Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung meldet Rekordumsätze in der Coronazeit und präsentiert spannendes und problemlösendes Webinar für freie Finanzdienstleister am Dienstag den 19.Mai 2020 um 10 Uhr mit dem Titel:

 

Corona – Be different or die!

  • Klartext, die Szenarien der Corona Krise
  • Negatives und Positives – Die größte Wirtschaftskrise aller Zeiten
  • Niemand wird uns helfen außer wir selbst, stehen wir also auf!
  • Ihr Notfallplan – So beschaffen Sie sich schnell und sofort Kapital
  • Staatskredite ohne Umsatz = schnelle Pleite
  • Bankgespräche, Steuerstundung, Steuersenkung, Kostensenkung
  • Sofortiges Umsatzwachstum in der Krise
  • So bauen Sie sich in kürzester Zeit Ihr passives Einkommen auf
  • Das Rettungsprogramm für Ihre vermögenden Kunden
  • Sofortkapital für Ihre Kunden
  • Sicherung vor Hyperinflation
  • Digitale Beratung und Abwicklung, das System gegen alle Krisen
  • Produkte mit außergewöhnlicher Kundenakzeptanz
  • Corona Schlüsselthemencheckliste – Lösungen für vermögende Kunden
  • Raus aus der Krise – Aufstehen – los geht’s!

 

Dienstag, 19.05.2020 – 10:00 Uhr

Hier anmelden: https://dgfrpmbh.clickmeeting.com/corona_be_different/register

Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl!

 

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH gehört mit einem Anlagebestand von über 2 Mrd. € zu den führenden banken- und versicherungsunabhängigen Maklerpools im deutschsprachigen Raum.

Aktuell betreut die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mit ihren 750 aktiven Geschäftspartnern über 104.000 Kunden, welche über 670.000 Verträge und Anlagen gezeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Provisionserlöse, Betriebsergebnis und Ergebnis vor Steuern weitgehend im Plan

 

Die Bonnfinanz AG hat das Geschäftsjahr 2019 nach der Übernahme durch den Wachstumsinvestor BlackFin Capital Partners weitgehend wie geplant abgeschlossen. Die Provisionserlöse sanken leicht um 3 % auf 58,9 Mio. € (i.V. 60,7 Mio. €). Der Produktmix verschob sich nur leicht. Wesentliche Umsatzträger waren erneut die Lebensversicherung, die Finanzierung sowie die Schaden- und Unfallversicherung. Das Betriebsergebnis lag bei 1,2 Mio. € (i.V. 6,4 €). Zurückzuführen ist die Belastung des Ergebnisses auf Sondereffekte im Rahmen der Separierung vom Zurich Konzern sowie auf beträchtliche Investitionen in neue IT-Systeme, Mitarbeiter und Produkte. Das bereinigte EBITDA (ohne Sondereffekte) stieg um 14 % auf 5,8 Mio. € (i.V. 5,1 Mio. €).

Martin Lütkehaus, Vorstandsvorsitzender der Bonnfinanz AG:„Trotz der großen Herausforderungen im Transformationsjahr 2019, dem Carve Out aus dem Zurich Konzern und einem Rückgang von Vertriebspartnern, vor allem in der Region Franken, konnten wichtige finanzielle und strategische Ziele erreicht werden. Das verdanken wir insbesondere der gesteigerten Produktivität unserer Vertriebspartner.“

Wachstumsinitiative Roadmap23

Die umfassende Zukunftsausrichtung der Bonnfinanz zu einem eigenständigen Allfinanzdienstleister begann mit der Übernahme durch BlackFin Capital Partners am 2. April 2019 (rückwirkend zum 1. Januar 2019). Gebündelt wurden die zentralen Maßnahmen des Transformationsprozesses im Projekt Roadmap23. Das strategische Zielbild sieht u.a. einen Markenrelaunch, eine Recruiting- und Qualifizierungsoffensive, ein überarbeitetes Karriereund Vergütungsmodell, Investitionen in einen Ausbau der IT-Infrastruktur in Höhe von ca. 7 Mio. € sowie eine weitere Diversifizierung des Produktportfolios vor. Die mit der Roadmap23 verbundenen Zwischenziele wurden 2019 vollumfänglich erreicht.

Dr. Kai Wilhelm Franzmeyer, Managing Director von BlackFin Capital Partners für Deutschland, Österreich und die Schweiz und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bonnfinanz AG: „Die Bonnfinanz AG bietet exzellente Voraussetzungen, weiter in Wachstum zu investieren. Bis Ende 2020 erneuert das Unternehmen die gesamte Softwarelandschaft. Die Zahl der Vertriebspartner soll signifikant gesteigert werden. Auf der Agenda steht auch anorganisches Wachstum durch die Akquisition von Vertriebsgesellschaften oder -netzen.“

Vorstandsvorsitzender Martin Lütkehaus verlässt Bonnfinanz

Weil die Neuaufstellung der Bonnfinanz AG auf einem guten Weg ist, hat sich Martin Lütkehaus entschieden, das Unternehmen mit Wirkung zum 1. Mai 2020 zu verlassen, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Im Vorstand der Bonnfinanz AG war Martin Lütkehaus seit Dezember 2012 tätig, zuerst als Chief Operating Officer, anschließend als Vorstandsvorsitzender. Im Zurich-Konzern sammelte er zuvor in unterschiedlichsten Führungspositionen in Deutschland und im internationalen Umfeld in der Konzernzentrale in Zürich vielfältige Erfahrungen in den Bereichen Business Development, Strategie und Vertrieb.

Seine berufliche Laufbahn im Finanzdienstleistungsmarkt startete der Diplom-Ingenieur Anfang der 1990er Jahre als Leben Produktmanager der damaligen Equity & Law in Wiesbaden im Maklerbereich. Danach war er Managing Director einer internationalen Beratungsgesellschaft in den Niederlanden, später in München.

Dr. Kai Wilhelm Franzmeyer: „Martin Lütkehaus hat das Unternehmen mit Tatkraft, strategischem Geschick und ausgewiesener Vertriebs- und Produktkompetenz geführt. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und seine Bereitschaft, die Transformation der Bonnfinanz AG auf einem entscheidenden und schwierigen Wegstück zu begleiten, danke ich ihm sehr herzlich. Für die Zukunft wünsche ich ihm privat und beruflich alles Gute.“ Die Vorstandsmitglieder Dirk Benz (Vertrieb und Marketing) und Stefan Mertes (Produkte, Finanzen und IT) leiten das Unternehmen ab sofort gemeinsam.

Ausblick 2020: Wachstum durch Investitionen und fokussierte Kundenorientierung

Im Laufe des Jahres wird die neue Positionierung und der damit verbundene neue Markenauftritt ausgerollt. Bonnfinanz wird sein Profil als Qualitätsvertrieb weiter stärken und sichtbarer im Markt agieren. Priorität haben dabei die Gewinnung und Qualifizierung kompetenter Vertriebspartner und die fokussierte Ausrichtung der Produkte und Services an den Bedürfnissen der Kunden. In diesem Kontext wird auch der Innendienst personell verstärkt und im Sommer eine neue Immobilie mit Campus-Räumlichkeiten bezogen.

Die strategischen Investitionen in die IT-Infrastruktur kommen vor dem Hintergrund der weltweiten Corona-Pandemie zum richtigen Zeitpunkt. Auf Grundlage neuer digitaler Plattformen und Softwareangebote wurde das Serviceangebot für Vertriebspartner bereits deutlich ausgebaut und Videoberatungen für Kunden erfolgreich eingeführt. Nach einem stabilen 1. Quartal 2020 ist die Bonnfinanz auch für die Folgequartale positiv gestimmt und wird die Transformation planmäßig umsetzen.

