Campus Institut greift auf langjährige Expertise der Definet-Akademie zur DIN-Norm 77230 zu.

 

Das Campus Institut, Bildungsdienstleister für die Finanzbranche aus Oberhaching, greift bei der Ausbildung von Vermittlern und Beratern zur Anwendung der DIN Norm 77230 künftig auf die Expertise der Definet AG zurück. Campus-Vorständin Ulrike Hanisch sagt: „Mit dieser Kooperation haben wir das beste im Markt befindliche Know How zur Analysenorm 77230 an uns binden können. Wir sind sicher, durch das Zuspiel der Definet-Akademie die Bestehungsquote deutlich steigern zu können.“ Das Eschborner Unternehmen ist ein Servicedienstleister für die Finanzdienstleisterbranche. Eine der Dienstleistungen betrifft die Aus- und Fortbildung von Finanzberatern, unter anderem zur Anwendung der DIN 77230.

Gut vorbereitet in die abschließenden Zertifizierungsprüfungen

„Das Campus Institut ist mit dem hohen Anspruch an uns herangetreten, unseren Erfahrungsvorsprung in die Ausbildung zur DIN-Zertifizierung einzubringen“, so Nicole Hoffmann, Leiterin der Definet-Akademie in Eschborn, „dies ist für Berater insofern von Bedeutung, weil sie mit der Kompetenz aus zahllosen Prüfungsvorbereitungen bestmöglich gewappnet in die Prüfungen gehen können.“ Die Definet AG baut dabei auf die seit vielen Jahren bewährte Ausbildungspraxis, die schon auf den Vorläufer-Analysestandard DIN SPEC 77222 zurückgeht.

 

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Definet AG, Mergenthalerallee 15-21, D-65760 Eschborn, Tel: 06196/5868-405, www.definet.de

CHECK24 ging gegen verbraucherfeindliche Vertragsklausel vor – Landgericht Berlin stuft Kündigungsklausel von HUK24 als unwirksam ein

 

CHECK24 gewinnt Rechtsstreit gegen HUK24.* Die abgemahnte Kündigungsklausel der HUK24 ist rechtswidrig – das bestätigte nun das Landgericht Berlin. CHECK24 ging gegen den Direktversicherer vor, weil er sich in seinen allgemeinen Vertragsbedingungen pauschal vorbehält, eine Vertragskündigung per E-Mail zurückzuweisen.

Die Kündigungsregelung in den AKB verstößt gegen geltendes Recht und ist verbraucherfeindlich

HUK24-Kunden können ihre Versicherungsverträge vermeintlich nicht per E-Mail, sondern mittels eines von HUK24 hierfür zur Verfügung gestellten Formulars kündigen. Erfolgt eine Kündigung per E-Mail, behält sich HUK24 vor, diese zurückzuweisen. Damit verstößt der Versicherer gleich in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht.** Demnach darf für Kündigungen keine strengere als die Textform vereinbart werden. Das bedeutet, eine Kündigungserklärung ist auch dann gültig und muss somit akzeptiert werden, wenn sie z. B. via E-Mail oder Fax übermittelt wird. Striktere Bedingungen für eine Vertragskündigung – wie die Verwendung vorgefertigter Formulare – sind daher unwirksam.

Zudem ist die Regelung, mit der die HUK24 ihre Kunden unter der Überschrift “Einwilligung zur Kommunikation mit der HUK24” überrascht, intransparent und verbraucherfeindlich. Denn eine Kündigung per E-Mail ist übliche Praxis. Versicherungskunden erwarten also, ihren Vertrag über diesen Weg verbindlich kündigen zu können.

Auf eine entsprechende Abmahnung reagierte das Versicherungsunternehmen abschlägig. Darum hat CHECK24 beim Landgericht Berlin diese einstweilige Verfügung erwirkt. CHECK24 setzt sich weiter für Verbraucher ein und wird gegen rechtswidriges Verhalten der HUK24 auch zukünftig vorgehen.

*Die Entscheidung erging im einstweiligen Rechtsschutz ohne Anhörung per Beschluss. HUK24 kann hiergegen noch Rechtsmittel einlegen. Aktenzeichen: 16 O 80/20. **Quelle: AGB-rechtliche Bestimmungen in §§ 305 ff. BGB

 

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CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

Willis Towers Watson Vertriebswege-Studie Lebensversicherung 2018 – Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist zweitwichtigste Produktgruppe in der Lebensversicherung

 

Makler und Mehrfachagenten sind der wichtigste Vertriebskanal für betriebliche Altersversorgungsprodukte (bAV) in Deutschland. Sie verfügten 2018 mit einem Anteil von 40 Prozent über den größten Teil am Neugeschäftsvolumen nach APE, vor den Einfirmenvermittlern (35 Prozent) und Banken (16 Prozent). Dies zeigt die detaillierte Betrachtung nach Produktgruppen der Willis Towers Watson Vertriebswegestudie 2018 zur deutschen Lebensversicherung.

Insgesamt lösten die 88 in der Studie analysierten Lebensversicherer[3] im Jahr 2018 ein Volumen von 5,6 Milliarden Euro nach APE[4] ein. Davon machen bAV-Produkte mit 1,2 Milliarden Euro einen Anteil von 22 Prozent aus.

Führend bei einmaligen und laufenden Beiträgen

Die Unterscheidung nach laufenden und einmaligen Beiträgen zeigt: Bei den laufenden Beträgen liegen Makler und Mehrfachagenten mit 41 Prozent zwar nur knapp vor den Einfirmenvermittlern (38), bei den Einmalbeträgen hingegen ist der Vorsprung mit 35 Prozent gegenüber den Einfirmenvermittlern (15) deutlich zu erkennen. Banken spielen bei den laufenden Beträgen mit 15 Prozent eine untergeordnete Rolle, bei den Einmalbeträgen allerdings wiegen sie mit 30 Prozent deutlich schwerer als die Einfirmenvermittler. „Jedoch sind Einmalbeiträge in der bAV mit rund 11 Prozent APE-Anteil weit weniger bedeutsam als laufende Beiträge. Dies ist in der privaten Altersvorsorge (pAV) anders. Dort beträgt der APE-Anteil der Einmalbeiträge rund 52 Prozent“, sagt Henning Maaß, für die Studie verantwortlicher Berater bei Willis Towers Watson. „Während Bank- und Tagesgeldkonten derzeitig bestenfalls niedrige Zinsen bieten, nutzen Kunden die vergleichsweise guten pAV-Angebote der Versicherer, um höhere Geldbeträge aus mittelfristig sinnvoller zu investieren. Die bAV wurde hingegen für das langfristige Altersvorsorge-Sparen im Zusammenhang mit dem Erwerbseinkommen konzipiert. Sie ist daher für derartige Geldanlagen weniger geeignet.“

bAV zweitwichtigste Produktgruppe für die Vertriebswege

Nach der pAV ist die bAV die zweitwichtigste Produktgruppe für Einfirmenvermittler, Makler und Mehrfachagenten sowie für Banken, was sich in den bAV-Anteilen der einzelnen Vertriebswege widerspiegelt. Für den Direktvertrieb spielt die bAV eine untergeordnete Rolle. „Aber bei den laufenden Beiträgen liegt die Bedeutung der bAV für Makler und Mehrfachagenten mit 37 Prozent Anteil nur knapp hinter den 41 Prozent der pAV. Somit ist die bAV dort viel bedeutsamer als bei Einfirmenvermittlern (pAV: 51, bAV: 31) und Banken (pAV: 61, bAV: 22)“, erläutert Maaß.

bAV rangiert bei einigen Versicherern sogar vor pAV

Die hohe Bedeutung der bAV wird auch anhand folgender Daten sichtbar: Bei vier der sechs größten Lebensversicherer (nach laufenden Beiträgen) ist die bAV die bedeutendste Produktgruppe, noch vor der pAV. „Bei einem dieser sechs Unternehmen beträgt der bAV-Anteil an den laufenden Beiträgen 51 Prozent“, so Maaß. „Und es gibt sogar noch höhere bAV-Anteile bei einigen mittelgroßen Lebensversicherern. Fazit: Die bAV ist essenziell insbesondere für die größeren Marktteilnehmer und somit für den Gesamtmarkt. Für die kleineren Versicherer sind hingegen in der Regel die pAV oder sogar andere Produktgruppen bedeutender.“ Insgesamt schätzt Maaß die bAV als stark gefördertes Segment als Wachstumstreiber für die Branche ein.

 

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WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Erwerb von 49% der Anteile, Option für Komplettübernahme in einigen Jahren vereinbart

 

Die Hypoport AG hat 49% der Anteile an der ePension GmbH & Co. KG vom bisherigen Eigentümer übernommen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Das seit Mitte der 90er Jahre im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erfolgreiche Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Hamburg und einen Entwicklungsstandort in Überlingen am Bodensee. Mit knapp 50 Mitarbeitern konnte die Unternehmensgruppe ePension 2019 einen Umsatz von rund 10,5 Mio. Euro erzielen.

