die LV 1871 lässt ihre Geschäftspartner hier nicht im Regen stehen und hat ein eigenes Tool für die Geeignetheits­ und Angemessenheitsprüfung entwickelt.

„Wir sehen in der IDD­Richtlinie eine Chance zur Steigerung der Beratungsqualität und unterstützen unsere Geschäftspartner nach Kräften, diese Anforderungen zu meistern“, sagt LV 1871 Vertriebsvorstand Hermann Schrögenauer. Die LV 1871 setzt dabei auf digitale Prozesse, damit ihre Geschäftspartner die komplexen Regulierungsvorschriften einfach und elegant lösen können. Mit dem neuen Tool kann der freie Vermittler innerhalb weniger Minuten herausfinden, welches Versicherungsanlageprodukt für den Kunden geeignet ist.

Sicherheit oder Rendite?

Gefragt wird nach Kenntnissen und Erfahrungen des Kunden, seinen finanziellen Verhältnissen und seinen Anlagezielen sowie seiner Risikotoleranz. Mit dem Einsatz des neuen Tools kann der Geschäftspartner schnell und unkompliziert einschätzen, ob sein Kunde eher sicherheits­ oder eher risikoorientiert ist. Die LV 1871 hat hier fünf Abstufungen hinterlegt. Am Ende der Geeignetheitsprüfung stehen konkrete Produktempfehlungen, die dem Geschäftspartner die Beratung erleichtern. Das erzeugte Pdf­Dokument dient dem Geschäftspartner auch für seine Beratungsdokumentation.

Beratung erleichtern

Das Tool ist in der Tarifsoftware der LV 1871 integriert. Der Geschäftspartner kann es als Einstieg in die Beratung nutzen oder direkt zur Auswahl eines Produkts. In Kürze wird das Tool auch im Partnerportal der LV 1871 hinterlegt sein.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D­80333 München Tel.: 089/55167­0, Fax: 089/55167­550
www.lv1871.de

Kryptowährungen erleben einen Boom, der immer mehr Geschäftemacher anlockt. Beim Maklerpool blau direkt hält man dies für ein unkalkulierbares Risiko.

 

Kryptowährungen erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit bei risikofreudigen Spekulanten. Das lockt Geschäftemacher. Auch viele Makler sind auf den Zug aufgesprungen, versuchen leichtes Geld zu verdienen, indem sie Kunden zu einem Kauf raten. Der Maklerpool blau direkt weist seine Partner nun darauf hin, dass dies ein gefährliches Spiel mit dem Feuer ist. Die BaFin vertritt die Auffassung, dass es sich beim kommerziellen Handel mit Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Geschäft nach §54 KWG handelt. Demnach ist die gewerblich motivierte Vermittlung von Kryptowährungen an Verbraucher ohne ausdrückliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Daran änderten laut blau direkt auch Umgehungsversuche nichts. Die BaFin gehe in ihren Ausführungen auf eine Reihe von Konstellationen ein, die darauf abzielen, gewerbliche Einnahmen mit Kryptowährungen zu erzielen, ohne als erlaubnispflichtiger Vermittler aufzutreten. Doch die BaFin erteile solchen Umgehungsversuchen eine Absage. „Selbst das Schürfen von Kryptowährungen könne als erlaubnispflichtiger Handel ausgelegt werden, wenn gleichzeitig mit regelmäßigem Weiterverkauf des Kryptogeldes geworben wird“, so Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt. Privat könne man spekulieren so viel man wolle, doch sobald man andere mit eigener Gewinnerzielungsabsicht zum Kauf verführe, laufe man Gefahr sich strafbar zu machen. Ferner weist der Lübecker Maklerpool darauf hin, dass die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers für die Vermittlung von Kryptowährungen nicht greife. Der Vermittler hafte daher immer persönlich. „Vielen ist nicht klar, dass sie aufgrund der rechtlichen Konstellation für jeden Kursverlust ihrer Kunden haften“, erläutert Oliver Pradetto. Da das Vermittlungsgeschäft unerlaubt und damit illegal sei, könne sich der Vermittler selbst mit einer gewissenhaften Risikoaufklärung nicht vor Ansprüchen schützen. „Weil das Geschäft illegal betrieben wird, steht dem Kunden ein jederzeitiger Rückabwicklungsanspruch zu. Das heißt, immer wenn der Kunde Kursverluste erleidet, kann er gegenüber dem Vermittler auf Rückabwicklung pochen.“ Der Vermittler hafte daher unbegrenzt und in voller Höhe inklusive Durchgriff auf sein Privatvermögen.

