Mit dem neuen Lehrgang „Onlinemakler (DMA)“ vermittelt die Deutsche Makler Akademie entscheidendes Wissen über das vertriebliche Potenzial digitaler Kanäle.

 

Denn freie Vermittler müssen sich immer mehr darauf einstellen, dass die Kontakte zu neuen und zu bestehenden Kunden vor allem über das Internet laufen. Als Vertriebsprofi muss man sich heutzutage in Netzwerken wie WhatsApp, Facebook und Instagram sicher bewegen und angemessen kommunizieren können. Daher bildet das Modul „Social Media für Makler“ den ersten der drei Teile des Lehrgangs. Die Teilnehmer sind mit dem erworbenen Wissen künftig genau dort anzutreffen, wo sich auch ihre Kunden befinden.

Im zweiten Modul geht es darum, die Makler-Homepage professionell zu gestalten und zu vernetzen. Denn nur wer im Internet gut sichtbar ist, kann Interessenten auf seine Dienstleistungen aufmerksam machen. Themen sind hier digitale Profile und Formulare, Empfehlungsmarketing im Netz sowie Online-Strategien für Bestandskunden.

Das dritte Modul beschäftigt sich mit der Kundenberatung und -betreuung in der digitalen Welt. Vermittler lernen hier die großen Chancen in der Onlineberatung und deren professionellen Einsatz kennen. Hierzu gehören auch ein Überblick über technische Lösungen und deren Anbieter sowie rechtliche Rahmenbedingungen bei der digitalen Kundenberatung.

Jedes Modul besteht aus einem zweitägigen Seminar und ist auch einzeln buchbar. Die Ergebnisse sind sofort in der alltäglichen Praxis anwendbar. Der erste Lehrgang startet am 25. März 2020 in Oberursel bei Frankfurt (Main). Weitere Lehrgänge folgen ab 19. Mai in München und ab 15. September in Hamburg. Die Seminare können auch als individuelle Inhouse-Maßnahmen gebucht werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Makler Akademie (DMA) gemeinnützige GmbH, Petersburger Platz 6, 10249 Berlin, www.deutsche-makler-akademie.de

Für alle Krankenzusatztarife und die Vollkostenversicherung für Studenten der Nürnberger Krankenversicherung AG (NKV) können Nutzer des Vergleichsprogramms Levelnine PKV ab sofort die Verträge aus dem Tool heraus abschließen.

 

Die NKV gehört somit zu den wenigen privaten Krankenversicherern in Deutschland, die diese Vertriebslösung anbieten. Vermittler haben den Vorteil, dass sie nicht mehr länger zwischen verschiedenen Programmen wechseln müssen, da die Tarife für die Krankenzusatzversicherung und die Studentenversicherung mit allen Merkmalen und Kundendaten automatisch in die Beratungstechnologie (BT4all) der Nürnberger übernommen werden.

Schnelle Bearbeitung

Die Verantwortlichen der Nürnberger freuen sich über das Ergebnis der Zusammenarbeit mit der ObjectiveIT GmbH, die Betreiberin des Vergleichsprogramms. Denn laut Jürgen Hertlein, Leiter Produkt- und Marktmanagement der NKV, könne der Anwender einen nahtlosen Übergang zwischen Levelnine PKV und der BT4all der Nürnberger nutzen. Zusätzlich profitieren Nutzer des Prozesses von einer deutlich schnelleren Bearbeitung ihrer Anträge, da diese weitestgehend vollmaschinell verarbeitet und policiert werden.

Integrierte Gesundheitsprüfung

Für Jürgen Hertlein liegt ein weiterer Vorteil für den Vermittler auf der Hand: “Die integrierte Gesundheitsprüfung in der BT4all stellt einfache Gesundheitsfragen, auf die man lediglich mit ‘ja’ oder ‘nein’ antwortet. Dies ermöglicht eine Entscheidung am Point of Sale für die gesamte Zusatzversicherung.” Denn dadurch erfährt der Vermittler sofort und noch während der Beantragung, ob sein Kunde im gewählten Tarif versicherbar ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Informativ, motivierend, überraschend – zusätzlich zum traditionsreichen PKV Forum+ lädt die Continentale erstmals zu einer deutschlandweiten KV-Roadshow ein.

 

In fünf Städten diskutieren ausgewiesene Experten aktuelle Themen rund um die private Krankenvollversicherung. Gemeinsam nennen sie Lösungsansätze und Faktoren für den erfolgreichen Vertrieb. Mit im Gepäck haben die Gastgeber auch eine Produktneuheit. Die Veranstaltungsreihe mit dem Titel „Gemeinsam Potenziale erkennen, Chancen ergreifen und Hürden nehmen“ startet am 9. März in München. Es folgen Termine in Düsseldorf (26. März), Frankfurt a.M. (27. März), Hamburg (30. März) und Berlin (31. März).

Rüstzeug für Vermittler

„Die Lage im PKV-Neugeschäft ist durch die demografische Entwicklung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht einfacher geworden. Es gibt schlicht weniger potenzielle Neukunden“, so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der Continentale Kranken. „Ich blicke dennoch optimistisch in die Zukunft, denn allein im vergangenen Jahr wechselten 285.000 Menschen neu in die PKV oder ihren Versicherer. Da ist sehr viel Potenzial vorhanden.“ Rüstzeug, um dieses auszuschöpfen, erhalten Vermittler bei der Continentale KV-Roadshow.

Bei allen fünf Veranstaltungen erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm. Renommierte Referenten geben in kurzen Vorträgen und Talkrunden neue Impulse für den Vertrieb. Die Themen der Roadshow sind:

  • Der PKV-Markt – Erfolgsfaktoren im Wandel
  • Unsinn und Sinn von Produkt- und Unternehmensratings
  • Bedeutung der fortschreitenden Digitalisierung

Neben Continentale Kranken Vorstand Dr. Helmut Hofmeier stehen folgende Experten auf dem Podium:

  • Dr. Reiner Will, geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur.
  • Stefan Riedel, Vorstand adesso, Geschäftsbereich Insurance.
  • Oliver Fink, Geschäftsführer ObectiveIT GmbH (Entwickler der Vergleichssoftware LevelNine).
  • Dr. Marcus Kremer, Continentale Vorstand Vertriebspartnerbetreuung.

Zum Abschluss der Veranstaltung nimmt Innovationsreporter, Autor und Dozent Gerriet Danz die Besucher mit auf seine „Expedition Querdenken“.

Anmelden und Weiterbildungsminuten sammeln

Alle Roadshows beginnen um 9.30 Uhr mit einem „get together“. Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 10.30 Uhr, Veranstaltungsende um 15.30 Uhr.

Interessierte Vermittler können sich ab sofort anmelden unter https://makler.continentale.de/kv-roadshow. Die Teilnahme ist kostenlos. Im Rahmen der Brancheninitiative „gut beraten“ werden 215 Weiterbildungsminuten gutgeschrieben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler haben im vergangenen Jahr zwar ihren Umsatz um 4 Prozent und ihren Gewinn um 8 Prozent gesteigert.

 

Allerdings gibt es erhebliche Einkommensunterschiede in der Branche. Das AfW-Vermittlerbarometer 2019 liefert aktuelle Zahlen zum Verdienst der Vermittler.

Im Durchschnitt gaben Vermittler 2019 an, einen Umsatz in Höhe von 108.120 Euro und einen Gewinn von rund 55.000 Euro zu erzielen.. Dies ist ein Ergebnis des AfW-Vermittlerbarometers, der jährlichen Online-Branchenumfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Dabei befinden sich jedoch zwei Drittel der befragten 1.586 Vermittler im Gewinn-Segment bis 50.000 Euro. Nur jeder siebte Vermittler (13,9 Prozent) erreicht einen Gewinn von über 100.000 Euro. 81 Prozent der befragten Vermittler wiesen sich als unabhängige Versicherungsmakler aus.

„Die Umfrage unterstreicht eindrücklich, dass die auch in der Politik teilweise immer noch existierenden Klischees von einer in Geld schwimmenden Vermittlerschaft nicht der Realität entsprechen“, sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. „Die Erhöhung des durchschnittlichen Gewinns resultiert daraus, dass kleine und unrentablere Vermittlerbüros aufgeben oder von größeren Unternehmen übernommen werden, die dann effizienter mit den Beständen arbeiten können“, analysiert Frank Rottenbacher das Umfrageergebnis.

