Gute Nachfrage nach Sachversicherungen und BU

 

Die aktuellen regulatorischen Anforderungen scheinen den Vermittlern aufs Gemüt zu drücken. Laut der aktuellen Studie AssCompact TRENDS II/2018 sinkt die Vertriebsstimmung – und das deutlich. Nachdem die Motivation im vergangenen Quartal auf einem Vierjahreshoch war, hat sie nun nachgelassen und fällt um 5,9 Prozentpunkte auf 60,1%. Die Zufriedenheit gibt ebenfalls um 2 Prozentpunkte nach und liegt nun bei 51,7%.

Sonderthema: Fehlanreize und Interessenskonflikte

Die Studienmacher haben sich in der aktuellen Studie auch an ein heikles Thema herangewagt: Fehlanreize und Interessenskonflikte. Seitens des Gesetzgebers, der Verbraucherschützer und auch der Branche selbst sind diese „Vertriebsinstrumente“ der Anbieter verpönt und werden kritisch beäugt. Vielfach wird – wohl nicht zu Unrecht – vermutet, dass dadurch nicht immer im Sinne der Kunden gehandelt werde.

Trotzdem scheint es laut der Studie AssCompact TRENDS II/2018 Fehlanreize im Markt zu geben: 22% der befragten Vermittler stimmen dem uneingeschränkt zu, 41% zumindest teilweise. Und 31% der Vermittler geben an, dass ihnen Fälle von Anreizen Seiten der Produktgeber bekannt sind, die im Widerspruch zu den gesetzlich fixierten und auch freiwillig eingegangenen Handlungsmaximen stehen. Persönlich sieht sich laut Studie immerhin jeder Vierte gelegentlich einem solchen Anreiz ausgesetzt.

Aus Vermittlersicht müsse sich, um Fehlanreize zu reduzieren, etwas am Vergütungssystem ändern. 53% der befragten Vermittler gehen davon aus, dass ein Courtagemodell mit erhöhter Bestandscourtage Abhilfe in Sachen Fehlanreize schaffen könnte.

Gute Nachfrage nach Sachversicherungen und BU

Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche Produkte derzeit gut vermittelt werden. So können Makler insbesondere mit dem Sachgeschäft und der Berufsunfähigkeitsversicherung bei ihren Kunden punkten. Wenig vermittelt werden hingegen vor allem die private und betriebliche Krankenversicherung sowie die klassische Lebensversicherung und die Gruppenunfallversicherung.

Top­-Anbieter aus Vermittlersicht

Bei den Top­-Anbietern der Vermittler in den untersuchten 39 Produktlinien kam es zu keinen großen Veränderungen. Einen großen Sprung nach oben machte lediglich im Bereich der Technischen Versicherung (z. B. Maschine, Elektronik etc.) die Mannheimer von Platz 11 auf Platz 2.

AssCompact TRENDS Studie

Die Studienreihe „AssCompact TRENDS“ untersucht in regelmäßigen Abständen die Meinung der Vermittler zu Produkten, Anbietern und dem Marktgeschehen und deutet diese als wichtigen Indikator für die Stimmungslage im Vertrieb von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus geben die TRENDS-­Studien Auskunft über die von unabhängigen Vermittlern favorisierten Produktanbieter je Sparte und untersuchen die Erwartungen für die Zukunft und der Produkttrends. Das Sonderthema der Studie im 2. Quartal 2018 lautet „Fehlanreize und Konflikte“.

An der aktuellen Studie „AssCompact TRENDS II/2018“ haben 381 Makler und Mehrfachvertreter teilgenommen. Das Durchschnittsalter der teilnehmenden Vermittler lag bei 53 Jahren, die durchschnittliche Branchenerfahrung bei 25 Jahren. Die Studie kann zum Einzelpreis von 1.300 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. oder als Abonnement zum Vorzugspreis erworben werden. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel.: +49 921­75758­38, E-­Mail: stasch@bbg­ gruppe.de).

 

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In 2017 nur 297 Beschwerden

 

Laut Jahresbericht 2017 des Ombudsmanns für Versicherungen, Professor Dr. Günter Hirsch, sanken die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler zum Vorjahr um 13,7 Prozent. Die anerkannte Schlichtungsstelle verzeichnete im Berichtsjahr nur 297 Beschwerden (2016: 344) über Versicherungsvermittler.

„Dieses Ergebnis ermutigt uns, weiterhin engagiert und unbeirrt auf dem Weg zur Neupositionierung der Versicherungsvermittler zu einem ehrbaren, qualifizierten und kundenorientierten Berufsstand zu gehen“, kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, den Jahresbericht. „Dieses Ergebnis ist umso bemerkenswerter, weil das Beschwerdeaufkommen insgesamt um 1,7 Prozent auf 14.910 in 2017, dem höchsten Stand in einem Jahr gestiegen ist.“

Setzt man diese äußerst geringe Beschwerdequote über Versicherungsvermittler in Verhältnis zu rund 400 Millionen vermittelter Versicherungsverträge ist statistisch gesehen das Beschwerdeaufkommen über Versicherungsvermittler selbst im Promillebereich kaum darstellbar.“

 

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Partner­- und Kooperationsvertrieb entsteht

Die Bayerische baut ihren Maklervertrieb unter Leitung von Maximilian Buddecke um:
Der „Partner­ und Kooperationsvertrieb“ entsteht. Neben einer neuen
Aufbauorganisation werden Profile und Verantwortlichkeiten in den Regionen neu ausgerichtet. Die rund 25 bundesweit aktiven Regionalleiter und Vertriebsdirektoren unterstützen Makler, Mehrfachagenten und Kooperationen und werben für eine aktive Zusammenarbeit mit der Bayerischen. Dabei werden diese mit umfassenden Vollmachten ausgestattet, um einen spürbaren Mehrwert bieten zu können.

Organisiert werden die Regionalleiter in drei Vertriebsdirektionen. Die Leitung der Vertriebsdirektion Nord verantwortet Mathias Clemens, die Vertriebsdirektion Mitte Björn Fischer und die Vertriebsdirektion Süd Daniel Regensburger. Der Support für überregionale Vertriebe wird in der neu eingerichteten Vertriebsdirektion Key Account unter Leitung von Thorsten Affeld organisiert. Außerdem wird für die Betreuung und Gewinnung von Banken eine eigene Vertriebsdirektion unter Leitung von Volker Eisele installiert.

Eine Besonderheit der neuen Aufstellung besteht darin, dass die Regionalleiter als Repräsentanten der Bayerischen in ihrer Region Ansprechpartner und Problemlöser für alle in der Region aktiven Vertriebspartner der Bayerischen werden ­ unabhängig davon, ob diese mit einem Maklerpool, einem Verbund oder der Bayerischen direkt zusammenarbeiten.

Damit kann der Versicherer schneller auf die Anforderungen der Vermittler eingehen und einen nochmals verbesserten Service bieten. Die Regionalleiter sind angestellte Mitarbeiter der Bayerischen und als Ansprechpartner für das gesamte Sortiment der Bayerischen verantwortlich. Unterstützt werden diese durch ihre Teampartner im Makler­Dienstleistungs­ Center unter der Leitung von Dominik Brandt, einer zentralen Serviceeinheit und dem Underwriting.

„Mit dem neuen Partner­ und Kooperationsvertrieb wollen wir unseren Ambitionen, weitere Marktanteile zu gewinnen, Ausdruck verleihen. Wir bauen auf die Regionen und auch auf den mittelständischen Makler und Mehrfachagenten. Unsere Regionalleiter werden in der Lage sein, vertriebliche Impulse zu geben und dazu beitragen, konkrete Anforderungen unserer Partner zu lösen. Gleichzeitig heben wir den internen Wettbewerb zwischen Direktanbindungen und Partnern von Maklerpools oder Verbünden auf. Wir wollen jeden Partner, der sich für eine aktive Zusammenarbeit mit uns entscheidet, nach besten Kräften unterstützen“, führt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe, aus.

