Die Mitgliederversammlung bietet als dreimal jährlich stattfindendes Dialogforum unseren Mitgliedern die Möglichkeit des regelmäßigen, intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausches.

 

Die jüngste Veranstaltung dieser Art, die durch den Verband am 10. und 11. Oktober ausgerichtet wurde, konnte dabei durch ihre fachkundige Besetzung mit zentralen Akteuren aus dem Berliner Politikbetrieb überzeugen.

Im ältesten – und vielleicht auch schönsten – noch erhaltenen Lehrgebäude Berlins, dem 1790 durch den Architekten des Brandenburger Tors, Carl Gotthard Langhans, erbauten Tieranatomischen Theater, traten die Mitglieder des Verbandes mit Politikern der Regierungsparteien und der Opposition in einen äußerst produktiven Austausch. Zugegen waren unter anderem:

 

  • MdB Lothar Binding (SPD), Finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, Obmann im Finanzausschuss
  • MdB Max Straubinger (CDU/CSU), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • MdB Frank Schäffler (FDP), Mitglied im Finanzausschuss
  • Harald Christ (SPD), Beauftragter für Mittelstandspolitik, Präsidiumsmitglied im SPD-Wirtschaftsforum
  • Dr. Ingo Friedrich (CSU), Präsident des Europäischen Wirtschaftssenats e.V. und Vizepräsident des Europäischen Parlaments a.D.

 

Im Verlauf der zweitägigen, intensiv geführten Debatte bot sich unseren Mitgliedern die seltene Gelegenheit eine Vielzahl der, für die Branche gegenwärtig und künftig relevanten Regulierungsaspekte, in konzentrierter Atmosphäre und mit der Unterstützung ausgewiesener Fachpolitiker zu erörtern. RA Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes äußerte sich zufrieden mit dem Fortgang der Diskussionen: „Unsere Mitglieder und deren Vertriebspartner erbringen Dienstleistungen auf qualitativ höchstem Niveau und leisten einen elementaren Beitrag zur Altersabsicherung und zur Bereitstellung einer flächendeckenden Finanzberatung in Deutschland. Vor dem Hintergrund zunehmend an Dynamik gewinnender regulatorischer Entwicklungen – beispielsweise der Debatte um einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung oder der immer wieder ins Spiel gebrachten Beaufsichtigung von gewerblichen Vermittlern durch die BaFin – herrscht aber auch vermehrte Unsicherheit in der Branche. VOTUM versteht sich seit jeher als Ansprechpartner der Politik. Mit Veranstaltungen wie dieser möchten wir den Dialog zwischen dem freien Finanzvertrieb und dem Gesetzgeber fördern, um letzteren auch für die legitimen Anliegen unserer Mitglieder zu sensibilisieren. Es ist von großem Interesse für die Verbraucher, dass das mit hoher Beratungsqualität verbundene vielfältige Leistungsangebot der bankenunabhängigen Berater erhalten bleibt. Dieses durch eine Überregulierung auszutrocknen wäre das Gegenteil von Verbraucherschutz. Eine Regulierung mit Augenmaß ist daher unser zentrales Anliegen. Zu diesem haben wir mit dieser Veranstaltung einen signifikanten Beitrag geleistet.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin,

Tel: +49 (0)30 28880719, Fax +49 (0)30 28880716, www.votum-verband.de

Segment Mittel- und Osteuropa steigert den Umsatz um 3,7 Prozent – Segment Deutschland erzielt ein Umsatzplus – Umsatzprognose für 2018 wird angehoben

 

Der europäische Finanzvermittlungskonzern OVB erzielte von Januar bis September 2018 Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 169,1 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 166,3 Mio. Euro. Im stärksten Segment Mittel- und Osteuropa nahmen die Erträge aus Vermittlungen um 3,7 Prozent zu, weil sich nahezu alle Ländermärkte deutlich positiv entwickelten. Auch im Segment Deutschland lagen die Gesamtvertriebsprovisionen mit 43,1 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Im Segment Süd- und Westeuropa blieben sie nach starkem Wachstum in den Vorjahren geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres. “OVB konnte nach neun Monaten beim Umsatz insgesamt zulegen. Angesichts dieser positiven Geschäftsentwicklung heben wir die Umsatzprognose an und gehen nun für das Gesamtjahr 2018 von einem leichten Umsatzanstieg aus”, so Mario Freis, CEO der OVB Holding AG.

Den Kundenbestand konnte OVB um 3,3 Prozent auf 3,44 Millionen per Ende September 2018 erneut ausweiten. Die Zahl der Finanzvermittler entwickelte sich zum Vorjahresstichtag nahezu stabil.

Die Umsetzung strategischer Maßnahmen und die Erfüllung erhöhter regulatorischer Anforderungen belasten – wie geplant – zeitweilig die Ergebnisrechnung. Das operative Ergebnis des OVB Konzerns belief sich im Berichtszeitraum auf 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,5 Mio. Euro). Unverändert geht OVB für das Gesamtjahr 2018 von einem EBIT von 13,0 bis 13,5 Mio. Euro aus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

OVB Holding AG, Heumarkt 1, D­-50667 Köln, Tel.: +49 221 / 20 15 ­ 288, Fax: +49 221 / 20 15 ­ 325,  www.ovb.ag

BMF veröffentlicht Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) veröffentlicht. Hier der Link zum Entwurf: https://bvai.de/fileadmin/PDFs/DE/News/2018_11_12_Referentenentwurf.pdf

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), Poppelsdorfer Allee 106, D-53115 Bonn, Tel: +49(0)228-96987-0, Fax: +49(0)228-96987-90, www.bvai.de 

Gleichzeitige Stabilität von Beiträgen, Eintrittsalter, Rentenniveau und Bundeszuschuss nicht möglich

 

Das gerade beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung ist der Versuch, Unvereinbares miteinander zu vereinen. „Das Scheitern dieses Versuches ist heute schon absehbar“, sagt Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP. „In einigen Jahren stehen dann andere Politiker vor nochmals größeren Herausforderungen.“

Im Rentenpaket wird die Mindesthöhe der gesetzlichen Rente bis 2025 bei 48 Prozent festgeschrieben. Der Beitragssatz von heute 18,6 Prozent soll zumindest bis dahin unter 20 Prozent bleiben. „Damit sind zwei der vier Stellschrauben zur Rente festgesetzt“, sagt Härtling. Wenn Beitragshöhe und Rentenniveau nicht mehr verändert werden können, kann das System nur noch per Renten-Eintrittsalter und über den Bundeszuschuss stabilisiert werden. „Beide Optionen wird die Politik ziehen müssen“, sagt Härtling.

Dass das System an seine Grenzen kommt, ist klar. Bereits heute müssen zwei Beitragszahler für einen Rentner aufkommen. Bis 2050 wird sich das Verhältnis auf 1,7:1 verschlechtert haben. „Die Politik ignoriert diese Entwicklung und schaut erst einmal nur auf 2025“, sagt Härtling. „Das sieht nicht ganz so schlimm aus, sieben Jahre sind überschaubar.“ Für viele Politiker ist dann die Karriere auch beendet. „Die Jüngeren, die dann übernehmen müssen, werden sich zurecht hintergangen fühlen.“ Denn in den vergangenen Jahren hat es schon Fortschritte auf dem Weg zu einer dauerhaft sicheren Rente gegeben. Aber statt in der gerade guten Konjunktur mit steigenden Steuereinnahmen eine finanzielle Basis für künftige Generationen zu schaffen, verteilt die große Koalition munter immer mehr Rentengeschenke, die von künftigen Generationen finanziert werden müssten.

„Die aktuelle Politik führt zu dramatischen Mehrbelastungen der gesetzlich versicherten Beitragszahler“, sagt Härtling. Laut Rentenversicherungsbericht wird der Rentenbeitrag auch ohne weitere Geschenke von heute 18,7 Prozent auf über 25 Prozent im Jahr 2050 ansteigen. Bis 2045 wird die Gesamtbelastung der Beitragszahler ohne Gesetzesänderungen sogar auf 50 Prozent steigen. Der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rente liegt heute schon bei knapp 100 Milliarden Euro pro Jahr und beträgt bereits ein Drittel des Bundeshaushalts. Tendenz stark steigend. Allein bis 2030 würden erweiterte Mütterrente, Rentenbeitragssubvention von Geringverdienern, angehobene Erwerbsminderungsrente und „doppelte Haltelinie“ etwa 75 Milliarden Euro zusätzlich kosten. „Es ist schlicht unmöglich, Rentenniveau, Beiträge und Renteneintrittsalter stabil zu halten, ohne einen immer größeren Teil des Bundeshaushalts in die Rente stecken zu müssen“, sagt Härtling.

