Banken und Sparkassen kritisieren Pläne des Bundesfinanzministeriums zu Restkreditversicherungen

 

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums (BMF), bei der Restkreditversicherung einen gesetzlichen Provisionsdeckel von 2,5 Prozent einzuführen. Dieser ist einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einem „Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ zu entnehmen.

Die deutschen Banken und Sparkassen verweisen darauf, dass unter anderem die erst kürzlich veröffentlichte Selbstverpflichtung der DK für verbraucherfreundliche Restkreditversicherungen (RKV) diesen – auch verfassungsrechtlich bedenklichen – staatlichen Eingriff in die Preisgestaltung überflüssig mache. Die freiwillige Empfehlung sei viel besser dafür geeignet, die RKV-Produkte in vielen Aspekten für die Kunden weiter zu verbessern und verbraucherfreundliche Regelungen zu ermöglichen.

Eine stichhaltige Begründung für einen gesetzlich verordneten Provisionsdeckel sei für die DK nicht zu erkennen. Auch die vom BMF angeführten Ergebnisse einer BaFin-Marktuntersuchung seien keine Rechtfertigung für solch einen gravierenden Eingriff in den Versicherungsschutz für Darlehensnehmer. Der Verbraucherschutz werde dadurch jedenfalls nicht gestärkt, die Kunde-Bank-Beziehung nachhaltig beschädigt.

Es drohe die Gefahr, dass die Banken und Sparkassen nach Einführung eines solchen Deckels bestimmte Produkte, die Lebensrisiken absicherten, nicht mehr anbieten könnten – Beispiel: Absicherung bei Arbeitsplatzverlust. Denn der vom Gesetzgeber verordnete Provisionsdeckel gehe undifferenziert über sämtliche Produkte der RKV hinweg, ohne die vielfältigen Beratungsleistungen der Kreditinstitute zu berücksichtigen. So werde es nach dem aktuellen Vorschlag etwa durchaus möglich sein, dass die dann zulässige Vergütung nicht einmal die Kosten für Beratungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten decken würde.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB), Burgstraße 28, D­-10178 Berlin, Tel.: 030/1663­0, Fax: 030/1663­1399, www.bankenverband.de

AssCompact Studie im Test & Vergleich

 

Eine etwas andere Art des Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2019 stellt “AssCompact” vor. Eine Umfrage zur Beliebtheit von BU-Versicherungen aus Sicht der Makler.Die ungebundenen Versicherungsvermittler hatten im Jahr 2018 für die Absicherung der Arbeitskraft einen eindeutigen Favoriten: Die Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung konnte sich deutlich von der Konkurrenz absetzen.

Auffallend war, dass der BU-Versicherer nicht nur ein gutes Preis-Leistungs-Spektrum anbietet, sondern auch gerne weiterempfohlen wird. Nach den neuesten Ergebnissen gibt es kaum einen Makler, der nicht mit der Gesellschaft arbeiten würde. Insgesamt gaben 560 Makler und Mehrfachagenten ihre Stimme bei AssCompact ab. Nach Verteilung von Geschlecht und Alter handelt es sich um eine repräsentative Befragung. Das Online-Portal http://ots.de/4CA9mV untersucht die Berufsunfähigkeitsversicherung Kosten 2019 und stellt die Testsieger 2019 vor.

BU Versicherung und Dread Disease im Fokus der Studie

Im Rahmen des AssCompact AWARDs wurde die Verteilung der Neuabschlüsse in den drei Segmenten Berufsunfähigkeit, Dread Disease und Grundfähigkeitsabsicherung analysiert. Untersucht wurde der Geschäftsanteil, den jeder einzelne Versicherer am Gesamtgeschäft hält.

Testsieger der Versicherungsmakler: Diese Berufsunfähigkeitsversicherungen überzeugen in 2019

Die Alte Leipziger setzte sich im Segment Berufsunfähigkeit deutlich von der Konkurrenz ab. Wie im vergangenen Jahr schaffte sie es erneut auf den ersten Rang. Die Nürnberger belegte den zweiten Rang, der Volkswohl Bund platzierte sich dahinter. Swiss Life musste sich knapp geschlagen geben und kam auf Rang vier.

Im Segment Dread Disease und Grundfähigkeitsabsicherung verzeichnet die Canada Life den höchsten Anteil. Die Gesellschaft gilt als Pionier für die Dread Disease-Versicherung und hatte dafür schon Lösungen im Portfolio, als die Absicherung gegen schwere Krankheiten auf dem deutschen Markt noch keine nennenswerte Rolle spielte. Auf den zweiten Platz kam die Nürnberger. Die Zurich erreichte im Segment Dread Disease den dritten Rang, bei der Grundfähigkeitsversicherung ging diese Platzierung an den Volkswohl Bund.

Alte Leipziger punktet mit hoher Empfehlung für die BU Versicherung

Auffallend ist, dass die meisten Vermittler mit dem Sieger Alte Leipziger außerordentlich zufrieden sind. Nicht zwangsläufig muss es einen Zusammenhang zwischen der Höhe des Geschäftsanteils und der Zufriedenheit geben. Dennoch war der Net-Promoter-Score – die Weiterempfehlungsrate – unter den Maklern für die Alte Leipziger besonders hoch. Damit verdrängte sie die Canada Life in der Sparte BU vom ersten Rang, den sie noch im letzten Jahr erreichte. Auf dem zweiten Platz ist die Nürnberger zu finden, sie schob sich von Platz vier nach vorne. Der dritte Rang ging auch in diesem Jahr an den Volkswohl Bund.

In der Sparte Dread Disease wurden die Canada Life, die Nürnberger und der Volkswohl Bund von den Teilnehmern fast gleichermaßen gut bewertet. Der Volkswohl Bund schnitt außerdem im Bereich Grundfähigkeitsabsicherung sehr gut ab. Bemerkenswert war, die eng die Spitzengruppe bei der Weiterempfehlung beieinander liegt.

So wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet: Preisvergleich bei vergleichbaren Leistungen

Die Zufriedenheit der Makler wird mit Hilfe von verschiedenen Kriterien bewertet. Dazu gehören so wichtige Faktoren wie die Tarifpolitik, die Abwicklung von Leistungsanfragen, das Preis-Leistungs-Verhältnis, die Finanzstärke, die Unterstützung im Vertrieb und die Abwicklung von neuen Vertragsabschlüssen.

Weitere Trends zur BU Versicherung im Fokus

Die Studie gibt nicht nur darüber Auskunft, welche Versicherer im vergangenen Jahr besonders beliebt waren. Auch Tendenzen und Trends lassen sich erkennen. Rund 30 Prozent der Befragten gingen zum Beispiel davon aus, dass sie in den kommenden drei Jahren deutlich mehr Umsatz im BU-Segment machen.

Grundfähigkeitsversicherung und Dread Disease Versicherung

Auch die Entwicklung bei der Absicherung der Grundfähigkeiten wird ähnlich bewertet. Lediglich beim der Dread Disease-Versicherung ist man etwas vorsichtiger, kommt aber immer noch auf eine erwartete Steigerung des Umsatzes von 40 Prozent. Das Rating eines Versicherers ist übrigens ein wichtiger Anhaltspunkt für einen Vertragsabschluss. Produktratings geben häufiger den Ausschlag, wenn es um eine Entscheidung geht, und auch Ratings zur Finanzstärke und zum Service werden regelmäßig genutzt.

Dazu hier die Liste mit dem aktuellen Rating und Ranking zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf https://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-test-vergleich.com/rating-ranking

Ein neuer Trend dürfte sich wohl im Bereich der elektronischen Risikoprüfungstools ergeben. Sehr bekannt ist derzeit das Angebot der Alten Leipziger, gerne wird aber auch die Softwarelösung der Nürnberger verwendet. Unter den übergreifenden Tools hält Vers.diagnose die Spitzenposition nach Bekanntheits- und Nutzungsgrad.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Asenta GmbH, Am Hulsberg 129, 28205 Bremen, Tel: 0421-30727418, www.asenta.de

Plansecur-Chef Johannes Sczepan: “Die finanziellen Folgen von Angriffen auf IT-Systeme lassen sich mit Versicherungen in den Griff bekommen”

 

“Vorstände, Geschäftsführer und Firmeninhaber, die ihre Unternehmen nicht gegen Gefahren aus dem Internet absichern, handeln grob fahrlässig”, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. “Allerdings ist es angesichts der Vielzahl der möglichen Angriffsszenarien schwierig, die passende Versicherungskombination zu finden”, räumt der Finanzfachmann ein. Er verweist auf die aktuelle Studie “IT-Sicherheit 2019” des eco – Verband der Internetwirtschaft, der zufolge 90 Prozent der IT-Experten eine weitere Verschärfung der Bedrohungslage erwarten.

Mit der Firmenkreditkarte in die Spielbank

“Hacker, Phishing, Datendiebstahl, Erpressersoftware, Viren, Würmer, Trojaner, Botnetz-Angriffe und immer neue IT-Sicherheitslücken – die Gefahr wird jeden Monat größer. Firmenchefs, die einfach nur hoffen, dass sie nicht betroffen sind, statt sich durch Versicherungen im Fall der Fälle zu schützen, können genauso gut mit der Firmenkreditkarte in die Spielbank gehen”, urteilt Johannes Sczepan.

