5 Gründe, warum der Provisionsdeckel nicht kommen wird.

 

Seit Monate wird darüber diskutiert, einen sogenannten Provisionsdeckel für Versicherungsmakler einzuführen. Auch seitens der Bundesregierung wurde bereits geäußert, dass ein solcher Deckel angestrebt wird.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW verteidigt als der Berufsverband unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister die Interessen seiner Mitglieder gegen ungerechtfertigte Eingriffe der Politik  – und setzt sich aktiv gegen eine solche geplante, massive Einkommenskürzung ein.

„Es geht bei der ganzen Diskussion nicht um 1 % Prozent Vergütung mehr oder weniger. Es geht um sehr viel grundsätzlichere Fragen.“, so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre verfassungswidrig.

Es würde sich um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die nach Artikel 12 unseres Grundgesetzes geschützte Gewerbefreiheit handeln. Es gibt bisher keine erkennbaren, sachgerechten Erwägungen, die den Gesetzgeber legitimieren könnten, eine Provisionsgrenze einzuführen.

Um einen solchen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen, müsste ersichtlich sein, dass dieser Eingriff zum Erreichen eines klar definierten Ziels erforderlich ist und zudem der Eingriff auch angemessen ist. Auf jeder Stufe der verfassungsrechtlichen Prüfung scheitert jedoch das Vorhaben. Der Bundesverband Finanzdienstleistung wird gemeinsam mit weiteren Unterstützern hier demnächst ein überzeugendes verfassungsrechtliches Gutachten präsentieren.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre verbraucherschädlich.

Der in den bisherigen Diskussionen angedachte Provisionsdeckel würde laut Dr. Frank Grund (Chef der BaFin-Versicherungsaufsicht) die unabhängigen Vermittler am härtesten treffen. Es würde für Versicherungsmakler zu einer erheblichen Einkommensreduzierung kommen. Das führt in seiner Konsequenz zu einer weiter sinkenden Attraktivität dieses Berufsstandes und damit zum Wegbrechen einer signifikanten Anzahl verbraucherschützender Versicherungsmakler.

Unabhängige Vermittler sind per se gelebter Verbraucherschutz. Versicherungsmakler machen sehr gute und nahezu fehlerfreie Arbeit. Die Statistik des Versicherungsombudsmann – der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherern sowie Versicherungsvermittlern – zeigt: Die Anzahl der Beschwerden gegen Versicherungsmakler liegen bei nahezu Null. Die Verbraucherschutzlobby hingegen wehrt sich weiterhin konsequent anzuerkennen, dass auch die Berater in den staatlich alimentierten Verbraucherzentralen den gesetzlichen Qualifikationspflichten zu unterfallen haben. Erneut zeigte sich dies bei den Diskussionen zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht. Irrigerweise stellen sich die angeblichen Verbraucherschützer mit ihrer Sachkunde- und Weiterbildungs-Weigerung ins juristische und verbraucherschutzorientierte Abseits.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre wettbewerbswidrig.

Der freie Wettbewerb wäre durch eine Preisdeckelung aufgehoben und würde zum Erliegen kommen. Auch insofern ist ein Sachgrund für eine derart massive Preisregulierung nicht ersichtlich.  Zudem würde sich der Provisionsdeckel „wie ein Rasenmäher“ auf alle Vermittlergruppen gleichermaßen auswirken, ohne zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Vermittlergruppen (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater) gibt.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre europarechtswidrig und widerspräche den Zielen des europäischen Binnenmarktes.

Zu diesen Zielen gehört insbesondere der freie und unverfälschte Wettbewerb. Der Bundesverband Finanzdienstleistung wird gemeinsam mit weiteren Unterstützern auch dazu  demnächst überzeugend mit einem Sachverständigengutachten nachlegen.

  1. Last but not least:

Es wird auch keinen sogenannten „weichen“ Provisionsdeckel durch die BaFin geben – ob nun über ein Rundschreiben oder sonstige Varianten von sogenanntem Soft Law. Derart starke – auch indirekte – Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Werte und Positionen stehen unter Parlamentsvorbehalt.. Es ist nicht Sache einer gesetzesausführenden Behörde, Parlamentsrechte zu ersetzen. Sollte es im Einzelfall einen konkreten Missstand in der Ausgestaltung von Vergütungszusagen geben, ist es selbstverständlich Sache der BaFin diesen zu benennen und einzuschreiten.

Norman Wirth: „Die Diskussion um den Provisionsdeckel ist überflüssig. Aus den vorgenannten Gründen wird er nicht kommen. Wir werden uns kompromisslos gegen jegliche Versuche von Politik und BaFin wenden, in die Rechtspositionen unserer Mitglieder einzugreifen. Wir werden nicht akzeptieren, dass der Provisionsdeckel als verbraucherschützendes Feigenblatt im Zusammenhang mit den – dringend notwendigen – Erleichterungen bei der Zinszusatzreserve zulasten der Versicherungsmakler eingeführt wird. Diese sind weder für das Niedrigzinsniveau, für Fehlkalkulationen von einigen Versicherungsgesellschaften, für die Intransparenz bei der Produktgestaltung, noch für die Gesamtvertriebskosten verantwortlich. Verfassungsrechte unserer Mitglieder lassen wir nicht auf dem Altar  eines Pseudo-Verbraucherschutzes oder für eine höhere Profitabilität von Versicherern oder Aktionärsinteressen opfern.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel.: 030 / 63 96 437 – 0, Fax: 030 / 63 96 437 – 29, www.afw-verband.de

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung steht aufgrund vielfältiger produktspezifischer Kernprobleme und der nur rund 25%igen Abdeckungsquote in der Bevölkerung im Fokus von Politik, Versicherungsvertrieb und Öffentlichkeit.

