Auszeichnung mit Partner, Service und Investment Awards

 

MLP hat erneut Produktpartner mit Partner, Service und Investment Awards ausgezeichnet. MLP vergibt die Partner Awards in den Kategorien Vorsorge, Krankenversicherung, Sachversicherung und Immobilien. Je nach Kategorie fließen die Kriterien Bilanzanalyse, Servicebefragung von Beratern und Kunden, Marktanteil und Prozessqualität in die Gesamtbewertung ein.

Der Service Award zeichnet die besondere Servicequalität der Partnergesellschaften gegenüber MLP Beratern aus. Dieser wird ebenfalls in den Kategorien Vorsorge, Kranken- und Sachversicherung sowie Immobilien vergeben. Den Investment Award verleiht MLP herausragenden Vermögensverwaltern und Fonds. Zentrales Kriterium ist dabei das Rendite-Risiko-Profil in den Jahren 2017 und 2018.

„Produktpartner durchlaufen bei MLP einen umfangreichen qualitätsgesicherten Auswahlprozess. Mit der Award-Vergabe erkennen wir besondere Stärken von einzelnen Anbietern an“, sagt Manfred Bauer, Produktvorstand bei MLP. „Um der wachsenden Bedeutung der Immobilienvermittlung bei MLP Rechnung zu tragen, haben wir in diesem Jahr auch Produktpartner aus diesem Beratungsfeld in einer eigenen Kategorie ausgezeichnet.“

MLP Partner Awards: In der Kategorie „Vorsorge“ erreicht die Alte Leipziger den ersten Platz, Allianz und Ideal Versicherung folgen auf Platz 2 und 3. Im Bereich „Krankenversicherung“ liegt die Hallesche an der Spitze, gefolgt von Allianz und Universa. In der Sachversicherung kommt Concordia auf Platz 1, Barmenia auf Platz 2 und Janitos auf Platz 3. Erstmalig vergeben werden die MLP Partner Awards in der Kategorie „Immobilie“. Hier hat sich Pro Urban Platz 1 erarbeitet, EBV Grundbesitz liegt auf Platz 2 und Platz 3 teilen sich Stadtbau Wohnprojekte und Domicil.

MLP Service Awards: Im Bereich der Vorsorge bewies die Alte Leipziger (Platz 1) eine sehr gute Servicequalität gegenüber MLP Beratern, gefolgt von Standard Life (Platz 2) und Allianz (Platz 3). In der Krankenversicherung erreicht Barmenia den Spitzenplatz. Mit knappem Abstand folgen auf Platz 2 die Universa und auf dem dritten Platz Inter. Sehr gute Servicequalität bei den Sachversicherungen attestiert MLP Barmenia (Platz 1), gefolgt von Concordia (Platz 2) und Verti (Platz 3). In der neuen Kategorie „Immobilie“ liegen Pro Urban und Stadtbau Wohnprojekte gemeinsam auf Platz 1, Platz 3 erreicht Erl-Bau.

MLP Investment Awards: Vermögensverwaltende Konzepte zeichnet MLP in den Risikokategorien defensiv, ausgewogen und dynamisch folgende Fonds aus: Der „Sauren Global Defensiv“ überzeugte besonders im defensiven Anlagebereich, der „Acatis Gané Value Event Fonds“ im ausgewogenen sowie der „Sauren Global Opportunities“ im dynamischen Segment.

In der Kategorie titan-Fonds, der Selektion von hochwertigen Fonds aus verschiedenen Themengebieten im Vermögensmanagement bei MLP, heißt der Gewinner „Threadneedle (Lux) – European Smaller Companies“. Als bester Nachhaltigkeits-Fonds kürt MLP erneut der „Pictet – European Sustainable Equities“.

Im Rahmen der Berater- und Kundenbefragung wurden von Juli bis September 2018 mehr als 1.000 Berater und insgesamt rund 1.800 Kunden der 57 einbezogenen Gesellschaften befragt.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Jung, DMS & Cie. hat 100% der Gesellschaftsanteile des Investmentpools KOMM Investment & Anlagenvermittlungs GmbH erworben

 

Die Jung, DMS & Cie.-Muttergesellschaft JDC Group AG hatte vor wenigen Monaten gemeldet, die Konsolidierung im Segment Maklerpools vorantreiben zu wollen. Erstes kleines und feines Investment ist der Stuttgarter Maklerpool KOMM. Um das JDC-Investmentgeschäft weiter zu verstärken, hat die Jung, DMS & Cie. AG 100% der Gesellschaftsanteile der KOMM Investment & Anlagenvermittlungs GmbH mit Sitz in Stuttgart gekauft. Der Erwerb wurde sofort vollzogen. Neuer Geschäftsführer der KOMM wird Oliver Lang, für den Investmentbereich zuständiger Vorstand der Jung, DMS & Cie. AG.

Dem bislang durch Gerd Walter inhabergeführten Pool sind derzeit rund 250 Vermittler angeschlossen, die überwiegend mit einer Zulassung nach § 34f der Gewerbeordnung tätig sind. Insgesamt hat die KOMM rund 550 Millionen Euro Assets under Administration.

Das bisherige, sehr erfolgreiche Geschäftsmodell und die zum Teil jahrelange Zusammenarbeit mit den Vertriebspartnern der KOMM Investment sollen sich durch die Übernahme durch JDC nicht ändern. Auch der bisherige Inhaber und die Integrationsfigur Gerd Walter bleibt der KOMM Investment erhalten und will für einen reibungslosen Übergang zur Jung, DMS & Cie.-Gruppe sorgen.

„Geplant ist jedoch“, so der neue KOMM-Geschäftsführer Oliver Lang, „dass die Vertriebspartner der KOMM Investment ab sofort alle Angebote von JDC, wie z.B. das JDC-eigene Kunden- und Vertragsverwaltungsprogramm iCRM, die White-LabelVersionen der JDC-App allesmeins, den JDC-Robo Advisor easyROBI sowie die modernen Investmentabwicklungstools der Gruppe nutzen können. Bei Bedarf stehen den KOMM- Partnern darüber hinaus auch alle Versicherungsdienstleistungen der JDC zur Verfügung.“

„Die KOMM Investment & Anlagenvermittlungs GmbH ist für uns eine echte Bereicherung im Investmentbereich“, bekräftigt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie. „Wir freuen uns, mit der KOMM ein großartiges Team erfahrener Investmentvermittler für die Gruppe zu gewinnen. Der Erwerb wird zu einer deutlichen Verbesserung unserer Marge im Anlagesegment führen“, so Grabmaier weiter.

Der bisherige Inhaber der KOMM Investment Gerd Walter ist sich sicher: „Auch als Teil von Jung, DMS & Cie. werden wir unsere Kultur und unsere Werte, die uns in den vergangenen Jahrzehnten stark gemacht haben, weiterleben. Die Anbindung an ein großes Unternehmen wie Jung, DMS & Cie. mit ihren innovativen IT-Möglichkeiten sind ein enormer Vorteil für uns“, betont Walter. „Wir freuen uns auf eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft!“

 

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JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Genossenschaftliche Werte als Wachstumsmotor: Innovative digitale Produkte und Services bringen Mehrwert für Kunden

 

Die R+V Versicherung baut das digitale Angebot für Kunden kräftig aus. Im Mai startet sie einen in Deutschland in dieser Form und Funktionalität einmaligen digitalen Versicherungsmanager. Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken sehen dann alle ihre Versicherungsverträge, auch die von anderen Anbietern, bequem, einfach und jederzeit mobil in einer Anwendung. Die vom R+V-Kooperationspartner Friendsurance entwickelte Technik ermöglicht es zudem, den Nutzern Hinweise zu geben, wie sie ihre Absicherung verbessern und an die aktuelle Lebenssituation anpassen können. Dafür analysiert die Software, die Zustimmung der Kunden vorausgesetzt, die Kontobewegungen im Onlinebanking.

Der neue VR-Versicherungsmanager startet zunächst in sechs Pilotbanken und wird dann sukzessive auf weitere Genossenschaftsbanken ausgeweitet. „Das ist ein Meilenstein in unserer Zusammenarbeit mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken. Wir transformieren damit unsere gemeinsamen Stärken in die digitale Welt: genossenschaftliche Digital Bancassurance“, sagt Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung AG. „Der VR-Versicherungsmanager verbindet die Stärken der genossenschaftlichen Beratung vor Ort mit dem Wunsch des Kunden nach einfachen, schnellen und zunehmend digitalen Lösungen.“

Mit genossenschaftsorientierten Angeboten den Kunden im Fokus

200.000 Neukunden haben sich im vergangenen Jahr für den genossenschaftlichen Versicherer entschieden. 8,6 Millionen Kunden vertrauen damit heute der R+V. Insgesamt bietet die Genossenschaftliche FinanzGruppe ein Potenzial von mehr als 30 Millionen Kunden. Mit weiteren neuen Produkten und Services, die auf der Genossenschaftsidee basieren, stellt der Wiesbadener Versicherer konsequent das Kundeninteresse in den Mittelpunkt.

Beispiele:

Cash-Back à la Raiffeisen: Bei der neuen VR-Mitglieder-PrivatPolice bilden die Mitglieder einer Genossenschaftsbank ein Kollektiv, die MitgliederPlus-Gemeinschaft. Hat diese in einem Jahr einen guten Schadenverlauf, erhält sie im Folgejahr bis zu zehn Prozent der in der jeweiligen Sparte eingezahlten Prämien zurück. Wenn der Einzelne keine oder nur geringe Schäden meldet, profitiert also die gesamte Versichertengemeinschaft.

Digitale GewerbePolice für Geschäfts- und Gewerbekunden: Die traditionelle genossenschaftliche Kernzielgruppe erhält damit einen passenden Rundum-Schutz, den der Bankberater online und auf Basis weniger Kundenbankdaten ganz leicht abschließen kann. Zum Basispaket gehören eine Betriebshaftpflicht, eine Sachversicherung sowie Absicherung von Elektronik und Mietkaution. Weitere Bausteine, etwa zum Schutz vor Cyberrisiken, sind einfach zubuchbar.

Mit der neuen InsureBOX-App sind alle Einkäufe über 250 Euro, die Genobankkunden per EC- oder Kreditkarte tätigen, automatisch mit einem Fünf-Tage-Sofortschutz von der R+V versichert – ein attraktiver Mehrwert für digitalaffine Bankkunden.

