Aktuelle Niedrigkurse nutzen, um Kursverluste auf dem Papier auszugleichen

 

Das Karlsruher Honorar-Anlageberatungsinstitut Honorarfinanz AG rät Anlegern, jetzt nach dem Kurssturz der vergangenen Tage sukzessive mit dem Aufbau eines breit gestreuten ETF-Portfolios zu beginnen oder erste kleine ETF-Tranchen nachzukaufen. Honorarfinanz-Vorstand Davor Horvat sagt: „Die persönlichen Folgen der Corona-Krise sind für viele Menschen sehr schmerzhaft. Aber wenigstens lassen sich negative finanzielle Folgen zumindest eindämmen, indem man die weltweit gefallenen Kurse sukzessive zum Einstieg nutzt. Die vielen Krisen der Vergangenheit zeigen, dass sich so Verluste auf dem Papier real mehr als ausgleichen lassen.“ Zur Risikoreduzierung sollten Anleger auf sehr breit, möglichst weltweit gestreute Indexfonds setzen. Diese extrem kostengünstigen Exchange Trade Funds (ETF) bilden letztlich die Entwicklung der gesamten Weltwirtschaft nach und begrenzen die Risiken aus einzelnen Branchen oder Regionen.

Kurserholung kann sich noch über einige Jahre hinziehen

Die Corona-Pandemie trifft viele Volkswirtschaften hart. Historische Betrachtungen der verschiedenen Indizes zeigen, dass sich nach schweren Krisen die Kurserholung an den Börsen mit einigen Volatilitäten über mehrere Jahre hinziehen kann. Alle Charts aber zeigten auch, dass Anleger mit einer ruhigen Hand und einem entsprechend langen Atem letztlich vom anschließenden Wachstum auf den Weltmärkten überproportional profitierten. Da derzeit noch niemand absehen könne, wie stark die aktuellen Kurs-Rückschläge durch die Corona-Krise am Ende ausfallen werden und wie lang die Krise andauert, rät die Honorarfinanz noch zu vorsichtigem Investieren, um gegebenenfalls auch noch spätere Tiefkurse zum Nachkaufen nutzen zu können. In jedem Falle sollten sich Anleger nicht von Emotionen aufgrund aktueller Nachrichten leiten lassen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D-76227 Karlsruhe, Tel: 0721-­915691­40, Fax: 0721-­915691­49, www.honorarfinanz.ag

Eine persönliche Beratung ist aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus derzeit nur bedingt möglich.

 

Wie also können die ungeplant freien Kapazitäten jetzt nachhaltig genutzt werden? Die LV 1871 hat fünf praktische Tipps für Vermittler zusammengestellt.

„Die aktuelle Situation stellt das gewohnte Sozial- und Arbeitsleben auf den Kopf. Die Versicherungsbranche steht vor großen Herausforderungen, die uns allen deutlich vor Augen führen, wie wichtig digitale Beratung ist. Mit unserer Roadshow durch Deutschland haben wir hier gleich zu Jahresbeginn wichtige Impulse für unsere Geschäftspartner setzen können. Als Ansprechpartner sind wir auch jetzt verlässlich für sie da“, sagt LV 1871 Vorstand Hermann Schrögenauer.

Wie können Vermittler trotz der aktuell geänderten Rahmenbedingungen weiter wertstiftend arbeiten? In Verlängerung des bestehenden Angebots der LV 1871 haben die Experten des Hauses fünf Tipps zusammengestellt:

Tipp 1: Fit werden in Sachen Onlineberatung

Von Videotelefonaten bis zur digitalen Unterschrift: Vermittler können alle Bestandteile eines klassischen Beratungsgesprächs über digitale Kanäle oder Tools durchführen. Die Umstellung ist nicht nur in der aktuellen Situation von Vorteil, sie zahlt sich auch langfristig aus, um jüngere Kunden besser zu erreichen. Für sie ist es selbstverständlich, Finanzen und Versicherungen digital zu verwalten. Mehr Flexibilität in der Kommunikation sorgt außerdem für mehr Kundenkontakte und im Idealfall für bessere Abschlusszahlen.

Tipp 2: Chancen für Cross- und Upselling nutzen

Eine intensive Bestandsselektion bildet eine gute Basis, um langjährige Kunden erneut und gezielt anzusprechen. Auch ohne direkten Kontakt können Vermittler auf neue Angebote oder Optionen zur Erweiterung bestehender Verträge aufmerksam machen: beispielsweise über Mailings oder Online-Abschlusstrecken auf der eigenen Website. Prüfen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen auch mit Blick auf Ihr Geschäftsmodell.

Tipp 3: Vermittler werden zu Finanzcoachs

Nach dem jüngsten Börsencrash ist es so wichtig wie nie, bei Investitionsentscheidungen Ruhe zu bewahren. Für den Vermittler ist es in dieser Situation wichtig, die Rolle eines Finanzcoachs einzunehmen. Die Botschaft lautet: Sparpläne jetzt nicht in Panik stoppen, da nur langfristige Investments gewinnbringend sind. Vermittler müssen stattdessen durch ihr Knowhow zeigen, warum sich gerade jetzt Investitionen in fondsgebundenen Lösungen lohnen.

Tipp 4: Website optimieren und Content erstellen

Eine optimierte Website mit einer übersichtlichen Präsentation der Angebote sowie weiteren relevanten Inhalten ist die Basis, um Kunden über den gesamten Informations- und Kaufprozess hinweg zu begleiten. Ein Check, ob die NAP-Daten, die Öffnungs- und Sprechzeiten, sowie die Anfahrtsbeschreibung noch aktuell sind, lohnt sich. Neukunden können Vermittler vor allem durch ihre Präsenz auf Social-Media-Kanälen erreichen. Inspiration zu neuen Ideen und Trends innerhalb der Branche gibt es beispielsweise in zahlreichen Gruppen der jeweiligen Plattform.

Tipp 5: Weiterbildung zahlt sich aus

Der Gesetzgeber schreibt für Versicherungsvermittler 15 Stunden jährlich für Fort- und Weiterbildung vor. Durch den kontinuierlichen Ausbau digitaler Weiterbildungsangebote war das Sammeln von Gut-beraten-Punkten nie einfacher als jetzt. Vermittler können Webinare von Branchenexperten entweder live oder in der Mediathek mitverfolgen. Online-Lernmaterial zu Produkt-Updates oder neuen Online-Tools wird über zahlreiche Plattformen zur Verfügung gestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die Corona-Pandemie greift um sich. Alle sind aufgerufen, soziale Kontakte zur Eindämmung der Infektionen zu vermeiden.

 

Davon sind auch die Versicherungsvermittler stark betroffen, weil sie unzählige persönliche Kundenberatungen tagtäglich durchführen bzw. durchgeführt haben.

Um in dieser Situation allen Versicherungsvermittlern zu helfen, stellt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) allen Interessierten auf seiner Website Informationen für ein gelingendes Krisenmanagement zusammen.

„Die momentane Lage ist schon schwierig genug“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Da möchten wir alle Versicherungsvermittler mit den nötigen Informationen und Links versorgen, mit denen sie die Belastungen der Corona-Krise zumindest etwas abmildern können.“

Zahlreiche Informationen zu Beantragung von Kurzarbeitergeld, Arbeitsrecht, Gefährdungslage etc. sind unter dem Link (https://www.bvk.de/corona) abrufbar. Sie werden fortlaufend an die aktuelle Informationslage angepasst.

Zudem ist die BVK-Geschäftsführung trotz der Corona-Pandemie weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten für alle Mitglieder erreichbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Michael Arens wird am 1. Mai 2020 zum neuen Geschäftsleitungsmitglied von Helvetia Deutschland bestellt. Er übernimmt das Ressort Vertrieb von Jürgen Horstmann, der zum Jahresende 2020 in den Ruhestand geht.

 

Zum 1. Mai 2020 wird Michael Arens alle vertrieblichen Aufgaben von Jürgen Horstmann übernehmen und in die Geschäftsleitung von Helvetia Deutschland eintreten. Michael Arens ist derzeit Leiter der Helvetia Regionaldirektion Köln und gehört Helvetia seit 2001 an. Unter der Führung von Michael Arens entwickelte sich die Regionaldirektion Köln sehr erfolgreich. Er hat sich in den vergangenen 19 Jahren einen hervorragenden Ruf im Markt als Vertriebsprofi erarbeitet.

Jürgen Horstmann wird nach 18 erfolgreichen Jahren bei Helvetia auf eigenen Wunsch zum Jahresende 2020 in den Ruhestand treten. Er gehört der deutschen Geschäftsleitung seit Januar 2004 an. Als Vorstand Leben entwickelte er frühzeitig kundenorientierte fondsgebundene Produkte. Viele Auszeichnungen belegen seine großen Verdienste. Im Januar 2018 übernahm Jürgen Horstmann die Ressortleitung Vertrieb. Unter seiner Leitung wurden die Vertriebswege Komposit und Leben zusammengeführt. “Die damit verbundenen großen vertrieblichen Herausforderungen erfüllte Jürgen Horstmann mit Bravour. Ich danke ihm herzlich für sein sehr gutes Engagement und seine Loyalität zu Helvetia über beinahe zwei Jahrzehnte” so Volker Steck, CEO Helvetia Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Helvetia Versicherungen Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56 ­ 58, D­60311 Frankfurt, Tel: 069/1332­587, Fax: 069/1332­319, www.helvetia.de

Das Coronavirus dominiert den Alltag der Menschen auf dem gesamten Globus. Wer sich im Ausland aufhält, fragt sich derzeit, wie es um die Gesundheitsversorgung steht.