 

Die Kernproblemfelder sind:

  • Antragsfragen: Fehlangaben von anzeigepflichtigen Krankheitsbildern und unbewusste
  • Falschangaben aufgrund von Fehlkodierungen durch Abrechnungsoptimierungen gesetzlicher Krankenkassen im Zusammenspiel mit niedergelassenen Ärzten
  • Versicherungsumfang: schwer verifizierbare Kernproduktmerkmale durch eine Fülle von unbestimmten Begriffen und unverbindlichen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen
  • Leistungsantrag: nicht spezifizierte Mitwirkungs- und schwer erfüllbare Nachweispflichten für Versicherte
  • Regulierungsverhalten: Keine Transparenz in unternehmensinternen Regulierungspraktiken

Die Veranstaltung 2018 vertieft und erweitert Ihr Wissen zum Versicherungsrecht:

Als Referenten konnte man erneut die Vorsitzenden Richter Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl des Landgerichts Berlin (Versicherungskammer) gewinnen.

Ganztägiger versicherungsrechtlicher Rechtsprechungsreport mit richterlicher Kommentierung zu folgenden Themenschwerpunkten:

-Berufsunfähigkeitsversicherung

-Kranken- und Krankentagegeldversicherung

Betrachtet wird die aktuelle Rechtsprechung zu Lasten/ Gunsten von Versicherten, Vermittlern und Versicherer.

Seminarbeschreibung:

Allgemeiner Teil:

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht, arglistige Täuschung, spontane Offenbarungspflicht

Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Umorganisationsmöglichkeiten, Anforderungen der Verweistätigkeit

Kranken- und Krankentagegeldversicherung:

  • Streitigkeiten Arbeits- oder Berufsunfähigkeit, Zustand auf “nicht absehbare Zeit”

DSGVO:

  • Erhebung personenbezogener Daten

Die Veranstaltung richtet sich inhaltlich gleichermaßen an Versicherungsvermittler, Versicherer und Fachanwälte (wird als Fortbildungsseminar im Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO anerkannt).

Hier geht es zur Anmeldung: https://www.premiumcircle.de/recht-symposium/

Mittwoch, 07. November 2018 – 09:00 bis 18:00 Uhr

Adresse:

Dorint Hotel Frankfurt, Königsteiner Straße 29, 61440 Oberursel

 

Verantwortlich für den Inhalt: PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D-61169 Friedberg, Tel.: 06031 16959-0, www.premiumcircle.de

Drei Viertel der Bevölkerung bezeichnen sich selbst als sicherheitsorientiert.

 

Sie schützen ihr Hab und Gut, die eigene Person stellen sie jedoch hinten an. Dafür geben sie teilweise nur schwer nachvollziehbare Gründe an. Versicherungsvermittler bestätigen zwar die mangelnde Vorsorgebereitschaft, sehen dafür jedoch ganz andere Gründe. Das sind Ergebnisse der aktuellen Continentale-Studie 2018, einer repräsentativen Befragung in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Kantar TNS.

Bevölkerung sichert lieber Gegenstände ab als sich selbst

Rund drei Viertel der Deutschen finden den Schutz ihres Hausrates, ihrer Immobilie und ihres Autos wichtig. Über eine Pflegezusatzversicherung sagen dies nur 15 Prozent. Dabei halten sie die Gefahr, in den nächsten zehn Jahren pflegebedürftig zu werden, für genauso wahrscheinlich, wie im selben Zeitraum einen Autounfall zu verschulden. Ebenfalls nur einer Minderheit ist die Absicherung ihrer Arbeitskraft (39 Prozent der Berufstätigen) wichtig. Die befragten Vermittler erleben die Auswirkungen dieser Kundenhaltung tagtäglich bei ihrer Arbeit. Sie müssen ihre Kunden aktiv ansprechen, damit sie die eigene Person absichern – bei Sachversicherungen kommen Menschen eher von sich aus. Woran liegt das?

Menschen argumentieren sich eigentlich wichtige Absicherungen weg

Die Bevölkerung gibt diverse Gründe an, warum sie bestimmte Versicherungen für sich nicht wichtig findet. Insgesamt führen die Ergebnisse zu einer These: Menschen argumentieren sich die Bedeutung von Versicherungen weg, um sich besser zu fühlen. So sagt nur eine Minderheit, ihr sei die Absicherung wichtig, sie könne sie sich aber nicht leisten. Am Geld scheint es also vordergründig nicht zu liegen. Die Hauptbegründung ist: Im Ernstfall zahle der Versicherer eh nicht, weil er sich auf irgendwelche Klauseln berufe. Deshalb sei der Versicherungsschutz für sie auch nicht wichtig. Das sagt die Bevölkerung sowohl bei der Absicherung für den Fall von Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder eines Unfalles als auch im Bereich ambulanter und Zahn-Zusatzversicherungen.

„Diese Begründung ist vor allem bei Versicherungen überraschend, bei denen sehr klar ist, wann geleistet wird, zum Beispiel bei Pflegetarifen“, so Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund. Bekannt ist das Vorurteil bereits aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge. Doch auch hier gilt: Die Realität entspricht nicht der Wahrnehmung der Bevölkerung. Die meisten Leistungsanträge werden bewilligt. Nur 0,5 Prozent werden mit Hinweis auf Klauseln abgelehnt.

Auswirkungen auf die Beratungsarbeit der Vermittler

Vermittler glauben, ihre Kunden besitzen aus zwei Gründen häufig keine Personenversicherungen: Menschen schieben das Thema vor sich her und unterschätzen Risiken beziehungsweise ihren Vorsorgebedarf. Positiv für die Branche: Kaum ein Vermittler sagt, es liege an den Produkten. Diese seien bedarfsgerecht. Viele bemängeln jedoch, dass die Versicherungs- und Vorsorgethemen zu wenig im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen.

Das Argument der Bevölkerung, der Versicherer beziehe sich auf Klauseln, um nicht zahlen zu müssen, spielt in der Vermittlerbefragung nur eine untergeordnete Rolle. Doch ob begründet oder nicht: Für die Kunden ist die Angst vor Klauseln real. „Mit dieser Sorge müssen sowohl wir als Branche als auch die Vermittler umgehen“, betont Dr. Helmich. „Für Vermittler war es schon immer am wichtigsten, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass dies für die Beratung mehr denn je ein Schlüsselelement ist.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel.: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

ConceptIF baut digitalen Service für die Beratung von Gewerbekunden aus

 

Die ConceptIF-Gruppe, Anbieter von optimierten Deckungskonzepten und eigenen Assekuradeurprodukten im Bereich der privaten und gewerblichen Sachversicherung, kooperiert ab sofort mit CyberDirekt, der ersten digitalen Plattform für die Beratung, den Vergleich und den Abschluss von Cyber-Versicherungen. Vermittler, die bei ConceptIF angebunden sind, können ihren Gewerbekunden Versicherungsschutz und ein umfangreiches Präventionsangebot gegen Cyber-Attacken über die Technologie-Plattform von CyberDirekt anbieten.  Das Angebot ist auf den Bedarf von Klein- und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtet und wird vollständig digital unterstützt.