2018: Neuer Beitragsrekord, höherer HGB-Gewinn, niedrige Kostenquoten

Mit diesen und weiteren innovativen, digitalen Lösungen sichert die R+V ihre Wachstums- und Finanzstärke, die sie auch im vergangenen Jahr erneut unter Beweis stellte.

Die R+V schloss das Geschäftsjahr 2018 nach der internationalen Rechnungslegung IFRS wie erwartet mit einem soliden Konzerngewinn von 448 Millionen Euro ab. Der Vorjahresgewinn in Höhe von 795 Millionen Euro basierte unter anderem auf steuerlichen Sondereffekten. Das Kapitalanlageergebnis sank von 3,3 Milliarden Euro im Jahr zuvor auf 1,2 Milliarden Euro. Nach der deutschen Rechnungslegung HGB erhöhte sich das Ergebnis der Konzernholding 2018 von 160 Millionen Euro deutlich auf 300 Millionen Euro.

Zum guten Jahresergebnis trug erneut bei, dass die Beitragseinnahmen der R+V im Vergleich zum Markt überdurchschnittlich gewachsen sind. Sie stiegen konzernweit um 5,2 Prozent und erreichten mit mehr als 16,1 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Alle Geschäftsbereiche trugen hierzu bei.

Basis für das gute Ergebnis der R+V ist und bleibt die enge Partnerschaft in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. „Unsere genossenschaftlichen Stärken und Potenziale wollen wir künftig noch konsequenter nutzen. Wir werden dazu mit unseren Genossenschaftspartnern weiter zusammenwachsen, um unseren Kunden im Rahmen unserer Omnikanal-Strategie auch in der digitalen Welt optimalen Service zu bieten“, betonte Rollinger im Rahmen der Bilanzpressekonferenz.

Die gute geschäftliche Entwicklung schlug sich auch in der Zahl der Mitarbeiter nieder: Zum 31.12.2018 beschäftigte die R+V Gruppe in Deutschland 15.615 Mitarbeiter, 274 mehr als im Vorjahr.

Die Versicherungsleistungen beliefen sich insgesamt auf 14,2 Milliarden Euro. Die R+V zählte 135.000 Elementarschäden, 19.000 mehr als im Vorjahr. Im Konzernsegment Schaden/Unfall schlug ein erhöhter Elementarschadenaufwand insbesondere infolge zahlreicher Stürme mit 257 Millionen Euro zu Buche, der damit um 18,5 Prozent über dem Vorjahr lag. Eine bundesweite, standortübergreifende Schadenbearbeitung dient dazu, dass betroffenen Kunden auch bei regional erhöhtem Schadenaufkommen schnell die notwendige Hilfe zukommt.

Die Verwaltungskosten der R+V lagen auch 2018 weiterhin deutlich unter Branchenniveau: Leben/Pension: 1,2 (Vorjahr 1,2) Prozent, Kranken: 1,6 (Vorjahr 1,6) Prozent, Schaden/Unfall: 10,9 (Vorjahr 11,0) Prozent.

Mit 238 Prozent wies die R+V Gruppe auch per 31.12.2018 wieder eine hohe ökonomische Risikotragfähigkeit unter Solvency II auf. Seit Jahren zählt sie zu den finanzstärksten deutschen Versicherungsunternehmen.

2019: Guter Jahresauftakt legt Grundstein für weiteres Wachstum

In das Jahr 2019 ist der Wiesbadener Versicherer gut gestartet. Das Beitragsvolumen lag im ersten Quartal 2019 mit 4,9 Milliarden Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Für das Gesamtjahr peilt die R+V ein erneutes marktüberdurchschnittliches Wachstum an.

Ein wichtiger Wachstumstreiber war in den ersten drei Monaten des Jahres die Schaden-/Unfallversicherung und hier insbesondere die Kfz-Versicherung, die unterm Strich 40.000 neue Kfz-Verträge hinzugewonnen hat.

In der Lebensversicherung sind die laufenden Neubeiträge gegenüber dem Vorjahresquartal weiter stark um 12,3 Prozent auf 222 Millionen Euro gestiegen. Im aktuellen Geschäftsjahr erwartet die R+V weitere Wachstumsimpulse: Dafür richtet der Versicherer seine Produktpalette konsequent auf das Privatkundengeschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die betriebliche Altersversorgung aus. Mit dem Einstieg in das Presseversorgungswerk ist die R+V an allen wesentlichen Versorgungswerken beteiligt und damit im Markt hervorragend positioniert. Großes Potenzial bietet neben der betrieblichen Altersversorgung auch die betriebliche Krankenversorgung.

Die Unwetterserie des Jahres 2018 hat sich auch in den ersten Monaten dieses Jahres fortgesetzt: Allein die zwei großen Sturmtiefs Bennet und Eberhard haben bei der R+V bisher zu rund 25.000 Schadenmeldungen mit einem Schadenvolumen von über 38 Millionen Euro geführt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Erster Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen ist verfassungs- und europarechtswidrig

 

Aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) wurde noch vor der Ressortabstimmung mit Justiz- und Wirtschaftsministerium ein erster Entwurf eines Gesetzes bekannt, mit dem u.a. die Einkommen der Versicherungsmakler – durch einen sogenannten Provisionsdeckel – begrenzt und reduziert werden sollen.

Eine erste Anfrage von AfW-Vorstand Norman Wirth bei dem renommierten Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Schwintowski erbrachte eine äußerst klare Aussage zu dem bekannt gewordenen Gesetzesentwurf des BMF.

Zur Erinnerung: Im Auftrag des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. und des VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler BFV wurden vor kurzem zwei Gutachten erstellt, in denen der geplante staatliche Eingriff in die Einkommen der Versicherungsmakler äußerst kritisch betrachtet wurden. Mit einem klaren ‚Nein’ beantwortet der Staatsrechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in seinem vorgelegten Rechtsgutachten die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation. In einem weiteren Rechtsgutachten erfolgte durch Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski eine europarechtliche Betrachtung der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer gesetzlichen Einkommensbegrenzung.

„Der informell kursierende Referentenentwurf des BMF zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen enthält keine Zahlen, Daten und Fakten aus denen sich ergibt, dass auf den Märkten für Vertriebsentgelte in der Lebensversicherung ein strukturelles Missverhältnis herrscht, das einen Eingriff nach nationalem Verfassungsrecht (Art. 3 und 12 GG) und / oder nach europäischem Recht erlauben würde.

Es gibt auch keinerlei Fehlanreize oder Provisionsexzesse, die als Grund dafür herhalten könnten, die Vertriebsentgelte zu senken und die als Marktversagen angesehen werden könnten.

So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., vom Januar 2019 und von mir vom 30.01.2019 genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig.“, so nun aktuell Prof. Schwintowski.

„Wir sehen uns in unserer klaren Ablehnung des Vorhabens weiter bestätigt. Unsere bereits vorab geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken wurden mit dem vorliegenden Entwurf in keiner Weise ausgeräumt. Das Vorhaben sollte endlich in Gänze fallen gelassen werden“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „In dieser Form darf der Gesetzentwurf wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit jedenfalls nicht im Bundestag zur Abstimmung kommen“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Das Buch „Insurance & Innovation 2019“ bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Themen der Versicherungswirtschaft. Funk ist bereits zum vierten Mal Mitherausgeber des Sammelbands.

 

Wer sich über die aktuellen Strömungen in der Versicherungswirtschaft informieren will, der findet seit 2011 zuverlässige Inspiration im Jahrbuch „Insurance & Innovation“. Seit 2016 fungiert Funk als Mitherausgeber.

Thematisch spielt die Digitalisierung mit ihren zahlreichen Ausprägungen eine zentrale Rolle in der Ausgabe für das Jahr 2019. Unter anderem geht es um Künstliche Intelligenz, um das Potenzial von Apps oder um Spracherkennung – außerdem werden Risiken aus der Digitalisierung, wie z. B. Cyber-Gefahren, beleuchtet. Darüber hinaus finden sich in dem Buch verschiedene Artikel zu Change-Prozessen in Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Die Verfasser sind Experten aus der Branche.

Seitens Funk haben drei Experten Fachartikel beigesteuert: Dr. Alexander Skorna schreibt über das Thema Blockchain im Risikomanagement, während Thomas Wang und Stephan Kuntner sich in ihrem gemeinsamen Artikel mit Versicherungslösungen bei Unternehmensübernahmen (M&A) für chinesische Unternehmen auseinandersetzen.

Dr. Anja Funk-Münchmeyer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Funk, sagt über das Buch: „Als internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant wollen wir unseren Kunden mit innovativen Produkten und Dienstleistungen heute und in Zukunft die beste Empfehlung aussprechen. Unser Engagement für das Buch ist dafür ein fester Baustein, denn es soll die Transparenz über unterschiedlichste Innovationsansätze in der gesamten Branche fördern und Innovationsentwicklung unterstützen.“

Die Mitherausgeber Axel Liebetrau und Dr. Andreas Eckstein kommentieren: „Das Engagement von Funk bringt den Sammelband nicht nur inhaltlich voran, sondern unterstreicht auch den Praxisbezug des Buches.“

Dr. Andreas Eckstein, Dr. Anja Funk-Münchmeyer, Axel Liebetrau (Herausgeber): Insurance & Innvovation 2019. Ideen und Erfolgskonzepte von Experten aus der Praxis. Verlag Versicherungswirtschaft 2019. 210 Seiten, 36 Euro

ISBN 978-3-96329-184-5

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Die VEMAtage, der Jahreskongress der VEMA-Makler, fanden dieses Jahr vom 26. bis 27. März erstmals in Kassel statt.

 

Besucher nutzten den Messetag für den regen Austausch mit den 557 teilnehmenden Mitarbeitern der mehr als hundert anwesenden Versicherungsunternehmen, Dienstleistern und Softwarehäusern.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1997 hat sich die VEMA Versicherungs-Makler Genossenschaft eG (VEMA) zum größten genossenschaftlichen Zusammenschluss unabhängiger Versicherungsmakler in Deutschland entwickelt. Inzwischen gehören rund 3.100 mittelständische Maklerbetriebe mit mehr als 21.000 Mitarbeitern dieser Gemeinschaft an. Seit Gründung folgt die VEMA ihrem satzungsgemäßen Zweck und verfolgt in einem ganzheitlichen Ansatz das Ziel, Mehrwerte in allen Bereichen für die angeschlossenen Maklerbetriebe zu schaffen.