Sinnvoll wäre es stattdessen, die hinter der Rente stehende Idee zu hinterfragen: „Bislang streben wir eine Rente an, die den Lebensstandard im Alter sichert“, so Härtling. „Besser wäre es, die Rente so umzubauen, dass sie das Existenzminimum sichert.“ Dazu sollten dann private Zusatzmodule kommen, mit denen jeder für sich ganz individuell die Höhe seiner späteren Rente festlegen könne. „Es ist die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass niemand im Alter darben muss. Es ist aber nicht Aufgabe aller Steuerzahler, unter Verzicht auf eine eigene Zukunft den Lebensstandard aller Rentner zu sichern“, sagt Härtling.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

IT-Sicherheitsexperte kritisiert Panikmache und fordert mehr Gelassenheit

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht kuriose Auswüchse: Vor etwa zwei Wochen entschied die österreichische Hausverwaltung „Wiener Wohnen“, Namensschilder von Bewohnern gegen Wohnungsnummern auszutauschen. Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung hatte die Koppelung von Nachnamen und Wohnungsnummern als Verstoß gegen die DSGVO empfunden. Nachdem in der Bild-Zeitung auch der Immobilien-Eigentümerverband “Haus & Grund” seinen Mitgliedern empfahl, die Namensschilder an den Türklingeln vorsorglich zu entfernen, denn nur so sei die Privatsphäre der Mieter gewährleistet, trat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf den Plan und stellte klar: Man solle sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden über die Rechtslage informieren und nicht auf öffentliche Ratschläge hören. Der Anwendungsbereich der DSGVO schließe Klingelschilder mit Namen nicht ein.

Auch IT-Sicherheitsexperte Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP Consulting (www.psw-group.de), rät: „Vermieter sollten sich von dieser Panikmache nicht anstecken lassen. Wir reden hier schließlich nicht von datenschutzrechtlich gerechtfertigten Pseudonymisierungen, weil Personen Opfer von Stalking sind oder sich in einem Zeugenschutzprogramm befinden. Auch ich sehe die Anwendung der DSGVO hier nicht als gegeben, weil der Tatbestand der automatisierten Erfassung und Verarbeitung von Daten meines Erachtens nach nicht erfüllt ist. Vermeintliche Bußgelder halte ich deshalb als sehr unwahrscheinlich und Vermieter stehen nicht unter Handlungszwang. Im Zweifelsfalle kann und sollte jeder Vermieter selbst noch einmal bei der zuständigen Datenschutzbehörde nachfragen.“

Er wünscht sich von allen Seiten – Medien, Anwendern, aber auch Unternehmen und Vermietern  –    etwas mehr Gelassenheit bezüglich der DSGVO. „Im Vorfeld gab es Befürchtungen über Abmahnwellen, die nie eingetreten sind. Auch der Klingelschild-Irrsinn wird in der Versenkung verschwinden“, so Heutger.

Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat inzwischen klargestellt, dass Namen auf Klingelschildern zwar personenbezogene Daten sind. Jedoch sei die Anbringung der Klingelschilder keine automatisierte Verarbeitung nach DSGVO. Selbst wenn sie dies wäre, wäre die Verarbeitung durch die Wohnungsbaugesellschaft nach Artikel 6, Absatz 1f DSGVO datenschutzrechtlich zulässig. Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, findet klare Worte: „Die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung [wird] als Begründung für etwas herangezogen […], was sie gar nicht fordert und sie damit als „weltfremdes europäisches Recht“ diskreditiert […]. Äußerungen in der Art, dass ein Mieter sich nur bei der Aufsichtsbehörde beschweren müsse, wenn sein Klingelschild nicht entfernt werde und die Aufsichtsbehörde dann ein Bußgeld von 20 Millionen Euro verhängen werde, was rechtlich völlig ausgeschlossen ist, zeigt, dass es hier um Panikmache oder Streben nach Medienpräsenz geht, aber jedenfalls nicht um wirklichen Datenschutz.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PSW GROUP GmbH & Co. KG, Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda, Tel: 030 / 530 47 73 – 0,  www.psw-group.de     

Die VEMA eG führt bereits seit vielen Jahren in Regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei den ihr angeschlossenen Maklerbetrieben durch.

 

Kürzlich stellte man die Frage nach den bevorzugten Anbietern im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen

  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Privathaftpflicht ist zweifellos die wichtigste, weil mit großem Abstand meist vermittelte Versicherungssparte bei Versicherungsmaklern. In der Umfrage zu dieser Sparte standen zehn Versicherer namentlich zur Auswahl. Die drei meistgenannten Versicherer bzw. Tarife (die Haftpflichtkasse, VEMA-Deckungskonzept (Risikoträger Basler) und VHV)- stehen für 33.897 der 56.277 Deckungsnoten, die in dieser Sparte direkt über den entsprechenden Tarifrechner der VEMA eingedeckt wurden.

Bei der Betrachtung der Produktqualität ergibt sich diese Reihenfolge:

Platz 1: VEMA-Deckungskonzept (Risikoträger Basler, Note 1,17)

Platz 2 Basler (1,3)

Platz 3: InterRisk (1,34)

Platz 4: VEMA-Deckungskonzept (Risikoträger AIG, 1,36)

Platz 5: Rhion (1,43)

An dieser Umfrage beteiligten sich 2.647 Personen.

Bei den Tierhaftpflichtversicherern ähnelt sich das Bild. In dieser Sparte wurden in den vergangenen zwölf Monaten 12.044 Deckungsnoten über den VEMA-Rechner eingedeckt. Auf die drei meistgenannten Anbieter (die Haftpflichtkasse , VEMA Deckungskonzept (Risikoträger Basler), VHV) entfallen 6.207 davon.

Bei der Bewertung der Produktqualität ergibt sich diese Reihenfolge:

Platz 1: VEMA-Deckungskonzept (Risikoträger Basler, Note 1,25)

Platz 2: die Haftpflichtkasse (1,45)

Platz 2: NV Versicherung (1,45)

Platz 3: Rhion (Note 1,51)

Platz 4: InterRisk (1,52)

An dieser Umfrage beteiligten sich 1.993 Personen.

Bei den Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherern schafften es nach Nennungen gleich zwei VEMA-Deckungskonzepte aufs Nennungs-Treppchen. Auf die drei hier meistgenannten Anbieter ((die

Haftpflichtkasse, VEMA Deckungskonzept (Risikoträger Basler), VEMA Deckungskonzept (Risikoträger Bay. Hausbesitzerversicherung)) entfallen ganze 7.242 der 9.237 Deckungsnoten der letzten zwölf Monate.

Bei der Bewertung der Produktqualität ergibt sich folgendes Bild:

Platz 1: VEMA-Konzept mit Basler (Note 1,27)

Platz 2: Deckungskonzept mit der Bay. Hausbesitzerversicherung (1,38)

Platz 3: die Haftpflichtkasse (1,48)

Platz 4: AIG (1,53)

Platz 5: Grundeigentümerversicherung (1,57)

An dieser Umfrage beteiligten sich 1.797 Personen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Umfrage unter Versicherern: Aufstockung von bestehenden Verträgen um die SV-Ersparnis nicht immer möglich und komplizierter, als vom Gesetzgeber gedacht

 

Der vorgeschriebene Zuschuss, den Arbeitgeber ab 2022 zu bestehenden Betriebsrentenverträgen zahlen müssen, lässt sich in den Unternehmen schwerer umsetzen, als sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus einer Umfrage bei Versicherern, die von der bbvs Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) durchgeführt wurde. Damit wurde ermittelt, ob und wie die Versicherer bei Bestandsverträgen eine Aufstockung der Einzahlungen überhaupt zulassen.

