Die con.fee AG überträgt die Abrechnung von Honoraren, die damit verbundene Fakturierung, den Lastschrifteinzug, die Zahlungseingangsüberwachung sowie das Debitorenmanagement für die an con.fee angeschlossenen Berater auf die factura AG.

 

„Wir haben uns mit Blick auf Kosten und Effizienz unserer Partner entschieden, diese Teilprozesse unseres Service an die factura auszulagern. Die factura ist uns seit Jahren als kompetenter Partner und Dienstleister bekannt. Sie arbeitet aufgrund des hohen Automatisierungsgrades schnell und höchst zuverlässig. Mit unseren Zugängen zu Produktpartnern, Plattformen und exklusiver Berater-Software unterstützen wir im Gegenzug gerne auch die Vermittler der factura,“ so Thomas Meinhardt, Vorstand der con.fee AG.

„Durch unseren Service wird der Aufwand für Berater auf ein Minimum reduziert. Die größte Arbeit machen den Beratern v. a. die 1-2 % der säumigen Zahler. Unser Portal bietet hier einen hohen Komfort. Forderungen sind in wenigen Schritten angelegt. Mehr als 98 % der Zahlungen laufen problemlos durch. Der Berater hat kaum Aufwand und muss sich nur noch um die seltenen Leistungsstörungen kümmern, die mit wenigen Klicks bearbeitet sind. Arbeitsaufwendiges Aufbereiten von Unterlagen und Gespräche mit Rechtsdienstleistern entfallen somit. Das reduziert den Aufwand um 80-90 %. In der con.fee sehen wir einen erfahrenen, leistungsstarken Dienstleister für Makler und Berater, den wir auch unseren Geschäftspartnern empfehlen,“ so Lisa Ludescher, Rechtsassessorin der factura AG.

Die Zusammenarbeit der con.fee AG mit der factura AG verbindet die Kernkompetenzen zweier langjähriger Akteure des Finanzmarktes, von denen die Geschäftspartner beider Häuser profitieren. Honorarberatenden Maklern stehen damit Tools, Produkte und Services zur Verfügung, die sie auch im zunehmenden Wettbewerb erfolgreich machen.

Über con.fee AG

Mit der Erfahrung aus fünfzehn Jahren unterstützt die con.fee AG Makler und Finanzberater in der Umsetzung der honorarbasierten Finanzberatung. Finanzberater des con.fee-Beraternetzwerks erhalten sämtliche für das Honorargeschäft erforderlichen Instrumente an die Hand und erzielen mit einer speziellen Mehrwertberatung eine Alleinstellung bei ihren Kunden. con.fee Partner sind an keine Mindestvertragsdauer gebunden. Die con.fee AG ist unabhängig und inhabergeführt. An ihr sind keine Produktgesellschaften beteiligt.

Über factura AG

Aus eigener Erfahrung wussten die Gründer der factura AG bereits 2007, dass es einfach ist Honorare zu vereinbaren, dass aber die Rechnungstellung (Fakturierung) und dann die Zahlungseingangsüberwachung mit Mahnwesen (Debitorenmanagement) viel Arbeit und völlig neuen Herausforderungen mit sich bringt. Das Hauptziel ist es, den Vermittlern diese unliebsame Arbeit des Rechnungsschreibens, Zahlungseingangsüberwachung und Mahnwesens abzunehmen, damit es ihnen erlaubt ist sich auf ihre Kerntätigkeit und damit das, was sie am besten können zu konzentrieren. Bei Bedarf kann die factura, mit nur einem „Klick“ im Portal, auch das außergerichtliche Mahnwesen für ihre Kunden übernehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

con.fee AG, Hegelstraße 14, 53177 Bonn,Tel: +49 228 – 299 727 82, Fax: +49 228 – 299 727 89, www.confee.de

Bundeskabinett beschließt: Aufsicht über Finanzanlagenvermittler liegt zukünftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

 

– Auswertung der Stellungnahmen der Verbände –

Komprimierte Zusammenfassung der Stellungnahmen bietet Orientierung

Zu dem im Dezember 2019 veröffentlichten Referentenentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin (zwischenzeitlich als Kabinettsentwurf am 11. März 2020 beschlossen) wurden insgesamt 23 Stellungnahmen auf der Website des Bundesfinanzministeriums zur Einsicht veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Rahmen des DIVA-Monitors (Ausgabe 1/2020) die Stellungnahmen von elf wichtigen Verbänden auszuwerten und dabei die Eingaben nach Einzelthemen zu strukturieren. Damit soll eine komprimierte Zusammenfassung der wichtigsten Argumente der Verbände für bzw. gegen eine BaFin-Aufsicht zur Verfügung gestellt werden, die eine fundierte Bewertung des Referentenentwurfes möglich macht. Bei der Auswahl der einbezogenen Stellungnahmen (s.u.) wurde darauf geachtet, Verbände der vom Referentenentwurf unmittelbar betroffenen Vermittler (AfW, BDV, BDVM, BVK und VOTUM), der bislang in die Aufsicht einbezogenen Industrie- und Handelskammern (DIHK) und Wirtschaftsprüfer (WPK), die Verbände der Produktanbieter (BVI und GDV) sowie der Verbraucher (vzbv) und der Kreditinstitute als Wettbewerber der Finanzanlagenvermittler (DSGV, BVR, BdB) einzubeziehen.

– Referentenentwurf geht über den Koalitionsvertrag hinaus

– Branche lehnt das Vorhaben mehrheitlich ab

– Kritik am bestehenden Aufsichtssystem überwiegend als unberechtigt bewertet

– Zersplitterung der Aufsicht nimmt nicht ab, sondern zu

– Wirtschaftliche Belastung der Vermittler vervielfacht sich

– Niveau des Verbraucherschutzes nimmt ab

– Regelungen zu Vertriebsgesellschaften erzeugen viel Bürokratie

– Die Branche fordert praxisgerechte Alternativen zur BaFin-Aufsicht

 

Referentenentwurf geht über den Koalitionsvertrag hinaus

Es wird darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag eine schrittweise Übertragung der Aufsicht hin zur BaFin vorsieht (BDV). Im Entwurf wird dagegen eine vollständige Übertragung in einem Schritt vorgenommen, so das DIVA. Auch wird moniert, dass mit der Finanzanlagenvermittlerverordnung die Beratung gerade erst vollständig neu geregelt und inhaltlich an die für Banken geltenden Regelungen des WpHG angeglichen wurde. Gefordert wird, zunächst diese neuen Regelungen in der Praxis zu etablieren, sie dann zu evaluieren und erst danach über notwendige Verschärfungen der Aufsicht zu befinden (BDV, BVK, DIHK, VOTUM). Der AfW argumentiert, dass die Regelungen der FinVermV seinerzeit vom BMWi als alternativlos dargestellt wurden, im Widerspruch dazu jetzt nach Auffassung des BMF die BaFin-Aufsicht alternativlos sei.

Branche lehnt das Vorhaben mehrheitlich ab

Die überwiegende Zahl der Verbände (Vermittlerverbände, BVI, GDV und DIHK) lehnt eine BaFin-Aufsicht grundsätzlich ab oder beurteilt sie zumindest mit deutlicher Skepsis. Lediglich der vzbv und die Verbände der Kreditinstitute begrüßen den Gesetzentwurf. Für Letztere sei das nachvollziehbar, so das DIVA, da sowohl Kreditinstitute als auch die Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen Wettbewerber der Finanzanlagenvermittler seien und insoweit allein deshalb ein Interesse an einer Verschärfung der Aufsicht bestehen könnte.

Kritik am bestehenden Aufsichtssystem überwiegend als unberechtigt bewertet

Betont wird, dass Vermittler deutlich weniger Risiken als Banken ausgesetzt und darüber hinaus fast immer Kleinunternehmen sind (BDV, BVK). Unterschiedliche Aufsichtssysteme seien deshalb nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig (BDV, DIHK, VOTUM). Der DIHK erwähnt die für Vermittler völlig überzogenen Bußgeldregelungen des WpHG. vzbv und die Verbände der Kreditinstitute fordern hingegen eine noch weitergehende Angleichung zwischen Wertpapierdienstleistern und Vermittlern wie zum Beispiel bei den Regelungen zu Zuwendungen und Interessenskonflikten.

Hervorgehoben wird in fast allen Stellungnahmen, dass Missstände in der Finanzanlagenvermittlung, die eine BaFin-Aufsicht rechtfertigen könnten, nicht nachgewiesen wurden. Allein dies wird von den Gegnern einer BaFin-Aufsicht als starkes Indiz für eine im bestehenden System funktionierende Aufsicht gesehen. Auch wird moniert, dass suggeriert wird, für die Aufsicht seien nur die Kammern bzw. Gewerbeämter zuständig. Dies wäre jedoch eine stark verkürzte Argumentation, denn auch die Wirtschaftsprüfer und die Produktanbieter überwachen die Vermittler (BDV).

Der vzbv thematisiert im Gegensatz dazu Interessenskonflikte, die sich daraus ergeben, dass die Industrie- und Handelskammern gleichermaßen Aufsichtsinstanz wie Interessenvertreter der gewerblichen Berufe (hier: Finanzanlagenvermittler) seien.

