In einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin zum Bitcoinhandel  werden der BaFin klar Grenzen aufgezeigt

 

Der BaFin wird in dem Urteil bescheinigt, dass es „nicht Aufgabe der Bundesbehörden ist, rechtsgestaltend (insbesondere) in Strafgesetze einzugreifen.“ Auch auf anderen Gebieten ist es insofern nicht Aufgabe der BaFin, sondern des Gesetzgebers, rechtsgestaltend zu agieren. Das Gericht weist ausdrücklich auf die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze hin, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und Rechtsvorschriften sehr genau selbst fassen muss.

In dem rechtskräftigen Urteil des Kammergerichts Berlin vom 25.09.2018  – Az. (4) 161 Ss 28/18 (35/18) – ging es hauptsächlich darum, ob Bitcoins als Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG), anzusehen sind. Das Gericht verneinte das und wandte sich damit gegen die Rechtsauffassung der Finanzaufsicht BaFin.

AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth meint dazu: „Eine Wertung zu der Bitcoinproblematik sei hier dahingestellt. Aus unserer Sicht sind die Feststellungen des Gerichts in dem Urteil in Bezug auf die BaFin viel entscheidender.“

Die Ausführungen des Gerichts können auf die derzeitige Debatte über eine staatliche Begrenzung der Höhe der Vergütung im Versicherungsvermittlungsbereich – auch Provisionsdeckel genannt – übertragen werden. Hier hatte die BaFin geäußert, aus den ihr übertragenen Aufgaben heraus die Pflicht zu sehen, einen Begrenzung, eventuell etwas flexibel, einführen zu müssen. Auch wenn die derzeitige Diskussion sich mehr zu einem Gesetzgebungsverfahren zu diesem Thema verlagert hat, fehlt bisher die klare Aussage der BaFin, derartige Pläne begraben zu haben.

Wirth: „Eingriffe in geschützte Grundrecht sind – wenn überhaupt – Sache des Gesetzgebers und nicht einer ausführenden Behörde. Das nennt man Gewaltenteilung. Gut, dass die dritte Gewalt – unsere Rechtsprechung – hier auch mitreden kann und Schranken aufweist, wie gerade mit dem aktuellen Urteil. Kompetenzdeckel statt Provisionsdeckel. Hoffen wir, dass bei diesem Thema nicht auch die Gerichte dafür gefragt sind, Selbstverständlichkeiten klarzustellen.“

 

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Auch 2018 vergibt die DFSI Ratings GmbH ihr branchenweit anerkanntes Qualitätsrating an Lebensversicherer. Dafür wurden Substanzkraft, Produktqualität und Service von 43 marktrelevanten Anbietern bewertet.

 

Bei den klassischen Service-Versicherern konnte sich – wie im Vorjahr – die WWK knapp gegen HUK-Coburg und Allianz durchsetzen. Bei den Direktversicherern kam erneut die Europa Versicherung auf den ersten Platz. „Die Zukunft war früher auch schon mal besser.“ Dieses Bonmot des legendären Münchner Satirikers Karl Valentin gilt heute für deutsche Lebensversicherer mehr denn je. Gab es früher bei klassischen Policen oft Überschussbeteiligungen von fünf bis sieben Prozent, so muss man heute selbst laufende Verzinsungen mit einer Drei vor dem Komma mit der Lupe suchen. Die goldenen Zeiten für Versicherer und ihre Kunden sind schon lange vorbei. Umso wichtiger ist es, bei Abschluss neuer Policen, gezielt Anbieter mit zukunftssicherem Geschäftsmodell auszuwählen. Zwar liegt der Höchstrechnungszins aktuell nur bei 0,9 Prozent. Doch müssen viele Lebensversicherer noch Altverträge mit Garantiezinsen von bis zu 4,0 Prozent bedienen. Je länger die Niedrigzinsphase noch dauert und je höher der Bestand an Altverträgen ist, desto ambitionierter wird es, genügend hohe Überschüsse zu erwirtschaften.

Das gilt auch für den Fall, dass ab dem kommenden Jahr die geplanten Änderungen bei den Zuführungen zur Zinszusatzreserve die Belastungen für die Branche abmildern sollten. So erwartet etwa die Finanzaufsichtsbehörde Bafin, mehr als jeder dritte Lebensversicherer in Deutschland könne in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Einige Unternehmen hat die Bafin sogar schon unter „intensivierte Aufsicht“ gestellt.

Für alle künftigen Kunden von Lebensversicherern – aber auch für alle, die bereits eine kapitalbildende Lebensversicherungs- oder Rentenpolice haben und wissen wollen, wie „fit“ ihr Versicherer ist – sollte deshalb die Sicherheit „ihrer“ Kapitalanlage oberste Priorität haben. Dafür sind eine solide Kapitalausstattung und eine stabile Ertragskraft des Versicherers unabdingbar. Anders ausgedrückt: Wie sicher scheint es zu sein, dass der gewählte Versicherer auch in den kommenden Jahren oder gar Jahrzehnten mindestens die zugesagten Leistungen erwirtschaften und an seine Kunden ausschütten kann?

Um Vermittlern und Verbrauchern hier eine leicht verständliche aber dennoch differenzierende Hilfestellung zu geben, hat DFSI Ratings – eine Ausgründung des Deutschen Service-Instituts (DFSI) in Köln – auch 2018 wieder Qualitätsratings zu insgesamt 43 marktrelevanten Lebensversicherern, darunter sieben Direktversicherer und 36 Service-Versicherer erstellt.

Um zu ermitteln, wie es um die finanzielle Substanzkraft bestellt ist, setzte DFSI Ratings dabei auf drei Kennzahlen: die Überschussbeteiligung des laufenden Jahres, die Nettorendite und die Substanzkraftquote. Diese setzt sich wiederum aus drei Kennzahlen zusammen: RfB-Quote, Eigenkapital-Quote und Bewertungsreserven. „Die so eruierte Substanzkraft ist über alle Lebensversicherer vergleichbar. Und wird nicht wie etwa bei der Solvency_II-Quote – kurz SCR-Quote – durch Ausnahmeregeln künstlich beeinflusst“, erläutert DFSI-Studienleiter Sebastian Ewy die gewählte Methodik. „Die SCR-Quote berücksichtigen wir zwar auch – allerdings nur als Hygienefaktor“, sagt Ewy. Liegt die bereinigte SCR-Quote unter 100 Prozent, wurden vom ermittelten Substanzkraftergebnis 50 Punkte abgezogen. „Das halten wir durchaus für angebracht, weil es diesen Unternehmen derzeit nicht gelingt, die eigentlich geforderten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen“, erläutert Ewy. „Unser Vorgehen führt dazu, dass selbst Versicherer, die in Sachen Substanzkraft zwar die volle Punktzahl erreichen, aber eine bereinigte SCR-Quote unter 100 Prozent ausweisen, nicht besser als ,befriedigend‘ abschneiden können.“

Doch nicht nur die finanzielle Substanzkraft ist für die Kunden ein wichtiger Faktor zur Beurteilung der Qualität eines Lebensversicherers, sondern auch Produktqualität und Service. Kommt es für die Versicherten doch auch auf das Preis-/Leistungsverhältnis der Produkte, die individuellen Versicherungsbedingungen sowie auf Produktvielfalt und Diversifikation an.

Für das DFSI-Qualitätsrating wurden daher Substanzkraft, Produktqualität und Service der Anbieter untersucht und bewertet. Die beiden Teilbereiche Produktqualität und Substanzkraft wurden mit je 40 Prozent gewichtet. Bei der Messung der Produktqualität greift das DFSI übrigens auf eigene Produkttests zurück, mit denen während der vergangenen zwölf Monate die Qualität unterschiedlicher Lebensversicherungsprodukte getestet wurde. Die Servicequalität – indirekt ermittelt aus Kennzahlen wie Früh- und Spät-Stornoquoten, Beschwerdestatistik der Bafin sowie den Ergebnissen hauseigener und fremder Servicestudien – fließt mit 20 Prozent ins Endergebnis ein.

