BdV befürwortet Ausweisung der Kosten nach Reduction in Wealth und legt RiW/RiY-Rechner auf

 

Die Kostenbelastung bei privaten Altersvorsorgeprodukten ist für Versicherte oftmals unverständlich. Wie eine transparente und nachvollziehbare Kostendarstellung gelingen kann, darüber diskutierte gestern die EIOPA-Expertengruppe für das europäische Altersvorsorgeprodukt PEPP. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) macht sich dafür stark, dass den Verbraucher*innen mitgeteilt wird, auf wie viel Leistung sie wegen Kosten verzichten müssen. Diese Kostenangabe wird als Reduction in Wealth (RiW) diskutiert. Vertreter der Versicherungswirtschaft befürworten dagegen die Kostenangabe in Prozent der durchschnittlichen Renditeminderung, die sogenannt Reduction in Yield (RiY). „Wenn Versicherte erfahren, dass ein Drittel der Rente durch Kosten aufgezehrt werden, dann ist das verständlich“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Die Angabe einer durchschnittlichen Renditeminderung ist dagegen unverständlich.“

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat dazu einen eigenen Excel-Rechner aufgelegt. Mit dem Rechner lassen sich sowohl RiW- als auch RiY-Kennziffern kalkulieren und vergleichen. „Damit lassen sich die Unterschiede beider Ausweisungen sehr anschaulich verdeutlichen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Kleinlein ist Mitglied des EIOPA Expert Panel für das europäische Altersvorsorgeprodukt PEPP.

Die Kostenquote, mit der Versicherer derzeit im Markt arbeiten, kann Verbraucher*innen in die Irre führen. Die RiY gibt lediglich Aufschluss über die durch die Kostenbelastung verursachte durchschnittliche Renditeminderung pro Jahr, ohne dass die absoluten Bezugsgrößen offengelegt werden. Reduction in Yield ist deshalb ungeeignet, die Kostenbelastung eines Altersvorsorgevertrags nachvollziehbar zu verdeutlichen und kann bei einem Vergleich von Verträgen mit unterschiedlicher Laufzeit sogar irreführende Ergebnisse liefern. „Die Angaben der Versicherer blenden den Zinseszinseffekt aus und suggerieren besonders bei langlaufenden Verträgen günstige Kosten, während die Kunden tatsächlich auf zunehmend mehr Leistung verzichten müssen“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Im Excel-Rechner lassen sich mit dem Rechner Parameter für die Kostenkategorien „einmalige Kosten“, „laufende Kosten“, „Managementgebühren“ und „Zinssatz“ wählen. Die Ergebniskurven zeigen jeweils die RiW und die RiY in Abhängigkeit von der Vertragsdauer an.

Mit dem Rechner kann beispielsweise gezeigt werden, dass bei gegebenen Parametern die RiY für einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit 1,0% beträgt (rote Linie und rote Skala), während die RiW 10,9% beträgt (blaue Linie und blaue Skala). Das heißt, die Kosten nach RiY führen zu einer Verminderung der durchschnittlichen jährlichen Rendite um 1,0%, während die Kosten nach RiW-Ansatz zu einer Verminderung des durchschnittlichen jährlichen Guthabens um 10,9% führen.

Der BdV hatte seine Position bereits zuvor in verschiedenen Stellungnahmen deutlich gemacht und sich für eine Ausweisung der leistungsmindernden Kosten nach der Methode Reduction-in-Wealth ausgesprochen. Diese besteht im Kern aus einem direkten Vergleich von prognostizierten Auszahlungen vor und nach Kosten. Dass EIOPA nun dazu diskutiert, wertet der Verbraucherschutzverein positiv.

 

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HDI-Leben erhält im BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg die Höchstnote FFF+ („hervorragend“).

 

Zentrale Prüfpunkte sind Kundenorientierung in der Angebots- und Leistungsphase sowie die BU-Stabilität. Bestnoten erzielt HDI insbesondere für die Angebots- und Antragsphase.

Die Analysten von Franke und Bornberg starten in die neue BU-Ratingsaison mit dem BU-Unternehmensrating 2020. Neben Kundenorientierung in der Angebots- und Leistungsphase bewertet Franke und Bornberg, ob und in welchem Umfang ein Versicherer die Voraussetzungen für ein langfristig stabiles und professionelles BU-Geschäft erfüllt. Dafür nehmen die BU-Experten – zusätzlich zu ihren datenbasierten Analysen – umfangreiche Stichproben vor Ort und validieren so das Zahlenmaterial. Dieser aufwendigen und anspruchsvollen Untersuchung unterziehen sich nur Gesellschaften, denen es wirklich ernst ist mit der BU-Qualität.

Den Auftakt macht in diesem Jahr die HDI Lebensversicherung. Sie stellt sich bereits zum 16. Mal der BU-Unternehmensanalyse von Franke und Bornberg. Die kontinuierliche Weiterentwicklung zahlt sich aus: HDI Leben markiert mit 88 von maximal 100 Punkten eine neue Bestmarke.

HDI-Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase – besser geht es kaum

Ist die Geschäftspolitik in der Berufsunfähigkeitsversicherung nachhaltig und auf Qualität ausgerichtet? Und sind versicherte BU-Leistungen sowie das vereinbarte Endalter geeignet, den Kundenbedarf zu decken? Produkte und Antragsgestaltung, Annahmerichtlinien, Antragsbearbeitung sowie Maßnahmen zum Schutz vor Verletzung der Anzeigepflicht – all das untersucht Franke und Bornberg zur Angebots- und Antragsphase.

BU-Angebot und -Antragsprozesse des HDI zeichnen sich durch hohe Kundenorientierung aus. In diesem Teilbereich erzielt das Unternehmen 96 von 100 möglichen Punkten – besser geht es kaum. HDI gestaltet den BU-Antrag kundenorientiert und erhebt alle risikorelevanten Fakten. Zudem wird er kontinuierlich optimiert und an neue Entwicklungen angepasst.

Besonders positiv bewerten die Analysten die geringe Quote von Blanko-Anträgen. Darunter versteht Franke und Bornberg alle Anträge, die bis auf Bagatellen keine Angaben zu Erkrankungen enthalten. Blanko-Anträge bergen ein hohes Risiko für Anzeigepflichtverletzungen. Christian Monke, Fachlicher Leiter Analyse von Franke und Bornberg und verantwortlich für das BU-Unternehmensrating, lobt die HDI-Lebensversicherung: „Mit verständlichen Fragen und ausführlichen Warnungen vor möglichen Folgen einer Anzeigepflichtverletzung drückt HDI Leben die Quote der Blanko-Anträge unter 20 Prozent. In der Hälfte der verbliebenen Fälle erfolgt vorsorglich eine Arztrückfrage. Auf diese Weise werden HDI-Kunden bestmöglich vor einem Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht bewahrt. Andere Versicherer dürfen sich das gerne zum Vorbild nehmen.“

HDI bietet eine bedarfsorientierte Absicherung mit vielfältigen Optionen wie Dynamik, garantierte Rentensteigerung und umfangreiche Nachversicherungsgarantien. Zudem hält HDI für Beschäftigte in teuren Berufen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als kostengünstigere BU-Alternative bereit. BU-Anträge werden dank hoher Qualitätsstandards zeitnah geprüft. Trotzdem liegt die Annahmequote für BU-Schutz bei HDI mit 97 % weit über dem Branchendurchschnitt.

HDI-Kundenorientierung in der Leistungsregulierung – hohe Transparenz für Kunden

Neben der originären Leistungsfallbearbeitung untersucht Franke und Bornberg, wie ein BU-Versicherer seine Kunden in dieser schwierigen Phase begleitet und ob seine Leistungsentscheidung transparent und nachvollziehbar ist. „Ein kundenorientierter Versicherer leistet mehr als nur Sachbearbeitung. Er setzt sein Know-how auch dafür ein, Versicherte zu unterstützen“, erläutert Christian Monke den Anspruch.

