Unternehmer, Mitarbeiter und Berater stehen vor neuen Herausforderungen.

 

Die Schwerpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes liegen in der Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Beträge, der Einführung von verpflichtenden Arbeitgeberzuschüssen sowie der Förderung von Geringverdienern. Ebenso wurde das Sozialpartnermodell eingeführt, die Tarifparteien sollen hier für Arbeitnehmer attraktive Modelle aushandeln. Um die komplexen neuen Bestimmungen umzusetzen, bietet die Gothaer kompetente Unterstützung und die passenden Lösungen an.

Ab Januar 2019: Gesetzlicher Zuschuss ist Pflicht

Ab diesem Zeitpunkt sind 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrages als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Freiwillig kann der Zuschuss erhöht werden. Der Betrag ist auf die tatsächliche Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers begrenzt. Vor Januar 2019 erteilte Zusagen sind erst ab Januar 2022 zuschusspflichtig. Die Gothaer hat für bestehende und zukünftige Verträge Lösungen entwickelt, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden..

Für Arbeitgeber: Umsetzung kostenneutral – aus der Pflicht eine Chance machen

Für Arbeitgeber bietet sich durch die neuen Bestimmungen eine gute Chance, Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Den Mitarbeitern ist eine betriebliche Altersversorgung wichtig – 76 Prozent der Arbeitnehmer erwarten ein solches Angebot von ihrem Arbeitgeber. (Quelle: Forsa-Umfrage der Gothaer 2013). In Zeiten knapper werdender Fachkräfte bieten sich so große Chancen bei der Rekrutierung. Dabei hat die Gothaer auch die Kostenseite im Griff. Eine kostenneutrale Umsetzung ist meist möglich, ebenso kann man den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.

Für Arbeitnehmer: Mehr Sicherheit und stärkere Unternehmensbindung

In Zeiten sinkender staatlicher Renten legen die Arbeitnehmer besonderen Wert auf die Fürsorge des Arbeitgebers. So entsteht ein Vertrauensverhältnis, welches die Bindung an das Unternehmen deutlich stärkt. Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus eine größere Sicherheit, im Alter ein adäquates Einkommen zu haben und schon jetzt von Steuervorteilen zu profitieren.

Für Berater: Kundenpotential nutzen

Auf allen Seiten entsteht für den Vertrieb ein erhöhter Beratungsbedarf und damit ein deutlich ausgeweitetes Neugeschäftspotential. Wer als Erster dem Unternehmen beratend zur Seite steht und die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinsam mit ihm in seinem Sinne umsetzt, wird auch noch für andere Geschäfte den Fuß in der Tür haben. Auch beim Arbeitnehmer kann man mit entsprechenden Angeboten punkten, zumal die Nachfrage nach entsprechenden Modellen steigen wird, wenn sich die Tatsache des Arbeitgeberzuschusses einmal herumgesprochen hat. Ab 2019 dürften erste Tarifverträge zu erwarten sein, dann steigt der Beratungsbedarf noch einmal sprunghaft an.

Lösungen für alle – Gothaer bietet passende Produkte plus Vertriebspaket

Als einer der wenigen Anbieter am Markt bietet die Gothaer mit der ungezillmerten Gothaer Zuschussrente ein spezielles Angebot im Rahmen der Geringverdienerförderung. Eine Extra-Webseite https://www.gothaer-brsg.de/ informiert detailliert über alle Angebote und Neuerungen. Dem Vermittler wird ein umfassendes Vertriebspaket zum Download an die Hand gegeben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Mit der maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH nimmt ein weiterer bedeutender Maklerpool die digitalen Produkte der Neodigital Versicherung AG in sein Portfolio auf und bietet seinen angeschlossenen Versicherungsmaklern die Neodigital-Tarife für Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung an.

 

Mit rund 7.000 angebundenen Maklern Verträgen gehört maxpool zu den größten deutschen unabhängigen Maklerpools. Die 1998 gegründete Servicegesellschaft für Finanzdienstleister bietet angeschlossenen Versicherungsmaklern ein Produktportfolio von über 100 namhaften Gesellschaften sowie eigene Deckungskonzepte für den Versicherungsbereich an. maxpool übernimmt für seine angebundenen Partner den kompletten Abwicklungsservice und bietet mit dem eigenen Vertragsverwaltungssystem maxOffice und dem Endkundenportal SEKRETÄR IDD-konforme Lösungen.

Neodigital ermöglicht seinen Vertriebspartnern aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades aller maßgeblichen Prozesse eine deutliche Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit und damit einhergehend enorme Zeitersparnisse. Maklern als auch Versicherungsnehmern wird eine vollkommene Transparenz im Antrags-, Policierungs- und Schadensabwicklungsprozess bereitgestellt. Die einfache und zuverlässige Integration der Versicherungsprodukte in die jeweilige Systemumgebung des Partners ermöglicht zudem eine schnelle Anbindung.

„Wir konnten mit maxpool einen weiteren starken Maklerpool als Partner gewinnen, der die Vorteile der voranschreitenden Digitalisierung für sich und seine Partner nutzt. Optimierte Prozesslösungen sowie transparente Kommunikationswege gehören für maxpool zum Tagesgeschäft. Wir freuen uns sehr, dass unsere digitalen Produkte nun auch maxpool-Maklern zur Verfügung stehen“, so Stephen Voss, Vorstand Vertrieb und Marketing der Neodigital Versicherung AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Neodigital Versicherung AG, Untere Bliesstrasse 13-15, 66538 Neunkirchen, Tel: +49(0)6821-4022000, www.neodigital.de

Plan D, die Grundfähigkeitsversicherung der Dortmunder Lebensversicherung AG, ist eine echte Erfolgsgeschichte

 

Sehr viele Vermittler schätzen inzwischen die klar definierte Absicherung für ihre Kunden, die sie ihnen schon für einen kleinen Beitrag anbieten können. Kaum 17 Monate nach der Markteinführung hat die Dortmunder bereits den 10.000. Vertrag policiert.

Der 10.000. Kunde hat die Variante „Anpacker“ gewählt – und sich damit für das zurzeit beliebteste der drei möglichen Kraftpakete entschieden. Über 70 Prozent der Kunden treffen genau diese Wahl. Sie sichern damit 15 klar definierte Grundfähigkeiten ab wie die Herz- und Lungenfunktion, Sprechen, Gehen und Treppensteigen oder Knien und Bücken. Tatsächlich wird „Die 15“ meistens von echten „Anpackern“ nachgefragt: Altenpfleger, Berufskraftfahrer und Erzieher schließen das Paket am häufigsten ab.

