Neues Tool erleichtert Prämienberechnung und Antragsstellung – Automatische Erstellung der eVB-Nummer

 

Mit dem neuen Online-Antrag bietet Hiscox Maklern ab sofort einen unkomplizierten Abschluss der Oldtimerversicherung an: Makler können das digitale Antragsformular ausfüllen, online einreichen und erhalten automatisch eine eVB-Nummer. Auch lässt sich das Formular zunächst leer, vorausgefüllt oder personalisiert zwischenspeichern. Eine direkte Verknüpfung mit der Datenbank von classic-analytics ermöglicht ihnen dabei jederzeit Zugriff auf aktuelle Preisnotierungen je Zustandsnoten in Echtzeit.

David Clegg, Underwriting Manager Art & Private Clients bei Hiscox: „Der Online-Antrag ermöglicht für unsere Maklerpartner ab sofort eine wesentlich einfachere Antragsstellung zu unserer Oldtimerversicherung. Auch wird automatisch eine eVB-Nummer erstellt – damit Kunden schnell freie Fahrt haben können.“

Verbesserte Antragsstellung pünktlich zur Wechselsaison im Herbst

Der neue Online-Antrag kommt pünktlich zur Wechselsaison: Wie in der Kfz-Versicherung gilt in der Oldtimerversicherung der 30.11. als Stichtag für den Versichererwechsel. Für Makler bieten sich deshalb interessante Vertriebschancen. Außerdem ist ein guter Ansatzpunkt, dass der Großteil der Liebhaber-Fahrzeuge nach wie vor nur mit einem Standard-Kfz-Tarif versichert ist – wie die Hiscox/Kantar TNS Oldtimer-Umfrage 2018 zeigt. Dabei fahren Classic Car-Eigentümer mit einer spezialisierten Police deutlich besser.

Hiscox berücksichtigt zum Beispiel gute Pflege, Wartung und vorsichtiges Fahren der Eigentümer eines Oldtimers und bietet günstige Policen an. Als Berechnungsgrundlage zählen beim Hiscox Oldtimer-Tarif außerdem vor allem Fahrzeugalter und -wert. Im spezialisierten Hiscox Tarif besteht die Wahlmöglichkeit, den Autoklassiker zum Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert zu versichern. Teures Fahrzeug-Zubehör oder -Ersatzteile sind im Hiscox Tarif bis zu 5.000 Euro abgedeckt. Auch ist eine Vorsorge für Wertsteigerungen bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme bei Hiscox automatisch enthalten. Im Schadenfall können Hiscox Versicherungskunden auf einen besonderen Service zählen.

Alle Informationen zum Oldtimer-Schutz von Hiscox finden Interessierte unter makler.hiscox.de/oldtimer. Ausführliche Informationen zu den Umfrageergebnissen der Hiscox Umfrage finden sich unter www.hiscox.de/classic-cars-studie.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Die DR. KLEIN Firmenkunden AG hat mit Nicolas Schulmann einen vierten Vorstand berufen.

 

Schulmann wird als CIO die Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft vorantreiben. Er ergänzt damit die Vorstandsmitglieder Peter Stöhr (COO), Karsten Vaelske (CSO) und Hans Peter Trampe (CEO).

Schulmann wurde 1970 in Chemnitz geboren. Mit dem Immobilienportal wohnfinder.de legte er 1999 den Grundstein für seinen unternehmerischen Erfolg. Nach dem Verkauf von wohnfinder.de an die Immonet GmbH konzentrierten sich Nicolas Schulmann und Franziska Glade als Vorstände der FIO SYSTEMS AG ganz auf die bereits 2001 begonnene Entwicklung webbasierter Softwarelösungen für die Finanz- und Immobilienwirtschaft.

Im April 2018 wurde die FIO SYSTEMS AG eine 100%ige Tochter der Hypoport-Gruppe, zu der auch die DR. KLEIN Firmenkunden AG gehört. Hans Peter Trampe, der auch dem Vorstand der Hypoport AG angehört, machte sich für die Übernahme stark, da er u.a. für das von ihm verantworteten Segment Immobilienplattform große Synergien zwischen FIO und Hypoport bzw. DR. KLEIN Firmenkunden sah. „Haufe-FIO axera ist die führende webbasierte ERP-Lösung für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Damit können wir das Angebotsportfolio für unsere Firmenkunden hervorragend abrunden.“ Die webbasierte Maklersoftware FIO WEBMAKLER und ihre „Schwestern“ FIO S-VERMARKTUNG für Institute der Sparkassen-Finanzgruppe und FIO VR-MAKLER für die Genossenschaftliche FinanzGruppe wiederum erweitern die Wertschöpfungskette von Deutschlands führender Vermittlungsplattform für Baufinanzierungen EUROPACE – ebenfalls Teil der Hypoport-Gruppe.

„Ich freue mich sehr auf die zusätzlichen Aufgaben bei der DR. KLEIN Firmenkunden AG“, erklärt Schulmann. „IT-Produkte zu kreieren und auszubauen, um damit zukunftsfähige Lösungen zu schaffen, die der Branche Mehrwert und ganzheitliche Prozesse bieten, ist meine Leidenschaft. Und aus den Synergien zwischen FIO und DR. KLEIN werden sich spannende neue Möglichkeiten ergeben.“ Schulmann bleibt, gemeinsam mit Glade, Vorstand der FIO SYSTEMS AG.

„Die bisherige Zusammenarbeit mit Nicolas hat schon gezeigt, dass er für viele Themen brennt“, freut sich Trampe. „Er treibt bestehende Projekte und hat immer neue Ideen rund um das Thema Digitalisierung. Davon werden unsere Kunden in den nächsten Jahren sehr profitieren.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DR. KLEIN Firmenkunden AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.drklein-firmenkunden.de

Reiner Schrot, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender, verstärkt ab sofort den Vorstand der finmap AG. Neuer Aufsichtsratsvorsitzender ist Detlef Kraus.

 

Nach der Integration und Übertragung aller Kundendatenbestände auf eine neue Verwaltungsplattform, tritt Reiner Schrot nun in den Vorstand mit ein. Bereits bei Erwerb der Anteile im September 2017 setzte Schrot auf Bestleistung zu Topkonditionen durch InsureTech-Lösungen.

„Die technischen Anwendungen übernehmen eine zentrale Funktion“, so Reiner Schrot. Unter dem Stichwort Abwicklung 4.0 bietet finmap schlanke, administrative Abläufe, rechtssicher und digital. „Das Herzstück sind unsere Apps. Komplexe Sachverhalte werden einfach, übersichtlich und leicht verständlich dargestellt. Für Endkunden besonders spannend: die übersichtliche Verwaltung der vorhandenen Verträge und Dokumente, eine einfache Schadensmeldung oder auch die Prüfung von Beiträgen.“

Um eine unabhängige und sachlich fundierte Beratung anbieten zu können, nutzt finmap die Finanzanalyse DEFINO für Privathaushalte. Durch DEFINO Deutsche Finanz Norm® wird es möglich, die Finanzanalyse für den Endkunden transparent, nachvollziehbar und vergleichbar zu machen. finmap versteht sich als einer der modernen Online-Finanzdienstleister Deutschlands und findet für die Kunden unter hunderten Versicherern das individuell passende Konzept.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

finmap AG, Mottmannstr. 4a, 53842 Troisdorf, Tel: 02241 200 67 07, Fax: 02241 200 67 45, www.finmap.ag

Die Neodigital Versicherung AG und der Versicherungsmakler Aon haben eine Zusammenarbeit vereinbart. Mit der Neodigital-Produktpalette und deren Abschlussmöglichkeiten beschleunigt Aon die digitale Transformation seines Privatkundengeschäfts.

