vzbv kritisiert schwache Regeln für Finanzanlagenvermittler

 

Für gewerbliche Finanzanlagevermittler müssen dieselben Regeln wie für Banken und Sparkassen gelten.Die geplante BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler muss zügig umgesetzt werden. vzbv veröffentlicht Stellungnahme zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung veröffentlicht. Der vzbv fordert, dass für Finanzanlagevermittler die gleichen Regeln wie für Banken und Sparkassen gelten müssen. Damit kritisiert er wiederholt die Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID 2 in Deutschland.

„Finanzanlagenvermittler und Banken beziehungsweise Sparkassen getrennt voneinander zu regulieren ist grundsätzlich falsch! Wir brauchen bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen eine einheitliche Regulierung und Aufsicht“, fordert Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt im vzbv.

Die Verordnung legt fest, welche Regeln für Finanzanlagenvermittler bei der Beratung von Verbrauchern zur Geldanlage gelten. Gewerbliche Vermittler unterliegen in Deutschland nicht wie Banken und Sparkassen dem Wertpapierhandelsgesetz und damit direkt den Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID 2. Stattdessen werden die EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz lediglich durch eine Verordnung umgesetzt, die an entscheidender Stelle abgeschwächt ist.

Vermittler und Banken einheitlich regulieren

Verbraucher in Deutschland können sich bis heute nicht darauf verlassen, gute Finanzanlageberatung zu erhalten. Verantwortlich sind insbesondere Provisionsinteressen der Vermittler oder Banken. Daher fordert die EU-Finanzmarktrichtlinie unter anderem, dass Provisionen durch konkrete Verbesserungen für Verbraucher begründet werden müssen. Laut Verordnungsentwurf sollen Vermittler von dieser Anforderung befreit werden.

„Dass für Finanzanlagenvermittler schwächere Provisionsregelungen gelten sollen als für Banken und Sparkassen ist nicht tragbar. Verbraucherschutz darf keine Frage des jeweiligen Vertriebsweges sein, so Dorothea Mohn.

Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler muss zügig kommen

Aus Sicht des vzbv zu begrüßen ist die Absicht der Bundesregierung, Finanzanlagenvermittler unabhängig von der Verordnung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwachen zu lassen. „Die BaFin-Aufsicht über Vermittler ist lange überfällig. Wir brauchen zügig einen Gesetzentwurf dazu. Möglichst noch in diesem Jahr“ fordert Mohn.

Viele der in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung vorgesehen Regelungen gehen direkt auf die delegierten Rechtsakte der EU-Kommission zur EU-Finanzmarktrichtlinie zurück. Eine flächendeckend einheitliche Überwachung des Europäischen Rechts ist aus Sicht vzbv nur durch die BaFin zu leisten.

 

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vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Markgrafenstraße 66, D­-10969 Berlin, Tel.: 030/258000, Fax: 030/2580018, www.vzbv.de

Die DVVF, die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG, ändert ihren Namen.

 

„Wir werden zunehmend mit der Deutschen Verrechnungsstelle – Partner für Handwerk und Mittelstand aus dem Umfeld der DVAG verwechselt. Da unsere Kunden – die Versicherungsmakler und Honorarberater – mit dem Strukturvertrieb DVAG im Wettbewerb stehen, halten nicht nur wir das für sehr ungeschickt,“ so der Vorstand Michael A. Hillenbrand.

Aus diesem Grunde firmiert die DVVF im neuen Jahr in factura AG um. Der neue Name soll auch die Kerndienstleistung, die in der Fakturierung von Forderungen liegt, deutlicher hervorheben und das Markenbild schärfen. Die factura ist ausgelagerte Buchhaltung der Vermittler, die auf Honorarbasis tätig sind und minimiert den Aufwand für die Rechnungserstellung und deren Einzug auf ein Minimum. Außerdem stellt das Unternehmen durch sein hervorragendes Debitorenmanagement-System und der Zulassung als Inkassounternehmen die Zahlungen für seine Kunden sicher. Im Unternehmensverbund wird zudem die Möglichkeit des Factorings angeboten, um höchstmögliche Flexibilität für Makler und Kunde zu bieten und den Kollegen Vorfinanzierungseffekte zu ermöglichen, wie sie bei diskontierten LV-Provisionen üblich sind. So kann der Vermittler/Berater dem Kunden mit Nettoprodukten höhere Erträge sichern und muss nicht auf seine Vergütung warten. Außerdem kann der Berater/Vermittler seine Kunden unabhängig und vollumfänglich ohne Verkaufsdruck beraten und so seine Beratungskompetenzen weiter steigern.

Wir richten uns damit nach dem Markt, den Maklern, Vermittlern und Beratern, welche einen qualifizierten Partner für die Fakturierung Ihrer Rechnungen suchen und werden künftig noch leichter von Ihnen im Markt identifiziert“, blickt Michael A. Hillenbrand voraus. Honorarabwicklung? factura, die machen das!

 

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dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG, Randersackerer Straße 51, 97072 Würzburg,

Tel: +49 (0) 931 260828-0, Fax +49 (0) 931 260828-79, www.dvvf.de 

Stringent setzt der kürzlich vorgestellte Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) die bekannten Vorschriften der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II um.

 

Folglich werden sich Finanzanlagevermittler nach § 34f GewO auf mehr Beratungs- und Vermittlungsaufwand einstellen müssen. Mehr noch: Einzelne Vorgaben, wie die geforderte Telefonaufzeichnung für Beratungsgespräche, bedeutet für das Gros der Vermittler die Umstellung etablierter Geschäftsprozesse. Nicht nur betreffend kommender FinVermV-Vorgaben erhalten Berater hierbei effiziente Hilfestellungen durch die BCA AG. Dank hauseigener BfV Bank für Vermögen AG und entsprechender MiFID II-Expertise sieht sich der Full-Service-Dienstleister aus Oberursel bestens für die kommenden Anforderungen gewappnet.

Positive wie negative Aspekte bringt der letzte Stand des Entwurfs zur überarbeiteten FinVermV für Investmentvermittler mit sich. Vorteilhaft für den freien Vertrieb ist es in diesem Zusammenhang, dass die verschärften Vorgaben aus MiFID II beim Thema Vergütung nicht übernommen werden sollen. Demnach bleiben etablierte Provisionsmodelle für Vermittler nach § 34f GewO generell möglich, sofern sich die Zuwendungen nicht negativ auf die Vermittlungs- und Beratungsqualität auswirken. Anders als es die strenge Vorschrift der MiFID II für Banken und Sparkassen vorsieht, können freie Vermittler somit Provisionen annehmen, ohne dass diese direkt zur Qualitätsverbesserung verwendet werden müssen.

Demgegenüber sieht der Entwurf betreffend Aufzeichnungspflichten in der Anlageberatung keinen Unterschied zwischen Kreditinstituten und freien Vermittlern vor: Ebenso wie die Vertriebskanäle der Banken und Sparkassen müssen 34f-Vermittler hinsichtlich Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen künftig sämtliche Telefongespräche und die elektronische Kommunikation aufzeichnen. Ergänzend hierzu wird Vermittlern an dieser Stelle (zumindest bisherig) keine Übergangsfrist in Aussicht gestellt. Dazu folgt der Entwurf in vielen Punkten der MiFID II Regulierung. So dürften etwa die nun enthaltenen Vorgaben zur Offenlegung von Interessenkonflikten oder die neuen Product-Governance-Regeln für viele Vermittler mit mehr Pflichten und der Überprüfung sowie etwaiger Anpassung bestehender Beratungs- und Verhandlungsprozesse einhergehen.