Mehr Transparenz und klare Kommunikation gegenüber Kunden

Die Transparenz bei der Vermittlervergütung ist relativ stark ausgeprägt. So bejahen 69 Prozent der Immobiliardarlehensvermittler die Aussage, dass ihre Kunden wissen, wie und in welcher Höhe sie für ihre Beratungsleitung vergütet werden. Die Versicherungsvermittler haben hier jedoch noch Nachholbedarf. Hier bekundete nur jeder zweite (49 Prozent) Vermittler, dass seine Kunden über die Vergütung Bescheid wüssten. 22 Prozent lehnten die Aussage zur Transparenz in der Vergütung ab, 26 Prozent standen der Aussage neutral gegenüber.

Dennoch befürwortet eine deutliche Mehrheit auch der Versicherungsvermittler eine klare Kommunikation gegenüber den Kunden. Der Aussage „Ich habe eine klare Beschreibung meines Mehrwerts als Berater und meine Kunden wissen, welche Leistung ich erbringe und welchen Wert die Zusammenarbeit mit mir hat“, stimmten 79 Prozent der Versicherungsvermittler zu (siehe Grafik). 82 Prozent der Kapitalanlagevermittler und 81 Prozent der Immobilienfinanzierungsvermittler stimmte der Aussage ebenfalls zu, wobei es hier Überschneidungen gibt, da nicht wenige Vermittler über zwei oder sogar alle drei Erlaubnisse nach Paragraf 34 d, f und i der Gewerbeordnung verfügen.

„Das Ergebnis zeigt, dass sich Vermittler des Wertes Ihrer Dienstleistung mehr und mehr bewusst sind und bereit sind, diese offen beim Kunden anzusprechen. “, zieht AfW-Vorstand Frank Rottenbacher ein Fazit.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum zwölften Mal mittels Online-Umfrage im November 2019 durchgeführt. 1.586 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, von denen 35% AfW-Mitglieder sind, beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund 81 Prozent der befragten Vermittler weisen einen Maklerstatus auf, 61% haben eine § 34f Erlaubnis. Daher unterstreichen die Ergebnisse die Bedeutung für den unabhängigen Vertriebsweg Makler.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Zum zehnten Mal in Folge wurde die Fonds Finanz im Rahmen des FONDS professionell Service-Award 2020 in der Kategorie „Service-Qualität der Maklerpools“ mit dem Prädikat „herausragend“ ausgezeichnet.

 

Die Auszeichnung bezieht sich vor allem auf den Bereich Investment und ist das Ergebnis einer Online-Umfrage, an der 3.693 Vermittler teilgenommen haben. Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung der Fonds Finanz, nahm den Award auf dem FONDS Kongress in Mannheim persönlich entgegen.

Für Deutschlands größten Maklerpool ist die Auszeichnung ein wichtiger Gradmesser. Ausschlaggebend sind die Bewertungen der Vermittler. Deshalb ist der Award wegweisend für die zukünftige Ausrichtung der Fonds Finanz.

„Wir freuen uns sehr darüber, den Service-Award nun schon zum zehnten Mal in Folge entgegennehmen zu dürfen – ein kleines Jubiläum für uns. Wir haben den Bereich Investment in den letzten Jahren maßgeblich gestärkt und weiterentwickelt. Unser Bestreben, der führende Pool zu werden, trägt großartige Früchte. Wir danken unseren Vermittlern, die mit unserer Service-Qualität offenbar sehr zufrieden sind. Das spornt uns an, weiterhin unser Bestes zu geben“, so Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung der Fonds Finanz.

Der Maklerpool war auf dem FONDS Kongress in Mannheim erneut mit einem Stand vertreten und brachte interessierten Vermittlern die umfangreiche Vertriebsunterstützung der Fachabteilung Investment näher. Besonderer Fokus lag dabei auf dem weiterentwickelten Portfoliooptimierer 3.0, der in die Investmentberatungssoftware Advisor’s Studio integriert ist und Vermittlern beziehungsweise deren Kunden optimal diversifizierte Portfolios mit fundierten Ertragserwartungen und intensiv geprüften Fonds aus dem hauseigenen Research bereitstellt. Zudem wurden die Neuerungen hinsichtlich der anstehenden Umsetzung der neuen FinVermV präsentiert und das hauseigene Analystenteam vorgestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Haftet der Versicherungsmakler für Zusagen über Versicherungsschutz, die er selbst oder seine Angestellten tätigen? Haftet er auch, wenn Zusagen zu einem Versicherungsschutz gemacht werden, die überhaupt nicht versicherbar sind?

 

Bisher war die vorherrschende Vorstellung jene, dass der Makler nur wie ein Versicherer haftet (siehe BGH-Urteil zur Quasihaftung des BGH, Az. IV ZR 422/12), wenn es versicherbar gewesen wäre (siehe BGH-Urteil zum Az. III ZR 82/13).

Bislang wurde also die Auffassung vertreten, dass überhaupt Versicherungsschutz hätte theoretisch beschafft werden können, damit im Rahmen der Schadenermittlung eine hypothetische Vermögenslage besteht, die den Versicherungsnehmer schadlos halten würde. Denn der Schaden im Rahmen einer Maklerhaftung besteht in der Differenz der Vermögenslagen, wie sie tatsächlich besteht und hypothetisch (mit Versicherungsschutz) bestehen könnte.

Diese Grundsätze wurden in einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht in dieser Form gewürdigt. Daher stellt sich die Frage, ob der Bundesgerichtshof bei Überprüfung der Rechnungsfrage zustimmen würde oder ob die Entscheidung unzutreffend ist?

In wenigen Worten versuche ich für Sie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zusammenzufassen:

Ein Kunde wünschte eine Patentrechtschutzversicherung und stellte die ausdrückliche Nachfrage, ob die Abwehr von Schutzrechtsnichtigkeitsklagen versichert ist. Daraufhin erhielt er die unmissverständliche Antwort des Versicherungsmaklers, dass für die Abwehr von Schutzrechtsnichtigkeitsklagen Versicherungsschutz besteht.

Tatsächlich bestand hierfür kein Versicherungsschutz. Ein Gutachter kam in dem gerichtlichen Verfahren überdies zu dem Ergebnis, dass die Abwehr von Schutzrechtsnichtigkeitsklagen generell auf dem deutschen Markt nicht versicherbar sei!

Zu einem späteren Zeitpunkt hatte der Versicherungsnehmer ein gerichtliches Patentrechtsverletzungsverfahren eingeleitet. Es ist eine übliche Verteidigungsstrategie (so auch das erkennende Gericht), dass als Reaktion auf ein solches gerichtliches Verfahren gerne die Gegenklage als Schutzrechtsnichtigkeitsklage erhoben wird.

Bei Schadenmeldung lehnte der Versicherer den Versicherungsschutz ab. Das Gericht stellte ferner fest, dass das Betreuungsverhältnis des Versicherungsmaklers gegenüber dem Kunden schon lange zuvor (01.12.2009) beendet war, obgleich die Nichtigkeitsklage erst im November 2013 erhoben wurde.

Das Gericht hatte nunmehr darüber zu entscheiden, ob die vom Versicherungsnehmer getragenen tatsächlichen Verfahrenskosten der Schutzrechtsnichtigkeitsklage in Höhe von circa € 40.000,00 von dem Versicherungsmakler zu tragen sind?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 16.11.2018, Az. I 4 U 210/17) urteilte, dass der Versicherungsmakler den Kunden den entstandenen Schaden zu ersetzen habe, auch wenn ein Versicherungsschutz für die Abwehr der Patentrechtsnichtigkeitsklage überhaupt nicht versicherbar war.

Das Gericht sieht die Anspruchsgrundlage in § 280 BGB in Form einer Nebenpflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag. Die Pflichtverletzung bestand nach Auffassung des Gerichts darin, dass der Versicherungsmakler klar und unmissverständlich einen Versicherungsschutz bestätigte, auch wenn dieser in Wirklichkeit überhaupt nicht versicherbar wäre. Dies ist also das Besondere an der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Überträgt man diese Rechtsprechung auch auf andere Sachverhalte, so würde ein Versicherungsmakler stets für klar getätigte Zusagen haften, auch wenn das Risiko einer solchen Zusage überhaupt nicht versicherbar wäre.

Außerdem bekräftigt das Oberlandesgericht Düsseldorf auch, dass die Pflichtverletzung fortwirkt, auch wenn das Betreuungsverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer schon längst zuvor endete. Die Haftung besteht also über das Mandatsverhältnis hinaus, weil aufgrund der falschen Auskunft eine Ursache gesetzt wurde, die auch im späteren Verlauf nicht wieder entfallen sei.