Die ePension GmbH & Co. KG hat mit ihrer Portallösung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vermittler und Versicherer einen digitalen Marktplatz für den Teilmarkt bAV entwickelt. Zudem verfügt das Unternehmen mit der E & P Pensionsmanagement GmbH über eine 100%ige Tochter, die im Bereich der betrieblichen Vorsorge als Dienstleistungsunternehmen für Arbeitgeber und deren Belegschaften auftritt. Dabei wird für die Verwaltung der Verträge die Plattform von ePension genutzt. So kam auch der Erstkontakt zwischen den Unternehmen zustande: als Ende 2017 E & P Pensionsmanagement die Einrichtung, Betreuung und Verwaltung der bAV in der Hypoport-Gruppe übernahm.

„Das einzigartige Dienstleistungsangebot und die für uns überraschend einfache Integration unserer Holding-Struktur in das Arbeitgeberportal von ePension hat uns überzeugt. Bei weiterführenden Gesprächen haben wir festgestellt, dass gleich mehrere Unternehmen bzw. Geschäftsmodelle aus dem Hypoport-Netzwerk von einer intensiveren Zusammenarbeit mit ePension und E & P profitieren können“, erklärt Stephan Gawarecki, für das Segment Versicherungsplattform zuständiger Vorstand der Hypoport AG, „allen voran unsere Versicherungsplattform SMART INSUR.“ Die 100%ige Hypoport-Tochter Smart InsurTech AG betreibt mit SMART INSUR eine webbasierte Versicherungsplattform für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten bzw. -verträgen. „ePension vervollständigt im Bereich betriebliche Vorsorge das Plattformangebot von SMART INSUR. Das zusätzliche Angebotsportfolio wird bei unseren Plattformkunden auf großes Interesse stoßen.“

Dr. Edgar Eschbach, Gründer und Eigentümer von ePension und E & P Pensionsmanagement, freut sich über den Einstieg des SDAX-Unternehmens Hypoport als starken Partner, mit dem er für seine Geschäftsmodelle ebenfalls viele Synergien sieht. „Wir ergänzen uns in vielen Bereichen, können von der jahrzehntelangen Plattform-Expertise im Hypoport-Netzwerk profitieren und unsere eigene mit einbringen. Mit der Smart InsurTech AG können wir bei der Anbindung von Versicherern eng zusammenarbeiten und ihre technischen Daten-, Dokumenten- und GeVo-Services nutzen. Zudem werden wir die technische Produktentwicklung gemeinsam effizienter und schneller vorantreiben“, so Eschbach. „Ich freue mich gemeinsam mit meinem Führungsteam auf die enge Zusammenarbeit mit den Hypoport-Unternehmen in den nächsten Jahren!“

Zusätzlich zur Übernahme von 49% der Unternehmensanteile wurde eine Option vereinbart, in einigen Jahren die restlichen Anteile zu erwerben.

 

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Hypoport AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, www.hypoport.de  

blau direkt gehört zu den 1.000 stärksten europäischen Unternehmen und das bereits zum vierten Mal.

 

Der Technologiemarktführer blau direkt wurde in einer umfangreichen Analyse der Financial Times als außerordentlich wachstumsstark bewertet. Bereits zum vierten Mal verkündete das Unternehmen Financial Times, in Zusammenarbeit mit Statista, die 1.000 wachstumsstärksten Unternehmen. Für eine Platzierung wurde die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate beim Umsatz zwischen 2015 bis 2018 betrachtet.

Die Bedingungen wurden für die diesjährige Platzierung noch mal deutlich angehoben. Um ins Ranking aufgenommen zu werden, müssen Unternehmen über den gesamten Zeitraum mindestens um 38,4 % jährlich wachsen. Umso außergewöhnlicher, dass es blau direkt wieder ins Ranking schaffte. Nur 90 Unternehmen konnten europaweit bisher unter den Bewertungskriterien dreimal in Folge ins Ranking aufgenommen werden. Doch blau direkt wurde bereits das vierte Jahr die Auszeichnung „FT 1000 – Europe’s Fastest Growing Companies“ verliehen und zählt damit zu den innovativsten Unternehmen Europas. blau direkt ist das einzige deutsche Unternehmen aus der Versicherungs- & Bankenwelt, dass seit Auflegung des Rankings ununterbrochen zu den Preisträgern gehört.

Mit einer deutlichen Steigerung des Umsatzes von 17,59 Mio. auf 47,40 Mio. im Jahr 2018 erreichte blau direkt einen durchschnittlichen Umsatz von 39,2 % und damit Platz 976 im Gesamtranking. Erstaunlich ist, dass es im Bereich Finanzdienstleistungen nur zwei weitere Unternehmen aus Deutschland in die Liste schafften.

„Der Bereich Technologie dominiert in diesem Ranking mit 189 Marktteilnehmern deutlich, und zeigt, dass die Ausrichtung von blau direkt zum Infrastrukturdienstleister, ein wichtiger und erfolgreicher Schritt zur Digitalisierung ist. Der Wachstum von blau direkt steht damit nicht still und wird 2020 weiter ansteigen”, so Kerstin Möller-Schulz CFO von blau direkt.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Am 24. März 2020 lädt Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz erneut zur MMM-Messe ins MOC München.

 

Die Messe gilt als einer der größten und wichtigsten Treffpunkte der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche. Die Star-Redner Uli Hoeneß, „Mr. DAX“ Dirk Müller und Dr. Jens Ehrhardt rahmen das umfassende Programm mit zahlreichen IDD-konformen Weiterbildungsangeboten. Unter dem Motto „Die goldenen 20er. Jetzt. Mit Fonds Finanz“ steht neben den Themen Leadgenerierung und Kundenbindung besonders die neue App des Maklerpools im Fokus. Weitere Informationen und kostenfreie Messetickets unter www.mmm-messe.de.

Auf der MMM-Messe bieten über 90 Fachvorträge und Workshops, von denen 39 IDD-konform sind, sowie rund 170 Aussteller vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren, auszutauschen und weiterzubilden.

Frische Impulse geben die Star-Redner Uli Hoeneß, „Mr. DAX“ Dirk Müller und Dr. Jens Ehrhardt. Uli Hoeneß prägte als Spieler, Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender den FC Bayern München wie kein anderer. Inwiefern Strategie, Motivation und Führung nicht nur im Profifußball zum Erfolg beitragen, erläutert er im Gespräch. Abseits des Rasens bewegt sich „Mr. DAX“ Dirk Müller erfolgreich auf dem internationalen Börsenparkett. Als einer der bekanntesten Kapitalmarktexperten Deutschlands gibt er einen fundierten Einblick in die Entwicklung der Aktienmärkte. Wie man Berg- und Talfahrten an der Börse clever managt, darüber spricht Dr. Jens Ehrhardt. Als einer der renommiertesten Fondsmanager Deutschlands vermittelt er alles Wissenswerte rund um gewinnbringende Anlagestrategien.

Zahlreiche weitere renommierte Redner, wie Roger Rankel, Hans D. Schittly, Stephan Peters, Norman Wirth und Philip Wenzel teilen praxisnah ihr Wissen. Neben neuen Vertriebsansätzen und Regulierungen stehen beispielsweise auch die Themen Social Media Marketing und Bestandssicherung im Fokus. Als weiterer Star-Gast ist Frank Busemann, einer der erfolgreichsten deutschen Leichtathleten, mit dabei.

„Unsere Branche steht laufend vor Herausforderungen. Gleichzeitig bieten sich aber zahlreiche Chancen. Ich bin überzeugt davon, dass es goldene 20er Jahre werden – insbesondere für Vermittler. Auf der MMM-Messe gibt es dazu den Kick-Start. Neben den Themen Leadgenerierung und Kundenbindung steht besonders unsere neue App im Fokus“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Die rund 170 Aussteller präsentieren neue Produkte und informieren über aktuelle Markttrends. Hinzu kommen exklusive Sonderaktionen, wie die Signierstunde mit Philip Wenzel, der auf der MMM-Messe seinen neuen BU-Leitfaden präsentiert und kostenlos verteilt. Alle Messebesucher sind dazu eingeladen, den Tag bei der gemeinsamen Party in der 089 Bar ausklingen zu lassen.

Die MMM-Messe findet am Dienstag, 24. März 2020, von 09.00 bis 18.00 Uhr im MOC München statt.

Weitere Informationen gibt es unter www.mmm-messe.de. Zur kostenfreien Anmeldung geht es unter www.mmm-messe.de/anmeldung.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Perseus 360° ab sofort im Vertriebs-Angebot der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe

 

Rund ein Jahr nach dem Startschuss der Cybersecurity-Kooperation zwischen dem Maklerpool MAXPOOL und dem Berliner Cybersicherheits-Unternehmen Perseus, vertiefen beide ihre Zusammenarbeit im Vertrieb von Dienstleistungen zum Schutz gegen Cyberkiminalität.

“Die an MAXPOOL angeschlossenen Makler haben sich im vergangenen Jahr selbst von Perseus überzeugen können. Jetzt haben sie die Möglichkeit auch ihren Kunden Perseus’ 360-Grad-Service für Cybersicherheit und Datenschutz zu bieten”, so Daniel Ahrend, Vorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe.

