Dr. Michael Härig ergänzt die technische Kompetenz

 

Der Essener Spezialversicherungsmakler VMD-PRINAS verstärkt seine Geschäftsführung mit Dr. Michael Härig (55). Er wird zum nächstmöglichen Zeit-punkt, spätestens Mitte 2020, an die Seite der beiden Geschäftsführer Robert Weschenbach und Ferdinand Musiol treten.

Das Unternehmen VMD-PRINAS engagiert sich vor allem in der Versicherungs- und Risikoberatung, dem Versicherungseinkauf und der Vertragsbetreuung für techni-sche Großanlagen. Für das Segment kommunaler Müllheizkraftwerke ist die VMD-PRINAS Marktführer.

„Wir freuen uns sehr, dass Dr. Härig sich für unser Unternehmen entschieden hat“, sagt Robert Weschenbach. „Sein hohes technisches und fachliches Know-how um die Risiken von Großkraftanlagen und die dafür notwendigen Versicherungskonzepte deckt sich mit dem Tätigkeitsfeld der VMD-PRINAS und passt hervorragend in unse-ren ganzheitlichen Betreuungsansatz, deshalb war Dr. Härig für uns aus einer Viel-zahl von Kandidaten der beste Bewerber“, berichtet Robert Weschenbach. Der in Troisdorf wohnende promovierte Physiker war bisher für den Makler Marsh tätig.

Dr. Michael Härig haben eigenen Worten zufolge neben der Geschäftsausrichtung vor allem die hohe Kundenbindung der VMD-PRINAS und die Nähe zu den Themen der Kunden imponiert. „Das gab letztlich den Ausschlag für meine Entscheidung“, sagt er.

Seit 2001 gehört VMD-PRINAS zur Ecclesia Gruppe, dem größten deutschen Versi-cherungsmakler für Unternehmen und Institutionen. Die Personalie sei Ausdruck der Wachstumsstrategie, die das Unternehmen verfolge, erläutert Jochen Körner, Ge-schäftsführer der Ecclesia Holding. „VMD-PRINAS hat in den vergangenen Jahren eine sehr gute Entwicklung genommen. Mit der Verpflichtung von Dr. Härig steigern wir die Kompetenz und weitere Wachstumsmöglichkeiten des Spezialmaklers.“

 

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Jan Berg wird als weiteres Vorstandsmitglied des größten MLP Tochterunternehmens berufen

 

Zum 1. Januar wird Jan Berg als weiteres Vorstandsmitglied des größten MLP Tochterunternehmens MLP Finanzberatung SE ernannt. Bislang hat der 42-Jährige den Bereich Corporate University/Corporate Communication geleitet. Künftig kommen der Berater- und der Kundenservice hinzu.

„Die MLP Corporate University ist eine der führenden Unternehmensakademien in Deutschland und hat sich unter der Leitung von Jan Berg in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt. Mit der Schaffung eines eigenen Vorstandsressorts unterstreichen wir ihre hohe Bedeutung für die Qualität im MLP Geschäftsmodell. Gleichzeitig legen wir den Grundstein für eine weitere Stärkung unserer Services – für MLP Berater genauso wie für unsere Kunden“, sagt Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Peter Lütke-Bornefeld.

Jan Berg ist Absolvent der Kölner Journalistenschule für Politik und Wirtschaft sowie Diplom Volkswirt. Bei MLP begann er seinen Werdegang 2004 als Pressereferent, 2007 übernahm er die Abteilungsleitung für Media Relations und 2011 die Bereichsleitung für Unternehmenskommunikation inkl. Investor Relations. Seit 2015 verantwortet Jan Berg zusätzlich die Qualifizierung aller MLP Berater an der MLP Corporate University.

 

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Potenzielle Erben können sich freuen. In den kommenden Jahren werden im Durchschnitt jedes Jahr rund 400 Milliarden Euro von der älteren Generation an die Nachkommen weitergegeben.

 

Das geht aus einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hervor. Da bei Schenkungen die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können, kann es Sinn machen, Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen. „Ein Weg der Übertragung“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), „ist dabei das Konzept des Nießbrauchs. Es dürfte zwar weithin bekannt sein, dass das bei Immobilien funktioniert, vermutlich wissen jedoch die wenigsten, dass der Nießbrauch auch bei Wertpapieren eingesetzt werden kann.“ Dabei hat diese Alternative neben den steuerlichen Vorteilen noch einen interessanten Nebeneffekt: Die abgebende Generation behält damit die Kontrolle über das Vermögen. Entnahmen durch die Erben sind dabei ohne Zustimmung der Erblasser nämlich nicht möglich. „Ein anderer Weg ist die teilweise Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft einer Versicherung, das sogenannte 99/1 Modell.“ Ganz einfach ist eine Umsetzung aber nicht. Um dabei keine Fehler zu machen und alle Möglichkeiten optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser an Experten wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate-Planner, die CFEP®-Professionals, wenden. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, ihre Kunden auch bei dieser Fragestellung tiefgreifend und umfassend zu beraten.

Für Großeltern sind Enkelkinder oft der ganze Stolz. Schließlich ist die übernächste Generation der Garant dafür, dass die eigene Familie weiterhin Bestand haben wird. Enkel sind die Zukunft. Deshalb dürften viele Omas und Opas auch großzügig sein, wenn es um das finanzielle Wohl ihrer Nachkommen geht. Hierzulande, das ist die gute Nachricht, hat die Generation der Großeltern auch tatsächlich die finanziellen Mittel, um ihrem jüngsten Nachwuchs einen gewissen Wohlstand zu sichern. Die Frage ist nur, wie die Erblasser dabei am besten vorgehen. „Egal ob Großeltern oder Eltern, viele dürften sich dafür entscheiden, zumindest einen Teil des Erbes schon zu Lebzeiten zu übertragen“, sagt FPSB-Vorstand Tilmes. „Das macht gerade bei größeren Vermögen auch Sinn, da die damit verbundenen Freibeträge nach Ablauf der Zehn-Jahresfrist erneut ausgeschöpft werden können.“

Durch Nießbrauch die Kontrolle über das vererbte Vermögen behalten

Das Risiko dabei: Anstatt dieses Geld für einen gezielten, strukturierten und langfristigen Vermögensaufbau zu nutzen, könnten es die Nachkommen für den Konsum verwenden. Vielleicht für Reisen, für ein Auto oder ähnliches. Für die ältere Generation dürfte sich die Frage stellen, wie sie das Geld weitergeben kann, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren. „Eine Antwort auf diese Frage könnte Nießbrauch lauten“, sagt Prof. Tilmes. Bekannt dürfte sein, dass das bei Immobilien funktioniert.

Grundsätzlich geht das so: Zwar wird das Eigentum an der Immobilie an den oder die Erben übertragen, der Vererbende oder die Vererbenden behalten jedoch ein lebenslanges Nutzungsrecht an dem Haus oder der Wohnung. Das heißt, sie haben dort das Wohnrecht oder in der Regel den Anspruch auf die Miete.

„Weniger bekannt ist vermutlich aber, dass das auch mit einem Wertpapierdepot möglich ist“, so der Finanzexperte weiter, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Konkret heißt das: Ein Wertpapierdepot wird an den oder die Erben übertragen, die Vererbenden aber behalten sich das Recht an den Zinsen oder Dividenden selbst vor, wobei diese auch dort versteuert werden. Zugleich verhindern die Erblasser damit, dass die Begünstigten ohne Absprache das dort investierte Geld entnehmen.

Bei einem unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenen Wertpapierdepot sind die laufenden Erträge steuerlich dem Schenker zuzurechnen. Kursgewinne werden dem Beschenkten zugerechnet. Beim Steuerabzug werden laufende Erträge, die dem Schenker zustehen und Veräußerungsgewinne, die dem Beschenkten zuzurechnen sind, nicht getrennt. Somit führt der Beschenkte zu viele Steuern an das Finanzamt ab. Diese müssen im Rahmen der individuellen Veranlagung angerechnet bzw. werden erstattet.

Fallstricke beim Nießbrauch berücksichtigen

„Neben der Kontrolle, die bei den Vererbenden verbleibt, ergeben sich daraus aber auch erhebliche steuerliche Vorteile“, macht Prof. Tilmes klar. „Denn die steuerliche Bemessungsgrundlage vermindert sich um den eingetragenen Nießbrauch.“ So beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Enkelkinder zwar 200.000 Euro. Durch den Nießbrauch aber können deutlich höhere Beträge an die übernächste Generation übertragen werden, ohne dass Steuerzahlungen anfallen.

