Versicherungsvermittler erwarten ein konsequentes Einstehen für die freie Marktwirtschaft durch das Wirtschaftsministerium

 

Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung mit dem BMWi und dem BMJV. Er ist ein abschreckendes Beispiel für leichtfertiges und unangemessenes gesetzgeberisches Verhalten. Der Gesetzesentwurf nimmt einen massiven Eingriff in die freie Preisbildung und damit einen Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft vor. Zur Begründung liefert er lediglich lapidare und oberflächliche Ausführungen.

Der VOTUM-Verband hat sich mit einer ersten detaillierten Stellungnahme an den zuständigen parlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Christian Hirte, gewandt und ein klares Bekenntnis für die freie Marktwirtschaft eingefordert: „Wir begrüßen es, dass sich die Fachpolitiker der Arbeitsgruppe Finanzen in der CDU/CSU-Fraktion geschlossen gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf ausgesprochen haben. Diese klare Position muss jetzt auch in dem für die Versicherungsvermittler zuständigen BMWi berücksichtigt werden!“ fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbands. „Ein Ministerium, welches den Geist der freien und sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard lebt, kann einem solchen Gesetzesentwurf nicht seine Zustimmung erteilen“, so Klein weiter.

Zur Begründung des massiven Eingriffs in die freie Preisbildung wird im Entwurf auf die gegenwärtige Niedrigzinsphase, den demographischen Wandel und die Bedeutung des Altersvorsorgesparens verwiesen. Keiner dieser Parameter ist jedoch durch die Versicherungsvermittler verursacht oder beeinflussbar. Sie sind es vielmehr, die gegenüber den Verbrauchern immer wieder die notwendige Initiative ergreifen und diese, zugunsten des Aufbaus einer ausreichenden Altersvorsorge, zum dafür erforderlichen Konsumverzicht bewegen.

Die Beratungsleistung der Versicherungsvermittler ist tatsächlich der maßgebliche Aufwand, der im Vorfeld und bei Abschluss einer langfristigen privaten Lebens- bzw. Rentenversicherung, die ein lebenslanges Auskommen sichern soll, entsteht. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn die Vermittlervergütung 2/3 der Abschlusskosten beträgt. Warum dies Grund für eine Deckelung sein soll, bleibt unverständlich. Es gibt eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen, in denen die Vergütung der tätig werdenden Mitarbeiter den wesentlichen Kostenteil ausmacht, sei es im Handwerk oder bei Dienstleistungen. Eine Deckelung dieser Vergütungen ist dem deutschen Wirtschaftssystem jedoch zu Recht fremd. Obwohl im Rahmen der LVRG-Evaluierung eindeutig sinkenden Abschlussprovisionen festgestellt wurden, wird außerdem behauptet, die Deckelung sei notwendig, um vermeintlich drohenden „exzessiv hohen Abschlussprovisionen und Vergütungen“ entgegenzuwirken. „Hier zeigt sich, wie leichtfertig im Gesetzesentwurf Behauptungen und Mutmaßungen zur Begründung angeführt werden“, stellt Martin Klein kritisch fest.

Weder der BaFin noch dem BMF liegen offenbar konkrete Zahlen zur Vergütung der Versicherungsvermittler vor, die auf überhöhte, den Verbraucher schädigende, Einnahmen schließen ließen. An keiner Stelle bemüht sich der Gesetzesentwurf, die aus den Provisionseinnahmen resultierende Einkommenssituation der Vermittler und deren Stundensatz zu ermitteln. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie man ohne solche Basisarbeit zu dem Ergebnis gelangen kann, dass eine Vergütung überhöht sei oder die Gefahr „exzessiver Vergütungen“ droht. Nur wenn man sich auch bemüht, den der Vergütung gegenüberstehenden Aufwand zu evaluieren, kann man überhaupt beurteilen, ob Leistung und Gegenleistung in einem unzumutbaren Missverhältnis zueinanderstehen. „Wie kommt man zu einer solchen Einschätzung, ohne einen solchen Abgleich?“ fragt sich der mit dem Gesetzgebungsverfahren vertraute Jurist Klein. Er stellt fest: „Es gibt bei der Vermittlung von Lebensversicherungen keine existierenden Fehlentwicklungen, denen entgegengewirkt werden müsste. Der massive Grundrechtseingriff wird hier also im Rahmen einer unbegründeten und übermäßigen Prophylaxe vorgenommen.“

Es ist in diesem Zusammenhang auch unangebracht, die Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten wie Lebens- und Rentenversicherungen zusammen mit der Restschuldversicherung zu regulieren. Wenn das in diesen Bereich gezeigte Marktverhalten der Banken kritisch ist, sollte die BaFin endlich handeln, anstatt nach dem Gesetzgeber zu rufen. Weder Versicherungsvertreter noch -makler bieten diese Produkte an.

Obwohl dem Finanzministerium die durch den VOTUM-Verband mitinitiierten Rechtsgutachten der Professoren Papier und Schwintowski bekannt gemacht worden sind, setzt sich der Gesetzesentwurf nur oberflächlich mit den berechtigten und weiterhin bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen solchen Eingriff auseinander. So heißt es im Entwurf: „Auch wenn die Deckelung von Abschlussprovisionen unterschiedliche Berufsgruppen betrifft, ist entscheidend, dass die jeweils betroffenen Berufsgruppen wesentlich gleiche Leistungen im Rahmen des Abschlusses von Lebensversicherungen erbringen und daher insoweit auch gleich behandelt werden. Im Übrigen weist die Deckelung von Abschlussprovisionen keinen starken personalen Bezug auf, sondern ist eher der allgemeinen Wirtschaftslenkung zuzuordnen. In diesem Bereich verfügt der Gesetzgeber grundsätzlich über eine besonders weite Gestaltungsbefugnis.“

Klein stellt fest, dass eine offensichtliche Tatsache bei dieser Argumentation gänzlich übersehen wird. Er führt aus: „Wenn der gleiche Deckel für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler gilt und damit beiden, bei guter Qualität ihrer Tätigkeit, eine Provision von bis zu 4,0 % gewährt werden kann, das Versicherungsunternehmen dem Vertreter aber unabhängig von seiner Vermittlungsleistung kostenfrei ein Büro inkl. notwendiger Betriebsmittel wie Mitarbeiter, EDV, Kommunikation etc. bis hin zum Dienstwagen zur Verfügung stellen kann, dann trifft ein solcher Deckel den Makler ungleich stärker, da er aus seinen Provisionserlösen diesen Aufwand selbst finanzieren muss.“ Hat man im BMF vor dieser Tatsache die Augen verschlossen?

Gänzlich unakzeptabel ist auch, dass den Versicherern, über die Vergütungsregelung, eine Aufsichts- und Kontrollposition über die Versicherungsmakler und deren Beratungsleistung zugeschoben wird. Diese sollen nach dem Gesetzesentwurf zukünftig Provisionszahlungen davon abhängig machen, dass der Vermittler seine gesetzlichen Beratungspflichten erfüllt. Für eine solche ordnungspolitische Maßnahme, die in das für den Versicherer nicht zugängliche Vertragsverhältnis Kunde/Makler eingreift, gibt es keine Regulierungsermächtigung. Diese kann auch nicht im VAG geschaffen werden.

Ein solcher untauglicher Entwurf darf im gesetzgeberischen Verfahren keine Chance auf Umsetzung haben. Die Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben hierzu bereits eindeutig Position bezogen. Kein Parlamentarier, der die freie und soziale Marktwirtschaft als einen der Grundpfeiler unserer Demokratie erachtet, kann einem solchem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen.

Referentenentwurf

 

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Hiscox baut seine lokale Präsenz weiter aus:

 

Neben den Niederlassungen in München, Hamburg, Köln und Frankfurt eröffnet der Spezialversicherer weitere Repräsentanzen in Berlin und Stuttgart. Die Verantwortung für den gesamten Maklervertrieb von Hiscox Deutschland obliegt Wolf von Buchwaldt, der die neu geschaffene Position des Director Sales Broker mit Wirkung zum 1. April 2019 übernommen hat. Seine Aufgaben als Leiter der Niederlassung Hamburg übernimmt Richard Weber, der seit 2008 den Vertrieb der Hiscox Geschäftskundenprodukte in der Vertriebsregion Nord vorangetrieben hat. Zudem wechselt Markus Klopfer in die Position des Director Operations. Er leitete 14 Jahre die Vertriebsregion Zentral- und Süddeutschland sowie Österreich und übergibt diese Verantwortung an den Hiscox Vertriebsexperten Jürgen Thaler.

Hand in Hand mit Maklerpartnern und nah am Kunden

Mit den zwei neuen Niederlassungen in Berlin und Stuttgart baut Hiscox seinen lokalen Footprint weiter aus und unterstreicht sein Engagement vor Ort. Von Berlin aus werden unter der Leitung von Christoph Burkhardt Maklerpartner und Kunden in Regionen mit den Postleitzahlen 0 und 1 betreut. Burkhardt, seit sieben Jahren bei Hiscox tätig, wechselt dafür von München in die Hauptstadt. Für das neue Büro in Stuttgart ist die Vertriebsleitung noch unbesetzt. Die Mitarbeiter dieses Standortes betreuen Partner aus dem Postleitzahlgebiet 7.

„Die Nähe zu unseren Maklerpartnern und Kunden war Hiscox immer besonders wichtig und wird gerade auch in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung ein entscheidendes Element unserer Erfolgsstrategie bleiben“, so Robert Dietrich, Hauptbevollmächtigter von Hiscox Deutschland. „Ganz besonders freut mich, dass wir für die neuen Aufgaben mit Wolf von Buchwaldt, Richard Weber, Jürgen Thaler, Christoph Burkhardt und Markus Klopfer erfahrene Manager aus dem eigenen Haus gewinnen konnten, die schon seit vielen Jahren eng mit unseren Maklern zusammenarbeiten.“

 

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Jörg Ziesche (48) kommt zum 1. Mai 2019 zur DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (DA Direkt) und soll, vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin, zum Vertriebsvorstand der Gesellschaft bestellt werden.

