Die treefin GmbH, Entwicklerin der Multibanking- und Finanzassistenz-Apps „treefin“ und „FinanzGuide“, kann als einer der ersten Anbieter ihrer Branche ein weiteres, besonderes Qualitäts- und Sicherheitsmerkmal für ihre Nutzer vorweisen: Seit Juni verfügt die Tochter der W&W brandpool GmbH über die Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste für ihre Kunden zu erbringen.

Mit den Treefin-Apps erledigen sich nicht nur die täglichen Bankgeschäfte von über 3.000 Banken mühelos, es können zudem auch Kapitalanlagen, Depots, Bausparguthaben und -finanzierungen sowie Versicherungsverträge aller Gesellschaften übersichtlich verwaltet werden. Mit selbst entwickelten, smarten Analysen und Auswertungen weist treefin ihre Nutzer auf Spar- und Optimierungspotentiale sowie Versorgungslücken im Versicherungs- und Banking-Bereich hin.

Darüber hinaus stehen für treefin-Nutzer eigene Finanz- und Versicherungsexperten für eine kostenfreie, unverbindliche und persönliche Beratung bereit. Zusätzlich können Nutzer der App „FinanzGuide“ die Berater der Ausschließlichkeitsorganisationen von Wüstenrot und Württembergische als persönliche Ansprechpartner für Rat und Tat kontaktieren.

Safety first

Der Lizenzerteilung ging schon seit Anfang 2018 eine intensive Prüfung zahlreicher Kriterien seitens der Aufsichtsbehörde voraus. Dazu zählten im Wesentlichen eine Erhebung der Vorkehrungen zu Datenschutz und Informationssicherheit, der Unternehmenssteuerung einschließlich des organisatorischen Aufbaus sowie der wirtschaftlichen Solidität.

Manuel Wanner-Behr, Geschäftsführer und Mitgründer der treefin GmbH: „Sicherheit hat für uns und unsere Nutzer oberste Priorität. Durch den Prüfungsprozess und die Lizenzerteilung der BaFin sind wir jetzt auf einem vergleichbar strengen Niveau wie eine Bank“. Für die digitalen Dienste von treefin spricht zusätzlich, dass treefin die Daten ausschließlich in einem Hochsicherheitsrechenzentrum mit Sitz in Deutschland sichert und verarbeitet und dadurch den strengsten Datenschutzrichtlinien der Welt unterliegt. Darüber hinaus sind die Apps TÜV-geprüft und werden in regelmäßigen internen und externen Revisionen auf die Probe gestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Canada Life Flyer-Generator

 

Der Lebensversicherer Canada Life hat einen neuen online-basierten Flyer-Generator für die Kundenansprache mit Lösungen zur Arbeitskraftabsicherung entwickelt. Damit können Vermittler online schnell individualisierte Flyer erstellen, speichern und per E-Mail versenden.

„Ob Unfall oder Krankheit – man muss jederzeit damit rechnen, seine Arbeitsfähigkeit zu verlieren. Mit dem Flyer-Generator möchten wir ein modernes Medium nutzen, um die Menschen für diese Risiken zu sensibilisieren und für die frühzeitige Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu werben“, erläutert Markus Drews, Hauptbevollmächtigter der Canada Life. „Auch den individuellen Bedarf und die vielschichtigen Lösungsmöglichkeiten berücksichtigt der Flyer-Generator!“

Passgenaue Ansätze für verschiedene Kundensituationen

Kunden und Vermittler geben Beruf und Alter in das Tool ein. Dann können sie mit wenigen Klicks online einen auf den Beruf individualisierten Informationsflyer erstellen. Sie erhalten so sofort einen Überblick über berufsspezifische Risiken und Leistungsbeispiele sowie eine Preis-Leistungs-Übersicht. Hierbei lassen sich neben der Berufsunfähigkeitsversicherung der Canada Life auch die Absicherungsvarianten Premium Grundfähigkeitsschutz und Schwere Krankheiten Vorsorge einfach berechnen. Bei der Schwere Krankheiten Vorsorge stehen statt dem Beruf die wichtigsten Zielgruppen zur Auswahl, wie etwa Selbstständige, wichtige Mitarbeiter eines Unternehmens (Keyperson) oder die Familie.

In der ausgedruckten oder gespeicherten Version können Vermittler ihr Logo und ihre Kontaktdaten integrieren. So erstellen sie eine individuell auf die Kundensituation angepasste Broschüre, die sie zur Kundenanasprache und als Basis für das Beratungsgespräch nutzen können.

Drews dazu: „In der Arbeitskraftabsicherung führt kein Weg an der kompetenten Beratung durch einen Profi vorbei – zu individuell ist der Kundenbedarf und zu unterschiedlich die jeweiligen Produktlösungen. Mit dem Flyer-Generator können Vermittler die Kunden so anzusprechen, wie diese das von Google & Co gewöhnt sind: individuell und passgenau. Denn gerade darauf kommt es bei der Absicherung der Arbeitskraft an!“ Hier geht es zum Flyer-Generator von Canada Life: https://www.canadalife-flyergenerator.de .

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Matthias Wulfers (35) verantwortet ab 1. Juli 2019 als neuer Leiter die Vertriebsdirektion Mitte im Partner- und Kooperationsvertrieb der Versicherungsgruppe die Bayerische.

 

Wulfers kann auf eine langjährige Vertriebs- und Führungserfahrung in der Finanzdienstleistung zurückgreifen, unter anderem war er zehn Jahre als Fachwirt für Finanzberatung (Industrie- und Handelskammer) tätig, sowie von 2013 bis 2015 Verkaufsleiter bei der Signal Iduna. Bei der Bayerischen war Wulfers seit 2015 als Direktionsbevollmächtigter und Regionalleiter für das Gebiet “Großraum Köln/Siegerland” zuständig.

„Ich nehme die neue Aufgabe sehr gern an und bin stolz, meinen Beitrag zur erfolgreichen Transformation der Bayerischen in einen innovativen Versicherer der Zukunft leisten zu dürfen“, sagt Matthias Wulfers.

„Wir freuen uns, mit Matthias Wulfers einen neuen kompetenten Leiter für die Vertriebsdirektion Mitte in den internen Reihen gefunden zu haben“, sagt Maximilian Buddecke, Leiter Partner- und Kooperationsvertrieb der Bayerischen. „Er war vorher erfolgreicher Regionalleiter in Köln und übernimmt nun die weiterführenden Aufgaben. Eine seiner ersten Amtshandlungen wird die Nachbesetzung seiner alten Position sein.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Assekuradeure wachsen außerordentlich stark

 

„ConceptIF hat einen guten Lauf“, sagte Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF-Gruppe, anlässlich der Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses für das Jahr 2018. Demnach hat die Gruppe, zu der die Assekuradeure ConceptIF Pro und ConceptIF BIZ sowie die ConceptIF Pool gehören, ihre Umsatzerlöse um 34,2 Prozent auf 12,8 Millionen Euro gesteigert (2017: 9,6 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern stieg von 0,83 Millionen Euro auf 1,11 Millionen Euro.

Den Zuwachs führt Winkler im Wesentlichen auf die erfreulichen Ergebnisse der Assekuradeure ConceptIF Pro für das private und ConceptIF BIZ für das gewerbliche Kompositgeschäft zurück. Die Assekuradeure verzeichneten bei den Umsatzerlösen ein deutliches Plus von 67 Prozent auf 7,84 Millionen Euro (2017: 4,7 Millionen Euro). Die Nachfrage nach den Assekuradeurkonzepten, die sehr schnell zur Marktreife gebracht werden können, ist weiterhin sehr hoch. Insbesondere durch die neuen Best-advice-plus-Produkte im Privatkundensegment und die im DIN konformen Beratungsprozess wichtige Personal-D&O-Police „Chefsache“ konnten im Markt entscheidende Akzente gesetzt werden. Bereits in der ersten fünf Monaten beobachtet Winkler eine sehr erfreuliche Geschäftsentwicklung, sodass er für das Jahr 2019 von einem erneuten Anstieg der Umsätze ausgeht. Die ConceptIF Pool steigerte die Umsatzerlöse von 1,28 Millionen Euro auf 1,34 Millionen Euro. Der Pool wickelt das Standardgeschäft von 85 Versicherern im Kompositbereich ab. Das Geschäft kommt hauptsächlich über die kostenlos eingebundenen Vergleichsrechner zustande.

Neues CIF-Portal zum 20-jährigen Firmenjubiläum

Der strategische Ausbau der ConceptIF-Gruppe, die auf online-gestützte Prozesse von der Antragsstellung bis zum Schadenmanagement setzt, wird kontinuierlich vorangetrieben. In ihrem Jubiläumsjahr hat ConceptIF eine völlig neue Bestandsverwaltungs- und Abwicklungsplattform für ihre Vertriebspartner gelauncht. Ziel war es, Benutzerfreundlichkeit, Datenverwaltung und Geschäftsabwicklung weiter zu verbessern. Daher wurde das CIF-Portal nicht nur visuell, sondern auch inhaltlich komplett überarbeitet. Neben der Administration der ConceptIF-Produkte können Makler ihr komplettes Sachgeschäft für 85 Versicherer über die neue Plattform verwalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Gewerbespezialist und Servicedienstleister WIFO GmbH und die Informations- und Beratungsgesellschaft PremiumCircle Deutschland GmbH setzen gemeinsam auf Transparenz und Qualität.

 

Die beiden Unternehmen haben eine strategische und qualitätsorientierte Partnerschaft zur Verbesserung der Beratungsqualität in der Versicherungsbranche begründet. Durch diese Partnerschaft erhalten die Premium-Mitglieder des exklusiven Maklernetzwerkes PremiumCircle vollen Zugang auf das gesamte Servicespektrum inklusive der exklusiven Deckungskonzepte der WIFO.

Damit steht diesen nicht nur das Dienstleistungspaket des PremiumCircle inklusive des Zugangs zur PremiumSoftware, sondern auch ein hochwertiges Komplettpaket für alle Versicherungsparten zur Verfügung. Die WIFO wird darüber hinaus die qualitativ hochwertigen Dienstleistungen der PremiumCircle Deutschland GmbH ihren angeschlossenen Maklern zu Sonderkonditionen zur Verfügung stellen.