 

Vor allem durch die Einstufung des Corona-Ausbruchs als Pandemie sehen sich einige Reiseversicherer nun nicht mehr in der Leistungspflicht für den Corona-Fall.

Eine Reisekrankenversicherung gilt im Ausland als unabdingbar, um im Notfall ausreichend und bezahlbar versorgt zu werden. Aber: Viele Versicherer haben in ihren Vertragsbedingungen festgelegt, dass ihre Versicherungsleistungen ausdrücklich nicht gelten, wenn die Gesundheitsgefährdung durch eine Pandemie erfolgt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus als eben eine solche Pandemie klassifiziert.

Den in großer Zahl betroffenen Reisenden und Expats wird dies nun immer klarer. Sowohl Klarstellungen der Versicherer wie auch die Berichterstattung darüber nehmen zu. Neben der eigentlichen Sorge um eine Ansteckung stellen sich Reisende derzeit die Frage: Was leistet meine Auslandskrankenversicherung in Bezug auf Corona und Covid-19?

Versicherungsschutz für Covid-19 trotz Pandemie-Status beim BDAE gewährleistet

“Die BDAE Gruppe hält auch im Corona-Fall ihren Leistungskatalog ein”, versichert Philipp Belau, Geschäftsführer der auf Auslandsversicherungen spezialisierten BDAE Gruppe und stellt klar, medizinisch notwendige Behandlungen, Untersuchungen sowie Medikamente im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung seien selbstverständlich gedeckt. “Dies schließt natürlich den ärztlich verordneten Corona-Test ein.”

Verordnete Quarantäne-Maßnahmen im Ausland setzt die BDAE Gruppe bei ihren Auslandskrankenversicherungen mit stationären Aufenthalten gleich. Und sie übernimmt in gleichem Maße die Kosten.

Inzwischen sind aber auch viele BDAE-Versicherte ins Ausland zurückgekehrt und fragen sich, ob sie dort auch dann weiter versichert sind, wenn das Land noch immer als ein Risikogebiet eingestuft ist. “Die Versicherungsbedingungen gelten weitestgehend unabhängig von den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Insbesondere unseren Kunden, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, verwehren wir nicht, in ihr Aufenthaltsland zurückzukehren. Demzufolge sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen versichert”, erklärt BDAE-Geschäftsführer Belau.

Kein genereller Anspruch auf Rückflug ins Heimatland bei Covid-19-Infizierung

Wer aufgrund der Corona-Epidemie sein derzeitiges Aufenthaltsland verlassen möchte, hat jedoch nicht automatisch Anspruch auf einen Rücktransport ins Heimatland – auch dann nicht, wenn er an Covid-19 erkrankt ist.

“Gemäß unserer Versicherungsbedingungen sind medizinisch notwendige Rücktransporte in das Land versichert, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat. Ein Rücktransport nach Deutschland ist somit nicht pauschal im Versicherungsschutz eingeschlossen”, weiß Larissa Stuhlmacher, Assistenz der BDAE-Geschäftsführung und verantwortlich für die Produktentwicklung.

“Sollten Sie sich aber in einem Land aufhalten, in dem bei einer Covid-19-Infizierung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist, so ist der Transport zu einem nächsterreichbaren Krankenhaus versichert, in dem die medizinische Versorgung sichergestellt ist”, ergänzt Stuhlmacher.

Versicherte, die derzeit nicht mehr nach Deutschland ausreisen können, sollten sich an das Auswärtige Amt wenden. Dieses weist Deutsche im Ausland mittlerweile verstärkt auf ihre Krisenvorsorge-Datenbank “Elefand” hin. Deutsche, die im Ausland leben, können sich hier eintragen, was im Notfall die unverzügliche Kontaktaufnahme erleichtert. Gleichzeitig informiert die Behörde, dass das System zurzeit ausgelastet sein könne.

Die BDAE Gruppe hat für ihre Versicherten auf der Webseite FAQs zum Thema Coronavirus erstellt, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese können hier eingesehen werden: https://www.bdae.com/service/faqs-zum-coronavirus

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com

Ausgezeichnete Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) bietet die Continentale Lebensversicherung mit ihrer PremiumBU.

 

Das bestätigen unter anderem die Analysehäuser Franke und Bornberg sowie Morgen & Morgen. „Ein hervorragendes Produkt allein reicht allerdings nicht“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale. „Starke Lebensversicherer bieten zudem umfassenden und persönlichen Service. Wir nehmen dabei mit unserem PremiumService eine Vorreiterrolle ein.“ Schlanke Prozesse sorgen bei der Antragsstellung genauso wie im Leistungsfall für eine schnellere Abwicklung. Das spart Zeit und Geld.

Die Highlights im Überblick

  • Zusatzfragen online beantworten: Notwendige Rückfragen bei der Risikoprüfung beantwortet der Kunde online. Der eGesundheitsDialog der Continentale stellt dem Kunden nur die Fragen, die zu seiner individuellen Situation passen. So kann der Vertrag schneller policiert werden. Das digitale Werkzeug ist auch für Rückfragen bei Ärzten im Einsatz.
  • Komfortable Antragsstellung: Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, kann sich der Kunde von einer medizinischen Fachkraft kostenlos zu einem Wunschtermin und an einem Ort seiner Wahl untersuchen lassen. Die Gesundheitsfragen im Antrag muss er dann nicht mehr beantworten. Nutzen Vermittler den Ausfüllverzicht, stellt sie die Continentale von der Haftung für die von der Fachkraft gestellten Gesundheitsfragen frei. Das garantiert das Unternehmen mit einer entsprechenden Erklärung.
  • Finanzielle Hilfe: Organisiert der Kunde im BU-Fall seinen Betrieb oder seine Praxis um, unterstützt ihn die Continentale mit bis zu 12 Monatsrenten. An den Kosten für einzelne Reha-Maßnahmen beteiligt sie sich mit bis zu 2.000 Euro.
  • Einzigartiges Serviceversprechen: Die Continentale sichert dem Kunden zu, dass sie auf einen BU-Leistungsantrag innerhalb von 48 Stunden reagiert. Nachfragen werden gebündelt und alle eingehenden Unterlagen innerhalb von vier Wochen abschließend bearbeitet. Während dieser Zeit hat der Kunde immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Auf Wunsch hilft ihm das Unternehmen auch beim Ausfüllen des Leistungsantrages telefonisch oder direkt vor Ort. Sollte dieses Versprechen einmal wider Erwarten nicht eingehalten werden, zahlt die Continentale 50 Euro.

Jetzt noch Sparvorteil nutzen

Wer die Continentale PremiumBU noch bis zum 31. März 2020 abschließt, kann sich günstigere Beiträge sichern. Dafür wird der Versicherungsbeginn einfach auf den 1. Dezember 2019 datiert. Der Beitrag fällt dann niedriger aus als bei einem Start erst in diesem Jahr. Denn die Höhe der Prämie hängt unter anderem vom Jahrgang des Versicherten ab. „Damit kann der Kunde über die gesamte Laufzeit hunderte Euro einsparen“, erläutert Dr. Hofmeier. „Das ist ein handfestes Argument für den Vermittler, um diejenigen zu überzeugen, die die Entscheidung für diese existenzielle Absicherung lieber aufschieben möchten.“

Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de/PremiumBU. Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/PremiumBU.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Mit der Corona-Krise geraten unzählige Hotels, Restaurant, Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not.

 

Gut, wenn für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt ist. Eigentlich. Denn es mehren sich die Fälle, bei denen mit fragwürdigen Begründungen seitens der Versicherer die Leistung abgelehnt wird. Um hier für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir die nachfolgenden FAQs entwickelt. Fachanwalt Tobias Strübing LLM.: „In dieser Situation beweist sich jetzt, wer ein fairer Versicherer ist – und wer nicht. Es ist zu hoffen, dass hier nicht auf Zeit und Finanzkraft gespielt wird, sondern faire Lösungen auf gleicher Augenhöhe gesucht und gefunden werden.“

  1. Mein Betrieb muss wegen Covid-19 geschlossen bleiben. Welche Versicherung zahlt meine Schäden?

Grundsätzlich tritt dafür die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung ein. In der Betriebsunterbrechungsversicherung muss aber mindestens eine zusätzliche Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz vereinbart sein. Teilweise greifen auch Deckungserweiterung auf so genannte unbenannte Gefahren.

  1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Versicherung zahlt?

Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die sie vereinbart haben. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, können sie also den Versicherungsbedingungen entnehmen. In vielen, wenn nicht sogar den meisten Fällen ist aber vereinbart, dass die “zuständige Behörde eine Betriebsschließung behördlich angeordnet haben muss”.

  1. Reichen die bisher erlassenen allgemeinen Anordnungen oder muss sich die Anordnung zur Schließung konkret an mein Unternehmen richten, damit ich Versicherungsschutz habe?

Auch das hängt von den einzelnen Versicherungsbedingungen ab und ist gegenwärtig in vielen Fällen streitig. Es dürfte in sehr vielen Fällen aber so sein, dass allgemeine und zum Teil überregionale Anordnungen ausreichen. In den meisten Versicherungsbedingungen ist nicht geregelt, dass sich die behördliche Anordnung unmittelbar an das betroffene Unternehmen richten muss.

  1. Welche Behörde ist zuständig für die Anordnung einer Schließung und hat die Zuständigkeit Auswirkung auf meinen Versicherungsschutz?

Maßnahmen zur Schließung von Unternehmen dürfen die Bundesländer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen. Dort ist unter anderem auch geregelt, dass die jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnungen bestimmen, welche Behörden entsprechende Gebot und Verbote aussprechen dürfen. In den letzten Wochen wurden zahlreiche Rechtsverordnungen erlassen, in denen diese Zuständigkeiten geregelt wurden. Auf den Versicherungsschutz hat die Zuständigkeit in der Regel keine Auswirkung, weil sämtliche Schließungen von den “zuständigen Behörden” angeordnet wurden.

  1. In meinen Versicherungsbedingungen wird Covid-19 nicht aufgelistet. Wie wirkt sich das auf meinen Versicherungsschutz aus?

In den meisten Fällen dürfte das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Man muss aber unterscheiden. Es gibt Versicherungsbedingungen, die nur pauschal auf das Infektionsschutzgesetz (InfSG) verweisen und Versicherungsschutz bieten, wenn eine in diesem Gesetz genannte meldepflichtige Krankheit zu einer Schließung führt. Dann dürfte dem Grunde nach Versicherungsschutz bestehen. Daneben gibt es aber Versicherungsbedingungen, die auf das InfSG verweisen und dann zusätzlich in den Bedingungen bestimmte Krankheiten auflisten, die versichert sein sollen. In dieser Auflistung ist Covid-19 regelmäßig nicht enthalten. Einige Versicherer, unter anderem die AXA, nehmen das zum Anlass die Deckung abzulehnen, weil Covid-19 dort nicht aufgelistet wurde. In sehr vielen Fälle dürfte dieses Argument aber nicht durchgreifen. Da die Bedingungen in den meisten Fällen Bezug auf das InfSG nehmen, bringen sie damit zum Ausdruck, dass die in diesem Gesetz aufgelisteten Krankheiten maßgeblich sein sollen. Covid-19 ist mittlerweile eine nach dem InfSG meldepflichtige Krankheit.

  1. Ein Mitarbeiter ist in Quarantäne. Was muss ich tun?

Auch in diesem Fall sollte die Betriebsschließung Versicherung darüber informiert werden, weil in diesem Fall oftmals Lohnkosten abgesichert sind.

  1. Welche Anzeigepflichten muss ich beachten?

Hier sollte man sehr genau seinen Vertrag prüfen oder von einem Spezialisten prüfen lassen. Viele Versicherer haben verschiedene Anzeigepflichten geregelt, die beachtet werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zum einen muss der Versicherungsfall, nämlich die Schließung, unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Zum anderen verlangen aber auch einige Versicherer, dass man auch entsprechende Meldungen an die Behörden vornehmen muss. Schließlich verlangen Versicherer teilweise, dass etwaige Entschädigungsansprüche nach dem InfSG bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Das sollte ebenfalls unverzüglich erfolgen.

8. Mein Betrieb ist nur teilweise geschlossen. Zahlt eine Betriebsschließungsversicherung dann auch?

Teilweise zahlen Betriebsschließungsversicherungen auch in diesen Fällen. Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

  1. Was zahlt so eine Betriebsschließungsversicherung?

Das kommt darauf an, was sie vereinbart haben. Wenn ein Mitarbeiter wegen Covid-19 in Quarantäne ist, dann übernehmen viele Versicherer dessen Lohnkosten. Wenn der ganze Betrieb schließen muss, werden meisten bestimmte Tagessätze für den Zeitraum gezahlt, den sie mit der Versicherung vereinbart haben.

  1. Haben Entschädigungsansprüche nach dem InfSG Einfluss auf den Versicherungsschutz?

Ja. Teilweise ist vereinbart, dass keine Versicherungsleistung erbracht wird, wenn aufgrund der Schließung ein Entschädigungsanspruch bei den entsprechenden Behörden besteht. In vielen Fällen dürfte ein solcher Entschädigungsanspruch allerdings nicht bestehen. Selbst wenn so ein Entschädigungsanspruch bestehen sollte, ist in vielen Versicherungsbedingungen vereinbart, dass Versicherungsnehmer berechtigt sind, vom Versicherer ein zinsloses Darlehen in Höhe der Versicherungsleistung zu verlangen.

  1. Die Versicherung hat den Schaden abgelehnt oder reagiert nicht. Was ist zu tun?

Sie sollten unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen, der auf diesem Gebiet schon Erfahrungen gesammelt hat.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Rechtsanwalt Tobias Strübing corona@wirth-rae.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Home Office, flexible Arbeitszeiten und Smart Working heißen die neuen Arbeitsformen, die verstärkt im Umgang mit der Covid-19 Krise diskutiert werden.

 

Weltweit ermutigen Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von zu Hause zu arbeiten – auch in Deutschland. Doch Home Office ist längst nicht für jeden möglich, wie eine aktuelle Oliver Wyman-Befragung unter 1.000 Erwerbstätigen in Deutschland zeigt: Nur 40 Prozent der Deutschen hätten die Möglichkeit, ihre Arbeit zumindest für mehrere Tage von zu Hause aus zu erledigen.

Seit Jahren wird die Flexibilisierung der Arbeitswelt diskutiert. Mit der Ausbreitung von Covid-19 bekommt die Diskussion neues Momentum. Sind Berufstätige in Deutschland auf das Arbeiten von zu Hause vorbereitet? Eine Befragung der internationalen Strategieberatung Oliver Wyman unter 1.000 Erwerbstätigen zeigt, dass 60 Prozent der Befragten ihre Arbeit nicht oder nur teilweise von zu Hause aus erledigen könnten. Und gut die Hälfte (56 Prozent) der Befragten, die von zu Hause arbeiten könnten, findet die bestehende Infrastruktur verbesserungsfähig wenn nicht sogar unzureichend. Nur 38 Prozent der Befragten sind mit dem Umgang ihres Arbeitgebers mit dem Thema Home Office zufrieden. “Die mangelnde Infrastruktur ist ein Versäumnis vieler Unternehmen. Die meisten Arbeiten, die für Home Office in Frage kommen, finden am Computer statt”, sagt Oliver Wyman Deutschlandchef Kai Bender und Digitalexperte.

Hinsichtlich der Möglichkeiten, zu Hause arbeiten zu können, offenbart die Umfrage große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen: 74 Prozent der Befragten aus dem Bereich Information und Kommunikation schätzen, auch mehrere Tage in Folge ihre Arbeit von zu Hause erledigen zu können. Bei den Freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sind es noch 62 Prozent, in der Finanz- und Versicherungsdienstleistung hingegen sind es schon nur noch 54 Prozent der Befragten. Für Thomas Schnarr, Partner bei Oliver Wyman und Leiter der Financial Services Practices für Deutschland, spiegelt dieses Ergebnis einen breiteren Trend wider: “Digitale Innovation ist eine Kernvoraussetzung für ein nachhaltig erfolgreiches Geschäftsmodell. Finanzdienstleister haben aber das Potenzial der Digitalisierung noch nicht vollumfänglich ausgeschöpft – hier besteht noch viel Potenzial”, so der Berater weiter. Laut Umfrage gibt es aber auch für andere Bereiche, allen voran dem Bereich Erziehung und Schule (24 Prozent), noch Ausbaupotenzial hinsichtlich der Möglichkeiten der Tele-Edukation.

Home Office-Möglichkeiten: Die neue Realität

Durch die aktuelle Lage in Zusammenhang mit der Verbreitung von Covid-19 wird die Diskussion um das Thema Home Office beschleunigt. “Zugriff auf Daten von zu Hause, Videokonferenzen und das Vorhandensein von Laptops gewinnen stark an Bedeutung, um sicherzustellen, dass das alltägliche Geschäft nicht zum Erliegen kommt”, sagt Bender. 41 Prozent der Befragten erleben auf Grund von Covid-19 bereits Veränderungen wenn es um Home Office-Angebote seitens ihrer Arbeitgeber geht. Davon wurden 31 Prozent von den Unternehmen bereits explizit ermuntert oder gar aufgefordert, davon Gebrauch zu machen. Perspektivisch gesehen, erwarten jedoch knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten, dass diese Veränderungen nicht langfristig greifen werden und sich der vorherige Zustand in absehbarer Zeit wieder einpendeln wird.