Die BCA AG sieht sich diesbezüglich als wertvoller Unterstützer für den freien Vertrieb und in Sachen FinVermV-Umsetzung als einziger Pool mit hauseigener BfV Bank für Vermögen AG optimal für die Zukunft aufgestellt: „Da sich bekanntermaßen eine Bank hinsichtlich Regulierungsvorgaben in der Regel früher – als etwa ein Pool – den Anforderungen stellen muss, sind wir in Sachen FinVermV bestmöglich vorbereitet und lassen so die MiFID II-Expertise unserer Bank kontinuierlich ins ganze Unternehmen einfließen“, so Dr. Frank Ulbricht, Vorstand BCA AG und BfV Bank für Vermögen AG.

So ermöglicht das BCA-Angebot, dass 34f-Vermittler ihre Finanzanlageberatungsprozesse regulierungskonform und effizient halten können. Beispielhaft stellt die BCA AG Lösungen bezüglich lückenloser Beratungsdokumentation, regulierungskonformer Zielmarktbestimmung für Finanzprodukte sowie verschärfter Offenlegungspflichten zu Kostentransparenz bereit. Nicht nur bei Fragen rund um die FinVermV profitieren Vermittler zudem von der Expertise des BCA-Investment-Support-Teams. Ebenfalls gut zu wissen: Bereits heute ermöglicht die BCA AG eine fernmündliche Aufzeichnungslösung, die den in MiFID II vorgeschriebenen Anforderungen betreffend Beratungsdokumentation gebührend Rechnung trägt. Das Tool kann zugleich genutzt werden, ohne dass der Vermittler seine bestehende Telefoninfrastruktur eigens dafür anpassen muss.

Darüber hinaus hat die BCA AG die regulatorischen Vorgaben und dynamischen Rahmenbedingungen genutzt, um die Beratungseffizienz für freie Vermittler im Investmentbereich nachhaltig zu steigern. Durch das angebotene 3-Punkte-Erfolgskonzept erhalten Berater ein ineinander übergreifendes Angebot, um im MiFID II-Zeitalter jede Kundengruppe regulierungskonform, ökonomisch wie professionell beraten zu können. „Im Ergebnis können BCA-Partner auch mit Blick auf die kommenden FinVermV-Herausforderungen auf unsere kompetente Unterstützung zählen. Dies übrigens auch in dem Fall, wenn die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler eines Tages dann doch auf die BaFin übertragen werden sollte“, so Dr. Ulbricht. Nicht ohne Grund hat die BCA mittels eigener Bank inklusive Haftungsdach bereits vor Jahren die strategische Ausrichtung im Voraus entsprechend festgelegt, um betroffenen Vermittlern in einem solchen Verlauf bereits frühzeitig eine echte Alternative in Aussicht stellen zu können.

Seit Mai 2018 ist DIVA nicht mehr nur die reine Investmentanwendung der BCA AG, sondern wurde um eine digitale Kunden- und Vertragsverwaltung inklusive dazugehöriger Endkunden-App erweitert. Durch die innovative Web-Anwendung und dank responsiven Designs können Vermittler sowie Kunden investment- als auch versicherungsseitig alle relevanten Bestandsdaten in digitaler Form jederzeit und von überall aus auf allen Endgeräten zentral verwalten/verwenden. Anknüpfend daran konnte DIVA mit der aktuellen Implementierung eines nutzerfreundlichen sowie effizienten Beratungsprozesses für die privaten Versicherungssparten auf dem Weg hin zur ganzheitlichen Makler-Service-Plattform einen neuen Meilenstein erreichen. In plakativer Anlehnung an die Online-Shop-Konzepte bekannter Versandhändler und im optimalen Zusammenspiel mit den bereitgestellten digitalen Datenverwaltungsangeboten der BCA AG ermöglicht das neue Tool im Idealfall einen kompletten Versicherungsvergleichs- und Abschlussprozess in nur fünf Minuten.

Einfach und schnell können Vermittler infolgedessen die für den Vergleich ausgewählten Tarife in den bereitgestellten Warenkorb legen, um anschließend innerhalb des Beratungsprozesses in wenigen Schritten über VVG-konformen Dokumentenversand bis hin zum rechtssicheren Abschluss zu gelangen. Besonderer Vorteil: Die komplette Beratungsstrecke benötigt nur eine einmalige Dokumentation: „Durch das Warenkorbsystem wird die spartenübergreifende Beratung ganz im Sinne des Vermittlers maßgeschneidert zusammenfasst. Darüber hinaus ermöglicht das Konzept, dass der komplette Prozess in einer einzigen komprimierten Dokumentation protokolliert werden kann. Mehr Effizienz geht kaum“, unterstreicht BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann in diesem Zusammenhang.

Die Plattform berücksichtigt hierbei alle möglichen Abschlussoptionen: Von haptischer Papiervariante, die im Anschluss an den Versicherer zur weiteren Bearbeitung geschickt werden kann, bis hin zur vollautomatischen Dunkelverarbeitung, bestimmen Makler selbst den gewünschten Vorgang. Weiterhin können Berater über diesen Weg Anträge im Detail vervollständigen, Dokumente via E-Mail an die Versicherungskunden senden oder Anlagen über die DIVA.App entsprechend einstellen. Dementsprechend wurde auch die Endkunden-App weiter ausgebaut: So ist es Vermittlern ab sofort möglich, Kunden gewünschte Unterlagen jedweder Art zur Verfügung zu stellen. Hierbei kann es sich sowohl um Dokumente der Versicherer, die sich vollautomatisch in die DIVA.App integrieren, als auch Angebotsdokumente oder Anträge im Rahmen der Beratung bis hin zu eigens hochgeladenen Dateien handeln.

Im Gegensatz zu marktüblichen Angeboten handelt es sich bei der DIVA.App um eine vom Makler selbst und umfassend auf ihn zugeschnittene personalisierbare Web-Applikation, die Berater von sich aus – und ohne Inanspruchnahme etwaiger App Stores – ausgewählten Kunden anbieten und diese mittels persönlicher E-Mail einladen können. So erscheint die Applikation auf dem Display des Kunden – ob PC, Tablet oder Smartphone – ganz im Namen und Corporate Design des jeweiligen Vermittlerunternehmens: „Vor dem Hintergrund, dass unsere angebotene Lösung als Web-App konzipiert wurde, können wir die DIVA.App schnell und zielsicher mit neuen vertriebsunterstützenden Modulen sukzessive erweitern“, so BCA-IT-Vorstand Christina Schwartmann. Anknüpfend daran sind nach aktueller Implementierung des Dokumenten-Zusatzbausteins bereits weitere Ausbaustufen betreffend DIVA.App in konkreter Planung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel.: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Absichtserklärung zum Erwerb eines Wettbewerbers unterzeichnet

 

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat eine Absichtserklärung zum Erwerb eines direkten Wettbewerbers mit zweistelligem Millionenumsatz unterzeichnet und unterstreicht damit den Anspruch, eine aktive Rolle in der Konsolidierung in der deutschen Maklerbranche zu spielen. Die Transaktion steht noch unter Vorbehalt des Abschlusses eines entsprechenden Kauf- und Übertragungsvertrages und der Zustimmung verschiedener Gremien. Die Finanzierung soll aus dem bereits im August eingeworbenen Eigenkapital und einer Fremdkapitalkomponente bestehen. Die Transaktion soll bis Ende Q1 2019 abgeschlossen sein. Über weitere Details wurde Stillschweigen vereinbart.

