Nah an den Bedürfnissen der Geschäftspartner

 

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ist „Maklers Liebling“: In der Vermittlerumfrage des Finanzmagazins Procontra belegt sie den ersten Platz in der Kategorie „Beste Makler-Betreuung“. Mit der Top-Platzierung erweist sich die LV 1871 als Senkrechtstarter in der Kategorie „Beste Maklerbetreuung“. Die „LV 1871 weiß offenbar, was Makler wünschen“, schreibt Procontra. Rund zehn Prozent der befragten Vermittler sehen in der LV 1871 ihren Favoriten und fühlen sich von den Maklerbetreuern der LV 1871 bestens betreut.

„Die Auszeichnung als Maklers Liebling freut uns sehr“, kommentiert LV 1871 Vorstand Hermann Schrögenauer. „Der erste Platz in der Kategorie Maklerbetreuung bestätigt uns in der Entscheidung, die persönliche Kundenberatung weiter auszubauen und unseren Betreuungsmix kontinuierlich an die Bedürfnisse unserer Geschäftspartner anzupassen.“ Die LV 1871 hat Filialdirektionen in ganz Deutschland. Rund 80 Mitarbeiter kümmern sich um die Belange von rund 9.600 Geschäftspartnern der LV 1871.

Deutschlandweite Vermittler-Umfrage

Zum „Maklers Liebling“ wurde die LV 1871 auch in der Kategorie „Berufsunfähigkeit“ gewählt. Hier liegt sie mit 11,5 Prozent auf dem zweiten Platz. Und: In der Kategorie „Risikolebensversicherungen“ schneidet die Delta Direkt Lebensversicherung AG (Delta Direkt) ebenfalls sehr gut ab. Die Delta Direkt ist eine 100-prozentige Tochter der LV 1871 und belegt in der Kategorie „Risikolebensversicherungen“ den dritten Platz. Für die aktuelle Ausgabe des „Maklers Liebling“ wurden deutschlandweit insgesamt 1.176 unabhängige Vermittler befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Neues Marktbearbeitungsmodell mit Underwriting-Entscheidungen am Point of Sale

 

Die Gothaer Vertriebs-Service AG (GoVS), der vertriebliche Dienstleister der Gothaer Allgemeine Versicherung AG für ausgewählte technische Makler, hat ihr Marktbearbeitungsmodell überarbeitet und stärkt sowohl den Vertrieb als auch das Underwriting bei dieser Zielgruppe. Zugleich werden die Entscheidungsbefugnisse der strategischen und der regionalen Account Manager am  Point of Sale erweitert. Die neue Aufbau- und Ablauforganisation stärkt die vertriebliche Fokussierung maßgeblich und folgt der Neuaufstellung der Gothaer Allgemeine.

Im Zuge dieser Neuausrichtung ist es dem Unternehmen gelungen mit Martina Weißhaar-Olaynig und Helmer Holzschneider zwei sehr erfahrene Key-Account Manager zu gewinnen. Beide waren zuvor für Amlin tätig. Martina Weißhaar-Olaynig startet zum 1. Dezember, Helmer Holzschneider zum 1. November 2018 bei der GoVS.

„Ich freue mich, dass wir diese beiden Vertriebsprofis für die GoVS gewinnen konnten, denn sie bringen beide weitreichende Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit technischen Maklern mit“, so Volker Honacker, Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG. „So genießen unsere Makler auch zukünftig eine sehr individuelle Betreuung durch regional ansässige Account-Manager, die eng verzahnt sind mit den Funktionen Underwriting, Verarbeitung und Schaden in den Segmenten Privat, KfZ, Gewerbe und Industrie der Gothaer Allgemeine. Um die Servicequalität sicherzustellen, haben wir funktionsübergreifende Teams über alle relevanten Kundenschnittstellen gebildet und decken so die gesamte Wertschöpfungskette aus Kundensicht ab. Die Zusammensetzung der Teams orientiert sich am individuellen Betreuungsbedarf der Makler.“

Martina Weisshaar-Olaynig war zuletzt Leiterin Vertrieb Süd bei Amlin Insurance SE Direktion für Deutschland und im Vertriebsbüro Stuttgart für Bayern und Baden-Württemberg verantwortlich. Vor ihrer Tätigkeit bei Amlin war sie über mehrere Jahre als Direktionsbevollmächtigte in Stuttgart im Maklervertrieb bei Chubb Insurance Company of Europe SE tätig und hat dort den Vertriebsstandort Stuttgart aufgebaut. Zuvor war die gelernte Versicherungskauffrau 15 Jahre unter anderem als spartenübergreifend tätige Kundenbetreuerin des gehobenen Privatkunden-Klientels bei der Marsh GmbH und beim Versicherungsmakler Martens & Prahl unter Vertrag.

Helmer Holzschneider verfügt über mehr als 25 Jahre Vertriebserfahrung und Know-how in sämtlichen Gewerbe- und Industriesparten. Bei Amlin Insurance SE war er zuletzt als Leiter Vertrieb Deutschland Mitte tätig und hatte die vertriebliche Verantwortung für alle bestehenden Maklerverbindungen in der Region inne. Davor war der gelernte Versicherungskaufmann neun Jahre für den spartenübergreifenden Maklervertrieb der Chubb Insurance in Düsseldorf zuständig und hat den Vertrieb in der Region Mitte/ West verantwortet. Vorher war er als Direktionsbevollmächtigter für die Schadenversicherungen im Maklervertrieb bei ERGO tätig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert das am 8.11. 2018 im Bundestag verabschiedete Rentenpaket

 

„Das Credo der sogenannten doppelten Haltelinie von 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rentenhöhe und 20 Prozent Rentenbeitragssatz bis 2025 wird die Steuerzahler jährlich einige Milliarden Euro kosten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit verteilt die Politik ohne Not steuerfinanzierte Sozialgeschenke und belastet zusätzlich die Arbeitgeber und Beitragszahler.“

Nach Ansicht des BVK hätte es den politischen Entscheidungsträgern gut angestanden, erst einmal die Empfehlungen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ bis März 2020 abzuwarten, bevor ein so weitreichender Beschluss gefasst wurde. Die jetzt beschlossene Rentenreform ist zudem kurzsichtig und teuer. Denn in den nächsten Jahren, wenn die Babyboomer-Generation in Rente gehen wird, muss das jetzt gesetzte Rentenniveau aus Steuermitteln und Rentenbeiträgen mit Milliarden Euro finanziert werden. Damit belastet wird vorwiegend die nachwachsende Generation.

Der BVK spricht sich daher für eine Stärkung privater Altersvorsorge aus, für die die Versicherungsvermittler Experten sind. „Diese Marschrichtung wäre zukunftsgerichtet und nachhaltig und würde auch den sozialpolitischen Auftrag unseres Berufsstandes anerkennen“, betont der BVK-Präsident. „Außerdem würde die Eigenverantwortung der Beitragszahler honoriert, und durch die Entlastung der Arbeitgeber könnten beschäftigungspolitische Impulse gegeben werden.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der Expertenbeirat des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) zeichnet die Bayerische als fairen Versicherungspartner mit dem Urteil „sehr gut“ aus.

 

„Diese Auszeichnung freut uns ungemein“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Die BVK gehört zu den wichtigsten Verbänden für Versicherungsvermittler, gerade deswegen erfüllt uns dieses Urteil mit Stolz.“

Michael H. Heinz, Präsident des BVK, ergänzt: „Mit Hilfe des Siegels können sich Berufseinsteiger oder wechselwillige Vermittler vorab ein neutrales Urteil über ein Versicherungsunternehmen einholen und einschätzen, wie fair ein Versicherer mit seinem Vertrieb umgeht. Hier punktet die Bayerische beeindruckend und zeigt, wie sehr mittelständische Unternehmen wie die Bayerische dem Vertrieb zur Seite stehen und was die Versicherungsgruppe in punkto Service und Innovation leistet.“

„Die Bayerische ist für uns Versicherungsvermittler im Meinungs- und Gedankenaustausch ein ganz besonderer Partner auf Augenhöhe, ausgesprochen menschlich sowie innovativ und zukunftsorientiert. Das Rating bestätigt dies nachhaltig“, sagt Michael Bauersfeld, Vorstandsvorsitzender der Interessengemeinschaft selbstständiger Vermittler der Bayerischen e.V.