Plan D gibt es auch mit 9 versicherten Fähigkeiten für „Denker“ – vor allem von Bürokaufleuten abgeschlossen – und mit 12 Fähigkeiten für „Kümmerer“ – am häufigsten von Krankenpflegern gewählt. Wer Plan D abschließt, ist im Durchschnitt 32 Jahre alt, zahlt 60 Euro Nettobeitrag im Monat und versichert eine Monatsrente von rund 1200 Euro.

„Wir freuen uns alle sehr über den großen Erfolg von Plan D“, sagt Dietmar Bläsing, Sprecher des Vorstands der Dortmunder Lebensversicherung AG. „Aus Gesprächen mit unseren Vertriebspartnern wissen wir, dass ihnen vor allem der Mix aus klarer Ansprache, einfacher Handhabung, übersichtlicher Gesundheitsprüfung und großer Flexibilität gefällt.“

Wer sich für eins der drei Kraftpakete entschieden hat, kann seine Police mit den Zusatzbausteinen „Der Führerschein“, „Die Psyche“ und „Das Pflege Plus“ noch persönlicher ausbauen. Dabei ist „Der Führerschein“ der beliebteste Baustein, gefolgt von „Die Psyche“ und „Das Pflege Plus“. 53 Prozent ergänzen ihren Schutz um mindestens einen der drei Bausteine.

„Plan D ergänzt unsere Angebote zur Grundfähigkeits-, Arbeitskraft- und Unfallabsicherung im Konzern ideal“, so Dietmar Bläsing. „Unsere Vertriebspartner finden für jeden Bedarf ein passendes Produkt bei einem der VOLKSWOHL BUND-Unternehmen.“

Die Dortmunder Lebensversicherung AG ist im Juni 2017 als Maklerversicherer an den Markt gegangen. Sie versichert einfach, besonders und persönlich. Mit einer Sprache, die jeder versteht. Die Dortmunder ist eine hundertprozentige VOLKSWOHL BUND-Tochter. Plan D ist das erste Produkt der Dortmunder. Weitere Informationen zum Produkt sowie den Maklerrechner gibt es unter www.die-dortmunder.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dortmunder Lebensversicherung AG, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel: 0231/22950-451, Fax: 0231/22950-450, www.die-dortmunder.de

Ideen des BVK wurden umgesetzt

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass am 23.11.2018, die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vom Bundesrat verabschiedet wurde. Somit kann die Verordnung am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

„Dass im verordnungsgebenden Prozess das Bundeskabinett und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Anregungen aus unseren Stellungnahmen aufgegriffen haben, freut uns“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn die VersVermV setzt in einem vernünftigen Maß Verbraucherschutz und Pflichten aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie sowie die Anerkennung unseres Berufsstands für die Absicherung der Kunden in ein angemessenes Verhältnis.“

Im parlamentarischen Prozess war noch zuletzt strittig, in welchem Maße die gesetzliche Weiterbildungspflicht von Vermittlern von 15 Zeitstunden jährlich überprüft werden soll. Hier sieht sich der BVK bestätigt, dass die VersVermV nur anlassbezogene Kontrollen der Vermittler kennt und  Lernerfolgskontrollen nur bei Formaten des Selbstlernens vorgesehen sind. Auch die inhaltliche Fokussierung auf die Vermittlung von fachlicher und Beratungskompetenz der Weiterbildungsangebote sieht der BVK positiv.

„Wir begrüßen ebenso die Klärung in der finalen VersVermV, dass Weiterbildungen qualifiziert, planvoll und systematisch durchzuführen sind“, so der BVK-Präsident. „Damit sind die Anbieter von Weiterbildungen verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Besprechungen und spontane Treffen z. B. können damit nicht als Weiterbildungszeit erfasst werden. Damit wird dem IDD-Qualifizierungsgedanken entsprochen, so wie wir es schon seit langem von den auditierten Anbietern der branchenweiten und erfolgreichen Weiterbildungsinitiative gut beraten her kennen. Diese ist hervorragend positioniert und kann die Weiterbildungspflichten bestens umsetzen.“

Die VersVermV konkretisiert die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD), die am 23.2.2018 in Kraft getreten und für den gesamten Versicherungsvertrieb in Deutschland maßgeblich ist. Der BVK hatte zur VersVermV mehrere Stellungnahmen abgegeben, in denen ein Maßhalten bei neuen bürokratischen Pflichten für Versicherungs-vermittler und eine Wertschätzung für ihre sozialpolitische Rolle gefordert wurde.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

BVK positioniert sich zum Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlung

 

Derzeit wird der Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlungs-verordnung (FinVermV) des Bundeswirtschaftsministeriums in einem Konsultationsverfahren abgestimmt. Dies betrifft die gewerblichen Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO). Damit sollen die Vorgaben aus der Umsetzung der EU Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) für den Vermittleralltag realisiert werden. Im Übrigen erfolgt eine Anpassung des Wortlauts der FinVermV an die neugefasste Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

Grundsätzlich befürwortet der Bundesverband Deutscher Versicherungs-kaufleute (BVK) die FinVermV: „Da viele Versicherungsvermittler auch als Finanzanlagenvermittler tätig sind, begrüßen wir, dass nun endlich Bewegung in die Regelung der Finanzanlagenvermittlung kommt, da die Vermittler noch immer nach dem alten Verordnungsstand arbeiten, obwohl mit der Umsetzung der MiFID II seit über einem dreiviertel Jahr ein neues Gesetz gilt“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Insbesondere hält der BVK das Motiv der FinVermV, die Vermittler zu verpflichten, im bestmöglichen Kundeninteresse zu vermitteln, dabei Interessenkonflikte – auch im Hinblick auf die Vergütung – zu vermeiden und den Beratungsprozess zu dokumentieren, für zielführend. Auch bestimmt die FinVermV, dass Vermittler ihren Kunden nur Finanzanlagen empfehlen dürfen, die für diese geeignet sind. Den Anlegern muss hierüber eine sogenannte „Geeignetheitserklärung“ vorgelegt werden, die ihnen auf einem dauerhaften Datenträger eine Erklärung für die Geeignetheit der im Rahmen der Anlageberatung gegebenen Empfehlung zur Verfügung stellt. Ein in der Branche befürchtetes Provisionsverbot hat sich im Übrigen nicht realisiert.