Die VEMAtage, der Jahreskongress der VEMA-Makler, fand dieses Jahr vom 26. bis 27. März erstmals in Kassel statt. Besucher nutzten den Messetag für den regen Austausch mit den 557 teilnehmenden Mitarbeitern der mehr als hundert anwesenden Versicherungsunternehmen, Dienstleistern und Softwarehäusern. Der zweite Tag der VEMAtage war auch 2019 wieder ein Seminar- und Workshop-Tag. Knapp 2.900 Makler nahmen an den verschiedenen Angeboten der beiden Tage teil. Am zweiten Tag fand außerdem die Hauptversammlung der Mitglieder (Genossen) statt, in deren Rahmen unter anderem Wahlen zum Aufsichtsrat stattfanden.

In ihren Eröffnungsvorträgen berichteten die Vorstände Hermann Hübner und Andreas Brunner von den Entwicklungen der VEMA im vergangenen und Planungen des laufenden Jahres:

Die Erfolgsgeschichte der Genossenschaft konnte auch 2018 mit neuen Rekordzahlen und Wachstum in fast allen Bereichen weitergeschrieben werden. Der Zuwachs an Partnerbetrieben hält weiter kräftig an. Selbiges gilt für das Produktangebot, das Angebot an technischen Diensten, die über das VEMAextranet zur Verfügung gestellt werden, wie auch das Weiterbildungsangebot. Um angesichts dieses Wachstums das Servicelevel auf dem gewohnt hohen Level halten zu können, war ein Ausbau der Belegschaft an beiden Standorten nötig. So konnte nah zum Jahreswechsel der 100. Mitarbeiter begrüßt werden, und die Suche nach weiteren kompetenten Fachkräften ist noch nicht abgeschlossen.

Basierend aus den Erfahrungen der Vorjahre stehen die Zeichen günstig, dass auch 2019 ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr für die VEMA wird. Aktuell geht die Vorstandschaft von einer Umsatzsteigerung von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Das Provisionsvolumen, welches die Gemeinschaft der VEMA-Makler über ihre Genossenschaft abwickelten, dürfte dann die Grenze von 150 Millionen Euro überschreiten. Besonders in den Kompositsparten liegen noch sehr große Wachstumschancen in den Beständen der Kollegen. Eines der Ziele der nächsten Jahre ist für die VEMA-Führung daher ganz klar der Ausbau der Nutzungsquote bei den Partnerbetrieben.

rbei bleibt die VEMA ihrer bisherigen Strategie treu und setzt vor allem weiterhin auf die eigene Kernkompetenz der Produktveredelung. Der immens hohe Anteil am über die VEMA-Tarifrechner eingedeckten Geschäft, das auf Deckungskonzepte der VEMA entfällt, bestätigt die Vorstände in dieser Entscheidung. Zudem bietet VEMA ihren Partnern über das Bestandsupdate die Möglichkeit, eigene Altbestände, aber auch Verträge, die man bei Neukunden vorfindet, zur bisherigen Prämie in ein VEMA-Deckungskonzept mit entsprechend besseren Leistungen zu überführen. Das VEMA-Bestandsupdate steht in jeder wichtigen Sparte zur Verfügung.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Erfüllung dieses Ziels ist sicher die Einführung der neuen Tarifrechnergeneration. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre – mit nahezu 200.000 Deckungsnoten alleine in 2018 – fand regelrecht eine Revolution dieser statt. Neben einer neuen, zeitgemäßen Optik und einer optimierten Benutzerfreundlichkeit für den Anwender wird der neue VEMA-Rechner mit sehr vielen neuen Funktionen aufwarten können. Die größte davon besteht darin, künftig alle Versicherungssparten, die ein Kunde benötigt, in einem einzigen Angebot berechnen zu können. Das erspart einerseits dem Makler Unmengen an Zeit, da nicht für jede Berechnung ein separater Tarifrechner aufgerufen werden muss; dem Kunden verschafft es andererseits Übersicht, da alle wichtigen Informationen gebündelt sind und er nicht mehrere Dateien oder Ausdrucke im Überblick behalten muss. Die neue Rechnergeneration der VEMA wurde speziell für Webservice-Anbindungen zu den Rechenkernen der Versicherer optimiert, womit die ohnehin sehr niedrige Fehlerquote noch weiter reduziert wird und Tarifwechsel künftig schneller umsetzbar sein werden. Die Flexibilität des Rechners lässt auch die Verknüpfung mit anderen Anwendungen zu, was mittelfristig zu einem weiter optimierten Arbeitsablauf führen wird. Von allen Neuerungen wird nicht nur der Komposit-Bereich profitieren, auch der Leben-Rechner der VEMA wird entsprechend in eine neue, bessere Version überführt.

Neben den Rechnern als Verbesserung im Detail hat die VEMA mit dem Digitalisierungsprojekt VEMAdata auch weiterhin das große Ganze im Blick. Ihr geht es dabei nicht darum, das Rad in noch runderer Form neu zu erfinden. Nein, ihr geht es um nicht weniger als die Optimierung der Dateninfrastruktur im Maklerbetrieb durch die Verknüpfung vorhandener Komponenten zu einem interaktiven Geflecht. VEMAdata vernetzt dabei Daten aus dem Verwaltungsprogramm des Maklers, dem VEMAextranet, von Versicherern (z. B. BiPRO) und aus externen Quellen. Hierdurch können von der VEMA neue Anwendungen und Prozesse angeboten werden, die den Arbeitsalltag der Partner und Genossen bereichern. Heute können so beispielsweise verschiedene Kampagnen schnell und einfach an Kunden versendet werden. Das kann eine Vertriebsaktion zur Cyber-Absicherung sein oder der Versand des monatlich zur Verfügung gestellten Kunden-Newsletters. Auch der Dokumentenabruf aus den verschiedenen Versicherer-Portalen wurde optimiert. So muss ein VEMA-Makler sich nicht mehr bei jedem dieser Portale umständlich einloggen und herunterladen, was für seinen Bestand hinterlegt wurde. Nein, ganz einfach und zentral über das VEMAextranet werden alle Dokumente aus den Portalen abgerufen (BiPRO 430). Die Entwicklung wird hier jedoch nicht stehenbleiben, sondern es werden sich viele neue Anwendungen und Prozesse entwickeln.

An diesen wird auch in anderen Bereichen gearbeitet. Die Schadenbearbeitung sei hier noch beispielhaft genannt. Über die Elektronische Schadenmeldung (ESM) können VEMA-Partner Schäden direkt an die bearbeitende Stelle melden, ohne dass unnötige Wegezeit über Maklerbetreuer oder Sammelmailkonten entsteht. Durch die strukturierte Aufbereitung der Schadendaten findet die Bearbeitung in der Praxis spürbar schneller statt. Geplant ist die zeitnahe, flächendeckende Umsetzung der Dunkelverarbeitung für Kleinschäden. Eine als Testballon gestartete entsprechende Regelung mit einem Versicherer steht bereits und hat sich als sehr funktional erwiesen. Das optimiert die Abläufe, ist gut für den Kunden und dient dem Ansehen des betreuenden Maklers.

Eine Optimierung von Abläufen scheint angesichts der anhaltenden Regulierungswut der Politik absolut unvermeidbar, um weiterhin als Versicherungsmakler wirtschaftlich arbeiten zu können. Die Einführung der DSGVO bebt in vielen Betrieben stark nach. Auch wenn die VEMA hier bereits Hilfestellung leisten konnte, bleibt bei vielen Geschäftsführern doch ein Rest Unsicherheit und die Frage, ob man sich denn nun wirklich regelkonform verhält. Mit der sich in Entwicklung befindlichen Verschlüsselungstechnik VEMAsecure wird hier eine weitere Lücke geschlossen. Makler und Kunden können dann eine gemeinsame Schnittstelle nutzen, um E-Mails samt ihren Anhängen verschlüsselt herunterzuladen. Das schafft ein Mehr an Sicherheit für alle Beteiligten – echte Sicherheit, ganz im Gegensatz zur Finanzanalyse nach DIN 77230.

Hier nahm die VEMA in der Vergangenheit ganz klar Stellung gegen die Norm ein. An dieser Einstellung hat sich auch nichts geändert. Der Grund liegt zum einen darin, dass in der Summe „alter Wein in neuen Schläuchen“ verkauft wird und der Inhalt im Wesentlichen dem entspricht, was man in der Branche seit Jahrzehnten als „Analyse“ oder mit ähnlicher Bezeichnung verwendet. Auf der anderen Seite wird beim benötigten Versicherungsumfang je Sparte bestenfalls an der Oberfläche gekratzt, ohne wirklich auf individuelle Problemstellungen einzugehen. Ein tatsächlicher Mehrwert wird mit dieser Norm wohl für keinem Kunden geliefert, der von einem Vermittler betreut wird, der seinem Beruf mit Ethos nachgeht.

Trotz des Vernunftsieges in Sachen IDD/VersVermV sind 15 Stunden Weiterbildungszeit noch immer ein nicht unerheblicher Zeitaufwand, der nun alljährlich in Weiterbildung investiert werden muss. Dass die Akademie der VEMA bereits sehr gut auf den Bedarf vorbereitet war, zeigte die Explosion der Teilnehmerzahlen. Mit fast 110.000 Teilnahmen im vergangenen Jahr untermauerte sie ihren Stand als bedeutendster Weiterbildungsträger für Versicherungsmakler. VEMA-Partner buchen ihre Weiterbildung zu 66 Prozent über die VEMA-Akademie. Vor allem die Mediathek mit Schulungsaufzeichnungen und anschließender Lernzielkontrolle, boomte spürbar. Das ist gut nachvollziehbar, erlaubt sie dem Makler doch, Weiterbildung dann zu betreiben, wenn auch Zeit (und Lust) dazu ist. Die Angebote der Mediathek stehen 24 Stunden am Tag, Montag bis Sonntag zur Verfügung. Diese Flexibilität des Angebots wird sehr gerne und gut angenommen.

Neben dem regulären Weiterbildungsangebot stehen 2019 auch wieder freie Plätze für die überaus erfolgreichen Zertifikatslehrgänge (Steinbeis-Zertifikat) zur Verfügung. Angeboten werden Lehrgänge zum Consultant Versicherungsmakler, zum Fachberater in gewerblicher Sachversicherung, in gewerblicher Haftpflichtversicherung oder in Sachen Firmenvorsorge. Es handelt sich hier um sechstägige Lehrgänge, die eine tiefgehende Einführung in einen Themenbereich bieten. Eine gute Basis, um sich neue Kundenfelder zu erschließen.

