Dialog Komposit-Bereich besteht erfolgreich das TÜV Rheinland-Audit nach dem Standard „Zertifizierte Servicequalität – Finance“

 

Im Auftrag der Generali Deutschland AG hat TÜV Rheinland die Qualität des Maklerservices der Dialog Versicherung AG für den Bereich Komposit dem Prüfverfahren „Zertifizierte Servicequalität – Finance“ unterzogen. Die Auditoren kamen zu dem Ergebnis, dass der Maklerservice die Anforderungen des TÜV Rheinland-Standards erfolgreich bestanden hat.

„Kompetenz auf Augenhöhe“ heißt bei der Dialog, unabhängigen Vertriebspartnern und deren Kunden einen erstklassigen Service zu liefern. Daraus ergibt sich der Anspruch an die eigene Servicequalität, Kundenanfragen schnell, flexibel und kompetent zu erfüllen.

Die TÜV Rheinland-Auditoren kamen zu dem Ergebnis, dass die operative Umsetzung der Servicestandards systematisch erfolgt und die Serviceprozesse kontinuierlich weiter entwickelt werden. Die Auditierung erfolgte entlang der vier Hauptkriterien Führung, Ressourcen-Management, Geschäfts- und Serviceprozesse sowie Messung, Analyse und Verbesserung. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Geschäfts- und Serviceprozessen und auf den Servicekriterien Telefonische Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Bearbeitungszeit, Freundlichkeit und Verständlichkeit sowie Fachkompetenz.

Stefanie Schlick, Mitglied des Vorstandes der Dialog Versicherung AG und Head of Broker der Generali Deutschland AG, sagt dazu: „Das TÜV Rheinland Zertifikat ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich, gemeinsam mit unseren Vertriebspartnern an der Optimierung unseres Services weiterzuarbeiten. Als verlässlicher Life-time Partner möchten wir Vertriebspartner und Kunden langfristig begleiten. Ein erstklassiger Service und digitale Prozesse entlasten unsere Vertriebspartner. Damit können sie sich voll und ganz auf ihre Kernaufgabe, die Beratung der Kunden, konzentrieren.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dialog Lebensversicherungs­ AG, Dr. Hans-Jürgen Danzmann, Stadtberger Straße 99, D-­86157 Augsburg, Tel: 07761/2710, www.dialog­-leben.de

Zu den Hauptsparten Hausrat/Haftpflicht/Glas-Versicherung können weitere Sparten in den qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz eingebunden werden.

 

Die Allgefahrendeckung in der Hausrat-Versicherung, sowie die Best/Höchst-Leistungsgarantie in der PHV sorgen für Bestnoten in Vergleichen. Die Update-Garantie sorgt für die Erhöhung der Deckungssummen in der PHV auf nunmehr 50 Mio. auch für Altverträge. Besondere Erwähnung sollte wieder unsere hervorragende Schadenquote finden. Zum Gesamt-Netto-Beitrag aller Sparten konnten wir in 2019 wieder eine sensationell günstige Schadenquote unter 25% ausweisen.

Diese gute Schadenquote wird auch dadurch getragen, dass Kleinstschäden i.d.R. gar nicht zur Bearbeitung kommen – der fallende „SB“  auf 0,00 € bei einem Schaden sorgt dafür.

Einzelheiten hierzu können Sie den Unterlagen in der MiBB-Cloud entnehmen. https://www.magentacloud.de/share/u.6uvye9b0

 

Verantwortlich für den Inhalt:

M i B B in Brandenburg  Maklerverbund , Bernhard Klabe, Jägerstraße 11b, 16540 Hohen Neuendorf, Tel: 03303-50 61 62,Mobil: 0178 – 87 98 828, www.MiBB.net/info (Hausrat+Haftpflicht) – www.MiBB.net/pkv (Krankenversicherung) – https://ajax.systems/ ( deutschsprachige Unterlagen über Herrn Klabe )

Kompaktstudiengang “Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)”

Kursbeginn 24. April 2020

 

Aufgabe des Finanzberaters ist es, im Rahmen seiner Gesamtberatung, den Kunden Anstöße zur Beschäftigung mit der Erbschaft- und Nachfolgethematik zu geben. Dies hat insbesondere auch Generationen übergreifende Bindungswirkung und kann Interesse an einer dauerhaften Beratung auch bei der Nachfolgegeneration fördern.

Mit dem Kompaktstudium “Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)”  vermittelt die EAFP das notwendige und anwendbare Wissen. Das Kompaktstudium “Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)” findet in Bad Homburg statt:

Fr. / Sa. 24. / 25. April 2020
Fr. / Sa. 08. / 09. Mai 2020
Fr. / Sa. 15. / 16. Mai 2020

Melden Sie sich am besten gleich mit diesem Anmeldeformular an.

Sollten Sie Fragen haben, beantworten wir diese gern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co., Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG, Ferdinandstraße 19, D-61348 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172/69 09 00 , www.eafp.com

Das eJournal mit vielen Informationen für mehr Vertriebserfolg!

 

Nicht nur Produktgeber und Dienstleister besonders Vermittler stehen vor neuen Herausforderungen, die gleichzeitig auch gute Chancen bringen. Wie kann der klassische Vermittler die Herausforderungen der Zukunft meistern? Kann die Maschine besser beraten als ein Experte? Wachsen Honorar- und Provisionsberatung zusammen? Akzeptieren Kunden eine Honorarberatung? Welche Fehler sollten Makler bei der Nachfolgeplanung vermeiden? Weitere große Themen sind die Regulierung und die Auswirkungen eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen auf Vermittler.

Wie entwickeln sich Maklerpools? Wer bietet den besten Maklerservice? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen kann man am besten beim Kunden punkten? Ist die Fondsvermögensverwaltung ein neuer Hype? Bleiben Investments in Wohnimmobilien auch 2020 ein Muss? Wie am besten Kapital anlegen und dabei Klima schützen?

Antworten auf diese und viele weitere spannende Themen finden Sie auf den nächsten Seiten dieser Ausgabe.

Abgerundet wird diese „Vertriebserfolg 2020“-Ausgabe mit aktuellen Entwicklungen, Studien, Umfragen, News und rechtlichen Themen rund um den Vertrieb in der Versicherungs- und Finanzbranche.

Hier die PDF-Ausgabe: vertriebserfolg_2020

Hier zur HTML-Version:

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 17 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 85 83 010, www.FinanzBusinessMagazin.de

Liebe Versicherungsmaklerinnen und -makler, liebe Mandantinnen und Mandanten,

 

ich möchte Sie heute auf eine für den Praktiker bedeutsame Rechtsmeinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hinweisen. Der 4. Senat hat mit Urteil vom 13.07.2018 (Az. I – 4 U 47/14) deutlich geäußert, welche weiteren „neuen“ Maklerpflichten wohl zu berücksichtigen sind! Für Profis macht es auch Sinn, das vollständige Urteil einmal durchzulesen. Wir haben es hier auf unserer Internetseite für Sie hinterlegt.

Bevor Sie sich aber mit dem komplizierten „Juristendeutsch“ auseinandersetzen, möchten wir Ihnen wirklich grob vereinfacht den Sachverhalt skizzieren und die daraus folgenden Prüfungspflichten des Maklers aufgeben:

Im Wesentlichen ging es um einen Architekten, der wohl unstreitig einen „eigentlich versicherten“ Beratungsfehler begangen hatte. Ab dem 01.01.2005 wurde das Risiko auf einen anderen Versicherer umgedeckt.

Später, im Jahre 2009 erhielt der Architekt ein Schreiben und wurde erstmals wegen eines Fehlers in 2004 in Anspruch genommen. Der „eigentlich zuständige Handwerker“ meldete Insolvenz an, sodass in einem weiteren Verlauf der Architekt gerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wurde. Die Parteien einigten sich schlussendlich in 2012 auf eine Zahlung des Architekten in Höhe von € 6.000,00.

Dann am 03.02.2012 meldete der Architekt seine Inanspruchnahme erstmals telefonisch dem Versicherungsmakler. Dieser übersandte sofort ein Schadenanzeigeformular und meldete den Schaden der Versicherung, die er vermittelt hatte (!).

Nachdem der Versicherer in die Prüfung eingetreten war, empfahl er am 12.03.2012 den Schaden doch beim Vorversicherer zu melden. Erneut unverzüglich schickte der Makler die Schadenanzeige dann auch an den Vorversicherer und bat auch dort um Regulierung.

Der Vorversicherer berief sich zum einen auf Fristablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, wie es in den Bedingungen stand. Dies war ja der 01.01.2005. Außerdem habe der Versicherungsnehmer die Obliegenheit der rechtzeitigen Schadenmeldung versäumt, weshalb sich der Vorversicherer ebenfalls auf Leistungsfreiheit berief.

Der Architekt hatte sich wegen der Diskussion um die erhobenen Einwände auch mit dem Vorversicherer vor dem OLG Hamm „etwa hälftig“ verglichen und bekam € 3.200,00, wobei er 55 % der Kosten des Rechtsstreites tragen müsste. Der klagende Architekt vertrat nun die Auffassung, dass der Makler in 2012 die Schadenanzeige nicht unverzüglich an den Vorversicherer übermittelt hätte, weshalb er nur wegen der behaupteten Pflichtverletzung der Anzeigepflichtverletzung einen derart nachteiligen Vergleich hätte abschließen müssen.

Wie würden Sie jetzt entscheiden?

Wir alle wissen natürlich, dass ein Versicherer nur dann leistungspflichtig ist, wenn das versicherte Schadenereignis auch in die dazugehörige richtige (versicherte) Versicherungsperiode fällt. Dementsprechend ist natürlich erst einmal zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt denn überhaupt eine Pflichtverletzung eines Architekten behauptet wurde? Der Zeitpunkt der behaupteten Pflichtverletzung ist also dafür ausschlaggebend, welcher Versicherer grundsätzlich durch einen Versicherungsmakler zu informieren ist.

