Autor: Dr. Robert Boels, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kanzlei Michaelis

 

Sie haben in Ihrem Versicherungsmaklerunternehmen oft ein Interesse daran, die Arbeitszeit und den Arbeitsort Ihrer Mitarbeiter flexibel zu gestalten, um so z. B. auf aktuelle Entwicklungen in Ihrem Unternehmen oder im Markt reagieren zu können. WVM zeigt Ihnen, wie Sie die Arbeitszeit einseitig ändern und Spielräume bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen nutzen.

Weisungsrecht des Arbeitgebers und Vertragsvereinbarung

Als Arbeitgeber dürfen Sie – nach billigem Ermessen – die organisatorischen Maßnahmen (z. B. Essen am Arbeitsplatz, Pflege von Arbeitsmitteln), den Ort und die Zeit der Erbringung der Arbeitsleistung in Ihrem Maklerunternehmen festlegen (Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht, § 106 GewO).

Wichtig: Dies gilt allerdings nur, wenn Sie nicht (ausdrücklich) etwas anderes mit Ihrem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag vereinbart haben.

Beispiel Makler A hat mit seiner Mitarbeiterin B vertraglich geregelt, dass sie täglich bis 12:30 Uhr arbeitet. B soll nun 2 mal pro Woche länger arbeiten. A kann dies nicht verlangen, da die Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt. Das Weisungsrecht von A ist insoweit beschränkt (BAG, Urteil vom 17.07.2007, Az. 9 AZR 819/06, Abruf-Nr. 160992).

Arbeitgeber kann Arbeitszeit festlegen

Ohne eine derartige (ausdrückliche) Regelung können Sie einseitig aufgrund Ihres Weisungsrechts

die wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilen,

den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit festlegen und

die Lage der Pausen bestimmen.

Praxistipp: Sie können im Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit nur rahmenmäßig vereinbaren und einen Neuverteilungs-Vorbehalt vereinbaren. So können Sie die Arbeitszeit gemäß Ihres Weisungsrechts nach billigem Ermessen später neu verteilen. Das dürfen Sie auch dann noch, wenn Sie von Ihrem Weisungsrecht längere Zeit keinen Gebrauch gemacht haben (BAG, Urteil vom 07.12.2000, Az. 6 AZR 444/99, Abruf-Nr. 198854).

MUSTERFORMULIERUNG / Arbeitszeitenregelung im Arbeitsvertrag

Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden und ist an 6 Werktagen abzuleisten. Der Arbeitgeber behält sich eine Verteilung der Arbeitszeit vor.

Beispiel: Versicherungsmakler A hat mit seiner Mitarbeiterin B im Arbeitsvertrag nur den Rahmen für die wöchentliche Arbeitszeit (40 Stunden/6 Tage) festgelegt und einen Vorbehalt vereinbart. Bisher arbeitet B an 5 Tagen von 09:00 bis 18:00 Uhr. A will die Öffnungszeiten bis 19:00 Uhr verlängern und auch am Samstag das Maklerbüro 2 Stunden öffnen. Dafür passt er die Arbeitszeit von B entsprechend an. A darf dies ohne Zustimmung von B einseitig festlegen.

Arbeitgeber kann Arbeitsort festlegen

Sie können durch Ihr Weisungsrecht den Arbeitsort festlegen, an dem Ihr Mitarbeiter die Arbeit leisten muss. Haben Sie im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich einen Arbeitsort bestimmt und gibt es keine sonstige Regelung, ergibt sich der Arbeitsort aus der tatsächlichen Arbeit Ihres Mitarbeiters.

Wichtig: Haben Sie jedoch mit Ihrem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag vereinbart, dass er im Maklerunternehmen tätig ist oder sich die Arbeit auf mehrere Orte verteilt, gilt das Maklerunternehmen bzw. gelten die verschiedenen Orte als Arbeitsort. Diese können Sie nicht einseitig ändern.

Praxistipp: Das Problem lösen Sie, indem Sie in den Arbeitsvertrag neben dem Arbeitsort zusätzlich eine Versetzungsklausel aufnehmen. Danach dürfen Sie den Mitarbeiter entsprechend seiner Leistungen und Fähigkeiten an anderer Stelle beschäftigen. So behalten Sie es sich vor, Ihren Mitarbeiter einer neuen Arbeitsstätte zuzuordnen (BAG, Urteil vom 26.09.2012 Az. 10 AZR 414/11, Abruf-Nr. 198853; BAG, Urteil vom 13.06.2012 Az. 10 AZR 296/11, Abruf-Nr. 122730).

Ihr Mitarbeiter wird sich eventuell gegen eine Versetzung wehren. Dafür braucht er triftige Gründe. Eine Beeinträchtigung des persönlichen Lebens oder eine höhere Belastung bei der Anfahrt sind dafür nicht ausreichend (BAG Urteil vom 28.08.2013, Az. 10 AZR 537/12, Abruf-Nr. 200239; BAG, Urteil vom 10.07.2013, Az. 10 AZR 915/12, Abruf-Nr. 132468).

Umfang der Arbeitszeit

Ihr Weisungsrecht gilt nicht für den Umfang der Arbeitszeit. Sprich: Sie müssen den Umfang der Arbeitszeit immer eindeutig mit Ihrem Mitarbeiter vereinbaren. Haben Sie mit Ihrem Mitarbeiter also eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart, können Sie diese nicht eigenmächtig ändern.

Reduzierung der Arbeitszeit

Sie müssen die vertragliche Mindestarbeitszeit im Interesse Ihrer Mitarbeiter einhalten. Diese haben nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, die vereinbarten Arbeitsstunden zu leisten und entsprechendes Gehalt zu bekommen.

Praxistipp: Sie können die Arbeitszeit nicht einseitig reduzieren. Das geht selbst dann nicht, wenn Sie einen entsprechenden Vorbehalt im Arbeitsvertrag aufnehmen würden. Möchten Sie die Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters reduzieren, muss dieser immer zustimmen.

Erhöhung der Arbeitszeit

Sie können die Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters nicht einfach erhöhen. Und Sie können auch nicht anweisen, dass Ihr Mitarbeiter Mehrarbeit leisten muss, weil der Umfang der Arbeitszeit zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern klar vereinbart wurde.

Beispiel. Die Mitarbeiterinnen B und C arbeiten beide halbtags für den Makler A. Mitarbeiterin B fällt krankheitsbedingt einige Wochen aus. A kann nicht von C verlangen, dass sie die Stunden von B auffängt.

Eine Ausnahme besteht in „notfallartigen Sondersituationen“, z. B. in Fällen, in denen die Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters bereits beendet, aber noch eine sehr wichtige Frist einzuhalten ist. Ihrem Maklerunternehmen würde erheblicher Schaden drohen, wenn der Mitarbeiter die Aufgabe nicht erledigt.

Praxistipp: Anders als bei der Reduzierung ist es jedoch arbeitsrechtlich möglich und in der Praxis auch üblich, dass Sie das Recht, Überstunden anzuweisen, in den Arbeitsvertrag aufnehmen.

MUSTERFORMULIERUNG / Überstundenregelung im Arbeitsvertrag

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dieses erfordern – bis zu … Überstunden (z. B. 10 Stunden bei einer Vollzeitkraft) im Monat zu leisten. … Überstunden (z. B. 4 Stunden) sind mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten. Jede weitere Überstunde im Monat wird mit … Euro brutto pro Stunde vergütet.

Um keine Überstunden vergüten zu müssen, können Sie auch Freizeitausgleich für die Überstunden gewähren.

Höchstarbeitszeit für ihre Mitarbeiter

Gesetzlich gilt eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag/6 Tage die Woche und damit pro Woche maximal 48 Stunden. Ausnahmsweise dürfen Ihre Mitarbeiter 10 Stunden pro Tag ohne Pausen arbeiten.

Wichtig: Das Arbeitszeitgesetz ist ein „Schutzgesetz“. Es ist durchaus opportun (und nicht verboten), wenn Ihr Mitarbeiter eigenverantwortlich möglicherweise einmal mehr arbeitet. Ihr Mitarbeiter kann aber immer darauf bestehen, dass die Regelungen des Schutzgesetzes eingehalten werden.

Fazit: Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ist große Sorgfalt erforderlich. Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitsvertragsvorlagen stets aktuell sind.

 

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Einige Themen begleiten die Maklerbranche bereits seit vielen Jahren und werfen in regelmäßigen Abständen Fragen auf: Kann der klassische Versicherungsmakler die Herausforderungen der Zukunft meistern?

 

Wie geht es mit der Digitalisierung für diese Vermittlergruppe voran? Quo vadis Maklerdienstleister? Als größter genossenschaftlicher Maklerverbund im Bundesgebiet möchten wir gern unsere Gedanken dazu mit Ihnen teilen.

Beginnen wir mit der grundsätzlichen Zukunftsfähigkeit des Versicherungsmaklers. Oftmals wird die Maklerzunft als zu antiquiert und gestrig dargestellt. Das Prinzip der direkten Kundenberatung wäre ein Auslaufmodell, das gar nicht mehr den Erwartungen und Wünschen der Kunden von heute entspricht. Und die modernen InsureTechs, die wie Pilze aus dem Boden schossen, würden das alles viel besser und zeitgemäßer machen und die Branche revolutionieren. Volldigitalisiert und in 4k HD.

Viva la Revolution. Oder doch nicht?

Ist Ihnen aufgefallen, wie wenig man mittlerweile von diesen Revoluzzern lesen kann? Hier mal eine Meldung, dass ein Start-up wieder ein paar Millionen Risikokapital bekommen hat; vielleicht dort mal eine Meldung, dass ein anderes durch einen Versicherer übernommen wurde. Modern oder altmodisch, am Ende des Tages muss sich ein Geschäftsmodell in Euro und Cent tragen und sich eine Firma dadurch allein finanzieren können. Uns ist kein InsureTech bekannt, bei dem dies der Fall ist. Auch liest man häufiger, dass sich immer mehr InsureTechs dem Vertriebskanal Versicherungsmakler öffnen würden. Das sagt eigentlich alles. Ganz so einfach ist das mit dem digitalen Vermitteln von Versicherungen eben doch nicht. Selbst bei den etablierten großen Vergleichsportalen sinkt der Absatzerfolg mit der Komplexität des Produkts. Der Kunde von heute ist zwar onlineaffin – wirklich sicher fühlen sich die meisten aber dann doch erst mit einem menschlichen Ansprechpartner. Das erklärt, dass im Jahr 2019 mehr als die Hälfte aller Versicherungsbestände bei den Vertretern der Versicherer liegen.

