Verifort Capital ist zum 1. Juli 2020 dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. als Fördermitglied beigetreten.

 

Das Unternehmen unterstützt damit die Arbeit des mit über 2.000 Mitgliedsunternehmen und etwa 40.000 Vermittlern führenden Berufsverbands unabhängiger Finanzdienstleister.

“Wir freuen uns sehr, Fördermitglied im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zu sein”, sagt Frank M. Huber, CEO von Verifort Capital. “Der Verband ist ein wichtiger Akteur für die Interessensvertretung freier Finanzdienstleister. Diese Arbeit wollen wir durch unsere Mitgliedschaft sehr gerne unterstützen.”

Durch die Fördermitgliedschaft wird Verifort Capital Teil des großen Netzwerks deutscher Finanzvermittler- und Dienstleister, in dem etwa 95 Prozent der Vertriebsplattformen vertreten sind. Der Fonds- und Asset-Manager steht kurz vor dem Vertriebsstart seines ersten eigenen Publikums-AIFs. Dieser bietet auch privaten Anlegern die Möglichkeit, sich an einem Portfolio von Healthcare-Immobilien wie Einrichtungen für betreutes Wohnen oder zur Tagespflege sowie Pflegeimmobilien zu beteiligen. Für einen nachhaltigen Erfolg des Fonds ist aus Sicht des Unternehmens ein enges Verhältnis und ein partnerschaftlicher Austausch mit Vertriebspartnern unerlässlich.

“Unsere Fördermitgliedschaft gibt uns die Möglichkeit, unser Netzwerk unter Vermittlern auszubauen und zu festigen. Wir stehen dadurch in noch engerem Austausch mit Vermittlern und erfahren so besser, auf welche Weise wir unsere Vertriebspartner bei ihrer Arbeit am besten unterstützen können”, sagt Rauno Gierig, CSO von Verifort Capital. “Gleichzeitig lernen durch den gemeinsamen Austausch unsere Partner uns und die Möglichkeiten, wie wir ihnen zur Seite stehen können, besser kennen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verifort Capital Group GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 15, 72072 Tübingen, Tel: +49 7071 3665 100, www.verifort-capital.de

Die unabhängige Finanzberatungsgruppe Plansecur ist dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW als neues Fördermitglied beigetreten.

 

Plansecur legt seit der Gründung 1986 Wert auf hohe ethische Grundsätze. Folgerichtig trägt das Unternehmen das Gütesiegel „Ethics in Business“ der Werte-Allianz des Mittelstands seit 2005 ohne Unterbrechung. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Die rund 170 Berater betreuen mehr als 85.000 Privatkunden und Unternehmen. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten. Plansecur hat das „Vordenker Forum“ ins Leben gerufen, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Preisträger sind Norbert Walter (2008), Bischof Wolfgang Huber (2009), Paul Kirchhoff (2011), Jean-Claude Juncker (2014), Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Frank-Jürgen Weise (2016), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation („Wirtschaftsweisen“, 2018) und Bassam Tibi (2019).

„Der AfW leistet wertvolle Arbeit, die wir mit unserer Fördermitgliedschaft gerne aktiv unterstützen wollen“, erklärt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er führt aus: „Als Branchenverband setzt der AfW auf hohe Kompetenz etwa bei regulatorischen Fragen sowie auf Partnerschaft und Vernetzung, wie es auch unserem Ansatz bei Plansecur entspricht. Daher passen AfW und Plansecur bestens zueinander.“

„Wir freuen uns sehr über den Entschluss der Plansecur Gruppe, die Aktivitäten des Bundesverband Finanzdienstleistung für den Erhalt und die Weiterentwicklung des freien Vertriebs von Finanzdienstleistungen durch eine Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Das hilft auch den Verbrauchern“, ergänzt Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

Weitere Informationen zum neuen Mitgliedsunternehmen: www.plansecur.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Mit Thomas Webers und Christina Theokas hat die Apo Asset Management GmbH (apoAsset) ihr bislang 8-köpfiges Vertriebsteam deutlich verstärkt.

 

Die Fondsanlagegesellschaft will damit ihren Service für den externen Drittvertrieb und die Gesellschafter Deutsche Apotheker- und Ärztebank und Deutsche Ärzteversicherung weiter ausbauen.

Thomas Webers unterstützt die apoAsset seit Anfang Juni 2020 als Vertriebsdirektor Wholesale. Der studierte Betriebswirt und Certified European Financial Analyst ist für die Betreuung und Akquise von u.a. Intermediären, Vermögensverwaltern und semi-institutionellen Anlegern verantwortlich. Zuvor war der 57-Jährige Senior Relationship Manager Institutional Clients bei der MEAG Kapitalanlagegesellschaft mbH und dort für die Akquise und Betreuung von Pensionsfonds, Family Offices und Stiftungen zuständig. Weitere Stationen seines knapp drei Jahrzehnte umfassenden Berufslebens waren u.a. die Ampega C-Quadrat Fondsmarketing GmbH sowie die SEB Asset Management AG.

Christina Theokas steigt zum Juli 2020 innerhalb des Vertriebsteams der apoAsset auf und übernimmt ebenfalls die Betreuung und Akquise von Partnern im Wholesale-Bereich. Die 33- Jährige verfügt über breite Vertriebserfahrung. Sie war u.a. als Key Account Managerin und Teamleiterin für Sales, Web und Retentions bei der FCS Europe GmbH sowie als Group-Sales Specialist bei Travel Tales Ltd. tätig.

„Das Interesse an Anlagen in Gesundheitsfonds steigt seit Langem kontinuierlich an“, erklärt Claus Sendelbach, Geschäftsführer der apoAsset. Bereits vor einem Jahr hätte das Unternehmen daher begonnen, sich für den breiten Retailsektor zu öffnen und seine Fonds über Intermediäre auch für Privatanleger zugänglich zu machen. Damit sei es eine logische Konsequenz gewesen, das Vertriebsteam weiter auszubauen, so Sendelbach.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apo Asset Management GmbH, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf, Tel: (02 11) 86 32 31 0, www.apoasset.de

Von Jürgen Moll, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG

 

Digitalisierung ist in der Versicherungsbranche eines der Top-Themen. In zahlreichen Bereichen treiben die Unternehmen die Digitalisierung voran: Sei es in der Kommunikation mit Kunden oder in den internen Arbeitsprozessen, es gibt es viele Anwendungsbeispiele. Ebenfalls im Fokus sind Schadenprozesse, der Zugriff auf Vertragsdaten und Schnittstellen zwischen Vertrieb und Betrieb.

Größere Skepsis gab es allerdings mit Blick auf die persönlichen Beratungsprozesse beim Kunden. Hier herrschte die Meinung vor, dass direkter Kontakt und emotionaler Zugang besser ohne technische Unterstützung funktionieren. Hat sich daran etwas geändert?

Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown hat die Beraterinnen und Berater gezwungen, adäquate Alternativen zum Gespräch vis-à-vis zu finden – und den Kontakt zu den Mandantinnen und Mandanten auch ohne persönliche Treffen möglichst eng aufrechtzuerhalten. Telefon und E-Mail reichen dafür nicht aus. Offenheit und Experimentierfreudigkeit waren und sind gefragt.

Auf Bestehendem aufbauen

Natürlich kann man auf Bestehendem und Vertrautem aufbauen. Newsletter-Mailings sind gängige Praxis in der Branche. Deren Nutzungsintensität ist deutlich angestiegen – aufgrund aktueller Themen. Die Website als digitale Plattform ist um Landing Pages mit spezifischen Corona-Informationen erweitert worden. Mehr oder weniger neu ist die laufende und umfassende Nutzung von Online-Beratung, Videokonferenzen und Webinaren. Vor allem in der Breite. Hier haben schnelle Entscheidungsprozesse bei der Umsetzung und Etablierung geholfen.

Der digitale Kunde existiert

Der Erfolg eines digitalen Informations- und Beratungsangebots steht und fällt mit der Akzeptanz der Kunden. Die Erfahrung zeigt nun, dass diese Akzeptanz ebenso stark angestiegen ist wie der Druck, technische Alternativen anzubieten. Insbesondere bei den Webinaren ist die Teilnehmerzahl hoch – und entgegen den Erwartungen sogar deutlich höher als bei Präsenz-Seminaren. Häufig erleben wir einen verbesserten Informationsfluss und gestiegene Kontaktfrequenzen.

Die einfache Umsetzbarkeit der digitalen Tools, gepaart mit der Alternativlosigkeit, dürfte einer der Hauptgründe für den Erfolg sein. Allzu überraschend ist das positive Feedback jedoch nicht. Laut World Insurance Report 2020 von Capgemini und der Non-Profit-Organisation Efma ist die Online-Recherche und der direkte Versicherungsabschluss bereits zur Normalität für alle Generationen geworden. Die tägliche Nutzung des Internets in der Generation X (der vor 1980 Geborenen), hat sich innerhalb der vergangenen drei Jahre fast verdreifacht. Von 18 Prozent 2018 auf 53 Prozent im Jahr 2020. Corona wird diesen Wert weiter steigen lassen und bestätigt die positiven Erfahrungen.