Der Versicherungsmakler hat im Wesentlichen zwei Verteidigungsstrategien vorgebracht. Er hatte vorgebracht, dass er den Vorvertrag überhaupt nicht vermittelt hatte und daher eigentlich mit dem Vorversicherer nichts zu tun habe. Schließlich habe er dem Versicherer, den er selbst vermittelt hatte, unverzüglich die Schadenanzeige zur Verfügung gestellt. Damit habe er doch aus seinem Pflichtenkreis alles Erforderliche getan?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Vorinstanz aufgehoben und den Versicherungsmakler verurteilt. Dies mit folgendem Leitsatz:

1.

Ein den Versicherungsnehmer betreuender Versicherungsmakler muss bei einer Schadensmeldung auch prüfen, ob möglicherweise ein Vorversicherer eintrittspflichtig ist.

2.

Dies gilt auch dann, wenn der Vorversicherungsvertrag nicht durch Versicherungsmakler vermittelt worden war.

3.

Ggf. hat der Versicherungsmakler seinen Kunden zumindest darauf hinzuweisen, dass eine unverzügliche Schadenanzeige auch dem Vorversicherer gegenüber erforderlich ist.

Meines Erachtens kann durchaus diskutiert werden, ob diese Rechtspflichten nicht überstrapaziert und zu weitreichend sind. Denn grundsätzlich darf ein Versicherungsmakler eine Rechtsberatung und Prüfung nur leisten, wenn er selbst der betreuende Versicherungsmakler dieses Vertrages ist. Dabei wäre es unerheblich, wenn er den Vertrag in die Betreuung übernommen hat oder ob er ihn auch selbst vermittelte. Aber den Vorvertrag hatte der in Anspruch genommene Versicherungsmakler nie selber vermittelt, nie betreut und auch nie in seine eigene Betreuung übernommen. Möglicherweise wusste er gar nicht, welche Verpflichtungen sich aus dem Vorvertrag ergeben würden.

Würden wir die rechtliche Prüfung und Beratung von Ansprüchen aus einem Vorversicherungsvertrag, den der Versicherungsmakler nicht vermittelt hatte, nicht mehr als berechtigte Nebenleistung im Sinne des § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz ansehen, dann würde sich der Makler auch einer unerlaubten Rechtsberatung ausgesetzt sehen müssen. Da der Versicherungsmakler natürlich nicht gegen die Grundsätze der Rechtsordnung verstoßen darf, hätte eine rechtliche Beratung, ob Ansprüche gegen den Vorversicherer bestehen, möglicherweise nach dem von mir entwickelten Rechtsgedanken nicht erfolgen müssen.

Das hiesige Gericht argumentierte aber recht „clever“. Es verlangt keine Rechtsberatung des Versicherungsmaklers zu dem Vorvertrag, nur eine („gegenwärtige“) Hinweispflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer, dass möglicherweise auch der Vorversicherer unverzüglich zu informieren sei. Aber die Verletzung einer solchen Hinweispflicht führt dann wiederum zu einem Haftungsanspruch gegen den Versicherungsmakler.

Es ist durchaus und gut vertretbar, dass ein solcher, fast naheliegender Hinweis, natürlich gegenüber einem bestehenden Versicherungsnehmer als Beratungspflicht in Form eines Hinweises auszusprechen ist. Diesen Hinweis könnte man fast immer erteilen…

In der Praxis sieht es bestimmt häufig so aus, dass die Sekretärin die Koordination der Schadenanzeige vornimmt. Diese steigt natürlich nicht in eine inhaltliche Prüfung ein, sondern „leitet einfach nur weiter“. Daher kann ein solcher Fehler – der wegen des Maklers verspäteten Schadenanzeige – schnell passieren…. Die Folge ist dann, dass natürlich nur automatisch der selbst vermittelte aktuelle Versicherer informiert wird und nicht der lange Zeit zurückliegende Vorversicherer.

Daher sollte der Versicherungsnehmer immer sehr deutlich nach dem Schadenzeitpunkt oder nach dem behaupteten Schadenzeitpunkt gefragt werden!

Dann müsste es in einer Schadenanzeige auch schnell auffallen, welcher Versicherer, je nach Versicherungsperiode, für eine Schadenmeldung wirklich zuständig ist.

Sollten Unklarheiten bestehen, dann gilt es am besten immer zweierlei zu tun. Informieren Sie zum einen alle in Betracht kommenden Versicherer und weisen Sie zum anderen auch Ihren Kunden darauf hin, dass vorsichtshalber alle in Betracht kommenden Versicherer zu informieren sind. Vielleicht gibt es ja sogar noch ein Versicherer, von dem sie noch gar nichts wissen!

Im Ergebnis ist es unglücklich, dass hier eine Haftung gegenüber dem Versicherungsmakler festgestellt wird, obwohl er mit dem Vorvertrag überhaupt nichts zu tun hatte. Es war aber rückwirkend betrachtet leicht erkennbar, dass nur der Vorversicherer einstandspflichtig sein könnte und dass auch bei einer intensiven rechtlichen Prüfung – entgegen des Wortlautes der AVB  – berechtigte Leistungsansprüche bestehen. Im Nachhinein kann ein Jurist so etwas ja immer leicht feststellen…

Neben diesen einfach gehaltenen Feststellungen wirft dieser Fall natürlich auch weitere spannende rechtliche Fragestellungen auf, die jedoch den derzeitigen Rahmen unseres kurzen Beitrages sprengen würden.

Passen Sie also auf, dass in Ihrem Büro nicht derartige leichte Fehler zur richtigen Schadenmeldung an den richtigen Versicherer passieren!

Einen tollen Februar wünscht Ihnen,

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.

Das Makler-Portfolio um eine lukrative Dienstleistung erweitern

 

Makler und Konzeptberater sind prädestiniert für den Service Testamentsvollstrecker. Denn sie begleiten zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management und haben das Vertrauern ihrer Kunden. Jedes Jahr hinterlassen Erblasser in Deutschland rund 400 Milliarden Euro. Durch die demographische Entwicklung ist eine weitere Steigerung in den kommenden Jahren zu erwarten. Damit steigt der Bedarf an qualifizierten Testamentsvollstreckern. Gleichzeitig öffnen sich für Makler und Finanzdienstleister neue Umsatzpotenziale.

Besonders die vielen vermögenden Erblasser wünschen, dass eine außenstehende, wirtschaftlich und rechtlich kompetente Vertrauensperson zum Testamentsvollstrecker bestellt wird. Der Testamentsvollstrecker setzt nach dem Versterben des Erblassers dessen Willen um- und gegebenenfalls durch. Gerade für vermögende Bestandskunden, Patchworkfamilien oder Selbständige macht ein Testamentsvollstrecker oft hochgradig Sinn, weil komplexe Verhältnisse vorliegen.

Warum Makler und Finanzdienstleister besonders geeignet sind

Zu Bestandskunden besteht seitens der Makler und Finanzdienstleister bereits ein gutes Vertrauensverhältnis. In den Vermögens- und Familienverhältnissen der Bestandskunden kennen sich gute Berater aus. Damit sind sie auf wichtige Aufgaben des Testamentsvollstreckers wie beispielsweise die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses besser vorbereitet als so mancher andere.

Besonders empfehlenswert für Konzeptberater

Betreuen Berater Ihre Kunden zudem als Konzeptberater zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management sind sie auch in weitere wichtige Bereiche involviert. Dazu gehören unter anderem Vollmachten, Testament, Verfügungen und Notfall-Ordner. Diese Kenntnisse sind zum Vorteil des Erblassers und der Erbengemeinschaft. Vieles geht schneller und effizienter.

Lukrative Serviceleistung bei guter Qualifikation

Durch das master.class seminar® (https://www.juradirekt-akademie.com/) “(Zertifizierter) Testamentsvollstrecker nach AGT-Richtlinien” der JURA DIREKT Akademie erhalten die Teilnehmer relevante Kenntnisse zu Erbrecht und Testamentsvollstreckung. Dazu wichtige Praxiskompetenz über Fallbeispiele. Damit können Sie sicher und erfolgreich tätig werden. Finanziell ist das interessant. Bereits bei einer eher niedrigen Erbmasse von 500.000 Euro liegt die Vergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle bei 12 bis 16-Tausend Euro oder höher, je nach Aufgabenanforderungen.

Das sagen Teilnehmer am master.class seminar Testamentsvollstrecker

Die Teilnehmer kommen in der Absicht ihre Kompetenzen zu erweitern. Aber natürlich auch um neue Geschäftschancen zu entwickeln. “In unserer ganzheitlichen Beratung stellen wir immer wieder fest, dass das Thema Testament für unsere Kunden sehr wichtig ist”, so Rainer Steinberger, RS Finanz, “die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker bei der JURA DIREKT Akademie ist für unsere Kunden ein erheblicher Mehrwert und wir können professionell auch dieses Thema in der Beratung begleiten.” Pirmin Bender, GFA Finanz GmbH, stellt fest: “Ich kann es nur jedem empfehlen. Für uns ist Testamentsvollstreckung künftig ein zusätzliches Standbein.” Hartmut Schaut, Ravensburger Finanz, konstatiert, “Ich bekomme zu diesem Thema immer häufiger Fragen von meinen Kunden gestellt. Der Kurs gibt nun die Sicherheit, das Thema in der Praxis umsetzen zu können.”

Qualität und Reputation: von der AGT* anerkannt

Das Zertifikat zum Seminar wird von der *Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) für eine Zertifizierung als geforderter Theorieteil anerkannt. Sind weitere Kriterien erfüllt können sich die Teilnehmer als “Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)” bezeichnen und in die www.testamentsvollstreckerliste.de (http://www.testamentsvollstreckerliste.de) der AGT aufgenommen werden. Das Führen des Titels “Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT” bzw. “Testamentsvollstrecker AGT” setzt eine separate Zertifizierung durch die AGT voraus. Mit dem Kurs der JURA DIREKT Akademie ist der Theorieteil erfüllt. Die Teilnehmer können den Titel “Testamentsvollstrecker nach AGT Richtlinien” führen. Weiter Informationen und Anmelden (https://www.juradirekt-akademie.com/testamentsvollstrecker-2020/)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JURA DIREKT GMBH, Gutenstetter Straße 8e, 90449 Nürnberg, Tel: +49 (911) 92 78 5-0, www.juradirekt.com

Die Vertriebe der Swiss Life-Gruppe und Franke und Bornberg haben ein 2017 gestartetes Projekt zur Einbindung der Angebots- und Vergleichsplattform fb>xpert in die Beratungsanwendungen des Finanzberatungskonzerns erfolgreich abgeschlossen.

