Ist die Nachfolge mit der Corona-Pandemie in den Fokus gerückt und hat sich der Digitalisierungsdruck für Makler erhöht?

 

In der Online-Umfrage für das Maklerbarometer 2020 fragt Policen Direkt Versicherungsprofis, wie aktuelle gesamtgesellschaftliche Entwicklungen die Ruhestandsplanung und den Alltag beeinflussen.

“In den letzten Wochen wurde viel über die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf Versicherungsmakler gerätselt. Das Thema Maklernachfolge stand bisher aber wenig im Fokus”, erklärt Philipp Kanschik, Mitglied der Geschäftsleitung bei Policen Direkt und Verantwortlicher für die Bestandsnachfolge. “Wir gehen davon aus, dass COVID-19 die Dynamik des Marktes für Maklernachfolge grundlegend verändert und wollen wissen, inwieweit diese Veränderungen bereits spürbar sind.”

Verschiebungen im Maklermarkt zeichnen sich ab

Erste Verschiebungen im Maklernachfolgemarkt zeichnen sich bei Angebot, Nachfrage und damit den Preisen für Unternehmen und Bestände bereits ab.

Das Policen Direkt-Maklerbarometer 2020 untersucht vor diesem Hintergrund die aktuelle Stimmung im Versicherungsvertrieb, mit besonderem Fokus auf dem Thema Maklernachfolge. Wie hart trifft die Krise die Makler wirklich? Werden angesichts der großen Unsicherheit Verkaufspläne kurzfristig verschoben oder ist der Verkaufsdruck bereits größer geworden? Und wie sieht es eigentlich bei den Käufern aus – halten die sich jetzt stärker zurück oder nutzen sie die Gunst der Stunde?

Hintergrund: Versicherungsmakler denken zu spät an ihren Ruhestand

“Sie vermitteln erfolgreich Altersvorsorge für Ihre Kunden. Aber wie sieht es mit Ihrer eigenen Zukunft aus?” Diese zentrale Frage war Ausgangspunkt des Policen Direkt Maklerbarometers, das im vergangenen Jahr erstmals erhoben wurde. Das alarmierende Ergebnis 2019: Knapp 85 Prozent der Versicherungsmakler haben ihre Nachfolge noch nicht geregelt, obwohl fast jeder Dritte plant, in den nächsten 5 Jahren in Ruhestand zu gehen.

Je höher die Teilnehmerzahl, desto repräsentativer ist das Bild. Die Umfrage lässt sich in 5 Minuten machen unter

maklerkauf.de/maklerbarometer2020

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Rückwirkend zum 1. 1. 2020 hat sich die Fa. MARTENS & PRAHL am Versicherungsmakler WACHOWSKI & PARTNER  VERSICHERUNGSMAKLER GMBH beteiligt.

 

Die Wachowski & Partner Versicherungsmakler GmbH wurde im Jahr 1990 in Magdeburg gegründet. Die Firma betreut mit einem Team von 12  Fachleuten überwiegend mittelständische Unternehmen in allen Versicherungsfragen. Die erweiterte Geschäftsleitung besteht aus Hartmut Sychla, Ditmar Nitsche und Olaf Ludwig.

Die Martens & Prahl-Gruppe ist ein in vierter Generation geführtes Familienunternehmen mit Hauptsitz in Lübeck. Mit ca. 900 Mitarbeitern gehört Martens & Prahl zu den Top 5 Versicherungsmaklern in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GmbH & Co. KG, Moislinger Allee 9c, 23558 Lübeck, Tel: +49 (0) 451 88 18 110, www.martens-prahl.de

 

In vielen Unternehmen dreht sich derzeit alles darum, die Liquidität zu erhalten. Das Thema beschäftigt die gesamte deutsche Wirtschaft, vom Dax-Konzern bis zum kleinen und mittleren Unternehmen.

 

Sie alle treibt die Sorge um, wie lange die Liquiditätsreserve ausreicht. Die ConceptIF BIZ, der Hamburger Assekuradeur für das gewerbliche Kompositgeschäft, informiert, welche Probleme auf gewerbliche Versicherungsnehmer zukommen, wenn Entschädigungszahlungen von versicherten Schäden auf sich warten lassen.

Eine Maschine in der Produktionskette ist beschädigt. Der Schaden wurde unverzüglich dem Versicherer angezeigt. Dringend müssen kostspielige Ersatzteile beschafft werden, um weiter produzieren zu können. Doch die liquiden Mittel reichen nicht mehr aus, um den Schaden zu reparieren. „Der versicherte Betrieb ist also nicht nur darauf angewiesen, dass der Versicherer die Schadensstelle zügig freigibt, sondern auch für versicherte Schäden kurzfristig Entschädigungszahlungen leistet“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH.

In den allgemeingültigen Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer, einen Monat nachdem er den Schaden angezeigt hat, den Betrag beanspruchen kann, den der Versicherer nach Lage der Dinge mindestens zu zahlen hat. „Doch einen Monat können in diesen Tagen nur wenige Betriebe, ohne erhebliche Nachteile zu erleiden, überbrücken“, so Winkler. Darüber hinaus obliegt es dem Versicherungsnehmer nach den standardisierten Bedingungen, die Schadensstelle möglichst nicht zu verändern, auch wenn der Betrieb dadurch gestört werden kann.

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Erst im Schadensfall zeigt sich die Qualität des vermittelten Versicherungsschutzes. „Gerade hier kann der Vermittler seine Dienstleistung unter Beweis stellen, indem er adäquate versicherungsvertragliche Regelungen aufnimmt, diese im Schadensfall anwendet und gegenüber dem Versicherer kommuniziert“, meint Jörg Winkler.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, wie der ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete, bei dem schneller geleistet wird. Demnach kann ein Versicherungsnehmer verlangen, dass er bereits zwei Wochen, nachdem er den Schaden angezeigt hat, eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrages erhält, der nach Sachlage mindestens zu zahlen ist. Er braucht auch nicht abzuwarten, bis der Versicherer die Schadensstelle freigibt, sondern kann umgehend mit den Aufräum- und Reparaturarbeiten beginnen. Seiner Nachweispflicht im Schadensfall kann er dann etwa mit Fotos, Berichten von Fachfirmen und durch die Aufbewahrung der beschädigten Sachen nachkommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Ein Gramm Praxis ist besser als eine Tonne Theorie! Kostenloses Live Webinar am 27.05.2020 um 10.30 Uhr

 

Hunderte von Teilnehmern waren vom ersten Teil unseres Webinars begeistert! Jetzt gibt es die Fortsetzung mit folgenden Themen:

  • Ein Gramm Praxis ist besser als eine Tonne Theorie
  • Chancen in der Krise
  • Was Finanzdienstleister jetzt aktiv angehen sollten
  • Was Finanzdienstleister jetzt nicht mehr tun sollten
  • Stellen Sie das System in Frage
  • Wie Finanzdienstleister jetzt schnell Geld verdienen + 100% pro Monat
  • Passives Einkommen beseitigt Umsatzdruck
  • Hyperinflation? Schuldenschnitt? Vermögenssicherung für Ihre Kunden
  • Die Kurse fallen ins Bodenlose? Der Nettopolicen-Einstiegsplan
  • Edelmetall intelligenter- Mit Silber mehr Gold kaufen
  • Lieber Strom als f… KFZ
  • Immobilien als Krisenwährung
  • Aus Steuern Vermögen bilden
  • LV-Widerruf
  • Heilung bAV mit Rückdeckung über Edelmetall/Nettopolicen
  • Sprechstundentermine
  • Sofortmaßnahmen.

Zur Anmeldung

https://dgfrpmbh.clickmeeting.com/corona_be_different_2/register

 

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH gehört mit einem Anlagebestand von über 2 Mrd. € zu den führenden banken- und versicherungsunabhängigen Maklerpools im deutschsprachigen Raum.

Aktuell betreut die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mit ihren 750 aktiven Geschäftspartnern über 104.000 Kunden, welche über 670.000 Verträge und Anlagen gezeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Die PROMA Versicherungsmakler GmbH & Co. KG baut ihre Kooperation mit der Smart InsurTech AG, Betreiber der Versicherungsplattform SMART INSUR, aus.

 

Die Makler der PROMA nutzen demnächst  die gesamte Produktpalette – von der Versicherungsverwaltung über den Vergleich, die Beratung und den Abschluss – aus einer Hand. Das Online-System ist überall verfügbar und macht somit vor allem auch die Prozesse in der Beratung vor Ort effizienter.

„Wir entwickeln für unsere Kunden stets die besten Absicherungs- und Vorsorgekonzepte. Dabei arbeiten wir vollkommen unabhängig“, berichtet Werner Biberacher, Geschäftsführer der PROMA Versicherungsmakler GmbH & Co. KG. „Noch fehlende spezifische System-Anforderungen für den klassischen Maklerbetrieb sind mit uns abgestimmt und werden derzeit in SMART INSUR programmiert. Bald verfügen unsere Kollegen über diese Komplettlösung, die sämtliche Szenarien unserer beruflichen Tätigkeit abdeckt und schlanke Prozesse vorhält.“ PROMA arbeitet bereits seit mehreren Jahren mit der Smart InsurTech AG und nutzt bisher erfolgreich die Softwarelösung  METASOLUTION. Damit umfasste die  Kooperation bisher eine Insellösung im Bereich Beratung, Analyse und Abschluss (Smart Compare) sowie Cloud Storage (Smart Cloud) und wird nun auf den gesamten Leistungsumfang der Plattform SMART INSUR ausgebaut.

