Das unabhängige Software- und Analysehaus MORGEN & MORGEN initiiert zusammen mit Bankmagazin und Versicherungsmagazin den „Sustainable Award in Finance“.

 

Teilnahmeberechtigt sind Investmentprodukte, Spar- und Finanzierungsprodukte sowie Versicherungen. Die Produkte werden in drei Kategorien bewertet: Environment, Social und Governance. Die Bewerbungsfrist endet am 14. August 2020.

Der Umwelt- und Klimaschutz steht branchenübergreifend auf der Agenda. Immer mehr Unternehmen und Produktgeber werden sich ihrer sozialen und unternehmerischen Verantwortung bewusst. Auch die Finanzdienstleistungsbranche widmet sich verstärkt dem Thema Nachhaltigkeit.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ist bis jetzt sehr unterschiedlich. Sowohl die Vielfalt der Angebote als auch die Komplexität und Interdependenzen der Nachhaltigkeitslösungen erschweren die Nachvollziehbarkeit sowohl für Kunden als auch für deren Berater oder Vermittler. Aus diesem Grund haben sich MORGEN & MORGEN, das Bankmagazin und das Versicherungsmagazin für die gemeinsame Ausschreibung des Sustainable Award in Finance entschieden.

Die Prämierung der Produkte orientiert sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals = SDGs) der Vereinten Nationen (UN). Im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einigten sich die UN im Jahr 2015 auf 17 Nachhaltigkeitsziele mit jeweils definierten Zielvorgaben. Die SDGs widmen sich jeweils einer globalen Herausforderung. Für die Prämierung mit dem Sustainable Award in Finance müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Finanzprodukt muss wesentlich zu mindestens einem der 17 SDGs der UN beitragen („do good“).
  1. Es darf keines der anderen SDGs erheblich beeinträchtigen („do no harm“).
  2. Das Finanzprodukt muss umsetzen, was es verspricht. Dies muss beweisbar sein sowie transparent gemacht werden, zum Beispiel durch einen Nachhaltigkeitsbericht oder eine andere Art von Reporting.

„Mehr denn je brauchen wir jetzt Vorbilder, die Nachhaltigkeit konsequent vorleben und einen besonderen Beitrag im Bereich nachhaltiger Entwicklung leisten. Wir sind gespannt auf die Einreichungen und möchten die Finanzbranche dazu ermutigen nachhaltige Lösungen in ihre Prozesse zu integrieren“, erläutert Joachim Geiberger, Inhaber und CEO von MORGEN & MORGEN, die Entscheidung für den neuen Award.

Die Gewinner werden von einer Jury ausgewählt, die sich aus anerkannten Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit zusammensetzt. Produktgeber können sich online bis zum 14. August 2020 bewerben. Die Preisverleihung findet Ende November statt. Weitere Informationen und die Teilnehmerunterlagen können Interessenten hier abrufen: www.sustainable-award-in-finance.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Die Apella AG hat eine Kooperation mit der Berliner Firma Clipessence vereinbart, auf deren Grundlage sie den angeschlossenen Maklern eine preisgünstige Video-Produktion anbieten kann.

 

Damit reagiert der Maklerpool auf den wachsenden Bedarf an geeigneter Präsentation im Internet, der inzwischen auch in kleineren Unternehmen groß ist. Gerade in Zeiten wie der heutigen, wo der persönliche Kontakt eingeschränkt ist, gewinnen Image-Videos an Bedeutung.

„Sie sind kurz und bunt, aber gleichzeitig so effizient wie kein anderes Marketingmittel“, erklärt Apella-Vorstandsvorsitzender Guntram Schloß. „So lässt sich die Präsenz des eigenen Unternehmens deutlich verstärken, auf der eigenen Homepage oder in den sozialen Medien.“

Die Apella-Partner können sich selbst und ihre Dienstleistungen in knapper, aber sehr anschaulicher und einprägsamer Form vorstellen. Der Vorteil eines Image-Films: Interessenten werden auf der emotionalen Ebene angesprochen. Das wirkt viel besser als ausführliche Erläuterungen per Text.

Gemeinsam mit Clipessence hat Apella verschiedene Pakete geschnürt, in denen alle erforderlichen Arbeitsschritte enthalten sind. Mit dem Basispaket „Firmenporträt“ erhält der Makler ein Video mit rechtefreier Musik, das zum Beispiel ein Interview mit dem Firmeninhaber zeigt. Mit kreativen Ansätzen schafft es Clipessence, ansprechende Web-Clips für einen mittleren dreistelligen Betrag zu produzieren, während bei anderen Anbietern durchaus 5.000 Euro und mehr für einen Film von wenigen Minuten üblich sind. Solch hohen Preise erweisen sich aber für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen als Barriere.

Die preisgünstige Videoproduktion ist die jüngste Dienstleistung der Apella AG für ihre Partner. Der Maklerpool ist seit seinem Bestehen bestrebt, in möglichst vielen Bereichen Unterstützung für Makler bereitzustellen, sei es mit einem selbst entwickelten und webbasierten Verwaltungsprogramm, mit Schulungen oder Rechtsberatung für betriebliche Versorgungssysteme.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Die Corona-Soforthilfen reichen offenbar nicht und auch die Lockerungen helfen längst nicht allen: Policen Direkt registriert als Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen eine Verdreifachung der Anfragen.

 

Vor allem Gewerbetreibende müssen mit Mitteln aus Ihrer privaten Altersversorgung existenzbedrohende finanzielle Engpässe überbrücken. Wertvolle Verträge sollten aber nicht vorschnell gekündigt werden.

„In den letzten 10 Wochen hat sich die Situation angesichts der Corona-Krise so verschärft, dass Gewerbetreibende ihre Reserven auflösen. Gastronomen, Hoteliers, Frisöre, Floristen und Fahrlehrer benötigen dringend Geld“, erklärt Efstratios Bezas, Leiter Vertrieb bei Policen Direkt. „Wir haben in den ersten vier Monaten schon fast so viele Anfragen bearbeitet wie im gesamten vergangenen Jahr.“

Viele handeln aus existenzieller Not und kündigen ihren Vertrag vorschnell beim Versicherer. Auch wer in Kurzarbeit ist oder seinen Job verloren hat, benötigt derzeit schnell und sicher Liquidität, um die laufenden Kosten zu bewältigen.

„Wer seine Lebensversicherung liquidieren muss, sollte gerade jetzt kein Geld verschenken“, verdeutlicht Bezas, dessen Team aktuell erheblich mehr Beratungsaufwand betreibt. „Die Kündigung beim Versicherer ist immer die schlechteste Variante.“

Hinweispflicht fehlt: Verbraucher verzichten auf Mehrwert gegenüber der Kündigung

Wer vorschnell kündigt, verliert aber nicht nur Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz, sondern auch wichtigen finanziellen Mehrwert – im Schnitt 2 bis 6 Prozent. Bezas: „Der Zweitmarkt kauft in dieser Krisenzeit ohne Einschränkungen und das zu sehr guten Preisen.“

Hintergrund: Deutsche Verbraucher verschenkten allein 2018 etwa 80 Millionen Euro., weil sie ihre Lebensversicherung stornierten statt diese auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Diese Hochrechnung basiert auf der Annahme, dass lediglich 20 Prozent aller stornierten Verträge (EUR 12,3 Mrd.) zweitmarktfähig gewesen wären mit einem durchschnittlichen Mehrwert von 3 Prozent. Tatsächlich landen im Zweitmarkt nach wie vor lediglich rund 2 Prozent der gekündigten Versicherungen, auch weil eine gesetzliche Hinweispflicht auf Kündigungsalternativen fehlt. Zusätzlich bleibt beim Verkauf der Versicherungsschutz zumindest teilweise erhalten.

Mittelfristige Engpässe lassen sich gut über ein Policendarlehen überbrücken. Auch diese bieten Zweitmarktunternehmen wie Policen Direkt zu günstigeren Konditionen als die meisten Versicherer an. Dabei bleiben der Versicherungsschutz und die private Altersvorsorge erhalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Ausblick auf 2020 unverändert positiv, Guidance bestätigt

 

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) bestätigt mit den veröffentlichten Zahlen zur Unternehmensentwicklung im ersten Quartal 2020 ihren Wachstumskurs. Der Konzernumsatz stieg in den ersten drei Monaten 2020 deutlich um rund 17 Prozent auf 31,4 Mio. EUR (Q1 2019: 26,8 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg deutlich um rund 24 Prozent auf 2.195 TEUR (Q1 2019: 1.775 TEUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg sogar um rund 34 Prozent auf 1.091 TEUR (Q1 2019: 816 TEUR).

Zudem konnte JDC im Höhepunkt der Corona-Pandemie den erfolgreichen Vertragsabschluss zu zwei weiteren Kooperationen vermelden: Zum einen hat die Boehringer Ingelheim Secura Versicherungsvermittlungs GmbH (BI Secura), der Inhouse-Makler des Pharma-Konzerns Boehringer, mit Jung, DMS & Cie. einen exklusiven Kooperationsvertrag zur Betreuung des Mitarbeitergeschäftes geschlossen. Zum anderen wird die InsureDirect24 Assekuranz GmbH, die Generalagentur der Nürnberger Versicherung, die die Direktkunden der Nürnberger Versicherungsgruppe betreut, zukünftig die Abwicklung und Abrechnung der Verträge ihrer Kunden auf der Plattform-Technologie von JDC durchführen.

„Wir sind mit der Entwicklung im ersten Quartal voll zufrieden“ erläutert Ralph Konrad, Finanzvorstand der JDC Group AG, die Unternehmenszahlen. „Die bestehende Plattform wächst sehr erfreulich auf stabiler Kostenbasis. Im Laufe des Jahres 2020 werden weitere Großkunden live gehen. Mit der daraus folgenden Rohertragssteigerung wird das Ergebnis im Bereich Advisortech weiter skalieren. Aber auch unser Advisory Bereich hat unsere Erwartungen im ersten Quartal voll erfüllt und konnte deutlich zulegen.“

Die Eigenkapitalquote stieg zum Quartalsende auf 34,9 Prozent nach 29,8 Prozent zum Jahresende.

