Fehlende Beratungsleistung widerspricht EU-Vorgaben

 

Versicherungen setzen immer stärker auf den Online-Vertrieb ihrer Serviceleistungen. 90 Prozent der Versicherer bieten inzwischen Online-Produkte an. Die Hälfte dieser Services können auch online gebucht werden. Jedoch: 20 Prozent der Versicherungsunternehmen, die im Internet abschließbare Versicherungen vertreiben, bieten keine Online-Beratung zu ihren Produkten an. 14 Prozent verlangen einen expliziten Beratungsverzicht von ihren Kunden.

Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Managementberatung 67rockwell, die gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund und Dr. Maximilian Teichler, Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Versicherungsmanagement, durchgeführt wurde.

“Verbraucher werden im Fernabsatzgeschäft von Versicherungen noch nicht ausreichend geschützt”, so Tim Braasch, Leiter der Studie und Geschäftsführender Gesellschafter von 67rockwell. “Die EU hat hierfür die Insurance Distribution Directive (IDD) aufgesetzt, in der Versicherungen dazu angehalten werden, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln. Diese Richtlinien erfüllen bislang nur wenige deutsche Versicherer”.

Auch Vergleichsportale unterliegen den Richtlinien der IDD. Etwa zwei Drittel dieser Portale, so zeigt die Studie, bieten neben dem Vergleich von Versicherungen auch die direkte Online-Buchung an. Ein Beratungsverzicht wird in keinem der untersuchten Portale verlangt. Umso schwerwiegender: In vier von zehn Fällen erfolgt dennoch keinerlei Beratung der Kunden.

“Dabei lassen sich die Standards für den Vertrieb ohne Beratung laut IDD mit einem durchaus vertretbaren Aufwand umsetzen. Kunden treffen dann bewusstere Entscheidungen und sind enger an das Unternehmen gebunden”, erklärt Braasch.

Die Studie zeigt außerdem: Viele Versicherer verzichten bewusst auf den Online-Abschluss ihrer Produkte. So zeigt sich beispielsweise, dass 80 Prozent der Risikolebensversicherungen nicht online buchbar sind. Alle Risikolebensversicherer, die einen Online-Abschluss anbieten, verlangen einen vorherigen Beratungsverzicht.

“Es ist ausgesprochen bedenklich, dass es trotz erheblicher Investitionen in die Digitalisierung nur wenige deutsche Versicherer schaffen, ihren Kunden online eine vollständige und rechtskonforme Antragsstrecke bis zum Produktabschluss anzubieten”, fasst Tim Braasch die Ergebnisse der Untersuchung zusammen. Die Folgen können schwerwiegend sein. “Versicherer und Vermittler sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich unter Umständen serienmäßige Probleme ins Haus holen”.

Zentrale Ergebnisse der Studie auf einen Blick:

Versicherungen gesamt (n=135):

– 90 Prozent der Versicherer bieten Online-Produkte an

– bei 50 Prozent dieser Produkte ist ein Online-Abschluss möglich

– von den Versicherern, die einen Online-Abschluss anbieten,  vertreiben 20 Prozent die Services ohne Beratung, 14 Prozent verlangen einen Beratungsverzicht

Risikolebensversicherungen (n=36):

– 83 Prozent bieten keinen Online-Vertragsabschluss an

– 17 Prozent bieten einen Online-Abschluss an; der Abschluss erfolgt ausschließlich mit vorherigem Beratungsverzicht

Zahnzusatzversicherungen (n=29):

– 55 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

– von diesen Versicherern vertreiben 30 Prozent das Produkt ohne Beratung

– ein Online-Abschluss mit Beratung und ohne Beratungsverzicht wird lediglich von 10 Prozent der Versicherer angeboten

– weitere 20 Prozent verlangen zusätzlich zur Beratung einen Beratungsverzicht

Vergleichsportale (n=15):

– 67 Prozent der untersuchten Produktgruppen auf den erhobenen Vergleichsportalen bieten einen Online-Abschluss an

– in keinem Fall wird ein Beratungsverzicht verlangt

– in 40 Prozent der online abschlussfähigen Antragsstrecken erfolgt keine Beratung

Kompositversicherungen (n=72):

– 60 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

– Hausratsversicherung (n=29):

o 60 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

o 30 Prozent der Versicherer, die einen Online-Abschluss anbieten, vertreiben ihr Produkt ohne Beratung, 20 Prozent verlangen einen Beratungsverzicht

– Kraftfahrtversicherungen (n=28):

o 54 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

o 30 Prozent der Versicherer, die einen Online-Abschluss anbieten, vertreiben ihr Produkt ohne Beratung, 20 Prozent verlangen einen Beratungsverzicht

– Reiseversicherung inkl. Reisegepäck und Reiserücktritt (n=15):

o nur 10 Prozent bieten einen Online-Abschluss an

o 20 Prozent der Versicherer, die einen Online-Abschluss anbieten,  vertreiben ihr Produkt ohne Beratung und verlangen einen Beratungsverzicht

 

Über die Autoren der Studie:

Tim Braasch, Leiter der Studie, ist Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der 67rockwell Consulting GmbH, einer auf die Versicherungswirtschaft fokussierten Managementberatung. Innerhalb von 67rockwell verantwortet er die Bereiche Unternehmensstrategie, Marketing und Vertrieb. Aktuell berät er seine nationalen und internationalen Kunden insbesondere in Fragen des profitablen Wachstums und der operativen Exzellenz.

Prof. Dr. Matthias Beenken lehrt Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund. Seine Schwerpunkte in Lehre, Forschung und Publikationen sind der Wandel des Versicherungsvertriebs und des Versicherungsmarketings durch Regulierung und veränderte Marktverhältnisse.

Dr. Maximilian Teichler ist Inhaber der Kanzlei für Versicherungsmanagement in Hamburg, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der Hamburg School of Business Administration (HSBA) und ehemaliges Mitglied der Reformkommission des Versicherungsvertragsrechts (VVG).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

67rockwell Consulting GmbH, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel. +49 40 80 900 37 00, www.67rockwell.de

Wer als Vermittler Kunden betreut, die als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat arbeiten, muss künftig eine persönliche D&O-Versicherung empfehlen.

 

Der Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Ohne eine individuelle Absicherung droht diesen Kunden im Ernstfall der finanzielle Ruin. Auf diese Folgen weist jetzt die neue DIN-Norm 77230 hin, erklärt der D&O-Spezialanbieter VOV in Köln.

Eine versäumte Frist, eine falsche Abrechnung oder eine zu lasche Kontrolle. Nicht immer steckt kriminelle Energie dahinter, wenn Managern ein Fehler unterläuft. Trotzdem müssen sie nach deutschem Recht auch für einfache Versäumnisse finanziell geradestehen. Entsteht dem Unternehmen ein Schaden, sind die verantwortlichen Gremien sogar dazu verpflichtet, betroffene Manager dafür zur Kasse zu bitten. Was viele nicht wissen: Wem vorgeworfen wird, seine Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht zu haben, muss selbst den Gegenbeweis antreten. Und das kostet Geld. “Bei einem Rechtsstreit kommen schnell Kosten im fünfstelligen Bereich zusammen, die der Betroffene ohne eine Versicherung aus eigener Tasche bezahlen muss”, sagt D&O-Experte Lars Sapara von der VOV.

Zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten kommt noch der Schadenersatz, den Manager aus eigener Tasche zu zahlen haben, wenn sie sich den Fehler wirklich selbst ankreiden lassen müssen. Vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Folgen wie einer Insolvenz stehen nicht selten Forderungen von mehreren Millionen Euro im Raum. Über dieses Risiko wissen die Entscheider häufig selbst kaum Bescheid. Sie brauchen deshalb einen Vermittler, der auf diese Gefahren hinweist und eine passende Versicherung vorschlägt. Doch daran denken die Finanzplaner oft nicht. Deshalb sieht Lars Sapara die DIN 77230 positiv. “Wer nach der neuen DIN-Norm berät, stolpert automatisch über die Haftungsfalle für Kunden, die stark exponiert sind durch ihre Stellung im Unternehmen.”