Perseus hat ein mitarbeiterzentriertes Angebot entwickelt, das die Etablierung einer langfristigen Cybersicherheitskultur entlang aller Phasen einer Cyberattacke zum Ziel hat. Browserbasierte E-Learning-Programme für Mitarbeiter und eine mit künstlicher Intelligenz arbeitende Antivirensoftware, sollen Unternehmen jeder Größe dabei helfen, sich gegen Cyberangriffe mittels Sensibilisierungsmaßnahmen zu schützen. Teil des E-Learning-Konzeptes von Perseus ist auch ein Content-Angebot mit aktuellen Informationen zu neuen Gefahren, zu dem ein E-Mail-Benachrichtigungsservice bei akuten Bedrohungen gehört.

Regelmäßige Simulations-Test, bei denen Mitarbeiter fingierte Betrugs-E-Mails (Phishing) erhalten, sollen die Sensibilität für Cyberkriminalität aufrechterhalten.

“Aus der Produkt-Psychologie betrachtet, tragen gut gemachte Phishing-Simulationen mehr zum Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter bei als aufwendige traditionelle Mittel, wie ganztägige Seminare oder Schulungen.”, so Richard Renner, Geschäftsführer der Perseus Technologies GmbH.

Auch im Notfall sind Perseus-Kunden abgesichert und können sich rund um die Uhr an eine exklusive Hotline für die Opfer von Cyberkriminalität wenden, die in schwerwiegenden Fällen den Kontakt zu IT-Forensikern, Datenschutz-Juristen und spezialisierten PR-Agenturen herstellen kann.

“Bei einem Cyber-Vorfall beginnt ein Spiel gegen die Zeit. Spätestens nach 72 Stunden müssen die lokalen Datenschutzbehörden informiert sein, ansonsten drohen empfindliche Strafen”, so Renner.

Zur Deckung dieser Notfallkosten bietet Perseus einen Cyber-Schutzbrief an, der jährlich bis zu 50.000 Euro übernimmt. Die Vermittlung der Dienstleistungen erfolgt unabhängig von der gewählten Versicherung, wodurch die MAXPOOL-Makler einen großen Handlungsspielraum haben.

“Mit dem modularen Konzept von Perseus haben unsere Makler die Möglichkeit eine auf den Kunden zugeschnittene Cybersecurity-Lösung zu vermitteln.”, erklärt Ahrend.

 

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MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Die Deutsche Makler Akademie bietet ab sofort die Ausbildung „Experte Land- und Forstwirtschaft (DMA)“ an.

 

Der neue Lehrgang gibt Versicherungsvermittlern einen umfassenden Überblick über die Absicherung im gesamten Agrarbereich und zeigt das große Kundenpotenzial auf.

Zu den behandelten Themen gehören einerseits private Risiken wie der Verlust der Arbeitskraft durch einen Unfall, Berufsunfähigkeit oder schwere Krankheiten sowie eine geeignete Altersvorsorge. Ausführlich behandelt werden aber insbesondere auch berufliche Vermögensrisiken, die sich etwa durch Gefahren für Haus und Hof, für Tiere sowie durch Ernteverlust oder Betriebsschließung ergeben.

Neben den Kernaufgaben des Anbaus und der Viehzucht haben sich viele Landwirte heutzutage ein weiteres Standbein aufgebaut. Welche Deckungslücken hier bei älteren Verträgen bestehen, wie diese geschlossen werden können und worauf Makler bei der Sach- und Haftpflichtversicherung noch achten sollten, wird in insgesamt drei Modulen erläutert.

Das erste Modul beschäftigt sich neben den Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft mit den persönlichen Risiken der Landwirte und ihrer Mitarbeiter. Modul zwei erläutert Varianten der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Gewerbeinhaltsversicherung für Landwirte. Im dritten Modul stehen die Gebäudeversicherung, die Versicherung von Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen sowie besondere Absicherungen wie Tier-, Wald- und Ernteausfallversicherungen im Mittelpunkt.

Jedes der drei Module umfasst jeweils zwei Tage und kann auch einzeln sowie als individuelle Inhouse-Veranstaltung gebucht werden. Der erste Lehrgang beginnt am 22. April in Stuttgart. Weitere Durchgänge starten am 19. August in Dortmund und am 27. Oktober in Nürnberg.

 

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Deutsche Makler Akademie GmbH, Wilhelmstraße 43 g-i,10117 Berlin, www.deutsche-makler-akademie.de

Neuer Qualitätsschub für die ganzheitliche Finanzplanung: Die Zahl der zertifizierten Finanzplaner, der so genannten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®) ist im vergangenen Jahr weltweit erneut gestiegen.

 

Wie das Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB), der weltweite Zusammenschluss von 26 nationalen CFP-Organisationen jetzt mitteilte, waren Ende 2019 weltweit 188.104 Professionals registriert. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 3,7 Prozent oder in Personen ausgedrückt: 6.744 CFP®-Professionals zusätzlich, die sich um die finanziellen Belange der Verbraucher kümmern. „Auch wir freuen uns über das anhaltend starke Interesse der Finanzberater und Finanzplaner an den Zertifizierungen. Sie sind ein globales Symbol für hervorragende Finanzplanung“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland.

Als Zertifizierungsorganisation vergibt der FPSB Deutschland die international etablierten Zertifikate an Finanzberater mit langjähriger Erfahrung, exzellenter Ausbildung und einwandfreiem Leumund. „Seit unserer Gründung im Jahr 1997 wachsen wir kontinuierlich. Die Finanzberater erkennen, dass Qualifikation das zentrale Element für Erfolg in der Beratung ist“, erklärt Prof. Tilmes. Stand Ende 2019 sind hierzulande 1.514 CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® registriert.

Besonders bemerkenswert war der Zuwachs an neuen Professionals im vergangenen Jahr in den USA, wo es das CFP®-Programm am längsten gibt. Hier stieg die Zahl um 3.272 auf nun 86.378 Zertifikatsträger. In China waren es Ende 2019 22.048 CFP®-Professionals, das bedeutet ein Plus von 2001 CFP®-Professionals gegenüber dem Vorjahr. Auch in vielen weiteren asiatischen Ländern nahm das Interesse an einer Zertifizierung spürbar zu.

Bedarf an gut durchdachter Beratung steigt

„Gewinner dieser Entwicklung sind zweifelsohne die Anleger weltweit, die derzeit überall mit nicht ganz einfachen Bedingungen am Kapitalmarkt konfrontiert sind und deren Bedarf an einer langfristigen, gut durchdachten und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Anlagestrategie immer mehr zunimmt“, sagt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Akademischer Leiter Finanz & Wealth Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel, ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Ein Interview mit Lutz Göhler, Geschäftsführer und Partner der Revenue Maker GmbHAMC-Interview mit Lutz Göhler, Revenue Maker

 

Auf dem AMC-Meeting im Herbst 2019 verkündete Lutz Göhler in seinem Vortrag für die Experten aus Marketing und Vertrieb der Assekuranz, dass Game Changer heute mehr denn je gefragt sind. Es weht durchaus ein frischer Wind durch die Vertriebe der Versicherer. Göhler betont: Kaffeekränzchen mit dem Kunden war gestern. Für den AMC ein guter Aufhänger einmal genauer nachzufragen.

AMC: Herr Göhler, der Klimawandel ist ja aktuell in aller Munde. Aber was meinen Sie, wenn Sie vom „Klimawandel im Vertrieb” sprechen?

Wir nehmen seit einiger Zeit wahr, dass, bildlich gesprochen der eisige Wind, der früher durch die Einkaufsabteilungen der Konzerne wehte, endlich merklich abnimmt. In modern ausgerichteten Unternehmen ist geradezu eine Klimaerwärmung im positiven Sinne spürbar. Einkäufer sehen den Lieferanten zunehmend als Innovationstreiber und Problemlöser. Frostiger „Squeeze-Out“ weicht langsam der CO-Creation, also der partnerschaftlichen Suche nach der Realisierung bestmöglichen Kundennutzens. Wir nennen das, mit einem Augenzwinkern Richtung Klimawandel, „die sinnvolle Erhöhung des CO2-Wertes im Vertrieb“.

AMC: Alle haben doch den Kunden im Mittelpunkt – oder nicht? Warum ist eine klare Fokussierung auf den Kundennutzen JETZT eigentlich so wichtig?

Zumindest sagen alle, sie hätten den Kunden im Fokus. Wer aber weiterhin mit seiner 80 seitigen Power-Point-Präsentation den Kunden von seinen tollen Features überzeugen will und in Seminaren auf Einwandbehandlung getrimmt ist, verschenkt die Chance, dem Kunden mal Fragen nach seinem wirklichen Bedarf zu stellen. Viel zu oft geht immer noch die klassische Produktpräsentation am tatsächlichen Bedarf vorbei. Erarbeite und bediene ich aber nicht fokussiert die Bedürfnisse des Kunden, dann bin ich auch nicht relevant für ihn. Produkte zu Themen, die mich nicht betreffen, brauche und kaufe ich nicht. Bei Google wird dann einfach weitergeklickt, im persönlichen Gespräch wird der Kaffee höflich ausgetrunken und man verspricht: Ich melde mich wieder.

AMC: Sie sagen: „die Zeit der Kaffee-Kränzchen ist vorbei“. Was bedeutet das denn nun für die Versicherer?