Bonnfinanz, gegründet 1970, ist der traditionsreichste Allfinanzvertrieb in Deutschland. Seit jeher bietet das Unternehmen zielorientierte und Existenz sichernde Allfinanzberatung für alle. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bonn und zählt mit Finanzberatern in ganz Deutschland zu den führenden Adressen im Bereich Finanzdienstleistungen.

BlackFin Capital Partners ist ein auf Wachstum spezialisierter Investor, der 2009 gegründet wurde und ein Vermögen von 1,8 Mrd. Euro verwaltet. Das Team besteht aus 30 erfahrenen Fachleuten aus verschiedenen europäischen Ländern. Die Strategie des Unternehmens, das Büros in Paris, Brüssel und Frankfurt hat, konzentriert sich auf Geschäfte im Finanzdienstleistungssektor in Kontinentaleuropa.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung, Rabinstr. 8, 53111 Bonn, Tel: 0228 533 246, Fax: 0228 268-9359-246, www.bonnfinanz.net

Gut gemeint, aber eine große Chance liegen gelassen. So lassen sich in aller Kürze die Empfehlungen der von der Bundesregierung beauftragten Rentenkommission zusammenfassen.

 

Das Experten-Gremium hatte rund eineinhalb Jahre über die Zukunft der Rente ab 2025 beraten. „Herausgekommen ist leider nicht der erhoffte große Wurf“, kritisiert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Vor allem bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge habe es die Kommission verpasst, neue Akzente zu setzen beziehungsweise konkrete Konzepte vorzustellen. „Das ist ärgerlich, weil beim Thema private Altersvorsorge viele Bürger überfordert sind“, so Tilmes. Dabei ist gerade jetzt in der aktuellen Corona-Krise eine professionelle Finanzplanung, die die individuellen Bedürfnisse und die Lebensplanung berücksichtigt, extrem wichtig. Individuelle Hilfestellung leisten professionelle CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®. Die CFP®-Professionals verstehen die Kundenwünsche wirklich und helfen, diese langfristig zu erfüllen.

Auf 127 Seiten geht die Rentenkommission auf die drei Säulen der Altersvorsorge ein. Benannt wird unter anderem das Problem einer „erheblichen finanziellen Mehrbelastung in der Rentenversicherung“ durch die Alterung der Gesellschaft. Daraus resultiert eine der wichtigsten Empfehlung: So schlägt die Rentenkommission für das Rentenniveau ab 2025 einen Korridor zwischen 44 und 49 Prozent vor. Aktuell liegt der Wert bei 47,6 Prozent. Und für den Beitragssatz empfiehlt das Gremium eine Obergrenze zwischen 20 und 24 Prozent. Der Beitragssatz bezeichnet den Anteil des Bruttolohns, der an die Rentenkasse geht. Aktuell liegt der Satz bei 18,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und -geber teilen.

So weit, so nachvollziehbar. „Bei der privaten Zusatzvorsorge beschränken sich die Vorschläge allerdings weitgehend darauf, die Riester-Rente durch höhere Förderbeträge zu stärken, die Abschaffung von unmittelbarer und mittelbarer Förderung und die Transparenz der Vorsorgeprodukte zu verbessern“, erklärt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Die obligatorische Beitragsgarantie sollte flexibilisiert werden, damit der Beitragszahler zwischen Garantie und Renditechance wählen kann“.

Der Zustand der privaten Altersvorsorge sei zwar „nicht zufriedenstellend“, so heißt es in dem Bericht. Was die Gründe dafür sind und vor allem, wie man das – abgesehen von der Riester-Rente – von Seiten der Politik ändern will, darüber verlieren die Experten jedoch kaum ein Wort. „Die Vorschläge fallen insgesamt zu vage und unkonkret aus“, kritisiert Prof. Tilmes. Und vor allem fehlen Anreize, die die private Vorsorge attraktiv machen. Nicht nachvollziehbar ist nach Ansicht des FPSB außerdem, warum sich die Kommission nicht zu einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze festlegen will. Diese Frage sollte zu einem späteren Zeitpunkt in einem Alterssicherungsbeirat beraten werden, so die Empfehlung. Dieser solle erst im Jahr 2026 erstmals eine Empfehlung aussprechen. Die derzeitige Regelung sieht bekanntlich vor, dass bis zum Jahr 2031 das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird. Die Bundesregierung hat nun angekündigt, die Empfehlungen der Kommission zu prüfen und in ihren weiteren Überlegungen einzubeziehen.

Private Altersvorsorge bekommt neuen Stellenwert

„Weil die Rentenkommission sich vor klaren Aussagen und Konzepten drückt, ist unklarer denn je, wie die Rente ab 2025 aussehen wird“, bemängelt Tilmes. Die Konsequenz daraus: „Es ist ein Fehler, sich nur auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Wer im Alter genug haben will, muss selbst vorsorgen und Geld gezielt und intelligent zurücklegen.“ Konkret bedeutet das: Die Lücke in der gesetzlichen Altersvorsorge und die demografische Entwicklung zwingen zum Umdenken – und zwar bei Männern und Frauen gleichermaßen. Weil die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, und die Inflation die Spareinlagen langfristig aufzehren wird, ist das Thema Altersvorsorge wichtiger denn je.

„Viele Menschen wissen jedoch nicht, welche Ausgaben sie als Rentner tatsächlich haben werden – und sorgen deshalb schlecht vor“, berichtet Prof. Tilmes aus der Beratungspraxis. Professionelle Finanzplaner, wie die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals), können hier Abhilfe schaffen. Denn das Ziel einer Finanzplanung ist es, ein auf realistischen Annahmen beruhendes Langzeitkonzept für den Vermögensaufbau und damit auch die Ruhestandsplanung zu erarbeiten. In die Berechnungen fließen sowohl die persönlichen Risikopräferenzen, der familiäre Lebensplan sowie weitere wichtige Parameter, wie etwa bestehendes Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten, mit ein.

„Ein professionell erstellter Finanzplan kann dem verunsicherten Verbraucher helfen, entsprechende Defizite in der Ruhestandsplanung aufzudecken“, empfiehlt der FPSB-Vorstand. Nur solch ein genauer Fahrplan mit einer umfassenden Vermögens- und Rentenübersicht schafft die Voraussetzung, seinen lang ersehnten Ruhestand zufrieden und in finanzieller Freiheit genießen zu können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise fanden die VEMAtage dieses Jahr vom 5. bis zum 7. Mai als reine Online-Veranstaltung statt.

 

Den Auftakt bildete fast schon traditionsgemäß der Vortrag der beiden Vorstandsmitglieder Hermann Hübner und Andreas Brunner, in dem beide über Neuerungen und Planungen für das laufende Jahr informierten. VEMA-Makler dürfen sich sicher sein, dass das Uhrwerk VEMA auch in der Corona-Zeit nicht stillsteht und alle Mitarbeiter tüchtig daran arbeiten, um in ihren Bereichen weitere Mehrwerte für die Maklerkolleginnen und -kollegen zu schaffen.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde den Teilnehmern eine große Zahl an fachlich hochwertigen Online-Schulungen für alle Zielgruppen angeboten. Die Themenauswahl fiel dabei sehr abwechslungsreich aus: Es wurde an technische Lösungen gedacht – wie etwa die VEMA-Postbox 2.0, die mehr ist als nur ein einfacher Postkorb. Ferner wurde an aktuellen Schadenbeispielen durch Entschädigungsberechnungen gezeigt, wie wichtig ein hochwertiger Versicherungsschutz in der heutigen Zeit ist. Die Besonderheiten der VEMA-Deckungskonzepte – wie beispielsweise der VEMA-Klauselbogen – wurden in einem Vortrag anhand von Schadensfällen umfangreich erläutert.

