Die wefox Group erweitert ihre diesjährige Finanzierungsrunde um weitere USD 110 Millionen und bleibt auf Wachstumskurs.

 

Die wefox Group erweitert ihre diesjährige Finanzierungsrunde um weitere 110 Millionen US-Dollar. Damit kommt das InsurTech auf rekordträchtige USD 235 Millionen in 2019. Angeführt wird das neue Investment von OMERS Ventures, Merian Chrysalis und Samsung Catalyst Fund. Auch Bestandsinvestoren wie Mubadala Ventures aus Abu Dhabi, das chinesische FinTech CreditEase und die spanische VC Mundi Ventures sind erneut an der Finanzierung beteiligt.

Seit der Gründung 2015 hat die wefox Group mit knapp 400 Mitarbeitern ihr jährliches Umsatzniveau auf über 100 Millionen USD gesteigert. Das Unternehmen ist bereits in 6 Ländern aktiv und verfügt über mehr als eine halbe Millionen Kunden. Bereits im März 2019 sammelte die wefox Group in ihrer Series-B-Finanzierung eine deutsche Rekordsumme von 125 Millionen US-Dollar ein und weckte dadurch das Interesse weiterer internationaler Investoren. Insbesondere die wirtschaftlichen Erfolge der Tochterunternehmen wefox und ONE Insurance trugen zur Erweiterung der diesjährigen Investitionen bei.

„Wir freuen uns, dass wir OMERS Ventures als neuen Lead-Investor gewinnen konnten. Zusammen mit Merian Chrysalis und dem Samsung Catalyst Fund haben zudem wir weitere namhafte Investoren gefunden. Mit unseren neuen Partnern werden wir das bestehende Geschäft ausbauen und so unsere Expansionspläne für 2020 vorantreiben. Bereits in diesem Jahr konnten wir unser Wachstum vervierfachen. Unser langfristiges Ziel ist es, die größte Versicherungsgesellschaft der Welt zu werden.”, sagt Julian Teicke, Gründer und CEO der wefox Group.

Tochter-Unternehmen auf Wachstumskurs

In diesem Jahr fokussierte sich die wefox Group auf die Umsatzsteigerung ihrer digitalen Distributionskanäle, um eine Plattform zu schaffen, die Versicherungsgesellschaften, Makler und Kunden weltweit miteinander verbindet. Der Digitalversicherer ONE Insurance ist schon heute das am schnellsten wachsende Versicherungsunternehmen in Deutschland. ONE konnte innerhalb des letzten halben Jahres ihr jährliches Umsatzniveau auf 30 Millionen US-Dollar um ein Vielfaches erhöhen, bei einer Schadenquote unter 40 %. wefox Austria fusionierte zu Beginn dieser Woche mit der größten Vereinigung österreichischer selbständiger Versicherungsmakler „DIE Maklergruppe“. Die Unternehmen treten ab sofort gemeinsam unter der Marke wefox am österreichischen Markt auf.

Neue strategische Partnerschaften

Angeführt wird die Finanzierung von der kanadischen Risikokapitalgesellschaft OMERS Ventures. Zu den weiteren Investoren zählen der auf New Data Economy und Mobile spezialisierte Samsung Catalyst Fund sowie die britische Investmentgesellschaft Merian Chrysalis.

“Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit Julian und seinem ambitionierten Team die Transformation der Versicherungsbranche voranzutreiben. Wir sind davon überzeugt, dass der Ansatz der wefox Group, die Datenhoheit in die Hände der Kunden zu geben einen enormen Mehrwert für die weltweite Versicherungsindustrie haben wird.”, sagt Henry Gladwyn, Direktor von OMERS Ventures.

“Die wefox Group ist ein spannendes Beispiel für ein schnell wachsendes Unternehmen, das Daten und KI nutzt, um die Versicherungsindustrie zu verändern. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit, die verschiedensten Kundensegmenten einen enormen Mehrwert bieten wird.“ , sagt Young Sohn, Präsident und Chief Strategy Officer von Samsung und Vorstandsvorsitzender von HARMAN.

Die wefox Group ist die Muttergesellschaft von ONE Insurance und wefox.

Der digitale Sachversicherer ONE Insurance startete im Februar 2018. Mit dem Launch des Broker-Portals im September 2019 bedient das InsurTech mehr als 2000 Broker. ONE ist heute die am schnellsten wachsende Versicherungsgesellschaft in Deutschland und hat mehr als 270.000 Policen abgeschlossen.

Die Versicherungsplattform wefox wurde 2015 in der Schweiz gegründet. wefox ermöglicht es Kunden, Maklern und Versicherungsgesellschaften, Versicherungs- und Finanzprodukte sowie Geschäftsprozesse intelligent und effizient zu verwalten. Das InsurTech hat heute mehr als 500.000 Kunden überzeugt.

 

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wefox Germany GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin, Tel: +49 800 2970000, www.wefox.de

Versicherungsvermittler werden auch in der Niedrigzinsphase ihrem sozialpolitischen Auftrag gerecht

 

Die BaFin hat heute ihre Meldung zu den abgefragten Provisionszahlen für das Neugeschäft im Jahr 2018 veröffentlicht. Die Auswahl der veröffentlichten Zahlen und ihre Interpretation führt, wie so häufig, zu einer vorschnellen Meinungsmache, die auch bei Institutionen, von denen man höheren wirtschaftlichen Sachverstand erwartet hätte, wie etwa dem Handelsblatt, zu redaktionellen Kurzschlüssen in der Qualität: „Versicherungsmakler kassieren üppige Provisionen“ führen.

Die Steigerung des Neugeschäfts in der Lebensversicherung um 3,6 % gegenüber dem Vorjahr ist erfreulich und zeigt, dass die Versicherungsvermittler auch in der Niedrigzinsphase ihrem sozialpolitischen Auftrag nachkommen und die Altersvorsorge breiter Personengruppen sichern. Dies erfolgt in Zeiten, in denen auch Teile der Politik durch Meinungsäußerungen leichtfertig zur Verunsicherung der Bürger beigetragen haben.

Eine Interpretation des veröffentlichten Zahlenmaterials allein auf Basis der wenigen von der BaFin mitgeteilten Eckdaten ist seriös nicht möglich. Hierzu bedarf es eines deutlich tieferen Einblicks in die Zahlen. Die BaFin hat hier – entgegen der zitierten Überschrift – keine Differenzierung der Provisionen nach Vertriebswegen vorgenommen und Provisionszahlungen an Versicherungsmakler nicht gesondert ausgewiesen. Sie spricht allgemein von Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler.

Ein Rückschluss darauf, dass Versicherungsmakler besonders „üppige“ Provisionen kassieren ist daher gänzlich verfehlt.

Die BaFin teilt mit, dass der durchschnittliche Provisionssatz für kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte bei 3,25 % liegt. Dies ist deutlich unter dem beabsichtigten Deckel in Höhe von 4 % und zeigt, dass eine gesetzgeberische Maßnahme in diesem Versicherungsbereich nicht erforderlich ist. Gesonderte Angaben zum problematischen Bereich der Restschuldversicherung werden durch die BaFin nicht getätigt. Hier ist jedoch aufgrund des mitgeteilten Gesamtdurchschnitts von 3,82 % von höheren Provisionssätzen auszugehen. Diese werden jedoch ausschließlich an Banken gezahlt, da Makler in diesem Marktsegment nicht tätig sind.

Auch die holzschnittartige Interpretation, dass ein Versicherungsvermittler, der für den Abschluss einer Lebensversicherung 2,5 % Provision erhält, für die Kostenbelastung der Versicherung, und daher auch für die mögliche Überschussbeteiligung der Kunden, immer besser ist, als ein Versicherungsmakler, der hierfür bspw. 4,5 % erhält, ist allzu einfach.

Wenn eine Versicherungsgesellschaft an einen Versicherungsmakler oder Mehrfachagenten 4,5 % Provision für die Vermittlung einer Lebensversicherung bezahlt und darüber hinaus keine weiteren Leistungen an diese Vermittler erbringt, so kann dies hinsichtlich der entstehenden Abschlusskosten deutlich günstiger sein, als die Zahlung von 2,5% an einen  Ausschließlichkeitsvermittler, dem sie darüber hinaus laufend ein vollständiges Backoffice mit Büro, EDV-Ausstattung und Personal finanziert und diesen dann auch noch mit Marketingmaßnahmen in der Kundenwerbung unterstützt.

Hier bedarf es eines deutlich differenzierteren Blickes auf das Thema Provision hinsichtlich der einzelnen Vertriebsformen. Die Formel, niedrige Provision gleich niedrige Abschlusskosten, geht gerade in der heutigen Zeit nicht auf, da Abschlusskosten nicht nur für Provisionen an die Vermittler aufgewandt werden, sondern im erheblichen Maß auch für die Kundengewinnung bspw. über digitale Plattformen.