Ergebnis: Die Arbeitgeber müssen sich auf große Unübersichtlichkeit und einige Hürden einstellen. Nur wenige von den insgesamt 23 Gesellschaften, die auf die Fragen geantwortet haben, lassen in bestimmten Grenzen Erhöhungen in allen Tarifen für die Direktversicherung zu. Ein Versicherer lehnt in bestehenden Verträgen Beitragserhöhungen völlig ab und verweist auf Sonderkonditionen bei einem Neuvertrag für den Arbeitgeberzuschuss. Sechs Anbieter befinden sich noch in der Nachdenkphase oder machten überhaupt keine Angaben.

Bei den übrigen finden sich viele Einschränkungen und Bedingungen. Die meisten Unternehmen machen die Möglichkeit einer Erhöhung an der Tarifgeneration oder am Auflagejahr des Tarifes fest oder beziehen sich auf den jeweiligen Rechnungszins, ab dem noch eine Erhöhung möglich ist. Einige Versicherer lassen zwar eine Erhöhung im alten Tarif zu, aber zu neuen Rechnungsgrundlagen. Unter diesen Umständen gelten dann zwar die ungünstigeren neuen Rechnungsgrundlagen, zumindest entfallen aber die Stückkosten für einen Neuabschluss.

„Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mit der Einstellung neuer Mitarbeiter deren bestehende Direktversicherung übernommen haben, werden also mit einer Vielfalt von Bedingungen konfrontiert sein und müssen für jeden einzelnen Vertrag eine Lösung finden“, schildert bbvs-Geschäftsführer Karsten Rehfeldt die Situation der Unternehmen. „Der Gesetzgeber hatte das Dilemma wohl schon ein wenig geahnt und im Betriebsrentenstärkungsgesetz festgelegt, dass der Zuschuss zusätzlich an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weitergeleitet werden muss.“ Diese Formulierung berücksichtige schon, dass in vielen Fällen Bestandsverträge gar nicht um die vorgeschriebenen 15 Prozent erhöht werden können, da die genutzten Tarife entweder schon geschlossen sind oder einen hohen Rechnungszins besitzen, zu dem die Versicherer wegen steigender Zinszusatzreserven gar keine Beitragserhöhungen mehr gestatten wollen.

In vielen Fällen werden die Arbeitgeber daher gezwungen sein, für den vergleichsweise kleinen Zuschuss einen Neuvertrag abzuschließen. „Ob dies für den Arbeitnehmer wegen der neuerlichen Stückkosten, des aktuell niedrigen Rechnungszinses oder tariflicher Besonderheiten wie Mindestbeträge oder Mindestrenten überhaupt möglich beziehungsweise wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden“, rät Rehfeldt.

Eine Alternative zur Aufstockung der Einzahlungen wäre die sogenannte „arbeitsrechtliche Lösung“. Dabei wird die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers um die Höhe des Zuschusses des Arbeitgebers reduziert. Der Beitrag, der an den Versorgungsträger fließt, bleibt in der gleichen Höhe. „Erstaunlicherweise findet sich dieser Vorschlag auch in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das damit arbeitsrechtliche Hinweise gibt. Unserer Auffassung nach entspricht das aber nicht der Intention des Gesetzgebers und dürfte arbeitsrechtlich nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers durchsetzbar sein“, gibt der bbvs-Geschäftsführer zu bedenken. Darüber hinaus stelle sich die Frage, wie und durch wen in der Praxis eine solche Lösung umgesetzt werden soll. „Mit der arbeitsrechtlichen Lösung gerät man auf das Feld der Rechtsberatung. Der Vermittler oder der Versorgungsträger werden sie also kaum umsetzen können“, so Rehfeldt. Er geht davon aus, dass zur arbeitsrechtlichen Lösung die Gerichte das letzte Wort haben werden.

Der neue Arbeitgeberzuschuss sei einmal mehr ein Beweis dafür, dass gut gemeint nicht gleich gut gemacht bedeuten müsse. „Der Zuschuss ist ein richtiger Schritt, um die Verbreitung der bAV gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern. Die Umsetzung jedoch, gerade im Bestand, stellt den Arbeitgeber vor enorme Anforderungen, die wahrscheinlich nur mit einer fundierten Begleitung durch einen Rechtsberater zu schaffen sein wird.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

2,0 % der Versicherten der Privaten Krankenversicherung bestimmen 80 % der Berichterstattung in allen Medien zum Thema PKV.

 

“Die PKV ist ein Auslaufmodell, privat versicherte Rentner verarmen, wäre ich doch besser in der gesetzlichen Krankenkasse GKV, wann kommt endlich die Bürgerversicherung, 2019 schon wieder eine sprunghafte Beitragserhöhung” und so weiter und so weiter, lauten die Überschriften, egal ob in Printmedien, Online oder im TV. Warum ist das so? Durch die immer wiederkehrenden und gleichlautenden Meinungsäußerungen zur privaten Krankenversicherung hat sich eine riesige und bundesweite Echokammer, eine Filterblase zum Thema etabliert. In dieser Blase sitzen fast alle Journalisten fest und freuen sich über die vielen Klicks zu ihren PKV-Bashing-Artikeln. Der PKV-Versicherte als Laie glaubt natürlich die schlechte Nachricht eher als die gute. Aber ist die PKV wirklich am Ende? Alle Informationen sind online zu finden.

PKV am Ende?

Von etwa 8,7 Millionen PKV-Versicherten sind nur 185.000 in den Sozialtarifen der privaten KV (BTN, STN und NLT) gelandet. Jeder PKV-Versicherte in einem Notlagentarif ist unabhängig davon, ob die Beiträge bezahlt sind oder nicht, immer versichert. Dagegen schieben die GKV-Kunden eine geradezu riesige Schuldenlast an unbezahlten GKV-Beiträgen in Höhe von mehr als 7 Milliarden EURO vor sich her. Vergessen wird auch die Beitragshöhe der GKV mit 850 EUR (2019). Rechnet man die alljährlichen Bundeszuschüsse für die gesetzlichen Kassen (2017: 14,5 Milliarden) dazu, so wäre der GKV-Beitrag noch höher. 1970 kostete eine GKV umgerechnet 50 EUR im Monat. In der Zukunft wird die negative demographische Entwicklung in Deutschland mit immer mehr Alten und immer weniger Jungen zu stark steigenden GKV-Beiträgen führen. Durch die Altersrückstellungen der PKV bleiben die privat Versicherten von diesem Problem verschont. Das sind beispielhaft einige Nachrichten zur PKV. Darüber wird aber nicht geschrieben, heute glauben dank der anhaltend negativen Presse viele PKV-Kunden mit wertvollen und günstigen privaten Verträgen daran, mit der PKV auf das falsche Pferd gesetzt zu haben. Wenige Problemfälle bestimmen die Diskussion. Das kennt man doch irgendwo her?

Individuelle Problemlösung

Wer als Versicherter der privaten Krankenversicherung einfach weniger bezahlen möchte, der hat mit der PKV-Tarifoptimierung und dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ein kostenloses Instrument zur Regulierung der Versicherungsbeiträge. Übrigens ein Vorteil gegenüber der GKV. Im Weg steht “nur” der PKV-Tarifdschungel. Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung ist die hc consulting AG. Siehe hierzu auch die Stiftung Warentest Finanztest, zuletzt im Jahrbuch 2018.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

hc consulting AG, Christophstraße 15-17, 50670 Köln, Tel: 0221 37991961, www.hcconsultingag.de

Marktwächter untersuchen Basisinformationsblätter von kapitalbildenden Versicherungen

 

Die neuen Basisinformationsblätter (BIB) für kapitalbildende Versicherungen bieten Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Das geht aus einer Untersuchung des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Die Verbraucherschützer hatten 26 BIB zu fondsgebundenen Rentenversicherungen verschiedener Anbieter unter die Lupe genommen. Die Hamburger Marktwächter kritisieren ungenaue Angaben und fehlende Vergleichbarkeit der BIB innerhalb eines Produktsegments.