Die PremiumCircle Deutschland GmbH

Die PremiumCircle Deutschland GmbH ist als Informations- und Beratungsgesellschaft für die Gesundheits- und Versicherungswirtschaft seit 2002 im Markt etabliert. Das Unternehmen verfügt über langjährige individuelle Kunden-, Produkt-, Vermittlererfahrungen und steht Versicherern bei der Entwicklung transparenter und verständlicher Produkte professionell zur Seite. www.premiumcircle.de

Die WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH

Die WIFO GmbH zählt zu den zehn größten Maklerpools in Deutschland. Die WIFO wurde 1987 von Karl Burkart in Rheinstetten gegründet. Seit 2018 führt sein Sohn Sven Burkart das Unternehmen. Die WIFO hat 60 Mitarbeiter und über 3.000 Verbundpartner. Die Vermittler erhalten von der WIFO umfassende Leistungen mit Beratung und Services. WIFO vermittelt den Verbundpartnern individuelle Angebote von Versicherungsunternehmen im Bereich Leben, Kranken, Sach. Die WIFO hat im Jahr 2017 Provisionserlöse über 17 Mio. Euro erwirtschaftet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WIFO GmbH, Gewerbering 15, 76287 Rheinstetten, Tel: 07242 930-0, Fax: 07242 930-100, www.wifo.com

In Zeiten der Niedrigzinspolitik hat das klassische Sparbuch ausgedient.

 

Unabhängige Finanzexperten raten statt dessen zur Investition in ETFs. Doch: Den Deutschen mangelt es bei ETFs an Wissen – eine Lücke, die auch die Beratungsarbeit der Vermittler beim Kunden erschwert.

Genau 73 Prozent der Deutschen wissen laut einer aktuellen YouGov-Umfrage nicht, was ETFs sind.  Eine stolze Zahl, die eine große Wissenslücke offenbart: Zwei Drittel der Deutschen wissen nichts mit dem Kürzel anzufangen, das in der Finanzbranche in aller Munde ist. ETFs (englisch: „Exchange Traded Funds“) sind börsengehandelte Indexfonds, die die Wertentwicklung eines Index wie zum Beispiel dem DAX abbilden.

Wissenslücke vergrößert Beratungslücke

Diese Wissenslücke zeigt auch: Es gibt eine große Beratungslücke, denn Versicherer und Vermittler setzen im Rahmen ihrer Portfolios von fondsgebundenen Sparprodukten mehrheitlich auf renditebringende ETFs. Um ETFs in Fondspolicen bei Verbrauchern bekannter zu machen, müssen sie ihre Beratungsarbeit intensivieren. So zeigt sich bei ETFs sogar eine doppelte Lücke.

Anlageform mit Potenzial

Weitere Zahlen aus der YouGov-Studie belegen: Sparer sehen durchaus großes Potenzial in ETFs. Von den 17 Prozent der Deutschen, die ETFs kennen, ist der Anteil derer, die Indexfonds besitzen, mit 4 Prozent vergleichsweise hoch. Beliebt sind ETFs auch in Sparplänen zur Altersvorsorge wie bei der LV 1871: Mit 79 Prozent ist der fondsgebundene Anteil des Neugeschäfts in der Altersvorsorge groß. Genau 43 Prozent der Kunden, also knapp die Hälfte, entscheiden sich dabei für Fonds mit ETF-Anteil.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. hatte in diesem Mai ihr 15-jähriges Firmenjubiläum.

 

Der Verein mit Sitz in Hamburg wurde im Mai 2004 mit dem Ziel gegründet, unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine webbasierte Abwicklungsplattform für Unterstützungskassenzusagen anzubieten. Mittlerweile verwaltet die Deutsche Unterstützungskasse Versorgungszusagen für über 3.100 Unternehmen in ganz Deutschland, zum Beispiel für die HHLA Hamburger Hafen und Logistik AG, die Sasol Wax International GmbH, die SoundCloud Ltd. und die Delivery Hero Germany GmbH (Lieferheld).

Die Deutsche Unterstützungskasse verwaltet ausschließlich kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen. Das hat den Vorteil, dass Versorgungen auch oberhalb der Grenzen, die für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten, vollständig steuerwirksam und bilanzneutral ausfinanziert werden (Höchstbetrag 2019: 6.432 Euro, § 3 Nummer 63 Satz 1 EStG). Allein im Jahr 2018 konnte die Deutsche Unterstützungskasse Verwaltungsmandate mit einem Beitragsvolumen von knapp 100 Millionen Euro hinzugewinnen, zum Beispiel für die Tomra Systems GmbH, die deutsche Tochtergesellschaft eines weltweit führenden Anbieters von Systemen zur Automation von Leergutrücknahme im Lebensmittel- und Getränke-Einzelhandel, und die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Darüber hinaus wurden über 40 Millionen Euro bezogen auf den laufenden Beitrag im zurückliegenden Geschäftsjahr an die Versicherer weitergeleitet. Es bestehen zurzeit Kooperationen mit 16 namhaften Versicherungsgesellschaften, darunter Allianz, Canada Life und Alte Leipziger.

Mit dem Portfolio-Konzept strategisch beraten

Im Mai 2004 ging die Deutsche Unterstützungskasse als erster Anbieter mit dem eigens entwickelten Portfolio-Konzept an den Start. Dabei handelt es sich um ein strategisches Beratungsmodell, mit dem verschiedene Tarifkonzepte kombiniert werden können. Es werden nebeneinander Rückdeckungsversicherungen verschiedener Versicherer über die Deutsche Unterstützungskasse verwaltet. Das Konzept setzt die Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften voraus. „Das war schon damals ein absolutes Novum, denn wir konnten dadurch bereits vor 15 Jahren die Streuung des Kapitalanlagerisikos in der Unterstützungskasse anbieten“, bilanziert Christian Willms, Vorstand der Deutsche Unterstützungskasse e.V. Vermittler können das Portfolio-Konzept als einen strategischen Beratungs-Ansatz nutzen und sich damit dem Wettbewerb um das vermeintlich günstigste Angebot entziehen, bei dem es nicht selten lediglich um den Prämienvergleich unterschiedlicher Versicherungsprodukte geht. Stattdessen kann der Vermittler mit dem Beratungsansatz der Deutschen Unterstützungskasse ein Portfolio aus klassischen und wertpapierorientierten Tarifen zusammenstellen, das genau den Bedürfnissen des Versorgungsanwärters entspricht.

Tantiemen-Modell für Sonderzahlungen

Bereits im Jahr 2007 platzierte die Deutsche Unterstützungskasse eine weitere Innovation im Markt. Mit dem Tantiemen-Modell können einmalige und unregelmäßige Sonderzahlungen in eine bAV umwandelt werden. Die Bilanz und das Eigenkapital der Unternehmen werden dabei nicht belastet. Der Mitarbeiter erhält eine wertgleiche Versorgungszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die umgewandelten Vergütungsbestandteile werden unversteuert zur Finanzierung einer Betriebsrente verwendet. Die Besteuerung der Betriebsrente wird in die Rentenphase verlagert. Ist das Tantiemen-Modell einmal eingerichtet, kann es für alle weiteren Tantiemen- oder Sonderzahlungen genutzt werden. Die Arbeitnehmer entscheiden nur noch, ob und in welcher Höhe sie ihre Versorgungen mit neuen Beiträgen erhöhen möchten.

Verwaltungsprogramm 

Seit dem Jahr 2016 arbeitet die Deutsche Unterstützungskasse mit einem Verwaltungsprogramm, das von der zur ConceptIF-Gruppe gehörenden CEVO Systemhaus AG entwickelt wurde. Kernstück des Programms ist ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept, das Trägerunternehmen und Arbeitgebern den Zugriff auf ihre Versorgungszusagen erlaubt. Damit bleiben die Prozesse für alle Beteiligten konsistent und überschaubar. Die Trägerunternehmen können beispielsweise Wertstandsmitteilungen und die Berechnungen für den Pensions-Sicherungs-Vereins-Beitrag online in einem passwortgeschützten Bereich einsehen.

Ausblick

Im laufenden Geschäftsjahr steht die Deutsche Unterstützungskasse in konkreten Verhandlungen über eine Kooperation mit einem weiteren Versicherer, über den Versorgungszusagen für eine Zielgruppe angeboten werden, die mehrere Millionen Beschäftigte in ganz Deutschland umfasst.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Unterstützungskasse e.V., Barmbeker Str. 2-6, 22303 Hamburg, Tel: 040-69 63 55-500, Fax: 040-69 63 55-529, www.deutsche-ukasse.de

Status Quo: Vergleich von Rentenversicherungen

 

Möchte ein Kunde eine Rentenversicherung abschließen, steht er meist vor der Frage, welches Produkt am besten zu ihm passt. Doch die Auswahl ist riesig. Neben staatlich geförderten Produkten wie Riester oder Basisrente stehen u. a. Produkte der dritten Schicht zur Verfügung. Zusätzlich kann sich der Kunde darüber hinaus noch zwischen zahlreichen Formen wie klassischen, indexgebundenen und fondsgebundenen Policen entscheiden, die sich in ihrem Chancen-Risiko-Profil stark unterscheiden. Wurde in z. B. einer Beratung geklärt, welcher Chancen-Risiko-Klasse der Kunde entspricht, steht er noch immer vor Dutzenden infrage kommenden Tarifen. Welcher am besten zu den Wünschen und Vorstellungen des Kunden passt, ist dann nicht immer leicht herauszufinden.

Der Markt stellt  den Versicherungsmaklern häufig Tarifvergleichssoftwarelösungen zur Verfügung. Diese sollen dabei helfen, für den Kunden das richtige Produkt zu finden. Doch meist stehen bei derartigen Tarifvergleichen Kennzahlen wie die Ablaufleistung oder die Rentenhöhe im Vordergrund, welche aus einer Tarifanbindung des jeweiligen Anbieters gewonnen werden. Doch vergleichbar sind diese Ergebnisse in den seltensten Fällen. Warum dies so ist, erläutert folgender Beitrag.