„Wir freuen uns sehr, dass wir PROMA von unserer Plattformtechnologie begeistern konnten“, kommentiert Marcus Rex, Vorstand der Smart InsurTech AG, die vertiefte Partnerschaft. „Uns eint das Streben nach Unabhängigkeit – sei es die unabhängige Beratung von Endkunden wie bei PROMA oder unsere Unabhängigkeit als neutraler Marktplatz für Versicherungsunternehmen, Maklerhäuser, Vermittlerorganisationen, InsurTechs, Finanzdienstleister und Banken.“

Ganzheitliche Lösung für die Anforderungen von Morgen

PROMA wird die Versicherungsplattform SMART INSUR demnächst vollumfänglich nutzen. Die All-in-One-Lösung reicht von den digitalen Maklerverwaltungsprogrammen (Smart Admin) über die Vergleichsfunktion (Smart Compare) mit der einzigartigen qualitativen Tarifbewertung nach Verbraucherschutzkriterien (Smart Check) bis hin zum Beratungs- und Analysebereich inklusive Dokumentation und Möglichkeit des Online-Abschlusses (Smart Consult) mit einer integrierten qualifizierten Online-Unterschrift-Software. IT Hosting und Cloud Storage runden das Leistungsspektrum ab. Dank API-Architektur wird die Software reibungslos in das eigene System integriert. Die Online-Lösung ist überall verfügbar, spart Aufwendungen für Hardware und verkürzt die Verwaltungszeiten. So schafft die PROMA eine zukunftsfähige Grundlage für die Digitalisierung der Maklertätigkeit (Kunden – App).

„Neben dem ganzheitlichen Ansatz hat uns vor allem der KI-basierte vollumfängliche Dokumentenservice (Smart GeVo) überzeugt“, berichtet Biberacher. Er kommt bei sämtlichen Vertragsänderungen zum Einsatz, automatisiert die Verarbeitung und Zuordnung von Dokumenten aus unterschiedlichen Quellen und stößt nachgelagerte Folgeprozesse an. „Durch die Prozessautomatisierung können wir den Innendienst deutlicher von händischen Tätigkeiten entlasten und Geschäftsvorfälle effektiv beschleunigen“, so der PROMA-Geschäftsführer. „Unsere Kollegen sparen so Kosten und gewinnen mehr Zeit für die Beratung ihrer Mandanten. Nebenbei profitieren sie von einer höheren Datenqualität. Zeit fürs Wesentliche – die Wünsche und Ziele unserer Kunden stehen dabei immer im Mittelpunkt“

„Besonders zwei weitere, wichtige Punkte sprechen für Smart InsurTech“, berichtet Werner Biberacher, „zum einen das zukunftsweisende webbasierte System durch einen finanzstarken Partner und zum anderen vor allem weiterhin die Datenhoheit für PROMA zu bewahren.“

Mit der Nutzung aller Services der Versicherungsplattform SMART INSUR wechselt PROMA zum neuen Vergütungsmodell der Transaktionsgebühr. Keine starren Kosten – die Vergütung der Plattformleistung bemisst sich an der erfolgreichen Nutzung.

„Ich freue mich auf die weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit“, ergänzt Rex. „Die vertiefte Kooperation begleiten wir durch 14-tägliche Reviews zum Stand der maklerspezifischen Programmierung und Datenmigration.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Rocco Strauß (45), ist ab sofort Prokurist des Versicherungsunternehmens wefox GmbH.

 

Seit Anfang des Jahres verantwortet er bereits als Head of Sales die vertriebliche und organisatorische Leitung des Vertriebs in Deutschland. Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Wachstumssteigerung unter Budgetvorgaben, die Entwicklung und Optimierung von Sales-Prozessen sowie der Auf- und Abbau der Brokermanagerstruktur.

Rocco Strauß, Head of Sales und Prokurist bei wefox: “Als leidenschaftlicher Vertriebler mit fast zwanzig Jahren Erfahrung als Führungskraft, durfte ich die großen Veränderungen in unserer Branche aktiv mitgestalten. In meiner neuen Rolle werde ich die Vertragsbeziehungen zu unseren Maklern verantworten und die wefox Geschäftsleitung mit Weitsicht und Engagement unterstützen. Ich freue mich sehr über meine neue Verantwortung in einem so progressiven Versicherungsunternehmen wie wefox.”

Vor seiner Zeit bei wefox war er u.a. als Führungsposition bei der unabhängigen Versicherungsgruppe Münchener Verein und als Direktor bei der uniVersa Versicherung tätig. Strauß studierte Betriebswirtschaftslehre an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, ist verheiratet und Vater von zwei Söhnen.

Tasos Chatzimichailidis, CEO von wefox: “Es freut mich sehr, mit Rocco unser Führungsteam mit einem erfahrenen Vertriebsmanager zu erweitern. Gerade jetzt ist es wichtig unseren Partnern mit einem verantwortungsvollen Team, die nötige Sicherheit und Stabilität zu bieten. Diese Krise werden wir alle gemeinsam meistern.”

Über wefox

Das InsurTech wefox wurde im November 2014 unter der Marke FinanceFox in der Schweiz gegründet. wefox verbindet Expertise und langjährige Erfahrung im Versicherungsmarkt mit den modernen Möglichkeiten digitaler Technologien. Die Serviceplattform wefox ermöglicht es Kunden, Maklern und Versicherungsgesellschaften, Versicherungs- und Finanzprodukte sowie Geschäftsprozesse intelligent und effizient zu verwalten. Die wefox-Plattform basiert auf einer Kombination aus digitalen Funktionen und Beratungs-Know-how aus dem klassischen Versicherungsgeschäft.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

wefox Germany GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin, Tel: +49 800 2970000, www.wefox.de

Bereits seit Januar werben wir für das Konzept „Soli for future“. Gemeint ist damit die sinnvolle Verwendung der kommenden Soli-Ersparnis für die eigene Altersvorsorge.

 

Der Wegfall des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2021 führt zu einem monatlichen Nettomehreinkommen von bis zu 78 € (bei Verheirateten das Doppelte). Diese stellen einen schönen Grundstock für die eigene Altersvorsorge dar. Bei bestehenden Verträgen sollte auch eine Aufstockung des Produktbeitrages ins Auge gefasst werden, um im Alter für ein gutes Auskommen zu sorgen.

In der Beratungspraxis ist es wichtig dem Kunden seine Ersparnis konkret und korrekt ausweisen zu können. Bei einem Einkommen von bis zu 73.900 € ist diese Ermittlung in der Regel kein Problem, da der bisher gezahlte Solidaritätszuschlag einfach entfällt. Darüber hinaus wird es ohne die Hilfe professioneller Softwarelösungen schon schwieriger. Wir vom IVFP haben deshalb den SolirentenRECHNER entwickelt, der Ihnen bei der Ermittlung der Soli-Ersparnis hilft und darüber hinaus noch die Effekte durch das Ausschöpfen staatlicher und betrieblicher Förderungen aufzeigt. Dadurch lässt sich der aus der Soli-Ersparnis generierte Produktbeitrag nämlich je nach Situation sogar mehr als verdoppeln!

Bis zum 30.06. können sie die neutrale Version des SolirentenRECHNERs kostenfrei nutzen. Sie finden diese sowie die Customized-Versionen von vier Versicherern – im entsprechenden Look & Feel und mit deren Tarifen – unter folgendem Link:

https://www.ivfp.de/software/solirentenrechner/

Um die horizontale Vernetzung in unserer Branche weiter voranzubringen, bieten wir Ihnen nun auch die Möglichkeit mit Hilfe unserer API die Solirentenberechnung in Ihren eigenen Webauftritt zu integrieren. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls unter dem oben angegebenen Link.

Fragen Sie gerne bei Ihrer IT-Abteilung nach! Diese wird Ihnen bestätigen wie einfach die Integration einer solchen API in ihre Systemlandschaft ist. Wenn Sie an einer Umsetzung interessiert sind sprechen Sie uns gerne an, damit wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie notwendige fachliche Tiefe definieren können. Trotz der aktuellen Lage sollten wir unser gemeinsames Ziel „mehr Altersvorsorge in Deutschland“ weiter konsequent verfolgen um drohender Altersarmut entgegenzuwirken. Der Wegfall des Solidaritätszuschlags macht die Finanzierung der eigenen Altersvorsorge so einfach wie nie zuvor.

Wir wünschen ihnen alles Gute, viel Erfolg bei ihren Geschäften und viel Gesundheit!

Ihr Team vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle hat es in sich: Weil ihre Großmutter vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden musste, die anteiligen Kosten dafür aber nicht zahlen konnte, müssen die Enkel nun Geldgeschenke der vergangenen zehn Jahre zurückgeben.

 

Der Sozialhilfeträger kann das Geld laut Gericht zurückfordern, wenn der Schenker selbst pflegebedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht. „Sozialämter springen zwar ein, wenn jemand im Alter seine Pflege nicht allein bezahlen kann. Doch der Staat kann auch Geld von den Angehörigen zurückfordern, selbst wenn sie es zum Kapitalaufbau erhalten haben“, erläutert Professor Dr.

Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Daraus sollten Anleger und Sparer Konsequenzen ziehen: „Die Entscheidung der Richter macht einmal mehr klar, dass jeder das Pflegerisiko, selbst das der Großeltern, in seine Finanzplanung einbeziehen muss.“ Wichtige Unterstützung leisten dabei die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER (CFP®-Zertifikatsträger).

Monat für Monat hatte die inzwischen verstorbene Großmutter jeweils 25 Euro auf die eigens dafür eingerichteten Sparkonten ihrer Enkel eingezahlt – und das neun beziehungsweise elf Jahre lang.