Über die digitale Plattform von CyberDirekt können die Angebote von derzeit fünf Anbietern, Hiscox, Markel, AIG, HDI und CNA Hardy anhand von 30 Tarifmerkmalen verglichen werden. Die Antragstellung dauert nur wenige Minuten. Dazu muss der Vermittler lediglich die Branche und den Jahresumsatz seines Gewerbekunden eingeben und in der Regel fünf Risikofragen beantworten lassen. Dieser vereinfachte Standardprozess wird für Betriebe bis zu zehn Mio. Euro Jahresumsatz und einer Versicherungssumme bis zu zwei Mio. Euro angeboten.

Makler-Service für das wachsende Cyber-Geschäft

Die Partner von ConceptIF können ihre Kunden im Rahmen eines digital gestützten Beratungsprozesses für das Thema sensibilisieren und anhand von Praxisbeispielen, Schadenszenarien und Leistungsfällen über die Cyber-Risiken informieren. Die webbasierte Software kann überall im Kundengespräch eingesetzt werden. Im ConceptIF-Maklerportal sind neben einer digitalen Antragsstrecke verschiedene hilfreiche Unterlagen, wie Gesprächsleitfäden, Kundenanschreiben und aktuelle Informationen rund um das Thema Cyber-Sicherheit hinterlegt. Darüber hinaus stellt ConceptIF ihren Vermittler-Partnern auch einen persönlichen Beratungsservice zur Verfügung. Versierte Mitarbeiter aus dem Gewerbeversicherungsteam beantworten die Fragen der Makler.

“Der Markt für Cyber-Versicherungen bietet extreme Wachstumschancen. Makler sind mit unserem digitalen Service bestens auf diese Entwicklung vorbereitet“, betont Hanno Pingsmann, Geschäftsführer von CyberDirekt. Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF-Gruppe, ergänzt: „Das Umsatzpotenzial von Cyber-Versicherungen wird von Maklern hoch eingeschätzt, von daher sehen wir in der Kooperation mit CyberDirekt eine sehr gute Ergänzung zu unseren bisherigen Angeboten für unsere KMU-Kunden.“

Zusatz-Angebote für Kunden zum Schutz gegen Cyber-Attacken

Bei sämtlichen Cyber-Versicherungen ist eine 24-Stunden-Notfall-Hotline eingeschlossen, über die die Kunden bei einem Cyber-Angriff schnell und unkompliziert Hilfe bekommen können. Zusätzlich bietet CyberDirekt als einziger Anbieter im Markt Präventionsmaßnahmen an, die für den Versicherungsnehmer kostenlos sind. Die Trainings leisten einen aktiven Beitrag zur Risikoreduktion und versetzen den Kunden in die Lage, seine Mitarbeiter über Cyber-Risiken aufzuklären. Zudem können Kunden einen innovativen Service zum Schutz ihrer persönlichen Daten nutzen. Sollten die auf einer separaten Plattform optional hinterlegten Kundendaten, beispielsweise die E-Mail-Adresse oder die Kontonummer, im Darknet auftauchen, erhält der Betroffene eine automatische Benachrichtigung in Form eines Alarms. Wer eine Cyberversicherung abgeschlossen hat, bekommt diesen Service bei CyberDirekt kostenlos. CyberDirekt stellt zudem den Vermittlern sehr nützliche Tool für die Kundenberatung zur Verfügung, beispielsweise das Risikoanalysetool. Damit werden die Vermittler in die Lage versetzt, über die Cyber-Risiken systematisch zu informieren und auf die Besonderheiten der Firmen zugeschnitten zu beraten.

 

 

 

Die Deutsche Makler Akademie kooperiert ab sofort mit dem Brancheninstitut für Prozessoptimierung (BiPRO e.V.).

 

Der BiPRO e.V. ist eine neutrale Organisation, deren Mitglieder es sich zur Aufgabe machen, unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche durch fachliche und technische Standards zu optimieren. Mitglieder des Vereins sind Versicherer, deren Vertriebspartner, Softwareanbieter, Beratungs- und andere Dienstleistungsunternehmen.

In den von der DMA neu angebotenen Seminaren „Grundlagen BiPRO für den Versicherungsvertrieb“ geht es entsprechend um die Verbesserung der Prozesse zwischen Versicherungsmakler und Versicherer. Erläutert werden dabei der Einsatz der BiPRO-Normen und ihr Nutzen bei der Digitalisierung der Vertriebsprozesse. Zielgruppe der Präsenzseminare sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vertrieb von Versicherungsunternehmen und Maklerhäusern, sowohl im Innen- als auch aus dem Außendienst.

Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e.V. erklärt: „Die Effizienz von Maklerprozessen ist eines unserer Hauptanliegen. In unseren DMA-Seminaren werden Mitarbeitern aus dem Versicherungsvertrieb die Vorteile, aber auch die Risiken der Digitalisierung verständlich und praxisnah vermittelt.“

Joachim Zech, Geschäftsführer der DMA, freut sich über den neuen Partner: „Für die eintägigen Kompaktseminare konnten wir hochqualifizierte BiPRO-Trainer verpflichten, die direkt aus der Praxis kommen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Makler Akademie (DMA) gemeinnützige GmbH, Petersburger Platz 6, 10249 Berlin, www.deutsche-makler-akademie.de

BdV: Schlecht und billig

 

Mit Beginn des Schuljahres startet in baden-württembergischen Schulen wieder der Vertrieb von Schülerzusatzversicherungen. Kernstück der Versicherungen, die meist nur einen Euro kosten, ist die Versicherung bei Unfällen und die Haftpflichtversicherung. Diese haftet allerdings nur begrenzt, beispielsweise bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind diese Schülerzusatzversicherungen oft mehr als überflüssig. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert die Versicherung scharf.