 

Neodigital gewinnt dadurch einen der renommiertesten Versicherungsmakler Deutschlands als Partner. Aon ist eines der weltweit führenden Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, das eine breite Palette von Lösungen zu den Themen Risiko, Altersversorgung, Mitarbeiterentwicklung und Gesundheit anbietet. Das Unternehmen ist in 120 Ländern mit 50.000 qualifizierten Mitarbeitern aktiv – davon arbeiten an den elf deutschen Standorten rund 1.700.

Die nun beschlossene Kooperation ist ein Beleg für das starke und eigenständige Wachstum der Neodigital. Für Aon und deren Kunden ergeben sich durch die Zusammenarbeit eine neue digitale Nutzererfahrung entlang aller Geschäfts- und Abwicklungsprozesse. So erhalten die Privatkunden von Aon über das digitale Kundenportal des Maklers ab sofort eine größere Produktauswahl in den Bereichen Privathaftpflicht-, Tierhaftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung. Zudem profitieren die Kunden von maximaler Transparenz aller Vorgänge – von der Policen-Erstellung bis hin zur Schadenabwicklung.

Franz Rudolf Golling, Vorstand der SchneiderGolling Gruppe und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Neodigital Versicherung AG, hat bereits die ehemalige SG Iffoxx Assekuranzmakler AG als deren Aufsichtsratsvorsitzender erfolgreich in die Aon-Organisation überführt. Er ist von der strategischen Dimension dieser Kooperation und den sich daraus ergebenden Potenzialen begeistert: „Neodigital als vollkommen digital aufgestellter Versicherer stellt Aon für dessen Belegschafts- und Verbandsgeschäft komplett digitalisierte Produkte und Prozesse zur Verfügung. Daraus ergeben sich skalierbare Stückzahlen gepaart mit kompromisslos effizienten Geschäftsabläufen. Unsere Zusammenarbeit markiert einen Quantensprung in der Kooperation von Großmaklern und digitalem Risikoträger“, so Golling abschließend.

Auch Aon freut sich auf die Kooperation mit Neodigital „Wir haben mit Neodigital einen Kooperationspartner gefunden, der unsere Vorstellung von Digitalisierung im Versicherungsbereich absolut teilt. Wir freuen uns daher sehr, unseren Privatkunden schon in Kürze die innovativen Produkte und digitalen Dienstleistungen von Neodigital anbieten zu können“, sagt Wouter Goudswaard, Chief Affinity Officer Aon Deutschland, zuständig für alle Privatversicherungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Neodigital Versicherung AG, Untere Bliesstrasse 13–15, 66538 Neunkirchen, Tel: +49(0)6821 – 4022000, www.neodigital.de

3.700 Besucher nutzten am 18. September im Estrel Hotel Berlin einen der wichtigsten Treffpunkte der Finanz- und Versicherungsbranche, um sich zu informieren, auszutauschen und weiterzubilden.

 

Auf besonders großes Interesse stießen die 36 IDD-konformen Fachvorträge. Neben der MAHAG boten erstmals auch BMW und Mercedes attraktive Messeangebote für Vermittler der Fonds Finanz. Einen Rückblick in Bildern gibt es unter www.hauptstadtmesse.de/rueckblick.

Die Fonds Finanz zeigte sich mit dem Messetag mehr als zufrieden. „Es war wirklich ein rundum gelungener Tag mit Top-Referenten, spannenden Vorträgen, tollen Sonderaktionen und herausragenden Highlights. Wir freuen uns sehr, dass wir so viele positive Rückmeldungen bekommen haben, von den Besuchern wie auch von den Gesellschaften. Das zeigt auch, wie wichtig der Messestandort Berlin ist – für alle Beteiligten“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Den Auftakt machte Star-Redner Dr. Theo Waigel mit seinem Vortrag „Deutschlands Rolle in Europa“. Es folgten über 80 Vorträge von mehr als 70 renommierten Referenten, wie Investment Punk Gerald Hörhan, BU-Experte Philip Wenzel, Marketing-Spezialist Stephan Peters, IDD-Fachmann Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski oder auch Verkaufsprofi Roger Rankel. Im Fokus standen hochaktuelle Themen wie Digitalisierung, Regulierung, Social Media Marketing und zukunftsweisende Vertriebschancen. Die Fonds Finanz selbst informierte im Rahmen verschiedener Vorträge über aktuelle Projekte und neue Angebote, wie die Allumfassende Maklerplattform und das Thema Ruhestandsplanung. Daneben waren die Sparten Investment und Baufinanzierung & Bankprodukte mit eigenen Themenforen auf der Messe vertreten. Den Abschluss des Programms bildete Star-Redner „Mr. DAX“ Dirk Müller mit seinem Vortrag „Bitcoin bis 3D-Druck – Arbeit und Finanzen der Zukunft“. Insgesamt 36 Fachvorträge wurden IDD-konform angeboten und konnten damit als Leistungsnachweis im Rahmen der Weiterbildungsanforderungen angerechnet werden.

Rund 130 Gesellschaften nutzten die Hauptstadtmesse, um Produkte und Leistungen zu präsentieren. Zahlreiche Sonderaktionen sorgten für einen regen Austausch auf der Ausstellerfläche. Die Messeparty am Abend bildete den würdigen Abschluss des erfolgreichen Tages.

Mit der Hauptstadtmesse endete die Fonds Finanz Messesaison 2018. Die Messesaison 2019 startet am 19. März mit der MMM-Messe im MOC München. Bis dahin bietet der Maklerpool zahlreiche weitere Veranstaltungen an, wie den Advisor’s Studio Intensiv-Workshop am 11. Oktober in München oder die „Mehr Erfolg mit Fonds Finanz“ Roadshow, die sich in mehreren deutschen Städten mit dem Thema „Digitalisierung im Vermittleralltag 4.0“ beschäftigt. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen gibt es unter: www.fondsfinanz.de/weiterbildung/roadshows.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Verunsicherung durch EU-Richtlinie schreckt Anleger ab

 

Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat die Anlageberatung nicht wie vom Gesetzgeber angestrebt besser gemacht. Stattdessen sorgt sie bei Kunden, Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften gleichermaßen für Unzufriedenheit. Das zeigt eine Expertenbefragung der Unternehmensberatung Cofinpro. Besonders problematisch: Nach Angaben von mehr als jedem Zweiten hat sich das Angebot für die Kunden verringert, 28 Prozent sprechen sogar von einer starken Einschränkung.

“Der Kapitalaufbau wird vom Staat propagiert und immer wichtiger, auch um die Vorsorgelücke für das Alter zu schließen. Gleichzeitig führt die gesetzliche Regulierung aber zu starken Einschränkungen im Angebot für die Bundesbürger”, sagt Daniel Spitschan, Manager bei der auf Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro. “Selbst erfahrene Kunden haben nicht mehr uneingeschränkt die Möglichkeit, aus einem diversifizierten Angebot an risikoreichen und -armen Angeboten im Sinne einer breiten Portfoliostreuung zu wählen. Das kann nicht Sinn des Gesetzgebers gewesen sein.”

Das Urteil der befragten 57 Experten aus Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften ist eindeutig: Die Beratung hat sich nicht verbessert, auch sind die angebotenen Produkte weder passgenauer noch günstiger geworden, zeigen sich 70 Prozent überzeugt. Lediglich in puncto Kosten profitieren die Kunden – 53 Prozent der Befragten sehen hier mehr Transparenz. Die Reaktion der Anleger ist eindeutig: Viele schreckt der klare Blick auf Produkt- und Dienstleistungsgebühren ab. Sie verlangen stärker als früher eine Rechtfertigung des Beraters für hohe Kosten.