Versicherer müssen sich noch viel konsequenter auf das sich ändernde Kundenverhalten einstellen. Und dies in allen Bereichen zwischen Angebot, Vertrieb, Betrieb und Schaden. Kundenerfahrungen bei Amazon, Idealo, Zalando etc. beeinflussen das Denken, Handeln und die Erwartungen der Kunden. Der Kauf von Versicherungen bedeutet aus Kundensicht gedacht: Die Lösung für seinen Bedarf muss fokussiert, verständlich und leicht verfügbar sein. Es gibt zunehmend Kunden, die ihre traditionell kompliziert formulierten Versicherungspolicen zurückschicken, nach dem Motto: Bei Zalando geht das doch auch.

AMC: Was sind Game Changer, warum werden sie gebraucht – und wie sehen die eigentlich aus?

Unter „Game Changern“ verstehen wir im Vertrieb Menschen, die beim Kunden relevant sind, weil sie sich konsequent der Lösung von deren Problemen verschrieben haben. Vorteil für den Kunden: Es wird nur über Themen geredet, die ihn wirklich interessieren. Vorteil für den Vertrieb: Es geht keine Zeit für Themen verloren, die den Kunden nicht interessieren. Der Kunde merkt, dass der Vertrieb sich wirklich für ihn interessiert. Der Vertrieb wird zunehmend angesprochen, weil er viel vom Kunden weiß und damit wirklich passgenaue Lösungen realisieren kann. Eine echte win-win-Stuation, die letztlich zu nachhaltigen Kundenbeziehungen führt.

AMC: Haben Sie mal ein konkretes Beispiel für einen Game Changer in der Versicherungsbranche?

Da könnte ich jetzt mehrere bekannte Unternehmen nennen, deren Logos übrigens auch auf unserer Website zu sehen sind. Wir arbeiten z.B. seit einiger Zeit in spannenden Projekten mit Versicherern zusammen, die ihre Produkte über Sparkassen anbieten. Durch die Veränderung von Kundenansprache und Vertriebsprozess mit dem Fokus auf die jeweilige Lebenssituation und Lebensphase, ist es gelungen, Kunden bei der Lösung ihrer Themen sehr individuell zu unterstützen. Das trägt dazu bei das Vertrauensverhältnis zwischen stationärem Berater und Kunden massiv zu verbessern. Sind wir doch mal ehrlich: Jeder von uns arbeitet lieber mit jemandem zusammen, der kompetent und vertrauenswürdig hilft, meine Probleme zu lösen, als mit jemandem, der mir sein Produkt in allen Varianten anpreist, meine Einwände abbügelt und spürbar das Verkaufen im Sinn hat.

So wird ein Versicherer zum Kundenversteher und Game-Changer:

Ehrliche Auseinandersetzung mit dem aktuellen Vertriebsprozess und der gelebten Kommunikation mit dem Kunden.

Verstehen der Notwendigkeit, den Kundennutzen in den Fokus zu stellen, um bei diesem überhaupt dauerhaft relevant zu sein.

Änderung des Mind-Sets im Vertrieb, weg vom Produktverkauf, hin zum Lösungsunterstützer.

Umfassendes und authentisches Interesse an der Lebenssituation des Kunden. Hilfsangebote über klassische Produkt-Features hinaus.

Es reicht nicht, wenn das Management sich mit Value Proposition, Business Model Generation, Blue Ocean Strategy etc. auskennt. Der Vertriebsmitarbeiter, der im direkten persönlichen Kontakt zum Kunden steht, muss die Werkzeuge und Methoden beherrschen, mit denen er die Probleme des Kunden analysieren und bedarfsgerecht lösen kann. Das setzt eine entsprechende Schulung von Methoden voraus.

Interviewpartner:

Lutz Göhler ist…..

… geschäftsführender Gesellschafter der Revenue Maker GmbH in Köln

… über 30 Jahren erfahren in B2B-Vertrieb und -Beratung

… über 10 Jahre erfahren als Executive Manager im Mittelstand

… branchenübergreifend methodenfest auf den Kundenutzen fokussiert

… erfahren in der Entwicklung & Begleitung von Beratungsprojekten in den Themenfeldern Vertriebsstrategie, Vertriebsstruktur & Vertriebskultur

Revenue Maker GmbH steht seit für über 15 Jahren für Vertriebs-und Recruiting Kompetenz im B2B-Umfeld und versteht sich als Partner für kreative und innovative Ideen im Vertrieb und HR. Revnue Maker berät und unterstützt seine Kunden im Auf- und Ausbau profitabler, neuer Vertriebskanäle sowie in der Rekrutierung von Fach- und Führungskräften. Ziel ist es die Strategie, Struktur und Kultur der Kunden im B2B-Vertrieb und HR auf die Zukunft auszurichten und damit nachhaltig zu verbessern. Damit trägt Revenue Maker einfach ausgedrückt dazu bei, seine Kunden und ihre Mitarbeiter intern und extern besser „aussehen“ zu lassen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Liebe Versicherungsmaklerinnen und -makler, liebe Mandantinnen und Mandanten,

 

in letzter Zeit wird viel über die Bedeutung und Wichtigkeit der Cyberversicherung geschrieben aber keiner schließt sie ab. Wie soll aber auch ein Versicherungsmakler erfolgreiche eine Cyberdeckung verkaufen, wenn er selbst keine hat? Dann scheint er auch selbst nicht zu wissen, dass Haftpflichtansprüche in unbegrenzter Höhe einen Betrieb  ruinieren können!

Aus meiner Sicht ist daher Cyberschutz auch Existenzschutz!

Meine nachfolgenden Ausführungen sollen heute nur rudimentär die bestehende, umfassende Rechts- und Problemlage skizzieren:

  1. Rechtslage

Im Wesentlichen ist eine Schädigung oder Manipulation Ihrer EDV-Systeme zumeist einem verschuldeten Verhalten eines „anderen“ geschuldet. Aufgrund der vertraglichen Konstellationen und der gesetzlichen Rechtslage werden Sie häufig Ihre Schadenersatzansprüche gegen einen „Schädiger“ geltend machen können. Was ist aber, wenn Sie diesem Schädiger nicht habhaft werden können oder wenn dieser einfach kein Vermögen hat? Dann können Sie noch so gute rechtliche Ansprüche haben. Sie können Ihr Ansprüche aber nicht erfolgreich realisieren!

Daher komme ich im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass zur eigentlichen Existenzsicherung gegen Haftpflichtansprüche Dritter eine Versicherungslösung unentbehrlich ist.

  1. Gefahrenausschluss

Sodann stellt sich die Frage, ob es theoretisch sein kann, dass Sie auch einmal von einem Cyber-Angriff bedroht werden?

Wenn Ihre „EDV-Abteilung“ meint, dass Ihnen das absolut nicht passieren kann, dann lassen Sie es sich über diese beiliegende Anlage bestätigen. Der Rechtsanspruch ist dann relativ klar und eindeutig. Auch hier stellt sich dann nur die Frage, ob gegenüber Ihren EDV-Beratern etwas zu holen ist?

Jeder vernünftige EDV-Berater wird Ihnen aber sagen, dass es keinen 100 %igen Schutz gegen Cyber-Gefahren geben kann. Täglich, wenn nicht sogar stündlich, werden neue Viren, Trojaner oder Angriffsstrategien entwickelt, die von den klassischen Firewalls (noch) nicht erkannt werden können. Es bleibt also ein ewiger Wettlauf mit der Zeit, ob Angreifer (durch eine Cyber-Attacke) oder Verteidiger (durch eine gute Firewall) gewinnen. Es wird aber immer wieder neue clevere Techniken und Strategien geben, die nicht nur Ihre technischen Systeme, sondern auch Ihre Mitarbeiter geschickt überlisten.

Denn ein Großteil der Cyber-Schäden dürfte dadurch entstehen, dass sogar gut geschulte Mitarbeiter geschickt manipuliert werden, Datei öffnen oder Überweisungen tätigen (Fake President).

  1. Verschuldensunabhängige Haftung

Daher ist mein zweites Fazit, dass grundsätzlich die Gefahr von Cyber-Schäden auch mit den besten Mitarbeitern oder der besten Technik nicht 100 %ig vermieden werden kann.

Die existenzbedrohende Gefahr besteht eher darin, dass Sie, gleich ob verschuldet oder unverschuldet ggf. gegenüber Dritten, z. B. gegenüber Ihren Kunden oder sonstigen Dritten in unbegrenzter Höhe haften, wenn die „gewissen unglücklichen Voraussetzungen gegeben sind. Deshalb ist es mir so wichtig, dass Sie über eine Versicherungslösung nachdenken. An dieser Stelle weise ich auch darauf hin, dass in dem Baustein „Cyber-Haftpflicht“ aufgrund gesetzlicher – auch verschuldensunabhängiger – Haftpflichtansprüche Versicherungsschutz besteht. Also auch für den Fall, dass Sie Ihre Kundschaft unverschuldet schädigen, ist der Versicherer leistungspflichtig.

Natürlich mag teilweise auch Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar leisten müssen. Mit Sicherheit doch nicht in allen denkbaren Szenarien. Denn Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet natürlich auch nur dann, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Vermögensschaden zufügen. Anhand dieses eingeschränkten Anwendungsbereiches ist es schon offensichtlich, dass viele Konstellationen denkbar sind, die Ihrerseits eine Haftungsverantwortung verursachen und nicht Gegenstand Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind.

