Knapp eine halbe Million Betriebe in Deutschland haben Ende März Kurzarbeit angezeigt.

 

Doch dabei wird es nicht bleiben: Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit deutlich mehr Arbeitnehmern in Kurzarbeit als in der Finanzkrise 2008/2009. Zum Vergleich: Damals zählte man in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Welche Auswirkungen Kurzarbeit auf arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte bAV hat, fasst Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, zusammen.

Arbeitgeberfinanzierte bAV

Bei beitragsorientierten Versorgungszusagen, die oft in Abhängigkeit vom Arbeitsentgelt einen Beitrag des Arbeitgebers vorsehen – beispielsweise zwei Prozent des Monatsgrundgehalts als monatlichen Beitrag für eine Direktversicherung – wirkt sich die Kurzarbeit leistungsmindernd aus. Denn der Beitrag sinkt oder entfällt bei Kurzarbeit „Null“ sogar komplett. Bei beitragsorientierten Zusagen mit Bezug zum Unternehmensgewinn kann es ebenfalls vorkommen, dass der Beitrag während der Kurzarbeit auf Null sinkt. „In solchen Fällen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch abweichende Vereinbarungen treffen, welche die beiderseitigen Interessenlagen berücksichtigen. Entsprechende Regelungen könnten dann in einem Nachtrag zur Versorgung festgehalten werden“, empfiehlt der Longial-Geschäftsführer.

bAV mit Leistungszusagen

Darüber hinaus gibt es noch ältere Versorgungswerke, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern sogenannte Leistungszusagen erteilt hat. Hier wird bei Renteneintritt, bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Versorgungsberechtigten eine bestimmte Leistung versprochen. Ob sich bei Kurzarbeit Änderungen an der Höhe der Versorgungszusage ergeben, hängt von der konkreten Vereinbarung in der Zusage ab: „Wenn die Kurzarbeit sich nicht so lange hinzieht, der Arbeitgeber seinerseits eine Zusage dergestalt erteilt hat, dass der Versorgungsberechtigte bei Eintritt in den Ruhestand 100 Euro Monatsrente erhält und keine sonstigen einschränkenden Regelungen enthalten sind, dann wird nach unserer Einschätzung diese Rente später auch gezahlt werden,“ erläutert Michael Hoppstädter. „Bezieht sich die Versorgungszusage allerdings auf das Einkommen bei Eintritt in den Ruhestand beziehungsweise auf das bei Ausscheiden aus dem Unternehmen und befindet sich der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt in Kurzarbeit, dann darf sicherlich nicht allein auf dieses Entgelt abgestellt werden“, erläutert der Geschäftsführer weiter. Wenn die Zusage keinerlei Aussagen trifft, müssen Lösungen zwischen den Beteiligten gefunden werden. So könnte beispielsweise das Gehalt vor der Kurzarbeit als Basis berücksichtigt werden. Eine weitere Alternative ist eine Quotenregelung. Hier müssen sich die Parteien auf Regelungen, die die beiderseitigen Interessenlagen berücksichtigen, verständigen.

Entgeltumwandlung

Je nach Ausgestaltung der Versorgungszusage kann die Entgeltumwandlung auch bei einem gekürzten Entgelt durchgeführt werden. Aber: Das Kurzarbeitergeld kann dabei nicht zum gekürzten Entgelt hinzugerechnet werden, da es kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt, sondern eine Lohnersatzleistung. Zwei Konstellationen sind zu berücksichtigen:

  • Der Arbeitnehmer kann die bisherigen Beiträge für eine Entgeltumwandlung nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe aufbringen.
  • Bei Kurzarbeit „Null“ entfällt der Entgeltanspruch generell, eine Entgeltumwandlung ist nicht mehr möglich.

In beiden Fällen kommt es zu einer Leistungsreduktion. Dennoch rät der Longial Geschäftsführer zu einer Weiterführung der bAV: „Trotz Kurzarbeit sollte eine bestehende Entgeltumwandlung möglichst nicht beitragsfrei gestellt oder gar gekündigt werden. Denn Berechnungen haben gezeigt, dass sich die Gesamtvergütung häufig nur geringfügig reduziert, gleichzeitig aber ein wertvoller Baustein für die Altersversorgung erhalten bleibt.“ Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zusage eine Todesfallabsicherung für Hinterbliebene oder einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit enthält. In jedem Fall sollte individuell geprüft werden, ob eine Fortsetzung der Versorgung mit eigenen Beiträgen oder eine Reduzierung der Entgeltumwandlung in Betracht kommt.

Lösungen bei versicherungsförmigen Durchführungswegen

Kann der Mitarbeiter seine Entgeltumwandlung aufgrund der Kurzarbeit nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe fortsetzen, bieten einige Versicherer Sonderlösungen an. Das verhindert ein zu starkes Absinken des Versicherungsschutzes. So können beispielsweise die Beiträge temporär gestundet und auf Wunsch später nachgezahlt werden. Eine weitere Option ist die Beitragsreduktion, die allerdings mit einer Reduktion der Versorgungsleistungen verbunden ist. Im äußersten Fall ist auch eine Beitragsfreistellung des Vertrages denkbar. Hier werden keine weiteren Beiträge eingezahlt und die Leistung infolgedessen auf die sogenannte beitragsfreie Versicherungssumme herabgesetzt.

Die konkreten Auswirkungen auf den Versicherungsschutz sollten auf jeden Fall genau beleuchtet werden. „In allen Fällen empfiehlt es sich, zusammen mit dem Versicherer pragmatische Lösungen zu suchen, um dem Problem des sinkenden Versicherungsschutzes entgegenzuwirken“, so der Geschäftsführer der Longial.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die Höhe des Beitrages sollte bei der Wahl einer Risikolebensversicherung nicht allein der ausschlaggebende Faktor sein.

 

Starke Lebensversicherer bieten mehr: Die EUROPA überzeugt mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis sowie nachhaltig kalkulierten Produkten, Stabilität und umfassendem Service. Auch deshalb ist die Gesellschaft, die zum Continentale Versicherungsverbund gehört, laut dem Magazin Euro der beste Lebensversicherer Deutschlands.

Diese Fakten sprechen für die EUROPA und ihre Risikolebensversicherung:

  • Noch schnellerer zum Abschluss – mit digitalen Tools: Der eGesundheitsCheck führt Vermittler und Kunden interaktiv durch die erforderlichen Fragen. Davon beziehen sich grundsätzlich nur 4 Fragen auf die Gesundheit – unabhängig vom Alter des Kunden oder von der Höhe der Versicherungssumme. Dafür notwendige Informationen fragt das Tool automatisch ab. Auf Basis der Kundenangaben wird in der Regel ein Sofortvotum und der endgültige Beitrag ausgegeben. Das Ergebnis: Der Vertrag wird noch schneller policiert.

Wird der Antrag auf konventionellem Weg eingereicht, zum Beispiel per Post oder E-Mail, beantwortet der Kunde noch notwendige Rückfragen in der Regel ebenfalls online mit dem eGesundheitsDialog. Das intelligente digitale Werkzeug stellt ihm nur die Fragen, die für die Einschätzung seiner spezifischen Risikosituation relevant sind.

  • Faire Tarife – für jeden: Aus Überzeugung sorgt die EUROPA für den besten Preis für jeden Kunden. Das gelingt mit einer individuellen und differenzierten Risikoeinstufung. Diese ist jetzt sogar noch besser. Viele Kunden profitieren daher von noch günstigeren Beiträgen. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen wie zum Beispiel dem BMI, zahlt der folgende Modellkunde statt 10,80 Euro nur noch 9,84 Euro monatlich: Betriebswirt, 35 Jahre, 180 cm groß, 85 kg schwer, Nichtraucher, 200.000 Euro Versicherungssumme, 20 Jahre Laufzeit, Tarif E-RL.
  • Stabile Beiträge – seit Jahrzehnten: Seit jeher setzt die EUROPA auf nachhaltig kalkulierte Tarife. Eingangs kalkulierte Nettobeiträge wurden seit Jahrzehnten nicht erhöht.
  • Herausragend – im Premium- und Standard-Tarif: Der Premium-Schutz der EUROPA ist in seiner Leistungsvielfalt einmalig am Markt. Auch mit dem Standard-Tarif hebt sich die Gesellschaft ab, da sich auch hier der beliebte Zusatzschutz Krebs Plus hinzubuchen lässt. Er ermöglicht eine finanzielle Sofortleistung bei den Diagnosen Krebs sowie Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Kostenbewusst – für den Kunden: Der Name EUROPA steht für „Versicherung pur“, denn die Gesellschaften arbeiten seit Jahrzehnten in höchstem Maße kostenbewusst. Mit 0,8 Prozent hat die EUROPA laut Zeitschrift für Versicherungswesen zudem die niedrigste Verwaltungskostenquote aller deutschen Lebensversicherer.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.europa.de. Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter www.europa-vertriebspartner.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Zentralistisch statt föderal:

 

Die Groko möchte die sogenannten §34f-Finanzvermittler unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen und die bislang zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) und Gewerbeämter der Länder aus der Aufsicht entlassen.

