Plansecur Geschäftsführer Johannes Sczepan: “Ohne Testament ist der Streit häufig vorprogrammiert.”

 

“Es mag makaber klingen, aber die Anfertigung eines Testaments gehört zu den besten Vorsätzen, die man für das neue Jahr fassen kann”, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. 71 Prozent der Deutschen haben laut Emnid-Umfrage keinen letzten Willen hinterlegt, so dass “Zwist unter der Erbengemeinschaft häufig vorprogrammiert” ist, meint der Finanzprofi.

Johannes Sczepan erklärt: “Die privaten Haushalte in Deutschland verfügen über ein Geldvermögen von etwa 6 Billionen Euro. Es gibt also mehr zu vererben als jemals zuvor. Doch rund 50 Millionen Menschen hierzulande haben gar kein Testament gemacht. Diese Diskrepanz birgt das Potenzial für viel Streit und kann ganze Familien entzweien.”

Er gibt zu bedenken: “Die meisten Menschen in der Blüte ihrer Jahre denken nicht an ihr Ableben, doch bei allein über 3.000 Verkehrstoten jährlich kann es jeden von uns jederzeit und völlig unverhofft treffen.”

Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, die zu kuriosen Situationen führen kann. Johannes Sczepan gibt ein Beispiel: “Ohne Testament erhält der Ehepartner die eine Hälfte des Erbes, die andere Hälfte wird unter allen Kindern des Verstorbenen aufgeteilt. Was in der Regel übersehen wird: Ist die Ehe kinderlos, erben die Eltern die zweite Hälfte. Die Eltern müssen sich dann also mit ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter auseinandersetzen, was unter Umständen eine problematische und vom Verstorbenen möglicherweise niemals gewollte Erbengemeinschaft darstellt.”

In 99 Prozent aller Fälle gibt es etwas zu erben

Nach Einschätzung von Johannes Sczepan verzichten viele Menschen auf ein Testament, weil sie der Meinung sind, sie hätten ohnehin nicht viel weiterzugeben. “Das ist statistisch völlig falsch. Lediglich 1 Prozent aller Erben haben in den letzten Jahren nichts erhalten. In 99 Prozent aller Fälle gibt es etwas zu erben – die Frage ist nur, wer es erbt.”

Neben den familiären Auseinandersetzungen spielt auch die Erbschaftssteuer in vielen Fällen eine Rolle bei der Nachlassgestaltung. “Es gibt eine ganze Reihe von Stellschrauben, um den Nachlass individuell zu gestalten”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Zudem ist über Depot- und Kontovollmachten nachzudenken, die über den Tod hinaus gelten. Dies erleichtert im Erbfall die reibungslose Abwicklung dringender Geschäfte mit der Bank, bis der Erbnachweis vorgelegt werden kann.”

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Datentransfer bislang: Langsam, kostenintensiv, ineffizient

 

ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE, EY, Friendsurance und das InsurLab Germany initiieren deutschlandweite Free Insurance Data Initiative (kurz: FRIDA) für einen einheitlichen Schnittstellen-Standard unter Versicherungsunternehmen und effizienteren Datenaustausch.

Seit September 2019 ist die zweite Stufe der PSD2 in Kraft. Die Direktive ermöglicht den Datentransfer von Bankdaten ohne Diskriminierung von Drittanbietern. Die Regulatoren versprechen sich eine Belebung des Wettbewerbs unter gleichzeitiger Beibehaltung der Datensouveränität von Kunden. In der Versicherungsbranche hingegen mangelt es noch immer an einheitlichen, digitalen Schnittstellen, die eine schnelle und papierlose Übertragung von Informationen zwischen Versicherungsunternehmen, Vermittlern und nicht zuletzt auch Kunden ermöglichen. „Das Ziel unserer Initiative ist es, durch standardisierte Prozesse und Lösungen dem Kunden eine schnelle Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten unter Beibehaltung der Souveränität über seine Daten zu ermöglichen – vergleichbar mit der PSD2 im Banking“, sagt Sebastian Langrehr, Head of Digital Bancassurance bei Friendsurance. „Wir überlegen, in welcher Form offene Schnittstellen organisiert werden sollten, so dass Versicherungsunternehmen, Agenten und Makler sowie Kunden gleichermaßen davon profitieren. Dabei schauen wir insbesondere, welche Learnings wir für die Versicherungsindustrie aus den Erfahrungen im Bereich Open Banking ziehen können und welche neuen Use Cases durch die Plattform-Ökonomie Kunden Nutzen bringen können.“

Schnittstellenstandards schaffen, bevor die Regulatoren sie vorgeben

Vor diesem Hintergrund hat die digitale Insurance-Plattform Friendsurancebusiness.com gemeinsam mit weiteren Partnern die Non-Profit-Initiative Free Insurance Data ins Leben gerufen. Unter der Schirmherrschaft des InsurLab Germany und unter Leitung von ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE, EY und Friendsurance will die Initiative einen branchenweiten Schnittstellen-Standard für einen schnellen und sicheren Datenaustausch etablieren bei gleichzeitiger Reduzierung von Prozess- und Betriebskosten. Der Initiative gehören bereits Führungskräfte großer Versicherungsunternehmen, Insurtechs und Unternehmensberatungen an. „Wir sind überzeugt, dass es im Zeitalter der Digitalisierung und Plattformökonomie an der Zeit ist, gemeinsam die Schnittstellen der nächsten Generation vorzudenken und zu entwickeln. So freuen wir uns, diese Initiative beispielsweise mit Mitgliedsunternehmen wie ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE und EY federführend gestalten zu können. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit relevanten Partnern zukunftsweisende Schnittstellen für alle Marktteilnehmer zu entwickeln“, so Sebastian Pitzler vom InsurLab Germany.

Offene Schnittstellen für mehr Kundenkomfort

„Als Makler-Versicherer haben wir ein hohes Interesse unseren Kunden und ihren Beratern einen Überblick über alle Versicherungen und Finanzen zu verschaffen. Im Kontext unserer Financial Home Plattform fin4u ist eine standardisierte B2C-Schnittstelle der nächste logische Schritt um diesen Service zu komplettieren“, erklärt Julius Kretz von ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE. „Wir glauben an positive Impulse indem wir die Datensouveränität unserer Kunden stärken. Strategisch fokussieren wir die Themen API Economy und Open Insurance. Deshalb sind wir bei FRIDA von Anfang an mit dabei”, ergänzt Guido Leber von ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE.

Fertige API als Non-Profit-Angebot

In vielen Fällen erfolgt der Datenaustausch unter Versicherern bislang noch auf dem Papierweg. FRIDA wird Versicherungsunternehmen, Drittanbietern und Kunden, die auf Basis ihrer Daten Mehrwertdienste in Anspruch nehmen oder selbst kreieren wollen, eine fertige Schnittstellen-Lösung zur Nutzung bieten. „Der GDV-Datensatz ‘VU-Vermittler‘ und ‘BiPRO‘ als zwei der wenigen vorhandenen Standardformate zur Datenübermittlung sind erste Schritte in die richtige Richtung. Daran wollen wir anknüpfen und mit der Initiative standardisierte Schnittstellen entwickeln und diese der Branche zur Verfügung stellen.“ sagt Thomas Schmerling von EY. „Denn ohne effizienten Datenfluss gibt es keine Zukunft für innovative Geschäftsmodelle.

 

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Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D­-10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

Chance auf Rentensteigerung mit gutem Gewissen

 

Eine lebenslange und sichere Rente streben viele Menschen für ihren Lebensabend an. Wenn die private Rente in der Auszahlungsphase nachhaltig angelegt ist und noch dazu steigt, kann der Lebensstandard trotz Inflation aufrechterhalten werden. Mit der SofortRente Invest hat die Versicherungskammer genau dafür eine neue Lösung entwickelt: Eine private Altersvorsorge, die nicht nur eine lebenslange Rentenzahlung garantiert, sondern zugleich die Chance eröffnet, Kaufkraftverluste während der Rentenbezugsphase auszugleichen sowie ökologisch und sozial zu investieren.