Doch nicht nur bei den Anlegern, auch bei den Beratern spüren die Studienteilnehmer Verunsicherung. Dies zeigt sich beispielsweise in einer größeren Zurückhaltung gegenüber dem Kunden: 48 Prozent sprechen von einem Rückzug der Kundenbetreuer aus der Wertpapierberatung. Das mag zum Teil daran liegen, dass diese die ausgeweiteten Beratungs- und Dokumentationsprozesse noch nicht beherrschen, wie mehr als vier von zehn Experten beobachtet haben.

Insgesamt verzeichnen 56 Prozent der Befragten in ihren Instituten seit Jahresbeginn sinkende Absätze im Wertpapiergeschäft. Gut jeder Fünfte weiß sogar von stark gesunkenen Verkäufen. “Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften können das Gesetz mit seinen komplexen Anforderungen nicht ignorieren. Aber sie werden versuchen, ihre internen Prozesse noch weiter anzupassen, um Workarounds abzulösen und Abläufe zu verschlanken”, sagt Cofinpro-Wertpapierexperte Spitschan. “Die Hausaufgaben aus der Umsetzung von MifID II sind also noch nicht abgeschlossen”. Dies zeigen auch die Studienergebnisse: Acht von zehn Befragten sehen Handlungsbedarf im eigenen Unternehmen, um die Erträge im Wertpapiergeschäft wieder zu stabilisieren.

Die Studie können Sie unter folgendem Link downloaden: https://www.cofinpro.de/expertenstudie-mifid-ii-2018

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Cofinpro AG, Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main, Tel +49 (0) 69 – 299 20 87 60, Fax +49 (0) 69 – 299 20 87 61, www.cofinpro.de

 

Auszeit bei Regulierung gefordert

 

Das 14. „Bonner Spitzentreffen“, das rund 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland repräsentiert, positionierte sich am 19.9. einstimmig in der verabschiedeten „Bonner Erklärung“ gegen eine Deckelung von Provisionen im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG).

Dazu erklärte der Präsident des teilnehmenden Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz: „Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre eindeutig verfassungswidrig. Eine gesetzliche Provisionsbegrenzung wäre weder geeignet, noch erforderlich und angemessen, weil das ursprüngliche LVRG bereits Wirkung entfaltet, wie der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums selbst feststellt. Der BVK würde auch anhand eines Musterfalles gegen den gesetzlichen Provisionsdeckel klagen!“

Bei dem alljährlich im September in Bonn stattfindenden Treffen der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, des BVK-Präsidiums sowie des Vorstandes des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) werden aktuelle branchenpolitische, rechtliche und berufsständische Fragen und Entwicklungen erörtert. Dies fließt in der Verabschiedung der „Bonner Erklärung“ ein. In diesem Jahr stellen die Repräsentanten der deutschen Vermittlerschaft unter dem Titel „Die Umsetzung der IDD – Neue Herausforderungen für den Agenturvertrieb in den Bereichen Vertriebssteuerung, Weiterbildung und Vergütung“ Kernforderungen an die Politik.

Angesichts vieler neuer Gesetze und Regulierungen postuliert das „Bonner Spitzentreffen“ vom Gesetzgeber eine Auszeit, da die Belastungsgrenze vieler kleiner und mittelständischer Vermittlerbetriebe bereits überschritten ist. Auch sollten Überregulierungen überprüft werden, wie die unverändert hohe Stornohaftung.

Licht und Schatten

Von den Versicherungsunternehmen verlangen die Vermittler, die gesetzlichen Vorgaben, die sich auch aus der IDD-Umsetzung ergeben, fair und kooperativ umzusetzen und – falls rechtlich nötig – Vergütungsvereinbarungen wertausgleichend anzupassen.

Insgesamt zeigte sich das 14. „Bonner Spitzentreffen“ mit dem verabschiedeten Gesetz zur IDD-Umsetzung zufrieden. Dies aus mehreren Gründen: Es garantiert den Erhalt des Provisions- und Courtagesystems als Leitvergütung und begrenzt nicht die Vergütung von Vermittlern, entgegen der aktuellen Pläne im Zuge der LVRG-Evaluierung. Eine Vertriebssteuerung durch die Unternehmen ist zudem nur noch im Kundeninteresse möglich, was den Verbraucherschutz stärkt. Des Weiteren sind die bestehenden Transparenzvorschriften festgeschrieben worden, womit eine irreführende Provisionsoffenlegung verhindert wurde.

Ebenso ist das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz gestärkt worden, wofür der BVK immer eingetreten ist. Der BVK begrüßt in diesem Zusammenhang die restriktive Auslegung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Begrüßenswert hält das „Bonner Spitzentreffen“ auch, dass nun für alle Vertriebswege, also auch für den Onlinevertrieb, gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Damit konnte insbesondere der BVK den Gesetzgeber davon überzeugen, dass es zukünftig „Keinen Vertrieb ohne Beratung“ geben darf.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Nach der großen Zustimmung der Finanzbranche für die Anfang 2019 erscheinende Norm DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ weitet DIN die Normungsaktivitäten im Bereich der Basis-Finanzanalyse weiter aus.

 

Das neue Normungsprojekt richtet sich an Freiberufler, kleine und mittelständige Unternehmen sowie Selbstständige und Gewerbetreibende und soll außer der Basis-Finanzanalyse auch eine Risikoanalyse beinhalten. Ein entsprechender Normungsantrag mit dem Titel „Basis-Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und KMUs“ wurde beim Normenausschuss Dienstleistungen gestellt.

Das Projekt folgt somit dem klassischen Normungsprozess: Alle an der Ausschussarbeit interessierten Kreise können sich aktiv in den Normungsprozess einbringen.

Die konstituierende Sitzung ist für Anfang Dezember 2018 geplant. Bei Interesse an der Mitarbeit können sich Experten beim zuständigen Projektmanager Matthias Kritzler-Picht (Matthias.Kritzler-Picht@din.de) melden.

Übrigens, wie viele andere auch, beschäftigen wir uns seit geraumer Zeit intensiv mit der seit 25. Mai 2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihren Auswirkungen auf uns und unsere Zusammenarbeit mit Ihnen. In der DSGVO ist unter anderem davon die Rede, dass ein wechselseitiges vorhandenes Interesse die Kontaktaufnahme und das Speichern von Kontaktdaten legitimiert (Art. 6 DSGVO).

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

DIN e.V., Am DIN-Platz – Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49 30 2601-2050, www.din.de

Digital, kompetent, persönlich: CHECK24 feiert zehnjähriges Markenjubiläum

 

Wer online eine Versicherung abschließt, muss nicht auf eine persönliche Beratung verzichten. Das zeigt Deutschlands größtes Vergleichsportal CHECK24 seit mittlerweile zehn Jahren. Bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Versicherungen helfen über 300 Experten im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail oder Telefon – und das an sieben Tagen die Woche.

Vergleichsrechner und persönliche Beratung sind bei CHECK24 immer kostenlos. Vor, während, aber auch nach Vertragsabschluss unterstützen CHECK24-Experten die Verbraucher. Die Kundenberater passen bei veränderten Lebensumständen der Versicherungsnehmer die Policen an oder checken bestehende Tarife im Beratungsgespräch auf Preis und Leistung. Außerdem unterstützen sie Kunden im Schadensfall beim Ausfüllen der Formulare und in der Kommunikation mit dem Versicherer.