Die BIB sollen im Bereich der kapitalbildenden Versicherungen als neuer europäischer Standard seit dem 1. Januar 2018 den Verbrauchern bei der Produktinformation und dem Produktvergleich helfen. Sie sollen über Kosten und Risiken informieren und sind vom Versicherer vor dem Vertragsschluss an den Verbraucher auszuhändigen. „Um Produkte miteinander vergleichen zu können, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den von uns untersuchten BIB leider nicht der Fall“, bemängelt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es bedarf klarer Vorgaben bezüglich des Informationsgehaltes und der Transparenz. Transparenz bedeutet sowohl eine einheitliche Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken als auch ein einheitlicher Sprachgebrauch.“

Keine konkreten Zahlen und Leistungsdaten

Die Verbraucherschützer bemängeln an den untersuchten BIB zudem die unpräzise Angabe von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. „Die Angabe von Spannen – etwa bei Kosten und Risikoklassen – bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Nur anhand von konkreten Zahlen lassen sich Produkte adäquat vergleichen. Die BIB sind keine Hilfe für den Verbraucher, sofern sie nicht auf das individuelle Angebot zugeschnitten sind“, so Klug. In keinem der von den Marktwächtern untersuchten BIB orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden.

Methodik: Der Marktwächter Finanzen hat eine Stichprobe von 26 BIBs verschiedener Versicherer zu dem Produkt fondsgebundene Rentenversicherung aus dem Jahr 2018 unter die Lupe genommen. Dabei stammen zwölf aus konkreten und unterschriftsreifen Angeboten und 14 aus dem Internet ohne konkreten Angebotsbezug. Die großen Anbieter sind vertreten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verbraucherzentrale Bundesverband, Marktwächter, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel: (030) 25 800-0, Fax: (030) 25 800-518, www.marktwaechter.de

Die britischen Lebensversicherer stellen sich auf den Brexit ein. Daraus erwachsen Risiken für Kunden und Makler.

 

Rund zwei Jahre ist es her, dass die Entscheidung der Briten für den Brexit zu stimmen, in Unruhe versetzte. Praktische Auswirkungen hatte die Entscheidung zunächst nicht, sodass sich die Gemüter beruhigten. Die britischen Lebensversicherer beschwichtigten, man werde sich rechtzeitig kümmern und kein Kunde müsse Sorge haben. Mit Näherrücken des Brexit-Termins stellen sich die britischen Versicherer jetzt auf ein ungeregeltes Ausscheiden aus der Union ein. „In den Entscheidungen stünden dabei vor allem die Interessen des Versicherers im Vordergrund“, wie der Maklerpool blau direkt mitteilt. Die haben weitreichende Folgen für die Versicherungskunden. Makler müssten dringend ihre Kunden aufklären und die nötigen Optionen prüfen, um nicht in Haftung zu geraten.

In den vergangenen zwei Wochen hätten beispielsweise alle Kunden der Standard Life die Mitteilung erhalten, man übertrage die Verträge zum 19. Februar 2019 an eine irische Tochter. Schonungslos teilt der Versicherer seinen Kunden mit: „Ohne solche Änderungen wäre ein britisches Unternehmen wie Standard Life aller Voraussicht nach nicht mehr in der Lage, seine europäischen Versicherungsnehmer zu betreuen.“

Nachdem die Standard Life nach dem Brexit versichert hatte, zur Not eine Tochter in Deutschland zu gründen, wählt das Unternehmen jetzt den nahe liegenderen Weg und bevorzugt eine Gründung in Irland; vermeidet dabei die Sprachbarriere und profitiert zudem von der geringeren Entfernung. „Für die Kunden, die vor allem aus Deutschland und Österreich stammen, ist dies alles andere als befriedigend“, meint Oliver Pradetto, Geschäftsführer des Maklerpools blau direkt. „Neuer Eigentümer ist eine bislang mittellose Ausgründung, die ihrerseits im Besitz einer haftungsbeschränkten Limited ist. Die Standard Life entledigt sich damit sämtlicher Risiken ihrer europäischen Bestände.“

Eine Ausgründung nach Deutschland hätte durch die Mitgliedschaft im Rahmen der Protektor Lebensversicherungs-AG eine gewisse Sicherheit für die Kunden bedeutet, da der Versicherer die Aufgaben eines gesetzlichen Sicherungsfonds übernimmt. An dieser Sicherheit spart die Standard Life, während sie gleichzeitig mitteilt, dass die Versicherungsverträge deutscher Kunden künftig nicht mehr unter dem Schutz der vergleichbaren britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS) stehen.

„Die Risiken werden in eine finanziell schlecht ausgestattete Unternehmenstochter abgeschoben und damit gleichzeitig jeglicher Sicherheit beraubt, die normalerweise in Deutschland und Britannien gesetzlich verankert sind. Das Sicherungsprinzip der Lebensversicherung wird ad absurdum geführt“, beklagt Poolchef Pradetto.

Ein Problem sei dies auch für Makler. Trotz des Brexits sei das Vermittlungsvolumen zugunsten der Standard Life auch in den letzten Jahren stetig gestiegen.

„Ich bezweifele, dass alle Kunden auf die nun eintretenden Risiken des Brexits von ihren Maklern hingewiesen wurden“, zeigt man sich in Lübeck besorgt. Im Rahmen ihrer Betreuungsaufgaben sollten Makler ihre Kunden spätestens jetzt über die möglichen Risiken aufklären. „Ich möchte nicht in der Haut eines Maklers stecken, wenn sich die irische Tochter verabschiedet und keinerlei Hinweise seitens des Maklers auf alternative Möglichkeiten gegeben wurden.“ In den meisten Fällen lohne sich eine Umdeckung lang laufender Rentenversicherungen voraussichtlich nicht. Makler wären jedoch gut beraten, dem Kunden zumindest eine Rückkaufswertberechnung zukommen zu lassen, denn so könne der Kunde abwägen, ob er das Risiko eingeht am Vertrag festzuhalten oder lieber rechtzeitig aussteige.

„Man darf sich da keinen Illusionen hingeben. Die Briten entscheiden, welche Werte sie den Verträgen über die festgeschriebenen Rückkaufswerte hinaus mitgeben und an die neue Tochter verschieben. Solange alle Verträge im Gesamtbestand des Konzerns verwaltet worden seien, hätten auch deutsche Kunden an stillen Reserven oder einer bewährten Verwaltungsstruktur profitiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine britische Gesellschaft ein großes Interesse daran hat, Finanzmittel in größerem Umfang als absolut nötig aus dem Land in die EU zu schieben.“ Der Aufbau, der erforderlichen Infrastruktur ließe sich kostenmäßig zudem nicht auf den Gesamtbestand der Standard Life umlegen. Es sei wahrscheinlich unvermeidbar, dass diese ausschließlich den deutschen Kunden aufgebürdet würde. So sei mit höheren Verwaltungsausgaben zu rechnen, was die Erträge verringere.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­23560 Lübeck, Tel: 0451­87201­172, Fax: 0451­87201­299, www.blaudirekt.de

Die DKM 2018 war einmal mehr Schauplatz zahlreicher Preisverleihungen. Ausgezeichnet wurden sowohl Produktanbieter und Dienstleister als auch Vermittler. Bewertet wurde im Vorfeld der Messe, aber auch direkt vor Ort.

 

Den Anfang der Ehrungen auf der DKM 2018 machten die Versicherungsblogger. Wissenschaftler der TU Dresden haben im Auftrag des IT- und Webdienstleisters 3m5. insgesamt 40 Versicherungsblogs untersucht. Die Besten wurden am 24.10.2018 im Rahmen eines Workshops mit der Social Media- & Content-Managerin Nicole Krenz geehrt. Die Gewinner sind: R+V (Corporate), Policen Direkt (Non-Corporate) und Versicherungsforen Leipzig (B2B/Fachblog).

Diese InsurTechs überzeugen

Im Rahmen eines „Pitchcontest“ hatten am zweiten Messetag zwölf Unternehmen des DKM-Themenparks „InsurTech“ Gelegenheit ihre Geschäftsmodelle dem Publikum und einer Jury vorzustellen. Bei der Jury punkteten folgende Unternehmen: BANKSapi GmbH mit Banking-as-a-Service-Dienstleistungen vor der Alsterspree Verlag GmbH mit der Online-Messe Profino und der riskine GmbH mit dem Thema Robo-Advisory.