„Die Regionalleiter sind mehr als nur Betreuer. Sie haben die Aufgabe, etwas voranzubringen, unsere Partner zu unterstützen, wertvollen Input zu liefern und als Spezialist in der jeweiligen Region aktiv zu sein. Daher sieht unsere neue Strategie nicht nur eine Änderung der Struktur vor, sondern auch eine durchgehende Qualifikation unserer Ansprechpartner. Im Rahmen einer aktiven Partnerschaft wollen wir den bestmöglichen Service bieten“, ergänzt Maximilian Buddecke, Leiter des neuen Vertriebswegs der Bayerischen.

Neben den Vertriebsdirektionen gehören die Pangaea Life GmbH unter Leitung von Uwe Mahrt und Daniel Regensburger sowie der digitale Assekuradeur asspario Versicherungsdienste AG unter Leitung der Vorstände Holger Koppius, Frank Löffler und Maximilian Buddecke zum Partner­ und Kooperationsvertrieb.

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas­Dehler­Str. 25, D­81737 München Tel.: 089/6787­0, Fax: 089/6787­9150 www.diebayerische.de

DGfRP: Jede neue Regulierung verunsichert Berater und Makler

Die Datenschutz­Grundverordnung (DSGVO) geht in die Schlussgerade: Am 25. Mai muss das Regelwerk von allen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, umgesetzt sein. Doch rechtfertigt der Aufwand, der landauf, landab für die DSGVO gemacht wird, überhaupt den Nutzen? „Gerade in unserer Branche, in der Vertrauen das A und O ist und daher für Finanzberater immer schon strenge Regeln kannte, dürfte die DSGVO kein Problem sein“, sagt Philipp von Wartburg, Geschäftsleiter Technologie & IT bei der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP. „Und doch verunsichert jede Regulierung Berater und Makler erneut und führt zu einer weiteren Konsolidierungswelle.“

Die Zahl der registrierten Versicherungsvermittler war 2017 schon deutlich um fast 8.000 gesunken und ist im ersten Quartal 2018 erneut zurückgegangen: So waren in den ersten drei Monaten des Jahres mehr als 9.300 Personen weniger im Vermittlerregister des Deutschen Industrie­ und Handelskammertags erfasst. „Der Rückgang der Vermittler hilft weder den Kunden noch der Branche weiter“, sagt von Wartburg. „Viele Kunden können und wollen sich nicht über Robo­Advisor beraten lassen, sodass gute Beratung von immer weniger qualifizierten Vermittlern geleistet werden muss. Das kann nur dazu führen, dass die Beratungsqualität sinkt“, so von Wartburg.

Doch niemand müsse Angst haben vor der DSGVO, erklärt von Wartburg: „Vieles war schon immer so, nur wurde es bisher nicht kontrolliert.“ Ausführliche Informationen sind auf der Homepage der DGfRP unter „Aktuell/DSGVO“ zu finden. Hier nur die wichtigsten Punkte, die Makler beachten sollten:

• Datenschutz betrifft Hardware und Software und in der Regel auch Papier.
• Schaffen Sie sich einen Mehrwert für das eigene Unternehmen und installieren Sie einen Stellvertreter, machen Sie Notfallpläne, verbessern Sie Ihre Prozesse etc.
• Eine Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein. Definieren Sie daher den legitimen Zweck. Die Abfrage des Geburtsdatums für den Newsletter­Versand ist beispielsweise nicht erlaubt.
• Sichern und verschlüsseln Sie Ihre Festplatte.
• Transparenz wird erfordert. Verarbeitungstätigkeiten müssen in einem Verzeichnis dokumentiert werden.
• E­Mails wird es auch weiterhin geben, aber: Verschlüsseln Sie Ihre Mitteilungen.
• Erweitern Sie die E­Mail­Signatur um den Datenschutz­Ansprechpartner und ­Beauftragten.
• Dokumentieren Sie alle Maßnahmen.
• Passen Sie Ihre Datenschutzerklärungen um Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsgrundlagen etc. an.
• Setzen Sie das „Recht auf Vergessen“ konsequent um. Wenn die Daten zum Beispiel noch aus Dokumentationsgründen benötigt werden, müssen sie zumindest gesperrt werden. Eine Löschung aus dem Archiv bzw. Backup ist nicht notwendig.
• Sollte doch mal etwas passiert sein, muss das der zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.

Diese Bestimmungen dürften in einer Branche, in der Vertrauen das A und O ist und daher für Finanzberater immer schon strenge Regeln kannte, kein Problem sein. Die meisten Makler sind denn auch an Systeme wie Verwaltungs­ und Beratungsplattformen angeschlossen, die jede neue Regelung direkt umsetzen. „Bei der DGfRP sind alle Systeme wie Quixx, Extranet und Finalife sicher und verschlüsselt – und das schon seit geraumer Zeit“, sagt Philipp von Wartburg. „So können sich unsere Makler darauf verlassen, dass die DSGVO bei ihnen problemlos über die Bühne geht.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH , Martin­Moser­Str. 27, D­84503 Altötting Tel.: 08671/9641­0, Fax: 08671/9641­15
www.dgfrp.de

Vermittler sind betroffen

Seit 25.5.2018 gilt die EU­Datenschutz­Grundverordnung (DS­GVO). Damit werden personenbezogene Daten stärker geschützt. Die DS­GVO wird das Bundesdatenschutzgesetz ablösen.

In 99 Artikeln sowie 172 Erwägungsgründen entwickelt die DS­GVO ihre Prinzipien wie Rechtmäßigkeit von Daten, Transparenz, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht. Nach der DS­GVO gilt zudem der Zweckbindungsgrundsatz der Datenerhebung, wonach personenbezogene Daten grundsätzlich nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen.

Vermittler sind betroffen

Da Versicherungsvermittler in ihrer Praxis mit vielen personenbezogenen Daten operieren, sind sie unmittelbar von der DS­GVO betroffen. Dadurch bedeutet die neue Verordnung für Vermittler wachsende Anforderungen an den Datenschutz mit vielen administrativen und präventiven Zusatzarbeiten.

„Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DS­GVO einen Riesenaufwand, z. B. bei der Dokumentation und durch die Einführung eines umfassenden Datenschutzmanagements “, erklärt BVK­Präsident Michael H. Heinz.

Unterstützung bei der Umsetzung der DS­GVO

Deshalb ruft der BVK seine Mitglieder auf, die DS­GVO nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schließlich sieht die Verordnung drastisch erhöhte Sanktionen und Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes vor, um dem Datenschutz mehr Nachdruck zu verleihen.

Dafür bietet der BVK Mitgliedern umfangreiche Unterstützung an und hat bereits vor Wochen in einer Checkliste über die von Vermittlern abzuarbeitenden Punkte informiert:

Checkliste zur Umsetzung der DS­GVO

• Feststellung des Handlungsbedarfs und Ermittlung des rechtlichen „Soll­Zustands“ nach der DS­GVO • Abklärung der Rechtsgrundlage, auf der Daten erhoben werden, und ggf. Erneuerung / Einholung der Kundeneinwilligungen für die Datenverarbeitung
• Erstellung eines Datenschutzmanagements und einer Dokumentation darüber

• Gewährleistung von Betroffenenrechten auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Einschränkung der Datenverarbeitung und deren Übertragbarkeit
• Ggf. Einschaltung von Dienstleistern und die vertragliche Absicherung, dass die Dienstleistung DS­GVO­konform erbracht wird bzw. Überarbeitung bestehender Datenschutz­verträge
• Überprüfung von bestehenden Betriebsvereinbarungen und DS­GVO­konforme Abänderung
• Abklärung von Speicherfristen von Daten und Einführung von Löschkonzepten und ­fristen
• Einsetzung von effektiven Maßnahmen zur IT­Sicherheit nebst Verfahren zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

Darüber hinaus haben BVK­Mitglieder viele Möglichkeiten, über das auf den Datenschutz spezialisierte Unternehmen Gindat GmbH vergünstigt Dienstleistungen im Bereich des Datenschutzes abzurufen. So können sich BVK­Mitglieder über den internen Mitgliederbereich unter www.bvk.de wichtige Handreichungen und Checklisten zur DS­GVO runterladen, durcharbeiten und auch gegen ein gesondertes Honorar einen persönlichen Gindat­ Datenschutzbeauftragten kontaktieren.

