Weniger als die Hälfte der Verbraucher ist zufrieden mit dem ihnen gebotenen Kundenservice und nur 16 Prozent der Kundenberater mögen ihren Job. Durch KI kann die Branche Umsatzpotential freisetzen – allerdings wollen Kunden nicht auf menschliches Gegenüber verzichten.

Für den Großteil der Verbraucher entscheidet der Kundenservice darüber, wie sie eine Marke wahrnehmen. Allerdings sind international nur 45 Prozent der Befragten mit dem erhaltenen Service zufrieden – in Deutschland sogar nur 38 Prozent. In einem besseren Kundenservice und höherer Kundentreue liegt für Marken also enormes Potenzial. Kernelelemente für einen besseren Kundenservice, der echten Mehrwert schafft, sind generative KI (Gen AI) sowie agentenbasierte KI. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie des Capgemini Research Institute ” Unleashing the value of customer service: The transformative impact of Gen AI and Agentic AI”. Zwar punkten virtuelle Kundenberater wie etwa Chatbots mit Schnelligkeit und Bequemlichkeit. Allerdings bevorzugt die Mehrheit der Verbraucher ein menschliches Gegenüber, da diese mit Empathie und kreativen Ansätzen zur Problemlösung überzeugen. Das bedeutet: Künftig kommt es im Kundenservice auf ein Zusammenspiel KI-basierter Agenten und “echter”, von Gen AI unterstützter Kundenberater an.

Mithilfe des Kundenservices lassen sich nach wie vor Verkaufszahlen, Kundentreue und Markenwahrnehmung beeinflussen. Für die Mehrheit (international: 58 Prozent, in Deutschland: 56 Prozent) der befragten Verbraucher entscheidet der Kundenservice darüber, wie sie eine Marke wahrnehmen. Allerdings sind derzeit sowohl Verbraucher als auch die Mitarbeiter selbst unzufrieden damit, was der Kundenservice aktuell bietet: Weltweit sind nur 16 Prozent der Beschäftigten mit ihrem Job zufrieden und ein Großteil der Führungskräfte (65 Prozent) gesteht mangelnde Produktivität ein.

“Für jeden zweiten Verbraucher ist schlechter Kundenservice ein guter Grund, eine Marke zu wechseln. Das heißt für Führungskräfte: Kundenservice ist kein Nice to have, sondern ein Must have”, erklärt Christina Schehl, Executive Vice President bei Capgemini Invent. “Unternehmen sehen sich derzeit mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter mangelndes Engagement von Call-Center-Mitarbeitern, einer schlechten Koordination zwischen Abteilungen sowie veraltete Systeme. Wollen Firmen ihren Kundenservice mithilfe generativer KI neugestalten, müssen sie ihre digitalen Lösungen, ihr Geschäftsmodell und ihre Datengrundlage überarbeiten. Indem Führungskräfte diese Transformation aktiv vorantreiben, steigern sie nicht nur die Kundenzufriedenheit und die Effizienz – sie verschaffen ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil und setzen Umsatzpotenzial frei.”

Gen AI ist bereits heute ein Gamechanger für den Kundenservice

Weltweit haben bereits 86 Prozent der Unternehmen Gen AI implementiert, führen Pilotprojekte durch oder evaluieren das Potenzial der Technologie für ihren Kundenservice. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass generative KI die wichtigsten Probleme der Kunden angehen, das Erlebnis der Kundenberater verbessern und die Produktivität steigern kann – und somit erhebliches Transformationspotenzial bietet.

Den meisten Verbrauchern ist es vor allem wichtig, dass ihre Probleme effektiv und schnell gelöst werden – was häufig nicht der Fall ist. Auf schnelle Antworten warten sie ebenfalls viel zu oft. Fast 90 Prozent der Unternehmen können durch den Einsatz von Gen AI mehr Kundenprobleme bei der ersten Anlaufstelle lösen oder die Befragten gehen davon aus, dass dies bald gelingt. Hier deckt sich der internationale Durchschnitt mit den deutschen Zahlen. Ein großer Teil der Befragten verzeichnet außerdem bereits kürzere Reaktionszeiten (international: 89 Prozent, in Deutschland: 93 Prozent) und eine höhere Produktivität der Mitarbeiter (international: 85 Prozent, in Deutschland: 84 Prozent) oder erwartet, dass diese Effekte bald eintreten. Ein ähnlich hoher Anteil konnte seine Betriebskosten senken oder geht von einer baldigen Reduzierung aus.

Empathisch und effizient – Zusammenspiel von KI-Agenten und “echten” Kundenberatern ermöglicht unschlagbare Kombination

Der Studie zufolge sind die meisten Verbraucher (international: 71 Prozent, in Deutschland: 68 Prozent) der Ansicht, dass die Qualität von Chatbots in den letzten ein bis zwei Jahren zugenommen hat. Die rasanten Fortschritte bei generativer KI führen zu merklichen Verbesserungen im Kontextverständnis, beim Interpretieren menschlicher Emotionen sowie bei der Fähigkeit, empathisch zu antworten.

Chatbots können mit Schnelligkeit und Bequemlichkeit punkten. Trotzdem bevorzugen weltweit genauso wie in Deutschland mehr als 70 Prozent der Verbraucher ein menschliches Gegenüber, da diese mit Empathie und kreativen Ansätzen zur Problemlösung überzeugen. Die Vorlieben variieren jedoch nach Altersgruppe: Jüngere Verbraucher haben eine höhere Affinität zu Chatbots, wohingegen ältere Befragte lieber mit “echten” Kundenberatern interagieren. Daher liegt der Schluss nahe, dass sich der traditionelle Kundenservice wandelt – hin zu einem hybriden Customer Experience Center, in dem Menschen und KI-basierte Agenten zusammenarbeiten.

Nur rund die Hälfte der Unternehmen ist für KI-gestützten Kundenservice gerüstet

Trotz der entscheidenden Bedeutung eines KI-gestützten Kundenservice sieht sich nur rund die Hälfte der Unternehmen dafür gerüstet (international: 49 Prozent, in Deutschland: 50 Prozent). Daher sind ein fundamentaler Wandel der Geschäftsmodelle, die Transformation der eingesetzten digitalen Lösungen sowie eine Verbesserung der Datengrundlage nötig. Gehen Unternehmen diese Baustellen nicht an, können sie KI nicht als wichtigen Hebel für ihre Transformation nutzen, so die Studie abschließend.

Methodik

Das Capgemini Research Institute hat im November und Dezember 2024 9.500 Verbraucher (davon 1.000 in Deutschland) sowie 506 Kundendienstmitarbeiter und deren Vorgesetzte (315 Mitarbeiter und 191 Vorgesetzte) befragt. Diese sind sowohl in firmeneigenen Kundencentern als auch bei externen Dienstleistern tätig. Darüber hinaus wurden 1.002 Führungskräfte (Director-Ebene oder höher; davon 100 in Deutschland) von großen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über einer Milliarde US-Dollar befragt. Die Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Nordamerika, Europa, im asiatisch-pazifischen Raum (APAC) oder in Lateinamerika und sind in zehn Branchen tätig. Ergänzt wird die Studie durch Interviews mit mehr als 15 Führungskräften aus verschiedenen Branchen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Capgemini, Potsdamer Platz 5, D-10785 Berlin, Tel: +49 30 88703-0, www.capgemini.com/de-de

Liechtenstein Life baut das Angebot an Fondspolicen auf dem deutschen Markt weiter aus.

Neu im Programm ist eine moderne Basisrente, die speziell auf unternehmerisch denkende Kunden zugeschnitten ist und es ermöglicht, Steuervorteile mit attraktiven Renditechancen und maximaler Flexibilität zu kombinieren. Durch ein umfassendes Fondsportfolio sowie eine optionale Garantie können Kunden die Altersvorsorge nach den eigenen Rendite- und Sicherheitspräferenzen strategisch planen und flexibel anpassen. Insbesondere Selbständige, Existenzgründer und Gutverdiener können profitieren.

Fürs Alter vorsorgen und dabei erhebliche Steuervorteile nutzen – mit der staatlich geförderten Basisrente geht das ab 2025 leichter denn je. Seit Jahresanfang gelten höhere Steuerfreibeträge in der Ansparphase, die in die Altersvorsorge investiert werden können. Zu Rentenbeginn wird das angesparte Kapital in eine garantierte monatliche Rente umgewandelt – und diese wird erst ab 2058 voll besteuert. Hier setzt der neue Tarif Liechtenstein Life Pension an, der außerdem einen starken Renditehebel und besondere Gestaltungsspielräume bietet und sich speziell an unternehmerisch denkende Kunden richtet.

Liechtenstein Life Pension: Investmentorientiert, flexibel und skalierbar

Liechtenstein Life Pension bietet vor allem unternehmerisch denkenden Kunden einen Basisrente-Tarif, der sich flexibel an die jeweilige Lebens- und Einkommenssituation anpassen lässt. Kunden können verschiedene Investmentmöglichkeiten in über 240 Fonds wählen, darunter über 120 ETFs und über 150 ESG-konforme Nachhaltigkeitsfonds. Versicherungsnehmer und ihre Vermittler können sich ihr Portfolio nach individuellen Zielen und Bedürfnissen selbst zusammenstellen oder eine passende Strategie wählen. Von Beginn an kann in bis zu 10 Fonds gleichzeitig investiert werden. Fondsswitches und Fondsshifts sind zwölf Mal pro Kalenderjahr kostenlos möglich. Bei Bedarf lassen sich das Investment und die Höhe der Beiträge auch während der Laufzeit ändern sowie die Altersvorsorge mit Zuzahlungen und Einmalbeiträgen aufstocken. Versicherungsnehmer können im Rahmen der Police auch spätere Neuentwicklungen von Liechtenstein Life integrieren. Darüber hinaus haben sie die Option, den Versicherer für die Auszahlung der Rente frei zu wählen und die angesparte Versicherungssumme kurz vor Rentenbeginn zu übertragen.

Zudem haben Kunden die Möglichkeit, den für sie optimalen Mix aus Rendite und Garantie selbst zu bestimmen: Dafür stehen verschiedene Garantielevel von 0 %, 50 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge zur Auswahl, die auch angepasst werden können. Bei langfristig guten Geschäftsaussichten können Kunden zum Beispiel die Beitragsgarantie verringern und auf höhere Renditechancen setzen. Freiwerdende Gelder, zusätzliche Umsätze oder Erträge können reinvestiert und somit steueroptimiert und renditestark fürs Alter angelegt werden. Ein besonderer Vorteil für Kunden: Das angesparte Kapital ist insolvenz- und pfändungssicher. Auch Angestellte mit hohen Einkommen können von der Steuerförderung profitieren: zum einen durch die Möglichkeit, Zuzahlungen zu tätigen, die zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden können. Wer eine Abfindung erhalten hat, kann das Geld sinnvoll investieren und die Einkommensteuer dadurch geringhalten.

“Mit Liechtenstein Life Pension wird die Altersvorsorge sozusagen zum skalierbaren Geschäftsmodell. Kunden haben die Chance, ihr finanzielles Polster für den Ruhestand eigenverantwortlich und strategisch zu planen – und zwar mit maximalen Steuervorteilen in der Ansparphase und hochinteressanten Renditemöglichkeiten”, so Stephan Bruckner, Senior Sales Representative für Liechtenstein Life. “Gerade wer keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann damit planungssicher für die Rente vorsorgen: mit einer lebenslangen, garantierten Auszahlung.”

Der Basisrente-Tarif Liechtenstein Life Pension ist ab März 2025 verfügbar. Neben der Generationenversicherung Liechtenstein Life Wealth (Lebensversicherung) und der Fondspolice Liechtenstein Life Invest (Rentenversicherung) ist dies der dritte Tarif, den das Unternehmen im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung auf dem deutschen Markt anbietet.

Über Liechtenstein Life

Mit zukunftsweisenden Lösungen zur renditeorientierten privaten Vorsorge- und Vermögensplanung engagiert sich Liechtenstein Life Assurance AG für die finanzielle Unabhängigkeit ihrer Kunden – ein Leben lang und über Generationen hinweg. Das Unternehmen wurde 2008 in Liechtenstein gegründet und ist in Schaan (Liechtenstein) ansässig. Das umfangreiche Anlageuniversum von Liechtenstein Life ist eng verbunden mit ihren Produkten und ermöglicht den Zugang zu weltweit renommierten Investmentmanagern. Liechtenstein Life setzt bewusst den Schwerpunkt auf ESG-Fonds und trägt damit gezielt zu umwelt- und sozialbewussten Finanzlösungen bei. Das Unternehmen gehört zur digitalen Finanzgruppe the prosperity company AG, die derzeit über 120 Mitarbeitende beschäftigt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Sichten, bewerten, optimieren: Für den Ruhestand und einen guten Lebensabend wollen die meisten Menschen finanziell bestmöglich aufgestellt sein.

Wer dies erreichen möchte, sollte die persönliche Altersvorsorge am besten auf allen drei Säulen der Altersvorsorge aufbauen. Das sind: die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Die Digitale Rentenübersicht unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, den Überblick über die persönlichen Rentenansprüche zu behalten und stellt die notwendigen Informationen bereit: verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2025 informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund über dieses digitale Angebot.

Die gesetzliche Rente bildet den zentralen Pfeiler in der Altersabsicherung. Das spätere Renteneinkommen hängt jedoch maßgeblich davon ab, welche weiteren Einkommensquellen existieren. Die Digitale Rentenübersicht bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern einen kostenlosen und unabhängigen Überblick über ihre individuellen Rentenansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. Auf www.rentenuebersicht.de können sie sich über bestehende Rentenansprüche informieren, etwaigen Vorsorgebedarf identifizieren und wenn nötig individuell mit einer angepassten Altersvorsorge gegensteuern.

Diesen Service haben bis Ende Januar 2025 bereits mehr als 3,1 Millionen Menschen genutzt und dabei rund 16,8 Millionen Datenabfragen bei den gut 700 angebundenen Vorsorgeeinrichtungen gestellt.

Anmeldung mit Steuer-ID und Personalausweis

Um die Digitale Rentenübersicht nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung auf www.rentenuebersicht.de nötig. Neben der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer benötigen Interessierte einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID). Wie die Anmeldung funktioniert, erklärt ein Video auf der Webseite der Digitalen Rentenübersicht https://www.rentenuebersicht.de/SharedDocs/Videos/DE/Erklaer_Film.html.