„Trotz einsetzender Corona-Krise sind die Unternehmens-Ergebnisse des ersten Quartals 2020 sehr erfreulich und bestätigen unsere Wachstumsprognose,“ ergänzt Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG. „Insgesamt steuert unser Unternehmen erstaunlich gut durch die Krise.

Sogar im April, in dem die umfangreichen Maßnahmen des „Social Distancing“ zu einem Stillstand weiter Teile des gesellschaftlichen und des Geschäftslebens geführt haben, konnten die Antragszahlen des Neugeschäfts den Vorjahresmonat übertreffen. Die Zahl der im April auf unsere Versicherungsplattform übertragenen Verträge hat sich sogar verdreifacht. Ich möchte mich hier bei unseren Mitarbeitern bedanken, die bei der Krisenbewältigung großes Engagement, Flexibilität und Kreativität gezeigt haben.“

2020 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen unverändert weiter einen Umsatzzuwachs auf 125 Mio. EUR bis 132 Mio. EUR sowie eine weitere Steigerung des EBITDA. Sollten die Auswirkungen der Corona-Krise zu einer schwerwiegenden Rezession führen oder sollte es zu einer weiteren Lock-Down-Periode kommen, kann dies selbstverständlich Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der JDC Group AG haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Wolfgang Stolz: “Langfristige Nachfrage nach Finanzexperten als Berater, Coaches und Sparringpartner stellt historische Chance für angehende Finanzberater dar.”

 

Im Angesicht der aktuellen Krise sorgen sich Millionen von Menschen nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch um ihre Finanzen. Darin liegt eine Chance für alle, die sich als Finanzberater selbstständig machen oder beruflich verändern wollen, meint die Finanzberatungsgruppe Plansecur. Wolfgang Stolz, Mitglied der Geschäftsleitung, spricht von einer “historischen Chance für angehende Berater, sofern sie die Voraussetzungen dafür mitbringen”. Dazu gehören eine abgeschlossene Branchenausbildung und mehrjährige Berufserfahrung. Für notwendige Fort- und Weiterbildungen bietet Plansecur ein umfangreiches Schulungsprogramm an der firmeneigenen Akademie an. Das direkte Gespräch zwischen Kunde und Berater wird zusätzlich unterstützt durch anonymisierte Beratungen in einem Expertenteam. So wird der Berater optimal unterstützt und für die Kunden die höchste Kompetenz gewährleistet.

Stark gestiegene Nachfrage nach Finanzberatung

Die Pandemie hat nach Angaben von Plansecur zu einer stark gestiegenen Nachfrage nach Finanzberatung geführt. Das Spektrum erstreckt sich von der Überprüfung der eigenen Altersvorsorge über Versicherungsfragen bis hin zu den Chancen bei Vermögensanlagen. “Unsere Beratung erlebt derzeit ein steigendes Interesse von Kunden und neuen Interessenten”, sagt Wolfgang Stolz. Er hat dafür zwei Gründe ausgemacht: die niedrige Kontaktschwelle durch Videocalls statt Vor-Ort-Terminen und ein neu erwecktes Interesse an Finanzbildung, um die Zusammenhänge besser zu verstehen.

“Viele Menschen beschäftigen sich derzeit zum ersten Mal ernsthaft mit ihren eigenen Finanzen über ihr Gehalt hinaus. Dieses stark gestiegene Interesse wird nach der Krise nicht verschwinden”, ist sich Wolfgang Stolz sicher. Er begründet: “In der Schule erhalten wir praktisch keine Finanzbildung. Doch wenn man sich erst einmal damit beschäftigt wie in der aktuellen Situation, dann verlernt man dieses Finanzwissen nicht, nur weil die Pandemie vorbei ist. Ein Gutteil der Bevölkerung geht aus dieser Krise mit einem deutlich gestärkten Finanzwissen und hoffentlich auch mit ebenso soliden Finanzen hervor. Damit ist eine über die Krise hinausgehende langfristige Nachfrage nach Finanzexperten als Berater, Coaches und Sparringpartner vorprogrammiert.”

Langfristige Perspektive mit wachsendem Potenzial

Zugleich macht Plansecur in der aktuellen Krise die Erfahrung, dass viele Verbraucher trotz vielfältiger Finanzangebote im Internet die Betreuung durch einen Menschen aus Fleisch und Blut vorziehen. “Viele wollen die Digitaltechnik etwa für Videochats nutzen, aber sie verlangen nach einem Menschen statt einem Algorithmus als Gegenüber. Denn Finanzplanung ist stets auch ein Stück Lebensplanung – und die bespricht man lieber von Angesicht zu Angesicht statt mit einem Roboter”, erläutert Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er schlussfolgert: “Es wird auch künftig darum gehen, Beratungskompetenz und Digitaltechnik richtig zu kombinieren, nicht zu ersetzen. Ganz im Gegenteil dient die Technik wie beispielsweise Videochats dazu, mehr Kunden und Interessenten zu erreichen, die tendenziell eine höhere Finanzbildung besitzen und daher besser verstehen, dass es sinnvoll ist, sein Geld zu investieren, statt es auf dem Sparkonto an Wert verlieren zu lassen. Daher sehen wir im Beruf des Finanzberaters eine langfristige Perspektive mit wachsendem Potenzial.”

Beratung mit ethischen Grundsätzen

Plansecur legt seit seiner Gründung 1986 größten Wert auf die Einhaltung hoher ethischer Grundsätze. So trägt das Unternehmen das Gütesiegel “Ethics in Business” der Werte-Allianz des Mittelstands seit 2005 ohne Unterbrechung. Die Finanzberatung mit ethischem Anspruch wird dadurch ermöglicht, dass Plansecur zu 100 Prozent eigenfinanziert ist, also keine externen Investoren beteiligt sind. Stattdessen gehört Plansecur mehrheitlich denjenigen Beratern, die als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt sind. Daher unterliegen sie keinen absatz- oder provisionsgetriebenen Vorgaben, sondern verstehen sich als neutrale Beratungsinstanz.

Zu den hohen ethischen Ansprüchen von Plansecur gehört auch ein deutliches soziales Engagement. Eigens hierfür wurde die Plansecur Stiftung gegründet, die seit 1999 gemeinnützige Projekte überall in Deutschland initiiert und fördert.

“Der klare ethische Kompass gibt nicht nur unseren Beratern und Kunden ein gutes Gefühl, sondern ist in der Beratungspraxis auch ein eindeutiger Wettbewerbsvorteil”, sagt Plansecur-Chef Johannes Sczepan. Er erklärt: “Die Kunden wollen vor allem ehrlich und fair beraten werden. Sie erwarten dabei, dass ihnen die Chancen aufgezeigt, aber auch die Risiken nicht verschwiegen werden. Genau das ist unser Konzept.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Die Pandemie zwang viele Finanzberater dazu, ausschließlich im Homeoffice zu arbeiten, Kundenbesuche waren in der Regel nicht möglich.

 

Dabei zeigte sich, dass die Arbeit unter Nutzung alternativer Kommunikationswege nicht nur gut funktionierte. Vielmehr honorierten die Kunden trotz volatiler Märkte die schnelle und gute Erreichbarkeit der Finanzprofis. „Wir haben bei vielen Beratern ein deutliches Entgegenkommen ihrer Kunden bei der Nutzung alternativer Kommunikationswege festgestellt – und ein Plus beim Geschäft“, sagt Swen Köster, Head of Sales Germany bei Moventum S.C.A.

„Letztendlich basiert unser Beruf auf Kommunikation“, sagt Christian Strack von Strack Investment. „Vor allem die pandemiebedingten Reiseeinschränkungen haben gezeigt, dass es noch viel Effizienzpotenzial gibt.“ Der Umstieg auf Beratung per Video-Chat oder am Telefon bedeute dabei sowohl für Berater wie für Kunden einen Zeitgewinn. „Natürlich brauchen wir den persönlichen Kontakt“, so Strack. „Aber ich erlebe eine große Bereitschaft auf allen Seiten, sich auf neue Wege derKommunikation einzulassen.“

Der Verzicht auf Fahrten ermöglicht vor allem mehr Zeit für Kunden. „Stunden auf der Autobahn oder im Zug sind nicht geeignet, um ganzheitliche Beratungsgespräche zu führen“, sagt Strack. Ganz abgesehen davon müsste das Netz zumindest im Zug-Fernverkehr und entlang der Autobahnen für eine reibungslose Kommunikation endlich vernünftig ausgebaut werden. „Insofern war ich genau wie viele andere Berater in der Krise sogar präsenter bei den Kunden als zuvor.“ Das betrifft nach Stracks Beobachtung auch die Präsenz der Finanzindustrie insgesamt. „In der Krise 2008 haben sich viele weggeduckt, diesmal waren Häuser wie Moventum sehr schnell mit Unterstützung und Information zur Stelle, das macht die Arbeit für uns erst möglich“, so Strack.

Um auch aus Distanz in einer hohen Qualität arbeiten zu können, ist eine passende Infrastruktur im Hintergrund bei Kommunikationstools, Wertpapier- und Depotmanagement-Systemen entscheidend. „Die Finanzindustrie hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um digitaler zu werden“, sagt Köster. Dabei habe man sich häufig darauf konzentriert, den direkten Weg zum Endkunden auszubauen, etwa per digitaler Vermögensverwaltung oder Online-Brokerage. „Aber gerade in dieser Krise zeigt sich, dass die Kommunikation mit Finanzprofis für den Anlageerfolg der Kunden wichtig ist – sofern zuverlässige Partner und Systeme im Hintergrund mitdenken“, so Köster. „In vergangenen Krisen haben Privatanleger oft hektisch verkauft und mussten Verluste in Kauf nehmen. Dieses Mal haben vor allem Kunden mit Beratern den Absturz durchgehalten und sind mit einem blauen Auge davongekommen.“

Auch zwischen den Finanzberatern und Moventum funktionierte der Kontakt in der Pandemie-Phase über digitale Kommunikationswege sehr gut und die Wertpapierservices harmonierten mit den Anforderungen, sodass Berater und Kunden unmittelbar profitierten. „Dies führte insgesamt zu Mittelzuflüssen im mittleren zweistelligen Millionenbereich“, sagt Köster. Die klare Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Berater war auch in den schwierigen Monaten stets oberste Prämisse. „Wir konzentrieren uns auf Services für Finanzberater, die eine echte Erleichterung des Arbeitsalltags bringen“, so Köster.