 

Ziesche übernimmt damit eine zentrale Funktion bei der Neuausrichtung des Direktversicherers. Peter Stockhorst, CEO von DA Direkt, stärkt damit sein Führungsteam für den zum Jahresbeginn eingeleiteten strategischen Umbau der Gesellschaft.

Jörg Ziesche gilt in der Finanzbranche als digitaler Vordenker. Als Director “Internet&Mobile” baute er bei der ING DiBa AG die digitalen Plattformen auf und war Mitglied des Executive Commitees der Bank. In seiner Verantwortung stand das digitale Geschäft von Online-Marketing über Vertrieb bis zum Online-Kundenservice für alle Produktbereiche. Auch die Entwicklung von eCommerce Innovationen gehörten zu seinem Führungsbereich. Nach fast 12 Jahren bei der ING DiBa war er zuletzt für GM Financial und die Opel Bank tätig. In der Position des Chief Digital Officer und Mitglied der Geschäftsleitung baute er ab Ende 2014 die Opel Online Bank auf und war maßgeblich an der Transformation der Produkte und Geschäftsprozesse hin zu einem digitalen Geschäftsmodell für automobile Finanzdienstleistungen beteiligt. Weitere Erfahrungen im Internet-Geschäft sammelte Jörg Ziesche als Mitgründer und Gesellschafter von Yasni GmbH, einer Suchmaschine für Personen- und Firmendaten.

„Jörg Ziesche bringt sehr viel Erfahrung mit bei der digitalen Transformation eines Direktanbieters. Gemeinsam mit ihm werden wir unsere digitalen Fähigkeiten sehr zügig und konsequent ausbauen.“, betont Stockhorst.

Im Januar hat Peter Stockhorst, seit August 2018 CEO der Gesellschaft, die strategische Neuausrichtung der DA Direkt vorgestellt. Dabei ist der Ausbau der Online-Services eine der zentralen Initiativen. „Die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft mit einer neuen DA Direkt haben wir zum Jahresbeginn gestellt. Ich freue mich sehr, dass wir uns auf unserem neuen Weg mit Jörg Ziesche nun gezielt verstärken können.“

 

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DA Direkt Versicherung, Poppelsdorfer Allee 25-33, 53115 Bonn, Tel: +49 (0)228 268 2725, Fax: +49 (0)228 268 2809, www.da-direkt.de

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) beabsichtigt den Marktstandard für das digitale Onboarding bei Vermögensverwaltern zu etablieren. Er bietet hierzu eine IT-Lösung an.

 

Der VuV hat in den letzten Jahren mit seinem verbandseigenen Compliance-Management-System (VuV-CMS) sowie der VuV-Akademie den Branchenstandard für die Regulierungsanforderungen und die Weiterbildung innerhalb der Vermögensverwalterbranche definiert. Nun geht der Branchenverband den nächsten großen Schritt und bietet seinen Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, die Digitalisierung des Neukundenprozesses voranzutreiben. Hierbei wird der gegenwärtig papierhafte durch einen elektronischen Prozess abgelöst.

Das Tool wird unter dem Namen VuV-Kunden-Onboarding-System (VuV-KOS) vermarket und gemeinsam mit dem Kooperationspartner United Signals aus Frankfurt angeboten. United Signals ist Spezialist für Finanztechnologien und Lösungen im Bereich der digitalen Vermögensverwaltung.

Im ersten Release werden die Prozesse „Kunde werden beim Vermögensverwalter“ (u.a. Erhebung Kundendaten und Abschluss Vermögensverwaltungsvertrag) sowie „Kunde werden bei der Depotbank“ (Konto-und Depoteröffnung) digital abgebildet und zusammengeführt. Zeitnah folgen die Ausbaustufen für die Anlageberatung und Anlagevermittlung.

Die Unterschriften sowie die Kundenidentifizierung geschehen dabei digital. Eine Schnittstelle zum VuV-CRM-System ermöglicht die einfache Übertragung der Kundendaten. Die Lösung verfolgt den Multi-Bank-Ansatz. Sie wird Schnittstellen zu mehreren Depotbanken enthalten. Der offizielle Start des VuV-KOS findet am 11.04.2019 im Rahmen der VuV-Digital-Konferenz in Frankfurt am Main in der VuV-Akademie statt.

Andreas Grünewald, Vorstandsvorsitzender des VuV, sagt hierzu: „Auch unsere Branche steht vor einem Umbruch durch die Digitalisierung. Im Sinne der Anleger und unserer Mitgliedsunternehmen gilt es, die Chancen einer digitalen, papierlosen Prozessgestaltung zu nutzen. Der mit dem VuV-KOS eingesparte Aufwand für Bürokratie bedeutet mehr Zeit für das Portfoliomanagement und den Kunden.“

Daniel Schäfer, CEO und Gründer von UNITED SIGNALS, kommentiert: „Wir freuen uns, mit Unterstützung durch den VuV als strategisch wichtigen Partner, die Etablierung digitaler Lösungen in der Vermögensverwaltung in Deutschland weiter voranzutreiben. Als führende Interessensvereinigung der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland kennt der Verband die Anliegen der Branche sehr genau. Mit dieser Partnerschaft unterstützen wir gerne noch breiter die Weiterentwicklung und Digitalisierung aller Vermögensverwalter in Deutschland sowie der gesamten Branche.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VuV- Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 660550110, Fax: +49 69 660550119, www.vuv.de

Seit dem 3. Januar 2018 ist die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft.

 

Ziel der Überarbeitung der im Jahr 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, MiFID I, ist es unter anderem, die Transparenz für Anleger zu erhöhen und den Anlegerschutz zu stärken. Doch ist das wirklich der Fall? Das Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) hat auf Anfrage des Bundesfinanzministeriums die dem FPSB angeschlossenen Finanzplaner nach ihren Erfahrungen befragt. „Soweit es die eingeführte Darstellung von Kosten beim Wertpapierkauf betrifft, ist ein Ergebnis der Umfrage unter unseren Zertifikatsträgern, dass diese bezweifeln, dass MiFID II tatsächlich zu mehr Transparenz führt“, sagt der FPSB-Vorstandsvorsitzende Prof. Rolf Tilmes. Mehr noch: Die befragten CFP®-Professionals warnen sogar, dass die Vorgaben zur Kostendarstellung Fehlentscheidungen der Anleger begünstigen.

„Grundsätzlich“, sagt FPSB-Vorstand Prof. Tilmes, „begrüßen der FPSB Deutschland und seine Zertifikatsträger jede Maßnahme, mit deren Hilfe Kunden bessere Entscheidungen treffen können.“ Aus diesem Grund beinhalten die Standesregeln des Finanzplaner-Verbandes bereits seit Jahrzehnten die Verpflichtung, Anleger über alle anfallenden Kosten offen und transparent zu informieren. „Eine wesentliche Verbesserung der Transparenz durch MiFID II können unsere FPSB-Mitglieder nach einem Jahr Erfahrung mit der neuen Finanzmarktrichtlinie aber nicht feststellen.“

Kostendarstellung nach MiFID II verwirrt Kunden

Ein erster Kritikpunkt betrifft die vorgeschriebene Ex-Ante-Kostendarstellung, bei der die Kosten einer Geldanlage über mehrere Jahre kumuliert als Gesamtsumme sowie als Prozentzahl ausgewiesen werden müssen. Das ist nach Erfahrung der CFP®-Professionals für die meisten Kunden kaum verständlich. „Vielen ist nicht klar, was zum Beispiel 15 Prozent Gesamtkosten in fünf Jahren bedeutet“, zitiert Tilmes die Erfahrung der Finanzberater. Zudem falle es den Kunden schwer, eine solche Zahl zu interpretieren und sie mit anderen Anlagemöglichkeiten zu vergleichen.

Besonders schwierig sei dadurch der Vergleich mit Produkten, die keine Gebühren ausweisen, sondern wie Sparbriefe und Tagesgeld die Kosten über den gebotenen Zins implizit berücksichtigen oder mit Anlagen wie Indexpolicen, die die Einnahmen des Anbieters in einem Algorithmus zur Renditeberechnung berücksichtigen. „Die Erfahrung ist, dass dies bei den Kunden zu Fehlentscheidungen führen kann“, warnt Tilmes. „Hier geht MiFID II am Ziel, den Anlegern auf Basis einer fairen Entscheidungsgrundlage zu der für sie passenden Anlageentscheidung zu verhelfen, vorbei.“

Zudem ergebe sich eine Divergenz zwischen den in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ ausgewiesenen laufenden Kosten und den Kosteninformationen im Kaufauftrag. Der Grund: Die Annahmen bezüglich der durchschnittlichen Transaktionskosten oder beispielsweise der erfolgsabhängigen Gebühren ist unterschiedlich. „Statt für Klarheit zu sorgen, verwirrt dies die Kunden“, erläutert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.