Ansprüche einsehen

Aus der Liste der Altersvorsorge-Anbieter können Nutzerinnen und Nutzer diejenigen auswählen, mit denen sie Verträge geschlossen haben. Altersvorsorge-Produkte sind alle Versicherungen, Zusagen und Verträge, auf deren Grundlage in der Zukunft Leistungen aus allen drei Säulen der Alterssicherung erbracht werden.

Auf der individualisierten Anzeigeseite der Digitalen Rentenübersicht sehen die Nutzerinnen und Nutzer alle Ansprüche in drei Übersichten: sortiert nach Auszahlungsarten, aufbereitet in unterschiedlichen Prognosen und ergänzt durch zusätzliche Informationen.

Tatsächliche und mögliche Rentenansprüche

Die Gesamtübersicht für jedes einzelne Altersvorsorge-Produkt zeigt an, mit welcher Rente Versicherte in jedem Fall rechnen können, aber auch, welcher Maximalwert möglich wäre. Die Höhe der tatsächlichen Ansprüche mit dem Eintritt in den Ruhestand hängt dabei von verschiedenen Voraussetzungen ab. Zum Beispiel davon, ob weiterhin Beiträge für ein Altersvorsorge-Produkt eingezahlt werden oder wie hoch Rentenanpassungen oder Zinsen künftig ausfallen. Um den Stand der eigenen Altersvorsorge besser einschätzen zu können, bildet die Digitale Rentenübersicht bis zu vier Werte ab:

bereits garantiert erreichte Ansprüche,

bereits prognostiziert erreichte Ansprüche,

garantiert erreichbare Ansprüche, wenn weiterhin Beiträge fließen und

prognostiziert erreichbare Ansprüche, zum Beispiel aus Renditen oder Rentenanpassungen.

Informationen zu Altersvorsorge-Produkten im Detail

Die Digitale Rentenübersicht beinhaltet auch eine Detailansicht, die für jedes einzelne Produkt zusätzliche Informationen bietet. Nutzerinnen und Nutzer sehen dadurch, was bei der Einschätzung der Ansprüche zu beachten ist. Zu den einzelnen Anbietern sind in der Digitalen Rentenübersicht außerdem Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail- und Postadressen hinterlegt.

Eine gute Grundlage für weitergehende Beratung

Die Ergebnisse der Digitalen Rentenübersicht sind eine gute Grundlage für eine weitergehende Beratung, etwa für ein “Intensivgespräch zur Altersvorsorge” bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu können die Daten aus dem Online-Portal digital exportiert, ausgedruckt und mitgenommen werden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Moeglichkeiten-der-Altersvorsorge/Intensivgespraeche-zur-AV/DS-Intensivgespraeche-zur-AV.html

Verantwortlich für den Beitrag:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, Tel: 030/ 865-0, Fax: 030/ 865 27240, www.drv-bund.de

Vermittlerinnen und Vermittler können sich ab sofort mit dem neuen Online-Lehrgang „Expertin/Experte für Immobilienverrentung (BVIV)“ bei der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung gezielt für diesen Wachstumsmarkt weiterbilden.

Angesprochen sind Immobilienmakler, Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sowie Ruhestandsplaner, die sich im Kundensegment der Immobilieneigentümer spezialisieren möchten. Der Lehrgang befähigt sie, nicht nur Senioren im Ruhestand, sondern auch jüngere Eigentümer (50+) zu beraten, die passende Finanzierungsstrategien für ihre Immobilie suchen, die sie weiterhin selbst bewohnen wollen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und einer alternden Gesellschaft gewinnt die Immobilienverrentung im Rahmen der Lebensstandardsicherung der Kunden zunehmend an Bedeutung.

Der Lehrgang vermittelt praxisnahes Fachwissen über verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, darunter Leibrente, Teilverkauf, Nießbrauch, Erbbaurecht und auch Seniorenkredite. Teilnehmende lernen, maßgeschneiderte Beratungslösungen zu entwickeln und sich mit fundiertem Wissen in Kundengesprächen vom Wettbewerb abzuheben. Kenntnisse zur berufsrechtlichen Umsetzung im eigenen Geschäftsmodell runden die Weiterbildung ab. Der Lehrgang umfasst insgesamt zwölf Stunden Lernmaterial (Weiterbildungszeit nach MaBV), aufgeteilt in Web-Based-Trainings und Live-Online-Webinare. Eine moderne E-Learning-Plattform ermöglicht den flexiblen Zugang zu allen Inhalten.

Das Besondere: In Kooperation mit dem Bundesverband für Immobilienverrentung e.V. (BVIV) steht ein Expertennetzwerk Immobilienverrentung zur Verfügung. BVIV-Mitglieder profitieren zudem von einem vollständigen Lehrgangskostenzuschuss.

„Mit dieser Weiterbildung geben wir Fachleuten das notwendige Know-how an die Hand, um ihren Kunden 50plus zukunftssichere Finanzierungs- und Liquidierungsstrategien rund um die selbstbewohnte Immobilie anbieten zu können“, betont Ronald Perschke, Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG & Co. KG. „Die steigende Nachfrage auf Verbraucherseite zeigt, dass sich immer mehr Menschen für diese Form der Altersvorsorge und Erhaltung des Lebensstandards interessieren. Unser Lehrgang trägt dazu bei, diese Beratungskompetenz gezielt auszubauen.“

Marktzahlen unterstreichen den Bedarf: Laut einer aktuellen Studie des BVIV und Statista sind in Deutschland derzeit 2,9 Millionen Haushalte potenzielle Kandidaten für eine Immobilienverrentung. Bis 2030 wird diese Zahl voraussichtlich um ein Drittel steigen.

Der nächste Lehrgang startet am 31. März 2025. Die Teilnahmegebühr beträgt 299 € (USt.-frei). Teilnehmende erwerben außerdem Weiterbildungszeiten nach § 34c GewO bzw. § 15b MaBV, was den Lehrgang besonders für Fachkräfte aus der Immobilien- und Finanzbranche attraktiv macht. Der Lehrgang findet vollständig online statt und bietet maximale Flexibilität für Berufstätige. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Expertin/Experte für Immobilienverrentung (BVIV)“, das für drei Jahre gültig ist.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es hier: https://akademie-fuer-finanzberatung.de/berater-vermittler-und-makler-innen/ihk-weiterbildung-zertifikate/expertin-experte-f%C3%BCr-immobilienverrentung/

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Unternehmen sehen sich einer Vielzahl an Herausforderungen gegenüber – rund 19 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Betriebsrente

Verantwortliche müssen bei einer notwendigen Unternehmenssanierung die betriebliche Altersvorsorge ihrer Betriebsrentner und Anwärter frühzeitig im Blick haben

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) spielt als gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle

Nürnberg/Berlin. Der anhaltende große Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen spricht eine eindeutige Sprache: Unternehmen sehen sich bereits seit mehreren Jahren einer Vielzahl an wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber – und auch die Aussichten sind alles andere als rosig. Fakt ist: Kein Unternehmen ist davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Damit eine notwendige Unternehmenssanierung möglichst reibungslos gelingen kann, sollten die Verantwortlichen dabei allerdings die betriebliche Altersvorsorge ihrer Betriebsrentner und Anwärter frühzeitig im Blick haben. Fast 55 Prozent der rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge oder Betriebsrente. Seraphim Ung Kim und Siegfried Flogaus, Fachanwälte für Arbeitsrecht von Schultze & Braun, erläutern auf Basis ihrer Praxiserfahrung, worauf bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Insolvenz zu achten ist.

Die insolvenzbedingte Versorgungslücke schließen

Das Insolvenzrecht legt fest, dass ein Unternehmen ab dem Zeitpunkt keine Zahlungen mehr leisten darf, an dem die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Dieses Zahlungsverbot umfasst auch die Versorgungsleistungen an die Betriebsrentner, die also eingestellt werden müssen. „Betriebsrentner sind allerdings in der Regel auf die Zahlungen des Unternehmens angewiesen. Sie benötigen sie, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dieser Umstand führt dazu, dass die Betriebsrentner ein großes Interesse daran haben, dass die Rentenzahlung schnellstmöglich wieder aufgenommen und insolvenzbedingte Versorgungslücken geschlossen werden“, sagen Kim und Flogaus, die am Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei tätig sind und die schon zahlreiche Unternehmen im Zusammenhang mit den Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge in der Insolvenz beraten und operativ unterstützt haben. „Die gute Nachricht für Versorgungsberechtigte und Unternehmen ist, dass eine weiträumige Vorbereitung für den Ernstfall möglich ist.“

Eine wichtige Rolle spielt dabei der PSV, der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Der PSV sichert die Betriebsrenten und gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), das im Dezember 2024 das 50. Jubiläum seines Inkrafttretens feierte. Mit dem sogenannten Sicherungsfall wird die Leistungspflicht des PSV ausgelöst.

„Wichtig zu wissen ist, dass der PSV sich nicht als großzügiger Sanierungshelfer instrumentalisieren lässt. Dem stehen sein gesetzlicher Auftrag, aber auch die bei ihm zusammenlaufenden Interessen seiner beitragspflichtigen Mitglieder entgegen“, sagen Kim und Flogaus. „Der Dialog mit dem PSV ist aber – gerade in einem Eigenverwaltungsverfahren, also eine Sanierung in eigener Regie – ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor, damit die betriebliche Altersvorsorge nicht zum Stolperstein oder gar zur unüberwindbaren Hürde für eine Sanierung wird.“

Praxiserfahrung: Das Unternehmen sollte die Betriebsrentner zeitnah darüber informieren, dass die Rentenzahlungen (temporär) eingestellt werden müssen und eine Sicherung durch den PSV erfolgen wird. Diese Information kann dem PSV abgestimmt werden.

„Eine frühzeitige und sachkundige Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung in die Sanierungsüberlegungen sowie eine umfassende Vorbereitung ist unverzichtbar“, sagen Kim und Flogaus. Dazu gehören insbesondere:

Die umfassende Sichtung der Datenlage – zum Beispiel Durchführungswege, versicherungsmathematische Gutachten, Rentner- und Anwärterbestand sowie Zahlungslisten, Tarifverträge, Betriebsvereinbarung, Einzelzusagen, Versicherungsunterlagen, Registerauszüge.

Die Prüfung vorhandener Sicherungsinstrumente (z.B. Rückdeckungsversicherungen, Contractual Trust Arrangement)

Die interne und externe Kommunikation sowie die Anfertigung eines Maßnahmenkatalogs.

Gegebenenfalls müssen die Vorbereitungen – da das Thema durchaus sensibel ist – diskret erfolgen.

Praxiserfahrung: Auf dem Internetauftritt des PSV ( www.psvag.de) finden sich zahlreiche Merkblätter – unter anderem zu den Unterlagen, die für die insolvenzgeschützten Durchführungswege vorzulegen sind. Vorhanden sind auch vorbereitete Excel-Listen für die Übermittlung der Daten der Versorgungsempfänger und Versorgungsanwärter. Diese benötigt der PSV, um seine Eintrittspflicht zu prüfen. Unternehmen sind im Fall einer Insolvenz gesetzlich dazu verpflichtet, den PSV zu informieren.

Hinweis: Seit 2023 sind dem PSV die Meldedateien und relevanten Unterlagen zur Prüfung der Eintrittspflicht über dessen Online-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierzu erhalten die Unternehmen mit dem Insolvenzantrag vom PSV ein Aufforderungsschreiben zur Meldung der Versorgungsberechtigten sowie die erforderlichen Login-Daten.

Bestenfalls schon vor dem Insolvenzantrag sind dann die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Personalabteilung in das Aufgabengebiet einzuweisen und die erforderlichen Maßnahmen zur

Information der Betriebsrentner und Versorgungsanwärter

Durchführung der Meldedialoge mit dem PSV

zeitnahen Wiederaufnahme der Rentenzahlung durch den PSV

etwaigen Gestaltung eines Insolvenzplans oder Vorbereitung einer Veräußerung

umzusetzen, um die Sanierung des Unternehmens und auch den sozialen Frieden zu sichern.

Hoher Aufwand und Zeitdruck

Das Management der betrieblichen Altersversorgung in einer Sanierung ist auf Grund der Komplexität auch in kleineren Unternehmen mit einem verhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Zudem besteht aufgrund der Insolvenzsituation ein enormer Zeitdruck, der dadurch verschärft wird, dass die Zahlungen an die Betriebsrentner eingestellt werden müssen.

„Bei mehreren hundert oder gar tausend Betriebsrentnern reicht das Zeitfenster zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung nicht aus, um die Zahlungslücke bei den Betriebsrenten zeitnah zu schließen“, sagen Kim und Flogaus. „Zu berücksichtigen sind ferner die besondere Be- und mitunter auch Überlastung der Personalabteilung in einer Insolvenz. Diese hat, neben zahlreichen anderen Aufgaben, nun zusätzlich den komplexen Meldedialog, den emotionalen Druck, aber auch die zahlreichen Anfragen der Betriebsrentner zu bewältigen.“

Praxiserfahrung: Ab rund 1.000 Betriebsrentnern sollte schon mit dem Insolvenzantrag die Vereinbarung eines „vorläufigen Zahlungsweges“ mit dem PSV in Betracht gezogen werden. Dieser bietet die Möglichkeit, Rentenzahlungen nach einer „summarischen Vorprüfung“ und in Abstimmung mit dem PSV vorläufig aufrechtzuerhalten, bis er seine Eintrittspflicht abschließend geprüft hat. Denn die Leistungen der Insolvenzsicherung greifen in größeren Verfahren mitunter bis zu ein Jahr nach dem Insolvenzantrag.

Im Vorfeld der Auskunftserteilung an den PSV spart eine sorgfältige Aufbereitung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen während der Sanierung kostbare Zeit, da dann die Informationen bereits vorliegen, die dem PSV im Rahmen des sogenannten Meldedialogs zu übermitteln sind und die er zur Prüfung seiner Eintrittspflicht benötigt.

Praxiserfahrung: Die Erfahrung zeigt, dass der Meldedialog und die damit verbundenen Fragen Mitarbeiter des insolventen Unternehmens oft überlasten und daher die Beauftragung eines Spezialisten ratsam ist. Oftmals sind weitere rechtliche Fragestellungen zu klären, wie zum Beispiel die Prüfung der Wirksamkeit der Verpfändungen von Rückdeckungsversicherungen, oder auch die Eintrittspflicht des PSV selbst und damit verbundene rechtliche Fragen.