Fortbildung: CHECK24 Academy und akkreditierter Bildungsdienstleister bei “gut beraten”

In der CHECK24 Academy bilden hauseigene Schulungsmanager die Mitarbeiter des Vergleichsportals kontinuierlich fort. Neben Anregungen und Verbesserungsvorschlägen von Kunden fließen auch die Kundenbewertungen nach einem Online-Abschluss ein. So lernt CHECK24 von Kunden.

Daneben ist CHECK24 akkreditierter Bildungsdienstleister bei der Brancheninitiative “gut beraten”. Akkreditierte Bildungsdienstleister dürfen für Weiterbildungsmaßnahmen, an denen vertrieblich tätige Mitarbeiter teilgenommen haben, Weiterbildungszeit in der Datenbank buchen.

CHECK24 ist fairster digitaler Versicherungsmakler – Vergleichsportale fördern Wettbewerb

CHECK24 gehört mit der Gesamtnote “sehr gut” laut ServiceValue und FOCUS MONEY zu den fairsten digitalen Versicherungsmaklern. In das Urteil fließen die Kategorien “faire Produktangebote”, “faire Vertragsordner”, “faire Kundenberatung”, “faire Kommunikation” und “fairer Schadenservice” ein.

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Versicherungen. Im Bereich der Kfz-Versicherung sparten Verbraucher so innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel.: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011, www.check24.de

Manfred Alsdorf übernimmt Stabsstelle für Produkt- und Portfoliomanagement Detmold.

 

Die Industriemakler der Ecclesia Gruppe erhalten eine personelle Verstärkung in der strategischen Führung: Manfred Alsdorf (57) leitet ab dem 1. Oktober die neu geschaffene Stabsstelle für Produkt- und Portfoliomanagement der Industriemakler im In- und Ausland. Damit setzt die Ecclesia Gruppe einen weiteren Punkt der Strategie ihrer Industriemakler-Sparte um.

Diese Stabsstelle ist direkt beim zuständigen Holding-Geschäftsführer der Ecclesia Gruppe, Jochen Körner, angesiedelt. „Manfred Alsdorf kennt durch seine fundierte berufliche Erfahrung die Interessen von Versicherungsmaklern und Versicherern gleichermaßen und kann sie bewerten“, erläutert Jochen Körner. „Wir werden mit ihm gemeinsam das Wachstum der Industriemakler weiter voranbringen.“

Der Versicherungsbetriebswirt verfügt über 30 Jahre Erfahrung in verschiedenen Führungspositionen auf Makler- und Versichererseite. Zuletzt war er Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung des spanischen Versicherers MAPFRE Global Risks. Er lebt mit seiner Familie in Köln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912,Mobil: +49 (0) 151 28800245, www.ecclesia-gruppe.de

Michael Franke, im Vorstand der CHARTA BÖRSE FÜR VERSICHERUNGEN AG zuständig für die Bereiche IT und Maklerrecht, wird seinen zum Ende dieses Jahres auslaufenden Vertrag nicht verlängern.

 

Nach über 20 Jahren hat sich Franke entschieden, das Unternehmen zu verlassen und sich neuen Aufgaben zu widmen.

Dietmar Diegel, Vorstandsvorsitzender der CHARTA: „Mit Michael Franke verlässt uns ein „Mann der ersten Stunde“, der ohne Zweifel zunächst eine spürbare Lücke hinterlassen wird. Wir bedauern, dass Herr Franke sich zu diesem Schritt entschieden hat. Aber selbstverständlich respektieren wir seinen Wunsch und wünschen ihm unserseits viel Glück und Erfolg bei seinen zukünftigen Vorhaben.“

Über die Nachfolge macht die CHARTA zurzeit noch keine Angaben – diesbezügliche Entscheidungen wird der Maklerverbund im Rahmen der aktuell laufenden strategischen Neuausrichtung treffen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, Tel: +49 211  86439-47, Fax: +49 211 86439-98, www.charta.de

Millennials mögen es unkompliziert! Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie der Nürnberger Versicherung und des F.A.Z-Instituts.

 

Für 45,1 Prozent der Millennials ist eine verständliche Erklärung der Produkte das ausschlaggebende Kriterium beim Abschluss einer Versicherung. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Kommunikation. 39,9 Prozent möchten von den Versicherern altersgerecht und individuell angesprochen werden, so dass es für sie persönlich passt. Überraschend fallen die Studienergebnisse hinsichtlich der Onlinenutzung dieser Generation aus: nur 12,8 Prozent der Millennials würden ihre Versicherungen am liebsten nur noch digital abschließen.

Millennials als Herausforderung für die Versicherungswirtschaft

Junge Menschen sind bei Themen rund um Absicherung und Altersvorsorge oft zurückhaltend, was sie zu einer schwierigen Zielgruppe für Versicherungsanbieter macht. Ein wichtiger Grund für diese Haltung ist fehlendes Vertrauen in die Branche. Zudem sind die Lebensentwürfe der Millennials flexibler als die ihrer Eltern und Großeltern. Das führt zu veränderten Bedürfnissen im Hinblick auf versicherungsrelevante Themen.

Klare Anforderungen an die Branche

Dennoch haben Millennials klare Vorstellungen davon, was sich in der Versicherungsbranche ändern sollte, um für diese Zielgruppe attraktiver zu werden. An erster Stelle stehen die Themen Ehrlichkeit und Transparenz im Hinblick auf die Beratung und die Ausgestaltung der Produkte. Darüber hinaus spielt bei jungen Menschen auch die Preisgestaltung bei Vorsorge- und Absicherungsprodukten eine Rolle.

Viele wünschen sich entweder ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis oder einfach günstigere Vorsorgeprodukte mit einer höheren Rendite. Ein weiterer Punkt, den Millennials beim Abschluss von Versicherungen kritisch bewerten, ist die Komplexität der Produkte und deren Beschreibungen in oftmals umfangreichen Vertragsunterlagen.

Hier wünschen sie sich eine deutliche Vereinfachung. Die Anbieter sollen ihnen die Produkte und die damit verbundenen Leistungen so erklären, dass sie die Zusammenhänge auch verstehen und dabei die Kommunikation so einfach und knapp wie möglich gestalten. Zuletzt fordern junge Kunden eine stärkere Orientierung der Versicherungswirtschaft an der Zielgruppe. Hierzu zählen neben einem moderneren und jüngeren Image der Branche auch die Berücksichtigung der individuellen Kundenbedürfnisse sowie die Entwicklung spezifischer Produkte, die auf die veränderten Biographien und Karrierewege der jungen Generation zugeschnitten sind.

Dr. Armin Zitzmann, Vorstandsvorsitzender der Nürnberger Versicherung, zu den Ergebnissen: “Wir müssen in der Lage sein, diesen jungen Menschen glaubhaft zu erklären, warum Risikoabsicherung und Altersvorsorge zentrale Bestandteile ihrer Lebensphasenplanung sein müssen. Hier ist eine gute und vor allem zielgruppengerechte Kommunikation der Schlüssel.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de  

 

 

AMC-Forum Digitaler Vertrieb 2018

 

Im September kamen in Düsseldorf über 50 Digital-Experten und Interessierte aus den Versicherungshäusern zusammen, um Herausforderungen, state-of-the-Art Ansätze und Digitalstrategien zu teilen. Sich nur „im eigenen Saft“ zu bewegen, gibt bekanntlich nicht so viel her. Daher sollten Versicherer sich in Sachen Digitalisierung stärker an MyTaxi, Uber und AirBnB orientieren. Denn diese Unternehmen setzen digitale Maßstäbe aus Kundensicht.