  1. Eigenschaden und besondere Bedingungen

Aus meiner Sicht zu vernachlässigen, aber dennoch auch nicht uninteressant, ist natürlich auch der mögliche Eigenschaden, wenn Ihre teure EDV-Anlage „zerschossen“ wird.

Insgesamt war ich daher der Meinung, dass ich meinen Maklern helfen muss, indem ich speziell für Versicherungsmakler ein einzigartiges Wording erarbeite. Kennen Sie ein Bedingungswerk, in dem der Name einer Rechtsanwaltskanzlei genannt ist, die wiederum die Aufgabe hat, den Versicherungsnehmer kostenlos gegenüber dem Versicherer zu vertreten, wenn die Leistungsregulierung nicht funktioniert?

Ich kenne ein solches Bedingungswerk noch nicht. Deshalb bin ich sehr stolz darauf, dass das Bedingungswerk für unsere Versicherungsmakler die kostenfreie Regulierungsunterstützung durch die Kanzlei Michaelis gegenüber dem Versicherer in den Versicherungsbedingungen beinhaltet! Dies ist auch der Grund, weshalb ich zweifelsohne dieses Bedingungswerk als einzigartig bezeichnen darf!

Sollten Sie an dieser Unterstützung interessiert sein, dann sollten Sie sich nicht nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Markel einmal ansehen, Sie sollten sich darüber hinaus auch die besonderen Versicherungsbedingungen ansehen, die wir ergänzend für Sie nachverhandeln konnten.

  1. Vorvertragliche Anzeigepflicht/Vertragsunterlagen

Als nächstes sollten Sie dann schauen, ob Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht problemlos erfüllen können. Ich denke ja! Aber Sie sollten selbstverständlich über einen (1.) aktuellen Antivirus-Schutz verfügen, über (2.) aktuelle Firewalls und (3.) regelmäßige Datensicherungen vornehmen.

Aus meiner Sicht sollten Sie diese Voraussetzungen leicht erfüllen können. Insofern wartet dann sogar noch ein 25 %iger Sondernachlass für das erste Versicherungsjahr auf Sie. Gleichwohl meine ich, dass insgesamt das Preis-Leistungsverhältnis gemäß des Prämientableaus (in den Antragsunterlagen) angemessen ist.

  1. Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Da Sie selbst über die notwendige Sachkunde verfügen, den Umfang des Versicherungsschutzes zu verstehen, bitte ich höflichst, eine Beratungs- und Dokumentationsverzichtserklärung. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so hilft Ihnen u. a. gern Herr Alexander Hellmich weiter. Schicken Sie einfach eine Email an service@alltrad.com. Herr Hellmich und das Team werden Ihnen gern Ihre Spezialfragen beantworten.

Fazit:

Keiner, der EDV-Systeme und Computer nutzt, kann sich sicher sein, nicht durch technische Manipulationen vor Schaden geschützt zu sein. Automatisierte Attacken versuchen permanent Schlupflöcher in den EDV-Systemen zu finden. Mit virenverseuchten Mails wird der Anwender an Ihren EDV-System versucht zu manipulieren, um Schwachstellen in Ihrem datentechnischen EDV-System zu finden. Trotz der besten Technik und der teuersten Systeme verbleibt bedauerlicherweise immer ein Rest-Risiko. Dieses Restrisiko kann hinsichtlich denkbarer Haftpflichtschäden existenzbedrohend sein.

Deshalb halte ich es für erforderlich, dass eine Versicherungslösung zur Schadenminimierung beiträgt. Ich empfehle daher das einzigartige Michaelis-Konzept für Versicherungsmakler, welches mit dem Versicherer Markel sowohl bedingungsgemäß als auch prämientechnisch ausverhandelt wurde. Selbstverständlich wird die Kanzlei Michaelis auch künftig die Konditionen des Versicherungsschutzes begleiten und nachverhandeln.

Aus meiner Sicht ist es das derzeit beste Cyber-Versicherungskonzept für Versicherungsmakler, welches Sie für sich als Versicherungsmakler abschließen können. Dank der kostenfreien Kanzlei Michaelis-Schadenunterstützung ist es jedenfalls einzigartig.

 

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.

Was in der Sachversicherung vor einigen Jahren zunächst in bestimmten Branchen begann, ist mittlerweile in nahezu allen Sparten und Industriezweigen angekommen:

 

Die Versicherer überprüfen ihre Kapazitäten, nicht selten reduzieren sie diese und fordern höhere Prämien. Sie stehen unter starkem Handlungsdruck, weil die Ergebnisse in der Industrieversicherung über viele Jahre hinweg defizitär waren. Anders als in der letzten Phase eines harten Marktes vor 15 Jahren geht diesmal der Impuls für diese Entwicklung nicht von den Rückversicherern, sondern von den Erstversicherern selbst aus. Dabei gibt es keine spartenübergreifenden Grundsätze, wie saniert wird. Die Zeiten sind vorbei, in denen jedes noch so große deutsche Unternehmen jede Deckung ausschließlich mit lokalen Kapazitäten platzieren konnte – und dies auch noch zu global marktführenden Preisen. Die dazu notwendigen Gespräche zu führen, nimmt mittlerweile das ganze Jahr in Anspruch. Das Renewal nach den Sommerferien schlank über die Bühne zu bringen, ist somit Geschichte. Die technischen und vor allen Dingen personellen Kapazitäten, die es benötigt, um dieser neuen Marktsituation gerecht zu werden, sind in den seltensten Fällen vorhanden – am wenigsten auf Seiten der Versicherer. Die Versicherungsbranche muss weiterhin an der Schaffung einer gemeinsamen Plattform arbeiten, was kompliziert und teuer ist. Damit die Plattform gelingt, müssen viele Beteiligte sich dazu bekennen, sie dann auch zu nutzen. Noch viel mehr sollten zwischenzeitlich die bestehenden Möglichkeiten und Mittel genutzt werden.

Mittlerweile ist es einfacher, die Sparten aufzuzählen, die von Prämienerhöhungen und Kapazitätsreduzierungen nicht betroffen sind, als anders herum. Zudem verfolgt jeder Versicherer seine individuelle Strategie und für Kunden bedeutet das meist: Bleibt alles anders. Darüber hinaus steigt der Druck auf die Ressourcen: bei Kunden, Versicherern und Maklern. Die Versicherungsbranche sollte nicht nur auf die Plattform als Allheilmittel bauen, sondern alle Möglichkeiten überprüfen und Zusammenarbeit neu denken. Technologie ist nicht die Lösung für menschliches Versagen.

Risikomanager sollten eine langfristige und ganzheitliche Strategie verfolgen. Dazu gehört, aktuelle Informationen über Werte sowie Lokationen zur Verfügung zu haben und diese mit ihren Risikopartnern zu teilen. Statt Deckungskonzepte unbesehen über Jahre hinweg fortzuschreiben und lediglich den Preis im Auge zu behalten, sind sie in viel kürzeren Abständen immer wieder grundsätzlich zu hinterfragen. Internationale Märkte spielen eine zunehmende Rolle, genauso wie die Rückversicherungsmärkte.

Der heute veröffentlichte Marsh Versicherungsmarktreport 2020 liefert fundierten Einschätzungen zu den Entwicklungen des deutschen Industrieversicherungsmarktes untergliedert nach Sparten, Branchen und Spezialrisiken. Das Branchenkapitel wurde gegenüber dem Vorjahr erweitert und das bedeutende Thema Digitalisierung hat einen eigenen Platz erhalten. Der jährliche Report entsteht in enger Zusammenarbeit der Experten aus den jeweiligen Sparten, Geschäftsbereichen und den Branchenteams von Marsh.

Aus dem Report:

In der industriellen Sachversicherung ist weltweit auf breiter Front eine Verhärtung des Marktes mit durchschnittlichen Steigerungen im Bereich von 5 bis 10 Prozent zu beobachten. Der deutsche Markt konnte sich dieser Entwicklung nicht entziehen und setzte somit den Trend aus dem Vorjahr fort. Während anfangs die Forderungen der Versicherer moderat und meistens nachvollziehbar waren, wurde der Markt gegen Ende des vergangenen Jahres zusehends schwieriger. Forderungen nach Verdoppelung und Verdreifachung der Prämien gegenüber dem Ist-Stand waren Ende 2019 keine Seltenheit. Einschränkungen des Versicherungsschutzes oder die Erhöhung der Selbstbehalte haben diese Forderungen nur sehr begrenzt gemindert. Nicht optimal geschützte Betriebe sowie Unternehmen der Chemie-, Stahl-, Gießerei-, Recycling-, Fleisch- und Lebensmittelbranche waren von dieser Entwicklung besonders betroffen.