Zudem informiert die Verbandszeitschrift VersVerm laufend und ausführlich über die Auswirkungen der DS­GVO auf die Vermittlerpraxis.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50
www.bvk.de

VorsorgeFachForum am 20.Juni 2018 in Mannheim mit politischer Beteiligung -­ PremiumCircle-­Chef Claus-­Dieter Gorr im Interview

 

Das Thema private Berufsunfähigkeitsversicherung wird aktuell so dargestellt, dass die meisten Anträge auf Berufsunfähigkeit ­ über 75 Prozent der Fälle ­ von den Versicherern bezahlt werden. Sie kritisieren dagegen die Praxis der Versicherer und haben dazu auch eine Befragung bei den Gesellschaften durchgeführt. Zu welchem Ergebnis kommen Sie?

Claus­-Dieter Gorr: Das Problem sind nicht die Durchschnittswerte der Branche, sondern die erheblichen unternehmensindividuellen Spreizungen beispielsweise bei der Anzahl der abgelehnten Fälle, der Bearbeitungsdauer, Leistungsdauer, den gewonnen und verlorenen Gerichtsprozessen. Der GDV veröffentlicht die Durchschnittswerte und niemand weiß, welcher Versicherer im Rahmen aktueller Momentaufnahmen gut oder schwache Leistungskennzahlen hat. Unsere Erhebung hat gezeigt, dass die unternehmensindividuellen Kennzahlen teilweise weit über 100 % von den Durchschnittswerten abweichen. Das gilt in beide Richtungen.

Beim nächsten VorsorgeFachForum in Mannheim gehen Sie wieder sehr tief in die Thematik Berufsunfähigkeitsversicherungen und Arbeitskraftabsicherungen sowie private Krankenversicherung. Wie viel Wissen sollte hier ein Versicherungsmakler oder Vermittler bereits haben um von der Veranstaltung profitieren zu können?

Claus-­Dieter Gorr: Jeder Makler wird von der Teilnahme am VorsorgeFachForum profitieren. Diejenigen, die fachlich noch nicht tief versiert sind, erhalten jede Menge Anreize ihr Fachwissen aufzubauen, diejenigen, die bereits tief in der Thematik drin sind, vertiefen es erheblich. Dies gilt insbesondere für den medizinischen Teil von Professor Dr. Konrad, die Regulierungsprozesse in der BU-­Leistungsprüfung und die aktuelle Marktanalyse zur privaten Krankenversicherung.

Was können die Teilnehmer von der großen Vorstands-­Diskussionsrunde erwarten?

Claus­-Dieter Gorr: Im Unterschied zu Hannover haben wir diesmal mit Herrn Dr. Schick, dem finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, einen fachkompetenten Politiker eingebunden. Es wird sicher wieder eine spannende kontroverse Diskussion.

Sind für das VFF in Mannheim noch Teilnehmer­-Plätze frei?

Claus­-Dieter Gorr: Aufgrund der ausnehmend guten Feedbacks des ersten VFF in Hannover, haben wir die Teilnehmerzahl nochmals erhöht. Wer sich noch anmelden möchte, erhält von den teilnehmenden Versicherern oder von PremiumCircle direkt einen Voucher zur kostenfreien Teilnahme.

MEHR INFOS

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

KAB Maklerservice GmbH besteht seit 1999 und ist als

Konzeptschmiede schwerpunktmäßig im Bereich Komposit tätig

Die KAB unterstützt mit Ihrer Fördermitgliedschaft seit dem 1.4.2018 die Arbeit des Bundesverbandes Finanzdienstleistung AfW e.V.

Die KAB Maklerservice GmbH besteht seit 1999 und ist als Konzeptschmiede schwerpunktmäßig im Bereich Komposit erfolgreich tätig. Diverse Produktauszeichnungen bestätigen dies. Die KAB versteht sich als serviceorientierter Dienstleister, der seinen Service und die Kommunikation auf Augenhöhe mit seinen Maklerkollegen sicherstellt. Durch regionale Partnermeetings, die Maklerbetreuer und Firmenberater entwickelt KAB eine intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

“Dies bildet, neben stabilen und modernen Rahmenkonzepten der KAB, die Plattform des Erfolges. Hohe Investitionen in die Digitalisierung zur Arbeitserleichterung für die angeschlossenen Maklerkollegen im Tagesgeschäft sehen wir als Pflichtprogramm.” sagt Volker Kropp, Geschäftsführer der KAB. Den Service der KAB stellen neben den 31 Innendienstmitarbeitern auch regional tätige Maklerbetreuer und Firmenberater für die angeschlossenen über 2200 Maklerpartner sicher.

“Durch unsere Mitgliedschaft im AfW wollen wir als Maklerpool die Aktivitäten des Verbandes unterstützen und stärken. Gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit der Veränderungen, sei es beim Gesetzgeber, den Marktgegebenheiten und der Digitalisierung ist die Arbeit und Wirkung eines Verbandes wie die des AfW notwendig.” erklärt Volker Kropp, Geschäftsführer KAB.

Weitere Informationen unter: www.kab­maklerservice.de

“Der Entschluss der KAB Maklerservice GmbH zu einer Fördermitgliedschaft im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat uns sehr gefreut. Die Unterstützung unserer Arbeit durch die sehr serviceorientierte KAB,”
kommentierte Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes beim AfW, “hilft dem AfW dabei, den großen Herausforderungen des freien Vertriebs von Finanzdienstleistungen weiterhin erfolgreich zu begegnen.”

Verantwortlich für den Inhalt:

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

Stärkung der Aktivitäten in Baden­-Württemberg und Bayern

Chubb in Deutschland verstärkt mit Sven Schauenburg (56) in Stuttgart und Peter Schmid (47) in München ab sofort ihr Team der Business Development Manager (BDM), wie der Versicherer mitteilte. Damit bekräftigt Chubb ihr Engagement hinsichtlich einer flächendeckenden bundesweiten Maklerbetreuung sowie des Ausbaus der lokalen Büros in Deutschland.

Als spartenübergreifende Ansprechpartner in ihren jeweiligen Regionen werden die beiden BDM sich auf die vertrieblichen Aktivitäten des sogenannten Mid Market­ Geschäfts sowie auf den weiteren Aufbau und der Pflege der entsprechenden Geschäftsbeziehungen zu Maklerpartnern konzentrieren. Beide berichten an Christian Kruppa, Director Broker & Middle Market bei Chubb in Deutschland.

Sven Schauenburg verfügt über 32 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche, die er bei Erstversicherern, firmenverbundenen Vermittlern sowie Maklerhäusern sammelte. Der zertifizierte Risikomanager kommt von Aon Risk Solutions zu Chubb, wo er als Key Accounter für internationale Großkunden tätig war. Seine berufliche Laufbahn begann Schauenburg mit der Ausbildung zum Versicherungskaufmann beim Gerling­Konzern.

Peter Schmid ist seit 20 Jahren im Versicherungsbereich tätig, und hatte sowohl bei Erstversicherern als auch bei Maklern verschiedene Positionen inne. Seiner Berufskarriere startete der Betriebswirt (VWA) seinerzeit
als Auszubildender bei der DEVK­Versicherung und arbeitete zuletzt als Account Manager Vertrieb bei HDI Global SE.