Mit nahezu 8500 Teilnehmern wurden die Vorträge ausgesprochen gut angenommen. Die Online-VEMAtage wurden von den Teilnehmern sehr gut bewertet, wobei wir auch viele neue Ideen und Optimierungsmöglichkeiten für die Zukunft erhielten. Sollten Sie eine Sendung verpasst haben, finden Sie alle Vorträge auch in der VEMA-Mediathek.

Die diesjährige Hauptversammlung der Genossenschaftsmitglieder wird zu einem gesonderten Veranstaltungstermin voraussichtlich am 15. Oktober in Fulda stattfinden.

Die VEMAtage waren ein Erfolg auf ganzer Linie. Viele Teilnehmer wünschten sich für die Zukunft die Online-Variante der VEMAtage als Ergänzung zu der Präsenzveranstaltung.

Der persönliche Austausch ist uns jedoch nach wie vor sehr wichtig – und wir freuen uns, schon jetzt mitteilen zu dürfen, dass die VEMAtage im kommenden Jahr vom 11. bis zum 12. Mai wieder in Fulda stattfinden. Die Rückkehr zum liebgewonnenen Veranstaltungsort sowie das neue Gesamtkonzept der Messe werden ganz sicher für zusätzliche Begeisterung sorgen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Für die meisten Finanzberater und Versicherungsmakler wird die persönliche Kundenberatung bis auf weiteres schwierig bis unmöglich bleiben.

 

Der Versicherer Standard Life will seinen Vertriebspartnern in dieser, durch den Coronavirus verursachten Lage deshalb auf zwei Wegen helfen – durch den vergünstigten Einstieg in die digitale Kundenberatung sowie durch den vorübergehenden Aufschub von Courtage-Rückzahlungen.

Um eine vollständig digitale Kundenberatung sowohl für Bestands- als auch für Neukunden zu ermöglichen, hat Standard Life das Fintech Flexperto als Kooperationspartner gewonnen. Das Berliner Unternehmen, ein Experte für die digitale Kundenkommunikation, bietet spezielle Software für den digitalen Vertrieb und die Finanzberatung per Video. Vertriebspartner von Standard Life können diese Software zu einem um rund ein Drittel reduzierten Preis über Standard Life bestellen. Außer einem leistungsstarken Rechner, einer (eingebauten) Kamera, einem Mikrofon und einer stabilen Internetverbindung seien keine weiteren Voraussetzungen notwendig, um in die Videoberatung einzusteigen, versichert Flexperto.

Die Software hält neben der Beratung per Video u. a. auch die Online-Terminvereinbarung parat, den Austausch von Dateien und Text-Chat sowie die rechtssichere E-Signatur zum Vertragsabschluss. „Die Flexperto-Lösung ist perfektioniert für den Einsatz im Beratungs- und Vertriebsalltag. Viele Vermittler führen über 20 Beratungstermine pro Monat über unsere Beratungslösung durch und schreiben in der Corona-Krise bessere Zahlen als im Vorjahr – das ist sehr ermutigend“, betont Felix Anthonj, Gründer und Geschäftsführer von Flexperto.

Acht Monate Aufschub bei Courtage-Rückforderungen

Als weitere Erleichterung kommt Standard Life seinen Vertriebspartnern in der aktuellen Situation auch bei der Rückforderung von Courtagen entgegen. Die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 aufgrund von Beitragsferien, -freistellungen und -reduzierungen anfallenden Rückforderungen werden um acht Monate zum Wirkungsdatum aufgeschoben. Sollte die Notwendigkeit dieses Zugeständnisses über den 1. Juli 2020 hinaus weiter bestehen, wird eine weitere Verlängerung geprüft. Erst nach Ablauf der acht Monate kommt es zur Courtagerückforderung.

Über diese finanziellen Unterstützungen, staatliche Förder- und Finanzmittel für Makler, die Entwicklungen der Kapitalanlagen in der Krise und aktuelle Online-Weiterbildungsangebote informiert Standard Life auf dem extra eingerichteten „Standard Life Corona Blog“ auf seiner Website.

„Die Corona-Krise hat die Arbeitsweise der Vermittler massiv verändert, sie hat für viele Kunden und auch für Makler finanzielle Auswirkungen.  Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Vertriebspartner bestmöglich zu unterstützen, denn es gibt aktuell einen sehr großen Bedarf an unabhängiger Beratung“, sagt Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing bei Standard Life Deutschland. „Kunden suchen gerade jetzt nach Informationen. Sie wollen wissen, wie sich die eigene Vorsorge in der Krise entwickelt hat und ob eine Anpassung der bisherigen Vorsorgestrategie notwendig ist. Hier ist der Rat eines unabhängigen Beraters gefragt. Das bietet Finanzberatern neue Chancen, eine systematische Finanzplanung mit ihren Kunden aufzubauen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited, Lyonerstraße 15,D­-60528 Frankfurt am Main, Tel.: 01802/214748, Fax: 69/66572110, www.standardlife.de

In Deutschland verwalteten Robo-Berater Ende 2019 ein Fondsvermögen von 7,5 Milliarden Euro.

 

Das entspricht knapp 60 Prozent der von ihnen in der EU betreuten Gelder (13 Milliarden Euro). Deutsche Privatanleger haben somit gut ein Prozent ihres Fondsvermögens automatisiert angelegt. In anderen EU-Ländern, in denen Sparer ebenfalls viel Geld in Fonds angelegt haben, wie Italien, Spanien und Frankreich liegt der Anteil jeweils nur bei 0,1 Prozent.

Auch bei der Verbreitung liegt Deutschland mit 3.800 Robo-Kunden je eine Million Einwohner im EU-Vergleich in der Spitzengruppe. Dies ist beachtlich, weil einige Nachbarländer (England und Niederlande) die Verbreitung der automatisierten Beratung durch ein Provisionsverbot in der Anlageberatung unterstützen. Dennoch werden Robo-Berater dort nicht zwangsläufig stärker genutzt. Zwar ist in England die Verbreitung mit 8.600 Nutzern je eine Million Einwohner größer als in Deutschland, in den Niederlanden hingegen setzen Anleger deutlich weniger auf die automatisierte Beratung (1.800 Kunden je eine Million Einwohner). Ein Blick in die USA zeigt, dass sich Robo-Berater auch im freien Wettbewerb der Vertriebsmodelle stärker verbreiten können. Dort lassen 25.200 Anleger pro eine Million Einwohner ihre Fonds – ohne Provisionsverbot – durch Robo-Berater verwalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BVI ­ Bundesverband Investment und Asset­Management e.V., Eschenheimer Anlage 28, D-­60318 Frankfurt/Main, Tel.: 069/154090­0, Fax: 069/5971406, www.bvi.de

AfW startet Aktion „Gemeinsam gegen die BaFin-Aufsicht von § 34f Vermittler/-innen und für einen Fortbestand der unabhängigen Finanzanlagenberatung!“

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung fordert alle Vermittler/-innen auf, sich an seinen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Dafür haben wir eine eigene Landingpage

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/agenda/bafin-aufsicht-fuer-%c2%a7-34f-vermittler-innen-wenden-sie-sich-an-ihren-bundestagsabgeordneten-jetzt/

eingerichtet, auf der alle Details zusammengefasst sind.

„Es ist wichtig, dass jetzt alle Bundestagsabgeordneten durch Vermittlerinnen und Vermittler informiert werden, dass die geplante BaFin-Aufsicht durch ihre enormen Kosten zu einem Kahlschlag der unabhängigen Finanzanlagevermittlung führen wird“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Aktion. „Sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss des Bundesrates, als auch der Nationale Normenkontrollrat lehnen das Gesetz ab. Das müssen wir allen Abgeordneten verdeutlichen“.