Keine Angst vor „großen Tieren“!

In dem Zusammenhang fällt unsere Sorge, dass Konzerne wie Google oder Amazon in den Versicherungsmarkt einsteigen könnten, eher verhalten aus. Obwohl mit Unmengen an Kapital ausgestattet, obwohl Datenkrake und Predator (Raubtier), steht und fällt deren Erfolg doch mit dem Kundenverhalten. Es ist nur sehr schwierig vorstellbar, weshalb sich dieses plötzlich ändern sollte. Kein Kunde wird spontan eine vorgeschlagene BU abschließen, weil ihm diese als Kaufempfehlung zum Smoothie-Maker angezeigt wird, den er gerade in seinen Warenkorb gelegt hat. Der Kunde bleibt Kunde, und der schließt seit 25 Jahren eben nur die eher einfach zu verstehenden Produkte online ab. Vorstellbar bleiben für die genannten Unternehmen also ein paar Sparten der privaten Komposit Versicherung, Reiseversicherungen, Handyschutzbriefe usw. Bereiche, in denen Versicherungsmakler nicht gerade die größten Umsätze erzielen. Auch Amazon kann sich mit einer Auslandskrankenversicherung keine goldene Nase verdienen. Hinzu kommt noch, dass sich die Marktneulinge auch preislich hervortun müssen. Beim Einstieg mit einem Kampfpreis muss eine Versicherung irgendwann ausreichend kalkuliert werden – steigen die Beiträge massiv an, ist man seinen Bestand so schnell wieder los, wie man ihn aufgebaut hat. Betreuer mit Sachkenntnissen im Hintergrund braucht es in der Zeit des heutigen Fachkräftemangels außerdem. Tatsächlich können wir uns sehr schwer vorstellen, wie der Versicherungsmarkteintritt für einen dieser Weltkonzerne tatsächlich finanziell lukrativ werden kann. Ein Geschäft, bei dem man nichts verdient, ist keines. Es wurde schon sehr viel Geld in diesem Bereich verbrannt. Wir sind gespannt, wie das weiter geht.

Es geht um Individuen!

Der Beruf des Versicherungsmaklers ist die Zukunft. Seine Stärke ist die individuelle Beratung. Das Eingehen auf die Risikosituation des einzelnen Kunden, das Ausloten von Möglichkeiten entsprechend der Risikosituation des einzelnen Kunden. Und da können vollautomatisierte Prozesse bereits an einer einfachen Wohngebäudeversicherung scheitern, weil mitgedacht werden muss, damit alles stimmt.

Digitalisierte Hilfestellung ja, aber nicht über den Makler hinweg!

Gerade die Individualität des Maklergeschäfts lässt eine vollständige Automatisierung im Zuge einer Digitalisierungsstrategie bei Maklern nicht zu. Natürlich lässt sich eine durchdachte Dateninfrastruktur aufbauen, mit der sich auch viele Prozesse automatisieren lassen – letztlich muss der Makler aber immer die Möglichkeit haben, Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie VEMAdata können Bestände einfach mit besseren Produkten aktualisiert werden. Ob Kunden eine Umstellung vorgeschlagen werden soll, muss der Makler entscheiden. Wir können nicht ahnen, wie die Situation beim Kunden ist und was in der Vergangenheit zur Auswahl gerade dieses Tarifs geführt hat. Unser Job ist es Vorschläge zu machen und alles vorzubereiten, damit ein Makler nur noch auf den Knopf drücken muss. Alles andere wäre ein massiver Eingriff in die Freiheit unserer Partner.

Quo vadis, Maklerdienstleister?

Das bringt uns zu den Maklerdienstleistern und wo deren Weg in der Zukunft hingehen wird. Auf einen Punkt gebracht, muss ein Maklerdienstleister das Arbeitsleben eines Maklers heute vielseitig bereichern. Es genügt nicht mehr, nur Courtagezusagen zur Verfügung zu stellen und Courtagen weiterzuleiten. Heute müssen technische Infrastrukturen geschaffen werden, die es einem typischen Maklerhaus mit durchschnittlich sechs Mitarbeitern möglich machen, auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Dies ohne, dass schmerzhafte Investitionen nötig werden oder man seine Persönlichkeit als Firma aufgeben muss. Hinsichtlich der technischen Unterstützung sind wir mit unserer Digitalisierungsstrategie VEMAdata auf einem sehr guten Weg. Neben der Technik betrachten wir den Makler ganzheitlich, um bei allen Belangen Unterstützung bieten zu können. Das beinhaltet Produkte, Weiterbildung, Marketing, Unternehmensoptimierung. Da wir all das bereits seit mehr als zwanzig Jahren als Tagesgeschäft betreiben, fühlen wir uns sehr gut aufgestellt für unsere Partner. Und bei aller Bescheidenheit: der Erfolg gibt uns da recht.

Konsolidierung?

Speziell mit Blick auf die Maklerpools kommt immer wieder die Frage auf, ob in Zukunft mit Konsolidierungen zu rechnen sei. Wir glauben nicht, dass es unter den Anbietern mit echter Marktbedeutung in absehbarer Zeit eine Konsolidierung geben wird. Die bedeutenden Namen melden seit Jahren Erfolgszahlen und haben ihre Fans im Maklermarkt gefunden. Man hat nicht den Eindruck, dass es nötig sei, sich freiwillig zusammenzutun – dafür scheinen die Philosophien bei den einzelnen Anbietern zu unterschiedlich. Liegen die Bestände eines Maklers nun beim Pool und nicht mit eigenen Zusagen direkt beim Versicherer, kann das zu Problemen führen. Wenn diese Bestände dann irgendwann vom Insolvenzverwalter freigegeben werden, wird der Cashflow bei den betroffenen Kollegen doch für einige Monate stocken. Dieses Problem besteht aber immer, unabhängig von der Größe eines Pools. Die Wirtschaftsgeschichte zeigt, dass „too big to fail“ eher eine Hoffnung als ein Gebot ist. Falsche Entscheidungen mit verheerenden Auswirkungen können in jedem Betrieb getroffen werden. Da ist es gut, wenn so eine Kooperation zumindest keine finanziellen Auswirkungen auf einen selbst hat. Das Risiko Dritter sollte nie das eigene werden dürfen.

Drum prüfe, wer sich bindet!

Bei der Auswahl eines Dienstleisters sollten Sie sich als Versicherungsmakler mindestens die folgenden Fragen stellen:

Ist der Anbieter finanziell gesund, damit einer langfristigen Kooperation grundsätzlich nichts im Weg steht?

Passen die angebotenen technischen Lösungen zu meiner Firma?

Muss ich mich komplett auf etwas Neues einlassen oder kann ich mich mit bisheriger Technik einfach „einklinken“?

Kann mir der Anbieter einen vertrieblichen Vorteil verschaffen (z. B. über Deckungskonzepte, Marketingunterstützung usw.)?

Habe ich es beim Kontakt mit dem Dienstleister mit Leuten vom Fach zu tun, die ihr Handwerk verstehen?

Hat man grundsätzliches Verständnis für Maklerbelange und will unterstützen oder will man nur mein Geschäft?

Da wir selbst aktive Makler sind, haben wir die VEMA so ausgerichtet, dass wir bei all diesen Fragen sehr gut abschneiden würden. Wer sich einen Eindruck von unseren Möglichkeiten machen möchte, der ist herzlich eingeladen. Monatlich finden bei uns digitale Interessentenschulungen statt. Eine E-Mail an uns reicht, um sich anzumelden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Digitaler Abschlussprozess über b-tix BiPRO Client und Snoopr

 

Verti erweitert sein Produktangebot im Bereich der Risikolebensversicherung für Makler. Zunächst hatte das Versicherungsunternehmen ausgewählten Kooperat-ions-partnern die Risikolebensversicherung in der Klassik-Version angeboten. Inzwischen wurde das Angebot um eine Premium-Variante erweitert. Sie bietet neben umfangreicheren Leistungen noch mehr Flexibilität durch zahlreiche vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Interessant ist auch die große Bandbreite möglicher Zusatzdeckungen im Premium-Tarif. Dazu zählen unter anderem die Verdopplung der Versicherungssumme bei Tod durch Unfall, die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei Berufsunfähigkeit oder die Möglichkeit von Zusatz-leistungen bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder bei Pflegebedürftigkeit.

Für den Kunden bietet die Risikolebensversicherung von Verti eine größere Planungssicherheit dank der garantierten Beiträge. So wurde die Verti Risikolebens¬versicherung bereits mehrfach ausgezeichnet. Focus Money und auch das Handelsblatt vergaben in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge die Bestnoten.

Die Verti Versicherung AG ist seit Sommer 2017 im Vertrieb der Risikolebensversicherung tätig und bietet ein wettbewerbsfähiges Produkt in einer Klassik- und Premium-Variante an. „In unserem breit aufgestellten Vertrieb nehmen Makler eine wichtige Rolle ein. Uns ist es wichtig, dass wir auch in diesem Vertriebskanal einen hundert Prozent digitalen Prozess haben. Ermöglicht wird dieser nun durch die Btix BIPRO Client Lösung. Die Verti Risikolebensversicherung mit ihren Produkt-, Preis- und Prozesseigenschaften ist somit ein ideales Angebot für digital-affine Kunden und Vertriebspartner“, sagt José Ramón Alegre, CEO der Verti Versicherung AG.

Um den Vertrieb für angebundene Makler zu erleichtern, hat Verti in Zusammenarbeit mit der b-tix GmbH einen digitalen Abschlussprozess auf Basis der BiPRO-Normen für Tarifierung, Angebot, Antrag und den Übermittlungsservice für den Dokumententausch aufgesetzt. Der digitale Abschlussprozess basiert auf dem b-tix BiPRO Client in einer für Verti angepassten Version und ist voll¬ständig in das Verti Maklerportal integriert. Der Tarifrechner ermöglicht eine sofortige Online-Risikoprüfung mit unmittelbarer verbindlicher Annahme-Entscheidung. So gewinnen Makler mehr Zeit für ihre Kunden und die Beratung. Gleichzeitig werden beide Tarifvarianten in Snoopr, der neuartigen und selbstlernenden Suchmaschine für Versicherungen, gelistet. Snoopr ist die erste Maklerplattform, die die Verti Risikolebensversicherungen in der Klassik- und Premium-Variante anbietet. Darüber sind die Produkte zeit¬gleich auch in zahlreichen Maklerverwaltungs¬pro-grammen verfügbar.