Übertragung der teilweisen Versicherungsnehmereigenschaft bringt Vorteile

Unabhängig von der erbschaftsteuerlich optimierten Übertragung aufgrund niedriger erbschaftsteuerlicher Werte bringt die Übertragung von Teilen der Versicherungsnehmereigenschaft ebenfalls klar erkennbare Vorteile und stellt die in der Praxis einfachste und praktikabelste Lösung dar. Die Verfügung der Erben und beispielsweise der Enkel ist auch hierbei über das 18. Lebensjahr nicht frei gegeben. Die Vererbenden selbst sind dann die Versicherungsnehmer und zugleich die versicherten

Personen, während die Police im Rahmen einer Schenkung an die Erben, also Kinder oder Enkelkinder, nach dem so genannten 99/1-Modell weitergegeben wird. Das heißt, der Vertrag wird zu 99 Prozent an den oder die Begünstigten verschenkt, während die Erblasser zu einem Prozent Versicherungsnehmer bleiben. Dann ist eine alleinige Verfügung bei Enkeln oder Kindern bei Volljährigkeit ausgeschlossen und aktuell kann in Höhe der Übertragung der Versicherung der erbschaftsteuerliche Freibetrag genutzt werden. Hinzu kommen die Vorteile der endfälligen Versicherung im Todesfall und der Abgeltungsteuer freien Auszahlung – ein klarer weiterer Mehrwert.

Da die konkrete Umsetzung und die steuerlichen Rahmenbedingungen komplex sind, kann es sich lohnen, dafür einen Experten aufzusuchen. Zum Beispiel sollten Erblasser darauf achten, dass das in einer Versicherung angelegte Vermögen als Sondervermögen geführt wird, damit es nicht in die Insolvenzmasse einfließt.

„Zudem darf eine solche Entscheidung nicht nur auf steuerlicher Basis betrachtet werden, sondern stets im Rahmen einer umfassenden und langfristigen Finanzplanung“, rät Tilmes. „Dazu gehört auch, eventuelle Risiken und Unwägbarkeiten auf Seiten des Erblassers zu berücksichtigen oder unter Umständen ein Rückforderungsrecht vertraglich zu vereinbaren.“ Besonders gut eignen sich aufgrund der Komplexität des Nießbrauchs die vom FPSB Deutschland zertifizierten CFEP®-Professionals. Sie zählen zu den am besten ausgebildeten Nachfolgeplanern hierzulande und sind aufgrund der ethischen Standesregeln des FPSB Deutschland zu einer objektiven und auf den Kunden ausgerichteten Beratung verpflichtet.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Ein Aufruhr geht durch die gesamte Branche

 

MORGEN & MORGEN setzt neue Maßstäbe für Vergleichbarkeit und Transparenz in der Altersvorsorge: Das neue Tool „IDD-Profiler“ ist der erste und einzige schichtenübergreifende Vergleichsrechner mit modernen stochastischen Hochrechnungen und greift auf den Volatium-Standard zurück. Versicherer wie Alte Leipziger, AXA und Canada Life greifen bereits auf die Lösungen von MORGEN & MORGEN zurück. Alle Tarife aller Gesellschaften in allen drei Schichten werden auf diese Weise ab sofort völlig transparent.

Das Software- und Analysehaus MORGEN & MORGEN reformiert die Altersvorsorgeberatung:

Der neue „IDD-Profiler“ basiert auf modernsten stochastischen Hochrechnungen. Alle Altersvorsorgetarife werden mit eigens hierfür entwickelten Zukunfts-Kapitalmarktszenarien „gestresst“ (10.000 börsentägliche Kapitalmarktszenarien über die nächsten 30 Jahre). Als Ergebnis wird für jeden Tarif ein Chancen-Risiko-Profil ermittelt, das zeigt, welche Renditeschwankungen bei dem jeweiligen Tarif zu erwarten sind bzw. eintreten können.

Für Vermittler entsteht durch den „IDD-Profiler“ eine einzigartige Möglichkeit kundenorientiert genau die Tarife transparent zu durchleuchten, die der Risikoneigung und dem Bedarf des Kunden entsprechen. In wenigen Schritten kann der Vermittler mit dem IDD-Profiler das Risikoprofil des Kunden ermitteln. Im Anschluss werden automatisch die Tarife dargestellt, die auf das Chancen-Risikoprofil und den Bedarf des Kunden zugeschnitten sind.

Das Ergebnis ist dann eine vollständig IDD-konforme Beratung und Dokumentation in der Altersvorsorge, die so am Markt einzigartig ist. Wissenschaftliche Grundlage für den IDD-Profiler bildet der sogenannte Volatium-Standard.

Dieser steht für umfassende Transparenz und Vergleichbarkeit von Renditewahrscheinlichkeiten aller Altersvorsorgeprodukte der Schichten 1 bis 3 und wurde im intensiven Dialog mit der Finanzbranche entwickelt.

„3-6-9-Einheitsbrei war gestern. Wir sind stolz, dass wir der erste und einzige Vergleicher am Markt sind, der vollumfänglich stochastische Hochrechnungen anbieten kann. Die Tarife werden in einer stochastischen Simulation 10.000 realistischen und wahrscheinlichkeitsgewichteten Kapitalmarktszenarien ausgesetzt. Transparenz und echte Vergleichbarkeit sind für uns keine Worthülsen, sondern Standard in unseren Anwendungen“, freut sich Pascal Schiffels, Mitglied der Geschäftsleitung von MORGEN & MORGEN. „Selbstverständlich bieten wir auch Wettbewerbern und Portalen an, diese neuartige Darstellung einzusetzen bzw. im Rahmen ihrer Anwendungen ebenfalls zu verwenden“, so Schiffels. Bereits jetzt vertrauen die Versicherer Alte Leipziger, AXA und Canada Life auf den modernen Hochrechnungsstandard von MORGEN & MORGEN. Der vierte Anwender steht bereits in den Startlöchern.

 

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MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) kritisiert den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu einer möglichen Finanztransaktionssteuer.

 

„Mit Blick auf die Bevölkerungspyramide und der somit zunehmenden Überalterung in Deutschland gilt es dringend, die private Altersvorsorge mit Aktien zu fördern. Entsprechend sind zusätzliche Hürden, wie die geplante Finanztransaktionssteuer, zu vermeiden. Stattdessen sollte die ökonomische (Schul-)Bildung stärker gefördert werden, um die Vorurteile und Berührungsängste rund um die Wertpapieranlage abzubauen. Und letztendlich ist ökonomische Bildung zugleich auch der beste Anlegerschutz”, sagt Andreas Grünewald, Vorstandsvorsitzender des VuV.

Der bisherige Entwurf von Bundesfinanzminister Scholz trifft vor allem Privatanleger. Diese werden durch die mögliche Finanztransaktionssteuer bestraft. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die Politik Anreize für Privatanleger bezüglich Investments in Aktien schafft. Die ursprünglich vorgesehene Eindämmung hochspekulativer Produkte wurde im Entwurf umgekehrt und auf die privaten Anleger übertragen.

Kontraproduktiv für Privatanleger

Laut dem Deutschen Aktieninstitut (DAI) besaßen im Jahr 2018 nur rund 16,2 Prozent der Deutschen Aktien- oder Aktienfonds (über alle Altersgruppen hinweg ab einem Alter von 14 Jahren). Das ist zwar der höchste Wert seit 2007, im internationalen Vergleich allerdings immer noch verschwindend gering.

Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes bieten Aktien-Investments eine sehr gute Chance, um einen nachhaltigen und langfristigen Kapitalaufbau und eine private Altersvorsorge darzustellen. Durch die mögliche neue Finanztransaktionssteuer würden zwar konkret keine großen steuerlichen Belastungen anfallen, allerdings würden neue psychologische Barrieren geschaffen. Dieses Vorhaben ist kontraproduktiv; allen voran für die Privatanleger.