„Nachdem wir neben Albatros mit comdirect und BMW weitere Großkunden gewinnen konnten, steht uns jetzt ein Meilenstein im anorganischen Wachstum bevor. Wir wollen die größte Transaktion unserer Unternehmensgeschichte durchführen und damit die Konsolidierung des Marktes vorantreiben,“ erklärt Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG.

„Maklerplattformen haben erhebliche Synergien, sowohl im Einkauf als auch in den Kosten. Diese Vorteile werden wir heben und damit das Kapital für weiteres Wachstum und Innovationen frei machen“.

Mit der Akquisition und dem Großkundenwachstum strebt JDC die klare Marktführerschaft im Plattform-Markt für Versicherungs- und Fondsprodukte an. „Diese erste große Investition soll nicht die letzte sein. Seit Jahren glauben wir an die Konsolidierung im Maklermarkt, die nun stattfindet. Mittlere Makler und Plattformen können die Anforderungen der Regulierung und die massiven IT Kosten nicht mehr stemmen und werden sich größeren Einheiten anschließen“ sagt Ralph Konrad, CFO der JDC Group. „Auf dieser Basis

erwarten wir in 2019 und 2020 ein transformatives Wachstum für die JDC Group. Deshalb haben wir auch unsere finanzielle Strategie neu definiert und werden die Beschleunigung der kurzfristigen Profitabilität zugunsten des Unternehmenswertes und dem Erreichen der Marktführerschaft zurückstellen.“

Gleichzeitig hat die JDC Group die Quartalszahlen für das dritte Quartal 2018 bekannt gegeben:

Der Konzernumsatz stieg in den ersten neun Monaten 2018 deutlich um rund 12 Prozent auf 66,4 Mio. EUR (9M 2017: 59,5 Mio. EUR). Noch deutlicher stieg der Umsatz im dritten Quartal im Quartalsvergleich und zwar um fast 14 Prozent auf 21,9 Mio. EUR (Q3 2017: 19,2 Mio. EUR). Im Advisory Geschäft ging der Umsatz im Q3 um 15% zurück. Den Grund sehen wir vor allem im Jahrhundert-Sommer 2018, der einen starken Einfluss auf den Absatz im Finanzmaklergeschäft hatte. Wir erwarten hier ein deutlich dynamischeres viertes Quartal. Das Advisortech Segment ist dagegen sehr erfreulich um 23% gewachsen und hat damit sein Wachstum beschleunigt.

Zur Vorbereitung auf die anstehende Vervielfachung des verwalteten Vertragsvolumens wurde weiter erheblich in die IT – und Abwicklungsplattform investiert. Folglich verringerte sich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in den ersten neun Monaten leicht auf 1.945 TEUR (9M 2017: 2.285 TEUR). Im dritten Quartal 2018 verringerte sich das EBITDA auf -69 TEUR (Q3 2017: 573 TEUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sich im Vorjahresvergleich auf -189 TEUR ebenfalls leicht verringert (9M 2017: -30 TEUR). Im Quartalsvergleich verringerte sich das EBIT auf -842 TEUR (Q3 2017: -189 TEUR).

Ausblick

Auf Basis der erwarteten Aufwendungen zur Bewältigung des anstehenden transformativen Wachstums, Einmalkosten in Zusammenhang mit der erwarteten Akquisition und dem schwächeren Advisorygeschäft in Q3 passen wir unsere Prognose für 2018 an. Wir erwarten einen Umsatz von über 95 Mio. EUR und ein EBITDA von rund 3,5 bis 4 Mio. EUR. Dies beinhaltet erwartete Einmalaufwendungen von rund 1,5 Mio. EUR.

Trotz der Prognoseanpassung sieht die JDC Group die weitere Entwicklung von Q4 und vor allem 2019 sehr positiv: Wie in allen vorhergehenden Jahren wird das vierte Quartal im Umsatz das stärkste Quartal des Jahres werden. Zudem befindet sich Jung, DMS & Cie. vor dem Abschluss weiterer Kooperationen mit potentiellen Outsourcing-Partnern, die die Plattform in 2019 weiter auslasten werden. Die zusätzlichen Investitionen, die nun kurzfristig das Ergebnis belasten, sollen sich bereits in 2019 auszahlen: Der Vorstand erwartet den größten Wachstumssprung der Unternehmensgeschichte.

 

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JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Jahresende, Rechnungszeit!

 

Viele – vor allem auch ältere PKV-Versicherte – reiben sich derzeit wieder ungläubig die Augen, wenn Sie von ihrer Versicherung die Beitrags-Rechnungen für das kommende Jahr erhalten und für ihren Versicherungsschutz deutlich mehr zahlen müssen. Ergänzenden Schlagzeilen in den Medien wie „Beitragsschock für Privatversicherte“ sorgen noch für zusätzliche Verunsicherung bei den Betroffenen und machen sie empfänglich für die Angebote von zum Teil unseriösen Geschäftemachern.

Aktives Handeln ist angesagt

Was die wenigsten Versicherten jedoch wissen: Wer von einer Beitragsanpassung betroffen ist, kann diese durch aktives Handeln unter Umständen selber deutlich reduzieren. Der Paragraf 204 (VVG) sagt zusammenfassend aus, dass jeder Versicherte das gesetzlich verbriefte Recht hat, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife unter Mitnahme seiner vollen Alterungsrückstellungen zu wechseln. Dabei gibt es jedoch bestimmte Dinge zu beachten, mit denen die Verbraucher oftmals überfordert sind.

Erste Hilfe dabei und Unterstützung um den dazu notwendigen Durchblick im Tarif- und Paragraphen-Dschungel zu wahren, bietet das unabhängige Online-Tippgeber-Portal unter „Wissenswertes Tarifwechsel“ für Verbraucher, der KV-Fux.

Transparent, besonders, ehrlich

Auf den Seiten des KV-Fux finden alle Interessierten wertvolle sachliche, neutrale Informationen zum Thema „Krankenversicherung“ und speziell auch zum Thema „Tarifwechsel“, werden die oftmals komplexen Themen, Zusammenhänge und mögliche Auswirkungen von Änderungen, aktuellen Entwicklungen und möglichen Reformen, leicht verständlich erklärt und offene Fragen beantwortet. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für jeden Interessierten, sich online, kostenlos und unverbindlich über Leistungen und Beiträge aller großen Krankenversicherer zu informieren – ohne personenbezogene Daten eingeben zu müssen, die ein mittelbares Angebot eines Maklers oder Vertreters nach sich ziehen. Gerd Güssler, Geschäftsführer der KVpro.de GmbH und Betreiber der Plattform erklärt dazu: „Als langjähriger und unabhängiger Marktbeobachter ist es uns wichtig, einen Beitrag zur Transparenz im PKV-Markt zu liefern. Wir haben deshalb zusammen mit den Erstinitiatoren KV-Fux als transparentes Tippgeberportal konzipiert, das kostenfrei und ohne Eingabe personenbezogener Daten einen ehrlichen PKV-Tarifvergleich ermöglicht. Das unterscheidet den KV-Fux auf dem Markt der provisionsgetragenen Vergleichsportale und macht ihn so besonders.“

Spezielle Suchkriterien möglich

Der KV-Fux Rechner vergleicht hierfür die 30 führenden PKV-Anbieter, die einen Marktanteil von über 98 Prozent repräsentieren. In der Tarifdatenbank sind über 7.700 aktuelle Krankenvollversicherungstarife mit derzeit über 1,2 Millionen Tarifkombinationen enthalten, die anhand der Kundenwünsche und klar definierter, fachlich fundierter Kriterien ausgewertet und gelistet werden. Die Bewertungs- und Selektionsmethodik für die Tarifergebnisse berücksichtigt sowohl die Vorgaben von Verbraucherschützern, als auch öffentlich zugängliche Testszenarien aus Verbraucherschutz-Zeitschriften.