Der Wunsch dahinter: Ihre beiden Enkel sollten nach Ablauf von 25 Jahren über das Kapital verfügen dürfen. Das Geld sollte eine kleine Hilfe beim Einstieg in das Berufs- oder Familienleben sein. Soweit, so nachvollziehbar. Doch dann wurde die großzügige Frau zum Pflegefall. Die Großmutter, die die Zahlungen an ihre Enkel bereits vorher einstellen musste, wurde vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Weil sie die über die Zahlungen der Pflegeversicherung hinausgehenden Kosten nicht selbst aufbringen konnte, sprang das Sozialamt ein. Doch die Behörde gab sich damit nicht zufrieden und wollte sich das Geld wieder zurückholen. Der Sozialhilfeträger machte Gebrauch von seinem Auskunftsanspruch und erhielt so Kenntnis von den Sparkonten. Damit kam der Stein ins Rollen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle gab dem Sozialhilfeträger nun recht. Die Richter entschieden, dass Zahlungen an Familienangehörige zurückgefordert werden können, wenn sie über mehrere Jahre monatlich erfolgen und dem Aufbau eines Vermögens dienen. Dem Urteil zufolge stellen über mehrere Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau keine “privilegierten Schenkungen” im Sinne von § 534 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Der Sozialhilfeträger kann das Geld laut Gericht daher zurückfordern, wenn der Schenker selbst bedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht (Urt. v. 13.02.2020, Az. 6 U 76/19).

„Pflege kostet Geld“, kommentiert Prof. Tilmes das Urteil und fügt hinzu: „Viele wissen nicht, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der drohenden Kosten abdeckt.“ Er rät dringend dazu, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familienangehörige ein finanzielles Extrabudget für den Pflegefall zu bilden. Denn ob jung oder alt – die meisten Deutschen übersehen die zusätzlichen finanziellen Belastungen, die sich aus einer Pflegesituation ergeben können. Das gilt umso mehr, da Pflegebedürftigkeit unabhängig vom Alter eines Menschen eintreten kann.

Pflegebedürftigkeit ist immer noch Tabuthema

Die Erfahrung zeigt, dass häufig ein Großteil der anfallenden Kosten für Pflegeleistungen von den Betroffenen selbst beziehungsweise von deren Familienangehörigen bestritten werden müssen. Hinzu kommen oft weitere finanzielle Erfordernisse wie etwa für eine Unterbringung im Heim, Aufwendungen für Mobilität oder Umbaumaßnahmen der Wohnung. „Aufklärung tut dringend Not, damit die Betroffenen und deren Familien nicht unnötig in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, fordert Prof. Tilmes. Doch das Thema Pflegebedürftigkeit ist immer noch ein Tabuthema. „In vielen Finanzberatungs-Gesprächen werden die Konsequenzen einer Pflegebedürftigkeit ausgeklammert oder sogar vollständig ignoriert“, berichtet der Experte, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Keinen Einfluss auf den Fall hatte übrigens das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene AngehörigenEntlastungsgesetz. Dort ist geregelt, dass nahe Angehörige erst dann einen anteiligen Ersatz der Pflegekosten leisten müssen, wenn sie ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro aufweisen. „In dem Gesetz werden jedoch Schenkungen nicht berücksichtigt, so dass sie weiterhin bis zu zehn Jahre lang zurückgefordert werden können“, erläutert Tilmes.

Professionelle Finanzplaner decken Defizite auf

Tilmes rät dringend dazu, das Thema Pflegekosten schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. Wichtige Unterstützung leisten hier qualifizierten Fachleute, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten unabhängigen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals oder die EFA European Financial Advisor®. Sie geben Auskunft darüber, wie man sich und seine Familie richtig absichern kann und welche Produkte welche Vorteile bieten. Außerdem können die Experten die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder und Eltern abschätzen und organisatorisch begleiten, denn in der Pflege gilt der Grundsatz, dass Kinder für ihre Eltern haften.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Neues innovatives Beratungstool: Mitgestaltung und Transparenz für Kunden

 

Die aktuelle Ausnahmesituation sorgt bei Vielen für Verunsicherung und wirkt sich auf zahlreiche Lebensbereiche aus. Auch im Bereich Finanzen und Absicherung besteht jetzt mehr denn je hoher Beratungsbedarf. Darauf hat die Deutsche Vermögensberatung reagiert und ein halbes Jahr früher als geplant “Vermögensplanung Digital” eingeführt. Mit diesem neuen Analysetool ermöglicht die größte eigenständige Finanzberatung Deutschlands ihren Vermögensberaterinnen und Vermögensberatern die persönliche Beratung in einem digitalen Prozess für ihre Kunden noch erlebbarer zu machen. Dazu Markus Knapp, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung AG und verantwortlich für Vertriebssysteme: „Wo sich früher ein Bildschirm zwischen Kunde und Berater befand, entsteht jetzt eine gemeinsame Arbeit an einem beliebigen Gerät. Der Kunde schaut nicht mehr nur zu, sondern ist selbst an dem Werk, nämlich der Optimierung seiner finanziellen Situation, beteiligt. Und kann gleichzeitig von der Erfahrung und dem Fachwissen seines Vermögensberaters profitieren.“

Besonderes Merkmal von „Vermögensplanung Digital“ und damit bisher einmalig in der Branche: Getreu dem mehrfach ausgezeichneten und bewährtem Geschäftsmodell der Allfinanzanalyse der Deutschen Vermögensberatung liegt der Beratungsfokus auch bei diesem Tool nicht auf einzelnen Produkten, sondern setzt auf die ganzheitliche Vermögensberatung komplett aus einer Hand. Dadurch kann der Vermögensberater dem Kunden Lösungen für zahlreiche Absicherungs- und Finanzfragen anbieten.

Der Kunde als Mitgestalter seiner finanziellen Zukunft

Wie ist meine aktuelle finanzielle Situation? Schätze ich mein aktuelles Finanzwissen richtig ein? Bin ich finanziell abgesichert, sollte ich plötzlich berufsunfähig werden? Mit „Vermögensplanung Digital“ kann der Kunde im Gespräch mit seinem persönlichen Vermögensberater sich selbst einschätzen und wird vom Zuhörer zum Mitgestalter. Die interaktive Benutzeroberfläche ermöglicht eine nachvollziehbare Simulation möglicher späterer Lebenssituationen. So ist der Kunde ab dem Ersttermin aktiv an seiner Finanzanalyse beteiligt, kann seine Daten anpassen und damit auch sein eigenes Finanzwissen konstant verbessern. „Durch das enge Vertrauensverhältnis unserer Vermögensberater mit ihren Kunden können wir unsere Beratungsprozesse ganz nach den Bedürfnissen am Markt ausrichten. „Vermögensplanung Digital“ geht Hand in Hand mit der Einbindung der Fernunterschrift und ist somit eine weitere Evolutionsstufe der Prozesse, die wir seit vielen Jahren vorantreiben. Wir kommen dem Wunsch der Menschen nach Interaktion – ob online oder offline – nach. Doch eins ist klar: Die Deutsche Vermögensberatung setzt weiterhin auf die persönliche Beratung“, resümiert Christian Glanz, Mitglied des Vorstands und zuständig für Informationstechnologie.

Online- und Präsenzberatung wachsen zusammen

Der Vermögensberater bleibt als Vertrauensinstanz und persönlicher Finanzexperte als erster Ansprechpartner bestehen. Der Kunde erstellt, aufbauend auf seiner individuellen Lebenssituation, gemeinsam mit dem Berater in der interaktiven und onlinebasierten Anwendung ein flexibles und passgenaues Absicherungs- und Finanzkonzept. Auch nach dem Gespräch hat der Kunde Zugriff auf die Inhalte und kann jederzeit seinen Finanzplan einsehen – eine Transparenz, die die vertrauensvolle und langjährige Beziehung zwischen Kunde und Vermögensberater weiter stärkt. Sie verdeutlicht aber auch den ausgeprägten Servicegedanken, der allen digitalen Innovationen der Deutschen Vermögensberatung zugrunde liegt. So verbindet „Vermögensplanung Digital“ interaktive Elemente mit der Fachexpertise und Weitsicht der Vermögensberater – ganz egal, ob das Gespräch online oder vor Ort stattfindet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Als langjähriger Partner der CHARTA Börse für Versicherungen AG hat die BAYERISCHE den Service im Rahmen von Wohngebäudeschäden exklusiv für CHARTA-Makler verbessert.

 

Das Pilotprojekt wurde bereits mit ausgewählten CHARTA-Partnern erfolgreich getestet und steht ab sofort allen Verbundpartnern der CHARTA zur Verfügung.

Die BAYERISCHE gibt CHARTA-Maklern exklusiv die Möglichkeit, ihren Kunden eine vereinfachte und beschleunigte Reparaturfreigabe bei Gebäudeschäden zu erteilen. Die Reparaturfreigabe kann vom Makler ab sofort direkt beim Kooperationspartner der BAYERISCHEN, die für sie die Kostenvoranschläge prüft, eingeholt werden. Die Vorteile für CHARTA-Makler: noch kürzere Wartezeiten und schnellstmögliche Reparaturfreigabe für ihre Kunden.

Dieser Service ist an nur wenige, klar definierte Vorgaben geknüpft, die für jeden Makler sehr einfach zu erfüllen sind. Sollten diese Voraussetzungen einmal nicht gegeben sein, erfolgt die Schadenbearbeitung wie bisher mit und über die Spezialisten der BAYERISCHEN.