Uns ist leider nicht bekannt, ob gegen diese Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde. Die Revision wurde jedenfalls vom Oberlandesgericht Düsseldorf nicht zugelassen.

Fazit: Es kann nur immer wieder die höchstrichterliche Rechtsprechung mit dem Satz zitiert werden „Die Haftung des Versicherungsmaklers geht weit”.

Tätigen Sie also keine Zusagen über einen möglichen Versicherungsschutz, wenn nicht mit dem Versicherer klar abgestimmt ist, dass im konkreten Einzelfall auch wirklich Versicherungsschutz seitens des Risikoträgers besteht.

Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Banken insbesondere bei Einmalbeiträgen weit vor Einfirmenvermittlern sowie Maklern und Mehrfachagenten

 

Banken sind der wichtigste Vertriebskanal für private Altersvorsorgeprodukte (pAV)[1] in Deutschland. Sie verfügen 2018 mit einem Anteil von 36 Prozent über den größten Teil am Neugeschäftsvolumen nach APE[2], vor den Einfirmenvermittlern (33) und Maklern/Mehrfachagenten (28) . Dies zeigt die detaillierte Betrachtung nach Produktgruppen der Willis Towers Watson Vertriebswegestudie 2018 zur deutschen Lebensversicherung.

Insgesamt lösten die 88 in der Studie analysierten Lebensversicherer[3] im Jahr 2018 ein Volumen von 5,6 Milliarden Euro nach APE ein.[4] Davon machen pAV-Produkte mit 3,5 Milliarden Euro einen Anteil von 62 Prozent aus.

Banken jedoch nur bei pAV-Einmalbeiträgen weit vorn

Bei Unterscheidung nach laufenden und Einmalbeiträgen zeigt sich die deutliche Führungsposition der Kredithäuser mit 44 Prozent Anteil jedoch nur bei den Einmalbeiträgen. Bei laufenden Beiträgen hingegen liegen sie mit 26 Prozent hinter den Einfirmenvermittlern (41) und Maklern und Mehrfachagenten (29). „Banken haben oft umfassende Einsicht in die Finanzsituation ihrer Kunden“, sagt Henning Maaß, für die Studie verantwortlicher Berater bei Willis Towers Watson. „Die Produkte der Lebensversicherer sind in den Zeiten geringer Zinsen ein gutes Angebot an die Bankkunden, die größere Summen anlegen wollen.“

pAV ist bedeutendste Produktgruppe für die meisten Vertriebswege

Die Bedeutung der pAV für den Lebensversicherungsvertrieb ist hoch, wie auch der Blick auf die pAV-Anteile in den einzelnen Vertriebswegen zeigt: „Erwartungsgemäß spielen die Produkte für private Altersvorsorge für die Banken mit 75 Prozent, für die Einfirmenvermittler mit 62 Prozent und für Makler und Mehrfachagenten mit 55 Prozent (Anteil am eingelösten APE-Volumen) die größte Rolle im Neugeschäft“, erläutert Maaß. „Auch beim Direktvertrieb machen pAV-Produkte 38 Prozent aus, im Bereich Einmalbeitrag sogar 89 Prozent – allerdings sind das Neugeschäft insgesamt und die Anzahl verkaufter Verträge im Direktvertrieb doch vergleichsweise gering.“

pAV vor allem bei Einmalbeiträgen dominierend

Besonders stark zeigt sich die Dominanz der pAV beim Neuzugang gegen Einmalbeitrag: Dieser floss zu 86 Prozent in Produkte der privaten Altersvorsorge. Beim Neuzugang gegen laufende Beiträge entfielen „nur“ 48 Prozent auf die pAV.

Auffällig ist die Bedeutung der pAV auch bei den größten Lebensversicherern am Markt: „Bei den nach APE-Neugeschäft vier größten Unternehmen beträgt der pAV-Anteil im Schnitt 72 Prozent“, so Maaß. „Die Unternehmen der Plätze 5 bis 10 verkauften durchschnittlich 55 Prozent und jene der Plätze 11 bis 20 im Mittel 50 Prozent ihres Neugeschäfts in Form von pAV-Produkten“, so Maaß.

Makler und Mehrfachagenten mit höchsten pAV-Durchschnittsbeiträgen

Banken vermitteln mit 1.224 Euro bei den laufenden und mit 36.388 Euro bei den einmaligen Beiträgen nicht die höchsten pAV-Durchschnittsbeiträge. Diese werden mit 1.466 Euro bzw. 68.068 Euro von den Maklern und Mehrfachagenten erzielt. „Bei diesen Zahlen scheint sich die etwas vermögendere Klientel der Makler und Mehrfachagenten widerzuspiegeln“, so Maaß zu diesen Daten. „Die pAV-Durchschnittsbeiträge im Direkt- und übrigen Vertrieb darf man jedoch nicht überinterpretieren. Erstens sind die Stückzahlen dort ziemlich gering und zweitens auf wenige Anbieter konzentriert.“

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[1] Kapitallebens- und Rentenversicherungen der Schicht 3, Basis-Renten der Schicht 1 und private Riester-Renten der Schicht 2

[2] APE = Annual Premium Equivalent: Summe aus laufenden Beiträgen für 1 Jahr und zehn Prozent der Einmalbeiträge

[3] 86 unter deutscher und zwei unter irischer Aufsicht stehende Unternehmen

[4] Dabei handelt es sich ausschließlich um eingelöstes Neugeschäft (also ohne Erhöhungen der Versicherungssummen)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Unternehmen in Deutschland sind zurückhaltend beim Einsatz von Robo Advisors für die Beratung im Verkauf.

 

Nur 16 Prozent der Entscheider sehen großes Potenzial im Einsatz digitaler Vertriebsmitarbeiter. 31 Prozent halten derzeit gar nichts von der Technologie. Das sind Ergebnisse aus der Studie Potenzialanalyse “Der individuelle Kunde 2019” von Sopra Steria und dem F.A.Z.-Institut.

Etwas weiter beim Einsatz virtueller Berater sind die Finanzdienstleister. 23 Prozent der Entscheider von Banken und Versicherern sehen großes, 40 Prozent zumindest ein geringes Potenzial. Vor allem Banken verfolgen Ansätze, das Geschäftsfeld Wertpapierberatung im Retail-Banking profitabel zu gestalten. Derzeit hält sich das von digitalen Finanzberatern verwaltete Vermögen allerdings in Grenzen. Versicherer haben es schwerer als Banken, Einsatzgebiete für Robo Advisors zu finden. Die ausführliche Analyse sämtlicher aktueller Policen, inklusive einer qualifizierten Beratung, ob Deckungslücken oder Doppelversicherungen vorliegen, gilt als noch zu komplex für Robo Advisors. Bei Sachversicherungsfragen kommen künstlich-intelligente Helfer zudem bei den sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheidenden Versicherungsbedingungen an ihre Grenzen.

Andere Branchen fremdeln ebenfalls mit der Idee, ihre Kunden in Kaufsituationen komplett einem virtuellen Verkäufer zu überlassen. In der öffentlichen Verwaltung sowie bei Energieversorgern sehen derzeit nur neun Prozent der Entscheider nützliche Anwendungsgebiete. “Es gelingt oft noch nicht, das gute alte Kundengespräch und das vertriebliche Gespür des Verkäufers im Laden auf die Online-Welt zu übertragen. Deshalb warten viele Entscheider beim komplexen Thema Robo Advisor lieber auf die nächste Ausbaustufe”, sagt Dr. Elmar Stenzel, Experte für Customer Experience Management bei Sopra Steria. Zudem warten die Unternehmen auch auf ihre Kunden. “Kunden lassen sich aktuell lieber von Menschen beraten als von einer Software. Das gilt vor allem für Produkte, bei denen sie sich nicht so gut auskennen. Damit sich das ändert, müssen Anbieter schon klare Mehrwerte liefern und diese deutlich machen, beispielsweise eine signifikante Zeitersparnis bei gleicher Qualität der Beratung”, so Stenzel.

