Die Personenregister müssen ab Januar 2019 das neue dritte Geschlecht enthalten

 

Dann wird es männlich, weiblich und divers geben. Wie sich das auf die Personalarbeit auswirkt und was Arbeitgeber beachten müssen, erklärt Ecovis-Arbeitsrechtsexperte Thorsten Walther in Bayreuth.

Woher genau kommt die Pflicht zum dritten Geschlecht?

Rechtsanwalt Thorsten Walther: Die große Koalition setzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Die bisher existierenden Regelungen für die beiden Geschlechter männlich und weiblich wertete das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und als Diskriminierung, die das Grundgesetz verbietet. Somit entschied es, dass das Personenstandsgesetz geändert werden muss.

Ab wann genau müssen sich Arbeitgeber daran halten?

Die Neuregelung gilt ab 1.Januar 2019.

Wie wirkt sich das neue dritte Geschlecht auf Stellenausschreibungen aus?

Wer einen Bauleiter (m/w) sucht, der sucht einfach künftig einen Bauleiter (m/w/d) – das kleine d steht dann für divers. Ein kleines i für intersexuell wäre ebenfalls denkbar, aber es zeichnet sich jetzt schon ab, dass sich das kleine d durchsetzen wird.

Welche Anrede in der schriftlichen Kommunikation empfehlen Sie?

Wenn es intersexuelle Menschen im Betrieb gibt, sollten Arbeitgeber sie fragen, wie sie genau angesprochen werden wollen und das dann berücksichtigen. Vermutlich wird sich in der persönlichen Ansprache folgendes durchsetzen: „Guten Tag Eugen Schmidt“ – also ohne Herr und Frau.

Was kann passieren, wenn Arbeitgeber sich nicht daran halten?

Verstöße beispielsweise in Stellenausschreibungen werden mit einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sanktioniert und können den Arbeitgeber bis zu drei Monatsgehälter kosten. Die falsche Anrede eines Mitarbeiters im laufenden Arbeitsverhältnis kann ebenfalls eine Entschädigungspflicht auslösen.

Und was steht zum Beispiel künftig auf der Toilette?

Arbeitgeber müssen allen Mitarbeitern geschlechtergetrennte Wasch- und Toilettenräume zur Verfügung stellen. Sie sollten daher so bald wie möglich die entsprechenden Einrichtungen schaffen. Dem Diskriminierungsrecht würde es schon genügen, gäbe es in Betrieben für jeden Mitarbeiter eine gut zugängliche Möglichkeit, sich vor der Toilettentür weder für das männliche noch weibliche Geschlecht entscheiden zu müssen, sondern eine „offene“ also geschlechtsneutrale Toilette wählen zu können.

 

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Ecovis, Agnes-Bernauer-Straße 90, 80687 München, Tel: +49 89 5898 -266, Fax: +49 89 5898 -280, www.ecovis.com

Joachim Rahn ist ab 01.12.2018 neuer Leiter des Maklervertriebs des Münchener Verein

 

Joachim Rahn wird ab 1. Dezember 2018 den bundesweiten Maklervertrieb der Münchener Verein Versicherungsgruppe leiten. Der 47-jährige gebürtige Münchner kommt von der Süddeutschen Krankenversicherung. Zuletzt war er dort als Gesamtprojektleiter für die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) verantwortlich. Vorher leitete er an gleicher Stelle den Maklervertrieb.

Joachim Rahn ist Diplom-Volkswirt und seit über 20 Jahren in der Assekuranz tätig. Nach seinem Studium an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg stieg er bei der Allianz Lebensversicherungs-AG ein. Nach zehn Jahren machte er sich 2007 als Finanz- und Versicherungsmakler selbstständig, ehe er 2012 bei der Süddeutschen Kranken- und Lebensversicherung seine berufliche Laufbahn fortsetzte.

In seiner neuen Position wird er in enger Zusammenarbeit mit den Gebietsdirektoren und Vertriebsleitern des Münchener Vorsorge- und Pflegespezialisten den Kontakt zu über 6.000 Vertriebspartnern in Deutschland vertiefen und ausbauen. „Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe beim Münchner Verein. Wir leben in einer spannenden Zeit für die Versicherungswirtschaft, insbesondere auch für den Vertrieb. Mein Ziel ist es deshalb, den Maklervertrieb des Münchener Verein strategisch so weiterzuentwickeln, dass unser Geschäft mit unabhängigen Vermittlern in den kommenden Jahren kontinuierlich und dauerhaft wächst“, betont Joachim Rahn. „Dabei lege ich trotz aller notwendiger fortschreitender Digitalisierung großen Wert auf eine intensive Beziehungs- und Kontaktpflege zu allen Maklern und Vertriebspartnern.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Maklerrente: Policen Direkt startet mit Plattform zur Konsolidierung und baut deutschlandweite Maklergruppe auf

 

Führender Anbieter für Zweitmarktpolicen, digitaler Versicherungsmakler, InsurTech-Experte – und ab sofort auch erste Anlaufstelle für Makler in Nachfolgesituationen. Policen Direkt erweitert sein Angebot in der Bestandsnachfolge für Versicherungsmakler und reagiert damit auf die Herausforderungen und Bedürfnisse der Branche. Der volldigitale Prozess ermöglicht dabei eine schnelle und effektive Bestandsübernahme sowie eine ganzheitliche Betreuung.

Über 15.000 Vermittler gehören bereits zum Netzwerk der Policen Direkt-Gruppe. „Wir sind stolz darauf, dem Markt eine so umfassende Lösung bieten zu können. Unser Ziel ist es, Maklerunternehmen in Nachfolgesituationen zu übernehmen und weiterzuführen, um eine deutschlandweite Maklergruppe aufzubauen“, so Simon Nörtersheuser, Geschäftsführer der Policen Direkt-Gruppe.

Neues Rentenmodell zur Bestandsnachfolge

Insbesondere mit dem neuen Modell der Maklerrente bietet Policen Direkt ab sofort eine Lösung am Markt, die dringend benötigt wird. Denn jeder zweite Makler in Deutschland ist über 50 Jahre alt und geht damit auf die Rente zu. Neue Technologien und rechtliche Risiken machen es für Einzelne immer schwerer, das Geschäft erfolgreich fortzuführen. Vor allem für kleine Makler mit Provisionen von weniger als 150.000 Euro pro Jahr, finden sich oft nur wenige ernsthaft interessierte Käufer. Fakt ist: Die Mehrheit der deutschen Makler gehört dazu. Die Folge ist, dass viele Makler das Nachfolgethema schleifen lassen und damit auch ihr Lebenswerk bedrohen. „Dass die Makler häufig ihre Bestände einfach auslaufen lassen, ist sehr alarmierend. Das kann keine Lösung sein – weder für den Makler noch für die Versicherer, geschweige denn für die Kunden“, warnt Nörtersheuser.

Hybride Beratung bietet maßgeschneiderte Kundenbetreuung

Mit der Verknüpfung von Online- und Offlineberatung verfolgt Policen Direkt einen hybriden Betreuungsansatz, um seine Kunden individueller beraten zu können. Denn diese fordern auch im Versicherungsmanagement die digitale Beratung, die sie vom Shopping oder Banking bereits kennen. Und davon profitieren nicht nur die Kunden: „Innerhalb unserer Maklergruppe steht der Know-how Transfer und Best-Practice-Sharing im Fokus. Mit unserer Digitalkompetenz bieten wir den Maklern erfolgsentscheidende Fähigkeiten, um in Zeiten des Strukturwandels zukunftsfähig zu bleiben“, fasst Nörtersheuser zusammen.