Bestandsaufnahme

Die Versicherungsbranche und die Vermittler konnten dank der nahezu vollständigen Digitalisierung ihrer Arbeitsweise handlungsfähig bleiben. Die Umstellung wurde erfolgreich angenommen und das Feedback ist durchweg positiv. Mit Beginn der Lockerungen im Alltag wird aber auch der direkte Austausch in der Geschäftsstelle wieder möglich werden. Dann wird sich zeigen, welche digitalen Lösungen weiterhin Bestand haben. Klar ist schon jetzt: Die Branche hat – gezwungenermaßen – einen Schub erhalten, ihre Grundlagen erweitert und in kürzester Zeit wertvolle Erfahrungen gesammelt. Die positiven Effekte sind offengelegt worden und unbestreitbar. Jetzt kommt die Zeit der Aufarbeitung und des Rückblicks. Welche Tools dienten lediglich der Überbrückung? Und welche Lösungen und Prozesse sind und bleiben erfolgreich und müssen integriert werden?

Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage: Ja, es hat sich etwas geändert. Sowohl die Vermittler als auch die Kunden akzeptieren zunehmend die Form der technischen Kommunikation. Aber: Der Mensch ist ein soziales Wesen, er braucht die persönliche Interaktion, die Emotion des Miteinanders. Gerade das Fehlen der persönlichen Kontakte durch die Kontaktbeschränkungen hat doch vielen zugesetzt und sie belastet. Deshalb ist trotz aller Digitalisierung eine persönliche und fachliche Beratung in unserer Branche nicht durch technische Hilfsmittel zu ersetzen.

Über A.S.I:

A.S.I. ist eine mittelständische Wirtschaftsberatung für gehobene Privatkunden, Ärzte, Zahnärzte, Wirtschaftswissenschaftler und Ingenieure mit über 30 Geschäftsstellen und mehr als 140 Wirtschaftsberatern. Seit 1969 bietet das Unternehmen als Finanzmakler die Vermittlung und lebensbegleitende Betreuung von Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zur Existenzgründung, Praxisführung und –abgabe bei Ärzten und Zahnärzten. Mit einem Provisions- und Honorarumsatz von über 24 Mio. Euro gehört das Unternehmen zu den größten Allfinanzberatern in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von-Steuben-Straße 20, 48143 Münster, Telefon: 0251 / 2103-0, Telefax: 0251 / 2103-350, www.asi-online.de

Maklerverbund germanBroker.net steigert Umsatz um 20 Prozent

 

Die germanBroker.net AG (gBnet) setzt ihren Wachstumskurs fort und erzielt für 2019 ein Rekordergebnis, nach einem bereits zweistelligen Umsatzplus in 2018. Stärkster Umsatztreiber ist wieder das Komposit-Geschäft.

Im Geschäftsjahr 2019 steigerte der Maklerverbund germanBroker.net AG (gBnet) seinen Umsatz um 20,23 % auf jetzt rund 18 Millionen Euro und blieb damit auch weiterhin auf einem nachhaltigem Wachstumspfad. Das Umsatzergebnis verzeichnet damit das höchste Wachstum seit Gründung des Unternehmens in 2001. Die größten Zuwachsraten erzielte gBnet im Komposit-Bereich (Privat/Sach plus 21,31 %, Gewerbe plus 36 %). Der Vorsteuergewinn lag 2019 bei 168 Tsd. Euro. Das Eigenkapital stieg auf 2.519 Mio. Euro, die Eigenkapitalquote liegt bei 21,7 %.

„Das abgelaufene Geschäftsjahr stand nach wie vor unter einem großen Konsolidierungsdruck. Der gesamte Poolmarkt hatte sich den schwierigen Marktumständen zu stellen“, so Vorstand Hartmut Goebel. „Dass wir in 2019 das größte Wachstum seit Gründung erzielt haben, zeigt einmal mehr, dass das Geschäftsmodell von gBnet äußerst tragfähig ist. Unsere Partner profitieren vor allem von der hohen Produktqualität unserer Deckungskonzepte für Privat- und Firmenkunden, aber auch von den exklusiven Lösungen beispielweise im BU-Bereich. Der Fokus liegt hier seit Anbeginn auf einer permanenten qualitativen Weiterentwicklung unserer Angebote. Aber auch die im letzten Jahr konsequent fortgeführte Optimierung der digitalen Geschäftsprozesse, auf Makler-Seite als auch unternehmensintern, tragen zu diesem erfreulich dynamischen Wachstumskurs bei“, erläutert Goebel. Im zurückliegenden Jahr erhöhte sich zudem die Zahl der Partner-Makler von 454 auf 482.

Mit rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nimmt gBnet in Sachen Betreuungsdichte eine Spitzenposition unter den Maklerverbünden ein.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise stellt auch gBnet sich den Anforderungen an den Maklerpoolmarkt. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass das Risikomanagement greift und gBnet belastbar aufgestellt ist. Durch die Verlagerungen der Tätigkeiten ins HomeOffice ist gBnet weiterhin in der Lage, die Service Level zu halten und in gewohnt hoher Qualität den Partnerunternehmen zur Verfügung zu stehen. Vor diesem Hintergrund sind wir optimistisch, die Gesellschaft als starken und verlässlichen Partner präsentieren zu können, wie auch schon in der Finanzmarktkrise 2008“, so der Vorstand mit Blick auf die aktuelle Marktsituation.

gBnet veröffentlicht seine Jahresabschlüsse sowie weitere Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung auf der Webseite www.germanbroker.net

 

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

In einer aktuellen Umfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung antworten 57% der befragten AfW-Mitglieder, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden, falls Kosten in Höhe von 1.000€ bis 5.000€ für die BaFin-Aufsicht berechnet würden.

Damit werden entsprechende Werte aus dem letzten AfW-Vermittlerbarometer bestätigt. So hatten im Oktober 2019 56% der 1.650 Befragten auf die identische Frage angegeben, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden. „Damit bestätigt sich erneut, dass die geplante BaFin-Aufsicht die unabhängige Finanzanlagenberatung massiv einschränken würde. Das Verbraucherinteresse an unabhängiger Beratung würde stark eingeschränkt, anstatt verbessert zu werden“, analysiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

Der AfW bleibt bei seiner Forderung, die Vermittleraufsicht einheitlich unter dem Dach der IHKs zusammen zu fassen. Bevor über weitere Aufgaben für die BaFin weiter nachgedacht wird, sollte der Wirecard-Skandal auch innerhalb der Aufsicht aufgearbeitet werden.

An der Umfrage vom 26.06.2020 haben 343 AfW-Mitglieder teilgenommen, die eine Erlaubnis gemäß § 34f GewO besitzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Gothaer Studie Arbeitskraftabsicherung

 

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, kann die gesamte Existenz kippen. Fällt das Einkommen von heute auf morgen weg, stehen – wenn überhaupt – nur minimale Ersatzleistungen des Staates zur Verfügung. In einer aktuellen Studie hat das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Gothaer Versicherung untersucht, ob das Thema Arbeitskraftabsicherung inzwischen bei den Deutschen angekommen ist. Dabei zeigt sich, dass die Kunden neben dem Preis eine umfassende Beratung besonders zu schätzen wissen. Ebenso ist die Transparenz der Angebote den Befragten für den Abschluss einer solche Absicherung neben Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten und Zusatzleistungen besonders wichtig

Gute Beratung und einfache Abwicklung bei Abschluss Hauptkriterien

Wer bereits seine Arbeitsktaft abgesichert hat, hatte klare Präferenzen zum Vertragsabschluss. Eine umfassende Beratung (51%) sowie eine einfache Abwicklung im Versicherungsfall (40%) war den meisten Befragten dabei besonders wichtig. Ebenso achteten die Befragten auf einen günstigen Beitrag (33 %) sowie leicht verständliche Versicherungsbedingungen (32 %). Ein einfacher Vertragsabschluss ohne Gesundheitsprüfung (26 %) spielte ebenso eine Rolle für die Unterschrift wie persönliche Empfehlungen (24 %).

Einfache Abwicklung, günstiger Beitrag und Bonusprogramme – das würde viele doch noch zum Abschluß bewegen

Wer sich bisher nicht gegen den Verlust der Arbeitskraft abgesichert hat, würde dies unter bestimmten Bedingungen doch noch tun. Den meisten Befragten sind hier einfache Abwicklung im Versicherungsfall (64 %),leicht verständliche Versicherungsbedingungen (60 %) sowie ein günstiger Beitrag (54 %) besonders wichtig. Weiter werden hier ein einfacher Vertragsabschluss ohne Gesundheitsprüfung (36 %), Boni oder Beitragsrabatte bei gesundheitsbewusstem Verhalten (33 %) oder eine umfassende Beratung (29 %) genannt.

Mit Abstand am häufigsten (53 %) wäre ein Bonusprogramm für Beitragserstattungen attraktiv für einen möglichen Versicherungsabschluss. Auch vergünstigte Mitgliedschaften bei Fitness-Studios (32 %), Ratgeber-Apps für gesundheitsbewusstes Verhalten (21 %) sowie ein kostenloser Fitness-Tracker (20%) könnte die Befragten zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bewegen.