Bessere Renditechancen durch Fondsbeteiligung

Die SofortRente Invest ist eine fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit sofort beginnender, lebenslanger Rentenzahlung. Anders als bei bisherigen Renten gegen Einmalbeitrag fließt das Kapital nicht ausschließlich nur in das Sicherungsvermögen, sondern wird zum Teil in einen Wertsicherungsfonds – der Nachhaltig Orientierten Anlage (NOA) – investiert. Dadurch können Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase von den Chancen am Kapitalmarkt profitieren – und zwar dauerhaft für die gesamte Rentenphase. Die Aufteilung zwischen Sicherungsvermögen und NOA erfolgt monatlich neu, damit jederzeit ausreichend Kapital zur Erfüllung der Leistungen zur Verfügung steht.

Kundeninteresse im Fokus

Maßgebend für die Entwicklung des neuen Produkts waren die in einer Marktstudie (Institut NORDLIGHT Research, November 2018) ermittelten Anforderungen an ein neuartiges Rentenprodukt und die daraus abgeleiteten Wünsche der Kunden. Demnach sprach sich die Mehrzahl der Befragten neben sicheren und planbaren Renten dafür aus, dass Renten auf keinen Fall sinken, nach Möglichkeit aber im Laufe der Zeit steigen sollten. Zudem befürworteten sie, Anlageentscheidungen nicht selbst fällen zu müssen, sondern von erfahrenen Kapitalmarktexperten vornehmen zu lassen. Darüber hinaus sprachen die Befragten auch die Berücksichtigung nachhaltiger Anlagen an.

Chance auf Rentenerhöhung

In der SofortRente Invest sind Rentenerhöhungen durch Überschüsse aus dem konventionellen Sicherungsvermögen sowie aus Erträgen der NOA möglich. Ob und in welchem Umfang die Rente erhöht werden kann, wird einmal jährlich überprüft. Eine einmal erreichte Rentenhöhe wird durch einen Sicherungsmechanismus (Lock-In) auch bei einer ungünstigen Entwicklung der Kapitalmärkte für die weitere Vertragslaufzeit garantiert. Dazu kann ein Teil der Überschüsse und Kursgewinne einmal jährlich für eine Erhöhung der Rente verwendet werden – der andere Teil verbleibt in der Fondsanlage, um dauerhaft die Chancen des Kapitalmarkts nutzen zu können.

Die Versicherungskammer bietet die SofortRente Invest in den Anlageprofilen „Chance“ und „Basic“ an. Dabei eröffnet die Variante „Chance“ deutlich größere Möglichkeiten auf Rentensteigerungen, weil in dieser Variante von Beginn an größere Teile des Vertragsguthabens in der NOA investiert sind.

Die Versicherungskammer verfolgt mit dem Anlagekonzept der NOA eine nachhaltige Anlagestrategie, ohne den Bezug zu einem globalen Multi-Asset-Portfolio zu verlieren. Die Auswahl der Anlagen erfolgt anhand der ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) beispielsweise in Unternehmen, die Wert auf Umweltschutz legen, eine soziale und faire Unternehmenskultur leben oder verantwortungsbewusst investieren. Als Unterzeichner der UNPRI – der UN Principles of Responsible Investment – folgt der Konzern Versicherungskammer darüber hinaus den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Kapitalanlage.

Bei der SofortRente Invest kann auch eine Todesfall-Leistung vereinbart werden. Sofern diese vereinbart ist, sind auch Entnahmen aus dem verbleibenden Kapital möglich. Die Erträge der SofortRente Invest unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der günstigen Ertragsanteilbesteuerung.

Die neue SofortRente Invest ergänzt die bisherige SofortRente. Sie wird von den drei Lebensversicherern im Konzern Versicherungskammer – der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, der Öffentlichen Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG und der SAARLAND Lebensversicherung AG – über alle Vertriebswege hinweg angeboten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Aktuelle Gerichtsurteile zu Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen – moderiert und kommentiert durch zwei aktive Richter.

 

In den Vertragsbedingungen gibt es eine Fülle unverbindlicher Formulierungen und unbestimmter Rechtsbegriffe.

Investieren Sie am 28.01.2020 einen Tag von 09:00 – 18:00 Uhr in Ihre Teilnahme am 4. Recht-Symposium und diskutieren Sie mit unseren Referenten, den Vorsitzenden Richtern der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin, Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, zu aktuellen Urteilen.

Themenschwerpunkte:

  • Antragsstellung mittels Softwareprogrammen, vertragliche Obliegenheiten, arglistige Täuschung, Maklerzurechnung und Beweislast
  • Beruf/Tätigkeit, Stammrechts- oder Einzelverjährung, Nachprüfungsverfahren und Verweisung, Vergleichsbetrachtung
  • Gesundheitsdaten, Auskunft- und Belegpflichten, Verwertungsverbot

Das Recht-Symposium wird als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte gemäß §15 FAO und für Versicherungsvermittler gemäß §7 VersVermV anerkannt.

Veranstaltungsdatum: 28.01.2020, 09:00 – 18:00 Uhr

Veranstaltungsort: NH Hotel Frankfurt Mörfelden, Hessenring 9, 64546 Mörfelden-Walldorf

Zur detaillierten Beschreibung und Anmeldung: https://www.premiumcircle.de/recht-symposium/

 

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Nur noch wenige Restplätze frei.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de , www.vorsorgefachforum.de

Umfrage unter Vertriebspartnern der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zeigt überwiegend optimistische Erwartungen – knapp 60% rechnen mit einer positiven DAX-Entwicklung bis zum Jahresende 2020

 

Die aktuellen Ergebnisse einer von der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) durchgeführten Umfrage unter 239 Finanzprofis zeigen, dass die Vertriebspartner der B2B-Direktbank überwiegend optimistisch auf das Börsenjahr 2020 blicken. „Knapp 60% der befragten Vermittler gehen davon aus, zum Jahresende einen höheren DAX-Stand zu sehen“, wie Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase, kommentiert. „Nur etwas mehr als 10% rechnen auf Jahressicht eher mit sinkenden Kursen. 31% der Befragten erwarten wiederum zum Ende des Jahres etwa den gleichen Indexstand wie zu Beginn“, so Geyer weiter.

Die Erwartungen der Vermittler haben sich dabei im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert. So war die Grundtendenz zwar auch in 2019 bereits positiv, jedoch war der Anteil derer mit einer pessimistischen Erwartungshaltung deutlich größer als in diesem Jahr.

„Die Tatsache, dass die Vermittler im Kollektiv bereits im letzten Jahr den richtigen Riecher hatten, wie der Markt sich entwickelt, sollte auch für 2020 positiv stimmen. Die Erwartung ist sogar noch optimistischer als im Vorjahr“, bemerkt Geyer.

Etwa jeder Zehnte befragte Vermittler geht dagegen davon aus, dass der DAX bis zum Jahresende an Wert verlieren wird. „Im Vergleich zum letzten Jahr ist der Anteil derer, die von einem eher rückläufigen Markt ausgehen, deutlich gesunken“, ergänzt Geyer. „Dass jedoch nach wie vor einige Vertriebspartner eher pessimistisch auf den deutschen Aktienmarkt blicken, ist ein Indikator dafür, dass die zahlreichen globalen Herausforderungen keineswegs zu unterschätzen sind. Die Kapitalmärkte werden wohl auch in 2020 volatil bleiben“, mahnt Geyer abschließend.

Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Gemeinschaftskonten sind hierzulande keine Seltenheit.

 

Im Gegenteil: Für viele Ehepartner sind sie nicht nur selbstverständlich, sondern auch praktisch. Jeder der Partner kann so über das Geld verfügen, und es lassen sich außerdem damit noch Bankgebühren sparen. Doch was viele nicht wissen: Gemeinschaftskonten bergen ein erhebliches steuerliches Risiko. Denn hohe einseitige Einzahlungen können den Fiskus auf den Plan rufen, etwa wenn unter Ehepaaren größere Geldgeschenke gemacht werden. Aber auch andere größere Überweisungen – und dann häufig ungewollt – können die Finanzbehörden als Schenkung interpretieren. „Da das Konto steuerlich gesehen beiden Kontoinhabern je zur Hälfte gehört, sind sämtliche Geldeingänge und Vermögenstransfers nach dieser Logik zu behandeln“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Um bei den Geldgeschäften, aber auch bei der langfristigen Finanzplanung keine kostspieligen Fehler zu machen, sollten sich Verbraucher deshalb Unterstützung bei Experten wie den vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals holen.