„Mit Verti haben wir einen Innovationspartner gefunden, der die Leistungsfähigkeit der BiPRO-Normen vollständig ausgeschöpft und damit einen Maßstab in der Digitalisierung der Versicherungsindustrie gesetzt hat“, sagt Markus Heussen, Geschäftsführer der b-tix GmbH und Betreiber von Snoopr.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow, Tel: 030 – 890 003 003, Fax: 030 – 890 004 404, www.verti.de

Der Münchner Maklerpool Fonds Finanz stellt seinen Vermittlern ab sofort das neue DIN-Tool von VorFina kostenfrei zur Verfügung.

 

Das Tool bildet die seit Januar 2019 branchenweit gültige DIN-Norm 77230 ab. Vermittler können damit den gesamten Prozess der Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte durchlaufen. Das Tool ist durch das DEFINO Institut für Finanznorm zertifiziert. Alle Infos gibt es unter www.dinanalyse.de.

Die DIN-Norm soll Vermittlern einen Standard für den Analyseprozess vorgeben, der damit objektivierbar und reproduzierbar ist. Das Ergebnis soll demnach eine vergleichbare Ausgangsbasis für die darauf aufbauende Produktberatung sein. Die Norm gibt dabei genau vor, welche Daten in welcher Form erfragt, verarbeitet und im Ergebnis dargestellt werden. Das neue DIN-Tool von VorFina arbeitet exakt nach diesen Vorgaben.

„Vermittler können ihre Prozesse damit nicht nur effizienter, sondern auch haftungssicherer gestalten“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Gleichzeitig wird das Vertrauen ihrer Kunden gestärkt, die sich auf einen branchenweit gültigen Standard verlassen können.“

Am Ende des Analyseprozesses ergeben sich 42 Rangplätze. Davon sind typischerweise 20 bis 25 bei Privathaushalten offen. Die Rangplätze sind absteigend nach Bedarf und Dringlichkeit gelistet. Für Vermittler bilden diese die Ausgangsbasis für die anschließende individuelle Produktberatung.

„Die abzufragenden Rahmenparameter und die Analyselogik sind durch die DIN-Norm genau vorgegeben. Kein Bestandteil dieser ist die anschließende Beratung. Diese muss und soll der Vermittler auch weiterhin eigenständig durchführen. Durch die ganzheitliche Betrachtung des Privathaushaltes mittels unseres Tools ergibt sich für ihn ein enormes Cross-Selling-Potenzial“, so Philip Offergeld, Geschäftsführer der VorFina.

Sämtliche Daten des DIN-Tools können nahtlos in alle weiteren VorFina-Lösungen übertragen werden. Fonds Finanz Vermittler erhalten den Zugang zum Tool direkt über das AkquiseCenter, alle anderen über www.dinanalyse.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Unternehmerische Freiheit, Respekt und Fairness gefordert

 

Das 15. Spitzentreffen der deutschen Vermittlerschaft verabschiedete am 10. September 2019 die Bonner Erklärung „Die Ausschließlichkeit im Spannungsfeld von Regulierung und Digitalisierung“. Darin fordern der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) sowie der Vertretervereinigungen einen Stopp weiterer belastender Regulierungsmaßnahmen und einen Verzicht der Einführung des geplanten Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen.

Die Vermittler fordern die Politik auf, die unausgereiften Pläne zur Deckelung von Abschlussprovisionen zu verwerfen, da kein Marktversagen vorliegt und die Auswirkungen kontraproduktiv sind. Vermittler benötigen eine auskömmliche Vergütung, um ihre Kunden auch weiterhin qualitativ hochwertig beraten zu können.

Angesichts des zunehmenden Online-Vertriebs mahnen die Vermittler gleiche Wettbewerbsbedingungen an und weisen die Politik, Behörden und Versicherungsunternehmern auf ihre nach wie vor hohe Bedeutung für die gesamte Branche und die Absicherung weiter Bevölkerungskreise hin. Folgerichtig besteht das Bonner Spitzentreffen auf einen fairen Umgang und Wettbewerb zwischen den einzelnen Vertriebswegen, wozu ein respektvoller Umgang wie auch eine auskömmliche und den Beratungsleistungen und Qualifikationen entsprechende Vergütung gehört. Das ist auch im Hinblick auf die zunehmend schwieriger werdende Rekrutierung des Vermittlernachwuchses bedeutsam. Die Vermittler appellieren an die Unternehmen, mit ihnen gemeinsam eine flächendeckende Nachwuchskampagne zu initiieren.

Das alljährlich im September stattfindende Bonner Spitzentreffen repräsentiert rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland und bildet damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungskaufleute.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der Evaluation zum LVRG gelieferten Daten über die Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler sind grob fehlerhaft.

 

Diese falsche Datenbasis ist nicht nur Grundlage des LVRG Evaluationsberichts des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gegenüber dem Finanzausschuss des Bundestages, sie bildet auch das wacklige Gerüst für die Begründung des Gesetzes zur Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung.

Der VOTUM Verband hat von Beginn an darauf hingewiesen, dass die thematische Verquickung der Deckelung von Provisionen in der Lebensversicherung mit denen der Restschuldversicherung unzulässig ist, da es sich hierbei um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Sachverhalte handelt, die jeweils einem gänzlich unterschiedlichen Vermittlerumfeld entspringen.

Restschuldversicherungen werden nahezu ausschließlich von Banken im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem angebotenen Kreditvertrag vermittelt. Die Vermittlung von Lebensversicherungen erfolgt in einem heterogenen Markt, durch registrierte Versicherungsvermittler – sei es in der Form von Ausschließlichkeitsagenten eines Versicherers oder aber Mehrfachagenten und Maklern mit eigenständiger Registrierung und selbstverantworteten Beratungskonzepten.

Während bei der Restschuldversicherung tatsächlich Missstände und Exzesse bei der Provisionierung von Abschlüssen festzustellen waren, zeigt sich im Bereich der Lebensversicherung ein gänzlich anderes Marktbild. Hier haben das LVRG und der funktionierende Wettbewerb in einem breit diversifizierten Markt tatsächlich zu sinkenden Abschlusskosten geführt und Provisionsexzesse waren nicht zu beobachten, wie sich aus folgenden Daten (Quelle: LV-Check 2019) ergibt:

Es ist der Redaktion des Branchendienstes Versicherungstip zu verdanken, dass sie mit ihren hartnäckigen Nachfragen das mangelhafte Datengerüst der BaFin offengelegt hat.

Die BaFin hat gegenüber der Politik in ihrer Evaluation durch Vorspielung einer Scheingenauigkeit den Eindruck erweckt, sie sei in der Lage die Entwicklung der Provisionshöhen in der Lebensversicherung je Vertriebsweg bis in die zweite Nachkommastelle genau darzulegen.

Nunmehr musste sie einräumen, dass sie von den Versicherern die Provisionszahlung für Lebens- und Restschuldversicherungen gemeinsam erfasst hat. Die Vermengung dieser Daten führte nicht nur zu absurden Ergebnissen, sondern auch zu entsprechend falschen Rückschlüssen in dem verantwortlichen BMF.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP gab das erste Mal Anlass die Daten der BaFin in Frage zu stellen. In der Bundestagsdrucksache 19/10059 vom 10.05.2019 wurde als Antwort auf die Frage 4) der nach der Höhe der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung folgende von der BaFin zur Verfügung gestellte Tabelle veröffentlicht:

Ausschließlichkeit Mehrfachvermittler         Makler         Angestellte Außendienst

Minimum     0,38%         0,81%         1,30%         0,17%

Gewichtetes arith. Mittel 3,66%         5,21%         4,02%         2,18%

Maximum    9,03%         10,76%       7,02%         6,61%

Die Bundesregierung geht daher offenbar davon aus, dass Ausschließlichkeitsvermittler im Maximum 9,03 % und Mehrfachvermittler sogar Provisionen in Höhe von 10,76 % für die Vermittlung einer Lebensversicherung erhalten haben. Diese Zahlen sind weit überhöht und stehen in keinem Bezug zu den realen Erlösen der vermittelnden Unternehmen. Selbst bei großen Mehrfachagenten, die den Versicherern durch ihre umfassenden Leistungen erhebliche Vertriebstätigkeiten abnehmen, rangieren die Maximalzahlungen bei der Hälfte der hier behördlich veröffentlichten Fantasiewerte.

Diese Tabelle hat dennoch weiter Verwendung gefunden und wird in dem überarbeiteten Gesetzesentwurf des BMF vom 14.06.2019 (bisher nicht offiziell veröffentlicht) als Begründung für die Erforderlichkeit von Begrenzungen angeführt.

Wie kann es zu einer solchen Fehlleistung kommen? Dies muss die BaFin aufklären. Nach den Recherchen der Redaktion des Versicherungstip drängt sich die Antwort auf: Wenn der gleiche Versicherer an die BaFin kumuliert sowohl die Provisionszahlungen in seiner Lebensversicherungssparte und für die Vermittlung von Restschuldversicherungen meldet, in letzterer jedoch Provisionen in Höhe von deutlich über 50% der Prämie zahlt, entsteht insgesamt ein völlig verzerrtes Bild.

Dies hätte den Verantwortlichen bei der BaFin – insbesondere den ehemaligen Praktikern – auffallen müssen. Der zuständige Exekutivdirektor Frank Grund hatte selbst in seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender der Basler Versicherung und der Deutsche Ring Leben Provisionszahlungen zu verantworten. Derartige Höhen wie sie sein Amt nunmehr gegenüber dem Ministerium und der Politik gemeldet hat, hat Grund auch vor der Umsetzung des LVRG sicher nicht an seinen leistungsstärksten Vertrieb ausgezahlt. Die Falschdarstellung hätte ihm daher ins Auge springen müssen, zumal er selbst sich auf Basis dieser Daten für eine Intervention der BaFin ausspricht, sollte es nicht zu einer Maßnahme des Gesetzgebers kommen.