Das Publikum überzeugten hingegen andere „Pitches“. Favorit der Messebesucher war die GHV Darmstadt mit einem Tool zum Thema Tierhalterversicherung. Darauf folgten der Maklerpool Jung, DMS & Cie mit „iCRMweb“ als neuer Baustein der Anwendung „allesmeins“ und die CodeCamp:N GmbH zum Thema Multibanking.

Erfolgreiche Premiere: OMGV-Award zeichnet Vermittler für ihre Online-Marketing-Aktivitäten aus

Beim erstmals auf der DKM verliehenen OMGV-Award standen am 25.10.2018 die Vermittler im Mittelpunkt. Hier wurden Vermittler – sei es Makler oder Vertreter – für ihr herausragendes Onlinemarketing geehrt. Die Preisträger sind:

 

  •            Kategorie Blog: Matthias Helberg (Makler), Matthias W. Schlattmeier (DEVK)

 

  •            Kategorie Facebook: Marlene Drescher (Maklerin), Volker Büscher (Allianz)

 

  •            Kategorie Social Media allgemein: Wladimir Simonov (Makler), Bernd Roebers (Axa)

 

  •            Kategorie Kundenbewertungen: Marco Mahling (Finanzberater), Versicherungsbüro Weitefeld (HDI)

 

  •            Kategorie Video: Bastian Kunkel (Makler), Stephan Peters (DVAG)

 

  •            New Media: Versicherungsgeflüster Podcast (Patrick Hamacher und Bastian Kunkel, beide Makler)

 

Jungmakler Award: begehrter Titel beim Branchennachwuchs

Der Jungmakler Award wird traditionell seit der Premiere im Jahr 2010 am zweiten Messetag der DKM verliehen. Die Gewinner der achten Auflage sind: Dirk Becht, Geschäftsführer der DIVM® Deutsche Immobilien Versicherungsmakler GmbH, Rainer Schamberger | Versicherungsmakler für das Handwerk und Daniel Ivakovic, Geschäftsführer der DI Wirtschaftsberatung GmbH.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20,

www.bbg-gruppe.de, www.die-leitmesse.de

„Protect yourself at all the time!“ Diesen Satz kennt man von Boxkämpfen. Der Ringrichter belehrt die Kontrahenten sich jederzeit zu schützen. Und dies rufen wir auch allen Versicherungsvermittlern zu. Denn, das Thema „Provisionsverbot statt Provisionsdeckelung in der LV“ scheint noch nicht vom Tisch.

Was vom Verbraucherschutz und einigen politischen Parteien erst im Sommer dieses Jahres erneut gefordert wurde, scheint weiter im Dunklen zu gären. Auch Versicherer sind sich nicht sicher, ob diese Forderungen tatsächlich als abgewendet gelten können. Das zeigen zumindest die zunehmende Anzahl von Anfragen von Versicherungsgesellschaften bei der DVVF. Man will sich besser aufstellen und Honorartarife und -modelle für Sommer 2019 vorbereiten, Abrechnungsdienstleistung vorhalten usw. um gewappnet zu sein, wenn sich der Gesetzgeber doch dazu entschließt härter durchzugreifen, weil die Kostenbelastungen in LV‘s trotz LVRG immer noch viel zu hoch sind.

Jeder Vermittler sollte sich also – zum Schutz seines eigenen Unternehmens– dringend darauf vorbereiten, dass die Provisionen in Lebens- und Rentenprodukten soweit reduziert werden, dass man ohne zusätzliche Honorare nicht wirtschaftlich arbeiten kann, oder dass Provisionen in diesem Bereich ganz wegfallen.

Man kann drohende Umsatzrückgänge mit Honorarmodellen und Factoringlösungen sogar überkompensieren, aber der Umgang damit will geübt sein. Es ist nichts, was man nicht erlernen könnte, aber man benötigt doch einige Erfahrung, bis das reibungslos läuft. Den Kollegen bleibt noch ein guten halbes Jahr Zeit sind einzustellen und Erfahrungen zu sammeln. Wir helfen Ihnen und beraten Sie gern!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG, Randersackerer Straße 51, 97072 Würzburg,

Tel: +49 (0) 931 260828-0, Fax +49 (0) 931 260828-79, www.dvvf.de 

Nach mittlerweile drei Jahren Erfahrung auf dem Markt bietet die IDEAL Lebensversicherung a.G. ihr flexibles und transparentes Versicherungskonto unter dem Namen IDEAL UniversalLife Go! nun auch online im Direktvertrieb an. 

 

Dafür wurde das Produkt auf die Basisvariante verschlankt, so dass Kunden hier direkt die Rentenkomponente der UniversalLife Versicherung ohne weitere Zusatzbausteine online abschließen können. Je nach Kundenwunsch können diese auch nachträglich dazu gebucht werden. Voll flexibel, voll digital und voll einfach – ist die Kernbotschaft, die hinter der neuen IDEAL UniversalLife Go! steckt. Gekauft wird trotzdem eine IDEAL UniversalLife mit all ihren Vorzügen. So können Ein- und Auszahlungen flexibel während der gesamten Laufzeit vorgenommen werden; Erträge und Kosten sind transparent und tagesaktuell dargestellt und jederzeit online abrufbar. Nicht zuletzt punktet die UniversalLife mit einer aktuell laufenden Verzinsung von drei Prozent plus Treuebonus als attraktive und solide Geldanlage.

Durch das Erzeugen und Vermitteln eines individuellen Links oder auch durch das Einbinden auf der eigenen Website können Vertriebspartner der IDEAL ihre Kunden ganz einfach auf die IUL Go! hinweisen. Diese können dann selbständig abschließen, die Vertriebspartner profitieren wiederum von der Vermittlung. „Mit der Möglichkeit, die IDEAL UniversalLife in einer Basisvariante zu kaufen, öffnen wir auch Vertriebspartnern ohne Zertifizierung den Zugang auf die Plattform der UniversalLife. Diese Makler und Vermittler können so erste Erfahrungen sammeln und sind dann sicher motiviert, eine Zertifizierung für den Einschluss von Risikokomponenten wie beispielsweise den Pflegefallschutz und weiterführenden Funktionen nachzuholen.“, so Thomas Neuleuf, Bereichsleiter Vertrieb der IDEAL Versicherungsgruppe. Für alle bereits zertifizierten Makler und Vermittler ergeben sich aus dem Direktvertrieb in der Basiskomponente Verkaufsansätze, die im Beratungsgespräch zum Up- und/ oder auch Cross-Selling genutzt werden können.

Zahlreiche Vereinfachungen und Optimierung der Vertriebsplattform

Im Entwicklungsprozess der Basiskomponente für den Direktvertrieb wurde auch die Kundenansprache auf der UniversalLife-Website noch einmal optimiert und um einige Features erweitert. Mit wenigen Klicks können Vertriebspartner der IDEAL die UniversalLife-Website mit ihrem Logo, Kontaktadresse und Foto konfigurieren. Im nächsten Schritt wird die passende Ansprache für den Kunden ausgewählt und der Link per E-Mail, SMS oder WhatsApp versendet. Für eine verbesserte und vereinfachte Handhabung wurde die Antragsstrecke auf der Vertriebsplattform IPOS verschlankt. Die Eingabemasken wurden reduziert und die Kontensicht in ihrer Darstellung komprimiert, diese kann bei Bedarf jedoch vollumfänglich angezeigt werden.

Unter www.universallife.de/vertriebspartner können sich Vertriebspartner über die vielfältigen Möglichkeiten, die eine Universal Life Versicherung bietet, informieren sowie Verkaufshilfen herunterladen. Ob für Rentengenießer, Wiederanleger, Baustellenliebhaber oder Enkelunterstützer – in fast jeder Lebenssituation punktet das Versicherungskonto der IDEAL mit Flexibilität in den Vorsorgebausteinen sowie bei der Beitragszahlung und vereint Alters- und Risikovorsorge in nur einem Vertrag.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26, 10969 Berlin, Tel: 030/ 25 87 -259, Fax: 030/ 25 87 -355,

www.ideal-versicherung.de

Nah an den Bedürfnissen der Geschäftspartner

 

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ist „Maklers Liebling“: In der Vermittlerumfrage des Finanzmagazins Procontra belegt sie den ersten Platz in der Kategorie „Beste Makler-Betreuung“. Mit der Top-Platzierung erweist sich die LV 1871 als Senkrechtstarter in der Kategorie „Beste Maklerbetreuung“. Die „LV 1871 weiß offenbar, was Makler wünschen“, schreibt Procontra. Rund zehn Prozent der befragten Vermittler sehen in der LV 1871 ihren Favoriten und fühlen sich von den Maklerbetreuern der LV 1871 bestens betreut.