Zersplitterung der Aufsicht nimmt nicht ab, sondern zu

Die Notwendigkeit einer Übertragung der Aufsicht wird im Referentenentwurf mit der Zersplitterung im derzeitigen System begründet. Die meisten Verbände weisen darauf hin, dass Finanzanlagenvermittler fast immer auch Versicherungen und oftmals auch Immobiliendarlehen vermitteln. Die Zersplitterung der Aufsicht würde demnach sogar zunehmen, wenn neben den IHKn und Gewerbeämtern (Versicherungen und Immobiliendarlehen) zukünftig auch die BaFin (Finanzanlagen) aktiv wird (BDV, BVI, BVK, DIHK, VOTUM). Auch wird darauf hingewiesen, dass die für die Vermittler geltenden Vorschriften zur Kundenberatung (FinVermV) nahezu identisch seien mit den Regelungen des WpHG und insoweit ein Aufsichtsgefälle nicht gegeben sei (BDV, BVK).

Wirtschaftliche Belastung der Vermittler vervielfacht sich

Mit Ausnahme des vzbv und der Verbände der Kreditinstitute kritisieren alle anderen Verbände die zusätzlichen Kosten einer Aufsichtsverlagerung. Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft (einmalig und laufend) sei viel zu niedrig und die Kosteneinsparungen seien viel zu hoch angesetzt. Besondere Kritik wird an den deutlich höheren Kosten für die Zulassung sowie der hohen BaFin-Umlage geübt, die von den Vermittlern zu tragen wären. Es wird davon ausgegangen, dass diese Kostenbelastungen zu einer erheblichen Marktbereinigung führen und den Markteintritt erschweren würden (BDV, BVK, DIHK, VOTUM). Bemängelt wird die zum Teil fehlende Nachvollziehbarkeit und Zurechenbarkeit der angegebenen Kosten und Kosteneinsparungen (AfW, BDV, BVI, DIHK, VOTUM).

Niveau des Verbraucherschutzes nimmt ab

Mehrere Verbände betonen in ihren Stellungnahmen, dass eine Aufsicht vor Ort durch IHKn und Gewerbeämter sowie durch die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer eine weitaus intensivere und qualitativ hochwertigere Aufsicht sei als eine zentrale Aufsicht in Form eines automatisierten jährlichen Prüfberichtes (BDV, DIHK, GDV, VOTUM, WPK). Eine Aufsichtsverlagerung würde also den Verbraucherschutz eher schwächen. Gleiches resultiere aus der Intransparenz durch zukünftig zwei (DIHK und BaFin) statt einem DIHK-Vermittlerregister (BVK, DIHK). Eine Schwächung des Verbraucherschutzes wird auch in der “Enthaftung” angebundener Vermittler bei Vertriebsgesellschaften gesehen (BDV).

Der vzbv will den Verbraucherschutz erhöhen, indem die im Referentenentwurf genannten Mindestversicherungssummen für eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung drastisch angehoben werden.

Regelungen zur Vertriebsgesellschaft erzeugen viel Bürokratie

Insbesondere der BDV betont in seiner Stellungnahme eine ganze Reihe von “Problemen”, die mit dem neuen Konstrukt der Vertriebsgesellschaft verbunden seien. So schwäche die Verschiebung der Haftung vom Vermittler zur Vertriebsgesellschaft den Verbraucherschutz. Es wäre mit ganz erheblichen Kosten zu rechnen, u.a. auch durch die Forderung nach überzogenen Compliance- und Risikomanagementsystemen. Die jährliche Prüfung der Vertriebsgesellschaft durch die BaFin sei unverhältnismäßig, zumal auch für die Selbstauskunft ein jährlicher Rhythmus vorgesehen ist (AfW). Auch die unscharfe Begriffsbestimmung der Vertriebsgesellschaft und die fehlende Abgrenzung zu Kleinunternehmen wird kritisiert (DIHK, GDV). Von Seiten des DIVA wird ergänzt, dass mit einer Bestellung eines externen Prüfers durch die BaFin die Vertriebsgesellschaft sogar schlechter gestellt würde als Kreditinstitute.

Die Branche fordert praxisgerechte Alternativen zur BaFin-Aufsicht

Die Auswertung der Stellungnahmen zu möglichen Alternativen zu einer BaFin-Aufsicht führt zu einem vergleichsweise einheitlichen Bild: Gefordert wird, die ggf. bestehende Zersplitterung zu beseitigen, indem zukünftig durchgängig in allen Bundesländern die IHKn für Zulassung und Aufsicht zuständig sind (AfW, BDV, BDVM, BVK, BVI, DIHK, GDV, VOTUM). Zumindest die Prüfung der Vermittler solle nicht auf eine neue Behörde übertragen werden, sondern in der Zuständigkeit der erfahrenen Prüfberufe verbleiben (WPK, DIHK, BDV, VOTUM). Der BDVM schlägt vor, Leitkammern zu definieren, die im Schulterschluss mit der BaFin ein einheitliches Aufsichtsniveau gewährleisten sollen. VOTUM plädiert für einen Fachbeirat von DIHK und BaFin. Der vzbv und die Verbände der Kreditinstitute sprechen der IHK-Organisation die Befähigung zu einer Aufsicht auf einheitlichem Niveau ab. Außerdem wird gefordert, dass eine Aufsichtsinstitution auch über Kenntnisse zu den zu vermittelnden Produkten verfügen sollte, was bei der BaFin gegeben sei (vzbv).

Einbezogene Stellungnahmen (in alphabetischer Reihenfolge):

AfW           AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

BDV           Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V.

BDVM          Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.

BVI           Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

BVK           Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

DIHK          Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DSGV+BVR+BdB  Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.

+ Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

+ Bundesverband der deutschen Banken e.V.

GDV           Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

vzbv          Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

VOTUM         Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.

WPK           Wirtschaftsprüferkammer KöR

Die vollständige Stellungnahme des DIVA – “DIVA-Monitor 01/2020” – ist auf der Website des Forschungsinstituts oder direkt beim wissenschaftlichen Direktor des Instituts (michael.heuser@diva.de) abrufbar.

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) ist das Forschungsinstitut des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater (BDV). Als “An-Institut” der renommierten Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) mit Hauptsitz in Paderborn wird es als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung mit hohen Standards geführt. Sitz des DIVA ist Marburg.

In Studien und Forschungsprojekten widmet sich das DIVA Themen der finanziellen Absicherung und Geldanlage von Bürgern und Unternehmen in Deutschland wie auch Fragen der Regulierung des Finanzmarktes und der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme. In wissenschaftlich abgesicherten Umfragen ermittelt das DIVA Sichtweisen, Meinungen und Stimmungen der Bevölkerung. Dabei macht sich das DIVA Wissen und Kontakte der 12.000 BDV-Mitglieder mit über 8 Millionen Kundinnen und Kunden und monatlich mehr als 1 Million Kundenkontakten zunutze.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Halime Koppius, Geschäftsführerin, DMU Deutsche Makler Union GmbH

Die neue degenia-Risikoleben – 100% online!

 

Die degenia Versicherungsdienst AG – bisher im deutschen Maklermarkt ausschließlich bekannt als Anbieter von Deckungskonzepten im privaten SHUK-Bereich – expandiert jetzt auch in den Bereich Lebensversicherung. In Kooperation mit dem ‘White-Label’ Lebensversicherer iptiQ Life S.A. bringt die degenia eine neue, voll digitalisierte und auf die Bedürfnisse von Versicherungsmaklern zugeschnittene Risikolebensversicherung auf den deutschen Markt.

degenia setzt digitales Ausrufezeichen im deutschen Maklermarkt

Die Risikolebensversicherung der degenia ist die erste, die komplett online durch den Makler im degenia-Maklerportal mydegenia abgeschlossen und verwaltet werden kann.

Mit nur wenigen Eingaben kann er alle notwendigen Informationen eingeben und sich einen Beitrag für seinen Mandanten anzeigen lassen. Die Besonderheit dabei ist, dass auch die gesamte Risikoprüfung in Echtzeit und voll online – auf Wunsch anonymisiert – durchgeführt wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Arztbericht erst ab einer Versicherungssumme von € 450.000 obligatorisch angefordert wird. Damit wird eine u. U. entscheidende Messlatte um € 50.000 höher gelegt als im deutschen Markt aktuell üblich.

Die degenia Risikolebensversicherung kann in zwei Varianten, als classic und als optimum, mit je drei verschiedenen Deckungsverläufen [1] abgeschlossen werden; die Variante optimum auch mit drei frei hinzuwählbaren Zusatzversicherungen [2]. Weiterhin ist natürlich auch der Abschluss als Überkreuzversicherung möglich. Und die Versicherung bietet zusätzlich auch Erhöhungsoptionen, falls sich die Lebensverhältnisse des Kunden ändern sollten, etwa durch Heirat oder die Geburt eines Kindes. Diese Anpassungen erfolgen ohne neuerliche Risikoprüfung. „Damit bieten wir exklusiv unseren Maklerinnen und Maklern den schnellsten voll-digitalen Risikolebensversicherung-Abschluss im deutschen Maklermarkt. Papier war gestern! Mit der degenia kommt nun auch die Risikolebensversicherung im digitalen Zeitalter an”, so Halime Koppius, Vorstand der degenia Versicherungsdienst AG.