„Mit der BAYERISCHEN haben wir einen zuverlässigen Top-Partner an unserer Seite, der nicht nur hochwertigen Versicherungsschutz bietet, sondern den schlanken Prozess insbesondere im so wichtigen Leistungsfall zum Vorteil des Maklers und der gemeinsamen Kunden im Blick hat“, so Ralph Meeners, Leiter Produktentwicklung Schadenversicherung der CHARTA.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, Tel: +49 211  86439-47, Fax: +49 211 86439-98, www.charta.de

von RA Stephan Michaelis LL.M. Kanzlei Michaelis

 

Vor Abschluss eine Versicherungsvertrages sind Kunden meist an einer Beratung interessiert und wollen detaillierte Informationen darüber erhalten, welches Produkt sie am ehesten abschließen sollten, damit es am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Nach Abschluss des Vertrages kann es jedoch sein, dass seitens der Versicherungsnehmer kein Interesse mehr an einer durchgängigen Beratung besteht und sie sich durch eine fortwährende Kontaktaufnahme durch den Makler eher bedrängt oder gestört fühlen. Es stellt sich daher die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn eine Kontaktierung nach Vertragsabschluss unerwünscht ist?

Der Ausschluss nachvertraglicher Beratungspflichten mag als Lösung dieses Problems naheliegend erscheinen. Um nachvertraglichen Beratungspflichten gerecht zu werden, ist es schließlich zumindest auch erforderlich, in einen gewissen Umfang einen Überblick über die Verhältnisse der versicherungsnehmenden Personen zu haben. Kenntnisse von Veränderungen in den Verhältnissen der versicherten Person können jedoch wiederum nur durch eine Kontaktaufnahme mit jener erlangt werden. Dies kann unter Umständen mit größerem Aufwand einhergehen und gegebenenfalls wirtschaftlich wenig sinnvoll sein.

Doch ist es für Versicherungsmakler überhaupt möglich, nachvertragliche Beratungspflichten wirksam auszuschließen? Kann sich sogar ein neues Geschäftsmodell dahingehend entwickeln, dass lediglich bei Vertragsschluss beraten wird und danach kein Kontakt mehr zu Kunden gehalten wird; also „lediglich“ Versicherungsverträge abschlossen werden?

Gesetzlich geregelte Maklertypen

Die Rechtsfigur einer ausschließlich als Abschlussmakler tätigen Person wird vom Gesetz nicht explizit vorausgesetzt.

In § 652 Abs. 1 S. 1 BGB werden lediglich die als Nachweismakler und die als Vermittlungsmakler tätige Personen aufgeführt.

Nachweismakler schulden gem. § 652 Abs. 1 S. 1 BGB den „Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags“. Das bedeutet, sie müssen gegenüber der beauftragenden Partei den Nachweis erbringen, dass die Möglichkeit bestanden hat, mit einer am Versicherungsprodukt interessierten Person einen Vertrag zu schließen[1]. Zu einem tatsächlichen Vertragsschluss muss es dabei nicht kommen.

Vermittlungsmakler schulden dahingegen gem. § 652 Abs. 1 S. 1 BGB „die Vermittlung eines Vertrags“. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, dass der Vertragsschluss lediglich möglich gewesen wäre, sondern es muss zu einem Vertragsschluss kommen, der auf die Tätigkeit der Vermittlungsmaklerin oder des Vermittlungsmaklers zurückzuführen ist[2].

Als Abschlussmakler ist im Gegensatz dazu eine Person zu qualifizieren, die vorvertraglich als Versicherungsmakler auftritt und auch am Vertragsschluss teilnimmt und hierfür auch eine Maklerprovision erhält[3]. Nachvertragliche Tätigkeiten hingegen würde sie nicht schulden.

Bestehende Beratungspflichten und deren Ausschlussmöglichkeit

  1. Gesetzlich normierte Beratungspflichten

Versicherungsmaklern sind prinzipiell zur Beratung verpflichtet[4]. Dies resultiert daraus, dass sie als Sachwalter der versicherungsnehmenden Personen agieren[5]. Durch die vorvertragliche Beratungspflicht soll es Menschen, die am Abschluss einer Versicherung interessiert sind, ermöglicht werden, eigenverantwortlich zu entscheiden, welcher Versicherungsvertrag ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Auch nach dem Vertragsschluss sind Versicherungsmakler prinzipiell weiterhin verpflichtet, die Versicherungsnehmenden zu beraten[6].

Auch bei einem etwaigen Versicherungsfall sollen Versicherungsvermittler ihre Kunden mittels fortdauernder Beratung, Betreuung und Unterstützung die bestehenden Erfahrungs- und Wissensdefizite der Versicherungsnehmenden gegenüber dem Versicherer ausgleichen[7].

Die Beratung stellt daher keine Nebenpflicht eines Versicherungsmaklervertrages dar[8]. Die laufende Beratung der Versicherungsnehmer durch die  Versicherungsmakler ist vielmehr eine der zentralen, zu erbringenden Leistungen, eine sog. Kardinalpflicht[9]. Die Bedeutsamkeit der Beratung wird auch dadurch deutlich, dass Versicherungsnehmern sogar die Beratungsdokumentation in Textform gem. § 62 Abs. 1 VVG zu übermitteln ist, sodass diese die in der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen und deren Gründe besser nachvollziehen können[10].

Wird die Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung verletzt, kann ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB i.V.m. § 347 HGB die Folge sein[11].

Seit 2008 statuiert das Versicherungsvertragsgesetz in § 6 VVG auch für Versicherer einige Beratungspflichten, wobei als gesetzgeberisches Vorbild die für Versicherungsvermittler bestehenden Beratungspflichten gedient haben[12].

  1. Möglichkeit des vorvertraglichen Ausschlusses von Beratungspflichten

Zumindest gegenüber dem Versicherer können Versicherungsnehmer im vorvertraglichen sowie im nachvertraglichen Bereich auf die anlassbezogene Beratung gem. § 6 Abs. 3 VVG verzichten, wenn es sich um einen Vertrag im Fernabsatz handelt[13].

Es stellt sich nun die Frage, ob dies auch auf Versicherungsmakler übertragbar ist, diese also auch die vorvertragliche Beratungspflicht ausschließen können.

6 Abs. 6 VVG bestimmt, dass § 6 Abs. 1 bis 5 weder auf Versicherungsverträge über Großrisiken i.S.v. § 210 Abs. 2 VVG noch bei Vertragsvermittlung durch oder einen Versicherungsmakler anwendbar sind.

Dies resultiert auch daraus, dass Versicherungsmakler durch die §§ 60ff. VVG zur umfangreichen Beratung ihrer Kunden verpflichtet sind[14]. Insbesondere im vorvertraglichen Bereich ist es aus den zuvor beschriebenen Gründen essentiell, dass durch die Versicherungsvermittler eine umfassende und inhaltlich zutreffende Beratung erfolgt. Andernfalls würde zwischen einer Person, die selbst Versicherungsangebote recherchiert und ansieht, und einer Person, die von einem Versicherungsvermittler Angebote vorgelegt bekommt, kein wesentlicher Unterschied bestehen. Versicherungsvermittler wären in dieser Konstellation „überflüssig“.  Die Figur des Abschlussmaklers ist daher zumindest im vorvertraglichen Bereich ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene vorvertragliche Beratungspflicht kann nicht abbedungen werden.

  1. Möglichkeit des nachvertraglichen Ausschlusses von Beratungspflichten: Laufende Beratung

Gem. § 6 Abs. 4 VVG schuldet zumindest ein Versicherer im Direktvertrieb auch nach dem Vertragsschluss im Falle eines ihm erkennbaren Anlasses Beratung.

Diese Pflicht ist nur ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer selbst von einer Versicherungsmaklerin oder einem Versicherungsmakler betreut wird.

Eine Ausnahme hierzu besteht wiederum, wenn der Versicherer die Versicherungsmakler entweder zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben einsetzt oder sich aus der objektiven Bewertung der Situation ergibt, dass diese tatsächlich so im Lager der Versicherers steht, dass es sich in Realität um einen Versicherungsvertreter handelt[15].

Ebenso lebt die Beratungspflicht des Versicherers aus § 6 Abs. 4 VVG trotz § 6 Abs. 6 VVG wieder auf, wenn der Versicherungsmakler die Versicherungsnehmer nicht mehr betreut und dies dem Versicherer bekannt ist oder er dies zumindest direkt erkennen kann[16]. In dieser Situation wird § 6 Abs. 6 VVG teleologisch reduziert[17].

Auch hieran wird weiter deutlich, dass Versicherungsmakler nach Vertragsschluss grundsätzlich weiterhin zur Beratung verpflichtet sind.

Im Umkehrschluss folgt daraus jedoch ebenso, dass es zumindest möglich sein muss, dass ein Versicherungsnehmer trotz Beratung bei Vertragsabschluss ab einem gewissen Zeitpunkt nach Vertragsabschluss nicht mehr weiterberaten wird.

Dies gilt insbesondere auch, da der Versicherungsmaklervertrag auch beendet werden kann. Daher fragt sich, ob es einen Unterschied machen kann, wenn bereits bei Abschluss des Versicherungsvermittlungsvertrages feststeht, dass nach Abschluss eines geeigneten Versicherungsvertrag der Versicherungsvermittlungsvertrag gekündigt wird.

Es könnte sogar vorzugswürdig sein, es Versicherungsnehmern vertraglich zu ermöglichen, auf die durchgängige Beratung zu verzichten und sich anstelle dessen selbstständig zu melden, wenn sie Beratungsbedarf haben. So wird dem Wunsch der Versicherungsnehmenden Rechnung getragen, nicht in regelmäßigen Abständen von Versicherungsvermittlern kontaktiert zu werden, während sie gleichzeitig noch die Möglichkeit behalten, sich anlassbezogen von „ihren“ Versicherungsvermittlern beraten zu lassen, wenn sie dies wünschen.