Im aktuellen Qualitätsrating der Lebensversicherer erreichten gleich drei der 36 untersuchten Serviceversicherer die Bestnote „Exzellent“: die WWK Lebensversicherung, die HUK-Coburg-Lebensversicherung sowie die Allianz Lebensversicherung. Insgesamt sechs Lebensversicherer schnitten „Sehr Gut“ ab – myLife, Die Bayerische, Continentale, Condor, Stuttgarter, Interrisk und AXA. Das Gros der klassischen Versicherer – insgesamt 23 Unternehmen – erhielt die Endnote „Gut“. Drei Versicherer erhielten die Note „Befriedigend“. Ein Anbieter kam über „Ausreichend“ nicht hinaus.

Ratingergebnis- Übersicht:

Bei den sieben bewerteten Direktversicherern schaffte die Europa Lebensversicherung als einzige ein „Exzellent“. Den zweiten Platz erreichte die Hannoversche mit einem „Sehr Gut“. Die fünf anderen Direktversicherer erhielten im DFSI-Qualitätsrating die Note „Gut“.

„Wir sind stolz darauf, mit unserem einzigartigen DFSI-Qualitätsrating Vermittlern und Kunden eine einfache und transparente Möglichkeit zu bieten, Lebensversicherer mit sehr hoher Qualität herausfiltern zu können“, erklärt Studienleiter Ewy. „Unser Qualitätsrating kann zudem auch bei der Frage, ob Verträge fortgeführt, stillgelegt oder storniert werden sollen, wertvolle Dienste leisten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DFSI Ratings GmbH, Heinrich-Brüning-Str. 2a, D-50969 Köln, Tel: +49 (0)221 6777 4569 0, Fax: +49 (0)221 423 468 38, www.dfsi-ratings.de

Brancheninitiative mit weitem Netzwerk

 

Die bisherige Defino Institut für Finanznorm GmbH, Heidelberg, hat den Rechtsformwechsel zur Aktiengesellschaft vollzogen. „Defino steht für die Entwicklung und redliche Umsetzung von Branchen-übergreifenden Qualitätsstandards in der Finanzberatung,“ sagt Defino-Vorstand Klaus Möller. „Mit dem Schritt zur AG öffnen wir uns mittelfristig für weitere Partner als Mitaktionäre und unterstreichen damit unseren Anspruch als Brancheninitiative.“

Das bisher wichtigste und bekannteste von DEFINO initiierte Standardisierungsprojekt ist die Erarbeitung der DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, der ersten in Deutschland entwickelten DIN-Norm im Kontext der Finanzberatung. Die Verabschiedung dieser Norm erfolgt in den nächsten Wochen, ihre Veröffentlichung ist für den Jahreswechsel geplant. Ein breit aufgestelltes und hochkarätig besetztes Gremium von Branchenteilnehmern hat fast vier Jahre lang zielorientiert und sachbezogen daran gearbeitet. Auch die im Jahre 2016 verabschiedete DIN SPEC 77223 „Standardisierte Vermögens- und Risikoanalyse von Privatanlegern“ geht auf eine Initiative von Defino zurück.

Anfang Dezember wird sich zudem bei DIN ein Arbeitsausschuss zur Erarbeitung einer DIN-Norm für die „Basis-Finanzanalyse für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende“ konstituieren. Ein Anfang September auf Initiative von Defino zur Entwicklung einer gleichnamigen DIN SPEC versammelte Runde war so vielfältig besetzt, dass alle Teilnehmer dem Vorschlag des Defino Instituts folgten, auf direktem Wege eine DIN-Norm anzusteuern.

Großes Netzwerk bereit zum Etablieren der DIN-Norm

Neben dem Initiieren und Koordinieren von Standardisierungsprojekten prüft und zertifiziert das Defino Institut die fachlichen Kenntnisse und die genaue Einhaltung DIN-konformer Prozesse bei Unternehmen der Finanzbranche, bei Versicherungsmaklern und Vermittlern sowie bei freien Finanz- und Anlageberatern. Bei der Verbreitung der Standards wird Defino unterstützt durch ein starkes Netzwerk von Bildungsdienstleistern und von Software-Häusern, die Defino-zertifizierte Analyse-Software anbieten.

Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, darunter die Allcura Versicherung, die ERGO-Versicherung über das Finanzdienstleister-Netzwerk VSAV sowie der französische Spezialversicherer CGPA stehen mit Sonderkonditionen für Defino-zertifizierte Berater in den Startlöchern. Sie würdigen damit, dass die Defino-Zertifizierung für Berater ein hohes Maß an Verbindlichkeit bei der Umsetzung der zukünftigen Norm und damit eine signifikante Reduzierung des Fehlberatungs- und Haftungsrisikos nach sich zieht. Die Zertifizierung zum Defino Finanzanalysten setzt die Verfügbarkeit von Norm-konformer Software, den Nachweis von Wissen und eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung der Norm voraus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEFINO Gesellschaft für Finanznorm mbH, Bergheimer Str. 147, D­69115 Heidelberg, Tel: 06221­6733410, Fax: 06221­6734028, www.defino.de

CRIF Bürgel bestätigt blau direkt eine ausgezeichnete Bonität, nachdem der Maklerpool seine Zahlen testieren lassen hat.

 

In diesem Jahr ließ der Maklerpool blau direkt erstmalig seine Zahlen testieren. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PRIOR GmbH erteilte im August ein vollumfängliches Testat, nachdem es die veröffentlichten Angaben des Unternehmens zu Umsatzzahlen, Gewinnen und Finanzrücklagen geprüft hatte. Einer Prüfung wurde auch der Lagebericht des Unternehmens unterzogen, in dem der Pool Umsatzzuwächse von bis zu 56% jährlich meldet und sehr zuversichtliche Prognosen für die weitere Entwicklung abgibt. Alle Angaben wurden dokumentiert, bestätigt und ohne Einschränkung testiert.

Zu blau direkt:

blau direkt ist der Maklerpool für Prozessoptimierung und Internetmarketing. Mit rund 150 Mitarbeitern erleichtert blau direkt als Versicherungsmaklerpool Versicherungsmaklern und Vertrieben die Arbeit. Prozessoptimierung im gesamten Vermittlungsverfahren unterscheidet blau direkt wesentlich von anderen Maklerpools, da blau direkt umfangreiche Back-Office-Dienstleistungen für Makler erledigt. blau direkt unterstützt Versicherungsmakler in der Nutzung der neuen Medien und sozialen Netzwerke für mehr Verkaufserfolg.

Die Solidität des Unternehmens wird nun auch seitens CRIF Bürgel bestätigt. Die Auskunftei untersuchte die jetzt testierten Zahlen mit der Berechnungsmethodik von Euler Hermes und bescheinigte dem Unternehmen einen Bonitätsindex von 1,7. Der Bonitätsindex prognostiziert die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens. Dieser läge im Fall von blau direkt bei 0,4%. Das es sich dabei um einen bemerkenswert guten Wert handelt, lässt sich ebenfalls der Archivauskunft entnehmen. Lediglich 2,3% aller Unternehmen der Branche erreichten einen vergleichbar günstigen Wert.

Lars Drückhammer, Geschäftsführer von blau direkt, freut sich: „Unabhängig voneinander haben gleich zwei sachverständige Unternehmen ihre Expertise zu den Zahlen unseres Hauses erstellt und unsere Veröffentlichungen bestätigt.“ Sicherheit und Vertrauen erwachsen nicht aus Behauptungen, sondern aus messbaren Fakten.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­23560 Lübeck, Tel: 0451­87201­172, Fax: 0451­87201­299, www.blaudirekt.de

Digitaler Datenaustausch ist ein Muss in der Versicherungsbranche

 

Dieser gestaltet sich für Makler oft sehr aufwändig. Login-Verfahren und Zugangsberechtigungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer stark. Makler sind jedoch auf den schnellen und unkomplizierten Zugang angewiesen. Die Lösung liegt im sog. Single-Sign-On-Verfahren (SSO), das jetzt durch die Initiativen easy Login und die Trusted German Insurance Cloud (TGIC®) gemeinschaftlich weiterentwickelt wird. Durch das Single-Sign-On-Verfahren haben Makler mit einer einzigen Anmeldung Zugang zu den Online-Services der Versicherer. Andreas Vollmer, Vorstandsvorsitzender des Single Sign-On e.V.: „Mit der Kooperation von easy Login und TGIC® rückt das Ziel eines einheitlich einfachen Single Sign-On in greifbare Nähe. Damit gilt zukünftig für alle Teilnehmer: einfach. einmal. einloggen.“