Ein weiterer Kritikpunkt der CFP®-Professionals betrifft die Aufnahme der Performance Fee mit dem Wert des jeweils letzten Jahres. Ein erfolgreicher Fonds werde dadurch im Folgejahr als teuer dargestellt, wohingegen ein Produkt mit schlechter Leistung kostengünstig erscheint. „Bei der Kostenkumulation über mehrere Jahre wird damit unterstellt, dass der Fonds einerseits eine sehr hohe Wertentwicklung hat, da die Performance Fee eingerechnet wird, andererseits die Anlagesumme als Basis der unveränderten Kostenquote gleichbleibt“, so der FPSB-Vorstand. „Im Ergebnis ergibt das eine überhöhte und unrealistische Kostenquote, die ebenfalls Fehlentscheidungen begünstigt.“

Zunehmende Papierflut

Ein weiteres Problem ist, dass die fix vorgegebene recht kurze Haltedauer von Wertpapieren zu höheren ausgewiesenen Gesamtkosten pro Jahr führt. „Hier wünschen sich die Kunden ausdrücklich, dass auch die Annahme einer längeren Haltedauer möglich sein müsste“, informiert Tilmes. Ferner erweist sich die Zustellung der Kosteninformation bei telefonischen Orders in der Praxis als sehr aufwändig. Das gelte insbesondere für ältere Kunden, die keinen Mailzugang und kein elektronisches Postfach haben. Zu Lasten der Kunden geht schließlich auch die Bedingung, dass dem Kunden vor Ordererteilung diese Kosteninformationen zugehen müssen, was die Auftragserteilung verzögert. Insgesamt bringe die sehr umfangreiche Kosteninformation eine enorme Papierflut mit sich, die manche Kunden nicht bewältigen können, so eine weitere Erfahrung der Finanzberater.

Soweit es die Kosten betrifft, wäre es hilfreicher, den Kunden einmal jährlich oder bei Anpassung der Gebühren eine generelle Information über die Höhe der anfallenden Kosten mit einem konkreten Beispiel zukommen zu lassen. Zudem wäre es besser, die Performance Fee in ihrer Höhe – ähnlich wie die Wertentwicklung – als Wert der vergangenen Kalenderjahre in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ auszuweisen. „Insgesamt“, so das Fazit des FPSB-Vorstands, „wäre es wünschenswert, die ganzheitliche Finanzberatung, die auf eine gut durchdachte und auf die lange Frist angelegte Geldanlage ausgerichtet ist, regulatorisch zu fördern und zu unterstützen. Leider aber wird dies bis heute zugunsten der Vermittlung von Finanzprodukten ignoriert.“

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Beitrag von RA Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand, VOTUM e.V.

 

Während in Ihrem Ministerium die Neufassung der Finanzanlagenvermittlerverordnung abgestimmt wird, erfolgt parallel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine erste Evaluierung der durch MiFID II und MiFIR eingeführten Neuregelungen. Die deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu der Ruhr-Universität Bochum einen Studienauftrag erteilt. Die Auswirkungsstudie liegt nun in Form des Abschlussberichtes vor, den wir Ihnen gern zur Kenntnis bringen möchten (siehe Anlage).

Die Studie zeigt hier, dass die aktuelle Umsetzung der MiFID II zu einer informationellen Überforderung und Verunsicherung des Kunden führt und Flexibilität und Individualität in der Beratung durch das starre Regelungswerk immer stärker eingeschränkt werden. Die Kunden flüchten in eine passive Empfängerrolle und überlassen maßgebliche Entscheidungen immer stärker ihren Beratern, anstatt selbst am Anlageprozess aktiv teilzunehmen.

So kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Neuregelungen eher fragwürdig sind und dem Verbraucherinteresse in Summe zuwiderlaufen.

Ein besonderes Augenmerk möchten wir darauf richten, dass die Studie bereits jetzt ergeben hat, dass die Bankinstitute auf Grund der Kostensteigerung im Beratungsgeschäft zum einen verstärkt auf das sogenannte beratungsfreie Geschäft der Execution-Only setzen und zum anderen eine Neupriorisierung ihrer Zielkunden vornehmen, d. h. der Unternehmenskunde oder Private Banking-Kunde wird dem Normalkunden deutlich vorgezogen, demgegenüber das Angebot dagegen ausgedünnt wird. Wenn überhaupt erhält der sogenannte Retail Kunde inzwischen ein immer stärker standardisiertes Leistungsangebot, welches einen passgenauen Zuschnitt vermissen lässt.

Auch die neu geschaffene Verpflichtung zur Sprachaufzeichnung sämtlicher mit dem Kunden geführter telefonischer Beratungsgespräche hat erhebliche Auswirkungen. Bereits jetzt ist zu erkennen, dass die Banken auf die Neuregelung dadurch reagiert haben, dass sie ihr Angebot an telefonischer Beratung einstellen oder deutlich eingeschränkt haben und somit dieser Beratungskanal, zum Nachteil derjenigen Bevölkerungsschichten, die weniger mobil sind, bereits jetzt stark abgenommen hat.

Gesprochen wir hier von einer „regulatorisch erzwungenen“ Abkehr von der Telefonberatung.

Gerade kleinere und mittlere Institute sind hier massiv betroffen und sehen sich auch in einem klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großbanken. Auch auf Kundenseite wird das Taping nach den Erhebungen massiv abgelehnt. Die repräsentative Studie zeigt auf, dass über 50 % der Kunden die Vertraulichkeit ihrer Gespräche als gefährdet erachten. Über 60 % empfinden Taping als störend, wobei der Anteil jener, die es sogar als sehr störend empfinden, überwiegt. Nahezu dreiviertel aller Kunden würden gern auf das Taping verzichten.

Tatsächlich schafft die Neuregelung daher keinen Rechtsrahmen, der den Zugang zum Anlagemarkt für die Kunden erleichtert und mit größerer Rechtssicherheit ausstattet, vielmehr geben nahezu 50 % der Kunden an, angesichts der Neuregelung auf das telefonische Wertpapiergeschäft bzw. Beratungen hierzu gänzlich zu verzichten.

Es zeigt sich, dass das Taping hier tatsächlich gesetzlich am Kundennutzen vorbei geregelt wurde.

Vor dem Hintergrund dieser evidenten Studienergebnisse möchten wir nochmals darauf drängen, dass hinsichtlich der über 35.000, zumeist als Einzelkaufleute oder in selbstständigen Kleinstbetrieben tätigen gewerblichen Anlagenvermittler, auf eine telefonische Aufzeichnungspflicht, wie sie im ersten Referentenentwurf vorgesehen war, verzichtet wird. Es besteht kein Anlass zu einer solchen Aufzeichnungspflicht, da – wie bereits mehrfach dargestellt – ein unmittelbar wirksamer telefonischer Wertpapierauftrag gegenüber einem gewerblichen Anlagenvermittler nicht möglich ist. Hierzu bedarf es vielmehr immer einer schriftlichen Dokumentation, die sodann auch die notwendigen Informationen und Risikobelehrungen enthält, so dass vermeintlich abweichende telefonische Beratungsinhalte immer auffallen.

Wenn bereits kleine Bankinstitute erkennen, dass die Regelungen zur telefonischen Aufzeichnung im Wettbewerb zu ihren Lasten gehen und auch gegenüber den Kunden keinen Nutzen erbringen, so gilt das für die gewerblichen Anlagenvermittler umso mehr. Diese sind darüber hinaus ohnehin in ihrem Beratungssegment auf Fondsprodukte beschränkt. Einzelorder zu Wertpapieren wie Aktien oder Derivaten können von ihnen überhaupt nicht vermittelt werden.

Allein der Umstand, dass die Banken bereits die kundenunfreundliche Regelung umsetzen mussten, kann nicht als Argument dafür herhalten, dass nunmehr auch die gewerblichen Anlagenvermittler mit einer derartig überzogenen Regulierung in ihrem Leistungsangebot eingeschränkt werden. Eine wie auch immer geartete Gleichbehandlung zum Nachteil des Kunden sollte daher nicht erfolgen. Es ist hier zu befürchten, dass sich das Beratungsangebot gegenüber dem normalen Verbraucher durch die Verpflichtung zum Taping weiter dramatisch reduziert, obwohl es gerade in Zeiten der weiterhin andauernden Niedrigzinsphase von großer Bedeutung wäre, dass mehr Beratung gegenüber Kunden im Bereich Kapitalmarktanlage erfolgt.

Noch besteht hier die Möglichkeit, sich zum Nutzen der betroffenen Verbraucher im Rahmen des Verordnungsverfahrens erneut zu beraten und die Erkenntnisse aus der Praxis zu berücksichtigen. Gern stehen wir zu einem weiteren Dialog zur Verfügung.

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Tippgebermodell entlastet bei der Erschließung von Industrie- und Gewerbekunden / kostenlose Leads von Gewerbekunden bieten attraktive Geschäftsmöglichkeiten

 

Die [pma:] Assekuranzmakler GmbH unterstützt die Kooperationspartner der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH ab sofort mit zwei innovativen Ansätzen. So werden durch ein umfangreiches Tippgebermodell die angeschlossenen Makler in den Bereichen Arbeitsaufwand und Haftung maßgeblich entlastet. Zusätzlich bietet die [pma:] Assekuranzmakler GmbH  attraktive Modelle für die Gewinnung von gewerblichen Kunden. Ziel ist es, die Partner in Zeiten zunehmendem Branchenwettbewerbs mit Maklern, Vertrieben und Portalen optimal zu unterstützen und ihnen attraktive Geschäftsmöglichkeiten zu verschaffen.

Der geschäftsführende Gesellschafter der [pma:] Assekuranzmakler GmbH Klaus Bode hatte es sich bei Amtsantritt im vergangenen Jahr zur Aufgabe gemacht, den Ausbau des Versicherungsgeschäftes mit gewerblichen und industriellen Kunden bei [pma:] voranzutreiben. Nun stehen die ersten Angebote für die Partner der [pma:].

Das Tippgebermodell: Erfahrene Versicherungsmakler kennen das aufwendige Prozedere vom ersten Kundengespräch bis hin zum Vertragsabschluss. Risikoanalyse, Beratungsdokumentation gemäß Vermittler-Richtlinie, Ausschreibung und Platzierung des benötigten Versicherungsschutzes , laufende Betreuung, Schadensmanagement und vieles mehr. Es sind aufwendige administrative Schritte, die im Tagesablauf viel Zeit rauben. Mit dem Tippgebermodell entlastet die [pma:] ihre angeschlossenen Partner maßgeblich: Der Kooperationspartner übergibt seinen potentiellen Kunden nach einem Erstgespräch direkt an die [pma:] Assekuranzmakler GmbH. Alle weiteren Schritte übernimmt  das auf gewerbliche und industrielle Kunden spezialisierte Unternehmen. Im  Gegenzug erhält der Tippgeber eine regelmäßige Vergütung und sichert darüber hinaus seinen Kunden vollumfänglich ab. Zudem  wird der [pma:]-Partner  vollständig enthaftet.