„Auch Kryptowährungen werden nicht unbegrenzt in den Himmel steigen. Früher oder später kommt es zu Kursverlusten. Der Vermittler hat einen Teil des Kundengeldes als Provision bekommen, wird aber den vollen Verlust erstatten müssen“, so der blau direkt Geschäftsführer. „Wir halten die Privatinsolvenz entsprechender Vermittler nahezu für unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob es dazu kommt, sondern nur wann.“ Folglich könnten diese Vermittler früher oder später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wie beispielsweise Stornoprovisionen rückerstatten. Bei blau direkt zieht man daher jetzt klare Konsequenzen, denn man müsse die Versicherungsbeiträge der Kunden schützen. Vermittler, die Kryptowährungen vermittelten, erhielten ab sofort sämtliche Courtagezahlungen nur noch ratierlich über den Haftungszeitraum ausgezahlt.

„Blockchain ist unbestritten eine spannende Technologie mit vielen Anwendungsmöglichkeiten. Auch richten wir uns nicht gegen Kryptowährungen im Allgemeinen“, beschwichtigt Pradetto. „Aktuell sind nur die Voraussetzungen für einen gewerblichen Handel nicht gegeben. Vernünftige Vermittler bremsen ihre Euphorie und warten erst einmal auf den erforderlichen Rechtsraum, bevor sie ihre ganze Zukunft verwetten.“ Selbst etablierte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum seien noch nicht langfristig erprobt. Trotzdem sprängen aus jedem Eck Geschäftemacher hervor, die sogar noch eigene Kryptowährungskonstrukte an den Mann bringen wollten. „Übersetzt heißt das, man nimmt seinen Kunden echtes Geld ab und jubelt ihnen dafür eine eigengestrickte Fantasiewährung unter. Man kann und muss das klar aussprechen: Erweist sich der Initiator als Dieb, hat sich der Vermittler zum Hehler gemacht. Ich glaube nicht, dass sich Vermittler aktuell einen Gefallen damit tun, ihre geschäftliche Zukunft in einem solchen Umfeld zu suchen.“

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D-­23560 Lübeck, Tel.: 0451­87201­172, Fax: 0451­87201­299, www.blaudirekt.de

Kommentar zum Koalitionsvertrag

Trotz des verständlichen Wunsches nach einer stabilen Regierung in weltpolitisch unruhigen Zeiten kann man dem Gedanken einer Fortsetzung der Großen Koalition tatsächlich nur wenig Zustimmung entgegenbringen. Dies liegt nicht allein an der Postenposse in der SPD, sondern insbesondere an der Tatsache, dass die CDU sich hier offenbar bereitwillig und ohne Gegenwehr zur Einnahme von Positionen erpressen lassen hat, die man von einer Partei, die einmal verstanden hatte, dass gerade die mittelständische Wirtschaft, die Kleinbetriebe und die Selbstständigen das Rückgrat der wirtschaftlichen Leistungs­ und Innovationsfähigkeit des Landes bilden, nicht erwarten konnte.