Dieser am 11. März beschlossene Gesetzesentwurf unter dem komplizierten Titel »Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz« stößt in der Finanzbranche auf wenig Zuspruch, so auch bei dem auf dem Markt für Immobilienkapitalanlagen und -entwicklungen agierenden PROJECT Unternehmensverbund, einer der größten deutschen Player auf dem Beteiligungsmarkt im Wohnungsneubau. Alexander Schlichting, geschäftsführender Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH, hält das Vorhaben in der jetzt beschlossenen Fassung aus mehreren Gründen für wirtschaftlich kontraproduktiv und für den Privatanleger ohne ersichtlichen Mehrwert.

Mehrkosten für Vermittler – weniger Sicherheit für Verbraucher

Die bislang zuständigen Aufsichtsbehörden des Vermittlerkreises, der über eine Zulassung nach §34f Gewerbeordnung verfügt, sind je nach Region entweder die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Gewerbeämter. Diese dezentral organisierte Aufsicht hat sich Finanzfachmann Schlichting zufolge sehr gut bewährt. Sie sei für die Vermittler bezahlbar, zudem bieten die IHKs zusätzliche Beratungsdienstleistungen, wie beispielsweise in Bezug auf die Erlaubnisreichweite, also beispielsweise Haftungs- bzw. Strafbarkeitsrisiken einer Vermögensberatung. Diese wichtige Beratungsleistung würde unter der BaFin zukünftig wegfallen. Zudem rechne der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. bei einem Aufsichtswechsel mit hohen zusätzlichen Kosten bis zu 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr. Sollten die Prognosen des Verbands zutreffen und bei Inkrafttreten des Aufsichtswechsels die Hälfte der bisherigen unabhängigen Makler vom Markt verschwinden[1], bekämen die Privatanleger zu spüren, dass die Beraterauswahl schwindet und gleichzeitig – wegen einer geringeren Leistung der Aufsicht – auch die Qualität der Vermögensberatung sinkt.

»Die von uns offerierten Alternativen Investmentfonds bedürfen einer fundierten Beratung, die für jeden einzelnen Privatanleger ein maßgeschneidertes Profil aufweisen muss. Die seit 2013 dezentral organisierte Aufsicht, die jeweils hälftig von den Industrie- und Handelskammern sowie den Gewerbeämtern getragen wird, hat mit zur heute hohen Qualität der Vermögensberatung beigetragen«, sagt Schlichting. PROJECT Investment bringt in Form von unterschiedlichen Veranstaltungen und Workshops traditionell selbst viel Engagement in die Betreuung seiner Partner ein, die zu über 80 Prozent aus freien, unabhängigen Vermittlern und Maklern bestehen und über eine Zulassung nach §34f GewO verfügen.

Fehlender staatlicher Rückhalt

Der Mittelstand braucht in unruhigen Zeiten staatlichen Rückhalt, der bei Bedarf eingreift. »Dieser Rückhalt ist allerdings nicht zu erkennen«, so Schlichting. Angesichts der auf die deutsche Wirtschaft unvermeidlich negativ wirkenden Coronavirus-Pandemie und der darüber hinaus ungelösten internationalen Nahost-oder Handelskonflikte brauche es eine die mittelständische Wirtschaft aktiv fördernde Politik. Das bisherige Aufsichtssystem in der Finanzberatung habe sich ausgezeichnet bewährt. Es bestehe keine sichtbare Notwendigkeit, die effizient und pragmatisch arbeitenden Industrie- und Handelskammern von ihren Aufgaben zu entbinden und neue bürokratische und überaus kostspielige Strukturen aufzubauen. Die von Teilen der Regierung ins Gespräch gebrachte ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei gleichzeitiger Fachaufsicht durch die BaFin könne daher einen guten Kompromiss der unterschiedlichen Interessen bedeuten.

[1] AFW-Vermittlerbarometer Dezember 2019

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PROJECT Beteiligungen AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, Tel: +49 (0) 951 91790 0, Fax: +49 (0) 951 91790 222, www.project-investment.de

Interview mit Peter Härtling, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Ruhestandsplanung und Präsident des BDRD e.V.

 

Herr Härtling, bei vielen Vermittlern ist das Geschäft wegen der Corona Krise zum Erliegen gekommen. Wie stark ist Ihr Maklerpool DGFRP aktuell beeinträchtigt und wie begegnen Sie der Krise?

Peter Härtling: Wir sind im Moment in einer sehr glücklichen Lage. Mit unseren, genau auf die Krise zugeschnittenen Lösungen erzielen unsere Partner derzeit Rekordumsätze.

Gerade heute ist es wichtig, mit einem strukturieren System und entsprechender Achtsamkeit auf die Ängste und Bedürfnisse der Menschen einzugehen. Wer sich heute entsprechend verhält, die Klienten kontaktiert und Lösungen für die aktuellen Fragen bietet, der macht auch Umsatz.Nicht zu vergessen, es liegen derzeit Milliarden auf Girokonten. Die Aussicht auf Hyperinflation durch die krisenbedingte Geldschwemme zwingt vermögende Anleger regelrecht zum Handeln.

Was raten Sie Vermittlern jetzt, kann das Geschäft auch aus dem Homeoffice klappen?

Peter Härtling: Natürlich. Es ist sehr einfach sich entsprechende Software, ein Headset und einen Laptop mit Kamera zuzulegen. Und dann geht es auch schon los. Termin mit den Kunden vereinbaren, per PC mit Videoübertragung kommunizieren und auf die Kunden eingehen. Die anfänglichen technischen Schwierigkeiten überwindet jeder mit wachsender Erfahrung. Ein Gramm Praxis ist besser als eine Tonne Theorie.

Wer sich heute als Finanzdienstleister entsprechende Antworten überlegt, dem folgen jetzt auch die Kunden. Heute zeigt es sich, wie unendlich wichtig eine Digitalisierung für die heutige Geschäftsabwicklung ist. Unsere Partner berichten von einer wesentlich besseren Effizienz, mehr Einkommen, zufriedenere Kunden.

Mit welchen Dienstleistungen und Unterstützungen können Vermittler jetzt bei ihren Kunden punkten? Welche Tipps haben Sie?

Peter Härtling: Am wichtigsten sind folgende drei Punkte:

  1. Heute unverzichtbar ist ein digitales Businesssystem mit Kundenzugang und Kunden App zur Abwicklung sämtlicher Geschäftsvorfälle inklusive Beratung und Protokollierung.
  2. Heute sind live Sprechstunden und Webinare unerlässlich um mit den Kunden in Kontakt zu bleiben um mit genauen Konzepten Lösungen anzusprechen und abzuwickeln.
  1. Der rein profitorientierte Manager hat ausgedient. Gefragt sind Persönlichkeiten mit klarer Kante, genauer Struktur und mit achtsamen, respektvollen Umgang mit den Menschen. Also Anführer mit Herz und klarem Verstand.

Wie unterstützen Sie als Pool Ihre Vermittler jetzt?

Peter Härtling: Unsere Partner haben mehrmals pro Woche die Möglichkeit aktuelle Webinare mit genauen Anleitungen zu aktuellen Themen zu besuchen. Diese Webinare werden aufgezeichnet und sind abrufbar. Dazu kommen Live Sprechstunden zu allen Spezialthemen, die von den jeweiligen Experten durchgeführt werden.

So sind unsere Partner nie alleine, haben permanent Unterstützung und Rückenwind. Des Weiteren nutzen unsere Partner unsere individuellen oder offenen Kunden – Webinare. Wir verdienen quasi unseren Partnern das Geld bei ihren Klienten. Dazu leiten wir unsere Partner an, das digitale Business umzusetzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Die deutsche-versicherungsboerse.de (dvb) hat ein Forum speziell für technische Fragen im Zusammenhang mit Maklerverwaltungsprogrammen (MVP) eingerichtet.

 

„Denn bei unserem aktuellen dvb-Makler-Audit erfahren wir immer wieder, dass die Unzufriedenheit der Makler oft sehr hoch ist“, sagt Friedel Rohde, Geschäftsführer der dvb. „Vor allem beim Thema Dokumenten- und Datenaustausch herrscht regelmäßig Verzweiflung.“

Ein häufiges Problem für die Makler ist beispielsweise, bei technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Dokumentenaustausch über BiPRO-Schnittstellen keine Ansprechpartner bei den Versicherern zu finden.

„Viele MVP verfügen zudem über Funktionen, von denen der Nutzer nichts ahnt, die aber eine hohe Effizienz bei der täglichen Arbeit auslösen können“, so Rohde. „Daher wollen wir auch FAQs und Schulungsvideos einzelner MVPs einstellen, sofern sie uns zur Verfügung gestellt werden.“

„Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Idee des neuen MVP-Technik-Forums der dvb, da hier eine schon länger von uns formulierte Forderung nach Transparenz im MVP-Umfeld realisiert wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer ergänzt: „Makler haben so die Möglichkeit, sich über Ansprechpartner und BiPRO-Umsetzungsstände bei Versicherern zu informieren. Es werden dabei auch ausgewählte Fragestellungen zu MVP-Lösungen beantwortet. So können Makler Fragen stellen und sich in einem von Fachleuten moderierten Forum informieren. Der BVK unterstützt diese Initiative daher aus voller Überzeugung.“

Kooperation erwünscht

Auch MVP-Hersteller und Versicherer sind eingeladen, sich zu beteiligen. Einige Versicherer reagierten bereits und gehen mit gutem Beispiel voran. Sie haben Fragen zu bereitgestellten Services beantwortet, wie beispielsweise, ob sie BiPRO-Services für ‚kleine’ Makler anbieten oder ob es “exklusive” Anbindungen an MVP-Systeme gibt.