Chatbots haben es leichter als Robo Advisors

Digitale Verkäufer als echte Ergänzung haben somit nicht die oberste Priorität bei Unternehmen, wenn es um die Digitalisierung von Vertriebsprozessen geht. Ein größeres Augenmerk legen die Anbieter auf die Verbesserung des Kundenservice durch Chatbots. Digitale Assistenten als Ersthelfer für Standardfragen finden mehr Anklang bei den befragten Entscheidern. 22 Prozent können sich große Entlastungen und deutlich schnelleren Service durch den Einsatz von Chatbots vorstellen. 37 Prozent gehen von spürbaren Verbesserungen aus. Die Tätigkeiten der Chatbots im Kundenservice sind standardisierter und einfacher als die eines Robo Advisors im Verkauf. Unternehmen versprechen sich hier spürbar schnellere Verbesserungen als mit dem Einsatz digitaler Berater für komplexe Verkaufssituationen.

Die meisten Unternehmen, so die Studie, versprechen sich Mehrwerte von der Unterstützung ihrer Berater durch Künstliche Intelligenz. Algorithmen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fakten und Vorschlägen versorgen, um Kunden schneller und genauer helfen zu können. 42 Prozent der Befragten sehen im so genannten Hidden Support ein großes Potenzial. Jeder dritte Entscheider verspricht sich mehr Möglichkeiten, genauere Kundenprofile zu erstellen und so die Ansprache stärker zu personalisieren. “Es braucht weiterhin die gewieften Köpfe mit der Nase für die Situation der Kunden und das Verkaufen, nur dass diese Profis verstärkt aus Daten und nicht mehr nur aus der Mimik des Kunden herauslesen, was ihn gerade stört oder was sie zusätzlich zum aktuellen Produkt noch benötigt”, so Dr. Elmar Stenzel von Sopra Steria.

Über die Studie:

Die Studie Potenzialanalyse “Der individuelle Kunde 2019” von Sopra Steria und dem F.A.Z.-Institut gibt die Ergebnisse einer Befragung unter 339 Entscheidern und Führungskräften aus den Branchen Finanzdienstleistungen, verarbeitendes Gewerbe, öffentliche Verwaltung und Versorgung sowie Telekommunikation und Medien wieder. Gefragt wurde danach, wie die Unternehmen ihr Geschäft an den Wünschen und Bedürfnissen einzelner Kunden ausrichten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sopra Steria Consulting, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, D-22085 Hamburg,Tel: +49 40 22 703-0, Fax: +49 40 22 703-7999, www.soprasteria.de

Im Wettbewerb um den „Finanzberater des Jahres 2020“ belegten die Berater des VZ VermögensZentrums erneut Spitzenplätze in der Top-100-Liste der besten Finanzberater Deutschlands.

 

Damit knüpft das VZ an die hervorragenden Resultate der letzten Jahre an. „Unser Erfolgsrezept ist unser einzigartiger Ansatz, denn wir sind anders als klassische Finanzberater und Vermögensverwalter“, betont Tom Friess, Vorsitzender der Geschäftsleitung des VZ VermögensZentrums. „Das VZ ist unabhängig und hat keine eigenen Anlageprodukte. Unsere Kunden schätzen die persönliche Betreuung, wie bei der Anlageberatung“, sagt der VZ-Chef. „Beim VZ erhalten Sie eine umfassende, fachkundige Beratung, zum Beispiel wenn Sie Ihren Ruhestand planen oder Konzepte zur Einkommens- und Vermögenssicherung brauchen. Ziel ist es, für jeden die passende Lösung zu entwickeln.“ Tom Friess verweist auch auf die geldwerten Vorteile: keine Ausgabeaufschläge, niedrige Transaktionskosten und günstige Depotführung.

Am Wettbewerb um den „Finanzberater des Jahres“ nehmen bundesweit viele Hundert Finanzberater teil. Die Teilnehmer demonstrieren in mehreren Tests ihr Fachwissen. Zusätzlich bewirtschaften sie sechs Monate lang ein virtuelles Fonds-Portfolio, mit dem sie eine hohe Rendite erzielen und dabei die Wertschwankungen im Griff behalten müssen. Die Auszeichnung wird jedes Jahr von „Euro“, der Monatszeitschrift für Geld und Wirtschaft, gemeinsam mit mehreren Partnerunternehmen vergeben.

Vertrauenssiegel der Fuchsbriefe

Auch in anderen Contests überzeugte das VZ die Juroren. So zeichneten die renommierten Fuchsbriefe das VZ VermögensZentrum mit dem Titel „Trusted Wealth Manager“ aus. In einem unabhängigen Analyseverfahren bewerten die Prüfer die Vertrauenswürdigkeit von Private-Banking-Anbietern in Deutschland.

VZ gehört zu den größten Vermögensverwaltern Deutschlands

Citywire, das Magazin für institutionelle Anleger, hat das VZ VermögensZentrum in die Top-50-Liste der Vermögensverwalter 2019 aufgenommen. Ausgewählt werden die größten unabhängigen Vermögensverwalter Deutschlands, die keinem übergeordneten Finanzinstitut angehören und ihren Kunden das größtmögliche Anlageuniversum bieten.

 

Verantwortlich für den Inhalt

VZ VermögensZentrum, 80333 München, Maximiliansplatz 12, Tel: 089-2001170, www.vermoegenszentrum.de

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) fordert eine Gleichbehandlung zwischen Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzanlagenvermittlern bei den Beiträgen zur Entschädigungseinrichtung und bei den Zuwendungen.

 

Der VuV würdigt den jüngsten Referentenentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler unter dem Dach der BaFin positiv und sieht darin eine Qualitätsverbesserung des Aufsichtsrechts. Das gesamte Aufsichtsrecht ist durch MiFID 2 derart komplex geworden, dass die Überwachung nur durch eine spezialisierte und erfahrene Behörde wie die BaFin denkbar ist.

Gleichzeitig kritisiert der Verband aber deutlich, dass in zwei wesentlichen regulatorischen Punkten die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter (Finanzdienstleistungsinstitute) durch die gesetzliche Neuregelung schlechter gestellt wird. In einem gemeinsamen Geschäftsbereich, nämlich beim Vertrieb von Investmentfonds und Vermögensanlagen im Wege der Anlageberatung und Anlagevermittlung, bestehen zwischen Finanzanlagenvermittlern und Finanzdienstleistern regulatorische Unterschiede, die auch aus Sicht der Anleger unverständlich sind.

Keine einheitliche Absicherung von Entschädigungsansprüchen

Anders als unabhängige Vermögensverwalter (Finanzdienstleister) sind Finanzanlagenvermittler keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zugeordnet.

Finanzdienstleister hingegen müssen erhebliche Beiträge zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) leisten, obgleich es seit Gründung der EdW im Jahre 1998 bei den Finanzdienstleistungsinstituten nur zu verhältnismäßig geringvolumigen Entschädigungsfällen gekommen ist. Hier wäre es im Sinne der Wettbewerbsgleichheit dringend geboten, anstatt der hohen Pflichtbeiträge zur Entschädigungseinrichtung den Finanzdienstleistern als Erleichterung eine Versicherungslösung zu ermöglichen, in der die Entschädigungsansprüche der Anleger ebenso gut abgesichert sind.

Ungleichhandlung beim Umgang mit Zuwendungen

Die Kritik des Verbandes richtet sich auch auf eine Ungleichbehandlung beim Umgang mit Zuwendungen. Finanzanlagenvermittler dürfen über Zuwendungen frei verfügen und diese nicht nur als Betriebsausgabe, sondern sogar als Unternehmensgewinn verbuchen. Unabhängigen Vermögensverwaltern (Finanzdienstleistungsinstituten) ist dies nicht erlaubt. Diese müssen bei Zuwendungen, die sie im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung erhalten haben, minutiös nachweisen, dass diese ausschließlich für eine Verbesserung der Dienstleistung für den Anleger verwendet worden sind. Sie dürfen diese nicht einmal anteilig für normale Betriebsausgaben verwenden. Für eine derartige Schlechterstellung der Finanzdienstleistungsinstitute bei identischen Geschäftsabschlüssen fehlt jedwede Plausibilität.

Anlegerschutz gewährleisten und Wettbewerbsgleichheit herstellen

Der Branchenverband fordert eine Angleichung der Regelungen, sowohl um einen einheitlichen Anlegerschutz als auch um Wettbewerbsgleichheit unter allen der Aufsicht der BaFin unterliegenden Dienstleistern herzustellen.