Hinweis: Die Prüfung der Wirksamkeit der Verpfändungen von Rückdeckungsversicherungen an Versorgungsberechtigte gehört zum Pflichtenkatalog der Insolvenzverwalter oder auch Eigenverwaltungen. Stellt sich heraus, dass die Verpfändung, z.B. mangels Anzeige an den Versicherer, unwirksam ist, geht der gesetzlich angeordnete Forderungsübergang auf den PSV ins Leere. Die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung steht in diesem Fall der Insolvenzmasse zu.

Wichtig: Nur wenn die Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden, ist der PSV in die Lage, seiner Eintrittspflicht zeitnah nachzukommen. Und das wiederum ist unabdingbar für die Sanierung des insolventen Unternehmens.

Geplante Besonderheit: Der Insolvenzplan

„Um ein insolventes Unternehmen zu erhalten, kann ein sogenannter Insolvenzplan erstellt werden. Dabei besteht der PSV als Großgläubiger regelmäßig auf eine Besserungsklausel im Sinne des Betriebsrentengesetzes“, sagen Kim und Flogaus. „Gemäß der gesetzlichen Regelung soll im Insolvenzplan vorgesehen werden, dass bei einer nachhaltigen Besserung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers die Leistungen, die vom PSV erbracht werden, ganz oder zum Teil vom Arbeitgeber wieder übernommen werden.“ Zudem verfolgt der PSV im Rahmen eines Insolvenzplans stets das Ziel, zumindest die Versorgungsansprüche der aktiven Versorgungsanwärter auf das sanierte Unternehmen zurück zu übertragen. Das BetrAVG ordnet an, dass der PSV eine besondere Gruppe innerhalb des Insolvenzplans bildet. So wird sichergestellt, dass der PSV seine Rechte umfassend wahrnehmen kann.

Praxiserfahrung: Unternehmen sollten den PSV zeitnah und mit überzeugenden Argumenten in die Plangestaltung einbinden und die dafür benötigte Zeit bei der Sanierung und Verhandlung der Konditionen der Besserungsklausel einplanen. Bei der Rückübertragung von Versorgungsverpflichtungen sollten die Plangestalter auch Fragen der Praktikabilität und Liquidität für die Zeit nach der Sanierung durchleuchten.

Zudem ist es im Einzelfall geboten, externe Versorgungsträger (z.B. überbetriebliche Unterstützungskassen) in die Sanierungsüberlegungen einzubeziehen, wenn der Durchführungsweg in einem Plan- oder Veräußerungsszenario auch für die Zeit nach dem Insolvenzverfahren erhalten bleiben soll.

Zusätzliche Informationen

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV): Die Bedeutung des PSV ist enorm. Das zeigen die Schadenssummen, die der PSV in der jüngeren Vergangenheit zu sichern hatte. Mitglieder des PSV sind die rund 95.000 beitragspflichtigen Arbeitgeber, die insolvenzsicherungspflichtige betriebliche Altersversorgung durchführen. Sie tragen das Schadensrisiko gemeinschaftlich und haben die finanziellen Mittel für die Insolvenzsicherung des PSV bereit zu stellen. Die Beiträge werden nach einem gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsverfahren in Abhängigkeit vom Schadensvolumen erhoben. Großschäden führen daher zu erheblichen Schwankungen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, Tel: 07841/708-0, www.schultze-braun.de

Weiteres Maklerhaus aus Baden-Württemberg, die Capitex GmbH aus Teningen, schließt sich der blau direkt-Gruppe an.

Die Capitex GmbH wurde 1999 von Jürgen Hahne und Oliver Grafmüller gegründet und hat sich auf die Tätigkeiten als Versicherungsmakler, Immobilienvermittlung und Immobilienfinanzierung spezialisiert. Das Unternehmen betreut mittlerweile knapp 2.000 Privat- und Gewerbekunden in der Region Freiburg, wobei der Schwerpunkt auf der ganzheitlichen Beratung liegt. Die beiden Gründer sind seit 42 und 37 Jahren in der Branche erfolgreich tätig.

Nun hat sich die Capitex GmbH der blau direkt-Gruppe angeschlossen und nutzt damit eine der Ruhestandslösungen für Maklerunternehmen von blau direkt. Diese strategische Partnerschaft bietet sowohl den Mitarbeitern als auch den Kunden der Capitex GmbH neue Perspektiven und Möglichkeiten. Der Standort in Teningen wird mit dem bereits bestehenden Standort für die regionale Ruhestandsplanung in Emmendingen zusammengelegt, zudem wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen.

Die Entscheidung, sich der blau direkt Gruppe anzuschließen, sei ein strategischer Schritt, so die Geschäftsführer der Capitex GmbH. Durch die Zusammenarbeit mit blau direkt kann Capitex ihren Kunden noch umfassendere und maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Kunden abgestimmt sind. So können sich die Kunden der Capitex GmbH ab sofort über die erweiterten Dienstleistungen und technischen Lösungen der blau direkt Systemwelt freuen, z. B. die Endkunden-App simplr, die eine orts- und zeitunabhängig Kundenbetreuung ermöglicht. Mithilfe der automatisierten Prozesse innerhalb der technischen Lösungen von blau direkt können Kundenanfragen, Vertragsabschlüsse und Schadensmeldung außerdem schneller digitaler bearbeitet werden. Der administrative Aufwand wird reduziert und so bleibt mehr Zeit für die individuelle Kundenberatung.

Dirk Henkies über den Beitritt der Capitex GmbH: “Ich freue mich besonders, da es uns gelungen ist, hier in meinem Heimatort Emmendingen den Standort durch den Zusammenschluss mit der Capitex GmbH zu erweitern und damit zusätzliche fachliche Kompetenzen aufzubauen. Das unterstützt den Plan, hier in der Region anderen Versicherungsmaklern eine attraktive Möglichkeit für die Nachfolge anbieten zu können.ˮ

Jürgen Hahne und Oliver Grafmüller, Geschäftsführung Capitex GmbH über den Beitritt zur blau direkt-Gruppe: „Eine wichtige Entscheidung, uns der blau direkt-Gruppe anzuschließen, war die Tatsache, dass neben erstklassigen technischen Lösungen zur Kundenverwaltung auch die persönliche Kundennähe gewährleistet ist. Somit haben wir als ehemalige Gesellschafter eine hervorragende Nachfolgeregelung geklärt und gefunden. Den Kundenübergang zur blau direkt-Gruppe begleiten wir noch gerne bis zu unserem endgültigen Ruhestand.“

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

FY 2024: Gesamterlöse auf sehr breiter Basis und im elften Jahr in Folge gesteigert, neuer Höchstwert mit 1.067 Mio. Euro (plus 10 Prozent) erreicht, durchschnittliches Wachstum pro Jahr (CAGR) von 9 Prozent seit 2020 – wiederkehrende Erlöse liegen bei 68 Prozent

Zentrale Bestandskennzahlen für die zukünftige Erlösentwicklung weiter auf neue Höchstwerte gesteigert: MLP Gruppe erreicht beim betreuten Vermögen 63,1 Mrd. Euro und beim verwalteten Prämienvolumen in der Sachversicherung 751 Mio. Euro

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) liegt mit 95,0 Mio. Euro (Prognose für 2024: 85-95 Mio. Euro) über den beiden Vorjahren (2023: 70,7 Mio. Euro; 2022: 75,6 Mio. Euro) – MLP profitiert insbesondere von einem sehr starken Leistungsbereich Vermögen

Vorstand schlägt Dividendensteigerung um 20 Prozent auf 36 Cent pro Aktie vor (2023: 30 Cent)

Prognose 2025: MLP rechnet mit einem EBIT von 100 bis 110 Mio. Euro unter Fortsetzung des nachhaltigen Wachstumskurses – auch das Immobiliengeschäft soll wieder einen positiven Beitrag leisten

Neue Mittelfristplanung: Fortsetzung des Wachstumskurses soll bis Ende 2028 zu einem EBIT von 140 bis 150 Mio. Euro bei 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro Gesamterlösen führen – strategisch angelegte Potenzialerschließung in der Beratung von Familienkunden, gezielter Ausbau des Firmenkundengeschäfts sowie Multi Asset-Ansatz bei institutionellen Kunden; erfolgsabhängige Vergütungen bei FERI vorsichtig und daher nur in geringem Umfang in Planung angesetzt

Die MLP Gruppe konnte im Geschäftsjahr 2024 sowohl bei den Gesamterlösen als auch beim EBIT deutlich zulegen. Die Gesamterlöse steigerte die Gruppe auf einen neuen Höchstwert und erreichte dabei erstmals mehr als eine Milliarde Euro. Das Wachstum erfolgte auf sehr breiter Basis und zum elften Mal in Folge. Zudem konnten mit einem betreuten Vermögen von 63,1 Mrd. Euro und einem Bestand in der Sachversicherung von 751 Mio. Euro zentrale Bestandskennzahlen, die für die zukünftige Erlösentwicklung von großer Bedeutung sind, ebenfalls auf neue Höchstwerte gesteigert werden. Im Geschäftsjahr 2024 lag das EBIT mit 95,0 Mio. Euro am oberen Prognoserand. Bei gleichzeitig hohen Investitionen übertraf MLP die beiden Vorjahre deutlich und verzeichnete dabei vor allem ein starkes Wachstum im Leistungsbereich Vermögen, dort insbesondere im Vermögensmanagement und Zinsgeschäft. Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung eine Dividendenerhöhung um 20 Prozent auf 36 Cent pro Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr vorschlagen. Für 2025 prognostiziert MLP unter Fortsetzung des nachhaltigen Wachstumskurses ein EBIT von 100 bis 110 Mio. Euro. Darüber hinaus hat die Gruppe eine neue Mittelfristplanung veröffentlicht: bis Ende 2028 ein EBIT von 140 bis 150 Mio. Euro bei 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro Gesamterlösen. MLP erwartet dabei deutliche zusätzliche Impulse von einer erweiterten und strategisch angelegten Potenzialerschließung in der Beratung von Familienkunden, vom gezielten Ausbau des Firmenkundengeschäfts sowie vom Multi Asset-Ansatz bei der Gewinnung und Betreuung hoch vermögender und institutioneller Kunden; erfolgsabhängige Vergütungen bei FERI sind in dieser Planung vorsichtig und daher nur in geringem Umfang angesetzt.

„Die Ergebnisse des zurückliegenden Jahres unterstreichen einmal mehr, welche strategische Stärke wir uns in unserem Geschäft erarbeitet haben. Diese Stärke können wir immer mehr in steigende Erlöse und Ergebnisse umsetzen. Auf unserem signifikanten Wachstumskurs sind wir mit Nachdruck unterwegs“, sagt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE. „Unseren anspruchsvollen Kundinnen und Kunden werden wir mit einem Leistungsangebot gerecht, das persönliche und digitale Beratung nahtlos verzahnt – unterstützt durch den konsequenten und zugleich verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Konzernweit gilt dies für Familien- und Firmen- sowie institutionelle Kunden.“

Höchstwert bei Gesamterlösen

Im Geschäftsjahr 2024 steigerte MLP die Gesamterlöse um 10 Prozent und erreichte einen neuen Höchststand bei 1.067 Mio. Euro (VJ: 973 Mio. Euro). Ein besonders starkes Erlöswachstum von 27 Prozent auf 520 Mio. Euro (VJ: 408 Mio. Euro) erzielte MLP im Leistungsbereich Vermögen, dort vor allem im Vermögensmanagement sowie im Zinsgeschäft. Im Vermögensmanagement haben sowohl das MLP Privatkundengeschäft als auch die Betreuung institutioneller sowie hoch vermögender Kunden bei der MLP-Tochtergesellschaft FERI zu dem Erlöswachstum beigetragen. Deutlich gestiegen sind zudem die erfolgsabhängigen Vergütungen bei FERI. Sie fallen im Zuge der Wertentwicklung von Anlagekonzepten an und sind zu einem hohen Anteil ergebniswirksam.

Konstant hohe Erlöse erzielte die MLP Gruppe mit 206 Mio. Euro (VJ: 201 Mio. Euro) im Leistungsbereich Absicherung, der das Sachversicherungsgeschäft mit Firmen- und Privatkunden umfasst. Ähnlich entwickelte sich der Leistungsbereich Vorsorge, der die Altersvorsorge und Krankenversicherung abbildet; MLP erzielte dort Erlöse in Höhe von 298 Mio. Euro (VJ: 294 Mio. Euro). Im Leistungsbereich Sonstiges, der neben dem Immobilienentwicklungs-geschäft auch übrige Beratungsvergütungen enthält, gingen die Erlöse wie erwartet aufgrund der aktiven Reduzierung der dortigen geschäftsbedingten Risiken deutlich zurück auf rund 13 Mio. Euro (VJ: 38 Mio. Euro).

Zentrale Bestandskennzahlen, die für die zukünftige Erlösentwicklung von großer Bedeutung sind, konnte die MLP Gruppe zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf neue Höchstmarken steigern: So stieg das betreute Vermögen auf 63,1 Mrd. Euro (VJ: 57,0 Mrd. Euro) und das verwaltete Prämienvolumen in der Sachversicherung auf 751 Mio. Euro (VJ: 687 Mio. Euro).

Positive Entwicklung der Kunden- und Beraterzahlen

Zum 31. Dezember 2024 betreute die MLP Gruppe 590.700 Familienkunden (VJ: 580.000). Die Zahl der brutto neu gewonnenen Familienkunden betrug 20.500 (VJ: 19.500). Die Zahl der Firmen- und institutionellen Kunden lag zum 31. Dezember 2024 bei 28.000 (VJ: 27.400). Die Beraterzahl in der MLP Gruppe stieg zum 31. Dezember 2024 auf 2.110 (VJ: 2.055).

EBIT erreicht 95,0 Mio. Euro

Die MLP Gruppe konnte das EBIT im Geschäftsjahr 2024 auf 95,0 Mio. Euro steigern und somit beide Vorjahre (2023: 70,7 Mio. Euro; 2022: 75,6 Mio. Euro) deutlich übertreffen. Maßgeblich dafür waren die starke Erlösentwicklung im Leistungsbereich Vermögen sowie das konstant hohe Erlösniveau in den Leistungsbereichen Absicherung und Vorsorge. Lediglich die Immobilienentwicklung (im Leistungsbereich Sonstiges) lag 2024 noch deutlich zurück; die hier frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen wirken sich aber zunehmend positiv aus.