Zurzeit befindet sich das MVP-Forum noch in einer Beta-Testphase. Jeder kann sich aber bereits beteiligen und Fragen stellen oder diese beantworten. Das Forum wird über die Internetadresse https://www.deutsche-versicherungsboerse.de/mvp-forum/ erreicht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Neues digitales Vertriebstool ermöglicht Maklern effiziente Akquise von zuhause / Kunden können Versicherungsvertrag nun mit sofortiger Wirksamkeit direkt abschließen / Digitale Lösung bietet Versicherungsnehmern Feedback-Möglichkeiten und maximale Transparenz / Makler-Webinar am 8.4.2020 führt durch den neuen Prozess

 

Individuelle Angebote von erklärungsbedürftigen Versicherungsprodukten unterbreiten und abschließen – bisher war das für Makler ein Anlass, um sich mit dem Kunden zu treffen und an einen Tisch zu setzen. Doch wenn die Umstände oder der Zeitdruck dies nicht zulassen, bietet Hiscox für Geschäftskunden jetzt den Digitalen Sofort-Antrag. Dieser ermöglicht es Maklern, den Kunden einen vorgefertigten Antrag digital zuzuschicken. Diese können den Antrag nach der Durchsicht per Mausklick direkt abschließen. Damit genießen sie – falls nicht in sehr speziellen Fällen ein Underwriter noch einen Blick drauf werfen muss – sofortigen Versicherungsschutz.

So schnell und einfach erstellen Makler das versandfertige Angebot

Nach dem Einloggen auf dem Hiscox Maklerportal und dem Ausfüllen der Vermittlerangaben kann es losgehen: Der Makler wählt einfach die gewünschte Versicherungslösung aus. Bereits 15 verschiedene modulare Geschäftskunden-Versicherungsprodukte können per Digitalem Sofort-Antrag abgeschlossen werden und laufend kommen weitere hinzu. Dann gibt der Makler wie gewohnt alle Informationen zum Kunden ein, wählt die individuell passenden Optionen sowie die entsprechenden Module. Nach einem Klick auf „Antrag speichern / versenden“ erscheint das automatisch generierte Mail-Anschreiben mit persönlicher Ansprache. Dieses können Makler auf Wunsch noch editieren, etwa um einen weiteren Punkt hinzuzufügen oder den Gruß persönlicher zu gestalten, und anschließend direkt aus dem Tool heraus an den Kunden schicken, ohne weiteren Umweg über ein Mail-Programm.

Kunden profitieren von Transparenz, Feedback-Funktion und direkter Abschlussmöglichkeit

Der Kunde kann in seiner Mail das Angebot im Detail ansehen: Das Tool zeigt ihm sämtliche Angaben sowie den Jahresnettobetrag an  und bietet Erläuterungen zu den ausgewählten Modulen. Wenn alles passt, kann der Kunde nach einem Klick auf „Antrag prüfen“ den Antrag direkt online abschließen. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Angebot nach eigenen Wünschen anzupassen – beispielsweise um eine höhere Versicherungssumme oder ein weiteres Zusatz-Modul wie Betriebshaftpflicht auszuwählen. Die geänderten Prämieninformationen werden in Echtzeit angezeigt und der Kunde kann den von ihm angepassten Vertrag sofort abschließen. Falls der Kunde noch Nachfragen zu bestimmten Punkten hat, kann er diese online kommentieren, so dass sein Makler ihm per Mail oder Telefon die Antworten geben kann. Nach dem Abschluss verschickt Hiscox die kompletten Unterlagen dann innerhalb eines Werktages je nach Wunsch per Post oder per Mail.

Projektleiter und Digital Marketing Manager Johannes Störmer erläutert: „Schon seit Jahren entwickeln wir laufend zeitgemäße, digitale Lösungen, die Maklern die Arbeit erleichtern und ihnen viel Zeit und Geld sparen. Mit der Hiscox Express Policierung bieten wir Maklern ja schon seit längerem erfolgreich eine schnelle, digitale Lösung an. Mit dem Digitalen Sofort-Antrag geben wir ihnen nun ein noch komfortableres und effizienteres Akquise-Tool an die Hand, mit dem sie in kurzer Zeit maßgeschneiderte Angebote entwickeln und samt persönlicher Ansprache direkt aussenden können. Der Kunde profitiert davon, dass er so sehr schnell und einfach zum gewünschten Versicherungsschutz kommt, der ihm gleichzeitig sehr transparent dargelegt wird. Gerade in Zeiten, in denen Vermittler und Kunden sich nicht einfach treffen können, kann unsere Lösung Maklern ihre Arbeit wesentlich erleichtern.“

Webinar am 8. April: Schnell, persönlich, effizient: Wie Hiscox Partner digitale Vertriebstools optimal für sich nutzen

Exklusiv für Hiscox Partner, die aus erster Hand mehr zu dem Thema erfahren möchten, bietet Hiscox ein kostenloses Webinar an. Im Rahmen einer Live-Demo werden der digitale Abschluss sowie alle Details zum neuen Sofort-Antrag vorgestellt. Außerdem haben Makler im Anschluss die Möglichkeit, Fragen an die beiden Referenten, Portfolio Underwriting Manager Ulrich Herz und Digital Marketing Manager Johannes Störmer, zu stellen.

Das Webinar findet statt am

Mittwoch, 08. April 2020, 10:00 bis ca. 10:45 Uhr

Anmeldungen sind ab sofort unter folgendem Link möglich:

https://register.gotowebinar.com/register/2200954403897880077

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW befragte gemeinsam mit der Berliner Kommunikationsagentur birkenbeul sechs Vorstände in Deutschland tätiger Versicherer im Rahmen einzeln geführter Interviews, zu den Auswirkungen der Corona-Krise.

 

Ziel der Befragung war es, die aktuelle Situation des Versicherungsmarktes zu betrachten sowie Chancen und Risiken für die Zeit nach der Krise zu identifizieren. Aber auch der Blick auf die eigene wirtschaftliche Situation der befragten Unternehmen hat uns interessiert und ganz besonders eine Einschätzung der Lage, in der sich ihre Vertriebspartner und damit unsere Mitglieder befinden. Vier der sechs Vorstände haben Versicherungsunternehmen vertreten, die auch Fördermitglieder des Verbandes sind.

Hier die zusammengefassten Ergebnisse der Befragung:

  • Sämtliche befragte Versicherer fühlen sich aktuell gut aufgestellt und der Situation absehbar gewachsen
  • Sämtliche befragte Versicherer arbeiten – soweit möglich – in den Homeoffices
  • Die Geschäftsentwicklung war zum Zeitpunkt der Befragung, Mitte vergangener Woche, stabil. Mit einem signifikanten Rückgang in den kommenden Wochen wird gerechnet
  • Mit zunehmenden Kundenanfragen wegen Zahlungsschwierigkeiten aufgrund Kurzarbeit etc. wird ebenfalls gerechnet
  • Die kontaktlose Beratung und Betreuung der Kunden über Telefon, Video etc. ist heute gefordert
  • Zunehmende Kündigungszahlen bei Biometrie- und Altersvorsorgeverträgen sind nicht auszuschließen
  • Stornoprävention ist die zentrale Herausforderung für Vermittler und Versicherer
  • Die meisten Versicherer bieten ihren Kunden unbürokratische Liquiditätshilfen wie Beitragsstundungen und andere Möglichkeiten
  • Sämtliche befragte Versicherer verfügen über Storno-Sonderregelungen und leisten Vertriebspartnern in Notlagen individuell gezielte finanzielle Hilfen
  • Eine Tendenz zu zyklischem Handeln in der Kapitalanlage seitens der Kunden ist erkennbar. Beispielsweise die Flucht in Deckungsstockanlagen
  • Vermögendere Kunden nutzen teilweise die Kursrückgänge für die Platzierung signifikanter Einmalbeiträge
  • Beratungstermine mit Vermittlern werden insbesondere von Unternehmen abgesagt, vor allem mit Auswirkungen auf das bAV Neugeschäft
  • Die Unsicherheit bei den Kunden nimmt wegen der Schwankungen der Kapitalmärkte zu
  • In der Krise erhöht sich teilweise die freie Liquidität der Menschen mit der Möglichkeit zur Absicherung individueller Risiken
  • Der Austausch von Vertriebsansätzen und -ideen in der Branche ist wichtiger denn je
  • Jeder Umsatzrückgang schafft die Potentiale für künftige, neue, andere Umsätze
  • Gemeinsam sinnstiftend zu handeln ist aktuell für die Branche und ihr Image entscheidend

Der AfW begrüßt die bereits getroffenen Regelungen zum Schutz der Vermittler und fordert alle Versicherer auf, diese Solidarität branchenweit gegenüber ihren Vermittlern, also den Müttern und Vätern ihrer Bestände, zu zeigen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Enorme zeitliche Erleichterung für Prüflinge – Qualität und Seriosität der Prüfung bleibt vollständig erhalten

 

Die Defino Institut für Finanznorm AG bietet Prüfungen für die Zertifizierung  zum/zur „Spezialisten/in für die private Finanzanalyse – DIN 77230“  ab sofort – zumindest vorübergehend – auch im online-Verfahren  an. „Die Umstellung  auf das Online-Verfahren wurde einerseits durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus erforderlich, “ so Defino-Vorstand Dr. Klaus Möller, „es bedeutet für die Prüflinge andererseits  auch eine enorme zeitliche Erleichterung, nicht mehr  zu Präsenz-Terminen  anreisen zu müssen.“ Auch die meisten Bildungsdienstleister haben Ihre Qualifizierungs-Angebote zur Vorbereitung auf die Zertifizierungs-Prüfung bereits als Online-Seminare eingerichtet. Das schließt die umsetzungsorientierten Module mit ein.