Andreas Grünewald sorgt sich aufgrund der geplanten Steuer auch um die Branche, die er repräsentiert: „Die Kunden der Vermögensverwalter stehen bislang den Aktien-Investments sehr aufgeschlossen gegenüber. Wir hoffen, dass sie ihr Interesse an dieser Assetklasse und der Vermögensverwaltung weiterhin behalten.“

Der VuV-Vorsitzende kritisiert: „Lebensversicherungen, die zu über 90 Prozent in Anleihen, zumeist Staatsanleihen hoch verschuldeter Länder, investieren, werden steuerlich gefördert – während einer privaten Altersvorsorge mit Aktien zukünftig die Finanztransaktionssteuer droht und bereits 2009 Investmentfonds und Aktien die Steuerfreiheit nach der Spekulationsfrist genommen wurde.“

 

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VuV- Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 660550110, Fax: +49 69 660550119, www.vuv.de

Lemonade, das Versicherungsunternehmen, welches von künstlicher Intelligenz und Verhaltensökonomie angetrieben wird, hat zum deutschen Rekord für die bisher schnellste und einfachste Zahlung einer Schadensforderung angesetzt: Der gesamte Prozess dauerte nur drei Sekunden und ging ganz ohne Papierkram.

 

Am 13. November um 09:38 Uhr und 42 Sekunden klickte Lemonade-Kunde Christian auf den “Submit” Button für seinen Schadensanspruch von 791 Euro für sein Cube Nature Pro Fahrrad. Um 09:38 Uhr und 45 Sekunden wurde sein Anspruch bereits vom Chatbot AI Jim überprüft, mit Lemonades Versicherungspolice 2.0 abgeglichen und hatte 18 Anti-Betrugs Algorithmen durchlaufen. Der Anspruch wurde genehmigt, der Zahlungsauftrag über 791 Euro an die Bank gesendet und der Kunde informiert.

Daniel Schreiber, CEO und Mitbegründer von Lemonade, hält diesen Vorgang für ein Novum in der deutschen Versicherungsgeschichte: “Ab heute liegt die Zeit, die es erstmal zu schlagen gilt, bei drei Sekunden. Wir hoffen, dass andere sich der Herausforderung stellen werden.”

Lemonade ist eine digitale Versicherung, die für das 21. Jahrhundert konzipiert wurde. Lemonade bietet eine einzigartige, transparente Versicherungspolice und ein Rundum-Nutzererlebnis, das einfach, schnell und erfrischend ist. In den USA seit drei Jahren aktiv und sehr erfolgreich, ist der Service nun auch seit einem halben Jahr in Deutschland verfügbar. Nutzer können mit der App oder über die Website günstige Hausrat- sowie Haftpflichtversicherungen abschließen, und das ganz bequem vom Sofa aus – jederzeit, überall. Genauso einfach können Nutzer Schäden melden und innerhalb kürzester Zeit ausbezahlt werden. Im Gegensatz zu “traditionellen” Versicherungsunternehmen behält Lemonade einen fixen Anteil der Beiträge und spendet nicht beanspruchtes Geld an gute Zwecke, die dem Kunden am Herzen liegen. Durch das Giveback-Programm, was auf den Studien von Professor Dan Ariely, Chief Behavioral Officer von Lemonade, basiert, hat sich Lemonade eine B-Corp Zertifizierung verdient. So wird aus der sauren Zitrone Versicherung, die viele von uns als lästige Pflicht ansehen, eine süße Limonade – Lemonade eben.

Über Lemonade

Lemonade Insurance Company ist ein lizenziertes Versicherungsunternehmen, welches Mieter- und Eigenheimversicherungen in den USA sowie Hausrat- und Haftpflichtversicherungen in Deutschland anbietet. Lemonade wird von künstlicher Intelligenz und Verhaltensökonomie angetrieben und ersetzt Versicherungsmakler mit Chatbots und maschinellem Lernen. Lemonade verspricht ‘Zero Papierkram’ und ‘Alles im Nu’. Und als zertifiziertes B-Corp Unternehmen bei welchem versicherungstechnische Gewinne an Non-Profit Organisationen gehen, verwandelt Lemonade Versicherung von einem notwendigen Übel in einen gesellschaftlichen Mehrwert.

 

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Lemonade Insurance N.V., Weesperstraat 61 -105, 1018 VN Amsterdam, Niederlande, Tel: +49 800 000 8292, www.lemonade.com/de

Jürgen Wahner, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG (NLV) und der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG (NAV), wird 2020 als geschäftsführender Gesellschafter ein Joint Venture mit der NÜRNBERGER im Vertriebsbereich starten.

 

Dafür legte er seine Vorstandsmandate mit Wirkung zum Ablauf des 15. Dezember 2019 nieder. Wahner ist seit 1994 für die NÜRNBERGER tätig und seit 2015 Mitglied der Vorstände von NLV und NAV, wo er den Bereich Maklervertrieb verantwortet.

Die jeweiligen Aufsichtsräte haben der vorzeitigen Beendigung der beiden Vorstandsämter, der Aufhebung des Vorstandsvertrags mit Jürgen Wahner und auch dem Joint Venture zugestimmt.

Die Aufgaben von Wahner übernimmt Andreas Politycki, der bereits in NLV und NAV den Vorstandsbereich Ausschließlichkeit verantwortet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Als S-Versicherungsmanager für alle Öffentlichen Versicherer nutzbar

 

Die Versicherungskammer erwirbt die vom Start-up CLARK eigens auf die Bedürfnisse des größten öffentlichen Versicherers zugeschnittene und erfolgreich weiterentwickelte White Label-Lösung des digitalen Versicherungsmanagers. Der siebtgrößte deutsche Erstversicherer wird diesen unter eigenem Dach zum S-Versicherungsmanager weiter ausbauen. CLARK und die Versicherungskammer kooperierten seit Frühjahr 2018 im Bereich White Label miteinander.

„CLARK hat eine sehr gute Lösung entwickelt, die bereits heute bei ausgewählten Sparkassen zur Kundenberatung eingesetzt wird. Nach dem erfolgreichen Aufbau der Plattform durch CLARK können wir mit dem Kauf nun das System noch stärker auf unsere hohen qualitativen Anforderungen sowie die unserer Vertriebspartner zuschneiden”, sagt Dr. Stephan Spieleder, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer. Darunter fällt insbesondere die Integration in das Sparkassen-IT-System OSPlus_Neo sowie in alle relevanten Beratungsprozesse der Sparkassen.

Der S-Versicherungsmanager umfasst die prozessgestützte Analyse des Versicherungsbedarfs, die Verarbeitung sowie Analyse von Fremdverträgen und zeigt den Beratern in den Sparkassen Optimierungsmöglichkeiten auf. In der täglichen Praxis sprechen die Berater ihre Kunden auf die Einsatzmöglichkeit des S-Versicherungsmanager an und führen die Evaluation gemeinsam mit ihnen durch.

Neben einem flächendeckenden Roll-out des S-Versicherungsmanagers an die Sparkassen in den Geschäftsgebieten des Konzerns Versicherungskammer (Bayern, Pfalz, Saarland sowie Berlin und Brandenburg) wird das Beratungsunterstützungstool auch den anderen öffentlichen Versicherern und ihren Sparkassen zur Verfügung gestellt. In einem nächsten Schritt werden die Funktionen des Versicherungschecks auch für Endkunden nutzbar gemacht.

Christopher Oster, CEO bei CLARK: „Wir sind sehr stolz, dass wir es geschafft haben, in den vergangenen 18 Monaten eine erfolgreiche Lösung für und mit der Versicherungskammer Bayern aufgebaut zu haben. Nun ist es an der Zeit, die Plattform in die Hände der Versicherungskammer zu übergeben.”

 

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Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Vorstand und Gesellschafter Holger Koppius verlässt die asspario Versicherungsdienst AG zum 31.12. 2019

 

Die von Holger Koppius in 2016 gegründete asspario Versicherungsdienst AG hat sich erfolgreich entwickelt und bietet heute rund 40.000 Kunden modernen und voll digitalen Versicherungsschutz.  2017 hat die Mehrheit am Unternehmen die Versicherungsgruppe die Bayerische übernommen. Ab Januar 2020 wird sich Holger Koppius nun neuen Aufgaben in der Branche widmen und verlässt die erfolgreich gegründete Gesellschaft. Gleichzeitig übernimmt die Bayerische seine weiteren Anteile an der Gesellschaft.

Armin Greisinger, der Vorsitzende des Aufsichtrates, sagt: „Wir danken Holger Koppius sehr für sein Engagement und seinen maßgeblichen Anteil an der sehr erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft, wir wünschen ihm für die Zukunft das Beste.“

Um den erfolgreich eingeschlagenen Kurs der Gesellschaft auch in Zukunft weiterzuführen, übernimmt das Vorstandsteam mit Frank Löffler und Maximilian Buddecke die operative und strategische Entwicklung der asspario Versicherungsdienst AG. Das Unternehmen wird sich auch in Zukunft ganz auf digitale und kundenorientierte Lösungen zur Sicherung des privaten Hab- und Guts sowie innovativer Lösungen für gewerbliche Risiken konzentrieren.