Die Oliver Wyman-Umfrage zeigt, dass 82 Prozent der Erwerbstätigen durch Internet und Technologie eine Erleichterung der eigenen Arbeit erwarten und 70 Prozent die Schaffung von neuen Jobs in der eigenen Branche. “Die Affinität der Deutschen zu digitalen Themen birgt ein riesiges Potenzial für hiesige und auch international tätige Arbeitgeber, das weiter genutzt und gefördert werden sollte. Wem es gelingt, durchgehend moderne und flexible Arbeitskonzepte anzubieten, der ist auch in schwierigen Zeiten vor wirtschaftlichen Konsequenzen geschützt”, so Bender.

ÜBER DIE BEFRAGUNG

Für die Befragung wurden 1.000 Erwerbstätige in Deutschland in der zweiten Märzwoche 2020 hinsichtlich ihrer Einschätzung aktueller und künftiger Home Office-Angebote ihres Arbeitgebers befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Oliver Wyman, Marstallstraße 11, D-­80539 München, Tel.: 089 939 49 763, Fax: 089 939 49 515, www.oliverwyman.de

Die Corona-Rückwärts-Prognose: Wie wir uns wundern werden, wenn die Krise „vorbei” ist

Ausblick von Matthias Horx, Trend- und Zukunftsforscher

 

Ich werde derzeit oft gefragt, wann Corona denn „vorbei sein wird”, und alles wieder zur Normalität zurückkehrt. Meine Antwort: Niemals. Es gibt historische Momente, in denen die Zukunft ihre Richtung ändert. Wir nennen sie Bifurkationen. Oder Tiefenkrisen. Diese Zeiten sind jetzt.

Die Welt as we know it löst sich gerade auf. Aber dahinter fügt sich eine neue Welt zusammen, deren Formung wir zumindest erahnen können. Dafür möchte ich Ihnen eine Übung anbieten, mit der wir in Visionsprozessen bei Unternehmen gute Erfahrungen gemacht haben. Wir nennen sie die RE-Gnose. Im Gegensatz zur PRO-Gnose schauen wir mit dieser Technik nicht »in die Zukunft«. Sondern von der Zukunft aus ZURÜCK ins Heute. Klingt verrückt? Versuchen wir es einmal:

Die Re-Gnose: Unsere Welt im Herbst 2020

Stellen wir uns eine Situation im Herbst vor, sagen wir im September 2020. Wir sitzen in einem Straßencafe in einer Großstadt. Es ist warm, und auf der Strasse bewegen sich wieder Menschen. Bewegen sie sich anders? Ist alles so wie früher? Schmeckt der Wein, der Cocktail, der Kaffee, wieder wie früher? Wie damals vor Corona? Oder sogar besser?

Worüber werden wir uns rückblickend wundern?

Wir werden uns wundern, dass die sozialen Verzichte, die wir leisten mussten, selten zu Vereinsamung führten. Im Gegenteil. Nach einer ersten Schockstarre führten viele von sich sogar erleichtert, dass das viele Rennen, Reden, Kommunizieren auf Multikanälen plötzlich zu einem Halt kam. Verzichte müssen nicht unbedingt Verlust bedeuten, sondern können sogar neue Möglichkeitsräume eröffnen. Das hat schon mancher erlebt, der zum Beispiel Intervallfasten probierte – und dem plötzlich das Essen wieder schmeckte. Paradoxerweise erzeugte die körperliche Distanz, die der Virus erzwang, gleichzeitig neue Nähe. Wir haben Menschen kennengelernt, die wir sonst nie kennengelernt hätten. Wir haben alte Freunde wieder häufiger kontaktiert, Bindungen verstärkt, die lose und locker geworden waren. Familien, Nachbarn, Freunde, sind näher gerückt und haben bisweilen sogar verborgene Konflikte gelöst. Die gesellschaftliche Höflichkeit, die wir vorher zunehmend vermissten, stieg an.

Jetzt im Herbst 2020 herrscht bei Fussballspielen eine ganz andere Stimmung als im Frühjahr, als es jede Menge Massen-Wut-Pöbeleien gab. Wir wundern uns, warum das so ist.

Wir werden uns wundern, wie schnell sich plötzlich Kulturtechniken des Digitalen in der Praxis bewährten. Tele- und Videokonferenzen, gegen die sich die meisten Kollegen immer gewehrt hatten (der Business-Flieger war besser) stellten sich als durchaus praktikabel und produktiv heraus. Lehrer lernten eine Menge über Internet-Teaching. Das Homeoffice wurde für Viele zu einer Selbstverständlichkeit – einschließlich des Improvisierens und Zeit-Jonglierens, das damit verbunden ist.

Gleichzeitig erlebten scheinbar veraltete Kulturtechniken eine Renaissance. Plötzlich erwischte man nicht nur den Anrufbeantworter, wenn man anrief, sondern real vorhandene Menschen. Das Virus brachte eine neue Kultur des Langtelefonieren ohne Second Screen hervor. Auch die »messages« selbst bekamen plötzlich eine neue Bedeutung. Man kommunizierte wieder wirklich. Man ließ niemanden mehr zappeln. Man hielt niemanden mehr hin. So entstand eine neue Kultur der Erreichbarkeit. Der Verbindlichkeit.

Menschen, die vor lauter Hektik nie zur Ruhe kamen, auch junge Menschen, machten plötzlich ausgiebige Spaziergänge (ein Wort, das vorher eher ein Fremdwort war). Bücher lesen wurde plötzlich zum Kult.

Reality Shows wirkten plötzlich grottenpeinlich. Der ganze Trivia-Trash, der unendliche Seelenmüll, der durch alle Kanäle strömte. Nein, er verschwand nicht völlig. Aber er verlor rasend an Wert.

Kann sich jemand noch an den Political-Correctness-Streit erinnern? Die unendlich vielen Kulturkriege um … ja um was ging da eigentlich?

Krisen wirken vor allem dadurch, dass sie alte Phänomene auflösen, überflüssig machen…

Zynismus, diese lässige Art, sich die Welt durch Abwertung vom Leibe zu halten, war plötzlich reichlich out.

Die Übertreibungs-Angst-Hysterie in den Medien hielt sich, nach einem kurzen ersten Ausbruch, in Grenzen.

Nebenbei erreichte auch die unendliche Flut grausamster Krimi-Serien ihren Tipping Point.

Wir werden uns wundern, dass schließlich doch schon im Sommer Medikamente gefunden wurden, die die Überlebensrate erhöhten. Dadurch wurden die Todesraten gesenkt und Corona wurde zu einem Virus, mit dem wir eben umgehen müssen – ähnlich wie die Grippe und die vielen anderen Krankheiten. Medizinischer Fortschritt half. Aber wir haben auch erfahren: Nicht so sehr die Technik, sondern die Veränderung sozialer Verhaltensformen war das Entscheidende. Dass Menschen trotz radikaler Einschränkungen solidarisch und konstruktiv bleiben konnten, gab den Ausschlag. Die human-soziale Intelligenz hat geholfen. Die vielgepriesene Künstliche Intelligenz, die ja bekanntlich alles lösen kann, hat dagegen in Sachen Corona nur begrenzt gewirkt.

Damit hat sich das Verhältnis zwischen Technologie und Kultur verschoben. Vor der Krise schien Technologie das Allheilmittel, Träger aller Utopien. Kein Mensch – oder nur noch wenige Hartgesottene – glauben heute noch an die große digitale Erlösung. Der große Technik-Hype ist vorbei. Wir richten unsere Aufmerksamkeiten wieder mehr auf die humanen Fragen: Was ist der Mensch? Was sind wir füreinander?

Wir staunen rückwärts, wieviel Humor und Mitmenschlichkeit in den Tagen des Virus tatsächlich entstanden ist.

Wir werden uns wundern, wie weit die Ökonomie schrumpfen konnte, ohne dass so etwas wie »Zusammenbruch« tatsächlich passierte, der vorher bei jeder noch so kleinen Steuererhöhung und jedem staatlichen Eingriff beschworen wurde. Obwohl es einen »schwarzen April« gab, einen tiefen Konjunktureinbruch und einen Börseneinbruch von 50 Prozent, obwohl viele Unternehmen pleitegingen, schrumpften oder in etwas völlig anderes mutierten, kam es nie zum Nullpunkt. Als wäre Wirtschaft ein atmendes Wesen, das auch dösen oder schlafen und sogar träumen kann.

Heute im Herbst, gibt es wieder eine Weltwirtschaft. Aber die Globale Just-in-Time-Produktion, mit riesigen verzweigten Wertschöpfungsketten, bei denen Millionen Einzelteile über den Planeten gekarrt werden, hat sich überlebt. Sie wird gerade demontiert und neu konfiguriert. Überall in den Produktionen und Service-Einrichtungen wachsen wieder Zwischenlager, Depots, Reserven. Ortsnahe Produktionen boomen, Netzwerke werden lokalisiert, das Handwerk erlebt eine Renaissance. Das Global-System driftet in Richtung GloKALisierung: Lokalisierung des Globalen.