„Der Vertrieb dieser privaten Versicherung in Schulen ist so kurios wie wenig bedarfsgerecht“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher kritisiert außerdem: „Versicherer und andere Finanzdienstleister haben aus unserer Sicht an Schulen nichts zu suchen. Weder als Sponsor von Unterrichtsmaterialien noch als Vertreiber von Versicherungen für Schülerinnen und Schüler.“

Denn in der Praxis bedeutet das: Lehrer verteilen als eine Art Versicherungsvertreter die Antragsformulare der WGV Versicherung (Württemberg) bzw. der BGV Versicherung (Baden) in ihren Klassen, Eltern werden aufgefordert, das Formular zu unterschreiben und ihren Kindern einen Euro für den Beitrag mitzugeben. „Schüler und Eltern erhalten kaum weitere Informationen dazu, was sie überhaupt unterschreiben“, stellt Grieble fest. Auch der Bund der Versicherten hält wenig von dieser Versicherung und ihrem Vertriebsweg. Er hatte der Schülerzusatzversicherung deshalb schon im Frühjahr 2018 den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres 2018“ verliehen.

Wegen der mangelhaften Vertriebssituation erfahren Eltern in der Regel nicht, dass die Versicherung nur für einen ganz kleinen Teil möglicher Schäden aufkommt, die Versicherungssummen oft viel zu gering sind und es für die möglichen Schäden einen viel umfassenderen, bedarfsgerechten anderweitigen Versicherungsschutz gibt. „Eltern glauben, weil das Produkt ja von Ministerium und Schule kommt, alles richtig zu machen. Die trügerische Sicherheit verhindert möglicherweise den Abschluss wirklich wichtiger Versicherungen“, gibt Kleinlein zu bedenken. Die Verbraucherzentrale erhält sogar Beschwerden, dass die Versicherung gar nicht leisten will, weil bereits gesetzlicher oder privater Versicherungsschutz besteht. Andere Eltern berichteten von einem Zwang, die Versicherung abzuschließen. So wurde beispielsweise gedroht, dass Schüler ohne diesen Schutz nicht an Ausflügen teilnehmen dürften. Kritik kommt auch aus der Schule, denn immer wieder empören sich Lehrer darüber, dass sie den Vertrieb von Versicherungen übernehmen müssen.

Verbraucherzentrale und BdV sind sich einig: Eltern sollten den schulvertriebenen Versicherungskäse eher als Anlass nehmen um generell zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für die Familie ausreichend und bedarfsgerecht ist. Eltern, die Ärger oder Probleme mit der Schülerzusatzversicherung haben, können sich dazu auch bei der Verbraucherzentrale oder beim Bund der Versicherten melden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221, www.bundderversicherten.de

Beim diesjährigen Award Unternehmer-Ass war insbesondere der Spagat zwischen den innovativ-digitalen und den etabliert-analogen Vermittlern spannend.

 

Bei der 13. Verleihung des Awards Unternehmer-Ass konnten sich am 6. September in Frankfurt / M. Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die ersten drei Plätze als „beste Versicherungsagentur 2018“ sichern: In Gold die „H.-D. Lauble GmbH“ aus St. Georgen, in Silber „Martin Bantle e.K.“ aus Konstanz sowie die „Generalvertretung Markus Ortmann“ aus Surwold.

„Das zeigt, dass der BVK mit der Professionalisierung seiner Mitgliedsunternehmen auf einem guten Weg ist“, kommentiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer die Award-Verleihung. „Es verdeutlicht, dass unser BVK-Berufsbild Früchte trägt. Schließlich fokussiert es auf das freie Unternehmertum, Qualifikation, Weiterbildung und die Ethik des Ehrbaren Kaufmanns. Die teilnehmenden BVK-Mitglieder konnten sich so gegen 61 weitere teilnehmende Agenturen durchsetzen.“

In der Kategorie „Deutscher Versicherungsmakler“ errangen unter 73 Mitbewerbern Gold die „maiergroup versicherungsmakler GmbH“ aus Tuttlingen, Silber „GPI-Service-Center e.K.“ aus Nagold und Bronze „von Buddenbrock Concepts GmbH“ aus Essen.

Beim diesjährigen Award Unternehmer-Ass war insbesondere der Spagat zwischen den innovativ-digitalen und den etabliert-analogen Vermittlern spannend. Bei allen Unterschieden sind bei beiden Geschäftsmodellen die Aufgaben in Vertrieb und Betrieb nur mit professionellen Abläufen zu bewältigen, so die Veranstalter. Wer hierauf seinen Fokus legt und gezielt an der Standardisierung eigener Prozesse arbeitet, hat einen ungeahnt großen Hebel für wachsende Vertriebserfolge und eine qualitätsstarke Administration.

„Herausfordernd ist für viele Vermittler das effektive Abarbeiten der überbordenden Verwaltungsarbeiten, die durch die Regulierung zunehmen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „In dieser Hinsicht zeigt der Award Unternehmer-Ass eindrucksvoll, dass gerade diejenigen Vermittlerbetriebe erfolgreich sind, die es schaffen, Prozesse zu automatisieren, ohne ihren kundenorientierten Vertrieb und ihre qualitativ hochwertige Beratung zu vernachlässigen.“

Verliehen wird der alljährlich vergebene Award Unternehmer-Ass vom BVK, dem Institut Ritter sowie Versicherungsmagazin. In diesem Jahr wurden die Awards im Campus der Goethe-Universität Frankfurt vergeben. Die Bewerbungsfrist zum Award Unternehmer-Ass 2019 läuft vom 1. Februar bis 30. Juni 2019.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. August 2018 gegenüber der SEG Smart Energy Group AG, Eschen (Liechtenstein), die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

Das Unternehmen verkaufte Photovoltaikanlagen zu überteuerten Preisen und ließ sich diese Anlagen mit einem zeitgleich abgeschlossenen Pachtvertrag zurückverpachten. Die Kunden erhielten für den von vorneherein bestimmten Zeitraum von 144 Monaten einen festen Pachtzins. Dieser Pachtzins stellt eine ratierliche Rückzahlung dar.