Seit Anfang Oktober ist die neue Plattform live. Hier können sich Makler über die Nachfolgeoptionen informieren und ihre optimale Nachfolgelösung finden.

 

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,

Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Die Smart InsurTech AG hat die Adam Riese GmbH, Digital-Spinoff der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe für die Sparten Haftpflicht und Rechtsschutz, mit ihrer Digitalplattform SMART INSUR verknüpft.

 

Durch die neu geschaffene BiPRO-konforme TAA-Schnittstelle wickeln Makler für ihre Kunden Analyse, Vergleiche und Angebot direkt im Vergleichsmodul SMART COMPARE (SNIVER) ab. Zudem hat die Smart InsurTech AG die von der Adam Riese GmbH abgedeckten Sparten über die BiPRO-Norm 430 auch in das Verwaltungsmodul SMART ADMIN (IWM FinanzOffice, Oasis, onlineSuits) integriert.

„Mit der Anbindung an die Smart-InsurTech-Plattform sind wir noch effizienter in der Verwaltung“, erklärt Dr. Oliver Kuhnle, Geschäftsführer der Adam Riese GmbH. „Damit folgen wir unserem Credo, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und dabei unkompliziert und ergebnisorientiert zu arbeiten.“

„Wir freuen uns sehr, Adam Riese für unsere Plattform gewonnen zu haben. Die Anbindung bestätigt unsere Strategie, Versicherer und Vertriebe mit hochmoderner Technologie von meist aufwendigen und kostspieligen Daten- und Prozesskosten zu entlasten“, ergänzt Andreas Quast, Vorstand der Smart InsurTech AG. „Als unabhängiger Plattformanbieter schaffen wir so für Versicherer und Vertriebe messbaren Mehrwert.“

SMART COMPARE importiert die Anträge und Angebote inklusive der dazugehörigen Dokumente automatisch in SMART ADMIN. Dank der Verknüpfung von Bestandsdaten in der Verwaltung mit Beratungs- und Vergleichstools können Makler die jeweiligen Prämien unmittelbar vergleichen. Dies vereinfacht eine vollumfängliche Kundenberatung. Gleichzeitig gewinnen sie mehr Zeit für Beratung, weil sie Daten nur einmal eingeben müssen.

Smart InsurTech hat rund 160 Versicherungsunternehmen an ihre integrierte Plattform angebunden. Ein Großteil der Versicherungsunternehmen ist über den Branchenstandard BiPRO e.V. verknüpft. Sowohl Vermittler als auch Versicherer profitieren von der Möglichkeit des volldigitalisierten Datenaustausches. Neben den BiPRO-Schnittstellen verfügt Smart InsurTech über diverse weitere Service-Technologien, die automatisierte Datenverarbeitung ermöglichen. Vertriebsorganisationen reduzieren durch die Nutzung der Smart InsurTech-Plattform ihre Aufwände zur Dokumentenverarbeitung, gleichzeitig sparen sie einen Großteil der Kosten für Lizenz- und Hardware-Infrastruktur ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.smartinsurtech.de

Kölner Fintech gründet Beirat zur Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung

 

Nach der Erweiterung seines Geschäftsmodells um moneymeets Corporate, einem B2B-Partnerprogramm für Banken und Versicherer, nimmt das deutsche Fintech konsequent organisatorische Umstellungen vor. Ab sofort unterstützt ein neu gegründeter Beirat das Business Development mit Fokus auf die neuen B2B-Leistungen und bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit. „Wir nehmen alle notwendigen organisatorischen Schritte vor, um die neu geschaffenen Wachstumspotenziale besser ausschöpfen zu können“, erklärt Johannes Cremer, Geschäftsführer und Mitgründer von moneymeets. Das Unternehmen hat mit seinem Robo Advisor für Versicherungen einen ersten Kooperationspartner gewinnen können, der die digitale Beratungslösung in sein Privatkundengeschäft integrieren wird, und befindet sich darüber hinaus in aussichtsreichen Gesprächen mit weiteren Finanzdienstleistern.

Den Vorsitz des Beirats übernimmt moneymeets-Mitgründer Dieter Fromm, der aus der Geschäftsführung in das neue Gremium wechselt. In dieser Rolle wird er sich auf den Vertrieb der neuen Lösungen für Firmenkunden und die strategische Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von moneymeets fokussieren. Gleichwohl bleibt der Mitgründer nicht nur inhaltlich weiter engagiert, sondern auch als Gesellschafter beteiligt. „Ich bin überzeugt, dass dieser Schritt uns dabei helfen wird, die nächste Phase in der Entwicklung von moneymeets erfolgreich zu gestalten“, erklärt Fromm. „Ich kann mich dabei noch intensiver auf die Felder konzentrieren, die mir besonders am Herzen liegen, und mich zugleich darauf verlassen, dass ein starkes und professionelles Team das operative Geschäft vorantreibt.“

Die Geschäftsführung liegt künftig allein bei Johannes Cremer, der von einem erweiterten und durch zusätzliche Kompetenzen gestärkten Führungsteam aus Wolfgang Weyel (Chief Strategy Officer), Dr. Yury V. Zaytsev (Chief Technology Officer) und Markus Freier (Chief Product Officer) unterstützt wird.

Mit moneymeets Corporate können Banken und Versicherer die Robo Advisors von moneymeets als White-Label-Lösung an ihre bestehende Infrastruktur anschließen. Der Robo Advisor Versicherungen ermöglicht die Überprüfung bestehender Versicherungsverträge, den direkten Zugang zu den Angeboten der deutschen Versicherer sowie das Zusammenfassen von Verträgen in einem Versicherungsordner. Mit dem Robo Advisor für professionelle Anlagestrategien können Anleger ihr Profil ermitteln und in passende Geldanlagen investieren. Beide Produkte sind sowohl als Selbstberatungslösung für Endkunden als auch für den Beratereinsatz geeignet und stehen Finanzdienstleistern als Plug-and-Play-Lösung mit kurzer Time-to-Market zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

moneymeets community GmbH, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Tel: +49 221 67780487, www.moneymeets.com

Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) und n-tv haben zum fünften Mal mehr als 50.000 Kunden nach ihrer Meinung zum Thema Fairness gefragt.

 

Dr. Klein wurde in der Kategorie „Finanzberatung“ mit dem Preis prämiert. Am gestrigen Abend nahm Kingyi Yu, Vorständin der Dr. Klein Privatkunden AG, den Preis in Berlin entgegen.

In Zeiten, in denen es immer mehr Anbieter, Dienstleistungen und Produkte gibt, brauchen Menschen Orientierung. Ein Wert, der dabei hilft, ist Fairness. Deshalb befragte DISQ nun zum fünften Mal eine Vielzahl an Kunden zu ihren Erfahrungen mit verschiedenen Unternehmen. Der Fairness-Preis soll Verbraucher aufklären und Entscheidungen leichter machen.