Auch das von BaFin Exekutiv Direktor Dr. Frank Grund geäußerte Bedauern hinsichtlich der geringfügigen Verschiebung der Anteile von sofortigen Provisionszahlungen und aufgeschobenen Provisionszahlungen ist allzu oberflächlich. Hierbei wird nicht berücksichtigt, dass auch sofortige Provisionszahlungen im Bereich der Lebensversicherung, anders als etwa Provisionen für die Vermittlung von Investmentfondsanteilen oder einer Immobilie, grundsätzlich einer gesetzlichen Rückzahlungspflicht unterliegen. Sie sind ganz oder anteilig zurückzuzahlen, wenn es zu einer vorzeitigen Stornierung des Versicherungsvertrages innerhalb der ersten 5 Jahre kommt. Diese gesetzlichen Stornohaftungszeiten wurden darüber hinaus von vielen Versicherungsgesellschaften auf Zeiträume von bis zu 10 Jahren ausgedehnt. Dieses Risiko, für eine bereits erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit, noch Jahre später die empfangene Vergütung zurückzahlen zu müssen, besteht ausschließlich bei Versicherungsvermittlern und findet sowohl in der BaFin Untersuchung als auch in der Interpretation der Zahlen keinerlei ausreichende Berücksichtigung. Letztendlich wird jede sofortige Provisionszahlung erst durch einen über 5 Jahre bestehenden Versicherungsvertrag verdient.

Unterschiedliche Provisionshöhen sind auch durch unterschiedliche Beratungssituationen und Produktgestaltungen bedingt.

So erfolgt etwa in der betrieblichen Altersvorsorge nicht notwendigerweise eine individuelle Beratung jedes Arbeitnehmers, sondern dieser wird, insbesondere bei durch den Arbeitgeber finanzierten Leistungen, häufig automatisch mit Versicherungsschutz bedacht. Der Abschluss solcher Verträge erfolgt daher auch mit niedrigen Provisionen unterhalb 2,5 %.

Bei der individuellen Beratung eines Versicherungsnehmers zu einem komplexen Produkt, bei dem, in der bestehenden Niedrigzinsphase, insbesondere das Austarieren des Garantieniveaus entscheidend ist für die Kundenrendite, wird für eine qualitativ hochwertige Leistung auch ein höherer Provisionssatz gewährt. Dies entspricht marktwirtschaftlichen Mechanismen.

Wenn die BaFin bei der Auswertung ihrer Zahlen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einzelnen Vermittlern übermäßige Provisionen von über 7 % gewährt worden, so hat sie nunmehr die Möglichkeit, diesbezüglich auf Basis des § 48 a VAG auf die einzelnen Versicherungsgesellschaften zuzugehen und eine Abstellung dieser festgestellten Missstände einzufordern.

Eine Grundlage für die Forderung nach einem Provisionsdeckel ergibt sich aus den mitgeteilten Zahlen tatsächlich nicht. Es ist und bleibt nicht Sache des Gesetzgebers, in einer sozialen Marktwirtschaft, die aus seiner Sicht vermeintlich korrekten Preise für die Vergütung einer Dienstleistung festzulegen.

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Aktuell werden bereits Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide an Unternehmen versandt, die nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind, sich im sogenannten Transparenzregister zu registrieren.

 

Ein Bespiel finden Sie HIER:

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2019/12/Transparenzregister-Anh%C3%B6rung.pdf

Bereits vor zwei Jahren hat der AfW seine Mitglieder auf die Einrichtung des sogenannten Transparenzregisters www.transparenzregister.de hingewiesen. Handlungsbedarf hatten / haben möglicherweise Vertreter von eingetragenen Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen.

HIER finden Sie eine umfangreiche FAQ-Liste zum Thema:

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2019/12/Transparenzregister_FAQ.pdf

Nachfragen bitten wir Sie direkt über die auf der o.g. Webseite angegebene Servicenummer zu stellen. Sollten Sie bereits einen Anhörungsbogen mit Bußgeldankündigung erhalten haben, empfehlen wir aktuell grundsätzlich: Fehler zugeben, Reue zeigen, kommenden Bußgeldbescheid akzeptieren.

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Die Stiftung Warentest hat in einer aktuellen Untersuchung die populärsten Versicherungsmakler-Apps in Deutschland unter die Lupe genommen.

 

Im Testergebnis geht die App der zur W&W-Gruppe gehörenden treefin GmbH mit der Gesamtnote „befriedigend“ (3,0) als klarer Gesamtsieger hervor. Nach dem 1. Platz bei der Untersuchung des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im September 2019 im Auftrag des Fernsehsenders n-tv ist dies bereits der zweite Testsieg in kurzer Zeit für treefin.

Den Schwerpunkt der Untersuchung legten die Berliner Tester auf die Beratung des Kunden. Des Weiteren wurde ermittelt, ob die Apps den rechtlichen Anforderungen nachkommen, die sowohl für Versicherungsvermittler zutreffen, dies umfasst zum Beispiel Informationspflichten oder Beratungsdokumentation, als auch für Anbieter digitaler Produkte gelten. Dazu zählen Aspekte wie Datenschutz und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für den Test wurden Testpersonen mit konkreten Beratungsanfragen zu den digitalen Maklern geschickt, um ihre Bedürfnisse zum Tarifcheck und zur gesamtheitlichen Beratung zu platzieren. Beispielsweise wurde eine bewusst sehr gute Haftpflicht-Police zum Check vorgelegt, nur von treefin kam hier die kundenfreundliche Aussage, dass dieser Tarif „nicht verbesserbar“ sei.

Insgesamt fällt die Stiftung Warentest zwar ein recht kritisches Urteil zu den Versicherungsmakler-Apps, wobei treefin allerdings deutlich – mit einer halben Schulnote Vorsprung – das beste Gesamtpaket attestiert wird. Im mit Abstand wichtigsten Testsegment „Beratungsleistung“ erhielt treefin ein „befriedigend“, in den Kategorien „Dokumentation“ und „Import der Verträge“ ein „gut“.

Manuel Wanner-Behr, Geschäftsführer und Mitgründer von treefin: „Es freut uns natürlich, bei dieser Untersuchung als Testsieger hervorzugehen. Allerdings spornt uns der kritische Blick der Stiftung Warentest weiter an. In den letzten Monaten haben wir unsere Beratungs- und Betreuungsprozesse zudem optimiert. Mit unseren intelligenten Technologien hat der Kunde den entscheidenden Vorteil, dass wir ihn stets begleiten und frühzeitig auf Veränderungen in seinem Bedarf hinweisen können.“

 

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Studie Maklerpools, Verbünde und Servicedienstleister 2019 von Sabine Brunotte

 

Nach fünf Jahren Pause veröffentlicht BrunotteKonzept jetzt die 8. Maklerpoolstudie. 30 Maklerpools und Verbünde haben sich der aktuellen Befragung gestellt. Sie gewähren detaillierte Einblicke zu Geschäftsmodell und Ausrichtung, strategischen Kooperationen, Umsatz und Ertrag, Vertriebspartnern sowie Services. Fokusthema 2019 sind Maklerverwaltungsprogramme (MVP), IT-Angebote und Datenstandards.

Das Angebot von Pools und Verbünden ist nach wie vor vielgestaltig. Nur jedes vierte Unternehmen legt sich 2019 auf ein einziges Unternehmensmodell fest, meist als Maklerpool. Auffällig viele Player (37 %) bezeichnen sich als „Maklerverbund“ – und reklamieren damit für sich den Anspruch, ein Zusammenschluss von Maklern „auf Augenhöhe“ zu sein. Fast ebenso viele (30%) bezeichnen sich zudem als Technologieplattform. Schon hier zeigt sich der hohe Stellenwert, den digitale Prozesse mittlerweile einnehmen.

Mehr Produkte: Vielfältiges Angebot

Die Produktauswahl ist bemerkenswert groß. Lediglich vier von 30 Teilnehmern (13%) bedienen nur eine einzige Produktkategorie. Die meisten Unternehmen hingegen unterhalten eine breite Produktpalette, einige sogar lückenlos über alle zur Auswahl stehenden Kategorien hinweg. „Je breiter die Produktpalette, umso eher kann es gelingen, Makler für eine exklusive Kooperation zu gewinnen“, kommentiert Studienautorin Sabine Brunotte. Das korrespondiere mit dem Rückgang der Poolanbindungen auf Maklerebene. Allerdings müsse auch die Prozessqualität stimmen.

Mehr als Makler: Vertriebspartner für Pools und Verbünde

Nach wie vor ist die Berechnungsbasis für Vertriebspartner uneinheitlich: Während der eine Pool alle Mitarbeiter des Vermittlers zählt, berücksichtigt ein anderer nur das Unternehmen selbst. Trotzdem ist der Spread groß. Er reicht von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Accounts. Zehn von 30 befragten Unternehmen haben 4.000 Vermittler und mehr angebunden. Angesichts der systematischen Unschärfen sollte die vertriebliche Schlagkraft nicht allein nach den Vermittlerzahlen bewertet werden.

