Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) führte kürzlich eine Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf das Geschäft der Versicherungsvermittler durch.

 

Von den 1.628 Teilnehmern klagten bereits Zweidrittel über Umsatzeinbußen. Weitere 25 Prozent können noch nicht absehen, wie sich der Umsatz entwickeln wird. Nur elf Prozent haben bislang keine Rückgänge hinnehmen müssen. Bei denjenigen, die Einbußen hatten, lag der Durchschnitt bei fast 38 Prozent Umsatzrückgang.

„Diese Daten zeigen, dass auch unser Berufsstand massiv von der Corona-Krise getroffen wurde“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Deswegen haben wir auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angeschrieben und gebeten, dass die Versicherungsvermittler ebenfalls bei den Rettungsmaßnahmen der Wirtschaft berücksichtigt werden sollen. Schließlich haben wir für die Absicherung der Bevölkerung einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen.“

Aufgeschlüsselt nach Vertriebswegen sind Mehrfachvertreter mit einem Umsatzrückgang von durchschnittlich 43,3 Prozent stärker betroffen als die beiden anderen Vertriebswege Makler (38,9 %) und Einfirmenvertreter (37,8 %). Zudem verzeichnen nach den Gesamteinnahmen kleinere Vermittlerbetriebe tendenziell größere Umsatzrückgänge als größere Betriebe.

Von den Storni und Vertragskündigungen sind alle Sparten betroffen. Dabei verzeichnen 90 Prozent der Teilnehmer Rückgänge in den Sparten Leben und Kranken. 47 Prozent der Teilnehmer haben Rückgänge aus den SHUR-Sparten und knapp 20 Prozent im Kfz-Bereich.

Infolgedessen ist auch die Antwort auf die Frage nach dem erwarteten Geschäftsergebnis für 2020 im Vergleich zum Vorjahr nicht verwunderlich: 87 Prozent der Teilnehmer sehen ein schlechteres Ergebnis für dieses Geschäftsjahr voraus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

MAXPOOL hilft Maklerbetrieben mit Liquidität bei Courtage-Rückforderungen.

 

Die Corona-Krise kann Maklerbetriebe, die viel Geschäft mit Personenversicherungen inklusive betriebliche Altersversorgung vermitteln, in finanzielle Bedrängnis bringen. MAXPOOL will daher seine rund 7.000 kooperierenden Maklerbetriebe im Bedarfsfall finanziell stützen und ihnen durch ein internes Stundungsprogramm behilflich sein.

Wenn Kunden Beiträge schuldig bleiben, Beiträge reduzieren oder gar Verträge kündigen, haftet der Makler im Personenversicherungsgeschäft für alle Abschlusscourtagen, die noch nicht vollständig verdient sind. Angesichts der Haftungszeiten von bis zu acht Jahren ist das Risiko erheblicher Courtage-Rückforderungen durch die Versicherer, je nach weiterem Verlauf der Krise und der daraus folgenden Spätwirkungen, zu befürchten. „Das interne Stundungsprogramm ist keinesfalls in Konkurrenz oder als Ersatz für allgemeine staatliche Hilfestellungen oder Kreditprogramme der KfW zu verstehen“, sagt Oliver Drewes. „Natürlich empfehlen wir jedem Makler für Umsatzrückgänge und Verdienstausfälle die Hilfsprogramme des Staates zu nutzen, die wir insgesamt sehr begrüßen“, so der Vorstandsvorsitzende der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG weiter. Auf der Homepage liefert MAXPOOL dazu Hinweise und nützliche Links (https://www.maxpool.de/COVID-19.html).

Mit dem Stundungsprogramm will MAXPOOL ausdrücklich nicht Umsatzrückgänge der Maklerbetriebe kompensieren. „Wir decken gezielt das separat drohende Risiko ab, falls bereits vermitteltes Geschäft von Kunden nicht mehr voll oder gar nicht mehr mit Beiträgen bedient wird und Versicherer deswegen Courtagen zurückfordern“, erklärt Drewes. Hier können schnell beachtliche Salden entstehen, die für Maklerbetriebe erfahrungsgemäß bei ihrer Hausbank schwer zu finanzieren sind, insbesondere dann, wenn zeitgleich vielleicht noch Umsatzrückgänge hinzukommen. „Aktuell verzeichnen wir bei MAXPOOL nach wie vor stabile und derzeit sogar sehr gute Umsätze und es liegen bislang auch noch keine relevanten Stornierungen vor. Jedoch ist der weitere Verlauf dieser Krise schwer vorherzusehen. In Summe könnten Maklerfirmen diese möglicherweise in den kommenden Monaten entstehende doppelte Last aus sinkenden Umsätzen und ansteigenden Stornierungskosten vielfach sicherlich nur schwer aus eigener Kraft schultern“, befürchtet Drewes.

Zugleich betont Drewes, dass es sich bei dem internen Stundungsprogramm nicht um klassische Kreditvergabe handelt, die bekanntlich nur Banken vorbehalten ist. Vielmehr steht MAXPOOL mit eigenem Kapital bei Rückforderungen durch die Produktgeber ein und stundet die anfallende Rückvergütung gegenüber dem Maklerbetrieb. „Wir haben unsere ‚Kriegskasse‘ geöffnet und stellen uns als Unternehmen mit über 100 Jahren Markterfahrung und mit all unseren Möglichkeiten schützend vor unsere aktiven Kooperationspartner“, kündigt der Poolchef an. Bei Bedarf würde die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe für diesen Zweck eine siebenstellige Summe bereitstellen. Mit diesem speziellen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise will der Maklerpool seine Kooperationspartner bestmöglich vor finanziellem Stress schützen, unabhängig von etwaigen Hilfsprogrammen durch den Staat oder durch die Produktgeber.

Die finanzielle Hilfe wird nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern nach Einzelfallprüfung vorgenommen und entsprechend besichert: Die Verhältnismäßigkeit der zu stundenden Salden zu einem bei MAXPOOL geführten Sachbestand des Maklers muss stimmen. „Wir zielen also in erster Linie auf unsere aktiv kooperierenden Maklerbetriebe ab, die MAXPOOL spartenübergreifend nutzen.

Zudem arbeiten wir mit risikogerechten Zinssätzen und wir prüfen die qualitativen Hintergründe zu den vorliegenden Vertragsstornierungen“, erläutert Drewes. Aber im Gegensatz zu einer Hausbank, die rein auf die gesamte Leistungsfähigkeit und den tatsächlichen letzten Jahresgewinn eines Maklerbetriebes blickt, stellt MAXPOOL auf die hausinternen Erfahrungen der Zusammenarbeit und auf das Verhältnis zu dem vorliegenden Sachversicherungsbestand des Maklers bei dem Pool ab und gestaltet dann nach Maklerwunsch die Rückzahlung der Salden vollkommen flexibel. Geboten wird dazu eine frei wählbare Laufzeit von mehreren Jahren und eine Begleichung des Saldos über monatliche Raten oder durch eine prozentuale Kürzung der Vergütungssätze der kommenden Abrechnungen.

Kooperationspartner können sich bei Bedarf an ihren MAXPOOL-Maklerbetreuer wenden. Die Maklerbetreuer begleiten die Erstellung der Vereinbarung individuell. „Wir werden jede Anfrage innerhalb von maximal drei Werktagen bearbeiten, sofern alle nötigen Unterlagen vorliegen“, sichert Drewes zu.  „Wir sehen es als unsere Pflicht, unseren aktiven Kooperationspartnern bestmöglich behilflich zu sein und ihnen in dieser kritischen Phase nach Kräften und mit all unseren Möglichkeiten beizustehen, sofern die Hilfestellung erforderlich sein sollte.  Zudem bauen wir darauf, dass wir mit unserem Stundungsprogramm einen Trend am Markt verstärken. Einzelne Produktgeber haben aktuell erste Stundungsmöglichkeiten geschaffen, was wir ebenfalls sehr begrüßen, jedoch sind diese Programme soweit wir es überblicken zumeist zeitlich begrenzt auf ein Jahr. Wir meinen, dass diese besondere Krise ein Höchstmaß an Flexibilität bezüglich einer mehrjährigen Laufzeit und einer situationsabhängigen Tilgung braucht und wir hoffen, dass weitere Produktgeber und auch andere Poolgesellschaften mit innovativen Hilfestellungen und viel Flexibilität aufwarten werden. Unsere Branche sollte sich nach unserem Dafürhalten solidarisch zeigen und insgesamt bestmöglich zusammenhalten“, resümiert Drewes.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens stellen Vermittler und ihre tägliche Arbeit vor neue Herausforderungen.

