Die Bundesregierung plant die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zügig zu übertragen.

 

Dies wurde erst kürzlich in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (Bundestag-Drucksache 19/8105) deutlich. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt diese Pläne entschieden ab.

„Da nach Angaben der Bundesregierung rund 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler bereits bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) registriert sind, würde man mit einem neuen zusätzlichen Aufsichtsregime über die BaFin doppelte Aufsichtsstrukturen etablieren“, gibt BVK-Präsident Michael H. Heinz zu bedenken. „Das ist kontraproduktiv und missachtet die bereits seit 2007 bewährte föderale Lösung, die wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch ist.“

Die regionalen IHK-Einheiten entsprechen als Ansprechpartner vor Ort den Erfordernissen des regionalen, mittelständisch geprägten Marktes. Der BVK kritisiert zudem, dass die geschätzten umlagefinanzierten Aufsichtskosten bei der BaFin ein Vielfaches zu den jetzigen betragen werden. Für viele Berufsangehörige wären sie kaum tragbar und damit unverhältnismäßig und kämen einem Berufsverbot gleich.

„Angesichts der positiven Entwicklung seit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie im März 2007 begrüßen wir die jetzige Selbstverwaltungslösung und wünschen hier eine ausschließlich bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation“, so der BVK-Präsident.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Bewerbungsphase für den Jungmakler Award endet am 30.06.2019.

 

Jungmakler haben also noch Zeit, sich mit ihrem Geschäftskonzept über ein Online-Fragebogen zu bewerben. Hier werden die wichtigsten Eckdaten zum Unternehmen und Konzept abgefragt. Ist diese erste Hürde geschafft, erhalten Jungmakler die Chance, sich im Regio- bzw. Bundescasting zu präsentieren. Unabhängig davon, ob es der Bewerber bis ins Finale schafft oder sogar zu den Gewinnern zählt, eine Teilnahme am Jungmakler Award lohnt sich immer.

Impulse vom Coach und Erfahrungsaustausch mit Kollegen

Zu Beginn der Maklertätigkeit haben junge Makler die einmalige Chance, strategisch die eigenen unternehmerischen Weichen zu stellen. Der Jungmakler Award 2019 bietet hierfür eine einmalige Möglichkeit, diese Strategie nachhaltig zu erarbeiten. Neben wertvollen Impulsen von Steffen Ritter und seinem Team profitieren die Bewerber besonders vom Austausch mit Jungmakler-Kollegen, die weit mehr als nur Konkurrenten sind. Das Coaching von Steffen Ritter besteht aus zahlreichen Modulen und erfolgt live aus den Web-TV-Studios des Instituts Ritter. Jedes Modul dauert 45 Minuten und kann später auch als Aufzeichnung angesehen werden.

Das Online-Coaching kennenlernen

Am 15.04. und 13.05.2019 finden die ersten beiden Online-Coachings als offene Webinare statt, sodass sich jeder von den Vorteilen einer Teilnahme überzeugen lassen kann. Die weiteren sechs Module werden dann monatlich exklusiv für die Bewerber des Jungmakler Awards 2019 realisiert. Neben der erfolgreichen Bewältigung von Verwaltungsarbeit , dem Vertriebserfolg durch Instagram & Co, der ertragreichen Zielgruppenansprache werden viele weitere Erfolgsfaktoren für Jungmakler thematisiert. Das Coaching hat einen Gesamtwert von über 1.000 Euro, ist aber für die Bewerber des Jungmakler Awards 2019 kostenfrei. Weitere Informationen zm JMA-Begleitprogramm durch Steffen Ritter unter https://www.jungmakler.de/coaching/.

Hintergrund

Hinter dem Jungmakler Award steht die Idee, junge Vermittler der Finanz- und Versicherungswirtschaft zu fördern und damit eine qualitativ hochwertigen Beratungskultur in Sachen Finanzen und Versicherungen in Deutschland zu erhalten. Der Wettbewerb wird von 38 Förderern aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft unterstützt.

Anmeldung

Anmeldungen sind unter https://www.jungmakler.de/bewerbt-euch-jetzt/ möglich. Die Preisverleihung findet am 24.10.2019 auf der Messe DKM in Dortmund statt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de,

Innerhalb ihrer fondsgebundenen Vermögensverwaltungslösung PRIVATE INVESTING stellt die BfV Bank für Vermögen AG (BfV AG) als 100-prozentige Tochter des BCA-Konzerns ihren angeschlossenen Finanzberatern ab sofort drei neue Vermögensverwaltungsstrategien bereit.

 

Die Besonderheit: Basierend auf der positiven Entwicklung vorhandener Zielmarktportfolios erfolgen Konzeption sowie Portfoliomanagement in kompletter Eigenregie. Das neue Fonds-Advisory-Angebot erweitert damit sein erfolgreiches PRIVATE INVESTING-Strategiespektrum um die zusätzlichen Anlageoptionen „Protect“, „Allrounder“ sowie „Futuretrends“.

Seit rund acht Jahren bietet die BfV AG innerhalb des BCA-Konzerns unter der Marke PRIVATE INVESTING erfolgreich ihr fondsgebundenes Vermögensverwaltungskonzept an. Je nach Risikotoleranz und Ertragserwartung der Anleger stehen erstklassige Strategien sowohl von institutionellen Anlageberatern als auch individuell aufgelegten White-Label-Lösungen bereit. Künftig öffnet sich Vermittlern die zusätzliche Option, auf drei hauseigen gemanagte Strategien zurückzugreifen. Das neue PRIVATE INVESTING Angebot stützt sich dabei auf die bewährten Zielmarktportfolios mit ihren damit verbundenen Markteinschätzungen als auch Fondsempfehlungen des BfV-Investment-Research-Teams. „Der Zuspruch nach unseren bereitgestellten Modellportfolios war nicht nur aufgrund der guten Anlagewertentwicklung derart hoch, dass wir uns entsprechend dem Wunsch vieler BCA-Partner nun dazu entschieden haben, hierzu drei neue PRIVATE INVESTING Lösungen als Direktanlage aufzulegen“, so Marc Sattler, Leiter PRIVATE INVESTING bei der BfV AG.

Die aktiv gemanagten BfV-Konzepte „Protect“, „Allrounder“ sowie „Futuretrends“ eignen sich dabei für Anleger mit unterschiedlichen Anlagezielen und Anlagehorizonten. Hierbei ist die defensive Strategie „BfV Protect“ insbesondere für Anleger geeignet, die speziell den Kapitalerhalt im Nullzinsumfeld im Fokus haben. So zeichnet sich die Strategie durch eine Aktienquote von maximal 30 Prozent und innovativer Korrelationsüberwachung und -analyse auf Markt und Fondsebene aus. Hierbei liegt die Schwankungsbreite der Strategie bei circa 5 Prozent. Der Mindestanlagehorizont ist auf 5 Jahre ausgelegt.

Demgegenüber profitieren kapitalmarktorientierte Anleger mit einem Mindestanlagehorizont von 7 Jahren von der Strategie „BfV Allrounder“. Dieses Angebot basiert auf den Erkenntnissen der renommierten Gesellschaft Bridgewater Associates. Risikogewichtet, vollkommen flexibel und unabhängig von jeglicher Benchmark, sieht die Strategie eine Investition in sämtliche Assetklassen vor. „Dazu analysiert ein globales Makromodell die Entwicklung aller Vermögensklassen, Unternehmens-, Konjunktur- und Inflationsdaten, um laufend neue Investitionen und Risiken zu identifizieren“, erklärt Sattler. Die maximale Schwankungsbreite der Strategie soll dabei auf 15 Prozent beschränkt werden.

Im Unterschied hierzu suchen risikobewusste Anleger, die sich für die „BfV Futuretrends“ entscheiden, einen offensiveren Investmentansatz. Die auf gut 10 Jahre orientierte Strategie soll speziell von den zukünftigen Motoren des globalen Wachstums profitieren und wird folglich zu mindestens 70 Prozent im Aktienmarkt investiert sein. Im Rahmen der Portfoliozusammenstellung liege der Schwerpunkt laut Sattler „auf dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen, die als zentrale Treiber des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft für globalen Fortschritt sowie Innovation sorgen.“ Die Schwankungsbreite der Strategie ist auf bis zu 25 Prozent veranschlagt.