Einigkeit herrscht bei den Zielgruppen: Ausnahmslos alle Unternehmen umwerben – wenig überraschend – den Versicherungsmakler. Vertriebe sind wegen ihres Absatzpotentials ebenfalls begehrt. Sie stehen bei 70% der befragten Unternehmen auf der Kandidatenliste, gefolgt von Finanzanlagenvermittlern (60%). Am anderen Ende der Skala finden sich Honorarberater (§34h GewO, 27%) sowie Immobilienvermittler (§34c GewO, 23%). Immerhin die Hälfte der Unternehmen nehmen sechs oder mehr Zielgruppen ins Visier.

Mehr Umsatz: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen

Beinahe alle Teilnehmer melden 2018 gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzplus. Die Gewinne halten mit dieser Entwicklung nicht Schritt. Sie sinken gegenüber 2017 um gut 6%. Der Rückgang ist vor allem eine Folge des hohen Investitionsbedarfs in Digitalisierung. Das Eigenkapital ist in Summe leicht gestiegen. Von rückläufigen Provisionseinnahmen berichten vier von 22 Unternehmen. Die restlichen Unternehmen machen keine Angaben oder haben nur Provisionsangaben für 2018 geliefert.

Der Mix aus Regulierung und Zinsverfall hinterlässt deutliche Spuren beim klassischen Umsatzbringer Lebens- und Krankenversicherung. Die Provisionserlöse aus dem Kompositgeschäft (SHUKR) haben mit über 30% den Leben-Bereich um fast 5 %-Punkte hinter sich gelassen. „Wir sehen darin ein klares Indiz, dass Pools und Vermittler umsteuern. Das früher bevorzugte, lukrative Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft verliert an Bedeutung“, so Sabine Brunotte. Allerdings hielten sich einige Akteure bei der Zusammensetzung ihrer (Versicherungs-) Provisionen bedeckt. Das gelte auch für den Marktführer Fonds Finanz, dessen Ergebnisse nicht eingeflossen sind.

Mehr Gewerbe: Fast alle sind dabei

Beinahe alle Unternehmen (90%) sind im SHUKR-Segment einschließlich der Gewerbesparten unterwegs – ein weiteres Zeichen für den Bedeutungsverlust von Personenversicherungen. Besonders augenfällig: die Fortschritte im Gewerbebereich. Insbesondere Maklerpools haben hier in den letzten Jahren deutlich nachgelegt. Im Jahr 2019 bedienen fast alle befragten Unternehmen (90%) dieses Geschäftsfeld. Fast ebenso viele (83 %) halten Angebotsservices Gewerbe für ihre Vertriebspartner vor. Partner der Wahl ist Thinksurance (vormals gewerbeversicherung24). Fast vier von fünf Befragten (79 %) kooperieren mit dieser Versicherungsplattform.

Mehr Kontrolle: Prüfroutinen von Maklerpools

Maklerpools bilden die Schnittstelle zwischen Vermittlern und Produktgebern. Diese müssen sich darauf verlassen können, dass Pools ihre Partner mit Sorgfalt auswählen. Und tatsächlich haben sich bei Pools und Verbünden für das „Onboarding“ der Vertriebspartner einige Verfahren fest etabliert. So prüfen 90 % der befragten Unternehmen vor Beginn einer Kooperation den Eintrag im Vermittlerregister. 83 Prozent ziehen das AVAD-Register heran, und vier von fünf Unternehmen (80 %) nehmen sich Zeit für ein persönliches Gespräch und /oder nutzen Wirtschaftsauskünfte. Auch Internetrecherchen, Besuche vor Ort und das polizeiliche Führungszeugnis zählen bei jeweils 60% der Befragten zur Routine.

Chart Prüfroutinen

Mit der einmaligen Prüfung ist es nicht getan: Während der Kooperation setzen Pools und Verbünde auf das persönliche Gespräch ( 80%), laufende Überwachung der Registrierung (73%), Besuche vor Ort und Stornokontrollen (jeweils 67%) sowie Stichproben beim Neugeschäft (60%).

Die Identität der Vertriebspartner offenzulegen, teils routinemäßig, teils auf Anfrage oder anlässlich bestimmter Geschäftsvorfälle, ist 2019 für die meisten Unternehmen gelebte Praxis. Nur jedes siebte (14 %) lehnt dies kategorisch ab. Ebenso einhellig gestehen die Mehrzahl der Befragten ihren Vertriebspartnern das Recht am vermittelten Bestand zu.

Mehr Services: Manpower von Pools und Verbünden

Der Automatisierungsgrad leidet offenkundig unter heterogenen und zersplitterten IT-Infrastrukturen – bei Produktgebern ebenso wie bei Pools, Dienstleistern und Vermittlern. Nach wie vor erfordert umfangreicher Service vergleichsweise viel Manpower. Von den Breitbandanbietern mit großer Produktpalette melden nur wenige Pools unter 50 Beschäftigte, die größten von ihnen hingegen ein Mehrfaches davon.

Die Bandbreite beim Umsatz je Mitarbeiter ist bemerkenswert. Sie reicht von weniger als 100.000 Euro bis über 1,4 Millionen Euro im Jahr. Nach wie vor korrelieren Umsatz und Mitarbeiterzahl deutlich. Eine umfangreiche Produktpalette führt hingegen nicht in gleichem Maße zu einem Umsatzplus.

Mehr Digitalisierung: MVP, IT-Services und Standards

Die Integration beidseitiger IT-Prozesse steht hoch im Kurs. Folgerichtig bieten bis auf vier Befragte alle Unternehmen ihren Vertriebspartnern ein vollwertiges Maklerverwaltungsprogramm („MVP“) oder planen dies zumindest. Ihre Strategien reichen von eigenen Systemen bis hin zum Angebot von Lizenzen für marktgängige Systeme. Um den Einstieg zu erleichtern, unterstützen viele die Migration aus Vorgängersystemen, spielen GDV-Daten ein und helfen bei der Datenbereinigung. Auch Exit-Szenarien mit der Möglichkeit der Weiternutzung des Systems sind definiert, um dem Eindruck einer technischen Sackgasse vorzubeugen.

Ihr Tool-Portfolio komplettieren Pools und Verbünde mit Vergleichs- und Analysesystemen und Software zur Beratungsunterstützung. Erstmals spielt die „DIN 77230 – Basisfinanzanalyse für Privathaushalte“ eine deutlich wahrnehmbare Rolle. Eines von fünf Unternehmen (22%) hat die neue Norm schon implementiert, weitere 42 % arbeiten daran. Die Kooperation mit Insurtechs steht bei einer Reihe von Unternehmen auf der Agenda.

Mehr Meinung: Positionen zu aktuellen Themen

Die technischen Aufgaben rund um Digitalisierung gelten unter Pools und Verbünden aktuell als die größte Herausforderung. Insbesondere der Investitionsdruck für IT im Allgemeinen und für den Ausbau standardisierter Verfahren sind dafür ausschlaggebend. Beachtliche 90 % der Befragten attestieren BiPRO-Normen Relevanz. Andere strategische Fragestellungen, etwa zur Honorarberatung oder selbst zum drohenden LV-Provisionsdeckel, fallen im Vergleich deutlich ab.

Chart Herausforderungen: Provisionsdeckel

Konsequenterweise stehen technisch-integrative Services weit oben auf dem Wunschzettel von Pools und Verbünden. Als wichtigste Services der Produktgeber in Richtung Vermittler gelten Datenlieferungen nach BiPRO-Normen und GDV-Standards. Deutlich abgeschlagen markieren Schaden-Apps, Callcenter und Unternehmensberater für Vermittler das andere Ende der Skala. „Das Votum kann nicht überraschen. Effizienzgewinne stehen heute für alle Akteure an erster Stelle“, erläutert Sabine Brunotte. „Prozesse sind die neue Währung im Maklermarkt. Sie wiegen schwerer als die Provision und manchmal sogar als das Produkt“, so Brunotte.

Über die Poolstudie 2019

Ende 2019 erscheint die 8. Maklerpoolstudie von BrunotteKonzept. Dafür wurden im August und September 2019 die wichtigsten Maklerpools und Verbünde Deutschlands befragt. 30 Unternehmen haben Antworten beigesteuert. Die Studie liefert Einblicke zu Unternehmensdaten, Vertriebspartnern, Produkten und Services, MVP und IT-Leistungen und spiegelt die Antworten zu aktuellen Herausforderungen und Trends. In Teil 2 wird jedes Unternehmen „Auf einen Blick“ auf drei Seiten prägnant vorgestellt. Teil 3 enthält über 60 Charts zu den wichtigsten Befragungsergebnissen. Co-Autor der Studie 2019 ist Michael Franke, langjähriger IT-Vorstand beim Maklerverbund CHARTA und heute gefragter Strategieberater.