„Problematisch hingegen sehen wir die Pflicht, alle Beratungsgespräche aufzuzeichnen und diese fünf Jahre aufzubewahren“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Dieses sogenannte Taping bedeutet nicht nur immensen Aufwand und verursacht hohe Kosten, sondern es wirft auch nicht unerhebliche Fragen auf, so z.B. was noch aufzeichnungspflichtige Finanzanlagenberatung ist und wo z.B. eine nicht mehr aufzeichnungs-pflichtige Versicherungsvermittlung anfängt. Hier schießt der Referentenentwurf eindeutig übers Ziel hinaus und sollte überarbeitet werden.“

Weiterhin fordert der BVK Übergangsfristen, die den Vermittlern ermöglichen, die neuen Vorschriften praxisgerecht umzusetzen.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Jung, DMS & Cie. ist erster und bisher einziger Maklerpool, mit dem EMIL kooperiert

 

Jung, DMS & Cie. erweitert sein Angebotsportfolio im Bereich der Kfz-Versicherungen. Ab sofort können rund 16.000 JDC-Berater und -Vermittler sowie das ebenfalls zur JDCGroup gehörende Vergleichsportal GELD.de die Kfz-Versicherung der EMIL Deutschland AG (www.emil.de) vermitteln. EMIL ist die erste digitale Kfz-Versicherung, die monatlich nach gefahrenen Kilometern abrechnet. Wenigfahrer und Zweitwagenhalter sparen somit bis zu 450 Euro pro Jahr gegenüber traditionellen Tarifen.

„Mit der EMIL Kfz-Versicherung haben unsere Partner ab sofort die Möglichkeit, eine speziell für Wenigfahrer entwickelte Versicherung schon ab 5 Euro pro Monat anzubieten,“ erklärt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.. „Laut Forsa-Umfrage legt jeder zweite Autofahrer in Deutschland weniger als 10.000 Kilometer pro Jahr zurück. Das Thema ist somit sehr relevant für unsere Geschäftspartner“, so Grabmaier weiter.

„Wir freuen uns ganz besonders auf die Partnerschaft mit Jung, DMS & Cie., da sie sich durch eine einfache technische Integration, hohe Automatisierung sowie faire Vertriebsvereinbarungen und persönliche Vor-Ort-Betreuung für Makler auszeichnen. Jung, DMS & Cie. ist der erste Maklerpool, mit dem wir kooperieren und ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zu unserem datengetriebenen Online-Vertrieb. Die Kooperation ermöglicht es uns, noch mehr Wenigfahrer zu erreichen und diese individuell, zeitgemäß und digital zu versichern“, bestätigt Maximilian Wöber, Marketing und Vertriebsleiter der EMIL Deutschland AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Jung, DMS & Cie. AG,  Widenmayerstraße 36, 80538 München,Tel: +49 89 235135602, Fax: +49 89 235135609, www.jungdms.de

Zertifizierung von Rödl & Partner für DJE-Fonds

 

Thorsten Schrieber: „Auszeichnungen belegen, dass wir mit unserer Informationspolitik nicht nur den Zeitgeist treffen, sondern vor allem semi-institutionelle Anleger im Sinne der Corporate Governance sachgerecht unterstützen.“

Drei Fonds der DJE Investment S.A., der DJE – Dividende & Substanz, der DJE – Zins & Dividende und der DJE – InterCash, haben gestern einen „Transparenten Bullen“ erhalten. Damit zeichneten Rödl & Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und der Finanzen Verlag erstmals Publikums- und Spezialfonds aus, die neben den klassischen Informationen, wie Verkaufsprospekt, Allgemeine Anlegerinformationen (KIID), Halbjahres- und Jahresbericht, über ein Zusatzreporting verfügen. Unter anderem erhalten Anleger per Transparenzbericht einen umfassenden Einblick in die Tätigkeit des Fondsmanagers, was die Steuerung des Fondsvermögens nachvollziehbarer und damit transparenter macht.

Die beiden DJE-Flaggschifffonds, DJE – Dividende & Substanz und DJE – Zins & Dividende verfügen seit Ende 2016 über einen Transparenzbericht (Berichte DJE – Dividende & Substanz und Berichte DJE – Zins & Dividende), der quartalsweise aktualisiert wird. Für den DJE – InterCash wurde erstmalig per 30. Juni 2018 ein Transparenzbericht erstellt (Bericht DJE – InterCash). Thorsten Schrieber, im Vorstand verantwortlich für Vertrieb, Sales Support sowie Marketing und PR, sagt: „Wir freuen uns sehr über den Erhalt der Transparenten Bullen.

Mit den zu Grunde liegenden Transparenzberichten wollen wir insbesondere semi-professionelle Investoren – wie Stiftungen, Verbände, Kirchen und Kommunen –, die bei der Geldanlage besondere Vorschriften beachten und eine sachgerechte Kontrolle und Überwachung ihrer Geldanlagen dokumentieren müssen, umfassend und transparent über unsere Fonds informieren. Die uns dafür verliehenen Transparenten Bullen bestätigen, dass wir mit unserer Informationspolitik nicht nur den Zeitgeist treffen, sondern vor allem semi-institutionelle Anleger im Sinne der Corporate Governance sachgerecht unterstützen.“

Der „Transparente Bulle“ ist eine zertifizierte Auszeichnung für Publikums- und Spezialfonds im Rahmen einer umfangreichen Transparenzprüfung und wird fortan einmal jährlich durch Rödl & Partner und den Finanzen Verlag vergeben. Bewertet wird unter anderem, wie informativ, verständlich, zuverlässig und glaubwürdig Kapitalverwaltungsgesellschaften, Banken und Vermögensverwaltungen gegenüber ihren Anlegern über ihre Fonds informieren.