Zusammengefasst erweitern die neuen PRIVATE INVESTING-Strategien optimal das vorhandene Anlageangebot der BfV. Frank Ulbricht, seines Zeichens Vorstand von BCA AG und BfV Bank für Vermögen AG, erklärt in diesem Zusammenhang: „Wir haben den Anspruch, Vermittler durch die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen und Services erstklassig im Beratungsprozess zu unterstützen. Auf Grundlage unserer PRIVATE INVESTING-Angebotspalette und mit Hilfe der drei neuen Strategien eröffnen sich BCA-Partnern weitere lukrative Verdienstmöglichkeiten. Darüber hinaus ist jeder Partner im Rahmen unserer Vermögensverwaltungsangebote regulatorisch sicher aufgestellt. Alles in allem steht PRIVATE INVESTING für eine effiziente Anlagelösung für freie Finanzdienstleister, die in Bezug auf die erhöhten Dokumentationsanforderungen unter MiFID II mit einem zukunftsgerichteten Servicegebührenmodell aufwartet.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel.: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Überteuertes Riester-Angebot der Gothaer ist rechtswidrig

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat die Gothaer Lebensversicherung AG wegen intransparenter Versicherungsbedingungen bei einer Riester-Rente verklagt. Mit der Verbandsklage greift der BdV den Riester-Rententarif „ErgänzungsVorsorge ReFlex“ in 41 Klauseln bzw. Angaben in den Produktinformationsblättern an. Das Landgericht Köln hat dem BdV nach der mündlichen Verhandlung am 23.01.2019 weitestgehend Recht gegeben. BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein: „Die Gothaer darf unter anderem nicht mehr mit Muster-Produktinformationsblättern werben, die rechnerisch falsch und rechtswidrig sind.“ Ein Schwerpunkt der Klage betrifft die Abschlusskosten, die von der Gothaer unrechtmäßig zu hoch angesetzt sind. „Es ist erschreckend, dass die Abschlusskostengier der Gothaer besonders bei der staatlich geförderten Riester-Rente so ausgeprägt ist“, kritisiert Kleinlein.

Wegweisend ist die Bestätigung des Gerichts, dass auch das sogenannte Produktinformationsblatt unter die Verbandsklage fällt. Dieses muss bei Riester-Renten besonderen Anforderungen genügen, um eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten. „Es ist richtig, dass Verbraucherverbände wie wir vom Bund der Versicherten auch Unterlagen wie Produktinformationsblätter einer gerichtlichen Prüfung zuführen können“, lobt Kleinlein das Vorgehen des Gerichts. Nach Ansicht des Gerichts genügt das von der Gothaer erstellte Produktinformationsblatt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat die Gothaer zudem bei den mit den Beiträgen verrechneten Abschlusskosten. Diese sind bei bestimmten Lebensversicherungsverträgen gesetzlich gedeckelt. Bei der „ReFlex“ schießen sie jedoch in die Höhe. „Die Gothaer Riester-Rente „ReFlex“ ist ein Musterbeispiel für maßlos hohe Kosten“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Für einen Beispielvertrag mit 40 Jahren Laufzeit und einer Beitragssumme von 41.842 Euro werden Abschlusskosten in Höhe von 6.802 Euro verrechnet. Das sind über 160 Promille (Verwaltungskosten kommen noch hinzu). „Die Gothaer schert sich offenbar nicht um Rechtsvorschriften bei der Kostenbegrenzung. Kostensensibilität ist ihr ein Fremdwort.“ Die vorausbelasteten Abschlusskosten dürfen 25 Promille nicht übersteigen. Hieran hält sich die Gothaer nicht. Man kann daher bei diesem Produkt von „Abschlusskosten-Wucher“ sprechen. Außerdem werden zweierlei Kostenformen kombiniert, was ebenfalls nicht zulässig ist. „Es grenzt an Betrug, dass bei den mit Steuermitteln finanzierten Riester-Renten aufsichtsrechtswidrig überhöhte Kosten angesetzt und diese dann durch falsche Darstellungen rechnerisch nicht nachvollziehbar ausgewiesen werden“, kritisiert Kleinlein scharf. „Derartige Kostenabzocke bei Riester-Renten geht zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger. Da die Versicherungswirtschaft so stark mit den Kosten trickst, müssen harte Regeln her, um solche Kostenabzocke zu verhindern“, fordert Kleinlein.

Ein weiterer vom BdV kritisierter Punkt: Die Gothaer hat die für Riester-Verträge verpflichtende nominale Kapitalerhaltsgarantie nicht erfüllt. Laut verwendetem Muster-Produktinformationsblatt werden nur die eingezahlten Beiträge, aber nicht die geflossenen Zulagen garantiert. „Wenn Steuermittel in Riester-Verträge fließen und der Versicherer bei den Produktinformationsblättern gezielt rechnerische Fehler einbaut, dann ist das gewissermaßen ein Betrug an allen Bürgerinnen und Bürgern“, beklagt Axel Kleinlein.

Solche Verträge hätten nach Einschätzung des BdV gar nicht erst als förderfähige Riester-Verträge zertifiziert werden dürfen. Der BdV wird bei der dafür zuständigen Behörde – dem Bundeszentralamt für Steuern – erfragen, wie es dazu kommen konnte.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Claus-Dieter Gorr, Andreas Grimm, Marc Latzer wurden in den Vorstand des BVSV berufen

 

Der BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. hat am 08.03.2019 seinen Vorstand umgebaut und verstärkt, um den neuen Herausforderungen gewachsen zu sein.

Der Vorstand und Leiter der Akademie Herr Christian Müller hat im Vorfeld aus persönlichen Gründen seinen Vorstandsposten niedergelegt, bleibt aber dem BVSV durch die Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutz für Versicherte e.V. erhalten. Ebenfalls aus persönlichen Gründen hat der langjährige Schriftführer Herr Michael Ullbrich seine Vorstandsposition als Schriftführer zur Verfügung gestellt. Der Vorstand des BVSV bedankt sich bei den ausscheidenden Vorstandskollegen für die langjährige, konstruktive  Mitarbeit im Verband.

Zur Verstärkung der Qualität und den weiteren Aufbau der Standards ist mit Wirkung zum 08.03.2019 Herr Claus-Dieter Gorr, geschäftsführender Gesellschafter der PremiumCircle Deutschland GmbH, in den Vorstand berufen worden.  Herr Claus-Dieter Gorr setzt mit seinem Unternehmen seit Jahren Standards für die PKV- und BU- Branche und bringt somit sein großes Fachwissen in den Verband mit ein. Für den BVSV werden unter seiner Führung erstmals Mindeststandards für PKV- und BU- Produkte definiert, die diese Produkte künftig erfüllen müssen, um im Vermittlungsprozess der BVSV-Mitglieder berücksichtigt werden zu können. Sein Team um Hendrik Scherer, ebenfalls Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH und Heike Maurath, zuständig für die BU- Leistungsfallbegleitung, übernehmen zusätzlich die Verantwortung für die Fachbereichsleitung PKV und BU im BVSV.

Neben der gemeinsamen politischen Arbeit wird der Ausbau der BVSV- Verbraucherzentren vorangetrieben. Dem BVSV ist mit der Verpflichtung von Claus-Dieter Gorr ein echter Coup für den qualitativen und strukturellen Ausbau des Sachverständigenwesens gelungen und schließt somit eine weitere Lücke in der Fachbereichsarbeit.

Des Weiteren konnte Herr Andreas Grimm für den Vorstand des BVSV gewonnen werden. Als Geschäftsführer des Resultate Instiuts für Unternehmensanalyse und Bewertung GmbH,  setzt er mit seinem Mitgeschäftsführer Herr Thomas Öchsner  seit Jahren bestehende qualifiziert, transparente Bewertungsmethoden auch  im Versicherungsbereich um. Daneben beschäftigt sich das Institut insbesondere mit der in diesem Zusammenhang notwendigen Absicherung von Versicherungspraxen und Beständen im Alter und Todesfall. Durch die Zusammenarbeit mit dem Bundesfachbereich für Betriebswirtschaft des BVS Bundesverband der öffentlichen und qualifizierten Sachverständigen e.V. wird der BVSV mit Hilfe des Vorstandes Andreas Grimm diese Empfehlung für die Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen in eigene ggf. auch gemeinsame Standards mit dem BVS umsetzten.

Herr Marc Latzer übernimmt den Vorstandposten des Schriftführers im BVSV. Herr Marc Latzer ist BVSV Sachverständiger für Haftpflichtversicherungen und leitet seit Jahren den Fachbereich Haftpflicht in der Sachverständigen Ausbildung des BVSV. Seine hohe Qualifikation und seine Fähigkeit, fachliches Wissen zu vermitteln, haben mit dazu beigetragen dass die BVSV Sachverständigen Ausbildung eine branchenübergreifende  Akzeptanz erreicht hat.

Durch das Ausscheidend des Herrn Christian Müller wurde die Akademie dem Vorstandsbereich des 2. Vorsitzenden des BVSV  Herrn Hans-Joachim Schlimpert zugeordnet, der schon bisher für die Sachverständigenausbildung zuständig war. Die Akademie verantwortet den gesamten Fortbildungsbereich und damit auch die Kooperation mit der DMA. Die operative Leitung der Akademie wird nunmehr alleine durch Herrn Sigfried Schulte vorgenommen.  Durch seine internationale Zertifizierung als Sachverständiger bringt er den nötigen fachlichen Sachverstand mit um diesen Bereich nach internationalen Vorgaben führen zu können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V., Königsberger Str. 7, 27232 Sulingen, Tel: +49 (0) 4271- 95 61 38, Fax: +49 (0) 4271- 95 61 40, www.bvsv-bundesverband.de

Der Brexit hat mehr Auswirkungen auf den Maklerberuf als vermutet. blau direkt weist auf ein hohes Risiko für Makler hin, durch den Brexit Datenschutzverstöße zu begehen.