Mit der Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ möchte der BVK Anreize für kooperative, partnerschaftliche Beziehungen zwischen Versicherern und selbständigen Agenturinhabern schaffen sowie für Transparenz sorgen. Seit 2009 vergibt der BVK jährlich das Siegel „Fairness für Versicherungsvertreter“. Die feierliche Übergabe erfolgte in der Hauptverwaltung mit dem Präsident des BVK Michael H. Heinz, Martin Gräfer (Vorstand der Bayerischen), Dr. Herbert Schneidemann (Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe), Martin Bauersfeld (Vorstandsvorsitzender der Interessengemeinschaft selbstständiger Vermittler der Bayerischen e.V.) und Dr. Burghard-Orgwin Kaske (Leiter Vertriebsmanagement die Bayerische).

Ein wesentlicher Teil des Ratingverfahrens besteht in der Durchführung einer standardisierten etwa 15-minütigen Online-Vermittlerbefragung. Hierin werden die Vermittler zu verschiedenen Aspekten der Partnerschaft zwischen Versicherer und Vertreter interviewt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Makler können ab sofort das Angebot für ihre Kunden erweitern – mit eine neue Online-Strecke zur Kunstversicherung

 

Makler können die R+V-Kunstversicherung online – Deutschlands erste Online-Abschlusstrecke für Kunst – ab sofort auch als i-frame-Lösung auf ihrer eigenen Homepage einbauen. Mit dem Angebot der R+V Versicherung können Makler ihre Produktpalette insbesondere für junge Kunden erweitern – selbstverständlich in einem neutralen Layout und damit passend zum eigenen Internet-Auftritt.

Die Online-Kunstversicherung wendet sich an Einsteiger in die Kunstszene, die ihre Gemälde, Grafiken oder Skulpturen mit einem Sammlungswert von bis zu 50.000 Euro schnell und einfach gegen alle Gefahren versichern wollen. Schließt ein Kunde auf der Homepage des Maklers eine Versicherung ab, erhält er sofort nach Abschluss per E-Mail die Versicherungspolice vom Risikoträger KRAVAG, einer Tochter der R+V Versicherung. Der Vermittler bekommt umgehend alle Informationen über den Abschluss.

Zusätzlich zur Kunstversicherung online bietet R+V für vermögende Privatkunden oder Firmenkunden mit höherwertigen Kunstsammlungen bis zu einem Wert von fünf Millionen Euro die R+V-Kunstversicherung und die R+V-Kunstversicherung plus an – mit vielen Serviceleistungen, wie beispielsweise der Bewertung der Sammlungsgegenstände.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

  1. Gibt es IDD-Punkte oder Weiterbildungspunkte?

Nein, es werden nur Zeitstunden für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht herangezogen. Weiterbildungspunkte gibt es nicht.

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  1. Wie viele Stunden muss ich mich weiterbilden?

15 Zeitstunden pro Kalenderjahr.

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  1. Muss ich in 2018 die vollen 15 Stunden absolvieren?

Ja, die Anforderung von 15 Zeitstunden gilt auch schon für 2018.

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  1. Wer muss sich weiterbilden?

Alle im Versicherungsvertrieb. Das sind nach neuer Definition des Versicherungsvertriebs:

Versicherungsvermittler, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (gem. § 34d Abs. 1 GewO). Somit jeder, der zu Versicherungsverträgen berät, diese abschließt oder vermittelt, bei der Verwaltung, Erfüllung von Versicherungsvertragen, insbesondere im Schadenfall, mitwirkt.

Das sind somit Versicherungsmakler und -vertreter, Versicherungsberater, gebundene Versicherungsvermittler und deren unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkende Beschäftigten. Auch fallen alle Personen, die in der Leitung des Gewerbebetriebs für die Versicherungsvermittlung verantwortlich sind, unter die Weiterbildungspflicht.

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  1. Müssen sich auch Angestellte 15 Stunden weiterbilden?

Ja, wenn sie in der Vermittlung oder Beratung tätig sein. Aber auch Mitarbeiter/-innen in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung.

Das gilt übrigens auch für Angestellte von Versicherungsunternehmen, die unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind (§ 48 Abs. 2 VAG).

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  1. Wer von meinen Backoffice-Mitarbeiter/-innen fällt unter die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungspflicht der Backoffice-Mitarbeiter/-innen entscheidet sich an der Frage, ob sich aus der Verwaltungstätigkeit „Beratungs- und Informationspflichten“ ergeben. Das können im Einzelfall nur Sie als Arbeitgeber/Unternehmen entscheiden. Rein interne Bürotätigkeiten werden nicht von der Weiterbildungspflicht erfasst. Für die Aufsichtsbehörden werden in nächster Zeit noch Anwendungshinweise ergehen, die u.a. solche Abgrenzungsfragen klären werden.

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  1. Sind nur die zur Weiterbildung verpflichtet, die auch Kundenkontakt haben?

Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Weiterbildungspflicht hängt nicht davon ab, ob man Kundenkontakt hat oder nicht.

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  1. Muss sich die Geschäftsleitung weiterbilden? Greift hier das Delegationsprinzip nach § 34d Absatz 9 GewO?

Die Weiterbildungspflicht kann auf eine angemessene Anzahl von aufsichtsführenden Personen delegiert werden. Dieses Delegationsprinzip bezieht sich auf die Führungsaufgaben der Leitungsebene. So muss in Ausnahmefällen nicht immer die gesamte Geschäftsleitung weitergebildet werden. Die persönliche Weiterbildungspflicht der Vertriebs- und Servicekräfte kann nicht delegiert werden.

Leitsatz: Wer selber Versicherungen vermittelt oder Kunden dazu berät oder solche Tätigkeiten beaufsichtigt oder maßgeblich beeinflusst, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.

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  1. In welcher Form sind Führungskräfte von der Weiterbildungspflicht betroffen?

Für Führungskräfte gilt die Weiterbildungsverpflichtung, wenn Tätigkeiten in ihren Aufgabenbereich fallen, die als Versicherungsvertrieb zu werten sind. Auch Führungskräfte müssen sich dann 15 Zeitstunden pro Jahr weiterbilden.

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  1. Sind Vertriebsmitarbeiter/-innen von der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie von qualifizierten, sich regelmäßig weiterbildenden Führungskräften angeleitet und beaufsichtigt werden?

Nein. Diejenigen Beschäftigten, die tatsächlich vermitteln oder beraten, müssen sich stets weiterbilden, d.h. sie können nicht von einer Delegation gem. § 34d Abs. 9 GewO – wie beim Sachkundenachweis – profitieren.

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  1. Sind Teilzeitmitarbeiter & geringfügig Beschäftigte auch im vollen Umfang zur Weiterbildung verpflichtet?

Ja.

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  1. Fallen produktakzessorische Vermittler ebenfalls unter die Weiterbildungspflicht?

Ja, auch diese müssen sich regelmäßig weiterbilden. Jedoch werden hier nicht die obligatorischen 15 Zeitstunden gefordert. Sie müssen sich aber über „geeignete Maßnahmen“ regelmäßig weiterbilden. Versicherungsunternehmen müssen dies anlassbezogen überprüfen.

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  1. Fallen Annex-Vermittler unter die Weiterbildungspflicht?

Nein.

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  1. Wie viele Stunden müssen Weiterbildungspflichtige absolvieren, die aus Elternzeit/langer Krankheit etc. zurückkehren?

Es ist unerheblich, wann jemand die Versicherungsvertriebstätigkeit wieder aufnimmt – auch bei Rückkehr aus langer Krankheit oder aus der Elternzeit: es bleibt bei den 15 Zeitstunden pro Jahr. Nur, wenn man ein ganzes Kalenderjahr nicht tätig war, dann muss man lt. Begründung zur VersVermV in diesem Jahr keine Weiterbildung nachgewiesen werden.