„Die Fach­ und Vertriebsexpertise von Sven Schauenburg und Peter Schmid werden entscheidend zur weiteren Stärkung unserer Aktivitäten in Baden­Württemberg und Bayern beitragen. Als lokale Ansprechpartner werden sie unseren dortigen Vertriebs­ und Maklerpartnern unsere Möglichkeiten unmittelbar und kompetent vor Ort aufzeigen“, erläutert Andreas Wania, Country President und Hauptbevollmächtigter der Chubb in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

Chubb Insurance Company of Europe S.A., Fleethof; Stadthausbrücke 1­3, ­20355 Hamburg Tel.: 040/369805100, Fax: 040/369805192
www.chubb.com

Die DSGVO tritt in Kraft. Vermittler müssen viel beachten. Wirth ­ Rechtsanwälte hat hierfür mit einem spezialisiertem Netzwerk ein effizientes und preiswertes Do­It­Yourself­Datenschutztool für Vermittler entwickelt

Die bereits 2016 vom EU­Parlament beschlossene Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft. Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Mit dieser Verordnung wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Sie gilt also auch für die gesamte Versicherungs­ und Finanzbranche.

Rechtsanwalt Norman Wirth, TÜV­zertifizierter Datenschutzbeauftragter schätzt ein: „Viele Unternehmen haben bisher versäumt, die geforderten Änderungen in ihren Abläufen vorzunehmen und die notwendigen Dokumentationen zu erstellen. Aber nichts tun ist keine Option, schon wegen der drohenden Abmahngefahren und behördlichen Sanktionen. Eine sachgerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung ist mit überschaubarem administrativem und zeitlichem Aufwand möglich, um sich DSGVO­konform aufzustellen.“

Als Minimalanforderungen zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO werden auch folgende Dokumente benötigt:
1. Datenschutzinformation (Damit werden Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit und den Kunden erfüllt. Auf einer vorhandenen Website wird in einer klar verständlichen Sprache erläutert, wie datenschutzkonform mit allen personenbezogenen Daten umgegangen wird.)
2. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Für bestimmte Verarbeitungsvorgänge, bzw. bestimmter besondere Kategorien von Daten, wie Gesundheitsdaten, wird eine solche ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten benötigt.)
3. Datenschutzkonzept (Mit einem solchen, dokumentierten Konzept kommt man der Auskunfts­ und Rechenschaftspflicht gegenüber Behörden oder Betroffenen nach und zeigt auf, wie das eigene Unternehmen die geltenden Datenschutzbestimmungen umsetzen.)
4. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, inkl. Auftragsverarbeitungsverzeichnis und Risikobewertung (Das ist letztlich ein Bestandteil des Datenschutzkonzeptes, in denen jeder datenschutzrelevanter Geschäftsprozess auf Konformität mit den DSGVO­Vorgaben geprüft wird.)
5. Übersicht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sogenannten TOMs (Diese Übersicht beschreibt die tatsächliche Umsetzung des Datenschutzes in ihrem Unternehmen.)
6. Datensicherheitskonzept (Das Datensicherheitskonzept bezieht sich auf die technische und organisatorische Sicherheit der personenbezogenen Daten und beinhaltet die IT­Richtlinie und diverse Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter.)
7. Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit (Alle Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit in Sinne der DSGVO verpflichten.)

Zudem müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten und zum Datenschutz schulen. Nicht zuletzt muss natürlich nicht nur auf dem Papier alles stimmen, sondern es müssen die erforderlichen technisch– organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden. Welche das sind, ist individuell zu klären. Das beginnt bei sicheren Passwörtern auf allen Computern und Diensthandys und geht eventuell bis hin zum Wechsel des Cloud­Anbieters.

Wirth­Rechtsanwälte hat gemeinsam mit einem hochspezialisierten Team von Netzwerkpartnern ein EdV­gestütztes, onlinebasiertes Tool für Vermittler entwickelt, mit dem eine Abarbeitung der DSGVO­Vorgaben erfolgen kann. Diese Lösung basiert auf insgesamt 3 Stufen und ist auf www.vermittler­datenschutz.de zu finden.

1. Stufe – Checkliste mit Erläuterungen
Diese 1. Stufe bietet Unternehmen, die bereits einen hohen Datenschutz­Standard haben, eine Checkliste, aus der sich der Anpassungsbedarf dem Grunde nach ergibt. Diese Checkliste nebst individuellen Umsetzungserläuterungen wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

2. Stufe – Fragenkatalog inklusive anschließendem Maßnahmenplan
Dies ist die effiziente und preiswerte Do­It­Yourself­Variante für Einzelkämpfer und kleinere Unternehmen, aber auch als perfektes Tool für den eventuell notwendigen Datenschutzbeauftragten geeignet. Auf dieser Stufe wird den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich DSGVO­konform aufzustellen, unabhängig vom Ist­Zustand. Das Ergebnis ist eine Vielzahl von individuellen Unterlagen und Hinweisen, die die Anwender DSGVO­ready machen.
Auf Grundlage einer vorgeschalteten Abfrage erhält man ein personalisiertes Datenschutzkonzept mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Unternehmens, sowie einen personalisierten Maßnahmenplan mit allen noch wichtigen To­do`s, sowie eine Beschreibung der TOMs ( technisch­organisatorischen Maßnahmen). Des Weiteren enthalten sind diverse praxisrelevante Muster und Bespiele.
Ziel dieser Stufe 2 ist es, dass die Unternehmen ohne weitere externe Hilfe die erforderlichen administrativen Tätigkeiten selbst erledigen können und anhand der ausgewiesenen Hinweise auch die sonstige praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen selbst erledigen.

3. Stufe – externer Datenschutzbeauftragter
Ergibt sich für das betreffende Unternehmen die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, kann eine solche Stelle entweder intern besetzt (es sei denn, es handelt sich um einen Einzelunternehmer ohne weitere Mitarbeiter), oder ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dieser erfüllt dann die gesetzlich vorgegebenen Prüf­ und Kontrollpflichten und steht beratend zur Seite. Die Vermittlung eines externen Datenschutzbeauftragten zu einem äußerst attraktiven Preis – aufgrund der Vorarbeit durch Stufe 2. – kann dann angefordert werden.

Rechtsanwalt Wirth: „Entstanden ist die Idee zu diesem Tool auf Grund der unglaublich vielen Fragen aus der Vermittlerschaft in den letzten Monaten zum Thema Datenschutz. Hier war ein dringender Bedarf erkennbar, eine einfache, preiswerte und schnelle Lösung zu bieten, wie wir sie nun mit dem Tool geschaffen haben.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Rechtsanwalt Norman Wirth, kanzlei@wirth­rae.de

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Wirth­Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­10623 Berlin Tel.: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1 www.wirth­rechtsanwaelte.com

Weitere Beiträge zu diesem Unternehmen:

DSGVO für Vermittler

AssCompact AWARD ­ BU/Arbeitskraftabsicherung 2018

AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018: Biometrie bei Maklern weiter hoch im Kurs

Der Geschäftsbereich „BU/Arbeitskraftabsicherung“ gewinnt für die unabhängigen Vermittler weiter an Wert. Allerdings ist der Blick in die Zukunft etwas getrübt: Anders als im Vorjahr sind die Vermittler mit der Geschäftsprognose in diesem Beratungsgebiet zurückhaltender. Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt die Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018“ gekommen.

Bayreuth, 03.05.2018. Eine aktuelle Studie von AssCompact hat den Geschäftsbereich „BU/Arbeitskraftabsicherung“ von Maklern und Mehrfachagenten unter die Lupe genommen und dabei auch die Top­Anbieter aus Vermittlersicht identifiziert.