Deutliche Dividendenerhöhung auf 36 Cent pro Aktie vorgeschlagen

Für das Geschäftsjahr 2024 schlägt der Vorstand der MLP SE eine deutliche Steigerung der Dividendenausschüttung um 20 Prozent auf nun 36 Cent pro Aktie vor. Die Ausschüttungsquote liegt dann bei 57 Prozent des Konzernergebnisses und damit innerhalb unseres angestrebten Rahmens von 50 bis 70 Prozent.

Prognose 2025

MLP rechnet für das Geschäftsjahr 2025 mit einem EBIT von 100 bis 110 Mio. Euro unter Fortsetzung des nachhaltigen Wachstumskurses – dabei soll auch das Immobiliengeschäft wieder einen positiven Ergebnisbeitrag leisten. Die Prognose 2025 entspricht in der Höhe der vormaligen Mittelfristplanung für 2025, die MLP Anfang 2022 veröffentlicht hatte.

Neue Mittelfristplanung 2028

MLP plant die Fortsetzung des erfolgreichen Wachstumskurses, der die Gruppe bis Ende 2028 zu einem EBIT von 140 bis 150 Mio. Euro bei 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro Gesamterlösen führen soll. Erfolgsabhängige Vergütungen bei FERI sind vorsichtig und daher nur in geringem Umfang angesetzt. Strategisch angelegt ist das Wachstum in allen drei Leistungsbereichen: Vermögen, Vorsorge und Absicherung.

Im Leistungsbereich Vermögen sollen weitere und umfangreiche Bedarfe von MLP Familienkunden in der Beratung gedeckt werden. Dabei geht es insbesondere um den weiteren Ausbau des erfolgreichen Vermögensmanagements. Hier bietet MLP im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzberatung ein breites Spektrum an Lösungen. Inzwischen erhalten Kundinnen und Kunden auch die Möglichkeit, aus ihrem angesparten Vermögen regelmäßige Auszahlungen zu beziehen. Insbesondere ab der Spätphase des Berufslebens wird dies zunehmend relevanter. Um dieses Kundenziel in der fortlaufenden Betreuung mit ihm zu realisieren, verfügen MLP Beraterinnen und Berater zukünftig über ein weiteres Instrument („Portfoliorente“). Insgesamt belaufen sich die möglichen Anlagevolumina auf 194.300 Euro pro Haushalt (Mindest-Finanzvermögen der Top-10 Prozent in Deutschland). Angesichts eines bundesweiten Volumens von rund 400 Mrd. Euro p. a. bei Vermögensnachfolgen sind weitere Zuwächse zu erwarten. Zudem ergeben sich Potenziale aus den hoch vermögenden sowie institutionellen Kunden, die jeweils bei FERI betreut werden.

Im Leistungsbereich Vorsorge besteht auch weiterhin ein großer Bedarf in der ergänzenden Altersvorsorge. Unter den für MLP relevanten akademisch ausgebildeten Berufsgruppen beläuft sich die Vorsorgelücke, definiert als Differenz zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und der gesetzlichen Rente, für den Einzelnen auf rund 2.300 Euro pro Monat und mehr. Dabei dürfte sich die demografische Entwicklung weiter belastend auf die staatlichen Sozialversicherungssysteme auswirken. Entsprechend gewinnen Beratung und Umsetzungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge perspektivisch noch weiter an Bedeutung. Ein weiteres Wachstumsfeld für MLP sind Corporate Benefits (u. a. betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Altersvorsorge) im Firmenkundengeschäft. Der anhaltende Fachkräftemangel fördert hier die Nachfrage.

Im Leistungsbereich Absicherung kommt besonders dem gezielten Ausbau des Firmenkundengeschäfts eine weiter steigende Bedeutung zu: Neben dem fortlaufenden organischen Wachstum beim Industrieversicherungsmakler RVM Gruppe und dem Versicherungsspezialisten DOMCURA spielt hier zunehmend auch der breite Bestand an Familienkunden bei MLP eine Rolle. Beraterinnen und Berater können dem Kundenbedarf nicht nur im privaten Bereich mit geeigneten Lösungen nachkommen, sondern auch bei Bedarfen in deren Unternehmen. Dies gilt insbesondere für Industrieversicherungen oder die betriebliche Altersversorgung für Belegschaften. Die MLP Berater erhalten dafür strukturelle Unterstützung („On-Site Support“) im Kontakt mit Firmenkunden. Auch bei der Betreuung großer Mandate im Vermögensmanagement können MLP Beraterinnen und Berater auf Hilfe im Netzwerk zurückgreifen und Spezialisten aus dem Multi Asset-Investmenthaus FERI hinzuziehen. Auch FERI selbst ist mit einer Reihe von Neueinstellungen in der Kundenbetreuung für das institutionelle Geschäft den nächsten Schritt für weiteres Wachstum gegangen.

In Folge der angestrebten Potenzialerschließungen plant die MLP Gruppe bis Ende 2028 in Summe einen deutlichen Anstieg der zentralen Bestandskennzahlen auf 75 bis 81 Mrd. Euro beim betreuten Vermögen und auf 1,0 bis 1,1 Mrd. Euro beim verwalteten Bestand in der Sachversicherung.

Die bis Ende 2028 geplante deutliche Ergebnissteigerung wird außerdem unterstützt durch die Digitalisierungsstrategie der MLP Gruppe, in der KI-Anwendungen zu fortlaufenden Effizienzsteigerungen und Verbesserungen in der Kundenbetreuung führen. Hinzu kommt ein weiterhin konsequentes Kostenmanagement.

„Die Prognose für 2025 untermauert unseren signifikanten Wachstumspfad, den wir konsequent weiter gehen – dies gilt genauso für unsere neue ambitionierte Mittelfristplanung bis Ende 2028. Wir haben eine starke MLP Gruppe sehr zielgerichtet auf- und ausgebaut, die in den kommenden Jahren weitere vielfältige Potenziale heben kann. Der bisherige Jahresauftakt 2025 bestärkt uns auf unserem Weg“, sagt Reinhard Loose, Finanzvorstand der MLP SE.

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die Reuss Private Gruppe, einer der führenden B2B-Dienstleister für Finanzberater in Deutschland, setzt konsequent auf kosteneffiziente und innovative Vermögensverwaltungslösungen. Beratern stehen dabei mehrere Modelle zur Verfügung:

Alpha Selection – eine exklusive Fondspalette institutioneller Anteilsklassen, die Berater für maßgeschneiderte Anlagestrategien innerhalb ihrer Vermögensverwaltungsmodelle nutzen können.

Globale Index Strategie (GIS) – passive ETF-Portfolios in Kooperation mit Vanguard, die ein Höchstmaß an Effizienz mit niedrigen Kosten kombinieren.

AKTIV Portfolios – aktiv gemanagte Strategien, die auf den Alpha Selection Fonds basieren und hohe Flexibilität bieten.

Mit diesen Lösungen ermöglicht die Reuss Private Gruppe Finanzberatern einen einfachen Zugang zu professionellen und kostengünstigen Investmentstrategien, die bisher nicht in Form einer Vermögensverwaltung oder aber ausschließlich institutionellen Investoren vorbehalten waren.

Alpha Selection: Institutionelle Fonds für Berater

Mit Alpha Selection stellt die Reuss Private Gruppe eine exklusive Auswahl institutioneller Fonds bereit, die durch besonders niedrige Gebühren und starke Performance überzeugen. Finanzberater können aus einer Vielzahl aktiv gemanagter Strategien von Anbietern wie Allianz Global Investors, DWS, Invesco, J.P. Morgan Asset Management, Nordea und Robeco wählen und diese innerhalb ihrer fondsbasierten Vermögensverwaltungsmodelle allokieren, welche mit der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel aufgelegt werden. Aktuell steht der Setzkasten der Alpha Selection Fonds bereits 90 Initiatoren und Advisorn mit rund 200 VV-Modellen im Volumen von 700 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Auswahl der Alpha Selection Partner und Produkte erfolgt nach strengen Kriterien und zielt darauf ab, langfristig einen echten Mehrwert für Anleger zu generieren. Die laufenden Fondskosten liegen mit durchschnittlich 0,25 Prozent deutlich unter denen herkömmlicher Retail-Fonds.

Kooperation mit Vanguard: Fokus auf passive VV-Strategie

Ein weiterer Meilenstein im VV-Angebot der Reuss Private Gruppe ist die Zusammenarbeit mit Vanguard, einem der weltweit führenden Anbieter passiver Investments. Die gemeinsam entwickelte Globale Index Strategie bietet Beratern und deren Kunden seit mittlerweile über einem Jahr vier unterschiedliche Portfolio-Varianten mit verschiedenen Risikoprofilen, die dank kostengünstiger Indexfonds mit einer äußerst niedrigen Gebührenstruktur überzeugen. Die Gesamtkostenquote liegt unter einem Prozent jährlich. Die Mindestanlagesumme liegt bei nur 1.000 Euro und alle Strategien sind ab 100 Euro sparplanfähig.

„Mit der Globalen Index Strategie ermöglichen wir es Beratern, ihren Kunden eine Vermögensverwaltungslösung anzubieten, die nicht nur kostengünstig, sondern auch effizient und professionell gemanagt ist“, sagt Alrik Haug, Vorstand der Reuss Private Bank. „Unsere Partner erhalten so eine skalierbare Lösung, die allen regulatorischen Anforderungen genügt und gleichzeitig ihren Aufwand im Beratungsgeschäft stark reduziert.“

Ein weiteres Novum: Erstmals bewirbt die Reuss Private Gruppe aktiv ein Anlageprodukt, um Berater bei der Kundengewinnung zu unterstützen. Im März und April erhalten die rund vier Millionen Leser des Bordmagazins Wings der Fluggesellschaft Eurowings Einblick in die Globale Index Strategie. Alle Interessenten und potenziellen Anleger, die diese Kampagne anspricht, werden von der Reuss Private Gruppe an die angeschlossenen Berater vermittelt. Voraussetzung dafür ist: Die Berater bieten ihren Kunden bereits die GIS-Strategien über die digitale Onboardingstrecke der Reuss Private Bank an, die Vermittler einfach in ihren eigenen Webauftritt integrieren können.

„Wir trommeln für unsere Berater – und sie profitieren direkt davon”, erklärt Georg Kornmayer, Länderverantwortlicher der Reuss Private Gruppe in Deutschland. „Mit der Kampagne setzen wir ein Zeichen, dass unabhängige Berater eine Schlüsselrolle im Investmentmarkt spielen.“

Aktiv Portfolios: Maßgeschneiderte Vermögensverwaltung

Mit den Aktiv Portfolios bietet die Reuss Private Gruppe ihren angeschlossenen Beratern auch eine schlüsselfertige Lösung für aktiv gemanagte Anlagestrategien. Diese basiert auf der Alpha Selection Fondsfamilie und ist in drei Risikoausprägungen verfügbar. Die Portfolios kombinieren bewährte Investmentstrategien mit niedrigen Kosten und hoher Transparenz. „Unsere Aktiv Portfolios sind die perfekte Lösung für Berater, die hervorragend gemanagte aktive Strategien zu günstigen Preisen suchen, aber keinen eigenen Anlageprozess aufsetzen möchten“, sagt Ferdinand Haas, Geschäftsführer von Portfolio Selection, der die drei Strategien berät. Die Aktiv Portfolios werden ab März über die FIL Fondsbank (FFB) verfügbar sein und stehen allen angebundenen Beratern der Reuss Private Gruppe offen.

Kosteneffizienz und Beraterunterstützung im Fokus

In einem zunehmend vielschichtigeren, kostenbewussteren und herausfordernden Umfeld für Anleger, Berater und Fondsanbieter verfolgt die Reuss Private Gruppe mit ihren innovativen Lösungen das Ziel, ihre Partner bestmöglich zu unterstützen. Dabei stehen drei Kernaspekte im Mittelpunkt: Kosteneffizienz, Flexibilität und Marketingunterstützung. Mit diesen Maßnahmen setzt die Reuss Private Gruppe neue Maßstäbe im Bereich der unabhängigen Vermögensverwaltung und stärkt die Position ihrer Partner im Markt.

Verantwortlich für den Inhalt:

FONDSNET Gruppe, Steinstraße 33, D-50374 Erftstadt, Tel: +49 (22 35) 95 66 10, Fax: +49 (22 35) 95 66 11, www.fondsnet.de

OLG Nürnberg: Auch ein vorformulierter Beratungsverzicht kann wirksam sein!

Ein Beratungsverzicht nach § 6 Abs. 3 VVG kann vorformuliert sein und muss nicht zwingend auf einem gesonderten Dokument erklärt werden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 09. Januar 2025 (Az.: 8 U 1684/24) entschieden, dass ein Beratungsverzicht nach § 6 Abs. 3 VVG auch auf vorformulierten Formularen erfolgen darf, sofern er optisch deutlich hervorgehoben und eigenhändig unterschrieben ist. Ein gesondertes Dokument ist nicht erforderlich, um wirksam auf eine Beratung und ggf. auch auf die Dokumentation dieser Beratung zu verzichten.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger nach einem etwa 45-minütigen telefonischen Beratungsgespräch mit dem Versicherer ein Antragsformular für eine fondsgebundene Basis-Rentenversicherung (Rürup-Rente) erhalten. Darin war die Option „Ich verzichte auf die Beratung“ bereits vorgedruckt und angekreuzt. Der Kläger unterschrieb diesen Beratungsverzicht eigenhändig. Später machte er Schadensersatz geltend, da er der Auffassung war, nicht ausreichend beraten worden zu sein und die Folgen seines Beratungsverzichts nicht richtig verstanden zu haben. Im Streit standen etwa 30.000 €. Die Versicherung verteidigte sich im Wesentlichen damit, dass der Kläger wirksam auf die Beratung verzichtet habe und daher denklogisch keinen Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Beratung geltend machen könne.