Je nachdem, für welche Leistungskategorie sich der Verbraucher entscheidet, wird ihm nach der festgelegten Bewertungs- und Selektionsmethodik der jeweils treffendste Tarif einer Gesellschaft angezeigt. Verbraucher können dann, sofern sie es wünschen, diesen Versicherern direkt über KV-Fux eine Anfrage schicken, oder mit ihren gewählten Informationen direkt zum Vermittler gehen.

Besondere Struktur des Portals

KV-Fux wird im Gegensatz zu anderen Vergleichsportalen nicht als Maklerportal und ohne finanzielles Interesse auf Versicherungsabschlüsse betrieben. Die KVpro.de GmbH erhält keine Vergütungen für die Weitergabe von Suchanfragen und keine Provisionen. Private

Krankenversicherer, die die festgelegte Bewertungs- und Selektionsmethodik sowie die Philosophie des transparenten, für Verbraucher kostenlosen Portals unterstützen wollen, können dem Initiatoren-Kreis beitreten und sich an den Betriebskosten des Portals beteiligen.

Egal ob Verbraucher, Versicherte, Makler, Vermittler oder Medienvertreter – mit dem KV-Fux (www.kv-fux.de) kann sich „Jeder schlau“ machen und wird bestens informiert, um sich im „Krankenversicherungs-Dschungel“ sicher zu fühlen.

 

Verantwortlich für den Beitrag:

KVpro.de GmbH, Wentzingerstraße 23, 79106 Freiburg i. Br., Tel: 0761 / 120 410 – 0, Fax: 0761 / 120 410 – 99, www.kvpro.de

Goldmedaille für die NV-Versicherungen

 

Das Magazin AssCompact hat in seiner Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2018“ die Unterstützung der Versicherer im Vermittlermarkt untersucht. Die NV-Versicherungen belegen in diesem Ranking den fünften Platz und konnten sich damit um acht Plätze im Vergleich zur letzten Studie verbessern. Das Engagement unseres Maklerservices und der Umgang mit Problemfällen wurden unter anderem als positiv bewertet.

Die Goldmedaille, was die Weiterempfehlungsbereitschaft angeht, sichern sich die NV-Versicherungen. Über drei Viertel der Umfrageteilnehmer würden im Kollegenkreis zur Zusammenarbeit mit den NV-Versicherungen anregen. „Wir freuen uns sehr über diese positive Bewertung unserer Arbeit. Wir haben es uns als Ziel gesetzt, Anträge, Anfragen und Schadenfälle unkompliziert, schnell und persönlich zu bearbeiten“, so NV-Vorstandsvorsitzender Arend Arends über die positive Bewertung.

 

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NV-Versicherungen VVaG, Ostfriesenstraße 1, 26425 Neuharlingersiel, Tel: 0 49 74 / 93 93 – 0, Fax: 0 49 74 / 93 93 – 499, www.nv-online.de

Frau mit Kind zahlt durch Versicherungswechsel 888 Euro weniger im Jahr

 

Verbraucher sollten jetzt ihre Kfz-Versicherung wechseln: Die durchschnittlichen Haftpflichtbeiträge für Versicherungswechsler sind seit August 2018 um 17 Prozent gesunken. Aktuell kostet die KfzHaftpflichtversicherung durchschnittlich 274 Euro, im August zahlten Verbraucher im Schnitt 331 Euro. „Jetzt, kurz vor dem Wechselstichtag am 30. November, beobachten wir einen starken Preiskampf zwischen den Versicherern”, sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei CHECK24. „Dadurch sind die Preise sogar deutlich unter das Niveau des vergangenen Jahres gefallen.“

Der aktuelle Wert im November 2018 liegt fünf Prozent unter dem Tiefpunkt des vergangenen Jahres (288 Euro). Insgesamt ist das Beitragsniveau aber 44 Prozent höher als noch 2009. Damals zahlten CHECK24-Kunden im Schnitt 190 Euro für ihren Kfz-Haftpflichtschutz – 84 Euro weniger als heute.

Beispielberechnungen: Frau mit Kind zahlt 888 Euro weniger pro Jahr für ihre Kfz-Versicherung

CHECK24 hat das Sparpotenzial von 15 typischen Fahrerprofilen berechnet: Das größte absolute Sparpotenzial hat eine Frau, die den versicherten Wagen gemeinsam mit ihrem Kind nutzt. Im günstigsten Tarif zahlt sie 888 Euro weniger als beim teuersten Anbieter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

Unternehmer, Mitarbeiter und Berater stehen vor neuen Herausforderungen.

 

Die Schwerpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes liegen in der Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Beträge, der Einführung von verpflichtenden Arbeitgeberzuschüssen sowie der Förderung von Geringverdienern. Ebenso wurde das Sozialpartnermodell eingeführt, die Tarifparteien sollen hier für Arbeitnehmer attraktive Modelle aushandeln. Um die komplexen neuen Bestimmungen umzusetzen, bietet die Gothaer kompetente Unterstützung und die passenden Lösungen an.

Ab Januar 2019: Gesetzlicher Zuschuss ist Pflicht

Ab diesem Zeitpunkt sind 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrages als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Freiwillig kann der Zuschuss erhöht werden. Der Betrag ist auf die tatsächliche Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers begrenzt. Vor Januar 2019 erteilte Zusagen sind erst ab Januar 2022 zuschusspflichtig. Die Gothaer hat für bestehende und zukünftige Verträge Lösungen entwickelt, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden..

Für Arbeitgeber: Umsetzung kostenneutral – aus der Pflicht eine Chance machen

Für Arbeitgeber bietet sich durch die neuen Bestimmungen eine gute Chance, Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Den Mitarbeitern ist eine betriebliche Altersversorgung wichtig – 76 Prozent der Arbeitnehmer erwarten ein solches Angebot von ihrem Arbeitgeber. (Quelle: Forsa-Umfrage der Gothaer 2013). In Zeiten knapper werdender Fachkräfte bieten sich so große Chancen bei der Rekrutierung. Dabei hat die Gothaer auch die Kostenseite im Griff. Eine kostenneutrale Umsetzung ist meist möglich, ebenso kann man den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.

Für Arbeitnehmer: Mehr Sicherheit und stärkere Unternehmensbindung

In Zeiten sinkender staatlicher Renten legen die Arbeitnehmer besonderen Wert auf die Fürsorge des Arbeitgebers. So entsteht ein Vertrauensverhältnis, welches die Bindung an das Unternehmen deutlich stärkt. Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus eine größere Sicherheit, im Alter ein adäquates Einkommen zu haben und schon jetzt von Steuervorteilen zu profitieren.