 

PS: Es ist im Gespräch, ob es noch folgende Ausnahmen geben soll: Wer im Dezember eines Jahres die Vermittlertätigkeit wieder aufnimmt, muss sich in diesem Jahr dann nicht mehr weiterbilden. Wer im laufenden Jahr die Sachkundeprüfung gem. § 34d GewO ablegt, ist von der Weiterbildungspflicht in dem Jahr der Prüfung befreit.

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  1. Ist die Teilnahme an „gut beraten“ Pflicht?

Nein. gut beraten Punkte sind nicht erforderlich. gut beraten wird im Gesetz bzw. in der Verordnung nicht erwähnt. Es zählen die erworbenen Weiterbildungsstunden (Weiterbildungspunkte kennt der Gesetzgeber nicht), die Ihnen vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter i.d.R. kostenlos bescheinigt werden. Dieser Weiterbildungsanbieter kann GOING PUBLIC! sein, aber auch ein Produktgeber oder ein Arbeitgeber, denn eine „betriebsinterne“ Durchführung der Weiterbildung ist explizit erlaubt. Gut beraten sammelt die Leistungsbestätigungen der dort meldenden Bildungsdienstleister und erleichtert so ggf. die Übersicht.

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  1. Müssen die erworbenen Weiterbildungsstunden an gut beraten gemeldet werden?

Nein. Die Teilnahme an gut beraten ist keine gesetzliche Pflicht. Falls Sie eine Weiterbildung besuchen, die gut beraten Zeiten gutschreibt, kann das evtl. für Sie die Übersicht erleichtern.

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  1. Was ist mit meinen bereits gesammelten gut beraten Punkten?

Falls Sie noch ein gut beraten Konto haben: Die „alten Punkte“ vor 2018 können Sie für das freiwillige gut beraten-Zertifikat nutzen. Diese Punkte können aber nicht zum 15 Stunden Nachweis herangezogen werden. Für die Zukunft können Sie dann entscheiden, ob Sie das Konto weiter führen oder selber die Nachweise der Bildungsdienstleister archivieren.

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  1. Wie weise ich meine Weiterbildungsstunden nach?

Sie müssen nicht automatisch jedes Jahr einen Nachweis ausfüllen und bei Ihrer Aufsichtsbehörde einreichen. Sie werden vielmehr in unregelmäßigen Abständen von ihr kontrolliert werden, ob Sie und Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen die 15 Stunden pro Jahr erreicht haben. Sammeln Sie daher die Bescheinigungen der Weiterbildungsanbieter und legen Sie diese getrennt nach Kalenderjahr ab.

Das Kontroll-Verfahren ist noch nicht abschließend geklärt. Eine regelmäßige Routinekontrolle durch die Aufsichtsbehörde ist – neben anlassbezogenen Prüfungen – im Gespräch.

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  1. Welche inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung gibt es, damit diese anerkannt wird?

Der Gesetzgeber schreibt: „Die Weiterbildung muss dabei mindestens den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des zur Weiterbildung Verpflichteten entsprechen und die Aufrechterhaltung seiner Fachkompetenz und seiner personalen Kompetenz gewährleisten.“  § 7 Abs. 1 VersVermV

Bitte beachten Sie, dass sich die Weiterbildung an der konkreten Tätigkeit des Weiterbildungsverpflichteten ausrichten muss. Ein inhaltlicher Ansatzpunkt für die versicherungsfachliche Qualifikation ist die Anlage 1 der VersVermV.

Tipp: Um spätere Auslegungsschwierigkeiten mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden, achten Sie darauf, dass sich der Inhalt der Weiterbildung an der Anlage 1 VersVermV ausrichtet.

Durch das Erwähnen der „personalen Kompetenz“ öffnet der Gesetzgeber die regelmäßige Weiterbildung auch für Trainings, die die „Sozialkompetenz und die Fähigkeit zum selbständigen Handeln gegenüber den Kunden“ weiterentwickeln sollen. So wäre zum Beispiel ein Training zur Kundengesprächsführung anerkennungsfähig, ein allgemeines Training zum Zeitmanagement hingegen nicht.

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  1. Welche formalen Anforderungen an Weiterbildungen gibt es, damit diese anerkannt werden?

Der Anbieter der Weiterbildung muss sich an die Anforderungen der VersVermV Anlage 3 halten. Danach muss die Maßnahme geplant sein (Konzeption, Beschreibung für Teilnehmer, Ablaufplan muss vorliegen). Es muss eine systematische Organisation vorliegen (Teilnehmer müssen in Textform eingeladen worden sein, die Anwesenheit der Teilnehmer muss dokumentiert werden) und es muss sichergestellt werden, dass die Dozenten/Trainer für die Maßnahme geeignet sind.

Davon können Sie bei allen seriösen Weiterbildungsanbietern ausgehen. Bei GOING PUBLIC! sind diese Anforderungen bereits fest im zertifizierten Qualitätsmanagementsystem eingebaut.

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  1. Was geschieht, wenn ich die 15 Stunden nicht nachweisen kann?

Wenn Sie oder einer Ihrer zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen nicht nachweisen können, dass sie sich pro Kalenderjahr 15 Zeitstunden weitergebildet haben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 € je Verstoß geahndet werden kann. Bei mehrfachen Verstößen kann die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sein und Ihnen dann die § 34d GewO-Erlaubnis entzogen werden.

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Unser Tipp:

Mit der WBThek hat die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG ein Online-Weiterbildungsangebot entwickelt, mit dem Vermittler und Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen Ihre 15 Stunden Weiterbildungspflicht ganz einfach und professionell erfüllen können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, 

www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Qualitätsumfrage an Partnerbetriebe der VEMA

 

Mit 2.978 angeschlossenen, mittelständischen Maklerfirmen hat sich die VersicherungsMakler-Genossenschaft eG (VEMA) seit ihrer Gründung 1997 zum größten genossenschaftlichen Verbund unabhängiger Versicherungsmakler in Deutschland entwickelt. Mehr als 18.500 Mitarbeitern der Partner- und Genossenschaftsbetriebe steht das reichhaltige Angebot an Diensten, Produkten und Weiterbildung der VEMA für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung.

Die VEMA eG führt bereits seit vielen Jahren in regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei den ihr angeschlossenen Maklerbetrieben durch. Kürzlich stellte man die Frage nach den bevorzugten Anbietern im Bereich der privaten und der gewerblichen Kfz-Versicherung.

Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Kfz-Zielgruppen zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern, an die man verhältnismäßig wenige Verträge vermittelt hat, nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung und Policierung und auch nach der Schadenbearbeitung wurde gefragt.

Diese privaten Kfz-Versicherer schafften es in der Schadenbearbeitung in die Top 3  (Bewertung nach Schulnoten):

Platz 1: Itzehoer (1,38)

Platz 2: Württembergische (1,99)

Platz 3: Alte Leipziger (2,04)

Bei der Betrachtung der qualitativen Tarifeinschätzung ergibt sich ein leicht abweichendes Bild, wenn man die Produktqualität fokussiert. Auch hier dominiert Itzehoer mit einer Note von 1,49 auf dem ersten Platz. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Württembergische (1,6) und VHV (1,74). Auch im Bereich Antragsbearbeitung/Policierung sehen die VEMA-Makler die Itzehoer (1,26) ganz weit vorne. Erst mit deutlichem Abstand folgen VHV (1,93) und die R+VGruppe (2,04). An dieser Umfrage beteiligten sich 3.624 Personen.

Bei den gewerblichen Kfz-Versicherungstarifen bezog man sich im Speziellen auf Kleinflotten.