Mit dem Verbundpartnermodell bietet [pma:] Assekuranzmakler Kooperationspartnern der [pma:] Zugang zu exklusiven Versicherungskonzepten für   Partnerunternehmen von Verbundgruppen. In Deutschland haben sich um die 250.000 Einzelunternehmen aus 45 Branchen des Handels, Handwerks und Dienstleistungsgewerbes mit einem Außenumsatz von 490 Milliarden Euro zu ca. 400 Verbundpartnerunternehmen zusammengeschlossen. Als Partner eines Verbundes, wie beispielsweise EDEKA, profitieren die Einzelunternehmen von der Stärke der Gruppe. Entsprechende individuelle und gleichzeitig attraktive Angebote zu erstellen, übersteigt oftmals die Kapazitäten des einzelnen Versicherungsmaklers. In dieses attraktive Geschäftsfeld  können [pma:] Partner in die Akquise von Neukunden einsteigen. Kooperationen mit zwei Verbundgruppen mit mehr als 5.000 Partnerunternehmen sind bereits geschlossen. Diese Kontakte können von den [pma:]-Partnern als Leads genutzt werden. „Wir sehen diese Angebote sowohl als unterstützende Maßnahme in der Kundenakquise als auch als Entlastung des Partners in seinem Tagesgeschäft“, erläutert Klaus Bode, geschäftsführender Gesellschafter der [pma:] Assekuranzmakler GmbH.

 

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pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Die LV 1871 ist ab sofort neues FÖRDER-MITGLIED des Interessensvereins ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V.

 

Die LV 1871 unterstützt damit die Aktivitäten des Vereins in Sachen Imageförderung für die Finanzdienstleistungsbranche und zur Verbesserung der Zukunftsperspektive von Finanzberatern. Der im Herbst des vergangenen Jahres neu gegründete Verein hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, das Branchenimage nachhaltig zu verbessern und damit verbunden wieder mehr Nachwuchskräfte für die Branche zu begeistern.

„Finanzprodukte müssen von Menschen an Menschen vermittelt werden. Von daher unterstützen wir die Bestrebungen des Vereins ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V. und freuen uns ab sofort als Förder-Mitglied einen Teil dazu beitragen zu können“ sagt Hermann Schrögenauer (Vorstandsmitglied LV 1871).

Der Interessensverein plant derzeit konkrete Projekte zur überregionalen Unterstützung von Finanzdienstleistern. Konkret soll bis zur Jahresmitte ein neuartiges Verbraucherportal gestartet werden, über welches Mehrwerte und Informationen für Verbraucher gezielt viral vermarktet werden sollen.

„Wir freuen uns sehr, mit der LV 1871 einen vertrauten Maklerversicherer für unsere Idee gewinnen zu konnten, der sich aktiv und Individuell für Beraterschaft engagiert. Nur mit starken Partnern an der Seite, können wir unsere gesteckten Ziele erreichen und meßbare Vorteile für die Branche generieren“ sagt Christian Schwalb (1.Vorsitzender ZUKUNFT FÜR FINANZBERATER e.V.).

 

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ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V., Christian Schwalb, Kronachallee 8, 96317 Kronach,Tel: 0800 – 38 66 546, www.zukunftfuerfinanzberatung.de

Makler und Vermittler sehen sich heutzutage einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber wie z.B. steigender Regulatorik und veränderten Kundenbedürfnissen.

 

Hierbei gilt es, neue Entwicklungen schnell zu erkennen und für das persönliche Geschäft gewinnbringend umzusetzen. Um dabei zu unterstützen, hat die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK) das SDK-Wissensforum ins Leben gerufen. Bei den ersten beiden Veranstaltungen in der BayArena in Leverkusen und in im Stuttgart Airport / WÖLLHAF Konferenz- und Bankettcenter in Stuttgart informierten sich Makler und Vermittler über eine Vielzahl an aktuellen Themen. Eine Roadshow zu ihrer neuen und mehrfach prämierten Vollversicherung führt die SDK bis Juni quer durch Deutschland an 16 Standorten durch.

Wie setzt sich ein Rating konkret zusammen, was macht eine gute und solide Krankheitskostenvollversicherung aus, in welchen Bereichen liegen aktuell die größten Umsatz- und Wachstumspotenziale und wie kann man diese heben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es dabei, zu beachten… All diese und noch mehr Fragen diskutierten Branchenexperten bei zwei SDK-Wissensforen im Februar und März in Leverkusen und Stuttgart.

„Uns war es wichtig, den Vermittlern einen echten Mehrwert zu bieten. Wir wollen mit den Kollegen in den Austausch gehen, um zu hören, wo sie der Schuh drückt“, erklärt Eric Sievert, Leiter des SDK-Maklervertriebs, die Gründung des SDK-Wissensforums. „Wir wollen eine Plattform schaffen, bei der einerseits qualitativ hochwertige fachliche Informationen geboten werden und zugleich ausreichend Raum und Zeit für den informellen Austausch bleibt. Das ist uns mit dem SDK-Wissensforum gelungen, wie auch die hohe Zahl an Anmeldungen und die positiven Rückmeldungen gezeigt haben.“

Mit dem Programm wurden verschiedenste Themenbereiche abgedeckt. So warf Herr Abdulkadir Cebi, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Assekurata Rating-Agentur GmbH, mit seinem Vortrag einen Blick hinter die Kulissen eines Ratings. Rechtsanwalt Oliver Meixner, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Johansen, erläuterte rechtliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten beim Tarifwechsel mit Blick auf die  IDD-Richtlinie. Michael Harnisch, Geschäftsführer der AVM  AltersVorsorgeManagement GmbH, sprach zum Thema „Betriebliche KV – einfach einmal anders!“. Lutz Deske, Vertriebsdirektor Nord bei der SDK, erläuterte unter dem Titel „Produktivitätsjoker Firmengeschäft“, wie Vermittler mit dem ganzheitlichen Firmenkundenkonzept der SDK punkten können und sprach in einem weiteren Vortrag über den neuen Beratungsleitfaden  für die PKV.

„Wir bieten dieses Format der SDK-Wissensforen in Zukunft sicher noch häufiger an“, erklärte Olaf Engemann, Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der SDK. „Denn nachdem sich die neue Struktur in unserem Maklervertrieb nun etabliert hat, werden wir weiter daran arbeiten, das Geschäft in diesem Bereich auszubauen“, so Engemann weiter. Eric Sievert ergänzend: „Wir setzen auf einen konstruktiven Austausch. Deshalb veranstalten wir eine Roadshow zum Thema Krankheitskostenvollversicherung mit Hagen Engelhard von Medi-Kost und Oliver Fink von Levelnine. Dabei sind wir an 16 Standorten in ganz Deutschland vertreten.“ Gemeinsam mit Medi-Kost und Levelnine hat die SDK einen umfassenden und einfach einzusetzenden Beratungsansatz inklusive Leitfaden entwickelt. Dieser macht die Beratung der PKV transparent und haftungssicher und verhindert, dass die private Krankenversicherung zum Zufallstreffer wird.

Die SDK hatte 2018 den Maklervertrieb neu aufgestellt. Unter der Leitung von vier erfahrenen Vertriebsdirektoren kümmern sich bundesweit insgesamt elf auf die PKV und bKV spezialisierte Maklerbetreuer zuverlässig um die Anliegen der regional ansässigen Makler an den jeweiligen Standorten. Mehr Informationen zur Roadshow erhalten Sie unter www.makler.sdk.de/roadshow2019

 

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Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel: +49 711 7372-4913, Fax: +49 711 7372-4919, www.sdk.de

Georg von Mangoldt leitet neuen Unternehmensbereich

 

Die Ecclesia Gruppe erweitert ihre Dienstleistungspalette. Künftig sollen Versicherungsdienstleistungen rund um Firmenübernahmen und Fusionen, bekannt unter dem Begriffspaar Mergers and Acquisitions (M&A), durch eine eigen-ständige Abteilung angeboten werden. Dafür verstärkt sich die Ecclesia, einer der führenden Versicherungsmakler in Europa, mit Georg von Mangoldt (43). Ab 1. Mai leitet der Jurist den Unternehmensbereich M&A Insurance Services in der Ecclesia Gruppe.

„Georg von Mangoldt ist einer der besten deutschen Spezialisten auf diesem Gebiet“, sagt Jochen Körner, einer der drei Geschäftsführer der Ecclesia-Holding. Die Absicherung von Transaktionsrisiken und M&A-Prozessen begleitet Georg von Mangoldt durch nahezu sein gesamtes bisheriges Berufsleben.

Der gebürtige Tübinger kommt vom Versicherungsmakler Marsh GmbH und war dort zuletzt als Mitglied der Geschäftsleitung in der New Yorker Niederlassung für die Betreuung der deutschen Großkunden in den USA zuständig. Dort wie auch bei seinen vorherigen Einsatzorten Frankfurt, Stockholm und London zählten Versicherungen für M&A-Transaktionen zu seinen Schwerpunkten. In Frankfurt unterstand ihm neben anderen Gruppen auch das Private-Equity- und M&A-Team.