Vermittlern liefert die DIN-Norm einen 42 Themengebiete umfassenden Fragenkatalog, der offenlegt, in welchen Bereichen die Kunden vorsorgen sollten. Die Finanzanalyse liefert unabhängige und gut zu vergleichende Ergebnisse, um die richtige Versicherungen für jeden Kunden auszuwählen. Lars Sapara rät für die beste Absicherung von Managern zu einer persönlichen D&O-Versicherung, obwohl auch viele Unternehmen inzwischen Firmenpolicen abschließen, um Gremienmitglieder zu schützen. Doch die Unternehmensdeckung birgt auch Nachteile. So müssen sich die versicherten Personen eine gemeinsame Versicherungssumme teilen, dürfen die Vertragsinhalte nur selten mitbestimmen und verlieren das Mitspracherecht ganz, wenn sie das Unternehmen verlassen oder in den Ruhestand treten. Dabei haften sie auch nach dem Ausscheiden noch zwischen fünf und zehn Jahren.

“Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte eine persönliche D&O-Versicherung abschließen”, sagt Haftungsexperte Lars Sapara. Das gelte vor allem, weil weder die private Haftpflicht noch die Privatrechtsschutz-Versicherung Streitigkeiten abdeckt, die sich aus dem Vorwurf ergeben, unternehmerische Pflichten verletzt zu haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOV GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, Tel: +49 221 931293-57, www.vov.eu

Mögliche Auswirkungen für Directors eines Unternehmens mit der britischen Rechtsform „Limited“

 

Der Brexit rückt näher und noch immer ist fraglich, ob es ein Austrittsabkommen oder einen ungeordneten Brexit geben wird. Dabei betrifft der Brexit einige Bereiche mit auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlichen Folgen – beispielsweise die betriebliche Altersversorgung (bAV) der „Directors“ eines Unternehmens mit der Rechtsform „Limited“ („private company limited by shares“). Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, informiert über die möglichen Auswirkungen.

„Limited“ im Vergleich zur GmbH

In den Jahren 2003 bis 2008 erfreute sich die britische Rechtsform der „Limited“ in Deutschland als Gesellschaftsform großer Beliebtheit. Diese Rechtsform ist die für kleine und mittlere Unternehmen verwendete Unternehmensform und damit die verbreitetste Form der Kapitalgesellschaft im Vereinigten Königreich. Insofern gleicht sie hinsichtlich ihrer Verbreitung der deutschen GmbH. „Den Charme der Limited machte jedoch aus, dass man zu ihrer Gründung keine 25.000 Euro benötigte, sondern nur ein Pfund“, erläutert der Longial Geschäftsführer.

Europa und die Niederlassungsfreiheit

Die britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland gewann seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit 2003 an Bedeutung (EuGH-Urteil vom 30.9.2003 – RS C – 167/01). Darin vertrat der EuGH die Auffassung, dass es innerhalb einer in der EU gegründeten Gesellschaft darauf ankommt, dass die Gesellschaft in ihrem Gründungsland und somit nach ihrem Heimatrecht anerkannt ist. Wechselt die Gesellschaft anschließend ihren Sitz, muss auch der EU-Mitgliedsstaat des neuen Sitzes die Gesellschaft anerkennen. Somit war ab dem Jahr 2003 eine verstärkte Anzahl von britischen Limiteds auf dem deutschen Markt zu verzeichnen. Durch die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft zu gründen, ebbte der Boom jedoch wieder ab. Dennoch sind auch heute noch ca. 10.000 Limiteds auf dem deutschen Markt aktiv.

Generelle Auswirkungen des Brexits

Wenn das Vereinigte Königreich ab dem 30.3.2019 nicht mehr Mitglied der EU ist, gelten auch die Europäischen Verträge und damit die Niederlassungsfreiheit nicht mehr. Anschließend greift nicht mehr die EuGH-Rechtsprechung, sondern die vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung. Danach finden nur die im deutschen Gesellschaftsrecht geregelten Rechtsformen Anerkennung. Die Limited erfüllt dann nicht mehr die Anforderungen an eine Kapitalgesellschaft, sondern es kommt für die Limited nur die offene Handelsgesellschaft (OHG) in Betracht – soweit sie ein Handelsgewerbe betreibt – oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ist nur ein Gesellschafter vorhanden, so kann die Limited auch als einzelkaufmännisches Unternehmen fortgesetzt werden. „Sofern allerdings das mit der EU bislang verhandelte Austrittsabkommen noch unterzeichnet wird, tritt diese Rechtsfolge nicht unmittelbar ein. Dann gilt bis zum 31.12.2020 weiter Unionsrecht“, stellt Hoppstädter klar.

Wechsel von der Kapital- zur Personengesellschaft: Auswirkung auf die bAV

Natürlich kann auch eine OHG, eine GbR oder ein Einzelkaufmann den Mitarbeitern eine bAV erteilen. Kritisch wird dies jedoch in den Fällen, in denen es um die Versorgung des ehemaligen Directors beziehungsweise späteren Gesellschafters oder Einzelkaufmanns geht. In diesen Fällen können die eingerichteten bAV-Systeme nicht mit steuerlicher Wirkung fortgeführt werden. Neben den Limiteds und ihrem Management müssen sich aber auch körperschaftsteuerbefreite Versorgungseinrichtungen wie (Gruppen-)Unterstützungskassen dieses Themas annehmen. Denn ist die Limited zukünftig als Personengesellschaft zu qualifizieren, so zählen die zukünftigen Zuwendungen für die ehemalige „Directors-Versorgung“ zwar zum tatsächlichen, aber nicht zum zulässigen Kassenvermögen, da es hier auf Ebene der Gesellschaft am Betriebsausgabenabzug fehlt. Für körperschaftsteuerbefreite Kassen besteht dadurch die grundsätzliche Gefahr, teilweise körperschaftsteuerpflichtig zu werden.

Lösungsansätze

Ziel sollte also zumindest im Interesse der Fortsetzung der bAV des ehemaligen Directors sein, dass weiterhin eine Kapitalgesellschaft vorliegt. Generell werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, mit denen erreicht werden soll, dass die Limited als Kapitalgesellschaft weiter erhalten bleibt:

  • Die Limited überträgt ihre einzelnen Wirtschaftsgüter auf eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (UG).
  • Für einen grenzüberschreitenden Formwechsel auf eine deutsche GmbH oder UG fehlen derzeit einheitliche europäische und nationale Regelungen, sodass dieser in der Praxis derzeit noch schwierig ist.
  • Bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auf eine deutsche GmbH oder UG bestehen zwar die rechtlichen Grundlagen, aber das Verfahren aus dem Vereinigten Königreich heraus erfordert erheblichen Zeit- und Kostenaufwand.
  • Bei einer grenzüberschreitenden Anwachsung gründen die Gesellschafter der Limited eine beteiligungsidentische GmbH oder UG, in die sie die Anteile der Limited als Sacheinlage einbringen. Die neue GmbH oder UG ist Alleingesellschafterin der Limited. Mit dem Wirksamwerden des Brexits gehen sämtliche Aktiva und Passiva auf die GmbH beziehungsweise UG als Alleingesellschafterin über. Nachteil ist hierbei, dass der Zeitpunkt letztlich nicht mehr selbst bestimmt wird, sondern von der Stichtagsregelung des Brexits abhängt – falls es eine solche geben wird.

Fazit: Gesamtbewertung aller Umstände

„Welcher Weg im Einzelfall zielführend ist, bedarf einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände“, empfiehlt der Longial Geschäftsführer. „Der weitere Umgang mit der bAV sollte dabei aber in jedem Fall einfließen.“ In Anbetracht des bevorstehenden Brexits und der ungeklärten Frage, ob dieser durch ein Austrittsabkommen oder ungeregelt erfolgt, besteht derzeit dringender Handlungsbedarf.

 

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Die mögliche Einführung eines Provisionsdeckels lehnt die Versicherungsgruppe die Bayerische ab.

 

Deshalb hat die Bayerische aktiv im Vorfeld die aktuellen Rechtsgutachten zu dem Thema von den beiden renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski unterstützt und sich auch an der Finanzierung beteiligt. Die Ergebnisse der Gutachten: Ein Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung ist sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig.

