Am 24.9. fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW in Berlin statt.

 

Einhellig wurde von den erschienenen Mitgliedern Unverständnis über die gesetzgeberischen Pläne für einen Provisionsdeckel im Lebensversicherungsbereich geäußert. Ebenso stießen die Pläne zur Übertragung der Aufsicht über unabhängige Finanzanlagenvermittler von den IHK und Gewerbeämtern hin zur BaFin auf klare Ablehnung. Ein Wille des Gesetzgebers, qualitativ hochwertige, kundenorientierte und unabhängige Beratung der Verbraucher zu unterstützen sei damit nicht erkennbar. Der Kurs des Vorstandes zu diesen aktuellen Schwerpunkten der Verbandstätigkeit wurde einhellig unterstützt. Kontinuität zeigt der Verband bei seinem Führungspersonal. Frank Rottenbacher und Norman Wirth wurden für weitere 5 Jahre als Vorstände bestätigt, Norman Wirth auch als geschäftsführender Vorstand. Beide sind bereits seit 2004 im Vorstand des Verbandes und üben ihre Tätigkeit im Verband neben ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit (Frank Rottenbacher als Vorstand der Going Public Akademie für Finanzberatung AG und Norman Wirth als Partner von Wirth-Rechtsanwälte) aus.

„Der große Zuspruch der Mitglieder in unseren Kurs und das enorme Vertrauen ist uns Motivation und Ansporn. Wir werden auch in Zukunft konstruktiv unbequem sein und mit Engagement und Leidenschaft die Interessen unserer Mitglieder vertreten.“, so Norman Wirth nach der gemeinsamen Wiederwahl.

Vorstand Matthias Wiegel – dessen Wahlperiode 2022 ausläuft – berichtete über die Mitgliederentwicklung im vergangenen Jahr. Es ist weiter ein Wachstum der Mitgliederzahlen auf nun deutlich über 2000 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen, die damit mehr als 40.000 Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister repräsentieren, zu verzeichnen. Darauf wolle man sich aber nicht ausruhen. Erklärtes Ziel für das kommende Jahr ist eine intensive Mitgliedergewinnungskampagne.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Power Weekend am 2./3. November Olympiahalle München, mit Pop-Titan Dieter Bohlen, Jürgen Höller und Mike Dierssen

 

Das vielleicht größte Geschenk, dass Sie sich, Ihren Liebsten und Ihren Kunden machen können!

Durch die Seminare mit Jürgen Höller haben viele Finanzdienstleister größte Erfolge erzielt. Nehmen Sie Ihre Liebsten mit, laden Sie Ihre besten Kunden zu diesem außergewöhnlichen Event ein.

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH ( www.dgfrp.de ) spendiert Ihnen und unseren Lesern die Eintrittskarten.

Genießen Sie diese zwei positiven Tage im erfolgreichsten Weiterbildungsevent Europas.

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Zum Event:

Dieter Bohlen kommt nach München auf das Power-Weekend am 2. und 3. November und wird dort seine Erfolgs Geheimnisse preisgeben. Fast alles, was der 63-jährige angeht, wird zu Gold. Seit fast 40 Jahren arbeitet Bohlen erfolgreich im Musikgeschäft. Heruntergebrochen auf nackte Zahlen liest sich das folgendermaßen:

  • 5: So viele Modern-Talking-Hits in Folge landeten auf Platz eins der deutschen Single-Charts. Das gelang bislang keinem anderen nationalen Act.
  • 150: Für so viele Künstler war Dieter Bohlen bereits als Songwriter tätig. Mehr als 100 davon hat er auch selbst produziert.
  • 1000: So viele Edelmetall-Auszeichnungen heimste Bohlen für seine Charts-Erfolge ein. Mehr als 200 davon bekam er allein für die Verkäufe von Modern-Talking-Tonträgern.
  • 6 Millionen: Apropos Modern Talking: “You’re My Heart, You’re My Soul” ging allein sechs Millionen Mal über die Ladentische.
  • 42 Millionen: So viele Tonträger verkaufte Bohlen insgesamt gemeinsam mit Thomas Anders als Modern Talking.
  • 160 Millionen: Diese unglaubliche Menge an verkauften Tonträgern hat Dieter Bohlen zu einem der erfolgreichsten Künstler der Welt gemacht.

Doch nicht nur Dieter Bohlen wird an diesem Highlight-Event sprechen, sondern natürlich auch Jürgen Höller und Mike Dierssen.

Im letzten Jahr fand das Power-Weekend das aller erste Mal statt und innerhalb weniger Tage war die Veranstaltung mit über 10.000 Menschen restlos ausgebucht.

Seien Sie daher schnell und sicheren Sie sich jetzt Ihre gratis Power-Weekend Tickets solange wir noch freie Karten haben.

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Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Gut planen, um besser zu leben – www.wfpd.eu

 

Die World Investor Week Anfang Oktober, ausgerufen von der Dachorganisation der Finanzaufsichtsbehörden IOSCO, und insbesondere der weltweite World Financial Planning Day am 2. Oktober 2019 verdeutlichen die Wichtigkeit von finanzieller Allgemeinbildung der Verbraucher(innen), und fordert gute finanzielle Planung und Beratung im Sinne der Verbraucher.

Das Finanzplaner Forum unterstützt den World Financial Planning Day bereits zum zweiten Mal durch eine Pro Bono-Aktion, in deren Rahmen am 2. Oktober 2019 kostenfreie Orientierungsgespräche zu Finanzthemen angeboten werden. Dabei werden Verbraucher(innen) unterstützt, die richtigen Fragen zu stellen und gute Entscheidungen zu treffen; nicht punktuell, sondern mit dem Blick aufs Ganze. Die Orientierungsgespräche werden ausschließlich von qualifizierten und zertifizierten Berater(innen) geführt.

Dipl.-Ing. Markus Ferber, MdEP und MiFID-Berichterstatter des Europaparlaments, meint dazu: „Für den langfristigen Vermögensaufbau kann eine seriöse Finanzberatung einen wichtigen Beitrag leisten. Eine gute Anlageberatung sorgt dafür, dass der Kunde zu einem Produkt kommt, das zu ihm passt – das ist auch im Sinne des Gesetzgebers.”

Dass finanzielle Allgemeinbildung und gute Beratung helfen, sagt auch Prof. Dr. Bettina Fuhrmann, Leiterin des Instituts für Wirtschaftspädagogik an der Wirtschaftsuniversität Wien: „Jede und jeder von uns hat früher oder später eine Reihe ganz unterschiedlicher finanzieller Entscheidungen zu treffen, sei es beim Sparen, Finanzieren, Veranlagen oder Vorsorgen. Dazu braucht es ein Problembewusstsein und fundiertes Finanzwissen, über das nicht alle in ausreichendem Ausmaß verfügen (können). Hier ist sachorientierte objektive Beratung „Gold wert“, weil sie hilft, das Für und Wider verschiedener Optionen realistisch einschätzen zu können.”

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit qualifizierten und zertifizierten Berater(inne)n finden Sie auf www.wfpd.eu.

Über das Finanzplaner Forum

Das Finanzplaner Forum (www.finanzplaner-forum.eu) ist das Netzwerk für rund 5.000 zertifizierte Finanzplaner und –berater(innen) im deutschsprachigen Finanzdienstleistungssektor, die u.a. als CFP® Certified Financial Planner, CFEP® Certified Foundation & Estate Planner, Private Finanzplaner nach DIN/ISO22222, EFA® European Financial Advisor, CEP Certified Estate Planner, TEP Trust & Estate Practitioner, Diplom.Finanzberater, Swiss Associate Financial Planner und Swiss Associate Wealth Manager tätig sind.

Das Netzwerk bietet die Möglichkeit des institutsübergreifenden Erfahrungsaustauschs zu aktuellen fachlichen, vertrieblichen und regulatorischen Anforderungen, und daneben die Chance, auf spezialisierte Berater in Finanz-, Steuer-, und Rechtsfragen zurückzugreifen.

Das Finanzplaner Forum wird von einer Reihe von Unternehmen und Organisationen aus der Finanzdienstleistung und den beratenden Berufen unterstützt. Dabei findet der Austausch und eine Diskussion zu aktuellen Trends statt, um die Interessen der Finanzplaner und -berater(innen) u.a. in Legislative und Regulierungsfragen zu vertreten.

Im Rahmen einer exklusiven Medienpartnerschaft mit den beiden Fachmagazinen DAS INVESTMENT und private banking magazin bringt das Netzwerk Themen rund um ganzheitliche Finanzplanung und –beratung in die Öffentlichkeit.

Das Finanzplaner Forum ist als Netzwerk verbunden mit den Zertifizierungsorganisationen FPSB Deutschland, AFP Österreichischer Verband Financial Planners und SFPO Swiss Financial Planning Organisation, und außerdem Mitglied von CIFA Convention of Independent Financial Advisors, einer Nicht-Regierungsorganisation mit beratender Stimme im Rat für Wirtschaft und Soziales der Vereinten Nationen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Finanzplaner Forum UG (haftungsbeschränkt), Bruckersche Straße 22, 47839 Hüls bei Krefeld, www.finanzplaner-forum.eu

Mit 82 Partnern hat Plansecur seine 15. Jahreskonferenz mit Hausmesse in Kassel abgehalten.

 

Rund 200 Plansecur-Berater waren aus dem ganzen Bundesgebiet angereist, um sich an zwei Tagen über neue Trends und Finanzprodukte zu informieren und im Expertenkreis zu diskutieren. Die Jahrestagung ist Teil einer kontinuierlichen Weiterbildungsstrategie von Plansecur, um den Kunden dauerhaft beste Beratungsqualität zu bieten. “Wir legen größten Wert darauf, dass unsere Berater die Qualitätsspitze in Sachen Finanzberatung in Deutschland darstellen”, erklärt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er führt aus: “Hierzu ist es unerlässlich, dass unsere Berater im direkten persönlichen Kontakt mit den namhaften Anbietern von Finanzprodukten stehen. Genau dazu dient unsere Jahreskonferenz mit Hausmesse in Kassel.”