Vorteile für die Makler

easy Login ist einfach zu bedienen, im Maklermarkt bekannt und geschätzt. Rund 18.500 Makler und über 30 Versicherer vertrauen bereits easy Login. TGIC® ist die bundesweit erste sicherheitszertifizierte Cloud-Lösung, die nach den hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die standardisierte Kommunikation von Versicherungsunternehmen mit Behörden und Geschäftspartnern entwickelt wurde. Durch das neue, über die TGIC® sicherheitszertifizierte Single-Sign-On-Verfahren entfallen aufwändige Hürden durch mehrfaches Einloggen. Makler müssen sich kaum umstellen und profitieren zudem von einem breiteren Versicherer-Kreis. Michael Richthammer, Inhaber der RICHTHAMMER Versicherungsmakler GmbH & Co. KG: „Durch die Initiative sind lange Passwortlisten und verschiedene Zugangsdaten für unterschiedliche Plattformen glücklicherweise passé. Stattdessen bleibt mehr Zeit für Kundengespräche.“

Vorteile für die Versicherer

Versicherer, die mit easy Login arbeiten, bieten ihren Maklern bereits einen komfortablen Zugangsweg. Nun kommt die sichere TGIC®-Infrastruktur hinzu. Wer bis dato auf die Technik

von easy Login gesetzt hat, kann bis Ende 2021 auf die direkte Anbindung an die TGIC® umstellen. Dr. Andreas Nolte, CIO der Allianz Deutschland AG: „Wir haben uns für eine Teilnahme am Single Sign-On-Verfahren von easy Login entschieden, um unsere Vertriebspartner in Sachen Digitalisierung zu unterstützen. Die zukunftsfähige Infrastruktur der TGIC® im Hintergrund ist ein weiterer guter Grund, sich der Initiative anzuschließen.“

Bei Klärungsbedarf haben sowohl Makler als auch Versicherer mit easy Login eine gemeinsame Support-Anlaufstelle für schnelle Lösungen.

 

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easy Login GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-558, www.easy-login.de

Finanzchef24 und HDI setzen Meilensteine im Firmenkundengeschäft

 

Finanzchef24 entwickelt seine Vergleichstechnologie konsequent weiter und bietet seinen Kunden einen Multiproduktvergleich an. Erstmalig können so ausgewählte Risikobausteine zu einem Schutzpaket gebündelt und nach Angabe aller relevanten Faktoren als feste Preis-Leistung-Kombination im Online-Rechner verglichen werden. Als erster Produktpartner steuert dazu die HDI Versicherung ihr digitales Multirisk-Produkt „Compact“ über diesen innovativen Vertriebsweg bei. Dieses Produkt wird zudem über die gesamte Antragsstrecke – auch das ist ein Novum am Markt – ab Mitte November voll digital und komplett dunkel verarbeitet.

Die Zukunft der gewerblichen Absicherung wird modular

Wer die Zukunft der Versicherungswirtschaft aktiv gestalten möchte, muss die Bedürfnisse seiner Kunden kennen. Und genau hier setzt der Multiproduktvergleich mit seinem modularen Baukastenprinzip an, den Finanzchef24 als Erster in digitaler Form auf den Markt bringt.

„Unternehmer und Selbstständige denken nicht in einzelnen Versicherungen oder Produkten“, sagt Benjamin Papo, CEO und Geschäftsführer von Finanzchef24. „Sie wollen ihre betrieblichen Risiken so effizient wie möglich absichern, um auf diese Weise ihre Existenz zu schützen. Mit unserem Multiproduktvergleich helfen wir ihnen, einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu erhalten und öffnen den digitalen Vertriebsweg auch für Multiline-Produkte.“

Und auch Markus Rehle, Produktvorstand der HDI Versicherung, sieht einen Trend in der Gewerbeversicherung hin zu einer umfassenden, bedarfsorientierten Absicherung. „Schon seit 20 Jahren ist HDI mit Multiline-Produkten am Markt erfolgreich. Mit „Compact“ haben wir ein durchdachtes Multirisk-Produkt etabliert, das durch seine modulare Produktstruktur den passgenauen Schutz kleiner und mittelständischer Unternehmen ermöglicht. Von der Einzelsparten-Absicherung von Betriebshaftpflicht oder Sach/Inhalt bis hin zum umfassenden Versicherungsschutz aus einer Hand.“

Dr. Tobias Warweg, im Vorstand von HDI für den Makler- und Kooperationsvertrieb verantwortlich, ergänzt: „Im Rahmen unserer Strategie zu „Firmen Digital“ möchten wir unsere innovativen Produktlösungen unseren Kunden auch über digitale Vertriebskanäle zur Verfügung stellen. Voraussetzung dafür sind digitale End-2-End-Prozesse, die wir im Rahmen unserer Kooperation mit Finanzchef24 bereits erfolgreich implementieren.“

Eine Risikoanalyse, ein Preis, eine Absicherung

Mit dem Multiproduktvergleich haben die Kunden von Finanzchef24 ab Ende Oktober die Möglichkeit, verschiedene Versicherungsprodukte gebündelt zu vergleichen. Auf Basis der Betriebsart bietet der Robo-Advisor eine Auswahl der möglichen Produkte und stellt alle relevanten Risikofragen. Dadurch wird der Prozess für den Kunden deutlich verkürzt, da die Analyse nicht mehr einzeln für jedes Produkt durchlaufen werden muss. Als Ergebnis werden die besten Preis-Leistungs-Pakete angezeigt, die das individuelle Gesamtrisiko des Kunden absichern. Hierbei kann die Technologie von Finanzchef24 sowohl Bausteine von verschiedenen Versicherern als auch Multiline-Angebote als beste Absicherung aus einer Hand gegenüberstellen.

Die Königsdisziplin: komplette Dunkelverarbeitung

Der nächste Schritt ist die vollständige Anbindung der digitalen Strecke von HDI und somit der Nutzung der Near-Time-Policierung. Die technologische Basis dafür bilden Schnittstellen zwischen HDI und Finanzchef24, die eigens für diesen Zweck geschaffen wurden. Geplanter Start ist im November 2018. HDI ist der erste Versicherer bei Finanzchef24, bei dem der Endkunde bereits nach wenigen Minuten seinen Versicherungsschein erhält. Bis zur Policierung bietet HDI hier die komplette Dunkelverarbeitung.

HDI und Finanzchef24 treiben mit diesen Schritten konsequent die Digitalisierung im Versicherungsgeschäft weiter voran. Basis der erweiterten Zusammenarbeit ist hierbei die Vernetzung von Know-how und Technologie beider Unternehmen.

 

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Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Tel: 089 716 772 700, Fax: 089 716 772 900, www.finanzchef24.de

Am 23. Februar 2018 trat das deutsche Umsetzungsgesetz der Insurance Distribution Directive (kurz „IDD“) in Kraft. Verschärfte Transparenz- und Wohlverhaltenspflichten müssen seitdem umgesetzt werden.

 

Nun wurde auch die Versicherungsvermittlerverordnung überarbeitetet. In der neuen Ausgabe ihres IDD-Handbuchs berücksichtigt die HonorarKonzept GmbH nun die wesentlichen Neuerungen.

Auf Grundlage der neuen Versicherungsvermittlerverordnung, die jüngst vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, hat HonorarKonzept ein Update des IDD-Handbuchs vorgenommen: Änderungen betreffen insbesondere das Thema Weiterbildung, speziell die gesetzlichen Anforderungen an Weiterbildungsformate und den Nachweis zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht. Aufbewahrungspflichten und Details zur unterjährigen Aufnahme der Vermittlungstätigkeit wurden ebenfalls präzisiert. Dazu kommen kleinere Anpassungen, zum Beispiel welche Ausnahmen bei Provisionsabgaben zulässig sind oder dass Gewerbetreibende im Rahmen der Erstinformation nun angeben müssen, ob, und nicht mehr dass sie eine Beratung anbieten.