„Seine Aufgabe wird es sein, für die Ecclesia Gruppe am Dienstsitz Frankfurt eine neue kompetente Einheit aufzubauen“, berichtet Jochen Körner weiter, „denn wie in allen anderen Geschäftsfeldern der Ecclesia, so wollen wir auch hier exzellente Dienstleistungen anbieten.“

Georg von Mangoldt wisse um die besonderen Bedürfnisse, die Kunden im Zusammenhang mit Beteiligungen und Übernahmen hätten. Das reiche von der Beratung bei Due-Diligence-Prüfungen über den Einkauf des passenden Versicherungsschutzes bis hin zur Betreuung der Verträge während und nach einer Transaktion, insbe-sondere natürlich bei der Begleitung im Schadenfall. Oftmals, so berichtet der Jurist von Mangoldt, seien Absicherungslösungen unabdingbare Voraussetzung, um eine Beteiligung oder eine Firmenübernahme überhaupt zu ermöglichen.

Dabei sieht die Ecclesia Gruppe nicht nur im Geschäftsfeld der Industriemakler Potenzial für diese Dienstleistungen. Auch im traditionellen Marktsegment der Gesundheits- und Sozialwirtschaft kommen Beteiligungen, Fusionen und Übernahmen nach den Beobachtungen der Detmolder Makler immer häufiger vor. Ziel des neuen Unternehmensbereichs sei es daher, insbesondere auch diese Kunden in solchen Sondersituationen aus einer Hand und bestmöglich zu unterstützen, erklärt Georg von Mangoldt.

Über alle Branchen hinweg, so berichtete im Oktober 2018 die KfW-Bank, werden in Deutschland jährlich etwa 1.100 M&A-Transaktionen gezählt, die auf einen deutschen Mittelständler zielen. In rund 58 Prozent aller Fälle sind es inländische Investoren, die sich hier engagieren, aber zuletzt stieg das Interesse ausländischer Käufer an. Die KfW-Bankengruppe erwartet durch den in zahlreichen Unternehmen des Mittelstandes anstehenden Generationswechsel weiteren Schwung für den M&A-Markt. Das Schweizer Institute for Mergers, Acquisitions and Alliances (IMAA) zählte 2018 weltweit rund 50.000 M&A-Prozesse.

 

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Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Die VEMA eG führt bereits seit langer Zeit in regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei ihren Maklern durch.

 

In den aktuellen Umfragen wurde nach den bevorzugten Anbietern in zwei technischen Versicherungen gefragt: Fotovoltaik und Elektronik.

Mit 3.100 angeschlossenen, mittelständischen Maklerfirmen hat sich die Versicherungsmakler-Genossenschaft eG (VEMA) seit ihrer Gründung 1997 zum größten genossenschaftlichen Verbund unabhängiger Versicherungsmakler in Deutschland entwickelt. Mehr als 21.000 Mitarbeitern der Partner- und Genossenschaftsbetriebe steht das reichhaltige Angebot an Diensten, Produkten und Weiterbildung der VEMA für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung. Die VEMA eG führt bereits seit langer Zeit in regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei ihren Maklern durch.

In den aktuellen Umfragen wurde nach den bevorzugten Anbietern in zwei technischen Versicherungen gefragt: Fotovoltaik und Elektronik. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern, an die man verhältnismäßig wenige Verträge vermittelt hat, nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung und Policierung, und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Fotovoltaikanlagen – egal ob kleine Dachanlage oder Solarpark – spielen eine wichtige Rolle in der Energiewende hin zu einer nachhaltigen, sauberen Energieversorgung der Bevölkerung. Umfangreicher, spezieller Schutz für diese nicht gerade kleine Investition eines Kunden erfreut sich großer Beliebtheit.

Die nach Nennungen wichtigsten Fotovoltaikversicherer für VEMA-Partner sind:

Helvetia (VEMA-Deckungskonzept, 177 Nennungen)

Gothaer (VEMA-Deckungskonzept, 98 Nennungen)

VHV (58 Nennungen)

Bei der Betrachtung der Produktqualität verteidigt das VEMA-Deckungskonzept mit Helvetia mit einer Schulnote von 1,53 den ersten Platz. Auch das VEMA-Deckungskonzept mit der Gothaer (1,59) kann sich in diesem wichtigen Qualitätskriterium auf dem 2. Platz behaupten. Als Qualitätsdritter gesellt sich die Basler (1,60) zur Spitzengruppe. Zu diesem Teil der Umfrage gab es 866 Teilnahmen.

Inzwischen kommt wohl kein Betrieb mehr mit nicht wenigstens einem Minimum an Elektronik aus – und sei es nur ein einziger Bürocomputer, über den die Rechnungen erstellt werden. In vielen Branchen muss man sogar von einer ausgeprägten Abhängigkeit von einer funktionierenden Elektronik sprechen. Je größer die Abhängigkeit oder je teurer die Elektronik, desto sinnvoller ist der umfassende Schutz einer Elektronikversicherung.

Die wichtigsten Anbieter für die VEMA-angeschlossenen Maklerbetriebe sind hier:

Alte Leipziger (VEMA-Deckungskonzept, 98 Nennungen)

Gothaer (75 Nennungen)

Basler (65 Nennungen)

Auch bei der Elektronikversicherung ist die Produktqualität die Basis für einen reibungslosen Ablauf im Schadenfall. Auch hier belegt das VEMA-Deckungskonzept mit der Alten Leipziger den ersten Platz (1,51). Auch auf den beiden Plätzen folgen die bereits bei den Nennungen platzierten: Gothaer (1,60) und Basler (1,66). Das VEMA-Deckungskonzept mit der Alten Leipziger kann sich zudem auch über den besten Mittelwert der Beurteilungen zu Produktqualität, Policierung und Schadenbearbeitung freuen (1,75). Zu diesem Umfrageteil gab es 773 Beteiligungen.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Bereits über ein Jahr ist die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II nun schon gültig, doch die Verärgerung der meisten Finanzberater hält an.

 

In einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium hat nun der Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) die wesentlichen Kritikpunkte aufgelistet. „Unsere Zertifikatsträger berichten, dass die Anforderungen der MiFID II-Richtlinie nur durch den massiven Einsatz kostenaufwändiger Software und Technik zu leisten ist“, fasst FPSBVorstandsvorsitzender Prof. Rolf Tilmes die wichtigsten Punkte zusammen. Besonders für freie Finanzberater und kleine Vermögensverwaltungen stellt dies aus Sicht des FPSB Deutschland eine erhebliche Kostenbelastung dar. Ein Jahr nach Inkrafttreten von MiFID II hatte das Bundesfinanzministerium deutsche Finanzmarktakteure und Verbände aufgerufen, Bilanz zu ziehen. Auch der FPSB Deutschland war aufgefordert, Erfahrungswerte zu berichten.

Die Befragung unter den FPSB-Professionals ergab vor allem Kritik zur Aufzeichnungspflicht (Taping) sowie zur Geeignetheitserklärung. „Unsere Zertifikatsträger sind überwiegend in der persönlichen Kundenbetreuung für eine gehobene und anspruchsvolle Klientel tätig“, erläutert Prof. Tilmes. Für diese Kunden seien Werte wie „Erreichbarkeit des Beraters“ und „Verschwiegenheit“ von großer Bedeutung. Kundengespräche finden regelmäßig statt, oft persönlich, aber eben auch über Handy oder Videochat. „Die Tatsache, dass solche Gespräche aufgezeichnet werden, empfinden viele Kunden als grenzüberschreitend und als eine Verletzung ihrer Privatsphäre“, berichtet der FPSB-Vorstand. Den Hinweis, so sollten sie vor Falschberatungen geschützt werden, würden viele als unnötig empfinden, da zum einen zusätzlich eine schriftliche Dokumentation der Empfehlungen existiert und zum anderen in langjährigen Kundenbeziehungen diese Art des Misstrauens als übertrieben wahrgenommen wird.

In diesem Zusammenhang verweist Tilmes auch auf die Ethikregeln des FPSB Deutschland sowie den guten Leumund der Zertifikatsträger, die vom Kunden als ausreichender Schutz gegen Fehlberatungen gesehen würden. CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® CFP® Die oben gezeigten Zertifizierungszeichen sind außerhalb der USA Eigentum des Financial Planning Standards Board Ltd. Und werden Einzelpersonen verliehen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen und kontinuierlich unter Beweis stellen. Zertifizierungsgeber ist der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER CFEP® Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. ist Eigentümer und Zertifizierungsgeber der oben gezeigten Zertifizierungszeichen. Sie werden Einzelpersonen verliehen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen und kontinuierlich unter Beweis stellen. EFA European Financial Advisor Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. ist Zertifizierungsgeber der oben gezeigten Zertifizierungszeichen. Sie werden Einzelpersonen verliehen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen und kontinuierlich unter Beweis stellen.

Permanente Aufzeichnungen unrealistisch

Hinzu kommen technische Schwierigkeiten. „Denn in der Praxis stellt die Aufzeichnung die Berater vor kaum zu überwindende Hindernisse, da nicht wenige Kundengespräche spontan vom Kunden auf das Mobiltelefon des Beraters initiiert werden und eine Aufzeichnung zum Beispiel während des Autofahrens nicht verlässlich möglich ist“, so Tilmes weiter. „Die Realität unserer Zertifikatsträger ist nicht selten der reisende Berater, der von seinen Kunden angerufen wird und um Stellungnahme zu Ideen des Kunden oder zum aktuellen Weltgeschehen gebeten wird.“

Überwiegend positiv beurteilen die Berater dagegen den Wechsel von der Beratungsdokumentation zur Geeignetheitsprüfung. Die Geeignetheitserklärung kann vor dem Beratungsgespräch, in der Regel elektronisch, erzeugt werden und liegt dann als Diskussionsgrundlage im Kundengespräch vor. „Dies erleichtert vor allem Beratungsgespräche, die in den Räumen des Kunden stattfinden“, berichtet Tilmes aus dem Beratungsalltag. Die erweiterten Vorgaben für die Erstellung des Kundenprofils würden ebenfalls als überwiegend positiv wahrgenommen. „Die Verwendung von psychologischen Testverfahren und Verlusttragfähigkeitsrechnungen war für zahlreiche unserer Zertifikatsträger schon seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Daher begrüßen wir die erfolgte Professionalisierung durch MiFID II an dieser Stelle ausdrücklich.“ Negativ wurde jedoch angemerkt, dass die Geeignetheitserklärung nur das Ergebnis eines Gespräches dokumentiert, und nicht wie früher bei der Dokumentation den Gesprächsverlauf.