Mit der Qualitätsstrategie will Plansecur das Wachstum der vergangenen Jahre künftig weiter fortsetzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019, das zum 30. Juni dieses Jahres endete, erzielte Plansecur einen Umsatzzuwachs von 6 Prozent. Im neuen Geschäftsjahr 2020 ist die Finanzberatungsgruppe ähnlich erfolgreich gestartet.

Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan setzt den Erfolg seines Unternehmens in Relation zum Weltgeschehen: “Wir leben in spannenden Zeiten, in denen die Welt aus den Fugen zu geraten scheint. Rund 70 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Hunger, Krieg und Naturkatastrophen. Es gibt mehr als 7,5 Milliarden Menschen auf der Welt, etwas über 80 Millionen davon leben in Deutschland. Für diese 1,05 Prozent der Weltbevölkerung ist es ein Geschenk, hier in Deutschland leben zu dürfen. Dafür sollten wir dankbar sein. Aus dieser Situation heraus können wir unsere Zukunft gestalten. Wir haben sicherlich nicht alles in der eigenen Hand und können uns von globalen Entwicklungen natürlich nicht abkoppeln. Aber solange wir noch gestalten können, haben wir es ein Stück weit in der Hand, die Dinge in unserem Sinne zu regeln. Im Zusammenspiel mit unseren Partnern haben wir von Plansecur hierfür die besten Voraussetzungen, unsere Kunden und uns zum Erfolg zu führen.”

An die rund 200 Berater vor Ort richtete Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan eine klare Botschaft des weiteren Wachstums: “Wir sind ein Beratungshaus, aber es geht auch nicht ohne den Verkäufer in uns. Wir müssen nicht nur gut beraten, sondern auch unsere Beratungskonzepte gut verkaufen. Das sollte uns leicht fallen, denn unseren Kunden kann nichts besseres passieren, als in die Hände eines Plansecur-Beraters zu fallen. Das liegt an unserem Wertekanon, das Beste für den Kunden zu wollen, der Maßstäbe in der Finanzbranche setzt.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Stärkung des Markenkerns von unabhängigen Finanzmaklern

 

Die Änderung der Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV) ist für Finanzanlagenvermittler nach § 34 f und h GewO eine Chance, die Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle voranzutreiben. Diese Ansicht vertritt Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei der FondsKonzept AG nach der heutigen Annahme der Gesetzesvorlage zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung durch den Bundesrat. Darüber hinaus kann die FinVermV bei richtiger Anwendung den Markenkern einer unabhängigen Beratung herausstellen. Ein Beispiel sind die Regelungen zu Interessenkonflikten bei Vergütungen, die unbedingt vermieden und im Zweifelsfall offengelegt werden müssen. Hierzu Martin Eberhard: „Unabhängigkeit in der Beratung ist ein zentrales Qualitätsmerkmal von Finanzmaklern und kann mit der FinVermV gegenüber den Kunden offensiv ausgespielt werden.“

Eberhard rät vor diesem Hintergrund dazu, die Neufassung der FinVermV nach der ersten Verordnung im Jahr 2013 nicht als Bedrohung, sondern vielmehr als Chance zu nutzen, eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells hinsichtlich effizienter Prozessabläufe und Strukturen vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Übergangslösung handeln sollte und die länderrechtliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen werden sollte, sodass die neuen Regelungen in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) übernommen werden könnten. Eberhard: „Alle gesetzlichen Neuregelungen sind mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur, wie wir sie unseren Partnern mit dem Maklerservicecenter bieten, vollumfänglich zu bewältigen.“

FondsKonzept ist seit dem ersten Gesetzesentwurf zur Änderung der FinVermV im Jahr 2018 bereit für die neue Verordnung und hat die gesamte technische Infrastruktur angepasst. Alle Vorgaben zu Interessenkonflikten, Vergütungen, Kundeninformationen zu Risiken und Kosten, Werbemitteilungen, Zielmärkten, Geeignetheitserklärung bzw. Prüfung sowie den umstrittenen Telefonaufzeichnungen (Taping) wurden in die technologische Infrastruktur rund um Maklerservicecenter, Kunden-App undFondsshop integriert. Beispiele sind die Abgleichsfunktionen bei den Zielmärkten zu den Kundenanforderungen sowie die Dokumentationspflichten bei Kundeninformationen, Gesprächsaufzeichnungen und Beratungsleistungen. So wird vor einer Produktempfehlung im Maklerservicecenter systemseitig abgeglichen, ob der entsprechende Zielmarkt des Produktlieferanten mit den konkreten Bedürfnissen des Anlegers vereinbar ist.

Makler mit einer Zulassung nach § 34 f und h des Gewerberechts (GewO) sollten die eingeräumte Übergangsfrist von zehn Monaten konsequent nutzen, um ihre Geschäftsmodelle mit einer volldigitalen Infrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Hierbei unterstützt die so genannte Roadmap von FondsKonzept – ein betriebswirtschaftliches Coachingkonzept auf insgesamt zwölf Handlungsfeldern von der Akquise bis zum Zielgruppenmanagement.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

In der unabhängigen Marktumfrage von Focus-Money erhält maxpool durchgehend Bestnoten in allen Kategorien und steht damit ganz vorn als Deutschlands „fairster Maklerpool“.

 

80% aller Versicherungsmakler in Deutschland kooperieren mit einem Maklerpool. Die Anforderungen sind dabei klar gesteckt: Für die Makler muss der Pool der Wahl in Betriebsablauf und Maklerbetreuung genauso zuverlässig sein wie in Sachen Datenlieferungseffizienz und soll dabei innovative Produkte sowie Angebots- und Verkaufssoftware bieten. All das fußt bestenfalls auf einer profunden zentralen Vertriebsberatung und wird idealerweise abgerundet durch ein sinnvolles Schulungsprogramm für Makler.

Dass dabei nicht die schiere Größe eines Pools oder nur die Lautstärke des Marketings punkten kann, zeigt die aktuelle Focus-Money Maklerumfrage: In den oben genannten Kategorien konnte maxpool als einziger Teilnehmer im Rennen jeweils alle Bereiche mit dem Urteil „sehr gut“ bestreiten und somit als „Fairster Maklerpool“ abschließen.

Wie definiert Oliver Drewes, Vorstand der maxpool Gruppe, den Begriff fair? „Für maxpool bildet sich Fairness bereits in unserem Hauptslogan ‚Verantwortung verbindet‘ vollständig ab. Zwei simple Worte, die sehr viel aussagen. Sowohl in der Zusammenarbeit mit unseren rund 7.000 Kooperationspartnern und deren Kunden, als auch im innerbetrieblichen Miteinander, ist Fairness die wohl höchste Handlungsmaxime bei uns im Hause.“ Markenzeichen der Hamburger sind die „10 Guten Gründe für maxpool“, zu denen nicht zuletzt der renommierte Leistungsservice zählt, der die vollumfängliche Unterstützung für Makler und Kunden bei der Schaden- und Leistungsregulierung sicherstellt.

Zeitgleich mit Focus-Money veröffentlicht auch das Branchenmagazin „procontra“ seine Umfrageergebnisse „Maklers Liebling“. Hier belegt das hanseatische Unternehmen den 5. Platz. Oliver Drewes gibt sein Fazit: „Unsere Wettbewerber definieren sich hauptsächlich über die Umsatzgrößen und die Anzahl der angebundenen Partner. Bei solchen Rankings halten wir uns eher raus. Mit einer robusten Unternehmensgröße wie maxpool zählen aus meiner Sicht auch andere Dinge. Daher freuen wir uns über die Auszeichnung der Fairness ganz besonders, drückt sie doch unser tägliches Bemühen am besten aus. Als ‚Maklers Liebling‘ haben wir noch 4 Plätze Luft nach oben, das sehen wir sportlich. Es wäre aus meiner Sicht auch etwas langweilig, wenn alles Spitzenklasse wäre. Wir werden auch in Zukunft stetig weiter daran arbeiten, um für unsere Kooperationspartner noch besser zu werden.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 438,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Vertriebsteam für Deutschland und Österreich bezieht größere Räumlichkeiten in Frankfurt und verstärkt sich mit Anna Derz als Institutional Sales Manager

 

Ab sofort verstärkt Anna Derz als Institutional Sales Manager das Vertriebsteam von Lombard Odier Investment Managers (‚Lombard Odier IM‘) für den deutschsprachigen Raum mit Sitz in Frankfurt am Main. In ihrer Funktion betreut sie vornehmlich Investoren aus den Bereichen Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) und kirchliche Institutionen. Sie berichtet an Robert Schlichting, Länderchef für Deutschland und Österreich bei Lombard Odier IM. Gleichzeitig bezieht Lombard Odier IM größere Räumlichkeiten in der Frankfurter Innenstadt, um perspektivisch weiter wachsen zu können.

Anna Derz kommt von Universal Investment, wo sie bereits als Junior Relationship Manager im institutionellen Bereich tätig war. Davor hat sie während ihres Studiums verschiedene Positionen und Ausbildungsprogramme bei J.P. Morgan durchlaufen. Sie spricht fließend Englisch, Spanisch und Russisch.

Robert Schlichting, Länderchef für Deutschland und Österreich bei Lombard Odier IM: „Wir freuen uns, mit Anna Derz unser hiesiges Vertriebsteam verstärken zu können und damit die Betreuung unserer institutionellen Investoren weiter auszubauen. Mit Anna haben wir eine engagierte Kollegin für uns gewonnen, die insbesondere auf dem Gebiet der NGOs und kirchlichen Einrichtungen Erfahrung mitbringt – eine für uns bedeutsame Investorengruppe. Mit ihrer Unterstützung können wir diese zukünftig noch besser betreuen, um auf ihre Investitionsbedürfnisse einzugehen und entsprechende Lösungen anzubieten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lombard Odier Asset Management (Europe), Limited, Frankfurt Branch, Bockenheimer Landstraße 2­4, D-­60306 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0)69 6677 48 154, Fax: +49 (0)69 6677 48 220, www.lombardodier.com

Die Versicherungsgruppe die Bayerische und Morgen&Morgen (M&M) setzen auf das neue Risikoprüfungstool ESy.

 

Es  erhält die Qualität der Risikoeinschätzung, minimiert aber den Zeitaufwand durch ein effizientes und reduziertes Fragenfenster. Nutzer der Software M&M Office können ab sofort mit ESy eine Risikoschnellprüfung für die BU der Bayerischen durchführen.