Veranstaltet wurde das Forum Digitaler Vertrieb von AMC und .dotkomm, Gastgeber war diesmal die ARAG Versicherung. AMC-Geschäftsführer Stefan Raake moderierte gemeinsam mit .dotkomm-Geschäftsführer Ralf Pispers den Tag mit beiden integrierten Themenforen. Aus zahlreichen Vorträgen und Diskussionen haben wir folgende Essenzen extrahiert.

Die Commerzbank ist das jüngste Beispiel, das deutlich zeigt, was passiert, wenn die Digitalisierung verschlafen wird. Sie muss den Leitindex des deutschen Aktienmarkts (Dax) verlassen, da sie schlichtweg als nicht mehr stark und wichtig genug eingeschätzt wird. An ihren Platz im Dax tritt die junge Tech-Firma Wirecard. Der Abstieg der Traditionsbank steht sinnbildlich für die Zeitwende in der Finanzbranche. Beim Thema Digitalisierung haben die Banken zehn Jahre verschlafen. Wird der Schulterblick auf die Versicherer ein ähnliches Bild zeigen?

Status Quo digitaler Vertrieb: Da geht noch was

Die Dynamik der Digitalisierung ist nach wie vor ungebrochen. Doch viele Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche kommen mit ihren Entwicklungs- und Innovationszyklen nicht in angemessener Geschwindigkeit hinterher. Die meisten Versicherer hecheln hinter ihren Kunden her. Da wo diese alles in ihrem jeweiligen Kanal und jederzeit haben möchten, kämpfen die Versicherer damit ihre Kanäle bestmöglich aufzusetzen. Das Ziel: Im Ökosystem ihrer Kunden eine Rolle spielen.

So finden sich vor allem Multikanalansätze, in denen zwar verschiedene Kanäle (Website, Social Media, etc.) bespielt werden, dies hingegen nur selten harmonisch. Echter digitaler Vertrieb geht über solche Ansätze hinaus und beschreibt zumindest funktionierende Omnikanalstrategien. Das heißt, dass alle Kanäle perfekt ineinandergreifen – kein nebeneinander von Kanälen, sondern ein Hand in Hand im Sinne der Kundenbedarfe.

Was Versicherer brauchen: Ein klares Zielbild!

.dotkomm-Geschäftsführer Ralf Pispers sieht für Versicherer in erster Linie die Aufgabe die verschiedenen Kanäle optimal zusammenzubringen. Dafür brauchen Versicherer vor allem ein klares Zielbild. Stattdessen herrscht in vielen Häusern „happy guessing“. Damit ist klar: Häufig fehlt ein strategisches Dach, um digitale Vertriebsinstrumente erfolgreich auf die Straße zu bringen.

Versicherer sind gut beraten, ihre digitalen Vorbilder in anderen Branchen zu suchen. Zu Benchmarks avancieren Digitalgrößen wie MyTaxi, Uber und AirBnB. Denn „Versicherung muss viel mehr Tinder sein als Formular“, so Ralf Pispers. D.h. einfach, direkt, persönlich(er).

Was Versicherer von Tinder und Co. lernen können?

Vor allem Leichtigkeit, Wesentlichkeit und Persönlichkeit. Das alles in perfekter Harmonie von Inhalten, Ansprache und Usabilty. Auch wenn die Versicherer sich zum Teil noch auf einem anderen digitalen Planeten wähnen – der Kunde ist längst weitergereist. Seine Erfahrungen und vor allem seine Erwartungen matchen derzeit nur in einzelnen Ansätzen mit den aktuellen Vertriebsangeboten von Versicherungen. Was ganz sicher nicht matcht: Klassische Formularschlachten im Abschlussprozess.

„Anrufen ist ja so 80er!“

Und auch die starke Selbstverständlichkeit des Serviceversicherers greift nicht mehr so ganz als Schutzargument gegen die nächste Stufe der Digitalisierung: Künstliche Intelligenz. Wenn die Vertriebspartner der Versicherer nicht digital befähigt (durch Schulungen und Coachings) und Kanäle nicht verbunden werden, dann ist der Algorithmus smarter. Sprich: Der Bot im Hintergrund bietet einem Kunden mehr Satisfaction als der Vertriebsexperte am anderen Ende der Leitung. Und auch das ist wörtlich zu verstehen. Viele Versicherer sehen das Telefon noch als einen optimalen Draht zum Kunden an.

Und was ist für Versicherungskunden eine Selbstverständlichkeit?

Sämtliche Kanäle, in denen sie sich zuhause fühlen. Das sind Facebook und Business-Netzwerke wie XING und LinkedIn – und zudem Alexa und Co. Ein perfekt ausgeloteter digitaler Vertrieb hat all diese Varianten nicht nur im Blick, sondern auch bestmöglich bespielt. Und bespielt bedeutet unter anderem die richtigen Inhalte für seine Adressaten kanalgerecht aufzubereiten. Dabei zählen Persönlichkeit und Relevanz – wenn der passionierte Hundebesitzer die Hundeversicherung über Facebook verkauft, dann ergibt das eine gelungene Mischung. Wer da an Volker Büscher von der Allianz denkt, liegt richtig: Herr Büscher war ein Teilnehmer des Forums.

Das heißt auch: Wer sich mit Einheitsbrei in den sozialen Medien oder auf Webseiten tummelt, der wird vor allem eins sein – fahl. Content ist nur King, wenn die Inhalte für die Adressaten relevant sind. Das stellt natürlich jene Versicherer vor große Herausforderungen, die wohlmeinend ihre Vertriebspartner mit Inhalten unterstützen möchten. Die gute Nachricht lautet: Auch Versicherer müssen nicht immer alles über ihre Kunden wissen, sie können diese auch mal fragen.

Als Ermutigung hält her: Vermittler, die das Thema Digitalisierung für sich zu nutzen wissen, sind definitiv erfolgreicher als jene, die Business as usual praktizieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

 

AMC-Geschäftsführer Stefan Raake ist überzeugt: „Es gibt noch Luft nach oben in den digitalen Vertriebsstrategien der Versicherer. Und der ein oder andere Vertriebspartner hält es noch mit Fridolin Kiesewetter, dem Versicherungsvertreter aus den Tim & Struppi – Comics. Der ist mit Gürtel und Hosenträger unterwegs. Etwas mehr Risiko bei der Nutzung der digitalen Medien ist sicher nicht verkehrt.“

 

Ralf Pispers ergänzt: „Versicherer sollten ein klares Zielbild dafür entwickeln, wie sämtliche Kanäle auf die Digitalstrategie einzahlen. Mehr Mut ist nicht nur wünschenswert, sondern zwingend.“

5 Gründe, warum der Provisionsdeckel nicht kommen wird.

 

Seit Monate wird darüber diskutiert, einen sogenannten Provisionsdeckel für Versicherungsmakler einzuführen. Auch seitens der Bundesregierung wurde bereits geäußert, dass ein solcher Deckel angestrebt wird.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW verteidigt als der Berufsverband unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister die Interessen seiner Mitglieder gegen ungerechtfertigte Eingriffe der Politik  – und setzt sich aktiv gegen eine solche geplante, massive Einkommenskürzung ein.

„Es geht bei der ganzen Diskussion nicht um 1 % Prozent Vergütung mehr oder weniger. Es geht um sehr viel grundsätzlichere Fragen.“, so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre verfassungswidrig.

Es würde sich um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die nach Artikel 12 unseres Grundgesetzes geschützte Gewerbefreiheit handeln. Es gibt bisher keine erkennbaren, sachgerechten Erwägungen, die den Gesetzgeber legitimieren könnten, eine Provisionsgrenze einzuführen.