Verfahren als prüfungstauglich anerkannt

Der Defino-Prüfungsausschuss für die Personen-Zertifizierung hat dem Online-Verfahren offiziell zugestimmt. Inhalt und Ablauf der Online-Prüfung entsprechen vollständig den Präsenzprüfungen. Der einzige Unterschied liegt in der freien Auswahl des Prüfungsortes. Die dadurch entstandenen Herausforderungen bezüglich der Täuschungssicherheit konnten durch Video-Überwachung gelöst werden. Die Qualität und Seriosität der Prüfung bleibt somit vollständig erhalten. „Wir sind gerüstet, die bisher vereinbarten oder frei angebotenen Zertifizierungstermine zu halten  und neue zu vereinbaren“, so Möller.

Die Prüfungen finden über den Online-Dienstleister GoToMeeting statt, dessen Software leicht auf jedem PC und Laptop zu installieren ist. Dieses Instrument ist von  einzelnen Kultusbehörden bereits als prüfungstauglich anerkannt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de

Die Condor Lebensversicherung hat eine Hotline für Fragen zu den Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise geschaltet.

 

Unter der Telefonnummer 040 / 5701 9999-0 können sich Makler von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr im Condor Makler-Service-Center melden. Die Servicemitarbeiter geben Auskunft insbesondere zu den Auswirkungen auf Verträge zu Lebens- und Krankenversicherungen. Das Condor Makler-Service-Center ist zudem per E-Mail unter der Adresse Makler-Service@condor-versicherungen.de zu erreichen.

Darüber hinaus wurde im Maklerportal eine Corona-Seite für Vertriebspartner eingerichtet, auf der unter anderem aktuelle Sonderregelungen zur Beitragsstundung sowie zahlreiche weitere Maßnahmen und Hinweise zu finden sind. Das Maklerportal ist unter www.makler.condor-versicherungen.de zu erreichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Admiralitätstraße 67, D-20459 Hamburg, Tel: 040 36139-0, Fax: 040 36139-100, www.condor-versicherungen.de

Beeinflusst die Börse Lebensversicherungen weniger? so jedenfalls der GDV. (Gesamtverband deutscher Versicherer)

 

Depotkunden können ein Lied von fallenden Werten singen. Trifft das auch auf Lebensversicherungen zu?

“Die Anleihen im Bestand der Versicherungsunternehmen gewinnen also an Wert. Durch diesen Effekt werden Kursrückgänge an den Börsen und erhöhte Risikoaufschläge bei Unternehmensanleihen teilweise ausgeglichen”, so der GDV.

Erläuterung: Sinkende Renditen führten in der Vergangenheit oft zu höheren Anleihekursen

Realauswertung von Rückkaufswerten zeigt etwas anderes.

Einige hundert Anfragen von tagesaktuellen Lebensversicherungsrückkaufswerten während der Corona Krise zeigte, dass im Gegensatz zur Prognose des GDV, Policenwerte deutlich abgesunken sind. Eine Stellungnahme der Versicherer konnten wir dazu bisher nicht erlangen.

Ratsam ist es für Makler und Vermittler im Rahmen unseres kostenlosen Rückkaufswert – Controllings Policen auf deren tatsächlich Performance überprüfen zu lassen.

 

Welche Maßnahmen getroffen werden können zeigt sich nach der Auswertung:

  • Widerruf
  • Beitragsfreistellung
  • Cash – Umschichtungen

sind probate Mittel zur Sicherung von Vorsorgeverträgen.

 

„Dieser Service gehört heutzutage in jedwedes seriöse Maklerportfolio“

Daniel Kappes, Geschäftsführer Lawtechgroup GmbH / www.lawtechgroup.de

Lawtechgroup ist spezialisiert auf die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten. Unser Fokus liegt in der Finanzierung von Streitigkeiten gegen Akteure aus dem Lebensversicherungs – und Kapitalanlagemarkt. Dabei setzen wir auf Erfahrung und einen eigens entwickelten Algorithmus zur Vorhersage der Klageausgangs – Wahrscheinlichkeit. 1600 erfolgreich geführte Verfahren—über 89% Erfolgswahrscheinlichkeit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , info@clerical-widerruf.de, www.clerical-widerruf.de

Referent: Dirk Fischer, Geschäftsführer, Patriarch Multi-Manager GmbH  – Termin: Dienstag, 7.4.2020 um 11 Uhr

 

Aktuell liegt ganz Deutschland unter einer „Corona-Glocke“ und viele geschäftliche Aktivitäten sind auf Eis gelegt. Oft allerdings auch nur, weil einem als Berater auch die zündenden Ideen nach einem ungeahnten Börsencrash von 40% in nur drei Wochen fehlen. Kein Wunder, die Verunsicherung bei den Anlegern ist schließlich riesig. Zudem erschwert die fehlende direkte Kontaktaufnahme das Geschäft zusätzlich, da das Vertrauen derzeit weniger über die persönliche Ebene zwischen Berater und Kunde entstehen kann, sondern vielmehr über die Klarheit und Verständlichkeit des Produktes.

Doch eigentlich weiß ja jeder Berater, dass die schlimmsten Krisen immer die besten Einstiegschancen waren. Daher darf er sich diese seltene Chance für seine Kunden natürlich nicht entgehen lassen. Genau jetzt kann man günstig den Grundstock für den Wohlstand seiner Klienten in der Zukunft legen. Wenn da nur die Angst der Investoren vor dem zu frühen Einstieg nicht wäre. Wie also den Kunden erreichen und überzeugen?

Doch es geht. Ganz sicher! Mit der Trend 200-Systematik! Ein Investor steigt zunächst ausschließlich mit Cash in den Markt ein und wird mit der gewünschten Aktienquote erst dann wieder in den Aktienmarkt „gedreht“, wenn sich das Umfeld beruhigt hat.

Hört sich zu gut an, um es zu glauben? Keineswegs. Dieses System gibt es schon seit 8,5 Jahren erfolgreich in der Praxis. Und auch in der aktuellen Krisenphase ist das System bereits seit knapp zwei Wochen nicht mehr im Markt investiert. Trend 200-Kunden schlafen derzeit also ruhig. Doch wenn an den Börsen wieder die Sonne scheint, werden diese Kunden zeitversetzt automatisch wieder dabei sein. Die ach so schwierige Timing-Frage wird so für Sie und Ihre Kunden klar gelöst!

Neugierig geworden? Erfahren Sie in einer Onlineschulung mit Dirk Fischer, wie das Konzept funktioniert und wie Sie es in der aktuellen Krisenphase bei Ihren Kunden einsetzen können. Melden Sie sich noch heute an!

Ihr Referent: Dirk Fischer, Geschäftsführer, Patriarch Multi-Manager GmbH

Termin: Dienstag, 7.4.2020 um 11 Uhr

Link zur Anmeldung: https://www.anmelden.org/jdcpatriarch200

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Patriarch Multi-Manager GmbH, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 715 89 90 0, www.patriarch-fonds.de

Hochwertiger PKV-Schutz, bewährte Rückerstattungsmodelle und attraktive Mehrwerte: Das Tarifkonzept PREMIUM setzt Maßstäbe in der privaten Krankenversicherung für die Zielgruppe der Arbeitnehmer, aber auch für Selbständige.

 

Eingeschlossen sind umfangreiche Leistungen wie etwa die freie Arztwahl und die Abrechnung über die GOÄ und GOZ hinaus. Innovative Extras zeichnen den neuen Krankenvollkostentarif der Continentale zusätzlich aus. Dieser erstattet etwa für digitale Gesundheitsanwendungen oder für Leistungen in besonderen Lebenssituationen, etwa für die häusliche Krankenpflege. Und das alles zu einem Preis, der im Marktvergleich eine Spitzenposition einnimmt.