„Der in der Regulierung bisher immer betonte Leitsatz ,same business, same rules` wird hier zu Lasten der Finanzdienstleistungsinstitute ohne erkennbaren Grund mit Füßen getreten“, so der Vorstandsvorsitzende Andreas Grünewald. Für ihn ist unerfindlich, warum für eine gleiche Dienstleistung unter einer einheitlichen Aufsicht ein derartiger Flickenteppich produziert wurde. Andreas Grünewald fügt hinzu: „Für den Anleger ist es doch verwirrend, wenn für den Erwerb eines Investmentfonds über Finanzanlagenvermittler A andere Bedingungen gelten als bei dem Finanzdienstleistungsinstitut B.“

Die Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermittler auf die BaFin sollte daher zum Anlass genommen werden, einen einheitlichen Standard zu setzen und durch Lockerungen für Finanzdienstleister die notorische Überregulierung ein wenig zu entschärfen. Wenn der Gesetzgeber für Finanzanlagenvermittler keinerlei Deckung etwaiger Wertpapierverbindlichkeiten durch eine Entschädigungseinrichtung für erforderlich erachtet, sollte es unabhängigen Vermögensverwaltern (Finanzdienstleistungsinstituten) wenigstens möglich sein, Entschädigungsansprüche der Anleger anstatt durch hohe Zwangsbeiträge zur EdW im Wege einer Versicherung abzudecken,

der Meinung ist, dass ein Finanzanlagenvermittler die erhaltenen Zuwendungen frei verwenden kann und dem auch Anlegerinteressen nicht entgegenstehen, ist es unverständlich, warum dies einem Finanzdienstleistungsinstitut dann bei gleichen Geschäftsabschlüssen plötzlich verboten ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VuV- Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 660550110, Fax: +49 69 660550119, www.vuv.de

Geld sicher anlegen, zugleich die Renditechancen an den Kapitalmärkten nutzen und dabei jederzeit finanziell flexibel bleiben:

 

Diese Kombination ermöglicht die neue, moderne Rentenversicherung R+V-AnlageKombi Safe+Smart. Das Highlight: Kunden können ihr Geld individuell zwischen einem sicheren Kapital und einem Chancen-Kapital aufteilen. Und das nicht nur einmalig bei Abschluss, sondern jederzeit kostenfrei. Auch (Teil-)Auszahlungen sind jederzeit ohne Gebühr möglich. Es besteht zudem immer die Möglichkeit, Zuzahlungen zu leisten. Die R+V-AnlageKombi Safe+Smart kann für einen Einmalbeitrag ab 5.000 Euro abgeschlossen werden.

Rendite und Sicherheit: Kein Widerspruch

Rendite und Sicherheit müssen sich nicht ausschließen, im Gegenteil: Bei Safe+Smart können Kunden ihr Geld mit beiden Aspekten flexibel verbinden – eine attraktive Alternative im Niedrigzinsumfeld. „Safe+Smart bietet damit größtmögliche Freiheit für alle, die flexibel Geld in ihre Vorsorge investieren und zugleich die Sicherheit einer Rentenversicherung haben wollen“, so Claudia Andersch, Vorstandsvorsitzende der R+V Lebensversicherung AG. Eine solche Anlagemöglichkeit für sicherheitsorientierte Kunden fehlte bisher am Markt. „Konsequent vom Kunden gedacht und von der R+V gemacht – eine tolle Chance für den Kunden und ein großes Potenzial für die R+V“, ergänzt R+V-Vertriebsvorstand Jens Hasselbächer. Safe+Smart bietet die gewohnten Vorteile einer Rentenversicherung, also beispielsweise lebenslange Rentenzahlungen oder ein Kapitalwahlrecht bei Auszahlung.

Einfach und bequem

Und so funktioniert die R+V-AnlageKombi Safe+Smart: Das sichere Kapital (mindestens 50 Prozent der ursprünglichen Anlage abzüglich Kosten) geht in einen Deckungsstock mit attraktiven Überschüssen und kann dadurch nur mehr werden – egal was an den Zins- und Kapitalmärkten passiert. Mit dem übrigen Geld, dem Chancen-Kapital, profitiert der Kunde von der Wertentwicklung am Aktienmarkt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Aktienindizes DAX 30, EURO STOXX 50 und der MSCI WORLD. Langjährige Kundentreue wird außerdem mit einem Laufzeitbonus auf das sichere Kapital nach 10, 15 und 20 Jahren belohnt. Über das Online-Banking der Volksbanken und Raiffeisenbanken oder über das Portal „Meine R+V“ können Kunden jederzeit den Stand ihrer Kapitalanlage online einsehen und die Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital ändern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Mit diesen drei Argumenten überzeugen Sie Ihre Kunden von einer Fondspolice, die in der Form ihresgleichen sucht – und das ohne großen Aufwand für Sie.

So einfach war Beratung noch nie!

 

Zu den 3 top Argumenten:        www.makler-leuchttuerme.de/Fondspolice

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Admiralitätstraße 67, D-20459 Hamburg, Tel: 040 36139-0, Fax: 040 36139-100, www.condor-versicherungen.de

Neue Wege zur Kundengewinnung und Serviceoptimierung für Makler, Berater, Vermittler von Immobilien, Finanzierungen, Versicherungen, Finanzanlagen.

 

Die makler.de Services GmbH bietet ab sofort auf ihrem Portal www.makler.de allen Partnern die Produkte der PriceHubble Deutschland GmbH zu verbesserten Konditionen an. Knapp 50% der Deutschen leben in Wohneigentum. Über 500.000 Wohnimmobilien wechseln in Deutschland jedes Jahr den Eigentümer. Das Thema ist allein durch die täglichen Meldungen immer neuer Preissteigerungen jedem präsent. Makler, Berater, Vermittler von Finanzdienstleistungen aller Art können die Immobilie als Katalysator für noch mehr Kunden und noch besseren Absatz Ihrer Finanz- und Versicherungsprodukte nutzen.

Der Weg: Den Kunden auf Knopfdruck einzigartige Einsichten zum Markt- und Mietwert einer Wohnimmobilie bieten und umfangreiche Markt- und Standortanalysen, Trends und Entwicklungen liefern. Gleichzeitig erhält der Berater darüber automatisiert Kenntnis über die finanziellen Bedarfe seiner Interessenten und Kunden rund um die Immobilie.

PriceHubble liefert dazu passende digitale Produktlösungen zur Steigerung der Geschäftsergebnisse:

  • Bei Akquisition: Initiale Live-Immobilienbewertungen und Datendienste direkt eingebunden in die eigene Website und Landingpages für mehr Interessenten sowie höhere Konvertierung von Besucher zu Anfrage.
  • Bei Beratung und Verkauf: Höheres Kundenerlebnis, mehr Abschlüsse, bessere Margen durch einfach bedienbare, digitale und attraktiv visualisierte Beratungsunterstützung rund um die Immobilie.
  • Im After-Sales: Mehr Kundenbindung, mehr cross- & up-selling, mehr Weiterempfehlungen durch automatisierte Updates zur Wertentwicklung der Immobilie

PriceHubble ist ab sofort auf dem Portal makler.de präsent. makler.de ist eine Initiative PRO Makler und stellt die Verbindung von Beratung suchenden Verbrauchern mit entsprechend spezialisierten Maklern und Vermittlern her. Die Besonderheit liegt in der zielgerichteten Suche nach einem Experten genau passend zum aktuellen Bedarf. Neben der Beratersuche für Verbraucher liegt die Kernleistung von makler.de in einem Web-Bewertungsprofil für Makler, Berater, Vermittler unter der Top-Level-Domain www.makler.de. Diese individuelle Webpräsenz zeichnet sich durch eine einzigartige Detailtiefe in der eigenen Darstellung und eine intelligentes Kundenbewertungssystem aus. Abgerundet wird das Angebot durch das Maklerforum, eine Branchencommunity mit regem Austausch und Informationsangebot, zu der ausschließlich Personen/Firmen mit einer entsprechenden gewerberechtlichen Zulassung (IHK-Register) Zugang haben. Also Netzwerken und Kommunikation nur unter Kollegen/Kolleginnen. Die Registrierung und Teilnahme an der Community sind kostenlos.

PriceHubble und makler.de ergänzen ihre jeweiligen Dienstleistungen durch eine gegenseitige Darstellung und Empfehlung. Partner der beiden Unternehmen profitieren von speziellen Sonderkonditionen in den spezifischen Angeboten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

makler.de Services GmbH, Gottesackerstraße 11, 85221 Dachau, Tel: +49 8131 77 99 56-0, Fax: +49 8131 77 99 56-1, www.makler.de

Kompetenz und Freundlichkeit von Vermögensberatern und Kundenservice

 

Die Generali und ihr exklusiver Vertriebspartner, die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), sind Testsieger bei der Beratungsstudie „Versicherungsvermittler 2020“. Für die Beratungsleistungen der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der DVAG erhielten sie gemeinsam das Qualitätsurteil „sehr gut“. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ), die im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv durchgeführt wurde.