Teilnehmer 2019:

  • [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH
  • AMEXPool AG
  • Apella AG
  • Aruna GmbH
  • BCA AG
  • blau direkt GmbH
  • CHARTA Börse für Versicherungen AG
  • degenia Versicherungsdienst AG
  • DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH
  • FiNet Financial Services Network AG
  • Fonds Finanz Maklerservice GmbH
  • FondsKonzept AG
  • Fondsnet Holding GmbH
  • germanBroker.net AG
  • Jung, DMS & Cie. AG
  • KAB Maklerservice GmbH
  • KOMM Investment
  • maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH
  • MIDEMA Assekuranz-Assecuradeurs GmbH
  • Netfonds Gruppe
  • PROMA Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
  • Qualitypool GmbH
  • SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG
  • Status Beratungsgesellschaft mbH
  • Top Ten AG
  • verticus Finanzmanagement AG
  • vfm Versicherungs-& Finanzmanagement GmbH
  • VFV GmbH Der Sachpool
  • WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH
  • 1:1 Assekuranzservice AG

 

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Brunotte Konzept, Sabine Brunotte, Poppenbütteler Weg 214, 22399 Hamburg, Tel: 040 3558 7947, www.brunottekonzept.de

Jeder zweite hält ein massenhaftes Vermittlersterben im Falle der Einführung eines Provisionsverbotes nach UK-Vorbild für möglich.

 

Doch registriert die Branche auch Optimismus: 40,3 Prozent würden in einem Provisionsverbot sogar eine Herausforderung für die Branche sehen, während immerhin 7,7 Prozent der Auffassung sind, dass ein Provisionsverbot zu einer qualitativen Verbesserung der Versicherungsprodukte führen würde. Dies ergab eine Befragung, die Liechtenstein Life Assurance AG während der Finanz- und Versicherungsmesse DKM am 23. und 24. Oktober in Dortmund durchführte. An der Befragung nahmen 77 Experten teil, darunter 57,1 Prozent Makler, 10,4 Prozent sonstige Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, 5,1 Prozent Ausschließlichkeitsvertreter und 1,3 Prozent Honorarberater.

Nettopolicen sind kein Selbstläufer

Auf mögliche Konsequenzen eines Provisionsverbotes befragt, ist sich eine Mehrheit von 45,5 Prozent sicher, dass die Honorarberatung gestärkt daraus hervorgehen werde. Allerdings geben 44,2 Prozent der Befragten zu bedenken, dass die Kosten an anderer Stelle steigen würden. Auf die mögliche Einführung eines Provisionsdeckels antworteten 44,2 Prozent, dass sie in der Nettopolice eine geeignete Antwort darauf sähen. Allerdings schätzen nur 29,9 Prozent der Befragten ein, dass sich deutsche Verbraucherschutzverbände mit einer flächendeckenden Einführung der Nettopolice zufriedengeben würden. Bedenkt man die Tatsache, dass Honorarberatung und Provisionsverbot zu den Kernthemen der Verbraucherschützer gehören, ist dies ein überraschend niedriger Wert. Dazu passt auch die Aussage, dass nur 23,4 Befragten davon ausgehen, dass Nettopolicen das Ansehen der Versicherungsvermittler verbessern würde.

Drei mögliche Alternativen zur Abschlussprovision

Bei den Vergütungsmodellen für Nettopolicen zeichnen sich drei in etwa gleich große Lager ab: 15,5 Prozent sehen sich als Berater mit Vergütung über Stundensätze, 10,4 Prozent setzen auf das vergleichsweise neue Factoringverfahren, das Abschlussvergütungen der Kunden durch Banken vorfinanzieren lässt und 13 Prozent bedienen sich dafür den Nettoplattformen wie Nettowelt.de.

Stephan Bruckner, Head of Sales Germany der Liechtenstein Life Assurance AG, sagt:

„Die bestehende Unsicherheit über eine mögliche Einführung eines Provisionsdeckels hat die Versicherungslandschaft letzten Endes kreativ beflügelt. Allein in diesem Jahr wurden zahlreiche Lösungsmöglichkeiten entwickelt, Nettoprodukte entworfen und alternative Vertriebskonzepte vorgestellt. Liechtenstein Life hat in diesem Jahr gemeinsam mit cashyou eine eigenständige Factoringlösung für Abschlussvergütungen entwickelt, die sich seitdem erfolgreich auf dem Markt etablieren konnte. Die Befragung während der Messe spiegelt nicht nur Ängste der Makler wider, sondern beweist auch, dass der Markt bereits Antworten gefunden hat, bevor der Regulator die entscheidende Frage gestellt haben wird.“

Über Liechtenstein Life Assurance AG:

Liechtenstein Life Assurance AG (LLA) ist eine seit 2008 international operierende und unabhängige Versicherungsgesellschaft mit Hauptsitz in Ruggell, Fürstentum Liechtenstein. Kernmärkte sind die Schweiz/Liechtenstein, Österreich und Deutschland. Die LLA verbindet Produktintelligenz mit Beratungskompetenz, indem hochwertige, fonds- und anteilgebundene Lebensversicherungsprodukte mit ausgewählten Kooperationspartnern im jeweiligen Land den gemeinsamen Kunden angeboten werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Guido Küsters, geschäftsführender Gesellschafter des Finanzplaner Forum:

 

Immer mehr Kunden erkennen, wie wichtig die fachliche Qualifikation ihrer Berater*innen ist. Auf Grund der weit gefächerten Kundenbedürfnisse erstreckt sich der Beratungsbedarf beileibe nicht nur auf Wertpapierveranlagungen, sondern umfasst auch Fragen der Finanzierung, Risikoabsicherung oder Altersvorsorge. Zertifizierte Finanzberater EFA® und Finanzplaner CFP® sind fachlich bestens gerüstet. Doch damit man zum lebenslangen Begleiter der Kunden werden kann, bedarf es mehr: Finanzcoaching!

Guido Küsters und Otto Lucius vom Finanzplaner Forum sind fest davon überzeugt, dass der logische nächste Schritt nach der fachlichen Qualifizierung die Schulung der Finanzberater*innen und Finanzplaner*innen ist, mit Kunden eine intensive und vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Denn bei rein fachlicher Beratung bleibt der Kunde mit seinen Gefühlen allein. Hier hilft eine spezielle Ausbildung zum Finanzcoach, die ihn auch auf der Gefühlsebene abholt. „Nur wenn neben dem Verstand, der ratio, auch die Gefühle und Intuitionen des Kunden berücksichtigt werden, kann er mit der richtigen Mischung aus Verstand, Gefühl und Intuition die für ihn passende Entscheidung treffen“, ist Prof. Otto Lucius überzeugt.

Kooperation zwischen Finanzplaner Forum und FCM Finanz Coaching

Gerade weil die Beziehungsebene immer wichtiger wird, ist das Finanzplaner Forum eine Kooperation mit FCM Finanz Coaching eingegangen. Die Inhaberin von FCM, Frau Monika Müller, ist Diplom-Psychologin, Finanzpsychologin und Master Certified Coach der ICF. Die jahrelange Erfahrung und Expertise von Frau Müller und ihrem Team sind Garanten für eine erfolgreiche Finanzcoaching-Ausbildung. „Mit Finanzcoaching erreichen wir den Kunden als ganzen Menschen, bauen Hürden ab und stärken seine Entscheidungskraft. Dieses Coaching ist eine ideale Ergänzung zur qualitativ hochwertigen Finanzplanung und Finanzberatung“, merkt Frau Monika Müller an.

Die Kooperation soll den Gedanken des Finanzcoachings verstärkt in die Breite bringen. Denn von der Zukunft ist auch Guido Küsters, geschäftsführender Gesellschafter des Finanzplaner Forum, überzeugt: „Finanzcoaching ist der logische Entwicklungsschritt nach der fachlichen Qualifizierung. Wir vom Finanzplaner Forum wollen unsere Mitglieder im Netzwerk mit dieser Kooperation unterstützen, noch besser im Interesse ihrer Kunden arbeiten zu können.“ Mit dieser Initiative werden Finanzdienstleister ebenso wie ihre Finanzberater*innen und Finanzplaner*innen gestärkt und Kunden kommen verstärkt in den Genuss individueller, auch auf ihre Gefühle abgestimmter Beratung. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Konsumentenschutz und Kundenzufriedenheit. „Kunden haben sich die beste Beratung verdient!“, so Guido Küsters.

Über das Finanzplaner Forum

Das Finanzplaner Forum (www.finanzplaner-forum.eu) ist das Netzwerk für rund 5.000 zertifizierte Finanzplaner und –berater(innen) im deutschsprachigen Finanzdienstleistungssektor, die u.a. als CFP® Certified Financial Planner, CFEP® Certified Foundation & Estate Planner, Private Finanzplaner nach DIN/ISO22222, EFA® European Financial Advisor, CEP Certified Estate Planner, TEP Trust & Estate Practitioner, Diplom.Finanzberater, Swiss Associate Financial Planner und Swiss Associate Wealth Manager tätig sind. Das Netzwerk bietet die Möglichkeit des institutsübergreifenden Erfahrungsaustauschs zu aktuellen fachlichen, vertrieblichen und regulatorischen Anforderungen, und daneben die Chance, auf spezialisierte Berater in Finanz-, Steuer-, und Rechtsfragen zurückzugreifen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Finanzplaner Forum UG (haftungsbeschränkt), Bruckersche Straße 22, 47839 Hüls bei Krefeld, www.finanzplaner-forum.eu

Jürgen Kestler (42) verstärkt ab dem 1. Januar 2020 die Geschäftsleitung der Solvium Capital Vertriebs GmbH. Gemeinsam mit dem bisherigen Geschäftsführer André Wreth wird er in Zukunft die Vertriebsgesellschaft der Solvium-Gruppe führen.