Eigenverantwortung zahlt sich aus

“Die Continentale bietet traditionell Tarife an, die auf das eigenverantwortliche Handeln der Versicherten und auf die Rückerstattung von Beiträgen setzen. So können unsere Versicherten ihre jährlichen Kosten für die private Krankenversicherung beinahe halbieren”, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Kranken im Continentale Versicherungsverbund. Nehmen Versicherte in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, erhalten sie eine garantierte Beitragsrückerstattung in Höhe von zwei Monatsbeiträgen. Darüber hinaus ist eine erfolgsabhängige Erstattung von bis zu vier weiteren Monatsbeiträgen möglich.

20 Euro Selbstbehalt je Leistung, maximal 500 Euro pro Jahr

Diese Philosophie der Eigenverantwortung hat der Dortmunder Krankenversicherer auch beim leistungsdynamischen Selbstbehalt aufgegriffen und bereits in seinen Erfolgstarifen ECONOMY und COMFORT angewandt. Für PREMIUM wurde das Konzept nun weiterentwickelt und der Selbstbehalt auf 500 Euro limitiert. Durch diese Begrenzung, bei Kindern sind es nur 250 Euro, erhalten PREMIUM-Versicherte finanzielle Planungssicherheit. Zumal sie sich je tariflicher Leistung mit nur 20 Euro an den Kosten beteiligen. Für Generika, Sehhilfen und stationäre Leistungen entfällt die Zuzahlung komplett. “Dieses Model ist für den Kunden transparent und nachvollziehbar. Sie können ihre Selbstbeteiligung durch wirtschaftliches Verhalten selbst beeinflussen”, so Dr. Helmut Hofmeier.

Top Preis-Leistungs-Verhältnis mit attraktivem Effektivbeitrag für Arbeitnehmer

Neben starken Leistungen trumpft der neue Tarif mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis auf, das vor allem freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer auf Anhieb überzeugt. Der PREMIUM-Beitrag für einen 35-Jährigen inklusive stationärer Wahlleistungen liegt abzüglich des Arbeitgeberanteils bei nur 243,37 Euro. Berücksichtigt man die maximale Rückerstattung von sechs Monatsbeiträgen, verbleiben gerade einmal 39,17 Euro im Monat. Zum Vergleich: Der freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlt abzüglich des Arbeitgeberanteils 367,97 Euro.

PREMIUM greift aktuelle Entwicklungen auf

Aktuelle Gesetzesänderungen sind im Tarifwerk ebenso berücksichtigt wie medizinische Innovationen. Denn Therapien und Behandlungen entwickeln sich mit dem digitalen Fortschritt stetig weiter. So können etwa Apps bei bestimmten Behandlungen von Krankheiten unterstützen. Daher leistet PREMIUM für ärztlich verordnete digitale Gesundheitsanwendungen, die sich zum Beispiel im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen wiederfinden.

Attraktive Mehrleistungen inklusive

Ebenfalls in PREMIUM inbegriffen sind Leistungen, die bislang nicht zum üblichen Leistungskatalog der PKV zählten. Dazu gehört etwa die medizinisch notwendige häusliche Krankenpflege. Sie beinhaltet die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Aber auch die Kosten für eine Haushaltshilfe werden erstattet, wenn nach ärztlicher Bescheinigung der Haushalt nicht alleine weitergeführt werden kann. Darüber hinaus zahlt PREMIUM bis zu 500 Euro je Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen. Impfungen, ganz gleich ob reise- oder berufsbedingt, werden zu 100 Prozent übernommen.

PREMIUM schenkt Eltern bis zu 12 Monatsbeiträge

Über eine finanzielle Unterstützung dürfen sich frisch gebackene Eltern freuen. Sind sie PREMIUM versichert und erhalten Elterngeld, schenkt die Continentale ihnen je Elternteil bis zu sechs Monatsbeiträge. So lässt sich bares Geld sparen.

Die Leistungen im Überblick

PREMIUM bietet gerade in Kombination mit dem Stationärtarif SP alles das, was Arbeitnehmer und Selbständige von ihrer Krankenversicherung verlangen.

Ambulante Leistungen

– 100 Prozent für ärztliche Leistungen bei freier Arztwahl, auch über Höchstsätze der GOÄ

– 100 Prozent für Heilpraktikerleistungen bis zu den Höchstsätzen der GebüH

– 100 Prozent bis 400 Euro alle 2 Jahre für Sehhilfen

– Bis zu 500 Euro je Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen, die über gesetzlich eingeführte Programme hinausgehen

– 100 Prozent für Impfungen einschließlich reise- oder berufsbedingter Impfungen stationäre Leistungen inkl. Tarif SP

– 100 Prozent auch über Höchstsätze der GOÄ

– freie Arzt- und Krankenhauswahl

– Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer

 

Zahn-Leistungen

– 100 Prozent für Zahnbehandlung, auch über Höchstsätze GOZ

– 85 Prozent für Zahnersatz, unbegrenzte Anzahl Implantate, Kieferorthopäde

 

Allgemeine Leistungen

– Weltweiter Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate

– Bis zu 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug

– Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen (davon 2 garantiert)

 

Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/Premium.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Swiss Life hat ihre gesamte Tarifwelt in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den neuesten Stand gebracht und führt viele Verbesserungen mit unmittelbarem Mehrwert für Kunden und Makler ein:

 

Dazu zählen unter anderem noch einfacher verständliche Leistungsdefinitionen, ein komplett überarbeiteter Antrag sowie attraktive Beiträge und höhere Absicherungsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen. Besonders junge Menschen profitieren von sehr flexiblen Anpassungsmöglichkeiten ihrer BU über die gesamte Laufzeit.

Swiss Life ist eine führende Anbieterin für Lösungen rund um die Absicherung der Arbeitskraft und in diesem Bereich mehrfach Konsortialführerin bei den großen Branchenversorgungen MetallRente, KlinikRente und Arbeitskraftschutz Flex der IG BCE. “Darum sind wir auch stolz darauf, dass Swiss Life erst kürzlich vom map-report zum Stabilitätssieger am deutschen BU-Markt gekürt wurde. Denn für Geschäftspartner ist es eine entscheidende Frage, welcher Versicherer oder welches Versorgungswerk dem Kunden auch in der Zukunft verlässlich zur Seite steht. Bei Swiss Life ist das nachweislich der Fall”, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Jetzt hat Swiss Life das Flaggschiff Berufsunfähigkeitsversicherung entlang der kompletten Wertschöpfungskette optimiert und ein neues Produkt- und Serviceangebot auf den Markt gebracht. Besonders wertvoll für die Entwicklung war dabei wie immer das Feedback der Geschäftspartner.

BU-Antrag noch klarer strukturiert, Prozesse deutlich optimiert

Swiss Life hat den Antrag der Swiss Life SBU, der Swiss Life BUZ, der MetallRente.BU, der KlinikRente.BU und der BU Flex des Arbeitskraftschutzes Flex völlig neu strukturiert. Die neue Zwei-Spalten-Logik führt zu deutlich mehr Übersicht für Vermittler und Kunden, gleichzeitig vereinfacht die Neustrukturierung der Fragen nach Dauer der Abfragezeiträume das Ausfüllen der Gesundheitsfragen deutlich. Es wurde konsequent darauf geachtet, auf vorhandene Zusatzfragebögen und noch mehr Beispielerkrankungen hinzuweisen. “Um den Weg vom Antrag zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten, wurden bereits in den vergangenen Monaten viele relevante Abläufe und Prozesse in der Antrags- und Risikoprüfung optimiert”, sagt Holzer. So wurden z. B. Annahmerichtlinien überarbeitet, um noch mehr Menschen durch eine vereinfachte Risikoprüfung bei vielen Krankheitsbildern versichern zu können. Davon profitieren Geschäftspartner und Kunden bereits heute.

Junge Menschen profitieren von neuen Tarifen

Swiss Life will den frühen Beginn der Absicherung für junge Menschen noch attraktiver gestalten, über das ganze Berufsleben hinweg. So profitieren z. B. Gymnasiasten sowie rund 200 weitere Berufsbilder von noch attraktiveren Beiträgen. Ebenso wurden die maximalen BU-Rentenhöhen für besondere Zielgruppen erweitert, insbesondere für Schüler ab der 11 Klasse und Auszubildende, die mit 1.300 Euro abgesichert werden können. Studenten können bis zu 1.500 Euro BU-Rente monatlich versichern – ausgewählte Master-Studenten und Doktoranden sogar bis zu 2.000 Euro. “Mit dieser Optimierung haben Jugendliche die Chance, bereits sehr früh zu günstigen Beiträgen eine sehr respektable Absicherungshöhe zu wählen. Dieses Angebot gilt übrigens nicht nur für die BU, sondern auch für den kompletten Swiss Life Vitalschutz und die MetallRente.EMI”, betont Holzer.