 

Wie kann der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden, wenn Kundenbesuche nicht möglich sind? Inwieweit wird die aktuelle Situation die Digitalisierung beim Vermittler beschleunigen? Die LV 1871 hat nachgefragt.

Für ein aktuelles Stimmungsbarometer hat die LV 1871 Ende März rund 200 Geschäftspartner befragt. Die Ergebnisse zeigen: Das Potenzial digitaler Beratungsangebote wird noch nicht ausgeschöpft, aber viele Vermittler sehen die aktuelle Zeit als Chance, hier zu investieren.

Corona sorgt für Veränderungen im Vermittler-Geschäft

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlangten ab Mitte März kurzfristig viele Einschränkungen. Versicherungsmakler mussten den persönlichen Kontakt sehr schnell ersetzen, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können. Rund 61 Prozent geben an, sich auf diese Situation gut vorbereitet gefühlt zu haben. 39 Prozent fühlten sich jedoch kalt erwischt.

Auf die Frage nach Unterstützern für Vermittler in der aktuellen Situation liegen im Stimmungsbarometer Versicherungspartner mit 44 Prozent weit vorne, gefolgt von Kollegen (24 Prozent) und der selbstständigen Recherche im Internet (27 Prozent).

Mit Telefon und per E-Mail im Kontakt mit Kunden

Auch der Kontakt mit den Kunden hat sich verändert und nimmt neue Formen an: Die Befragten geben an, in Zeiten von Social Distancing vor allem via Telefon (37 Prozent) und E-Mail (32 Prozent) mit den Kunden zu kommunizieren. Auf die Video-Telefonie mit 11 Prozent auf Platz drei folgen im Stimmungsbarometer der Kontakt via Social Media mit 8 Prozent und über die Website mit 6 Prozent. In einer Minderheit der Fälle von drei Prozent erwies sich keine Kontaktform als Alternative.

Auf die Frage, inwiefern die aktuelle Situation auch Zeit zur nachhaltigen Verbesserung des eigenen Geschäftsmodells bietet, zeigen sich klare Trends: Investitionen in die eigene Weiterbildung, der Ausbau des Onlineberatungsangebots, die Durchführung von Bestandsaktionen und die Optimierung bzw. Erstellung von Inhalten sind Themen der Stunde für die Vermittler.

Unterstützung durch Versicherer

„Es freut mich, dass sich die deutliche Mehrheit unserer Geschäftspartner auch in schwierigen Zeiten von uns als Versicherungspartner nicht allein gelassen fühlt. Hierzu gehören neben den Stundungsmöglichkeiten auch die Unterstützung bei der Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Mit regelmäßigen Weiterbildungsangeboten bietet die LV 1871 den Vermittlern vielfältige Unterstützung bei der zukunftssicheren Aufstellung des Geschäfts. Nach der positiven Resonanz auf die Webdays und die Rock’n Roadshow Anfang des Jahres setzt der Versicherer auf Gegenseitigkeit sein Angebot für Makler ab Ende April fort und bietet eine Online Summer School für Vermittler an. In neun Webinaren macht die LV 1871 Vermittler fit in Sachen SEO, SEA, Social Media und mehr.

Zur Umfrage: Für das Stimmungsbarometer hat die LV 1871 rund 200 (n=194) Geschäftspartner online im Zeitraum vom 30. März bis 4. April zur ihren Eindrücken und Erfahrungen befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

… mit der 1. akkreditierten Quiz-App «V-Quiz» für Deutschland, Österreich und der Schweiz

 

IDD und gutberaten.de Weiterbildungsstunden erfüllen mit der App «V-Quiz»

Auf das Coronavirus Sars-CoV-2 hätten wir alle gerne verzichtet. Aber inmitten des Übels lässt sich doch feststellen, dass in der Arbeitswelt plötzlich Dinge möglich sind, die nur ein paar Wochen zuvor mit großen Hürden behaftet waren: Home Office und Telearbeit sind plötzlich auch für traditionell eingestellte Unternehmen akzeptabel. Dies könnte auch den Trend zu E- und M-Learning in der Weiterbildung beschleunigen.

Ein Beispiel für Mobile-Learning (oder auch M-Learning) ist die Lernapp V-Quiz

Wer sich gerne mobil weiterbilden möchte, ist natürlich darauf angewiesen, dass die Inhalte, die er lernen will, bereits dafür aufgearbeitet worden sind. In der Versicherungsbranche gibt es beispielsweise die App V-Quiz der Zaigen GmbH. Dort wird das Wissen in Quizform abgefragt – eine beliebte Form des Micro Learning. Die Lernapp V-Quiz ist in Deutschland von Gut Beraten, in der Schweiz von Cicero und in Österreich vom ibw als Mittel zur Fortbildung offiziell anerkannt. Die Inhalte sind

auf die Bedingungen in den jeweiligen Ländern ausgerichtet. Damit lässt sich also auch die Weiterbildungspflicht nach der IDD erfüllen, flexibel und überall einsetzbar. Nicht nur in der Corona-Quarantäne, sondern auch zu allen anderen Gelegenheiten, bei denen man seine Zeit sinnvoll und ortsunabhängig nutzen will.

Dänemark ist der Spitzenreiter der Telearbeit

Internationale Vergleiche zeigen, dass Telearbeit bisher sehr unterschiedlich praktiziert wird. In einer OECD-Studie lag Dänemark an der Spitze mit rund 40 Prozent, die es zumindest schon einmal ausprobiert haben, gefolgt von den USA, Norwegen und Schweden. In der Schweiz und Österreich waren es noch etwa 20 Prozent, in Deutschland noch weniger. Die Gründe dafür dürften vielfältig sein: Unterschiede in den Branchen, aber auch unterschiedliche Unternehmenskulturen. Selbstverständlich ist der direkte persönliche Austausch mit den Vorgesetzten und Kollegen wichtig. Wer zu wenig präsent ist, bekommt nicht mehr alles mit, was sich in der Firma tut. Es gibt allerdings längst Technologien, die diesen Kontakt erleichtern, beispielsweise Slack oder Teams. Gelegentliche Telearbeit kann die Lebensqualität verbessern, nicht nur im Notfall. Wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, spart sich den Weg und gewinnt mehr Zeit für sich.

Weiterbildung ohne Ansteckungsgefahr

Was für die tägliche Arbeit gilt, gilt noch viel mehr für die berufliche Aus- und Fortbildung. E-Learning hat sich in den vergangenen Jahren weltweit zu einem wichtigen Markt entwickelt, der auf von staatlicher Seite unterschiedlich stark gefördert wird. Größter Akteur dabei sind die USA. Plattformen wie edX und Coursera bieten weltweit Kurse an, die teilweise sogar gratis sind. Auch Indien und China setzte stark auf E-Learning. Auch in Europa gibt es Lernplattformen und E-Learning-Anbieter. Dass sich der Trend zu flexibleren Lernformen langsam überall durchsetzt, zeigt der Jahresbericht des deutschen Zertifizierers Gut Beraten: Erstmals wurden dort mehr E-Learning-Angebote genutzt als

Präsenzveranstaltungen. Der größte Teil davon entfiel auf selbstgesteuertes E-Learning. Das kann dann stattfinden, wann und wo es gerade passt. Es ist zu erwarten, dass dies zukünftig noch stärker nachgefragt wird, denn Präsenzveranstaltungen sind wegen der Gefahr der Virusverbreitung vermutlich noch eine ganze Zeit lang nicht ratsam. Warum also nicht die Zeit im Home Office für die Weiterbildungsstunden nutzen, die man nach der europaweiten IDD (Insurance Distribution Directive) ohnehin absolvieren muss – und sollte? Sei es am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone.

Mobile Learning – universell einsetzbar

Denn noch einfacher als E-Learning im Home Office ist Mobile Learning (M-Learning). Die Verbreitung von Smartphones steigt und steigt. Die Marke von drei Milliarden Geräten weltweit wurde bereits überschritten. Dazu kommen die Tablets. Zu Mobile Learning gibt es weltweit ganz unterschiedliche Konzepte: zur Alphabetisierung, für den Schulunterricht, für das Studium und jede Art von fachlicher Weiterbildung. Die Unesco setzt auf Mobile Learning als die einfachste Form, auch in Regionen mit schlechter Infrastruktur Bildung zu vermitteln. Mobile Learning ist beispielsweise die dominierende E-Learning-Form in Afrika. Wichtig ist dort unter anderem, dass die Apps auch offline funktionieren. E-Learning-Anbieter wie edX öffnen sich auch für die Nutzung über das Smartphone. Mobile-Learning-Pioniere in Europa waren Großbritannien, Dänemark und die Niederlande, die die Nutzung in verschiedenen Programmen erforschten.