 

Jürgen Kestler arbeitet seit 2012 bei Solvium und leitet seit 2014 die Solvium-Niederlassung in Cham (Oberpfalz). Er verfügt über eine rund 20-jährige Vertriebserfahrung in den Bereichen B2B- und B2C-Vertrieb von Sachwertanlagen. Neben seinem berufsbegleitenden Studium zum Betriebswirt (VWA) hat Herr Kestler auch die Qualifikationen Zertifizierter Fondsberater (EAFP) und Zertifizierter Stiftungsberater (DSA) erworben.

Jürgen Kestler: „Ich freue mich sehr, die Geschäftsleitung der Solvium Capital Vertriebs GmbH übertragen zu bekommen. Ich fühle mich in diesem Unternehmen, mit den Kollegen, unseren Vertriebspartnern und unseren Anlegern sehr wohl und möchte den Unternehmenserfolg und die langfristige Beständigkeit mitgestalten.“

André Wreth: „Mit Jürgen Kestler gewinnen wir einen langjährig erfahrenen Vertriebsprofi als weiteren Geschäftsführer, der seine Erfolge in verschiedenen Positionen und Unternehmen nachgewiesen hat. Er ist als loyaler und zuverlässiger Ansprechpartner von unseren Kunden und Kollegen sehr geschätzt.“

Mit dieser Personalentscheidung setzt das Unternehmen die langfristige Wachstumsstrategie fort. Solvium sieht sich als voll integrierter Asset Manager und Spezialist für Investments aus dem Bereich des mobilen Standardlogistikequipments. In der Vergangenheit konzipierte Solvium Direktinvestments, Nachrangdarlehen und Namensschuldverschreibungen im Rahmen von Vermögensanlagen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Solvium Capital GmbH, Englische Planke 2, D­-20459 Hamburg, Tel.: 040 527 34 79 75, Fax: 040 527 34 79 9, www.solvium­-capital.de

ObjectiveIT entwickelt aktuell gemeinsam mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) einen Vergleichsrechner.

 

Mit blau direkt wird der Vergleichsrechner auch gleich durch einen der größten Maklerpools Deutschlands zukünftig Einsatz im Beratungsprozess finden. Prof. Michael Hauer vom IVFP meint hierzu: „In diesem Projekt können beide Partner ideal ihre jeweiligen Stärken einbringen, um die Herausforderungen der Zukunft im Bereich der Tarifvergleiche zu meistern.“

Das IVFP wird vor allem fachliche Unterstützung vorrangig in den Bereichen der Anlegerprofilierung gemäß IDD und dem Matching der Kundenbedürfnisse zum richtigen Rentenversicherungstarif einbringen. Dabei werden die IVFP-Ratingplattform „Atlas“, die bereits die Anwendung fairgleichen.net mit den relevantesten Produktfeatures staatlich geförderter und privater Rentenversicherungsprodukte speist und der IDD-AnlegerprofilFINDER des IVFP eine zentrale Rolle einnehmen.

ObjectiveIT hat im Dezember 2019 bereits den ersten Teil der neuen Levelnine LV-Plattform mit der Vergleichsmöglichkeit von Berufsunfähigkeits- und Risiko-Lebensversicherungen gestartet. Um dem Wunsch der Kunden zu entsprechen, wird derzeit mit Hochdruck einem Vergleich von LV-basierten Altersvorsorgeprodukten gearbeitet. „Mit dem IVFP wissen wir einen renommierten und kompetenten Partner an unserer Seite und haben damit genau das passende Puzzleteil gefunden!“ freut sich Oliver Fink, Geschäftsführer bei ObjectiveIT auf die weitere Zusammenarbeit.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist eine unabhängige und inhabergeführte Gesellschaft mit den Geschäftsbereichen Akademie, Software und Rating. Es vergleicht und bewertet Produkte sowie Beratungsprozesse, bietet Finanzdienstleistern fachliche und strategische Beratung sowie eine Vielzahl an Softwarelösungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Damit will das IVFP dazu beitragen, Vorsorge transparenter und verständlicher zu machen. Das IVFP-Team liefert bedarfsgerechte Lösungen für Marketing, Produktentwicklung, Vertrieb und Beratung. Zu seinen Kunden zählen zahlreiche namhafte Unternehmen aus der Banken- und Versicherungsbranche.

Die ObjectiveIT GmbH mit Sitz in Burscheid entwickelt und vertreibt seit 2006 anwenderorientierte Vergleichs- und Beratungssoftware mit dem Schwerpunkt privater Krankenversicherung, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Mit mehr als 7.000 Nutzern zählt die Produktreihe „Levelnine“ zu den führenden Versicherungs-Vergleichsprogrammen in Deutschland. Darüber hinaus werden BiPRO-Anbindungen, e-Signatur, Webservices zur Berechnung von Lebens- und Krankenversicherungen, die Planung und Umsetzung von Individualsoftware sowie fachliche und vertriebliche Schulungen angeboten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Keine schneidet gut ab

 

Unkompliziert den perfekten Versicherungsschutz abschließen, so lautet das Versprechen der Makler-Apps von Verivox, Check24 und Co. Für die Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest sechs digitale Makler getestet. Das Ergebnis: Technisch läuft es meist gut, doch bei der Beratung schwächeln alle.

In der App können Kunden sich von einem Makler zu ihren Versicherungen beraten lassen, Tarife ändern, kündigen und neu abschließen. Um dies für ihre Kunden zu tun, benötigen Makler ein Mandat. Jedoch ist für Nutzer auf den ersten Blick oft nicht klar, dass sie einen Makler beauftragen. Versicherungsmakler nennt sich im Appstore nämlich nur eine App. Andere werben damit, für Kunden Versicherungen zu managen, zu vergleichen oder zu optimieren. Erst innerhalb der App werden Nutzer meist deutlich über das Zustandekommen eines Maklerauftrags informiert.

Die Beratung ist bestenfalls befriedigend, wie bei Treefin und Verivox. Ausreichend beraten Knip, Wefox und Check24, Clark sogar nur mangelhaft. „Infrage kommt eine App deshalb nur für Kunden, die keinen großen Beratungsbedarf haben, in Versicherungsfragen informiert und onlineaffin sind“, so die Finanztest-Projektleiterin Claudia Bassarak.

Der Test Versicherungsmakler-Apps findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/versicherungsapps abrufbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Stiftung Warentest, Lützowplatz 11-­13, D­-10785 Berlin, Tel: 030/26310, Fax: 030/26312727, www.test.de

Finanztest: Bausparkassen beraten zu oft am Kunden vorbei

 

Sie empfehlen ungünstige Tarife, überhöhte Bausparsummen, extreme Tilgungsbeiträge oder Sparpläne mit zu hohem Sparguthaben. Die Beratungsfehler können für die Kunden sehr teuer werden. Nur eine von 16 Bausparkassen überzeugte im Test, neun sind ausreichend, drei nur mangelhaft. „Das Ergebnis ist für die Branche ein Armutszeugnis“, sagte der Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest, Heinz Landwehr, bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin.

Ein Bausparvertrag ist eine prima Idee für Sparer, die in einigen Jahren eine Immobilie kaufen oder renovieren möchten und sich jetzt die niedrigen Zinsen langfristig sichern wollen. Doch der Vertrag muss gut auf den Kunden abgestimmt sein. Mehrere Dutzend Tester haben im Auftrag der Stiftung Warentest je sieben Gespräche zu drei verschiedenen Szenarien geführt. Die LBS Schleswig-Holstein-Hamburg erzielte als einzige gerade noch ein Gut, die Alte Leipziger schnitt als beste bundes­weite Bausparkasse mit Befriedigend ab. Die meisten kamen über ein Ausreichend nicht hinaus. Drei fielen mit Mangelhaft durch.

Der gravierendste Fehler: Viele Bausparkassen empfahlen zu hohe Bausparsummen. Für den Kauf einer Immobilie in zehn Jahren mit 400 Euro Sparrate im Monat hätten meist 100 000 bis 120 000 Euro gereicht. Viele Berater empfahlen 150 000 bis 300 000 Euro. Durch überhöhte Bausparsummen kam die Zuteilung bei jedem vierten Angebot im Test mindestens ein Jahr zu spät. Einige Verträge hätten sogar erst 5 bis 15 Jahre nach dem Wunschtermin zugeteilt werden können. Kunden müssen dann ihre Pläne ändern oder bis zur Zuteilung einen Zwischenkredit aufnehmen, und das kann teuer werden.