 

Am 29. März könnte es so weit sein; die Briten verlassen die EU in einem ungeplanten Akt. Vielen erscheint dies vor allem als ein Problem, das die Engländer im Wesentlichen selbst tangiert, allenfalls Exportunternehmen scheinen zudem betroffen zu sein. Dass dies nicht so ist, darauf weist der Transaktionsdienstleister blau direkt in einer Mitteilung hin. „Vor allem technische Dienstleistungen sind heute europaweit eng verknüpft. Aus Großbritannien kommen einige der wichtigsten Apps oder Clouddienste. Auch einige größere Maklerverwaltungsprogramm-Hersteller pflegen enge Verbindungen nach Großbritannien“, warnt Marcel Canales, Mitglied der Geschäftsleitung von blau direkt. Es sei die Natur dieser Dienste, dass diese nicht an Landesgrenzen gebunden würden, insofern bemerke der Makler vermutlich gar nichts. Doch gerade darin liege die Gefahr: „Alle dieser Anbieter tauschen und speichern Daten. Das ist nach einem ungeregelten Brexit allerdings nicht mehr zulässig. Für die daraus entstehenden Datenschutzverstöße seien Makler als gewerbliche Dienstleister verantwortlich und müssten mit hohen Strafen rechnen.

Die DSGVO hat die Datenspeicherung neu geregelt und innerhalb der EU vereinfacht. Datenspeicherungen außerhalb der EU oder eine Datenübermittlung sei nur zulässig, wenn nach §45 DSGVO ein Angemessenheitsbeschluss durch die Europäische Kommission gefasst oder eine sonstige Vereinbarung auf Länderebene getroffen wurden. Solcherlei Angemessenheitsbeschlüsse existieren beispielsweise mit Neuseeland, Kanada, Uruguay oder der Schweiz. Mit den USA wurde mit dem „Privacy Shield“ eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Für Großbritannien als Noch-EU-Land existiert keinerlei Angemessenheitsbeschluss und sollte das Land die vorliegende Vereinbarung zum Exit nicht rechtzeitig ratifizieren, auch kein sonstiger Beschluss, der eine Datenspeicherung legitimieren würde. Zwar sieht §49 der DSGVO weitere Ausnahmen vor, diese dürften jedoch in den meisten Fällen nicht greifen und bedürften zudem die schriftliche Zustimmung betroffener Kunden, Mitarbeiter und Handelspartner vor.

„Wir raten Maklern dringend dazu, vor allem ihre technischen Dienste-Anbieter zu überprüfen, ob diese ihren Sitz in Großbritannien haben“, mahnt blau direkt-Experte Canales und weiter: „Leider ist das nicht immer leicht festzustellen. Die Dienstleister wissen um die Sensibilität des Themas und stellen oft einen deutschen Sitz heraus.“ Dies sei aber nicht entscheidend, es komme allein darauf an, dass sichergestellt ist, dass Daten nicht auf britischen Servern lägen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­23560 Lübeck, Tel: 0451­87201­172, Fax: 0451­87201­299, www.blaudirekt.de

Die Bayerische Prokunde AG übernimmt die Nettowelt GmbH & Co. KG mit Sitz in Goslar zu 100 Prozent.

 

Nettowelt ist einer der führenden deutschen Dienstleister im Bereich der Honorarvermittlung und bietet Vertriebspartnern einen umfassenden Service sowie einen Zugang zu den besten Nettopolicen renommierter Lebensversicherer.

„Es freut uns, dass wir mit Nettowelt einen exzellenten Partner gewinnen konnten für die Honorarvermittlung“, sagt Maximilian Buddecke, Vorstand der Bayerische Prokunde AG, einer Tochter der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Als vieljähriger Partner und Anbieter von Nettopolicen sehen wir exzellente Marktchancen, wir werden das Angebot gemeinsam mit weiteren Anbietern ausbauen und den Partnern umfassende Dienstleistungen und Unterstützung liefern.“ Dabei wird die Bayerische auch bei dieser Beteiligung offen sein für Dritte, die das Geschäftsmodell der Honorarvermittlung ebenfalls ausbauen wollen.

„Wir freuen uns, mit der Bayerischen den idealen neuen Gesellschafter gefunden zu haben“, sagt Martin Ziems, Nettowelt-Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens. „Wir kennen und schätzen die Bayerische und die dort verantwortlichen Personen als innovative und extrem kundenorientierte Partner.“

Nettowelt verfügt über ein Team von erfahrenen Vertriebsexperten, die die Probleme der Finanzbranche kennen. Seit 2010 bietet das Unternehmen ein Konzept mit echten Nettoprodukten zum Vertrieb an, mittlerweile sind Kooperationsverträge mit über 300 Vertriebspartnern in Deutschland und Österreich geschlossen. In Zusammenarbeit mit den Partnern haben die Experten weit über 20.000 Verträge abgewickelt.

Dabei ist das Geschäftsmodell der Nettowelt so ausgelegt, dass heute und in Zukunft ein breites Produktangebot renommierter Versicherer präsentiert werden kann. Dies betrifft alle Schichten der Lebens- und Rentenversicherung. Die Nettowelt steht dabei auch für die Entwicklung des Geschäftsmodells für Versicherungsmakler und Vertriebs- sowie Beratungsorganisationen zur Verfügung. Bei der Bayerischen, die seit mehr als 30 Jahren alle Formen der Lebensversicherungen (neben Altersvorsorge also auch die Risikoversicherungen) in Form von Honorartarifen anbietet, wird das Angebot in Zukunft auch von interessierten Partnern des eigenen Exklusivvertriebes genutzt werden können.

Als Dienstleister bietet das Unternehmen das komplette Nettokonzept. Die Vertriebspartner konzentrieren sich auf ihre Kunden, Nettowelt übernimmt die Abwicklung sämtlicher Vermittlungs- und Betreuungsentgelte, bietet ein umfangreiches Schulungsangebot und stellt Berechnungs- und Beratungssoftware kostenfrei zur Verfügung. Ein Vergleichsrechner ermöglicht schnelle Kalkulationen. Die zur Verfügung gestellten Betreuungs- und Vermittlungsverträge werden stets auf den rechtlich aktuellen Stand gehalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Live-Webinar am 10.04.2019

 

„Die Börse macht was sie will. Aktives sowie passives Risikomanagement sind daher ein unabdingbarer Wegbegleiter am Kapitalmarkt“ so Martin Utschneider, Abteilungsdirektor für technische Analyse bei der Privatbank “Donner & Reuschel”, zum aktuellen Marktgeschehen. Außerdem ist er auch als Referent im Live-Webinar am 10.04.2019 zum Thema „ETFs vs. Offene Fonds – Kostenersparnis oder Risikomanagement?“ zu hören.

Ist ein ETF das bessere Anlageprodukt?

Sowohl Kunden als auch Berater stehen vor der Frage, warum ein Großteil der klassischen Fonds nicht in der Lage ist, die eigene Benchmark nachhaltig zu schlagen. Für diese Underperformance sind auch die zum Teil relativ hohen Gebühren verantwortlich. Diese können natürlich zusätzlich die Rendite drücken. Aber ist ein ETF deswegen auch automatisch das bessere Anlageprodukt? Oft täuscht dabei der „erste Eindruck“. Nicht selten schlägt der klassische Investmentfonds in schwierigen Börsenphasen nicht nur die Benchmark, sondern auch den ETF. Denn auch bei der Frage „ETFs vs. Offene Fonds – Kostenersparnis oder Risikomanagement?“ gilt es im Einzelfall ganz klar abzuwägen. Billiger ist nicht immer besser. Diese und viele weitere Fragen beantwortet Martin Utschneider im Webinar: https://shop.campus-institut.de/webinare/148/etfs-vs.-offene-fonds-kostenersparnis-oder-risikomanagement

Live Webinar mit Kapitalmarktspezialist Martin Utschneider

Bevor Utschneider bei “Donner & Reuschel” anfing war er für eine namhafte österreichische Private Banking Adresse im Senior-Vermögensmanagement tätig. Dadurch verfügt er über eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung in der ganzheitlichen Betreuung internationaler Private Banking – und Wealth Management-Klientel. Zuletzt erkannte er bereits im August 2018 die aufziehenden Risiken am Aktienmarkt. Er prognostizierte hier bereits den danach einsetzenden Börsenabsturz. Dies war nicht das erste Mal, dass Utschneider mit seinen Prognosen dem allgemeinen Trend voraus war. Bereits 2015 mahnte er vor einer aufziehenden „Schulter-Kopf-Schulter“-Formation. Auch damals traten seine Kursprognosen nahezu punktgenau ein.

IDD-konforme Webinare im neuen CAMPUS Shop streamen

Im CAMPUS Shop werden ab sofort aus einem noch größeren Themenangebot Fachseminare angeboten, einschließlich das Webinar von Martin Utschneider. Diese können als Live-Webinar oder zu jeder gewünschten Zeit als Stream eines aufgezeichneten Webinars angesehen werden – ideal für Makler, Vermittler, bAV-Experten und Mitarbeiter im Vertrieb. Für alle Seminare am CAMPUS INSTITUT gibt es Weiterbildungsstunden gem. IDD-Vorgaben und der Initiative „gut beraten“. https://shop.campus-institut.de/webinare/

Seit 2003 werden am CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) angeboten. Darüber hinaus ist in Kooperation mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) der Sachkundelehrgang Rentenberater/-in im Programm.