Vergleich anhand von Beispielrechnungen

Die individuellen Vertragsunterlagen enthalten neben den gesetzlich vorgeschrieben Produktinformationsblättern noch weitere wichtige Informationen, wie etwa Beispielrechnungen, die auch als Modellrechnung oder Hochrechnung bezeichnet werden. Diese sollen den potenziellen Kunden unter anderem aufzeigen, mit welchen Leistungen sie zum Renteneintritt unter bestimmten Annahmen rechnen können. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Rentenversicherungen oftmals auf Basis dieser Kennzahlen verglichen werden und auch die meisten Softwareanwendungen, die den Vermittlern für einen Vergleich von Vorsorgeprodukten zur Verfügung stehen, Kennzahlen wie die Modellrechnungen der Ablaufleistung bzw. Rentenhöhen gegenüberstellen. Dabei gilt: Je höher die Leistungen, desto weiter vorne in einer Vergleichsübersicht befindet sich in der Regel der Tarif. Dies begünstigt mehrere problematische Entwicklungen. Einerseits stellt diese Vorgehensweise einen Anreiz dar, den vertretbaren Spielraum bei den Annahmen für die Modellrechnung so zu wählen, um bei Vergleichsberechnungen möglichst weit vorne stehen. Und anderseits sagt das Ergebnis nicht, welche Methode der Hochrechnung angewandt wurde. Doch im weiteren Verlauf mehr. Zuerst einmal gilt es zu klären, welche Annahmen unbedingt zu beachten sind und welche Fallstricke sich daraus ergeben.

Entscheidend bei der Ermittlung von Ablaufleistungen – insbesondere der möglichen bzw. voraussichtlichen Werte – sind die Annahmen über die Wertentwicklung der Kapitalanlage. Bei klassischen Policen – die Kapitalanlage findet (ausschließlich) im Sicherungsvermögen des Anbieters statt – wird für die Berechnung einer möglichen Ablaufleistung üblicherweise die aktuelle Überschussbeteiligung (Deklaration) bzw. die Gesamtverzinsung verwendet. Oftmals findet man zusätzlich noch zwei weitere Ablaufleistungen, die auf der Annahme einer um einen Prozentpunkt erhöhten bzw. verringerten Verzinsung basieren. Eine Gegenüberstellung klassischer Tarife anhand der Ablaufleistungen (Rentenhöhen) ist demnach weniger problematisch. Etwas komplizierter wird es bei indexgebundenen Rentenversicherungen (sog. Indexpolicen). Bei diesen Produkten wird eine konstante Verzinsung, z. B. 4 % pro Jahr, unterstellt, die sich aus der Beteiligung am Index ergibt. Dies erfolgt unabhängig vom verwendeten Index und der Renditebeschränkung (Cap, Quote). Bei Indexpolicen werden meist vor dem Optionskauf noch die laufenden Verwaltungskosten abgezogen. Bei der Berücksichtigung dieser Kosten in den Modellrechnungen gibt es am Markt unterschiedliche Vorgehensweisen, was bei einem Vergleich zwingend Berücksichtigung finden muss.

Bei Rentenversicherungen, die vollständig oder zumindest teilweise in Fonds investieren, muss eine Annahme darüber getroffen werden, wie sich die Fondsanlage während der Ansparphase rentiert. Branchenüblich ist es hierfür feste Prozentsätze zu verwenden. Das bedeutet, dass diejenigen Anteile des Vertragsguthabens, die in Fonds investiert sind, jedes Jahr mit einer fixen Wertentwicklung, z. B. 6 % pro Jahr, performen. In der Regel werden die Beispielrechnungen nicht nur für einen sondern für mehrere Prozentsätze dargestellt. Soweit so gut. Neben der Wertentwicklung des Fonds selbst gibt es jedoch noch zwei weitere Punkte, die zwingend berücksichtigt werden müssen: Die Kosten für das Fondsmanagement (Fondskosten) und eventuelle Rückvergütungen (Kickbacks) des Fondsanbieters. Die Kosten der Versicherungsmantels (Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten) selbst spielen in der folgenden Analyse keine Rolle.

Je nachdem, wie diese Faktoren in der Beispielrechnung Berücksichtigung finden,spricht man von der Brutto- oder Nettomethode. Während bei der Nettomethode die Fondskosten keine Rolle spielen, werden diese bei der Bruttomethode in Abzug gebracht. Mögliche Kickbacks finden in beiden Varianten Berücksichtigung. Da aktuell am Markt beide Vorgehensweisen zu finden sind, ist bei einer Gegenüberstellung von Ablaufleistungen äußerste Vorsicht geboten. Folgendes Beispiel soll dies nochmals verdeutlichen. Unter der Annahme, dass die Fondsanlage 6 % erwirtschaftet, die Verwaltung des Fonds 2 % kostet und die fondsabhängigen Überschüsse (Kickbacks) 1 % betragen, ergibt sich bei der Nettomethode eine Wertentwicklung für die Fondsanlage von 7 %. Verwendet der Versicherer die Bruttomethode, wird die Fondsanlage lediglich mit 5 % hochgerechnet. Doch in beiden Fällen hat es den Anschein, dass mit 6 % hochgerechnet wurde.

Da die meisten Versicherer die Bruttomethode – welche nach Meinung des IVFP die sinnvollere Variante darstellt – verwenden und auch Vergleichsprogramme inzwischen in der Regel darauf achten, nicht Brutto- mit Nettomethode gegenüberzustellen, hat sich diese Problematik inzwischen relativiert. Jedoch gibt es noch weitere Punkte, die bei einem Vergleich von Ablaufleistungen und Rentenhöhen unbedingt zu beachten sind und eine ähnliche Auswirkung auf die Vergleichbarkeit haben. Insbesondere dann, wenn es sich um Produkte mit Garantien handelt.

In diesen Fällen wird der Sparbeitrag nicht zwingend vollständig in den Fonds investiert und fließt demnach in Abhängigkeit vom Garantiemodell in unterschiedliche Anlagetöpfe. Und genau dieser Sachverhalt führt zu neuen Problemen bei einer Gegenüberstellung von Versicherungspolicen. Denn auch hier existieren unterschiedliche Vorgehensweisen am Markt. Eine Möglichkeit besteht darin, die unterschiedlichen Anlagetöpfe mit unterschiedlichen Wertentwicklungen hochzurechnen. Dies wird auch als getrennte Betrachtungsweise der Anlagetöpfe bezeichnet. Anderseits gibt es die Variante, bei der alle Töpfe mit einer gemeinsamen Wertentwicklung modelliert werden. Analog wird diese Herangehensweise auch gemeinsame Betrachtungsweise der Anlagetöpfe genannt.

Bei Verwendung der getrennten Betrachtungsweise wird in der Regel zwischen der Anlage in Fonds (Wertsicherungsfonds und freie Fondsanlage) und der Anlage im Sicherungsvermögen unterschieden, wobei die Wertentwicklungsannahme für Letztere in der Regel der aktuellen Überschussbeteiligung entspricht. Für die Fondsanlage wird wiederum ein konstanter Wert, z.B. 6 %, unterstellt. Das bedeutet, dass diejenigen Sparanteile, die gemäß Schichtungsalgorithmus (für die Garantieerzeugung) in den Deckungsstock fließen mit der Überschussverzinsung hochgerechnet werden. Die Fondsanteile hingegen mit der angenommen Wertentwicklung.

Im Vergleich hierzu geht die gemeinsame Betrachtungsweise davon aus, dass die gesamte Kapitalanlage (Fonds und Sicherungsvermögen) eine einheitliche Performance aufweist. Das bedeutet aber auch, dass der Schichtungsalgorithmus (für die Garantieerzeugung) für die Modellrechnung keine Rolle spielt. Deswegen müssen zusätzliche Annahmen darüber getroffen werden, welche Verteilung das Guthaben während der Ansparphase besitzt, sprich welcher Anteil des Sparguthabens ist durchschnittlich im Sicherungsvermögen investiert und welcher im (Wertsicherungs-)fonds. Dies ist wichtig, da die unterschiedlichen Anlagetöpfe auch unterschiedliche Kosten für die Kapitalanlage aufweisen, welche in der Modellrechnung berücksichtigt werden (müssen).

Ein Vergleich von Ablaufleistungen oder Rentenhöhen, die auf unterschiedlichen Betrachtungsweisen basieren, ist folglich irreführend. So ist es bspw. nicht ungewöhnlich, dass Produkt A bei der Annahme einer Wertentwicklung von z. B. 5 % eine höhere Ablaufleistung aufweist als Produkt B. Wird jedoch eine Wertentwicklung von bspw. 2 % für die Beispielrechnung unterstellt, kann es vorkommen, dass Produkt B hinsichtlich der Ablaufleistung besser abschneidet. Vergleiche hierzu auch folgende Abbildung.

Ein weiteres Problem bei einer Gegenüberstellung von Fondspolicen tritt dann auf, wenn die zu vergleichenden Policen unterschiedliche Modelle für die Erzeugung der Garantie verwenden. Produkte, deren Beitragsaufteilung statisch erfolgt, indem z. B. von jedem Beitrag ein Teil in das Sicherungsvermögen und ein Teil in die Fondsanlage fließt, werden bei einer deterministischen Hochrechnung systematisch geringere Leistungen ausweisen als Produkte mit einem dynamischen Garantieerzeugung. Der Grund hierfür liegt darin, dass unter der Annahme einer konstanten positiven Wertentwicklung niemals Umschichtungen von der Fondsanlage in das Sicherungsvermögen stattfinden. Die Realität sieht jedoch anders aus: Auch wenn Fonds eine durchschnittliche Performance von 6 % aufweisen, schwanken die Kurse jedoch während der Laufzeit. Das heißt sie verlieren zwischendurch an Wert. Negative Kursänderungen können in der Praxis dann dazu führen, dass Teile aus der Fondsanlage in das sichere Investment überführt werden müssen, was die Rendite aufgrund einer geringeren Wertentwicklung im Sicherungsvermögen schmälert. Diesem Umstand wird bei einer deterministischen Hochrechnung keine Rechnung getragen.