„Wir arbeiten in einem Umfeld, das extrem unhaptisch ist, wir können unsere Leistungen nicht greifen, schmecken, riechen“, sagt Strack. „Insofern ist es wichtig, dass wir beim Kunden präsent sind, seine Wünsche und Bedürfnisse aufnehmen und umsetzen können.“ Hier sind die digitalen Kommunikationswege eine entscheidende Verbesserung. „Dabei bin ich sicher, dass zwar nicht alles in der bisherigen Form in dem stark gestiegenen Umfang bleiben wird“, so Strack. „Für die Finanzberatung ist aber die Bandbreite der zur Verfügung stehenden Instrumente nun deutlich größer. Eine Videokonferenz ist nicht mehr eine exotische Idee, sondern ganz normaler Alltag.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Moventum Asset Management c/o Moventum S.C.A.,12, rue Eugène Ruppert , L-2453 Luxembourg, Tel +352 26 154 200, www.moventum.lu

Nach der Corona bedingten Absage des diesjährigen BiPRO-Tags, fand am 26. und 27. Mai die Premiere der BiPRO Streaming-Days statt.

 

An diesem Event, was komplett remote durchgeführt wurde und für Teilnehmer kostenfrei war, konnte man sich über aktuelle Themen der Prozess-Community in der Assekuranz informieren.

Ausgehend von den derzeitigen Entwicklungen sah sich auch der BiPRO e.V. im Interesse der allgemeinen Gesundheit gezwungen, den BiPRO-Tag, seit Jahren das Treffen der Prozess-Community in der Assekuranz, abzusagen. Gleichzeitig wurden als neues Format die BiPRO Streaming-Days lanciert, welche verteilt über zwei Tage digital stattfanden und so den Austausch in der Branche erfolgreich weiterführten. Mit einer beachtlichen Anzahl von über 800 Anmeldungen, mehr als an den bisherigen BiPRO-Tagen, sowie über 50 Referenten und Diskutanten, konnten die Streaming-Days bereits bei der Premiere ein Ausrufezeichen setzen.

Angelehnt an die Struktur der bisherigen BiPRO-Tage war das Programm so gestaltet, dass theoretische und praxisnahe Aspekte vertreten waren und ein Großteil des Spektrums der aktuellen Vereinsaktivitäten abgedeckt werden konnte. Dies zeigte sich u.a. in verschiedenen Referaten rund um das Thema RNext, den aktuellen Digitalisierungsoffensiven Bestandsdatenübermittlung und Optimierung im Abrechnungsverkehr, mit Live-Demos sowie interessanten Einblicken von Anwendern in die direkte Umsetzung von BiPRO-Normen. Ausgehend von den aktuellen Beschränkungen und der zeitnahen Organisation der Streaming-Days, konnte auch auf aktuelle Themen eingegangen werden. Beispielhaft dafür steht vor allem die lebhafte Diskussion mit Vorständen und Geschäftsführern, in welcher über die Frage debattiert wurde, wie es nach der Corona-Krise mit der Assekuranz weitergeht und sich digitale Prozesse weiterentwickeln werden.

„Die Digitalisierung verändert gerade jetzt nicht nur den Alltag, sondern auch nachhaltig das Verhalten unserer Kunden sowie die Arbeitsweise unserer Geschäftspartner. Digitale und interaktive Prozesse werden verstärkt notwendig und nachgefragt. Der BiPRO e. V. schafft die Basis dafür und wird für alle Marktteilnehmer noch wichtiger für die Zukunftsgestaltung“, so Kai Kuklinski, im Vorstand der AXA Konzern AG verantwortlich für das Ressort Vertrieb und Teilnehmer an den Streaming-Days.

Ein Blick in die Zukunft wurde in Referaten mit anschließender Diskussion gerichtet, wo der Frage nachgegangen wurde, welche aktuellen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz auf die Versicherungsindustrie warten. Gerade bei solchen Themen war auch die Beteiligung der Zuschauer am stärksten, die durch eine Chat-Funktion direkt ihre Fragen und Kommentare ins BiPRO-Studio, beziehungsweise an die live zugeschalteten Referenten leiten konnten. Auf diese Weise war es möglich, die Online-Konferenz interaktiv und lebendig zu gestalten sowie teilweise kontrovers diskutieren zu können.

Der Abschluss der Streaming-Days bildete ein Themenblock, welcher sich auf die Bedürfnisse der Makler fokussierte. Es wurden BiPRO und die digitalen Möglichkeiten für den Vermittlerbetrieb vorgestellt, was als Abschluss des Tages in einem Bericht über konkrete Nutzen von BiPRO-Umsetzungen in Maklerverwaltungsprogrammen mündete.

Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e.V., zieht eine positive Bilanz der ersten Streaming-Days: „Corona wird unsere Branche digitaler hinterlassen, das gilt natürlich auch für den BiPRO e.V.. Videokonferenzen gehörten zwar schon vor der Covid-19-Pandemie zum Alltag unserer Arbeitsgruppen und Vereinsgremien. Die Streaming Days mit Beiträgen aus dem BiPRO-Studio sowie vielen Live-Schaltungen nach Deutschland und Österreich in unterschiedlichsten Konstellationen stellten dann aber auch für unsere Geschäftsstelle eine neue Herausforderung dar. Bei nur geringen technischen Problemen können wir jedoch mit der zweitägigen Übertragung sowie den inhaltlich abwechslungsreichen und informativen Beiträgen sehr zufrieden sein.“

Die BiPRO Streaming-Days haben gezeigt, wie wichtig solche virtuellen Treffen und die damit verbundene Information für die Assekuranz sein können. Der Erfolg dieses Events mit vielen positiven Feedbacks der Zuschauer im Chat lassen es sinnvoll erscheinen, die BiPRO Streaming-Days als unabhängiges Format in Zukunft weiterzuführen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BiPRO, Münsterstrasse 304, 40470 Düsseldorf, Tel: 0211 690 150 95, www.bipro.net

Viele Teilnehmer, keine Absprünge – Gute Noten für Technik – Ergänzung und Alternative zu Präsenzterminen

 

Bisherige Vorbehalte gegenüber Online-Webformaten sind überholt. Das zeigt das Feedback der Teilnehmer aus Online-Seminaren, die die Kommunikationsberatung Instinctif Partners während des Corona-Shutdowns für eigene Themen und für Kunden durchgeführt hat.

„Wir können inzwischen sehr ausgereifte Anwendungen nutzen, die mit einer zielgruppengerechten Vorbereitung und einer professionellen Organisation einen echten Mehrwert für die Teilnehmer bieten“, sagt Dr. Hubert Becker, Managing Partner bei Instinctif Partners.

Die Auswertung der Teilnehmerbefragungen ergab hohe Akzeptanzwerte – technische Probleme waren selten. 96 Prozent der Teilnehmer sind mit der technischen Umsetzung zufrieden (38 Prozent) oder sogar sehr zufrieden (58 Prozent). Drei Viertel der Teilnehmer hatten keinerlei technische Probleme, Schwierigkeiten traten nur bei der Tonübertragung auf (15 Prozent). Hier wirkten sich offenbar Netzprobleme bzw. zu geringe Bandbreiten aus.

Eine Mehrheit von 60 Prozent findet Online-Seminare als Ergänzung zu Präsenzveranstaltungen sinnvoll. „Besonders bemerkenswert ist, dass ein Drittel der von uns befragten Teilnehmer Online-Veranstaltungen gegenüber Präsenzveranstaltungen sogar bevorzugt“, sagt Becker. „Die spannende Frage ist, ob diese Präferenz auch nach der Corona-Krise bestehen bleibt. In vielen Fällen sind aktuell die Online-Teilnehmerzahlen deutlich höher, als es bei den ursprünglich geplanten Präsenzveranstaltungen zu erwarten gewesen wäre.“

Ein Erfolgsfaktor: das klare Branding in individualisierten Online-Welten Die Akzeptanz bei den durchführenden Unternehmen und den Teilnehmern kommt allerdings nicht von selbst. Becker: „Wichtige Erfolgskriterien sind ein klares Branding der Veranstaltung, um sie unterscheidbar zu machen, eine sorgfältige Vorbereitung der Referenten, technisch wie inhaltlich, und ein gut organisierter Einladungsprozess. Leistungsfähige Webformate bieten zusätzlich noch eine flexible Nutzerführung, Interaktionsmöglichkeiten sowie Auswertungen zur Resonanz.“

Die Kommunikationsexperten von Instinctif Partners erwarten, dass die Ansprüche an Online-Präsenzen steigen. „Momentan entwickeln wir individualisierte Online-Welten für Unternehmen, in denen sie ihre Gäste empfangen und ihre Informationen in unterschiedlichen Formaten anbieten können. Damit bleiben Unternehmen auch in Webinaren unterscheidbar und verschwinden nicht hinter einer Standardoberfläche“, sagt Bernd Buschhausen, Managing Partner bei Instinctif Partners.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Instinctif Partners, Im Zollhafen 6, 50678 Köln, Tel: +49 221 420 75-0, www.instinctif.com

Am 27.5. fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zu dem geplanten Aufsichtswechsel von Finanzanlagenvermittlern mit Gewerbezulassung nach § 34 f Gewerbeordnung hin zur BaFin statt.