Die Haftpflichtsparte für industrielle Risiken war seit fast zehn Jahren von sinkenden Prämien geprägt. Prämiensätze wurden regelmäßig reduziert und Umsatzerhöhungen nur in begrenztem Maße bei der Festlegung der Prämie berücksichtigt, was den Trend zusätzlich verstärkte. Nun steigen nicht nur die Schadenzahlungen, sondern auch die Bestrebungen der Versicherer, die Prämien zu erhöhen. Der Haftpflichtmarkt zeigte sich im Renewal zum 01.01.2020 (noch) uneinheitlich: Exponierte Risiken, insbesondere Rückrufkostenrisiken der Kfz-Zulieferer-industrie, aber auch Risiken der Bauwirtschaft, Pharma-/Chemie-Risiken und Krankenhäuser standen im Fokus der Versicherer für Prämienerhöhungen. Schadenbelastete Risiken – hier wiederum insbesondere große Schäden bei Kfz-Rückrufkostenrisiken – erfuhren zum Teil deutliche Prämienerhöhungen. Grundsätzlich waren aber auch Prämienreduzierungen für schadenunbelastete Verträge möglich. Versicherer sehen in der Sparte Haftpflicht weiterhin profitable Wachstumsmöglichkeiten und wollen Haftpflichtrisiken zeichnen. Gut verlaufende Verträge sollen um jeden Preis im Bestand erhalten bleiben.

Die Prämien für Cyber-Versicherungen steigen – insbesondere bei Großrisiken, aber auch bei mittelständischen Unternehmen sind bereits Prämienerhöhungen zu verzeichnen. Die Erhöhung der Deckungssummenzuschläge bei der Kalkulation von Exzedenten, besonders bei hohen Gesamtdeckungssummen, ist ebenfalls keine Seltenheit mehr. Zudem sind Versicherer nicht mehr automatisch bereit, Kapazitäten von 25 Mio. Euro bereitzustellen. Generell kann man beobachten, dass zahlreiche Versicherer ihre offerierte Gesamtkapazität im Gegensatz zu früher reduzieren und in ihrer Zeichnungspolitik vorsichtiger werden. Trotz Ersteindeckung verlangen die Versicherer häufig bereits bei der ersten Erneuerung der Verträge eine Prämienerhöhung. Das Phänomen Silent Cyber, also die unbekannte Cyber-Exponierung aus den verschiedenen Sparten in den Versichererportfolios, ist weiterhin ein großes Thema im Zusammenhang mit Cyber-Versicherungen. Die Interessen der Versicherer bei diesem Thema stehen jedoch geradezu konträr im Hinblick auf das Absicherungsbedürfnis der versicherungsnehmenden Wirtschaft: Während hier das Interesse besteht, möglichst umfangreichen Versicherungsschutz für sämtliche durch Cyber-Vorfälle potenziell verursachten Personen-, Sach-, Vermögensschäden usw. vorhalten zu können, liegt der Fokus der Versicherungsindustrie eher darauf, derzeit vorhandene (versteckte) Absicherungen sichtbar zu machen oder sogar den vorhandenen Versicherungsschutz in anderen Sparten einzuschränken. Hier ist es Aufgabe der Versicherungswirtschaft, eine für die Kunden über alle Sparten hinweg befriedigende Absicherungslösung zu entwickeln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Marsh GmbH, Lyoner Straße 36, 60528 Frankfurt am Main, Tel: + 49 (0) 69 6676 0, www.marsh.de

62 % der rund 55 befragten Vorstände halten nur bis zu 20 % der Ausschließlichkeitsvermittler für modern aufgestellt

 

Neue Technologien, neue Geschäftsmodelle, neue Akteure. Der Versicherungsmarkt ändert sich umfassend, und die Versicherungsbranche muss sich dem veränderten Markt und Wettbewerb anpassen. Aus Perspektive der Versicherer sind hier noch einige Transformationsanstrengungen erforderlich: Nur rund 13 % der Befragten halten 31% oder mehr der AO-Vermittler für die Anforderungen des aktuellen Marktumfelds für gerüstet. Das sind Ergebnisse einer Umfrage unter rund 55 Vorständen und Führungskräften der Versicherungsindustrie im Rahmen des EY Innovalue Versicherungs-Roundtables Ende 2019.

„Die Versicherer blicken selbst recht kritisch auf die Ausschließlichkeitsvermittler und wissen, dass noch einiges zu tun ist, um diese in ihrer zukunftsfähigen Ausrichtung zu unterstützen. Das fängt bei grundsätzlichen Fragestellungen der zugelassenen bzw. geförderten Geschäftsmodelle von Agenturen an und setzt sich bei dem Mindset der Agenturisten sowie digitaler Leadgenerierung und Beratungsprozessen fort“, sagt Julia Palte, Partner bei EY Innovalue.

Die Umfrage unter den Versicherern zeigt auch, dass sowohl auf Full-Service als auch Spezialisten-Agenturen gesetzt wird. Fast die Hälfte aller Versicherer (46 %) bevorzugt Full-Service-Agenturen, ein gutes Drittel (36 %) hingegen setzt auf spezialisierte Agenturen.

„Es ist zwischen zwei grundsätzlichen strategischen Positionierungen bei Agenturausrichtungen zu unterscheiden. Full-Service-Agenturen halten selbst umfassende Funktionen in der Betreuung der Kunden vor, für die sie entsprechende Vollmachten vom Versicherer benötigen – und eine adäquate Vergütung erhalten. Solche Agenturen sind somit eigenständiger und unabhängiger aufgestellt. Die zweite Positionierung beschreibt Agenturen, die sich auf bestimmte Produkte bzw. Funktionen spezialisieren und alles Darüberhinausgehende als Unterstützung vom Versicherer in Anspruch nehmen. Versicherer sollten dies berücksichtigen und nicht einen ‚One Size fits all‘-Ansatz verfolgen“, sagt Palte.

Der EY Innovalue Versicherungs-Roundtable ist seit 2003 ein etablierter Think-Tank. Bei der Veranstaltung zum Thema Digitalisierung kamen im November 2019 rund 55 Vorstände und Geschäftsführer von deutschen Versicherern sowie von führenden Maklerhäusern, Makler-Pools und Finanzvertrieben zusammen. Erstmalig haben auch Start-ups teilgenommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, D­-70499 Stuttgart, Tel: 0711/988115980, Fax: 0711/988115177, www.ey.com

Seit Jahresbeginn verstärkt Susanne Jennrich (50) als Leiterin Innendienst und Organisationsentwicklung die ConceptIF-Gruppe in Hamburg.

 

Dort wird sie sich zunächst um das Personalmanagement und die Weiterentwicklung der Organisation als Folge des Unternehmenswachstum der vergangenen Jahre kümmern. Jennrich steuert eine agile Organisation an, die sich jederzeit reibungslos an neue Entwicklungen anpassen kann. Die eigenverantwortliche lernende Selbstorganisation der Mitarbeiter ist dabei ein wichtiges Ziel. Susanne Jennrich hat mehrjährige Erfahrung als Managerin und systemischer Coach in der Versicherungswirtschaft, zuletzt als Bereichsleiterin Kundenmanagement bei der Basler Lebensversicherungs-AG und zuvor als Generalbevollmächtigte bei der ASPECTA Lebensversicherung AG, eine ehemalige Tochter der Talanx.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

FPSB unterstützt Aufsicht bei der Beseitigung der PRIIPs-Mängel

 

Gut gedacht, schlecht gemacht. So lassen sich die bisherigen von den europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESAs erarbeiteten Vorschläge zur PRIIPs-Verordnung zusammenfassen. Das Ziel dieser regulatorischen Maßnahme ist es eigentlich, für mehr Transparenz beim Endkunden sowie einen verbesserten Anlegerschutz zu sorgen. Doch bislang stieß PRIIPs in der Fondsbranche, in der Politik und selbst bei Verbraucherschützern auf heftige Kritik. „In der Tat ist es so, dass der bisherige Vorschlag genau das Gegenteil von seiner Zielsetzung erreicht und sogar für mehr Verwirrung bei den Anlegern sorgt“, pflichtet dem auch Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial

Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), bei. Positiv ist deshalb, dass die Aufsicht nun dabei ist, die ursprünglichen Vorschläge zu überarbeiten. Die Behörden haben Branchenexperten dabei dazu eingeladen, zur überarbeiteten PRIIPs-Verordnung Stellung zu beziehen. Das haben die dem Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB Ltd.) angeschlossenen europäischen Landesmitglieder, wozu auch der FPSB Deutschland gehört, getan. „Wir als FPSB sehen es als unsere wesentliche Aufgabe an, zum verbesserten Anlegerschutz beizutragen und für mehr Transparenz beim Endkunden zu sorgen“, erklärt der FPSB-Vorstand. „Deshalb erachten wir es als unsere Pflicht, die europäischen Finanzaufsichtsbehörden bei der Erarbeitung einer sinnvollen und für Privatanleger vorteilhaften PRIIPs-Verordnung zu unterstützen.“ Was der Beipackzettel für Arzneimittel, das soll der PRIIPs-KID künftig für verpackte Finanzprodukte und Versicherungen sein.

Was ist PRIIPs?

Kleinanleger sollen für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products oder auch „PRIlPs)“ durch einheitliche Basisinformationsblätter (Key Information Documents oder auch KIDs) die für sie notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können sowie um unterschiedliche Produkte miteinander vergleichen zu können. Das KID soll umfassend und transparent über Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs), wozu unter anderem Fondspolicen, Investmentfonds und Zertifikate zählen, informieren und diese vergleichbar machen. Seit Anfang 2018 ist PRIIPs für Fondspolicen in Kraft, für Investmentfonds soll dies ab 2022 gelten. Grundlage der KIDs ist dabei die PRIIPs-Verordnung, die festlegt, wie dieses Basisinformationsblatt aufgebaut sein muss – auch um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Produkten zu gewährleisten.