Hier wurden meistgenannt:

Platz 1: SV Sparkassenversicherung (395 Nennungen)

Platz 2: Allianz (308 Nennungen)

Platz 3: BGV (171 Nennungen)

Auch bei den Kleinflotten wurde hinsichtlich der Qualität um eine Bewertung der drei Teilbereiche gebeten. Bei der Produktqualität ist es wieder die Itzehoer (1,55), die den ersten Platz vor BGV (1,79) und Allianz (1,82) erringt. Das dritte und vielleicht wichtigste Qualitätssegment wird wiederum von der Itzehoer dominiert. Deren Schadenbearbeitung wird mit 1,37 benotet. Die Allianz schafft mit einer Note von 1,98 den zweiten Platz. Auf Platz drei gelangt die Alte Leipziger (2,17). An dieser Umfrage beteiligten sich 2.174 Personen. Die ausführlichen Umfrageergebnisse können gerne per E-Mail angefordert werden: eva.malcher@vema-eg.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

dvvf: Schnell kommt der Kunde auf die Idee, den Vermittler in Anspruch zu nehmen

 

So weit kommt es unseres Erachtens nach eher nicht. Allerdings ist durch den Run-off von Lebensversicherungen Ärger, für all jene die Finanzierungen mit Tilgungsaussetzung vermittelt haben, vorprogrammiert. Es dürfte einleuchten, dass nach einem Run-off kaum mehr Ertrag für die Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden als vorher. Sicher aber nicht die ursprünglich prognostizierte Ablaufleistung, die in der Regel vollständig für die Tilgung benötigt wird!

Wie eine Studie des Vivit-Institutes Köln zeigt, schütten Run-off-Gesellschaften deutlich mehr als das Doppelte an Erträgen an die Shareholder aus, als der deutsche Durchschnittslebensversicherer. Zudem ist ein Ende der Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank aktuell nicht absehbar, sodass auch weiterhin 1/3 der Gesellschaften den Verkauf an eine Abwicklungsgesellschaft prüfen! Da die Ausschüttungen bisher schon mehr als mager sind, kommt künftig wohl nicht mehr viel beim Kunden an. Aktuell zahlen die Run-Off-Gesellschaften im Vergleich ca. 30 % weniger an die Kunden aus, als der Durchschnittslebensversicherer ohne Run-Off.

Damit einher bilden sich bei laufenden Finanzierungen, bei denen Lebensversicherungen als Tilgungsträger eingesetzt wurden, schleichend Finanzierungslücken. Die Kunden freuen sich z. B. dass sie zum 1.1. die Finanzierung endlich „von der Backe“ haben, weil dann ja die Lebensversicherung fällig wird, und erfahren einige Monate vorher, dass 10, 20, in manchen Fällen 30 % der prognostizierten Ablaufleistung fehlen und nun nachfinanziert werden muss.

Schnell kommt der Kunde auf die Idee, den Vermittler in Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon, ob dies aussichtsreich ist, ist dies mit viel Ärger verbunden.

Deshalb betreiben Profis ein ebenso professionelles Ablaufmanagement für Finanzierungen, die sie vermittelt haben und kümmern sich bereits Monate vor Fälligkeit um das Problem. Mit Unterstützung der deutschen Verrechnungsstelle können Sie Ihrem Kunden die Sanierung des Tilgungsträgers liefern. Dadurch wird die Finanzierungslücke deutlich verringert, in vielen Fällen vollständig eliminiert. So gewinnen viele Vermittler sogar neue Kunden, oder festigen die Kundenbeziehung, im Zusammenhang mit Finanzierungen, die sie nicht selbst vermittelt haben, weil Sie für den Kunden ein großes Problem lösen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG, Randersackerer Straße 51, 97072 Würzburg,

Tel: +49 (0) 931 260828-0, Fax +49 (0) 931 260828-79, www.dvvf.de 

Rechtsstreit in Sachen Tarifwechselberatung beendet

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat sich entschieden, die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zum Thema der Tarifwechselberatung gegen die MLP Finanzdienstleistung AG zurückzunehmen. „Da der Bundesgerichtshof in der Frage in einem anderen Verfahren den strittigen Sachverhalt abschließend entschieden hat, halten wir es nicht für sinnvoll, das Verfahren fortzuführen“, erläuterte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein die Entscheidung. Der BdV bedauert diese Entscheidung, die es Maklern in der Konsequenz erlaubt, sowohl gegen Honorar, als auch gegen Provision zu arbeiten.

Der eigentliche Grund der Klage des BdV war die Tarifwechselberatung, die MLP als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung anbietet. Nach Ansicht des BdV dürfen Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung zur Versicherungsvermittlung anbieten. Darüber hinaus dürfen sie mit Verbraucher*innen kein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren. Das Landgericht Heidelberg hatte die Klage des Verbraucherschutzvereins in erster Instanz abgewiesen (Az.: 11 O 18/17 KfH). Auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe brachte keinen Erfolg.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch die Frage in einem anderen Verfahren endgültig entschieden und sieht es laut seinem Urteil in einer weiteren Fallgruppe, nämlich der isolierten Tarifwechselberatung, als möglich an, dass Makler ein Honorar kassieren dürfen. „Die Makler sind die uneingeschränkten Gewinner der neuen Regelungen“, bedauert Kleinlein. Eindeutige Verlierer sind die Verbraucher* innen – und die Versicherungsberater, denn das Urteil des Bundesgerichtshofs macht den Berufsstand des Versicherungsberaters so gut wie überflüssig. „Die allgemeine Honorarberatung beim Makler ist jedoch nie wirklich neutral, da der Makler grundsätzlich nur dann Honorar nehmen kann, wenn er tatsächlich einen Vertrag vermittelt“, erläutert Kleinlein. „Wer also nicht weiß, ob er wirklich einen Versicherungsvertrag benötigt, bekommt auch weiterhin nur beim Versicherungsberater eine neutrale Honorarberatung.“

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht deutlich, dass die Gesetze und Regeln zur Versicherungsvermittlung unausgegoren und tendenziös sind“, so Kleinlein. „Um klare Leitplanken bei Honoraren zu setzen, brauchen wir eine Honorarordnung auch im Bereich der Versicherungsvermittlung. Sonst drohen nach den Provisionsexzessen bald Honorarexzesse bei Versicherungsmaklern.”

Zudem fordert der BdV Gesetzesänderungen, denn der Makler hat durch die neuen Regelungen eine markante Besserstellung gegen jede andere Form der Versicherungsvermittlung erfahren. Das muss politisch durch Gesetzesänderungen eingedämmt werden. „Wer die tatsächlich unabhängige Versicherungsberatung und -vermittlung fördern will, muss die Gesetze und Regeln so schärfen, dass die Stärken der verschiedenen Vertriebs- und Beratungswege klarer berücksichtigt werden“, fordert BdV-Vorstand Kleinlein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221,www.bundderversicherten.de

Direktbank comdirect plant den Ausbau ihres Versicherungsgeschäfts –  technische Abwicklung wird über JDC erfolgen

 

Im November 2017 meldete der zur in Frankfurt börsennotierten JDC Group AG (ISIN:DE000A0B9N37; Bloomberg: A8A.GR) gehörende Maklerpool Jung, DMS & Cie. die Kooperation mit der Lufthansa-Tochter Albatros. In einem Letter of Intent (LOI) wurde nun vereinbart die zukünftige Zusammenarbeit mit einem weiteren Großkunden zu prüfen: der comdirect bank AG. Die Direktbank plant die Ausweitung ihres Produktangebots auf Versicherungen im kommenden Jahr. comdirect strebt an, die Versicherungsbestände der eigenen Kunden mit der JDC-eigenen Kunden- und Vertragsverwaltungssoftware iCRM zu managen. Mit den insgesamt 2,4 Millionen Kunden von comdirect bietet die geplante Kooperation ein großes Potenzial.

Mit der digitalen Lösung von JDC hätten die Kunden zukünftig nicht nur all ihre Versicherungsverträge über eine Online-Applikation im Blick, sondern können diese auch optimieren – digital, einfach und schnell. Dies würde die Strategie von comdirect unterstützen, der smarte Finanzbegleiter ihrer Kunden zu sein.