„Auch wenn die Zustimmung seitens des Bundesrates noch fehlt: Mit der nun angepassten Versicherungsvermittlerverordnung herrscht Klarheit und mancherorts sicher auch Aufatmen im Versicherungsvertrieb. Vor allem die Pflichten zu Lernerfolgskontrollen und zum Nachweis der Weiterbildung wurden sinnvoll und pragmatisch angepasst“, erklärt Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH. „Wir gehen nicht davon aus, dass es noch zu weiteren wesentlichen Änderungen kommt.“

Das IDD-Handbuch bietet Versicherungsvermittlern einen Überblick über die wesentlichen IDD-Anforderungen zu Wohlverhaltenspflichten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Weiterbildungspflichten, allgemeinen Informationspflichten und zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Das umfangreiche Nachschlagewerk bietet zudem konkrete und praxisnahe Lösungen für den Berufsalltag und kann von Partnern der HonorarKonzept kostenfrei bezogen werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HonorarKonzept GmbH, Herzberger Landstr. 25, D­37085 Göttingen, Tel: 0551 / 4 88 29 66, Fax: 0551 / 4 88 29 77, www.honorarkonzept.de

Der Robo-Advisor growney geht eine Kooperation mit der Finanzplattform FinMarie ein

 

FinMarie entwickelt die erste Finanzplattform von Frauen für Frauen und kombiniert individuelles Finanz-Coaching mit einer persönlichen Anlagestrategie. Kundinnen werden mit FinMarie einen leichten und vollständig transparenten Zugang zu ihrer individuellen Vermögensanlage erhalten.

„FinMarie spricht eine Gruppe an, die in unserer Branche bisher noch zu wenig Beachtung bekommen hat“, erklärt Gerald Klein, Gründer und CEO von growney. „Wir sind von der Hybridlösung, die unser künftiger Partner anbietet, überzeugt: FinMarie verknüpft persönliche Beratung mit einer Online-Finanzplattform.“ Schon heute vereint das FinMarie-Netzwerk Geschäftsführerinnen, Entscheiderinnen, Beraterinnen und interessierte Frauen aus der Fintech-, Banking- und InsurTech-Szene.

Karolina Decker, CEO von FinMarie, sagt: „Mit FinMarie werden wir Anlegerinnen einen leichten Einstieg in die individuelle Vermögensanlage ermöglichen. growney hat uns mit seinem einfachen und flexibel anpassbaren Anlageprozess überzeugt und passt so ideal zu unserer FinMarie-Vision. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit“

„Wir bei growney freuen uns, so einen starken Partner gewonnen zu haben“, betont Gerald Klein. „Wir sind uns sicher, dass die FinMarie-Lösung Anlegerinnen den Einstieg in die Anlagenverwaltung deutlich vereinfachen wird.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

growney GmbH, Gustav-­Meyer-­Allee 25, Geb. 12, D-­13355 Berlin, Tel: +49 (0)30 2201 2467­0, Fax: +49 (0)30 2201 2467­8, www.growney.de

 

 

DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten“ auf der Zielgeraden

 

Im November 2018 soll die DIN 77230 „Basisanalyse der finanziellen Situation von Privathaushalten“ veröffentlicht werden und Teile der Finanzwelt ein Stück weit verändern. Versicherungsberater können anhand der neuen Norm noch effizienter die objektiv richtige finanzielle Absicherung und Vorsorge für ihre Kunden ausloten. Die Netfonds AG bietet ihren Partnern ab sofort umfassende Ausbildungslehrgänge mit anschließender Zertifizierung an. Eigens entwickelte Software-Module leiten Berater und Versicherungskunden gezielt durch den standardisierten Fragenkatalog.

Deutschland ist ein Land der Normen. Rund 34.000 Standardisierungen listet der Katalog des Deutschen Instituts für Normung (DIN) – vom gängigen Papierformat über das ideale Treppenschrittmaß bis hin zur Festigkeit der Borsten im Zahnbürstenkopf. Normen und Standards stellen sicher, dass Produkte und Dienstleistungen einem angemessenen Qualitätsanspruch genügen. Sie machen Prozesse effizienter und erleichtern den Handel und die internationale Zusammenarbeit. Für Verbraucher sind sie ein Vertrauensmerkmal.

In der Finanzberatung geben DIN SPEC 77222 und DIN SPEC 77223 bereits seit 2014 ein Regelwerk vor, nach dem effizient und objektiv die finanzielle Kundensituation beurteilt werden kann. Nur wenige Versicherungsvermittler nehmen den standardisierten Prozess bislang in Anspruch, was dazu führt, dass abhängig vom Berater unterschiedliche Empfehlungen für dasselbe Problem ausgesprochen werden. Ein Vergleich ist für Kunden kaum möglich.

Die Netfonds AG begrüßt den Normen-Entwurf und sieht darin wichtige Vorteile für beide Seiten. „Die DIN-Norm gibt dem Verbraucher eine Richtschnur, an der er sich orientieren kann und nicht allein auf die Meinung oder das Wissen eines Verkäufers angewiesen ist“, erläutert Oliver Kieper, Vorstand der Netfonds AG. „Die Zeit- und Kostenersparnis sorgt dafür, dass auch Haushalte mit kleineren Vermögen für Versicherungsberater lukrativ werden und sie ihren Marktanteil spürbar steigern können.“

Die Norm definiert eine Rangfolge, in der die Finanzthemen im Analyseprozess abgearbeitet werden sollen und nennt Orientierungsgrößen. Am Ende steht ein objektiver Soll-Ist-Vergleich. „Ob der Verbraucher in einer bestimmten Situation eine Versicherung benötigt und wenn ja, welche Höhe angemessen ist, lässt sich sehr gut vereinheitlichen“, so Kieper. Dieser Standard dient dann als Wegweiser, um zum individuellen Versicherungspaket zu gelangen. „Diese Trennung von Beratung und Verkauf ist der elementare Bonus der DIN-Beratung“, betont Kieper.

In Kooperation mit dem Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) und dem Aus- und Weiterbildungsspezialist Going Public unterstütz die Netfonds AG die an den Standards von DIN 77230 ausgerichteten Weiterbildungen. Bundesweit können sich Versicherungsmakler in mehrtägigen Workshops mit dem DIN-Beratungsprozess vertraut machen und erhalten nach erfolgreicher Teilnahme das Zertifikat zum „Spezialisten für Finanzanalyse für Privathaushalte nach DIN 77230“. Aktive Partner der Netfonds AG erhalten einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro.

Für den täglichen Beratungseinsatz wurden entsprechende Module ohne Aufpreis in das kostenpflichtige aber stark reduzierte Basis-Softwarepaket für Partner der Netfonds AG integriert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Das deutschlandweit tätige Beratungsunternehmen für Finanzdienstleistungen compexx Finanz AG schafft spezielle Angebote für die Anbindung von Versicherungsvermittlern

 

Der Trend der vergangenen Jahre spricht eine deutliche Sprache. Im ersten Quartal 2018 ist die Zahl der gebundenen Vertreter von 140.211 auf 130.783 gesunken, ein Minus von 9428 Vermittlern. Im zweiten Quartal ist die Zahl um weitere 5364 gebundene Vertreter gesunken – auf den neuen Tiefstand von 125.419. Die Anzahlt der Mehrfachagenten und Makler hingegen ist im gleichen Zeitraum stabil geblieben. Das berichtet das Fachmedium “Versicherungsbote”. Damit liegt der Rückgang der gebundenen Vertreter allein im ersten Halbjahr 2018 bei 10,5 Prozent.

“Das weist ganz deutlich in eine bestimmte Richtung: Der Berufsstand der Versicherungsvermittler als Alleinvertreter einer Gesellschaft hat es immer schwerer. Und bestimmte aktuelle Ereignisse zeigen, dass sich diese Situation auch nicht ändern wird, im Gegenteil. Die aktuelle Umstrukturierung einer sehr großen Gesellschaft betrifft mehrere 1000 gebundene Vertreter”, sagt Markus Brochenberger, Vorstand der compexx Finanz AG, eines Beratungsunternehmens für Finanzdienstleistungen. Die deutschlandweit agierende Finanzdienstleistungsgruppe gehört mehrheitlich zur Versicherungsgruppe die Bayerische, verfolgt seit der Gründung vor 13 Jahren ein Allfinanzkonzept und betreut mittlerweile mehr als 60.000 Kunden in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um Vermögen, Versicherung und Vorsorge.

“Für diese gebundenen Vermittler möchten wir eine Lösung als Makler oder Mehrfachagent bieten. Statt Änderungskündigungen wollen wir perspektivische Vielfalt bei Produkten und Karriere schaffen und setzen auf die Kooperation mit vielen Gesellschaften und einigen Premiumpartner. Wir bieten eine faire, transparente und zukunftsorientierte Partnerschaft, in denen sich die Experten frei entfalten können, sei es in der Anbindung an zahlreiche Gesellschaften oder eben als Vertreter für bestimmte Anbieter”, betont Markus Brochenberger. Er weist auch auf weitere weitreichende Veränderungen hin. Bei der in Frage stehenden Gesellschaft seien in der Vergangenheit bereits viele Verträge verlorengegangen, und in Zukunft würden die Provisionen im Privatkunden- und Gewerbebereich gesenkt. “Das alles wird große Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Vermittlern haben. Die geplanten Einsparungen sollen übrigens in Werbung und Digitalisierung investiert werden”, berichtet der Vorstand.