Außerdem gibt es am CAMPUS INSTITUT seit vielen Jahren ein abwechslungsreiches Seminarprogramm (online und in Präsenz) für Berufe in der Finanz- und Versicherungsberatung und -vermittlung, das auch als Seminarflatrate direkt auf die Anforderungen der IDD zugeschnitten buchbar ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Campus Institut AG, Keltenring 5, D-­82041 Oberhaching, Tel.: 089/628338­23, Fax: 089/628338­20, www.campus-­institut.de

DIN SPEC 77223 zurückgezogen

 

Nach der Vorstellung der neuen DIN-Norm „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ hat nun der zuständige Arbeitsausschuss beim Deutschen Institut für Normung sein nächstes Projekt in Angriff genommen: eine DIN-Norm für die „Vermögens- und Risikoanalyse von Privatanlegern“. Der Ausschuss ist mit Repräsentanten wichtiger Marktteilnehmer aus den Bereichen Bank und Versicherung, aus Vertrieben, Verbänden und Initiativen sowie aus Verbraucherschutz und Wissenschaft besetzt. Projekte beim DIN begründen sich stets auf Initiativen aus der Wirtschaft. Das neue Normungsvorhaben ist bereits das dritte seiner Art, das das Defino Institut für Finanznorm initiiert hat.

Neue Norm soll von Beratern als verunsichernde Lücken bei MiFID und FinVermV schließen

Nach der Umsetzung der europäischen „Markets in Financial Instruments Regulation“ (MiFID) und der demnächst erwarteten Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) bedarf die im Jahre 2016 veröffentlichte DIN SPEC 77223, die denselben Titel wie die geplante Norm trägt, der grundlegenden Überarbeitung. Diese soll demnächst in Angriff genommen werden und dabei das Thema zugleich von der SPEC- auf die Norm-Ebene heben. „Dabei wollen wir uns auf die Themen konzentrieren, die von der Gesetzgebung offengelassen wurden und der Klärung und Präzisierung bedürfen, zum Beispiel die Risiko-Profilierung und die Beschreibung von Risikoklassen“, beschreibt Klaus Möller, DEFINO-Vorstand und Obmann des Arbeits-Ausschusses beim DIN, den Auftrag, den sich das Gremiums selbst gestellt hat. „Mit der neuen Norm wollen wir ganz ausdrücklich von den Anlageberatern als verunsichernd wahrgenommene Regelungs-Lücken schließen und so konkrete Hilfestellung leisten.“

Die fachliche Arbeit an der „Vermögens- und Risikoanalyse für Privatanleger“ soll am 20. und 21. Mai 2019 beginnen. An der Mitarbeit interessierte Experten können sich bis dahin noch beim DIN (nadl@din.de) melden.

Mit Rücksicht auf die Sorgfaltspflicht gegenüber den Anlageberatern hat der Arbeitsausschuss die DIN SPEC 77223 zurückgezogen. „Wir wollen vermeiden, dass Berater womöglich mit Berufung auf die SPEC gegen Gesetze verstoßen“, so Ausschuss-Obmann Möller.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 17 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 85 83 010, www.FinanzBusinessMagazin.de

Halime Koppius, Geschäftsführerin, DMU Deutsche Makler Union GmbH

Mit den neuen Unfalltarifen premium und optimum T18 der degenia wurden Leistungen und Beiträge komplett neu den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer angepasst.

 

Über 60 Prozent der Unfälle geschehen dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte gibt es ohnehin keine Alternative zu einer privaten Unfallversicherung.

Neue Anforderungen an die Unfallversicherung

Laut dem Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) ist die Zahl der Unfallversicherungsverträgen in den Beständen deutscher Versicherer rückläufig. Um diesem Trend entgegen zu wirken, müssten Unfallversicherungen neue Zusatzleistungen wie etwa Sofort- oder Übergangsleistungen enthalten. Zusätzlich sollte der Unfallbegriff laut ifa um Infektionskrankheiten, psychische Unfallfolgen oder Eigenbewegung erweitert werden. Denn bislang seien krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, wie beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen nach einen Unfall ausgeschlossen, auch wenn diese Störungen durch einen Unfall bedingt sind.

Die neuen Unfalltarife premium und optimum T18 der degenia bilden die von der ifa geforderten neuen Leistungen nahezu alle ab. Die Tarife wurden exklusiv in Zusammenarbeit mit der Waldenburger Versicherung AG entwickelt. Die Leistungen und Beiträge wurden komplett neu gestaltet. So wurden zum Beispiel die Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen, wie einfacher Fraktur in Höhe von 200 EUR oder Oberschenkel-halsbruch in Höhe von 1.000 EUR integriert. Auch Übergangsleistungen sind optional mit versicherbar. Ebenso wurden die geforderten Erweiterungen des Unfallbegriffes umgesetzt. So sind Infektionen im Allgemeinen und im Besonderen durch Tier- oder Insektenbisse mitversichert. Das Gleiche gilt für Unfälle aufgrund Eigenbewegungen, erhöhte Kraftanstrengungen oder psychischen Unfallfolgen. Sogar psychische und nervöse Störungen sind in beiden Tariflinien enthalten.

Mehr Leistung, weniger Fragen

Versichert sind unter anderem noch Sonnenbrände- und Sonnenstiche oder Unfälle durch Kitesurfen. Kosten für einen Blindenhund, Unfälle durch die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Beiträge bis 36 Monate frei gestellt werden. Außerdem werden Assistance-Leistungen beitragsfrei mitversichert. „Und das ist nur ein kleiner Teil der innovativen Neuerungen in unseren T18 Tarifen.“, so Halime Koppius. Eine weitere Besonderheit der T18-Tarife liegt darin, dass sie mit drei einfachen Gesundheitsfragen auskommen. Erstens nach ernsthaften Krankheiten oder Erkrankungen wie AIDS (HIV), Alzheimer, Bandscheibenvorfall, Diabetes, Krebs, Multiple Sklerose etc. Zweitens, ob bei einer der zu versichernden Personen ein Pflegegrad 3 oder höher im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vorliegt und drittens, ob eine der zu versichernden Personen innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer Alkohol- oder Rauschgiftsucht behandelt wurde oder eine derartige Sucht bekannt ist. Einfacher geht es kaum!

Keine Vertragsumstellung ab dem 68. Lebensjahr

Mit der Leistungsfortführung ab dem 68. Lebensjahr ohne Beitragserhöhung ist mit den neuen Unfalltarifen T18 auch im Alter für besten Unfallschutz gesorgt. Hier gibt es keine Vertragsumstellung mehr zwischen höheren Beiträgen zu gleichen Leistungen/Summen bzw. gleichen Beiträgen und niedrigeren Leistungen/Summen. Der Vertrag bleibt vollumfänglich erhalten und Kunden genießen weiterhin den vollen Versicherungsschutz.

Für Halime Koppius steht fest „Unsere Unfallversicherung ist für das Jahr 2019 bestens gerüstet. Dies sieht man deutlich an den Verkaufszahlen zum Vorjahresvergleich: Bis jetzt wurden in diesem Jahr bereits doppelt so viele degenia Unfallversicherungsverträge vermittelt als im letzten Jahr.“ Weitere Infos finden Sie unter https://degenia.de/aktuelles/news/private-unfallversicherung-t18/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) hat gemeinsam mit dem Henkel-Konzern ein neues Kapitel in der Pflegevorsorge aufgeschlagen.

 

Die Lösung ist beispielhaft in der Tariflandschaft und als Branchenlösung auch für andere Unternehmen und deren Beschäftigten möglich. CareFlex wurde von der IG BCE Bonusagentur, einer Tochter der IG BCE, gemeinsam mit der DFV Deutschen Familienversicherung AG und Henkel entwickelt und verbindet betriebliches Vorsorgemanagement mit innovativer Tarifpolitik.

Pflegevorsorge für Arbeitgeber, Beschäftigte und Familienmitglieder

Arbeitgeber wie auch die Beschäftigten können nach individuellem Bedarf ihre Pflegevorsorge zusammenstellen und darüber hinaus auch die Familienmitglieder absichern. Die IG BCE Bonusagentur bietet als Servicedienstleister eine unabhängige und individuelle Beratung der Beschäftigten an. Unter Berücksichtigung der regionalen Pflegeangebote und des individuellen Bedarfs des Beschäftigten sowie dessen Familienangehörigen, ermitteln die Berater eine passgenaue Vorsorgelösung. Eventuelle Versorgungslücken werden so geschlossen.

Die NVS Netfonds Versicherungsservice AG unterstützt die Beratung mit einer dafür neu entwickelten Beratungs- und Betreuungstechnologie „finfire“. Diese sichert einen standardisierten, verbraucherkonformen Beratungsablauf und vereinfacht die Arbeit der Vermittler. Die Ergebnisse der Beratungen werden über die NVS Netfonds-Technik direkt an die Personalabteilung des Konzerns übergeben. Die Daten können somit ohne manuelle Eingriffe verarbeitet werden, um entsprechende Anpassungen an den jeweiligen Versorgungsverträgen durchzuführen. Als Erweiterung des Services steht ab April zudem der erste Chatbot, ein textbasiertes Dialogsystem, für den Bereich der betrieblichen Kranken-Versicherung zur Verfügung. Arbeitnehmern steht der Chat online rund um die Uhr zur Verfügung. Er informiert über die individuellen Absicherungsoptionen und bietet die Möglichkeit ein Angebot anzufordern.