Auf der Landingpage ist auch eine Website verlinkt, über die jede Vermittlerin/jeder Vermittler seinen Bundestagsabgeordneten ermitteln kann.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Auf ihrer Sitzung hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand der Netfonds AG vorgelegten und durch den Wirtschaftsprüfer testierten Konzernabschluss bestätigt und gebilligt.

 

Im Zusammenhang mit der Prüfung haben sich im Rahmen der Konzernkonsolidierung noch Änderungen gegenüber den vorläufig veröffentlichten Zahlen ergeben.

  • Der geprüfte Konzernumsatz steigt danach um 21% auf Euro 113,3 Mio. (Vorjahr Euro 93,6 Mio.)
  • Der Netto-Konzernumsatz erhöht sich nunmehr deutlich überproportional um 31 Prozent auf Euro 26,4 Mio. (Vorjahr Euro 20,2 Mio.)
  • Das Konzern EBITDA erhöht sich auf Euro 3,43 Mio. (Vorjahr Euro 1,39 Mio.)
  • Das Konzern EBIT dreht in den positiven Bereich auf Euro 1,16 Mio. (Vorjahr Euro -0,165 Mio). Bedingt durch die aktuell noch hohe Steuerquote beträgt der Konzerngewinn nach Steuern Euro -0,396 Mio. (Vorjahr Euro -0,719 Mio.)

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74) hat das Geschäftsjahr 2019 erfolgreich abgeschlossen und ihr dynamisches Wachstum beschleunigt.

Der Konzernumsatz stieg demnach um 21% Prozent auf Euro 113,3 Mio. (Vorjahr Euro 93,6 Mio. Mio.). Der Netto-Konzernumsatz erhöhte sich um 31 Prozent auf Euro 26,4 Mio. (Vorjahr Euro 21,1 Mio.). Die Rohertragsmarge, also der Netto-Konzernumsatz im Verhältnis zum Konzernumsatz, lag bei 23,3 Prozent deutlich über der Zielmarke von 20 Prozent. Das EBITDA lag trotz der weiterhin hohen Investitionstätigkeit in den Vertrieb und die Digital-Plattform finfire mit Euro 3,43 Mio. (Vorjahr Euro 1,39 Mio.) 246% über dem Vorjahreswert.

Die wichtigsten Kennzahlen stellten sich auf Basis der geprüften  Geschäftszahlen wie folgt dar:

in Mio. EUR                            2019       2018           ∆

Konzernumsatz                     113,3        93,6          21%

Netto-Konzernumsatz            26,4        20,2          31%

Rohertragsmarge                   23,3%     21,6%

EBITDA                                     3,43       1,39         246,0%

EBIT                                          1,16      -0,165

Konzergewinn                       -0,396     -0,72

 

Ausblick: Weiteres Wachstum im Jahr 2020, bei weiterhin intensiver

Investitionstätigkeit

Für das Geschäftsjahr 2020 plant der Vorstand mit einem Umsatzanstieg von 10 bis 15 Prozent auf dann Euro 124 Mio. bis Euro 130 Mio. und einem im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich verbesserten EBITDA in der Spanne von Euro 4,0 Mio. bis Euro 4,5 Mio. Diese Prognose gilt vorbehaltlich von Auswirkungen durch die Pandemiesituation. Bisher sind keinerlei größere Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf durch die Corona Pandemie zu erkennen.

Der geprüfte und bestätigte Konzern- und AG Abschluss der Netfonds AG steht kurzfristig im IR – Bereich der Website zum download zur Verfügung. Der Termin der Hauptversammlung ist weiterhin der 23.06.2020. Es ist geplant die Hauptversammlung als reine online Hauptversammlung durchzuführen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes zum neuen Vorsitzenden des europäischen Dachverbandes FECIF gewählt 

 

Auf der ersten virtuellen Mitgliederversammlung des europäischen Dachverbandes der unabhängigen Finanzberater und Finanzvermittler FECIF am 7. Mai, wurde der geschäftsführende Vorstand des VOTUM Verbandes Martin Klein zum Chairman des Board of Directors gewählt. Er folgt auf David Charlet, Präsident des französischen Verbands ANACOFI. Das Amt wird für drei Jahre vergeben.

FECIF setzt sich vor allem für eine verhältnismäßige Regulierung der europäischen Finanzdienstleister ein und plädiert für einheitliche Regulierungsstandards der Branche in der Europäischen Union.

Martin Klein übernimmt den Vorsitz des Verbandes in einer herausfordernden Zeit. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für die Europäische Union und ihren Zusammenhalt sind noch nicht absehbar.

Aus diesem Grund betont Martin Klein: „Die FECIF Mitglieder sind eine gewachsene Gemeinschaft. Unser regelmäßiger und freundschaftlicher Austausch führt zu einem besseren Verständnis der Situation in den anderen Ländern der Gemeinschaft. Wir sind alle von der Bedeutung des europäischen Projekts überzeugt. Auch auf der Ebene unseres Verbandes muss es daher das Ziel sein, dass aus den temporären Grenzschließungen während der Corona-Krise nicht weiter Trennendes erwächst. Bereits heute müssen die Weichen auf europäischer Ebene für die Zeit nach Corona gestellt werden. Der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu.“

Während seiner Amtszeit will Klein einen Fokus auf die Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung setzen. „Zum einen brauchen wir hier Praktikabilität und Rechtssicherheit für die Berater. Die Entwicklung muss aber auch als einzigartige Chance erkannt werden. Wenn Verbraucher erkennen, dass die Art und Weise wie sie ihr Geld anlegen einen Einfluss auf die Umwelt, bspw. in Form von Reduktion der CO2-Produktion hat, und wir diese Effekte sichtbar machen, ist dies ein hervorragendes Werkzeug für Berater. Hier werden wir ein europäisches Berater-Projekt auf den Weg bringen.“ kündigt Klein an.

Als Vorsitzender von FECIF wird er zudem die von der Europäischen Kommission aufgenommene Überprüfung der MiFID-II und die Erarbeitung eines Aktionsplans für FinTechs begleiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Bessere, umfangreichere und flexiblere Tarifierungsmöglichkeiten als je zuvor.

 

Im Wonnemonat Mai, der ja bekanntlich „alles neu macht“, bringt der Deckungskonzeptanbieter degenia den neuen PHV-Tarif T20 auf den Markt.

Neue Tarife für Alleinerziehende und Best Ager

Innerhalb der vier bekannten Tariflinien basic, classic, premium und optimum konnten die Vermittler bereits im aktuellen T17 den individuell  passenden Versicherungsschutz für Singles, Paare und Familien auswählen. Ab sofort steht nun auch ein zusätzlicher Tarif für Alleinerziehende zur Verfügung. „Gerade in der momentan außergewöhnlichen Corona-Krise scheint diese Gruppe besonders schwer belastet zu sein. Deshalb können sich Alleinerziehende mit ihren Kindern günstiger absichern als z. B. Familien“, so Halime Koppius, Vorstand der degenia AG. Best Ager ab 60 können jetzt den speziellen Paar-Tarif abschließen, der wiederum im Vergleich zum Familientarif einen günstigeren Beitrag ermöglicht.

Absolutes Highlight in der degenia PHV-Historie: Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander

Um im stetigen Bedingungskampf der PHV-Anbieter auch weiterhin eine Spitzenposition einnehmen zu können, sind im neuen T20-Konzept in den Tariflinien premium und optimum auch unmittelbare Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander mitversichert – und zwar bis zur jeweiligen Versicherungssumme bzw. bis maximal 15 Mio. Euro pro Person.