Für Berater: Kundenpotential nutzen

Auf allen Seiten entsteht für den Vertrieb ein erhöhter Beratungsbedarf und damit ein deutlich ausgeweitetes Neugeschäftspotential. Wer als Erster dem Unternehmen beratend zur Seite steht und die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinsam mit ihm in seinem Sinne umsetzt, wird auch noch für andere Geschäfte den Fuß in der Tür haben. Auch beim Arbeitnehmer kann man mit entsprechenden Angeboten punkten, zumal die Nachfrage nach entsprechenden Modellen steigen wird, wenn sich die Tatsache des Arbeitgeberzuschusses einmal herumgesprochen hat. Ab 2019 dürften erste Tarifverträge zu erwarten sein, dann steigt der Beratungsbedarf noch einmal sprunghaft an.

Lösungen für alle – Gothaer bietet passende Produkte plus Vertriebspaket

Als einer der wenigen Anbieter am Markt bietet die Gothaer mit der ungezillmerten Gothaer Zuschussrente ein spezielles Angebot im Rahmen der Geringverdienerförderung. Eine Extra-Webseite https://www.gothaer-brsg.de/ informiert detailliert über alle Angebote und Neuerungen. Dem Vermittler wird ein umfassendes Vertriebspaket zum Download an die Hand gegeben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Mit der maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH nimmt ein weiterer bedeutender Maklerpool die digitalen Produkte der Neodigital Versicherung AG in sein Portfolio auf und bietet seinen angeschlossenen Versicherungsmaklern die Neodigital-Tarife für Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung an.

 

Mit rund 7.000 angebundenen Maklern Verträgen gehört maxpool zu den größten deutschen unabhängigen Maklerpools. Die 1998 gegründete Servicegesellschaft für Finanzdienstleister bietet angeschlossenen Versicherungsmaklern ein Produktportfolio von über 100 namhaften Gesellschaften sowie eigene Deckungskonzepte für den Versicherungsbereich an. maxpool übernimmt für seine angebundenen Partner den kompletten Abwicklungsservice und bietet mit dem eigenen Vertragsverwaltungssystem maxOffice und dem Endkundenportal SEKRETÄR IDD-konforme Lösungen.

Neodigital ermöglicht seinen Vertriebspartnern aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades aller maßgeblichen Prozesse eine deutliche Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit und damit einhergehend enorme Zeitersparnisse. Maklern als auch Versicherungsnehmern wird eine vollkommene Transparenz im Antrags-, Policierungs- und Schadensabwicklungsprozess bereitgestellt. Die einfache und zuverlässige Integration der Versicherungsprodukte in die jeweilige Systemumgebung des Partners ermöglicht zudem eine schnelle Anbindung.

„Wir konnten mit maxpool einen weiteren starken Maklerpool als Partner gewinnen, der die Vorteile der voranschreitenden Digitalisierung für sich und seine Partner nutzt. Optimierte Prozesslösungen sowie transparente Kommunikationswege gehören für maxpool zum Tagesgeschäft. Wir freuen uns sehr, dass unsere digitalen Produkte nun auch maxpool-Maklern zur Verfügung stehen“, so Stephen Voss, Vorstand Vertrieb und Marketing der Neodigital Versicherung AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Neodigital Versicherung AG, Untere Bliesstrasse 13-15, 66538 Neunkirchen, Tel: +49(0)6821-4022000, www.neodigital.de

Plan D, die Grundfähigkeitsversicherung der Dortmunder Lebensversicherung AG, ist eine echte Erfolgsgeschichte

 

Sehr viele Vermittler schätzen inzwischen die klar definierte Absicherung für ihre Kunden, die sie ihnen schon für einen kleinen Beitrag anbieten können. Kaum 17 Monate nach der Markteinführung hat die Dortmunder bereits den 10.000. Vertrag policiert.

Der 10.000. Kunde hat die Variante „Anpacker“ gewählt – und sich damit für das zurzeit beliebteste der drei möglichen Kraftpakete entschieden. Über 70 Prozent der Kunden treffen genau diese Wahl. Sie sichern damit 15 klar definierte Grundfähigkeiten ab wie die Herz- und Lungenfunktion, Sprechen, Gehen und Treppensteigen oder Knien und Bücken. Tatsächlich wird „Die 15“ meistens von echten „Anpackern“ nachgefragt: Altenpfleger, Berufskraftfahrer und Erzieher schließen das Paket am häufigsten ab.

Plan D gibt es auch mit 9 versicherten Fähigkeiten für „Denker“ – vor allem von Bürokaufleuten abgeschlossen – und mit 12 Fähigkeiten für „Kümmerer“ – am häufigsten von Krankenpflegern gewählt. Wer Plan D abschließt, ist im Durchschnitt 32 Jahre alt, zahlt 60 Euro Nettobeitrag im Monat und versichert eine Monatsrente von rund 1200 Euro.

„Wir freuen uns alle sehr über den großen Erfolg von Plan D“, sagt Dietmar Bläsing, Sprecher des Vorstands der Dortmunder Lebensversicherung AG. „Aus Gesprächen mit unseren Vertriebspartnern wissen wir, dass ihnen vor allem der Mix aus klarer Ansprache, einfacher Handhabung, übersichtlicher Gesundheitsprüfung und großer Flexibilität gefällt.“

Wer sich für eins der drei Kraftpakete entschieden hat, kann seine Police mit den Zusatzbausteinen „Der Führerschein“, „Die Psyche“ und „Das Pflege Plus“ noch persönlicher ausbauen. Dabei ist „Der Führerschein“ der beliebteste Baustein, gefolgt von „Die Psyche“ und „Das Pflege Plus“. 53 Prozent ergänzen ihren Schutz um mindestens einen der drei Bausteine.

„Plan D ergänzt unsere Angebote zur Grundfähigkeits-, Arbeitskraft- und Unfallabsicherung im Konzern ideal“, so Dietmar Bläsing. „Unsere Vertriebspartner finden für jeden Bedarf ein passendes Produkt bei einem der VOLKSWOHL BUND-Unternehmen.“

Die Dortmunder Lebensversicherung AG ist im Juni 2017 als Maklerversicherer an den Markt gegangen. Sie versichert einfach, besonders und persönlich. Mit einer Sprache, die jeder versteht. Die Dortmunder ist eine hundertprozentige VOLKSWOHL BUND-Tochter. Plan D ist das erste Produkt der Dortmunder. Weitere Informationen zum Produkt sowie den Maklerrechner gibt es unter www.die-dortmunder.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dortmunder Lebensversicherung AG, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel: 0231/22950-451, Fax: 0231/22950-450, www.die-dortmunder.de

Ideen des BVK wurden umgesetzt

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass am 23.11.2018, die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vom Bundesrat verabschiedet wurde. Somit kann die Verordnung am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

„Dass im verordnungsgebenden Prozess das Bundeskabinett und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Anregungen aus unseren Stellungnahmen aufgegriffen haben, freut uns“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn die VersVermV setzt in einem vernünftigen Maß Verbraucherschutz und Pflichten aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie sowie die Anerkennung unseres Berufsstands für die Absicherung der Kunden in ein angemessenes Verhältnis.“

Im parlamentarischen Prozess war noch zuletzt strittig, in welchem Maße die gesetzliche Weiterbildungspflicht von Vermittlern von 15 Zeitstunden jährlich überprüft werden soll. Hier sieht sich der BVK bestätigt, dass die VersVermV nur anlassbezogene Kontrollen der Vermittler kennt und  Lernerfolgskontrollen nur bei Formaten des Selbstlernens vorgesehen sind. Auch die inhaltliche Fokussierung auf die Vermittlung von fachlicher und Beratungskompetenz der Weiterbildungsangebote sieht der BVK positiv.