Sonderleistungen motivieren zu gesundem Verhalten aber nicht zur Datenweitergabe

Wenn es bei einer Versicherung zur Absicherung ihrer Arbeitskraft einmalige Bonuszahlungen oder einen Rabatt auf die monatlichen Beiträge für gesundheitsbewusstes Verhalten gäbe, würden sich 31 Prozent der Befragten wahrscheinlich oder auf jeden Fall (25 %) gesundheitsbewusster verhalten. 20 Prozent würden dies wahrscheinlich nicht, fünf Prozent auf keinen Fall tun. Knapp ein Fünftel der Befragten (19%) kann keine Einschätzung abgeben.

Die überwiegende Mehrheit (69%) derer, die sich gesundheitsbewusster verhalten würde, wenn es dafür Beitragsnachlässe oder Rabatte geben würde, ist allerdings generell nicht bereit, der Versicherung persönliche Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen. 11 Prozent wären dazu bereit, 18 Prozent nur gegen finanzielle Vorteile wie Nachlässe oder Rabatte.

„Die Studie zeigt, dass wir mit unserem Angebot einer kompetenten Beratung die Bedürfnisse der Kunden erfüllen können“, so Gothaer Vertriebsvorstand Oliver Brüß. „Auch unser Ansatz, den Fähigkeitenschutz durch zusätzliche Bonusprogramme wie GoVital attraktiver zu gestalten, trifft den Nerv unserer Kunden.“ Gesundheitsbewusstes Verhalten wird mit einem Monatsprämie belohnt – und das jedes Jahr.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Innovationsstrategien, die überzeugen: Im Rahmendes Wettbewerbs TOP 100 wurde Funk als eines der innovativsten mittelständischen Unternehmen Deutschlands prämiert. Grundlage für die Auszeichnung ist eine unabhängige wissenschaftliche Analyse.

 

Die systematische Entwicklung und Umsetzung von innovativen Ideen ist bei Funk tief in der Unternehmensorganisation verankert. Diese strukturierten Innovationsprozesse sind einer der Gründe, warum der Versicherungsmakler und Risk Consultant als einer der Sieger des Wettbewerbs TOP 100 nun ganz offiziell zur Innovationselite Deutschlands zählt. Das TOP 100-Siegel wurde 2020 bereits zum 27. Mal vergeben. Die Auszeichnung basiert auf einer unabhängigen wissenschaftlichen Analyse, bei der das Innovationsmanagement sowie die Innovationserfolge der Bewerber anhand von rund 120 Kriterien überprüft werden. 364 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen nahmen in diesem Jahr am Innovationswettbewerb teil, 257 davon waren in insgesamt drei Größenklassen erfolgreich. Funk ist eins der Unternehmen in der Größenklasse „mehr als 200 Mitarbeiter“, das den Innovationsforscher Prof. Dr. Nikolaus Franke und sein Team überzeugen konnte.

Besonders hervorgehoben hat die Jury die Leistungen des Familienunternehmens in den Kategorien „Innovationsförderndes Top-Management“ sowie „Innovative Prozesse und Organisation“. Die Geschäftsführung ist bei Funk nicht nur sehr intensiv in Innovationsprojekte eingebunden,sondern legt auch einen besonderen Fokus auf die Entwicklung und Kommunikation thematisch breit gefächerter Innovationsstrategien. Gleichzeitig führten die interdisziplinär strukturierten Innovationsprozesse und die generelle Förderung von Innovationstätigkeiten unter den Mitarbeitern zu einer sehr guten Bewertung. Ebenfalls positiv: Im Mittelpunkt der Innovationstätigkeit steht durch die Einbindung des Vertriebs immer die Perspektive des Kunden.

Dr. Anja Funk-Münchmeyer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Funk, kommentiert: „Ziel unseres Innovationsmanagements ist es, unseren Kunden auch in Zukunft die beste Empfehlung auszusprechen.Der Motor für unsere Innovationskraft sind dabei unsere Expertinnen und Experten.Die Auszeichnung bei TOP 100 ist somit eine Gemeinschaftsleistung, auf die wir sehr stolz sind.“

Einen exklusiven Film mit Beiträgen von Prof. Dr. Nikolaus Franke, dem wissenschaftlichen Leiter des Wettbewerbs, Mentor Ranga Yogeshwar sowie Jury-Mitglied Frank Thelen finden Sie hier: www.funk-gruppe.com/top100

Darüber hinaus bietet die Website von Funk mehr Informationen zum ganzheitlichen  Innovationsmanagement des Familienunternehmens: www.funk-gruppe.com/innovationen

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,

 

Die „bloßen“ zivilrechtlichen Streitigkeiten ums liebe Geld können als Exzess dann auch schon mal bei den Strafrichtern zur Prüfung landen! Sowohl beim Tatbestand der Erpressung (§ 253 StGB), aber auch bei dem „kleinen Bruder“ der Nötigung (§ 240 StGB) stellt sich zunächst die Rechtsfrage, ob jemand mit einem empfindlichen Übel droht? Dann könnte eine solche rechtswidrige Drohung einer (unberechtigten) außerordentlichen Kündigung zumindest als strafrechtlich relevante Nötigung angesehen werden, wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Vielleicht empfinden genau so Kunden der Continentale Sachversicherung AG, die sich durch ein „Muster-Schreiben“ in strafrechtlich relevanter Weise erpresst und genötigt fühlen? Nach unserer Auffassung ist das verfasste Schreiben der entscheidenden Mitarbeiter bei der Continentale Sachversicherung AG sogar als versuchte Erpressung im Sinne des § 253 StGB anzusehen. Bei denjenigen Kunden, die daraufhin das Angebot akzeptiert haben, liegt sogar vollendete Erpressung vor, wenn die Kunden glaubten, keine andere Wahl gehabt zu haben.

Denn die Continentale Sachversicherung AG (Conti) und auch andere Versicherer, wie die Mannheimer Verischerung AG üben in Sachen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) erheblichen Druck über die Versicherungsmakler und auch direkt auf die BSV-versicherten Kunden aus. Wer den „Vergleich“, besser das 15 %-Angebot nicht annehmen möchte, der wird eine Ablehnung des gemeldeten Schadenfalls zur Betriebsschließungsversicherung erhalten und auch eine außerordentliche (und hilfsweise ordentliche) Kündigung seines Betriebsschließungsversicherungsvertrages. Was hat das eine aber mit dem anderen zu tun? Ist diese Verknüpfung nicht verwerflich?

An die Vertriebspartner hat die Continentale Sachversicherungs AG folgendes Rundschreiben verfasst: https://kanzlei-michaelis.de/wp-content/uploads/2020/06/2020_Anleitung_vm-VEP_end.pdf

Als Anlage war diesem Rundschreiben dann das angekündigte Schreiben an die BSV-Versicherungsnehmer beigefügt, die das 15%ige Angebot noch nicht angenommen haben.

Das Schreiben an diese Kunden mit Betriebsschließungsversicherung bei der „Conti“ finden Sie vom Wortlaut hier.

Nach unserem anwaltlichen Dafürhalten ist die Androhung der rechtswidrigen außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrages in der heutigen Zeit als empfindliches Übel anzusehen. Auch ist diese Androhung rechtswidrig und es fehlt vollkommen der Zusammenhang zwischen dem „15% Vergleichsschicksal“ und der Vertragsbeendigung. Hieraus ergibt sich die Verwerflichkeit.

a.

Unter rechtlichen Gesichtspunkten kann ein Versicherer nur dann außerordentlich kündigen, wenn ein Versicherungsfall unstreitig eingetreten ist. Dies wird seitens des Versicherers gerade in dem Schreiben in Abrede gestellt. Daher kann sich der Versicherer dann nicht auf ein außerordentliches Kündigungsrecht berufen. Dann hätte er schon den Versicherungsfall anerkennen müssen. Dies ist aber nicht offensichtlich geschehen. Diese Rechtsauffassung ist die herrschende Meinung (a.A. nur Müko).

b.

Ferner sind wir der Auffassung, dass nach den uns vorliegenden BSV-Versicherungsbedingungen der Continentale Sachversicherung AG diese nach überwiegender Wahrscheinlichkeit zu 100 % leistungspflichtig ist. Wird hingegen in verwerflicherweise suggeriert, es bestünde überhaupt kein Leistungsanspruch, obwohl dieser durchaus bestehen könnte, so ist es offensichtlich das (verwerfliche) Ziel, das Vermögen des Versicherungsnehmers zu seinem Nachteil zu reduzieren. Denn nach den Versicherungsbedingungen ist sein vertraglicher Leistungsanspruch als Vermögensbestandteil berechtigt, erhält er jedoch nur 15 %, so ist der Versicherungsnehmer um 85 % entreichert.

Der Versicherungsnehmer wird geradezu „genötigt“, eine Vergleichsregelung unverzüglich zu akzeptieren, weil sonst ja die Kündigung folgt und nach einem Monat kein Versicherungsschutz mehr besteht. Das man heutzutage zumeist keine vergleichbare BSV Versicherung mehr abschließen kann, ist auch klar. Die Kündigung des existenzsichernden Versicherungsschutzes lässt sich also nur vermeiden, wenn die Kunden unverzüglich das „freiwillige“ Angebot des Versicherers annehmen, der ja ohnehin der (rechtsirrigen) Meinung sei, dass eine Leistungspflicht dem Grunde nach nicht bestünde.