Bei deterministischen Hochrechnungen kann es zudem vorkommen, dass ein weiteres Problem auftritt. Dies betrifft insbesondere fondgebundene Rentenversicherungen mit unterschiedlichen Garantieniveaus. So kann es passieren, dass bei Vergleichsberechnungen für ein identisches Produkt diejenige Variante die höchste Ablaufleistung aufweist, die das höchste Garantieniveau besitzt. Der Grund hierfür liegt in den Kosten der Kapitalanlage. Diese sind bei einer Anlage in das Sicherungsvermögen in der Regel geringer. Deshalb ergibt sich letztendlich ein Ausweis einer höheren Ablaufleistung, je höher das Garantieniveau gewählt wird und je höher damit auch der Anteil am Sicherungsvermögen ist. Dies wiederspricht jedoch der Intention, auf Garantien zu verzichten. Denn wer mehr Risiko bei der Kapitalanlage eingeht – also auf Garantien verzichtet – möchte dafür auch die Chance auf eine höhere Ablaufleistung haben. Da jedoch die Beispielrechnungen oftmals Gegenteiliges aufzeigen, sei die Sinnhaftigkeit dieser zumindest zu hinterfragen.

Transparenzinitiativen seitens Gesetzgeber: Produktinformationsblätter

Seit Jahren versucht der Gesetzgeber, die Transparenz und Vergleichbarkeit bei Altersvorsorgeprodukten zu verbessern. Für geförderte Altersvorsorgeprodukte (Riester und Basisrente) wurde ein verpflichtendes standardisiertes Produktinformationsblatt (PIB) eingeführt. Produkte der dritten Schicht (Versicherungsanlageprodukte) müssen ebenfalls standardisierte Informationen in dem sog. Basisinformationsblatt (BIB) zusammenfassen. Gemein ist diesen Beipackzetteln, dass sie dem Produkt eine Risikokennziffer zuordnen, die Kosten quantifizieren und dem Kunden für unterschiedliche Szenarien mögliche Ablaufleistungen oder Rentenleistungen aufzeigen. Unterschiede bestehen jedoch bei der Ermittlung dieser Kennzahlen, was dazu führt, dass ein Vergleich von ungeförderten und geförderten Rentenversicherungen auf Basis dieser Kennzahlen unmöglich ist.

Während im BIB die Risikoklasse anhand einer Risikokennziffer bestimmt wird und sieben Ausprägungen annehmen kann, erfolgt die Risikoeinstufung im PIB auf Basis einer Chancen- und Risikokennziffer und kann Werte zwischen eins und fünf erreichen. Die Ablaufleistungen im BIB basieren auf stochastischen Simulationen (Performanceszenarien). Im PIB wird deterministisch hochgerechnet (Beispielrechnung). Aber auch bei der Ermittlung der Kosten werden unterschiedliche Methoden angewandt. So müssen im Gegensatz zu den Effektivkosten (PIB) bei der Ermittlung der Reduction in Yield (BIB) bspw. Transaktionskosten bei der Fondsanlage berücksichtigt werden.

Allein diese Beispiele lassen vermuten, dass eine Verbesserung der Transparenz und damit der Vergleichbarkeit von Rentenversicherungsprodukten nicht oder nur sehr beschränkt eingetreten ist. Aber nicht alles, was gemacht wurde ist schlecht. So wurde erkannt, dass eine deterministische Hochrechnung – wie bisher üblich – nicht ausreicht, die Produkte hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken beurteilen zu können. So stellen stochastische Simulationen die Grundlage für die Ermittlung der Kennzahlen dar, was ein deutlich besseres Abbild der Realität darstellt. Jedoch erfolgt die Bestimmung der Kennzahlen auf Basis von Simulationen nicht vertragsindividuell, sondern nur für bestimmte Musterfälle. So werden diese meist nur für Vertragslaufzeiten von 12, 20, 30 und 40 Jahren ermittelt und dargestellt.

Kurz zusammengefasst

Bisherige Beispielrechnungen – deren Grundlage eine deterministische Hochrechnung ist – eignen sich nur sehr bedingt für einen Vergleich von Ablaufleistungen und Rentenhöhen, da am Markt unterschiedliche Varianten bzgl. der Hochrechnung existieren. Daher ist ein Vergleich von Produkten die,

unterschiedliche Hochrechnungsmethoden (Brutto- vs. Netto) bei der Wertenwicklungsannahme für die Fondsanlage bzw. Indexanlage verwenden,

unterschiedliche Betrachtungsweisen der Anlagetöpfe (getrennt vs. gemeinsam) bei fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Garantien verwenden,

unterschiedliche Garantieerzeugungsmodelle (statisch vs. dynamisch) verwenden oder

unterschiedliche Garantieniveaus (selbst bei einem identischen Produkt) verwenden,

nicht sinnvoll. Folglich gilt es in Vergleichsprogrammen genauer hinzusehen, ob die vermeintlich beste Ablaufleistung (bzw. Rente) tatsächlich mit den ausgewiesenen Werten anderer Produkte vergleichbar ist. Auch durch die gesetzlichen Vorschriften ist es bislang nicht gelungen, die verschiedenen Rentenversicherungsprodukte sinnvoll miteinander zu vergleichen. Es wurde jedoch ein erster Standard für Simulationen geschaffen.

Ausweg aus dem Vergleichsdilemma

Der durch den Gesetzgeber erzwungene branchenweite Umstieg auf stochastische Simulationen war ein erster Schritt, hat aber das Vergleichsproblem nicht endgültig gelöst, weil

nur standardisierte Vergleiche (4 Laufzeiten) vom Gesetzgeber verlangt werden, jedoch kundenindividuelle Vergleiche für eine „echte Vergleichbarkeit“ notwendig sind,

kein einheitlicher Ausweis der Simulationsergebnisse über alle Schichten vorgeschrieben und somit ein Basisinformationsblatt (BIB) nicht vergleichbar mit einem Produktinformationsblatt (PIB) ist.

Die Gesetzesinitiative hat aber die Rahmenbedingungen für eine bessere Vergleichbarkeit geschaffen. Der nächste Schritt zu mehr Transparenz und tatsächlicher Vergleichbarkeit im Bereich privater Altersvorsorgeprodukte kann nun angegangen werden. Das IVFP wird daher mit weiteren starken Partnern aus Wissenschaft und Branchenvertretern dieses Thema vorantreiben.

Aus Sicht des IVFP ist folgende Herangehensweise im Beratungsprozess zielführend:

Passendes Produkt vor maximaler Rendite!

Aufzeigen welche Ablauf- und Rentenleistungen überhaupt vergleichbar sind!

Kundenindividuelle stochastische Simulation!

Rentenversicherungsprodukte sollen in erster Linie das Langlebigkeitsrisiko absichern, daher muss das Produkt zum Kunden passen. Ein Matching der Produktausgestaltung mit dem Anforderungsprofil des Kunden ist der erste Schritt. Was nützt das Produkt mit der vielleicht besten Renditeaussicht, wenn der Kunde es nach wenigen Jahren kündigt, weil es einfach nicht passt.

Das IVFP wird Ende Juni 2019 diesbezüglich eine Vergleichssoftware von Altersvorsorgeprodukten in den Markt einführen. In der ersten Version werden anhand von wichtigen Produktkriterien (z.B. möglichen Todesfallleistungen, Rentenfaktoren, Anlageschwerpunkten etc.) Tarife verglichen. Auf eine Gegenüberstellung unvergleichbarer Ablauf- und Rentenleistungshöhen verzichtet das IVFP  im ersten Schritt. Diese Vergleichssoftware wird kostenfrei zur Verfügung stehen und richtet sich an Vermittler von Altersvorsorgeprodukten. Die Anwendung wird mit 24 privaten Rentenversicherungen (fonds- und indexgebundene Produkte) von 10 Anbietern – ermittelt durch eine Maklerbefragung – starten. Danach wird die Anwendung fortlaufend um Tarife, Kriterien, Anbieter, sowie Basis- und Riester-Rententarife erweitert.

Deterministische Hochrechnungen werden noch einige Zeit bei einer Beratung notwendig sein. Ein Vergleich von Ablauf- und Rentenleistungen basierend auf unterschiedlichen deterministischen Hochrechnungen ist, wie oben gezeigt, schlichtweg falsch. Jedoch lassen sich die Tarife so clustern, dass zumindest diejenigen, die auf identischen Verfahren beruhen, untereinander verglichen werden können. Marktstandard ist aktuell, dass gängige Vergleichssoftwareanbieter im Markt Ablaufleistungen von Rentenprodukten gegenüberstellen, obwohl diese nicht vergleichbar sind. In der Version 2 der Tarifvergleichssoftware des IVFP werden wir folglich Ablaufleistungen aus den Tarifanbindungen der Versicherungsunternehmen ausweisen. Diese werden jedoch kommentiert, so dass es Vermittlern möglich sein wird, zu erkennen, welche Ablaufleistungen und damit Produkte vergleichbar sind.

Um eine bestmögliche Vergleichbarkeit von Ablauf- und Rentenleistungen zu erreichen, ist eine realistische Bestimmung dieser notwendig. Dafür sind stochastische Simulationen auf kundenindividueller Ebene Voraussetzung. Durch die Einführung der Simulationspflicht bei geförderten Altersvorsorgeverträgen liegt bereits ein Branchenstandard für stochastische Simulationen vor. Auf dieser Basis können kundenindividuelle stochastische Simulationen in Echtzeit entwickelt werden. Ohne Mithilfe der Produktanbieter und Forschung im Bereich Echtzeitsimulation ist dieses Vorhaben schlicht nicht möglich. Daher hat das IVFP zusammen mit den Mathematikern des Fraunhofer-Institutes ITWM die Initiative „Community Altersvorsorge“ ins Leben gerufen. Dabei vertritt die Community die Auffassung, dass Vermittler, Verbraucher und die Politik nach einem unabhängigen Vergleich von Altersvorsorgeprodukten streben und die Rahmenbedingungen dafür vorhanden sind.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Wie steht es mit der Wechselbereitschaft der Versicherungsvermittler?