„Zum fünften Mal in Folge mit dem Fairness-Preis ausgezeichnet zu werden, macht mich extrem stolz“, sagt Kingyi Yu, Vorständin der Dr. Klein Privatkunden AG. „Fairness ist ein wichtiger Wert für uns. Wir versuchen, bei allem was wir tun, den Kundennutzen in den Fokus zu stellen. Fairness macht dieses Versprechen greifbar. Und dass Dr. Klein genau so von Verbrauchern wahrgenommen wird, zeigen uns die Ergebnisse der Befragung.“ Sie weist darauf hin, dass der Fairness-Preis nicht nur nach außen, sondern auch nach innen wirkt. „Unsere Mitarbeiter freuen sich besonders, weil dieser Preis verdeutlicht, dass wir als Arbeitgeber auch von außen so bewertet werden, wie sich die Zusammenarbeit tatsächlich gestaltet: fair, gemeinschaftlich und auf Augenhöhe.“

In einer bevölkerungsrepräsentativen Onlinebefragung wurden knapp 50.000 Verbraucher befragt. Zuverlässigkeit war eine Kategorie, in der Kunden die über 500 Unternehmen bewerten konnten. Darunter fallen das Einlösen von Werbeversprechen und Absprachen. Ebenso abgefragt wurde der Bereich Transparenz in Vertragsbedingungen und anderen Informationen. Als dritte Rubrik entschied sich DISQ wie auch in den vergangenen Jahren dafür, das Preis-Leistungsverhältnis von Produkten und Dienstleistungen einschätzen zu lassen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DR. KLEIN Firmenkunden AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.drklein-firmenkunden.de

Neuverträge steigen um 6,7 Prozent auf mehr als 6,2 Millionen Stück

 

Die Volkswagen Finanzdienstleistungen haben die ersten drei Quartale dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen und neue Rekordwerte erzielt. Die Bilanzsumme der Volkswagen Finanzdienstleistungen hat Ende September erstmals die Marke von 200 Milliarden Euro überschritten und betrug per 30.09.2018 insgesamt 200,79 Milliarden Euro. Am Jahresende 2008, vor etwa zehn Jahren, lag diese noch bei rund 75 Milliarden Euro. „Die Volkswagen Finanzdienstleistungen sind in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gewachsen. Das vertrieblich bedingte Wachstum basiert auf unserer starken Internationalisierung und den lokalen Marktdurchdringungsplänen. Deshalb konnte nun auch die Schallmauer von 200 Milliarden Euro Bilanzsumme durchbrochen werden“, erklärt Lars Henner Santelmann, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG, und sagt weiter: „In diesem Zusammenhang möchte ich mich noch einmal bei Dr. Christian Dahlheim bedanken, der als Vertriebsvorstand in den letzten Jahren außerordentlich erfolgreich war und immer ein Treiber unserer Expansionsstrategie gewesen ist.“ Dr. Christian Dahlheim leitet seit dem 1. Oktober 2018 den Konzernvertrieb der Volkswagen Aktiengesellschaft und war zuvor seit dem 1. Januar 2016 Vertriebsvorstand der Volkswagen Financial Services AG.

Der Vertragsbestand stieg um 7,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt und lag per 30.09.2018 bei mehr als 20,4 Millionen Stück – ebenfalls ein neuer Höchststand. Der Vertragszugang erhöhte sich in den ersten neun Monaten weltweit um 6,7 Prozent auf mehr als 6,2 Millionen Neuverträge. Wachstumstreiber sind auch weiterhin vor allem die internationale Aufstellung der Volkswagen Finanzdienstleistungen sowie das Flottengeschäft in Europa. Auch in Deutschland wuchs der Vertragsbestand: Dieser lag per Ende September 2018 bei rund 6,4 Millionen Verträgen (Vorjahr: 6,3 Millionen Verträge), ein Plus von 1,4 Prozent.

Vertragsbestand

Das Wachstum des Vertragsbestands teilt sich dabei auf die folgenden Produkte auf: Es entfielen 6,3 Millionen Verträge auf Fahrzeugfinanzierungen (+6,6 Prozent), 4,3 Millionen Stück auf Leasingverträge (+13,1 Prozent) sowie 4,3 Millionen Stück auf Dienstleistungsverträge (+11,7 Prozent) und 5,5 Millionen Stück auf Versicherungsverträge (+0,5 Prozent).

Neuverträge

Der Vertragszugang im Bereich Fahrzeugfinanzierung belief sich von Januar bis September 2018 auf fast 1,9 Millionen Stück (+8,1 Prozent). Ferner wurden rund 1,4 Millionen neue Leasingverträge (+7,7 Prozent), 1,2 Millionen neue Dienstleistungsverträge (+2,6 Prozent) und fast 1,7 Millionen neue Versicherungsverträge (+7,6 Prozent) abgeschlossen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

Volkswagen Financial Services AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, Tel: + 49 5 31 / 2 12-876 75, www.vwfs.com

Die Mitgliederversammlung bietet als dreimal jährlich stattfindendes Dialogforum unseren Mitgliedern die Möglichkeit des regelmäßigen, intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausches.

 

Die jüngste Veranstaltung dieser Art, die durch den Verband am 10. und 11. Oktober ausgerichtet wurde, konnte dabei durch ihre fachkundige Besetzung mit zentralen Akteuren aus dem Berliner Politikbetrieb überzeugen.

Im ältesten – und vielleicht auch schönsten – noch erhaltenen Lehrgebäude Berlins, dem 1790 durch den Architekten des Brandenburger Tors, Carl Gotthard Langhans, erbauten Tieranatomischen Theater, traten die Mitglieder des Verbandes mit Politikern der Regierungsparteien und der Opposition in einen äußerst produktiven Austausch. Zugegen waren unter anderem:

 

  • MdB Lothar Binding (SPD), Finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, Obmann im Finanzausschuss
  • MdB Max Straubinger (CDU/CSU), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • MdB Frank Schäffler (FDP), Mitglied im Finanzausschuss
  • Harald Christ (SPD), Beauftragter für Mittelstandspolitik, Präsidiumsmitglied im SPD-Wirtschaftsforum
  • Dr. Ingo Friedrich (CSU), Präsident des Europäischen Wirtschaftssenats e.V. und Vizepräsident des Europäischen Parlaments a.D.

 

Im Verlauf der zweitägigen, intensiv geführten Debatte bot sich unseren Mitgliedern die seltene Gelegenheit eine Vielzahl der, für die Branche gegenwärtig und künftig relevanten Regulierungsaspekte, in konzentrierter Atmosphäre und mit der Unterstützung ausgewiesener Fachpolitiker zu erörtern. RA Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes äußerte sich zufrieden mit dem Fortgang der Diskussionen: „Unsere Mitglieder und deren Vertriebspartner erbringen Dienstleistungen auf qualitativ höchstem Niveau und leisten einen elementaren Beitrag zur Altersabsicherung und zur Bereitstellung einer flächendeckenden Finanzberatung in Deutschland. Vor dem Hintergrund zunehmend an Dynamik gewinnender regulatorischer Entwicklungen – beispielsweise der Debatte um einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung oder der immer wieder ins Spiel gebrachten Beaufsichtigung von gewerblichen Vermittlern durch die BaFin – herrscht aber auch vermehrte Unsicherheit in der Branche. VOTUM versteht sich seit jeher als Ansprechpartner der Politik. Mit Veranstaltungen wie dieser möchten wir den Dialog zwischen dem freien Finanzvertrieb und dem Gesetzgeber fördern, um letzteren auch für die legitimen Anliegen unserer Mitglieder zu sensibilisieren. Es ist von großem Interesse für die Verbraucher, dass das mit hoher Beratungsqualität verbundene vielfältige Leistungsangebot der bankenunabhängigen Berater erhalten bleibt. Dieses durch eine Überregulierung auszutrocknen wäre das Gegenteil von Verbraucherschutz. Eine Regulierung mit Augenmaß ist daher unser zentrales Anliegen. Zu diesem haben wir mit dieser Veranstaltung einen signifikanten Beitrag geleistet.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin,