Eigene Schäden und Haftpflicht für Fremdschäden

Die “Cyberdeckung”, also die Absicherung gegen ausufernde und häufig existenzbedrohende Schäden durch Hacker und sonstige Cyberangriffe und IT-Sicherheitslücken, sollte zwei Fälle berücksichtigen, rät Plansecur: die eigenen Nachteile und eventuelle Schädigungen anderer durch Pflichtverletzungen des Unternehmens. Wenn beispielsweise eine Datenbank mit Personendaten entwendet wird, können die davon betroffenen Personen Ansprüche gegen die Firma wegen Datenschutzverletzungen geltend machen. Oder Kunden können erhebliche Forderungen erheben, wenn sie zeitweise einen Onlineservice nicht erreichen können. “Alle diese Schäden lassen sich durch eine Haftpflichtversicherung abdecken”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Szepan.

Hinzu kommen die unmittelbaren Eigenschäden beim angegriffenen Unternehmen. Wiederherstellung von IT-Systemen, Datenbanken und Webseiten, Benachrichtigung der Betroffenen, Computerforensik, Rechtsberatung, Krisenkommunikation und im schlimmsten Fall sogar die Betriebsunterbrechung – je nach Angriffsszenario kann die Kostenlawine sehr groß werden.

Über 100.000 Fälle beim BKA, hohe Dunkelziffer

Das Bundeskriminalamt hält Deutschland für ein bevorzugtes Ziel international agierender Hackerbanden. “Im Angesicht von rund 100.000 dem Bundeskriminalamt bekannten Fällen von Internetkriminalität im letzten Jahr ist Versicherungsschutz dringend angeraten”, drängt Plansecur-Chef Johannes Sczepan, und meint: “Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen.”

Mobiles Internet der Dinge

Hinzu kommt die wachsende Gefahr durch das mobile Internet und das Internet der Dinge, warnt Plansecur. “Ein Firmensmartphone enthält heute beinahe genau soviel Betriebsgeheimnisse von Kunden- bis zu Zugangsdaten wie ein zentrales Rechenzentrum”, gibt Johannes Sczepan ein anschauliches Beispiel für das Gefährdungspotenzial. Und weiter: “Für das Internet der Dinge rüsten immer mehr Unternehmen Alltagsprodukte mit einem Internetzugang aus. Erweist sich dieser Zugang als unsicher, werden möglicherweise Millionen eben dieser Alltagsgegenstände zum Einfallstor für Cyberangreifer. Es gibt also immer mehr und häufig noch gar nicht bedachte Sicherheitsrisiken, die es nicht nur technisch, sondern eben auch versicherungstechnisch abzudecken gilt.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert legt auf hohe ethische Grundsätze. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Europäischer Assetmanager erweitert digitales Angebot für Vertriebspartner

 

Candriam gab den Launch von „CRIS“ bekannt. CRIS steht für „Candriam Robo Investment Simulator“. Der Geldanlage-Simulator erweitert das Angebot an digitalen Services, das Candriam für seine Vertriebspartner entwickelt. Damit will der Assetmanager insbesondere Partnerschaften mit unabhängigen Finanzberatern sowie Bank- und Versicherungsnetzwerken stärken.

Renato Guerriero, Global Head of Distribution bei Candriam: „CRIS ist eine Lösung mit hohem Mehrwert, mit der wir die Beziehungen zu unseren Vertriebskunden weiter ausbauen. Unser Ziel ist es, traditionelle Assetmanagement-Services kontinuierlich durch innovative Lösungen zu ergänzen. Investment-Simulatoren können dabei insbesondere für Finanzberater sowie Bank- und Versicherungsnetzwerke ein Instrument sein, um innerhalb des strengen regulatorischen Rahmens flexibel auf die sich wandelnden Kundenbedürfnisse einzugehen und neue Kunden zu gewinnen.“

Für Vertriebspartner verspricht CRIS folgende Vorteile:

  • Kundenangebote werden durch die individuell skalierbaren Musterportfolios einfach und verständlich dargestellt
  • Das Kunden-Onboarding kann individuell gestaltet werden, je nach Präferenzen der Berater und Netzwerke. Die Portfolios können an die Risikoprofile der Kunden angepasst werden
  • Kaufempfehlungen der Vertriebspartner können in die Portfolios oder andere Anlageprodukte integriert werden
  • Die Bewerbung der Fonds wird auf die jeweilige Marketingstrategie des Vertriebspartners abgestimmt
  • Tools zur Darstellung der verschiedenen im Angebot enthaltenen Performance- und Risikokennzahlen, die Banken und Berater in das Gespräch mit den Kunden einbinden können

CRIS existiert in den zwei Versionen „Investor“ und „Distributor“. CRIS Investor ist für die breite Öffentlichkeit bestimmt und unterstützt als Simulationsinstrument die persönliche Vermögensverwaltung. CRIS Distributor richtet sich insbesondere an Finanzberater. Das Tool identifiziert die für die Kunden am besten geeigneten Investmentfonds und Anlagelösungen und ermöglicht es Beratern, die Kundengespräche interaktiver zu gestalten.

CRIS ist Teil des umfassenden Angebots von Candriam, das vielfältige Lösungen zur Betreuung und Weiterbildung der Vertriebspartner des Assetmanagers beinhaltet. Dazu gehören Seminare mit den Ökonomen des Vermögensverwalters oder Schulungsangebote im Bereich Nachhaltige Geldanlage (SRI). So erreichte etwa die Candriam Academy, eine frei zugängliche E-Learning-Plattform, bis dato bereits mehr als 1.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in mehr als zehn Ländern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Candriam Luxembourg – Zweigniederlassung Deutschland, Fellnerstraße 5, D-60322 Frankfurt, Tel.: +49 69 2691903-0, www.candriam.de 

Der Zurich Firmen ModularSchutz ist nun auch online abschließbar.

 

Zurich entwickelt den erfolgreichen Firmen ModularSchutz weiter. Das Produkt ist nun auch online abschließbar. Ob Vermittler, Makler oder die Gewerbekunden selbst – jeder kann sich auf zurich.de mit wenigen Angaben den perfekten Mix zusammenstellen, mit genau dem Schutz, der zum Unternehmen passt. Das Produkt richtet sich an Kunden mit bis zu 500.000 EUR Jahresumsatz aus den Branchen Handel, Handwerk, Dienstleistung, Gastronomie und Baunebengewerbe.

Maximal fünf Angaben bis zum Abschluss

„Unser Ziel war es, die Abschlussstrecke so einfach wie möglich zu gestalten. Dazu haben wir die Risikofragen stark reduziert, sodass der Kunde schon mit maximal fünf Eingaben ein vollumfängliches Angebot erhält. Dies dauert nur wenige Sekunden,“ erklärt Dr. Christoph Lüer, Head of GI Technical und Chief Underwriting Officer der Zurich Gruppe Deutschland. Abgefragt werden die Betriebsart, die Umsatz- und Versicherungssumme, die Adresse des Firmensitzes und gegebenenfalls die Anzahl der Mitarbeiter.

Die digitale Beratungs- und Abschlussstrecke bietet dem Gewerbekunden die Möglichkeit, schnell und einfach einen Vertrag mit mehreren Sparten abzuschließen. Fester Bestandteil des Produkts ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Auswahl kann dann optional um die Inhalts-, Glasbruch-, Ertragsausfall-, Elektronik-, Maschinen-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung erweitert werden. Auch die Elementarschaden- oder die Betriebsschließungsversicherung sind zusätzlich möglich. Zur Wahl stehen die zwei Deckungsvarianten „Solide Grundabsicherung“ und „Umfassender Schutz“. Nach Abschluss erhält der Kunde zusammen mit der Annahmebestätigung alle relevanten Vertragsunterlagen.

Mithilfe agiler Produktentwicklung wachsen

„Dem Team ist es gelungen, mit Hilfe agiler Arbeitsmethoden ein Produkt an den Markt zu bringen, das nicht nur die digitale Sichtbarkeit der Zurich im Segment der kleinen und mittleren Gewerbekunden erhöht, sondern auch die Bedürfnisse dieser Kundengruppe stärker in den Vordergrund stellt“, so Lüer. „Das Produktkonzept wird uns helfen, weiter Wachstum speziell im Segment der kleinen Gewerbekunden zu generieren.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Neu: Jetzt auch Haftung für unehrlich, unredlich und unprofessionell!

 

Beitrag von Dr. Boels/Michaelis LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Der Versicherungsmakler ist ab dem 23.2.2018 auch nach § 1a VVG verpflichtet, bei der Beratung, der Vorbereitung, dem Abschluss sowie der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers zu handeln. Den Versicherungsmakler treffen nach §§ 59 Absatz 3, 60 und 61 VVG entsprechend ausgestaltete Beratungs- und Dokumentationspflichten. Verstößt der Versicherungsmakler gegen die Beratungs- und Dokumentationspflichten, ist er dem Versicherten auch aus § 280 BGB, § 63 VVG und neuerdings nach § 1a VVG zum Ersatz eines dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Die endgültige Verjährung für diese Ansprüche beträgt 10 Jahre, oder 3 Jahre nach Kenntnis.

Für den Versicherungsmakler, der seinen Kunden-Bestand verkaufen und übertragen will, stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob und in welchem Umfang er nach einer Veräußerung der Firma einschließlich des Gesamtbestandes nach § 23 HGB oder der Veräußerung eines (Teil-) Bestandes („asset deal“) einer Nach-Haftung ausgesetzt ist und ob eine nicht versicherte Haftung durch (Beratungs-) Fehler des Veräußerers bei Käufer entsteht?