Garantierte Beiträge – finanzielle Planbarkeit und Verlässlichkeit

Anders als im deutschen Maklermarkt üblich, beinhaltet die degenia Risikolebensversicherung garantierte Beiträge, so dass die Kunden kein verstecktes Beitragserhöhungsrisiko fürchten müssen. Sie erhalten stattdessen volle finanzielle Planbarkeit und Verlässlichkeit über die gesamte Laufzeit der Police, und dies zu einem sehr attraktiven Preis.

Die in Partnerschaft mit iptiQ angebotene Risikolebensversicherung führt die Stärken beider Unternehmen zusammen: Die degenia wird den Maklervertrieb und durch ihre ca. 4.500 angeschlossenen Versicherungsvermittler die Endkundenbetreuung übernehmen.

Der „White-Label“-Anbieter iptiQ bringt seine Produkt-, Underwriting- und Technologieexpertise im Lebensversicherungsbereich ein. “Zusammen mit der degenia haben wir in kurzer Zeit eine voll umfängliche und ‘end-to-end’ digitalisierte Online-Lösung für Makler realisiert, die die Expansion der degenia in die Lebensversicherung von Anfang an zukunftsfähig gestaltet”, so Marco Kamerling, Chief Marketing Officer EMEA L&H der iptiQ Life S.A.

Weil beide Partner vom Erfolg dieses ersten degenia Lebensversicherungs-Produkts überzeugt sind, sind die Planungen für den Vertrieb weiterer Lebensversicherungs-Produkte bereits angelaufen.

[1] konstanter, steigender oder linear fallender Versicherungsverlauf   [2] Zusatzversicherung Unfalltod, Zusatzversicherung für schwere Krankheiten, Zusatzversicherung Beitragsbe-freiung bei Berufsunfähigkeit

 

Über degenia

Die degenia Versicherungsdienst AG ist zusammen mit verbundenen Unternehmen ein Anbieter von innovativen und erfolgreichen Versicherungs-Deckungskonzepten. Vertrauen und Sicherheit für Vertriebs-partner und deren Mandanten sind die Säulen, auf denen die degenia steht. Mittlerweile gehört die degenia zu den großen unabhängigen Anbietern von Versicherungslösungen in Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungen.

Über iptiQ

iptiQ ist eine digitale Plattform und ein ‘White-Label’ Versicherungsanbieter. iptiQ hat sich zum Ziel gesetzt, Versicherungsprodukte einfacher und günstiger anzubieten. Als Teil der Swiss Re Gruppe bietet iptiQ digitale, end-to-end und maßgeschneiderte Lebens-, Kranken- und Sachversicherungslösungen für seine Geschäftspartner an, die diese unter ihrer eigenen Marke vertreiben können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Unionsfraktion nimmt Kritik am Gesetzesentwurf sehr ernst

 

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler auf die BaFin beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter Carsten Brodesser:

“Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Bislang liegen hier Aufsicht und Vollzug bei den Ländern. In neun Ländern bei den Gewerbeämtern und in sieben bei den Industrie- und Handelskammern (IHK).

Sowohl die IHKs als auch die entsprechenden Fachverbände sehen das Vorhaben des BMF kritisch bis ablehnend, da weder die bisherige Qualität der Aufsicht noch die Kontrolldichte einen Anlass für die geplante vollumfängliche Aufsichtsübertragung auf die BaFin geben. Bei den IHKs und den Gewerbeämtern sei erfahrenes Personal vorhanden, das durch die regionale Verortung viel näher am Kunden ist als es die BaFin sein könnte. Dies komme sowohl Vermittlern wie auch Endkunden zugute. Auch die Prüfungsdichte sei derzeit flächendeckend gewährleistet, wohingegen die BaFin nach bisheriger Einschätzung aufgrund fehlender Strukturen nur 10 Prozent tatsächlich in der Tiefe prüfen könne.

Zuletzt hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das Vorhaben heftig bemängelt. Die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung sei nicht erkennbar und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt. Dies deckt sich mit der Kritik der Fachverbände, wonach die Angaben des BMF bezüglich der auf die Vermittler umzulegenden Kosten zu tief angesetzt seien. Gerade für die vielen Kleingewerbetreibenden – und das sind mit knapp 30.000 natürlichen Personen die große Mehrheit im Finanzanlagevermittlungsgeschäft – sei die Aufsicht durch die BaFin deutlich teurer, wodurch diese Vermittler vom Markt gedrängt würden.

Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns auf eine schrittweise Aufsichtsübertragung geeinigt. Als Union nehmen wir die von verschiedenen Seiten an uns herangetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Daher werden wir mit unserem Koalitionspartner in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen. Hierbei wollen wir erreichen, dass einerseits das notwendige Maß an Verbraucherschutz gewährleistet ist. Andererseits wollen wir aber auch die rund 40.000 Vermittler vor zusätzlichen Belastungen bewahren. Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, könnten wir uns vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel: (030) 227-52360, www.cducsu.de

 

Mehr Flexibilität bei Auszahlung und Rückdeckungsversicherung

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat es gerade erst wieder bestätigt: Hinsichtlich des Zinstiefs im Euroraum ist vorerst keine Änderung in Sicht. Damit bleiben die steigenden Rückstellungen für Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen weiterhin ein Dauerthema. Eine liquiditätsschonende Lösung ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds. Seit 2017 bietet die ERGO Pensionsfonds AG hierfür den Longial PensionsPlan an. Mit neuen, sofort verfügbaren Produktfeatures werden Kapitalzahlungen sowie die Integration von Rückdeckungsversicherungen künftig noch flexibler.

Flexibilität in der Auszahlung

Kapitalleistungen können auf Wunsch des Versorgungsberechtigten nun auch auf bis zu 12 gleich hohe Jahresraten verteilt ausgezahlt werden. Für Arbeitgeber heißt das: Zusätzliche Versorgungszusagen, die heute noch Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) belasten, sind auslagerbar.

Flexibilität bei der Rückdeckungsversicherung

  • Rückdeckungsversicherungen, beispielsweise für Versorgungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer, können jetzt beitragspflichtig fortgeführt werden. Dem Unternehmen bleibt so der Versicherungsschutz für vorzeitige Leistungsfälle wie Berufsunfähigkeit in voller Höhe erhalten.
  • Ab sofort ist ein Versicherungsnehmerwechsel möglich. Der Pensionsfonds wird dann Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung.
  • Unternehmen können jetzt bei Rentenbeginn zwischen zwei Optionen wählen, ob aus der eingebrachten Rückdeckungsversicherung eine einmalige Kapitalleistung oder die lebenslang laufende Rentenleistung an den Pensionsfonds fließen soll.

„Der Longial PensionsPlan zeichnet sich durch Kostensensibilität, Transparenz und Flexibilität aus. Die aktuelle Weiterentwicklung ermöglicht es sowohl Unternehmen als auch Beratern und Vermittlern, individuelle Lösungen für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen vorzunehmen – ob im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, eines -verkaufs oder zur Entlastung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“, fasst Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, zusammen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die Bundesregierung hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen.

 

Mit diesem Gesetz plant das SPD-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) den Bundesländern die diesen – und damit den Gewerbeämtern und IHKn – obliegende Aufsicht zu entziehen und zentralistisch bei der Bundesbehörde anzusiedeln.

„Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Insbesondere nimmt der AfW mit erheblichem Befremden zur Kenntnis, dass sich mit dem heutigen Beschluss auch über die klare Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweggesetzt wird. Dieser hatte erklärt, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt seien. Kritik, die der AfW identisch so bereits seit längerem äußerst.

Aus Sicht des AfW gibt es keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht. „Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatter der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser.“, so Wirth weiter.

Den dort geäußerten praxistauglichen Vorschlag – ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei einer Art Fachaufsicht seitens der BaFin durch Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards – würde der AfW grundsätzlich unterstützen. Wirth: „Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden.“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche Aufsicht und fordert daher eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gemäß §§ 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern. Der AfW hat mit umfangreicher Stellungnahme vom 15.1.2020 zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen, der nun das Bundeskabinett passiert hat. Diese ist H I E R zu finden. Die darin geäußerten, dezidierten Kritikpunkte gelten 1 zu 1 auch für den aktuellen Kabinettsbeschluss. Da keine Schäden durch die derzeitige Vermittleraufsicht bekannt sind, es zu einem starken Anstieg der Bürokratie sowie einer erheblichen, bisher noch nicht absehbaren Erhöhung der Aufsichtskosten für die einzeln Betroffenen käme und ein Mehrwert des Aufsichtswechsels an keiner Stelle – auch nicht im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes – erkennbar ist, wird ein Wechsel der gewerberechtlichen  Vermittleraufsicht hin zur BaFin weiter klar abgelehnt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Interview FinanzBusinessMagazin Ausgabe “Vertriebserfolg 2020” mit Daniel Kappes, Geschäftsführer , CEO Lawtechgroup GmbH

 

FBM: Was bieten Sie in diesem Jahr an Dienstleistungen die für Makler interessant sind?