Bisheriger PRIIPs-Vorschlag verfehlt sein Ziel

„Tatsächlich aber ist es so, dass die bisher auf dem Tisch liegenden Vorschläge deutlich an den Zielen vorbeigehen“, urteilt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Statt für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit zu sorgen, verwirrt das Basisinformationsblatt in seiner bisherigen Version.“ Nach Ansicht des FPSB Deutschland müsse dieser Beipackzettel, der künftig jedem Anleger ausgehändigt werden muss, einfach, präzise und für jeden verständlich ausgestaltet sein.

In seiner Stellungnahme zum aktuellen Stand der PRIIPs-Verordnung hat der FPSB Ltd. Deshalb erläutert, was die europäischen Aufsichtsbehörden besser machen können. Entsprechend den Kritikpunkten, die sich vor allem auf die bisherige Darstellung der Kosten und der Wertentwicklung beziehen, bilden auch diese beiden Aspekte einen Schwerpunkt der Empfehlungen des FPSB Deutschland. So ist in den bisherigen Vorschlägen vorgesehen, die zu erwartende Wertentwicklung eines Produkts in der Zukunft auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten in verschiedenen Szenarien darzustellen. Diese zu erwartenden Renditen wiederum basieren auf den Daten aus der Vergangenheit.

Der Haken daran ist nach Ansicht vieler Experten, dass diese Vorgehensweise – aufgrund der sehr guten Entwicklung an den Kapitalmärkten in den vergangenen Jahren – insgesamt zu übermäßig positiven Performanceerwartungen bei den Anlegern führen kann.

Anstatt mit konkreten Renditeerwartungen zu arbeiten, rät der FPSB Deutschland zu einer rein illustrativen Darstellung der verschiedenen Szenarien. „Damit soll dann gezeigt werden, was mit dem Investment künftig geschehen könnte“, so Tilmes. „Das heißt, es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Investment künftig eine moderate Wertentwicklung aufweisen kann, ungewöhnlich starke Gewinne oder auch einen erheblichen Wertverlust.“

Bezüglich der Kosten plädiert der FPSB Deutschland klar für eine einfache und übersichtliche Darstellung. So sollten die Kosten als absolute wie auch als Prozentzahl dargestellt werden. „Und wir raten dazu, die kumulative Performancereduktion durch die Kosten aufzuzeigen. Also die Bruttowertentwicklung vor Kosten und die Nettoperformance nach Kosten“, so der FPSB-Vorstand. „Dies wäre unserer Ansicht nach die einfachste und verständlichste Art der Illustration.“

Kompetente und objektive Beratung als bester Anlegerschutz

„Jeder sollte sich aber auch bewusst sein, dass selbst eine gut durchdachte und sinnvoll aufgebaute PRIIPs-Verordnung noch keine Garantie dafür ist, dass ein Anleger die für ihn optimale Geldanlage bekommt“, warnt Tilmes. Denn um einschätzen zu können, welche Anlagen und welche Kombination aus Produkten sich für den einzelnen Anleger individuell eignen, reicht eine Verordnung allein nicht aus. „Dafür ist vielmehr eine kompetente und objektive Finanzberatung notwendig“, sagt der Finanzexperte weiter.

Anlegern den Wert einer langfristigen und ganzheitlichen Finanzplanung nahezubringen, müsse deshalb ebenfalls ein wichtiges Ziel sein. Genau diese Dienstleistung bekommen Anleger beispielsweise bei den vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Unternehmer bunkern zum Teil hunderttausende Euro oder sogar Millionenbeiträge auf klassischen Sparkonten. Das gefährdet das Vermögen. Eine individuelle, flexible Anlagestrategie tut Not.

 

Es ist nicht weniger als ein offenes Geheimnis, dass viele Unternehmen nach den konjunkturellen Höhenflügen der vergangenen Jahre auf einem stark gewachsenen liquiden Betriebsvermögen sitzen. Die Gewinne sind im Unternehmen geblieben und haben sich ständig vermehrt – kein Wunder bei den positiven Zahlen in vielen Branchen. Und auch wenn die Konjunktur gerade ein bisschen stockt, relevante Ertragsprobleme sind aus den allermeisten Unternehmen nicht erkannt. Das führt zu weiterhin wachsenden Liquiditätsreserven – und damit zu aus der Vergangenheit nicht bekannten Risiken, wie Thomas Küpper erklärt, Investment-Spezialist im deutschlandweit aktiven Expertennetzwerk compexx Finanz AG mit rund 200 Beratern und 60.000 Kunden. Das Unternehmen steht seit 14 Jahren für eine konsequente Allfinanzberatung unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und der Wünsche der privaten und unternehmerischen Kunden an ihre finanzielle Zukunft.

Doch was ist damit gemeint? “Unternehmer bunkern zum Teil hunderttausende Euro oder sogar Millionenbeiträge auf klassischen Sparkonten. Das hat aber nichts mit hinreichendem Vermögensschutz zu tun. Denn nicht nur sind die Zinsen derart niedrig, dass im Verhältnis zur Inflation eine Negativrendite entsteht. Auch Strafzinsen können das Vermögen schädigen, insgesamt können so ohne weiteres pro Jahr gut zwei Prozent der strategischen Liquidität verlorengehen. Daher ist Giro- oder Festgeldkonto die denkbar schlechteste Lösung für den Umgang mit dem liquiden Betriebsvermögen”, warnt Thomas Küpper und verdeutlicht das Szenario an einem Beispiel: “Wer beispielsweise in fünf Jahren eine Investition über eine Million Euro plant und dieses Geld bereits jetzt hat, sollte es lieber nicht auf der Bank lassen. Denn durch die Inflation kann das Investitionsobjekt in fünf Jahren wesentlich teurer sein, und die Strafzinsen sorgen dafür, dass sich nicht nur nominal, sondern sogar real weniger Vermögen als zum Startzeitpunkt vorhanden ist.”

Das bedeutet: Wer nicht aufpasst, setzt das liquide Betriebsvermögen zumindest teilweise aufs Spiel. Daher brauchen Unternehmer eine Strategie dafür, ihre strategische Liquidität so zu managen, dass sie mindestens real erhalten bleibt. Das gelingt nur über ein individuelles Konzept, dass zu ihnen und ihrem Betrieb passt und größtmögliche Flexibilität gewährleistet. Denn genauso schlecht wie negativ belastete Spareinlagen sind für Unternehmer illiquide Investments, die gar nicht oder nur unter horrenden Abschlägen verkauft werden können, sollte das Geld doch außerhalb der Planung für eine Investition oder auch die Überbrückung einer temporären Liquiditätslücke benötigt werden.

Im compexx-Expertennetzwerk seien die Berater auf solche Herausforderungen eingestellt und könnten aus einem großen Strauß an Lösungen die Instrumente auswählen, die für ein Unternehmen individuell passend seien. Das können recht klassische Anlageformen wie professionell gemanagte Aktienpakete sein, Investments in Anleihen und alternative Anlageklassen, aber auch passive Indexfonds oder sogar Spezialfonds, wenn das Unternehmen über mehr Vermögen verfügt. Dafür arbeitet das compexx-Expertennetzwerk unter anderem mit einem unabhängigen Vermögensverwalter zusammen, der eine Vielzahl professioneller Vermögensverwaltungsstrategien mit ganz verschiedenen Rendite-Risikoprofilen managt.

“Entscheidend sind die Flexibilität und niedrige Gebühren, nicht die Renditeoptimierung. Der Vermögensschutz steht im Vordergrund – selbst wenn das bedeutet, dass das Vermögensmanagement auf einen reinen Nettokapitalerhalt hinausläuft. Es muss gewährleistet sein, dass das Vermögen trotz Kapitalmarktengagement jederzeit in voller Höhe zur Verfügung steht”, betont Thomas Küpper. Entscheidend sei eben das individuelle Anlagekonzept. Das konkrete Investment sei der Schlusspunkt unter einer guten Beratung, nicht der erste Schritt. Erst wenn die Strategie stehe, gehe es an die Produktauswahl. “Das ist das Credo der Beratung im compexx-Expertennetzwerk.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

compexx Finanz AG, Am Dreifaltigkeitsberg 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941-568 15 0, Fax: 0941-568 15 399, www.compexx-finanz.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz arbeitet ab sofort mit Hansekuranz Kontor zusammen und erweitert damit sein Produktportfolio in der Sparte Sach.

 

Makler erhalten dadurch Zugang zu den führenden Versicherungslösungen für Spezialrisiken der Münsteraner Gesellschaft. Das Hansekuranz Kontor hat es sich zur Aufgabe gemacht, Versicherungslösungen für Spezialrisiken, wie Entführung und Erpressung, Piraterie, Krisensituationen und weitere Risiken rund um diese Themenfelder zu entwickeln. Die Gesellschaft ist führend auf diesem Gebiet und agiert weltweit.