„Die Auszeichnung als Maklers Liebling freut uns sehr“, kommentiert LV 1871 Vorstand Hermann Schrögenauer. „Der erste Platz in der Kategorie Maklerbetreuung bestätigt uns in der Entscheidung, die persönliche Kundenberatung weiter auszubauen und unseren Betreuungsmix kontinuierlich an die Bedürfnisse unserer Geschäftspartner anzupassen.“ Die LV 1871 hat Filialdirektionen in ganz Deutschland. Rund 80 Mitarbeiter kümmern sich um die Belange von rund 9.600 Geschäftspartnern der LV 1871.

Deutschlandweite Vermittler-Umfrage

Zum „Maklers Liebling“ wurde die LV 1871 auch in der Kategorie „Berufsunfähigkeit“ gewählt. Hier liegt sie mit 11,5 Prozent auf dem zweiten Platz. Und: In der Kategorie „Risikolebensversicherungen“ schneidet die Delta Direkt Lebensversicherung AG (Delta Direkt) ebenfalls sehr gut ab. Die Delta Direkt ist eine 100-prozentige Tochter der LV 1871 und belegt in der Kategorie „Risikolebensversicherungen“ den dritten Platz. Für die aktuelle Ausgabe des „Maklers Liebling“ wurden deutschlandweit insgesamt 1.176 unabhängige Vermittler befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Neues Marktbearbeitungsmodell mit Underwriting-Entscheidungen am Point of Sale

 

Die Gothaer Vertriebs-Service AG (GoVS), der vertriebliche Dienstleister der Gothaer Allgemeine Versicherung AG für ausgewählte technische Makler, hat ihr Marktbearbeitungsmodell überarbeitet und stärkt sowohl den Vertrieb als auch das Underwriting bei dieser Zielgruppe. Zugleich werden die Entscheidungsbefugnisse der strategischen und der regionalen Account Manager am  Point of Sale erweitert. Die neue Aufbau- und Ablauforganisation stärkt die vertriebliche Fokussierung maßgeblich und folgt der Neuaufstellung der Gothaer Allgemeine.

Im Zuge dieser Neuausrichtung ist es dem Unternehmen gelungen mit Martina Weißhaar-Olaynig und Helmer Holzschneider zwei sehr erfahrene Key-Account Manager zu gewinnen. Beide waren zuvor für Amlin tätig. Martina Weißhaar-Olaynig startet zum 1. Dezember, Helmer Holzschneider zum 1. November 2018 bei der GoVS.

„Ich freue mich, dass wir diese beiden Vertriebsprofis für die GoVS gewinnen konnten, denn sie bringen beide weitreichende Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit technischen Maklern mit“, so Volker Honacker, Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG. „So genießen unsere Makler auch zukünftig eine sehr individuelle Betreuung durch regional ansässige Account-Manager, die eng verzahnt sind mit den Funktionen Underwriting, Verarbeitung und Schaden in den Segmenten Privat, KfZ, Gewerbe und Industrie der Gothaer Allgemeine. Um die Servicequalität sicherzustellen, haben wir funktionsübergreifende Teams über alle relevanten Kundenschnittstellen gebildet und decken so die gesamte Wertschöpfungskette aus Kundensicht ab. Die Zusammensetzung der Teams orientiert sich am individuellen Betreuungsbedarf der Makler.“

Martina Weisshaar-Olaynig war zuletzt Leiterin Vertrieb Süd bei Amlin Insurance SE Direktion für Deutschland und im Vertriebsbüro Stuttgart für Bayern und Baden-Württemberg verantwortlich. Vor ihrer Tätigkeit bei Amlin war sie über mehrere Jahre als Direktionsbevollmächtigte in Stuttgart im Maklervertrieb bei Chubb Insurance Company of Europe SE tätig und hat dort den Vertriebsstandort Stuttgart aufgebaut. Zuvor war die gelernte Versicherungskauffrau 15 Jahre unter anderem als spartenübergreifend tätige Kundenbetreuerin des gehobenen Privatkunden-Klientels bei der Marsh GmbH und beim Versicherungsmakler Martens & Prahl unter Vertrag.

Helmer Holzschneider verfügt über mehr als 25 Jahre Vertriebserfahrung und Know-how in sämtlichen Gewerbe- und Industriesparten. Bei Amlin Insurance SE war er zuletzt als Leiter Vertrieb Deutschland Mitte tätig und hatte die vertriebliche Verantwortung für alle bestehenden Maklerverbindungen in der Region inne. Davor war der gelernte Versicherungskaufmann neun Jahre für den spartenübergreifenden Maklervertrieb der Chubb Insurance in Düsseldorf zuständig und hat den Vertrieb in der Region Mitte/ West verantwortet. Vorher war er als Direktionsbevollmächtigter für die Schadenversicherungen im Maklervertrieb bei ERGO tätig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert das am 8.11. 2018 im Bundestag verabschiedete Rentenpaket

 

„Das Credo der sogenannten doppelten Haltelinie von 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rentenhöhe und 20 Prozent Rentenbeitragssatz bis 2025 wird die Steuerzahler jährlich einige Milliarden Euro kosten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit verteilt die Politik ohne Not steuerfinanzierte Sozialgeschenke und belastet zusätzlich die Arbeitgeber und Beitragszahler.“

Nach Ansicht des BVK hätte es den politischen Entscheidungsträgern gut angestanden, erst einmal die Empfehlungen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ bis März 2020 abzuwarten, bevor ein so weitreichender Beschluss gefasst wurde. Die jetzt beschlossene Rentenreform ist zudem kurzsichtig und teuer. Denn in den nächsten Jahren, wenn die Babyboomer-Generation in Rente gehen wird, muss das jetzt gesetzte Rentenniveau aus Steuermitteln und Rentenbeiträgen mit Milliarden Euro finanziert werden. Damit belastet wird vorwiegend die nachwachsende Generation.

Der BVK spricht sich daher für eine Stärkung privater Altersvorsorge aus, für die die Versicherungsvermittler Experten sind. „Diese Marschrichtung wäre zukunftsgerichtet und nachhaltig und würde auch den sozialpolitischen Auftrag unseres Berufsstandes anerkennen“, betont der BVK-Präsident. „Außerdem würde die Eigenverantwortung der Beitragszahler honoriert, und durch die Entlastung der Arbeitgeber könnten beschäftigungspolitische Impulse gegeben werden.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der Expertenbeirat des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) zeichnet die Bayerische als fairen Versicherungspartner mit dem Urteil „sehr gut“ aus.

 

„Diese Auszeichnung freut uns ungemein“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Die BVK gehört zu den wichtigsten Verbänden für Versicherungsvermittler, gerade deswegen erfüllt uns dieses Urteil mit Stolz.“

Michael H. Heinz, Präsident des BVK, ergänzt: „Mit Hilfe des Siegels können sich Berufseinsteiger oder wechselwillige Vermittler vorab ein neutrales Urteil über ein Versicherungsunternehmen einholen und einschätzen, wie fair ein Versicherer mit seinem Vertrieb umgeht. Hier punktet die Bayerische beeindruckend und zeigt, wie sehr mittelständische Unternehmen wie die Bayerische dem Vertrieb zur Seite stehen und was die Versicherungsgruppe in punkto Service und Innovation leistet.“

„Die Bayerische ist für uns Versicherungsvermittler im Meinungs- und Gedankenaustausch ein ganz besonderer Partner auf Augenhöhe, ausgesprochen menschlich sowie innovativ und zukunftsorientiert. Das Rating bestätigt dies nachhaltig“, sagt Michael Bauersfeld, Vorstandsvorsitzender der Interessengemeinschaft selbstständiger Vermittler der Bayerischen e.V.