 

Wie sieht ihre Einkommenssituation aus? Wie kamen die Vermittler mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zurecht? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die BVK-Strukturanalyse, die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) im zweijährigen Turnus durchführt.

In der aktuellen Ausgabe von 2017 / 2018 stechen vier Ergebnisse besonders hervor: So geben 45 Prozent aller Teilnehmer an, dass sie Änderungen ihrer Vergütung erfahren haben, die sie auf die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie zurückführen. 22 Prozent mussten dabei fallende Einnahmen verkraften, wobei 75 Prozent gleichbleibende oder leicht gestiegene Erträge verzeichnen.

57 Prozent der Teilnehmer hatten betriebliche Kostensteigerungen. Dies ist die zweite Kernaussage. Beim dritten Aspekt sticht hervor, dass nur 8,5 Prozent den Vertriebsweg wechseln möchten, mithin die Wechselbereitschaft sehr klein ist. Und jeder zweite Teilnehmer hält den bürokratischen Aufwand zur Umsetzung der DSGVO für hoch bis sehr hoch.

„Die Ergebnisse der Strukturanalyse bestätigen uns in der Einschätzung, dass eine deutliche Belastungsgrenze der Vermittlerbetriebe erreicht ist“, kommentiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer die Ergebnisse. „Wir werden sie als solide Argumentationsgrundlage gegenüber der Politik, dem Gesetzgeber und den Versicherern verwenden.“

BVK-Präsident Michael H. Heinz ergänzt: „Wir haben mit der Strukturanalyse wieder einmal eine beeindruckende Datenbasis zusammengetragen. Sie zeigt, wie richtig wir mit unseren Aussagen zur Vermittlerbranche liegen.“

Teilnehmerstruktur

Mehr als 2.500 Versicherungsvermittler beteiligten sich an der anonym durchgeführten BVK-Strukturanalyse und beantworteten 43 Fragen über einen Online-Fragebogen. Davon waren 67,7 Prozent gebundene Vertreter, 25,3 Prozent Vertreter mit eigener Registrierung und nur sieben Prozent Makler. Damit weist die BVK-Strukturanalyse eine Überrepräsentanz des Ausschließlichkeitsvertriebs aus, weil Makler rund 23 Prozent aller registrierten Vermittler ausmachen.

Die Hälfte (50,9 %) der Teilnehmer waren über 50 Jahre (unter 50 Jahre entsprechend: 49,1 %), wobei mehr als die Hälfte der heutigen Vermittler in den nächsten 15 Jahren den Beruf aufgeben wird.

Der BVK führte die Strukturanalyse in Zusammenarbeit mit dem VersicherungsJournal und Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund durch. Detaillierte Ergebnisse werden in der Juli / August-Ausgabe der Verbandszeitschrift „VersicherungsVermittlung“ veröffentlicht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der renommierte Maklerpool „HAMBURGER PHÖNIX maxpool“ und der internationale Industrieversicherungsmakler SCHUNCK GROUP kooperieren ab sofort. 

 

Die HAMBURGER PHÖNIX maxpool Gruppe AG wird künftig mit der SCHUNCK GROUP, einem der führenden internationalen Industrieversicherungsmakler, eng zusammenarbeiten. Die Kooperation zielt in erster Linie auf den Fachbereich der betrieblichen Altersversorgung ab, umfasst aber auch ausgewählte Biometrie-Bereiche, in denen die beiden Partner ab jetzt gemeinsam innovative Ansätze und hochqualitative Produkte für Industriekunden entwickeln und umsetzen.

Die HAMBURGER PHÖNIX maxpool Gruppe bietet angebundenen Maklern als erprobter und unabhängiger Qualitätspool und bundesweit tätiges Fachinstitut für betriebliche Altersversorgung u.a. sowohl versicherungsförmige als auch investmentbasierte betriebliche Vorsorgelösungen in kompetenter und kundenfreundlicher Umsetzungsart an.

Die SCHUNCK Group, die in diesem Jahr ihr hundertjähriges Jubiläum feiert, arbeitet als internationaler Assekuranzmakler mit national und weltweit führenden Systemen und Produkten. Dazu wurden verlässliche Partnerschaften mit Unternehmen, Verbänden und Institutionen geschlossen und auch hausintern zahlreiche neuartige Dienstleistungen geschaffen.

Durch die Kooperation der HAMBURGER PHÖNIX maxpool Gruppe mit der SCHUNCK GROUP wird das reichhaltige Portfolio beider Unternehmen noch einmal erweitert und sinnvoll ergänzt. Das Credo der zukünftigen Partner lautet: Denken und Handeln in langfristiger Verantwortung für Kunden, Mitarbeiter und Partner. Der Vorstand der HAMBURGER PHÖNIX maxpool Gruppe Oliver Drewes sieht in der zukünftigen Zusammenarbeit viel Potenzial: „Die SCHUNCK GROUP und unser Haus passen fachlich sehr gut zusammen, da beide Häuser für Qualität und verantwortungsbewusste Kundenbetreuung stehen – bis hin zur Begleitung des Kunden im Schadenfall. Hier arbeiten zwei Partner, die aus sehr ähnlichem Holz geschnitzt sind. Wir freuen uns daher sehr, dass wir die SCHUNCK GROUP als Kooperationspartner für unser Haus gewinnen konnten.“

Thomas Wicke, Geschäftsführer und Leiter Vertrieb bei SCHUNCK, begrüßt die Kooperation mit maxpool: „SCHUNCK hat seit jeher den Anspruch unseren Kunden mehr zu bieten als nur Versicherung. Wir freuen uns, dass wir mit maxpool einen Partner gewinnen konnten, der ähnlich denkt und hilft neue Mehrwerte für unsere Kunden zu schaffen. Gemeinsam werden wir unsere Expertise im Vorsorgemanagement effizient bündeln, so dass wir unseren Kunden noch bessere Lösungen anbieten können.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 438,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Studie: Klassische Medien, Web 1.0, Social Media – wer sich wo über Produkte und Dienstleistungen informiert

 

Wo informieren sich Konsumenten über Produkte und Dienstleistungen? Für 59 Prozent der volljährigen Verbraucher in Deutschland sind Onlinemedien im Web 1.0 die meistgenutzte Quelle für solche Produktinfos, für 22 Prozent hingegen traditionelle Medien wie Zeitungen und Fernsehen. Welcher Kanal und welcher Stil im Einzelfall die richtige Wahl für eine erfolgreiche Kundenansprache ist, hängt von der jeweiligen Zielgruppe ab. 85 Prozent der Deutschen ab 18 Jahren lassen sich dabei einer von sechs Gruppen von Konsumenten zuordnen, die sich in ihrem Informationsverhalten grundsätzlich voneinander abgrenzen. Das zeigt die Auswertung einer repräsentativen Umfrage unter 2.000 Deutschen ab 18 Jahren für die Studie “Wege zum Verbraucher 2020” von der Hamburger Kommunikationsberatung Faktenkontor in Kooperation mit dem Marktforscher Toluna und der dpa-Tochter news aktuell.

Nr.1: Der zielstrebige Traditionalist

16 Prozent der erwachsenen Deutschen gehören dieser Gruppe an, darunter Männer und Frauen zu etwa gleichen Teilen. Zielstrebige Traditionalisten zeichnen sich dadurch aus, dass sie klassische Medien anderen Medientypen vorziehen und in diesen aktiv gezielt nach Produktinformationen suchen. 63 Prozent der zielstrebigen Traditionalisten sind 50 Jahre oder älter, ein Drittel bereits in Rente oder Pension. Um ihr Interesse zu wecken, müssen Informationen vor allem seriös und frei von Wertungen aufbereitet sein.

Nr.2: Der aufgeschlossene Traditionalist

Auch aufgeschlossene Traditionalisten beziehen Informationen zu Produkten und Dienstleistungen überwiegend aus klassischen Medien wie Zeitungen, Zeitschriften und TV. Aber sie suchen nicht systematisch danach, sondern stoßen während ihres Medienkonsums eher zufällig darauf. Die aufgeschlossenen Traditionalisten sind im Schnitt fast fünf Jahre jünger als ihre zielstrebigen Gegenstücke, dennoch befindet sich auch in dieser Gruppe bereits jeder Dritte im Ruhestand. 52 Prozent sind mindestens 50 Jahre alt, mit 31 Prozent ist aber auch fast ein Drittel von ihnen noch unter 40. Männer überwiegen in dieser Gruppe geringfügig. Sechs Prozent der volljährigen Verbraucher entsprechen dem Typ aufgeschlossener Traditionalist. Sie sprechen überdurchschnittlich stark auf Fotos, eine persönliche Ansprache und eine lustig-unterhaltsame Darstellung an.

Nr.3: Der systematische Onliner

Die systematischen Onliner machen mit 27 Prozent den größten Anteil deutschen Konsumgesellschaft aus. Systematische Onliner suchen überwiegend in herkömmlichen Internet-Medien jenseits des Social Web gezielt nach Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Auch in dieser Gruppe sind mit 55 Prozent mehr als die Hälfte mindestens 50 Jahre alt und ein Drittel bereits im Ruhestand. Um das Interesse der systematischen Onliner zu finden, müssen Informationen nicht nur seriös und neutral aufbereitet sein, sondern auch tief ins Detail gehen.

Nr.4: Der effizienzorientierte Onliner

Die effizienzorientierten Onliner stellen mit 19 Prozent die zweitgrößte Gruppe der Konsumenten in Deutschland. Sie gleichen in ihrem Informationsverhalten weitgehend den systematischen Onlinern, werden dabei aber von zu vielen Details eher abgeschreckt. Sie bevorzugen stattdessen kompakte Zusammenfassungen. 37 Prozent der effizienzorientierten Onliner sind noch keine 40 Jahre alt. Dennoch hat auch in dieser Gruppe die Hälfte ihren fünfzigsten Geburtstag bereits hinter sich.