„Die comdirect setzt aus unserer Sicht auf die smarteste Lösung im Markt und verschafft sich einen Vorsprung gegenüber anderen zuletzt angekündigten Bancassurance-Modellen“, erläutert Stefan Bachmann, Digitalvorstand bei der JDC Group AG. „So kann die comdirect das „financial home“ für alle Finanzprodukte werden und den Aufbau eines durchdachten digitalen „Bancassurance Geschäftsmodells“ vorantreiben. Dazu gehört neben schicken Applikationen eben auch eine rechtssichere, funktionierende und den Datenschutzbestimmungen genügende Massenabwicklung, die JDC nachgewiesenermaßen liefern kann“, so Bachmann weiter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

STATUS GmbH als Wachstumschampion 2019 ausgezeichnet

 

STATUS GmbH zählt zu den 100 am stärksten wachsenden Unternehmen Deutschlands. In dem Sonderheft FOCUS-BUSINESS „Wachstumschampions 2019“ ist die STATUS GmbH durch Ihre erfolgreiche Arbeit im Ranking gelistet und belegt in der Branche Finanzdienstleistungen Platz 2 mit einem Wachstum von 73%.

Qualifizierung für das FOCUS-Siegel „Deutschlands Wachstumschampions 2019“

Gemeinsam mit Statista, einem der weltweit größten Online-Statistik-Portale suchte FOCUS-BUSINESS Unternehmen mit dem größten Umsatzwachstum zwischen 2014 und 2017. Aus rund zwei Millionen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen wurden 12150 besonders vielversprechende herausgefiltert und zur Bewerbung eingeladen. Bei der Final Auswahl wurden in einem aufwendigen Verfahren, die wachstumsstärksten 500 in 20 Branchen ausgewählt.

Die STATUS GmbH, Spezialist für Bestandsumdeckung aus Regensburg, bietet die Unterstützung an, die man auf dem Weg in die Maklerschaft benötigt. Das Unternehmen steigerte zuletzt das Unternehmenswachstum um 73% und zählt somit zu den 100 am stärksten wachsenden Unternehmen Deutschlands. In der Branche Finanzdienstleistungen belegten sie im Ranking den 2. Platz.

„Bin Ausschließlichkeitsvertreter, suche neutralen Dienstleister der mich beim Umstieg ins Maklerleben unterstützt.“

„So oder so ähnlich lauten meist die Anfragen.“, sagt Geschäftsführer Michael Bade. „Gerade unsere Kompetenz der Bestandsumdeckung im Kompositbereich und die Kombination einer Direktanbindung beim Versicherer schätzen unsere Interessenten. Die STATUS GmbH will in den nächsten zwei Jahren insgesamt auf 600 Partner anwachsen und den Maklern weiteren Service bieten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

STATUS GmbH, Alte Nürnberger Straße 30, 93059 Regensburg, Tel:  +49 941 69 87 88 20 4, Fax: +49 941 69 87 88 20 9, www.statusgmbh.de

Gleich drei Versicherer im Bereich Private Vorsorge/Biometrie auf dem ersten Platz

 

Die Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2018“ hat die Servicequalität der Versicherer gegenüber den unabhängigen Vermittlern in vier verschiedenen Produktbereichen untersucht. Die Produktgeber unterscheiden sich gerade bei den vorderen Platzierungen in Sachen Servicequalität kaum. So gibt es im Bereich der privaten Vorsorge/Biometrie gleich drei erste Plätze. Canada Life, IDEAL und VOLKSWOHL BUND teilen sich hier die Spitzenposition.

Canada Life und der VOLKSWOHL BUND können die Vermittler auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung überzeugen. Der Dortmunder Versicherer landet hier auf dem dritten Rang. Canada Life erzielt ebenfalls Spitzenwerte und sichert sich wie im Vorjahr die Servicekrone in diesem Produktbereich.

ARAG mit deutlicher Verbesserung

Auch bei der Sparte PKV/Pflege steht der Vorjahres-Sieger IDEAL wieder an der Spitze. Auf den Berliner Versicherer folgt wie schon im Vorjahr die uniVersa. Für Überraschung sorgt die ARAG. Das Unternehmen konnte sieben Plätze gutmachen und teilt sich mit der Barmenia den dritten Platz.

Schaden/Unfall: Zwei erste und zwei dritte Plätze

Im Bereich Schaden/Unfall geht es ebenfalls sehr eng zu. Der Vorjahressieger Die HAFTPFLICHTKASSE muss sich in diesem Jahr den ersten Platz mit Konzept & Marketing teilen. Helvetia und InterRisk belegen jeweils den dritten Platz.

Die Favoriten der unabhängigen Vermittler im Überblick

Betriebliche Altersversorgung

Platz 1 Canada Life (1)

Platz 2 ALTE LEIPZIGER (5)

Platz 3 VOLKSWOHL BUND (7)

 

Private Vorsorge/Biometrie

Platz 1 Canada Life (1)

Platz 1 IDEAL (7)

Platz 1 VOLKSWOHL BUND (2)

 

PKV/Pflege

Platz 1 IDEAL (1)

Platz 2 uniVersa (2)

Platz 3 ARAG (12)

Platz 3 Barmenia (2)

 

Schaden/Unfall

Platz 1 Die Haftpflichtkasse (1)

Platz 1 Konzept & Marketing (3)

Platz 3 Helvetia (5)

Platz 3 InterRisk (8)

Basis des Rankings: durchschnittliche Bewertung über zwölf Leistungskriterien; Quelle: AssCompact AWARD – Maklerservice 2018

Und so wurde bewertet

Die Produktgeber wurden von den unabhängigen Vermittlern anhand von zwölf Leistungskriterien beurteilt. Diese lassen sich in vier Dimensionen unterteilen: zentrale und regionale Vertriebsunterstützung, Software & Tools und Marketingmaßnahmen. Hierbei legen die unabhängigen Vermittler großen Wert auf die Fachkompetenz und das Engagement der Ansprechpartner sowie den Umgang mit Beschwerden bzw. Problemfällen. Zudem achten Makler auf transparente Courtageprozesse. Und natürlich ist auch die IT von großer Bedeutung – hier insbesondere die Tarif-, Angebots- und Beratungsrechner.

Zur Studie 

An der Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2018″ haben sich 549 Makler und Mehrfachvermittler beteiligt. Das Durchschnittsalter lag bei 51,3 Jahren, die durchschnittliche Berufserfahrung bei 23,8 Jahren. Weitere Informationen zur Studie sowie Bestellmöglichkeit unter:http://www.asscompact.de/studien.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19,Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de

Versicherungsplattform SMART INSUR bietet künftig Zugriff auf Alt-Tarifdatenbank und Tarifvergleich nach Verbraucherschutzkriterien

 

Die Smart InsurTech AG hat am 5. November 2018 einen Vertrag über die Übernahme sämtlicher Anteile an der 1blick GmbH aus Heidelberg geschlossen. Durch die Integration der Softwareprodukte der 1blick vervollständigt die 100%ige Tochter der börsennotierten Hypoport AG ihre Plattform für die Versicherungswirtschaft SMART INSUR und unterstreicht erneut ihre führende Rolle im Markt der Versicherungs-Technologie.