Kunden sollten sich laut Finanztest nicht nur auf die Bausparkassen verlassen. Neutrale Beratung bieten die Verbraucherzentralen. Der Bausparrechner der Stiftung Warentest vergleicht die Tarife aller deutschen Bausparkassen nach individuellen Vorgaben und zeigt, welche Bausparkasse und Tarife für den Kunden optimal sind, zu finden unter www.test.de/bausparrechner. Es kostet 7,50 Euro, ihn zu nutzen.

Der Test Beratung der Bausparkassen findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/bausparberatung abrufbar.

 

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Stiftung Warentest, Lützowplatz 11-­13, D­-10785 Berlin, Tel: 030/26310, Fax: 030/26312727, www.test.de

AfW-Vermittlerbarometer

 

Durch den geplanten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung würden Vermittler im Schnitt mehr als ein Viertel ihrer Einnahmen verlieren. Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, sind durch die Regulierung weitere negative Konsequenzen für den unabhängigen Vertriebsweg Makler zu befürchten.

Die von der Bundesregierung geplante Provisionsbegrenzung in der Lebensversicherung in Höhe von 25 Promille würde die Versicherungsmakler weitaus härter treffen, als die verantwortlichen Politiker glauben. Im aktuellen Vermittlerbarometer befragte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung rund 1.550 Vermittler unter anderem zu den konkreten Auswirkungen der geplanten Regulierung.

Erhebliche Einkommenseinbußen durch Provisionsdeckel

Ergebnis: Der Provisionsdeckel würde zu einem Minus von durchschnittlich 27 Prozent bei den jährlichen Provisionserlösen führen. Rund jeder vierte Vermittler (mehr als 27 Prozent) erwartet sogar Einbußen von mindestens 40 Prozent. Lediglich 13 Prozent prognostizieren Rückgänge, die unter 10 Prozent liegen. „Das Stimmungsbild der Vermittler konterkariert die Aussagen aus dem Bundesfinanzministerium, dass der Provisionsdeckel nur eine Minderheit der Vermittler in verschmerzbarem Ausmaß betreffen werde. Ein Minus von 27 Prozent kann für viele knapp kalkulierende Makler eine existenzielle Bedrohung darstellen“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der Verband lehnt daher die aktuellen Pläne für eine Deckelung der Provisionen in der Lebensversicherung weiter kategorisch ab.

„Auch die Pläne des Gesetzgebers über bisher unbestimmte Qualitätskriterien eine Provisionshöhe von bis zu 40 Promille zuzulassen, machen es nicht besser. Der immense bürokratische Aufwand, den die Implementierung eines solchen Systems und seine Kontrolle mit sich bringt, konterkariert das Ziel der Kosteneinsparung.“ ergänzt Wirth.

Die Vermittler-Umfrage bestätigt die von der BaFin ermittelte durchschnittliche Provisionshöhe in der Lebensversicherung. Während die BaFin von 3,82 Prozent ausgeht, lagen die Angaben der befragten Vermittler bei 3,77 Prozent.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum zwölften Mal mittels Online-Umfrage im November 2019 durchgeführt. 1.546 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund ein Drittel der Teilnehmer/-innen waren AfW-Mitglieder, 81 Prozent der befragten Vermittler weisen einen Maklerstatus auf, daher unterstreichen die Ergebnisse die Bedeutung für den unabhängigen Vertriebsweg Makler.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erstmalig die Bedingungswerke der Erwerbsunfähigkeitversicherer untersucht.

 

Das neue M&M Rating Erwerbsunfähigkeit erhöht die Transparenz somit maßgeblich. MORGEN & MORGEN attestiert einem der 29 analysierten Tarife von 18 Versicherern die beste Bewertung und weitere neun Tarife erhalten eine sehr gute Bewertung.

Die Experten von MORGEN & MORGEN haben im Rahmen des neuen M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit die Tarife der Versicherer einer ausführlichen Analyse unterzogen. „Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie die einzige Möglichkeit die Arbeitskraft abzusichern, da sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit verknüpft, ein Erwerbseinkommen zu erzielen“, unterstützt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Produkt & Analyse bei MORGEN & MORGEN, die Entscheidung für das neue Rating.

Andere Absicherungsprodukte bilden diese Verknüpfung nicht ab, sondern definieren konkrete gesundheitliche Ereignisse. Es besteht also eine Lücke in der Einkommensabsicherung, die der abstrakte Leistungsauslöser in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichert.

Das M&M Rating Erwerbsunfähigkeit ist tarifbezogen und beinhaltet ausschließlich die Bedingungsanalyse auf Basis der einzelnen Tarife. Das Rating bewertet mit 1 bis 5 Sternen und die Grundlage hierfür bilden 24 Leistungsfragen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die (Bedingungs-)Qualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht dabei im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.

Nur ein Anbieter erhielt eine 5-Sterne-Bewertung, da einzig dieser Tarif bei einer Restleistungsfähigkeit von drei bis sechs Stunden greifen würde – analog zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. „Wir befürworten es sehr, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wieder in den Fokus und somit in das Bewusstsein der Vermittler gerückt wird“, so das Fazit von Andreas Ludwig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Das Fachmagazin AssCompact hat die Ergebnisse seiner aktuellen Studie „Beratungssoftware im Versicherungsvertrieb 2019“ veröffentlicht.

 

Diese belegen, dass Makler bevorzugt mit den Beratungslösungen von softfair arbeiten. In vier von sechs Kategorien konnte sich die Hamburger Softwareschmiede teilweise deutlich vor den Wettbewerbern behaupten. Zudem ist das AkquiseCenter von softfair mit Abstand das beliebteste Maklerverwaltungsprogramm. Weitere Infos zur Studie unter: https://www.asscompact.de/nachrichten/diese-beratungssoftware-nutzen-versicherungsmakler.

Die Produkt- und Tarifwelten im Versicherungsvertrieb werden immer komplexer. Makler müssen sich deshalb heutzutage auf moderne, ganzheitliche und effiziente Beratungssoftware verlassen können. Im Rahmen ihrer aktuellen Studie wollte die AssCompact herausfinden, welche Software dabei schwerpunktmäßig genutzt wird und somit am wichtigsten ist für den Makleralltag.

In vier von sechs Kategorien – Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit/Existenzschutz, private Krankenversicherung (Voll, Zusatz und Pflege) und private Sach- und Unfallversicherungen – arbeiten Makler bevorzugt mit den Lösungen von softfair. Die Module Leben, Kranken und SUH sowie der FinanzLotse 3.0 können sich mit teilweise großem Abstand vor den Lösungen der Wettbewerber behaupten. In der Kategorie Kfz belegt softfair immerhin den zweiten Platz.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Lösungen von Maklern offensichtlich sehr gut angenommen und genutzt werden. Gleichzeitig spornt es uns an, die Lösungen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Der FinanzLotse beispielsweise wird in Kürze mit einer neuen digitalen Antragsstrecke, kurz: „DIGITAS“ ausgestattet. Ein absoluter Mehrwert für die Makler und die angebundenen Lebensversicherer“, so Matthias Brauch, Geschäftsführer von softfair.

Neben den bevorzugten Beratungslösungen stellt softfair laut den Ergebnissen mit dem AkquiseCenter auch das beliebteste Maklerverwaltungsprogramm. An der Studie der AssCompact Wissen beteiligten sich insgesamt 505 ungebundene Vermittler.

Weitere Infos zu den Beratungslösungen von softfair und dem AkquiseCenter gibt es unter https://www.softfair.de/produkte/pools-vertriebe-makler/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

softfair GmbH, Albert-Einstein-Ring 15, 22761 Hamburg, Tel: 040.609 434 – 00, Fax: 040.609 434 – 025, www.softfair.de

Aon Studie 2019: Arbeitnehmer sind über Nebenleistungen oft schlecht informiert – Arbeitgeber verschenken Chancen, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten

 

Die meisten Arbeitnehmer wissen nicht, welche Nebenleistungen ihnen ihr Arbeitgeber bietet. Dazu gehören Angebote wie Betriebsrente, Versicherungen und Firmenwagen. Dies dokumentiert eine repräsentative Online-Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon. Befragt wurden rund 2.000 Arbeitnehmer aus Unternehmen unterschiedlicher Größe. Nur gut ein Viertel der Arbeitnehmer (27,1 %) sieht sich bestens informiert und versteht die Nebenleistungen voll und ganz. Der Großteil (72,9 %) hat nur ein grobes Verständnis, kennt Nebenleistungen nur vom Hörensagen oder fühlt sich gänzlich uninformiert.

Je geringer das Einkommen des Mitarbeiters, desto größer sind die Informationslücken. Auch kennen mehr Frauen als Männer (33,2 % vs. 20,1 %) Nebenleistungen nur vom Hörensagen oder sogar gar nicht. Erhöhten Informationsbedarf gibt es auch in kleineren Unternehmen. Beispielsweise hat in Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern nur gut die Hälfte das Angebot „voll und ganz verstanden“ bis „grob verstanden“, während es in Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern circa 80 % sind.