Daniel Kappes: Wir bieten die Rückabwicklung von Versicherungspolicen (britischer Versicherer), die Rückabwicklung von Arztpraxisfinanzierungen und Rückabwicklung von Schweizer Steuervermögen. Denn die Kick Backs an Schweizer Banken und Vermögensverwalter waren unzulässig, davon sind ca. 135.000 deutsche Kunden mit Selbstanzeige betroffen. Des Weiteren bieten wir den Ankauf von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, beim Mercedes Diesel Abgasskandal Schadensersatz und Rückabwicklung und offerieren eigene Produkte. Diese erzielen Rendite im Niedrigzinsumfeld mit Prozesskostenfinanzierung. Wir emittieren die ersten Prozesskostenanleihen in Europa mit kurzer Laufzeit und attraktivem Coupon. In der ersten Version als klassisches Papier mit Wertpapierkennnummer im Rahmen einer Teilinhaberschuldverschreibung mit dem Namen „Lawtechgroup Litigation Bond I“. Die zweite Ausbaustufe wird ein vollständig digitales Papier auf Blockchain-Basis sein. Damit sind wir europaweit einzigartig in der digitalen Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten. Mit unseren Partnern Deutsche Börse Venture Network und CASHLINK aus Frankfurt haben wir hier ein nennenswertes Projekt im Rahmen der digitalen Finanzprodukte auf die Beine gestellt, auf welches wir sehr stolz sind und die BaFin sicherlich erfreuen wird. Im Angebot haben wir nun attraktive Produkte für die Kapitalanlage institutioneller als auch Publikumsanleger, welche keine Korrelation mit klassischen Finanzprodukten hat.

FBM: Sie empfehlen Vermittlern ihre Kunden auf eine Rückabwicklung britischer Policen anzusprechen. Was sind die dafür interessantesten Konstellationen?

Daniel Kappes: Die interessantesten Konstellation sind langlaufende Auszahlpläne. Kunden, welche damals Auszahlungen beantragt hatten haben im Regelfall Anspruch auf alle in der Zukunft liegenden Auszahlungen. Dies ist eine gute Grundlage, um diese zukünftigen Einmalauszahlungen als Einmalbeitrag jetzt schon (abgezinst) einzufordern. Ein Beispiel aus dem November 2019: Rückkaufswert der Police 192.000 EUR – Zahlung der Versicherung knapp 2,0 Mio EUR – Im Vorfeld hatte die Versicherung dem Kunden bereits mitgeteilt, dass er nur den Rückkaufswert erhält.

FBM: Wie häufig haben Sie vor Gericht Erfolg und was haben Policen-Inhaber davon?

Daniel Kappes: Wir haben fast immer Erfolg vor Gericht (ca. 89%). Der Verfahren gehen im gerichtlichen Bereich positiv aus. Unser Geschäft beruht natürlich auf der Übernahme von Risiken, deshalb verlieren wir mitunter auch mal. Das ist zwar ärgerlich aber Teil unseres Geschäftes. Wichtig ist, das der Kunde auch bei einem Negativausgang keinerlei Kosten zu tragen hat. Das gesamte Risiko wir von uns übernommen. Policen-Inhaber tragen keinerlei Risiko und bekommen bestenfalls eine sehr ordentliche Zusatzzahlung auf Ihren Rückkaufswert.

FBM: Wie lange dauert es ab der Einreichung der Vertragsunterlagen bis zur Auszahlung der Versicherung?

Daniel Kappes: Ich wäre froh, wenn ich diese Frage pauschal beantworten könnte. Leider ist das Geschäft sehr dynamisch. Auszahlungszeiträume variieren. Mitunter ist die Liquiditätslage des Versicherers oder steuerliche Thematiken eine nicht zu unterschätzende Variable. Im groben kalkulieren wir mit 11,8 Monaten. Es gibt im außergerichtlichen Bereich aber auch Policen, die innerhalb einer Woche abgewickelt werden. Das schnellste war nur 72 Stunden nach erfolgtem Widerruf mit dem Geldeingang auf dem Kundenkonto. Die Längste Abwicklung dauerte über zwei Jahre.

FBM: Welche Policen sind für eine Rückabwicklung für Sie am interessantesten?

Daniel Kappes: Wir bearbeiten gerne Policen von Clerical Medical, was auch unsere Stärke ist mit über 600 Verfahren. Natürlich nehmen wir grundsätzlich gerne auch hochvolumige Policen.

FBM: Was bieten Sie Vertriebspartnern an und wie unterstützen Sie Vermittler in der Beratung?

Daniel Kappes: Wir bieten Vermittlern an, relevante Policen kostenfrei für Ihre Kunden zu überprüfen und finanzmathematisch zu berechnen. Wenn sich ein Mehrertrag kalkulieren lässt, kann der Vermittler sodann die Unterlagen bei seinem Kunden unterzeichnen lassen. Nachdem der Fall abgewickelt ist, erhält er eine Provision von uns, welche sich prozentual am Mehrwert generiert.

FBM: Was schätzen Vermittler bei Ihnen besonders?

Daniel Kappes: Wir geben dem Vermittler eine Selektionsliste für seinen Bestand. Anhand dieser Liste kann er die „erfolgversprechendsten“ Policen selektieren. Auf dieser Selektionsliste stehen Versicherungsgesellschaften, Tarifnamen und Abschlussjahre bei denen sich ein Widerspruch besonders lohnt. Bei größeren Vertriebspartner oder Privatbanken selektieren wir gemeinsam den Versicherung oder Beteiligungsbestand. Sie erhalten ein Bestandsrating bzgl. Widerrufes. Dies ist auch ein gutes Asset in der Bestandsbewertung bei späterer Veräußerung.

Weiterhin haben wir Verfahren entwickelt, mit welchen Makler stringent im Rahmen der DSGVO anonym Kundenverträge prüfen können. Der Makler sollte wenig Aufwand haben und sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Ich möchte noch einmal betonen das die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in fachgerechte Hände gehört. Leider hat der Markt hier Tiefschläge erfahren, welche durch Unprofessionalität und Gier ausgelöst wurden. Wir sind Partner im Deutschen Börse Venture Network, Mitglied im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, dem KI (Künstliche Intelligenz) Bundesverband und der European Legal Tech Association ELTA. https://lawtechgroup.de/

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , info@clerical-widerruf.de, www.clerical-widerruf.de

Aufgrund des Coronavirus hat die Bayerische Staatsregierung am 10. März 2020 alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt.

 

Aus diesem Grund sind wir leider gezwungen, die MMM-Messe abzusagen, denn die Gesundheit unserer Messebesucher, Aussteller und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat weiterhin oberste Priorität. Wir bedauern dies zutiefst und hoffen auf eine Hauptstadtmesse am 08. September unter besseren Vorzeichen.

 

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Carsten Möller, Gründer und langjähriger Geschäftsführender Gesellschafter von VKS/maxPool, verstärkt seit Anfang März 2020 das Team der Apella AG.

 

Er wird als externer Generalbevollmächtigter die Führung und Weiterentwicklung der Deutsche Assekuradeur GmbH, eine 100prozentige Tochter der Apella AG, übernehmen.

Der 56-jährige Versicherungsprofi verfügt über ein umfangreiches Expertenwissen, unter anderem in den Bereichen Produktentwicklung, Vertrieb und Marketing. Nach dem Verkauf seiner Anteile an VKS/maxPool im Jahre 2012 übernahm Möller die Funktion des Head of Sales bei Carglass und ging anschließend 2015 als Geschäftsführer zur OCC Assekuradeur GmbH nach Lübeck.

„Diese neue Aufgabe ist allein schon deshalb sehr reizvoll, weil sie alle meine bisherigen Tätigkeiten in sich vereint“, so Carsten Möller. Er sieht in dem bisher Erreichten und dem Mitarbeiterteam eine ausgezeichnete Ausgangsposition, um diesen Bereich der Apella-Gruppe weiter nach vorn zu bringen.

 

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Umsatz 2019 wächst bei stabiler Kostenstruktur um rund 18 Prozent auf rund 112 Millionen Euro.

 

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat das Geschäftsjahr 2019 sehr erfolgreich abgeschlossen. Auf Basis der heute veröffentlichten vorläufigen und noch untestierten Geschäftszahlen stieg der Umsatz im Gesamtjahr 2019 um rund 18 Prozent auf 111,7 Millionen Euro (2018: 95,0 Millionen Euro). Nach acht Prozent Wachstum 2017 und 13 Prozent Wachstum 2018 ist dies eine weitere, signifikante Verbesserung. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wuchs auf 4,2 Millionen Euro (2018: 1,5 Millionen Euro). Allerdings beinhaltete die Ergebnisverbesserung rund 1,0 Millionen Euro aus der erstmaligen Anwendung der verpflichtenden neuen Bilanzierungsregeln des IFRS 16. Auch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) fällt damit 2019 positiv aus und ebenfalls deutlich besser als im Vorjahr (2018: -1,7 Millionen Euro).

Die Verbesserung wird von den operativen Geschäftsbereichen Advisortech und Advisory gleichermaßen getragen: beide konnten 2019 in Umsatz und Ergebnis deutlich zulegen. Im Geschäftsbereich Advisortech stieg der Umsatz um rund 20 Prozent auf 92 Millionen Euro, und das EBITDA stieg um rund 71 Prozent auf 4,7 Millionen Euro.

Die Ergebnisverbesserung resultierte neben dem gesteigerten Rohertrag vor allem auch auf einer trotz des Wachstums nahezu unveränderten Kostenstruktur. Nach den Plattforminvestitionen der letzten Jahre zeigt sich damit die gesteigerte Effizienz im operativen Bereich.