„Wir freuen uns, dass uns die Mitarbeiter von 1blick – ein Team von Software- und Versicherungsexperten – zukünftig dabei unterstützen werden, die Digitalisierung des Versicherungsmarktes voranzutreiben. Durch die Integration der Produkte und Mitarbeiter von 1blick in unsere Plattform SMART INSUR und in die Smart InsurTech AG werden wir erneut deutlich von Synergien profitieren“, freut sich André Männicke, Vorstand der Smart InsurTech AG. „1blick hat in den letzten Jahren mehrere smarte Tools für die Versicherungswirtschaft entwickelt – allen voran die Bewertungs-Software tarifair“.

tarifair bewertet anhand von Verbraucherschutzkriterien von Stiftung Warentest, des Bundes der Versicherten und des Arbeitskreises Beratungsprozesse objektiv und neutral aktuell rund 8.000 Neu- und Alt-Tarife von mehr als 200 Versicherern. „Solch ein Vertragscheck mit einer Tarifhistorie bis in die 1960er Jahre ergänzt unser Vergleichs-Modul SMART COMPARE optimal. Die sich ausschließlich an Verbraucherschutzkriterien orientierende neutrale Tarifbewertung ist einzigartig und passt sehr gut zu unserem Ansatz einer anbieterunabhängigen Plattform für die gesamte Versicherungswirtschaft“, so Männicke. „Zudem vervollständigen auch die weiteren Engines von 1blick unsere bestehenden Systeme sinnvoll. So ist beispielsweise die Scan-Engine von 1blick ein leistungsfähiges Tool, das die Quote der automatisierten Erkennungen von Dokumenteninhalten unserer bestehenden Lösungen zur Datenextraktion aus Versicherungsdokumenten weiter erhöhen wird. Die 1blick-Lösung bescale hingegen ermöglicht eine mobile Bestandsübertragung in weniger als zwei Minuten.“

„Wir sind gespannt auf den Know-how-Austausch mit den vielen neuen Kollegen von der Smart InsurTech AG“, erklärt Eugen Bucher, bisheriger Alleingesellschafter der 1blick GmbH, der die gemeinsame Entwicklung und das Zusammenwachsen von 1blick und Smart InsurTech eng begleiten wird. „Unsere Systeme, Module und Technologien passen gut zueinander. Gemeinsam mit der Smart InsurTech AG und ihrer finanzstarken Mutter Hypoport AG können wir schneller wachsen und zusätzliche Mehrwerte durch die nun gemeinsame Produktpallette für Versicherungsunternehmen und -vertriebe schaffen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.smartinsurtech.de

Amazon plant in Großbritannien als erstem Land Europas ein Vergleichsportal für Versicherungen

 

Was hierzulande zwar noch Zukunftsmusik scheint, wird in Großbritannien gerade zur Realität. Der ehemalige Online-Buchhändler Amazon baut sein Imperium weiter aus und nimmt diesmal die Versicherungsbranche als weiteren Markt ins Visier. Ziel ist es, in Großbritannien über kurz oder lang ein Vergleichsportal für Versicherungsservices zu launchen. Derzeit laufen bereits Gespräche mit diversen britischen Versicherern. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis das geplante Projekt umgesetzt wird. Die Branche beobachtet diesen Schritt mit Argusaugen: Ist doch anzunehmen, dass Amazon sich nicht mit UK als Markt begnügen wird, sondern früher oder später seine Aktivitäten auch in andere europäische Länder ausweiten wird.

Amazon rekrutiert Personal aus der Versicherungsbranche

Derzeit gibt es zwar noch keine offiziellen Stellungnahmen, die diese Annahme bestätigen würden. Allerdings war bereits im letzten Jahr zu beobachten, dass der US-Internet-Gigant gezielt Versicherungsexperten aus Großbritannien und dem Rest Europas angeworben hat.

Was hat Amazon vor? Es gibt unterschiedliche Theorien

Mit dem aktuell in UK angekündigten Geschäftsmodell scheint Amazon zunächst einmal auf Kooperation mit klassischen Versicherern zu setzen. Das Vergleichsportal soll Verbrauchern durch Service-Vergleiche den Weg durch den Tarif-Dschungel der etablierten Versicherer weisen. Selbst bietet das amerikanische Unternehmen vorerst keine eigenen Produkte im großen Stil an. Allerdings fühlen sich bereits jetzt manche Versicherungshäuser bedroht und fürchten, dass über das Vergleichsportal zunächst einmal eine reine Marktanalyse betrieben werden soll, um am Ende die Kirschen von der Torte picken zu können und passgenaue Versicherungsangebote auf den britischen und später auch gesamteuropäischen Markt zu bringen.

Zweifellos verfügt Amazon über riesige Datenschätze über das Verbraucherverhalten seiner Kunden, die es sich problemlos zunutze machen könnte. Das Unternehmen hätte zudem die Möglichkeit, seine bereits existierende Infrastruktur zu nutzen, um eigene Versicherungsprodukte zu bewerben und zu vertreiben.

Ein weiteres denkbares Szenario – neben der reinen Vermittlung von Policen – wäre auch, dass Amazon hausintern keine eigenen Versicherungsservices anbieten wird. Es könnte lediglich seine Reputation nutzen, Versicherungsprodukte unter dem Namen „Amazon“ auf den Markt zu bringen, die gesamte Schadenbearbeitung jedoch an andere Risikoträger outzusourcen.

René Schoenauer von Guidewire Software, dem führenden Anbieter der Industrieplattform für Schaden- und Unfallversicherer, rät den Versicherungshäusern, nicht in Panik zu verfallen. „Im Moment ist es noch überhaupt nicht sicher, ob Amazon tatsächlich Interesse daran hat, Versicherungen unter dem eigenen Markennamen anzubieten. Wie es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, sollte man Amazon jedoch niemals unterschätzen. Was man jedoch auch nicht unterschätzen sollte, ist die Notwendigkeit über Erfahrung und ein ausgeprägtes Branchenwissen zu verfügen, um sich auf dem Versicherungsmarkt etablieren zu können. Ein Markteintritt ist demnach nicht von heute auf morgen zu erwarten. Bei Versicherungen kommt es schließlich nicht unbedingt darauf an, dass man sie innerhalb von Sekunden abschließen kann, sondern die Abwicklung im Schadenfall sowie die Serviceleistungen und -umfänge spielen eine große Rolle für den Kunden. Des Weiteren benötigt ein Versicherungsanbieter umfassende Underwriting-Expertise, um überhaupt profitabel wirtschaften zu können. Ein schneller Kauf mag über Amazon also zwar möglich sein, alles andere hingegen wird Amazon ohne Expertise im Bereich der Versicherungswirtschaft vor große Herausforderungen stellen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Guidewire Software, Hopfenstraße 8, 80335 München, Tel: +49 89 20 60 54 210, Fax: +49 89 20 60 54 110, www.guidewire.com

Drittes Sachwerte-Kolloquium in München – Veranstaltung als qualifizierte Weiterbildungsmaßnahme anerkannt

 

Zum dritten Mal laden die Fachjournalisten Stefan Loipfinger, Friedrich Andreas Wanschka und Markus Gotzi zum Sachwerte-Kolloquium nach München ein. Am 20. Februar 2019 treffen sich am Veranstaltungszentrum Municon am Münchner Flughafen Anbieter, Vertriebsentscheider, Verbraucherschützer, Journalisten, Juristen und Berater, um die Zukunft der Sachwertebeteiligungen zu gestalten. Erstmals wird das Sachwerte-Kolloquium als qualifizierte Weiterbildungsmaßnahme ausgewiesen. Besucher können sich die Teilnahme als Qualifizierung anrechnen lassen.

Loipfinger, Wanschka und Gotzi moderieren jeweils einen der drei Themenblöcke mit Vorträgen und Diskussionsrunden. Der Tag beginnt unter der Überschrift „Regeln und Kontrollen“. Nach der P&R-Pleite zieht die Aufsichtsbehörde BaFin die Zügel an. Verbraucherschutz soll keine leere Floskel mehr sein. Andererseits schaffte der Gesetzgeber kürzlich im Wertpapierprospektgesetz eine neue Ausnahme, wonach bis zu acht Millionen Euro kein Verkaufsprospekt mehr erstellt werden muss. Stefan Loipfinger von investmentcheck.de sieht darin eine große Gefahr: „Hart erkämpfte Fortschritte bei der Transparenz werden mit einem Federstrich vernichtet, wodurch sich völlig neue Missbrauchsgefahren ergeben.“ Nach vier Fachvorträgen diskutiert er mit einem hochkarätigen Podium darüber, wie die Branche ihr Graumarkt-Image endlich abstreifen kann.

Anleihen, offene Fonds, die Investment AG oder doch der Alternative Investment Fonds als Kommanditgesellschaft? Um „Markt und Modelle“ geht es in den Vorträgen nach der Mittagspause unter der Moderation des Fondsbrief-Chefredakteurs Markus Gotzi weiter. Er diskutiert anschließend unter anderem mit erfahrenen Anbietern, die nach einer längeren Pause mit neuen Konzepten wieder den Markt betreten: Wie wichtig ist der Privatanleger für ein Immobilienunternehmen? Stimmen Chancen und Risiken angesichts der steigenden Preise noch? Und welche Assets eignen sich jenseits der Immobilien?