Auswählbare Versicherungssummen innerhalb des T20

Ein weiteres Novum des T20 ist die Wahl verschiedener Versicherungssummen in den Tariflinien premium und optimum: 15 Mio. EUR, 25 Mio. EUR oder 50 Mio. EUR stehen ab sofort zur Auswahl. Ebenfalls bietet der T20 auch die Möglichkeit, eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150 je Schadenfall zu vereinbaren, wodurch der Beitrag noch etwas attraktiver für die Kunden wird.

Antragsannahme bei einem Vorschaden

Um die Flexibilität des Vermittlers im Kundengespräch weiter zu erhöhen, sind jetzt auch Vorverträge mit einem Vorschaden kein Problem bei der Antragsannahme. Solange es sich um max. 1 Schadenfall in den letzten 5 Jahren handelt, nehmen wir Anträge bis zu einer Vorschadenhöhe von EUR 10.000 an. Bislang lag diese Grenze bei EUR 500.

Verlängerung der Wartezeit nach der Schule oder nach der Erstausbildung

Auf Wunsch vieler Makler wurde in dem neuen T20  die Wartezeit nach der Schule oder nach der Erstausbildung von bisher 12 Monaten auf 18 Monate verlängert.

Reduzierung des Beitrages

Unsere bisherigen Beiträge waren schon sehr marktkonform kalkuliert. Dennoch haben wir es geschafft, sie teilweise noch einmal um bis zu 25% zu reduzieren. So kann sich beispielsweise ein Single in unserem basic-Tarif (mit EUR 150 SB) bereits ab EUR 21,75 Jahresbeitrag versichern.

Beste Leistungen im optimum-Tarif

Viele Makler haben aktuell vor, auch ihren Privathaftpflichtbestand einem sogenannten „Portfoliomanagement“ zu unterziehen. Das funktioniert aber haftungstechnisch nur, wenn der neue Tarif mindestens die Leistungen des Vorversicherers garantiert. Deshalb beinhaltet der degenia PHV-T20 in der optimum-Variante mit der 50 Mio. EUR Deckung  erstmals eine Vorversicherergarantie. Passend dazu gibt es zusätzlich unsere Best-Leistungs-Garantie, verbunden mit einer Konditionsdifferenzdeckung. Der Aktualität der Corona-Krise geschuldet, ist die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit mitversichert – und das sogar bis zu 24 Monaten.

Für dieses Konzept gilt: digital von Anfang an

Von Antrag bis Abschluss gibt es kein Papier mehr. Auch die gesamte Kommunikation läuft digital bzw. via E-Mail. Policen in Papierform erhält der Versicherungsnehmer VVG-konform nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Weitere Infos finden Sie unter https://degenia.de/produkte/recht-haftung/privathaftpflicht-t20/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Gerade in Zeiten von Corona setzen Versicherungen und Vermittler vermehrt auf BiPRO-Normen und sehen die Krise als eine Chance, um heute bereits Weichen für die Zukunft zu stellen.

 

 

Entsprechend verzeichnet der BiPRO e.V einen erheblichen Mitgliederzuwachs aus allen Bereichen der Assekuranz.

Die aktuellen Beschränkungen, verursacht durch die staatlichen Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise, haben viele Wirtschaftszweige sowie große Teile des täglichen Lebens getroffen. Bereits heute können sich Unternehmen aber als Gewinner von morgen sehen, die frühzeitig Ihre Aufmerksamkeit auf die Digitalisierung gerichtet haben, oder bei Beginn der Pandemie sofort handelten. Entsprechend freut sich BiPRO als führender Verein im Bereich der Normierung von unternehmensübergreifenden Prozessen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche 13 neue Mitglieder in den letzten drei Monaten aufgenommen zu haben.

Einerseits können bei den Versicherungsunternehmen als Neumitglieder u.a. die Provinzial Nordwest, die DEVK und die Sparkasse-Versicherung Sachsen begrüßt werden, welche zukünftig mit BiPRO-Normen arbeiten werden. Bei allen Versicherern handelt es sich durchaus um Schwergewichte in der Branche, die im Falle der DEVK und der Provinzial Nordwest auf vier, beziehungsweise drei Millionen Kunden kommen. Dies macht die Provinzial Nordwest gleichzeitig zur zweitgrößten öffentlichen Versicherungsgruppe in Deutschland. Die nur im Freistaat tätige Sparkassen-Versicherung Sachsen kommt ebenfalls auf über 1,25 Millionen Verträge, wovon alleine 45% Lebensversicherung abdecken.

Auf der anderen Seite hat sich Leue und Nill, Top-Makler mit Hauptfirmensitz in Dortmund, entschieden, zukünftig unter Nutzung von BiPRO-Normen Versicherungslösungen für die Bedürfnisse ihrer internationalen Kunden zu managen. Dadurch setzt das Unternehmen, welches auf eine über einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, vermehrt auf Digitalisierung und schlanke Betriebsabläufe.

Auch aus dem Start-up-Segment konnte BiPRO in Form von SkenData ein neues Mitglied gewinnen. Die Expertise des Unternehmens aus Rostock ist Wertermittlung von Gebäuden, wofür sie Daten und künstliche Intelligenz mit standardisierten Wertermittlungsverfahren verbinden. Durch die Mitgliedschaft bei BiPRO setzt SkenData weiterhin entschlossen auf Innovation und zukunftsfähige Lösungen.

Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e.V.: „Die Corona-Krise wird Deutschland digitaler hinterlassen. Nicht nur Vertriebsprozesse werden dauerhaft digitaler stattfinden, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere auch im

Zusammenspiel mit Partnerunternehmen, werden automatisierte elektronische Prozesse deutlich an Umfang und Effizienz gewinnen. BiPRO-Normen bilden hierfür eine exzellente Grundlage“.

Die stetig zunehmenden Mitgliederzahlen aus allen Bereichen der Assekuranz zeigen, dass Unternehmen mit den bereits im Markt breit etablierten BiPRO-Normen gut aufgestellt sind. Auch im Hinblick auf die Nach-Corona-Zeit wird die Versicherungsindustrie daher in digitalen Belangen im Wettbewerb bestehen können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BiPRO, Münsterstrasse 304, 40470 Düsseldorf, Tel: 0211 690 150 95, www.bipro.net

Erfolgreiche Cyber-Versicherung für KMU wird erneut aktualisiert und erweitert

 

Die CyberClear-Antragsmodelle von Hiscox erhalten ein weiteres Update. Die erweiterte Deckung schließt ab sofort für Unternehmen mit bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz, die sich via Antragsmodell versichern, nun standardmäßig weitere relevante Schadenquellen ein, die in der Vergangenheit nur optional gegen Mehrbeitrag versichert werden konnten, wenn jeweils eine Risikofrage positiv beantwortet wird. Zum einen gilt dies für den sogenannten Cyber-Betrug, der zu Eigenschäden etwa durch Fehlüberweisungen führt. Zum anderen sind jetzt standardmäßig Betriebsunterbrechungs¬schäden durch einen Cloud-Ausfall oder technische Probleme mit einer Entschädigungsgrenze mitversichert. Der bereits bestehende Schutz für eine teilweise oder vollständige Betriebsunterbrechung wird so um zwei zusätzliche, relevante Schadenquellen ergänzt.