Leistungserweiterung bei BUprotect um Kurzarbeit und Sabbatical

BUprotect ist eine Swiss Life-Lösung für die Überbrückung besonderer Lebensphasen und bereits seit 2014 fester Bestandteil der SBU-Tarife. Mit BUprotect kann bei Mutterschutz und Elternzeit, im Falle von Arbeitslosigkeit oder bei einer Weiterbildung in Vollzeit der BU-Schutz zu 70 % aufrechterhalten werden, und das für pauschal fünf Euro Monatsbeitrag. Dieser Ereigniskatalog wird ab sofort um zwei Lebensphasen erweitert: Kurzarbeit und Sabbatical. “Das Besondere an dieser Verbesserung ist, dass sie nicht nur für neue Kunden, sondern auch für bestehende Verträge seit 2014 gilt”, betont Holzer.

Akuthilfe bei schweren Krankheiten ohne Mehrbeitrag

Ab sofort gibt es bei der komplett von Swiss Life verantworteten BU-Tarifwelt eine neue sogenannte Akuthilfe. Diese leistet unmittelbar bei der bedingungsgemäßen Diagnose von sechs definierten Krankheitsbildern: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Verlust der Sprache. Der Kunde erhält eine versicherte Akuthilfe-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten. Treten mehrere dieser Krankheiten zeitlich versetzt auf, kann sich dieser Zeitraum auch noch verlängern. Auch der mehrfache Bezug der Akuthilfe auf Grund ein und derselben Krankheit ist möglich. “Das Besondere: Die Akuthilfe ist fester Bestandteil unserer Bedingungen. Das bedeutet, sie muss bei Antragstellung nicht gesondert angekreuzt werden, sondern ist ohne Mehrbeitrag mitversichert”, betont Holzer. “Damit setzen wir Marktstandards und freuen uns, Geschäftspartnern und Kunden damit unbürokratisch und schnell zu helfen.”

Ab sofort automatisierte Revisionsmöglichkeiten

Aufgrund des Gesundheitszustandes erhalten manche Kunden eine sogenannte Ausschlussklausel, zum Beispiel für die Wirbelsäule oder Gelenke. Hier geht Swiss Life neue Wege: Sollte mit dem Kunden eine von mehreren näher bestimmten Klauseln vereinbart werden müssen, dann besteht künftig die Möglichkeit einer späteren automatisierten Revision der Ausschlussklausel. Dabei findet nach einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren automatisch eine Überprüfung statt, ob die Ausschlussklausel aus medizinischer Sicht wieder entfallen kann. Das Besondere: Der Zeitpunkt wird bereits in der Police dokumentiert und Swiss Life geht pünktlich und proaktiv auf den Kunden zu. So können weder der Kunde noch der Geschäftspartner diesen so wichtigen Termin verpassen.

Neue Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit

Sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der Altersrente anheben, so haben die künftigen Kunden in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE die Möglichkeit, später die Laufzeit des Vertrages ohne erneute Gesundheitsprüfung unter gewissen Voraussetzungen zu verlängern. Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Optimierung Berufsliste und Aufnahme von Trendberufen

Die Berufsliste wurde um zahlreiche Trendberufe aus den letzten Jahren erweitert, wie z. B. Data-Engineer, Scrum-Master und KI-Entwickler. Ebenso wurden relevante Berufe aus den Branchen der IG BCE aufgenommen, dazu zählen u.a. der Flachglastechnologe, der Lacklaborant und der Solaranlagenmechaniker. Auch die zur Auswahl stehende Liste an Bachelor- und damit korrespondierenden Masterstudiengängen wurde deutlich erweitert. “Eine eindeutige Zuordnung des Berufsbildes in der Beratungsphase spricht für die Professionalität des Anbieters und ist darum auch für uns ein wichtiges Kriterium. Damit können Vermittler jetzt noch zielgruppengerechter Menschen mit den BU-Lösungen von Swiss Life versorgen”, sagt Holzer.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Die RWB Group AG stellt seinen über die Vertriebsgesellschaft RWB Partners GmbH angebundenen Beratern und Vermittlern die Online-Beratungs- und Zeichnungsplattform ‚RWB Live‘ zur Verfügung.

 

Dieses Angebot ist für Vertriebspartner der RWB zeitlich unbegrenzt und kostenfrei. Interessierte können sich unter www.rwb-partners.de/rwblive zu einer Demo-Tour anmelden.

„Mit unserer hauseigenen Online-Beratungsplattform ‚RWB Live‘ bleiben unsere Vertriebspartner auch während der Corona-Krise handlungsfähig“, sagt Norman Lemke, Vorstand und Mitgründer der RWB Group. „Die Technologie geht dabei weit über Bildschirmfreigaben oder gängige Online-Meeting-Lösungen hinaus. Unsere Plattform beinhaltet einen volldigitalisierten Beratungsablauf inklusive digitaler Zeichnungsmöglichkeit“, so Lemke weiter.

Der Zugang zum RWB Live erfolgt für Berater und Kunde einfach und ohne jegliche Vorinstallation über einen gängigen Webbrowser. Während der Beratung werden alle durchgeführten Schritte automatisch protokolliert und verschiedene automatische Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Zeichnungsunterlagen können online vorbereitet und vollständig digital signiert werden. Identifiziert sich der Kunde per Video-Ident-Verfahren, funktioniert die Zeichnung ohne jeden Medienbruch und wird direkt an die RWB übermittelt.

„Viele unserer Vertriebspartner arbeiten unabhängig von der Corona-Krise bereits seit Herbst 2019 mit dem RWB Live. Die Nutzung hat in den letzten beiden Wochen aber spürbar zugenommen. Unserer Vertriebsbetreuer schulen aktuell täglich mehrere Partner, die jetzt auch online beraten möchten“, berichtet Nico Auel, Geschäftsführer der RWB Partners GmbH. Das RWB Live wurde vom hauseigenen FinTech, der Walnut GmbH, entwickelt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

RWB Group AG, Keltenring 5, D­-82041 Oberhaching Tel: 089/ 666694­0, Fax: 089/ 666694­10, www.rwb­-group.com

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ legte am 27. März 2020 ihren Abschlussbericht für eine Reform der Altersvorsorge vor.

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürwortet die darin formulierte Förderung der privaten Altersvorsorge ergänzend zur gesetzlichen Rente.

„Es ist uns wichtig dabei festzuhalten, dass das Gremium auch den weiteren Ausbau der Riester-Rente vorschlägt mit einer Dynamisierung der staatlichen Zulagen und der Vereinfachung des Zulagenverfahrens“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Auch der BVK fordert seit Jahren eine Weiterentwicklung der Riester-Rente, wobei auch eine Zusammenlegung mit der Rürup-Rente für Selbstständige sinnvoll erscheint. Allerdings finden wir es nicht nachvollziehbar, warum die Kommission im gleichen Atemzug die Vertriebskosten kritisiert und eine staatlich organisierte digitale Plattform sowie ein Standardprodukt dafür vorschlägt.“

Nach Ansicht des BVK ist es schließlich zum großen Teil den hochqualifizierten Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Versicherungskaufleute geschuldet, dass bisher über 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden.

„Zu begrüßen ist auch die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge über eine Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens und besserer Möglichkeiten arbeitgeberfinanzierter Vorsorge für Geringverdiener“, so BVK-Präsident Heinz. „Das sind in unseren Augen vernünftige Vorschläge. Umso unverständlicher ist es deshalb für uns, warum die Kommission keine richtungsweisenden und konkreten Empfehlungen zur Sicherung der gesetzlichen Rente, beispielsweise durch Anhebung des Renteneintrittsalters oder Rücknahme von Fremdleistungen wie die Mütterrente, gemacht hat.“

Auch bleibt die Kommission sehr vage, wie die steigenden Beitragsleistungen für die gesetzliche Rente zukünftig von den Sozialpartnern geschultert werden können. „Ein Zukunftsentwurf für eine nachhaltige Altersversorgung haben wir uns deshalb anders vorgestellt“, so der BVK-Präsident.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die von der WWK Lebensversicherung a. G. unter dem Markennamen WWK IntelliProtect® angebotenen Fondsrenten mit Garantie beweisen in der Corona-Krise ihre hohe Leistungsfähigkeit.

 

Der kundenindividuell und börsentäglich arbeitende iCPPI-Garantiemechanismus hat bei den weltweit starken Aktienmarkteinbrüchen bei jedem einzelnen Kunden sehr rasche massive Umschichtungen in das Sicherungsvermögen der WWK ausgeführt. Dort wurde das Kapital sicher verzinst und bei Kursaufwärtsbewegungen sofort an den Aktienmärkten wieder zur rentierlichen Wiederanlage in die gewählten Investmentfonds umgeschichtet.

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor der WWK, betont: „Unser iCPPI-Garantiemotor hat unseren Kunden in der Vergangenheit sehr hohe Investitionsquoten in die gewählten Investmentfonds und damit hohe Renditen ermöglicht. In der aktuellen Krise zeigt sich auch, wie wertvoll unsere Garantien sind. Unsere Kunden waren und sind vor Verlusten an den Aktienmärkten geschützt.“

Die als „Individual Constant Proportion Portfolio Insurance (iCPPI)“ bekannte dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie ist bei allen von der WWK angebotenen Fondsrenten mit Garantie im Einsatz. Die notwendigen Portfolioumschichtungen werden dabei börsentäglich durchgeführt und nicht nur zum Monatsende, wie es bei den meisten Wettbewerbsprodukten der Fall ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Bund und Länder haben in der Corona-Krise große Hilfspakete beschlossen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben darüber hinaus weitere Chancen, die Kosten zu reduzieren und eine Insolvenz zu vermeiden. Gute Risikovorsorger helfen dabei.