„Der Wettbewerb gerade im Privatkundengeschäft der Kompositversicherungen ist hart umworben, die strategische Zusammenarbeit und die sich daraus ergebende Innovationskraft sowie die Finanzstärke der Bayerischen als Gesellschafter, ist hier ein maßgeblicher Vorteil für die Entwicklung unseres Hauses“ erläutert Vorstand Frank Löffler und sein Kollege Maximilian Buddecke ergänzt: „Dabei sind wir offen für strategische Kooperation und Ideen des Marktes. Wir verstehen uns als Plattform für Innovationen in der Kompositversicherung“.

 

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asspario Versicherungsdienst AG, Bosenheimer Straße 286, 55543 Bad Kreuznach, Tel: +49 (0) 671 88765-0, www.asspario.de

Fokussierung auf Kernzielgruppe und Ausbau der Digitalisierungssparte

 

Die zum Hypoport-Konzern gehörende DR. KLEIN Firmenkunden AG wird sich künftig ganz auf die Kernzielgruppe Wohnungswirtschaft fokussieren. Um dies schon im Namen deutlich zu machen, wurde das Unternehmen kürzlich in Dr. Klein Wowi Finanz AG umbenannt. Um die Kunden außerdem bestmöglich in den immer wichtiger werdenden Bereichen Automatisierung und Digitalisierung unterstützen und voranbringen zu können, wurden entsprechende Know-how-Träger aus drei Hypoport-Unternehmen in der neuen Dr. Klein Wowi Digital AG zusammengezogen.

Vor 65 Jahren begannen die Gründer von Dr. Klein, die beiden hanseatischen Kaufmänner Heinrich Scheck und Dr. Kurt Klein, von Lübeck aus Darlehen für in der Nachkriegszeit dringend benötigten Wohnraum zu vermitteln. Über die Jahre und Jahrzehnte hat sich „Dr. Klein“ fest als Ansprechpartner nicht nur für bankenunabhängige Darlehensvermittlung in der Branche etabliert: Im Laufe der Jahrzehnte wurde das Leistungsangebot immer weiter ausgebaut – von Finanzierung über Versicherung, Immobilien-Investment und Consulting bis zu Digitalisierungs-Dienstleistungen. Dabei standen die Bedürfnisse der Zielgruppe „Wohnungswirtschaft“ – kurz „Wowi“ – stets im Fokus. Um dies zukünftig noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen, wurde das zuletzt als „DR. KLEIN Firmenkunden AG“ firmierende Unternehmen nun in „Dr. Klein Wowi Finanz AG“ umbenannt. Zudem wird im neuen Schwesterunternehmen „Dr. Klein Wowi Digital AG“ das Digitalisierungs-Know-how von drei Unternehmen zusammengeführt.

Konzentration von Digitalisierungs-Kompetenz in neuer Dr. Klein Wowi Digital AG

Um den auch in der Wohnungswirtschaft immer bedeutsameren Themen Prozessoptimierung und Digitalisierung noch besser gerecht werden zu können, wurden das entsprechende Know-how von drei Schwesterunternehmen aus dem Hypoport-Netzwerk speziell für die Zielgruppe Wohnungswirtschaft zusammengeführt: Die Dr. Klein Wowi Digital AG, rechtlich entstanden aus der ICS GmbH, vereint entsprechende Spezialisten der FIO SYSTEMS AG, der (ehem.) DR. KLEIN Firmenkunden AG und der (ehem.) ICS GmbH in einem Kompetenz-Center. Vorstand des neuen Unternehmens werden Jörg Busam (ehem. Geschäftsführer der ICS GmbH) und Nicolas Schulmann, Vorstand von FIO SYSTEMS AG und Dr. Klein Wowi Finanz AG.

„Den überstrapazierten Begriff Digitalisierung werden wir neu denken“, erklärt Hans Peter Trampe, Vorstand der Hypoport AG, Vorstandsvorsitzender der bisherigen DR. KLEIN Firmenkunden AG und ab 2020 Aufsichtsratsvorsitzender der Dr. Klein Wowi Finanz und Digital AGs. „Die Wohnungswirtschaft hatte bisher die Wahl zwischen beratungs- oder produktorientierten Anbietern. Mit dem geballten Know-how der Dr. Klein Wowi Digital AG können wir sie nun sowohl mit maßgeschneiderten und herstellerunabhängigen Beratungsdienst¬leistungen als auch mit zukunftsfähigen Software- und Systemlösungen wie beispielsweise unserem webbasierten ERP-System WOWIPORT unterstützen.“

Über die Dr. Klein Wowi Finanz AG

Seit 1954 unterstützt Dr. Klein wohnwirtschaftliche Kunden und gilt als Marktführer bei der Entwicklung von Finanzierungs-lösungen für Wohnungsunternehmen. Durch die Abspaltung des Bereiches Corporate Finance aus der (ehem.) DR. KLEIN Firmenkunden AG in die Schwestergesellschaft REM CAPITAL AG ist mit der Dr. Klein Wowi Finanz AG ein ausschließlich auf die Wohnungswirtschaft fokussiertes Unternehmen entstanden. Die mehr als 70 Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, für Wohnungsunternehmen Finanzierungs- und Versicherungsstrategien zu entwickeln und sie bei der Umsetzung zu begleiten.

Über die Dr. Klein Wowi Digital AG

Die im September 2019 gegründete Dr. Klein Wowi Digital AG bündelt und vereint das Digitalisierungs-Know-how aus drei zur Hypoport-Gruppe gehörenden Unternehmen: Die 1999 gegründete FIO SYSTEMS AG gehört mit ihren webbasierten Cloudlösungen zu den führenden Softwareanbietern und wichtigsten Wegbereitern der Digitalisierung in der Finanz- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. Sie bringt u. a. mit der von ihr entwickelten webbasierten ERP-Lösung WOWIPORT (vormals Haufe FIO axera) innovative Softwarelösungen in das neue Unternehmen ein. Aus der ehem. DR. KLEIN Firmenkunden AG fließen das am Markt seit Jahren etablierte Management-Informationssystem und Planungstool MYWOWI, die Digitalisierungsberatung und das neu entwickelte Kollaborationstool WOWICONNECT ein. Die 1991 gegründete ICS GmbH vervollständigt als IT-Systemhaus der Immobilienwirtschaft mit ihren Kompetenzen in Vertrieb, Consulting und Support das Angebot. So ist mit der Dr. Klein Wowi Digital AG ein technologiebasierter Anbieter von IT-Lösungen und Digitalisierungsberatung für die Wohnungswirtschaft mit rund 60 Mitarbeitern entstanden.

Die Dr. Klein Wowi Finanz AG und die Dr. Klein Wowi Digital AG sind 100%ige Töchter der an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten Hypoport AG.

 

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Dr. Klein Wowi Finanz AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, www.drklein-wowi.de

Cybergefahren werden ernst genommen

 

Im deutschen Gesundheitswesen wird der Gefahr durch IT-Schäden und Cyberattacken ein hoher Stellenwert eingeräumt. Das belegen Zahlen der Ecclesia Gruppe, des größten deutschen Versicherungsmaklers für Unternehmen und Institutionen. Gleichzeitig ist die Bedrohung weiterhin groß.

Die Unternehmensgruppe, seit Jahrzehnten Marktführer im Bereich des Gesund-heitswesens, der Sozialwirtschaft und kirchlicher Institutionen, hat mittlerweile für ihre Kunden in diesen Geschäftsfeldern mehr als 3.000 Cyberpolicen eingekauft. Seit 2017 hat sich die Policenzahl mehr als verdoppelt.

„Das ist ein Beleg dafür, wie hoch die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft angesiedelt ist“, sagt Detlev Hrycej, Leiter des „Kernteams Cyber“ der Ecclesia Gruppe. In den Krankenhäusern, aber auch in den anderen Bereichen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft, gebe es in dieser Hinsicht einen rapiden Bewusstseinswandel. „Wurde früher das Thema IT-Sicherheit an die IT-Leitung delegiert, ist es jetzt ganz klar Chefsache“, erläutert Hrycej.