Wir werden uns wundern, dass sogar die Vermögensverluste durch den Börseneinbruch nicht so schmerzen, wie es sich am Anfang anfühlte. In der neuen Welt spielt Vermögen plötzlich nicht mehr die entscheidende Rolle. Wichtiger sind gute Nachbarn und ein blühender Gemüsegarten.

Könnte es sein, dass das Virus unser Leben in eine Richtung geändert hat, in die es sich sowieso verändern wollte?

RE-Gnose: Gegenwartsbewältigung durch Zukunfts-Sprung

Warum wirkt diese Art der »Von-Vorne-Szenarios« so irritierend anders als eine klassische Prognose? Das hängt mit den spezifischen Eigenschaften unseres Zukunfts-Sinns zusammen. Wenn wir »in die Zukunft« schauen, sehen wir ja meistens nur die Gefahren und Probleme »auf uns zukommen«, die sich zu unüberwindbaren Barrieren türmen. Wie eine Lokomotive aus dem Tunnel, die uns überfährt. Diese Angst-Barriere trennt uns von der Zukunft. Deshalb sind Horror-Zukünfte immer am Einfachsten darzustellen.

Re-Gnosen bilden hingegen eine Erkenntnis-Schleife, in der wir uns selbst, unseren inneren Wandel, in die Zukunftsrechnung einbeziehen. Wir setzen uns innerlich mit der Zukunft in Verbindung, und dadurch entsteht eine Brücke zwischen Heute und Morgen. Es entsteht ein »Future Mind« – Zukunfts-Bewusstheit.

Wenn man das richtig macht, entsteht so etwas wie Zukunfts-Intelligenz. Wir sind in der Lage, nicht nur die äußeren »Events«, sondern auch die inneren Adaptionen, mit denen wir auf eine veränderte Welt reagieren, zu antizipieren.

Das fühlt sich schon ganz anders an als eine Prognose, die in ihrem apodiktischen Charakter immer etwas Totes, Steriles hat. Wir verlassen die Angststarre und geraten wieder in die Lebendigkeit, die zu jeder wahren Zukunft gehört.

Wir alle kennen das Gefühl der geglückten Angstüberwindung. Wenn wir für eine Behandlung zum Zahnarzt gehen, sind wir schon lange vorher besorgt. Wir verlieren auf dem Zahnarztstuhl die Kontrolle und das schmerzt, bevor es überhaupt wehtut. In der Antizipation dieses Gefühls steigern wir uns in Ängste hinein, die uns völlig überwältigen können. Wenn wir dann allerdings die Prozedur überstanden haben, kommt es zum Coping-Gefühl: Die Welt wirkt wieder jung und frisch und wir sind plötzlich voller Tatendrang.

Coping heißt: bewältigen. Neurobiologisch wird dabei das Angst-Adrenalin durch Dopamin ersetzt, eine Art körpereigener Zukunfts-Droge. Während uns Adrenalin zu Flucht oder Kampf anleitet (was auf dem Zahnarztstuhl nicht so richtig produktiv ist, ebenso wenig wie beim Kampf gegen Corona), öffnet Dopamin unsere Hirnsynapsen: Wir sind gespannt auf das Kommende, neugierig, vorausschauend. Wenn wir einen gesunden Dopamin-Spiegel haben, schmieden wir Pläne, haben Visionen, die uns in die vorausschauende Handlung bringen.

Erstaunlicherweise machen viele in der Corona-Krise genau diese Erfahrung. Aus einem massiven Kontrollverlust wird plötzlich ein regelrechter Rausch des Positiven. Nach einer Zeit der Fassungslosigkeit und Angst entsteht eine innere Kraft. Die Welt »endet«, aber in der Erfahrung, dass wir immer noch da sind, entsteht eine Art Neu-Sein im Inneren.

Mitten im Shut-Down der Zivilisation laufen wir durch Wälder oder Parks, oder über fast leere Plätze. Aber das ist keine Apokalypse, sondern ein Neuanfang.

So erweist sich: Wandel beginnt als verändertes Muster von Erwartungen, von Wahr-Nehmungen und Welt-Verbindungen. Dabei ist es manchmal gerade der Bruch mit den Routinen, dem Gewohnten, der unseren Zukunfts-Sinn wieder freisetzt. Die Vorstellung und Gewissheit, dass alles ganz anders sein könnte – auch im Besseren.

Vielleicht werden wir uns sogar wundern, dass Trump im November abgewählt wird. Die AFD zeigt ernsthafte Zerfransens-Erscheinungen, weil eine bösartige, spaltende Politik nicht zu einer Corona-Welt passt. In der Corona-Krise wurde deutlich, dass diejenigen, die Menschen gegeneinander aufhetzen wollen, zu echten Zukunftsfragen nichts beizutragen haben. Wenn es ernst wird, wird das Destruktive deutlich, das im Populismus wohnt.

Politik in ihrem Ur-Sinne als Formung gesellschaftlicher Verantwortlichkeiten bekam dieser Krise eine neue Glaubwürdigkeit, eine neue Legitimität. Gerade weil sie »autoritär« handeln musste, schuf Politik Vertrauen ins Gesellschaftliche. Auch die Wissenschaft hat in der Bewährungskrise eine erstaunliche Renaissance erlebt. Virologen und Epidemiologen wurden zu Medienstars, aber auch »futuristische« Philosophen, Soziologen, Psychologen, Anthropologen, die vorher eher am Rande der polarisierten Debatten standen, bekamen wieder Stimme und Gewicht.

Fake News hingegen verloren rapide an Marktwert. Auch Verschwörungstheorien wirkten plötzlich wie Ladenhüter, obwohl sie wie saures Bier angeboten wurden.

Ein Virus als Evolutionsbeschleuniger

Tiefe Krisen weisen obendrein auf ein weiteres Grundprinzip des Wandels hin: Die Trend-Gegentrend-Synthese.

Die neue Welt nach Corona – oder besser mit Corona – entsteht aus der Disruption des Megatrends Konnektivität. Politisch-ökonomisch wird dieses Phänomen auch »Globalisierung« genannt. Die Unterbrechung der Konnektivität – durch Grenzschließungen, Separationen, Abschottungen, Quarantänen – führt aber nicht zu einem Abschaffen der Verbindungen. Sondern zu einer Neuorganisation der Konnektome, die unsere Welt zusammenhalten und in die Zukunft tragen. Es kommt zu einem Phasensprung der sozio-ökonomischen Systeme.

Die kommende Welt wird Distanz wieder schätzen – und gerade dadurch Verbundenheit qualitativer gestalten. Autonomie und Abhängigkeit, Öffnung und Schließung, werden neu ausbalanciert. Dadurch kann die Welt komplexer, zugleich aber auch stabiler werden. Diese Umformung ist weitgehend ein blinder evolutionärer Prozess – weil das eine scheitert, setzt sich das Neue, überlebensfähig, durch. Das macht einen zunächst schwindelig, aber dann erweist es seinen inneren Sinn: Zukunftsfähig ist das, was die Paradoxien auf einer neuen Ebene verbindet.

Dieser Prozess der Komplexierung – nicht zu verwechseln mit Komplizierung – kann aber auch von Menschen bewusst gestaltet werden. Diejenigen, die das können, die die Sprache der kommenden Komplexität sprechen, werden die Führer von Morgen sein. Die werdenden Hoffnungsträger. Die kommenden Gretas.

„Wir werden durch Corona unsere gesamte Einstellung gegenüber dem Leben anpassen – im Sinne unserer Existenz als Lebewesen inmitten anderer Lebensformen.”Slavo Zizek im Höhepunkt der Coronakrise Mitte März.

Jede Tiefenkrise hinterlässt eine Story, ein Narrativ, das weit in die Zukunft weist. Eine der stärksten Visionen, die das Coronavirus hinterlässt, sind die musizierenden Italiener auf den Balkonen. Die zweite Vision senden uns die Satellitenbilder, die plötzlich die Industriegebiete Chinas und Italiens frei von Smog zeigen. 2020 wird der CO&sub2;-Ausstoss der Menschheit zum ersten Mal fallen. Diese Tatsache wird etwas mit uns machen.

Wenn das Virus so etwas kann – können wir das womöglich auch? Vielleicht war der Virus nur ein Sendbote aus der Zukunft. Seine drastische Botschaft lautet: Die menschliche Zivilisation ist zu dicht, zu schnell, zu überhitzt geworden. Sie rast zu sehr in eine bestimmte Richtung, in der es keine Zukunft gibt.

Aber sie kann sich neu erfinden.

System reset.

Cool down!

Musik auf den Balkonen!

So geht Zukunft.

 

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Zukunftsinstitut Horx GmbH, 1170 Wien, Promenadegasse 61, Tel:+43 (0) 1 479 1455, www.horx.com und www.zukunftsinstitut.de

Umsatzeinbrüche durch wirtschaftliche Krisensituationen wie aktuell in der Corona-Pandemie können Selbstständige besonders hart treffen, denn sie tragen das volle Risiko für ihr unternehmerisches Handeln.