Allerdings besteht diese Möglichkeit aufgrund von § 6 Abs. 6 i.V.m. Abs. 4 VVG nicht. Ein kompletter Verzicht auf die nachvertragliche Beratung wie er gegenüber Versicherungsunternehmen möglich ist, wird von § 6 Abs. 6 i.V.m. Abs. 4 VVG unmöglich gemacht. Die Norm bestimmt, dass die Möglichkeit eines nachvertraglichen Beratungsverzichts nicht besteht, wenn der Versicherungsvertrag von Versicherungsmaklern an Versicherungsnehmende vermittelt wird.

Es ist für Versicherungsnehmer lediglich möglich, durch gesonderte schriftliche Erklärung gem. § 60 Abs. 3 VVG auf die Mitteilung über die Beratungsgrundlage und gem. § 61 Abs. 2 VVG auf die Beratungsdokumentation zu verzichten. Auch können Versicherungsmakler von den weiteren Verpflichtungen aus §§ 60ff. VVG nach § 67 VVG nicht zum Nachteil der Versicherungsnehmenden abweichen. Unwirksam sind daher Bestimmungen, die die durch Gesetz normierten Pflichten zur Beratung, Information und Dokumentation herabsetzen[18].

Fazit

Eine Tätigkeit des Maklers als „Abschlussvermittler“ ist aufgrund der gesetzlich bestehenden Regelungen weder im vorvertraglichen Bereich noch nach Vertragsabschluss möglich.

Das Problem, das Unsicherheit besteht, ob Versicherungsnehmer eine Kontaktaufnahme von Versicherungsvermittlern wünschen, sollte dadurch gelöst werden, dass bei (oder auch nach) Vertragsschluss die Unterzeichnung einer diesbezüglichen gesonderten Einverständniserklärung verlangt wird. So befinden sich Versicherungsvermittler auf der „sicheren Seite“ und können gleichzeitig die bestmögliche, bzw. gewünschte Beratung ihrer Kunden sicherstellen.

Die „Nichtberatung“ sollte nicht über einen Beratungsverzicht geregelt werden. Hingegen sollte mit einer gesonderten Erklärung des Kunden die nachvertraglichen  Beratungswünsche mit dem Kunden klar und deutlich vereinbart werden. Wie eine solche Vertragsvereinbarung aussehen könnte, finden Sie nach diesem Beitrag als Anlage. Dieses und weitere Dokumente für den Versicherungsmakler finden Sie selbstverständlich auch auf dem großen Beratungsportal für Versicherungsmakler mit dem Namen www.app-riori.de!

 

[1] Kotzian Marggraf/Kneller in BeckOK BGB, § 652, Rn. 25.

[2] Kotzian Marggraf/Kneller in BeckOK BGB, § 652, Rn. 25.

[3] Vgl. Schmidt in JuS 2005, 461, (463), Unternehmensrecht – Voraussetzungen der Maklerprovision nach § 652 BGB beim Unternehmenskauf.

[4] Kotzian Marggraf in Oetker, HGB, 6. Auflage 2019, § 98, Rn. 6.

[5] Vgl. Werber in VersR 2007, 1153, Information und Beratung des Versicherungsnehmers vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrags.

[6] Kotzian Marggraf in Oetker, HGB, 6. Auflage 2019, § 98, Rn. 6.

[7] Vgl. Dröner in Prölss/Martin, VVG, 30. Auflage 2018, § 59, Rn. 74.

[8] Werber in VersR 2007, 1153, Information und Beratung des Versicherungsnehmers vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrags.

[9] Vgl. BGH NJW-RR 2005, 1423, (1424).

[10] Münkel in HK-VVG, 4. Auflage 2020, § 62, Rn. 1.

[11] Werber in VersR 2007, 1153, Information und Beratung des Versicherungsnehmers vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrags.

[12] Armbrüster in r+s 2017, 57 (58), Der Abschluss von Versicherungsverträgen über das Internet.

[13] Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 6 Rn. 28f.

[14] Rudy in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 6, Rn. 70.

[15] Rudy in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 6, Rn. 70.

[16] Rudy in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 6, Rn. 70.

[17] Rudy in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 6, Rn. 70.

[18] Dörner in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 30. Auflage 2018, § 67, Rn. 3.

 

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Covago Vertriebsservice GmbH wird strategischer PKV-Dienstleister der Netfonds AG

 

Versicherungsvermittler der Netfonds Gruppe erhalten ab sofort einen exklusiven Service zur effektiveren Umsetzung des PKV Geschäftes. Das Servicepaket basiert auf einer Kooperation mit der Covago Vertriebsservice GmbH, die im Auftrag von Netfonds agiert. Geschäftsführer der neu gegründeten Covago Vertriebsservice GmbH sind Herbert Nißel und Harald Gesellensetter, der zudem in der Schnittstelle als Business Development Manager KV für Netfonds tätig ist.

„Mit über 20 Jahren Vertriebs- und KV-Expertise verfügt Covago über wertvolles Knowhow beim Ausbau des KV Geschäftes für Netfonds-Partner“, erklärt Oliver Kieper, Vorstand der Netfonds AG.

Basis der Services wird der KV-Einheitsantrag, der in den vergangenen Monaten gemeinsam entwickelt wurde. Der Antrag gilt bisher für 15 namhafte Krankenversicherungsgesellschaften, weitere Gesellschaften werden folgen. Die einheitliche Handhabung lässt bis zu 80% weniger Nachbearbeitungen erwarten. Alle teilnehmenden Gesellschaften bieten zudem eine vereinheitlichte Gesundheitsprüfung an.

Die Covago-Experten unterstützen die Makler bei allen Fachfragen zur PKV und erarbeiten im direkten Dialog mit den Ansprechpartnern der Gesellschaften ein Angebot. Nachtragserklärungen werden vermieden, indem Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in das persönliche Angebot eingearbeitet werden. Eingereichte Anträge werden vor der Weiterleitung auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Zielsetzung der Services ist eine schnellstmögliche Antragsannahme mit Abschluss des Verkaufsprozesses.

Die Marktveränderungen in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass die Vermittlung von privaten Krankenversicherungen zu einer sehr komplexen Aufgabenstellung geworden ist. Harald Gesellensetter benennt den Kernvorteil des Angebotes: „Wir geben dem Makler die Möglichkeit, sich auf seine vertriebliche Tätigkeit zu konzentrieren, indem wir ihn von einem Großteil seiner bisherigen administrativen Aufgaben, der Vor- und Nachbereitung seiner Anträge, befreien.“

Vermittler, Versicherungsgesellschaften und insbesondere Kunden profitieren von dem optimierten Prozess gleichermaßen.

Der Service steht Netfonds-Partnern kostenfrei zur Verfügung. Damit diese das Angebot optimal nutzen können, bietet das Unternehmen allen Interessierten, auch in Corona-Zeiten, Schulungen durch Online-Seminare an.

Weitere Informationen zum Angebot der Covago Vertriebsservice GmbH finden Sie unter www.covago-vertriebsservice.de

 

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Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Makler Nachfolger Club – Durch Corona keine sinkenden Kaufpreise zu verzeichnen

 

Beim Makler Nachfolger Club e.V. erreichen uns im Moment einige Anfragen, ob und wie sich die Kaufpreise für Maklerunternehmen und Bestände in Zeiten der Corona-Pandemie verändern. Vorstand Oliver Petersen über die aktuelle Marktsituation:

Aktuelle Marktsituation

Eines vorweg: nach unserer Wahrnehmung in den von uns betreuten aktuellen Fällen ist eine stabile Kaufpreisdurchsetzung von Verkäufern auf hohem Niveau zu verzeichnen. Auch wenn es weitere Faktoren bei der Kaufpreisermittlung zu beachten gibt: wir beobachten bei den Courtage-Multiples einen Anstieg auf über 2,5 und bei den EBIT-Multiples einen Anstieg auf über 5,0. Schon deshalb können wir die Äußerungen vereinzelter Marktteilnehmer nicht bestätigen, dass es durch die Pandemie einen Käufermarkt gibt und dass die Kaufpreise sinken. Da es sich bei denjenigen, die solche Äußerungen treffen, häufig selbst um Kaufinteressenten handelt, lohnt es sich, diese Aussagen mit dem aktuellen Marktgeschehen zu vergleichen.

Welche Unternehmen und Bestände viel Geld für das Lebenswerk bekommen

Viel Geld fürs Lebenswerk bekommen insbesondere gut vorbereitete Verkäufer, die sich rechtzeitig mit der Nachfolgeplanung beschäftigt haben, dadurch ein übergabefähiges Unternehmen vorweisen können und die für den Kaufinteressenten wichtige Kennzahlen liefern können. Dazu gehören u.a. Angaben zum EBIT der letzten drei Jahre mit Bereinigungspositionen, eine aktuelle BWA, Angaben zur AP und laufender Courtage bzw. BP, die Aufteilung der laufenden Provisionen auf die Sparten SUH, KFZ, Leben, Kranken usw., Stornoreserve und Stornohaftung mit Stornoquoten, neben weiterer Kennzahlen.