Die Konsequenz aus dieser Fehlleistung bei der Datenerhebung muss eine Neubesinnung sein, fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes. Der Stopp des Gesetzgebungsverfahrens ist die einzig mögliche Schlussfolgerung.

„Ohne eine glaubhafte und belastbare Datenbasis können weder das BMF noch die Bundesregierung ein Gesetz beraten, welches im erheblichen Maß in die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit eingreift.“ Der erfahrene Rechtsanwalt ist sich sicher:

„Die Bundestagsabgeordneten müssen darauf vertrauen können, dass sie hier nicht auf der Basis manipulierter Daten zu einem Handeln gedrängt werden, welches weder erforderlich noch angemessen ist. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Gesetz, welches auf einer derart unseriösen Datenbasis beruht, ohne jede Chance.“

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Das Vergleichsportal hat bei der BaFin eine Banklizenz beantragt.

 

Stefan Bachmann, Vorstand der JDC Group AG, ruft die heimische Bankenszene jetzt dazu auf, sich gemeinsam gegen Check24 zu wehren, sonst könnten sie schon bald die weitere Existenzberechtigung verlieren.

Lang hieß es, die Versicherungen hätten die Digitalisierung im Vertrieb verschlafen. Dabei wurde immer wieder das Vergleichsportal Check24 genannt, an das die Assekuranz-Branche ihre Kunden verliert. Ähnlich haben sich viele Banken auf die Vertriebsstärke und Zuführung im Neugeschäft auf Check24 verlassen. Wir werden keine klassische Bank, sondern eher der Partner der Banken, lässt sich Check24-Geschäftsführer Röttele bezüglich der Beantragung der Banklizenz zitieren.

Stefan Bachmann, Vorstand der JDC Group AG mit Schwerpunkten Bancassurance und Digitalisierung ist da skeptisch: „Bei Kredit-, Girokonto- oder Tagesgeldvergleichen haben Banken in vielen Bereichen schon die Kundenschnittstelle an Check24 verloren. Wenn Check24 nun auch das Bankgeschäft komplett machen kann, marginalisieren sie die Banken weiter zur Produktwerkbank“, befürchtet Bachmann.

„Mit ihren klassischen Kontoangeboten sind Banken jetzt zwar noch im ‚driverseat‘, doch wenn sie diesen zentralen Kundenkontakt auch noch an Check24 abgeben, verlieren sie eigentlich ihre Existenzberechtigung“, ist sich Bachmann sicher und empfiehlt den Banken, mit gleichen Waffen zurückzuschlagen und in Bereiche von Check24 vorzudringen.

„Wir haben mit unserer Plattform-Technologie und umfangreichen Schnittstellen zu unzähligen Versicherungsunternehmen eine optimale Bancassurance-Lösung, die ja auch von einigen Banken bereits erfolgreich eingesetzt wird, um auch im Versicherungsgeschäft neue Erträge zu generieren“, betont Bachmann und rechnet vor:

„Jeder Bankkunde hat im Schnitt sechs Versicherungen. Jede dieser Versicherungen zahlt im Schnitt 30 Euro Betreuungsentgelt im Jahr, zusammen also 180 Euro an Provisionseinnahmen pro Kunde pro Jahr. Eine Bank mit 100.000 Kunden hätte damit ein neues Umsatzpotenzial von 18 Millionen Euro im Jahr – on top, ohne großen IT- und Administrationsaufwand. Ein vollwertiges Whitelabel Vergleichsportal mit individueller Administration, Abwicklungsarchitektur und Versicherungsordner zum Einsammeln von Beständen sind per Plug-and-Play vorhanden. Mit unserer Bancassurance-Lösung bekommen die Banken alles aus einer Hand, so Bachmann und fordert die Bankenszene auf:

„Wenn Check24 ins Bankgeschäft einsteigt, sollten Banken genauso professionell ins transparente Versicherungsgeschäft mit smart financial home einsteigen, denn sie haben einen riesigen Vorteil gegenüber Check24: den zum Teil jahrelangen und vor allem persönlichen Kundenkontakt bei beratungsintensiven Produkten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

[pma:] schließt Kooperation mit einsnulleins GmbH

 

Die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH bietet ihren rund 1.700 Partner ab sofort ein neues und innovatives Service-Paket an: Die Beseitigung von IT-Problemen kann zu einer Flatrate ausgelagert werden. Möglich macht das die einsnulleins GmbH, ein Tochterunternehmen der SYNAXON AG, Europas größter IT- Verbundgruppe.

„Als [pma:] arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung unserer technischen Angebote für unsere Partner, damit diese sich voll und ganz auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Das Ziel dieses Kooperationsvertrages mit der einsnulleins GmbH ist es, IT-Probleme der bei uns angeschlossenen selbstständigen Makler zu denen unseres Software-Dienstleisters zu machen“, erläutert Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, seine neueste Serviceleistung.

Zum Leistungsspektrum der Kooperationsvereinbarung gehören unter anderem regelmäßige Updates von Software und Treibern sowie Problembehebungen und Wartungen aller Art. „Wir streben nach Qualitätsführerschaft in unserem Angebotsportfolio, und dieses Angebot ist ein weiterer Baustein“, so Dr. Maasjost.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Erstmalig bietet ein MVP-Hersteller die Integration von Gmail an.

 

Technologie-Marktführer blau direkt vervollständigt seine IT-Landschaft um eine wegweisende Komponente.

Der E-Mail-Verkehr umfasst wesentliche Teile des Beratungsprozesses eines Maklers. Als solcher ist auch dieser nach §61 VVG Absatz 1 zu dokumentieren. Dies bedeutet für viele Makler einen erheblichen Aufwand, denn die E-Mail ist mittlerweile die am häufigsten genutzte Kommunikationsform im Tagesgeschäft. „Ich kenne Maklerbetriebe in denen der Vermittler eine halbe Stunde täglich mit der Dokumentation seiner Mails beschäftigt ist. Das ist ein enormer Aufwand und erbringt keinen Cent Wertschöpfung“, erklärt Marcel Canales CBDO von blau direkt. „Extrem entlastend ist es natürlich, wenn sich die jeweiligen E-Mails von und an die Kunden vollautomatisch im Verwaltungsprogramm des Maklers selbst archivieren.“ Genau hier setze der neue IT-Baustein für Makler an. blau direkt hat eine neue „Integration“, das ist eine Art Add-On für das Verwaltungsprogramm, mit denen vom Nutzer betriebene Software erweitert werden kann, für Googles Gmail entwickelt. Nach intensiver Prüfung durch Google wurde die Integration von blau direkt nun in den GSuite Marketplace aufgenommen und kann ab sofort kostenfrei von allen Nutzern des Maklerverwaltungsprogramms von blau direkt heruntergeladen und installiert werden.

blau direkt beschreitet damit erstmalig einen neuen Weg, in dem es sein Verwaltungssystem um eine mächtige Komponente erweitert, ohne das der Makler seine liebgewonnene Mail-Software austauschen muss. Der Nutzen für den Makler ist gewaltig. Einmal entsprechend autorisiert, verbindet sich Gmail fortan automatisch mit dem Verwaltungsprogramm des Maklers und zeigt zu jeder empfangenen oder versandten Mail den passenden Kunden oder Interessenten an. Mit einem Knopfdruck wird die gesamte E-Mail inklusive der Anhänge revisionssicher im Kunden archiviert. „So erledigt sich ein maßgeblicher Teil der Vermittler-Dokumentation vollautomatisch. Pro Mitarbeiter spart ein Vermittlungsbetrieb im Schnitt bis zu drei Arbeitstage ein“, schwärmt Projektverantwortlicher Canales. „Außerdem erhöht der Betrieb seine Rechtssicherheit erheblich.“

Die neue Integration kann jedoch noch mehr. Archivierte Mails können für den Kunden automatisch als PDF in seiner Kunden-App simplr bereitgestellt werden. Damit wird die Dokumentation rechtssicher und vollkommen aufwandsfrei dem Kunden zur Verfügung gestellt, womit eine weitere Forderung des Gesetzgebers befriedigt wird.

„Das System nutzt jede Mail als Touchpoint und kreiert daraus ein positives emotionales Erlebnis für den Kunden“, erklärt blau direkts CBDO. „Der Kunde erhält in Echtzeit eine Push-Nachricht auf sein Smartphone, in dem er über die Dokumentation unterrichtet wird. Für den Kunden beweist dies die professionelle und serviceorientierte Arbeit seines Maklers. So reichert das System Standardprozesse um Kundenbindungsmechanismen an.“

Die Gmail-Integration ist für alle Marktteilnehmer kostenfrei über den GSuite Marketplace erhältlich. Aktuell arbeitet das System mit dem Maklerverwaltungsprogramm Ameise zusammen. Es steht damit unter anderem den Partnern der Maklerpools blau direkt, Finanzzirkel und insuro zur Verfügung. Das Verwaltungssystem kann auch ohne Anbindung an einen Maklerpool einzeln erworben werden. Das Verwaltungssystem Codie verfügt über eine Teil-Integration.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Sind Sie Versicherungsmakler, schieben das Thema Nachfolgeregelung immer wieder vor sich her und nehmen sich einmal mehr vor, das Thema im nächsten Jahr endlich mal anzugehen um dann festzustellen, dass das Jahr wie im Flug vorüber ging und wieder nichts passiert ist?

 

Dann geht es Ihnen wie vielen Ihrer Kolleginnen und Kollegen! Viele haben sich bisher noch keine konkreten Gedanken über eine mögliche Übergabe an einen Nachfolger beschäftigt und häufig fehlen schon Grundkenntnisse über einen M&A – Prozess, von den richtigen Verfahren zur Wertermittlung des Bestandes und welche Dienstleister im Zuge der Übergabe zu welchem Zeitpunkt nötig sind, ganz zu schweigen. Stecken Sie als Makler so tief im Tagesgeschäft, dass sie einfach keine Zeit haben und sich in der knappen Freizeit spannendere Themen wie Bestandsbewertung und Zahlenwerke vorstellen können?