Grundsätzlich sind Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Versicherungsmakler aus dem laufenden Betrieb durch die seit Mai 2007 vom Versicherungsmakler verpflichtend zu unterhaltenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) gedeckt. Wird die VSH beendet, weil der Bestand verkauft und das Gewerbe insoweit nicht mehr ausgeübt wird, beginnt die als „Nachhaftung“ bezeichnete Nachmeldefrist. Die Nachhaftung stellt sicher, dass auch Ansprüche des Versicherungsnehmers aus Pflichtverletzungen des Versicherungsmaklers gedeckt sind, die erst nach den Versicherungsablauf bekannt geworden sind und daraufhin geltend gemacht werden.

Je nachdem, wie der Bestand von dem verkaufenden Versicherungsmakler auf den Käufer übergehen soll, können Risiken insbesondere für den Käufer bestehen, die von der Nachhaftung nicht erfasst sind.

1) Share deal

Ist der Versicherungsmakler als juristische Person organisiert, können einfach die Anteile der Gesellschaft auf den Käufer übertragen werden. Mit den Anteilen gehen dann die Inhalte und Werte der Firma, also auch der Bestand auf den Käufer über. Zeitgleich übernimmt der Käufer die volle Haftung für alle Verbindlichkeiten aus der Vortätigkeit des Verkäufers. Die VSH der Gesellschaft tritt zwar nach wie vor für Pflichtverletzungen aus der Vortätigkeit ein. Allerdings richtet sich der jeweilige Versicherungsschutz nach dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Daher besteht für den Käufer das Risiko, dass die Versicherungssumme zum damaligen Zeitpunkt nicht ausreichend hoch war oder die Versicherung im Fall einer wissentlichen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung nicht eintritt. Soweit der Käufer eine neue VSH für die übernommene Gesellschaft abschließt, ist diese für Schäden aus Pflichtverletzungen vor der Übertragung der Anteile grundsätzlich nicht eintrittspflichtig. In Einzelfällen könnten VSH-Versicherer bereit sein, ihre Deckung, zumindest hinsichtlich des Risikos einer unzureichenden Versicherungssumme, bei entsprechender Erhöhung der Versicherungsprämie, zu erweitern.

Wenn also Kunden nunmehr Schadenersatzansprüche geltend machen, weil der Vormakler nicht ehrlich, redlich oder professionell beraten hatte, so wäre ab dem 23.2.2018 dieser Schadenersatzanspruch auch noch zusätzlich vom Käufer zu tragen. Dies gilt es neuerdings bei der Vertragsgestaltung eines Unternehmenskaufs zu berücksichtigen!

2) Asset deal

Überträgt der Versicherungsmakler den gesamten Bestand oder einen Teil des Bestandes durch einen asset deal, wird eine vollständige Haftungsübernahme des Käufers für Fehler des Vormaklers vermieden. Dazu müssen jedoch sämtliche den übertragenen Bestand betreffenden Versicherungsverträge, einschließlich der den Bestand selbst bildenden Einzelverträge mit den Kunden, nach §§ 398, 413 BGB auf den Käufer übertragen werden. Dieses Vorgehen ist zum einen sehr aufwendig und bedarf zum anderen einer sehr engen rechtlichen Begleitung. Voraussetzung für das Gelingen des asset deals ist eine sehr gute Vertragsdokumentation des Versicherungsmaklers auch hinsichtlich bereits älterer Kunden-Verträge. Ferner ist zur Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des anzupassenden Art. 20 Absatz 2 Datenschutzkodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft „Code of Conduct“ erforderlich, die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Kunden zur Datenweitergabe an den Käufer rechtzeitig vor einer beabsichtigten Bestandskundenübertragung einzuholen.

Auch wenn die Haftung für Pflichtverletzungen des Versicherungsmaklers vor der Übertragung des Bestandes beim Versicherungsmakler bzw. dessen VSH verbleibt, wird in der Praxis oft irrtümlich der Käufer in Anspruch genommen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist nicht ausgeschlossen, dass das Gericht (manchmal vielleicht) rechtsfehlerhaft einen Schuldbeitritt, eine Vertragsübernahme oder eine Rechtscheinhaftung annimmt und dem Kunden gegen den Erwerber einen Zahlungsanspruch zuspricht. Diesen Schaden kann der Käufer auch nicht von seiner VSH ersetzt bekommen, da diese frühere Pflichtverletzungen des Versicherungsmaklers nicht umfasst. Daher bleiben dem Käufer in diesen Fällen nur die Streitverkündung im Prozess sowie der anschließende Regress bei dem hoffentlich solventen (Vor-) Versicherungsmakler und bei dessen VSH.

Zur Abwendung der Folgen des vorbezeichneten Risikos einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme könnte der Käufer mit dem Versicherungsmakler vereinbaren, dass ein Teil des Kaufpreises auf einem Treuhandkonto als Sicherheit zur Begleichung etwaiger titulierter Ansprüche der Kunden zurückgehalten wird. Alternativ könnte es für den Käufer sinnvoll sein, sein VSH-Vertrag um eine Subsidiär-Deckung hinsichtlich des erworbenen Bestandes zu erweitern. Der Vorteil einer Versicherungslösung wären die feststehenden Kosten, die bereits bei Vertragsschluss bei der Berechnung des Kaufpreises in Abzug gebracht werden könnten.

Fazit

Ungeachtet, ob der gesamte Bestand des Versicherungsmaklers im Wege des share deals oder ein (Teil-) Bestand im Wege des asset deals auf den Käufer übertragen werden soll, stellt sich regelmäßig die Frage der Werthaltigkeit der Verträge. Meist lässt sich die Höhe der abzutretenden Courtageansprüche gegen die Versicherungen gut berechnen oder bei umfangreichen Bestandsübertragungen schätzen.

Problematisch gestaltet sich die Berechnung von Abschlägen wegen vom Käufer übernommener oder aufgebürdeter Haftungsrisiken. Ist der veräußernde Versicherungsmakler bzw. der veräußernde Gesellschafter nicht bereit oder in der Lage, den Käufer bezüglich einer möglichen Inanspruchnahme unter dem Versicherungsvertrag wegen in der Vergangenheit begangener nicht hinreichend versicherter Pflichtverletzungen freizuhalten oder Sicherheiten zu stellen, wird sich der Käufer das zu übernehmende Risiko durch einen Preisabschlag zur Abdeckung des maximalen Risikos, „abkaufen“ lassen. Zur Einschätzung des Risikos wird sich der Käufer regelmäßig Abschriften des aktuellen VSH-Vertrages, aller Vorverträge sowie den Versicherungsverlauf jedenfalls für die letzten 5-10 Jahre vorlegen lassen.

Achten Sie daher auf mögliche Haftungsansprüche, die der Verkäufer gesetzt haben könnte, deren Realisierung aber noch aussteht. Sie wollen sich doch nicht nur Haftung einkaufen?!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737,

www.kanzlei-michaelis.de

Das compexx-Expertennetzwerk mit mehr als 200 Beratern berät zahlreiche Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Dafür nutzt die Gesellschaft spezielle Tools.

 

Im öffentlichen Dienst in Deutschland gab es im Jahr 2017 rund 3,21 Millionen Vollzeit- und 1,5 Millionen Teilzeitbeschäftigte. Dazu kommen knapp 1,7 Millionen Beamte und Richter. „Das ist eine große Anzahl an Menschen, die in Verwaltung, Bildung, Justiz, Sicherheit und mehr arbeiten und damit einen Dienst an der Allgemein verrichten. Sie werden dafür vom Staat versorgt, der auch ihre Altersvorsorge übernimmt, bei Beamten vollständig, bei Angestellten über eine Zusatzrente, die ihnen zusätzlich zu ihren eigenen Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse zusteht. Trotz dieser Bezüge brauchen aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes professionelle Beratung in ihren finanziellen Angelegenheiten“, betont Markus Brochenberger, Vorstandsvorsitzender der compexx Finanz AG, eines Beratungsunternehmens für Finanzdienstleistungen.

Die deutschlandweit agierende Finanzdienstleistungsgruppe gehört mehrheitlich zur Versicherungsgruppe die Bayerische, verfolgt seit der Gründung vor 13 Jahren ein Allfinanzkonzept und betreut mittlerweile mehr als 60.000 Kunden in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um Vermögen, Versicherung und Vorsorge.

Ein Fokus ist die Beratung und Begleitung genau dieser Berufsgruppe. Der Hintergrund: „Sie benötigen eine andere Art der Beratung als Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer. Daher haben wir uns auf die Bedürfnisse dieser Klientel spezialisiert und können sie zielgerichtet bei den Fragen begleiten, die wirklich für sie wichtig sind. In unserem compexx-Expertennetzwerk verfügen wir über die richtigen Tools, um allen Anforderungen in der Beratung von Mitarbeitern des öffentlichen Diensts und Beamten gerecht zu werden“, sagt Markus Brochenberger. Das compexx-Expertennetzwerk setzt spezielle Tools für die Beratung von Mitarbeitern des öffentlichen Diensts und Beamten ein und gehört zu den führenden Gesellschaften am Markt in der Beratung dieser Personengruppen.