Das richtige Konzept für M-Learning

M-Learning bietet zwar viele Vorteile gegenüber dem Lernen am PC oder Laptop. Das Gerät ist handlich und die meisten haben sowieso eins. Wirklich erfolgreich kann es allerdings nur sein, wenn das Lernkonzept auch darauf abgestimmt ist. Zum einen muss berücksichtigt werden, dass es sich um einen kleinen Bildschirm handelt. Zum anderen, dass es möglicherweise auch dann genutzt wird, wenn man nicht in dauerhaft ruhiger Umgebung sitzt. Das kann im Auto sein, beim Warten auf den nächsten Termin, oder zuhause, wenn Kinder zwar gerade beschäftigt sind, aber im nächsten Moment schon wieder in der Tür stehen könnten. Kürzere Lerneinheiten, sogenanntes Micro Learning oder Learning Nuggets, sind in dieser Situation einfacher erfolgreich zu absolvieren als ein 45-Minuten-Video. 92 Prozent der für den jüngsten mmb-Trendmonitor befragten E-Learning-Experten aus der DACH-Region sahen in Micro Learning eine Lernform, die in Zukunft eine zentrale Rolle spielen wird, bei mobilen Anwendungen und Apps waren dies 87 Prozent.

Probieren Sie die App doch einfach aus und testen Ihr Versicherungswissen! Sie finden diese unter www.v-quiz.de, im Google Play Store oder für Apple-Geräte im App Store: einfach V-Quiz eingeben.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

Thomas Köhler Founder & CEO, Zaigen GmbH, Speerstrasse 28, CH-8038 Zürich,Tel.: +41 77 524 60 37, www.v-quiz.de

Rechtslage und erste kostenfreie Information

 

Die Hoffnung vieler Gastronomen und Hoteliers, die aufgrund der Corona -Pandemie sich am Rand der Insolvenz befinden, ruht noch immer auf der Eintrittspflicht der abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen (BSV).

Immer mehr Gastronomen und Hoteliers, die derartige Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen haben, wenden sich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser und bitten um eine erste kostenfreie Einschätzung der Rechtslage.

Die Gastronomen sind verunsichert, ob sie die (freiwilligen) bundesweiten Kompromissangebote – 10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagessätze -annehmen oder doch den Klageweg – vollständiger Corona-Versicherungsschutz- wählen sollen.

Der Kompromiss sieht grob vor, dass ca. 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden. Von den restlichen 30 % sollen dann die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber ca. 50 %, also insgesamt zwischen zehn und 15 Prozent des Schadens übernehmen.

Problematisch ist schon, dass wohl nicht alle Versicherungsnehmer tatsächlich einen Schadensausgleich i.H.v. 70 % erhalten werden.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten betroffene Gastronomen und Hoteliers vor Annahme des Vergleichsangebotes sich jedenfalls von einem im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt informieren und beraten lassen.

Rechtsanwalt Eser sieht die ihm vorliegenden Kompromissangebote einzelner Versicherer dabei äußerst kritisch. Vor allem die gewählten Formulierungen zur Erledigung und Abgeltung sind höchst brisant und können schwere Nachteile in der Zukunft, gerade vor dem Hintergrund einer 2. Infektionswelle, mit sich bringen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser vertritt jedenfalls den Standpunkt, dass die allermeisten Versicherer regelmäßig in voller Höhe eintrittspflichtig sind und den eingetretenen Schaden auch regulieren müssen. So sieht es wohl auch der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM). Er hatte in einer Stellungnahme die Einstandspflicht der Versicherer angemahnt (AssCompact berichtete).

Das Argument einzelner Versicherer liegt jedenfalls neben der Sache, wenn argumentiert wird, dass das Corona Virus nicht wortwörtlich in die Allgemeinen Bedingungen aufgenommen sei und aufgrund der Corona-Pandemie, eine Ausnahmesituation bestehen würde.

Es dürfte wohl ausreichend sein, wenn lediglich in den Versicherungsbedingungen nur pauschal auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verwiesen worden ist und wenn eine in diesem Gesetz genannte meldepflichtige Krankheit zu einer Schließung geführt hat. Problematisch könnte es allenfalls werden, wenn im kleingedruckten eine generalpräventive Betriebsschließung, ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Auch ein weiteres Argument der Versicherer, dass ein individuelles Schließungsbescheid vorliegen müsse, dürfte vor den Gerichten keinen Bestand haben, da die aktuellen behördlichen Allgemeinverfügungen jeden einzelnen Betrieb getroffen haben. Der Sinn und Zweck einer Betriebsschließungsversicherung besteht ja gerade bei einer behördlich veranlassten Schließung in einem vollständigen Versicherungschutz.

Ihre Vorteile im Überblick:

Persönliche Beratung durch spezialisierten Anwalt

langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse im Versicherungsrecht

Kostenlose und unverbindliche telefonische Erstinformation

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Versicherungsrecht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Rechtsanwalt Eser, Lange Str. 51, D-70174 Stuttgart , Tel: +49-(0)711 / 217 235-0, www.eser-law.de

Mit der IDD-Edition der MMM-Messe digital setzte Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz sein Online-Format erfolgreich fort.

 

Bei insgesamt 24 Webinaren und drei Online-Vorträgen waren vom 21. bis 23. April 2020 2.900 Besucher mit dabei. Die Anzahl der Besuche belief sich auf über 9.700. Vermittler konnten bei Top-Speakern und Experten namhafter Produktgeber der Finanz- und Versicherungsbranche kostenfrei zahlreiche IDD-Stunden sammeln.

Mit der IDD-Edition richtete die Fonds Finanz den Fokus gezielt auf das Weiterbildungskonto der Vermittler. Gefüllt werden konnte das an drei Tagen online und bequem von Zuhause aus. 17 der insgesamt 24 Webinare und drei Online-Vorträge waren IDD-konform.

Besonders gut besucht waren die Vorträge der Top-Speaker Steffen Ritter, Jörg Laubrinus und Gerald Hörhan, die die drei Weiterbildungstage jeweils eröffneten. Aber auch alle anderen Experten namhafter Produktgeber aus der Finanz- und Versicherungsbranche waren sehr gefragt. Mit dabei waren unter anderen die Swiss Life, die Allianz, die Canada Life, die Bayerische oder auch die Alte Leipziger. Vermittler erhielten umfassende, hochaktuelle Informationen und praxisnahe Hilfestellungen, unter anderem zu den Themen Einkommensschutz, Altersvorsorge, Biometrie, bKV und Risiko-LV.

Die Fonds Finanz zeigte sich auch mit der IDD-Edition sehr zufrieden. „Wir wollten unseren Vermittlern eine weitere zeitgemäße Möglichkeit bieten, sich trotz der vorherrschenden Umstände kostenfrei weiterzubilden und zahlreiche IDD-Stunden zu sammeln“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Die Besucherzahl belegt den großen Bedarf, die durchweg positiven Rückmeldungen unserer Vermittler zeigen, dass wir diesen perfekt decken konnten.“

Die Hauptstadtmesse in Berlin am 08. September 2020 findet nach aktuellem Stand wie geplant statt. Weitere Informationen sowie die kostenfreie Anmeldung unter www.hauptstadtmesse.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

BAV-Spezialist von Buddenbrock und Maklerpool blau direkt vereinen ihre Kräfte.

 

Die Pool- & Vertriebsgemeinschaft um blau direkt gewinnt mit von Buddenbrock einen weiteren starken Player hinzu. Als Spezialist im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wird von Buddenbrock künftig Arbeitgeber-Beratungen für die Makler von blau direkt und Wifo anbieten. Auf diese Weise können auch weniger BAV-affine Makler ihre Kontakte zu Gewerbebetrieben nutzen und zusätzliche Umsätze generieren. Umgekehrt übernimmt blau direkt die Verwaltung des Gesamtbestandes der Gruppe um von Buddenbrock.

Die Vertriebsgemeinschaft um blau direkt wächst damit um weitere 2 Mio. Euro Courtageumsatz.