Für die BU-Leistungsregulierung erhält HDI 78 von 100 möglichen Punkten. Hervorragend sei vor allem die Transparenz, lobt Monke. Auch ohne explizite Nachfrage erhalte der Kunde ausführliche Informationen zur den Entscheidungsgründen. Das gelte sogar bei anerkannter Leistungspflicht. Der Anteil von zeitlichen Befristungen und Individualvereinbarungen sowie Verweisung und Umorganisation erweist sich als unauffällig. Die Anerkennungsquote des HDI liegt deutlich über dem Marktniveau.

Neben telefonischer Beratung während der Leistungsprüfung (Teleclaiming) bietet HDI einen Vor-Ort-Kundenservice. Dieser unterstützt Anspruchsteller im persönlichen Gespräch bei der Schilderung ihrer individuellen medizinischen und beruflichen Situation. Seit September 2019 bietet HDI auf Wunsch auch die komplett digitale Kommunikation: Kunden können Leistungen online beantragen und ergänzende Unterlagen digital versenden. Der jeweilige Bearbeitungszustand ist via Live-Tracking abrufbar. HDI biete hier einen Service, den Verbraucher bereits von Paketdienstleistern wie DHL kennen und schätzen, so Monke. Wie wertvoll dieser Service sei, zeige sich gerade in gesundheitlichen Krisensituationen.

HDI-Stabilität im BU-Geschäft – ausgefeiltes Controlling sichert Zukunft

Neben präventiven Maßnahmen bei Tarifkalkulation und Annahmeprüfung setzen stabile BU-Versicherer auf kontinuierliche Analysen. Diese sollen Fehlentwicklungen frühzeitig sichtbar machen, denn gerade bei BU-Versicherungen kommt der langfristigen Stabilität eine bedeutende Rolle zu. Für den Teilbereich BU-Stabilität erhält HDI 90 von 100 Punkten im BU-Unternehmensrating und damit die Bewertung „hervorragend“.

Höhe und Entwicklung der Leistungen sind unauffällig. Der versicherbare Deckungsumfang für Schüler, Studierende und Auszubildende, Hausmänner und -frauen sowie Existenzgründer bewegt sich auf Marktniveau. HDI setzt die Annahmerichtlinien konsequent um und passt diese nach regelmäßiger Prüfung bei Bedarf an.

Dank vielfältiger Controllinginstrumente und der konsequenten Analyse von Zeitreihen ist HDI in der Lage, wichtige Entwicklungen und Trends bezüglich Neugeschäft, Bestand und Regulierung frühzeitig zu erkennen. „HDI betreibt ein exzellentes BU-Controlling“, konstatiert Christian Monke. Das Unternehmen beobachte unter anderem die Verteilung nach Geschlecht, Berufsgruppen und Leistungsauslösern und steuere frühzeitig um. „Auf diese Weise ist HDI in der Lage, das BU-Geschäft auch langfristig stabil zu betreiben“, zeigt sich Monke überzeugt.

Der Ratingjahrgang 2020

Das BU-Unternehmensratings von Franke und Bornberg untersucht, ob und in welchem Umfang Lebensversicherer die Voraussetzungen für ein langfristig stabiles und professionelles Betreiben der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen. Zudem steht die Kundenorientierung auf dem Prüfstand. Franke und Bornberg untersucht in diesem Zusammenhang die Arbeitsabläufe vor Ort und analysiert anonymisierte Daten aus Vertragsbestand und Leistungsfällen. Das BU-Unternehmensrating ist somit das einzige BU-Bewertungsverfahren, das die bewerteten Daten vor Ort per Stichprobe verifiziert.

Wie in den Vorjahren wurden die Teilbereiche BU-Kundenorientierung und BU-Stabilität unter die Lupe genommen. Die neue Ratinghöchstnote FFF+ vergibt Franke und Bornberg, sofern ein Unternehmen mindestens 80 Prozent der möglichen Gesamtpunkte sowie in mindestens zwei Teilbereichen ebenfalls mindestens jeweils 80 Prozent erzielt. Kein Teilbereich darf unter 75 Prozent abfallen. Neu aufgenommen wurden Bewertungen für die Bearbeitungszeit für den Leistungsfall-Fragebogen beim Kunden sowie die Nettoregulierungsdauer nach Eingang des Fragebogens beim Versicherer. Beide Werte gelten als aussagekräftige Indikatoren für die Qualität der Kundenorientierung in der Leistungsphase.

Franke und Bornberg veröffentlicht die Ergebnisse der jeweiligen BU-Unternehmensratings kostenlos in der Rubrik BU-Unternehmensrating. Die teilnehmenden Gesellschaften erhalten darüber hinaus einen detaillierten Untersuchungsbericht.

 

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Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Die Finanzkraft der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG wurde mit der Bestnote „1,0 – extrem stark“ ausgezeichnet.

 

Die Bewertung wurde vom Wirtschaftsmagazin Focus Money vergeben und attestiert die starke Finanzkraft des Unternehmens. Der Lebensversicherer ist Teil der Zurich Insurance Group. Als Teil der Zurich Insurance Group ist die Finanzstärke der Gruppe deutlich wichtiger als die Einzelbetrachtung einer Gesellschaft. Grundsätzlich können Zurich Kunden stets auf die hohe Finanzstärke der Zurich Insurance Group vertrauen, die von unabhängigen Ratingagenturen regelmäßig positiv bewertet wird. Zurich weltweit und Zurich Deutschland sind durch ihr konsequentes Risikomanagement auch auf extreme Marktbedingungen vorbereitet.

Bewertungskriterien des Focus Money Ratings

Um die Leistungsstärke der Lebensversicherer festzustellen, wurden bei dem Focus Money Rating zur Finanzstärke die Ratingergebnisse sechs renommierter internationaler und nationaler Rating-Agenturen – Standard & Poors, Fitch Ratings, Moody`s, A. M. Best, Assekurata sowie DFSI – herangezogen. Diese Agenturen analysieren intensiv, wie es sowohl um die Stabilität von Versicherern aus Investorensicht als auch um die Unternehmensqualität aus Kundensicht bestellt ist. Die Analysehäuser veröffentlichen ihre Ergebnisse jeweils mit einer eigenen Rating-Skala. Da sich diese in Herangehensweise und Aussagekraft teils deutlich unterscheiden, wurden sie zur besseren Vergleichbarkeit für den Finanzstärke-Test von Focus Money in einem einheitlichen Notenschema zusammengeführt. Nach Angaben der Redaktion von Focus Money kann sich damit jeder Kunde über die Bonität des Versicherers informieren.

Kunden und Vertriebe können auf die finanzielle Stärke von Zurich vertrauen

Erst im September letzten Jahres wurde beim Unternehmens-Check des Instituts für Finanzwirtschaft der Hochschule Ludwigshafen eine „starke betriebswirtschaftliche Leistung“ attestiert. Der Lebensversicherer erreichte hinter der Allianz eine sehr gute Bewertung (Note 1,7 – 650 Punkte) und einen geteilten zweiten Platz – auf gleicher Höhe mit der Nürnberger Leben. Prof. Dr. Weinmann bescheinigte allen drei Lebensversicherern eine „finanzstarke Verfassung“. Auch das Ergebnis mit der Bestnote 1 des aktuellen Focus Money Finanzchecks bescheinigt Zurich eine extrem starke Fähigkeit mit stärkeren Verwerfungen an den Kapitalmärkten umzugehen und diese zu bewältigen. Vermittler und Kunden können jederzeit auf die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der Zurich Deutscher Herold Leben AG vertrauen.

 

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Repräsentative Umfrage von YouGov und Friendsurance zeigt: Bei Banking und Versicherungen wollen selbst über 55-Jährige digitaler werden

 

Durch den Lockdown wird kurzfristig vieles digitaler. Beste Beispiele sind Homeoffice und Homeschooling. Aber welche dauerhaften Effekte hat die Corona-Pandemie auf das digitale Nutzungsverhalten der Deutschen? Diese Frage untersucht eine aktuelle repräsentative Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov unter 2.038 Bundesbürgern im Auftrag der Bancassurance-Plattform www.friendsurancebusiness.com. Die Ergebnisse zeigen: Viele Deutsche erledigen Alltagstätigkeiten bereits digital. Dies wird durch das Aufkommen von COVID-19 weiter zunehmen. Insbesondere junge, online-affine Menschen werden noch digitaler.