 

Für die den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und damit für die unabhängigen Vermittler war auf Vorschlag der FDP-Fraktion als Sachverständiger der Geschäftsführende Vorstand, Rechtsanwalt Norman Wirth, vor Ort und stellte sich den Fragen der Abgeordneten. Weiterhin dabei waren u.a. Vertreter der BaFin, des DIHK, des Bundesverband Verbraucherzentrale, des Votum Verbandes und aus der Wissenschaft per Video zugeschaltet der Branchenkenner Prof. Dr. Beenken.

Der AfW stellte nochmals deutlich die erhebliche zusätzliche Kostenbelastung heraus, die mit dem geplanten Gesetz auf die Vermittler zukommen würde. Es wurde auf Umfrageergebnisse verwiesen, wonach mehr als die Hälfte der Vermittler ihre Tätigkeit als unabhängige, kundenorientierte Dienstleister im Finanzanlagenbereich einstellen würden. Es konnte auch auf die bereits funktionierende Aufsicht besonders bei den IHKen verwiesen und die Vorteile der lokalen Aufsicht durch die IHKen hervorgehoben werden. Der AfW begrüßte die Bereitschaft der IHKen bundeseinheitlich die Aufsicht zu übernehmen.

Seitens der CDU/CSU, der FDP und auch der AfD wurde das Gesetzesvorhaben, insbesondere wegen der fehlenden Notwendigkeit und des Kostenaspektes äußerst kritisch hinterfragt. Es stellte sich klar heraus, dass es keine belegbaren Probleme bei der jetzigen Aufsicht gibt. Im Gegenteil: Die vom Votum-Verband eingerichtete Schlichtungsstelle verzeichnete für das ganze Jahr 2019 nur eine einzige, letztlich unbegründete, Beschwerde gegen einen Vermittler.

„Seitens der BaFin wurde durch die Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele geäußert, dass die BaFin von einem Rückgang der Zulassungen bei den Finanzanlagevermittlern um 50 % ausgeht. Sämtliche Angaben der Bundesregierung dazu gingen bisher weiterhin von 37.000 zu beaufsichtigenden Erlaubnisinhabern aus, auf die sich die entstehenden Kosten verteilen sollen. Das wäre nun hinfällig und hier wurde wohl auch möglicherweise wissentlich mit falschen Zahlen agiert. Diese Aussage war daher äußerst irritierend“, so Wirth nach der Anhörung.

Wie das Gesetzgebungsverfahren nun weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern scheint aktuell nicht in Sicht.

Die Stellungnahmen der beteiligten Sachverständigen sind HIER zu finden. https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/081-sitz–696082

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Zwei traditionsreiche Hamburger Unternehmen arbeiten jetzt zusammen:

 

Tchibo bietet ab sofort und dauerhaft Versicherungen der HanseMerkur (tchibo.de/versicherungen) an. Das Angebot reicht von Zahn- und Krankenzusatzversicherungen bis hin zu Speziallösungen wie einer Police, die OP-Kosten bei Hunden übernimmt.

Die vor 145 Jahren gegründete HanseMerkur ist vielfacher Testsieger bei Preis/Leistung und Service. Mit der neuen Tchibo Partnerschaft erweitern die beiden hanseatischen Unternehmen ihr Angebot um einen neuen, innovativen Baustein.

100 Tage Geld-zurück-Garantie

Entscheidet sich ein Tchibo Kunde für eine Lösung der HanseMerkur, erhält er automatisch eine 100 Tage Geld-zurück-Garantie. Dadurch kann er in aller Ruhe prüfen, ob die gewählte Versicherung seinen Ansprüchen genügt – und erhält bei Nichtgefallen die gesamten gezahlten Beiträge zurück.

Tchibo tritt dabei als so genannter gebundener Versicherungsvermittler auf und ist entsprechend bei der IHK eingetragen. Den eigentlichen Vertrag schließt der Kunde direkt mit der HanseMerkur ab – inklusive aller Tchibo Vorteile. Neben der 100 Tage Geld-zurück-Garantie gibt es immer wieder zeitlich limitierte Aktionsvorteile. Dann können etwa beim Abschluss einer bestimmten Police die Gesundheitsfragen entfallen. Oder Kunden erhalten als Dankeschön eine Tchibo Geschenkkarte im Wert von 15 Euro.

Krankenzusatzversicherung „Premium“

So gibt es noch bis 31. Mai 2020 die Krankenzusatzversicherung „Premium“ ohne Gesundheitsprüfung. Sie enthält hohe Zuzahlungen für Zahnersatz und Brillen, übernimmt Chefarztbehandlungen und Ein- bzw. Zwei-Bett-Zimmer bei Unfällen sowie 100 Euro jährlich für Schutzimpfungen bei Auslandsreisen. Der Ergänzungsschutz beinhaltet zusätzlich noch eine komplette Auslandsreise-Krankenversicherung. Für Kinder und Jugendliche kostet ein solcher Schutz zum Beispiel nur 6 Euro im Monat.

Hunde-OP-Versicherung

Wer nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Hund absichern möchte, erhält über Tchibo eine Hunde-OP-Versicherung bereits ab 9,95 Euro im Monat. Inklusive freier Arzt- und Klinikwahl – und das weltweit.

Bereits seit 2019 bietet Tchibo bei seinen Urlaubsangeboten passende Reiseversicherungen der HanseMerkur an. Mit der nun ausgebauten Partnerschaft wollen beide Unternehmen ihre Stärken weiter bündeln. Die neuen Versicherungsangebote gibt es ab sofort und dauerhaft auf tchibo.de/versicherungen.

Philipp Andrée, Geschäftsleitung Marketing und E-Commerce bei Tchibo: „Wir freuen uns, in Kooperation mit der HanseMerkur hochwertige Versicherungen anbieten zu können. Mit dieser Erweiterung des Dienstleistungsangebotes können wir unsere Kunden noch besser durch jede Situation des Alltags begleiten. “

Für die beiden fest in Hamburg verwurzelten Unternehmen ist die Kooperation im Sinne des Kunden. „Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind wir seit 1875 solidarisch für unsere Kunden da“, sagt Christian Herschler, Abteilungsleiter Kooperationen der HanseMerkur. „Mit Tchibo haben wir einen neuen, starken Vertriebspartner gefunden, der unsere maßgeschneiderten Produkte mit der 100 Tage Geld-zurück-Garantie anbietet.“

Tchibo hat bereits vor einigen Jahren Versicherungen vertrieben, das Geschäft aber 2011 eingestellt. Der Konzern hatte damals als so genannter Tippgeber Produkte von Versicherungspartnern beworben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­-Wedells-­Platz 1, ­20354 Hamburg Tel.: 040/4119­0, Fax: 040/4119­3257, www.hansemerkur.de

Interview zwischen RA Stephan Michaelis und Prof. Schwintowski 

 

 

RA Michaelis: Prof. Schwintowski, die Versicherungskammer Bayern praktiziert nach den mir vorliegenden Informationen die sogenannte „Bayrische Lösung“. Diese besagt, dass die Kunden, die ihren Gewerbebetrieb bei der Versicherungskammer gegen Betriebsschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz versichert hatten, nur zwischen 10-15 % der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung, und zwar im Vergleichswege, erhalten. Was halten Sie davon?

Schwintowski: Diese „Bayrische Lösung“ finde ich überraschend, denn nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die die Versicherungskammer für Betriebsschließungen verwendet hat, (AVB BS 2002 – Teil B, Nr. 2) besteht in einem solchen Fall Versicherungsschutz.

Michaelis: Wie kommen Sie darauf?

Schwintowski: Nun in den AVB heißt es: „Versicherungsschutz besteht für die in den §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz namentlich genannten und bei Menschen übertragbaren Krankheiten nach der Fassung des Gesetzes vom 20.07.2000.“

Michaelis: Eben, die Krankheiten müssten namentlich genannt sein – der Coronavirus „2019-nCoV“ kommt dort nicht vor, denn den kannte im Jahre 2000 noch niemand. Verstehe ich Sie möglicherweise falsch?

Schwintowski: Ich glaube ja, denn § 1 Abs. 2 der AVB beziehen sich auf den präzisen Wortlaut der §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz. In § 6 Abs. 1 heißt es ausdrücklich: „Namentlich ist zu melden…“ und dann werden die Krankheiten aufgezählt, die damals zu melden waren. Ganz genau so steht es auch in den AVB der Versicherungskammer. Der Begriff „namentlich“ steht dabei synonym für das Wort „insbesondere“. Das heißt, es besteht insbesondere Versicherungsschutz oder Sie können auch formulieren: Es besteht namentlich immer dann Versicherungsschutz, wenn bestimmte Krankheiten vorliegen. Namentlich (also insbesondere) bedeutet, dass es sich um auf den Menschen übertragbare Krankheiten handelt, die den Krankheiten ähneln, die in den AVB der Versicherungskammer, genauso wie im Infektionsschutzgesetz genannt, gleichen. Das sind Krankheiten wie Cholera, Diphtherie oder auch virusbedingtes hämorrhagisches Fieber. Als Krankheitserreger sind beispielsweise auch im Jahre 2000 der Ebolavirus genannte, der dem COVID-19 Virus ähnlich ist. Anders formuliert: Die AVB der Versicherungskammer Bayer haben von Anfang an Deckungsumfang für gewerbliche Betriebsschließungen wegen des Coronavirus gewährt, da es sich beim Coronavirus von Beginn an um einen Erreger im Sinne des Impfschutzgesetzes gehandelt hat. Genau dies hat der Bundesminister für Gesundheit durch die Verordnung vom 01.02.2020 klargestellt.

Michaelis: Das klingt für mich durchaus überzeugend. Allerdings könnte jemand auf den Gedanken kommen und behaupten, der Begriff „namentlich“ in den AVB der Versicherungskammer Bayern ist anders zu interpretieren als der gleiche Begriff in § 6 des Infektionsschutzgesetzes.

Schwintowski: Soll das eine Frage sein?