Viele wissen es nicht: Jeder der verheirateten Partner besitzt eigenes Vermögen, auch wenn sie im gesetzlichen Güterstand, der so genannten Zugewinngemeinschaft, zusammenleben. Ein Gemeinschaftskonto ist daher für viele Ehepaare ebenso selbstverständlich wie tückisch. Hohe Zahlungseingänge, egal, ob eine Erbschaft, eine Abfindung, Boni oder Dividenden und Veräußerungserlöse, rufen immer häufiger den Fiskus auf den Plan. Denn die Finanzverwaltung sieht in Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto oder Überweisungen zwischen Einzelkonten der Eheleute schnell eine sogenannte „freigebige Zuwendung“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Bei einem Gemeinschaftskonto geht der Fiskus also davon aus, dass beide Ehepartner zur Hälfte an der Einzahlung beteiligt werden. Die Konsequenz: Das Finanzamt besteuert die Hälfte der eingezahlten Beträge als Schenkung. Sind die gesetzlichen Freibeträge überschritten, stehen rasch hohe Steuerforderungen im Raum.

Welche gravierenden Folgen ein Gemeinschaftskonto haben kann, soll an einem Beispiel aus dem Berufsalltag des Hamburger CERTIFIED FOUNDATION UND ESTATE PLANNER-Professional und FPSB-Mitglieds Ralf Niederdränk verdeutlicht werden.

Ein erfolgreicher Unternehmer hatte Ende 2008 seinen Betrieb veräußert. Der Kaufpreis betrug rund 2,5 Millionen Euro, die der Käufer in den Folgejahren in mehreren Raten auf das Gemeinschaftskonto des Unternehmers überwies. Der Verkäufer hatte jedoch versäumt, für diese Transaktion ein auf seinen Namen lautendes Einzelkonto einzurichten. Es erschien ihm „praktisch“ und entsprach der bisherigen Handhabung der Familie, alle Geldströme über das vorhandene Gemeinschaftskonto abzuwickeln.

Ein großer Fehler: Denn da das Konto steuerlich gesehen beiden Kontoinhabern je zur Hälfte gehört, sind auch sämtliche Geldeingänge und Vermögenstransfers nach dieser Logik zu behandeln. Solche Zuwendungen sind nur dann steuerfrei, wenn sie für den gemeinsamen Lebensunterhalt oder zum Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken dienen. Im konkreten Fall hätte die Ehefrau als „Beschenkte“ bereits im Jahr 2009 eine Schenkungssteuererklärung abgeben müssen. Sie tat es nicht. Am Ende waren insgesamt 142.500 Euro an Schenkungssteuer fällig. Eine Summe, die natürlich die Freude über den Verkaufserlös erheblich schmälerte.

Wie können Ehegatten nun vermeiden, durch Vermögenstransfers auf einem Gemeinschaftskonto derart unangenehme steuerliche Folgen auszulösen? Finanzplaner Niederdränk hat folgende Ratschläge:

Regel Nummer 1: Eindeutige Zuordnung der Vermögenswerte

Damit sich Vermögenswerte, zumal wenn es um Geldbeträge und Wertpapiere geht, immer eindeutig einem Eigentümer zuordnen lassen, sollte dies mittels Einzelkonten und -depots erfolgen. Gegenseitige, lebzeitige Vollmachten sichern die wechselseitige Verfügungsberechtigung der Ehepartner über die Konten ab.

Regel Nummer 2: Klare Dokumentation der Verfügungsbefugnisse

Falls Ehepartner dennoch nicht auf ein Gemeinschaftskonto verzichten wollen, sollten sie vor hohen Einzahlungen unbedingt eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Tenor: Der nichteinzahlende Partner darf über die Kontogelder nur für die gemeinsame Lebensführung frei verfügen. Mit dem Guthaben darf kein eigenes Vermögen – etwa zum Wertpapierkauf oder für einen Immobilienerwerb – aufgebaut werden.

Regel Nummer 3: Vorsicht auch bei Transfers zwischen Einzelkonten

Besser sind Einzelkonten, damit Vermögenswerte eindeutig zugeordnet werden können. Aber Vorsicht ist auch hier geboten: Vermögensüberträge zwischen Einzelkonten der Ehepartner rufen Finanzbeamte erst recht auf den Plan. In diesen Fällen wird sogar der gesamte Betrag als Schenkung angesehen. Hier hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Risiko von schenkungssteuerpflichtigen Einzahlungen unter Ehepartnern verschärft (BFH, Az. II R 41/14).

Regel Nummer 4: Zeit heilt keine Wunden

Schenkungen verjähren nicht, solange beide Partner noch leben. Das Finanzamt kann auch für lange zurückliegende Fälle noch Schenkungssteuer festsetzen, wenn der gesetzliche Freibetrag von 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren überschritten wird. Zudem droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung, wenn die Ehepartner trotz besseren Wissens den Vermögenstransfer nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt angezeigt haben.

Regel Nummer 5: Miterben können Gemeinschaftskonten sperren

Gemeinschaftskonten sind nicht nur in puncto Schenkungs- und Erbschaftsteuer problematisch. Im Falle des Todes eines Kontoinhabers können die Erben die Verfügungsgewalt des überlebenden Kontoinhabers wirksam unterbinden, indem sie gegenüber der Bank oder Sparkasse die Einzelverfügungsbefugnis widerrufen.

Regel Nummer 6: Raus aus der Schenkungsteuerfalle durch eine Güterstandsschaukel

Es existiert allerdings eine Möglichkeit, unbeabsichtigte Schenkungen aus der Vergangenheit schenkungsteuerlich nachträglich zu „beseitigen” – sofern die Eheleute sich im „richtigen” Güterstand nach dem BGB befinden. Im Zeitpunkt der Schenkungen müssen die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Wechseln die Ehegatten nunmehr durch Ehevertrag ihren Güterstand, z.B. indem sie Gütertrennung vereinbaren, können sie rückwirkend ein Erlöschen der Schenkungsteuer bewirken. Hierzu müssen sie vereinbaren, dass vormalige Schenkungen auf den mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft entstehenden Ausgleichsanspruch angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Empfänger der Zuwendung der Inhaber der Zugewinnausgleichsforderung ist. Nur dann können die bereits durch vormalige Übertragung erhaltenen Schenkungsgegenstände auf den Ausgleichsanspruch angerechnet werden. Beachtet werden muss insbesondere auch, wann und wie der Ausgleich bezahlt werden kann und welche ertragsteuerlichen Folgen dies auslöst.

Für ein Erlöschen der Steuerschuld ist nach dem ErbStG weiterhin erforderlich, dass die geschuldete Zugewinnausgleichszahlung auch tatsächlich geleistet wird. Sie selbst wiederum löst keine Schenkungsteuer aus. Der Güterstand muss rechtswirksam durch Vereinbarung in einer Notarurkunde beendet werden, damit die Zugewinnausgleichsforderung nach dem BGB überhaupt entsteht. Der Wechsel erfolgt regelmäßig in den Güterstand der Gütertrennung. Da der „Ausstieg” aus der Zugewinngemeinschaft zur Bereinigung vergangener Schenkungen erfolgt, soll sich an diesen meist perspektivisch der „Wiedereinstieg” in die Zugewinngemeinschaft anschließen. Die Rede ist dann von einer „Güterstandsschaukel”. In jedem Fall sollte die Rückkehr in den ursprünglichen Güterstand aber nicht bereits im Ehevertag zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft enthalten sein, sondern in einer separaten Urkunde erfolgen. Zudem empfiehlt es sich, eine Mindestdauer („Schamfrist”) im gewechselten Güterstand zu verweilen.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Es hatte sich angekündigt, doch nun ist gewiss:

 

Der zum Jahresende 2019 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern zentral auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Dies kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vehement.

„Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich werden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des BMF zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“

Der BVK lehnt daher die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin strikt ab, zumal dieser Schritt die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten würde. Stattdessen spricht sich der Verband für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen IHKn aus.