Social Distancing: Jeder zehnte Deutsche entdeckt Video-Chats für sich

Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie haben zwei Drittel der Deutschen (64%) digitale Videokonferenz-Tools wie Skype oder Zoom zur Kommunikation verwendet. In Zukunft will jeder Zehnte (10%) öfter als zuvor per Video-Chat Freundschaften und andere Beziehungen pflegen. In der jüngeren Altersgruppe sogar deutlich mehr: Bei den unter 25-Jährigen 18%, gefolgt von den 25- bis 34-Jährigen mit 17%. Bei den 35- bis 44-Jährigen erklären dies 13% und bei den 45- bis 54- Jährigen 8%. Selbst die über 55-Jährigen planen, häufiger mit Hilfe von Video-Chats soziale Kontakte zu pflegen (6%).

6 Millionen Deutsche werden beim Arbeiten deutlich digitaler 

Zwei Lebensbereiche, wo bislang nur knapp die Hälfte der Deutschen digital aktiv war, sind Arbeiten (47%) und Bildung (44%). Nach der Krise könnten diese Zahlen deutlich steigen. So antwortete auf die Frage „Welche der folgenden Tätigkeiten werden Sie nach dem Ende der Corona-Krise häufiger digital/online erledigen als noch vor Beginn der Corona-Pandemie?“ jeder siebte der unter 35-Jährigen (über 14%), dass er zukünftig noch öfter online arbeiten werde. Bei den 35- bis 44 Jährigen beabsichtigen dies 8%, bei den 45- bis 54- Jährigen 6% und bei den über 55-Jährigen 3%. Der Durchschnitt liegt bei 7% – das entspricht rund 6 Millionen Menschen der insgesamt 83 Millionen Bundesbürger.

Beim Thema Bildung gaben rund 11% der Befragten mit Kindern an, dass sie mehr digitale Lernangebote und Webinare für sich oder ihre Kinder nutzen möchten als bislang. Bei den Befragten ohne Kinder sind es 6%, die in zunehmendem Maße Online-Bildungsangebote in Anspruch nehmen wollen.

Bei Banking und Versicherungen wollen selbst über 55-Jährige digitaler werden

Im Bank- und Versicherungsbereich haben bereits vor der Krise die meisten Befragten digitale Angebote in Anspruch genommen (79%). Jeder zehnte von ihnen gibt nun an, Bank- und Versicherungsangelegenheiten in Folge der Corona-Krise noch stärker online erledigen zu wollen. Überraschendes Ergebnis: Nicht nur die Jungen, sogar die über 55-jährigen Befragten, bei denen ansonsten kaum Digitalisierungseffekte durch Corona zu beobachten sind, wollen hier mit immerhin 6% häufiger online aktiv werden . Dazu sagt Tim Kunde, Mitgründer und Geschäftsführer von Friendsurance: „Wir hoffen sehr, dass der schlimmste Teil der Corona-Pandemie bald überstanden sein wird. Aber auch über das hoffentlich baldige Ende der Krise hinaus, wird COVID-19 das Kundenverhalten dauerhaft prägen. Die Nachfrage nach integrierten digitalen Lösungen, die es zum Beispiel ermöglichen Versicherungen direkt aus dem Online-Banking heraus zu verwalten und zu optimieren, wird über alle Altersgruppen hinweg deutlich zunehmen.”

 

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Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D­-10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

Seit Tagen wird auch in den Presseveröffentlichungen die Frage thematisiert, ob die Versicherer im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung leisten müssen oder nicht.

 

Als klare Linie ist erkennbar, dass die meisten Versicherer hier eine ablehnende Haltung einnehmen. Wir sind diesem Standpunkt bereits mit zahlreichen Schreiben an diverse Versicherer entgegengetreten und haben insbesondere darauf verwiesen, dass nach unserer Meinung bereits die Auslegung der Bedingungen eine Einstandspflicht ergibt. Zudem kommt noch der neue § 1 a VVG hinzu, der die Versicherer auch und gerade bei der Schadenabwicklung verpflichtet, im besten Interesse der Kunden zu handeln. Dies führt zu der Frage, ob der Maßstab „im besten Interesse“ nicht auch die Auslegung der Bedingungen bestimmt.

Sollte die Versicherungswirtschaft bei ihrer – im Wesentlichen – ablehnenden Haltung bleiben, sind zahlreiche Prozesse über mehrere Instanzen vorprogrammiert. Ob gerade diese Fälle dann auch die Frage der Erfolgsbeteiligung von Anwälten in einem milden Licht erscheinen lassen, ist dann eine weitere Frage. Genauso dürfte eine sog. Gruppenklage sicherlich nicht das Ereignis sein, welches sich die Versicherungswirtschaft wünschen sollte. Vordringlich sollte sich für die Versicherungswirtschaft nämlich eine andere Frage stellen:

Eine Vielzahl von Kunden, die von der Leistungsablehnung betroffen sind, werden ihr Vorurteil bestätigt sehen, wenn es darauf ankommt, leisten Versicherer eben doch nicht. Gegen diese Sichtweise wird die Versicherungswirtschaft auch mit den besten Argumenten ihrer Aktuare und Versicherungsjuristen kaum gegen ankommen. Von dem erfolgreichen Vertrieb derartiger Produkte nach der Corona-Krise wollen wir überhaupt nicht reden. Viel gravierender ist, dass bei den Kunden, den Bürgern allgemein der Eindruck bleibt, in letzter Konsequenz kann man sich – wie in der Finanzkrise – nur auf den Staat verlassen.

Was können z.B. wir Versicherungsmakler unseren Kunden als Beispiel für eine beispiellose Solidarität der Versicherungswirtschaft für die Wirtschaft und die Bürger mitteilen? Gibt es eine gemeinsame Initiative der Versicherungswirtschaft als Teil der Daseinsvorsorge etwas zu tun, was als Signal für Solidarität in diesen schwierigen Zeiten taugt? Glaubt die Versicherungswirtschaft allen Ernstes, dass die Politik dieses „Wegducken“ nicht bemerkt und keine Konsequenzen ziehen wird? Wird es leichter für die Versicherungswirtschaft bei der Frage der zukünftigen Ausrichtung der Altersvorsorge – Stichwort Ersatz für Riester (Zulagenrente), sich leichter gegen stattliche Lösungen und/oder z.B. die Deutschlandrente bzw. die Extrarente durch zusetzen? Es steht also viel auf dem Spiel!

Der Unterzeichner hat in den vergangenen Tagen an einer Videokonferenz von BIPAR, der europäischen Interessenvereinigung der Versicherungsvermittler, teilgenommen, auf der aus den einzelnen Ländern berichtet wurde. Dort wurde u.a. von Solidaritätsfonds der Versicherer , z.B. in Frankreich über 200 Mio. Euro, berichtet. Der Unterzeichner konnte von keiner solchen Initiative in Deutschland berichten.

Wäre es nicht für die Versicherungswirtschaft insgesamt eine Chance, jetzt z.B. zu überlegen, für die Betroffenen der Betriebsschließungsversicherungen, die ja (angeblich) keinen Versicherungsschutz haben sollen, einen solchen Solidaritätsfond über z.B. 200 Mio. Euro aufzulegen. Dann könnte die Versicherungswirtschaft die Auszahlungsregeln vorgeben, z.B. dass kleine Betriebe 75% der denkbaren Ansprüche eines bestimmten Zeitraums erhalten und größere Betriebe nur 50% und die maximal Entschädigung überdies gedeckelt wäre. Zahlungen aus diesem Fonds könnten daran geknüpft sein, dass man auf eine klagweise Auseinandersetzung verzichtet. Wäre dies nicht ein sinnvoller Beitrag der Versicherungswirtschaft in der Corona-Krise?

Eine Empfehlung an die Versicherungswirtschaft zum Schluss: Wenn dies ein interessanter Gedanke ist, kommen Sie sofort – in Norddeutschland würde man sagen – in die Pötte. Und eine Empfehlung an den GDV. Die Organisation eines solchen Solidaritätsfonds dürfte wohl kaum an kartellrechtlichen Erwägungen scheitern.

Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.

Dr. Hans-Georg Jenssen

Geschäftsführender Vorstand

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V., Admiralitätstraße 58, 20459 Hamburg, Tel: 040/36 98 20-0, www.bdvm.de

TPC GmbH geht in dem Geschäftsbereich TPC Betriebliche Vorsorge der MLP Finanzberatung SE auf

 

Um sein erfolgreiches Geschäft der betrieblichen Vorsorge weiter zu stärken, schafft MLP den neuen Geschäftsbereich TPC Betriebliche Vorsorge innerhalb der MLP Finanzberatung SE. Dazu wurde die TPC GmbH auf die MLP Finanzberatung SE verschmolzen und ging dort im Geschäftsbereich TPC Betriebliche Vorsorge auf. „Mit diesem Schritt, mit dem wir alle Dienstleistungen aus einer Hand anbieten, stärken wir unsere führende Rolle im Bereich betriebliche Vorsorge für Firmenkunden weiter”, sagt Dr. Ralf Raube, bisheriger Leiter Geschäftsbereich TPC BVV und ab sofort Bereichsvorstand für den neuen Geschäftsbereich TPC. Für Kunden wird es dadurch einfacher, denn sie haben beispielsweise nur noch einen statt bislang zwei Vertragspartner. TPC wird mit unverändertem Management und Mitarbeitern weitergeführt. Kunden behalten ihre bekannten Ansprechpartner und Dienstleistungen. Zudem werden interne Arbeitsabläufe weiter verbessert. Die Verschmelzung gilt bilanziell rückwirkend ab dem 1. Januar 2020.

MLP hat sein Beratungsangebot in der betrieblichen Vorsorge seit 2004 aufgebaut und mit der Übernahme der TPC GmbH im Jahr 2008 nochmals substanziell ausgebaut. Mit einem Wachstum bei der vermittelten Beitragssumme in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) von mehr als 30 Prozent in den letzten drei Jahren hat sich die bAV sehr positiv weiterentwickelt. Unternehmen und Verbände erhalten ein Dienstleistungsspektrum von der Bedarfsanalyse über die individuelle Konzeption und Umsetzung bis zur ständigen Überprüfung bestehender betrieblicher Vorsorgesysteme. Dabei bietet TPC eine besonders tiefe fachliche Expertise und kann für seine Kunden etwa versicherungsmathematische Bilanzgutachten erstellen, Zeitwertkonten beraten oder die Beratung und Begleitung bei Auslandsaktivitäten vornehmen. Mit dem zuletzt eingeführten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerportal hält der Geschäftsbereich TPC zudem ein Angebot bereit, bei dem der Finanzdienstleister vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen über ein Alleinstellungmerkmal verfügt. Mehr dazu unter www.tpc-vorsorge.com .

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die Boehringer Ingelheim Secura Versicherungsvermittlungs GmbH (BI Secura) und die JDC-Group-Tochter Jung, DMS & Cie. haben einen exklusiven Kooperationsvertrag geschlossen.

 

Ebenso wird die InsureDirect24 Assekuranz GmbH, Generalagentur der Nürnberger Versicherung, die die Direktkunden der Nürnberger Versicherungsgruppe betreut, zukünftig die Abwicklung und Abrechnung der Verträge ihrer Kunden auf der PlattformTechnologie von JDC durchführen.

In diesen Kooperationen stellt die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH die administrative und vertriebsunterstützende Plattform zur Verfügung und übernimmt die damit verbundenen Abwicklungs- und Abrechnungsprozesse. BI Secura und InsureDirect24 werden die Versicherungsverträge ihrer Kunden auf die Plattformtechnologie von JDC übertragen und das künftige Neugeschäft über die JDC-IT und Infrastruktur abwickeln.

Die Kunden der BI Secura und der InsureDirect24 profitieren von modernster Endkundentechnologie wie der JDC-eigenen Finanz- und Versicherungs-App „allesmeins“. Für JDC bedeuten die Kooperationen mit BI Secura und der InsureDirect24 – nach den ähnlichen Geschäftsvereinbarungen mit der Lufthansa-Tochter Albatros oder der BMW-Tochter Bavaria Wirtschaftsagentur GmbH – eine weitere Verbesserung der Auslastung der bestehenden Plattform.

„Wir freuen uns über die Kooperation mit der BI Secura, die als Belegschaftsmakler Mitarbeiter von Boehringer Ingelheim in allen Versicherungsangelegenheiten betreut und genauso über die Kooperation mit InsureDirect24, die die Direktkunden der Nürnberger Versicherungsgruppe betreut“, bekräftigt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der JDC Group AG. „Das uns von unseren neuen Partnern entgegengebrachte Vertrauen zeigt, dass wir mit unserer PlattformTechnologie zur Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten auf dem richtigen Weg sind. Auch mit diesen Kooperationen werden unsere Provisionsumsätze im Privatkundengeschäft entgegen dem Markttrend in der derzeitigen Corona-Krise weiter deutlich steigen und einen langfristig stabil wachsenden Ergebnisbeitrag liefern“, so Grabmaier weiter.

 

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JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Gut jeder Vierte hat Soforthilfe beantragt / Nur bei jedem Zweiten war die Beantragung einfach

 

Trotz staatlicher Sofort- und Liquiditätshilfen glaubt mehr als die Hälfte der Selbstständigen (55,7 Prozent) nicht daran, dass mit den Hilfen die existenzielle Bedrohung ihres Betriebs bereits abgewendet ist. Dies geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey bei über 1.000 Selbstständigen hervor, deren Ergebnisse der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins ‘Capital’ exklusiv vorliegen. Wie die Umfrage weiter zeigt, hat gut jeder Vierte staatliche Soforthilfe beantragt, etwa jeder Sechste schickte Mitarbeiter in Kurzarbeit. Elf Prozent bemühten sich um eine Stundung von Beiträgen oder Steuern, fünf Prozent beantragten Grundsicherung. Mehr als die Hälfte der befragten Selbstständigen nehmen derzeit keine dieser Möglichkeiten in Anspruch.

Von denjenigen, die mit staatlichen Zuschüssen Umsatzeinbußen überbrücken wollen, um Betriebskosten wie Mieten bezahlen zu können, berichtet knapp jeder Zweite, dass er mit der Beantragung und Bearbeitung der Anträge keinerlei nennenswerte Probleme hatte. Viele fanden sich jedoch in der Warteschleife wieder: Mehr als jeder Achte hatte Schwierigkeiten, die zuständigen Portale zu erreichen. Etwa 15 Prozent beklagten Unklarheit über den Status ihres Antrags. Auch für die Auszahlung mussten offenbar doch einige bürokratischen Hürden überwunden werden. Etwa jeder Fünfte berichtete über eine lange Wartezeit, bis das Geld auf dem Konto war.

 

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Capital Redaktion, G+J Business Channel GmbH, Eupener Straße 70, ­50933 Köln, Tel.: 0221/4908 00, Fax: 0221/5342 563, www.capital.de

Umfrage unter Vertriebspartnern der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zeigt überwiegend positive Einschätzungen zur Entwicklung des DAX auf Sicht von 12 Monaten – nur 30% rechnen mit zukünftig sinkenden Indexständen.

 

„Trotz des massiven, in dieser Form historisch kaum vergleichbaren Einbruchs an den globalen Märkten überwiegt bei den Finanzexperten offensichtlich mittlerweile der Optimismus wieder leicht“, kommentiert Kai Friedrich, Sprecher der Geschäftsführung von ebase, die jüngst von ebase durchgeführte Umfrage unter 199 Finanzprofis. So zeige die aktuelle Vermittler-Fokus-Umfrage unter Vertriebspartnern der B2B-Direktbank, dass knapp 55% der Befragten davon ausgehen, beim DAX auf Jahressicht einen höheren Indexstand zu sehen als aktuell. Etwas mehr als jeder Zehnte geht in diesem Zeitraum eher von einem seitwärts tendierenden Markt aus. Trotz der vielen dramatischen Bilder und Meldungen rechnen jedoch nur etwas mehr als 30% mit weiteren Kursverlusten.