„Wir teilen die Analyse der beiden Rechtsexperten ausdrücklich“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Ein Provisionsdeckel führt in die falsche Richtung. Er hilft weder Verbrauchern noch Versicherungsvermittlern – aber auch nicht den Versicherungsunternehmen. Eine politische Regulierung ist schlicht nicht notwendig, der Vorschlag führt zu einem unnötigen weiteren staatlichen Eingriff in die private Wirtschaft und in die verfassungsrechtlich garantierte Gewerbefreiheit.“

Denn es ist klar: „Eine qualifizierte Beratung hat einen wesentlichen Wert und kostet daher auch Geld“, so Gräfer.  „Provisionen sind dabei eine wichtige Einnahmequelle für Versicherungsvermittler. Das wird von den Verbrauchern auch anerkannt, wie Studien zeigen. Und ein gesetzlicher Provisionsdeckel, der alle Sparten der Lebensversicherung trifft – also neben den Produkten der Altersvorsorge auch die biometrischen Produkte – wird dazu führen, dass sich die Anzahl der qualifizierten Berater weiter reduzieren wird und breite Bevölkerungsschichten so keinen Zugang zu einer Vorsorgeberatung erhalten.“

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Nach der neuen DIN-Norm müssen Manager in der privaten Kundenberatung ab sofort über ihre Berufsrisiken informiert werden

 

ConceptIF BIZ brachte den Stein ins Rollen

 

– Persönliche Managerhaftung ist Teil des DIN-Standards für private Beratung

– Vermittler sollten ab sofort Firmenchefs über Haftungsrisiken aufklären

– Persönliche D&O-Versicherung für Manager so wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung

 

Die persönliche Haftung von Managern ist dank des neuen DIN-Standards nun ein wichtiger Bestandteil der privaten Beratung geworden. Dafür hat sich der Hamburger Assekuradeur für das Gewerbegeschäft, ConceptIF BIZ, im Rahmen der Beratungen der Expertengruppe eingesetzt. Schlussendlich wurde die Information über die persönlichen Haftungsrisiken von Managern in die Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten nach der DIN-Norm 77230 aufgenommen. Für Vermittler ergeben sich hieraus erhebliche vertriebliche Chancen und die Aussicht, mögliche Haftungsrisiken in ihren Beständen durch eine normgerechte Beratung zu beseitigen.

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die nicht nur für große Dax-Konzerne, sondern auch im Mittelstand und für Vereine und Stiftungen tätig sind, müssen künftig von ihrem Vermittler, wenn er die neue DIN-Norm anwendet, über eine persönliche D&O(Directors-and-Officers)-Versicherung informiert werden. Der Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten verletzen. „In diesen Fällen hilft weder eine private Haftpflicht- noch eine Privatrechtsschutz-Versicherung“, erklärt Jörg Reiner, Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Nach seiner Einschätzung gewinnt die persönliche D&O-Versicherung mit dem Inkrafttreten der DIN 77230 massiv an Bedeutung und rückt aus dem bisherigen Nischen-Dasein ins Rampenlicht der Beratung.

Eine persönliche D&O-Police ist für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig werden durch die DIN 77230 Vermittler von einer scheinbar schwierigen Beratungsaufgabe befreit, wenn ihre Kunden lediglich durch eine Unternehmens-D&O abgesichert sind. Dazu Jörg Reiner: „Das private Haftungsrisiko der Manager wird durch die Norm richtigerweise in das private Umfeld des Managers verlagert. Der Vermittler sollte seine Kunden unbedingt darüber informieren, dass eine Unternehmens-D&O im ´Stressfall´ dem Manager lediglich eine scheinbare Sicherheit gibt.“ Die begrenzte Versicherungssumme und die Tatsache, dass der Manager spätestens nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen keinerlei Kontrolle über den ihn persönlich betreffenden Versicherungsschutz mehr hat, sprechen für eine persönliche Absicherung.

Risiken aus Managertätigkeit ab sofort im Fokus der privaten Beratung

Die Frage nach den persönlichen und möglichen Risiken aus Organstellungen wird bei der Bestandsaufnahme im Rahmen der Basis-Finanzanalyse gestellt. „Ab sofort gehört nicht nur eine private Haftpflichtversicherung zu den notwendigen Standard-Empfehlungen eines Vermittlers, sondern auch eine persönliche D&O-Police bei Risiken aus der Organhaftung“, unterstreicht Stefan Bertinetti, Prokurist der ConceptIF BIZ GmbH. Das bedeute jedoch nicht, dass Vermittler nun gezwungen sind, auf die standardisierte DIN-Beratung umzusteigen; sie sollten jedoch mindestens auf diesem Niveau beraten. Die DIN-Norm stellt somit eine Mindestanforderung an die private Beratung dar. Das habe einen einfachen Grund ergänzt Bertinetti: „Bei Haftungsstreitigkeiten um eine fachgerechte Beratung ist davon auszugehen, dass die Gerichte die DIN-Norm als Entscheidungsgrundlage für ihre Urteile heranziehen werden.“ Versicherungskunden sollen daher ab sofort erwarten können, dass sie in ihren privaten Versicherungsangelegenheiten zumindest auf dem von der DIN 77230 vorgegebenen Niveau beraten werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,

Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Ein Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung ist sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommen zwei aktuell vorgelegte Gutachten der renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski.

 

Der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums zum Lebensversicherungsreformgesetz sieht die Schaffung eines gesetzlichen Provisionsdeckels im Bereich der Lebensversicherung vor. Seit der Berichts-Veröffentlichung am 28.06.2018 wurde über die Folgen, Zulässigkeit und Ausgestaltung eines LV-Provisionsdeckels spekuliert. Insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit wurde in Zweifel gezogen, da weder das BMF noch die BaFin gravierende Missstände aufzeigten, die einen so schwerwiegenden Eingriff in die gesetzlich garantierte Gewerbefreiheit der Versicherungsvermittler und die Privatautonomie der Unternehmen rechtfertigen. Diese Kritik wird nun von zwei Rechtsexperten untermauert: Die beabsichtigte Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels wird als Eingriff in Grundrechte und Europarecht gewertet, der Provisionsdeckel verstoße gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Mit einem klaren ‚Nein’ beantwortet der Staatsrechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in seinem aktuell vorgelegten „Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Provisionsdeckels für die Vermittlung von Lebensversicherungen“ die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation. Papier konstatiert, dass „die gesetzliche Einführung eines Provisionsdeckels bei der Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Versicherungsunternehmer und der Versicherungsvermittler aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz darstellen“ würde. Jedoch „wäre ein solcher Eingriff nicht durch verfassungslegitime Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt. Das Vorliegen solcher Gründe ist empirisch nicht belegbar.“ Papier folgert im Gutachten: „Der Gesetzgeber überschritte seinen von der Verfassung eingeräumten Einschätzungs-, Bewertungs- und Prognosespielraum, wenn er solche Gründe und deren Voraussetzungen ohne jede tatsächliche Fundierung unterstellte.“

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt auch die ungleichen Beratungs- und Vertriebswege wie bspw. Vertreter und Versicherungsmakler. Unter einen Provisionsdeckel, der „undifferenziert für alle Versicherungsvermittler im Bereich der Lebensversicherungen gelten würde, fielen sehr unterschiedliche Berufsgruppen und Berufsbilder mit sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, Aufgaben und Pflichten“. Papier berücksichtigt in seinem Gutachten auch die diversen Stellungnahmen der Bundesregierung zur Finanzstabilität der Lebensversicherungsgesellschaften. Er folgert: „Bei dieser Sachlage erscheint ein gesetzlich eingeführter Provisionsdeckel unabhängig von der letztlich gewählten Höhe als willkürlicher gesetzgeberischer Aktionismus. Das gesetzgeberische Ziel einer weiteren Senkung der Vertriebskosten kann somit einen normativen Provisionsdeckel und den damit verbundenen Eingriff in die berufsspezifische Vertragsfreiheit der Vermittler nicht legitimieren.“

In einem weiteren Rechtsgutachten über die „Europarechtliche Zulässigkeit eines Provisionsdeckels in der Deutschen Lebensversicherung“ begründet der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, warum „der geplante Preisdeckel gegen die in Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierte Dienstleistungsfreiheit verstoßen“ würde. Es seien auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, „dass ein solcher Preisdeckel im zwingenden Allgemeininteresse notwendig sein sollte“, so der Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zudem würde der Provisionsdeckel „gegen zwingende Allgemeininteressen verstoßen, da er in die Produktgestaltungsfreiheit der Versicherer ohne Sachgrund eingreifen würde und zugleich eine Qualitätsabwärtsspirale sowohl bei den Versicherern als auch bei den Vermittlern auslösen würde“. Schwintowski berücksichtigt im Gutachten auch die jüngste Regulierung durch die EU-Vermittlerrichtlinie IDD und kommt zu dem Ergebnis: „Die IDD enthält keinerlei Regelungen, die es rechtfertigen würden, die Vertriebsentgelte für alle Vermittlertypen bei Lebensversicherungen jeder Art der Höhe nach zu deckeln.“

Die Gutachten wurden auf Veranlassung der Vermittler-Berufsverbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. und VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler BFV erstellt. Die Berufsverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft werden bei den im Rahmen des geplanten LVRG 2.0 anstehenden politischen Gesprächen die klaren Ergebnisse der Rechtsgutachten einbringen.