Was das konkret bedeutet? Ganz einfach: Zum einen müsse das Ruhestandsgehalt genau berechnet werden, um die mögliche Einkommenslücke zum letzten Gehalt herauszuarbeiten. Dies gehe Hand in Hand mit der Analyse des späteren Kapitalbedarfs. „Erst auf diese Weise kann eine Strategie für den privaten Vermögensaufbau mit Blick auf den Ruhestand entstehen. Wir setzen dann die richtigen Instrumente an den Kapitalmärkten ein, um die drohende Rentenlücke zu schließen“, sagt der compexx-Vorstandsvorsitzende, der auch auf das Expertennetzwerk hinweist, dem mehr als 200 Berater angehören. Somit sei für jede Spezialfrage ein Experte greifbar.

Zum anderen decken die compexx-Berater für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes das Risiko der Dienstunfähigkeit ab. In Deutschland gab es 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 10.500 Fälle von Dienstunfähigkeit. Die Größenordnung ist seit rund zehn Jahren ungefähr gleich. Und fast 70 Prozent der Fälle von Dienstunfähigkeit hängen mit einer psychischen Erkrankung zusammen? „Die Einkommenssicherung im Krankheitsfall ist auch für diese Personengruppen ein wichtiges Thema. Wir beraten unsere Kunden dabei, eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die zu ihnen passt und die sie im Fall der Fälle absichert, ohne monatlich ein kleines Vermögen zu kosten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

compexx Finanz AG, Am Dreifaltigkeitsberg 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941-568 15 0, Fax: 0941-568 15 399, www.compexx-finanz.de

Wachstumsinvestor BlackFin Capital Partners übernimmt renommierten Allfinanzvertrieb von der Zurich Gruppe Deutschland

 

Der auf Wachstum spezialisierte Investor BlackFin Capital Partners hat die Übernahme der Bonnfinanz AG von der Zurich Gruppe Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Nach dem Vertragsschluss (Signing) im Dezember 2018 erfolgte am 2. April 2019 die offizielle Übergabe (Closing). Die Transaktion gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019.

„Bonnfinanz ist ein Unternehmen mit guten Wachstumsperspektiven. Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche, faire, nachhaltige und unabhängige Beratung rund um die Themen existenzielle Absicherung, Altersvorsorge, Finanzierungen und Kapitalanlagen für viele Menschen wichtig ist“, sagte Kai Wilhelm Franzmeyer, Managing Director von BlackFin Capital Partners für Deutschland, Österreich und die Schweiz und Aufsichtsratschef der Bonnfinanz AG.

Martin Lütkehaus (57), seit 2013 Vorstandsvorsitzender der Bonnfinanz AG, wird das Unternehmen auch künftig leiten. „Mit Blackfin Capital Partners haben wir einen starken und ambitionierten Partner an unserer Seite, mit dem wir erfolgreich die Zukunft gestalten können“, sagte Lütkehaus. „Für unsere bisherigen Kunden ändert sich durch den Übergang nichts. Auch in Zukunft werden Zurich und die Bonnfinanz im Bereich Versicherungen sehr eng zusammenarbeiten. Zurich wird dabei seine Kompetenz als Produktpartner stark einbringen.“

Der Aufsichtsrat ernannte Stefan Mertes (38) mit Wirkung zum 2. April 2019 zum neuen Vorstand für Finanzen, IT und Operations. Der studierte Betriebswirt arbeitete zuvor in verantwortungsvollen Positionen bei Commerzbank, Hypo Real Estate und Deutscher Bank in den Bereichen Privatkunden, Strategie, Digitalisierung sowie IT. Zuletzt war er Principal Partner bei der Senacor Technologies AG. „Ich freue mich, dass wir mit Stefan Mertes einen sehr erfahrenen Kollegen für diese wichtige Aufgabe gewinnen konnten“, sagte Kai Wilhelm Franzmeyer.

Bonnfinanz, gegründet 1970, ist der älteste Allfinanzvertrieb in Deutschland. Seit jeher bietet das Unternehmen zielorientierte und Existenz sichernde Allfinanzberatung für alle. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bonn und zählt mit Finanzberatern in ganz Deutschland zu den führenden Adressen im Bereich Finanzdienstleistungen. Seit 2002 gehörte die Bonnfinanz zur Zurich Gruppe Deutschland.

Über BlackFin Capital Partners

BlackFin Capital Partners ist ein auf Wachstum spezialisierter Investor, der 2009 gegründet wurde und von vier Gründungspartnern geführt wird. Das Team besteht aus 25 erfahrenen Fachleuten aus verschiedenen europäischen Ländern. Die Strategie des Unternehmens, das Büros in Paris, Brüssel und Frankfurt hat, konzentriert sich auf Geschäfte im Finanzdienstleistungssektor in Kontinentaleuropa. BlackFin Capital Partners unterstützt erfolgreiche Management-Teams dabei, ihre Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung, Rabinstr. 8, 53111 Bonn, Tel: 0228 533 246, Fax: 0228 268-9359-246, www.bonnfinanz.net

Der Aufsichtsrat der BCA AG hat Roman Schwarze, bisher Head of Digital Architects bei der Commerzbank AG, mit Wirkung zum 01. August 2019 zum neuen Vorstand des Maklerdienstleisters mit Sitz in Oberursel bestellt.

 

So wird der ausgewiesene IT-Experte ab Sommer die Verantwortung für das Zentralressort Informationstechnologie (IT) übernehmen. Er wird damit den BCA-Vorstandsvorsitzenden Rolf Schünemann für diesen Bereich ablösen, der seinerseits durch den kurzfristigen Weggang von Christina Schwartmann die Verantwortung für die IT-Sparte seit 01. April 2019 kommissarisch übernommen hatte.

Die Suche nach einer passenden Nachfolge für die vakante Vorstandsposition des IT-Ressorts im Hause der BCA AG war von kurzer Dauer: Der diplomierte Mathematiker Roman Schwarze (37) wird ab diesem Sommer seine IT- und Digitalisierungsexpertise der BCA AG zur Verfügung stellen. Der gebürtige Bielefelder wechselte nach ersten Karrierestationen bei der Allianz SE in München sowie als Berater bei McKinsey & Company vor rund zehn Jahren zur Commerzbank AG. Dort stieg er als strategischer Impulsgeber binnen kurzer Zeit zum Direktor auf und verantwortete zuletzt im Hause der renommierten Frankfurter Bank die digitale Architektur. Hierbei trug er maßgeblich zur Initiierung und Umsetzung digitaler Transformationsprojekte wie dem Aufbau des Digital Campus und zur systematischen Weiterentwicklung der bestehenden IT-Landschaft des Hauses bei.

„Wir haben mit Roman Schwarze einen äußerst branchenerfahrenen und engagierten Digitalexperten für uns gewinnen können, der darüber hinaus das wünschenswerte Verständnis für die speziellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Maklerpartner mitbringt“, bekräftigt BCA Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann. „Insofern darf sich die BCA auf die Zusammenarbeit mit ihm freuen. So wird der Maklerpool mithilfe seines erstklassigen Know-hows den digitalen Ausbau weiter erfolgreich vorantreiben.“

Roman Schwarze konstatiert zur BCA-Vorstandsberufung: „Ich möchte mich als Erstes bei dem Aufsichtsrat für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Nunmehr die Chance bei BCA ergreifen zu dürfen, vor allem schnell, praxisnah und umsetzungsorientiert agieren zu können, motiviert mich in besonderem Maße. Unverkennbar verändert vor allem die Digitalisierung gewohnte Vermittlungs- und Beratungsprozesse in der Finanz- und Versicherungsbranche entscheidend. Die sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen werde ich mit aller Entschlossenheit anpacken. Die BCA bietet mir bei alledem optimale Bedingungen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel.: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Seit drei Jahren ermitteln statista und Financial Times die 1.000 wachstumsstärksten Unternehmen Europas.

 

Seit Auflegung der Liste hat es nur ein Finanzdienstleistungsunternehmen aus Deutschland geschafft jedes Jahr dabei zu sein: blau direkt. Um es unter die 1.000 am stärksten wachsenden Unternehmen zu schaffen, ist einiges nötig. Mindestens eine Million Euro Umsatz muss das Unternehmen aufbringen und dann kontinuierlich wachsen. Mindestens 37,7% Wachstum jährlich in drei aufeinanderfolgenden Jahren waren notwendig, um es 2019 unter die Top-Unternehmen zu schaffen. Eine Hürde, die immer weniger deutsche Unternehmen schaffen. Dominierten bei Auflegung der ersten Ausgabe noch deutsche Unternehmen mit fast 40% aller in der Liste vertretenden Unternehmen, schaffen es 2019 gerade einmal noch 25% deutsche Unternehmen an die Spitze in Europa. Der Boom der europäischen Wirtschaft relativiert die deutsche Führung. Auffällig ist dabei, dass gerade im Finanzsektor die deutsche Wirtschaft eher schwächelt. Aus der Welt der Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe schafften es nur noch fünf in das begehrte Ranking. 2017 sind es immerhin noch elf Unternehmen gewesen. Doch es sind nicht nur immer weniger deutsche Finanzdienstleistungsunternehmen an der Wachstumsspitze Europas zu finden.

Vergeblich sucht man auch nach Kontinuität. Von den elf Unternehmen, die es 2017 an die Spitze schafften, ist nur noch eines in der Liste verblieben: blau direkt. Mit Platz 978 und einem beeindruckenden Wachstum von 38,3% schafft es der Transaktionsdienstleister und Maklerpool zum dritten Mal in Folge zu den 1.000 wachstumsstärksten Unternehmen. Um bei Vergleichszeiträumen von jeweils drei Jahren, drei Mal an die Spitze zu gelangen, muss ein Unternehmen über mindestens fünf Jahre eine außerordentliche Wachstumskurve hinlegen. Dies ist blau direkt gelungen. Das ist umso erstaunlicher, da es sich bei blau direkt nicht um ein börsennotiertes Unternehmen handelt. Das Unternehmen kann demnach kein Interesse daran haben, seine Bewertung durch kurzfristige Wachstumsmaßnahmen zu beeinflussen.