Die Anwälte der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte bewerten dies allerdings anders. Wir vertreten schon die Auffassung, dass gerade auch die Continentale Sachversicherung AG zu den Versicherern zählt, die aufgrund des Versicherungsvertrages nach unserer Rechtsauffassung eher vollständig leistungspflichtig sind. Vielleicht sollten Sie als Maklerin oder Makler diese fachliche Einschätzung Ihren Kunden kommunizieren.

Überdies sind wir der klaren Rechtsauffassung, dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund überhaupt nicht besteht. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb der Versicherer mit einer Frist von einem Monat sich von dem Vertragsvertragsverhältnis lösen könnte. Diese Rechtsauffassung des Versicherers lässt sich offensichtlich nicht halten! Denn das außerordentliche Kündigungsrecht besteht nur dann, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, vgl. § 92 VVG. Der Versicherer schreibt aber selbst, dass nach seiner Auffassung gerade kein Versicherungsfall eingetreten ist. Dann kann er sich auch nicht auf ein außerordentliches Kündigungsrecht beziehen. Innerhalb der Branche gibt es glaube ich keinen, der zu diesem Thema eine andere Rechtsmeinung vertritt.

Gerade aber die Ankündigung einer rechtswidrigen außerordentlichen Kündigung, die rechtlich vollkommen unbegründet ist und den Versicherungsnehmer zu einer schnellen Entscheidung drängen soll, ist verwerflich. Außerdem fehlt es auch an einem Zusammenhang zwischen der angedrohten außerordentlichen Kündigung und dem Angebot, 15 % zahlen zu wollen, obwohl nach Auffassung des Versicherers keine Leistungspflicht bestünde.

Diese rechtliche Bewertung der Verwerflichkeit ändert sich nicht einmal dann, wenn der Versicherer mit einer rechtmäßigen ordentlichen Kündigung drohen würde. Auch hier ist der innere Zusammenhang gleichwohl verwerflich. Die Androhung einer Kündigung, die erfolgen soll, wenn ein Vergleich oder „Angebot“ nicht akzeptiert wird, ist stets als verwerflich anzusehen. Insbesondere, wenn über das „Angebot“ auf theoretische mögliche Versicherungsleistungsansprüche verzichtet werden soll. Dies erfüllt dann auch den Tatbestand der versuchten Erpressung.

Diese sachfremde Argumentation und Verknüpfung mit dem offensichtlichen Behaupten eines außerordentlichen Kündigungsgrundes, den es offensichtlich nicht gibt, ist doch gerade das besonders Verwerfliche an dem Verhalten des Versicherers. Der strafrechtliche Aspekt, weshalb wir dies jedenfalls als Nötigung erachten, haben wir in einem Musterschreiben ausführlicher dargelegt.

Hier finden Sie die konkrete rechtliche Argumentation, die wir gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Polizei in einem ersten Schritt vortragen würden.

Muster Strafanzeige

Wir erklären uns auch damit einverstanden, dass dieses Musterschreiben von betroffenen Kunden unserer Makler gegenüber der Continentale Sachversicherung AG genutzt werden kann, um bei der für sie zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle Strafanzeige zu erstatten. Denn aus unserer Sicht geht es hier nicht mehr nur noch um die zivilrechtliche Auseinandersetzung, ums Geld. Es geht vielmehr darum, dass hier ein Versicherer im großen Stil die Rechtsordnung missachtet und einzelne – ohnehin stark geschädigte Versicherungsnehmer – in einer derartig rechtswidriger Weise unter Druck setzt, welches schlichtweg von unserer Rechtsordnung nicht toleriert werden kann. Hier ist offensichtlich eine Grenze des Zulässigen überschritten. Vermutlich ist es also die Aufgabe des Versicherungsmaklers, auf diese Themen die betroffenen Kunden hinzuweisen. Daher haben wir für die Versicherungsmakler, die von uns betreut werden gleich die erforderliche Hilfestellung mitgeliefert. Natürlich sind wir auch der Rechtsmeinung, dass derartig geschlossene Vergleiche aufgrund dieses geschilderten Verhaltens des Versicherers rechtswidrig und nichtig sind. Wir verweisen auf unser ausführliches Interview mit Herrn Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski.

Fazit:

Es wird also in irreführender Weise die falsche Rechtsansicht behauptet, ein außerordentliches – kurzes – Kündigungsrecht würde bestehen um die Ausnutzung dieser Zwangslage dann innerhalb von einem Monat keinen neuen vergleichbaren Betriebsschließungsversicherer zu finden, ist doch zudem gerade eine Kombination, die die Offensichtlichkeit des „Drohen mit einem empfindlichen Übel“ offenbaren lässt.

Überdies sollte ein Versicherer aber nie die Androhung einer Kündigung aussprechen, wenn eine „Vergleichsvereinbarung“ nicht akzeptiert wird. Diese beiden Dinge – Kündigung und Leistungsregulierung – miteinander als Bedingung zu verbinden, ist vermutlich stets rechtswidrig. Die Androhung der Kündigung, insbesondere einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung, ist sodann auch als verwerflich anzusehen. Folglich ist ein solches Verhalten strafbar.

Es ist aber nicht unsere Aufgabe, als Rechtsanwälte eine etwaige Strafanzeige selbst zu stellen. Es ist aber unsere Aufgabe, unseren Vermittlern und Maklern zu erklären, dass ein solches Verhalten der Continentale Sachversicherung AG nicht im Einklang mit der Rechtsordnung steht. Sie sollten auch hierüber Ihre Kunden unbedingt informieren.

Im Ergebnis betrachten wir das Verhalten des „Versicherers“  als versuchte Erpressung und versuchte  Nötigung und sind unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten der Auffassung, dass die Continentale Sachversicherung AG nicht nur zu 15 % leistungspflichtig ist, sondern eher vollumfänglich! Auch etwaige Vergleiche, die aufgrund dieser Aktion der Continentale entstanden sind, sind vermutlich nichtig. Fordern Sie also beider Conti die volle Versicherungsleistung für Ihre Kunden.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kunden weiterhin alles Gute und lassen Sie sich von Versicherern nicht unverhältnismäßig unter Druck setzen!

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M. , Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Erleichterung für die Verwaltung

 

Das ist doch einmal eine positive Meldung inmitten der vielen Kritik über die Komplexität der bAV: Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Juni 2020 ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. I, S. 1248“ am 24. Juni 2020 in Kraft getreten. Und damit die versicherungsvertragliche Lösung für Direktversicherungen und Pensionskassen beim vorzeitigen Ausscheiden aus einem Unternehmen als Standardlösung gesetzlich festgelegt. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, fasst kurz zusammen.

Bisheriges Verfahren

Schied ein Arbeitnehmer vorzeitig mit unverfallbaren Anwartschaften für eine bAV aus, so konnte der Arbeitgeber im Fall der Versorgung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse das sogenannte versicherungsvertragliche Verfahren alternativ zum ratierlichen (zeitanteiligen) Berechnungsverfahren wählen. „Mit der versicherungsvertraglichen Lösung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die von dem Lebensversicherer zu erbringende Versicherungsleistung zu beschränken“, ergänzt Michael Hoppstädter. „Doch auch der ausscheidende Arbeitnehmer muss sich an gesetzliche Auflagen halten, etwa an die sogenannte Verfügungsbeschränkung.“ Das Verfahren ermöglicht so eine sachgerechte Ermittlung der Ansprüche des Versorgungsberechtigten und stellt zugleich sicher, dass die Versicherungsleistungen dauerhaft für die bAV erhalten bleiben. Allerdings muss der Arbeitgeber den ausscheidenden Mitarbeiter rechtzeitig darüber informieren.

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Dazu hat sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.5.2016 (3 AZR 794/14) geäußert. Das Gericht verlangt darin, dass der Arbeitgeber die versicherungsvertragliche Lösung gegenüber jedem Arbeitnehmer und gegenüber dem Versicherer jeweils in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers erklären muss. „Für die Praxis bedeutete das, dass es nicht reichte, wenn der Arbeitgeber in der Versorgungsordnung oder im Arbeitsvertrag auf die versicherungsvertragliche Lösung hingewiesen hatte. Dass der Arbeitgeber von dieser Lösung Gebrauch machen will, musste im Zusammenhang mit dem Ausscheiden ausdrücklich erklärt werden, also beispielsweise im Schreiben zur Bestätigung der Kündigung beziehungsweise der Beendigung des Arbeitsvertrages oder ähnlichem“, so Hoppstädter. Zudem musste dies in jedem Einzelfall auch dem Versicherer bekanntgegeben werden. Außerdem legte das Gericht fest, dass der Arbeitgeber im Zweifel auch beweisen können muss, dass dem Versorgungsberechtigten die Entscheidung zugegangen ist. „Dies innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers durchzuführen, machte es für die Arbeitgeber nicht einfacher. Man kann davon ausgehen, dass die Haftungsbeschränkung für den Arbeitgeber durch die versicherungsvertragliche Lösung in vielen Fällen alleine an dieser zeitlichen Befristung gescheitert ist“, kommentiert der Longial-Geschäftsführer.