„Wir begrüßen ebenso die Klärung in der finalen VersVermV, dass Weiterbildungen qualifiziert, planvoll und systematisch durchzuführen sind“, so der BVK-Präsident. „Damit sind die Anbieter von Weiterbildungen verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Besprechungen und spontane Treffen z. B. können damit nicht als Weiterbildungszeit erfasst werden. Damit wird dem IDD-Qualifizierungsgedanken entsprochen, so wie wir es schon seit langem von den auditierten Anbietern der branchenweiten und erfolgreichen Weiterbildungsinitiative gut beraten her kennen. Diese ist hervorragend positioniert und kann die Weiterbildungspflichten bestens umsetzen.“

Die VersVermV konkretisiert die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD), die am 23.2.2018 in Kraft getreten und für den gesamten Versicherungsvertrieb in Deutschland maßgeblich ist. Der BVK hatte zur VersVermV mehrere Stellungnahmen abgegeben, in denen ein Maßhalten bei neuen bürokratischen Pflichten für Versicherungs-vermittler und eine Wertschätzung für ihre sozialpolitische Rolle gefordert wurde.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

BVK positioniert sich zum Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlung

 

Derzeit wird der Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlungs-verordnung (FinVermV) des Bundeswirtschaftsministeriums in einem Konsultationsverfahren abgestimmt. Dies betrifft die gewerblichen Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO). Damit sollen die Vorgaben aus der Umsetzung der EU Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) für den Vermittleralltag realisiert werden. Im Übrigen erfolgt eine Anpassung des Wortlauts der FinVermV an die neugefasste Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

Grundsätzlich befürwortet der Bundesverband Deutscher Versicherungs-kaufleute (BVK) die FinVermV: „Da viele Versicherungsvermittler auch als Finanzanlagenvermittler tätig sind, begrüßen wir, dass nun endlich Bewegung in die Regelung der Finanzanlagenvermittlung kommt, da die Vermittler noch immer nach dem alten Verordnungsstand arbeiten, obwohl mit der Umsetzung der MiFID II seit über einem dreiviertel Jahr ein neues Gesetz gilt“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Insbesondere hält der BVK das Motiv der FinVermV, die Vermittler zu verpflichten, im bestmöglichen Kundeninteresse zu vermitteln, dabei Interessenkonflikte – auch im Hinblick auf die Vergütung – zu vermeiden und den Beratungsprozess zu dokumentieren, für zielführend. Auch bestimmt die FinVermV, dass Vermittler ihren Kunden nur Finanzanlagen empfehlen dürfen, die für diese geeignet sind. Den Anlegern muss hierüber eine sogenannte „Geeignetheitserklärung“ vorgelegt werden, die ihnen auf einem dauerhaften Datenträger eine Erklärung für die Geeignetheit der im Rahmen der Anlageberatung gegebenen Empfehlung zur Verfügung stellt. Ein in der Branche befürchtetes Provisionsverbot hat sich im Übrigen nicht realisiert.

„Problematisch hingegen sehen wir die Pflicht, alle Beratungsgespräche aufzuzeichnen und diese fünf Jahre aufzubewahren“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Dieses sogenannte Taping bedeutet nicht nur immensen Aufwand und verursacht hohe Kosten, sondern es wirft auch nicht unerhebliche Fragen auf, so z.B. was noch aufzeichnungspflichtige Finanzanlagenberatung ist und wo z.B. eine nicht mehr aufzeichnungs-pflichtige Versicherungsvermittlung anfängt. Hier schießt der Referentenentwurf eindeutig übers Ziel hinaus und sollte überarbeitet werden.“

Weiterhin fordert der BVK Übergangsfristen, die den Vermittlern ermöglichen, die neuen Vorschriften praxisgerecht umzusetzen.

 

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Jung, DMS & Cie. ist erster und bisher einziger Maklerpool, mit dem EMIL kooperiert

 

Jung, DMS & Cie. erweitert sein Angebotsportfolio im Bereich der Kfz-Versicherungen. Ab sofort können rund 16.000 JDC-Berater und -Vermittler sowie das ebenfalls zur JDCGroup gehörende Vergleichsportal GELD.de die Kfz-Versicherung der EMIL Deutschland AG (www.emil.de) vermitteln. EMIL ist die erste digitale Kfz-Versicherung, die monatlich nach gefahrenen Kilometern abrechnet. Wenigfahrer und Zweitwagenhalter sparen somit bis zu 450 Euro pro Jahr gegenüber traditionellen Tarifen.

„Mit der EMIL Kfz-Versicherung haben unsere Partner ab sofort die Möglichkeit, eine speziell für Wenigfahrer entwickelte Versicherung schon ab 5 Euro pro Monat anzubieten,“ erklärt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.. „Laut Forsa-Umfrage legt jeder zweite Autofahrer in Deutschland weniger als 10.000 Kilometer pro Jahr zurück. Das Thema ist somit sehr relevant für unsere Geschäftspartner“, so Grabmaier weiter.

„Wir freuen uns ganz besonders auf die Partnerschaft mit Jung, DMS & Cie., da sie sich durch eine einfache technische Integration, hohe Automatisierung sowie faire Vertriebsvereinbarungen und persönliche Vor-Ort-Betreuung für Makler auszeichnen. Jung, DMS & Cie. ist der erste Maklerpool, mit dem wir kooperieren und ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zu unserem datengetriebenen Online-Vertrieb. Die Kooperation ermöglicht es uns, noch mehr Wenigfahrer zu erreichen und diese individuell, zeitgemäß und digital zu versichern“, bestätigt Maximilian Wöber, Marketing und Vertriebsleiter der EMIL Deutschland AG.

 

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Jung, DMS & Cie. AG,  Widenmayerstraße 36, 80538 München,Tel: +49 89 235135602, Fax: +49 89 235135609, www.jungdms.de

Zertifizierung von Rödl & Partner für DJE-Fonds

 

Thorsten Schrieber: „Auszeichnungen belegen, dass wir mit unserer Informationspolitik nicht nur den Zeitgeist treffen, sondern vor allem semi-institutionelle Anleger im Sinne der Corporate Governance sachgerecht unterstützen.“

Drei Fonds der DJE Investment S.A., der DJE – Dividende & Substanz, der DJE – Zins & Dividende und der DJE – InterCash, haben gestern einen „Transparenten Bullen“ erhalten. Damit zeichneten Rödl & Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und der Finanzen Verlag erstmals Publikums- und Spezialfonds aus, die neben den klassischen Informationen, wie Verkaufsprospekt, Allgemeine Anlegerinformationen (KIID), Halbjahres- und Jahresbericht, über ein Zusatzreporting verfügen. Unter anderem erhalten Anleger per Transparenzbericht einen umfassenden Einblick in die Tätigkeit des Fondsmanagers, was die Steuerung des Fondsvermögens nachvollziehbarer und damit transparenter macht.