„Die Entwicklung zeigt, dass sich vor allem Privatbanken und die absolut führenden Kapitalverwaltungsgesellschaften um größere Transparenz in ihren Flaggschifffonds bemühen. Der Nutzen für den Anleger wird dabei schnell deutlich: Die Informationspolitik gewährt ein hohes Maß an Einsicht in das Fondsmanagement, ferner werden mögliche Informationsdefizite durch eine verständliche Aufbereitung von vorhandenen Informationen ausgeglichen. Transparenz bedeutet hier also vor allem mehr Sicherheit in der Anlageentscheidung, was wiederum Qualität bedeutet. Letztlich ist das nichts anderes als die Basis für Vertrauen und trifft mit dem Gedanken den modernen Zeitgeist, der von Information und Transparenz geprägt ist“, sagt Alexander Etterer, Partner bei Rödl & Partner und Leiter des Fachbereichs Vermögensreporting/Vermögenscontrolling.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DJE Kapital AG, Pullacher Straße 24, 82049 Pullach, Tel.: +49 89 790453-0, Fax: +49 89 790453-185, www.dje.de

Mit ihrer Fördermitgliedschaft unterstützt die DJE Kapital AG seit dem 01.10.2018 die Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

 

Die DJE Kapital AG ist seit über 40 Jahren als unabhängige Vermögensverwaltung aktiv und steht mit ihrer hauseigenen Research für eine wertorientierte, risikobewusste Anlagepolitik. Sie verwaltet aktuell über 12,5 Milliarden Euro (per 31.10.2018) in den Bereichen individuelle Vermögensverwaltung, institutionelles Asset Management sowie Publikumsfonds. Die DJE Kapital AG gehört damit zu den führenden bankenunabhängigen Finanzdienstleistern im deutschsprachigen Europa. Als digitale Lösung bietet DJE darüber hinaus seit 2017 mit „Solidvest“ eine einzeltitelbasierte Online-Vermögensverwaltung im Rahmen aktiv gemanagter Depots an.

Thorsten Schrieber, im Vorstand der DJE Kapital AG verantwortlich für Vertrieb, Sales Support sowie Marketing und PR, sagte dazu: „Als Fördermitglied des AfW wollen wir uns für die Interessen unabhängiger Finanzdienstleister in Deutschland einsetzen. Dazu zählen unter anderem die Vereinheitlichung der gesetzlichen Anforderungen an den Finanzdienstleistungsvertrieb und die Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit.“

„Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. freut sich sehr über den Entschluss der DJE Kapital AG zu einer Fördermitgliedschaft im AfW. Damit unterstützt eine renommierte und sehr anerkannte Vermögensverwaltung die Arbeit des Verbandes für den Erhalt und die Förderung eines freien Vertriebes von Finanzdienstleistungen in Deutschland.“, ergänzte Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes im Bundesverband AfW.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel.: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29,www.afw-verband.de

Einer der ersten Maklerdienstleister, der den Qualitäts-Standard des Forums Nachhaltige Geldanlagen e.V. implementiert

 

Die FondsKonzept AG setzt neue Maßstäbe bei der Auswahl von Investmentfonds aus dem Anlagesegment Nachhaltige Geldanlagen. Hierzu hat der Maklerverbund eine Kooperation mit dem Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. (FNG) mit Sitz in Berlin geschlossen. Diese ermöglicht den Verbundmaklern, Produkte mit einem FNG-Siegel als anerkannten Qualitätsstandard herauszufiltern. FondsKonzept ist einer der ersten Maklerdienstleister in Deutschland, der das FNG-Siegel in die Vertriebsunterstützung seiner Partner implementiert.

Das FNG-Siegel gehört zu den anerkanntesten Maßstäben für die ganzheitliche Bewertung nachhaltiger Investmentfonds im deutschsprachigen Raum. Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb, bei der FondsKonzept AG: “Wir freuen uns, mit dem Forum Nachhaltige Geldanlagen einen starken Partner mit einem erstklassigen länder- und institutionenübergreifenden Netzwerk an unserer Seite zu haben. Dies bedeutet einen erheblichen Mehrwert für unsere Verbundmakler.” Roland Kölsch, Geschäftsführer des FNG-Siegels, ergänzt: “Nachhaltigkeitsfonds liegen im gesellschaftlichen Trend und werden von den Kunden immer mehr nachgefragt. Wir wollen mit dem FNG-Siegel die Transparenz und Qualität nachhaltiger Finanzprodukte weiter vorantreiben und dabei auch auf der Beratungsebene ansetzen. Die Partnerschaft mit FondsKonzept als einem der größten Maklerdienstleister in Deutschland ist hier ein wichtiger Meilenstein.”

Der Markt für Investments aus dem Segment Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. So betrug das DACH-weite Volumen zum Jahresende 2017 drei Billionen Euro. Die Zahl der dort vertriebenen Produkte, die ein FNG-Siegel tragen, wuchs in 2017 um 25 Prozent, im aktuellen Jahr wird sich dieses Wachstums nochmals dynamischer beschleunigen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Concordia in der Software easy Client

 

Die Concordia Versicherungen haben sich der Brancheninitiative Single Sign-On e.V. angeschlossen. Ziel der Initiative und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft easy Login ist es unter anderem, den Zugriff auf Extranets und Kundendokumente für Makler zu erleichtern. Mit wenigen Klicks erhalten Makler über easy Login Zugriff auf die zahlreichen individuellen Maklerportale und die Dokumente der Versicherer.

„Der Makler braucht täglich Zugriff auf die Unternehmensseiten zahlreicher Versicherer, die Daten seiner Kunden und natürliche seine Dokumente. Ihm dabei schnellstmöglich Informationen und Vertragsdaten geben zu können, war uns schon seit längerem wichtig“, so der Leiter der Abteilung Vertrieb und Maklerunterstützung der Concordia Sascha Beck. Die Brancheninitiative Single Sign-On e.V. hat zu diesem Zweck unter anderem die auf BiPRO-Normen basierende, kostenfreie Software easy Client auf den Markt gebracht. Der Abruf von Maklerpost über den Postkorb des easy Client wird auch von der Concordia umfassend unterstützt.

„Kurze Reaktionszeiten und eine schnelle Dokumentenübermittlung an den Makler sind heute in der Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern bedeutende Qualitätsmaßstäbe“, so Sascha Beck weiter. Zurzeit nutzen rund 18.500 Makler den komfortablen Zugang über easy Login und haben zusätzlich die Möglichkeit, über die Software easy Client oder Maklerverwaltungsprogramme in die Maklerportale und an Kundenpost zu gelangen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

easy Login GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-558, www.easy-login.de

Absichtserklärung unterzeichnet

 

Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der JDC Group AG, und die Bavaria Wirtschaftsagentur GmbH, ein Konzernunternehmen der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW), befinden sich nach erfolgreichem konzerninternen Prüfprozess in Verhandlungen über die Vereinbarung einer langfristigen Kooperation bei der Vermittlung von Finanzprodukten. Eine Absichtserklärung wurde unterzeichnet.