Erleichterung durch gesetzliche Festlegung

Mit der Festlegung der versicherungsvertraglichen Lösung als gesetzlichen Standard entfällt die Diskussion um die zeitliche Befristung und den sachlichen Zusammenhang zum Ausscheiden eines Mitarbeiters. „Ein positives Signal des Gesetzgebers, insbesondere für Arbeitgeber, Komplexität, Haftungsrisiken und Zeitdruck von der bAV zu nehmen“, so das Fazit von Michael Hoppstädter.

 

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Einfachheit plus Flexibilität: Aon zur Attraktivität von Betriebsrenten

 

Die betriebliche Altersversorgung wird für Arbeitnehmer attraktiver, wenn Arbeitgeber ihnen vorkonfigurierte Paketlösungen anbieten. Zu diesem Schluss kommt ein Whitepaper des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon. Unter dem Titel “bAV im Spagat zwischen frei und paternalistisch” beschäftigt es sich mit konkreten Vorschlägen, wie Arbeitgeber ein solches Modell in der Praxis umsetzen können.

Solche Paketlösungen können sich beispielsweise an bestimmte Zielgruppen wenden. Denkbar sind die Kategorien “Frühstarter” (Arbeitnehmer unter 35, ohne Kinder), “Dauerläufer (Arbeitnehmer 35-50 Jahre, ohne Kinder), “Endspurtler” (Arbeitnehmer ab 50, ohne Kinder) und “Bergwanderer” (Arbeitnehmer jeden Alters, mit Kindern). Diesen Gruppen sind bereits Beitragshöhen und -verläufe sowie Leistungen zugeordnet – mit der Option, sich auch für einen anderen Standard bzw. einen anderen Beitragssatz zu entscheiden. Die Beteiligung des Unternehmens kann dabei als Stellschraube dienen, zur Mitarbeiterbeteiligung motivieren und nachhaltiges Sparverhalten zum Beispiel in Form von Boni belohnen.

“Es fällt Menschen leichter, vorkonfigurierten Lösungen zuzustimmen, als in einem Dschungel von Möglichkeiten eine Entscheidung zu treffen”, ist Carsten Hölscher überzeugt. Er ist Partner bei Aon Retirement Solutions und Autor des Whitepapers. “Vor allem dann, wenn dieser Standard auch noch Raum lässt für individuelle Gestaltung. Doch selbst ohne eine individuelle Gestaltung ist es für die finanzielle Absicherung im Alter in jedem Fall besser, frühzeitig einen Standard zu wählen, als eine bAV-Entscheidung auszusitzen bzw. gar nicht oder spät zu treffen.”

Die Hürden für Mitarbeiter, sich an der bAV zu beteiligen, sind aus Sicht von Aon derzeit noch deutlich zu hoch. Selbst äußerst attraktive bAV-Angebote seitens der Arbeitgeber werden oft nicht wahrgenommen. Der Grund dafür ist einfach: Menschen verhalten sich nicht immer rational, sondern folgen typischen Mustern. Dazu zählen Trägheit, fehlende Entscheidungsfreude oder erst in ferner Zukunft liegende Vorteile.

Carsten Hölscher: “bAV muss einfach sein. Unsere Vorschläge sind darauf ausgerichtet, es sowohl Arbeitnehmern wie Arbeitgebern leicht zu machen. Gleichzeitig wird die von uns vorgeschlagene Flexibilisierung einer neuen Generation von Arbeitnehmern gerecht, die es gewohnt sind, im “Internet of Things” Produkte persönlich zu konfigurieren.”

 

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Die Risikolebensversicherung der EUROPA online beantragen und den endgültigen Beitrag in der Regel sofort erfahren – der eGesundheitsCheck macht es möglich.

 

„Bereits zwei Drittel der Antragsteller erhielten in den vergangenen Monaten beim Online-Antrag ein Sofortvotum“, bilanziert Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung, zufrieden. Das interaktive Tool erfreut sich bei Vermittlern großer Beliebtheit, bietet es doch einen einfachen, transparenten und schnellen Weg zur Police.

Transparenz beim Abschluss schafft Vertrauen

Der EUROPA-Vertriebspartner und Makler Hendrik Haase von der Versicherungsplan OHG aus Velbert nutzt das digitale Tool der EUROPA gemeinsam mit seinen Kunden regelmäßig. „Durch den eGesundheitsCheck wird der Antragsprozess für meinen Kunden sehr viel übersichtlicher. Er braucht sich nicht mehr durch viele Fragen arbeiten. Alle Entscheidungen sind für ihn transparent und verständlich. Das schafft Vertrauen.“

Unkomplizierter zur Risikolebensversicherung

Das digitale Werkzeug führt den Vermittler und seinen Kunden gemeinsam durch den Online-Antrag. Die notwendige Gesundheits- und Risikofragen sind dabei deutlich einfacher und eindeutiger formuliert. Zudem muss der Kunde nur noch vier Gesundheitsfragen beantworten. Erforderliche Rückfragen erzeugt das System automatisch, ergänzende Fragebögen fallen so in den meisten Fällen weg. Neben den Gesundheitsangaben prüft das digitale Tool unter anderem Informationen zu besonderen Hobbys. Diese werden bei der Berechnung des Beitrages direkt berücksichtigt.

Der Vermittler und der Kunde profitieren

Am Ende des Online-Abschlusses folgt in der Regel direkt eine Entscheidung über den Antrag. Diese berücksichtigt bereits die Ergebnisse der Risiko- und Gesundheitsprüfung. Der Beitrag wird umgehend ermittelt. Hendrik Haase: „Mein Kunde hat also grundsätzlich sofort die Sicherheit, ob sein Antrag angenommen wird und wie hoch sein Beitrag ist. Das überzeugt ihn. Der große Vorteil für mich als Vermittler ist, dass der Vertrag durch den eGesundheitsCheck schneller policiert wird. So profitieren beide Seiten davon.“ Weitere Informationen gibt es unter www.europa.de. Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter www.europa-vertriebspartner.de.

 

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EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

mobilversichert-Maklerbefragung in Kooperation mit AssCompact

 

Makler stehen in den Startlöchern für die digitale Transformation. Das ist das Ergebnis einer Maklerbefragung, die die Brokertech-Plattform mobilversichert zum zweiten Mal in Folge in Kooperation mit der Fachzeitschrift AssCompact durchgeführt hat. Im Rahmen der Online-Umfrage “Der digitalisierte Makler” wurden Vermittler zu Strategien, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft befragt. Die Antworten zeigen: Die große Mehrheit der Makler will das Geschäft auf digitale Beine stellen – auch und gerade in Zeiten von Corona.

Versicherungsmakler wollen digital aufrüsten. Insgesamt drei Viertel aller Befragten geben an, in Zukunft digitaler als heute arbeiten zu wollen (Angabe von “stimme voll zu” und “stimme eher zu”). Nur 4 % streben künftig (eher) keine digitalere Arbeitsweise an. 21 % sind unentschieden.

Kunden- und Vertragsdaten sind Voraussetzung

Der digitale Umbau ist aus Maklersicht jedoch von einer entscheidenden Bedingung abhängig: Eine deutliche Mehrheit von über 80 % der Makler geht davon aus, dass sie nur digitaler arbeiten kann, wenn sie auf verlässliche Kunden- und Vertragsdaten zugreifen kann (Angaben von “stimme voll zu” und “stimme eher zu”). 14 % sind in der Frage unentschieden. Nur 4 % stimmen (eher) nicht zu.

“Wer digitalisieren will, muss seine Daten im Griff haben”, so Dr. Mario Herz, Geschäftsführer von mobilversichert. “Nur mit einer soliden Datenbasis können Makler die enormen Potenziale heben, die die Transformation mit sich bringt; zum Beispiel durch den Einsatz von professionellen Bestandsanalysen, automatisierten Vertriebsaktivitäten und smarten Services für den Kunden.” mobilversichert ist eine Transaktions-Plattform, die Maklern und Versicherern eine smarte digitale Infrastruktur für das Neugeschäft und das Bestandsmanagement bietet. Das Unternehmen hat eine Technologie entwickelt, mit der Makler aktuelle Kunden- und Vertragsdaten unkompliziert und zügig aus Versicherer-Portalen digital generieren, zusammenführen und vertrieblich einsetzen können.

Corona als Treiber

Corona gilt klar als Beschleuniger für die Digitalisierung. Rund drei Viertel (74 %) der Makler gehen davon aus, dass die Corona-Krise insgesamt zu einem Digitalisierungsschub in der gesamten Versicherungsbranche führen wird (Angabe von “stimme voll zu” und “stimme eher zu”). Deutlich weniger, rund 19 %, sind unentschieden in der Frage; 6 % sehen (eher) keinen Zusammenhang.