AfW-Vorstand Norman Wirth ist sich sicher: „Es wird keinen Provisionsdeckel geben! Weiter an den Plänen festzuhalten, hieße spätestens jetzt sehenden Auges den Versuch eines Verfassungsbruchs zu starten und gegen europarechtliche Vorgaben zu verstoßen.“ Für VOTUM-Vorstand Martin Klein „zeigen die Gutachten auf, dass der beabsichtigte massive Eingriff in die freie Preisbildung als Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Das BMF sollte nunmehr erkennen, dass es mit seiner lediglich auf Vermutungen basierenden Gesetzesinitiative auf dem Holzweg ist.“ BFV-Koordinator Erwin Hausen gibt zu Bedenken: „Ein Provisionsdeckel würde in besonderem Maße die im Lager des Kunden stehenden Versicherungsmakler betreffen und gefährden. Das wäre nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.“

Neben den juristischen Bedenken warnen die Spitzenfunktionäre von AfW, VOTUM und BFV auch vor den negativen Folgen für den Risikoschutz der Bürger, deren Altersvorsorge und die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland. Der vom BMF angedachte Provisionsdeckel gefährde den wichtigen Berufsstand der Versicherungsvermittler, führe zu geringerer Beratung und erschwere Verbrauchern den Zugang zur notwendigen Versicherungs- und Finanzberatung, so Wirth, Klein und Hausen in einer gemeinsamen Erklärung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Assekuradeur „Wunderlich Financial Consulting“ hat seine Onlinerechner IDD-konform überarbeitet.

 

Nach teilweise 5 Jahren war eine Überarbeitung der Onlinerechner notwendig. Diese wurde nun durchgeführt und zeitgleich auch die Unfalldeckungen für Profisportler, Hobby-Motor- und Luftsportler mit aufgenommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wunderlich Financial Consulting GmbH, Postfach 7129, D – 72784 Pfullingen, Tel: +49 7121 3811870, Fax: +49 7121 3811871, www.wunderlich-consulting.net

Die Weiterbildungsveranstaltung der VHV tourt unter dem Motto VHV-LIVE! 2019 vom 05.März bis zum 30.April durch zwölf deutsche Städte. Mit im Gepäck sind Vorträge zur verbesserten Hausratversicherung, zum neuen Maklerverwaltungsprogramm meinMVP sowie zu aktuellen Rechtsthemen.

Tourdaten

  1. März 2019 Hannover, VHV Firmenzentrale
  2. März 2019 Westerstede, Schokoladenhotel Voss
  3. März 2019 Berlin, Novotel am Tiergarten
  4. März 2019 Hamburg, AMERON Speicherstadt
  5. März 2019 Rust, Europa Park Rust
  6. März 2019 Adelsried, Parkhotel Schmid
  7. April 2019 Leipzig, INNSIDE Leipzig
  8. April 2019 Lehrberg, Hotel Dorfmühle
  9. April 2019 Bonn, Kameha Grand Bonn
  10. April 2019 Gütersloh, Parkhotel Gütersloh
  11. April 2019 Gladbeck, Van der Valk Hotel Gladbeck
  12. April 2019 Wiesbaden, Courtyard by Marriott Wiesbaden-Nordenstadt

Breites Themenspektrum: verbesserte Hausratversicherung & neues Maklerverwaltungsprogramm

Die Hausratversicherung VHV KLASSIK-GARANT ist mit bis zu 28 Leistungsverbesserungen noch umfangreicher und moderner geworden. Auf den Roadshows werden diese neuen Leistungen durch Experten der VHV vorgestellt. Ein erster Einblick: Ab sofort sind Gartengeräte inklusive Mähroboter nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen die Gefahr Feuer versichert.

Ein zweiter Vortrag befasst sich mit dem neuen Maklerverwaltungsprogramm „meinMVP“, das aus einer Brancheninitiative heraus gegründet worden ist. Die VHV unterstützt die Initiative mit weiteren führenden Maklerversicherern. Nach einer erfolgreichen meinMVP-Premiere auf der DKM 2018, zeigt die VHV auf den diesjährigen Roadshows, was das webbasierte Maklerverwaltungsprogramm bietet: meinMVP berät in Geschäftsvorfällen, verwaltet Daten und Dokumente und ermöglicht einen objektiven Marktüberblick der Privatsparten mit dem Tarifvergleichsrechner von Franke und Bornberg.

Rechtsberatung für Versicherungsmakler

Der Bedarf an Rechtsberatung in der Versicherungsbrache steigt. Deswegen lädt die VHV Rechtsanwalt Stephan Michaelis ein, die aktuellen Themen wie z.B. Maklerhaftung und Weiterbildungspflicht mit Maklern zu diskutieren.

Anmeldung ab sofort – Teilnahme begrenzt

Makler können sich ab sofort über den folgenden Link anmelden: www.vhv-weiterbildung.de. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

Gut zu wissen: Die Teilnahme an den VHV Roadshows zahlt auf die IDD-Anforderungen ein. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat und eine Zeitgutschrift über 195 Minuten der Initiative „gut beraten“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde bei einer Untersuchung der digitalen Schnittstellen zum Vertrieb durch die renommierte softfair GmbH mit der besten vergebenen Note „sehr gut“ ausgezeichnet.

 

Dabei bescheinigt softfair der WWK in den drei untersuchten Produktbereichen des Lebensversicherungsgeschäfts Berufsunfähigkeits-/ Risikolebensversicherung, private und betriebliche Altersvorsorge höchste Prozessqualität. Das Ranking verschafft dem Vertrieb einen aussagekräftigen Überblick, wie gut welcher Versicherer auf seinem Weg zur perfekten Prozessunterstützung vorangeschritten ist. Darüber hinaus möchte softfair den Produktgebern ein Instrument zur Optimierung der eigenen Prozesslandschaft an die Hand geben. Diesen biete man mit dem Benchmark- Ansatz die Gelegenheit, sich selbst mit anderen Gesellschaften zu vergleichen.

Kornelius Niemeyer, Abteilungsleiter Verkaufstechnologie, zeigt sich äußerst zufrieden mit dem Ergebnis der Untersuchung und erklärt: „Wir haben die Bedürfnisse unserer Vertriebspartner umfassend erkannt und die Prozesse konsequent darauf ausgerichtet. Die in allen drei Bereichen der Lebensversicherung erhaltene Auszeichnung zeigt eindrucksvoll die hohe Leistungsfähigkeit der WWK auf.“

Softfair hat mit dem neuen Ranking erstmals sogenannte Prozesssiegel an die Anbieter von Versicherungslösungen in verschiedenen Sparten vergeben. Geprüft wurde die Schnittstelle zwischen den Produktgebern und dem Vertrieb anhand eines spartenbezogenen festgelegten Anforderungskatalogs. Maximal vergeben wurden jeweils 100 Punkte. In der Lebensversicherung sind diese auf 27 unterschiedlich gewichtete Prüfbereiche verteilt. Die Ergebnisse der Untersuchung hat das Analysehaus in Form von Ranglisten mit der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl veröffentlicht.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Branchen-Urgestein Vetter entscheidet sich für Arbeitgeber mit hohen Freiheitsgraden

 

Deutschlands größtes Haftungsdach verstärkt seine Anlageberatung mit dem langjährigen Bankfachmann und Zertifikate-Spezialisten Torsten Vetter. Mit seiner über zwanzigjährigen Erfahrung auf dem Gebiet von Schuldverschreibungen verhilft Vetter der Netfonds-Gruppe und ihren Beratern zu noch mehr Expertise in volatilen Märkten.

„Wir wollen die Qualität unserer Partner-Betreuung auch im Jahr 2019 weiter verbessern“, sagt NFS Netfonds-Geschäftsführer Christian Hammer, „mit der Expertise von Herrn Vetter können wir unser Motto ‚Wir leben Beratung!‘ noch mehr mit Leben füllen.“

Wechsel zur NFS Netfonds, um selbstständig arbeiten zu können

Torsten Vetter gilt als Urgestein der Zertifikate-Branche. Er war einer der Ersten, die Zertifikate in der Vermögensverwaltung professionell einsetzen. Gestartet hatte er seine Karriere mit einer Ausbildung bei der Kreissparkasse Verden, 1990 wechselte er zum Bremer Bankhaus Neelmeyer und begann dort bereits 1997 mit dem intensiven Einsatz von Zertifikaten im Kundengeschäft.