Stephan Seidenfad, Geschäftsführer des Hauses  von Buddenbrock, sagt hierzu: „Uns hat vor allem die Technik von blau direkt überzeugt. Mit den digitalen Lösungen können wir unsere Kunden schneller, besser und erheblich kosteneffizienter als bisher servicieren.” Man erhoffe sich durch die Zusammenarbeit insbesondere reichlich Zusatzumsätze, indem man künftig auch Privatversicherungen digital mit anbieten könne.

Torsten Labbow, Director Sales bei blau direkt, freut sich ebenfalls sehr auf die Zusammenarbeit: „Wir arbeiten intensiv daran unser Angebot im BAV-Bereich deutlich zu verbessern. Mit von Buddenbrock gewinnen wir eines der führenden Häuser; sichern uns BAV-KnowHow auf Spitzen-Niveau. Von Beginn an waren die Gespräche mit von Buddenbrock auf einem bemerkenswerten Niveau, ergebnis- und lösungsorientiert sowie von gegenseitigem Vertrauen geprägt.”

Die Idee der „Pool- & Vertriebs-EU” gewinnt damit einmal mehr einen wichtigen Partner hinzu. So haben sich bereits die Maklerpools Arisecur, blau direkt, Finanz-Zirkel, insuro und WIFO der Idee angeschlossen. Seitens der Vertriebe konnten Königswege, inpunkto, Value Factory und nun auch von Buddenbrock für die Zusammenarbeit gewonnen werden. „Kooperation ist die richtige Antwort, auf die vor uns stehenden Herausforderungen”, erklärt Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt hierzu. „Gemeinsam werden selbst Krisenzeiten zu Chancen-Räumen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Vermittler-Webinar mit Achim Holtermann, DGfRP

 

 

Droht der Supergau der Geldwerte?

Verlieren alle Sparbücher, Bausparer, Anleihen,

Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, ihren Wert?

Was, wenn wir eine Hyperinflation, einen Schuldenschnitt erleben?

Wohin flüchtet denn das Kapital Ihrer Kunden am liebsten?

 

Achim Holtermann – Mr. Sachwert, zeigt Ihnen, wie Sie und Ihre Kunden durch die Krise kommen.

Allein im letzten Jahr hat er 468 Wohnungen platziert. Dieses Jahr können Sie an seinen Erfolgen persönlich partizipieren.

 

–      Holen Sie sich sein Coaching -Profitieren Sie von seinem Erfolg

–      Lernen Sie welche Immobilie für welchen Kunden geeignet ist.

–      Erschließen Sie sich/ steigern Sie Ihren Immobilienumsatz

–      Sichern Sie Ihre eigene Zukunft

–      Auf Wunsch direkte Beratung/Abschluss/Finanzierung/Abwicklung Ihrer Kunden

–      §34c/i nicht Voraussetzung

 

Melden Sie sich sofort zu unseren Spezialwebinaren.  Anmeldung:

https://www.deutsche-ruhestandsplanung.de/eh-content/pages/7042/files/aktuell/partner_news/2020/mnewsletter_200424.pdf

 

Nutzen Sie unsere neue Webinar Reihe zum Thema Immobilien.

 

Dienstag 28.04.2020 um 11:00 Uhr Themen:

      Aus Steuern ein Vermögen machen – Kapitalanlage mit Denkmalimmobilien.

Entdecken Sie eine der letzten Steueroasen Deutschlands

      Schutz vor der Krise mit Renditeimmobilien  

Referenten: Achim Holtermann (DGfRP), Sebastian Deppe (Healthcare Spezialist)

 

Mittwoch 29.04.2020 um 11:00 Uhr Thema:

Ferienimmobilien, Urlaub-Sonne-Rendite-Krisenschutz

Referenten: Achim Holtermann (DGfRP), Andre´ van Leeuwen (Betreiber)

 

Dienstag 05.05.2020 um 11:00 Uhr Thema:

Zukunftsmarkt Sozialimmobilie – „Einfach Sicher“!

Referent: Achim Holtermann (DGfRP)

 

Profitieren Sie von unserem großen Immo- Netzwerk

MEGA-CHANCE: Exklusive Vorstellung neuer Objekte in allen Webinaren!

 

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH gehört mit einem Anlagebestand von über 1,6 Mrd. € zu den führenden banken- und versicherungsunabhängigen Maklerpools im deutschsprachigen Raum.

Aktuell betreut die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mit Ihren 750 aktiven Geschäftspartnern über 104.000 Kunden, welche über 670.000 Verträge und Anlagen gezeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

FinanzRitter bietet Versicherungsmakler:innen in der Coronakrise bis auf weiteres eine kostenfreie Video-Chat-Lösung an.

 

Der digitale Versicherungsmakler FinanzRitter öffnet seine Video-Chat-Lösung kostenfrei für klassische Versicherungsmakler:innen, die aufgrund der Coronakrise verstärkt auf digitale Vertriebswege ausweichen müssen. Während viele selbstständige Büros gezwungener Maßen auf datenschutzrechtlich problematische Lösungen von US-amerikanischen Konzernen setzen, betreibt FinanzRitter eigene Server in Deutschland und im Rahmen der DSGVO.

Till Sanders, CPO der FinanzRitter erklärt: “Wir haben eigens zu diesem Zweck die Website https://makler.chat entwickelt. Versicherungsmakler:innen können dort mit einem Klick beliebig viele Chat-Räume erstellen. Den Raum betreten alle Gesprächsteilnehmer:innen über einen zufällig generierten Link. Unser Ziel ist es, der Branche eine möglichst unkomplizierte Lösung für ihre akuten Probleme zu bieten. Darum lässt sich der Video-Chat ohne Benutzerkonten verwenden und benötigt lediglich einen aktuellen Browser.”

Auch im Bereich Datenschutz bemüht sich FinanzRitter um unkomplizierte Hilfsmittel. Damit die Video-Chat-Lösung unter https://makler.chat rechtssicher für Gespräche mit Kund:innen und Mitarbeiter:innen eingesetzt werden kann, benötigen Makler:innen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß DSGVO. Ein solcher Vertrag kann über makler.chat selbstständig angefordert und direkt online unterzeichnet werden.

Datenschutz hat Priorität – Dipl.-Ing. Sebastian Cordes, CTO sagt dazu: “Um nicht von multilateralen Konzernen abhängig zu sein, setzen wir für unsere Video-Chat-Lösung auf die Open Source Software Jitsi Meet. Dadurch sind wir in der Lage, die Server selbst zu verwalten und haben die vollständige Datenhoheit. So können wir die Privatsphäre aller Beteiligten am besten schützen.”

Der Dienst steht selbstständigen Versicherungsmakler:innen ab sofort kostenfrei zur Verfügung. Das verursacht selbstverständlich auch Kosten. Florian Kümper, CEO von FinanzRitter erklärt diese Entscheidung: “Das Corona-Virus bringt derzeit weite Teile des Landes zum Stillstand. Eine harte Zeit, besonders für Selbstständige – und davon hat die Versicherungswelt einige. Viele Versicherungsmakler:innen brauchen nun digitale Lösungen um Ihre Kund:innen zu erreichen. Als vollständig digitaler Makler haben wir FinanzRitter in dieser Hinsicht das eine oder andere Ass im Ärmel. Wir wollen uns ritterliche Tugenden nicht nur auf die Fahne schreiben, sondern sie auch in die Tat umsetzen. Aus diesem Grund öffnen wir unsere Video-Chat-Server für alle selbstständigen Versicherungsmakler:innen in Deutschland. Und das selbstverständlich kostenfrei! So kann jeder Betrieb seine Kund:innen auch digital erreichen.”

Für die Kund:innen der Vermittler:innen ist während der Benutzung nicht ersichtlich, dass es sich hierbei um einen Dienst von FinanzRitter handelt. Auch auf Werbemaßnahmen wird selbstverständlich verzichtet. Weitere Informationen unter https://makler.chat.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzRitter UG (hftb.), Kalkofen 4, 58638 Iserlohn, Tel: +49 2371 65888 88, www.finanzritter.com

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zu den Kosten der geplanten BaFin-Aufsicht für unabhängige Finanzdienstleister konkrete Zahlen mitgeteilt.

 

Danach sollen bei 37.000 Erlaubnisträgern durchschnittlich einmalig 140 Euro und dann jährlich 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht entstehen.