„Schon seit Jahren sind die Belastungen für Versicherungskaufleute und Finanzanlagenvermittler erheblich und wir werden mit immer neuen Verordnungen und Regulierungen, wie beispielsweise aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, der Datenschutzgrund- und Finanzanlagenvermittlungsverordnung sowie dem Lebensversicherungsreformgesetz, weiter reguliert“, betont der BVK-Präsident. „Jetzt legt das BMF noch nach und will die Finanzanlagenvermittler gleich von mehreren Ämtern gleichzeitig beaufsichtigen lassen und sie zudem unter das Wertpapierhandelsgesetz stellen. Das ist absolut unverständlich und wir werden mit unserer Kritik daran nicht hinterm Berg halten.“

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Passive Anlagestrategie mit ETFs lohnt sich: Renditen bis zu 22 Prozent

 

Für die Anleger des Honorar-Anlageberatungsinstituts Honorarfinanz AG war 2019 ein sehr starkes Jahr.  Trotz vieler negativer Nachrichten wie beispielsweise die rund um die Handelsstreitigkeiten oder den Brexit wuchsen in den vergangenen zwölf Monaten die Kundendepots je nach Risikobereitschaft zwischen acht Prozent bei konservativer Ausrichtung und bis zu 22 Prozent bei Portfolios mit höherem Aktienanteil. Sie liegen damit klar über der Performance der allermeisten aktiv gemanagten Investmentportfolien und sind gleichzeitig deutlich kostengünstiger.

Wie in der Honorarberatung weit verbreitet setzt auch die Honorarfinanz vornehmlich Exchange Traded Funds (ETF) als Anlagevehikel ein. Diese passive, prognosefreie Anlagestrategie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Kapitalmarktforschung, die eins zu eins in die Kundenportfolios einfließen. Neben den klassischen Large-Cap Aktien gewichtet die Honorarfinanz die Portfolien stark mit Value- und Small Cap-Werten.

Honorarfinanz-Vorstand Davor Horvat: „Wir führen unsere Kunden mit ruhiger Hand durch das Jahr und motivieren sie dann bei Marktrückschlägen nachzuinvestieren. Diese antizyklische Vorgehensweise hat sich seit Jahren für unsere Anleger überaus bewährt. Durch die internationale Diversifikation verpassen unsere Anleger zudem keine Renditen. Egal, wo sie weltweit entstehen. Und sie senken dadurch sogar das Risiko.“

Organisation der Honorarfinanz wächst bundesweit

Die Honorarfinanz AG hat 2019 ihre Organisation bundesweit um sieben auf nunmehr 25 Lizenznehmer an 20 Standorten aufgebaut. Horvat, der das Unternehmen vor zehn Jahren gründete: „Jetzt zahlt sich der große Aufwand in den Jahren 2015/2016 aus, als wir bei der BaFin die KWG-Lizenz als Institut für Honoraranlageberatung beantragten. Damit verfügen wir über ein markantes Merkmal im Unterschied zu den vielen anderen konzernunabhängigen Anlage-Beratungsgesellschaften.“ In Deutschland besitzen nur 18 Gesellschaften eine solche Lizenz. Für die nächsten fünf Jahre plant die Honorarfinanz AG, ihre Organisation auf 100 Lizenznehmer auszuweiten.

Die Lizenznehmer unter dem Haftungsdach der Honorarfinanz folgen einem einheitlichen, aufwändigen Beratungsprozess. Als Unterstützung bietet das Institut ihren Lizenznehmern Dienstleistungen wie Investment Management, Compliance, Back-Office, teilweise Branding und Marketing nach Vorbild des in den angloamerikanischen Märkten verbreiteten „Turnkey Asset Management Program“ (TAMP) an.

 

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Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D-76227 Karlsruhe, Tel: 0721-­915691­40, Fax: 0721-­915691­49, www.honorarfinanz.ag

Der digitale Vermögensverwalter Moneyfarm ist vom Istituto Tedesco di Qualità e Finanza, dem Deutschen Institut für Qualität und Finanzen, als „Bester Vermögensverwalter 2020“ in Italien ausgezeichnet worden.

 

Von den insgesamt über 150 Anbietern, die das zum Burda-Konzern gehörende Institut auf den Prüfstand gestellt hatte, haben lediglich elf dieses Gütesiegel erhalten. Bewertet wurden die Vermögensverwalter anhand zahlreicher Kriterien, darunter Portfoliomanagement und Kundenorientierung. Anleger können seit Anfang November vergangenen Jahres auch in Deutschland in das Moneyfarm-Produkt investieren, das im Unterschied zu den meisten anderen digitalen Angeboten auf ein aktives Management von Investment und Risiko setzt. Dabei greift Moneyfarm auf die Expertise von Allianz Global Investors zurück, einem der Vermögensverwalter der Allianz. Der Preis für dieses Produkt liegt aber lediglich auf dem Niveau, das Anleger sonst für passive Portfolios anderer Anbieter zahlen müssen.

„Diese Auszeichnung bestätigt, dass Moneyfarm im Heimatmarkt schon jetzt zu einem echten Wettbewerber der traditionellen Vermögensverwalter geworden ist. Denn im Rennen waren auch die wichtigsten in- und ausländischen Privatbanken, die in Italien aktiv sind“, sagt Thomas Völker, Vorstand der Moneyfarm Deutschland AG. Das Deutsche Institut für Qualität und Finanzen sieht sich als europäischen Marktführer für Qualitätsuntersuchungen und Gütesiegel. Es analysiert nach eigener Aussage jährlich hunderte von Produkten und Dienstleistungen in verschiedenen Branchen und hat das Ziel, die Angebote von Dienstleistern und Warenherstellern transparenter und vergleichbarer zu machen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MFM Investment GmbH, Mainzer Landstraße 250-254, 60326 Frankfurt am Main, Tel: 069 3807 6632, www.moneyfarm.de

Cura Versicherungsvermittlung GmbH setzt vollumfänglich auf KI-gestützte Plattform-Technologie der Smart InsurTech AG

 

Der Düsseldorfer Versicherungsvertrieb Cura setzt ab sofort die gesamte Palette der Versicherungsplattform SMART INSUR ein, die von der Smart InsurTech AG betrieben wird. Die vollumfängliche Nutzung reicht von der qualitativen Bewertung von Versicherungstarifen und dem Tarifierungs-, Angebots- und Antragsprozess inklusive Vergleich bis zur Kunden- und Vertragsverwaltung einschließlich Bestandskundenaktualisierung. Das Leistungsspektrum beinhaltet darüber hinaus Verbuchung und Abrechnung von Provisionen, fachliche Unterstützung bei Deckungsanfragen sowie die KI-gestützte Verarbeitung der Geschäftsvorfälle und Dokumente der Produktpartner.

„Bereits seit mehreren Jahren nutzen wir Software-Komponenten, administrative Serviceleistungen und die Vertriebsunterstützung der Smart InsurTech AG“, erklärt Herbert Ruzas, Geschäftsführer der Cura Versicherungsvermittlung GmbH. „Nun haben wir uns dazu entschlossen, die Versicherungsplattform SMART INSUR noch intensiver zu nutzen und daher sämtliche Prozesse dorthin ausgelagert. So können wir uns auf unsere Kernkompetenz, die ganzheitliche Beratung von Privat- und Gewerbekunden, sowie die Vertriebssteuerung konzentrieren.“

Der vollumfängliche Einsatz der Versicherungsplattform umfasst weitere Technologien: Cura führt neu die Vergleichs-, Tarifierungs- und Abschlussfunktion (Smart Compare) ein sowie das am Markt einzigartige qualitative Tarif-Ranking nach Verbraucherschutzkriterien – u.a. der Stiftung Warentest – namens Smart Check.

Marcus Rex, Vorstand der Smart InsurTech AG, kommentiert: „Wir freuen uns, dass die Cura als eine der traditionellen und relevantesten Vertriebsorganisationen als Reaktion auf die Transformation des Versicherungsmarktes ihre Partnerschaft mit uns vertieft. Die Einführung unserer Beratungskomponenten Smart Compare und Smart Check freut mich besonders. Durch Standardisierung, Prozessautomatisierung und Entwicklung weiterer Marktplatz-Services können wir unsere Partner in sämtlichen Geschäftsmodellen noch besser unterstützen.“

Transaktionsgebühr: Statt starrer Kosten ist Vergütung abhängig vom Geschäftserfolg

Mit der Nutzung aller Services der Versicherungsplattform SMART INSUR geht ein neues Kooperationsmodell einher: Cura hat mit der Smart InsurTech AG ein faires, da skalierbares Vergütungsmodell vereinbart. Die Transaktionsgebühr variiert je nach Sparte und umfasst einen bestimmten Prozentsatz der Jahresnettoprämie des an die Plattform angebundenen Partners.