Bereits 2001 entwickelte er den ersten Fonds für Discountzertifikate mit. In seiner Eigenschaft als Berater vermögender Investoren setzte er unter anderem vielfältige Zertifikate-Strukturen ein und steht in engem Kontakt zu verschiedenen Emittenten. Seine Expertise stellt Vetter auch als Jurymitglied des „Zertifikate-Awards“ zur Verfügung.

Bis Ende 2018 arbeitete Vetter als Prokurist beim Bankhaus Neelmeyer. Sein Wechsel zur NFS Netfonds hat vielfältige Gründe. „Mein bisheriger Arbeitgeber wurde in eine deutlich größere Bank integriert. Ich bin es gewohnt, mit einem hohen Maß an Selbständigkeit und Freiheitsgraden sowie der Möglichkeit eigener Einflussnahme zu arbeiten. Bei Netfonds ist dies nicht nur möglich, sondern sogar ausdrücklich gewünscht.“ Vetter trifft bei der Netfonds-Gruppe auf ein junges, motiviertes Team, ein stark ergebnisorientiertes Arbeiten und einen großen Spielraum des Einzelnen.

Schwerpunkt in der Beratung und Betreuung

Vetters Schwerpunktaufgabe bei der NFS Netfonds ist es, die angeschlossenen Partner im Bereich der Anlagezertifikate zu beraten und zu betreuen. „Ich werde Schulungen, persönliche Besuche von Partnern und Webinare anbieten. Ich möchte erreichen, dass der Bereich der Anlagezertifikate deutlich stärker als bisher genutzt wird. Das wäre aus meiner Sicht auch insbesondere deshalb vorteilhaft, weil die Marktmeinung des Beraters sehr viel präziser als mit anderen Anlageinstrumenten umgesetzt werden kann“, sagt Vetter.

Für die NFS Netfonds ist die Einstellung von Torsten Vetter ein großer Gewinn. „Torsten Vetter ist uns über viele Jahre bekannt, seine Kompetenz in der Auflage von Zertifikate-Ideen haben wir schon mehrfach als externer Ratgeber genutzt. Durch seine Expertise wollen wir unseren Beratern, in den volatilen Märkten, noch mehr Möglichkeiten geben, auch spannende Renditepotentiale in Seitwärtsphasen zu heben. Wir versprechen uns dadurch noch mehr zufriedene Endkunden und damit auch zufriedene Berater“, sagt NFS Netfonds Geschäftsführer Christian Hammer.

 

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Netfonds AG, Süderstraße 30, D-­20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

An der Kundenschnittstelle entscheidet sich die Zukunft der Versicherer

 

Dank ihrer Stärke an der Schnittstelle zum Kunden behauptet sich die klassische Versicherungsindustrie bislang erfolgreich gegen Versuche von Startups und anderer neuer Marktteilnehmer, relevante Marktanteile zu übernehmen. Ihr Vorsprung resultiert insbesondere aus über Jahrzehnte hinweg aufgebauten Beziehungen zu den Kunden und einer hohen Vertriebskraft. Zudem ist das Vertrauen der Kunden zu den Vermittlern eines der wichtigsten Assets. Die klassische Industrie profitiert somit klar davon, dass es sich bei Versicherungsprodukten um „low interest“-Produkte handelt, die durch personelle Vertriebswege wie Ausschließlichkeitsorganisationen, Makler, Mehrfachagenten oder Banken verkauft werden müssen.

Mehr als drei Viertel der Abschlüsse in den Sparten Komposit und Leben finden heute noch immer über den klassischen Vertrieb statt, bei den Krankenversicherungen sind es fast 90 Prozent. Nur in Kfz beträgt der Anteil an direkt vertriebenem Geschäft mittlerweile fast 20 Prozent, im Privatkundengeschäft ist er sogar noch etwas höher.

Hohe Akquisekosten zwingen Startups zur Anpassung ihrer Geschäftsmodelle Die in den vergangenen Jahren in den Markt eingetretenen digitalen Geschäftsmodelle kämpfen mit den hohen Kundenakquisitionskosten. Die Welle der Versicherungsordner konnte deshalb die Anzahl der aktiven Nutzer nicht wie gewünscht steigern. Stattdessen haben sie ihre Geschäftsmodelle mittlerweile weiterentwickelt und setzen zumeist auf Kooperationen mit anderen Marktteilnehmern wie zum Beispiel Banken, um auf diesem Weg Kunden zu adressieren. Ein anderer Weg ist die Erweiterung des Geschäftsmodells zum Assekuradeur. So kooperiert Getsafe mit der Munich Re und positioniert sich als Versicherer beziehungsweise Assekuradeur am Markt und nicht mehr als Versicherungsmanager.

Viele Insurtechs setzen darauf, den Kundennutzen besser zu adressieren als die klassische Industrie. Sie kreieren hierzu teils durchaus innovative, oftmals aber stark situative Produkte innerhalb bestimmter Nischen. Ein Beispiel hierfür ist Coya mit der Pünktlichkeitsversicherung des Autozugs Sylt. Etwas Disruptives ist bei den InsurTechs heute noch nicht feststellbar.

Digital und persönlich müssen im Vertriebsmodell vereint werden Die Versicherer dürfen sich jedoch keinesfalls auf ihrer heutigen Positionierung ausruhen. Das Kundenverhalten verändert sich weiter.  Bei dem Erfolg des künftigen Vertriebsmodells in der Versicherungsindustrie geht es nicht um den Gegensatz zwischen persönlich und digital, sondern um die sinnvolle Verzahnung von beidem im Sinne des Kunden. Entscheidend ist es, die personellen Vertriebswege digital mit entsprechenden Tools zu unterstützen. Neue Technologien und Methoden müssen dabei effektiv eingebunden werden.  So verfügen die Versicherer über Unmengen an Daten, die sie mit Hilfe von Data Analytics verwerten können. Daraus ergeben sich für den Vertrieb Chancen, weitere Kundengruppen zu adressieren, gezielter zu beraten und sich effizienter im Alltag zu organisieren.

Die Transformation des Vertriebsmodells reicht nicht aus Mit Blick auf die Zukunft stellt sich die Frage: Wer sind aus Sicht der klassischen Versicherungsindustrie die wirklich gefährlichen Angreifer an der Kundenschnittstelle? Es handelt sich eher um die Geschäftsmodelle der Tech-Giganten wie Amazon und Google oder Geschäftsmodelle wie Ping An aus China. Ping An hat sich aus dem Nukleus eines Versicherers mit einem starken personellen Vertrieb deutlich weiterentwickelt zu einem technologie- und datenbasierten Unternehmen, das seit Jahren konsequent den Ökosystemansatz verfolgt, von anderen Anbietern lernt und zunehmend auch Nicht-Versicherungsteile aktiv besetzt. So verfügt das Unternehmen über rund 1.000 eigene Ärzte, mit deren Diagnosen es systematisch KI-Systeme trainiert. Bereits vor Jahren wurden die meisten Systeme in die Cloud überführt, sodass sich PingAn einen großen technologischen Vorsprung sichern konnte. Ping An verfügt zu mehr als 800 Mio. Menschen über umfangreiche Daten, die mit Hilfe modernster Technologien und Methoden ausgewertet und genutzt werden. Eine derartig konsequente Datennutzung ist hierzulande bei keinem Anbieter zu erkennen.

Es bleibt abzuwarten, wann und wie diese Geschäftsmodelle in den deutschen Versicherungsmarkt eintreten. Noch schützen die Eigenheiten des nationalen Marktes und ihr guter Kundenzugang die hiesigen Anbieter. In den kommenden fünf Jahren ist deshalb noch nicht mit massiven Veränderungen der heutigen Vertriebslandschaft zu rechnen. Jedoch werden die eben genannten Geschäftsmodelle nicht passiv bleiben. Daher sollten die deutschen Versicherer ihre heutigen Vorteile an der Kundenschnittstelle nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, sondern intensiv daran arbeiten, sie systematisch auszubauen.

 

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Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, D-70499 Stuttgart, Tel: 0711/988115980, Fax: 0711/988115177, www.ey.com

Finanzchef24 ergänzt sein Online-Angebot um einen Tarifrechner für Cyber-Versicherungen mit einer breiten Auswahl namhafter Vertragspartner

 

Cybervorfälle gehören zu den am meisten gefürchteten Risiken deutscher Unternehmen. Nach neuesten Erkenntnissen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, wurden von 2016 bis 2017 knapp 70 Prozent aller Unternehmen und Institutionen in Deutschland Opfer von Cyber-Angriffen. Nahezu die Hälfte der Attacken führte zu einer Manipulation von IT-Systemen oder Online-Anwendungen, 25 Prozent sogar zu Betriebsunterbrechungen. Die Schäden beliefen sich nach einer Studie des Digitalverbands Bitkom von 2017 allein in Deutschland auf rund 55 Milliarden Euro pro Jahr.