 

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im Jahr 2018 von den 41,9 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland 4,0 Millionen (9,6 %) selbstständig tätig. 1,8 Millionen von ihnen führten ein Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten, 2,2 Millionen waren als sogenannte SoloSelbstständige ohne Beschäftigte unternehmerisch tätig.

Die meisten Selbstständigen (586 000 Personen) waren 2018 laut den Ergebnissen des Mikrozensus im Wirtschaftsabschnitt “Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” tätig. Der zweitgrößte Wirtschaftsabschnitt der selbstständig Tätigen war mit 501 000 Personen der Handel einschließlich der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Danach folgte das Baugewerbe mit 467 000 Selbstständigen.

77,7 Milliarden Euro aus freiberuflicher Tätigkeit als Haupterwerbsquelle im Jahr 2015

Im Jahr 2015 erfasste die Lohn- und Einkommensteuerstatistik gut 2,1 Millionen Steuerfälle mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Für 1,3 Millionen Personen (61 %) war die freiberufliche Tätigkeit die Haupterwerbsquelle, aus der sie Einkünfte in Höhe von 77,7 Milliarden Euro erzielten.

Bei den Freiberuflerinnen und Freiberuflern werden verschiedenartige Berufsgruppen zusammengefasst, die von den Auswirkungen des Corona-Virus derzeit in unterschiedlichem Ausmaß belastet werden. So bangen viele freiberuflich Tätige im Kulturbetrieb aufgrund abgesagter Veranstaltungen um ihre Existenz. Gut 115 000 Selbstständige in künstlerischen Berufen erwirtschafteten laut Lohn- und Einkommensteuerstatistik im Jahr 2015 Einkünfte in Höhe von fast 2,8 Milliarden Euro.

Methodische Hinweise:

Ein direkter Vergleich der Ergebnisse des Mikrozensus mit den Daten aus der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik ist aufgrund unterschiedlicher Abgrenzungen der Wirtschaftsabschnitte bzw. Berufsgruppen nicht möglich.

Die Berechnungen basieren auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. Spenden an politische Parteien oder Stiftungen sind nicht in den Auswertungen enthalten, ebenso wenig Kleinstspenden, die nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

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Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de

Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 3 % unter Vorjahreswert

 

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland knapp 122 600 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter mitteilt, lag die Zahl der Neugründungen größerer Betriebe damit fast auf dem Niveau des Vorjahres (-0,1 %). Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen sank 2019 gegenüber 2018 um 3,0 % auf knapp 164 000. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe hingegen stieg um 5,3 % auf rund 264 000.

Gewerbeanmeldungen: +0,6 % gegenüber 2018

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg 2019 gegenüber 2018 um 0,6 % auf rund 672 600. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Gewerbeabmeldungen: -3,4 % gegenüber 2018

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im Jahr 2019 mit rund 614 200 um 3,4 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Vollständige Gewerbeaufgaben: -3,9 % gegenüber 2018

Knapp 99 400 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben 2019 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 3,2 % weniger als 2018. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 6,5 % auf fast 203 300 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 1,3 % auf rund 190 300. Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit knapp 493 000 Betrieben 3,9 % geringer als 2018.

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

 

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Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz präsentiert die MMM-Messe digital am 24. und 25. März 2020. Aufgrund des Verbots der Bayerischen Staatsregierung in Bezug auf die aktuelle Situation rund um das Coronavirus verlegen die Münchner den Branchentreff vom MOC ins Internet.

 

Vermittlern stehen zwei Tage lang zahlreiche Webinare, Online-Vorträge und -Interviews von den bekannten Star-Rednern und Top-Referenten zur Verfügung. Alle Informationen gibt es unter www.fondsfinanz.de/mmm-messe-digital.

Die MMM-Messe digital bietet Vermittlern die bequeme Möglichkeit, sich online von Zuhause aus weiterzubilden und dabei zahlreiche IDD-Stunden zu sammeln. Neben den Star-Rednern Uli Hoeneß und „Mr. DAX“ Dirk Müller werden viele weitere Top-Referenten praxisnah ihr Wissen teilen. Mit dabei sind unter anderem die Menschenkennerin Suzanne Grieger-Langer, der Vertriebsprofi Thomas Korsus, Social Media Experte Stephan Peters, Rechtsanwalt Norman Wirth und BU-Koryphäe Philip Wenzel.

„Die MMM-Messe digital bietet ein umfassendes, abwechslungsreiches Online-Programm, sodass die Vermittler auch in dieser unsicheren Zeit nicht auf ihre Weiterbildungsmaßnahmen und IDD-Stunden verzichten müssen. Viele der bekannten Star-Redner und Top-Referenten haben sich sofort dazu bereiterklärt, mitzumachen“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Das gesamte Online-Programm steht kostenfrei zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Webinaren, Online-Vorträgen und -Interviews erfolgt über ein entsprechendes Formular auf der Webseite unter www.fondsfinanz.de/mmm-messe-digital.

Die Hauptstadtmesse in Berlin am 08. September 2020 findet nach aktuellem Stand wie geplant statt. Weitere Informationen sowie die kostenfreie Anmeldung unter www.hauptstadtmesse.de.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in den letzten Tagen eine Vielzahl von Fragen zum Umgang mit der Corona-Krise von seinen Mitgliedern erhalten.

 

In Folge dessen wurde ein Notfallplan kombiniert mit einer Fragen-Antworten-Liste für Arbeitgeber, erstellt. Eine große Hilfe war dabei eine von dem langjährigen AfW-Fördermitglied MAXPOOL Maklerkooperation GmbH erstellte Vorlage, wofür wir sehr dankbar sind. Die Informationen dienen als Leitfaden, damit Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister sich und ihr Unternehmen bestmöglich auf diese Situation einstellen können. Der Leitfaden ist aber auch gut für andere Gewerbetreibende einsetzbar. Die Informationen können selbstverständlich nicht abschließend sein, da die jeweilig individuellen Gegebenheiten ausschlaggebend sind und sich die konkrete Gefährdungslage nahezu täglich ändert. Sie sollen insbesondere dazu dienen sich mit den jeweiligen Punkten auseinander zu setzen, sich Anregungen zu holen und verschiedene Szenarien durchzuspielen und eventuell auch als umfassende Information für die Arbeitnehmer Ihres Maklerbetriebes.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Wer weitere Informationen hat, die für andere Branchenteilnehmer relevant sein könnten und mit denen wir diese Liste vielleicht ergänzen sollten, kann uns diese gern mitteilen. Wir bleiben natürlich am Ball.“

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2020/03/Corona-Notfallplan-mit-FAQ-Liste-f%C3%BCr-Arbeitgeber.pdf

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Jetzt, wo die meisten von uns von zu Hause aus arbeiten, kann man gut beobachten, wie wir alle miteinander wieder etwas „entschleunigen“.

 

Homeoffice ist natürlich nicht bezahlter Urlaub – aber die Bedingungen, wie wir arbeiten, schaffen wir uns selbst. Und somit gehen wir nach einer Umgewöhnungsphase viel entspannter an die Dinge heran. Diejenigen, die noch keine Erfahrung damit haben, benötigen vielleicht ein paar Tage länger um sich daran gewöhnen. Vielen von uns ist es jedoch nicht fremd, von zu Hause aus zu arbeiten und uns unsere eigenen Strukturen zu schaffen, denn genau diese „Struktur“ ist der wesentlichste Punkt um effizient und konzentriert auch in den eigenen vier Räumen arbeiten zu können.

Und genau in dieser „Entschleunigung“ liegt auch die große Chance auf entspannte Kontakte.

Meine fast 20-jährige Erfahrung im Telefonmarketing hat mich zu einem wahren Sommer-Fan gemacht. Nicht um Urlaub zu machen, sondern um zu arbeiten.

Zugegebenermaßen, es sind nicht alle Ansprechpartner durchgängig zu erreichen, aber diejenigen, die man erreicht, sind für ein Gespräch viel offener und nehmen sich auch mehr Zeit dafür.

Und auch jetzt bietet die  Corona-Krise diese Möglichkeit.

Ich habe in der letzen Woche selbst unzählige Telefonate geführt, Corona war natürlich immer ein Thema dabei. Ich habe viel Verunsicherung gehört, viele Fragezeichen standen im Raum – aber auch ein kollektives „wir bekommen das hin“ und denken jetzt schon an die Zeit nach Corona.

Das Telefon ist nun einmal jetzt das Kommunikationsmittel Nr. 1.

Kein Mail, kein Social-Media Beitrag kann das direkte Gespräch ersetzen.

Nutzen Sie jetzt die Chance, um in Kontakt zu bleiben, bzw. wieder in Kontakt zu kommen. Gerade in den nächsten Wochen fällt viel Alltagsgeschäft weg und Ressourcen sind frei.

Im Folgenden ein paar To-Do’s und Anregungen:

Informieren Sie Ihre Kunden aktiv über weitere Schritte.