Michaelis: Ja, das soll eine Frage sein. Wollen Sie dazu vielleicht etwas sagen?

Schwintowski: Nein, ich glaube nicht, dass man den Begriff “namentlich“, der in den AVB der Versicherungskammer verwendet wird, anders interpretieren kann und darf als den Begriff in § 6 Infektionsschutzgesetz, denn die AVB nehmen auf § 6 Infektionsschutzgesetz ausdrücklich Bezug und sie verwenden sogar den Begriff „namentlich“ ausdrücklich. Eine Abweichung zum § 6 Infektionsschutzgesetz hätte dann nahe gelegen, wenn man tatsächlich bestimmte Krankheiten nach diesem Gesetz nur namentlich, also enumerativ, aufführen und versichern wollte. Dann allerdings hätte man den Begriff „namentlich“ weggelassen und hätte stattdessen gesagt, dass die in § 6 genannten Krankheiten den Versicherungsschutz auslösen. Genau das hat die Versicherungskammer aber nicht getan; das heißt, sie gewährt den Versicherungsschutz nach den gleichen Grundsätzen wie das Infektionsschutzgesetz.

Michaelis: Lässt sich hören, aber Sie wissen „auf hoher See“ und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.

Schwintowski: Nun ja, ein schöner Spruch, der aber geflissentlich übersieht, dass die Auslegungsmethoden und die Interpretation von Gesetzen etwas anderes als Stürme und Killerwellen sind. Wir leben ja immerhin in einem Rechtsstaat und deshalb können wir davon ausgehen, dass unsere Gerichte nach klaren, fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Methoden die Rechtsbegriffe sowohl in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als auch in den Gesetzen auslegen und anwenden. Aber: Ich vermute, Sie haben noch ein anderes Argument in der Hinterhand – oder?

Michaelis: Da vermuten Sie richtig. Ich habe hier nämlich eine öffentlich zugängliche Vertriebsinformation (Gewerbe) der Versicherungskammer vom 04.03.2020 mit dem Aktenzeichen 6SV/6MVK.

Schwintowski: Jetzt bin ich gespannt, was steht denn in dieser Vertriebsinformation?

Michaelis: Da steht unter der Überschrift „Coronavirus – Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung“ folgender, leicht gekürzter Text: „Wir informieren Sie heute über den aktuellen Versicherungsschutz in der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung Ihrer Bestandskunden sowie zur Annahme von neuen Risiken: Wir stellen den Coronavirus „2019-nCoV“ den in unseren Bedingungen für die gewerblichen Betriebsschließungsversicherung (AVB BS 2002 – Teil B, Nr. 2, Anl. 075) namentlich genannten Krankheitserregern gleich. Als Basis gilt die Verordnung vom 01.02.2020 durch den Bundesminister für Gesundheit zur Erweiterung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz.“ Und – jetzt kommt die Schlussfolgerung: „Somit sind behördlich angeordneten Betriebsschließungen auf Grund des neuartigen Coronavirus in unserer gewerblichen Betriebsschließungsversicherung mitversichert“.

Schwintowski: Das ist in der Tat eindeutig. Die von der Versicherungskammer zunächst einmal vorgenommene Gleichstellung, zu den in den AVB genannten Krankheiten, beinhaltet eine Klarstellung, die zwar nicht notwendig gewesen wäre, aber dennoch zur Rechtssicherheit beiträgt. Die Versicherungskammer zieht sodann auch den völlig zutreffenden Schluss, wonach behördlich angeordnete Betriebsschließungen auf Grund des neuartigen Coronavirus in der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung der Versicherungskammer mitversichert sind. Mehr ist in der Tat nicht zu sagen.

Michaelis: Und wie verhält sich das zur „Bayrischen Lösung“?

Schwintowski: Nach diesen Aussagen der Versicherungskammer sind die wegen Corona angeordneten Betriebsschließungen mitversichert – es bedarf somit keiner „Bayrischen Lösung“. Anders formuliert: Eine Reduktion des Versicherungsschutzes auf 10 oder 15 % der vereinbarten Leistungen ist hiermit ausgeschlossen.

Michaelis: Sind Sie sicher?

Schwintowski: Mir fällt im Augenblick kein Gegenargument ein. Rechtlich gesehen, hat die Versicherungskammer mit dieser öffentlichen Vertriebsinformation klargestellt, welche Leistung sie im Falle der behördlich angeordneten Betriebsschließung nach ihrer eigenen Einschätzung im Rahmen der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung schuldet. Sie hat damit von ihrem Recht – auch ihrer Pflicht – Gebrauch gemacht, bei der Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadensfall, stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Versicherungsnehmer zu handeln. So steht es seit 2018 in § 1 a Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz.

Michaelis: Sie wollen also sagen, die „Bayrische Lösung“ gilt wegen dieser Verlautbarung der Versicherungskammer für sie nicht?

Schwintowski: Ja, wobei ich ergänzen würde, dass die Versicherungskammer nach ihren Bedingungen ohnehin leistungsverpflichtet war. Sie hat aber durch die Erklärung vom 04.03.2020 ihre sowieso bestehende Leistungsverpflichtung noch einmal im Interesse der Versicherungsnehmer nach außen hin klargestellt.

Michaelis: Ist die Versicherungskammer denn an solche Verlautbarungen gebunden?

Schwintowski: Ja, wenn sie Verlautbarungen dieser Art zur Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadensfall, öffentlich macht, dann tut sie genau das, was nach § 1 a Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz von ihr verlangt wird – in diesem Falle bindet sie sich natürlich auch im Verhältnis zu allen Versicherungsnehmern.

Michaelis: Auch dann, wenn sie das gar nicht den Versicherungsnehmern, sondern nur den Maklern, die mit der Versicherungskammer zusammenarbeiten, mitgeteilt hat?

Schwintowski: Ja, nach meiner Meinung bindet sie sich auch in einem solchen Falle, denn der Makler ist, wie die Versicherungskammer genau weiß, Sachwalter der bei der Kammer versicherten Bestandskunden. Für diese Bestandskunden hat die Kammer die Vertriebsinformation herausgegeben – also ist sie daran auch nunmehr gebunden.

Michaelis: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Was macht denn ein Kunde, der sich auf einen Vergleich auf der Grundlage der „Bayrischen Lösung“ eingelassen hat. An ihn hat die Kammer 10 % oder vielleicht auch 15 % der vereinbarten Leistung bezahlt. Ein Vergleich führt doch typischerweise dazu, dass die Ungewissheit der Parteien über die Frage, ob Versicherungsschutz besteht und in welchem Umfang besteht, durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird. Sehen Sie das anders?

Schwintowski: Nein, das sehe ich nicht anders, aber in § 779 Abs. 1 BGB, den Sie gerade zitiert haben, gibt es einen wichtigen weiterführenden Hinweis.

Michaelis: Was meinen Sie?

Schwintowski: Dort heißt es nämlich, dass ein Vergleich unwirksam ist, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entsprach und der Streit oder der Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage gar nicht entstanden sein würde.

Michaelis: Wollen Sie das einem Nicht-Juristen vielleicht noch einmal etwas erklären?

Schwintowski: Gern. Bei den Bestandskunden der Versicherungskammer gab es gar keine Ungewissheit über den Umfang der Leistung der Kammer. Diese Ungewissheit hatte die Kammer nämlich durch die Vertriebsinformation vom 04.03.2020 selbst zu Gunsten der Versicherten beseitigt. Sie hatte klargestellt, dass behördlich angeordnete Betriebsschließungen auf Grund des neuartigen Coronavirus in der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung mitversichert sind. Es gab also keine Unsicherheit über die Frage, ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht. Hätte die Kammer auf diesen Sachverhalt von Anfang an hingewiesen, so hätte bei diesen keinerlei Ungewissheit über das Ob und das Wie des Versicherungsschutzes entstehen können, denn die Kunden hätten von Anfang an gewusst, dass sie Versicherungsschutz in vollem Umfang haben. Die Versicherungskammer hätte nur noch leisten müssen.

Michaelis: Sie wollen sagen, die Vergleiche gibt es gar nicht?

Schwintowski: Doch die Vergleiche hat es schon gegeben, aber sie sind eben unwirksam. Das heißt, rechtlich gesehen, kann sich die Versicherungskammer gegenüber den Bestandskunden auf diesen Vergleich nicht berufen.

Michaelis: Das heißt, die Bestandskunden, die einen Vergleich unterschrieben haben, können nun die Differenz zu ihrer 100%-igen Versicherungsleistung noch einfordern?

Schwintowski: Ganz genau, dass ist die Rechtsfolge.

Michaelis: Müssen die Bestandskunden den Vergleich möglicherweise anfechten, weil sie über ihre wahren Rechte womöglich getäuscht worden sind?

Schwintowski: Nein, das müssen sie nicht, denn das Gesetz sagt ausdrücklich, dass der Vergleich immer dann bereits unwirksam ist, wenn es die zugrunde gelegte Ungewissheit überhaupt nicht gab. Und genau so, war es in den hier vorliegenden Fällen.

Michaelis: Würden Sie den Kunden empfehlen, trotzdem wegen der „Bayrischen Lösung“ vielleicht auch die Anfechtung wegen Täuschung zu erklären?

Schwintowski: Das würde ich wegen der eindeutigen Erklärung der Versicherungskammer vom 04.03.2020 und der Tatsache, dass es überhaupt keine Unsicherheit über die Höhe der Entschädigung geben konnte, für überflüssig halten. Aber hilfsweise kann man an eine solche Anfechtung denken. Immerhin hätte die Versicherungskammer gegenüber den Bestandskunden darauf hinweisen müssen, dass die „Bayrische Lösung“ für sie (glücklicherweise) nicht in Betracht kommt, weil die Versicherungskammer in vollem Umfang Versicherungsleistung, und zwar sowohl nach ihren AVB als auch nach der Vertriebsinformation vom 04.03.2020, schuldete.

Michaelis: Ich danke Ihnen für dieses Gespräch.