Mit der Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ möchte der BVK Anreize für kooperative, partnerschaftliche Beziehungen zwischen Versicherern und selbständigen Agenturinhabern schaffen sowie für Transparenz sorgen. Seit 2009 vergibt der BVK jährlich das Siegel „Fairness für Versicherungsvertreter“. Die feierliche Übergabe erfolgte in der Hauptverwaltung mit dem Präsident des BVK Michael H. Heinz, Martin Gräfer (Vorstand der Bayerischen), Dr. Herbert Schneidemann (Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe), Martin Bauersfeld (Vorstandsvorsitzender der Interessengemeinschaft selbstständiger Vermittler der Bayerischen e.V.) und Dr. Burghard-Orgwin Kaske (Leiter Vertriebsmanagement die Bayerische).

Ein wesentlicher Teil des Ratingverfahrens besteht in der Durchführung einer standardisierten etwa 15-minütigen Online-Vermittlerbefragung. Hierin werden die Vermittler zu verschiedenen Aspekten der Partnerschaft zwischen Versicherer und Vertreter interviewt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Makler können ab sofort das Angebot für ihre Kunden erweitern – mit eine neue Online-Strecke zur Kunstversicherung

 

Makler können die R+V-Kunstversicherung online – Deutschlands erste Online-Abschlusstrecke für Kunst – ab sofort auch als i-frame-Lösung auf ihrer eigenen Homepage einbauen. Mit dem Angebot der R+V Versicherung können Makler ihre Produktpalette insbesondere für junge Kunden erweitern – selbstverständlich in einem neutralen Layout und damit passend zum eigenen Internet-Auftritt.

Die Online-Kunstversicherung wendet sich an Einsteiger in die Kunstszene, die ihre Gemälde, Grafiken oder Skulpturen mit einem Sammlungswert von bis zu 50.000 Euro schnell und einfach gegen alle Gefahren versichern wollen. Schließt ein Kunde auf der Homepage des Maklers eine Versicherung ab, erhält er sofort nach Abschluss per E-Mail die Versicherungspolice vom Risikoträger KRAVAG, einer Tochter der R+V Versicherung. Der Vermittler bekommt umgehend alle Informationen über den Abschluss.

Zusätzlich zur Kunstversicherung online bietet R+V für vermögende Privatkunden oder Firmenkunden mit höherwertigen Kunstsammlungen bis zu einem Wert von fünf Millionen Euro die R+V-Kunstversicherung und die R+V-Kunstversicherung plus an – mit vielen Serviceleistungen, wie beispielsweise der Bewertung der Sammlungsgegenstände.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

  1. Gibt es IDD-Punkte oder Weiterbildungspunkte?

Nein, es werden nur Zeitstunden für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht herangezogen. Weiterbildungspunkte gibt es nicht.

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  1. Wie viele Stunden muss ich mich weiterbilden?

15 Zeitstunden pro Kalenderjahr.

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  1. Muss ich in 2018 die vollen 15 Stunden absolvieren?

Ja, die Anforderung von 15 Zeitstunden gilt auch schon für 2018.

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  1. Wer muss sich weiterbilden?

Alle im Versicherungsvertrieb. Das sind nach neuer Definition des Versicherungsvertriebs:

Versicherungsvermittler, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (gem. § 34d Abs. 1 GewO). Somit jeder, der zu Versicherungsverträgen berät, diese abschließt oder vermittelt, bei der Verwaltung, Erfüllung von Versicherungsvertragen, insbesondere im Schadenfall, mitwirkt.

Das sind somit Versicherungsmakler und -vertreter, Versicherungsberater, gebundene Versicherungsvermittler und deren unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkende Beschäftigten. Auch fallen alle Personen, die in der Leitung des Gewerbebetriebs für die Versicherungsvermittlung verantwortlich sind, unter die Weiterbildungspflicht.

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  1. Müssen sich auch Angestellte 15 Stunden weiterbilden?

Ja, wenn sie in der Vermittlung oder Beratung tätig sein. Aber auch Mitarbeiter/-innen in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung.

Das gilt übrigens auch für Angestellte von Versicherungsunternehmen, die unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind (§ 48 Abs. 2 VAG).

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  1. Wer von meinen Backoffice-Mitarbeiter/-innen fällt unter die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungspflicht der Backoffice-Mitarbeiter/-innen entscheidet sich an der Frage, ob sich aus der Verwaltungstätigkeit „Beratungs- und Informationspflichten“ ergeben. Das können im Einzelfall nur Sie als Arbeitgeber/Unternehmen entscheiden. Rein interne Bürotätigkeiten werden nicht von der Weiterbildungspflicht erfasst. Für die Aufsichtsbehörden werden in nächster Zeit noch Anwendungshinweise ergehen, die u.a. solche Abgrenzungsfragen klären werden.

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  1. Sind nur die zur Weiterbildung verpflichtet, die auch Kundenkontakt haben?

Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Weiterbildungspflicht hängt nicht davon ab, ob man Kundenkontakt hat oder nicht.

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  1. Muss sich die Geschäftsleitung weiterbilden? Greift hier das Delegationsprinzip nach § 34d Absatz 9 GewO?

Die Weiterbildungspflicht kann auf eine angemessene Anzahl von aufsichtsführenden Personen delegiert werden. Dieses Delegationsprinzip bezieht sich auf die Führungsaufgaben der Leitungsebene. So muss in Ausnahmefällen nicht immer die gesamte Geschäftsleitung weitergebildet werden. Die persönliche Weiterbildungspflicht der Vertriebs- und Servicekräfte kann nicht delegiert werden.

Leitsatz: Wer selber Versicherungen vermittelt oder Kunden dazu berät oder solche Tätigkeiten beaufsichtigt oder maßgeblich beeinflusst, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.

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  1. In welcher Form sind Führungskräfte von der Weiterbildungspflicht betroffen?

Für Führungskräfte gilt die Weiterbildungsverpflichtung, wenn Tätigkeiten in ihren Aufgabenbereich fallen, die als Versicherungsvertrieb zu werten sind. Auch Führungskräfte müssen sich dann 15 Zeitstunden pro Jahr weiterbilden.

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  1. Sind Vertriebsmitarbeiter/-innen von der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie von qualifizierten, sich regelmäßig weiterbildenden Führungskräften angeleitet und beaufsichtigt werden?

Nein. Diejenigen Beschäftigten, die tatsächlich vermitteln oder beraten, müssen sich stets weiterbilden, d.h. sie können nicht von einer Delegation gem. § 34d Abs. 9 GewO – wie beim Sachkundenachweis – profitieren.

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  1. Sind Teilzeitmitarbeiter & geringfügig Beschäftigte auch im vollen Umfang zur Weiterbildung verpflichtet?

Ja.

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  1. Fallen produktakzessorische Vermittler ebenfalls unter die Weiterbildungspflicht?

Ja, auch diese müssen sich regelmäßig weiterbilden. Jedoch werden hier nicht die obligatorischen 15 Zeitstunden gefordert. Sie müssen sich aber über „geeignete Maßnahmen“ regelmäßig weiterbilden. Versicherungsunternehmen müssen dies anlassbezogen überprüfen.

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  1. Fallen Annex-Vermittler unter die Weiterbildungspflicht?

Nein.

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  1. Wie viele Stunden müssen Weiterbildungspflichtige absolvieren, die aus Elternzeit/langer Krankheit etc. zurückkehren?

Es ist unerheblich, wann jemand die Versicherungsvertriebstätigkeit wieder aufnimmt – auch bei Rückkehr aus langer Krankheit oder aus der Elternzeit: es bleibt bei den 15 Zeitstunden pro Jahr. Nur, wenn man ein ganzes Kalenderjahr nicht tätig war, dann muss man lt. Begründung zur VersVermV in diesem Jahr keine Weiterbildung nachgewiesen werden.

 

PS: Es ist im Gespräch, ob es noch folgende Ausnahmen geben soll: Wer im Dezember eines Jahres die Vermittlertätigkeit wieder aufnimmt, muss sich in diesem Jahr dann nicht mehr weiterbilden. Wer im laufenden Jahr die Sachkundeprüfung gem. § 34d GewO ablegt, ist von der Weiterbildungspflicht in dem Jahr der Prüfung befreit.