Tel: +49 (0)30 28880719, Fax +49 (0)30 28880716, www.votum-verband.de

Segment Mittel- und Osteuropa steigert den Umsatz um 3,7 Prozent – Segment Deutschland erzielt ein Umsatzplus – Umsatzprognose für 2018 wird angehoben

 

Der europäische Finanzvermittlungskonzern OVB erzielte von Januar bis September 2018 Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 169,1 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 166,3 Mio. Euro. Im stärksten Segment Mittel- und Osteuropa nahmen die Erträge aus Vermittlungen um 3,7 Prozent zu, weil sich nahezu alle Ländermärkte deutlich positiv entwickelten. Auch im Segment Deutschland lagen die Gesamtvertriebsprovisionen mit 43,1 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Im Segment Süd- und Westeuropa blieben sie nach starkem Wachstum in den Vorjahren geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres. “OVB konnte nach neun Monaten beim Umsatz insgesamt zulegen. Angesichts dieser positiven Geschäftsentwicklung heben wir die Umsatzprognose an und gehen nun für das Gesamtjahr 2018 von einem leichten Umsatzanstieg aus”, so Mario Freis, CEO der OVB Holding AG.

Den Kundenbestand konnte OVB um 3,3 Prozent auf 3,44 Millionen per Ende September 2018 erneut ausweiten. Die Zahl der Finanzvermittler entwickelte sich zum Vorjahresstichtag nahezu stabil.

Die Umsetzung strategischer Maßnahmen und die Erfüllung erhöhter regulatorischer Anforderungen belasten – wie geplant – zeitweilig die Ergebnisrechnung. Das operative Ergebnis des OVB Konzerns belief sich im Berichtszeitraum auf 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,5 Mio. Euro). Unverändert geht OVB für das Gesamtjahr 2018 von einem EBIT von 13,0 bis 13,5 Mio. Euro aus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

OVB Holding AG, Heumarkt 1, D­-50667 Köln, Tel.: +49 221 / 20 15 ­ 288, Fax: +49 221 / 20 15 ­ 325,  www.ovb.ag

BMF veröffentlicht Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) veröffentlicht. Hier der Link zum Entwurf: https://bvai.de/fileadmin/PDFs/DE/News/2018_11_12_Referentenentwurf.pdf

 

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Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), Poppelsdorfer Allee 106, D-53115 Bonn, Tel: +49(0)228-96987-0, Fax: +49(0)228-96987-90, www.bvai.de 

Gleichzeitige Stabilität von Beiträgen, Eintrittsalter, Rentenniveau und Bundeszuschuss nicht möglich

 

Das gerade beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung ist der Versuch, Unvereinbares miteinander zu vereinen. „Das Scheitern dieses Versuches ist heute schon absehbar“, sagt Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP. „In einigen Jahren stehen dann andere Politiker vor nochmals größeren Herausforderungen.“

Im Rentenpaket wird die Mindesthöhe der gesetzlichen Rente bis 2025 bei 48 Prozent festgeschrieben. Der Beitragssatz von heute 18,6 Prozent soll zumindest bis dahin unter 20 Prozent bleiben. „Damit sind zwei der vier Stellschrauben zur Rente festgesetzt“, sagt Härtling. Wenn Beitragshöhe und Rentenniveau nicht mehr verändert werden können, kann das System nur noch per Renten-Eintrittsalter und über den Bundeszuschuss stabilisiert werden. „Beide Optionen wird die Politik ziehen müssen“, sagt Härtling.

Dass das System an seine Grenzen kommt, ist klar. Bereits heute müssen zwei Beitragszahler für einen Rentner aufkommen. Bis 2050 wird sich das Verhältnis auf 1,7:1 verschlechtert haben. „Die Politik ignoriert diese Entwicklung und schaut erst einmal nur auf 2025“, sagt Härtling. „Das sieht nicht ganz so schlimm aus, sieben Jahre sind überschaubar.“ Für viele Politiker ist dann die Karriere auch beendet. „Die Jüngeren, die dann übernehmen müssen, werden sich zurecht hintergangen fühlen.“ Denn in den vergangenen Jahren hat es schon Fortschritte auf dem Weg zu einer dauerhaft sicheren Rente gegeben. Aber statt in der gerade guten Konjunktur mit steigenden Steuereinnahmen eine finanzielle Basis für künftige Generationen zu schaffen, verteilt die große Koalition munter immer mehr Rentengeschenke, die von künftigen Generationen finanziert werden müssten.

„Die aktuelle Politik führt zu dramatischen Mehrbelastungen der gesetzlich versicherten Beitragszahler“, sagt Härtling. Laut Rentenversicherungsbericht wird der Rentenbeitrag auch ohne weitere Geschenke von heute 18,7 Prozent auf über 25 Prozent im Jahr 2050 ansteigen. Bis 2045 wird die Gesamtbelastung der Beitragszahler ohne Gesetzesänderungen sogar auf 50 Prozent steigen. Der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rente liegt heute schon bei knapp 100 Milliarden Euro pro Jahr und beträgt bereits ein Drittel des Bundeshaushalts. Tendenz stark steigend. Allein bis 2030 würden erweiterte Mütterrente, Rentenbeitragssubvention von Geringverdienern, angehobene Erwerbsminderungsrente und „doppelte Haltelinie“ etwa 75 Milliarden Euro zusätzlich kosten. „Es ist schlicht unmöglich, Rentenniveau, Beiträge und Renteneintrittsalter stabil zu halten, ohne einen immer größeren Teil des Bundeshaushalts in die Rente stecken zu müssen“, sagt Härtling.

Sinnvoll wäre es stattdessen, die hinter der Rente stehende Idee zu hinterfragen: „Bislang streben wir eine Rente an, die den Lebensstandard im Alter sichert“, so Härtling. „Besser wäre es, die Rente so umzubauen, dass sie das Existenzminimum sichert.“ Dazu sollten dann private Zusatzmodule kommen, mit denen jeder für sich ganz individuell die Höhe seiner späteren Rente festlegen könne. „Es ist die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass niemand im Alter darben muss. Es ist aber nicht Aufgabe aller Steuerzahler, unter Verzicht auf eine eigene Zukunft den Lebensstandard aller Rentner zu sichern“, sagt Härtling.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

IT-Sicherheitsexperte kritisiert Panikmache und fordert mehr Gelassenheit

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht kuriose Auswüchse: Vor etwa zwei Wochen entschied die österreichische Hausverwaltung „Wiener Wohnen“, Namensschilder von Bewohnern gegen Wohnungsnummern auszutauschen. Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung hatte die Koppelung von Nachnamen und Wohnungsnummern als Verstoß gegen die DSGVO empfunden. Nachdem in der Bild-Zeitung auch der Immobilien-Eigentümerverband “Haus & Grund” seinen Mitgliedern empfahl, die Namensschilder an den Türklingeln vorsorglich zu entfernen, denn nur so sei die Privatsphäre der Mieter gewährleistet, trat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf den Plan und stellte klar: Man solle sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden über die Rechtslage informieren und nicht auf öffentliche Ratschläge hören. Der Anwendungsbereich der DSGVO schließe Klingelschilder mit Namen nicht ein.