Um einen solchen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen, müsste ersichtlich sein, dass dieser Eingriff zum Erreichen eines klar definierten Ziels erforderlich ist und zudem der Eingriff auch angemessen ist. Auf jeder Stufe der verfassungsrechtlichen Prüfung scheitert jedoch das Vorhaben. Der Bundesverband Finanzdienstleistung wird gemeinsam mit weiteren Unterstützern hier demnächst ein überzeugendes verfassungsrechtliches Gutachten präsentieren.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre verbraucherschädlich.

Der in den bisherigen Diskussionen angedachte Provisionsdeckel würde laut Dr. Frank Grund (Chef der BaFin-Versicherungsaufsicht) die unabhängigen Vermittler am härtesten treffen. Es würde für Versicherungsmakler zu einer erheblichen Einkommensreduzierung kommen. Das führt in seiner Konsequenz zu einer weiter sinkenden Attraktivität dieses Berufsstandes und damit zum Wegbrechen einer signifikanten Anzahl verbraucherschützender Versicherungsmakler.

Unabhängige Vermittler sind per se gelebter Verbraucherschutz. Versicherungsmakler machen sehr gute und nahezu fehlerfreie Arbeit. Die Statistik des Versicherungsombudsmann – der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherern sowie Versicherungsvermittlern – zeigt: Die Anzahl der Beschwerden gegen Versicherungsmakler liegen bei nahezu Null. Die Verbraucherschutzlobby hingegen wehrt sich weiterhin konsequent anzuerkennen, dass auch die Berater in den staatlich alimentierten Verbraucherzentralen den gesetzlichen Qualifikationspflichten zu unterfallen haben. Erneut zeigte sich dies bei den Diskussionen zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht. Irrigerweise stellen sich die angeblichen Verbraucherschützer mit ihrer Sachkunde- und Weiterbildungs-Weigerung ins juristische und verbraucherschutzorientierte Abseits.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre wettbewerbswidrig.

Der freie Wettbewerb wäre durch eine Preisdeckelung aufgehoben und würde zum Erliegen kommen. Auch insofern ist ein Sachgrund für eine derart massive Preisregulierung nicht ersichtlich.  Zudem würde sich der Provisionsdeckel „wie ein Rasenmäher“ auf alle Vermittlergruppen gleichermaßen auswirken, ohne zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Vermittlergruppen (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater) gibt.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre europarechtswidrig und widerspräche den Zielen des europäischen Binnenmarktes.

Zu diesen Zielen gehört insbesondere der freie und unverfälschte Wettbewerb. Der Bundesverband Finanzdienstleistung wird gemeinsam mit weiteren Unterstützern auch dazu  demnächst überzeugend mit einem Sachverständigengutachten nachlegen.

  1. Last but not least:

Es wird auch keinen sogenannten „weichen“ Provisionsdeckel durch die BaFin geben – ob nun über ein Rundschreiben oder sonstige Varianten von sogenanntem Soft Law. Derart starke – auch indirekte – Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Werte und Positionen stehen unter Parlamentsvorbehalt.. Es ist nicht Sache einer gesetzesausführenden Behörde, Parlamentsrechte zu ersetzen. Sollte es im Einzelfall einen konkreten Missstand in der Ausgestaltung von Vergütungszusagen geben, ist es selbstverständlich Sache der BaFin diesen zu benennen und einzuschreiten.

Norman Wirth: „Die Diskussion um den Provisionsdeckel ist überflüssig. Aus den vorgenannten Gründen wird er nicht kommen. Wir werden uns kompromisslos gegen jegliche Versuche von Politik und BaFin wenden, in die Rechtspositionen unserer Mitglieder einzugreifen. Wir werden nicht akzeptieren, dass der Provisionsdeckel als verbraucherschützendes Feigenblatt im Zusammenhang mit den – dringend notwendigen – Erleichterungen bei der Zinszusatzreserve zulasten der Versicherungsmakler eingeführt wird. Diese sind weder für das Niedrigzinsniveau, für Fehlkalkulationen von einigen Versicherungsgesellschaften, für die Intransparenz bei der Produktgestaltung, noch für die Gesamtvertriebskosten verantwortlich. Verfassungsrechte unserer Mitglieder lassen wir nicht auf dem Altar  eines Pseudo-Verbraucherschutzes oder für eine höhere Profitabilität von Versicherern oder Aktionärsinteressen opfern.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel.: 030 / 63 96 437 – 0, Fax: 030 / 63 96 437 – 29, www.afw-verband.de

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung steht aufgrund vielfältiger produktspezifischer Kernprobleme und der nur rund 25%igen Abdeckungsquote in der Bevölkerung im Fokus von Politik, Versicherungsvertrieb und Öffentlichkeit.

 

Die Kernproblemfelder sind:

  • Antragsfragen: Fehlangaben von anzeigepflichtigen Krankheitsbildern und unbewusste
  • Falschangaben aufgrund von Fehlkodierungen durch Abrechnungsoptimierungen gesetzlicher Krankenkassen im Zusammenspiel mit niedergelassenen Ärzten
  • Versicherungsumfang: schwer verifizierbare Kernproduktmerkmale durch eine Fülle von unbestimmten Begriffen und unverbindlichen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen
  • Leistungsantrag: nicht spezifizierte Mitwirkungs- und schwer erfüllbare Nachweispflichten für Versicherte
  • Regulierungsverhalten: Keine Transparenz in unternehmensinternen Regulierungspraktiken

Die Veranstaltung 2018 vertieft und erweitert Ihr Wissen zum Versicherungsrecht:

Als Referenten konnte man erneut die Vorsitzenden Richter Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl des Landgerichts Berlin (Versicherungskammer) gewinnen.

Ganztägiger versicherungsrechtlicher Rechtsprechungsreport mit richterlicher Kommentierung zu folgenden Themenschwerpunkten:

-Berufsunfähigkeitsversicherung

-Kranken- und Krankentagegeldversicherung

Betrachtet wird die aktuelle Rechtsprechung zu Lasten/ Gunsten von Versicherten, Vermittlern und Versicherer.

Seminarbeschreibung:

Allgemeiner Teil:

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht, arglistige Täuschung, spontane Offenbarungspflicht

Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Umorganisationsmöglichkeiten, Anforderungen der Verweistätigkeit

Kranken- und Krankentagegeldversicherung:

  • Streitigkeiten Arbeits- oder Berufsunfähigkeit, Zustand auf “nicht absehbare Zeit”

DSGVO:

  • Erhebung personenbezogener Daten

Die Veranstaltung richtet sich inhaltlich gleichermaßen an Versicherungsvermittler, Versicherer und Fachanwälte (wird als Fortbildungsseminar im Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO anerkannt).

Hier geht es zur Anmeldung: https://www.premiumcircle.de/recht-symposium/

Mittwoch, 07. November 2018 – 09:00 bis 18:00 Uhr

Adresse:

Dorint Hotel Frankfurt, Königsteiner Straße 29, 61440 Oberursel

 

Verantwortlich für den Inhalt: PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D-61169 Friedberg, Tel.: 06031 16959-0, www.premiumcircle.de

Drei Viertel der Bevölkerung bezeichnen sich selbst als sicherheitsorientiert.

 

Sie schützen ihr Hab und Gut, die eigene Person stellen sie jedoch hinten an. Dafür geben sie teilweise nur schwer nachvollziehbare Gründe an. Versicherungsvermittler bestätigen zwar die mangelnde Vorsorgebereitschaft, sehen dafür jedoch ganz andere Gründe. Das sind Ergebnisse der aktuellen Continentale-Studie 2018, einer repräsentativen Befragung in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Kantar TNS.