 

Von Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Die Hilfswelle rollt an – und viele Unternehmer und Selbstständige haben dem Corona-Virus den Kampf angesagt. Krisenpläne aufstellen, den Notfallkoffer packen, den Betrieb in die Cloud verlagern … mit den acht Goldenen Regeln zur Risikominimierung kommen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich leichter durch jede schwere Krise. Die Sammlung der wichtigsten Ratschläge hat denn auch breiten Widerhall gefunden.

Viele Firmen haben sich bereits auf die veränderte Situation eingestellt – und Mitarbeiter ins Home-Office geschickt, die Kunden und Lieferanten kontaktiert, Geschäft ins Internet verlagert. Wie beispielsweise die Versicherungsgruppe die Bayerische mit Corona umgeht, berichtet der Vorstand in diesem Podcast. Doch gerade, wo solche Maßnahmen nicht möglich sind, geht es finanziell jetzt oft ums Ganze.

KMU sollten darum die ganze Bandbreite nutzen, um Kosten zu minimieren und Hilfen zu aktivieren. Wer sich als echter Risikovorsorger versteht, hat jetzt die Pflicht, den Unternehmern dabei aktiv zu helfen. Gerade bei Kostenminimierung und Liquiditätsmaximierung haben KMU oft nämlich noch einige Handlungsoptionen. Das sind die Möglichkeiten:

Beihilfen beantragen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat versprochen: „Es ist genug Geld da und wir setzen es ein.” Dazu werden gerade die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet – und zwar durch den Bund und die einzelnen Länder. Das Ziel: Unternehmen sollen jetzt leichter Zugang zu günstigen Krediten bekommen.

Die Hilfssummen und Bedingungen gehen in Rekordzeit durch den Gesetzgebungsprozess. Unternehmer vom Ein-Mann-Betrieb über den Freiberufler und Selbständigen bis zum größeren Mittelständler und Konzern können sich bei den Wirtschafts- und Finanzministerien des Bundes und aller Länder über die Programme informieren, Anträge ausfüllen oder über die Hausbank Staatshilfen beantragen.

So können etwa Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, die im Moment kaum an Bankenkredite kommen, Soforthilfe erhalten. Sie müssen dazu lediglich versichern, dass sie durch Corona eine Liquiditätsschwäche haben. Zehn von insgesamt 40 Milliarden Euro aus diesem sogenannten Solidaritätsfonds werden als direkte Zuschüsse vergeben, nur der Rest muss zurückgezahlt werden.

Firmen bis zu fünf Mitarbeitern sollen für höchstens drei Monate Zuschüsse von insgesamt 9.000 bis 10.000 Euro erhalten, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro. „Es soll so unbürokratisch wie möglich gehen – wo immer möglich, auch elektronisch“, so Altmaier. Spätestens in der ersten Aprilwoche soll überall klar sein, welche Stellen die Gelder auszahlen.

Alle Länder haben inzwischen überdies eigene Programme. In Baden-Württemberg etwa bekommen Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten schnell und unbürokratisch einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro. Fünf Milliarden Euro stehen dort für Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliarden für die Soforthilfen.

Bayern hat eine Task Force der LfA Förderbank Bayern eingerichtet, um sofort Beihilfen ausreichen zu können (Telefonnummer 089 2124-1000). KMU können etwa Akutkredite von bis zu zwei Millionen Euro erhalten, ohne dass ein Konsolidierungskonzept vorgelegt werden muss, sofern die Hausbank den Corona-Hintergrund gegenüber der LfA bestätigt. Zudem werden an KMU Direkthilfen von 5.000 bis zu 30.000 Euro ausgezahlt, die nicht zurückerstattet werden müssen.

In Nordrhein-Westfalen ermöglicht die dortige Bürgschaftsbank eine 72-Stunden-Expressbürgschaft für bis zu 250.000 Euro. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe zudem die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen – ohne Sicherheiten zu stellen. (Förderberater der NRW.BANK: 0211 91741 4800).

Auch alle anderen Länder haben entsprechende Rettungsanker ausgeworfen – jetzt müssen Unternehmer schnell zugreifen.

Auch der Bund stellt massiv Hilfen zur Verfügung – die Rede ist bereits von einer wirtschaftspolitischen „Panzerfaust“. Eine Übersicht über alle Möglichkeiten, Anträge und Umfänge gibt es täglich aktualisiert hier. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist dabei das zentrale Instrument. Das ist die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001. Firmen müssen sich aber für den Antrag selbst immer über die eigene Hausbank an die KfW wenden – besser heute als morgen; denn der Andrang wird sicher groß.

Wer mit dem Ausland handelt, kann seine Geschäfte zudem deutlich umfangreicher durch Exportkreditgarantien (“Hermesdeckungen”) des Bundes abdecken. Zudem legt der Bund auch noch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften auf – mit einem flexiblen Ermächtigungsrahmen bei weiteren oder länger andauerndem Absicherungsbedarf.

Quarantäne-Entschädigung: Eine besonders große Hilfe gibt es für alle Selbstständigen und Freiberufler, die sich aufgrund einer Corona-Erkrankung oder auch nur des Verdachts darauf in Quarantäne befinden: Können sie deshalb ihrer Arbeit nicht nachgehen, können sie nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine finanzielle Entschädigung beantragen. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen des letzten Jahres.

Kurzarbeit: Wer Mitarbeiter hat – und eine mangelnde Auftragslage – der kommt jetzt noch leichter an Kurzarbeitergeld: Das sogenannte Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf nur noch zehn Prozent abgesenkt. Zudem müssen Chefs auch nicht erst negative Arbeitszeitsalden aufbauen, die dem Arbeitsamt nachgewiesen werden müssen. Und überdies gibt es das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sogar durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig übernommen.

Zahlungsunfähigkeit vermeiden: „Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen.” Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier versprochen. So weit, so gut. Auch hier ist aber aktives Handeln gefordert: Es nutzt nämlich nichts, wenn etwa Liquiditätshilfen zwar in Gang gesetzt wurden, aber zu spät eintreffen. Schon nach drei Wochen würden Unternehmer sich dann womöglich der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Diese Frist soll nun zwar bis Ende September ausgesetzt werden. Unternehmer sollten aber dennoch die Fristen im Kopf haben und sich entsprechende Wiedervorlagen einrichten.

Steuern senken: Erst Corona – und dann auch noch das Finanzamt …? Hier zeigt sich der Fiskus jetzt ungewohnt großzügig. Aber nur, wenn die Buchhaltung auch entsprechend agiert. Den deutschen Unternehmen sollen so Milliarden an eigentlich fälligen Zahlungen erst einmal gestundet werden. Die Landesfinanzbehörden haben bereits dementsprechende Direktiven erhalten, sich kulant zu zeigen. So hat das Land Berlin etwa die Finanzämter angewiesen, Steuern zu stunden. Damit soll die Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen belassen werden. Die Maßnahme betrifft die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.

Steuervorauszahlungen können zudem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter überdies auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht. Alle anderen Länder handeln ähnlich.

Manche Steuern werden auch von der Zollverwaltung verwaltet – etwa die Energiesteuer. Auch hier soll die Generalzolldirektion kulant sein. Genau wie das Bundeszentralamt für Steuern; das ist für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig.

Aber noch einmal – Achtung! Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben oft Buchhalter oder Steuerberater, die diese Erleichterungen von sich aus nicht beantragen. Jetzt ist die Zeit, um sich selbst oder die Mitarbeiter auf Trab zu bringen. Kosten runter – Hilfsgelder her: Das ist die Parole der Stunde.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Schroeder-Wildberg erwirbt rund 1,8 Prozent der Aktien von der Gründerfamilie Lautenschläger

 

Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE, erwirbt 1.950.000 Aktien an der MLP SE von der Gründerfamilie Lautenschläger. Damit setzen Gründer Manfred Lautenschläger und der langjährige Vorstandschef den Kurs der nachhaltigen Aktionärsstruktur fort. Nach Vollzug der Transaktion wird Uwe Schroeder-Wildberg insgesamt 1,86 Prozent der Aktien halten; die Familie Lautenschläger verfügt dann über einen Anteil von rund 27,4 Prozent.

„Unter der Leitung von Uwe Schroeder-Wildberg hat sich MLP strategisch deutlich weiterentwickelt. Er hat das Unternehmen in den zurückliegenden, bisweilen aufgrund der Marktentwicklungen nicht einfachen Jahren entscheidend geprägt. Deshalb verfügt MLP heute über eine nie dagewesene Stabilität und Solidität. Meine Familie und ich sind Uwe Schroeder-Wildberg sehr dankbar. Deshalb ist es uns wichtig, ihn auch unternehmerisch noch umfangreicher zu beteiligen. Gemeinsam mit dem dauerhaften und generationenübergreifenden Engagement meiner Familie bietet dies eine wesentliche Basis für eine weiterhin stabile und langfristig orientierte Ausrichtung von MLP“, sagt Unternehmensgründer Manfred Lautenschläger.