„Mit der Nutzung von ESy ist es dem Vermittler möglich, die komplette Antragsstrecke online zu durchlaufen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann damit direkt ohne Medienbruch abgeschlossen werden“, hebt Maximilian Buddecke hervor, Leiter Partner- und Kooperationsvertrieb der Bayerischen.

Die aktuelle Antragspraxis in der Risikoprüfung erfordert Geduld bei allen Beteiligten. „Bisherige Abläufe werden zunehmend infrage gestellt. Automatisierte und effiziente Lösungen sind jetzt gefragt“, bestätigt Klaus Strumberger, Mitglied der Geschäftsleitung von Morgen&Morgen, den Wandlungsprozess.

Das von Morgen&Morgen entwickelte Risikoprüfungstool ESy bietet hier eine einfache und schnelle Lösung. Das Programm arbeitet mit einheitlichen und mit Rückversicherern abgestimmten Fragen für alle teilnehmenden Versicherer. Ein effizienter und reduzierter Fragenkatalog ermöglicht einen deutlich kürzeren Prozessweg. Mithilfe von ESy erhalten Makler und Antragsteller schnell und verbindlich eine Zusage für den gewünschten Versicherungsschutz direkt am Point of Sale.

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG und der Sachgesellschaft Bayerische Beamten Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen mehr als 500 Millionen Euro. Es werden Kapitalanlagen von rund 4,5 Milliarden Euro verwaltet und mehr als 700.000 Kunden betreut. Die Bayerische sieht sich als Spezialist für Vorsorge und Prävention und will dazu beitragen, vielleicht sogar das Versichern überflüssig zu machen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

„digital informieren, digital beraten, digital abschließen, digital verwalten“

 

Die WWK Lebensversicherung a. G. bietet ihren Kunden und Vertragspartnern ab sofort einen wegweisenden, vollintegrierten und digitalen Beratungsprozess für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Bereits im Jahr 2016 war die WWK in Zusammenarbeit mit dem Technologieanbieter xbAV mit dem Online-Portal „WWK bAVnet“ in die Digitalisierung der bAV gestartet. Damit wurde Arbeitgebern eine innovative und leistungsstarke Plattform zur papierlosen Vereinfachung ihrer bAV-Administration zur Verfügung gestellt. Diese bedeutende Erleichterung ergänzte dabei die in der Branche bereits etablierte Beratungssoftware von xbAV. Diese ermöglicht dem Vermittler nahezu alle Versorgungsmodelle zu einer Direktversicherung abzubilden und beispielsweise eine Vorher-/Nachher-Gehaltsabrechnung oder eine Versorgungslückendarstellung in der Anspar- und Leistungsphase transparent zu simulieren und zu visualisieren.

Zwei neue, innovative Komponenten runden nun diesen Beratungsprozess ab und machen ihn durchgängig digital:

Mit dem „Arbeitnehmer-Infoportal“ von xbAV erhalten Arbeitgeber ein eigenes Portal mit dem sie ihre Mitarbeiter einfach und verständlich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der bAV und die speziellen bAV-Förderungen des Arbeitgebers informieren können. Die Mitarbeiter können damit beispielsweise selbständig eine Hochrechnung ihrer gesetzlichen Rente durchführen und eine individuelle bAV simulieren. Darüber hinaus kann über das Portal ein Beratungstermin mit dem Vermittler vereinbart werden.

Mit der zweiten Ergänzung, der von der WWK praktizierten digitalen Unterschrift und der vollelektronischen Antragsabwicklung, wird die bAV-Beratung vollständig abgerundet.

Sie bietet allen Beteiligten einen digitalen Prozess ohne Medienbrüche. Dabei werden alle Dokumente und Anträge automatisch erstellt und können mit dem Smartphone oder Tablet von allen Beteiligten elektronisch unterschrieben werden.

Rainer Gebhart, Vertriebsvorstand der WWK, freut sich: „Mit dem neuen digitalen Beratungs- und Angebotsprozess machen wir die bAV für alle Beteiligten deutlich einfacher und schaffen damit die Voraussetzung für eine größere Verbreitung in der Bevölkerung. Unserem Vertrieb ermöglichen wir damit einen noch besseren Zugang insbesondere auch zu kleineren und mittelständischen Firmen.“

Die bAV hat nach der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetztes zum 1. Januar 2019 deutlich an Attraktivität gewonnen. Die nach wie vor hohe Komplexität der Vertragsverwaltung seitens der Unternehmen sehen wir nach wie vor als größtes Hindernis zu branchenweit noch mehr Absatz in der bAV. Mit WWK bAV.digital bietet die WWK ihren Firmenkunden und ihren Vertragspartnern den entscheidenden digitalen Vorteil.

 

Verantwortlich für den Inhalt

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Harold Keller tritt in dieser Funktion die Nachfolge von Jochen Meyers an, der die Gruppe verlassen hat, um eine Karrieremöglichkeit außerhalb der Bank zu verfolgen.

 

Seine Ernennung erfolgte zum 1. September 2019. Er komplettiert das Vertriebsteam in Frankfurt und wird sich auf den Ausbau der strategischen Partnerschaften von SGSS mit institutionellen Investoren im deutschsprachigen Raum konzentrieren. Harold Keller berichtet lokal an Frank Burkhardt, Mitglied der Geschäftsleitung, Société Générale Niederlassung Frankfurt, und global an Gildas Le Treut, Head of Sales & Relationship Management, SGSS.

Gildas Le Treut, Head of Sales & Relationship Management von SGSS, unterstreicht: „Mit Harold Keller gewinnen wir einen ausgewiesenen Vertriebsfachmann und Kenner der Wertpapierdienstleistungs-, wie auch der gesamten Finanzbranche. Seine Erfahrung wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unsere erfolgreichen Partnerschaften mit institutionellen Investoren im deutschsprachigen Raum weiter auszubauen.“

Biografie

Harold Keller wurde zum September 2019 zum Head of Sales & Relationship Management von SGSS Deutschland ernannt. Er war bis August 2019 als Head of Asset Managers und Asset Owners Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung des Asset Service Providers CACEIS.

Vor seinem Eintritt bei SGSS hatte er Führungspositionen in verschiedenen Finanzunternehmen inne. Er konzentrierte sich auf den Vertrieb in den Bereichen Asset Management und Asset Ownership und arbeitete unter anderem für J.P. Morgan und Aquila. Harold Keller verfügt über Hochschulabschlüsse in Finanz-, Bank- und Investitionswissenschaft (TU Nürnberg) sowie in Financial Management, International Finance und Strategic Management (FOM University of Economics & Management).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

SGSS Societe Generale, Apianstraße 5, 85774 Unterföhring, Tel.+49 (0) 89 33033 0, www.securities-services.societegenerale.com/de

Justizministerium will Bieterverfahren bei privaten Wohnungs- und Hausverkäufen mit Maklern untersagen / Neuer Anlauf beim Sachkundenachweis / Gesetzentwurf für Maklerprovisionen soll erweitert werden

 

Bieterverfahren bei privaten Immobilienverkäufen mit Maklern sollen nach dem Willen der Bundesregierung stark eingeschränkt werden. Dies sagte der Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin ‘Capital’ (Ausgabe 10/2019). Es gehe nicht an, dass “ein Makler Interessenten in ein Bieterverfahren hineintreibt und sich das vom Käufer auch noch bezahlen lässt”, sagte Billen. Für die geplanten Regulierungen im Immobilienmarkt habe die Bundesregierung den Markt genau studiert und zahlreiche Missstände entdeckt, so Billen. “Wir kennen Fälle, bei denen die Beteiligten nicht einmal Zeit hatten, sich das Haus richtig anzuschauen”, so Billen. Makler müssten aber immer auch das Interesse der Käufer im Blick haben.

Vor allem in den heiß gelaufenen Immobilienmärkten der deutschen Großstädte sind Bieterverfahren bei privaten Wohnungs- und Hausverkäufen derzeit ein beliebtes Mittel, um die Preise noch weiter nach oben zu treiben. Dabei geht die Initiative oft von den Eigentümern aus, die beauftragten Makler stellen ihre Provision häufig dennoch den Käufern in Rechnung. Die Bundesregierung sei derzeit dabei, den Gesetzentwurf zur Neuregelung von Maklerprovisionen auszuarbeiten, sagte Billen. Hier könne ein solches Verbot noch verankert werden. Das gleiche gelte für den so genannten Sachkundenachweis für Immobilienmakler, der schon lange in der Diskussion ist, von Teilen der Branche und vom CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium aber vehement abgelehnt wird.

‘Capital’ hatte neben Billen auch den Vorstand des Immobilienmaklers Engel & Völkers, Kai Enders, zum Gespräch gebeten. Enders unterstützte Billens Initiative ausdrücklich, den Gesetzentwurf für die bereits bekannte Neuregelung der Maklerprovisionen noch zu erweitern. “Das Bieterverfahren ist etwas für den professionellen Bereich – und wenn ich es wähle, darf ich keine Courtage vom Käufer nehmen”, sagte Enders. Auch einen verpflichtenden Sachkunde- und Fortbildungsnachweis für Immobilienmakler unterstützte Enders ausdrücklich.

Union und SPD hatten sich Mitte August auf ein Paket verständigt, um den Preisanstieg bei Immobilien und die Nebenkosten für Hauskäufer zu begrenzen. So sollen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovisionen von bis zu 7,14 Prozent des Verkaufspreises künftig je zur Hälfte teilen. Enders sagte, er erwarte, dass allein diese Änderung die Maklerprovisionen deutlich drücken werde, im Schnitt werde sie “nicht mehr bei sieben Prozent liegen, sondern eher bei fünf”. Billen insistierte an dieser Stelle, “zwei bis drei Prozent wären mir noch lieber”. Ohnehin müsse der Käufer seinen Anteil an der Provision nur zahlen, wenn der Verkäufer nachweise, dass er seinen Anteil bereits überwiesen habe, “etwa per Überweisungsträger oder Kontoauszug. Dann erst muss der Verkäufer zahlen”, so Billen gegenüber ‘Capital’. Makler, die diese Vorgabe zu umgehen versuchten, riskierten ihren “Job und unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe”.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Capital Redaktion, G+J Business Channel GmbH, Eupener Straße 70, ­50933 Köln, Tel.: 0221/4908 00, Fax: 0221/5342 563, www.capital.de

Das Makler- und Beratungsunternehmen Aon und die Whitelabel-Produktfabrik für Versicherungen ELEMENT arbeiten ab sofort im Bereich der Digitalisierung zusammen.