Schlagartig in den Fokus tritt die Nachfolgeregelung jedoch dann, wenn sich außergewöhnliche Umstände, wie Schicksalsschläge oder schwere Erkrankungen der Firmeninhaber ergeben. Dann muss plötzlich alles sehr schnell gehen, Kaufinteressenten sollten lieber gestern als heute gefunden werden und alle Zahlen die nötig sind werden irgendwie hektisch zusammengetragen. Am Ende stellt man jedoch fest, dass diese lückenhaft, nicht aussagekräftig genug oder veraltet sind und sich wesentliche Kennzahlen des Bestandes nur sehr schwierig oder langwierig beschaffen lassen. Selbst wenn ein umfangreiches Zahlenwerk zur Firma oder zum Bestand vorliegt, ist dies noch meilenweit von einem präsentationsfähigen Exposé entfernt. Gute Vorbereitung braucht Zeit. Wenn man diese Zeit nicht oder nicht mehr hat, kann das weitreichende Folgen haben. Und wer unter Druck verkaufen muss, erzielt meist nicht den Preis, den er oder sie sich vorstellt.

Das alles muss nicht sein! Nehmen Sie sich frühzeitig das Thema Nachfolgeregelung auf die Agenda und denken Sie über mögliche Nachfolgeszenarien nach. Ziehen Sie frühzeitig einen Berater hinzu und ermitteln Sie gemeinsam mit ihm, welche Vorbereitungen getroffen, welche Daten ermittelt und vorgelegt werden müssen und welche Variante des Ausstiegs, sprich, welche Exitstrategie für das Unternehmen die ideale ist.

Wie das geht? Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden selbst einen Bestand übernehmen wollen. Welche Informationen würden Sie selbst vom Verkäufer haben wollen? Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen kaufen wollten, könnten Sie diese Informationen, die Sie von einem anderen Verkäufer haben wollten, über Ihr eigenes Unternehmen kurzfristig beschaffen? Nein? Dann sollten Sie schon heute damit beginnen.

Bestandsdaten, Bilanzen, Stornohaftung/Reserven und sonstige Zahlenwerke, die Sie zusammentragen, sind sehr wichtig, bestimmen aber nicht alleine den Kaufpreis. Denken Sie zum Beispiel an den Datenschutz. Was bis vor einigen Jahren noch völlig unkritisch war, kann heute zu empfindlichen Bußgeldern, auch für den Verkäufer, führen und niemand weiß, was der Gesetzgeber morgen beschließt. Gut beraten ist, wer seine Maklerverträge oder zumindest seine Datenschutzvereinbarungen mit seinen Kunden auf dem aktuellen Stand hält. Stellen Sie sich wieder in der Rolle des Käufers vor. Würden Sie für einen Bestand mehr bezahlen, der eine optimale Datenlage hat und Sie als Käufer, die neuen Kunden ohne Datenschutzkonflikte per Telefon und sogar per Email oder Whatsapp problemlos kontaktieren dürften? Bestimmt, oder? Sollte Ihr Unternehmen in diesem Bereich noch nicht optimiert sein, glauben Sie, Sie können das von heute auf morgen umsetzen? Nein? Genau. Auch das braucht Zeit.

Was Sie brauchen, ist ein Fahrplan, der Sie durch den Prozess führt und Ihnen aufzeigt, welchen Experten Sie zu welchem Zeitpunkt einbinden sollten.

Eine weitere Empfehlung ist, schauen Sie sich Ihr Unternehmen regelmäßig dissoziiert von Außen an. Wie ist der Marktauftritt meines Unternehmens? Habe ich moderne und ansprechende Unterlagen? Ist meine Internetseite state-of-the-art? Welche Kommunikationskanäle nutze ich? Habe ich eine moderne EDV? Habe ich ein strategisches Beratungskonzept? Kenne ich meine Alleinstellungsmerkmale (USPs)? Habe ich positive Kundenbewertungen? Ist das alles in eine schlüssige Kommunikations- und Marketingstruktur eingebettet? Erfülle ich mit meinem Unternehmen die neuen Datenschutzanforderungen der DSGVO? Dies sind nur einige Fragen, die dazu beitragen können, einen „Haben-Wollen-Faktor“ bei potenziellen Nachfolgern auszulösen und den Wert Ihres Lebenswerkes merklich zu steigern. Vorausgesetzt, Sie beginnen rechtzeitig mit der Umsetzung.

Sind Sie Einzelkämpfer oder haben Sie Mitarbeiter im Innen- und Außendienst? Was würden diese zu einem neuen Chef sagen? Sollen Ihre Mitarbeiter übernommen werden? Welche Potenziale schlummern in Ihrer Belegschaft? Gibt es vielleicht sogar einen Kronprinz, der nach und nach zum Nachfolger aufgebaut werden kann? Können Sie damit das Thema Nachfolgeregelung vielleicht sogar Inhouse lösen?

Wir könnten noch viele weitere Beispiele nennen, welche frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen dazu beitragen können, beim Exit einen höheren Preis bzw. ein besseres Ergebnis zu erzielen. Das Thema Bestandsnachfolge ist so vielseitig wie das Leben selbst. Standardlösungen führen oft nicht zum gewünschten Ergebnis.

Petersen Consulting kann Ihnen dabei helfen, sich rechtzeitig auf verschiedene Szenarien vorzubereiten und liefert Ihnen einen erprobten Fahrplan für die Unternehmensnachfolgeplanung.. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Konzepte und zeigen Ihnen auf was zu tun ist, damit Sie zum Zeitpunkt Ihres gewünschten Ausstiegs auf Knopfdruck ein präsentables Exposé Ihrer Firma bzw. Ihres Bestandes mit belastbaren Daten zur Verfügung haben und wir helfen Ihnen dabei, durch professionelle Vorbereitung, einer begeisternden Verkaufsstory, einer perfekten Außenwirkung und optimal aufbereiteten Unterlagen einen höheren Verkaufspreis zu erzielen!

 

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Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­nachfolger­club.de

BGH – Beschluss vom 20. August 2019 – 2 StR 101/18

 

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten K. wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue in sechs Fällen sowie Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten und den Angeklagten M.-C. Sch. wegen Untreue in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Es hat ferner festgestellt, dass der Angeklagte K. aufgrund der abgeurteilten Taten 1.200.000 € erlangt hat.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen beider Angeklagter gegen das Urteil des Landesgerichts Frankfurt am Main vom 29. März 2017 durch Beschluss vom 20. August 2019 verworfen. Das Urteil ist damit gegen beide Angeklagten rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 29. März 2017 – 5-28 KLs 1/17

 

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Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, D­-76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

Versicherungskunden schätzen ergebnisorientierte Leistungen, Makler verlassen sich stattdessen auf persönliche Soft Skills: Diese Diskrepanz deckt eine neue Studie über Kundenbedürfnisse im Maklerkanal auf – Makler müssen also umdenken.

 

Frankfurt – Versicherungsmakler schätzen die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden in einigen Aspekten falsch ein und schaffen es nicht, zum Hauptansprechpartner für ihre Kunden zu werden. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Kundenzentrierung im Maklerkanal: Die Bedürfnisse der Kunden verändern sich“* der globalen Strategie- und Marketingberatung Simon-Kucher & Partners. „Die geringe Kundenbindung gepaart mit Fehleinschätzungen der Kundenbedürfnisse durch Versicherungsmakler ist für diese in einem derart umkämpften Markt ein großes Problem“, so Frank Gehrig, Versicherungsexperte und Partner bei Simon-Kucher. „Hier ist Nachsitzen angesagt.“

Ansichten über Kundenbedürfnisse gehen auseinander

Laut Studie sind Beratung und Serviceleistungen die beiden relevantesten Kriterien für Versicherungsnehmer bei der Maklerwahl. Die Beratung schließt dabei etwa individuelle Beratung aus einer Hand, umfangreiche Risiko- und Bedarfsanalysen und klare Produktempfehlungen mit ein, in der Kategorie Service sind vor allem schnelle Schadensabwicklung, persönliche Verfügbarkeit des Maklers im Schadensfall und die Beratung zur Schadenprävention relevant. Persönlichkeitsmerkmale des Maklers wie Auftreten, Empathie und Motivation spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Das scheinen Makler nicht zu wissen: Sie vertrauen besonders auf ihre individuellen Eigenschaften, z.B. der persönliche Kontakt, ihre Kommunikationsstärke und Fach- sowie Themenwissen. Viel persönlicher Kontakt führt jedoch nicht unbedingt zu mehr Kundenzufriedenheit. Die deutliche Mehrheit der zufriedenen Kunden ist maximal einmal pro Jahr mit ihrem Makler in Kontakt; aktive Kontaktpflege besitzt im Vergleich zu anderen Bedürfnissen nur geringe Relevanz. „Hier schätzen die Kunden eindeutig Qualität mehr als Quantität“, so Maximilian Effing, Manager bei Simon-Kucher.