„Die Transaktionsgebühr ermöglicht eine faire und transparente Vergütung“, erklärt Rex. „Wenn das Geschäft eines angebundenen Partners erfolgreich verläuft, steigt sie in Relation zur Nutzung der Plattform-Services. Ist ein Geschäftsjahr nicht so erfolgreich, ist die Gebühr entsprechend niedriger. So schaffen wir einen Anreiz für gemeinsames Wachstum und gemeinsamen Erfolg. Lizenzgebühren sind demgegenüber starr und nicht an die Nutzungsintensität gekoppelt.“

Setzt ein an den Versicherungsmarktplatz SMART INSUR angebundener Partner auf die Transaktionsgebühr, kann er sämtliche Services aus einer Hand nutzen: Die digitalen Maklerverwaltungsprogramme (Smart Admin), die Vergleichsfunktion (Smart Compare) inklusive Tarifbewertung nach Verbraucherschutzkriterien (Smart Check) sowie den Beratungs- und Analysebereich (Smart Consult). Zwischen diesen Modulen kann er ohne doppelte Datenerfassung wechseln. „Das neue Vergütungsmodell umfasst auch unseren KI-gestützten, vollumfänglichen Dokumentenservice Smart GeVo“, berichtet Rex. „Durch die automatisierte Verarbeitung und Zuordnung von Dokumenten aus verschiedenen Quellen werden Geschäftsvorfälle beschleunigt und Vertriebskosten gesenkt. Der Innendienst wird durch eingesparte Zeit und höhere Datenqualität entlastet.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Unternehmen setzen vorhandene Kundendaten zur Optimierung des B2B-Vertriebs noch zu selten ein, künstliche Intelligenz (KI) und Big Data spielen meist noch gar keine Rolle.

 

Dabei sehen die Vertriebsmitarbeiter im B2B-Bereich hier auch für den persönlichen Vertrieb viele Vorteile. Auch B2B-Unternehmen haben erkannt, dass die bessere Nutzung von Kundendaten im Vertrieb großes Potential bietet. Die Ergebnisse der kürzlich durchgeführten Studie* von Simon-Kucher & Partners zum Einsatz von Big Data und künstlicher Intelligenz (KI) im B2B-Vertrieb sind eindeutig: Eine große Mehrheit von 92 Prozent der Befragten weiß um den Nutzen der Daten und ist überzeugt, dass ein besserer Einsatz sinnvoll für die Vertriebsprozesse ihres Unternehmens sein kann. In knapp 80 Prozent der Fälle liegen diese Daten auch bereits in guter Qualität vor.

An der praktischen Umsetzung hapert es jedoch: Ein Großteil der Unternehmen schlägt bisher noch keinen vollen Profit aus dem vorhandenen Datenschatz. Die Daten werden in den Unternehmen aktuell überwiegend für die Bestimmung des geeigneten Produkt- und Serviceangebots und zur Kundensegmentierung genutzt. Für Themen wie Cross- und Upselling, die richtige Kundenansprache oder Preisfindung werden die Daten jedoch bisher wenig eingesetzt. „Hier wird das Potential der Daten noch längst nicht ausgeschöpft“, so Andree Radloff, Partner und Sales-Experte bei Simon-Kucher & Partners.

Voraussetzungen für optimale Datennutzung bei vielen nicht vorhanden

Die Studie zeigt: Auf dem Weg zu Big Data und künstlicher Intelligenz fehlt es vielen Unternehmen an Grundlagen. Über die Hälfte der befragten Vertriebsmitarbeiter gab an, die vorhandenen Daten gar nicht, nur unregelmäßig oder unstrukturiert mit Hilfe einfacher Excel-Tabellen zu betrachten. Bisher führen nur 11 Prozent der Unternehmen ständig vollautomatisierte, mit Algorithmen hinterlegte Analysen durch. „Wir beobachten immer wieder, dass den Unternehmen oft grundlegende Schritte fehlen. Die Datenverfügbarkeit ist zwar meistens sichergestellt, anschließendes Reporting und Analyse fehlen jedoch häufig. Die Anwendung und der finale Schritt zur Nutzung von KI und Big Data stehen oft noch gar nicht zur Diskussion“, berichtet Radloff.

Doch offensichtlich haben die Unternehmen die Notwendigkeit erkannt, denn 63 Prozent der Unternehmen haben zumindest konkrete Maßnahmen eingeleitet, um die Kundendaten besser zu nutzen. „Oftmals sind dies naheliegende und einfach umzusetzende Maßnahmen, die jedoch ein wichtiger Ausgangspunkt für die professionelle Datennutzung sind“, so Radloff.

Vertriebler rechnen mit positiven Auswirkungen auf ihren Alltag

Barrieren zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es kaum: Die befragten Vertriebsmitarbeiter bewerten auch die Reaktion der Kunden auf bessere Datennutzung durchweg positiv, 81 Prozent rechnen mit einer höheren Kundenzufriedenheit. Sie erwarten, dass die Kunden eine engere Beziehung zum Anbieter aufbauen und dadurch auch eine höhere Abschlusswahrscheinlichkeit erzielt wird. Auch in puncto Budget und Zahlungsbereitschaft der Kunden sehen die Befragten Vorteile für ihr Unternehmen.

Clemens Oberhammer, Sales-Experte und Partner bei Simon-Kucher & Partners, erklärt: „B2B-Unternehmen müssen die Chancen von KI und Big Data für ihren Vertrieb nutzen, um konkurrenzfähig zu bleiben. In Zeiten von Arbeitskräftemangel, hohen Gehältern und sinkenden Margen müssen Unternehmen an ihrer Vertriebseffizienz arbeiten. Die Nutzung von Big Data und Machine Learning kann Unternehmen dabei helfen, sowohl die Vertriebskosten zu senken als auch den Umsatz je Vertriebler zu steigern. Beispielsweise kann ein Unternehmen mit Hilfe von KI die Erfolgswahrscheinlichkeit von Cross- und Upselling vorhersagen und somit Vertrieblern wichtige Informationen geben, auf welche Produkte und Kunden sie sich fokussieren sollten.“

Die Bedeutung des persönlichen Vertriebs ist in der B2B-Branche immer noch sehr hoch: Bei 42 Prozent der Unternehmen hat sich der Onlinevertrieb zwar als wichtiger Vertriebskanal etabliert, die Vertriebsmitarbeiter bleiben aber in den meisten Fällen unersetzlich, da es sich um Produkte mit Beratungsbedarf handelt.

Über zwei Drittel der befragten Vertriebler im B2B-Bereich erhoffen sich durch die Datennutzung vor allem eine Erleichterung ihres Alltags, da relevante Informationen leichter aus den Daten abgeleitet werden und sie stärker proaktiv auf Kunden zugehen können. 62 Prozent sind überzeugt, dass sich auch ihre Wahrnehmung durch die Kunden ändern wird, denn durch zusätzliche Erkenntnisse aus den Daten können sie eher die Rolle des Kundenberaters als die des Verkäufers einnehmen. Die Gefahren der Datennutzung für die Vertriebsmitarbeiter werden im Vergleich dazu deutlich geringer eingeschätzt: Weniger als die Hälfte der Befragten hat Bedenken, leichter austauschbar zu sein oder aber durch künstliche Intelligenz ersetzt zu werden.

 

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Simon Kucher & Partner GmbH,Strategy und Marketing, Haydnstrasse 36 , ­53115 Bonn Tel.: +49 (0)228 / 9843-­0,  www.simon­kucher.com

Ab sofort stellt eine TÜV-Zertifizierung den objektiven Vergleich von Girokonten auf Vergleichsportalen sicher.

 

Die TÜV Saarland Certification GmbH ist als erste Stelle in Deutschland akkreditiert, das dafür notwendige Zertifikat zur Einhaltung der Vergleichswebsitesverordnung zu vergeben. Vergleichsportale, die das Zertifikat führen dürfen, können damit den objektiven und transparenten Kontenvergleich für Verbraucher nachweisen.