Mit der Kooperation soll die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH im Rahmen eines Outsourcings ab 2019 insbesondere die administrative und vertriebsunterstützende Plattform stellen und die damit verbundenen Prozesse übernehmen.

Der Vorstand der JDC Group AG geht nun davon aus, dass die Kooperation zustande kommt, auch wenn eine Kooperationsvereinbarung noch nicht unterzeichnet wurde und unter Gremienvorbehalt des Vertragspartners steht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Bund der Versicherten fordert erneut Provisionsdeckel von 1,5 Prozent

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) fordert schon seit Langem eine Beschränkung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung auf 1,5 Prozent sowie der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags. Auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sprach sich am Dienstag auch der BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund für einen Provisionsdeckel aus: „Schön, dass uns die Aufsichtsbehörde BaFin bei der Forderung nach einem Provisionsdeckel zur Seite steht, wenn auch leider auf höherem Niveau“, berichtet BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Die Politik jedoch scheint sich diesbezüglich mit der BaFin uneins zu sein. So bestritt Frank Schäffler (FDP) die Notwendigkeit eines Provisionsdeckels. „Wir finden es erschreckend, dass Herr Schäffler negiert, dass Provisionen zu Fehlanreizen führen. Die Praxis beweist es doch tagtäglich“, so Kleinlein. Und fügt hinzu: „Gut, dass Herr Grund von der BaFin erkannt hat, dass Provisionen genau zu eben diesen Fehlanreizen führen.“

Die Position von Herrn Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), vollständig auf Provisionen zu verzichten, kann der BdV jedoch nicht nachvollziehen. Kleinlein: „Wir sehen einen Provisionsverzicht in allen Bereichen als nicht sachgerecht an.“

Kleinlein zeigt sich zumindest über einen Konsens erfreut: „Einig scheinen sich alle Beteiligten zu sein, dass Provisionen bei Restschuldversicherungen zukünftig gedeckelt werden sollen. Hier sind die Provisionsexzesse auch exorbitant und kommen pikanterweise hauptsächlich den kreditgebenden Banken zu Gute.“

BdV-Forderung: Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme und der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags – und zwar schnell. Zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221,www.bundderversicherten.de

Das Partnerwachstum der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG hält kontinuierlich an

 

Am 15. November nahm die VEMA eG ihren 3.000. Partner auf. Pro Maklerunternehmen arbeiten im Schnitt sieben Personen, das bedeutet eine Nutzung der VEMA-Dienstleistungen von aktuell 21.000 Personen. Wie bereits in den vergangenen Jahren mussten auch 2018 mehr Bewerber abgelehnt werden als aufgenommen wurden.

VEMA-Partner kann werden, wer die nachfolgenden Punkte erfüllt:

  • Umsatz aus der Versicherungsvermittlung liegt über 100.000 Euro
  • Anteil aus Honoraren von der Versicherungsvermittlung und -beratung liegt unter 20 Prozent
  • Anteil der Umsätze aus Versicherungsvermittlung liegen über 50 Prozent
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Versicherungsbranche
  • mindestens zwei zur Weiterbildung verpflichtete Personen im Betrieb
  • positive Wirtschaftsauskunft
  • AVAD-Auskunft ohne Negativmerkmal
  • Mehrheitsgesellschafter ist kein Großmakler, Bank oder Versicherungsgesellschaft
  • kein firmenverbundener Versicherungsmakler

Ein Genossenschaftsanteil kann nach einer Phase des gegenseitigen Kennenlernens gezeichnet werden. Aktuell sind 857 Maklerhäuser Eigentümer der VEMA eG. Neben einer attraktiven Dividende von 7,5 Prozent jährlich auf die Einlage und der Teilnahme an der Umsatzrückvergütung werden den Mitgliedern der VEMA eG eine Reihe von wertvollen Zusatzleistungen geboten.

Das exklusive Dienstleistungsangebot der VEMA eG deckt alle Bereiche ab, die den Arbeitstag eines mittelständischen Versicherungsmaklers berühren: Eigene Deckungskonzepte im gewerblichen wie im privaten Kompositbereich minimieren das Haftungspotenzial der VEMA-Partner und lassen böse Überraschungen im Schadenfall gar nicht erst aufkommen. Die im VEMAextranet bereitgestellten Tools erleichtern und beschleunigen die tägliche Arbeit enorm. Weiteres Aufwertungspotenzial kann mit der Unternehmensoptimierung der VEMA eG in den internen Abläufen eines Maklerbüros erreicht werden. Hier – und im breiten Thema Marketing – steht die VEMA eG ihren Partnern mit praktischen Lösungen zur Seite.

Mit ihren verschiedenen Weiter- und Fortbildungsangeboten hat sich die VEMA-Akademie eine führende Position im weiten Segment der Bildungseinrichtungen für Versicherungsmakler erarbeitet. In diesem Jahr konnte man bei der Genossenschaft rund 77.000 Teilnahmen an den verschiedenen Workshops und Webinaren verzeichnen; zum Jahresende dürfe mit einem weiteren großen Run auf das digitale Weiterbildungsangebot gerechnet werden. Erwähnenswert sei hier insbesondere die inhaltlich breit aufgestellte Mediathek mit knapp 350 qualitativ hochwertigen Videos zur fachlichen Weiterbildung.

In einer starken Gemeinschaft, die durch ihre genossenschaftliche Organisation ausschließlich das Ziel verfolgt, ihren Mitgliedern Nutzen zu stiften, kann durch die höhere Anzahl an Partnerbetrieben für alle Beteiligten deutlich mehr Vorteile geschaffen werden. Passend dazu lautet das Motto der nächsten VEMAtage in Kassel: „Gemeinsam Zukunft bewegen“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Die Personenregister müssen ab Januar 2019 das neue dritte Geschlecht enthalten

 

Dann wird es männlich, weiblich und divers geben. Wie sich das auf die Personalarbeit auswirkt und was Arbeitgeber beachten müssen, erklärt Ecovis-Arbeitsrechtsexperte Thorsten Walther in Bayreuth.

Woher genau kommt die Pflicht zum dritten Geschlecht?