Den Zahlen liegt wiederum die Annahmen zugrunde, dass die jährlichen Kosten allein für die Aufsicht 510 Euro betragen. Die konkrete Höhe aber sei abhängig von verschiedenen Faktoren. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Die jeweilige individuelle Umlage hängt von der Anzahl der Umlagepflichtigen (an Vertriebsgesellschaften angegliederte Finanzanlagedienstleister sind nicht selbst umlagepflichtig), der Kostenverteilung zwischen den Gruppen der Umlagepflichtigen und den jeweiligen Bemessungsgrundlagen ab.“

Weiterhin plant die BaFin mit Einnahmen durch die Prüfungen der Beaufsichtigten in Höhe von 13,1 Mio Euro jährlich.

„Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4000 Euro.“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Nach einer Umfrage des AfW erwägen ca. die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur BaFin – insbesondere wegen der drohenden Kostenbelastung – eine Rückgabe ihrer Zulassung (Vermittlerbarometer 2019). Nicht mit eingeflossen in diese Umfrage sind die über 12.000 gebundenen Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung der DVAG und noch mindestens weitere 3000 an andere große Vertriebsgesellschaften gebundene Finanzanlagenvermittler. Ausgehend von also mindestens 15.000 34f-Inhabern in Vertriebsgesellschaften, wären von den derzeit 37.000 Erlaubnisinhaber noch 22.000 übrigen von denen dann ca. 50 % sich nicht der BaFin-Aufsicht unterwerfen würden, womit nur noch ca. 11.000 zu beaufsichtigende Erlaubnisinhaber verbleiben. Und auch das dürfte sehr hochgerechnet sein, wenn man davon ausgeht, dass eine nicht unerhebliche Anzahl (konkret nicht bekannt) derzeit die Erlaubnis nur pro forma – als sogenannte Schubladenzulassung – innehat, welche wegen der entstehenden Kosten dann mit Sicherheit auch nicht weiter geführt wird. Voraussichtlich geht es also um eine nur noch obere 4-stellige Zahl von Erlaubnisinhabern, auf die dann die zu erwartenden Kosten von mindestens 4000 Euro durchschnittlich pro Jahr umgelegt würden.

Weitere Zahlen:

Erlaubniserteilung: 1590 Euro

Erlaubniserteilung für Vertriebsgesellschaften: 2485 Euro

Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis: 740 Euro

„Die Katze ist entgültig aus dem Sack! Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel!“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von coronabedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern.“

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Aufgrund der Corona-Pandemie befinden sich die Börsen auf Achterbahnfahrt und Experten prognostizieren eine Wirtschaftskrise.

 

Für einige Arbeitnehmer bedeutet dies bereits Lohnkürzungen in Form von Kurzarbeit oder gar Jobverlust. Der Online-Versicherungsmanager CLARK hat zusammen mit dem Befragungsinstitut YouGov in einer repräsentativen Befragung untersucht, wie sich die aktuelle Lage auf die Altersvorsorge der Deutschen auswirkt. Knapp ein Drittel der Deutschen (31 Prozent) halten es für wahrscheinlich, dass ihre Altersvorsorge durch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen beeinflusst werden könnte. Weitere 22 Prozent sind unentschieden, ob sich die momentane Situation auf ihre Planung für das Alter auswirkt.

Allerdings: Ebenso ein Drittel der Befragten (34 Prozent) halten es für unwahrscheinlich, dass die Corona-Krise Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge hat. Positiv gestimmt sind vor allem Männer: 38 Prozent erwarten keine Auswirkungen, gegenüber lediglich 30 Prozent bei den Frauen. Und auch bei den Altersgruppen gibt es deutliche Unterschiede. So scheinen sich vor allem die Befragten am wenigsten Sorgen um ihr Auskommen im Alter zu machen, die noch genügend Zeit für ihre Vorsorge haben (18- bis 24-Jährige) oder bereits kurz vor der Rente stehen (55 Jahre und älter).

“Turbulenzen an den Börsen, eine drohende Wirtschaftskrise mit sinkenden Löhnen und weiterhin niedrige Zinsen für Sparer gestalten die Altersvorsorge aktuell schwierig”, erklärt Dr. Marco Adelt, Mitgründer und Geschäftsführer von CLARK. Mit welchen Auswirkungen die Deutschen rechnen können und wie sie ihre Vorsorge nun planen sollten, erklären die Experten von CLARK:

  1. Altersvorsorge in Zeiten von Corona: Gesetzliche Rente als Basis

Viele Verbraucher sind verunsichert, welche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie sinnvoll sind und was mit bereits gezahlten Beiträgen passiert. Auswirkungen bei der aktuellen oder zukünftigen Rentenplanung sind dabei differenziert nach Vorsorgeart zu betrachten: Das deutsche Rentensystem basiert auf einem “3-Schichten-Modell”. Dieses besteht aus der Basisversorgung (der gesetzlichen Rentenversicherung), einer Zusatzversorgung mit staatlich geförderten Leistungen (bAV, Riester, Rürup, etc.) und der privaten Altersvorsorge (Rentenversicherungen, fondsgebundene Produkte).

Bei der gesetzlichen Rente gilt seit 2009 die sogenannte Rentengarantieklausel. Diese besagt, dass die Rente nicht gekürzt werden darf, auch wenn das allgemeine Lohnniveau sinkt. Damit sind zwar Ruheständler erst einmal auf der sicheren Seite, die aktuell eine gesetzliche Rente beziehen, wie sich das Rentenniveau in der Zukunft entwickelt, ist allerdings unklar. Nullrunden in den nächsten Jahren können als Mittel ergriffen werden, um die leeren Rentenkassen infolge einer Wirtschaftskrise zu entlasten. Und grundsätzlich gilt: In aller Regel wird die Basisversorgung der gesetzlichen Rentenversorgung zur finanziellen Absicherung im Alter in Zukunft nicht ausreichen – eine zusätzliche Altersvorsorge auf Basis der zweiten und dritten Schicht ist daher immer empfohlen.

  1. Riester und betriebliche Altersvorsorge – sichere Vorsorge in unsicheren Zeiten

Viele Arbeitgeber versprechen ihren Mitarbeitern als Bestandteil ihrer Vergütung eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV). Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber in der aktuellen Krise die Arbeitszeit kürzt und der Lohn sinkt? Da der Beitrag des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung meist an den Bruttojahreslohn gekoppelt ist, ist es auch möglich, dass er weniger Beiträge zur Altersversorgung zahlt. Sollte der Arbeitgeber gar kündigen müssen oder selbst insolvent werden, bleiben die Rentenansprüche erhalten, sofern der Versicherte mindestens 23 Jahre alt ist und dem Betrieb seit mindestens fünf Jahren angehört. Sie sind dann “unverfallbar”. Damit bleibt die bAV weiterhin ein sicherer Hafen für die Altersbezüge.

Auch für die Riester-Rente gilt eine Beitrags- oder Zinsgarantie, so dass Verbraucher trotz Corona-Krise zumindest das rausbekommen sollten, was sie eingezahlt haben. Wer also gerade auf der Suche nach einer sicheren Altersvorsorge ist, sollte sich mit der Riester-Rente zumindest mal auseinandersetzen. Sie eignet sich vor allem für Geringverdiener und Familien. Besserverdiener haben in der Regel jedoch wenig von den steuerlichen Vorteilen oder den staatlichen Zulagen.

  1. Börsen-Crash aussitzen und mögliche Chancen nutzen

Für viele Verbraucher, die ihre Rente auch mit Aktien und fondsgebundenen Vorsorgeprodukten geplant haben, war der Schock zunächst groß: Der Börsen-Crash führte zu massiven Einbrüchen in vielen Depots und Sparplänen. Doch nach den Wertverlusten in den letzten Wochen erholen sich die Börsen langsam wieder. Geduld ist weiterhin angebracht: Wer seine Rente in Gefahr sieht, sollte jetzt nicht voreilig Produkte und Sparpläne kündigen, sondern auf die Erholung der Märkte warten. Zwar sind diese aktuell noch volatil, die Gelegenheit zu investieren aber gerade jetzt unter Umständen günstig. Dabei sollten immer die Grundregeln der Geldanlage beachtet werden: Ein langer Anlagezeitraum sowie eine breite Streuung, um eventuelle Schwankungen und Schwächephasen auszugleichen. Auch in Krisenzeiten oder bei nur geringem Einkommen eignen sich beispielsweise ETF- oder Fonds-Sparpläne. Hierbei wird regelmäßig, etwa monatlich, ein festgelegter Beitrag eingezahlt. Oft sind Sparpläne auch schon ab 25 oder 50 Euro erhältlich.