Da der heutige Kunde ein hybrider Kunde ist, der gleichwohl in der echten wie der Online-Welt lebt und Informationen sammelt, sollte er im Fokus jedes vertriebsorientierten Maklers stehen. VEMA bietet zur Ansprache genau dieser Zielgruppe verschiedene Hilfestellungen. So steht ein stetig wachsender Fundus an Landingpages zur Verfügung. Das sind kleine Webseiten, die über bestimmte Sparten, Themen, Anlässe informieren. Automatisch bestückt mit dem Logo und den Kontaktdaten des einzelnen VEMA-Partnerbetriebs, können sie direkt beim Kunden eingesetzt werden. Dabei sind den Anwendungsmöglichkeiten keine Grenzen gesetzt: als direkter Link in einer Mail, als Themenseite eingebunden in die eigene Firmenhomepage, als Post auf Facebook usw. Ein wertvoller Dienst, für den bereits viel positives Feedback geerntet werden konnte. Mit der VEMA-App wird den Kunden der VEMA-Makler ein weiterer, sicherer Kommunikationsweg zu ihrem betreuenden Makler geliefert, der ihren üblichen Kommunikationsgewohnheiten entspricht. So können schnell Fragen gestellt und beantwortet, aber auch Schäden gemeldet oder benötigte Bilder zugestellt werden. Kosten entstehen natürlich weder den Maklern noch den Kunden. Dass sich Makler und Kunde zum Beratungsgespräch heute nicht mehr zwingend im selben Raum befinden müssen, zeigt VEMA-Live. Hierbei handelt es sich um einen cleveren Softwaredienst, mit dem sich Makler zur Beratung digital auf dem Computer des Kunden schalten können. Ganz wie es diesem lieber ist, kann auch der Kunde zurückübertragen werden oder von seiner Seite aus nur Ton oder Text. Via Mitschnitt wird die Beratung dokumentiert. Beide Teilnehmer können sich benötigte Dateien verschlüsselt über das Programm zustellen.

Ein weiteres essenzielles Thema, bei dem die VEMA ihre Partner und Genossen gerne unterstützt, ist die Nachfolgeplanung. So können Makler, die den Verkauf ihrer Firma planen, über eine interne Plattform hierfür geeignete Kollegen innerhalb des Verbunds finden. Doch auch die Übergabe des Ruders in jüngere Hände durch Aufbau eines Nachfolgers wird vielseitig unterstützt. Durch das Seminarprogramm „Fit für Führung“ werden Nachfolger in allen Bereichen geschult, in denen sie sich später als Geschäftsführer bewegen müssen. Das beinhaltet unter anderem auch Themenkreise wie Personalführung, Vertrieb oder Steuerrecht. So vorbereitet hat die nächste Generation im Maklerbetrieb alles nötige Rüstzeug, um sich den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu stellen.

Eine Hilfestellung dabei kann auch in der Optimierung von Abläufen und Prozessen innerhalb der Maklerfirma darstellen. Über die 19 Erfolgsfaktoren des VEMA-Maklerbüros wird hier eine Benchmark geboten, an der man sich orientieren und den Ist-Stand im eigenen Büro abtasten kann. Wie steht es um des teaminterne Wissensmanagement? Werden Ablagevorschriften eingehalten? Besteht ein Notfallplan, wenn die Geschäftsleitung längere Zeit ausfällt? All das und noch mehr wird behandelt – gerne auch mit Unterstützung eines Mitarbeiters der VEMA. Am Ende dieses internen Verbesserungsprozesses können sich Mitgliedsfirmen auf Wunsch der Verbundzertifizierung nach DIN EN ISO 9001 anschließen (TÜV Rheinland).

Die VEMA stellt ihr Angebot an Diensten den angeschlossenen Maklern kostenfrei zur Verfügung. Dies ist möglich, da nicht die primäre Steigerung des Umsatzes Hauptgegenstand des Unternehmens ist, sondern der satzungsgemäße Auftrag des Schaffens von Mehrwerten. Diese Besonderheit des genossenschaftlichen Gedankens zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche, in denen die VEMA aktiv ist. Ganz nach dem Motto „Von Maklern für Makler“ kann gezielt das angegangen und geschaffen werden, was im gelebten Praxisalltag auch wirklich hilft. Als unabhängiger Teil einer Gemeinschaft profitiert man von beiden Seiten. Keine Weisungsgebundenheit, keine Verpflichtungen, aber immer Zugriff auf die Lösungen der Genossenschaft und die Schwarmintelligenz der VEMA-Community. Hier sieht man sich als Kollegen und begegnet sich auf Augenhöhe mit gegenseitigem Respekt und Hilfsbereitschaft. Dafür muss nicht das aufgegeben werden, was einen als Makler und Marke ausmacht – von Firmenauftritt bis hin zur Nutzung eigener Direktanbindungen, um dort als Firma Bedeutung zu erlangen und unter anderem Insolvenzrisiken Dritter zu umgehen. VEMA ist anders und wird auch immer anders sein!

Im Anschluss an die Eröffnungsvorträge der beiden Vorstände der VEMA ergriff der Aufsichtsratsvorsitzende Udo Bayer das Wort und die Gelegenheit für eine kurze Laudatio auf das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Arno Falkenstein. Herr Falkenstein war als Gründungsmitglied der VEMA seit 1997 für 22 Jahre durchgehend im Aufsichtsrat der Genossenschaft. Zusammen mit den anderen Gründern versuchte man, eine Vereinigung zu schaffen, welche es Versicherungsmaklern möglich machen sollte, Aufgaben zu teilen und Kräfte zu bündeln. Durch seinen unermüdlichen Einsatz konnte Herr Falkenstein maßgeblich zur Entwicklung der VEMA beitragen. Sein pragmatisches, immer sehr zielorientiertes freundliches Wesen machten ihn zu einer steten Stütze, bei der die Sache selbst immer im Mittelpunkt stand. Herr Falkenstein stellte sich dieses Jahr nicht mehr der Wiederwahl. Christian Leimeister wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung als Nachfolger gewählt. Der ebenfalls zur Wiederwahl stehende Peter Przybilla wurde in seinem Amt bestätigt.

Die VEMAtage 2019 können erneut als voller Erfolg gewertet werden. Das Team der VEMA eG freut sich bereits jetzt auf das nächste Jahr.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Zum vierten Mal in Folge ist die Itzehoer zu Deutschlands bestem Schadenversicherer gekürt und als „Makler-Champion 2019“ ausgezeichnet worden.

 

Gleichzeitig ist Frank Thomsen, Vertriebsvorstand der Itzehoer Versicherungen, als „Vertriebspersönlichkeit des Jahres 2019“ geehrt worden. Grundlage für die Wahl zum besten Schadenversicherer bildet eine repräsentative Makler-Befragung durch das Kölner Analyse- und Beratungsunternehmen ServiceValue in Zusammenarbeit mit dem Versicherungs-Magazin. Im Mittelpunkt dieser Branchenanalyse steht die Servicequalität von Versicherern in den verschiedenen Sparten. „Diese Spitzen-Auszeichnung bestätigt, dass wir mit unserer Strategie auf dem richtigen Weg sind“, so Frederik Waller, Leiter der Itzehoer Maklerdirektion Vertrieb, der die Urkunde in Königswinter entgegengenommen hat. „Gerade mit der individuellen 1:1-Betreuung unter dem Motto ,Von Mensch zu Mensch‘ haben wir uns als ein ganz besonderer Versicherer profiliert, für den Vertrauen, Service und persönliche Nähe eine entscheidende Rolle spielen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G., Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe, Tel: +49 (0)4821 773-0,Fax: +49 (0)4821 773-8888, www.itzehoer.de

Mehr als 2.000 Versicherungsmakler haben entschieden, wer die Makler-Champions 2019 sind:

 

In der Kategorie Lebensversicherung belegt Helvetia den ersten Platz. Helvetia erreicht damit zum neunten Mal in Folge eine Spitzenposition. Bei der Ermittlung der Makler-Champions wurden Makler zur Servicequalität der Versicherer befragt.

Wie schon in den letzten Jahren überzeugt Helvetia in der Sparte Lebensversicherung: Der Versicherer führt mit erreichten 85 Punkten das Feld der Lebensversicherer an. Auch in allen drei Teilaspekten, Integration, Befähigung und Zusatznutzen, sehen die Makler Helvetia jeweils auf Platz eins. Die befragten Makler bescheinigen Helvetia, dass sich ihre Leistungen passgenau integrieren lassen (Integrationsleistung) und einen wichtigen Beitrag zum Vertriebserfolg liefern (Befähigungspotenzial). Außerdem bietet der Versicherer dem Makler einen echten Mehrwert (Zusatznutzen).

“Für uns stehen Beratung und Betreuung der Versicherungskunden durch unsere Makler klar im Fokus. Daher freut es uns, dass wir uns auch in diesem Jahr gegen die Konkurrenz durchsetzen konnten und zu den servicestärksten Versicherungsunternehmen gehören”, betont Jürgen Horstmann, Vorstand Helvetia Leben.

Die Makler-Champions werden seit dem Jahr 2011 von der Service Value GmbH in Kooperation mit dem Versicherungsmagazin ermittelt. Abgefragt werden drei Teilaspekte: Integrationsleistung, Befähigungspotenzial und Zusatznutzen. Daraus resultiert ein Servicewert von maximal 100 Punkten. Dieser gibt Aufschluss über die Beziehung zwischen Maklern und Versicherungsunternehmen.

 

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Helvetia Versicherungen Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56 ­ 58, D­60311 Frankfurt, Tel: 069/1332­587, Fax: 069/1332­319, www.helvetia.de

Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement AssCompact hat Anfang des Jahres knapp 600 Makler gefragt: Welcher Versicherer bietet bei der Arbeitskraftabsicherung die besten Produkte und den umfassendsten Service?

 

Und mit welchem Anbieter arbeiten Sie am häufigsten zusammen? Dabei gelang der NÜRNBERGER in allen 3 Bereichen – BU, Dread-Disease und Grundfähigkeiten – der Sprung auf Platz 2.