Fragt man nach den gewünschten Informationen, hätte über die Hälfte der Arbeitnehmer an erster Stelle gerne eine generelle Übersicht über die angebotenen Nebenleistungen (56,7 %). Gehört dazu eine Betriebsrente, interessiert vor allem deren Höhe: Fast jeder zweite Arbeitnehmer (48,7 %) möchte wissen, was er als Betriebsrente zu erwarten hat.

Wohin ein Mangel an Information führen kann: Viele Mitarbeiter in kleinen Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) vermuten, dass das Angebot an Nebenleistungen nicht so recht zu ihren persönlichen Bedürfnissen passt. Ganz anders ist das Bild in Unternehmen, die zwischen 5.000 bis 10.000 Mitarbeiter beschäftigen: Hier haben fast 90 % der Mitarbeiter das Gefühl, in Sachen Nebenleistungen gut aufgestellt zu sein.

„Unsere aktuelle Studie offenbart, wie viel wertvolles Potenzial in Nebenleistungen für Arbeitgeber steckt “, so Aon-Geschäftsführer Fred Marchlewski. „Sie sind ein wichtiges Instrument bei der Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer und tragen dazu bei, die Bindung und Loyalität der Mitarbeiter zu festigen. Sie stärken zudem das finanzielle Wohlbefinden der Mitarbeiter und verbessern dadurch ihre Zufriedenheit und Arbeitsleistung. Nur: Um das Angebot wertschätzen zu können, müssen die Arbeitnehmer es auch kennen. Hier gibt es eindeutig Nachholbedarf. Es stellt sich dabei auch die Frage, warum sich Frauen schlechter informiert fühlen. Daher muss über alternative Informationskonzepte nachgedacht werden. Durch geeignete Kommunikation steigern Arbeitgeber langfristig die Mitarbeiterloyalität.“

Unternehmen verschenken ein großes Potenzial zur Mitarbeiterbindung, weil sie nicht ausreichend über ihre Nebenleistungen informieren. Das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.

Informationen zur Studie:

Von Mai bis Juni 2019 wurden im Rahmen einer Online-Umfrage 2.002 Arbeitnehmer in Deutschland zu verschiedenen Aspekten ihres finanziellen Wohlbefindens befragt. Die Auswahl der Teilnehmer wurde so gesteuert, dass die Befragung für die Zielgruppe repräsentativ ist (Alter, Geschlecht und Region).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Hewitt GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Versicherung ist Vertrauenssache, Versicherung ist persönlich.

 

Tatsächlich legen 85 Prozent der Verbraucher Wert darauf, von Angesicht zu Angesicht mit ihrem Vermittler zu sprechen, bei großen und bei kleinen Fragen – das bestätigte jüngst eine forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer. Doch nicht immer bleibt im Alltag auch Zeit für ein persönliches Treffen. Eine zeitsparende und ortsunabhängige Alternative ist die Videoberatung, die sich flexibel vor allem berufstätigen Kunden anpasst. In einem Pilotprojekt testet die Gothaer jetzt, welche Software überzeugt, welche Versicherten sich für die Videoberatung begeistern und was ihnen und den Beratern dabei wichtig ist.

Sich im Internet über Versicherungen zu informieren, ist für die meisten Verbraucher völlig normal. Manche schließen kleine Produkte wie eine Hausratversicherung auch gleich online ab. Warum aber bleibt die tiefergehende Beratung noch analog? Natürlich kann der Versicherte seinen Berater jederzeit anrufen, viele aber möchten auf ein „Face-to-Face-Gespräch“ nicht verzichten – trotz Entfernung oder vollem Terminkalender. „Mit der Videoberatung schließen wir diese Lücke und schaffen unseren Kunden und Beratern eine neue Kontaktmöglichkeit – so flexibel wie ein Telefonat und so persönlich wie ein Treffen“, sagt Jennifer Dahmen, aus der Gothaer Abteilung Digitalisierung und Datenmanagement. „Jetzt startet unser lange vorbereitetes Pilotprojekt: Sieben Monate lang können sich Kollegen aus Innendienst und Exklusivvertrieb an zwei zur Auswahl stehenden Softwares ausprobieren – und die Kunden natürlich auch, ihr Feedback ist uns schließlich besonders wichtig.“

Beispielszenarien für die Videoberatung

Wann kann die Videoberatung punkten? Jennifer Dahmen gibt Beispiele: „Ich bin auf Geschäftsreise und habe gerade ein paar freie Minuten im Hotel. Ich habe nur eine kurze Frage, die den Aufwand und die Anreise für einen persönlichen Besuch nicht lohnt. Oder ich bin umgezogen, möchte aber weiterhin von meinem bekannten Vermittler beraten werden.“

Nicht für jeden – aber ein wichtiger Schritt

Jetzt testet die Gothaer, wie die Kunden die digitale Beratung über Videoplattformen annehmen, für welche Kundengruppen und Anwendungsfälle sich das Angebot besonders eignet und auch, welche Anforderungen die Mitarbeiter des selbstständigen Außendiensts an die Software haben. „Natürlich werden nicht alle Angesprochenen Lust auf die digitalen Kanäle haben“, weiß Jennifer Dahmen. „Aber wir wollen unseren Kunden eine breite Palette an Kontaktmöglichkeiten anbieten und sie selbst entscheiden lassen, wie sie mit uns in Kontakt treten. Wir alle leben heute viel digitaler als noch vor wenigen Jahren – eine moderne Versicherung geht diesen Weg mit.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

AssCompact TRENDS IV/2019

 

Die aktuelle AssCompact-TRENDS Studie hat sich in einem Sonderteil mit den Verwaltungsportalen im Bereich der betrieblichen Versorgung beschäftigt. Demnach gibt es hier noch viel Potential für die Anbieter. Weiteres Ergebnis: Vermittler gehen davon aus, dass Firmenkunden kaum bereit sind, Geld für bAV-Portale in die Hand zu nehmen.

Trotz der Komplexität der Produktwelt „betriebliche Vorsorge“, stehen sogenannte bAV-Verwaltungsportale bei Vermittlern nicht im Fokus. Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt die Studie AssCompact TRENDS IV/2019 in einem Sonderthema. Rund 30% der befragten Vermittler haben angegeben, dass sie keine Portallösungen für das bAV-Geschäft kennen. Und lediglich 38% der Befragten setzen überhaupt ein bAV-Verwaltungsportal ein. Geringe Werte angesichts dessen, dass knapp über 60% der befragten Vermittler bAV-Lösungen vermitteln.

Das sind die bekanntesten bAV-Portale

Den größten Bekanntheitsgrad hat laut Studie der Münchener Dienstleister xbAV, gefolgt von FirmenOnline, ein Angebot der Allianz sowie den beiden Anbietern ePension und eVorsorge. Relevant in Sachen Nutzung sind allerdings nur die ersten beiden Portale. 56,9% der Nutzer von Portallösungen haben das Angebot von xbAV im Einsatz, FirmenOnline der Allianz wird von 53,8% der Vermittler genutzt. Alle sonstigen Portallösungen landen bei unter 10%.

Firmenkunden wollen für die digitale Verwaltung nichts bezahlen

Mehr als die Hälfte der befragten Vermittler gehen zudem davon aus, dass ihre Firmenkunden nicht bereit sind, für eine Portallösung zu zahlen. Knapp 28% können sich vorstellen, dass ihre Kunden bereit sind maximal einen Euro pro Vertrag und Monat zu bezahlen. Nur jeder Fünfte schätzt die Investitionsbereitschaft ihrer Kunden mit drei Euro oder mehr höher ein.

Top-Anbieter aus Vermittlersicht im vierten Quartal 2019

Die Studien „AssCompact TRENDS“ untersuchen – neben der sogenannten Vertriebsstimmung und speziellen Sonderthemen – quartalsweise auch die Favoriten der unabhängigen Vermittler in aktuell 37 Produktlinien. Die nachfolgende Tabelle ist ein Auszug und zeigt die beliebtesten Produktgeber in fünf beispielhaft ausgewählten Sparten.

Klassische Lebensversicherung/Rentenversicherung

  1. Allianz (1)
  2. VOLKSWOHL BUND (4)
  3. ALTE LEIPZIGER (2)

Private Pflegeversicherung

  1. Allianz (2)
  2. IDEAL (1)
  3. HALLESCHE (3)

Wohngebäudeversicherung

  1. DOMCURA (1)
  2. AXA (2)
  3. Konzept & Marketing (6)

Gewerbliche Sachversicherung

  1. Allianz (4)
  2. AXA (1)
  3. VHV (2)

Investmentfonds

  1. Flossbach von Storch (1)
  2. DWS (2)
  3. Fidelity (8)

 

Die aufgeführten Ergebnisse geben einen Überblick über die Top-Anbieter in ausgewählten Sparten; die Platzierungen der Anbieter aus der Vorstudie sind in Klammern dargestellt. Quelle: AssCompact TRENDS IV/2019

Zur Studie

An der Studie „AssCompact TRENDS IV/2019″ haben sich 761 Makler und Mehrfachagenten beteiligt. Die Netto-Stichprobe nach Qualitätsprüfung besteht aus 422 Stimmen. Die Studie kann zum Einzelpreis von 1.300 Euro zzgl. MwSt. erworben werden.