 

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Neue Facebook Gruppe bietet Versicherungsmaklern einen Ort zum Austausch über alternative Vergütungsmodelle. Initiator Peter Süßengut sieht darin den nächsten Schritt, um Servicevereinbarungen als Branchenlösung zu etablieren.

 

Peter Süßengut ruft bei Facebook eine gemeinsame Gruppe mit Fachanwalt Norman Wirth und Vertriebscoach Jörg Laubrinus ins Leben. „Servicevereinbarungen – die Lösung für Versicherungsmakler“ bietet Versicherungsmaklern einen Ort zum Austausch über Servicevereinbarungen. Interessierte können dieser ab sofort kostenfrei beitreten.

„Teilnehmer in Webinaren bitten mich wiederholt darum, einen Ort für ungezwungen Austausch über alternative Vergütungsmodelle zu schaffen“, so Peter Süßengut. Diesem Wunsch ist er nun gefolgt. Zusätzlich bittet der ehemalige Versicherungsmakler auch seine Kunden darum, der Facebook Gruppe beizutreten. Als Gesprächspartner mit Erfahrungswerten nehmen sie so aktiv am Austausch mit Kollegen teil.

Die neu geschaffene Gruppe folgt einem Social Media Konzept, das gezielt Anreize zum gegenseitigen Austausch setzt. So ist es nur konsequent, dass erste Postings neue Mitglieder in der Gruppe begrüßen. Derzeit gibt es mehrere Videos, die grundlegende Fragen zum alternativen Vergütungsmodell beantworten. Eine davon ist die wiederkehrende Frage danach, welche Dienstleistungen als Teil von Servicevereinbarungen angeboten werden dürfen.

Teil der Gruppe sind auch die beiden weiteren Mitglieder des ebenfalls von Süßengut ins Leben gerufene Maklerexpertenteams, Vertriebsoach Jörg Laubrinus und Fachanwalt Norman Wirth. Künftig nehmen beide einen aktiven Part ein: „Gruppen sind ein hervorragendes Mittel, um miteinander in den Austausch zu kommen. Ich freue mich auf interessante Diskussionen und direkten Austausch mit den Mitgliedern“, so Vertriebscoach Jörg Laubrinus über seine Erwartungen an die Facebook Gruppe „Servicevereinbarungen – die Lösung für Versicherungsmakler“.

„Mein Ziel ist es nicht, dass alle 14 Tage ein Posting erscheint. Ich wünsche mir einen lebendigen Austausch mit Euch und untereinander. So schaffen wir gemeinsam den Mehrwert dieser Gruppe“, so Initiator Peter Süßengut in seinem Begrüßungsvideo für neue Mitglieder. Damit geht der Unternehmer konsequent den nächsten Entwicklungsschritt zur Etablierung einer Branchenlösung.

 

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Peter Süßengut Consulting, Dessauerstraße 40, 04129 Leipzig, Mobil: +491622354388, E-Mail: info@petersuessengut.de, www.petersuessengut.de

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Versicherungsmaklerinnen und -makler,

 

soweit bekannt hat sich das Landgericht Mannheim (Urteil vom 29.04.2020, 11 O 66/20) nun erstmalig mit der Frage beschäftigt, ob ein Versicherer einem Hotelier mit angeschlossener Gastronomie Versicherungsschutz aus der BSV gewähren muss, wenn dessen Betrieb aufgrund einer Allgemeinverfügung geschlossen werden muss.

Die Kanzlei Michaelis begrüßt die gerichtliche Entscheidung zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Natürlich sind stets die konkreten Versicherungsbedingungen im Einzelfall zu prüfen. Deshalb möchten wir kurz auf die in diesem Fall zu Grunde liegende Konstellation Bezug nehmen:

In den Versicherungsbedingungen, die der klagende Hotelier und Gastronom mit seinem Versicherer vereinbart hatte, war unter anderem folgender Passus enthalten:

  1. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  2. a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt;

(…)

  1. Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die in den §§ 6 und 7 IfSG namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger. (…)

Nach Auffassung des LG Mannheim liegt eine bedingungsgemäß versicherte Betriebsschließung vor. Das Gericht bekräftigt in seiner Entscheidung, dass Versicherungsbedingungen stets aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen seien. Und wenn man diesen Maßstab zu Grunde legt, dann müsse man zu dem Schluss kommen, dass aus Sicht eines Versicherungsnehmers auch COVID19 Versicherungsschutz genießt. Damit ist der erste große Streitpunkt im Sinne der Geschädigten einstweilen entschieden.

Diese Rechtsauffassung hatte auch stets die Kanzlei Michaelis im Interesse der Versicherungsnehmer und der Versicherungsmakler kommuniziert.

Der Versicherer konnte mit seiner Rechtsauffassung das Gericht nicht überzeugen. Die Versicherer behaupten regelmäßig, der Versicherungsfall sei deshalb nicht eingetreten, weil lediglich touristische, nicht aber geschäftliche Übernachtungen untersagt seien und man daher nicht von einer Betriebsschliessung im klassichen Sinne sprechen könne.

Das sah das Landgericht anders. Die Situation – jedenfalls bis zum Tag der gerichtlichen Entscheidung am 29.04.2020 – stelle nämlich eine faktische Schließung der Hotelbetriebe dar, denn auch Geschäftsreisen seien stark eingeschränkt gewesen, weil Arbeitnehmer ins Home-Office geschickt, Messen und Großveranstaltungen abgesagt und zahlreiche Betriebe ebenfalls geschlossen wurden.

Das Landgericht dazu wörtlich:

Die Auswirkungen dieser behördlichen Anordnung haben folglich Auswirkungen wie eine Schließung eines Hotels im konkreten Einzelfall zur Desinfektion oder zur Eindämmung eines Krankheitsausbruchs allein in diesem Hotel. Der Sinn und Zweck der Regelung, Betriebsunterbrechungen durch behördliche Maßnahmen aufgrund des IfSG abzufedern, spricht dafür, derartige faktische Schließungen unter diese Klausel zu subsumieren.

Ihr

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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Der Ombudsmann für Versicherungen hat kürzlich seinen Jahresbericht veröffentlicht.

 

Seit 2003 ist es Aufgabe dieser neutralen, unabhängigen Schiedsstelle, Kundenbeschwerden über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler zu prüfen und – bei Zulässigkeit – via Schiedsspruch eine außergerichtliche Einigung der Parteien herbeizuführen.

Bei rund 437 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland hätte man wohl eine enorm hohe, kaum zu bewältigende Anzahl an Beschwerden erwartet. Aber: Gerade einmal 17 528 Beschwerden gingen im Jahr 2019 beim Ombudsmann ein. Von diesen waren lediglich 13 006 zulässig und führten zur Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens. Damit waren gerade einmal 0,003 % der Verträge im Land überhaupt betroffen.

Grundsätzlich ist die Beschwerdelage bereits ausgesprochen überschaubar, genau genommen: kaum wahrnehmbar. Und bei den Versicherungsvermittlern stellt sich die Situation noch wesentlich entspannter dar: Hier verzeichnete der Ombudsmann lediglich 261 Beschwerden. Mehr Kritik an Vermittlern hatten die Kunden nicht. Etwa 336 400 Personen sind selbst als (überwiegend selbstständig tätige) Vermittler aktiv beziehungsweise bei einem Vermittler beschäftigt. Statistisch betrachtet bedeutet dies, dass auf etwa 1300 in der Vermittlung arbeitende Personen lediglich eine Beschwerde kommt – ein Indiz dafür, dass die Einzelkunden sehr zufrieden mit ihren Betreuern sind. Damit bestätigt der Jahresbericht des Ombudsmanns eines erneut: Die deutschen Versicherungsvermittler machen einen grandiosen Job – ein Umstand, auf den die Vermittler im Land wirklich sehr stolz sein können.

Dieser Trend lässt sich bereits seit Aufnahme der Beschwerdezuständigkeit des Ombudsmanns für Vermittlerbeschwerden feststellen. 2008 gingen ebenfalls nur 461 solcher Beschwerden bei der Schiedsstelle ein – bei damals aber bereits gut 400 Millionen Verträgen im Land. Wiederum ein Umstand, der zeigt, dass die Beschwerdequote konstant niedrig war und ist.

Bei genauerer Betrachtung haben alle Auflagen, wie beispielsweise die Aushändigung der Erstinformation (mit Angabe des Ombudsmanns als Beschwerdestelle) und die Beratungsdokumentation, zu keiner höheren Kundenzufriedenheit geführt, sondern lediglich für größeren Aufwand beim Vermittler. Ein Urteil darüber, welchen Nutzen Regeln haben, die einem Berufsstand auferlegt wurden – und von denen am Ende niemand profitiert –, bleibt jedem selbst überlassen.

Häufig sind Versicherungsvermittler auch als Finanzanlagevermittler tätig. Letztgenannte Tätigkeit unter die Aufsicht der BaFin zu stellen, darf getrost der Kategorie „Schildbürgerstreiche“ zugeordnet werden und ist vehement abzulehnen. Es wäre nach unserem Dafürhalten begrüßenswert, wenn sowohl politische Entscheidungsträger als auch Verbraucherschützer ihre Kenntnisse vom Arbeitsalltag sowie der Berufspraxis der Versicherungsvermittler erweitern und überdenken würden.

Als große Versicherungsmaklergenossenschaft sind wir gerne Gesprächspartner für die Politik. Wie es um die Zukunft der Vermittler bestellt ist? – Unserer Meinung nach werden qualifizierte Versicherungsmakler eine sehr gute Zukunft haben.

Fest steht, dass erst 25 % der Vermittlungen über Versicherungsmakler abgewickelt werden. Das bedeutet ein riesiges Marktpotenzial für unsere Maklerkollegen, weil man als Versicherungsmakler das Beste aus dem Markt zusammentragen und anbieten kann.