Rechtsanwalt Thorsten Walther: Die große Koalition setzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Die bisher existierenden Regelungen für die beiden Geschlechter männlich und weiblich wertete das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und als Diskriminierung, die das Grundgesetz verbietet. Somit entschied es, dass das Personenstandsgesetz geändert werden muss.

Ab wann genau müssen sich Arbeitgeber daran halten?

Die Neuregelung gilt ab 1.Januar 2019.

Wie wirkt sich das neue dritte Geschlecht auf Stellenausschreibungen aus?

Wer einen Bauleiter (m/w) sucht, der sucht einfach künftig einen Bauleiter (m/w/d) – das kleine d steht dann für divers. Ein kleines i für intersexuell wäre ebenfalls denkbar, aber es zeichnet sich jetzt schon ab, dass sich das kleine d durchsetzen wird.

Welche Anrede in der schriftlichen Kommunikation empfehlen Sie?

Wenn es intersexuelle Menschen im Betrieb gibt, sollten Arbeitgeber sie fragen, wie sie genau angesprochen werden wollen und das dann berücksichtigen. Vermutlich wird sich in der persönlichen Ansprache folgendes durchsetzen: „Guten Tag Eugen Schmidt“ – also ohne Herr und Frau.

Was kann passieren, wenn Arbeitgeber sich nicht daran halten?

Verstöße beispielsweise in Stellenausschreibungen werden mit einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sanktioniert und können den Arbeitgeber bis zu drei Monatsgehälter kosten. Die falsche Anrede eines Mitarbeiters im laufenden Arbeitsverhältnis kann ebenfalls eine Entschädigungspflicht auslösen.

Und was steht zum Beispiel künftig auf der Toilette?

Arbeitgeber müssen allen Mitarbeitern geschlechtergetrennte Wasch- und Toilettenräume zur Verfügung stellen. Sie sollten daher so bald wie möglich die entsprechenden Einrichtungen schaffen. Dem Diskriminierungsrecht würde es schon genügen, gäbe es in Betrieben für jeden Mitarbeiter eine gut zugängliche Möglichkeit, sich vor der Toilettentür weder für das männliche noch weibliche Geschlecht entscheiden zu müssen, sondern eine „offene“ also geschlechtsneutrale Toilette wählen zu können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecovis, Agnes-Bernauer-Straße 90, 80687 München, Tel: +49 89 5898 -266, Fax: +49 89 5898 -280, www.ecovis.com

Joachim Rahn ist ab 01.12.2018 neuer Leiter des Maklervertriebs des Münchener Verein

 

Joachim Rahn wird ab 1. Dezember 2018 den bundesweiten Maklervertrieb der Münchener Verein Versicherungsgruppe leiten. Der 47-jährige gebürtige Münchner kommt von der Süddeutschen Krankenversicherung. Zuletzt war er dort als Gesamtprojektleiter für die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) verantwortlich. Vorher leitete er an gleicher Stelle den Maklervertrieb.

Joachim Rahn ist Diplom-Volkswirt und seit über 20 Jahren in der Assekuranz tätig. Nach seinem Studium an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg stieg er bei der Allianz Lebensversicherungs-AG ein. Nach zehn Jahren machte er sich 2007 als Finanz- und Versicherungsmakler selbstständig, ehe er 2012 bei der Süddeutschen Kranken- und Lebensversicherung seine berufliche Laufbahn fortsetzte.

In seiner neuen Position wird er in enger Zusammenarbeit mit den Gebietsdirektoren und Vertriebsleitern des Münchener Vorsorge- und Pflegespezialisten den Kontakt zu über 6.000 Vertriebspartnern in Deutschland vertiefen und ausbauen. „Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe beim Münchner Verein. Wir leben in einer spannenden Zeit für die Versicherungswirtschaft, insbesondere auch für den Vertrieb. Mein Ziel ist es deshalb, den Maklervertrieb des Münchener Verein strategisch so weiterzuentwickeln, dass unser Geschäft mit unabhängigen Vermittlern in den kommenden Jahren kontinuierlich und dauerhaft wächst“, betont Joachim Rahn. „Dabei lege ich trotz aller notwendiger fortschreitender Digitalisierung großen Wert auf eine intensive Beziehungs- und Kontaktpflege zu allen Maklern und Vertriebspartnern.“

 

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Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Maklerrente: Policen Direkt startet mit Plattform zur Konsolidierung und baut deutschlandweite Maklergruppe auf

 

Führender Anbieter für Zweitmarktpolicen, digitaler Versicherungsmakler, InsurTech-Experte – und ab sofort auch erste Anlaufstelle für Makler in Nachfolgesituationen. Policen Direkt erweitert sein Angebot in der Bestandsnachfolge für Versicherungsmakler und reagiert damit auf die Herausforderungen und Bedürfnisse der Branche. Der volldigitale Prozess ermöglicht dabei eine schnelle und effektive Bestandsübernahme sowie eine ganzheitliche Betreuung.

Über 15.000 Vermittler gehören bereits zum Netzwerk der Policen Direkt-Gruppe. „Wir sind stolz darauf, dem Markt eine so umfassende Lösung bieten zu können. Unser Ziel ist es, Maklerunternehmen in Nachfolgesituationen zu übernehmen und weiterzuführen, um eine deutschlandweite Maklergruppe aufzubauen“, so Simon Nörtersheuser, Geschäftsführer der Policen Direkt-Gruppe.

Neues Rentenmodell zur Bestandsnachfolge

Insbesondere mit dem neuen Modell der Maklerrente bietet Policen Direkt ab sofort eine Lösung am Markt, die dringend benötigt wird. Denn jeder zweite Makler in Deutschland ist über 50 Jahre alt und geht damit auf die Rente zu. Neue Technologien und rechtliche Risiken machen es für Einzelne immer schwerer, das Geschäft erfolgreich fortzuführen. Vor allem für kleine Makler mit Provisionen von weniger als 150.000 Euro pro Jahr, finden sich oft nur wenige ernsthaft interessierte Käufer. Fakt ist: Die Mehrheit der deutschen Makler gehört dazu. Die Folge ist, dass viele Makler das Nachfolgethema schleifen lassen und damit auch ihr Lebenswerk bedrohen. „Dass die Makler häufig ihre Bestände einfach auslaufen lassen, ist sehr alarmierend. Das kann keine Lösung sein – weder für den Makler noch für die Versicherer, geschweige denn für die Kunden“, warnt Nörtersheuser.