Deutlicher Courtagezuwachs

Im Jahr 2017 konnten viele Vermittler ein Umsatzplus im Geschäftsfeld Biometrie verbuchen: 42% berichten von einem Courtagezuwachs von etwa 30%. Für weitere 46% der Vermittler verlief das Geschäft mit der Arbeitskraftabsicherung zumindest nicht schlechter. Lediglich 12% gaben eine Verschlechterung an. Bei den Erwartungen an die zukünftige Entwicklung der privaten Vorsorge/Biometrie im Allgemeinen zeigten sich die Makler im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückhaltender und gehen von einem stagnierenden Geschäft auf hohem Niveau aus.

ALTE LEIPZIGER und Canada Life führen das Feld weiterhin an

Die Makler und Mehrfachagenten wurden im Rahmen der Studie auch zu deren Geschäftsanteilen in den Bereichen BU und Dread Disease/MultiRisk (Leben) befragt. Sowohl ALTE LEIPZIGER (BU) als auch Canada Life (Dread Disease/MultiRisk (Leben)) konnten ihren Siegerrang des Vorjahres erfolgreich verteidigen. Auch die weiteren Plätze im Bereich BU blieben unverändert: Swiss Life auf Platz 2 und VOLKSWOHL BUND auf Platz 3. Im gemischten Bereich Dread Disease /MultiRisk (Leben) konnten sich VOLKSWOHL BUND (Platz 2) und Allianz (Platz 3) um jeweils einen Platz im Vergleich zum Vorjahr verbessern.

Hohe Servicequalität zahlt sich aus

Das im Vorjahr stark angestiegene durchschnittliche Serviceniveau der Anbieter (+10%) konnte gehalten werden. Die Top­3­Unternehmen im Bereich BU kommen auf 89 (VOLKSWOHL BUND) bzw. 88 (ALTE LEIPZIGER und Canada Life) von 100 möglichen Punkten. Im Bereich Dread Disease/ MultiRisk (Leben) führt der VOLKSWOHL BUND (86 Punkte) vor Canada Life und NÜRNBERGER (Ernstfallschutz) mit jeweils 84 Punkten.

Das hohe Serviceniveau zahlt sich für die Unternehmen aus. So möchte ein Großteil der Vermittler die Zusammenarbeit mit den servicestarken Unternehmen zukünftig intensivieren. Insbesondere Swiss Life, Stuttgarter, Canada Life und VOLKSWOHL BUND können sich über ein entsprechend positives Feedback im Bereich BU freuen. Im Bereich Dread Disease/MultiRisk (Leben) werden hingegen Swiss Life, NÜRNBERGER (Ernstfallschutz) und Allianz mit einem hohen Zuspruch belohnt.

Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung“

An der Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2018″ beteiligten sich 435 Makler und Mehrfachagenten. Die Stichprobe stellt ein sehr gutes Abbild der Assekuranz­ und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters­ und Geschlechtsstruktur dar. Die Studie kann hier bezogen werden. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel. 0921 75758­38, E­Mail: stasch@bbg­gruppe.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, D­95448 Bayreuth Tel.: 0921/757580, Fax: 0921/512852
www.bbg­online.de

Smart InsurTech automatisiert IDD­Prüfung

Die Maklersoftware.com GmbH, ein Tochterunternehmen der Smart InsurTech GmbH, hat ihre Beratungssoftware hinsichtlich der neuen IDD­Richtlinien erweitert. Durch die Integration der IDD­geforderten Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung in den Beratungsprozess können Vermittler die Beratung ohne Systembruch durchführen. Das System speichert die Daten direkt in den Kundenstammdaten. So hat der Vermittler unabhängig von der Versicherungssparte jederzeit Zugriff auf alle Informationen. Die Auswertung der Angemessen­ und Geeignetheitsprüfung mit Tarifempfehlung erfolgt vollautomatisch.

Die Software erstellt einen übersichtlichen Vergleich aller Tarife mit den jeweiligen Risikoklassifizierungen sowie einer Beurteilung der Eignung anhand der angegebenen Risikopräferenzen des Kunden. Die Produktempfehlung wird direkt in die Beratungsdokumentation übernommen.

Für den Vermittler wird so erheblicher Mehrwert generiert. Durch die durchgehende und medienbruchfreie Beratung bzw. Angebotserstellung gewinnt er Zeit. Die übersichtliche Gegenüberstellung der Tarife, inklusive Empfehlung zur Eignung nach IDD, schafft Sicherheit.

Mit Inkrafttreten der Insurance Distribution Directive (IDD) am 23. Februar 2018 haben Versicherungsvermittler neue Verpflichtungen im Beratungsprozess. Vermittler müssen u.a. Wohlverhaltensregeln einhalten, Kunden vor Abschluss von Versicherungsverträgen das Vergütungsmodell offenlegen und eine Angemessenheits­ und Geeignetheitsprüfung durchführen. Ziel der IDD ist, einheitliche Beratungsrichtlinien sicherzustellen, Verbraucherschutz zu stärken und Kunden eine höhere Transparenz zu ermöglichen. IDD­konforme und medienbruchfreie Maklerverwaltungsprogramme unterstützen Versicherungsvermittler dabei immens.

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech GmbH, Klosterstraße 71, D­10179 Berlin Tel.: +49 30 420 86 1935, Fax:
www.smartinsurtech.de

Speziell für die Honorarberatung aufgelegte Produkte gewinnen an Marktanteil

Nachdem der Luxemburger Vermögensverwalter Moventum seine Gebührenstruktur angepasst hat und nun eine Honorarberater­Tranche seiner Vermögensverwaltungsportfolios anbietet, ist die Nachfrage nach den neuen Clean­ Share­Classes stark gestiegen.

„Wir freuen uns über das große Interesse, das sicher darauf zurückzuführen ist, dass
die neue Honorar­Variante für unsere Portfolios, die Clean­Share­Classes allokiert, allen Honorarberatern von Nutzen ist“, sagt Swen Köster, Senior Vice President und Head of Sales bei Moventum. „Seit der Umstellung auf MiFID II arbeiten wir mit drei getrennten Gebühren: einer Plattform­Gebühr für Kontoführung und Transaktionskosten, einer Managementgebühr für das Asset Management sowie einer Servicegebühr für die vom Berater erbrachten Dienstleistungen“, erklärt Köster.

Moventum ist dabei in der Lage, die zwischen Kunden und Berater individuell vereinbarte Servicegebühr abzuwickeln. „Dabei ist es für uns gleich, ob ein Festhonorar vereinbart wird, eine volumenabhängige Gebühr oder ein Stundensatz“, sagt Köster. Der Berater sei hier frei in seiner Gestaltung. „Das scheint auch der Grund zu sein, weshalb das Angebot gut ankommt.“

Die Honorarberater­Varianten kommen dem Wunsch vieler Kunden nach einer hohen Kostentransparenz entgegen. „Schon bislang gab es ja viele unterschiedliche Varianten für Honorarberater, bei denen aber oft die Erstattung der Provisionen im Nachgang erfolgte“, sagt Köster. Durch die Nutzung der Clean­Share­Classes entstehen sofortige Performancevorteile beim Kunden.

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MOVENTUM S.C.A., Speicherstrasse 57­59 , D­60327 Frankfurt Tel.: 069 7561 771, Fax: 069 7430 8074
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Starker Jahresstart: Antragseingang Neugeschäft über 50% im Plus gegenüber Vorjahr

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat mit dem heute veröffentlichten testierten Konzernabschluss ihre am 13. März bekannt gegebenen vorläufigen Ergebnisse zum Geschäftsjahr 2017 bestätigt. Der Umsatz erhöhte sich im Jahresvergleich um 8,2 % auf 84,5 Mio. EUR (2016: 78,1 Mio. EUR).