Damit betreibt die SEG Smart Energy Group AG gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin hat das Unternehmen nicht. Es handelt daher unerlaubt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108 – 0, Fax: 0228 / 4108 – 1550, www.bafin.de

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

Die BaFin hat Herrn Dominik Haas, Zeitlarn, mit Bescheid vom 23. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Haas nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Hierdurch betreibt Haas das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er darf keine weiteren Einlagen annehmen und ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108 – 0, Fax: 0228 / 4108 – 1550, www.bafin.de

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

Die BaFin hat Herrn Michael Glanzmann, Rheinau, mit Bescheid vom 27. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Glanzmann nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Hierdurch betreibt Glanzmann das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er darf keine weiteren Einlagen annehmen und ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108 – 0, Fax: 0228 / 4108 – 1550, www.bafin.de

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

Die BaFin hat der „Rothmann & Ginst“, ansässig angeblich in Luxemburg, London und New York, am 3. September 2018 aufgegeben, ihre Anlagevermittlung und Anlageberatung einzustellen.

Das Unternehmen betreibt die Internetseite www.rothmann-ginst.com, ruft deutsche Kunden unvermittelt an und bietet ihnen den Kauf konkreter Finanzinstrumente an, zum Beispiel Aktien. Es wirbt zudem unter anderem mit personalisierter Anlageberatung und der Erarbeitung einer individuellen Strategie.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) zuvor der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen besitzt keine solche Erlaubnis.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108 – 0, Fax: 0228 / 4108 – 1550, www.bafin.de

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig

 

Die BaFin hat Herrn Hans Jürgen Drexler, Rosenheim, mit Bescheid vom 28. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Drexler nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Hierdurch betreibt Drexler das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108 – 0, Fax: 0228 / 4108 – 1550, www.bafin.de

Vortragsredner Andreas Buhr wurde in die Hall of Fame der German Speakers Association aufgenommen

 

Andreas Buhr (CSP), bekannter Vortragsredner, Autor und Unternehmer, ist in die Hall of Fame der German Speakers Association GSA berufen worden. Die Auszeichnung wurde am 8.9.2018 im Rahmen des Gala-Abends der diesjährigen GSA-Convention in Berlin an den Top-Speaker aus Düsseldorf vergeben.

„Experten leben, worüber sie sprechen. Immer. Also finde das Thema, das in Dir wohnt und gib´ diesem Thema eine starke Stimme von gesellschaftlicher Relevanz. Erhebe diese Stimme nicht nur als bezahlter Redner auf der Bühne, sondern überall da, wo du den Diskurs der Menschen befördern und etwas zu ihrem Wohlergehen und dem Wohlergehen dieses Planeten beitragen kannst. Sei stets führend mit Deinem Wissen und Können, forsche in der Wissenschaft, die neues Wissen schafft und verschreibe Dich der Praxis eines Experten. Achte die Integrität und den inneren Auftrag Deines Redner-Kollegiums, vergreife Dich nie an ihren Inhalten, sondern sei eher ´Primärquelle für alle´. Widme Dich einer größeren Sache, die Du mit Sinn und der richtigen Inszenierung auf die Bühne bringst, dann wirst Du auch rhetorisch wirksam“ – mit diesen nachdenklichen „Lehren aus einem langen Speaker-Leben“ nahm Andreas Buhr die Ehrung aus den Händen des amtierenden GSA-Präsidenten Peter Brandl entgegen. Brandl: „Andreas Buhr ist einer, der unseren Markt verändert und Maßstäbe gesetzt hat. Ich freue mich, Andreas Buhr heute in die Hall of Fame der German Speakers Association aufnehmen zu können“.

Lebensauszeichnung spiegelt Anerkennung der Branche wider

„Die Aufnahme in die „German Speakers Hall of Fame“ der GSA ist eine Lebensauszeichnung, sie spiegelt die außerordentliche Anerkennung, den Respekt und die Bewunderung der GSA-Mitglieder sowie der gesamten Weiterbildungsbranche wider. Maßgeblich für den Zutritt zur Hall of Fame sind ein ausgezeichneter Ruf, eine herausragende Persönlichkeit sowie eine exzellente Präsentations-Performance und hohe Referentenqualität“, erläutert die German Speakers Association.

Laudator Hans-Uwe L. Köhler: „Mensch, auf den man bauen kann“

Darauf hob auch der bekannte Redner und Trainer Hans-Uwe L. Köhler, Mitglied der Hall of Fame, in seiner Laudatio für Andreas Buhr ab: „ Andreas Buhr hat über die Jahre rund 500.000 Teilnehmer begeistert, mehr als ein Dutzend Businessbücher auf den Markt gebracht und viele Initiativen angestoßen. Doch neben allem macht ihn so strahlend und gleichzeitig so sympathisch, dass er absolute Zuverlässigkeit lebt. Andreas Buhr ist ein Profi. Er ist konsequent und er ist einer, auf den man bauen kann“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Buhr & Team Akademie für Führung und Vertrieb AG, Grafenberger Allee 115 – 117, 40237 Düsseldorf , Tel: 0211 – 9 66 66 45, www.buhr-team.com

 

Kirsch folgt auf Gordon Hermanni

 

Björn Kirsch(49) leitet seit dem 1. Juli 2018 die Vertriebsdirektion Broker Retail Life bei der Zurich Gruppe Deutschland. Kirsch folgt auf Gordon Hermanni, der die Position des Vertriebsvorstandes bei der Bonnfinanz AG – einem Unternehmen der Zurich Gruppe Deutschland – übernommen hat.