Dieser Argumentation folgte das OLG Nürnberg. Das Gericht stellte klar, dass eine wirksame Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VVG nicht unbedingt auf einem separaten Dokument erfolgen muss. Vielmehr sei es ausreichend, wenn die Erklärung deutlich sichtbar gestaltet und vom Verbraucher bewusst und eigenhändig unterschrieben werde. Auch eine vorformulierte Erklärung sei zulässig, sofern der Verbraucher deutlich auf mögliche nachteilige Folgen hingewiesen werde. Laut dem OLG Nürnberg ist die Verzichtserklärung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, sodass eine sogenannte AGB-Kontrolle auch mit Blick auf § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht kommt. Nach dieser Vorschrift wären solche Formularklauseln unwirksam, die mit dem wesentlichen Grundgedanken der verbraucherschützenden Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes VVG unvereinbar wären. Jedenfalls bei einem standardmäßigen Beratungs- und/oder Dokumentationsverzicht läge dieser Gedanke sehr nahe.

Allerdings wies das Gericht zugleich darauf hin, dass ein Beratungsverzicht nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit unwirksam sein kann, wenn im Einzelfall ein klares Verhandlungsungleichgewicht zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer besteht oder der Versicherer einen offensichtlichen, besonderen Beratungsbedarf hätte erkennen müssen. Allerdings ist dafür der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweisbelastet, wozu der Kläger, in dem vom OLG Nürnberg entschiedenen Sachverhalt allerdings nichts Substanzielles vortrug.

„Ich schaue sehr kritisch auf die Entscheidung des OLG Nürnberg, weil der Fall im Wege eines Beschlusses nach § 522 ZPO entschieden und damit die Revision zum Bundesgerichtshof zumindest erschwert wurde. Die Tragweite dieser Entscheidung ist meines Erachtens so weitgehend, dass eine höchstrichterliche Überprüfung durch den BGH mehr als wünschenswert gewesen wäre. Denn diese Entscheidung lässt sich so auch auf den Beratungsverzicht für Vermittler gemäß § 61 Abs. 2 VVG übertragen und hat damit Auswirkungen auf die gesamte Branche“, so Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing von Wirth Rechtsanwälte in Berlin. „Gerade bei komplexen und erklärungsbedürftigen Produkten wie der fondsgebundenen Basis-Rentenversicherung besteht doch ein hoher Verbraucherschutz und mit Sicherheit sehr häufig auch ein hoher Beratungsbedarf. Die fehlende Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung erschwert nun aber weiter eine einheitliche Rechtsprechung und lässt Verbraucher, Vermittler und Versicherer mit Rechtsunsicherheiten zurück.“

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing tobias.struebing@wirth-rae.de

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Rekord-Q4 mit erstmals über 60 Millionen EUR Umsatz sorgt für Umsatzwachstum von knapp 29 Prozent im Gesamtjahr

Das EBITDA des Rekord-Vorjahresquartals konnte mit 5,9 Millionen EUR erneut deutlich übertroffen werden, das EBITDA 2024 steigt damit ebenfalls um knapp 29 Prozent auf 15,1 Mio. EUR

Das vorläufige EBIT steigt um fast 50 Prozent auf 8,7 Mio. EUR

Aufsichtsrat verlängert Vorstandsbestellungen von Dr. Sebastian Grabmaier und Ralph Konrad

Umsatz soll bis 2030 auf bis zu 500 Mio. EUR wachsen

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat das vergangene Jahr erneut mit einem sehr starken vierten Quartal abgeschlossen und damit ein Rekord-Umsatzwachstum und ein überzeugendes

Jahresergebnis erzielt. Auf Basis der heute veröffentlichten, vorläufigen und noch untestierten Geschäftszahlen stieg der Umsatz der Gruppe im Jahr 2024 um fast 29 Prozent auf 220,9 Mio. EUR (2023: 171,7 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich auf 15,1 Mio. EUR und stieg damit ebenfalls um knapp 29 Prozent (2023: 11,7 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 8,7 Mio. EUR fast 50 Prozent über dem Vorjahreswert von 5,8 Mio. EUR.

Der Quartalsumsatz der JDC Group AG stieg im vierten Quartal 2024 um mehr als 28 Prozent auf 62,7 Mio. EUR (Q4 2023: 48,8 Mio. EUR) und erreichte damit erstmals in der Unternehmensgeschichte einen Wert von über 60 Millionen EUR in einem Quartal; das Quartalsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich um über 18 Prozent von 5,0 Mio. EUR auf 5,9 Mio. EUR. Ebenfalls ein neuer Höchstwert für ein Quartal.

Beide operativen Segmente Advisortech und Advisory haben sich im vergangenen Jahr hervorragend entwickelt: Der Umsatz des Geschäftsbereichs Advisortech stieg sowohl im vierten Quartal als auch in der Gesamtjahresbetrachtung um rund 31 Prozent; der Quartalsumsatz erhöhte sich auf 55,7 Mio. EUR (Q4 2023: 42,4 Mio. EUR), der Umsatz des gesamten vergangenen Jahres stieg auf rund 197 Mio. EUR (2023: 150,9 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im vierten Quartal um rund 19 Prozent auf 5,3 Mio. EUR (Q4 2023: 4,5 Mio. EUR) und im Jahresvergleich um etwa 27 Prozent auf 15,1 Mio. EUR (2023: 11,9 Mio. EUR).

Der Geschäftsbereich Advisory konnte im vierten Quartal den Umsatz um fast 16 Prozent auf 11,1 Mio. EUR (Q4 2023: 9,6 Mio. EUR) und im Gesamtjahresvergleich um circa 17 Prozent auf 38,8 Mio. EUR (2023: 33,2 Mio. EUR) steigern. Das EBITDA des Segments stieg im Quartalsvergleich um rund 41 Prozent auf 2,0 Mio. EUR (Q4 2023: 1,4 Mio. EUR) und im Gesamtjahresvergleich um mehr als 36 Prozent auf 4,2 Mio. EUR (2023: 3,1 Mio. EUR).

Die Ergebnisverbesserung im Konzern resultierte insbesondere aus der positiven Entwicklung des Makler- und Beratergeschäftes, der Akquise neuer Großkunden und der erfolgreichen Integration der Top Ten-Gruppe. Eliminiert man die Aufwendungen aus der Top Ten Integration sowie weitere Einmalaufwendungen, würde das EBITDA 15,9 statt 15,1 Mio. EUR betragen.

„2024 war sicher das bisher erfolgreichste Geschäftsjahr in unserer Unternehmensgeschichte. Erstmals haben alle Segmente, Vertriebskanäle und Produktbereiche mit einem Rekord-Wachstum zum erzielten Rekord-Umsatz und dem eingefahrenen Rekord-Ergebnis beigetragen. Dabei hat nach einem bereits herausragenden dritten Quartal insbesondere das vierte Quartal erneut positiv überrascht, in dem wir erstmals einen Umsatz von über 60 Millionen EUR und ein EBITDA von 5,9 Mio. EUR in nur drei Monaten erzielen konnten,“ freut sich Ralph Konrad, CFO der JDC Group AG über die hervorragende Geschäftsentwicklung.

“Die jüngsten Ergebnisse bilden eine exzellente Ausgangsbasis für das Geschäftsjahr 2025, in dem wir erneut in Umsatz und Ertrag deutlich wachsen wollen: Damit ist unser bereits 2020 kommuniziertes Ziel für 2025 mit einem Umsatz von rund 250 Mio. EUR und einer Vervielfachung des 2020er EBITDAs nun gut zu erreichen.“ erläutert Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG. „Aber auch für die weitere Zukunft haben wir uns bei JDC viel vorgenommen: Aufgrund unserer starken Marktposition und der stabilen Gesellschafterbasis sehen wir uns ideal positioniert, weiter einer der Haupttreiber der einsetzenden Marktkonsolidierung zu sein. Nach der nun erfolgten Verlängerung der Vorstandsbestellungen von Ralph Konrad und mir um weitere fünf Jahre wollen wir das Unternehmen bis Ende 2030 auf einen Umsatz von 450 bis 500 Millionen EUR mit einem Ziel-EBITDA von 40 bis 50 Mio. EUR entwickeln. Für JDC könnte bei weiterem Wachstum dann eine Milliardenbewertung greifbar sein. Für dieses Ziel treten wir die kommenden fünf Jahre an!”

2025 erwartet die JDC Group AG einen Umsatzzuwachs auf 245 bis 265 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 18,5 bis 20,5 Mio. EUR. Die finalen, geprüften Zahlen zum Geschäftsjahr 2024 plant das Unternehmen am 31. März 2025 zu veröffentlichen.

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, Tel: +49 0611 – 33 53 22 00, www.jdcgroup.de

Mit dem Konzept des Nießbrauchs kann Vermögen bereits zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder Dritte übertragen werden, ohne die Kontrolle abzugeben – Das kann die Steuerlast der Erben entscheidend mildern – Doch es gilt, einige Fallstricke zu beachten

Vererbt wird hierzulande bekanntlich viel. Laut einer Studie der Deutschen Bank, die sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes beruft, wurden bei den Finanzämtern im Jahr 2023 in Deutschland Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Das waren fast 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Und der Wert aller Vermögensübertragungen war nach Einschätzung der Deutschen Bank sogar noch deutlich höher, da die Steuerstatistik Erbschaften und Schenkungen, die innerhalb der Freibeträge liegen, nicht abbildet.

Doch nicht nur die Höhe, sondern auch die Struktur der Erbschaften ändert sich der Studie zufolge. So gewinnen neben Immobilien auch Gold und Wertpapiere zunehmend an Bedeutung. Angesichts der enormen Summen, die künftig vererbt werden, rät der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), sich um das Thema Estate Planning zu kümmern und dabei professionelle Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt.

Frühzeitiger Transfer kann Steuern reduzieren

„Gerade bei größeren Vermögen macht ein frühzeitiger Transfer Sinn, weil die damit verbundenen Freibeträge in der Erbschaft und bei der Schenkung nach Ablauf der Frist von zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden können“, empfiehlt FPSB-Vorstand Maximilian Kleyboldt, CFP®, der jedoch hinzufügt: „Allerdings sollte der Vermögensinhaber bei der Nachlassplanung nie aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Entscheidungen treffen.“

Eine Möglichkeit, Vermögen frühzeitig, also noch vor dem Tod, an die nächste Generation zu übertragen, ist das Konzept des Nießbrauchs. Der große Vorteil: Hier behält der Vermögensinhaber – zumindest teilweise – die Kontrolle über das vererbte Vermögen. Etwa bei der Immobilie, die zwar an den oder die Erben übertragen wird, wobei der Vererbende oder die Vererbenden jedoch ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht an dem Haus oder der Wohnung behält. Das heißt, der Nießbrauchnehmer hat dort das Wohnrecht oder den Anspruch auf die Miete.

Nießbrauch auch bei Wertpapieren

Was viele nicht wissen: Nießbrauch kann auch bei Wertpapieren eingesetzt werden. Die Übertragung von Wertpapieren gegen die Einräumung eines Nießbrauchs ist eine interessante Option für Anleger, die Vermögen an die nächste Generation übergeben möchten, ohne auf laufende Erträge zu verzichten. „Dieses Instrument bietet steuerliche Vorteile und kann helfen, die Vermögensnachfolge zu gestalten“, erläutert Kleyboldt, zugleich Direktor Wealth Planning bei der Bethmann Bank.

Durch den Vorbehalt des Nießbrauchs sollen drei Ziele erreicht werden, führt der Experte aus. Erstens sollen die laufenden Erträge i.d.R. weiterhin zur Versorgung des Schenkers zur Verfügung stehen. Zweitens möchte der Schenker sich einen gewissen Einfluss auf die Vermögensanlage wahren.

Der Beschenkte kann das Geld nicht einfach ausgeben, sondern wird sukzessive an die mit dem Kapital einhergehende Verantwortung herangeführt. Und drittens soll durch den Barwert des Nießbrauchs die schenkungssteuerliche Bemessungsgrundlage gemindert werden.

Umgangssprachlich spricht man von „Depotnießbrauch“, was jedoch unpräzise ist. „Der Nießbrauch ist nur an einzelnen Wertpapieren möglich, aber nicht pauschal am Depot“, erläutert Maximilian Kleyboldt. Der Abzug des Nießbrauchwertes bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer errechnet sich aus dem Jahreswert und einem Kapitalisierungsfaktor, §§ 14-16 BewG. Hier wird steuerlich ein möglichst hoher Jahreswert erstrebenswert sein, um möglichst viel Nießbrauchwert abziehen zu können. Gedeckelt ist dieser gem. § 16 BewG auf 1/18,6 des Kurswertes des Wertpapieres (somit auf eine Rendite von 5,376 %).

Wertpapiere sorgfältig auswählen

Idealerweise sollten daher sorgfältig Papiere ausgewählt und in dem Depot zusammengestellt werden, welche möglichst nah an diesen Wert heranreichen und langfristig im Depot verbleiben. „Es bieten sich Anleihen mit hohem Kupon, Aktien mit hoher Dividendenrendite oder Fonds mit hohen Ausschüttungen an“, rät der FPSB-Vorstand. Der Jahreswert ist bei schwankenden oder ungewissen Erträgen der Betrag, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Für die Steuerberechnung werden dabei meist die Jahreserträge der letzten drei Jahre akzeptiert.

Kleyboldt erläutert es an einem konkreten Beispiel: Bei Zuwendung unter Nießbrauchvorbehalt ist ein bereicherungsmindernder Abzug des Kapitalwerts der wiederkehrenden Leistung/Nutzung möglich. Ein Vater (59 Jahre) schenkt seiner Tochter bzw. seinem Sohn Vermögenswerte unter Nießbrauchvorbehalt mit einem Gesamtwert von 1.000.000 Euro und einem Jahresertrag von 40.000 Euro (= 4,0 %). Ohne Nießbrauchvorbehalt würde bei Berücksichtigung des noch vollen Freibetrags 90.000 Euro Schenkungsteuer fällig. Mit Nießbrauchvorbehalt wäre nur eine Schenkungsteuer von 8.921 Euro fällig, das bedeutet einen Vorteil von 81.079 Euro.

Realisierung der Kapitalertragsteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Bekanntlich unterliegt die Realisierung von Kursgewinnen der Abgeltungsteuer, die derzeit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer) beträgt. „Vor einer Übertragung der Wertpapiere kann sich somit bei Wertpapieren mit Gewinnen anbieten, diese zu verkaufen, um dadurch die Kapitalertragsteuer auszulösen und die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der (späteren) Schenkungsteuer zusätzlich zu reduzieren“, sagt Kleyboldt. Grund dafür ist, dass die Schenkungsteuer auf Grundlage des entsprechenden Wertes der Wertpapiere berechnet wird.