Seit November 2018 konnten bereits über 3.000 Beratungen über das System durchgeführt werden. Damit sind in 2018 die meisten Beratungen zur betrieblichen Pflegeversicherung in Deutschland im Beratungssystem der Netfonds durchgeführt worden.

„Die verstärkte Beteiligung der Betriebe zur Pflegeabsicherung und die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind politischer Wille. Mit der erfolgreichen Umsetzung des ersten großen Projektes sind wir für künftige Mandate dieser Art bestens gerüstet. Die NVS Netfonds kann somit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierungsstrategie im Bereich der betrieblichen Versorgungssysteme leisten. Die ersten Anfragen weiterer industrieller Großkunden liegen bereits vor“, so Netfonds Vorstand Oliver Kieper.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Süderstraße 30, D-­20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Mit ihrer Fördermitgliedschaft unterstützt die MiFID-Recorder GmbH seit dem 01.01.2019 die Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

 

Die Verabschiedung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) lässt weiter auf sich warten. Aktuell ist von der ersten Jahreshälfte die Rede. Trotz unserer intensiven Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das sogenannte Taping (Aufnahme von fernmündlichen Beratungsgesprächen) kommen wird. Der AfW empfiehlt daher seinen Mitgliedern, sich auf die mögliche kommende Verpflichtung einzustellen. Eine entsprechende Lösung bietet hierfür das neue Fördermitglied des Verbandes.

Die MiFID-Recorder GmbH hat sich auf die Entwicklung und den Betrieb einer virtuellen und unabhängigen Taping Lösung spezialisiert. Das System wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinsichtlich MiFID II/FinVermV Konformität überprüft und soll nicht nur alle technischen und operativen, sondern auch die administrativen und rechtlichen Anforderungen für eine wesentliche Auslagerung erfüllen. Sowohl das Telefonie System, als auch Webserver, Datenbank und revisionssichere Speicherinfrastruktur werden im zertifizierten Rechenzentrum betrieben.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID Recorder GmbH: „Gern unterstützen wir den AfW bei seiner Arbeit für die Vermittler. Der AfW unterstützt die unabhängigen Finanzdienstleister sehr aktiv, wenn es um Regulierungsthemen geht. Wir tun das auch mit unserem Service. Wenn das Taping kommt – und auch schon jetzt – stehen wir mit unserer kostengünstigen und sehr einfachen Lösung zur Verfügung. Gerade auch mit unserer rechtskonformen Taping App lassen sich Telefonaufzeichnung optimal in den Beratungsalltag der Benutzer integrieren.“

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband: „So ärgerlich es wäre, wenn die Pflicht zum Taping letztlich kommt – da wir darin weder einen verbraucherschützenden Mehrwert noch einen sonstigen Vorteil sehen – so gut ist es zu wissen, dass es praktikable Lösungen, wie die der MiFID Recorder GmbH gibt. Das zeigt: die möglicherweise kommende Pflicht ist preiswert und pragmatisch umsetzbar. Wir freuen uns sehr, einen solchen Unterstützer der Branche jetzt neu im Kreis unserer Fördermitglieder zu haben!“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Vermögensverwalter und Berater stehen vor Herausforderungen. Finanzdienstleister und Asset Manager haben Lösungen erarbeitet. Damit beide Seiten zusammenkommen, ist Kommunikation gefragt.

 

Seit mehr als einem Jahr ist die Finanzrichtlinie MiFID II in Kraft. Neben Beschränkungen bei Provisionen und Vorschriften hinsichtlich der Transparenz, greift MiFID II auch bei der Wahl geeigneter Anlageprodukte in den Prozess ein. So hängt es seit 2018 auch von den Faktoren Kosten und Komplexität ab, ob sich ein Anlageprodukt für Kunden eignet. Berater und Vermögensverwalter, die seit jeher transparent arbeiten, können auch nach MiFID II mit ihrem Service bei Kunden punkten. Gestiegen ist allerdings die Komplexität. „Anlageprodukte müssen so konzipiert sein, dass sie sich für den jeweiligen Zweck eignen. Außerdem müssen Produkte regelmäßig überprüft werden, ob die Eignung auch weiterhin gegeben ist“, erklärt Klaus-Dieter Erdmann, Geschäftsführer des Research-und Beratungshauses MMD Analyse & Advisory GmbH. Dies steigert auch den administrativen Aufwand und sorgt beispielsweise dafür, dass Beratungsgespräche dokumentiert werden müssen.

Kongress bringt die besten Anbieter nach Frankfurt

Auch auf Produktseite hat Fonds-Kenner Erdmann wachsenden Informationsbedarf identifiziert. „Die periodische Geeignetheitsprüfung führt dazu, dass Berater und Vermögensverwalter jede Entwicklung bei Zielfonds genau im Blick haben sollten. Jeder Strategieschwenk eines Fondsmanagers muss im Rahmen der dauerhaften Beratung von Klienten kommuniziert werden. Daraus resultiert ein großer Kommunikationsbedarf in alle Richtungen“, erklärt Erdmann. Doch auch auf Seiten der Finanzdienstleister ist der Wunsch nach einem intensiven Austausch groß. Die regulatorischen Neuerungen der vergangenen Jahre haben gepaart mit dem Digitalisierungsschub in der Finanzindustrie zu einigen für Berater und Vermögensverwalter interessanten Lösungen geführt. „Beispielsweise lassen sich Robo Advisor heute personalisieren und passgenau an den Bedarf von Klienten anpassen. Entstehende Dokumentationspflichten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erfüllt. So entsteht insbesondere für kleinere Anbieter Raum, sich auf das Wesentliche zu fokussieren – die Beratung der Kunden“, so Erdmann.

Um den Austausch zwischen Asset Managern, Beratern und Vermögensverwaltern zu intensivieren, richtet der Fonds-Experte jährlich im Juni die funds excellence in Frankfurt aus. Neben dem Schwerpunkt auf klassischen vermögensverwaltenden Produkten, kommen 2019 auch Experten aus den Bereichen Digital Solutions und Liquid Alternatives & Absolute Return zusammen. Zum Kongress eingeladen werden nur die besten Anbieter. „Nur Asset Manager, die sich im Rahmen unseres MMD-Rankings qualifizieren und zu den besten Häusern Deutschlands gehören, können teilnehmen“, bestätigt Erdmann. Für das MMD-Ranking werden 1.300 reale Depots von über 400 Banken und Vermögensverwaltern ausgewertet und ein besonderer Schwerpunkt auf das langfristige Rendite-Risiko-Verhältnis gelegt.

Vertrauen – mehr als nackte Zahlen

Neben dem direkten Austausch mit Fondsmanagern, Round-Tables und Impulsvorträgen soll am 25. Juni auch die direkte Kommunikation nicht zu kurz kommen. „Bei der Kapitalanlage zählen neben den nackten Zahlen auch weiche Faktoren. Nur diese schaffen das Vertrauen, das für Investitionsentscheidungen so wichtig ist“, weiß Erdmann. Darüber hinaus sollen Berater und Vermögensverwalter auch untereinander ins Gespräch kommen und von gegenseitigen Erfahrungen profitieren. „Es sind Informationen aus erster Hand, die sich in Zeiten wachsenden regulatorischen Drucks und steigenden Anforderungen seitens Aufsichtsbehörden und Kunden schnell bezahlt machen. Wer administrative Prozesse optimiert oder gar ausgliedert und zudem auf die richtigen Investments setzt, wird sich langfristig am Markt behaupten können“, glaubt Erdmann.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

funds excellence GmbH, Lange Wende 31, 59755 Arnsberg, Tel: 02371 – 9195 936, www.fundsexcellence.com

Mit an der Finanzierungsrunde beteiligt sind Goldman Sachs International und die chinesische Investmentgesellschaft Creditease sowie die Bestandsinvestoren AngelList, Horizons Ventures, Idinvest Partners, Seedcamp, Speedinvest und Target Global.

 

Die wefox Group, ein in der Schweiz gegründetes und in Berlin ansässiges InsurTech, hat erfolgreich die Rekordsumme von 125 Millionen US-Dollar in seiner Series-B-Runde erzielt. Die Investitionsrunde wurde von der Mubadala Investment Company und deren neu aufgelegtem European Ventures Fund angeführt.

Das 125 Millionen-Dollar-Investment ist die größte Series-B-Runde eines InsurTechs. Damit bestätigt die wefox Group, eines der am schnellsten wachsenden FinTechs Europas zu sein. Das Ziel der Gruppe ist es, Versicherungen völlig neu zu erfinden.

Die wefox Group ist das erste Investment des Mubadala European Ventures Funds. Dieses Engagement steht auch in Zusammenhang mit der Ankündigung der wefox Group, in den asiatischen Markt zu expandieren. Dabei wird die Gruppe durch die Partnerschaft mit SBI (einem ehemaligen Softbank-Investment) unterstützt.

Das im Jahr 2014 gegründete InsurTech konnte seine Umsätze auf rund 40 Millionen US-Dollar steigern. Mehr als 1.500 Versicherungsmakler und über 400.000 Kunden machen die wefox Group zur Nummer eins unter den europäischen InsurTech-Plattformen.