 

Die Kooperation mit ELEMENT ermöglicht es Aon, Partnern und Kunden innerhalb kürzester Zeit maßgeschneiderte Versicherungsprodukte zu konzipieren und für den digitalen Vertrieb bereitzustellen.

Von dieser Partnerschaft profitieren sowohl Erstversicherungsgesellschaften als auch Gewerbe- und Industriekunden von Aon, da die Digitalisierung und Skalierung des Vertriebes Effizienzvorteile generiert. Darüber hinaus bieten Aon und ELEMENT Erstversicherungsunternehmen die Möglichkeit, vollständig digitalisierte Produkte ohne eigenen Entwicklungsaufwand in kürzester Zeit auf den Markt zu bringen.

Jan-Oliver Thofern, Chairman Aon Deutschland, sieht in der Kooperation einen deutlichen Mehrwert für Versicherer: „Die Prozesse und Angebote eines Versicherungsunternehmens zu digitalisieren, ist eine komplexe Aufgabe, deren Umsetzung viel Zeit, Know-how und häufig auch erhebliche Investitionen benötigt. Die Produktentwicklungsaufwände und Modernisierungskosten für die IT-Infrastrukturen rechnen sich nicht für jede Gesellschaft. Für solche Fälle haben wir jetzt mit dem Aon Marktplatz (AMP) in Zusammenarbeit mit ELEMENT eine Lösung geschaffen, die schnell und verlässlich eingesetzt werden kann.“

Und Dr. Christian Macht, Vorstandsvorsitzender von ELEMENT, ergänzt: „Mithilfe unserer modularen Produktplattform implementieren wir maßgeschneiderte Versicherungslösungen in kürzester Zeit. Da wir dank unserer Versichererlizenz für Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung selbst das Risiko übernehmen, kann Aon die gemeinsam entwickelten Produkte seinen Partnern innerhalb weniger Wochen digital abschließbar zur Verfügung stellen. Dabei ist ELEMENT kein reiner IT-Anbieter – wir bieten einen vollständigen Kunden- und Schadenservice und entsprechen durch unsere BaFin-Lizenz den regulatorischen Anforderungen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, D­20355 Hamburg Tel.: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Pünktlich zur KFZ-Wechselsaison launcht MORGEN & MORGEN das neue Modul „Kraftfahrzeug“.

 

Nutzer der TÜV-geprüften Vergleichssoftware M&M Office können ab Ende September KFZ-Tarife berechnen, analysieren, vergleichen und ohne Medienbruch abschließen. Die Nutzung des Moduls ist bis zum 29. Februar 2020 kostenfrei.

Das Software- und Analysehaus MORGEN & MORGEN erweitert die Produktpalette um das neue Modul „Kraftfahrzeug“. Ab Ende September können User der Vergleichssoftware M&M Office Prämien- und Leistungstextvergleiche für verschiedene PKW, Krafträder, Camping- und Nutzfahrzeuge gegenüberstellen. Neben detaillierten Leistungsfiltern werden auch Rabatte berücksichtigt. „Das Modul ermöglicht die Berechnung einer Vielzahl von Wagniskennziffern“, ergänzt Pascal Schiffels, Mitglied der Geschäftsleitung von MORGEN & MORGEN, „unsere Kunden können aus 40 Versicherern auswählen und eine Online-Policierung ohne Medienbruch durchführen“.

MORGEN & MORGEN ergänzt im Zuge der Neuentwicklung des Vergleichsprogramms M&M Office dieses in einem der ersten Schritte um das neue Modul. Das responsive Design ermöglicht eine geräteunabhängige optimale Anzeige der Vergleichsergebnisse. In der Startphase nutzen Kunden das KFZ-Modul bis zum 29. Februar 2020 kostenfrei.

Die Vorteile im Überblick:

  • Berechnung und Vergleich der Fahrzeugtypen PKW, Krafträder, Camping- und Nutzfahrzeuge
  • Elektronische Versicherungsbestätigung und Online-Abschluss
  • 40 Versicherer im Vergleich
  • Vielzahl von Wagniskennziffern
  • Umfangreiche Leistungsfilter und Rabattberücksichtigung
  • Bis zu 5 Fahrzeuge können parallel verglichen werden

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Autor: Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

 

Erinnerung an ein vom Verfasser dieses Artikels erwirktes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Berichterstattung über ein vom Verfasser dieses Artikels erwirktes Urteil des Arbeitsgerichtes Köln

Im Vertrieb von Finanzleistungsprodukten spielt, wie im Vertrieb jeder Branche, das Thema variable Vergütung eine große Rolle. Vertriebsmitarbeiter sollen motiviert werden, möglichst erfolgreich die Produkte, z.B. die Finanzdienstleistungsprodukte des Arbeitgebers zu verkaufen oder diese für ihn zu vermitteln.

Eine übliche Vorgehensweise von Arbeitgebern ist dabei die Gewährung von variabler Vergütung. Neben einem arbeitsrechtlich notwendigen Grundgehalt (Untergrenze: Mindestlohngesetz) soll und darf ein Mitarbeiter darüber motiviert werden, von erfolgreichen Vertriebsleistungen finanziell zu profitieren. Arbeitsrechtliche Instrumente sind die Vereinbarungen von Provisionen bzw. Provisionsvorschüssen, generell oder für einen bestimmten Zeitraum.

In der Ausgestaltung gibt es Modelle, die z.B. bei Stornierungen Rückforderungsmöglichkeiten der Provisionen zulasten des Arbeitnehmers vorsehen.

Eine andere Variante der variablen Vergütung ist die arbeitsvertragliche Einigung auf eine Zielvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Dieser Artikel ist sowohl für Arbeitgeber, die solche Regelungen in Arbeitsverträgen gestalten möchten, als auch für Arbeitnehmer, die prüfen möchten, ob ihre Regelungen im bestehenden Arbeitsvertrag tatsächlich wirksam sind, interessant. Es gab in den letzten Jahren und gibt auch aktuell Entwicklungen in der Arbeitsrechtsrechtsprechung:

  1. Provisionen

Der Unterzeichner hat im Jahre 2015 unter dem Aktenzeichen BAG 10 AZR 84/14 ein höchstrichterliches Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt erwirkt, welches im Kern in zwei wichtigen Punkten Vorgaben für die arbeitsvertragliche Gestaltung von Klauseln im Bereich von Provisionsvereinbarungen festlegt.

Das BAG hat die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitgeber bei einer Rückforderung von Vergütung vom Arbeitnehmer auch darlegen und beweisen müsse, wie er konkret die Provisions- und Stornohaftungsbedingungen dem Arbeitnehmer nähergebracht habe. Die Vorlage und Kenntnisnahme (inklusive Einverständnis) der Provision- und Stornohaftungsbedingungen durch den Arbeitnehmer seien danach für das BAG Teil der geforderten Transparenz, wenn der Arbeitgeber Provisionsvergütung in Form von an den Arbeitnehmer ausgezahlten Provisionsvorschüssen vom Arbeitnehmer zurückerlangen möchte. Es sind die §§ 305 ff. BGB („AGB-Recht“) mit dem das BAG rechtlich argumentiert.

Das BAG hat außerdem sehr hohe Schlüssigkeitsanforderungen für Arbeitgeber, die Provisionen vom Arbeitnehmer zurückfordern, aufgestellt. Diese werden als deutliche Erhöhung der Bearbeitungs- und Dokumentationslast für Arbeitgeber bei Stornierungen von vom Arbeitnehmer vermittelten Produkten interpretiert.

Der Arbeitgeber darf sich zwar grundsätzlich über Stornoreservekonten absichern. Er darf aber nicht mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass er über die Provision erst dann verfügen dürfe, wenn sich kein Vertrag mit einem Kunden mehr in der Stornohaftungszeit befinde und auch sonst keine Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bestünden. Spätestens nach Ablauf der jeweils vereinbarten Stornohaftungszeit eines vom Arbeitnehmer vermittelten Vertrages ist die vom Arbeitgeber einbehaltene Stornoreserve für diesen Vertrag an den Arbeitnehmer auszukehren. Anderslautende Klauseln in Arbeitsverträgen machten die Vereinbarung einer Stornoreserve unwirksam.

Möchte der Arbeitgeber nach Stornierungen von vom Arbeitnehmer vermittelten Verträgen oder (Finanz-)Produkten die an den Arbeitnehmer (vorschüssig) ausgezahlte Provision (Arbeitsvergütung) zurückerhalten, muss er dies im Arbeitsvertrag präzise regeln.

Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er spätestens im Streitfall kritisch schauen sollen, ob seine Regelungen im Arbeitsvertrag zu den Provisionen bzw. zu Rückforderungen von Provisionen überhaupt wirksam sind. Dabei geht es häufig um einen erheblichen Teil des Gehaltes.

In der Praxis wird in der Arbeitsvertragsgestaltung in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, Provisionen in Arbeitsverträgen nicht mehr generell, sondern nur mit kurzen Laufzeiten (z.B. Jahr für Jahr) zu vereinbaren. Dies ist jedenfalls für den Arbeitgeber flexibler.

In der Praxis beliebt sind in der Arbeitsvertragsgestaltung auch sogenannte Verfallklauseln, bei denen man allerdings eine Gesetzänderung aus dem Jahre 2016 in der Vertragsformulierung zu beachten hat. Verfallklauseln sollen Rechtsstreitigkeiten vermeiden, in dem sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis schon frühestens nach 3 Monaten arbeitsvertraglich verfallen lassen.

  1. Zielvereinbarungen

Eine andere übliche Variante, Vertriebsmitarbeiter zu motivieren, ist, Zielvereinbarungen zu formulieren. Viele Arbeitsverträge sehen die jährliche Einigung auf Zielvereinbarungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien vor, nennen häufig sogar Vergütungshöhen, die mit den Zielvereinbarungen (mindestens) zu erreichen seien.

Hinter dem Begriff Zielvereinbarung steckt allerdings die Problematik, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Jahr einigen müssen, damit eine Regelung zustande kommt.