„Sicherlich steht, was die Auswirkungen von Corona auf unseren Alltag aber auch die Wirtschaft angeht, der Zeitplan sowie das Ende noch nicht ganz fest, es scheint aber, dass die Finanzprofis der Ansicht sind, das Schlimmste könnte bald überstanden sein. Da 55% davon ausgehen, nächstes Jahr um diese Zeit auch schon wieder höhere Indexstände beim DAX zu sehen, scheint auch der grundsätzliche Wachstumspfad der Wirtschaft, trotz der letzten Monate, in deren Augen nach wie vor intakt zu sein“, kommentiert Friedrich.

Ähnliche Erkenntnisse lassen sich auch aus dem Kaufverhalten der ebase Kunden ableiten. So war das Handelsvolumen in den letzten Wochen weit überdurchschnittlich, dabei haben viele Kunden zuvor erzielte Gewinne mitgenommen und ihre Portfolien defensiver aufgestellt. „In Folge der stark gesunkenen Kurse sind zahlreiche Kunden jedoch in den letzten Tagen auch wieder in den Aktienmarkt eingestiegen. Der Zeitpunkt und das Bewertungsniveau wurden wohl vielfach als für einen Einstieg günstig angesehen“, so Friedrich.

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

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European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

In aktuellen Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit wird betroffenen Unternehmen mitgeteilt, dass die Gewährung von Kurzarbeiterentgelt nicht möglich ist, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt.

 

Wirth-Rechtsanwälte empfiehlt daher insbesondere bei Vergleichsangeboten  – auch denen basierend auf dem Bayern Kompromiss – genau zu prüfen, ob ein solcher Vergleich negativen Einfluss auf staatliche Leistungen haben könnten.

Die Betriebsschließungsversicherung wird derzeit viel diskutiert. Viele Versicherer vertreten die – äußerst umstrittene – Rechtsauffassung, dass sie für die coronabedingten Schließungen von Unternehmen trotz Vorhandenseins einer Betriebsschließungsversicherung nicht leisten müssen. Gleichwohl werden auf Basis des zwischen einigen Versicherern, der Bayerischen Staatsregierung und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) Bayern ausgehandelten Kompromisses Kunden bereits bundesweit Vergleichsangebote unterbreitet, die eine Zahlung von 10 bis 15 % der eigentlich vereinbarten Versicherungsleistung vorsehen. Dabei gingen die Beteiligten des Kompromisses von der Annahme aus, dass ca. 70 % der wirtschaftlichen Ausfälle vom Staat übernommen werden. Von den verbleibenden 30 % würde ohne weitere Prüfung die Hälfte übernommen werden. Ein Großteil der angenommenen circa 70 %, die vom Staat übernommen werden sollen, sollten nach den gemeinsamen Annahmen dabei auf das Kurzarbeiterentgelt entfallen. Es handelt sich um einen Kompromiss, der für viele Unternehmen grundsätzlich als positive Lösung angesehen werden konnte.

Aktuell versendet die Bundesagentur für Arbeit jedoch Bescheide an Unternehmen, in denen sie mitteilt, dass Kurzarbeitergeld nicht gezahlt wird, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt. Setzt sich diese Rechtsauffassung der Arbeitsagentur durch, dürfte die von den Verhandlungspartner in Bayern zugrunde gelegt Annahme mit den 70 % Schadensübernahme durch den Staat kaum haltbar und die angebotenen 10 bis 15 % schwerlich interessengerecht sein.

„Hier beißt sich die Katze sprichwörtlich in den Schwanz.“ so Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing. „Während die Bundesagentur für Arbeit die Gewährung von Kurzarbeitergeld davon abhängig macht, dass kein Versicherungsschutz besteht, haben viele Versicherer in ihren Bedingungen geregelt, dass Entschädigungsleistungen anzurechnen wären. Und zudem ist eben auch Grundannahme des Bayern-Kompromisses die Anrechnung. Es wäre zu begrüßen, wenn die Bundesagentur für Arbeit in die Bayern-Vereinbarung umgehend einbezogen und hier eine klare Regelung im Sinne der betroffenen Unternehmen gefunden wird. In jedem Fall sollten die betroffenen Unternehmen jetzt erst Recht sehr genau abwägen und prüfen lassen, ob die angebotenen 15 % wirklich interessengerecht sind.“ so Strübing weiter.

Weitere Informationen für betroffene Gewerbetreibende, u.a. eine FAQ-Liste , finden Sie auf der Startseite von Wirth-Rechtsanwälte.

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung mit einer Covid-19-Infektion besser behandelt als GKV-Kunden?

 

Laut Statistischem Bundesamt leben PKV-Versicherte im Durchschnitt 4 Jahre länger als GKV-Versicherte. In dieser Zahl ist SARS-CoV-2 allerdings noch nicht berücksichtigt. Die längere Lebenserwartung hat nicht nur mit der besseren Versorgung der PKV-Patienten, sondern auch mit der höheren Bildung und dem höheren Einkommen zu tun. Wer gebildet ist und Geld hat, der achtet auch mehr auf seine Gesundheit. In den USA kann man den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und erhöhter Corona-Ansteckungsgefahr mit erhöhter Sterblichkeit besonders bei der benachteiligten afroamerikanischen Bevölkerung beobachten.

PKV und GKV stimulieren sich gegenseitig

Die oft gerügte Konstruktion aus GKV und PKV hat sich aber anscheinend im Wechselspiel zum besten denkbaren Gesundheitssystem für PKV- und GKV-Versicherte entwickelt, alle profitieren davon. Täglich wird die Anzahl an Intensivbetten weltweit auf allen Kanälen veröffentlicht und verglichen, die Coronavirus-Sterblichkeitsrate in Deutschland ist die geringste weltweit. Corona-Patienten aus anderen Ländern werden zur Behandlung nach Deutschland verlegt. Kommt man mit einer Covid-19-Infektion in ein deutsches Krankenhaus, so erhält der privat Versicherte keine bessere medizinische Behandlung als der GKV-Kunde, schon gar nicht auf der Intensivstation. Ob eine bessere Unterbringung auf einer Privatstation zu Corona-Zeiten verfügbar ist oder nicht, bleibt dahingestellt. Die neue Corona-Hygiene-Pauschale der PKV in Höhe von 14,23 EURO für jede Behandlung eines Privatpatienten (zunächst in der GOZ) macht keinen Unterschied in der Versorgung aus.

Entstehen durch eine Coronavirus-Erkrankung gesundheitliche Folgeschäden, so kann es bei der ambulanten Nachversorgung wegen der sogenannten “verdeckten Rationierung” zu Nachteilen in der Versorgung für GKV-Versicherte im Verhältnis zu den PKV-Kunden kommen. Dieses Problem besteht aber nicht durch das Angebot der PKV, sondern wegen den pauschalen Ausgabenbudgets bzw. Begrenzungen für ambulant niedergelassene Ärzte in der GKV. Darin liegt der entscheidende Unterschied zwischen einer GKV- und einer PKV-Versicherungsleistung.

Das ganze Corona-Desaster sollte Grund genug sein, eine bestehende private Krankenversicherung mit einer PKV-Optimierung und einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG auf den neuesten Stand zu bringen. Gleichzeitig lassen sich so die eigenen PKV-Beiträge nachhaltig reduzieren. Kosten dürfen für die PKV-Kunden bei einem Tarifwechsel nicht entstehen.

 

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Von Jürgen Moll, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG

 

Die bereits sichtbaren, aber auch die zu erwartenden wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Krise verunsichern viele Privatkunden und Freiberufler. Sie fragen sich, wie sie mit ihrer Finanz- und Vorsorgeplanung umgehen sollen. Nach den massiven Kursverlusten zeigen die Börsen erste Erholungstendenzen, aber weiterhin eine hohe Volatilität. Mittlerweile werden auch längerfristige Auswirkungen sichtbar. So rechnet der Sachverständigenrat mit einem massiven Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal – aber auch mit einer raschen Erholung. Für das Gesamtjahr prognostiziert er im zurzeit aufgrund der Faktenlage wahrscheinlichsten „Basisszenario“ ein Minus von 2,8 Prozent mit starken Aufholeffekten im kommenden Jahr.