Hybride Beratung bietet maßgeschneiderte Kundenbetreuung

Mit der Verknüpfung von Online- und Offlineberatung verfolgt Policen Direkt einen hybriden Betreuungsansatz, um seine Kunden individueller beraten zu können. Denn diese fordern auch im Versicherungsmanagement die digitale Beratung, die sie vom Shopping oder Banking bereits kennen. Und davon profitieren nicht nur die Kunden: „Innerhalb unserer Maklergruppe steht der Know-how Transfer und Best-Practice-Sharing im Fokus. Mit unserer Digitalkompetenz bieten wir den Maklern erfolgsentscheidende Fähigkeiten, um in Zeiten des Strukturwandels zukunftsfähig zu bleiben“, fasst Nörtersheuser zusammen.

Seit Anfang Oktober ist die neue Plattform live. Hier können sich Makler über die Nachfolgeoptionen informieren und ihre optimale Nachfolgelösung finden.

 

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,

Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Die Smart InsurTech AG hat die Adam Riese GmbH, Digital-Spinoff der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe für die Sparten Haftpflicht und Rechtsschutz, mit ihrer Digitalplattform SMART INSUR verknüpft.

 

Durch die neu geschaffene BiPRO-konforme TAA-Schnittstelle wickeln Makler für ihre Kunden Analyse, Vergleiche und Angebot direkt im Vergleichsmodul SMART COMPARE (SNIVER) ab. Zudem hat die Smart InsurTech AG die von der Adam Riese GmbH abgedeckten Sparten über die BiPRO-Norm 430 auch in das Verwaltungsmodul SMART ADMIN (IWM FinanzOffice, Oasis, onlineSuits) integriert.

„Mit der Anbindung an die Smart-InsurTech-Plattform sind wir noch effizienter in der Verwaltung“, erklärt Dr. Oliver Kuhnle, Geschäftsführer der Adam Riese GmbH. „Damit folgen wir unserem Credo, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und dabei unkompliziert und ergebnisorientiert zu arbeiten.“

„Wir freuen uns sehr, Adam Riese für unsere Plattform gewonnen zu haben. Die Anbindung bestätigt unsere Strategie, Versicherer und Vertriebe mit hochmoderner Technologie von meist aufwendigen und kostspieligen Daten- und Prozesskosten zu entlasten“, ergänzt Andreas Quast, Vorstand der Smart InsurTech AG. „Als unabhängiger Plattformanbieter schaffen wir so für Versicherer und Vertriebe messbaren Mehrwert.“

SMART COMPARE importiert die Anträge und Angebote inklusive der dazugehörigen Dokumente automatisch in SMART ADMIN. Dank der Verknüpfung von Bestandsdaten in der Verwaltung mit Beratungs- und Vergleichstools können Makler die jeweiligen Prämien unmittelbar vergleichen. Dies vereinfacht eine vollumfängliche Kundenberatung. Gleichzeitig gewinnen sie mehr Zeit für Beratung, weil sie Daten nur einmal eingeben müssen.

Smart InsurTech hat rund 160 Versicherungsunternehmen an ihre integrierte Plattform angebunden. Ein Großteil der Versicherungsunternehmen ist über den Branchenstandard BiPRO e.V. verknüpft. Sowohl Vermittler als auch Versicherer profitieren von der Möglichkeit des volldigitalisierten Datenaustausches. Neben den BiPRO-Schnittstellen verfügt Smart InsurTech über diverse weitere Service-Technologien, die automatisierte Datenverarbeitung ermöglichen. Vertriebsorganisationen reduzieren durch die Nutzung der Smart InsurTech-Plattform ihre Aufwände zur Dokumentenverarbeitung, gleichzeitig sparen sie einen Großteil der Kosten für Lizenz- und Hardware-Infrastruktur ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.smartinsurtech.de

Kölner Fintech gründet Beirat zur Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung

 

Nach der Erweiterung seines Geschäftsmodells um moneymeets Corporate, einem B2B-Partnerprogramm für Banken und Versicherer, nimmt das deutsche Fintech konsequent organisatorische Umstellungen vor. Ab sofort unterstützt ein neu gegründeter Beirat das Business Development mit Fokus auf die neuen B2B-Leistungen und bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit. „Wir nehmen alle notwendigen organisatorischen Schritte vor, um die neu geschaffenen Wachstumspotenziale besser ausschöpfen zu können“, erklärt Johannes Cremer, Geschäftsführer und Mitgründer von moneymeets. Das Unternehmen hat mit seinem Robo Advisor für Versicherungen einen ersten Kooperationspartner gewinnen können, der die digitale Beratungslösung in sein Privatkundengeschäft integrieren wird, und befindet sich darüber hinaus in aussichtsreichen Gesprächen mit weiteren Finanzdienstleistern.

Den Vorsitz des Beirats übernimmt moneymeets-Mitgründer Dieter Fromm, der aus der Geschäftsführung in das neue Gremium wechselt. In dieser Rolle wird er sich auf den Vertrieb der neuen Lösungen für Firmenkunden und die strategische Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von moneymeets fokussieren. Gleichwohl bleibt der Mitgründer nicht nur inhaltlich weiter engagiert, sondern auch als Gesellschafter beteiligt. „Ich bin überzeugt, dass dieser Schritt uns dabei helfen wird, die nächste Phase in der Entwicklung von moneymeets erfolgreich zu gestalten“, erklärt Fromm. „Ich kann mich dabei noch intensiver auf die Felder konzentrieren, die mir besonders am Herzen liegen, und mich zugleich darauf verlassen, dass ein starkes und professionelles Team das operative Geschäft vorantreibt.“

Die Geschäftsführung liegt künftig allein bei Johannes Cremer, der von einem erweiterten und durch zusätzliche Kompetenzen gestärkten Führungsteam aus Wolfgang Weyel (Chief Strategy Officer), Dr. Yury V. Zaytsev (Chief Technology Officer) und Markus Freier (Chief Product Officer) unterstützt wird.