Was Sie als Makler tun können, um deutlich mehr für Ihr Lebenswerk zu erzielen

Allen Maklern, die sich jetzt oder später mit dem Gedanken tragen, einen Nachfolger zu suchen oder zu verkaufen, raten wir zu einer strukturierten Unternehmensberatung zur Vorbereitung auf den Verkaufszeitpunkt, damit die Lebens- und Unternehmensziele zuverlässig verwirklicht werden können und die jeweilige Kaufpreisvorstellung am Markt erreicht werden kann. Diese Beratung sollte unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob ein externer Käufer gesucht wird, oder die Nachfolge durch einen befreundeten Kollegen, einen Mitarbeiter oder jemanden aus der Familie erfolgen soll. Mit einem Berater an Ihrer Seite vermeiden Sie außerdem Schnäppchenjäger, die Ihnen einreden wollen, dass Ihr Bestand oder Ihr Unternehmen nichts wert sei.

Aktuelle Nachfragesituation

Wir sehen eine weiterhin große Nachfrage von der Käuferseite an gut vorbereiteten Beständen und Unternehmen. Daran hat sich durch Corona nichts verändert. Die Preise werden aus unserer Sicht für solche Bestände und Unternehmen eher steigen. Auch die Altersstruktur der Versicherungsmakler in Deutschland lässt auch für die Zeit nach der Corona-Krise kein sinkendes Preisniveau erwarten. Von den ca. 46.000 registrierten Maklern sind ca. 24.900 über 60. Pro Jahr dürften davon 500-600 Maklerunternehmen und Bestände auf den Nachfolgemarkt kommen. Dem stehen ca. 21.300 Makler im Alter bis 49 als potenzielle Kaufinteressenten gegenüber. Hinzu kommen weitere Kaufinteressenten (Versicherungsgesellschaften, Investmenthäuser, Family Offices und andere).

Finanzierungsmöglichkeiten für Käufer

Dass einige Banken sich wegen der Pandemie bei Finanzierungszusagen inzwischen schwertun ist kein Effekt der Branche, sondern betrifft alle Wirtschaftszweige. Durch die Förderprogramme und Bürgschaften des Bundes und der Länder können sich Kaufinteressenten mit entsprechender Bonität trotzdem weiterhin mit dem nötigen Kapital versorgen, das sie für die Expansion durch Zukäufe benötigen. Zusätzlich drängen bankenunabhängige Geldgeber auf den Markt, die sehr interessante Finanzierungsmodelle anbieten.

Lösungen für selbst in die Krise geratene Maklerunternehmen

Selbstverständlich braucht es für alle Fremdkapitalgeber entsprechende Bonität der Kreditnehmer. Wer also durch die Pandemie selbst in Schwierigkeiten gekommen ist, sollte seine Expansionspläne durch Zukäufe zurückstellen und sich um die Sanierung seines eigenen Unternehmens kümmern. Auch hier sollten sich Betroffene von erfahrenen Unternehmensberatern beraten lassen, um das Unternehmen aus der Krise zu führen. Der Staat übernimmt hierfür das Honorar bis zu 100%.

Kein Trend zu Raten- oder Rentenmodellen ersichtlich

Raten- und Rentenmodelle bergen für den Verkäufer hohe Risiken, da er oder sie sich auf die Bonität und auf den Zahlungswillen des Käufers verlassen muss. Das wissen mittlerweile auch viele Verkäufer, die ihren Bestand oder ihr Unternehmen auf dem Markt anbieten. In manchen Fällen kann ein solches Modell sinnvoll sein. Es ist jedoch immer anzuraten, dies von einem Steuerberater auf die steuerlichen Konsequenzen prüfen zu lassen. Auch sollte eine Besicherung der Raten oder Renten vom Käufer erfolgen können. Leider scheitern genau hier häufig viele Angebote. Von unbesicherten Raten- oder Rentenzahlungen bonitätsschwacher Käufer ist dringend abzuraten. Auf jeden Fall sollten solche Modelle umkehrbar sein, sprich eine Ausstiegsklausel mit Vertragsstrafe enthalten, wenn die Zahlungen nicht wie vereinbart fließen sollten. Einen Trend zu solchen Modellen können wir von der Verkäuferseite nicht feststellen.

Fazit vom Makler Nachfolger Club

Der Nachfolgemarkt für Versicherungsmakler bleibt ein dynamischer Verkäufermarkt, da im Verhältnis zu den wenigen auf den Markt kommenden Beständen und Unternehmen weiterhin überproportional viele Kaufinteressenten vorhanden sind. Durch die Erweiterung der Kaufinteressenten durch neue Marktteilnehmer wie Versicherungsgesellschaften, die Maklertöchter gründen und zukaufen wollen, sowie in- und ausländische Investmentgesellschaften, Family Offices (et al.), die den Maklermarkt als lukratives Target-Investment identifizieren, dürfte sich trotz der Finanzierungsprobleme mancher Kaufinteressenten das hohe Preisniveau, insbesondere für gut vorbereitete Verkäufer, fortsetzen.

Makler die Ihre Nachfolgeregelung planen wollen können sich auf der Seite www.makler-nachfolger-club.de informieren oder zumindest ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Spezialisten aus dem Vereinsnetzwerk führen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­-nachfolger-­club.de

Der Markt des gewerblichen Kompositgeschäfts ist für Makler aus verschiedenen Gründen ungebrochen sehr attraktiv.

 

In der Zeit der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die regelmäßigen Einkünfte eines soliden Kompositbestands dabei helfen, auch Ausnahmesituationen gut zu überstehen. Durch die Komplexität der Materie bietet er ein hervorragendes Spielfeld, um mit Fachkompetenz punkten zu können. Weiterhin befindet sich nach wie vor der größte Teil an gewerblichen Versicherungsverträgen in der Betreuung von Ausschließlichkeitsorganisationen. Makler haben den Vorteil, aus dem Markt die passendsten Produkte für einen Kunden herauszusuchen und miteinander zur bestmöglichen Lösung zu kombinieren.

Diese bestmögliche Lösung kann durchaus auch bei nur einem einzigen Versicherer gefunden werden. MultiRisk-Policen bieten alle wichtigen Gewerbesparten (Betriebshaftpflicht-, Inhalts- und gegebenenfalls Gebäudeversicherung etc.) aus einer Hand und stellen vor allem bei einfach gelagerten Kundenfällen eine unkompliziert zu kalkulierende Form der Risikoabsicherung dar, wenn die Qualität stimmt.

Bei der jüngsten Befragung der VEMA-Makler wurden diese drei Anbieter von gewerblichen MultiRisk-Policen am häufigsten genannt:

  1. HDI (17,86 Prozent der abgegebenen Nennungen)
  2. Gothaer (14,64 Prozent)
  3. Helvetia (14,46 Prozent)

Alle drei Versicherer bieten dabei exklusive Deckungskonzept der VEMA, die über ergänzende Sondervereinbarungen der VEMA-Klauselbögen zur gewerblichen Sachversicherung und zur Betriebshaftpflicht gegenüber dem Standardprodukt bedeutend aufgewertet wurden.

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. In den jüngsten Umfragen wurde nach den favorisierten Anbietern im Bereich der privaten Pflegeergänzung gefragt. Die Partner- und Mitgliederbetriebe der Genossenschaft gaben ferner Auskunft über ihre Einschätzung der Anbieter von Pflegetagegeld und Pflegerente.

Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt. Insgesamt gab es bei dieser Umfrage 540 Nennungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Europa altert. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge soll sich die Zahl der Menschen über 85 Jahre auf dem alten Kontinent von 19 Millionen in 2020 auf 40 Millionen in 2050 mehr als verdoppeln.

 

Und diese Tendenz ist auch weltweit festzustellen. So soll laut den Vereinten Nationen in 30 Jahren jeder Sechste der Weltbevölkerung 65 Jahre oder älter sein. In 2019 war es nur einer von elf. Diese demografische Entwicklung bezeichnen viele als einen der Megatrends, der die Welt der Geldanlage beeinflussen wird. „Und das nicht zu Unrecht“, bestätigt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn dieser demografische Wandel hat eine ganze Reihe von Auswirkungen auf das Thema Geldanlage und Altersvorsorge.“ So dürfte die Überalterung künftig unter anderem dafür sorgen, dass Menschen länger arbeiten und mehr sparen müssen, sie wird sich auf das Zinsniveau auswirken und das Konsumverhalten beeinflussen. Wer also seine Finanzen unter Berücksichtigung dieses Trends gut strukturiert aufstellen und zudem Chancen, die sich daraus ergeben, nutzen möchte, sollte sich professionelle Unterstützung holen. Zum Beispiel bei erfahrenen Finanzprofis wie den vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals.

Gerade wer seine Finanzen langfristig erfolgreich managen möchte, sollte einmal versuchen, das tägliche Grundrauschen auszublenden. Denn über einen Anlagehorizont von 20, 30 oder mehr Jahren, spielen die täglichen Nachrichten eine eher untergeordnete Rolle. „Viel wichtiger ist es stattdessen, sich die wirklich langfristig wirksamen Trends, die maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaft und die Kapitalmärkte haben, bewusst zu machen“, erklärt Prof. Tilmes. Ein solcher langfristig wirkender und maßgeblicher Trend ist die demografische Entwicklung. Zwar wird die Weltbevölkerung nach Schätzung der Vereinten Nationen bis Ende dieses Jahrhunderts noch weiter wachsen. Da sich dieses Wachstum aber auf wenige Länder beschränkt, wird es im Rest der Welt zu einer zunehmenden demografischen Überalterung kommen.

Mehr sparen und länger arbeiten

Mit Blick auf Industrieländer wie Deutschland wird dies nicht ohne Folgen für die Wirtschaft, für die Kapitalmärkte und für die private Altersvorsorge bleiben. Allgemein bekannt dürfte inzwischen sein, dass hierzulande immer mehr Ruheständler auf immer weniger Beitragszahler kommen werden.