Zertifizierung behebt typische Probleme von Verbrauchern mit Vergleichswebseiten

Die Vergleichswebsitesverordnung regelt Transparenz und Vergleichbarkeit der Zahlungskontenentgelte, wie die europäische Zahlungskontenrichtlinie vorgibt. Diese wurde mit dem Zahlungskontengesetz in Deutschland umgesetzt und mit der Vergleichwebsitesverordnung konkretisiert. Auf Vergleichswebseiten wird bisher ein neutraler Vergleich häufig durch provisionsabhängige Ergebnisse und intransparente Vergleichskriterien erschwert. Das führt dazu, dass die Rankings von Konten aktuell nicht immer objektiv und unabhängig erfolgen.

Das Zertifikat “TÜV-geprüfte Vergleichswebsite für Zahlungskonten” des TÜV Saarland bescheinigt, dass eine Vergleichswebseite die strengen Anforderungen erfüllt. Es beruht auf einer umfassenden Prüfung und regelmäßigen Überwachung: Für die Vergabe werden die Funktionen der Vergleichsplattform, die Darstellung und dort enthaltenen Informationen sowie die Software, insbesondere die Vergleichsalgorithmen, geprüft.

“Ein Vergleichsportal soll alle Informationen, die für eine Entscheidung notwendig sind, in einem unabhängigen, objektiven und transparenten Vergleich für den Verbraucher kostenfrei anbieten. Durch das neue Siegel kann man ein regelkonformes Portal mit verlässlichen Informationen leicht erkennen,” so Thorsten Greiner, Geschäftsführer der TÜV Saarland Certification GmbH.

Verbraucherschutz und Objektivität als Priorität

Ausschlaggebend für die Akkreditierung der TÜV Saarland Certification GmbH durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist unter anderem die langjährige Erfahrung in der Zertifizierung von Banken, sowie in der Prüfung und Zertifizierung von Vergleichswebseiten. Für die Akkreditierung hat der TÜV Saarland zudem seine Kompetenz und objektiven Prüfmethoden in Sachen Onlineangeboten, IT und Datenschutz im Sinne des Verbrauchers erfolgreich nachgewiesen.

“Für das Zertifikat müssen die Portalbetreiber Inhalte, Prozesse und Algorithmen offenlegen,” erklärt Thorsten Greiner. “Der TÜV Saarland bietet hier der Öffentlichkeit genauso wie den beteiligten Unternehmen die notwendige Kompetenz, Objektivität und Verlässlichkeit.”

 

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TÜV Saarland Certification GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach, https://CERT.tuev-saar.de/

Ab 1. Januar 2020 schränkt der Gesetzgeber die Anwendung der steuerfreien Sachbezugsgrenze von 44 Euro ein.

 

Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bisher monatlich steuerfrei Waren- oder Tankgutscheine bis 44 Euro, dann sollten sie unbedingt prüfen, ob diese auch weiterhin lohnsteuerfrei sind. Was künftig gilt, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Jeanette Rodegro-Dohrn.

Gutscheine und Geldkarten bis 44 Euro 

Arbeitgeber hatten bisher zahlreiche Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern über die 44 Euro-Freigrenze für lohn- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge etwas Gutes zu tun. Gutscheine, Gutscheinkarten und sogar zweckgebundene Geldleistungen blieben steuerfrei, wenn sie 44 Euro im Monat inklusive Mehrwertsteuer nicht überschritten. Dies galt selbst dann, wenn der Arbeitgeber gegen Vorlage eines Belegs wie zum Beispiel einer Einkaufs- oder Tankquittung dem Arbeitnehmer maximal 44 Euro monatlich erstattete.

Neuer Sachlohnbegriff

Aufgrund aktueller Rechtsprechung hatte der Gesetzgeber nun den Auftrag, zwischen Sachbezug und Geldleistung klar zu unterscheiden. Deshalb der Gesetzgeber den Sachlohnbegriff jetzt neu geregelt. Der Bundesrat dem am 29. November 2019 zugestimmt. Die Folge: Alles, was bisher in Sachen Gutscheine und Geldkarten möglich war, geht ab 1. Januar 2020 nicht mehr ohne Weiteres.

Was ab 2020 weiterhin erlaubt ist

Die gute Nachricht ist: Die 44 Euro-Freigrenze bleibt erhalten. Arbeitgeber können also ihren Mitarbeitern in dieser Höhe weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge gewähren. Gutscheine und Geldkarten bleiben aber nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin begünstigt:

Gutschein- und Geldkarten dürfen ab 2020 nur noch zum Einkauf bei einem bestimmten Einzelhändler wie zum Beispiel einem bestimmten Lebensmittelgeschäft oder bei einer bestimmten Tankstelle genutzt werden, damit sie weiterhin begünstigt bleiben.

Auch Centergutscheine und City-Cards stellen wie bisher einen Sachbezug dar. „Der Gesetzgeber versucht hiermit offenbar den lokalen Handel zu stützen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Jeanette Rodegro-Dohrn aus Düsseldorf.

„Und was darüber hinaus ab 1. Januar 2020 gilt: Begünstigte Gutscheine und Geldkarten dürfen Arbeitgeber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgeben“, sagt die Ecovis-Expertin, „eine Gehaltsumwandlung ist nach Ansicht des Gesetzgebers nicht möglich.“

Was ab 2020 nicht mehr geht

Die folgenden Leistungen sind künftig nicht mehr begünstigt. Sie betrachtet der Gesetzgeber als reine Geldleistung, die daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen:

Zweckgebundene Geldleistungen: Der Arbeitgeber gibt seinem Arbeitnehmer Geld, damit dieser sich etwas zuvor Festgelegtes kaufen kann.

Nachträgliche Kostenerstattung: Gemeint ist damit, der Arbeitnehmer bekommt das Geld für einen Einkauf oder fürs Tanken erstattet, wenn er eine Quittung vorlegt.

Geldersatzleistungen wie Kreditkarten, Tankkarten und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.

Gutscheine und Geldkarten, mit denen man auch Bargeld abheben kann, die also nicht ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, betrachtet der Gesetzgeber letztlich als reine Bargeldleistung.

Prepaidkarten mit IBAN, also mit einem eigenen Konto, oder Paypal-Funktion.

Der Gesetzgeber wollte mit der Neuregelung klare Abgrenzungskriterien schaffen. In der Praxis herrscht aber derzeit Unsicherheit, wie beispielsweise der Verweis auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz auszulegen ist. „Im Zweifel sollte der Unternehmer eine sogenannte Lohnsteueranrufungsauskunft beim Finanzamt stellen, um sich vor Nachzahlungen zu schützen“, rät die Ecovis-Expertin.

Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Sachbezüge sind nicht betroffen. „Bisher gewähren viele Unternehmen ihren Arbeitnehmern gegen Vorlage von Belegen oder Quittungen die 44 Euro“, sagt die Ecovis-Expertin Rodegro-Dohrn, „wer weiterhin lohn- und sozialversicherungsfreie Vorteile bieten will, sollte seinen Mitarbeitern diese in anderer Form gewähren.“

 

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Ecovis, Agnes-Bernauer-Straße 90, 80687 München, Tel: +49 89 5898 -266, Fax: +49 89 5898 -280, www.ecovis.com

Trotz der staatlichen Förderung, die wie ein Hebel auf die Rendite wirkt und gerade in der Niedrigzinsphase sehr lukrativ sein kann, wächst die Anzahl der Basisrenten-Verträge (auch „Rürup-Rente“ genannt) unverständlicherweise nur langsam.

 

Die steuerliche Absetzbarkeit der „Rürup“-Beiträge beträgt in diesem Jahr bereits 88% und steigt jährlich um 2%-Punkte auf 100% ab dem Jahr 2025. Dies führt zu einer beachtlichen Steuerersparnis und somit zu attraktiven Renditen. Insbesondere dann, wenn die Basisrente in Form einer Fondspolice gewählt wird. Werden dabei z.B. 100% Aktienfonds hinterlegt, kann man von einer staatlich geförderten Aktieninvestition sprechen.

„Die Basisrente lohnt sich zunehmend und ist für viele Personen mit höherem Einkommen ein lukratives Instrument, die Altersvorsorge aufzubauen. Egal ob für Selbstständige, Angestellte oder freiberuflich Tätige, sie stellt auf jeden Fall eine sehr attraktive, renditeoptimierte Altersvorsorgelösung für Gutverdiener und insbesondere auch deren Ehepartner dar“, so Prof. Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Die Sparer müssen sich zwar zwischen zahlreichen Tarifen und verschiedenen Formen der Basisrente entscheiden, aber hier hilft das zum zehnten Mal in Folge veröffentlichte IVFP-Basisrenten-Rating.