Kirsch, der zuletzt bei der elipsLife AG, einer Tochtergesellschaft der SwissRe mit dem Schwerpunkt bAV, beschäftigt war, begann seine Karriere bei der Nürnberger Versicherung, bevor er in verschiedenen leitenden Positionen bei der HDI/Aspecta oder Friends Provident tätig war. Der Versicherungskaufmann koordinierte in seinen bisherigen Funktionen Makler, Vertriebsunternehmen, Pools, Abwicklungsplattformen sowie Honorarberater. „Björn Kirsch ist mit der vertrieblichen Akquise und der professionellen Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermittlern vertraut. Daher weiß er um die Notwendigkeit, mit innovativen Impulsen nachhaltige Vertriebserfolge zu erzielen. Er wird seine Erfahrung und sein Wissen als ausgewiesener Maklermarktkenner für Zurich erfolgreich einbringen“, so Dr. Ulrich Hilp, Leiter Zurich Maklervertrieb.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25­33, D-­53115 Bonn Tel.: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Kleine Erfolge in der Abschlusskostensenkung

 

In der heutigen Pressemitteilung zu den Problemen mit besonders hohen Abschlusskosten hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) bei den durchschnittlichen Marktwerten überzogen positive Ergebnisse ausgewiesen. Anders als ursprünglich vom BdV aus der Veröffentlichung von procontra herausgelesen, erfolgt im Marktdurchschnitt zwischen 2016 und 2017 keine Abschlusskostenminderung, sondern sogar eine leichte Kostensteigerung. „Leider haben wir übersehen, dass procontra in dem Artikel zu den Abschlusskosten den Wert für 2016 nicht ausgewiesen hat, sodass wir die Branchenlage zu positiv dargestellt haben“ erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Bei einer Fortschreibung der Marktentwicklung von 2016 zu 2017 würde demnach das überhöhte Abschlusskostenniveau im Zeitverlauf stetig steigen. „Die Forderung nach einem Kostendeckel bekommt dadurch zusätzlichen Rückenwind“, so Kleinlein.

Um zu honorieren, dass zumindest kleine Erfolge in der Abschlusskostensenkung zwischen 2014 und 2017 erzielt wurden, erstellten wir neue Berechnungen und korrigieren damit die ursprüngliche Pressemitteilung. Demnach ist bei einer Fortschreibung der Branchenbemühungen damit zu rechnen, dass im Jahr 2041 ein Abschlusskostenniveau von 2,5 Prozent erreicht ist bzw. im Jahr 2051 ein Niveau von 1,5 Prozent. In der ursprünglichen Pressemitteilung war von 2039 bzw. 2048 die Rede.

Im ursprünglichen Artikel von procontra wurden die Werte der Abschlusskosten der Jahre 2016 und 2017 für 15 Einzelunternehmen ausgewiesen. Beim Marktdurchschnitt wurden nach später erfolgter Recherche jedoch anscheinend nur die Werte der Jahre 2014, 2015 und 2017 dargestellt. „Es wurde so der Eindruck vermittelt, im Branchenschnitt hätte es eine stetige Kostenreduktion gegeben, obwohl tatsächlich zwischen 2016 und 2017 wieder ein Anstieg der Abschlusskosten zu verzeichnen gewesen ist. Leider sind wir dem ersten Eindruck gefolgt,“ erläutert Kleinlein den Fehler.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­24547 Henstedt­Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221, www.bundderversicherten.de

Konstituierende Sitzung für die zweite Finanznorm nach der DIN-Norm 77230 für Dezember 2018 geplant

 

Die vom Defino Institut für Finanznorm, Heidelberg, initiierte DIN SPEC 77232 „Basis-Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und KMU`s“ ist abgesagt. Der Grund dafür ist überaus positiv: Zu der konstituierenden Sitzung zum Start des Projektes haben sich gleich so viele Marktteilnehmer aus unterschiedlichen Branchensegmenten angemeldet, dass Defino-Geschäftsführer und Initiator des DIN SPEC Projekts Dr. Klaus Möller den Sitzungsteilnehmern vorgeschlagen hat, direkt eine DIN-Norm zu erarbeiten und gemeinsam einen Antrag auf Konstituierung eines Arbeitsausschusses bei DIN zu stellen. Diesem Vorschlag haben alle Teilnehmer der Sitzung zugestimmt und gemeinsam die Initiative für die Erarbeitung einer DIN-Norm ergriffen.

Nach der DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, die sich nach fast vier Jahren Arbeit aktuell auf der Zielgeraden befindet, nehmen nun relevante Marktteilnehmer mit der zweiten Norm in der Finanzberatung ein weiteres Konsens-Projekt in Angriff. Die DIN 77230 indes soll im vierten Quartal 2018 verabschiedet und um den Jahreswechsel 2018/19 veröffentlicht werden.

Mit der Neuauflage des Projekts zur „Basis-Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und KMU`s“ als DIN-Norm werden die Karten neu gemischt: Interessenten, die sich zur Erarbeitung der DIN SPEC noch nicht angemeldet hatten, haben nun die Möglichkeit, im Arbeitsausschuss zur Erarbeitung der DIN-Norm mitzuwirken. Sie können sich bei DIN zur Mitarbeit anmelden.

Die konstituierende Sitzung für das Norm-Projekt ist für Anfang Dezember 2018 geplant.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEFINO Institut für Finanznorm GmbH,  Bergheimer Str. 147, D-69115 Heidelberg, T: 6221/6733410,  www.defino.de

BaFin hat die Auslegung des Provisionsabgabeverbots konkretisiert

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die enge Auslegung des Provisionsabgabeverbots durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In ihrem veröffentlichten „Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb“ (Vertriebsrundschreiben 11 / 2018) hatte die BaFin kürzlich die Auslegung des Provisionsabgabeverbots konkretisiert.