Die Versicherungswirtschaft ist bereit für einen Paradigmenwechsel

Das Investment, welches zur ersten Tranche der Series-B-Runde gehört, unterstützt das Unternehmen maßgeblich bei der Expansion in den europäischen Versicherungsmaklermarkt. Zudem ebnet es der wefox Group den Weg, um ihr Wachstum weiterhin zu beschleunigen. Darüber hinaus wird das Investment genutzt, um das weltweit innovativste Produktportfolio und ein Team von hervorragenden Entwicklern aufzustellen. Zukunftsweisende Datenanalysen werden genutzt, um eine All-In-One-Versicherungsplattform mit durchgängig personalisierten Interaktionen zu entwickeln.

wefox Group-Gründer und CEO, Julian Teicke: „Die Versicherungsbranche ist bereit für einen radikalen Wandel. Wir haben damit die Gelegenheit, alle Versicherer weltweit in unsere Plattform zu integrieren und die größte Versicherungsgesellschaft der Welt zu werden. Daher ist Mubadala der perfekte Partner für uns, denn sie verstehen ganz genau, dass der Versicherungsmarkt von Grund auf neu erfunden werden muss. Das haben wir bereits mit ONE Insurance bewiesen. Wir sind im Begriff Europas führender Anbieter von All-In-One-Versicherungslösungen zu werden, die für die Kunden jederzeit und überall zugänglich sind.“

„Dieses Investment ermöglicht es uns, unsere Kerntechnologie weiterzuentwickeln, die unter anderem KI (Künstliche Intelligenz) nutzt, um Kunden mit den richtigen Versicherungen zusammenzubringen. Die Schadensabwicklung erfolgt automatisch und fast in Echtzeit. Dadurch wird der gesamte Prozess für den Kunden einfacher und sicherer”, fügt Teicke hinzu.

Ibrahim Ajami, Head of Mubadala Ventures, sagt: „Wir sind erfreut, unsere europäische Plattform mit unserem ersten Investment zu starten. Die wefox Group löst ein grundlegendes Branchenthema auf innovative und elegante Weise, indem die zentralen Stellen in der Wertschöpfungskette optimiert werden. Wir freuen uns darauf, mit dem außergewöhnlichen Team der wefox Group, den Gründern, dem Management-Team und den Mitarbeitern zusammenzuarbeiten.”

Goldmann-Sachs International begleitet den Investmentprozess namhafter internationaler Investoren

Unter den neuen Investoren der wefox Group befindet sich auch die chinesische Investmentgesellschaft Creditease. Dieses Engagement steht in Zusammenhang mit der Absicht der wefox Group, nach China zu expandieren. Zu den bisherigen weltweit führenden Lead-Investoren gehören unter anderem Horizons Ventures, idinvest Partners, Mountain Partners, SpeedInvest, Seedcamp, Salesforce Ventures und Sound Ventures, das VC des Hollywood-Schauspielers Ashton Kutcher. Die wefox Group hat Goldman Sachs International als Berater für die Transaktion beauftragt.

Im Dezember 2018 hatte die wefox Group eine Partnerschaft mit Marsh bekanntgegeben, einem weltweit führenden Versicherungsmakler und Anbieter von Beratungsleistungen im Bereich Risikomanagement. Die wefox Group und Marsh planen, eine breite Palette maßgeschneiderter Versicherungsprodukte für KMUs, inklusive Sharing Economy, Gewerbetreibende, unabhängige Einzelhändler, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen, anzubieten.

Die Finanzierungsrunden der wefox Group

Seed Round im Jahr 2016 mit USD 5,5 Millionen – geführt von Salesforce Ventures zusammen mit Idinvest, Seedcamp und Speedinvest. Das Ziel von wefox war es, eine Kundenschnittstelle auf der Basis eines skalierbaren Produktes zu kreieren, welches es Maklern ermöglicht, ihre Kunden auf der wefox-Plattform zu verwalten und zu beraten.

Investitionsrunde Series-A im Jahr 2017 mit USD 30 Millionen – geführt von Horizons Ventures und Target Global. Das Investment wurde zur Entwicklung einer interaktiven Schnittstelle mit flexiblen Versicherungsprodukten von ONE Insurance genutzt, um das Benutzererlebnis einfach, transparent und angenehm zu machen.

Investitionsrunde Series-B im Jahr 2019 mit USD 125 Millionen – geführt von Mubadala. Ziel ist es, die Hebelwirkung der digitalen Distributionskanäle der wefox Group, von ONE und wefox zu nutzen und so eine Plattform zu schaffen, die alle Versicherungsgesellschaften weltweit miteinander verbindet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

wefox Germany GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin, Tel: +49 800 2970000, www.wefox.de

AssCompact AWARDS

 

Pools sind für einen Großteil der Vermittler ein unverzichtbarer Geschäftspartner – und das in allen Geschäftsbereichen. Und auch in Zukunft wird die Bedeutung noch weiter zunehmen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen AssCompact-Studie. Untersucht wurde auch, welche Pools und Dienstleister in der Gunst der Makler ganz oben stehen. Hier überzeugten vor allem zwei Unternehmen.

Pools werden bei den unabhängigen Vermittlern immer beliebter. Laut der Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2019“ ist der Anteil der Geschäfte, die über einen Pool generiert werden, in drei von vier untersuchten Bereichen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Besonders die Sachversicherungen werden vermehrt über einen Pool eingereicht. Der Anteil stieg hier um rund 9 Prozentpunkte auf 65%. In den Bereichen Vorsorge/Leben und Kranken liegt der Anteil auf einem ähnlichen Niveau. Lediglich das Thema Finanzanlage/Finanzierung stagniert mit 71,7% (2018: 72,2%). Aus Sicht der befragten Vermittler wird der Aufwärtstrend auch zukünftig Bestand haben. Etwa 70% erwarten in allen Geschäftsfeldern einen weiteren Bedeutungszuwachs von Pools.

Fonds Finanz und Apella überzeugen in allen untersuchten Geschäftsfeldern

Wie schon in den vergangenen beiden Jahren steht der Münchener Maklerpool Fonds Finanz in allen Geschäftsfeldern auf dem Siegerpodest ganz oben. Auf dem 2. Rang über alle vier Bereiche hinweg ist die Apella zu finden, wobei es der Maklerpool im Bereich Kranken in diesem Jahr erstmalig in das Ranking schafft. Auf dem Bronzerang hingegen ist mehr Abwechslung geboten. Dem Deutschen Maklerverbund ist im Bereich Vorsorge/Leben der Sprung auf das Siegertreppchen gelungen. Im Bereich Kranken geht der 3. Platz wieder an blau direkt. VEMA sichert sich den Bronzerang im Bereich Sach/HUK und Starpool im Bereich Finanzanlage/Finanzierung.

Zur Studie

An der durchgeführten Umfrage haben sich 2.047 Makler und Mehrfachagenten beteiligt. Um den qualitativen Ansprüchen gerecht zu werden, werden die Daten bereinigt. Dabei werden die Daten beispielsweise auf Unvollständigkeit und Auffälligkeiten geprüft und Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen. Die Netto-Stichprobe umfasst schließlich 1.549 Makler und Mehrfachagenten (Ø-Alter = 52,6 Jahre; Ø-Berufserfahrung= 23,1 Jahre; 12,6% weiblich; 87,4% männlich). Bestellmöglichkeit unter http://www.asscompact.de/studien.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de

Günstige Alternative für preissensible Kunden -Alle wichtigen Leistungsmerkmale im Bedingungswerk enthalten – Hohe Flexibilität und Variabilität

 

Die Dialog Lebensversicherung, der Spezialversicherer für biometrische Risiken der Generali in Deutschland, hat ihren neuen Basic-Tarif in der Risikolebensversicherung auf den Markt gebracht: Mit der neuen Lösung RISK-vario® Basic werden preissensiblere Zielgruppen angesprochen, die Wert auf eine reine Todesfallabsicherung zu einem günstigen Preis legen. Es ist ein klar definierter Tarif ohne Zusatzoptionen, der jedoch alle wesentlichen Leistungsmerkmale aus dem Standardbedingungswerk enthält. Er zeichnet sich – wie die gesamte Risikoproduktfamilie der Dialog – durch eine hohe Flexibilität und Variabilität aus. Drei Beitragszahlungsvarianten – laufend, gegen Einmalbeitrag und risikoadäquat – stehen zur Auswahl und können mit sechs verschiedenen Summenverläufen kombiniert werden: konstant, linear fallend, annuitätisch fallend (z. B. exakt an den Verlauf einer Baufinanzierung angepasst), völlig frei wählbar, Zeitrente sowie Sparplanabsicherung. Alle Aktivitäten im Freizeitsport sind, bis auf Motorradfahren, eingeschlossen. Möglich ist auch die Kombination von RISK-vario® Basic mit dem Generali-Vitality-Programm, das gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten fördert und belohnt.