„Wir sind rundum zufrieden mit der Entwicklung unseres Unternehmens im Jahr 2019“ freut sich Ralph Konrad, CFO der JDC Group AG. „Insbesondere auch damit, dass wir das starke Wachstum der JDC nahezu ohne Kostensteigerungen erreichen konnten und somit ab jetzt die beginnende Skalierung unserer Plattform zeigen können. Nach der erfolgreichen Umplatzierung der Anleihe in 2019 verfügen wir zudem über eine gestärkte Liquidität“.

„Neben dem wirtschaftlichen Erfolg haben wir 2019 auch strategische Meilensteine für die weitere Entwicklung unseres Unternehmens gelegt“, ergänzt Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group: „Wir haben unsere Plattformtechnologie entscheidend verbessert und ergänzt und mehrere neue Großkunden auf die Plattform gehoben.

Darunter sind neben einem Versicherungsunternehmen auch zwei große Banken mit Bilanzsummen oberhalb von zehn Milliarden. Euro. Damit sind wir jetzt auch erfolgreich im Segment Bancassurance angekommen, das in den nächsten Jahren erheblich wachsen wird. Die weitere Entwicklung unserer Gruppe sehen wir daher sehr optimistisch!“

2020 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen einen Umsatzzuwachs auf 125 Millionen Euro bis 132 Millionen Euro sowie eine weitere Steigerung des EBITDA. Das Geschäftsmodell der JDC Group AG ist von der Corona-Krise nicht unmittelbar betroffen. Insbesondere besteht keine wesentliche Abhängigkeit von Lieferketten oder externen Dienstleistern. Die allgemeine Entwicklung der Weltwirtschaft und des Geschäftsklimas in Deutschland und Europa kann natürlich die Kapitalmärkte und auch das Kaufverhalten unserer Kunden negativ beeinflussen. Die finalen, geprüften Zahlen zum Geschäftsjahr 2019 plant das Unternehmen am 30. April 2020 zu veröffentlichen.

 

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JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Umfrage unter Vertriebspartnern der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zeigt sehr positive Einschätzung zur zukünftigen Relevanz von nachhaltigen Anlagen – mehr als 80 % gehen davon aus, dass diese noch an Bedeutung gewinnen werden

 

„Die Bedeutung von nachhaltigen Investments bei Privatkunden hat in den letzten Jahren bereits stark zugelegt und der Trend scheint noch lange nicht am Ende“, kommentiert Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase, die jüngst von ebase durchgeführte Umfrage unter 121 Finanzprofis. So zeige die aktuelle Vermittler-Fokus-Umfrage, dass wie im Vorjahr mehr als 80 % der Vertriebspartner der B2B-Direktbank in den nächsten drei Jahren von einer steigenden oder stark steigenden Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit ausgehen. Nur 15 % sind der Meinung, dass die Bedeutung gleich bleiben wird. Nur etwa 4% rechnen mit einer rückläufigen Relevanz.

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die Zustimmungswerte waren bei der letzten Umfrage von 2019 sogar noch etwas höher ausgefallen. „Wir sehen nun eine Konsolidierung auf hohem Niveau“, sagt Rudolf Geyer. „Der im Vergleich zum Vorjahr gewachsene Anteil derer, die mit einer eher gleich bleibenden Bedeutung rechnen, ist sicherlich zu einem gewissen Teil auf die in den letzten Jahren bereits deutlich gestiegene Relevanz des Themas zurückzuführen. Man kann festhalten, dass das Thema Nachhaltigkeit sowohl bei den Anlegern als auch den Beratern endgültig angekommen ist“, kommentiert Geyer.

Die positive Einschätzung der Finanzberater korrespondiert nach Erkenntnissen der ebase auch mit der Fondsnachfrage der Anleger. So markierte der Fundflow-Faktor, der die Mittelzu- und -abflüsse von Fonds misst, welche Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen, im Dezember 2019 mit 2,35 einen vorläufigen Höchststand. Im Januar und Februar ging der Faktor auf 1,65 bzw. auf 1,20 zurück, blieb aber weiterhin im deutlich positiven Bereich. Die Mittelzuflüsse bei Fonds, die mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigen, lagen folglich um 65 bzw. um 20 % über den Mittelabflüssen. „Die Zurückhaltung der Anleger in den ersten Wochen des neuen Jahres dürfte aber auch mit der generellen Verunsicherung zusammenhängen, die unter anderem das Coronavirus derzeit verbreitet“, sagt Geyer.

Hinsichtlich der Nachhaltigkeitskriterien, welche ebase ihren Kunden bei der Fondsauswahl zur Selektion bietet, waren im Februar vor allem solche Fonds gefragt, die dem Kriterium „verstärkt umweltorientiert“ gerecht werden. Die entsprechenden Fondskäufe übertrafen die Verkäufe um 40 % (Fundflow-Faktor: 1,40). Auf Rang zwei und drei folgten die Kriterien „frei von Rüstung“ (1,25) und „Anerkennung Global Compact“ (1,22).

„Bei ebase haben wir frühzeitig die Bedeutung nachhaltiger Geldanlagen erkannt“, betont Geyer. „Die Kunden wissen dies zu schätzen und greifen auch gerne darauf zurück, indem Fonds unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden.“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

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European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Interview FinanzBusinessMagazin Ausgabe “Vertriebserfolg 2020″mit Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender GHV VERSICHERUNG

 

FBM: Herr Coenen, die GHV ist der mittelständische Versicherer mit der schnellsten Umsetzung auf ein komplett digitales Geschäftsmodell, wie auch die Auszeichnung „FinanzBusinessPreis 2020“ zeigt. Was waren die Beweggründe, einen mittelständischen Versicherer komplett neu digital aufzustellen?

Hans-Gerd Coenen: Als ich 2018 den Vorstandsvorsitz in Darmstadt übernommen habe, war die Neuausrichtung der GHV klare Zielsetzung. Zu diesem Zeitpunkt war die Digitalisierung der Versicherungswirtschaft schon in aller Munde, aber wenige Versicherer hatten wirklich etwas vorzuweisen. Uns war klar, dass wir neue, innovative Wege gehen müssen, um als kleiner Versicherer attraktiv zu bleiben. GHV online war die logische Konsequenz. Abgesehen davon, dass der Kunde aus anderen Branchen schnelle und schlanke Prozesse gewohnt ist, haben auch Vertriebspartner keine Lust auf lange Bearbeitungszeiten, Papierfluten und Verlagerung von Verwaltungsarbeit. Dem wollen wir gerecht werden. In einer Welt, in der man sich inzwischen mit dem persönlichen Kontakt von der Masse abheben kann, bieten wir unseren Partnern mit unseren digitalen Versicherungslösungen Freiraum für eben diesen. Denn unsere Abläufe sind schnell, schlank, papierlos und mit einem „Klick“ erledigt. Police, Zahlungsplan, Courtage – abgeschlossen. Bleibt mehr Zeit für den Kunden.

FBM: Wie lange hat es gedauert vom ersten Schritt bis heute und was waren die größten Schwierigkeiten in der Umsetzung?

Hans-Gerd Coenen: Vom ersten Schritt bis jetzt sind 18 Monate vergangen. Schon nach neun Monaten ging das erste Produkt online. Die restliche Zeit war nötig, um Kinderkrankheiten zu beheben und Prozesse zu optimieren. Im Gegensatz zu bekannten IT-Lösungen haben wir uns nicht für ein modulares, sondern für ein ganzheitliches, cloudbasiertes System entschieden. Ein und das selbe System, auf dem der Kunde abschließt, der Mitarbeiter Schäden bearbeitet, der Makler seine Kunden anlegt, Courtage erhält und die Abrechnungen für den Rückversicherer vorgenommen werden. Alle Prozesse im Unternehmen mussten mit einbezogen werden. Das war und ist die größte Herausforderung. Alle Abläufe wurden überprüft, verschlankt, verändert oder ganz abgeschafft. Sich von gewohnten Vorgehensweisen zu verabschieden und streng definierte Abläufe zu verlassen, ist nicht einfach. Überzeugungsarbeit und positive Erfahrungen sind notwendig, um das Team auf diesem neuen Weg mitzunehmen. Abläufe für die Zukunft zu gestalten und nicht nach den Erkenntnissen von gestern und heute zu denken, hat uns besonders gefordert.

FBM: Welche Vorteile hat die Digitalisierung für Ihre Kunden und Vermittler?

Hans-Gerd Coenen: Kunden erwarten heute schnelle Reaktionszeiten und mobile Anwendungen, mit denen Probleme sofort gelöst werden können. Ich selbst organisiere immer mehr von unterwegs aus, während einer Zugfahrt oder beim Warten auf die Bahn. Und das kann GHV online. Und was für Kunden gilt, gilt für Vermittler gleich in zwei Richtungen: Sie müssen genau diesen Anforderungen ihrer Kunden gerecht werden und erwarten von uns Versicherern entsprechende Lösungen.

FBM: Welche digitalen Versicherungs-Produkte sind für Sie besonders interessant?