Gleichwohl bleibe die Bedrohungslage hoch, warnt er. Die Ecclesia Gruppe hat bis-her fast 500 Schadenfälle mit einem Gesamtvolumen von rund 5,1 Millionen Euro begleitet. 44 Prozent des Gesamtaufwandes – rund 2,25 Millionen Euro – wurden im Zeitraum ab 2017 bis heute registriert. „Das Thema IT-Sicherheit muss deshalb im Zusammenspiel von Prävention und Risikotransfer weiterhin ganz oben auf der Agenda stehen“, schlussfolgert Detlev Hrycej. Dabei dürfe nicht nur an Cyberkriminalität gedacht werden. 58 Prozent aller IT-Schäden, die die Schadenexperten der Ecclesia Gruppe begleiten, gehen auf Gefahren durch Feuer, Wasser, Unachtsam-keit und Bedienungsfehler zurück.

Speziell für das Gesundheitswesen, die Sozialwirtschaft und kirchliche Institutionen hat die Ecclesia Gruppe ineinandergreifende Konzepte entwickelt, die einen umfangreichen Versicherungsschutz bieten. Darüber hinaus hat die Ecclesia – gemeinsam mit einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierten Unternehmen – ein systematisches Risikoberatungskonzept für Cybergefahren erarbeitet. Es umfasst verschiedene Bausteine – von der Bestandserhebung über Sicherheitstests bis hin zum Krisenmanagement. „So wollen wir unsere Kunden dabei unterstützen, ihre Cyberrisiken bestmöglich zu bewältigen“, sagt Detlev Hrycej.

 

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Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Willis Towers Watson Vertriebswege-Studie Lebensversicherung 2018:  Marktkonzentration auf TOP 10 Gesellschaften nimmt weiter zu

 

Beim Vertrieb von Lebensversicherungen in Deutschland haben sich im Jahr 2018 erneut nur leichte Veränderungen ergeben. Einfirmenvermittler blieben der führende Vertriebsweg und konnten ihren Anteil leicht auf 32,9 Prozent ausbauen. Dies geht aus der 20. Vertriebswege-Studie Lebensversicherung hervor, die Willis Towers Watson für das Jahr 2018 erhoben hat. Sowohl Makler & Mehrfachagenten (31,0 Prozent) als auch Banken (29,3 Prozent) konnten ihren Anteil etwas steigern und liegen weiterhin knapp hinter den Einfirmenvermittlern (Abbildung 1). Zurückzuführen ist dies überwiegend auf den Rückgang des Anteils der „Sonstigen Vertriebswege“ (3,8 Prozent). „Die sonstigen Vertriebswege stehen für das fremdgeführte Konsortialgeschäft, insbesondere in der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Konsortien waren in 2018 weniger gefragt als im Jahr davor“, sagt Henning Maaß, Leiter der Lebensversicherungsberatung bei Willis Towers Watson in Deutschland.

Neugeschäft 2018

Das Neugeschäft aus eingelösten Versicherungsscheinen (also ohne Erhöhungen der Versicherungssumme) hat marktweit eine erfreuliche Entwicklung genommen: 2018 erhöhte sich das Neugeschäft aus laufenden Beiträgen für ein Jahr im Jahresvergleich um rund zwei Prozent und jenes aus Einmalbeiträgen sogar um rund acht Prozent. Jedoch haben nicht alle Marktteilnehmer ihr Neugeschäft gleichermaßen steigern können: Die marktführenden Unternehmen konnten weit überdurchschnittlich zulegen.

TOP 10 Lebensversicherer bauen Marktanteil am Neugeschäft aus

Vor allem der Marktführer, aber auch die ihm unmittelbar folgenden Unternehmen haben ihre Marktanteile in 2018 signifikant gesteigert. Insgesamt haben die Top 10 der Lebensversicherer ihren Anteil am Neugeschäft nach APE  auf 61 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent) ausgebaut (Abbildung 2). Fasst man die Einzelunternehmen zu Gruppen zusammen (da einige Einzelunternehmen zu gleichen Versicherungsgruppen gehören), beträgt der Anteil der Top 10 am Neugeschäft nach APE sogar 76 Prozent (Vorjahr: 75 Prozent). „Es wird immer deutlicher, welchen großen Marktanteil wenige Player mittlerweile auf sich vereinen“, sagt Maaß.

Herausforderungen und Prognose 2020

Der Bedarf an Altersvorsorge sowie an der Absicherung von Erwerbseinkommen, Alterseinkommen und Hinterbliebenen ist hoch und wird auch in Zukunft wohl noch steigen. „Die marktführenden Lebensversicherer werden diese Entwicklung zu ihren Gunsten nutzen, so dass eine Zunahme der Marktkonzentration in den nächsten Jahren absehbar ist“, sagt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson in Deutschland. „Angesichts des eigentlich steigenden Bedarfs sollten die Aussichten der Branche rosig sein. Dies gilt jedoch nur für jene Marktteilnehmer, die genügend Weitsicht für Veränderungen mitbringen. Denn Differenzierung wird wichtiger: Jedes Unternehmen sollte sich individuelle Alleinstellungsmerkmale erarbeiten und sein Geschäft konsequent auf diese ausrichten.“

 

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Die neue EZB-Präsidentin Christine Lagarde stellte auf ihrer ersten geldpolitischen Sitzung klar, dass sie die Notenbank anders führen wird als ihre Vorgänger.

 

Die Fed lieferte die erwartete geldpolitische Verschnaufpause und veröffentlichte einen überraschend positiven Ausblick auf 2020. Die Baufinanzierungszinsen haben indessen im Dezember leicht angezogen – wie aber könnte es im nächsten Jahr weitergehen?

Gleich zum Einstand wurde Christine Lagarde sehr deutlich: Sie wird die bisherige Strategie der Europäischen Notenbank genauestens analysieren und überarbeiten. Dahinter verbirgt sich die grundsätzliche Frage, wie geeignet das EZB-Ziel einer Inflation „nahe zwei Prozent“ in Zeiten anhaltend niedriger Verbraucherpreise ist.

Jörg Haffner, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, erläutert die weiteren Vorhaben Lagardes: „Sie lässt prüfen, welche geldpolitischen Instrumente der EZB überhaupt zur Verfügung stehen, nachdem Anpassungen des Leitzinses und Anleihekäufe nahezu ausgeschöpft sind. Bereits bis Ende 2020 soll es in die Umsetzung entstehender Maßnahmen gehen. Bei ihrem ersten Auftritt hat Christine Lagarde klargestellt, dass sie, über das strenge EZB-Protokoll hinaus, deutlicher und ausführlicher als ihr Vorgänger an die Öffentlichkeit kommunizieren wird. Zugleich setzt sie auf hohen Konsens innerhalb des Gremiums und will stärker auf unterschiedliche geldpolitische Standpunkte eingehen.“    Fed: Keine Zinssenkungen für 2020 geplant

Die US-Notenbank Fed erreichten zuletzt positive Arbeitsmarktdaten: Im Dezember entstanden in den USA nach Angaben der Regierung 266.000 neue Jobs, deutlich mehr als vom Markt antizipiert. Schon vor dem jüngsten Fed-Entscheid wurde erwartet, dass nach den Zinssenkungen der letzten Monate – zuletzt auf die Spanne von 1,5 bis 1,75% − eine Pause folgt. „Fed-Chef Jerome Powell wurde beim Ausblick auf 2020 noch deutlicher“, bemerkt Haffner. „Er sprach davon, dass die US-Wirtschaft in guter Verfassung sei und die aktuelle Geldpolitik die wirtschaftliche Entwicklung angemessen unterstütze. Für das gesamte kommende Jahr – in dem die US-Präsidentschaftswahlen stattfinden werden − plant die Fed keine Zinsschritte.“

Bestzinsen für Baufinanzierungen – aktuelle Entwicklung und Ausblick

Die Bestzinsen für Baufinanzierungen zeigten zuletzt Aufwärtstendenzen. Die 10-jährigen Zinsbindungen waren seit September bei 0,46% verharrt und machten Anfang Dezember einen leichten Sprung auf 0,61%. Die 15-jährigen Zinsbindungen sanken Anfang November zunächst von 0,89% auf 0,86% und stiegen anschließend bis Anfang Dezember auf 0,95%.