Obwohl die Entwicklung eher wie eine Story anmutet, die man von amerikanischen Unternehmen wie Tesla, Facebook oder Amazon gewohnt ist, zielt hier eine typisch deutsche GmbH & Co. KG auf konservative Nachhaltigkeit ab. Eine Parallele gibt es aber schon: Der Maklerpool, der sich seit Kurzem als Transaktionsdienstleister bezeichnet wissen will, verfolgt einen dynamischen Technologieansatz, sieht sich als Technologiemarktführer im Versicherungsbereich. Zu blau direkt: blau direkt ist ein Transaktionsdienstleister für Vermittler von Versicherungen. Mit rund 155 Mitarbeitern erleichtert blau direkt Versicherungsmaklern und Vertrieben die Arbeit. Als Spezialist für die Datenverarbeitung und Pflege von Antragsdaten, Bestandsdaten und Dokumenten erleichtert der Transaktionsdienst von blau direkt die Prozessoptimierung im gesamten Vermittlungsverfahren. Dies Dienste können wahl weise im Rahmen von Funktionsausgliederungen, Back-Office-Dienstleistungen oder im Rahmen eines ergänzenden Maklerpool-Angebots genutzt werden. „Im aktuellen Jahr setzen wir unsere Wachstumsstory fort“, glaubt Marcel Canales, Chief Business Development Officer des Unternehmens. „2018 haben wir mit rund 52 Millionen Euro Umsatz abgeschlossen. Dieses Jahr peilen wir ein Wachstum auf insgesamt 70 Millionen Euro an. Das ist ein beeindruckendes Wachstum. Ob es am Ende reicht, um 2019 einen Finanztitel in den Charts zu halten, wird sich zeigen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Der Umsatz 2018 wächst zweistellig um 13% auf 95 Mio. EUR

 

Organisches Wachstum und Veränderung

Der Konzernumsatz stieg 2018 deutlich um rund 12,5 Prozent auf 95,0 Mio. EUR (2017: 84,5 Mio. EUR). Im zukunftsträchtigen Plattform-Geschäft (Advisortech Segment) stieg der Umsatz noch stärker um 15,5% auf 76,9 Mio. EUR. Das Advisory Segment konnte sein schwaches drittes Quartal wieder kompensieren und beendete das Jahr 2018 mit einem Umsatz von 26,3 Mio. EUR fast auf Vorjahresniveau.

Zur Vorbereitung auf das erwartete starke Wachstum des verwalteten Vertragsvolumens wurde im Jahr 2018 (insbesondere veranlasst durch die Absichtserklärungen von Partnern mit über 3 Millionen Kunden Mitte 2019) erheblich in die IT – und Abwicklungsplattform investiert. Diese Investitionsentscheidungen wurden durch die Gewinnung von Outsourcingverträgen aus der Banken- und Versicherungsindustrie bestätigt.

Bereinigt um die Amortisation für erworbene Kundenbestände und Einmalaufwendungen betrug das operative EBITDA 3,3 Mio. EUR (2017: 3,9 Mio. EUR). Das ebenso bereinigte operative EBIT lag bei 1,4 Mio. EUR (2017: 2,0 Mio. EUR). Die bereinigten Einmalaufwendungen beinhalten eine Zahlung wegen Gewährleistung aus dem Verkauf einer Unternehmensbeteiligung aus dem Jahr 2013 sowie Aufwendungen und Investitionen in Verbindung mit dem aufgebauten Großkundenund Bancassurance Geschäft.

„In den vergangenen 12 Monaten haben wir viel investiert, um unser Unternehmen auf das Plattform- und Outsourcing-Geschäft auszurichten: Wir konnten nicht nur das Geschäft der Lufthansa-Tochter Albatros Versicherungsdienste GmbH erfolgreich onboarden, sondern auch Kooperationsvereinbarungen bzw. Absichtserklärungen mit weiteren firmenverbundenen Vermittlern wie der BMW Tochter Bavaria Wirtschaftsagentur GmbH und mit den ersten Bankpartnern schließen, wie beispielsweise der comdirect Bank AG sowie der Sparda Bank Baden-Württemberg. Bis Mitte 2019 starten somit zwei Banken mit zusammen über 3 Mio. Kunden auf der Jung, DMS Plattform. Mit der RheinLandVersicherungs AG konnten wir die erste Ausschließlichkeitsorganisation eines Versicherungsunternehmens als Großkunden gewinnen.

Obwohl von diesen neuen Großkunden 2018 noch kein Geschäft verarbeitet wurde, zeigt sich bereits 2018 ein deutlicher Wachstumssprung: Wir konnten das Antragsvolumen um 30% steigern und das Volumen der verwalteten Versicherungsverträge ist sogar um mehr als 50% erhöht. Wir verwalten heute fast 650.000 Versicherungsverträge mehr als noch vor einem Jahr. Unser Versicherungsbestand ist 2018 damit erstmals auf einen Netto-Jahresbeitrag von über eine halbe Milliarde Euro gewachsen,“ erläutert Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG.

„Wir haben 2018 in Vorbereitung auf den sich nun abzeichnenden Wachstumssprung erheblich in interne Effizienz- und Automatisierungsprojekte investiert, um das deutliche Mengenwachstum bei mindestens gleichbleibender Qualität und ohne relevantes Wachstum der Kosten bewältigen zu können. Das hat 2018 natürlich zunächst Kosten verursacht, Erträge der neuen Großkunden kommen aber erst ab 2019“ ergänzt Ralph Konrad, CFO der JDC Group AG „Der Erfolg dieser Effizienzprojekte und das Umsatzwachstum werden zu der Profitabilitätssteigerung führen, die wir uns vorstellen. Dies ist später als wir das selbst erwartet haben, aber dafür aufgrund der langfristigen Kooperationsverträge und der großen Volumina sehr nachhaltig!“

Konsolidierung und anorganisches Wachstum

Im Rahmen der Konsolidierung des Maklermarktes hat JDC jüngst den Stuttgarter Investmentpool KOMM Investment & Anlagenvermittlungs GmbH erworben. Mit einem Fondsbestand von 550 Mio. EUR und ca. 250 Makleranbindungen wird der Pool das Maklergeschäft profitabel verstärken und bei ca. 5 Mio. EUR Jahresumsatz und einen signifikanten Ergebnisbeitrag leisten.

Release der neuen Berater- und Whitelabel Plattform

Ein weiterer Meilenstein der letzten 12 Monate war das Release der neuen Beraterplattform iCRMweb sowie das vollständige Whitelabeling der Geld.de Plattform. Beide Schritte versetzten JDC in die Lage, Unternehmen wie der comdirect bank AG oder der Sparda-Bank BadenWürttemberg vollständig individualisierte Whitelabel Plattformen für ihre Bankkunden anzubieten.

„Wir verspüren gerade sehr großes Interesse aus allen Bankengruppen an unserer Whitelabel Plattform. In Umfang und Wertschöpfung ist sie insbesondere im Segment Bancassurance derzeit einzigartig und bietet einen deutlichen Vorteil gegenüber Insurtechs“ erklärt Stefan Bachmann, Chief Digital Officer der JDC Group AG und zuständig für die Bankkooperationen. „Mit comdirect und Sparda werden wir zwei Banken schon Mitte 2019 live nehmen“.

Neuer Großaktionär und Ausblick

Mit der Great-West Lifeco. aus Kanada konnte die JDC einen neuen Großaktionär gewinnen, der die Stabilität der Gruppe nochmals deutlich stärkt. Mit einem verwalteten Volumen von rund einer Billion Euro gehört Great-West zu den Top 20 Versicherern weltweit. Die Beteiligung in Höhe von 28 Prozent erfolgte nach ausführlicher Due Diligence und zu einer Bewertung, die deutlich über dem aktuellen Börsenwert der JDC Group liegt.

Für das Jahr 2019 erwartet die Gesellschaft einen Umsatz von mehr als 110 Mio. EUR. Es wird eine deutliche Verbesserung des operativen EBITDA erwartet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Ideologie ersetzt Sachverstand? 

 

Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische:

Wieder einmal versuchen einige Politiker, sich auf Kosten einer Berufsgruppe zu profilieren – und am Ende wird alles noch schlimmer.

SPD will Bürokratie-Monster schaffen

Aktuell ist das zu beobachten am finalen Referentenentwurf für einen Provisionsdeckel, den das SPD-geführte Bundesfinanzministerium gerade vorgelegt hat. Es gehe um Verbraucherschutz, so die vorgeschobene Begründung.

In Wirklichkeit wird ein Bürokratie-Monster geboren, das nur Schaden anrichtet und auf Kosten der mittelständisch geprägten Versicherungswirtschaft geht. Wird hier bewusst versucht, eine Branche zu zerstören?

Ideologie hebelt Verfassung aus

Zum einen ist es atemberaubend, wie selbstverständlich die verfassungsrechtlich garantierte Gewerbefreiheit ignoriert wird und sich Politiker über die offenkundige Rechtslage hinwegsetzen. Denn aktuelle Rechtsgutachten kommen zu dem Ergebnis, ein Provisionsdeckel ist verfassungsrechtlich wie europarechtlich unzulässig.