Kriterien für die Übertragung von Wertpapieren gegen Nießbrauch

Die Form der Nießbrauchbestellung gleicht der Form für die Übertragung des Wertpapiers, es bedarf daher (außer für GmbH-Anteile) keiner notariellen Form, vielmehr können die Übertragung und Nießbrauchbestellung bei Inhaberpapieren formfrei erfolgen. Kleyboldt empfiehlt, hierfür einen Schenkungsvertrag aufzusetzen.

Die Wertpapiere müssen formal vom Eigentümer auf den neuen Inhaber durch die depotführende Bank übertragen werden, wobei der ursprüngliche Eigentümer ein Nießbrauchrecht behält. Dies erfordert eine Änderung im Depot, die von der Bank durchgeführt wird. „Die Errichtung eines separaten Depots für den Beschenkten und insbesondere die Einrichtung von zwei separaten Verrechnungskonten ist empfehlenswert“, sagt der Experte und fügt hinzu: „Aus der Praxis ist zu berichten, dass

nicht alle Finanzdienstleister ein Wertpapiernießbrauch technisch anbieten und umsetzen.“ Falls eine Bank keine zwei Verrechnungskonten technisch einrichten kann (dass also die Erträge automatisch weiterhin dem Beschenkten zufließen), muss eine eindeutige und rechtlich bindende Nießbrauchvereinbarung existieren, die festlegt, dass der ursprüngliche Eigentümer weiterhin die Erträge aus den Wertpapieren bezieht. Diese Vereinbarung muss schriftlich fixiert und von allen Parteien unterschrieben werden.

Steuerliche Behandlung

Und es gibt laut Kleyboldt weitere wichtige Aspekte zu beachten: So muss die Bank die Erträge aus den Wertpapieren dem Nießbraucher zuordnen (Hinweis auf Erträgnisaufstellung) und entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben melden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Kapitalerträge korrekt beim Nießbraucher erfasst werden. Die Erträge des Schenkers (= Nießbraucher) werden von diesem im Rahmen seiner Steuererklärung deklariert. Die Bank erstellt i.d.R. eine Steuerbescheinigung auf den Namen des Depotinhabers (= Eigentümer und Depotinhaber) mit einem entsprechenden Hinweis auf den bestehenden Nießbrauch. Eine Steuerbescheinigung auf den Namen des Nießbrauchers (= Schenker) wird nicht erstellt. Die zu viel gezahlten Steuern werden im Rahmen der Veranlagung des Erwerbers (= Eigentümer und Depotinhaber) angerechnet bzw. werden erstattet. Die Erträge des Schenkers (= Nießbraucher) werden von diesem im Rahmen seiner Steuererklärung

deklariert. Der Finanzdienstleister überwacht die Einhaltung der Nießbrauchvereinbarung im Hinblick auf die Zuweisung der Erträge und stellt sicher, dass alle vertraglichen Bedingungen eingehalten werden.

Zur Optimierung der Kapitalanlage können Umschichtungen erforderlich werden. Die steuerlichen Folgen einer Surrogation bei Nießbrauch an Kapitalvermögen sind in der Gesetzgebung nicht abschließend rechtssicher beschrieben und festgelegt. Es gibt die Rechtsauffassung und Erfahrungen mit Finanzämtern aus der Praxis, wenn eine entsprechende Surrogationsklausel im Schenkungsvertrag vorgesehen ist, sich der Nießbrauch auch an Surrogaten (Ersatzgegenständen) fortsetzt, um

Verkäufe und Wiederanlagen mit Fortsetzung des ursprünglichen Nießbrauches zu ermöglichen. Anderseits zeigt die Rechtsauslegung, dass hingegen bei Umschichtungen jedes Mal wieder eine Neubestellung des (dinglichen) Nießbrauchs am neuen Wertpapier erforderlich ist.

Kleyboldt weist darauf hin, dass im Schenkungsvertrag nur die schuldrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eben dieses Nießbrauchs am Surrogat enthalten sein kann. Hier gilt es, entsprechend steuerlichen Rat und entsprechende Einschätzungen einzuholen. „Aus den Erfahrungen der Praxis, gibt es wenig Anhaltspunkte, wie insbesondere nach erfolgter Schenkung die Finanzämter mit der Wiederanlagethematik aufgrund der zivil-, schenkung- und ertragsteuerlichen Herausforderungen

umgehen bzw. hier etwas beanstanden“, berichtet der FPSB-Vorstand und empfiehlt: „Wenn man somit u.a. eine Finanzportfolioverwaltung mit Nießbrauch ausstatten möchte, bietet sich unproblematisch der Nießbrauchvorbehalt alternativ an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft an.“

Alternative: Nießbrauchvorbehalt an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft

Alternativ ist die Errichtung z.B. einer vermögensverwaltende Personengesellschaft, die Einlage eines Wertpapierdepots und die Schenkung des Gesellschaftsanteils verbunden mit einer Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt vorstellbar. Sie stellt die Möglichkeit dar, trotz Übertragung auch in der Zukunft flexibel mit den vorhandenen Wertpapieren umzugehen. Der Nießbrauchvorbehalt wird nicht am Wertpapier selbst bestellt, sondern am Gesellschaftsteil. Im Rahmen einer KG kann sich der

Schenker die alleinige Verfügungsmacht über das Vermögen der KG vorbehalten. Der Anspruch des Nießbrauchers bezieht sich dann auf alle entnahmefähigen Erträge einer vermögensverwaltenden Gesellschaft, unabhängig davon, ob diese aus Dividenden, realisierten Kursgewinnen oder sonstigen Einnahmen stammen. „Insbesondere hat dies den zusätzlichen Vorteil, dass in Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verträge auch realisierte Wertsteigerungen dem Nießbrauch unterliegen können und der Kapitalwert des Nießbrauchs einheitlich am gesamten Wertpapierdepot bestimmt werden kann“, erläutert Kleyboldt.

Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten

Um bei der Vermögensübertragung keine Fehler zu machen und alle Chancen optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser Unterstützung suchen. Schließlich sind die Gestaltungsmöglichkeiten und Instrumente vielfältig. „Es gibt keine Lösung von der Stange, die für alle gleichermaßen gilt. So individuell die genauen Ziele, die Lebensumstände und die Vermögenswerte des einzelnen sind, so unterschiedlich sind auch die dafür in Frage kommenden Lösungen“, sagt Kleyboldt.

Professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB zertifizierten Estate Planner, die CFEP®-Professionals, sind dabei behilflich, den eigenen persönlichen Weg in der Vermögensnachfolgeplanung zu finden. Die Professionals verstehen sich als Koordinatoren des Beratungsprozesses, haben insbesondere alle finanziellen Aspekte im Blick und garantieren im Netzwerk mit anderen Fachberatern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) optimale und individuell zugeschnittene Lösungen. Anwaltliche wie steuerliche Beratung sollte in Verbindung mit der Nießbraucheinräumung und der Aufsetzung eines geeigneten Schenkungsvertrages eingeholt werden. Estate Planning bedeutet abschließend, Diskussion und Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Die Produkte der Uelzener Versicherungen sind ab sofort über die Fonds Finanz vermittelbar.

Damit wächst das Portfolio des Münchner Maklerpools weiter und die angebundenen Vermittler der Fonds Finanz erhalten Zugang zu einem umfangreichen Angebot an Tierversicherungen sowie weiteren Lösungen aus dem Sachversicherungsbereich.

Die Uelzener Versicherungen zählen zu den führenden Tierversicherungsspezialisten im deutschsprachigen Raum. Als erstes Unternehmen der Branche haben sie die Tierkrankenversicherung vor rund 40 Jahren hierzulande etabliert. Vor dem Hintergrund der zuletzt stark gestiegenen Tierarztkosten hat auch die Nachfrage nach Absicherungsmöglichkeiten im Bereich der Tiergesundheit deutlich zugelegt. Eine Tierkrankenversicherung oder Tier-OP-Versicherung ermöglichen Schutz vor hohen finanziellen Belastungen. Die Uelzener unterstützt dabei, Haustiere bestmöglich abzusichern und bietet maßgeschneiderte Produkte für Katzen, Hunde und Pferde an.

„Tierversicherungen gewinnen derzeit stark an Bedeutung. Jeder Halter wünscht sich, dass sein Haustier im Krankheitsfall gut versorgt ist, doch die Kosten für medizinische Leistungen sind deutlich gestiegen – diese Risiken möchten Tierhalter absichern. Durch die Kooperation mit den Uelzener Versicherungen stellen wir unseren Maklern neue leistungsstarke Tierversicherungstarife zur Verfügung und konnten außerdem einen der erfahrensten Versicherer in dem Bereich als Partner gewinnen,“ sagt Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz.

„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit Fonds Finanz. Sie ermöglicht es uns, unsere Produkte einem großen Netzwerk an Maklern zur Verfügung zu stellen und somit noch mehr Menschen zu erreichen, die sich individuelle Versicherungslösungen für ihre Tiere wünschen”, ergänzt Dr. Sebastian Tiedemann, Bereichsleiter Markt & Kunde bei der Uelzener.

Die Tarife für Hund und Katze können zeitnah in den Vergleichsrechnern von softfair tarifiert und abgeschlossen werden. Die Tarife für Pferde-, Katzen- und Hundeversicherungen sind ab sofort auch über den Gesellschaftsrechner der Uelzener Versicherung in der Fonds Finanz Beraterwelt verfügbar.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Drei zertifizierte Software-Tools verfügbar – Mehr Haftungssicherheit für Makler im Geschäft mit Gewerbekunden

Vor drei Jahren veröffentlichte das Deutsche Institut für Normung (DIN) die DIN-Norm 77235 „Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen “. Nach Brokerport und Finoso hat mit Thinksurance nun ein weiterer Software-Anbieter sein von DEFINO auf diese Norm zertifiziertes Tool auf den Markt gebracht. Damit verfügt die Beraterschaft in Deutschland jetzt über eine ausgezeichnete Software-Auswahl, mit der sie im Geschäft mit Gewerbetreibenden verlässlich und weitgehend haftungssicher zu punkten.

„Die lange Entwicklungszeit der Norm und der dazugehörigen Software ist Beleg für die Größe der Herausforderung, die Komplexität einer ganzheitlichen Finanz- und Risikoanalyse für Gewerbekunden in einen effizient umsetzbaren Prozess zu gießen“, sagt Dr. Klaus Möller, Vorstand des Zertifizierers Defino Institut für Finanznorm AG. Dies sei auch der Grund, weshalb die allermeisten Versicherungsmakler und nahezu jedes Finanzberatungsunternehmen mit Blick auf diese Zielgruppe bislang ganz ohne oder mit unzulänglichen Analyse-Techniken agierten und im Gewerbegeschäft viel Potenzial brachliegen ließen.

Standardisierte Bedarfsermittlung statt Flickenteppich mit unzureichenden Analyseverfahren

Der Blick auf die Branche zeigt einen Flickenteppich aus unterschiedlichsten Vorgehen im Umgang mit Gewerbekunden, mit denen jeder Makler, jede Beraterin zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen muss: Mal tritt nur eine Übersicht zu den scheinbar wichtigsten Risikofeldern zutage, mal nur zu den Spezialfeldern des jeweiligen Maklers, mal gänzlich unsortiert und mal auf einzelne Themen begrenzt.

Mit dieser Situation fühlten sich die meisten Akteure selbst unwohl und auf unsicherem Terrain; und dies hinwiederum sei ein wesentlicher Grund, weshalb viele Makler bislang einen großen Bogen um das Gewerbegeschäft machten, so Möller. Diese Gemengelage veranlasste eine Gruppe von Branchenexperten, Juristen und Finanzwissenschaftlern einen standardisierten Analyseprozess in eine DIN-Norm zu gießen,  mit deren Unterstützung Makler, Versicherer und auch Banken mit nie dagewesener Genauigkeit und Sicherheit den Finanz- und Absicherungsbedarf von Gewerbetreibenden ermitteln können. Möller: „Die Anzahl der Finanz-Berater im Gewerbesektor dürfte damit steigen.“

Viele positive Impulse auf das Neu- und Folgegeschäft

Wie die Finanzanalysenorm DIN 77230 für Privathaushalte verfolgt auch die „Gewerbe-Norm“ einen ganzheitlichen Ansatz zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs. Auch sie ist in Themenfelder gegliedert: Haftung, Menschen im Unternehmen, Liquidität/Währung, Verlust/Beschädigung von Sachwerten, Recht. Darunter werden insgesamt 52 potentiell relevante Risiko- und Vorsorgethemen erfasst und in einer Bedarfsabstufung priorisiert: von beispielsweise der Betriebshaftung über das Ausfallrisiko des mitarbeitenden Firmeninhabers und Bilanzrisiken aus der betrieblichen Altersvorsorge bis hin zur Rechtsdurchsetzung bei gemieteten Immobilien. Wer die DIN-Norm 77235 anwendet, kann im Umgang mit seinem gewerblichen Kunden kein Risiko- oder Finanzthema mehr vergessen.

In Deutschland haben sich bereits über 100 Berater und Gewerbe-Makler auf die DIN 77235 zertifizieren lassen. Sie berichten alle von nahezu den gleichen Effekten wie denen aus der Analysenorm für Privathaushalte: hohes Vertrauen im Neugeschäft,  ein klarer Bick und besseres Verständnis bei den Unternehmern für die Risiken und finanziellen Notwendigkeiten ihres Gewerbes und damit einhergehend eine höhere Vertragsdichte pro Kunde, verbessertes Empfehlungsgeschäft, Steigerung des Bestandswertes – und vor allem Haftungssicherheit.

Gewerbetreibende kennen den Nutzen von Normen

Schließlich berichten die 77235-Piloten von der erfreulichen Erfahrung, dass viele Gewerbetreibende große Sympathie für  ein auf einer DIN-Norm basierendes, neutrales Analyseverfahren aufbringen – arbeiten sie doch größtenteils selbst tagtäglich mit und nach DIN-Normen. Sie kennen die Funktion und den Nutzen von Normen aus ihrem täglichen Geschäft in der Fertigung, im Handwerk oder in der Planung und Beratung. In dieser Zielgruppe können sich Makler nun mit Anwendung der eigens für die DIN-Norm 77235 entwickelten Software-Tools in ganz besonderer Weise profilieren.