„Von einem anhaltenden Aufwärtstrend können wir aktuell nicht sprechen“, relativiert Jörg Haffner. „Die energische ‚Tatkraft‘ der Fed in den letzten Monaten scheint gut angekommen zu sein und könnte vorerst zu einer Stabilisierung der Anleihen- und in Folge der Zinsmärkte beigetragen haben. Auch der ungewohnte und offensive erste Auftritt Christine Lagardes hat daran vorerst nichts geändert. Man sollte aber nicht vergessen, dass sich die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen nach wie vor im negativen Bereich bewegt. Zu viele politisch motivierte Unsicherheiten bleiben bestehen. So ist auch nach den Wahlen in Großbritannien und der Aussicht auf einen harten Brexit Ende Januar keine Entspannung am Markt zu bemerken. Darüber hinaus können viele Wirtschaftsdaten nicht überzeugen: Die Inflation in der Eurozone lässt zu wünschen übrig, in Deutschland sank zuletzt erneut die Industrieproduktion. Dies alles spricht dafür, dass keine Zinserhöhungen der Notenbanken anstehen, die Situation auf dem Anleihenmarkt bestehen bleibt und wir von anhaltend niedrigen Bauzinsen in 2020 ausgehen können. Ob es dazu führt, dass es im kommenden Jahr tatsächlich faktische Negativzinsen für Finanzierungskunden geben wird, ist aktuell nicht absehbar.“

Tendenz: Kurzfristig: leicht aufwärts  Langfristig: seitwärts

Über die Qualitypool GmbH:  Die Qualitypool GmbH ist mit mehr als 9.500 aktiven Maklern einer der führenden Maklerpools Deutschlands. Qualitypool bietet Finanzdienstleistern und Finanzvertrieben professionelle Unterstützung bei der Vermittlung von Baufinanzierungen, Konsumentenkrediten, Bausparlösungen und Versicherungen. Der Vertriebsunterstützer ermöglicht Maklern im Rahmen eines speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungspakets die neutrale Beratung ihrer Kunden. Angebundene Makler erhalten direkten Zugriff auf die führende webbasierte Finanzierungsplattform EUROPACE sowie die Versicherungsplattform SMART INSUR. Qualitypool ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten technologiebasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.

 

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Qualitypool GmbH, Hansestraße 14, 23558 Lübeck,Tel: 030 / 42086 – 1919,  www.qualitypool.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz bietet seinen Vermittlern ab dem kommenden Jahr in der Baufinanzierung eine Superbonifikation.

 

Ausgeschüttet wird diese ab einem Baufinanzierungsvolumen von zwei Millionen Euro. Die prozentuale Staffelung bewegt sich auf Marktniveau, teilweise sogar darüber.

Mit der Superbonifikation sollen Top-Vermittler für ihren Vertriebserfolg belohnt und gleichzeitig angespornt werden, diesen weiter zu steigern. Der einmalige Bonus richtet sich nach dem abgeschlossenen und zustande gekommenen Baufinanzierungsvolumen ab zwei Millionen Euro. Die prozentuale Staffelung bewegt sich zwischen 0,11 und 0,30 Prozent.

„Dass wir unseren Vermittlern in 2020 erstmals eine Superbonifikation bieten können ist das Ergebnis unseres enorm starken Wachstums in den letzten sechs Jahren“, so Nina Mann, Abteilungsleitung der Sparte Baufinanzierung & Bankprodukte der Fonds Finanz. „Die Sparte ist die jüngste der Fonds Finanz, aber die mit der steilsten Entwicklungskurve. Unsere Vermittler haben daran natürlich einen entscheidenden Anteil. Deshalb möchten wir sie gerne am gemeinsamen Erfolg teilhaben lassen.“

Vermittlungsvolumen in 2019 erneut deutlich gesteigert

Im Jahr 2019 konnte die Fonds Finanz das Vermittlungsvolumen* in der Baufinanzierung erneut deutlich steigern. Die Steigerung beläuft sich auf 33 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Wir sind sehr zufrieden mit dieser Entwicklung. Wir arbeiten in der Baufinanzierung inzwischen mit rund 4.400 Maklern zusammen. Unsere Vertriebsunterstützung überzeugt den Profi ebenso wie den Gelegenheitsmakler“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Ebenfalls zur Sparte gehören die Produktbereiche Ratenkredit und Singuläres Bausparen. Im Bereich Ratenkredit hat sich das Wachstum mit fünf Prozent erwartungsgemäß nur leicht fortgesetzt. Im Bereich Singuläres Bausparen konnte das ohnehin schon große Vermittlungsvolumen um weitere 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.

Vermittler, die bislang noch nicht mit dem Maklerpool zusammenarbeiten, können sich auf der kommenden MMM-Messe am 24. März 2020 im MOC München über die umfassende Vertriebsunterstützung und alle Neuerungen informieren. Alle Infos zur Messe gibt es unter www.mmm-messe.de.

* Entspricht dem Abschlussvolumen. Sämtliche Angaben zu Wachstumsraten beziehen sich demnach auf Kenngrößen „nach Storno“.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der Förderverein der Deutschen Makler Akademie (DMA) hat im Jahr 2019 414.500 Euro für die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsmaklern zur Verfügung gestellt.

 

Somit konnten die Gesamtteilnehmerzahlen um ca. zehn Prozent auf insgesamt 4.800 Teilnehmer gesteigert werden. Die DMA ist bekannt als Spezialist für die Förderung von Maklern und Mehrfachagenten. Das Programm ist exakt auf die Assekuranz- und Finanzbranche zugeschnitten. Geboten werden Seminare und Selbstlernprogramme in fünf Themengebieten: Komposit, betriebliche Altersversorgung, Investment & Immobilien, Management & Vertrieb und Vorsorge.

Im Jahr 2019 durfte sich die DMA über drei neue Mitglieder freuen, die das Angebot ermöglichen. „DWS International GmbH, asspario Versicherungsdienst AG und nettowelt GmbH & Co.KG unterstützen nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich durch ihre langjährige Expertise“, sagt Dr. Angelo Rohlfs, der erste Vorsitzender des Fördervereins.

Die Mitarbeit der Förderer in den Ausschüssen und ihr fachliches Know How helfen, die Bildungsangebote so gestalten zu können, dass ein nachhaltiger Lernprozess stattfinden kann: lehrreich und effizient. Durch Referenten und Trainer aus der Praxis wird ebenfalls die Qualität der Bildungsangebote gesichert. Die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Konzepten ist eine weitere Form der Unterstützung durch die Förderer.

Auf dem heutigen Arbeitsmarkt wird gute Bildung immer wichtiger. Die Deutsche Makler Akademie trägt einen großen Teil dazu bei, dass Makler und Mehrfachagenten mithalten, auf dem neuesten Stand bleiben und innovativ vorangehen können. Der Förderverein wird von allen 46 führenden Maklerversicherern der Branche getragen.

 

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Deutsche Makler Akademie (DMA) gemeinnützige GmbH, Petersburger Platz 6, 10249 Berlin, www.deutsche-makler-akademie.de

Wenn ein Unternehmen für sich wirbt und gleichzeitig auch Vermögensanlagen anbietet, dann muss in mehr Fällen als bisher bekannt ein Warnhinweis auf die Risiken der Vermögensanlage Bestandteil der Werbung sei.

 

Diese für die Branche wichtige Konstellation hat Solvium Capital vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg rechtlich klären lassen.

Hintergrund: Im Januar 2018 hatte Solvium Capital eine Anzeige mit dem Titel „Vehikel des Welthandels“ in einem Printmagazin veröffentlicht. In dieser wurde ausführlich darüber informiert wie Kaffee nach Berlin, Spielzeug nach Köln und Smartphones nach Hamburg transportiert werden. Solvium bewarb keine Vermögensanlagen namentlich und machte auch keine genauen Angaben über Merkmale aktueller Angebote.

Die Verbraucherzentrale Hessen mahnte diesen Artikel mit der Behauptung ab, der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis fehle. Solvium Capital vertrat in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Meinung die Position, es handle sich bei der informativ gehaltene Anzeige nicht um Werbung für Vermögensanlagen im Sinne des § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Schließlich war keine konkrete Vermögensanlage beschrieben oder benannt worden. Hätte ein Leser Informationen über konkrete Vermögensanlagen erhalten wollen, hätte er danach recherchieren müssen und wäre auf der Internetseite von Solvium Capital und in Werbeunterlagen einer konkreten Vermögensanlage auf die Warnhinweise nach §12 VermAnlG gestoßen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied überraschend im November 2019 in einem Hinweisbeschluss: Für das Vorliegen einer Werbung im Sinne des § 12 Abs. 2 VermAnlG sei es nicht notwendig, dass eine konkrete Vermögensanlage benannt werde. Allein aus einer objektiv vorliegenden Eignung zur allgemeinen Förderung des Absatzes einer Vermögensanlage gepaart mit einer Förderungsabsicht als subjektive Voraussetzung resultiere die Hinweispflicht. Der Senat schloss, dass unter diesen Umständen die Anzeige als Werbung für eine konkrete Vermögensanlage zu werten sei.