„Mit Hansekuranz Kontor konnten wir einen neuen, starken Produktpartner gewinnen, mit dem wir unser Portfolio in der Sparte Sach weiter ausbauen“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Damit bieten wir unseren Maklern den Zugang zu einem spannenden Geschäftsfeld.“

„Mit der Fonds Finanz stoßen wir in den für uns neuen Markt der Poolpartner vor und wir freuen uns, mit dem größten Allfinanz-Maklerpool einen prominenten Partner in dem Segment gefunden zu haben“, sagt Peter Bensmann, geschäftsführender Gesellschafter des Hansekuranz Kontors. „Mit Crisis Protect ergänzen wir das Portfolio sinnvoll um ein Produkt, das Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ins Ausland entsendeten Mitarbeitern unterstützt – sei es bei Naturkatastrophen in Zeiten der globalen Erwärmung oder bei Anschlägen und Amokläufen in politisch instabilen Zeiten und Ländern“, so Bensmann weiter.

Über die Hansekuranz Kontor GmbH
Die Hansekuranz Kontor GmbH ist als Underwriting Agent seit 2009 im nationalen und internationalen Markt tätig. Mit einem schlagfertigen Team betreut das Unternehmen sein europaweites Maklergeschäft. Als Tochterunternehmen von Munich Re hat es sich als der marktführende Assekuradeur für Krisenmanagementprodukte in Deutschland etabliert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Renteneintrittsalter liegt seit Rentenreform bei 67 Jahren

 

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Die volle Regelaltersrente soll seit der Rentenreform nur bekommen, wer das 67. Lebensjahr vollendet hat. Wer vorher in den Ruhestand gehen will, kann seine Rente auch früher beantragen – muss allerdings Einschnitte bei der Rente hinnehmen. Um diese Versorgungslücke im Alter auszugleichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der privaten Altersvorsorge kommt speziell für ältere Immobilienbesitzer seit einigen Jahren eine Immobilienverrentung in Betracht. Gerade in deutschen Metropolen, wo Investoren händeringend nach Kaufobjekten suchen, kann das laut DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung, für angehende Senioren eine Alternative sein. In Deutschland sind die gängigsten Varianten die Leibrente mit Wohnrecht oder die Einmalzahlung mit Nießbrauch.

Früher in Rente heißt Abzüge auf Rentenleistungen

Wer früher in Rente gehen will, muss mit Abzügen auf die Rentenleistungen rechnen. Diese betragen pro Monat 0,3 Prozent. Wer zum Beispiel zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen möchte, muss einen Abschlag von 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen. Für viele Versicherte ist das aufgrund weiterlaufender Verpflichtungen finanziell nicht möglich. Andere wiederum wünschen sich einen früheren Renteneintritt, um noch etwas von der Welt zu sehen oder sich einem aufwendigen Hobby zu widmen. Auch hierfür ist in der Regel etwas Kleingeld vonnöten. “Neben der privaten Vorsorge, zusätzlichen Einzahlungen in die Rentenkasse oder einen verschobenen Rentenbezug zur Zwischenfinanzierung des verfrühten Renteneintritts sollten besonders Immobilieneigentümer in Großstädten die Immobilienverrentung prüfen. Sie ändert nichts an der Wohnsituation, spült jedoch bei einer Durchschnittsimmobilie von rund 90 Quadratmetern in Stuttgart rund 270.000 Euro in die Kasse und in München um 477.000 Euro. Die Liquidität gleicht in vielen Fällen nicht nur die Rentenlücke aus, sondern verbessert den grundsätzlichen finanziellen Spielraum für die gesamte Rentenzeit merklich”, erklärt Özgün Imren, Geschäftsführer der Gesellschaft für Immobilienverrentung DEGIV.

Finanzielle Flexibilität – Sicherheit im Alter

Die Alternative empfiehlt die DEGIV mit Sitz in München in Form einer Immobilienverrentung insbesondere älteren Immobilieneigentümern ohne direkte Nachfahren. Was in anderen Ländern wie etwa Großbritannien und Frankreich bereits seit langem gängige Praxis ist, stößt mittlerweile auch in Deutschland auf reges Interesse. Bei der Immobilienverrentung verkaufen die Eigentümer ihre Immobilie an Unternehmen, Investoren oder Stiftungen, dürfen aber bis zum Ableben darin mietfrei wohnen. Das bringt zum einen Sicherheit im Alter, aber auch finanzielle Flexibilität.

Als in Deutschland gängige Varianten bezeichnet die DEGIV die Leibrente mit Wohnrecht oder die Einmalzahlung mit Nießbrauch. Die Experten der DEGIV empfehlen das Nießbrauch-Modell. Es ist sicherer, flexibler und gesteht den Verkäufern mehr Rechte zu. So wird zum Beispiel das Nießbrauchrecht im Grundbuch an erster Stelle hinterlegt. Dadurch bleibt es auch bei Weiterverkäufen der Immobilie an Dritte bestehen und ist insolvenzsicher. Ein maßgeblicher Vorteil ist laut DEGIV zudem, dass der Nießbrauch immer erst mit dem Tod des Verkäufers endet, während das Wohnrecht bei der Leibrente befristet sein kann. Das ermöglicht dem Nießbrauchberechtigten zum Beispiel auch, die Immobilie zu vermieten und mit den regelmäßigen Einnahmen Rentenabschläge auszugleichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH, Ludwigstraße 8, D-80539 München, Tel: 089 206 021 335, Fax: 089 206 021 610, www.degiv.de

Fast dreißig Jahre lang begleitet der Solidaritätszuschlag nun schon die deutschen Steuerzahler.

 

Damit ist ab dem Jahr 2021 Schluss – zumindest für 90 % derjenigen, die den Soli auf ihr Arbeitseinkommen entrichten. Bisher galt die Solidarität dabei vor allem dem Bundeshaushalt. Nun ist es an der Zeit sich seinem „älteren Ich“ gegenüber solidarisch zu zeigen, denn wer ein auskömmliches Leben im Alter führen will, muss in jungen Jahren die Grundlagen dafür legen. Idealer Weise trifft man diese Entscheidung schon bevor das zusätzliche Geld für andere Dinge verplant wird.

Bis zu 78 € netto mehr im Monat bedeutet die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für einen Alleinstehenden, 156 € für Verheiratete. Investiert man dieses Geld in die eigene Altersvorsorge ist bereits ein kleiner Grundstein für ein gutes Leben im Alter gelegt. Durch staatlich geförderte Rentenversicherungsprodukte wie die Basisrente oder die betriebliche Altersversorgung kann dieser Beitrag nochmals deutlich gehebelt werden. Der Staat und gegebenenfalls auch der eigene Arbeitgeber unterstützen hierbei mit kräftigen Förderungen in Form von Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen oder direkten Zuschüssen.

Mit dem SolirentenRECHNER unterstützt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) Vermittler/Innen, die ihren Kunden/Innen eine sinnvolle Verwendung für die Soli-Ersparnis aufzeigen möchten. Er wurde bereits von mehreren Versicherungsgesellschaften eingeführt, die ihn dem Markt gratis zu Verfügung stellen. Übrigens ist dieses Thema nicht nur interessant für Neuabschlüsse, auch für Kunden mit bestehenden Verträgen kann eine Aufstockung der monatlichen Zahlbeiträge sehr interessant sein.

Eine Übersicht der bereits zur Verfügung stehenden Versionen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ivfp.de/software/solirentenrechner.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Die vom VOTUM Verband für alle selbstständigen Gewerbetreibenden mit Genehmigungen nach den §§ 34 c bis i GewO gegründete Schlichtungsstelle, die im Frühjahr 2018 die Zulassung vom Bundesamt für Justiz erhalten hat, kann für ein erstes vollständiges Geschäftsjahr Bilanz ziehen.

 

Die an die Schlichtungsstelle herangetragenen Fälle geben, sowohl in der Fallzahl als auch vom Inhalt, keinen Anlass systematische Missstände im Bereich der gewerblichen Vermittler festzustellen.

Insgesamt wurden im Laufe des zurückliegenden Jahres 23 Schlichtungsanträge eingereicht, bei denen in sechs Fällen die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens aufgenommen wurde. Einige Anträge waren von vornherein unzulässig oder wurden zurückgenommen. Bei fünf Anträgen erfolgten Verweisungen an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Banken, da sich diese gegen Versicherungen und Banken richtete. In weiteren fünf Verfahren konnte ein Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da der jeweilige Antragsgegner sich nicht bereit erklärt hatte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen und eine solche Teilnahmeverpflichtung tatsächlich nur im Bereich der Versicherungsvermittlung und nicht bei anderen Leistungsangeboten besteht.

Bei den sechs Verfahren, in denen ein Schlichtungsverfahren erfolgte, wurde eines im Laufe des Jahres 2019 beendet und der Schlichtungsantrag von dem Ombudsmann als unbegründet zurückgewiesen. Fünf Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung und werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 beendet.

Die Schlichtungsstelle ist darum bemüht, Verfahren nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten abzuschließen.

Den vollständigen Tätigkeitsbericht finden Sie beigefügt (Anlage). Weitere Informationen über die Schlichtungsstelle erhalten Sie auf der Homepage www.schlichtung-finanzberatung.de

Jeder zugelassene Vermittler hat die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle für sich zu nutzen und sich auf der Homepage zu registrieren. Auskünfte erteilt auch der VOTUM Verband.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de