Hans-Gerd Coenen: Grundsätzlich alle. Aufgrund der Komplexität von Gewerbeprodukten haben wir mit der Digitalisierung von Produkten im privaten Bereich begonnen. Als ältester Tierversicherer Deutschlands waren das ganzheitliche Versicherungslösungen für private Tierhalter: Hunde, Katzen und Pferde können komplett digital kranken- und OP-versichert werden. Die passende Haftpflichtversicherung gibt es bei Hund und Pferd gleich mit dazu und für die Tierhalter eine spezielle Unfallversicherung. Darauf folgte der Jagdsektor. Für 2020 haben wir uns die Digitalisierung unseres Herzstücks, der Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und die grünen Berufe vorgenommen. Für dieses Kundensegment arbeiten wir auch an zwei digitalen Kfz- Lösungen: Zum einen an einer Kfz-Kleinflotte, zum anderen an der Einzeltarifierung für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Oldtimer-Schlepper. Zeitgleich entwickeln wir einen Telematik-Tarif für PKWs.

FBM: Wo sehen Sie für Vertriebspartner die Highlights Ihrer Angebote?

Hans-Gerd Coenen: Die GHV ist Tierversicherer und Spezialversicherer für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und grüne Berufe. Damit haben wir Zielgruppen im Fokus, die auf dem Versicherungsmarkt bisher wenig Beachtung fanden. Der Markt der privaten Tierhalter entwickelt sich gerade erst. Wenn man bedenkt, dass schon 2016 in 43 % der deutschen Haushalte ein Haustier gelebt hat, ist das ein riesiges Potenzial. Auch 2020 steigt die Zahl privater Tierhalter weiter. Mit unseren ganzheitlichen Versicherungslösungen haben Makler und Mehrfachagenten einen neuen Zugang, um diese Kunden zu erreichen und ihren Geschäftsbereich abzurunden.

FBM: Wie unterstützen Sie Ihre Vertriebspartner für mehr „Vertriebserfolg“?

Hans-Gerd Coenen: Unsere digitalen Prozesse minimieren den Verwaltungsaufwand für Vertriebspartner. Vorgänge können schnell und fallabschließend bearbeitet werden. So bleibt mehr Zeit für die Kommunikation mit dem Kunden, für den Ausbau von Kundenservice oder für die Freizeit. Aktuell arbeiten wir noch am Ausbau der Services für Makler. Wenn wir damit fertig sind, können Makler unsere Verkaufsstrecke auf ihrer Website einbinden. Alle Abschlüsse, die Kunden darüber tätigen, werden dem Makler automatisch zugeschlüsselt. Mit unserer ganzheitlichen Lösung für private Tierhalter bieten wir darüber hinaus ein einzigartiges Leistungspaket. www.ghv-versicherung.de / www.ghv-darmstadt.de

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GHV Darmstadt, Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt, Bartningstr.59, 64289 Darmstadt, Tel: 06151 3603-0,Fax: 06151 3603-155, email: info@ghv-darmstadt.de, www.ghv-darmstadt.de , www.ghv-versicherung.de

Stündlich gibt es neue Benachrichtigungen über Infektionen auf der ganzen Welt und auch in Deutschland geht der Gesundheitsminister von einer raschen Verbreitung des Coronavirus aus.

 

Welche Versicherungen greifen, wenn eine Reise gebucht wurde oder eine Praxis bzw. der Bürobetrieb vorübergehend geschlossen werden müssen? Antworten auf die wichtigsten Versicherungsfragen rund um das Coronavirus.

Können Verbraucher von einer gebuchten Reise zurücktreten?

Grundsätzlich ist das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus über die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung nicht versichert. Auch in der Stornokostenversicherung ist die Angst vor etwas, das eventuell eintreten könnte, nicht versicherbar. Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn der Verbraucher eine Reise in ein Krisengebiet wie China gebucht hat – unabhängig davon, ob eine offizielle Reisewarnung besteht oder nicht.

„Sollte man im Vorfeld der Reise jedoch tatsächlich an dem Virus erkranken, greift die Reiserücktrittversicherung und man kann selbstverständlich von der Reise zurücktreten“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Denn eine unerwartete schwere Erkrankung ist ein versicherter Rücktrittsgrund. „Das gilt jedoch nicht mehr, wenn das Virus als Pandemie eingestuft werden sollte; das ist ein Ausschlusskriterium und die Versicherungen bieten keinen Schutz mehr.“

Wer zahlt bei einer Erkrankung mit dem Virus?

Ist ein Arbeitnehmer erkrankt und wird krankgeschrieben, hat er wie gewohnt Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach erhält er Krankengeld und die Krankentagegeldversicherung greift, falls eine abgeschlossen wurde. Erkrankt ein Selbstständiger oder Freiberufler und wird krankgeschrieben, erhält er – sofern er den allgemeinen Beitragssatz gewählt hat – direkt Krankengeld bzw. nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit Leistungen aus seiner Krankentagegeldversicherung.

Welche Versicherung leistet, wenn Unternehmer ihren Betrieb vorübergehend wegen Quarantäne schließen müssen?

Als Versicherungsfall gelten behördliche Quarantänemaßnahmen oder -verfügungen, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie explizit gegen die versicherten Personen oder gegen den Betrieb selbst ergehen. Wenn die Regierung hingegen eine bestimmte Region unter Quarantäne stellt, wie es beispielsweise in Italien der Fall ist, und der Betrieb sich in dieser Region befindet, liegt kein Versicherungsfall vor.

Praxisausfallversicherung

Die Praxisausfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Ärzte und bestimmte Freiberufler wie Anwälte oder Physiotherapeuten, sofern diese ihre Betriebstätigkeit wegen Quarantäne unterbrechen müssen. Die Versicherung deckt die fixen Betriebskosten für die Dauer von in der Regel einem Jahr ab.

Betriebsschliessungsversicherung

Diese Versicherung leistet bei Unterbrechungsschäden, wenn der Betrieb infolge einer meldepflichtigen Seuche nach Infektionsschutzgesetz geschlossen wird. „Diese Spezialabsicherung wird allerdings nur für Betriebe angeboten, die Lebensmittel verarbeiten, und für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes“, sagt Schwarz. Die Leistungsdauer ist ebenfalls wie die -höhe abhängig vom jeweiligen Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung. Wichtig zu wissen: Bei bereits bestehenden Verträgen kann es vorkommen, dass Gesellschaften die Deckung für Versicherungsfälle durch das Coronavirus ablehnen. Das liegt daran, dass einige Gesellschaften meldepflichtige Krankheiten in den Bedingungen abschließend aufgezählt haben und das neue Virus nicht versichert ist, weil dafür erst nachträglich eine Meldepflicht erlassen wurde. „Zudem beobachten wir derzeit, dass viele Gesellschaften aufgrund der aktuellen Lage keine neuen Verträge abschließen“, erklärt Schwarz.

Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung

Über diese Versicherung besteht kein Versicherungsschutz, da das Virus eine Seuche ist und keine Sachgefahr wie Feuer oder Leitungswasser darstellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die WWK Versicherungsgruppe ist seit Anfang März 2020 mit einer von Grund auf erneuerten Angebotssoftware auf dem Markt.

 

Das neue AVANTI-Angebot bietet allen Vertriebspartner/innen bei der Angebotserstellung für alle von der WWK angebotenen Versicherungstarife eine Vielzahl von Neuerungen und Verbesserungen für die tägliche Arbeit. Kornelius Niemeyer, Abteilungsleiter Verkaufstechnologie bei der WWK, betont: „Bei der Entwicklung haben wir größten Wert auf die User Experience gelegt. Im Fokus stehen gute Übersichtlichkeit, leichte Handhabung und Verständlichkeit.“

Besonders auffällig ist die deutlich reduzierte Anzahl der Masken und Dialoge die den Anwender intuitiv durch den Angebotsprozess führen. Unterstützt wird der Anwender zudem durch anwenderbezogene Hilfefunktionen und farblich differenzierte Fehler- und Hinweismeldungen. Neu hinzugekommen sind leicht verständliche und kurzweilige Erklärfilme, die die Arbeit am Bildschirm zusätzlich erleichtern. Ein besonderes Highlight ist der integrierte Fondsfinder mit dem sich anhand weniger Kriterien ein passgenaues Portfolio nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden zusammenstellen lässt.

Die ebenfalls zur Verfügung stehende eSignatur-Lösung „inSign“ ermöglicht dem Vermittler Unterschriften und notwendige Dokumente auf digitalem Weg dem Antrag beizufügen. Das erneuerte AVANTI ist auf allen Endgeräten (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) einsetzbar und für alle Touch-Geräte optimiert.

Anfang März wurden die Systeme der WWK automatisch auf das neue AVANTI-Angebot umgestellt. Für den Einsatz der neuen Angebotssoftware gibt es keine technischen Voraussetzungen. Sie kann in den gängigen Web-Browsern Edge, Firefox oder Chrome ohne Einschränkungen verwendet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Interview FinanzBusinessMagazin Ausgabe “Vertriebserfolg 2020” mit Roman Teufl, Geschäftsführer Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH

 

FBM: Herr Teufl, warum ist das Geschäftsmodell der Lichtmiete für Anleger interessant?