Auch IT-Sicherheitsexperte Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP Consulting (www.psw-group.de), rät: „Vermieter sollten sich von dieser Panikmache nicht anstecken lassen. Wir reden hier schließlich nicht von datenschutzrechtlich gerechtfertigten Pseudonymisierungen, weil Personen Opfer von Stalking sind oder sich in einem Zeugenschutzprogramm befinden. Auch ich sehe die Anwendung der DSGVO hier nicht als gegeben, weil der Tatbestand der automatisierten Erfassung und Verarbeitung von Daten meines Erachtens nach nicht erfüllt ist. Vermeintliche Bußgelder halte ich deshalb als sehr unwahrscheinlich und Vermieter stehen nicht unter Handlungszwang. Im Zweifelsfalle kann und sollte jeder Vermieter selbst noch einmal bei der zuständigen Datenschutzbehörde nachfragen.“

Er wünscht sich von allen Seiten – Medien, Anwendern, aber auch Unternehmen und Vermietern  –    etwas mehr Gelassenheit bezüglich der DSGVO. „Im Vorfeld gab es Befürchtungen über Abmahnwellen, die nie eingetreten sind. Auch der Klingelschild-Irrsinn wird in der Versenkung verschwinden“, so Heutger.

Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat inzwischen klargestellt, dass Namen auf Klingelschildern zwar personenbezogene Daten sind. Jedoch sei die Anbringung der Klingelschilder keine automatisierte Verarbeitung nach DSGVO. Selbst wenn sie dies wäre, wäre die Verarbeitung durch die Wohnungsbaugesellschaft nach Artikel 6, Absatz 1f DSGVO datenschutzrechtlich zulässig. Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, findet klare Worte: „Die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung [wird] als Begründung für etwas herangezogen […], was sie gar nicht fordert und sie damit als „weltfremdes europäisches Recht“ diskreditiert […]. Äußerungen in der Art, dass ein Mieter sich nur bei der Aufsichtsbehörde beschweren müsse, wenn sein Klingelschild nicht entfernt werde und die Aufsichtsbehörde dann ein Bußgeld von 20 Millionen Euro verhängen werde, was rechtlich völlig ausgeschlossen ist, zeigt, dass es hier um Panikmache oder Streben nach Medienpräsenz geht, aber jedenfalls nicht um wirklichen Datenschutz.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PSW GROUP GmbH & Co. KG, Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda, Tel: 030 / 530 47 73 – 0,  www.psw-group.de     

Die VEMA eG führt bereits seit vielen Jahren in Regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei den ihr angeschlossenen Maklerbetrieben durch.

 

Kürzlich stellte man die Frage nach den bevorzugten Anbietern im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen

  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Privathaftpflicht ist zweifellos die wichtigste, weil mit großem Abstand meist vermittelte Versicherungssparte bei Versicherungsmaklern. In der Umfrage zu dieser Sparte standen zehn Versicherer namentlich zur Auswahl. Die drei meistgenannten Versicherer bzw. Tarife (die Haftpflichtkasse, VEMA-Deckungskonzept (Risikoträger Basler) und VHV)- stehen für 33.897 der 56.277 Deckungsnoten, die in dieser Sparte direkt über den entsprechenden Tarifrechner der VEMA eingedeckt wurden.

Bei der Betrachtung der Produktqualität ergibt sich diese Reihenfolge:

Platz 1: VEMA-Deckungskonzept (Risikoträger Basler, Note 1,17)

Platz 2 Basler (1,3)

Platz 3: InterRisk (1,34)

Platz 4: VEMA-Deckungskonzept (Risikoträger AIG, 1,36)

Platz 5: Rhion (1,43)

An dieser Umfrage beteiligten sich 2.647 Personen.

Bei den Tierhaftpflichtversicherern ähnelt sich das Bild. In dieser Sparte wurden in den vergangenen zwölf Monaten 12.044 Deckungsnoten über den VEMA-Rechner eingedeckt. Auf die drei meistgenannten Anbieter (die Haftpflichtkasse , VEMA Deckungskonzept (Risikoträger Basler), VHV) entfallen 6.207 davon.

Bei der Bewertung der Produktqualität ergibt sich diese Reihenfolge:

Platz 1: VEMA-Deckungskonzept (Risikoträger Basler, Note 1,25)

Platz 2: die Haftpflichtkasse (1,45)

Platz 2: NV Versicherung (1,45)

Platz 3: Rhion (Note 1,51)

Platz 4: InterRisk (1,52)

An dieser Umfrage beteiligten sich 1.993 Personen.

Bei den Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherern schafften es nach Nennungen gleich zwei VEMA-Deckungskonzepte aufs Nennungs-Treppchen. Auf die drei hier meistgenannten Anbieter ((die

Haftpflichtkasse, VEMA Deckungskonzept (Risikoträger Basler), VEMA Deckungskonzept (Risikoträger Bay. Hausbesitzerversicherung)) entfallen ganze 7.242 der 9.237 Deckungsnoten der letzten zwölf Monate.

Bei der Bewertung der Produktqualität ergibt sich folgendes Bild:

Platz 1: VEMA-Konzept mit Basler (Note 1,27)

Platz 2: Deckungskonzept mit der Bay. Hausbesitzerversicherung (1,38)

Platz 3: die Haftpflichtkasse (1,48)

Platz 4: AIG (1,53)

Platz 5: Grundeigentümerversicherung (1,57)

An dieser Umfrage beteiligten sich 1.797 Personen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Umfrage unter Versicherern: Aufstockung von bestehenden Verträgen um die SV-Ersparnis nicht immer möglich und komplizierter, als vom Gesetzgeber gedacht

 

Der vorgeschriebene Zuschuss, den Arbeitgeber ab 2022 zu bestehenden Betriebsrentenverträgen zahlen müssen, lässt sich in den Unternehmen schwerer umsetzen, als sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus einer Umfrage bei Versicherern, die von der bbvs Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) durchgeführt wurde. Damit wurde ermittelt, ob und wie die Versicherer bei Bestandsverträgen eine Aufstockung der Einzahlungen überhaupt zulassen.

Ergebnis: Die Arbeitgeber müssen sich auf große Unübersichtlichkeit und einige Hürden einstellen. Nur wenige von den insgesamt 23 Gesellschaften, die auf die Fragen geantwortet haben, lassen in bestimmten Grenzen Erhöhungen in allen Tarifen für die Direktversicherung zu. Ein Versicherer lehnt in bestehenden Verträgen Beitragserhöhungen völlig ab und verweist auf Sonderkonditionen bei einem Neuvertrag für den Arbeitgeberzuschuss. Sechs Anbieter befinden sich noch in der Nachdenkphase oder machten überhaupt keine Angaben.

Bei den übrigen finden sich viele Einschränkungen und Bedingungen. Die meisten Unternehmen machen die Möglichkeit einer Erhöhung an der Tarifgeneration oder am Auflagejahr des Tarifes fest oder beziehen sich auf den jeweiligen Rechnungszins, ab dem noch eine Erhöhung möglich ist. Einige Versicherer lassen zwar eine Erhöhung im alten Tarif zu, aber zu neuen Rechnungsgrundlagen. Unter diesen Umständen gelten dann zwar die ungünstigeren neuen Rechnungsgrundlagen, zumindest entfallen aber die Stückkosten für einen Neuabschluss.

„Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mit der Einstellung neuer Mitarbeiter deren bestehende Direktversicherung übernommen haben, werden also mit einer Vielfalt von Bedingungen konfrontiert sein und müssen für jeden einzelnen Vertrag eine Lösung finden“, schildert bbvs-Geschäftsführer Karsten Rehfeldt die Situation der Unternehmen. „Der Gesetzgeber hatte das Dilemma wohl schon ein wenig geahnt und im Betriebsrentenstärkungsgesetz festgelegt, dass der Zuschuss zusätzlich an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weitergeleitet werden muss.“ Diese Formulierung berücksichtige schon, dass in vielen Fällen Bestandsverträge gar nicht um die vorgeschriebenen 15 Prozent erhöht werden können, da die genutzten Tarife entweder schon geschlossen sind oder einen hohen Rechnungszins besitzen, zu dem die Versicherer wegen steigender Zinszusatzreserven gar keine Beitragserhöhungen mehr gestatten wollen.