Die NÜRNBERGER ist somit das einzige Unternehmen, das in allen 3 Bereichen zu den Top-3-Favoriten der Makler zählt – und sich aus ihrer Sicht deutlich verbesserte. Harald Rosenberger, Vorstand der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG: “Bei den Untersuchungen kam heraus, dass wir die Makler offensichtlich mit unserem umfassenden Konzept überzeugen konnten. Denn mit unserem Einkommensschutz bieten wir allen Zielgruppen passende Produkte. So bekommen beispielsweise handwerklich tätige Personen mit unserer Grundfähigkeitsversicherung eine preiswerte Alternative zum klassischen BU-Schutz. Dazu bietet unser NÜRNBERGER ErnstfallSchutz zusätzlich eine einmalige Geldleistung als Lösung.“

Eine der Kernaussagen der Umfragen lautet: Je besser das Produkt- und Serviceangebot der Versicherer, desto höher ist die Zufriedenheit der Makler mit den Anbietern. Für die NÜRNBERGER bedeutet das, dass sie bei Maklern den Share of Wallet im Geschäftsfeld BU (also den Anteil NÜRNBERGER Produkte am BU-Geschäft, das ein Makler insgesamt vermittelte) gegenüber dem Vorjahr von 2.730 auf 4.786 Punkte steigern konnte. Auch haben freie Vermittler eine erhöhte Weiterempfehlungsbereitschaft.

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Barbara Rupf Bee wird am 15. Mai 2019 zu Allianz Global Investors wechseln und als Head of Europe, Middle East & Africa (EMEA) die Leitung der Vertriebsfunktion in dieser Region übernehmen.

 

Sie folgt auf Tobias Pross, der diese Funktion nach seiner Ernennung zum Global Head of Distribution im April 2018 interimistisch weitergeführt hat, und an den sie berichten wird. Sie wird Mitglied des Global Executive Committee der AllianzGI werden.

Barbara Rupf Bee kommt von der UBS, wo sie derzeit das Wealth Management in Deutschland leitet. Zuvor war sie als Head of EMEA Global Client Group bei der Deutsche Asset & Wealth Management verantwortlich für Vertrieb und Business Development. Davor verbrachte sie acht Jahre in Großbritannien, zuletzt als Chief Executive Officer der Renaissance Asset Managers Group, einem spezialisierten Vermögensverwalter mit Fokus auf die Schwellenländer in Europa, Russland und Afrika. Vor Renaissance arbeitete sie fast 10 Jahre lang für die HSBC Group, wo sie unter anderem als Global Head of Institutional Sales für HSBC Global Asset Management und CEO der HSBC Alternative Investments Ltd. tätig war, dem Anlageberater für deren Fund of Hedge Funds und institutionelle Kundenportfolios. Barbara Rupf Bee begann ihre Finanzdienstleistungskarriere im Private Banking bei J.P. Morgan.

Tobias Pross sagte dazu am Donnerstag : “Wir freuen uns, dass Barbara zu uns kommt, und sind zuversichtlich, dass sie mit ihrem überzeugenden Track Record bei führenden Adressen im Asset & Wealth Management in der Schweiz, Großbritannien und Deutschland genau die richtige Wahl für uns ist. In einem herausfordernden Marktumfeld wird sie uns helfen, unsere bewährte Stärken in der Kundenberatung auszubauen und so unseren Kunden den Wert des aktiven Managements zu demonstrieren.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Global Investors GmbH, Bockenheimer Landstraße 42-44, 60323 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 24431-4141,Fax: +49 (0) 69 24431-4186, www.allianzgi.de

Wenn es darum geht, für die Zukunft zu planen und Rücklagen zu bilden, sind die Deutschen überaus gewissenhaft.

 

Sie sparen so viel wie kaum eine andere Nation und viele nutzen die Option der privaten Altersvorsorge mit dem Ziel, für den Ruhestand ein möglichst komfortables finanzielles Polster zu bilden. Doch eine typisch deutsche Eigenheit hält viele davon ab, den vollen Nutzen aus ihrem Kapital zu ziehen: ihre Zurückhaltung, was Aktienanlagen angeht. Diese „Börsenangst“ und mangelnde Grundkenntnisse im Hinblick auf Aktieninvestments untergräbt nach Erfahrung der ascent AG den möglichen Anlageerfolg beträchtlich.

Deutsche Ersparnisse fließen zumeist in Niedrigzinsprodukte

Umfragen zufolge will fast jeder dritte Deutsche 2019 mehr sparen als im Vorjahr. Doch diese Rücklagen fließen zumeist nicht in renditeträchtige Anlageformen wie Aktien oder Aktienfonds. Vielmehr stellen viele die Sicherheit ihres Kapitals so weit über die Rendite, dass sie Anlagen in Wertpapiere generell ablehnen. In der Konsequenz fließt das Ersparte stattdessen trotz Minimalverzinsung noch immer auf Sparbuch oder Tagesgeldkonto. Aufgrund dieser zumeist überhöhten Sicherheitsbedenken lassen sich die Deutschen nach Einschätzung der ascent AG massive Renditechancen entgegen. Denn insbesondere bei Investments mit einem langfristigem Anlagehorizont, wie er in der Altersvorsorge Gültigkeit hat, bieten Aktien oder Aktienfonds die höchsten Ertragsaussichten.

ascent AG: Aktienengagements bieten langfristig die höchste Renditechancen

Die langfristig überlegenen Erträge von Aktien und Aktienfonds veranschaulicht exemplarisch das DAX-Rendite-Dreieck des Deutschen Aktieninstituts. Sparer, die beispielsweise monatlich einen festen Betrag in Aktien des Deutschen Aktienindex angelegt haben, hatten sowohl über die Kursentwicklung als auch über die von den Unternehmen ausgezahlten Dividenden Anteil am Wachstum der wichtigsten deutschen Börsenwerte. Über einen Zeitraum von 20 Jahren wurde auf diese Weise eine Durchschnittsrendite von neun Prozent im Jahr erzielt. Die Bandbreite der erwirtschafteten Erträge erstreckte sich dabei von 4,7 bis 16,1 Prozent.

Über Aktienfonds lässt sich eine derartige Investmentstrategie auch für Privatanleger unkompliziert realisieren. Die ascent AG legt an regelmäßigem Sparen Interessierten beispielsweise entsprechend konzipierte Fondssparpläne nahe. Diese erlauben Anlegern, auch mit moderaten monatlichen Beträgen langfristig ein Vermögen auf der Grundlage von Aktien aufzubauen. Dabei trägt insbesondere in der Altersvorsorge der lange Anlagehorizont zu einer Minderung des Anlagerisikos und einer Steigerung der Renditeaussichten bei, da kurz- und mittelfristige Kursschwankungen über den längeren Investitionszeitraum ausgeglichen werden können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ascent AG, Alte Kreisstraße 42, 76149 Karlsruhe, Tel: 0721/97836-0 , www.ascent.de

Stattdessen sollen Anleger wie beim Steuerberater oder Architekten gegen Honorar beraten werden – Vorbild ist Deutschlands erste und einzige Honorarberaterbank, die Quirin Privatbank

 

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ein generelles Provisionsverbot für Banken und kritisiert die seit 2018 geltende Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Banken sollen für den Verkauf von Finanzanlagen an ihre Kunden keine Provisionen mehr annehmen dürfen. Denn: Die Zahlung von Provisionen führt zu einem Konflikt zwischen den Interessen des Anlegers und denen der Bank.

“Die Politik versucht, mit viel Regulatorik den durch Provisionen verursachten Interessenkonflikt der Institute in den Griff zu bekommen”, erklärte Dorothea Mohn, Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams, der Deutschen Presseagentur (dpa) vergangene Woche. “Das ist wenig hilfreich, weil es schlicht nicht funktioniert.”

Der Hintergrund: Nahezu alle Banken und Sparkassen in Deutschland nehmen Provisionen für verkaufte Finanzanlagen an, insbesondere von Fondsgesellschaften. Damit stehen ihre Provisionsinteressen gegen das Interesse, den Kunden objektiv zu beraten. Verkaufs- statt Beratungsgespräche sind die Folge. Mohn gegenüber dpa: “Der geltende Rechtsrahmen ist zu wenig an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtet. Wir brauchen nicht mehr Vorschriften, sondern andere.”

“Tatsächlich sind wir immer noch die einzige Bank in Deutschland, die genau das lebt, was die Verbraucherschützer fordern: die Ablehnung jeglicher Provisionen, um Kunden ohne Interessenkonflikte und damit wirklich unabhängig beraten zu können”, erklärt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank AG. “Wir lassen uns allein von unseren Kunden und deren Anlageerfolgen honorieren. Und wie gut dieses Geschäftsmodell funktioniert und angenommen wird, zeigt unser seit Jahren stetiges Wachstum – während die meisten anderen Banken immer stärker abbauen.”

Schmidt ist auch überzeugt, dass die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in ihrer aktuellen Ausprägung eher einem Bankenschutz-Gesetz gleichkommt als einem Verbraucherschutz-Gesetz. “Umso mehr begrüßen wir den erneuten Vorstoß von Frau Mohn in Richtung Provisionsverbot”, so Schmidt.

Vom unabhängigen Finanzportal für Kundenbewertungen WhoFinance wurde die Quirin Privatbank AG soeben wiederholt zur besten Bank Deutschlands gewählt – mit erheblichem Abstand zu den nachfolgenden Instituten. “Gibt es einen besseren Beweis dafür, dass die unabhängige Beratung im Vergleich zum Geschäft mit Provisionen die bessere Wahl ist?”, so Karl Matthäus Schmidt.

 

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quirin bank AG , Kurfürstendamm 119, D-­10711 Berlin, Tel: +49 (0)30 89021­402,  www.quirinprivatbank.de

Versicherungsvermittler erwarten ein konsequentes Einstehen für die freie Marktwirtschaft durch das Wirtschaftsministerium

 

Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung mit dem BMWi und dem BMJV. Er ist ein abschreckendes Beispiel für leichtfertiges und unangemessenes gesetzgeberisches Verhalten. Der Gesetzesentwurf nimmt einen massiven Eingriff in die freie Preisbildung und damit einen Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft vor. Zur Begründung liefert er lediglich lapidare und oberflächliche Ausführungen.

Der VOTUM-Verband hat sich mit einer ersten detaillierten Stellungnahme an den zuständigen parlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Christian Hirte, gewandt und ein klares Bekenntnis für die freie Marktwirtschaft eingefordert: „Wir begrüßen es, dass sich die Fachpolitiker der Arbeitsgruppe Finanzen in der CDU/CSU-Fraktion geschlossen gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf ausgesprochen haben. Diese klare Position muss jetzt auch in dem für die Versicherungsvermittler zuständigen BMWi berücksichtigt werden!“ fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbands. „Ein Ministerium, welches den Geist der freien und sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard lebt, kann einem solchen Gesetzesentwurf nicht seine Zustimmung erteilen“, so Klein weiter.