Die beiden DJE-Flaggschifffonds, DJE – Dividende & Substanz und DJE – Zins & Dividende verfügen seit Ende 2016 über einen Transparenzbericht (Berichte DJE – Dividende & Substanz und Berichte DJE – Zins & Dividende), der quartalsweise aktualisiert wird. Für den DJE – InterCash wurde erstmalig per 30. Juni 2018 ein Transparenzbericht erstellt (Bericht DJE – InterCash). Thorsten Schrieber, im Vorstand verantwortlich für Vertrieb, Sales Support sowie Marketing und PR, sagt: „Wir freuen uns sehr über den Erhalt der Transparenten Bullen.

Mit den zu Grunde liegenden Transparenzberichten wollen wir insbesondere semi-professionelle Investoren – wie Stiftungen, Verbände, Kirchen und Kommunen –, die bei der Geldanlage besondere Vorschriften beachten und eine sachgerechte Kontrolle und Überwachung ihrer Geldanlagen dokumentieren müssen, umfassend und transparent über unsere Fonds informieren. Die uns dafür verliehenen Transparenten Bullen bestätigen, dass wir mit unserer Informationspolitik nicht nur den Zeitgeist treffen, sondern vor allem semi-institutionelle Anleger im Sinne der Corporate Governance sachgerecht unterstützen.“

Der „Transparente Bulle“ ist eine zertifizierte Auszeichnung für Publikums- und Spezialfonds im Rahmen einer umfangreichen Transparenzprüfung und wird fortan einmal jährlich durch Rödl & Partner und den Finanzen Verlag vergeben. Bewertet wird unter anderem, wie informativ, verständlich, zuverlässig und glaubwürdig Kapitalverwaltungsgesellschaften, Banken und Vermögensverwaltungen gegenüber ihren Anlegern über ihre Fonds informieren.

„Die Entwicklung zeigt, dass sich vor allem Privatbanken und die absolut führenden Kapitalverwaltungsgesellschaften um größere Transparenz in ihren Flaggschifffonds bemühen. Der Nutzen für den Anleger wird dabei schnell deutlich: Die Informationspolitik gewährt ein hohes Maß an Einsicht in das Fondsmanagement, ferner werden mögliche Informationsdefizite durch eine verständliche Aufbereitung von vorhandenen Informationen ausgeglichen. Transparenz bedeutet hier also vor allem mehr Sicherheit in der Anlageentscheidung, was wiederum Qualität bedeutet. Letztlich ist das nichts anderes als die Basis für Vertrauen und trifft mit dem Gedanken den modernen Zeitgeist, der von Information und Transparenz geprägt ist“, sagt Alexander Etterer, Partner bei Rödl & Partner und Leiter des Fachbereichs Vermögensreporting/Vermögenscontrolling.

 

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DJE Kapital AG, Pullacher Straße 24, 82049 Pullach, Tel.: +49 89 790453-0, Fax: +49 89 790453-185, www.dje.de

Mit ihrer Fördermitgliedschaft unterstützt die DJE Kapital AG seit dem 01.10.2018 die Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

 

Die DJE Kapital AG ist seit über 40 Jahren als unabhängige Vermögensverwaltung aktiv und steht mit ihrer hauseigenen Research für eine wertorientierte, risikobewusste Anlagepolitik. Sie verwaltet aktuell über 12,5 Milliarden Euro (per 31.10.2018) in den Bereichen individuelle Vermögensverwaltung, institutionelles Asset Management sowie Publikumsfonds. Die DJE Kapital AG gehört damit zu den führenden bankenunabhängigen Finanzdienstleistern im deutschsprachigen Europa. Als digitale Lösung bietet DJE darüber hinaus seit 2017 mit „Solidvest“ eine einzeltitelbasierte Online-Vermögensverwaltung im Rahmen aktiv gemanagter Depots an.

Thorsten Schrieber, im Vorstand der DJE Kapital AG verantwortlich für Vertrieb, Sales Support sowie Marketing und PR, sagte dazu: „Als Fördermitglied des AfW wollen wir uns für die Interessen unabhängiger Finanzdienstleister in Deutschland einsetzen. Dazu zählen unter anderem die Vereinheitlichung der gesetzlichen Anforderungen an den Finanzdienstleistungsvertrieb und die Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit.“

„Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. freut sich sehr über den Entschluss der DJE Kapital AG zu einer Fördermitgliedschaft im AfW. Damit unterstützt eine renommierte und sehr anerkannte Vermögensverwaltung die Arbeit des Verbandes für den Erhalt und die Förderung eines freien Vertriebes von Finanzdienstleistungen in Deutschland.“, ergänzte Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes im Bundesverband AfW.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel.: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29,www.afw-verband.de

Einer der ersten Maklerdienstleister, der den Qualitäts-Standard des Forums Nachhaltige Geldanlagen e.V. implementiert

 

Die FondsKonzept AG setzt neue Maßstäbe bei der Auswahl von Investmentfonds aus dem Anlagesegment Nachhaltige Geldanlagen. Hierzu hat der Maklerverbund eine Kooperation mit dem Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. (FNG) mit Sitz in Berlin geschlossen. Diese ermöglicht den Verbundmaklern, Produkte mit einem FNG-Siegel als anerkannten Qualitätsstandard herauszufiltern. FondsKonzept ist einer der ersten Maklerdienstleister in Deutschland, der das FNG-Siegel in die Vertriebsunterstützung seiner Partner implementiert.

Das FNG-Siegel gehört zu den anerkanntesten Maßstäben für die ganzheitliche Bewertung nachhaltiger Investmentfonds im deutschsprachigen Raum. Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb, bei der FondsKonzept AG: “Wir freuen uns, mit dem Forum Nachhaltige Geldanlagen einen starken Partner mit einem erstklassigen länder- und institutionenübergreifenden Netzwerk an unserer Seite zu haben. Dies bedeutet einen erheblichen Mehrwert für unsere Verbundmakler.” Roland Kölsch, Geschäftsführer des FNG-Siegels, ergänzt: “Nachhaltigkeitsfonds liegen im gesellschaftlichen Trend und werden von den Kunden immer mehr nachgefragt. Wir wollen mit dem FNG-Siegel die Transparenz und Qualität nachhaltiger Finanzprodukte weiter vorantreiben und dabei auch auf der Beratungsebene ansetzen. Die Partnerschaft mit FondsKonzept als einem der größten Maklerdienstleister in Deutschland ist hier ein wichtiger Meilenstein.”

Der Markt für Investments aus dem Segment Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. So betrug das DACH-weite Volumen zum Jahresende 2017 drei Billionen Euro. Die Zahl der dort vertriebenen Produkte, die ein FNG-Siegel tragen, wuchs in 2017 um 25 Prozent, im aktuellen Jahr wird sich dieses Wachstums nochmals dynamischer beschleunigen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Concordia in der Software easy Client

 

Die Concordia Versicherungen haben sich der Brancheninitiative Single Sign-On e.V. angeschlossen. Ziel der Initiative und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft easy Login ist es unter anderem, den Zugriff auf Extranets und Kundendokumente für Makler zu erleichtern. Mit wenigen Klicks erhalten Makler über easy Login Zugriff auf die zahlreichen individuellen Maklerportale und die Dokumente der Versicherer.