In vielen Fällen werden die Arbeitgeber daher gezwungen sein, für den vergleichsweise kleinen Zuschuss einen Neuvertrag abzuschließen. „Ob dies für den Arbeitnehmer wegen der neuerlichen Stückkosten, des aktuell niedrigen Rechnungszinses oder tariflicher Besonderheiten wie Mindestbeträge oder Mindestrenten überhaupt möglich beziehungsweise wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden“, rät Rehfeldt.

Eine Alternative zur Aufstockung der Einzahlungen wäre die sogenannte „arbeitsrechtliche Lösung“. Dabei wird die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers um die Höhe des Zuschusses des Arbeitgebers reduziert. Der Beitrag, der an den Versorgungsträger fließt, bleibt in der gleichen Höhe. „Erstaunlicherweise findet sich dieser Vorschlag auch in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das damit arbeitsrechtliche Hinweise gibt. Unserer Auffassung nach entspricht das aber nicht der Intention des Gesetzgebers und dürfte arbeitsrechtlich nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers durchsetzbar sein“, gibt der bbvs-Geschäftsführer zu bedenken. Darüber hinaus stelle sich die Frage, wie und durch wen in der Praxis eine solche Lösung umgesetzt werden soll. „Mit der arbeitsrechtlichen Lösung gerät man auf das Feld der Rechtsberatung. Der Vermittler oder der Versorgungsträger werden sie also kaum umsetzen können“, so Rehfeldt. Er geht davon aus, dass zur arbeitsrechtlichen Lösung die Gerichte das letzte Wort haben werden.

Der neue Arbeitgeberzuschuss sei einmal mehr ein Beweis dafür, dass gut gemeint nicht gleich gut gemacht bedeuten müsse. „Der Zuschuss ist ein richtiger Schritt, um die Verbreitung der bAV gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern. Die Umsetzung jedoch, gerade im Bestand, stellt den Arbeitgeber vor enorme Anforderungen, die wahrscheinlich nur mit einer fundierten Begleitung durch einen Rechtsberater zu schaffen sein wird.“

 

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2,0 % der Versicherten der Privaten Krankenversicherung bestimmen 80 % der Berichterstattung in allen Medien zum Thema PKV.

 

“Die PKV ist ein Auslaufmodell, privat versicherte Rentner verarmen, wäre ich doch besser in der gesetzlichen Krankenkasse GKV, wann kommt endlich die Bürgerversicherung, 2019 schon wieder eine sprunghafte Beitragserhöhung” und so weiter und so weiter, lauten die Überschriften, egal ob in Printmedien, Online oder im TV. Warum ist das so? Durch die immer wiederkehrenden und gleichlautenden Meinungsäußerungen zur privaten Krankenversicherung hat sich eine riesige und bundesweite Echokammer, eine Filterblase zum Thema etabliert. In dieser Blase sitzen fast alle Journalisten fest und freuen sich über die vielen Klicks zu ihren PKV-Bashing-Artikeln. Der PKV-Versicherte als Laie glaubt natürlich die schlechte Nachricht eher als die gute. Aber ist die PKV wirklich am Ende? Alle Informationen sind online zu finden.

PKV am Ende?

Von etwa 8,7 Millionen PKV-Versicherten sind nur 185.000 in den Sozialtarifen der privaten KV (BTN, STN und NLT) gelandet. Jeder PKV-Versicherte in einem Notlagentarif ist unabhängig davon, ob die Beiträge bezahlt sind oder nicht, immer versichert. Dagegen schieben die GKV-Kunden eine geradezu riesige Schuldenlast an unbezahlten GKV-Beiträgen in Höhe von mehr als 7 Milliarden EURO vor sich her. Vergessen wird auch die Beitragshöhe der GKV mit 850 EUR (2019). Rechnet man die alljährlichen Bundeszuschüsse für die gesetzlichen Kassen (2017: 14,5 Milliarden) dazu, so wäre der GKV-Beitrag noch höher. 1970 kostete eine GKV umgerechnet 50 EUR im Monat. In der Zukunft wird die negative demographische Entwicklung in Deutschland mit immer mehr Alten und immer weniger Jungen zu stark steigenden GKV-Beiträgen führen. Durch die Altersrückstellungen der PKV bleiben die privat Versicherten von diesem Problem verschont. Das sind beispielhaft einige Nachrichten zur PKV. Darüber wird aber nicht geschrieben, heute glauben dank der anhaltend negativen Presse viele PKV-Kunden mit wertvollen und günstigen privaten Verträgen daran, mit der PKV auf das falsche Pferd gesetzt zu haben. Wenige Problemfälle bestimmen die Diskussion. Das kennt man doch irgendwo her?

Individuelle Problemlösung

Wer als Versicherter der privaten Krankenversicherung einfach weniger bezahlen möchte, der hat mit der PKV-Tarifoptimierung und dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ein kostenloses Instrument zur Regulierung der Versicherungsbeiträge. Übrigens ein Vorteil gegenüber der GKV. Im Weg steht “nur” der PKV-Tarifdschungel. Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung ist die hc consulting AG. Siehe hierzu auch die Stiftung Warentest Finanztest, zuletzt im Jahrbuch 2018.

 

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Marktwächter untersuchen Basisinformationsblätter von kapitalbildenden Versicherungen

 

Die neuen Basisinformationsblätter (BIB) für kapitalbildende Versicherungen bieten Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Das geht aus einer Untersuchung des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Die Verbraucherschützer hatten 26 BIB zu fondsgebundenen Rentenversicherungen verschiedener Anbieter unter die Lupe genommen. Die Hamburger Marktwächter kritisieren ungenaue Angaben und fehlende Vergleichbarkeit der BIB innerhalb eines Produktsegments.

Die BIB sollen im Bereich der kapitalbildenden Versicherungen als neuer europäischer Standard seit dem 1. Januar 2018 den Verbrauchern bei der Produktinformation und dem Produktvergleich helfen. Sie sollen über Kosten und Risiken informieren und sind vom Versicherer vor dem Vertragsschluss an den Verbraucher auszuhändigen. „Um Produkte miteinander vergleichen zu können, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den von uns untersuchten BIB leider nicht der Fall“, bemängelt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es bedarf klarer Vorgaben bezüglich des Informationsgehaltes und der Transparenz. Transparenz bedeutet sowohl eine einheitliche Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken als auch ein einheitlicher Sprachgebrauch.“

Keine konkreten Zahlen und Leistungsdaten

Die Verbraucherschützer bemängeln an den untersuchten BIB zudem die unpräzise Angabe von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. „Die Angabe von Spannen – etwa bei Kosten und Risikoklassen – bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Nur anhand von konkreten Zahlen lassen sich Produkte adäquat vergleichen. Die BIB sind keine Hilfe für den Verbraucher, sofern sie nicht auf das individuelle Angebot zugeschnitten sind“, so Klug. In keinem der von den Marktwächtern untersuchten BIB orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden.

Methodik: Der Marktwächter Finanzen hat eine Stichprobe von 26 BIBs verschiedener Versicherer zu dem Produkt fondsgebundene Rentenversicherung aus dem Jahr 2018 unter die Lupe genommen. Dabei stammen zwölf aus konkreten und unterschriftsreifen Angeboten und 14 aus dem Internet ohne konkreten Angebotsbezug. Die großen Anbieter sind vertreten.