Bevölkerung sichert lieber Gegenstände ab als sich selbst

Rund drei Viertel der Deutschen finden den Schutz ihres Hausrates, ihrer Immobilie und ihres Autos wichtig. Über eine Pflegezusatzversicherung sagen dies nur 15 Prozent. Dabei halten sie die Gefahr, in den nächsten zehn Jahren pflegebedürftig zu werden, für genauso wahrscheinlich, wie im selben Zeitraum einen Autounfall zu verschulden. Ebenfalls nur einer Minderheit ist die Absicherung ihrer Arbeitskraft (39 Prozent der Berufstätigen) wichtig. Die befragten Vermittler erleben die Auswirkungen dieser Kundenhaltung tagtäglich bei ihrer Arbeit. Sie müssen ihre Kunden aktiv ansprechen, damit sie die eigene Person absichern – bei Sachversicherungen kommen Menschen eher von sich aus. Woran liegt das?

Menschen argumentieren sich eigentlich wichtige Absicherungen weg

Die Bevölkerung gibt diverse Gründe an, warum sie bestimmte Versicherungen für sich nicht wichtig findet. Insgesamt führen die Ergebnisse zu einer These: Menschen argumentieren sich die Bedeutung von Versicherungen weg, um sich besser zu fühlen. So sagt nur eine Minderheit, ihr sei die Absicherung wichtig, sie könne sie sich aber nicht leisten. Am Geld scheint es also vordergründig nicht zu liegen. Die Hauptbegründung ist: Im Ernstfall zahle der Versicherer eh nicht, weil er sich auf irgendwelche Klauseln berufe. Deshalb sei der Versicherungsschutz für sie auch nicht wichtig. Das sagt die Bevölkerung sowohl bei der Absicherung für den Fall von Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder eines Unfalles als auch im Bereich ambulanter und Zahn-Zusatzversicherungen.

„Diese Begründung ist vor allem bei Versicherungen überraschend, bei denen sehr klar ist, wann geleistet wird, zum Beispiel bei Pflegetarifen“, so Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund. Bekannt ist das Vorurteil bereits aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge. Doch auch hier gilt: Die Realität entspricht nicht der Wahrnehmung der Bevölkerung. Die meisten Leistungsanträge werden bewilligt. Nur 0,5 Prozent werden mit Hinweis auf Klauseln abgelehnt.

Auswirkungen auf die Beratungsarbeit der Vermittler

Vermittler glauben, ihre Kunden besitzen aus zwei Gründen häufig keine Personenversicherungen: Menschen schieben das Thema vor sich her und unterschätzen Risiken beziehungsweise ihren Vorsorgebedarf. Positiv für die Branche: Kaum ein Vermittler sagt, es liege an den Produkten. Diese seien bedarfsgerecht. Viele bemängeln jedoch, dass die Versicherungs- und Vorsorgethemen zu wenig im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen.

Das Argument der Bevölkerung, der Versicherer beziehe sich auf Klauseln, um nicht zahlen zu müssen, spielt in der Vermittlerbefragung nur eine untergeordnete Rolle. Doch ob begründet oder nicht: Für die Kunden ist die Angst vor Klauseln real. „Mit dieser Sorge müssen sowohl wir als Branche als auch die Vermittler umgehen“, betont Dr. Helmich. „Für Vermittler war es schon immer am wichtigsten, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass dies für die Beratung mehr denn je ein Schlüsselelement ist.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel.: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

ConceptIF baut digitalen Service für die Beratung von Gewerbekunden aus

 

Die ConceptIF-Gruppe, Anbieter von optimierten Deckungskonzepten und eigenen Assekuradeurprodukten im Bereich der privaten und gewerblichen Sachversicherung, kooperiert ab sofort mit CyberDirekt, der ersten digitalen Plattform für die Beratung, den Vergleich und den Abschluss von Cyber-Versicherungen. Vermittler, die bei ConceptIF angebunden sind, können ihren Gewerbekunden Versicherungsschutz und ein umfangreiches Präventionsangebot gegen Cyber-Attacken über die Technologie-Plattform von CyberDirekt anbieten.  Das Angebot ist auf den Bedarf von Klein- und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtet und wird vollständig digital unterstützt.

Über die digitale Plattform von CyberDirekt können die Angebote von derzeit fünf Anbietern, Hiscox, Markel, AIG, HDI und CNA Hardy anhand von 30 Tarifmerkmalen verglichen werden. Die Antragstellung dauert nur wenige Minuten. Dazu muss der Vermittler lediglich die Branche und den Jahresumsatz seines Gewerbekunden eingeben und in der Regel fünf Risikofragen beantworten lassen. Dieser vereinfachte Standardprozess wird für Betriebe bis zu zehn Mio. Euro Jahresumsatz und einer Versicherungssumme bis zu zwei Mio. Euro angeboten.

Makler-Service für das wachsende Cyber-Geschäft

Die Partner von ConceptIF können ihre Kunden im Rahmen eines digital gestützten Beratungsprozesses für das Thema sensibilisieren und anhand von Praxisbeispielen, Schadenszenarien und Leistungsfällen über die Cyber-Risiken informieren. Die webbasierte Software kann überall im Kundengespräch eingesetzt werden. Im ConceptIF-Maklerportal sind neben einer digitalen Antragsstrecke verschiedene hilfreiche Unterlagen, wie Gesprächsleitfäden, Kundenanschreiben und aktuelle Informationen rund um das Thema Cyber-Sicherheit hinterlegt. Darüber hinaus stellt ConceptIF ihren Vermittler-Partnern auch einen persönlichen Beratungsservice zur Verfügung. Versierte Mitarbeiter aus dem Gewerbeversicherungsteam beantworten die Fragen der Makler.

“Der Markt für Cyber-Versicherungen bietet extreme Wachstumschancen. Makler sind mit unserem digitalen Service bestens auf diese Entwicklung vorbereitet“, betont Hanno Pingsmann, Geschäftsführer von CyberDirekt. Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF-Gruppe, ergänzt: „Das Umsatzpotenzial von Cyber-Versicherungen wird von Maklern hoch eingeschätzt, von daher sehen wir in der Kooperation mit CyberDirekt eine sehr gute Ergänzung zu unseren bisherigen Angeboten für unsere KMU-Kunden.“

Zusatz-Angebote für Kunden zum Schutz gegen Cyber-Attacken

Bei sämtlichen Cyber-Versicherungen ist eine 24-Stunden-Notfall-Hotline eingeschlossen, über die die Kunden bei einem Cyber-Angriff schnell und unkompliziert Hilfe bekommen können. Zusätzlich bietet CyberDirekt als einziger Anbieter im Markt Präventionsmaßnahmen an, die für den Versicherungsnehmer kostenlos sind. Die Trainings leisten einen aktiven Beitrag zur Risikoreduktion und versetzen den Kunden in die Lage, seine Mitarbeiter über Cyber-Risiken aufzuklären. Zudem können Kunden einen innovativen Service zum Schutz ihrer persönlichen Daten nutzen. Sollten die auf einer separaten Plattform optional hinterlegten Kundendaten, beispielsweise die E-Mail-Adresse oder die Kontonummer, im Darknet auftauchen, erhält der Betroffene eine automatische Benachrichtigung in Form eines Alarms. Wer eine Cyberversicherung abgeschlossen hat, bekommt diesen Service bei CyberDirekt kostenlos. CyberDirekt stellt zudem den Vermittlern sehr nützliche Tool für die Kundenberatung zur Verfügung, beispielsweise das Risikoanalysetool. Damit werden die Vermittler in die Lage versetzt, über die Cyber-Risiken systematisch zu informieren und auf die Besonderheiten der Firmen zugeschnitten zu beraten.

 

 

 

Die Deutsche Makler Akademie kooperiert ab sofort mit dem Brancheninstitut für Prozessoptimierung (BiPRO e.V.).