 

Die Implementierung bei den Swiss Life- Vertrieben ging planmäßig Anfang Januar in den Live-Betrieb. Davon profitieren über 4.000 lizenzierte BeraterInnen. Zum Jahresstart 2020 haben die Projektteams der Finanzberatungen von Swiss Life Deutschland sowie Franke und Bornberg die Implementierung von fb>xpert in die Swiss Life-Beratungsumgebung erfolgreich abgeschlossen. Schon beim Start hatte das Projekt in der Branche hohe Aufmerksamkeit erfahren. Denn es steht für den Umstieg von über 4.000 lizenzierten BeraterInnen der Swiss Life-Vertriebe auf eine moderne, zukunftsfähige Vergleichs- und Tarifierungssoftware.

TAA-Prozesse und Dunkelverarbeitung entscheiden über den Erfolg

Initiator ist Swiss Life Deutschland. Das Unternehmen hatte 2017 entschieden, die Finanzberatungen Swiss Life Select, tecis, HORBACH und ProVentus sowie SwissCompare mit noch leistungsfähigeren Software-Lösungen auszustatten. Die Wahl fiel auf fb>xpert von Franke und Bornberg.

Dr. Matthias Wald, Leiter Vertrieb von Swiss Life Deutschland und Mitglied der Geschäftsleitung, erläutert die Beweggründe: „Mit fb>xpert haben wir uns für eine unabhängige und technisch, sowie fachlich marktführende Angebots- und Vergleichssoftware im Versicherungsbereich entschieden und diese in einem intensiven Projekt gemeinsam mit Franke und Bornberg weiterentwickelt. Unser Anspruch ist eine umfassende und kundenorientierte Beratung zum Vorteil unserer Kunden“, so Wald. Das Programm erfülle alle Ansprüche an eine produktgeberübergreifende und transparente Produktauswahl. Gleichzeitig liefere es einen stabilen, schnellen und effizienten Workflow und biete echte Dunkelverarbeitung.

„fb>xpert stellt aktuell die Benchmark für TAA-Prozesse, also Tarifierung, Angebot und Abschluss von Versicherungen“, konstatiert Wald. „Franke und Bornberg hat es verstanden, auf unsere Belange einzugehen und eine nahezu perfekte Point-of-Sale Anwendung mit uns entwickelt.“ Zudem zeichne sich Franke und Bornberg als verlässlicher Partner mit klarer Zukunftsorientierung aus.

Swiss Life stellt hohe Ansprüche

Vor der erfolgreichen Integration stand ein prall gefülltes Pflichtenheft. Swiss Life hat für das Projekt sehr ambitionierte Ziele formuliert, erläutert Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Das Projekt hat uns extrem viel abverlangt. Allein mit Prozessen, Services, Schnittstellen und der Integration von Webservices und Produkten waren zeitweilig über 50 KollegInnen beschäftigt. Ich bin stolz auf unser gesamtes Team für diese hervorragende Leistung.“

Zu den Kernforderungen von Swiss Life zählten qualitätssichernde Beratungsstandards und Zielgruppenprofile ebenso wie weitreichende Individualisierungsoptionen für Berater. Intelligente Nutzeroberflächen, Webservice-Integration in allen Sparten und echte Dunkelverarbeitung sollten Prozesse verschlanken, Redundanzen vermeiden und Antwortzeiten deutlich verkürzen. Zudem sollten die Vertriebe das Programm möglichst autark administrieren können.

Das neue fb>xpert – Vorteile nicht nur für Swiss Life

Zum Jahreswechsel erfolgte nun der Komplettumstieg vom bisherigem Dienstleister – mit Erfolg, wie Matthias Wald feststellt: „Das neue fb>xpert bietet deutlich mehr Komfort und intelligente Gestaltungsoptionen. Jetzt können BeraterInnen der Swiss Life-Vertriebe noch individueller auf Kundenwünsche eingehen und neue Mitarbeiter schneller geschult werden.“ Viele relevante Produktgeber seien bereits über Webservices angebunden „Eine technische und innovative Beratungssoftware ist notwendig, um die persönliche Beratung zukunftsfest zu machen“, ist Wald überzeugt. Denn die digitale Verarbeitung des Geschäfts wird immer mehr zur Notwendigkeit.

Wichtige Neuerungen von fb>xpert:

– Individuelle Tarifverwaltung und Administrierung durch das Vertriebs-Backoffice.

– Qualitätsvergleich über Zielgruppenprofile: Nicht der Preis zählt, sondern die Eignung nach objektivierbaren Kriterien

– Passgenaue Berufszuordnung: Entscheidend für die bestmögliche Beratung zur Arbeitskraftsicherung (AKS)

– Spartenübergreifende AKS-Vergleiche: Optimale Lösungen mit Online-Risikoprüfungen und verbindlichen Voten über vers.diagnose

– Schnelle Rechenperformance: Parallele Tarifierung über alle angefragten Versicherer meist in weniger als fünf Sekunden

– Schlanke Prozesse: Daten werden nur dort abgefragt, wo sie wirklich relevant sind

– Klonen statt neu berechnen: Berater können schnell und einfach Angebotsalternativen durchspielen

– Elektronischer Antrag mit Antragsvervollständigung: Echte plausibilisierte Dunkelverarbeitung spart Zeit, Erfassungskosten und unnötige Nachbearbeitungen

Nicht nur die Swiss Life-Finanzberatungen profitieren von den Neuerungen, sondern alle Anwender von fb>xpert. Dazu zählen neben Einzelmaklern beispielweise die Maklerpools und -verbünde BCA, germanBroker.net, Jung, DMS & Cie. sowie vfm, die Lufthansatochter Albatros Versicherungsdienste, Finum.Finanzhaus, Plansecur, comdirect Bank und Volkwagen Bank. Auch Insurtechs wie friendsurance und wefox Germany setzen auf fb>xpert und nutzen die Verbesserungen.

Weitere Informationen zu fb>xpert stellt Franke und Bornberg unter diesem Link bereit. Kostenlose Webinare bieten Einblicke zum Funktionsumfang und Tipps für Anwender von fb>xpert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Viele nach China entsandte Mitarbeiter fragen sich derzeit, ob sie angesichts der Ausbreitung des Coronavirus von ihrem Arbeitgeber zurück nach Deutschland geholt werden müssen.

 

Gleichzeitig ist unklar, inwieweit Dienstreisen in an das Seuchengebiet angrenzende Regionen sowie nach Shanghai oder Hongkong noch durchführbar sind. Die auf Auslandsentsendungen und Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe gibt betroffenen Expats und Geschäftsreisenden sowie Personalern und Travel-Managern wichtige Hinwiese, wie sie mit der derzeitigen Situation umgehen können.

Gemäß ihrer Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lage in China weiterhin zu beobachten und dann aktiv zu werden, wenn die Mitarbeiter geschützt werden müssen. Wenn dies bedeutet, China zu verlassen, müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter nach Hause gebracht werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint dies für die gesamte Volksrepublik China der Fall zu sein, weil das Auswärtige Amt seine Teil-Reisewarnung ausgeweitet hat. Da es aktuell jedoch keine Linienflugzeuge gibt, sollten sich Unternehmen an die örtlichen Botschaften wenden, um einen Rücktransport zu organisieren.

Medizinische Assistance kommt nicht für Kosten der Evakuierung auf

Wer eine spezielle Assistance-Versicherung für Krisenfälle abgeschlossen hat, sollte mit dieser die Evakuierungsmöglichkeiten klären. Aber Achtung: Diese Art der Absicherung ist nicht zu verwechseln mit der medizinischen Assistance, die viele Auslandsreise-Krankenversicherungen anbieten. “Die klassischen Assistance-Dienstleister organisieren Transporte lediglich in medizinisch notwendigen Fällen, etwa wenn eine wichtige Behandlung im Krankenhaus vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Dann werden Betroffene in die nächstgelegene Klinik geflogen, welche die erforderliche Gesundheitsversorgung gewährleistet”, weiß Michael Bullerjahn, Leiter des medizinischen Abrechnungsservice bei der BDAE Gruppe. “Die Tatsache, dass eine Seuchengefahr besteht, ist keine Leistungsvoraussetzung für eine medizinisch notwendige Evakuierung.”

Generell seien Rückholungen ins Heimatland keine klassischen Versicherungsleistungen und müssten gesondert abgesichert werden. Medizinische Assisteure würden jedoch nicht im Falle einer drohenden Seuche, wie aktuell beim Coronavirus, für die Evakuierung potenziell gefährdeter Expats und deren Angehörige sowie Geschäftsreisender sorgen. In den meisten Fällen würden sie diese mit ihrem Netzwerk dabei unterstützen, einen Heimatrückflug zu organisieren.

Auslandskrankenversicherung zahlt Coronavirus-Test

Wer sich mit einer Auslandskrankenversicherung der BDAE Gruppe im Raum China aufhält, kann sicher sein, dass diese im Krankheitsfall leistet. Auch Tests zum Nachweis oder Ausschluss des Coronavirus werden selbstverständlich bezahlt. Die in den Versicherungsschutz integrierte Assistance-Dienstleistung hilft bei der Organisation von Rücktransporten, kommt allerdings nicht für die Kosten einer möglichen Evakuierung auf.

Viele Arbeitnehmer, die für Dienstreisen oder langfristige Projekte in China, Shanghai oder Hongkong vorgesehen sind, reagieren verunsichert und fragen sich, ob sie die Reise antreten müssen. “Sofern eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung eines Arbeitnehmers bei einer Dienstreise zu erwarten ist, dürfen Arbeitnehmer sich laut Paragraf 106 der Gewerbeordnung weigern, eine Dienstreise in betroffene Gebiete anzutreten, ohne dass sie arbeitsrechtliche Sanktionen zu befürchten haben”, weiß Omer Dotou, Leiter der Abteilung Global Mobility Services beim BDAE. Aktuell hat das Auswärtige Amt für die Provinz Hubei und das gesamte Staatsgebiet der Volksrepublik China (also auch Shanghai) eine Teil-Reisewarnung ausgesprochen, auf die man sich berufen könne. Hongkong und Macao sind davon ausgenommen.