Das EBITDA stieg dagegen deutlich stärker. Bereinigt um einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit den erfolgten Großkundenprojekten sowie der Umsetzung der rechtlichen Änderungen im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinien MiFID II und IDD in Höhe von rund 0,7 Mio. EUR in 2017 stieg das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um rund 63 Prozent auf 3,9 Mio. EUR (2016 ebenfalls bereinigt um Einmaleffekte in Höhe von 0,3 Mio. EUR: 2,4 Mio. EUR). Unbereinigt stieg das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um rund 19 Prozent auf 3,2 Mio. EUR (2016: 2,7 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) blieb aufgrund gestiegener Abschreibungen für Amortisationen mit 0,2 Mio. EUR konstant (2016: 0,2 Mio. EUR). Der Grund für die gestiegenen Abschreibungen waren Investitionen in die erworbenen Versicherungsbestände.

Die positive operative Entwicklung des Unternehmens wird auch von der Entwicklung der weiteren Kennzahlen zum Geschäftsjahr 2017 untermauert. So erhöhte sich der operative Cashflow auf 3,2 Mio. EUR (2016: 1,2 Mio. EUR) deutlich. Beide Geschäftsbereiche, Advisortech und Advisory, legen im Gesamtjahr 2017 bei den Kennzahlen Umsatz und EBITDA deutlich zu. Im Geschäftsbereich Advisortech stieg der Umsatz um 7,4 Prozent auf 66,6 Mio.

EUR und das EBITDA stieg um 15,7 Prozent auf 3,3 Mio. EUR

Auch der Geschäftsbereich Advisory, der den klassischen Vertriebszweig der JDC Group abbildet, entwickelte sich im Jahresverlauf gegen den Markttrend sehr gut und steigerte den Umsatz um 11,8 Prozent auf 26,6 Mio. EUR. Das EBITDA stieg hier um 22,7 Prozent auf 1,2 Mio. EUR.

Auch der Start ins Jahr 2018 ist positiv verlaufen. In der ersten 3 Monaten des Jahres verzeichnete JDC ein deutliches Neugeschäftsplus. Die Gesellschaft erwartet einen Umsatz von mehr als 100 Mio. EUR bei einem EBITDA von mindestens 6 Mio. EUR. Die Veröffentlichung des Q1 Berichts erfolgt am 24. Mai 2018.

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JDC Group Aktiengesellschaft, Kormoranweg 1, D­65201 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611 89 05 75­0, Fax: +49 (0)611 89 05 75­19 www.jdcgroup.de

Umfängliche Altersvorsorge­- und Anlageberatung rein auf Honorarbasis aus einer Hand

Neben der bereits seit 2016 bestehenden Zulassung als Honorar­Anlageberater nach §
32 KWG ist die Karlsruher Honorarfinanz AG jetzt auch als “Versicherungsberater“ nach
§34 d Absatz 2 zugelassen. Somit bietet das Unternehmen als eines der wenigen
Finanzdienstleister in Deutschland seine Dienstleistungen sowohl in der Anlage­ als
auch in der Versicherungsberatung rein auf Honorarbasis an. Geplant ist in Kürze die
Mitgliedschaft im BVVB, dem Bundesverband der Versicherungsberater e.V. „Mit der
Zulassung als Versicherungsberater spezialisieren wir uns ausschließlich auf die
Altersvorsorge­ und Absicherungsberatung. In Kombination mit der Honorar­
Anlageberatung bieten wir Verbrauchern jetzt ein umfängliches und produkt­unabhängiges Dienstleistungspaket“, so Honorarfinanz­Vorstand Davor Horvat. „Wir sind überzeugt, dass die Verbraucher den Wert einer solchen Beratung im Vergleich zum Produktverkauf gegen Provision honorieren werden.“

Versicherungsberatung ist logische Konsequenz für die Unternehmensentwicklung

Durch die Erweiterung auf die Versicherungsberatung ist es der Honorarfinanz möglich, die Verbraucher über die Vor­ und Nachteile aus den verschiedenen Vorsorgeschichten umfassend zu beraten. Diese bestehen aus der Finanzanalyse und Risikoprofilierung, der Strategieberatung zur Altersvorsorge nach zuvor ermittelter Zieldefinition und schließlich der darauf aufbauenden Anlageberatung. Horvat: „Nach der KWG­Lizenz vor zwei Jahren war für unsere Unternehmensentwicklung die Zulassung zur Versicherungsberatung der nächste logische Schritt. Damit unterscheiden wir uns von mehr als 99 Prozent der Marktteilnehmer.”

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Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D­76227 Karlsruhe Tel.: 0721­915691­40, Fax: 0721­915691­49 www.honorarfinanz.ag

DSGVO betrifft auch und insbesondere die Finanz­ und

Versicherungsvermittlungsbranche

Die EU­Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt europaweit am 25.05.2018 in Kraft.
Diese betrifft auch und insbesondere die Finanz­ und
Versicherungsvermittlungsbranche. Daher haben sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung für eine gute Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben die Datenschutzfachleute der maßgeblichen Maklerpools am 02.05.2018 in München zu einem Fortsetzungstreffen zusammengefunden. Bereits das 1. Treffen am 11.04.2018 fand auf Initiative und organisiert vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW statt. Ziel dieser Treffen ist die Schaffung eines brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Standards.

Die Teilnehmer bekräftigten die Position des AfW ­ resultierend aus einer Umfrage bei den Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer ­, dass Versicherungsmakler mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, solange sie nicht in einem überdurchschnittlichen Maße personenbezogene Daten umfangreich verarbeiten (Pressemitteilung des Verbandes vom 23.04.2018).

Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools waren sich die Anwesenden darüber einig, dass sich diese über mehrere Varianten rechtlich korrekt darstellen lässt. Welches der in Frage kommenden Modelle das jeweils richtige ist, hängt von der spezifischen und objektiv gegebenen Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pool ab und wird von den Pools jeweils mit größtem Verantwortungsgefühl für die jeweils betroffenen Kunden sowie für die kooperierenden Makler geklärt und dargestellt. Eine einheitliche, standardisierte Aussage hierzu verbietet sich aufgrund der unterschiedlichen Aufstellung und Geschäftsmodelle der teilnehmenden Pools.

Die Anwesenden waren sich ausdrücklich darüber einig, dass vorbehaltlich der Möglichkeit der Datenverarbeitung wegen vorliegendem berechtigtem Interesse nach Art. 6 DSGVO grundsätzlich die Einholung einer Einwilligung des Kunden durch die Makler, in der auch auf die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Pools Bezug genommen wird, erforderlich sein wird, um dem Transparenzgedanken der DSGVO Rechnung zu tragen. Lediglich vorsorglich werden die Pools mit geeigneten und angemessenen Vorkehrungen dafür Sorge tragen, dass eine Einwilligung des Kunden vorliegt und dies anhand geeigneter Maßnahmen überprüfen.

Die Anwesenden vereinbarten, dass eine einheitliche Einwilligungserklärung über den Verband erarbeitet werden soll, mit dem Ziel, diese als Branchenstandard zu etablieren. Hierbei soll auch die Kooperation mit weiteren Brancheninitiativen gesucht werden.

Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass ein rückwirkendes Anschreiben der betroffenen privaten Endkunden in Bezug auf die konkrete Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools – in Ermangelung eines expliziten gesetzlichen Erfordernisses ­ nicht für erforderlich gehalten wird.

Auch für eine analoge Anwendung sahen die Anwesenden keinen Raum. Zwar werde derzeit in der Literatur eine solche Verpflichtung mit Blick auf den Erwägungsgrund 171 S. 3 zur DSGVO, welcher aussagt, dass eine neue Einwilligung nach DSGVO dann eingeholt werden muss, wenn eine vorherige Einwilligung nach Bundesdatenschutzgesetz nicht korrekt eingeholt worden ist, diskutiert, eine analoge Anwendung auf die Informationsverpflichtung nach Art. 13 ff. DSGVO, welche auf den Zeitpunkt der Erhebung abstellen würde, ergebe sich aus dem klaren Wortlaut der Norm jedoch nicht.

Die Anwesenden vereinbarten eine weitere intensive Zusammenarbeit und Begleitung bei der praktischen Umsetzung der DSGVO über den 25.05.2018 hinaus.