Zum andern macht es sprachlos, wie selbstverständlich das Finanzministerium und seine Beamten mit einem Federstrich das Einkommen ganzer Berufsgruppen beschneiden. Die Versicherungsvermittler werden damit ins berufliche Abseits geschoben. Schlimmer noch: Ihnen wird unterstellt, sie machten ihren Job nicht richtig, dafür müssten sie kollektiv bestraft werden.

Was soll das? 

Da ist viel Ideologie im Spiel, aber wenig Sachverstand. Tatsache ist: Die überragende Mehrheit der Marktteilnehmer – Versicherer wie auch Versicherungsvermittler – geht sehr verantwortungsbewusst mit ihrem Auftrag und ihrem Beruf um. Gleichzeitig steigen Anforderungen an Vermittler bei Themen wie Qualifizierung, Beratung und Dokumentation.

Die Politik hat selbst immer wieder die Notwendigkeit privater Altersvorsorge betont. Das heißt aber, die Menschen brauchen eine sachgerechte und flächendeckende Beratung. Eine qualifizierte Beratung hat einen wesentlichen Wert und kostet daher auch Geld. Provisionen sind dabei eine wichtige Einnahmequelle für Versicherungsvermittler.

Private Rentenversicherungen sind attraktiv, denn der Wert dieser Art von Vorsorge besteht eben nicht nur in der Rendite während der Ansparphase, sondern auch und gerade durch die damit verbundene, lebenslange Rente. Allerdings ist die Vermittlung dieser Produkte äußerst beratungsintensiv. Wird nun der zwischen Versicherer und Kunden freiwillig vereinbarte Preis von staatlicher Seite nach unten reguliert, führt das zwangsläufig zur einer Verschlechterung der Beratungsqualität. Das schadet den Verbrauchern.

Lass mich in Ruh‘ … 

Der aktuelle Referentenentwurf greift wie selbstverständlich in die unternehmerische Freiheit ein und nutzt noch nicht einmal dem Verbraucher – denn der würde durch den Deckel gar nicht profitieren. Es kommt noch absurder, scheinbar ist es für das von der SPD geführte Ministerium auch kein Problem, in bestehende Verträge nachträglich einzugreifen, zumindest muss so der Gedanke verstanden werden, dass der gewünschte Deckel auch bei dynamischen Anpassungen von Verträgen gelten soll, die schon vor längerer Zeit abgeschlossen wurden.

Billige Profilierung insbesondere auf Kosten der Versicherungsmakler 

Auch die rechtliche Ausrichtung, dass insbesondere ein Versicherungsmakler klar Interessenvertreter seines Kunden sein muss, scheint wenig zu interessieren, denn nun soll der Versicherer die Qualität der Beratung beurteilen und seine Vergütung danach ausrichten – ist es aber nicht gerade die Unabhängigkeit des Maklers von einem Anbieter, die in den vergangenen Jahren auch rechtlich klar herausgearbeitet wurde? Ist dem Makler nicht verboten worden, Vorteile anzunehmen, die ihn in seiner Unabhängigkeit hinsichtlich Produkt- und Anbieter behindern sollten?

Zunächst hört sich die Qualitätsorientierung ja ganz schlau an, aber wäre damit nicht die Gefahr geboren, den Makler darüber über die Vergütung ein Stück mehr „steuern“ zu können? Und sollte nicht einzig der Verbraucher die Qualität des von ihm selbst beauftragten Maklers beurteilen und eben nicht der Anbieter des Produktes?

Populismus statt echter Lösungen

Abenteuerlich mutet im Übrigen schon die Begründung des Gesetzes an. Denn hier wird darüber berichtet, dass es offensichtlich gilt, einen Missstand abzustellen, einen Missstand, der allerdings weder belegt noch weiter erläutert wird. Die objektiv bei BaFin oder Ombudsman gemessenen Beschwerdequoten jedenfalls können es nicht sein, denn die machen deutlich: Es gibt keinen Missstand.

Auch die Tatsache, dass die Provisionen durch das LVRG erheblich reduziert wurden, scheint nicht zu interessieren. Oder die Zahlen und die Fragen von Haftungszeiten beispielsweise werden schlicht nicht verstanden. Wo Ideologen Gesetze erdenken, scheinen Fakten nicht mehr relevant zu sein.

Und außerdem: Was wäre die Alternative zur persönlichen Beratung? Eine Pseudo-Beratung durch menschenbefreite Computerprogramme, anonyme Internetplattformen und undurchschaubare Algorithmen? Das kann niemand ernstlich wünschen, nicht mal die SPD.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

So lautet das Ergebnis der jüngsten Analyse des Anlageberater-Magazins FONDS professionell.

 

Für die zugrundeliegende Untersuchung haben freie Fondsvertriebe die Listen ihrer Top-Produkte vom 1. Juli bis 31. Dezember 2018 zur Verfügung gestellt.

In Österreich belegte die DWS im selben Zeitraum Rang drei unter den absatzstärksten Investmentgesellschaften. Der Anteil an den Nettomittelzuflüssen der freien Fondsvertriebe stieg dabei auf 5,69 Prozent von 4,78 Prozent. Dabei schaffte es die DWS mit den Fonds DWS Concept Kaldemorgen und DWS Top Dividende als einziger Anbieter gleich mit zwei Produkten unter die Top 10 der Verkaufsschlager.

Harald Rieger, Leiter Retail Vertrieb Deutschland und Österreich: „Wir freuen uns sehr über diese wiederholt gute Platzierung und danken unseren Vertriebspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen. Dieses gute Abschneiden ist Ansporn, uns weiter zu verbessern, um auch in Zukunft erste Wahl zu bleiben.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Asset Management International GmbH, Mainzer Landstr. 11-17, 60329 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 – 910 – 12371,Fax: +49 (0) 69 – 910 – 19090, www.dws.com

Umfrage unter Vertriebspartnern der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zeigt positive Zukunftsaussichten von ETFs – 90% gehen davon aus, dass diese zukünftig im Privatkundengeschäft an Bedeutung gewinnen.

 

Die Ergebnisse einer aktuell von der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) unter 122 Finanzprofis durchgeführten Umfrage zeigen, dass die Vertriebspartner der B2B-Direktbank zukünftig mit einer wachsenden Bedeutung von Exchange Traded Funds (ETFs) rechnen. „Die Bedeutung von ETFs hat in den vergangenen Jahren schon deutlich zugenommen, offensichtlich ist das Ende der Fahnenstange hier aber noch lange nicht erreicht. Auch mit Blick auf die nächsten drei Jahre wird davon ausgegangen, dass ETFs im Privatkundengeschäft weiter an Relevanz zulegen“, wie Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase, anmerkt. „90% der Vermittler rechnen damit, dass ETFs in den nächsten drei Jahren an Bedeutung gewinnen werden. Nur rund 5% gehen davon aus, dass diese an Relevanz einbüßen“, so Geyer.

Während ETFs in der Vergangenheit vor allem bei professionellen Anlegern sowie Selbstentscheidern sehr gefragt waren, zeigen die Ergebnisse der Umfrage, dass diese zunehmend breitere Akzeptanz finden. „ETFs haben in den letzten Jahren stark an Bekanntheit zulegen können und werden daher auch für Vermittler mehr und mehr ein Thema“, so Geyer.

Um die Partner und Kunden dauerhaft bestmöglich mit einem umfassenden Fondsangebot gemäß ihrer Wünsche bedienen zu können, setzt ebase daher auf einen deutlichen Ausbau des Angebotes an Exchange Traded Funds (ETFs). Dabei wird das Angebot kurzfristig um rund 200 Fonds auf 650 ETFs vergrößert. Mittelfristig werden rund 1.300 ETFs über ebase handelbar sein. „Auch die Auswahlmöglichkeiten unter verschiedenen Anbietern wollen wir für unsere Kunden vergrößern. Daher werden wir die Zahl der bei ebase verfügbaren ETF-Anbieter mehr als verdoppeln. Zukünftig werden dabei auch ETFs von Amundi, Invesco, State Street, UBS und Vanguard sowie weiteren im Angebot sein“, ergänzt Geyer.

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard­Reitzner­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme verfassungsrechtlich weiterhin kritisch.

 

„Es ist sehr bedauerlich, dass der Gesetzgeber unsere Argumente gegen diesen gravierenden ordnungspolitischen Eingriff in unsere Provisionen nicht angemessen in seinem Referentenentwurf gewürdigt hat“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „In zahllosen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern haben wir oft genug betont, dass ein Provisionsdeckel weder geeignet, noch sinnvoll und nachhaltig ist, die Vermittlung privater Altersvorsorge zu fördern.“

Die in Deutschland tätigen Lebensversicherer reduzierten bereits im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes seit 2015 ihre Abschlussprovisionssätze je nach Vertriebsweg um 1,5 bis 7 Promillepunkte. So liegt der durchschnittliche Abschlussprovisionssatz bei lediglich 2,68 Prozent der Beitragssumme. Allein dies macht den jetzt vorgesehenen Provisionsdeckel überflüssig.

„Wir werden daher weiter gegen die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels kämpfen und uns in das weitere Gesetzgebungsverfahren aktiv einbringen, um ihn letztlich zu verhindern“, erläutert der BVK-Präsident. „Schließlich teilt auch die AG Finanzen der CDU / CSU Fraktion im Deutschen Bundestag unsere Bedenken und führt aus, dass der Provisionsdeckel untauglich ist, um eine Renditesteigerung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen. Und auch das SPD-Wirtschaftsforum hat sich gegen einen Provisionsdeckel positioniert.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Strenge Regulatorik, herausfordernde Märkte, anspruchsvolle Kunden – Fondsvermögensverwaltungen können für Berater die Antwort auf viele Herausforderungen sein.