Alle Veranstaltungen, Kundenevents, etc. wurden abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Wir übernehmen gerne für Sie den telefonischen Kontakt, informieren Ihre Kunden über die weitere Vorgangsweise. Mit diesen Service-Calls kann sehr viel Verunsicherung abgefedert werden und Ihren Kunden wieder ein sicheres Gefühl für die Zukunft gegeben werden.

Informationsweitergabe bei abgesagten Veranstaltungen und Kundenevents.

Auch können wir die Inhalte der abgesagten Veranstaltungen an Ihre Kunden per Telefon weitergeben und bringen sie somit auf den Stand, als ob die Veranstaltung, das Event stattgefunden hätte. Ihre Kunden werden hier auch positiv auf Ihr Unternehmen bzw. Ihr Produkt für nach der Krise eingestimmt.

Warum nicht jetzt über eine Reaktivierungs-Kampagne nachdenken?

Ihre Gesprächspartner hören Ihnen jetzt aufmerksamer und ohne Stress zu. Eventuelle Unzufriedenheiten können in Ruhe geklärt werden und ein Follow-Up nach der Krise vereinbart werden. Viele Geschäfte können auch über Videotelefonie abgeschlossen werden, Skype und Zoom Calls machen das sehr einfach möglich.

Mehr dazu auf https://www.marketingmore.at/goodbye-neukunde-welcome-back-bestandskunde/

Weitere Möglichkeiten und unser komplettes Angebot finden Sie auf www.marketingmore.at, gerne stehe ich Ihnen telefonisch, per Skype, per Mail, etc. für weitere Informationen und gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen, Freunden und Kollegen alles erdenklich Gute in dieser Zeit und bin überzeugt davon, dass es nach Corona wieder bergauf geht.

Autorin Susanne Görner ist Eigentümerin der 2001 gegründeten Marketing & More. Das Unternehmen bietet Telefonmarketing und Beratungsdienstleistungen für den Sales- und Marketingbereich an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Marketing & More, Susanne Görner, Obere Augartenstraße 18/9, A – 1020 Wien, Tel: 01 727 26 0, www.marketingmore.at

Als Assekuradeur und „Freund des Maklers“ entwickelt die DOMCURA, die im September dieses Jahres ihr 40-jähriges Firmenjubiläum begeht, maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den deutschen Finanzdienstleistungsmarkt.

 

Hierbei verbindet das Kieler Unternehmen erfolgreich Tradition und Innovation miteinander und nimmt eine führende Rolle im Markt für private und gewerbliche Sachversicherungen ein. Dies bestätigt nun zum wiederholten Mal die Marktstudie AssCompact TRENDS, eine regelmäßig stattfindende Befragung von Assekuranz- und Finanzvermittlern zur aktuellen Stimmung im Vertrieb von Finanzdienstleistungen.

Den jüngsten Ergebnissen in der ersten Quartalsausgabe der AssCompact Trends (I/2020) zufolge ist die DOMCURA aufgrund ihres Top-Services sowie der mehrfach ausgezeichneten Qualität ihres Einfamilien- und Mehrfamilienhauskonzeptes der klare Favorit der unabhängigen Vermittler, wenn es um die Vermittlung von Wohngebäudeversicherungen geht. Mit 21,8 % kommt die DOMCURA unter den 407 befragten Vermittlern auf den größten Anteil an Favoritennennungen und weist damit so viele Nennungen wie die drei nachfolgenden Mitbewerber in dieser Sparte – AXA (8,5 %), InterRisk (6,6 %) sowie Konzept & Marketing (6,6 %) – zusammengenommen auf.

„Wir sind stolz darauf, dass unsere Wohngebäudeversicherungen dauerhaft die unangefochtene Nummer eins bei den Vermittlern sind – ein Zeichen dafür, dass unsere Strategie der Kontinuität und Marktorientierung in der Produktentwicklung sowie unsere Konzentration auf die Serviceerwartungen unserer Kooperationspartnern aufgeht“, so Horst-Ulrich Stolzenberg, Vorstand Vertrieb und Marketing DOMCURA AG. „Dieser Erfolg ist für uns Ansporn, niemals in unserem Engagement für unsere Kooperationspartner und deren Kunden nachzulassen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DOMCURA AG, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-308, Fax +49 431 54654-99308, www.domcura.de

5. Rekordjahr in Folge für die Deutsche Vermögensberatung

 

Die Deutsche Vermögensberatung erzielte erneut herausragende Ergebnisse und setzte damit im vergangenen Geschäftsjahr ihre Erfolgsserie der letzten Jahre fort: “2019 war das erfolgreichste Jahr in unserer Firmengeschichte und wir hoffen, diesen Erfolg auch in der Zukunft fortschreiben zu können. Wie sich das kommende Jahr entwickeln wird, lässt sich jedoch aufgrund der gegenwärtigen weltweiten Gesundheitskrise, die sich zu einer Wirtschaftskrise entwickelt hat, nicht vorhersagen. Wichtig für uns ist, dass die Deutsche Vermögensberatung mit ihrem bewährten Geschäftsmodell gut aufgestellt ist, um auch diese Herausforderung zu meistern. Denn die persönliche Betreuung durch einen Vermögensberater und ein über viele Jahre entstandenes Vertrauensverhältnis sind für die Kunden gerade in der jetzigen existenziellen Ausnahmesituation durch keine digitale und anonyme Finanzdienstleistung zu ersetzen”, so Andreas Pohl, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).

Mit einem Umsatzplus von 19,4 Prozent auf 1,87 Milliarden Euro ist die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe im vergangenen Geschäftsjahr erneut stark gewachsen. Auch der Gesamtbestand der betreuten Verträge erreichte mit einem Gesamtvolumen von 214,2 Milliarden (+ 4,3 Prozent) absolute Spitzenwerte; insgesamt wurden 3,4 Millionen neue Verträge vermittelt. Der Jahresüberschuss stieg 2019 auf 203,6 Millionen Euro an.

Spitzensegmente im Überblick

– Investmentfonds: Mit einem vermittelten Fondsvolumen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro (+ 25,8 Prozent) lieferte das Geschäftsfeld Investment herausragende Ergebnisse. Der gesamte Investmentbestand erreichte mit 29,4 Milliarden Euro eine neue Rekordmarke

–  Baufinanzierung: Steigende Mieten und niedrige Zinsen für Kreditnehmer machten die Finanzierung von eigenem Wohnraum zu einem vielversprechenden Segment, in dem sich das Unternehmen ausgesprochen positiv entwickelt hat. Das Neugeschäft im Bereich Baufinanzierung stieg um 11,5 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro

– Lebensversicherung: Vor dem Hintergrund der sich ändernden Marktbedingungen und Kundenbedürfnisse bot die fondsgebundene Lebensversicherung attraktive Lösungen, sowohl zur Alters- als auch Hinterbliebenenvorsorge. Das Neugeschäft wuchs um 11,1 Prozent und steigerte die Versicherungssumme (ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) auf eindrucksvolle 16,6 Milliarden Euro

Wachsende Vertriebskraft

Bei der Vertriebsorganisation setzt das Frankfurter Familienunternehmen weiterhin auf organisches Wachstum. Zusätzlich zu der bereits 2018 erfolgreich abgeschlossenen Integration der ehemaligen Generali-Vermittler hat die Deutsche Vermögensberatung auch im vergangenen Geschäftsjahr die Vertriebskraft weiter ausbauen können. Entgegen dem negativen Markttrend erhöhte sich die Anzahl der hauptberuflichen Vermögensberater (netto) um 264 auf über 17.000.

Zentrale Bedeutung für den Geschäftserfolg der Produktpartner

Als größter eigenständiger Finanzvertrieb Deutschlands baute die Deutsche Vermögensberatung ihre maßgebliche Bedeutung für ihre langjährigen Produktpartner fortlaufend weiter aus. Dies gilt insbesondere für die Generali Deutschland Gruppe. Insgesamt stammten 18 Prozent der laufenden gebuchten Beitragseinnahmen der Assicurazioni Generali weltweit per Juni 2019 aus Vermittlungs- und Betreuungsaktivitäten der DVAG.

Digitalisierung: Potenziale bestmöglich genutzt

Die Digitalisierung bringt sowohl zahlreiche Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Um diese vielversprechenden Möglichkeiten zu nutzen, investiert die Deutsche Vermögensberatung bereits seit Jahren intensiv in die Entwicklung von innovativen Beratungsangeboten und moderner Vertriebsunterstützung. Ziel ist es, die Vermögensberater bestmöglich digital zu unterstützen, damit sie sich voll und ganz auf ihre Kunden konzentrieren können. Im Mittelpunkt bleibt dabei die persönliche Beratung.