Spezifische Ansprache der verschiedenen Zielgruppen

Mit RISK-vario® Basic ist das einschlägige Tarifangebot der Dialog komplettiert: Die Versicherungsmakler profitieren davon, dass sie den verschiedenen Zielgruppen nun speziell zugeschnittene Absicherungslösungen anbieten können. Der seit Jahrzehnten etablierte Tarif RISK-vario® mit seinen attraktiven Zusatzoptionen wurde 2016 um den Tarif RISK-vario® Premium für anspruchsvolle Kunden ergänzt. Dieser vom Markt sehr gut aufgenommene Tarif zeichnet sich vor allem durch Vorauszahlungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit aus. Nun kann der Makler entscheiden, welchen Tarif er in Berücksichtigung des Bedarfs und der spezifischen Situation seines Kunden als Ergebnis seiner Beratung empfiehlt.

Erfolgreiche Maklertage

Das neue Produkt wurde auch auf den „Maklertagen 2019“ der Dialog den unabhängigen Vermittlern vorgestellt: Die Veranstaltungsreihe führte in sieben Großstädten quer durch Deutschland. Vertriebsvorstand, Vertriebsleiter und Organisationsdirektoren der Dialog Leben, der Bereichsdirektor der Generali Versicherungen sowie Vertriebsdirektoren von Advocard und Europ Assistance referierten vor den insgesamt 500 angereisten Maklern. Themen waren – neben dem neuen Basic-Tarif – auch die Maklerstrategie unter der neuen Dachmarke Dialog, neue und etablierte Produkte in der Biometrie, Services der Advocard, Beratungsansätze in der Kooperation mit Europ Assistance sowie ein Ausblick auf das Sachversicherungsgeschäft der neuen Dialog.

Bernd Felske, Vertriebsvorstand der Dialog Lebensversicherung, zieht ein positives Resümee zur Marktposition der Dialog: „Mit der Erweiterung unseres Tarifangebots erschließen wir den Maklern neue Zielgruppen. Damit stärken wir unsere führende Marktposition und unsere Reputation in der Maklerschaft: In der jüngsten Umfrage von AssCompact Trends gehören wir erneut zur Spitzengruppe von ‚Maklers Lieblingen‘. Auch in der aktuellen Studie der Vema-Versicherungsmaklergenossenschaft, die sie unter 3.000 Partnerbetrieben durchführte, belegen wir in der Risikoversicherung mit einem Fünftel aller Nennungen den Spitzenplatz als beliebtester Anbieter.“

 

DIALOG LEBENSVERSICHERUNGS-AG

Die Dialog Lebensversicherungs-AG gehört zur Generali in Deutschland und ist der Spezialversicherer für biometrische Risiken. Die Hauptproduktplattformen sind Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Von den führenden Analysehäusern werden die Produkte immer wieder mit Bestnoten ausgezeichnet. Als Maklerversicherer zählt das Unternehmen zu den größten Risikolebensversicherern am deutschen und österreichischen Markt.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali in Deutschland ist mit 16 Milliarden Euro Beitragseinnahmen sowie rund 13 Millionen Kunden der zweitgrößte Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Zum deutschen Teil der Generali gehören die Generali Versicherungen, AachenMünchener, CosmosDirekt, Dialog, Central Krankenversicherung, Advocard Rechtsschutzversicherung und Deutsche Bausparkasse Badenia.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dialog Lebensversicherungs­ AG, Stadtberger Straße 99, D-­86157 Augsburg Tel.: 0821 / 319­0, www.dialog­-leben.de

AssCompact TRENDS I/2019: Sachversicherungen spielen in den Vermittlerbüros nach wie vor eine große Rolle

 

Schwer haben es einer aktuellen AssCompact-Studie zufolge hingegen die Altersvorsorgeprodukte. Besonders die Riester-Rente scheint schwer vermittelbar. Weiteres Thema der Studie: die Schadenregulierung bei Gewerbekunden.

Die Beratung und der Verkauf von Altersvorsorgeprodukten laufen aus Sicht der unabhängigen Vermittler im ersten Quartal des Jahres 2019 schleppend. Besonders die Riester-Rente ist das Sorgenkind der unabhängigen Vermittler. Besser sieht es hingegen bei den Sachversicherungen sowie der BU- und der Risikolebensversicherung aus, so die aktuelle Studie „AssCompact TRENDS I/2019“. Die Studie hat auch die Schadenregulierung im Bereich der Gewerbeversicherung unter die Lupe genommen.

Makler wollen in Schadenregulierung eingebunden werden

Schäden bei Gewerbekunden sind für Makler ein sensibles Thema. Ein Großteil sieht sich in Sachen Schadenregulierung in der Verantwortung und wünscht sich zudem im Regulierungsprozess eingebunden zu werden. Hier wird der Fokus insbesondere auf die Beauftragung von Gutachtern oder Handwerkern gelegt. Allerdings verfügen nur knapp 42% der befragten Vermittler über ein entsprechendes Netzwerk.

Top-Anbieter aus Vermittlersicht im ersten Quartal 2019

Die Studien „AssCompact TRENDS“ untersuchen quartalsweise die Favoriten der unabhängigen Vermittler in 39 Produktlinien.

 

Zur Studie

An der Studie „AssCompact TRENDS I/2019″ haben sich 434 Makler und Mehrfachagenten beteiligt. Um qualitativen Ansprüchen gerecht zu werden, werden die Daten grundsätzlich bereinigt. Dabei werden die Daten u.a. auf Plausibilität und Mehrfachteilnahmen geprüft. Die Netto-Stichprobe umfasst somit 387 Makler und Mehrfachagenten. Bestellmöglichkeit unter http://www.asscompact.de/studien.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de

Preisträger in der Kategorie Vertrieb: Optimierung von Beratungsleistungen

 

Mit dem FinanzBusinessPreis zeichnet das Onlinemagazin für Entscheider der Finanzbranche, FinanzBusinessMagazin.de, u.a. Unternehmen aus, die Trends in der Finanzbranche gesetzt haben und zeitgleich für eine Beratungsqualitätssteigerung stehen.

“Der FinanzBusinessPreis 2019 geht an die DEFINO Institut für Finanznorm AG für die aus der Branche initiierte DIN Norm für qualitative Steigerung von Beratungsleistungen. Damit hat DEFINO in Kooperation mit DIN verlässliche Standards in der Finanzberatung etabliert und zertifiziert DIN-konformes Handeln. In Zusammenarbeit mit DIN hilft DEFINO, Beratern und Unternehmen die Finanzberatung für Verbraucher verständlicher zu machen. Mit der DIN Norm 77230 wurde ein Meilenstein für eine transparente Finanzanalyse mit objektiven, nachvollziehbaren Standards bei Verbrauchern geschaffen. Diese außergewöhnliche Leistung hat unsere Jury überzeugt und wir wünschen der Initiative einen Markt durchdringenden Erfolg im Sinne der Verbraucher“, so Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur von FinanzBusinessMagazin.de, in seiner Laudatio.

Die Preisverleihung, in der Dr. Klaus Möller, Vorstand DEFINO Institut für Finanznorm AG, (www.defino.de) die Auszeichnung entgegen nahm, fand im Rahmen des Vertriebsgipfel Tegernsee am 4. Februar 2019 in Rottach-Egern statt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 17 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 85 83 010, www.FinanzBusinessMagazin.de

Interview mit Bernhard Klabe, Geschäftsführer der MiBB Makler in Berlin Brandenburg

 

Herr Klabe, Sie sind Geschäftsführer der MiBB Makler in Berlin Brandenburg und Experte bei Alarmanlagen. Warum rückt das Thema Alarmanlagen-Vermittlung oder Empfehlung, für Versicherungsunternehmen zunehmend in den Fokus?

Bernhard Klabe: “Ein Versicherer schaut auf die Schadenquote. Selbst wenn ein Feuer, Wasserschaden oder gar Einbruch von der Anlage nicht verhindert werden kann, so sorgt diese aber für einen schnellen Kontakt und ein Schaden kann begrenzt werden. Deshalb bietet es sich an, in Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen diese Komponente mit einfließen zu lassen, auch um Vermittlern hier noch eine zusätzliche Chance einzuräumen Provision zu verdienen und die Kundenbindung zu stärken.  Der Vermittler kann diese Alarmanlagen direkt über uns beziehen, aber auch über angeschlossene Versicherer.”

Was ist wichtig, auf was sollte der Versicherer achten bei der Empfehlung der „richtigen“ Alarmanlage?

Bernhard Klabe: “Zuerst sollte die Alarmanlage von unabhängigen Dritten geprüft und zertifiziert sein. Denn erst nach Prüfung und Zertifizierung eines Sicherheitsproduktes sind auch Installateure, Sicherheit – und Versicherungsunternehmen bereit, damit zu arbeiten. Die Zusicherungen des Herstellers über Funktionalität, Zuverlässigkeit und Haltbarkeit der Technik sind somit dann bewiesene Fakten. Wichtig sind die Sicherheitszertifikate nach EN 50131 und der Grad der Zuverlässigkeit. Die Zuverlässigkeit eines Sicherheitssystems wird durch die Fähigkeit bestimmt, Eindringlingen jeglicher Art zu widerstehen. Je höher die Grade ist, desto widerstandsfähiger ist das Sicherheitssystem. Hier wird unter vier Graden unterschieden. Der Standard EN 50131 schreibt die Anforderungen für alle Aspekte einer Sicherheitsanlage vor. Seine Anforderungen sind die zwei-Wege-Kommunikation zwischen den Geräten des Systems, Datenverschlüsselung, Widerstandsfähigkeit gegen die Elemente, Vandalismus oder einfache Manipulation.