Es ist dabei erst einmal der Arbeitgeber, der im Rahmen seiner Vertriebsziele, Zielvereinbarungen vorschlagen darf. Wenn es arbeitsvertraglich vereinbart ist, muss er dies aber auch. In der Ausgestaltung ist der Arbeitgeber im Grundsatz frei. Es dürfen aber keine willkürlichen, den Arbeitnehmer etwa erheblich benachteiligenden Zielvereinbarungen vom Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Es muss für den Arbeitnehmer möglich sein, die üblichen variablen Vergütungsbestandteile über die (arbeitsvertraglich vereinbarte) Zielvereinbarung zu erreichen.

Was ist aber, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können ?

Was muss der Arbeitgeber, was muss der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich leisten, damit eine Zielvereinbarung zustande kommt ?

Kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen, wenn eine Zielvereinbarung nicht zustande gekommen ist ?

Das Arbeitsgericht Köln hat sich in einem aktuellen, vom Unterzeichner erwirkten Urteil vom 03.05.2018 unter dem Altenzeichen 5 Ca 8594/17 mit dieser Frage beschäftigt. Das Arbeitsgericht hat in der mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung einen hilfreichen Überblick über die BAG-Rechtsprechung in diesem Themenfeld vorgelegt.

Es hat dabei Schadensersatz bei nicht geschlossenen Zielvereinbarungen nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Absatz 1 und Absatz 3 BGB in Verbindung mit den §§ 283 Satz 1, 252 BGB für grundsätzlich möglich gehalten (z.B. BAG vom 12.12.2007 und vom 10.12.2008, 10 AZR 97/07, 10 AZR 889/07).

Der Arbeitgeber habe, wenn im Arbeitsvertrag Zielvereinbarungen vorgesehen sind, die Pflicht, ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer über eine Zielvereinbarung anzuberaumen und ein Angebot vorzulegen „Verhandlungspflicht des Arbeitsgebers“ (BAG vom 12.05.2010, 10 AZR 390/09).

Die Pflicht des Arbeitnehmers ist es wiederum, auf diese Angebote zu reagieren. Wenn der Arbeitnehmer nicht reagiert, also z.B. keine eigenen Angebote vorgelegt hat oder nicht offenbart, weshalb er die Angebote des Arbeitgebers nicht für annahmefähig hält, kann er den Arbeitgeber nicht in Verzug setzen. Ein solches Verhalten sei widersprüchlich und verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Denn der Arbeitgeber muss lediglich alles aus seiner Sicht Notwendige in die Wege geleitet haben, um eine Zielvereinbarung zu erreichen (BAG, ArbG Köln, aaO).

In diesem Spannungsfeld bewegen sich die wechselseitigen Verpflichtungen bei Zielvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wenn Zielvereinbarungen in einem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, muss mithin sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer sehr gründlich die rechtlichen Schritte abwägen.

Durch die Vermeidung einer arbeitsvertraglichen Pflicht zur Verhandlung einer Zielvereinbarung kann jedoch insbesondere der Arbeitgeber in diesem Punkt flexibler werden. Auch bei Zielvereinbarungen könnte der Arbeitgeber es arbeitsvertraglich so gestalten, dass er Jahr für Jahr „nur“ freiwillig dem Arbeitnehmer Angebote für Zielvereinbarungen vorlegt.

Und auch bei Zielvereinbarungen spielt das Thema Verfallklausel (siehe oben) eine große Rolle.

III. Fazit

Variable Vergütung ist ein sehr wichtiges arbeitsvertragliches Instrument im Vertrieb, auch und besonders im Finanz-Vertrieb. Es kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer um erhebliche Beträge gehen.

Eine gründliche, möglichst arbeitsrechtlich geprüfte arbeitsvertragliche Vereinbarung über variable Vergütung („Provisionen, Umgang mit Stornierungen, Zielvereinbarungen etc.“) sollte daher für jedes Unternehmen und für jeden Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit sein.

 

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Mit dem Angebots- und Vergleichssystem fb>xpert erweitert Jung, DMS & Cie. das Service-Angebot im Bereich Leben und Kranken

 

Umfragen unter freien Vertriebsexperten zeigen immer wieder: Viele Berater und Vermittler sehen die Digitalisierung nach wie vor als eine der größten Gefahren für ihr Geschäftsmodell. Jung, DMS & Cie., eine der größten Service- und TechnologiePlattformen für Finanzdienstleister in Europa, setzt mit ihrer Advisortech-Strategie die Technik ausschließlich für Berater und nicht gegen sie ein. Angeschlossene Vermittler profitieren somit in hohem Maße von der Digitalisierung.

Jung, DMS & Cie. erweitert jetzt sein Service-Angebot im Bereich Leben und Kranken. Ab sofort steht den JDC-Vertriebspartnern das komplett neue digitale Angebots- und Vergleichssystem „fb>xpert“ von Franke und Bornberg kostenfrei zur Verfügung.

Franke und Bornberg digitalisiert mit fb>xpert den gesamten Prozess für Tarifierung, Angebot und Antrag („TAA-Prozess“). Vollautomatisch wird von fb>xpert ein Angebot berechnet und das Antragsdokument erzeugt. Über den neuen Antragsvervollständigungsprozess werden Anträge vollständig plausibilisiert befüllt. Der fertige Antrag kann dann direkt als elektronischer Datensatz an den Versicherer geschickt und dort ohne weitere Nachbearbeitung policiert werden. Das spart Zeit und Nerven und beschleunigt nebenbei die Abrechnung des Geschäfts.

„Damit haben wir die Dunkelverarbeitung im TAA-Prozess erstmals spartenübergreifend auf eine breite Basis gestellt“, erlärt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Vollständig integriert in fb>xpert steht JDC-Partnern auch die Online-Risikoprüfung „vers.diagnose“ zur Verfügung. Schritt für Schritt führt vers.diagnose Makler und ihre Kunden durch eine vollständige medizinische Risikoprüfung – einfach, zeitsparend und anonym. fb>xpert berechnet dann mit Hilfe der Risikoprüfung von vers.diagnose die exakten Prämien – selbst dann, wenn Risikozuschläge gefordert werden. Somit kann selbst Biometrie-Geschäft erstmals anbieterübergreifend komplett elektronisch abgewickelt werden.

Neben den neuen TAA-Prozessen wartet fb>xpert mit einer Reihe technischer Finessen auf, die den Berateralltag deutlich erleichtern. So können Tarife in einem Arbeitsschritt mehrfach berechnet und Alternativberechnungen übersichtlich nebeneinandergestellt werden. Auch die parallele Berechnung von beispielsweise BU- und Grundfähigkeitstarifen ist mit fb>xpert kein Problem. Die umfangreiche Alttarifedatenbank rundet den hohen Nutzwert weiter ab. Alle Tarife werden übersichtlich dargestellt und Vermittler und ihre Kunden können sich mit nur einem Klick für einen Tarif entscheiden.

„Wie bei allen Tools, die wir unseren Beratern und Vermittlern anbieten, wurde auch fb>xpert über geeignete Schnittstellen in unsere Kunden- und Vertragsverwaltungssoftware iCRM integriert“, betont Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.. „Damit werden die wesentlichen Berechnungsdaten aus dem iCRM übergeben und wir ersparen unseren Vertriebspartnern die doppelte Eingabe von Daten. Künftig sollen dann die über fb>xpert generierten Antragsdaten automatisch in das iCRM und dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden, so Grabmaier weiter.

 

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Aktuelle Studien von HEUTE UND MORGEN zur „Customer Journey“ bei den Versicherungsprodukten BU, LV/RV und KFZ untersuchen Erfolgstreiber und Hürden auf dem Abschlussweg und analysieren wichtige Entwicklungstrends

 

Auf ihrem Weg zum Abschluss von Versicherungsprodukten nutzen immer mehr Bundesbürger digitale Informations- und Kommunikationskanäle – je nach Produktsparte aktuell zwischen 67 bis 85 Prozent. In den letzten fünf Jahren hat sich dieser Trend noch einmal deutlich verstärkt. Anbieterhomepages, Versicherungsportale, Vergleichsrechner und weitere Internetquellen haben daher eine wichtige Funktion als „Wegmarken“ bei der Suche nach geeigneten Versicherungspolicen und Anbietern – insbesondere in der Frühphase der „Customer Journey“. Auch das Einholen von Angeboten erfolgt zunehmend auf digitalem Wege via E-Mail. Entscheidend beim Abschluss selbst bleibt für die meisten Kunden aber ein Berater.

Dies zeigen die aktuellen »Customer Journey Studien« des Marktforschungs- und Beratungsinstituts HEUTE UND MORGEN zu den Versicherungssparten BU, LV/RV und KFZ.

Befragt wurden insgesamt 1.100 Versicherungsentscheider zwischen 18 und 65 Jahren, die sich in den vergangenen 12 Monaten aktiv zu diesen Produkten informiert haben – differenziert nach Gruppen mit und ohne nachfolgenden Abschluss bzw. Wechsel. Ausführlich untersucht werden typische Stationen, Erfolgstreiber und Barrieren auf der Kundenreise – ausgehend von der ersten Initialzündung über die Informations- und Entscheidungsphase bis hin zum Versicherungsabschluss. Darüber hinaus werden die Entwicklungen und Veränderungen im Zeitraum von 2014 / 2016 bis 2019 analysiert.

Bedeutung des Internets als Informationsquelle nimmt weiter zu

Generell bleibt das Internet bei der Suche nach Versicherungsprodukten auch in 2019 Informationsquelle Nr. 1 – Tendenz weiter steigend. Je nach Sparte nutzen mindestens zwei Drittel der Versicherungsentscheider das Internet zur Informationssuche. Besonders Kunden mit Wechselintention in der Kfz-Versicherung recherchieren gerne online (85%). Aber auch zu komplexeren Produkten – wie etwa der Berufsunfähigkeitsversicherung – informieren sich Versicherungsentscheider heute noch häufiger im Internet als vor fünf Jahren (2019: 67% vs. 2014: 57%). Persönliche Beratungsgespräche werden zur Information vergleichsweise seltener genutzt: am wenigsten in der Kfz-Versicherung (25%), bei komplexeren Produkten jedoch weitaus häufiger (58%). Der Unterschied zu früher: Viele Versicherungskunden kommen heute „frisch gegoogelt“ in die Beratung; prüfen Informationen und Empfehlungen zudem auch im Nachgang im Internet noch einmal nach.