Zufriedenheit hoch, Loyalität niedrig

Trotzdem sind Versicherungskunden insgesamt mit ihren Maklern zufrieden: Dieser Aussage stimmten 92 Prozent der Befragten zu. Dennoch haben weniger als ein Fünftel der Versicherten mehr als 80 Prozent ihrer Policen nur bei einem einzigen Makler abgeschlossen. Knapp jeder vierte Kunde gab sogar an, nur einen Vertrag in der Betreuung eines Maklers zu haben. Hinzu kommt: Nur in jedem dritten Fall stellen Kunden ihren Maklern eine Vollmacht aus, was im Gegensatz zur Selbstwahrnehmung der Makler steht. Diese gehen davon aus, dass ein Anteil von 65 Prozent ihrer Kunden ihnen eine Vollmacht ausstellt. „Damit Kunden mehrere Policen bei einem einzigen Versicherungsmakler abschließen, müssen Makler ihre Strategie entscheidend verbessern“, rät Gehrig. Systematische Kundensegmentierung helfe dabei, die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen optimal zu bedienen. Dafür spielt nach Ansicht des Experten besonders digitale Beratung eine Rolle: „Digitale Vertriebswerkzeuge etwa zum systematischen Bestandskundenmanagement sorgen für eine bedarfsgerechte Betreuung auf gleichbleibend hohem Niveau. Das verbessert die Kundenzentrierung und sorgt für mehr Konversion im Verkauf.“

Ergebnisse auch für Versicherungen anwendbar

Diesen stärkeren Fokus auf den Endkunden müssen sich jedoch nicht nur Versicherungsmakler, sondern auch Versicherungsunternehmen aneignen. Einerseits durch die Entwicklung von Produkten mit echtem Mehrwert für ihre Zielgruppe; andererseits indem sie für Makler eine stabile Infrastruktur schaffen. „Dazu gehört vor allem eine digitale Verkaufsunterstützung, die Beratung und Verkauf aus einer Hand abdeckt und gleichzeitig Schnittstellen zur gängigen Maklersoftware besitzt“, sagt Gehrig. „Dadurch erhalten Versicherungskunden das, was sie sich wünschen: einen reibungslosen und bedarfsgerechten Abschluss ohne Medienbrüche.“

*Über die Studie: Die Studie „Kundenzentrierung im Maklerkanal: Die Bedürfnisse der Kunden verändern sich“ wurde von Simon-Kucher & Partners im Rahmen der Studie „AssCompact TRENDS III/2019“ (Bestellmöglichkeit unter http://www.asscompact.de/studien) des Fachmagazins AssCompact durchgeführt. Dabei wurden im Juli 2019 500 Personen verschiedener Alters- und Berufsgruppen, die eine oder mehrere Versicherungen über einen Makler abgeschlossen haben, online befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Simon Kucher & Partner GmbH,Strategy und Marketing, Haydnstrasse 36 , ­53115 Bonn Tel.: +49 (0)228 / 9843-­0,  www.simon­kucher.com

Dr. Thomas Steinruck neuer Manager für Kunst- und Wertsachenversicherungen (Fine Art & Specie) bei Chubb für die Schweiz, Deutschland und Österreich

 

Chubb hat heute die Ernennung von Dr. Thomas Steinruck (41) als neuen Manager für Kunst- und Wertsachenversicherungen (Fine Art & Specie) für die Länder Schweiz, Deutschland und Österreich bekannt gegeben.

In dieser neu geschaffenen Position wird Steinruck für die Produkteinführung und das weitere Wachstum von Kunst- (Fine Art) und Wertsachenversicherungen (Specie) in den drei Ländern verantwortlich sein.

Diese Versicherungen sehen, unter anderem, weltweite, sehr spezifische und individuell vereinbarte Allgefahren-Deckungen für Kunst-, Sammlungs- und Schmuckobjekte vor. Chubb bietet ihre Kunst- und Wertsachenversicherungslösungen für Privatkunden, Stiftungen, Unternehmenssammlungen, Galerien, Kunsthändler, Auktionshäuser, Museen, Schmuckhersteller und Juweliere im Einzel- oder Grosshandel an.

Thomas Steinruck wird von seinem Dienstsitz in Zürich aus an Christian Graber, P&C Manager bei Chubb in der Schweiz, sowie an Andreas Faden, P&C Director bei Chubb für Deutschland und Österreich, berichten. Er  übernimmt die Funktion mit sofortiger Wirkung.

Steinruck verfügt über zehn Jahre Erfahrung im Underwriting von Kunst- und Musikinstrumentenversicherungen, jeweils in der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein. In seiner vorherigen Position war er als Senior Underwriter Kunstversicherungen bei Helvetia in Zürich tätig.

„Wir freuen uns, mit Thomas Steinruck einen anerkannten Kunst- und Versicherungsexperten für unser Team gefunden zu haben, der diesen interessanten Geschäftsbereich aufbauen und entwickeln wird“, erklärt Florian Eisele, CEO der Chubb in der Schweiz.

„Kunst- und Wertsachenversicherungen ist eine neue Sparte für Chubb in den Ländern Schweiz, Deutschland und Österreich. Unterstützt durch das Wissen und die Erfahrung von Thomas Steinruck werden wir diese nach den Bedürfnissen unserer Kunden und Maklerpartner ausrichten“, erläutert Andreas Wania, Country President und Hauptbevollmächtigter bei Chubb für Deutschland und Österreich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Chubb European Group Limited, Direktion für Deutschland, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 746 193, www.chubb.com/de-de/

Swiss Life baut die Versicherbarkeit in der Grundfähigkeitslösung Swiss Life Vitalschutz weiter aus. Zudem hat Swiss Life die Zeichnungsgrenze mit Risikoprüfung über vers.diagnose für die Arbeitskraftsicherungsprodukte auf 30.000 Euro erhöht.

 

Der Bedarf an Versicherungsschutz im Bereich der Arbeitskraftabsicherung nimmt kontinuierlich zu. Als einer der führenden Anbieter für Biometrie-Vorsorgelösungen entwickelt Swiss Life darum sein Produkt- und Serviceportfolio kontinuierlich weiter. „Wir legen nicht nur Wert auf ein exzellentes Produktangebot, sondern haben den Anspruch, unseren Geschäftspartnern und Kunden ein ausgezeichnetes Serviceerlebnis zu bieten“, sagt Amar Banerjee, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life. Ab sofort gelten darum neue Verbesserungen auf dem Gebiet der Arbeitskraftabsicherung.

Swiss Life Vitalschutz: Ausweitung auf bis zu zwei Ausschlussklauseln

Swiss Life verbessert in der Grundfähigkeitspolice Swiss Life Vitalschutz die Annahmerichtlinien. So ist es ab sofort möglich, Versicherungsschutz auch mit bis zu zwei Ausschlussklauseln anzubieten. Zuvor war eine Versicherbarkeit nur mit einer einzigen Ausschlussklausel möglich. „Wir haben bemerkt, dass während der Risikoprüfung für eine Grundfähigkeitsabsicherung häufig mindestens eine Ausschlussklausel festgestellt wird. Dies ist jedoch nicht so gravierend, dass es gleich zu einer kompletten Ablehnung des Antrags kommen sollte. Darum haben wir hier sehr rasch die Bedingungen optimiert, sodass nun auch mit bis zu zwei Ausschlussklauseln der Abschluss des Swiss Life Vitalschutz möglich ist“, sagt Banerjee. „Selbstverständlich können Vorgänge, die von uns vormals aufgrund von medizinischen Gründen abgelehnt wurden, erneut eingereicht werden. Sollte der Vorgang nicht älter als sechs Monate sein, genügt eine Bestätigung des Kunden, dass der Gesundheitszustand unverändert ist“, ergänzt Banerjee. Der Swiss Life Vitalschutz sichert körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab und garantiert für die Dauer des Verlusts einer Grundfähigkeit eine monatliche Rente. In drei Varianten können insgesamt bis zu 22 Leistungsauslöser abgesichert werden.

Ausweitung der Zeichnungsgrenzen bei vers.diagnose auf 30.000 Euro

Swiss Life setzt bereits seit dem Jahr 2012 auf vers.diagnose bei der Risikoprüfung. Das Tool bietet eine verbindliche Risikoanalyse, die Makler unmittelbar im Kundengespräch online durchführen können. Um die Geschäftspartner noch schneller und flexibler in ihrer Kundenberatung unterstützen zu können, hat Swiss Life nun die Zeichnungsgrenze in vers.diagnose für die Jahresrente für alle Arbeitskraftsicherungsprodukte auf 30.000 Euro erhöht. Zuvor war die Zeichnungsgrenze auf 24.000 EUR Jahresrente begrenzt.

Ausbau der Stellung als führender Biometrie-Anbieter

Das Biometrie-Geschäft von Swiss Life nimmt auch in der Gesamtstrategie Swiss Life 2021 eine wichtige Rolle ein, mit dem Ziel, die Position als führender Anbieter von Biometrie-Lösungen im deutschen Markt weiter auszubauen. Hierfür setzt Swiss Life auf einen regelmäßigen Austausch mit Geschäftspartnern und führt Verbesserungen auf Basis dieses kundenorientierten Feedbacks direkt durch. „Dies geschieht parallel zu den langfristig angelegten Produktupdates bzw. Produkteinführungen und trägt dazu bei, mehr Menschen im Fall von Berufsunfähigkeiten, Erkrankungen und Erwerbsminderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, sagt Banerjee.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat die BCA-Deckungskonzepte mit der Qualitätsklasse FFF (hervorragend) ausgezeichnet.

 

Das Rating belegt infolgedessen die hohe Qualität der Versicherungsbedingungen der angebotenen Deckungskonzeptlösungen. Bewertet wurden dabei sämtliche Sparten – demnach Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude und Unfall.

Insgesamt vier Gütesiegel konnte die BCA AG in Bezug auf seine angebotenen Deckungskonzepte verbuchen. So wurde die leistungsstarken Angebote in den Sparten Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude und Unfall, durch die renommierte Ratingagentur Franke und Bornberg mit FFF bewertet. Speziell die sehr guten Bedingungswerke inklusive angebotener Zusatzleistungen wussten dabei zu überzeugen. Darüber hinaus besticht das BCA-Angebot durch bis zu drei Garantien: die automatische Update-, die Bestleistungsgarantie und die Nichtschlechterstellungsgarantie.

„Wir freuen uns sehr über die hervorragende Beurteilung durch Franke & Bornberg. Es bestätigt, dass wir unseren Maklerpartnern mit unseren Deckungskonzeptlösungen erstklassige Produktlösungen zur Verfügung stellen. Infolgedessen profitieren unsere Vermittler von ausgezeichneten Bedingungswerken sowie zahlreiche Leistungsbausteine – in etwa bieten wir gegenüber marktüblichen Tarifen im Bereich Hausrat mit Smart-Home, Internet und Cyber völlig neue Vorsorgebausteine an. Durch unsere Deckungskonzeptangebote erhalten angeschlossene Makler zusätzlich die vorteilhafte Möglichkeit, vorhandene Bestände betreffend Qualität effizient zu verbessern“, so Rolf Schünemann, Vorstandsvorsitzender der BCA AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Anleger, die ihr Portfolio gut diversifizieren wollen, kommen in der Regel nicht darum herum, auch in Märkte außerhalb des Euroraums zu investieren.