Mit dem Einzug von Crowdfunding als neuen Treiber für den Direkt- und Retailvertrieb in die Angebotspalette der Sachwerte-Branche ergeben sich mittlerweile auch nachweislich attraktive neue Absatzmöglichkeiten für Investmentanbieter. Doch wer prüft die Angebote? Warum gibt es keine Qualitätssicherungs-Maßnahmen? Was brauchen Sachwerte-Produkte, um auch künftig die Anforderungen der privaten und professionellen Investoren zu erfüllen? In welche Richtung entwickelt sich der Umsatz von Sachwertprodukten – weg vom Retail hin zum institutionellen Vertrieb? Was kommt auf Vermittler und Initiatoren zu? Diese Fragen thematisiert Friedrich Andreas Wanschka, unter anderem Herausgeber des wmd.brokerchannel.de, in der Diskussion um „Vertrieb und Zukunft“ mit Entscheidern im dritten Themenblock.

Das Sachwerte Kolloquium findet statt am 20. Februar 2019 in der Zeit von 10 Uhr bis 17.30 Uhr im Tagungscenter Municon am Münchner Flughafen.

Tickets kosten je Teilnehmer 795 Euro zzgl. MwSt. Bei Anmeldungen bis zum 29. Dezember 2018 gilt der Sonderpreis von 495 Euro zzgl. MwSt. Weitere Informationen und Anmeldungen bitte per email unter klee@redaktionmedien-verlag.de oder telefonisch unter der Rufnummer 08022/8583010.

Die „Europäische Akademie für Finanzplanung“ www.eafp.com stellt den Teilnehmern den Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme aus. Sie ist als Bildungsanbieterin seit Jahren von IHK und BaFin anerkannt. Der dahinter stehende Verband ist die EFFP „European Federation of Financial Professionals“.

Hinweis: Begrenzte Teilnehmeranzahl. Ticketbuchungen nur solange möglich, wie freie Plätze vorhanden sind.

Anmeldung und weitere Informationen unter www.Sachwerte-Kolloquium.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

RedaktionMedien-Verlag Astrid Klee, Sachwerte Kolloquium, Schwaighofstr. 17 A, 83684 Tegernsee, Tel: 08022 85 83 010, Email klee@redaktionmedien-verlag.de  www.Sachwerte-Kolloquium.de

Ein Jahr nach der erfolgreichen Markteinführung des innovativen Einfamilienhauskonzeptes präsentiert die DOMCURA eine neue Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.

 

Damit erweitert der Kieler Assekuradeur das Angebot für den privaten Immobilienbesitzer und untermauert seine führende Position in der Sparte Wohngebäudeversicherung.

Die DOMCURA hat die bewährte Mehrfamilienhausversicherung noch einmal erheblich aufgewertet. Zu nennen wären neben der modularen und bedarfsorientierten Tarifstruktur (Glas-, Elementar-, Haftpflicht- und Photovoltaik-Baustein) das weitreichende Garantie-Paket, eine „Messie- und Mietnomaden-Klausel“ sowie weitere Leistungseinschlüsse inklusive der Erhöhung diverser Entschädigungsgrenzen.

Ein besonderes Highlight stellt das Leistungspaket „Top-Plus-Deckung“ dar, das u. a. die Unbenannte-Gefahren-Deckung beinhaltet. Diese sichert das Gebäude gegen alle Gefahren ab, die nicht explizit im Bedingungswerk ausgeschlossen sind. Der Versicherungsschutz wird so auf auf eine völlig neue Qualitätsebene gehoben.

„Um vertrieblich erfolgreich zu sein, brauchen unsere Vermittler für das sensible Klientel der privaten Mehrfamilienhausbesitzer ein überzeugendes Produkt, das ihnen Sicherheit in der Beratung durch einfache Prämienkalkulation und leistungsstarken Versicherungsumfang bietet. Das haben wir in unserem richtungsweisenden Produkt umgesetzt“, sagt Horst-Ulrich Stolzenberg, Vorstand Vertrieb und Marketing der DOMCURA AG.

„Bei der Leistungsfindung und -realisierung des neuen Konzeptes haben wir, wie schon beim Produkt für Einfamilienhäuser, konsequent auf Co-Creating gesetzt. Makler, Kunden und Mitarbeiter liefern uns laufend Input für die Weiterentwicklung unseres Produktangebots. Durch enge Zusammenarbeit entwickeln wir Leistungsverbesserungen und marktverändernde Innovationen“, sagt Rainer Brand, Vorstand Produkte und Betrieb der DOMCURA AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DOMCURA AG, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-308, Fax +49 431 54654-99308, www.domcura.de

Das Hamburger Traditionsunternehmen Droege und die Münchner Aktiv Assekuranz Makler GmbH (AAM) gehen ab sofort gemeinsame Wege.

 

Unter dem Dach der neu gegründeten Droege Holding GmbH entsteht einer der größten inhabergeführten Versicherungsmakler und Assekuradeure mit dem Schwerpunkt Logistik und Transport in Deutschland.

Sowohl Droege als auch die AAM werden in ihren Kernbereichen weiterhin als eigenständige Marken unabhängig voneinander im Markt agieren. Um Kompetenzen zu bündeln und Synergien zu nutzen, werden im Zuge der Zusammenführung die Versicherungsmakler- und Assekuradeur-Aktivitäten neu strukturiert. Alle bisherigen Maklertätigkeiten von Droege werden in die AAM integriert und zukünftig auch unter diesem Namen firmieren. Der Assekuradeur W. Droege & Co. übernimmt im Gegenzug unter seinem Namen die Bavaria Assekuradeur GmbH (BavAss), den bisherigen Assekuradeurbereich der Münchner.

Ebenfalls von der Droege Holding GmbH übernommen werden die Anteile an den Gesellschaften Aktiv Türkei und Bavaria Güterschadenservice GmbH sowie die Beteiligungen an den Gesellschaften DP Droege GmbH und Biometric Underwriting GmbH. Gesellschafter der neuen Holding sind Claes Droege, Volker Jendricke, Tanja Klindworth und Thomas Zimmermann.

Jürgen Bochanski, Unternehmensgründer und Gesellschafter der Aktiv Assekuranz, und der langjährige geschäftsführende Gesellschafter Detlef Dörrié bleiben weiterhin als Geschäftsführer der Aktiv Assekuranz Makler GmbH tätig. Gleiches gilt für die Führungsebene der weiteren zur Droege Holding GmbH zählenden Gesellschaften.

Durch die Zusammenführung beider Unternehmen will sich Droege in einem zunehmend stärker umkämpften Markt behaupten und für die Zukunft noch erfolgreicher aufstellen. Mit dem Merger soll die Wachstumsstrategie des Unternehmens in den nächsten Jahren im In- und Ausland konsequent und nachhaltig weiterverfolgt werden. Die Expansion und konsequente Kundenorientierung gepaart mit der größeren Wahrnehmung als attraktive Arbeitgebermarke im Makler- und Assekuradeur-Markt sollen dazu beitragen, die Marktposition von Droege zu stärken und weiter auszubauen.

Über DROEGE Holding GmbH

Die Droege Holding GmbH ist einer der führenden Anbieter im Versicherungsmakler- und Assekuradeurs-Markt, insbesondere im Bereich des Transport- und Logistikgewerbes. Seit 1847 am Markt vertreten, bietet das Unternehmen seinen Kunden gleichzeitig den Know-how-Vorteil eines Großmaklers/Assekuradeurs und die individuell zugeschnittene Dienst-leistungsqualität eines Mittelständlers. Die Gesellschaft mit rund 160 Mitarbeitern ist in Deutschland, Österreich und der Türkei mit eigenen Standorten vertreten. Der Hauptsitz ist Hamburg.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DROEGE Holding GMBH, Baumwall 7  “Überseehaus”, 20459 Hamburg,Tel: + 49(0)40-36 12 04-0, 

www.droege-vers.dewww.aktiv-assekuranz.de

Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. Oktober 2018 gegenüber der Questra World Global S.L., Madrid, Spanien, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Atlantic Global Asset Management einbezogen ist.