Vergleichsrechner: Check24 baut Vorsprung aus

Das in Versicherungsfragen mit Abstand meistgenutzte Vergleichsportal ist weiterhin „Check24“. Vor allem bei der Recherche zur BU und LV/RV nutzen die Versicherungskunden dieses Informationsangebot noch einmal deutlich häufiger als vor fünf Jahren (BU: 2019: 91% vs. 2014: 75%; LV/RV: 2019: 91% vs. 2014: 78%). In der Kfz-Versicherung liegt der Nutzungsgrad seit Jahren bereits bei über 90 Prozent (aktuell: 94%). Als Vergleichsportal zulegen konnte auch der Anbieter „Verivox“, allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau.

Angebotsanfragen am liebsten per E-Mail

Das Einholen und die Zusendung von Angeboten erfolgt am häufigsten per E-Mail. Bei BU und KFZ hat dieser Weg in den letzten Jahren noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen (BU: 2019: 51% vs. 2014: 35%; KFZ: 2019: 42% vs. 2016: 30%). Auf telefonischem Wege oder im unmittelbaren Kontakt werden Angebote hingegen zunehmend seltener eingeholt. Bei der BU beispielsweise telefonisch nur noch zu 18 Prozent (2014: 28%) und unmittelbar persönlich nur noch zu 17 Prozent (2014: 24%).

Bedarfsveränderung und Finanzielles zentrale Auslöser für Neuabschlüsse und Wechsel

Betrachtet man die wichtigsten Auslöser für den Neuabschluss oder den Wechsel von Versicherungsprodukten muss differenziert werden: Speziell bei den Wechselwilligen stehen finanzielle Gründe bzw. die Unzufriedenheit mit dem Preis oder den Renditen als Auslöser an oberster Stelle. Tendenz zunehmend, insbesondere in der Kfz-Versicherung, aber auch in anderen Sparten (Kfz: 2019: 85% vs. 2016: 57%; LV/RV: 2019: 47% vs. 2014: 35%; BU: 2019: 47% vs. 2014: 40%).

Wichtigster Auslöser für einen Neuabschluss – sowohl bei der BU als auch bei der LV/RV, und ebenfalls mit steigender Tendenz – ist die Veränderung des Bedarfs bzw. der Lebenssituation der Kunden (BU: 2019: 35% vs. 2014: 29%; LV/RV: 2019: 47% vs. 2014: 36%).

Für den Versicherungsabschluss bleiben Berater häufig unverzichtbar

Königsweg beim Abschluss – vor allem bei komplexeren und langfristig angelegten Versicherungsprodukten wie LV/RV und BU – sind für 80 Prozent der Kunden weiterhin Versicherungsvertreter oder Makler. Daran hat sich auch in den vergangenen fünf Jahren nur wenig verändert.

Lediglich bei „einfachen“ Versicherungsprodukten (wie KFZ) liegen digitale Abschlusswege

via Anbieterhomepage oder Vergleichsrechner mit aktuell insgesamt 59 Prozent (2016: ebenfalls 59%) deutlich vor den personengebundenen Abschlusswegen. Vergleichsrechner bzw. Vergleichsportale (38%) haben gegenüber Anbieterhomepages (21%) hier weiterhin die Oberhand. Immerhin jeder dritte Kunde (36%) schließt aber auch Kfz-Versicherungen nach wie vor über einen Berater ab (2016: 37%).

„Der hohe Anteil persönlicher Abschlusswege zeigt, dass reine Digitalstrategien im Versicherungsvertrieb nur in bestimmten Sparten und Kundensegmenten Sinn machen“, sagt Dr. Michaela Brocke, Geschäftsführerin bei HEUTE UND MORGEN. „Breit aufgestellte Anbieter sollten hingegen verstärkt am intelligenten Zusammenwachsen verschiedener digitaler und persönlicher Informations-, Kommunikations- und Abschlusswege arbeiten.“ Birgit Menzen, Studienleiterin bei HEUTE UND MORGEN ergänzt:

„Speziell das Internet ist nicht per se ein guter ‚Wegweiser‘ und ‚Förderer‘ auf dem Weg zum Versicherungsabschluss. Nicht selten verliert sich dort noch die Informationssuche der Kunden oder das Internet wird bisweilen sogar zum ‚Kundenbeziehungskiller‘.“ Generell führt der anhaltende Vormarsch digitaler Informations- und Kommunikationsmedien auf Kundenseite zu größerer Transparenz und höherer Informationsautonomie, zu stärkerem Preisbewusstsein und teils auch zu distanteren, weniger engen Kundenbeziehungen. Produktgeber wie Vermittler sollten dies bei ihrer zukünftigen Ausrichtung im Auge behalten.

Präferierte Anbieter

Lebens- und Rentenversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden von den Kunden auch 2019 am häufigsten bei der Allianz abgeschlossen; mit Abstand jeweils gefolgt von der Debeka. In der Kfz-Versicherung gewechselt wurde zuletzt am häufigsten zur HUK-COBURG; dicht gefolgt von Allianz, VHV und HUK24.

Weitere Studieninformationen und Studienbestellung

Die kompletten »Customer Journey«-Studien zu den Versicherungssparten BU, LV/RV und KFZ können direkt über HEUTE UND MORGEN bezogen werden. Die Studien enthalten umfangreiche Detailergebnisse zu einzelnen Erfolgstreibern und Hürden an den wichtigsten Stationen der Kundenreise bis zum Produktabschluss, vielfältige Differenzierungen nach einzelnen Kundensegmenten, Entwicklungsvergleiche für den Zeitraum 2014 bis 2019, Anbieterpräferenzen sowie Empfehlungen für Marketing und Vertrieb.

Weitere Customer-Journey-Studien von HEUTE UND MORGEN liegen zu folgenden Sparten vor: Risiko-LV, Krankenzusatz, Pflegezusatz, GKV, PKV, Hausrat und Rechtsschutz.

Weitere Informationen zu den Studieninhalten und zur Bestellung: https://heuteundmorgen.de/studien/customer-journey

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HEUTE UND MORGEN GmbH, Von-Werth-Str. 33-35, 50670 Köln, Tel: +49 221 99 500 511, www.heuteundmorgen.de

Zum sechsten Mal hat der Continentale Versicherungsverbund das BVK-Siegel „Fairness für Versicherungsvertreter“ erhalten.

 

Er bekam die Bestnote „Exzellent“ und fünf Sterne. Grundlage für die Vergabe des Siegels ist eine umfangreiche Befragung der eigenen Ausschließlichkeitsvermittler. Im Auftrag des BVK hat ein unabhängiges Meinungsforschungsinstitut die Untersuchung durchgeführt. Deren Urteil macht deutlich: Der Verbund ist nach wie vor ein hervorragender Partner für gebundene Vermittler.

Top-Bewertung für Vertriebspolitik, Innendienst und Kundenorientierung

Für sein Siegel stellt der BVK fünf Aspekte auf den Prüfstand. Ergebnis der aktuellen Analyse: Jeweils mit „exzellent“ bewertet werden

  • die Vertriebspolitik der Continentale
  • die Unterstützung und Betreuung der Vermittler durch den Innendienst
  • sowie die Kundenorientierung des Verbundes.

Die Note „sehr gut“ gibt es für die Teilbereiche

  • Provisionen und Gegenleistungen
  • und Allgemeine Vermittlerunterstützung und -betreuung.

Fast alle befragten Vertriebspartner (98 Prozent) schätzen die unternehmerische Selbstständigkeit in der Partnerschaft mit der Continentale. 89 Prozent sind mit der kompetenten sowie der zuverlässigen und fehlerfreien Arbeit des Innendienstes zufrieden. Aber auch die Produkte kommen bei den Vermittlern gut an: 96 Prozent sind mit der Produktqualität zufrieden, 91 Prozent mir der Produktvielfalt. Den guten Ruf der Continentale loben 95 Prozent. 88 Prozent der Continentale-Vermittler bewerten den Innendienst als gut erreichbar, 84 Prozent sagen, er arbeite schnell.

Anstrengungen der vergangenen zwei Jahre wurden honoriert

Für Falko Struve, Vorstand Vertriebspartnerbetreuung der Continentale, hat das exzellente Abschneiden einen besonderen Wert: „Diese Auszeichnung bestätigt unsere gute und harte Arbeit und ist sehr wichtig für uns. Der Ausschließlichkeitsvermittler als selbständiger Unternehmer ist nämlich nach wie vor von besonderer Bedeutung für uns.“ Für die Zukunft sieht Struve das Unternehmen aber weiter in der Pflicht: „Wir möchten weiterhin ein exzellenter Partner für Vermittler sein. Dafür müssen wir weiter an den Stellschrauben drehen, damit wir noch besser werden können. Dafür gibt uns das BVK-Siegel wichtige Impulse.“

Zum Hintergrund

Das Fairness-Siegel wurde 2009 zum ersten Mal verliehen und entspringt einer Initiative des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Ziel ist, die Beziehung zwischen Versicherer und Vermittler ganzheitlich zu beurteilen. Beauftragt mit der Erhebung ist das Forschungsinstitut Sirius Campus aus Köln. „Mit Hilfe des Siegels erhalten Berufseinsteiger oder wechselwillige Vermittler ein neutrales Urteil. Gleichzeitig können sich besonders faire Versicherer mit dem BVK-Fairness-Siegel profilieren“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des BVK. An der Befragung hatte sich rund ein Drittel der Ausschließlichkeitsvermittler der Continentale beteiligt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

maxpool baut das eigens entwickelte Verwaltungs- und CRM-System „maxOffice“ aus: Die Implementierung der Online-Geschenkeplattform Novadoo ermöglicht den Versand der beliebten Grußbotschaften inkl. Geschenkelink.