Damit besteht nun juristische Klarheit, dass selbst eine eher allgemein gehaltene Unternehmenswerbung, ohne Hinweis auf eine konkrete Vermögensanlage, mit einem Warnhinweis nach § 12 Abs. 2 VermAnlG zu versehen ist: Dies gilt immer dann, wenn eine Absatzförderung objektiv vorliegt und subjektiv gewollt ist.

Geschäftsführer André Wreth: „Das Urteil wird die Zusammenarbeit mit der Medienlandschaft nicht grundsätzlich verändern, jedoch anstrengender machen. Was objektive Absatzförderung und subjektiv gewollt ist, wird auch in Zukunft unterschiedlich interpretiert werden. Die Konsequenz für uns als Anbieter von Vermögensanlagen wird sein, zukünftig sämtliche Werbung pauschal mit einem Warnhinweis zu versehen, auch da, wo es theoretisch vielleicht nicht nötig erscheint. Wir hatten für die Branche und uns ein anderes Ergebnis erwartet. Das Gericht hat die Position der Verbraucherzentrale Hessen geteilt, das gehört ab sofort zu den Spielregeln, an die wir uns halten werden. Wir denken, dass wir mit diesem Verfahren Klarheit für die gesamte Branche herbeigeführt haben.“

 

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Solvium Capital GmbH, Englische Planke 2, D­-20459 Hamburg, Tel.: 040 527 34 79 75, Fax: 040 527 34 79 9, www.solvium­-capital.de

Zum 15. März 2020 scheidet Dr. Tobias Warweg (46), Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb, auf eigenen Wunsch und im besten freundschaftlichen Einvernehmen vorzeitig aus dem Vorstand der HDI Vertriebs AG aus, um als Gründer und Geschäftsführer eine unternehmerische Tätigkeit wahrzunehmen.

Thomas Lüer (48), bisher Leiter Regionaler Maklervertrieb, folgt bereits zum 1. Januar 2020 auf die Position als Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb in der HDI Vertriebs AG.

“Wir danken Tobias Warweg für die außerordentlich erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine unternehmerische Tätigkeit alle Gute. Insbesondere mit unserem Programm ‘#handschlag’ ist es ihm in den letzten Jahren hervorragend gelungen, gemeinsam mit unseren Maklerpartnern die Digitalisierung aktiv zu gestalten und HDI als digitalen Vorreiter im Markt zu positionieren”, so Wolfgang Hanssmann, Vorstandsvorsitzender der HDI Vertriebs AG.

“Es freut mich, dass wir mit Thomas Lüer einen internen Nachfolger gewinnen konnten, der das Unternehmen und die Bedürfnisse der Maklerpartner gleichermaßen kennt. Ich bin überzeugt, dass er ‘#handschlag’ kompetent weiterentwickeln wird”, fügt Hanssmann hinzu. “Für die vor ihm liegenden Aufgaben wünsche ich ihm viel Glück und Erfolg.”

Tobias Warweg ist seit 1. Januar 2016 bei der HDI Vertriebs AG tätig gewesen und hat insbesondere digitale Grundaus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Nachwuchs- aber auch etablierte Makler und Finanzdienstleister initiiert und ausgebaut. Dazu zählt die digitale “SCHMIEDE”, “MaklerMacher” und “#handschlag”. Diese Lösungen, die einzigartig in Deutschland sind, haben sich in Maklerkreisen inzwischen klar etabliert und wurden bereits mehrfach ausgezeichnet.

Thomas Lüer ist seit Oktober 2016 in der HDI Gruppe tätig. Zuvor war der studierte Jurist in verschiedenen leitenden Vertriebsfunktionen u.a. bei Axa Deutschland, Jamba und Baloise Life tätig. Vor seinem Wechsel zur HDI Gruppe war er Leiter der Lebensversicherung der LVM Versicherung a.G., Münster.

 

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HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Eine gute Idee kann es sein, mal einen Sparplan unter den Weihnachtsbaum zu legen

 

Weihnachten naht mit großen Schritten. Und wie jedes Jahr stellt sich die Frage nach dem geeigneten Geschenk für den Nachwuchs. Eine gute Idee kann es sein, mal einen Sparplan unter den Weihnachtsbaum zu legen. Auch wenn damit Kinder nicht sofort spielen können und vielleicht am Weihnachtsabend selbst etwas enttäuscht sein dürften, langfristig werden sie ihre Freude daran haben. „Tatsächlich, das zeigt die Vergangenheit, gibt es kaum etwas Lukrativeres als einen Aktienfonds-Sparplan“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn wenn man diesen über zehn oder 15 Jahre laufen lässt, ergibt sich daraus eine sehr gute finanzielle Basis für die Ausbildung oder ein Studium.“ Allerdings gibt es für die Umsetzung dieses Vorhabens eine sehr große Zahl an Möglichkeiten. Wer deshalb unsicher ist, in was er investieren soll, sollte sich an einen Experten wenden. Für solche Fragestellungen eignen sich beispielsweise die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals mit ihrer ausgezeichneten Ausbildung im Finanzbereich. Sie sind in der Lage, ihre Kunden umfassend und individuell zu beraten. Und aufgrund der ethischen Standesregeln des FPSB sind sie zudem zu einer objektiven Beratung verpflichtet.

Die Weihnachtszeit ist die Zeit der Wunschzettel. Und natürlich wünschen sich Kinder vor allem eines: Spielsachen. Dinge, die sie auspacken und mit denen sie sofort losspielen können. Als Eltern oder Großeltern kann es aber sinnvoll sein, nicht nur an den Heiligabend selbst zu denken, sondern auch an die Zukunft. Was ist, wenn die Kinder 18 Jahre alt sind? Sie werden, wenn sie dann mit der Schule fertig sind, ein Startkapital brauchen. Für die erste eigene Wohnung, Reisen, ein gutes Fahrrad, einen Laptop. Und falls sie studieren, für das Studium. Allein dafür braucht es Schätzungen des Deutschen Studentenwerks zufolge fast 800 Euro pro Monat.

Das Niedrigzinsumfeld zwingt zum Umdenken beim Ansparen

„Wer nicht plötzlich mit massiv steigenden Ausgaben konfrontiert sein möchte, wenn die Kinder mit der Schule fertig sind, sollte deshalb unbedingt frühzeitig vorbauen“, erklärt Prof. Tilmes. Wer im Rahmen eines Sparplans mit dem Aufbau eines Startvermögens beginnt, wenn die Kinder noch sehr jung sind, also zwei oder drei Jahre, hat schon mit regelmäßigen kleinen Sparbeträgen die Chance, für ausreichend Startkapital für den Nachwuchs zu sorgen.“ Die Frage, die sich freilich stellt, ist, wie das angesichts der extrem niedrigen Zinsen derzeit überhaupt möglich sein könnte.

Tatsächlich war es früher wohl das Sparbuch, das sich dafür durchaus eignete. Laut dem Statistikportal Statista gab es 1975 auf das dort angelegte Geld rund 4,4 Prozent. Bei einer Sparrate von 50 Euro pro Monat über 18 Jahre hinweg wurden so aus den eingezahlten 10.800 Euro dank der üppigen Verzinsung und des Zinseszinseffekts 16.350 Euro. Ein ordentliches Startkapital, mit dem der Nachwuchs den Führerschein machen und sich vielleicht sogar sein erstes gebrauchtes Auto kaufen konnte. Heute liegt der Sparbuchzins bei null Prozent. Noch schlimmer: Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Bundesbank belasten fast 25 Prozent aller Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Giro- und Tagesgeldkonten mit Negativzinsen. Damit verliert das Kapital nicht nur real an Kaufkraft, sondern zusätzlich nominal an Wert. Die Aktie als langfristige Geldanlage kann genau das vermeiden.