 

Ein beliebtes Mittel, um das umzusetzen, sind Fremdwährungskonten, die angesichts der negativen Zinsen im Euroraum zusätzlich auch noch attraktiver verzinst sind. „Allerdings sollten Anleger nicht nur auf die Vorzüge achten, sondern auch die Fallstricke berücksichtigen, die mit solchen Konten verbunden sind“, warnt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). „So kann es bei Devisenkonten zu steuerpflichtigen Erträgen kommen, wobei die anfallende Steuer, anders als bei Gewinnen aus Aktieninvestments, nicht automatisch von der jeweiligen Bank abgeführt wird. Vielmehr muss der Anleger in diesem Fall dafür selbst Sorge tragen.“ Wer die Vorteile von Fremdwährungskonten nutzen möchte, ohne in steuerliche Schwierigkeiten zu geraten, sollte dies deshalb besser mit professioneller Unterstützung tun. Bestens geeignet sind dafür die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, die nicht nur die anerkannt beste Ausbildung im Finanzbereich genießen, sondern auch auf Grund strenger ethischer Standesregeln zuallererst den Interessen ihrer Kunden verpflichtet sind.

Wer sich die Entwicklung und Bedeutung der Aktienmärkte anschaut, muss zu der Auffassung kommen, dass US-Titel in jedes Depot gehören. So hat sich der amerikanische Leitindex S&P 500 in den vergangenen Jahren nicht nur so gut entwickelt wie kaum ein anderer Aktienmarkt, sondern US-Aktien insgesamt machen derzeit am MSCI World Index auch mehr als 62 Prozent aus. Es kann deshalb für einen Investor Sinn machen, ein Fremdwährungskonto in US-Dollar zu eröffnen.

„Schließlich können Anleger auf diese Weise internationale Zahlungen, also beispielsweise den Kauf von amerikanischen Titeln, schneller und effizienter ausführen und die sonst anfallenden Umtauschgebühren sparen“, erklärt Prof. Tilmes. Dazu kommt, dass gerade US-Dollar-Konten derzeit deutlich besser verzinst werden. Während es hierzulande kaum mehr als ein Prozent auf Tagesgeldkonten gibt, sind bei Konten in der US-amerikanischen Währung zum Teil bis zu 3,50 Prozent drin.

Fremdwährungskonten: Komplexe steuerliche Behandlung

Allerdings sollten sich Anleger, bevor sie ein solches Devisenkonto eröffnen, erst einmal genau mit den Bedingungen auseinandersetzen. Die sind nämlich deutlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. So fällt auf Wechselkursgewinne bei Fremdwährungskonten nämlich, anders als bei Gewinnen aus Aktieninvestments, keine Abgeltungsteuer an.

„Stattdessen kommt hier die Einkommensteuer zum Tragen“, informiert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. Das heißt, Gewinne aus Devisengeschäften müssen in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Erzielt ein Anleger aus seinem deutschen Depot heraus Währungsgewinne durch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, zieht die Hausbank automatisch 25 % Abgeltungssteuer von den Gewinnen ab. Anders verhält es sich bei Gewinnen aus sogenannten „Fremdwährungsguthaben“.

Gemeint sind damit Kontoguthaben in einer anderen Währung als Euro. Eine Steuerpflicht entsteht dann, wenn ein Kontoguthaben in Fremdwährung innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert wird und durch steigende Kurse ein Gewinn möglich ist.

Das bedeutet bei Fremdwährungsgeschäften, dass die Bank sich eben nicht wie bei der Abgeltungssteuer automatisch darum kümmert, die entsprechende Abgabe an den Staat abzuführen. „Will der Anleger vermeiden, dass er Steuern hinterzieht, muss er sich selbst darum kümmern“, macht Tilmes weiter klar. Dazu muss der Investor aber genau wissen, in welchen Fällen Steuern überhaupt relevant werden. Denn auch das ist nicht ganz so einfach zu durchschauen.

Ein Beispiel: Angenommen, ein Anleger kauft US-Aktien mit dem Geld auf seinem US-Dollar-Konto, dann verkauft er die Devise zu einem bestimmten Euro-Dollar-Wechselkurs. Veräußert er die Titel innerhalb eines Jahres, dann erwirbt er US-Dollar, dann aber unter Umständen zu einem anderen Euro-Kurs. Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der beispielhaften USD-Beträge nicht mehr als ein Jahr liegt, muss der Gewinn aus dem isolierten Währungsgeschäft mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Andererseits ist bei Währungsgeschäften i.V.m. Wertpapiertransaktionen der auf dem veränderten Wechselkurs beruhende Teil des Gewinns aus steuerlicher Sicht ein unselbständiger Teil des insgesamt anfallenden, in Euro berechneten Wertpapiergewinns, der insgesamt unter die Abgeltungsteuer fällt. „Und das gilt eben auch, wenn der Anleger das Geld gar nicht in Euro zurückgetauscht hat, sondern alle Transaktionen nur auf dem US-Dollar-Konto stattgefunden haben“, so der Finanzexperte.

Diese Regelung greift übrigens auch beim Umtausch in eine Drittwährung, also von Dollar in britische Pfund oder Schweizer Franken. Dass der Tausch von Euro in US-Dollar eine Anschaffung der US-Dollar darstellt, ist ohne weiteres einleuchtend. Überraschend für viele Investoren dürfte sein, dass der Kauf von US-Aktien mit dem Geld von dem US-Dollar-Konto eine Veräußerung der US-Dollar darstellt und der bei zwischenzeitlich gestiegenem Dollarkurs anfallende Wechselkursgewinn zu versteuern ist. Die spätere Veräußerung der US-Aktien gegen Gutschrift auf dem US-Dollar-Konto führt dann wieder zur Anschaffung von US-Dollar. Das liegt daran, dass US-Dollar und US-Aktien verschiedene Wirtschaftsgüter sind, die aus steuerlicher Perspektive in Euro bewertet werden.

Diese Erträge aus den oben beschrieben Fremdwährungsguthaben werden nicht auf der Steuerbescheinigung der Banken ausgewiesen und müssen manuell anhand der Konten bzw. Umsatzbelege berechnet werden. Der Steuerpflichtige muss die Gewinne selbst berechnen und deklarieren. Dafür wird es erforderlich, für das Wirtschaftsgut „Fremdwährung“ einen Bestand zu führen. Dies erfolgt im First-in-First-Out-Verfahren. In Abhängigkeit von der Anzahl der betroffenen Konten, Transaktionen und Art der Geschäfte wird somit eine laufende gesonderte Buchhaltung erforderlich, die sehr komplex werden kann.

Noch komplexer wird der Sachverhalt durch diverse Ausnahmeregelungen. So gibt es eine Freigrenze für Gewinne aus Fremdwährungskonten je Kalenderjahr in Höhe von 600 Euro nach der Saldierung mit Währungsverlusten. Keine Anschaffung von Devisen im steuerlichen Sinne sind dagegen Dividenden oder Zinszahlungen, die dem Konto gutgeschrieben werden. „Und schließlich gilt es auch nicht zu vergessen, dass die einjährige Spekulationsfrist nur für unverzinste Devisenkonten gilt, bei verzinsten Konten verlängert sich diese“, erklärt Prof. Tilmes weiter. Völlig verwirrend für Laien wird die gesamte Berechnung, wenn das Fremdwährungskonto nicht mit einer Einmalzahlung aufgefüllt wird, sondern dies in mehreren Tranchen geschieht.

„Diese wenigen beschriebenen Fälle machen bereits deutlich, dass es für Anleger wichtig ist, nicht nur auf die Vorzüge eines Fremdwährungskontos zu achten, sondern sich auch sehr genau mit den steuerlichen Bedingungen auseinanderzusetzen“, sagt der Anlagefachmann. Bevor ein Investor diesen Schritt geht, sollte er deshalb dringend einen Experten aufsuchen. CFP®-Professionals sind in der Lage, das Für und Wider solcher Konten im Grundsatz und individuell für den jeweiligen Anleger genau abzuwägen und eine Entscheidungshilfe zu liefern, ob sich ein solches Fremdwährungskonto tatsächlich auszahlt. Angesichts der Komplexität des Themas ist es für jeden Investor ratsam, sich professionelle Hilfe von anerkannten Experten wie einem CFP® -Professional zu holen. In steuerlichen Fragestellungen sollte des Weiteren dringend immer Rücksprache mit dem Steuerberater gehalten werden.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Hohe Potenziale in der Immobilienvermittlung

 

Mit dem Closing hat die MLP Gruppe die Akquisition der DEUTSCHLAND.Immobilien Gruppe planmäßig abgeschlossen. Im März 2019 hatte MLP bekanntgegeben, eine Mehrheitsbeteiligung von 75,1 Prozent der Anteile an dem Marktplatz für Anlageimmobilien zu erwerben. Nach der bereits erfolgten Zustimmung des Aufsichtsrats und der Kartellbehörde hatten auch die Aktionäre auf der jüngsten Hauptversammlung den Weg für einen Vollzug der Transaktion bereitet: Mit 99,95 Prozent wurde die Änderung des Unternehmensgegenstandes und eine entsprechende Änderung der Satzung der MLP SE beschlossen. Unter anderem wurde der Unternehmensgegenstand um die Entwicklung und Verwaltung von Immobilien erweitert. Die abschließende Umsetzung der Transaktion ist nun wie bereits angekündigt mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019 erfolgt.

„Der Bereich Immobilienvermittlung bietet ein enormes Potenzial bei MLP. Seit dem Aufbau im Jahr 2014 haben wir das vermittelte Volumen durchschnittlich um rund 46 Prozent pro Jahr gesteigert. Mit der Beteiligung an DEUTSCHLAND.Immobilien erschließen wir dieses Geschäft strategisch und können vor allem im wichtigen Zukunftsthema altersgerechtes Wohnen wichtige Potenziale heben“, sagt MLP-Vorstand Manfred Bauer.

DEUTSCHLAND.Immobilien wurde im Jahr 2008 gegründet. Herzstück ist die Online-Plattform, über die das Unternehmen mit rund 5.800 Vertriebspartnern zusammenarbeitet. Eigene Projektentwicklungen erfolgen dabei vor allem im wachstumsstarken Segment des altersgerechten Wohnens und der Pflege. Bereits ab dem ersten vollen Geschäftsjahr nach Erwerb, dem Jahr 2020, rechnet MLP mit einem Beitrag zum Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im niedrigen einstelligen Millionenbereich durch die DEUTSCHLAND.Immobilien Gruppe. Auf die Prognose der MLP SE für das Jahr 2019, in dem eine leichte Steigerung beim EBIT erwartet wird, hat die Transaktion keine Auswirkungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEUTSCHLAND.Immobilien GmbH, Georgstr. 44, 30159 Hannover, Tel: +49 511 9209240, Fax: +49 511 920924 29, www.deutschland.immobilien

Abschluss einer Versicherung mit vollautomatisierter Customer Journey innerhalb der Numbrs App.