Was bedeutet das für die Vorsorge- und Finanzplanung? Wir raten zu einer „ruhigen Hand“. Langfristige Ziele sollten auch weiterhin die Entscheidungen bestimmen.

Altersvorsorge:

Altersvorsorge ist langfristig angelegt und sollte kurzfristige Marktschwankungen ausblenden. Falls es dennoch nötig ist, bieten viele Versicherungstarife flexible Möglichkeiten von Beitragspausen, ermöglichen aber auch Zuzahlungen, um die aktuell günstigen Einstiegskurse für fondsgebundene Versicherungen zu nutzen. Zudem ist bei fondsgebundenen Versicherungen mit laufender Beitragszahlung der „Cost-average-Effekt“ zu berücksichtigen: Bei hohen Kursen werden wenige Anteile erworben, bei niedrigen Kursen viele. Wer Einzahlungen in einer Niedrigkursphase wie jetzt unterbricht, konterkariert diesen Effekt.

Finanzen:

Niemand weiß, wie die Börsenentwicklung der nächsten Wochen aussehen wird. Ist die Bodenbildung bereits erfolgt, oder drohen noch weitere Verluste? Was wir aber wissen, ist, dass Aktieninvestments in der Vergangenheit über lange Anlageperioden von zehn bis 15 Jahren immer positive Performance gezeigt haben. Erhebliche Börsenschwankungen gab es in der jüngeren Vergangenheit 2000 (Platzen der Dotcom-Blase, der DAX verlor in der Folge bis 2003 73 Prozent!) und 2008 (Lehman-Pleite, Finanz- und Weltwirtschaftskrise, DAX -40 Prozent!). So gesehen ist das bisherige Marktverhalten in der Corona-Krise noch fast moderat (gemessen am DAX mit dem bisherigen Maximalverlust von 28 Prozent in 2020). An den Börsen wird immer langfristig gedacht, Verluste sind auf lange Sicht immer aufgeholt worden, wenn man die nötige Zeit hat. Wer also schon in guten Zeiten nicht spekuliert, sollte auch jetzt die Finger von hektischen Maßnahmen lassen.

Immobilien:

Bei den Immobilienmärkten gilt es, genauer zu differenzieren, zumal die Immobilienbranche tendenziell eher ein konjunktureller „Nachläufer“ ist. Wirtschaftliche Verwerfungen wirken sich hier erst mit Verzögerung aus. Deutliche Effekte der Corona-Krise sind wohl im Bereich der Hotel- und Einzelhandelsimmobilien (außerhalb des Lebensmittelbereichs) zu erwarten. Demgegenüber dürfte es bei Wohnimmobilien stabiler zugehen, die Wohnungsknappheit an sich ist ja unverändert vorhanden. Vielleicht steigen hier die Preise nicht mehr so stark wie in den letzten Jahren, was sicherlich zu einer Marktberuhigung beitragen würde und von daher zu begrüßen wäre. Der Büromarkt ist aktuell sehr schwer einzuschätzen. Ähnlich wie im Einzelhandel dürfte es auf den konkreten Mietermix ankommen.

Freiberufler:

Für Freiberufler, zum Beispiel niedergelassene Ärzte, stellt sich möglicherweise die Frage, wie bei einer etwaigen Betriebsschließung bestimmte Absicherungen der Praxistätigkeit greifen. Hinzu kommt der Umgang mit aktuellen Fördermaßnahmen und steuerlichen Hilfen. Aber auch die persönliche Absicherung – etwa im Krankheitsfall – ist zu prüfen. Diese sehr individuellen Themen erfordern definitiv eine geeignete Beratung durch den Fachmann. Allgemeine Hinweise, wie sie derzeit vielfach zu finden sind, können schnell auch zu Fehleinschätzungen führen.

 

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Eine Umfrage des Vereins KuBI e.V. und der Fachhochschule Dortmund zum Risikobewusstsein unter rund 500 kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland zeigt, dass vor der aktuellen Pandemie knapp ein Viertel eine risikofreudige Einstellung aufwies. Gut ein Drittel zeigte sich dagegen risikoscheu, 40 Prozent gaben eine mittlere Risikoneigung an.

 

Als KMU wurden Freiberufler, Unternehmen und Handwerker verstanden, die weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sowie bis maximal 50 Millionen Euro Umsatz erzielen.

Das Risikobewusstsein der KMU ist teilweise von erstaunlichen Fehleinschätzungen geprägt. So ordnen zum Beispiel nur 28 Prozent der Befragten allgemeine Haftungsrisiken als grundsätzlich existenzvernichtend ein, obwohl diese Risiken naturgemäß nicht beschränkbar sind und im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Relativ am ehesten werden noch Tod und Krankheit des Inhabers beziehungsweise von wichtigen Schlüsselpersonen im Betrieb als existenzvernichtend angesehen (53/47 Prozent). Dazu sagt Studienautor Prof. Dr. Matthias Beenken vom Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Dortmund: „Wir waren sehr erstaunt, dass nur 45 Prozent der Befragten angeben, eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu besitzen. Das kann man nur als grob fahrlässig bezeichnen.“

Versicherungsvermittler können Risikoberatung bieten

Nur knapp ein Viertel der befragten Unternehmen besitzt ein eigenständiges Risikomanagement. KMU sind meist zu klein, als dass sie sich entsprechendes Fachpersonal leisten können. Umso wichtiger ist die Unterstützung durch Versicherungsvermittler, die aber nur von der Hälfte der befragten KMU als Berater genutzt werden – der Rest gibt an, Versicherungen direkt beim Versicherer einzukaufen oder gar ganz darauf zu verzichten.

Versicherungsvermittler betreuen KMU sehr intensiv. Mehr als vier von fünf Unternehmen geben an, mindestens einmal oder häufiger im Jahr im Kontakt zu ihrem Vermittler zu stehen. Allerdings nehmen viele KMU den Versicherungsvermittler bisher nur als Beschaffer von Versicherungsprodukten und weniger als Berater und Begleiter beim betrieblichen bzw. beruflichen Risikomanagement wahr. Das Versicherungsportfolio wird allerdings ganz überwiegend sehr gut oder gut beurteilt.

Ulrich Zander, Vorstandsvorsitzender des Vereins KuBI e.V. sowie Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V.: „Aus unserer Sicht zeigt sich, dass Versicherungsvermittler dringend gebraucht werden, um das Risikobewusstsein bei KMU zu verbessern und adäquaten Versicherungsschutz zu beschaffen.“

Andreas Vollmer, als Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. für betriebswirtschaftliche Fragen des Berufsstands verantwortlich, ergänzt: „Die Studie zeigt auch, dass Versicherungsvermittler noch stärker als Risikobegleiter und nicht nur als Produktverkäufer wahrgenommen werden sollten. Vermittler selbst können ihr Profil stärken und die KMU dabei unterstützen, ein eigenes Risikomanagement zu entwickeln.“

Über die Studie

Die Studie „Risikomanagement und Risikoberatung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)“ wurde vom Verein KuBI e.V. in Auftrag gegeben und von den Professoren Dr. Matthias Beenken und Dr. Michael Radtke mit Unterstützung von Jessica Michalczyk erstellt. Sie basiert auf einer Onlinebefragung von 521 kleinen und mittelständischen Unternehmen durch das Marktforschungsunternehmen YouGov Deutschland GmbH im November 2019. Die Stichprobe enthält 74,3 Prozent Kleinstunternehmen, 15,4 Prozent Kleinunternehmen und 10,4 Prozent mittlere Unternehmen. Diese gehören den Branchen Dienstleistungen (48 Prozent), Freie Berufe (23 Prozent), Handel (14 Prozent), Handwerk (8 Prozent) und produzierendes Gewerbe (7 Prozent) an. Die Studie gibt Einblicke in die Einstellung zu Risiken, das Risikomanagement, die Risikoberatung und den Versicherungsbesitz, sie enthält zudem Handlungsempfehlungen.