 

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Verbraucherzentrale Bundesverband, Marktwächter, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel: (030) 25 800-0, Fax: (030) 25 800-518, www.marktwaechter.de

Die britischen Lebensversicherer stellen sich auf den Brexit ein. Daraus erwachsen Risiken für Kunden und Makler.

 

Rund zwei Jahre ist es her, dass die Entscheidung der Briten für den Brexit zu stimmen, in Unruhe versetzte. Praktische Auswirkungen hatte die Entscheidung zunächst nicht, sodass sich die Gemüter beruhigten. Die britischen Lebensversicherer beschwichtigten, man werde sich rechtzeitig kümmern und kein Kunde müsse Sorge haben. Mit Näherrücken des Brexit-Termins stellen sich die britischen Versicherer jetzt auf ein ungeregeltes Ausscheiden aus der Union ein. „In den Entscheidungen stünden dabei vor allem die Interessen des Versicherers im Vordergrund“, wie der Maklerpool blau direkt mitteilt. Die haben weitreichende Folgen für die Versicherungskunden. Makler müssten dringend ihre Kunden aufklären und die nötigen Optionen prüfen, um nicht in Haftung zu geraten.

In den vergangenen zwei Wochen hätten beispielsweise alle Kunden der Standard Life die Mitteilung erhalten, man übertrage die Verträge zum 19. Februar 2019 an eine irische Tochter. Schonungslos teilt der Versicherer seinen Kunden mit: „Ohne solche Änderungen wäre ein britisches Unternehmen wie Standard Life aller Voraussicht nach nicht mehr in der Lage, seine europäischen Versicherungsnehmer zu betreuen.“

Nachdem die Standard Life nach dem Brexit versichert hatte, zur Not eine Tochter in Deutschland zu gründen, wählt das Unternehmen jetzt den nahe liegenderen Weg und bevorzugt eine Gründung in Irland; vermeidet dabei die Sprachbarriere und profitiert zudem von der geringeren Entfernung. „Für die Kunden, die vor allem aus Deutschland und Österreich stammen, ist dies alles andere als befriedigend“, meint Oliver Pradetto, Geschäftsführer des Maklerpools blau direkt. „Neuer Eigentümer ist eine bislang mittellose Ausgründung, die ihrerseits im Besitz einer haftungsbeschränkten Limited ist. Die Standard Life entledigt sich damit sämtlicher Risiken ihrer europäischen Bestände.“

Eine Ausgründung nach Deutschland hätte durch die Mitgliedschaft im Rahmen der Protektor Lebensversicherungs-AG eine gewisse Sicherheit für die Kunden bedeutet, da der Versicherer die Aufgaben eines gesetzlichen Sicherungsfonds übernimmt. An dieser Sicherheit spart die Standard Life, während sie gleichzeitig mitteilt, dass die Versicherungsverträge deutscher Kunden künftig nicht mehr unter dem Schutz der vergleichbaren britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS) stehen.

„Die Risiken werden in eine finanziell schlecht ausgestattete Unternehmenstochter abgeschoben und damit gleichzeitig jeglicher Sicherheit beraubt, die normalerweise in Deutschland und Britannien gesetzlich verankert sind. Das Sicherungsprinzip der Lebensversicherung wird ad absurdum geführt“, beklagt Poolchef Pradetto.

Ein Problem sei dies auch für Makler. Trotz des Brexits sei das Vermittlungsvolumen zugunsten der Standard Life auch in den letzten Jahren stetig gestiegen.

„Ich bezweifele, dass alle Kunden auf die nun eintretenden Risiken des Brexits von ihren Maklern hingewiesen wurden“, zeigt man sich in Lübeck besorgt. Im Rahmen ihrer Betreuungsaufgaben sollten Makler ihre Kunden spätestens jetzt über die möglichen Risiken aufklären. „Ich möchte nicht in der Haut eines Maklers stecken, wenn sich die irische Tochter verabschiedet und keinerlei Hinweise seitens des Maklers auf alternative Möglichkeiten gegeben wurden.“ In den meisten Fällen lohne sich eine Umdeckung lang laufender Rentenversicherungen voraussichtlich nicht. Makler wären jedoch gut beraten, dem Kunden zumindest eine Rückkaufswertberechnung zukommen zu lassen, denn so könne der Kunde abwägen, ob er das Risiko eingeht am Vertrag festzuhalten oder lieber rechtzeitig aussteige.

„Man darf sich da keinen Illusionen hingeben. Die Briten entscheiden, welche Werte sie den Verträgen über die festgeschriebenen Rückkaufswerte hinaus mitgeben und an die neue Tochter verschieben. Solange alle Verträge im Gesamtbestand des Konzerns verwaltet worden seien, hätten auch deutsche Kunden an stillen Reserven oder einer bewährten Verwaltungsstruktur profitiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine britische Gesellschaft ein großes Interesse daran hat, Finanzmittel in größerem Umfang als absolut nötig aus dem Land in die EU zu schieben.“ Der Aufbau, der erforderlichen Infrastruktur ließe sich kostenmäßig zudem nicht auf den Gesamtbestand der Standard Life umlegen. Es sei wahrscheinlich unvermeidbar, dass diese ausschließlich den deutschen Kunden aufgebürdet würde. So sei mit höheren Verwaltungsausgaben zu rechnen, was die Erträge verringere.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­23560 Lübeck, Tel: 0451­87201­172, Fax: 0451­87201­299, www.blaudirekt.de

Die DKM 2018 war einmal mehr Schauplatz zahlreicher Preisverleihungen. Ausgezeichnet wurden sowohl Produktanbieter und Dienstleister als auch Vermittler. Bewertet wurde im Vorfeld der Messe, aber auch direkt vor Ort.

 

Den Anfang der Ehrungen auf der DKM 2018 machten die Versicherungsblogger. Wissenschaftler der TU Dresden haben im Auftrag des IT- und Webdienstleisters 3m5. insgesamt 40 Versicherungsblogs untersucht. Die Besten wurden am 24.10.2018 im Rahmen eines Workshops mit der Social Media- & Content-Managerin Nicole Krenz geehrt. Die Gewinner sind: R+V (Corporate), Policen Direkt (Non-Corporate) und Versicherungsforen Leipzig (B2B/Fachblog).

Diese InsurTechs überzeugen

Im Rahmen eines „Pitchcontest“ hatten am zweiten Messetag zwölf Unternehmen des DKM-Themenparks „InsurTech“ Gelegenheit ihre Geschäftsmodelle dem Publikum und einer Jury vorzustellen. Bei der Jury punkteten folgende Unternehmen: BANKSapi GmbH mit Banking-as-a-Service-Dienstleistungen vor der Alsterspree Verlag GmbH mit der Online-Messe Profino und der riskine GmbH mit dem Thema Robo-Advisory.

Das Publikum überzeugten hingegen andere „Pitches“. Favorit der Messebesucher war die GHV Darmstadt mit einem Tool zum Thema Tierhalterversicherung. Darauf folgten der Maklerpool Jung, DMS & Cie mit „iCRMweb“ als neuer Baustein der Anwendung „allesmeins“ und die CodeCamp:N GmbH zum Thema Multibanking.