Geschäftsführender Vorstand des AfW Norman Wirth zieht folgendes Fazit: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die teilnehmenden Pools, die auch in der Initiative „Pools für Makler“, welche vor einigen Jahren durch den AfW initiiert wurde, ihre Verantwortung im Rahmen dieser Treffen wahrnehmen. Sie zeigen bei der Befassung mit dem komplexen Thema Datenschutz eine hohe Bereitschaft, zu praxisnahen aber auch dem Anliegen der DSGVO gerecht werdenden Lösungen zu kommen. Zu 100 % perfekte Lösungen wird es bei der Umsetzung dieses komplexen Gesetzes sicherlich in keinem Unternehmen ­ auch in anderen Branchen – geben können. Viele Punkte sind auch noch unklar und es wird in Einzelfragen in Zukunft vielleicht auch zu Änderungen in der rechtlichen Bewertung kommen. Aber eines ist allen Beteiligten klar: Nichts tun ist keine Option.“

Anwesend waren bei dem Treffen

ARUNA GmbH, blau direkt GmbH und Co. KG, degenia Versicherungsdienst AG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, Netfonds AG, VFV GmbH – Der Sachpool, WIFO GmbH.

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AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., Ackerstr. 3, D­10115 Berlin Tel.: 030/20454403, Fax: 030/20634759
www.afw­verband.de

Kooperation mit xbAV

In Kooperation mit xbAV, dem führenden Technologieanbieter für die Digitalisierung der
betrieblichen Altersversorgung (bAV), können Vermittler für die SIGNAL IDUNA auch ihre Arbeitgeberkunden digital und in einer Lösung beraten.

Die Vertriebslösung „bAV­Berater“ von xbAV deckt jetzt ­ neben der vollständigen Arbeitnehmerberatung ­ alle Themen der Arbeitgeberberatung ab. Komplexe bAV­Zusammenhänge werden Schritt für Schritt nachvollziehbar. Die Nutzung bleibt intuitiv und einfach.

Elektronisch unterschreiben

Nach erfolgreicher Beratung erhält der Vermittler automatisch alle vorausgefüllten Dokumente und kann sie optional unmittelbar elektronisch unterschreiben lassen. Der Antrag wird digital übermittelt.

Sichere Daten

Um seine Daten zu schützen, ist ab sofort die Zwei­Faktor­Authentifizierung (2FA) möglich. Neben Benutzernamen und Passwort ist für die Anmeldung eine PIN erforderlich, die über eine App auf dem Smartphone generiert wird. Benutzername und Passwort allein werden dadurch nutzlos.
„Beratungssoftware, die dem Arbeitgeber die bAV in allen Punkten verständlich macht, webbasiert und systemgeführt ist, bringt den Vertrieb deutlich nach vorne“, sagt Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung. „Im Gespräch klickt sich der Vermittler zusammen mit seinem Kunden durch die gesamte Beratung und macht ihm die bAV ­ in all seiner Komplexität ­ leichter verständlich.“

„Unternehmen brauchen für Aufbau oder Überarbeitung ihres Versorgungswerks professionelle Beratung. Es geht um fundierte Informationen über Durchführungswege, Portabilität, Zuschüsse, gesetzliche Änderungen, BRSG und Tarifvertragsregelungen“, erklärt Boris Haggenmüller, Geschäftsführer bei xbAV Beratungssoftware. „Gerade die digitale Abbildung von komplexen Zusammenhängen bringt allen Beteiligten eine völlig neue Transparenz und die Beratung gewinnt an Qualität.“

Der „bAV­Berater“ führt den Vermittler entlang eines roten Fadens durch den gesamten Beratungsprozess ­ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ­ inklusive aller vertriebsrelevanten Schritte.

Verantwortlich für den Inhalt:

Signal Iduna (Zentrale), Neue Rabenstraße 15­19, D­20351 Hamburg Tel.: 040 4124 3834, Fax: 040/41242846
www.signal­iduna.de

Für das aktuelle Jahr peilt die Netfonds Gruppe neue Rekordmarken an

Die Hamburger Finanzplattform Netfonds AG hat das Jahr 2017 in der Gruppe trotz eines wettbewerbsintensiveren Umfelds und stärkeren Regulierungsdrucks so erfolgreich wie nie zuvor abgeschlossen. Mit 97,3 Millionen Euro erzielte das Unternehmen einen neuen Rekordumsatz. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um über 20 Prozent. Die Provisionserlöse kletterten auf das Rekordniveau von 93 Millionen Euro.

Netfonds generierte ca. 70% der Umsätze aus dem Investmentgeschäft, doch auch im Versicherungsbereich konnte das Unternehmen neue Meilensteine setzen. So stieg die Anzahl verwalteter Versicherungsverträge von 400.000 in 2016 auf 450.000 im Jahr 2017. Der Provisionsumsatz in dieser Sparte wuchs auf über 21 Millionen Euro. Während der Marktanteil bei den klassischen Maklerunternehmen ausgebaut wurde, nutzten auch immer mehr große Unternehmen, wie Banken und Vertriebe, den Service der Finanzplattform.

Für das aktuelle Jahr peilt die Netfonds Gruppe neue Rekordmarken an. Der Umsatz soll auf über 110 Millionen Euro wachsen und die „Assets under Aministration“ auf über 12 Milliarden Euro gesteigert werden. Die Anzahl der Mitarbeiter an den Standorten Hamburg und Frankfurt soll auf 180 ausgebaut werden. „Das Wichtigste für uns bleibt, auch in 2018 in neue Technologien sowie neue, gut ausgebildete Mitarbeiter zu investieren“, so der Vorstandsvorsitzende Karsten Dümmler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100 www.netfonds.de

Kostenloses E­Book für Makler

Die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung kurz DSGVO ist momentan in aller Munde und Unternehmen haben nur noch bis zum 25.05.2018 Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Es erreichen uns viele Fragen von Maklerkollegen, die Schwierigkeiten mit der Umsetzung haben. Wie ist das Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, was sind den technische & organisatorische Maßnahmen in meinem Betrieb, was sind Auftragsverarbeiter, was bedeutet DSMS? Diese und viele weitere Fragen wurden immer wieder gestellt.

In Internet und bei Google, bei Versicherungsgesellschaften und Pools erhält man zum Teil widersprüchliche Aussagen und am Schluss weiss der betroffene gar nicht mehr, was er tun soll.

Grund genug für unser Vorstandsmitglied Oliver Petersen einen DSGVO­Praxisleitfaden für Versicherungsmakler zu schreiben. Er ist u.a. geprüfter betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter und hat viel Praxiserfahrung in das neue E­Book einfliessen lassen.

Wir freuen uns, dieses neue E­Book als echten Praxishelfer unseren Mitgliedern und allen interessierten Maklern kostenfrei zur Verfügung zu stellen können.

Das neue E­Book vom Makler Nachfolger Club e.V.:
„DSGVO ­ ein Praxisleitfaden für Versicherungsmakler”
Dieses prall gefüllte E­Book mit vielen Praxis­Tipps ist für alle Makler völlig gratis! Aus dem Inhalt:

DSGVO ­ was ist das denn? Verarbeitungsverzeichnis Auftragsverarbeiter
Technische u. organisatorische Maßnahmen Datenschutzfolgenabschätzung Datenschutzmanagementsystem Datenschutzbeauftragter

Checkliste

Jeder Makler kann diese E­Book jetzt gratis hier anfordern.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine erfolgreiche Umsetzung bis zum 25.05.2018.

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­96163 Gundelsheim Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667
www.makler­nachfolger­club.de

Zulassung schließt bisherige Lücke für alle Vermittler nach §§ 34 c bis i GewO

Unter der Trägerschaft des VOTUM­Verbandes hat die neue „Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung“ ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach § 34 f und der Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i GewO die erste branchenspezifische und nicht­staatliche Schlichtungsstelle. „Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister und möchten so dazu beitragen, dass die außergerichtliche Streitbeilegung eine größere Akzeptanz findet“, erklärt Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM­ Verbandes.