Makler nehmen Kundenanforderungen ernster

Wie schon im Vorjahr wurden Vermittler nach den größten digitalen Herausforderungen und Chancen der Zukunft befragt. Bei den größten digitalen Herausforderungen zeigen sich leichte Verschiebungen im Vergleich zu 2019. Zwar liegt mit rund 32 % noch immer der Zeit- und Verwaltungsaufwand bei der Pflege von Bestandsdaten bei den meisten Maklern auf Platz 1 (zum Vergleich: 2019 waren es 40 %). Aber für beinahe ebenso viele (31 %) stehen heute neue Kundenanforderungen an oberster Stelle (2019 waren es 21%). Online-Konkurrenten werden von 28 % (2019: 31 %), Robo-Berater von 10 % (2019: 8%) als größte Herausforderung betrachtet.

“Die Corona-Krise hat gezeigt, dass im Versicherungsvertrieb noch immer eine enorme Lücke zwischen den Kundenerwartungen und dem aktuellen Angebot klafft”, erklärt Herz. “Makler brauchen dringend technologische Unterstützung, wenn sie Kunden zeitgemäß beraten und betreuen und sich neben Online-Konkurrenten behaupten wollen.”

Wie bereits im letzten Jahr sind sich die Makler einig, wenn es um die größten Chancen der Zukunft geht. Eine Mehrheit von fast zwei Dritteln (59%) sieht die größten Potenziale bei neuen digitalen Hilfsmitteln, z.B. um automatisiert Daten abzuholen, Vertriebsprozesse zu steuern oder Kunden smarte Services zu bieten (zum Vergleich: 2019 waren es 61 %). Die Bedeutung von digitalen Plattformen oder Ökosystemen ist im Vergleich zum Vorjahr mit 19 % leicht gestiegen (2019: 15 %); die Unterstützung durch Pools mit rund 14 % etwa gleichgeblieben (2019: 15 %). Nur für 8 % ist die Hilfe von Versicherern, z.B. über Schnittstellen, die größte Zukunftschance (2019: 10 %).

Daten bleiben erfolgsentscheidend

Makler sind sich der Relevanz des Themas Daten für den eigenen Vertriebserfolg weiterhin bewusst. Wie schon im letzten Jahr zeigen sich drei Viertel (74 %) der Makler überzeugt, dass eine bessere Datenqualität und ein schnellerer Datentransfer zwischen Versicherern und Maklern ihren Vertriebserfolg steigern würde (zum Vergleich: 2019 waren es 76 %). Rund 18 % stehen der Frage neutral gegenüber (2019: 17 %). Nur 6 % glauben nicht, dass sie mit besseren Daten erfolgreicher wären (2019: 6 %).

“Das Thema Daten wird auch weiterhin im Versicherungsvertrieb an Bedeutung gewinnen”, erklärt Herz. “Neue Technologien können Makler wie auch Versicherer hier entscheidend unterstützen.” mobilversichert will seine Datenservices auf der Plattform in den kommenden Monaten weiter ausbauen.

Über mobilversichert

mobilversichert ist eine mehrfach ausgezeichnete Brokertech-Plattform für die gesamte Versicherungsindustrie. Das Unternehmen bietet Versicherern und Vermittlern eine smarte digitale Infrastruktur für das Neugeschäft, die zeitgemäße Vermittlung sowie ein professionelles Bestandsmanagement. Durch den hohen Digitalisierungsgrad können erhebliche Kosten- und Effizienzvorteile realisiert werden. Diese kommen Kunden, Versicherungsmaklern und Versicherern direkt zu Gute. Das Herzstück der Plattform sind selbstlernende Algorithmen zur automatisierten Datenabholung und Datenaufbereitung. Damit offeriert mobilversichert eine der derzeit schnellsten und einfachsten Lösungen für den Datenaustausch sowie für professionelle Bestandsanalysen und digitalisierte Vertriebsaktivitäten. Zudem erhalten Vermittler alle relevanten Instrumente und Services, damit sie ihre Kunden optimal in der digitalen Welt beraten und betreuen können. Bereits über 1.200 Versicherungsmakler vertrauen der innovativen Transaktionsplattform von mobilversichert. Versicherer können gegen einen Plattform-Beitrag den Datenaustausch zu angebundenen Maklern optimieren und ihre Vertriebsprozesse digitalisieren. Über die Plattform erreichen sie mehr Vermittler und können ihre Angebote in einem neuen Vertriebskanal gezielt anbieten. mobilversichert ist eine Marke der Munich General Insurance Services GmbH, die nach dem Kauf durch die PRINAS MONTAN GmbH zur Degussa Bank Gruppe gehört.

Über die Makler-Studie

Studiendurchführung: AssCompact Abteilung Studien

Methode: Online-Umfrage

Grundgesamtheit: 396 Versicherungsmakler

Zeitrahmen: 20.04.-24.04.2020

 

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mobilversichert ist eine Marke der Munich General Insurance Services GmbH, Baumbachstraße 21, 81245 München, Tel: +49 (0) 89 215 468 50, www.mobilversichert.de

Experten und Kunden sind sich einig: erstklassiger Kundenservice

 

Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) stellt auch in diesem Jahr ihren exzellenten Kundenservice unter Beweis und glänzt bei der begehrten Auszeichnung “TOP SERVICE Deutschland” mit dem ersten Platz. Damit konnte Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung das hervorragende Ergebnis aus dem Vorjahr noch übertreffen. “Unsere Vermögensberaterinnen und Vermögensberater richten ihre Beratung und ihr ganzes Handeln an den Wünschen und Zielen ihrer Kunden aus. Die letzten Wochen haben noch mal deutlich gezeigt, dass wir mit diesem Weg absolut richtig liegen. Mit neuen Beratungsansätzen und außergewöhnlichem Engagement setzen wir uns täglich für die Belange unserer Kunden ein – genau das macht für sie den entscheidenden Unterschied aus! Dafür ausgezeichnet zu werden, ist für unsere Vermögensberater und für uns das größte Lob”, so Robert Peil, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung.

Vorausschauende Investitionen zahlen sich in schwierigen Zeiten aus

Die Deutsche Vermögensberatung arbeitet kontinuierlich daran, die Zukunftsfähigkeit zu stärken und mit innovativen Ansätzen wie beispielsweise dem neuen Beratungstool “Vermögensplanung Digital” die Kundenorientierung noch weiter auszubauen. Damit setzt das Familienunternehmen hohe Branchenstandards und schafft optimale Rahmenbedingungen für den Kundenservice der über 17.000 selbstständigen Vermögensberaterinnen und Vermögensberater. Außerdem bietet ein qualifiziertes Aus- und Weiterbildungsprogramm vielseitige Möglichkeiten für die fachliche, persönliche und unternehmerische Entwicklung. Über 80 Millionen Euro investiert das Unternehmen jährlich in diesen Bereich und betreibt bundesweit 11 Berufsbildungszentren.

Besonderes Lob von Kunden und Experten

Die Auszeichnung stellt für das Unternehmen eine besondere Anerkennung dar, denn in den Beurteilungsprozess fließen neben unabhängigen Expertenmeinungen auch Kundenbewertungen direkt mit ein. Die Beratungsagentur ServiceRating prüft bei der Vergabe des begehrten Siegels “TOP SERVICE Deutschland” in einem mehrstufigen Prozess die Kundenorientierung sowie die Servicequalität. Als Bewertungsmaßstab wird ein wissenschaftliches Modell der Universität Mannheim eingesetzt, das relevante Aspekte der Beziehung zwischen Kunden und Unternehmen abbildet. Seit der erstmaligen Teilnahme vor neun Jahren gehört die Deutsche Vermögensberatung AG immer wieder zur Exzellenzgruppe.

 

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Anlässlich des “Tag der Versicherung” 2020 präsentiert der digitale Versicherungsmanager CLARK in Zusammenarbeit mit dem Befragungsinstitut YouGov eine neue Studie zum Versicherungsverhalten der Deutschen.

 

Die Ergebnisse zeigen Informationswege, Interessenschwerpunkte und Generationsunterschiede der deutschen Versicherten auf und widersprechen gängigen Branchen-Klischees. So sind Versicherungen deutlich beliebter als allgemein angenommen: 81% der Deutschen sind mit ihrem Versicherer zufrieden.

Vier von fünf Deutschen hatten schon mal einen Schadensfall. Und die Erfahrungen, die sie dabei mit ihren Versicherungen gemacht haben, sind überwiegend positiv: Im Rahmen der CLARK-Versicherungsstudie zeigt sich die Mehrheit der Befragten (81 Prozent) mit der Abwicklung durch ihren Versicherer zufrieden. “Die Deutschen sind Versicherungen gegenüber positiver eingestellt als es beispielsweise Diskussionen in Internetforen oder sozialen Medien vermuten lassen”, so die CLARK-Versicherungsexperten. “Ob bei der Recherche, beim Vertragsabschluss oder im Schadensfall: Sobald Verbraucher mit Versicherungen in Berührung kommen, nehmen sie die Leistungen der Unternehmen mehrheitlich als seriös und angemessen wahr”, ergänzt CLARK.

Einfluss von Risikowahrnehmung und sozialem Umfeld

Für welche Versicherungen sich die Deutschen entscheiden, hängt maßgeblich von ihrer Einschätzung potenzieller Risiken ab: 59 Prozent der Befragten schützen sich vor allem gegen Schäden, deren Eintritt sie für sich selbst als wahrscheinlich erachten. Doch diese Denkweise greift oft zu kurz. “Viele Verbraucher mutmaßen beispielsweise, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Feuer ihr Hab und Gut verschlingen könnte”, so die Experten von CLARK. “Mindestens genauso wichtig wäre aber die Frage: Könnten wir den Neukauf des gesamten Hausrats aus eigener Tasche bezahlen?”