Die compexx-Finanzdienstleistungsgruppe benötige das Geld der Mitarbeiter hingegen nicht für die Entwicklung innovativer Produkte und der IT. Beides sei schon auf einem höchst professionellen Niveau vorhanden. Markus Brochenberger vertritt daher eine ganz klare Haltung: “Das wertvollste Asset eines Versicherungs- oder Finanzvertriebes sind seine Mitarbeiter. Diese Wertschätzung bringen wir auch in unseren Provisionsbedingungen zum Ausdruck und öffnen uns daher ganz deutlich für Vermittler und Makler, die sich uns anschließen möchten.”

Ende Oktober und Anfang November wird compexx Informationsveranstaltungen für Versicherungsvermittler in München und Frankfurt durchführen und dabei unter anderem über rechtliche und wirtschaftliche Problemstellungen zu Änderungskündigungen informieren, die Unterschiede zwischen Ausschließlichkeitsvermittler, Mehrfachagent und Makler genau erläutern und die Modelle für den Einstieg in die compexx-Finanzdienstleistungsgruppe vorstellen.

Angeschlossene Makler können auf Wunsch die gesamte Expertise des compexx-Expertennetzwerks in Anspruch nehmen und damit ihre Möglichkeiten in der Beratung und im Vertrieb durch das konsequente Allfinanzkonzept der compexx Finanz AG erweitern, etwa bei Immobilieninvestments, im Lohnkostenmanagement oder der betrieblichen Altersvorsorge.

Die compexx-Finanzdienstleistungsgruppe schafft auch über die eigene Servicegesellschaft cpx Makler erhebliche Mehrwerte. “cpx konzentriert sich mit ihren Dienstleistungen auf das private und gewerbliche Kompositgeschäft und die Kooperation mit Partnern für den Bereich Personenversicherung. In diesen Segmenten unterstützt cpx Makler die angeschlossenen Makler unter anderem bei der Produktsuche, der Verhandlung von Prämien und der Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften. Dafür steht die eigene Plattform cpx Makler Board bereit, die den Maklern die Arbeit maßgeblich erleichtert”, sagt Geschäftsführer Frank Johann Baumgärtner.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

compexx Finanz AG, Am Dreifaltigkeitsberg 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941-568 15 0, Fax: 0941-568 15 399, www.compexx-finanz.de

Moderner Kundenservice spart Papier und Aufwand

 

Ein digitales Bestandstool versorgt Vertriebspartner der Netfonds Gruppe mit einer modernen und einfachen Lösung zur Bestandsübertragung. Fotofunktion und digitale Unterschrift verschlanken aufwendige Prozesse. Schnelle, digitale Lösungen sind gefragt statt Berge an Papier, die mühsam ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt werden müssen. Gerade wenn es um die Übertragung von Versicherungsbeständen geht, können Partner der Netfonds Gruppe ab sofort viel Aufwand sparen. Verträge werden per Dateiupload am PC oder via Fotofunktion an Smartphone oder Tablet erfasst. Der Versicherungsnehmer bestätigt Maklermandat, Datenschutzerklärung und Leistungsempfang bequem am Bildschirm per digitaler Unterschrift. Anschließend erfolgt die Übertragung der gesammelten Dokumente an die Netfonds AG, wo sie für Berater jederzeit einsehbar sind.

Technische Grundlage für die Übertragung ist die zentrale Plattform finfire. Sie ermöglicht es, Transaktionen und Prozesse vollumfänglich, sicher und konform mit den regulatorischen Vorgaben abzuwickeln. „Mit unseren neuen Tools haben wir bereits erste Grundsteine für die vollständig digitale Beratungswelt gelegt“, sagt Lars Lüthans, Vorstand der NVS Netfonds Versicherungsservice AG und Vers.-IT Verantwortlicher der Netfonds Gruppe. Weitere Anwendungen werden in den kommenden Monaten folgen, mit denen Vertriebspartner ihre tägliche Arbeit optimal gestalten können.

Interessenten stehen die Mitarbeiter der Netfonds Gruppe auf der kommenden DKM, vom 23. bis 25.10.2018 in Dortmund, am Stand E14 in der Halle 4 zur Verfügung. Kostenfreie Tickets bietet die Netfonds AG unter www.netfonds.de an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D­20097 Hamburg Tel.: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

 

CHECK24 hilft bei Rechtsstreit – kostenlos, risikofrei und ohne bürokratischen Aufwand – Bis zu 10.000 Euro Schadenersatz für manipulierte Motoren – Verbraucher können sich noch bis zum 21. Oktober registrieren

 

CHECK24 steht seinen Kunden als Versicherungsmakler auch nach Vertragsabschluss zur Seite. Im Dieselskandal unterstützt das Vergleichsportal Verbraucher dabei, ihren Schadenersatzanspruch auf bis zu 10.000 Euro durchzusetzen – und das absolut kostenlos, risikofrei und ohne bürokratischen Aufwand. Verschiedene Automobilhersteller manipulierten die Abgaseinrichtungen ihrer Motoren. In vielen deutschen Großstädten wurden bereits Fahrverbote erlassen, zuletzt in Berlin. Der Dieselgipfel der Bundesregierung im Oktober führte zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Gleichzeitig verjähren die Schadenersatzansprüche gegen VW für Fahrzeuge mit dem Motor EA189 am 31. Dezember 2018. Darum hilft CHECK24 jetzt seinen Kunden: Verbraucher können sich dazu bis zum 21. Oktober auf der Website registrieren unter https://www.check24.de/verbraucherportal/.

CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Kunden, die Fragen zu ihrer Versicherung haben, erhalten bei über 300 CHECK24-Versicherungsexperten eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Die Berater unterstützen auch im Schadensfall beim Ausfüllen der Formulare und in der Kommunikation mit dem Versicherer. Die Servicemitarbeiter sind auf ihre jeweilige Versicherungssparte spezialisiert und an sieben Tagen die Woche erreichbar. Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene Verträge sehen und verwalten Kunden jederzeit im digitalen Versicherungsordner. Mit dem 1-Klick-Kündigungsservice kümmert sich CHECK24 um die rechtssichere Kündigung des aktuellen Vertrags.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

Portfolios schlagen Benchmark in drei Performanceprojekten

 

Leistungsstark und kundenorientiert: Die Deutsche Oppenheim Family Office AG hat in drei laufenden Performance-Projekten der Fuchs|Richter Prüfinstanz die jeweilige Benchmark bestehend aus kostengünstigen börsengehandelten Indexfonds (ETF) nach Punkten übertroffen. Gemeinsam mit einem weiteren Vermögensverwalter ist das Family Office damit einer von zwei herausragenden Anbietern im Performancevergleich.

“Dass wir die Benchmark nicht nur in einem, sondern gleich in drei Projekten hinter uns gelassen haben, zeichnet unsere Arbeit in vielerlei Hinsicht aus”, sagt Stefan Freytag, CIO und Vorstand der Deutsche Oppenheim. Auch die Fuchs|Richter Prüfinstanz lobt das Family Office und weist dessen Leistung als “strukturierten und disziplinierten Investmentansatz” aus. Während die Portfolios sowohl im Stiftungsdepot-, als auch im Private Banking Depot-Projekt überdurchschnittliche Ergebnisse erzielten, tat sich das Family Office besonders im Projekt Vermögensverwaltende Fonds hervor. Mit 526 Punkten lag das Deutsche Oppenheim-Portfolio deutlich über der Benchmark von 400 Punkten.

Wesentliches Ziel der Performance-Projekte ist es, die Leistungen der Vermögensverwalter an den konkreten Anforderungen eines Private Banking- bzw. Stiftungskunden transparent zu machen. Entsprechend dient nicht nur die lange Projektlaufzeit von meist fünf Jahren dazu, eine Bewertung der Portfolios über verschiedene Marktphasen hinweg zu ermöglichen. Auch zahlreiche Vorgaben verhindern, unrealistische “Zockerportfolios” in die Bewertung einzubringen. Zudem gewährleistet die Einbeziehung von Kosten und Steuern die Ableitung einer Nettoperformance, die ein Anleger dann wirklich realisieren würde. Insgesamt wurden zwischen 51 und 74 Teilnehmer pro Projekt in den Wettbewerbsvergleich miteinbezogen.