Nr. 5: Der aufgeschlossene Onliner

Die aufgeschlossenen Onliner bilden die jüngste Gruppe, die Produktinformationen überwiegend aus Medien im Web 1.0 beziehen. Mit 49 Prozent ist gut jeder Zweite von ihnen zwischen 18 und 39 Jahren alt; älter als 50 ist hingegen nur jeder Dritte. Insgesamt entsprechen 13 Prozent der volljährigen Verbraucher in Deutschland diesem Typus. Aufgeschlossene Onliner suchen in der Regel nicht aktiv nach Produktinformationen, sondern stoßen überwiegend beim Surfen im Web eher beiläufig darauf. Trotzdem sind aufgeschlossene Onliner nicht durch Effekthascherei zu begeistern, sondern legen starken Wert auf eine seriöse Informationsaufbereitung.

Nr.6: Der Netzwerker

Netzwerker sind die einzige Art von Verbrauchern, die Produktinformationen überwiegend per Social Media beziehen. Sie wenden sich vor allem Informationen zu, die visuell, unterhaltsam und emotional aufbereitet sind und sie persönlich ansprechen. Nur 14 Prozent der Netzwerker sind über 50, zwei Drittel hingegen noch nicht einmal 40 Jahre alt. Netzwerker bilden damit die jüngste Gruppe von Verbrauchern in Deutschland – gleichzeitig aber auch die kleinste. Lediglich vier Prozent der volljährigen Konsumenten in Deutschland entsprechen diesem Typus. Selbst bei den Jüngsten spielen Soziale Medien deswegen die kleinste Rolle, wenn es um Informationen zu Produkten und Dienstleistungen geht – selbst klassische Medien wie Zeitungen und Fernsehen erreichen doppelt so viele Verbraucher zwischen 18 und 29 Jahren.

 

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Faktenkontor GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 37, D-20459 Hamburg, Tel: +49 40 253185-0, Fax: +49 40 253185-499, www.faktenkontor.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische erhält den Eisenhut Award in Bronze in der Kategorie „Ganzheitliche Beratung“.

 

Der Award wird für Vertriebssoftware im Versicherungsbereich verliehen und gilt als härtester Wettbewerb der Versicherungswirtschaft. Insgesamt fünf Prüfungsphasen müssen jeweils über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten durchlaufen werden.

Dabei zählt die Kategorie „Ganzheitliche Beratung“ als Königsdisziplin. Die Gewinner müssen eine hervorragende Beratungsunterstützung in zahlreichen Sparten wie der Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Wohngebäude, Gesundheit und Vermögensaufbau vorweisen.

„Wir freuen uns ganz besonders über die Verleihung des Eisenhut Awards für unsere BayRat-Software, mit der wir unserem Exklusivvertrieb umfangreiche Möglichkeiten bieten, durch Transparenz die Kundenberatung auf ein neues Level zu heben,“ sagt Michael Panitz, stv. Leiter des Exklusivvertriebes. „Gleichzeitig verstehen wir den Preis als Motivation, unseren ganzheitlichen Beratungsansatz weiter auszubauen und neue, innovative Services zu bieten.“

Vergeben wird der Preis seit 2000 vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. sowie Kubi e.V., einer Organisation, die sich als Konzeptentwicklungs- und Beratungswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister versteht. Ziel des Awards ist es, eine hohe Qualität der Beratung durch geeignete Software zu unterstützen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die Ergo-Versicherung will den Verkauf von Versicherungen über Sprachassistenten wie Alexa forcieren.

 

“Wir wollen bei diesem Thema ganz vorne dabei sein”, sagte Deutschland-Chef Achim Kassow dem Berliner “Tagesspiegel”. Die Menschen erledigen immer mehr Dinge über Voice-Anwendungen, glaubt der Manager. “Sobald sich ein Kunde mit einem Versicherungsthema beschäftigt, müssen wir ins Spiel kommen, bevor es andere tun”. Die Munich Re-Tochter unterhält dazu eine Digital-IT, ein Netzwerk von 300 Ergo-Mitarbeitern und Freelancern. Bereits seit Oktober vergangenen Jahres können Kunden eine Reisekrankenversicherung aus dem Ergo-Konzern über Alexa abschließen, das Angebot soll ausgebaut werden: “Wir wollen bei der digitalen Entwicklung vorne dabei sein”, sagte Kassow.

Das gilt auch für die elektronische Gesundheitsakte, die der Versicherungskonzern zusammen mit anderen Versicherungen und IBM entwickelt. Das Projekt geht Ende Juni bei Ergo in die Testphase. “Wir wollen unseren Voll- und Ergänzungsversicherten damit einen persönlichen und digitalen Gesundheitsmanager an die Hand geben, der sie dabei unterstützt, ihre Gesundheit über alle Leistungserbringer hinweg – also Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Versicherer – sicher und komplett zu managen”, betonte Kassow. Dabei sollen die Schnittstellen sowohl für die gesetzlichen Kassen als auch die privaten Krankenversicherer funktionieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verlag Der Tagesspiegel GmbH, Askanischer Platz 3, 10963 Berlin, Tel: (030) 29021 0, www.tagesspiegel.de

Viele Versicherte der privaten Krankenversicherungen denken, sie seien als Rentner günstiger in der gesetzlichen Krankenkasse, der GKV versichert. 

 

Eine sichere Faustregel zur Frage der richtigen KV für Rentner lautet: “Besteht eine private Krankenversicherung mindestens 25 Jahre bei einer privaten Versicherung und ist das Gesamteinkommen des Rentners (alle Einkommensarten) über dem Durchschnitt, dann ist die PKV nicht nur besser, sondern auch günstiger als die GKV”, so Halm. Greift diese Faustregel, dann macht eine PKV-Tarifoptimierung mit Tarifwechsel gem. § 204 VVG viel mehr Sinn als ein Wechsel zurück in die GKV. Dabei muss der Privatversicherte mit dem Tarifwechsel und den niedrigeren Beiträgen seiner KV nicht erst bis zum Rentenalter warten.

Das Recht auf eine Beitragsreduzierung und PKV-Optimierung besteht jederzeit und sollte bei den hohen Kosten von ca. 16 % des Bruttoeinkommens für eine Krankenversicherung regelmäßig durchgeführt werden. “Krankenversicherungen, egal ob GKV oder PKV haben eine ungünstigere Kostendynamik als alle anderen Wirtschaftsbereiche. Wer krank ist, möchte nur die beste Behandlung und achtet verständlicherweise nicht auf die Kosten”. Halm: “Anders als bei den Behandlungskosten kann der PKV-Kunde aber seine Versicherungsbeiträge durch einen Tarifwechsel niedrig halten. Da steht nur noch der PKV-Tarifdschungel im Weg. Ohne Beratung ist eine Tarifoptimierung nach § 204 VVG kaum fehlerfrei möglich. Die hc consulting AG ist Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung”.

Halm: “Kostenpflichtige Anbieter zur Tarifoptimierung verlangen für die Beratung 6 bis 12 Mal die Ersparnis nach dem Tarifwechsel plus Mehrwertsteuer. Das ist rausgeschmissenes Geld, der Versicherte wird abgefrühstückt. Mit dem Verwaltungskostenanteil in den Beiträgen einer PKV bezahlt der Kunde auch schon seinen Berater. Jeder gute Versicherungsmakler kann und sollte eine Beratung ohne Bezahlung von seinem Kunden leisten können”.

Einziger Nachteil: nicht alle privaten KVs ermöglichen ihren Versicherten die externe Beratung durch einen Maklerprofi. Infos zu den Details der Beratung und zu den teilnehmenden Versicherungen sind unter www.hcconsultingag.de oder bei der Stiftung Warentest Finanztest im letzten Bericht zum PKV-Tarifwechsel zu finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ferdinand Halm, hc consulting AG, Christophstraße 15-17, 50670 Köln, Tel: 0221 37991961, www.hcconsultingag.de

Frisches Kapital für den Full-Service Immobiliendienstleister McMakler (www.mcmakler.de), einer der am schnellsten wachsenden Immobilienmakler Europas und größter Hybrid-Makler in Deutschland:

 

In seiner Series C Finanzierungsrunde sichert sich das Unternehmen ein Investment in Höhe von über 50 Millionen Euro und setzt sich damit deutlich von seinen Mitbewerbern ab. Ergänzt wird die Eigenkapitalfinanzierung durch eine umfangreiche Fremdkapitallinie im zweistelligen Millionenbereich.

Angeführt wird die Finanzierungsrunde von Target Global, einem frühen Unterstützer von McMakler und von Israel Growth Partners, dem führenden Spätphaseninvestor in Israel. Mehrere Bestandsinvestoren, darunter Frog Capital, nehmen an der Finanzierungsrunde ebenfalls teil.

Von Anfang an setzt McMakler auf ein hybrides Geschäftsmodell, das Digitalisierung und Aufteilung von Kernkompetenzen mit einer persönlichen, individuellen Betreuung vor Ort verbindet. Und das mit Erfolg: 2018 verfünffacht das Unternehmen sein Transaktionsvolumen gegenüber dem Vorjahr, das vermittelte Immobilienvolumen lag bei 400 Millionen Euro. Ziel für 2019 ist, die Schallmauer von einer Milliarde Transaktionsvolumen zu durchbrechen.

“Das kontinuierliche und nachhaltige Wachstum des Unternehmens seit Gründung zeigt, dass wir mit unserem Hybrid-Modell auf dem richtigen Weg sind und uns Geschäfts- sowie Privatkunden vertrauen”, sagt Felix Jahn, Gründer und Geschäftsführer von McMakler. “Unser Fokus liegt nach wie vor darauf, ein neues Niveau der Dienstleistungsqualität in die Immobilienmaklerei zu bringen. Mit den neuen Mitteln fühlen wir uns bestens gewappnet, McMakler zu dem führenden Hybrid-Makler in Europa aufzubauen.”