Mehr Informationen zur DIN-Norm 77235 bietet Defino-Vorstand Dr. Klaus Möller in seinem Vortrag auf der Münchner Makler- und Mehrfachagentenmesse MMM der Fonds Finanz im MOC Veranstaltungscenter, Lilienthalstraße 40 in München am 18. März 2025 um 15.15 Uhr.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Vorrangiger Geschäftszweck der in Heidelberg ansässigen DEFINO Institut für Finanznorm AG ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie von Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen.

Zum Nutzen der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN-Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

Vorstände des DEFINO Instituts sind Dr. Klaus Möller und Mathias Grellert. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de

Die von der WWK angebotene fondsgebundene Riester-Rente WWK Premium FörderRente protect (Tarif RR25) wurde vom Fachmagazin €uro mit dem Goldenen Bullen für das Vorsorgeprodukt des Jahres ausgezeichnet.

Die Jury hob insbesondere den innovativen und äußerst performanten Garantiemechanismus WWK IntelliProtect® 2.0 hervor. Er ermöglicht Kunden neben der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie zusätzlich eine hohe Renditechance auf die eingezahlten Beiträge und die erhaltene Förderung.

Besonders erwähnenswert war für die Jury auch die rasche Markteinführung des Produkts. Schon seit Juli 2024 konnte die WWK ihre Berater in die Lage versetzen, die Riester-Rente der WWK mit dem erhöhten Rechnungszins anzubieten. Diesen hatte das Bundesfinanzministerium eigentlich erst zum Jahresanfang 2025 von 0,25 auf 1,0 Prozent erhöht.

Rainer Gebhart, Vertriebsvorstand der WWK erklärt: „Als einer der Marktführer fondsgebundener Riester-Produkte haben wir unsere Vermittler in diesem Geschäftsfeld auch in der schwierigen Marktphase der vergangenen Jahre begleitet, in der sich viele Wettbewerber vom Markt zurückgezogen haben. Mit Anhebung des Rechnungszinses auf 1,0 Prozent ist die Riester-Rente durch deutlich verbesserte Garantiewerte nun wieder hochattraktiv.

Darüber hinaus ermöglicht unser Produkt seit jeher durch die individuelle iCPPI-Wertsicherungsstrategie nachhaltig hohe Investitionsquoten von bis zu 100 Prozent in chancenreichen Aktienfonds und damit höchste Performancechancen.“

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor Partnervertrieb ergänzt: „In Kombination mit der Vervierfachung des Rechnungszinses, den garantierten staatlichen Zulagen, den Steuervorteilen und einem der höchsten garantierten Rentenfaktoren im Markt zählt die WWK Riester-Rente damit zu den attraktivsten Altersvorsorgeprodukten in ganz Deutschland.“

Die WWK bietet den Riester-Tarif WWK Premium FörderRente protect (RR25) im Rahmen der Produktfamilie WWK IntelliProtect® 2.0 an. Dieses Angebot richtet sich gleichermaßen an Neukunden, wie auch an Kunden, die für ihren bestehenden Riester-Vertrag einen attraktiveren Versicherungspartner suchen. Dieser Zielgruppe bietet die WWK mit ihrem vielfach bewährten Prozess einen reibungslosen Anbieterwechsel.

Auf der Anlageseite stehen Kunden über 70 Investmentfonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten zur Verfügung. Die Fondsauswahl umfasst ausschließlich kostenreduzierte Fonds-Tranchen, die ansonsten vielfach nur institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Neu im Fondsuniversum finden sich nun 17 börsengehandelte Exchange Traded Funds (ETFs). Darüber hinaus bietet das Tochterunternehmen WWK Investment S. A. den innovativen Fonds WWK KI – Aktien Welt, der auf das fortschrittliche Potenzial der KI bei der Portfoliozusammenstellung setzt.

Die Riester-Rente der WWK hat viele unabhängige Fachleute überzeugt: Alle angebotenen Tarife werden von der Ratingagentur Franke & Bornberg mit der Bestnote „FFF+“ ausgezeichnet. ASCORE vergibt mit der Bewertung „Sechs Kompasse“ ebenfalls die Bestnote. Alle Informationen zum Produkt finden Vermittler auf der Landingpage www.wwk-riester.de. Die Infoseite für Kunden lautet: www.wwk-riestercheck.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Die brandneue Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025” bringt eine bedeutende Veränderung im Ranking der führenden Maklerpools und Dienstleister mit sich.

Erstmals seit Jahren verliert die Fonds Finanz die Spitzenposition in gleich drei von vier Kategorien an die VEMA. Die unabhängigen Maklerinnen und Makler haben damit einen neuen Favoriten gekürt.

Die genossenschaftlich organisierte VEMA setzt sich an die Spitze und wird zum neuen Favoriten der unabhängigen Maklerinnen und Makler. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025” der bbg Betriebsberatungs GmbH.

In den Sparten Vorsorge/Leben, Kranken sowie Sach/HUK konnte sich die der Verbund mit Sitz im oberfränkischen Heinersreuth gegen die langjährige Nummer eins Fonds Finanz durchsetzen und sich an die Spitze setzen. Besonders beeindruckend ist die Entwicklung in der Sparte Sach/HUK, wo VEMA laut der Studie nahezu das doppelte Geschäftsvolumen von Fonds Finanz erzielt. Die drittplatzierte Position belegt in diesen Bereichen erneut blau direkt.

Anders sieht es in der Sparte Finanzanlage/Finanzierung aus: Hier bleibt Fonds Finanz weiterhin unangefochtener Spitzenreiter, gefolgt von der BCA/BFV Bank für Vermögen, die knapp 75% des Geschäftsvolumens der Fonds Finanz erreicht. Apella sichert sich mit deutlichem Abstand Platz drei.

Makler erwarten verstärkt prozessorientierte Unterstützung

Neben den Marktverschiebungen zeigt die Studie, dass sich die Prioritäten der Maklerinnen und Makler weiter in Richtung prozessorientierter Leistungen verschieben. Während Unabhängigkeit weiterhin das wichtigste Kriterium bleibt, haben zentrale Vertriebsunterstützung sowie Beratungs- und Angebotssoftware stark an Bedeutung gewonnen. Produktqualität, die im Vorjahr noch auf Platz zwei rangierte, fällt hingegen auf Rang sieben zurück.

Langfristige Partnerschaften und veränderte Anforderungen

Die Ergebnisse der Studie unterstreichen zudem, dass die Zusammenarbeit mit Pools und Dienstleistern langfristig ausgerichtet ist. Die durchschnittliche Dauer einer solchen Partnerschaft beträgt 15 Jahre. Gleichzeitig wächst die Erwartungshaltung gegenüber Pools: Neben einer breiten Produktauswahl und fachlicher Unterstützung wünschen sich Makler verstärkt digitale Lösungen, die administrative Prozesse erleichtern und optimieren.

Zur Studie

Die Online-Befragung zur Studie “AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025” wurde vom 22.01.2025 bis 31.01.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Antworten von 577 unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Analyse ein. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.500 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartner ist Dr. Mario Kaiser (Tel. 0921/75758-33, E-Mail: kaiser@bbg-gruppe.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Mit dem Release profitieren Vermittlern künftig von der intuitiven Benutzeroberfläche des neuen comparit LV-Vergleichsrechners für Produkte der privaten Altersvorsorge.

Mit den innovativen Features der comparit Vergleichstechnologie bietet der neue Rechner mehr Effizienz und Präzision für eine schnelle, optimale Tarifauswahl und eine bedarfsgerechte Kundenberatung.

Analog zu den bisherigen Produkten der cpit Plattform ist auch der neue LV-Vergleichsrechner nahtlos mit dem Maklerverwaltungsprogramm AMEISE von blau direkt verbunden.

Am 27. Februar 2025 erscheint der neue LV-Vergleichsrechner. Die cpit comparit GmbH erweitert hierdurch nach Risikoleben und Berufsunfähigkeit die Sparte Lebensversicherung mit dem neuen Vergleichsrechner für private Altersvorsorge.

Damit können ab sofort im neuen cpit Vergleichsrechner auch Produkte zur Altersvorsorge der 1. und 3. Schicht von namhaften Versicherungsgesellschaften wie z. B. LV 1871, Nürnberger, Baloise, Volkswohl Bund, HDI, Alte Leipziger uvm. verglichen werden.

Die von comparit entwickelte intuitive Bausteinlogik findet auch in diesem Vergleichsrechner Anwendung und ermöglicht eine übersichtliche und klar strukturierte Darstellung der Ergebnisse, bei der zusätzliche Tarifoptionen mit nur einem Klick hinzugefügt werden können.

Eine weitere Besonderheit des neuen Rechners ist die Filterung nach spezifischen Tarifmerkmalen z. B. dem Ausschluss einzelner Anlageformen, wodurch Vermittler die Beratung noch genauer auf die Bedürfnisse ihrer Kunden zuschneiden können.

So können durch die gezielte Filterung die Ergebnisse eingegrenzt werden, was Zeit und manuelle Bearbeitung spart. Die Tarife werden übersichtlich dargestellt und lassen sich schnell und zielführend miteinander vergleichen. Innerhalb der Tarifauswahl können Vermittler zudem durch die Fondsauswahl einzelne Fonds auswählen, um ihren Kunden individuell zugeschnittene Produkte anzubieten. Für eine einfache und schnelle Beratung können Nutzer zwischen Baskets oder Portfolios wählen oder aber die Fondsauswahl Prozent genau festlegen.

Die Ergebnisse innerhalb des neuen comparit LV-Vergleichsrechners sind nicht nur in Rekordzeit für Vermittler verfügbar, sondern durch die optimierte Filterung lassen sich die Tarife außerdem besser vergleichen und können somit übergangslos in die Beratung einfließen. Die Antragsstrecken entsprechen der VVG und sichern somit eine bedarfsgerechte Beratung. Zudem sind die Tarif- und Leistungsanalysen kompakt und übersichtlich aufbereitet. Wie auch innerhalb der anderen comparit Vergleichsrechner sorgt die automatische Speicherfunktion dafür, das alle zuvor berechneten Ergebnisse gespeichert werden und somit von Vermittlern nahtlos wieder aufgerufen werden können. Dank cpit.sign können Anträge direkt digital unterschrieben werden, anschließend werden die Daten und Dokumente mit einem Klick in das Maklerverwaltungsprogramm AMEISE übertragen.

Bereits zur Veröffentlichung des neuen LV-Vergleichrechners ist die Geeignetheitsprüfung nach IDD vollständig integriert, sodass Vermittler noch einfacher und bedarfsgerechter beraten können, ohne auf die Verwendung zusätzlicher Software angewiesen zu sein. Diese Integration ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Beratung zu verbessern und den Anforderungen der IDD gerecht zu werden.

Ellen Ludwig, CPO comparit GmbH über den neuen LV-Rechner: “Wir sind stolz, unseren Nutzerinnen und Nutzern nun auch einen umfassenden Altersvorsorge-Vergleich anbieten zu können. Mein Dank gilt dem gesamten Team von comparit und allen Mitarbeitenden der Versicherungsunternehmen, die uns in den vergangenen Monaten so tatkräftig unterstützt haben.ˮ

„Mit dieser Vergleichbarkeit von Altersvorsorgeprodukten setzt comparit neue Maßstäbe am Markt. Die Erweiterung der cpit Vergleichsplattform ist ein großer und wichtiger Schritt, unsere Maklerpartner in ihrer Beratungstätigkeit weiter zu unterstützen. Die vollumfänglich technische Einbindung im Rahmen unseres MVP zeigt die Vorteile unserer Plattformstrategie.ˮ, so Bastian Paulsen, Geschäftsführer LV Werk.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

So gut wie alle politischen Parteien plädieren hierzulande für Änderungen am Erbschaftssteuerrecht – Mit der wahrscheinlichen großen Koalition dürfte es nun wohl nur eine kleine Reform geben – Frühzeitiges Estate Planning ist ungeachtet der kommenden politischen Entscheidungen empfehlenswert

Deutschland hat gewählt. Nach einem hitzigen Wahlkampf haben sich die Bundesbürger entschieden. Und es zeichnet sich ein Regierungsbündnis aus dem Wahlsieger CDU/CSU und der SPD ab. Es wäre in der Geschichte der Bundesrepublik die fünfte Koalition von Schwarz-Rot nach 1966 bis 1969, 2005 bis 2009, 2013 bis 2018 und 2018 bis 2021.

Die Unsicherheit, in welche Richtung sich Deutschland politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich in Zukunft bewegen wird, ist vorerst vorbei. „Auch wenn viele inhaltliche Fragen noch offen sind, es sind einige Schnittmengen in den Wahlprogrammen von CDU/CSU sowie der SPD zu erkennen, aber auch deutliche Unterschiede“, sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, und Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Die Unterschiede bei den steuerlichen Konzepten und bei der Schuldenbremse liegen auseinander. Insbesondere erwartet der FPSB-Vorstand beim Thema Erbschaftssteuer eine spannende Phase, die einerseits dadurch geprägt ist, dass das bestehende Erbschaftsteuerrecht erneut beim Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Verfassungswidrigkeit liegt und dass die Aussagen in den Wahlprogrammen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Gegebenenfalls könnte das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu einem Abwarten der Parteien führen. Erbschaftssteuer müssen in Deutschland diejenigen Bürgerinnen und Bürger bezahlen, bei denen das ererbte Vermögen den entsprechenden Freibetrag übersteigt. Laut den Wahlprogrammen aber wollen beide zukünftigen Koalitionspartner die Freibeträge beim Erben und Schenken erhöhen.

Freibeträge seit 2009 unverändert

Das ist nach Ansicht von Kleyboldt, der auch Direktor Wealth Planning bei der Bethmann Bank ist, dringend notwendig. Seit dem Jahr 2009 ist es zu keiner Anpassung der Freibeträge gekommen. Sie liegen weiterhin bei 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, bei 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder, bei 200.000 Euro für Enkel und Kinder von Stiefkindern, bei 100.000 Euro für Eltern und Großeltern sowie bei 20.000 Euro für alle anderen Erben. Von einer drastischen Erhöhung der Freibeträge ist jedoch wohl nicht auszugehen. Schließlich nimmt die Bundesregierung durch die Erbschaftssteuer jährlich mehr als 9 Milliarden Euro ein.