Auch der Einfluss von Außen spielt eine Rolle – vor allem bei der jüngeren Generation: Zwei von drei 18- bis 24-Jährigen (64 Prozent) schließen die Versicherung auf Anraten von Eltern oder Freunden ab. Auch mit 25 bis 34 Jahren ist der Einfluss noch recht groß: Immerhin 39 Prozent haben ihre Versicherungen der Eltern und Freunde wegen abgeschlossen. Auch der Makler oder Berater spielt bei den jüngeren Befragten noch eine größere Rolle: 14 Prozent der Befragten geben diesen als Grund für den Abschluss ihrer Versicherungen an.

Die am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland sind laut Studie die Privathaftpflichtversicherung (63 Prozent), Kfz-Versicherung (63 Prozent), Hausratversicherung (58 Prozent) und Rechtsschutzversicherung (37 Prozent).

Ältere besser informiert als Jüngere

Gut die Hälfte der Befragten (55 Prozent) fühlt sich zudem über ihre Versicherung gut informiert – Allerdings zeigen sich deutliche Altersunterschiede. Mit 18 bis 24 Jahren traut sich nur jeder Dritte gute Kenntnisse zu. Bei den 25- bis 45-Jährigen ist es sogar nur jeder Vierte. Erst danach ändert sich das Bild – und zwar schlagartig. Beinahe zwei Drittel der Verbraucher ab 45 Jahren halten sich für gut informiert. “So verständlich es ist, dass jüngere Menschen die Prioritäten auf Ausbildung, Karriere und Partnerschaft legen: Es kann sich rächen, Versicherungsfragen auf die lange Bank zu schieben”, warnen die CLARK-Versicherungsexperten. Dabei eigne sich gerade der Lebensabschnitt zwischen Schulabschluss und “Lebensmitte” am besten, um Policen wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Zahnversicherung abzuschließen. “Jüngere, gesunde Menschen erhalten günstigere Konditionen und können so langfristig bei den Beiträgen sparen”, so die Begründung der Versicherungsexperten.

Späte Entscheidungen beeinflussen Versicherungsschutz

Generell halten 71 Prozent der Befragten Versicherungen für sehr wichtig. Doch nur gut die Hälfte bringt auch tatsächliches Interesse für ihre Versicherungsprodukte auf. Auch hier zeigt sich wieder ein Generationsunterschied: Während beispielsweise 75 Prozent der Verbraucher über 55 Jahre eine Haftpflichtversicherung besitzen, ist nur jeder zweite 25- bis 34-Jährige gegen Schadensersatzforderungen Dritter abgesichert. Umgekehrt verhält es sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Über diese Police verfügt beinahe jeder vierte Befragte zwischen 25 und 34, aber nur jeder sechste Verbraucher zwischen 45 und 54. “Wer den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren versäumt, holt ihn später in der Regel auch nicht nach”, erklären die Versicherungsexperten von CLARK. Dahinter stehe wahrscheinlich die Annahme, dass sich ein solcher Vertrag ab 40 Jahren nicht mehr lohne.

Die CLARK-Versicherungsexperten raten dazu, sich auf jeden Fall unabhängig beraten zu lassen. “Bei einem späten Vertragsbeginn mag die Höhe der Beiträge zunächst überraschen. Aber für die meisten Menschen würde ein gesundheitsbedingter Verlust des Einkommens das Ende ihres gewohnten Lebens nach sich ziehen. Eine individuelle Beratung kann hier dabei helfen, die eigene Situation ganzheitlich zu betrachten und die richtige Police auszuwählen.”

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Nach dem Prüfungsstress beginnt für viele Schüler mit Beginn der Ausbildung, des dualen Studiums oder eines Vollzeitstudiums ein neuer Lebensabschnitt.

 

Für Berater ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um mit Eltern und Kindern aktiv über die Zukunftsplanung zu sprechen, erklärt die uniVersa. Besonders das Thema Arbeitskraftabsicherung stößt hier auf offene Ohren. Und dafür gibt es mehrere gute Gründe: Zum einen sind die Kinder über die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbsminderung in der Regel noch nicht oder während der Ausbildung nur sehr eingeschränkt versichert. Zum anderen bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich umfassendere Leistungen und kann über Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung an das Leben und Einkommen des Kindes angepasst werden. Zudem fällt der Beitrag umso günstiger aus, je jünger man bei Vertragsabschluss ist. Auch sind Vorerkrankungen noch seltener, die zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar Antragsablehnungen führen können. Fazit: Wer das Thema Arbeitskraftabsicherung frühzeitig anpackt, hat gute Aussichten, erfolgreich zu sein, empfiehlt die uniVersa. Zudem bieten Nachversicherungsgarantien und ein gut geführter Terminkalender gute Chancen für Folgetermine.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Neben der eigenen Abschlussstrecke plant ROLAND zusätzlich Kooperationen mit digitalen Vertriebspartnern in Österreich

 

Der deutsche Rechtsschutz-Versicherer ROLAND mit Hauptsitz in Köln expandiert im digitalen Geschäft: Über die Website der österreichischen Niederlassung können Privatkunden nun online eine Rechtsschutz-Versicherung abschließen.

Es stehen zum Start drei Produktvarianten zur Auswahl: der Top-Rechtsschutz Basis, Komfort und Premium. Alle Tarif-Ausprägungen verfügen über einen Schutz in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr. Auch ein Strafrechtsschutz ist bereits in allen Tarifen enthalten, der Immobilien-Rechtsschutz kann dazu gewählt werden. „Wir lassen uns bei dem Angebot für Kunden stark von unseren Erfahrungen im digitalen Markt beeinflussen: Einfach zugänglich, leicht verständlich und ausgewogen in Preis und Leistung“, so Fynn Monshausen, Leiter Digitalvertrieb bei ROLAND.

Gespräche mit digitalen Vertriebspartnern aufgenommen

Neben dem Online-Verkauf über die eigene Website werden digitale Kooperationen im internationalen Umfeld erfolgsentscheidend sein. In Deutschland kooperiert ROLAND bereits erfolgreich mit Vergleichsportalen wie Check24, aber auch relevanten Insurtechs wie Friday und getsafe. In Österreich folgen jetzt ebenfalls wichtige Gespräche mit bestehenden und neuen digitalen Kooperationspartnern.

„Wir sind sehr gespannt, ob unsere Erfahrungswerte auch auf das Ausland übertragbar sind. Digitale Geschäftsmodelle sind deutlich skalierbarer oder modularer als die konventionellen Modelle. Daher sind wir überzeugt, dass wir mit nur wenigen Modifikationen in der kommenden Zeit neue Märkte erschließen werden“, so Fynn Monshausen.

 

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Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

Ein monatlicher Fixbetrag schafft Werte unabhängig von Börsenschwankungen

 

Fondssparpläne in der Krise auf keinen Fall kündigen, besser erhöhen oder neu abschließen. Diese Empfehlung gibt die Finanzberatungsgruppe Plansecur. Allerdings sei das konkrete Vorgehen nur auf Einzelfallbasis zu entscheiden, räumen die Finanzprofis ein.

Bei einem Fondssparplan legt man eine feste monatliche Summe in einer Reihe zuvor zusammengestellter Fonds an. Für den Fixbetrag erhält man je nach Börsenschwankungen im einen Monat mehr und im anderen etwas weniger Anteil am Fondsmix. Der Vorteil an der Sache: Man kann nicht zum “richtigen” oder zum “falschen” Zeitpunkt kaufen oder verkaufen, sondern ist regelmäßig jeden Monat mit dabei. Bei niedrigen Kursen profitiert der Anleger vom günstigen Einkauf, bei höheren Kursen vom Wertzuwachs. Darüber hinaus dient die regelmäßige monatliche Zahlung einer Art “Selbstdisziplinierung”, um sich selbst vor unüberlegten Börsenspekulationen zu schützen, heißt es bei Plansecur.

Zudem bieten sich Fondssparpläne unabhängig vom monatlichen Anlagebetrag an, meinen die Finanzprofis. Eine Anlage von 100 oder 1.000 Euro monatlich rechne sich gleichermaßen, werden zwei konkrete Beispiele genannt. Allerdings sollte man Fondssparpläne als Mittel zum langfristigen Vermögensaufbau betrachten, empfiehlt Plansecur einen Anlagezeitraum von zehn bis 15 Jahren. Damit lasse sich nicht nur die aktuelle Pandemie, sondern auch künftige Krisen gut überstehen.

Als einen Schlüsselfaktor für den langfristigen Zuwachs nennt Plansecur den richtigen Fondsmix. Bei der Auswahl spielten neben dem Fondsmanager die gewählten Zielbranchen und die geografische Verteilung der Anlagen eine maßgebliche Rolle. Die Beratung durch einen Finanzprofi sei zu empfehlen, rät Plansecur.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Gesetzgebungsverfahren zum Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz unverzüglich einstellen

 

Der Skandal um Wirecard bedeutet nicht nur einen schweren Schlag für die Aktienkultur in Deutschland, sondern auch einen erheblichen Schaden für die Verbraucher.