 

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Maklerpool und Makler hat bei maxpool einen ausgesprochen hohen Stellenwert. Und dementsprechend unterstreicht auch das neue Servicetool, das maxpool seinen angebundenen Partnern ab sofort bietet, die gelebte Maxime „Verantwortung verbindet“: Durch die Einbindung der innovativen Geschenkeplattform Novadoo in das CRM-System maxOffice können Makler ihren Kunden ihre Wertschätzung interaktiv ausdrücken. „Verschiedene Grußvideos mit inkludiertem Link zum Geschenkesortiment von Novadoo erhöhen die Kundenbindung – und somit auch die gemeinsamen Geschäftserfolge“, so Marc Schmid, Geschäftsführer und Mitgründer der Schweizer Novadoo AG. Wird die jeweilige Grußbotschaft versandt, kann sich der Empfänger über den enthaltenen Link ein Geschenk aussuchen und natürlich kostenfrei bestellen – die Lieferung erfolgt automatisch. Der Zugang zum maxOffice und somit auch zu Novadoo erfolgt über den internen Bereich der Website www.maxpool.de.

Interaktiv, innovativ und emotional: An maxpool angebundene Makler können ihre Kunden ab sofort mit dem Service der Geschenkeplattform Novadoo begeistern. „So werden gleichzeitig Interaktion aufgebaut, warme Leads generiert und Up- und Cross-Selling-Maßnahmen unterstützt“, erklärt Daniel Ahrend, Mitglied der Geschäftsführung der Hamburger Phönix maxpool Gruppe. „maxpool-Partner sorgen so für den überraschenden ‚Wow-Effekt‘ bei ihren Kunden, der einen ungewöhnlichen Grundstein für Zusatzgeschäfte und Kundenloyalität bedeutet“, so Daniel Ahrend weiter. Hinterlegt ist das Novadoo-Angebot exklusiv im maxOffice, zur Auswahl stehen Grußbotschaften mit Geschenkelinks zu vier verschiedenen Anlässen.

Mit Novadoo kann die Erhöhung der Verträge pro Kunde nachhaltig gesteigert werden, auch, und gerade weil das Thema Kundenkommunikation immer mehr in den Fokus rückt: Gemäß § 17 VersVermV wird ein Beschwerdemanagement gefordert – und jede positiv abgewickelte Kundenbeschwerde kann die Bindung an einen Makler erhöhen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass eine Neukundengewinnung in der Regel teurer ausfällt als die Rückgewinnung eines Bestandskunden. So ist der Novadoo Touchpoint auch als Abschluss des Beschwerdemanagement-Prozesses ein exzellenter und verbindlicher Ausklang.

Das Novadoo-Geschenkesortiment bietet eine Vielfalt an hochqualitativen Produkten für zwei unterschiedliche Budgets. So werden aus Kunden Fans!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 438,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Autor: Dr. Robert Boels, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kanzlei Michaelis

 

Sie haben in Ihrem Versicherungsmaklerunternehmen oft ein Interesse daran, die Arbeitszeit und den Arbeitsort Ihrer Mitarbeiter flexibel zu gestalten, um so z. B. auf aktuelle Entwicklungen in Ihrem Unternehmen oder im Markt reagieren zu können. WVM zeigt Ihnen, wie Sie die Arbeitszeit einseitig ändern und Spielräume bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen nutzen.

Weisungsrecht des Arbeitgebers und Vertragsvereinbarung

Als Arbeitgeber dürfen Sie – nach billigem Ermessen – die organisatorischen Maßnahmen (z. B. Essen am Arbeitsplatz, Pflege von Arbeitsmitteln), den Ort und die Zeit der Erbringung der Arbeitsleistung in Ihrem Maklerunternehmen festlegen (Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht, § 106 GewO).

Wichtig: Dies gilt allerdings nur, wenn Sie nicht (ausdrücklich) etwas anderes mit Ihrem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag vereinbart haben.

Beispiel Makler A hat mit seiner Mitarbeiterin B vertraglich geregelt, dass sie täglich bis 12:30 Uhr arbeitet. B soll nun 2 mal pro Woche länger arbeiten. A kann dies nicht verlangen, da die Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt. Das Weisungsrecht von A ist insoweit beschränkt (BAG, Urteil vom 17.07.2007, Az. 9 AZR 819/06, Abruf-Nr. 160992).

Arbeitgeber kann Arbeitszeit festlegen

Ohne eine derartige (ausdrückliche) Regelung können Sie einseitig aufgrund Ihres Weisungsrechts

die wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilen,

den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit festlegen und

die Lage der Pausen bestimmen.

Praxistipp: Sie können im Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit nur rahmenmäßig vereinbaren und einen Neuverteilungs-Vorbehalt vereinbaren. So können Sie die Arbeitszeit gemäß Ihres Weisungsrechts nach billigem Ermessen später neu verteilen. Das dürfen Sie auch dann noch, wenn Sie von Ihrem Weisungsrecht längere Zeit keinen Gebrauch gemacht haben (BAG, Urteil vom 07.12.2000, Az. 6 AZR 444/99, Abruf-Nr. 198854).

MUSTERFORMULIERUNG / Arbeitszeitenregelung im Arbeitsvertrag

Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden und ist an 6 Werktagen abzuleisten. Der Arbeitgeber behält sich eine Verteilung der Arbeitszeit vor.

Beispiel: Versicherungsmakler A hat mit seiner Mitarbeiterin B im Arbeitsvertrag nur den Rahmen für die wöchentliche Arbeitszeit (40 Stunden/6 Tage) festgelegt und einen Vorbehalt vereinbart. Bisher arbeitet B an 5 Tagen von 09:00 bis 18:00 Uhr. A will die Öffnungszeiten bis 19:00 Uhr verlängern und auch am Samstag das Maklerbüro 2 Stunden öffnen. Dafür passt er die Arbeitszeit von B entsprechend an. A darf dies ohne Zustimmung von B einseitig festlegen.

Arbeitgeber kann Arbeitsort festlegen

Sie können durch Ihr Weisungsrecht den Arbeitsort festlegen, an dem Ihr Mitarbeiter die Arbeit leisten muss. Haben Sie im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich einen Arbeitsort bestimmt und gibt es keine sonstige Regelung, ergibt sich der Arbeitsort aus der tatsächlichen Arbeit Ihres Mitarbeiters.

Wichtig: Haben Sie jedoch mit Ihrem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag vereinbart, dass er im Maklerunternehmen tätig ist oder sich die Arbeit auf mehrere Orte verteilt, gilt das Maklerunternehmen bzw. gelten die verschiedenen Orte als Arbeitsort. Diese können Sie nicht einseitig ändern.

Praxistipp: Das Problem lösen Sie, indem Sie in den Arbeitsvertrag neben dem Arbeitsort zusätzlich eine Versetzungsklausel aufnehmen. Danach dürfen Sie den Mitarbeiter entsprechend seiner Leistungen und Fähigkeiten an anderer Stelle beschäftigen. So behalten Sie es sich vor, Ihren Mitarbeiter einer neuen Arbeitsstätte zuzuordnen (BAG, Urteil vom 26.09.2012 Az. 10 AZR 414/11, Abruf-Nr. 198853; BAG, Urteil vom 13.06.2012 Az. 10 AZR 296/11, Abruf-Nr. 122730).

Ihr Mitarbeiter wird sich eventuell gegen eine Versetzung wehren. Dafür braucht er triftige Gründe. Eine Beeinträchtigung des persönlichen Lebens oder eine höhere Belastung bei der Anfahrt sind dafür nicht ausreichend (BAG Urteil vom 28.08.2013, Az. 10 AZR 537/12, Abruf-Nr. 200239; BAG, Urteil vom 10.07.2013, Az. 10 AZR 915/12, Abruf-Nr. 132468).

Umfang der Arbeitszeit

Ihr Weisungsrecht gilt nicht für den Umfang der Arbeitszeit. Sprich: Sie müssen den Umfang der Arbeitszeit immer eindeutig mit Ihrem Mitarbeiter vereinbaren. Haben Sie mit Ihrem Mitarbeiter also eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart, können Sie diese nicht eigenmächtig ändern.

Reduzierung der Arbeitszeit

Sie müssen die vertragliche Mindestarbeitszeit im Interesse Ihrer Mitarbeiter einhalten. Diese haben nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, die vereinbarten Arbeitsstunden zu leisten und entsprechendes Gehalt zu bekommen.

Praxistipp: Sie können die Arbeitszeit nicht einseitig reduzieren. Das geht selbst dann nicht, wenn Sie einen entsprechenden Vorbehalt im Arbeitsvertrag aufnehmen würden. Möchten Sie die Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters reduzieren, muss dieser immer zustimmen.

Erhöhung der Arbeitszeit

Sie können die Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters nicht einfach erhöhen. Und Sie können auch nicht anweisen, dass Ihr Mitarbeiter Mehrarbeit leisten muss, weil der Umfang der Arbeitszeit zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern klar vereinbart wurde.

Beispiel. Die Mitarbeiterinnen B und C arbeiten beide halbtags für den Makler A. Mitarbeiterin B fällt krankheitsbedingt einige Wochen aus. A kann nicht von C verlangen, dass sie die Stunden von B auffängt.

Eine Ausnahme besteht in „notfallartigen Sondersituationen“, z. B. in Fällen, in denen die Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters bereits beendet, aber noch eine sehr wichtige Frist einzuhalten ist. Ihrem Maklerunternehmen würde erheblicher Schaden drohen, wenn der Mitarbeiter die Aufgabe nicht erledigt.

Praxistipp: Anders als bei der Reduzierung ist es jedoch arbeitsrechtlich möglich und in der Praxis auch üblich, dass Sie das Recht, Überstunden anzuweisen, in den Arbeitsvertrag aufnehmen.

MUSTERFORMULIERUNG / Überstundenregelung im Arbeitsvertrag

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dieses erfordern – bis zu … Überstunden (z. B. 10 Stunden bei einer Vollzeitkraft) im Monat zu leisten. … Überstunden (z. B. 4 Stunden) sind mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten. Jede weitere Überstunde im Monat wird mit … Euro brutto pro Stunde vergütet.

Um keine Überstunden vergüten zu müssen, können Sie auch Freizeitausgleich für die Überstunden gewähren.

Höchstarbeitszeit für ihre Mitarbeiter

Gesetzlich gilt eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag/6 Tage die Woche und damit pro Woche maximal 48 Stunden. Ausnahmsweise dürfen Ihre Mitarbeiter 10 Stunden pro Tag ohne Pausen arbeiten.