Anders als in anderen Ländern, etwa den USA, ist die deutsche Erbschaftssteuer übrigens keine Nachlasssteuer, die aus Mitteln der Verstorbenen gezahlt wird, sondern eine sogenannte Erbanfallsteuer, die von den begünstigten Erben zu entrichten ist. Diese unterschiedliche Regelung führt dazu, dass die Steuerbemessungsgrundlage hierzulande häufig geringer ausfällt als der tatsächliche Wert der Erbschaft, da sie oft auf mehrere Erben verteilt wird.

Steuerpolitische Vorhaben in Bezug auf die Erbschaftsteuer und die Vermögensteuer

Inwieweit es nun zusätzliche gesetzliche Änderungen bei der Erbschaftssteuer geben wird, bleibt indes abzuwarten, auch im Kontext des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts und dessen Auswirkungen. So möchte die SPD laut Wahlprogramm Schlupflöcher in der Erbschafts- und Schenkungssteuer schließen. Die Sozialdemokraten bemängeln insbesondere Ungerechtigkeiten bei der geringen Besteuerung von großen Betriebsvermögen und vermögenshaltenden Familienstiftungen. Die Union dürfte hier aber wohl wenig kompromissbereit sein, vermutet Kleyboldt.

Die Position der CDU lässt sich durch geplante Entlastungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie auch die Ablehnung einer Vermögensteuer beschreiben. Die CDU möchte deutlich höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer umsetzen. Bei den Familienunternehmen soll bei der Erbfolge keine Belastung der Substanz erfolgen.

Die SPD zielt auf eine Revitalisierung der Vermögensteuer und will ebenfalls eine steuerliche Entlastung von Unternehmen, sieht aber keine pauschalen Steuersenkungen vor. Es soll eine Stärkung der vermögensbezogenen Besteuerung erfolgen und höchste Vermögen sollen in die Verantwortung genommen werden. Den Sozialdemokraten schwebt eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor, verbunden mit einer effektiven Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen. Kritisiert

wird eine übermäßige Privilegierung großer Unternehmensvermögen. Gleichzeitig wird eine Einführung einer Milliardärssteuer/Mindeststeuer für Superreiche erwogen.

„Erbschaftsteuer ist das eine, aber man muss in der Planung auch auf ertragsteuerliche Aspekte achten und die geplanten Änderungen im Blick haben“, so der FPSB Deutschland Vorstand. Nachteilig würden sich für Kunden die Vorgaben der SPD darstellen, wenn man eine Abschaffung der Abgeltungsteuer umsetzt und die Besteuerung von Kapitaleinkünften über den Einkommensteuertarif realisiert. Was bereits in der Vergangenheit seitens der Politik diskutiert wurde, und was sich in dem Wahlprogramm der SPD findet, ist die Änderung bei der Steuerfreiheit von privaten Veräußerungsgewinnen aus Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren.

Frühzeitige Nachlassplanung sinnvoll

Der Experte rät unabhängig von möglichen Reformen dazu, sich frühzeitig um die eigene Vermögens- und Nachlassplanung zu kümmern. „Immer größere private Vermögen wie auch Betriebsvermögen gehen an die nächste Generation über, wobei die Vermögensstruktur auch immer komplexer wird“, berichtet Kleyboldt und ergänzt: „Wichtig ist es, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.“ So eine Planung schafft Klarheit und bereitet die Angehörigen auf das vor, was im Erbschaftsfall auf sie zukommt.

Gerade bei größeren Vermögen kann ein frühzeitiger Transfer Sinn machen, da die damit verbundenen Freibeträge in der Erbschaft und Schenkungsteuer nach Ablauf der Frist von zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden können. Die Gestaltungsmöglichkeiten und Instrumente dafür seien jedoch vielfältig. „Es gibt keine Lösung von der Stange, die für alle gleichermaßen gilt“, macht der FPSB Vorstand klar. So individuell die genauen Ziele, die Lebensumstände und die Vermögenswerte sind, so unterschiedlich sind auch die dafür in Frage kommenden Lösungen. So können beispielsweise Stiftungen, Schenkungen und Testamente, richtig und vorausschauend gestaltet und eingesetzt, Teile einer cleveren Gesamtstrategie sein. Der Senior Wealth Planner der Bethmann Bank sagt: „Estate Planning geht über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus und will auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs seitens des Erblassers, seiner Erben und auch der nachfolgenden zweiten Generation planen und transparent machen“. Estate Planning bedeutet, Diskussion und Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext. Kurzum: Estate Planning ist „Financial Planning zu Ende gedacht“.

Es ist angesichts der Komplexität ratsam, rechtzeitig die Beratungsleistung eines Estate Planners in Anspruch zu nehmen. Die vom FPSB Deutschland zertifizierten Nachfolgeplaner, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®-Zertifikatsträger), garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Beratungsqualität. Im Zusammenspiel u.a. mit dem persönlichen Steuerberater und Rechtsanwalt ergibt sich dann ein schlüssiges Gesamtbild, dass neben steuerlichen und rechtlichen Aspekten auch die Liquidität oder aber eine sinnvolle, langfristige Vermögensstruktur abbildet.

Auch aufgrund zweier beim Bundesverfassungsgericht anhängiger Verfahren könnte es im Jahr 2025 zu grundlegenden Änderungen im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts kommen.

Zum einen geht es im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde um die Frage, ob die Regelungen über die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen der §§ 13a bis 13c und 28a ErbStG Erwerber von Betriebsvermögen im Vergleich zu Erwerbern von Privatvermögen verfassungswidrig ungleich behandeln.

Zudem ist ein Normenkontrollantrag des Freistaats Bayern beim Bundesverfassungsgericht anhängig, der insbesondere auf die Frage abzielt, ob die derzeit geltenden Erbschaftsteuerfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig sind.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Die Initiative „Zukunft für Finanzberatung“ (ZFF e.V.) begrüßt mit der aruna GmbH einen weiteren deutschlandweit tätigen Dienstleister als neues Fördermitglied im Interessensverein der Branche.

Damit unterstützt der Makler-Dienstleister aus Berlin die Ziele der Brancheninitiative und deren Vereinsaktivitäten. Mit dem inhabergeführten Familienunternehmen engagiert sich ein weiterer großer Maklerpool beim ZFF e.V..

Der im Jahr 2018 gegründete Verein setzt sich aktiv für die Zukunft der Finanzberatung ein. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen dabei eine bessere Vernetzung der Branche und das Verbreiten positiver Nachrichten zur Finanzberatung. Der Verein will einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung des Ansehens der Branche in der öffentlichen Wahrnehmung leisten und damit die Nachwuchsgewinnung fördern.

Christopher Kluwe, Geschäftsführer aruna GmbH: „Auf dem Future Slam in Kassel – mein erster Kontakt mit dem ZFF – gelang es dem Verein, eine frische und inspirierende Veranstaltung aus der Taufe zu heben. Der Grundtenor “miteinander Lernen statt gegeneinander arbeiten” stimmt mit den Werten der aruna überein. Daher freue ich mich, den eingeschlagenen Weg des ZFF zu einer neugierigen, offenen und kooperativen Plattform zu unterstützen.“

Christian Schwalb, 1.Vorsitzender des Vereins ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG: „Es ist eine tolle Auszeichnung für uns, mit der aruna GmbH, einen weiteren großen Pooldienstleister als Fördermitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen. Die aruna GmbH steht als Inhabergeführtes Unternehmen seit 1995 wie kaum ein anderes für verlässliche und persönliche Vermittlerunterstützung. Gemeinsam wollen wir künftig einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Zukunft unserer Branche leisten.“

Über ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V.

Der Verein ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e. V. wurde am 25. Oktober 2018 im Rahmen der DKM in Dortmund von Branchenverbänden, Marktteilnehmern und Dienstleistern der Branche gegründet. Ziel des gemeinsamen Vereins ist die Förderung und Verbesserung des Ansehens der Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgeberatung in Deutschland. Inzwischen sind viele Unternehmen als Förderer und Unterstützer beigetreten, welche die Ziele des Vereins unterstützen.

Verantwortlich für den Inhalt:

ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V., Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 0800 – 38 66 546, www.zukunftfuerfinanzberatung.de

Nach Monaten der Unsicherheit steht nun fest: Die Verhandlungen zur Financial Data Access (FiDA)-Verordnung beginnen voraussichtlich am 1. April 2025.

Damit kommt endlich Bewegung in die Regulierung des Zugangs zu Finanzdaten in der EU – ein zentraler Schritt für die Weiterentwicklung von Open Finance. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt diesen Fortschritt und setzt sich für eine praxisgerechte Umsetzung ein, die Innovation und Wettbewerb fördert.

Mit der am 4. März 2025 erstmals öffentlich vorgestellten German Open Finance Charta 2025 (GOFC 2025) haben sich führende Akteure vor allem aus der Finanz- und Versicherungsbranche klar für Open Finance ausgesprochen. Der AfW unterstützt diese Charta, die von Verbänden, Brancheninitiativen und engagierten Personen initiitiert wurde, u.a. FRIDA e.V., VOTUM und dem AfW. Unternehmen, Personen und Verbände sind eingeladen, sich der Charta unter www.openfinance-charta.de anzuschließen, um ein starkes Signal für Innovation, Standardisierung und klare regulatorische Rahmenbedingungen zu setzen.

„Wir begrüßen es, dass die Verhandlungen nun beginnen. Open Finance bietet große Chancen für einen fairen, sicheren und effizienten Datenaustausch – sowohl für Finanzdienstleister als auch für Verbraucher. Damit dies gelingt, braucht es eine klare Regulierung mit Augenmaß“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

FiDA wird es ermöglichen, effizienter zu beraten, individuellere Finanzlösungen zu entwickeln und den Zugang zu relevanten Kundendaten zu erleichtern – selbstverständlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Standardisierte Schnittstellen sollen den Austausch mit Versicherern, Banken und anderen Finanzdienstleistern vereinfachen. Doch viele Vermittler sind mit dem Thema noch kaum vertraut. Laut aktuellem AfW-Vermittlerbarometer haben 38 Prozent der unabhängigen Vermittler noch nie von Open Finance oder FiDA gehört, weitere 34 Prozent fühlen sich schlecht informiert. Nur eine kleine Minderheit von 13 Prozent fühlt sich ausreichend vorbereitet.

“Wir sehen hier einen enormen Aufklärungsbedarf. Die Finanzdienstleistungsbranche sollte sich frühzeitig mit Open Finance auseinandersetzen, um sich optimal auf die Veränderungen einzustellen. Wer die erweiterten Datenzugänge sinnvoll nutzt, kann seinen Kunden einen echten Mehrwert bieten und sich im Wettbewerb behaupten“, so Wirth weiter.

Der AfW engagiert sich auch aktiv in der Brancheninitiative FRIDA e.V. (Free Insurance Data Initiative), um sicherzustellen, dass Open Finance keine übermäßige Bürokratie mit sich bringt und der Zugang zu Daten fair geregelt wird. “FiDA muss so umgesetzt werden, dass alle Marktteilnehmer von den Vorteilen profitieren, ohne dass neue Hürden durch zu komplexe oder kostenintensive Anforderungen entstehen”, betont Wirth.

Die German Open Finance Charta 2025 richtet sich mit einem klaren Appell an die Politik: Open Finance muss fester Bestandteil der europäischen Datenstrategie 2030 werden und auch in Deutschland stärker vorangetrieben werden. Der AfW wird die Entwicklungen weiter begleiten und sich dafür einsetzen, dass Open Finance ein echter Vorteil für die gesamte Branche wird.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Nach einer erfolgreichen ersten Runde im Vorjahr veranstaltet die Fonds Finanz auf der MMM-Messe am 18. März 2025 erneut das Newcomer Forum.

Das speziell zugeschnittene Programm richtet sich an junge Menschen, die im Vermittlerberuf durchstarten, und Neueinsteiger, die von den Tipps und Tricks erfahrener Experten profitieren möchten. Mehr Informationen und Anmeldung unter www.mmm-messe.de/newcomer-forum/.

Das Newcomer Forum ist eine Vortragsreihe für Einsteiger und Interessierte und soll junge Talente beim Start in die freie Maklerschaft unterstützen. In kleinerem, exklusivem Rahmen haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich umfassend zum Berufsbild des Vermittlers zu informieren und vom Erfahrungsschatz und der Expertise der Redner zu lernen. Auf der Tagesordnung stehen Themen, die für einen gelungenen Start als Makler wichtig sind. Dazu zählen etwa rechtliche Grundlagen, Tools und Strategien zur Kundengewinnung oder wie Künstliche Intelligenz und Automatisierung eingesetzt werden können, um den Alltag als Versicherungsmakler zu erleichtern. Darüber hinaus können die Newcomer von Best Practices sowie Tipps und Tricks erfolgreicher Makler profitieren und in lockerer Atmosphäre netzwerken und sich austauschen.

„Im vergangenen Jahr durften wir uns über viele junge Maklertalente, gut besuchte Vorträge und ein durchweg positives Feedback der teilnehmenden Einsteiger freuen. Daher möchten wir auch auf der kommenden MMM-Messe wieder eine Plattform für alle interessierten Newcomer anbieten, um zu lernen, sich inspirieren zu lassen und sich untereinander auszutauschen“, sagt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz. „Wir laden alle Neueinsteiger und Interessierten herzlich ein, auf dem Newcomer Forum dabei zu sein und hoffen, dass wir auf diese Weise unseren Beitrag dazu leisten, noch mehr junge Menschen für den Berufseinstieg in der Branche zu begeistern.“

Informationen zum Newcomer Forum, zur Agenda, den Referenten sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme finden sich unter www.mmm-messe.de/newcomer-forum/.

Die MMM-Messe findet am 18. März 2025 von 09.00 bis 18.00 Uhr im MOC München statt. Neben der Vortragsreihe für Newcomer bietet die Messe wie immer ein umfangreiches Programm mit 120 Vorträgen, mehr als 50 davon IDD-zertifiziert. Darüber hinaus sind 150 verschiedene Aussteller vor Ort, die über neue Produkte, Tools und Lösungen informieren. Besondere Highlights sind außerdem die drei diesjährigen Star-Redner: Dr. Herbert Diess, einer der namhaftesten deutschen Top-Manager, der renommierte Wirtschaftsjournalist Markus Koch und Deniz Aytekin, einer der national und international besten Schiedsrichter des DFB. Informationen zur MMM-Messe und zur kostenfreien Anmeldung gibt es unter www.mmm-messe.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de