„Das bedeutet die Notwendigkeit von verstärkter privater Vorsorge sowie längerer Lebensarbeitszeiten“, folgert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Gleichzeitig haben Forscher der Europäischen Zentralbank festgestellt, dass die demografische Alterung zu einer geringeren Produktivität und einem langsameren Wirtschaftswachstum führt und so allmählichen Druck auf das Zinsniveau ausübt.

Die Folge davon: Geld auf das Sparbuch zu legen oder in andere festverzinsliche Anlagen zu investieren, lohnt sich immer weniger. „Wer heute für das Alter vorsorgen oder sich langfristig ein Vermögen aufbauen möchte, der muss mehr Risiken bei der Geldanlage eingehen“, erklärt der FPSB-Vorstand. „Zukünftig dürften Aktien, Infrastrukturinvestments und illiquide Anlagen wie Private Equity eine viel größere Rolle in den Portfolios der Anleger spielen.“

Gesundheitsbereich mit guten Wachstumsaussichten

Aber auch einzelne Sektoren können in erheblichem Maße von dem demografischen Wandel beeinträchtigt sein. „Sie müssen beispielsweise bedenken, dass ältere Menschen als weniger konsumfreudig gelten als Jüngere und andere Präferenzen haben“, so der Anlageexperte. Jene Unternehmen, die sich darauf einstellen, sollten folglich im Vorteil sein. „Gleichzeitig dürften die Ausgaben für Gesundheit, für Arzneimittel oder für Medizintechnik sowie die Nachfrage nach Plätzen in Pflegeheimen zunehmen.“ Aber auch die Arbeitswelt steht vor Veränderungen. So könnten, angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, Arbeiten zunehmend von Maschinen oder Robotern übernommen werden.

Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie der demografische Wandel die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Kapitalmärkte beeinflussen kann. „Es zeigt aber zugleich auch, dass solche langfristigen Trends in einer gut durchdachten Finanzplanung unbedingt eine Rolle spielen sollten“, macht Tilmes klar. Aus diesem Grund ist es heute wichtiger denn je, Unterstützung durch einen professionellen Finanzexperten in Anspruch zu nehmen, der dabei hilft, Fehler zu vermeiden und Chancen zu nutzen, die sich aus diesem Trend ergeben. Gut geeignet sind dafür die vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals. Sie genießen die anerkannt beste Ausbildung in diesem Bereich, sind zur laufenden Weiterbildung und einer objektiven Beratung verpflichtet.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Mit „Dialog@AXA“ baut AXA die bereits in 2019 eingeführte digitale Veranstaltung aus.

Spannende Informationen und Fachvorträge zu aktuellen Vertriebsthemen stehen 24/7 ortsunabhängig zur Verfügung. Die virtuelle Fachmesse bietet allen AXA Vertriebspartnern die Möglichkeit zum fachlichen und persönlichen Dialog sowie Interaktionsmöglichkeiten per Chat.

Trotz der aktuellen Lockerungen in vielen Bundesländern werden persönliche wie berufliche Kontakt- und Austauschmöglichkeiten auch zukünftig vorerst nur sehr eingeschränkt möglich sein. Vor diesem Hintergrund ergreift AXA die Chance, Neues auszuprobieren und im Bereich digitaler Vertriebslösungen den nächsten Schritt zu gehen: Mit „Dialog@AXA“ baut AXA sein digitales Veranstaltungstool weiter aus und lädt Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner aller Vertriebswege zu einer virtuellen Fachmesse ein.

Content rund um die Uhr

Im virtuellen Raum bietet AXA zahlreiche Vorträge zu aktuellen Fach- und Verkaufsthemen, wie der Absicherung von Cyberrisiken sowie Selbstlerntrainings im Bereich der Weiterbildung an. Per Chat können Vertriebspartner mit Experten von AXA, unter anderem zu aktuellen Produkt- und Serviceangeboten in der Personenversicherung von AXA, der DBV sowie von ROLAND Rechtsschutz, in den Austausch gehen. Das Angebot steht 24/7 zur Verfügung.

„Der fachliche wie persönliche Austausch mit unseren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern ist ein Schlüsselelement zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Vertriebsorganisation. Mit „Dialog@AXA“ haben wir eine digitale Plattform geschaffen, die Kontakte intensivieren und ergänzen soll. So bleiben wir flexibel und virtuell im Dialog und tauschen uns rund um unser aktuelles Produkt- und Serviceangebot aus, auch in Zeiten, in denen der persönliche Kontakt eingeschränkt ist. Wir informieren in vertriebsrelevanten Kurzvorträgen und ermöglichen durch interaktive Chatmöglichkeiten den wertvollen Austausch mit unseren Spezialisten und bieten so Zugang zum breiten Know-How von AXA.“, so Kai Kuklinski, im Vorstand der AXA Konzern AG verantwortlich für das Ressort Vertrieb.

Content on Demand: Dialog@AXA

Das im Herbst 2019 gelaunchte digitale Veranstaltungstool „Dialog@AXA“ erfüllt in jetzigen Krisenzeiten und dadurch bedingten flächendeckenden Veranstaltungsausfällen eine entscheidende Funktion: AXA bleibt durch den Wechsel von Präsenzveranstaltungen auf ein digitales Dialog-Format weiterhin im interaktiven Austausch mit allen Vertriebspartnern. Besuchen Sie Dialog@AXA: www.axa.de/dialog

 

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Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

AXA Konzern, Beratung und Vertrieb, Digitalisierung und Innovation

 

AXA startet gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die neue Branchenkampagne – GET REAL. Werde #Insurancer.

Als Mitglied des GDV beteiligt sich AXA an der Kampagne und begleitet die Initiative mit mehrwöchigen Kommunikationsmaßnahmen sowie einer eigens initiierten Social-Media-Challenge und einer virtuellen Karriere-Messe

Die Recruiting-Initiative richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren und vermittelt ein neues und modernes Bild der Versicherungsvermittler*innen.

Die Kampagne ist zunächst bis Jahresende geplant.

Ab dem 18. Mai startet AXA gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die neue Branchenkampagne – GET REAL. Werde #Insurancer. Als Mitglied des GDV beteiligt sich AXA an der Kampagne und begleitet die Initiative mit mehrwöchigen Kommunikationsmaßnahmen über die AXA Website www.axa.de/werde-insurancer sowie via Social-Media. Zeitgleich startet AXA eine im Rahmen der Kampagne eigens initiierte Social-Media-Challenge auf LinkedIn sowie eine im späteren Verlauf geplante virtuelle Karriere-Messe.

„Mit der Kampagne gelingt es uns, ein modernes und neues Berufsbild des Versicherungsvermittlers aufzuzeigen und die Stärke unseres personellen Vertriebes zu verdeutlichen. Denn unsere Vertriebspartner*innen sind nicht nur die ersten und wichtigsten Ansprechpartner*innen für unsere Kunden*innen – eine Karriere im Vertrieb bietet auch viele Möglichkeiten, die gerade in der jungen Generation verstärkt nachgefragt werden: Schnell Verantwortung zu übernehmen, räumlich flexibel Karriere machen zu können und die Möglichkeit, den eigenen Terminkalender selbst zu bestimmen. Entsprechend gespannt sind wir auf die neue Kampagne und erhoffen uns viele interessante Gespräche und neue Talente.“, so Christiane Schneider, Leiterin AXA Exklusiv-Vertrieb.

Mit wenigen Klicks zum Traumberuf

GET REAL. Werde #Insurancer – die neue Kampagne des GDV richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 30 Jahren und zeigt ein neues, modernes Bild der Versicherungsvermittler*innen. In kurzen Videos beantworten junge Vermittler*innen Fragen zu ihrer Motivation und ihrem Berufsbild.

Mit dem AXA Company-Match können Bewerber*innen einsehen, was AXA aus- und stark macht und individuell beurteilen, ob sie zu AXA passen. Denn wir sind uns sicher: In Zeiten kultureller Transformation macht jeder Einzelne den Unterschied.

Die Initiative ist zunächst bis Ende 2020 geplant – weitere Informationen zur Kampagne GET REAL. Werde #Influencer finden Sie auf www.axa.de/werde-insurancer sowie über YouTube und Instagram. Weitere Informationen finden Sie auf der übergreifenden Kampagnen-Seite des GDV www.werde-insurancer.de.

 

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Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

Digitaler Vorreiter: Persönliches Online-Gespräch inklusive elektronischer Unterschrift

 

München. Die Corona-Pandemie zeigt es: Vieles lässt sich auf dem virtuellen Weg ganz einfach regeln. Um eine persönliche Liveberatung zu bekommen und im Gespräch eine Versicherung abzuschließen, müssen die Kund*innen des Konzerns Versicherungskammer nicht mehr Vermittler*innen in Empfang nehmen oder sich selbst auf den Weg in ein Büro machen. Via interaktivem Co-Browsing nutzen sie Unterlagen und Unterschriften im Gespräch mit den Berater*innen bequem und direkt auf ihrem Computer, Smartphone oder Tablet.