Zur Begründung des massiven Eingriffs in die freie Preisbildung wird im Entwurf auf die gegenwärtige Niedrigzinsphase, den demographischen Wandel und die Bedeutung des Altersvorsorgesparens verwiesen. Keiner dieser Parameter ist jedoch durch die Versicherungsvermittler verursacht oder beeinflussbar. Sie sind es vielmehr, die gegenüber den Verbrauchern immer wieder die notwendige Initiative ergreifen und diese, zugunsten des Aufbaus einer ausreichenden Altersvorsorge, zum dafür erforderlichen Konsumverzicht bewegen.

Die Beratungsleistung der Versicherungsvermittler ist tatsächlich der maßgebliche Aufwand, der im Vorfeld und bei Abschluss einer langfristigen privaten Lebens- bzw. Rentenversicherung, die ein lebenslanges Auskommen sichern soll, entsteht. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn die Vermittlervergütung 2/3 der Abschlusskosten beträgt. Warum dies Grund für eine Deckelung sein soll, bleibt unverständlich. Es gibt eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen, in denen die Vergütung der tätig werdenden Mitarbeiter den wesentlichen Kostenteil ausmacht, sei es im Handwerk oder bei Dienstleistungen. Eine Deckelung dieser Vergütungen ist dem deutschen Wirtschaftssystem jedoch zu Recht fremd. Obwohl im Rahmen der LVRG-Evaluierung eindeutig sinkenden Abschlussprovisionen festgestellt wurden, wird außerdem behauptet, die Deckelung sei notwendig, um vermeintlich drohenden „exzessiv hohen Abschlussprovisionen und Vergütungen“ entgegenzuwirken. „Hier zeigt sich, wie leichtfertig im Gesetzesentwurf Behauptungen und Mutmaßungen zur Begründung angeführt werden“, stellt Martin Klein kritisch fest.

Weder der BaFin noch dem BMF liegen offenbar konkrete Zahlen zur Vergütung der Versicherungsvermittler vor, die auf überhöhte, den Verbraucher schädigende, Einnahmen schließen ließen. An keiner Stelle bemüht sich der Gesetzesentwurf, die aus den Provisionseinnahmen resultierende Einkommenssituation der Vermittler und deren Stundensatz zu ermitteln. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie man ohne solche Basisarbeit zu dem Ergebnis gelangen kann, dass eine Vergütung überhöht sei oder die Gefahr „exzessiver Vergütungen“ droht. Nur wenn man sich auch bemüht, den der Vergütung gegenüberstehenden Aufwand zu evaluieren, kann man überhaupt beurteilen, ob Leistung und Gegenleistung in einem unzumutbaren Missverhältnis zueinanderstehen. „Wie kommt man zu einer solchen Einschätzung, ohne einen solchen Abgleich?“ fragt sich der mit dem Gesetzgebungsverfahren vertraute Jurist Klein. Er stellt fest: „Es gibt bei der Vermittlung von Lebensversicherungen keine existierenden Fehlentwicklungen, denen entgegengewirkt werden müsste. Der massive Grundrechtseingriff wird hier also im Rahmen einer unbegründeten und übermäßigen Prophylaxe vorgenommen.“

Es ist in diesem Zusammenhang auch unangebracht, die Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten wie Lebens- und Rentenversicherungen zusammen mit der Restschuldversicherung zu regulieren. Wenn das in diesen Bereich gezeigte Marktverhalten der Banken kritisch ist, sollte die BaFin endlich handeln, anstatt nach dem Gesetzgeber zu rufen. Weder Versicherungsvertreter noch -makler bieten diese Produkte an.

Obwohl dem Finanzministerium die durch den VOTUM-Verband mitinitiierten Rechtsgutachten der Professoren Papier und Schwintowski bekannt gemacht worden sind, setzt sich der Gesetzesentwurf nur oberflächlich mit den berechtigten und weiterhin bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen solchen Eingriff auseinander. So heißt es im Entwurf: „Auch wenn die Deckelung von Abschlussprovisionen unterschiedliche Berufsgruppen betrifft, ist entscheidend, dass die jeweils betroffenen Berufsgruppen wesentlich gleiche Leistungen im Rahmen des Abschlusses von Lebensversicherungen erbringen und daher insoweit auch gleich behandelt werden. Im Übrigen weist die Deckelung von Abschlussprovisionen keinen starken personalen Bezug auf, sondern ist eher der allgemeinen Wirtschaftslenkung zuzuordnen. In diesem Bereich verfügt der Gesetzgeber grundsätzlich über eine besonders weite Gestaltungsbefugnis.“

Klein stellt fest, dass eine offensichtliche Tatsache bei dieser Argumentation gänzlich übersehen wird. Er führt aus: „Wenn der gleiche Deckel für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler gilt und damit beiden, bei guter Qualität ihrer Tätigkeit, eine Provision von bis zu 4,0 % gewährt werden kann, das Versicherungsunternehmen dem Vertreter aber unabhängig von seiner Vermittlungsleistung kostenfrei ein Büro inkl. notwendiger Betriebsmittel wie Mitarbeiter, EDV, Kommunikation etc. bis hin zum Dienstwagen zur Verfügung stellen kann, dann trifft ein solcher Deckel den Makler ungleich stärker, da er aus seinen Provisionserlösen diesen Aufwand selbst finanzieren muss.“ Hat man im BMF vor dieser Tatsache die Augen verschlossen?

Gänzlich unakzeptabel ist auch, dass den Versicherern, über die Vergütungsregelung, eine Aufsichts- und Kontrollposition über die Versicherungsmakler und deren Beratungsleistung zugeschoben wird. Diese sollen nach dem Gesetzesentwurf zukünftig Provisionszahlungen davon abhängig machen, dass der Vermittler seine gesetzlichen Beratungspflichten erfüllt. Für eine solche ordnungspolitische Maßnahme, die in das für den Versicherer nicht zugängliche Vertragsverhältnis Kunde/Makler eingreift, gibt es keine Regulierungsermächtigung. Diese kann auch nicht im VAG geschaffen werden.

Ein solcher untauglicher Entwurf darf im gesetzgeberischen Verfahren keine Chance auf Umsetzung haben. Die Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben hierzu bereits eindeutig Position bezogen. Kein Parlamentarier, der die freie und soziale Marktwirtschaft als einen der Grundpfeiler unserer Demokratie erachtet, kann einem solchem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen.

Referentenentwurf

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Hintergrund: Anbieter am Markt versprechen Sofortzahlungen für Widerruf! Rechtsschutzversicherung kann Deckung entziehen!

 

Vorsicht ist geboten:

Momentan bieten konkurrierende Anbieter Sofortauszahlungen nach erfolgter Rechtsschutzdeckung an kooperierende Rechtsanwälte an. Es werden nach erfolgter Rechtsschutzdeckung bis zu 50 % aus dem vorab vereinnahmten Rechtsschutz-Honorar an den Rückabwickler gezahlt. Der Abwickler wiederum generiert daraus eine Vorabauszahlung an den Vermittler. Dies ist unzulässig und wird von den Rechtsschutzversicherern stark verfolgt. Der Verlust der Deckung und die nachträgliche Kündigung des Rechtschutzversicherungsvertrages kann – zu Recht durch das Landgericht Wuppertal bestätigt – die Folge sein.

Falls Sie Angebote weiterer Anbieter prüfen, lassen Sie sich bitte schriftlich mitteilen, dass keinerlei Zahlungen (auch nicht getarnt als Softwarelizenzen) von der zu beauftragenden Anwaltskanzlei an etwaige Rückabwicklungsgesellschaft geleistet werden.

Da ein solches unzulässiges Verfahren für den Versicherungsnehmer enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge hat, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Spezialisten!

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Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , info@clerical-widerruf.de, www.clerical-widerruf.de , www.versicherungscheck360.com 

Hiscox baut seine lokale Präsenz weiter aus:

 

Neben den Niederlassungen in München, Hamburg, Köln und Frankfurt eröffnet der Spezialversicherer weitere Repräsentanzen in Berlin und Stuttgart. Die Verantwortung für den gesamten Maklervertrieb von Hiscox Deutschland obliegt Wolf von Buchwaldt, der die neu geschaffene Position des Director Sales Broker mit Wirkung zum 1. April 2019 übernommen hat. Seine Aufgaben als Leiter der Niederlassung Hamburg übernimmt Richard Weber, der seit 2008 den Vertrieb der Hiscox Geschäftskundenprodukte in der Vertriebsregion Nord vorangetrieben hat. Zudem wechselt Markus Klopfer in die Position des Director Operations. Er leitete 14 Jahre die Vertriebsregion Zentral- und Süddeutschland sowie Österreich und übergibt diese Verantwortung an den Hiscox Vertriebsexperten Jürgen Thaler.

Hand in Hand mit Maklerpartnern und nah am Kunden

Mit den zwei neuen Niederlassungen in Berlin und Stuttgart baut Hiscox seinen lokalen Footprint weiter aus und unterstreicht sein Engagement vor Ort. Von Berlin aus werden unter der Leitung von Christoph Burkhardt Maklerpartner und Kunden in Regionen mit den Postleitzahlen 0 und 1 betreut. Burkhardt, seit sieben Jahren bei Hiscox tätig, wechselt dafür von München in die Hauptstadt. Für das neue Büro in Stuttgart ist die Vertriebsleitung noch unbesetzt. Die Mitarbeiter dieses Standortes betreuen Partner aus dem Postleitzahlgebiet 7.

„Die Nähe zu unseren Maklerpartnern und Kunden war Hiscox immer besonders wichtig und wird gerade auch in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung ein entscheidendes Element unserer Erfolgsstrategie bleiben“, so Robert Dietrich, Hauptbevollmächtigter von Hiscox Deutschland. „Ganz besonders freut mich, dass wir für die neuen Aufgaben mit Wolf von Buchwaldt, Richard Weber, Jürgen Thaler, Christoph Burkhardt und Markus Klopfer erfahrene Manager aus dem eigenen Haus gewinnen konnten, die schon seit vielen Jahren eng mit unseren Maklern zusammenarbeiten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Jörg Ziesche (48) kommt zum 1. Mai 2019 zur DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (DA Direkt) und soll, vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin, zum Vertriebsvorstand der Gesellschaft bestellt werden.

 

Ziesche übernimmt damit eine zentrale Funktion bei der Neuausrichtung des Direktversicherers. Peter Stockhorst, CEO von DA Direkt, stärkt damit sein Führungsteam für den zum Jahresbeginn eingeleiteten strategischen Umbau der Gesellschaft.