Der Koalitionsvertrag ist eine in weiten Teilen inhaltsleere, vor Allgemeinplätzen und Selbstverständlichkeiten strotzende Selbstdarstellung, bei der offensichtlich der aufgeblähte Umfang von 179 Seiten als Begründung für die so langwierige Erstellung dienen soll. Erschreckend hierbei ist, was trotz der Länge des Vertrages nicht den Weg in das Arbeitsprogramm der zukünftigen Regierung gefunden hat und was tatsächlich von ihr als vermeintlich prioritär erachtet wird.

Die Ausführungen zum Finanzmarkt vermitteln streckenweise den Eindruck, als seien sie unmittelbar von der Bankenlobby diktiert worden. Im Bereich der Bankenregulierung wird durch die Koalitionäre eine Überregulierung erkannt und den kleineren Instituten eine Entlastung in Aussicht gestellt. So soll sich der Bankenstandort Deutschland in freudiger Erwartung des Brexits attraktiv herausputzen, um Ansiedlungen zu erleichtern.

Gleichzeitig meint man jedoch, zum Zwecke einer vermeintlich qualitativen Verbesserung der Finanzaufsicht die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise der Aufsicht der BaFin unterstellen zu müssen. Die Politiker der Großen Koalition zeigen sich hierbei erschreckend vergesslich und erkennen offenbar nicht, dass eine Übertragung von immer mehr Aufgaben auf die BaFin nicht zu deren Stärkung beiträgt, sondern diese bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben empfindlich schwächt, und sie so weiterhin nicht in die Lage versetzt, ihre volkswirtschaftlich tatsächlich existenzielle Kontrollaufgabe zu erfüllen.

Die BaFin muss in ihren Kernaufgaben gestärkt werden

Die BaFin hat, selbst wenn man nur die Skandale der letzten Jahre betrachtet, erschreckend lange eine bloß passive Beobachterstellung eingenommen und war ­ auch durch Versäumnisse der Großen Koalition ­ offensichtlich nicht in der Lage, ihrer Aufsichtsfunktion im gehörigen Maße nachzukommen. Dies hat sowohl die Reputation deutscher Banken als auch das Vertrauen der Bundesbürger in das Bankensystem und seine Aufsicht untergraben.

Bankenrettungsfonds und Bad Banks verstärken den Eindruck, dass stets der Steuerzahler das Fehlverhalten der Banken und das Versagen ihrer Aufsicht auszugleichen hat. Nur mit extremer Vergesslichkeit ist daher die jetzige Prioritätensetzung im Koalitionsvertrag zu erklären. Der Erinnerung ist daher bereits allein durch die Benennung von drei Vorgängen aus den letzten Jahren nachzuhelfen.

Libor/Euribor Skandal

Bereits im Jahr 2011 wurde aufgedeckt, dass sich auch deutsche Banken an der betrügerischen Manipulation der internationalen Referenzzinssätze Libor und Euribor beteiligt haben. Der weltweite Schaden beläuft sich vorsichtig geschätzt auf bis zu 20 Milliarden Euro. Auffällig ist hierbei, dass es erneut im Wesentlichen die britischen und die amerikanischen Aufsichtsbehörden waren, die von den manipulativ tätig gewordenen Großbanken Strafen in Milliardenhöhe einzogen. Die Deutsche Bank verständigte sich im April 2015 auf eine Strafzahlung an die Aufsichtsbehörden der USA und Großbritanniens in Höhe von tatsächlich 2,5 Milliarden Dollar. Geschädigt wurden jedoch auch in erheblichem Umfang deutsche Verbraucher, Maßnahmen der deutschen Finanzaufsicht sind hier nicht bekannt.