Für Gewerbetreibende, die den gesamten Bereich der Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung gegenüber ihren Kunden anbieten, bedeutet die neue Schlichtungsstelle eine erhebliche organisatorische Verbesserung. Zur Erfüllung ihrer Hinweispflicht mussten sie ihre Kunden bislang auf vier unterschiedliche Schlichtungseinrichtungen verweisen. Die ohnehin komplexen Erstinformationspflichten wurden dadurch unnötig aufgebläht. Nun können Allfinanzdienstleister für alle Schlichtungsfragen an die neue Schlichtungsstelle verweisen.

Die Schlichtungsstelle steht allen Gewerbetreibenden der §§ 34 c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im VOTUM­Verband gebunden. „Wir möchten, dass jeder registrierte Vermittler die Schlichtungsstelle nutzen kann. Sie war von Beginn an als Lösung für die gesamte Branche gedacht, deshalb haben wir uns ausdrücklich gegen einen ‚Closed Shop‘ für VOTUM­Mitglieder entschieden“, so Dr. Sebastian Grabmaier, Mitglied im Vorstand des VOTUM­Verbandes und Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.

Die Neutralität der Schlichtungsstelle wird durch die Unabhängigkeit der beiden Ombudsmänner sichergestellt. Die zwei erfahrenen Streitmittler Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen, sind in ihrer Position an Weisungen nicht gebunden. Mit der Einbindung Arenhövels und Schlüters wird die neu ins Leben gerufene Institution von deren jeweils mehrjähriger Expertise im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung profitieren. So sind beide bereits seit 2014 gemeinsam für die Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. tätig. Die Zulassung der Schlichtungsstelle erfolgte durch das Bundesamt für Justiz.

Eine Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens ist für Verbraucher kostenfrei. Die von den Gewerbetreibenden im konkreten Schlichtungsfall zu entrichtenden Vergütungen liegen deutlich unterhalb der anfallenden Kosten bei den staatlichen Sammelschlichtungsstellen. In welchem Umfang Gewerbetriebende die Schlichtungsstelle nutzen, wird von ihnen selbst bestimmt. So können sie bspw. im Bereich der Versicherungsvermittlung weiterhin mit dem Versicherungsombudsmann zusammenarbeiten und die neue Schlichtungsstelle lediglich im Bereich der Anlage­ und Kreditvermittlung nutzen.

Die bestehenden staatlichen Sammelschlichtungsstellen waren von Beginn an nur als Übergangslösung konzipiert. Spezielles Branchen Know­how kann dort nur begrenzt erwartet werden. „Unabhängig von den bestehenden Angeboten für die verschiedenen Bereiche der Vermittlerbranche verstand es sich für uns von selbst, dass für die Berufsgruppe der über 37.000 registrierten Finanzanlagenvermittler und über 50.000 registrierten Immobiliardarlehensvermittler eine einheitliche Lösung geschaffen werden musste“, sagt Franz­Josef Rosemeyer, Mitglied des VOTUM­Vorstands und Vorsitzender der A. S. I. Wirtschaftsberatung.

„Die Öffnung der neuen Schlichtungsstelle auch für den Bereich der Versicherungsvermittlung verstehen wir als Zeichen dafür, dass die Versicherungsvermittlung von den Produkten bzw. der Leistung der Versicherungsunternehmen getrennt betrachtet werden kann, ohne dass damit eine Konkurrenz zum Versicherungsombudsmann entstehen soll. Ohnehin liegt die Anzahl der Schlichtungsfälle, die zulässig gegen Vermittler gerichtet sind, unter 1 % der Gesamtbeschwerdefälle“, erklärt Martin Klein.

„Die Einrichtung der Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung belegt, dass die Branche ihrer volkswirtschaftlich wichtigen Tätigkeit mit Verantwortung nachgeht und hierbei auch selbstregulierende Elemente schafft“, sagt Dr. Matthias Wald, Mitglied im VOTUM­Vorstand und Leiter Vertrieb bei Swiss Life Deutschland.

Unter www.schlichtung­finanzberatung.de können sich Verbraucher und interessierte Vermittler über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. Neben detaillierten Erläuterungen zum konkreten Ablauf des Schlichtungsverfahrens können sie sich dort auch in elektronischer, telefonischer oder schriftlicher Form an die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle wenden. In einem aktuellen Informationsblatt fasst die Schlichtungsstelle zudem die Hinweispflichten für Vermittler bezüglich der außergerichtlichen Streitbeilegung und möglichen Schlichtungsstellen zusammen.

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Votum e.V., Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs­Unternehmen in Europa e.V., Glockengießerwall 2 , D­20095 Hamburg
Tel.: 040 / 696 508 ­ 11 , Fax: 040 / 696 508 ­ 88
www.votum­verband.de

Der Maklerverbund CHARTA trennt sich von Lars Widany und ernennt Dietmar Diegel zum neuen Vorstandsvorsitzenden

Beim Maklerverbund CHARTA Börse für Versicherungen AG gibt es personelle Veränderungen. Der Aufsichtsrat hat den bisherigen Vorstandsvorsitzenden Lars Widany seiner Aufgaben mit sofortiger Wirkung enthoben. Die Nachfolge wurde bereits geregelt.

Neuer Vorstandsvorsitzender ist ab sofort Dietmar Diegel. Nach Stationen in der Verlagsbranche und der Telekommunikation blickt der Diplom­Kaufmann auf mehr als 17 Jahre erfolgreiche Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft zurück. Langjährige Führungserfahrung hat Diegel als Marketing­ und Vertriebs­Direktor bei der Aegon Lebensversicherungs­AG sowie den Monuta Versicherungen, an deren Aufbau im deutschen Markt er auch maßgeblich beteiligt war, gesammelt. Er verfügt zudem über ausgewiesene Expertise auf den Gebieten Business Development, Kooperationen und Digitalisierung. Zuletzt hat er in beratender Tätigkeit den Aufbau von Marketing und Vertrieb beim Markteintritt der DELA Lebensversicherung mitgestaltet.

Diegel ist 52 Jahre alt, ist verheiratet, Vater von 2 Kindern und lebt in Düsseldorf. Im CHARTA­Vorstand verantwortet er die Ressorts Personenversicherung, Komposit und Marketing/Vertrieb. Sein Vorstandskollege Michael Franke ist, wie schon in der Vergangenheit, für die Ressorts IT, Maklerrecht und berufsständische Fragen verantwortlich.

Über CHARTA
CHARTA Börse für Versicherungen AG ist der Verbund von und für qualifizierte Versicherungsmaklerinnen und ­makler. Er wurde 1994 gegründet und steht seitdem ausschließlich im Eigentum der angeschlossenen Makler.

CHARTA hat den Markt und das Bild des Versicherungsmaklers seit mehr als 20 Jahren entscheidend geprägt. Über 400 Mitgliedsbetriebe haben sich für ihre CHARTA entschieden.

CHARTA stärkt Makler in ihrer Unabhängigkeit, fördert kollegialen Austausch und Zusammenarbeit und konzipiert leistungsfähige Deckungskonzepte mit Alleinstellungsmerkmalen. Der Verbund vertritt Maklerinteressen gegenüber Versicherern und nimmt Einfluss auf Maklerverträge, Konditionen, Produkte und Services.

CHARTA entwickelt exklusive Softwarelösungen und intelligenten Workflow, unterstützt IDD­konforme Arbeitsprozesse, steigert die Effizienz und macht das Geschäftsmodell von Maklern zukunftssicher.

Verantwortlich für den Inhalt:

Charta, Börse für Versicherungen AG, Steinstr. 31, D­40210 Düsseldorf Tel.: 0211/86439­0, Fax: 0211/86439­98
www.charta.de