Dass Generali und Deutsche Vermögensberatung gemeinsam als Testsieger aus der Studie hervorgehen, ist vor allem auf die motivierten Vermögensberaterinnen und Vermögensberater zurückzuführen. Beim Befragungsinstitut DISQ heißt es dazu: Sie „treten souverän auf, beraten besonders lösungsorientiert und freundlich und geben inhaltlich sehr verständliche Auskünfte. Auch ermitteln sie die finanzielle Situation der Interessenten am detailliertesten. Die Gespräche schaffen für den Kunden zudem oft einen Mehrwert über das Kernanliegen hinaus. Ausgesprochen saubere Beratungsbüros mit einer angenehmen Raumatmosphäre runden das sehr positive Gesamtbild ab.“

„Die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der DVAG, unser Vertriebspartner seit 45 Jahren, sind hervorragend ausgebildete Spezialisten. Mit modernster Technik und maßgeschneiderten, innovativen Produktlösungen, die unsere Versicherungsgesellschaften zur Verfügung stellen, können sie unseren Kunden ein passgenaues Angebot bieten. Diese Komponenten, insbesondere aber das enorme, persönliche Engagement in der Beratung, führen zu einer ausgezeichneten Beratungsqualität”, sagt Giovanni Liverani, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG. „Gemeinsam mit unserem Vertriebspartner haben wir den Anspruch, ein lebenslanger Partner für unsere Kunden zu sein. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass jeder Produktempfehlung eine sorgfältige und gewissenhafte Analyse vorausgeht. Neben höchster Beratungskompetenz, erstklassigem Service und einer ausgezeichneten Produktqualität, die auch durch den Einsatz neuer, im Markt führender digitaler Technologie gekennzeichnet ist, ist dies eine wichtige Voraussetzung für die dauerhafte Zufriedenheit unserer Kunden“, so Giovanni Liverani weiter.

Mit 86,7 von 100 Punkten erreichten die Generali (bis September 2019 AachenMünchener) und die DVAG bei der DISQ-Studie gemeinsam die mit Abstand höchste Punktzahl von insgesamt 14 bewerteten Versicherern. Zum Vergleich: Der Branchenmittelwert liegt bei 78,4 Punkten. DISQ testete insgesamt sechs Leistungsbereiche: Besonders stark schneiden Generali/DVAG bei der Beratungskompetenz, der Lösungs- und der Kommunikationsqualität sowie beim Beratungserlebnis ab. In diesen vier Dimensionen belegen beide Partner jeweils den ersten Platz mit der Note „sehr gut“. Die Bestnote wurde darüber hinaus für den Bereich „Qualität des Umfeld“ vergeben. Mit „gut“ wird zudem die Erreichbarkeit bewertet.

Das Deutsche Institut für Servicequalität untersuchte von September 2019 bis Januar 2020 insgesamt 140 Servicekontakte. Analysiert wurden bei verdeckten Testbesuchen vor Ort die Beratungsqualität zu themenspezifischen Fragen aus den Bereichen Unfallversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. In die Studie flossen die von der Generali Deutschland Versicherung AG (vormals AachenMünchener Versicherung AG) sowie die von der AachenMünchener Lebensversicherung (künftig Generali Deutschland Lebensversicherung AG) angebotenen Versicherungsprodukte ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Jahresausblick von Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG

 

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden die deutsche Versicherungswirtschaft auch im Jahr 2020 herausfordern. Der Margendruck wird steigen. Für Produktanbieter und Vermittler ergeben sich aber dennoch erhebliche Chancen.

Die weiterhin bestehende Ungewissheit in der wirtschaftlichen Entwicklung, die Niedrigzinsphase, deren Ende nicht in Sicht ist, und die hohen administrativen Belastungen für den Vertrieb werden die Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland auch im kommenden Jahr beschäftigen.

Das Jahr 2019 war bereits von diesen Faktoren stark geprägt. Die mit der Korridormethode veränderte Methodik zur Zinszusatzreserve löste bei den Gesellschaften zwar anfänglich etwas den Zinsdruck und negative Implikationen konnten zumindest halbwegs kompensiert werden. Doch mit der nochmals verschärften Zinssituation im vergangenen Sommer wurden auch diejenigen bekehrt, die dachten, das Tal der Zinsen sei erreicht. Einst undenkbar gibt es seit längerem für Bundesanleihen Negativzinsen.

Das führt dazu, dass Garantieverpflichtungen im Bestand immer schwieriger zu erfüllen sind und über die Zinszusatzreservebildung natürlich jeden Lebensversicherer treffen. Je mehr Garantieverpflichtungen im Portfolio sind, umso größere Auswirkungen hat das auf die Unternehmen.

Wohl kein spürbarer Anstieg der Zinsen

Geld- und zinspolitisch muss man deshalb ein Augenmerk auf die Chefin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, richten. Sie wird an der EZB-Spitze vermutlich den Kurs ihres Vorgängers zunächst fortsetzen. Die Frage ist nur, wie lange sie das im gesamtwirtschaftlichen Kontext tun wird. Mit einem spürbaren Anstieg des Zinsniveaus ist auf kurze und mittlere Sicht allerdings nicht zu rechnen.

Zusätzlich wird die Entwicklung von vielen äußeren Faktoren abhängen: US-Handelspolitik, Iran-Konflikt, Zollstreit oder beispielsweise die Verschuldung der südeuropäischen Staaten sorgen dafür, dass Vorhersagen immer schwerer zu treffen sind.

Gerade vor diesem Hintergrund werden viele Unternehmen nach weiteren Möglichkeiten für Kosteneinsparungen suchen. Es wird einen verschärften Margendruck geben und niemand in der Branche wird um ein striktes Kostenmanagement herumkommen.

Versicherer, wie die myLife Lebensversicherung, die den Fokus auf kostengünstige Fondspolicen setzen, zeigen, wie man mit einer klar durchdachten und transparenten Kostenstruktur den widrigen Marktumständen begegnen kann. Zudem braucht man im fondsgebundenen Geschäft, wenn es über einen Zeitraum von 20 Jahren hin intelligent strukturiert und diversifiziert ist, i.d.R. keine Garantieverpflichtungen. Und dies wird auch zukünftig so sein.

Hohe Investitionskosten für zeitgemäße IT

Ebenso ist eine zeitgemäße IT entscheidend. Da Unternehmen in der Zukunft immer schneller auf veränderte Rahmenbedingungen und veränderte Kundenbedürfnisse reagieren müssen, wird sie zunehmend zum Dreh- und Angelpunkt. Ist sie bereits vorhanden, besitzt man Wettbewerbsvorteile. Fehlt sie, müssen erhebliche Investitionskosten gestemmt werden.

Die Digitalisierung – gekoppelt mit den erweiterten Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI) – ist für Versicherer und vor allem für den Vertrieb eine große Herausforderung. Digitale Prozesse und KI für Berater und Vermittler wie auch für Lebensversicherungsunternehmen stecken dabei noch in den Kinderschuhen.

Oft beginnen Unternehmen deshalb mit der Prüfung, wo und wie sie Prozesse automatisieren können. Parallel hierzu nutzen sie die Digitalisierung, um den Kundendialog einfacher und effektiver zu gestalten.

Für die myLife Lebensversicherung ist ein onlinebasiertes Informations- und Kommunikationssystem seit langem Selbstverständlichkeit. Neben dem Abruf persönlicher Daten und des Schriftverkehrs können Kunden und Vermittler in Echtzeit aktuelle Vertragswerte oder beispielsweise die aktuelle Fondsaufteilung abrufen. Sie haben Einsicht in die laufenden Transaktionen und können Vertragsänderungen jederzeit online anstoßen.

Die Beratung und Betreuung durch die Finanzberater wird so auf ein neues Level gehoben. Die Transparenz wird erhöht und Informationswege werden verkürzt. Entscheidungen können schneller erfolgen. Kostbare Zeit für den Vertrieb wird gewonnen.