Stefan Freytag ist von der Bedeutung der Performance-Projekte überzeugt: “Unsere eigenständige Vermögensverwaltung ist bekanntlich eingebettet in ein Multi Family Office. Deswegen sind wir sehr an objektiven Vergleichen von Vermögensverwaltern interessiert und stellen uns selbstverständlich gerne auch mit unserem Angebot solch einer externen Analyse. Wir schätzen jede Form von Markttransparenz.”

Diese Transparenz spiegelt sich auch in den Bewertungskriterien der Projekte wider. So wird nicht nur das erzielte Vermögen mit dem des Vergleichsdepots ins Verhältnis gesetzt. Vielmehr werden elementare Kriterien wie “Stress für den Anleger” und “Fokussierung auf den Kundenwunsch” ebenso miteinbezogen. Daraus resultiert eine Punkte-Auswertung von Rendite und Risiko. Diese wurde vom Risikomessspezialisten Quanvest durchgeführt.

Der Leiter der Vermögensverwaltung, Oliver Leipholz, erläutert die Teilnahme an den Performance-Projekten: “Für alle drei Projekte haben wir im Wesentlichen auf unsere – auch für kleinere Anlagevolumina zur Verfügung stehende – Fonds FOS Strategie Fonds Nr.1 (WKN: DWS0TS) und FOS Rendite und Nachhaltigkeit (WKN: DWS0XF) zurückgegriffen. Die durchgehend positiven Ergebnisse zeigen auf, dass diese vermögensverwaltenden Fonds sehr geeignet sind, auch anspruchsvolle Anlageziele überdurchschnittlich zu erfüllen. Zudem sind damit belastbare und nachvollziehbare Ergebnisse aus existierenden Portfolien entstanden.”

Neben den vermögensverwaltenden FOS Fonds ist die Deutsche Oppenheim darüber hinaus auch spezialisiert auf sehr individuelle Vermögensverwaltungsmandate für große Privat- und Stiftungsvermögen. Dabei zeichnet sich die Vermögensverwaltung vor allem durch eine dynamische Asset-Allokation, selektive Titelauswahl und ein aktives Risikomanagement aus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEUTSCHE OPPENHEIM Family Office AG, Keferloh 1a, 85630 Grasbrunn, Tel: +49 (89) 45 69 16 0, Fax: +49 (89) 45 69 16 99,

www.deutsche-oppenheim.de

Knapp ein Viertel der Teilnehmer hat schon jetzt den IDD-Nachweis für 2018 erreicht. ELearning erstmals mit einem 40 Prozent-Anteil bei den Lernarten. 4.366 Teilnehmer erhalten bereits das gut beraten 5-Jahreszertifikat.

 

Zum dritten Mal in Folge nahm die Zahl der Bildungskonten der Initiative gut beraten außergewöhnlich deutlich zu. „Die 8.666 neuen Bildungskonten im dritten Quartal 2018 bedeuten einen Zuwachs von 5,8 Prozent“, erklärte heute Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., in München. „Seit Jahresbeginn 2018 wurden insgesamt 25.523 neue Konten eingerichtet, das entspricht 16,3 Prozent aller Bildungskonten. Ende September 2018 verfügen mittlerweile 156.966 vertrieblich Tätige über ein gut beraten-Konto. Mit IDD hat ein Bildungskonto bei gut beraten ganz offensichtlich weiter an Bedeutung gewonnen. Die Versicherungsvermittlungsverordnung ist auf der Zielgeraden. Der Gesetzgeber vertraut in die Selbstregulierung der Branche. Diese konnten wir mit der Initiative gut beraten glaubwürdig unter Beweis stellen.“, so Höhn weiter bei der Vorlage des Quartalsberichts mit den aktuellen Daten der IDD-konformen Weiterbildungsdatenbank.

Fast sieben Stunden Bildungszeit pro Teilnehmer im dritten Quartal

Zwischen Juli und September 2018 erarbeiteten sich die teilnehmenden Frauen und Männer fast 1,1 Millionen Stunden Bildungszeit (1.075.382 Stunden). „Das entspricht durchschnittlich fast sieben Stunden Bildungszeit pro vertrieblich Tätigem im dritten Quartal oder 13,5 Stunden seit Anfang 2018 – gleichgültig wie lange er sich bereits im Rahmen von gut beraten weiterbildet“, erläuterte Höhn. Seit dem Start der Brancheninitiative im April 2014 sind in der Weiterbildungsdatenbank insgesamt 13.547.694 Stunden Bildungszeit verzeichnet. Auch die Zahl der akkreditierten Partner der Initiative gut beraten nimmt weiter zu: zwischen Juli und September 2018 erneut deutlich stärker als in den Quartalen zuvor. Jeweils 18 neue Trusted Partner und neue Bildungsdienstleister erfüllten in diesem Zeitraum die Kriterien von gut beraten.

„Wir verstehen das auch als Vertrauensbeweis in die Qualität unserer Infrastruktur, die die große Zahl der Teilnehmer und das umfangreiche Datenvolumen weiterhin ohne Probleme bewältigt“, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied.

Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute, wies bei der Vorstellung der Quartalszahlen darauf hin, dass bis Ende September 2018 bereits 36.045 gut beraten-Teilnehmer den IDD-Nachweis für 2018 erbracht haben. Er betonte: „Schon siebeneinhalb Monate nach dem Start von IDD hat knapp ein Viertel der teilnehmenden vertrieblich Tätigen das Pensum eines kompletten ´IDD-Jahres´ geschafft.“ Gleichzeitig teilte er mit, erstmalig könne die Brancheninitiative nunmehr das gut beraten-5-Jahreszertifikat ausstellen: „4.366 Teilnehmern der ersten Stunde haben im zurückliegenden Quartal 200 Weiterbildungspunkte über die letzten fünf Jahre und die gesetzliche Auflage nach IDD von 15 Weiterbildungsstunden pro Kalenderjahr ab 2018 nachgewiesen“, erläuterte Archangeli.

Qualität und Struktur bleiben auf hohem Niveau

Der Personenkreis, wie etwa Versicherungsberater, Leitungspersonen oder vertrieblich Tätige aus den Innendiensten, der nach IDD seit Februar 2018 ebenfalls einen Weiterbildungsnachweis erbringen muss, hat derzeit einen Anteil von 10,9 Prozent (2.540 Weiterbildungskonten) an den insgesamt seit Anfang März 2018 neu eröffneten Konten. Insgesamt machen diese Personen lediglich zwei Prozent aller Teilnehmer aus. Daneben zeigen die bis Ende September 2018 erfassten Daten in der Weiterbildungsdatenbank, dass gut beraten die realen Profile der vertrieblich Tätigen konstant gut spiegelt: Aktuell beteiligen sich 60.316 Ausschließlichkeitsvermittler und weitere 38.622 Vermittler im angestellten Außendienst – insgesamt 63 Prozent aller Teilnehmer. 32.657 Makler und Mehrfachagenten machen 20 Prozent aller Teilnehmer aus.

18.420 Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern (12 Prozent aller Teilnehmer) haben ebenfalls ein Bildungskonto; das entspricht einem Plus von drei Prozentpunkten in den letzten beiden Quartalen. Die Altersstruktur von gut beraten ist weitestgehend stabil: Die Gruppe der 41- bis 60-Jährigen ist Ende September 2018 mit 82.810 teilnehmenden vertrieblich Tätigen bei der Altersverteilung mit 52,8 Prozent nach wie vor am stärksten vertreten. Die Altersgruppe der 21- bis 40-Jährigen ist mit 30,9 Prozent ebenfalls vergleichsweise stark präsent. Mit 23,9 Prozent verzeichnete die Altersgruppe der 61- bis 70-Jährigen den stärksten Zuwachs im dritten Quartal 2018.

Bei der Verteilung der Geschlechter haben die Frauen zum Ende des dritten Quartals ihren Anteil auf 26 Prozent erhöht, seit dem Start von gut beraten haben sie damit fünf Prozentpunkte hinzugewonnen. Die teilnehmenden Männer sind weiterhin tendenziell älter als ihre Kolleginnen: 38 Prozent der teilnehmenden Frauen sind zwischen 21 und 40 Jahre alt, bei den Männern sind das lediglich 28 Prozent.