Jörg Ziesche gilt in der Finanzbranche als digitaler Vordenker. Als Director “Internet&Mobile” baute er bei der ING DiBa AG die digitalen Plattformen auf und war Mitglied des Executive Commitees der Bank. In seiner Verantwortung stand das digitale Geschäft von Online-Marketing über Vertrieb bis zum Online-Kundenservice für alle Produktbereiche. Auch die Entwicklung von eCommerce Innovationen gehörten zu seinem Führungsbereich. Nach fast 12 Jahren bei der ING DiBa war er zuletzt für GM Financial und die Opel Bank tätig. In der Position des Chief Digital Officer und Mitglied der Geschäftsleitung baute er ab Ende 2014 die Opel Online Bank auf und war maßgeblich an der Transformation der Produkte und Geschäftsprozesse hin zu einem digitalen Geschäftsmodell für automobile Finanzdienstleistungen beteiligt. Weitere Erfahrungen im Internet-Geschäft sammelte Jörg Ziesche als Mitgründer und Gesellschafter von Yasni GmbH, einer Suchmaschine für Personen- und Firmendaten.

„Jörg Ziesche bringt sehr viel Erfahrung mit bei der digitalen Transformation eines Direktanbieters. Gemeinsam mit ihm werden wir unsere digitalen Fähigkeiten sehr zügig und konsequent ausbauen.“, betont Stockhorst.

Im Januar hat Peter Stockhorst, seit August 2018 CEO der Gesellschaft, die strategische Neuausrichtung der DA Direkt vorgestellt. Dabei ist der Ausbau der Online-Services eine der zentralen Initiativen. „Die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft mit einer neuen DA Direkt haben wir zum Jahresbeginn gestellt. Ich freue mich sehr, dass wir uns auf unserem neuen Weg mit Jörg Ziesche nun gezielt verstärken können.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DA Direkt Versicherung, Poppelsdorfer Allee 25-33, 53115 Bonn, Tel: +49 (0)228 268 2725, Fax: +49 (0)228 268 2809, www.da-direkt.de

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) beabsichtigt den Marktstandard für das digitale Onboarding bei Vermögensverwaltern zu etablieren. Er bietet hierzu eine IT-Lösung an.

 

Der VuV hat in den letzten Jahren mit seinem verbandseigenen Compliance-Management-System (VuV-CMS) sowie der VuV-Akademie den Branchenstandard für die Regulierungsanforderungen und die Weiterbildung innerhalb der Vermögensverwalterbranche definiert. Nun geht der Branchenverband den nächsten großen Schritt und bietet seinen Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, die Digitalisierung des Neukundenprozesses voranzutreiben. Hierbei wird der gegenwärtig papierhafte durch einen elektronischen Prozess abgelöst.

Das Tool wird unter dem Namen VuV-Kunden-Onboarding-System (VuV-KOS) vermarket und gemeinsam mit dem Kooperationspartner United Signals aus Frankfurt angeboten. United Signals ist Spezialist für Finanztechnologien und Lösungen im Bereich der digitalen Vermögensverwaltung.

Im ersten Release werden die Prozesse „Kunde werden beim Vermögensverwalter“ (u.a. Erhebung Kundendaten und Abschluss Vermögensverwaltungsvertrag) sowie „Kunde werden bei der Depotbank“ (Konto-und Depoteröffnung) digital abgebildet und zusammengeführt. Zeitnah folgen die Ausbaustufen für die Anlageberatung und Anlagevermittlung.

Die Unterschriften sowie die Kundenidentifizierung geschehen dabei digital. Eine Schnittstelle zum VuV-CRM-System ermöglicht die einfache Übertragung der Kundendaten. Die Lösung verfolgt den Multi-Bank-Ansatz. Sie wird Schnittstellen zu mehreren Depotbanken enthalten. Der offizielle Start des VuV-KOS findet am 11.04.2019 im Rahmen der VuV-Digital-Konferenz in Frankfurt am Main in der VuV-Akademie statt.

Andreas Grünewald, Vorstandsvorsitzender des VuV, sagt hierzu: „Auch unsere Branche steht vor einem Umbruch durch die Digitalisierung. Im Sinne der Anleger und unserer Mitgliedsunternehmen gilt es, die Chancen einer digitalen, papierlosen Prozessgestaltung zu nutzen. Der mit dem VuV-KOS eingesparte Aufwand für Bürokratie bedeutet mehr Zeit für das Portfoliomanagement und den Kunden.“

Daniel Schäfer, CEO und Gründer von UNITED SIGNALS, kommentiert: „Wir freuen uns, mit Unterstützung durch den VuV als strategisch wichtigen Partner, die Etablierung digitaler Lösungen in der Vermögensverwaltung in Deutschland weiter voranzutreiben. Als führende Interessensvereinigung der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland kennt der Verband die Anliegen der Branche sehr genau. Mit dieser Partnerschaft unterstützen wir gerne noch breiter die Weiterentwicklung und Digitalisierung aller Vermögensverwalter in Deutschland sowie der gesamten Branche.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VuV- Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 660550110, Fax: +49 69 660550119, www.vuv.de

Seit dem 3. Januar 2018 ist die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft.

 

Ziel der Überarbeitung der im Jahr 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, MiFID I, ist es unter anderem, die Transparenz für Anleger zu erhöhen und den Anlegerschutz zu stärken. Doch ist das wirklich der Fall? Das Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) hat auf Anfrage des Bundesfinanzministeriums die dem FPSB angeschlossenen Finanzplaner nach ihren Erfahrungen befragt. „Soweit es die eingeführte Darstellung von Kosten beim Wertpapierkauf betrifft, ist ein Ergebnis der Umfrage unter unseren Zertifikatsträgern, dass diese bezweifeln, dass MiFID II tatsächlich zu mehr Transparenz führt“, sagt der FPSB-Vorstandsvorsitzende Prof. Rolf Tilmes. Mehr noch: Die befragten CFP®-Professionals warnen sogar, dass die Vorgaben zur Kostendarstellung Fehlentscheidungen der Anleger begünstigen.

„Grundsätzlich“, sagt FPSB-Vorstand Prof. Tilmes, „begrüßen der FPSB Deutschland und seine Zertifikatsträger jede Maßnahme, mit deren Hilfe Kunden bessere Entscheidungen treffen können.“ Aus diesem Grund beinhalten die Standesregeln des Finanzplaner-Verbandes bereits seit Jahrzehnten die Verpflichtung, Anleger über alle anfallenden Kosten offen und transparent zu informieren. „Eine wesentliche Verbesserung der Transparenz durch MiFID II können unsere FPSB-Mitglieder nach einem Jahr Erfahrung mit der neuen Finanzmarktrichtlinie aber nicht feststellen.“

Kostendarstellung nach MiFID II verwirrt Kunden

Ein erster Kritikpunkt betrifft die vorgeschriebene Ex-Ante-Kostendarstellung, bei der die Kosten einer Geldanlage über mehrere Jahre kumuliert als Gesamtsumme sowie als Prozentzahl ausgewiesen werden müssen. Das ist nach Erfahrung der CFP®-Professionals für die meisten Kunden kaum verständlich. „Vielen ist nicht klar, was zum Beispiel 15 Prozent Gesamtkosten in fünf Jahren bedeutet“, zitiert Tilmes die Erfahrung der Finanzberater. Zudem falle es den Kunden schwer, eine solche Zahl zu interpretieren und sie mit anderen Anlagemöglichkeiten zu vergleichen.

Besonders schwierig sei dadurch der Vergleich mit Produkten, die keine Gebühren ausweisen, sondern wie Sparbriefe und Tagesgeld die Kosten über den gebotenen Zins implizit berücksichtigen oder mit Anlagen wie Indexpolicen, die die Einnahmen des Anbieters in einem Algorithmus zur Renditeberechnung berücksichtigen. „Die Erfahrung ist, dass dies bei den Kunden zu Fehlentscheidungen führen kann“, warnt Tilmes. „Hier geht MiFID II am Ziel, den Anlegern auf Basis einer fairen Entscheidungsgrundlage zu der für sie passenden Anlageentscheidung zu verhelfen, vorbei.“

Zudem ergebe sich eine Divergenz zwischen den in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ ausgewiesenen laufenden Kosten und den Kosteninformationen im Kaufauftrag. Der Grund: Die Annahmen bezüglich der durchschnittlichen Transaktionskosten oder beispielsweise der erfolgsabhängigen Gebühren ist unterschiedlich. „Statt für Klarheit zu sorgen, verwirrt dies die Kunden“, erläutert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.

Ein weiterer Kritikpunkt der CFP®-Professionals betrifft die Aufnahme der Performance Fee mit dem Wert des jeweils letzten Jahres. Ein erfolgreicher Fonds werde dadurch im Folgejahr als teuer dargestellt, wohingegen ein Produkt mit schlechter Leistung kostengünstig erscheint. „Bei der Kostenkumulation über mehrere Jahre wird damit unterstellt, dass der Fonds einerseits eine sehr hohe Wertentwicklung hat, da die Performance Fee eingerechnet wird, andererseits die Anlagesumme als Basis der unveränderten Kostenquote gleichbleibt“, so der FPSB-Vorstand. „Im Ergebnis ergibt das eine überhöhte und unrealistische Kostenquote, die ebenfalls Fehlentscheidungen begünstigt.“

Zunehmende Papierflut

Ein weiteres Problem ist, dass die fix vorgegebene recht kurze Haltedauer von Wertpapieren zu höheren ausgewiesenen Gesamtkosten pro Jahr führt. „Hier wünschen sich die Kunden ausdrücklich, dass auch die Annahme einer längeren Haltedauer möglich sein müsste“, informiert Tilmes. Ferner erweist sich die Zustellung der Kosteninformation bei telefonischen Orders in der Praxis als sehr aufwändig. Das gelte insbesondere für ältere Kunden, die keinen Mailzugang und kein elektronisches Postfach haben. Zu Lasten der Kunden geht schließlich auch die Bedingung, dass dem Kunden vor Ordererteilung diese Kosteninformationen zugehen müssen, was die Auftragserteilung verzögert. Insgesamt bringe die sehr umfangreiche Kosteninformation eine enorme Papierflut mit sich, die manche Kunden nicht bewältigen können, so eine weitere Erfahrung der Finanzberater.