“Wir sind stolz darauf zu den frühen Unterstützern von McMakler zu gehören und sind glücklich darüber, das Team weiterhin mit unserem Spätphaseninvestment unterstützen zu können, um das schnelle Wachstum des Unternehmens weiter voranzutreiben”, sagt Shmuel Chafets, General Partner bei Target Global. “McMakler ist Teil einer neuen Welle der Digitalisierung, die die Immobilienbranche verändert und auch ein tolles Beispiel dafür, wie Technologie in einem von Maklern getriebenen Markt vermitteln kann. Beide dieser Trends sind der Schlüssel zu unserer Investment-These bei Target Global.”

Assaf Harel, Partner des führenden Wachstumsinvestors Israel Growth Partners, sagt: “Es ist erstaunlich, wie analog die tradierte Maklerbranche noch immer ist und deshalb reif für disruptive Technologie. Im Proptech-Segment übernimmt McMakler eine klare Vorreiterrolle. Wir sind beeindruckt von der rasanten Entwicklung des Unternehmens seit Gründung 2015 und fest überzeugt, dass McMakler das Zeug zum Marktführer hat.”

Die neuen Mittel fließen in den weiteren Ausbau der McMakler Transaktionsplattform und Inhouse-Technologie, in digitale Tools und effiziente Strukturen für einen transparenten und schnelleren Vermarktungsprozess für Verkäufer und Käufer sowie in den weiteren Ausbau der McMakler Teams in Deutschland, Österreich und Frankreich. McMakler mit Hauptsitz in Berlin beschäftigt aktuell 450 Mitarbeiter, davon 255 eigene Makler, an über 100 Standorten und Ballungsgebieten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

McMakler GmbH, Torstraße 19, 10119 Berlin, Tel: +49 30 555 744 917, www.mcmakler.de

Vorstand im Amt bestätigt

 

Es ist schon wieder fünf Jahre her, als der Makler-Nachfolger-Club e.V. im Jahr 2014 als unabhängiges und neutrales Medium für kauf- und verkaufsinteressierte Makler gegründet wurde. Seitdem ist viel passiert und es ist eine gute Gelegenheit die ersten fünf Jahre Revue passieren zu lassen.

Die Unternehmensberater Thomas Suchoweew und Oliver Petersen stellten bereits ab dem Jahr 2012 in Beratungen von Maklergesellschaften fest, dass einige die nötigen Veränderungsprozesse, um weiterhin erfolgreich am Markt tätig sein zu können, nicht oder nicht mehr umsetzen wollten, die rechtlichen und  Gegebenheiten und das sich veränderte Marktumfeld einigen zu schwierig wurden und sie deshalb die Unternehmensberater fragten, ob sie nicht jemanden wüssten, der das Maklerunternehmen übernehmen und weiterführen möchte.

Vorstände Thomas Suchoweew und Oliver Petersen

Die Anfragen stiegen in der folgenden Zeit stark an und so entschieden Thomas Suchoweew und Oliver Petersen 2014, die Nachfolgeplanung und –organisation auf professionelle Beine zu stellen. Dabei wurde bewusst kein weiteres Unternehmen gegründet, sondern es wurde ein Verein aus der Taufe gehoben, der Servicedienstleistungen für seine Mitglieder im Nachfolgeprozess anbieten, eine strategische Nachfolgeplanung unterstützen und einen funktionierenden Generationenwechsel mit Erhalt der Unternehmenswerte sicherstellen sollte. Heute unterstützt der Verein nicht nur bei Kauf- und Verkaufsvorgängen, sondern bietet bei allen Varianten der Nachfolgeregelung seine Hilfe an. Damit ist und bleibt der Makler-Nachfolger-Club e.V. bis heute der erste und einzige Verein, der sich mit diesen Themen professionell beschäftigt.

Der Verein verfügt über ein großes Netzwerk von Spezialisten, die die Notfall- und Nachfolgeplanung für Mitglieder zu Sonderkonditionen anbieten und einige Leistungen sogar kostenfrei zur Verfügung stellen. Zu diesem Netzwerk, das ständig erweitert wird, gehören unter anderem Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Personalberater, Marketingspezialisten, Finanzierungsberater und viele andere mehr.

2016 wurde das erste Vereinsmagazin veröffentlicht, in dem sich der Verein und ausgewählte Mitglieder und Netzwerkpartner präsentierten und Fachartikel zum Thema Nachfolgplanung beitrugen. Dieses Magazin wurde an 2.500 Marktteilnehmer versendet. Mitgliedern steht auf den Internetseiten des Vereins zusätzlich ein umfangreicher Downloadbereich und verschiedene EBooks zu Fachthemen kostenfrei zu Verfügung. Auch dieses Angebot wird ständig erweitert.

In unzähligen Veranstaltungen, Teilnahmen an Messen und Tagungen, Diskussionsrunden und Einzelgesprächen wurde die Idee des Vereines in die Maklerschaft getragen und es konnten in diesen fünf Jahren über 400 Mitglieder gewonnen werden.

2017 wurde ein Notfallordner speziell für die Anforderungen von Finanz- und Versicherungsmakler entwickelt und allen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dieser Ordner beinhaltet in 12 Rubriken alles, das für eine optimale Notfall- und Nachfolgeplanung für Finanz- und Versicherungsmakler wichtig sein kann und dient zusätzlich als roter Faden für die Organisation der wichtigsten Regelungen in diesem Prozess.

Durch die sehr positive Resonanz wurde im Jahr 2018 entschieden, diesen Ordner nicht mehr nur den Mitgliedern, sondern allen Versicherungsmaklern kostenfrei unter https://www.makler-notfallordner.de zur Verfügung zu stellen. Damit leistet der Verein seinen Beitrag für eine flächendeckende Versorgung mit einem idealen Instrument für die Notfall- und Nachfolgeplanung. Der Notfallordner beinhaltet außerdem eine Notfallnummer, die im Fall der Fälle angerufen und schnelle Hilfe und Unterstützung angefordert werden kann.

Ebenfalls im Jahr 2018 wurde das Makler-Versorgungswerk vorgestellt, das jeden Makler ein auf seine individuelle Situation angepasste Strategie für seine Nachfolgeplanung und –regelung ermöglicht.

Seit 2019 können Mitglieder einen kostenfreien DSGVO-Check machen, eine Auswertung dafür bekommen und, sollten Beratungen vor Ort nötig sein, Dienstleistungen von einem Datenschutzbeauftragten zu Sonderkonditionen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können alle Mitglieder einen kostenfreien Webseiten-Check incl. Videoauswertung anfordern.

Auch die Anzahl der Kaufinteressenten steigt ständig an. Mittlerweile verfügt der Verein über 1.000 registrierte Kaufinteressenten, von denen ca. 250 bonitätsgeprüft sind und die insgesamt über ein Investitionskapital von über 40 Mio. Euro verfügen.

In den ersten fünf Jahren konnte der Verein über 100 Transaktionen erfolgreich begleiten und Bestände und Unternehmen im Wert von ca. 14 Mio. Euro an einen Käufer bzw. Nachfolger übergeben.

Zu den Kerntätigkeiten des Vereins gehören die Organisation von geeigneten Dienstleistern für den Makler in der Notfallvorsorge und Nachfolgeplanung, die kostenlose Bestands- und Unternehmensbewertung und die kostenfreie Erstellung von Verkaufs Exposés.

Diese umfangreichen Gratis-Leistungen können angeboten werden, weil der Verein nicht umsatz- und gewinnorientiert arbeiten muss und deshalb nicht bei jeder Kleinigkeit auf die Erhebung von Gebühren und Honoraren angewiesen ist.

In der zweiten Jahreshälfte 2019 wird ein Fahrplan für eine professionelle Nachfolgeplanung vorgestellt, der die bisherigen Bausteine optimal verknüpft und zusätzlich einen Notfallplan mit Treuhandvertrag beinhaltet. Außerdem sollen weitere Gratisleistungen und Rabatte über den Verein angeboten werden, um das Angebot noch attraktiver zu machen.

Der Vereinsvorstand rechnet in den nächsten Jahren zwischen 400-500 Makler/Maklerbetrieben, die einen Nachfolger suchen, pro Jahr. Um der zu erwartenden steigenden Nachfrage gerecht zu werden, erweitert der Verein ab 2020 zusätzlich seine Personalstruktur.

Makler die Ihre Nachfolgeregelung planen wollen können sich auf der Seite www.makler-nachfolger-club.de informieren oder zumindest ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Spezialisten aus dem Vereinsnetzwerk führen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­nachfolger­club.de

Hans Peter Trampe wird sich zukünftig als Aufsichtsratsvorsitzender auf Strategie- und Beratungsfunktionen konzentrieren

 

Der Vorstandsvorsitzende der DR. KLEIN Firmenkunden AG, Hans Peter Trampe, wird seinen zum Jahresende auslaufenden Vertrag nicht verlängern. Stattdessen wird er zum Jahreswechsel als Vorsitzender in den Aufsichtsrat der DR. KLEIN Firmenkunden AG wechseln.

In den letzten Jahren hatte Trampe die Kompetenzen im Vorstand, dem er seit 2004 angehört, immer weiter ausgebaut. Nach Peter Stöhr (COO) und Karsten Vaelske (CSO) war zuletzt im September 2018 Nicolas Schulmann als CIO in den Vorstand berufen worden. Während Stöhr und Vaelske schon lange der Hypoport-Gruppe, der Muttergesellschaft der DR. KLEIN Firmenkunden AG, angehören, stieß Schulmann erst im April 2018 dazu: Damals hatte die Hypoport AG die von Schulmann mitgegründete FIO SYSTEMS AG, die webbasierter Softwarelösungen für die Finanz- und Immobilienwirtschaft entwickelt, übernommen.