Mit moneymeets Corporate können Banken und Versicherer die Robo Advisors von moneymeets als White-Label-Lösung an ihre bestehende Infrastruktur anschließen. Der Robo Advisor Versicherungen ermöglicht die Überprüfung bestehender Versicherungsverträge, den direkten Zugang zu den Angeboten der deutschen Versicherer sowie das Zusammenfassen von Verträgen in einem Versicherungsordner. Mit dem Robo Advisor für professionelle Anlagestrategien können Anleger ihr Profil ermitteln und in passende Geldanlagen investieren. Beide Produkte sind sowohl als Selbstberatungslösung für Endkunden als auch für den Beratereinsatz geeignet und stehen Finanzdienstleistern als Plug-and-Play-Lösung mit kurzer Time-to-Market zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

moneymeets community GmbH, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Tel: +49 221 67780487, www.moneymeets.com

Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) und n-tv haben zum fünften Mal mehr als 50.000 Kunden nach ihrer Meinung zum Thema Fairness gefragt.

 

Dr. Klein wurde in der Kategorie „Finanzberatung“ mit dem Preis prämiert. Am gestrigen Abend nahm Kingyi Yu, Vorständin der Dr. Klein Privatkunden AG, den Preis in Berlin entgegen.

In Zeiten, in denen es immer mehr Anbieter, Dienstleistungen und Produkte gibt, brauchen Menschen Orientierung. Ein Wert, der dabei hilft, ist Fairness. Deshalb befragte DISQ nun zum fünften Mal eine Vielzahl an Kunden zu ihren Erfahrungen mit verschiedenen Unternehmen. Der Fairness-Preis soll Verbraucher aufklären und Entscheidungen leichter machen.

„Zum fünften Mal in Folge mit dem Fairness-Preis ausgezeichnet zu werden, macht mich extrem stolz“, sagt Kingyi Yu, Vorständin der Dr. Klein Privatkunden AG. „Fairness ist ein wichtiger Wert für uns. Wir versuchen, bei allem was wir tun, den Kundennutzen in den Fokus zu stellen. Fairness macht dieses Versprechen greifbar. Und dass Dr. Klein genau so von Verbrauchern wahrgenommen wird, zeigen uns die Ergebnisse der Befragung.“ Sie weist darauf hin, dass der Fairness-Preis nicht nur nach außen, sondern auch nach innen wirkt. „Unsere Mitarbeiter freuen sich besonders, weil dieser Preis verdeutlicht, dass wir als Arbeitgeber auch von außen so bewertet werden, wie sich die Zusammenarbeit tatsächlich gestaltet: fair, gemeinschaftlich und auf Augenhöhe.“

In einer bevölkerungsrepräsentativen Onlinebefragung wurden knapp 50.000 Verbraucher befragt. Zuverlässigkeit war eine Kategorie, in der Kunden die über 500 Unternehmen bewerten konnten. Darunter fallen das Einlösen von Werbeversprechen und Absprachen. Ebenso abgefragt wurde der Bereich Transparenz in Vertragsbedingungen und anderen Informationen. Als dritte Rubrik entschied sich DISQ wie auch in den vergangenen Jahren dafür, das Preis-Leistungsverhältnis von Produkten und Dienstleistungen einschätzen zu lassen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DR. KLEIN Firmenkunden AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.drklein-firmenkunden.de

Neuverträge steigen um 6,7 Prozent auf mehr als 6,2 Millionen Stück

 

Die Volkswagen Finanzdienstleistungen haben die ersten drei Quartale dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen und neue Rekordwerte erzielt. Die Bilanzsumme der Volkswagen Finanzdienstleistungen hat Ende September erstmals die Marke von 200 Milliarden Euro überschritten und betrug per 30.09.2018 insgesamt 200,79 Milliarden Euro. Am Jahresende 2008, vor etwa zehn Jahren, lag diese noch bei rund 75 Milliarden Euro. „Die Volkswagen Finanzdienstleistungen sind in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gewachsen. Das vertrieblich bedingte Wachstum basiert auf unserer starken Internationalisierung und den lokalen Marktdurchdringungsplänen. Deshalb konnte nun auch die Schallmauer von 200 Milliarden Euro Bilanzsumme durchbrochen werden“, erklärt Lars Henner Santelmann, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG, und sagt weiter: „In diesem Zusammenhang möchte ich mich noch einmal bei Dr. Christian Dahlheim bedanken, der als Vertriebsvorstand in den letzten Jahren außerordentlich erfolgreich war und immer ein Treiber unserer Expansionsstrategie gewesen ist.“ Dr. Christian Dahlheim leitet seit dem 1. Oktober 2018 den Konzernvertrieb der Volkswagen Aktiengesellschaft und war zuvor seit dem 1. Januar 2016 Vertriebsvorstand der Volkswagen Financial Services AG.

Der Vertragsbestand stieg um 7,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt und lag per 30.09.2018 bei mehr als 20,4 Millionen Stück – ebenfalls ein neuer Höchststand. Der Vertragszugang erhöhte sich in den ersten neun Monaten weltweit um 6,7 Prozent auf mehr als 6,2 Millionen Neuverträge. Wachstumstreiber sind auch weiterhin vor allem die internationale Aufstellung der Volkswagen Finanzdienstleistungen sowie das Flottengeschäft in Europa. Auch in Deutschland wuchs der Vertragsbestand: Dieser lag per Ende September 2018 bei rund 6,4 Millionen Verträgen (Vorjahr: 6,3 Millionen Verträge), ein Plus von 1,4 Prozent.

Vertragsbestand

Das Wachstum des Vertragsbestands teilt sich dabei auf die folgenden Produkte auf: Es entfielen 6,3 Millionen Verträge auf Fahrzeugfinanzierungen (+6,6 Prozent), 4,3 Millionen Stück auf Leasingverträge (+13,1 Prozent) sowie 4,3 Millionen Stück auf Dienstleistungsverträge (+11,7 Prozent) und 5,5 Millionen Stück auf Versicherungsverträge (+0,5 Prozent).

Neuverträge

Der Vertragszugang im Bereich Fahrzeugfinanzierung belief sich von Januar bis September 2018 auf fast 1,9 Millionen Stück (+8,1 Prozent). Ferner wurden rund 1,4 Millionen neue Leasingverträge (+7,7 Prozent), 1,2 Millionen neue Dienstleistungsverträge (+2,6 Prozent) und fast 1,7 Millionen neue Versicherungsverträge (+7,6 Prozent) abgeschlossen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

Volkswagen Financial Services AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, Tel: + 49 5 31 / 2 12-876 75, www.vwfs.com