Unternehmen sollten Rücktritt von vertraglichen Verpflichtungen prüfen

Schwieriger gestaltet es sich bei Mitarbeitereinsätzen in angrenzende Länder oder in Hongkong und Macao. Hier besteht zumindest für den Moment keine Gefahr für die Gesundheit im Sinne der deutschen Rechtsprechung und auch das Auswärtige Amt hat für diese Orte keine Reisewarnung ausgesprochen.

Viele deutsche Firmen streichen allerdings ihre Geschäftsreisen nach China und Co. Dabei sollten sie jedoch bedenken: “Unternehmen haben gegenüber Geschäfts- und Kooperationspartnern in China und Shanghai vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das macht es in der Praxis nicht leicht, Dienstreisen einfach abzusagen. Wir empfehlen, Geschäftsreisen dahingehend zu prüfen, inwieweit man von der vertraglichen Erfüllungspflicht bei Seuchengefahren zurücktreten kann”, so Experte Dotou weiter.

Betriebsschließungen in China und Shanghai

Derzeit herrscht in Sachen Produktion und Geschäftstätigkeit ohnehin ein Ausnahmezustand in China und Shanghai, denn ein Großteil der Betriebe hat seit den chinesischen Neujahrsferien geschlossen. Die Regierung hat die Schließung auf den 9. Februar verlängert.

Die örtlichen Behörden sind gemäß Artikel 42 des Gesetzes zur Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten der Volksrepublik China dazu berechtigt, derartige Schließungen anzuordnen. Unternehmen wiederum sind gezwungen, die behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Falls ein Arbeitgeber sich nicht daran hält und Mitarbeiter in irgendeiner Form zu Schaden kommen, haftet er zivilrechtlich und es drohen empfindliche Strafzahlungen.

Die zuständigen Behörden sind außerdem befugt, einem Unternehmen die Geschäftslizenz zu entziehen, sollte es sich weigern, Maßnahmen zur Viruskontrolle und Virusprävention umzusetzen. Verantwortliche im Unternehmen können gemäß dem Strafrecht der Volksrepublik China sogar strafrechtlich belangt werden und ins Gefängnis kommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com

Mit Versicherungen verbinden die Wenigsten in Deutschland romantische Gedanken.

 

Dabei sollen sie genau das absichern und schützen, was besonders am Herzen liegt und wichtig erscheint. Gefragt danach, was den Deutschen so wichtig ist, dass sie es versichern würden, steht auf Platz 1 mit 44 Prozent der eigene Partner oder die Partnerin. Dicht danach folgen die eigene Gesundheit (41 Prozent) sowie Haus oder Wohnung (39 Prozent). Das ergibt eine repräsentative Befragung des Online-Versicherungsmanagers CLARK zusammen mit dem Befragungsinstitut YouGov. Ein Unterschied in diesem Ranking zeigt sich aber hinsichtlich der Geschlechter: Während fast jeder zweite Mann eine Versicherung für seine bessere Hälfte abschließen würde (48 Prozent), steht bei den Frauen die eigene Gesundheit mit 43 Prozent noch knapp vor dem eigenen Partner (41 Prozent).

Die Absicherung des Partners an oberster Stelle

Wäre der optimale Liebesbeweis am Valentinstag also, den Partner mit einer Versicherung zu überraschen? Auf Basis der Umfrageergebnisse wäre eine Lebensversicherung jedenfalls angemessener als rote Rosen. Denn während Blumen, Pralinen & Co. schnell wieder vergessen sind, sorgt die Lebensversicherung für den Partner für den Fall vor, dass einem selbst etwas zustößt. Sie kann den Verstorbenen selbstverständlich nicht ersetzen, gibt Partnern und Angehörigen aber Sicherheit, um mögliche finanzielle Probleme zu verhindern und trotz des Verlustes den Lebensstandard zu halten. Unterscheiden lässt sich zwischen Kapital- und Risikolebensversicherung: Bei Ersterem wird die Versicherungssumme auch ausbezahlt, sollte dem Versicherten in der vereinbarten Laufzeit nichts passieren. Letztere zahlt nur, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit verstirbt. Dadurch sind die Beiträge der Risikolebensversicherung gleichzeitig deutlich geringer.

Auto und Haustier wichtiger als eigene Arbeitskraft

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass nur 12 Prozent der Deutschen ihre eigene Arbeitskraft absichern würden. Unter den 18 bis 24-Jährigen ist es nicht mal jeder Zehnte (9 Prozent). Für die Gesamtheit der Deutschen ist damit der Schutz des Kraftfahrzeugs (30 Prozent) sowie des Haustieres (13 Prozent) immer noch wichtiger als ihre Berufsfähigkeit. Vor dem Hintergrund, dass jeder vierte Deutsche im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, setzen die Verbraucher hierzulande aus Sicht der Experten falsche Prioritäten. Denn wenn der Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann, reicht die vom Staat gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente häufig nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in solchen Fällen eine monatliche Rente garantieren, die in etwa 70 Prozent des vorherigen Einkommens entspricht. So können langfristig auch Vierbeiner und Sachgüter finanziell abgesichert werden.

Egal wie wichtig und richtig die ein oder andere Police auf den ersten Blick erscheinen mag, Verbraucher sollten Experten zu Rate ziehen, wenn es um die optimale Absicherung geht. Mit der CLARK App geht das ganz einfach und digital. CLARK analysiert die aktuellen Verträge und vergleicht sie mit den Tarifen von mehr als 160 Anbietern. Mit wenigen Klicks lässt sich zudem die eigene Lebens- und Versicherungssituation individuell bewerten und verbessern.

Zur Befragung: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2018 Personen zwischen dem 4. und 6. Februar 2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Das Ranking beruht auf einer Mehrfachauswahl von maximal drei Items.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Mit der Continentale Lebensversicherung feiern Kunden und Vermittler noch bis Ende März den Jahreswechsel:

 

Durch den Neujahrs-Sparvorteil wird die Vorsorge für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit noch günstiger. Dafür wird der Beginn des Schutzes einfach auf den 1. Dezember 2019 datiert. Denn die Höhe der Prämie hängt unter anderem vom Jahrgang des Versicherten ab. Der Beitrag fällt daher bei einem Versicherungsbeginn 2019 niedriger aus als bei einem Start erst in diesem Jahr.

Beitragsvorteil gilt die gesamte Laufzeit

„Damit kann der Versicherte über die gesamte Laufzeit hunderte Euro einsparen“, erläutert Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale. „Das ist ein handfestes Argument für den Vermittler, um Kunden zu überzeugen, die eigentlich die Entscheidung für diese existenzielle Absicherung lieber aufschieben möchten.“

Ohnehin überzeugt die Continentale mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis und hoher Stabilität. Das bestätigen auch Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen und Softfair Sie zeichnen die Produkte und die Qualität des Unternehmens regelmäßig mit Bestnoten aus. Darüber hinaus attestiert das Institut für Finanz-Markt-Analyse die Stabilität der eingangs kalkulierten BU-Beiträge. Diese hat die Continentale seit mehr als 60 Jahren nicht angehoben.

Beiträge bei vielen Berufen günstiger

„Nachhaltiges Handeln bedeutet für uns zudem, dass wir uns auf Veränderungen der Gesellschaft und der Arbeitswelt einstellen“, so Dr. Hofmeier. Erst im vergangenen Jahr stufte die Continentale bei ihrer neuen PremiumBU rund 300 Zukunftsberufe günstiger ein oder nahm sie ganz neu auf. 25 Berufe sind ausschließlich bei ihr versicherbar.

Beschleunigter Antragsprozess

Des Weiteren verbesserte der erfahrene Lebensversicherer nochmals die schon bisher erstklassigen Leistungen und den Service. Beispielsweise beantwortet der Kunde bei der Risikoprüfung notwendige Rückfragen online. Der eGesundheitsDialog stellt dem Kunden nur die Fragen, die zu seiner individuellen Situation passen. So kann der Vertrag schneller policiert werden. „Davon profitieren Kunden und Vermittler“, so Dr. Hofmeier.

Eine Rückdatierung ist übrigens auch bei der Risikolebensversicherung der Continentale möglich. Weiteren Informationen gibt es unter www.continentale.de. Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Kündigungsservice von Check24 ist nicht rechtssicher

 

Die Behauptung von Check24, sein Kündigungsservice sei gültig und rechtskonform, ist falsch.

Zum Schutz ihrer Kunden hatte die HUK-COBURG Kündigungen von Kfz-Policen durch Check24 zurückgewiesen, wenn nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hatte. Das Landgericht Berlin bestätigte dem Versicherer in seinem Beschluss vom 30.12.2019 ((Az. 15 O 605/19), richtig gehandelt zu haben. Denn wird die Kündigungserklärung durch einen Boten oder Vertreter übermittelt, steht dem Versicherungsunternehmen nach Auffassung des Gerichts ein Zurückweisungsrecht zu, weil Check24 nicht gleichzeitig mit der Kündigung eine Vollmachtsurkunde vorlegt. Es ist deshalb „irreführend (von Check24), diesen Weg zu kündigen als rechtssicher darzustellen und den Versicherungsnehmer von einer eigenen Erklärung gegenüber dem Versicherer abzuhalten.“

Check24 hat die einstweilige Verfügung akzeptiert und sich in einer Abschlusserklärung verpflichtet, nicht länger zu behaupten, dass seine Kündigungen gültig und rechtskonform sind.

Gericht untersagt unlautere Herabsetzung

Während der gerichtlichen Auseinandersetzung zum Kündigungsservice hatte Check24 am 18. Dezember 2019 auf seiner Website dazu eine Presseinfo veröffentlicht. Auch dagegen hat sich die HUK-COBURG erfolgreich gerichtlich zur Wehr gesetzt. Die Presseinfo muss gelöscht werden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht Berlin (Beschluss vom 23.01.2020, Az. 16 O 15/20) die darin enthaltenen negativen Äußerungen gegen die HUK-COBURG.

Begründung des Gerichts: Der Versicherer verhalte sich rechtskonform, weshalb die Darstellung eine unlautere Herabsetzung ist.