„Ich bin von den Potenzialen von MLP tief überzeugt und wir werden das Unternehmen von einer starken Basis kommend in den kommenden Jahren auf das nächste Level bringen. Dies möchte ich mit dem Ausbau meiner Beteiligung genauso nochmals unterstreichen wie die Tatsache, dass MLP meine berufliche Heimat ist und ich eine sehr hohe Verbundenheit zum Unternehmen und den MLPlern habe“, sagt Uwe Schroeder-Wildberg.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Das Maklerverwaltungsprogramm von blau direkt galt bereits bei vielen als das technisch führende Cloud-System. Mit dem neuen Update bauen die Lübecker ihren Vorsprung weiter aus.

 

In Pandemie-Zeiten zeigen sich die Vorteile digitaler Cloud-Systeme deutlich. Viele Makler befinden sich zwischen Home Office oder Schließung ihrer Betriebe. Dazu kommen die zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wenn an traditionellen Arbeitsweisen festgehalten wird. Während der Umsatz in klassischen Verkaufsgesprächen immer mehr einbricht, weil Kunden aus Angst vor Ansteckung Präsenztermine meiden, feiern digital arbeitende Makler Umsatzrekorde, weil sie ihre in Selbstisolation gelangweilten Kunden bequem zu Hause erreichen können. Mit dem Corona-Update ist es den Machern des Maklerverwaltungsprogramms „Ameise” gelungen, das mobile Arbeiten noch attraktiver zu gestalten.

„Das Grundgerüst der neuen Ameise ist full responsive, also für die Darstellung auf verschiedensten Geräten wie bspw. Smartphones, Tablets oder Desktop-PCs optimiert. Unser Makler der Zukunft soll dank cloud-basiertem MVP nicht nur von jedem Ort der Welt bequem übers Internet arbeiten können, sondern zukünftig eben auch von jedem gängigen Endgerät aus. Den Grundstein hierfür legt dieses Update. So wie es Endkunden gewohnt sind auf der Couch vor dem Fernseher liegend an ihrem Smartphone die Ferienwohnung für den nächsten Urlaub zu buchen, so soll es für den Makler zukünftig ganz natürlich sein zwischen zwei Kundengesprächen von unterwegs in die Verträge und aktuellen Geschäftsprozesse seiner Kunden und ihrer Verträge schauen zu können”, verspricht Hannes Heilenkötter, CTO von blau direkt.

Um laufend auf dem neuesten Stand sein zu können, ist auch für die weitere Kommunikation der Makler untereinander und für den Informationsfluss seitens der Gesellschaften an die Makler gesorgt. So ist es blau direkt möglich, den Maklern auch in dieser schwierigen Zeit beizustehen. „Die blau direkt Welt besteht aus mehr als nur aus einem mächtigen Maklerverwaltungsprogramm. Ebenfalls gehören eine umfangreiche Knowledge Base, die den Makler mit wertvollen Informationen zu Abläufen und Produkten versorgt, sowie eine lebhafte Community-Plattform, auf der sich unsere Partner und Mitarbeiter untereinander austauschen, dazu. Die neue Ameise verbindet diese drei Welten miteinander und erleichtert so dem Makler seine alltägliche Arbeit”, berichtet Hannes Heilenkötter.

Mit der neuen Ameise verbessert der Infrastrukturdienstleister auch die Skalierbarkeit des Maklerbetriebs. Eine gute User Experience und intuitive Bedienelemente lassen eine professionelle Nutzung auch ohne aufwendige Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu. So berichtet der umtriebige Heilenkötter: „Die Suche nach Kunden und Verträgen ist eines der elementarsten Funktionen eines jeden Maklerverwaltungsprogramm. Es war uns daher ein ganz besonderes Anliegen dieses bereits zu Release erheblich zu verbessern. Unsere intelligente Suche geht in der Darstellung der Suchergebnisse sehr stark auf die Möglichkeiten des jeweils genutzten Geräts ein und sorgt mit guten Visualisierungen außerdem dafür, dass der Anwender den gesuchten Datensatz noch schneller und intuitiver finden kann als zuvor.”

Auch die nächsten Schritte sind bereits von den Softwareentwicklern aus dem Haus blau direkt geplant. „Für die nächsten Minor-Updates haben wir uns eine starke Veränderung der wichtigsten Elemente vorgenommen: Die Kunden- und Vertragsmasken werden wir digital aufrüsten. Perspektivisch werden wir das Nutzererlebnis in kurzen Abständen verbessern.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Eine Situation wie die aktuelle um das Corona-Virus hat noch niemand von uns erlebt. Wir können nachvollziehen, dass sich mancher Maklerkollege fragt, was das alles für ihn und sein Geschäft bedeuten wird.

 

Das man sich auch Sorgen macht, ist verständlich. Wir von der VEMA haben uns auch so unsere Gedanken gemacht, was die Corona-Krise letztlich wohl für unsere Kollegen und uns bedeuten könnte. Ob eine Stornowelle, wie sie vereinzelt bereits prophezeit wurde, auf uns zurollt, das wissen wir natürlich auch nicht. Aber selbst wenn die Kurzarbeiter- und/oder Arbeitslosenquote auf 10 bis 15 % steigen würde, bedeutet das nicht automatisch, dass jeder Bürger seine Vorsorge über Bord wirft. Ähnliche Quoten hatten wir Mitte der 2000er Jahre, Börsencrashs auch und als Volkswirtschaft haben wir das immer gemeistert. Wie sich die einzelne Person verhält, das ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Was gerne übersehen wird sind die vielen Firmen, die ohne Probleme weiterlaufen. Genauso, wie der einzelne Bürger immer noch eine Alltag hat – die meisten mit normalen Arbeitszeiten und allem, was es vor Corona auch gab. Vielleicht arbeiten sie jetzt im Homeoffice, vielleicht sind sie teils auch auf Kurzarbeit – an den Bedürfnissen hat sich grundsätzlich kaum etwas geändert und nicht jede Beitragspause muss für immer sein. Warum sollten ruhende Verträge nicht wieder aufleben, wenn sich wieder Normalität eingestellt hat?

Wir stellen fest, dass sich die meisten unserer Maklerkollegen neu ausrichten, um weiter ihrem Geschäft nachgehen zu können und Kunden zu beraten. Geht das trotz Social Distancing denn überhaupt? Das geht sogar ganz vorzüglich! Digitale Beratung per Telefon, Mail und Videochat werden derzeit verstärkt genutzt. Wir unterstützen unsere Makler indem wir Ihnen das Onlineberatungstool VEMA-Live kostenlos zur Verfügung stellen. Ein Service, der in der letzten Zeit verstärkt nachgefragt wurde und viel Lob erntet. Man hat die Wahl, ob man jetzt den Kopf in den Sand steckt oder den Stier bei den Hörnern packt und Lösungen findet. Unsere Kollegen scheinen sich für zweiteres entschieden zu haben.

Und so haben wir auch keine Rückgänge im Neugeschäft zu verzeichnen. Die Anzahl der Deckungsnoten, die über unsere eigenen Rechner eingedeckt werden sind unverändert auf dem hohen Niveau des Vorjahres – auch in den letzten Tagen. Der Vertrieb bleibt auch in diesen Zeiten einfach aktiv. Wir sehen uns daher in der Ansicht bestätigt, dass man in unserer Branche durchaus selbst darauf einwirken kann, welche Folgen Corona für den eigenen Betrieb haben wird.

Die Digitalisierung wird bei den Versicherungsvermittlern weiter zunehmen. Nicht nur im Vertrieb, in dem sich jetzt viele geöffnet haben. Auch im Backoffice. Wir leisten unseren Beitrag, damit unsere Kollegen den Schritt ins nächste Level schaffen – mit Schnittstellen, verzahnten Diensten und dem Know-How des Praktikers. Wir werden von unseren Nutzern regelmäßig in Umfragen bestens bewertet. Wer VEMA noch nicht kennt oder nutzt, sollte sich von uns die Möglichkeiten zur Digitalen Beratung mit dem kostenfreien Onlineberatungstoll VEMA-Live in Verbindung mit unseren digitalen Angebotsrechnern zeigen lassen. Unsere Kollegen im Außendienst zeigen Ihnen gerne per Videochat, was es bei uns zu entdecken gibt. Und es gibt wesentlich mehr zu entdecken, als „den nächsten Pool“. Apropos Pool: Wir möchten, dass die uns angeschlossenen Makler eigene Direktanbindungen an die verschiedenen Versicherer nutzen. Dann gibt es keine Wegezeit bei Zahlungsströmen, bis Sie Ihr Ertrag erreicht und Sie bleiben weiterhin unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg Dritter. Wir erhalten eine zusätzliche Vergütung in Form eines Overheads auf das Geschäft unserer Kollegen – an deren Courtagesätzen ändert sich dadurch nichts. Zufriedenheit und Erfolg sind kein Zufall, sondern das Ergebnis der richtigen Entscheidungen.

 

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