Provision oder Honorarberatung

Wenn man über Vertriebskosten spricht, befindet man sich ganz schnell auch im Umfeld der Diskussion um Provisionen für Versicherungsvermittler. Als Unternehmen, das provisionsfreie Versicherungen anbietet, setzt myLife auf eine Beratung durch freie Versicherungsvermittler auf Honorarbasis. Der deutsche Markt bietet Platz für beides: Honorarberatung und provisionsgebundene Vermittlung.

Gerade weil wir in Deutschland ein gesamtgesellschaftliches Altersvorsorgeproblem haben, bedarf es einer qualitativ hochwertigen Beratung. Diese Aufklärung zu komplexen Zusammenhängen aus drei Altersvorsorgeschichten und die Vermittlung des für den Kunden richtigen Angebots müssen aufbereitet und leistungsgerecht vergütet werden.

In diesem Umfeld kann und wird dann auch der ein oder andere Berater die ausgesprochen kostengünstigen und -transparenten Netto-Produkte von Versicherungen und damit auch die Möglichkeit der Honorarberatung für seine Angebotspalette entdecken.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Die Gothaer unterstützt mit ihrer Fördermitgliedschaft seit dem 1. Januar 2020 die Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

 

Die Gothaer ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Als Allsparten-Versicherer bietet das Kölner Traditionsunternehmen vielfältigen und innovativen Versicherungsschutz für Privatkunden, den unternehmerischen Mittelstand, Selbstständige und Freiberufler. Die 200-jährige Firmengeschichte zeigt die Stärke der Gothaer, Tradition und Innovation optimal miteinander zu verbinden.

„Im Maklermarkt sind nicht nur passgenaue Produkte, schlanke Prozesse und eine individuelle Betreuung wichtig, sondern es gilt auch den Berufsstand tatkräftig zu unterstützen. Daran wollen wir nun auch im AfW aktiv mitarbeiten“, sagt Ulrich Neumann, Leiter Partnervertriebe bei der Gothaer.

„Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW freut sich sehr über die Fördermitgliedschaft der Gothaer als traditionsreiches, Versicherungsunternehmen. Damit unterstützt die Gothaer den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW bei dessen Arbeit, die Interessen eines freien und unabhängigen Vertriebs von Finanzdienstleistungen in Deutschland weiter zu stärken“, erklärt Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Melanie Rogoll spricht Sparkassen, Volksbanken und Asset Manager an

 

BLI – Banque de Luxembourg Investments hat Melanie Rogoll als Sales Manager für den Fondsvertrieb auf dem deutschen Markt eingestellt. In dieser Funktion wird sie in erster Linie Sparkassen, Volksbanken und Asset Manager ansprechen.

BLI – Banque de Luxembourg Investments S.A., die Fondsmanagementgesellschaft der Banque de Luxembourg, hat Melanie Rogoll als Sales Manager für Deutschland eingestellt. Melanies Hauptaufgabe wird es sein, Sparkassen, Volksbanken und Asset Manager anzusprechen und diese von der konservativ und langfristig ausgerichteten BLI-Anlagestrategie sowie den Investmentfonds und Anlagelösungen unseres Aktionärs, der französischen Crédit-Mutuel-Gruppe, zu überzeugen. In ihrer Funktion berichtet die 33-Jährige direkt an den Head of Sales DACH, Lutz Overlack.

Kompetente Vertriebspersönlichkeit

„Mit Melanie haben wir eine kompetente Vertriebspersönlichkeit eingestellt, die über fundiertes Branchen-Know-how verfügt und ein umfangreiches Netzwerk an Kontakten mitbringt“, sagt Lutz Overlack. „Wir werden sie in den kommenden Monaten zunächst an der Basis einarbeiten, will heißen hier bei unserem Fondsmanagementteam in Luxemburg, damit sie sich mit unserer bewährten Anlagemethodologie, unserer Überzeugung für aktives Management sowie unserem unternehmerischen Ansatz vertraut machen und identifizieren kann. Im Anschluss wird sie ihr Büro in Deutschland haben.“

Und Melanie Rogoll ergänzt: „Ich freue mich auf die neue herausfordernde Aufgabe, insbesondere, weil ich jetzt in einem international aufgestellten Team – bestehend aus unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturen – meine Fähigkeiten unter Beweis stellen darf. Dabei werden mir meine in der Vergangenheit erworbenen Kenntnisse von Nutzen sein.“

Stationen bei M.M.Warburg & CO und im Commerzbank-Konzern

Die gebürtige Essenerin verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung zur Bankkauffrau und ein abgeschlossenes BWL-Studium. Während der vergangenen fünf Jahre arbeitete Melanie Rogoll als Ansprechpartnerin für Vermögensverwalter bei M.M.Warburg & CO in Hamburg. Zuvor war sie sieben Jahre im Commerzbank-Konzern in unterschiedlichen Funktionen tätig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Banque de Luxembourg, 14, boulevard Royal, LU­2449 Luxembourg, Tel: (+352)26202660, Fax: (+352)499245599, www.banquedeluxembourg.com

Christophe Grosset kommt von UniCredit und steuert Aktivitäten aus Mailand

 

Spectrum, der neue europäische Handelsplatz für Privatanleger in Strukturierten Produkten, hat mit Christophe Grosset einen neuen Sales Executive verpflichtet. Christophe Grosset wird in seiner Funktion für die Gewinnung von Handelsteilnehmern (Broker und Banken) vor allem in Frankreich und Italien verantwortlich sein. Er berichtet direkt an Nicky Maan, CEO von Spectrum, und wird seine Aktivitäten aus Mailand steuern.

Grosset kommt von der UniCredit, für die er in den letzten fünfzehn Jahren in unterschiedlichen Funktionen mit Schwerpunkt Vertrieb von Strukturierten Investment-Lösungen tätig war. Grosset war lange Jahre in leitender Funktion für den Produkt-Vertrieb bei der italienischen Investment-Bank zuständig und zeichnete zuletzt als Director, Listed Products Public Distribution, für deren Produktvertrieb verantwortlich. Innerhalb der Strukturierten Produkte-Branche hat sich Grosset beim italienischen Verband ACEPI (Prodotti di Investimento), sowie dem französischen Verband AFPDB (Française des Produits Dérivés de Bourse), über viele Jahre verdient gemacht.

„Christophe bringt außergewöhnliche Industrie-Erfahrung mit zu Spectrum und wird bei dem weiteren Ausbau unseres europäischen Vertriebsnetzwerkes, besonders durch seine ausgezeichneten Kontakte in Frankreich und Italien, für uns von großer Bedeutung sein. Wir sind glücklich, ihn an Bord zu haben und unser erstklassiges europäisches Vertriebsteam mit ihm weiter zu verstärken, um unseren europäischen Wachstums-Plan erfolgreich umzusetzen“, sagte Nicky Maan, CEO von Spectrum.

Christophe Grosset fügte hinzu: “Der Start von Spectrum auf dem europäischen Privatanlegermarkt für Strukturierte Produkte hat bereits enorme Auswirkung. Mit seinem einzigartigen Handelsmodell, auch außerhalb der üblichen Handelszeiten, hat Spectrum bereits jetzt schon beeindruckende Handelsumsätze auf seiner Plattform erreicht.“

Die Verpflichtung von Christophe Grosset folgt derjenigen von Thibault Gobert als Sales Executive, der für die Geschäftsentwicklung zur Gewinnung von Market Makern (stellen die Liquidität im Handel sicher) und Emittenten (Herausgeber von Wertpapieren) verantwortlich zeichnet.