  1. Faustregel: 10 Prozent des Nettoeinkommens für die private Altersvorsorge

“Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, sich mit dem Thema Vorsorge und Versicherungen auch außerhalb von Krisenzeiten auseinander zu setzen”, erklärt Marco Adelt. “Wer trotz finanzieller Verluste gut für die Zukunft gewappnet sein will, sollte frühzeitig in eine gute Kombination aus Vorsorgeprodukten investieren.” Grundsätzlich gilt: Die Beiträge und das zukünftige Renteneinkommen hängen davon ab, über wie viele Jahre hinweg Beiträge aufgebaut werden. Etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens sollten dazu monatlich in die Vorsorge gesteckt werden. In welcher Form dies am besten geschieht, sieht bei jedem Arbeitnehmer anders aus.

Wichtig ist zunächst, den eigenen Bedarf zu kennen – dabei kann beispielsweise ein Rentenrechner helfen: CLARK bietet in seiner Versicherungs-App die Möglichkeit, die zu erwartende Netto-Rente zu berechnen. Dort werden Parameter wie etwa Inflationsraten, die demografische Entwicklung sowie gesetzliche und private Altersvorsorgeprodukte mit einbezogen. Verbraucher erhalten einen realistischen Blick auf ihre voraussichtliche Rente, abzüglich der Steuern, und ihre aktuelle Rentenlücke. Auf dieser Basis können sie geeignete Maßnahmen zur Altersvorsorge zu treffen.

Mehr Informationen rund um das Thema Altersvorsorge gibt es unter www.clark.de/altersvorsorge/ sowie zu Corona-bezogenen Fragen unter www.clark.de/coronavirus-versicherungsfragen/kurzarbeit/.

Über die Studie: Bei der repräsentativen Online-Umfrage wurden im März 2020 insgesamt 2.042 Befragte von YouGov im Auftrag von Clark Germany GmbH zu ihrer Altersvorsorgeplanung in Zeiten von COVID-19 befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Der Bugginger Maklerpool und Deckungskonzeptmakler AMEXPool AG hat mit einem neuen Wohngebäudekonzept seine „privatus protéc solidum/platinum“-Produktreihe vervollständigt.

 

Ebenfalls neu ist, dass es statt einem Tarifbuch mit Gewerbe und Privat nun zwei Tarifbücher getrennt nach beiden Bereichen gibt.„Nachdem die AMEXPool AG im Frühjahr letzten Jahres ihre neuen Privatkonzepte zu den Sparten Hausrat, Unfall und Haftpflicht vorgestellt hat, können wir jetzt mit der noch fehlenden Sparte Wohngebäude das „privatus protéc solidum/platinum“-Angebot vollständig abrunden“, freut sich Boris Beermann, Vorstand der AMEXPool AG.

Eine überdurchschnittlich gute Absicherung von Ableitungsrohren, eine zeitlich unbegrenzte Feuerrohbau-Absicherung oder eine kostenfreie Konditionsdifferenzdeckung bis zu 15 Monaten sind nur einige der Leistungen, die das neue Wohngebäudekonzept zu bieten hat.

„Mit den zahlreichen Leistungserweiterungen werden wir nicht nur den Marktansprüchen gerecht – wir setzen auch neue Akzente“, so Beermann. Davon überzeugen können sich angeschlossene Maklerinnen und Makler in einem der beiden Webinare am 29. April 2020 um 14:00 Uhr beziehungsweise am 13. Mai 2020 um 13:30 Uhr. Björn Meyer aus der Produktentwicklung der AMEXPool AG geht in diesen Webinaren auf die Leistungsinhalte ein und erklärt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wie sie das Maximum an Nachlässen rausholen können.

Das neue Konzept ist auch in der neuen AMEX Deckungskonzepte Tarifübersicht PRIVAT zu finden. Denn das Tarifbuch gibt es ab sofort in den beiden Versionen AMEX Deckungskonzepte Tarifübersicht PRIVAT und AMEX Deckungskonzepte Tarifübersicht GEWERBE. Druckfrisch eingetroffen und übersichtlich gestaltet für den Privatkunden- beziehungsweise den Gewerbekunden-Besuch, können angeschlossene Maklerinnen und Makler die AMEX Deckungskonzepte-Tarifübersicht PRIVAT und GEWERBE ab sofort bestellen oder online als PDF-Version herunterladen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMEXPool AG , Im Mittelfeld 19 , D-79426 Buggingen, Tel: 07631/3640-0, Fax: 07631/3640-20, www.amex-online.de

Wenn Prüfintervalle nicht eingehalten und Reparaturen nicht durchgeführt werden können

 

Dienstleistungen und Ersatzteile sind in Corona-Zeiten nicht jederzeit und uneingeschränkt verfügbar. Brandmeldeanlagen könnten zum Beispiel nicht termingerecht gewartet, Ersatzteile für ausgefallene Maschinen nicht zügig beschafft werden. Die ConceptIF BIZ, der Hamburger Assekuradeur für das gewerbliche Kompositgeschäft, informiert, welche Probleme damit für gewerbliche Versicherungsnehmer verbunden sind.

„Lieferengpässe führen in Corona-Zeiten dazu, dass Ersatzteile und Ersatzmaschinen nach Eintritt eines Versicherungsfalles nicht kurzfristig wiederbeschafft werden können. In anderen Fällen können vorgeschriebene Prüfintervalle der Sicherungsanlagen nicht eingehalten werden“, berichtet Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Versäumt ein gewerblicher Versicherungsnehmer, die vertraglich vereinbarten Prüfintervalle beispielsweise an Brandmelde-, Brandbekämpfungs- und Einbruchmeldeanlagen durchführen zu lassen, verstößt er unter Umständen gegen die seinem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Danach hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Verletzt er eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer unter Umständen berechtigt, den Vertrag zu kündigen, oder er kann leistungsfrei bleiben (Paragraf 28, VVG). Hilft man sich in Betrieben mit provisorischen Reparaturen und repariert eine beschädigte Maschine notdürftig, ist der Versicherer nicht automatisch verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten zu übernehmen. Der Grund: „Meist ist die Kostenübernahme von Provisorien weder vertraglich geregelt, noch wird sie als Schadenminderungsmaßnahme ersetzt“, sagt Jörg Winkler.

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Der Vermittler sollte vor allem prüfen, welche Obliegenheiten seine Versicherungsnehmer im Rahmen der individuellen Versicherungsverträge erfüllen müssen. Im Kundengespräch wäre zu klären, ob die Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten zurzeit erfüllen können und ob es aktuell zu verlängerten Liefer- oder Reparaturzeiten des Anlagenbestandes kommen kann. Nur mit diesen Informationen kann ein Vermittler mit den Versicherern über adäquate Ergänzungen des Versicherungsschutzes verhandeln.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, bei denen der Versicherungsnehmer bei einer Verletzung der Sicherheitsvorschriften nicht über Gebühr in Anspruch genommen wird. So ist im ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete geregelt, dass der Versicherer nur dann berechtigt ist, die Zahlung einer Entschädigungsleistung zu kürzen, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 200.000 Euro übersteigt. In diesen Fällen ist die Kürzung auf 20 Prozent des Schadensanteils begrenzt, der den Betrag von 200.000 Euro übersteigt.  Ein Beispiel: Bei einer Schadenssumme von 220.000 Euro erhält der Versicherte eine Entschädigung von 216.000 Euro. Von dieser Regelung ausgenommen ist in den ConceptIF-Tarifen die Wartung von Einbruchmeldeanlagen. Die Prüfung von Brandmelde- und Brandbekämpfungsanlagen wird zwar empfohlen, ist aber versicherungsvertraglich nicht verpflichtend. „Daher werden nicht fristgerecht durchgeführte Prüfungen im Rahmen unseres Bedingungswerkes generell nicht als Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften gewertet“, so Jörg Winkler. Weiterhin übernimmt der Versicherer beim ConceptIF-Tarif auch notwendige und tatsächlich entstandene Kosten für provisorische Reparaturen an versicherten Sachen, die durch einen Versicherungsfall beschädigt wurden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Die HUK-COBURG hat auch im neuen Verfahren gegen das Vergleichsportal Check24 (Check24 Vergleichsportal GmbH und Check 24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH) gewonnen.

Das Landgericht Köln (AZ 84 0 76/19) gab in seiner Entscheidung dem fränkischen Versicherer recht.