Daher gehen wir davon aus, dass die Aussichten für Versicherungsmakler weiterhin ausgesprochen gut sein werden. Wir helfen als Genossenschaft gerne dabei, diesen Erfolg zu verwirklichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Nach langjähriger Partnerschaft erwirbt blau direkt den Bestand von Knip.

 

Seit geraumer Zeit arbeiten der Digitalmakler Knip und Deutschlands Digitalisierungspool blau direkt eng zusammen. blau direkt übernahm zunächst die automatisierte Bestandsverwaltung des Digitalmaklers. Jetzt erwirbt der Lübecker Infrastrukturdienstleister den Bestand des Digitalmaklers, damit auch die aktive Kundenbetreuung durch die blau direkt Robo-Technologien erfolgen kann. Der Service für die Kunden soll dabei zunächst weiterhin unter der Marke Knip erfolgen.

Knip ist Teil der Digital Insurance Group, die als international tätiges InsurTech renommierte Versicherer und Banken bei ihrer Digitalisierung begleiten. Die modulare DIG Plattform ermöglicht es Versicherern, sehr schnell neue digitale Lösungen für Vertrieb und Customer Engagement zu realisieren. Das Spektrum reicht von Kundenportalen, mobilen Apps, Einführung neuer Produkte inkl. Telematik und IoT bis hin zu kompletten Ökosystemen. Banken und anderen Affinity Partnern wird eine digitale Maklerlösung angeboten. Eine innovative API Plattform ermöglicht dabei die Nutzung der bestehenden IT Systeme der Versicherer.

Ingo Weber, CEO & Gründer der Digital Insurance Group: „Wir sind als Technologieunternehmen ein Digital-Enabler für Versicherer und deren Vertriebe. In der Zusammenarbeit mit blau direkt können wir unsere Kernkompetenz fokussieren und noch stärker wachsen.”

Auch Oliver Pradetto, COO bei blau direkt, freut sich sichtlich über die Übereinkunft: „Von Anfang an, stand bei Knip der Verbraucher im Mittelpunkt. Mit der Vereinbarung untermauern wir unsere These, dass sich große Bestände technologiegestützt extrem serviceorientiert und den noch beispiellos kosteneffizient steuern lassen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Als größte eigenständige Finanzberatung Deutschlands hat sich die Deutsche Vermögensberatung Gruppe einer Überprüfung der durch die Insurance Distribution Directive (IDD) gesetzten Standards unterzogen und dabei ein durchweg positives Prüfungsurteil erhalten.

 

Insbesondere testiert die axis Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dass alle erforderlichen Maßnahmen des Unternehmens zur Vermeidung von Interessenskonflikten (nach § 48 a VAG) und zur Erfüllung der Anforderungen an die Qualifikation der Vermögensberater (nach § 48 VAG) vollumfänglich den rechtlichen Erfordernissen genügen. Dr. Helge Lach, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), freut sich über das Ergebnis: “Der Prüfungsbericht zeigt, dass wir absolut richtig liegen. Mögliche Interessenskonflikte sind allein schon durch unsere branchenneutrale Allfinanzberatung und das darauf ausgerichtete Vergütungssystem nahezu ausgeschlossen. Und schon immer hatten die Aus- und die Weiterbildung bei uns höchste Priorität. Die jetzt durch die IDD gesetzten hohen Standards sind insoweit schon lange integraler Bestandteil unseres Geschäftsmodells.”

Erfolgreicher IDD-Check

Die Deutsche Vermögensberatung stellt – ganz im Geiste der IDD – eine kundenorientierte Beratung durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicher. Dazu gehört allein schon das branchenübergreifende Produktangebot. Der konsequente Verzicht auf produktbezogene Verkaufsvorgaben und die Nutzung von produktneutralen Einheiten als Grundlage für die Vergütung verhindern die Entstehung von Interessenskonflikten. Aber auch eine umfängliche Bedarfsanalyse als Beratungsgrundlage, intensives Qualitätsmanagement und die Ausrichtung der Beratung auf dauerhafte Kundenbeziehungen gewährleisten Kundenorientierung.

Die fachliche, persönliche und unternehmerische Aus- und Weiterbildung nimmt darüber hinaus schon seit Gründung des Unternehmens einen hohen Stellenwert ein. Über 80 Millionen Euro investiert das Unternehmen jährlich in diesen Bereich und betreibt bundesweit 11 Berufsbildungszentren. Für die IDD-Weiterbildungspflicht ist die Deutsche Vermögensberatung deshalb bestens aufgestellt. Die Vermögensberater können durch zahlreiche unternehmensinterne Angebote unter anderem zu Fach- und Beratungskompetenzen sowie Betreuungskompetenzen die hohen Aus- und Weiterbildungsanforderungen der IDD erfüllen. Die DVAG übernimmt dabei deren Überwachung und stellt die erforderliche Dokumentation der Weiterbildungsstunden sicher. Flexibilität im Beratungsalltag der Vermögensberater bietet das umfangreiche Bildungsangebot in Form von Präsenzseminaren, Webinaren oder E-Learnings.

Dr. Helge Lach folgert daraus: “Wenn staatliche Regulierungen des Finanz- und Versicherungsmarktes dazu beitragen, in der Beratung die Interessen des Kunden zu stärken, geht dies genau in die richtige Richtung. Das honoriert am Ende die Vermittler, für die nicht der Verkauf einzelner Produkte, sondern der Kundenbedarf als Ganzes im Vordergrund steht.”

Zum Hintergrund

Die europäische IDD und die daraus abgeleiteten deutschen Gesetze und Verordnungen sollen im Bereich der Versicherungsvermittlung noch mehr Verbraucherschutz gewährleisten. In der Weiterbildung gibt es deshalb inzwischen eine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung mit einem Umfang von 15 Stunden im Jahr. Und in den Bereichen Vergütung und Provisionen sowie Vertrieb soll es zukünftig keine Regelungen mehr geben, die zu Interessenskonflikten zwischen dem Vermittler und dem Kunden führen können. Für viele Versicherer und Vermittler sind die neuen Regelungen mit der Notwendigkeit einer nennenswerten Neujustierung verbunden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Die Unternehmen diverso GmbH und SynComNetwork GmbH stellen nach mehrjähriger, intensiver Zusammenarbeit eine neue gemeinsame Marke vor.

 

Mit dem Zusammenschluss der beiden Softwarelösungen myDIVERSO und meinComPoint entsteht das NETZWERKZEUG.

Die neue Softwarelösung ermöglicht es, Beratern (m/w/d) ihren privaten und gewerblichen Endkunden einen persönlichen sowie geschützten Datenraum zur Verfügung zu stellen. Diese können auf der Plattform eigene Informationen und Daten verwalten und gleichzeitig vom Berater bereitgestellte Informationen abrufen – auch von unterwegs. Das NETZWERKZEUG bietet mit seinem umfangreichen Kundenportal, eine fachübergreifende Zusammenarbeit und damit eine neue Lösung für alle beratenden Berufe – vom Datenschutzbeauftragen und Finanzdienstleister über Rechtsanwalt und Steuerberater bis hin zum Unternehmensberater.

Mehr als eine Plattform

Ralf Kohl, Leitung Vertrieb und Kundenservice, betont die Vorteile der innovativen Softwarelösung: „Das NETZWERKZEUG bietet den beratenden Berufen die Möglichkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Branchen und Spezialisten. Mit dem neuen Markenauftritt lassen wir das Image eines digitalen Finanz- & Versicherungsordners hinter uns. Unser Kundenportal beinhaltet nach wie vor digitale Ordner und damit auch die Möglichkeit, Finanz- und Versicherungsverträge zu verwalten. Vor allem steht aber das Netzwerken mithilfe von Werkzeugen für die fachübergreifende Zusammenarbeit im Mittelpunkt.”

Der Leiter im Bereich Entwicklung, Aron Gutberlet, fügt hinzu: “Der sichere Zugriff für alle Beteiligten wird durch ein intuitives Freigabenmanagement gewährleistet. Mit der neuen Softwarelösung bieten Berater ihren Kunden Transparenz und Zeitersparnis.”

Sichere Kommunikation

Das NETZWERKZEUG bietet sowohl Kunden und Beratern als auch externen Partnern/Spezialisten eine gemeinsame Plattform für nachvollziehbare und sichere Kommunikation sowie Dokumentenaustausch. Mit einer Vielzahl verschiedener Funktionen können kleinere Aufgaben wie auch fachübergreifende Beratungen effizient verwaltet und bearbeitet werden, dazu gehören z.B.:

  • Delegierbare Wiedervorlagen mit Erinnerungsfunktion (auch intern)
  • Zuschaltung von Bearbeitern oder Beobachtern (nur Lesefunktion)
  • Interne Vorgänge (nicht sichtbar für den Kunden)
  • Export zur Dokumentation in einer PDF-Datei (inkl. Dateianhänge)

Schutz der Datenhoheit

Der Endkunde entscheidet mithilfe des – speziell für das Netzwerken entwickelte – Freigabenmanagements, welche der von ihm hinterlegten Daten freigegeben werden sollen. Erst wenn er aktiv Verträge oder Bereiche an den Berater oder dessen Mitarbeiter freigibt, können diese die freigegebenen Daten und Dokumente einsehen. Empfangene Freigaben können an Dritte weitergegeben werden. So können externe Spezialisten aus dem eigenen Netzwerk dem Endkunden qualifizierte Antworten und Lösungen über das NETZWERKZEUG liefern.

Mit nur einem Klick kann der Endkunde erteilte Freigaben wieder entziehen. Dadurch wird es diesem ermöglicht, sich auf einer Plattform komplett über alle Bereiche aufzuräumen – ohne mit den persönlichen Daten oder dem bisherigen Ansprechpartner dafür zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzwerkzeug.com

Über diverso GmbH:

Die diverso GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Software-as-a-Service (SaaS). Sie vertrieb von 2010 bis 2020 die SaaS-Lösung myDIVERSO und unterstützte Finanzdienstleister bei der Digitalisierung und der Umsetzung von Dienstleistungspauschalen. Die Plattform aus dem Bereich der Bereitstellung von Kundenportalen und honorarbasierten Geschäftsmodellen für Berater konzentrierte sich auf die Zielgruppen Versicherungsmakler, Mehrfachagenten, Ausschließlichkeitsvertreter, Versicherungsberater und Büroservices.