Kritisch sahen die Richter auch den Verweis in der Presseinfo auf eine Check24-Website mit einem Diskussionsforum zum Thema Kündigung von Kfz-Policen. Ihrer Ansicht nach dient das Forum einzig dem Zweck, Verbraucher aufzufordern, über negative Erfahrungen im Zusammenhang mit Kündigungen gegenüber der HUK-COBURG zu berichten. Damit solle Druck aufgebaut werden, obwohl sich der Versicherer rechtskonform verhält. Die Richter sehen darin einen Wettbewerbsverstoß.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

Teilnehmer-Kommentar von Hans-Peter Wolter, Diplom Kaufmann, Certified Financial Planner, European Financial Advisor:

 

„Sabine“ gegen Vertriebsgipfel Tegernsee – so lautete die Spielansetzung am 10. und 11. Februar 2020 im Rottach-Egerner Seeforum.

Das Match endete mit einem klaren Punktsieg für den Vertriebsgipfel, nur ganz wenige Teilnehmer ließen sich durch den Orkan vom Treffen der Finanzbranche abhalten. Zum Teil wurden abenteuerliche Wege in Kauf genommen – wohl auch ein klares Kriterium für die Bedeutung des nun zum 13. Mal durchgeführten Vertriebsgipfels (www.Vertriebsgipfel-Tegernsee.de) .

Moderator und Veranstalter Andreas Wanschka eröffnete die Diskussion mit der Frage, was denn die Teilnehmer in 2020 antreibt. Gab es früher häufig eine Konzentration auf ganz wenige Themen, so sind die Antworten in diesem Jahr deutlich breiter ausgelegt. Neben Dauerthemen wie Digitalisierung und Regulierung spielt erkennbar der politische Einfluss auf die Branche eine immer größere Rolle. Kommt der Provisionsdeckel? Werden die Anlagevermittler in der Zukunft unter das Dach der BaFin genommen? Welche langfristigen politischen Absichten vermutet man hinter solchen Aktionen? Hier wurde dann schon die Brücke geschlagen zu einem ersten großen Themenblock, der sich durch die Veranstaltung zog-die Arbeit von Verbandsvertretern und Journalisten mit den politischen Entscheidungsträgern. Wenn in diesem Bereich handelnde Akteure in einer kleinen Diskussionsrunde von ihren Erfahrungen berichten und sich zu wahrscheinlichen Ergebnissen äußern, ist Erkenntniswert für eine eigene Meinung gegeben. Eine solche Diskussion ist durch kein anderes Medium zu ersetzen.

Auf welche Dinge müssen die Berater in der Zukunft besonders achten?

In einem Informationsblock wurde über die neue FinVermV  berichtet. Welche Fallstricke in der Beratung alternativer Investments zu beachten sind, wurde genauso beleuchtet wie die Entwicklung neuer Produktlinien. In einem weiteren Vortrag stand die Frage im Raum, ob Nachhaltigkeit nicht heute häufig ein groß angelegter Etikettenschwindel sei. Von außerordentlicher Bedeutung – gerade im Hinblick auf die Altersstruktur der Maklerschaft – ist die Frage nach dem Verkauf der Bestände. Eine vorgestellte Bestandsbewertung mit Angebotsgarantie für abgabewillige Makler kann hier ein überzeugendes Angebot darstellen.

Breiten Raum nahm die Frage ein, wie vertriebliche Prozesse in Zeiten zunehmender Regulierungsanforderungen optimiert werden können. Hier reichte der Bogen vom Umbau eines eher verstaubten mittelständischen Versicherungsunternehmens zur digitalen Manufaktur über die Einsatzmöglichkeiten digitaler Finanzassistenten bis hin zur realistischen Betrachtung der aktuellen und zukünftigen Bedeutung von Roboadvisors. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang noch Bestandskunden? Wie sind überhaupt noch Kunden in Zeiten der Regulierung zu gewinnen? Wie kann man mit Kunden in Zeiten des verschärften Datenschutzes überhaupt noch kommunizieren und wie sorgt man für Sicherheit vor Hackerangriffen? Ist bei der Prozessoptimierung die neue DIN-Norm ein Glücksfall für die Branche, weil sie dem Berater die Leitplanken eines sicheren Handelns vorgibt?

Diskussionen mit bemerkenswerter Offenheit

All diese Fragen wurden mit einem Initiativ-Vortrag angerissen und in einer anschließenden Diskussion kritisch hinterfragt. Die Vorträge selbst waren von sachlicher Tiefe geprägt und die Diskussion traditionell schon von einer bemerkenswerten Offenheit.  Wer spricht schon gerne davon, dass es in der täglichen Umsetzung auch Problemstellungen gibt, die in offiziellen Verlautbarungen keinen Raum finden dürfen. Ein nahezu einzigartiges Element des Vertriebsgipfels ist die Transparenz und Offenheit in der Gruppe von Kollegen mit ähnlichem Erfahrungshintergrund. Viele Teilnehmer kennen sich zum Teil über Jahrzehnte und bilden eine Art Rückgrat der Veranstaltung. Junge Kollegen werden offen empfangen und ihre Geschäftsmodelle auf den Realitätsbezug hinterfragt. Erkenntnisprozesse sind allerdings keine Einbahnstraße. Ältere Kollegen lernen von jungen Kollegen, dass Sichtweisen und Ansatzwege heute zum Teil völlig anders sind als noch vor wenigen Jahren. Wer für neue Erkenntnisse nicht offen ist, sollte sich den Vertriebsgipfel und die damit verbundenen Kosten und Zeit sparen.

Ein besonderes Highlight stellt die Abendveranstaltung in bayrischer Atmosphäre dar. Gerade abends wird bei einem Bier das tagsüber gehörte noch einmal kritisch unter die Lupe genommen. Hier kommt es dann zum Austausch mit deutlichen Worten – Networking in einer kleinen, feinen aber nachhaltigen Form. Die Wege sind danach über jedes Kommunikationsmittel leichter und schneller.

Networking at its best.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass es in der Zukunft stärker noch als in der Vergangenheit, auf den Menschen ankommt. Allerdings ist diese Aussage an Bedingungen geknüpft. Dieser Mensch muss offen sein für technische Neuheiten und sie entsprechend nutzen. Er muss allerdings auch die Fähigkeit haben, langfristig sinnvolle Tools von technischer nice to have Spielerei zu unterscheiden. Basis von allem ist die permanente Weiterqualifizierung. Das wird nicht allen gelingen. Aber nur dann kann er sich innerhalb der Leitplanken von Regulierungsvorschriften und Produktanforderungen erfolgreich bewegen. Chancen gibt es viele im Markt, man muss sie auch nutzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Hans Peter Wolter, Diplom Kaufmann- Certified Financial Planner – European Financial Advisor, Hebelstr. 22 A, 69115 Heidelberg, Tel: 06221-18784 770, www.wolter-finanz.com

Beitrag von Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Wenn ich Versicherungsmakler wäre, würde ich meinen Versicherungsmaklervertrag schon wieder ändern. Bestimmt wird es auch nicht die letzte Änderung sein. Deshalb empfehlen wir ja die regelmäßige Nutzung des sich selbst aktualisierenden Versicherungsmaklervertrages über unsere Internetseite www.app-riori.de.

Wenn Sie aber nicht unseren „sich selbst aktualisierenden Maklervertrag“ verwenden, dann würde ich Ihnen folgende ergänzende Klausel in den Absatz „Haftung“ anraten:

Unseren Mitarbeitern ist es nur gestattet, über die von unserer Maklerfirma vermittelbaren Versicherungsprodukte zu beraten. Erfolgt eine Beratung nicht zu Versicherungsprodukten, so übernehmen wir weder für die Beratung, das Produkt und daraus resultierenden Vermögensnachteilen eine Haftungsverantwortung. Diese sogenannten Fremdprodukte sind von unsere Maklerfirma nicht geprüft und nicht für eine Beratung oder Vermittlung freigegeben.

Natürlich brauchen Sie eine solche Klausel nur, wenn Sie auch mit Mitarbeitern zusammenarbeiten. Dabei ist es egal, ob es Ihre Angestellten, Ihre Handelsvertreter oder Tippgeber sind. Denn juristisch entsteht das Problem, dass alle deren Beratungen Ihnen und Ihrem Unternehmen zugerechnet werden. Dies wiederrum bedeutet, dass Sie dann auch für etwaige unrichtige Erklärungen  und Beratungen in die Haftung geraten können.

Warum ich auf die Idee gekommen bin, Ihnen diese zusätzliche Klausel anzuempfehlen, ergibt sich aus einer relativ jungen Entscheidung des BGH vom 21.11.2019 (Az. III ZR 244/18).

Ein Mitarbeiter der beklagten Gesellschaft hatte seinen Kunden schon seit vielen Jahren betreut. Dieser wünschte sodann eine Altersversorgung, die bei kurzer Laufzeit eine hohe Rendite abwirft (Wer will das nicht?). Der Versicherungsvermittler hatte zunächst die klassischen Lebens- oder Rentenversicherungsprodukte angeboten und empfohlen. Diese kamen aber für den Kunden nicht in Frage. Der Kundenberater verwies sodann auf eine Anlagemöglichkeit bei einem Rechtsanwalt, der bei einer kurzen Laufzeit eine hohe Rendite versprach.

Monate später hatte sich dann der Kunde auch entschlossen, bei diesem Rechtsanwalt anzulegen. Er investierte zunächst eine Mindesteinlage in Höhe von € 10.000,00, die er auch gut verzinslich zurück erhielt. Im weiteren Verlauf – über viele weitere Jahre – investierte er insgesamt weitere € 200.000,00.

Als der Rechtsanwalt verstarb, musste ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Denn der Insolvenzmasse von € 400.000,00 standen Forderungen in Höhe von € 8.000.000,00 gegenüber. Damit stand fest, dass der Kunde seine Anlagebeträge nicht vollständig zurückerhalten werde. Also entschloss sich dieser gegen die Gesellschaft, für die der Versicherungsvermittler arbeitete, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen.