Jörg Rheinländer, Vorstandsmitglied Autoversicherung sowie Haftpflicht-/Unfall-/ Sachversicherungen: „Wir begrüßen das Urteil. Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt. Die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ von Check24 wurde ad absurdum geführt.“

Die HUK-COBURG hatte am 16.4. 2019 gegen das Vergleichsportal Check24 erneut Klage auf Unterlassung erhoben. Sie hält insbesondere eine Werbung mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ für irreführend sowie für nicht klar und eindeutig formuliert. Nach Ansicht des fränkischen Versicherers erhalten Verbraucher so den Eindruck, dass Autoversicherungen nirgendwo günstiger seien. Sehr häufig sind die HUK-COBURG-Tarife aber deutlich günstiger. Jedoch lässt sich das Unternehmen bei Check24 nicht listen, um keine Provisionen an das Vergleichsportal zu zahlen und so seinen Kunden weiterhin Versicherungsschutz zu günstigen Preisen bieten zu können.

Darüber hinaus stellte die HUK-COBURG die von Check24 vergebenen Tarifnoten in Frage, die nach ihrer Auffassung subjektive Einschätzungen seien und keine nachprüfbaren Tatsachen widergeben.

Die Werbung mit Testsiegen ohne Quellenangaben und ohne Hinweis, wo diese Testergebnisse eingesehen werden können, wurde ebenfalls vom Versicherer bemängelt. Auch in diesen Punkten erhielt die HUK-COBURG recht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische bietet ihren Kunden und Beratern künftig einen voll digitalen Service an und führt den Versicherungs- und Vertragsmanager „Meine Bayerische“ ein.

 

Der neue Kundenmanager ist ein entscheidender strategischer Baustein im Rahmen des Unternehmensprojekts „die Bayerische goes Amazon“. Damit können Kunden künftig ihre Versicherungen online verwalten, eine persönliche Beratung anfordern oder ihre Daten schnell und einfach selbst ändern.

„’Meine Bayerische’ ist der Zugang zu einer modernen Versicherung: Immer erreichbar, immer zuverlässig und immer genau mit dem, was unsere Kunden brauchen“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Dabei bietet der Vertragsmanager viel mehr als reine Bestandsdatenverwaltung. Der Funktionsumfang ist darauf ausgerichtet, dass unsere Kunden dort alle bestehenden Versicherungsverträge verwalten können. Als Ansprechpartner wird stets der persönliche Berater angezeigt und damit verbinden wir ganz im Sinne unserer Strategie den individuellen Service mit digitalen Angeboten. Denn wir sind davon überzeugt, dass die persönliche Beratung gerade in Zeiten wie diesen von unschätzbarem Wert bleibt. Mittelfristig wird ‘Meine Bayerische’ auch auf Wunsch des Kunden die Möglichkeit bieten, alle Versicherungsverträge zu verwalten, selbst wenn diese noch nicht bei der Bayerischen bestehen.“

Per Mausklick können Kunden Verträge und Daten jederzeit selbst bearbeiten. Auch das Einreichen von Rechnungen, Kilometerstand melden oder eine Partnerwerkstatt suchen ist ab sofort über den Versicherungsmanager möglich.

Die Versicherungsunterlagen erhalten die Kunden in einem digitalen Postfach, papier- und platzsparend. Umgekehrt können sie darüber mit der Bayerischen oder aber mit ihrem Berater in Kontakt treten.

Ein weiteres Highlight, was in Kürze online gehen wird: Kunden sehen demnächst alle vergangenen Vorgänge, Änderungen oder eingereichten Schäden in einer übersichtlichen Darstellung.

Der neue Versicherungs- und Vertragsmanager der Bayerischen ist unter https://www.diebayerische.de/service/meine-bayerische-info/ erreichbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Der Immobilienkaufmann und geprüfte Anlage- und Vermögensberater,  bringt eine Erfahrung von 30 Jahren  in der Vermittlung von Immobilien zur Kapitalanlage mit.

 

In dieser Zeit hat er weit mehr als 2000 Wohneinheiten platziert. Auch heute zeigt er noch aktiv Vertriebspartnern, wie man am besten, am schnellsten eine Immobilie zur Kapitalanlage platziert. Weiterhin ist er als  Speaker, Coach und Trainer tätig. Sein Lieblingsthema ist dabei „Verkauf aus der Praxis, für die Praxis.”

Seit 2012 war Achim Holtermann als Vertriebsleiter beim Vertrieb Deutschland Immobilien GmbH und der PRIMUS Concept Holding AG tätig, zwei führenden Unternehmen in der Immobilienbranche, mit dem Schwerpunkt Sozialimmobilien und Rendite Immobilien.

DGFRP -Geschäftsführer Peter Härtling: “Die Nachfrage nach Immobilien und der Umsatz haben sich die letzten Jahre unabhängig vom allgemeinen Trend enorm gesteigert.

Wir konzipieren für unsere Partner und Kunden zukunftssichere Lösungen, die gerade in Krisenzeiten Vermögen und Einnahmen sichern. Unser Konzept der persönlichen Vermittlerbetreuung zu den jeweiligen Schlüsselthemen zahlt sich gerade heute enorm aus. Der Ausbau unserer Immobiliensparte ist die logische Konsequenz und das in sämtlichen Immobilien Assetklassen.

 

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH gehört mit einem Anlagebestand von über 1,6 Mrd. € zu den führenden banken- und versicherungsunabhängigen Maklerpools im deutschsprachigen Raum.

Aktuell betreut die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mit Ihren 750 aktiven Geschäftspartnern über 104.000 Kunden, welche über 670.000 Verträge und Anlagen gezeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

 

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz richtete an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den Appell, bei den Corona-Hilfsmaßnahmen die Versicherungsvermittler nicht zu vergessen.

 

Der BVK bewertet zwar die getroffenen Maßnahmenpakete für Soforthilfe sehr hilfreich und gut, sieht aber im Hinblick auf die Versicherungsvermittler dringenden Anpassungsbedarf.

„Aus unserer täglichen Beratungsarbeit wissen wir, dass aufgrund der Corona-Krise bereits jetzt ein erheblicher Einbruch von Neuakquise zu verzeichnen ist. Diesbezügliche Liquiditätseinbußen werden sich jedoch erst in einigen Monaten bei den Vermittlerinnen und Vermittlern zeigen“, so Heinz.

Die Corona-Hilfen für Vermittler würden letztlich auch den Verbrauchern zugutekommen, da damit weiterhin die hochwertige Beratung sichergestellt werden könnte. Der BVK-Präsident gibt der Bundeskanzlerin zudem zu bedenken, dass die Versicherungsvermittler in dieser Krise besonders gefordert sind. Schließlich sind sie in der aktuellen Krisensituation weiterhin für ihre Kunden erreichbar und haben eine elementare Bedeutung für das Funktionieren des Sozialstaates und der Absicherung.

„Dieser wichtigen Aufgabe müssen die deutschen Versicherungsvermittler weiterhin nachkommen können“, so BVK-Präsident Heinz, „und dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Unternehmer.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Versicherungskammer Maklermanagement nutzt Plattform SMART INSUR für BiPRO-Services

 

Das Maklermanagement Komposit und Kranken im Konzern Versicherungskammer stellt Vermittlern die Nutzung von Services des Brancheninstituts für Prozessoptimierung (BiPRO e.V.) zur Verfügung. Die Smart InsurTech AG, Betreiber der Versicherungsplattform SMART INSUR, setzt für die Versicherungskammer die Anbindung der BiPRO-Normen 430 und 440 um und unterstützt so die Digitalisierung der Vertriebsprozesse der Versicherungskammer.

Ziel der BiPRO-Normen ist die Optimierung von unternehmensübergreifenden Geschäftsprozessen durch die Definition von Branchenstandards für den Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern. Langfristig wird so die Kommunikation zwischen Versicherer und Vermittler deutlich verbessert.

Der Transferservice (Norm 430) stellt eine Art Postfach dar, in welchem der Versicherer bzw. Provider Dokumente und Datensätze bereitstellt, die der Consumer abholen kann. Dieser elektronische Dokumentenabruf umfasst Geschäftsvorfälle wie beispielsweise Policen, Anträge, Nachträge oder Beitragsrechnungen. Die BiPRO-Norm 440 zur externen Navigation in Versicherungsportale ermöglicht es Vermittlern, direkt aus den Maklerverwaltungsprogrammen von SMART INSUR einen bestimmten Kunden oder Vertrag im Vertriebssystem des Versicherers ohne erneute Anmeldung aufzurufen.

Versicherer und Vermittler profitieren von BiPRO-Services

„Ich freue mich besonders, dass sich das Versicherungskammer Maklermanagement konsequent für die Umsetzung der BiPRO-Services einsetzt und so die Standardisierung in der Versicherungswirtschaft vorantreibt“, berichtet Marcus Rex, Vorstand der Smart InsurTech AG.