 

Die Questra World Global S.L. erbringt für die nicht lizenzierte Atlantic Global Asset Management Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Atlantic Global Asset Management.

Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Atlantic Global Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) positioniert sich in der aktuellen Branchendiskussion zu zwei Grundsatzthemen.

 

„Wir sagen kategorisch nein zum Provisionsdeckel“, bekennt zum wiederholten Male BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der diesjährigen DKM-Messe. „Eine gesetzliche Begrenzung der Provisionen von Vermittlern wäre ein tiefgreifender Eingriff in unsere Berufsfreiheit und ist weder grundgesetzlich noch ordnungspolitisch legitimierbar.“

Die deutsche Vermittlerschaft lehnt unisono einen solchen schweren Eingriff im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungs-reformgesetzes (LVRG) ab. Dies bekundete auch das 14. Bonner Spitzentreffen von BVK, den Vorständen der Vertretervereinigungen und dem Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) im September.

„Ein Provisionsdeckel wäre zudem ineffektiv, weil er bestenfalls nur eine homöopathische Renditewirkung hätte“, informiert Heinz. „Und für die älteren Verträge wäre er gänzlich wirkungslos. Das LVRG entfaltet bereits eine deutliche Wirkung, wie der Evaluierungsbericht selbst feststellt. Weitere Einschnitte wären daher weder angemessen noch verhältnismäßig.“

Abmahnung von Check24

Als Wächter für den Berufsstand sieht sich der BVK auch bei der Durchsetzung des gesetzlichen Provisionsabgabeverbotes. So mahnte erst kürzlich der Verband das Internetvergleichsportal Check24 wegen Umgehung des Verbotes ab. Hintergrund für diesen juristischen Schritt waren die „Versicherung Jubiläums-Deals“ des Vergleichsportals, die bis zum 10. Oktober angeboten wurden.

Nach Auffassung des BVK verletzte damit Check24 das gesetzliche Provisionsabgabeverbot, indem es Kunden bei einem neuen Versicherungsabschluss bis zu zwölf Monatsprämien durch die Check24-Konzernmutter erstattete.

„Diese Zahlungen stellen nach unserer Auffassung nichts anderes als nachgelagerte Provisionsabgaben dar“, sagt der BVK-Präsident. „Hier verwendete das Vergleichsportal leicht durchschaubare juristische Konstruktionen, die wir durch unsere Abmahnung unterbinden wollen.“

Das umsatzgetriebene Gebaren von Check24 ist umso bedenklicher, da der Gesetzgeber im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie erst kürzlich das Provisionsabgabeverbot in § 48 b des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in einen Gesetzesrang gehoben hat. Der BVK hofft nun, dass auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber den Versicherungsunternehmen eine deutliche Ansprache findet, die mit Check24 für diese „Jubiläumsdeals“ zusammenarbeiten. Nicht zuletzt wird der gerade erst verabschiedete aktualisierte GDV-Vertriebskodex damit verletzt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Joint Venture firmiert unter dem Namen „innoAssekuranz GmbH“

 

Die DOMCURA AG mit Sitz in Kiel und die TELIS FinancialServicesHolding AG mit Sitz in Regensburg haben die Verhandlungen über das Joint Venture innoAssekuranz GmbH abgeschlossen. Damit wird die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit der DOMCURA AG mit der DEMA Deutsche Versicherungsmakler AG, einer Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe TELIS FinancialServicesHolding AG, untermauert und weiter ausgebaut. Mit dem Gemeinschaftsunternehmen entsteht ein Assekuradeur, der angeschlossenen Maklern innovative Deckungskonzepte für deren Zielgruppe bietet.

Das Joint Venture vereint die jeweilige Expertise der Geschäftspartner. So bringt die DOMCURA AG ihre Erfahrungen als Assekuradeur ein, während der TELIS-Konzern das Know-how der Tochtergesellschaft DEMA Deutsche Versicherungsmakler AG aus den Bereichen Produktkonzeption und Vermarktung von Komposit-Versicherungen beisteuert. Die innoAssekuranz GmbH wird ihre Geschäftstätigkeiten aus den jeweiligen Stammsitzen Kiel und Regensburg ausüben.

Die Vermittlung der Produkte startet mit sofortiger Wirkung und zum Auftakt der Branchenleitmesse DKM, die vom 23. bis 25.10.2018 in den Westfalenhallen Dortmund stattfindet. Die innoAssekuranz wird dort am Gemeinschaftsstand der DEMA in Halle 3B, Stand E10 vertreten sein.

„Das Gemeinschaftsunternehmen innoAssekuranz vereint die Stärken beider Partner. Wir betreuen schon heute mehr als 5.500 Makler, Mehrfachagenten und Finanzdienstleister. Mit innoAssekuranz bringen wir unsere Expertise und unser Angebot als Assekuradeur noch schlagkräftiger in diesen Markt und eröffnen uns damit zusätzliche Potenziale“, sagt Uwe Schumacher, Vorstandsvorsitzender der DOMCURA AG.

„Mit innoAssekuranz bieten wir den freien Maklern zusätzlichen Mehrwert, in Form von noch attraktiveren Produkten und noch effizienterer Abwicklung. Unsere seit vielen Jahren erfolgreich implementierten und mittlerweile mehrfach ausgezeichneten Deckungskonzepte können wir künftig noch weiter optimieren. Ab sofort gestalten wir nicht mehr nur im Vertrieb aktiv mit, sondern partizipieren zusätzlich an der Tätigkeit als Assekuradeur“, sagt Dr. Martin Pöll, Vorsitzender des Vorstands der TELIS FinancialServicesHolding AG und Vorstand der DEMA Deutsche Versicherungsmakler AG.

Zu den Unternehmen:

Die DOMCURA Gruppe ist als Assekuradeur und Assekuranzmakler auf den Vertrieb und die Entwicklung privater und gewerblicher Versicherungslösungen für den deutschen Finanzdienstleistungsmarkt spezialisiert. Mehr als 300 Mitarbeiter betreuen am Hauptsitz in Kiel ein jährliches Prämienvolumen von 250 Millionen Euro. Dank des kontinuierlichen Wachstums und einer breiten Vertriebsbasis – bestehend aus über 5.500 Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern sowie Maklerpools und Versicherungsportalen – ist die DOMCURA als Assekuradeur Marktführer.

Die TELIS FinancialServicesHolding AG ist eine Unternehmensgruppe mit Sitz in Regensburg. Neben der DEMA Deutsche Versicherungsmakler AG gehören die TELIS FINANZ Vermittlung AG und die DMF Deutsches Maklerforum AG zum TELIS-Konzern. Über 2.000 Berater, Makler und Kooperationspartner arbeiten deutschlandweit in den Bereichen der Zukunftssicherung, Finanz- und Vermögensplanung nach den Konzepten der Finanzdienstleistungsunternehmen und nutzen deren Dienstleistungen. Seit der Unternehmensgründung gilt das Prinzip der Unabhängigkeit und Eigenständigkeit in Kapital, Produkt und Prozess. Die Unternehmen der TELIS-Gruppe verwalten über 1.600.000 Verträge aus den Bereichen Finanzen, Vorsorge und Vermögen in den privaten Haushalten ihrer Kunden. Von der Konzernzentrale in Regensburg aus unterstützen rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die anspruchsvollen Beratungs- und Betreuungskonzepte. Der TÜV SÜD hat die TELIS-Beratungsqualität 2008, 2009 und 2010 zertifiziert. Seit 2011 prüft der TÜV SÜD jährlich die ServiceQualität der Konzernzentrale. Im Jahr 2018 wurde der Standard „ServiceExcellence“ erreicht und vom TÜV SÜD per Zertifikat bestätigt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

innoAssekuranz GmbH, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-685, www.innoassekuranz.de