 

simplesurance eines der führenden Insurtech Unternehmen mit Sitz in Berlin und Tokyo, hat sein Partnernetzwerk um eine neue In-App Partnerschaft mit Numbrs erweitert, der führenden unabhängigen Finanz-App im deutschen Markt. Das gaben die beiden Unternehmen heute bekannt.

simplesurance bietet allen Nutzern der Numbrs App in Deutschland einen vollumfänglichen Schutz für Smartphones vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl sowie wahlweise eine zügige Reparatur oder eine Entschädigung an.

Numbrs Nutzer können nun direkt über die App mühelos eine Versicherung für ihr Smartphone abschließen. Alle Prozesse der digitalen Customer Journey sind automatisiert und erfordern keine weitere persönliche Interaktion auf Seiten der Anbieter. Von der Generierung der Versicherungsdaten, über die Aktivierung der Versicherung, bis hin zu der Versendung des Versicherungszertifikats – alles passiert innerhalb der App.

Durch die Zusammenarbeit von simplesurance und Numbrs erweitert Numbrs sein Produktportfolio um ein weiteres Versicherungsprodukt und garantiert seinen Kunden einen einfachen Zugang zu der gewünschten Smartphone Versicherung.

„Die Integration in der Numbrs App ist erst der Anfang einer erfolgreichen Partnerschaft. Wir freuen uns darauf, weitere innovative Projekte mit Versicherungsangeboten zu verwirklichen“, sagt Robin von Hein, CEO & Founder, von simplesurance. „Mit Numbrs haben wir einen starken, technologiegetriebenen Partner aus der Finanzbranche an unserer Seite, der es schafft, eine für den Kunden einzigartige Customer Journey mit unserem Produkt zu kreieren.“

„Smartphone-Versicherungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit – auch bei unseren Nutzern. Mit simplesurance haben wir ab sofort ein nutzerfreundliches und überzeugendes Angebot in unserem Money Store“, erklärt Fynn Kreuz, CMO und Managing Partner bei Numbrs. „Dieser Schritt ist der Auftakt zu einer umfassenden Kooperation bei Produktversicherungsprodukten mit simplesurance. Wir freuen uns insbesondere darauf, die mobile digitale Customer Journey beim Abschluss von Versicherungsprodukten gemeinsam weiter zu optimieren.“

Über simplesurance GmbH

Als innovativer Marktvorreiter in der InsurTech Branche entwickelt und vertreibt das Berliner Start-up Unternehmen simplesurance, E-Commerce-Cross-Selling-Lösungen an den Schnittstellen zwischen traditioneller Versicherungswirtschaft und der digitalen Welt. simplesurance ist seit nun mehr sieben Jahren in 29 Ländern aktiv. Über 2.500 Partner, unter ihnen viele namhafte Unternehmen wie OnePlus, Huawei Technologies, Revolut, Real, Rakuten, und computeruniverse schätzen die innovative Kraft und Flexibilität des Unternehmens.

Zudem bieten die unternehmenseigenen Endkunden-Portale schutzklick.de und weitere in neun europäischen Ländern, die Möglichkeit der direkten Produktversicherung – in wenigen Schritten und vollkommen papierlos. Seit zwei Jahren entwickelt und vertreibt die simplesurance, die Schutzklick-App, einen digitalen Versicherungsmanager. Nutzer der App können alle bestehenden Versicherungen auf dem Smartphone digital verwalten und sich von einem persönlichen Makler beraten lassen.

Die 2012 durch Robin von Hein und Joachim von Bonin gegründete simplesurance beschäftigt mittlerweile über 150 Mitarbeiter aus 30 Nationen, mit Standort in Berlin und Tokio. Weitere Informationen gibt es auf http://www.simplesurance.com/

 

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Numbrs Personal Finance AG, Edenstrasse 20, 8045 Zürich, www.numbrs.com

 

Die Studie AssCompact TRENDS III/2019 nimmt in ihrem Sonderthema das Verhältnis von Kunden und Versicherungsmaklern unter die Lupe.

 

Hierzu wurden sowohl Makler selbst, als auch Verbraucher befragt. Die Endkundenbefragung wurde von der globalen Marketing- und Strategieberatung Simon-Kucher & Partners durchgeführt und zeigt, dass es viel Potenzial bei der Vermittler-Kunden-Beziehung gibt.

Die aktuelle AssCompact TRENDS-Studie hat mit dem Sonderthema „Der Kunde im Fokus des Maklergeschäfts“ das Verhältnis von Kunden zu Vermittlern sowie deren Bedürfnisse analysiert. Hierzu hat Simon-Kucher & Partners über 1.000 Endkunden online befragt.

Bestandskunden bergen großes Potenzial für Vermittler

Die Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass Makler gerade bei Bestandskunden noch viel Potenzial unausgeschöpft lassen. Denn die wenigsten Kunden lassen ihren gesamten Vertragsbestand von einem Makler betreuen. Knapp jeder vierte Endkunde gibt sogar an, nur einen Vertrag in der Betreuung eines Maklers zu haben. Interessant auch: Über 60% der Endkunden haben ihrem Makler keine Maklervollmacht ausgestellt.

Maklerwahl ist oft reiner Zufall

Nicht nur die Endkunden wurden nach ihrem Verhältnis zum Makler befragt. Auch Makler haben ihre Kundeneinschätzung geäußert. Zwar stimmen die Anforderungen der Kunden und die Einschätzungen der Makler in vielen der insgesamt 27 untersuchten Merkmalen überein, doch gibt es insbesondere in der Wahrnehmung der Kundenbedürfnisse und deren Wichtigkeit größere Abweichungen. So haben Makler bei der Neukundengewinnung angegeben, dass der Schwerpunkt bei der Weiterempfehlung (89%) und den persönlichen Kontakten (77%) liegt. Endkunden geben hingegen an, dass sie meist über die Online-Präsenz (60%), Werbung in der der Zeitung (17%) und im TV (12%) auf ihren Makler aufmerksam geworden sind. Überraschenderweise gibt knapp die Hälfte aller Probanden sogar an, eher zufällig auf ihren aktuellen Makler gestoßen zu sein.

Top-Anbieter aus Vermittlersicht im dritten Quartal 2019

Die Studien „AssCompact TRENDS“ untersuchen – neben der sogenannten Vertriebsstimmung und verschiedenen Sonderthemen – quartalsweise die Favoriten der unabhängigen Vermittler in aktuell 37 Produktlinien. Die nachfolgende Tabelle ist ein Auszug und zeigt die beliebtesten Produktgeber in fünf beispielhaft ausgewählten Sparten.

Betriebs- /Haftpflichtversicherung

  1. VHV (1)
  2. Allianz (4)
  3. Rhion (2)

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

  1. VOLKSWOHL BUND (2)
  2. Swiss Life (1)
  3. Stuttgarter (3)

PKV-Vollversicherung

  1. HALLESCHE (1)
  2. SIGNAL IDUNA Gruppe (4)
  3. Barmenia (2), HanseMerkur (2)

PKV-Zusatzversicherung

  1. ARAG (1)
  2. Barmenia (2)
  3. HALLESCHE (3)

Private Pflegeversicherung

  1. IDEAL (1)
  2. Allianz (2)
  3. HALLESCHE (4)

Die aufgeführten Ergebnisse geben einen Überblick über die Top-Anbieter in ausgewählten Sparten; die Platzierungen der Anbieter aus der Vorstudie sind in Klammern dargestellt. Quelle: AssCompact TRENDS III/2019

 

Zur Studie

An der Studie „AssCompact TRENDS III/2019″ haben sich 786 Makler und Mehrfachagenten beteiligt. Die Netto-Stichprobe besteht aus 430 Stimmen. Der Sonderteil zum Thema „Der Kunde im Fokus des Maklergeschäfts“ wurde von Simon-Kucher & Partners und AssCompact gemeinsam erarbeitet. Die Auswertung des Sonderteils umfasst 500 Stimmen (netto) von Endkunden, die schon einmal einen Versicherungsvertrag über ein Maklerbüro in Deutschland abgeschlossen haben. Insgesamt haben 1.080 Personen an der Online-Befragung zum Sonderteil teilgenommen. Bestellmöglichkeit der Studie unter http://www.asscompact.de/studien. Ansprechpartnerin ist Sophia Tannreuther (Tel. 0921 75758-23, E-Mail: tannreuther@bbg-gruppe.de).

 

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Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der MiFID II Evaluation Ende August klar gegen das alternativlose Taping ausgesprochen.

 

In einem Positionspapier fordert das Bundesfinanzministerium, dass der Kunde die Aufzeichnung ablehnen können muss. Gleichzeitig befindet sich die FinVermV auf den Weg in den Bundesrat, wo sie inklusive einer Verpflichtung zum Taping am 20.09.2019 verabschiedet werden soll.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer eigenen Sichtweise zu folgen und das alternativlose Taping aus dem FinVermV-Entwurf zu streichen oder die Verabschiedung der FinVermV so lange aufzuschieben, bis über diese MiFID-Regelung in Brüssel erneut beraten wurde“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Taping ist ein Bürokratie- und Datenschutzmonster, was niemand möchte und niemand braucht. Die FinVermV ist nun bereits 1 Jahr und 9 Monate zu spät dran. Da führt eine erneute Verschiebung bei den Finanzanlagenvermittlern auch zu keinen weiteren Problemen“, begründet Frank Rottenbacher die Aufforderung des AfW.

Die verpflichtende Aufzeichnung von Telefonaten und von Online-Beratungen hat der AfW von Anfang an kritisiert. Er begrüßt daher nun die Position der Bundesregierung, die MiFID an einigen Punkten praxistauglicher zu gestalten. Somit würden zahlreiche Probleme entschärft, die mit dem Taping einhergehen. Nämlich Fragen u.a. rund um den Datenschutz oder die Problematik, welche Stellen eines Telefonats aufgezeichnet werden müssten.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de