„Wir freuen uns, dass Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet werden dürfen und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Geschäftsmodelle, die nicht den Fokus auf den Kundenbedarf legen, sondern den Versicherungsnehmer zu Abschlüssen mit möglichst hohen Provisionsrückzahlungen animieren wollen, müssen konsequent sanktioniert werden.“

Aus Sicht des BVK ist es dabei unerheblich, ob es sich um Abschluss- oder Bestandsprovisionen handelt. „Es geht uns um Verbraucherschutz!“, betont der BVK-Präsident. „Daher stimmen wir mit der BaFin überein, dass auch fragwürdige Geschäftsmodelle junger Start-Ups, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden dürfen.“

Der BVK hatte sich für die Verankerung des Provisionsabgabeverbots im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erfolgreich eingesetzt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Halime Koppius, Geschäftsführerin, DMU Deutsche Makler Union GmbH

Liquiditätsvorteil für Kartennutzer

American Express und der Maklerpool Deutsche Makler Union GmbH (DMU) gehen künftig gemeinsame Wege. Die Distributionspartnerschaft bietet Maklern der DMU und deren Kunden einen Zugang zum Business Card Angebot von American Express. Damit profitiert der Kunde fortan von finanzieller Flexibilität durch einen individuellen und bedarfsgerechten Verfügungsrahmen.

Die American Express Business Card Lösungen bieten Maklern und deren Kunden zahlreiche Vorteile: Liquidität und finanzielle Flexibilität, Rückvergütungen und Belohnungen sowie persönlichen Service und Sicherheit. Zusätzlich profitieren Karteninhaber von einem persönlichen Verfügungsrahmen sowie umfangreichen Service- und Versicherungsleistungen. „Zahlungen mit den Business Cards von American Express sind einfach, bequem und man hat zu jeder Zeit die volle Kostenkontrolle“, erklärt Ortwin Spies, Geschäftsführer der DMU GmbH.

Zusätzlich profitieren die Kreditkartennutzer von einem verlängerten Zahlungsziel von bis zu 58 Tagen. „Auf diese Weise können sich Unternehmen einen klaren Liquiditätsvorteil sichern und diesen auch unabhängig von ihrer Hausbank ausbauen“, betont sagt Saša Savić, Director Sales and Partnerships bei American Express.

Notfallservice inklusive

Die Business Cards von American Express bieten zudem diverse Zusatzleistungen, beispielsweise eine Reisekomfort-Versicherung oder eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung. „In Notfällen können sich Kartenkunden direkt an einen persönlichen Service von American Express wenden, der an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar ist, zum Beispiel wenn die Karte im Auslandsurlaub abhandengekommen ist und schnell eine Ersatzkarte geliefert werden muss“, erläutert Savić. 

American Express erweitert Netzwerk

Die Business Cards von American Express haben sich aufgrund ihres umfassenden Leistungs- und Serviceportfolios als Bezahllösung etabliert. Durch die Kooperation mit der DMU treibt American Express seinen Kreditkartenvertrieb voran und baut sein Netzwerk an Unternehmenspartnern weiter aus. „Gemeinsam mit dem Maklerpool aus Bad Kreuznach streben wir eine langfristige Partnerschaft an, und hoffen so, auch die angeschlossenen Vertriebspartner der DMU GmbH für uns zu gewinnen und sie von unserem umfassenden Leistungsportfolio zu überzeugen“, sagt Savić.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  DMU Deutsche Makler Union GmbH, Maklerpool der degenia Versicherungdienst AG, Brückes 63-63a, 55545 Bad Kreuznach, Tel: 0671 – 840030, www.makler-union.de 

 

Die Smart InsurTech AG hat den Datenaustausch zwischen den beiden Modulen SMART ADMIN und SMART COMPARE weiter automatisiert.

 

Mit dem neuen Feature werden Kunden- und Vertragsdaten zur Angebotsberechnung in das Vergleichsmodul SMART COMPARE und Anträge und Angebote inklusive der dazugehörigen Dokumente automatisch in das Verwaltungsmodul SMART ADMIN importiert. Durch die geschaffene Verknüpfung von Bestandsdaten in der Verwaltung mit Beratungs- und Vergleichstools wird ein erheblicher Mehrwert in der Beratung erzielt, weil Prämien und Risikoschutz unmittelbar vergleichbar sind. Zudem haben Vermittler durch die automatische Verknüpfung mehr Zeit für die Kundenberatung, weil sie die Daten nicht mehr doppelt eingeben müssen.

Des Weiteren können ab sofort alle angebundenen Vermittler auch Verträge, für die sie keine Maklervollmacht haben, auf der Plattform SMART INSUR anlegen und verwalten. Mit der zusätzlichen Funktion sehen Vermittler so alle Verträge des Kunden auf einen Blick und haben umfassende Einsicht in den jeweiligen Versicherungsschutz. „Die vertiefte Daten-Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um Kosten und Zeit zu sparen. Gleichzeitig wird die vollumfängliche Kundenberatung für Makler einfacher“, so André Männicke, Vorstand der Smart InsurTech AG.

Ziel der Smart InsurTech AG ist die Volldigitalisierung der Assekuranz. Durch die automatisierte Vernetzung aller Marktteilnehmer ermöglicht der Technologieanbieter Vermittlern, dem Margendruck zu begegnen und Versicherungen, ihre IT- und Prozesskosten nachhaltig zu reduzieren. Dafür arbeiten rund 150 Entwickler an tiefgreifender Daten- und Prozessintegration.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech GmbH, Klosterstraße 71, D­10179 Berlin Tel.: +49 30 420 86 1935, www.smartinsurtech.de

 

         Erstnotierung im m:access der Börse München zu 29,50 Euro je Aktie

 

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74), eine führende Plattform für Administration, Beratung, Transaktionsabwicklung und Regulierung für die deutsche Finanzindustrie, hat heute erfolgreich ihr Listing im m:access der Börse München vollzogen. Die Erstnotierung erfolgte zum Kurs von 29,50 Euro je Aktie, was einer Marktkapitalisierung von rund 62 Mio. Euro entspricht. Die Aktien des Unternehmens werden zeitnah auch über die elektronische Handelsplattform XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein.

„Mit dem heute vollzogenen Schritt an die Börse haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie erreicht“, erklärt Karsten Dümmler, Vorstandsvorsitzender der Netfonds AG. „Seit dem Entschluss im Jahr 2016, Netfonds zu einem Technologieunternehmen für die Finanzindustrie weiterzuentwickeln, haben wir uns konsequent auf die Entwicklung unserer neuen Plattform konzentriert und bereits mehrere Millionen Euro in die Programmierung der Softwarelösung investiert.“ Im Fokus der Unternehmensentwicklung steht die vollständige Digitalisierung aller Geschäftsabläufe, vor allem durch die Technologieplattform FinFire, deren modularer Roll-out nach gut zweijähriger Entwicklung und umfangreicher Testphase im Herbst 2018 beginnen wird.