Erfolgreiche Premiere: OMGV-Award zeichnet Vermittler für ihre Online-Marketing-Aktivitäten aus

Beim erstmals auf der DKM verliehenen OMGV-Award standen am 25.10.2018 die Vermittler im Mittelpunkt. Hier wurden Vermittler – sei es Makler oder Vertreter – für ihr herausragendes Onlinemarketing geehrt. Die Preisträger sind:

 

  •            Kategorie Blog: Matthias Helberg (Makler), Matthias W. Schlattmeier (DEVK)

 

  •            Kategorie Facebook: Marlene Drescher (Maklerin), Volker Büscher (Allianz)

 

  •            Kategorie Social Media allgemein: Wladimir Simonov (Makler), Bernd Roebers (Axa)

 

  •            Kategorie Kundenbewertungen: Marco Mahling (Finanzberater), Versicherungsbüro Weitefeld (HDI)

 

  •            Kategorie Video: Bastian Kunkel (Makler), Stephan Peters (DVAG)

 

  •            New Media: Versicherungsgeflüster Podcast (Patrick Hamacher und Bastian Kunkel, beide Makler)

 

Jungmakler Award: begehrter Titel beim Branchennachwuchs

Der Jungmakler Award wird traditionell seit der Premiere im Jahr 2010 am zweiten Messetag der DKM verliehen. Die Gewinner der achten Auflage sind: Dirk Becht, Geschäftsführer der DIVM® Deutsche Immobilien Versicherungsmakler GmbH, Rainer Schamberger | Versicherungsmakler für das Handwerk und Daniel Ivakovic, Geschäftsführer der DI Wirtschaftsberatung GmbH.

 

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20,

www.bbg-gruppe.de, www.die-leitmesse.de

„Protect yourself at all the time!“ Diesen Satz kennt man von Boxkämpfen. Der Ringrichter belehrt die Kontrahenten sich jederzeit zu schützen. Und dies rufen wir auch allen Versicherungsvermittlern zu. Denn, das Thema „Provisionsverbot statt Provisionsdeckelung in der LV“ scheint noch nicht vom Tisch.

Was vom Verbraucherschutz und einigen politischen Parteien erst im Sommer dieses Jahres erneut gefordert wurde, scheint weiter im Dunklen zu gären. Auch Versicherer sind sich nicht sicher, ob diese Forderungen tatsächlich als abgewendet gelten können. Das zeigen zumindest die zunehmende Anzahl von Anfragen von Versicherungsgesellschaften bei der DVVF. Man will sich besser aufstellen und Honorartarife und -modelle für Sommer 2019 vorbereiten, Abrechnungsdienstleistung vorhalten usw. um gewappnet zu sein, wenn sich der Gesetzgeber doch dazu entschließt härter durchzugreifen, weil die Kostenbelastungen in LV‘s trotz LVRG immer noch viel zu hoch sind.

Jeder Vermittler sollte sich also – zum Schutz seines eigenen Unternehmens– dringend darauf vorbereiten, dass die Provisionen in Lebens- und Rentenprodukten soweit reduziert werden, dass man ohne zusätzliche Honorare nicht wirtschaftlich arbeiten kann, oder dass Provisionen in diesem Bereich ganz wegfallen.

Man kann drohende Umsatzrückgänge mit Honorarmodellen und Factoringlösungen sogar überkompensieren, aber der Umgang damit will geübt sein. Es ist nichts, was man nicht erlernen könnte, aber man benötigt doch einige Erfahrung, bis das reibungslos läuft. Den Kollegen bleibt noch ein guten halbes Jahr Zeit sind einzustellen und Erfahrungen zu sammeln. Wir helfen Ihnen und beraten Sie gern!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG, Randersackerer Straße 51, 97072 Würzburg,

Tel: +49 (0) 931 260828-0, Fax +49 (0) 931 260828-79, www.dvvf.de 

Nach mittlerweile drei Jahren Erfahrung auf dem Markt bietet die IDEAL Lebensversicherung a.G. ihr flexibles und transparentes Versicherungskonto unter dem Namen IDEAL UniversalLife Go! nun auch online im Direktvertrieb an. 

 

Dafür wurde das Produkt auf die Basisvariante verschlankt, so dass Kunden hier direkt die Rentenkomponente der UniversalLife Versicherung ohne weitere Zusatzbausteine online abschließen können. Je nach Kundenwunsch können diese auch nachträglich dazu gebucht werden. Voll flexibel, voll digital und voll einfach – ist die Kernbotschaft, die hinter der neuen IDEAL UniversalLife Go! steckt. Gekauft wird trotzdem eine IDEAL UniversalLife mit all ihren Vorzügen. So können Ein- und Auszahlungen flexibel während der gesamten Laufzeit vorgenommen werden; Erträge und Kosten sind transparent und tagesaktuell dargestellt und jederzeit online abrufbar. Nicht zuletzt punktet die UniversalLife mit einer aktuell laufenden Verzinsung von drei Prozent plus Treuebonus als attraktive und solide Geldanlage.

Durch das Erzeugen und Vermitteln eines individuellen Links oder auch durch das Einbinden auf der eigenen Website können Vertriebspartner der IDEAL ihre Kunden ganz einfach auf die IUL Go! hinweisen. Diese können dann selbständig abschließen, die Vertriebspartner profitieren wiederum von der Vermittlung. „Mit der Möglichkeit, die IDEAL UniversalLife in einer Basisvariante zu kaufen, öffnen wir auch Vertriebspartnern ohne Zertifizierung den Zugang auf die Plattform der UniversalLife. Diese Makler und Vermittler können so erste Erfahrungen sammeln und sind dann sicher motiviert, eine Zertifizierung für den Einschluss von Risikokomponenten wie beispielsweise den Pflegefallschutz und weiterführenden Funktionen nachzuholen.“, so Thomas Neuleuf, Bereichsleiter Vertrieb der IDEAL Versicherungsgruppe. Für alle bereits zertifizierten Makler und Vermittler ergeben sich aus dem Direktvertrieb in der Basiskomponente Verkaufsansätze, die im Beratungsgespräch zum Up- und/ oder auch Cross-Selling genutzt werden können.

Zahlreiche Vereinfachungen und Optimierung der Vertriebsplattform

Im Entwicklungsprozess der Basiskomponente für den Direktvertrieb wurde auch die Kundenansprache auf der UniversalLife-Website noch einmal optimiert und um einige Features erweitert. Mit wenigen Klicks können Vertriebspartner der IDEAL die UniversalLife-Website mit ihrem Logo, Kontaktadresse und Foto konfigurieren. Im nächsten Schritt wird die passende Ansprache für den Kunden ausgewählt und der Link per E-Mail, SMS oder WhatsApp versendet. Für eine verbesserte und vereinfachte Handhabung wurde die Antragsstrecke auf der Vertriebsplattform IPOS verschlankt. Die Eingabemasken wurden reduziert und die Kontensicht in ihrer Darstellung komprimiert, diese kann bei Bedarf jedoch vollumfänglich angezeigt werden.

Unter www.universallife.de/vertriebspartner können sich Vertriebspartner über die vielfältigen Möglichkeiten, die eine Universal Life Versicherung bietet, informieren sowie Verkaufshilfen herunterladen. Ob für Rentengenießer, Wiederanleger, Baustellenliebhaber oder Enkelunterstützer – in fast jeder Lebenssituation punktet das Versicherungskonto der IDEAL mit Flexibilität in den Vorsorgebausteinen sowie bei der Beitragszahlung und vereint Alters- und Risikovorsorge in nur einem Vertrag.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26, 10969 Berlin, Tel: 030/ 25 87 -259, Fax: 030/ 25 87 -355,

www.ideal-versicherung.de