 

Der BiPRO e.V. ist eine neutrale Organisation, deren Mitglieder es sich zur Aufgabe machen, unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche durch fachliche und technische Standards zu optimieren. Mitglieder des Vereins sind Versicherer, deren Vertriebspartner, Softwareanbieter, Beratungs- und andere Dienstleistungsunternehmen.

In den von der DMA neu angebotenen Seminaren „Grundlagen BiPRO für den Versicherungsvertrieb“ geht es entsprechend um die Verbesserung der Prozesse zwischen Versicherungsmakler und Versicherer. Erläutert werden dabei der Einsatz der BiPRO-Normen und ihr Nutzen bei der Digitalisierung der Vertriebsprozesse. Zielgruppe der Präsenzseminare sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vertrieb von Versicherungsunternehmen und Maklerhäusern, sowohl im Innen- als auch aus dem Außendienst.

Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e.V. erklärt: „Die Effizienz von Maklerprozessen ist eines unserer Hauptanliegen. In unseren DMA-Seminaren werden Mitarbeitern aus dem Versicherungsvertrieb die Vorteile, aber auch die Risiken der Digitalisierung verständlich und praxisnah vermittelt.“

Joachim Zech, Geschäftsführer der DMA, freut sich über den neuen Partner: „Für die eintägigen Kompaktseminare konnten wir hochqualifizierte BiPRO-Trainer verpflichten, die direkt aus der Praxis kommen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Makler Akademie (DMA) gemeinnützige GmbH, Petersburger Platz 6, 10249 Berlin, www.deutsche-makler-akademie.de

BdV: Schlecht und billig

 

Mit Beginn des Schuljahres startet in baden-württembergischen Schulen wieder der Vertrieb von Schülerzusatzversicherungen. Kernstück der Versicherungen, die meist nur einen Euro kosten, ist die Versicherung bei Unfällen und die Haftpflichtversicherung. Diese haftet allerdings nur begrenzt, beispielsweise bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind diese Schülerzusatzversicherungen oft mehr als überflüssig. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert die Versicherung scharf.

„Der Vertrieb dieser privaten Versicherung in Schulen ist so kurios wie wenig bedarfsgerecht“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher kritisiert außerdem: „Versicherer und andere Finanzdienstleister haben aus unserer Sicht an Schulen nichts zu suchen. Weder als Sponsor von Unterrichtsmaterialien noch als Vertreiber von Versicherungen für Schülerinnen und Schüler.“

Denn in der Praxis bedeutet das: Lehrer verteilen als eine Art Versicherungsvertreter die Antragsformulare der WGV Versicherung (Württemberg) bzw. der BGV Versicherung (Baden) in ihren Klassen, Eltern werden aufgefordert, das Formular zu unterschreiben und ihren Kindern einen Euro für den Beitrag mitzugeben. „Schüler und Eltern erhalten kaum weitere Informationen dazu, was sie überhaupt unterschreiben“, stellt Grieble fest. Auch der Bund der Versicherten hält wenig von dieser Versicherung und ihrem Vertriebsweg. Er hatte der Schülerzusatzversicherung deshalb schon im Frühjahr 2018 den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres 2018“ verliehen.

Wegen der mangelhaften Vertriebssituation erfahren Eltern in der Regel nicht, dass die Versicherung nur für einen ganz kleinen Teil möglicher Schäden aufkommt, die Versicherungssummen oft viel zu gering sind und es für die möglichen Schäden einen viel umfassenderen, bedarfsgerechten anderweitigen Versicherungsschutz gibt. „Eltern glauben, weil das Produkt ja von Ministerium und Schule kommt, alles richtig zu machen. Die trügerische Sicherheit verhindert möglicherweise den Abschluss wirklich wichtiger Versicherungen“, gibt Kleinlein zu bedenken. Die Verbraucherzentrale erhält sogar Beschwerden, dass die Versicherung gar nicht leisten will, weil bereits gesetzlicher oder privater Versicherungsschutz besteht. Andere Eltern berichteten von einem Zwang, die Versicherung abzuschließen. So wurde beispielsweise gedroht, dass Schüler ohne diesen Schutz nicht an Ausflügen teilnehmen dürften. Kritik kommt auch aus der Schule, denn immer wieder empören sich Lehrer darüber, dass sie den Vertrieb von Versicherungen übernehmen müssen.

Verbraucherzentrale und BdV sind sich einig: Eltern sollten den schulvertriebenen Versicherungskäse eher als Anlass nehmen um generell zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für die Familie ausreichend und bedarfsgerecht ist. Eltern, die Ärger oder Probleme mit der Schülerzusatzversicherung haben, können sich dazu auch bei der Verbraucherzentrale oder beim Bund der Versicherten melden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221, www.bundderversicherten.de

Beim diesjährigen Award Unternehmer-Ass war insbesondere der Spagat zwischen den innovativ-digitalen und den etabliert-analogen Vermittlern spannend.

 

Bei der 13. Verleihung des Awards Unternehmer-Ass konnten sich am 6. September in Frankfurt / M. Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die ersten drei Plätze als „beste Versicherungsagentur 2018“ sichern: In Gold die „H.-D. Lauble GmbH“ aus St. Georgen, in Silber „Martin Bantle e.K.“ aus Konstanz sowie die „Generalvertretung Markus Ortmann“ aus Surwold.

„Das zeigt, dass der BVK mit der Professionalisierung seiner Mitgliedsunternehmen auf einem guten Weg ist“, kommentiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer die Award-Verleihung. „Es verdeutlicht, dass unser BVK-Berufsbild Früchte trägt. Schließlich fokussiert es auf das freie Unternehmertum, Qualifikation, Weiterbildung und die Ethik des Ehrbaren Kaufmanns. Die teilnehmenden BVK-Mitglieder konnten sich so gegen 61 weitere teilnehmende Agenturen durchsetzen.“

In der Kategorie „Deutscher Versicherungsmakler“ errangen unter 73 Mitbewerbern Gold die „maiergroup versicherungsmakler GmbH“ aus Tuttlingen, Silber „GPI-Service-Center e.K.“ aus Nagold und Bronze „von Buddenbrock Concepts GmbH“ aus Essen.

Beim diesjährigen Award Unternehmer-Ass war insbesondere der Spagat zwischen den innovativ-digitalen und den etabliert-analogen Vermittlern spannend. Bei allen Unterschieden sind bei beiden Geschäftsmodellen die Aufgaben in Vertrieb und Betrieb nur mit professionellen Abläufen zu bewältigen, so die Veranstalter. Wer hierauf seinen Fokus legt und gezielt an der Standardisierung eigener Prozesse arbeitet, hat einen ungeahnt großen Hebel für wachsende Vertriebserfolge und eine qualitätsstarke Administration.

„Herausfordernd ist für viele Vermittler das effektive Abarbeiten der überbordenden Verwaltungsarbeiten, die durch die Regulierung zunehmen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „In dieser Hinsicht zeigt der Award Unternehmer-Ass eindrucksvoll, dass gerade diejenigen Vermittlerbetriebe erfolgreich sind, die es schaffen, Prozesse zu automatisieren, ohne ihren kundenorientierten Vertrieb und ihre qualitativ hochwertige Beratung zu vernachlässigen.“

Verliehen wird der alljährlich vergebene Award Unternehmer-Ass vom BVK, dem Institut Ritter sowie Versicherungsmagazin. In diesem Jahr wurden die Awards im Campus der Goethe-Universität Frankfurt vergeben. Die Bewerbungsfrist zum Award Unternehmer-Ass 2019 läuft vom 1. Februar bis 30. Juni 2019.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de