Man kann es sich kaum vorstellen, aber der Bundesgerichtshof unterstützte die Argumentation des geschädigten Klägers (Bestandskunden). Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine Gesellschaft in einem sehr weitreichenden Umfang für die Erklärungen ihrer Mitarbeiter einzustehen hat. Obwohl die Gesellschaft nicht einmal Ansatzweise einen wirtschaftlichen Vorteil durch derartige Erklärungen haben könnte, wurden ihr dennoch die Erklärungen des Vermittlers als eine haftungsrelevante Beratung zugerechnet. Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine sehr weitreichende Zurechnung nahezu sämtliche Erklärungen der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmer erfolgt.

Natürlich könne Argumentiert werden, dass es sich hier um einen sehr besonderen und ungewöhnlichen Sachverhalt handelt und deshalb auch der Kläger besonders schutzbedürftig sei. Auf der anderen Seite hätte es dem geschädigten Kunden auch auffallen müssen, dass jedenfalls die Gesellschaft nicht für eine derartige Erklärung hätte haftungsrechtlich einstehen wollen.

Ob diese weitere Klausel im Maklervertrag Sie wirklich enthaftet, können wir leider auch nicht vorhersagen. Denn natürlich könne man argumentieren, dass in Durchführung einer weiteren Beratung eine Art haftungsausschließende vorrangige Individualvereinbarung konkludent vorgenommen wurde, welche die Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsmaklers verdrängt. 100 % Sicherheit kann ich Ihnen daher leider auch nicht versprechen.

Auf der anderen Seite sensibilisiert diese neue Klausel sowohl den Vermittler als auch den Kunden. Dies ist ein möglicher weiterer Ansatz, weshalb nicht sämtlichen Erklärungen eines Vermittlers von dem Kunden vertraut werden dürfe. Denn Sie machen in Versicherungen und nicht in sonstigen Kapitalanlagen.

Dem Vermittler hingegen müssen Sie auch klar machen, dass ein Regressanspruch droht, wenn er zu Fremdprodukten Beratung leistet und damit eine Haftungsgrundlage schafft, ohne entgegenstehende Einnahmen zu generieren. Wirtschaftlich macht es jedenfalls keinen Sinn, irgendwelche „Fremdprodukte“ zu empfehlen, ohne eine hinreichende Beratung und Aufklärung vorzunehmen und damit nur eine Haftungsverantwortung auszulösen. Denn der Bundesgerichtshof war der Auffassung, dass es mit der „Empfehlung alleine“ jedenfalls an einer Plausibilitätsprüfung fehlte, sodass eine haftungsbegründende Pflichtverletzung auch für die Empfehlung des Fremdproduktes angenommen wurde.

Fazit:

Den Letzten beißen die Hunde. Und dies war dann im vorliegenden Fall die Gesellschaft des Vermittlers. Der Bundesgerichtshof hält deren Haftung sogar in diesem Fall für denkbar und hat sämtliche Einwendungen „wegargumentiert“. Damit hat der BGH in seiner neuesten Entscheidung nochmals aufgezeigt, dass eine sehr weitreichende Haftungsverantwortlichkeit der Unternehmer für Ihre Mitarbeiter besteht! Darum sollten Sie den Maklervertrag ändern und ggf. Ihrer besonderen Situation anpassen. Generell sollte in Ihrem Versicherungsmaklervertrag natürlich auch beschrieben sein, welche Beratungsleistungen Sie grundsätzlich erbringen. Auch hier empfiehlt es sich noch einmal, relativ abzugrenzen, dass Sie eben keine sonstigen Finanz- und Anlageprodukte vermitteln.

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Urteil des Landgerichts München I zur Verletzung des gesetzlichen Sondervergütungsverbots durch Check24 ist auch ein Fingerzeig für die BaFin

 

Der VOTUM Verband begrüßt die Entscheidung des Landgerichts München I vom 04.02.2020, welche sich klar gegen Versuche stellt, dass gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot zu umgehen. Dieses Urteil ist auch Anlass, dass Agieren der BaFin auf dem Gebiet der Einhaltung des Provisionsabgabeverbots zu hinterfragen.

Während die BaFin bei dem relativ unbedeutenden Insurtech gonetto umgehend auf den Plan trat, und die von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen aufforderte, die Zusammenarbeit einzustellen, blieb das Amt bei Check24 merkwürdig zurückhaltend und konnte sich nicht einmal zu einer Missbilligung durchringen. VOTUM hat gegenüber der BaFin mehrfach darauf hingewiesen, dass hierdurch dem Eindruck, „die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, Vorschub geleistet wird. Die Aufsicht äußerte hierzu lediglich sibyllinisch, dass man bei seiner Prüfung zu einer abweichenden Rechtsbeurteilung gelangt sei. Die Entscheidung des Landgerichts München I ist daher auch ein klarer Fingerzeig für die BaFin, die dort zum Nachdenken führen sollte, ob man nicht bei dem Vorgehen gegen gonetto und dem Nichthandeln gegenüber Check24 mit zweierlei Maß gemessen hat.

Das BMF hat in seinem Gesetzesentwurf zur Überführung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin, die vermeintliche Notwendigkeit insbesondere damit begründet, dass die zunehmende Komplexität des zu beachtenden Rechts eine Befassung der BaFin zwingend erfordere. Gewerbeämter und IHK könnten dies angeblich nicht leisten.

Das Agieren der BaFin im Bereich der Verstöße von Check24 gegen das Provisionsabgabeverbot ist für eine vermeintlich überlegene Rechtsaufsicht der BaFin tatsächlich kein Beleg.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

blau direkt und WIFO vereinen Kräfte Um ihren angeschlossenen Partnern die Zukunft zu sichern, schließen sich die Maklerpools WIFO und blau direkt zusammen.

 

Die Maklerpools blau direkt und WIFO bündeln künftig ihre Kräfte in einer umfassenden organisatorischen Fusion. Die Zusammenarbeit umfasst sämtliche operativen Abteilungen beider Häuser. So würden in gegenseitigen Funktionsausgliederungen die gegenseitigen Stärken genutzt, Schwächen durch die Leistungsfähigkeit des Partners kompensiert und gleichzeitig Kräfte in Einkauf und IT-Innovation gebündelt und damit nachhaltig gestärkt. Rechtlich blieben hingegen beide Unternehmen eigenständig. Eine Veränderung der Eigentümerstrukturen sei nicht Bestandteil des Zusammenschlusses.

„Ich sehe unseren Zusammenschluss eher als eine moderne Variante nach dem Vorbild der EU“, erläutert CEO Lars Drückhammer. „In der EU behält jedes Land seine eigene Regierung, seine territoriale Integrität und Eigenständigkeit. Doch alle unterwerfen sich gemeinsamen Regeln, verständigen sich auf Arbeitsteilung und unterstützen sich gegenseitig. Aus einem Flickenteppich unterschiedlicher Interessen erwächst eine Macht, die gerade durch ihre Mischung aus Gemeinsamkeit und Individualität ihre Stärke gegenüber anderen gewinnt.“ Die großen Gewinner seien die Einwohner der neuen Gemeinschaft. Im Falle von WIFO und blau direkt entspräche dies den Maklerpartnern und deren Kunden.

Der Gedanke eines Poolverbundes nach Vorbild der EU werde bei blau direkt schon länger gelebt. So schlossen sich in der Vergangenheit bereits ARISECUR, insuro und Finanz-Zirkel der Gemeinschaft an. Andere Pools nutzen eher einen assoziierten Status, ähnlich Norwegen, oder unterhalten lediglich Handelsvereinbarungen nach dem Vorbild Kanadas zur EU – wie etwa die Gesellschaft für Ruhestandsplanung oder Allfinanztest. Mit WIFO stößt nun der bislang größte Pool zu der wachsenden Gemeinschaft der zusammengeschlossenen Pools.

„Wir sind sehr glücklich, dass sich WIFO entschieden hat mit uns gemeinsam in die Zukunft zu gehen”, berichtet der Lübecker Pool-Chef. “WIFO hat extrem leistungsfähige Deckungskonzepte im Gewerbe-Bereich. Unsere Maklerpartner haben damit praktisch per sofort Zugriff auf völlig neue Kundengruppen.“ Federführend werde WIFO auch die Abwicklung der biometrischen Lebensversicherungsrisiken für die gesamte Gruppe übernehmen und es blau direkt und seinen anderen Poolpartner damit ermöglichen, die Unterstützung seiner Partner deutlich zu verbessern. Ein weiterer Bereich, der unter der Führung von WIFO verfolgt werde, sei der Ausbau der Unterstützung für BAV-Vertriebe. Hier setzt WIFO die bahnbrechende Online-Beratungssoftware ihres eng verbundenen Partnerunternehmens dWERK GmbH & Co. KG ein, mit welcher die Durchdringungsquoten in größeren Betrieben ohne Personalaufwand Rekordwerte erreiche. Dass man seinen Partner nun Zugang zu dieser Software geben könne, verschaffe den Partnern im Wettbewerb einen phänomenalen Marktvorsprung im BAV-Bereich.

Auch Sven Burkart und Christian Wetzel, Geschäftsführer von WIFO zeigen sich begeistert von der Fusion: „Mit blau direkt gewinnen wir eine Leistungsfähigkeit in der IT, mit der wir unsere Partner sofort auf das marktführende Niveau heben können. Qualität und Umfang der automatisierten Verarbeitung von Daten und Dokumenten ist atemberaubend. Allein das war für uns ein starkes Argument zur Zusammenarbeit.“

Zusammen entsteht ein neuer Marktriese. Für 2020 plane man gemeinsam ca. 110 Mio. Euro Provisionsumsatz allein im Bereich der Versicherungsvermittlung. Der Zugewinn an Einkaufskraft helfe auch die gravierenden Handelsnachteile gegenüber dem aktuellen Marktführer aus München auszugleichen, welcher sich aus der unbedachten Konditionspolitik der Versicherer ergäbe.