 

Doch sie bleiben schwer vergleichbar. Woran das liegt und wie ein Kongress Licht ins Dunkel bringen will.

Gibt es gute Vermögensberatung bald nur noch für die richtig Reichen? Neben den Beratungspflichten für Vermittler nach § 34f gibt es eine ganze Reihe weiterer Faktoren, die es Beratern schwer machen, auch kleinere Vermögen kostendeckend zu betreuen. Dazu zählen neben den herausfordernden Märkten auch der zunehmende Kostendruck sowie der wachsende Anspruch von Kunden an einen Berater hinsichtlich Service und Zusatzleistungen. Als eine mögliche Lösung gelten Fondsvermögensverwaltungen, die sämtliche regulatorischen Anforderungen und Dokumentationspflichten für Berater erfüllen bzw. auf ein Minimum reduzieren.

Strategieportfolien machen gute Beratung bei kleinen Beträgen möglich

Rein inhaltlich unterscheiden sich diese auch Strategieportfolien genannten Vehikel kaum von altbekannten Instrumenten: „Strategieportfolien entsprechen bis auf die rechtliche Hülle im weitesten Sinne Dachfonds. Der Rechtsrahmen aber sorgt dafür, dass Berater eine ganze Reihe Vorteile haben, gerade im administrativen Bereich“, erklärt Nicolai Bräutigam vom Analysehaus MMD Analyse & Advisory GmbH. Während Berater, die direkt auf Finanzinstrumente zurückgreifen, gegenüber ihren Kunden Aufklärungs- und Informationspflichten erfüllen und ihre Tätigkeit darüber hinaus dokumentieren müssen, fahren Berater, die lediglich als Vermittler auftreten, besser. „Fondsvermögensverwaltungen bieten neben einem soliden Basisinvestment, das sich an der Risikoneigung des jeweiligen Kunden ausrichtet, vor allem die Erfüllung dieser Pflichten. Dies senkt die Kosten und macht Beratung auch bei kleineren Anlagebeträgen wieder lukrativ“, so Bräutigam.

Vergleichbarkeit als Schlüssel zu mehr Wachstum

Tatsächlich erfahren Anbieter von Strategieportfolien in den vergangenen Monaten regen Zuspruch. „Vermutlich hat auch das unruhige Börsenjahr 2018 dazu beigetragen, dass einige Investoren und Berater von ETF-Lösungen abrücken und wieder vermehrt aktiv verwaltete Fonds ins Zentrum stellen. Fondsvermögensverwaltungen sind dafür ein geeignetes Vehikel“, so Bräutigam.

Damit die Strategieportfolien mehr bieten als Massenware von der Stange, haben Berater bei Anbietern wie der AAB die Möglichkeit, je nach Risikoprofil die passende Fondsvermögensverwaltung auszuwählen. Auch Anbieter wie die FFB bieten mit Modellportfolien ähnliche Lösungen an. Das Ergebnis ist zwar kein maßgeschneidertes Portfolio, wohl aber eine an den Bedürfnissen des Kunden angepasste Konfektionsware.

Obwohl Fondsvermögensverwaltungen für viele Berater und auch Anleger eine sinnvolle Alternative sein können, stehen sich die Anbieter noch immer teils selbst im Weg. Grund sind unterschiedliche Ansätze bei der Berechnung von Renditen und eine zu geringe Transparenz. „Noch immer ist es schwer, die Lösungen verschiedener Anbieter miteinander vergleichen zu können. Das liegt in erster Linie daran, dass die Wertentwicklungen und die Kosten nicht transparent kommuniziert werden. Die Performance nach Kosten ist aber einer der entscheidenden Faktoren für Berater und Investoren“, betont Bräutigam und verweist auf Bestrebungen des deutschen Fondsverbandes BVI.

Anbieter werden sich auch kritischen Fragen stellen müssen

Dieser hat in den letzten Jahren einen einheitlichen Berechnungsstandard bei Fondsvermögensverwaltungen angeregt, die an die bekannte BVI-Methode angelehnt sein soll. Die BVI-Methode berücksichtigt Kosten und Gebühren auf allen Ebenen und stellt Fondsvermögen zu Beginn und zu Ende eines Investitionszeitraums ins Verhältnis. Ausschüttungen werden dabei virtuell erneut angelegt. Dies macht tatsächlich thesaurierende und ausschüttende Produkte vergleichbar. Doch trotz der Anregungen fällt der Vergleich von Fondsvermögensverwaltungen noch immer schwer. „Für interessierte Berater erschwert das die Auswahl geeigneter Produkte und macht eine intensivere Prüfung geeigneter Kandidaten notwendig“, findet Bräutigam. Einen passenden Rahmen dazu will der Kongress Funds Excellence bieten, der Ende Juni in Frankfurt a. M. stattfindet. Bekannte Anbieter von Fondsvermögensverwaltungen und Modellportfolien werden sich dabei im Rahmen eines Panels trotz der jüngsten Erfolge auch kritischen Fragen stellen müssen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

funds excellence GmbH, Lange Wende 31, 59755 Arnsberg, Tel: 02371- 9195 936, www.fundsexcellence.com

 

Florian Rohkamm (43) wird zum 1. Mai 2019 als Head of Distribution der Real Garant Versicherung AG den Vertrieb des Unternehmens verantworten.

 

Die Real Garant Versicherung ist eines der europaweit führenden Unternehmen im Bereich Garantieversicherung und eine 100%ige Tochtergesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland. In der neugeschaffenen Position wird Rohkamm den Vertrieb der Real Garant strategisch entwickeln und langfristig stärken. Gleichzeitig wurde der gebürtige Bonner zum Geschäftsführer der Real Garant GmbH Garantiesysteme bestellt – diese ist Dienstleister im Bereich der Eigengarantie givit sowie Wartungsvertrag-Anbieter. Rohkamm wird in beiden Funktionen direkt an Lutz Kortlüke, Vorstandsvorsitzender der Real Garant Versicherung AG berichten, und gleichzeitig dem Leadership-Team der Zurich Gruppe Deutschland angehören.

Florian Rohkamm verfügt über langjährige Erfahrungen und herausragende Kenntnisse im Automotive-Sektor. Er kommt aus dem Daimler Konzern, wo er seit 2015 bei Daimler Insurance Services GmbH in der Abteilung Global Business Solutions das Team „Products & Partners“ leitete. Vor seiner Zeit bei Daimler war Rohkamm bereits mehrere Jahre bei der Real Garant Versicherung AG in unterschiedlichen leitenden Funktionen in den Bereichen International Business und Business Development tätig und verantwortete unter anderem den Kundenservice und das Marketing bei Real Garant.

„Mit der Benennung eines Vertriebschefs für die Real Garant Versicherung AG senden wir ein klares Zeichen in den Markt: Wir wollen im Bereich der Garantieversicherung weiterhin wachsen und unsere Marktposition insbesondere im Bereich innovativer Mobilitätskonzepte strategisch weiter ausbauen,“ betont Jawed Barna, Vorstand Vertrieb und Strategische Partnerschaften der Zurich Gruppe Deutschland und Aufsichtsratsvorsitzender der Real Garant Versicherung AG. „Mit Florian Rohkamm konnten wir einen versierten Fachmann gewinnen, der das Unternehmen Real Garant bereits aus unterschiedlichen Perspektiven kennt und gleichzeitig langjährige Erfahrung bei einem globalen Player wie Daimler mitbringt.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Real Garant Versicherung AG, Strohgäustraße 5, 73765 Neuhausen, Tel: +49 (0) 7158 953 0, Fax: +49 (0) 7158 953 118, www.realgarant.com

Die Münchner WWK Versicherungsgruppe wurde vom Beratungs- und Analyseinstitut ServiceValue in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsmagazin Focus-Money für ihre vorbildliche Finanzbetreuung ausgezeichnet.

 

Das Unternehmen bietet seinen Kunden ehrliche, faire und korrekte Beratung und hat sich damit hohes Vertrauen erarbeitet. ServiceValue hat Anbieter von Finanzdienstleistungen auf ihr vorbildliches Handeln hin untersucht und daraus Rankings erstellt. Wegen der stark unterschiedlichen Geschäftsmodelle haben die Experten die Unternehmen in 13 Branchen eingeteilt. Von Baufinanzierern bis hin zu Versicherungsgesellschaften. Das Prädikat „Vorbildlich“ erhielten diejenigen Finanzdienstleister, deren Zustimmungswerte über dem Mittelwert ihrer jeweiligen Branche liegen und die einer mehrheitlichen Zustimmung hinsichtlich einer Vorbildfunktion entsprechen.

Im Bereich der Versicherer nahm ServiceValue insgesamt 62 Unternehmen unter die Lupe. Dabei darf sich auch die WWK über viele vorbildliche Kundenurteile freuen und wurde deshalb mit der Bestnote ausgezeichnet.

Rainer Gebhart, Vertriebsvorstand der WWK, betont in diesem Zusammenhang: „Die Welt wird zunehmend schneller und komplizierter, die Kontaktkanäle vielfältiger. Das verstärkt aus meiner Sicht das Bedürfnis des Kunden nach einem verlässlichen Partner. Zudem trifft der Kunde gerade bei der Altersvorsorge häufig eine Entscheidung für ein Produkt, das ihn über Jahrzehnte begleitet. Diesen Entschluss sollte er zusammen mit einem versierten Versicherungsberater treffen. Die WWK bietet dafür beste Voraussetzungen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Der Lübecker Maklerpool erhält für seine Kunden-App simplr den Innovationspreis.