„Die Risiken, die von Cyberkriminalität ausgehen, stehen heute in der Gefahrenrangliste deutscher Unternehmer ganz weit oben. Und längst werden nicht nur große Konzerne angegriffen. Fast jeder zweite Mittelständler ist inzwischen betroffen“, so Benjamin Papo, CEO von Finanzchef24. „Gerade im Fall kleiner Gewerbetreibender kann ein Cyberschaden rasch zu einem Vertrauensverlust seitens der Auftraggeber und letztendlich zu einer Existenzgefährdung führen.“

Schnell und sicher zur maßgeschneiderten Cyber-Versicherung

Schutz versprechen Cyber-Versicherungen, deren Konditionen sich je nach Branche, Gefahrenpotenzial sowie Anbieter maßgeblich unterscheiden können. Hier bietet der neue Online-Rechner von Finanzchef24 vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmern wertvolle Orientierung. Ausgehend von den individuellen Eckdaten, die der Selbstständige für seinen Betrieb angibt, ermittelt der Rechner einen umfassenden Tarifvergleich inklusive unabhängiger Tarifbewertungen. Dabei bildet die Ergebnisliste mit den Versicherern HDI, Markel, Hiscox, Ergo, Gothaer, AIG sowie CNA Hardy eine breite Auswahl namhafter Anbieter von Cyber-Policen ab.

Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen eines jeden Versicherers hilft darüber hinaus jedem Unternehmer in der Beantwortung der Frage, welche Absicherung für seinen Betrieb die passende ist. Hat er den für ihn maßgeschneiderten Tarif gefunden, kann er seine Cyber-Versicherung auch sogleich abschließen.

Mehrwert für Endkunden und Versicherer

Mit unserem neuen Cyber-Rechner haben wir unser Portfolio um eine wichtige Sparte der Gewerbeversicherungen erweitert“, erklärt Benjamin Papo. „Unseren Endkunden ermöglichen wir damit, ihre individuellen Cyber-Risiken bequem und effektiv abzusichern. Für Versicherer bedeutet die Erweiterung unserer digitalen Infrastruktur mehr Effizienz in der Abwicklung ihrer Prozesse und damit eine signifikante Steigerung der Vertriebsleistung.“

 

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Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Tel: 089 716 772 700, Fax: 089 716 772 900, www.finanzchef24.de

Die VEMA führt bereits seit langer Zeit in regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei ihren Maklern durch. Zuletzt stand Biometrie im Fokus. Man bat um ein Meinungsbild zu Berufsunfähigkeit, Dread Disease, Risikolebensversicherung und Sterbegeld.

 

Mit fast 3.100 angeschlossenen mittelständischen Maklerfirmen hat sich die Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG (VEMA) seit ihrer Gründung 1997 zum größten genossenschaftlichen Verbund unabhängiger Versicherungsmakler in Deutschland entwickelt. Rund 21.000 Mitarbeitern der Partner- und Genossenschaftsbetriebe steht das reichhaltige Angebot an Diensten, Produkten und Weiterbildung der VEMA für deren tägliche Arbeit zur Verfügung. Die VEMA führt bereits seit langer Zeit in regelmäßigen Abständen Befragungen zur Produktqualität in den verschiedenen Sparten bei ihren Maklern durch. Zuletzt stand Biometrie im Fokus. Man bat um ein Meinungsbild zu Berufsunfähigkeit, Dread Disease, Risikolebensversicherung und Sterbegeld. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern, an die man verhältnismäßig wenige Verträge vermittelt hat, nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung und Policierung, und auch nach dem Gebaren im Leistungsfall wurde gefragt.

Berufsunfähigkeit

Die Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist auf dem weiten Feld der Biometrie die Paradedisziplin der Versicherungsmakler. Hier können sie alle Vorzüge des Berufsstands ziehen und den Kunden mit Fachinformationen zu der Produktlösung führen, die ideal für ihn ist.

Die nach Nennungen wichtigsten Versicherer für VEMA-Partner sind:

Alte Leipziger (297 Nennungen)

Swiss Life (160 Nennungen)

Allianz (139 Nennungen)

Bei der Betrachtung der Produktqualität verteidigt die Alte Leipziger ihren Platz unter den besten drei Anbietern (1,26 nach Schulnoten). Nur geringfügig besser wird die Basler eingeschätzt (1,22). Der HDI nimmt den dritten Platz ein (1,36). Zu diesem Teil der Umfrage wurden 1.348 Teilnahmen verzeichnet.

Dread Disease

Die Vorsorge für schwere Krankheiten (Dread Disease) spielt im Maklermarkt eher die Rolle eines Nebendarstellers. Die Struktur dieser Produkte zielt eher auf die Absicherung eines zeitlich befristeten Problems ab, als darauf, eine dauerhafte Einkommensalternative sein zu wollen. Entsprechend fällt die Zielgruppe der Kunden, für die dieser Schutz geeignet ist, auch deutlich kleiner aus, als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die wichtigsten Anbieter für die VEMA-angeschlossenen Maklerbetriebe sind hier:

Canada Life (158 Nennungen)

Volkswohl Bund (46 Nennungen)

Swiss Life (46 Nennungen)

Lenkt man den Blick auf die Abwicklung des Leistungsfalls, bleibt der Spartenpionier Canada Life mit einer Note von 1,62 auf einem guten zweiten Platz. Mit 1,33 schiebt sich in diesem Bewertungsteil die Bayersiche auf den ersten Platz. Der Volkswohl Bund bleibt mit 1,7 als Drittplatzierter auf dem Treppchen. Zu diesem Teil der Biometrieumfrage gab es 415 Beteiligungen.

Risikoleben

Die Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Baustein der Absicherung jeder Familie. Hier geht es um wesentlich mehr, als nur um eine günstige Prämie.

Die Befragten haben folgende Versicherungsunternehmen als die wichtigsten ausgemacht:

Dialog (219 Nennungen)

Hannoversche (178 Nennungen)

Allianz (168 Nennungen)

Im Mittelwert der Bewertung aus Produktqualität, Antragspolicierung und Verhalten im Leistungsfall ändert sich das Trio der Besten. Die Allianz (inkl. ihrer Töchter) bleibt mit 1,6 als einziger Anbieter in den Top 3. Der Volkswohl Bund erobert den ersten Platz (1,42), gefolgt von der Basler auf dem zweiten (1,52). Dieser Umfrageteil basiert auf 1.135 Beteiligungen.

Sterbegeld

Das Sterbegeld ist beinahe schon ein Dinosaurier unter den biometrischen Absicherungsmöglichkeiten. Sicherlich handelt es sich hier nicht um einen existenzsichernden Schutz – dennoch wird es wohl immer eine nennenswerte Gruppe an Kunden geben, die auch bei der „letzten Reise“ ihre Angelegenheiten geregelt haben wissen und den Hinterbliebenen keine Kosten vermachen wollen.

Als wichtigste Versicherungsunternehmen wurden hier genannt:

IDEAL (108 Nennungen)

Monuta (95 Nennungen)

Allianz (24 Nennungen)

Auch in dieser Sparte verdient der Leistungsfall höhere Beachtung. Hier kann Condor aus Sicht der Makler besonders punkten und erreicht den ersten Platz (1,33). Auch Barmenia steht hoch in der Maklergunst und belegt mit 1,5 den zweiten Platz. Die Seniorenspezialisten der IDEAL runden das Dreigestirn ab (1,69). Zu diesem vierten und letzten Umfrageteil gab es 399 Teilnahmen.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Der Münchner Maklerpool Fonds Finanz hat sein Vermittlungsvolumen* in der Sparte Baufinanzierung & Bankprodukte 2018 im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesteigert.

 

In allen Produktbereichen wurden zweistellige Wachstumsraten erzielt. In den Bereichen Baufinanzierung und Ratenkredit wuchs das Vermittlungsvolumen sogar um mehr als die Hälfte.

In der Baufinanzierung, dem Kernbereich der Sparte, erzielte die Fonds Finanz 2018 eine Steigerung von 57 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzt sich das starke Wachstum der letzten Jahre weiter fort.