„Das Interessante ist, dass sich bei einer so langen Laufzeit von zehn oder 15 Jahren die renditeträchtige Aktie als Sparplan ganz ausgezeichnet eignet“, erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Was so aus kleinen Sparbeträgen werden kann, zeigt ein Blick in die Wertentwicklungsstatistik des Fondsverbandes BVI. Wer beispielsweise in den vergangenen 15 Jahren in einen Aktienfonds Deutschland Monat für Monat 100 Euro und damit insgesamt 18.000 Euro eingezahlt hat, der kam zum 30. September im Durchschnitt mit dieser Fondskategorie auf ein Vermögen von 27.248 Euro. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 5,3 Prozent. Noch etwas besser liefen global ausgerichtete Aktienfonds. Sie kamen im Schnitt im gleichen Zeitraum auf einen jährlichen Zuwachs von 5,9 Prozent. Damit ergäbe sich eine Summe von 28.684 Euro.

Eine Alternative zu aktiv gemanagten Fonds sind Exchange Traded Funds (ETFs). Sie bilden einen Index ab und vollziehen dessen Wertentwicklung nach. „Ein Vorteil der ETFs liegt neben ihrer hohen Transparenz dabei darin, dass deren durchschnittliche Kosten deutlich geringer sind“, sagt Tilmes. Die besten ETFs auf den globalen Aktienindex MSCI World kamen in den vergangenen zehn Jahren laut dem Fondsanalysehaus Morningstar auf einen Zuwachs von 12,4 Prozent pro Jahr.

Sparplan als Geschenk – je früher desto besser

„Diese Beispiele zeigen, dass sich Sparpläne auf Aktienfonds langfristig auszahlen und hier insbesondere ETFs eine sehr attraktive Alternative darstellen“, sagt Finanzexperte Tilmes. Das gilt umso mehr, da die Verlustwahrscheinlich bei Aktien mit der Länge des Anlagezeitraums immer weiter abnimmt. Laut dem Rendite-Dreieck des Deutschen Aktieninstituts lag der deutsche Aktienindex Dax seit 1967 nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Jahren tatsächlich nie in der Verlustzone.

Auch wenn der sogenannte „Cost-Averaging-Effekt“ – der Durchschnittskosteneffekt aus der Anlage von Sparbeiträge über verschiedene Börsenphasen hinweg – gerade vom US-Analysehaus Morningstar im Vergleich zu einer Einmalanlage widerlegt wurde, ist ein Sparplan trotzdem in den meisten Fällen die richtige Wahl. „Viele Anleger haben oder wollen nicht einen größeren Betrag als Einmalanlage investieren, sondern sehen einen regelmäßiger Sparbeitrag als die richtige Alternative – und das auch aus dem psychologischen Grund, regelmäßig zu sparen“, macht der FPSB-Vorstand weiter klar. Natürlich ist die Auswahl des passenden Produkts für den Nachwuchs nicht einfach. Wer dabei nicht zum falschen Fonds oder ETF greifen möchte oder sich unsicher ist, sollte deshalb zu Finanzexperten wie den CFP®-Professionals gehen. Sie können Großeltern oder Eltern, die für den Nachwuchs einen Sparplan einrichten wollen, individuell passend beraten.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festgeschriebene Wechsel der Aufsicht für die Finanzanlagevermittler von den Industrie- und Handelskammer (IHKen) und Gewerbeämtern hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird von der großen Mehrheit der unabhängigen Finanzdienstleister abgelehnt.

 

Lediglich 3 Prozent der befragten Vermittler ziehen die BaFin als Aufsichtsbehörde vor. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) nennen die Kammern, weitere 20 Prozent die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde. Derzeit sind Finanzanlagevermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung je nach Bundesland entweder bei den Kammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt.

Die BaFin finanziert sich über ein Umlageverfahren bei den beaufsichtigten Personen und Unternehmen. Der AfW rechnet bei einem Aufsichtswechsel zur BaFin mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung. Befragt nach den Konsequenzen antwortete knapp die Hälfte der betroffenen Finanzanlagevermittler (49 Prozent), dass sie nicht bereit wären diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würden. Lediglich 7 Prozent würden das Finanzanlagegeschäft intensivieren.

„Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt. Das ist nicht akzeptabel! Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig.“, begründet Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, die ablehnende Haltung seines Verbandes.

Von denjenigen Vermittlern, die ihre Erlaubnis zurückgeben wollen (siehe Grafik), will rund ein Drittel (35 Prozent) Finanzanlagen vollständig aufgeben. Jeweils ein knappes Viertel will sich einem sogenannten Haftungsdach (24 Prozent) anschließen oder auf vermögensverwaltende Lösungen (23 Prozent) fokussieren. Jeder sechste Vermittler dieser Gruppe würde sich auf einen reinen Tippgeberstatus bei Finanzanlagen zurückziehen (16 Prozent).

BaFin leistet keine Beratung in Erlaubnisfragen

Ein weiteres Problem der BaFin-Aufsicht: Vermittler benötigen ihre Aufsicht auch, um sich in Erlaubnisfragen beraten zu lassen. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 26 Prozent das entsprechende Angebot bei den Gewerbeämtern, 44 Prozent bei den Industrie- und Handelskammern. Nach Aussage des DIHK gibt es pro Jahr ca. 30.000 Beratungsanfragen in den Kammern. „Das zeigt mehr als deutlich, dass hier Beratungsbedarf besteht. Dieser Service würde bei einem mittelstandsfeindlichen Aufsichtswechsel komplett wegfallen und die Position der unabhängigen Vermittler und damit auch der Kunden verschlechtern“, gibt Wirth zu Bedenken.

Bereits durch die Umsetzung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) werden Betroffene ab 1. August 2020 mit zusätzlichen Pflichten wie dem Ex-Ante-Kostenausweis und einer Geeignetheitsprüfung und insbesondere dem Taping – Gesprächsmitschnitt -konfrontiert. Auch hier überlegen laut Umfrage bereits 41 Prozent der betroffenen Personen, aus diesem Grund ihre Erlaubnis zurückzugeben.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum zwölften Mal mittels Online-Umfrage im November 2019 durchgeführt. 1.546 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Nur rund ein Drittel der Teilnehmer/-innen waren AfW-Mitglieder, 81 Prozent der befragten Vermittler weisen einen Maklerstatus auf, daher unterstreichen die Ergebnisse die Bedeutung für den unabhängigen Vertriebsweg Makler.

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Beschluss vom 5.9.2019   V R 58/17

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft dieser auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Er hat daher mit Beschluss vom 05.09.2019 – V R 58/17 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung dieser Frage gerichtet.

Die Klägerin hatte ein Versicherungsprodukt entwickelt, mit dem Schiffe und deren Crews gegen Piraterie bei der Durchfahrt durch den Golf von Aden versichert werden konnten. Sie gewährte einer Versicherungsgesellschaft eine Lizenz für die Nutzung dieses Versicherungsprodukts. Zusätzlich übernahm sie die Vermittlung dieser Versicherungen sowie weitere Leistungen bei der Durchführung der Versicherungsverträge wie etwa im Bereich der Schadensabwicklung.

Das Finanzamt (FA) ging davon aus, dass keine einheitliche Leistung, sondern drei getrennte Leistungen vorliegen. Dabei sei –unter Berücksichtigung einer verbindlichen Auskunft– nur die unmittelbare Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nach § 4 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei. Die Lizenzüberlassung unterliege dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG, während auf weitere Leistungen zur Vertragsdurchführung einschließlich Schadensregulierung der Regelsteuersatz anzuwenden sei. Daher unterwarf das FA 25% der Gesamtvergütung für die Lizenzüberlassung dem ermäßigten Steuersatz und 8% der Gesamtvergütung für die verwaltungsbezogenen Leistungen dem Regelsteuersatz. Demgegenüber begehrte die Klägerin die volle Umsatzsteuerfreiheit. Die Klage vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg, da umsatzsteuerrechtlich nur eine Leistung vorliege, die insgesamt steuerpflichtig sei.

Auch der BFH geht von einer einheitlichen Leistung aus. Der BFH hat aber Zweifel an der zutreffenden Auslegung des unionsrechtlichen Steuerbefreiungstatbestandes für die Versicherungsvermittlung. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) sind Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazu gehörenden Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden, steuerfrei. Der EuGH soll hierzu klären, ob eine einheitlichen Leistung bestehend aus Versicherungsvermittlung, Lizenzgewährung zur Bereitstellung eines Versicherungsprodukts sowie weiteren Leistungen zur Vertragsdurchführung einschließlich Schadensregulierung insgesamt steuerfrei ist, obwohl nur eine Nebenleistung (Versicherungsvermittlung) bei eigenständiger Betrachtung steuerfrei wäre.

Bundesfinanzhof  Beschluss (EuGH-Vorlage) des V.  Senats vom 5.9.2019 – V R 58/17 –

 

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