Bei den Lernformen ist der Anteil aller E-Learning-Varianten im dritten Quartal 2018 erstmals auf 40 Prozent angestiegen. Die gut beraten-Teilnehmer favorisieren zwar bei ihren Bildungsmaßnahmen weiterhin eindeutig Präsenzveranstaltungen, deren Anteil an allen von der Initiative anerkannten Weiterbildungsformen ist allerdings von 66 Prozent Ende 2015 auf 55 Prozent bis Ende September 2018 zurückgegangen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

Niedrige Zinsen und fehlendes Vertrauen der Kunden in die Versicherungswirtschaft machen die Altersvorsorgeberatung schwierig.

 

Produktgeber haben mit einer Vielzahl an neuen Angeboten reagiert. Erfolgreich sind vor allem Produkte, die die richtige Balance von Rendite und Sicherheit anbieten. Besonders die Allianz scheint hier den Nerv der Zeit getroffen zu haben, wie eine aktuelle Studie des Fachmagazins AssCompact zeigt.

Die Produkte der Allianz im Bereich der privaten Vorsorge sind die erste Wahl der unabhängigen Vermittler. Dies hat die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Private Vorsorge 2018“ herausgefunden. Demnach zählt der Versicherer in drei der insgesamt vier untersuchten Kategorien zu den Produktgebern, dessen Produkte am meisten vermittelt wurden. Lediglich im Bereich der fondsgebundenen Versicherungen ohne Garantien musste der Versicherer der ALTE LEIPZIGER den Vortritt überlassen. Weiter wurden die Bereiche Klassisch/Klassik Plus, fondsgebundene Versicherungen mit Garantien und Indexpolicen unter die Lupe genommen.

Die Favoriten der unabhängigen Vermittler

Klassisch/Klassik Plus

Platz 1 Allianz (1)

Platz 2 VOLKSWOHL BUND (3)

Platz 3 ALTE LEIPZIGER (2)

Fondsgebunden mit Garantien (neu)

Platz 1 Allianz

Platz 2 ALTE LEIPZIGER

Platz 3 Canada Life

Fondsgebunden ohne Garantien (neu)

Platz 1 ALTE LEIPZIGER

Platz 2 Allianz

Platz 3 VOLKSWOHL BUND

Indexpolicen

Platz 1 Allianz (1)

Platz 2 VOLKSWOHL BUND (2)

Platz 3 Stuttgarter (3)

Basis der Platzierung ist die Höhe des Geschäftsanteils; Vorjahresplatzierung in Klammer; Quelle: AssCompact AWARD – Private Vorsorge 2018

Fondsgebundene Produkte auf dem Vormarsch

Die Studie hat zudem herausgefunden, dass immer mehr fondsgebundene Produkte vertrieben werden. Die klassische Lebensversicherung ist hingegen deutlich unattraktiver geworden. Auch zukünftig gehen die befragten Vermittler davon aus, dass der Anteil an fondsgebundenen Produkten – insbesondere der Bereich ohne Garantien – sowie an Indexpolicen weiter zunehmen wird. Dafür spricht, dass sich Kunden in erster Linie über Renditechancen und der Flexibilität zur Anpassung an verschiedene Lebensphasen von einem Produkt überzeugen lassen. Aber auch die Themen staatliche Förderung und Sicherheit spielen aus Kundensicht bei der Produktauswahl eine wichtige Rolle.

Zur Studie

An der Studie „AssCompact AWARD – Private Vorsorge 2018″ haben sich 378 Makler und Mehrfachagenten beteiligt. Das Durchschnittsalter lag bei 51,7 Jahren, die durchschnittliche Berufserfahrung bei 24,1 Jahren. Weitere Informationen zur Studie sowie Bestellmöglichkeit unter www.asscompact.de. Studien-Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel. 0921 75758-38, E-Mail:stasch@bbg-gruppe.de).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de, www.die-leitmesse.de

Michael Panitz (31) übernimmt rückwirkend zum 1. Oktober 2018 die Aufgabe als stellvertretender Leiter des Exklusivvertriebs bei der Versicherungsgruppe die Bayerische.

 

Er unterstützt damit den Leiter Jürgen Reinhardt (63) bei dessen Aufgaben. Panitz wird sich schwerpunktmäßig um die strategische Weiterentwicklung der Exklusivorganisation kümmern.

„Mit Michael Panitz haben wir die ideale Besetzung für diese fordernde Position gefunden“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Wir wünschen ihm für seine neue Aufgabe gutes Gelingen und weiterhin viel Erfolg. Der Exklusivvertrieb ist und bleibt wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung der Bayerischen und wird weiter ausgebaut – gerade in der Transformation der Bayerischen nach dem Programm „die Bayerische goes Amazon“.

Panitz, der 2013 seinen MBA absolvierte, ist seit sieben Jahren in verschiedenen Positionen bei der Bayerischen tätig. Er begann im Bereich Vertriebssteuerung, wurde im Jahr 2014 Geschäftsführer der Bayerischen Finanzberatungs- und Vermittlungs-GmbH und übernahm 2016 zusätzlich die Aufgabe als Vorstand der Finanzberatungstochter compexx Finanz AG. Seit Januar 2018 leitet er zusätzlich als Geschäftsführer die Bayerische Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH (BOAM).

„Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern“, sagt Michael Panitz. „Gemeinsam werden wir daran arbeiten, die herausfordernden Ziele dieses Vertriebsweges zu erreichen sowie die strategische Bedeutung des Exklusivvertriebes innerhalb der Bayerischen auszubauen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Viele Berater können ein Lied davon singen:

 

Man berät den Kunden, der durchaus die Wichtigkeit einer bedarfsgerechten Vorsorge verstanden hat, doch der Abschluss kommt nicht zustande, weil es am nötigen Kleingeld fehlt. Was tun? Die uniVersa empfiehlt in diesem Fall niedriger zu starten und auf möglichst viele Nachversicherungsgelegenheiten für einen Nachkauf zu achten.

Stufenweiser Ausbau des Versicherungsschutzes

Bei der Privat-Haftpflichtversicherung hilft es beispielsweise, eine beitragssparende Selbstbeteiligung zu vereinbaren oder bei Bausteintarifen einzelne Leistungsbausteine später nachzuversichern. Bei anderen Versicherungen, bei denen eine Gesundheitsprüfung stattfindet, sollte allerdings nicht zu lange gewartet werden. Denn in jungen Jahren sind Vorerkrankungen, die zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen können, noch seltener.

Frühzeitiger BU-Start wichtig

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann der Einschluss einer Karenzzeit helfen, Beiträge zu sparen. Eine andere Möglichkeit ist, mit einer niedrigeren BU-Rente zu starten und eine möglichst hohe dynamische Erhöhung zu vereinbaren. Bei der uniVersa ist es im Premiumtarif zudem möglich, die versicherte BU-Rente über Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung nach fünf, zehn und 15 Jahren um 50 Prozent bis zu jeweils 500 Euro monatlich aufzustocken. Gleiches gilt bei steigendem Einkommen und bei verschiedenen Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Eigenheimfinanzierung. Fazit: Für Berater bieten Nachversicherungsgarantien eine wichtige Grundlage, um ihre Kunden lebensbegleitend zu betreuen und selbst erfolgreich zu sein.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Versicherer verkauft Kfz-Policen der Marke Allianz auch über Verivox und korrigiert damit seine Vertriebsstrategie

 

Autoversicherungen der Marke Allianz sind über einen weiteren Vertriebsweg abschließbar. Die Kfz-Policen sind seit Anfang Oktober auch über das Internet-Vergleichsportal Verivox erhältlich, wie Sprecher von Allianz und Verivox gegenüber der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ bestätigten (Ausgabe vom 6. Oktober). Damit revidiert Deutschlands zweitgrößter Kfz-Versicherer seine Verkaufsstrategie. Bislang offerierte die Allianz über Vergleichsportale lediglich Verträge ihrer Onlinetochter Allsecur.