 

simplr ist eine Erfolgsstory. Nachdem die Kunden-App des Lübecker Maklerpools blau direkt in den letzten Jahren nahezu jeden Test gewonnen hat, wird sie erneut prominent ausgezeichnet. Beim Digital Day in Hamburg verlieh die Redaktion der Cash. für den technologischen Vorsprung der Kunden-App den begehrten Innovationspreis.

blau direkt steht seit geraumer Zeit für Wachstum, Digitalisierung und modernste Technologie. Das Unternehmen wurde in den letzten Jahren u. a. zum Innovator des Jahres gekürt und gehört seit drei Jahren in Folge zu den 1000 am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas. Der Technologiemarktführer überzeugt erneut mit einer Auszeichnung auf diesem Gebiet, denn Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt, und Sebastian Plaza, Teammanager der Maklerbetreuung des gleichen Unternehmens, haben den Award für die Entwicklung eines digitalen Services Ende März im „The Fontenay“ in Hamburg entgegengenommen.

Seit 2016 ist blau direkt mit der App auf dem Markt. Seitdem konnte der Technologiemarktführer für seine Partner weiteren Zuwachs im Geschäft gewährleisten. „Die App ermöglicht eine Win-win-Situation für Makler und Kunden“, erklärt Sebastian Plaza. Und weiter: „Kunden genießen mehr Service, mehr Beraternähe und mehr Preisvorteile.“ Mit der App sind Makler jederzeit mit ihren Kunden verbunden. Das Ganze funktioniert digital: mobil oder im Web.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere App nach Jahren immer noch so gut ankommt und wir den Innovationspreis gewonnen haben“, so Teammanager Plaza.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Fachbeitrag von Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Vor Kurzem, also genau am 26.07.2018, hat der Bundesgerichtshof eine folgenreiche Entscheidung über einen Versicherungsmakler getroffen (siehe BGH Az. I ZR 274/16). Es ist dann unsere Aufgabe, Ihnen Tipps zu geben, wie eine Haftungssituation vermieden werden kann bzw. wie nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ihre richtige Beratung auszusehen hat. Im konkreten Fall hat der Makler seinen Kunden zunächst allgemein darauf angesprochen, ob Interesse an einer Steueroptimierung besteht.

Der Kunde hatte zwei fondsgebundene Lebensversicherungen, für die er DM 1.000,00 (€ 511,29) bezahlte. Er veranlasste eine Reduzierung des monatlichen Beitrages auf € 90,58 und schloss bei dem Makler eine neue Rürup-Rente mit einem monatlichen Zahlbetrag von € 1.600,00 zu seiner Altersversorgung ab. Einige Jahre später war er der Auffassung, dass die Reduzierung seiner Beiträge zur alten Lebensversicherung nicht so schlau war und dass der Abschuss der Rentenversicherung für ihn wirtschaftlich nachteilig sei.

Der VN wollte nicht nur Schadenersatz (€ 88.755,03), sondern auch die Feststellung, dass darüberhinausgehende Vermögensschäden, die noch in Zukunft eintreten können, ebenfalls vom Makler ersetzt werden müssen. [Anm: Es handelt sich also nicht um einen ungewöhnlichen Vorgang, denn häufig wird einem Kunden empfohlen, die Altersvorsorge zu optimieren, um einen größeren wirtschaftlichen Ertrag anzustreben.] Überlegen Sie aber gut, ob hierin nicht eine Gefahr liegen könnte und es deshalb einer sehr genauen und umfassenden Dokumentation bedarf!

Schauen wir also einmal, wie sich der Bundesgerichtshof eine richtige und umfassende Dokumentation vorstellt:

Nach dem BGH bestand der Beratungsfehler in einem Unterlassen, nämlich im Unterlassen der erforderlichen Vergleichsberechnung oder jedenfalls des erforderlichen Hinweises auf die Möglichkeit einer solchen Vergleichsberechnung. Da der Versicherungsnehmer nicht einmal pflichtgemäß auf die Möglichkeit einer Vergleichsberechnung hingewiesen worden ist, ist nach dem Grundsatz des beratungsgerechten Verhaltens zu vermuten, dass er sich im Falle des erfolgten Hinweises ohne eine solche Berechnung nicht zu einer Umschichtung in ein anderes Altersvorsorgeprodukt entschlossen hätte. Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass der Versicherungsmakler einen Vergleich des angeratenen neuen Altersvorsorge-Modelles mit den bereits abgeschlossenen Lebensversicherungen hinsichtlich der Rentabilität oder Wirtschaftlichkeit anstellt oder zumindest seinen Kunden auf die Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung ausdrücklich hinweist.

Obwohl der Versicherungsmakler zunächst in erster und zweiter Instanz gewonnen hatte, war es einhellige Auffassung aller Instanzen, dass die Unterlassung eines solchen Vergleiches und der entsprechenden Hinweise einen Beratungsfehler darstellt. Steht aber erst einmal ein Beratungsfehler fest, dann ist es nur noch die Frage, ob der Höhe nach auch ein daraus kausal entstehender Schaden bezifferbar ist oder nicht.

Im konkreten Rechtsstreit war es dem Kunden nicht gelungen, einen konkreten Schaden substantiiert darzulegen. Mit dieser Forderung konnte er also beim Bundesgerichtshof nicht durchdringen. Darüber hinaus begehrte der Kunde aber auch die Feststellung, dass weitere mögliche Vermögensnachteile, die erst in der späteren Rentenbezugsphase festgestellt werden können, auszugleichen sind.

Diesem weitreichenden und in die Zukunft gerichteten Feststellungsbegehren schloss sich der Bundesgerichtshof an. Denn für die Zulässigkeit einer solchen Feststellungsklage (möglicher Schaden in der Zukunft) ist lediglich die Darlegung von Tatsachen vorzunehmen, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung (unterlassende Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnung) zurückzuführenden Schadens (wirtschaftlicher Nachteil nach der Saldo-Theorie) ergibt. Dazu muss nicht dargelegt werden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine solche Vermögensdifferenz besteht. Alleine die Behauptungen, dass die Kostenstruktur der Produkte für den Kunden nachteilig gewesen sei, wäre möglicherweise schon ausreichend gewesen. Des Weiteren behauptete der Kläger aber auch gravierende Steuernachteile. Auch diese wären entsprechend zu berücksichtigen. Sogar weitere Nachteile, wie z. B. die Personengebundenheit der neuen Vermögensanlage in Form der abgeschlossenen Rürup-Rente. Durch die Darlegung dieser Nachteile war die Wahrscheinlichkeit eines Schadens vom Kunden ausreichend dargelegt, entschied der BGH (aaO, BGH). Es sei einem Kunden nicht zuzumuten, einen Versicherungsmathematiker hinzuzuziehen, der die Wahrscheinlichkeit eines Schadens näher darlegt. Es spreche vielmehr für eine großzügige Beurteilung der Frage, ob der Geschädigte die Wahrscheinlichkeit des Vermögensschadens hinreichend dargelegt hat.

In dieser BGH-Entscheidung sehe ich eine erhebliches Potential für eine Klagewelle, die auf die Versicherungsmakler zurollen könnte. Denn die „Umschichtung“ in andere Altersvorsorgeprodukte erfolgt häufig. Weniger häufig wird ein Vergleich dieser beiden Altersvorsorgemodelle angestellt und eine konkrete Vergleichsbetrachtung vorgenommen. Vermutlich wird auch kaum der Hinweis erteilt, dass eine solche Vergleichsbetrachtung sinnvoll wäre.

Nach dieser Entscheidung kann der Versicherungsnehmer sich relativ leicht Ansprüche offen halten, ob er im Alter mit seiner Rente „glücklich“ ist. Über den Schadenersatzanspruch gegenüber dem Versicherungsmakler könnte er zu seiner ursprünglichen Altersversorgung optieren, sollte diese dann wirtschaftlich, zumindest hypothetisch, besser gelaufen sein.

Da häufig auch Verträge mit garantierter Verzinsung in fondsgebundene Anlage umgeschichtet wurden, kann man nur hoffen, dass der Fonds-Verlauf positiv ist und sich wirtschaftliche Nachteile im Vergleich für den Kunden nicht ergeben.

Sobald aber eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass – weil eine wirtschaftliche Vergleichsbetrachtung fehlte – sein neues Produkt nicht erwartungsgemäß performt, ist der „Sündenbock“ leicht zu finden. Würden Verbraucherschutzorganisationen erst einmal dem Kunden anraten, über die allgemeine künfige Feststellung die Ansprüche zu „sichern“, dann müssen wir wohl bei den rechtschutzversicherten Kunden von einer Klagewelle ausgehen.

Die Rettung des Maklers liegt hier nicht in der Argumentation, er habe keine Pflicht verletzt. Die Rettung besteht wohl vielmehr darin, dass kein ursächlicher kausaler Schaden entstanden ist. Dies wird aber für den Makler sehr schwierig in der Argumentation!

FAZIT:

Bei „Umschichtungen“ nehmen Sie einen Vergleich der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit vor! Dies sind die Mindestanforderungen der jüngsten BGH-Entscheidungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737,

www.kanzlei-michaelis.de