Panama Papers

Durch die Offenlegung der Aktivitäten der panamesischen Kanzlei Mossack Fonseca, welche in weltweiter Zusammenarbeit mit Banken die Gründung von Offshore­Firmen zur Steuerhinterziehung unterstützte, wurde offenbar, dass mehr als 1.200 dieser Briefkastenfirmen mit Hilfe deutscher Banken geschaffen worden waren; dabei taten sich erneut die Deutsche Bank aber auch die Privatbank Berenberg hervor, die tatsächlich trotz dieses Skandals seit April 2016 den Präsidenten des Bundesverbands deutscher Banken stellt. Zu den Kunden derartiger Offshore­Gründungen gehörte auch der ehemalige Finanzminister eines deutschen Bundeslandes. Der Schaden, der insgesamt durch das Betreiben illegaler Offshore­Briefkastenfirmen pro Jahr ausgelöst wird, wird auf annährend 200 Milliarden Dollar geschätzt. Die BaFin ist derzeit noch mit der Aufarbeitung und Kontrolle der diesbezüglichen Aktivitäten von mehr als 10 großen deutschen Banken beschäftigt und die Schlussergebnisse liegen noch nicht vor.

Cum­Ex­Skandal

Eigentlich noch nicht in Vergessenheit geraten sein sollte der Umstand, dass durch illegales sogenanntes Dividendenstripping der deutsche Staat um Milliardenbeträge geprellt wurde. Insgesamt geht man von einem Schaden von über 30 Milliarden Euro dadurch aus, dass sich von Banken unterstützte Betrüger die einmal von ihnen gezahlte Kapitalertragsteuer bis zu zehnmal erstatten ließen. Mutmaßliche Mitwirkende waren hierbei auch 40 deutsche Banken, zu denen u. a. auch die HypoVereinsbank, die Landesbank Baden­Württemberg und die HSH Nordbank gehören, die zumindest bereits knapp 500 Millionen Euro Erstattungen geleistet haben. Die BaFin sorgt sich offenbar um die Finanzstabilität der von ihr beaufsichtigten Institute, da sie im Juli 2017 Fragebögen an die beaufsichtigten 1.800 Banken versandte, um in Erfahrung zu bringen, mit welchen Rückzahlungsverpflichtungen diese auf Grund des aufgedeckten Skandals rechnen. Auch hier wurde der Skandal weder durch die BaFin verhindert, noch durch sie aufgedeckt, im Gegenteil: die Aufsicht spielt erneut lediglich eine passive Rolle.

Koalition bleibt Antworten schuldig

Es gibt also für eine neue Große Koalition genug zu tun, um die Bankenaufsicht effektiv zu stärken, das Vertrauen der Bürger in die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten großer deutscher Bankinstitute wieder zu entfachen, und das Entstehen weiterer Milliardenschäden zumindest unwahrscheinlicher zu machen. Eine Antwort auf die vorstehenden Skandale, und Gedanken zu ihrer Verhinderung in der Zukunft durch eine schlagkräftige Finanzaufsicht, war der verständliche Anspruch an den Koalitionsvertrag. Diese sucht man hier vergebens. Stattdessen meint die Große Koalition eine Aufgabe bei den freiberuflich tätigen Anlagevermittlern und Beratern gefunden zu haben, ohne dies auch nur im Ansatz zu begründen, da Fehlentwicklungen, wie die vorstehend dargestellten, in dieser Berufsgruppe tatsächlich nicht zu finden sind, insbesondere nicht im Hinblick auf die gewaltigen Schadensummen. Bezeichnend für die Arbeit der Großen Koalition in der zurückliegenden Legislaturperiode ist, dass es nicht gelungen ist, innerhalb der auf drei Jahre verlängerten Umsetzungsfrist der MiFID II die Finanzanlagenvermittlerverordnung anzupassen.