Bestellmöglichkeit unter http://www.asscompact.de/studien. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel. 0921 75758-38, E-Mail: stasch@bbg-gruppe.de).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz hat mit Wirkung zum 08. November 2019 die WAEIS Filme GmbH gegründet.

 

Sinn und Zweck ist die Etablierung der Bewegtbildproduktion als eigenständiges Geschäftsfeld und dessen perspektivischer Ausbau. Die Geschäftsführung übernehmen die langjährigen Fonds Finanz Mitarbeiter Dominik Wasik und Anton Leis, gemeinsam mit Norbert Porazik und Markus Kiener. Das Unternehmen nimmt seinen operativen Betrieb zum 01. Januar 2020 auf.

Der Bedarf an Bewegtbild ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dementsprechend produziert die Fonds Finanz seit längerem nicht mehr nur für den Eigenbedarf, sondern auch für Vertriebspartner und Gesellschaften der gesamten Finanz- und Versicherungsbranche, vornehmlich zu Marketing- und Vertriebszwecken. Dieser Entwicklung Rechnung tragend hat sich der Maklerpool zur Gründung der WAEIS Filme GmbH entschlossen. Die Bewegtbildproduktion wird damit als eigenständiges Geschäftsfeld etabliert, das perspektivisch weiter ausgebaut wird. Die WAEIS Filme GmbH ist eine 100prozentige Tochter der Fonds Finanz.

Die Geschäftsführung übernehmen Dominik Wasik und Anton Leis im operativen Bereich, gemeinsam mit Norbert Porazik und Markus Kiener, die strategisch tätig sind. Wasik und Leis verfügen neben einem Studium in der Medienproduktion über langjährige, umfassende Berufserfahrung in verschiedenen Branchen. Seit 2015 arbeiten sie bei der Fonds Finanz zusammen. Dementsprechend kennen sie die Finanz- und Versicherungsbranche sehr gut und können schnell und flexibel auf neue Marktentwicklungen reagieren.

„Wir freuen uns sehr auf die neue Herausforderung und die Möglichkeit, unser bisheriges Angebot ausbauen und weiterentwickeln zu können“, so Dominik Wasik. Anton Leis ergänzt: „Bewegtbild gewinnt in Marketing und Vertrieb immer mehr an Bedeutung. Mit der WAEIS Filme GmbH können wir die Nachfrage optimal bedienen.“

„Dominik Wasik und Anton Leis sind nicht nur in fachlicher und handwerklicher Hinsicht absolute Profis. Sie arbeiten mit sehr viel Herz und brennen für das, was sie tun. Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam ein weiteres starkes Geschäftsfeld etablieren“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. Weitere Informationen zur WAEIS Filme GmbH gibt es in Kürze unter www.waeis-filme.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Das blau direkt Verwaltungssystem wird mit einer angestrebten Vollintegration von FinanzPortal24 noch mächtiger.

 

blau direkt bietet als Technologiemarktführer weit fortgeschrittene Datenbanktechnlogie. Mit Hilfe von „Integrationen“ lässt sich der Leistungsumfang beliebig erweitern und auf den Bedarf jeder Betriebsgröße und – ausrichtung hin optimieren. Die Kooperation mit externen Anbietern, vernetzt die Software Marktführender Anbieter und treibt die Digitalisierung damit entschieden an. Zu den bereits erfolgten Integrationen gehören globale Player wie Google, Microsoft, CleverReach, aber auch branchenspezifische Spezialisten wie Covoo, Levelnine, Virado oder ProvenExpert.

Nun schließt sich auch FinanzPortal24 an und ermöglicht einen direkten Datenaustausch. Mit der der Realisierung des FinanzPlaner Online geht das Unternehmen den logischen Schritt zur digitalen Vernetzung mit dem Technologiemarktführer blau direkt.

„Als einer der ersten Pools bietet blau direkt mit FinanzPortal24 eine optimale Lösung für den Beratungsprozess. Mit wenigen Klicks ist es unserem Partner möglich, die Kundendaten aus seinem Maklerverwaltungssystem in seinen Beratungsprozess bei FinanzPortal24 zu übertragen“, berichtet Marvin Kowalski, der für die technische Umsetzung bei blau direkt sorgt.

Bereits eingegebene Kundendaten können dabei effektiv genutzt werden und verhelfen zu einer schnelleren und qualifizierten Beratung und einer Reduktion möglicher Eingabefehler.

Sämtliche relevante Daten sind in der Daten-Cloud des jeweiligen Maklers gesichert. Dies schafft Beratungserfolg, denn auf den Kunden zugeschnittene Angebote können zeitsparend und kostengünstiger erstellt werden. Dabei kann auf die Bedürfnisse der Kunden spezifisch eingegangen werden. Mehrfacheingaben gehören der Vergangenheit an.

Mit dem Angebot von Finanzportal24 genießen die Partner von blau direkt künftig einen weiteren Vorteil. In Abstimmung mit dem DEFINO-Institut für Finanznormen achteten die Macher darauf, dass alle Anforderungen der DIN Norm 77230 beachtet und in die Beratung integriert werden können. Mit der Einhaltung dieser Qualitätsstandards leben Makler modernen Verbraucherschutz; schaffen Sicherheit in der Finanzanalyse.

Das Vertrauen des Kunden in den Makler wird gestärkt und verschafft diesem einen Vorteil gegenüber anderen Dienstleistern. „Mit der im Endausbau angestrebten Vollintegration in die fortschrittliche Integrationswelt von blau direkt gehen wir konsequent den Weg weiter, FinanzPortal24 mit den führenden Systemen unserer Makler zu vernetzen. Gemeinsam treiben wir die Digitalisierung unserer Branche voran“, so Hubertus Schmidt, Geschäftsführer von FinanzPortal24.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Das hat das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 19.09.2019 zum Geschäftszeichen: 15 U 37/19 entschieden.

 

Es untersagte einem Versicherungsmakler, seinen Kunden ohne vorherige Einwilligung anzurufen, wenn dieser Anruf über die gesetzliche Betreuungspflicht bereits vermittelter Versicherungsverträge hinausgeht. Das OLG Düsseldorf verwies den Versicherungsmakler darauf, vorher eine Einwilligung einzuholen oder den Kunden auf anderen Wegen zu kontaktieren.

Im entschiedenen Fall hatte ein Versicherungsmakler seinen Kunden mehrfach angerufen, um sich nach dessen Zufriedenheit zu erkundigen. Diese sogenannten „Service Calls“ hat er zum Anlass genommen, seine weitergehenden Maklerdienste anzubieten und zu erfragen, ob der Kunde weitere Angebote für Versicherungen wünsche oder ob es Sinn macht, bestehende Versicherungen umzudecken. Eine ausdrückliche Werbeeinwilligung hatte der Kunde dem Versicherungsmakler nicht erteilt.

Und das war laut den Entscheidungsgründen des OLG Düsseldorf auch das Problem.

Das OLG Düsseldorf führt zunächst und unter Hinweis auf die sehr weitgehende Rechtsprechung des BGH aus, dass unter Werbung alles fällt, was dem Absatz einer Ware oder Dienstleistung dient. Das können bspw. auch Zufriedenheitsumfragen bei Kunden sein. Da diese „Service Calls“ im konkreten Fall auch der möglichen Vermittlung von Versicherungen dienten, ging das OLG Düsseldorf von Werbung aus und diese ist telefonisch nur zulässig, wenn der Kunde vorher eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung konnte der beklagte Versicherungsmakler jedoch nicht beweisen. Dass er auch zu einer Nachbetreuung verpflichtet sein kann und dass damit auch regelmäßige Anrufe zur Zufriedenheit des Kunden verbunden sein können, hat das OLG Düsseldorf zwar gesehen. Es meinte jedoch, dass auch solche Anrufe im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen müssen. Es sei auch nicht unbillig, dass der Versicherungsmakler dafür entweder eine Einwilligung einholt oder den Kunden auf andere Weise kontaktiert.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass Versicherungsmakler darauf achten sollten, sich entsprechende Einwilligungen beim Kunden einzuholen. Denn insbesondere bei „Telefonwerbung“ ist der BGH (und so auch das OLG Düsseldorf) sehr verbraucherorientiert.

„Nichtsdestotrotz ist dieses Urteil sehr kritisch zu sehen und eher fragwürdig. Das OLG Düsseldorf hat nicht ausreichend gewürdigt, dass den Versicherungsmakler sehr weitgehende Pflichten treffen und sich auch aus einem Telefongespräch ein Anlass zu einer weitergehenden Beratung ergeben kann. Es bleibt daher zu hoffen, dass dieses Urteil ein Einzelfall bleibt“, so Fachanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Berlin.

Link: https://www.wirth-rae.de/olg-duesseldorf-service-calls-eines-versicherungsmaklers.html

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Rechtsanwalt Tobias Strübing struebing@wirth-rae.de

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com