Einige FPSB-Professionals kritisieren Ungerechtigkeit

Insgesamt bedeuten aber die regulatorischen Anforderungen für den Berater mehr Aufwand und höherer Software- und Technikbedarf. „Die Konsequenzen spüren speziell freie Finanzberater und kleine Vermögensverwaltungen“, kritisiert Tilmes und fügt hinzu: „Dies erscheint manchen unserer Zertifikatsträger als Ungerechtigkeit, da die Zunahme der Regulatorik doch eine politische Reaktion auf die Falschberatungen im Vorfeld der Lehmann-Brothers-Pleite war. Nun aber benachteiligt der Zwang zu teurer IT genau die Berater, die sich selbst als ehrliche Sachwalter des Kunden wahrnehmen, während große Banken einen relativen Kostenvorteil aufgrund von Skaleneffekten bekommen.“ Nach Ansicht des FPSB-Vorstandes waren es jedoch die Großbanken, die die Finanzkrise ausgelöst haben, nicht die freien Finanzdienstleister und Honorarberater. „Die von ESMA aktuell angestoßene Debatte um die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in den Anlageberatungsprozess würde unserer Ansicht nach die technische Bevorzugung von großen Marktteilnehmern weiter verschärfen.“

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

MLP Finanzberatung SE und das zum Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) gehörende Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) betreiben das Joint Venture

 

Die MLP Finanzberatung SE und das zum Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) gehörende Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) haben gemeinsam die DIFA Research GmbH gegründet. Das Joint Venture erstellt innovative datenbasierte Wirtschaftsanalysen für Versorgungsstrukturen wie größere Berufsausübungsgemeinschaften oder medizinische Versorgungszentren und bietet die Research-Leistungen zusammen mit einer betriebswirtschaftlichen Beratung an. Das Gemeinschaftsunternehmen hat seinen Sitz in Berlin und wird die Geschäftstätigkeit Mitte des Jahres aufnehmen.

Die Analysen und Prognosen von DIFA Research berücksichtigen Fragen zum Standort und Umfang der ärztlichen Tätigkeit, zu Versorgungsinhalten oder zur künftigen Organisationsstruktur. Dabei setzen die Experten ein Analyse- und Prognosemodell ein, das pseudonymisierte patientenbezogene Daten verwendet. Namen und andere Identifikationsmerkmale werden dementsprechend durch ein Kennzeichen ersetzt. Auf den gewonnenen validen und detaillierten Erkenntnissen setzt eine professionelle wirtschaftliche Beratung auf. Bisher im Markt verfügbare Analysen basieren auf rein arztbezogenen Kennzahlen, die die Nachfrage nach medizinischen Leistungen lediglich in überwiegend aggregierter Form abbilden (z. B. anhand des GKV- und PKV-Umsatzes einer Praxis) und somit nur eine eingeschränkte Aussagekraft haben.

„MLP möchte für Ärzte der erste Ansprechpartner bei wirtschaftlichen Fragestellungen sein. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem SpiFa unser bestehendes Angebot weiterentwickelt und in das Joint Venture eingebracht. Versorgungsstrukturen und Ärzte in ihrer Unternehmerrolle erhalten somit ein Gesamtpaket aus fundierten Datenanalysen und der darauf aufsetzenden Unterstützung durch unsere Berater“, sagt Dirk Bohsem, Leiter Marktmanagement bei MLP und Geschäftsführer von DIFA Research.

„Der SpiFa und MLP sind schon seit 2016 strategische Partner. Gemeinsam wollen wir die freiberufliche ärztliche Tätigkeit stärken und hierfür planerische Grundlagen und Sicherheit hinsichtlich der Finanzierbarkeit insbesondere von innovativen Versorgungsstrukturen schaffen. Mit dem jetzt gegründeten Joint Venture bündeln wir unsere unterschiedlichen Kompetenzen in einem Angebot, das es in dieser Form im deutschen Gesundheitswesen noch nicht gibt“, sagt Dr. Andreas Köhler, Ehrenpräsident des SpiFa und ebenfalls Geschäftsführer von DIFA Research.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

JDC-Tochter Jung, DMS & Cie. liefert innovative IT-Services, Produktzugang und Know-how bei der Abwicklung  

 

Jung, DMS & Cie. etabliert sich damit als Service- und Technologie-Plattform für Ausschließlichkeitsorganisationen von Versicherungsunternehmen Die JDC-Tochter Jung, DMS & Cie., eine der größten Service- und TechnologiePlattformen für Finanzdienstleister in Europa, und die RheinLand Versicherungs AG, Neuss, haben jetzt eine Kooperation rund um die Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten vereinbart. Im Markt platziert werden die neuen Angebote über das Vertriebsnetzwerk der RheinLand mit seinen Bezirksdirektionen und Geschäftsstellen. Unterstützt werden die Vermittler durch innovative IT-Dienstleistungen und das Team des JDC Backoffice. Die bisher auf Makler ausgerichteten Services erweitert Jung, DMS & Cie. damit erstmals auf eine Ausschließlichkeitsorganisation. „Nach unserer Anfang 2018 gestarteten Kooperation mit der Lufthansa-Tochter Albatros, dem Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrags mit der Sparda-Bank BadenWürttemberg im März dieses Jahres und mehreren erfolgreich abgeschlossenen Prüfprozessen bei weiteren Großkunden, zeigt das Pilotprojekt mit der RheinLand, dass sich Jung, DMS & Cie. als Service- und Technologie-Plattform für große Intermediäre etabliert hat. Und das unabhängig davon, ob unser Großkunde Makler, Mehrfachagent oder Ausschließlichkeitsorganisation ist“, freut sich Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie. „Unser Geschäftsmodell der Unterstützung von Geschäftsprozessen für große Maklerorganisationen, Banken und Versicherungen wird künftig unser stärkster Wachstumstreiber sein und wachsende Ergebnisbeiträge liefern!“

 

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JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe ist in der Krankenversicherung der Makler-Champion 2019.

 

2.073 Makler haben den Münchener Vorsorge- und Pflegespezialisten in den Serviceleistungen dieser Sparte mit dem ersten Platz bewertet. Die von der Zeitschrift Versicherungsmagazin gemeinsam mit der Analysegesellschaft Service Value GmbH zum neunten Mal in Folge durchgeführte Studie identifiziert den Servicewert der Versicherer und verdeutlicht, wie gut die Serviceleistungen mit den Prozessen des Versicherungsmaklers zusammenpassen. Die Preisverleihung fand am 27. März 2019 in Bonn statt.

Die Makler konnten die Versicherer im Rahmen einer Online-Befragung zwischen September und Dezember 2018 insbesondere erneut in den Kategorien „Integrationsleistung“, „Befähigungspotenzial“ sowie „Zusatznutzen des Versicherers“ bewerten. Aus den Ergebnissen wurde der sogenannte „Servicewert P“ (P wie Partner) ermittelt, der maximal 100 Punkte erreichen kann. Der Münchener Verein hat sich hier im Vergleich zum Vorjahr von 75 auf 78 Punkte verbessert und steht damit von allen bewerteten Krankenversicherern zum ersten Mal auf Platz 1.

Die „Integrationsleistung“ zeigt auf, inwieweit die Serviceleistungen des Versicherers mit den Strukturen und Prozessen des Maklers zueinander passen. Das „Befähigungspotenzial“ geht der Frage nach, ob die Leistungen für den Vertriebserfolg des Maklers wesentlich sind. Ob die Produkte einen Mehrwert für den Makler schaffen, soll der „Zusatznutzen des Versicherers“ belegen. Weitere Service- und Leistungsmerkmale, die von den Maklern bewertet wurden, bezogen sich unter anderem auf die Weiterempfehlungsbereitschaft, die Gesamtzufriedenheit, die Finanzstärke sowie die Höhe der Courtage.

„Bei einer der größten Maklerbefragungen Deutschlands ganz oben auf dem Treppchen zu stehen, macht uns stolz. Es zeigt einmal mehr, wie hervorragend die Servicequalität des Münchener Verein ist und dass der Makler diese Qualität zu schätzen weiß“, hebt Joachim Rahn, Vertriebsdirektor der Maklerorganisation der Münchener Verein Versicherungsgruppe, hervor. „Über 2.000 Makler sind der Ansicht, dass der Münchener Verein in der Sparte Kranken den besten Service bietet. Das deckt sich perfekt mit unserem Wachstum von 22 Prozent im Neugeschäft der Krankenversicherung im Vertriebsweg Makler im Jahr 2018.“

 

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Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Das Investmentsteuergesetz ist zwar schon seit Anfang 2018 gültig, doch vielen Anlegern werden erst jetzt langsam die Folgen bewusst.

 

Denn durch das Gesetz ist der Bestandsschutz für Alt-Anteile, die vor 2009 erworben wurden, weggefallen. Immerhin: Im Gegenzug wurde ein spezieller Freibetrag von 100.000 Euro gewährt. „Viele Anleger wissen jedoch nicht, wie sie diesen Freibetrag nutzen können“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). „Dabei gibt es durchaus einige Gestaltungsspielräume, die jedoch von der individuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen abhängen.“ Nützliche Hilfestellung bei dem Thema können professionelle unabhängige Finanzplaner leisten, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals.