Was wurde untersucht?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) sieht in der Basisrente viel Positives und untersucht 2019 die aktuellen Tarife in einem umfassenden Rating aus Kundensicht. Die Einteilung der Tarife erfolgt dabei in die Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „Fondsgebunden mit/ohne Garantie“, „Comfort“ und „Indexpolicen“. Wie in den anderen Ratings auch, setzt sich die Gesamtnote wieder aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service) zusammen.

Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut – Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis, als auch in den einzelnen Teilbereichen und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

Unter www.ivfp.de/Basisrenten-Rating 2019 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel hilft auch eine betriebliche Krankenversicherung

 

Ein überzeugendes Gesundheitsangebot für die Beschäftigten hilft den Unternehmen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Davon ist jedenfalls die Finanzberatungsgruppe Plansecur überzeugt. Die Finanzfachleute empfehlen hierzu eine betriebliche Krankenversicherung (bKV). “Für die Beschäftigten stellt die bKV eine leicht verständliche und flexible Alternative zur privaten Vorsorge dar”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan, und hebt hervor: “Mit dem freiwilligen Angebot zeigen Unternehmen, dass ihnen ihre Beschäftigten und deren Gesundheit am Herzen liegen. Damit stellt die bKV eine wichtige Maßnahme dar, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.”

Plansecur-Chef Johannes Sczepan belegt die Dramatik auf dem Arbeitsmarkt: “Europa wird nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 20 Prozent seiner erwerbstätigen Bevölkerung bis 2045 verlieren. Einen derartigen Bevölkerungsschwund gab es in Friedenszeiten noch nie. Allein dem deutschen Mittelstand gehen nach Schätzung des Deutschen Industrie- und Handelstages rund 50 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr wegen unbesetzter Stellen verloren. Daher ist es unabdingbar, dass die Unternehmen sich im wahrsten Sinne des Wortes mit allen Mitteln um die immer weniger Beschäftigten bemühen. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge und übrigens auch die betriebliche Altersversorgung stellen wichtige Bausteine in einer solchen Strategie dar.”

Lange Liste von Leistungen

Die Liste der Leistungen, die Arbeitgeber steuermindernd für ihre Beschäftigten übernehmen können, ist lang, heißt es bei Plansecur. Beispielhaft werden genannt: Privatkundenstatus bei Ärzten und Heilbehandlern sowie Kostenübernahme bei Heilpraktikern, Absicherung von Seh- und Hörhilfen, Kostenübernahme von Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Behandlungen durch einen gewünschten Arzt/Spezialisten, stationäre Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, Kostenübernahme von Zahnbehandlungsmaßnahmen und professioneller Zahnreinigung, Kostenübernahme von Zahnersatz (z. B. Implantate) und kieferorthopädischen Leistungen, Auszahlung eines bedarfsgerechten Krankentage- oder Pflegegeldes, Krankheitskostenübernahme für private und berufliche Reisen ins Ausland sowie weitere Leistungen je nach Versicherungsanbieter.

Besserer Krankenstand hilft allen

“Bleiben die Mitarbeitenden gesund oder genesen im Falle einer Erkrankung schneller kommt dies natürlich auch dem Krankenstand im Betrieb zugute”, rät Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan den Arbeitgebern zu einer möglichst umfassenden Gesundheitsvorsorge für die Belegschaft. Er erklärt: “Vor allem aber sendet ein Unternehmen damit klare Signale, dass es die Gesundheit der Beschäftigten ernst nimmt. Das drückt eine hohe Wertschätzung aus.”

Generationen A-Z

Der Plansecur-Chef verweist darauf, dass sich die Unternehmen bei der Mitarbeiteransprache auf “alle Generationen von A bis Z” einlassen müssen. Er gibt Beispiele: “Die Generation Y der nach 1980 Geborenen verlangt vor allem eine sinnstiftende Aufgabe und eine ausgewogene Work-Life-Balance. Die nach 2000 geborenen Digital Natives potenzieren diese Wertvorstellung durch eine alles durchdringende Digitalisierung. Die Generation Z, die jetzt auf den Arbeitsmarkt kommt, ist so anspruchsvoll wie noch nie eine Beschäftigtengeneration zuvor. Diese jungen Leute setzen es als Selbstverständlichkeit voraus, dass sich ihr Arbeitgeber bestmöglich um ihre Gesundheit und ihre Altersversorgung kümmert.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

“SPF-Gate” bietet Kunden ein digitales Portal für Vertragsverwaltung, Datenaustausch und Kommunikation.

 

In Zusammenarbeit mit der Smart InsurTech AG und der Finance-Gate Software GmbH hat die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH (SPF), firmenverbundener Vermittler privater Versicherungen für Siemens-Mitarbeiter, das neu entwickelte Kundenportal “SPF-Gate” in Betrieb genommen. Den Kunden der Siemens Private Finance stehen ab sofort digitale Services wie z.B. ein digitaler Versicherungsordner oder die Online-Schadenmeldung zur Verfügung.

Das SPF-Gate basiert auf der Softwarelösung der Finance-Gate Software GmbH, die es der Siemens Private Finance ermöglicht, ihren Kunden eine komfortable, intuitive Oberfläche kombiniert mit neuen Kommunikationskanälen anzubieten. Verträge und Prämien können zeit- und ortsunabhängig online eingesehen und selbständig geändert werden – unabhängig von der Versicherungsgesellschaft. Ebenso können Schäden bequem online gemeldet werden. Die Plattform ist auch für Smartphones und Tablets geeignet.

Über eine digitale Schnittstelle wird der automatisierte Datenaustausch von Kunden- und Vertragsdaten mit dem SPF-Gate sichergestellt. So kann die Siemens Private Finance auf direktem Weg und ohne zusätzliche Software mit ihren Kunden interagieren und von der Digitalisierung zuvor manueller Prozesse profitieren.

Anbindung gewährleistet schlanke, standardisierte Prozesse und hohe Datenqualität

“Wir freuen uns, dass wir unseren Beratern und Endkunden mit dem SPF-Gate einen komfortablen digitalen Interaktionsweg anbieten können”, kommentiert Dr. Alexander Mahnke, Leiter Versicherung bei der Siemens AG. “Indem das Portal an die Versicherungsplattform der Smart InsurTech AG angebunden ist, können wir unseren Kunden nicht nur eine nutzerfreundliche, intuitiv bedienbare Oberfläche zur Verfügung stellen, sondern zugleich effiziente Prozesse mit hoher Datenqualität bieten”, so Dr. Mahnke weiter.

Marcus Rex, Vorstand der Smart InsurTech AG: “Wir freuen uns, dass wir für die Siemens Private Finance gemeinsam mit Finance-Gate unseren Beitrag leisten können, den Innendienst firmenverbundener Vermittler zu entlasten und ihre alltäglichen Prozesse bei höchster Datenqualität zu beschleunigen und zu standardisieren. Weitere Kunden unseres Maklerverwaltungsprogramms SMART ADMIN (Oasis), haben bereits Interesse bekundet, Finance-Gate zu nutzen und mit den Plattformservices von SMART INSUR produktiv zu gehen.”

Sascha Langfus, Geschäftsführer der Finance-Gate Software GmbH, freut sich über den Go-Live von SPF-Gate: “Auch Vermittler müssen ihre Dienstleistungen und Prozesse in der digitalen Welt noch stärker an ihren Kunden ausrichten, um weiter eine Rolle in deren persönlicher Absicherung zu spielen. Siemens Private Finance bietet ihren Kunden mit SPF-Gate eine innovative Plattform mit Transparenz, Einfachheit und ständiger Erreichbarkeit im Fokus.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Finance-Gate Software GmbH, Köpenicker Straße 154, 10997 Berlin, www.finance-gate.de

Auf einer stillgelegten, rund 18 Hektar großen Ackerfläche im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein) begann die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG mit der Pflanzung von 1.000 jungen Bäumen.

 

Die Pflanzaktion soll gezielt Aufmerksamkeit auf den Wald als einen der wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen die Erderwärmung lenken. Aktuell werden weltweit pro Jahr rund 30 Millionen Hektar Wald abgeholzt. Im Gegensatz dazu könnte, laut einer aktuellen Studie der ETH Zürich, durch gezielte Wiederaufforstung ein Großteil der bislang von Menschen verursachten CO2-Emissionen in Biomasse gebunden werden.