„Uns ist unsere technische Stärke als Technologiemarktführer unter den Pools sehr wohl bewusst“, betont Oliver Pradetto, COO von blau direkt. Entscheidend sei jedoch nicht, wer zwischenzeitlich in Führung liege, sondern wer als erster durchs Ziel ginge. „Versicherer, InsurTech und internationale IT-Konzerne bemühen sich darum, mit der Digitalisierung immer weitere Teile der Wertschöpfungskette durch Technologie zu übernehmen. Dazu zählt vor allem auch der Vermittler selbst. Wenn wir wollen, dass unsere Vermittler im Spiel bleiben, müssen wir in Führung bleiben und unsere Technik zwischen Produktgebern und Konsumenten unersetzbar platzieren. Die Digitalisierung ist eine Schlacht, die wir auf keinen Fall verlieren dürfen.“

Aktuell habe kein Vertrieb oder Pool die Kraft, dies allein zu schaffen. Deswegen sei Kooperation eine notwendige und überlebenswichtige Konsequenz. Mit der Zusammenarbeit zwischen WIFO und blau direkt sei man nun stärker aufgestellt denn je zuvor. Statt den Superpool als Gefahr zu begreifen, ergreife man vielmehr die Gelegenheit, selbst einen bilden zu wollen.

Beide Partner betonen jedoch, dass die Zusammenarbeit nicht ausschließlich auf gegenseitiger Vorteilnahme beruhe. So erklärt Sven Burkart: „Von Beginn an, war ein gemeinsamer Draht da. Wir haben sofort gemerkt, dass die Lübecker bereit waren, auf bedingungsloses Vertrauen zu setzen. Das war eine tolle Erfahrung.“ Ein Lob, das man in Lübeck postwendend zurückgibt: „Ich hatte den Eindruck, Sven ist fast schon geschäftsgefährdend ehrlich. Die Art wie die Rheinstettener über ihre Mitarbeiter und Partner denken und reden hat uns sofort gewonnen“, zeigt sich Pradetto begeistert. „Wir haben uns sofort als Freunde gefühlt. Die Gespräche haben einfach Spaß gemacht.“

WIFO und blau direkt sehen ihre Zusammenarbeit als Einladung an weitere Pools und Vertriebe sich mit einer intensiven Kooperation auf unabhängiger Basis auseinanderzusetzen.

Die WIFO GmbH zählt zu den zehn größten Maklerpools in Deutschland. Seit 2018 führt Sven Burkart das Unternehmen. Die WIFO hat 60 Mitarbeiter und über 3.000 Verbundpartner. Die Vermittler erhalten von der WIFO umfassende Leistungen mit Beratung und Services. WIFO vermittelt ihren Verbundpartnern individuelle Angebote von Versicherungsunternehmen im Bereich; Leben, Kranken, Sach. WIFO hat im Jahr 2018 Provisionserlöse über 18 Mio. Euro erzielt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WIFO GmbH, Gewerbering 15, 76287 Rheinstetten, Tel: 07242 930-0, Fax: 07242 930-100, www.wifo.com

Spitzennoten im Rating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung – Erwerbsunfähigkeitsversicherung von Morgen & Morgen ausgezeichnet

 

Die Dialog erhielt jüngst für ihren klassischen Berufsunfähigkeitstarif SBU-professional in den Berufsgruppen Selbstständige, Studenten, Azubis und Handwerker die Bestnote „Exzellent“, in kaufmännischen und medizinischen Berufen jeweils ein „Sehr gut“. Mit diesen Bewertungen aus einer aktuellen Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) steht die Dialog im Spitzenfeld aller Anbieter. In der Studie wurden 37 Berufsunfähigkeitstarife von 37 Versicherungsgesellschaften auf den Prüfstand gestellt; differenziert nach sechs Berufsgruppen: kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Auszubildende, medizinische Berufe und Handwerker. Überprüft wurden dabei die Rating-Kriterien Unternehmensqualität, Preis / Leistung, Flexibilität und Transparenz.

TOP-BEWERTUNGEN AUCH FÜR DIE ERWERBSUNFÄHIGKEITS-VERSICHERUNG DER DIALOG

Das IVFP untersuchte im Rahmen derselben Studie auch die Qualität der im Markt angebotenen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen: Hierfür wurden 15 Tarife von 15 Gesellschaften nach Unternehmensqualität, Preis / Leistung, Flexibilität und Transparenz unter die Lupe genommen. Auch in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhielt die Dialog mit ihrem Tarif SEU-protect® die Spitzenbewertung „Exzellent“. Dies bestätigt zugleich das Ergebnis einer wenige Wochen zuvor veröffentlichten Untersuchung von Erwerbsunfähigkeitsversicherungen durch das Analysehaus Morgen & Morgen. Hier erzielte die Dialog das Prädikat „Sehr gut“.

Diese Auszeichnungen unterstreichen, dass sich die Dialog bei ihrer strategischen Neuausrichtung als starker Partner für Makler und unabhängige Vermittler auf der Erfolgsspur befindet. Das Portfolio mit 60 Premium-Produkten bietet für nahezu jedes Risiko die passende Versicherungslösung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dialog Lebensversicherungs­ AG, Dr. Hans-Jürgen Danzmann, Stadtberger Straße 99, D-­86157 Augsburg, Tel: 07761/2710, www.dialog­-leben.de

Profitieren Sie von Erkenntnissen zum Geschäftsfeld Ruhestandsplanung und gewinnen Sie zusätzlich wertvolle Preise!

 

“Ruhestandsplanung“ als eigenes Geschäftsfeld ist derzeit in aller Munde. Dennoch setzen noch wenige Marktteilnehmer das erfolgreich strategisch um. Wir wenden uns deshalb hiermit an alle selbstständigen Vermittler/-innen und Unternehmer/-innen in der Versicherungs- und Finanzbranche.

 

Hier geht es zur Umfrage:

https://www.finanzhochschule.de/public/5503252_Marktforschung_Umfrage_zur_Ruhestandsplanung/

 

Bitte unterstützen Sie eine wichtige Marktforschung und profitieren Sie unmittelbar selbst davon! Wie das geht, lesen Sie hier:

Unser Ziel – Ihr Vorteil

Wir wollen herausbekommen, wo das „Geschäftsfeld Ruhestandsplanung“ steht und evtl. Barrieren mit Ihnen gemeinsam beseitigen und so den Erfolg aller erhöhen. Gemeinsam begleiten der Berufsverband „Initiative Ruhestandsplanung e.V.“ und „GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG deshalb eine Marktforschung des Bachelor-Absolventen der Hochschule Kaiserslautern, Herrn Yannik Peters.

Was haben Sie von einer Teilnahme an der Befragung?

Jeder Teilnehmer, der seine persönlichen Daten hinterlässt, erhält die entscheidenden Erkenntnisse als Auswertung via Mail (im Frühjahr 2020) und kann daraus Schlüsse für das eigene Geschäft ziehen.

Sie können außerdem kostenfrei im Jahr 2020 Mitglied der Initiative Ruhestandsplanung e.V. werden (Wert: EUR 150,00; nur für Neumitglieder).

Außerdem nehmen Sie unter allen Teilnehmern mit Personenangaben an einer Verlosung der folgenden Preise teil:

– Hauptpreis: Wertgutschein über EUR 500 (nach Wahl als Gutschein für GOING PUBLIC! Akademie oder Amazon)

– 2. bis 21. Preis: je ein Fachbuch „Geschäftsfeld Ruhestandsplanung“ aus dem Haufe-Verlag (Wert je EUR 49,90).

 

Bitte nehmen Sie unter dem folgenden Link an der Online-Befragung teil (Zeitbedarf – je nach Ihren Antworten – zwischen 6 und 12 Minuten): https://www.surveymonkey.de/r/Marktforschung_Ruhestandsplanung_GPLandingpage

 

Wichtiger Hinweis zur Datenverwendung:

Sie können auf Wunsch anonym an der Befragung teilnehmen. Wenn Sie Ihre Personendaten hinterlassen, profitieren Sie von den o.g. Vorteilen. Wir garantieren Ihnen außerdem in diesem Fall, dass Ihre Daten nur im Zusammenhang mit dieser Marktforschung genutzt werden, insbesondere nicht für weitere Werbezwecke eingesetzt werden. Außerdem werden Ihre Personendaten NICHT im Kontext der fachlichen Antworten verwendet.

Vielen Dank …

… für Ihre Mitwirkung sagen Ihnen

Initiative Ruhestandsplanung e.V.,

GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG und

Yannik Peters

 

P.S.:

Ein besonderes Dankeschön richten wir an die Fördermitglieder der „Initiative Ruhestandsplanung e.V“,  Schroder Investment sowie Condor Versicherungen, ohne deren Förderbeiträge diese Marktforschung nicht möglich wäre.

P.P.S:

Am Gewinnspiel nehmen alle Teilnehmer der Befragung bis zum 15.02.2020 teil, die die für die evtl. Kontaktaufnahme im Gewinnfall notwendigen Daten hinterlassen.  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Die GHV VERSICHERUNG aus Darmstadt und die MehrWert GmbH aus Bamberg haben zusammen eine neue Agrarversicherung speziell für Biolandwirte, Biowinzer und Biogemüsebauern auf den Markt gebracht. 

 

Eine neue Betriebshaftpflichtversicherung für Biolandwirte, Biowinzer und Biogemüsebauern wurde in den letzten Monaten in Zusammenarbeit der GHV VERSICHERUNG und der MehrWert GmbH entwickelt. Der Geschäftsführer der MehrWert GmbH, Gottfried Baer ist selbst diplomierter Agraringenieur und steht federführend hinter der Entwicklung dieser Police. Eine Besonderheit dieser Bioagrarversicherung ist u.a., dass Eigenschäden durch Verunreinigungen oder Rückstände (Rückstandsproblematik) des Erntegutes bis zu bestimmten Höchstwerten abgesichert werden können. Zudem sind fremde Zukaufprodukte, die beispielsweise im Hofladen mit verkauft werden, im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht mit versichert. Passgenauer Versicherungsschutz für Biolandwirte ist auf dem Versicherungsmarkt eine Seltenheit, weiß Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV. „Mit unserem Ökobonus zahlen Landwirte und Winzer für diesen Tarif 5% weniger Prämie gegenüber dem normalen Tarif der GHV“, so Coenen. Zusätzlich erhalten Versicherte einen hohen Schadensfreiheitsrabatt. Dabei fällt die Prämie bei Schadensfreiheit pro Jahr um 5% bis maximal auf 85% der Ursprungsprämie nach drei Jahren Schadensfreiheit.