Andreas Knauer, Direktor Maklermanagement Komposit im Konzern Versicherungskammer, fügt hinzu: „Nachdem wir im Sommer 2019 die technische Unterstützung für Versicherungsmakler in den Bereichen Komposit und Kranken mit unserem Vertriebssystem für Makler (AlOA web) und den ersten beiden BiPRO-Services auf eine solide Basis gehoben haben, geht es jetzt darum, die Maklerverwaltungsprogramme unserer Makler anzubinden. Dabei wird die Palette der BiPRO-Services ständig erweitert.“

Durch die Anbindung der BiPRO-Normen profitieren Makler von einer höheren Datenqualität. „Fehler beim Verarbeiten der Eingangspost werden reduziert, da eine standardisierte, elektronische Kommunikation zwischen Makler und Versicherer den Datentransfer einfacherer und sicherer macht“, ergänzt der Geschäftsführer des Versicherungskammer Maklermanagement Kranken, Stefan Gilles.

Darüber hinaus optimieren und verschlanken die standardisierten Normen die Prozesse von Versicherern und Vermittlern. Voraussetzung ist allerdings, dass sich möglichst viele Versicherungsunternehmen an der Standardisierung der Branche beteiligen.

Durch die Anbindung der BiPRO-Norm 430 (Transferservice) wird das Versicherungskammer Maklermanagement auch mit dem vollumfänglichen Dokumentenservice Smart GeVo der Versicherungsplattform verknüpft. „Smart GeVo ermöglicht mittels Künstlicher Intelligenz die automatisierte Verarbeitung und Zuordnung von Dokumenten aus verschiedenen Kanälen“, erklärt Rex. Geschäftsvorfälle werden so beschleunigt. Für Vermittler sinken Vertriebskosten, da sich aufwändige manuelle Tätigkeiten im Innendienst reduzieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Der digitale Versicherungsmanager CLARK gilt als Wachstumssieger in der Startup-Szene und will auch in Zukunft weiter wachsen.

 

Dazu kooperiert CLARK ab sofort mit dem Analyse- und Softwarehaus Franke und Bornberg in den Produktbereichen Leben und Kranken. Auf diese Weise erhält CLARK Zugang zu leistungsfähiger Vergleichs- und Tarifierungssoftware sowie der Alttarifdatenbank von Franke und Bornberg, die mehr als 90.000 Alttarife umfasst.

Versicherungen gelten als kompliziert. Meistens dreht sich alles um die Frage: Bin ich eigentlich richtig versichert? Mehr als 500 Anbieter im Markt mit unzähligen Tarifen machen den Vergleich für Versicherte schwer. Versicherungs-Apps wie der digitale Versicherungsmanager CLARK ermöglichen mehr Transparenz und Übersicht. Dank einer Kooperation mit dem Analyse- und Softwarehaus Franke und Bornberg können CLARK-Kunden Versicherungen in Zukunft noch umfassender vergleichen.

Das 2015 gegründete Insurtech bietet eine App, die es Verbrauchern ermöglicht, Versicherungen flexibel und digital zu managen. Kunden können alle ihre Versicherungen digitalisieren, die Verträge bewerten lassen und Tipps erhalten, wie sie diese verbessern oder wo sie sparen können. Hinter dem Ganzen steckt ein Algorithmus, der tausende Tarife im Markt durchsucht und passende Angebote mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis für den Nutzer auswählt und in der App anzeigt. Darüber hinaus stehen den Kunden mehr als 50 Versicherungsexperten per Telefon, Videochat und Messenger für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Noch schnelleres Wachstum dank marktführender Tarifierungstechnologie

Das Geschäftsmodell ist erfolgreich: Mit 200.000 Kunden ist CLARK führend als digitaler Makler. Vor wenigen Monaten wurde CLARK dafür vom Online-Magazin Gründerszene als wachstumsstärkstes Digitalunternehmen 2019 in Deutschland ausgezeichnet. Das erfolgreiche Wachstum soll auch in Zukunft fortgeschrieben werden. Dafür steht auch die neue Kooperation mit Franke und Bornberg. Dr. Marco Adelt, Mitgründer & Geschäftsführer von CLARK, erklärt: „Unsere Nutzer legen Wert auf die Vorteile digitaler Services – flexibel verfügbar, ob bequem von Zuhause oder unterwegs – und gleichzeitig eine hohe Qualität bei der Beratung. Mit Franke und Bornberg setzen wir auf eine marktführende Vergleichs- und Tarifierungssoftware für Versicherungen. Unsere Berater können in den Produktbereichen Kranken und Leben künftig noch umfassender vergleichen und in der persönlichen Kundenberatung auf eine umfangreiche Datenbank zugreifen.“

Darüber hinaus konnte Franke und Bornberg mit digitalen Prozessen, Schnelligkeit und Flexibilität bei CLARK punkten. Dank dieser Stärken konnte sich Franke und Bornberg zum Marktführer bei Insurtechs entwickeln: „Das Team von Franke und Bornberg kann stolz darauf sein, dass sich CLARK für unser Versicherungs-Know-how und unsere digitale Expertise entschieden hat“, so Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Kunden der Sparda-Banken kommen auch bei Versicherungsfragen gerne in die Bankfiliale. Wegen der Corona-Krise sind aber viele geschlossen.

 

Gemeinsam mit der DEVK hat das Fintech moneymeets eine Software entwickelt, mit der sich Versicherte jetzt online beraten lassen können. Als erste bietet die Sparda-Bank West ihren Kunden diesen neuen Service an.

Eigentlich sollte der digitale Versicherungsmanager erst im Frühsommer eingeführt werden. Angesichts der Corona-Pandemie hat die DEVK die Umsetzung beschleunigt. Ab sofort können Kunden der Sparda-Bank West auf dem Internetportal der Bank Policen abschließen, bestehende Versicherungsverträge online verwalten sowie die Qualität von Preis und Leistung prüfen. “Die aktuell eingeschränkte physische Mobilität unserer Kunden führt dazu, dass sie verstärkt das Internet nutzen und auch immer mehr Finanzgeschäfte online abwickeln”, so Hermann-Josef Simonis, Generalbevollmächtigter der Sparda-Bank West.

Kooperation mit Kölner Fintech moneymeets

Der digitale Versicherungsmanager ist ein Produkt von moneymeets, einem unabhängigen Technologieanbieter von Beratungs-Software für die Finanzbranche. Moneymeets hat das Angebot für die spezifischen Zwecke der Sparda-Banken individualisiert. Die DEVK verarbeitet das eigentliche Versicherungsgeschäft.

Wenn die Bankfilialen wieder öffnen, wird die neue Leistung in allen Kanälen eingesetzt – nicht nur online, sondern auch im beratergestützten Vertrieb und im Service-Center. “Die Vorteile des digitalen Versicherungsmanagers”, so Hermann-Josef Simonis, “bestehen nicht zuletzt darin, dass er – wie ein guter Berater – die Bedürfnisse des Kunden versteht, seine Fragen umfassend beantwortet und ihn zu nachvollziehbaren Entscheidungen leitet.”

Gute Zusammenarbeit mit den Sparda-Banken

Auch für die DEVK ist das digitale Angebot ein wichtiger Schritt. Hans-Joachim Nagel, Generalbevollmächtigter der DEVK, erklärt: “Mit diesem Projekt unterstreichen wir die enge Verbundenheit von Sparda-Banken und DEVK. Gleichzeitig nutzen wir digitale Chancen zum Wohle unserer gemeinsamen Kunden.” Die Sparda-Bank West hat nun als erste den digitalen Versicherungsmanager eingeführt. In den nächsten Monaten werden weitere Sparda-Banken diesem Beispiel folgen.

Seit fast 135 Jahren legen Versicherte in Deutschland ihre Risiken des Alltags vertrauensvoll in die Hände der DEVK Versicherungen. Von Eisenbahnern für Eisenbahner gegründet kümmert sich die DEVK heute um bundesweit über 4 Millionen Kunden mit mehr als 15,1 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten. Insgesamt krempeln rund 6.000 Mitarbeiter die Ärmel hoch, um schnell und tatkräftig zu helfen. Zusätzlich sind die Sparda-Banken seit vielen Jahren verlässlicher Partner. Nach der Anzahl der Verträge ist die DEVK Deutschlands drittgrößter Hausrat- sowie fünftgrößter Pkw- und Haftpflichtversicherer.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln, Tel. 0221 757-1802, www.devk.de