Wichtig: Das Arbeitszeitgesetz ist ein „Schutzgesetz“. Es ist durchaus opportun (und nicht verboten), wenn Ihr Mitarbeiter eigenverantwortlich möglicherweise einmal mehr arbeitet. Ihr Mitarbeiter kann aber immer darauf bestehen, dass die Regelungen des Schutzgesetzes eingehalten werden.

Fazit: Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ist große Sorgfalt erforderlich. Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitsvertragsvorlagen stets aktuell sind.

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Einige Themen begleiten die Maklerbranche bereits seit vielen Jahren und werfen in regelmäßigen Abständen Fragen auf: Kann der klassische Versicherungsmakler die Herausforderungen der Zukunft meistern?

 

Wie geht es mit der Digitalisierung für diese Vermittlergruppe voran? Quo vadis Maklerdienstleister? Als größter genossenschaftlicher Maklerverbund im Bundesgebiet möchten wir gern unsere Gedanken dazu mit Ihnen teilen.

Beginnen wir mit der grundsätzlichen Zukunftsfähigkeit des Versicherungsmaklers. Oftmals wird die Maklerzunft als zu antiquiert und gestrig dargestellt. Das Prinzip der direkten Kundenberatung wäre ein Auslaufmodell, das gar nicht mehr den Erwartungen und Wünschen der Kunden von heute entspricht. Und die modernen InsureTechs, die wie Pilze aus dem Boden schossen, würden das alles viel besser und zeitgemäßer machen und die Branche revolutionieren. Volldigitalisiert und in 4k HD.

Viva la Revolution. Oder doch nicht?

Ist Ihnen aufgefallen, wie wenig man mittlerweile von diesen Revoluzzern lesen kann? Hier mal eine Meldung, dass ein Start-up wieder ein paar Millionen Risikokapital bekommen hat; vielleicht dort mal eine Meldung, dass ein anderes durch einen Versicherer übernommen wurde. Modern oder altmodisch, am Ende des Tages muss sich ein Geschäftsmodell in Euro und Cent tragen und sich eine Firma dadurch allein finanzieren können. Uns ist kein InsureTech bekannt, bei dem dies der Fall ist. Auch liest man häufiger, dass sich immer mehr InsureTechs dem Vertriebskanal Versicherungsmakler öffnen würden. Das sagt eigentlich alles. Ganz so einfach ist das mit dem digitalen Vermitteln von Versicherungen eben doch nicht. Selbst bei den etablierten großen Vergleichsportalen sinkt der Absatzerfolg mit der Komplexität des Produkts. Der Kunde von heute ist zwar onlineaffin – wirklich sicher fühlen sich die meisten aber dann doch erst mit einem menschlichen Ansprechpartner. Das erklärt, dass im Jahr 2019 mehr als die Hälfte aller Versicherungsbestände bei den Vertretern der Versicherer liegen.

Keine Angst vor „großen Tieren“!

In dem Zusammenhang fällt unsere Sorge, dass Konzerne wie Google oder Amazon in den Versicherungsmarkt einsteigen könnten, eher verhalten aus. Obwohl mit Unmengen an Kapital ausgestattet, obwohl Datenkrake und Predator (Raubtier), steht und fällt deren Erfolg doch mit dem Kundenverhalten. Es ist nur sehr schwierig vorstellbar, weshalb sich dieses plötzlich ändern sollte. Kein Kunde wird spontan eine vorgeschlagene BU abschließen, weil ihm diese als Kaufempfehlung zum Smoothie-Maker angezeigt wird, den er gerade in seinen Warenkorb gelegt hat. Der Kunde bleibt Kunde, und der schließt seit 25 Jahren eben nur die eher einfach zu verstehenden Produkte online ab. Vorstellbar bleiben für die genannten Unternehmen also ein paar Sparten der privaten Komposit Versicherung, Reiseversicherungen, Handyschutzbriefe usw. Bereiche, in denen Versicherungsmakler nicht gerade die größten Umsätze erzielen. Auch Amazon kann sich mit einer Auslandskrankenversicherung keine goldene Nase verdienen. Hinzu kommt noch, dass sich die Marktneulinge auch preislich hervortun müssen. Beim Einstieg mit einem Kampfpreis muss eine Versicherung irgendwann ausreichend kalkuliert werden – steigen die Beiträge massiv an, ist man seinen Bestand so schnell wieder los, wie man ihn aufgebaut hat. Betreuer mit Sachkenntnissen im Hintergrund braucht es in der Zeit des heutigen Fachkräftemangels außerdem. Tatsächlich können wir uns sehr schwer vorstellen, wie der Versicherungsmarkteintritt für einen dieser Weltkonzerne tatsächlich finanziell lukrativ werden kann. Ein Geschäft, bei dem man nichts verdient, ist keines. Es wurde schon sehr viel Geld in diesem Bereich verbrannt. Wir sind gespannt, wie das weiter geht.

Es geht um Individuen!

Der Beruf des Versicherungsmaklers ist die Zukunft. Seine Stärke ist die individuelle Beratung. Das Eingehen auf die Risikosituation des einzelnen Kunden, das Ausloten von Möglichkeiten entsprechend der Risikosituation des einzelnen Kunden. Und da können vollautomatisierte Prozesse bereits an einer einfachen Wohngebäudeversicherung scheitern, weil mitgedacht werden muss, damit alles stimmt.

Digitalisierte Hilfestellung ja, aber nicht über den Makler hinweg!

Gerade die Individualität des Maklergeschäfts lässt eine vollständige Automatisierung im Zuge einer Digitalisierungsstrategie bei Maklern nicht zu. Natürlich lässt sich eine durchdachte Dateninfrastruktur aufbauen, mit der sich auch viele Prozesse automatisieren lassen – letztlich muss der Makler aber immer die Möglichkeit haben, Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie VEMAdata können Bestände einfach mit besseren Produkten aktualisiert werden. Ob Kunden eine Umstellung vorgeschlagen werden soll, muss der Makler entscheiden. Wir können nicht ahnen, wie die Situation beim Kunden ist und was in der Vergangenheit zur Auswahl gerade dieses Tarifs geführt hat. Unser Job ist es Vorschläge zu machen und alles vorzubereiten, damit ein Makler nur noch auf den Knopf drücken muss. Alles andere wäre ein massiver Eingriff in die Freiheit unserer Partner.

Quo vadis, Maklerdienstleister?

Das bringt uns zu den Maklerdienstleistern und wo deren Weg in der Zukunft hingehen wird. Auf einen Punkt gebracht, muss ein Maklerdienstleister das Arbeitsleben eines Maklers heute vielseitig bereichern. Es genügt nicht mehr, nur Courtagezusagen zur Verfügung zu stellen und Courtagen weiterzuleiten. Heute müssen technische Infrastrukturen geschaffen werden, die es einem typischen Maklerhaus mit durchschnittlich sechs Mitarbeitern möglich machen, auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Dies ohne, dass schmerzhafte Investitionen nötig werden oder man seine Persönlichkeit als Firma aufgeben muss. Hinsichtlich der technischen Unterstützung sind wir mit unserer Digitalisierungsstrategie VEMAdata auf einem sehr guten Weg. Neben der Technik betrachten wir den Makler ganzheitlich, um bei allen Belangen Unterstützung bieten zu können. Das beinhaltet Produkte, Weiterbildung, Marketing, Unternehmensoptimierung. Da wir all das bereits seit mehr als zwanzig Jahren als Tagesgeschäft betreiben, fühlen wir uns sehr gut aufgestellt für unsere Partner. Und bei aller Bescheidenheit: der Erfolg gibt uns da recht.

Konsolidierung?

Speziell mit Blick auf die Maklerpools kommt immer wieder die Frage auf, ob in Zukunft mit Konsolidierungen zu rechnen sei. Wir glauben nicht, dass es unter den Anbietern mit echter Marktbedeutung in absehbarer Zeit eine Konsolidierung geben wird. Die bedeutenden Namen melden seit Jahren Erfolgszahlen und haben ihre Fans im Maklermarkt gefunden. Man hat nicht den Eindruck, dass es nötig sei, sich freiwillig zusammenzutun – dafür scheinen die Philosophien bei den einzelnen Anbietern zu unterschiedlich. Liegen die Bestände eines Maklers nun beim Pool und nicht mit eigenen Zusagen direkt beim Versicherer, kann das zu Problemen führen. Wenn diese Bestände dann irgendwann vom Insolvenzverwalter freigegeben werden, wird der Cashflow bei den betroffenen Kollegen doch für einige Monate stocken. Dieses Problem besteht aber immer, unabhängig von der Größe eines Pools. Die Wirtschaftsgeschichte zeigt, dass „too big to fail“ eher eine Hoffnung als ein Gebot ist. Falsche Entscheidungen mit verheerenden Auswirkungen können in jedem Betrieb getroffen werden. Da ist es gut, wenn so eine Kooperation zumindest keine finanziellen Auswirkungen auf einen selbst hat. Das Risiko Dritter sollte nie das eigene werden dürfen.

Drum prüfe, wer sich bindet!

Bei der Auswahl eines Dienstleisters sollten Sie sich als Versicherungsmakler mindestens die folgenden Fragen stellen:

Ist der Anbieter finanziell gesund, damit einer langfristigen Kooperation grundsätzlich nichts im Weg steht?

Passen die angebotenen technischen Lösungen zu meiner Firma?

Muss ich mich komplett auf etwas Neues einlassen oder kann ich mich mit bisheriger Technik einfach „einklinken“?

Kann mir der Anbieter einen vertrieblichen Vorteil verschaffen (z. B. über Deckungskonzepte, Marketingunterstützung usw.)?

Habe ich es beim Kontakt mit dem Dienstleister mit Leuten vom Fach zu tun, die ihr Handwerk verstehen?

Hat man grundsätzliches Verständnis für Maklerbelange und will unterstützen oder will man nur mein Geschäft?

Da wir selbst aktive Makler sind, haben wir die VEMA so ausgerichtet, dass wir bei all diesen Fragen sehr gut abschneiden würden. Wer sich einen Eindruck von unseren Möglichkeiten machen möchte, der ist herzlich eingeladen. Monatlich finden bei uns digitale Interessentenschulungen statt. Eine E-Mail an uns reicht, um sich anzumelden.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de