Eine weitere Besonderheit ist, dass 10% des Umsatzes aus diesem Produkt von MehrWert jedes Jahr in ausgewählte Projekte zur Förderung der Biolandwirtschaft / Biowinzerschaft / Biogärtnerei einsetzt.

„Unternehmer und Unternehmerinnen in diesen Betrieben erzeugen für Menschen hochwertige Bionahrungsmittel. Mit dieser Vorbildfunktion schützen Sie die Natur, weil sie ökologisch wirtschaften. Aus diesem Grund ist es der MehrWert GmbH und der GHV ein Anliegen, eine solche neue Agrarversicherung anzubieten, die dieses Engagement wertschätzt und zugleich für wesentliche bestimmte wichtige Kriterien einen Versicherungsschutz anbietet, den Biolandwirte, Biowinzer und Biogärtner bis dato nicht erhalten haben“, so Baer. www.biolandwirtschaft-versicherung.de

Informationen zu den Unternehmen:

GHV – Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur

Die GHV VERSICHERUNG ist aus Überzeugung anders: Klein, schlagfertig und spezialisiert auf Versicherungslösungen für die Land- und Forstwirtschaft und die grünen Berufe. Das öffentlich rechtliche Unternehmen wurde von einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gegründet und hat   gemeinsam mit ihren Versicherten die Entwicklung von Landwirtschaft und grüner Versicherungswirtschaft miterlebt und mit gestaltet. Der älteste Tierversicherer Deutschlands ist Risikoträger für Haftpflicht, Kfz-, Unfall- und Tierversicherung. Zusammen mit exklusiven Kooperationspartnern bietet sie Versicherungslösungen in einer Hand.

MehrWert GmbH für Finanzberatung und Vermittlung

Die im Jahr 2010 von Gottfried Baer gegründete MehrWert GmbH für Finanzberatung und Vermittlung ist ein von Banken und Versicherungen unabhängiges nachhaltig ausgerichtetes Beratungshaus mit Sitz in Bamberg. Der unternehmerische Beratungsschwerpunkt des Maklerunternehmens mit Zulassung als Versicherungsmakler (§ 34d Abs.1 GewO) und Finanzanlagevermittler (§ 34f GewO) findet sich eindringlich in den Bereichen nachhaltige Geldanlagen, strategische Vermögensplanung, private grüne Altersvorsorgelösungen und grüne betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die klare Ausrichtung auf den Bereich nachhaltiger und grüner Geldanlagen / Versicherungen wird seit Gründung des Unternehmens aus Überzeugung gelebt.Mehr unter www.mehrwert-finanzen.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GHV Darmstadt, Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt, Bartningstr.59, 64289 Darmstadt, Tel: 06151 3603-0,Fax: 06151 3603-155, email: info@ghv-darmstadt.de, www.ghv-darmstadt.de , www.ghv-versicherung.de

Weil Verantwortung verbindet: der älteste Maklerpool Deutschlands erfindet sich neu. 

 

Kurz vor den goldenen 1920ern gegründet, verpasst sich der traditionsreichste Maklerpool Deutschlands ein neues Gesicht. Neue Strukturen und ein kompletter Markenrelaunch tragen dem erfolgreichen Weg in die Digitalisierung der vergangenen Jahre Rechnung. Seit über 100 Jahren zählt das Hamburger Haus zu den Innovationstreibern in der Branche und gilt heute als einer der Marktführer für digitale Maklerservices.

Während in der Maklerpoolbranche ein regelrechter Kampf um Euro-Millionen und neue Eigentümer aus der Insurtech-Branche entbrannt ist, setzt MAXPOOL ein klares Zeichen für die Zukunft: die Eigentümerstruktur bleibt bestehen, Unternehmensteile werden umbenannt und Geschäftsbereiche miteinander verbunden.

Verantwortung verbindet

Alle Aktivitäten des Hamburger Traditionshauses richten sich darauf aus, den Makler auf seinem Weg in eine digitale und unternehmerisch erfolgreiche Zukunft zu begleiten.

Die Holdinggesellschaft der Unternehmensgruppe benennt sich in „PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG“ um und verbindet damit die Tradition des 1916 gegründeten Hamburger Phönix mit der Innovationskraft von maxpool. Aus dem Maklerpool maxpool Servicegesellschaft wird die „MAXPOOL Maklerkooperation“. Klares Signal: MAXPOOL sieht sich als persönlicher Partner jedes einzelnen Maklers und nicht als reine Abwicklungs- und Serviceplattform für die Branche.

„Der Maklerpoolmarkt ist durch neue Player mit internationalen Investorengeldern außer Rand und Band. Mein Eindruck ist, dass es für einige meiner Kollegen nur darum geht, das private Bankkonto aufzubessern – und nicht um die Unabhängigkeit des Pools. Der einzelne Makler ist in dem Spiel nur noch eine Zeile in einer Exceltabelle von irgendwelchen Investoren. Für uns ist er mehr: Wir sehen uns als seinen Partner und sind uns unserer Verantwortung bewusst“, urteilt Oliver Drewes, Vorstandsvorsitzender der PHÖNIX MAPOOL Gruppe. Die logische Konsequenz: Die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe verdeutlicht seinen Schulterschluss mit dem Makler durch den Markenclaim: Weil Verantwortung verbindet.

Die PHÖNIX MAXPOOL Unternehmensstruktur

„Maklerpools haben sich im Laufe der vergangenen Jahre massiv weiterentwickelt. Aus profanen „Courtageoptimierern“ nach dem Pooling-Prinzip wurden in letzter Zeit hoch entwickelte Abwicklungsplattformen. Wir sehen uns zudem aber auch als tatsächlichen Kooperationspartner auf Augenhöhe für Maklerbetriebe und sind viel mehr als eine Courtage- oder Abwicklungsplattform. Daher haben wir uns dazu entschlossen, dieser Entwicklung auch in unserem Selbstverständnis Rechnung zu tragen und unsere Poolgesellschaft nun als „MAXPOOL Maklerkooperation GmbH“ zu bezeichnen”, so Drewes weiter. Als Erfinder von nützlichen Lösungen für Makler, wie beispielsweise dem Leistungsservice für den Schadensfall oder den sehr hochwertigen Fachbereichen von MAXPOOL mit Beratungsunterstützung auch vor Ort beim Kunden, gilt MAXPOOL in vielen Bereichen als Vorreiter in der Branche.

Der Assekuradeur und Träger der hauseigenen Produkte und Deckungskonzepte wird mit seiner neuen Bezeichnung „PHÖNIX Schutzgemeinschaft“ für die Versicherungskunden klarer als der verantwortliche Träger zu den Versicherungsprodukten zu erkennen sein. „Gerade im Zeitalter der hippen Startup-Unternehmen mit bunten Phantasienamen halten wir es für sinnvoll, uns mit dem Namen „PHÖNIX Schutzgemeinschaft“ auf die Grundprinzipien von Versicherungen zu besinnen: Verständlichkeit und Solidität, gepaart mit modernen Tarifen. Daher benennen wir die MAXPOOL-Deckungskonzepte um in „PHÖNIX Schutzgemeinschaft“, auch um damit ein Zeichen der Verlässlichkeit als echte „Schutzgemeinschaft“ zu setzen.“

In der PHÖNIX Digital GmbH schmieden die Hamburger an den hauseigenen digitalen Innovationen für die Branche. Unter Leitung des Vorstands Daniel Ahrend kamen in den vergangenen Jahren Lösungen wie das wahrscheinlich innovativste Maklerverwaltungsprogramm maxOffice, das Endkundenportal SEKRETÄR, das Makler in die Lage versetzt über Servicevereinbarungen neue Einnahmequellen zu erschließen oder zahlreiche weitere Einzeltools auf den Markt, die den Alltag der Makler vereinfachen. Dabei betont Daniel Ahrend stets: „Die Beratung der Zukunft ist digital UND persönlich“.

Alle relevanten Unternehmensbestandteile im Überblick: 

  • Die Holdinggesellschaft: PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG
  • Die Poolgesellschaft: MAXPOOL Maklerkooperation GmbH
  • Der Assekuradeur: PHÖNIX Schutzgemeinschaft Assekuranz GmbH
  • Das Fachinstitut für BAV: PHÖNIX Vorsorgemanagement AG
  • Die Technikgesellschaft: PHÖNIX Digital GmbH

„Wir freuen uns auf unsere zweiten 20er Jahre, die wir jetzt mit einem neuen und konsistenten Erscheinungsbild als PHÖNIX MAXPOOL Gruppe frisch und fröhlich beschreiten möchten,“ schließt Drewes seine Ausführungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Der VOTUM Verband freut sich, das InsurTech Thinksurance als neues Mitglied begrüßen zu dürfen

 

Unter der Führung der drei Geschäftsführer Florian Brokamp, Christopher Leifeld und Dr. Timm Weitzel agiert Thinksurance als intelligente Vertriebs- und Analyseplattform für Gewerbeversicherungen und vernetzt dabei Versicherer und Vertriebe.

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes freut sich über den dynamischen Neuzugang: „Mit dem Beitritt von Thinksurance, findet sich im Kreis der VOTUM Mitglieder nun ein weiteres Unternehmen, welches mit dem Einsatz von innovativer Technologielösungen den Vertrieb von morgen mitgestaltet.“

Mitgründer und Geschäftsführer der Thinksurance GmbH, Christopher Leifeld fügt hinzu: „Mit unserer Mitgliedschaft im VOTUM Verband, wollen wir unsere bereits bestehenden Kooperationen mit der Branche der unabhängigen Versicherungsvermittler stärken und ausbauen.“

Als datengesteuerte Plattform bietet Thinksurance Versicherungsvermittlern, Pools, Servicegesellschaften und Banken die Möglichkeit für ihre Kunden den passenden Versicherungsschutz zu suchen und begleitet dabei den gesamten Vertriebsprozess von der Bedarfsanalyse bis zum Abschluss. Versicherer können bei Thinksurance zudem auf umfassende Daten- und Analyse-Werkzeuge für Produktmanagement, Wettbewerbsanalysen und Vertriebssteuerung zurückgreifen. Thinksurance hat seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main und beschäftigt aktuell knapp 60 Mitarbeiter.

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de