Als DAX Wert ist die Wirecard Aktie, nicht nur Bestandteil in diversen ETFs, sondern fand auch bei aktiven Fondsmanagern im erheblichen Maß Berücksichtigung. So sind – oder waren – namhafte Fondsgesellschaften, wie DWS, Union Investment, Black Rock und Morgen Stanley – um nur einige zu nennen – in Größenordnungen beteiligt, die einmal hunderte Millionen Euro wert waren und nun auf ein Zehntel des ursprünglichen Werts zusammengeschrumpft sind. Der Börsenwert des Unternehmens ist vom 17.06. bis zum 22.06.2020 innerhalb von 5 Tagen von knapp 13 Milliarden Euro auf ca. 1,7 Milliarden Euro geschrumpft.

Große Teile dieses Wertverlustes von über 10 Milliarden Euro sind auch von deutschen Anlegern zu beklagen, die in breit gestreuten Aktieninvestmentfonds für ihre Altersvorsorge angelegt haben. Für dieses Debakel gibt es eine Vielzahl von Verantwortlichen.

An der Spitze einen Vorstand, der bestenfalls seine Geschäftsabläufe sowenig im Griff hat, dass er sich um einen Betrag von nahezu 2 Milliarden Euro betrügen lässt, oder aber so kriminell ist, dass es ihm gelingt, die Existenz dieser 2 Milliarden Euro allen anderen vorzugaukeln.

Hinzukommt eine der weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Bilanzpositionen in dieser Größenordnung offenbar nicht ausreichend hinterfragt und geprüft hat.

Im Fokus steht jedoch insbesondere die BaFin der hier eine besondere Rolle zukommt, da es sich bei Wirecard nicht nur um einen Dax Wert handelt, sondern eine Unternehmensgruppe zu der auch eine von ihr unmittelbar überwachte und kontrollierte Bank gehört und ein Unternehmen, dem eine Vielzahl von Banken Kredite von über 1,5 Mrd. € gewährt haben.

Verantwortung tragen auch die Fondsgesellschaften, bei denen man erwarten dürfte, dass sie ein Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen, bevor sie Kundengelder in der Größenordnung von hunderten Millionen Euro investieren.

Bei dem ganzen Szenario ist zu berücksichtigen, dass die Unruhe um die Bilanzen von Wirecard bereits seit über einem Jahr andauern. Der Skandal wirft ein Schlaglicht auf die aktuellen Regulierungspläne des Bundesfinanzministeriums. Anstatt sich Gedanken darüber zu machen, wie derartige Fehlentwicklungen zukünftig verhindert werden können, meinte man, den Verbraucherschutz dadurch zu verbessern, dass man die Aufsichtszuständigkeit über die freien Finanzanlagevermittler ebenfalls auf die BaFin überträgt.

Wenn man sich den Verlauf des Wirecard Skandals und die vorgenannten Verantwortlichen anschaut, zeigt sich überdeutlich, dass eine solche regulatorische Maßnahme nicht geeignet ist, auch nur 1 Euro des eingetretenen Verbraucherschadens zu verhindern. Die Finanzanlagevermittler nach § 34 f GewO haben zu dem Schadenverlauf keinen Beitrag geleistet, sondern tatsächlich Unternehmen die bereits der BaFin Aufsicht unterstanden.

Der Zweifel an der gesetzgeberischen Prioritätensetzung des BMF verstärkt sich, wenn der Bundesfinanzminister der BaFin vorschnell attestiert: „Sie habe ihren Job gemacht.“

Es ist beruhigend, dass der Präsident der BaFin, Felix Hufeld, dies deutlich anders sieht und sich nicht scheut, auch die Verantwortung seiner Einrichtung klar anzusprechen. Seine Sicht, dass es sich bei dem Vorgang um „eine Schande“ und ein „komplettes Desaster“ handelt, ist erfrischend deutlich. Gestützt wird das durch die öffentlich geäußerte Einsicht: „Viele private und öffentliche Institutionen, inkl. meiner eigenen, waren nicht effektiv genug, um so etwas zu verhindern.“ Hufeld ruft dabei nicht nach neuen Gesetzen, sondern einer besseren Anwendung des bestehenden Regelwerks.

Der VOTUM Verband hatte schon nach der Bekanntgabe des Koalitionsvertrages darauf hingewiesen, dass es die BaFin schwächt, wenn man ihr immer wieder neue Aufgaben zuweist und sie nicht in ihren Kernaufgaben stärkt. Unser Kommentar vom 15.02.2018 (https://bit.ly/2YY1TBO) zum Koalitionsvertrag hat daher auch 2,5 Jahre später nicht an Aktualität verloren und der Wirecard Skandal zeigt bedauerlicherweise auf, wie richtig er war. Auch in einer Vielzahl anschließender Stellungnahmen und in der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages haben wir den falschen Ansatz der Regulierungspläne verdeutlicht.

Es bleibt zu hoffen, dass nunmehr auch im Finanzministerium und bei der SPD die Einsicht wächst, dass man den Verbraucher nicht schützt, wenn man in ein funktionierendes Aufsichtssystem, welches seit Jahren ohne Skandale funktioniert, eingreift, anstatt die BaFin dort zu stärken, wo tatsächlich Milliardenschäden für deutsche Verbraucher drohen und verhindert werden müssen. Das Gesetzgebungsverfahren zum Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz ist unverzüglich einzustellen.

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74), eine führende Plattform für Administration, Beratung und Regulierung für die Finanzindustrie, ist mit einem deutlichen Wachstumssprung auf einen Konzernumsatz von 33,35 Mio. EUR und einem Plus von 38,3 Prozent gegenüber Vorjahr in das Jahr gestartet. 

 

Der Netto-Konzernumsatz erhöhte sich im selben Zeitraum um ca. 24 Prozent auf ca. 6,75 Mio. EUR (Q1 2018: 5,45 Mio. EUR). Die Rohertragsmarge, also der Netto-Konzernumsatz im Verhältnis zum Brutto-Konzernumsatz, lag mit 20,2 Prozent ebenfalls über der Zielmarke von 20 Prozent. Ergebnisseitig konnte die Netfonds Gruppe das EBIT im Vorjahresvergleich von  -0,58 Mio. EUR um mehr als 0,6 Mio. EUR auf ein EBIT von ca. +0,02 Mio.EUR verbessern.

“Unsere Unternehmensgruppe ist im ersten Quartal 2020 über alle Bereiche stark gewachsen. Besonders froh stimmt uns, dass trotz des Corona Lockdowns aktuell keine Anzeichen für ein Nachlassen der Wachstumsdynamik festgestellt werden kann. Im Gegenteil, die Depoteröffnungen liegen ca. 60% über Vorjahr, die Assets under Administration bewegen sich nach dem Rückgang im März zwischenzeitlich wieder auf Rekordniveau und die höhere Marktvolatilität lässt das Transaktionsvolumen deutlich ansteigen. Insbesondere die stabil aufwärts gerichtete Entwicklung des verwalteten Vermögens unterstreicht, dass wir aktuell vieles richtig machen”, freut sich Karsten Dümmler, Vorstandsvorsitzender der Netfonds AG. “Die zunehmende Dynamik und die Vielzahl von Neukundenanfragen, die uns im Moment erreichen, lassen uns bereits heute vielversprechend auf die Entwicklung unseres Unternehmens im Gesamtjahr blicken.”

Die wichtigsten Kennzahlen zur Geschäftsentwicklung im ersten Quartal stellten sich wie folgt dar:

in Mio. EUR  Q1 2020     Q1 2019     ∆

Brutto-Konzernumsatz                        33,35               24,1          +38,3%

Netto-Konzernumsatz                         6,75                 5,45        +23,9%

EBITDA                                                      0,54  -0,16

EBIT                                                           0,025 -0,58

Assets under Administration               13.700        13.200

 

Beschluss über die Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung

Mit Beschluss vom 18.06.2020 hat der Aufsichtsrat der Netfonds AG eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht um 105.543 Stück Aktien, entspricht 5% aller ausgegebenen Aktien, beschlossen. Entsprechend werden der Besitz von je 20 Stück alter Aktien zum Bezug von einer neuen Aktie berechtigen. Die Kapitalerhöhung soll aus dem satzungsgemäß genehmigten Kapital (siehe Genehmigtes Kapital 2018, gemäß § 4. Abs. 4 der Satzung) durchgeführt werden und der Bezugspreis wurde auf 29,00 EUR je neuer Aktie festgelegt.

Mit einem strategischen Investor wurde im Vorwege unter Gremienvorbehalt die Übernahme aller neuen Aktien vereinbart, die nicht über die Ausübung von Bezugsrechten durch bestehende Aktionäre bezogen werden.

Weitere Details zur Kapitalerhöhung werden nach der Genehmigung eines zu erstellenden Wertpapier-Informationsblattes durch die BaFin veröffentlicht.

Insoweit kann auch noch kein verbindliches Datum genannt werden. Ziel ist, die Kapitalerhöhung voraussichtlich bis Ende 08/2020 abzuschließen.

 

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Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de