 

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Wenn der Versicherungsort „verwaist“ und nicht mehr kontrolliert wird

 

Die ConceptIF BIZ, der Hamburger Assekuradeur für das gewerbliche Kompositgeschäft, informiert, dass durch die Corona-Pandemie verursachte Betriebsstilllegungen eine Gefahrerhöhung darstellen. Das Versicherungsvertragsgesetz VVG regelt, dass ein Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten darf. Angesichts der Diskussionen über die Eintrittspflicht von Betriebsschließungsversicherungen lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte.

Zahlreiche Betriebe mussten in den vergangenen Wochen schließen. Andere haben ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Die Betriebe verwaisen in diesen Tagen ganz oder teilweise und befinden sich nicht mehr unter durchgehender Kontrolle. „Die ganz oder teilweise Stilllegung von Betrieben stellt eine Gefahrerhöhung dar“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH.

Wie sich eine Betriebsstillegung auf den Versicherungsvertrag auswirkt

Nach dem VVG darf ein Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrages ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten – diese muss er sogar unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Selbst bei Gefahrerhöhungen, die unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eintreten, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen (Paragraf 24, Absatz 2 VVG) oder unter Umständen auch leistungsfrei sein (Paragraf 26, Absatz 2 VVG).

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Um Nachteile zu vermeiden, muss der Vermittler klären, ob seine Kunden von Gefahrerhöhungen betroffen sind. Er muss etwa prüfen, ob die Betriebe ganz oder teilweise geschlossen, Arbeitsschichten entfallen sind oder sich Produktpalette beziehungsweise Betriebsabläufe geändert haben. Solche Gefahrerhöhungen sind den Versicherern unverzüglich anzuzeigen. Bestenfalls wird vereinbart, dass der Versicherer auf sein Kündigungsrecht verzichtet und auch bei solchen Gefahrerhöhungen zur Leistung verpflichtet ist, die der Versicherungsnehmer willentlich herbeigeführt hat. „Eine pauschale Vereinbarung über den eigenen Kundenbestand wird mit den Versicherern nur in den seltensten Fällen gelingen“, meint Jörg Winkler.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, bei denen Gefahrerhöhungen die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung nicht beeinträchtigen. So ist im ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete geregelt, dass der Versicherer nur dann nicht leisten muss, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflicht zur Anzeige der Gefahrerhöhung gegenüber dem Versicherer vorsätzlich verletzt. Der Versicherer ist dann in der Beweispflicht. „Darüber hinaus gilt die Stilllegung des gesamten Betriebes oder auch nur einzelner Betriebsbereiche nicht als Gefahrerhöhung im Sinne unserer Versicherungsbedingungen und ist dem Versicherer deshalb auch nicht zwingend anzuzeigen“, betont Jörg Winkler.

 

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Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Wirth-Rechtsanwälte liefert Ihnen nachfolgend eine rechtliche Einordnung des Kompromisses, der zwischen dem bayerischen Wirtschaftsministerium, mehreren Versicherern sowie der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. im Streit um die Versicherungsleistungen für die von Corona betroffenen Hotels und Gaststätten am vergangenen Freitag gefunden wurde.

 

Angenommene Grundlage des Kompromisses ist, dass ca. 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden. Von den restlichen 30 Prozent würden die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber ca. 50 %, also insgesamt zwischen zehn und 15 Prozent des Schadens übernehmen. Die betroffenen Gastronomen und Hoteliers sind an diese Regelung nicht gebunden. Es wird ihnen weiter freistehen, eine konkrete Regulierungsentscheidung herbeizuführen.

Von Versichererseite stehen zu dem Kompromiss bisher: Allianz, Zurich, Haftpflichtkasse Darmstadt, Gothaer, Nürnberger Versicherung und Versicherungskammer Bayern. Der Kompromiss soll möglichst bundesweit und von möglichst vielen Versicherungsunternehmen übernommen werden.

Grundsätzlich begrüßt auch Wirth-Rechtsanwälte, als der Versicherungsbranche – positiv aber positiv kritisch – verbundene Anwaltskanzlei, den nunmehr vorgeschlagenen Kompromiss, da es ein erster guter Schritt für Versicherungskunden, -gesellschaften und –vermittler ist.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, LL.M, rät aber: „Es kann häufig sinnvoll sein, den angebotenen Kompromiss zu akzeptieren. Aber nicht unbedingt immer. Wir raten daher weiterhin, jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die nunmehr getroffene Vereinbarung auch der individuellen Situation entspricht und der dargestellte Kompromiss auch individuell einen fairen Interessensausgleich zwischen Versicherer und Kunden darstellt!“

Denn die Argumente, die von diversen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf eine Ablehnung des Versicherungsschutzes ins Feld geführt werden, dürften in vielen Fällen kaum durchgreifen. Dabei lassen sich grob drei Kategorien unterscheiden:

  1. Es gibt Versicherer, die in ihren Versicherungsbedingungen sehr eindeutig den Versicherungsschutz beschrieben haben und auf Grundlage dieser Versicherungsbedingungen nun auch korrekt leisten.
  2. Daneben gibt es Versicherer, die in ihren Versicherungsbedingungen den aktuellen Virus klar und transparent ausgeschlossen haben. Diese Versicherer müssen zu Recht nicht leisten.
  3. Darüber hinaus haben jedoch diverse Versicherer Bedingungen verwendet, die gerade nicht so eindeutig sind und die nun aber gerade aufgrund dieser zweifelhaften Regelungen – nach unserer Auffassung – eben auch Versicherungsschutz zur Verfügung stellen müssten. Dabei kommt den Versicherungskunden eine gesetzliche Regelung zugute, die ganz klar sagt, dass Zweifel bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen zu Lasten des Versicherers und gerade nicht zulasten des Versicherungskunden gehen. Selbst wenn also Zweifel darüber bestehen, ob der neuartige Virus Covid-19 mitversichert ist, weil beispielsweise in den Versicherungsbedingungen auf das Infektionsschutzgesetz Bezug genommen wurde, dürfte nach unserer Auffassung somit Versicherungsschutz bestehen.

Ähnliches dürfte auch für das Argument gelten, dass Versicherungsschutz deswegen nicht bestehen soll, weil keine auf das individuelle Geschäft/Restaurant/Hotel bezogene konkrete Schließungsverfügungen, sondern nur Allgemeinverfügungen oder auch nur Verordnungen die Schließung anordnen. Das mag von vielen Versicherern so gewollt gewesen sein, ist aber in vielen Versicherungsbedingungen in der erforderlichen Deutlichkeit nicht geregelt. Dort ist nur recht allgemein eine Entschädigung für den Fall vereinbart, dass die zuständige Behörde zur Verhinderung der Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheit den Betrieb schließt. Davon, dass diese Schließung aufgrund einer individuellen Schließungsverfügung, behördlichen Anordnung oder aufgrund eines individuell an den Versicherungsnehmer gerichteten Verwaltungsaktes erfolgen muss, ist in diesen Bedingungen in der Regel gerade nicht die Rede. Somit dürften auch Allgemeinverfügungen oder auch Verordnungen der Landesregierungen und Gesundheitsministerien in solchen Fällen oft den Versicherungsfall auslösen. „Auch hier gilt: Bei Zweifeln sind Versicherungsbedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer auszulegen.“ so Rechtsanwalt Tobias Strübing.

Teilweise wird gegen Versicherungsschutz argumentiert, dass viele Gastronomen nun Liefer- oder Abholservice anbieten und also nicht geschlossen haben. Hierzu sei betont, dass gerade viele Gastronomen einen Take-away Service nur deswegen anbieten, weil sie den Unterbrechungsschaden so weit wie möglich mindern wollen. Gerade die Gastronomen, die zuvor einen solchen Service überhaupt nicht angeboten haben, dürften ebenfalls Versicherungsschutz haben. Hier kann  schwerlich die Rede davon sein, dass nur eine Teilschließung vorliegt, da diese Betroffenen damit nur ihrer versicherungsvertraglich vereinbarten Schadensminderungspflicht nachkommen.

Weitere Informationen für betroffene Gewerbetreibende, u.a. eine FAQ-Liste , finden Sie auf der Startseite von Wirth-Rechtsanwälte.