Der Schritt ist bemerkenswert, weil in den kommenden Wochen voraussichtlich die meisten Anbieterwechsel des Jahres stattfinden werden. Autofahrer können ihrem Versicherer üblicherweise zum 30. November kündigen. Vergleichsportale sichern sich einen immer größeren Teil dieses Wechselgeschäfts und lassen sich das von den Versicherern durch teilweise hohe Provisionen bezahlen. Kfz-Marktführer HUK-Coburg und dessen Onlinetochter HUK24 verzichten komplett auf einen Verkauf über Vergleichsportale. Nach Angaben eines HUK-Sprechers soll das auch mit Blick auf den kommenden 30. November so bleiben.

Joachim Müller, Vertriebsvorstand der Allianz Deutschland, hatte noch Ende September auf dem „Autotag“ des Konzerns erklärt, man werde die bisherige Online-Strategie beibehalten. Er sagte damals, Policen der Marke Allianz böten einerseits mehr Optionen und einen besseren Service für Kunden, und seien andererseits üblicherweise teurer als Allsecur-Angebote.

Der Allianz-Sprecher nahm auf Anfrage von „Euro am Sonntag“ keine Stellung zur Frage, wie der plötzliche Meinungswechsel zustandekam. Nach seinen Angaben ist Verivox der einzige Partner, der Vergleichsportal-Marktführer Check24 bleibt also außen vor. Die Kooperation solle vorerst nur bis zum 30. November laufen. „Damit wollen wir mehr über die Bedürfnisse unserer Zielgruppe erfahren“, sagte der Sprecher weiter. Über weitere Schritte solle dann entschieden werden. Der Verivox-Sprecher erklärte, sein Haus sei an einer langfristigen Partnerschaft interessiert.

Die Entscheidung der Allianz ist ein weiterer Schlag für die rund 8000 Ausschließlichkeitsvertreter. Sie sind an einem möglichst geringen Vertrieb über das Internet interessiert, um die Policen selbst verkaufen zu können. Kfz-Versicherungen gelten als Türöffner, um auch noch andere Allianz-Angebote an den Kunden zu bringen. Vertriebschef Müller hatte auf dem „Autotag“ diese Rolle der Kfz-Versicherungen erneut betont. Allerdings waren die Autoversicherungen der Allianz auch jetzt schon über die Homepage des Versicherers abschließbar.

Vor kurzem hatte die Allianz angekündigt, dass sie etwa der Hälfte der Ausschließlichkeitsvertreter einen nicht unerheblichen Teil ihrer Provisionseinnahmen streicht. Konkret geht es um die sogenannte Bestandssicherungsprovision, die übergangsweise noch für vier weitere Jahre gezahlt werden soll, ehe sie komplett wegfällt.

 

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Finanzen Verlag GmbH, Bayerstraße 71-73, 80335 München, Tel: +49 (0) 89 2 72 64 – 351, Fax: +49 (0) 89 2 72 64 – 189, www.finanzenverlag.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Internetvergleichsportal Check24 wegen Verletzung des gesetzlichen Provisionsabgabeverbotes abgemahnt.

 

Hintergrund für diesen juristischen Schritt sind die „Versicherung Jubiläums Deals“ des Vergleichsportals. Nach Auffassung des BVK verletzt damit Check24 das gesetzliche Provisionsabgabeverbot, indem es Kunden bei einem neuen Versicherungsabschluss bis zu zwölf Monatsprämien erstattet. Die Erstattung findet durch die Check24-Konzernmutter statt und nicht durch die Versicherungsvermittlungsgesellschaften der Check24 Gruppe.

„Wie umsatz- und profitgierig muss man sein, dass man das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz zum Provisionsabgabeverbot über eine juristische Konstruktion zu umgehen versucht, um noch mehr Kunden anzulocken?“, fragt sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Nach unserer Auffassung stellt die Rückgewährung von Versicherungsprämien nichts anderes dar, als eine nachgelagerte Provisionsabgabe, auch wenn diese im konkreten Fall über die Muttergesellschaft der jeweils werbenden Check24-Versicherungsvermittlungsgesellschaften erfolgt. Check24 meint offenbar, man könne verbraucherschützende Gesetze durch plumpe juristische Tricks wirkungslos machen. Dieses Geschäftsgebaren wollen wir durch eine Abmahnung unterbinden.“

Der BVK hat sich erfolgreich für den Erhalt und die Stärkung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt, weil es Verbraucher davor bewahrt, wegen kurzfristiger Geldzuwendungen einen für sie unangemessenen Versicherungsschutz abzuschließen, und vermeidet, die Vermittler in einen ruinösen Wettbewerb um die größtmögliche Provisionsabgabe zu treiben. Der Gesetzgeber stärkte konsequenterweise im Zuge der Umsetzung der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) das Provisionsabgabeverbot, indem es seit Ende Februar gesetzlich im § 48 b des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) fixiert wurde. Seitdem gilt es als eine anerkannte Marktverhaltensregel, die von der Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits restriktiv ausgelegt wird.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Nicht nur in der Diskussion um die Bürgerversicherung kommt immer wieder die Frage auf, ob es sich bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) um ein Auslaufmodell handelt.

 

In einem einstündigen Live-Webinar am 15.11.2018 erläutert Rudolf Bönsch Probleme, Risiken und Möglichkeiten unter aktuellen Rahmenbedingungen.

Die PKV – ein wichtiger Bestandteil im dualen Krankenversicherungssystem?  

In den Verhandlungen zur letzten Regierungsbildung tauchte sie wieder auf: Die Bürgerversicherung. Als Lösung für alle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung wurde sie propagiert. Niedrigere Beiträge für alle, keine Wartezeiten mehr beim Arzt, mehr Solidarität und vor allem keine Zwei-Klassen-Medizin mehr. Durchsetzen konnten sich die Ideologen nicht. Im Webinar wird – ohne ideologische Positionen – sachlich dargestellt, warum die PKV ein wichtiger Bestandteil im dualen Krankenversicherungssystem ist und warum es keinen Sinn macht, ein System abzuschaffen, das nahezu demografiefest ist.

Die private Vollversicherung hat immer noch Zukunft Viele Menschen müssen sich privat versichern, aber auch für alle, die es freiwillig tun können, hat das System lebenslange Vorteile. Die private Vollversicherung hat immer noch Zukunft. Der Referent wird Argumente aufzeigen und wie diese im Verkauf eingesetzt werden können. Außerdem werden unter anderem die Fragen geklärt, ob die Demografie in diesem Zusammenhang unterschätzt oder doch irrelevant ist, welche Probleme die Bürgerversicherung eigentlich lösen soll und wie sicher die Leistungszusagen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Live-Webinar mit Fach-Experten

Rudolf Bönsch absolvierte von 1975 bis 1979 ein Studium der Mathematik, der theoretischen Physik und der Versicherungsmathematik, von 2012 bis 2015 ein pflegewissenschaftliches Studium. Seit 1979 ist er in der Versicherungswirtschaft aktiv. Zum Schwerpunkt seiner Tätigkeit gehören Produktentwicklung und Vertrieb von Personenversicherungen, Administration aller Sparten und Rückversicherung und vor einigen Jahren kam noch die Pflegewissenschaft dazu. Seit vielen Jahren ist er als Dozent für Versicherungsmathematik an verschiedenen Hochschulen und am CAMPUS INSTITUT tätig. Herr Bönsch referiert am 15.11.2018 zum Thema „Private Krankenversicherung im Schlaglicht von Demografie und Bürgerversicherung“ live. Auch für eine abschließende Fragerunde steht er im Anschluss online zur Verfügung. Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit unter: http://campus-institut.de/seminare/webinare/

IDD-Pflicht erfüllen

Regelmäßige Weiterbildung ist aktuell ein sehr wichtiges Thema. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) schreibt vertrieblich Tätigen vor, sich 15 Stunden für ein laufendes Kalenderjahr weiter zu bilden. Für alle Seminare am CAMPUS INSTITUT, einschließlich für das Webinar von Herrn Bönsch, gibt es Weiterbildungsstunden gem. IDD-Vorgaben und der Initiative „gut beraten“. Um für das gesamte Jahr gewappnet zu sein und entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen zu können, hat das CAMPUS INSTITUT eine IDD-Flatrate Variante zusammengestellt, die exakt die vorgeschriebenen 15 Stunden Weiterbildung beinhaltet. https://campus-institut.de/seminarflatrate/

 

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Campus Institut AG, Keltenring 5, D-82041 Oberhaching, Tel.: 089/628338­23, Fax: 089/628338­20, www.campus-institut.de