Die genannten Einschlüsse ergänzen die Hauptbestandteile des Produkts: Cyber-Eigenschaden¬deckung, Cyber- und Werbe-Haftpflichtversicherung sowie Cyber-Betriebsunterbrechung. Dabei steht weiterhin die präventive Vorsorge im Zentrum. Jedes versicherte Unternehmen erhält daher einen individualisierbaren Cyber-Krisenplan, der auf den Erfahrungen aus der Schadenpraxis von Hiscox aufbaut. Zudem kann bei aktiver Nutzung des beitragsfreien Online-Cyber-Trainings für Mitarbeiter die Selbstbeteiligung im Schadenfall um 25 Prozent reduziert werden. Darüber hinaus erhält jeder CyberClear-Kunde Zugang zu den Angeboten der Hiscox Business Academy, zu denen weitere, umfassende Präventionsleistungen gehören. Dieses Onlineportal bietet neben Tipps zur Cyber-Sicherheit u.a. auch Informationen zu den Themen Datenschutz und Risikomanagement.

 

„Wir entwickeln unsere Cyber-Versicherung fortlaufend weiter, da sich auch die Gefahrenlage und Kundenbedürfnisse im digitalen Bereich stetig wandeln,” erklärt Ole Sieverding, Underwriting Manager Cyber bei Hiscox Deutschland, die Beweggründe hinter der Erweiterung. „Es ist unser Ziel, durch CyberClear unsere Kunden bestmöglich vor neuen Risiken zu schützen und im Cyber-Krisenfall zu unterstützen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben wir alle auch im eigenen Alltag gemerkt, was Krise ist und wie schnell Situationen sich verändern können. Für die IT-Sicherheit bedeutet das vor allem eine größere Angriffsfläche durch die großflächige Home-Office-Nutzung und vermehrte Phishing-Angriffe, die versuchen, unseren gestiegenen Informationsdurst auszunutzen. Als Cyber-Versicherer der ersten Stunde  sehen wir unsere Aufgabe auch darin, gemeinsam aus unserer Erfahrung zu lernen und Vorsorge zu betreiben, um Angriffe zu reduzieren. Sollte es doch zu einem Schadenfall kommen, geben wir unseren Kunden schnell kompetente Hilfe an die Hand. Umfassende Präventionsmaßnahmen und die Soforthilfe durch unsere spezialisierten Partner bleiben daher grundlegende Pfeiler unserer Cyber-Produkte.“

Umfassender Schutz ohne unklare Ausschlüsse

Hiscox CyberClear enthält alle elementaren Deckungsbausteine im Bereich Cyber und bietet einen umfassenden Schutz der sensiblen physischen und elektronischen Daten. Kunden profitieren bei CyberClear von einem verständlichen Bedingungswerk mit einer sehr weiten Definition von Cybervorfall-Auslösern. Die genannten Erweiterungen können auf Anfrage auch unterjährig in bereits bestehende Antragsmodell-Policen übernommen werden, wenn der Versicherungsnehmer die entsprechenden Antragsfragen positiv beantwortet.

Hiscox kooperiert exklusiv mit den IT-Sicherheitsexperten der renommierten HiSolutions AG, mit PR-Spezialisten sowie spezialisierten Datenschutzanwälten und kann somit präventiv wie auch im Ernstfall umfassende Expertise anbieten.

Webinar informiert über alle Änderungen und Erweiterungen

Am 19. Mai 2020, findet um 10 Uhr ein kostenloses Webinar statt zum Thema „Hiscox CyberClear: Verbesserter Versicherungsschutz durch Änderungen im Antragsmodell“, das sich an Makler richtet. Die beiden Experten Tobias Tessartz (Technical Underwriter Cyber) und Nick Petermann (Graduate Sales & Development Underwriter) klären über den erweiterten Versicherungsschutz bei Hiscox CyberClear auf. Anmeldungen sind ab sofort möglich: https://register.gotowebinar.com/register/8353355280599800845

Video-Statement, Aktion “Sicheres Home Office”, weitere Informationen und Kontakt

Die wichtigsten Erweiterungen bei Hiscox CyberClear fasst Ole Sieverding in diesem Video zusammen: https://www.youtube.com/watch?v=Gqv-AOyRWUA

Noch bis Ende Mai 2020 sind außerdem im Rahmen der Aktion „Sicheres Home Office“ vier Videos zu den Themen „Starke Passwörter setzen“, „Professionelles Passwort-Management“, „Phishing-Angriffe erkennen und abwehren“ sowie „Social Engineering: Der Anwender als Sicherheitsrisiko“ verfügbar. Diese können auf der Website der Hiscox Business Academy kostenlos und ohne Anmeldung abgerufen werden: https://www.hiscox.de/hiscox-business-academy/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Die Bundesratsausschüsse für Finanzen und Wirtschaft lehnen den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab.

 

Dies bestätigt die Position des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der diese Aufsichtsübertragung seit längerem kritisiert.

„Wir haben immer gesagt, dass sich die Aufsichtsregelung über die örtlichen Industrie- und Handelskammern seit Jahren bewährt hat“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher freut es uns sehr, dass nun auch die Bundesratsausschüsse klar gegen solche Pläne sind.“

Der BVK kritisiert u. a., dass mit der Aufsichtsübertragung doppelte Strukturen bei den IHKn und der BaFin etabliert werden und die mittelständisch geprägten Finanzanlagenvermittler unnötig mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Zudem würde dies dazu führen, dass sich zukünftig die Anlagevermittlung und –beratung auf große Banken und Unternehmen konzentriert.

„Erst kürzlich hat der Gesetzgeber durch die Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) an die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID weitere Auflagen für die Branche beschlossen, wie die elektronische Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen“, so BVK-Präsident Heinz. „Jetzt soll weiter nachgelegt werden, in einer Zeit, in der auch viele Finanzanlagenvermittler durch die Corona-Pandemie mit wirtschaftlichen Einbußen zu kämpfen haben. Insofern ist es mehr als nur angemessen, wenn der Gesetzgeber angesichts des Votums der Bundesratsausschüsse die Aufsichtsübertragung zu den Akten legt und nicht weiterverfolgt.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat mit vielen seiner Fördermitglieder aus dem Versicherungsbereich eine Kampagne gestartet, die zum Ziel hat, auf das Wichtigste hinzuweisen, was jeder Einzelne in Zeiten des Coronavirus beachten sollte:

 

Räumlichen Abstand zum Mitmenschen zu halten. Die Aktion mit dem Titel #abstandistdiebesteversicherung richtet sich damit an alle Bürger in Deutschland. Das Kampagnenkonzept wurde für den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. kostenfrei von der Berliner Agentur birkenbeul communications entwickelt. Der AfW hat das Konzept zuerst seinen Fördermitgliedern aus dem Versicherungsbereich vorgestellt und zur ebenfalls kostenfreien Teilnahme eingeladen. Nahezu alle dieser Versicherer beteiligen sich bereits an der Umsetzung der Aktion. Das Kampagnenmotiv können die Fördermitglieder u.a. auf ihrer Website, in Kundenmitteilungen und in den sozialen Medien verwenden, aber auch ihren Vertriebspartnern zur Verfügung stellen.

Matthias Wiegel, AfW-Vorstand: „Damit senden wir als Verband gemeinsam mit anderen Branchenteilnehmern den Menschen in Deutschland ein klares Signal: Wir erleben herausfordernde Zeiten, können die aktuellen Risiken aber durch räumlichen Abstand zu unseren Mitmenschen verringern.“

Die jeweils auf die teilnehmenden Versicherer in „feel and look“ individualisierte Kampagne wird durch die einzelnen Häuser und deren Vertriebspartner in die Öffentlichkeit getragen.

„Mit #abstandistdiebesteversicherung signalisieren wir einerseits unser aktuelles Problemverständnis und verbinden andererseits dessen Lösung mit dem Begriff der Versicherung, der hier in schwierigem Terrain positiv besetzt wird.“, so Wiegel.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die auf Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte bietet die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer bei der Durchsetzung von Versicherungsleistungen an.