Für Anleger war der 1. Januar 2018 ein wichtiges Datum. Denn mit diesem Stichtag wurde die Reform des Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Mit dem neuen Gesetz endete der Bestandschutz für die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Das bedeutet, dass ab Anfang 2018 die Uhr neu zu laufen begann: Wertsteigerungen der Alt-Anteile ab diesem Zeitpunkt muss der Anleger grundsätzlich versteuern, sobald er sie veräußert. Das heißt, dass auf Gewinne dann die Abgeltungssteuer von 25 Prozent anfällt.

Als Ausgleich stellt der Gesetzgeber allerdings den Anlegern einen zeitlich unbegrenzten Freibetrag von 100.000 Euro für Veräußerungsgewinne aus diesen Alt-Anteilen zur Verfügung. „Während der Kleinsparer keine finanziellen Nachteile durch die neue Regelung erfährt, trifft vermögende Anleger sehr schnell die volle Abgeltungssteuer. Denn wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, sind Wertzuwächse jetzt aus den vor 2009 gekauften Anteilen grundsätzlich steuerpflichtig“, erläutert Prof. Tilmes.

Fondsanleger mit vor 2009 gekauften Anteilen im Vorteil – für vermögende Privatperson ist der Freibetrag schnell verbraucht

Bei einem Depot von mehreren Hunderttausenden Euro besteht somit natürlich auch die Gefahr, dass der Steuerfreibetrag schnell aufgezehrt ist. Das gilt bei Privatpersonen, die häufig noch Anteile an vor 2009 gekauften Fonds – beispielsweise für die Altersversorgung – halten. Für sie kann die neue Regelung schon nach wenigen Jahren sehr unangenehme Folgen haben und zu hohen Mehrbelastungen führen.

Was also tun? „Es gibt durchaus Möglichkeiten, potenzielle Mehrbelastungen abzufedern“, erläutert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie an der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. So können etwa – wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist – Alt-Anteile zu Lebzeiten auf Kinder und Ehegatten übertragen werden, so dass diese jeweils auch von ihrem eigenen persönlichen Freibetrag profitieren können. Es gilt grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass der Freibetrag nur im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt wird (von Amts wegen), nicht bei der depotführenden Bank. Die Bank weist die Höhe der Veräußerungsgewinne aus Altanteilen im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung aus.

Insgesamt sollte man stärker als bislang auf die Art des Fonds – also ausschüttend oder thesaurierend – achten. Denn mit der Reform haben sich auch die Regeln für den Verkauf von Anteilen geändert: Bei thesaurierenden Fonds kann ein niedriger Basiszins während der Haltedauer zu geringen Vorabpauschalen und entsprechend wenig Steuer führen. Damit bietet diese Variante einen zeitlichen Vorteil gegenüber ausschüttenden Fonds.

Gestaltungsspielräume mit professioneller Hilfe nutzen

Die Beispiele zeigen: „Es macht Sinn, dass Anleger ihre Depots auf die neue Rechtslage hin überprüfen und ermitteln, inwieweit die Anlage über Investmentfonds künftig vorteilhaft für sie sein kann“, empfiehlt Prof. Tilmes. Und weil das Thema durchaus anspruchsvoll ist, ist es ratsam sich professionelle Unterstützung zu holen. Etwa von unabhängigen Finanzplanern, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals. Sie können bei der Analyse und Depotüberprüfung wichtige Hilfestellung leisten und über die Gestaltungsspielräume informieren.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Enormes Wachstum aus eigener Kraft und durch Steigerung der Vertriebsstärke

 

Andreas Pohl, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung AG, gibt das vierte Rekordjahr in Folge bekannt: “2018 war ein außergewöhnliches und erfolgreiches Jahr für die DVAG. Unser Umsatz ist um 16,4 Prozent gewachsen und wir konnten damit das vierte Rekordergebnis in Folge erreichen! Dies ist vor allem auch dem Engagement unserer Vermögensberaterinnen und Vermögensberater zu verdanken. Meine ganze Anerkennung gilt dieser großartigen Leistung! Im harten Wettbewerb machen unsere Vermögensberater durch eine enge Kundenbeziehung den entscheidenden Vorteil aus.”

Das beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte

Nach drei Rekordjahren in Folge hat die Unternehmensgruppe Deutsche Vermögensberatung ihr Wachstumstempo abermals deutlich gesteigert. Der größte eigenständige Finanzvertrieb Deutschlands mit Sitz in Frankfurt erzielte ein Umsatzplus um hervorragende 16,4 Prozent auf 1,57 Milliarden Euro. Auch der Konzernjahresüberschuss ist mit 202,0 Millionen Euro um 3,1 Prozent größer als im Vorjahr, und damit der höchste aller Zeiten. Aufgrund von Spitzenwerten in den Einzelsegmenten legte der Gesamtbestand der betreuten Verträge um 6 Prozent auf 205,3 Milliarden Euro Gesamtvolumen zu.

Maßgeblich für das Spitzenergebnis 2018 waren die ausgezeichneten Beratungserfolge der bestehenden Vertriebsorganisation der DVAG. Sie trug mit einem prozentualen Umsatzwachstum über Vorjahresniveau und einem Zuwachs im Bestand um 3,2 Prozent zum Erfolg der Deutschen Vermögensberatung bei. Zusätzlich hatte der Ausbau der Vertriebsstärke durch Einbindung des bisherigen Exklusiv-Vertriebs der Generali (EVG) in vielen Geschäftsbereichen Anteil an den Rekordergebnissen des Konzerns.

Andreas Pohl dazu: “Es freut mich sehr, dass mit der Integration des EVG-Vertriebs über 2.700 neue Kolleginnen und Kollegen der DVAG ihr Vertrauen schenken und unser schlagkräftiges Team verstärken! Das Erfolgsjahr 2018 zeigt, dass wir vieles richtig gemacht und die Herausforderungen des EVG-Übergangs exzellent gemeistert haben. Gemeinsam leben wir den Zusammenhalt des Familienunternehmens! Gemeinsam mit den neuen Partnerinnen und Partnern und auch aus eigener Kraft werden wir weiterhin erfolgreich wachsen.”

“Pole-Position” für die Vertriebsstärke

Die Kennzahl Ausbau der Vertriebsorganisation ist einer der wichtigsten Eckpfeiler für ein stabiles Wachstum und den langfristigen Erfolg der Deutschen Vermögensberatung. 2018 setzte Andreas Pohl in diesem Bereich mit der EVG-Integration einen weiteren Meilenstein in der über 40-jährigen Unternehmensgeschichte. Der Konzern hat damit seine Marktposition deutlich vor den Wettbewerbern ausgebaut. Die Zahl der Direktionen und Geschäftsstellen wuchs stark im gesamten Konzern auf 5.006. 17.000 selbstständige hauptberufliche Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung betreuen rund 8 Millionen Kunden zu den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung.

Dynamisches Wachstum in allen Bereichen

Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen bleibt die Deutsche Vermögensberatung Gruppe in allen Bereichen weiter auf Erfolgskurs. Der Gesamtbestand der betreuten Verträge in den Sparten Lebensversicherung, Bausparen, Investmentanlagen ist unter Berücksichtigung der Beiträge in den sonstigen Versicherungen und der Baudarlehen um 6 Prozent auf nunmehr 205,3 Milliarden Euro Gesamtvolumen (Vorjahr: 193,7 Milliarden Euro) gewachsen.

Ein bedeutendes Geschäftsfeld der DVAG ist das Versicherungsgeschäft mit den Bereichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Absicherung der Arbeitskraft, Gesundheit und Pflege sowie Vermögensabsicherung. Das Neugeschäft erhöhte sich um 7,4 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro Beitragsaufkommen. Der Versicherungsbestand (gebuchte Beiträge) liegt inzwischen bei 8,4 Milliarden Euro, ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 9 Prozent.

Erfolgreiche Geschäftsbereiche auf einen Blick

Lebensversicherung: Entgegen allen Markttrends weist das Lebensversicherungsgeschäft erneut einen deutlichen Zuwachs im Neugeschäft um 14 Prozent aus

Staatlich geförderte Produkte: Im Segment der staatlich geförderten Produkte konnte die DVAG ihren Marktanteil ausweiten. Im Neugeschäft mit der Riester-Rente ist die DVAG nach vorläufigen Angaben des GDV mit über 82.400 vermittelten Verträgen und 28 Prozent Marktanteil weiterhin unangefochtener Marktführer. Im Rürup-Neugeschäft baute die DVAG mit rund 10.000 vermittelten Verträgen den Marktanteil auf 13 Prozent erneut aus

Investmentfonds: Bedingt durch die turbulenten Zeiten am Aktienmarkt am Jahresende erzielte die DVAG trotz Rückgängen im Neugeschäft und performancebedingter Wertminderungen einen zufriedenstellenden Zuwachs um 0,7 Prozent im Bestand

Baufinanzierung und Bausparen: Das Unternehmen entwickelte sich in diesen Segmenten sehr positiv. Das Neugeschäft in der Baufinanzierung steigerte sich um 5,6 Prozent auf 3 Milliarden Euro. Der Bestand im Bausparen erreichte einen soliden Zuwachs von 7 Prozent.

Wachstumsimpulse durch Innovation

Als größter eigenständiger Finanzvertrieb agiert der Konzern DVAG als Innovationstreiber im Markt. Mit detailliertem Marktwissen darüber, was die Menschen in ihren persönlichen finanziellen Fragestellungen bewegt, ist das Ziel die Entwicklung von Produkten, die unmittelbar auf die Kundenbedürfnisse eingehen.