Roman Teufl: Wer heute investiert, will sein Kapital nicht nur sicher und renditestark anlegen, sondern auch ökologisch und sozialverträglich. Eine Schlüsselrolle spielen die ESG-Kriterien, die ökologische und sozial-gesellschaftliche Aspekte der Unternehmensführung beschreiben. Werden Unternehmen nach diesen Kriterien geführt, ist das gut für die Umwelt und das Unternehmen und natürlich auch für Anleger. Die Deutsche Lichtmiete, hat Nachhaltigkeit schon in der DNA. Mit ihrem Geschäftsmodell, der Vermietung von nachhaltig in Deutschland produzierten, energie- und CO2-sparenden LED-Industrieleuchten, sind wir heute Marktführer bei Light as a Service („LaaS“). Unsere Investprodukte und unser Geschäftsmodell wurden inzwischen mehrfach ausgezeichnet. Ein Investment in Produkte der Deutsche Lichtmiete bedeutet Kapital anlegen und das Klima schützen.

FBM: Wie entwickelt sich der Markt für die Lichtmiete? Angebot und Nachfrage?

Roman Teufl: Nach der positiven Resonanz in den letzten Jahren und der hohen Nachfrage in 2019 sind wir zuversichtlich, dass wir sowohl bei Privatinvestoren als auch bei institutionellen Anlegern erneut ausreichend weiteres Projektkapital platzieren können, um das dynamische Wachstum der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe zu finanzieren. 2019 war das bisher erfolgreichste Jahr der Unternehmensgeschichte mit Umsatzerlösen von über 40 Mio. Euro und mit einem positiven EBIT.

FBM: Wie ist die Lichtmiete aktuell im Markt positioniert?

Roman Teufl: Unser nachhaltiges Geschäftsmodell hat sich bewährt und die Nachfrage nach unseren Produkten steigt kontinuierlich an. Doch dabei ist das Potential noch lange nicht ausgeschöpft. Mit der strategischen Beteiligung des japanischen LED-Weltmarktführers Nichia Corporation an unserem Unternehmen und dem Neubau eines modernen Verwaltungs- und Produktionsgebäudes sind die Weichen für die Zukunft gestellt. Mit der Lancierung Industrie 4.0-fähiger Produkte und IoT-Anwendungen stellen wir unser Geschäftsmodell bis Ende 2020 sukzessive auf digitale Beine und revolutionieren das Thema „LaaS“ erneut. Mit diesen Voraussetzungen und als Innovationstreiber wollen wir unsere Marktführerschaft in Deutschland weiter ausbauen und unser Geschäftsmodell noch populärer machen. Das Marktsegment „LaaS“ ist heute mit einem Anteil von unter 5% am gesamten Beleuchtungsmarkt noch verhältnismäßig unbedeutend. Verschiedene Studien prognostizieren aber ein enormes Wachstum in diesem Markt von jährlich 40% und mehr.

FBM: Welche Angebote offerieren Sie derzeit Ihren Anlegern und was sind die Kernaussagen der Investitionsangebote?

Roman Teufl: Das bereits mehrfach ausgezeichnete Direkt Investitions-Programm „Lichtmiete- EnergieEffizienz A+“ der Deutschen Lichtmiete wurde 2019 mit einer erfreulichen Platzierungssumme von über 27 Mio. € geschlossen. Aktuell haben wir keine Vermögensanlagen im Vertrieb. Unser aktuelles Angebot ist die EnergieEffizienz- Anleihe 2025 mit einem Volumen von 50 Mio. €, welche wieder auf eine sehr positive Resonanz im Vertrieb und bei Investoren getroffen ist. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Investition in die Firmenexpansion
  • Attraktive Verzinsung von 5,25%
  • Kurze Kapitalbindung von 6 Jahren
  • Einstieg ab 3.000 Euro

Für das 2. Halbjahr 2020 planen wir die Emission einer neuen Unternehmensanleihe mit dem Fokus, das dynamische Wachstum der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe weiter zu finanzieren. Die Eckdaten stehen derzeit aber noch nicht fest.

FBM: Wie haben sich die Anlagen bisher für Ihre Kunden rentiert und wie sieht Ihr Trackrecord aus?

Roman Teufl: Der Trackrecord der Deutschen Lichtmiete sieht tadellos aus. Alle Zahlungen und Verpflichtungen wurden zu 100% erfüllt. Das bedeutet über 56,5 Mio. € erfolgreich zurückbezahltes Kapital an die Investoren der Direkt-Investitionen und pünktliche Auszahlung der Zinsen für die EnergieEffizienzAnleihen. Stark an der Börse: Unsere Unternehmensanleihen werden alle an der Börse gelistet und gehandelt. Dabei wurden 2019 Höchstkurse von 110% erzielt.

FBM: Was schätzen ihre Vertriebspartner an Ihnen besonders?

Roman Teufl: Ich denke, wir sind ein innovatives deutsches Unternehmen, das mit seinem Geschäftsmodell überzeugt. Mit dem Unternehmensgründer und Visionär Alexander Hahn können sich viele identifizieren. Darüber hinaus sind wir transparent und wir haben immer eine offene Tür, jeder Anleger und Partner kann uns persönlich und das Team der Deutschen Lichtmiete vor Ort kennen lernen.

FBM: Wie unterstützen Sie Vertriebspartner für mehr „Vertriebserfolg“?

Roman Teufl: Neben der klassischen Vertriebsunterstützung veranstalten wir Messen, Kennenlerntage sowie Präsentation der Deutschen Lichtmiete bei Kunden und Partnern. Ein voller Erfolg war im letzten Jahr die Einführung der Online-Zeichnung sowie Digitalisierung der Zeichnungsprozesse bei Partnern und Kunden. www.deutsche-lichtmiete-invest.de

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Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologisch Kapitalanlagen mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldb.),Tel: +49 (0) 8092 851 66-0, www.deutsche-lichtmiete.de

Die BCA AG aus Oberursel und die Frankfurter Rechtsplattform Qthority haben eine Kooperation gestartet.

 

In Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien in Deutschland erhalten Makler(kunden) durch das Portal Qthority schnell und praxisorientiert professionelle Hilfestellung bei verbraucherrechtlichen Fragen. Darüber hinaus bietet das leistungsstarke Netzwerk aus Juristen und Finanzspezialisten Unterstützung zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen an.

Die BCA AG unterbreitet Vermittlern ein neues Angebot rund um das Thema Recht. Durch die beschlossene Kooperation zwischen dem Maklerdienstleister und der Rechtsplattform Qthority können Makler bei verbraucherrechtlichen Fragen das umfassende Angebot des Juristen-Netzwerkes sowohl für den eigenen Kundenstamm als auch für sich selbst in Anspruch nehmen. So stehen zahlreiche Fachanwälte und Finanzexperten u. a. bei Fragen zum Datenschutz, Immobilien-, Arbeits-, Bank- und Kapitalmarktrecht mit Rat und Tat zur Seite bzw. bieten darüber hinaus Lösungsansätze, wenn es sich um brisante Themen, wie etwa den PIM Gold Skandal oder die Dieselaffäre, handelt.

Im Zuge der Zusammenarbeit erhalten BCA-Maklerpartner nach entsprechender Vertriebspartnervereinbarung mit Qthority einen personalisierten „Empfehlungslink“, den Berater anschließend zielgerichtet an Bestandskunden weitergeben können. Hierfür erhält der Vermittler zudem ein Vermittlerhonorar. Bei Bedarf stellt der Ratsuchende alsdann seine Rechtsfragen auf elektronischem Wege an die Experten und ergänzt den jeweiligen Sachverhalt durch Zusendung relevanter Unterlagen via Mail. Eine Rückmeldung vonseiten des Juristen erfolgt binnen 24 Stunden.

Hinsichtlich etwaiger Schadenersatzansprüche stellen die Qthority-Experten zudem eine kostenlose Einschätzung der Sachlage zur Verfügung. Bei Beauftragung übernehmen die Fachanwälte weiterhin sämtliche dafür notwendige Maßnahmen, um die Ansprüche im Sinne des Mandanten durchzusetzen. Diesbezüglich haben die Juristen seit 2012 in über 93 Prozent der Fälle die Leistungen für die Mandanten durchgesetzt – fast immer ohne Urteil. Auch aus diesem Grund ist selbst eine Prozessfinanzierung durch Qthority möglich – wenn die Erfolgschancen des Falls durch die Experten positiv bewertet werden.

„Unsere Plattform ist die perfekte Anlaufstelle, um sensible rechtliche Anliegen ganz unverbindlich bei den besten Anwaltskanzleien in Deutschland vorbringen zu können. Infolgedessen kümmern sich die Experten erstklassig um die jeweiligen Belange der Kunden. Dieses umfängliche Angebot stellen wir nun BCA-Maklerpartnern zur Verfügung. So freut es uns sehr, dass wir mit einem der langjährig erfolgreichsten Maklerpools in Deutschland einen Kooperationsvertrag beschließen konnten. Hierdurch wird unsere Plattform deutlich aufgewertet“, so Jan Bäumler, Geschäftsführer der Qthority GmbH & Co. KG.