Soweit es die Kosten betrifft, wäre es hilfreicher, den Kunden einmal jährlich oder bei Anpassung der Gebühren eine generelle Information über die Höhe der anfallenden Kosten mit einem konkreten Beispiel zukommen zu lassen. Zudem wäre es besser, die Performance Fee in ihrer Höhe – ähnlich wie die Wertentwicklung – als Wert der vergangenen Kalenderjahre in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ auszuweisen. „Insgesamt“, so das Fazit des FPSB-Vorstands, „wäre es wünschenswert, die ganzheitliche Finanzberatung, die auf eine gut durchdachte und auf die lange Frist angelegte Geldanlage ausgerichtet ist, regulatorisch zu fördern und zu unterstützen. Leider aber wird dies bis heute zugunsten der Vermittlung von Finanzprodukten ignoriert.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Beitrag von RA Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand, VOTUM e.V.

 

Während in Ihrem Ministerium die Neufassung der Finanzanlagenvermittlerverordnung abgestimmt wird, erfolgt parallel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine erste Evaluierung der durch MiFID II und MiFIR eingeführten Neuregelungen. Die deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu der Ruhr-Universität Bochum einen Studienauftrag erteilt. Die Auswirkungsstudie liegt nun in Form des Abschlussberichtes vor, den wir Ihnen gern zur Kenntnis bringen möchten (siehe Anlage).

Die Studie zeigt hier, dass die aktuelle Umsetzung der MiFID II zu einer informationellen Überforderung und Verunsicherung des Kunden führt und Flexibilität und Individualität in der Beratung durch das starre Regelungswerk immer stärker eingeschränkt werden. Die Kunden flüchten in eine passive Empfängerrolle und überlassen maßgebliche Entscheidungen immer stärker ihren Beratern, anstatt selbst am Anlageprozess aktiv teilzunehmen.

So kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Neuregelungen eher fragwürdig sind und dem Verbraucherinteresse in Summe zuwiderlaufen.

Ein besonderes Augenmerk möchten wir darauf richten, dass die Studie bereits jetzt ergeben hat, dass die Bankinstitute auf Grund der Kostensteigerung im Beratungsgeschäft zum einen verstärkt auf das sogenannte beratungsfreie Geschäft der Execution-Only setzen und zum anderen eine Neupriorisierung ihrer Zielkunden vornehmen, d. h. der Unternehmenskunde oder Private Banking-Kunde wird dem Normalkunden deutlich vorgezogen, demgegenüber das Angebot dagegen ausgedünnt wird. Wenn überhaupt erhält der sogenannte Retail Kunde inzwischen ein immer stärker standardisiertes Leistungsangebot, welches einen passgenauen Zuschnitt vermissen lässt.

Auch die neu geschaffene Verpflichtung zur Sprachaufzeichnung sämtlicher mit dem Kunden geführter telefonischer Beratungsgespräche hat erhebliche Auswirkungen. Bereits jetzt ist zu erkennen, dass die Banken auf die Neuregelung dadurch reagiert haben, dass sie ihr Angebot an telefonischer Beratung einstellen oder deutlich eingeschränkt haben und somit dieser Beratungskanal, zum Nachteil derjenigen Bevölkerungsschichten, die weniger mobil sind, bereits jetzt stark abgenommen hat.

Gesprochen wir hier von einer „regulatorisch erzwungenen“ Abkehr von der Telefonberatung.

Gerade kleinere und mittlere Institute sind hier massiv betroffen und sehen sich auch in einem klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großbanken. Auch auf Kundenseite wird das Taping nach den Erhebungen massiv abgelehnt. Die repräsentative Studie zeigt auf, dass über 50 % der Kunden die Vertraulichkeit ihrer Gespräche als gefährdet erachten. Über 60 % empfinden Taping als störend, wobei der Anteil jener, die es sogar als sehr störend empfinden, überwiegt. Nahezu dreiviertel aller Kunden würden gern auf das Taping verzichten.

Tatsächlich schafft die Neuregelung daher keinen Rechtsrahmen, der den Zugang zum Anlagemarkt für die Kunden erleichtert und mit größerer Rechtssicherheit ausstattet, vielmehr geben nahezu 50 % der Kunden an, angesichts der Neuregelung auf das telefonische Wertpapiergeschäft bzw. Beratungen hierzu gänzlich zu verzichten.

Es zeigt sich, dass das Taping hier tatsächlich gesetzlich am Kundennutzen vorbei geregelt wurde.

Vor dem Hintergrund dieser evidenten Studienergebnisse möchten wir nochmals darauf drängen, dass hinsichtlich der über 35.000, zumeist als Einzelkaufleute oder in selbstständigen Kleinstbetrieben tätigen gewerblichen Anlagenvermittler, auf eine telefonische Aufzeichnungspflicht, wie sie im ersten Referentenentwurf vorgesehen war, verzichtet wird. Es besteht kein Anlass zu einer solchen Aufzeichnungspflicht, da – wie bereits mehrfach dargestellt – ein unmittelbar wirksamer telefonischer Wertpapierauftrag gegenüber einem gewerblichen Anlagenvermittler nicht möglich ist. Hierzu bedarf es vielmehr immer einer schriftlichen Dokumentation, die sodann auch die notwendigen Informationen und Risikobelehrungen enthält, so dass vermeintlich abweichende telefonische Beratungsinhalte immer auffallen.

Wenn bereits kleine Bankinstitute erkennen, dass die Regelungen zur telefonischen Aufzeichnung im Wettbewerb zu ihren Lasten gehen und auch gegenüber den Kunden keinen Nutzen erbringen, so gilt das für die gewerblichen Anlagenvermittler umso mehr. Diese sind darüber hinaus ohnehin in ihrem Beratungssegment auf Fondsprodukte beschränkt. Einzelorder zu Wertpapieren wie Aktien oder Derivaten können von ihnen überhaupt nicht vermittelt werden.

Allein der Umstand, dass die Banken bereits die kundenunfreundliche Regelung umsetzen mussten, kann nicht als Argument dafür herhalten, dass nunmehr auch die gewerblichen Anlagenvermittler mit einer derartig überzogenen Regulierung in ihrem Leistungsangebot eingeschränkt werden. Eine wie auch immer geartete Gleichbehandlung zum Nachteil des Kunden sollte daher nicht erfolgen. Es ist hier zu befürchten, dass sich das Beratungsangebot gegenüber dem normalen Verbraucher durch die Verpflichtung zum Taping weiter dramatisch reduziert, obwohl es gerade in Zeiten der weiterhin andauernden Niedrigzinsphase von großer Bedeutung wäre, dass mehr Beratung gegenüber Kunden im Bereich Kapitalmarktanlage erfolgt.

Noch besteht hier die Möglichkeit, sich zum Nutzen der betroffenen Verbraucher im Rahmen des Verordnungsverfahrens erneut zu beraten und die Erkenntnisse aus der Praxis zu berücksichtigen. Gern stehen wir zu einem weiteren Dialog zur Verfügung.

 

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Tippgebermodell entlastet bei der Erschließung von Industrie- und Gewerbekunden / kostenlose Leads von Gewerbekunden bieten attraktive Geschäftsmöglichkeiten

 

Die [pma:] Assekuranzmakler GmbH unterstützt die Kooperationspartner der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH ab sofort mit zwei innovativen Ansätzen. So werden durch ein umfangreiches Tippgebermodell die angeschlossenen Makler in den Bereichen Arbeitsaufwand und Haftung maßgeblich entlastet. Zusätzlich bietet die [pma:] Assekuranzmakler GmbH  attraktive Modelle für die Gewinnung von gewerblichen Kunden. Ziel ist es, die Partner in Zeiten zunehmendem Branchenwettbewerbs mit Maklern, Vertrieben und Portalen optimal zu unterstützen und ihnen attraktive Geschäftsmöglichkeiten zu verschaffen.

Der geschäftsführende Gesellschafter der [pma:] Assekuranzmakler GmbH Klaus Bode hatte es sich bei Amtsantritt im vergangenen Jahr zur Aufgabe gemacht, den Ausbau des Versicherungsgeschäftes mit gewerblichen und industriellen Kunden bei [pma:] voranzutreiben. Nun stehen die ersten Angebote für die Partner der [pma:].

Das Tippgebermodell: Erfahrene Versicherungsmakler kennen das aufwendige Prozedere vom ersten Kundengespräch bis hin zum Vertragsabschluss. Risikoanalyse, Beratungsdokumentation gemäß Vermittler-Richtlinie, Ausschreibung und Platzierung des benötigten Versicherungsschutzes , laufende Betreuung, Schadensmanagement und vieles mehr. Es sind aufwendige administrative Schritte, die im Tagesablauf viel Zeit rauben. Mit dem Tippgebermodell entlastet die [pma:] ihre angeschlossenen Partner maßgeblich: Der Kooperationspartner übergibt seinen potentiellen Kunden nach einem Erstgespräch direkt an die [pma:] Assekuranzmakler GmbH. Alle weiteren Schritte übernimmt  das auf gewerbliche und industrielle Kunden spezialisierte Unternehmen. Im  Gegenzug erhält der Tippgeber eine regelmäßige Vergütung und sichert darüber hinaus seinen Kunden vollumfänglich ab. Zudem  wird der [pma:]-Partner  vollständig enthaftet.

Mit dem Verbundpartnermodell bietet [pma:] Assekuranzmakler Kooperationspartnern der [pma:] Zugang zu exklusiven Versicherungskonzepten für   Partnerunternehmen von Verbundgruppen. In Deutschland haben sich um die 250.000 Einzelunternehmen aus 45 Branchen des Handels, Handwerks und Dienstleistungsgewerbes mit einem Außenumsatz von 490 Milliarden Euro zu ca. 400 Verbundpartnerunternehmen zusammengeschlossen. Als Partner eines Verbundes, wie beispielsweise EDEKA, profitieren die Einzelunternehmen von der Stärke der Gruppe. Entsprechende individuelle und gleichzeitig attraktive Angebote zu erstellen, übersteigt oftmals die Kapazitäten des einzelnen Versicherungsmaklers. In dieses attraktive Geschäftsfeld  können [pma:] Partner in die Akquise von Neukunden einsteigen. Kooperationen mit zwei Verbundgruppen mit mehr als 5.000 Partnerunternehmen sind bereits geschlossen. Diese Kontakte können von den [pma:]-Partnern als Leads genutzt werden. „Wir sehen diese Angebote sowohl als unterstützende Maßnahme in der Kundenakquise als auch als Entlastung des Partners in seinem Tagesgeschäft“, erläutert Klaus Bode, geschäftsführender Gesellschafter der [pma:] Assekuranzmakler GmbH.

 

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