Investitionen in die Zukunft

Durch innovative Ansätze setzt die Deutsche Vermögensberatung zusätzliche Wachstumsimpulse: – Transparenz in der Beratung: Eine neu entwickelte Plattform eröffnet zusätzliche Chancen im Segment Baufinanzierung und hebt die Beratung auf ein neues Niveau. Durch die Anbindung mehrerer Banken und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten können Kunden aus einer Vielzahl von Partnern wählen – Wissensmanagement: Der umfassende Ausbau und die Modernisierung der verschiedenen Schulungsanlagen ermöglichen eine noch effizientere und intensivere Wissensvermittlung. Im Hinblick auf neue Regulationsmaßnahmen und Marktentwicklungen werden Vermögensberater umfassend ausgebildet – Seit über zehn Jahren arbeitet die Deutsche Vermögensberatung eng mit der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) zusammen und nimmt so auch im Bereich der akademischen Ausbildung eine Vorreiterrolle ein. Zusätzlich zum dualen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre mit der Spezialisierung Finanzvertrieb ging letztes Jahr der Masterstudiengang “Management und Führung im Finanzvertrieb” an den Start, der auch Absolventen anderer Hochschulen offensteht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass das am 4. Februar ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes rechtskräftig ist. Check24 verzichtete darauf, Berufung einzulegen.

 

„Damit haben wir zum zweiten Mal gegen Check24 für den Verbraucher obsiegt und der Rechtssicherheit Geltung verschafft“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schon im ersten Verfahren im Jahr 2017, bei dem es um die Beratungs- und Informationspflichten dem Verbraucher gegenüber ging, war der BVK erfolgreich.“

Signal für die Branche

Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, so BVK-Präsident Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der GWB-Novelle* behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden.“

* Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Das Thema Nachfolgeplanung ist aktuell in aller Munde und die Zahl der Maklerbestände, die einen Nachfolger suchen, steigt bereits merklich an.

 

In den nächsten 15 Jahren gehen schon allein aus demografischen Gründen fast 50% der aktuell registrierten Makler in „Rente“ und suchen somit einen Käufer oder einen Nachfolger für das aufgebaute Lebenswerk. Es ist also zu erwarten, dass die Anzahl der Bestandsübertragungen und Unternehmensübertragungen stark ansteigen wird.

Viele Makler tun sich schwer, ihre aufgebauten Maklerbestände loszulassen. Sie haben keine Erfahrungen, wie eine professionelle Nachfolgeplanung abläuft. Auch die Suche nach einem geeigneten Nachfolger für ihr Lebenswerk wird immer schwieriger. Viele Verkaufsverhandlungen scheitern, weil Verkäufer und Käufer schlecht vorbereitet sind.

Eine Nachfolgeplanung für ein Maklerunternehmen erfolgreich zu gestalten, ist durch die wechselseitigen Verknüpfungen von Inhaber und Nachfolger ein oft sehr aufwändiger und facettenreicher Prozess.

Neben finanztechnischen, steuerrechtlichen und juristischen Aspekten geht es beim Generationenwechsel verstärkt um Menschen und deren Bedürfnisse. Inhaber, Familienangehörige, Gesellschafter, Mitarbeiter, Kunden und Nachfolger haben oft unterschiedliche Vorstellungen und müssen in Einklang gebracht werden.

Grund genug für unser Vorstandsmitglied Thomas Suchoweew einen Fahrplan für die Nachfolgeplanung für Versicherungsmakler zu schreiben. In diesem E-Book wird einen kompletten Fahrplan für eine optimale Nachfolgeplanung präsentieren. Makler durchlaufen mit diesem Leitfaden die wichtigsten Stationen und erhalten wichtige Hinweise und Empfehlungen.

Dieses E-Book liefert allen, die sich mit der Nachfolgeplanung ihres Maklerunternehmens oder dem Verkauf von Maklerbeständen beschäftigen, einen kompletten Fahrplan. Sie erkennen alle wichtigen Stationen der strategischen Nachfolgeplanung und erhalten Hinweise, welche Aufgaben und Herausforderungen auf Sie zukommen.

Wir freuen uns, dieses neue E-Book als echten Praxishelfer unseren Mitgliedern und allen interessierten Maklern kostenfrei zur Verfügung zu stellen können.

Das neue E-Book des Maklers Nachfolger Club e.V.: „Der Fahrplan zur Nachfolge im Maklerunternehmen”

Dieses prall gefüllte E-Book mit vielen Praxis-Tipps ist für alle Ihre Leser und Makler völlig gratis!

Aus dem Inhalt:

  • Marktsituation
  • Fahrplan zur Übergabe
  • Information & Sensibilisierung
  • Unternehmensbewertung & Strategie
  • Konzept & Fahrplan
  • Übertragung & Umsetzung
  • und vieles andere mehr…

Jeder Makler kann dieses E-Book jetzt gratis anfordern unter:

https://www.makler-nachfolger-club.de/downloads-bestandsverkauf-nachfolgeplanung/e-book-nachfolgeplanung/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­-nachfolger-­club.de

vzbv und Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft begrüßen Kabinettsbeschluss

 

– Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für bessere Finanzaufsicht

– Ab 2021 sollen Anlagevermittler von der BaFin beaufsichtigt werden

– vzbv und DK fordern Verabschiedung des Gesetzes bis zur Sommerpause

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) begrüßen den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für eine bessere Finanzaufsicht. Demnach soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab 2021 die Aufsicht über die rund 38.000 in Deutschland zugelassenen Finanzanlagevermittler übernehmen. Bisher werden Anlagevermittler je nach Bundesland von den Industrie- und Handelskammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt.

“Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag vor, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Der vzbv und die Verbände der DK hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der BaFin zu bündeln. Problematisch ist dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe.

GESETZLICHE REGELN VERBESSERN

Aus Sicht des vzbv und der DK sollte das parlamentarische Verfahren auch zur Verbesserung der gesetzlichen Regeln genutzt werden. Bisher gelten für Anlagevermittler bei der Beratung von Verbrauchern, unabhängig von der Aufsichtszuständigkeit, geringere gesetzliche Standards als für Banken und Sparkassen.

“Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet wird. Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Anforderungen für Kreditinstitute beziehungsweise Finanzanlagenvermittler. Das führt zu einer nicht im Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit und hier sollte nachgebessert werden”, unterstreicht Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

UMSETZUNG BIS ZUR SOMMERPAUSE

Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Aus Sicht des vzbv und der DK muss dieser Zeitplan eingehalten werden, um die geplante Übertragung 2021 auch tatsächlich umsetzen zu können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Schellingstraße 4, ­10785 Berlin, Tel.: 030/20210,Fax: 030/2021­1900, www.bvr.de

Der Bugginger Maklerpool und Deckungskonzeptmakler AMEXPool AG musste aufgrund der aktuellen Lage in der Corona-Krise seine zweiwöchige „AMEX à la carte-Tour ZwanzigZwanzig“ kurzfristig absagen.

 

Die Tour sollte vom 20. März bis 03. April 2020 stattfinden sollen. Als kleine Entschädigung wird kurzfristig eine Online-Alternative zu den Themen der AMEX à la carte-Tour vorbereitet.

Eigentlich hätte am 20. März 2020 die alljährliche bundesweite „AMEX à la carte-Tour“ der AMEXPool AG im Europa Park Rust mit der Auftaktveranstaltung starten sollen. Weitere Tour-Stops bis zur Abschlussveranstaltung am 03. April 2020 in Leipheim waren für Soltau, Bielefeld, Düsseldorf, Homburg, Berlin, Chemnitz und Nürnberg/Führt geplant. Aufgrund der verschärften Lage in der aktuellen Corona-Krise musste nun die gesamte Tour doch noch kurzfristig abgesagt werden.

„Wir hatten bis zuletzt überlegt, die Tour durchzuführen. Aufgrund unserer Teilnehmerzahlen, sind wir bisher nicht von einem behördlichen Verbot betroffen“, erklärt Boris Beermann, Vorstand der AMEXPool AG, und führt weiter aus: „Trotzdem haben wir uns schweren Herzens und in Absprache mit unseren Produktpartnern entschlossen, die AMEX à la carte-Tour abzusagen. Als Unternehmen, das sich, genau wie unsere angeschlossenen Makler, täglich mit der Absicherung von Risiken beschäftigt, sehen wir uns in der Pflicht, das Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren oder dieses zu verbreiten, zu minimieren. Dafür ist uns die Gesundheit der Maklerinnen und Makler, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Produktpartnern zu wichtig.“

Zudem durften einige Referenten nicht mehr teilnehmen und die Absagen der Teilnehmer hatten nach und nach zugenommen. Als kleine Entschädigung bereitet die AMEXPool AG nun kurzfristig eine Online-Alternative zu den Themen der AMEX à la carte-Tour vor. Die Maklerinnen und Makler werden darüber in einem gesonderten Newsletter informiert.

Die AMEX à la carte-Tour ist eine alljährlich stattfindende bundesweite Roadshow mit umfassenden und brandaktuellen Informationen zu den gewerblichen Spitzendeckungskonzepten der AMEXPool AG, Dienstleistungen in den Bereichen Krankenversicherungen und Vorsorge sowie zu weiteren aktuellen Themen. Stets mit auf der Tour sind die Geschäftsleitung, sämtliche Entscheidungsträger der einzelnen Abteilungen, die eigenen Experten für Krankenversicherungen und Vorsorge sowie mehrere Partnergesellschaften des Maklerpools mit kompetenten Ansprechpartnern und Informationsständen.

 

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