Co-Browsing, Screensharing und Vertragsabschluss

Möglich macht es die Software Live Contract, die die Versicherungskammer in Kooperation mit der SyncPilot GmbH ihren Vertriebspartner*innen flächendeckend anbietet. Sie erlaubt es, dass Kund*in und Berater*in „Co-Browsing“ nutzen, also auf ihrem Bildschirmen ein Dokument gleichzeitig live aufrufen und aktiv bearbeiten können. Wie bei einem Termin vor Ort wird der Versicherungsantrag gemeinsam in Echtzeit durchgegangen und ausgefüllt. Auch Beratungsunterlagen können digital angezeigt werden. Möchten Kund*innen die Police abschließen, ist dies sofort mit elektronischer Unterschrift möglich, die ganz einfach mit der Maus am Computer oder via Touchscreen erstellt werden kann. Ab August wird auch eine Videoidentifizierung möglich sein.

Bequemer und zeitgemäßer Service

„Mit dem fallabschließenden digitalen Angebot bieten wir unseren Kund*innen einen zeitgemäßen ortsunabhängigen Service, der sich bereits im Betrieb bewährt hat“, sagt Isabel Martorell Nassl, Bereichsleiterin Betrieb im Konzern Versicherungskammer. Auch wenn Geschäfte in Bayern und damit auch unsere Servicestellen wieder geöffnet haben, können Kund*innen, die Versicherungsangelegenheiten lieber aus sicherer Distanz erledigen möchten, per E-Mail oder SMS einen Live-Termin direkt bei ihren Berater*innen der Versicherungskammer Bayern vereinbaren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Kostenlose Prüfung und Beratung – Start-up immorow checkt Verträge von Hotels und Gaststätten mit coronabedingten Schließungen auf Zahlungshöhe

 

Seit 14.05. steht fest: Versicherer dürfen nicht per se Zahlungen für coronabedingte Betriebsschließungen im Gastgewerbe ausschließen. Das Landgericht Mannheim konstatiert, dass Schließungen aufgrund COVID-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind. Damit hat jede Versicherung zu zahlen, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt. Doch wer überprüft die angebotene Summe auf die Schnelle?

Viele Versicherer lehnten bislang entsprechende Leistungen mit fragwürdigen Begründungen ab. Nun, nach dem Mannheimer Urteil, versuchen sie Gastronomiebetreiber und Hoteliers mit gerade mal zehn bis fünfzehn Prozent der Schadenssumme abzuspeisen. Selbst, wenn sie hundert Prozent der Kosten zu übernehmen hätten. Um zu wissen, ob die eigene Versicherung eine entsprechende Klausel enthält und ob der Versicherer etwas zahlt, melden sich viele Geschäftsinhaber bei ihren Versicherungen und Ansprechpartnern – zu viele. Die Leitungen der Makler und Zentralen sind überlastet, die Mailordner zum Bersten gefüllt. Ein Unterscheiden nach Dringlichkeit und individuellem Anspruch scheint in der Hektik nicht möglich. Hier unterstützen die Bremer Vergleichsexperten von immorow durch einen Pro-bono-Versicherungscheck.

Versicherung ist nicht gleich Versicherung

Wie immer nehmen es Versicherer auch bei Pandemien ganz genau. Denn selbst wenn der abgeschlossene Vertrag eine entsprechende Klausel enthält, kommt es auf ihren Wortlaut an. „In vielen Fällen liegt beispielsweise eine Auflistung der abgedeckten Infektionen vor“, erklärt Akin Ogurol, immorow-CEO. „Da Covid-19 jedoch in Deutschland noch nie auftrat, steht dieses Virus nicht auf der Liste. Keine Chance, dafür vom Versicherer entschädigt zu werden – bis jetzt!“ Denn laut Gerichtsspruch zählen die Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen zu Covid-19 für eine Entschädigung durch die Betriebsschließungsversicherung.

Unterstützung bei der Durchsicht

immorow verfügt über ein erfahrenes Serviceteam, das das Versicherungs-Wording kennt. Alle Geschäftsinhaber, die dringend ihre Versicherungen auf eine Betriebsschließungsklausel hin überprüfen müssen, können sich nun kostenlos bei immorow telefonisch unter 0800 -0800 9880 melden oder über corona.immorow.com den geschulten Mitarbeitern die Versicherungspolice direkt zusenden. Das Team kümmert sich innerhalb von 48 Stunden um die Prüfung und meldet sich umgehend mit dem Ergebnis. Zusätzlich bieten die Kanzleien Wirth und Schiller & Gloistein in Zusammenarbeit mit immorow eine kostenlose Erstberatung an. Nötige Folgeberatungen werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Mit dieser Kombination konnte bereits vielen Kunden geholfen werden.

Über immorow

immorow ist ein Unternehmen der EINFACHSPAREN24 GmbH. Das Start-up aus Bremen wurde im Februar 2020 von Akin Ogurol (CEO) gegründet, der als langjähriger Versicherungskaufmann unter anderem für eine globale Versicherung gearbeitet sowie bei einem namhaften Vergleichsportal Erfahrungen gesammelt hat. Neben immorow im B2B-Bereich beherbergt EINFACHSPAREN24 noch das gleichnamige B2C-Vergleichsportal einfachsparen-shop.de mit Beratungsshop am Bremer Hauptbahnhof. Weitere Informationen unter immorow.com.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

immorow – eine Marke der Einfachsparen24 GmbH, Bahnhofstraße 12, 28195 Bremen, www.immorow.de       

MAXPOOL bietet seit Mitte April Maklern konkrete Liquiditätshilfen an, die in der Corona-Krise nicht in der Lage sind, eine Courtage-Rückforderung zu erfüllen. Das Stundungsprogramm hat nach nur wenigen Tagen viel positives Feedback bekommen und bereits Kooperationspartner gefunden. 

 

Wenn Kunden Beiträge schuldig bleiben, Beiträge reduzieren oder gar Verträge kündigen, haftet der Makler im Personengeschäft mehrere Jahre für alle Abschlusscourtagen, die noch nicht vollständig verdient sind. Daher hat MAXPOOL als Vorreiter in der Branche bereits im April ein Stundungsprogramm für Makler ins Leben gerufen, das sie vor erhöhten Courtage-Rückforderungen schützen soll. Denn aus Sicht der Hamburger ist der weitere Verlauf der Krise und deren Folgen aus heutiger Sicht kaum abzuschätzen.

Beispielloses Hilfsprogramm des Hamburger Qualitätspools 

Doch während andere Versicherer und Maklerpools noch über Alternativen nachdachten, hat MAXPOOL längst die Initiative ergriffen und mit seinem beispiellosen Hilfsprogramm konkrete Lösungen im Gepäck: Ist der Makler wirtschaftlich nicht in der Lage eine Courtage-Rückforderung zu bedienen, wird die Rückzahlpflicht gestundet. Der Makler kann diese in einem Ratenzahlplan über einen längeren Zeitraum, im Bedarfsfalle sogar über mehrere Jahre und mit flexiblen Raten, gestreckt bedienen, sobald es ihm wirtschaftlich bessergeht. MAXPOOL haftet hier mit seinem eigenen Kapital bei Rückforderungen durch die Produktgeber und stundet die anfallende Rückvergütung gegenüber dem Maklerbetrieb.

Mit dem Stundungsprogramm will MAXPOOL jedoch ausdrücklich nicht Umsatzrückgänge der Maklerbetriebe kompensieren. „Wir decken gezielt das separat drohende Risiko ab, falls bereits vermitteltes Geschäft von Kunden nicht mehr voll oder gar nicht mehr mit Beiträgen bedient wird und Versicherer deswegen Courtagen zurückfordern“, erklärt Oliver Drewes, Vorstandsvorsitzender der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG.

MAXPOOL-Chef Oliver Drewes appelliert an die Branche 

Drewes motivierte von Anbeginn, dass sich andere Pools dem Stundungsprogramm anschließen mögen. Zunächst folgte Blau Direkt und bietet nun ebenfalls ein eigenes Programm zur Liquiditätsunterstützung an. Das Unternehmen stellt mehrere Millionen Euro bereit, um in Notlage geratene Kollegen zu unterstützen, so Sebastian Plaza, Head of Sales & Support bei Blau Direkt. Nun schlossen sich weitere Pools wie Wifo und Finanz-Zirkel der Initiative an. MAXPOOL-Chef Oliver Drewes zeigt sich sehr erfreut von der Entwicklung: „Damit haben wir vier Poolgesellschaften die sich abgesprochen haben, im Bedarfsfall die in den vier Häusern bestehenden Sachbestände wechselseitig anzurechnen und gemeinsame Lösungen suchen, um den Maklern im Bedarfsfall unbürokratisch und schnell helfen zu können. Meine herzliche Einladung an alle Poolkollegen lautet: Schließen Sie sich ebenfalls unserer Initiative an!  Und ich appelliere hiermit an die gesamte Branche: Lassen Sie uns auch weitere innovative Tools und Möglichkeiten finden, um insgesamt mit der Krise bestmöglich umgehen zu können.“

Noch einmal betont Drewes, dass es sich bei dem internen Stundungsprogramm nicht um eine klassische Kreditvergabe handelt, die bekanntlich nur den Banken vorbehalten ist. Vielmehr steht MAXPOOL mit eigenem Kapital bei Rückforderungen durch Produktgeber ein und stundet die anfallende Rückvergütung gegenüber dem Maklerbetrieb: „Wir haben unsere ‚Kriegskasse‘ geöffnet und stellen uns als Unternehmen mit über 100 Jahren Markterfahrung, mit unseren Möglichkeiten und unserem Kapital schützend vor unsere aktiven Kooperationspartner“, so Drewes. Bei Bedarf stellt die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe einen siebenstelligen Betrag bereit. Dieser soll seine Partner-Makler von der finanziellen Storno-Last schützen – und zwar unabhängig von etwaigen staatlichen Hilfsprogrammen oder Hilfen durch die Produktgeber. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier: www.maxpool.de/COVID-19

 

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