„Wir sind mit dieser Entwicklung mehr als zufrieden. Wir konnten 2018 noch einmal eine ordentliche Schippe drauflegen auf unsere ohnehin schon beachtlichen Vermittlungsvolumina. Dabei sind wir deutlich stärker gewachsen als der Gesamtmarkt für Baufinanzierungen“, so Nina Schäfer, Abteilungsleitung der Sparte Baufinanzierung & Bankprodukte bei der Fonds Finanz.

Ähnlich starkes Wachstum ist im Bereich Ratenkredit zu verzeichnen, dem – gemessen am Vermittlungsvolumen – kleinsten Produktbereich der Sparte. Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine Steigerung von 55 Prozent erzielt. Das ohnehin schon große Vermittlungsvolumen im Bereich Singuläres Bausparen wuchs 2018 nochmals um 10 Prozent.

„Die Marktbedingungen im Bereich Baufinanzierung sind anhaltend gut und für Vermittler sehr attraktiv. Die gesamte Sparte Baufinanzierung & Bankprodukte ist 2018 prozentual am stärksten gewachsen bei der Fonds Finanz, aber auch alle anderen Sparten haben sich sehr gut entwickelt. Deshalb können wir insgesamt von einem überaus erfolgreichen Geschäftsjahr sprechen mit Umsatzerlösen von über 160 Mio. Euro“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter des Maklerpools.

Vermittler, die in der Sparte Baufinanzierung & Bankprodukte bislang noch nicht mit der Fonds Finanz zusammenarbeiten, können sich auf der kommenden MMM-Messe am 19. März 2019 im MOC München über das umfassende Angebot informieren.

* Entspricht dem Abschlussvolumen. Sämtliche Angaben zu Wachstumsraten beziehen sich demnach auf Kenngrößen „nach Storno“.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Zum neunten Mal in Folge wurde der Münchner Maklerpool Fonds Finanz auf dem FONDS professionell KONGRESS in Mannheim im Rahmen des Service Award 2019 in der Kategorie „Service-Qualität der Maklerpools“ mit dem Prädikat „herausragend“ ausgezeichnet.

 

Der Award ist das Ergebnis einer Online-Umfrage des Fachmagazins FONDS professionell, an der 3.579 Vermittler teilgenommen haben. Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung der Fonds Finanz, nahm den Preis persönlich entgegen.

Für die Fonds Finanz ist die Auszeichnung ein wichtiger Gradmesser, da sie unmittelbar aus den Bewertungen der Vermittler resultiert und somit wegweisend ist für die zukünftige Ausrichtung.

„Wir sind sehr glücklich, den Service Award nun schon zum neunten Mal in Folge entgegennehmen zu dürfen. Unser Dank gilt in erster Linie unseren Vermittlern, die mit unserer Service-Qualität offenbar sehr zufrieden sind. Das bestätigt uns nicht nur enorm in unserer Arbeit, sondern spornt uns auch an, weiterhin unser Bestes zu geben“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Die Fonds Finanz war auf dem Kongress in Mannheim selbst mit einem Stand vertreten und brachte interessierten Besuchern die umfangreiche Vertriebsunterstützung der Fachabteilung Investment näher. Besonderer Fokus lag dabei auf der neuen leistungsstarken EDISOFT Fondsanalyse, die Vermittlern ab sofort zur Verfügung steht. Diese kann sowohl über die Beratungsplattform Advisor’s Studio als auch unabhängig davon genutzt werden. Auf Basis umfassender Fondsdaten zu über 22.000 Investmentfonds, ETFs und Indexfonds bieten sich vielfältige Analysefunktionen zur Erstellung individueller Fondsvergleiche und -charts, Auswertungen und Rankings sowie Musterportfolios.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Versicherungsombudsmann legt Tätigkeitsbericht vor

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Grund zur Freude: Zum wiederholten Male sind im letzten Jahr die Beschwerden über Versicherungsvermittler gesunken. So fielen sie laut dem Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmann für 2018 auf insgesamt nur 283 (2017: 297). Davon waren allerdings 200 unzulässig, das heißt die Beschwerden bezogen sich auf Sachverhalte, die nicht im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen standen.

„Eindrucksvoll belegt die äußerst geringe Beschwerdezahl dieser anerkannten Schlichtungsstelle, dass die Mehrzahl der Versicherungskunden mit uns zufrieden ist und wir Versicherungsvermittler auf einem sehr guten Wege sind“, konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Und dies trotz der zusätzlichen neuen Belastungen und Pflichten durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie im letzten Jahr. Damit wird auch das immerzu kolportierte schlechte Image der Vermittler konterkariert.“

Setzt man diese äußerst geringe Beschwerdequote über Versicherungsvermittler in Verhältnis zu rund 400 Millionen vermittelter Versicherungsverträge, ist statistisch gesehen das Beschwerdeaufkommen über Versicherungsvermittler selbst im Promillebereich kaum darstellbar.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Neuer Ansatz. Neue Chancen.

 

Gemeinsam mit der Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, hat die degenia Versicherungsdienst AG, der Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach, ein frisches Wohngebäude-Deckungskonzept für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem völlig neuen Ansatz entwickelt.

Für degenia-Vorstand Halime Koppius ein echter Gewinn für  Makler und Versicherungsnehmer: „So bedarf es nicht mehr einer Komplettsanierung, um einen günstigeren Beitrag zu generieren, sondern es können einzelne Sanierungsjahre bzw. -maßnahmen (Dach, elektrische Leitungen, Wasserrohre) jeweils separat betrachtet und rabattiert werden.“ Dies garantiert nicht nur eine genauere Einschätzung des zu versichernden Gebäudes, sondern bringt auch eine immense Beitragsersparnis mit sich, ganz ohne Komplettsanierung. Damit erschließen sich dem Makler neue Zielgruppen.

Schadenfreiheitsrabatt

„Ein weiteres Highlight ist das neue Schadenfreiheitssystem und die damit einhergehenden Möglichkeiten der Rabattierung.“, erklärt Halime Koppius. Kunden, deren bisheriger VWG-Vertrag seit mindestens fünf Jahren schadenfrei ist, erhalten einen attraktiven Prämiennachlass in Höhe von 40% der Basisprämie. Diese Wechselkunden kommen so in den Genuss einer auf dem deutschen Gebäudeversicherungsmarkt sehr günstigen Versicherungsprämie für ein umfangreiches Deckungskonzept, das keine Wünsche offenlässt. Tritt ein Schaden während der Vertragsdauer auf oder wird ein mit einem Vorschaden belastetes Gebäude versichert, wird kein Rabatt gewährt. Bei zwei Schäden/Vorschäden wird ein Risikozuschlag erhoben. Sollte danach wieder eine schadenfreie Phase von 5 Jahren verstreichen, erfolgt die automatische Besserstellung zur nächsten Hauptfälligkeit und der Kunde erhält wieder den Schadenfreiheitsrabatt von 40% auf die zu zahlende Prämie.

Maximale Leistung

Der intern als T19 geführte Tarif zeichnet sich unter anderem im Detail durch 17 Leistungsverbesserungen aus. So zahlt der degenia-Risikoträger bei einem Totalschaden des Gebäudes bis zu 30.000 EUR Darlehenszinsen (Tarif optimum) an den Versicherungsnehmer – ein Deckungseinschluss, der in dieser Form erstmals bei der degenia umgesetzt wurde. Selbst Spechtlochschäden an der Gebäudefassade sowie Schäden durch Schalenwild gehören zu den Leistungserweiterungen des neuen T19. Halime Koppius: „Wir haben alles bedacht. Denn nicht nur die Häuser in ländlichen Bereichen bekommen Besuch von Wildtieren. Auch in Städten dringen diese immer öfter vor.“

Durch eine Besitzstands-Garantie sowie einer abschließbaren Konditionsdifferenzdeckung wird die Lücke des Vorvertrags zum neuen degenia-Vertrag geschlossen und der Kunde profitiert von den Leistungen beider Versicherer. Auch die Elementardeckung wurde um den Punkt „Starkregen“ erweitert, so dass dieser Tarif neben den bekannten Elementarschäden eine weitere Absicherung des Gebäudes bietet.

Allgefahrendeckung

Wer sich für die „Rundum sorglos“-Lösung entscheiden möchte, hat auch die Möglichkeit, sogenannte „unbenannte Gefahren“ mit abzuschließen. Dieser Zusatz leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine unvorhergesehene Ursache zerstört, beschädigt oder abhandengekommen sind. Versichert werden können Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 800 m² mit einem Gewerbeanteil bis zu 50 % der Fläche, die in den letzten 5 Jahren max. 2 Schäden verzeichnet haben.