Im Frühjahr 2018 wurde das Allfinanzkonzept der DVAG um eine Komponente erweitert. Kunden haben zur Ergänzung ihrer Geldanlage die Möglichkeit des Vermögensaufbaus mit physischem Gold höchster Qualität. 2018 haben bereits fast 10.000 Kunden von diesem Angebot Gebrauch gemacht und über 32 Millionen Euro in Gold angelegt

Im Bereich der Investmentfonds reagierte das Unternehmen auf die herausfordernden Marktbedingungen und entwickelte gemeinsam mit der Partnergesellschaft DWS ein neues Angebot, exklusiv für die Kunden der DVAG. Das Produkt “Champions Select” funktioniert nach dem Prinzip eines Dachfonds, enthält aber ausschließlich und unabhängig vom auflegenden Anbieter Fonds mit erstklassigen Ratings. In den ersten Wochen seit Fondsauflage wurden bereits rund 100 Millionen Euro angelegt

Ein besonderes Highlight entwickelte das Frankfurter Familienunternehmen im Bereich der Lebensversicherung mit dem Partner AachenMünchener. Im VASP (Vermögensaufbau & Sicherheitsplan) und in weiteren Lebensversicherungsprodukten kann der Kunde eine (teilweise) Anlage seiner Sparbeiträge in physischem Gold wählen

Wachstumsimpulse im Schaden- und Unfallsegment setzten zudem Produktfortentwicklungen wie die VSP (Vermögenssicherungspolice). Sie zeichnet sich in ihrer neuen Variante durch vielfältige Leistungsverbesserungen aus, unter anderem auch durch Aufnahme eines neuen Bausteins “Elektronik Privat”

Mit der Deutschen Verrechnungsstelle setzte die DVAG weitere Impulse im Firmenkundengeschäft. Spezialisiert auf professionelles Rechnungsmanagement für Handwerk und Mittelstand wickelt die Gesellschaft über ihre Online-Plattform inzwischen ein jährliches Forderungsvolumen von mehr als 100 Millionen Euro ab. Im Berichtsjahr konnten über 600 neue Kunden aus der mittelständischen Wirtschaft gewonnen werden

Ausbildung und Wissen sind zentrale Erfolgsfaktoren der DVAG. Seit zehn Jahren nimmt das Unternehmen zudem bei der akademischen Ausbildung eine Alleinstellung ein. 2018 fand das 10-jährige Jubiläum der Kooperation der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) und der Deutschen Vermögensberatung statt. Als einziger Finanzvertrieb bietet die DVAG einen exklusiven Bachelor-Studiengang an, dessen Lehrplan ganz auf den Finanzvertrieb zugeschnitten ist. 2019 wird dies ganz im Sinne der aktuellen Bildungslandschaft weitergeführt: Die FHDW Marburg wird ein berufsbegleitendes Master-Studium anbieten, das auch Absolventen anderer Hochschulen offensteht.

Ausblick 2019: Erfolgreiche Strategie wird fortgeführt

Seit Unternehmensgründung liegt der Fokus des Frankfurter Finanzvertriebs darauf, die Vermögensberater in jeder Hinsicht bestmöglich für die Beratung auszustatten und in ihrem administrativen Aufwand zu entlasten. Dies betrifft die Bereitstellung eines wettbewerbsfähigen Produktangebotes ebenso wie die effiziente Gestaltung der gesamten Geschäftsabwicklung zwischen Kunde, Vermögensberater und Anbieter. Darüber hinaus zählen die Aus- und Weiterbildung, die IT- und Marketingunterstützung, die Abwicklung der monatlichen Provisionsabrechnung bis hin zur Ausgestaltung und Justierung des gesamten Aufstiegs- und Vergütungssystems dazu. In allen Bereichen gilt es, sich ständig weiterzuentwickeln, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, innovativ zu sein und auf neue regulatorische Vorgaben oder veränderte Rahmenbedingungen bestmöglich zu reagieren.

Obgleich zahlreiche Herausforderungen für das Geschäftsjahr 2019 erwartet werden, zeigen sich die ersten Monate äußerst wachstumsstark. Andreas Pohl ist überzeugt: “Wir haben 2018 intensiv in unsere Vertriebsstruktur und -stärke investiert und damit die DVAG in eine herausragende Marktposition gebracht. Bereits jetzt zeigen wir, was es heißt, Vorreiter zu sein.” Erklärtes Ziel des Vorstandsvorsitzenden ist: “Die Chancen, die sich uns 2019 bieten, werden wir ergreifen. Wir werden hinterfragen und weiterentwickeln, vorantreiben und mitgestalten. Wir werden weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten, die Angebote und Leistungen für unsere Vermögensberater und unsere Kunden zu optimieren. Denn unser großes gemeinsames Ziel ist es, auch weiterhin zu wachsen und noch erfolgreicher zu werden!”

 

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Im Rahmen einer gelungenen Premierenveranstaltung fand unter Regie des renommierten Branchenmagazins Cash. am 27. März 2019 in Hamburg der erste „Digital Day“ statt.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Oberurseler BCA AG für ihre wegweisende Maklersoftware unter dem Markenlabel DIVA mit dem Innovationspreis 2019 ausgezeichnet.

Das neue Veranstaltungsformat „Digital Day“ aus dem Hause des bekannten Kapitalmagazins Cash. widmete sich an diesem Tag ganz dem Thema einer digital optimierten Zusammenarbeit zwischen Produktgebern, Vermittlern und Finanzvertrieb. Im exklusiven Ambiente des Hamburger Hotels The Fontenay hielt das abwechslungsreiche Event für seine zahlreichen Besucher gleich ein ganzes Bündel hochkarätig besetzter Vorträge, Talkrunden als auch Messestände namhafter Aussteller bereit. Einer der Höhepunkte der Veranstaltung war die Verleihung des Innovationspreises 2019 an die Macher der innovativen digitalen Maklersoftware DIVA aus dem Hause der BCA AG.

Begründet wurde die Auszeichnung seitens der Jury vor allem mit der deutlichen Aufwertung der ursprünglich rein investmentbasierten DIVA-Vermittleranwendung um eine CRM-Kunden- und Vertragsverwaltung. Dank dieser lässt sich der komplette Betreuungs-, Beratungs-, Analyse- und Vermittlungsprozess bequem bewerkstelligen. Dabei überzeugt das erweiterte System nicht nur durch sein klares Design, sondern vor allem durch seine intuitive und effiziente Benutzerführung. Hierbei ist das Tool auch mobil über jedes Endgerät nutzbar. Diesbezüglich wurde auch DIVA-Endkunden-App weiter ausgebaut: Unterlagen jedweder Art können nun durch den Vermittler dem Kunden via App zur Verfügung gestellt werden.

Von Vertriebsseite besonders begrüßt wird zudem die letztjährige DIVA-Erweiterung für private Versicherungslösungen. Über ein spezielles Warenkorbsystem nach dem bekannten „Amazon-Prinzip“ ermöglicht das System den kompletten Vergleichs- und Abschlussprozess für private Versicherungssparten in wenigen Schritten. Hierbei lässt sich der gesamte Vorgang einer einzigen komprimierten Beratungsdokumentation protokollieren.

BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann, der den Award persönlich entgegennahm, kommentiert diesbezüglich: „Unser Anspruch ist es, dass BCA-Maklerpartner durch technisch bereitgestellte Lösungen wie DIVA ihre Beratungs- und Vermittlungsprozesse verbessern können. Wir freuen uns somit sehr über die Auszeichnung, die unsere bisherige Arbeit bestätigt. Selbstverständlich ist der Preis auch Ansporn, weiterhin besser zu werden und das digitale BCA-Angebot beharrlich auszubauen. In diesem Zusammenhang hilft uns der kürzlich getätigte Zukauf der asuro GmbH.“ Einen detaillierten DIVA-Einblick erhalten interessierte Makler auf der diesjährigen BCA SMART MAKLER TOUR 2019. Mehr hierzu unter www.bca.de

 

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BdV entsetzt über politische Unterstützung für die Versicherungsunternehmen zu Lasten der versicherten Personen

 

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum „Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ liegt auf dem Tisch. Der Bund der Versicherten e. V. – Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht – ist entsetzt: „Wir erleben erneut eine weitere, massive Unterstützung der Lebensversicherungsunternehmen zu Lasten der Versicherten“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Nach Einschätzung des BdV erlauben die Regelungen den Unternehmen letztlich sogar noch höhere Provisionen auszukehren, als nach einer strengen aufsichtsrechtlichen Auslegung jetzt erlaubt wäre. Zudem werden die Regelungen immer intransparenter, da die Unternehmen zukünftig selbst einschätzen sollen, wie „hochwertig und zufriedenstellend“ ihre Vermittler arbeiten. „Es ist unklar, ob und wie die Selbsteinschätzung der Unternehmen überprüft und korrigiert werden kann. Hier wäre die Aufsicht gefordert, die das aber nicht umsetzen kann, da sie keine zusätzlichen Mittel für diese Aufgabe bekommen soll“, gibt Kleinlein zu bedenken.

Die Entscheidungen zur Rürup-Rente und zur Restschuldversicherung empfindet Kleinlein als Katastrophe für alle Verbraucherinnen und Verbraucher: „Es ist ein Unding, dass reine Rentenverträge ohne Kapitalwahlrecht, wie etwa die Rürup-Rente, anscheinend außen vor bleiben sollen – und die Regelungen zur Restschuldversicherung sind bei weitem nicht ausreichend!“ Kleinlein hofft, dass im Rahmen einer Anhörung auf grundlegende Probleme aufmerksam gemacht werden kann. „Dieser Gesetzentwurf bedarf einer intensiven Analyse und Diskussion“, erklärt Kleinlein.

Der Verbraucherschutzverein fordert zudem, dass Entscheidungen über den Höchstrechnungszins nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als einfacher nachgelagerter Behörde entschieden werden sollten. „Derart politische Entscheidungen sollten in den Händen eines politischen Akteurs liegen, entweder beim Bundesfinanzministerium oder aber beim Gesetzgeber“, erläutert Kleinlein.

Kleinleins Fazit: „Der Entwurf liest sich so, als hätte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitgeschrieben. Es sind letztlich nur Elemente aufgegriffen worden, die der Versicherungswirtschaft helfen. Unterm Strich wird die Position der versicherten Personen wieder einmal geschwächt.“

 

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de