 

Geschädigte Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Geschäftsausfälle erlitten haben, können ihre Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung über die Kanzlei bei einem der führenden Prozessfinanzierer, Omni Bridgeway AG kostenfrei prüfen lassen. Bei erfolgreicher Prüfung übernimmt der Prozessfinanzierer das komplette finanzielle Risiko für die Geschädigten.

„Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Konstellationen sehen wir erhebliche Aussichten auf Erfolg für viele betroffene Gewerbetreibende. Daher unterstützen wir gern Unternehmer und Unternehmerinnen, wenn es jetzt um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Versicherer geht, die sich – aus unserer Sicht unberechtigt – weigern, vereinbarte Leistungen bei coronabedingter Betriebsschließung zu erbringen.“, so Herr Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der Omni Bridgeway AG.

Mit der Corona-Krise geraten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Inzwischen lehnen jedoch viele Versicherer die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel sind oder drohen mit der Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

„Besonders bei den Vergleichsangeboten ist Vorsicht geboten: Einige Angebote sehen sehr weitgehende Abfindungsregelungen vor, mit denen auch alle zukünftigen Versicherungsfälle wegen SARS Cov-2 ausgeschlossen werden sollen. Ebenso wenig sollten sich Versicherungsnehmer von teilweise recht unverhohlenen Kündigungsandrohungen beeindrucken lassen, weil in vielen Fälle eine solche Kündigung nicht möglich ist.“ kommentiert Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing die derzeitige Lage.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen Mitgliedern ebenfalls bereits empfohlen, ihre Ansprüche zu wahren. Es wird geschädigten Unternehmen dringend geraten, die Ablehnungen oder auch vermeintliche Kulanzangebote der Versicherer fachkundig prüfen zu lassen.

Weitere Informationen für betroffene Gewerbetreibende, u.a. eine FAQ-Liste , finden Sie auf der Startseite von Wirth-Rechtsanwälte.

Über Omni Bridgeway:

Omni Bridgeway ist ein weltweit führender Prozessfinanzierer, mit umfassender Expertise in unterschiedlichen Rechtssystemen und Standorten in Asien, Australien, Kanada, Europa, dem Nahen Osten, Großbritannien und den USA. Omni Bridgeway bietet die Finanzierung von Streitigkeiten von Beginn des Verfahrens über die Durchsetzung bis hin zur Vollstreckung an. Das Unternehmen ist seit 1986 mit großem Erfolg im Bereich Prozessfinanzierung und internationalen Vollstreckungen tätig.

Omni Bridgeway ist an der australischen Wertpapierbörse (ASX:OBL) notiert und vereint nun die führenden Prozessfinanzierer, IMF Bentham Limited, Bentham IMF und ROLAND ProzessFinanz unter einem Namen. Das Unternehmen umfasst auch einen Joint Venture mit der IFC (Teil der Weltbankgruppe).

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Allianz, Canada Life und Nürnberger dominieren den Markt der bAV-Anbieter.

 

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Fachmagazins AssCompact. Untersucht wurden unter anderem der Geschäftsanteil, aber auch die Zufriedenheit und die Weiterempfehlungsquote der Produktanbieter.

Das Fachmagazin hat mit der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2020“ erneut die Favoriten der Makler im Bereich der bAV gekürt. Untersucht wurden die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse. Aber auch allgemeine Fragen zur aktuellen Situation des bAV-Geschäfts wurden unter die Lupe genommen.

Allianz unangefochten an der Spitze

Die Allianz dominiert in Sachen Geschäftsanteil weiter den bAV-Markt. Wie bereits im Vorjahr lässt der Versicherer die anderen Anbieter weit hinter sich. Dies gilt sowohl für die Direktversicherung, als auch für die Unterstützungskasse. Bei letzterem konnten jedoch die Verfolger im Vergleich zum Vorjahr etwas Boden gut machen: Die Nürnberger schiebt sich von Platz 3 auf Platz 2 und tauscht damit die Plätze mit der Canada Life. Es folgen ALTE LEIPZIGER und Swiss Life.

Im Bereich der Direktversicherung sichert sich Canada Life wie auch schon im Vorjahr den „Silberrang“. Es folgen auf den Plätzen Nürnberger, ALTE LEIPZIGER und VOLKSWOHL BUND.

Favoriten der Makler im Bereich der bAV

 

Direktversicherung

  1. Allianz (1)
  2. Canada Life (2)
  3. Nürnberger (4)
  4. ALTE LEIPZIGER (3)
  5. VOLKSWOHL BUND (5)

 

Unterstützungskasse

  1. Allianz (1)
  2. Nürnberger (3)
  3. Canda Life (2)
  4. ALTE LEIPZIGER (4)
  5. Swiss Life (6)

 

Basis des Rankings: Höhe des Geschäftsanteils; Vorjahresplatzierungen in Klammern, Quelle: AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2020

Welche Anbieter Vermittler einem Kollegen weiterempfehlen

Die Studie untersucht neben dem Geschäftsanteil und der Zufriedenheit auch die „Weiterempfehlungsquote“. Der sogenannte Net-Promoter-Score (NPS) gibt an, welche Anbieter ein Vermittler seinem befreundeten Kollegen weiterempfehlen würde. Beim Durchführungsweg Direktversicherung gelangt überraschenderweise ein Versicherer an die Spitze, der sich nicht in den Top-Ten der am meisten vermittelten Anbieter wiederfindet: die Condor. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Canada Life und ALTE LEIPZIGER. Bei der Unterstützungskasse sind die am meisten empfohlenen Anbieter Canada Life, Nürnberger und ALTE LEIPZIGER.

Zur Studie

Die Studie basiert auf einer Online-Umfrage. Die Netto-Stichprobe nach Bereinigung umfasst 308 Teilnehmer. Diese sind ausschließlich als Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche tätig. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.250 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartnerin ist Sophia Tannreuther (Tel. 0921 75758-23, E-Mail: tannreuther@bbg-gruppe.de).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de

Industrieversicherer Allianz Global Corporate & Specialty empfiehlt Sicherheitsinspektionen vor Ort und spezielle Maßnahmen zur Schadenverhütung, um eine erfolgreiche und sichere Inbetriebnahme von Produktionsstätten nach der temporären Schließung zu gewährleisten

 

Weltweit wurden in Folge der Coronavirus-Pandemie Unternehmen auf der ganzen Welt vorübergehend geschlossen. Nach der Phase des Stillstands bereiten sich nun viele Firmen auf die Wiedereröffnung vor. Dabei ist es wichtig, dass sie besondere Vorsicht an den Tag legen, um mögliche Gefahren oder Probleme zu identifizieren, die während der Schließung aufgetreten sein könnten, oder um Schäden vorzubeugen, die beim Hochfahren von Anlagen entstehen könnten. Ein neues Bulletin der Risikoberater der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) gibt dazu eine Übersicht.

„Die Wiedereröffnung von Betrieben, die länger stillgelegt waren oder leer standen, stellt eine Reihe von Herausforderungen bei der Schadenverhütung dar, insbesondere bei Produktionsbetrieben mit gefährlichen Anlagen oder Prozessen”, erklärt Johannes Haberl

Senior Consultant Engineer, AGCS Central & Eastern Europe. „Beispielsweise müssen brennstoffbefeuerte Anlagen unter Umständen neu gestartet werden, was ein zusätzliches Brand- und Explosionsrisiko darstellt.“ Es könne in der aktuellen Situation auch sein, dass weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um die Produktionsanlagen sicher zu betreiben oder auf Notfälle zu reagieren. Außerdem könnten durch Nachlässigkeiten bei der Wartung von Gebäuden, Anlagen oder Brandschutzsystemen gefährliche Situationen entstehen.