„Der Makler braucht täglich Zugriff auf die Unternehmensseiten zahlreicher Versicherer, die Daten seiner Kunden und natürliche seine Dokumente. Ihm dabei schnellstmöglich Informationen und Vertragsdaten geben zu können, war uns schon seit längerem wichtig“, so der Leiter der Abteilung Vertrieb und Maklerunterstützung der Concordia Sascha Beck. Die Brancheninitiative Single Sign-On e.V. hat zu diesem Zweck unter anderem die auf BiPRO-Normen basierende, kostenfreie Software easy Client auf den Markt gebracht. Der Abruf von Maklerpost über den Postkorb des easy Client wird auch von der Concordia umfassend unterstützt.

„Kurze Reaktionszeiten und eine schnelle Dokumentenübermittlung an den Makler sind heute in der Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern bedeutende Qualitätsmaßstäbe“, so Sascha Beck weiter. Zurzeit nutzen rund 18.500 Makler den komfortablen Zugang über easy Login und haben zusätzlich die Möglichkeit, über die Software easy Client oder Maklerverwaltungsprogramme in die Maklerportale und an Kundenpost zu gelangen.

 

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easy Login GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-558, www.easy-login.de

Absichtserklärung unterzeichnet

 

Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der JDC Group AG, und die Bavaria Wirtschaftsagentur GmbH, ein Konzernunternehmen der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW), befinden sich nach erfolgreichem konzerninternen Prüfprozess in Verhandlungen über die Vereinbarung einer langfristigen Kooperation bei der Vermittlung von Finanzprodukten. Eine Absichtserklärung wurde unterzeichnet.

Mit der Kooperation soll die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH im Rahmen eines Outsourcings ab 2019 insbesondere die administrative und vertriebsunterstützende Plattform stellen und die damit verbundenen Prozesse übernehmen.

Der Vorstand der JDC Group AG geht nun davon aus, dass die Kooperation zustande kommt, auch wenn eine Kooperationsvereinbarung noch nicht unterzeichnet wurde und unter Gremienvorbehalt des Vertragspartners steht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Bund der Versicherten fordert erneut Provisionsdeckel von 1,5 Prozent

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) fordert schon seit Langem eine Beschränkung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung auf 1,5 Prozent sowie der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags. Auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sprach sich am Dienstag auch der BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund für einen Provisionsdeckel aus: „Schön, dass uns die Aufsichtsbehörde BaFin bei der Forderung nach einem Provisionsdeckel zur Seite steht, wenn auch leider auf höherem Niveau“, berichtet BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Die Politik jedoch scheint sich diesbezüglich mit der BaFin uneins zu sein. So bestritt Frank Schäffler (FDP) die Notwendigkeit eines Provisionsdeckels. „Wir finden es erschreckend, dass Herr Schäffler negiert, dass Provisionen zu Fehlanreizen führen. Die Praxis beweist es doch tagtäglich“, so Kleinlein. Und fügt hinzu: „Gut, dass Herr Grund von der BaFin erkannt hat, dass Provisionen genau zu eben diesen Fehlanreizen führen.“

Die Position von Herrn Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), vollständig auf Provisionen zu verzichten, kann der BdV jedoch nicht nachvollziehen. Kleinlein: „Wir sehen einen Provisionsverzicht in allen Bereichen als nicht sachgerecht an.“

Kleinlein zeigt sich zumindest über einen Konsens erfreut: „Einig scheinen sich alle Beteiligten zu sein, dass Provisionen bei Restschuldversicherungen zukünftig gedeckelt werden sollen. Hier sind die Provisionsexzesse auch exorbitant und kommen pikanterweise hauptsächlich den kreditgebenden Banken zu Gute.“

BdV-Forderung: Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme und der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags – und zwar schnell. Zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221,www.bundderversicherten.de

Das Partnerwachstum der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG hält kontinuierlich an

 

Am 15. November nahm die VEMA eG ihren 3.000. Partner auf. Pro Maklerunternehmen arbeiten im Schnitt sieben Personen, das bedeutet eine Nutzung der VEMA-Dienstleistungen von aktuell 21.000 Personen. Wie bereits in den vergangenen Jahren mussten auch 2018 mehr Bewerber abgelehnt werden als aufgenommen wurden.

VEMA-Partner kann werden, wer die nachfolgenden Punkte erfüllt:

  • Umsatz aus der Versicherungsvermittlung liegt über 100.000 Euro
  • Anteil aus Honoraren von der Versicherungsvermittlung und -beratung liegt unter 20 Prozent
  • Anteil der Umsätze aus Versicherungsvermittlung liegen über 50 Prozent
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Versicherungsbranche
  • mindestens zwei zur Weiterbildung verpflichtete Personen im Betrieb
  • positive Wirtschaftsauskunft
  • AVAD-Auskunft ohne Negativmerkmal
  • Mehrheitsgesellschafter ist kein Großmakler, Bank oder Versicherungsgesellschaft
  • kein firmenverbundener Versicherungsmakler

Ein Genossenschaftsanteil kann nach einer Phase des gegenseitigen Kennenlernens gezeichnet werden. Aktuell sind 857 Maklerhäuser Eigentümer der VEMA eG. Neben einer attraktiven Dividende von 7,5 Prozent jährlich auf die Einlage und der Teilnahme an der Umsatzrückvergütung werden den Mitgliedern der VEMA eG eine Reihe von wertvollen Zusatzleistungen geboten.

Das exklusive Dienstleistungsangebot der VEMA eG deckt alle Bereiche ab, die den Arbeitstag eines mittelständischen Versicherungsmaklers berühren: Eigene Deckungskonzepte im gewerblichen wie im privaten Kompositbereich minimieren das Haftungspotenzial der VEMA-Partner und lassen böse Überraschungen im Schadenfall gar nicht erst aufkommen. Die im VEMAextranet bereitgestellten Tools erleichtern und beschleunigen die tägliche Arbeit enorm. Weiteres Aufwertungspotenzial kann mit der Unternehmensoptimierung der VEMA eG in den internen Abläufen eines Maklerbüros erreicht werden. Hier – und im breiten Thema Marketing – steht die VEMA eG ihren Partnern mit praktischen Lösungen zur Seite.

Mit ihren verschiedenen Weiter- und Fortbildungsangeboten hat sich die VEMA-Akademie eine führende Position im weiten Segment der Bildungseinrichtungen für Versicherungsmakler erarbeitet. In diesem Jahr konnte man bei der Genossenschaft rund 77.000 Teilnahmen an den verschiedenen Workshops und Webinaren verzeichnen; zum Jahresende dürfe mit einem weiteren großen Run auf das digitale Weiterbildungsangebot gerechnet werden. Erwähnenswert sei hier insbesondere die inhaltlich breit aufgestellte Mediathek mit knapp 350 qualitativ hochwertigen Videos zur fachlichen Weiterbildung.

In einer starken Gemeinschaft, die durch ihre genossenschaftliche Organisation ausschließlich das Ziel verfolgt, ihren Mitgliedern Nutzen zu stiften, kann durch die höhere Anzahl an Partnerbetrieben für alle Beteiligten deutlich mehr Vorteile geschaffen werden. Passend dazu lautet das Motto der nächsten VEMAtage in Kassel: „Gemeinsam Zukunft bewegen“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de