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  1. Ist die Teilnahme an „gut beraten“ Pflicht?

Nein. gut beraten Punkte sind nicht erforderlich. gut beraten wird im Gesetz bzw. in der Verordnung nicht erwähnt. Es zählen die erworbenen Weiterbildungsstunden (Weiterbildungspunkte kennt der Gesetzgeber nicht), die Ihnen vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter i.d.R. kostenlos bescheinigt werden. Dieser Weiterbildungsanbieter kann GOING PUBLIC! sein, aber auch ein Produktgeber oder ein Arbeitgeber, denn eine „betriebsinterne“ Durchführung der Weiterbildung ist explizit erlaubt. Gut beraten sammelt die Leistungsbestätigungen der dort meldenden Bildungsdienstleister und erleichtert so ggf. die Übersicht.

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  1. Müssen die erworbenen Weiterbildungsstunden an gut beraten gemeldet werden?

Nein. Die Teilnahme an gut beraten ist keine gesetzliche Pflicht. Falls Sie eine Weiterbildung besuchen, die gut beraten Zeiten gutschreibt, kann das evtl. für Sie die Übersicht erleichtern.

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  1. Was ist mit meinen bereits gesammelten gut beraten Punkten?

Falls Sie noch ein gut beraten Konto haben: Die „alten Punkte“ vor 2018 können Sie für das freiwillige gut beraten-Zertifikat nutzen. Diese Punkte können aber nicht zum 15 Stunden Nachweis herangezogen werden. Für die Zukunft können Sie dann entscheiden, ob Sie das Konto weiter führen oder selber die Nachweise der Bildungsdienstleister archivieren.

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  1. Wie weise ich meine Weiterbildungsstunden nach?

Sie müssen nicht automatisch jedes Jahr einen Nachweis ausfüllen und bei Ihrer Aufsichtsbehörde einreichen. Sie werden vielmehr in unregelmäßigen Abständen von ihr kontrolliert werden, ob Sie und Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen die 15 Stunden pro Jahr erreicht haben. Sammeln Sie daher die Bescheinigungen der Weiterbildungsanbieter und legen Sie diese getrennt nach Kalenderjahr ab.

Das Kontroll-Verfahren ist noch nicht abschließend geklärt. Eine regelmäßige Routinekontrolle durch die Aufsichtsbehörde ist – neben anlassbezogenen Prüfungen – im Gespräch.

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  1. Welche inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung gibt es, damit diese anerkannt wird?

Der Gesetzgeber schreibt: „Die Weiterbildung muss dabei mindestens den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des zur Weiterbildung Verpflichteten entsprechen und die Aufrechterhaltung seiner Fachkompetenz und seiner personalen Kompetenz gewährleisten.“  § 7 Abs. 1 VersVermV

Bitte beachten Sie, dass sich die Weiterbildung an der konkreten Tätigkeit des Weiterbildungsverpflichteten ausrichten muss. Ein inhaltlicher Ansatzpunkt für die versicherungsfachliche Qualifikation ist die Anlage 1 der VersVermV.

Tipp: Um spätere Auslegungsschwierigkeiten mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden, achten Sie darauf, dass sich der Inhalt der Weiterbildung an der Anlage 1 VersVermV ausrichtet.

Durch das Erwähnen der „personalen Kompetenz“ öffnet der Gesetzgeber die regelmäßige Weiterbildung auch für Trainings, die die „Sozialkompetenz und die Fähigkeit zum selbständigen Handeln gegenüber den Kunden“ weiterentwickeln sollen. So wäre zum Beispiel ein Training zur Kundengesprächsführung anerkennungsfähig, ein allgemeines Training zum Zeitmanagement hingegen nicht.

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  1. Welche formalen Anforderungen an Weiterbildungen gibt es, damit diese anerkannt werden?

Der Anbieter der Weiterbildung muss sich an die Anforderungen der VersVermV Anlage 3 halten. Danach muss die Maßnahme geplant sein (Konzeption, Beschreibung für Teilnehmer, Ablaufplan muss vorliegen). Es muss eine systematische Organisation vorliegen (Teilnehmer müssen in Textform eingeladen worden sein, die Anwesenheit der Teilnehmer muss dokumentiert werden) und es muss sichergestellt werden, dass die Dozenten/Trainer für die Maßnahme geeignet sind.

Davon können Sie bei allen seriösen Weiterbildungsanbietern ausgehen. Bei GOING PUBLIC! sind diese Anforderungen bereits fest im zertifizierten Qualitätsmanagementsystem eingebaut.

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  1. Was geschieht, wenn ich die 15 Stunden nicht nachweisen kann?

Wenn Sie oder einer Ihrer zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen nicht nachweisen können, dass sie sich pro Kalenderjahr 15 Zeitstunden weitergebildet haben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 € je Verstoß geahndet werden kann. Bei mehrfachen Verstößen kann die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sein und Ihnen dann die § 34d GewO-Erlaubnis entzogen werden.

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Unser Tipp:

Mit der WBThek hat die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG ein Online-Weiterbildungsangebot entwickelt, mit dem Vermittler und Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen Ihre 15 Stunden Weiterbildungspflicht ganz einfach und professionell erfüllen können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, 

www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Qualitätsumfrage an Partnerbetriebe der VEMA

 

Mit 2.978 angeschlossenen, mittelständischen Maklerfirmen hat sich die VersicherungsMakler-Genossenschaft eG (VEMA) seit ihrer Gründung 1997 zum größten genossenschaftlichen Verbund unabhängiger Versicherungsmakler in Deutschland entwickelt. Mehr als 18.500 Mitarbeitern der Partner- und Genossenschaftsbetriebe steht das reichhaltige Angebot an Diensten, Produkten und Weiterbildung der VEMA für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung.

Die VEMA eG führt bereits seit vielen Jahren in regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei den ihr angeschlossenen Maklerbetrieben durch. Kürzlich stellte man die Frage nach den bevorzugten Anbietern im Bereich der privaten und der gewerblichen Kfz-Versicherung.

Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Kfz-Zielgruppen zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern, an die man verhältnismäßig wenige Verträge vermittelt hat, nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung und Policierung und auch nach der Schadenbearbeitung wurde gefragt.

Diese privaten Kfz-Versicherer schafften es in der Schadenbearbeitung in die Top 3  (Bewertung nach Schulnoten):

Platz 1: Itzehoer (1,38)

Platz 2: Württembergische (1,99)

Platz 3: Alte Leipziger (2,04)

Bei der Betrachtung der qualitativen Tarifeinschätzung ergibt sich ein leicht abweichendes Bild, wenn man die Produktqualität fokussiert. Auch hier dominiert Itzehoer mit einer Note von 1,49 auf dem ersten Platz. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Württembergische (1,6) und VHV (1,74). Auch im Bereich Antragsbearbeitung/Policierung sehen die VEMA-Makler die Itzehoer (1,26) ganz weit vorne. Erst mit deutlichem Abstand folgen VHV (1,93) und die R+VGruppe (2,04). An dieser Umfrage beteiligten sich 3.624 Personen.

Bei den gewerblichen Kfz-Versicherungstarifen bezog man sich im Speziellen auf Kleinflotten.

Hier wurden meistgenannt:

Platz 1: SV Sparkassenversicherung (395 Nennungen)

Platz 2: Allianz (308 Nennungen)

Platz 3: BGV (171 Nennungen)

Auch bei den Kleinflotten wurde hinsichtlich der Qualität um eine Bewertung der drei Teilbereiche gebeten. Bei der Produktqualität ist es wieder die Itzehoer (1,55), die den ersten Platz vor BGV (1,79) und Allianz (1,82) erringt. Das dritte und vielleicht wichtigste Qualitätssegment wird wiederum von der Itzehoer dominiert. Deren Schadenbearbeitung wird mit 1,37 benotet. Die Allianz schafft mit einer Note von 1,98 den zweiten Platz. Auf Platz drei gelangt die Alte Leipziger (2,17). An dieser Umfrage beteiligten sich 2.174 Personen. Die ausführlichen Umfrageergebnisse können gerne per E-Mail angefordert werden: eva.malcher@vema-eg.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de