Über SynComNetwork GmbH:

Die SynComNetwork GmbH startete 2007 mit der Entwicklung von Lösungen für die Koordination fachübergreifender Zusammenarbeit verschiedener Beratergruppen. Mit dem Know-how aus ASP-Services und Individualentwicklungen entstand die Plattform meinComPoint. Mit dieser Plattform stellte die SynComNetwork in den Berufsfeldern Recht, Steuern, Sicherheit und Finanzen, Unternehmensberatung, Human Resources und IT, Lösungen zur Optimierung der fachübergreifenden Zusammenarbeit bereit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

diverso GmbH, St.-Georg-Str. 21, 36137 Großenlüder, Tel: +49 6648 377 3030, www.netzwerkzeug.com

Andreas Brunner, Vorstand der VEMA, zur personellen Investition: Wir möchten die Betreuung der Makler immer weiter ausbauen. So können wir langfristig, die Zufriedenheit unserer Partnerbetriebe gewährleisten.

 

Kai Westermann

Seit dem 01.04.2020 ist Herr Kai Westermann, ein Ur-Berliner, für Berlin und Neubrandenburg der neue Ansprechpartner. Herr Westermann hat eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann absolviert und war fünf Jahre als selbstständiger Versicherungs- und Immobilienmakler in Berlin tätig. Danach fungierte er als Maklerbetreuer bei der ERGO Group. Herr Westermann darf auf 30 Jahre Berufs- und Vertriebserfahrung in der Versicherungsbranche zurückblicken.

Milena Kalb-Aytekin

Zum 01.05.2020 stieß Frau Milena Kalb-Aytekin zum Team der Mitarbeiter im Vertrieb und Weiterbildung. Sie hat ihren Lebensmittelpunkt in Höchberg bei Würzburg und wird das Gebiet Würzburg/Heilbronn betreuen. Frau Kalb-Aytekin hat nach der Ausbildung zur Versicherungskauffrau ein Studium zur geprüften Versicherungsfachwirtin abgeschlossen. Während dieses Studiums machte sich Frau Kalb-Aytekin mit einem eigenen Maklerbüro selbstständig. Diese Erfahrung war wichtig, um danach als Gebietsleiterin bei einem Maklerpool erfolgreich bestehen zu können. Frau Kalb-Aytekin bringt aus diesem Bereich 13 Jahre Erfahrung mit.

Abschließend fügt Andreas Brunner hinzu: „Wir freuen uns, mit Frau Kalb-Aytekin und Herrn Westermann unser bestehendes Team um zwei weitere, sehr branchenerfahrene Kollegen erweitern zu können.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Wer abends den Waldwiesenkreisel passiert, kennt die blau beleuchtete Glasoptik des “Schwimmbads” der DOMCURA.

 

So wie die Bäder muss sich auch der Assekuradeur, der Marktführer in der Wohngebäudeversicherung ist, neuen Herausforderungen durch das Coronavirus stellen. Diese hat die DOMCURA zum Anlass genommen, einen wichtigen Schritt der geplanten Unternehmensentwicklung vorwegzunehmen: Beginnend mit ersten Vorsichtsmaßnahmen Ende Februar 2020 für die bekannten Risikogruppen wurden sämtliche Mitarbeiter zügig in die Lage versetzt, von zu Hause aus zu arbeiten.

“Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist unser höchstes Gut. Deswegen haben wir deutlich vor den allgemeinen Erlassen im Betrieb sukzessive Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Dabei erfolgte frühzeitig die Weichenstellung, um neue Hardware für unsere Mitarbeiter zu beschaffen. Durch eine Glanzleistung unserer IT-Kollegen und eine großartige Solidarität innerhalb unserer Belegschaft konnten wir so sicherstellen, dass wir Kunden und Vermittlern gegenüber gleichermaßen unseren gewohnt hohen Serviceanspruch erfüllen konnten”, so Uwe Schumacher, Vorstandsvorsitzender der DOMCURA AG. “Wir gewinnen täglich neue Erkenntnisse durch die Nutzung der digitalen Werkzeuge, die wir sicherlich auch auf den Alltag nach Corona übertragen werden und gehen so gestärkt aus der herausfordernden Situation hervor!”

Im Jahr des 40-jährigen Firmenjubiläums stemmt sich die DOMCURA erfolgreich gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Ergänzend dazu wurde frühzeitig eine Corona-Hotline eingerichtet, die den Mitarbeitern Antworten auf die dringendsten Fragen, unter anderem zum eigenen Gesundheitsempfinden, der Reiserückkehr oder auch der Kinderbetreuung liefert. Einen Großteil der Herausforderungen im organisatorischen Spannungsfeld zwischen Arbeits- und Privatleben konnte die DOMCURA über allgemeingültige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Flexibilisierung von Arbeitszeiten für alle Mitarbeiter, lösen. Nicht nur wer Kinder zu betreuen hat, kann im Homeoffice arbeiten. So läuft der Betrieb uneingeschränkt weiter.

Darüber hinaus werden kooperierende Makler bei der Umsetzung von Online-Beratungen mit ihren Kunden unterstützt, auf diese Weise hebt die DOMCURA sich positiv vom Versicherungsmarkt ab.

Der souveräne Umgang mit der Corona-Pandemie zeigt sich auch an dem geplanten Personalwachstum: Derzeit sind rund 35 Stellen zur Neubesetzung sowie zahlreiche Ausbildungsplätze ausgeschrieben.

“Die DOMCURA bietet nicht nur Profis aus der Versicherungsbranche einen potenziellen beruflichen Heimathafen. Viele der ausgeschriebenen Positionen eignen sich auch für Fachkräften aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel der IT und Softwareentwicklung, oder für Quereinsteiger. So zeichnen sich unsere Mitarbeiter im Service-Center durch kommunikative Kompetenzen, Organisationsvermögen und Engagement für den Gesprächspartner aus. Diese Fähigkeiten sind an dieser Stelle für den erfolgreichen Einstieg wichtiger als umfangreiche fachliche Kenntnisse, die sich während der Einarbeitung stückweise erlernen lassen”, betont Gabriele Fiedler, Bereichsleiterin Personal und Allgemeine Verwaltung.

 

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DOMCURA AG, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-308, Fax +49 431 54654-99308, www.domcura.de

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) baut ihr Angebot für digital affine Makler weiter aus:

 

Mit einem neuen Digital Partner Programm will der Versicherungsverein Geschäftspartner gezielt bei der Digitalisierung ihres Geschäfts unterstützen. Teilnehmenden Vermitteln steht ein umfangreiches Angebot zur Verfügung.

„Wir beobachten gerade, wie die Corona-Pandemie das Informations- und Kaufverhalten des Kunden noch weiter ins Internet verlagert. Gleichzeitig werden Verbraucher den Wert der persönlichen Beratung gerade bei komplexen Versicherungsprodukten besonders zu schätzen wissen. Der Makler wird zum Vertrauensanker. Online-Wettbewerbsfähigkeit ist deshalb eine wesentliche Grundlage für den Geschäftserfolg – hier stehen wir mit unserem neuen Programm als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und verlässlicher Partner zur Seite“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Umfangreiches digitales Angebot nutzen

Seit vier Wochen ist die Anmeldung für das Digital Partner Programm geöffnet. Der Fokus liegt auf zwei Säulen: Das nötige Wissen und die richtigen Tools, um das Maklergeschäft zukunftsfähig aufzustellen. Den digitalen Partnern wird ein umfassendes Schulungsangebot mit Webinaren und Tutorials rund um die Themen E-Mail- und Social-Media-Marketing sowie SEO und SEA geboten. Enthalten sind auch redaktionell aufbereitete Inhalte für die eigenen Marketingaktivitäten der Teilnehmer.

Über den Online-Shop der LV 1871 haben die Vermittler Zugang zu ausgewählten personalisierbaren Werbegeschenken für ihre Kunden. Ebenfalls inkludiert ist ein kostenloser Website-Check pro Jahr durch die Experten der LV 1871. Auf den Einstieg in die Videoberatung via Software gibt es Rabatte. Bei Fragen bietet der Versicherer einen Beratungsservice. Weitere Informationen rund um die Online-Welt bekommen teilnehmende Geschäftspartner über Newsletter und Events der LV 1871.

Den digitalen Fußabdruck weiter ausbauen

Anmelden können sich Vermittler, die bestimmte Aufnahmekriterien erfüllen. So sollte eine eigene, responsive Website mit selbst geschriebenen Texten, Keywords mit Lokalbezug und einem Call-to-Action vorhanden sein. Ebenso benötigen sie einen vollständigen Google-My-Business-Eintrag und sollten in lokalen Online-Branchenbüchern gelistet sein. Auch die Präsenz auf mindestens einem Social-Media-Kanal mit einer wöchentlichen Aktivität pro Woche ist Voraussetzung. Über das Partnerportal sollten Teilnehmer bereits an die LV 1871 angebunden sein und mindestens eine Veranstaltung des Versicherers pro Jahr besuchen.

Thomas Heindl, Leiter Marketing/Unternehmenskommunikation der LV 1871: „Schon mit unseren Webdays im Vorjahr und den Rock’N’Road-Shows Anfang des Jahres haben wir auf die digitale Unterstützung unserer Geschäftspartner gesetzt. Nach der großen Resonanz auf diese Angebote ist unser Digital Partner Programm nun die konsequente Weiterführung für alle, die bei der Digitalisierung ihres Geschäftsbetriebes aktiv sind und ihren digitalen Fußabdruck weiter ausbauen möchten. Die erste Resonanz auf das Programm ist durchwegs positiv – wir freuen uns über zahlreiche weitere Anmeldungen“.

 

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de