Auf BCA Seite sieht man in der Zusammenarbeit mit der Rechtsplattform eine effektive Maßnahme, um das persönliche Beratungs- und Serviceangebot des Maklers weiter zu stärken. Stellvertretend für den Gesamtvorstand begrüßt BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann die Kooperation und fügt an: „Maklerkunden wünschen sich prinzipiell ein umfassendes Dienstleistungs- und Betreuungsangebot aus einer Hand. Zusätzlich zum Kerngeschäft, der ganzheitlichen Beratung in Sachen Risikoabsicherung, Vorsorge und Vermögensaufbau, können BCA-Partner ihren Kunden durch Zugang zum Qthority-Netzwerk auch bei komplexen verbraucherrechtlichen Fragen Hilfestellung geben. Im Ergebnis stärkt dieses Lösungsangebot idealerweise die vorhandene persönliche Kundenbeziehung.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Die Apella AG schaffte es in der Erhebung zum „AssCompact AWARD – Pools und Dienstleister 2020“ erneut mehrfach unter die drei Spitzenreiter.

 

In der Kategorie „Vorsorge/Leben“ gelangte der Neubrandenburger Maklerpool, gemessen an den Geschäftsanteilen, auf den dritten Rang. Dabei konnte Apella im Vergleich zum Vorjahr seine Anteile noch einmal stark verbessern. Ebenfalls einen Medaillenrang und eine Steigerung im Vergleich zu 2019 erreichte der Pool auch im Bereich Krankenversicherung.

An der Online-Befragung zur Studie beteiligten sich 973 Vermittler aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Nach einer Qualitätsprüfung flossen 586 Stimmen in die Stichprobe ein. Dies stelle, so AssCompact, ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechterstruktur dar.

„Die wiederholte Platzierung in den Medaillenrängen bei gleichzeitiger Steigerung gegenüber dem Vorjahr zeigt die stetige und stabile Geschäftsentwicklung von Apella. Wir haben uns über die Jahre bei den Maklern viel Vertrauen erarbeitet. Das spiegelt sich in unseren Ergebnissen wider“, erklärte Apella-Vorstandsmitglied Harry Kreis anlässlich der Bekanntgabe der Platzierungen.

Die Steigerung von Apella erfolgte dabei gegen den allgemeinen Trend im Maklergeschäft. So stellte AssCompact im Vergleich mit den Vorgängerstudien der vergangenen Jahren eine interessante Entwickung fest: In den Bereichen „Vorsorge/Leben“ sowie „Kranken“ fielen 2020 die Geschäftsanteile, die über Pools angebahnt beziehungsweise direkt abgewickelt werden, unter das Niveau des Jahres 2017. Im Bereich „Kranken“ lagen die Anteile sogar unter dem Wert von 2016. „Es findet offenkundig eine Konsolidierung im Poolmarkt statt und Apella gelang es in diesem Prozess, seine Position auszubauen“, fügte Kreis hinzu.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Die con.fee AG stellt ihren angebundenen Beratern ab sofort den Robo Advisor „fintego“ der ebase zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine standardisierte ETF-Vermögensverwaltung, die auch von Versicherungsmaklern vermittelt werden darf.

 

Mit dem mehrfach ausgezeichneten Robo Advisor „fintego“ kann in fünf Anlagestrategien investiert werden. Die Portfolios sind ETF-basiert und beinhalten, je nach Strategie, Anleihen und Aktien sowie teilweise auch Rohstoffe. Die Entwicklung der einzelnen ETFs wird börsentäglich überwacht. Sollte Die Gewichtung einer Assetklasse bzw. eines ETFs +/-15% von der definierten Soll-Struktur abweichen, wird automatisch eine entsprechende Anpassung der Portfolios vorgenommen.

Im Gegensatz zu klassischen Vermögensverwaltungen, aber auch vielen anderen Robo-Advisor-Angeboten, sind Einmalanlagen bereits ab 2.500 Euro und Sparpläne ab monatlich 50 Euro möglich. Das Anlageverwaltungsentgelt ist volumenabhängig und beträgt 0,3 bis 0,9 Prozent der Anlagesumme.

con.fee Berater können fintego klassisch nutzen. Bei der Eröffnung eines Depots werden die Kenntnisse und Erfahrungen, die finanziellen Verhältnisse sowie die Risikobereitschaft des Anlegers abgefragt. Die Zuordnung zur für den Kunden geeigneten Strategie erfolgt automatisch.

Zudem stehen den Beratern sog. Plugins zur Verfügung, die sie in ihre Website integrieren können. Damit können Kunden die Eröffnung eines fintego-Depots selbst online vornehmen.

Über con.fee AG

Mit der Erfahrung aus über vierzehn Jahren unterstützt die con.fee AG Makler und Finanzberater in der Umsetzung der honorarbasierten Finanzberatung. Finanzberater des con.fee-Beraternetzwerks erhalten sämtliche für das Honorargeschäft erforderlichen Instrumente an die Hand und erzielen mit einer speziellen Mehrwertberatung eine Alleinstellung bei ihren Kunden. con.fee Partner sind an keine Mindestvertragsdauer gebunden. Die con.fee AG ist unabhängig und inhabergeführt. An ihr sind keine Produktgesellschaften beteiligt.

 

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con.fee AG, Hegelstraße 14, 53177 Bonn,Tel: +49 228 – 299 727 82, Fax: +49 228 – 299 727 89, www.confee.de

Revolutionierung des digitalen Fondsvertriebs

 

Die FondsKonzept AG bringt den volldigitalen Vertrieb von Investmentfonds auf eine neue Stufe. Möglich wird dies mit dem neuen Fondsshop 3.0, der den Maklerpartnern ab sofort zur Verfügung steht. Die neue Version versetzt Neukunden der Makler in die Lage, Depots in weniger als einer halben Stunde nach einem gebündelten, standardisierten Verfahren zu eröffnen. Dies geschieht im Gegensatz zur vorangegangenen Version völlig papierlos ohne den Ausdruck von Depoteröffnungsanträgen und anderen Dokumenten. Eine wichtige Neuerung ist das Online-Postident-Verfahren der Deutschen Post AG, das eine Kundenidentifizierung per Videochat erlaubt.

Beim Fondsshop der FondsKonzept AG handelt es sich um eine optionale Vertriebsplattform, die von den Maklern als Ergänzung zum traditionellen Face-to-Face-Vertrieb genutzt werden kann und dem beratungsfreien Geschäft mit Haftungsausschluss zugeordnet wird. Aufgeschaltet auf die Internetpräsenz der Makler stellt sie in einem modernen Cross-Channel-Vertrieb einen unverzichtbaren Bestandteil und Motor des Neugeschäfts dar. Neu- und Bestandskunden können nach dem bekannten Prinzip des Onlineshoppings zeit- und ortsunabhängig Investmentfonds oder fondsgebundene Vermögensverwaltungen erwerben und dem Makler zu einer überregionalen Präsenz verhelfen.

FondsKonzept gehört zu den Vorreitern des digitalen Fondsvertriebs und ist mit der ersten Version eines Fondsshops bereits im Herbst 2016 an den Start gegangen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Finanzberatung will Frauen stärker in den Fokus rücken

 

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur will in der neuen Dekade Frauen verstärkt in den Fokus rücken. Damit soll dem zunehmenden Einfluss von Frauen in der Gesellschaft deutlicher als bisher Rechnung getragen werden. Der “Female Shift” drückt sich bei Plansecur in zwei Richtungen aus: Erstens möchte das Unternehmen mehr Beraterinnen an sich binden, und zweitens verstärkt Finanzprodukte anbieten, die Frauen-spezifischen Anforderungen besser genügen.

“Frauen legen bei der Finanzplanung häufig Wert auf andere Kriterien als Männer”, erklärt Plansecur-Beraterin Birgit van Aken. Sie fährt fort: “In der Beratungspraxis bedeutet dies, dass Beraterinnen in der Begleitung ihrer Kunden teilweise andere Maßstäbe anlegen als ihre männlichen Kollegen. Daher ist es folgerichtig, wenn moderne selbstständige Frauen eher von einer Beraterin als einem Berater in Finanzfragen begleitet werden. Darüber hinaus fühlen sich auch Paare häufig bei einer Beraterin gut aufgehoben, weil Frauen oftmals als empathischer empfunden werden, besser zuhören und sich besser in Lebenssituationen einfühlen können.”

Darüber hinaus will Plansecur den “weiblichen Faktor” auch stärker in seine Beratungskonzepte einfließen lassen. Birgit van Aken erläutert: “Eine Beratung für berufstätige Frauen hat Aspekte wie Babypause oder Familienteilzeit, auch für den Vater, zu berücksichtigen. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Frau hierfür in der Regel mehr Verständnis aufweist als ein Mann.” Birgit van Aken weiß aus ihrer Beratungspraxis, dass der Bruch im Berufsleben häufig kommt, wenn die Phase der Familiengründung beginnt. Trotz immer besser werdender Rahmenbedingungen ziehen Frauen sich dann oft in Übereinstimmung mit ihren Partnern aus Führungsaufgaben oder von ihrem begonnenen Karriereweg ganz oder in Teilzeit zurück.

Aufgrund dieser Beobachtungen stellt Birgit van Aken heraus: “Die heutige Frauengeneration ist ambitionierter als je zuvor. Für die modernen Frauen bedeutet Emanzipation konkret Freiheit der Wahl, aktive Teilhabe, gleiche Chancen, gleiche Entlohnung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf.”

“Wir erleben eine zunehmende Feminisierung unserer Gesellschaft und es ist daher konsequent für uns bei Plansecur, diesem Megatrend künftig stärker Rechnung zu tragen”, resümiert Birgit van Aken.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de