Spectrum wurde entwickelt, um insbesondere Privatkunden einen einfachen und effizienten Zugang zum Handel in Strukturierten Produkten anzubieten und hält dafür ein transparentes Orderbuch mit öffentlichen Pre- und Post-Trade-Informationen bereit. Darüber hinaus bietet Spectrum seinen Kunden ein kosteneffizientes und bilaterales Settlement. Online-Brokern bietet das Unternehmen einen einfachen Marktzugang und niedrige Kosten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Spectrum MTF Operator GmbH Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Ma, Tel: +49 (0) 69 4272 991 80, www.spectrum-markets.com

62 Prozent der Beschäftigten mit Homeoffice-Erlaubnis ziehen das Büro als Arbeitsort vor

 

Vier von zehn Festangestellten (41 Prozent) dürfen im Homeoffice arbeiten, aber die meisten lehnen dankend ab: Wenn Mitarbeiter selbst entscheiden dürfen, wo sie arbeiten, wählt eine deutliche Mehrheit das Büro. 62 Prozent der Festangestellten mit Homeoffice-Erlaubnis machen davon keinen Gebrauch, während 38 Prozent lieber in den eigenen vier Wänden oder mobil arbeiten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.002 Berufstätigen in Deutschland zwischen 16 und 65 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Viele Arbeitnehmer haben mittlerweile die Wahl, wo sie arbeiten. Anders als man vielleicht meinen könnte, ziehen die meisten Festangestellten das Büro dem eigenen Zuhause vor – aus ganz unterschiedlichen Gründen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Die meisten wünschen sozialen Kontakt, einige befürchten Karriereknick

Wer im Homeoffice arbeiten darf, aber trotzdem lieber ins Büro geht, führt dafür vor allem soziale Gründe an. 59 Prozent sagen, es sei ihnen wichtig, im Team zu arbeiten. 56 Prozent erklären, der direkte persönliche Austausch im Büro sei ihnen wichtig. Auch Arbeitsgewohnheiten spielen für viele eine Rolle. 52 Prozent geben an, dass ihre Arbeitsweise eine persönliche Anwesenheit erfordere. Jeder Fünfte (20 Prozent) sagt, seine Arbeit könne im Homeoffice nicht erledigt werden und jeder Siebte (15 Prozent) meint, zu Hause nicht produktiv arbeiten zu können. Manche denken bei der Wahl des Arbeitsortes auch an mutmaßliche Karrierechancen. 29 Prozent gehen lieber ins Büro, um im Unternehmen präsent zu sein. Und 11 Prozent geben an, Bedenken zu haben, dass sich fehlende Präsenz negativ auf die Beurteilung durch Vorgesetzte auswirken und etwa bei einer Gehaltsverhandlung nachteilig sein könnte. „Digitale Technologien machen es möglich, unabhängig von Ort und Zeit zu arbeiten. Aber das flexible Arbeiten erfordert klare Regeln – auf Seiten des Arbeitgebers ist Vertrauen gefragt, auf Seiten des Arbeitnehmers ein hohes Maß an Selbstdisziplin“, sagt Berg.

Mehrheit erwartet steigenden Homeoffice-Anteil

Doch bei aller Zurückhaltung ist die Mehrheit aller Erwerbstätigen überzeugt, dass sich ortsunabhängiges Arbeiten immer stärker durchsetzen wird. 53 Prozent erwarten, dass der Anteil der Mitarbeiter, die in Unternehmen ganz oder teilweise vom Homeoffice aus arbeiten, in den kommenden fünf Jahren steigen wird. 41 Prozent erwarten einen konstant bleibenden Anteil. Dass sich der Trend zum Homeoffice umkehrt und der Anteil wieder zurückgeht, erwartet hingegen niemand.

Fast jeder Zweite Erwerbstätige fordert gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice

Das Arbeiten fernab des betrieblichen Arbeitsplatzes ist bislang nicht gesondert gesetzlich geregelt. Bei vielen Erwerbstätigen findet die Forderung nach einem Recht auf Homeoffice Zuspruch. 45 Prozent wünschen einen gesetzlichen Anspruch darauf. „Das ist ein hoher Zustimmungswert, zumal Homeoffice längst nicht in allen Berufen möglich ist, wie etwa für Pflegekräfte, Lehrende oder Beschäftigte im Einzelhandel“, sagt Berg. Unabhängig vom Arbeitsort gilt: Der Arbeitgeber muss immer die gesetzlichen Schutzpflichten für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten erfüllen. Auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden, etwa in Bezug auf Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten. Wer orts- und zeitflexibel arbeitet, verstößt schnell gegen starre Vorgaben wie den Acht-Stunden-Arbeitstag und die elfstündige Mindestruhezeit. Berg: „Das Arbeitsrecht hinkt in vielen Bereichen den technologischen und kulturellen Entwicklungen hinterher und ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen diese antiquierten Gesetze schleunigst an das digitale Zeitalter anpassen und für die Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung ermöglichen, etwa mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit an Stelle des Acht-Stunden-Tages.“

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.002 Berufstätige von 16 bis 65 Jahren telefonisch befragt. Die Befragung ist repräsentativ.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V., Albrechtstraße 10, 10117 Berlin-Mitte,Tel: 030 27576-0, www.bitkom.org

Unternehmen locken neue Mitarbeiter mit Vergünstigungen und Annehmlichkeiten

 

Neueste digitale Technik, Gratisverpflegung und flexibles Arbeiten: In Zeiten des Fachkräftemangels zeigen sich Arbeitgeber großzügig, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und an sich zu binden. Mehr als die Hälfte der Arbeitgeber (55 Prozent) lockt Mitarbeiter mit der neuesten Generation von Smartphone, Tablet oder Notebook (55 Prozent) und erlaubt ausdrücklich auch die private Nutzung dienstlicher Geräte (60 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 856 Personalverantwortlichen und Geschäftsführern von Unternehmen aller Branchen. „Aus dem Arbeitgebermarkt ist ein Arbeitnehmermarkt geworden. In vielen Berufen und quer durch alle Branchen gibt es einen Mangel an Fachkräften – und nicht nur die besten Köpfe sind heiß umworben“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Viele Unternehmen lassen sich einiges einfallen, um Mitarbeiter zu begeistern und langfristig zu binden. Dabei orientieren sie sich auch an dem weit verbreiteten Wunsch, Erfolg im Beruf mit Zeit für Familie und Privatleben zu verbinden.“

Arbeitgeber setzen auf New Work

Fast schon Standard (92 Prozent) ist die kostenfreie Getränkeversorgung, jedes fünfte Unternehmen (21 Prozent) bietet sogar kostenloses Essen an, etwa Obstkörbe oder eine Kantine, in der Mitarbeiter kostenlose Verpflegung genießen. Spendabel zeigen sich viele Unternehmen (54 Prozent) auch bei der Ausstellung von Jobtickets für freie Fahrt mit Bus und Bahn. In der Arbeitskultur ist die Mehrheit der Unternehmen von starren Vorgaben abgekehrt und setzt stattdessen auf das Prinzip New Work: Sieben von zehn (71 Prozent) ermöglichen ihren Beschäftigten Gleitzeitarbeit, zwei Drittel (65 Prozent) bieten Arbeitszeitkonten für flexible Arbeitszeiten, während 46 Prozent auf Vertrauensarbeitszeit setzen. Zudem spielen Weiterbildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle, die sieben von zehn Arbeitgebern (69 Prozent) anbieten. Überzeugen wollen Unternehmen auch mit einer Arbeitsatmosphäre, die das Gemeinschaftsgefühl stärkt (44 Prozent) sowie mit Mitarbeiter-Events, etwa Sommerfesten und Weihnachtsfeiern (29 Prozent). Berg: „Digitale Technologien machen die neue Freiheit, die mit New Work verbunden wird, überhaupt erst möglich. Wichtig ist, dass man auch in Wohlfühloasen das Arbeiten nicht vergisst. Unternehmen sind in der Pflicht, ihren Mitarbeitern dabei zu helfen, diese Freiheit auch eigenverantwortlich zu nutzen.“

Gesundheitsleistungen, Sabbaticals und Kinderbetreuung spielen geringe Rolle

Ein geringer Teil der Arbeitgeber versucht Mitarbeiter mit Spiel- und Unterhaltungsangeboten wie Tischkicker oder Spielkonsole (19 Prozent), betrieblichen Zusatzleistungen zur Altersvorsorge (19 Prozent), Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (17 Prozent) und Sabbaticals (14 Prozent) zu gewinnen. Eine Kita oder sonstige Kinderbetreuung bieten 8 Prozent.

Dienstwagen, Top-Gehälter und Boni bieten die wenigsten

Einen Dienstwagen sehen Unternehmen eher nicht als wichtigstes Argument für die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag. Nur 12 Prozent der Unternehmen wollen damit Mitarbeiter ködern. Auch überdurchschnittliche Gehälter (9 Prozent) spielen dabei kaum eine Rolle. Lediglich 2 Prozent sind bereit, eine Art Handgeld zu zahlen, also einen einmaligen Bonus bei Stellenantritt, etwa mit Unternehmensanteilen oder entsprechenden Optionen.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 856 Geschäftsführer und Personalverantwortliche von Unternehmen ab drei Beschäftigten befragt. Die Fragestellung lautete: „Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um neue Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu gewinnen und diese langfristig zu binden?“ Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V., Albrechtstraße 10, 10117 Berlin-Mitte,Tel: 030 27576-0, www.bitkom.org