„Mit meinen verbleibenden Vorstands-Kollegen haben wir drei sehr fähige Führungskräfte, in deren Hände ich die Leitung der operativen Arbeit in den vergangenen Monaten und Jahren bereits sukzessive habe übergehen lassen. So ist es für mich nur eine logische Konsequenz, mich mit Auslaufen meines aktuellen Vorstandsvertrages auch offiziell aus dem Operativen zu verabschieden“, erklärt Trampe. „Doch meine zukünftige Tätigkeit im Aufsichtsrat wird sich nicht auf die bloße Aufsicht und Kontrolle beschränken. Wir halten es in der Hypoport-Gruppe generell eher nach dem angelsächsischen Modell, in dem der Aufsichtsrat bzw. die „non-executive members of the board“ auch eine strategische und beratende Rolle ausfüllen. So habe ich es bisher als Aufsichtsrat der FIO SYSTEMS AG gehandhabt und so werde ich das auch als Aufsichtsratsvorsitzender der DR. KLEIN Firmenkunden AG fortführen. Ich werde den Kollegen – aber auch unseren Kunden – somit unverändert auch in Zukunft mit meiner Expertise und meinem Netzwerk zur Verfügung stehen.“

Darüber hinaus will sich Trampe privat verstärkt einem Projekt widmen, das ihm schon lange am Herzen liegt: die Unterstützung der DESWOS. Die DESWOS Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. ist ein gemeinnütziger und privater Verein. Sie wird von den im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen organisierten Wohnungsunternehmen sowie deren Verbänden gemeinsam mit Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche und Privatpersonen durch Mitgliedschaften, Spenden und ehrenamtliches Engagement unterstützt. Ziel der DESWOS ist es, Menschen durch den Bau von Wohnungen und Bildungseinrichtungen in ihrer Heimat eine Zukunft zu geben. Trampe war bereits zwei Mal mit einem Film-Team in Tansania, um auf die dortige Arbeit der DESWOS, konkret auf von der Hypoport AG geförderte Projekte, aufmerksam zu machen und weitere Spendengelder einzuwerben. Zudem ist Trampe seit 2017 Mitglied im Verwaltungsrat der DESWOS und Vorstandsvorsitzender des Fördervereins. Hier möchte er sein Engagement zukünftig deutlich verstärken.

Da Trampe sich künftig auf die strategische und beratende Rolle im DR.-KLEIN-Netzwerk konzentrieren wird, wird er auch seinen zum Jahresende auslaufenden Vertrag als Vorstand der Hypoport AG nicht verlängern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DR. KLEIN Firmenkunden AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.drklein-firmenkunden.de

bAV-Vermittler können ab sofort für die Condor Lebensversicherung online beraten und abwickeln.

 

Diese Lösungen der Condor sind in der Beratungssoftware „bAV-Berater“ von xbAV integriert: Direktversicherung, Unterstützungskasse und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

„Unsere Vermittler sollen zeitgemäß bAV beraten können“, erklärt Stefan Heisig, Vertriebsdirektor Makler Personen von Condor. „Mit dem ‚bAV-Berater‘ ist das ab jetzt transparent und effizient online möglich.“

„Wir wollen bAV für alle einfach machen“, sagt Boris Haggenmüller, Geschäftsführer der xbAV Beratungssoftware GmbH, ein Tochterunternehmen der xbAV AG. „Wir freuen uns, dass Vermittler jetzt auch für bAV-Angebote der Condor Online-Beratung und -Verkauf anbieten können.“

In der bAV-Beratungssoftware von xbAV sind mit Condor aktuell 19 Produktanbieter vertreten.

Der „bAV-Berater“ führt den Vermittler durch den gesamten Beratungsprozess. Die Softwarelösung ermittelt die individuelle Versorgungslücke, simuliert die Lohnabrechnung mit und ohne bAV, vergleicht bAV mit privater Vorsorge und beinhaltet die Nachsteuerbetrachtung in der Rentenphase. Alle Dokumente werden automatisch erstellt und können digital übermittelt werden. bAV wird damit transparent und nachvollziehbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

xbAV AG, Martin-Greif-Strasse 1, D-80336 München, Tel: 089 2000 17 59, www.xbav.de

Seit der Diskussion um Provisionskürzungen und einen drohenden Provisionsdeckel bei Lebens- und Rentenversicherungen entwickelt sich die Honorarberatung für Versicherungsmakler zunehmend zu einer Alternative, mit der sie ihre Vergütung frei und ohne Stornogefahr wählen können.

 

Zudem werden damit Produktkosten gesenkt. Auf der anderen Seite können Provisionsmakler Provisionssenkungen über Servicegebühren abfedern und kostengünstige ETFs auch in Provisionspolicen einbinden.

Vor dem Hintergrund sinkender Provisionen und der Einführung eines Provisionsdeckels erwägen inzwischen auch Provisionsmakler, Servicegebühren einzuführen. Rechtsexperten, die vor der IDD noch vor rechtlichen Grauzonen und Risiken warnten, empfehlen nun sogar Ausschließlichkeitsvertretern die Einführung von Gebühren für ergänzende Leistungen.  Allein aus Angst vor Einnahmenverlusten muss daher niemand mehr auf die Honorarberatung umsteigen.  Auch der Kostenvorteil von Nettoprodukten schwindet seit auch in provisionsbasierten Fondspolicen eine immer größer werdende Anzahl von ETFs und passiven Portfolios angeboten werden.

Auch für Provisionsberater eröffnet sich damit ein Beratungsansatz, der sich auf die Mehrwerte für Kunden fokussiert. Sie können nämlich wie Honorarberater die Kostenbelastung von Sparplänen und Lebensversicherungen ihrer Kunden senken. Damit erhöhen sie das Renditepotential neuer und bestehender Policen und sorgen dafür, dass Kunden ihre Anlageziele trotz Niedrigzinsphase doch noch erreichen können. Für diese Art der Mehrwertberatung hat die con.fee AG einen speziellen Beratungsprozess und eine finanzmathematische Software entwickelt, die sie zusammen mit ausgewählten Produktpartnern an den con.fee Mehrwerttagen im September an verschiedenen Standorten präsentiert.

Mit Alte Leipziger und Vienna Life treten zwei auf den Maklermarkt spezialisierte Lebensversicherungsgesellschaften mit Alleinstellung auf. Außerdem präsentieren sich zwei Fondsgesellschaften, die die Geldanlage revolutioniert haben: Dimensional wurde von Nobelpreisträgern gegründet und führte das wissenschaftliche Investieren mit Assetklassenfonds ein. Vanguard ist die zweitgrößte Fondsgesellschaft der Welt, genossenschaftlich organisiert und Erfinder der ETFs.

Mehr zu den con.fee Mehrwerttagen unter https://www.confee.de/confee-mehrwerttage-2019

 

Verantwortlich für den Inhalt:

con.fee AG, Hegelstraße 14, 53177 Bonn,Tel: +49 228 – 299 727 82, Fax: +49 228 – 299 727 89, www.confee.de

Jeder dritte Bankangestellte mit Kundenkontakt ist mit seinem aktuellen Job unzufrieden. Knapp ein Drittel plant sogar einen Ausstieg. Eine bessere Work-Life-Balance, eine größere Arbeitsplatzsicherheit und eine höhere Vergütung sind Hauptgründe für einen möglichen Wechsel. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Trendstudie, die das Finanzberatungsunternehmen Swiss Life Select in Auftrag gegeben hat.

29,6 Prozent der befragten Bankangestellten mit Kundenkontakt sind mit ihren aktuellen Jobs unzufrieden. 19,7 Prozent sind eher unzufrieden, während sich 9,9 Prozent als sehr unzufrieden bezeichnen. 26,1 Prozent Studienteilnehmer glauben, in zwei Jahren nicht mehr beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt zu sein. Sogar 57,7 Prozent der unzufriedenen Befragten (n=52) planen einen Ausstieg. Eine bessere Work-Life-Balance (42,3%), eine höhere Vergütung (42,3%) und eine größere Arbeitsplatzsicherheit (39,4%) würden für einen Wechsel sprechen.

Egal, ob sie zufrieden oder unzufrieden mit ihren aktuellen Jobs sind – die Banker mit Kundenkontakt klagen über ihre Arbeitsbedingungen:

Für Unmut sorgen eine Vergütung, die sich nicht an der erbrachten Leistung orientiert (54,9%), Produkt- und Absatzvorgaben (45,1%), eine schlechte Work-Life-Balance (42,3%), schlechte Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten (41,5%), fehlende digitale Tools (36,6%), mangelnde Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten (33,8%) und fehlende Möglichkeiten, Kunden individuell zu betreuen (29,6%). Fünf Aspekte sind Bankern mit Kundenkontakt in ihrem Arbeitsalltag besonders wichtig: selbständiges Arbeiten (74,6%), Work-Life-Balance (73,9%), Arbeitsplatzsicherheit (71,8%), leistungsorientierte Vergütung (59,2%) und die Möglichkeit, auf Kunden individuell eingehen zu können (47,9%).

Ein Drittel der unzufriedenen Banker bemängelt, Kunden keine ganzheitliche Lebens- und Finanzplanung zur Verfügung stellen zu können. Fast jeder zweite Unzufriedene vermisst in seinem Institut die richtigen Angebote für die Vorsorge und Absicherung der Kunden und klagt über vorgegebene Produkte. Nur ein Drittel der Unzufriedenen kann seine Kunden individuell betreuen. Jeder zweite kann keine private Krankenversicherung anbieten. Jeweils ein Drittel kann bei Bedarf weder eine Lebens- und Rentenversicherung noch eine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung vermitteln.

“Eine ganzheitliche Beratung, die sich an den individuellen Kundenbedürfnissen orientiert und eine breite Produktpalette sind die Dreh- und Angelpunkte bei Swiss Life Select. Diese überzeugen Banker, die einen Jobwechsel in Betracht ziehen, von einer Partnerschaft mit uns”, berichtet Stefan Kuehl, Geschäftsführer beim Finanzberatungsunternehmen Swiss Life Select. In den letzten Jahren hat das Unternehmen mehrere hundert neue Vertriebskollegen gewonnen, die zuvor im Bankensektor tätig waren. “Unsere Partner schätzen die Möglichkeiten bei uns, ihre Entscheidungen in Eigenregie zu treffen, ihre Arbeitszeit frei einteilen zu können und eine leistungsorientierte Vergütung zu erhalten”, so Kuehl weiter.

 

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