Ein Hauptaugenmerk sollten Unternehmen auf den Zustand ihrer elektrischen Geräte und Anlagen legen, da etwa 20% bis 30% der AGCS-Feuerschäden damit in Zusammenhang stehen. Die Versicherer haben in der Vergangenheit auch immer wieder eine Reihe von Bränden erlebt, die auf technische Defekte oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, wenn die Maschinen hochgefahren oder für die Wiederinbetriebnahme gereinigt wurden. Johannes Haberl: „Der Neustart kann damit im schlimmsten Fall zu weiteren Betriebsunterbrechungen nach der Coronavirus-Betriebsunterbrechung führen.“

Eine AGCS-Analyse von Schadensfällen in der Versicherungsbranche über fünf Jahre zeigt, dass Brände bereits fast ein Viertel (24%) des Wertes aller Versicherungsansprüche von Unternehmen ausmachen. Brände sind damit die Hauptschadensursache, während eine fehlerhafte Ausführung und Wartung (8%) und Maschinenschäden (5%) an dritter bzw. siebter Stelle der häufigsten Schadensursachen stehen.

Wiederherstellung der Standortsicherheit

Laut dem AGCS-Bulletin „Coronavirus: Maßnahmen zur Verhinderung von Sachschäden bei der Wiederinbetriebnahme von Unternehmen nach einer vorübergehenden Schließung“ ist die Überprüfung der Standortsicherheit eine wesentliche Maßnahme, die Unternehmen vor der Wiederinbetriebnahme in Betracht ziehen sollten. Eine gründliche Selbstinspektion des Standorts, einschließlich aller Gebäude und Anlagen, ist geboten, um gefahrenträchtige oder anormale Zustände wie Schäden, Wartungsprobleme, unsachgemäßen Betrieb oder Lagerung oder Anzeichen von Vandalismus zu erkennen und zu beheben. Die Unternehmen sollten auch alle Inspektions-, Test- und Wartungsverfahren, die seit der Abschaltung möglicherwiese unterblieben sind, komplett durchführen.

Wie immer bei der Wiederinbetriebnahme stillstehender Maschinen sollten die Anlagenführer Standardbetriebsverfahren und Herstellerrichtlinien befolgen, um stillgelegte Anlagen oder Prozesse vorschriftsgemäß wieder in Betrieb zu nehmen.

Brandgefahr von Desinfektionsmitteln

Überall dort, wo nun alkoholbasierte und damit entflammbare Desinfektionsmittel zur Hand- oder Flächenreinigung zum Einsatz kommen, sollten angemessene Brandschutz-vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehören das Fernhalten von Zündquellen, die Aufforderung an alle Mitarbeiter, ihre Hände trocken zu reiben, damit die Dämpfe sicher verfliegen können, die Entsorgung aller Abfalllappen in zugelassenen, üblicherweise geschlossenen Behältern und die Lagerung von brennbaren Stoffen in dafür vorgesehenen, abgesperrten Räumen oder speziellen Schränken.

„Die anstehende Wiederinbetriebnahme ist ein idealer Zeitpunkt für Präventionsmaßnahmen, aber auch für die Aktualisierung von Business Continuity- und Notfallplänen, die in denen zurückliegenden Wochen zum Einsatz kamen”, betont Jürgen Wiemann, der bei der AGCS in Zentral- und Osteuropa für die Feuerversicherung zuständig ist: „Unternehmen sollten solche Pläne auf der Grundlage der während der vorübergehenden Abschaltung gewonnenen Erkenntnisse überarbeiten und so auf dem neuesten Stand halten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Global Corporate & Specialty SE, Fritz-Schäffer-Str. 9, 81737 München, www.agcs.allianz.com

Wenn du nicht mehr bist, was du bist. Das ist die neue Kampagne, die die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) zum Relaunch ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung „Golden BU“ vorstellt. Begleitend startet der Versicherer mit dem „BU-Camp“ ein neues Format für Vermittler.

 

„Mit der Kampagne fokussieren wir klar, worauf es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt: die Absicherung des Berufs, der für viele ein wichtiger Teil der eigenen Identität ist. Mit dem Slogan ‚Wenn du nicht mehr bist, was du bist.‘ gehen wir auf diese Relevanz ein und spiegeln gleichzeitig den umfassenden Ansatz, den eine Vollversicherung wie unsere Golden BU darstellt“, sagt Thomas Heindl, Leiter Marketing und Unternehmenskommunikation bei der LV 1871.

Konsequent verjüngt und digitalisiert

Das Hauptmotiv: Ein Astronaut ist im Raumanzug auf der Erde gestrandet und blickt wehmütig ins Weltall, seinen früheren Arbeitsplatz. So führt die LV 1871 die Problematik einer Berufsunfähigkeit vor Augen. Die Kampagne präsentiert sich mit großen Bildern, sowie starken Farb- und Typo-Elementen und kontert damit den angestaubten Ruf der Assekuranz. Damit führt die LV 1871 die Repositionierung ihrer Markenstrategie in Richtung Digitalisierung und Verjüngung konsequent fort. Zu sehen ist die neue Kampagne auf der Webseite, in Broschüren und in Fachmedien der Versicherungswelt.

BU-Camp als neues Online-Format

Begleitend startet das Unternehmen mit dem „BU-Camp“ ein neues Online-Format für Vermittler. Mit Expertentalks, Fachvorträgen und Produktvorstellungen werden Experten des Hauses zusammen mit BU-Spezialisten aus der Branche das Thema Berufsunfähigkeit von den verschiedensten Seiten beleuchten. Dafür werden von Mai bis Oktober verschiedene Termine auf der Webseite der LV 1871 angeboten.

Anfang Mai hat die LV 1871 die Neuerungen der „Golden BU“ vorgestellt, die die Berufsunfähigkeitsversicherung des Versicherers noch flexibler und günstiger machen. In Deutschland liegt die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, nach Statista-Angaben je nach Altersgruppe zwischen 29 und 43 Prozent. Rund 61 Prozent der Männer und 42 Prozent der Frauen sind für diesen Fall abgesichert. Vor allem psychische Ursachen steigen in den letzten Jahren deutlich an. Die Versicherung leistet, wenn Betroffene nicht mehr in den zuletzt ausgeübten Beruf zurückkehren können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die Professionalisierung und Qualifizierung der Versicherungsvermittler schreitet weiter voran, stellt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fest.

 

Offensichtlich wird dies u. a. an den Beschwerden über Versicherungsvermittler, die laut heute (6.5.2020) veröffentlichtem Jahresbericht des Versicherungs-ombudsmann für 2019 auf einen historisch niedrigen Stand gefallen sind: Auf 261 (2018: 283) bei rund 400 Millionen vermittelten Versicherungsverträgen.

Und selbst diese niedrige Zahl stellt einen Rückgang dar: Denn im Vergleich zu 2018 sank das Beschwerdeaufkommen um 7,8 Prozent, wie Versicherungs-ombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier feststellt. Nur 131 Beschwerden (2018: 175) waren zudem zulässig.

„Wir fühlen uns durch diese neuerliche Abnahme von Beschwerden über Versicherungsvermittler sehr bestätigt“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz den Jahresbericht. „Unsere Initiativen zum BVK-Berufsbild und zum ehrbaren Kaufmann tragen gute Früchte. Wenn man diese geringen Beschwerdezahlen betrachtet, kann man auch umgekehrt konstatieren, dass die Zufriedenheit mit unserem Berufsstand weiter zunimmt.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de