FinFire ist die erste Technologieplattform ihrer Art und ermöglicht es ihren Nutzern aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft, Transaktionen und Prozesse vollumfänglich, sicher und vor allem in jeder Hinsicht konform mit den regulatorischen Vorgaben abzuwickeln. Das Angebot ist maßgeschneidert auf vielfältige Anforderungen des Tagesgeschäfts von Finanz- und Versicherungsberatern, Vermögensverwaltern, Fondsgesellschaften, bis hin zu Banken und Versicherungen.

FinFire umfasst im Kern vier Segmente: „Regulatory“, über das die Plattform als Haftungsdach sowie als Prozess Management Tool fungiert und als Datenbank ein MiFID-II-konformes Dokumentations- und Formularwesen garantiert. „Wholesale“, über das Netfonds seinen angeschlossenen Kunden die Möglichkeit bietet, das eigene Angebot von Finanzprodukten auf die gesamte Palette der in Deutschland verfügbaren Produkte zu erweitern und so wiederum ihren eigenen Kunden ein gleichsam umfangreiches wie unabhängiges Produktangebot bieten zu können. „Technology“, das es Marktteilnehmern wie Banken und Vermögenverwaltern mit eigenen Strukturen ermöglicht, zusätzlich auf Teile der Abwicklungstechnologie der Plattform über Softwarelizenzen oder das Outsourcing von Dienstleistungen und Prozessen zurückzugreifen. Sowie „Marketing & Products“, über das Produktanbieter auf externe Vertriebskapazitäten in Form von beispielsweise Roadshows oder Messeaktivitäten zurückgreifen können und ihr Produktportfolio um White Label-Produkte und eigene Produktstrategien erweitern können.

„Das Feedback, das wir von unseren Kunden in der Entwicklungsphase der neuen Plattform erhalten haben, ist unmittelbar in die Entwicklung mit eingeflossen“, führt Vertriebsvorstand Martin Steinmeyer weiter aus. „Im Herbst werden wir daher bereits ein ausgereiftes Produkt am Markt vorstellen können. Bis in das zweite Quartal 2019 wird es dann modular bis zur letzten Ausbaustufe von der kompletten Verwaltung aller Arten von Versicherungsverträgen bis zur Administration von Investment,- und Strategieportfolios erweitert werden.“

Die Nutzung der Plattform sowie der Produkte aus den vier Kernsegmenten erfolgt über ein transparentes Abrechnungssystem, das zum großen Teil über Gebühren für die auf der Plattform verwalteten beziehungsweise abgewickelten Verträge oder prozentual gemäß des über die Plattform verwalteten Investmentvolumens abrechnet. Da das System gegenüber den Kosten für die Vorhaltung eigener Organisationsstrukturen vor allem auch aus finanzieller Sicht attraktiv für seine Kunden ist, nutzen bereits heute eine Vielzahl von Finanz- und Versicherungsberatern, Vermögensverwaltern, Banken bzw.  Finanzdienstleister die Services der Netfonds AG. So wuchs das über die Plattform verwaltete Vermögen allein in den letzten beiden Jahren bereits von 6,0 Mrd. Euro auf 9,0 Mrd. Euro aus denen ein kontinuierlich steigender Anteil wiederkehrender Erlöse resultieren. Zum Ende des ersten Halbjahres 2018 lag der Anteil der wiederkehrenden Erlöse bereits bei rund 65 Prozent mit deutlich steigender Tendenz.

Die Erstnotierung von Netfonds erfolgte als reine Notierungsaufnahme ohne die Durchführung einer begleitenden Kapitalerhöhung. Neben den Ankeraktionären der Gesellschaft, zu denen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie deren Familienmitglieder zählen, verfügt die Netfonds AG bereits über mehr als hundert private und institutionelle Anteilseigner, die dem Streubesitz zuzurechnen sind. Der Streubesitz der Gesellschaft beläuft sich somit aktuell auf rund 46 Prozent. „Mit einem Produkt, das derart umfassend auf die Bedürfnisse von Finanzmarktteilnehmern zugeschnitten ist, profitieren wir ganz klar von der Öffentlichkeitswirkung einer Börsennotierung “, ist sich Vorstand Peer Reichelt sicher. „Zusätzlich eröffnet sich uns durch die Kapitalmarktpräsenz aber auch die Möglichkeit, deutlich attraktivere Finanzierungsoptionen zu nutzen, um bei Bedarf aktiv die Konsolidierung und Digitalisierung der Branche zu gestalten.“ Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie deren Familien planen auch weiterhin, als Ankeraktionäre die Mehrheit der Aktien des Unternehmens zu halten.

Um zukünftig eine regelmäßige und transparente Kommunikation mit dem Kapitalmarkt zu garantieren, hat das Unternehmen den erfahrenen Interim Manager Ingo Middelmenne mit dem Aufbau der Abteilung Investor Relations beauftragt. Neben der Teilnahme an Kapitalmarktkonferenzen in Frankfurt und München, wird sich das Unternehmen in den kommenden Monaten auch aktiv im Rahmen von Roadshows und Einzelgesprächen vor institutionellen Investoren in Deutschland, Frankreich und Großbritannien präsentieren. Mittelfristig strebt das Unternehmen eine Notierung im geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse an.

Vor dem Hintergrund der anhaltend dynamischen Unternehmensentwicklung, geht der Vorstand der Netfonds AG für das laufende Geschäftsjahr 2018 von Bruttoumsätzen zwischen 92 und 97 Mio. (2017: 86 Mio. Euro) Euro und von einem Netto-Konzernumsatz zwischen 19 und 20 Mio. Euro (2017: 17,1 Mio. Euro) aus. Einen offiziellen Ausblick zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr wird das Unternehmen mit Veröffentlichung Halbjahresergebnisse am 25. September 2018 veröffentlichen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de