Für freie Finanzanlagenvermittler besteht eine funktionierende Aufsicht

Es gibt seit 2013 ein funktionierendes Aufsichts­ und Kontrollsystem für die freien Finanzanlagenvermittler! Dies gilt gerade in den Bundesländern, in denen es von den Handelskammern organisiert wird. Die persönliche Kontrolle eines jeden freien Finanzanlagenvermittlers im Wege der Abgabe jährlicher Prüfberichte eines Wirtschaftsprüfers und deren Nachkontrolle durch die jeweilige IHK greifen hier sehr gut ineinander. Dieses System ist viel näher an dem zu Beaufsichtigenden als es eine zentrale Behörde wie die BaFin sein kann. Berichterstattungen zu flächendeckenden Fehlberatungen, wie sie etwa bei der Vermittlung von Lehmann­Papieren durch die Sparkassen erfolgten, existieren seit der Einführung dieses Kontrollsystems tatsächlich nicht. Zudem hat der Gesetzgeber durch das Kapitalanlagegesetzbuch auch im Bereich der Alternativen Investmentfonds eine Produktregulierung geschaffen, die Probleme aus dem zurückliegenden grauen Kapitalmarkt ad acta gelegt haben. Man darf nie vergessen, dass die freien Finanzanlagenvermittler nur vermittelnd und beratend tätig werden können und zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Geld­ oder Anlagevermögen ihrer Kunden haben. Eine Solvenzaufsicht, wie sie die BaFin im Wesentlichen weiterhin darstellt und auch darstellen sollte, ist daher bei dieser Berufsgruppe nicht erforderlich.

Die BaFin selbst hat in mehreren Anhörungen darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Wahrnehmung der Aufsicht über die § 34 f­Berater durch ihre Behörde nicht als sinnvoll erachtet. Auch der ausgeschiedene Finanzminister, Wolfgang Schäuble, hat dies immer als unsachgemäß zurückgewiesen und wusste durchaus um die Defizite der Bankenaufsicht, die es zu verbessern galt. Sein kritischer Sachverstand fehlt dieser Großen Koalition offenbar bereits jetzt. Ihr Agieren ist das des Gärtners, der mit der Lupe nach Schmetterlingsraupen sucht, weil er sich um das Blattwerk seiner Rosen sorgt, während hinter ihm die Wildschweine die Bete umgraben.

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Mit der neuen Position reagiert der maxpool auf das anhaltende Unternehmenswachstum

Zum 1. Februar 2018 hat Frau Cigdem Gin ihre Tätigkeit als Abteilungsleiterin
Vertriebsunterstützung und Prokuristin bei der HAMBURGER PHÖNIX maxpool Gruppe
aufgenommen. In der neu geschaffenen Position zeichnet Gin für die Steuerung der
Vertriebsaktivitäten sowie für die Betreuung der Produktpartner verantwortlich. Daneben fällt die Begleitung von internen Projekten und Prozessen sowie die Erarbeitung und Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen in den Verantwortungsbereich der Wahl­Hamburgerin.

„Wir freuen uns sehr, dass Cigdem Gin uns dabei unterstützt, die Vertriebsaktivitäten von maxpool weiter voranzutreiben und zu optimieren“, sagt Oliver Drewes. Mit der neuen Position reagiert der maxpool­Chef auf das anhaltende Unternehmenswachstum. „Bislang waren zu viele Arbeitsbereiche direkt an meine Person geknüpft, sodass ich mich über eine gewisse Entlastung sehr freue und mich wieder verstärkt um den Vertrieb und um die Unternehmenspräsenz im Außenverhältnis kümmern kann. Auch 2018 wollen wir gravierend weiter wachsen, was den Ausbau der Führungsorganisation erforderlich macht. Als Abteilungsleiterin Vertriebsunterstützung über nahezu alle Spartenbereiche nimmt sich Cigdem Gin in Zukunft eines Kernbereiches an, der für den weiteren Erfolg von maxpool von großer Bedeutung ist“, so Drewes weiter.

Cigdem Gin ist im Poolgeschäft sehr erfahren. Sie kann auf insgesamt achtzehn Jahre Branchen­ und Vertriebserfahrung zurückgreifen und war zuletzt bei dem unabhängigen Finanzberater finmap AG in Hamburg als Produkt­ und Vertriebsmanagerin tätig.

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