Wichtig ist beispielsweise die technische Ausstattung, einfache Programmierung z. B. mit QR-Code, sehr hohe Sicherheitsbewertungen ( Anti-Hacking ), hohe Funk-Reichweiten, Kamera- und Wlan-Fähigkeiten, Lange Akkulaufzeiten, Smartphone-Steuerung, Ausbaufähigkeit der Anlage oder ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis.

Und genau da setzt das von mir, nach langen und intensiven Marktrecherchen und Vergleichen, favorisierte Ajax-System auf. Es geht mit der einfachen Installation los, hat eine sehr hohe Funk-Reichweite von ca. 2000 Meter im Freien (zukünftig sogar mit Relais auf bis zu 4.000 Meter erweiterbar) – im Gebäude sind mehrere Etagen kein Problem, ist flexibel ausbaufähig, besitzt eine lange Akkulaufzeit von rund 5 bis 7 Jahren, eine Notruf-App auf dem Smartphone (wichtig für Kinder oder andere zu schützende Personen die unterwegs sind), bietet die GEOfence Technologie ( Warnhinweise wenn vergessen wurde Anlage „scharf“ zu schalten ), nur einen Melder für das Risiko Feuer/Rauch/Temperatur und Kohlenmonoxid, beinhaltet den Rolling Code – d.h. wechselnde Kanäle bei einem Angriffsversuch, ist zertifiziert durch EU (EN 50131 Gruppe 2 – Vergleichbar VDS B) und somit KFW (i.d.R. 20% – wird von uns vorbereitet) förderfähig. Dies sind nur einige der Vorteile des Ajax Systems und nicht zu vergessen, durch meine Verhandlungen für meine Vertriebspartner und ihre Kunden auch der höchst attraktive Preis dieser Alarmanlage.”

Es gibt ja schon ein paar Versicherer die in Ihren Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherungen auch Alarmsysteme anbieten andere Gesellschaften überlegen ob sie das tun sollten. Beraten Sie auch Versicherer in diesen Dingen?

Bernhard Klabe: “Ja natürlich, wir haben bereits sehr vielversprechend mit einigen Versicherern Kontakt aufgenommen. Es ist eminent wichtig hier die richtigen Kooperationspartner zu identifizieren. Denn mit der besseren Technik und Ausstattung von Alarmanlagen lassen sich kommende Versicherungsfälle besser reduzieren oder die Schäden geringer halten. Deshalb kann es auch Sinn machen, hier einen bereits ausgewählten Alarmanlagenpartner nochmal zu wechseln.

Und hier kann ich mit meiner Expertise interessierten Versicherern helfen die richtige Wahl für Ihre Versicherungsprodukte zu treffen. Dazu werden wir in der ersten Jahreshälfte 2019 die Anlagen bei Versicherern auf Vorstandsebene vorstellen und freuen uns auf weitere Kontaktaufnahmen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:   

M i B B in Brandenburg  Maklerverbund , Bernhard Klabe, Jägerstraße 11b, 16540 Hohen Neuendorf, Tel: 03303-50 61 62,

Mobil: 0178 – 87 98 828, www.MiBB.net/info (Hausrat+Haftpflicht) – www.MiBB.net/pkv (Krankenversicherung) – https://ajax.systems/ ( deutschsprachige Unterlagen über Herrn Klabe )

Die Mitgliederversammlung des VOTUM-Verbandes bestätigte am 22. Februar alle amtierenden Vorstände in ihrem Amt. Der Vorstand sieht seine gegenwärtige Hauptaufgabe darin, den geplanten Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzuwenden.

 

Auf der Mitgliederversammlung des VOTUM-Verbandes am 21. und 22. Februar wurden alle amtierenden Vorstandsmitglieder in ihrem Amt bestätigt. Der geschäftsführende Vorstand Martin Klein und die ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums – Dr. Sebastian Grabmaier (JDC AG), Franz-Josef Rosemeyer (A.S.I. AG) und Dr. Matthias Wald (Swiss Life Deutschland GmbH) – werden ihre Positionen somit für weitere drei Jahre bis in das Jahr 2022 bekleiden. „Für den Vorstand ist die einstimmige Wiederwahl ein großer Vertrauensbeweis. In den vergangenen Jahren sahen sich die Mitglieder des Verbandes mehreren dicht gestaffelten, regulatorischen Wellen ausgesetzt. Offenbar war man aber auch in diesen unruhigen Zeiten mit der Arbeit der Verbandsführung zufrieden: Die Mitglieder fühlen sich gut vertreten, ihre Interessen wurden angemessen artikuliert, die Bestätigung in unseren Ämtern verdeutlicht dies“, so Grabmaier, Klein, Rosemeyer und Wald in einer gemeinsamen Verlautbarung.

Abwendung des geplanten Provisionsdeckels in der LV als Schwerpunkt der Verbandsarbeit

Eines der maßgeblichen Themen der beim Gastgeber Alte Leipziger stattgefundenen Versammlung war die durch das BMF geplante Einführung eines Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherungsprodukten. Im Nachgang zur Veröffentlichung zweier, von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski angefertigter Rechtsgutachten zur Thematik, nutzte der Verband seine zweitägige Klausur für die interne Abstimmung weiterer strategischer Maßnahmen. Vorstand Klein zum künftigen Schwerpunkt der Verbandsarbeit: „Prof. Papier und Prof. Schwintowski sprechen dem Provisionsdeckel in ihren beiden Gutachten die Verfassungskonformität ab. Unsere Aufgabe besteht nun darin, diese eindeutige Botschaft weiter in die Politik zu tragen und einen schwerwiegenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit unserer Mitgliedsunternehmen zu verhindern. Hierfür haben wir ein klares Mandat erhalten.“

Unklare Situation bei der FinVermV sorgt weiterhin für Unruhe

Diskutiert wurde auch der aktuelle gesetzgeberische Stand zur Neufassung der Finanzanlagenvermittler-Verordnung. Die fehlende Planungssicherheit auf Grund der unklaren zukünftigen Gesetzeslage, deren Konkretisierung nunmehr durch das BMWi vage für das erste Halbjahr 2019 angekündigt ist, belastet die Mitgliedsunternehmen. Es zeigte sich auch bei der Präsentation von technischen Lösungen für die Telefongesprächsaufzeichnung, dass ohne eine angemessene Übergangsfrist den betreffenden § 34 f Unternehmen schwere Nachteile drohen.

Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

Die Schlichtungsstelle blickt auf ein erstes Rumpfgeschäftsjahr. Die vom VOTUM Verband initiierte und aus den Mitgliedsbeiträgen finanzierte Schlichtungsstelle hatte am 26. April 2018 ihre Tätigkeit aufgenommen, nachdem die Zulassung durch das Bundesamt für Justiz für die Durchführung von Schlichtungsverfahren im Bereich der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung erfolgte. Sie ist damit insbesondere für die Vermittler mit Erlaubnis nach § 34 f und i GewO die spezialisierte und gegenüber ihren Kunden zu benennende Schlichtungseinrichtung. Der Geschäftsführende Vorstand Klein resümierte hier nach dem Bericht der Schlichter ein im ersten Rumpfgeschäftsjahr erwartungsgemäß geringes Fallaufkommen.

„Mit Einrichtung der Schlichtungsstelle, die für sämtliche Vermittler unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft zugänglich ist, haben wir ein klares Bekenntnis für qualitativ hochwertige und vertrauenswürdige Beratungsleistungen der Marktteilnehmer gesetzt, die auch in Problemfällen ihren Kunden einen unparteiischen Lösungsweg anbieten“, stellt Klein zur Bedeutung der Einrichtung fest. „Gerade die unabhängigen Anlage- und Kreditvermittler haben hier ein weiteres Instrument, um ihre Kundenzuwendung zu dokumentieren. Unsere Aufgabe ist es, die Schlichtungsstelle im Bereich der gesamten Vermittlerschaft bekannt zu machen und ihr für ihre zukünftige wichtige Arbeit auch die notwendigen finanziellen Ressourcen zu sichern.“

Schleppende Umsetzung des Koalitionsvertrages

In einer Übersicht referierte Vorstand Klein den Stand der Umsetzung der gesetzgeberischen Ankündigung des Koalitionsvertrages, die die Finanzdienstleistungsbranche betreffen. Hierbei benannte er insbesondere die

– Grundrente

– Abschaffung der Doppelverbeitragung in der BAV

– Abschaffung des Solidaritätszuschlages

– Altersvorsorgepflicht für Selbständige

– Standardisiertes Riesterprodukt

– Konsolidierte säulenübergreifende Renteninformation

– Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge

– Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

„Es zeigt sich, dass das Tempo bei der Umsetzung der notwendigen Reformen, insbesondere der wichtige wirtschaftliche Impuls der Abschaffung des Solidaritätsbeitrages, erschreckend langsam ist, obwohl die Große Koalition immer wieder Ankündigungen macht. Hier sollte die Sacharbeit dringend beschleunigt werden, anstatt sich in unausgegorenen Gesetzesvorhaben, wie dem eines verfassungswidrigen Provisionsdeckels zu verirren,“ so Vorstand Klein als Fazit seiner Übersicht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de