Währenddessen geht es den deutschen Waldbeständen immer schlechter. Nach Angaben der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) wurden alleine in den jüngsten beiden Trockenjahren 180.000 Hektar Forstbestand geschädigt oder zerstört. Dadurch verlor der deutsche Waldbestand binnen zwei Jahren schätzungsweise zwei Millionen Tonnen CO2-Speicherkapazität. Das entspricht der jährlichen Kohlendioxid-Emission von rund einer Million PKW.

VEMA-Vorstand Andreas Brunner ist daher überzeugt, dass der Klimawandel „nicht alleine durch Emissionsvermeidung in Form von E-Autos, Flugverboten und CO2-Steuern aufzuhalten ist. Vielmehr bedarf es der Mithilfe aller, das bereits in der Atmosphäre befindliche Kohlendioxid in Biomasse zu binden, um die klimaschädlichen Effekte des Gases zu reduzieren.“

Mit der wegweisenden Wiederaufforstungsaktion wurde das erste Etappenziel der gemeinsamen Klima-Initiative von NV-Versicherungen, Initiative Bessergrün, Itzehoer Versicherungen und VEMA eG erreicht. Bis Ende 2019 sollen insgesamt 10.000 Bäume auf der brachliegenden Fläche aufgeforstet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Am 23.12.2019 wurde durch das zuständige Finanzministerium der Referentenentwurf zu einem Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG-E) veröffentlicht.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-12-23-FinAnlVUEG/0-Gesetz.html;jsessionid=41427D0F6380136EFBD51F26F37A67A0.delivery1-master.

Es gibt nun eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15.1.2020. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird fristgemäß die Positionen der unabhängigen Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung darstellen. Diese werden sich an dem bereits veröffentlichtem Positionspapier (https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2019/03/AfW-Positionspapier-zur-Thematik-34f-Vermittler-unter-BaFin-Aufsicht-V%C3%96.pdf) orientieren, aber auch noch intensiver kritisch mit Fragen zu

  • Erlaubniserteilung
  • Erlaubnisentzug
  • laufender Aufsicht
  • Vertriebsgesellschaften
  • Kosten

und angrenzenden Themenfeldern befassen.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird sich vehement dem geplanten Vorhaben entgegenstellen. „Es würde mit diesem Gesetz eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen geben.“ so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes.

Wie schon am 15.12.2019 in Auswertung des AfW-Vermittlerbarometers vermeldet, besteht die Gefahr, dass ca. die Hälfte der unabhängigen Finanzanlagenvermittler ihre gewerberechtliche Zulassung zurückgeben würden und damit die produkt- und institutsunabhängige Beratung dramatisch reduziert werden würde.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Vermittlungsvolumen um 6,5 Prozent gesteigert

 

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018/19 zurück, wie die Plansecur KG mitteilt. Im Zeitraum vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2019 verzeichnete das Unternehmen bei Provisionserlösen einen Zuwachs um rund 3,5 Prozent auf 23,7 Millionen Euro. Das Vermittlungsvolumen stieg um 6,5 Prozent auf 320,8 Millionen Euro. Das Geschäft mit privaten Altersvorsorge- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie mit Sachversicherungen entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr besonders erfolgreich, ebenso wie das Geschäft mit Finanzierungen, das 2018/19 um 26 Prozent zulegte.

“Wir sind mit unserem Ergebnis im Geschäftsjahr 2018/19 überaus zufrieden”, erklärt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er erläutert: “Für uns ist es wichtig, dass nicht nur unsere Zahlen in der Finanzberatungsgruppe stimmen, sondern dass auch unsere eigenständigen Berater und natürlich unsere Kunden mit ihren Ergebnissen zufrieden sind. Und genau das ist uns im letzten Jahr besonders gut gelungen.”

Mit Versicherungen erwirtschaftete Plansecur im abgelaufenen Geschäftsjahr 13,0 Millionen Euro Provisionserlöse. Die Sparte Vermögensaufbau, zu der bei Plansecur Investmentfonds, Finanzierungen und Bankprodukte gehören, trug mit 9,2 Millionen Euro maßgeblich zum Gesamtergebnis bei. Das Segment Kapitalanlagen, in dem das Unternehmen Eigentumswohnungen und geschlossene Fonds zusammenfasst, legte deutlich zu auf 1,0 Millionen Euro. Die Erlöse aus Beratungsdienstleistungen stiegen auf 0,23 Millionen Euro.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Seit 2015 hat CLARK bereits rund 200.000 Nutzer mit mehr als 600 Millionen Euro Prämienvolumen gewonnen und erhielt bei den Gründerszene Awards 2019 die Auszeichnung als wachstumsstärkstes Digitalunternehmen Deutschlands.

 

Das Wachstum wird 2020 unter anderem durch die Expansion in andere europäische Länder weitergeführt.

Der Versicherungsmanager CLARK blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück: Das Frankfurter Insurtech verzeichnete allein 2019 ein Umsatzwachstum von mehr als 500 Prozent. Seit der Gründung im Juni 2015 hat der Online-Versicherungsmakler mit seiner App rund 200.000 Kunden überzeugt. Das verwaltete Prämienvolumen liegt Ende des Jahres bei mehr als 600 Millionen Euro. Aktuell beschäftigt CLARK fast 200 Mitarbeiter an drei Standorten in Deutschland. Neben dem Hauptsitz in Frankfurt und Büros in Berlin und Püttlingen baut das Unternehmen im Zuge seiner Internationalisierung 2020 auch einen Standort in Wien auf. Damit strebt CLARK die Marktführerschaft unter den digitalen Versicherungsmaklern in Europa an.

Digitales Kundenerlebnis dank intelligenter Technologie und Beratung

Mit der App von CLARK erhalten Verbraucher eine Übersicht ihrer Versicherungen und können ihre Verträge digital managen. Allein in den letzten zwölf Monaten öffneten Kunden die App mehr als eine Million Mal. Dabei ließen sie fast 500.000 mal ihren Bedarf anhand eines Robo-Advisors überprüfen. Die intelligente Technologie analysiert die individuelle Versicherungssituation, vergleicht sie mit den Angeboten von 160 Versicherern und gibt passende Empfehlungen ab. Allein 2019 wurden 250.000 Verträge aus verschiedenen Versicherungskategorien von CLARK bearbeitet oder neu angelegt. Bei den meisten Versicherungsprodukten laufen die Prozesse bereits voll automatisiert ab: Nach einer Anfrage für Sachversicherungen, wie der Privathaftpflicht, oder im Bereich der Krankenzusatzversicherungen erhält der Nutzer ein Angebot binnen fünf Sekunden. Die Beratung bei CLARK erfolgt zusätzlich per Telefon, E-Mail oder Messenger.

Wachstum in drei Jahren um durchschnittlich 1.022 Prozent

Das neue Jahr begann bei CLARK mit der Übernahme der Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH. Es war bereits das zweite Maklergeschäft, das durch die Partnerschaft zu CLARK die persönliche Beratung seiner Kunden um ein digitales Angebot erweiterte. Ende August kündigte der digitale Versicherungsmanager dann den Markteintritt seiner App in Österreich an. Der Go-live ist für das Frühjahr 2020 geplant – weitere europäische Länder sollen folgen. Für ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 1.022 Prozent in den letzten drei Jahren, verlieh die Gründerszene Ende November dem Frankfurter Start-up den Titel als Wachstumssieger 2019. “Die Auszeichnung zum wachstumsstärksten Digitalunternehmen in Deutschland macht den Jahresabschluss perfekt”, so Christopher Oster, CEO und Co-Founder von CLARK.

Ausblick 2020: Wachstum beschleunigen

Die vier Gründer Christopher Oster, Steffen Glomb, Marco Adelt und Chris Lodde blicken mit Zuversicht ins neue Jahr: “In 2019 lag unser Fokus darauf, den Grundstein zu legen, um unser Geschäftsmodell weiter zu skalieren. Es ist wichtig, dass unsere Strategie, Prozesse und auch zentrale Funktionen auf ein starkes Wachstum im nächsten Jahr eingestellt sind. Die zentralen Themen für CLARK 2020 werden die Internationalisierung, die Weiterentwicklung unserer App und weiteres Kundenwachstum sein.”

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de