 

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degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Erfolgreiche Marketingunterstützung wird weiter ausgebaut

 

Erneut konnte J.P. Morgan Asset Management als die Fondsgesellschaft mit der höchsten Service-Qualität in Deutschland punkten: In diesem Jahr hat die Gesellschaft das fünfte Mal in Folge die Spitzenposition eingenommen und ist damit zum neunten Mal „Service-Meister“. Seit 2007, also insgesamt 13 Jahren, belegen die Frankfurter kontinuierlich einen der Top-3-Plätze für herausragenden Service. Der Deutsche Fondspreis wurde am vergangenen Mittwoch im Rahmen des 18. FONDS professionell Kongresses in Mannheim verliehen. Die Service-Qualität der Fondsgesellschaften wurde anhand einer Online-Leserbefragung von FONDS professionell ermittelt. Teilgenommen haben mehr als 5.600 Berater und Finanzprofis aller relevanten Finanzinstitute sowie unabhängige Vermögensverwalter und -berater. Insgesamt waren 121 Fondsgesellschaften im Test. Neben Kriterien wie Bonität, Performance und Produktqualität wurden die Qualität der Vertriebsunterstützung im Außen- und Innendienst, der Internetauftritt sowie das Marketing der Gesellschaften beurteilt. „Auch nach 13 Jahren freuen wir uns immer noch sehr über diese Auszeichnung, denn sie ist eine großartige Anerkennung unserer stetigen Bemühungen. Wir danken unseren Vertriebspartnern, dass sie uns erneut ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Und sind nun umso motivierter, auch die kommenden Herausforderungen gemeinsam mit ihnen und vor allem ganz nah an ihren Bedürfnissen orientiert umzusetzen“, unterstreicht Christoph Bergweiler, Deutschland-Chef von J.P. Morgan Asset Management.

Neue Vertriebsimpulse für die späte Zyklusphase

Da ein Grundpfeiler der Vertriebsaktivitäten von J.P. Morgan Asset Management eine umfassende Marketingunterstützung ist, nahm auch Marketingleiterin Pia Bradtmöller auf der Bühne in Mannheim den Service Award in Empfang. So geht die erfolgreiche Kampagne „Vom Sparer zum Anleger“, mit der es gelingen soll, neue Anlegerschichten von Fondsinvestments zu überzeugen, aktuell ins dritte Jahr: „Wir haben viel positives Feedback für unser Anlegerbuch erhalten – dieses Büchlein mit Argumenten rund um die Geldanlage am Kapitalmarkt unterstützt Berater, das Wissen um die Märkte und die Mechanismen zu vermitteln, Vorbehalte abzubauen und letztendlich den Sparern damit den Schritt von einem sparorientierten Produkt zu einem professionell und flexibel gemanagten Investmentfonds zu vereinfachen“, erläutert Pia Bradtmöller. Da die Herausforderungen für Berater und Anleger im weiterhin volatilen spätzyklischen Marktumfeld, das aber nichtsdestotrotz durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld geprägt ist, nicht weniger werden, will die Gesellschaft in enger Zusammenarbeit mit den Vertriebskollegen und Produktexperten auch 2019 wieder informative Materialien und interaktive Instrumente für Vertriebsimpulse bereitstellen. Weitere Säulen der Vertriebsunterstützung wie das produktneutrale Market Insights Programm oder der Langfristausblick „Long Term Capital Market Assumptions“ werden das Serviceangebot auch 2019 abrunden.

30 Jahre in Deutschland aktiv

Ein weiterer Grund zum Feiern ist ein Jubiläum, das die Gesellschaft in diesen Tagen begeht: Vor 30 Jahren, am 31. Januar 1989, wurde die J.P. Morgan Investment GmbH als Kapitalanlagegesellschaft in Deutschland registriert. Dies war der Startschuss für das deutsche Vermögensverwaltungsgeschäft des US-Finanzdienstleistungskonzerns J.P. Morgan. Mit sieben Mitarbeitern bot die Gesellschaft ihre Expertise zunächst institutionellen Kunden an und legte im Februar 1989 den ersten Spezialfonds für institutionelle Anleger auf. Die zweite wichtige Säule von J.P. Morgan Asset Management, das Publikumsfondsgeschäft, begann dann im Jahr 1990: Mit Erhalt der Banklizenz für den deutschen Markt wurden die ersten Investmentfonds in Deutschland zugelassen. Deutschlandchef Christoph Bergweiler, der seit 18 Jahren in unterschiedlichen Positionen mit an Bord ist, zieht Bilanz: „Wir haben uns in den letzten drei Jahrzehnten sukzessive in allen B2B-Kanälen als zuverlässiger Partner etabliert und sind seit vielen Jahren stabil eine der größten ausländischen Fondgesellschaften im deutschen Markt. Dass wir in dieser Zeit verschiedenste Marktbedingungen und Herausforderungen gemeistert haben, liegt sicherlich an unserem starken, verlässlichen Team, unserem partnerschaftlichen Ansatz, einem starken Brand, Produkten, die nachvollziehbar ‚Alpha‘ liefern sowie immer wieder Demut vor den Märkten und dem Umfeld“, unterstreicht Bergweiler.

 

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J.P.Morgan Asset Management, (Europe) S.á.r.l. , Frankfurt Branch, Junghofstraße 14, ­60311 Frankfurt Tel.: 069/71240, Fax: 069/71242180, www.jpmam.de

Maklers Favoriten im Bereich PKV und Pflege gekürt – „AssCompact AWARD – Private Kranken- und Pflegeversicherung 2019“

 

Bei den Favoriten der Vermittler im Bereich der PKV und Pflege gibt es kaum Veränderungen. Und auch bei den Rahmenbedingungen gehen die Vermittler von Kontinuität aus. Telematik-Tarifen im Bereich PKV und Pflege werden wenig Erfolgschancen eingeräumt.

Das deutsche Gesundheitssystem und eine eventuelle Reform stehen immer wieder im Fokus der Politik. Aus Sicht der Makler ist der sogenannte „Systemwechsel“ hin zu einer Bürgerversicherung aber eher unwahrscheinlich. Dies hat die aktuelle AWARD-Studie des Fachmagazins Asscompact  zum Thema PKV und Pflege herausgefunden. Demnach ist nur rund ein Viertel der befragten Vermittler der Ansicht, dass sich das Gesundheitssystem in den nächsten fünf Jahren ändern wird.

Telematik: sinnvoll, aber nicht am Markt durchsetzbar

Weiteres Thema der Studie: die Gesundheitsdaten und deren Verwendung bzw. Umgang. 62% der befragten Vermittler sind der Ansicht, dass eine gesunde Lebensweise der Versicherungsnehmer belohnt werden sollte. Allerdings sehen nur 20% der Vermittler ein hohes Vertriebspotenzial der sogenannten „Telematik-Tarife“.

Die Favoriten der Makler im Bereich PKV und Pflege

Kernthema der AWARD-Studie sind die beliebtesten Anbieter im Bereich PKV und Pflege. Hier setzen die Vermittler sowohl in der privaten Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung als auch in der privaten Pflegeversicherung auf Konstanz. So konnten in den untersuchten Versicherungszweigen sowohl die Erst- als auch Zweitplatzierten die Positionen aus dem Vorjahr verteidigen. In der privaten Pflegeversicherung bleibt sogar das komplette Siegertrio unverändert. Auf Platz 1 liegt hier die Allianz, gefolgt von der IDEAL auf Platz 2 und der HALLESCHE auf Platz 3.

Den 3. Platz in der Sparte der privaten Krankenvollversicherung sichert sich in diesem Jahr die SIGNAL IDUNA Gruppe, welche sich damit um einen Rang verbessern kann. Position 1 hat wie auch schon im Vorjahr HanseMerkur inne, gefolgt von der HALLESCHE. Die Barmenia schafft im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung den Sprung von Platz 6 auf den Bronzerang. ARAG liegt vor der Allianz auf Platz 1.

Zur Studie

An der Studie „AssCompact AWARD – Private Kranken- und Pflegeversicherung 2019“ haben sich 323 Makler/Mehrfachagenten beteiligt. Die Stichprobe (Ø-Alter = 53,7Jahre; Ø-Berufserfahrung = 24,6 Jahre; 13,9% weiblich; 86,1% männlich) stellt ein sehr gutes Abbild der Vermittlerschaft hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur dar. Bestellmöglichkeit unter http://www.asscompact.de/studien. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel. 0921 75758-38, E-Mail:stasch@bbg-gruppe.de).

 

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