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Finanzberater stehen Kunden auf allen digitalen Kanälen zur Verfügung

 

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur (www.plansecur.de) setzt angesichts der grassierenden Coronavirus-Pandemie über die Telefonberatung hinaus verstärkt auf Video-Beratung. Dabei haben die Berater die Videotelefonie für ihre Kunden ganz einfach gemacht: Man erhält per E-Mail einen Einladungs-Link, der beim Daraufklicken eine Mini-App öffnet, mit der man an dem Plansecur-Meeting teilnehmen kann. Der Link funktioniert auf jedem gängigen Gerät, gleichgültig, ob es sich um ein Smartphone, ein Tablet oder einen PC handelt. Die Sprachübertragung kann entweder über das jeweilige Gerät etwa per Headset erfolgen oder mit einem herkömmlichen Telefonanruf.

“Wir wissen, dass viele unserer Kunden nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch um ihre Finanzen besorgt sind, etwa zum Thema ihrer Geldanlage oder der eigenen Altersvorsorge”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan, und ergänzt: “Der Gesprächs- und Beratungsbedarf ist immens. Dabei hilft es enorm, wenn man sein Gegenüber auf dem Bildschirm sieht und auch gemeinsam Dokumente anschauen kann.”

Plansecur bietet an, die Kundenberatung größtenteils online abzuwickeln. “Termine vereinbaren, Beratungsgespräche führen und dokumentieren, Konzeptpräsentationen durchführen, Formulare austauschen – alles findet statt, ohne sich persönlich treffen zu müssen”, erklärt Johannes Sczepan. “Wir sind für den seit Jahren wachsenden Kundenbedarf an Online-Kommunikation bestens gerüstet. Durch die aktuelle Situation wird diese Entwicklung natürlich immens beschleunigt.”

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz legt nach: Nach dem großen Erfolg der MMM-Messe digital Mitte März wird es am 21., 22. und 23. April 2020 eine Fortsetzung geben.

 

Bei der MMM-Messe digital IDD-Edition haben Vermittler die Möglichkeit, bei insgesamt 24 Webinaren und drei Online-Vorträgen von Top-Speakern und Experten namhafter Produktgeber der Finanz- und Versicherungsbranche kostenfrei zahlreiche IDD-Stunden zu sammeln. Alle Informationen gibt es unter www.fondsfinanz.de/mmm-messe-digital.

Die IDD-Edition richtet den Fokus gezielt auf das Weiterbildungskonto der Vermittler. Gefüllt werden kann das an drei Tagen online und bequem von Zuhause aus. 18 der insgesamt 24 Webinare und drei Online-Vorträge sind IDD-konform und zahlen damit unmittelbar auf das Konto der Vermittler ein.

Eröffnet werden die drei Tage nacheinander jeweils um 09.00 Uhr von den Top-Speakern Steffen Ritter, Jörg Laubrinus und Gerald Hörhan. Vertriebsexperte Steffen Ritter teilt praxisnahe Tipps, wie Vermittler den Ablauf ihres Betriebs modernisieren und optimieren können. Top-Vertriebler Jörg Laubrinus gibt Hilfestellungen, um Ziele klar zu definieren und Schritt für Schritt umzusetzen. Gerald Hörhan, besser bekannt als der „Investment Punk“, spricht über die aktuelle Lage an den Immobilienmärkten.

Im Anschluss daran vermitteln Experten namhafter Produktgeber aus der Finanz- und Versicherungsbranche umfassendes Wissen und hochaktuelle Informationen, unter anderem zu den Themen Einkommensschutz, Altersvorsorge, Biometrie, bKV und Risiko-LV. Mit dabei sind beispielsweise die Swiss Life, die Allianz, die Canada Life, die Bayerische oder auch die Alte Leipziger.

„Mit der MMM-Messe digital IDD-Edition wollen wir unseren Vermittlern eine weitere, ideale Möglichkeit bieten, kostenfrei zahlreiche IDD-Stunden zu sammeln“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Wir konnten nicht nur drei absolute Top-Speaker, sondern auch zahlreiche Experten von namhaften Produktgebern dafür begeistern, ihre Expertise über dieses erfolgreiche Format weiterzugeben.“

Das gesamte Programm steht den Vermittlern kostenfrei zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Webinaren und Online-Vorträgen erfolgt über ein entsprechendes Formular auf der Webseite unter www.fondsfinanz.de/mmm-messe-digital.

Die Hauptstadtmesse in Berlin am 08. September 2020 findet nach aktuellem Stand wie geplant statt. Weitere Informationen sowie die kostenfreie Anmeldung unter www.hauptstadtmesse.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Diese Frage kann sich aktuell in jedem Betrieb stellen: Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht.

 

Eine neue Broschüre von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.

–  Ein Pandemieplan hilft: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können.

–  Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben.

–  Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.

–  Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

–  Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.

–  Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.

–  Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.

Download der Broschüre unter: https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021434

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de

Die aktuellen Kontaktverbote führen bereits in vielen Fällen zu Umsatzverlusten.

 

blau direkt läuft dank Digitalisierung einmal mehr gegen den Trend. In Deutschland besteht seit Tagen ein Kontaktverbot. Obwohl Termine zu zweit ausdrücklich nicht vom Kontaktverbot erfasst sind, zeigen sich viele Kunden verunsichert und sagen Termine lieber ab. In der Folge verlieren Makler Geschäftsabschlüsse und ihre Umsätze leiden. Vor allem traditionell arbeitende Makler erleiden bereits jetzt teils schwere Einbußen.

Was des einen Leid, ist des anderen Freud. So gibt es durchaus Kollegen, die die aktuelle Entwicklung positiv sehen. „Die Menschen kommen praktisch nicht mehr aus dem Haus, alle Freizeitaktivitäten sind eingestellt. Das bedeutet, man erreicht sie jetzt viel leichter. Außerdem haben sie jetzt viel mehr Zeit, eine beabsichtigte, aber oft lange aufgeschobene Prüfung ihrer Versicherungen und Finanzen vorzunehmen“, berichtet Nicolas Kocher, Geschäftsführer von Königswege, der mit 23 Mio. Euro Bewertungssumme im Bereich Lebensversicherung allein im März gerade einen neuen Umsatzrekord mit seiner Firma feiert.

Es leiden vor allem Makler, die bislang an einer traditionellen Arbeitsweise festhielten. In der Überzeugung Kunden bevorzugten Gespräche Auge in Auge, lehnten Sie oft eine Befassung mit modernen Instrumentarien, wie KundenApps oder Onlineberatungssoftware, ab. Das rächt sich nun. Ihre digitaler aufgestellten Kollegen nutzen den Freiraum, den die Corona-Krise eröffnet, haben Online-Termine in Serie und gewinnen neue Kunden hinzu.

So passt es denn zu dem Trend, dass auch blau direkt inmitten der Krise Umsatzrekorde meldet. Der Lübecker Pool positioniert sich bereits seit Längerem als Technologiemarktführer unter den Pools. Entsprechend weht die Krise den Kollegen einen kräftigen Wind unter die Flügel.

Im März feiert der Pool das aktuell beste monatliche Ergebnis im Lebensversicherungsgeschäft, mit bisher 98,33 % Umsatzsteigerung, gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei seien die Umsätze der dazugewonnenen Kooperationen mit Wifo und inpunkto noch nicht einmal enthalten, wie der Maklerpool berichtet. Auch in den Sparten Krankenversicherung (+26 %), Kfz (+67,2 %), Komposit (+3,58 %), Gewerbe (+52,51 %) seien deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Das Versicherungsmagazin hat gemeinsam mit der ServiceValue GmbH die Servicequalität von Produktgebern anhand von 27 Service- und Leistungsmerkmalen untersucht. Dazu wurden 2.691 Maklerurteile in einer Onlinebefragung eingeholt. Zu den Maklerchampions zählt auch in diesem Jahr die uniVersa. In der Lebensversicherung erreichte sie in der Gesamtwertung Platz 2, in der Krankenversicherung Platz 4. Die Bestnote „Sehr gut“ erhielt sie in beiden Sparten bei den Einzelkriterien Gesamtzufriedenheit, Ruf und Image, Maklerorientierung, Erreichbarkeit, Verbindlichkeit von Zusagen, Geschäftsmodell und Produktqualität.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de